Hofstetten (8)

Einwohnergemeinde

Wasserversorgung

Untersuchungsergebnisse haben ergeben, dass das gesamte Trinkwasser der Gemeindeversorgung den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Für die Proben werden an verschiedenen Orten in Hofstetten Wasser entnommen und chemisch sowie mikrobiologisch untersucht.

Untersuchungsergebnisse

  • Natrium: max. 1,14 mg/l
  • Kalium: max. 0,320 mg/l
  • Magnesium: max. 8,71 mg/l
  • Calcium: max. 39,9 mg/l
  • Chlorid: < 2,00 mg/l
  • Sulfat: max. 19,23 mg/l
  • Nitrat: max. 2,58 mg/l
  • Trübung: max. 0,09 FNU
  • Gesamthärte: max. 14–17 °fH

Herkunft des Wassers

Der obere Dorfteil (Schried) bezieht das Trinkwasser vom Reservoir Breitenberg (gemeinsame Wasserversorgung) und der untere Dorfteil vom Reservoir Leimerli.

Behandlung des Wassers

Das Trinkwasser in der ganzen Gemeinde wird mittels UV-Anlage behandelt.

Hofstetten, 8. Dezember 2025

Gemeinderat Hofstetten

Publiziert am 11.12.2025

Einwohnergemeinde

Amtliche Vermessung – Vergabe des Nachführungsmandats 2026–2033

Das Nachführungsmandat für die amtliche Vermessung für die Vertragsperiode 2026–2033 wurde an Lukas Eiholzer und Johannes Gerber (Nachfolger), Flotron AG, 3860 Meiringen, vergeben. Die entsprechenden Nachführungsverträge wurden am 17. November 2025 durch das Amt für Geoinformation des Kantons Bern genehmigt.

Hofstetten, 8. Dezember 2025

Gemeinderat Hofstetten

Publiziert am 11.12.2025

Einwohnergemeinde

Protokollauflage

Gestützt auf Art. 71 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Hofstetten liegt das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 9. Dezember 2025 während 30 Tagen, d. h. vom 16. Dezember 2025 bis 15. Januar 2026, in der Gemeindeverwaltung Hofstetten öffentlich auf. Das Protokoll kann ebenfalls unter www.hofstetten-ballenberg.ch eingesehen werden. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat Hofstetten eingereicht werden.

Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Hofstetten, 8. Dezember 2025

Gemeinderat Hofstetten

Publiziert am 11.12.2025

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Ueli Nebiker, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Energetische Sanierung des bestehenden Wohnhauses mit Ersatz aller Fenster, Installation Luft-Wasser-Wärmepumpe (innen aufgestellt).

Standort: Dorfstrasse 81, Parzelle Nr. 162, Koordinaten 2’648’774 / 1’178'394, Mischzone M2.

Ausnahmen: keine.

Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich Au.

Hinweis: Naturgefahrengebiet mit geringer Wassergefährdung.

Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Januar 2026.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Hofstetten bei Brienz, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20642). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Hofstetten, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten bei Brienz, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Hofstetten, 27. November 2025

Bauverwaltung Hofstetten

Publiziert am 11.12.2025

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Ueli Nebiker, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Energetische Sanierung des bestehenden Wohnhauses mit Ersatz aller Fenster, Installation Luft-Wasser-Wärmepumpe (innen aufgestellt).

Standort: Dorfstrasse 81, Parzelle Nr. 162, Koordinaten 2’648’774 / 1’178'394, Mischzone M2.

Ausnahmen: keine.

Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich Au.

Hinweis: Naturgefahrengebiet mit geringer Wassergefährdung.

Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Januar 2026.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Hofstetten bei Brienz, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20642). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Hofstetten, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten bei Brienz, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Hofstetten, 27. November 2025

Bauverwaltung Hofstetten

Publiziert am 04.12.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Hotel Alpenrose beim Ballenberg AG, Dorfstrasse 60, 3858 Hofstetten bei Brienz.

Projektverfasserin: Forum 4 AG, Rosenstrasse 2, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Erweiterung des strukturierten Beherbergungsbetriebs Hotel Alpenrose Hofstetten mit acht touristisch bewirtschafteten Wohnungen in den geplanten Häusern Dorfstrasse 52a und 52b. Nutzung als öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank mit 60 Sitzplätzen innen und 40 Sitzplätzen auf der Terrasse (unverändert), 13 Gästezimmern mit 32 Gästebetten (bestehender Betrieb Hotel Alpenrose) und 8 touristisch bewirtschafteten Wohnungen mit 18 Gästebetten (neu) sowie täglichen Öffnungszeiten bis 0.30 Uhr (unverändert).

Standort: Dorfstrasse 52a und 52b, Parzellen Nrn. 18, 77, 373, Mischzone M2, Koordinaten 2’648’680 / 1’178’301.

Schutzzonen: Gewässerschutzzone Au, Baugruppe A (Hofstetten Dorf).

Auflage- und Einsprachefrist bis 29. Dezember 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Hofstetten bei Brienz, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 04.12.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Gideon und Marianne Schindler, Brunnhaldenweg 19, 4852 Rothrist.

Projektverfasser: Hanspeter Imfeld, Gässli 3, 3373 Röthenbach.

Bauvorhaben: Abbruch Autounterstand und Laubentreppe, Umbau Einfamilienhaus mit Autounterstand und gedeckter Sitzplatz, aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe.

Standort: Dorfstrasse 43, Parzelle Nr. 146, Koordinaten 2'648'600 / 1'177'800, Mischzone M2.

Ausnahme: Unterschreiten des Strassenabstandes, Art. 80 SG.

Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich Au, Ortsbildschutzgebiet, Baute innerhalb Baugruppe A, Hofstetten Dorf, ISOS-Inventar regional.

Hinweis: Naturgefahrengebiet mit geringer Gefährdung (Wasser).

Auflage- und Einsprachefrist bis 29. Dezember 2025.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Hofstetten bei Brienz, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20642). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Hofstetten, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten bei Brienz, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Hofstetten, 20. November 2025

Bauverwaltung Hofstetten

Publiziert am 04.12.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Patrick Baumann, Schriederstrasse 50, 3858 Hofstetten bei Brienz.

Projektverfasserin: Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Ueli Nebiker, Schriederstrasse 55, 3858 Hofstetten bei Brienz.

Bauvorhaben: Thermische Sanierung des bestehenden Chalets.

Nachträgliche Projektänderung: Kein neuer Giebeleinbau an Nordseite, Änderung der Fensteranordnung und -grössen an Westfassade, Änderung der Fenstergrössen an Ostfassade.

Standort: Schriederstrasse 50, Parzelle Nr. 344, Koordinaten 2’648’484 / 1’178'615, Mischzone M2.

Ausnahmen:

  • Unterschreiten des Strassenabstandes Art. 80 SG
  • Überschreiten der Dachneigung nach Art. 413 Abs. 2 GBR

Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich Au.

Hinweis: Naturgefahrengebiet mit Restgefährdung Wasser.

Auflage- und Einsprachefrist bis 29. Dezember 2025.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Hofstetten bei Brienz, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20642). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Hofstetten, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten bei Brienz, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Hofstetten, 20. November 2025

Bauverwaltung Hofstetten

Publiziert am 04.12.2025


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