Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken, Abwasser Region Interlaken, Tschingeleystrasse 52, 3800 Interlaken, und Industrielle Betriebe Interlaken AG, Fabrikstrasse 8, 3800 Interlaken, vertreten durch die Abwasser Region Interlaken, Tschingeleystrasse 52, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Ribuna AG, Kammistrasse 13, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Ersatz und Vergrösserung Mischwasserkanal auf DN 900 inkl. Neubau von Kontrollschächten. Ergänzung Kabelrohranlagen Elektro auf bestehendem Trassee und neuer Kabelrohrblock mit 3x KSR 120/132 zur VK Rugenparkstrasse 33. Erneuerung der Strassenbeleuchtung mit geringfügig neuer Lage der Kandelaber. Erneuerung des Strassenoberbaus inkl. seitliche Trottoirs und Randabschlüsse. Gestaltung nach Standard Crossbow. Umbau der seitlichen Einmüder Friedweg und Stichstrasse Parzelle Nr. 1054 in Trottoirüberfahrten.
Standort: Rugenparkstrasse, Parzellen Nrn. 278, 16, 1773, 1707, 212, 2044, 450, 1087, 953 und 1775, Zone: Mischzone MA3 und Arbeitszone A, Koordinaten 2’631’579 / 1’169’928.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und Ortsbildgestaltungsbereich (Art. 511 GBR).
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 23. Juni 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profilierung bzw. Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Ergebnisse der Gemeindeabstimmung vom 18. Mai 2025
Die Ergebnisse der Gemeindeabstimmung vom 18. Mai 2025 werden wie folgt erwahrt:
Zahl der Stimmberechtigten: 3344
Zahl der eingelangten Ausweiskarten: 1482
Stimmbeteiligung: 44,3%
Gegen das Ergebnis der Urnenabstimmung kann innert 30 Tagen seit dem Abstimmungssonntag beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden.
Interlaken, 19. Mai 2025
Gemeinderat Interlaken
Greenfield Festival 2025
Verkehrsbehinderungen und Sperrungen
Vollständige Publikation siehe unter «Matten».
Sicherheitskommission Matten
Bauherrschaft: Abwasser Region Interlaken, Tschingeleystrasse 52, 3800 Interlaken
Projektverfasserin: Ribuna AG, Kammistrasse 13, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Bau eines Speicherkanals zur Entlastung der weiterführenden Sauberabwasserleitung.
Hinweis: Ausführung im Zusammenhang mit dem Projekt des Tiefbauamtes des Kantons Bern «Sanierung und Erneuerung Lindenallee Interlaken».
Standort: Lindenallee, Parzelle Nr. 89, Zone: Bauzone / Kantonsstrasse, Koordinaten 2’632’847 / 1’170’740.
Schutzzone: Ortsbildgestaltungsbereiche (Art. 511 GBR).
Auflage- und Einsprachefrist bis 23. Juni 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Markierungen verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Rebeto Interlaken AG, Harderstrasse 15, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: brönnimann architekten ag, Neugasse 10, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Fassadensanierung; Ersatz Vordachkonstruktion an Ostfassade.
Standort: Harderstrasse 15, Parzelle Nr. 451.
Nutzungszone: Mischzone MA3.
Inventar: Schützenswertes K-Objekt, Ortsbildgestaltungsbereich, Baugruppe D.
Beanspruchte Ausnahme: Bauen vor der Baulinie Art. 96a BauG.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 23. Juni 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Interlaken
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung
Über Auffahrt 2025 ist die Gemeindeverwaltung Interlaken am Donnerstag, 29. Mai, und Freitag, 30. Mai, geschlossen.
Wir wünschen Ihnen eine schöne Auffahrt.
Gemeindeschreiberei Interlaken
Ausfall Kehricht- und Kartonabfuhr an Auffahrt
Die Kehrichtabfuhr im Ostquartier und die Kartonabfuhr im Westquartier fallen am Auffahrtsdonnerstag, 29. Mai 2025, aus. Keine Ersatzabfuhr!
Wir danken für Ihr Verständnis.
Bauverwaltung Interlaken
Bauherrschaft: Walther Eugen, Postgasse 33, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Grossniklaus Haustechnik AG, Spirenwaldstrasse 270, 3803 Beatenberg.
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe; Umnutzung Technikraum zu Keller; Stilllegung erdverlegter Heizöltank.
Standort: Postgasse 33, Parzelle Nr. 557.
Nutzungszone: Wohnzone W3.
Inventar: keines.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Juni 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Markt in Interlaken – Sperrung Höheweg
Der Warenmarkt findet im Jahr 2025 wiederum vier Mal auf dem Höheweg statt. Am Sonntag, 1. Juni 2025, muss deshalb der Höheweg von 8.00 bis 20.00 Uhr von der Einmündung Strandbadstrasse bis zur Einmündung Harderstrasse für jeglichen Verkehr (auch Velos) gesperrt werden.
Umleitungen sowie Zufahrten zu den betroffenen Hotels werden signalisiert. Der öffentliche Verkehr wird ebenfalls umgeleitet, die Haltestellen entlang des Höhewegs werden an diesem Tag nicht bedient.
Polizeiinspektorat Interlaken
Sperrung Marktgasse bis Stadthausplatz in Unterseen
Infolge eines Strassenfests wird die Marktgasse am Samstag, 31. Mai 2025, von 8.00–24.00 Uhr ab Marktplatz (Marktgasse 2) über die Spielmatte und Kreuzgasse bis Stadthausplatz in Unterseen gesperrt. Umleitungen werden entsprechend signalisiert.
Polizeiinspektorat Interlaken
Strassensperrung Untere Bönigstrasse – unter dem Baumdach
Infolge eines Streetfoodfestivals bleibt die Untere Bönigstrasse ab Verzweigung Höheweg bis Bahnhofplatz Ost (Höhe Raiffeisenbank) vom 22. Mai, 14.00 Uhr, bis 25. Mai 2025, 23.00 Uhr gesperrt. Die Zufahrt für die Anwohner Untere Bönigstrasse 2 bis 8 ist gewährleistet und erfolgt im Einbahnverkehr ab Höheweg Nr. 2 übers Trottoir Richtung Ausfahrt Liegenschaft Griwa.
Umleitungen sowie Zufahrtsrichtungen werden signalisiert.
Das Polizeiinspektorat
Bauherrschaft: Walther Eugen, Postgasse 33, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Grossniklaus Haustechnik AG, Spirenwaldstrasse 270, 3803 Beatenberg.
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe; Umnutzung Technikraum zu Keller; Stilllegung erdverlegter Heizöltank.
Standort: Postgasse 33, Parzelle Nr. 557.
Nutzungszone: Wohnzone W3.
Inventar: keines.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Juni 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung
Am Mittwoch, 21. Mai 2025, bleibt die Gemeindeverwaltung Interlaken wegen eines Personalanlasses den ganzen Tag geschlossen.
Vielen Dank für Ihre Kenntnisnahme.
Gemeindeschreiberei Interlaken
Burgerversammlung
Mittwoch, 18. Juni 2025, 20.00 Uhr, Kunsthaus Interlaken
Traktanden
Protokoll
Das Protokoll der Burgerversammlung vom 18. Juni 2025 liegt vom 30. Juni bis 29. Juli 2025 beim Infoschalter der Einwohnergemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, während der Öffnungszeiten zur Einsicht auf und ist ebenfalls auf der Homepage der Burgergemeinde Interlaken www.burgergemeindeinterlaken.ch einzusehen. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Burgerrat gemacht werden (Art. 63 OgR).
Interlaken, 6. Mai 2025
Der Burgerrat
Markt in Interlaken – Sperrung Höheweg
Der Warenmarkt findet im Jahr 2025 wiederum vier Mal auf dem Höheweg statt. Am Sonntag, 1. Juni 2025, muss deshalb der Höheweg von 8.00 bis 20.00 Uhr von der Einmündung Strandbadstrasse bis zur Einmündung Harderstrasse für jeglichen Verkehr (auch Velos) gesperrt werden.
Umleitungen sowie Zufahrten zu den betroffenen Hotels werden signalisiert. Der öffentliche Verkehr wird ebenfalls umgeleitet, die Haltestellen entlang des Höhewegs werden an diesem Tag nicht bedient.
Polizeiinspektorat Interlaken
Sperrung Marktgasse bis Stadthausplatz in Unterseen
Infolge eines Strassenfests wird die Marktgasse am Samstag, 31. Mai 2025, von 8.00–24.00 Uhr ab Marktplatz (Marktgasse 2) über die Spielmatte und Kreuzgasse bis Stadthausplatz in Unterseen gesperrt. Umleitungen werden entsprechend signalisiert.
Polizeiinspektorat Interlaken
Bauherrschaft und Projektverfasserin: GutImport GmbH, Amselweg 7, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch. Anbringung von Reklamen am Schaufenster und am bestehenden Reklamenwürfel.
Standort: Centralstrasse 27, Parzelle Nr. 1424.
Nutzungszone: Mischzone MK 5.
Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich, Baugruppe D.
Beanspruchte Ausnahme: Bauen vor Baulinie Art. 96a BauG.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 9. Juni 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Interlaken
Strassensperrung Untere Bönigstrasse – unter dem Baumdach
Infolge eines Streetfoodfestivals bleibt die Untere Bönigstrasse ab Verzweigung Höheweg bis Bahnhofplatz Ost (Höhe Raiffeisenbank) vom 22. Mai, 14.00 Uhr, bis 25. Mai 2025, 23.00 Uhr gesperrt. Die Zufahrt für die Anwohner Untere Bönigstrasse 2 bis 8 ist gewährleistet und erfolgt im Einbahnverkehr ab Höheweg Nr. 2 übers Trottoir Richtung Ausfahrt Liegenschaft Griwa.
Umleitungen sowie Zufahrtsrichtungen werden signalisiert.
Das Polizeiinspektorat
Bauherrschaft und Projektverfasserin: GutImport GmbH, Amselweg 7, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch. Anbringung von Reklamen am Schaufenster und am bestehenden Reklamenwürfel.
Standort: Centralstrasse 27, Parzelle Nr. 1424.
Nutzungszone: Mischzone MK 5.
Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich, Baugruppe D.
Beanspruchte Ausnahme: Bauen vor Baulinie Art. 96a BauG.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 9. Juni 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Interlaken
Strassensperrung Untere Bönigstrasse – unter dem Baumdach
Infolge eines Streetfoodfestivals bleibt die Untere Bönigstrasse ab Verzweigung Höheweg bis Bahnhofplatz Ost (Höhe Raiffeisenbank) vom 22. Mai, 14.00 Uhr, bis 25. Mai 2025, 23.00 Uhr gesperrt. Die Zufahrt für die Anwohner Untere Bönigstrasse 2 bis 8 ist gewährleistet und erfolgt im Einbahnverkehr ab Höheweg Nr. 2 übers Trottoir Richtung Ausfahrt Liegenschaft Griwa.
Umleitungen sowie Zufahrtsrichtungen werden signalisiert.
Das Polizeiinspektorat
Bauherrschaft: Berintra AG, vertreten durch UBS Fund Management (Switzerland) AG, Aeschenvorstadt 1, 4001 Basel.
Projektverfasserin: Tri Air AG, Feldlistrasse 29, 8645 Jona.
Bauvorhaben: Energetische Haustechniksanierung; Ersatz Ölheizung durch Pelletheizung.
Standort: Waldeggstrasse 12, 14 und 16, Parzelle Nr. 1733.
Nutzungszone: Wohnzone W3.
Inventar: keines.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. Juni 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Bauherrschaft: Berintra AG, vertreten durch UBS Fund Management (Switzerland) AG, Aeschenvorstadt 1, 4001 Basel.
Projektverfasserin: Tri Air AG, Feldlistrasse 29, 8645 Jona.
Bauvorhaben: Energetische Haustechniksanierung; Ersatz Ölheizung durch Pelletheizung.
Standort: Waldeggstrasse 12, 14 und 16, Parzelle Nr. 1733.
Nutzungszone: Wohnzone W3.
Inventar: keines.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. Juni 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Bauherrschaft: Lupica Immobilien GmbH, Jungfraustrasse 48, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: n+ Atelier GmbH, Wydistrasse 18, 3812 Wilderswil.
Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch: Aufteilung einer 4½-Zimmer-Wohnung im Dachgeschoss in eine 1-Zimmer-Wohnung (westseitig) und eine 2-Zimmer-Wohnung (ostseitig), Nutzung der beiden Wohnungen als Erstwohnungen.
Standort: Bernastrasse 41, Parzelle Nr. 517.
Nutzungszone: Mischzone MA3.
Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich.
Beanspruchte Ausnahmen:
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 26. Mai 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Interlaken
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
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