
Ab 19. Oktober bis 11. Dezember 2026 ist der Bahnübergang Beau-Rivage infolge Bauarbeiten gesperrt. Die Umleitung ist entsprechend signalisiert. Die Zufahrt zum Quartier Eyen sowie TCS Camping erfolgt via Viadukt.
Polizeiinspektorat Interlaken
Zuccotti-Fonds
Die Einwohnergemeinde Interlaken verwaltet den Zuccotti-Fonds. Dieser bezweckt, dass bedrängten oder kranken Personen jeden Alters ein ausserhäuslicher Erholungs- oder Therapieaufenthalt kurz-, mittel- oder langfristig ermöglicht werden soll. Die Personen müssen seit mindestens fünf Jahren Wohnsitz in der Gemeinde Interlaken haben. Personen aus den anderen Bödeligemeinden können berücksichtigt werden, wenn es die verfügbaren Mittel erlauben.
Die Unterstützung kann mit schriftlichem Gesuch bei der Sozialkommission Interlaken-Unterseen, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken, beantragt werden.
Es können zum Beispiel Gesuche für folgende Leistungen gestellt werden:
Bei Fragen steht der Bereich Soziales unter Telefon 033 826 51 67 oder per Mail an soziales@interlaken.ch gerne zur Verfügung.
Bereich Soziales
Ausschreibung Zwischennutzung Des-Alpes-Wiese
Der Gemeinderat hat für die Legislatur 2025–2028 entschieden, eine Zwischennutzung auf dem Des-Alpes-Areal zu ermöglichen. Bis 30. Oktober 2026 können Organisationen, Vereine oder Privatpersonen ihr Gesuch für die Zwischennutzung im kommenden Jahr einreichen.
Folgende Bedingungen gelten:
Die Gesuche sind online an bauverwaltung@interlaken.ch zu senden. Ein Gesuch besteht aus maximal fünf Seiten und enthält den Angebotsbeschrieb, Lageplan und ein Nutzungskonzept. Physisch eingereichte Gesuche werden nicht berücksichtigt.
Eingabefrist: 30. Oktober 2026
Das ausgewählte Projekt wird Mitte Dezember kommuniziert.
Gemeinderat Interlaken
Bereich Steuern 23. bis 30. Oktober 2026 geschlossen
Aufgrund einer umfassenden Systemumstellung bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern bleibt der Schalter des Steuerbüros Interlaken von Freitag, 23., bis Freitag, 30. Oktober 2026, geschlossen.
Während dieser Zeit stehen die Dienstleistungen der Steuerverwaltung sowie des Bereichs Steuern nicht zur Verfügung.
Ab Montag, 2. November 2026, ist der Bereich Steuern wieder wie gewohnt für Sie da.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der kantonalen Steuerverwaltung (www.sv.fin.be.ch/de/start/ueber-uns/geplanter-betriebsunterbruch).
Gemeindeverwaltung Interlaken
Sprechstunde des Gemeinderats
Haben Sie ein Anliegen, das Sie persönlich mit den Ressortvorsteherinnen Hochbau und Tiefbau besprechen möchten?
Gerne stehen Ihnen Gemeinderätin Nathalie Günter und Gemeinderätin Sabrina Amacher am Montag, 2. November 2026, von 16.00 bis 18.00 Uhr im Gemeindehaus Interlaken für einen Austausch zu Anliegen, Fragen und Vorschlägen in den Bereichen Hochbau und Tiefbau zur Verfügung.
Bitte melden Sie sich vorgängig bei der Gemeindeschreiberei, Telefon 033 826 51 41, für die Sprechstunde an. Die weiteren Sprechstundentermine des Gemeinderats finden Sie unter www.interlaken-gemeinde.ch.
Einwohnergemeinde Interlaken
Beiträge 2027 an die Raummieten von Vereinen
Ein Beitrag der Gemeinde an die Raummieten von Vereinen setzt ein schriftliches Gesuch voraus. Gesuche für einen Beitrag für das Jahr 2027 sind bis zum 30. November 2026 bei der Kommission für Kultur und Freizeit, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken, einzureichen. Später eintreffende Gesuche können nur berücksichtigt werden, wenn der zur Verfügung stehende Betrag durch die fristgerecht eingereichten Gesuche nicht ausgeschöpft ist. Das schriftliche Gesuch muss mindestens enthalten: Angaben zum geplanten Anlass wie Datum, Ort, Art des Anlasses und erwartete Anzahl der Teilnehmenden; Bestätigung der Raumreservation für diesen Anlass mit den voraussichtlichen Kosten; Kopie der aktuellen Vereinsstatuten; Unterlagen, welche die Berechtigung für eine Gesuchseinreichung nach Artikel 1 Absätze 2 und 3 belegen.
Die massgebende Raummietenbeitragsverordnung vom 21. September 2009 (Stand 6. Juli 2016) kann am Infoschalter der Gemeindeverwaltung Interlaken eingesehen oder bezogen werden. Sie ist auch über www.interlaken-gemeinde.ch/politik/reglemente abrufbar.
Interlaken, 15. Oktober 2026
Kommission für Kultur und Freizeit Interlaken
Bauherrschaft: Thommen Rachel, Bernastrasse 14, 3800 Interlaken, Thommen Nicolas, Bernastrasse 14, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: brönnimann architekten ag, Neugasse 10, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Umbau und Aufstockung Einfamilienhaus mit Anbau einer Doppelgarage und eines gedeckten Aussensitzplatzes.
Standort: Mittengrabenstrasse 11, Parzelle Nr. 1721.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzzone: keine.
Schutzobjekt: keines.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis am 16. November 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Bauherrschaft und Projektverfasser: Daniele Schranz, Lanzenen 26c, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Installation frei stehende PV-Anlage (nachträgliches Baugesuch).
Standort: Lanzenen 26c, Parzelle Nr. 1393, BR 1942, Uferschutzplanung Wilderswilmoos (Wohnzone 2-geschossig), Koordinaten 2’633’591 / 1’171’403.
Schutzgebiete/Objekte: Gewässerschutzbereich Au.
Auflage- und Einsprachefrist bis 9. November 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Verfügung Verkehrsmassnahme
Die Sicherheitskommission Interlaken verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr (SVG) sowie Art. 44 Abs. 2 der Strassenverordnung des Kantons Bern vom 29. Oktober 2008 (SV) und mit Zustimmungsverfügung 1042–26 des Oberingenieurkreises I vom 22. September 2026 die folgende Verkehrsmassnahme:
Bestehend: Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder.
Ergänzung: Zusatz «E-Bike gestattet».
Ort: Rosenstrasse
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 46 Abs. 1 des Gemeindepolizeireglements und Art. 53 und 54 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Einsprache beim Gemeinderat Interlaken erhoben werden. Die Einsprache ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift der oder des Betroffenen erhalten.
Sicherheitskommission Interlaken
Bauherrschaft und Projektverfasser: Daniele Schranz, Lanzenen 26c, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Installation frei stehende PV-Anlage (nachträgliches Baugesuch).
Standort: Lanzenen 26c, Parzelle Nr. 1393, BR 1942, Uferschutzplanung Wilderswilmoos (Wohnzone 2-geschossig), Koordinaten 2’633’591 / 1’171’403.
Schutzgebiete/Objekte: Gewässerschutzbereich Au.
Auflage- und Einsprachefrist bis 9. November 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Papiersammlung vom Donnerstag, 15. Oktober 2026
Am Donnerstag, 15. Oktober 2026, wird die Papiersammlung durch die Schulen Interlaken durchgeführt. Bitte beachten Sie, dass das Papier im Ostquartier am Vormittag eingesammelt wird und das im Westquartier am Nachmittag.
Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme.
Bauverwaltung Interlaken
Verfügung Verkehrsmassnahme
Die Sicherheitskommission Interlaken verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr (SVG) sowie Art. 44 Abs. 2 der Strassenverordnung des Kantons Bern vom 29. Oktober 2008 (SV) und mit Zustimmungsverfügung 1042–26 des Oberingenieurkreises I vom 22. September 2026 die folgende Verkehrsmassnahme:
Bestehend: Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder.
Ergänzung: Zusatz «E-Bike gestattet».
Ort: Rosenstrasse
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 46 Abs. 1 des Gemeindepolizeireglements und Art. 53 und 54 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Einsprache beim Gemeinderat Interlaken erhoben werden. Die Einsprache ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift der oder des Betroffenen erhalten.
Sicherheitskommission Interlaken
5. Sitzung 2026 des Grossen Gemeinderats
Dienstag, 13. Oktober 2026, 19.30 Uhr in der Aula des Gymnasiums Interlaken
Traktanden
Die Sitzung ist öffentlich.
Stellenzuordnungsverordnung 2027
Der Gemeinderat hat am 29. April 2026 die Neufassung der Stellenzuordnungsverordnung 2019 (ISR 156.112) beschlossen. Die Stellenzuordnungsverordnung 2027 tritt auf den 1. Januar 2027 in Kraft.
Die Verordnung kann am Infoschalter der Gemeindeverwaltung Interlaken eingesehen oder bezogen werden. Sie ist auch auf www.interlaken-gemeinde.ch/politik/reglemente/1-gemeinde-volk-organe unter der Nummer 156.112 aufgeschaltet.
Gegen die Verordnung kann innert 30 Tagen seit dieser Publikation schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde eingereicht werden.
Gemeindeschreiberei Interlaken
5. Sitzung 2026 des Grossen Gemeinderats
Dienstag, 13. Oktober 2026, 19.30 Uhr in der Aula des Gymnasiums Interlaken
Traktanden
Die Sitzung ist öffentlich.
Bauherrschaft: Howell Guisan AG, c/o Howell Home AG, Postgasse 9, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: HMS Architekten AG, Seestrasse 20, 3700 Spiez.
Bauvorhaben: Erweiterung der projektierten Einstellhalle (bisher bewilligt auf den Parzellen Nrn. 1286, 1355, 1507, 1998) zusätzlich auf die Parzelle Nr. 1070; ohne Anpassung der Erschliessung.
Standort: General-Guisan-Strasse 27a, Parzellen Nrn. 1070, 1286, 1355, 1507, 1998.
Nutzungszone: Mischzone MA3.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Schutzobjekt: keines.
Beanspruchte Ausnahme: Bauen im Grundwasser, Anhang 4 Ziff. 211 Abs. 2 GSchV
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654.
Auflage- und Einsprachefrist bis am 26. Oktober 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG).
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Interlaken
Sprechstunde des Gemeindepräsidenten
Haben Sie ein Anliegen, das Sie persönlich mit dem Gemeindepräsidenten besprechen möchten? Gerne steht Ihnen Gemeindepräsident Philippe Ritschard am Montag, 5. Oktober 2026, von 16.00 bis 18.00 Uhr im Gemeindehaus Interlaken für eine Besprechung zur Verfügung.
Bitte melden Sie sich vorgängig unter Telefon 033 826 51 41 für die Sprechstunde an.
Einwohnergemeinde Interlaken
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
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