Interlaken (13)

Baupublikation

Bauherrschaft: AVAG Umwelt AG, Allmendstrasse 166, 3600 Thun.

Projektverfasserin: b+d ingenieure ag, Hobachergässli 1, 3800 Matten.

Bauvorhaben: Plakatwerbung an Gebäude (dauerhafte Eigenwerbung der AVAG).

Standort: Geissgasse 36, Parzelle Nr. 200 (BR 2018), Zone für öffentliche Nutzung (ZöN) g, Koordinaten 2’633’935 / 1’170’728.

Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich Au.

Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Juli 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 04.06.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Hotel Interlaken AG, Höheweg 74, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: LIGNO in-Raum AG, Milchhof 2 Rathausen, 6032 Emmen.

Bauvorhaben: Umbau Lobby und Réception Hotel Interlaken mit integrierter Bar; Erweiterung Bürobereich durch Umnutzung ehemaliger Kiosk auf der Parzelle Nr. 1725 (BR 1726) zu Büroräumlichkeiten mit Erschliessung vom Hotel her. Ersatz bestehende Ladentür durch Fensterverglasung; Nutzung der Galerie als Garderobe und Pausenraum.

Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank; Erweiterung des bestehenden Gastgewerbebetriebs mit 30 Sitzplätzen in der Réception/Lobby mit integrierter Bar (neu). Die restlichen Ausschankräume sowie Gästezimmer und Gästebetten bleiben unverändert.

Öffnungszeiten innen: täglich bis von 5.00 bis 0.30 Uhr. Öffnungszeiten Klosterkeller unverändert.

Standort: Höheweg 72 und 74, Parzellen Nrn. 429 und 1725 (BR 1726); Zone: Hotelzone HA und Hotelzone HB, Koordinaten 2’632’487 / 1’170’905; 2’632’448 / 1’170’893.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und Baugruppe E (Interlaken, Höheweg/Aarzelg).

Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt.

Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Juli 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Markierungen verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 04.06.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Bernet Peter, Spühlibachweg 10, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Weibel Holzbau AG, Rugenstrasse, 3800 Matten b. Interlaken.

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe; Umgestaltung Südfassade; Vergrössern Balkon; Erweiterung Wohnraum im DG; Einbau von zwei Dachfenstern; Erstellen einer Windschutzwand beim Sitzplatz Südost.

Standort: Spühlibachweg 10, Parzelle Nr. 173 (BR 1657).

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzzone/Schutzobjekt: keine.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Juli 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 04.06.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Gashi Agron, Rugenparkstrasse 35a, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Häberli Service GmbH, Rugenparkstrasse 47, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Ersatz Wärmeerzeuger durch eine aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe.

Standort: Rugenparkstrasse 35a, Parzelle Nr. 592.

Nutzungszone: Wohnzone W3.

Schutzzone/Schutzobjekt: keine.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Juli 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 04.06.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Bucherer AG, Langensandstrasse 27, 6005 Luzern.

Projektverfasserin: DOBAS AG, Pilatusstrasse 35, 6003 Luzern.

Bauvorhaben: Neues Fassadenlogo ob Eingangstüre; Montage Aussengerät zu Lüftung.

Standort: Höheweg 49, Parzelle Nr. 181.

Nutzungszone: Hotelzone B.

Schutzzone: Ortsbildgestaltungsbereich, Baugruppe E.

Beanspruchte Ausnahmen:

  • Verzicht auf Abwärmenutzung, Art. 44 Abs. 2 KEnG
  • Verzicht auf automatisierten Sonnenschutz, Art. 16 Abs. 2 KEnV

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Juli 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31, Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31, BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 04.06.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern, Amt für Grundstücke und Gebäude, Reiterstrasse 11, 3013 Bern.

Projektverfasserin: Forum 4 AG für Architektur, Rosenstrasse 2, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Erweiterung der bestehenden unbeheizten offenen Lagerhalle an der Lindenallee 88; Errichtung von zwei aussen aufgestellten Gefahrenstofflagern, Installation von Gefahrenstoffschränken sowie eines Gasflaschenlagers; Zusätzlich Installation einer PV-Anlage auf dem bestehenden Dach sowie auf der Dacherweiterung; Abbruch Gebäude Lindenallee 84.

Standort: Lindenallee 84 und 88, Parzelle Nr. 184.

Nutzungszone: ZöN f, Zone für öffentliche Nutzung f Werkhof.

Schutzzone: keine.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Juli 2026

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 04.06.2026

Einwohnergemeinde

Trucker & Country-Festival 2026

Verkehrsbehinderungen und Sperrungen

Vollständige Publikation siehe unter «Matten».

Sicherheitskommission Matten

Publiziert am 04.06.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Nyffeler Adrian und Nyffeler-Lanker Manuela, Lindenallee 40, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Feuz Holzbau + Bedachungen GmbH, Stapfackerweg 10, 3805 Goldswil.

Bauvorhaben: Wärmetechnische Erneuerung Dach; Montage PV-Anlage und Einbau Dachlukarne; Einbau Cheminéeofen im DG; Ersatz Gasheizung durch aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe.

Standort: Lindenallee 40, Parzellen Nrn. 1737 und 1741.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzzone/Schutzobjekt: keine.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 29. Juni 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 04.06.2026

Einwohnergemeinde

Strassensperrung Untere Bönigstrasse – unter dem Baumdach

Infolge eines Streetfoodfestivals bleibt die Untere Bönigstrasse ab Verzweigung Höheweg bis Bahnhofplatz Ost (Höhe Raiffeisenbank) von Donnerstag, 18. Juni 2026, 8.00 Uhr, bis Sonntag, 21. Juni 2026, 23.00 Uhr gesperrt. Die Zufahrt für die Anwohner Untere Bönigstrasse 2 bis 8 ist gewährleistet und erfolgt im Einbahnverkehr ab Höheweg Nr. 2 über das Trottoir Richtung Ausfahrt Liegenschaft Griwa.

Umleitungen sowie Zufahrtsrichtungen werden signalisiert.

Das Polizeiinspektorat

Publiziert am 04.06.2026

Einwohnergemeinde

Verkehrserschwerung

Markt Interlaken – Sperrung Höheweg 

Der Warenmarkt findet im Jahr 2026 wiederum vier Mal auf dem Höheweg statt. Am Sonntag, 7. Juni 2026, muss deshalb der Höheweg von 8.00 bis 20.00 Uhr von der Einmündung Strandbadstrasse bis zur Einmündung Harderstrasse für jeglichen Verkehr (auch Velos) gesperrt werden.

Umleitungen sowie Zufahrten zu den betroffenen Hotels werden signalisiert. Der öffentliche Verkehr wird ebenfalls umgeleitet, die Haltestellen entlang des Höhewegs werden an diesem Tag nicht bedient.

Publiziert am 04.06.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Kursaal Interlaken Holding AG, Strandbadstrasse 44, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Kursaal Interlaken Holding AG, Peter Jost, Strandbadstrasse 44, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Anbringung von zwei digitalen Werbescreens sowie Demontage einer bestehenden Beschriftung.

Standort: Höheweg 71 und 73, Parzelle Nr. 173.

Nutzungszone: Hotelzone B.

Schutzzone/Schutzobjekt: Ortsbildgestaltungsbereich, Baugruppe E.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 29. Juni 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 04.06.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Hapimag AG, Höheweg 95, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Umnutzung Aufenthaltsräume in Fitnessräume; Installation von Klimageräten in den neuen Fitnessräumen.

Standort: Höheweg 95, Parzelle Nr. 1898.

Nutzungszone: Überbauungsordnung 8.

Schutzzone/Schutzobjekt: Ortsbildgestaltungsbereich, Baugruppe E.

Beanspruchte Ausnahmen:

  • Verzicht auf Abwärmenutzung Art. 44 Abs. 2 KEnG
  • Verzicht auf automatisierten Sonnenschutz Art. 16 Abs. 2 KEnV

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 29. Juni 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 04.06.2026

Einwohnergemeinde

Greenfield Festival 2026

Verkehrsbehinderungen und Sperrungen

Vollständige Publikation siehe unter «Matten».

Sicherheitskommission Matten

Publiziert am 04.06.2026


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