
Informationsanlass – Auswirkungen des Wasserbauprojekts Milibach auf den Friedhof Brienz
Vollständige Publikation siehe unter «Brienz».
Schwellenkorporation und Begräbnisbezirk Brienz
Bauherrschaft: Alpentainer GmbH, Marc Trauffer, Dorfstrasse 73, 3858 Hofstetten bei Brienz.
Bauvorhaben: Umnutzung von Werkstatt und Ladenlokal in eine 2½-Zimmer-Wohnung mit Einbau von Küche und Sanitäranlagen.
Standort: Scheidweg 8, Hofstetten, Parzelle Nr. 741, Koordinaten 2’648’576 / 1’178'264, Mischzone M2/Planungszone Zweitwohnungen.
Ausnahme: keine.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Hinweis: Naturgefahrengebiet mit geringer Gefährdung Wasser. Die Wohnung gilt als Erstwohnung mit Zweckentfremdungsverbot.
Auflage- und Einsprachefrist bis 20. Juli 2026.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Hofstetten, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten bei Brienz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20642). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Hofstetten, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten bei Brienz, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Hofstetten, 15. Juni 2026
Bauverwaltung Hofstetten
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung
Aufgrund einer Weiterbildung bleiben die Schalter- und Telefondienste der Einwohnergemeinde Hofstetten am Donnerstag, 25. Juni 2026, am Nachmittag geschlossen. Ab Freitag, 26. Juni 2026, gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Gemeindeverwaltung Hofstetten
Protokollauflage
Gestützt auf Art. 71 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Hofstetten liegt das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2026 während 30 Tagen, d. h. vom 23. Juni bis 22. Juli 2026, in der Gemeindeverwaltung Hofstetten öffentlich auf. Das Protokoll kann ebenfalls unter www.hofstetten-ballenberg.ch eingesehen werden. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat Hofstetten eingereicht werden.
Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Hofstetten, 15. Juni 2026
Gemeinderat Hofstetten
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung
Aufgrund einer Weiterbildung bleiben die Schalter- und Telefondienste der Einwohnergemeinde Hofstetten am Donnerstag, 18. Juni 2026, am Nachmittag geschlossen. Ab Freitag, 19. Juni 2026, gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Gemeindeverwaltung Hofstetten
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung
Aufgrund einer Weiterbildung bleiben die Schalter- und Telefondienste der Einwohnergemeinde Hofstetten am Donnerstag, 18. Juni 2026, am Nachmittag geschlossen. Ab Freitag, 19. Juni 2026, gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Gemeindeverwaltung Hofstetten
Öffentliche Auflage des Nomenklaturplans mit zugehörigem Namenverzeichnis
Die Gewässernamen der Gemeinde Hofstetten sind neu erhoben worden. Der Nomenklaturplan mit zugehörigem Namenverzeichnis liegt vom 4. Juni 2026 bis am 3. Juli 2026 in der Gemeindeverwaltung Hofstetten, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten, öffentlich auf (kantonales Geoinformationsgesetz KGeoIG, Art. 38).
Wer in seinen schutzwürdigen Interessen betroffen ist, kann sich am Verfahren beteiligen, indem er während der Auflagefrist bei der Gemeinde schriftlich auf Fehler und Mängel des Nomenklaturplans aufmerksam macht (KGeoIG, Art. 39). Nach Erledigung der Einwendungen wird der Nomenklaturplan mit zugehörigem Namenverzeichnis durch das Amt für Geoinformation des Kantons Bern genehmigt.
Hofstetten, 1. Juni 2026
Der Gemeinderat
Öffentliche Auflage des Nomenklaturplans mit zugehörigem Namenverzeichnis
Die Gewässernamen der Gemeinde Hofstetten sind neu erhoben worden. Der Nomenklaturplan mit zugehörigem Namenverzeichnis liegt vom 4. Juni 2026 bis am 3. Juli 2026 in der Gemeindeverwaltung Hofstetten, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten, öffentlich auf (kantonales Geoinformationsgesetz KGeoIG, Art. 38).
Wer in seinen schutzwürdigen Interessen betroffen ist, kann sich am Verfahren beteiligen, indem er während der Auflagefrist bei der Gemeinde schriftlich auf Fehler und Mängel des Nomenklaturplans aufmerksam macht (KGeoIG, Art. 39). Nach Erledigung der Einwendungen wird der Nomenklaturplan mit zugehörigem Namenverzeichnis durch das Amt für Geoinformation des Kantons Bern genehmigt.
Hofstetten, 1. Juni 2026
Der Gemeinderat
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