Interlaken (7)

Baupublikation

Bauherrschaft: Bichsel Tobias, Steiniweg 10, 3812 Wilderswil, und Bichsel Stephan, Gurbenstrasse 7b, 3800 Unterseen.

Projektverfasserin: Architektur Box 96 GmbH, Spirenwaldstrasse 141, 3803 Beatenberg.

Bauvorhaben: Abbruch Gebäude Bahnhofstrasse 7a und 9; Sanierung Wohnhaus Bahnhofstrasse 7; Einbau von Klimageräten im Gebäude Bahnhofstrasse 7; Anbau Liftanlage an Gebäude Bahnhofstrasse 7; neuer gedeckter Veloabstellplatz am Gebäude Bahnhofstrasse 5 sowie zusätzlicher gedeckter Veloabstellplatz auf der Parzelle Nr. 1556; Umgestaltung der Umgebung auf der Parzelle Nr. 1379 mit Aussenpool, gedecktem Sitzplatz und Autoabstellplätzen; Neubau Einstellhalle (Aarmühlestrasse 2B) mit Autolift (Aarmühlestrasse 2A) auf den Parzellen Nrn. 1379 und 1557.

Projektänderung: Verschiebung Autolift und Fluchttreppe an neuen Standort innerhalb der Parzelle Nr. 1379; Neueinteilung Parkfelder in der Einstellhalle.

Standort: 3800 Interlaken, Bahnhofstrasse 7, Aarmühlestrasse 2A und 2B, Parzellen Nrn. 1379 und 1557.

Nutzungszone: Mischzone MA 3.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au, Ortsbildgestaltungsbereich, teilweise in der Baugruppe D.

Schutzobjekt: keines.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 28. September 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, die sich nur gegen die vorgesehenen Änderungen richten können, sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 03.09.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Aemmer Peter, Obere Bönigstrasse 24, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Fischer Haustechnik AG, Rosenstrasse 28, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Ersatz Elektrospeicherheizung durch innen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe; Ersatz von zwei Fenstern an der Nordfassade durch Wetterschutzgitter.

Standort: Obere Bönigstrasse 24, Parzelle Nr. 593.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au, archäologisches Schutzgebiet.

Schutzobjekt: keines.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Oktober 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 03.09.2026

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: x-port pizzeria gmbh, Hauptstrasse 21, 3800 Matten b. Interlaken.

Bauvorhaben: Anbringen Leuchtreklame (hinterleuchtend) an Ost-, Süd- und Westfassade.

Standort: Rugenparkstrasse 10c, Parzelle Nr. 2109.

Nutzungszone: Mischzone MK4.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au, Ortsbildgestaltungsbereich.

Schutzobjekt: keine.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Oktober 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 03.09.2026

Einwohnergemeinde

Beschlüsse des Grossen Gemeinderats und fakultatives Referendum

Der Grosse Gemeinderat hat am 25. August 2026 folgende Beschlüsse gefasst:

Ersatzwahl in die Kommission für Kultur und Freizeit

Als Mitglieder der Kommission für Kultur und Freizeit werden für den Rest der laufenden Amtsdauer bis 31. Dezember 2028 gewählt:

  • auf Antrag der GLP Flurina Zingg
  • auf Antrag der SP/Grüne/JLB Ramona Michel

Fuss- und Veloverkehrsrichtplan, Beschluss

Der Fuss- und Veloverkehrsrichtplan, bestehend aus Bericht zum Fuss- und Veloverkehrsrichtplan, Fuss- und Veloverkehrsrichtplan mit Massnahmenblättern sowie Kartenband zum Fuss- und Veloverkehrsrichtplan, wird beschlossen.

Sanierungskonzept Liegenschaften Gemeinde Interlaken, Verpflichtungskredit

Für die Erarbeitung des «Sanierungskonzepts Liegenschaften Gemeinde Interlaken» wird ein Verpflichtungskredit von Fr. 970'000.– bewilligt.

Postulat Romang Biodiversität, Abschreibung

Das Postulat wird als erledigt abgeschrieben.

Rechtsmittel

Gegen die obigen Beschlüsse kann beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, innert 30 Tagen (gegen die Kommissionsersatzwahl innert 10 Tagen) ab der vorliegenden Publikation Beschwerde eingereicht werden.

Fakultatives Referendum

Der Verpflichtungskredit Sanierungskonzept Liegenschaften Gemeinde Interlaken untersteht nach Artikel 7 des Organisationsreglements 2000 vom 28. November 1999 (OgR 2000) dem fakultativen Referendum. Das Referendum gilt als zustande gekommen, wenn ein Zwanzigstel der Stimmberechtigten handschriftlich und leserlich mit Name, Vorname, Jahrgang, Adresse und Unterschrift innert 30 Tagen ab der vorliegenden Publikation beim Gemeinderat eine Urnenabstimmung verlangt. Für das konstruktive Referendum, das unter den gleichen formellen Bedingungen ergriffen werden kann, wird auf Artikel 37 Absätze 2 und 3 OgR 2000 verwiesen.

Publiziert am 03.09.2026

Burgergemeinde

Genehmigung und Inkrafttreten

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV, BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die vom Burgerrat am 4. August 2026 beschlossene Teilrevision des Organisationsreglements in Anwendung von Art. 52 Abs. 3 Gemeindegesetz vom 16. März 1998 (GG, BFS 170.11) durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 24. August 2026 genehmigt wurde.

Die Teilrevision des Organisationsreglements tritt rückwirkend am 1. September 2026 in Kraft.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern, Speichergasse 12, 3011 Bern, schriftlich in zwei Doppeln und begründet Beschwerde erhoben werden (Art. 56 GG i. V. m. Art. 43 Abs. 3 GV und Art. 74 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 23. Mai 1989, VRPG, BSG 155.21). Eine Beschwerde kann von der Partei, die mit einer minimalen Wahrscheinlichkeit ein schutzwürdiges Interesse an der Anfechtung hat, von ihrem gesetzlichen Vertreter oder einem bevollmächtigten Anwalt eingereicht werden (Art. 15 und 79a VRPG).

Das Organisationsreglement kann bei der Burgerverwaltung Interlaken bezogen werden. Auf www.burgergemeindeinterlaken.ch/Dokumente/Reglemente/Organisationsreglement kann das Reglement als PDF-Datei eingesehen und heruntergeladen werden.

Interlaken, 25. August 2026

Burgerrat Interlaken

Publiziert am 03.09.2026

Verkehrserschwerung

Jungfrau-Marathon vom 4. und 5. September 2026 – Verkehr, Sperrungen, Einschränkungen

Die 33. Austragung des Jungfrau-Marathons wird auch dieses Jahr grosse Auswirkungen auf die Verkehrssituation in Interlaken und Umgebung haben. Damit der Verkehr aufrechterhalten werden kann, sind verschiedene Verkehrsmassnahmen nötig.

Öffentlicher Verkehr

Die Linienbusse der Postauto Region Bern und der STI verkehren am Freitag, 4., und Samstag, 5. September 2026, wie folgt:

Die Haltestellen der Linien 21 und 103 auf dem Höheweg werden infolge Sperrung des Strassenabschnitts nicht bedient. Generell ist in dieser Zeit auf allen Linien mit Behinderungen, Kursausfällen und Verspätungen zu rechnen. Am Samstag zwischen 8.15 und 9.30 Uhr fallen die meisten Postautokurse im Raum Interlaken aus.

Verkehrssperrungen Freitag, 4. September 2026

  • Höheweg: Teilstück Harderstrasse bis Einmündung Klosterstrasse, Hotel du Nord, Freitag, 8.00 Uhr, bis ca. Samstag, 11.45 Uhr
  • Höheweg: Teilstück Hotel du Nord bis Hotel Beau-Rivage, 14.30–20.00 Uhr
  • Alpenstrasse: Hotel Savoy bis Sonnenhof-Kreisel, 14.30–20.00 Uhr
  • Klosterstrasse: Turnhalle-Kreisel bis Hotel du Nord, 8.00–20.00 Uhr; ganzer Strassenabschnitt von 14.30 bis 20.00 Uhr
  • Schlossstrasse: Teilstück ab kath. Kirche bis Einmündung Klosterstrasse, 14.30–20.00 Uhr
  • Waldeggstrasse: Teilstück Lidl bis Savoy-Kreuzung, 14.30–20.00 Uhr
  • Beau-Rivage: Ganze Beau-Rivage-Brücke gesperrt von 17.00 bis 17.20 Uhr

Verkehrssperrungen Samstag, 5. September 2026

  • Höheweg: Teilstück Harderstrasse bis Einmündung Klosterstrasse, Hotel du Nord, Freitag, 8.00 Uhr, bis ca. Samstag, 11.45 Uhr
  • Höheweg: Hotel du Nord bis Postplatz, 6.00 bis ca. 11.30 Uhr
  • Hotel du Nord bis Beau-Rivage-Kreuzung, 6.00 bis ca. 9.45 Uhr
  • Bahnhofstrasse: Postplatz bis Bahnhof West, 8.15 bis ca. 9.45 Uhr
  • Rugenparkstrasse von Bahnhof West bis Heimwehfluh-Kreuzung: 8.15 bis ca. 9.45 Uhr
  • Waldeggstrasse: von Heimwehfluh-Kreuzung bis Savoy-Kreuzung, 8.15 bis ca. 9.45 Uhr
  • Alpenstrasse: von Savoy-Kreuzung bis Sonnenhof-Kreisel, 8.15 bis ca. 9.45 Uhr
  • Klosterstrasse: von Turnhalle-Kreisel bis Hotel du Nord, 6.00 bis ca. 9.45 Uhr
  • Klosterstrasse: von Turnhalle-Kreisel bis Sonnenhofkreisel, 8.15 bis ca. 9.45 Uhr
  • Untere Bönigstrasse: von Beau-Rivage-Kreuzung bis Bahnhofplatz Ost, 8.15 bis ca. 9.45 Uhr
  • Allmendstrasse: von Bahnhofplatz Ost bis Allmend-Kreisel, 8.15 bis ca. 9.45 Uhr
  • Lindenallee: von Allmend-Kreisel bis Landi-Kreisel, 8.15 bis ca. 9.45 Uhr

Parkhäuser: Zu- und Wegfahrt der Parkhäuser Zentrum (Alpenstrasse) und Migros (General-Guisan-Strasse) ist erschwert und im Zentrum (Alpenstrasse) von 8.15 bis ca. 9.45 Uhr nicht möglich.

Abgesperrte Parkplätze

  • Höheweg: Freitag, 8.00 Uhr, bis Samstag, ca. 12.30 Uhr
  • Klosterstrasse: Aula-Parkplätze, Freitag, 14.00–20.00 Uhr
  • Schlossstrasse: vis-à-vis Hotel du Nord, Samstag, 6.00–9.00 Uhr
  • Parkplätze entlang der Laufstrecke: Samstag, 6.00–10.00 Uhr
  • Carparkplätze: Die beiden Carparkplätze Kursaal Nord und Ost stehen ab Freitag, 8.00 Uhr, bis Samstag, ca. 11.45 Uhr nicht zur Verfügung.

Auf der Höhematte wird um 8.30 Uhr ein lauter Startschuss abgefeuert.

Das Polizeiinspektorat Interlaken

Publiziert am 03.09.2026

Einwohnergemeinde

Öffentliche Ausschreibung für den Marronistandplatz auf dem Postplatz

Anlässlich ihrer Sitzung 4. November 2024 hat die Sicherheitskommission von Interlaken entschieden, den Marronistandplatz auf dem Postplatz jährlich öffentlich auszuschreiben. Die Platzkosten betragen pro Saison Fr. 1000.–.

Interessierte Standplatzbetreiber für die Saison 2026/2027 senden ihre Bewerbung an die Gemeindeverwaltung Interlaken, Bereich Polizeiinspektorat, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken, oder per Mail an sicherheit@interlaken.ch.

Bewerbungsfrist bis 7. September 2026.

Publiziert am 03.09.2026


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