Interlaken (2)

Einwohnergemeinde

Ersatzwahl in den Grossen Gemeinderat

Gestützt auf Artikel 28 Absatz 3 resp. Artikel 27 des Wahl- und Abstimmungsreglements wird für den Rest der laufenden Amtsdauer vom 17. August 2026 bis 31. Dezember 2028 als Mitglied des Grossen Gemeinderats und als Ersatz für die zurückgetretene Lea Feuz als gewählt erklärt: Lara Leuenberger, 2001, parteilos, Höheweg 201a, 3800 Interlaken.

Gestützt auf Artikel 28 Absatz 1 des Wahl- und Abstimmungsreglements wird für den Rest der laufenden Amtsdauer vom 17. August 2026 bis 31. Dezember 2028 als Mitglied des Grossen Gemeinderats und als Ersatz für die zurückgetretene Emel Marjanovic als gewählt erklärt: Marc-A. Sahli, 1982, Mittengrabenstrasse 78, 3800 Interlaken.

Gegen diese Ersatzwahlen kann innert zehn Tagen seit der vorliegenden Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde eingereicht werden.

Gemeinderat Interlaken

Publiziert am 06.08.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: AVAG Umwelt AG, Allmendstrasse 166, 3600 Thun.

Projektverfasserin: b+d ingenieure ag, Hobachergässli 1, 3800 Matten.

Bauvorhaben: Änderung Kompartimenter Recyclingplatz mit Fundamenten und Betonblöcken.

Standort: Geissgasse 36f, Parzelle Nr. 200 (BR 2018), Zone ZöN g Kehrichtumladestation, Koordinaten 2’633’932 / 1’170’698.

Schutzgebiete/Objekte: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).

Auflage- und Einsprachefrist bis 31. August 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profilierung / Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 06.08.2026


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