Burgergemeindeversammlung
Freitag, 14. November 2025, 20.15 Uhr im Schulhaus
Traktanden
Gemäss Nutzungsreglement ist der Burgernutzen an der Versammlung persönlich oder durch einen Vertreter abzuholen. Danach verfällt die Berechtigung auf den diesjährigen Nutzen.
Zu dieser Versammlung sind alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger freundlich eingeladen.
Gsteigwiler, 16. Oktober 2025
Der Burgerrat
Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AG, Wireless Access, Alte Tiefenaustrasse 6, 3050 Bern.
Projektverfasserin: Axians Schweiz AG, Pulverstrasse 8, 3063 Ittigen.
Bauvorhaben: GWSH / nachträgliche ordentliche Bewilligung von Bagatelländerungen und Anpassung an Vollzugsempfehlung 2024 (mit Optimierung, neue Antennen und Anpassung der Koordinaten) für Swisscom (Schweiz) AG.
Standort: Geerenallmi 137, Parzelle Nr. 24 (BR 539), Zone für öffentliche Nutzung S, Koordinaten 2’633’544 / 1’166’910.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. November 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Gsteigwiler, Halten 90, 3814 Gsteigwiler.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft und Projektverfasser: Begräbnisgemeindeverband Gsteig-Interlaken, Niedermatte 115b, 3813 Saxeten.
Bauvorhaben: Aufstellen von zwei beheizten Baucontainern (Bürocontainer und Sanitärcontainer) auf dem Dach des Materialunterstands als Provisorium für die Dauer von weiteren 5 Jahren.
Standort: Friedhof Gsteig, Gsteigwiler, Parzelle Nr. 1, Zone für öffentliche Nutzung K, Koordinaten 2’633’227 / 1’168’394.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, archäologisches Schutzgebiet Nr. 1017, Ortsbildschutzgebiet IV.
Schutzobjekt: Umliegende schützenswerte K-Objekte, Baugruppe A (Gsteigwiler, Gsteig).
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 3. November 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Gsteigwiler, Halten 90, 3814 Gsteigwiler.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft und Projektverfasser: Begräbnisgemeindeverband Gsteig-Interlaken, Niedermatte 115b, 3813 Saxeten.
Bauvorhaben: Aufstellen von zwei beheizten Baucontainern (Bürocontainer und Sanitärcontainer) auf dem Dach des Materialunterstands als Provisorium für die Dauer von weiteren 5 Jahren.
Standort: Friedhof Gsteig, Gsteigwiler, Parzelle Nr. 1, Zone für öffentliche Nutzung K, Koordinaten 2’633’227 / 1’168’394.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, archäologisches Schutzgebiet Nr. 1017, Ortsbildschutzgebiet IV.
Schutzobjekt: Umliegende schützenswerte K-Objekte, Baugruppe A (Gsteigwiler, Gsteig).
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 3. November 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Gsteigwiler, Halten 90, 3814 Gsteigwiler.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
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