
Gesuchsteller: Büchler Roger und Felicitas, Haingartenstrasse 34, 8215 Hallau.
Projektverfasserin: Flück Haustechnik AG, Hauptstrasse 236, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Neubau Luft-Wasser-Wärmepumpe.
Standort: Fahrenbühl 340, Parzelle Nr. 1131, Koordinaten 2'632'517 / 1'175'367, Dorfkernzone.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.
Ortsbildschutz: nein.
Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachefrist bis 9. Oktober 2026
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Habkern, Im Holz 373, 3804 Habkern.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Habkern
Gesuchsteller: Büchler Roger und Felicitas, Haingartenstrasse 34, 8215 Hallau.
Projektverfasserin: Flück Haustechnik AG, Hauptstrasse 236, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Neubau Luft-Wasser-Wärmepumpe.
Standort: Fahrenbühl 340, Parzelle Nr. 1131, Koordinaten 2'632'517 / 1'175'367, Dorfkernzone.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.
Ortsbildschutz: nein.
Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachefrist bis 9. Oktober 2026
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Habkern, Im Holz 373, 3804 Habkern.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Habkern
Abstimmungsausschuss vom 27. September 2026
Der Gemeinderat Habkern hat gestützt auf Artikel 35 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte vom 5. Juni 2012 folgende Personen für den Abstimmungsausschuss der Volksabstimmung vom 27. September 2026 bestimmt:
Ersatzmitglied
Bitte den Termin nur vorreservieren. Sollten Sie zum Einsatz gelangen, werden Sie ein zusätzliches Aufgebot erhalten.
Wichtig für Mitglieder und das Ersatzmitglied
Sollte ein Mitglied verhindert sein, muss es die schwerwiegenden Gründe sofort nach Erhalt dieses Aufgebots der Gemeindeverwaltung schriftlich mittels Brief oder E-Mail mitteilen.
Habkern, 27. August 2026
Gemeinderat Habkern
Schülertransport für die Basisstufe
Möchten Sie einen wertvollen Beitrag zum Schulbetrieb leisten? Dann sind Sie genau richtig für unseren
Fahrdienst Basisstufe
Sie bringen mit
Darauf dürfen Sie sich freuen
Wir beantworten Ihre Fragen gerne und freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Gemeindeverwaltung Habkern, Im Holz 373, 3804 Habkern, gemeinde@habkern.ch
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
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Unsere Öffnungszeiten:
Montag – Freitag
08.00 – 12.00 und 13.30 – 17.00 Uhr