Amtliche Vermessung: Vergabe des Nachführungsmandates 2026–2033
Das Nachführungsgeometermandat für die amtliche Vermessung für die Vertragsperiode 2026–2033 wurde an Mathias Bigler sowie an Adrian Weber und Philippe Brand (beide Nachfolger), GEOGRID AG, Thun, vergeben.
Die entsprechenden Nachführungsverträge wurden am 11. Dezember 2025 durch das Amt für Geoinformation des Kantons Bern genehmigt.
Gemeindeverwaltung Gemischte Gemeinde Oberried
Regierungsratsbeschluss
Gemischte Gemeinde Oberried am Brienzersee
Einsetzung besondere Verwaltung gemäss Art. 90 Bst. b Gemeindegesetz (GG; BSG 710.11)
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat mit Datum vom 17. Dezember 2025 Folgendes beschlossen:
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern, Speichergasse 12, 3011 Bern, schriftlich in zwei Doppeln und begründet Beschwerde erhoben werden (Art. 74 ff. VRPG). Eine Beschwerde kann von der Partei, die mit einer minimalen Wahrscheinlichkeit ein schutzwürdiges Interesse an der Anfechtung hat, von ihrem gesetzlichen Vertreter oder einem bevollmächtigten Anwalt eingereicht werden (Art. 15 und 79a VRPG).
Aufhebung der Verordnung Fürsorgefonds
In Anwendung von Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Ringgenberg an seiner Sitzung vom 16. Dezember 2025 die Verordnung Fürsorgefonds vom 21. Juni 2004 (812.11) per 31. Dezember 2025 ersatzlos aufgehoben hat.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Aufhebung der Verordnung Fürsorgefonds der Einwohnergemeinde Ringgenberg kann innert 30 Tagen seit Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden.
Gemeinderat Ringgenberg
Aufhebung der Verordnung Schülerfonds
In Anwendung von Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Ringgenberg an seiner Sitzung vom 16. Dezember 2025 die Verordnung Schülerfonds vom 26. November 2001 (438.11) per 31. Dezember 2025 ersatzlos aufgehoben hat.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Aufhebung der Verordnung Schülerfonds der Einwohnergemeinde Ringgenberg kann innert 30 Tagen seit Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden.
Gemeinderat Ringgenberg
Aufhebung der Verordnung Bankkonto Anlässe Schule
In Anwendung von Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Ringgenberg an seiner Sitzung vom 16. Dezember 2025 die Verordnung Bankkonto Anlässe Schule vom 31. Januar 2011 (432.21) per 31. Dezember 2025 ersatzlos aufgehoben hat.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Aufhebung der Verordnung Bankkonto Anlässe Schule der Einwohnergemeinde Ringgenberg kann innert 30 Tagen seit Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden.
Gemeinderat Ringgenberg
Gestalte unsere Gemeinde mit!
Die Einwohnergemeinde Schwanden bei Brienz sucht zur Verstärkung ihres Teams per 1. Januar 2026 oder nach Vereinbarung eine/n
Sachbearbeiter/-in Verwaltung 40–60%
(Jobsharing möglich)
Deine Aufgaben – vielseitig und nah am Puls der Gemeinde
Das bringst Du mit
Wir bieten Dir
Klingt spannend?
Dann freuen wir uns auf Deine Bewerbung – auch gerne per Mail an pia.riesen@schwandenbrienz.ch. Dass Du mit uns die Gemeinde gestalten willst, ist für uns die grösste Motivation. Darum verzichten wir bei dieser Stelle auf ein Motivationsschreiben.
Bei Fragen gibt Dir Pia Riesen-Hauri, Gemeindeverwalterin, unter Telefon 033 521 44 55 gerne Auskunft.
Gesuchsteller: Veselin Veselinov, Gubelstrasse 24, 6300 Zug.
Bauvorhaben: Import und Export sowie Handel mit Waren und Güter aller Art im In- und Ausland. Insbesondere werden folgende Güter gehandelt: Metalle (Stahl, Aluminium, Kupfer), Keramik / Stein und mineralische Baustoffe (z. B. Ziegel und Kalkstein).
Standort: Industriestrasse 19, Wilderswil, Parzelle Nr. 2218, Koordinaten 2’633’642 / 1’168’859.
Zone: UeO SF Halle 1.
Gewässerschutzzone: A.
Inventar: nicht inventarisiert.
Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?
Auflage- und Einsprachefrist bis 26. Januar 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Wilderswil
Meyer Liseli, geb. 23. April 1936, ledig, von Grindelwald BE, wohnhaft gewesen in 3803 Beatenberg, Altersheim, Schmockenstrasse 235, verstorben am 15. März 2024.
Letztwillige Verfügung vom 20. Juli 2019, in welcher die gesetzliche Erbfolge aufgehoben wurde.
Auflage im Notariat Reto Grogg, Spillstattstrasse 53, 3818 Grindelwald.
Allfällige Einsprachen sind innert Monatsfrist ab der dritten Publikation schriftlich an Notar Reto Grogg, Spillstattstrasse 53, 3818 Grindelwald, zu richten.
Der Beauftragte:
Reto Grogg, Notar
Amtliche Vermessung: Vergabe des Nachführungsmandates 2026–2033
Das Nachführungsgeometermandat für die amtliche Vermessung für die Vertragsperiode 2026–2033 wurde an Adrian Weber sowie Mathias Bigler und Philippe Brand (beide Nachfolger), GEOGRID AG, Thun, vergeben.
Die entsprechenden Nachführungsverträge wurden am 15. Dezember 2025 durch das Amt für Geoinformation des Kantons Bern genehmigt.
Gemeinderat Ringgenberg
Neufassung Personalverordnung – Genehmigung und Inkrafttreten
In Anwendung von Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung (GV, BSG 170.111) gibt der Gemeinderat Ringgenberg das Inkrafttreten der Neufassung der Personalverordnung inkl. der Anhänge I, II, III und IV bekannt.
Die Neufassung der Personalverordnung wurde an der Gemeinderatssitzung vom 4. November 2025 genehmigt und am 13. und 20. November 2025 im Anzeiger Interlaken öffentlich bekannt gemacht. Die Beschwerdefrist ist unbenutzt abgelaufen und die Personalverordnung inkl. der Anhänge I, II, III und IV in Rechtskraft erwachsen. Diese tritt per 1. Januar 2026 in Kraft.
Gleichzeitig wird die bisherige Personalverordnung inkl. der Anhänge I, II, III und IV vom 8. Dezember 2014 per 31. Dezember 2025 vollumfänglich aufgehoben und durch die Neufassung ersetzt.
Die Neufassung der Personalverordnung kann bei der Gemeindeverwaltung Ringgenberg bezogen oder online unter www.ringgenberg.ch eingesehen werden.
Gemeinderat Ringgenberg
Aufhebung der Verordnung über die Internet-Bekanntgabe von öffentlichen Informationen
Aufgrund der kantonalgesetzlichen Grundlagen hat der Gemeinderat am 15. Dezember 2025 die Verordnung über die Internet-Bekanntgabe von öffentlichen Informationen per 31. Dezember 2025 aufgehoben.
Die aufgehobene Verordnung kann auf der Gemeindeverwaltung Beatenberg eingesehen werden. Zusätzlich ist die Verordnung auf www.beatenberg.ch (Gemeinde, Aktuell) aufgeschaltet.
Gegen die Aufhebung der Verordnung über die Internet-Bekanntgabe von öffentlichen Informationen kann innert 30 Tagen seit der vorliegenden Publikation (Frist bis 26. Januar 2026) beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde eingereicht werden.
Gemeinderat Beatenberg
Lehrergehälter Primarstufe
Im Budget 2025 sind auf dem Konto Nr. 2120.3611.01 Lehrergehälter Primarstufe Fr. 140'000.– eingestellt. Gemäss den Akontorechnungen bis November 2025 und den daraus erfolgten Hochrechnungen betragen die Kosten im Rechnungsjahr 2025 etwa Fr. 179'000.–. Dies entspricht einer Budgetüberschreitung von Fr. 39'000.–. Die Abweichungen entstanden infolge eines Berechnungsfehlers.
Der Gemeinderat hat deshalb gestützt auf Artikel 112 Gemeindeverordnung des Kantons Bern und Artikel 10 Organisationsreglement der Einwohnergemeinde Beatenberg einen Nachkredit zu gebundenen Ausgaben für das Jahr 2025 im Betrag von Fr. 39'000.– für die Lehrergehälter Primarstufe beschlossen.
Gegen den Beschluss (Nachkredit zu gebundenen Ausgaben) kann innert 30 Tagen seit der vorliegenden Publikation bis am 26. Januar 2026 beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde eingereicht werden.
Gemeinderat Beatenberg
Entsorgung Tannenbaum
Das Tannenbaumverbrennen findet nicht mehr beim Häfeli in Bönigen statt – auf das Verbrennen der Bäume wird verzichtet.
Einwohnerinnen und Einwohner von Bönigen dürfen ihre Bäume ab Weihnachten bis zum 5. Januar 2026 in der dafür vorgesehenen Mulde auf dem Schulhausplatz Bönigen deponieren. Die Bäume werden anlässlich des «Erlebniswaldes Interlaken» nach Interlaken zur Höhematte transportiert.
Die Baumspende trägt nicht nur zum Erlebnis für Gäste aus nah und fern bei, sondern wird nach dem Event an Tierparks und Höfe in der Region weitergegeben.
Es gilt Folgendes zu beachten:
Gesuchstellerin: Elisabeth Wächter, Chänelgässli 3, 3806 Bönigen.
Projektverfasserin: Frutiger Bau GmbH, Gsteigstrasse 22, 3806 Bönigen.
Bauvorhaben: Sanierung Versickerungsanlage.
Standort: Chänelgässli 3, Parzelle Nr. 661, Koordinaten 2'634'38 / 1'170'629.
Zone: Kernzone A.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 26. Januar 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet im Doppel innert der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen, einzureichen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portalebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Bauverwaltung Bönigen
Gesuchsteller: Boss Adrian, vertreten durch Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Anbau Balkon, Einbau Dachfenster, Erweiterung Wohnraum DG.
Standort: Bussalpstrasse 42, Parzellen Nrn. 4689 und 4721, Koordinaten 2’644’590 / 1’164’773.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: Au.
Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreiten der Raumhöhe (Art. 67 BauV).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/258388
Auflage- und Einsprachefrist bis 23. Januar 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 17. Dezember 2025
Bauverwaltung Grindelwald
Ausfall Kehrichtabfuhr Ost und West, Ausfall Kartonabfuhr West
Die Kehrichtabfuhr Ost und die Kartonabfuhr West fallen am Donnerstag, 25. Dezember 2025 (Weihnachten) aus, ebenso die Kehrichtabfuhr West am Freitag, 26. Dezember 2025 (Stephanstag). Keine Ersatzabfuhr.
Wir danken allen Einwohnerinnen und Einwohnern, die mit einer korrekten Entsorgung mithelfen, Interlaken sauber zu halten.
Die Teams von Bauverwaltung und Werkhof wünschen Ihnen frohe Festtage.
Bauverwaltung Interlaken
Verkehrsmassnahmen 1. und 2. Januar 2026 (Open-Air-Konzert und Neujahrsfeuerwerk, Harder-Potschete)
Strassensperrungen
Das neue Jahr 2026 wird in Interlaken mit einem grossen Neujahrsfeuerwerk und einem Open-Air-Konzert begrüsst. Die Feierlichkeiten beginnen am 1. Januar bereits ab 13.00 Uhr mit Festwirtschaftsbetrieb auf dem Höheweg, danach folgen Open-Air-Konzerte. Um 19.45 Uhr wird das traditionelle Feuerwerk auf der Höhematte gestartet. Diese tollen Angebote werden wiederum Tausende von Besucherinnen und Besucher nach Interlaken locken. Damit der Start ins neue Jahr mit dem Rahmenprogramm und dem Feuerwerk allen Spass macht, sind einige Verkehrsmassnahmen nötig:
Strassensperrungen am 1. Januar
Höheweg
Strandbadstrasse
Klosterstrasse
Schlossstrasse
Alpenstrasse und Klosterstrasse (Strecke Savoy-Kreuzung bis Turnhallenkreisel) und Parkstrasse und Lindenallee (ab Freiestrasse in Richtung West)
Alpenstrasse
Die Alpenstrasse wird als Rettungsachse benutzt und muss deshalb frei bleiben. Die Strecke vom Sonnenhof-Kreisel bis zur Freiestrasse bleibt von 12.00 bis 22.00 Uhr gesperrt (Anwohner gestattet).
Busparkplätze
Parkplatzsituation, Shuttleservice, Extrazüge
Aufgrund der beschränkten Parkmöglichkeiten verweisen wir generell auf das offizielle Parking auf dem Flugplatzgelände: Autobahn A8 bis Ausfahrt Nr. 26 Interlaken Ost, danach bitte Beschilderung «TTM P&R» folgen oder «Expo». Von da aus werden Sie mit einem Shuttleservice direkt ins Zentrum von Interlaken gebracht.
Buslinien
Die Kursbusse der Linie 103 und 108 werden bis 12.30 Uhr zwischen Interlaken West und Ost umgeleitet. Ab 12.45 bis 21.30 Uhr fallen alle Kurse der Linien 102 und 103 zwischen Interlaken West und Ost aus. Zwischen 19.00 und 20.50 auch jene der Linie 60.
Bahn benützen! Die Haltestellen Jungfraustrasse, Kursaal und Drei Tannen werden den ganzen Tag nicht bedient.
Strassensperrungen 2. Januar
Die Feierlichkeiten in Interlaken gehen mit der traditionellen Harder-Potschete weiter. Auch dieser Anlass bedingt wiederum einige Verkehrsmassnahmen in Interlaken:
Sperrungen resp. Umzugsroute
Buslinien
Von 14.00 bis 15.30 Uhr fahren die Kursbusse via Alpenstrasse–Klosterstrasse–Höheweg–Bahnhof Ost. Die Haltestelle Kursaal und Jungfraustrasse werden nicht bedient.
Die Linien 104 und 105 (Ast Unterseen) werden von 13.30 bis 15.00 Uhr unterbrochen.
Die Haltestelle Centralplatz wird von 13.45 bis 15.45 Uhr nicht bedient.
Parkplatzsituation
Wir empfehlen, das Zentrum von Interlaken und Unterseen während des Anlasses grossräumig zu umfahren. Ohne Probleme erreichen Sie die Umzugsroute mit dem öffentlichen Verkehr oder zu Fuss.
Beachten Sie auch, dass das Parkplatzangebot eingeschränkt ist. Das Parkhaus Zentrum Interlaken beim Kunsthaus oder das Parkhaus Stedtlizentrum befinden sich in der Nähe des Anlasses und gewährleisten gute Zu- und Wegfahrten.
Wir wünschen einen erlebnisreichen Start ins neue Jahr 2026.
Polizeiinspektorat Interlaken
Bauherrschaft: Denner AG, Grubenstrasse 10, 8045 Zürich.
Projektverfasserin: ckBern Architekten GmbH, Sandrainstrasse 15, 3007 Bern.
Bauvorhaben: Anbau unbeheiztes Aussenlager.
Standort: Lindenallee 102, Parzelle Nr. 414.
Nutzungszone: Überbauungsordnung 13, Mittleres Moos.
Inventar: keines.
Beanspruchte Ausnahme: Bauen vor der Baulinie Art. 96a BauG.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 26. Januar 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Interlaken
Strassensperrungen infolge Schutzwaldholzereiarbeiten vom 5. Januar bis 27. Februar 2026
Die Gemischte Gemeinde Iseltwald führt zwischen 5. Januar bis 27. Februar 2026 zwei Holzschläge im Bereich Brand und Chüebalm durch. Hierfür sind folgende Sperrungen notwendig:
Holzschlag Chüebalm
Holzschlag Brand
Vielen Dank für die Kenntnisnahme und das Verständnis.
Gemeindeverwaltung Iseltwald
Flyer «was-wo-wer» wird abgeschafft
Die Gemeinde Leissigen hat die Bevölkerung bisher mit dem Flyer «was-wo-wer» informiert.
Mit der neuen Website sind alle Inhalte nun online, übersichtlich, aktuell und jederzeit abrufbar verfügbar. Um die Informationsvermittlung moderner und effizienter zu gestalten, wird der Flyer ab 2026 nicht mehr gedruckt.
Besuchen Sie unsere Website und bleiben Sie stets auf dem neuesten Stand!
Leissigen, 15. Dezember 2025
Gemeinderat Leissigen
Schalteröffnungszeiten Weihnachten / Neujahr
Die Gemeindeverwaltung Lütschental hat über Weihnachten / Neujahr wie folgt geöffnet:
Ab Montag, 5. Januar 2026, gelten wieder die gewohnten Öffnungszeiten.
Wir wünschen frohe Festtage und einen perfekten Start ins neue Jahr 2026!
Gemeindeverwaltung Lütschental
Bauherrschaft: H. Gosteli AG, Nando Gosteli, Metzgergasse 4, 3800 Matten.
Bauvorhaben: Neubau eines Verkaufshauses, Abriss eines Gewächshauses und Erneuerung des Vorplatzes.
Standort: Metzgergasse 4, 3800 Matten, Parzelle Nr. 535, Koordinaten 2'632’683 / 1’169’990.
Nutzungszone: Mischzone Dorf MD.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Hinweis: Naturgefahrengebiet mit geringer Gefähdrung, Wasser.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis 26. Januar 2026.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734
Es wird auf die Gesuchsakten und Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Matten
Die Gemischte Gemeinde Oberried ist eine ländliche, direkt am Brienzersee gelegene Gemeinde mit aktuell rund 500 Einwohnenden. Die Mitarbeitenden schätzen die landschaftliche Lage der beiden Dörfer Ebligen und Oberried sowie die Nähe zur lokalen Bevölkerung.
Zur Unterstützung der Gemeindeschreiberei in der Gemischten Gemeinde Oberried suchen wir per 1. März 2026 oder nach Vereinbarung ein/e
stellvertretende/r Gemeindeschreiber/-in 80 %
Der Aufgabenbereich umfasst die Unterstützung der Gemeindeschreiberin. Dazu gehören insbesondere folgende Arbeiten:
Ihr Profil:
Unser Angebot:
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 18. Januar 2026 per E-Mail an pirmin.schenk@oberried.ch. Für weitere Auskünfte steht Ihnen Pirmin Schenk, Gemeindeschreiber, unter der Rufnummer 033 849 13 35 gerne zur Verfügung.
Bauherrschaft: Martin und Lorraine Klein-Jones, Ralligholzweg 8, 3658 Merligen.
Projektverfasser: Alain Zumbühl, Mittlere Strasse 3a, 3600 Thun.
Bauvorhaben: Diverse Grundrissänderungen im Haus 2 «Mozart»; Änderung der Aussentreppe auf der Nordseite des Hauses 2 «Mozart»; Änderung der Wegeführung der arealinternen Erschliessung; Änderung der Lage und Dimensionierung des Kinderspielplatzes und des Aufenthaltsbereichs; Anpassung der Fenstergrössen (insgesamt 13 Fenster).
Hinweis: Die Gemischte Gemeinde Oberried unterliegt dem ZWG.
Nutzung: Erstwohnungen.
Standort: Gemeinde Oberried, Panoramastrasse 37 und 39, Parzelle Nr. 1630.
Zone: Wohn- und Gewerbezone 2 (WG2).
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Auflage- und Einsprachestelle: Gemischte Gemeinde Oberried, Hauptstrasse 21, 3854 Oberried am Brienzersee.
Auflage- und Einsprachefrist bis 26. Januar 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Gemischte Gemeinde Oberried
Anpassung der Verordnung Gehalt, Gehaltsaufstieg, Leistungs- und Treueprämien
Bekanntmachung gemäss Art. 45 ff. Gemeindeverordnung
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 8. Dezember 2025 eine Anpassung in der Verordnung Gehalt, Gehaltsaufstieg, Leistungs- und Treueprämien beschlossen. Die Anpassung tritt per 1. Januar 2026 in Kraft.
Gegen den Beschluss kann innert 30 Tagen seit Publikation beim Regierungsstatthalteramt-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde erhoben werden. Der neue Erlass kann bei der Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen gegen eine Gebühr gemäss gültigem Gebührenreglement bezogen oder vom Internet unter www.lauterbrunnen.ch heruntergeladen werden.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.
Gemeinderat Lauterbrunnen
Anpassung der Verordnung über die Unterschrifts- und Finanzkompetenzen
Bekanntmachung gemäss Art. 45 ff. Gemeindeverordnung
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 8. Dezember 2025 Anpassungen in der Verordnung über die Unterschrifts- und Finanzkompetenzen beschlossen. Die Anpassung tritt per 1. Januar 2026 in Kraft.
Gegen den Beschluss kann innert 30 Tagen seit Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde erhoben werden. Der neue Erlass kann bei der Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen gegen eine Gebühr gemäss gültigem Gebührenreglement bezogen oder vom Internet unter www.lauterbrunnen.ch heruntergeladen werden.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.
Gemeinderat Lauterbrunnen
Ersatzwahl in den Grossen Gemeinderat
Gestützt auf Artikel 28 Absatz 1 des Wahl- und Abstimmungsreglements wird für den Rest der laufenden Amtsdauer vom 5. Januar 2026 bis 31. Dezember 2028 als Mitglied des Grossen Gemeinderats und als Ersatz für den zurücktretenden Christian Nyffeler als gewählt erklärt: Marko Bozic, 1978, Waldeggstrasse 7, 3800 Interlaken.
Gegen diese Ersatzwahl kann innert zehn Tagen seit der vorliegenden Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde eingereicht werden.
Gemeinderat Interlaken
Gesuchsteller: Peter Adrian und Anna, Itramenstrasse 7, 3818 Grindelwald.
Projektverfasser: Graf Martin, Alte Strasse 11, 3816 Burglauenen.
Bauvorhaben: Überdachung Mistplatz, Erhöhung Seitenwände.
Standort: Itramenstrasse 7a, Parzelle Nr. 2235, Koordinaten 2’643’800 / 1’163’145.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: Dachgestaltung (Art. 416 GBR).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/210176
Auflage- und Einsprachefrist bis 23. Januar 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 18. Dezember 2025
Bauverwaltung Grindelwald
Neujahrsapéro
Liebe Beatenbergerinnen und Beatenberger, liebe Gäste
Der Gemeinderat lädt Sie alle herzlich ein, am Neujahrsmorgen auf ein gutes neues Jahr anzustossen. Bei einem guten Schluck und einem kleinen Imbiss und mit guten Wünschen wollen wir das neue Jahr begrüssen.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch am
Neujahrsapéro
Donnerstag, 1. Januar 2026, von 11.00–13.00 Uhr in der Beatenberg Arena.
Wir wünschen allen ein glückliches neues Jahr, gute Gesundheit, viel Freude und Erfolg im 2026!
Gemeinderat Beatenberg
Fakultatives Referendum
Der Gemeinderat Leissigen hat am 15. Dezember 2025 in Anwendung von Art. 11 Abs. 2 und Art. 25 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Leissigen vom 1. Januar 2019 im Sinn der Zuständigkeit folgenden Beschluss gefasst:
Der bestehende Verpflichtungskredit für die Überarbeitung des Baureglements ist von Fr. 48'000.– um Fr. 10'000.– auf insgesamt Fr. 58'000.– inkl. MwSt. zu erhöhen. Die Krediterhöhung ist notwendig, da die Projektgrundlagen für die Genehmigung noch präzisiert und ergänzt werden müssen.
Mindestens 5% der Stimmberechtigten können gegen diesen Beschluss schriftlich beim Gemeinderat Leissigen, Nythartweg 1, 3706 Leissigen, das Referendum ergreifen.
Stimmberechtigte: 838
Referendumsfrist: Montag, 26. Januar 2026
Leissigen, 16. Dezember 2025
Gemeinderat Leissigen
Verordnungen
Der Gemeinderat Beatenberg hat am 15. Dezember 2025 folgende Verordnungen genehmigt:
Die Teilrevisionen können auf der Gemeindeverwaltung Beatenberg eingesehen oder gegen eine Gebühr bezogen werden. Zusätzlich sind die Verordnungen auf www.beatenberg.ch (Gemeinde, Online-Schalter, Reglemente/Verordnungen) aufgeschaltet.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Erlass der Teilrevisionen Personalverordnung und Feuerwehrverordnung kann innert 30 Tagen (Frist bis 26. Januar 2026) beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde eingereicht werden.
Gemeinderat Beatenberg
Sperrung Parkplatz Eissportzentrum am 27. Dezember 2025
Am Samstag, 27. Dezember 2025, findet das Altjahrsderby der Beo Yetis statt. Deshalb wird der Parkplatz beim Eissportzentrum wie folgt abgesperrt und steht nur den Besucher:innen des Altjahrsderbys zur Verfügung:
Die Betroffenen werden gebeten, auf die übrigen öffentlichen Parkplätze beim Feldgässli oder bei der Brunngasse auszuweichen.
Wir danken der Anwohnerschaft und der Bevölkerung für die Kenntnisnahme und das Verständnis.
Sicherheitskommission Matten
Abbrennen von Feuerwerk
Zum Jahreswechsel wird vermehrt Feuerwerk abgebrannt. Grundsätzlich ist das Abbrennen von Feuerwerk am 1. August und am 31. Dezember bewilligungsfrei. Gemäss Art. 10 des Polizeireglements der Gemeinde Lauterbrunnen darf Feuerwerk nur so abgebrannt werden, dass für Personen, Tiere und Sachen keine Gefährdung entsteht.
Der Gemeinderat bittet die Bevölkerung, zusätzlich folgende Punkte zu beachten:
Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Gemeinderat Lauterbrunnen
Kehrichtabfuhr über Weihnachten/Neujahr 2025/2026
Aufgrund von Feiertagen fallen zwei Freitagstouren Dorf/Kienholz an der Hauptstrasse ersatzlos aus:
Bitte das Sammelgut (AVAG-Kehrichtsäcke bzw. Container) frühestens am Vorabend ab 19.00 Uhr bis spätestens am Abfuhrtag um 7.00 Uhr bereitstellen.
Bauverwaltung Brienz
Tannenbaumspende für den Winter Park Interlaken
Bringen Sie Ihren Weihnachtsbaum und gestalten Sie den Winter Park Interlaken mit.
Vom 27. Dezember 2025 bis am 4. Januar 2026 können Sie Ihren Weihnachtsbaum auf dem Schulhausplatz Kienholz, Lauenenstrasse 18, 3855 Brienz deponieren.
Akzeptiert werden ausschliesslich natürliche Weihnachtsbäume in allen Grössen und Formen, die nicht behandelt und bei denen jeglicher Weihnachtsschmuck, Beleuchtung und Kerzen entfernt wurden. Bevorzugt werden Bäume ab 1,6 Meter Höhe. Plastikbäume und eingetopfte werden nicht angenommen.
Vom 10. Januar bis 1. März 2026 können Sie dann den fertigen Winter Park Interlaken kostenlos besuchen.
Bauverwaltung Brienz
Bauherrschaft: Hotel Lindenhof by Crossworld AG, Lindenhofweg 15, 3855 Brienz, vertreten durch Peter Wyler, Stockmatte, 3855 Brienz.
Projektverfasserin: Konzept Wyler, Stockmatte, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Umnutzung von bestehendem Restaurantsaal zu vier Hotelzimmern; Anbau Balkon Südfassade. Nicht öffentlicher Gastgewerbebetrieb ohne Alkoholausschank: 120 Sitzplätze innen (bisher 180 Sitzplätze) und 70 Sitzplätze auf der Terrasse (unverändert), 48 Gästezimmer mit 118 Gästebetten (bisher 44 Gästezimmer mit 110 Gästebetten); Öffnungszeiten: täglich bis 0.30 Uhr (unverändert).
Standort: Lindenhofweg 15, Parzelle Nr. 1288, Wohn- und Gewerbezone, Koordinaten 2’645’707 / 1’178’585.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahme: Unterschreiten Raumhöhe (Art. 67 BauV).
Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Januar 2026
Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Gesuchstellerin: Daniela und Peter Feller, Unterdorfstrasse 35, 3072 Ostermundigen.
Projektverfasserin: GLB Thun/Oberland, GLB Oberland, Moosweg 11, 3645 Gwatt.
Bauvorhaben: Südlicher Anbau an EFH, um Wohnraum im Erdgeschoss zu erweitern, dadurch Enstehung Terrasse Obergeschoss, Erstellung neuer Gartengestaltung mit Terrasse, Sauna und Hotpot.
Standort: Aareweg 15, Parzelle Nr. 1437.
Zone: Wohnzone W2.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Januar 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet im Doppel innert der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portalebau.apps.be.ch).Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Bauverwaltung Bönigen
Bauherrschaft: Sunrise GmbH, Mobile Infrastructure, Thurgauerstrasse 101B, 8152 Glattpark (Opfikon), Axians Schweiz AG, En Boudron H10, 1052 Le Mont sur Lausanne.
Projektverfasserin: Axians Schweiz AG, Pulverstrasse 8, 3063 Ittigen.
Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch für die Anwendung des Korrekturfaktors ohne bauliche Änderungen an der Mobilfunkanlage der Sunrise GmbH (BE453-4).
Hinweis: Es ist vorgesehen, die Antennen adaptiv, unter Anwendung des Korrekturfaktors KAA (gemäss Nachtrag zur Vollzugshilfe vom 23. Februar 2021), zu betreiben. Alle Voraussetzungen dazu (automatische Leistungsbegrenzung, angepasstes Qualitätssicherungssystem, angepasste NIS-Datenbank des Bakom) sind erfüllt. Die dazu eingesetzten Antennen vom Typ Huawei AAU5833D verfügen über genügend Sub-Arrays, um gemäss NISV Anh. 1 Ziff. 63 Abs. 3 einen minimalen Korrekturfaktor von 0,13 zuzulassen.
Standort: Seidenfadenstrasse 22a, Parzelle Nr. 721, Wohnzone W3, Koordinaten 2’630’816 / 1’170’621.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Januar 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten sowie auf die Amts- und Fachberichte verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AG, Kim Aberle, Spitalweg 19, 3900 Brig.
Projektverfasserin: cablex AG, Tannackerstrasse 7, 3073 Gümligen.
Bauvorhaben: Umbau und Verschiebung der best. Mobilfunkanlage mit neuem Mast und Antennen / INGO.
Hinweis: Es ist vorgesehen, die Antennen adaptiv, unter Anwendung des Korrekturfaktors KAA (gemäss Nachtrag zur Vollzugshilfe vom 23. Februar 2021), zu betreiben.
Standort: Seestrasse 117, Parzelle Nr. 81 (BR 314), Zone: UeO 9 Golfplatz, Koordinaten 2’629’126 / 1’169’718.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Januar 2025
Auflagestelle: Gemeinde Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten, die Amts- und Fachberichte sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Gesuchsteller: Roger Bischoff, Büelgässli 20, 3812 Wilderswil.
Bauvorhaben: Umnutzung Erst- zu Zweitwohnung (Einliegerwohnung) und Einbau zusätzliches Fenster.
Standort: Büelgässli 20, Parzelle Nr. 794, Koordinaten 2’480’001 / 1’070’001.
Zone: Mischzone B.
Gewässerschutzzone: A.
Inventar: nicht inventarisiert.
Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?
Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Januar 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Wilderswil
Gesuchstellerin: Staubbach AG, Im Rohr 424f, 3822 Lauterbrunnen.
Projektverfasserin: Forum 4 AG für Architektur, Rosenstrasse 2, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Dach- und Fassadensanierung sowie Montage einer Photovoltaik-Anlage auf der Dachfläche Süd.
Standort: Lauterbrunnen, Im Rohr, Gebäude Nr. 424f, Parzelle Nr. 3800, Koordinaten 2'635'950 / 1'160'330, Hotelzone A.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen: keine.
Auflagestellen: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 19. Dezember 2025 bis 19. Januar 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Protokollauflage
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2025 liegt in der Zeit vom 18. Dezember 2025 bis 17. Januar 2026 auf der Gemeindeverwaltung Schwanden öffentlich zur Einsichtnahme auf. Zudem kann das Protokoll ab 18. Dezember 2025 auf der Homepage www.schwandenbrienz.ch eingesehen werden. Während der Auflagefrist können beim Gemeinderat schriftlich Einsprachen gemacht werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll (Art. 68 Abs. 3 OgR).
Gemeinderat Schwanden
Gesuchsteller und Projektverfasser: Stefan Osterwalder, Weidstrasse 10, 8803 Rüschlikon.
Bauvorhaben: Energetische Sanierung mit Wärmeerzeugerersatz.
Standort: Mürren, Brunnen, Gebäude Nr. 1015d, Parzelle Nr. 3879, Koordinaten 2'634'666 / 1'156'600, Wohnzone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen: keine.
Auflagestellen:
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 19. Dezember 2025 bis 19. Januar 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen (Gewährung von Erleichterung von Profilen Art. 16 Abs. 3 BewD). Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Öffnungszeiten Weihnachten / Neujahr
Infolge der Feiertage sind sämtliche Büros der Gemeindeverwaltung in der Zeit vom 22. Dezember 2025 bis 2. Januar 2026 wie folgt geöffnet:
Ab Montag, 5. Januar 2026, gelten die ordentlichen Öffnungszeiten.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.
Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen
Verkehrsfreie Dorfstrasse Silvester/Neujahr 2025/2026
Festwirtschaftsbetriebe im Freien entlang der Dorfstrasse
Strassensperrung Dorfstrasse vom 31. Dezember ab 23.00 Uhr bis 1. Januar um 2.00 Uhr.
Allgemeines Fahrverbot entlang der Dorfstrasse ab Kreuzung Endweg bis Parkplatz Graben ab 23.00 bis 2.00 Uhr.
Auflagen und Bedingungen zur Durchführung der verkehrsfreien Abende
Abbrennen von Feuerwerk
Gastgewerbe
Öffentlicher Verkehr / Moonliner
Der Gemeinderat und der Bereich Sicherheit danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.
Für die kommenden Festtage entbieten wir Ihnen die besten Wünsche und für das neue Jahr gute Gesundheit, Glück und Erfolg.
Gesuchstellerin: Hotel Gletschergarten AG, Obere Gletscherstrasse 1, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Ruch Architekten AG, Kirchgasse 1 1, 3860 Meiringen.
Bauvorhaben: Projektänderung Nr. 4 – Grundriss- und Fassadenanpassungen (bereits ausgeführt), unbeheizte Küchenerweiterung.
Standort: Dorfstrasse 203, Parzelle Nr. 971 Koordinaten 2’646’500 / 1’163’953.
Nutzungszone: UeO Fiescherblick.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/247584
Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Januar 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 9. Dezember 2025
Bauverwaltung Grindelwald
Gesuchsteller: Zwahlen-Glatthard Peter und Doris, Heinrich Bosshard-Weg 2, 8483 Kollbrunn.
Projektverfasser: Blatter Hansedi, Schlösslistrasse 18, 6030 Ebikon.
Bauvorhaben: Abbruch Scheune, Neubau Autounterstand und Nebenräume, Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe, Montage PV-Anlage.
Standort: Terrassenweg 178a, Parzelle Nr. 1432, Koordinaten 2’646’930 / 1’164’600.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: Dachgestaltung (Art. 416 GBR).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/249571
Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Januar 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 9. Dezember 2025
Bauverwaltung Grindelwald
Gesuchstellerin: Karin Rätzer, Gexistrasse 10, 5600 Lenzburg; Manfred Furrer, Turbinenstrasse 46, 8005 Zürich.
Projektverfasserin: von Allmen Architekten AG, Untere Bönigstrasse 10a, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Umbau einer Haushälfte, Sanierung der Gebäudehülle sowie Erweiterung des Wohnraums.
Standort: Schmockenstrasse 98, Parzelle Nr. 632, Koordinaten 2’626'311 / 1’171’176, Landwirtschaftszone LWZ.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen:
Hinweis: Naturgefahrengebiet mit mittlerer Gefahr, Rutschung.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/252646, e-Auflage eBau Nr. 2024-20464). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Januar 2026.
Es wird auf die Baugesuchsakten und die aufgestellten Pflöcke verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Beatenberg, 10. Dezember 2025
Bauverwaltung Beatenberg
Bauherrschaft: Schlunegger Peter, Wellenacher 17, 3800 Unterseen.
Projektverfasserin: ABS Immobilien AG, Vorholzstrasse 12, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Teilweiser Abbruch Holzschopf; Anbau Lagergebäude mit Erstwohnung im Dachgeschoss.
Standort: Sendlistrasse 5, Parzelle Nr. 842.
Nutzungszone: Sonderbauvorschriften Gewerbezone «Im Moos» SBV 3.
Inventar: keine.
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreitung Strassenabstand nach Art. 80 SG.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Januar 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Interlaken
Bauherrschaft: Zumsy AG, Klostergässli 5, 3800 Matten.
Projektverfasserin: Holinger AG, Kasthoferstrasse 23, 3006 Bern.
Bauvorhaben: Ersatz der bestehenden Trennwand durch Stahlstützen und Einbau neuer Trennwände in den Süd-Balkonen.
Standort: Klostergässli 3, 3800 Matten, Parzelle Nr. 268, Koordinaten 2'632’568 / 1’170’222.
Nutzungszone: Zone öffentliche Nutzung, ZöN C.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Hinweis: Naturgefahrengebiet mit geringer Gefährdung, Wasser.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis am 19. Januar 2025.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Matten
Protokollauflage
Der Gemeinderat hat dem Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2025 gemäss Artikel 42 Organisationsreglement zugestimmt. Es liegt ab 18. Dezember 2025 bis am 19. Januar 2026 bei der Gemeindeverwaltung Beatenberg öffentlich auf. Zusätzlich ist das Protokoll auf www.beatenberg.ch (Gemeinde, Aktuell) aufgeschaltet. Einsprachen sind schriftlich innert 30 Tagen seit der vorliegenden Publikation (Frist bis 19. Januar 2026) an den Gemeinderat zu richten.
Sofern keine Einsprache eingeht, gilt das Protokoll als genehmigt.
Gemeinderat Beatenberg
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Weihnachten/Neujahr
Die Gemeindeverwaltung Unterseen bleibt über die Festtage wie folgt geschlossen:
Ab Montag, 5. Januar 2026, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.
Wir bitten Sie um Kenntnisnahme und danken für Ihr Verständnis.
Der Einwohnergemeinderat
Öffnungszeiten Weihnachten/Neujahr
Über die Festtage gelten für die Gemeindeverwaltung Iseltwald folgende Öffnungszeiten:
Ab Montag, 5. Januar 2026, gelten wieder die gewohnten Öffnungszeiten.
Wir wünschen der Bevölkerung frohe Festtage und alles Gute im neuen Jahr.
Gemeindeverwaltung Iseltwald
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Weihnachten / Neujahr 2025/26
Die Gemeindeverwaltung Hofstetten bleibt von Montag, 22. Dezember 2025, bis Freitag, 2. Januar 2026, geschlossen.
Ab Montag, 5. Januar 2026, gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten.
Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen schöne Festtage und alles Gute im neuen Jahr.
Gemeinderat und Gemeindeverwaltung Hofstetten
Kehrichtabfuhr über Weihnachten/Neujahr 2025/2026
Aufgrund von Feiertagen fallen zwei Freitagstouren Dorf/Kienholz an der Hauptstrasse ersatzlos aus:
Bitte das Sammelgut (AVAG-Kehrichtsäcke bzw. Container) frühestens am Vorabend ab 19.00 Uhr bis spätestens am Abfuhrtag um 7.00 Uhr bereitstellen.
Bauverwaltung Brienz
Tannenbaumspende für den Winter Park Interlaken
Bringen Sie Ihren Weihnachtsbaum und gestalten Sie den Winter Park Interlaken mit.
Vom 27. Dezember 2025 bis am 4. Januar 2026 können Sie Ihren Weihnachtsbaum auf dem Schulhausplatz Kienholz, Lauenenstrasse 18, 3855 Brienz deponieren.
Akzeptiert werden ausschliesslich natürliche Weihnachtsbäume in allen Grössen und Formen, die nicht behandelt und bei denen jeglicher Weihnachtsschmuck, Beleuchtung und Kerzen entfernt wurden. Bevorzugt werden Bäume ab 1,6 Meter Höhe. Plastikbäume und eingetopfte werden nicht angenommen.
Vom 10. Januar bis 1. März 2026 können Sie dann den fertigen Winter Park Interlaken kostenlos besuchen.
Bauverwaltung Brienz
Bauherrschaft: Hotel Lindenhof by Crossworld AG, Lindenhofweg 15, 3855 Brienz, vertreten durch Peter Wyler, Stockmatte, 3855 Brienz.
Projektverfasserin: Konzept Wyler, Stockmatte, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Umnutzung von bestehendem Restaurantsaal zu vier Hotelzimmern; Anbau Balkon Südfassade. Nicht öffentlicher Gastgewerbebetrieb ohne Alkoholausschank: 120 Sitzplätze innen (bisher 180 Sitzplätze) und 70 Sitzplätze auf der Terrasse (unverändert), 48 Gästezimmer mit 118 Gästebetten (bisher 44 Gästezimmer mit 110 Gästebetten); Öffnungszeiten: täglich bis 0.30 Uhr (unverändert).
Standort: Lindenhofweg 15, Parzelle Nr. 1288, Wohn- und Gewerbezone, Koordinaten 2’645’707 / 1’178’585.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahme: Unterschreiten Raumhöhe (Art. 67 BauV).
Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Januar 2026
Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Gesuchstellerin: Daniela und Peter Feller, Unterdorfstrasse 35, 3072 Ostermundigen.
Projektverfasserin: GLB Thun/Oberland, GLB Oberland, Moosweg 11, 3645 Gwatt.
Bauvorhaben: Südlicher Anbau an EFH, um Wohnraum im Erdgeschoss zu erweitern, dadurch Enstehung Terrasse Obergeschoss, Erstellung neuer Gartengestaltung mit Terrasse, Sauna und Hotpot.
Standort: Aareweg 15, Parzelle Nr. 1437.
Zone: Wohnzone W2.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Januar 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet im Doppel innert der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portalebau.apps.be.ch).Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Bauverwaltung Bönigen
Bauherrschaft: Sunrise GmbH, Mobile Infrastructure, Thurgauerstrasse 101B, 8152 Glattpark (Opfikon), Axians Schweiz AG, En Boudron H10, 1052 Le Mont sur Lausanne.
Projektverfasserin: Axians Schweiz AG, Pulverstrasse 8, 3063 Ittigen.
Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch für die Anwendung des Korrekturfaktors ohne bauliche Änderungen an der Mobilfunkanlage der Sunrise GmbH (BE453-4).
Hinweis: Es ist vorgesehen, die Antennen adaptiv, unter Anwendung des Korrekturfaktors KAA (gemäss Nachtrag zur Vollzugshilfe vom 23. Februar 2021), zu betreiben. Alle Voraussetzungen dazu (automatische Leistungsbegrenzung, angepasstes Qualitätssicherungssystem, angepasste NIS-Datenbank des Bakom) sind erfüllt. Die dazu eingesetzten Antennen vom Typ Huawei AAU5833D verfügen über genügend Sub-Arrays, um gemäss NISV Anh. 1 Ziff. 63 Abs. 3 einen minimalen Korrekturfaktor von 0,13 zuzulassen.
Standort: Seidenfadenstrasse 22a, Parzelle Nr. 721, Wohnzone W3, Koordinaten 2’630’816 / 1’170’621.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Januar 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten sowie auf die Amts- und Fachberichte verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AG, Kim Aberle, Spitalweg 19, 3900 Brig.
Projektverfasserin: cablex AG, Tannackerstrasse 7, 3073 Gümligen.
Bauvorhaben: Umbau und Verschiebung der best. Mobilfunkanlage mit neuem Mast und Antennen / INGO.
Hinweis: Es ist vorgesehen, die Antennen adaptiv, unter Anwendung des Korrekturfaktors KAA (gemäss Nachtrag zur Vollzugshilfe vom 23. Februar 2021), zu betreiben.
Standort: Seestrasse 117, Parzelle Nr. 81 (BR 314), Zone: UeO 9 Golfplatz, Koordinaten 2’629’126 / 1’169’718.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Januar 2025
Auflagestelle: Gemeinde Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten, die Amts- und Fachberichte sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Beschlüsse des Grossen Gemeinderats
Der Grosse Gemeinderat hat am 9. Dezember 2025 folgende Beschlüsse gefasst:
Wahl des Büros des Grossen Gemeinderats für das Jahr 2026
Ersatzwahl in die Geschäftsprüfungskommission
Auf Antrag der FDP und als Ersatz für den zurücktretenden Paul Michel wird Corinne Feller für den Rest der laufenden Amtsdauer vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2028 als Mitglied der Geschäftsprüfungskommission gewählt.
Gesamterneuerung Aula 2025, Planungskredit
Für die Wiederaufnahme und Weiterbearbeitung des Projekts Gesamterneuerung Aula 2025 wird ein Planungskredit von Fr. 340'000.– bewilligt.
Sanierungskonzept Liegenschaften Gemeinde Interlaken (Umsetzung Motion Aulbach)
Der Vorgehensvorschlag für das Sanierungskonzept der gemeindeeigenen Bauten und Anlagen (Umsetzung der Motion Aulbach, Sanierungskonzept) wird genehmigt.
Freiluft- und Hallenbad Bödeli AG, Defizitbeitrag 2026/2027 und Planungskosten 2026
Umwandlung Dienstbarkeit von touristischer Nutzung in Erstwohnungen mit langfristiger Vermietung (Parzelle Nr. 1998, Howell Guisan AG, Haus A)
Die Umwandlung der Dienstbarkeit auf der Parzelle I-Gbbl. Nr. 1998 von touristischer Nutzung in Erstwohnungen mit langfristiger Vermietung, einhergehend mit einem Einnahmeverzicht von Fr. 700'000.– (Differenz Baulandwert) – unter dem Vorbehalt einer Rückerstattungspflicht bei Weiterverkauf und eines Vorkaufsrechts der Gemeinde –, wird abgelehnt.
Rechtsmittel
Gegen die obigen Beschlüsse kann beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, innert dreissig Tagen (gegen die Wahl des Büros des Grossen Gemeinderats und die Kommissionsersatzwahl innert zehn Tagen) ab der vorliegenden Publikation Beschwerde eingereicht werden.
Ausserordentliche Korporationsversammlung
Mittwoch, 21. Januar 2026, 20.00 Uhr im Hotel Wolter, Grindelwald
Traktanden
Die Unterlagen liegen auf der Gemeindeverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, zur Einsicht öffentlich auf.
Der Schwellenvorstand
Aufhebung eines Erlasses
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Kirchgemeindeversammlung vom 16. November 2025 folgenden Erlass per 31. Dezember 2025 aufgehoben hat:
Kirchgemeinderat Ringgenberg
Gesuchsteller: Roger Bischoff, Büelgässli 20, 3812 Wilderswil.
Bauvorhaben: Umnutzung Erst- zu Zweitwohnung (Einliegerwohnung) und Einbau zusätzliches Fenster.
Standort: Büelgässli 20, Parzelle Nr. 794, Koordinaten 2’480’001 / 1’070’001.
Zone: Mischzone B.
Gewässerschutzzone: A.
Inventar: nicht inventarisiert.
Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?
Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Januar 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Wilderswil
Personalverordnung
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Kirchgemeinderat die Teilrevision der Personalverordnung beschlossen hat. Diese Änderungen treten auf den 1. Januar 2026 in Kraft. Die geänderte Personalverordnung ist auf www.kirche-unterseen.ch unter Unsere Kirche, Download, zu finden oder kann bei der Verwaltung bezogen werden.
Der Kirchgemeinderat
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung über die Festtage
Über die Festtage 2025 bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen.
Letzter geöffneter Tag ist Donnerstag, 18. Dezember 2025. Ab Montag, 5. Januar 2026, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.
Der Gemeinderat und die Verwaltung wünschen der ganzen Bevölkerung frohe Festtage und einen guten Rutsch ins Jahr 2026.
Gemeindeverwaltung Brienzwiler
Schalteröffnungszeiten Weihnachten / Neujahr
Die Gemeindeverwaltung Lütschental hat über Weihnachten / Neujahr wie folgt geöffnet:
Ab Montag, 5. Januar 2026, gelten wieder die gewohnten Öffnungszeiten.
Wir wünschen frohe Festtage und einen perfekten Start ins neue Jahr 2026!
Gemeindeverwaltung Lütschental
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Brienz am 15. Dezember 2025 folgende Verordnungen genehmigt hat:
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, erhoben werden.
Der Gemeinderat
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung
Über Weihnachten und Neujahr bleibt die Gemeindeverwaltung Interlaken von Mittwoch, 24. Dezember, bis Freitag, 26. Dezember 2025, sowie von Mittwoch, 31. Dezember 2025, bis Freitag, 2. Januar 2026, geschlossen.
Am Montag und Dienstag, 22. und 23. sowie 29. und 30. Dezember 2025, und ab Montag, 5. Januar 2026, gelten die ordentlichen Öffnungszeiten: 9.00–12.00 und 13.30–17.00 Uhr (Freitag bis 16.00 Uhr, Mittwochnachmittag geschlossen).
Wir wünschen allen frohe Festtage und ein gutes neues Jahr.
Gemeindeschreiberei Interlaken
Gesuchstellerin: Staubbach AG, Im Rohr 424f, 3822 Lauterbrunnen.
Projektverfasserin: Forum 4 AG für Architektur, Rosenstrasse 2, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Dach- und Fassadensanierung sowie Montage einer Photovoltaik-Anlage auf der Dachfläche Süd.
Standort: Lauterbrunnen, Im Rohr, Gebäude Nr. 424f, Parzelle Nr. 3800, Koordinaten 2'635'950 / 1'160'330, Hotelzone A.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen: keine.
Auflagestellen: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 19. Dezember 2025 bis 19. Januar 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Konkurspublikation / Schuldenruf
Summarisches Verfahren nach Art. 231 SchKG
Schuldner Das Neves Bairrada Helder, geb. 28. März 1975, EF: Neves Hauswart Inh. Das Neves Bairrada, Schattenhalb 37, 3813 Saxeten, CHE-475.073.203.
Datum der Konkurseröffnung: 24. September 2025.
Eingabefrist bis 17. Januar 2026.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 17. Dezember 2025.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
bestehend aus den politischen Gemeinden Interlaken, Matten, Bönigen, Iseltwald, Wilderswil, Gsteigwiler, Saxeten, Lütschental und Gündlischwand
Ordentliche Kirchgemeindeversammlung vom 14. Dezember 2025 in der Schlosskirche
Protokollauflage
Das Protokoll der ordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom 14. Dezember 2025 liegt gemäss Organisationsreglement Art. 73 ab Freitag, 19. Dezember, bis Sonntag, 18. Januar 2026, während 30 Tagen im Büro der Verwaltung, Herziggässli 21, 3800 Matten, zur Einsichtnahme auf.
Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Kirchgemeinderat erhoben werden.
Der Kirchgemeinderat entscheidet über die Einsprache und genehmigt das Protokoll.
Matten, 15. Dezember 2025
Der Kirchgemeinderat
Protokollauflage
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2025 liegt in der Zeit vom 18. Dezember 2025 bis 17. Januar 2026 auf der Gemeindeverwaltung Schwanden öffentlich zur Einsichtnahme auf. Zudem kann das Protokoll ab 18. Dezember 2025 auf der Homepage www.schwandenbrienz.ch eingesehen werden. Während der Auflagefrist können beim Gemeinderat schriftlich Einsprachen gemacht werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll (Art. 68 Abs. 3 OgR).
Gemeinderat Schwanden
Gesuchsteller und Projektverfasser: Stefan Osterwalder, Weidstrasse 10, 8803 Rüschlikon.
Bauvorhaben: Energetische Sanierung mit Wärmeerzeugerersatz.
Standort: Mürren, Brunnen, Gebäude Nr. 1015d, Parzelle Nr. 3879, Koordinaten 2'634'666 / 1'156'600, Wohnzone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen: keine.
Auflagestellen:
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 19. Dezember 2025 bis 19. Januar 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen (Gewährung von Erleichterung von Profilen Art. 16 Abs. 3 BewD). Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Personalreglement, Genehmigung und Inkrafttreten
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass gegen das an der Kirchgemeindeversammlung am 8. Dezember 2025 beschlossene Personalreglement (Totalrevision) keine Beschwerden eingegangen sind.
Das Personalreglement tritt per 1. Januar 2026 in Kraft. Es hebt das bisherige Personalreglement vom 1. August 2021 auf.
Das Reglement kann auf dem Sekretariat der Kirchgemeinde Brienz während der ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Reformierte Kirchgemeinde Brienz
Sekretärin Zora Herren
Organisationsreglement, Genehmigung und Inkrafttreten
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das von der Begräbnisbezirksversammlung am 8. Dezember 2025 beschlossene Organisationsreglement (Totalrevision) unter Vorbehalt der Genehmigung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 1. Januar 2026 in Kraft tritt.
Gemeindeverband Begräbnisbezirk Brienz
Sekretärin Zora Herren
Öffnungszeiten Weihnachten / Neujahr
Infolge der Feiertage sind sämtliche Büros der Gemeindeverwaltung in der Zeit vom 22. Dezember 2025 bis 2. Januar 2026 wie folgt geöffnet:
Ab Montag, 5. Januar 2026, gelten die ordentlichen Öffnungszeiten.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.
Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen
Protokollauflage
Gestützt auf Art. 11 Abs. 1 und Art. 68 Abs. 1 des Organisationsreglements (OgR) der Gemischten Gemeinde Brienzwiler liegt das Protokoll der Gemeindeversammlung sowie der Burgerversammlung vom 12. Dezember 2025 während 30 Tagen ab Freitag, 19. Dezember 2025, bei der Gemeindeverwaltung Brienzwiler öffentlich auf. Die Protokolle können ebenfalls auf www.brienzwiler.ch eingesehen werden.
Während der Auflage kann beim Gemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über Einsprachen und genehmigt das Protokoll (Art. 68 Abs. 3 OgR).
Der Gemeindeschreiber
Campingreglement
Die Gemeindeversammlung hat am 28. November 2025 das Campingreglement genehmigt.
Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern vom 16. Dezember 1998 wird mit dieser Publikation die Inkraftsetzung per 1. Januar 2026 öffentlich bekannt gemacht.
Därligen, 15. Dezember 2025
Gesamterneuerungswahlen für die Amtsdauer 2026–2029, Wahl der Kommissionsmitglieder
Der Gemeinderat Bönigen hat am 8. Dezember 2025 als zuständiges Wahlorgan die Mitglieder der ständigen Kommissionen gewählt. Die Wahl erfolgte gestützt auf Artikel 49 der Gemeindeordnung sowie Artikel 54 des Reglements über Abstimmungen und Wahlen im Mehrheitswahlverfahren (Majorz). Gewählt wurden jene Kandidatinnen und Kandidaten, die die höchste Stimmenzahl erreicht haben (relatives Mehr).
Wahl- und Abstimmungskommission
Anzahl Sitze: 9
Eingereichte Wahlvorschläge: 11
Gewählt sind:
Bildungs- und Kulturkommission
Anzahl Sitze: 2
Eingereichte Wahlvorschläge: 3
Gewählt sind:
Das zuständige Mitglied des Gemeinderates gehört von Amtes wegen der Kommission an und übernimmt das Präsidium. Der Gemeinderat Iseltwald wählt zusätzlich zwei Mitglieder der Kommission.
Sicherheitskommission
Anzahl Sitze: 4
Eingereichte Wahlvorschläge: 7
Gewählt sind:
Das zuständige Mitglied des Gemeinderates gehört von Amtes wegen der Kommission an und übernimmt das Präsidium.
Volkswirtschaftskommission
Anzahl Sitze: 4
Eingereichte Wahlvorschläge: 12
Gewählt sind:
Das zuständige Mitglied des Gemeinderates gehört von Amtes wegen der Kommission an und übernimmt das Präsidium.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen die Wahl des Gemeinderates sind innert 10 Tagen ab Publikationstag schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Bönigen, 8. Dezember 2025
Namens des Gemeinderates
Der Gemeindeschreiber
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung
Die Gemeindeverwaltung ist über Weihnachten und Neujahr ab Montag, 22. Dezember 2025, geschlossen.
Ab Montag, 5. Januar 2026 bedienen wir Sie gerne wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Angehörigen ruhige und erholsame Festtage.
Gemeindeverwaltung Därligen
Verkehrsfreie Dorfstrasse Silvester/Neujahr 2025/2026
Festwirtschaftsbetriebe im Freien entlang der Dorfstrasse
Strassensperrung Dorfstrasse vom 31. Dezember ab 23.00 Uhr bis 1. Januar um 2.00 Uhr.
Allgemeines Fahrverbot entlang der Dorfstrasse ab Kreuzung Endweg bis Parkplatz Graben ab 23.00 bis 2.00 Uhr.
Auflagen und Bedingungen zur Durchführung der verkehrsfreien Abende
Abbrennen von Feuerwerk
Gastgewerbe
Öffentlicher Verkehr / Moonliner
Der Gemeinderat und der Bereich Sicherheit danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.
Für die kommenden Festtage entbieten wir Ihnen die besten Wünsche und für das neue Jahr gute Gesundheit, Glück und Erfolg.
Gesuchstellerin: Hotel Gletschergarten AG, Obere Gletscherstrasse 1, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Ruch Architekten AG, Kirchgasse 1 1, 3860 Meiringen.
Bauvorhaben: Projektänderung Nr. 4 – Grundriss- und Fassadenanpassungen (bereits ausgeführt), unbeheizte Küchenerweiterung.
Standort: Dorfstrasse 203, Parzelle Nr. 971 Koordinaten 2’646’500 / 1’163’953.
Nutzungszone: UeO Fiescherblick.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/247584
Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Januar 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 9. Dezember 2025
Bauverwaltung Grindelwald
Gesuchsteller: Zwahlen-Glatthard Peter und Doris, Heinrich Bosshard-Weg 2, 8483 Kollbrunn.
Projektverfasser: Blatter Hansedi, Schlösslistrasse 18, 6030 Ebikon.
Bauvorhaben: Abbruch Scheune, Neubau Autounterstand und Nebenräume, Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe, Montage PV-Anlage.
Standort: Terrassenweg 178a, Parzelle Nr. 1432, Koordinaten 2’646’930 / 1’164’600.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: Dachgestaltung (Art. 416 GBR).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/249571
Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Januar 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 9. Dezember 2025
Bauverwaltung Grindelwald
Gesuchstellerin: Karin Rätzer, Gexistrasse 10, 5600 Lenzburg; Manfred Furrer, Turbinenstrasse 46, 8005 Zürich.
Projektverfasserin: von Allmen Architekten AG, Untere Bönigstrasse 10a, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Umbau einer Haushälfte, Sanierung der Gebäudehülle sowie Erweiterung des Wohnraums.
Standort: Schmockenstrasse 98, Parzelle Nr. 632, Koordinaten 2’626'311 / 1’171’176, Landwirtschaftszone LWZ.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen:
Hinweis: Naturgefahrengebiet mit mittlerer Gefahr, Rutschung.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/252646, e-Auflage eBau Nr. 2024-20464). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Januar 2026.
Es wird auf die Baugesuchsakten und die aufgestellten Pflöcke verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Beatenberg, 10. Dezember 2025
Bauverwaltung Beatenberg
Bauherrschaft: Schlunegger Peter, Wellenacher 17, 3800 Unterseen.
Projektverfasserin: ABS Immobilien AG, Vorholzstrasse 12, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Teilweiser Abbruch Holzschopf; Anbau Lagergebäude mit Erstwohnung im Dachgeschoss.
Standort: Sendlistrasse 5, Parzelle Nr. 842.
Nutzungszone: Sonderbauvorschriften Gewerbezone «Im Moos» SBV 3.
Inventar: keine.
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreitung Strassenabstand nach Art. 80 SG.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Januar 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Interlaken
Genehmigung Teilrevision Personalverordnung per 1. Januar 2026
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 8. Dezember 2025 die Teilrevision der Personalverordnung genehmigt.
Die neue Personalverordnung tritt vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden per 1. Januar 2026 in Kraft.
Der Beschluss wird hiermit gemäss Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung veröffentlicht. Die Verordnung kann bei der Gemeindeverwaltung Matten bezogen oder unter www.matten.ch eingesehen werden. Die Aktenauflage läuft vom 18. Dezember 2025 bis 19. Januar 2026.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, erhoben werden.
Erhöhung Kurtaxe per 1. April 2027
Gestützt auf das Gesuch der Tourismus-Organisation Interlaken um Erhöhung der Winterkurtaxe und auf Art. 3 Abs. 1 Lit. a des Kurtaxenreglements der Gemeinde Matten hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 8. Dezember 2025 beschlossen, die Winterkurtaxe per 1. April 2027 von aktuell Fr. 2.20 um Fr. 0.30 auf Fr. 2.50 zu erhöhen.
Der Beschluss wird hiermit gemäss Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung veröffentlicht.
Rechtsmittel
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab erstmaliger Publikation schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, erhoben werden.
Bauherrschaft: Zumsy AG, Klostergässli 5, 3800 Matten.
Projektverfasserin: Holinger AG, Kasthoferstrasse 23, 3006 Bern.
Bauvorhaben: Ersatz der bestehenden Trennwand durch Stahlstützen und Einbau neuer Trennwände in den Süd-Balkonen.
Standort: Klostergässli 3, 3800 Matten, Parzelle Nr. 268, Koordinaten 2'632’568 / 1’170’222.
Nutzungszone: Zone öffentliche Nutzung, ZöN C.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Hinweis: Naturgefahrengebiet mit geringer Gefährdung, Wasser.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis am 19. Januar 2025.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Matten
Öffentliche Auflage; Protokoll der Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2025
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2025 liegt vom Montag, 15. Dezember 2025, bis und mit Mittwoch, 14. Januar 2026, öffentlich in der Gemeindeverwaltung Oberried, Hauptstrasse 21, 3854 Oberried am Brienzersee, zur Einsicht auf.
Bei Fragen und Anmerkungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Gemeindeverwaltung Oberried
Schmidmatta
Reservationen für die Benützung des Pavillons Schmidmatta in der Saison 2026, welche von Sonntag, 1. März, bis Sonntag, 15. November 2026, dauert, werden bei der Tourist Information Wilderswil, Kirchgasse 43, 3812 Wilderswil, Telefon 033 822 84 55, E-Mail: wilderswil@interlakentourism.ch, entgegengenommen.
Benützungsgebühren 2026:
Wilderswil, 15. Dezember 2025
Baukommission Wilderswil
Konkurspublikation / Schuldenruf
Summarisches Verfahren nach Art. 231 SchKG
Ausgeschlagene Erbschaft der Schild Anna Margaretha, geb. 19. August 1940, von Brienz BE, Bethania im Stedtli, Obere Gasse 6, 3800 Unterseen, verstorben am 24. Oktober 2025.
Datum der Konkurseröffnung: 1. Dezember 2025.
Eingabefrist bis 17. Januar 2026.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 17. Dezember 2025.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Spitalweg 1, 3800 Unterseen
Änderung einer Verordnung des Gemeindeverbandes
Der Vorstand des Gemeindeverbandes hat am 21. Oktober 2025 aufgrund veränderter Verhältnisse folgende Verordnung genehmigt. Sie tritt per 1. Januar 2026 in Kraft.
Das angepasste Dokument kann bei der Verwaltung des Gemeindeverbandes Weissenau Unterseen, Spitalweg 1, 3800 Unterseen, nach Voranmeldung eingesehen oder bezogen werden.
E-Mail: gemeindeverband@weissenau.ch
Gegen die Änderung des Anhangs zur Verwaltungsverordnung kann innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde eingereicht werden.
Unterseen, 9. Dezember 2025
Der Vorstand
Spitalweg 1, 3800 Unterseen
45. Abgeordnetenversammlung
vom 2. Dezember 2025
Beschlüsse
Unterseen, 9. Dezember 2025
Der Vorstand
Aufhebung Reglement der Schulzahnpflege
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV, BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Versammlung der Einwohnergemeinde Hofstetten am 9. Dezember 2025 der Aufhebung des Reglements der Schulzahnpflege vom 1. Januar 2004 per 31. Dezember 2025 zugestimmt hat.
Gemeinderat Hofstetten
Protokollauflage
Der Gemeinderat hat dem Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2025 gemäss Artikel 42 Organisationsreglement zugestimmt. Es liegt ab 18. Dezember 2025 bis am 19. Januar 2026 bei der Gemeindeverwaltung Beatenberg öffentlich auf. Zusätzlich ist das Protokoll auf www.beatenberg.ch (Gemeinde, Aktuell) aufgeschaltet. Einsprachen sind schriftlich innert 30 Tagen seit der vorliegenden Publikation (Frist bis 19. Januar 2026) an den Gemeinderat zu richten.
Sofern keine Einsprache eingeht, gilt das Protokoll als genehmigt.
Gemeinderat Beatenberg
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Weihnachten/Neujahr
Die Gemeindeverwaltung Unterseen bleibt über die Festtage wie folgt geschlossen:
Ab Montag, 5. Januar 2026, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.
Wir bitten Sie um Kenntnisnahme und danken für Ihr Verständnis.
Der Einwohnergemeinderat
Öffnungszeiten Weihnachten / Neujahr
Die Gemeindeverwaltung ist über die Festtage wie folgt geöffnet:
Ab Montag, 5. Januar 2026, gelten wieder die normalen Öffnungszeiten.
Wir wünschen der Bevölkerung frohe Festtage und einen guten Rutsch ins 2026.
Gemeinderat und Gemeindeverwaltung Saxeten
Öffnungszeiten Weihnachten/Neujahr
Über die Festtage gelten für die Gemeindeverwaltung Iseltwald folgende Öffnungszeiten:
Ab Montag, 5. Januar 2026, gelten wieder die gewohnten Öffnungszeiten.
Wir wünschen der Bevölkerung frohe Festtage und alles Gute im neuen Jahr.
Gemeindeverwaltung Iseltwald
Verkehrsmassnahme Wengen
Der Gemeinderat von Lauterbrunnen verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 6 SVG in Verbindung mit Art. 42 Abs. 2 SV für das Glühwein-Festival Wengen folgende Verkehrsbeschränkung:
Zentrum Wengen: Zone Ecke Eiger bis Ecke Bernerhof / Schönegg.
Am Samstag, 20. Dezember 2025, von 16.00–19.00 Uhr gilt ein allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen.
Für Blaulichtdienste ist die Strasse immer befahrbar.
Bitte beachten Sie die Signalisation vor Ort.
Wir danken für Ihre Kenntnisnahme und das Verständnis.
Einwohnergemeinde Lauterbrunnen
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
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Unsere Öffnungszeiten:
Montag – Freitag
08.00 – 12.00 und 13.30 – 17.00 Uhr