Iseltwald (3)

Gemischte Gemeinde

Wahl Nachführungsgeometer 2026–2033

Das Mandat für die Nachführung des amtlichen Vermessungswerkes in der Gemischten Gemeinde Iseltwald musste aufgrund der bundesrechtlichen Vorgaben öffentlich ausgeschrieben werden.

Einzig ist das Angebot des bisherigen Nachführungsgeometers eingegangen. Folglich wählte der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 1. Mai 2025 Lukas Eiholzer, Flotron AG, Meiringen, sowie dessen Nachfolger Johannes Gerber, Flotron AG, Meiringen, in separatem Vertrag für die Vertragsperiode von 2026 bis 2033.

Das kantonale Geoinformationsgesetz (Art. 45 Abs. 1 KGeoIG) schreibt vor, dass der Nachführungsvertrag zu seiner Gültigkeit der Genehmigung der Vermessungsaufsicht bedarf. Das Amt für Geoinformationen des Kantons Bern genehmigte diesen am 26. September 2025.

Gemischte Gemeinde Iseltwald

Publiziert am 06.11.2025

Gemischte Gemeinde

Ordentliche Versammlung

Freitag, 5. Dezember 2025, 20.00 Uhr in der Schul- und Mehrzweckanlage Iseltwald

Traktanden

  1. Budget 2026: Genehmigung des Budgets 2026
  2. Kenntnisnahme Finanzplan 2025–2030
  3. Rechnungsprüfungsorgan 2026–2029
  4. Ortsplanungsrevision: Beschluss 2. Phase
  5. Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland
    Aufhebung/Weiterführung Beschluss vom 27. November 2020
  6. Wahlen:
    a. Gemeindepräsidium
    b. Gemeinderat
    c. Wasser- und Abwasserkommission
  7. Verschiedenes, Orientierungen

Anschliessend Burgerversammlung

Traktanden Burgerversammlung

  1. Wahlen Burgerkommission
  2. Verkauf der Parzelle Nr. 951
  3. Ausrichtung eines Burgernutzens
  4. Verschiedenes, Orientierungen

Die Protokolle beider Versammlungen liegen vom 11. Dezember 2025 während 30 Tagen öffentlich auf. Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat einzureichen. Der Gemeinderat entscheidet über Einsprachen und genehmigt die Protokolle.

Die Erläuterung der Versammlungsgeschäfte erfolgt in der nächsten Ausgabe des Gmeinds-Blettli. Das Budget 2026 kann in gedruckter Form bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder auf www.iseltwald.ch heruntergeladen werden.

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Iseltwald Wohnsitz haben, sind zu dieser Gemeindeversammlung freundlich eingeladen.

Publiziert am 06.11.2025

Gemischte Gemeinde

Öffnungszeiten Freitag, 7. November 2025

Am Freitag, 7. November 2025, findet der Personalausflug der Gemeindeverwaltung statt. Die Gemeindeverwaltung bleibt aus diesem Grund den ganzen Tag geschlossen.

Wir bitten um Kenntnisnahme und Verständnis.

Gemeindeverwaltung Iseltwald

Publiziert am 06.11.2025


Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen

Telefon 033 828 12 00
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Unsere Öffnungszeiten:
Montag – Freitag
08.00 – 12.00 und 13.30 – 17.00 Uhr