
Bauherrschaft: Howell Guisan AG, c/o Howell Home AG, Postgasse 9, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: HMS Architekten AG, Seestrasse 20, 3700 Spiez.
Bauvorhaben: Abbruch der Gebäude Nrn. 27a, 27c, 27d und 27e; Neubau von vier Mehrfamilienhäusern mit Attikageschoss und Einstellhalle; Nutzung von Haus «Harder» zur touristischen Vermietung mit 19 Gästen; Nutzung der Häuser «Eiger», «Mönch» und «Jungfrau» als Erstwohnungen mit Ausnahme von gesamthaft vier Wohnungen, welche als klassische Zweitwohnungen genutzt werden; Erstellung einer neuen Ostfassade zum Gebäude Nr. 27b; Installation von PV-Anlagen und aussen aufgestellten Wärmepumpen; Änderung Erschliessung; Umgebungsgestaltung.
Hinweis: Das Bauvorhaben wird in Anwendung von Art. 75 BauG beurteilt.
Standort: General-Guisan-Strasse 27a, 27c, 27d, 27e, 27i, 27k, Parzellen Nrn. 721, 1286, 1355, 1356, 1507, 1998.
Nutzungszone: Wohnzone W3, teilweise Mischzone MA3.
Inventar: keine.
Beanspruchte Ausnahme:
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654.
Auflage- und Einsprachefrist bis am 30. Januar 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31, Abs. 4a BauG).
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Interlaken
Bauherrschaft: Top Camp AG, Fabrikstrasse 21, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Imboden Architektur AG, Seestrasse 17, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Neubau Gewerbehalle mit Abstellplätzen für Reisemobile, Wohnwagen, Boote und Oldtimer, einer Waschanlage, einer Tierklinik im EG sowie Gewerberäumlichkeiten/Büros/Ateliers im 1. und 2. OG; Raumklimatisierung im 1. und 2. OG; Pfählung.
Standort: Geissgasse 4, Parzelle Nr. 140 (BR 2115).
Nutzungszone: Arbeitszone A.
Inventar: keine.
Beanspruchte Ausnahmen:
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 30. Januar 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31, Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Interlaken
Die Kehrichtabfuhr Ost und die Kartonabfuhr West fallen am 1. Januar 2026 (Neujahrstag) aus, ebenso die Kehrichtabfuhr West am Freitag, 2. Januar 2026 (Berchtoldstag). Keine Ersatzabfuhr.
Wir danken allen Einwohnerinnen und Einwohnern, die mit einer korrekten Entsorgung mithelfen, Interlaken sauber zu halten.
Die Teams von Bauverwaltung und Werkhof wünschen Ihnen für das kommende Jahr alles Gute.
Bauverwaltung Interlaken
Verkehrsmassnahmen 1. und 2. Januar 2026 (Open-Air-Konzert und Neujahrsfeuerwerk, Harder-Potschete)
Strassensperrungen
Das neue Jahr 2026 wird in Interlaken mit einem grossen Neujahrsfeuerwerk und einem Open-Air-Konzert begrüsst. Die Feierlichkeiten beginnen am 1. Januar bereits ab 13.00 Uhr mit Festwirtschaftsbetrieb auf dem Höheweg, danach folgen Open-Air-Konzerte. Um 19.45 Uhr wird das traditionelle Feuerwerk auf der Höhematte gestartet. Diese tollen Angebote werden wiederum Tausende von Besucherinnen und Besucher nach Interlaken locken. Damit der Start ins neue Jahr mit dem Rahmenprogramm und dem Feuerwerk allen Spass macht, sind einige Verkehrsmassnahmen nötig:
Strassensperrungen am 1. Januar
Höheweg
Strandbadstrasse
Klosterstrasse
Schlossstrasse
Alpenstrasse und Klosterstrasse (Strecke Savoy-Kreuzung bis Turnhallenkreisel) und Parkstrasse und Lindenallee (ab Freiestrasse in Richtung West)
Alpenstrasse
Die Alpenstrasse wird als Rettungsachse benutzt und muss deshalb frei bleiben. Die Strecke vom Sonnenhof-Kreisel bis zur Freiestrasse bleibt von 12.00 bis 22.00 Uhr gesperrt (Anwohner gestattet).
Busparkplätze
Parkplatzsituation, Shuttleservice, Extrazüge
Aufgrund der beschränkten Parkmöglichkeiten verweisen wir generell auf das offizielle Parking auf dem Flugplatzgelände: Autobahn A8 bis Ausfahrt Nr. 26 Interlaken Ost, danach bitte Beschilderung «TTM P&R» folgen oder «Expo». Von da aus werden Sie mit einem Shuttleservice direkt ins Zentrum von Interlaken gebracht.
Buslinien
Die Kursbusse der Linie 103 und 108 werden bis 12.30 Uhr zwischen Interlaken West und Ost umgeleitet. Ab 12.45 bis 21.30 Uhr fallen alle Kurse der Linien 102 und 103 zwischen Interlaken West und Ost aus. Zwischen 19.00 und 20.50 auch jene der Linie 60.
Bahn benützen! Die Haltestellen Jungfraustrasse, Kursaal und Drei Tannen werden den ganzen Tag nicht bedient.
Strassensperrungen 2. Januar
Die Feierlichkeiten in Interlaken gehen mit der traditionellen Harder-Potschete weiter. Auch dieser Anlass bedingt wiederum einige Verkehrsmassnahmen in Interlaken:
Sperrungen resp. Umzugsroute
Buslinien
Von 14.00 bis 15.30 Uhr fahren die Kursbusse via Alpenstrasse–Klosterstrasse–Höheweg–Bahnhof Ost. Die Haltestelle Kursaal und Jungfraustrasse werden nicht bedient.
Die Linien 104 und 105 (Ast Unterseen) werden von 13.30 bis 15.00 Uhr unterbrochen.
Die Haltestelle Centralplatz wird von 13.45 bis 15.45 Uhr nicht bedient.
Parkplatzsituation
Wir empfehlen, das Zentrum von Interlaken und Unterseen während des Anlasses grossräumig zu umfahren. Ohne Probleme erreichen Sie die Umzugsroute mit dem öffentlichen Verkehr oder zu Fuss.
Beachten Sie auch, dass das Parkplatzangebot eingeschränkt ist. Das Parkhaus Zentrum Interlaken beim Kunsthaus oder das Parkhaus Stedtlizentrum befinden sich in der Nähe des Anlasses und gewährleisten gute Zu- und Wegfahrten.
Wir wünschen einen erlebnisreichen Start ins neue Jahr 2026.
Polizeiinspektorat Interlaken
Bauherrschaft: Denner AG, Grubenstrasse 10, 8045 Zürich.
Projektverfasserin: ckBern Architekten GmbH, Sandrainstrasse 15, 3007 Bern.
Bauvorhaben: Anbau unbeheiztes Aussenlager.
Standort: Lindenallee 102, Parzelle Nr. 414.
Nutzungszone: Überbauungsordnung 13, Mittleres Moos.
Inventar: keines.
Beanspruchte Ausnahme: Bauen vor der Baulinie Art. 96a BauG.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 26. Januar 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Interlaken
Ausfall Kehrichtabfuhr Ost und West, Ausfall Kartonabfuhr West
Die Kehrichtabfuhr Ost und die Kartonabfuhr West fallen am Donnerstag, 25. Dezember 2025 (Weihnachten) aus, ebenso die Kehrichtabfuhr West am Freitag, 26. Dezember 2025 (Stephanstag). Keine Ersatzabfuhr.
Wir danken allen Einwohnerinnen und Einwohnern, die mit einer korrekten Entsorgung mithelfen, Interlaken sauber zu halten.
Die Teams von Bauverwaltung und Werkhof wünschen Ihnen frohe Festtage.
Bauverwaltung Interlaken
Verkehrsmassnahmen 1. und 2. Januar 2026 (Open-Air-Konzert und Neujahrsfeuerwerk, Harder-Potschete)
Strassensperrungen
Das neue Jahr 2026 wird in Interlaken mit einem grossen Neujahrsfeuerwerk und einem Open-Air-Konzert begrüsst. Die Feierlichkeiten beginnen am 1. Januar bereits ab 13.00 Uhr mit Festwirtschaftsbetrieb auf dem Höheweg, danach folgen Open-Air-Konzerte. Um 19.45 Uhr wird das traditionelle Feuerwerk auf der Höhematte gestartet. Diese tollen Angebote werden wiederum Tausende von Besucherinnen und Besucher nach Interlaken locken. Damit der Start ins neue Jahr mit dem Rahmenprogramm und dem Feuerwerk allen Spass macht, sind einige Verkehrsmassnahmen nötig:
Strassensperrungen am 1. Januar
Höheweg
Strandbadstrasse
Klosterstrasse
Schlossstrasse
Alpenstrasse und Klosterstrasse (Strecke Savoy-Kreuzung bis Turnhallenkreisel) und Parkstrasse und Lindenallee (ab Freiestrasse in Richtung West)
Alpenstrasse
Die Alpenstrasse wird als Rettungsachse benutzt und muss deshalb frei bleiben. Die Strecke vom Sonnenhof-Kreisel bis zur Freiestrasse bleibt von 12.00 bis 22.00 Uhr gesperrt (Anwohner gestattet).
Busparkplätze
Parkplatzsituation, Shuttleservice, Extrazüge
Aufgrund der beschränkten Parkmöglichkeiten verweisen wir generell auf das offizielle Parking auf dem Flugplatzgelände: Autobahn A8 bis Ausfahrt Nr. 26 Interlaken Ost, danach bitte Beschilderung «TTM P&R» folgen oder «Expo». Von da aus werden Sie mit einem Shuttleservice direkt ins Zentrum von Interlaken gebracht.
Buslinien
Die Kursbusse der Linie 103 und 108 werden bis 12.30 Uhr zwischen Interlaken West und Ost umgeleitet. Ab 12.45 bis 21.30 Uhr fallen alle Kurse der Linien 102 und 103 zwischen Interlaken West und Ost aus. Zwischen 19.00 und 20.50 auch jene der Linie 60.
Bahn benützen! Die Haltestellen Jungfraustrasse, Kursaal und Drei Tannen werden den ganzen Tag nicht bedient.
Strassensperrungen 2. Januar
Die Feierlichkeiten in Interlaken gehen mit der traditionellen Harder-Potschete weiter. Auch dieser Anlass bedingt wiederum einige Verkehrsmassnahmen in Interlaken:
Sperrungen resp. Umzugsroute
Buslinien
Von 14.00 bis 15.30 Uhr fahren die Kursbusse via Alpenstrasse–Klosterstrasse–Höheweg–Bahnhof Ost. Die Haltestelle Kursaal und Jungfraustrasse werden nicht bedient.
Die Linien 104 und 105 (Ast Unterseen) werden von 13.30 bis 15.00 Uhr unterbrochen.
Die Haltestelle Centralplatz wird von 13.45 bis 15.45 Uhr nicht bedient.
Parkplatzsituation
Wir empfehlen, das Zentrum von Interlaken und Unterseen während des Anlasses grossräumig zu umfahren. Ohne Probleme erreichen Sie die Umzugsroute mit dem öffentlichen Verkehr oder zu Fuss.
Beachten Sie auch, dass das Parkplatzangebot eingeschränkt ist. Das Parkhaus Zentrum Interlaken beim Kunsthaus oder das Parkhaus Stedtlizentrum befinden sich in der Nähe des Anlasses und gewährleisten gute Zu- und Wegfahrten.
Wir wünschen einen erlebnisreichen Start ins neue Jahr 2026.
Polizeiinspektorat Interlaken
Bauherrschaft: Denner AG, Grubenstrasse 10, 8045 Zürich.
Projektverfasserin: ckBern Architekten GmbH, Sandrainstrasse 15, 3007 Bern.
Bauvorhaben: Anbau unbeheiztes Aussenlager.
Standort: Lindenallee 102, Parzelle Nr. 414.
Nutzungszone: Überbauungsordnung 13, Mittleres Moos.
Inventar: keines.
Beanspruchte Ausnahme: Bauen vor der Baulinie Art. 96a BauG.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 26. Januar 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Interlaken
Ersatzwahl in den Grossen Gemeinderat
Gestützt auf Artikel 28 Absatz 1 des Wahl- und Abstimmungsreglements wird für den Rest der laufenden Amtsdauer vom 5. Januar 2026 bis 31. Dezember 2028 als Mitglied des Grossen Gemeinderats und als Ersatz für den zurücktretenden Christian Nyffeler als gewählt erklärt: Marko Bozic, 1978, Waldeggstrasse 7, 3800 Interlaken.
Gegen diese Ersatzwahl kann innert zehn Tagen seit der vorliegenden Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde eingereicht werden.
Gemeinderat Interlaken
Bauherrschaft: Schlunegger Peter, Wellenacher 17, 3800 Unterseen.
Projektverfasserin: ABS Immobilien AG, Vorholzstrasse 12, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Teilweiser Abbruch Holzschopf; Anbau Lagergebäude mit Erstwohnung im Dachgeschoss.
Standort: Sendlistrasse 5, Parzelle Nr. 842.
Nutzungszone: Sonderbauvorschriften Gewerbezone «Im Moos» SBV 3.
Inventar: keine.
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreitung Strassenabstand nach Art. 80 SG.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Januar 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Interlaken
Beschlüsse des Grossen Gemeinderats
Der Grosse Gemeinderat hat am 9. Dezember 2025 folgende Beschlüsse gefasst:
Wahl des Büros des Grossen Gemeinderats für das Jahr 2026
Ersatzwahl in die Geschäftsprüfungskommission
Auf Antrag der FDP und als Ersatz für den zurücktretenden Paul Michel wird Corinne Feller für den Rest der laufenden Amtsdauer vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2028 als Mitglied der Geschäftsprüfungskommission gewählt.
Gesamterneuerung Aula 2025, Planungskredit
Für die Wiederaufnahme und Weiterbearbeitung des Projekts Gesamterneuerung Aula 2025 wird ein Planungskredit von Fr. 340'000.– bewilligt.
Sanierungskonzept Liegenschaften Gemeinde Interlaken (Umsetzung Motion Aulbach)
Der Vorgehensvorschlag für das Sanierungskonzept der gemeindeeigenen Bauten und Anlagen (Umsetzung der Motion Aulbach, Sanierungskonzept) wird genehmigt.
Freiluft- und Hallenbad Bödeli AG, Defizitbeitrag 2026/2027 und Planungskosten 2026
Umwandlung Dienstbarkeit von touristischer Nutzung in Erstwohnungen mit langfristiger Vermietung (Parzelle Nr. 1998, Howell Guisan AG, Haus A)
Die Umwandlung der Dienstbarkeit auf der Parzelle I-Gbbl. Nr. 1998 von touristischer Nutzung in Erstwohnungen mit langfristiger Vermietung, einhergehend mit einem Einnahmeverzicht von Fr. 700'000.– (Differenz Baulandwert) – unter dem Vorbehalt einer Rückerstattungspflicht bei Weiterverkauf und eines Vorkaufsrechts der Gemeinde –, wird abgelehnt.
Rechtsmittel
Gegen die obigen Beschlüsse kann beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, innert dreissig Tagen (gegen die Wahl des Büros des Grossen Gemeinderats und die Kommissionsersatzwahl innert zehn Tagen) ab der vorliegenden Publikation Beschwerde eingereicht werden.
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung
Über Weihnachten und Neujahr bleibt die Gemeindeverwaltung Interlaken von Mittwoch, 24. Dezember, bis Freitag, 26. Dezember 2025, sowie von Mittwoch, 31. Dezember 2025, bis Freitag, 2. Januar 2026, geschlossen.
Am Montag und Dienstag, 22. und 23. sowie 29. und 30. Dezember 2025, und ab Montag, 5. Januar 2026, gelten die ordentlichen Öffnungszeiten: 9.00–12.00 und 13.30–17.00 Uhr (Freitag bis 16.00 Uhr, Mittwochnachmittag geschlossen).
Wir wünschen allen frohe Festtage und ein gutes neues Jahr.
Gemeindeschreiberei Interlaken
Bauherrschaft: Schlunegger Peter, Wellenacher 17, 3800 Unterseen.
Projektverfasserin: ABS Immobilien AG, Vorholzstrasse 12, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Teilweiser Abbruch Holzschopf; Anbau Lagergebäude mit Erstwohnung im Dachgeschoss.
Standort: Sendlistrasse 5, Parzelle Nr. 842.
Nutzungszone: Sonderbauvorschriften Gewerbezone «Im Moos» SBV 3.
Inventar: keine.
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreitung Strassenabstand nach Art. 80 SG.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Januar 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Interlaken
Bauherrschaft: Grand Hotel Beau Rivage, Höheweg 211, 3800 Interlaken, Stefan Zingg, Höheweg 211, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Bofor Design, Dorfstrasse 25, 3646 Einigen.
Bauvorhaben: Erweiterung der gastgewerblichen Terrasse auf der Ostseite des Restaurants L'Ambiance. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 74 Sitzplätze auf der Terrasse L’Ambiance (bisher 40 Sitzplätze). Die 147 Innensitzplätze, die 8 Sitzplätze auf der Le Vieux Rivage Terrasse, die 101 Gästezimmer und 187 Gästebetten bleiben unverändert; Öffnungszeiten auf der Terrasse täglich bis 0.30 Uhr (wie bisher).
Standort: Höheweg 211, Parzelle Nr. 298, Zone: Uferschutzplanung Beaurivage (Hotelzone A und C), Koordinaten 2’632’584 / 1’171’017.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, Baugruppe E (Interlaken, Höheweg/Aarzelg).
Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Januar 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung / Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft und Projektverfasser: Jaspal Singh, Hauptstrasse 30, 3854 Oberried.
Bauvorhaben: Umnutzung Verkaufsladen in einen Bewirtungsraum ohne Küche bzw. ohne bauliche Veränderungen (Gesamtbauentscheid vom 29. April 2025).
Projektänderung: Verzicht auf eine mechanische Entlüftung im Bewirtungsraum; Reduktion der Öffnungszeiten im Innenbereich von täglich bis 0.30 Uhr auf täglich bis 22.00 Uhr. Die Anzahl Sitzplätze innen und auf der Terrasse werden nicht verändert.
Standort: Jungfraustrasse 16, Parzelle Nr. 671, Mischzone MK 3 Geschosse, Koordinaten 2’631’931 / 1’170’483.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und Ortsbildgestaltungsbereiche (Art. 511 GBR).
Schutzobjekt: Erhaltenswertes K-Objekt.
Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Januar 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Grand Hotel Beau Rivage, Höheweg 211, 3800 Interlaken, Stefan Zingg, Höheweg 211, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Bofor Design, Dorfstrasse 25, 3646 Einigen.
Bauvorhaben: Erweiterung der gastgewerblichen Terrasse auf der Ostseite des Restaurants L'Ambiance. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 74 Sitzplätze auf der Terrasse L’Ambiance (bisher 40 Sitzplätze). Die 147 Innensitzplätze, die 8 Sitzplätze auf der Le Vieux Rivage Terrasse, die 101 Gästezimmer und 187 Gästebetten bleiben unverändert; Öffnungszeiten auf der Terrasse täglich bis 0.30 Uhr (wie bisher).
Standort: Höheweg 211, Parzelle Nr. 298, Zone: Uferschutzplanung Beaurivage (Hotelzone A und C), Koordinaten 2’632’584 / 1’171’017.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, Baugruppe E (Interlaken, Höheweg/Aarzelg).
Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Januar 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung / Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft und Projektverfasser: Jaspal Singh, Hauptstrasse 30, 3854 Oberried.
Bauvorhaben: Umnutzung Verkaufsladen in einen Bewirtungsraum ohne Küche bzw. ohne bauliche Veränderungen (Gesamtbauentscheid vom 29. April 2025).
Projektänderung: Verzicht auf eine mechanische Entlüftung im Bewirtungsraum; Reduktion der Öffnungszeiten im Innenbereich von täglich bis 0.30 Uhr auf täglich bis 22.00 Uhr. Die Anzahl Sitzplätze innen und auf der Terrasse werden nicht verändert.
Standort: Jungfraustrasse 16, Parzelle Nr. 671, Mischzone MK 3 Geschosse, Koordinaten 2’631’931 / 1’170’483.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und Ortsbildgestaltungsbereiche (Art. 511 GBR).
Schutzobjekt: Erhaltenswertes K-Objekt.
Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Januar 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Senkung der Gaspreise, Vereinfachung des Angebots und Erhöhung der Produktqualität
Die Industrielle Betriebe Interlaken (IBI) AG senkt per 1. Januar 2026 die Arbeitspreise ihrer Gasprodukte. Je nach Produkt und Gasqualität reduziert sich der Preis um 0,2 bis 3,5 Rp./kWh.
Gleichzeitig vereinfacht die IBI ihr Gasangebot und gestaltet es für Kund*innen übersichtlicher: Neu stehen drei Produkte in drei Qualitäten zur Verfügung.
Die neue Standardqualität «Bio50» enthält einen Biogasanteil von 50%, wodurch sich die Umweltverträglichkeit des gesamten Angebots deutlich verbessert.
Alle Preise und Produktinformationen sind ab sofort unter www.ibi.ch ersichtlich.
Industrielle Betriebe Interlaken AG
Fabrikstrasse 8, 3800 Interlaken
Telefon 033 826 30 00, www.ibi.ch
Bauherrschaft: Intermat Holding AG, Seestrasse 13, 6052 Hergiswil.
Projektverfasser: n+ Atelier, Wydistrasse 18, 3812 Wilderswil.
Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch: Installation einer Wärmepumpe (heizen und kühlen) innen aufgestellt mit Klimageräten (Wandausführung) in jeder Wohnung.
Standort: Höheweg 2, Parzelle Nr. 107.
Nutzungszone: Mischzone MK 4 Geschosse.
Inventar: Schützenswertes K-Objekt, Ortsbildgestaltungsbereich, Baugruppe D.
Beanspruchte Ausnahmen:
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Januar 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG).
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG:
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Interlaken
Bauherrschaft: Intermat Holding AG, Seestrasse 13, 6052 Hergiswil.
Projektverfasser: n+ Atelier, Wydistrasse 18, 3812 Wilderswil.
Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch: Installation einer Wärmepumpe (heizen und kühlen) innen aufgestellt mit Klimageräten (Wandausführung) in jeder Wohnung.
Standort: Höheweg 2, Parzelle Nr. 107.
Nutzungszone: Mischzone MK 4 Geschosse.
Inventar: Schützenswertes K-Objekt, Ortsbildgestaltungsbereich, Baugruppe D.
Beanspruchte Ausnahmen:
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Januar 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG).
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG:
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Interlaken
Ergebnis der Gemeindeabstimmung vom 30. November 2025
Das Ergebnis der Gemeindeabstimmung vom 30. November 2025 wird wie folgt erwahrt:
Budget 2026: angenommen mit 1027 Ja (81,2%) gegen 238 Nein (18,8%) (23 leere Stimmen, 0 ungültige Stimmen)
Gegen das Ergebnis der Urnenabstimmung kann innert 30 Tagen seit dem Abstimmungssonntag beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden.
Interlaken, 3. Dezember 2025
Gemeinderat Interlaken
Anerkennungspreis Bödeli 2025 – Preisverleihung
Die Anerkennungskommission Bödeli freut sich, im Namen der Gemeinden Interlaken, Matten und Unterseen je einen Anerkennungspreis für ehrenamtliche Leistungen in den Bereichen Soziales, Kultur und Sport vergeben zu können.
Die Preisverleihung findet am Freitag, 12. Dezember 2025, um 19.30 Uhr in der Aula des Gymnasiums Interlaken, Mittengrabenstrasse 8, statt. Die Feier mit anschliessendem Apéro ist öffentlich. Sie sind herzlich eingeladen.
Anerkennungskommission Bödeli
Recycling-Kalender
Wer in Interlaken wohnt und mit dieser Ausgabe keinen Recycling-Kalender erhalten hat, kann diesen am Infoschalter der Gemeindeverwaltung, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken, beziehen. Er ist auch online auf der Homepage www.interlaken-gemeinde.ch unter «Kehricht» aufgeschaltet.
Bauverwaltung Interlaken
Bauherrschaft: Kirchhofer AG, Höheweg 36, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Alpexa AG, Liechtenenstrasse 10, 3860 Meiringen.
Bauvorhaben: Renovation Südfassade inkl. Vordachverkleidung; Umbau Ladenlokal.
Standort: Höheweg 27, Parzelle Nr. 300.
Nutzungszone: Mischzone MK 5 Geschosse.
Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich, Baugruppe D.
Beanspruchte Ausnahme: Bauen vor der Baulinie Art. 96a BauG.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis am 29. Dezember 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Interlaken
Sprechstunde des Gemeindepräsidenten
Haben Sie ein Anliegen, das Sie persönlich mit dem Gemeindepräsidenten besprechen möchten? Gerne steht Ihnen Gemeindepräsident Philippe Ritschard am Montag, 8. Dezember 2025, von 16.00 bis 18.00 Uhr im Gemeindehaus Interlaken für eine Besprechung zur Verfügung. Bitte melden Sie sich vorgängig unter Telefon 033 826 51 41 für die Sprechstunde an.
Einwohnergemeinde Interlaken
6. Sitzung 2025 des Grossen Gemeinderats
Dienstag, 9. Dezember 2025, 16.00 Uhr in der Aula des Gymnasiums Interlaken
Traktanden
Die Sitzung ist öffentlich.
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Spielmatte 18
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