
Bauherrschaft: Thomas Ecknauer, Steinmattli 535, 3804 Habkern.
Projektverfasserin: Ingenieurbüro Sterchi GmbH, Bohnerenstrasse 14, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Abbruch Plumpsklo und Neubau WC und Dusche in bestehenden Räumlichkeiten; Anschluss an die öffentliche Kanalisation und Wasserversorgung. Ersatz bestehende Flügeltüre mit Fenster in Westfassade. Versetzen Hausanschlusskasten an Ostfassade, um Zugang zu bestehender Fensteröffnung zu erhalten.
Standort: Lamm, Parzellen Nrn. 324 und 335, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’632’380 / 1’176’438; 2’632’272 / 1’176’454.
Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich üB.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 3. August 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Habkern, Im Holz 373, 3804 Habkern.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profilierung / Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Hinweis nach LwG: Gestützt auf Artikel 97 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (LwG) sind die aufgrund der Gesetzgebung über den Natur- und Heimatschutz, den Umweltschutz und die Wanderwege legitimierten Organisationen zur Einsprache berechtigt.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Peter und Silke Rütten, Zäundli 348e, 3804 Habkern.
Projektverfasserin: Wyss Holzbau AG, Mätteli Bohlseite 1002, 3804 Habkern.
Bauvorhaben: Neubau Wohnhaus, Installation PV-Anlage, Aufstellen aussen liegende Wärmepumpe, Erstellen einer Stützmauer mit Verankerung im Bereich der Gemeindestrasse.
Standort: Untere Bärenmatte 1019, Parzellen Nrn. 1449 und 316, Dorfkernzone, Koordinaten 2’632’501 / 1’175’124.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.
Naturgefahrengebiet: blau.
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 21 GBR).
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. August 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Habkern, Im Holz 373, 3804 Habkern.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Ausgabenbeschluss des Gemeinderates
Der Gemeinderat hat gestützt auf Artikel 101 der kantonalen Gemeindeverordnung und Artikel 10 des Organisationsreglements der Gemeinde Habkern folgenden gebundenen Nachkredit genehmigt:
Sofortmassnahmen nach Unwetterschäden (Instandstellung Strasse) vom 31. Mai 2026. Der Betrag beläuft sich auf Fr. 33'764.–.
Die Ausgaben gelten als gebunden, da sie zur Behebung eines unvorhergesehenen Schadenereignisses dringend erforderlich sind.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit der vorliegenden Publikation schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde erhoben werden.
Bauherrschaft: Thomas Ecknauer, Steinmattli 535, 3804 Habkern.
Projektverfasserin: Ingenieurbüro Sterchi GmbH, Bohnerenstrasse 14, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Abbruch Plumpsklo und Neubau WC und Dusche in bestehenden Räumlichkeiten; Anschluss an die öffentliche Kanalisation und Wasserversorgung. Ersatz bestehende Flügeltüre mit Fenster in Westfassade. Versetzen Hausanschlusskasten an Ostfassade, um Zugang zu bestehender Fensteröffnung zu erhalten.
Standort: Lamm, Parzellen Nrn. 324 und 335, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’632’380 / 1’176’438; 2’632’272 / 1’176’454.
Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich üB.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 3. August 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Habkern, Im Holz 373, 3804 Habkern.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profilierung / Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Hinweis nach LwG: Gestützt auf Artikel 97 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (LwG) sind die aufgrund der Gesetzgebung über den Natur- und Heimatschutz, den Umweltschutz und die Wanderwege legitimierten Organisationen zur Einsprache berechtigt.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
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