Interlaken (7)

Baupublikation

Bauherrschaft: Wash and Go Interlaken GmbH, Postgasse 1, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Schmocker Immobilien GmbH, Lanzenen 26a, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Einbau eines Waschsalons in Gewerbefläche; Anbringen von Reklamen an der Schaufensterverglasung; Einbau einer Lüftungsanlage.

Standort: Höheweg 72, Parzelle Nr. 1725 (BR 1726).

Nutzungszone: Hotelzone B.

Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich.

Beanspruchte Ausnahme: Bauen vor Baulinie Art. 96a BauG.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654.

Auflage- und Einsprachefrist bis 14. April 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 13.03.2025

Einwohnergemeinde

2. Sitzung 2025 des Grossen Gemeinderats

Dienstag, 18. März 2025, 19.30 Uhr in der Aula Mittengraben, Bildungszentrum Interlaken bzi, Mittengrabenstrasse 14, Interlaken

Traktanden

  1. Protokoll
  2. Bericht der Geschäftsprüfungskommission 
  3. Verwaltungsbericht 2024
  4. Dringliche Motion Nyffeler / Thali, Bemessung, Verwendung und Vollzug der Kurtaxe (Änderung des Kurtaxenreglements), Beantwortung
  5. Postulat Fuchs / Trafelet, Zulassung Kutschenführer für kommerzielle Kutschenfahrten, Beantwortung
  6. Orientierungen / Verschiedenes

Die Sitzung ist öffentlich.

Publiziert am 13.03.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Sieber Stephan, Schwalmerenweg 7, 3800 Interlaken.

Projektverfasser: Schmocker Sanitär-Heizung, Schmockenstrasse 134, 3803 Beatenberg.

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe; Rückbau Öltank im UG und Umnutzung Tankraum zu Keller.

Standort: Schwalmerenweg 7, Parzelle Nr. 1604 (BR 1475).

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Inventar: keines.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 7. April 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 13.03.2025

Einwohnergemeinde

2. Sitzung 2025 des Grossen Gemeinderats

Dienstag, 18. März 2025, 19.30 Uhr in der Aula Mittengraben, Bildungszentrum Interlaken bzi, Mittengrabenstrasse 14, Interlaken

Traktanden

  1. Protokoll
  2. Bericht der Geschäftsprüfungskommission 
  3. Verwaltungsbericht 2024
  4. Dringliche Motion Nyffeler / Thali, Bemessung, Verwendung und Vollzug der Kurtaxe (Änderung des Kurtaxenreglements), Beantwortung
  5. Postulat Fuchs / Trafelet, Zulassung Kutschenführer für kommerzielle Kutschenfahrten, Beantwortung
  6. Orientierungen / Verschiedenes

Die Sitzung ist öffentlich.

Publiziert am 06.03.2025

Einwohnergemeinde

Anordnung einer Abstimmung

Der Gemeinderat hat den nächsten Termin für Abstimmungen in Gemeindeangelegenheiten auf den 18. Mai 2025 angesetzt. An diesem Termin werden den Stimmberechtigten folgende Geschäfte zum Entscheid vorgelegt:

  1. Überbauungsordnung Nr. 23 «IBI-Areal» (Referendumsabstimmung)
  2. Kurtaxenreglement, Änderung

Gegen die Anordnung der Abstimmung kann innert 30 Tagen seit der vorliegenden Publikation und gegen das Ergebnis der Urnenabstimmung innert 30 Tagen ab der Urnenabstimmung beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde eingereicht werden.

Interlaken, 26. Februar 2025

Gemeinderat Interlaken

Publiziert am 06.03.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Sieber Stephan, Schwalmerenweg 7, 3800 Interlaken.

Projektverfasser: Schmocker Sanitär-Heizung, Schmockenstrasse 134, 3803 Beatenberg.

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe; Rückbau Öltank im UG und Umnutzung Tankraum zu Keller.

Standort: Schwalmerenweg 7, Parzelle Nr. 1604 (BR 1475).

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Inventar: keines.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 7. April 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 06.03.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Kursaal Interlaken Holding AG, Strandbadstrasse 44, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Agrola AG, Theaterstrasse 15a, 8401 Winterthur.

Bauvorhaben: Neuerstellung Photovoltaikanlage.

Standort: Strandbadstrasse 30, Parzelle Nr. 173.

Nutzungszone: Hotelzone B und C.

Inventar: Schützenswertes K-Objekt, Ortsbildgestaltungsbereich.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 31. März 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 06.03.2025


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