
Bauherrschaft: Intermat Holding AG, Seestrasse 13, 6052 Hergiswil.
Projektverfasser: n+ Atelier, Wydistrasse 18, 3812 Wilderswil.
Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch: Installation einer Wärmepumpe (heizen und kühlen) innen aufgestellt mit Klimageräten (Wandausführung) in jeder Wohnung.
Standort: Höheweg 2, Parzelle Nr. 107.
Nutzungszone: Mischzone MK 4 Geschosse.
Inventar: Schützenswertes K-Objekt, Ortsbildgestaltungsbereich, Baugruppe D.
Beanspruchte Ausnahmen:
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Januar 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG).
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG:
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Interlaken
Ergebnis der Gemeindeabstimmung vom 30. November 2025
Das Ergebnis der Gemeindeabstimmung vom 30. November 2025 wird wie folgt erwahrt:
Budget 2026: angenommen mit 1027 Ja (81,2%) gegen 238 Nein (18,8%) (23 leere Stimmen, 0 ungültige Stimmen)
Gegen das Ergebnis der Urnenabstimmung kann innert 30 Tagen seit dem Abstimmungssonntag beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden.
Interlaken, 3. Dezember 2025
Gemeinderat Interlaken
Anerkennungspreis Bödeli 2025 – Preisverleihung
Die Anerkennungskommission Bödeli freut sich, im Namen der Gemeinden Interlaken, Matten und Unterseen je einen Anerkennungspreis für ehrenamtliche Leistungen in den Bereichen Soziales, Kultur und Sport vergeben zu können.
Die Preisverleihung findet am Freitag, 12. Dezember 2025, um 19.30 Uhr in der Aula des Gymnasiums Interlaken, Mittengrabenstrasse 8, statt. Die Feier mit anschliessendem Apéro ist öffentlich. Sie sind herzlich eingeladen.
Anerkennungskommission Bödeli
Recycling-Kalender
Wer in Interlaken wohnt und mit dieser Ausgabe keinen Recycling-Kalender erhalten hat, kann diesen am Infoschalter der Gemeindeverwaltung, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken, beziehen. Er ist auch online auf der Homepage www.interlaken-gemeinde.ch unter «Kehricht» aufgeschaltet.
Bauverwaltung Interlaken
Bauherrschaft: Kirchhofer AG, Höheweg 36, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Alpexa AG, Liechtenenstrasse 10, 3860 Meiringen.
Bauvorhaben: Renovation Südfassade inkl. Vordachverkleidung; Umbau Ladenlokal.
Standort: Höheweg 27, Parzelle Nr. 300.
Nutzungszone: Mischzone MK 5 Geschosse.
Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich, Baugruppe D.
Beanspruchte Ausnahme: Bauen vor der Baulinie Art. 96a BauG.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis am 29. Dezember 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Interlaken
Sprechstunde des Gemeindepräsidenten
Haben Sie ein Anliegen, das Sie persönlich mit dem Gemeindepräsidenten besprechen möchten? Gerne steht Ihnen Gemeindepräsident Philippe Ritschard am Montag, 8. Dezember 2025, von 16.00 bis 18.00 Uhr im Gemeindehaus Interlaken für eine Besprechung zur Verfügung. Bitte melden Sie sich vorgängig unter Telefon 033 826 51 41 für die Sprechstunde an.
Einwohnergemeinde Interlaken
6. Sitzung 2025 des Grossen Gemeinderats
Dienstag, 9. Dezember 2025, 16.00 Uhr in der Aula des Gymnasiums Interlaken
Traktanden
Die Sitzung ist öffentlich.
Verlag Schlaefli & Maurer AG
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