Kanton (48)

Gemischte Gemeinde

Anpassung Organisationsverordnung: Inkrafttreten

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Iseltwald an seiner Sitzung vom 29. Januar 2026 Anpassingen in der Organisationsverordnung (OrgV) beschlossen hat. Die Anpassungen treten am 1. März 2026 in Kraft. 

Rechtsmittelbelehrung

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, erhoben werden. 

Gemeinderat Iseltwald

Publiziert am 05.02.2026

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchsteller: Samuel Spörri, Aareweg 7, 3805 Goldswil b. Interlaken.

Projektverfasserin: AP-Schreinerei GmbH, Hauptstrasse 288, 3852 Ringgenberg.

Bauvorhaben: Sanierung Wohnung EG und UG mit Einbau einer Bodenheizung, Ersatz der Fenster und Installation einer aussen aufgestellten Wärmepumpe.

Standort: Hauptstrasse 140, Gbbl. Nr. 868, Koordinaten 2’634’833 / 1’172’280.

Nutzungszone: Überbauungsordnung Dorfkernzone, Überbauungsplan Nr. 3 «Dorf».

Schutzobjekt: ISOS Perimeter Nr. 1 (Baugruppe A Ringgenberg, Dorf).

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Naturgefahren: keine.

Ausnahmen: keine.

Hinweis: Nachbargebäude erhaltenswertes K-Objekt.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2025-18588). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflage- und Einsprachefrist bis 9. März 2026.

Es wird auf die aufgestellten Profile / Pflöcke und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Ringgenberg, 2. Februar 2026

Bauverwaltung Ringgenberg

Publiziert am 05.02.2026

Baupublikation

Gesuchstellerin: STWEG Chalet Marmota, vertreten durch Helion Energy AG, Niedermattstrasse 1, 4528 Zuchwil.

Projektverfasserin: WIELAND TB, St. Jakobstrasse 38, 4147 Aesch.

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort: Terrassenweg 137, Parzelle Nr. 4021, Koordinaten 2’646’600 / 1’164’510.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/264826

Auflage- und Einsprachefrist bis 2. März 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 20. Januar 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 05.02.2026

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Schmidmatta-Kommission, Kirchgasse 31, 3812 Wilderswil.

Bauvorhaben: Erstellen von vier neuen Parkplätzen (Material: Rasengittersteine) und Verschiebung Maschendrahtzaun (Höhe 1 m).

Standort: Schmidmatta, Parzelle Nr. 78, Zone für öffentliche Nutzung E «Forstbetriebsgebäude», Koordinaten 2’632’265 / 1’167’652.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet: blau.

Ausnahmen:

  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG, Art. 24 GBR)

Auflage- und Einsprachefrist bis 9. März 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 05.02.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Bergschaft Horet-Bodmi, Beat Wyss, Schwendi 640, 3804 Habkern.

Projektverfasserin: Wyss Holzbau AG, Mätteli Bohlseite 1002, 3804 Habkern.

Bauvorhaben: Ersatz Schindel- durch Blechdach.

Standort: Alp Bodmi 795, Parzelle Nr. 306, Zone: LWZ, Koordinaten 2’635’750 / 1’175’674.

Schutzzonen: Gewässerschutzzone Au, Moorlandschaft Nr. 13 Habkern/Sörenberg, eidgenössisches Jagdbanngebiet.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
  • Bauvorhaben innerhalb der Moorlandschaft Nr. 13 Habkern/Sörenberg
  • Ausnahmen vom vorsorglichen Schutz für Moorlandschaften (Art. 7 MLV)
  • Eingriffe in Schutzobjekte nach Art. 18 ff. NHG
  • Bauten im eidgenössischen Jagdbanngebiet

Auflage- und Einsprachefrist bis 9. März 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Habkern, Im Holz 373, 3804 Habkern.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 05.02.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Luftseilbahn Wengen–Männlichen AG, Bodendiele, 3823 Wengen.

Projektverfasserin: Architekturbüro Leonini GmbH, Am Lehn 1339e, 3823 Wengen.

Bauvorhaben: Energetische Sanierung mit Einbau einer aussen stehenden Wärmepumpe und einer PV-Anlage an der Südfassade.

Standort: Wengiboden 1350f, Wengen, Parzelle Nr. 1008, Zone: UeO Nr. 1A «Luftseilbahn Wengen-Männlichen», Koordinaten 2’636’992 / 1’161’781.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet: gelb/blau.

Auflage- und Einsprachefrist bis 9. März 2026.

Auflagestellen:

  • Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
  • Tourismusbüro Wengen, 3823 Wengen

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 05.02.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Beton-Anlage Brienz AG, Museumsstrasse 25, 3855 Brienz.

Projektverfasserin: Gasser Engineering AG, Walchistrasse 30, 6078 Lungern.

Bauvorhaben: Erweiterung der Betonanlage.

Standort: Museumsstrasse 25, Parzelle Nr. 3551, Industrie- und Gewerbezone IG, Koordinaten 2’647’603 / 1’177’729.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Ausnahmen:

  • Überschreiten der Silohöhe (Art. 18 Abs. 4 NBR)
  • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 30 GBR)

Auflage- und Einsprachefrist bis 9. März 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 05.02.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Raiffeisenbank Jungfrau Genossenschaft, Untere Bönigstrasse 3, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: brönnimann architekten ag, Neugasse 10, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Neubau einer Wohnüberbauung: Acht Gebäude mit 62 Wohnungen inkl. Untergeschoss mit Einstellhalle und Zivilschutzraum. Indach-Solaranlage auf den südlichen Dachflächen Haus 4–6.

Standort: Rütistrasse, Parzelle Nr. 453, Wohnzone W3, Koordinaten 2’632’951 / 1’170’258.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen:

  • Bauen nach Art. 75 BauG (Gestaltungsfreiheit)
  • Baute unterhalb des mittleren Grundwasserspiegels gemäss Anhang 4 Ziffer 211 Abs. 2 der Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 (GSchV)
  • Reduktion grosse Spielfläche (Art. 46a BauV)

Auflage- und Einsprachefrist bis 9. März. 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten b. Interlaken.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 05.02.2026

Einwohnergemeinde

Nachkredite zu gebundenen Ausgaben

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 16. Dezember 2025 in Anwendung von Art. 14 der Gemeindeordnung vom 9. Juni 2023 nachfolgende Nachkredite zu gebundenen Ausgaben beschlossen:

  • 0220.3158.01 Unterhalt Software
    Im Budget 2025 ist ein Gesamtbetrag von Fr. 110'000.– eingestellt. Nachkredit: Fr. 32'500.– 
    Begründung: Unvorhergesehene Anpassungen an Software, Virusattacke, Umstellung auf M365; Bereinigung veralteter Dubletten in der Gebührenfakturierung.
  • 9300.3621.61 Lastenausgleich neue Aufgabenteilung
    Im Budget 2025 ist ein Betrag von Fr. 726'000.– eingestellt. Nachkredit: Fr. 21'450.– 
    Begründung: Höhere Abrechnungssumme als budgetiert infolge gewachsener Bevölkerung.
  • 9300.3622.71 Disparitätenabbau, Ausgleich
    Im Budget 2025 ist ein Betrag von Fr. 1'980'000.–. Nachkredit: Fr. 175'900.–
    Begründung: Höhere Abrechnungssumme als budgetiert infolge gewachsener Bevölkerung, höherem HEI-Wert und höherem harmonisiertem Steuerertrag pro Kopf.

Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund von Art. 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung, wonach gebundene Nachkredite zu veröffentlichen sind, wenn der Gesamtkredit die ordentliche Kreditzuständigkeit des Gemeinderates für neue Ausgaben übersteigt.

Gegen diesen Beschluss kann gemäss den Bestimmungen im Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Grindelwald, 2. Februar 2026

Gemeinderat Grindelwald

Publiziert am 05.02.2026

Einwohnergemeinde

Beschlüsse des Grossen Gemeinderats 

Der Grosse Gemeinderat hat am 27. Januar 2026 folgende Beschlüsse gefasst:

Änderung Kommissionenreglement

Die Änderungen der Artikel 1, 13 (Abs. 1–3), 14, 30, 31–32 und 45–47 sowie die Aufhebung des Kapitels F mit den Artikeln 20–24 des Kommissionenreglements 2017 werden mit Inkrafttreten auf den 1. April 2026 genehmigt.

Postulat Fuchs/Trafelet, Machbarkeits- und Bedarfsanalyse Sport- und Freizeitzentrum Jungfrau Region, Bericht und Abschreibung

Die Frist für die Beantwortung des Postulats Fuchs/Trafelet, Machbarkeits- und Bedarfsanalyse Sport- und Freizeitzentrum Jungfrau Region, wird um fünf Jahre verlängert.

Motion Rüegger, Optimierung des Verkehrsflusses an der Bahnhofstrasse, Beantwortung

Die Motion Rüegger, Optimierung des Verkehrsflusses an der Bahnhofstrasse, wird erheblich erklärt.

Rechtsmittel

Gegen die obigen Beschlüsse kann beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, innert dreissig Tagen ab der vorliegenden Publikation Beschwerde eingereicht werden.

Publiziert am 05.02.2026

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Bauherrschaft: Franz und Doris Michel-Zbinden, Gurgenmatte 859c, 3855 Brienz.

Projektverfasserin: Grossmann Holzbau und Bedachungen GmbH, Unter der Fluh 127, 3858 Hofstetten.

Grundeigentümerin: Alpgenossenschaft Axalp, Ernst Stähli, Hanerli, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Neubau Alphütte als Anbau zur bestehenden Alphütte aufgrund Platzmangel und zur Sicherstellung der Bewirtschaftung.

Standort: Chrutmettli 1552, Parzelle Nr. 145.

Zone: Landwirtschaftszone (LWZ).

Hinweis: Es handelt sich um ein zonenkonformes Bauvorhaben.

Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Auflage- und Einsprachefrist bis 9. März 2026.

Erleichterung der Profilierungspflichten nach Art. 16 BewD.

Die Bauherrschaft darf auf die Profilierung verzichten, da sich das geplante Bauvorhaben in einem Skigebiet befindet und dort erfahrungsgemäss bis ca. Ende April Schnee liegt. Die Profilierung würde ihre Funktion nicht erfüllen und das Aufstellen wird daher als unverhältnismässig erachtet.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz, BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

 Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 05.02.2026

Burgerbäuert Bohlseite Habkern

Ordentliche Einungsversammlung

Freitag, 13. März 2026, 20.00 Uhr Zimmerei Wyss Holzbau AG

Traktanden

  1. Protokoll der letzten Versammlung
  2. Genehmigung Jahresrechnung 2025 und Nachkredite
  3. Reglement Spezialfinanzierung  
  4. Die ordentlichen Jahresgeschäfte
  5. Anstellung des Sagers
  6. Orientierungen und Verschiedenes

Im Anschluss an die Versammlung werden die unverteilten Heuparzellen an Burger versteigert.

Das übliche Znüni nach der Versammlung wird offeriert.

Habkern, 29. Januar 2026

Der Burgerrat

Publiziert am 05.02.2026

Einwohnergemeinde

Aufhebung Gräber Jahrgang 1995 und älter

Friedhof Lauterbrunnen

Die Gräber aus dem Jahr 1995 und älter werden infolge Ablaufs der gesetzlichen Frist der Grabesruhe aufgehoben. Die entsprechenden Grabreihen werden mit Tafeln gekennzeichnet.

Wir ersuchen die Angehörigen, die Gräber und Grabsteine bis zum 8. April 2026 zu räumen. Nach Ablauf dieser Frist wird über die Grabstätten verfügt.

Einwohnergemeinde Lauterbrunnen

Publiziert am 05.02.2026

Einwohnergemeinde

Sanierung Harderstrasse, Verkehrsbehinderungen

Im Zeitraum vom 9. Februar bis Ende Juni 2026 wird die Harderstrasse ganzheitlich saniert. Durch die Bauarbeiten werden Verkehrsbehinderungen unumgänglich. Die Sanierung erfolgt in Etappen. Die Strasse wird abschnittsweise komplett gesperrt. Der Zugang zu den Liegenschaften ist für den Langsamverkehr gewährleistet. 

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die Verkehrserschwerung und die Lärmimmissionen. Die Anwohnerschaft wurde ausführlicher schriftlich informiert.

Bauverwaltung Bönigen

Publiziert am 05.02.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Nick Sterchi, Schulgässli 2a, 3812 Wilderswil, Christine Trojahn, Unterdorfweg 2, 3812 Wilderswil.

Bauvorhaben: Einbau Schwedenofen im Attikageschoss.

Standort: Lehngasse 41, Parzelle Nr. 1013, Koordinaten 2’480’000 / 1’070’000.

Zone: Kernzone.

Gewässerschutzzone: A.

Bauinventar: Erhaltenswert, K-Objekt.

Beantragte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?

Auflage- und Einsprachefrist bis 9. März 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Wilderswil

Publiziert am 05.02.2026

Einwohnergemeinde

Bekanntmachung gemäss Art. 60 Abs. 3 Organisationsreglement

Am 30. November 2025 hat die kommunale Abstimmung zu folgendem Geschäft stattgefunden:

  • Ein Investitionskredit von 1'820'000 Franken für die Umstrukturierung und energetische Sanierung des Mehrzweckgebäudes Lauterbrunnen sowie für Anpassungen am Feuerwehrmagazin und an den Einrichtungen der Feuerwehr Talboden / Isenfluh

Das Geschäft wurde angenommen respektive der Kredit bewilligt. Das Resultat wurde im Anzeiger Interlaken vom 4. Dezember 2025 publiziert.

In der Frist von 30 Tagen sind keine Beschwerden eingegangen. Der Beschluss ist somit nach unbenutztem Ablauf der Beschwerdefrist in Rechtskraft erwachsen.

Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.

Gemeinderat Lauterbrunnen

Publiziert am 05.02.2026

Burgergemeinde

Nachkredit

Im Budget 2026 sind auf dem Konto Nr. 9634.3430.01 «Baulicher Unterhalt Hochbauten und Grundstücke Bönigen, GBBI Nr. 1254 – Strandbad Bönigen» Fr. 50'000.– eingestellt. Durch ein unvorhergesehenes Schadensereignis vom 8. Januar 2026, welches Kosten für Räumung und Sicherungsarbeiten auslösen, werden die Kosten der Rechnung 2026 rund 100'000.– betragen. Dies entspricht einer Budgetüberschreitung von Fr. 50'000.–.

Um die notwenigen Räumungs- uns Sicherungsarbeiten der Brüstung rund um die Dachterrasse in Auftrag zu geben, hat der Burgerrat gestützt auf Artikel 112 Gemeindeverordnung des Kantons Bern und Artikel 16 Abs 4. Organisationsreglement der Burgergemeinde Bönigen einen Nachkredit zu gebundenen Ausgaben für das Jahr 2026 im Betrag von Fr. 50'000.– für den baulichen Unterhalt Hochbauten und Grundstücke beschlossen.

Gegen den Beschluss (Nachkredit zu gebundenen Ausgaben) kann innert 30 Tagen seit der vorliegenden Publikation bis am 9. März 2026 beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde eingereicht werden.

Bönigen, 5. Februar 2026

Der Burgerrat

Publiziert am 05.02.2026

Konkursamt Oberland

Auflage Kollokationsplan und Inventar

Ausgeschlagene Erbschaft der Siegenthaler-Mader Erika, geb. 27. April 1945, von Arni BE, Höheweg 201B, 3800 Interlaken, verstorben am 10. Mai 2025.

Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage.

Ablauf der Frist: 24. Februar 2026.

Auflagefrist Inventar: 10 Tage.

Ablauf der Frist: 14. Februar 2026.

Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 4. Februar 2026.

Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland

Publiziert am 05.02.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: STWEG Stadtfeldstrasse 20, c/o intertreuhand.gfag, Postgasse 12, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Schmocker Immobilien GmbH, Lanzenen 26a, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Energetische Sanierung MFH, Ersatz Ölheizung durch Fernwärmeanschluss, Installation PV-Anlage.

Standort: Stadtfeldstrasse 20, Parzelle Nr. 1056, Koordinaten 2'630'478 / 1'170'807.

Zone: Wohnzone W2.

Gewässerschutzbereich: Au.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 9. März 2026.

Es wird auf die Gesuchakten verwiesen. Auf das Aufstellen von Bauprofilen wird ausdrücklich verzichtet (Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD). Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938

Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Unterseen, 2. Februar 2026

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 05.02.2026

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten während der Sportferienwoche 

In der Woche vom 16. bis 19. Februar 2026 gelten folgende Schalteröffnungszeiten: 

  • Dienstagmorgen: 9.00–11.00 Uhr
  • Dienstagabend: 18.30–19.30 Uhr
  • Mittwochmorgen: geschlossen
  • Donnerstagmorgen: geschlossen

Vielen Dank für die Kenntnisnahme. 

Gemeindeverwaltung Saxeten

Publiziert am 05.02.2026

Einwohnergemeinde

Wahl Nachführungsgeometer 2026–2033

Das Mandat für die Nachführung des amtlichen Vermessungswerkes in der Einwohnergemeinde Saxeten musste aufgrund der bundesrechtlichen Vorgaben öffentlich ausgeschrieben werden.

Der Gemeinderat wählte an seiner Sitzung vom 3. Juni 2025 Geometer Peter Dütschler, Geogrid AG, Thun, als Nachführungsgeometer sowie als dessen Nachfolger Geometer Mathias Bigler, Geogrid AG, Thun, und als weiteren Nachfolger Geometer Adrian Weber, Geogrid AG, Thun, und schloss die Verträge zur Nachführung des amtlichen Vermessungswerkes für die Vertragsdauer von 2026 bis 2033 ab.

Das kantonale Geoinformationsgesetz (Art. 45 Abs. 1 KGeoIG) schreibt vor, dass die Nachführungsverträge zu ihrer Gültigkeit der Genehmigung der Vermessungsaufsicht bedürfen. Das Amt für Geoinformation des Kantons Bern genehmigte die Verträge am 28. November 2025.

Saxeten, 2. Februar 2026

Gemeinderat Saxeten

Publiziert am 05.02.2026

Baupublikation

Gesuchstellerin: Märkle Nufer Renata, vertreten durch GriwaArchitektur AG, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: GriwaArchitektur AG, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Energetische Sanierung, Montage PV-Anlage, Erweiterung Technikraum EG; Projektänderung: Anpassung Fassadengestaltung, Verzicht auf Montage PV-Anlage.

Standort: Dorfstrasse 52, Parzelle Nr. 4134, Koordinaten 2’645’225 / 1’163’910.

Nutzungszone: Wohnzone W3.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/222255

Auflage- und Einsprachefrist bis 9. März 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 30. Januar 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 05.02.2026

Einwohnergemeinde

Bekanntmachung gemäss Art. 60 Abs. 3 Organisationsreglement

Die Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2025 sind nach unbenutztem Ablauf der Beschwerdefrist in Rechtskraft erwachsen.

Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.

Gemeinderat Lauterbrunnen

Publiziert am 05.02.2026

Regionalkonferenz Oberland-Ost

Stichtagserhebung 2026

Die Stichtagserhebung findet vom 7. bis 27. Februar statt. Wenn Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich in erster Linie an die Erhebungsstelle Ihrer Gemeinde. Sie können sich auch an den Fachbereich Landschaft der Regionalkonferenz wenden.

Kurs Hecken pflegen – Weiterbildungskurs für Landwirte

Zur Umsetzung der Vernetzungs- und Landschaftsqualitätsprojekte führt die Regionalkonferenz Oberland-Ost in Zusammenarbeit der Abteilung Naturförderung einen Praxiskurs zur fachgerechten Pflege von Hecken, Feld- und Ufergehölzen für die Landwirte der Region durch.

Der Kurs findet wetterabhängig am 20. Februar oder 5. März von 8.30 bis 12.00 Uhr im Raum Brienz statt.

Die Kurskosten werden von der Regionalkonferenz Oberland-Ost übernommen. Weitere Informationen finden Sie unter «Aktuell» auf www.oberland-ost.ch, wo Sie sich bis spätestens 17. Februar online anmelden können.

Informationsveranstaltungen für Landwirte 2026 Biodiversität, Vernetzung und Landschaftsqualität & Gruppenberatungen Inforama Hondrich

Die Regionalkonferenz Oberland-Ost ist für die Umsetzung der Projekte zur Vernetzung und Landschaftsqualität zuständig. Deshalb orientieren wir Sie gerne über die aktuellen Rahmenbedingungen und weitere Themen.

Am gleichen Anlass erhalten Sie die Informationen des Inforama Berner Oberland. Eine Anmeldung ist nicht nötig.

Freundlich lädt ein: Regionalkonferenz Oberland-Ost, Claudia Schatzmann, Fachbereich Landschaft, landschaftsberatung@oberland-ost.ch, Telefon 079 562 70 41.

Termine Informationsveranstaltungen 2026

  • Dienstag, 10. Februar, 20.00 Uhr, Kongresssaal, Grindelwald
  • Mittwoch, 11. Februar, 20.00 Uhr, Hotel Mattenhof Resort, Matten
  • Donnerstag, 12. Februar, 20.00 Uhr, Kirchgemeindehaus, Meiringen
  • Montag, 16. Februar, 20.00 Uhr, Hotel Restaurant Alpenrose, Innertkirchen
  • Dienstag, 17. Februar, 20.00 Uhr, Singsaal Unterstufenschulhaus, Unterseen
Publiziert am 05.02.2026

Einwohnergemeinde

Aufhebung von Verordnungen – Genehmigung und Inkrafttreten

In Anwendung von Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Ringgenberg folgende Verordnungen aufgehoben hat:

  • Verordnung Bankkonto Anlässe Schule vom 31. Januar 2011 (432.21)
  • Verordnung Schülerfonds vom 26. November 2001 (438.11)
  • Verordnung Fürsorgefonds vom 21. Juni 2004 (812.11)

Die Aufhebungen der drei Verordnungen wurden an der Gemeinderatssitzung vom 16.  Dezember 2025 genehmigt und am 24. und 31. Dezember 2025 im Anzeiger Interlaken öffentlich bekannt gemacht.

Die Beschwerdefrist ist unbenutzt abgelaufen. Die Verordnungen wurden per 31. Dezember 2025 ersatzlos aufgehoben.

Gemeinderat Ringgenberg

Publiziert am 05.02.2026

Baupublikation

Gesuchstellerin: Stockwerkeigentümergemeinschaft Racers Retreat, p. A. Saxer Verwaltungen, Frutigenstrasse 82, 3604 Thun.

Projektverfasserin: Strahm AG, Stauffacherstrasse 65, 3014 Bern.

Bauvorhaben: Ersatz der bestehenden Pelletheizung durch eine neue Pelletheizung. Ersatz der Kaminanlage, mit einem Versatz an der Nordfassade des Gebäudes, sowie Verlängerung der Kaminmündung 1,2 m über die First.

Standort: Wengen, auf der Blatten, Parzelle Nr. 5927, Koordinaten 2'637'129 / 1'160'700, Wohn- und Gewerbezone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: keine.

Auflagestellen:

  • Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
  • Tourismusbüro Wengen, 3823 Wengen

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 6. Februar bis 9. März 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 05.02.2026

Feuerwehr Wengen

Rekrutierung der Feuerwehr Wengen für das Jahr 2026

Feuerwehrdienstpflichtig wird, wer neu im Bezirk Wengen wohnt, die C-Bewilligung erhält und dienstpflichtig ist, oder wer im Jahr 2006 geboren ist und somit das Stellungsalter erreicht hat. Bei Personen, die in ungetrennter Ehe oder eingetragener Partnerschaft leben, ist nur eine Person stellungspflichtig. 

Datum: Montag, 16. Februar 2026
Zeit: 19.30 Uhr
Ort: Schulhaus Wengen

Die Rekrutierung ist obligatorisch. Bei unentschuldigtem Fernbleiben von der Rekrutierung wird eine Busse von Fr. 200.– gemäss Feuerwehrreglement der Gemeinde Lauterbrunnen fällig.

Feuerwehr Wengen

Publiziert am 05.02.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: ONLY Stores Switzerland AG, c/o Samuel Horner, Rorschacher Strasse 107, 9000 St. Gallen.

Projektverfasserin: Vögtli + Viecelli Architekten GmbH, Aarmühlestrasse 35, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Teil-Umnutzung Gastrobetrieb zu Verkaufsgeschäft; Rückbau der Raumeinteilungen und Erstellung einer neuen Grundrissaufteilung; Anbringen von Leuchtreklamen an Nord- und Ostfassade.

Standort: Bahnhofstrasse 23, Parzelle Nr. 475.

Nutzungszone: Mischzone MK 3.

Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich, Baugruppe D.

Beanspruchte Ausnahme: Bauen vor der Baulinie Art. 96a BauG.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 9. März 2025

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 05.02.2026

Einwohnergemeinde

Gemeindeurnenabstimmung vom 8. März 2026

Der Gemeinderat Brienz teilt in Anwendung von Art. 9 und 34 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 mit, dass am 8. März 2026 eine Gemeindeurnenabstimmung stattfindet. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Brienz erhalten die Möglichkeit, über folgende Geschäfte abzustimmen:

  • Rahmenkredit für Grundstückserwerbe Milibach über Fr. 950'000.–.
  • Verpflichtungskredit für das Erstellen temporärer Parkplätze an der Feldstrasse «Hobacher» über Fr. 680'000.–.

Der Gemeinderat

Publiziert am 05.02.2026

Schwellenkorporation Brienz

Öffentliche Bekanntmachung: Rechtskräftiger kommunaler Wasserbauplan

Das Tiefbauamt des Kantons Bern hat den folgenden kommunalen Wasserbauplan gemäss Art. 25 Abs. 4 des Gesetzes über den Gewässerunterhalt und Wasserbau (WBG) vom 14. Februar 1989 genehmigt. Der Wasserbauplan ist mittlerweile rechtskräftig.

Wasserbauträger: Schwellenkorporationen Brienz, Schwanden bei Brienz und Hofstetten bei Brienz.

Gemeinden: Schwanden bei Brienz, Hofstetten bei Brienz.

Wasserbauplan: Wasserbauplan Hochwasserschutz Lamm- und Schwanderbach; geringfügige Projektänderung.

Erlass am: 12. Dezember 2025.

Auflagestelle: Schwanden bei Brienz, Hofstetten bei Brienz.

Auflagedauer: 4. Februar bis 6. März 2026.

Die genehmigten Unterlagen können von der Bevölkerung während der Auflagefrist zur Information eingesehen werden. Einsprachen und Beschwerden sind nicht mehr möglich.

Gwatt, 29. Januar 2026

Oberingenieurkreis I, Tiefbauamt des Kantons Bern

Publiziert am 05.02.2026

Einwohnergemeinde

Abstimmungsausschuss vom 8. März 2026

Der Gemeinderat Habkern hat gestützt auf Artikel 35 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte vom 5. Juni 2012 folgende Personen für den Abstimmungsausschuss der Volksabstimmung vom 8. März 2026 bestimmt:

  • Zurbuchen Anna, Gemeinderätin
  • Burgener Manuela, Gemeindeschreiberin
  • Blatter Andrea, Verwaltungsangestellte
  • Wenger Daniela, Verwaltungsangestellte
  • Eichenberger Lya, Moosgaden 323f
  • Zurbuchen Bruno, Hinterbühl 356a

Ersatzmitglieder

  • Sterchi Felix, Lehn 255b 
  • Zurbuchen Johann, Gemeinderat

Bitte den Termin nur vorreservieren. Sollten Sie zum Einsatz gelangen, werden Sie ein zusätzliches Aufgebot erhalten.

Wichtig für Mitglieder und Ersatzmitglieder

Sollte ein Mitglied verhindert sein, muss es die schwerwiegenden Gründe sofort nach Erhalt dieses Aufgebots der Gemeindeverwaltung schriftlich mittels Brief oder E-Mail mitteilen.

Habkern, 5. Februar 2026

Gemeinderat Habkern

Publiziert am 05.02.2026

Einwohnergemeinde

Neue Regelung Kehrichtsammlung

Neu darf der Kehricht erst am Abfuhrtag bis 7.00 Uhr bereitgestellt werden.

Zur Vermeidung von Geruchsemissionen, Vandalismus und Schäden durch Tiere darf der Kehricht erst am Abfuhrtag bis spätestens 7.00 Uhr bereitgestellt werden. Eine frühere Deponierung ist per sofort untersagt.

Abfuhrtage bleiben bestehen:

  • Dienstag: Hauptabfuhr im Dorf Brienz und im Kienholz
  • Mittwoch: Axalp und Brienzerberg
  • Freitag: Zweite Abfuhr entlang der Hauptstrasse

Wichtige Hinweise und anstehende Neuerungen:

  • Es werden neue Containerstandorte geschaffen.
  • An einigen Sammelstellen werden zusätzliche Container aufgestellt.
  • Einige bestehende Sammelstellen werden geringfügig verschoben – bitte auf neue Beschilderungen achten.
  • Bitte auch Feriengäste und Besucher über die neue Regelung informieren.
  • Die Gemeinde ist weiterhin bestrebt, fortlaufend Verbesserungen und Anpassungen umzusetzen.

Weitere Informationen zur Kehrichtsammlung finden Sie unter www.brienz.ch / Dienstleistungen / Abfall / Abfallsammlungen.

Wir danken Ihnen für die Beachtung der neuen Bereitstellungszeiten und Ihre Mithilfe, das Dorf sauber zu halten.

Einwohnergemeinde Brienz / Bauverwaltung

Publiziert am 05.02.2026

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: HTI Holzbau AG, Untere Bönigstrasse 48, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Neubau Zimmerei-Produktionshalle mit Büros.

Standort: Nordstrasse, Parzelle Nr. 1107, Gewerbezone, Koordinaten 2’634’634 / 1’171’027.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Auflage- und Einsprachefrist bis 2. März 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen b. Interlaken.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 05.02.2026

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Gletscherschlucht GmbH, Gletscherschlucht 1, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Umbau Restaurant Gletscherschlucht. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 68 Sitzplätze innen (bisher 76 Sitzplätze, 58 Sitzplätze auf der Terrasse (bisher 30 Sitzplätze), Öffnungszeiten: täglich bis 0.30 Uhr (wie bisher).

Standort: Gletscherschlucht 1 und 1d, Parzelle Nr. 4558/BR5467, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’646’555 / 1’162’620.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet: blau.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 2. März 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 05.02.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Landgasthof Hirschen Matten AG, Nicole Förderer, Hauptstrasse 11, 3800 Matten b. Interlaken.

Projektverfasserin: Schmocker Immobilien GmbH, Matthias Schmocker, Lanzenen 26a, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch; Fensterersatz im Erdgeschoss (Westfassade).

Standort: Hauptstrasse 11, Parzelle Nr. 560, Koordinaten 2'632’424 / 1’170’136.

Nutzungszone: Hotelzone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt, Baugruppe B (Matten bei Interlaken).

Hinweis: Naturgefahrengebiet mit mittlerer Gefährdung, Wasser.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.

Auflage- und Einsprachefrist bis 2. März 2026.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwashrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 05.02.2026

Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern

Verkehrserschwerung

Kantonsstrasse Nr. 221 Zweilütschinen–Grindelwald

Gemeinde: Gündlischwand.

Grund der Massnahme: Sicherheitsholzerei.

Teilstrecke: Rüdli (Koordinaten 2'636'685 / 1'164'867).

Dauer: 16.–27. Februar 2026, jeweils Montag–Freitag, 7.30–17.30 Uhr

Ausnahmen: keine.

Verkehrsführung: Zum Teil einspurige Verkehrsführung.

Einschränkungen: Verkehrsregelung mit Verkehrsdienst. Kurze Sperrungen sind möglich, es ist mit Wartezeiten zu rechnen. Der öffentliche Verkehr wird berücksichtigt.

Rechtliche Hinweise

Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.

Interlaken, 26. Januar 2026

Tiefbauamt des Kantons Bern, Strasseninspektorat Oberland Ost

Publiziert am 05.02.2026

Baupublikation

Gesuchstellerin: Kirchgemeinde Leissigen-Därligen, Zihl-Zälgweg 48, 3706 Leissigen.

Projektverfasser: Hannes Buri, Hauptstrasse 19, 3706 Leissigen.

Bauvorhaben: Sanierung Kirchturm gemäss Baubeschrieb.

Standort: Läntiweg 2, Parzelle Nr. 263, Uferschutzplan ZöN Kirche, Koordinaten 2’625’930 / 1’167’130.

Schutzzone/-objekt: Bauinventar Baugruppe A, archälogisches Schutzgebiet Nr. 1054, Perimeter Ortsbildschutz / schützenswertes K-Objekt.

Ausnahmen: keine.

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Leissigen.

Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances (eBau Nr. 2026-613)

Auflage- und Einsprachefrist bis 2. März 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Leissigen, 26. Januar 2026

Gemeinderat Leissigen

Publiziert am 05.02.2026

Einwohnergemeinde

Änderungen bzw. Inkraftsetzungen von Reglementen und Verordnungen

Gestützt auf Artikel 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die zuständigen Organe der Einwohnergemeinde Wilderswil die folgenden Änderungen bzw. Inkraftsetzungen von Reglementen und Verordnungen beschlossen haben:

  • Personalverordnung vom 1. Januar 2019 (Änderungen per 1. Januar 2026)

Die Reglemente und Verordnungen können kostenlos bei der Gemeindeverwaltung eingesehen oder bezogen werden. Auf www.wilderswil.ch/informationen/reglemente können die Gemeindereglemente und -verordnungen als PDF-Datei eingesehen und heruntergeladen werden.

Wilderswil, 26. Januar 2026

Gemeinderat Wilderswil

Publiziert am 05.02.2026

Stellenausschreibung

Grindelwald ist eine beliebte Tourismus-Destination im Berner Oberland mit umfassender, gut ausgebauter Infrastruktur. Die Gemeinde mit rund 4000 ständigen Einwohnern und rund 15'000 Bewohnern in der Hochsaison hat viele Attraktionen für Natur- und Sportbegeisterte zu bieten.

Für den Werkhof ist ab sofort oder nach Vereinbarung folgende Stelle zu besetzen:

Leiter/-in Werkhof 60–100 %

Ihre Aufgaben

  • Planung, Organisation und Koordination aller Aufgaben des Werkhofes inkl. Einsatzleitung Winterdienst
  • Sicherstellung von Unterhaltsarbeiten bei Infrastrukturanlagen (Strassen, Brücken, Kanalisation, Spielplätze, Grünanlagen, Friedhof etc.)
  • Mitarbeit bei Projekten und Baustellen
  • Budgetverantwortung

Anforderungen

  • abgeschlossene Ausbildung im Bereich Tiefbau und mehrjährige Berufserfahrung, vorzugsweise in Gemeinden oder öffentlichen Betrieben
  •  Führungserfahrung
  • zuverlässige, selbstständige und belastbare Persönlichkeit
  • Team- und Kommunikationsfähigkeit (intern und extern)
  • Organisationsgeschick und vernetztes Denken
  • Bereitschaft zu Arbeitseinsätzen ausserhalb der üblichen Arbeitszeiten (Pikettdienst etc.)

Wir bieten ein vielseitiges und abwechslungsreiches Aufgabengebiet mit Verantwortung, Besoldung nach Reglement der Gemeinde im Rahmen der kantonalen Besoldungsordnung, einen gut ausgestatteten Arbeitsplatz und gute Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten.

Bei Fragen steht Ihnen Daniel Mathys, Telefon 033 854 14 40, gerne zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung per E-Mail an hr@gemeinde-grindelwald.ch oder per Post an Einwohnergemeinde Grindelwald, z.H. Geraldine Gafner, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Publiziert am 05.02.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Rieder Michael, Postgasse 25, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Schmocker Sanitär-Heizung, Schmockenstrasse 134, 3803 Beatenberg.

Bauvorhaben: Ersatz Elektrospeicherheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort: Postgasse 25, Parzelle Nr. 1468.

Nutzungszone: Wohnzone W3.

Inventar: keine.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 2. März 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 05.02.2026

Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern

Verkehrserschwerung

Kantonsstrasse Nr. 6

Gemeinde: Oberried am Brienzersee.

Teilstrecke: 2'639'839 / 1'176'380 bis 2'640'227 / 1'176’415.

Dauer: ab 9. Februar bis 30. April 2026.

Ausnahmen: Komplettsperrung Schwerverkehr vom 16. März bis 24. April 2026.

Grund der Massnahme: Ersatz Hydrantenleitung.

Verkehrsführung: Umleitung durch Lichtsignal gesteuert.

Einschränkungen: Einspurige Verkehrsführung mit Lichtsignalanlage. Sperrung für Schwerverkehr ab 16. März 2026 mit grossräumiger Umleitung.

Rechtliche Hinweise

Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.

Gwatt, 28. Januar 2026

Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I

Publiziert am 05.02.2026

Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern

Verkehrserschwerung

Kantonsstrasse Nr. 222 Zweilütschinen–Lauterbrunnen–Stechelberg

Gemeinde: Lauterbrunnen.

410.20561/Erneuerung Werkleitungen Ortsdurchfahrt Lauterbrunnen

Teilstrecke: Beginn (talauswärts Brücke über Gryfenbach): Koordinaten 1'160'696 / 2'635'931. Ende (taleinwärts bei Hotel Oberland): Koordinaten 1'160'610 / 2'635'922.

Dauer: ab 9. Februar bis 13. Mai 2026 (vor Auffahrt).

Verkehrsführung: Grösstenteils einspurige Verkehrsführung mit Lichtsignalanlagen. Teilweise Verkehrsregelung von Hand.

Einschränkungen: Zufussgehende und Radfahrende können die Baustelle unter erschwerten Verhältnissen passieren. Es ist mit Wartzeiten durch die Ampelphasen zu rechnen. Die Einschränkungen werden vor Ort signalisiert und laufend dem Baufortschritt angepasst. Bei Bedarf wird zusätzlich ein Verkehrsdienst eingesetzt. Die Bushaltestellen im Dorf werden normal bedient. Die Bauarbeiten erstrecken sich von der Brücke über den Gryfenbach bis zum Hotel Oberland.

Grund der Massnahme: Erneuerung Werkleitungen in Dorfstrasse Etappe 3, Gemeinde Lauterbrunnen.

Rechtliche Hinweise

Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.

Gwatt, 23. Januar 2026

Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I

Publiziert am 05.02.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Freluzo Immobilien GmbH, Jungfraustrasse 48, 3800 Interlaken, Mettler Silvia, Niesenstrasse 16, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin / Vertreterin: Forum 4 AG für Architektur, Rosenstrasse 2, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Parzelle Nr. 441: Erstellung von drei Autoabstellplätzen; Parzelle Nr. 2102: Erstellung von zehn Autoabstellplätzen.

Standort: Florastrasse 17 (Parzelle Nr. 441) und Florastrasse (Parzelle Nr. 2102).

Nutzungszone: Wohnzone W3.

Inventar: keine.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654.

Auflage- und Einsprachefrist bis 2. März 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 05.02.2026

Rechnungsruf

Erblasser: Steiner Peter, geb. 13. Mai 1953, von Ringgenberg BE, geschieden, wohnhaft gewesen Gartenstrasse 3, 3800 Unterseen, verstorben am 3. Januar 2026.

Über den Nachlass der hier vorgenannten Person wurde mit Verfügung des Regierungsstatthalteramtes Interlaken-Oberhasli und gestützt auf Ansuchen der Erben und in Anwendung von Artikel 580 ff. ZGB die Artikel 63 ff. EG ZGB und Artikel 38 ff. der Verordnung über die Errichtung eines Inventars, Errichtung eines öffentlichen Inventars angeordnet. Die Schuldner und Gläubiger – einschliesslich allfälliger Bürgschaftsgläubiger – werden aufgefordert, ihre Schulden und Forderungen bis spätestens am 14. März 2026 zu melden.

Die Schuldner des Erblassers haben ihre Schulden der mit der Errichtung des öffentlichen Inventars beauftragten Notarin, Michelle Trafelet, Jungfraustrasse 50, Postfach 310, 3800 Interlaken, zu melden.

Die Gläubiger des Erblassers haben Forderungen, einschliesslich allfälliger Bürgschaftsforderungen, unter Beilage bestehender Forderungstitel an das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, zu melden.

Massaverwalter: Thomas Trafelet, Jungfraustrasse 50, 3800 Interlaken

Interlaken, 29. Januar 2026

Die Beauftragte:
Michelle Trafelet, Notarin

Publiziert am 05.02.2026

Feuerwehr

Übungsänderung

Die Spezial-/Kaderübung ganze Wehr vom Montag, 27. Juli 2026, muss verschoben werden.

Ersatztermin: Mittwoch, 29. Juli 2026, 19.30 Uhr

Nicht oder zu spätes Erscheinen wird nach Reglement bestraft. Als Entschuldigungsgründe gelten: Krankheit, Unfall mit Arztzeugnis, schwere Erkrankung oder Todesfall in der Familie, begründete Ortsabwesenheit von mehreren Tagen infolge Militärs, Zivilschutzes, Ferien, Arbeit und Tätigkeiten im Auftrag des Gemeinderates, welche Gemeindeangelegenheiten betreffen. Entschuldigungsgesuche sind spätestens 8 Tage nach der Übung beim Feuerwehrkommando schriftlich einzureichen.

Habkern, 29. Januar 2026

Feuerwehr Habkern

Publiziert am 05.02.2026

Einwohnergemeinde

Papiersammlung

Die nächste ordentliche Papiersammlung findet am Dienstag, 10. Februar 2026, statt.

Wir bitten Sie, das Papier bis spätestens 7.00 Uhr an der gleichen Stelle wie den Hauskehricht, nur gebündelt und nicht in Tragtaschen und Säcken, bereitzustellen. Die Schülerinnen und Schüler sind Ihnen zudem dankbar, wenn die Papierbündel nicht zu schwer (maximal 5 kg) sind.

Achtung: Das Papier wird nur noch bei den üblichen Sammelstandorten des Hauskehrichts abgeholt. Papier- und Sammelgut, welches in Haus- und Kellerzugängen usw. deponiert ist, wird nicht abgeholt.

Nicht in die Papiersammlung gehören: Hauskehricht und Plastikmaterial allgemein, beschichtetes Papier, Etiketten, Filterpapier, Fototaschen, Haushaltpapier, Kohlepapier, Papierschnitzel, Papierwindeln, Teerpapier, Futtermittelsäcke, Milch- und Fruchtsaftverpackungen, Tiefkühlverpackungen, Zementsäcke, Karton paraffinbeschichtet und Styropor.

Falls Ihr Papier nicht abgeholt wurde, melden Sie sich bitte am Sammeltag bis 11.30 Uhr unter Telefon 079 311 13 86.

Besten Dank für Ihre Mitarbeit.

Wilderswil, im Januar 2026

Schule und Sicherheitskommission Wilderswil

Publiziert am 05.02.2026

Einwohnergemeinde

Temporäre Sperrung Durchfahrt Aegertzaunstrasse

Während der Papiersammlung vom Dienstag, 10. Februar 2026, wird im südlichen Teil der Aegertzaunstrasse (in der Nähe der Einmündung zum Kreuzimaadweg) ein grosser Papiercontainer als zentrale Sammelstelle platziert.

Aus diesem Grund erfolgt folgende temporäre Sperrung:

  • Durchfahrt Aegertzaunstrasse ab 7.00 bis maximal 13.00 Uhr

Die Zu- und Wegfahrt für die Blaulichtorganisationen ist gewährleistet, ebenfalls der Durchgang für Fussgänger sowie die Durchfahrt für Radfahrer. Bitte die Signalisation vor Ort beachten.

Besten Dank für Ihr Verständnis.

Sicherheitskommission Wilderswil

Publiziert am 05.02.2026

Burgergemeinde

Ausserordentliche Versammlung

Montag, 9. Februar 2026, 20.15 Uhr Singsaal Turnhalle Bettenried

Traktanden

  1. Wahlen
  2. Verschiedenes

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalter von Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 93 ff. Gemeindegesetz). Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind anlässlich der Versammlung sofort zu rügen (Art. 98 GG).

Zur Versammlung sind alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger freundlich eingeladen.

Protokollauflage der Burgergemeindeversammlung

Gestützt auf Artikel 61 des Organisationsreglements gibt der Burgerrat bekannt, dass das Protokoll der ausserordentlichen Burgergemeindeversammlung vom 9. Februar 2026 vom 16. Februar bis am 17. März 2026 auf der Gemeindeverwaltung Leissigen während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aufliegt. Während der öffentlichen Auflage kann beim Burgerrat schriftlich Einsprache gegen das Protokoll erhoben werden. Über allfällige Einsprachen entscheidet der Burgerrat. 

Leissigen, 12. Dezember 2025

Der Burgerrat

Publiziert am 05.02.2026


Verlag Schlaefli & Maurer AG
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