
Sprechstunde des Gemeindepräsidenten
Haben Sie ein Anliegen, das Sie persönlich mit dem Gemeindepräsidenten besprechen möchten? Gerne steht Ihnen Gemeindepräsident Philippe Ritschard am Montag, 5. Oktober 2026, von 16.00 bis 18.00 Uhr im Gemeindehaus Interlaken für eine Besprechung zur Verfügung.
Bitte melden Sie sich vorgängig unter Telefon 033 826 51 41 für die Sprechstunde an.
Einwohnergemeinde Interlaken
Bauherrschaft: Howell Guisan AG, c/o Howell Home AG, Postgasse 9, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: HMS Architekten AG, Seestrasse 20, 3700 Spiez.
Bauvorhaben: Erweiterung der projektierten Einstellhalle (bisher bewilligt auf den Parzellen Nrn. 1286, 1355, 1507, 1998) zusätzlich auf die Parzelle Nr. 1070; ohne Anpassung der Erschliessung.
Standort: General-Guisan-Strasse 27a, Parzellen Nrn. 1070, 1286, 1355, 1507, 1998.
Nutzungszone: Mischzone MA3.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Schutzobjekt: keines.
Beanspruchte Ausnahme: Bauen im Grundwasser, Anhang 4 Ziff. 211 Abs. 2 GSchV
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654.
Auflage- und Einsprachefrist bis am 26. Oktober 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG).
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Interlaken
5. Sitzung 2026 des Grossen Gemeinderats
Dienstag, 13. Oktober 2026, 19.30 Uhr in der Aula des Gymnasiums Interlaken
Traktanden
Die Sitzung ist öffentlich.
Stellenzuordnungsverordnung 2027
Der Gemeinderat hat am 29. April 2026 die Neufassung der Stellenzuordnungsverordnung 2019 (ISR 156.112) beschlossen. Die Stellenzuordnungsverordnung 2027 tritt auf den 1. Januar 2027 in Kraft.
Die Verordnung kann am Infoschalter der Gemeindeverwaltung Interlaken eingesehen oder bezogen werden. Sie ist auch auf www.interlaken-gemeinde.ch/politik/reglemente/1-gemeinde-volk-organe unter der Nummer 156.112 aufgeschaltet.
Gegen die Verordnung kann innert 30 Tagen seit dieser Publikation schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde eingereicht werden.
Gemeindeschreiberei Interlaken
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