Iseltwald (5)

Gemischte Gemeinde

Belagsarbeiten Alpstrasse ab Muoschbach Richtung Bättenalp

Ab Montag, 6. Juli 2026, werden auf der Alpstrasse ab Muoschbach Richtung Bättenalp Belagsarbeiten durchgeführt. Die Arbeiten dauern voraussichtlich zwei bis drei Wochen.

Während der Bauzeit ist die Strasse jeweils werktags von 7.00 bis 19.00 Uhr für jeglichen Verkehr gesperrt. Ausserhalb dieser Zeiten bleibt die Durchfahrt möglich.

Witterungsbedingt kann es zu Terminverschiebungen oder Anpassungen des Bauprogramms kommen.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die notwendigen Arbeiten und die damit verbundenen Einschränkungen.

Gemeinde Iseltwald und Bergschaft Bättenalp

Publiziert am 18.06.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: 38 Grad AG, Wiesenstrasse 38, 8700 Küsnacht.

Projektverfasserin: Dällenbach Ewald Architekten AG, Industrieweg 33, 3612 Steffisburg.

Bauvorhaben: Neubau von drei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage, oberirdischen Parkplätzen und einem offenen Carport.

Hinweis: Vorbehalten bleibt die Genehmigung des überarbeiteten Baureglements durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung.

Standort: Mühle, Parzellen Nrn. 1167, 1214, 1215, 1216 und 1218, Wohnzone W2 und Grünzone, Koordinaten 2’639’972 / 1’173’130.

Schutzzonen: Gewässerschutzzone Au, ISOS-Gebiet Nr. 0791.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt (Nachbargebäude Müli 98a).

Ausnahmen:

  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
  • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG)
  • Ausrichtung der Wohnräume gegen Norden (Art. 64 BauV)
  • grosser Grenzabstand gegen Norden (Art 11 GBR)

Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Juli 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Iseltwald, 3807 Iseltwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 11.06.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: 38 Grad AG, Wiesenstrasse 38, 8700 Küsnacht.

Projektverfasserin: Dällenbach Ewald Architekten AG, Industrieweg 33, 3612 Steffisburg.

Bauvorhaben: Neubau von drei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage, oberirdischen Parkplätzen und einem offenen Carport.

Hinweis: Vorbehalten bleibt die Genehmigung des überarbeiteten Baureglements durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung.

Standort: Mühle, Parzellen Nrn. 1167, 1214, 1215, 1216 und 1218, Wohnzone W2 und Grünzone, Koordinaten 2’639’972 / 1’173’130.

Schutzzonen: Gewässerschutzzone Au, ISOS-Gebiet Nr. 0791.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt (Nachbargebäude Müli 98a).

Ausnahmen:

  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
  • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG)
  • Ausrichtung der Wohnräume gegen Norden (Art. 64 BauV)
  • grosser Grenzabstand gegen Norden (Art 11 GBR)

Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Juli 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Iseltwald, 3807 Iseltwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 04.06.2026

Gemischte Gemeinde

Genehmigung Nachkredit Unterhalt ARA, Pumpwerke / Fakultatives Referendum

Mit dem Budget 2026 wurde für den Unterhalt ARA, Pumpwerke (7201.3144.01), ein Kredit von Fr. 50'500.– beschlossen. An der Gemeinderatssitzung vom 21. Mai 2026 wurde ein Nachkredit von Fr. 16'850.– für dieses Konto genehmigt.

Gemäss Art. 32 des Organisationsreglements der Gemeinde Iseltwald kann gegen Gemeinderatsbeschlüsse, welche Ausgaben von Fr. 50'000.– übersteigen, das fakultative Referendum ergriffen werden. Mindestens 5% der 302 Stimmberechtigten können innert 30 Tagen ab Bekanntmachung gegen diesen Beschluss schriftlich beim Gemeinderat Iseltwald das Referendum ergreifen.

Der Gemeinderat

Publiziert am 04.06.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Elsbeth und Fritz Abegglen, Schoren 6, 3807 Iseltwald.

Projektverfasser: Huggler Emil, Ursisbalmweg 12, 3853 Niederried.

Bauvorhaben: Montage einer aussen stehenden Luft-Wasser-Wärmepumpe.

Standort: Schoren 6, Parzelle Nr. 827, Wohnzone W2, Koordinaten 2'640’537 / 1'173’512.

Schutzzone: ISOS Gemeinde Iseltwald.

Gewässerschutz: Gewässerschutzbereich Au.

Beantragte Ausnahmen: keine.

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Iseltwald, Marderbach 15f, 3807 Iseltwald.

Auflage- und Einsprachefrist bis 29. Juni 2026.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Gemeindeverwaltung Iseltwald einzureichen. Ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der angesetzten Frist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Gemeinderat Iseltwald

Publiziert am 04.06.2026


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