Interlaken (26)

Baupublikation

Bauherrschaft: Hartmann Walter, Kohlerenweg 2, 3626 Hünibach.

Projektverfasserin: Klingler Baudesign GmbH, Hübeliweg 29a, 3052 Zollikofen.

Bauvorhaben: Zusammenbau Gebäude 34 und 36, Nutzung Gebäude Nr. 36 zur touristischen Vermietung, Beherbergung von total zwei Gästen, Erstellung von vier Autoabstellplätzen.

Standort: General-Guisan-Strasse 34 und 36, Parzelle Nr. 361.

Nutzungszone: Wohnzone W3.

Inventar: keine.

Beanspruchte Ausnahme: Unterschreiten Gebäudeabstand Art. 212 in Verbindung mit Art. 144 GBR.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 23. Dezember 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 21.11.2024

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasser: Häberli Rolf, Aegertenstrasse 2, 3800 Matten b. Interlaken.

Bauvorhaben: Umnutzung von drei Erstwohnungen zur touristischen Vermietung, Beherbergung von total zehn Gästen in der Liegenschaft.

Standort: Waldeggstrasse 86, Parzelle Nr. 326.

Nutzungszone: Mischzone MA3.

Inventar: keines.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 23. Dezember 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 21.11.2024

Einwohnergemeinde

Winterdienst

Vor den ersten Schneefällen haben unsere Leute im Werkhof ihre Geräte und Maschinen bereitgestellt: Wie jedes Jahr wird mit Frühschichten und Spätdiensten von unseren Männern dafür gesorgt, dass auf den Strassen und Trottoirs von Interlaken wegen Glatteis kein Chaos entsteht.

Folgende Anliegen haben wir an die Bevölkerung Interlakens:

Damit wir allen Verkehrsteilnehmenden wie Auto-, Velofahrenden und Fussgängerinnen oder Fussgängern sichere Bedingungen schaffen können, sind wir darauf angewiesen, dass alle Strassen, Wege und Plätze auf dem ganzen Gemeindegebiet frei von Ablagerungen sind. Für Beschädigungen, die durch die Schneeräumung an unbefugt deponierten Gegenständen wie Skis, Schlitten, Kehrichtsäcken usw. entstehen, lehnen der Werkhof und die beauftragten Schneeräumungsunternehmen jede Haftung und sämtliche Schadensansprüche ab. Auch für Schäden an parkierten Fahrzeugen wird jede Haftung abgelehnt. Für Schäden an Schneeräumungsfahrzeugen, verursacht durch unsachgemäss platzierte Gegenstände wie Holz, Baumaterialien usw. wird der Eigentümer haftbar gemacht.

Gut zu wissen:

  • Kehrichtsäcke und -container dürfen erst am Abfuhrtag bereitgestellt werden.
  • Bei Schneefall oder angesagtem Schneefall gilt in den Quartierstrassen Parkverbot!
  • Kein Abspritzen des Vorplatzes oder Trottoirs mit dem Schlauch vor der privaten Liegenschaft! Das Wasser gefriert bei unterkühltem Boden und bildet eine unnötig grosse Gefahr für die Fussgängerinnen und Fussgänger!
  • Der Schnee von privaten Wegen und Plätzen darf nicht auf die Gemeindestrassen hinausgestossen werden!
  • Eine oft unterschätzte grosse Gefahr: Schnee auf den Dächern, der auf Trottoirs und Strassen hinunter abrutschen kann. Geeignete Massnahmen sind rechtzeitig in Angriff zu nehmen.

Wir wünschen schöne und unfallfreie Wintertage.

Polizeiinspektorat Interlaken

Publiziert am 21.11.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: SICA Immo AG, Höheweg 4, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Brönnimann Architekten AG, Neugasse 10, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Renovierung Wohnung 3. OG, Sanierung Dach, Umnutzung von drei Erstwohnungen zur touristischen Vermietung, Beherbergung von total zehn Gäste.

Standort: Marktgasse 2, Parzellen Nrn 693 und 1226.

Nutzungszone: Mischzone MK 4 Geschosse.

Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich, erhaltenswerte K-Objekte, Baugruppe D.

Beanspruchte Ausnahmen:

  • Bauen vor Baulinie Art. 96a BauG
  • Verzicht auf Veloabstellplätze Art. 54c BauV

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Dezember 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 21.11.2024

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasser: Caffe, Eiscreme & Süssigkeiten Shop, Höheweg 72, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Umnutzung Ladenlokal in Gelateria; Änderung Leuchtreklame.

Standort: Höheweg 72, Parzelle Nr. 1725 (BR 1726).

Nutzungszone: Hotelzone B.

Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich.

Beanspruchte Ausnahme: Bauen vor Baulinie Art. 96a BauG.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Dezember 2024

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 21.11.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AG, Alte Tiefenaustrasse 6, 3050 Bern.

Projektverfasserin: Axians Schweiz AG, Pulverstrasse 8, 3063 Ittigen.

Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch: Korrekturfaktor für Swisscom (Schweiz) AG (ohne Änderungen an der Mobilfunkanlage).

Standort: Untere Bönigstrasse 46a, Parzelle Nr. 2094.

Nutzungszone: Arbeitszone A.

Inventar: keines.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Dezember 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 21.11.2024

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasser: Häberli Franz, Rugenparkstrasse 47, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Umnutzung von zwei Erstwohnungen (EG und DG) zur touristischen Vermietung für eine Dauer von mindestens drei aufeinanderfolgenden Nächten, Beherbergung von zehn Gästen in der Liegenschaft.

Standort: Rugenparkstrasse 47, Parzelle Nr. 259.

Nutzungszone: Wohnzone W3.

Inventar: keines.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 16.Dezember 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 21.11.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Sherzad Hamed, Rugenaustrasse 25, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Filliger Architekten GmbH, Asylstrasse 18a, 3700 Spiez.

Bauvorhaben: Abbruch Wohnhaus; Neubau eines Wohnhauses mit sieben Einheiten und Einstellhalle; touristische Nutzung von zwei Wohnungen im EG sowie zwei Wohnungen im 1. OG, Beherbergung von total 10 Gästen.

Standort: Rugenaustrasse 25, Parzelle Nr. 503.

Nutzungszone: Mischzone MA 3 Geschosse.

Inventar: keines.

Beanspruchte Ausnahmen:

  • Unterschreiten des Gebäudeabstandes nach Art. 212 Abs. 1 i.V. mit Anhang 144 GBR
  • Bauen vor Baulinie nach Art. 96a BauG

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 16.Dezember 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31, Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 21.11.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Mahendran Suganya, Rothornstrasse 16, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: WZM Immobilien GmbH, Hohmadpark 9, 3604 Thun.

Bauvorhaben: Umnutzung Erstwohnung im 1. OG zur touristischen Vermietung, Beherbergung von sechs Gäste, Total zehn Gäste in der Liegenschaft.

Standort: Rothornstrasse 16, Parzelle Nr. 1553.

Nutzungszone: Wohnzone W3.

Inventar: keines.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Dezember 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 21.11.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: SICA Immo AG, Höheweg 4, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Brönnimann Architekten AG, Neugasse 10, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Renovierung Wohnung 3. OG, Sanierung Dach, Umnutzung von drei Erstwohnungen zur touristischen Vermietung, Beherbergung von total zehn Gäste.

Standort: Marktgasse 2, Parzellen Nrn 693 und 1226.

Nutzungszone: Mischzone MK 4 Geschosse.

Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich, erhaltenswerte K-Objekte, Baugruppe D.

Beanspruchte Ausnahmen:

  • Bauen vor Baulinie Art. 96a BauG
  • Verzicht auf Veloabstellplätze Art. 54c BauV

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Dezember 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 14.11.2024

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasser: Caffe, Eiscreme & Süssigkeiten Shop, Höheweg 72, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Umnutzung Ladenlokal in Gelateria; Änderung Leuchtreklame.

Standort: Höheweg 72, Parzelle Nr. 1725 (BR 1726).

Nutzungszone: Hotelzone B.

Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich.

Beanspruchte Ausnahme: Bauen vor Baulinie Art. 96a BauG.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Dezember 2024

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 14.11.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AG, Alte Tiefenaustrasse 6, 3050 Bern.

Projektverfasserin: Axians Schweiz AG, Pulverstrasse 8, 3063 Ittigen.

Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch: Korrekturfaktor für Swisscom (Schweiz) AG (ohne Änderungen an der Mobilfunkanlage).

Standort: Untere Bönigstrasse 46a, Parzelle Nr. 2094.

Nutzungszone: Arbeitszone A.

Inventar: keines.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Dezember 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 14.11.2024

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasser: Häberli Franz, Rugenparkstrasse 47, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Umnutzung von zwei Erstwohnungen (EG und DG) zur touristischen Vermietung für eine Dauer von mindestens drei aufeinanderfolgenden Nächten, Beherbergung von zehn Gästen in der Liegenschaft.

Standort: Rugenparkstrasse 47, Parzelle Nr. 259.

Nutzungszone: Wohnzone W3.

Inventar: keines.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 16.Dezember 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 14.11.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Sherzad Hamed, Rugenaustrasse 25, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Filliger Architekten GmbH, Asylstrasse 18a, 3700 Spiez.

Bauvorhaben: Abbruch Wohnhaus; Neubau eines Wohnhauses mit sieben Einheiten und Einstellhalle; touristische Nutzung von zwei Wohnungen im EG sowie zwei Wohnungen im 1. OG, Beherbergung von total 10 Gästen.

Standort: Rugenaustrasse 25, Parzelle Nr. 503.

Nutzungszone: Mischzone MA 3 Geschosse.

Inventar: keines.

Beanspruchte Ausnahmen:

  • Unterschreiten des Gebäudeabstandes nach Art. 212 Abs. 1 i.V. mit Anhang 144 GBR
  • Bauen vor Baulinie nach Art. 96a BauG

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 16.Dezember 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31, Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 14.11.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Mahendran Suganya, Rothornstrasse 16, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: WZM Immobilien GmbH, Hohmadpark 9, 3604 Thun.

Bauvorhaben: Umnutzung Erstwohnung im 1. OG zur touristischen Vermietung, Beherbergung von sechs Gäste, Total zehn Gäste in der Liegenschaft.

Standort: Rothornstrasse 16, Parzelle Nr. 1553.

Nutzungszone: Wohnzone W3.

Inventar: keines.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Dezember 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 14.11.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Eymann Silvia und Urs, Rugenparkstrasse 39, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: L2A Architekten AG, Untere Gasse 4, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Ausbau Einfamilienhaus zu Zweifamilienhaus; Ersatz Garage durch zweigeschossigen Anbau; Erstellung von zwei Aussenparkplätzen sowie einem gedeckten Veloabstellplatz; Ersatz Ölheizung durch innen aufgestellte Wärmepumpe; Montage PV-Anlage; neue Aussenterrasse.

Standort: Rugenparkstrasse 39, Parzelle Nr. 1050.

Nutzungszone: Wohnzone W3.

Inventar: keine.

Beanspruchte Ausnahme: Unterschreiten Gebäudeabstand Art. 212 GBR.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 9. Dezember 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 14.11.2024

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Cento 25 SA, Via Clemente Maraini, 6900 Lugano.

Bauvorhaben: Umnutzung des Ladenlokals in einen Verkaufsraum mit Café; Anbringen von Reklamen. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb ohne Alkoholausschank: 18 Sitzplätze innen und 6 Sitzplätze auf der Terrasse, Öffnungszeiten: täglich bis 22.00 Uhr.

Standort: Höheweg 135, Parzelle Nr. 1128, Hotelzone HA, Koordinaten 2’632’399 / 1’170’930.

Schutzzonen und Schutzobjekte: Gewässerschutzbereich Au, schützenswertes K-Objekt, Ortsbildgestaltungsbereich, Baugruppe E (Interlaken, Höheweg / Aarzelg).

Ausnahme: Bauen vor der Baulinie (Art. 96a BauG).

Auflage- und Einsprachefrist bis 9. Dezember 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 14.11.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Freluzo Immobilien GmbH, Jungfraustrasse 48, 3800 Interlaken.

Projektverfasser: Architekturbüro Hermann Trauffer, Lärchenweg 11, 3800 Matten.

Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch; Umnutzung Physiopraxis EG in Wohnung für touristische Vermietung ab einer Dauer von drei aufeinanderfolgenden Nächten, Beherbergung von 9 Gästen. Neues Baugesuch; Anpassung der Umgebung, Erstellung von drei Autoabstellplätzen sowie einem Velounterstand.

Projektänderung: Verzicht auf Aussenparkplätze; Einbau Küche in bestehende Einzimmerwohnung im 2. OG sowie im Dachgeschoss (Nutzung als Erstwohnungen).

Standort: Florastrasse 17, Parzelle Nr. 441.

Nutzungszone: Wohnzone W3.

Inventar: teilweise Ortsbildgestaltungsbereich und Baugruppe B.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 9. Dezember 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Projektänderung: Einsprachen und Rechtsverwahrungen, die sich nur gegen die vorgesehene Änderung richten können, sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 14.11.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Uvama Immobilien AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: von Allmen Architekten AG, Untere Bönigstrasse 10A, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Aufstockung Bürogebäude.

Standort: Florastrase 5, Parzellen Nrn. 1176 und 2045, Nutzungszone Mischzone MA 3.

Inventar: Teilweise Ortsbildgestaltungsbereich.

Beanspruchte Ausnahme: Unterschreiten Gebäudeabstand Art. 141 / A144 GBR.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 9. Dezember 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 14.11.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Eymann Silvia und Urs, Rugenparkstrasse 39, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: L2A Architekten AG, Untere Gasse 4, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Ausbau Einfamilienhaus zu Zweifamilienhaus; Ersatz Garage durch zweigeschossigen Anbau; Erstellung von zwei Aussenparkplätzen sowie einem gedeckten Veloabstellplatz; Ersatz Ölheizung durch innen aufgestellte Wärmepumpe; Montage PV-Anlage; neue Aussenterrasse.

Standort: Rugenparkstrasse 39, Parzelle Nr. 1050.

Nutzungszone: Wohnzone W3.

Inventar: keine.

Beanspruchte Ausnahme: Unterschreiten Gebäudeabstand Art. 212 GBR.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 9. Dezember 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 07.11.2024

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Cento 25 SA, Via Clemente Maraini, 6900 Lugano.

Bauvorhaben: Umnutzung des Ladenlokals in einen Verkaufsraum mit Café; Anbringen von Reklamen. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb ohne Alkoholausschank: 18 Sitzplätze innen und 6 Sitzplätze auf der Terrasse, Öffnungszeiten: täglich bis 22.00 Uhr.

Standort: Höheweg 135, Parzelle Nr. 1128, Hotelzone HA, Koordinaten 2’632’399 / 1’170’930.

Schutzzonen und Schutzobjekte: Gewässerschutzbereich Au, schützenswertes K-Objekt, Ortsbildgestaltungsbereich, Baugruppe E (Interlaken, Höheweg / Aarzelg).

Ausnahme: Bauen vor der Baulinie (Art. 96a BauG).

Auflage- und Einsprachefrist bis 9. Dezember 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 07.11.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Freluzo Immobilien GmbH, Jungfraustrasse 48, 3800 Interlaken.

Projektverfasser: Architekturbüro Hermann Trauffer, Lärchenweg 11, 3800 Matten.

Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch; Umnutzung Physiopraxis EG in Wohnung für touristische Vermietung ab einer Dauer von drei aufeinanderfolgenden Nächten, Beherbergung von 9 Gästen. Neues Baugesuch; Anpassung der Umgebung, Erstellung von drei Autoabstellplätzen sowie einem Velounterstand.

Projektänderung: Verzicht auf Aussenparkplätze; Einbau Küche in bestehende Einzimmerwohnung im 2. OG sowie im Dachgeschoss (Nutzung als Erstwohnungen).

Standort: Florastrasse 17, Parzelle Nr. 441.

Nutzungszone: Wohnzone W3.

Inventar: teilweise Ortsbildgestaltungsbereich und Baugruppe B.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 9. Dezember 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Projektänderung: Einsprachen und Rechtsverwahrungen, die sich nur gegen die vorgesehene Änderung richten können, sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 07.11.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Uvama Immobilien AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: von Allmen Architekten AG, Untere Bönigstrasse 10A, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Aufstockung Bürogebäude.

Standort: Florastrase 5, Parzellen Nrn. 1176 und 2045, Nutzungszone Mischzone MA 3.

Inventar: Teilweise Ortsbildgestaltungsbereich.

Beanspruchte Ausnahme: Unterschreiten Gebäudeabstand Art. 141 / A144 GBR.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 9. Dezember 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 07.11.2024

Burgergemeinde

Burgerversammlung

Mittwoch, 11. Dezember 2024, 20.00 Uhr, Hotel Carlton-Europe, Interlaken

Traktanden

  1. Verpflichtungskredit Photovoltaikanlage
  2. Einburgerungen
  3. Budget 2025: Beratung und Beschluss
  4. Kenntnisnahme Finanzplan 2025–2029
  5. Verschiedenes

Protokoll

Das Protokoll der Burgerversammlung vom 11. Dezember 2024 liegt 10 Tage nach der Versammlung, vom 23. Dezember 2024 bis 21. Januar 2025 beim Infoschalter der Einwohnergemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, während den Öffnungszeiten zur Einsicht auf und ist ebenfalls auf der Homepage der Burgergemeinde Interlaken www.burgergemeindeinterlaken.ch einzusehen. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Burgerrat gemacht werden (Art. 63 OgR).

Interlaken, 29. Oktober 2024

Der Burgerrat

Publiziert am 07.11.2024

Einwohnergemeinde

Öffentliche Mitwirkung Fuss- und Veloverkehrsrichtplan Interlaken 

Der Gemeinderat Interlaken bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 den Fuss- und Veloverkehrsrichtplan Interlaken zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Die Ortsplanungsrevision Interlaken liegt vom 7. November bis 9. Dezember 2024 auf der Bauverwaltung und im Internet https://interlaken-gemeinde.ch / Aktuelles zur öffentlichen Mitwirkung auf.

Der Fuss- und Veloverkehrsrichtplan umfasst:

  • Fuss- und Veloverkehrsrichtplan mit Massnahmenblättern
  • Bericht zum Fuss- und Veloverkehrsrichtplan
  • Kartenband zum Fuss- und Veloverkehrsrichtplan

Der Fuss- und Veloverkehrsrichtplan ist ein Koordinationsinstrument des Gemeinderats zur Weiterentwicklung der Netze und Infrastrukturen für den Fuss- und Veloverkehr. Er beschränkt sich auf das Gemeindegebiet von Interlaken (mit Schnittstellen zu Nachbargemeinden) und berücksichtigt die Vorgaben des überkommunalen Verkehrsrichtplans Bödeli (crossbow) von 1999 sowie die übergeordneten Verkehrsplanungen von Region und Kanton. Erarbeitung und Erlass des Fuss- und Veloverkehrsrichtplans erfolgen parallel zur laufenden Ortsplanungsrevision.

Als Grundlage wurden mit den bestehenden Netzen (Angebot) und den erkannten Schwachstellen Netzkonzepte für den Fuss- und den Veloverkehr erarbeitet. Als Richtplan sollen Grundsätze für den Fuss- und den Veloverkehr, die Richtplankarte als Zielzustand und die zugehörigen Massnahmenpakete behördenverbindlich erlassen werden.

Während der Auflagefrist zur Mitwirkung können schriftlich und begründet Einwendungen erhoben und Anregungen unterbreitet werden. Die Eingaben sind an die Bauverwaltung, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken, zu richten.

Der Gemeinderat

Publiziert am 07.11.2024

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Von Mittwoch, 13., bis Freitag, 15. November, bleibt die Gemeindeverwaltung Interlaken geschlossen. Am Mittwoch ziehen die Einwohnerdienste, das Polizeiinspektorat und der Bereich Bildung vom Provisorium zurück ins Gemeindehaus, am Donnerstag und Freitag findet die Datenmigration ins neue Rechenzentrum statt. 

Wir freuen uns, Sie ab dem 18. November in den neu gestalteten Schalterbereichen des Gemeindehauses begrüssen zu dürfen. 

Vielen Dank für Ihre Kenntnisnahme. 

Gemeindeschreiberei Interlaken

Publiziert am 07.11.2024


Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen

Telefon 033 828 12 00
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