Bauherrschaft: Marcel und Anita Huber, Schriedstrasse 72, 3858 Hofstetten, sowie Janos und Andrea Stähli, Scheidweg 3, 3858 Hofstetten, Gisler Architektur und Bauplanung AG, Daniel Gisler, Alpbachstrasse 8, 3860 Meiringen.
Projektverfasserin: Gisler Architektur und Bauplanung AG, Alpbachstrasse 8, 3860 Meiringen.
Bauvorhaben: Neubau Zweifamilienhaus mit zwei gedeckten Autounterständen.
Standort: Houwetliweg, Parzelle Nr. 845/BR1004, Wohnzone W2, Koordinaten 2’648’352 / 1’178’506.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: gelb-weiss.
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. November 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Hofstetten bei Brienz, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Stiftung Ballenberg, Museumsstrasse 100, 3858 Hofsteten.
Projektverfasser: Christian Hulliger, Oberdorfstrasse 79, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Verstärkung bestehender Eventplatz Mittelland im Freilichtmuseum Ballenberg mit Kofferunterbau und Erstellen von Werkleitungsanschlüssen gemäss separatem Baubeschrieb.
Standort: Museumsstrasse Chimmersboden, Hofstetten, Parzelle Nr. 11 (BR 940), UeO «Freilichtmuseumszone», Zone mit besonderen baurechtlichen Ordnungen (UeO), Koordinaten 2’649’475 / 1’177’800.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. November 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Hofstetten bei Brienz, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung/Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung
Die Schalter- und Telefondienste der Einwohnergemeinde Hofstetten bleiben am Freitag, 17. Oktober 2025, infolge einer Weiterbildung den ganzen Tag geschlossen. Ab Montag, 20. Oktober 2025, gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Gemeindeverwaltung Hofstetten
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung
Die Schalter- und Telefondienste der Einwohnergemeinde Hofstetten bleiben am Freitag, 17. Oktober 2025, infolge einer Weiterbildung den ganzen Tag geschlossen. Ab Montag, 20. Oktober 2025, gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Gemeindeverwaltung Hofstetten
Bauherrschaft: Simon Hauri, Bühl 12, 5056 Attelwil.
Projektverfasserin: GLB Oberaargau, Murgenthalstrasse 74, 4900 Langenthal.
Bauvorhaben: Umbau Vorsass, Ersatz Dachlattung und teilweise Sparren sowie Dachmaterial, neue Kamineinfassung, Neuerstellung Verbrennungs-WC.
Standort: Binzerwald 181, Parzelle Nr. 860, Koordinaten 2’649’863 / 1’179'642, Landwirtschaftszone LWZ.
Ausnahme: Bauen ausserhalb der Bauzone gemäss Art. 24 ff. RPG.
Schutzgebiet/Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich Au, Landschaftsschongebiet.
Hinweis: Naturgefahrengebiet mit nicht bestimmter Gefahrenstufe.
Auflage- und Einsprachefrist bis 3. November 2025.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Hofstetten bei Brienz, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20642). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Hofstetten, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten bei Brienz, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Hofstetten, 25. September 2025
Bauverwaltung Hofstetten
Ausserordentliche Mitgliederversammlung
Mittwoch, 5. November 2025, um 19.30 Uhr im Mehrzweckraum Gemeindehaus Hofstetten
Traktanden
Gegen die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sowie bei inhaltlichen als auch bei Verfahrensrügen kann gestützt auf Art. 60, 63 und 67 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden.
Rügepflicht: Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Mitgliederversammlung ist gemäss Art. 49a Gemeindegesetz sofort zu beanstanden.
Eingeladen an die Versammlung und stimmberechtigt sind alle Beitragspflichtigen innerhalb des Perimeters. Stimmrecht gemäss Korporationsreglement.
Hofstetten, 29. September 2025
Schwellenkorporation Hofstetten
Bauherrschaft: Simon Hauri, Bühl 12, 5056 Attelwil.
Projektverfasserin: GLB Oberaargau, Murgenthalstrasse 74, 4900 Langenthal.
Bauvorhaben: Umbau Vorsass, Ersatz Dachlattung und teilweise Sparren sowie Dachmaterial, neue Kamineinfassung, Neuerstellung Verbrennungs-WC.
Standort: Binzerwald 181, Parzelle Nr. 860, Koordinaten 2’649’863 / 1’179'642, Landwirtschaftszone LWZ.
Ausnahme: Bauen ausserhalb der Bauzone gemäss Art. 24 ff. RPG.
Schutzgebiet/Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich Au, Landschaftsschongebiet.
Hinweis: Naturgefahrengebiet mit nicht bestimmter Gefahrenstufe.
Auflage- und Einsprachefrist bis 3. November 2025.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Hofstetten bei Brienz, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20642). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Hofstetten, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten bei Brienz, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Hofstetten, 25. September 2025
Bauverwaltung Hofstetten
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Unsere Öffnungszeiten:
Montag – Freitag
08.00 – 12.00 und 13.30 – 17.00 Uhr