Gsteigwiler (5)

Einwohnergemeinde

Papier- und Kartonsammlung

Aufgrund der Ruhewoche, welche in der Basisstufe Gsteigwiler eingeführt wurde, findet die nächste Papier- und Kartonsammlung eine Woche später, am Dienstag, 26. November 2024, statt.

Um den Kindern das Sammeln zu erleichtern, beachten Sie bitte folgende Punkte:

  • Zeitungen und Karton getrennt bündeln
  • nicht zu schwere Zeitungsbündel, gut verschnüren
  • keine Verpackungsfolien von Katalogen usw. 
  • keine Papiertragtaschen, Futtermittelsäcke, Holzkohlensäcke usw.
  • keine Pizzakartons

Besten Dank.

Gemeinderat und Schulleitung Gsteigwiler

Publiziert am 21.11.2024

Einwohneregemeinde

Öffentliche Planauflage

Überbauungsordnung «Schynige Platte»

Der Gemeinderat von Gsteigwiler bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Überbauungsordnung «Schynige Platte», bestehend aus Überbauungsplan, Überbauungsordnung, Änderung Bauzonenplan, Ausschnitt 4 und Nachführung Baureglement, zur öffentlichen Auflage. Die Überbauungsordnung «Schynige Platte» umfasst Bestandteile auf Gemeindegebiet Gündlischwand und Gsteigwiler. Die Bestandteile der Überbauungsordnung auf Gemeindegebiet Gündlischwand sind den Auflageunterlagen hinweisend beigelegt.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 7. November bis 9. Dezember 2024, in der Gemeindeverwaltung Gsteigwiler, Halten 90, 3814 Gsteigwiler, öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Gsteigwiler unter www.gsteigwiler.ch verfügbar.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegenüber den Bestandteilen der Planung auf Gemeindegebiet von Gsteigwiler eingereicht werden. Sie sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeschreiberei Gsteigwiler, Halten 90, 3814 Gsteigwiler, einzureichen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen gegenüber den Bestandteilen der Planung auf Gemeindegebiet von Gündlischwand, welche gleichzeitig öffentlich aufgelegt wird, sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeschreiberei Gündlischwand einzureichen.

Gsteigwiler, 4. November 2024

Der Gemeinderat

Publiziert am 14.11.2024

Einwohnergemeinde

Schalter Gemeindeverwaltung geschlossen

Der Schalter der Gemeindeverwaltung ist am Mittwoch, 20. November 2024, aufgrund der Umstellung der EDV bzw. Einführung der neuen IT-Lösung geschlossen. Ab Donnerstag, 21. November 2024, gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Gsteigwiler.

Vielen Dank für das Verständnis.

Gemeindeverwaltung Gsteigwiler

Publiziert am 14.11.2024

Einwohnergemeinde

Papier- und Kartonsammlung

Aufgrund der Ruhewoche, welche in der Basisstufe Gsteigwiler eingeführt wurde, findet die nächste Papier- und Kartonsammlung eine Woche später, am Dienstag, 26. November 2024, statt.

Um den Kindern das Sammeln zu erleichtern, beachten Sie bitte folgende Punkte:

  • Zeitungen und Karton getrennt bündeln
  • nicht zu schwere Zeitungsbündel, gut verschnüren
  • keine Verpackungsfolien von Katalogen usw. 
  • keine Papiertragtaschen, Futtermittelsäcke, Holzkohlensäcke usw.
  • keine Pizzakartons

Besten Dank.

Gemeinderat und Schulleitung Gsteigwiler

Publiziert am 14.11.2024

Einwohneregemeinde

Öffentliche Planauflage

Überbauungsordnung «Schynige Platte»

Der Gemeinderat von Gsteigwiler bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Überbauungsordnung «Schynige Platte», bestehend aus Überbauungsplan, Überbauungsordnung, Änderung Bauzonenplan, Ausschnitt 4 und Nachführung Baureglement, zur öffentlichen Auflage. Die Überbauungsordnung «Schynige Platte» umfasst Bestandteile auf Gemeindegebiet Gündlischwand und Gsteigwiler. Die Bestandteile der Überbauungsordnung auf Gemeindegebiet Gündlischwand sind den Auflageunterlagen hinweisend beigelegt.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 7. November bis 9. Dezember 2024, in der Gemeindeverwaltung Gsteigwiler, Halten 90, 3814 Gsteigwiler, öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Gsteigwiler unter www.gsteigwiler.ch verfügbar.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegenüber den Bestandteilen der Planung auf Gemeindegebiet von Gsteigwiler eingereicht werden. Sie sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeschreiberei Gsteigwiler, Halten 90, 3814 Gsteigwiler, einzureichen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen gegenüber den Bestandteilen der Planung auf Gemeindegebiet von Gündlischwand, welche gleichzeitig öffentlich aufgelegt wird, sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeschreiberei Gündlischwand einzureichen.

Gsteigwiler, 4. November 2024

Der Gemeinderat

Publiziert am 07.11.2024


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