
Öffentliche Bekanntmachung
Erlass einer Planungszone nach Art. 27 RPG und Art. 62 ff. BauG im Baugebiet der Gemischten Gemeinde Iseltwald
Der Gemeinderat von Iseltwald hat am 20. November 2025 gestützt auf Art. 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 und Art. 62 ff. des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 mit sofortiger Wirkung folgende Planungszone beschlossen:
Planungszwecke: Überprüfen der zulässigen Wohnnutzungen im Planungsperimeter der Planungszone im Hinblick auf die Beschränkung von Zweitwohnungen sowie die Beschränkung der kurzzeitigen Vermietung von Wohnungen
Planungsperimeter:
Die Planungszone wird für die Dauer von 2 Jahren bestimmt. Während der Geltungsdauer darf in dem von der Planung betroffenen Gebiet nichts unternommen werden, das den Planungszweck beeinträchtigen könnte.
Die Planungszone liegt vom 4. Dezember 2025 bis 16. Januar 2026 in der Gemeindeverwaltung Iseltwald öffentlich auf. Sie kann während der Schalteröffnungszeiten oder unter www.iseltwald.ch eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Während der Auflagefrist kann mit Einsprache geltend gemacht werden, die verfügte Planungszone oder ihre Dauer seien nicht notwendig oder die bekannt gegebene Planungsabsicht sei nicht zweckmässig (Art. 63 Abs. 2 BauG).
Allfällige Einsprachen sind schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Iseltwald, Marderbach 15f, 3807 Iseltwald, einzureichen.
Richtlinien
Der Gemeinderat hat gleichzeitig die folgenden Richtlinien im Zusammenhang mit dem Umgang mit Baugesuchen beschlossen:
Iseltwald, 20. November 2025
Der Gemeinderat
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
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