Interlaken (16)

Baupublikation

Bauherrschaft: Dormond Marc, Stadtbachstrasse 40, 3012 Bern.

Projektverfasser: Schmocker Sanitär-Heizung, Schmockenstrasse 134, 3803 Beatenberg.

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen stehende Wärmepumpe.

Standort: Jungfraustrasse 66, Parzelle Nr. 702.

Nutzungszone: Wohnzone W3.

Schutzzone/Schutzobjekt: keine.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 17. August 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 16.07.2026

Einwohnergemeinde

Verkehrsbehinderungen während des Nationalfeiertages 1. August

Wie jedes Jahr werden während des Nationalfeiertages am 1. August Tausende von Gästen diesen besonderen Tag in Interlaken, Matten und Unterseen feiern. Damit die Feierlichkeiten allen Besucherinnen und Besuchern, aber auch allen Einheimischen in bester Erinnerung bleiben, sind zahlreiche Massnahmen, die vor allem den Verkehr betreffen, nötig, denn auf zahlreichen Strassen in der Region Interlaken ist am 1. August mit sehr hohem Verkehrsaufkommen zu rechnen.

Öffentlicher Verkehr

Die PostAuto Schweiz AG und die STI wird am 1. August den normalen Fahrplan nur bedingt einhalten können. 

1. August ab Betriebsbeginn bis 2. August, 7.00 Uhr:

Die Haltestellen Drei Tannen, Kursaal und Jungfraustrasse können wegen der Sperrung des Höhewegs nicht bedient werden.

Die Linien 103 und 21 werden umgeleitet. Kursausfälle der Linie 108 zwischen Interlaken West und Ost

  • Alle Linienbusse verkehren via Allmendstrasse–Lindenallee–Alpenstrasse–Centralstrasse.

Ab 14.00 bis ca. 17.30 Uhr verkehren die Linienbusse wie folgt:

  • Linie 101 und 106 von Habkern und Beatenberg verkehren ab Räuberegge via Lehn nach Interlaken West.
  • Linie 102 und 103 von Ringgenberg bzw. Iseltwald/Bönigen verkehren bis 22.30 Uhr nur bis/ab Interlaken Ost. Reisende zwischen Interlaken West und Ost benützen die Bahn.
  • Linie 105 ab Wilderswil verkehrt vom Savoy via Waldeggstrasse bis Interlaken West. Die Haltestelle Centralplatz wird nicht bedient.
  • Die Kurse der Linien 104 und 105 nach Unterseen Stadtfeld und Unterseen Spital fallen aus.
  • Die Linie 21 verkehrt von Neuhaus direkt via Autobahn bis Ostbahnhof bzw. umgekehrt. Reisende mit Ziel Neuhaus, rechtes Thunerseeufer, fahren via Interlaken Ost.
  • Die Kurse der Linie 60 fallen ab 14.00 bis 22.30 Uhr zwischen Interlaken West und Ost aus.

Generell ist in dieser Zeit auf allen Linien mit Behinderungen und Verspätungen zu rechnen. Beachten Sie die Infoplakate an den Haltestellen.

Verkehrssperrungen Samstag, 1. August, ab 7.00 Uhr bis Sonntag, 2. August, 6.00 Uhr

Höheweg: Vom Postplatz bis Hotel du Nord ab 7.00 Uhr für den Strassenverkehr gesperrt. Zufahrt Kursaal Strandbadstrasse ab Hotel du Nord nicht möglich.

Die Carparkplätze Kursaal Ost und Nord können am 1. August nicht benützt werden.

Klosterstrasse: Ab 10.00 Uhr wird der Abschnitt Turnhalle bis Du Nord gesperrt.

Altstadt Unterseen: Stadthausplatz und zuführende Strassen (erst ab 13.00 Uhr gesperrt). Zu- und Wegfahrten, Warenumschlag und die Anlieferung zu den Liegenschaften und Hotels an der Umzugsroute sind von 14.00 bis ca. 17.00 Uhr nicht möglich.

Polizeiinspektorat Interlaken

Publiziert am 16.07.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: BLS AG, Freiburgstrasse 130, 3008 Bern.

Projektverfasserin: von allmen architekten ag, Untere Bönigstrasse 10A, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch: Erstellung von acht ungedeckten Autoabstellplätzen. Neues Baugesuch: Erstellung von 20 ungedeckten Auto- sowie sieben ungedeckten Busparkplätzen.

Standort: Im Moos, Parzellen Nrn. 377, 380 (BR 1827), 941, 587, 966 (BR 1875 und BR 1876).

Nutzungszone: Sonderbauvorschriften SBV 3 «Gewerbezone Interlaken Ost, Im Moos».

Schutzzone: keine.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 17. August 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 16.07.2026

Einwohnergemeinde

Sprechstunde des Gemeindepräsidenten

Haben Sie ein Anliegen, das Sie persönlich mit dem Gemeindepräsidenten besprechen möchten? Gerne steht Ihnen Gemeindepräsident Philippe Ritschard am Montag, 3. August 2026, von 16.00 bis 18.00 Uhr im Gemeindehaus Interlaken für eine Besprechung zur Verfügung. Bitte melden Sie sich vorgängig unter Telefon 033 826 51 41 für die Sprechstunde an.

Einwohnergemeinde Interlaken

Publiziert am 16.07.2026

Einwohnergemeinde

Verkehrsmassnahmen infolge Gauklerfest

Von Freitag, 24., bis Sonntag, 26. Juli 2026, findet an der Rosenstrasse das 21. internationale Gauklerfest statt. Dadurch kommt es von Freitag, 24. Juli, ab 13.30 bis Montag, 27. Juli 2026, 1.30 Uhr zu folgenden Verkehrsmassnahmen respektive Sperrungen:

Rosenstrasse

  • Die Rosenstrasse ab Einfahrt Centralstrasse bis Abzweigung Florastrasse ist gesperrt.
  • Die Zu- und Wegfahrten zu den Liegenschaften Rosenstrasse 19, 21, 23, 6a und 24 sind durch den Organisator sichergestellt.

Centralstrasse

  • Die Centralstrasse ist ausnahmsweise in beiden Fahrtrichtungen geöffnet. Ein Verkehrsdienst wird, wenn nötig, an der Savoykreuzung eingesetzt.

Aarmühlestrasse

  • Die Aarmühlestrasse kann nur ausnahmsweise aus Richtung Bahnhof West angefahren werden. Die Signalisation bei der Einfahrt wird angepasst. Eine direkte Ein- oder Ausfahrt in die Rosenstrasse ist nicht möglich.

Polizeiinspektorat Interlaken

Publiziert am 16.07.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Ma Wei, Eggmatt 4, 6315 Oberägeri.

Vertreter: Schweizer Felix, Tavelweg 18, 3008 Bern.

Projektverfasserin: Plan C GmbH, Wasserwerkgasse 20, 3011 Bern.

Bauvorhaben: Umnutzung Keller im UG in Personalraum; Anpassung Geländer und Reklamen an Süd- und Ostfassade; Erstellung von acht Veloabstellplätzen auf Parzelle Nr. 567; Änderung Anzahl und Anordnung Auto- und Veloabstellplätze auf Parzelle Nr. 1178.

Standort: Höheweg 33, Parzellen Nrn. 567 und 1178.

Nutzungszone: Mischzone MK 5.

Schutzzone/Schutzobjekt: Ortsbildgestaltungsbereich, schützenswertes K-Objekt, Baugruppe D.

Beanspruchte Ausnahme: Unterschreitung der erforderlichen Anzahl Veloabstellplätze, Art. 54c BauV.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 10. August 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 16.07.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Stähli Daniel und Tanja, Bernastrasse 14, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Zahler GmbH, Bahnhofstrasse 7, 3713 Reichenbach im Kandertal.

Bauvorhaben: Ersatz Elektroheizung durch aussen aufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpe; Aufstellen Lärmschutzwand; Neubau Carport Nr. 32a; Änderung Strassenanschluss.

Standort: Allmendstrasse 32 und 32a, Parzelle Nr. 1605 (BR 1720).

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzzone: keine.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 10. August 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 16.07.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Ma Wei, Eggmatt 4, 6315 Oberägeri.

Vertreter: Schweizer Felix, Tavelweg 18, 3008 Bern.

Projektverfasserin: Plan C GmbH, Wasserwerkgasse 20, 3011 Bern.

Bauvorhaben: Umnutzung Keller im UG in Personalraum; Anpassung Geländer und Reklamen an Süd- und Ostfassade; Erstellung von acht Veloabstellplätzen auf Parzelle Nr. 567; Änderung Anzahl und Anordnung Auto- und Veloabstellplätze auf Parzelle Nr. 1178.

Standort: Höheweg 33, Parzellen Nrn. 567 und 1178.

Nutzungszone: Mischzone MK 5.

Schutzzone/Schutzobjekt: Ortsbildgestaltungsbereich, schützenswertes K-Objekt, Baugruppe D.

Beanspruchte Ausnahme: Unterschreitung der erforderlichen Anzahl Veloabstellplätze, Art. 54c BauV.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 10. August 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 09.07.2026

Einwohnergemeinde

Beschlüsse des Grossen Gemeinderates

Der Grosse Gemeinderat hat am  30. Juni 2026 folgende Beschlüsse gefasst:

Jahresrechnung 2025

Die Jahresrechnung 2025 wird wie folgt genehmigt:

Erfolgsrechnung

  • Aufwand Gesamthaushalt: Fr. 35'619'161.15
  • Ertrag Gesamthaushalt: Fr. 41'299'245.74
  • Ertragsüberschuss: Fr. 5'680'084.59

davon

Allgemeiner Haushalt

  • Aufwand: Fr. 33'753'796.44
  • Ertrag: Fr. 39'448'846.58
  • Aufwand-/Ertragsüberschuss: Fr. 5'695'050.14

SF Abfall

  • Aufwand: Fr. 1'320'824.88
  • Ertrag: Fr. 1'249'775.91
  • Aufwand-/Ertragsüberschuss: Fr. 71'048.97

SF Liegenschaften des Finanzvermögens

  • Aufwand: Fr. 544'539.83
  • Ertrag: Fr. 600'623.25
  • Aufwand-/Ertragsüberschuss: Fr. 56'083.42

Investitionsrechnung

  • Ausgaben: Fr. 4'037'034.40
  • Einnahmen: Fr. 969'605.80      
  • Nettoinvestitionen: Fr. 3'067'428.60
  • Nachkredite: Fr. 2'207'515.42

Wahl Rechnungsprüfungsorgan für die Amtsperiode 2027–2030

BDO AG, Burgdorf. 

Rechtsmittel

Gegen die obigen Beschlüsse kann beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, innert 30 Tagen ab vorliegender Publikation Beschwerde eingereicht werden. 

Publiziert am 09.07.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Stähli Daniel und Tanja, Bernastrasse 14, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Zahler GmbH, Bahnhofstrasse 7, 3713 Reichenbach im Kandertal.

Bauvorhaben: Ersatz Elektroheizung durch aussen aufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpe; Aufstellen Lärmschutzwand; Neubau Carport Nr. 32a; Änderung Strassenanschluss.

Standort: Allmendstrasse 32 und 32a, Parzelle Nr. 1605 (BR 1720).

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzzone: keine.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 10. August 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 09.07.2026

Gemeindeverband Abwasser Region Interlaken

Gemeinden Bönigen, Interlaken, Matten b. Interlaken

Information an die Bevölkerung – Spülarbeiten am Kanalisationsnetz

Die Abwasser Region Interlaken führt in den kommenden Wochen planmässige Reinigungsarbeiten am öffentlichen Kanalisationsnetz durch.

Zeitraum der Arbeiten: seit 27. April bis 18. September 2026.

Betroffene Gebiete: Spülkreis Bödeli: Bönigen, Matten, Interlaken.

Ziel dieser Arbeiten ist die Sicherstellung eines einwandfreien Betriebs der Kanalisation sowie die Werterhaltung der Infrastruktur. Dabei werden Ablagerungen, Sand, Kies sowie Wurzeleinwuchs entfernt.

Was bedeutet das für Sie?

Während den Spülarbeiten kann es in einzelnen Fällen zu folgenden Begleiterscheinungen kommen:

  • Kurzzeitige Geruchsentwicklung
  • Geräusche durch Spülfahrzeuge
  • Vereinzeltes Aufsteigen von Luft oder Wasser in WC, Dusche oder Ablauf
  • Es wird empfohlen, dass die Siphons (Geruchsverschlüsse) möglichst mit Wasser gefüllt sind.

Diese Erscheinungen sind in der Regel unbedenklich und von kurzer Dauer.

Wichtiger Hinweis: Wir empfehlen, während den Arbeiten die WC-Deckel geschlossen zu halten und Bodenabläufe (z. B. im Keller) mit Wasser gefüllt zu halten.

Zufahrten und Einschränkungen: Es kann zeitweise zu kleineren Verkehrsbehinderungen kommen. Die Zufahrt zu den Liegenschaften bleibt jedoch gewährleistet.

Die Arbeiten werden durch ein spezialisiertes Kanalreinigungsunternehmen ausgeführt.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Christian Abegglen, Telefon 079 458 18 73, info@ara-interlaken.ch

Abwasser Region Interlaken

Publiziert am 09.07.2026

Einwohnergemeinde

Verfügung Verkehrsmassnahme

Die Sicherheitskommission Interlaken verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr (SVG) sowie Art. 44 Abs. 2 der Strassenverordnung des Kantons Bern vom 29. Oktober 2008 (SV) und mit Zustimmungsverfügung 1022-26 des Oberingenieurkreises I vom 12. Mai 2026 die folgende Verkehrsmassnahme: 

Bestehend: Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder.

Ergänzung: Zusatz «E-Bike gestattet».

Ort: Centralstrasse und im Schlauch (Höheweg 2–33).

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 46 Abs. 1 des Gemeindepolizeiregelemts und Art. 53 und 54 des 
Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Einsprache beim Gemeinderat Interlaken erhoben werden. Die Einsprache ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift der oder des Betroffenen erhalten. 

Sicherheitskommission Interlaken

Publiziert am 09.07.2026

Einwohnergemeinde

Verfügung einer Verkehrsmassnahme

Die Sicherheitskommission Interlaken verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr (SVG) sowie Art. 44 Abs. 2 der Strassenverordnung des Kantons Bern vom 29. Oktober 2008 (SV) und mit Zustimmungsverfügung 1021-26 des Oberingenieurkreises I vom 12. Mai 2026 die folgende Verkehrsmassnahme: 

  • Höchstgewicht von 24 t auf der Bödelibadbrücke

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 46 Abs. 1 des Gemeindepolizeireglements und Art. 53 und 54 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Einsprache beim Gemeinderat Interlaken erhoben werden. Die Einsprache ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift der oder des Betroffenen erhalten. 

Sicherheitskommission Interlaken

Publiziert am 09.07.2026

Einwohnergemeinde

Verfügung Verkehrsmassnahme

Die Sicherheitskommission Interlaken verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr (SVG) sowie Art. 44 Abs. 2 der Strassenverordnung des Kantons Bern vom 29. Oktober 2008 (SV) und mit Zustimmungsverfügung 1022-26 des Oberingenieurkreises I vom 12. Mai 2026 die folgende Verkehrsmassnahme: 

Bestehend: Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder.

Ergänzung: Zusatz «E-Bike gestattet».

Ort: Centralstrasse und im Schlauch (Höheweg 2–33).

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 46 Abs. 1 des Gemeindepolizeiregelemts und Art. 53 und 54 des 
Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Einsprache beim Gemeinderat Interlaken erhoben werden. Die Einsprache ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift der oder des Betroffenen erhalten. 

Sicherheitskommission Interlaken

Publiziert am 02.07.2026

Einwohnergemeinde

Verfügung einer Verkehrsmassnahme

Die Sicherheitskommission Interlaken verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr (SVG) sowie Art. 44 Abs. 2 der Strassenverordnung des Kantons Bern vom 29. Oktober 2008 (SV) und mit Zustimmungsverfügung 1021-26 des Oberingenieurkreises I vom 12. Mai 2026 die folgende Verkehrsmassnahme: 

  • Höchstgewicht von 24 t auf der Bödelibadbrücke

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 46 Abs. 1 des Gemeindepolizeireglements und Art. 53 und 54 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Einsprache beim Gemeinderat Interlaken erhoben werden. Die Einsprache ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift der oder des Betroffenen erhalten. 

Sicherheitskommission Interlaken

Publiziert am 02.07.2026

Baupublikation

Gesuchstellerin: Jäck AG, Hauptstrasse 5, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch, Anbringen diverser Beschriftungen an der Fassade.

Standort: Bahnhofstrasse 33, Parzelle Nr. 1112.

Nutzungszone: Mischzone MK4.

Schutzzone: Ortsbildgestaltungsbereich.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 27. Juli 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 02.07.2026


Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen

Telefon 033 828 12 00
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