Bauherrschaft: Post Immobilien AG, Wankdorfallee 4, 3030 Bern.
Bauvorhaben: Installation eines zusätzlichen Splittgeräts an der Fassade zur Kühlung der Büroräumlichkeiten.
Standort: Marktgasse 1, Parzelle Nr. 897.
Nutzungszone: Mischzone MK 3.
Inventar: Schützenswertes K-Objekt, Baugruppe D, Ortsblidgestaltungsbereich.
Beanspruchte Ausnahme: Verzicht auf Abwärmenutzung nach Art. 44 Abs. 2 KEnG.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Oktober 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Interlaken
Änderung Organisationsverordnung
Der Gemeinderat hat am 10. September 2025 die Änderung der Organisationsverordnung betreffend Unterstellung der Stabsstelle Human Resources (HR) beschlossen. Die Änderung kann auf der Website (www.interlaken-gemeinde.ch/politik/reglemente/1-155.411) eingesehen oder am Schalter der Einwohnerdienste Interlaken bezogen werden. Die Änderung tritt per 1. Oktober 2025 in Kraft. Gegen diese Änderung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken, Schloss 1, 3800 Interlaken, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Gemeinderat Interlaken
Bauherrschaft: Coffee Switzerland SA, Rue du Théâtre 9, 1820 Montreux.
Projektverfasserin: brönnimann architekten ag, Neugasse 10, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Umnutzung von Seminarräumen in einen Coffeeshop, Einbau neues IV-WC und Reklame an der Südfassade. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb ohne Alkoholausschank; 22 Sitzplätze innen, Öffnungszeiten: täglich bis 22.00 Uhr.
Standort: Blumenstrasse 8, Parzelle Nr. 933, Mischzone MK mit GZ, Koordinaten 2’631’796 / 1’170’586.
Schutzzonen und -objekte: Gewässerschutzbereich Au, Baugruppe B, Ortsbildgestaltungsbereich (Art. 511 GBR); umliegende schützenswerte Objekte.
Auflage- und Einsprachefrist bis 20. Oktober 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profilierung / Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Ausschreibung Zwischennutzung der Des-Alpes-Wiese
Der Gemeinderat hat für die Legislatur 2025–2028 entschieden, eine Zwischennutzung auf dem Des-Alpes-Areal zu ermöglichen.
Folgende Bedingungen gelten:
Die Gesuche sind online an bauverwaltung@interlaken.ch zu senden. Ein Gesuch besteht aus maximal fünf Seiten und enthält den Angebotsbeschrieb, Lageplan und ein Nutzungskonzept. Physisch eingereichte Gesuche werden nicht berücksichtigt.
Eingabefrist: 30. September 2025.
Das ausgewählte Projekt wird Mitte November kommuniziert.
Gemeinderat Interlaken
Bauherrschaft: Sunrise GmbH, Thurgauerstrasse 101B, 8152 Glattpark (Opfikon).
Vertreterin und Projektverfasserin: Cablex AG, Tannackerstrasse 7, 3073 Gümligen.
Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch: Korrekturfaktor adaptiver Antennen für Sunrise GmbH (ohne Änderungen an der Mobilfunkanlage).
Standort: Höheweg 37, Parzelle Nr. 175.
Nutzungszone: Sonderbauvorschriften 1 «Hotel Metropole».
Inventar: Gebäude teils im Ortsbildgestaltungsbereich sowie in der Baugruppe E.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 20. Oktober 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Bauherrschaft: Industrielle Betriebe Interlaken AG, Fabrikstrasse 8, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Verlängerung Geltungsdauer Gesamtbauentscheid vom 14. Dezember 2022: Neubau von Gas-, Elektro- und Trinkwasserleitungen.
Standort: Fabrikstrasse 8, Parzellen Nrn. 91, 769, 29, 2029, Zone: Arbeitszone A, Koordinaten 2’631’442 / 1’169’824; 2’631’439 / 1’169’769; 2’631’522 / 1’169’989; 2’631’499 / 1’169’824.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Oktober 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen gegen die Verlängerung der Geltungsdauer sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Decathlon Sports Switzerland SA, Rue de Lausanne 20, 1201 Genève.
Projektverfasserin: Neonwidmer AG Werbeanlagen, Weidenweg 18, 4147 Aesch.
Bauvorhaben: Ersatz von zwei bestehenden Leuchtkästen, Anbringung einer Leuchtschrift über dem Eingang im EG sowie stirnseitig der Balkonplatte im 1. OG.
Standort: Bahnhofstrasse 31, Parzelle Nr. 1107.
Nutzungszone: Mischzone MK 3.
Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich, erhaltenswertes K-Objekt.
Beanspruchte Ausnahme: Bauen vor der Baulinie Art. 96a BauG.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Oktober 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Interlaken
Bauherrschaft: Berger Carina und Schug Christian, Lehn 255d, 3804 Habkern.
Bauvorhaben: Umnutzung von drei Erstwohnungen zur touristischen Vermietung ab drei aufeinanderfolgenden Nächten (1. OG, 2. OG und DG), Beherbergung von total 18 Gästen; Einbau einer Türe als Raumabtrennung im EG.
Standort: Aarmühlestrasse 15, Parzelle Nr. 465.
Nutzungszone: Wohnzone W3.
Inventar: keine.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Oktober 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Bauherrschaft: Post Immobilien AG, Wankdorfallee 4, 3030 Bern.
Bauvorhaben: Installation eines zusätzlichen Splittgeräts an der Fassade zur Kühlung der Büroräumlichkeiten.
Standort: Marktgasse 1, Parzelle Nr. 897.
Nutzungszone: Mischzone MK 3.
Inventar: Schützenswertes K-Objekt, Baugruppe D, Ortsblidgestaltungsbereich.
Beanspruchte Ausnahme: Verzicht auf Abwärmenutzung nach Art. 44 Abs. 2 KEnG.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Oktober 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Interlaken
Bauherrschaft: Industrielle Betriebe Interlaken AG, Fabrikstrasse 8, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Verlängerung Geltungsdauer Gesamtbauentscheid vom 14. Dezember 2022: Neubau von Gas-, Elektro- und Trinkwasserleitungen.
Standort: Fabrikstrasse 8, Parzellen Nrn. 91, 769, 29, 2029, Zone: Arbeitszone A, Koordinaten 2’631’442 / 1’169’824; 2’631’439 / 1’169’769; 2’631’522 / 1’169’989; 2’631’499 / 1’169’824.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Oktober 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen gegen die Verlängerung der Geltungsdauer sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Interessenverbindungen
Gestützt auf Artikel 53 des Organisationsreglements 2000 vom 28. November 1999 sind die Interessenverbindungen der Mitglieder des Grossen Gemeinderats und des Gemeinderats öffentlich und zu publizieren.
Neues Mitglied des Grossen Gemeinderats ab 1. Juli 2025:
Gemeindeschreiberei Interlaken
Bauherrschaft: Decathlon Sports Switzerland SA, Rue de Lausanne 20, 1201 Genève.
Projektverfasserin: Neonwidmer AG Werbeanlagen, Weidenweg 18, 4147 Aesch.
Bauvorhaben: Ersatz von zwei bestehenden Leuchtkästen, Anbringung einer Leuchtschrift über dem Eingang im EG sowie stirnseitig der Balkonplatte im 1. OG.
Standort: Bahnhofstrasse 31, Parzelle Nr. 1107.
Nutzungszone: Mischzone MK 3.
Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich, erhaltenswertes K-Objekt.
Beanspruchte Ausnahme: Bauen vor der Baulinie Art. 96a BauG.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Oktober 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Interlaken
Bauherrschaft: Berger Carina und Schug Christian, Lehn 255d, 3804 Habkern.
Bauvorhaben: Umnutzung von drei Erstwohnungen zur touristischen Vermietung ab drei aufeinanderfolgenden Nächten (1. OG, 2. OG und DG), Beherbergung von total 18 Gästen; Einbau einer Türe als Raumabtrennung im EG.
Standort: Aarmühlestrasse 15, Parzelle Nr. 465.
Nutzungszone: Wohnzone W3.
Inventar: keine.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Oktober 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Bauherrschaft: Industrielle Betriebe Interlaken AG, Fabrikstrasse 8, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Abbruch der Liegenschaften Fabrikstrasse 10 und 28.
Verlängerung der Geltungsdauer des Gesamtentscheides vom 21. September 2022 um zwei Jahre.
Standort: Fabrikstrasse 10 und 28, Interlaken, Parzellen Nrn. 91 und 2029, Arbeitszone, Koordinaten 2’631’499 / 1’169’824; 2’631’442 / 1’169’824.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Oktober 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen gegen die Verlängerung der Geltungsdauer sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Rusca Mario, Blumenstrasse 8, 3806 Bönigen.
Projektverfasserin: Müller + Hänni AG, Postgässli 1, 3662 Seftigen.
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe, Umnutzung Heizungsraum im UG in Technikraum.
Standort: Niesenstrasse 27, Parzelle Nr. 323.
Nutzungszone: Wohnzone W3.
Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich, erhaltenswertes K-Objekt, Baugruppe B.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Oktober 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Jungfrau-Marathon vom 5. und 6. September 2025 – Verkehr, Sperrungen, Einschränkungen
Die 32. Austragung des Jungfrau-Marathons wird auch dieses Jahr grosse Auswirkungen auf die Verkehrssituation in Interlaken und Umgebung haben. Damit der Verkehr aufrechterhalten werden kann, sind verschiedene Verkehrsmassnahmen nötig.
Öffentlicher Verkehr
Die Linienbusse der Postauto Region Bern und der STI verkehren am Freitag, 5., und Samstag, 6. September 2025, wie folgt:
Die Haltestellen der Linien 21 und 103 auf dem Höhenweg werden infolge Sperrung des Strassenabschnitts nicht bedient. Generell ist in dieser Zeit auf allen Linien mit Behinderungen, Kursausfällen und Verspätungen zu rechnen. Am Samstag zwischen 8.15 und 9.30 Uhr fallen die meisten Postautokurse im Raum Interlaken aus.
Verkehrssperrungen Freitag, 5. September 2025
Verkehrssperrungen Samstag, 6. September 2025
Parkhäuser: Zu- und Wegfahrt der Parkhäuser Zentrum (Alpenstrasse) und Migros (General-Guisan-Strasse) ist erschwert und im Zentrum (Alpenstrasse) von 8.15 bis ca. 9.45 Uhr nicht möglich.
Abgesperrte Parkplätze
Auf der Höhematte wird um 8.30 Uhr ein lauter Startschuss abgefeuert.
Das Polizeiinspektorat Interlaken
Bauherrschaft: Industrielle Betriebe Interlaken AG, Fabrikstrasse 8, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Abbruch der Liegenschaften Fabrikstrasse 10 und 28.
Verlängerung der Geltungsdauer des Gesamtentscheides vom 21. September 2022 um zwei Jahre.
Standort: Fabrikstrasse 10 und 28, Interlaken, Parzellen Nrn. 91 und 2029, Arbeitszone, Koordinaten 2’631’499 / 1’169’824; 2’631’442 / 1’169’824.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Oktober 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen gegen die Verlängerung der Geltungsdauer sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Rusca Mario, Blumenstrasse 8, 3806 Bönigen.
Projektverfasserin: Müller + Hänni AG, Postgässli 1, 3662 Seftigen.
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe, Umnutzung Heizungsraum im UG in Technikraum.
Standort: Niesenstrasse 27, Parzelle Nr. 323.
Nutzungszone: Wohnzone W3.
Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich, erhaltenswertes K-Objekt, Baugruppe B.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Oktober 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Verkehrseinschränkungen, Umleitungen Sanierung Rugenparkstrasse
Vom 8. September 2025 bis Ende Mai 2026 wird die Rugenparkstrasse ab Heimwehfluhkreuzung bis Ende Coop-Tankstelle saniert. Während der Bauzeit wird der Verkehr in Fahrtrichtung Waldeggstrasse im Einbahnverkehr geführt. Der Verkehr der Gegenrichtung zum Zentrum Interlaken West erfolgt über die Rugenaustrasse. Ab Waldeggstrasse besteht für den Friedweg ein Fahrverbot (Anwohner gestattet). Die Umleitungen sind entsprechend signalisiert.
Infolge der Strassensanierung sind zeitweise die Zufahrt zu den Privatgrundstücken eingeschränkt oder nicht möglich. Für die Fussgänger*Innen und Velofahrenden (Fahrrad stossen) ist der Durchgang zu den Liegenschaften jederzeit gewährleistet.
Bauherrschaft: PN GmbH, Marktgasse 37, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Nuvo AG, Neugasse 10, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch: Umnutzung von vier Erstwohnungen zur touristischen Vermietung ab drei aufeinanderfolgenden Nächten, Beherbergung von 19 Gästen.
Standort: Brienzstrasse 8, Parzelle Nr. 312.
Nutzungszone: Ufer-Wohnzone W2.
Inventar: keines.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 29. September 2025
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Öffentliche Ausschreibung für den Marronistandplatz auf dem Postplatz
Anlässlich ihrer Sitzung 4. November 2024 hat die Sicherheitskommission von Interlaken entschieden, den Marronistandplatz auf dem Postplatz für die Saison 2025/26 öffentlich auszuschreiben. Die Platzkosten betragen pro Saison Fr. 1000.–.
Interessierte Standplatzbetreiber senden ihre Bewerbung an die Gemeindeverwaltung Interlaken, Bereich Polizeiinspektorat, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken oder per Mail an sicherheit@interlaken.ch.
Bewerbungsfrist bis 8. September 2025.
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
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