Habkern (6)

Baupublikation

Bauherrschaft: Waldabteilung Alpen, Amt für Wald und Naturgefahren, Schlossgasse 6, 3752 Wimmis.

Projektverfasser: Pan Bern, Hirschengraben 24, 3001 Bern.

Bauvorhaben: Aufstellen von Informationstafeln Nrn. 5, 6, 11 und 16 im Waldreservat Grünenbergpass.

Standort: Waldreservat Grünenbergpass, Beatenberg, Eriz und Habkern, Parzellen Nrn. 240 (Beatenberg), 4 (Eriz), 303 und 312 (Habkern), Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’629’088 / 1’173’059; 2’631’327 / 1’179’329; 2’632’643 / 1’179’711; 2’631’540 / 1’176’182.

Schutzzonen und Schutzobjekte: Gewässerschutzbereich Au, Sonderwaldreservat Grünenbergpass, 160_BE_2922, Naturschutzgebiet Hohgant-Seefeld (NSG-Nr. 13), Moorlandschaftsperimeter, Umsetzungsperimeter Hoch- und Flachmoore von regionaler und nationaler Bedeutung, Wildruhegebiet, Umsetzungsperimeter Wildwechselkorridore von nationaler Bedeutung (WWK_1) und angrenzende Grundwasserschutzzone S2.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
  • Nichtforstliche Kleinbaute im Wald (Art. 14 WaV)
  • Baute im Naturschutzgebiet (Art. 18 ff. NHG)
  • Ausnahme vom vorsorglichen Schutz für Moorlandschaften (Art. 7 MLV)
  • Bauvorhaben innerhalb der Moorlandschaft Nr. 13 Habkern/Sörenberg
  • Eingriffe in Schutzobjekte nach Art. 18 ff. NHG

Auflage- und Einsprachefrist bis 17. November 2025.

Auflagestellen: Gemeindeverwaltungen Habkern, Beatenberg und Eriz.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profilierung bzw. Verpflockung / Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 16.10.2025

Schwellenkorporation

Korporationsversammlung

Dienstag, 18. November 2025, 20.00 Uhr, Restaurant Alpenblick, Habkern

Traktanden

  1. Protokoll der Korporationsversammlung vom 13. Mai 2025
  2. Budget 2026 inkl. Ansatz Schwellentelle
  3. Kenntnisnahmen: Finanzplan
  4. Unterhaltsanzeige Habbach / Wagisbach
  5. Forstfahrzeug, Ersatz / Genehmigung Verpflichtungskredit
  6. Orientierungen
  7. Verschiedenes

Aktenauflage

Das Protokoll der Korporationsversammlung vom 13. Mai 2025 liegt 30 Tage vor der Versammlung zur öffentlichen Einsichtnahme bei der Gemeindeverwaltung Habkern auf.

Nach der Versammlung wird ein Apéro offeriert.

Habkern, 13. Oktober 2025

Schwellenkommission Habkern

Publiziert am 16.10.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Habkern, Im Holz 373, 3804 Habkern.

Projektverfasserin: Ingenieurbüro Sterchi GmbH, Bohnerenstrasse 14, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Erstellen einer Ausweichstelle auf der Parzelle Nr. 1144.

Standort: Im Holz, Parzellen Nrn. 814, 837 und 1144, Dorfkernzone, Koordinaten 2’632’689 / 1’175’375; 2’632’649 / 1’175’235; 2’632’682 / 1’175’177.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich üB, Baugruppe A (Habkern, Im Holz)

Ausnahmen:

  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)

Auflage- und Einsprachefrist: 3. November 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Habkern, Im Holz 373, 3804 Habkern.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profilierung / Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 09.10.2025

Einwohnergemeinde

Papiersammlung vom Dienstag, 14. Oktober 2025

Gesammelt wird nur Papier, kein Karton, keine Papiersäcke, keine Futtersäcke. Wir bitten die Bevölkerung, das Papier um 7.00 Uhr ordentlich verschnürt an der Strasse bereitzulegen. Das Papier wird im Laufe des Vormittags von den Schülerinnen und Schülern abgeholt. Fahrzeuglenkerinnen und -lenker sind gebeten, vorsichtig zu fahren. Bei Fragen ist die Schule unter Telefon 033 843 19 16 erreichbar.

Habkern,  2. September 2025

Einwohnergemeinde Habkern

Publiziert am 09.10.2025

Ref. Kirchgemeinde

Ordentliche Herbstversammlung

Sonntag, 2. November 2025, im Anschluss an den Gottesdienst

Traktanden

  1. Begrüssung und Kenntnisnahme Protokoll Frühjahrsversammlung vom 4. Mai 2025
  2. Budget 2026
  3. Renovation Seitentreppe Kirche
  4. Renovation Untergeschoss KGH
  5. Ausblick digitale Verwaltung GEVER
  6. Ersatzwahl Kirchgemeinderat
  7. Verschiedenes und Dank 

Interessierte können das Budget 2026 bei der Kirchgemeinde beziehen. Melden Sie sich bitte unter sekretariat@kirche-habkern.ch oder Telefon 079 633 25 99. Das Budget ist zudem auf der Homepage www.kirche-habkern.ch aufgeschaltet. Alle Mitglieder der evangelisch-reformierten Kirche Habkern sind herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle, welche volljährig sind und mindestens seit drei Monaten festen Wohnsitz in Habkern haben.

Publiziert am 02.10.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Habkern, Im Holz 373, 3804 Habkern.

Projektverfasserin: Ingenieurbüro Sterchi GmbH, Bohnerenstrasse 14, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Erstellen einer Ausweichstelle auf der Parzelle Nr. 1144.

Standort: Im Holz, Parzellen Nrn. 814, 837 und 1144, Dorfkernzone, Koordinaten 2’632’689 / 1’175’375; 2’632’649 / 1’175’235; 2’632’682 / 1’175’177.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich üB, Baugruppe A (Habkern, Im Holz)

Ausnahmen:

  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)

Auflage- und Einsprachefrist: 3. November 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Habkern, Im Holz 373, 3804 Habkern.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profilierung / Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 02.10.2025


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