Öffentliche Energieberatung
Vollständige Publikation siehe unter «Brienz».
Geschäftsstelle und Energieberatung
Regionalkonferenz Oberland-Ost
Gemeindeversammlung
Dienstag, 10. Dezember 2024, 20.00 Uhr in der Mehrzweckhalle Hofstetten
Traktanden
Auflage
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen während 20 Tagen vor der Versammlung bei der Gemeindeschreiberei öffentlich zur Einsicht auf oder können unter www.hofstetten-ballenberg.ch heruntergeladen werden. Eine Kurzfassung des Budgets 2025 wird vor der Versammlung an alle Haushalte verteilt.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung sind innert 30 Tagen nach der Versammlung (in Wahlsachen innert 10 Tagen) schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen. Alle Stimmberechtigten und Gäste sind zur Teilnahme an der Gemeindeversammlung freundlich eingeladen.
Hofstetten, 4. November 2024
Gemeinderat Hofstetten
Ordentliche Versammlung
Freitag, 13. Dezember 2024, 20.00 Uhr im Gemeindehaus
Traktanden
Hofstetten, 30. Oktober 2024
Der Burgerrat
Briensermärt 2024 – Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung
Die Schalter- und Telefondienste der Einwohnergemeinde Hofstetten bleiben am Donnerstag, 14. November 2024, wegen des Briensermärt den ganzen Tag geschlossen. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Gemeindeverwaltung Hofstetten
Bauherrschaft: Arthur Ernst-Gertsch, Schriederstrasse 58, 3858 Hofstetten bei Brienz.
Projektverfasserin: Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Neubau Carport.
Standort: Schriederstrasse 56, Parzelle Nr. 853, Koordinaten 2’648’546 / 1’178'618, Mischzone M2.
Ausnahme: Unterschreiten des Strassenabstandes nach Art. 80 SG.
Hinweis: Gefahrengebiet mit Restgefährdung.
Gewässerschutzbereich: Au.
Auflage- und Einsprachefrist bis 9. Dezember 2024.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Hofstetten bei Brienz, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20642). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Pflöcke und Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Hofstetten, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten bei Brienz, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Hofstetten, 31. Oktober 2024
Bauverwaltung Hofstetten
Gemeindeversammlung
Dienstag, 10. Dezember 2024, 20.00 Uhr in der Mehrzweckhalle Hofstetten
Traktanden
Auflage
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen während 20 Tagen vor der Versammlung bei der Gemeindeschreiberei öffentlich zur Einsicht auf oder können unter www.hofstetten-ballenberg.ch heruntergeladen werden. Eine Kurzfassung des Budgets 2025 wird vor der Versammlung an alle Haushalte verteilt.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung sind innert 30 Tagen nach der Versammlung (in Wahlsachen innert 10 Tagen) schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen. Alle Stimmberechtigten und Gäste sind zur Teilnahme an der Gemeindeversammlung freundlich eingeladen.
Hofstetten, 4. November 2024
Gemeinderat Hofstetten
Briensermärt 2024 – Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung
Die Schalter- und Telefondienste der Einwohnergemeinde Hofstetten bleiben am Donnerstag, 14. November 2024, wegen des Briensermärt den ganzen Tag geschlossen. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Gemeindeverwaltung Hofstetten
Ordentliche Versammlung
Vollständige Publikation siehe unter «Brienz».
Der Kirchgemeinderat
Ordentliche Versammlung
Vollständige Publikation siehe unter «Brienz».
Der Begräbnisbezirksrat
Bauherrschaft: Arthur Ernst-Gertsch, Schriederstrasse 58, 3858 Hofstetten bei Brienz.
Projektverfasserin: Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Neubau Carport.
Standort: Schriederstrasse 56, Parzelle Nr. 853, Koordinaten 2’648’546 / 1’178'618, Mischzone M2.
Ausnahme: Unterschreiten des Strassenabstandes nach Art. 80 SG.
Hinweis: Gefahrengebiet mit Restgefährdung.
Gewässerschutzbereich: Au.
Auflage- und Einsprachefrist bis 9. Dezember 2024.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Hofstetten bei Brienz, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20642). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Pflöcke und Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Hofstetten, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten bei Brienz, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Hofstetten, 31. Oktober 2024
Bauverwaltung Hofstetten
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
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