Interlaken (10)

Baupublikation

Bauherrschaft: Urania Handels AG, Strättlighügel 33, 3645 Gwatt (Thun).

Projektverfasserin: Bauwelt Architekten AG, Cornouillerstrasse 6, 2502 Biel.

Bauvorhaben: Rückbau Schopf und Garage, Neubau Mehrfamilienhaus mit Einstellhalle.

Projektänderung: Anbringen Balkone an der Südost- und Südwest-Fassade.

Standort: Bernastrasse 37c, Parzelle Nr. 1995.

Nutzungszone: Mischzone MA 3 Geschosse.

Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich, schützenswerte Hängebirke (bleibt erhalten).

Beanspruchte Ausnahme: Bauen vor der Baulinie nach Art. 96a BauG.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654.

Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Januar 2024.

Hinweis: Bei den Profilierungen werden Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, die sich nur gegen die vorgesehene Änderung richten können, sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 07.12.2023

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: BLS Netz AG, Genfergasse 11, 3001 Bern.

Bauvorhaben: Installation einer Pressmulde.

Standort: Fabrikstrasse, Parzelle Nr. 1851.

Nutzungszone: Bahnareal.

Inventar: keines.

Beanspruchte Ausnahme: Unterschreiten des Strassenabstandes nach Art. 80 SG.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654.

Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Januar 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31, Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 07.12.2023

Baupublikation

Bauherrschaft: Coop Genossenschaft Total Store Expansion Trading Dietikon, Reservatstrasse 1, 8953 Dietikon.

Projektverfasserin: Westiform AG, Freiburgstrasse 596, 3172 Niederwangen b. Bern.

Bauvorhaben: Neue Leuchtreklame mit Befestigungskonsole direkt an bestehende Vordachkonstruktion montiert.

Standort: Aarmühlestrasse 35, Parzelle Nr. 442.

Nutzungszone: Mischzone MK 4 Geschosse.

Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich.

Beanspruchte Ausnahme: Bauen vor Baulinie, Art. 96a BauG.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 3. Januar 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.

Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG).

Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 07.12.2023

Einwohnergemeinde

Winterdienst

Vor den ersten Schneefällen haben unsere Leute im Werkhof ihre Geräte und Maschinen bereitgestellt: Wie jedes Jahr wird mit Frühschichten und Spätdiensten von unseren Männern dafür gesorgt, dass auf den Strassen und Trottoirs von Interlaken wegen Glatteis kein Chaos entsteht.

Folgende Anliegen haben wir an die Bevölkerung Interlakens:

Damit wir allen Verkehrsteilnehmenden wie Auto-, Velofahrenden und Fussgängerinnen oder Fussgängern sichere Bedingungen schaffen können, sind wir darauf angewiesen, dass alle Strassen, Wege und Plätze auf dem ganzen Gemeindegebiet frei von Ablagerungen sind. Für Beschädigungen, die durch die Schneeräumung an unbefugt deponierten Gegenständen wie Skis, Schlitten, Kehrichtsäcken usw. entstehen, lehnen der Werkhof und die beauftragten Schneeräumungsunternehmen jede Haftung und sämtliche Schadensansprüche ab. Auch für Schäden an parkierten Fahrzeugen wird jede Haftung abgelehnt. Für Schäden an Schneeräumungsfahrzeugen, verursacht durch unsachgemäss platzierte Gegenstände wie Holz, Baumaterialien usw., wird der Eigentümer haftbar gemacht.

Gut zu wissen:

  • Kehrichtsäcke und -container dürfen erst am Abfuhrtag bereitgestellt werden.
  • Bei Schneefall oder angesagtem Schneefall gilt in den Quartierstrassen Parkverbot!
  • Kein Abspritzen des Vorplatzes oder Trottoirs mit dem Schlauch vor der privaten Liegenschaft! Das Wasser gefriert bei unterkühltem Boden und bildet eine unnötig grosse Gefahr für die Fussgängerinnen und Fussgänger!
  • Der Schnee von privaten Wegen und Plätzen darf nicht auf die Gemeindestrassen hinausgestossen werden!
  • Eine oft unterschätzte grosse Gefahr: Schnee auf den Dächern, der auf Trottoirs und Strassen hinunter abrutschen kann. Geeignete Massnahmen sind rechtzeitig in Angriff zu nehmen.

Wir wünschen schöne und unfallfreie Wintertage.

Polizeiinspektorat Interlaken

Publiziert am 07.12.2023

Baupublikation

Bauherrschaft: Intermat Holding AG, c/o Niklaus Haug, Bahnhofstrasse 37, 3800 Interlaken.

Projektverfasser: n+ Atelier, Aareckstrasse 6, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Umnutzung des 1. bis 4. Obergeschosses von Gewerbe in Wohnen. Umbau aller Wohngeschosse in 26 Wohneinheiten; Umnutzung von 20 Wohnungen in Zweitwohnungen ohne touristische Bewirtschaftung.

Standort: Höheweg 2, Parzelle Nr. 107.

Nutzungszone: Mischzone MK 4 Geschosse.

Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 3. Januar 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 07.12.2023

Einwohnergemeinde

7. Sitzung 2023 des Grossen Gemeinderats

Dienstag, 12. Dezember 2023, 16.30 Uhr in der Aula des Gymnasiums Interlaken, Mittengrabenstrasse 8

Traktanden

  1. Protokoll
  2. Wahl des Büros des Grossen Gemeinderats für das Jahr 2024
  3. Ersatz Wischmaschine, Verpflichtungskredit
  4. Standortförderung Wirtschaftsraum Interlaken–Jungfrau, Weiterführung 2024–2028, Verpflichtungskredit 
  5. Interpellation Rüegger, Die beste Bildung für unsere Kinder, Beantwortung 
  6. Interpellation Rüegger, Wie viel ist zuviel?, Beantwortung 
  7. Orientierungen / Verschiedenes

Die Sitzung ist öffentlich.

Publiziert am 07.12.2023

Baupublikation

Bauherrschaft: NEW YORKER (Schweiz) GmbH, Rietbrunnen 2, 8808 Pfäffikon.

Projektverfasserin: Visual Manufacturing Pianezzi GmbH, Brückenstrasse 6, 3005 Bern.

Bauvorhaben: Einbau eines Verkaufsgeschäftes (Mieterausbau) in bestehende Liegenschaft.

Standort: Rugenparkstrasse 8–10, Parzelle Nr. 2003.

Nutzungszone: Mischzone MK 4 Geschosse.

Inventar: keines.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden:  https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 3. Januar 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 07.12.2023

Baupublikation

Bauherrschaft: Ionity GmbH, Moosacher Strasse 88, DE-80809 München.

Projektverfasserin: BKW Energie AG, Viktoriaplatz 2, 3013 Bern.

Bauvorhaben: Installation Ladepark für Elektrofahrzeuge mit total 8 Ladepunkten.

Standort: Lindenallee, Parzelle Nr. 2036.

Nutzungszone: Überbauungsordnung 13, Mittleres Moos.

Inventar: keines.

Beanspruchte Ausnahme: Bauen vor Baulinie, Art. 96a BauG.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 3. Januar 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG).

Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 07.12.2023

Baupublikation

Bauherrschaft: Danilov Fittipaldi Danijela und Fittipaldi Mario, Seestrasse 57, 3800 Unterseen.

Projektverfasserin: Immobilien-Vermittlungen Berner Oberland, c/o Andreas von Allmen, Baumgartenstrasse 4, 3800 Matten b. Interlaken.

Bauvorhaben: Umnutzung von vier Erstwohnungen zur touristischen Vermietung, für eine Dauer von mindestens drei aufeinanderfolgenden Nächten, Beherbergung von total 19 Gästen.

Standort: Waldeggstrasse 17, Parzelle Nr. 807.

Nutzungszone: Wohnzone W3.

Inventar: keines.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 3. Januar 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 07.12.2023

Einwohnergemeinde

Recycling-Kalender

Wer in Interlaken wohnt und mit dieser Ausgabe keinen Recycling-Kalender erhalten hat, kann diesen am Infoschalter der Gemeindeverwaltung, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken, beziehen. Er ist auch online auf der Homepage www.interlaken-gemeinde.ch unter «Kehricht» aufgeschaltet.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 07.12.2023


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