Interlaken
Konzessionsverfahren nach Art. 9 und 12 des Wassernutzungsgesetzes vom 23. November 1997 (WNG, BSG 752.41) mit Bau-, Ausnahme- und Nebenbewilligung
Gesuchstellerin: BLS AG, Interlakenstrasse 34, 3806 Bönigen.
Projektverfasserin: Holinger AG, Seestrasse 19, 8700 Küsnacht ZH.
Gesuch:
Es wird auf die Gesuchsakte verwiesen.
Standort:
Wasserfassung und Wasserrückgabe im Brienzersee: ca. 90 m vom rechten Ufer, ca. 30 m unter dem Wasserspiegel, Koordinaten Entnahmestelle: E = 2'634'381 / N = 1'171'368, Koordinaten Rückgabestelle: E = 2'634'363 / N = 1'171'354, Koordinaten Pumpengebäude: Neubau unterirdisch, Gemeinde Interlaken, E = 2'634'391 / N = 1'171'119, Koordinaten Wärmepumpe: innerhalb best. Technikgebäude, Gemeinde Bönigen, E = 2'634'488 / N = 1'171'109.
Ausnahmebewilligungen:
Im Konzessionsverfahren werden die öffentlichen Interessen für die Erteilung der folgenden Ausnahmebewilligungen geprüft:
Auflage- und Einsprachefrist: 27. Januar bis 27. Februar 2023.
Auflageorte:
Einsprachestelle: Amt für Wasser und Abfall, Reiterstrasse 11, 3013 Bern.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist im Doppel und mit rechtsgültiger Unterschrift bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die innert der Einsprachefrist nicht angemeldet sind, verwirken. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitgehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.
Bern, 18. Januar 2023
Amt für Wasser und Abfall (AWA) des Kantons Bern
Publiziert am 02.02.2023Ferienbetreuung 2023
Die IMU-Gemeinden bieten auch im Jahr 2023 eine gemeinsame Ferienbetreuung an. Das Angebot richtet sich ausschliesslich an Schülerinnen und Schüler des Kindergartens und der 1. bis 6. Klassen der öffentlichen Schulen der Gemeinden Interlaken, Matten und Unterseen.
Daten
Angebot
Die Kinder werden von pädagogisch ausgebildetem Personal betreut. Das Tagesprogramm wird dem Alter der Kinder entsprechend aufgebaut und beinhaltet kreatives Arbeiten, freies animiertes Spielen, gemeinsames Kochen und Essen, Lesen und Ausflüge.
Kosten
Fr. 30.– pro Tag (inklusive Znüni, Mittagessen und Zvieri)
Detaillierte Ausschreibung und Anmeldung
Alle aktuellen Unterlagen finden Sie auf den Internetseiten der Schulen Interlaken, Matten und Unterseen.
Bereich Bildung
Publiziert am 02.02.2023Öffentliche Infoveranstaltung Mitwirkung räumliches Entwicklungskonzept Interlaken
Die Gemeinde Interlaken lädt ein zur öffentlichen Infoveranstaltung über das räumliche Entwicklungskonzept (REK) Interlaken.
Die Veranstaltung findet am Dienstag, 7. Februar 2023, 19.30–21.00 Uhr in der Aula des Gymnasiums Interlaken (Mittengrabenstrasse 6) statt.
Die Entwicklung der Gemeinde Interlaken, ihre geänderten Bedürfnisse und neue Rahmenbedingungen machen eine Revision des Zonenplans notwendig. Der Gemeinderat hat in einem ersten Schritt mit einem räumlichen Entwicklungskonzept (REK) die bisherige räumliche Entwicklung der Gemeinde Interlaken überprüft um die Stossrichtungen und Eckwerte der Nutzungsplanung für die nächsten 10 bis 15 Jahre neu zu definieren.
Das REK betrachtet die Themen Siedlung/Bevölkerung, Landschaft/Erholung, Verkehr, Wirtschaft/Tourismus, Infrastruktur, grüne/blaue Infrastruktur sowie deren Schnittstellen aus der Sicht der Gemeinde. Es formuliert Ziele und ein Zielbild und zeigt Strategien und Massnahmen zu deren Erreichung auf. Das REK wurde von der nicht ständige Kommission Ortsplanung (nKO) erarbeitet und in einem «Echoraum» mit Vertreterinnen und Vertretern unterschiedlicher Interessen diskutiert. Das REK wurde durch den Gemeinderat als Planungsbehörde am 11. Januar 2023 beschlossen und ist für die Gemeindebehörden verbindliche Grundlage für die anstehende Revision des Zonenplans.
Bevor die Arbeiten am Zonenplan aufgenommen werden, legt er Gemeinderat das räumliche Entwicklungskonzept vom 2. Februar bis und mit 6. März 2023 auf der Bauverwaltung zu einer öffentlichen Mitwirkung auf. Die Unterlagen sind ebenfalls online auf der Webseite der Gemeinde aufgeschaltet.
Mit der Mitwirkung zum REK soll überprüft werden, ob die Bevölkerung und weitere Interessierte mit der Analyse, den Herausforderungen und den Zielen des REK einverstanden sind, welche Strategien und Massnahmen als besonders wichtig angesehen werden und ob noch zusätzliche Inhalte berücksichtigt werden sollten. Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Bauverwaltung, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken, zu richten.
Interlaken, 2. Februar 2023
Der Gemeinderat
Publiziert am 02.02.2023Projektverfasserin und Bauherrschaft: Laboratorium Dr. G. Bichsel AG, Bahnhofstrasse 5a, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Aufstellen einer Luftwärmepumpe im Innenhof auf Flachdach. Einbau einer Lüftungsanlage im 3. OG. Durchbrüche für Fort- und Zuluft über Südfassade.
Standort: Bahnhofstrasse 5a, Parzelle-Nr. 542.
Nutzungszone: Mischzone MK.
Inventar: Baugruppe F, Ortsbildgestaltungsbereich.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 6. März 2023.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Publiziert am 02.02.2023Ehrungen 2022
Der Gemeinderat Interlaken ehrt für das Jahr 2022 folgende Personen, Mannschaften oder Gruppen:
Die Ehrung wird nach den Kriterien bewertet, die in der Verordnung betreffend jährliche Ehrungen festgehalten sind. Geehrt werden können
Für die Berechtigung zur Ehrung für das Jahr 2022 wird die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 berücksichtigt.
Kennen Sie eine Person, Mannschaft oder Gruppe, die oben genannte Kriterien erfüllt? Melden Sie sie an. Sie können jemanden vorschlagen, auch wenn Sie ausserhalb von Interlaken wohnen. Die schriftliche Anmeldung muss unterschrieben und mit den nötigen Beilagen bis spätestens 10. März 2023 (Poststempel) bei der Gemeindeschreiberei Interlaken, Stichwort «Ehrungen», Postfach, 3800 Interlaken, eintreffen. Anmeldungen per Mail sind nicht zulässig. Unter www.interlaken-gemeinde.ch finden Sie ein Anmeldeformular für die Ehrungen 2022 sowie die massgebende Verordnung. Die Verwendung des Anmeldeformulars wird empfohlen, ist jedoch nicht vorgeschrieben. Die Ehrung findet im Frühjahr 2023 statt. Wir freuen uns auf zahlreiche Anmeldungen.
Gemeinderat Interlaken
Publiziert am 02.02.2023Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
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