Hofstetten (1)

Baupublikation

Bauherrschaft: JPU-Wohnbau AG, Rosenstrasse 2, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Forum 4 AG für Architektur, Rosenstrasse 2, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Abbruch bestehender Garagenbau und zwei Scheunen; Neubau Einstellhalle, zwei Mehrfamilienhäuser, vier Doppeleinfamilienhäuser, ein Einfamilienhaus, ein Minihaus und Anbau Lagerraum.

Hinweis: Das Bauvorhaben wird nach Art. 75 BauG «Gestaltungsfreiheit» beurteilt.

Standort: Louwenen / Dorfstrasse, Parzellen Nrn. 18, 77, 257, 597, 792, Mischzone M2, Koordinaten 2’648’665 / 1’178’261.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, Ortsbildschutzgebiet «Dorfstrasse».

Naturgefahrengebiet: gelb.

Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).

Auflage- und Einsprachefrist bis 30. Dezember 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Hofstetten bei Brienz, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 05.12.2024


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