Interlaken (7)

Baupublikation

Bauherrschaft: Intermat Holding AG, Seestrasse 13, 6052 Hergiswil.

Projektverfasser: n+ Atelier, Wydistrasse 18, 3812 Wilderswil.

Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch: Installation einer Wärmepumpe (heizen und kühlen) innen aufgestellt mit Klimageräten (Wandausführung) in jeder Wohnung.

Standort: Höheweg 2, Parzelle Nr. 107.

Nutzungszone: Mischzone MK 4 Geschosse.

Inventar: Schützenswertes K-Objekt, Ortsbildgestaltungsbereich, Baugruppe D.

Beanspruchte Ausnahmen:

  • Verzicht auf Installation einer PV-Anlage Art. 27 KEnV
  • Verzicht auf Abwärmenutzung Art. 44 Abs. 2 KEnG
  • Verzicht auf automatisierten Sonnenschutz Art. 16 Abs. 2 KEnV

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Januar 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.

Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG).

Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG:

Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 04.12.2025

Einwohnergemeinde

Ergebnis der Gemeindeabstimmung vom 30. November 2025

Das Ergebnis der Gemeindeabstimmung vom 30. November 2025 wird wie folgt erwahrt:

  • Zahl der Stimmberechtigten: 3296
  • Zahl der eingelangten Ausweiskarten: 1348
  • Zahl der eingelangten Stimmzettel: 1288
  • Stimmbeteiligung: 40,9%

Budget 2026: angenommen mit 1027 Ja (81,2%) gegen 238 Nein (18,8%) (23 leere Stimmen, 0 ungültige Stimmen)

Gegen das Ergebnis der Urnenabstimmung kann innert 30 Tagen seit dem Abstimmungssonntag beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden.

Interlaken, 3. Dezember 2025

Gemeinderat Interlaken

Publiziert am 04.12.2025

Einwohnergemeinde

Anerkennungspreis Bödeli 2025 – Preisverleihung 

Die Anerkennungskommission Bödeli freut sich, im Namen der Gemeinden Interlaken, Matten und Unterseen je einen Anerkennungspreis für ehrenamtliche Leistungen in den Bereichen Soziales, Kultur und Sport vergeben zu können.

Die Preisverleihung findet am Freitag, 12. Dezember 2025, um 19.30 Uhr in der Aula des Gymnasiums Interlaken, Mittengrabenstrasse 8, statt. Die Feier mit anschliessendem Apéro ist öffentlich. Sie sind herzlich eingeladen.

Anerkennungskommission Bödeli

Publiziert am 04.12.2025

Einwohnergemeinde

Recycling-Kalender

Wer in Interlaken wohnt und mit dieser Ausgabe keinen Recycling-Kalender erhalten hat, kann diesen am Infoschalter der Gemeindeverwaltung, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken, beziehen. Er ist auch online auf der Homepage www.interlaken-gemeinde.ch unter «Kehricht» aufgeschaltet.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 04.12.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Kirchhofer AG, Höheweg 36, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Alpexa AG, Liechtenenstrasse 10, 3860 Meiringen.

Bauvorhaben: Renovation Südfassade inkl. Vordachverkleidung; Umbau Ladenlokal.

Standort: Höheweg 27, Parzelle Nr. 300.

Nutzungszone: Mischzone MK 5 Geschosse.

Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich, Baugruppe D.

Beanspruchte Ausnahme: Bauen vor der Baulinie Art. 96a BauG.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis am 29. Dezember 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 04.12.2025

Einwohnergemeinde

Sprechstunde des Gemeindepräsidenten

Haben Sie ein Anliegen, das Sie persönlich mit dem Gemeindepräsidenten besprechen möchten? Gerne steht Ihnen Gemeindepräsident Philippe Ritschard am Montag, 8. Dezember 2025, von 16.00 bis 18.00 Uhr im Gemeindehaus Interlaken für eine Besprechung zur Verfügung. Bitte melden Sie sich vorgängig unter Telefon 033 826 51 41 für die Sprechstunde an.

Einwohnergemeinde Interlaken

Publiziert am 04.12.2025

Einwohnergemeinde

6. Sitzung 2025 des Grossen Gemeinderats

Dienstag, 9. Dezember 2025, 16.00 Uhr in der Aula des Gymnasiums Interlaken

Traktanden

  1. Protokoll
  2. Wahl des Büros des Grossen Gemeinderats für das Jahr 2026
  3. Ersatzwahl in die Geschäftsprüfungskommission
  4. Gesamterneuerung Aula 2025, Planungskredit
  5. Sanierungskonzept Liegenschaften Gemeinde Interlaken (Umsetzung Motion Aulbach)
  6. Freiluft- und Hallenbad Bödeli AG, Defizitbeitrag 2026/2027 und Planungskosten 2026
  7. Umwandlung Dienstbarkeit von touristischer Nutzung in Erstwohnungen mit langfristiger Vermietung (Parzelle Nr. 1998, Howell Guisan AG, Haus A)
  8. Orientierungen / Verschiedenes

Die Sitzung ist öffentlich.

Publiziert am 04.12.2025


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