Übungsdaten 2026
Talboden / Isenfluh
Mürren / Gimmelwald
Wengen
Bauherrschaft: Howell Guisan AG, c/o Howell Home AG, Postgasse 9, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: HMS Architekten AG, Seestrasse 20, 3700 Spiez.
Bauvorhaben: Abbruch der Gebäude Nrn. 27a, 27c, 27d und 27e; Neubau von vier Mehrfamilienhäusern mit Attikageschoss und Einstellhalle; Nutzung von Haus «Harder» zur touristischen Vermietung mit 19 Gästen; Nutzung der Häuser «Eiger», «Mönch» und «Jungfrau» als Erstwohnungen mit Ausnahme von gesamthaft vier Wohnungen, welche als klassische Zweitwohnungen genutzt werden; Erstellung einer neuen Ostfassade zum Gebäude Nr. 27b; Installation von PV-Anlagen und aussen aufgestellten Wärmepumpen; Änderung Erschliessung; Umgebungsgestaltung.
Hinweis: Das Bauvorhaben wird in Anwendung von Art. 75 BauG beurteilt.
Standort: General-Guisan-Strasse 27a, 27c, 27d, 27e, 27i, 27k, Parzellen Nrn. 721, 1286, 1355, 1356, 1507, 1998.
Nutzungszone: Wohnzone W3, teilweise Mischzone MA3.
Inventar: keine.
Beanspruchte Ausnahmen:
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654.
Auflage- und Einsprachefrist bis am 30. Januar 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31, Abs. 4a BauG).
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Interlaken
Änderung Anhang zum Feuerwehrreglement
In Anwendung von Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Grindelwald an seiner Sitzung vom 16. Dezember 2025 die Änderung des Anhangs zum Feuerwehrreglement beschlossen hat. Diese Änderung tritt vorbehältlich aller dagegen erhobener Beschwerden per 1. Januar 2026 in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde erhoben werden.
Das Feuerwehrreglement mit Anhang kann bei der Gemeindeverwaltung Grindelwald oder online unter www.gemeinde-grindelwald.ch eingesehen werden.
Grindelwald, 31. Dezember 2025
Der Gemeinderat
Gesuchsteller: Bohren Hansotto, v. d. Brawand Zimmerei AG, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Brawand Zimmerei AG, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Umbau Weidhaus in Wohnhaus, Einbau Einstellraum.
Standort: Rinderstutzweg 14, Parzelle Nr. 2054, Koordinaten 2’647’285 / 1’165’150.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG i. V. mit Art. 39 RPV).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/265870
Auflage- und Einsprachefrist bis 9. Februar 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 29. Dezember 2025
Bauverwaltung Grindelwald
Ferienbetreuung 2026
Die IMU-Gemeinden bieten eine gemeinsame Ferienbetreuung an. Das Angebot richtet sich ausschliesslich an Schülerinnen und Schüler des Kindergartens und der 1. bis 6. Klassen der öffentlichen Schulen der Gemeinden Interlaken, Matten und Unterseen.
Daten
Angebot
Die Kinder werden von pädagogisch ausgebildetem Personal betreut. Das Tagesprogramm wird dem Alter der Kinder entsprechend aufgebaut und beinhaltet kreatives Arbeiten, freies animiertes Spielen, gemeinsames Kochen und Essen, Lesen und Ausflüge.
Kosten
Fr. 30.– pro Tag (inkl. Znüni, Mittagessen und Zvieri)
Detaillierte Ausschreibung und Anmeldung
Alle aktuellen Unterlagen finden Sie auf den Internetseiten der Schulen Interlaken, Matten und Unterseen. Anmeldeschluss ist der 28. Februar 2026.
Bauherrschaft: Salt Mobile SA, Rue du Caudray 4, 1020 Renens, Swiss Infra Services SA, Roger Reber, Thurgauerstrasse 136, 8152 Opfikon.
Projektverfasserin: Complan AG, Wasserwerkgasse 39, 3011 Bern.
Bauvorhaben: Erweiterung der bestehenden Mobilfunkanlage für Salt Mobile SA (BE_4803A). Folgende Änderungen sind vorgesehen: Leistungserhöhung von 7200 WERP pro Senderichtung zu 14080 WERP pro Senderichtung; Antennenwechsel: von Kathrein 80010665v01 zu Huawei ASI4518R39c07 und Huawei AAU5356; Aufschaltung neuer Frequenzbänder: 700 MHz, 1400 MHz, 3400 MHz; Anpassung der elektrischen Neigungswinkel.
Weiter ist vorgesehen, die Antennen adaptiv, unter Anwendung des Korrekturfaktors KAA (gemäss Nachtrag zur Vollzugshilfe vom 23. Februar 2021) zu betreiben. Alle Voraussetzungen dazu (automatische Leistungsbegrenzung, angepasstes Qualitätssicherungssystem, angepasste NIS-Datenbank des Bakom) sind erfüllt. Die dazu vorgesehenen Antennen vom Typ Huawei AU5356 verfügen über genügend Sub-Arrays, um gemäss NISV Anh. 1 Ziff. 63 Abs. 3 einen minimalen Korrekturfaktor von 0,2 zuzulassen.
Standort: Brönd 573a, Parzelle Nr. 1242, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’633’077 / 1’176’566.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.
Ausnahme: Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).
Auflage- und Einsprachefrist: 9. Februar 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Habkern, Im Holz 373, 3804 Habkern.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten sowie auf die Amts- und Fachberichte verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Wassergenossenschaft Tiefental, Luzernstrasse 31, 4552 Derendingen.
Projektverfasserin: Ingenieurbüro Sterchi GmbH, Bohnerenstrasse 14, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Sanierung Wasserversorgung Tiefental und Neubau Trinkwasser-Reservoir. Vorfabrizierter Kunststoffbehälter mit Druckerhöhungsanlage und UV-Filtration. Erstellen einer ca. 150 m langen PE-Druckleitung mit Anschluss an bestehendes Verteilnetz.
Standort: Pfandschwendi, Brienz, Parzellen Nrn. 1460 und 2096, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’646’637 / 1’175’683; 2’646’294 / 1’175’628; 2’646’400 / 1’175’551.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist: 9. Februar 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profilierung/Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Bergschaft Aellgäu-Habkegg, vertreten durch Hansruedi Zurbuchen, Eggetli 219, 3804 Habkern.
Projektverfasserin: Ingenieurbüro David Baumann GmbH, Holzmatte 349c, 3804 Habkern.
Bauvorhaben: Erstellung von drei Mistplätzen aus Ortbeton.
Standorte: Ufe Huble, Gebäude Nr. 889, Parzelle Nr. 304, Koordinaten 2’634’700/1’179'650; Fuhre, Gebäude Nr. 921, Parzelle Nr. 1468, Koordinaten 2'638’300/1'180'800; Habchegg, Gebäude Nr. 915, Parzelle Nr. 1468, Koordinaten 2'638’400/1'180'625; Landwirtschaftszone.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereiche üB und Au sowie Quelle WAWIS-Nummer (ID) 638/180.5 beim Gebäude Nr. 915, moorhydrologisches Einzugsgebiet Senke, Moorlandschaft Nr. 13 «Habkern-Sörenberg».
Naturgefahrengebiet: unbestimmt.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist: 9. Februar 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Habkern, Im Holz 373, 3804 Habkern.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Gestützt auf Artikel 97 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (LwG) sind die aufgrund der Gesetzgebung über den Natur- und Heimatschutz, den Umweltschutz und die Wanderwege legitimierten Organisationen zur Einsprache berechtigt.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Kundeninformation Trinkwasserqualität 2025
Gemäss Art. 5 der Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV) müssen die öffentlichen sowie die privaten Wasserversorgungen, welche Trinkwasser abgeben, die Zwischen- oder Endabnehmerinnen und -abnehmer (Abonnenten) jährlich mindestens einmal umfassend über die Qualität des Trinkwassers im Verteilnetz informieren. Detailliertere Angaben finden Sie auch auf www.trinkwasser.svgw.ch des Schweizerischen Vereins des Gas- und Wasserfachs.
Herkunft und Aufbereitung des Trinkwassers
Das ganze Versorgungsgebiet der Wasserversorgung Grindelwald wird mit Quellwasser versorgt. Das Trinkwasser von den Quellen Bachhalten, Tuft, Brunnenstutz, Klecki, Anggistalden und Burglauenen wird zudem mittels Ultraviolettanlagen (UV) desinfiziert.
Wasserqualität
Durch die Wasserversorgung wird jährlich ein risikobasierter Wasserprobeentnahmeplan gemäss Qualitätssicherungssystem (QS) erstellt. Monatlich wurden nach diesem durch die Mitarbeitenden der Wasserversorgung an den Quellfassungen und im Leitungsnetz insgesamt 66 Wasserproben erhoben und in mikrobiologischer Hinsicht untersucht. Zusätzlich wurden vier mikrobiologische Referenzproben erhoben und durch die Firma Aquatest, Trink- und Badewasseranalytik, in Uetendorf untersucht. Im April, Juli und Oktober wurden zudem zwölf weitere Wasserproben erhoben und durch die Firma Aquatest, Trink- und Badewasseranalytik, in Uetendorf in chemischer und physikalischer Hinsicht untersucht. Zusätzlich wurden das ganze Jahr durch insgesamt vier Stichkontrollen betreffs der mikrobiologischen Trinkwasserqualität durch das kantonale Laboratorium Bern erhoben. Im Jahr 2025 wurden so insgesamt 70 mikrobiologische und 12 chemisch / physikalische Wasserproben durchgeführt.
Sämtliche Ergebnisse entsprachen sowohl in mikrobiologischer als auch in chemischer und physikalischer Hinsicht den Qualitätsanforderungen gemäss der Lebensmittelgesetzgebung.
Nitratgehalt: Der Höchstwert gemäss der Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV) beträgt 40 mg/l. Der Nitratgehalt im Quellwasser der Wasserversorgung Grindelwald war immer < 2.0 mg/l. Die Gesamthärte ist ein Mass für den Gehalt an Kalzium und Magnesium im Wasser. Sie variiert aufgrund der unterschiedlichen Herkunft (Quellen) gemäss nachfolgender Tabelle.
Gesamthärte des Trinkwassers
Zudem kann sie zusätzlich noch je nach Jahreszeit +/- 2–3 franz. Härtegrade variieren. Beurteilung der Wasserhärte in der Schweiz gemäss SLMB, Schweizerisches Lebensmittelbuch.
Gesamthärte in °fH
Umrechnung deutsche Härtegrade können durch Multiplikation mit dem Faktor 1,8 in französische Härtegrade umgerechnet werden > °dH x 1,8 = °fH bzw. °fH x 0,56 = °dH.
Weitere detaillierte Auskünfte zu den verschiedenen Quell- und Versorgungsgebieten können auch telefonisch eingeholt werden (Wasserversorgung Telefon 033 853 32 68).
Wasserversorgung Grindelwald
Bauherrschaft: Erbengemeinschaft Oesch, p. Adr. Simon Oesch, Gartenstrasse 9, 3007 Bern.
Projektverfasserin: Vögtli + Viecelli Architekten GmbH, Milena Stanojevic, Aarmühlestrasse 35, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Umnutzung Erdgeschoss best. Stall/Tenn zu einer Mietwohnung, Erstellung von zwei Aussenparkplätzen, Einbau einer Klimaanlage im 1. Obergeschoss, Ersatz der best. Heizung in eine innen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Hertigässli 64, Parzelle Nr. 788, Koordinaten 2'632'961 / 1'169'480.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen: Unterschreiten des Strassenabstandes nach Art. 80 SG i.V.m. Art. A149 GBR.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis am 9. Februar 2026.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten und die Profile und Pflöcke verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sowie Lastenausgleichsansprüche sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Die Einwohnergemeinde Unterseen sucht per sofort oder nach Vereinbarung eine/n
Mitarbeiter/-in Bauadministration 60–100%
Aufgaben
Profil
Wir bieten
Kontakt: Christian Grossniklaus, Bauverwalter, Telefon 033 826 19 11
Bewerbungen: Per E-Mail an Einwohnergemeinde Unterseen, Human Resources, personal@unterseen.ch
Amtliche Vermessung: Vergabe des Nachführungsmandates 2026–2033
Das Nachführungsgeometermandat für die amtliche Vermessung für die Vertragsperiode 2026–2033 wurde an Peter Dütschler sowie Mathias Bigler, Geogrid AG, Interlaken, vergeben.
Die entsprechenden Nachführungsverträge wurden am 19. September 2025 durch das Amt für Geoinformation des Kantons Bern genehmigt.
Gemeindeverwaltung Matten
Feuerwehr Neurekrutierung 2026
Alle Frauen und Männer (Schweizer Bürger/-innen und Ausländer/-innen mit C-Ausweis) des Jahrgangs 2005, welche im Jahr 2025 in eine der Gemeinden Bönigen, Därligen, Interlaken, Iseltwald, Leissigen, Matten oder Unterseen gezogen sind, und alle Frauen und Männer mit Jahrgang 2005, die bereits in diesen Gemeinden wohnhaft waren, werden feuerwehrdienstpflichtig.
Interessierte Mitbürger/-innen ab dem 21. Altersjahr werden gebeten, sich für den Feuerwehrdienst zur Verfügung zu stellen. Speziell interessiert sind wir an jenen Bewerbern/-innen, welche den Arbeitsplatz auf dem Bödeli bzw. in Bönigen, Därligen, Iseltwald oder Leissigen haben und/oder bereits Feuerwehrdienst geleistet haben.
Für die Rekrutierung zum Feuerwehrdienst wurde allen mit Jahrgang 2005 von der Feuerwehr Bödeli ein Orientierungsschreiben mit Fragebogen zugestellt.
Wer keinen Fragebogen erhalten hat, aber in der Feuerwehr Bödeli mitmachen möchte, meldet sich bis zum 21. Januar 2026 per Mail info@feuerwehr-boedeli.ch oder schriftlich bei der Feuerwehr Bödeli, Lindenallee 90, 3800 Interlaken.
Geeignete Personen werden durch das Kommando persönlich zur Rekrutierung am Dienstag, 10. Februar 2026, 18.00–21.00 Uhr (gestaffelt) aufgeboten.
Entschuldigungen (auch Militärdienst) sind vor der Rekrutierung schriftlich an den Kommandanten, Thomas Dummermuth, Lindenallee 90, 3800 Interlaken, zu richten. Unentschuldigtes Nichterscheinen wird gemäss Reglement mit Fr. 100.– gebüsst.
Gesuche für die Befreiung von der Feuerwehrpflichtersatzsteuer: Aktivmitglieder von Betriebsfeuerwehren / Invalide / Alleinerziehende haben die Möglichkeit, schriftlich ein Gesuch an das Kommando der Feuerwehr Bödeli zu stellen.
Kommando Feuerwehr Bödeli
Mitwirkungsauflage Regionaler Waldplan der Waldabteilung Alpen
Gestützt auf Art. 7 KWaV BSG 921.111 bringt das Amt für Wald und Naturgefahren, Waldabteilung Alpen, den Regionalen Waldplan der Waldabteilung Alpen (RWP WAA) mit Bericht und Waldfunktionenkarte vom 8. Januar bis 5. März 2026 zur öffentlichen Mitwirkung.
Der Zweck der regionalen Waldpläne (RWP) leitet sich direkt aus der Waldgesetzgebung (Art. 5 KWaG, BSG 921.11) ab und ist wie folgt festgelegt: Wahrung der öffentlichen Interessen am Wald, Sicherstellung der Koordination mit der Raumplanung, Umschreibung der Entwicklungsabsichten für das Waldareal und Festlegung von Bewirtschaftungsgrundsätzen.
Zur Mitwirkung stehen die für die Waldabteilung Alpen spezifischen Berichtsinhalte (in grüner Schrift) und die Waldfunktionenkarte über das Gebiet der Waldabteilung Alpen. RWP-Inhalte, die das gesamte Kantonsgebiet betreffen (in schwarzer Schrift), stehen nicht zur öffentlichen Mitwirkung.
Zur Beteiligung steht Ihnen die E-Mitwirkungsplattform des Kantons Bern zur Verfügung: www.be.ch/rwp-2 oder https://e-mitwirkung.apps.be.ch. Dort finden Sie sämtliche Mitwirkungsunterlagen. Wir bitten Sie, während der Auflagefrist Ihre Eingaben direkt auf der E-Mitwirkungsplattform zu erfassen.
Internationales Inferno-Rennen Mürren 2026
Inferno-Kombinationslanglauf, Mittwoch, 21. Januar 2026
Anlässlich der 82. Internationalen Inferno-Rennen findet wiederum ein Kombinationslanglauf im Dorf Mürren statt. Zwecks Präparation und Durchführung des Langlaufs muss die Dorfstrasse auf der Strecke Allmendhubelbahn – Alte Bäckerei – Bachstutz – Post – Bahnhof BLM – Palacestutz – Eisbahn – Hotel Jungfrau am Mittwoch, 21. Januar 2026, von 15.00 Uhr bis Rennschluss, ca. 20.00 Uhr, für jeglichen Verkehr gesperrt werden. Fussgänger können die Strecke mit der nötigen Rücksichtnahme gegenüber den Teilnehmenden jederzeit passieren. Die Anweisungen der Streckenposten sind bitte zu befolgen.
Die Durchfahrt für Blaulichtorganisationen wird durch den Veranstalter gewährleistet.
Wir bitten die Bevölkerung und die Gäste von Mürren und Gimmelwald um Kenntnisnahme und danken für das Verständnis.
Wir verweisen auf den Postwurf, welcher der Bevölkerung von Mürren und Gimmelwald mit dem genauen Streckenplan zugestellt wird.
Gemeinderat Lauterbrunnen
Aufgebot zu den Übungen 2026
Besammlung: beim Feuerwehrmagazin
Stellungspflichtige der Jahrgänge 1976 bis 2004, welche neu aktiven Feuerwehrdienst leisten möchten, melden sich bitte bis zum 31. Januar 2026 beim Kommandanten Ueli Zimmermann, Im Zun Schwendi 629, 3804 Habkern, Telefon 079 543 11 06.
Nicht, oder zu spätes Erscheinen wird nach Reglement bestraft. Als Entschuldigungsgründe gelten: Krankheit, Unfall mit Arztzeugnis, schwere Erkrankung oder Todesfall in der Familie, begründete Ortsabwesenheit von mehreren Tagen infolge Militärs, Zivilschutzes, Ferien, Arbeit und Tätigkeiten im Auftrag des Gemeinderates, welche Gemeindeangelegenheiten betreffen. Entschuldigungsgesuche sind spätestens 8 Tage nach der Übung beim Feuerwehrkommando schriftlich einzureichen.
Habkern, 8. Januar 2026
Feuerwehr Habkern
Bauherrschaft: Eissportzentrum Jungfrau AG, Tellweg 7, 3800 Matten bei Interlaken, vertreten durch Universal Gebäudemanagement AG, Patrick Gurtner, Untere Bönigstrasse 5, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Brönnimann Architekten AG, Neugasse 10, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Sanierung Eissportzentrum Jungfrau, Einbau Bistro im Obergeschoss.
Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 50 Innensitzplätze; Öffnungszeiten: täglich bis 0.30 Uhr.
Projektbeschrieb: Die Sanierung des Eissportzentrums Jungfrau umfasst die Modernisierung und Anpassung der bestehenden Eishalle für den Tages-, Trainings- und Veranstaltungsbetrieb. Der Eingangsbereich und die Garderoben des freien Eislaufs werden neu organisiert und zusätzliche Garderoben gemäss SIHF-Vorgaben inklusive zwei Damengarderoben erstellt. Bestehende Garderoben werden saniert und umgestaltet. Für den Match- und Turnierbetrieb werden die Garderoben der 1. Mannschaft, der Gäste sowie die Trainer- und Schiedsrichterbereiche angepasst. Zudem wird ein neuer Bistropavillon anstelle der Nord-West-Tribüne realisiert. Zur Gewährleistung der Sicherheit bei Grossevents werden zusätzliche Türen in die Fassade integriert.
Standort: Tellweg 7, Parzelle Nr. BR1280, Zone öffentliche Nutzung, Koordinaten 2’632’442 / 1’169’895.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: gelb, blau.
Auflage- und Einsprachefrist: 9. Februar 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Sprechstunden des Gemeinderatspräsidenten 2026
Gemeinderatspräsident Bernhard Fuchs steht in seinen Sprechstunden für Besprechungen von Anliegen der Bevölkerung zur Verfügung. Die Anliegen sind telefonisch unter 033 952 22 58 oder mündlich bei Gemeindeschreiberin Linda Stauffer oder deren Stellvertreter Samuel Zobrist anzumelden. Alle Anliegen werden vertraulich behandelt. Die Sprechstunden im Jahr 2026 finden jeweils an einem Donnerstag von 17.30 bis 19.00 Uhr an folgenden Daten statt:
Verkehrserschwerung
Kantonsstrasse Nr. 6 Interlaken–Wilerbrücke
Gemeinde: Oberried am Brienzersee.
410.10380 / Instandsetzung Lawinengalerie Bolaui
Teilstrecke: Lawinengalerie Bolaui, Oberried–Ebligen.
Dauer: 19. Januar – 4. Dezember 2026.
Ausnahmen: keine.
Grund der Massnahme: Sanierung Lawinengalerie.
Verkehrsführung: Umleitung durch Lichtsignal gesteuert.
Einschränkungen: Einspurige Verkehrsführung mit Lichtsignalanlage.
Rechtliche Hinweise
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.
Gwatt (Thun), 29. April 2025
Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Organisationsreglement
Öffentliche Mitwirkung
Die Burgergemeinde führt für die Totalrevision des Organisationsreglements eine Mitwirkung für alle Burgerinnen und Burger durch. Stimmberechtigte Burgerinnen und Burger, welche Anträge für Änderungen im Organisationsreglement haben, werden gebeten, diese bis am 7. Februar 2026 schriftlich und begründet an info@burgergemeindeboenigen.ch oder an die Postadresse, Burgergemeinde Bönigen, Rüti 14, 3806 Bönigen, einzureichen. Die vom Burgerrat genehmigte Fassung des Organisationsreglements kann per Mail oder auf der Verwaltung bezogen werden.
Bönigen, 30. Dezember 2025
Burgerrat Bönigen
Ausserordentliche Versammlung
Montag, 9. Februar 2026, 20.15 Uhr Singsaal Turnhalle Bettenried
Traktanden
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalter von Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 93 ff. Gemeindegesetz). Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind anlässlich der Versammlung sofort zu rügen (Art. 98 GG).
Zur Versammlung sind alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger freundlich eingeladen.
Protokollauflage der Burgergemeindeversammlung
Gestützt auf Artikel 61 des Organisationsreglements gibt der Burgerrat bekannt, dass das Protokoll der ausserordentlichen Burgergemeindeversammlung vom 9. Februar 2026 vom 16. Februar bis am 17. März 2026 auf der Gemeindeverwaltung Leissigen während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aufliegt. Während der öffentlichen Auflage kann beim Burgerrat schriftlich Einsprache gegen das Protokoll erhoben werden. Über allfällige Einsprachen entscheidet der Burgerrat.
Leissigen, 12. Dezember 2025
Der Burgerrat
Richterliches Verbot
Die Eigentümerin der Grundstücke lnterlaken-Gbbl. Nm. 281 (Centralstrasse 3, 3800 lnterlaken) und 814 (Centralstrasse 3a, 3b, 3c, 5 und 7, 3800 lnterlaken) lässt die genannten Grundstücke gegen jegliche Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.
Verboten sind insbesondere jegliches unbefugte Befahren, Parkieren und Abstellen von Fahrzeugen aller Art (inkl. Velos).
Ausgenommen ist das Parkieren von Kunden der Kabelfernsehen Bödeli AG für maximal 15 Minuten während der Geschäftsöffnungszeiten zum Besuch des Shops der Kabelfernsehen Bödeli AG.
Bestehende Rechte Dritter bleiben vorbehalten.
Das Verbot ist unbefristet.
Widerhandlungen gegen das Verbot werden gemäss Art. 258 Abs. 1 ZPO auf Antrag mit einer Busse bis Fr. 2000.– bestraft.
Art. 260 Abs. 1 ZPO
Wer das Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen seit dessen Bekanntmachung und Anbringung auf dem Grundstück beim Gericht Einsprache zu erheben. Die Einsprache bedarf keiner Begründung.
Unterseen, 25. November 2025
Kabelfernsehen Bödeli AG
sig. Walter Balmer
Richterlich bewilligt:
Thun, 18. Dezember 2025
Regionalgericht Oberland
Zivilabteilung
Die Gerichtspräsidentin:
sig. Wyss Iff
Feuerwehr Neurekrutierung 2026
Vollständige Publikation siehe unter «Interlaken».
Kommando Feuerwehr Bödeli
Auflage Kollokationsplan und Inventar
Ausgeschlagene Erbschaft des Zaugg Johann, geb. 21. November 1952, von Unterlangenegg BE, Kappelistrasse 4, 3852 Ringgenberg BE, verstorben am 29. April 2025.
Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage.
Ablauf der Frist: 27. Januar 2026.
Auflagefrist Inventar: 10 Tage.
Ablauf der Frist: 17. Januar 2026.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 7. Januar 2026.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Einstellung mangels Aktiven
Schuldnerin: UFID Studios GmbH, Dorfstrasse 17, 3818 Grindelwald.
Datum der Konkurseröffnung: 31. März 2025.
Datum der Konkurseinstellung: 4. Dezember 2025.
Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger bis zum 27. Januar 2026 die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten einen Vorschuss von Fr. 5200.– leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 7. Januar 2026.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Einstellung mangels Aktiven
Schuldner: Ghimboasa Iulian, geb. 23. April 1984, EF: Strandbad Bönigen Ghimboasa, Postgässli 1, 3806 Bönigen b. Interlaken, CHE-487.257.804.
Datum der Konkurseröffnung: 29. Oktober 2025.
Datum der Konkurseinstellung: 22. Dezember 2025.
Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger bis zum 27. Januar 2026 die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten einen Vorschuss von Fr. 5200.– leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 7. Januar 2026.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Auflage Kollokationsplan und Inventar
Ausgeschlagene Erbschaft des Müller Max, geb. 6. Februar 1951, von Stüsslingen SO, 3806 Bönigen, Alters- und Pflegeheim Beatenberg-Habkern, Schmockenstrasse 235, 3803 Beatenberg, verstorben am 20. August 2025.
Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage.
Ablauf der Frist: 27. Januar 2026.
Auflagefrist Inventar: 10 Tage.
Ablauf der Frist: 17. Januar 2026.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 7. Januar 2026.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Auflage Kollokationsplan und Inventar
Ausgeschlagene Erbschaft der von Allmen Marlise, geb. 6. Dezember 1957, von Lauterbrunnen BE, Kirchgasse 4, 3812 Wilderswil, verstorben am 11. August 2025.
Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage.
Ablauf der Frist: 27. Januar 2026.
Auflagefrist Inventar: 10 Tage.
Ablauf der Frist: 17. Januar 2026.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 7. Januar 2026.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Auflage Kollokationsplan und Inventar
Ausgeschlagene Erbschaft des Krebs Daniel Andres, geb. 3. Juni 1958, von Rüeggisberg BE, Bühl 85, 3813 Saxeten, verstorben am 18. September 2024.
Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage.
Ablauf der Frist: 27. Januar 2026.
Auflagefrist Inventar: 10 Tage.
Ablauf der Frist: 17. Januar 2026.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 7. Januar 2026.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Wahl Nachführungsgeometer 2026–2033
Das Mandat für die Nachführung des amtlichen Vermessungswerkes in der Gemeinde Lütschental musste aufgrund der bundesrechtlichen Vorgaben öffentlich ausgeschrieben werden.
Der Gemeinderat wählte an seiner Sitzung vom 21. Mai 2025 Geometer Adrian Weber, Geogrid AG, Thun, als Nachführungsgeometer sowie als dessen Nachfolger Geometer Mathias Bigler, Geogrid AG, Thun, und als weiteren Nachfolger Geometer Philippe Brand, Geogrid AG, Thun, und schloss die Verträge zur Nachführung des amtlichen Vermessungswerkes für die Vertragsdauer von 2026 bis 2033 ab.
Das kantonale Geoinformationsgesetz (Art. 45 Abs. 1 KGeoIG) schreibt vor, dass die Nachführungsverträge zu ihrer Gültigkeit der Genehmigung der Vermessungsaufsicht bedürfen. Das Amt für Geoinformation des Kantons Bern genehmigte die Verträge am 15. Dezember 2025.
Gemeinderat Lütschental
Gesuchstellerin: Alpentech GmbH, Ägerten 1081h, 3825 Mürren.
Projektverfasserin: Ingenieurbüro Sterchi GmbH, Bohnerenstrasse 14, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Erstellen eines Fahrweges und Bau einer neuen Stützmauer sowie Sanierung der bestehenden Stützmauer mit Betonfundament.
Standort: Mürren, Ägerten, Parzellen Nrn. 4049, 4718, 6192, Koordinaten 2'635'110 / 1'157'231, 2'635'107 / 1'157'223, 2'635'110 / 1'157'245, Wohnzone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen: keine.
Auflagestellen:
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 9. Januar bis 9. Februar 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen (Gewährung von Erleichterung von Profilen Art. 16 Abs. 3 BewD). Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Ferienbetreuung 2026
Vollständige Publikation siehe unter «Interlaken».
Gesuchsteller und Projektverfasser: Michel Köhler, Felseneggweg 2, 3805 Goldswil b. Interlaken.
Bauvorhaben: Einbau von zwei Wohnungen im UG; Sanierung Heizungssystem und Elektrik; Neubau Parkplätze.
Standort: Felseneggweg 2, Gbbl. Nr. 1454, Koordinaten 2’621’750 / 1’179’200.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: Archäologisches Schutzgebiet.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Naturgefahren: keine.
Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG / Art. 11 GBR)
Hinweis: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2025-5219). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 9. Februar 2026.
Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Ringgenberg, 24. Dezember 2025
Bauverwaltung Ringgenberg
Internationale Lauberhornrennen 2026
Verkehrsmassnahme / Fahrverbot
Der Gemeinderat von Lauterbrunnen ordnet gestützt auf Art. 3 Abs. 6 SVG in Verbindung mit Art. 42 Abs. 2 SV folgende Verkehrsmassnahmen in Wengen an:
Allgemeines Fahrverbot in beide Richtungen:
Schiltwaldweg ab Abzweigung Am Acher bis zum Zielgelände der Internationalen Lauberhornrennen
Allgemeines Fahrverbot in beide Richtungen:
Dorfstrasse von Ecke Bernerhof bis Einmündung Höhe Silberhorn
Eigerhubel–Reginastutz bis Verzweigung Gruebi beim Falken
Vom Fahrverbot ausgenommen sind Fahrten von Anwohnern, Rettungsdiensten, Behindertentransporte und Materialtransporte im Auftrag des Organisationskomitees der Internationalen Lauberhornrennen.
Die Durchfahrt für Blaulichtorganisationen wird durch den Veranstalter gewährleistet.
Gemeinderat Lauterbrunnen
Verkehrsbehinderungen auf der Axalpstrasse
Aufgrund von Arbeiten zur Sicherung und Sicherheit der Axalpstrasse ist im Bereich Brunnen bis Nasen wie folgt mit Behinderungen und Wartezeiten bis maximal 15 Minuten zu rechnen:
Bauzeit: 12. Januar bis 30. April 2026
Arbeitszeiten: Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 und 13.00 bis 17.00 Uhr
Es ist den Anweisungen des Verkehrsdienstes zu folgen.
Besten Dank für das Verständnis.
Einwohnergemeinde Brienz / Bauverwaltung
Bauherrschaft: Top Camp AG, Fabrikstrasse 21, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Imboden Architektur AG, Seestrasse 17, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Neubau Gewerbehalle mit Abstellplätzen für Reisemobile, Wohnwagen, Boote und Oldtimer, einer Waschanlage, einer Tierklinik im EG sowie Gewerberäumlichkeiten/Büros/Ateliers im 1. und 2. OG; Raumklimatisierung im 1. und 2. OG; Pfählung.
Standort: Geissgasse 4, Parzelle Nr. 140 (BR 2115).
Nutzungszone: Arbeitszone A.
Inventar: keine.
Beanspruchte Ausnahmen:
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 30. Januar 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31, Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Interlaken
Bauherrschaft: Johanna Schild-Huijs, Brünigstrasse 35, 3856 Brienzwiler.
Projektverfasser: Ruben Schild, Brünigstrasse 35, 3856 Brienzwiler.
Bauvorhaben: Neue Aufdach-PV-Anlage auf der südöstlichen Dachfläche. Abbruch des Kamins auf der südöstlichen Dachseite.
Standort: Brünigstrasse 35, Parzelle Nr. 691, Dorfkernzone, Koordinaten O 2'650'581.11 / N 1'178'012.64.
Schutzzonen/Objekt: Gewässerschutzbereich Au, Baugruppe A, ISOS-Gebiet altes Dorf sowie erhaltenswertes K-Objekt.
Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. Februar 2026.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Brienzwiler, Dorfstrasse 19, 3856 Brienzwiler.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Gemeindeverwaltung Brienzwiler
Bauherrschaft: Xander Kübli, Lehnweg 7, 3800 Unterseen.
Projektverfasserin: L2A Architekten AG, Matthias Steiner, Untere Gasse 4, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Sanierung Wohnhaus, Umnutzung Ökonomieteil zu 2-Zimmer-Wohnung.
Standort: Kesslergasse 5, Parzelle Gbbl. Nr. 338, Koordinaten 2'632’71/1’170’078.
Nutzungszone: Mischzone Dorf MD.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Schutzobjekt: Kein Schutzobjekt, Baugruppe A (Matten bei Interlaken, Kesslergasse).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis am 30. Januar 2026.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734
Es wird auf die Gesuchsakten und Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Matten
Überarbeitung Gebührentarif (Verordnung)
Der Gemeinderat Schwanden hat an seiner Sitzung vom 16. Dezember 2025 die Überarbeitung des Gebührentarifs (Verordnung) vom 1. September 2025 beschlossen. Der überarbeitete Gebührentarif tritt per 1. Januar 2026 in Kraft.
Der Gebührentarif kann auf der Gemeindeverwaltung Schwanden gegen eine Gebühr bezogen werden und steht auf der Homepage www.schwandenbrienz.ch zum Download bereit.
Gegen die Änderungen kann bis zum 31. Januar 2026 beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde geführt werden.
Gemeinderat Schwanden
Bauherrschaft: Komorebi Alpine Properties SA, Wyssmülleriweg 6, 3792 Saanen, vertreten durch dea architects, Guillaume Delemazure, Elisabethenstrasse 23, 4051 Basel.
Projektverfasserin: dea architects, Elisabethenstrasse 23, 4051 Basel.
Bauvorhaben: Umbau und Erweiterung Hotel Palace und Gebäude Edelweiss, Wengen: Fassadensanierung; Neubau Aussenpool; Abbruch und Wiederaufbau Dachgeschoss Gebäude Edelweiss; Erstellen von sieben neuen Appartements (5-Zimmer-Wohnungen) im Gebäude Edelweiss, Nutzung als unbewirtschaftete Zweitwohnungen nach Art. 8 Abs. 1 ZWG; Aufwertung der Aussenräume (siehe architektonische Beschreibung vom Oktober 2025). Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 200 Innensitzplätze Restaurant und 100 Innenstehplätze, 100 Sitzplätze Eventraum / Seminarraum / Bar und 100 Innenstehplätze, 70 Sitzplätze auf der Terrasse, 228 Gästezimmer mit 367 Gästebetten; Öffnungszeiten: täglich bis 22.00 Uhr auf der Terrasse bzw. bis 0.30 Uhr im Innenbereich. Bisher baurechtlich bewilligt sind 300 Innensitzplätze, 300 Innenstehplätze, 150 Sitzplätze auf der Terrasse, 270 Gästezimmer und 425 Gästebetten.
Standort: Im Gruebi 1443a, Wengen, Parzelle Nr. 1006, Hotelzone A, Koordinaten 2’636’868 / 1’161’956.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Schutzobjekt: erhaltenswertes Objekt.
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. Februar 2026.
Auflagestellen:
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Internationale Lauberhornrennen 2026
Vom 15. bis 18. Januar 2026 findet in Wengen anlässlich der 96. Internationalen Lauberhornrennen eine Flugvorführung der Patrouille Suisse statt.
Die genauen Zeiten des Trainings / der Vorführung von Patrouille Suisse sind auf der Internetseite www.patrouille-suisse.ch unter der Rubrik «Agenda» oder auf der Gratis-App «Patr Suisse» zu finden.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme der erhöhten Flugaktivität und danken für das Verständnis.
Ihre Patrouille Suisse
OK Internationale Lauberhornrennen
Gestalte unsere Gemeinde mit!
Die Einwohnergemeinde Schwanden bei Brienz sucht zur Verstärkung ihres Teams per 1. Januar 2026 oder nach Vereinbarung eine/n
Sachbearbeiter/-in Verwaltung 40–60%
(Jobsharing möglich)
Deine Aufgaben – vielseitig und nah am Puls der Gemeinde
Das bringst Du mit
Wir bieten Dir
Klingt spannend?
Dann freuen wir uns auf Deine Bewerbung – auch gerne per Mail an pia.riesen@schwandenbrienz.ch. Dass Du mit uns die Gemeinde gestalten willst, ist für uns die grösste Motivation. Darum verzichten wir bei dieser Stelle auf ein Motivationsschreiben.
Bei Fragen gibt Dir Pia Riesen-Hauri, Gemeindeverwalterin, unter Telefon 033 521 44 55 gerne Auskunft.
Meyer Liseli, geb. 23. April 1936, ledig, von Grindelwald BE, wohnhaft gewesen in 3803 Beatenberg, Altersheim, Schmockenstrasse 235, verstorben am 15. März 2024.
Letztwillige Verfügung vom 20. Juli 2019, in welcher die gesetzliche Erbfolge aufgehoben wurde.
Auflage im Notariat Reto Grogg, Spillstattstrasse 53, 3818 Grindelwald.
Allfällige Einsprachen sind innert Monatsfrist ab der dritten Publikation schriftlich an Notar Reto Grogg, Spillstattstrasse 53, 3818 Grindelwald, zu richten.
Der Beauftragte:
Reto Grogg, Notar
Infolge Neuorientierung des bisherigen Stelleninhabers suchen wir per sofort oder nach Vereinbarung eine/n
Sachbearbeiter/-in (60–100%) Baubewilligungsverfahren, Baupolizei, Planung
Ihre Aufgaben
Anforderungen
Wir bieten ein vielseitiges und abwechslungsreiches Aufgabengebiet mit Verantwortung, Besoldung nach Reglement der Gemeinde im Rahmen der kantonalen Besoldungsordnung, einen gut ausgestatteten Arbeitsplatz und sehr gute Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten.
Sind Sie interessiert? Bei Fragen steht Ihnen Sina Gerber, Tel. 033 854 14 43, gerne zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung, die Sie mit den üblichen Unterlagen elektronisch an geraldine.gafner@gemeinde-grindelwald.ch oder per Post an den Gemeinderat, Personelles, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, senden.
Berufsmaturität 1 (lehrbegleitend), Typ Wirtschaft
Lernende Kaufleute EFZ / Entwickler:innen digitales Business EFZ
Anmeldeschluss online: Montag, 16. Februar 2026
Aufnahmeprüfung: Samstag, 7. März 2026
Schülerinnen und Schüler der Oberstufenschulen, die im August 2026 die kaufmännische Lehre im Berner Oberland oder die Lehre zum/zur Entwickler:in digitales Business im Kanton Bern beginnen und in die lehrbegleitende Berufsmaturität (= BM 1) eintreten wollen, müssen sich bis am Montag, 16. Februar 2026, definitiv online unter https://www.bkd.be.ch/de/start/dienstleistungen/anmeldung-fuer-die-bildungsgaenge-der-sekundarstufe-2.html angemeldet haben. Für Schülerinnen und Schüler, die den Kriterien für eine prüfungsfreie Aufnahme in die BM 1, Typ Wirtschaft, nicht entsprechen, findet am Samstag, 7. März 2026, die Aufnahmeprüfung in den Fächern Deutsch, Französisch, Englisch und Mathematik statt.
Schülerinnen und Schüler aus dem 1. Jahr des gymnasialen Bildungsganges (GYM1), die in die Berufsmaturitätsausbildung BM 1 wechseln, können sich ebenfalls online unter demselben Link anmelden. Sie werden prüfungsfrei aufgenommen.
Regionale Energieberatung Oberland-Ost in der Gemeinde Unterseen
Die öffentliche regionale Energieberatung ist generell von Dienstag bis Donnerstag in Interlaken (Jungfraustrasse 38) für Sie da. Einen persönlichen Termin können Sie telefonisch oder per E-Mail vereinbaren. Spontane unangemeldete Beratungen sind auch möglich.
Für die Bevölkerung der Gemeinde Unterseen wird dieses Angebot vom 5. August 2025 bis am 31. Januar 2026 intensivier zur Verfügung stehen.
Die regionale Energieberatung Oberland-Ost ist telefonisch erreichbar von Dienstag bis Freitag.
Die Kompetenzen von Hausbesitzern, KMUs, Architekten, Planern, Behörden, Bevölkerung usw. werden in folgenden Bereichen gestärkt:
Beratungen am Telefon oder persönlich im Büro der Energieberatung sind bis zu einer Stunde kostenlos. Beratungen vor Ort werden für ein EFH mit Fr. 100.– und für ein MFH mit Fr. 150.– pauschal verrechnet. Die Beratung ist neutral und unabhängig und im Sinne der kantonalen und nationalen Energiepolitik.
Weitere Infos unter:
www.oberland-ost.ch
Telefon 033 821 08 68
Geschäftsstelle und Energieberatung
Regionalkonferenz Oberland-Ost
3800 Interlaken
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
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