
Verkehrsmassnahme
Die Sicherheitskommission Interlaken verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr (SVG) sowie Art. 44 Abs. 2 der Strassenverordnung des Kantons Bern vom 29. Oktober 2008 (SV) und mit Zustimmungsverfügung 1006-26 des Oberingenieurkreises I vom 12. Januar 2026 folgende Verkehrsmassnahmen:
Einbahnregime (SSV Nr. 4.08.1) Freiestrasse ab Einmündung Lindenallee bis Einmündung Schlossstrasse mit verbotener Fahrtrichtung, ausgenommen Velos (SSV 2.02 mit Beitafel 5.31 gestattet) ab Einmündung Schlossstrasse Fahrtrichtung Lindenallee.
Rechtsabbiegen bei den Einmündungen Gbd. Nr. 17, 19, 21, 23 Freiestrasse.
Aufhebung Fahrverbot für Gesellschaftswagen Freiestrasse in Fahrtrichtung Nord.
Gültigkeit: 2. März bis ca. 25. September 2026.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 46 Abs. 1 des Gemeindepolizeireglements und Art. 53 und 54 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Einsprache beim Gemeinderat Interlaken erhoben werden. Die Einsprache ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift der oder des Betroffenen enthalten.
Einer allfälligen Einsprache gegen die verfügten temporären Verkehrsmassnahmen wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
Sicherheitskommission Interlaken
Bauherrschaft: Blatter Susanna, Alpenstrasse 46, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Schmocker Immobilien GmbH, Lanzenen 26a, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Wärmetechnische Erneuerung der Gebäudehülle; Ersatz Ölheizung durch Holzpelletheizung; Installation PV-Anlage.
Standort: Bühlstrasse 1, Parzelle Nr. 1495.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Inventar: keines.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. März 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Bauherrschaft: Rufer Marvin, Hondrichstrasse 56, 3700 Spiez.
Projektverfasserin: brönnimann architekten ag, Neugasse 10, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Anpassung der Fassadenfarbe; neues Reklameschild an der Nordfassade; wärmetechnische Erneuerung des Daches.
Standort: Höheweg 90, Parzelle Nr. 1344.
Nutzungszone: Mischzone MK3.
Inventar: Erhaltenswerter Bau, Ortsbildgestaltungsbereich.
Beanspruchte Ausnahme: Bauen vor der Baulinie, Art. 96a BauG.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis am 16. März 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Interlaken
Bauherrschaft: Wyttenbach David, Pfandernstrasse 72, 3645 Gwatt (Thun).
Projektverfasserin: Atelier Edelweiss GmbH, Alte Strasse 33, 3713 Reichenbach im Kandertal.
Bauvorhaben: Aufbau Attikageschoss sowie Montage einer Solaranlage.
Projektänderung 2: Grundrissveränderung Attikageschoss; Vergrösserung der Balkone.
Standort: Bernastrasse 37b, Parzelle Nr. 352.
Nutzungszone: Mischzone MA 3.
Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich.
Beanspruchte Ausnahmen:
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. März 2026
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Interlaken
Bauherrschaft: Yasser Al Shech Mohamed, Centralstrasse 42, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: brönnimann architekten ag, Neugasse 10, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Neuorganisation des Restaurants mit einer abgetrennten Shishalounge und einem Speiseraum; Anbringung einer neuen Reklame an die Fensterfront.
Projektänderung: Anpassungen gemäss den Berichten der Einwohnergemeinde Interlaken sowie des Lebensmittelinspektorats mit Abtrennung Shishalounge und Bar; Erhöhung der Sitzplätze.
Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 35 Sitzplätze in der Shishalounge (bisher 20 Sitzplätze), 20 Sitzplätze in der Bar (neu) und 30 Sitzplätze im Speiseraum (unverändert); Öffnungszeiten: täglich bis 0.30 Uhr (wie bisher).
Standort: Centralstrasse 42, Parzelle Nr. 1081, Mischzone MK mit GZ, Koordinaten 2’632’013 / 1’170’375.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, Baugruppe D.
Auflage- und Einsprachefrist bis 23. März 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Stella Hotel Interlaken AG, General-Guisan-Strasse 2, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: von allmen architekten ag, Untere Bönigstrasse 10A, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Umnutzung des Hallenbades im Erdgeschoss zu drei Hotelzimmern mit insgesamt 12 Gästebetten; Umbau des Sitzungszimmers und Lagerraums im 1. Obergeschoss zu einem Gästezimmer Typ I mit zwei Gästebetten; Anpassung der Aussenraumgestaltung, Neuordnung der bestehenden Parkplätze. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 90 Sitzplätze innen und 40 Sitzplätze auf der Terrasse (unverändert), 37 Gästezimmer mit 76 Gästebetten (bisher 32 Gästezimmer, 1 Appartement mit insgesamt 62 Gästebetten); Öffnungszeiten: täglich bis 0.30 Uhr (wie bisher).
Standort: General-Guisan-Strasse 2, Parzelle Nr. 435, Wohnzone W4, Koordinaten 2’631’989 / 1’170’311.
Schutzzonen: Gewässerschutzzone Au, ISOS-Gebiet.
Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt (Nachbargebäude Waldeggstrasse 4).
Ausnahme: Geländer und Hecke vor der Baulinie (Art. 80 SG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 23. März 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Interessenverbindungen
Gestützt auf Artikel 53 des Organisationsreglements 2000 vom 28. November 1999 sind die Interessenverbindungen der Mitglieder des Grossen Gemeinderats und des Gemeinderats öffentlich und zu publizieren.
Neue Mitglieder des Grossen Gemeinderats ab Januar 2026:
Gemeindeschreiberei Interlaken
Bauherrschaft und Projektverfasserin: Poniente GmbH, Xavier Hartmann, Schulgässli 1, 3800 Matten.
Bauvorhaben: Umnutzung und Sanierung Gebäude Waldrand (Rugenparkstrasse 55 und 57): Umnutzung der altrechtlichen Wohnungen in 10 Appartements mit 36 Gästebetten, welche im Rahmen eines strukturierten Beherbergungsbetriebes vermietet werden; energetische Sanierung des Gebäudes (Wände, Fenstern, Dach); Ersatz der Ölheizung mit aussen liegenden Wärmepumpen. Der Gastgewerbebetrieb Restaurant Waldrand bleibt unverändert. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank (Restaurant Waldrand): 50 Sitzplätze innen und 45 Sitzplätze auf der Terrasse (wie bisher), 10 Appartements mit insgesamt 36 Gästebetten; Öffnungszeiten: täglich bis 0.30 Uhr (wie bisher).
Standort: Rugenparkstrasse 55 und 57, Parzelle Nr. 450, Mischzone MA3, Koordinaten 2’631’578 / 1’169’692.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. März 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: 1618 AG, Zhu Wanting, Aarmühlestrasse 16, 3800 Interlaken.
Projektverfasser: Forum 4 AG für Architektur, Rosenstrasse 2, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Abbruch der Wohnhäuser Nrn. 16 und 18; Neubau eines Aparthotels mit 65 Appartements und 132 Gästebetten sowie einer Einstellhalle; Einbau Frühstücksraum mit 96 Sitzplätzen und Personalräume. Nicht öffentlicher Gastgewerbebetrieb ohne Alkoholausschank: 96 Sitzplätze innen und 10 Sitzplätze auf der Terrasse, 65 Appartements mit 132 Gästebetten; Öffnungszeiten: Innensitzplätze täglich bis 0.30 Uhr, Sitzplätze auf der Terrasse täglich bis 22.00 Uhr.
Hinweis: Baute im Grundwasser, temporäre Grundwasserabsenkung während der Bauphase.
Standort: Aarmühlestrasse 16, 18, Parzellen Nrn. 290, 492, Mischzone MA3, Koordinaten 2’631’712 / 1’170’356.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, ISOS-Gebiet Nr. 0789.
Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt (Nachbargebäude Nr. 23).
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 13. März 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Verkehrsbehinderung und Strassensperrung 17.–27. Februar 2026
Infolge Abschluss- und Deckbelagsarbeiten ist in der Alpenstrasse auf dem Abschnitt Sportweg bis Freiestrasse von Dienstag, 17., bis Freitag, 27. Februar 2026, mit Verkehrsbehinderungen und Wartezeiten zu rechnen.
An folgenden Tagen bleiben Teilabschnitte für jeglichen Durchgangsverkehr gesperrt:
Die Umleitung des Durchgansverkehrs via Lindenallee wird signalisiert.
Die Arbeiten sind stark wetterabhängig. Bei unpassenden Verhältnissen kann es daher zu kurzfristigen Änderungen im Ablauf kommen.
Die betroffenen Anwohner*innen werden direkt über die Einschränkungen informiert.
Für die Fussgänger und Fahrradfahrer (Fahrrad stossend) bleibt der Durchgang und der Zugang zu den Liegenschaften jederzeit gewährleistet.
Für die Bereitstellung von Ersatzparkplätzen wird ab dem 17. Februar bis zum Ende der Arbeiten die Freiestrasse zwischen der Lindenallee und der Alpenstrasse lediglich einspurig, Fahrtrichtung Nord – Süd, geführt.
Die Bauarbeiten sind so geplant, dass für die Bevölkerung möglichst wenig Behinderungen auftreten und die Arbeiten sicher auszuführen sind. Lärmimmissionen, Behinderungen und Einschränkungen sind während der Bauzeit leider nicht zu vermeiden.
Wir danken für Ihr Verständnis und bitten um Kenntnisnahme.
Einwohnergemeinde Interlaken
Abwasser Region Interlaken
Sprechstunde des Gemeinderats
Haben Sie ein Anliegen, das Sie persönlich mit dem Ressortvorsteher Sicherheit besprechen möchten?
Gerne steht Ihnen Gemeinderat Nils Fuchs am Montag, 2. März 2026, von 16.00 bis 18.00 Uhr im Gemeindehaus Interlaken für einen Austausch zu Anliegen, Fragen und Vorschlägen im Bereich Sicherheit zur Verfügung.
Bitte melden Sie sich vorgängig bei der Gemeindeschreiberei, Telefon 033 826 51 41, für die Sprechstunde an. Die weiteren Sprechstundentermine des Gemeinderats finden Sie unter www.interlaken-gemeinde.ch.
Einwohnergemeinde Interlaken
Bauherrschaft: Ahmadi Hamed, Beatenbergstrasse 29, 3800 Unterseen.
Projektverfasserin: AH-Buchhaltungen GmbH, Waldeggstrasse 84, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch: Bewilligung der Reklamen mit Aufschrift am Schaufenster sowie am Balkon Nord und Ost.
Standort: Rugenparkstrasse 34, Parzelle Nr. 951.
Nutzungszone: Arbeitszone A.
Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. März 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Bauherrschaft: Blatter Susanna, Alpenstrasse 46, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Schmocker Immobilien GmbH, Lanzenen 26a, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Wärmetechnische Erneuerung der Gebäudehülle; Ersatz Ölheizung durch Holzpelletheizung; Installation PV-Anlage.
Standort: Bühlstrasse 1, Parzelle Nr. 1495.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Inventar: keines.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. März 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Bauherrschaft: Rufer Marvin, Hondrichstrasse 56, 3700 Spiez.
Projektverfasserin: brönnimann architekten ag, Neugasse 10, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Anpassung der Fassadenfarbe; neues Reklameschild an der Nordfassade; wärmetechnische Erneuerung des Daches.
Standort: Höheweg 90, Parzelle Nr. 1344.
Nutzungszone: Mischzone MK3.
Inventar: Erhaltenswerter Bau, Ortsbildgestaltungsbereich.
Beanspruchte Ausnahme: Bauen vor der Baulinie, Art. 96a BauG.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis am 16. März 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Interlaken
Bauherrschaft: Wyttenbach David, Pfandernstrasse 72, 3645 Gwatt (Thun).
Projektverfasserin: Atelier Edelweiss GmbH, Alte Strasse 33, 3713 Reichenbach im Kandertal.
Bauvorhaben: Aufbau Attikageschoss sowie Montage einer Solaranlage.
Projektänderung 2: Grundrissveränderung Attikageschoss; Vergrösserung der Balkone.
Standort: Bernastrasse 37b, Parzelle Nr. 352.
Nutzungszone: Mischzone MA 3.
Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich.
Beanspruchte Ausnahmen:
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. März 2026
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Interlaken
Bauherrschaft und Projektverfasserin: Poniente GmbH, Xavier Hartmann, Schulgässli 1, 3800 Matten.
Bauvorhaben: Umnutzung und Sanierung Gebäude Waldrand (Rugenparkstrasse 55 und 57): Umnutzung der altrechtlichen Wohnungen in 10 Appartements mit 36 Gästebetten, welche im Rahmen eines strukturierten Beherbergungsbetriebes vermietet werden; energetische Sanierung des Gebäudes (Wände, Fenstern, Dach); Ersatz der Ölheizung mit aussen liegenden Wärmepumpen. Der Gastgewerbebetrieb Restaurant Waldrand bleibt unverändert. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank (Restaurant Waldrand): 50 Sitzplätze innen und 45 Sitzplätze auf der Terrasse (wie bisher), 10 Appartements mit insgesamt 36 Gästebetten; Öffnungszeiten: täglich bis 0.30 Uhr (wie bisher).
Standort: Rugenparkstrasse 55 und 57, Parzelle Nr. 450, Mischzone MA3, Koordinaten 2’631’578 / 1’169’692.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. März 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: 1618 AG, Zhu Wanting, Aarmühlestrasse 16, 3800 Interlaken.
Projektverfasser: Forum 4 AG für Architektur, Rosenstrasse 2, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Abbruch der Wohnhäuser Nrn. 16 und 18; Neubau eines Aparthotels mit 65 Appartements und 132 Gästebetten sowie einer Einstellhalle; Einbau Frühstücksraum mit 96 Sitzplätzen und Personalräume. Nicht öffentlicher Gastgewerbebetrieb ohne Alkoholausschank: 96 Sitzplätze innen und 10 Sitzplätze auf der Terrasse, 65 Appartements mit 132 Gästebetten; Öffnungszeiten: Innensitzplätze täglich bis 0.30 Uhr, Sitzplätze auf der Terrasse täglich bis 22.00 Uhr.
Hinweis: Baute im Grundwasser, temporäre Grundwasserabsenkung während der Bauphase.
Standort: Aarmühlestrasse 16, 18, Parzellen Nrn. 290, 492, Mischzone MA3, Koordinaten 2’631’712 / 1’170’356.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, ISOS-Gebiet Nr. 0789.
Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt (Nachbargebäude Nr. 23).
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 13. März 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Verkehrsbehinderung und Strassensperrung 17.–27. Februar 2026
Infolge Abschluss- und Deckbelagsarbeiten ist in der Alpenstrasse auf dem Abschnitt Sportweg bis Freiestrasse von Dienstag, 17., bis Freitag, 27. Februar 2026, mit Verkehrsbehinderungen und Wartezeiten zu rechnen.
An folgenden Tagen bleiben Teilabschnitte für jeglichen Durchgangsverkehr gesperrt:
Die Umleitung des Durchgansverkehrs via Lindenallee wird signalisiert.
Die Arbeiten sind stark wetterabhängig. Bei unpassenden Verhältnissen kann es daher zu kurzfristigen Änderungen im Ablauf kommen.
Die betroffenen Anwohner*innen werden direkt über die Einschränkungen informiert.
Für die Fussgänger und Fahrradfahrer (Fahrrad stossend) bleibt der Durchgang und der Zugang zu den Liegenschaften jederzeit gewährleistet.
Für die Bereitstellung von Ersatzparkplätzen wird ab dem 17. Februar bis zum Ende der Arbeiten die Freiestrasse zwischen der Lindenallee und der Alpenstrasse lediglich einspurig, Fahrtrichtung Nord – Süd, geführt.
Die Bauarbeiten sind so geplant, dass für die Bevölkerung möglichst wenig Behinderungen auftreten und die Arbeiten sicher auszuführen sind. Lärmimmissionen, Behinderungen und Einschränkungen sind während der Bauzeit leider nicht zu vermeiden.
Wir danken für Ihr Verständnis und bitten um Kenntnisnahme.
Einwohnergemeinde Interlaken
Abwasser Region Interlaken
Ersatzwahl in den Grossen Gemeinderat
Gestützt auf Artikel 28 Absatz 1 des Wahl- und Abstimmungsreglements wird für den Rest der laufenden Amtsdauer vom 1. April 2026 bis 31. Dezember 2028 als Mitglied des Grossen Gemeinderats und als Ersatz für die per Ende März zurücktretende Pia Boss als gewählt erklärt: Patrick Müller, 1982, General-Guisan-Strasse 23, 3800 Interlaken.
Gegen diese Ersatzwahl kann innert zehn Tagen seit der vorliegenden Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde eingereicht werden.
Gemeinderat Interlaken
Sprechstunde des Gemeinderats
Haben Sie ein Anliegen, das Sie persönlich mit dem Ressortvorsteher Sicherheit besprechen möchten?
Gerne steht Ihnen Gemeinderat Nils Fuchs am Montag, 2. März 2026, von 16.00 bis 18.00 Uhr im Gemeindehaus Interlaken für einen Austausch zu Anliegen, Fragen und Vorschlägen im Bereich Sicherheit zur Verfügung.
Bitte melden Sie sich vorgängig bei der Gemeindeschreiberei, Telefon 033 826 51 41, für die Sprechstunde an. Die weiteren Sprechstundentermine des Gemeinderats finden Sie unter www.interlaken-gemeinde.ch.
Einwohnergemeinde Interlaken
Bauherrschaft: Ahmadi Hamed, Beatenbergstrasse 29, 3800 Unterseen.
Projektverfasserin: AH-Buchhaltungen GmbH, Waldeggstrasse 84, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch: Bewilligung der Reklamen mit Aufschrift am Schaufenster sowie am Balkon Nord und Ost.
Standort: Rugenparkstrasse 34, Parzelle Nr. 951.
Nutzungszone: Arbeitszone A.
Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. März 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Bauherrschaft: ONLY Stores Switzerland AG, c/o Samuel Horner, Rorschacher Strasse 107, 9000 St. Gallen.
Projektverfasserin: Vögtli + Viecelli Architekten GmbH, Aarmühlestrasse 35, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Teil-Umnutzung Gastrobetrieb zu Verkaufsgeschäft; Rückbau der Raumeinteilungen und Erstellung einer neuen Grundrissaufteilung; Anbringen von Leuchtreklamen an Nord- und Ostfassade.
Standort: Bahnhofstrasse 23, Parzelle Nr. 475.
Nutzungszone: Mischzone MK 3.
Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich, Baugruppe D.
Beanspruchte Ausnahme: Bauen vor der Baulinie Art. 96a BauG.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 9. März 2025
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Interlaken
Beschlüsse des Grossen Gemeinderats
Der Grosse Gemeinderat hat am 27. Januar 2026 folgende Beschlüsse gefasst:
Änderung Kommissionenreglement
Die Änderungen der Artikel 1, 13 (Abs. 1–3), 14, 30, 31–32 und 45–47 sowie die Aufhebung des Kapitels F mit den Artikeln 20–24 des Kommissionenreglements 2017 werden mit Inkrafttreten auf den 1. April 2026 genehmigt.
Postulat Fuchs/Trafelet, Machbarkeits- und Bedarfsanalyse Sport- und Freizeitzentrum Jungfrau Region, Bericht und Abschreibung
Die Frist für die Beantwortung des Postulats Fuchs/Trafelet, Machbarkeits- und Bedarfsanalyse Sport- und Freizeitzentrum Jungfrau Region, wird um fünf Jahre verlängert.
Motion Rüegger, Optimierung des Verkehrsflusses an der Bahnhofstrasse, Beantwortung
Die Motion Rüegger, Optimierung des Verkehrsflusses an der Bahnhofstrasse, wird erheblich erklärt.
Rechtsmittel
Gegen die obigen Beschlüsse kann beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, innert dreissig Tagen ab der vorliegenden Publikation Beschwerde eingereicht werden.
Bauherrschaft: ONLY Stores Switzerland AG, c/o Samuel Horner, Rorschacher Strasse 107, 9000 St. Gallen.
Projektverfasserin: Vögtli + Viecelli Architekten GmbH, Aarmühlestrasse 35, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Teil-Umnutzung Gastrobetrieb zu Verkaufsgeschäft; Rückbau der Raumeinteilungen und Erstellung einer neuen Grundrissaufteilung; Anbringen von Leuchtreklamen an Nord- und Ostfassade.
Standort: Bahnhofstrasse 23, Parzelle Nr. 475.
Nutzungszone: Mischzone MK 3.
Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich, Baugruppe D.
Beanspruchte Ausnahme: Bauen vor der Baulinie Art. 96a BauG.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 9. März 2025
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Interlaken
Bauherrschaft: Rieder Michael, Postgasse 25, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Schmocker Sanitär-Heizung, Schmockenstrasse 134, 3803 Beatenberg.
Bauvorhaben: Ersatz Elektrospeicherheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Postgasse 25, Parzelle Nr. 1468.
Nutzungszone: Wohnzone W3.
Inventar: keine.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. März 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Bauherrschaft: Freluzo Immobilien GmbH, Jungfraustrasse 48, 3800 Interlaken, Mettler Silvia, Niesenstrasse 16, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin / Vertreterin: Forum 4 AG für Architektur, Rosenstrasse 2, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Parzelle Nr. 441: Erstellung von drei Autoabstellplätzen; Parzelle Nr. 2102: Erstellung von zehn Autoabstellplätzen.
Standort: Florastrasse 17 (Parzelle Nr. 441) und Florastrasse (Parzelle Nr. 2102).
Nutzungszone: Wohnzone W3.
Inventar: keine.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654.
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. März 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Interlaken
Verlag Schlaefli & Maurer AG
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