Gesuchstellerin: Susanne Zumbrunn, Bachtalenweg 14, 3852 Ringgenberg.
Projektverfasserin: Kibernetik AG, Langäulistrasse 62, 9470 Buchs.
Bauvorhaben: Ersatz der bestehenden Holzheizung durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Aussenaufstellung.
Standort: Bachtalenweg 14, Gbbl. Nr. 1427, Koordinaten 2’634’822 / 1’172’191.
Nutzungszone: UeO Dorfkernzone, Überbauungsplan Nr. 3 «Dorf».
Schutzobjekt: Baugruppe A Ringgenberg Dorf.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Naturgefahren: keine.
Ausnahmen: Geringfügige Abweichung der UeO (Art. 25 UeO).
Hinweis: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2026-2789). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 31. August 2026.
Es wird auf die aufgestellten Pflöcke und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Ringgenberg, 27. Juli 2026
Bauverwaltung Ringgenberg
Gesuchstellerinnen: Blum-Arnold Christine und Engelhard-Arnold Katharina, vertreten durch kolb+walther AG, Dorfstrasse 18, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: kolb+walther AG, Dorfstrasse 18, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Ersatz Elektrospeicherheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Moosweg 2, Parzelle Nr. 4274, Koordinaten 2’647’985 / 1’164’690.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/288833
Auflage- und Einsprachefrist bis 24. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 14. Juli 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Dorffest Därligen – Strassensperrung
Am Samstag, 8. August 2026, findet beim Schulhausareal das traditionelle Dorffest statt. Der Matteweg wird deshalb ab 16.00 Uhr zwischen Einmündung Schorreweg und Einmündung Hinderi Gasse für jeglichen Verkehr gesperrt.
Die Zufahrten zu den direkt anstossenden Liegenschaften sind während der Strassensperrung möglich.
Gemeindeverwaltung Därligen
Einstellung mangels Aktiven
Schuldner: Schwendimann Rolf, geb. 13. September 1967, von Uttigen BE, EF: Rolf Schwendimann's Malerservice, Bärglistrasse 3, 3858 Hofstetten BE.
Datum der Konkurseröffnung: 7. Juli 2025.
Datum der Konkurseinstellung: 15. Juli 2026.
Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger bis zum 18. August 2026 die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten einen Vorschuss von Fr. 5200.– leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 29. Juli 2026.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Strassensperrung Trogihaltenweg, Wengen
Aufgrund einer Strassensanierung auf dem Trogihaltenweg ist der Strassenabschnitt zwischen Wangfuhre, Abzweiger Tennisplätze, bis Wendeplatz Trogihalten für den Verkehr im folgenden Zeitraum gesperrt:
3. August bis 11. September 2026
Für Fussgänger und Fahrradfahrer ist der Durchgang zu Fuss möglich. Eine Umfahrungsmöglichkeit für geeignete Fahrzeuge besteht via Bellevue-Stutz.
Zudem ist auf dem Strassenabschnitt zwischen Hotel Bernerhof und Wangfuhre am 4. August 2026 mit Wartezeiten zu rechnen.
Wir bitten Sie, die Signalisationen und Hinweise vor Ort zu beachten. Allfällige Änderungen werden ebenfalls auf der Website der Einwohnergemeinde Lauterbrunnen publiziert.
Wir danken für die Kenntnisnahme und das Verständnis.
Einwohnergemeinde Lauterbrunnen
Aufhebung Tageskartenverordnung
Der Gemeinderat Interlaken hat infolge Neuorganisation der Tageskarten per Anfang 2024 beschlossen, auf den weiteren Verkauf von Tageskarten zu verzichten. Der Verkauf wurde mit dem Auslaufen der vorhandenen Tageskarten per 31. Dezember 2023 eingestellt. Der Gemeinderat hat nun anlässlich seiner Sitzung vom 17. April 2026 noch die Tageskartenverordnung (ISR 155.211) aufgehoben.
Gemeinderat Interlaken
Verkehrsbehinderung / Strassensperrung Dorfstrasse 189 bis Obere Gletscherstrasse 3
Verkehrsbehinderung:
Montag, 10., bis Freitag, 21. August 2026
Strassensperrung infolge Belagseinbau:
Donnerstag, 20. August, 19.00 Uhr bis Freitag, 21. August 2026, 7.00 Uhr
oder
Freitag, 21. August 2026, 19.00 Uhr bis Samstag, 22. August 2026, 7.00 Uhr
Der Durchgang für Fussgänger ist gewährleistet.
Die Belagsarbeiten können witterungsbedingt verschoben werden.
Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.
Wir bauen für Sie und bitten die Anstösser/-innen und Verkehrsteilnehmer/-innen um Verständnis.
Frutiger AG, Bauverwaltung Grindelwald
Bauherrschaft: René und Ursula Schätzle, Dorfgasse 52, 3805 Goldswil.
Projektverfasserin: Roth Renovationen GmbH, Industriestrasse 117, 3800 Matten bei Interlaken.
Bauvorhaben: Umbau DG, Ausbau/Wiederaktivierung Gewerbefläche UG, Fassadenanstrich, Erstellung eines Autoabstellplatzes.
Standort: Beatenbergstrasse 9, Parzelle Nr. 265, Koordinaten 2‘631‘500 / 1‘170‘796.
Zone: SBV 1 Altstadt.
Gewässerschutzbereich: Au.
Schutzperimeter: Ortsbildschutzgebiet A – Sektor I Altstadt mit Haberdarre und Stadtgrabenbereich.
Archäologisches Schutzgebiet Nr. 1073.
Schutzobjekt: schützenswertes K-Objekt gemäss Bauinventar der Gemeinde Unterseen. Baugruppe A (Unterseen, Stedtli).
Ausnahme: Art. 21 Abs. 1 GBR betreffend Unterschreitung Strassenabstand i. V. mit Art. 85 Abs. 1 SG.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 31. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Auf das Aufstellen von Bauprofilen wird ausdrücklich verzichtet (Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD). Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938.
Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Unterseen, 27. Juli 2026
Bauverwaltung Unterseen
Bauherrschaft und Projektverfasser: Elio Lüthi, Verenastrasse 4, 8038 Zürich, Katharina Lüthi, Helvetiastrasse 3, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Neubau Tor.
Standort: Helvetiastrasse 1/3, Bahnhofstrasse 6, Parzellen Nrn. 644 (BR 1699) und 1030, Koordinaten 2‘631‘376 / 1‘170‘461.
Zone: ZPP «Bahnhofstrasse».
Gewässerschutzbereich: Au.
Schutzperimeter: Ortsbildschutzgebiet A – Sektoren III + IV, Ortsbildschutzgebiet B.
Schutzobjekt: schützenswerte K-Objekte gemäss Bauinventar der Gemeinde Unterseen.
Ausnahmen: Art. 21 Abs. 1 GBR betreffend Unterschreitung Strassenabstand.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 31. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Auf das Aufstellen von Bauprofilen wird ausdrücklich verzichtet (Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD). Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938
Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Unterseen, 27. Juli 2026
Bauverwaltung Unterseen
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Teilersatz der Mischabwasserleitung, Neubau der Regenabwasserleitung zwecks Trennsystem; Erschliessung mittels Werkleitungen für Trinkwasser, Stromversorgung inkl. öffentlicher Beleuchtung und Kommunikation im Abschnitt Nord Talstrasse.
Standort: Talstrasse, Parzellen Nrn. 64 und 66, Wohn-/Gewerbezone WG3 und Wohnzone W2, Koordinaten 2’633’680 / 1’171’707; 2’633’677 / 1’171’703.
Schutzgebiete/Objekte: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahmen: Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 31. August 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profilierung/Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: von Allmen Bau AG, Brunnen 994E, 3825 Mürren.
Projektverfasserin: Geobau Ingenieure AG, Südstrasse 8a, 3110 Münsingen.
Bauvorhaben: Neubau Blocksteinmauer (Höhe ca. 1,50 m), Auffüllung und Erweiterung Lagerfläche.
Standort: Wendi, Mürren, Parzelle Nr. 6170 (BR 6585) Zone Ueo Nr. 30 «Gewerbezone Wendi, Mürren», Koordinaten 2’635’329 / 1’157’48.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, angrenzende belastende Standorte.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 31. August 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen, und Alpines Sportzentrum Mürren, Höhematte 1074b, 3825 Mürren.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profilierung/Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: AVAG Umwelt AG, Allmendstrasse 166, 3600 Thun.
Projektverfasserin: b+d ingenieure ag, Hobachergässli 1, 3800 Matten.
Bauvorhaben: Änderung Kompartimenter Recyclingplatz mit Fundamenten und Betonblöcken.
Standort: Geissgasse 36f, Parzelle Nr. 200 (BR 2018), Zone ZöN g Kehrichtumladestation, Koordinaten 2’633’932 / 1’170’698.
Schutzgebiete/Objekte: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 31. August 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profilierung / Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Grindelwald Tourismus, Dorfstrasse 110, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Alpinice Bauplanung AG, Thomas Wenger, Sandweg 1, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Erstellen temporäre Gewässerquerungen jeweils vom 20. Oktober bis 30. April für Langlaufloipe.
Standort: Griit, in der Ey, im Weidli, im Locherboden, Aspi, Parzellen Nrn. 962, 1918, 2118, 4533 und 6455, Zone Überbauungsordnung Langlaufloipe Lütschine, Koordinaten 2’645’865 / 1’162’930; 2’645’800 / 1’163’325; 2’646’330 / 1’163’190; 2’646’100 / 1’162’970; 2’645’800 / 1’163’325.
Schutzgebiete/Objekte: Gewässerschutzbereich Au, angrenzendes Auengebiet von nationaler Bedeutung und angrenzender Umsetzungsperimeter Auengebiete von nationaler Bedeutung.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 31. August 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung/Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Mark Wälti, Riedbodenstrasse 143, 3803 Beatenberg, Architektur BOX 96 GmbH, Spirenwaldstrasse 141, 3803 Beatenberg.
Projektverfasserin: Architektur BOX 96 GmbH, Spirenwaldstrasse 141, 3803 Beatenberg.
Bauvorhaben: Ausbau und energetische Sanierungsmassnahmen wie Dämmung von Aussenwänden, Dachflächen inkl. Entwässerung, Kellerböden und Fensterersatz. Aufheben der Ölöfen und Öltanks. Wärmeerzeugung mittels elektrischer Aussenwärmepumpe, Wärmeverteilung mittels Bodenheizung und Radiatoren. Erneuerung der sanitären- und elektrischen Installationen. Umgestaltung der Grundrisse UG und EG. Einbau einer Innentreppe. Verbreitern des Balkons an der Südfassade. Abbruch des Anbaus mit Dusche an der Ostseite. Die Umgebung bleibt im heutigen Zustand bestehend.
Standort: Riedbodenstrasse 143, Beatenberg, Parzelle Nr. 1438, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’624’815 / 1’171’187.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 31. August 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile/Markierungen verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Verkehrsbehinderungen und Strassensperrungen
Verkehrsbehinderung: Montag, 3., bis ca. Freitag, 28. August 2026
Für folgende Teilstücke sind Strassensperrungen notwendig. Der Zeitraum wird noch kommuniziert:
Die Zufahrt bis zur Baustelle ist gestattet. Der Durchgang für Fussgänger ist gewährleistet.
Die Belagsarbeiten können witterungsbedingt verschoben werden.
Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.
Wir bauen für Sie und bitten die Anstösser/-innen und Verkehrsteilnehmer/-innen um Verständnis.
Frutiger AG, Bauverwaltung Grindelwald
Bauherrschaft: BeO Pellets GmbH, c/o René Häsler, Riedweg 8, 3705 Faulensee.
Projektverfasserin: Imboden Architektur AG, Seestrasse 17, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Ausbau Werkstatt und Lagerraum in Aufenthalts- und Büroräume, Anbau einer Aussentreppe.
Standort: Rosswaldstrasse 6a, Parzelle Nr. 105, BR 2706, Industriezone, Koordinaten 2’636’111 / 1’173’239.
Schutzgebiet / Objekt: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahme: Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 31. August 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Verkehrssperrung
Kantonsstrasse Nr. 1109 Unterseen–Beatenberg
Gemeinde: Unterseen.
410.20805 / Instandsetzung Durchlass Änet dem Lombach 3
Teilstrecke Änet em Lombach–Tannebaum (Koordinaten 2'630'160 / 1'171'650; 2'630'210 / 1'171'695).
Dauer: Nacht Mi./Do. 19./20. August 2026.
Ausnahmen: keine.
Grund der Massnahme: Instandsetzung Fahrbahn.
Verkehrsführung: Beatenbergstrasse im Baustellenbereich ab 21.00 Uhr gesperrt. Es ist keine Durchfahrt möglich.
Rechtliche Hinweise
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird diese Kantonsstrasse für den Verkehr gesperrt.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrssperrung.
Gwatt, 27. Juli 2026
Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Bauherrschaft: Annette Zanni-Bingler, Bodenweg 11, 3852 Ringgenberg.
Projektverfasserin: Sella Design AG, Mia Basa, Dorfstrasse 73a, 3073 Gümligen.
Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus mit stillem Gewerbe im Untergeschoss (Ayurveda-Praxis).
Standort: Gemeinde Oberried, Hauptstrasse 58, Parzelle Nr. 764.
Zone: Wohn- und Gewerbezone Ufer (UWG2) / Uferschutzperimeter.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Gefahrengebiet: blaues Gefahrengebiet (Lawine) / gelbes Gefahrengebiet (Wasser).
Hinweis: Die Gemeinde Oberried unterliegt der Zweitwohnungsgesetzgebung (ZWG).
Nutzung: Erstwohnung.
Auflage- und Einsprachestelle: Gemischte Gemeinde Oberried, Hauptstrasse 21, 3854 Oberried am Brienzersee.
Auflage- und Einsprachefrist bis 31. August 2026.
Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Gemischte Gemeinde Oberried
Bauherrschaft: Hans Rudolf Wagner-Vargues, Aenderdorfgasse 2, 3856 Brienzwiler
Vertreterin mit Vollmacht und Projektverfasserin: Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Schriederstrasse 55, 3858 Hofstetten.
Bauvorhaben: Südfassade Ersatz bestehende Türe und Fenster, Nordseite Verkleidung bestehende Türe und Wand neu verputzen im Eingangsbereich, sowie Nachträgliches Baugesuch für Dachsanierung mit Abbruch bestehende Kamin.
Standort: Hutmättliweg 10, 3856 Brienzwiler, Parzelle Nr. 471, Wohn und Gewerbezone, 2-geschossig, Koordinaten 2'650'684.09 / 1'177'880.68.
Schutzzonen/Objekt: Gewässerschutzbereich Au, ISOS-Umgebungszone I – Erhaltungsziel a.
Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachefrist bis 31. August 2026.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Brienzwiler, Dorfstrasse 19, 3856 Brienzwiler.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Gemeindeverwaltung Brienzwiler
Hundetaxe 2026
Im August ist die Hundetaxe für das Jahr 2026 zur Zahlung fällig. Die bereits in Lütschental registrierten Hundehalterinnen und Hundehalter erhalten für die Hundetaxe 2026 automatisch eine Rechnung. In diesem Zusammenhang bitten wir um Meldung, falls Sie keinen Hund mehr oder neu einen Hund besitzen (Gemeindeverwaltung Lütschental, Telefon 033 853 47 40 oder per E-Mail an info@luetschental.ch).
Bei der Anmeldung eines neuen Hundes weisen Sie den Hundeausweis inkl. Mikrochipnummer vor. Alle Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Tierdatenbank Amicus registriert sein.
Für jeden gehaltenen Hund, der über sechs Monate alt ist, muss eine jährliche Abgabe entrichtet werden. Die Taxe beträgt für das Jahr 2026 Fr. 80.– pro Hund.
Gemeindeschreiberei Lütschental
Informationsveranstaltung Gefahrenkarte Niederried
Der Gemeinderat Niederried lädt die Bevölkerung und die Grundeigentümer zur öffentlichen Informationsveranstaltung zum Thema Gefahrenkarte ein:
Dienstag, 18. August 2026, 19.00 Uhr, Gemeindehaus Niederried
Die synoptische Gefahrenkarte ist unter www.niederried-be.ch augfeschaltet. Die Anwesenden haben Gelegenheit sich zu informieren und Fragen zu stellen. Die Veranstaltung ist öffentlich.
Gemeinderat Niederried
Sperrung der Dorfstrasse während 1.-August-Dorffest
Am Samstag, 1. August 2026, findet in Leissigen erstmals das 1.-August-Dorffest statt. Aus diesem Grund wird die Dorfstrasse am Samstag, 1. August 2026, zwischen 10.00 und 17.00 Uhr für den Verkehr gesperrt. Die Zufahrt zur Einstellhalle unterhalb des Volgs, zur Kirche und den Läntiweg / Pfrundweg sind während der Sperrung jederzeit möglich. Bitte beachten Sie, dass die öffentlichen Parkplätze in der Einstellhalle (hinten links) während dieser Zeit für die Besucherinnen und Besucher des Volgs reserviert sind.
Gleichzeitig mit der Strassensperrung ist auch der Dorfplatz vom Freitag, 31. Juli 2026, ab 12.00 Uhr bis und mit Sonntag, 2. August 2026, um 10.00 Uhr gesperrt.
Wir danken für Ihre Kenntnisnahme und Ihr Verständnis.
Gemeindeschreiberei
Strassensperrung Unspunnenstrasse und Wengelacherweg (Wagnerenstrasse)
Aufgrund von Bauarbeiten muss die Unspunnenstrasse Wilderswil zwischen der Rugenbräu AG und dem Stampach (Unspunnenstrasse 8) für jeglichen Verkehr vom 3. bis am 14. August 2026 gesperrt werden. Wir bitten Sie, die Baustelle grossräumig zu umfahren. Es wird eine Umleitung signalisiert.
Die Zufahrt zur Rügenbräu AG und zum Restaurant Brauistübli über die Wagnerenstrasse / Wengelacher (Matten bei Interlaken) ist von der Strassensperrung nicht betroffen. Der Wanderweg von der Ruine Unspunnen Richtung Rugen bleibt geöffnet.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Bauverwaltung Wilderswil.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Bauverwaltung Matten
Öffentliche Bekanntmachung
Erlass einer Planungszone nach Art. 27 RPG und Art. 62 ff. BauG im Gebiet der Gemeinde Därligen
Der Gemeinderat von Därligen hat gestützt auf Art. 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 und Art. 62 ff. des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 mit sofortiger Wirkung folgende Planungszone beschlossen:
Planungszweck
Überprüfen der zulässigen Wohnnutzungen im Planungsperimeter der Planungszone im Hinblick auf die Beschränkung von Zweitwohnungen sowie die Beschränkung der kurzzeitigen Vermietung von Zweitwohnungen.
Planungsperimeter
Ganzes Gemeindegebiet (alle Bau- und Nichtbauzonen)
Die Planungszone wird für die Dauer von 2 Jahren bestimmt. Während der Geltungsdauer darf in den von der Planung betroffenen Gebieten nichts unternommen werden, das den Planungszweck beeinträchtigen könnte.
Die Planungszone liegt während 30 Tagen, d. h. vom 30. Juli bis am 31. August 2026, bei der Gemeindeverwaltung Därligen öffentlich auf. Die Unterlagen können während den Öffnungszeiten eingesehen werden und sind zusätzlich auf der Internetseite www.daerligen.ch verfügbar.
Rechtsmittelbelehrung
Während der Auflagefrist kann mit Einsprache geltend gemacht werden, die verfügte Planungszone oder ihre Dauer seien nicht notwendig oder die bekannt gegebene Planungsabsicht sei nicht zweckmässig.
Allfällige Einsprachen sind schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Därligen, Chrützweg 2, 3707 Därligen, zuhanden des Gemeinderates einzureichen.
Richtlinien
Der Gemeinderat hat gleichzeitig die folgenden Richtlinien im Zusammenhang mit dem Umgang mit Baugesuchen beschlossen:
Därligen, 27. Juli 2026
Der Gemeinderat
Gesuchsstellerin: Institut Beatenberg AG, Sandro Müller, Waldeggstrasse 195, 3803 Beatenberg.
Projektverfasser: Markus Stähli, Architekt, Spirenwaldstrasse 141, 3803 Beatenberg.
Bauvorhaben: Umnutzung der Internatszimmer im 2. OG + DG in 5 Erstwohnungen, Grundrissanpassungen im EG + 1. OG zur Trennung des Schul- und Wohnbereichs. Energetische Ertüchtigung, Neuanordnung der Nasszellen, Erstellen von fest zugewiesenen Abstellplätzen für Motorfahrzeuge und Fahrräder.
Standort: Waldeggstrasse 1, 3803 Beatenberg, Parzelle Nr. 1405, Koordinaten 2’628’425 / 1’172’554, Wohn- und Gewerbezone 2-geschossig.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen: Unterschreitung Mindestmass für Treppenbreiten (Art. 59 Abs. 2 BauV).
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20490, eBau Nr. 2025-8393). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 31. August 2026.
Es wird auf die Baugesuchsakten und die Profile vor Ort verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Beatenberg, 23. Juli 2026
Bauverwaltung Beatenberg
Gesuchstellerin: Elisabeth Weibel, Stapfe 4, 3803 Beatenberg.
Projektverfasser: Rudolf Schatzmann, Spirenwaldstrasse 394, 3803 Beatenberg.
Bauvorhaben: Umbau Wohnhaus, 1:1 Ersatz Ölheizung.
Standort: Stapfe 4, Beatenberg, Parzelle Nr. 2349, 1921, Koordinaten 2’628’825 / 1’171’775; Landwirtschaftszone LWZ.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen:
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20490, eBau Nr. 2026-3485). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 31. August 2026.
Es wird auf die Baugesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Beatenberg, 24. Juli 2026
Bauverwaltung Beatenberg
Protokollauflage Mitgliederversammlung
Das Protokoll der Mitgliederversammlung vom 25. Juni 2026 liegt in der Zeit vom 30. Juli bis 1. September 2026 auf der Gemeindeverwaltung Brienz öffentlich zur Einsichtnahme auf. Während der Auflagefrist kann gegen das Protokoll zuhanden des Vorstandes schriftlich Einsprache erhoben werden.
Brienz, 24. Juli 2026
Schwellenkorporation Brienz
Der Vorstand
Aufgabenübertragungsreglement Brienzer Wildbäche – Inkrafttreten
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das von der Versammlung der Einwohnergemeinde Hofstetten am 16. Juni 2026 beschlossene Aufgabenübertragungsreglement Brienzer Wildbäche am 1. Januar 2027 in Kraft tritt.
Das Reglement kann bei der Gemeindeschreiberei Hofstetten während der ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen oder gegen eine Gebühr bezogen werden. Ebenfalls steht das Aufgabenübertragungsreglement auf der Homepage www.hofstetten-ballenberg.ch zum Download bereit.
Hofstetten, 27. Juli 2026
Gemeinderat Hofstetten
Richterliches Verbot
Die Eigentümer des Grundstücks Matten bei lnterlaken-Gbbl. Nr. 902 an der Metzgergasse 2a, Hauptstrasse 49a, Metzgergasse 2b und Metzgergasse 2, 3800 Matten bei lnterlaken, lassen hiermit das gesamte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.
Verboten ist insbesondere das unbefugte Betreten, das Befahren sowie das Parkieren und Abstellen von Fahrzeugen aller Art. Das Parkieren ist lediglich für Kunden der Steininger Bäckerei GmbH oder für Gäste der Bewohner während der Dauer ihres Aufenthalts bzw. Besuchs auf den markierten Stellen erlaubt.
Das Verbot gilt unbefristet.
Bestehende Rechte Dritter sind von diesem Verbot nicht betroffen.
Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden gemäss Art 258 Abs. 1 ZPO auf Antrag mit einer Busse bis zu Fr. 2000.– bestraft.
Art. 260 Abs. 1 ZPO
Wer das Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen seit dessen Bekanntmachung und Anbringung auf dem Grundstück beim Gericht Einsprache zu erheben. Die Einsprache bedarf keiner Begründung.
lnterlaken, 22. Juni 2026
Richterlich bewilligt:
Thun, 8. Juli 2026
Für die Grundeigentümer.
sig. Michelle Trafelet, Rechtsanwältin
Regionalgericht Oberland
Gesuchsteller: Peter Moser, Eyenweg 120, 3805 Goldswil bei Interlaken.
Projektverfasserin: trauffer architekten gmbh, Daniel Trauffer, Weissenaustrasse 9A, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Komplette Sanierung und Ausbau Haushälfte, Erstellen von 2 Erstwohnungen und 1 Zweitwohnung, Einbau innen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe, Erstellen von 2 Parkplätzen, energietechnische Gesamtsanierung.
Standort: Obereigasse 14, Wilderswil, Parzelle Nr. 197, Koordinaten 2’632’559 / 1’167’780.
Zone: Kernzone.
Gewässerschutzzone: A.
Bauinventar: nicht inventarisiert.
Beantragte Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand, Art. 24 GBR.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?
Auflage- und Einsprachefrist bis 31. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Wilderswil
Informationsveranstaltung der Einwohnergemeinde Unterseen
Initiative – «Wohnraum schützen – Airbnb regulieren!»
Mittwoch, 26. August 2026, 19.00 Uhr in der Aula des Oberstufenschulhauses, Steindlerstrasse 3, 3800 Unterseen
Die Stimmberechtigten der Gemeindeversammlung vom 2. Juni 2025 haben der Gemeindeinitiative «Wohnraum schützen – Airbnb regulieren!» in offener Abstimmung mit 216 Ja gegen 80 Nein und 25 Enthaltungen zugestimmt.
Die Initiative enthält keinen fertig formulierten Gesetzes- oder Beschlusstext, sondern in Form einer einfachen Anregung das Ziel bzw. das Anliegen. Der Gemeinderat ist daher gehalten, die angenommene Initiative reglementarisch umzusetzen.
An diesem Anlass werden die ausgearbeiteten Entwürfe vorgestellt und erläutert. Die Teilnehmenden erhalten Gelegenheit, sich umfassend zu informieren und Fragen zu den vorliegenden Vorschlägen zu stellen.
Der Gemeinderat lädt die Stimmberechtigten sowie weitere interessierte Personen zu diesem Anlass ein und freut sich auf eine rege Teilnahme und einen konstruktiven Austausch.
Unterseen, 22. Juli 2026
Der Einwohnergemeinderat
Gesuchsteller: Ziegler Yves und Ziegler Philippe, vertreten durch Brawand Zimmerei AG, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Brawand Zimmerei AG, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Teilabbruch und Wiederaufbau EFH nach Brandfall, Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Terrassenweg 41, Parzellen Nrn. 2315 und 3185, Koordinaten 2’645’740 / 1’164’390.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/288285
Auflage- und Einsprachefrist bis 31. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 21. Juli 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Bauherrschaft: Lukas und Beatrice Zumstein, Museumsstrasse 6, 3856 Brienzwiler.
Projektverfasserin: Flück Haustechnik AG, Hauptstrasse 236, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Heizungsersatz; Rückbau Öl-/Stückholzheizung, Neubau Luft-Wasser-Wärmepumpe.
Standort: Museumsstrasse 6, 3856 Brienzwiler, Parzelle Nr. 741, Wohn und Gewerbezone, 2-geschossig, Koordinaten O 2'650’478.17 / N 1'177’809.94.
Schutzzonen/Objekt: Gewässerschutzbereich Au, ISOS-Umgebungszone III – Erhaltungsziel a.
Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachefrist bis 31. August 2026.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Brienzwiler, Dorfstrasse 19, 3856 Brienzwiler.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Gemeindeverwaltung Brienzwiler
Hundetaxe 2026
Im August wird die Hundetaxe für das Jahr 2026 zur Bezahlung fällig. Gemäss Gebührenreglement vom 6. Juni 2019 und dem Gebührentarif vom 14. Dezember 2020 ist die Höhe der Taxe für alle Hunde gleich, nämlich Fr. 100.– pro Tier und Jahr.
Taxpflichtig sind alle Hundehalter, welche am Stichtag 1. August 2026 in der Gemeinde Wohnsitz haben und deren Hunde über 6 Monate alt sind.
Wir bitten Sie, uns umgehend mitzuteilen, falls Sie keinen Hund mehr besitzen oder neu einen Hund zur Anmeldung haben (auch wenn der Hund noch nicht 6 Monate alt ist).
Polizei-, Militär-, Lawinen-, Katastrophen-, Gebirgsflächensuchhunde sowie Hilfs- und Begleithunde von Menschen mit einer Behinderung sind von der Taxe befreit. Die Befreiung erfolgt nur, sofern der Halter oder die Halterin die Spezialausbildung des betreffenden Tieres nachweist, den Rettungsorganisationen oder der Polizei zur Verfügung steht und in Notfällen aufgeboten werden kann. Zusätzlich befreit von der Taxe sind Hunde, welche sich zur Neuplatzierung vorübergehend in Tierheimen befinden und Hunde, für die im gleichen Jahr bereits in einer anderen Gemeinde oder in einem anderen Kanton eine Hundetaxe entrichtet worden ist.
Seit 1. Januar 2007 müssen alle Hunde mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Die mit der Kennzeichnung erhobenen Daten werden seit 1. Januar 2016 in der nationalen Hundedatenbank AMICUS, Identitas AG, Adamstrass 6, 3014 Bern, erfasst.
Es wird auf die geltenden Strafbestimmungen verwiesen.
Brienz, im Juli 2026
Finanzverwaltung Brienz
Gesuchsteller: Thomas Bachmann, Spirenwaldstrasse 283, 3803 Beatenberg.
Projektverfasser: Manuel Keller, Spirenwaldstrasse 281, 3803 Beatenberg.
Bauvorhaben: Neubau Pelletlager, Ersatz Ölheizung und Stückholzheizung durch Pelletheizung, Versetzen Holztor.
Standort: Spirenwaldstrasse 281, Beatenberg, Parzelle Nr. 560, Koordinaten 2’627’275 / 1’171’984, Kernzone K2.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen: keine.
Hinweise: Naturgefahrengebiet mit mittlerer Gefährdung (Wassergefahren).
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20490, eBau Nr. 2026-1536). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 31. August 2026.
Es wird auf die Baugesuchsakten und die Profile vor Ort verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Beatenberg, 22. Juli 2026
Bauverwaltung Beatenberg
Hundetaxe 2026
Im August wird die Hundetaxe für das Jahr 2026 zur Zahlung fällig. Die per 1. August 2026 in Därligen registrierten Hundehalterinnen und Hundehalter erhalten in den nächsten Tagen eine Rechnung. Falls Sie keinen Hund mehr haben oder neu einen solchen besitzen, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren (Telefon 033 822 75 55, E-Mail: info@daerligen.ch). Für die Anmeldung ist der Impfausweis inkl. Mikrochipnummer vorzuweisen. Jeder Hund, der über 6 Monate als ist, muss angemeldet werden. Dies gilt auch für Hunde, die nach dem 1. August angeschafft werden.
Taxpflicht
Gemäss Art. 13. Abs. 2 Hundegesetz sind Halterinnen und Halter für jeden Hund taxpflichtig, der am Stichtag älter als 6 Monate ist. In Därligen beträgt die Taxe Fr. 100.– pro Hund.
Gemeindeverwaltung Därligen
Bauherrschaft: Christoph und Marlise Mäder, Rütistrasse 14, 3855 Schwanden bei Brienz.
Bauvorhaben: Energetische Fassadensanierung und Verkleidung sowie Erweiterung des bestehenden Balkons und Neubau Gartenhaus nordseitig.
Standort: Gemeinde Brienz, Gippiweg 4, Parzelle Nr. 71.
Zone: Wohnzone 2 (W2).
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 31. August 2026.
Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Abräumen von Gräbern
Auf dem Friedhof Gsteig ist die Ruhefrist für folgende Gräber abgelaufen:
Auf dem Friedhof Bönigen ist die Ruhefrist für folgende Gräber abgelaufen:
Auf dem Friedhof Interlaken ist die Ruhefrist für folgende Gräber abgelaufen:
Bei nachträglichen Beisetzungen in ein bestehendes Grab gilt die Laufzeit ab Beisetzung des Erstverstorbenen.
Die entsprechenden Grabfeldteile sowie die Namensschilder beim Gemeinschaftsgrab sind gekennzeichnet.
Wir ersuchen die Angehörigen, den von ihnen beanspruchten Grabschmuck und/oder Grabstein bis zum 31. Oktober 2026 abzuräumen. Nach diesem Datum werden noch vorhandene Grabdenkmäler und Bepflanzungen ohne Kostenfolge durch die Friedhofgärtnerei weggeräumt (Art. 24 Friedhof- und Bestattungsreglement). Die entfernten Namensschilder des Gemeinschaftsgrabes werden noch aufbewahrt und können auf Wunsch bei der Friedhofgärtnerei abgeholt werden.
Ökumenische Gedenkfeier zur Grabaufhebung
Samstag, 12. September 2026, 10.30 Uhr, römisch-katholische Heiliggeist-Kirche, Interlaken. Betroffene, Angehörige und Interessierte aller Konfessionen, Religionen und Weltanschauungen sind dazu eingeladen. Die Feier findet in der römisch-katholischen Heiliggeist Kirche in Interlaken, Schlossstrasse 4, 3800 Interlaken, statt.
Saxeten, 30. Juli 2026
Die Friedhofkommission Gsteig-Interlaken
Pfarrkreisversammlung
Sonntag, 30. August 2026, im Anschluss an den Gottesdienst in der Kirche Bönigen
Traktanden
Zu dieser Versammlung sind alle stimmberechtigten Mitglieder herzlich eingeladen.
Bönigen, 30. Juli 2026
Pfarrkreiskommission Interlaken-Matten
Konkurspublikation / Schuldenruf
Summarisches Verfahren nach Art. 231 SchKG
Ausgeschlagene Erbschaft der Feuz Ruth, geb. 28. Oktober 1945, von Beatenberg BE, Altersheim Günschmatte, Günschmatte 141, 3822 Lauterbrunnen, verstorben am 14. Februar 2026.
Datum der Konkurseröffnung: 14. Juli 2026.
Eingabefrist bis 29. August 2026.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 29. Juli 2026.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Gesuchssteller: Laurent Perrier-Stauffer, Hübeliweg 29, 3052 Zollikofen.
Projektverfasser: Rudolf Schmocker Sanitär – Heizung, Schmockenstrasse 134, 3803 Beatenberg.
Bauvorhaben: Ersatz Elektrospeicheröfen durch Radiatoren-System und aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Spirenwaldstrasse 328, 3803 Beatenberg, Parzelle Nr. 2036, Koordinaten 2’627’121 / 1’172’029, Überbauungsordnung Nr. 3 «Wohnüberbauung Obere Matte».
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen: keine.
Hinweis: Naturgefahrengebiet mit mittlerer Gefährdung (Rutschgefahren).
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20490, eBau Nr. 2025-18668). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 31. August 2026.
Es wird auf die Baugesuchsakten und die Pflöcke vor Ort verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Beatenberg, 22. Juli 2026
Bauverwaltung Beatenberg
Protokollauflage Mitgliederversammlung
Das Protokoll der Mitgliederversammlung vom 18. Juni 2026 liegt in der Zeit vom 30. Juli bis 31. August 2026 auf der Gemeindeverwaltung Brienz öffentlich zur Einsichtnahme auf. Während der Auflagefrist kann gegen das Protokoll zuhanden des Vorstandes schriftlich Einsprache erhoben werden.
Brienz, 21. Juli 2026
Schwellenkorporation Aareboden
Hundetaxe 2026
Am 1. August ist die Hundetaxe für das Jahr 2026 zur Zahlung fällig. Personen, die am 1. August im Besitz eines mindestens sechs Monate alten Hundes sind, werden ersucht, die Hundetaxe bis 31. August 2026 bei der Gemeindeverwaltung zu begleichen.
Gemäss Gebührenreglement und Gebührentarif der Gemeinde Gsteigwiler beträgt die Taxe Fr. 70.– pro Tier und Jahr.
Wer gegenüber dem Vorjahr keinen Hund mehr hat oder neu einen solchen besitzt, wird gebeten, dies ebenfalls bei der Gemeindeverwaltung zu melden, Telefon 033 822 13 09. Bei Nichtbezahlung der Hundetaxe bzw. Nichtanmeldung des Hundes wird nach dem 31. August 2026 nebst der Taxe eine Busse erhoben.
Gemeindeverwaltung Gsteigwiler
Sperrung Unspunnenstrasse
Aufgrund von Bauarbeiten muss die Unspunnenstrasse zwischen der Rugenbräu AG und dem Stampach (Unspunnenstrasse 8) für jeglichen Verkehr vom 3. August 2026 bis am 14. August 2026 gesperrt werden. Wir bitten Sie, die Baustelle grossräumig zu Umfahren. Es wird eine Umleitung signalisiert.
Die Zufahrt zur Rügenbräu AG und zum Restaurant Brauistübli über die Wagnerenstrasse / Wengelacher ist von der Strassensperrung nicht betroffen. Der Wanderweg von der Ruine Unspunnen Richtung Rugen bleibt geöffnet.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Bauverwaltung Wilderswil
Auflage Kollokationsplan und Inventar
Ausgeschlagene Erbschaft der Nussbaumer Heidi, geb. 29. Dezember 1948, von Lüterkofen-Ichertswil SO und Brügglen SO, c/o Sunnsyta Ringgenberg, Kappelistrasse 6, 3852 Ringgenberg BE, verstorben am 21. Januar 2026.
Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage.
Ablauf der Frist: 18. August 2026.
Auflagefrist Inventar: 10 Tage.
Ablauf der Frist: 8. August 2026.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 29. Juli 2026.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Auflage Kollokationsplan und Inventar
Ausgeschlagene Erbschaft des Rönnert Antonius Peter, geb. 16. Februar 1940, von Wettingen AG, 3855 Brienz, ZA: Seniorenpark Weissenau, Weissenaustrasse 39, 3800 Unterseen, verstorben am 3. Januar 2026.
Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage.
Ablauf der Frist: 18. August 2026.
Auflagefrist Inventar: 10 Tage.
Ablauf der Frist: 8. August 2026.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 29. Juli 2026.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Neue Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung
Der Gemeinderat hat beschlossen, die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung anzupassen. Ab 10. August 2026 gelten neu folgende Öffnungszeiten:
Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Besten Dank für die Kenntnisnahme und Beachtung.
Gemeinderat Schwanden
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung vor dem 1. August 2026
Wir machen die Bevölkerung darauf aufmerksam, dass die Schalter der Gemeindeverwaltung vor dem Nationalfeiertag am 1. August 2026 wie folgt geöffnet sind:
Ab Montag, 3. August 2026, begrüssen wir Sie gerne wieder zu den gewohnen Schalteröffnungszeiten.
Einwohnergemeinde Brienz
Öffentliche Ausschreibung für den Marronistandplatz auf dem Postplatz
Anlässlich ihrer Sitzung 4. November 2024 hat die Sicherheitskommission von Interlaken entschieden, den Marronistandplatz auf dem Postplatz jährlich öffentlich auszuschreiben. Die Platzkosten betragen pro Saison Fr. 1000.–.
Interessierte Standplatzbetreiber für die Saison 2026/2027 senden ihre Bewerbung an die Gemeindeverwaltung Interlaken, Bereich Polizeiinspektorat, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken, oder per Mail an sicherheit@interlaken.ch.
Bewerbungsfrist bis 7. September 2026.
Konkurspublikation / Schuldenruf
Summarisches Verfahren nach Art. 231 SchKG
Ausgeschlagene Erbschaft des Ebener Ignatz, geb. 14. Juni 1958, von Kippel VS, Eyelti 51, 3816 Lütschental, Belvederestrasse 15, 3700 Spiez, verstorben am 4. April 2026.
Datum der Konkurseröffnung: 2. Juli 2026.
Eingabefrist bis 29. August 2026.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 29. Juli 2026.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Verkehrsbehinderungen während des Nationalfeiertages 1. August
Wie jedes Jahr werden während des Nationalfeiertages am 1. August Tausende von Gästen diesen besonderen Tag in Interlaken, Matten und Unterseen feiern. Damit die Feierlichkeiten allen Besucherinnen und Besuchern, aber auch allen Einheimischen in bester Erinnerung bleiben, sind zahlreiche Massnahmen, die vor allem den Verkehr betreffen, nötig, denn auf zahlreichen Strassen in der Region Interlaken ist am 1. August mit sehr hohem Verkehrsaufkommen zu rechnen.
Öffentlicher Verkehr
Die PostAuto Schweiz AG und die STI wird am 1. August den normalen Fahrplan nur bedingt einhalten können.
1. August ab Betriebsbeginn bis 2. August, 7.00 Uhr:
Die Haltestellen Drei Tannen, Kursaal und Jungfraustrasse können wegen der Sperrung des Höhewegs nicht bedient werden.
Die Linien 103 und 21 werden umgeleitet. Kursausfälle der Linie 108 zwischen Interlaken West und Ost
Ab 14.00 bis ca. 17.30 Uhr verkehren die Linienbusse wie folgt:
Generell ist in dieser Zeit auf allen Linien mit Behinderungen und Verspätungen zu rechnen. Beachten Sie die Infoplakate an den Haltestellen.
Verkehrssperrungen Samstag, 1. August, ab 7.00 Uhr bis Sonntag, 2. August, 6.00 Uhr
Höheweg: Vom Postplatz bis Hotel du Nord ab 7.00 Uhr für den Strassenverkehr gesperrt. Zufahrt Kursaal Strandbadstrasse ab Hotel du Nord nicht möglich.
Die Carparkplätze Kursaal Ost und Nord können am 1. August nicht benützt werden.
Klosterstrasse: Ab 10.00 Uhr wird der Abschnitt Turnhalle bis Du Nord gesperrt.
Altstadt Unterseen: Stadthausplatz und zuführende Strassen (erst ab 13.00 Uhr gesperrt). Zu- und Wegfahrten, Warenumschlag und die Anlieferung zu den Liegenschaften und Hotels an der Umzugsroute sind von 14.00 bis ca. 17.00 Uhr nicht möglich.
Polizeiinspektorat Interlaken
Bauherrschaft: Michael Fischer, Artherstrasse 149, 6317 Oberwil, Juan Carlos Rey, Militärstrasse 5, 3600 Thun.
Projektverfasserin: Houseler AG, Museumsstrasse 25, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Abbruch Gebäude 12 und 14; Neubau Mehrfamilienhaus mit Autoeinstellhalle.
Projektänderung: Überarbeitung des Projekts in folgenden Punkten: Positionierung des Gebäudes; Fassadengestaltung und Materialisierung; Balkon- und Loggiaausbildung; Fensteranordnung; Dacheinschnitte; Zugangs- und Eingangsbereich; Terrain- und Sockelgestaltung.
Hinweis: Erneute Publikation aufgrund des Ausnahmegesuchs für die teilweise Befreiung von der Erstellungspflicht von Kinderspielplätzen (Art. 42 ff. BauV).
Standort: Oberdorfstrasse 14, Parzelle Nr. 469, 1226 und 2233, Wohn- und Gewerbezone WG2, Koordinaten 2’645’227 / 1’178’397.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, ISOS-Gebiet 0530 (Bereich B 0.2, Aufnahmekategorie AB, Erhaltungsziel B).
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 24. August 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Simon Abbühl, Unterer Rossiweg 8, 3856 Brienzwiler.
Projektverfasserin: Schild Wärmetechnik, Peter Schild, Brünigstrasse 73, 3856 Brienzwiler.
Bauvorhaben: Heizungssanierung mit Wärmepumpe Luft / Wasser.
Standort: Unterer Rossiweg 8, 3856 Brienzwiler, Parzelle Nr. 922, Wohn- und Gewerbezone, 2-geschossig, Koordinaten O 2'650’537.18 / N 1'177’671.33.
Schutzzonen/Objekt: Gewässerschutzbereich Au, ISOS-Umgebungszone II – Erhaltungsziel b.
Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachefrist bis 24. August 2026.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Brienzwiler, Dorfstrasse 19, 3856 Brienzwiler.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Gemeindeverwaltung Brienzwiler
Bauherrschaft / Projektverfasserin: Einwohnergemeinde Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459 B, 3822 Lauterbrunnen.
Bauvorhaben: Ersatz bestehende Ölheizung durch Pelletheizung, Einbau Pelletlager in «alte Militärküche» und Ersatz Abgasrohr im bestehenden Kamin.
Standort: beim Schulhaus 433, Parzelle Nr. 1240, Kernzone, Koordinaten 2’635’899 / 1’160’343.
Schutzgebiete/Objekte: Gewässerschutzbereich Au, Baugruppe B Lauterbrunnen; erhaltenswertes K-Objekt.
Auflage- und Einsprachefrist bis 24. August 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen).
Hinweis: Bei der Profilierung werden Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Gemeinden Lauterbrunnen, Innertkirchen und Kandersteg
Bauherrschaft und Projektverfasser: Amt für Wald und Naturgefahren, Abteilung Naturgefahren, Schloss 2, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: GPS- und Kamerasysteme zur Beobachtung grosser Fels-, Lockermaterial- und Eisinstabilitäten im Berner Oberland. Das Monitoring umfasst fünf reife Instabilitäten aus dem Inventar potenzieller Instabilitäten (IPIS) des Kantons Bern und bezweckt Kenntnisse über aktuelle Vorgänge im Periglazialbereich sowie Bildmaterial für die Sensibilisierung der Bevölkerung zu erlangen.
Standorte: Balmhorngletscher, Mutthorn, Wätterhoren, Chanzel, Chanzel Moräne, Rottal, Schwarze Dossen und Taleggli, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’618’578 / 1’143’107; 2’630’035 / 1’148’597; 2’630’003 / 1’148’562; 2’630’045 / 1’148’538; 2’630’059 / 1’148’451; 2’631’586 / 1’148’426; 2’632’051 / 1’149’088; 2’632’339 / 1’150’153; 2’638’351 / 1’152’219; 2’656’212 / 1’166’515; 2’672’630 / 1’174’062.
Schutzgebiete/Objekte: Gewässerschutzbereich Ao, kantonales Naturschutzgebiet hinteres Lauterbrunnental, BLN-Objekt Nr. 1507.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 24. August 2026.
Auflagestellen:
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Hinweis: Bei der Profilierung werden Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Gemeinde Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Projektverfasserin: ateliermarti architekten ag, Am Lauener 8, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Abtragen bestehender zerfallender Platz und Ersatz durch 5 Parkplätze.
Standort: Auf dem Graben, Unterseen, Parzelle Nr. 1299, Zone Überbauungsordnung Altstadt, Koordinaten 2’631’385 / 1’170’721.
Schutzzonen/Schutzobjekte: Gewässerschutzbereich Au, Baugruppe A Unterseen, Stedtli, benachbarte schützenswerte Baudenkmale, archäologisches Schutzgebiet Nr. 1073.
Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG i.V.m. Art. 21 Abs. 1 GBR).
Auflage- und Einsprachefrist bis 24. August 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Jeannine Meier, Unterdorfstrasse 13, 3800 Matten.
Projektverfasserin: ap architekturplan gmbh, Herr Peter Anneler, Staatsstrasse 27a, 3653 Oberhofen.
Bauvorhaben: Installation einer Photovoltaikanlage auf bestehendem Wohnhausdach bei einem K-Objekt.
Standort: Unterdorfstrasse 13, 3800 Matten, Parzelle Nr. 201, Koordinaten 2'632’554/1’170’185.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Gewässerschutzbereich: Gewässerschutzzone Au.
Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt, Baugruppe A (Matten bei Interlaken, Unterdorfstrasse), Ortsbildschutzgebiet.
Hinweis: Naturgefahrengebiet mit geringer Gefährdung, Wasser.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis 24. August 2026.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Matten
Öffentliche Planauflage
Geringfügige Zonenplanänderung «Almis–Schwendi»
Der Gemeinderat Grindelwald bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.
Planungsinhalte:
Weitere Dokumente:
Die Akten liegen während 30 Tagen, d. h. vom 24. Juli bis 24. August 2026, bei der Bauverwaltung Grindelwald während den Schalteröffnungszeiten öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Grindelwald unter www.gemeinde-grindelwald.ch verfügbar.
Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Bauverwaltung Grindelwald schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.
Grindelwald, 20. Juli 2026
Der Gemeinderat
Bauherrschaft: Martha Frei, Beim Thor 7, 3856 Brienzwiler.
Projektverfasserin: Schild Wärmetechnik, Peter Schild, Brünigstrasse 73, 3856 Brienzwiler.
Bauvorhaben: Neue Aufdach-PV- und Solarthermieanlage. Abbruch Kamin auf südöstlicher Dachseite.
Standort: Beim Thor 7, 3856 Brienzwiler, Parzelle Nr. 470, Dorfkernzone, Koordinaten O 2'650'715.75 / N 1'178'048.88.
Schutzzonen/Objekt: Gewässerschutzbereich Au, Baugruppe A, ISOS-Kerngebiet Dorf – Erhaltungsziel A.
Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachefrist bis 24. August 2026.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Brienzwiler, Dorfstrasse 19, 3856 Brienzwiler.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Gemeindeverwaltung Brienzwiler
Sperrung Forststrasse Bannwald–Rotmoos
Aufgrund von Bauarbeiten an der Forststrasse Bannwald–Rotmoos bleibt die Strasse von Montag, 3. August, bis voraussichtlich Freitag, 16. Oktober 2026, für sämtlichen Verkehr gesperrt.
Die Sperrung gilt während der gesamten Bauzeit.
Der Wanderweg bleibt grundsätzlich geöffnet, im Baustellenbereich ist jedoch mit Behinderungen zu rechnen. Es wird um gegenseitige Rücksichtnahme gebeten.
In dringenden Fällen (z. B. bei Notfällen oder Anliegen im Zusammenhang mit der Jagd) wenden Sie sich bitte an:
Wir bitten um Beachtung der Signalisation und danken der Bevölkerung für ihr Verständnis.
Bauherrschaft: Sabine Wohlleber, Könizstrasse 194j, 3097 Liebefeld, Thomas Wohlleber, Wilmatt 10b, 6037 Root.
Projektverfasserin und Vertreterin mit Vollmacht: bau-admin.ch / mian AG, Im Talacher 17, 8306 Brüttisellen.
Bauvorhaben: Ersatz Elektro-Zentralheizung durch aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe.
Standort: Seestrasse 255, Parzelle Nr. 1135, Koordinaten 2‘628‘699, 1‘170‘076.
Zone: UeO/Uferschutzplan «Neuhaus-Manorfarm».
Gewässerschutzbereich: Au.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 24. August 2026.
Es wird auf die Gesuchakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938
Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Unterseen, 20. Juli 2026
Bauverwaltung Unterseen
Gesuchsteller: Markus und Brigitte Bonino, Dorfstrasse 20, 3706 Leissigen.
Projektverfasserin: Feuz Holzbau + Bedachungen GmbH, Stapfackerweg 10, 3805 Goldswil.
Bauvorhaben: Teilabbruch und Erweiterung Garage, Dachsanierung Garage und Verlängerung Vordach Ostfassade, Glasdach auf Balkon im 1.OG.
Standort: Dorfstrasse 20, 3706 Leissigen, Parzelle Nr. 450, WG3, Koordinaten 2’625’491 / 1’167’060.
Gewässerschutzbereich: Ao.
Schutzzone/-objekt: Ortsbildschutzgebiet / nein.
Nutzungsart Zweitwohnungsgesetz (ZWG): Bauvorhaben ohne Nutzungsbeschränkung.
Ausnahmen: Unterschreitung Strassenabstand, Art. 80 SG.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, Nythartweg 1, 3706 Leissigen.
Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances (eBau Nr. 2026-9606).
Auflage- und Einsprachefrist bis 24. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Leissigen, 20. Juli 2026
Gemeinderat Leissigen
Verkehrsbehinderungen anlässlich der Eiger Bike Challenge 2026 ab Mittwoch, 5., bis und mit Sonntag, 9. August 2026
Im Rahmen dieses sportlichen Grossereignisses ist auf dem Gemeindegebiet von Grindelwald bereits ab Mittwochmorgen, 8.00 Uhr bis Sonntagabend, ca. 19.00 Uhr mit Verkehrsbehinderungen und Umleitungen zu rechnen.
«Entsorgungsstelle Bärplatz» Zugang bis Montagmittag, 10. August 2026, erschwert.
Programm/Rennablauf
Mittwoch, 5. August 2026: Aufstellarbeiten Bärplatz
Donnerstag, 6. August 2026: Aufstellarbeiten Bärplatz, Busverkehr vom Bärplatz
Freitag, 7. August 2026:
Samstag, 8. August 2026:
Sonntag, 9. August 2026: Raiffeisen Kids Race 10.00 bis 15.00 Uhr
Verkehrsbehinderungen am Samstag, 8. August 2026
Info auf: https://www.eigerbike.ch/de/strassenbehinderungen-strassensperrungen/
Spitze Zielankunft über das Reginagässli auf den Bärplatz:
80 km ~11.50 // 50 km ~10.55 // 45 km ~12.55 // 30 km ~12.05 // 20 km ~ 11.25
Strassensperrungen am Samstag, 8. August 2026
Die Aufhebung der jeweiligen Sperrzeit wird mit einer verkehrsleitenden Person angezeigt.
Die Zufahrt zu den Liegenschaften am Endweg ist im Einbahnverkehr ab Rollbahnbrücke bzw. Hellbachstrasse nur bergwärts möglich.
Die Zufahrt zum Parkhaus Eiger+ und Sportzentrum wird bei Überlastung zwischenzeitlich gesperrt.
Einfahrt verboten:
Gesperrt beide Richtungen:
Sonntag, 9. August 2026
Verkehrsbehinderungen:
Strassensperrungen:
Während dieser Zeit sind die Liegenschaften am Endweg nur bergwärts erreichbar.
Zufahrt Zum Parkhaus Eiger+ wird bei Überlastung zwischenzeitlich gesperrt, 10.00 bis 13.00 Uhr.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer auf besondere Rücksichtnahme, Geduld und Verständnis.
Bitte rechnen Sie mit einem grösseren Zeitaufwand beim Befahren von betroffenen Strassen.
Den Weisungen der Kantonspolizei, der Streckenposten und des Verkehrsdienstes ist in jedem Fall Folge zu leisten!
Das OK Eiger Bike Challenge, die vielen freiwilligen Helfer, der Gemeinderat und der Bereich Sicherheit bedanken sich für Ihr Verständnis.
Gesuchsteller: Bohren Eduard und Häsler Helene, vertreten durch A. Ruoff AG, Dorfstrasse 119, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: A. Ruoff AG, Dorfstrasse 119, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe, Montage PV-Anlage an Garagenfassade.
Standort: Steinbillenweg 5 und 5a, Parzellen Nrn. 3194 und 4554, Koordinaten 2’646’390 / 1’164’275.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/289048
Auflage- und Einsprachefrist bis 24. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 17. Juli 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Gesuchsteller: Graf Hanspeter Franz, Diesbachstrasse 7, 3012 Bern.
Projektverfasser: Fischer Marcel Heizung, Sanitär, Solarsysteme und Planung, Grindelwaldstrasse 62, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Ersatz Elektrospeicherheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Salzmannseggstrasse 33, Parzelle Nr. 3280, Koordinaten 2’644’836 / 1’164’147.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/291587
Auflage- und Einsprachefrist bis 24. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 17. Juli 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Gesuchsteller: Neubacher Lukas, Neubacher Christa und Neubacher Manuel, vertreten durch A. Ruoff AG, Dorfstrasse 119, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: A. Ruoff AG, Dorfstrasse 119, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Ersatz Elektrospeicherheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Salzmannseggstrasse 29, Parzelle Nr. 3353, Koordinaten 2’644’876 / 1’164’133.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/291116
Auflage- und Einsprachefrist bis 24. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 17. Juli 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Blumenschmuckwettbewerb
Auch dieses Jahr werden wieder Anerkennungspreise für den schönsten Blumenschmuck am Haus vergeben. Deshalb werden Ende Juli / Anfang August die Fotografen der Jury unterwegs sein und in Interlaken, Matten und Unterseen die schönsten mit Blumen geschmückten Häuser und Balkone erfassen. Der Anerkennungspreis verfolgt keine kommerziellen Ziele und wird von den Gemeinden Interlaken, Matten und Unterseen sowie von der Tourismusorganisation Interlaken und dem Blumen- und Gartenbauverein Interlaken und Umgebung getragen.
Arbeitsgruppe «IMU-Blumenschmuck»
Gesuchstellerin: Cornelia Süess-Lauber, Büelgässli 26, 3812 Wilderswil.
Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Ersatz bestehende Heizanlage durch aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe (nordseitig).
Standort: Stockacherweg 5/7 1860, Wilderswil, Parzellen Nrn. 1781, 1860, Koordinaten 2’632’699 / 1’168’597; 2’632’686 / 1’168’592.
Zone: Mischzone B.
Gewässerschutzzone: A.
Bauinventar: nicht inventarisiert.
Beantragte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?
Auflage- und Einsprachefrist bis 24. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Wilderswil
Hundetaxe 2026
Per 1. August 2026 ist die Hundetaxe für das Jahr 2026 zur Bezahlung fällig. Die Taxe beträgt Fr. 100.– pro Hund, welcher älter als sechs Monate ist.
Alle bisherigen Hundehalter:innen erhalten für die Hundetaxe 2026 automatisch eine Rechnung.
Falls Sie den registrierten Hund nicht mehr haben oder neu einen Hund besitzen, melden Sie sich bitte möglichst rasch bei der Gemeindeschreiberei Matten (sicherheit@matten.ch oder Telefon 033 826 50 33).
Bei der Anmeldung des Hundes weisen Sie den Hundeausweis inkl. Mikrochipnummer vor. Alle Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Tierdatenbank Amicus registriert sein. Die Gemeinde Matten verzichtet auf die Abgabe von Hundemarken, da diese für die Identifizierung nicht mehr notwendig sind.
Bei Nichtbezahlung der Hundetaxe bzw. Nichtanmeldung des Hundes wird nebst der Taxe eine Busse bis Fr. 5000.– erhoben (Art. 16 Hundegesetz des Kantons Bern).
Die Gemeinde Matten dankt den Bürger:innen für die Mitarbeit.
Sicherheitskommission Matten
Hundetaxe 2026
Per 1. August 2026 ist die Hundetaxe für das Jahr 2026 zur Bezahlung fällig. Die Taxe beträgt Fr. 80.– pro Hund, welcher älter als sechs Monate ist.
Alle bisherigen Hundehalter/-innen erhalten für die Hundetaxe 2026 automatisch eine Rechnung.
Falls Sie den registrierten Hund nicht mehr haben oder neu einen Hund besitzen, melden Sie sich bitte bei der Gemeindeverwaltung Habkern (Telefon 033 843 82 10, E-Mail gemeinde@habkern.ch).
Bei der Anmeldung des Hundes weisen Sie den Hundeausweis inkl. Mikrochipnummer vor. Alle Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Tierdatenbank Amicus registriert sein. Die Gemeinde Habkern verzichtet auf die Abgabe von Hundemarken, da diese für die Identifizierung nicht mehr notwendig sind.
Diensthunde (Hunde mit Spezialprüfung wie Blindenhunde, Lawinenhunde und Hunde für die Festungswache) sind von der Taxe befreit. In diesen Fällen haben sich die Hundehalter/-innen bei der Gemeindeverwaltung Habkern zu melden, wobei das entsprechende Diplom/Attest vorzuweisen ist.
Habkern, 23. Juli 2026
Gemeindeverwaltung Habkern
Verkehrsmassnahme für das Strassenfest am 1. August 2026, Wengen
Am Samstag, 1. August 2026, plant Wengen Tourismus ein Strassenfest. In der Dorfstrasse werden Musiker, Künstler, Alphornbläser und Fahnenschwinger während des Tages auftreten. Aus diesem Grund ist die Dorfstrasse vom Hotel Eiger bis zum Hotel Bernerhof ab 11.30 bis 17.00 Uhr gesperrt.
Bitte beachten Sie die Abschrankungen und Hinweise vor Ort. Diese Beschränkungen gelten nicht für Polizei, Feuerwehr und Ambulanz im Einsatz. Die Zufahrt für Zubringer wird gewährleistet.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.
Gemeinderat Lauterbrunnen
Das Vorprojekt zum Wasserbauprojekt Milibach ist abgeschlossen. Bevor die Planung in die nächste Phase geht, lädt die Schwellenkorporation Brienz die Bevölkerung ein, sich über das Projekt zu informieren und sich im Rahmen der öffentlichkeit Mitwirkung einzubringen.
Wann: Montag, 17. August 2026, 19.00 Uhr
Wo: Sporthalle Dorf, Brienz
Wer: Die Veranstaltung richtet sich an die interessierte Öffentlichkeit.
Was: Vorstellung des Vorprojekts als auch Informationen zur öffentlichen Mitwirkung, Fragen und Diskussion.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und den gemeinsamen Austausch.
Die öffentliche Mitwirkung dauert vom 17. August bis am 30. September 2026. Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung oder unter www.brienz.ch eingesehen werden.
Schwellenkorporation Brienz
Bauherrschaft: Jacqueline Hürzeler, Talstrasse 11, 3855 Brienz.
Projektverfasserin: Enertech AG, Toni Roth, Lauimattenweg 7, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Montage einer aussen aufgestellten Luft-Wasser-Wärmepumpe.
Standort: Gemeinde Brienz, Talstrasse 11, Parzelle Nr. 2356.
Zone: Wohnzone 2 (W2).
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 24. August 2026.
Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Bauherrschaft: Adrian Röthlisberger, Sonnenstrasse 2, 3672 Oberdiessbach.
Projektverfasserin: Houseler AG, Marianne Imesch, Museumsstrasse 31, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Neubau Gartenhaus mit Vorplatz.
Standort: Gemeinde Brienz, Brandfluhweg 32, Parzellen Nrn. 1141 und 2892.
Zone: Ferienhauszone (FHZ).
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 24. August 20206.
Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Gesuchstellerin: STWEG Chalet Hobelbank, vertreten durch mian AG (Bau-Admin.ch), Via Lanezzi 8, 7017 Flims Dorf.
Projektverfasserin: mian AG (Bau-Admin.ch), Via Lanezzi 8, 7017 Flims Dorf.
Bauvorhaben: Ersatz Elektro-Zentralheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Bussalpstrasse 40, Parzelle Nr. 4687, Koordinaten 2’644’612 / 1’164’732.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: Au.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/291426
Auflage- und Einsprachefrist bis 24. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 14. Juli 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Hundetaxe 2026
Im August (Stichtag 1. August) wird die Hundetaxe für das Jahr 2026 zur Zahlung fällig. Die bereits in Interlaken registrierten Hundehalterinnen und Hundehalter erhalten für die Hundetaxe 2026 in den nächsten Tagen automatisch eine Rechnung. Falls Sie keinen Hund mehr haben oder neu einen solchen besitzen, bitten wir Sie, uns dies unverzüglich mitzuteilen (Bereich Polizeiinspektorat Interlaken, Telefon 033 826 51 51, E-Mail sicherheit@interlaken.ch). Für die Anmeldung ist der Impfausweis inkl. Mikrochipnummer vorzuweisen. Jeder Hund, der über 6 Monate alt ist, muss angemeldet werden (auch Hunde, die nach dem 1. August angeschafft werden).
Taxpflicht
Für jeden gehaltenen Hund, der am Stichtag über 6 Monate alt ist, muss eine jährliche Abgabe entrichtet werden. Die Taxe beträgt Fr. 100.– pro Hund.
Gesuchsteller: Sonja und Beat Schilt, Ey 93, 3807 Iseltwald.
Projektverfasserin: H. Brunner Holzbau GmbH, Mühle 97, 3807 Iseltwald.
Bauvorhaben: Anbau Batterie-/Materialschopf, Dachmaterial Wechsel auf Hauptdach von Welleternit in Profilblech Montana Sepiabraun, Solaranlage auf dem Hauptdach.
Standort: Ey 92, Parzelle Nr. 29, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’640’215 / 1'173’246.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: ISOS Gemeinde Iseltwald.
Gewässerschutzbereich: Au.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachefrist bis 24. August 2026.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Iseltwald, Marderbach 15f, 3807 Iseltwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Gemeindeverwaltung Iseltwald einzureichen. Ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der angesetzten Frist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Iseltwald
Gesuchsteller: Marianne Brunner, Amery Place West Harbour 14, 618, Auckland (NZ).
Projektverfasserin: H. Brunner Holzbau GmbH, Mühle 97, 3807 Iseltwald.
Bauvorhaben: Innen Sanierung Haushälfte, Einbau Brandabschnitt, Ersatz Heizung mit Wärmepumpe, Verbreiterung Zugangsweg und nachträgliches Baugesuch Anbau / Technikraum.
Standort: Fura 223, Parzelle Nr. 160, Koordinaten 2’639’235 / 1’172’446, Landwirtschaftszone / Streusiedlungsgebiet, Ortsbilderhaltungsgebiet.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: nein.
Gewässerschutzbereich: Au.
Naturgefahrengebiet: blau (Zugangsbereich).
Beanspruchte Ausnahmen: Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).
Hinweis «Planungszone Zweitwohnungen»: unveränderte Nutzung (Erstwohnungen).
Auflage- und Einsprachefrist bis 24. August 2026.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Iseltwald, Marderbach 15f, 3807 Iseltwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Gemeindeverwaltung Iseltwald einzureichen. Ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der angesetzten Frist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Iseltwald
Strassensanierung Mettla – Allmend, Wengen
Auf der Strasse Mettla – Allmend ist auf dem Abschnitt ab Hasenbach bis Spycherwald aufgrund der Naturstrassensanierung zwischen dem 3. und dem 21. August 2026 mit Wartezeiten zu rechnen.
Für Fussgänger und Fahrradfahrer ist der Durchgang zu Fuss möglich. Für Fahrzeuge ist mit Wartezeiten zu rechnen. Eine Umfahrungsmöglichkeit besteht via Steinboden Richtung Wengernalp. Dabei ist zu beachten, dass beim Tunnel der Wengernalp eine Grössenbeschränkung von 2 m Höhe und 2 m Breite besteht.
Bitte beachten Sie die Signalisationen und Hinweise vor Ort.
Wir danken für Ihre Kenntnisnahme und Ihr Verständnis.
Einwohnergemeinde Lauterbrunnen
Gesuchstellerin: PHX Phoenix AG, Horbacherweg 6, 3706 Leissigen.
Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Ersatz der bestehenden Dacheindeckung und Verstärkung im Gebäudeinnern, Installation PV-Anlage, Überdachung Vorplatz Ostseite, Installation Wärmepumpe Südseite, Neubau Dachentwässerung (Versickerungsanlagen).
Standort: Horbacherweg 6, 3706 Leissigen, Parzelle Nr. 114 (803), WG2b, Koordinaten 2’626’160 / 1’167’330.
Gewässerschutzbereich: Ao.
Schutzzone/-objekt: keine / nein.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, Nythartweg 1, 3706 Leissigen.
Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances (eBau Nr. 2026-8684).
Auflage- und Einsprachefrist bis 24. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Leissigen, 20. Juli 2026
Gemeinderat Leissigen
Teilsperrung Parkplatz Eissportzentrum vom 31. Juli 2026
Am Freitag, 31. Juli 2026, findet auf dem Tellspielareal ein Anlass statt.
Aus diesem Grund werden die Parkplätze westlich des Eissportzentrums wie folgt abgesperrt und können nicht für das Parkieren benützt werden:
Freitag, 31. Juli 2026, von 7.00 bis 24.00 Uhr
Die Betroffenen werden gebeten, auf die übrigen Parkfelder des Parkplatzes Eissportzentrum oder allenfalls auf die übrigen öffentlichen Parkplätze auszuweichen.
Wir danken der Bevölkerung für das Verständnis.
Sicherheit Matten
Öffentliche Auflage Wasserbaugesuch
Kommunales Wasserbaubewilligungsverfahren
Die Schwellenkorporation Därligen legt gestützt auf Art. 30 ff. des Wasserbaugesetzes vom 14. Februar 1989 (WBG) das Wasserbaugesuch (kommunales Wasserbaubewilligungsverfahren) für das untenstehende Vorhaben auf. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innert der Auflagedauer schriftlich und begründet bei der Auflagestelle einzureichen.
Gemeinde: Därligen.
Wasserbauträger: Schwellenkorporation Därligen.
Gewässer: Budelbach.
Standort: Blattacher, Aebnit, Koordinaten 2’627’715 / 1’167’500.
Vorhaben: WBB Revitalisierung Budelbach Därligen.
Beanspruchte Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist: 22. Juli bis 21. August 2026.
Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Därligen.
Aussteckung: Das Vorhaben ist im Gelände wie folgt ausgesteckt:
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innert der Auflage- und Einsprachefrist schriftlich und mit Begründung der Einsprachestelle einzureichen.
Einspracheberechtigt sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer oder andere Personen, die ein schutzwürdiges Interesse haben (Art. 24 WBG). Das gleiche Recht kommt den nach der Bundes- oder nach der Baugesetzgebung befugten Organisationen und Behörden zu.
Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Gwatt, 13. Juli 2026
Oberingenieurkreis I, Tiefbauamt des Kantons Bern
Öffnungszeiten Nationalfeiertag
Infolge des Nationalfeiertags sind sämtliche Büros der Gemeindeverwaltung wie folgt geschlossen:
Ab Montag, 3. August 2026, gelten wieder die ordentlichen Öffnungszeiten.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.
Einwohnergemeinde Lauterbrunnen
Hundetaxe 2026
Im August (Stichtag 1. August) ist die Hundetaxe für das Jahr 2026 zur Zahlung fällig. Die bereits in Wilderswil registrierten Hundehalterinnen und Hundehalter erhalten für die Hundetaxe 2026 automatisch eine Rechnung. In diesem Zusammenhang bitten wir um Meldung, falls Sie keinen Hund mehr haben oder neu einen solchen besitzen (Gemeindeschreiberei Wilderswil, Telefon 033 826 01 40, gemeindeschreiberei@wilderswil.ch). Aufgrund der Mikrochippflicht verzichtet die Gemeinde Wilderswil auf die Abgabe von Hundemarken, da diese für die Identifizierung nicht mehr notwendig sind.
Taxpflicht
Taxpflichtig sind alle Hundehalterinnen und Hundehalter, die am 1. August 2026 in der Gemeinde Wilderswil Wohnsitz haben, sofern ihr Hund älter als sechs Monate ist. Für registrierte Hunde wird die Hundetaxe in Rechnung gestellt. Die Taxe beträgt Fr. 90.– pro Hund. Bei Nichtbezahlung der Hundetaxe oder Nichtanmeldung des Hundes wird nach dem 15. September 2026 nebst der Taxe auch eine Busse erhoben.
Gemeindeverwaltung Wilderswil
Sicherheitskommission
Hundetaxe 2026
Im August ist die Hundetaxe für das Jahr 2026 zur Zahlung fällig. Die bereits in Beatenberg registrierten Hundehalter/-innen erhalten die Rechnung für die Hundetaxe 2026 automatisch. Sollten Sie keinen Hund mehr haben oder neu einen besitzen, bitten wir Sie, uns dies umgehend zu melden.
Taxpflicht
Gemäss Gebührenreglement vom 5. Juni 2026 und Gebührenverordnung der Gemeinde Beatenberg vom 15. Juni 2026 beträgt die Hundetaxe Fr. 120.– und ist für alle Hunde, welche am 1. August 2026 älter als sechs Monate sind, zu entrichten. Die Hundemarken sind auf unbestimmte Zeit gültig und können für dieses Jahr wiederverwendet werden. Bei Nichtbezahlung der Hundetaxe bzw. Nichtanmeldung des Hundes wird nebst der Taxe eine Busse erhoben.
Amicus
Die Erstregistrierung als neue/r Hundehalter/-in nimmt die Gemeindeschreiberei Beatenberg vor. Nach der Anmeldung erhält die Halterin oder der Halter eine Personen-ID. Falls Ihr Hund noch nicht auf Amicus registriert ist, suchen Sie den Tierarzt auf und nehmen Sie Ihre Amicus-Personen-ID mit. Der Tierarzt implantiert Ihrem Hund einen Mikrochip und meldet das Tier bei Amicus an. Als Hundehalter/-in sind Sie verantwortlich, dass Sie Mutationen wie Halterwechsel, Tod des Hundes usw. in Amicus erfassen.
Auskunft über die Hundetaxe erteilt Ihnen gerne das Verwaltungspersonal der Gemeindeschreiberei, Telefon 033 841 81 21.
Gemeinderat Beatenberg
Gesuchsteller und Projektverfasser: Wenger Samuel und Susanne, Lempengasse 5, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Teilabbruch und Wiederaufbau UG und EG.
Standort: Lempengasse 5, Parzelle Nr. 905, Koordinaten 2’643’975 / 1’164’870.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: Au.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/281270
Auflage- und Einsprachefrist bis 24. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 14. Juli 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Reduzierte Öffnungszeiten während der Sommerferien
Die Gemeindeverwaltung hat während der Sommerferien bis zum 9. August 2026 reduziert geöffnet. Schalter und Telefon werden wie folgt bedient:
Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind möglich und können unter gemeinde@brienzwiler.ch vereinbart werden.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen eine gute Zeit.
Gemeindeverwaltung Brienzwiler
Sprechstunde des Gemeindepräsidenten
Haben Sie ein Anliegen, das Sie persönlich mit dem Gemeindepräsidenten besprechen möchten? Gerne steht Ihnen Gemeindepräsident Philippe Ritschard am Montag, 3. August 2026, von 16.00 bis 18.00 Uhr im Gemeindehaus Interlaken für eine Besprechung zur Verfügung. Bitte melden Sie sich vorgängig unter Telefon 033 826 51 41 für die Sprechstunde an.
Einwohnergemeinde Interlaken
Hundetaxe 2026
Im August ist die Hundetaxe für das Jahr 2026 zur Zahlung fällig. Die bereits in Unterseen registrierten Hundehalterinnen und Hundehalter erhalten für die Hundetaxe 2026 automatisch eine Rechnung. In diesem Zusammenhang bitten wir um Meldung, falls Sie keinen Hund mehr haben oder neu einen solchen besitzen.
Taxpflichtig sind Hundehalterinnen und Hundehalter, welche in der Gemeinde Wohnsitz haben und deren Hund am 1. August 2026 (Stichtag) älter als sechs Monate ist. Die Hundetaxe beträgt Fr. 120.– pro Hund und Jahr.
Bei Nichtbezahlung der Hundetaxe bzw. Nichtanmeldung des Hundes wird nebst der Taxe eine Busse erhoben (Art. 16 kantonales Hundegesetz).
An-/Abmeldung und Adressänderung:
Meldung an Polizeiinspektorat Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen, Telefon 033 826 19 41, E-Mail polizeiinspektorat@unterseen.ch, Onlineschalter: www.unterseen.ch.
Hundehalter sind verpflichtet, Adress- und Halterwechsel oder das Ableben des Hundes auch der zentralen Datenbank Amicus zu melden (www.amicus.ch). Auskünfte über die Hundetaxe erteilt das Polizeiinspektorat.
Unterseen, im Juli 2026
Sicherheitskommission Unterseen
Polizeiinspektorat
Verkehrsbehinderung während des Nationalfeiertages 1. August
Vollständige Publikation siehe unter «Interlaken».
Polizeiinspektorat Interlaken
Öffnungszeiten während der Sommerferien
Die Gemeindeverwaltung hat während der Sommerferien vom 6. Juli bis 9. August 2026 reduzierte Öffnungszeiten. In dieser Zeit bleibt der Schalter jeweils am Montag, Dienstag und Freitag geschlossen. Es gelten folgende Öffnungszeiten:
Ab Montag, 10. August 2026, sind wir zu den neuen Schalteröffnungszeiten wieder für Sie da.
Besten Dank für die Kenntnisnahme und Beachtung.
Gemeindeverwaltung Schwanden
Verkehrsmassnahme für den Abendlauf vom Freitag, 7. August 2026, Wengen
Der Gemeinderat von Lauterbrunnen verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 6 SVG, in Verbindung mit Art. 42 Abs. 2 SV, für den Abendlauf Wengen folgende Verkehrsmassnahme:
Am Freitag, 7. August 2026, muss ab 18.00 bis ca. 20.30 Uhr auf folgenden Strassen mit Verkehrsbehinderungen und Wartezeiten gerechnet werden: Dorfstrasse – Reginastutz – Waldbort – Park – Chäsgruebi, Wengwald, Lediweg, Galliweidli, Gruebiwald, Lussen, In Gassen, Stutzweidli, Leen, Sengggasse und Bahnhof.
Bitte beachten Sie die Abschrankungen und Hinweise vor Ort. Diese Beschränkungen gelten nicht für Polizei, Feuerwehr und Ambulanz im Einsatz.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.
Gemeinderat Lauterbrunnen
Gesuchstellerinnen: Blum-Arnold Christine und Engelhard-Arnold Katharina, vertreten durch kolb+walther AG, Dorfstrasse 18, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: kolb+walther AG, Dorfstrasse 18, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Ersatz Elektrospeicherheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Moosweg 2, Parzelle Nr. 4274, Koordinaten 2’647’985 / 1’164’690.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/288833
Auflage- und Einsprachefrist bis 24. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 14. Juli 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Strassensperrung Trogihaltenweg, Wengen
Aufgrund einer Strassensanierung auf dem Trogihaltenweg ist der Strassenabschnitt zwischen Wangfuhre, Abzweiger Tennisplätze, bis Wendeplatz Trogihalten für den Verkehr im folgenden Zeitraum gesperrt:
3. August bis 11. September 2026
Für Fussgänger und Fahrradfahrer ist der Durchgang zu Fuss möglich. Eine Umfahrungsmöglichkeit für geeignete Fahrzeuge besteht via Bellevue-Stutz.
Zudem ist auf dem Strassenabschnitt zwischen Hotel Bernerhof und Wangfuhre am 4. August 2026 mit Wartezeiten zu rechnen.
Wir bitten Sie, die Signalisationen und Hinweise vor Ort zu beachten. Allfällige Änderungen werden ebenfalls auf der Website der Einwohnergemeinde Lauterbrunnen publiziert.
Wir danken für die Kenntnisnahme und das Verständnis.
Einwohnergemeinde Lauterbrunnen
Aufhebung Tageskartenverordnung
Der Gemeinderat Interlaken hat infolge Neuorganisation der Tageskarten per Anfang 2024 beschlossen, auf den weiteren Verkauf von Tageskarten zu verzichten. Der Verkauf wurde mit dem Auslaufen der vorhandenen Tageskarten per 31. Dezember 2023 eingestellt. Der Gemeinderat hat nun anlässlich seiner Sitzung vom 17. April 2026 noch die Tageskartenverordnung (ISR 155.211) aufgehoben.
Gemeinderat Interlaken
Sperrung der Dorfstrasse während 1.-August-Dorffest
Am Samstag, 1. August 2026, findet in Leissigen erstmals das 1.-August-Dorffest statt. Aus diesem Grund wird die Dorfstrasse am Samstag, 1. August 2026, zwischen 10.00 und 17.00 Uhr für den Verkehr gesperrt. Die Zufahrt zur Einstellhalle unterhalb des Volgs, zur Kirche und den Läntiweg / Pfrundweg sind während der Sperrung jederzeit möglich. Bitte beachten Sie, dass die öffentlichen Parkplätze in der Einstellhalle (hinten links) während dieser Zeit für die Besucherinnen und Besucher des Volgs reserviert sind.
Gleichzeitig mit der Strassensperrung ist auch der Dorfplatz vom Freitag, 31. Juli 2026, ab 12.00 Uhr bis und mit Sonntag, 2. August 2026, um 10.00 Uhr gesperrt.
Wir danken für Ihre Kenntnisnahme und Ihr Verständnis.
Gemeindeschreiberei
Bauherrschaft: Hans-Ulrich Blunier, Lysshübeliweg 4, 3054 Schüpfen.
Projektverfasserin: Christoph Ott AG, Zentweg 17B, 3006 Bern.
Bauvorhaben: Sanierung, Umbau und Erweiterung Wohnhaus, Umnutzung Gewerbe in Wohnung, Erstellung Parkplatz, Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Seidenfadenstrasse 6, Parzelle Nr. 1340, Koordinaten 2‘630‘971 / 1‘170‘690.
Zone: Wohnzone W2.
Gewässerschutzbereich: Au.
Schutzobjekt: nein.
Ausnahmen:
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. August 2026.
Es wird auf die Gesuchakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938
Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Unterseen, 13. Juli 2026
Bauverwaltung Unterseen
Gesuchsteller: Meier Kamer Regula Claudia und Kamer Felix Martin, vertreten durch Meier Kamer Regula Claudia, Eichenstrasse 4, 3074 Muri bei Bern.
Projektverfasserin: GLB Genossenschaft, Moosweg 11, 3645 Gwatt.
Bauvorhaben: Ersatz Elektroheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Eggweg 16, Parzelle Nr. 2682, Koordinaten 2’646’915 / 1’164’200.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/288525
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 13. Juli 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Verkehrsbehinderungen während des Nationalfeiertages 1. August
Wie jedes Jahr werden während des Nationalfeiertages am 1. August Tausende von Gästen diesen besonderen Tag in Interlaken, Matten und Unterseen feiern. Damit die Feierlichkeiten allen Besucherinnen und Besuchern, aber auch allen Einheimischen in bester Erinnerung bleiben, sind zahlreiche Massnahmen, die vor allem den Verkehr betreffen, nötig, denn auf zahlreichen Strassen in der Region Interlaken ist am 1. August mit sehr hohem Verkehrsaufkommen zu rechnen.
Öffentlicher Verkehr
Die PostAuto Schweiz AG und die STI wird am 1. August den normalen Fahrplan nur bedingt einhalten können.
1. August ab Betriebsbeginn bis 2. August, 7.00 Uhr:
Die Haltestellen Drei Tannen, Kursaal und Jungfraustrasse können wegen der Sperrung des Höhewegs nicht bedient werden.
Die Linien 103 und 21 werden umgeleitet. Kursausfälle der Linie 108 zwischen Interlaken West und Ost
Ab 14.00 bis ca. 17.30 Uhr verkehren die Linienbusse wie folgt:
Generell ist in dieser Zeit auf allen Linien mit Behinderungen und Verspätungen zu rechnen. Beachten Sie die Infoplakate an den Haltestellen.
Verkehrssperrungen Samstag, 1. August, ab 7.00 Uhr bis Sonntag, 2. August, 6.00 Uhr
Höheweg: Vom Postplatz bis Hotel du Nord ab 7.00 Uhr für den Strassenverkehr gesperrt. Zufahrt Kursaal Strandbadstrasse ab Hotel du Nord nicht möglich.
Die Carparkplätze Kursaal Ost und Nord können am 1. August nicht benützt werden.
Klosterstrasse: Ab 10.00 Uhr wird der Abschnitt Turnhalle bis Du Nord gesperrt.
Altstadt Unterseen: Stadthausplatz und zuführende Strassen (erst ab 13.00 Uhr gesperrt). Zu- und Wegfahrten, Warenumschlag und die Anlieferung zu den Liegenschaften und Hotels an der Umzugsroute sind von 14.00 bis ca. 17.00 Uhr nicht möglich.
Polizeiinspektorat Interlaken
Behinderung und Strassensperrung im Bereich Station Schilthornbahn Mürren
Aufgrund einer Strassensanierung bei der Brücke Mürrenbach in Richtung Underwald ist im genannten Strassenabschnitt für den Verkehr in folgendem Zeitraum mit Behinderungen oder Sperrungen zu rechnen:
Montag, 27. Juli 2026: Diverse Vorarbeiten im Eingansbereich Schilthornbahn sowie in der Strasse. Es ist mit kurzen Behinderungen zu rechnen.
Dienstag, 28. Juli 2026: Einbau des Deckbelags im Eingangsbereich Schilthornbahn, Umleitung der Gäste durch die Schilthornbahn AG von 7.00 bis 17.00 Uhr. Es ist mit kurzen Behinderungen zu rechnen.
Mittwoch, 29. Juli 2026: Einbau auf dem Schulhausplatz. Es ist mit kurzen Behinderungen in der Strasse zu rechnen.
Donnerstag, 30. Juli 2026: Einbau bei der Einfahrt zum Personalhaus. Es ist mit kurzen Behinderungen in der Strasse zu rechnen.
Freitag, 31. Juli 2026: Einbau des Deckbelags in der Strasse vom Eingang Schilthornbahn bis zur Mürrenbachbrücke, Umleitung der Gäste durch die Schilthornbahn AG von 7.00 bis 12.00 Uhr
Strassensperrung vom 31. Juli ab 7.00 Uhr bis 1. August 2026 um 7.00 Uhr
Montag, 3. August 2026: Es ist mit kurzen Behinderungen zu rechnen.
Für Blaulichtorganisationen ist die Durchfahrt jederzeit möglich.
Witterungsbedingte Verschiebungen sind möglich. Sollte dies der Fall sein, verschieben sich die jeweiligen Arbeiten und die damit verbundenen Behinderungen jeweils um einen Tag.
Wir bitten Sie, die Signalisationen und Hinweise vor Ort zu beachten. Allfällige Änderungen werden ebenfalls auf der Website der Einwohnergemeinde Lauterbrunnen publiziert.
Wir danken für die Kenntnisnahme und das Verständnis.
Einwohnergemeinde Lauterbrunnen
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
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