
Beschlüsse des Grossen Gemeinderats
Der Grosse Gemeinderat hat am 9. Dezember 2025 folgende Beschlüsse gefasst:
Wahl des Büros des Grossen Gemeinderats für das Jahr 2026
Ersatzwahl in die Geschäftsprüfungskommission
Auf Antrag der FDP und als Ersatz für den zurücktretenden Paul Michel wird Corinne Feller für den Rest der laufenden Amtsdauer vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2028 als Mitglied der Geschäftsprüfungskommission gewählt.
Gesamterneuerung Aula 2025, Planungskredit
Für die Wiederaufnahme und Weiterbearbeitung des Projekts Gesamterneuerung Aula 2025 wird ein Planungskredit von Fr. 340'000.– bewilligt.
Sanierungskonzept Liegenschaften Gemeinde Interlaken (Umsetzung Motion Aulbach)
Der Vorgehensvorschlag für das Sanierungskonzept der gemeindeeigenen Bauten und Anlagen (Umsetzung der Motion Aulbach, Sanierungskonzept) wird genehmigt.
Freiluft- und Hallenbad Bödeli AG, Defizitbeitrag 2026/2027 und Planungskosten 2026
Umwandlung Dienstbarkeit von touristischer Nutzung in Erstwohnungen mit langfristiger Vermietung (Parzelle Nr. 1998, Howell Guisan AG, Haus A)
Die Umwandlung der Dienstbarkeit auf der Parzelle I-Gbbl. Nr. 1998 von touristischer Nutzung in Erstwohnungen mit langfristiger Vermietung, einhergehend mit einem Einnahmeverzicht von Fr. 700'000.– (Differenz Baulandwert) – unter dem Vorbehalt einer Rückerstattungspflicht bei Weiterverkauf und eines Vorkaufsrechts der Gemeinde –, wird abgelehnt.
Rechtsmittel
Gegen die obigen Beschlüsse kann beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, innert dreissig Tagen (gegen die Wahl des Büros des Grossen Gemeinderats und die Kommissionsersatzwahl innert zehn Tagen) ab der vorliegenden Publikation Beschwerde eingereicht werden.
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung
Über Weihnachten und Neujahr bleibt die Gemeindeverwaltung Interlaken von Mittwoch, 24. Dezember, bis Freitag, 26. Dezember 2025, sowie von Mittwoch, 31. Dezember 2025, bis Freitag, 2. Januar 2026, geschlossen.
Am Montag und Dienstag, 22. und 23. sowie 29. und 30. Dezember 2025, und ab Montag, 5. Januar 2026, gelten die ordentlichen Öffnungszeiten: 9.00–12.00 und 13.30–17.00 Uhr (Freitag bis 16.00 Uhr, Mittwochnachmittag geschlossen).
Wir wünschen allen frohe Festtage und ein gutes neues Jahr.
Gemeindeschreiberei Interlaken
Bauherrschaft: Schlunegger Peter, Wellenacher 17, 3800 Unterseen.
Projektverfasserin: ABS Immobilien AG, Vorholzstrasse 12, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Teilweiser Abbruch Holzschopf; Anbau Lagergebäude mit Erstwohnung im Dachgeschoss.
Standort: Sendlistrasse 5, Parzelle Nr. 842.
Nutzungszone: Sonderbauvorschriften Gewerbezone «Im Moos» SBV 3.
Inventar: keine.
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreitung Strassenabstand nach Art. 80 SG.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Januar 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Interlaken
Bauherrschaft: Grand Hotel Beau Rivage, Höheweg 211, 3800 Interlaken, Stefan Zingg, Höheweg 211, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Bofor Design, Dorfstrasse 25, 3646 Einigen.
Bauvorhaben: Erweiterung der gastgewerblichen Terrasse auf der Ostseite des Restaurants L'Ambiance. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 74 Sitzplätze auf der Terrasse L’Ambiance (bisher 40 Sitzplätze). Die 147 Innensitzplätze, die 8 Sitzplätze auf der Le Vieux Rivage Terrasse, die 101 Gästezimmer und 187 Gästebetten bleiben unverändert; Öffnungszeiten auf der Terrasse täglich bis 0.30 Uhr (wie bisher).
Standort: Höheweg 211, Parzelle Nr. 298, Zone: Uferschutzplanung Beaurivage (Hotelzone A und C), Koordinaten 2’632’584 / 1’171’017.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, Baugruppe E (Interlaken, Höheweg/Aarzelg).
Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Januar 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung / Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft und Projektverfasser: Jaspal Singh, Hauptstrasse 30, 3854 Oberried.
Bauvorhaben: Umnutzung Verkaufsladen in einen Bewirtungsraum ohne Küche bzw. ohne bauliche Veränderungen (Gesamtbauentscheid vom 29. April 2025).
Projektänderung: Verzicht auf eine mechanische Entlüftung im Bewirtungsraum; Reduktion der Öffnungszeiten im Innenbereich von täglich bis 0.30 Uhr auf täglich bis 22.00 Uhr. Die Anzahl Sitzplätze innen und auf der Terrasse werden nicht verändert.
Standort: Jungfraustrasse 16, Parzelle Nr. 671, Mischzone MK 3 Geschosse, Koordinaten 2’631’931 / 1’170’483.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und Ortsbildgestaltungsbereiche (Art. 511 GBR).
Schutzobjekt: Erhaltenswertes K-Objekt.
Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Januar 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Grand Hotel Beau Rivage, Höheweg 211, 3800 Interlaken, Stefan Zingg, Höheweg 211, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Bofor Design, Dorfstrasse 25, 3646 Einigen.
Bauvorhaben: Erweiterung der gastgewerblichen Terrasse auf der Ostseite des Restaurants L'Ambiance. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 74 Sitzplätze auf der Terrasse L’Ambiance (bisher 40 Sitzplätze). Die 147 Innensitzplätze, die 8 Sitzplätze auf der Le Vieux Rivage Terrasse, die 101 Gästezimmer und 187 Gästebetten bleiben unverändert; Öffnungszeiten auf der Terrasse täglich bis 0.30 Uhr (wie bisher).
Standort: Höheweg 211, Parzelle Nr. 298, Zone: Uferschutzplanung Beaurivage (Hotelzone A und C), Koordinaten 2’632’584 / 1’171’017.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, Baugruppe E (Interlaken, Höheweg/Aarzelg).
Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Januar 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung / Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft und Projektverfasser: Jaspal Singh, Hauptstrasse 30, 3854 Oberried.
Bauvorhaben: Umnutzung Verkaufsladen in einen Bewirtungsraum ohne Küche bzw. ohne bauliche Veränderungen (Gesamtbauentscheid vom 29. April 2025).
Projektänderung: Verzicht auf eine mechanische Entlüftung im Bewirtungsraum; Reduktion der Öffnungszeiten im Innenbereich von täglich bis 0.30 Uhr auf täglich bis 22.00 Uhr. Die Anzahl Sitzplätze innen und auf der Terrasse werden nicht verändert.
Standort: Jungfraustrasse 16, Parzelle Nr. 671, Mischzone MK 3 Geschosse, Koordinaten 2’631’931 / 1’170’483.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und Ortsbildgestaltungsbereiche (Art. 511 GBR).
Schutzobjekt: Erhaltenswertes K-Objekt.
Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Januar 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Senkung der Gaspreise, Vereinfachung des Angebots und Erhöhung der Produktqualität
Die Industrielle Betriebe Interlaken (IBI) AG senkt per 1. Januar 2026 die Arbeitspreise ihrer Gasprodukte. Je nach Produkt und Gasqualität reduziert sich der Preis um 0,2 bis 3,5 Rp./kWh.
Gleichzeitig vereinfacht die IBI ihr Gasangebot und gestaltet es für Kund*innen übersichtlicher: Neu stehen drei Produkte in drei Qualitäten zur Verfügung.
Die neue Standardqualität «Bio50» enthält einen Biogasanteil von 50%, wodurch sich die Umweltverträglichkeit des gesamten Angebots deutlich verbessert.
Alle Preise und Produktinformationen sind ab sofort unter www.ibi.ch ersichtlich.
Industrielle Betriebe Interlaken AG
Fabrikstrasse 8, 3800 Interlaken
Telefon 033 826 30 00, www.ibi.ch
Bauherrschaft: Intermat Holding AG, Seestrasse 13, 6052 Hergiswil.
Projektverfasser: n+ Atelier, Wydistrasse 18, 3812 Wilderswil.
Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch: Installation einer Wärmepumpe (heizen und kühlen) innen aufgestellt mit Klimageräten (Wandausführung) in jeder Wohnung.
Standort: Höheweg 2, Parzelle Nr. 107.
Nutzungszone: Mischzone MK 4 Geschosse.
Inventar: Schützenswertes K-Objekt, Ortsbildgestaltungsbereich, Baugruppe D.
Beanspruchte Ausnahmen:
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Januar 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG).
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG:
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Interlaken
Bauherrschaft: Intermat Holding AG, Seestrasse 13, 6052 Hergiswil.
Projektverfasser: n+ Atelier, Wydistrasse 18, 3812 Wilderswil.
Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch: Installation einer Wärmepumpe (heizen und kühlen) innen aufgestellt mit Klimageräten (Wandausführung) in jeder Wohnung.
Standort: Höheweg 2, Parzelle Nr. 107.
Nutzungszone: Mischzone MK 4 Geschosse.
Inventar: Schützenswertes K-Objekt, Ortsbildgestaltungsbereich, Baugruppe D.
Beanspruchte Ausnahmen:
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Januar 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG).
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG:
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Interlaken
Ergebnis der Gemeindeabstimmung vom 30. November 2025
Das Ergebnis der Gemeindeabstimmung vom 30. November 2025 wird wie folgt erwahrt:
Budget 2026: angenommen mit 1027 Ja (81,2%) gegen 238 Nein (18,8%) (23 leere Stimmen, 0 ungültige Stimmen)
Gegen das Ergebnis der Urnenabstimmung kann innert 30 Tagen seit dem Abstimmungssonntag beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden.
Interlaken, 3. Dezember 2025
Gemeinderat Interlaken
Anerkennungspreis Bödeli 2025 – Preisverleihung
Die Anerkennungskommission Bödeli freut sich, im Namen der Gemeinden Interlaken, Matten und Unterseen je einen Anerkennungspreis für ehrenamtliche Leistungen in den Bereichen Soziales, Kultur und Sport vergeben zu können.
Die Preisverleihung findet am Freitag, 12. Dezember 2025, um 19.30 Uhr in der Aula des Gymnasiums Interlaken, Mittengrabenstrasse 8, statt. Die Feier mit anschliessendem Apéro ist öffentlich. Sie sind herzlich eingeladen.
Anerkennungskommission Bödeli
Recycling-Kalender
Wer in Interlaken wohnt und mit dieser Ausgabe keinen Recycling-Kalender erhalten hat, kann diesen am Infoschalter der Gemeindeverwaltung, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken, beziehen. Er ist auch online auf der Homepage www.interlaken-gemeinde.ch unter «Kehricht» aufgeschaltet.
Bauverwaltung Interlaken
Bauherrschaft: Kirchhofer AG, Höheweg 36, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Alpexa AG, Liechtenenstrasse 10, 3860 Meiringen.
Bauvorhaben: Renovation Südfassade inkl. Vordachverkleidung; Umbau Ladenlokal.
Standort: Höheweg 27, Parzelle Nr. 300.
Nutzungszone: Mischzone MK 5 Geschosse.
Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich, Baugruppe D.
Beanspruchte Ausnahme: Bauen vor der Baulinie Art. 96a BauG.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis am 29. Dezember 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Interlaken
Sprechstunde des Gemeindepräsidenten
Haben Sie ein Anliegen, das Sie persönlich mit dem Gemeindepräsidenten besprechen möchten? Gerne steht Ihnen Gemeindepräsident Philippe Ritschard am Montag, 8. Dezember 2025, von 16.00 bis 18.00 Uhr im Gemeindehaus Interlaken für eine Besprechung zur Verfügung. Bitte melden Sie sich vorgängig unter Telefon 033 826 51 41 für die Sprechstunde an.
Einwohnergemeinde Interlaken
6. Sitzung 2025 des Grossen Gemeinderats
Dienstag, 9. Dezember 2025, 16.00 Uhr in der Aula des Gymnasiums Interlaken
Traktanden
Die Sitzung ist öffentlich.
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
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