Habkern (6)

Einwohnergemeinde

Aufhebung Reglement Ausgleichskasse Habkern

Die Gemeindeversammlung hat am 28. November 2025 das Reglement für die Ausgleichskasse Habkern per 31. Dezember 2025 aufgehoben.

Die Aufhebung wird hiermit unter Hinweis auf Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 öffentlich bekannt gemacht.

Gemeinderat Habkern

Publiziert am 04.12.2025

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasser: Peter Michel, Seestrasse 67, 3852 Ringgenberg.

Bauvorhaben: Demontage Eternitdach und Neueindeckung mit Prefa-Dachplatten.

Standort: Stutzmad 306g, Parzelle Nr. 1090, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’631’125 / 1’175’609.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich üB, Moorlandschaft Nr. 13 Habkern/Sörenberg und Umsetzungsperimeter Flachmoore von nationaler Bedeutung (FM-1)

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Eingriffe in Schutzobjekte nach Art. 18 ff. NHG
  • Ausnahme vom vorsorglichen Schutz für Moorlandschaften (Art. 7 MLV)
  • Bauvorhaben innerhalb der Moorlandschaft Nr. 13 Habkern/Sörenberg (für Beatenberg und Habkern)

Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Januar 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Habkern, Im Holz 373, 3804 Habkern.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 04.12.2025

Einwohnergemeinde

Protokollauflage 

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom Freitag, 28. November 2025, liegt während 30 Tagen ab Publikationstag bei der Gemeindeverwaltung Habkern öffentlich auf (Art. 69 Organisationsreglement Habkern vom 9. Dezember 2002).

Allfällige Einsprachen gegen das Protokoll sind während der Einsprachefrist schriftlich an den Gemeinderat Habkern, Im Holz 373, 3804 Habkern, zu richten.

Habkern, 4. Dezember 2025

Der Gemeinderat

Publiziert am 04.12.2025

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten 

Die Gemeindeverwaltung sowie das Tourismusbüro sind über die Feiertage wie folgt geöffnet:

  • Montag, 22. Dezember 2025: 8.30–12.00 Uhr, 14.00–18.30 Uhr
  • Dienstag, 23. Dezember 2025: 8.30–12.00 Uhr
  • Mittwoch, 24., bis Freitag, 26. Dezember 2025: geschlossen
  • Montag, 29. Dezember 2025 bis Freitag, 2. Januar 2026: geschlossen

Ab Montag, 5. Januar 2026, gelten neu folgende Öffnungszeiten:

  • Montag: 8.30–12.00 Uhr, 14.00–18.00 Uhr
  • Dienstag: 8.30–12.00 Uhr
  • Mittwoch: geschlossen
  • Donnerstag: 8.30–12.00 Uhr
  • Freitag, 8.30–12.00 Uhr

Bestellungen von Parkklebern werden bis zum 19. Dezember 2025 verarbeitet. Später eingehende Bestellungen werden ab dem 5. Januar 2026 bearbeitet.

Wir wünschen Ihnen besinnliche Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Gemeindeverwaltung und Tourismusbüro Habkern

Publiziert am 04.12.2025

Baupublikation

Gesuchsteller: Zenger Niklaus und Nadine, Halte 229a, 3804 Habkern.

Projektverfasserin: Wyss Holzbau AG, Mätteli Bohlseite 1002, 3804 Habkern.

Bauvorhaben: Sanierung und Aufstockung Zweifamilienhaus, Installation PV-Indachanlage, Aufstellen einer Wärmepumpe.

Standort: Halte 229a, Parzelle Nr. 959, Koordinaten 2'632'151 / 1'174'836, Wohn- und Gewerbezone 2.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.

Ortsbildschutz: nein.

Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachefrist bis 29. Dezember 2025.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Habkern, Im Holz 373, 3804 Habkern.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist,
die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Habkern

Publiziert am 04.12.2025

Burgerbäuert Bohlseite Habkern

Ordentliche Versammlung

Freitag, 12. Dezember 2025, 20.00 Uhr, Zimmerei Wyss Holzbau AG

Traktanden

  1. Protokoll der letzten Versammlung
  2. Budget 2026
  3. Baurecht Bohlspycher
  4. Benützungsrecht Vertrag Urs Brunner
  5. Orientierungen und Verschiedenes

Im Anschluss an die Versammlung wird ein Raclette offeriert. 

Habkern, 28. Oktober 2025

Der Burgerrat

Publiziert am 04.12.2025


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