
Sprechstunde des Gemeindepräsidenten
Haben Sie ein Anliegen, das Sie persönlich mit dem Gemeindepräsidenten oder einem Gemeinderatsmitglied besprechen möchten?
Die Sprechstunde findet neu jeden 1. Montag im Monat von 16.00 bis 18.00 Uhr statt. Der Gemeindepräsident und die Gemeinderatsmitglieder stehen abwechselnd für einen Austausch zu Anliegen, Fragen und Vorschlägen zur Verfügung. Sie finden die Liste der Termine 2026 unter www.interlaken-gemeinde.ch.
Gerne steht Ihnen Gemeindepräsident Philippe Ritschard am Montag, 2. Februar 2026, von 16.00 bis 18.00 Uhr im Gemeindehaus Interlaken für eine Besprechung zur Verfügung.
Bitte melden Sie sich vorgängig bei der Gemeindeschreiberei, Telefon 033 826 51 41, für die Sprechstunde an.
Gemeinderat Interlaken
Bauherrschaft und Projektverfasserin: Lötschberg AG, General-Guisan-Strasse 31, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Umbau Hotel Lötschberg: Einbau von zwei Hotelzimmern im Mehrzweckraum im 1. Obergeschoss; Einbau einer neuen Küche sowie Umnutzung der Küche in Wäscherei im Erdgeschoss. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 38 Sitzplätze innen (unverändert), 20 Gästezimmer mit 40 Gästebetten (bisher 18 Gästezimmer mit 36 Gästebetten); Öffnungszeiten täglich bis 0.30 Uhr (unverändert).
Standort: General-Guisan-Strasse 31, Parzelle Nr. 1073, Wohnzone W3, Koordinaten 2’480’000 / 1’070’000.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und Baugruppe C (Interlaken, Bernastrasse).
Schutzobjekt: Erhaltenswertes K-Objekt.
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Februar 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Intersee AG, Alpenstrasse 2, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Rugenaustrasse 20: Umnutzung einer Erstwohnung im EG zur touristischen Vermietung ab drei aufeinanderfolgenden Nächten, Beherbergung von vier Gästen. Rugenaustrasse 22: Umnutzung einer Erstwohnung im EG sowie im 1. OG zur touristischen Vermietung ab drei aufeinanderfolgenden Nächten, Beherbergung von sechs Gästen.
Standort: Rugenaustrasse 20 und 22, Parzelle Nr. 709.
Nutzungszone: Wohnzone W3.
Inventar: Rugenaustrasse 20: schützenswerter Bau.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Februar 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Bauherrschaft: Ivana und Marko Bozic, Waldeggstrasse 7, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Impuls AG, Mittlere Strasse 74, 3600 Thun.
Bauvorhaben: Abbruch Garage Gebäude Nr. 7a; Erweiterung EFH um ein Geschoss; Erstellung einer Erstwohnung im Dachgeschoss; neue Erschliessung durch Aussentreppe; Montage einer PV-Anlage auf Flachdach; Erstellung von zwei Aussenparkplätzen; Erstellung eines Aussensitzplatzes (ungedeckt).
Standort: Waldeggstrasse 7, Parzelle Nr. 1231.
Nutzungszone: Wohnzone W3.
Inventar: keines.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Februar 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
1. Sitzung 2026 des Grossen Gemeinderats
Dienstag, 27. Januar 2026, 19.30 Uhr in der Aula des Gymnasiums Interlaken
Traktanden
Die Sitzung ist öffentlich.
Ferienbetreuung 2026
Die IMU-Gemeinden bieten eine gemeinsame Ferienbetreuung an. Das Angebot richtet sich ausschliesslich an Schülerinnen und Schüler des Kindergartens und der 1. bis 6. Klassen der öffentlichen Schulen der Gemeinden Interlaken, Matten und Unterseen.
Daten
Angebot
Die Kinder werden von pädagogisch ausgebildetem Personal betreut. Das Tagesprogramm wird dem Alter der Kinder entsprechend aufgebaut und beinhaltet kreatives Arbeiten, freies animiertes Spielen, gemeinsames Kochen und Essen, Lesen und Ausflüge.
Kosten
Fr. 30.– pro Tag (inkl. Znüni, Mittagessen und Zvieri)
Detaillierte Ausschreibung und Anmeldung
Alle aktuellen Unterlagen finden Sie auf den Internetseiten der Schulen Interlaken, Matten und Unterseen. Anmeldeschluss ist der 28. Februar 2026.
Feuerwehr Neurekrutierung 2026
Alle Frauen und Männer (Schweizer Bürger/-innen und Ausländer/-innen mit C-Ausweis) des Jahrgangs 2005, welche im Jahr 2025 in eine der Gemeinden Bönigen, Därligen, Interlaken, Iseltwald, Leissigen, Matten oder Unterseen gezogen sind, und alle Frauen und Männer mit Jahrgang 2005, die bereits in diesen Gemeinden wohnhaft waren, werden feuerwehrdienstpflichtig.
Interessierte Mitbürger/-innen ab dem 21. Altersjahr werden gebeten, sich für den Feuerwehrdienst zur Verfügung zu stellen. Speziell interessiert sind wir an jenen Bewerbern/-innen, welche den Arbeitsplatz auf dem Bödeli bzw. in Bönigen, Därligen, Iseltwald oder Leissigen haben und/oder bereits Feuerwehrdienst geleistet haben.
Für die Rekrutierung zum Feuerwehrdienst wurde allen mit Jahrgang 2005 von der Feuerwehr Bödeli ein Orientierungsschreiben mit Fragebogen zugestellt.
Wer keinen Fragebogen erhalten hat, aber in der Feuerwehr Bödeli mitmachen möchte, meldet sich bis zum 21. Januar 2026 per Mail info@feuerwehr-boedeli.ch oder schriftlich bei der Feuerwehr Bödeli, Lindenallee 90, 3800 Interlaken.
Geeignete Personen werden durch das Kommando persönlich zur Rekrutierung am Dienstag, 10. Februar 2026, 18.00–21.00 Uhr (gestaffelt) aufgeboten.
Entschuldigungen (auch Militärdienst) sind vor der Rekrutierung schriftlich an den Kommandanten, Thomas Dummermuth, Lindenallee 90, 3800 Interlaken, zu richten. Unentschuldigtes Nichterscheinen wird gemäss Reglement mit Fr. 100.– gebüsst.
Gesuche für die Befreiung von der Feuerwehrpflichtersatzsteuer: Aktivmitglieder von Betriebsfeuerwehren / Invalide / Alleinerziehende haben die Möglichkeit, schriftlich ein Gesuch an das Kommando der Feuerwehr Bödeli zu stellen.
Kommando Feuerwehr Bödeli
Bauherrschaft: Howell Guisan AG, c/o Howell Home AG, Postgasse 9, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: HMS Architekten AG, Seestrasse 20, 3700 Spiez.
Bauvorhaben: Abbruch der Gebäude Nrn. 27a, 27c, 27d und 27e; Neubau von vier Mehrfamilienhäusern mit Attikageschoss und Einstellhalle; Nutzung von Haus «Harder» zur touristischen Vermietung mit 19 Gästen; Nutzung der Häuser «Eiger», «Mönch» und «Jungfrau» als Erstwohnungen mit Ausnahme von gesamthaft vier Wohnungen, welche als klassische Zweitwohnungen genutzt werden; Erstellung einer neuen Ostfassade zum Gebäude Nr. 27b; Installation von PV-Anlagen und aussen aufgestellten Wärmepumpen; Änderung Erschliessung; Umgebungsgestaltung.
Hinweis: Das Bauvorhaben wird in Anwendung von Art. 75 BauG beurteilt.
Standort: General-Guisan-Strasse 27a, 27c, 27d, 27e, 27i, 27k, Parzellen Nrn. 721, 1286, 1355, 1356, 1507, 1998.
Nutzungszone: Wohnzone W3, teilweise Mischzone MA3.
Inventar: keine.
Beanspruchte Ausnahmen:
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654.
Auflage- und Einsprachefrist bis am 30. Januar 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31, Abs. 4a BauG).
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Interlaken
Ferienbetreuung 2026
Die IMU-Gemeinden bieten eine gemeinsame Ferienbetreuung an. Das Angebot richtet sich ausschliesslich an Schülerinnen und Schüler des Kindergartens und der 1. bis 6. Klassen der öffentlichen Schulen der Gemeinden Interlaken, Matten und Unterseen.
Daten
Angebot
Die Kinder werden von pädagogisch ausgebildetem Personal betreut. Das Tagesprogramm wird dem Alter der Kinder entsprechend aufgebaut und beinhaltet kreatives Arbeiten, freies animiertes Spielen, gemeinsames Kochen und Essen, Lesen und Ausflüge.
Kosten
Fr. 30.– pro Tag (inkl. Znüni, Mittagessen und Zvieri)
Detaillierte Ausschreibung und Anmeldung
Alle aktuellen Unterlagen finden Sie auf den Internetseiten der Schulen Interlaken, Matten und Unterseen. Anmeldeschluss ist der 28. Februar 2026.
Feuerwehr Neurekrutierung 2026
Alle Frauen und Männer (Schweizer Bürger/-innen und Ausländer/-innen mit C-Ausweis) des Jahrgangs 2005, welche im Jahr 2025 in eine der Gemeinden Bönigen, Därligen, Interlaken, Iseltwald, Leissigen, Matten oder Unterseen gezogen sind, und alle Frauen und Männer mit Jahrgang 2005, die bereits in diesen Gemeinden wohnhaft waren, werden feuerwehrdienstpflichtig.
Interessierte Mitbürger/-innen ab dem 21. Altersjahr werden gebeten, sich für den Feuerwehrdienst zur Verfügung zu stellen. Speziell interessiert sind wir an jenen Bewerbern/-innen, welche den Arbeitsplatz auf dem Bödeli bzw. in Bönigen, Därligen, Iseltwald oder Leissigen haben und/oder bereits Feuerwehrdienst geleistet haben.
Für die Rekrutierung zum Feuerwehrdienst wurde allen mit Jahrgang 2005 von der Feuerwehr Bödeli ein Orientierungsschreiben mit Fragebogen zugestellt.
Wer keinen Fragebogen erhalten hat, aber in der Feuerwehr Bödeli mitmachen möchte, meldet sich bis zum 21. Januar 2026 per Mail info@feuerwehr-boedeli.ch oder schriftlich bei der Feuerwehr Bödeli, Lindenallee 90, 3800 Interlaken.
Geeignete Personen werden durch das Kommando persönlich zur Rekrutierung am Dienstag, 10. Februar 2026, 18.00–21.00 Uhr (gestaffelt) aufgeboten.
Entschuldigungen (auch Militärdienst) sind vor der Rekrutierung schriftlich an den Kommandanten, Thomas Dummermuth, Lindenallee 90, 3800 Interlaken, zu richten. Unentschuldigtes Nichterscheinen wird gemäss Reglement mit Fr. 100.– gebüsst.
Gesuche für die Befreiung von der Feuerwehrpflichtersatzsteuer: Aktivmitglieder von Betriebsfeuerwehren / Invalide / Alleinerziehende haben die Möglichkeit, schriftlich ein Gesuch an das Kommando der Feuerwehr Bödeli zu stellen.
Kommando Feuerwehr Bödeli
Bauherrschaft: Top Camp AG, Fabrikstrasse 21, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Imboden Architektur AG, Seestrasse 17, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Neubau Gewerbehalle mit Abstellplätzen für Reisemobile, Wohnwagen, Boote und Oldtimer, einer Waschanlage, einer Tierklinik im EG sowie Gewerberäumlichkeiten/Büros/Ateliers im 1. und 2. OG; Raumklimatisierung im 1. und 2. OG; Pfählung.
Standort: Geissgasse 4, Parzelle Nr. 140 (BR 2115).
Nutzungszone: Arbeitszone A.
Inventar: keine.
Beanspruchte Ausnahmen:
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 30. Januar 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31, Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Interlaken
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
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