
Bauherrschaft: Beat Fischer, Obersteinstrasse 4, 3860 Meiringen, und Helene Bumann, Müllerstrasse 12, 3008 Bern.
Projektverfasserin: Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch. Umbau Wohnhaus, Abbruch Balkon und Teilersatz Balkon, Fenster- und Türänderungen an Südfassade.
Standort: Dorfstrasse 87, Hofstetten, Parzelle Nr. 543, Koordinaten 2’648’851 / 1’178'418, Mischzone M2.
Ausnahme: keine.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Hinweis: Naturgefahrengebiet mit geringer Gefährdung.
Auflage- und Einsprachefrist bis 22. Juni 2026.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Hofstetten, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten bei Brienz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20642). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Hofstetten, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten bei Brienz, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Hofstetten, 15. Mai 2026
Bauverwaltung Hofstetten
Mitgliederversammlung
Freitag, 26. Juni 2026, um 20.00 Uhr im Schützenhaus Grien, Hofstetten
Traktanden
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist gemäss Art. 49a Gemeindegesetz sofort zu beanstanden. Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Eingeladen an die Versammlung und stimmberechtigt sind alle Beitragspflichtigen innerhalb des Perimeters. Stimmrecht gemäss Korporationsreglement.
Hofstetten, 16. Mai 2026
Schwellenkorporation Hofstetten
Ordentliche Versammlung
Vollständige Publikation siehe unter «Brienz».
Der Begräbnisbezirksrat
Ordentliche Versammlung
Vollständige Publikation siehe unter «Brienz».
Der Kirchgemeinderat
Gemeindeversammlung
Dienstag, 16. Juni 2026, 20.00 Uhr in der Mehrzweckhalle Hofstetten
Traktanden
Auflage
Die Unterlagen zu den Traktanden 3 und 4 liegen gemäss Art. 54 Gemeindegesetz während 30 Tagen vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung öffentlich zur Einsicht auf.
Über die Geschäfte der Gemeindeversammlung wird spätestens 10 Tage vor dem Versammlungstermin eine Informationsschrift an alle Haushalte versandt. Die Unterlagen können ab diesem Zeitpunkt auch unter www.hofstetten-ballenberg.ch eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung sind innert 30 Tagen nach der Versammlung (in Wahlsachen innert 10 Tagen) schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle Stimmberechtigten und Gäste sind zur Teilnahme an der Gemeindeversammlung freundlich eingeladen.
Hofstetten, 11. Mai 2026
Gemeinderat Hofstetten
Öffnungszeiten über Pfingsten
Die Schalter- und Telefondienste der Einwohnergemeinde Hofstetten bleiben über Pfingsten wie folgt geschlossen:
Ab Dienstag, 26. Mai 2026, gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten.
Wir wünschen Ihnen ein schönes Pfingstwochenende und danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Gemeindeverwaltung Hofstetten
Ordentliche Versammlung
Montag, 29. Juni 2026, 20.00 Uhr im Gemeindehaus
Traktanden
Hofstetten, 6. Mai 2026
Der Burgerrat
Gemeindeversammlung
Dienstag, 16. Juni 2026, 20.00 Uhr in der Mehrzweckhalle Hofstetten
Traktanden
Auflage
Die Unterlagen zu den Traktanden 3 und 4 liegen gemäss Art. 54 Gemeindegesetz während 30 Tagen vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung öffentlich zur Einsicht auf.
Über die Geschäfte der Gemeindeversammlung wird spätestens 10 Tage vor dem Versammlungstermin eine Informationsschrift an alle Haushalte versandt. Die Unterlagen können ab diesem Zeitpunkt auch unter www.hofstetten-ballenberg.ch eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung sind innert 30 Tagen nach der Versammlung (in Wahlsachen innert 10 Tagen) schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle Stimmberechtigten und Gäste sind zur Teilnahme an der Gemeindeversammlung freundlich eingeladen.
Hofstetten, 11. Mai 2026
Gemeinderat Hofstetten
Öffnungszeiten über Pfingsten
Die Schalter- und Telefondienste der Einwohnergemeinde Hofstetten bleiben über Pfingsten wie folgt geschlossen:
Ab Dienstag, 26. Mai 2026, gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten.
Wir wünschen Ihnen ein schönes Pfingstwochenende und danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Gemeindeverwaltung Hofstetten
Öffnungszeiten über Auffahrt
Die Schalter- und Telefondienste der Einwohnergemeinde Hofstetten bleiben über Auffahrt wie folgt geschlossen:
Ab Montag, 18. Mai 2026, gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten.
Wir wünschen Ihnen eine schöne Auffahrt und danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Gemeindeverwaltung Hofstetten
Einladung zur öffentlichen Begehung im Einzugsgebiet der Brienzer Wildbäche
Treffpunkt: Samstag, 30. Mai 2026, um 13.00 Uhr, Gischterhüttli, Lamm Schwanden
Route: Organisierter Transport bis Stafelmad mit anschliessend geführter Wanderung bis Irtschelen.
Programm: Die lokalen und kantonalen Organisationen informieren im Gelände über das Aufforstungs- und Verbauungsprojekt Brienzer Wildbäche und den Wechsel der Trägerschaft per 1. Januar 2027.
Zeit: 13.00–17.30 Uhr (retour in Schwanden)
Ausrüstung: Dem Wetter angepasste Kleidung, geeignete Schuhe für Bergwanderwege. Eine Zwischenverpflegung wird organisiert.
Voraussetzungen: Wanderausdauer für 2 km und 200 hm
Anmeldung: bis Dienstag, 26. Mai 2026, an die Gemeinde Brienz (sicherheit@brienz.ch oder Telefon 033 952 22 43)
Bei schlechter Witterung wird am Freitag, 29. Mai 2026, über die Durchführung der Begehung auf den Webseiten der Gemeinden informiert.
Wir freuen uns über eine rege Teilnahme.
Gemeinden Brienz, Schwanden und Hofstetten
Öffnungszeiten über Auffahrt
Die Schalter- und Telefondienste der Einwohnergemeinde Hofstetten bleiben über Auffahrt wie folgt geschlossen:
Ab Montag, 18. Mai 2026, gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten.
Wir wünschen Ihnen eine schöne Auffahrt und danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Gemeindeverwaltung Hofstetten
Einladung zur öffentlichen Begehung im Einzugsgebiet der Brienzer Wildbäche
Treffpunkt: Samstag, 30. Mai 2026, um 13.00 Uhr, Gischterhüttli, Lamm Schwanden
Route: Organisierter Transport bis Stafelmad mit anschliessend geführter Wanderung bis Irtschelen.
Programm: Die lokalen und kantonalen Organisationen informieren im Gelände über das Aufforstungs- und Verbauungsprojekt Brienzer Wildbäche und den Wechsel der Trägerschaft per 1. Januar 2027.
Zeit: 13.00–17.30 Uhr (retour in Schwanden)
Ausrüstung: Dem Wetter angepasste Kleidung, geeignete Schuhe für Bergwanderwege. Eine Zwischenverpflegung wird organisiert.
Voraussetzungen: Wanderausdauer für 2 km und 200 hm
Anmeldung: bis Dienstag, 26. Mai 2026, an die Gemeinde Brienz (sicherheit@brienz.ch oder Telefon 033 952 22 43)
Bei schlechter Witterung wird am Freitag, 29. Mai 2026, über die Durchführung der Begehung auf den Webseiten der Gemeinden informiert.
Wir freuen uns über eine rege Teilnahme.
Gemeinden Brienz, Schwanden und Hofstetten
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