Interlaken (8)

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasser: Daniele Schranz, Lanzenen 26c, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Installation frei stehende PV-Anlage (nachträgliches Baugesuch).

Standort: Lanzenen 26c, Parzelle Nr. 1393, BR 1942, Uferschutzplanung Wilderswilmoos (Wohnzone 2-geschossig), Koordinaten 2’633’591 / 1’171’403.

Schutzgebiete/Objekte: Gewässerschutzbereich Au.

Auflage- und Einsprachefrist bis 9. November 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 08.10.2026

Einwohnergemeinde

Papiersammlung vom Donnerstag, 15. Oktober 2026

Am Donnerstag, 15. Oktober 2026, wird die Papiersammlung durch die Schulen Interlaken durchgeführt. Bitte beachten Sie, dass das Papier im Ostquartier am Vormittag eingesammelt wird und das im Westquartier am Nachmittag.

Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 08.10.2026

Einwohnergemeinde

Verfügung Verkehrsmassnahme

Die Sicherheitskommission Interlaken verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr (SVG) sowie Art. 44 Abs. 2 der Strassenverordnung des Kantons Bern vom 29. Oktober 2008 (SV) und mit Zustimmungsverfügung 1042–26 des Oberingenieurkreises I vom 22. September 2026 die folgende Verkehrsmassnahme: 

Bestehend: Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder.

Ergänzung: Zusatz «E-Bike gestattet».

Ort: Rosenstrasse

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 46 Abs. 1 des Gemeindepolizeireglements und Art. 53 und 54 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Einsprache beim Gemeinderat Interlaken erhoben werden. Die Einsprache ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift der oder des Betroffenen erhalten. 

Sicherheitskommission Interlaken

Publiziert am 08.10.2026

Einwohnergemeinde

5. Sitzung 2026 des Grossen Gemeinderats

Dienstag, 13. Oktober 2026, 19.30 Uhr in der Aula des Gymnasiums Interlaken

Traktanden

  1. Protokoll
  2. Budget 2027
  3. ICT Volksschule, Ersatzbeschaffung Schüler- und Lehrpersonengeräte, Rahmenkredit
  4. Motion Nyffeler/Thali, Bemessung, Verwendung und Vollzug der Kurtaxe (Änderung des Kurtaxenreglements), Fristverlängerung
  5. Orientierungen / Verschiedenes

Die Sitzung ist öffentlich.

Publiziert am 08.10.2026

Einwohnergemeinde

Stellenzuordnungsverordnung 2027

Der Gemeinderat hat am 29. April 2026 die Neufassung der Stellenzuordnungsverordnung 2019 (ISR 156.112) beschlossen. Die Stellenzuordnungsverordnung 2027 tritt auf den 1. Januar 2027 in Kraft.

Die Verordnung kann am Infoschalter der Gemeindeverwaltung Interlaken eingesehen oder bezogen werden. Sie ist auch auf www.interlaken-gemeinde.ch/politik/reglemente/1-gemeinde-volk-organe unter der Nummer 156.112 aufgeschaltet.

Gegen die Verordnung kann innert 30 Tagen seit dieser Publikation schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde eingereicht werden.

Gemeindeschreiberei Interlaken

Publiziert am 01.10.2026

Einwohnergemeinde

5. Sitzung 2026 des Grossen Gemeinderats

Dienstag, 13. Oktober 2026, 19.30 Uhr in der Aula des Gymnasiums Interlaken

Traktanden

  1. Protokoll
  2. Budget 2027
  3. ICT Volksschule, Ersatzbeschaffung Schüler- und Lehrpersonengeräte, Rahmenkredit
  4. Motion Nyffeler/Thali, Bemessung, Verwendung und Vollzug der Kurtaxe (Änderung des Kurtaxenreglements), Fristverlängerung
  5. Orientierungen / Verschiedenes

Die Sitzung ist öffentlich.

Publiziert am 01.10.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Howell Guisan AG, c/o Howell Home AG, Postgasse 9, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: HMS Architekten AG, Seestrasse 20, 3700 Spiez.

Bauvorhaben: Erweiterung der projektierten Einstellhalle (bisher bewilligt auf den Parzellen Nrn. 1286, 1355, 1507, 1998) zusätzlich auf die Parzelle Nr. 1070; ohne Anpassung der Erschliessung.

Standort: General-Guisan-Strasse 27a, Parzellen Nrn. 1070, 1286, 1355, 1507, 1998.

Nutzungszone: Mischzone MA3.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Schutzobjekt: keines.

Beanspruchte Ausnahme: Bauen im Grundwasser, Anhang 4 Ziff. 211 Abs. 2 GSchV

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654.

Auflage- und Einsprachefrist bis am 26. Oktober 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG).

Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 01.10.2026

Einwohnergemeinde

Sprechstunde des Gemeindepräsidenten

Haben Sie ein Anliegen, das Sie persönlich mit dem Gemeindepräsidenten besprechen möchten? Gerne steht Ihnen Gemeindepräsident Philippe Ritschard am Montag, 5. Oktober 2026, von 16.00 bis 18.00 Uhr im Gemeindehaus Interlaken für eine Besprechung zur Verfügung.

Bitte melden Sie sich vorgängig unter Telefon 033 826 51 41 für die Sprechstunde an.

Einwohnergemeinde Interlaken

Publiziert am 01.10.2026


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