Interlaken (24)

Baupublikation

Bauherrschaft: Nyffeler Adrian und Nyffeler-Lanker Manuela, Lindenallee 40, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Feuz Holzbau + Bedachungen GmbH, Stapfackerweg 10, 3805 Goldswil.

Bauvorhaben: Wärmetechnische Erneuerung Dach; Montage PV-Anlage und Einbau Dachlukarne; Einbau Cheminéeofen im DG; Ersatz Gasheizung durch aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe.

Standort: Lindenallee 40, Parzellen Nrn. 1737 und 1741.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzzone/Schutzobjekt: keine.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 29. Juni 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 28.05.2026

Einwohnergemeinde

Strassensperrung Untere Bönigstrasse – unter dem Baumdach

Infolge eines Streetfoodfestivals bleibt die Untere Bönigstrasse ab Verzweigung Höheweg bis Bahnhofplatz Ost (Höhe Raiffeisenbank) von Donnerstag, 18. Juni 2026, 8.00 Uhr, bis Sonntag, 21. Juni 2026, 23.00 Uhr gesperrt. Die Zufahrt für die Anwohner Untere Bönigstrasse 2 bis 8 ist gewährleistet und erfolgt im Einbahnverkehr ab Höheweg Nr. 2 über das Trottoir Richtung Ausfahrt Liegenschaft Griwa.

Umleitungen sowie Zufahrtsrichtungen werden signalisiert.

Das Polizeiinspektorat

Publiziert am 28.05.2026

Einwohnergemeinde

Änderung Sitzungsgeld- und Entschädigungsreglement 2017

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat eine Anpassung des Gehaltssystems beschlossen. Diese tritt per 1. Juli 2026 in Kraft.

Während das Personalreglement 2011 vom 7. Dezember 2010 (ISR 156.11) im Grundsatz festlegt, dass für die Gemeinde bzw. deren Personal die jeweils gültige Gehaltstabelle gilt, ist die Entschädigung der Mitglieder des Gemeinderats in Artikel 4 des Sitzungsgeld- und Entschädigungsreglements 2017 vom 25. August 2015 (ISR 154.2) mittels einer Einreihung in die kantonale Gehaltstabelle festgelegt.

Gemäss Artikel 52 Absatz 3 des Gemeindegesetzes (GG, BSG 170.11) kann der Gemeinderat die Änderung eines Reglements selber beschliessen, wenn dies aufgrund einer Änderung im übergeordneten Recht geschieht und der Gemeinde kein Regelungsspielraum offensteht.

Der Gemeinderat hat daher am 13. Mai 2026 die Änderung von Artikel 4 des Sitzungsgeld- und Entschädigungsreglements 2017 (Überführung in neue kantonale Gehaltstabelle) mit Inkrafttreten auf den 1. Juli 2026 beschlossen. Die geänderte Reglementsfassung kann unter www.interlaken-gemeinde.ch/politik/reglemente unter der ISR-Nummer 154.2 eingesehen oder am Infoschalter der Gemeindeverwaltung Interlaken bezogen werden.

Gegen die Änderung und die Beschlussfassung nach Artikel 52 GG kann innert 30 Tagen seit der vorliegenden Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden.

Gemeinderat Interlaken

Publiziert am 28.05.2026

Einwohnergemeinde

Verkehrserschwerung

Markt Interlaken – Sperrung Höheweg 

Der Warenmarkt findet im Jahr 2026 wiederum vier Mal auf dem Höheweg statt. Am Sonntag, 7. Juni 2026, muss deshalb der Höheweg von 8.00 bis 20.00 Uhr von der Einmündung Strandbadstrasse bis zur Einmündung Harderstrasse für jeglichen Verkehr (auch Velos) gesperrt werden.

Umleitungen sowie Zufahrten zu den betroffenen Hotels werden signalisiert. Der öffentliche Verkehr wird ebenfalls umgeleitet, die Haltestellen entlang des Höhewegs werden an diesem Tag nicht bedient.

Publiziert am 28.05.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Kursaal Interlaken Holding AG, Strandbadstrasse 44, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Kursaal Interlaken Holding AG, Peter Jost, Strandbadstrasse 44, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Anbringung von zwei digitalen Werbescreens sowie Demontage einer bestehenden Beschriftung.

Standort: Höheweg 71 und 73, Parzelle Nr. 173.

Nutzungszone: Hotelzone B.

Schutzzone/Schutzobjekt: Ortsbildgestaltungsbereich, Baugruppe E.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 29. Juni 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 28.05.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Hapimag AG, Höheweg 95, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Umnutzung Aufenthaltsräume in Fitnessräume; Installation von Klimageräten in den neuen Fitnessräumen.

Standort: Höheweg 95, Parzelle Nr. 1898.

Nutzungszone: Überbauungsordnung 8.

Schutzzone/Schutzobjekt: Ortsbildgestaltungsbereich, Baugruppe E.

Beanspruchte Ausnahmen:

  • Verzicht auf Abwärmenutzung Art. 44 Abs. 2 KEnG
  • Verzicht auf automatisierten Sonnenschutz Art. 16 Abs. 2 KEnV

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 29. Juni 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 28.05.2026

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Am Mittwoch, 3. Juni 2026, bleibt die Gemeindeverwaltung Interlaken wegen eines Personalanlasses den ganzen Tag geschlossen.

Vielen Dank für Ihre Kenntnisnahme.

Gemeindeschreiberei Interlaken

Publiziert am 28.05.2026

Einwohnergemeinde

Greenfield Festival 2026

Verkehrsbehinderungen und Sperrungen

Vollständige Publikation siehe unter «Matten».

Sicherheitskommission Matten

Publiziert am 28.05.2026

Einwohnergemeinde

Greenfield Festival 2026

Verkehrsbehinderungen und Sperrungen

Vollständige Publikation siehe unter «Matten».

Sicherheitskommission Matten

Publiziert am 21.05.2026

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Die Gemeindeverwaltung Interlaken bleibt am Pfingstmontag, 25. Mai 2026, geschlossen.

Am Dienstag, 26. Mai 2026, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. 

Wir wünschen allen schöne Pfingsten.

Gemeindeschreiberei Interlaken

Publiziert am 21.05.2026

Einwohnergemeinde

Sprechstunde des Gemeinderats

Haben Sie ein Anliegen, das Sie persönlich mit dem Ressortvorsteher Bildung besprechen möchten?

Gerne steht Ihnen Gemeinderat Andreas Ritschard am Montag, 1. Juni 2026, von 16.00 bis 18.00 Uhr im Gemeindehaus Interlaken für einen Austausch zu Anliegen, Fragen und Vorschlägen im Bereich Bildung zur Verfügung.

Bitte melden Sie sich vorgängig bei der Gemeindeschreiberei, Telefon 033 826 51 41, für die Sprechstunde an. Die weiteren Sprechstundentermine des Gemeinderats finden Sie unter www.interlaken-gemeinde.ch.

Einwohnergemeinde Interlaken

Publiziert am 21.05.2026

Einwohnergemeinde

Öffentliche Mitwirkungsauflage Überbauungsordnung Nr. 25 «Ländte Interlaken Ost»

Der Gemeinderat Interlaken bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Überbauungsordnung Nr. 25 «Ländte Interlaken Ost» zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Die öffentliche Mitwirkung besteht aus folgenden Dokumenten:

  • Überbauungsplan
  • Überbauungsvorschriften
  • Änderung Uferschutzplan
  • Änderung Vorschriften zum Uferschutzplan

weitere Unterlagen:

  • Erläuterungsbericht

Die Überbauungsordnung Nr. 25 «Ländte Interlaken Ost» liegt vom 21. Mai bis und mit 22. Juni 2026 in der Gemeindeverwaltung auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Website der Einwohnergemeinde Interlaken unter www.interlaken-gemeinde.ch verfügbar.

Am Dienstag, 26. Mai 2026, 19.30 – ca. 21.00 Uhr findet im Hotel Carlton-Europe (Höheweg 94, 3800 Interlaken) eine öffentliche Informationsveranstaltung statt.

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Bauverwaltung, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken, zu richten.

Interlaken, 21. Mai 2026

Gemeinderat Interlaken

Publiziert am 21.05.2026

Einwohnergemeinde

Ausfall Kehricht- und Kartonabfuhr Ost

Die Kehricht- und Kartonabfuhr im Ostquartier fällt am Pfingstmontag, 25. Mai 2026, aus. Keine Ersatzabfuhr!

Wir danken für Ihr Verständnis.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 21.05.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Bank EKI Genossenschaft, Rosenstrasse 1, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: L2A Architekten AG, Untere Gasse 4, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Aufhebung der zwei Wohnungen im 3. OG; Umnutzung 3. und 4. OG als Büroräumlichkeiten; Erweiterung der Fassade auf der Ostseite; Montage einer PV-Anlage; Installation einer Klimaanlage.

Standort: Rosenstrasse 3, Parzelle Nr. 1810.

Nutzungszone: Mischzone MK 4.

Schutzzone: Ortsbildgestaltungsbereich, Baugruppe D.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Juni 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 21.05.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Eigentümergemeinschaft Rothornstrasse 17, Rothornstrasse 17, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Tschiemer & Schenkel AG, Hauptstrasse 55, 3800 Matten b. Interlaken.

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe; Rückbau Öltank im UG; Umnutzung des Tankraums zu einem Kellerraum.

Standort: Rothornstrasse 17, Parzelle Nr. 54.

Nutzungszone: Wohnzone W3.

Schutzzone/Schutzobjekt: keine.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis am 16. Juni 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 21.05.2026

Einwohnergemeinde

Sprechstunde des Gemeinderats

Haben Sie ein Anliegen, das Sie persönlich mit dem Ressortvorsteher Bildung besprechen möchten?

Gerne steht Ihnen Gemeinderat Andreas Ritschard am Montag, 1. Juni 2026, von 16.00 bis 18.00 Uhr im Gemeindehaus Interlaken für einen Austausch zu Anliegen, Fragen und Vorschlägen im Bereich Bildung zur Verfügung.

Bitte melden Sie sich vorgängig bei der Gemeindeschreiberei, Telefon 033 826 51 41, für die Sprechstunde an. Die weiteren Sprechstundentermine des Gemeinderats finden Sie unter www.interlaken-gemeinde.ch.

Einwohnergemeinde Interlaken

Publiziert am 15.05.2026

Einwohnergemeinde

Beschlüsse des Grossen Gemeinderats 

Der Grosse Gemeinderat hat am 5. Mai 2026 folgende Beschlüsse gefasst:

Änderung Reglement über die Mehrwertabgabe (MWAR) 

Die Änderung von Artikel 3 des Reglements über die Mehrwertabgabe (MWAR) vom 2. Mai 2017 wird mit Inkrafttreten auf den 1. Juli 2026 genehmigt.

Motion Schütz/Balmer, Wiedereinführung der Schulkommission, Beantwortung 

Die Motion Schütz/Balmer, Wiedereinführung der Schulkommission, wird nicht erheblich erklärt.

Postulat Romang, Biodiversität, zweite Fristverlängerung 

Die Fristverlängerung für die Beantwortung des Postulats Romang, Biodiversität, wird abgelehnt. 

Rechtsmittel

Gegen die obigen Beschlüsse kann beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, innert dreissig Tagen ab der vorliegenden Publikation Beschwerde eingereicht werden.

Publiziert am 15.05.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Bank EKI Genossenschaft, Rosenstrasse 1, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: L2A Architekten AG, Untere Gasse 4, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Aufhebung der zwei Wohnungen im 3. OG; Umnutzung 3. und 4. OG als Büroräumlichkeiten; Erweiterung der Fassade auf der Ostseite; Montage einer PV-Anlage; Installation einer Klimaanlage.

Standort: Rosenstrasse 3, Parzelle Nr. 1810.

Nutzungszone: Mischzone MK 4.

Schutzzone: Ortsbildgestaltungsbereich, Baugruppe D.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Juni 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 15.05.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Eigentümergemeinschaft Rothornstrasse 17, Rothornstrasse 17, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Tschiemer & Schenkel AG, Hauptstrasse 55, 3800 Matten b. Interlaken.

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe; Rückbau Öltank im UG; Umnutzung des Tankraums zu einem Kellerraum.

Standort: Rothornstrasse 17, Parzelle Nr. 54.

Nutzungszone: Wohnzone W3.

Schutzzone/Schutzobjekt: keine.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis am 16. Juni 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 15.05.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Migrol AG, Soodstrasse 52, 8134 Adliswil.

Projektverfasserin: makroplan GmbH, Sihlbruggstrasse 10, 6345 Neuheim.

Bauvorhaben: Aufstellen leuchtender Würfel mit Hinweisen auf E-Charging.

Standort: Lindenallee 98, Parzelle Nr. 414.

Nutzungszone: UeO 13 Mittleres Moos.

Schutzzone/Schutzobjekt: keine.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Juni 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 15.05.2026

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Über Auffahrt 2026 ist die Gemeindeverwaltung Interlaken am Donnerstag, 14., und Freitag, 15. Mai, geschlossen.

Wir wünschen Ihnen eine schöne Auffahrt.

Gemeindeschreiberei Interlaken

Publiziert am 07.05.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Migrol AG, Soodstrasse 52, 8134 Adliswil.

Projektverfasserin: makroplan GmbH, Sihlbruggstrasse 10, 6345 Neuheim.

Bauvorhaben: Aufstellen leuchtender Würfel mit Hinweisen auf E-Charging.

Standort: Lindenallee 98, Parzelle Nr. 414.

Nutzungszone: UeO 13 Mittleres Moos.

Schutzzone/Schutzobjekt: keine.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Juni 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 07.05.2026

Einwohnergemeinde

Ausfall Kehricht- und Kartonabfuhr an Auffahrt

Die Kehrichtabfuhr im Ostquartier und die Kartonabfuhr im Westquartier fallen am Auffahrtsdonnerstag, 14. Mai 2026, aus. Keine Ersatzabfuhr!

Wir danken für Ihr Verständnis.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 07.05.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Erbengemeinschaft Josef Jametti, p. A. Monique Jametti, Sonnenhofweg 1, 3600 Thun.

Projektverfasserin: brönnimann architekten ag, Neugasse 10, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Aufhebung der Terrassen im Nordwesten und Osten sowie Erweiterung des Attikageschosses.

Standort: Centralstrasse 9, Parzelle Nr. 262.

Nutzungszone: Mischzone MK 4

Schutzzone: Ortsbildgestaltungsbereich, Baugruppe D.

Beanspruchte Ausnahme: Unterschreitung Gebäudeabstand Art. 212 Abs. 2 GBR i.V.m. Art. 144 GBR.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 1. Juni 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31, Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 07.05.2026


Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen

Telefon 033 828 12 00
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