Hofstetten (6)

Baupublikation

Bauherrschaft: JPU-Wohnbau AG, Rosenstrasse 2, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Forum 4 AG für Architektur, Rosenstrasse 2, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Projektänderung Parkierung, Abbruch Spritzenhaus und Schopf, Neubau Garage, Erweiterung Einstellhalle.

Standort: Louwenen/Dorfstrasse, Parzellen Nrn. 18, 77, 257, 597, 792, Koordinaten 2’648’665 / 1’178'261, Mischzone M2.

Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).

Naturgefahrengebiet gelb: Geringe Wassergefahren.

Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich Au, Ortsbildschutzgebiet «Dorfstrasse».

Auflage- und Einsprachefrist bis 14. Juli 2025.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Hofstetten bei Brienz, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20642). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Profile und Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Hofstetten, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten bei Brienz, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Hofstetten, 5. Juni 2025

Bauverwaltung Hofstetten

Publiziert am 12.06.2025

Gemeindeverband Begräbnisbezirk Brienz

Ordentliche Versammlung

Vollständige Publikation siehe unter «Brienz».

Der Begräbnisbezirksrat

Publiziert am 05.06.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Ramon und Anja Hasenfratz, St. Annaweg 14, 4112 Flüh.

Projektverfasserin: Grossmann Holzbau und Bedachungen GmbH, Paul Grossmann, Unter der Fluh 127, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Energetische Sanierung des Daches, Vergrösserung des Dachschleppers südwest, Montage einer Aufdach-PV-Anlage auf der gesamten Dachfläche.

Standort: Dorfstrasse 49, Hofstetten, Parzelle Nr. 169, Koordinaten 2’648’617 / 1’178'243, Mischone M2.

Ausnahme: Überschreiten der Gesamtbreite der Dachaufbauten gemäss Art. 413 Abs. 3 und 5 GBR i.V. mit Art. 511 GBR.

Schutzzone/Schutzgebiet: Ortsbildschutzgebiet, Baugruppe A.

Hinweis: Gefahrengebiet mit geringer Wassergefährdung.

Gewässerschutzbereich: Au.

Auflage- und Einsprachefrist bis 30. Juni 2025.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Hofstetten bei Brienz, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20642). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Profile und Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Hofstetten, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten bei Brienz, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Hofstetten, 25. Mai 2025

Bauverwaltung Hofstetten

Publiziert am 05.06.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Alfred, Aron und Lukas Jaggi, Hublengässli 12, 3858 Hofstetten bei Brienz.

Projektverfasserin: Vogler Bauplanung GmbH, Peter Vogler, Lindenhof 2, 6060 Sarnen.

Bauvorhaben: Abbruch Scheunen Nrn. 3 und 5 sowie bestehende Strasse, Neubau Stall mit Mistplatz und Laufhof, Erschliessung über die Brienzwilerstrasse.

Standort: Brienzwilerstrasse, Parzelle Nr. 29, Koordinaten 2’649’182 / 1’178'077, Landwirtschaftszone.

Ausnahme: keine.

Hinweis: Gefahrengebiet mit geringer Wassergefährdung.

Gewässerschutzbereich: Au.

Auflage- und Einsprachefrist bis 30. Juni 2025.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Hofstetten bei Brienz, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20642). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Profile und Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Hofstetten, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten bei Brienz, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Hofstetten, 24. Mai 2025

Bauverwaltung Hofstetten

Publiziert am 05.06.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Liliane und Andreas Teuscher, Hintergasse 7, 3858 Hofstetten bei Brienz.

Projektverfasserin: SaniDres GmbH, Andreas Stähli, Dorfstrasse 65, 3858 Hofstetten b. Brienz.

Bauvorhaben: Heizungssanierung mit einer aussen aufgestellten Luft-Wasser-Wärmepumpe.

Standort: Hintergasse 7, Parzelle Nr. 419, Koordinaten 2’648’897 / 1’178'449, Mischzone M2.

Ausnahme: keine.

Hinweis: Gefahrengebiet mit geringer Gefährdung.

Schutzgebiet: keine.

Gewässerschutzbereich: Au.

Auflage- und Einsprachefrist bis 30. Juni 2025.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Hofstetten bei Brienz, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20642). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Pflöcke und Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Hofstetten, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten bei Brienz, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Hofstetten, 22. Mai 2025

Bauverwaltung Hofstetten

Publiziert am 05.06.2025

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten über Pfingsten

Die Schalter- und Telefondienste der Einwohnergemeinde Hofstetten bleiben über Pfingsten wie folgt geschlossen: 

  • Montag, 9. Juni 2025, ganzer Tag geschlossen

Ab Dienstag, 10. Juni 2025, gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten.

Wir wünschen Ihnen ein schönes Pfingstwochenende und danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Gemeindeverwaltung Hofstetten

Publiziert am 05.06.2025


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