
Bauherrschaft: Gasser Felstechnik AG, Walchistrasse 30, 6078 Lungern, Konzept Wyler AG, Peter Wyler, Stockmatte, 3855 Brienz.
Projektverfasserin: Konzept Wyler AG, Stockmatten, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Rückbau des Werkhofs; Ersatzneubau eines Werkhofs mit Büro-, Werkstatt-, Lager- und Aufenthaltsräumen; Erstellen von 16 ungedeckten Autoabstellplätzen.
Standort: Wichelweg 4, Parzelle Nr. 312, Arbeitszone A2, Koordinaten 2’648’330 / 1’177’721.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: gelb-weiss.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Dezember 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Hofstetten bei Brienz, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Ordentliche Versammlung
Mittwoch, 3. Dezember 2025, 20.00 Uhr im Gemeindehaus
Traktanden
Hofstetten, 15. Oktober 2025
Der Burgerrat
Briensermärt 2025 – Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung
Die Schalter- und Telefondienste der Einwohnergemeinde Hofstetten bleiben am Donnerstag, 13. November 2025, aufgrund des Briensermärts den ganzen Tag geschlossen.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Gemeindeverwaltung Hofstetten
Gemeindeversammlung
Dienstag, 9. Dezember 2025, 20.00 Uhr in der Mehrzweckhalle Hofstetten
Traktanden
Über die Geschäfte der Gemeindeversammlung wird spätestens 10 Tage vor dem Versammlungstermin eine Informationsschrift an alle Haushalte versandt. Die Unterlagen können ab diesem Zeitpunkt auch unter www.hofstetten-ballenberg.ch eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung sind innert 30 Tagen nach der Versammlung (in Wahlsachen innert 10 Tagen) schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle Stimmberechtigten und Gäste sind zur Teilnahme an der Gemeindeversammlung freundlich eingeladen.
Hofstetten, 3. November 2025
Gemeinderat Hofstetten
Ordentliche Versammlung
Vollständige Publikation siehe unter «Brienz».
Der Begräbnisbezirksrat
Ordentliche Versammlung
Vollständige Publikation siehe unter «Brienz».
Der Kirchgemeinderat
Adrian Santschi verlässt das Standortmarketing und die Regionalentwicklung Region Haslital Brienz
Vollständige Publikation siehe unter «Brienz».
Ausschuss Standortmarketing und Regionalentwicklung Region Haslital Brienz
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
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