Bauherrschaft und Projektverfasserin: Bowling Interlaken GmbH, Geissgasse 27, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Erstellung Vordach über Lift; Einbau Fenster im 2. OG Süd; Nutzungsänderung im 2. OG Süd, Büroraum zu Eventlokal.
Projektänderung: Reduktion Bauvorhaben auf Erstellung Vordach über Lift.
Standort: Geissgasse 27, Parzelle Nr. 575 (BR 1957), Arbeitszone, Koordinaten 2’634’200 / 1’170’800.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Auflage- und Einsprachefrist bis 22. September 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profilierung / Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Verkehrsbehinderung Untere und Obere Bönigstrasse sowie Brücke Gsteig
Einweihungsfest Hochwasserschutz am Samstag, 23. August 2025
Vollständige Publikation siehe unter «Matten».
Feuerwehr Bödeli und Sicherheitskommission Matten
Ersatzwahl in den Grossen Gemeinderat
Gestützt auf Artikel 28 Absatz 1 des Wahl- und Abstimmungsreglements wird für den Rest der laufenden Amtsdauer bis 31. Dezember 2028 als Mitglied des Grossen Gemeinderats und als Ersatz für den weggezogenen Manuel Moser als gewählt erklärt: Lea Feuz, 2004, Schwalmerenweg 11, 3800 Interlaken.
Gegen diese Ersatzwahl kann innert zehn Tagen seit der vorliegenden Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde eingereicht werden.
Gemeinderat Interlaken
Bauherrschaft: Lal Qila India Restaurant, Untere Bönigstrasse 6, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Vögtli + Viecelli Architekten GmbH, Aarmühlestrasse 35, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Umnutzung des bestehenden Wohnzimmers zu einer Gastroküche; Erstellung neuer Abluftkanal über Dach; Aufhebung der Wohnung im Gebäude Nr. 6b. Nachträgliches Baugesuch: Einbau einer Dusche im UG.
Standort: Untere Bönigstrasse 6b, Parzelle Nr. 1560 (BR 1604).
Nutzungszone: Wohnzone W4.
Inventar: keine.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 22. September 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Markt in Interlaken – Sperrung Höheweg
Der Warenmarkt findet im Jahr 2025 wiederum vier Mal auf dem Höheweg statt. Am Sonntag, 31. August 2025, muss deshalb der Höheweg von 8.00 bis 20.00 Uhr von der Einmündung Strandbadstrasse bis zur Einmündung Harderstrasse für jeglichen Verkehr (auch Velos) gesperrt werden.
Umleitungen sowie Zufahrten zu den betroffenen Hotels werden signalisiert. Der öffentliche Verkehr wird ebenfalls umgeleitet, die Haltestellen entlang des Höhewegs werden an diesem Tag nicht bedient.
Polizeiinspektorat Interlaken
Öffentliche Ausschreibung für den Marronistandplatz auf dem Postplatz
Anlässlich ihrer Sitzung 4. November 2024 hat die Sicherheitskommission von Interlaken entschieden, den Marronistandplatz auf dem Postplatz für die Saison 2025/26 öffentlich auszuschreiben. Die Platzkosten betragen pro Saison Fr. 1000.–.
Interessierte Standplatzbetreiber senden ihre Bewerbung an die Gemeindeverwaltung Interlaken, Bereich Polizeiinspektorat, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken oder per Mail an sicherheit@interlaken.ch.
Bewerbungsfrist bis 8. September 2025.
Änderung Anhang 2 Kurtaxenverordnung
Der Gemeinderat Interlaken hat anlässlich seiner Sitzung vom 23. Juli 2025 den Anhang 2 der Kurtaxenverordnung wie folgt geändert:
Gegen diese Änderung der Verordnung kann innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Interlaken, 8. August 2025
Gemeinderat Interlaken
Anerkennungspreis
Die Gemeinden Interlaken, Matten und Unterseen setzen je einen Anerkennungspreis für ehrenamtliche Leistungen von 2500 Franken in den Bereichen Sport, Kultur und Soziales aus.
Das Anmeldeformular kann am Infoschalter der Einwohnergemeinde Interlaken bezogen oder unter www.gemeinde-interlaken.ch, www.matten.ch oder www.unterseen.ch abgerufen werden.
Anmeldungen sind bis zum 30. August 2025 einzureichen an: Gemeindeschreiberei Interlaken, Stichwort «Anerkennung», Postfach, 3800 Interlaken, oder gemeindeschreiberei@interlaken.ch.
Bitte beachten Sie für weitere Informationen das Inserat im nicht amtlichen Teil dieses Anzeigers.
Anerkennungskommission Bödeli
Öffentliche Bekanntmachung Überbauungsordnung Nr. 24 «Hotel Ostbahnhof»
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Grossen Gemeinderat am 10. Dezember 2024 beschlossene Überbauungsordnung Nr. 24 «Hotel Ostbahnhof» in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 3. Juli 2025 genehmigt. Mit dem Genehmigungsbeschluss wurde von Amtes wegen folgende Änderung vorgenommen: In den Genehmigungsvermerken wird bei der öffentlichen Mitwirkung das Datum «vom 30. Juni bis 21. August 2023» von Amtes wegen durch «vom 29. Juni bis 21. August 2023» ersetzt.
Die Überbauungsordnung tritt am Tag nach dieser Publikation in Kraft.
Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung, beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung jedermann zur Einsichtnahme offen.
Interlaken, 14. August 2025
Der Gemeinderat
Bauherrschaft: GOFAST AG, Wiesenstrasse 10a, 8952 Schlieren.
Projektverfasserin: Brülhart Ducret AG, Hauptstrasse 24, 1715 Alterswil FR.
Bauvorhaben: Neubau von acht Schnellladestationen; neue Leuchtreklame bei den Ladestationen und den bestehenden Werbepylonen; Anpassung des bestehenden Retentionsbecken.
Standort: Lindenallee 106, Parzelle Nr. 1940.
Nutzungszone: UeO Nr. 13 Mittlers Moos West (Arbeitszone A).
Inventar: keine.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 8. September 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
4. Sitzung 2025 des Grossen Gemeinderats
Dienstag, 19. August 2025, 19.30 Uhr in der Aula des Gymnasiums Interlaken
Traktanden
Die Sitzung ist öffentlich.
Bauherrschaft: Freluzo Immobilien GmbH, Jungfraustrasse 48, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Umnutzung von zwei Erstwohnungen im 2. OG zur touristischen Vermietung ab drei aufeinanderfolgenden Nächten, Beherbergung von neun Gästen, total 18 Gäste in der Liegenschaft.
Standort: Florastrasse 17, Parzelle Nr. 441.
Nutzungszone: Wohnzone W3 Geschosse.
Inventar: keine.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 8. September 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Bauherrschaft: GOFAST AG, Wiesenstrasse 10a, 8952 Schlieren.
Projektverfasserin: Brülhart Ducret AG, Hauptstrasse 24, 1715 Alterswil FR.
Bauvorhaben: Neubau von acht Schnellladestationen; neue Leuchtreklame bei den Ladestationen und den bestehenden Werbepylonen; Anpassung des bestehenden Retentionsbecken.
Standort: Lindenallee 106, Parzelle Nr. 1940.
Nutzungszone: UeO Nr. 13 Mittlers Moos West (Arbeitszone A).
Inventar: keine.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 8. September 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
4. Sitzung 2025 des Grossen Gemeinderats
Dienstag, 19. August 2025, 19.30 Uhr in der Aula des Gymnasiums Interlaken
Traktanden
Die Sitzung ist öffentlich.
Bauherrschaft: Freluzo Immobilien GmbH, Jungfraustrasse 48, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Umnutzung von zwei Erstwohnungen im 2. OG zur touristischen Vermietung ab drei aufeinanderfolgenden Nächten, Beherbergung von neun Gästen, total 18 Gäste in der Liegenschaft.
Standort: Florastrasse 17, Parzelle Nr. 441.
Nutzungszone: Wohnzone W3 Geschosse.
Inventar: keine.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 8. September 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Ausschreibung Zwischennutzung der Des-Alpes-Wiese
Der Gemeinderat hat für die Legislatur 2025–2028 entschieden, eine Zwischennutzung auf dem Des-Alpes-Areal zu ermöglichen. Hiermit erfolgt die Ausschreibung für 2026.
Folgende Bedingungen gelten:
Die Gesuche sind online an bauverwaltung@interlaken.ch zu senden. Ein Gesuch besteht aus maximal fünf Seiten und enthält den Angebotsbeschrieb, Lageplan und ein Nutzungskonzept. Physisch eingereichte Gesuche werden nicht berücksichtigt.
Eingabefrist: 30. September 2025.
Das ausgewählte Projekt wird Mitte November kommuniziert.
Gemeinderat Interlaken
Gesuchstellerin: Hardermannli AG, Rosenstrasse 2, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Forum 4 AG für Architektur, Rosenstrasse 2, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Abbruch Wohnhaus (Nr. 5a); Neubau Mehrfamilienhaus (Nr. 5a) mit elf Wohnungen, fünf davon als Zweitwohnungen ohne touristische Nutzung und einer Einstellhalle (Nr. 5b) mit 19 Abstellplätzen; Installation PV-Anlage auf Flachdach.
Standort: Waldeggstrasse 5a, Parzelle Nr. 1240.
Nutzungszone: Wohnzone W3.
Inventar: keine.
Beanspruchte Ausnahme: Bauen im Grundwasser, Anhang 4 Ziff. 211 Abs. 2 GSchV.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654.
Auflage- und Einsprachefrist bis 1. September 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31, Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Interlaken
Bauherrschaft: Della Torre Katharina und Damiano, Freiestrasse 18, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Tschiemer & Schenkel AG, Hauptstrasse 55, 3800 Matten.
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe in Unterstand; Einbau Lüftungsgitter an Südwestfassade; Umnutzung Tankraum zu Technikraum.
Standort: Freiestrasse 18, Parzelle Nr. 1337.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Inventar: keine.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 1. September 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Sprechstunde des Gemeindepräsidenten
Haben Sie ein Anliegen, das Sie persönlich mit dem Gemeindepräsidenten besprechen möchten? Gerne steht Ihnen Gemeindepräsident Philippe Ritschard am Montag, 11. August 2025, von 16.00 bis 18.00 Uhr im Gemeindehaus Interlaken für eine Besprechung zur Verfügung. Bitte melden Sie sich vorgängig unter Telefon 033 826 51 41 für die Sprechstunde an.
Einwohnergemeinde Interlaken
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Unsere Öffnungszeiten:
Montag – Freitag
08.00 – 12.00 und 13.30 – 17.00 Uhr