Interlaken (9)

Einwohnergemeinde

Sprechstunde des Gemeinderats

Haben Sie ein Anliegen, das Sie persönlich mit dem Ressortvorsteher Bildung besprechen möchten?

Gerne steht Ihnen Gemeinderat Andreas Ritschard am Montag, 1. Juni 2026, von 16.00 bis 18.00 Uhr im Gemeindehaus Interlaken für einen Austausch zu Anliegen, Fragen und Vorschlägen im Bereich Bildung zur Verfügung.

Bitte melden Sie sich vorgängig bei der Gemeindeschreiberei, Telefon 033 826 51 41, für die Sprechstunde an. Die weiteren Sprechstundentermine des Gemeinderats finden Sie unter www.interlaken-gemeinde.ch.

Einwohnergemeinde Interlaken

Publiziert am 15.05.2026

Einwohnergemeinde

Beschlüsse des Grossen Gemeinderats 

Der Grosse Gemeinderat hat am 5. Mai 2026 folgende Beschlüsse gefasst:

Änderung Reglement über die Mehrwertabgabe (MWAR) 

Die Änderung von Artikel 3 des Reglements über die Mehrwertabgabe (MWAR) vom 2. Mai 2017 wird mit Inkrafttreten auf den 1. Juli 2026 genehmigt.

Motion Schütz/Balmer, Wiedereinführung der Schulkommission, Beantwortung 

Die Motion Schütz/Balmer, Wiedereinführung der Schulkommission, wird nicht erheblich erklärt.

Postulat Romang, Biodiversität, zweite Fristverlängerung 

Die Fristverlängerung für die Beantwortung des Postulats Romang, Biodiversität, wird abgelehnt. 

Rechtsmittel

Gegen die obigen Beschlüsse kann beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, innert dreissig Tagen ab der vorliegenden Publikation Beschwerde eingereicht werden.

Publiziert am 15.05.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Bank EKI Genossenschaft, Rosenstrasse 1, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: L2A Architekten AG, Untere Gasse 4, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Aufhebung der zwei Wohnungen im 3. OG; Umnutzung 3. und 4. OG als Büroräumlichkeiten; Erweiterung der Fassade auf der Ostseite; Montage einer PV-Anlage; Installation einer Klimaanlage.

Standort: Rosenstrasse 3, Parzelle Nr. 1810.

Nutzungszone: Mischzone MK 4.

Schutzzone: Ortsbildgestaltungsbereich, Baugruppe D.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Juni 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 15.05.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Eigentümergemeinschaft Rothornstrasse 17, Rothornstrasse 17, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Tschiemer & Schenkel AG, Hauptstrasse 55, 3800 Matten b. Interlaken.

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe; Rückbau Öltank im UG; Umnutzung des Tankraums zu einem Kellerraum.

Standort: Rothornstrasse 17, Parzelle Nr. 54.

Nutzungszone: Wohnzone W3.

Schutzzone/Schutzobjekt: keine.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis am 16. Juni 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 15.05.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Migrol AG, Soodstrasse 52, 8134 Adliswil.

Projektverfasserin: makroplan GmbH, Sihlbruggstrasse 10, 6345 Neuheim.

Bauvorhaben: Aufstellen leuchtender Würfel mit Hinweisen auf E-Charging.

Standort: Lindenallee 98, Parzelle Nr. 414.

Nutzungszone: UeO 13 Mittleres Moos.

Schutzzone/Schutzobjekt: keine.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Juni 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 15.05.2026

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Über Auffahrt 2026 ist die Gemeindeverwaltung Interlaken am Donnerstag, 14., und Freitag, 15. Mai, geschlossen.

Wir wünschen Ihnen eine schöne Auffahrt.

Gemeindeschreiberei Interlaken

Publiziert am 07.05.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Migrol AG, Soodstrasse 52, 8134 Adliswil.

Projektverfasserin: makroplan GmbH, Sihlbruggstrasse 10, 6345 Neuheim.

Bauvorhaben: Aufstellen leuchtender Würfel mit Hinweisen auf E-Charging.

Standort: Lindenallee 98, Parzelle Nr. 414.

Nutzungszone: UeO 13 Mittleres Moos.

Schutzzone/Schutzobjekt: keine.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Juni 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 07.05.2026

Einwohnergemeinde

Ausfall Kehricht- und Kartonabfuhr an Auffahrt

Die Kehrichtabfuhr im Ostquartier und die Kartonabfuhr im Westquartier fallen am Auffahrtsdonnerstag, 14. Mai 2026, aus. Keine Ersatzabfuhr!

Wir danken für Ihr Verständnis.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 07.05.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Erbengemeinschaft Josef Jametti, p. A. Monique Jametti, Sonnenhofweg 1, 3600 Thun.

Projektverfasserin: brönnimann architekten ag, Neugasse 10, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Aufhebung der Terrassen im Nordwesten und Osten sowie Erweiterung des Attikageschosses.

Standort: Centralstrasse 9, Parzelle Nr. 262.

Nutzungszone: Mischzone MK 4

Schutzzone: Ortsbildgestaltungsbereich, Baugruppe D.

Beanspruchte Ausnahme: Unterschreitung Gebäudeabstand Art. 212 Abs. 2 GBR i.V.m. Art. 144 GBR.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 1. Juni 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31, Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 07.05.2026


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