Öffnungszeiten 1. August 2024
Die Gemeindeverwaltung und das Tourismusbüro Habkern bleiben am Donnerstag, 1. August 2024, den ganzen Tag geschlossen.
Ab Freitag, 2. August 2024, gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten.
Wir wünschen allen einen schönen 1. August.
Gemeindeverwaltung Habkern
Hundetaxe 2024
Per 1. August 2024 ist die Hundetaxe für das Jahr 2024 zur Bezahlung fällig. Die Taxe beträgt Fr. 50.– pro Hund, welcher älter als sechs Monate ist.
Alle bisherigen Hundehalter/-innen erhalten für die Hundetaxe 2024 automatisch eine Rechnung.
Falls Sie den registrierten Hund nicht mehr haben oder neu einen Hund besitzen, melden Sie sich bitte bei der Gemeindeverwaltung Habkern (Telefon 033 843 82 10, E-Mail gemeinde@habkern.ch).
Bei der Anmeldung des Hundes weisen Sie den Hundeausweis inkl. Mikrochipnummer vor. Alle Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Tierdatenbank Amicus registriert sein. Die Gemeinde Habkern verzichtet auf die Abgabe von Hundemarken, da diese für die Identifizierung nicht mehr notwendig sind.
Diensthunde (Hunde mit Spezialprüfung wie Blindenhunde, Lawinenhunde und Hunde für die Festungswache) sind von der Taxe befreit. In diesen Fällen haben sich die Hundehalter/-innen bei der Gemeindeverwaltung Habkern zu melden, wobei das entsprechende Diplom/Attest vorzuweisen ist.
Wir danken den Bürgerinnen und Bürgern für die Mitarbeit.
Habkern, 18. Juli 2024
Gemeindeverwaltung Habkern
Öffnungszeiten 1. August 2024
Die Gemeindeverwaltung und das Tourismusbüro Habkern bleiben am Donnerstag, 1. August 2024, den ganzen Tag geschlossen.
Ab Freitag, 2. August 2024, gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten.
Wir wünschen allen einen schönen 1. August.
Gemeindeverwaltung Habkern
Hundetaxe 2024
Per 1. August 2024 ist die Hundetaxe für das Jahr 2024 zur Bezahlung fällig. Die Taxe beträgt Fr. 50.– pro Hund, welcher älter als sechs Monate ist.
Alle bisherigen Hundehalter/-innen erhalten für die Hundetaxe 2024 automatisch eine Rechnung.
Falls Sie den registrierten Hund nicht mehr haben oder neu einen Hund besitzen, melden Sie sich bitte bei der Gemeindeverwaltung Habkern (Telefon 033 843 82 10, E-Mail gemeinde@habkern.ch).
Bei der Anmeldung des Hundes weisen Sie den Hundeausweis inkl. Mikrochipnummer vor. Alle Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Tierdatenbank Amicus registriert sein. Die Gemeinde Habkern verzichtet auf die Abgabe von Hundemarken, da diese für die Identifizierung nicht mehr notwendig sind.
Diensthunde (Hunde mit Spezialprüfung wie Blindenhunde, Lawinenhunde und Hunde für die Festungswache) sind von der Taxe befreit. In diesen Fällen haben sich die Hundehalter/-innen bei der Gemeindeverwaltung Habkern zu melden, wobei das entsprechende Diplom/Attest vorzuweisen ist.
Wir danken den Bürgerinnen und Bürgern für die Mitarbeit.
Habkern, 18. Juli 2024
Gemeindeverwaltung Habkern
Reglement zur Aufgabenübertragung Zivilschutz
Die Gemeindeversammlung hat am 8. Mai 2024 das Reglement über die Aufgabenübertragung Zivilschutz genehmigt. Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird mit dieser Publikation die Inkraftsetzung per 1. Juli 2024 öffentlich gemacht.
Teilrevision des Organisationsreglements, Genehmigung und Inkrafttreten
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die von der Versammlung der Burgerbäuert Bohlseite Habkern am 15. März 2024 beschlossene Teilrevision des Organisationsreglements vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 22. April 2024 vorbehaltlos genehmigt wurde.
Das revidierte Organisationsreglement tritt ab sofort in Kraft.
Namens der Burgerbäuert Bohlseite Habkern
Der Sekretär: Ernst Zurbuchen
Bauherrschaft: Bergschaft Ällgäu–Scherpfenberg, Hanspeter Feuz, Seestrasse 80, 3800 Unterseen.
Projektverfasserin: Ingenieurbüro Sterchi GmbH, Bohnerenstrasse 14, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Sanierung Wasserversorgung Vorder Nollen.
Standort: Vorder Nollen, Ällgau–Scherpfenberg, Parzelle Nr. 305, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’637’841 / 1’181’620.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich üB, Naturschutzgebiet, Moorlandschaft Nr. 13 «Habkern–Sörenberg».
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 29. Juli 2024.
Auflagestelle: Gemeinde Habkern, Im Holz 373, 3804 Habkern.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken einzureichen., Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Antonia Schmidt, Lamm 491, 3804 Habkern, die Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Abbruch und Wiederaufbau des bestehenden Chalets und Nebengebäudes; neue Abwasserleitung mit Überquerung des Wysstannengräblis.
Standort: Wysstannengräbli 490a und 490b, Parzellen Nrn. 335, 342 und 324, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’632’271 / 1’176’453.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 29. Juli 2024.
Auflagestelle: Gemeinde Habkern, Im Holz 373, 3804 Habkern.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
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