Interlaken (8)

Baupublikation

Bauherrschaft: Röschtigrabe Restaurant & Bar, Marktgasse 4, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: n+Atelier GmbH, Wydistrasse 18, 3812 Wilderswil.

Bauvorhaben: Sitzplatzerweiterung im Röschtigrabe Restaurant & Bar durch Anpassung der Möblierung von bisher 30 auf neu 45 Sitzplätze. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 45 Sitzplätze innen (bisher 30 Sitzplätze) und 30 Sitzplätze auf der Terrasse (unverändert); Öffnungszeiten innen und auf der Terrasse täglich bis 24.00 Uhr (unverändert).

Standort: Marktgasse 4, Parzelle Nr. 1812, Mischzone, Koordinaten 2’631’793 / 1’170’545.

Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich Au und Baugruppe D «Interlaken Zentrum».

Naturgefahrengebiet: gelb.

Auflage- und Einsprachefrist bis 14. September 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 13.08.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Industrielle Betriebe Interlaken, Fabrikstrasse 8, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Brügger Architekten AG, Scheibenstrasse 6, 3600 Thun.

Bauvorhaben: Industrielle Betriebe Interlaken: Neubau eines dreigeschossigen Betriebsgebäudes an das bestehende Verwaltungsgebäude, Neubau einer Werkhalle mit Galerie auf dem Werkhof, Neubau einer Einstellhalle mit 16 Parkplätzen und Abbruch der Halle 16. Gebrauchswasserkonzession für den Betrieb einer Wärmepumpe mit öffentlichem Wasser aus der Aare/Schifffahrtskanal (Gesamtbauentscheid vom 14. Juli 2023).

Projektänderung: Das bewilligte Projekt gemäss Gesamtbauentscheid vom 14. Juli 2023 bleibt grundsätzlich gleich, d. h., folgende Änderungen werden vorgenommen: Die unterirdische Einstellhalle wird verkleinert und von der Einstellhalle der Wohnüberbauung (Etappe 1) getrennt. Das Betriebsgebäude (Neubau) wird den aktuellen räumlichen Bedürfnissen der IBI angepasst. Durch die räumlichen Anpassungen sind die Fenstergrössen leicht verändert und in der Position werden diese zum Teil anders angeordnet. Das Treppenhaus mit dem neu grösseren Warenlift wird umorganisiert. Der notwendige Liftaufbau wird über das ganze Treppenhaus vergrössert und für technische Installationen benötigt. Die Wärmeerzeugung erfolgt neu mittels einer Luft/Wasser Wärmepumpe auf dem Dach des bestehenden Gebäudes. Verlängerung der Geltungsdauer des Gesamtbauentscheides vom 14. Juli 2023 um zwei Jahre.

Hinweis: Baute im Grundwasser / temporäre Grundwasserabsenkung während der Bauphase.

Standort: Fabrikstrasse 8, Parzellen Nrn. 91, 474, 769, 2029, 165, Überbauungsordnung Nr. 23 «IBI-Areal» und Arbeitszone A, Koordinaten 2’631’505 / 1’169’851.

Schutzgebiete/Objekte: Gewässerschutzbereich Au und ISOS-Gebiet (0788).

Ausnahme: Einbauten unterhalb des mittleren Grundwasserspiegels gemäss Anhang 4 Ziffer 211 Abs. 2 der Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 (GSchV).

Auflage- und Einsprachefrist bis 14. September 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 13.08.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Mühlheim Rebecca und Schmid Cédric, Rugenaustrasse 16, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: brönnimann architekten ag, Neugasse 10, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe; Neuinstallation PV-Anlage.

Standort: Rugenaustrasse 16, Parzelle Nr. 500.

Nutzungszone: Wohnzone W3.

Schutzzone: keine.

Schutzobjekt: keines.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 14. September 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 13.08.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Daniele Schranz, Lanzenen 26c, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: n+Atelier GmbH, Wydistrasse 18, 3812 Wilderswil.

Bauvorhaben: Teilweiser Rückbau des Asphaltbelags. Erstellung einer neuen Zufahrt mit einem Aussenparkplatz.

Standort: Lanzenen 26c, Parzellen Nrn. 1393 (BR 1942) und 135, Zone: Uferschutzplanung Wilderswilmoos, Koordinaten 2’633’597 / 1’171’404; 2’633’591 / 1’171’403.

Schutzgebiete/Objekte: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet: gelb, blau.

Ausnahmen:

  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • 5 Abs. 3 SFG
  • Eingriffe in Schutzobjekte nach Art. 18 ff. NHG

Auflage- und Einsprachefrist bis 14. September 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profilierung/Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 13.08.2026

Einwohnergemeinde

4. Sitzung 2026 des Grossen Gemeinderats

Dienstag, 25. August 2026, 19.30 Uhr in der Aula des Gymnasiums Interlaken

Traktanden

  1. Protokoll
  2. Ersatzwahl in die Kommission für Kultur und Freizeit
  3. Fuss- und Veloverkehrsrichtplan, Beschluss
  4. Sanierungskonzept Liegenschaften Gemeinde Interlaken, Verpflichtungskredit
  5. Postulat Romang, Biodiversität, Abschreibung
  6. Motion Rüegger, Bevölkerungs- und Unternehmensumfrage zum Tourismus in Interlaken, Begründung
  7. Orientierungen / Verschiedenes

Die Sitzung ist öffentlich.

Publiziert am 13.08.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Backpackers Villa Sonnenhof, Alpenstrasse 16, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: L2A Architekten AG, Untere Gasse 4, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Sanierung Fassade; Anbringen einer temporären Reklame am Baugerüst; nachträgliches Baugesuch: Ersatz Leuchtreklame an der Nordfassade.

Standort: Alpenstrasse 16, Parzelle Nr. 851.

Nutzungszone: Wohnzone W3.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au, Ortsbildgestaltungsbereich.

Schutzobjekt: erhaltenswertes K-Objekt.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 14. September 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 13.08.2026

Einwohnergemeinde

Ersatzwahl in den Grossen Gemeinderat

Gestützt auf Artikel 28 Absatz 3 resp. Artikel 27 des Wahl- und Abstimmungsreglements wird für den Rest der laufenden Amtsdauer vom 17. August 2026 bis 31. Dezember 2028 als Mitglied des Grossen Gemeinderats und als Ersatz für die zurückgetretene Lea Feuz als gewählt erklärt: Lara Leuenberger, 2001, parteilos, Höheweg 201a, 3800 Interlaken.

Gestützt auf Artikel 28 Absatz 1 des Wahl- und Abstimmungsreglements wird für den Rest der laufenden Amtsdauer vom 17. August 2026 bis 31. Dezember 2028 als Mitglied des Grossen Gemeinderats und als Ersatz für die zurückgetretene Emel Marjanovic als gewählt erklärt: Marc-A. Sahli, 1982, Mittengrabenstrasse 78, 3800 Interlaken.

Gegen diese Ersatzwahlen kann innert zehn Tagen seit der vorliegenden Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde eingereicht werden.

Gemeinderat Interlaken

Publiziert am 06.08.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: AVAG Umwelt AG, Allmendstrasse 166, 3600 Thun.

Projektverfasserin: b+d ingenieure ag, Hobachergässli 1, 3800 Matten.

Bauvorhaben: Änderung Kompartimenter Recyclingplatz mit Fundamenten und Betonblöcken.

Standort: Geissgasse 36f, Parzelle Nr. 200 (BR 2018), Zone ZöN g Kehrichtumladestation, Koordinaten 2’633’932 / 1’170’698.

Schutzgebiete/Objekte: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).

Auflage- und Einsprachefrist bis 31. August 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profilierung / Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 06.08.2026


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