
Sprechstunde des Gemeinderats
Haben Sie ein Anliegen, das Sie persönlich mit den Ressortvorsteherinnen Hochbau und Tiefbau besprechen
möchten?
Gerne stehen Ihnen Gemeinderätin Nathalie Günter und Gemeinderätin Sabrina Amacher am Montag, 4. Mai 2026, von 16.00 bis 18.00 Uhr im Gemeindehaus Interlaken für einen Austausch zu Anliegen, Fragen und Vorschlägen in den Bereichen Hochbau und Tiefbau zur Verfügung.
Bitte melden Sie sich vorgängig bei der Gemeindeschreiberei, Telefon 033 826 51 41, für die Sprechstunde an. Die weiteren Sprechstundentermine des Gemeinderats finden Sie unter www.interlaken-gemeinde.ch.
Einwohnergemeinde Interlaken
2. Sitzung 2026 des Grossen Gemeinderats
Dienstag, 5. Mai 2026, 19.45 Uhr in der Aula des Gymnasiums Interlaken
Traktanden
Die Sitzung ist öffentlich.
Zur Präsentation der Klimastrategie Interlaken um 18.30 Uhr in der Aula des Gymnasiums mit anschliessendem Apéro sind alle herzlich eingeladen.
Bauherrschaft: GaleniCare AG, Untermattweg 8, 3027 Bern.
Projektverfasserin: Westiform AG, Freiburgstrasse 596, 3172 Niederwangen b. Bern.
Bauvorhaben: Austausch der bestehenden Reklamen durch teilweise beleuchtete Reklamen.
Standort: Bahnhofstrasse 5a, Parzelle Nr. 542.
Nutzungszone: Mischzone MK4.
Inventar: keines.
Beanspruchte Ausnahme: Bauen vor der Baulinie, Art. 96a BauG.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis am 26. Mai 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31, Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Interlaken
Gemeinden Bönigen, Interlaken, Matten b. Interlaken
Information an die Bevölkerung – Spülarbeiten am Kanalisationsnetz
Abwasser Region Interlaken führt in den kommenden Wochen planmässige Reinigungsarbeiten am öffentlichen Kanalisationsnetz durch.
Zeitraum der Arbeiten: 27. April bis 18. September 2026.
Betroffene Gebiete: Spülkreis Bödeli: Bönigen, Matten, Interlaken.
Ziel dieser Arbeiten ist die Sicherstellung eines einwandfreien Betriebs der Kanalisation sowie die Werterhaltung der Infrastruktur. Dabei werden Ablagerungen, Sand, Kies sowie Wurzeleinwuchs entfernt.
Was bedeutet das für Sie?
Während der Spülarbeiten kann es in einzelnen Fällen zu folgenden Begleiterscheinungen kommen:
Diese Erscheinungen sind in der Regel unbedenklich und von kurzer Dauer.
Wichtiger Hinweis: Wir empfehlen, während der Arbeiten die WC-Deckel geschlossen zu halten und Bodenabläufe (z. B. im Keller) mit Wasser gefüllt zu halten.
Zufahrten und Einschränkungen: Es kann zeitweise zu kleineren Verkehrsbehinderungen kommen. Die Zufahrt zu den Liegenschaften bleibt jedoch gewährleistet.
Die Arbeiten werden durch ein spezialisiertes Kanalreinigungsunternehmen ausgeführt.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Christian Abegglen, Telefon 079 458 18 73, info@ara-interlaken.ch
Abwasser Region Interlaken
Verkehrserschwerung
Markt in Interlaken – Sperrung Höheweg
Der Warenmarkt findet im Jahr 2026 wiederum vier Mal auf dem Höheweg statt. Am Sonntag, 12. April 2026, muss deshalb der Höheweg von 8.00 bis 20.00 Uhr von der Einmündung Strandbadstrasse bis zur Einmündung Harderstrasse für jeglichen Verkehr (auch Velos) gesperrt werden.
Umleitungen sowie Zufahrten zu den betroffenen Hotels werden signalisiert. Der öffentliche Verkehr wird ebenfalls umgeleitet, die Haltestellen entlang des Höhewegs werden an diesem Tag nicht bedient.
Ausfall Kehrichtabfuhr West
Die Kehrichtabfuhr im Westquartier am Karfreitag, 3. April 2026, fällt aus.
Keine Ersatzabfuhr!
Ausfall Kehricht- und Kartonabfuhr Ost
Die Kehricht- und Kartonabfuhr im Ostquartier am Ostermontag, 6. April 2026, fällt aus.
Keine Ersatzabfuhr!
Wir wünschen Ihnen frohe Ostern.
Bauverwaltung Interlaken
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung
Über die Osterfeiertage 2026 ist die Gemeindeverwaltung Interlaken am Donnerstag, 2. April 2026, nur bis 16.00 Uhr geöffnet.
Am Karfreitag, 3. April 2026, und am Ostermontag, 6. April 2026, bleibt die Gemeindeverwaltung Interlaken den ganzen Tag geschlossen.
Wir wünschen allen frohe Ostern.
Gemeindeschreiberei Interlaken
Zurückschneiden von Bäumen, Sträuchern und Hecken
Folgende Bestimmungen sind durch die Strassenanstösser zu beachten:
Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassen- und Trottoirbereich hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmer in erheblichem Masse und müssen gemäss Strassengesetz, Strassenverordnung und SN 640273a gekürzt und geschnitten werden. Diesbezüglich schreibt die Strassenverordnung insbesondere vor:
Die Äste und andere Bepflanzungen müssen regelmässig während des ganzen Jahres auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückgeschnitten sein.
Der zuständige Werkhofchef oder die Mitarbeitenden des Polizeiinspektorats erteilen gerne Auskunft.
Unterlässt der Eigentümer der Bäume und Sträucher das rechtzeitige Zurückschneiden, so wird die Arbeit auf seine Kosten durch die Mitarbeitenden des Werkhofs besorgt. Ein Entschädigungsanspruch kommt dem Eigentümer der Bäume oder Sträucher nicht zu.
Die Mitarbeitenden des Polizeiinspektorats und des Werkhofs werden regelmässig Kontrollen durchführen.
Polizeiinspektorat und Werkhof Interlaken
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
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