
Bauherrschaft: Hotel Alpenrose beim Ballenberg AG, Dorfstrasse 60, 3858 Hofstetten bei Brienz.
Projektverfasserin: Forum 4 AG, Rosenstrasse 2, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Erweiterung des strukturierten Beherbergungsbetriebs Hotel Alpenrose Hofstetten mit acht touristisch bewirtschafteten Wohnungen in den geplanten Häusern Dorfstrasse 52a und 52b. Nutzung als öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank mit 60 Sitzplätzen innen und 40 Sitzplätzen auf der Terrasse (unverändert), 13 Gästezimmern mit 32 Gästebetten (bestehender Betrieb Hotel Alpenrose) und 8 touristisch bewirtschafteten Wohnungen mit 18 Gästebetten (neu) sowie täglichen Öffnungszeiten bis 0.30 Uhr (unverändert).
Standort: Dorfstrasse 52a und 52b, Parzellen Nrn. 18, 77, 373, Mischzone M2, Koordinaten 2’648’680 / 1’178’301.
Schutzzonen: Gewässerschutzzone Au, Baugruppe A (Hofstetten Dorf).
Auflage- und Einsprachefrist bis 29. Dezember 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Hofstetten bei Brienz, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Gideon und Marianne Schindler, Brunnhaldenweg 19, 4852 Rothrist.
Projektverfasser: Hanspeter Imfeld, Gässli 3, 3373 Röthenbach.
Bauvorhaben: Abbruch Autounterstand und Laubentreppe, Umbau Einfamilienhaus mit Autounterstand und gedeckter Sitzplatz, aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe.
Standort: Dorfstrasse 43, Parzelle Nr. 146, Koordinaten 2'648'600 / 1'177'800, Mischzone M2.
Ausnahme: Unterschreiten des Strassenabstandes, Art. 80 SG.
Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich Au, Ortsbildschutzgebiet, Baute innerhalb Baugruppe A, Hofstetten Dorf, ISOS-Inventar regional.
Hinweis: Naturgefahrengebiet mit geringer Gefährdung (Wasser).
Auflage- und Einsprachefrist bis 29. Dezember 2025.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Hofstetten bei Brienz, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20642). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Hofstetten, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten bei Brienz, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Hofstetten, 20. November 2025
Bauverwaltung Hofstetten
Verkehrsmassnahme Hublenbrücke
Der Gemeinderat Hofstetten verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG, SR 741.01) sowie Art. 44 Abs. 1 und 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) mit Zustimmung des Tiefbauamts des Kantons Bern die folgende Verkehrsanordnung:
«Höchstgewicht 12 t» (SSV-Signal Nr. 2.16)
Parzelle Nr. 287, Hublenbrücke, Hofstetten.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 (VRPG, BSG 155.21) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalteramt des Verwaltungskreises Interlaken-Oberhasli erhoben werden. Die Beschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.
Diese Verfügung tritt nach ihrer Veröffentlichung im Amtsanzeiger sowie nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.
Gemeinderat Hofstetten
Bauherrschaft: Patrick Baumann, Schriederstrasse 50, 3858 Hofstetten bei Brienz.
Projektverfasserin: Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Ueli Nebiker, Schriederstrasse 55, 3858 Hofstetten bei Brienz.
Bauvorhaben: Thermische Sanierung des bestehenden Chalets.
Nachträgliche Projektänderung: Kein neuer Giebeleinbau an Nordseite, Änderung der Fensteranordnung und -grössen an Westfassade, Änderung der Fenstergrössen an Ostfassade.
Standort: Schriederstrasse 50, Parzelle Nr. 344, Koordinaten 2’648’484 / 1’178'615, Mischzone M2.
Ausnahmen:
Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich Au.
Hinweis: Naturgefahrengebiet mit Restgefährdung Wasser.
Auflage- und Einsprachefrist bis 29. Dezember 2025.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Hofstetten bei Brienz, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20642). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Hofstetten, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten bei Brienz, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Hofstetten, 20. November 2025
Bauverwaltung Hofstetten
Gemeindeversammlung
Dienstag, 9. Dezember 2025, 20.00 Uhr in der Mehrzweckhalle Hofstetten
Traktanden
Über die Geschäfte der Gemeindeversammlung wird spätestens 10 Tage vor dem Versammlungstermin eine Informationsschrift an alle Haushalte versandt. Die Unterlagen können ab diesem Zeitpunkt auch unter www.hofstetten-ballenberg.ch eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung sind innert 30 Tagen nach der Versammlung (in Wahlsachen innert 10 Tagen) schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle Stimmberechtigten und Gäste sind zur Teilnahme an der Gemeindeversammlung freundlich eingeladen.
Hofstetten, 3. November 2025
Gemeinderat Hofstetten
Bauherrschaft: Gasser Felstechnik AG, Walchistrasse 30, 6078 Lungern, Konzept Wyler AG, Peter Wyler, Stockmatte, 3855 Brienz.
Projektverfasserin: Konzept Wyler AG, Stockmatten, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Rückbau des Werkhofs; Ersatzneubau eines Werkhofs mit Büro-, Werkstatt-, Lager- und Aufenthaltsräumen; Erstellen von 16 ungedeckten Autoabstellplätzen.
Standort: Wichelweg 4, Parzelle Nr. 312, Arbeitszone A2, Koordinaten 2’648’330 / 1’177’721.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: gelb-weiss.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Dezember 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Hofstetten bei Brienz, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Briensermärt 2025 – Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung
Die Schalter- und Telefondienste der Einwohnergemeinde Hofstetten bleiben am Donnerstag, 13. November 2025, aufgrund des Briensermärts den ganzen Tag geschlossen.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Gemeindeverwaltung Hofstetten
Gemeindeversammlung
Dienstag, 9. Dezember 2025, 20.00 Uhr in der Mehrzweckhalle Hofstetten
Traktanden
Über die Geschäfte der Gemeindeversammlung wird spätestens 10 Tage vor dem Versammlungstermin eine Informationsschrift an alle Haushalte versandt. Die Unterlagen können ab diesem Zeitpunkt auch unter www.hofstetten-ballenberg.ch eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung sind innert 30 Tagen nach der Versammlung (in Wahlsachen innert 10 Tagen) schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle Stimmberechtigten und Gäste sind zur Teilnahme an der Gemeindeversammlung freundlich eingeladen.
Hofstetten, 3. November 2025
Gemeinderat Hofstetten
Bauherrschaft: Gasser Felstechnik AG, Walchistrasse 30, 6078 Lungern, Konzept Wyler AG, Peter Wyler, Stockmatte, 3855 Brienz.
Projektverfasserin: Konzept Wyler AG, Stockmatten, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Rückbau des Werkhofs; Ersatzneubau eines Werkhofs mit Büro-, Werkstatt-, Lager- und Aufenthaltsräumen; Erstellen von 16 ungedeckten Autoabstellplätzen.
Standort: Wichelweg 4, Parzelle Nr. 312, Arbeitszone A2, Koordinaten 2’648’330 / 1’177’721.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: gelb-weiss.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Dezember 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Hofstetten bei Brienz, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Ordentliche Versammlung
Mittwoch, 3. Dezember 2025, 20.00 Uhr im Gemeindehaus
Traktanden
Hofstetten, 15. Oktober 2025
Der Burgerrat
Briensermärt 2025 – Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung
Die Schalter- und Telefondienste der Einwohnergemeinde Hofstetten bleiben am Donnerstag, 13. November 2025, aufgrund des Briensermärts den ganzen Tag geschlossen.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Gemeindeverwaltung Hofstetten
Ordentliche Versammlung
Vollständige Publikation siehe unter «Brienz».
Der Begräbnisbezirksrat
Ordentliche Versammlung
Vollständige Publikation siehe unter «Brienz».
Der Kirchgemeinderat
Adrian Santschi verlässt das Standortmarketing und die Regionalentwicklung Region Haslital Brienz
Vollständige Publikation siehe unter «Brienz».
Ausschuss Standortmarketing und Regionalentwicklung Region Haslital Brienz
Verlag Schlaefli & Maurer AG
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