
Bauherrschaft: Hotel Alpenrose beim Ballenberg AG, Dorfstrasse 60, 3858 Hofstetten bei Brienz.
Projektverfasserin: Forum 4 AG, Rosenstrasse 2, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Erweiterung des strukturierten Beherbergungsbetriebs Hotel Alpenrose Hofstetten mit acht touristisch bewirtschafteten Wohnungen in den geplanten Häusern Dorfstrasse 52a und 52b. Nutzung als öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank mit 60 Sitzplätzen innen und 40 Sitzplätzen auf der Terrasse (unverändert), 13 Gästezimmern mit 32 Gästebetten (bestehender Betrieb Hotel Alpenrose) und 8 touristisch bewirtschafteten Wohnungen mit 18 Gästebetten (neu) sowie täglichen Öffnungszeiten bis 0.30 Uhr (unverändert). Projektänderung: Erstellen von 15 ungedeckten Autoabstellplätzen.
Standort: Dorfstrasse 52a und 52b, Parzellen Nrn. 18, 77 und 373, Mischzone M2, Koordinaten 2’648’680 / 1’178’301; 2’648’681.
Schutzgebiete: Gewässerschutzzone Au, Baugruppe A (Hofstetten, Dorf).
Naturgefahrengebiet: gelb.
Auflage- und Einsprachefrist bis 28. September 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Hofstetten bei Brienz, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung
Die Schalter- und Telefondienste der Einwohnergemeinde Hofstetten bleiben am Freitag, 28. August 2026, am Nachmittag infolge einer Weiterbildung geschlossen.
Ab Montag, 31. August 2026, bedienen wir Sie gerne wieder zu den gewohnten Schalteröffnungszeiten.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Gemeindeverwaltung Hofstetten
Bauherrschaft: Arthur Ernst-Gertsch, Schriederstrasse 56, 3858 Hofstetten bei Brienz.
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe.
Standort: Schriederstrasse 56, Hofstetten, Parzelle Nr. 853, Koordinaten 2’648’531 / 1’178'614, Mischzone M2/Planungszone Zweitwohnungen.
Ausnahme: keine.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Hinweis: Naturgefahrengebiet mit Restgefährdung Wasser.
Auflage- und Einsprachefrist bis 7. September 2026.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Hofstetten, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten bei Brienz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20642). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Pflöcke verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Hofstetten, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten bei Brienz, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Hofstetten, 1. August 2026
Bauverwaltung Hofstetten
Bauherrschaft: Arthur Ernst-Gertsch, Schriederstrasse 56, 3858 Hofstetten bei Brienz.
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe.
Standort: Schriederstrasse 56, Hofstetten, Parzelle Nr. 853, Koordinaten 2’648’531 / 1’178'614, Mischzone M2/Planungszone Zweitwohnungen.
Ausnahme: keine.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Hinweis: Naturgefahrengebiet mit Restgefährdung Wasser.
Auflage- und Einsprachefrist bis 7. September 2026.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Hofstetten, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten bei Brienz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20642). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Pflöcke verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Hofstetten, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten bei Brienz, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Hofstetten, 1. August 2026
Bauverwaltung Hofstetten
Feuerwehr-Rekrutierung 2026
Vollständige Publikation siehe unter «Brienz».
Kommando Feuerwehr Brienz
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