
Bauherrschaft: Top of Interlaken AG, c/o Jungfraubahn Holding AG, Harderstrasse 14, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Ruch Architekten AG, Kirchgasse 1, 3860 Meiringen.
Bauvorhaben: Rückbau Holzschopf Gebäude Nr. 5a; Erweiterung bestehendes Lager Gebäude Nr. 3 mit Erstellung von zwei IV-Parkplätzen; Umnutzung Lagerraum zu einer unbeheizten Garderobe.
Standort: Brienzstrasse 3, Parzelle Nr. 1946.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Inventar: keines.
Beanspruchte Ausnahmen:
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis am 1. Dezember 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Interlaken
Burgerversammlung
Mittwoch, 3. Dezember 2025, 20.00 Uhr, Hotel Carlton-Europe, Interlaken
Traktanden
Protokoll
Das Protokoll der Burgerversammlung vom 3. Dezember 2025 liegt vom 15. Dezember 2025 bis 13. Januar 2026 beim Infoschalter der Einwohnergemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, während der Öffnungszeiten zur Einsicht auf und ist ebenfalls auf der Homepage der Burgergemeinde Interlaken www.burgergemeindeinterlaken.ch einzusehen. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Burgerrat gemacht werden (Art. 63 OgR).
Interlaken, 14. Oktober 2024
Der Burgerrat
Bauherrschaft: Bichsel Stephan, Gurbenstrasse 7b, 3800 Unterseen, Bichsel Tobias, Steiniweg 10, 3812 Wilderswil.
Projektverfasserin: Architektur Box 96 GmbH, Spirenwaldstrasse 141, 3803 Beatenberg.
Bauvorhaben: Abbruch Gebäude Bahnhofstrasse 7a und 9; Sanierung Wohnhaus Bahnhofstrasse 7; Einbau von Klimageräten im Gebäude Bahnhofstrasse 7; Anbau Liftanlage an Gebäude Bahnhofstrasse 7; neuer gedeckter Veloabstellplatz am Gebäude Bahnhofstrasse 5 sowie zusätzlicher gedeckter Veloabstellplatz auf der Parzelle Nr. 1556; Umgestaltung der Umgebung auf der Parzelle Nr. 1379 mit Aussenpool, gedecktem Sitzplatz und Autoabstellplätzen; Neubau Einstellhalle (Aarmühlestrasse 2B) mit Autolift (Aarmühlestrasse 2A) auf den Parzellen Nrn. 1379 und 1557.
Standort: Interlaken, Bahnhofstrasse 5, 7, 7a und 9, Aarmühlestrasse 2A und 2B, Parzellen Nrn. 1379, 1556 und 1557.
Nutzungszone: Mischzone MA 3 und MK 4.
Inventar: keine.
Beanspruchte Ausnahmen:
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 24. November 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31, Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Interlaken
Bauherrschaft: Starbucks Coffee Switzerland GmbH, Industriestrasse 27, 8604 Volketswil.
Projektverfasserin: Bureau Lüthi AG, St. Jakobstrasse 31, 8004 Zürich.
Bauvorhaben: Einbau Starbucks Coffee House, Anbringen von Leuchtreklamen, Erstellen eines Kehrichtplatzes. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb ohne Alkoholausschank; 65 Sitzplätze innen und 6 Sitzplätze auf der Terrasse, Öffnungszeiten: täglich bis 20.00 Uhr.
Standort: Bahnhofstrasse 14, Parzelle Nr. 231, Mischzone MK mit GZ, Koordinaten 2’631’661 / 1’170’405.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, Ortsbildgestaltungsbereich (Art. 511 GBR), Baugruppe D (Interlaken, Zentrum) und ISOS-Gebiet.
Ausnahme: Bauten über der Baulinie (Art. 80 SG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 24. November 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Markierungen verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Eiermann Daniel und Bösch Rahel, Bernastrasse 21, 3800 Interlaken.
Projektverfasser: Streich Holzbau, Eichzun 3, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Ersatz Gasheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe, Kamin versetzen (wird neu für Schwedenofen benutzt), Montage Aufdach-PV-Anlage, Sichtschutzwand auf der südseitigen Parzellengrenze.
Standort: Rothornstrasse 15, Parzelle Nr. 1198.
Nutzungszone: Wohnzone W3.
Inventar: keine.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 24. November 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Markt in Interlaken – Sperrung Höheweg
Der Warenmarkt findet im Jahr 2025 wiederum vier Mal auf dem Höheweg statt. Am Sonntag, 2. November 2025, muss deshalb der Höheweg von 8.00 bis 20.00 Uhr von der Einmündung Strandbadstrasse bis zur Einmündung Harderstrasse für jeglichen Verkehr (auch Velos) gesperrt werden.
Umleitungen sowie Zufahrten zu den betroffenen Hotels werden signalisiert. Der öffentliche Verkehr wird ebenfalls umgeleitet, die Haltestellen entlang des Höhewegs werden an diesem Tag nicht bedient.
Polizeiinspektorat Interlaken
Bauherrschaft: Bichsel Stephan, Gurbenstrasse 7b, 3800 Unterseen, Bichsel Tobias, Steiniweg 10, 3812 Wilderswil.
Projektverfasserin: Architektur Box 96 GmbH, Spirenwaldstrasse 141, 3803 Beatenberg.
Bauvorhaben: Abbruch Gebäude Bahnhofstrasse 7a und 9; Sanierung Wohnhaus Bahnhofstrasse 7; Einbau von Klimageräten im Gebäude Bahnhofstrasse 7; Anbau Liftanlage an Gebäude Bahnhofstrasse 7; neuer gedeckter Veloabstellplatz am Gebäude Bahnhofstrasse 5 sowie zusätzlicher gedeckter Veloabstellplatz auf der Parzelle Nr. 1556; Umgestaltung der Umgebung auf der Parzelle Nr. 1379 mit Aussenpool, gedecktem Sitzplatz und Autoabstellplätzen; Neubau Einstellhalle (Aarmühlestrasse 2B) mit Autolift (Aarmühlestrasse 2A) auf den Parzellen Nrn. 1379 und 1557.
Standort: Interlaken, Bahnhofstrasse 5, 7, 7a und 9, Aarmühlestrasse 2A und 2B, Parzellen Nrn. 1379, 1556 und 1557.
Nutzungszone: Mischzone MA 3 und MK 4.
Inventar: keine.
Beanspruchte Ausnahmen:
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 24. November 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31, Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Interlaken
Bauherrschaft: Starbucks Coffee Switzerland GmbH, Industriestrasse 27, 8604 Volketswil.
Projektverfasserin: Bureau Lüthi AG, St. Jakobstrasse 31, 8004 Zürich.
Bauvorhaben: Einbau Starbucks Coffee House, Anbringen von Leuchtreklamen, Erstellen eines Kehrichtplatzes. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb ohne Alkoholausschank; 65 Sitzplätze innen und 6 Sitzplätze auf der Terrasse, Öffnungszeiten: täglich bis 20.00 Uhr.
Standort: Bahnhofstrasse 14, Parzelle Nr. 231, Mischzone MK mit GZ, Koordinaten 2’631’661 / 1’170’405.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, Ortsbildgestaltungsbereich (Art. 511 GBR), Baugruppe D (Interlaken, Zentrum) und ISOS-Gebiet.
Ausnahme: Bauten über der Baulinie (Art. 80 SG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 24. November 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Markierungen verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Wei Ma, Eggmatt 4, 6315 Oberägeri, vertreten durch Felix Schweizer, Tavelweg 18, 3008 Bern.
Projektverfasserin: Plan C GmbH, Wasserwerkgasse 20, 3011 Bern.
Bauvorhaben: Renovation ehemaliges Hotel Splendid für Wiederaufnahme des Hotelbetriebes mit 40 Zimmern und 100 Betten. Hinweis: Es handelt sich um eine kurzzeitige Vermietung der Zimmer (ohne Kochgelegenheit).
Standort: Höheweg 33, Parzelle Nr. 567, Mischzone MK mit GZ, Koordinaten 2’631’921 / 1’170’580.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, Baugruppe D (Interlaken Zentrum).
Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt (RRB vom 21. Oktober 1987).
Ausnahmen: Sommerlicher Wärmeschutz (Art. 16 KenV).
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. November 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Beschlüsse des Grossen Gemeinderats und obligatorisches Referendum
Der Grosse Gemeinderat hat am 14. Oktober 2025 folgende Beschlüsse gefasst:
Budget 2026
Änderung Personalreglement
Der neue Artikel 18e Weiterbildungen des Personalreglements 2011 wird mit Inkrafttreten auf den 1. Januar 2026 genehmigt.
Ersatzwahl in die Baukommission
Auf Antrag der FDP und als Ersatz für die zurücktretende Emel Marjanovic wird Marc Sahli, 1982, für den Rest der laufenden Amtsdauer vom 1. November 2025 bis 31. Dezember 2028 als Mitglied der Baukommission gewählt.
Rechtsmittel
Gegen die obigen Beschlüsse kann beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, innert 30 Tagen (gegen die Kommissionsersatzwahl innert zehn Tagen) ab der vorliegenden Publikation Beschwerde eingereicht werden.
Obligatorisches Referendum
Das Budget 2026 untersteht nach Artikel 4 des Organisationsreglements 2000 vom 28. November 1999 (OgR 2000) dem obligatorischen Referendum. Die Abstimmung findet am 30. November 2025 statt. Es wird auf die separate Publikation der Abstimmungsanordnung verwiesen.
Anordnung einer Abstimmung
Der Gemeinderat hat den nächsten Termin für Abstimmungen in Gemeindeangelegenheiten auf den 30. November 2025 angesetzt. An diesem Termin wird den Stimmberechtigten folgendes Geschäft zum Entscheid vorgelegt:
Budget 2026
Gegen die Anordnung der Abstimmung kann innert 30 Tagen seit der vorliegenden Publikation und gegen das Ergebnis der Urnenabstimmung innert 30 Tagen ab der Urnenabstimmung beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde eingereicht werden.
Interlaken, 15. Oktober 2025
Gemeinderat Interlaken
Bauherrschaft: Eiermann Daniel und Bösch Rahel, Bernastrasse 21, 3800 Interlaken.
Projektverfasser: Streich Holzbau, Eichzun 3, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Ersatz Gasheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe, Kamin versetzen (wird neu für Schwedenofen benutzt), Montage Aufdach-PV-Anlage, Sichtschutzwand auf der südseitigen Parzellengrenze.
Standort: Rothornstrasse 15, Parzelle Nr. 1198.
Nutzungszone: Wohnzone W3.
Inventar: keine.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 24. November 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Markt in Interlaken – Sperrung Höheweg
Der Warenmarkt findet im Jahr 2025 wiederum vier Mal auf dem Höheweg statt. Am Sonntag, 2. November 2025, muss deshalb der Höheweg von 8.00 bis 20.00 Uhr von der Einmündung Strandbadstrasse bis zur Einmündung Harderstrasse für jeglichen Verkehr (auch Velos) gesperrt werden.
Umleitungen sowie Zufahrten zu den betroffenen Hotels werden signalisiert. Der öffentliche Verkehr wird ebenfalls umgeleitet, die Haltestellen entlang des Höhewegs werden an diesem Tag nicht bedient.
Polizeiinspektorat Interlaken
Bauherrschaft: BVD des Kantons Bern, Reiterstrasse 11, 3013 Bern.
Projektverfasserin: Forum4 AG für Architektur, Rosenstrasse 2, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Erweiterung einer bestehenden Boulder-Anlage.
Standort: Mittengraben-Almi, Parzelle Nr. 1565 (BR 1920), Zone: UeO 4 Berufsschulzentrum BZI, Koordinaten 2’633’099 / 1’170’489; 2’633’090 / 1’170’452.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. November 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Wei Ma, Eggmatt 4, 6315 Oberägeri, vertreten durch Felix Schweizer, Tavelweg 18, 3008 Bern.
Projektverfasserin: Plan C GmbH, Wasserwerkgasse 20, 3011 Bern.
Bauvorhaben: Renovation ehemaliges Hotel Splendid für Wiederaufnahme des Hotelbetriebes mit 40 Zimmern und 100 Betten. Hinweis: Es handelt sich um eine kurzzeitige Vermietung der Zimmer (ohne Kochgelegenheit).
Standort: Höheweg 33, Parzelle Nr. 567, Mischzone MK mit GZ, Koordinaten 2’631’921 / 1’170’580.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, Baugruppe D (Interlaken Zentrum).
Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt (RRB vom 21. Oktober 1987).
Ausnahmen: Sommerlicher Wärmeschutz (Art. 16 KenV).
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. November 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: BVD des Kantons Bern, Reiterstrasse 11, 3013 Bern.
Projektverfasserin: Forum4 AG für Architektur, Rosenstrasse 2, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Erweiterung einer bestehenden Boulder-Anlage.
Standort: Mittengraben-Almi, Parzelle Nr. 1565 (BR 1920), Zone: UeO 4 Berufsschulzentrum BZI, Koordinaten 2’633’099 / 1’170’489; 2’633’090 / 1’170’452.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. November 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Papiersammlung vom 16. Oktober 2025
Am Donnerstag, 16. Oktober 2025, wird die Papiersammlung durch die Schulen Interlaken durchgeführt. Bitte beachten Sie, dass das Papier im Ostquartier am Vormittag eingesammelt wird und das im Westquartier am Nachmittag.
Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme.
Bauverwaltung Interlaken
Zuccotti-Fonds
Die Einwohnergemeinde Interlaken verwaltet den Zuccotti-Fonds. Dieser bezweckt, bedrängten oder kranken Personen jeden Alters einen ausserhäuslichen Erholungs- oder Therapieaufenthalt kurz-, mittel- oder langfristig zu ermöglichen. Die Personen müssen seit mindesten fünf Jahren Wohnsitz in der Gemeinde Interlaken haben. Personen aus den anderen Bödeligemeinden können berücksichtigt werden, wenn es die verfügbaren Mittel erlauben.
Die Unterstützung kann bei der Sozialkommission Interlaken-Unterseen, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken, beantragt werden.
Es können zum Beispiel Gesuche für folgende Leistungen gestellt werden:
Bei Fragen steht der Bereich Soziales unter Telefon 033 826 51 61 oder per Mail an soziales@interlaken.ch gerne zur Verfügung.
Bereich Soziales
Beiträge 2026 an die Raummieten von Vereinen
Ein Beitrag der Gemeinde an die Raummieten von Vereinen setzt ein schriftliches Gesuch voraus. Gesuche für einen Beitrag für das Jahr 2026 sind bis zum 30. November 2025 bei der Kommission für Kultur und Freizeit, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken, einzureichen. Später eintreffende Gesuche können nur berücksichtigt werden, wenn der zur Verfügung stehende Betrag durch die fristgerecht eingereichten Gesuche nicht ausgeschöpft ist. Das schriftliche Gesuch muss mindestens enthalten: Angaben zum geplanten Anlass wie Datum, Ort, Art des Anlasses und erwartete Zahl der Teilnehmenden; Bestätigung der Raumreservation für diesen Anlass mit den voraussichtlichen Kosten; Kopie der aktuellen Vereinsstatuten; Unterlagen, welche die Berechtigung für eine Gesuchseinreichung nach Artikel 1 Absätze 2 und 3 belegen.
Die massgebende Raummietenbeitragsverordnung vom 21. September 2009 (Stand 16. August 2016) kann am Infoschalter der Gemeindeverwaltung Interlaken eingesehen oder bezogen werden. Sie ist auch über www.interlaken-gemeinde.ch/politik/reglemente abrufbar.
Interlaken, 16. Oktober 2025
Kommission für Kultur und Freizeit Interlaken
Bauherrschaft: Restaurant Des Alpes Interlaken AG, Höheweg 115, 3800 Interlaken.
Projektverfasser: Michael Schmidt, Innere Arelestrasse 12, 3718 Kandersteg.
Bauvorhaben: Restaurant Des Alpes, «Food Point», Gebäude Höheweg 117: Montieren von diversen Reklamen an Fassade und Schaufenster; Einbau einer Abluftanlage in der Küche; Durchführung vereinzelter kleiner Konzerte mit Verstärkeranlage auf der Terrasse zwischen den Gebäuden Höheweg 115 und 117 bis spätestens 22.00 Uhr.
Standort: Höheweg 117, Parzelle Nr. 1294, Hotelzone B, Koordinaten 2’632’358 / 1’170’871.
Schutzzonen:
Schutzobjekte: Erhaltens- und schützenswerte K-Objekte.
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. November 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft und Projektverfasserin: X-port Pizzeria GmbH, Hauptstrasse 21, 3800 Matten, vertreten durch Hazem Cindy, Hauptstrasse 21, 3800 Matten.
Bauvorhaben: Einbau Restaurant mit den dazugehörigen Anlagen. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 38 Sitzplätze innen und 56 Sitzplätze auf der Terrasse, Öffnungszeiten: täglich bis 0.30 Uhr.
Standort: Rugenparkstrasse 10C, Parzelle Nr. 2109, Mischzone MK mit GZ, Koordinaten 2’631’569 / 1’170’044.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. November 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Sprechstunde des Gemeindepräsidenten
Haben Sie ein Anliegen, das Sie persönlich mit dem Gemeindepräsidenten besprechen möchten? Gerne steht Ihnen Gemeindepräsident Philippe Ritschard am Montag, 20. Oktober 2025, von 16.00 bis 18.00 Uhr im Gemeindehaus Interlaken für eine Besprechung zur Verfügung. Bitte melden Sie sich vorgängig unter Telefon 033 826 51 41 für die Sprechstunde an.
Einwohnergemeinde Interlaken
Papiersammlung vom 16. Oktober 2025
Am Donnerstag, 16. Oktober 2025, wird die Papiersammlung durch die Schulen Interlaken durchgeführt. Bitte beachten Sie, dass das Papier im Ostquartier am Vormittag eingesammelt wird und das im Westquartier am Nachmittag.
Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme.
Bauverwaltung Interlaken
Bauherrschaft: Restaurant Des Alpes Interlaken AG, Höheweg 115, 3800 Interlaken.
Projektverfasser: Michael Schmidt, Innere Arelestrasse 12, 3718 Kandersteg.
Bauvorhaben: Restaurant Des Alpes, «Food Point», Gebäude Höheweg 117: Montieren von diversen Reklamen an Fassade und Schaufenster; Einbau einer Abluftanlage in der Küche; Durchführung vereinzelter kleiner Konzerte mit Verstärkeranlage auf der Terrasse zwischen den Gebäuden Höheweg 115 und 117 bis spätestens 22.00 Uhr.
Standort: Höheweg 117, Parzelle Nr. 1294, Hotelzone B, Koordinaten 2’632’358 / 1’170’871.
Schutzzonen:
Schutzobjekte: Erhaltens- und schützenswerte K-Objekte.
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. November 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft und Projektverfasserin: X-port Pizzeria GmbH, Hauptstrasse 21, 3800 Matten, vertreten durch Hazem Cindy, Hauptstrasse 21, 3800 Matten.
Bauvorhaben: Einbau Restaurant mit den dazugehörigen Anlagen. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 38 Sitzplätze innen und 56 Sitzplätze auf der Terrasse, Öffnungszeiten: täglich bis 0.30 Uhr.
Standort: Rugenparkstrasse 10C, Parzelle Nr. 2109, Mischzone MK mit GZ, Koordinaten 2’631’569 / 1’170’044.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. November 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Gemeindehaus: Tag der offenen Tür
Das Projekt Gesamterneuerung Gemeindehaus konnte im Sommer 2025 erfolgreich abgeschlossen werden. Gerne laden wir die Bevölkerung von Interlaken am 14. Oktober 2025 ab 16.00 Uhr zum Nachmittag der offenen Tür ein.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite www.interlaken-gemeinde.ch.
Einwohnergemeinde Interlaken
Sprechstunde des Gemeindepräsidenten
Haben Sie ein Anliegen, das Sie persönlich mit dem Gemeindepräsidenten besprechen möchten? Gerne steht Ihnen Gemeindepräsident Philippe Ritschard am Montag, 20. Oktober 2025, von 16.00 bis 18.00 Uhr im Gemeindehaus Interlaken für eine Besprechung zur Verfügung. Bitte melden Sie sich vorgängig unter Telefon 033 826 51 41 für die Sprechstunde an.
Einwohnergemeinde Interlaken
Bauherrschaft und Projektverfasserin: Beo Recycling AG, Geissgasse 26, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Ersatz des Zaunes durch Metallplatten.
Standort: Geissgasse, Parzelle Nr. 1093, Zone für öffentliche Nutzung g «Kehrichtumladestation», Koordinaten 2’634’043 / 1’170’679.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: blau.
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 3. November 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Markierungen verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
5. Sitzung 2025 des Grossen Gemeinderats
Dienstag, 14. Oktober 2025, 19.30 Uhr in der Aula des Gymnasiums Interlaken
Traktanden
Die Sitzung ist öffentlich.
Bauherrschaft und Projektverfasserin: Beo Recycling AG, Geissgasse 26, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Ersatz des Zaunes durch Metallplatten.
Standort: Geissgasse, Parzelle Nr. 1093, Zone für öffentliche Nutzung g «Kehrichtumladestation», Koordinaten 2’634’043 / 1’170’679.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: blau.
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 3. November 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Markierungen verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
5. Sitzung 2025 des Grossen Gemeinderats
Dienstag, 14. Oktober 2025, 19.30 Uhr in der Aula des Gymnasiums Interlaken
Traktanden
Die Sitzung ist öffentlich.
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
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Telefon 033 828 12 00
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