Interlaken (41)

Einwohnergemeinde

Änderung Verordnung über die berufliche Vorsorge 

Der Gemeinderat hat am 15. Mai 2024 die Änderung der Verordnung über die berufliche Vorsorge vom 21. Dezember 2010 (ISR 156.411) vorgenommen. Inkrafttreten per 1. Januar 2025.

Gegen diese Änderung kann innert 30 Tagen seit der ersten Publikation schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde eingereicht werden. Der Erlass kann bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden. Die Änderung ist auf www.interlaken-gemeinde.ch/politik/reglemente/1-gmeinde-volk-organe aufgeschaltet.

Gemeindeschreiberei Interlaken

Publiziert am 25.07.2024

Einwohnergemeinde

Stille Wahl des Gemeindepräsidiums für die Amtsdauer 2025 – 2028

Da nur ein gültiger Wahlvorschlag für die Wahl ins Gemeindepräsidium eingereicht worden ist, hat der Gemeinderat am 17. Juli 2024 gestützt auf Artikel 56 Absatz 2 des Organisationsreglements 2000 vom 28. November 1999 den bisherigen Gemeindepräsidenten Philippe Ritschard in stiller Wahl als Gemeindepräsident für die Amtsdauer vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2028 als gewählt erklärt.

Gegen diese Wahl kann innert zehn Tagen schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde eingereicht werden.

Der Gemeinderat

Publiziert am 25.07.2024

Gemeindewahlen

Wahlvorschläge für die Gemeindewahlen 2024

Für die Gemeindewahlen vom 22. September 2024 sind folgende Wahlvorschläge (Listen) eingereicht worden:

a) 30 Mitglieder des Grossen Gemeinderats

Liste Nr. 1, SP/Grüne/Junges Linkes Bündnis (JLB)

1.01/1.02 Aulbach Adrian (Grüne), bisher

1.03/1.04 Liechti Anja (SP), bisher

1.05/1.06 Simmler Florian (parteilos), bisher

1.07/1.08 Thali Irene (SP), bisher

1.09/1.10 Scheidegger Patrick (parteilos), bisher

1.11/1.12 Hänggi Sandra (Grüne), bisher

1.13/1.14 Ritschard Andreas (SP)

1.15/1.16 Weinekötter Emily (JLB)

1.17/1.18 Züllig Lara May (JLB)

1.19/1.20 Feuz Lea (JLB)

1.21/1.22 Gertsch Livia (JLB)

1.23/1.24 Moser Manuel Christian (parteilos)

1.25/1.26 Günter Nathalie (SP)

1.27/1.28 Michel Ramona (JLB)

1.29/1.30 Uberti Zina Gianfranca (parteilos)

Liste Nr. 2, Grünliberale Partei Bödeli

2.01/2.02 Foiera-Brönnimann Franziska, bisher

2.03/2.04 Frederiksen Lars, bisher

2.05/2.06 Käser-Klossner Christine, bisher

2.07/2.08 Nyffeler Manuela, bisher

2.09/2.10 Zürcher Ueli, bisher

Listenverbindung mit Liste Nr. 6

Liste Nr. 3, FDP.Die Liberalen Interlaken

3.01/3.02 Boss-Bärlocher Pia, bisher

3.03/3.04 Danieli Toni, bisher

3.05/3.06 Marjanovic Emel, bisher

3.07/3.08 Michel Paul, bisher

3.09/3.10 Rüegger Roger, bisher

3.11/3.12 Feller Corinne (parteilos)

3.13/3.14 Foiera Simona

3.15/3.16 Fuchs Thorin

3.17/3.18 Hong Cham Gil

3.19/3.20 Müller Patrick

3.21/3.22 Sahli Marc-A.

3.23 Berger Florian (parteilos)

3.24 Reinle Bruno

3.25 Ritschard Philippe

3.26 Rüegger-Ruef Myriam

3.27/3.28 Betschart Christoph

3.29/3.30 Fuchs Nils

Liste Nr. 4, Schweizerische Volkspartei SVP

4.01/4.02 von Allmen Marcel, bisher

4.03/4.04 Häsler Erich, bisher

4.05/4.06 Schenk Daniel, bisher

4.07/4.08 Roth Andreas, bisher

4.09/4.10 Wanner Stefan, bisher

4.11/4.12 Bozic Marko, bisher

4.13/4.14 Nyffeler Christian, bisher

4.15/4.16 Meier Marianne

4.17/4.18 Aeschlimann Reto

4.19/4.20 Dummermuth Urs

4.21/4.22 Baumann Mathias

4.23/4.24 Schranz Daniele

4.25/4.26 Christ Franz

4.27/4.28 Zumkehr Jürg

4.29/4.30 Blättler Hanspeter

Listenverbindung mit Liste Nr. 5

Liste Nr. 5, EDU Interlaken

5.01 Reichen Josia, bisher

5.02 Schenk Salome

5.03 Kaufmann Anita

5.04 Lema Katharina

Listenverbindung mit Liste Nr. 4

Liste Nr. 6, EVP – Evangelische Volkspartei

6.01/6.02 Amacher Sabrina, bisher

6.03/6.04 Balmer Marlis, bisher

6.05/6.06 Bieri Lukas

6.07 Schütz Lorenz

6.08 Amacher Thomas

6.09 Balmer Noemi

6.10 Bieri Sandra

6.11 Gehrig Ursula

6.12 Hari Markus

6.13 Maag Amy

6.14 Schenk Annina

6.15 Schütz Helena

6.16 Wilhelm Christine

6.17 Wolf Madeleine

6.18 Zingg-Giacometti Flurina

Listenverbindung mit Liste Nr. 2

b) 7 Mitglieder des Gemeinderats

Liste Nr. 1, SP/Grüne/Junges Linkes Bündnis (JLB)

1.01/1.02 Ritschard Andreas (SP), bisher

1.03/1.04 Günter Nathalie (SP)

1.05/1.06 Uberti Zina Gianfranca (parteilos)

1.07 Aulbach Adrian (Grüne)

Liste Nr. 2, EVP/GLP – Gemeinsam für ein lebenswertes Interlaken

2.01/2.02 Amacher Sabrina (EVP)

2.03 Balmer Marlis (EVP)

2.04 Foiera-Brönnimann Franziska (GLP)

2.05 Käser-Klossner Christine (GLP)

2.06 Nyffeler Manuela (GLP)

2.07 Schütz Lorenz (EVP)

Liste Nr. 3, FDP.Die Liberalen Interlaken

3.01/3.06 Betschart Christoph, bisher

3.02/3.07 Fuchs Nils, bisher

3.03 Marjanovic Emel

3.04 Rüegger Roger

Philippe Ritschard hat seine Kandidatur für den Gemeinderat zurückgezogen, da er in stiller Wahl als Gemeindepräsident wiedergewählt ist. Frist zum Einreichen eines Ersatzvorschlags ist der 2. August 2024 (Wahl- und Abstimmungsreglement, Art. 20 Abs. 1 Bst. c und d).

Liste Nr. 4, Schweizerische Volkspartei SVP

4.01/4.02 Christ Franz, bisher

4.03/4.04 Häsler Erich

4.05 von Allmen Marcel

4.06 Schenk Daniel

4.07 Dummermuth Urs

Rechtsmittel

Gegen den Inhalt der vorliegenden Publikation kann innert zehn Tagen schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde eingereicht werden.

Gemeindeschreiberei Interlaken

Publiziert am 25.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasser: Oehrli Ernst, Bühlstrasse 11, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Aufstellen eines unbeheizten Werkstatt- und Gerätecontainers.

Standort: Bühlstrasse 11B, Parzelle Nr. 2046.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Inventar: Archäologisches Schutzgebiet.

Beanspruchte Ausnahme: Unterschreitung Gebäudeabstand Art. 212 Abs. 4 GBR.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 26. August 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG:

Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 25.07.2024

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Am Bundesfeiertag, 1. August 2024, bleibt die Gemeindeverwaltung Interlaken geschlossen. Ab Freitag, 2. August 2024, gelten wieder die normalen Öffnungszeiten.

Wir wünschen Ihnen einen schönen 1. August. 

Gemeindeschreiberei Interlaken

Publiziert am 25.07.2024

Testamentseröffnung

Susanna Hausmann, geb. Affolter, von Bern BE, geboren am 12. November 1929, verwitwet, wohnhaft gewesen im Pflegeheim Schlössli, Seestrasse 34, 3806 Bönigen, verstorben am 14. Juni 2024.

Testament vom 1. Juli 2021 mit Aufhebung der gesetzlichen Erbfolge und Erbeneinsetzung. Das Testament ist am 18. Juli 2024 durch die Gemeindeschreiberin als Testamentseröffnungsbehörde an die eingesetzten Erben eröffnet worden. Die Eröffnung an die gesetzlichen Erben unbekannten Aufenthalts erfolgt durch die vorliegende Publikation.

Auflage in der Gemeindeschreiberei Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken.

Allfällige Einsprachen sind innert Monatsfrist ab der ersten Publikation schriftlich an die Gemeindeschreiberei Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken, zu richten.

Gemeindeschreiberei Interlaken

Publiziert am 25.07.2024

Einwohnergemeinde

Ausfall Kehricht- und Kartonabfuhr am Bundesfeiertag

Die Kehrichtabfuhr im Ostquartier und die Kartonabfuhr im Westquartier fallen am Bundesfeiertag, 1. August 2024, aus. Keine Ersatzabfuhr!

Wir danken für Ihr Verständnis.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 25.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Boss Peter und Christiane, Suleggstrasse 8, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Flück Haustechnik AG, Hauptstrasse 236, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch Luft-Wasser-Wärmepumpe aussen aufgestellt.

Standort: Suleggstrasse 8, Parzelle Nr. 388.

Nutzungszone: Wohnzone W3.

Inventar: keines.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654.

Auflage- und Einsprachefrist bis 19. August 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 25.07.2024

Einwohnergemeinde

Verkehrsbehinderungen während des Nationalfeiertages 1. August

Wie jedes Jahr werden während des Nationalfeiertages am 1. August Tausende von Gästen diesen besonderen Tag in Interlaken, Matten und Unterseen feiern. Damit die Feierlichkeiten allen Besucherinnen und Besuchern, aber auch allen Einheimischen in bester Erinnerung bleiben, sind zahlreiche Massnahmen, die vor allem den Verkehr betreffen, nötig, denn auf zahlreichen Strassen in der Region Interlaken ist am 1. August mit sehr hohem Verkehrsaufkommen zu rechnen.

Öffentlicher Verkehr

Die PostAuto Schweiz AG und STI wird am 1. August den normalen Fahrplan nur bedingt einhalten können. 

1. August ab Betriebsbeginn bis 2. August, 6.00 Uhr:

Die Haltestellen Drei Tannen, Kursaal und Jungfraustrasse können wegen der Sperrung des Höhewegs nicht bedient werden.

  • Alle Linienbusse verkehren via Allmendstrasse–Lindenallee–Alpenstrasse–Centralstrasse

Ab 15.10 bis ca. 17.00 Uhr verkehren die Linienbusse wie folgt:

  • Linie 101 und 106 von Habkern und Beatenberg verkehren ab Räuberegge via Lehn nach Interlaken West.
  • Linie 102 und 103 von Ringgenberg bzw. Iseltwald/Bönigen verkehren bis Betriebsschluss nur bis/ab Interlaken Ost. Reisende zwischen Interlaken West und Ost benützen die Bahn.
  • Linie 105 ab Wilderswil verkehrt vom Savoy via Waldeggstrasse bis Interlaken West. Die Haltestelle Centralplatz wird nicht bedient.
  • Die Kurse der Linien 104 und 105 nach Unterseen Stadtfeld und Unterseen Spital fallen aus.
  • Die Linie 21 verkehrt von Neuhaus direkt via Autobahn bis Ostbahnhof bzw. umgekehrt. Reisende mit Ziel Neuhaus, rechtes Thunerseeufer, fahren via Interlaken Ost.
  • Die Kurse der Linie 60 fallen ab 15.00 bis 22.30 zwischen Interlaken West und Ost aus.

Generell ist in dieser Zeit auf allen Linien mit Behinderungen und Verspätungen zu rechnen. Bitte Infos an den Haltestellen beachten!

Verkehrssperrungen Donnerstag, 1. August, ab 7.00 Uhr bis Freitag, 2. August, 6.00 Uhr

Höheweg: Vom Postplatz bis Hotel du Nord ab 7.00 Uhr für den Strassenverkehr gesperrt. Ab Du Nord bis Lindner Grand Hotel Beau-Rivage ab 14.00 Uhr für den Strassenverkehr gesperrt. Zufahrt Kursaal Strandbadstrasse ab Hotel du Nord nicht möglich.

Die Carparkplätze Kursaal Ost und Nord können am 1. August nicht benützt werden.

Klosterstrasse: Ab 10.00 Uhr wird der Abschnitt Du Nord bis Turnhalle gesperrt.

Alpenstrasse und Klosterstrasse: (Strecke Savoykreuzung bis Turnhallenkreisel) Lindenallee bis Freiestrasse und Parkstrasse: Für das Feuerwerk müssen diese Abschnitte ab 21.00 bis 22.30 Uhr gänzlich gesperrt werden.

Freiestrasse: (Strecke Höheweg–Lindenallee): Sperrung von 14.00 bis 17.00 Uhr.

Schlossstrasse: Sperrung von 14.00 bis 22.30 Uhr.

Altstadt Unterseen: Stadthausplatz und zuführende Strassen (erst ab 13.00 Uhr gesperrt). Zu- und Wegfahrten, Warenumschlag und die Anlieferung zu den Liegenschaften und Hotels an der Umzugsroute sind von 14.00 bis ca. 17.00 Uhr nicht möglich.

Polizeiinspektorat Interlaken

Publiziert am 25.07.2024

Einwohnergemeinde

Verkehrsmassnahmen infolge Gauklerfest

Von Freitag, 26., bis Sonntag, 28. Juli 2024, findet an der Rosenstrasse das 19. internationale Gauklerfest statt. Dadurch kommt es von Freitag, 26. Juli, ab 13.30 bis Montag, 29. Juli 2024, 1.30 Uhr zu folgenden Verkehrsmassnahmen respektive Sperrungen:

Rosenstrasse

  • Die Rosenstrasse ab Einfahrt Centralstrasse bis Abzweigung Florastrasse ist gesperrt
  • Die Zu- und Wegfahrten zu den Liegenschaften Rosenstrasse 19, 21, 23, 6a und 24 sind durch den Organisator sichergestellt.

Centralstrasse

  • Die Centralstrasse ist ausnahmsweise in beiden Fahrtrichtungen geöffnet. Ein Verkehrsdienst wird, wenn nötig, an der Savoykreuzung eingesetzt.

Aarmühlestrasse

  • Die Aarmühlestrasse kann nur ausnahmsweise aus Richtung Bahnhof West angefahren werden. Die Signalisation bei der Einfahrt wird angepasst. Eine direkte Ein- oder Ausfahrt in die Rosenstrasse ist nicht möglich.

Polizeiinspektorat Interlaken

Publiziert am 25.07.2024

Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern

Grundwasserfassung Erlen, Erneuerung Konzession

Gesuchstellerin: Einwohnergemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.

Gesuch: Erneuerung einer Gebrauchswasserkonzession zur Nutzung von Grundwasser für die öffentliche Wasserversorgung mit einer Entnahmeleistung von 2000 Litern pro Minute und einer Dauer der Konzession für 10 Jahre ab Ablauf (31. Dezember 2026) der aktuell gültigen Konzession. Die Nutzungsanlagen sind bestehend: Bauliche Massnahmen oder Neubauten werden keine beantragt.

Ausnahmebewilligungen: keine.

Adresse: Geissgasse 69, 3800 Interlaken, Parzelle Nr. 1829, E= 2'634'313 / N= 1'170'439.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.

Auflage- und Einsprachefrist bis und mit 19. August 2024.

Auflageort: Einwohnergemeinde Interlaken, Bereich Bauverwaltung, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken.

Einsprachestelle: Amt für Wasser und Abfall, Reiterstrasse 11, 3013 Bern.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten Einzeleinsprachen ist anzugeben, wer die Einsprache rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).

Bern, im Juli 2024

Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern

Publiziert am 18.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Fielmann AG, Steinenvorstadt 62, 4009 Basel.

Projektverfasserin: Müller Karla, Schwedter Strasse 253a, DE-10119 Berlin.

Bauvorhaben: Ausbau der bestehenden Ladenfläche im Erdgeschoss zu einer Fielmann Filiale.

Standort: Höheweg 2, Parzelle Nr. 107.

Nutzungszone: Mischzone MK 4.

Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich, schützenswertes K-Objekt, Baugruppe D.

Beanspruchte Ausnahme: Bauen vor der Baulinie Art. 96a BauG.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 12. August 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG:

Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 18.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Schärer Silvia, Gheiweg 6, 3646 Einigen.

Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch: Umnutzung einer Erstwohnung im 2. OG zur touristischen Vermietung, Beherbergung von 4 Gästen.

Standort: Marktgasse 17, Parzelle Nr. 1402.

Nutzungszone: UeO14 Überbauungsordnung «Bärenareal».

Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich, Baugruppe D.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 12. August 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen.Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 18.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Boss Peter und Christiane, Suleggstrasse 8, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Flück Haustechnik AG, Hauptstrasse 236, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch Luft-Wasser-Wärmepumpe aussen aufgestellt.

Standort: Suleggstrasse 8, Parzelle Nr. 388.

Nutzungszone: Wohnzone W3.

Inventar: keines.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654.

Auflage- und Einsprachefrist bis 19. August 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 18.07.2024

Einwohnergemeinde

Verkehrsbehinderungen während des Nationalfeiertages 1. August

Wie jedes Jahr werden während des Nationalfeiertages am 1. August Tausende von Gästen diesen besonderen Tag in Interlaken, Matten und Unterseen feiern. Damit die Feierlichkeiten allen Besucherinnen und Besuchern, aber auch allen Einheimischen in bester Erinnerung bleiben, sind zahlreiche Massnahmen, die vor allem den Verkehr betreffen, nötig, denn auf zahlreichen Strassen in der Region Interlaken ist am 1. August mit sehr hohem Verkehrsaufkommen zu rechnen.

Öffentlicher Verkehr

Die PostAuto Schweiz AG und STI wird am 1. August den normalen Fahrplan nur bedingt einhalten können. 

1. August ab Betriebsbeginn bis 2. August, 6.00 Uhr:

Die Haltestellen Drei Tannen, Kursaal und Jungfraustrasse können wegen der Sperrung des Höhewegs nicht bedient werden.

  • Alle Linienbusse verkehren via Allmendstrasse–Lindenallee–Alpenstrasse–Centralstrasse

Ab 15.10 bis ca. 17.00 Uhr verkehren die Linienbusse wie folgt:

  • Linie 101 und 106 von Habkern und Beatenberg verkehren ab Räuberegge via Lehn nach Interlaken West.
  • Linie 102 und 103 von Ringgenberg bzw. Iseltwald/Bönigen verkehren bis Betriebsschluss nur bis/ab Interlaken Ost. Reisende zwischen Interlaken West und Ost benützen die Bahn.
  • Linie 105 ab Wilderswil verkehrt vom Savoy via Waldeggstrasse bis Interlaken West. Die Haltestelle Centralplatz wird nicht bedient.
  • Die Kurse der Linien 104 und 105 nach Unterseen Stadtfeld und Unterseen Spital fallen aus.
  • Die Linie 21 verkehrt von Neuhaus direkt via Autobahn bis Ostbahnhof bzw. umgekehrt. Reisende mit Ziel Neuhaus, rechtes Thunerseeufer, fahren via Interlaken Ost.
  • Die Kurse der Linie 60 fallen ab 15.00 bis 22.30 zwischen Interlaken West und Ost aus.

Generell ist in dieser Zeit auf allen Linien mit Behinderungen und Verspätungen zu rechnen. Bitte Infos an den Haltestellen beachten!

Verkehrssperrungen Donnerstag, 1. August, ab 7.00 Uhr bis Freitag, 2. August, 6.00 Uhr

Höheweg: Vom Postplatz bis Hotel du Nord ab 7.00 Uhr für den Strassenverkehr gesperrt. Ab Du Nord bis Lindner Grand Hotel Beau-Rivage ab 14.00 Uhr für den Strassenverkehr gesperrt. Zufahrt Kursaal Strandbadstrasse ab Hotel du Nord nicht möglich.

Die Carparkplätze Kursaal Ost und Nord können am 1. August nicht benützt werden.

Klosterstrasse: Ab 10.00 Uhr wird der Abschnitt Du Nord bis Turnhalle gesperrt.

Alpenstrasse und Klosterstrasse: (Strecke Savoykreuzung bis Turnhallenkreisel) Lindenallee bis Freiestrasse und Parkstrasse: Für das Feuerwerk müssen diese Abschnitte ab 21.00 bis 22.30 Uhr gänzlich gesperrt werden.

Freiestrasse: (Strecke Höheweg–Lindenallee): Sperrung von 14.00 bis 17.00 Uhr.

Schlossstrasse: Sperrung von 14.00 bis 22.30 Uhr.

Altstadt Unterseen: Stadthausplatz und zuführende Strassen (erst ab 13.00 Uhr gesperrt). Zu- und Wegfahrten, Warenumschlag und die Anlieferung zu den Liegenschaften und Hotels an der Umzugsroute sind von 14.00 bis ca. 17.00 Uhr nicht möglich.

Polizeiinspektorat Interlaken

Publiziert am 18.07.2024

Einwohnergemeinde

Verkehrsmassnahmen infolge Gauklerfest

Von Freitag, 26., bis Sonntag, 28. Juli 2024, findet an der Rosenstrasse das 19. internationale Gauklerfest statt. Dadurch kommt es von Freitag, 26. Juli, ab 13.30 bis Montag, 29. Juli 2024, 1.30 Uhr zu folgenden Verkehrsmassnahmen respektive Sperrungen:

Rosenstrasse

  • Die Rosenstrasse ab Einfahrt Centralstrasse bis Abzweigung Florastrasse ist gesperrt
  • Die Zu- und Wegfahrten zu den Liegenschaften Rosenstrasse 19, 21, 23, 6a und 24 sind durch den Organisator sichergestellt.

Centralstrasse

  • Die Centralstrasse ist ausnahmsweise in beiden Fahrtrichtungen geöffnet. Ein Verkehrsdienst wird, wenn nötig, an der Savoykreuzung eingesetzt.

Aarmühlestrasse

  • Die Aarmühlestrasse kann nur ausnahmsweise aus Richtung Bahnhof West angefahren werden. Die Signalisation bei der Einfahrt wird angepasst. Eine direkte Ein- oder Ausfahrt in die Rosenstrasse ist nicht möglich.

Polizeiinspektorat Interlaken

Publiziert am 18.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Raiffeisenbank Jungfrau, Untere Bönigstrasse 3, 3800 Interlaken.

Projektverfasser: Kunst- und Kulturhaus Interlaken, Jungfraustrasse 55, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Erstellen eines neuen, stützenlosen Glasvordaches auf der Nordostfassade über dem Eingang zum Konzertlokal / Bar.

Standort: Jungfraustrasse 55, Parzelle Nr. 58/BR1901, Zone: Überbauungsordnung Jungfraustrasse, Koordinaten 2’632’025 / 1’170’450.

Schutzzonen: Gewässerschutzzone Au, Baugruppe D, ISOS-Gebiet 0789, Sektor 2.

Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt (Jungfraustrasse 57).

Auflage- und Einsprachefrist bis 12. August 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 18.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Suzanne Blatter, Alpenstrasse 46, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Schmocker Immobilien GmbH, Lanzenen 26a, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort: Alpenstrasse 46, Parzelle Nr. 1275.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Inventar: keines.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 12. August 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 18.07.2024

Einwohnergemeinde

Blumenschmuckwettbewerb

Auch dieses Jahr werden wieder Anerkennungspreise für den schönsten Blumenschmuck am Haus vergeben. Deshalb werden Ende Juli / Anfang August die Fotografen der Jury unterwegs sein und in Interlaken, Matten und Unterseen die schönsten mit Blumen geschmückten Häuser und Balkone erfassen. Der Anerkennungspreis verfolgt keine kommerziellen Ziele und wird von den Gemeinden Interlaken, Matten und Unterseen sowie von der Tourismusorganisation Interlaken und dem Blumen- und Gartenbauverein Interlaken und Umgebung getragen.

Arbeitsgruppe «IMU-Blumenschmuck»

Publiziert am 18.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Fielmann AG, Steinenvorstadt 62, 4009 Basel.

Projektverfasserin: Müller Karla, Schwedter Strasse 253a, DE-10119 Berlin.

Bauvorhaben: Ausbau der bestehenden Ladenfläche im Erdgeschoss zu einer Fielmann Filiale.

Standort: Höheweg 2, Parzelle Nr. 107.

Nutzungszone: Mischzone MK 4.

Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich, schützenswertes K-Objekt, Baugruppe D.

Beanspruchte Ausnahme: Bauen vor der Baulinie Art. 96a BauG.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 12. August 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG:

Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 11.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Schärer Silvia, Gheiweg 6, 3646 Einigen.

Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch: Umnutzung einer Erstwohnung im 2. OG zur touristischen Vermietung, Beherbergung von 4 Gästen.

Standort: Marktgasse 17, Parzelle Nr. 1402.

Nutzungszone: UeO14 Überbauungsordnung «Bärenareal».

Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich, Baugruppe D.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 12. August 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen.Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 11.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Raiffeisenbank Jungfrau, Untere Bönigstrasse 3, 3800 Interlaken.

Projektverfasser: Kunst- und Kulturhaus Interlaken, Jungfraustrasse 55, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Erstellen eines neuen, stützenlosen Glasvordaches auf der Nordostfassade über dem Eingang zum Konzertlokal / Bar.

Standort: Jungfraustrasse 55, Parzelle Nr. 58/BR1901, Zone: Überbauungsordnung Jungfraustrasse, Koordinaten 2’632’025 / 1’170’450.

Schutzzonen: Gewässerschutzzone Au, Baugruppe D, ISOS-Gebiet 0789, Sektor 2.

Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt (Jungfraustrasse 57).

Auflage- und Einsprachefrist bis 12. August 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 11.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Suzanne Blatter, Alpenstrasse 46, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Schmocker Immobilien GmbH, Lanzenen 26a, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort: Alpenstrasse 46, Parzelle Nr. 1275.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Inventar: keines.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 12. August 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 11.07.2024

Einwohnergemeinde

Blumenschmuckwettbewerb

Auch dieses Jahr werden wieder Anerkennungspreise für den schönsten Blumenschmuck am Haus vergeben. Deshalb werden Ende Juli / Anfang August die Fotografen der Jury unterwegs sein und in Interlaken, Matten und Unterseen die schönsten mit Blumen geschmückten Häuser und Balkone erfassen. Der Anerkennungspreis verfolgt keine kommerziellen Ziele und wird von den Gemeinden Interlaken, Matten und Unterseen sowie von der Tourismusorganisation Interlaken und dem Blumen- und Gartenbauverein Interlaken und Umgebung getragen.

Arbeitsgruppe «IMU-Blumenschmuck»

Publiziert am 11.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Varem Development AG, Calendariaweg 2, 6405 Immensee.

Projektverfasser: ARGE Station West, M+K Architektur Bau AG / Jordi + Partner AG, Mülinenstrasse 23, 3006 Bern.

Bauvorhaben: Erweiterung des Gastgewerbebetriebs Essential Interlaken AG mit 44 Aussensitzplätzen im Arkadenbereich. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank mit 112 Innensitzplätzen (bestehend), 44 Aussensitzplätzen (neu, bisher keine) und folgenden Öffnungszeiten innen und aussen: Sonntag bis Donnerstag bis 0.30 Uhr; Freitag und Samstag generelle Überzeit bis 1.00 Uhr.

Standort: Interlaken, Rugenparkstrasse 8 und 10a, Parzellen Nrn. 367 und 2003, Zone: Mischzone MK4, Koordinaten 2’631’570 / 1’170’125; 2’631’570 / 1’170’100.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und Ortsbildgestaltungsbereich.

Auflage- und Einsprachefrist bis 5. August 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 11.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Industrielle Betriebe Interlaken, Fabrikstrasse 8, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Weber + Brönnimann AG, Morillonstrasse 87, 3007 Bern.

Bauvorhaben: Montieren von zwei elektrifizierten Pantographen auf dem Bahnhofplatz Interlaken West; Erstellen einer Elektroverteilkabine.

Hinweis: Auf dem Bahnhofplatz Interlaken West sollen die Haltekanten C und E mit Pantographen ausgerüstet werden, damit die Busse der Postauto AG während der Standzeiten aufgeladen werden können. Zusätzlich wird eine neue Verteilkabine im Bereich des Imbissstandes X-Port-West erstellt. Auf den Haltekanten müssen Teile der Betonplatten abgebrochen werden, damit die Pantopgraphen mit Kabelschutzrohren erschlossen werden können. Die Massnahmen sind im Detail dem technischen Bericht, dem Situationsplan und dem Querprofil zu entnehmen.

Standort: Bahnhofplatz Interlaken West, Parzelle Nr. 1145, Mischzone Kern, Koordinaten 2’631’612 / 1’170’325.

Schutzzonen: Ortsbildgestaltungsbereich nach Art. 511 GBR und ISOS-Gebiet Nr. 5.

Schutzobjekt: Erhaltenswertes K-Objekt (Bahnhof Interlaken-West).

Auflage- und Einsprachefrist bis 5. August 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Markierungen verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 11.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: STWEG Bernastrasse 13, p. Adr. ImmoTreu König AG, Dorfstrasse 123, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: ImmoTreu König AG, Dorfstrasse 123, 3818 Grindelwald.

Nachträgliches Baugesuch: Ersatz bestehende Wärmepumpe aussen aufgestellt mit neuer Wärmepumpe aussen aufgestellt.

Standort: Bernastrasse 13, Parzelle Nr. 456.

Nutzungszone: Wohnzone W3.

Inventar: keines.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 5. August 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 11.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Linex AG, Moosgasse 7, 3852 Ringgenberg.

Projektverfasserin: Imboden Architektur AG, Seestrasse 17, 3852 Ringgenberg.

Bauvorhaben: Rückbau Wohnhaus und Garage. Neubau Gewerbehalle (Logistik).

Projektänderung 1: Pfählung.

Projektänderung 2: Verzicht auf Abstellraum Handgeräte im EG, Umnutzung Leerraum im 1. OG in drei Büroräume, Umnutzung Galerie im 1. OG in Estrich/Bühne, Neue Grundrisseinteilung WC/Garderobe Herren und Damen sowie Zuordnung ins DG, Grundriss- und Fassadenanpassungen.

Standort: Untere Bönigstrasse 40 und 42a, Parzelle Nr. 1374.

Nutzungszone: Arbeitszone.

Inventar: keines.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 5. August 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Projektänderung: Einsprachen und Rechtsverwahrungen, die sich nur gegen die vorgesehene Änderung richten können, sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 11.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Fittipaldi Carlo und Nguyen Thanh Ha, Rütistrasse 38, 3800 Matten b. Interlaken.

Projektverfasserin: Immobilien-Vermittlungen Berner Oberland, c/o Andreas von Allmen, Baumgartenstrasse 4, 3800 Matten b. Interlaken.

Bauvorhaben: Umnutzung der 2½-Zimmer-Wohnung im EG zur touristischen Vermietung, Beherbergung von total 6 Gästen.

Standort: Friedweg 8, Parzelle Nr. 1317.

Nutzungszone: Mischzone MA 3 Geschosse.

Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 5. August 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 11.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasser: Gulati Alok, Aeschstrasse 159, 8123 Ebmatingen.

Bauvorhaben: Umnutzung einer Erstwohnung im 2. OG zur touristischen Vermietung, Beherbergung von 4 Gästen. Total beherbergte Gäste in der Liegenschaft 13.

Standort: Centralstrasse 29, Parzelle Nr. 1002.

Nutzungszone: Mischzone MK5.

Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich, Baugruppe D, erhaltenswertes K-Objekt.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 5. August 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 11.07.2024

Einwohnergemeinde

Änderung Gebührenverordnung

Der Gemeinderat hat am 3. Juli 2024 die Änderung der Gebührenverordnung vom 2. Juni 2008 (ISR 154.111) betreffend Elternbeiträge Ferienbetreuung (definitive Einführung der Ferienbetreuung und daher Aufnahme in die Gebührenverordnung, Art. 3c) vorgenommen. Inkrafttreten rückwirkend auf 1. Juli 2024.

Gegen diese Änderung kann innert 30 Tagen seit der ersten Publikation schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde eingereicht werden. Der Erlass kann bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden. Die Änderung ist auf www.interlaken-gemeinde.ch/politik/reglemente/1-gemeinde-volk-organe aufgeschaltet.

Gemeindeschreiberei Interlaken

Publiziert am 11.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Varem Development AG, Calendariaweg 2, 6405 Immensee.

Projektverfasser: ARGE Station West, M+K Architektur Bau AG / Jordi + Partner AG, Mülinenstrasse 23, 3006 Bern.

Bauvorhaben: Erweiterung des Gastgewerbebetriebs Essential Interlaken AG mit 44 Aussensitzplätzen im Arkadenbereich. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank mit 112 Innensitzplätzen (bestehend), 44 Aussensitzplätzen (neu, bisher keine) und folgenden Öffnungszeiten innen und aussen: Sonntag bis Donnerstag bis 0.30 Uhr; Freitag und Samstag generelle Überzeit bis 1.00 Uhr.

Standort: Interlaken, Rugenparkstrasse 8 und 10a, Parzellen Nrn. 367 und 2003, Zone: Mischzone MK4, Koordinaten 2’631’570 / 1’170’125; 2’631’570 / 1’170’100.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und Ortsbildgestaltungsbereich.

Auflage- und Einsprachefrist bis 5. August 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 04.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Industrielle Betriebe Interlaken, Fabrikstrasse 8, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Weber + Brönnimann AG, Morillonstrasse 87, 3007 Bern.

Bauvorhaben: Montieren von zwei elektrifizierten Pantographen auf dem Bahnhofplatz Interlaken West; Erstellen einer Elektroverteilkabine.

Hinweis: Auf dem Bahnhofplatz Interlaken West sollen die Haltekanten C und E mit Pantographen ausgerüstet werden, damit die Busse der Postauto AG während der Standzeiten aufgeladen werden können. Zusätzlich wird eine neue Verteilkabine im Bereich des Imbissstandes X-Port-West erstellt. Auf den Haltekanten müssen Teile der Betonplatten abgebrochen werden, damit die Pantopgraphen mit Kabelschutzrohren erschlossen werden können. Die Massnahmen sind im Detail dem technischen Bericht, dem Situationsplan und dem Querprofil zu entnehmen.

Standort: Bahnhofplatz Interlaken West, Parzelle Nr. 1145, Mischzone Kern, Koordinaten 2’631’612 / 1’170’325.

Schutzzonen: Ortsbildgestaltungsbereich nach Art. 511 GBR und ISOS-Gebiet Nr. 5.

Schutzobjekt: Erhaltenswertes K-Objekt (Bahnhof Interlaken-West).

Auflage- und Einsprachefrist bis 5. August 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Markierungen verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 04.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: STWEG Bernastrasse 13, p. Adr. ImmoTreu König AG, Dorfstrasse 123, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: ImmoTreu König AG, Dorfstrasse 123, 3818 Grindelwald.

Nachträgliches Baugesuch: Ersatz bestehende Wärmepumpe aussen aufgestellt mit neuer Wärmepumpe aussen aufgestellt.

Standort: Bernastrasse 13, Parzelle Nr. 456.

Nutzungszone: Wohnzone W3.

Inventar: keines.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 5. August 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 04.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Linex AG, Moosgasse 7, 3852 Ringgenberg.

Projektverfasserin: Imboden Architektur AG, Seestrasse 17, 3852 Ringgenberg.

Bauvorhaben: Rückbau Wohnhaus und Garage. Neubau Gewerbehalle (Logistik).

Projektänderung 1: Pfählung.

Projektänderung 2: Verzicht auf Abstellraum Handgeräte im EG, Umnutzung Leerraum im 1. OG in drei Büroräume, Umnutzung Galerie im 1. OG in Estrich/Bühne, Neue Grundrisseinteilung WC/Garderobe Herren und Damen sowie Zuordnung ins DG, Grundriss- und Fassadenanpassungen.

Standort: Untere Bönigstrasse 40 und 42a, Parzelle Nr. 1374.

Nutzungszone: Arbeitszone.

Inventar: keines.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 5. August 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Projektänderung: Einsprachen und Rechtsverwahrungen, die sich nur gegen die vorgesehene Änderung richten können, sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 04.07.2024

Einwohnergemeinde

Beschlüsse des Grossen Gemeinderats und fakultatives Referendum

Der Grosse Gemeinderat hat am 25. Juni 2024 folgende Beschlüsse gefasst:

Jahresrechnung 2023

Die Jahresrechnung 2023 wird wie folgt genehmigt:

Erfolgsrechnung:

Aufwand Gesamthaushalt Fr. 52'152'476.73

Ertrag Gesamthaushalt Fr. 48'281'615.98

Aufwandüberschuss Fr. 3'870'860.75

davon

  • Allgemeiner Haushalt:
    Aufwand Fr. 34'851'102.52
    Ertrag Fr. 34'851'102.52
    Ertragsüberschuss Fr. 0.–
  • SF Abwasserentsorgung:
    Aufwand Fr. 14'940'108.80
    Ertrag Fr. 11'089'489.98
    Aufwandüberschuss Fr. 3'850'618.82
  • SF Abfall:
    Aufwand Fr. 1'166'612.76
    Ertrag Fr. 1'176'893.96
    Ertragsüberschuss Fr. 10'281.20
  • SF Liegenschaften des Finanzvermögens:
    Aufwand Fr. 1'194'652.65
    Ertrag Fr. 1'164'129.52
    Aufwandüberschuss Fr. 30'523.13

Investitionsrechnung:

Ausgaben Fr. 36'000'866.48

Einnahmen Fr. 28'395'533.–

Nettoinvestitionen Fr. 7'605'333.48

Nachkredite: Fr. 8'198'519.50

Überbauungsordnung Nr. 23 «IBI-Areal», Beschluss

Die Überbauungsordnung Nr. 23 «IBI-Areal» mit Zonenplanänderung wird an den Gemeinderat zurückgewiesen mit dem Auftrag, das künftige IBI-Betriebsareal und die Wohnüberbauung eigentumsrechtlich zu entflechten.

Ortsplanungsrevision 2021, Verpflichtungskredit

Für die Erlassphase der Ortsplanungsrevision wird ein Verpflichtungskredit von Fr. 250'000.– bewilligt.

Erneuerung Alpenstrasse, Abschnitt Sportweg bis Freiestrasse, Verpflichtungskredit

Für die Erneuerung der Alpenstrasse im Abschnitt Sportweg bis Freiestrasse wird ein Verpflichtungskredit von Fr. 1'076'000.– bewilligt, der dem fakultativen Referendum untersteht.

Rechtsmittel

Gegen die obigen Beschlüsse kann beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, innert dreissig Tagen ab der vorliegenden Publikation Beschwerde eingereicht werden.

Fakultatives Referendum

Der Verpflichtungskredit für die Erneuerung der Alpenstrasse, Abschnitt Sportweg bis Freiestrasse, untersteht nach Artikel 7 des Organisationsreglements 2000 vom 28. November 1999 (OgR 2000) dem fakultativen Referendum. Das Referendum gilt als zustande gekommen, wenn ein Zwanzigstel der Stimmberechtigten handschriftlich und leserlich mit Namen, Vornamen, Jahrgang, Adresse und Unterschrift innert dreissig Tagen ab der vorliegenden Publikation beim Gemeinderat eine Urnenabstimmung verlangt. Für das konstruktive Referendum, das unter den gleichen formellen Bedingungen ergriffen werden kann, wird auf Artikel 37 Absätze 2 und 3 OgR 2000 verwiesen.

Publiziert am 04.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Fittipaldi Carlo und Nguyen Thanh Ha, Rütistrasse 38, 3800 Matten b. Interlaken.

Projektverfasserin: Immobilien-Vermittlungen Berner Oberland, c/o Andreas von Allmen, Baumgartenstrasse 4, 3800 Matten b. Interlaken.

Bauvorhaben: Umnutzung der 2½-Zimmer-Wohnung im EG zur touristischen Vermietung, Beherbergung von total 6 Gästen.

Standort: Friedweg 8, Parzelle Nr. 1317.

Nutzungszone: Mischzone MA 3 Geschosse.

Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 5. August 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 04.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasser: Gulati Alok, Aeschstrasse 159, 8123 Ebmatingen.

Bauvorhaben: Umnutzung einer Erstwohnung im 2. OG zur touristischen Vermietung, Beherbergung von 4 Gästen. Total beherbergte Gäste in der Liegenschaft 13.

Standort: Centralstrasse 29, Parzelle Nr. 1002.

Nutzungszone: Mischzone MK5.

Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich, Baugruppe D, erhaltenswertes K-Objekt.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 5. August 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 04.07.2024

Einwohnergemeinde

Bekämpfung der invasiven Neophyten in der Gemeinde

Was sind invasive Neophyten?

Neophyten sind gebietsfremde Pflanzenarten (meist aus  anderen Kontinenten), welche in den letzten 500 Jahren vor allem als Zier- und Nutzpflanzen eingeführt oder unbeabsichtigt  eingeschleppt wurden und die sich nun in der Natur erfolgreich vermehren. Invasive (von Invasion) Neophyten breiten sich rasch und stark aus, haben keine Feinde und verdrängen einheimische Arten. Sie können die Gesundheit schädigen (Allergien, Verbrennungen) oder Infrastrukturen destabilisieren wie z. B. Stützmauern und Bachböschungen, sodass Rutsch-/Erosionsgefahr besteht. Es ist davon auszugehen, dass invasive Neophyten langfristig grosse Kosten verursachen werden.

Vorbeugung und Bekämpfung

Die Ausbreitung der Arten soll wenn möglich verhindert werden. Vegetationsfreie Flächen bzw. Pionierflächen regelmässig  kontrollieren und wenn möglich von den oben erwähnten Neophyten frei halten. Kleine Bestände in naturnahen Formationen bekämpfen, damit eine weitere Verbreitung durch Samen verhindert werden kann.

Entsorgung

Im Garten die Samenstände nach der Blüte unbedingt entfernen (bis zu 3 Mio. Flugsamen pro Pflanze!) und im Kehricht entsorgen. Nicht kompostieren!

Generell gilt

Neophyten und deren Aushubmaterial nie wild entsorgen! Kleinmengen können gratis (separat bereitstellen) mit der normalen Kehrichtabfuhr entsorgt werden. Bei Grossmengen melden Sie sich direkt beim Werkhof Interlaken. Fragen oder zur Meldung von Neophyten wenden Sie sich bitte  an den Werkhof Interlaken, Telefon 033 826 51 26. Weitere Informationen zu den Pflanzen sehen Sie unter www.infoflora.ch.

Publiziert am 04.07.2024

Einwohnergemeinde

Änderung Gebührenverordnung

Der Gemeinderat hat am 3. Juli 2024 die Änderung der Gebührenverordnung vom 2. Juni 2008 (ISR 154.111) betreffend Elternbeiträge Ferienbetreuung (definitive Einführung der Ferienbetreuung und daher Aufnahme in die Gebührenverordnung, Art. 3c) vorgenommen. Inkrafttreten rückwirkend auf 1. Juli 2024.

Gegen diese Änderung kann innert 30 Tagen seit der ersten Publikation schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde eingereicht werden. Der Erlass kann bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden. Die Änderung ist auf www.interlaken-gemeinde.ch/politik/reglemente/1-gemeinde-volk-organe aufgeschaltet.

Gemeindeschreiberei Interlaken

Publiziert am 04.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasser: Klossner Peter, Harderstrasse 22, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch: überdeckter Sitzplatz bestehend aus einer Stahl-Glas-Konstruktion.

Standort: Harderstrasse 22, Parzelle Nr. 1823.

Nutzungszone: Mischzone MA3, Baugruppe E.

Beanspruchte Ausnahme: Unterschreiten des Gebäudeabstandes nach Art. 212 GBR.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 29. Juli 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 04.07.2024


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