Kanton (100+)

Einwohnergemeinde

Reglement über die Parkplatzabgabe vom 3. Juni 2024 / Genehmigung und Inkrafttreten

(Bekanntmachung gemäss Art. 110 der kant. Bauverordnung und Art. 45 ff. kant. Gemeindeverordnung)

Genehmigung

In Anwendung von Art. 110 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV; BSG 721.1) respektive Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das von der Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Unterseen am 3. Juni 2024 beschlossene Reglement über die Parkplatzabgabe vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 21. Oktober 2024 vorbehaltlos genehmigt wurde.

Inkrafttreten

Das Reglement über die Parkplatzabgabe tritt auf 1. Januar 2025 in Kraft.

Reglementsbezug

Der neue Gemeindeerlass kann auf der gemeindeeigenen Homepage www.unterseen.ch heruntergeladen oder während den Büroöffnungszeiten bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden.

Unterseen, 11. November 2024

Der Einwohnergemeinderat

Publiziert am 21.11.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Antonia und Adrian Marti, Aareweg 44, 3806 Bönigen.

Projektverfasserin: Marti Architekten SIA AG, Kanderstegstrasse 12, 3714 Frutigen.

Bauvorhaben: Umbau Wohnhaus, Sanierung Fassade mit Anbau Balkon Süd und Aufstellen einer aussen aufgestellten Wärmepumpe.

Standort: Oelestrasse 15, Matten, Parzelle Nr. 743, Koordinaten 2'632’792 / 1’170’360.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Dezember 2024.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten und Profile/Pflöcke verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 21.11.2024

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung 29. November 2024

Die Gemeindeverwaltung Unterseen bleibt am Freitag, 29. November 2024, aufgrund einer grossen Informatikumstellung den ganzen Tag geschlossen.

Wir bitten Sie um Kenntnisnahme und danken für Ihr Verständnis.

Der Einwohnergemeinderat

Publiziert am 21.11.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459 b, 3822 Lauterbrunnen.

Projektverfasserin: Universal Gebäudemanagement AG, Untere Bönigstrasse 10 a, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Überdachung Schulhaus Lauterbrunnen. Die bestehende Überdachung der Haupttreppe zu den Schulhäusern Hohsteg Lauterbrunnen, in einer Holzkonstruktion mit Flachdächern, wird abgebrochen und durch eine Glas-Metall-Konstruktion inkl. Beleuchtung ersetzt.

Standort: Hohsteg 145, Lauterbrunnen, Parzelle Nr. 2308, Zone ZöN B2 Schulanlage mit Aussenanlage, Koordinaten 2’636’170 / 1’160’773.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet gelb/weiss.

Auflage- und Einsprachefrist bis 23. Dezember 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 21.11.2024

Baupublikation

Gesuchstellerin und Projektverfasserin: Dorfmetzg Grindelwald GmbH, Dorfstrasse 119, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Umbau / Umnutzung Ladenlokal in Metzgerei.

Standort: Dorfstrasse 119, Parzelle Nr. 659, Koordinaten 2’645’795 / 1’163’785.

Nutzungszone: Kernzone.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/214379

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Dezember 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 7. November 2024

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 21.11.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Jungfraubahn AG, Harderstrasse 14, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Abbruch und Auffüllung UW-Kanal, Ersatzneubau Betonmauer, Belagsanpassungen.

Standort: Loch, Parzelle Nr. 2310, Landwirtschaftszone / Koordinaten 2’635’852 / 1’161’607.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Schutzobjekte: Erhaltenswertes K-Objekt und Schützenswertes Objekt.

Naturgefahrengebiet: gelb / blau.

Schutzobjekt: K-Objekt Erhaltenswertes K-Objekt / Schützenswertes K-Objekt.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)

Auflage- und Einsprachefrist bis 23. Dezember 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 21.11.2024

Burger-Mittelbäuert Habkern

Ordentliche Versammlung

Freitag, 27. Dezember 2024, 20.00 Uhr im Sporthotel Habkern

Traktanden

  1. Protokoll
  2. Voranschlag 2025
  3. Wahlen
  4. Verschiedenes

Neue Rechtsbezüger haben sich bis zur Versammlung beim Präsidenten zu melden.

Habkern, 18. November 2024

Die Bäuertkommission

Publiziert am 21.11.2024

Einwohnergemeinde

Winterdienst 2024/2025

Der Winterdienst umfasst die Schneeräumung und die Glatteisbekämpfung auf allen öffentlichen Strassen und Fusswegen in bewohnten Gebieten, sofern die Notwendigkeit ausgewiesen ist. Zudem muss die Räumung in einer rationellen Arbeitsweise (keine parkierten Fahrzeuge oder andere Hindernisse auf Strassen und Wegen) möglich sein. Wir bitten Sie, gemäss Art. 83 Strassengesetz vom 1. Februar 2024 und Art. 55 und 56 Strassenverordnung vom 1. Februar 2024 Ihre Zäune und Abschrankungen, die den Winterdienst behindern können, abzulegen oder abzuräumen. Die Gemeinde Leissigen übernimmt keine Haftung für Schäden an Zäunen, Abschrankungen und parkierten Autos, die aus dem Winterdienst entstehen.

Vielen Dank für Ihre aktive Mitarbeit!

Abteilung Bau Leissigen

Publiziert am 21.11.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Hartmann Walter, Kohlerenweg 2, 3626 Hünibach.

Projektverfasserin: Klingler Baudesign GmbH, Hübeliweg 29a, 3052 Zollikofen.

Bauvorhaben: Zusammenbau Gebäude 34 und 36, Nutzung Gebäude Nr. 36 zur touristischen Vermietung, Beherbergung von total zwei Gästen, Erstellung von vier Autoabstellplätzen.

Standort: General-Guisan-Strasse 34 und 36, Parzelle Nr. 361.

Nutzungszone: Wohnzone W3.

Inventar: keine.

Beanspruchte Ausnahme: Unterschreiten Gebäudeabstand Art. 212 in Verbindung mit Art. 144 GBR.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 23. Dezember 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 21.11.2024

Einwohnergemeinde

Wahlvorschläge Gemeinderat für die Wahl vom 29. November 2024 – Bekanntmachung

Am 18. November 2024 ist die Eingabefrist für Wahlvorschläge für den Sitz im Gemeinderat abgelaufen. Für den Sitz im Gemeinderat sind zwei Wahlvorschläge eingegangen. Gestützt auf Art. 48 Abs. 3 des Organisationsreglements werden die Kandidaten bekanntgegeben. Die gültigen Wahlvorschläge für die Wahlen vom 29. November 2024 betreffen:

  • Lombardini Reto, Jg. 1967
  • Stettler Wilhelm Werner, Jg. 1953

Därligen, 21. November 2024

Gemeinderat Därligen

Publiziert am 21.11.2024

Baupublikation

Gesuchsteller: Fach&Simpel GmbH, Martin Kunz, Krattigstrasse 23a, 3706 Leissigen.

Bauvorhaben: Erstnutzung Halle Nr. 2 für Büroräumlichkeiten, Türgutachten und verschiedene Expertisen (Experte für Schäden, Mängel usw.).

Standort: Industriestrasse 19, Wilderswil, Parzelle Nr. 2218, Koordinaten 2’633’642 / 1’168’859.

Zone: UeO SF-Halle 1.

Gewässerschutzzone: A.

Inventar: nicht inventarisiert.

Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?

Auflage- und Einsprachefrist bis 23. Dezember 2024.

Es wird auf die Gesuchakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Wilderswil

Publiziert am 21.11.2024

Baupublikation

Gesuchsteller: Swiss Alps Travel GmbH, Sternen 486, 6086 Hasliberg Reuti.

Bauvorhaben: Erstnutzung Halle Nr. 8 für die Erbringung von Dienstleistungen im Tourismusbereich und Erbringung von Dienstleistungen Reinigungen und Transportwesen.

Standort: Industriestrasse 19, Wilderswil, Parzelle Nr. 2218, Koordinaten 2’633’642 / 1’168’859.

Zone: UeO 15 SF Halle 1.

Gewässerschutzzone: A.

Inventar: nicht inventarisiert.

Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?

Auflage- und Einsprachefrist bis 23. Dezember 2024.

Es wird auf die Gesuchakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Wilderswil

Publiziert am 21.11.2024

Einwohnergemeinde

Änderung Überbauungsordnung Areal Hotel Alfa (Änderungen im Rahmen der Genehmigung)

Der Gemeinderat Grindelwald bringt gestützt auf Art. 60 Abs. 3 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Akten der Überbauungsordnung Areal Hotel Alfa im Rahmen der Genehmigung mit diversen Änderungen erneut zur öffentlichen Auflage. Es betrifft dies folgende Unterlagen:

  • Änderung Überbauungsplan 1:500 vom November 2024
  • Änderung Überbauungsvorschriften vom November 2024

Zur Einsichtnahme liegen weiter auf:

  • Erläuterungsbericht 2024
  • Schlussbericht Workshopverfahren Grindelhuus

Die vorliegende Planung erfolgt als Änderung zur Überbauungsordnung Areal Hotel Alfa (Stand Genehmigungsverfahren), welche an der Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2022 beschlossen wurde. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurde durch den Kanton festgestellt, dass die Planung noch nicht in allen Punkten genehmigungsfähig ist. Durch die vorliegende Änderung werden diese Genehmigungsvorbehalte nun gelöst.

Die erwähnten Unterlagen liegen während 30 Tagen vom 21. November bis am 23. Dezember 2024 während den Bürozeiten auf der Bauverwaltung Grindelwald öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Grindelwald, www.gemeinde-grindelwald.ch, einsehbar. Die bereits während der ersten Auflage eingegangenen Einsprachen behalten ihre Gültigkeit.

Innert der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung einreichen. Hinweis: Einsprachen können nur gegen die bezeichneten nachträglichen Änderungen erhoben werden. Eingaben sind an die Bauverwaltung Grindelwald, z. H. des Gemeinderates, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, zu richten.

Hinweis: Allfällige Einspracheverhandlungen finden am Montag, 3. Februar 2025, statt.

Der Gemeinderat

Publiziert am 21.11.2024

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasser: Einwohnergemeinde Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Bauvorhaben: Aufstellen zweier Reklametafeln in Isenfluh. Hinweis: Erneute Publikation aufgrund der Ausnahme nach Waldrecht.

Standort: Grosssteini / Louenenweidli, 3822 Isenfluh, Parzellen Nrn. 5031 und 5460, Zone für öffentliche Nutzung, Koordinaten 2’634’996 / 1’163’418; 2’634’996 / 1’163’036.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet: blau.

Ausnahmen:

  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
  • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 23. Dezember 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 21.11.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: BeO Pflanzenkohle und Energie AG, vertreten durch René Häsler, Präsident des Verwaltungsrats mit Einzelunterschrift, Riedweg 8, 3705 Faulensee,  Rechtsanwalt Res Nyffenegger, Masina Gfeller Nyffenegger Rechtsanwälte und Notare, Thunstrasse 24, 3005 Bern.

Projektverfasser: Imboden Architektur AG, Seestrasse 17, 3852 Ringgenberg.

Bauvorhaben: Neubau Gewerbehalle mit Anlage zur Produktion von Pflanzenkohle aus Biomasse mittels thermischer Karbonisierung (Pyrolyse), elektrischem Strom, Wärme und Warmwasser. Handel mit den genannten Produkten sowie Show- und Schulungsraum; Projektänderung 1: Angepasste Baugesuchspläne betreffend Kaminhöhe, Einbau Aufzug und Brandschutz; Projektänderung 2: Erneut angepasste Baugesuchspläne betreffend Kaminhöhe.

Hinweis: Erneute Publikation aufgrund des Ausnahmegesuchs betreffend Anlagen unterhalb des mittleren Grundwasserspiegels.

Standort: Rosswaldstrasse, Parzelle Nr. 2357/BR 2732, Industriezone, Koordinaten 2’636’063 / 1’173’157.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Ausnahmen:

  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
  • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG)
  • Dachgestaltung (Art. 24 GBR)
  • Bauten und Anlagen unterhalb des mittleren Grundwasserspiegels (Anhang IV Ziffer 211 Abs. 2 GSchV)

Auflage- und Einsprachefrist bis 23. Dezember 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 21.11.2024

Einwohnergemeinde

Abstimmungs- und Wahlausschuss 2025

Der Gemeinderat hat folgende Personen gestützt auf Artikel 12 Reglement über die Urnenwahlen und-abstimmungen in den Abstimmungs- und Wahlausschuss gewählt:

Präsident: Noirjean Roland; Vizepräsident. Deuschle Adrian. Sekretärin: Fuss Sonja. Co-Stv. Sekretärin: Scheidegger Claudia und Erika Schmocker. Ausschuss: Eickworth Patrick, Frutiger Christa, Inäbnit Therese und von Allmen Thomas.

Das Verwaltungspersonal kann gemäss Artikel 12 Absatz 2 Reglement über die Urnenwahlen und -abstimmungen zur Unterstützung beigezogen werden.

Abstimmungen 2025: 9. Februar, 18. Mai, 28. September und 30. November.

Bei Verhinderung am Abstimmungs- oder Wahlsonntag aufgrund der Wahlanzeige oder des definitiven Aufgebotes müssen sich die Mitglieder des Abstimmungs- und Wahlausschusses innert 10 Tagen schriftlich mittels Brief oder E-Mail mit Begründung (Gesuch mit Dispensationsgrund) beim Gemeinderat melden (Artikel 39 Verordnung über politische Rechte).

Gemeinderat Beatenberg

Publiziert am 21.11.2024

Burgergemeinde

Ordentliche Versammlung

Freitag, 27. Dezember 2024, 20.00 Uhr im Kirchgemeindehaus Matten

Traktanden

  1. Protokoll der ordentlichen Versammlung vom 3. Juni 2024
  2. Budget 2025 – Genehmigung und Kenntnisnahme Finanzplan
  3. Wahlen
  4. Verschiedenes, Orientierungen

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen die Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit 3 Monaten in der Gemeinde Wohnsitz haben, sind zu dieser Versammlung eingeladen.

Für das Jahr 2025 können sich Nutzungsberechtigte zum Bezug des Burgernutzens anmelden.

Anspruch auf Burgernutzen hat, wer zu Beginn des Nutzungsjahres:

  • das Burgerrecht der Burgergemeinde Matten besitzt
  • das 25. Altersjahr zurückgelegt hat und
  • seit drei Monaten, vom 1.10. bis 31.12.2024 in der Gemeinde Matten bei Interlaken seine Schriften hinterlegt hat.

Wer neu den Burgernutzen beanspruchen will, meldet sich schriftlich und unter Angabe der Zahlungsverbindung an folgende Adresse: Burgergemeinde Matten, 3800 Matten (per Post) oder bgmatten-finanzen@gmx.ch (per Mail). Für die Anmeldung muss das Burgerrecht, das Geburtsdatum und eine Wohnsitzbescheinigung nachgewiesen werden.

Matten, im November 2024

Burgerrat Matten

Publiziert am 21.11.2024

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasser: Häberli Rolf, Aegertenstrasse 2, 3800 Matten b. Interlaken.

Bauvorhaben: Umnutzung von drei Erstwohnungen zur touristischen Vermietung, Beherbergung von total zehn Gästen in der Liegenschaft.

Standort: Waldeggstrasse 86, Parzelle Nr. 326.

Nutzungszone: Mischzone MA3.

Inventar: keines.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 23. Dezember 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 21.11.2024

Schwendibäuert Habkern

Ordentliche Versammlung der Burgerbäuert Schwendi sowie der Bergschaft Bodmi.

Samstag, 21. Dezember 2024, 20.15 Uhr bei Beat Wyss, Schwendi

Traktanden

  1. Protokoll
  2. Budget 2025
  3. Alpbetrieb Allmi / Bodmi
  4. Forstwesen
  5. Aufhebung Waldreglemente
  6. Verschiedenes

Stundenangaben von Gemeinwerk sind bis am 30. November für die Burgerbäuert bei Roland Steiner und für die Bergschaft Bodmi bei Ruth Zimmermann abzugeben.

Die Bäuertkommission

Publiziert am 21.11.2024

Baupublikation

Gesuchsteller: Rubi Daniel, Nirggenstrasse 34, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Alpinice Bauplanung AG, Sandweg 1, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Erstellung Parkplatz.

Standort: Nirggenstrasse 34, Parzelle Nr. 3542, Koordinaten 2’644’990 / 1’163’650.

Nutzungszone: Wohnzone W3.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: Au.

Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG bzw. Art. 23 GBR).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/214775

Auflage- und Einsprachefrist bis 23. Dezember 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 15. November 2024

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 21.11.2024

Schwellenkorporation / Einwohnergemeinde

Unwetter Milibach / Informationsveranstaltung für künftige Massnahmen / Vorstellung Bestvariante

Unmittelbar nach dem Ereignis vom 12. August 2024 wurde die LLE (lokale, lösungsorientierte Ereignisanalyse) eingesetzt. Diese hat die Ereignisse vom 12. August 2024 analysiert und ein Massnahmenkonzept auf Stufe Machbarkeitsstudie erarbeitet.

In der Zwischenzeit hat die Projektsteuerung «LLE» diverse Massnahmenvarianten zum weiteren Vorgehen am «Milibach» erarbeitet und geprüft. Die Bestvariante soll der Bevölkerung vorgestellt werden. Wir laden Sie deshalb ein:

  • Dienstag, 3. Dezember 2024, 19.00 Uhr, Sporthalle Brienz

Ebenfalls findet am 3. Dezember 2024 ein Medienanlass für Medienschaffende statt. Weitere Informationen dazu folgen.

Schwellenkorporation Brienz / Einwohnergemeinde Brienz

Publiziert am 21.11.2024

Letztwillige Verfügung

Amacher Verena, geb. 1. September 1949, von Oberried am Brienzersee BE, ledig, wohnhaft gewesen in 3854 Oberried am Brienzersee, verstorben am 11. September 2024.

Letztwillige Verfügung mit Abänderung der gesetzlichen Erbfolge.

Die letztwillige Verfügung liegt beim beauftragten Notariat Frieden, Marktgasse 30, 3800 Interlaken, zur Einsicht auf.

Einsprachen sind innert Monatsfrist ab der dritten Publikation schriftlich bei der beauftragten Notarin einzureichen.

Interlaken, 15. November 2024

Caroline Frieden Di Luca, Notarin

Publiziert am 21.11.2024

Konkursamt Oberland

Konkurspublikation / Schuldenruf

Summarisches Verfahren nach Art. 231 SchKG

Ausgeschlagene Erbschaft der Dürig Ursula, geb. 7. Juni 1936, von Moosseedorf BE, Krauchthal BE und Messen SO, Dorfstrasse 2, 3707 Därligen, verstorben am 1. September 2024.

Datum der Konkurseröffnung: 16. Oktober 2024.

Eingabefrist bis 21. Dezember 2024.

Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 20. November 2024. 

Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland

Publiziert am 21.11.2024

Konkursamt Oberland

Konkurspublikation / Schuldenruf

Summarisches Verfahren nach Art. 231 SchKG

Ausgeschlagene Erbschaft des Gamma Michael Peter, geb. 12. Februar 1975, von Wassen UR, Hauptstrasse 273, 3852 Ringgenberg BE, verstorben am 28. September 2024.

Datum der Konkurseröffnung: 31. Oktober 2024.

Eingabefrist bis 21. Dezember 2024.

Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 20. November 2024.

Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland

Publiziert am 21.11.2024

Einwohnergemeinde

Betreiber/-in für die Anlage Badi Tracht

Auf die kommende Badesaison 2025 suchen wir eine Nachfolge für die Betreiber der Badi Tracht.

Interessierte melden sich bitte bis spätestens 15. Dezember 2024 schriftlich beim Gemeindepräsident Hans Wolf.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Gemeindepräsidenten Hans Wolf, hans.wolf@daerligen.net oder während den Randzeiten am Abend unter Telefon 079 585 85 77.

Der Gemeinderat

Publiziert am 21.11.2024

Einwohnergemeinde

Winterdienst 2024/2025

  1. Gemeindestrassen – Trottoirs: Auf eine generelle Schwarzräumung der Gemeindestrassen und -trottoirs wird verzichtet. Es gilt ein eingeschränkter Salzeinsatz. Je nach Verkehrsbelastung, Topografie und Strassenlage werden Taumittel eingesetzt, um die Verkehrssicherheit bei angepasster Fahrweise und wintertauglich ausgerüsteten Fahrzeugen und für Fussgänger mit wintertauglichem Schuhwerk zu gewährleisten, besonders heikle Stellen oder Streckenabschnitte zu entschärfen und bei kritischen Wetterverhältnissen vorbeugend einzugreifen (Art. 40/41 Strassengesetz vom 4.6.2008 sowie Anhang 4.6 der Bundesverordnung für umweltgefährdende Stoffe vom 9.6.1986).
  2. Zufahrt Rüti: Aus Sicherheitsgründen wird auf der Zufahrt zum unteren Teil der Rüti (Abgang zweite Wendeplatte Kienbergstrasse, erste Abzweigung rechts) kein Winterdienst geleistet (Signalisation beachten!). Für die weitere Zufahrt zu den Liegenschaften Weissenberger und Schorrer gilt die normale Schneeräumung gemäss Punkt 1.
  3. Kehrichtabfuhr: Kehrichtsäcke und -behälter können die Schneeräumung ebenfalls behindern. Sie sind erst kurz vor Durchfahrt des Abfuhrwagens resp. frühestens am Abfuhrtag selbst bereitzustellen (Art. 20 Abs. 1 Abfallreglement).
  4. Private Schneeräumung: Das Ableiten und die Beförderung des Schnees von privaten Vorplätzen, Dächern und dergleichen auf die öffentliche Strasse ist nicht gestattet (Art. 58 Abs. 2 Bauverordnung). Auf Dächern sind Vorrichtungen anzubringen, die das Abrutschen von Schnee und Eis auf Verkehrsanlagen, Autoabstellplätze und Kinderspielplätze verhindern.
  5. Schneeauflad: Schneeauflad und Abtransport können an engen und stark frequentierten Stellen ab 3.00 Uhr erfolgen.

Im Weiteren wird auf Art. 679 ZGB und At. 58 OR hingewiesen (Schadenersatzpflicht des Hauseigentümers).

Unterseen, 13. November 2024

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 21.11.2024

Einwohnergemeinde

Stimmausschuss

Gestützt auf Artikel 71 des Gesetzes über die politischen Rechte sowie auf Artikel 7 der Verordnung über die politischen Rechte hat der Gemeinderat folgende Personen in den Stimmausschuss vom 24. November 2024 gewählt:

  • Eva Michel, Murerli 76 A
  • Armin Inäbnit, Choufmasmatta 132 J
  • Susanne Gertsch, Gässli 24 B

Zweilütschinen, 15. November 2024

Gemeinderat Gündlischwand

Publiziert am 21.11.2024

Regionalkonferenz Oberland-Ost

Die öffentliche regionale Energieberatung kommt auf die Gemeindeverwaltung Brienz und ist am Freitagnachmittag, den 

  • 29. November
  • 20. Dezember

von 13.30 bis 17.00 Uhr für Sie da.

Einen persönlichen Termin können Sie telefonisch oder per E-Mail vereinbaren. Spontane, unangemeldete Beratungen sind je nach Verfügbarkeit auch möglich.

Die Kompetenzen von Hausbesitzern, KMUs, Architekten, Planern, Behörden, der Bevölkerung usw. werden in folgenden Bereichen gestärkt:

  • Beurteilung von Einsparpotenzialen
  • Energieeffizientes Bauen und Sanieren
  • Heizungsersatz / Wahl der richtigen Heizung
  • Umstellung / Einsatz alternativer Energiequellen
  • Solarenergie
  • Elektromobilität
  • Energievorschriften beim Bauen und Heizen
  • Erläuterungen zu den Förderprogrammen
  • Energiesparen im Alltag
  • u. v. m.

Die regionale Energieberatung Oberland-Ost ist telefonisch erreichbar von Dienstag bis Freitag.

Beratungen am Telefon oder persönlich im Büro der Energieberatung sind bis zu einer Stunde kostenlos. Beratungen vor Ort werden für ein EFH mit Fr. 100.– und für ein MFH mit Fr. 150.– pauschal verrechnet. Die Beratung ist neutral und unabhängig und im Sinne der kantonalen und nationalen Energiepolitik.

Weitere Infos unter:
www.oberland-ost.ch
Telefon 033 821 08 68

Interlaken, 13. November 2024

Geschäftsstelle und Energieberatung
Regionalkonferenz Oberland-Ost
3800 Interlaken

Publiziert am 21.11.2024

Schwellenkorporation Aareboden

Ordentliche Mitgliederversammlung

Donnerstag, 19. Dezember 2024, 20.00 Uhr im grossen Sitzungszimmer Gemeindeverwaltung Brienz

Traktanden

  1. Genehmigung Protokoll vom 6. Juni 2024
  2. Genehmigung Budget 2025
  3. Orientierungen
  4. Verschiedenes

Das Protokoll vom 6. Juni 2024 liegt 30 Tage vor der Mitgliederversammlung auf der Gemeindeverwaltung Brienz zur Einsichtnahme auf.

Brienz, 14. November 2024

Schwellenkorporation Aareboden

Publiziert am 21.11.2024

Einwohnergemeinde

Sperrung für den rollenden Verkehr

Infolge Bauarbeiten (Versetzen der Verbindungsbrücke) bei der Station Niederhornbahn Beatenberg ist die Durchfahrt ab Höhe Station, Schmockenstrasse 253, in beiden Richtungen

am Mittwoch, 4. Dezember 2024, von 8.00 bis 12.00 Uhr gesperrt.

Bitte beachten Sie die Beschilderung und Aushänge an den beiden Verzweigungen Riedbodenstrasse – Schmockenstrasse. Für die Anwohner und Passanten zum Wohngebiet nach der Station ist die Zu- und Wegfahrt über die Riedbodenstrasse gewährleistet. 

Für Fussgänger ist die Strasse jederzeit passierbar.

Wir danken der Bevölkerung für das Verständnis für diese Bauarbeiten und die damit verbundenen Behinderungen und Umtriebe. Für allfällige Fragen und Auskünfte können Sie gerne die Bauverwaltung kontaktieren.

Bauverwaltung Beatenberg

Publiziert am 21.11.2024

Einwohnergemeinde

Winterdienst

Vor den ersten Schneefällen haben unsere Leute im Werkhof ihre Geräte und Maschinen bereitgestellt: Wie jedes Jahr wird mit Frühschichten und Spätdiensten von unseren Männern dafür gesorgt, dass auf den Strassen und Trottoirs von Interlaken wegen Glatteis kein Chaos entsteht.

Folgende Anliegen haben wir an die Bevölkerung Interlakens:

Damit wir allen Verkehrsteilnehmenden wie Auto-, Velofahrenden und Fussgängerinnen oder Fussgängern sichere Bedingungen schaffen können, sind wir darauf angewiesen, dass alle Strassen, Wege und Plätze auf dem ganzen Gemeindegebiet frei von Ablagerungen sind. Für Beschädigungen, die durch die Schneeräumung an unbefugt deponierten Gegenständen wie Skis, Schlitten, Kehrichtsäcken usw. entstehen, lehnen der Werkhof und die beauftragten Schneeräumungsunternehmen jede Haftung und sämtliche Schadensansprüche ab. Auch für Schäden an parkierten Fahrzeugen wird jede Haftung abgelehnt. Für Schäden an Schneeräumungsfahrzeugen, verursacht durch unsachgemäss platzierte Gegenstände wie Holz, Baumaterialien usw. wird der Eigentümer haftbar gemacht.

Gut zu wissen:

  • Kehrichtsäcke und -container dürfen erst am Abfuhrtag bereitgestellt werden.
  • Bei Schneefall oder angesagtem Schneefall gilt in den Quartierstrassen Parkverbot!
  • Kein Abspritzen des Vorplatzes oder Trottoirs mit dem Schlauch vor der privaten Liegenschaft! Das Wasser gefriert bei unterkühltem Boden und bildet eine unnötig grosse Gefahr für die Fussgängerinnen und Fussgänger!
  • Der Schnee von privaten Wegen und Plätzen darf nicht auf die Gemeindestrassen hinausgestossen werden!
  • Eine oft unterschätzte grosse Gefahr: Schnee auf den Dächern, der auf Trottoirs und Strassen hinunter abrutschen kann. Geeignete Massnahmen sind rechtzeitig in Angriff zu nehmen.

Wir wünschen schöne und unfallfreie Wintertage.

Polizeiinspektorat Interlaken

Publiziert am 21.11.2024

Einwohnergemeinde

Sperrung der Dorfstrasse während Adventsmärit

Am Samstag, 30. November 2024, findet zwischen 15.00 und 20.00 Uhr der traditionelle Adventsmärit der Kulturkommission auf dem Dorfplatz Leissigen statt. Aus diesem Grund wird die Dorfstrasse im Bereich des Dorfplatzes am Samstag, 30. November 2024, zwischen 13.00 und 20.30 Uhr für den Verkehr gesperrt.

Wir danken für Ihre Kenntnisnahme und freuen uns, Sie am Adventsmärit zu begrüssen.

Kulturkommission Leissigen

Publiziert am 21.11.2024

Amtliche Publikation

Änderungen und Ergänzungen im Kurtaxenreglement / Genehmigung und Inkrafttretung

(Bekanntmachung gemäss Art. 45 ff. Kant. Gemeinde­verordnung)

Genehmigung

Der Einwohnergemeinderat Unterseen hat am 11. November 2024 die Änderungen und Ergänzungen von Art. 8 und 8a des Kurtaxenreglements der Einwohnergemeinde Unterseen vom 16. Dezember 1985 erlassen und genehmigt.

Rechtsmittel

Gemäss Art. 37 Abs. 2 der Gemeindeordnung können fünf Prozent der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit Veröffentlichung durch Unterzeichnung des diesbezüglichen Begehrens verlangen, dass die entsprechenden Änderungen der Gemeindeversammlung zum Beschluss unterbreitet werden.

Inkrafttretung

Wird das Referendum gegen die vorliegenden Reglementsänderungen und -ergänzungen nicht ergriffen, setzt der Gemeinderat diese rückwirkend auf 1. September 2024 in Kraft.

Reglementsbezug

Der neue Erlass kann auf der gemeindeeigenen Homepage www.unterseen.ch heruntergeladen oder während den Büroöffnungszeiten bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden.

Unterseen, 11. November 2024

Der Einwohnergemeinderat

Publiziert am 21.11.2024

Baupublikation

Gesuchsteller: Etienne Hannecart und Géraldine Bel Hannecart, Gaispelweg 16, 4312 Magden.

Projektverfasserin: Sella Design AG, Jessica Müller, Dorfstrasse 73, 3073 Muri bei Bern.

Bauvorhaben: Umbau Chalet-Hälfte mit Gebäudehüllensanierung, neue Luft-Wasser-Wärmepumpe (Aussengerät) und Photovoltaikanlage.

Projektänderung: Abbruch und Wiederaufbau Haushälfte (bereits ausgeführt) sowie Grundrissoptimierungen (Erweiterung der HNF gemäss Art. 11 ZWG).

Standort: Wengen, An der Ledi, Gebäude Nr. 1554a, Parzelle Nr. 3175, Koordinaten 2'636'506 / 1'162'680, Landwirtschaftszone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: Art. 24 RPG «Bauen ausserhalb der Bauzone»

Auflagestellen:

  • Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
  • Tourismusbüro Wengen, 3823 Wengen

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 22. November bis 23. Dezember 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 21.11.2024

Baupublikation

Gesuchstellerin: Zemp Monika, Stutzstrasse 3, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Sanierung Weidhaus, Anschluss Kanalisation (teilweise nachträgliches Baugesuch).

Standort: Regenmattenstrasse 51a, Parzellen Nrn. 515, 3612, 2767, 2054, 2962 + 2776, Koordinaten 2’647’552 / 1’165’133.

Nutzungszone: Landwirtschaftszone.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahme: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/213781.

Auflage- und Einsprachefrist bis 23. Dezember 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 14. November 2024

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 21.11.2024

Feuerwehr

Rekrutierung der Feuerwehr Talboden / Isenfluh für das Jahr 2025

Feuerwehrdienstpflichtig wird, wer neu in den Bezirken Lauterbrunnen, Stechelberg oder Isenfluh wohnt, die C-Bewilligung erhält und dienstpflichtig ist, oder wer im Jahr 2005 geboren ist und somit das Stellungsalter erreicht hat. Bei Personen, die in ungetrennter Ehe oder eingetragener Partnerschaft leben, ist nur eine Person stellungspflichtig.

Datum: Freitag, 29. November 2024

Zeit: 18.30 Uhr Rekrutierung, anschliessend erste einführende Übung

Ort: Feuerwehrmagazin beim alten Schulhaus Lauterbrunnen

Die Rekrutierung ist obligatorisch. Bei unentschuldigtem Fernbleiben von der Rekrutierung wird eine Busse von Fr. 200.– gemäss Feuerwehrreglement der Gemeinde Lauterbrunnen fällig.

Feuerwehr Talboden / Isenfluh

Publiziert am 21.11.2024

Regionalkonferenz Oberland-Ost

Öffentliche Energieberatung

Vollständige Publikation siehe unter «Brienz».

Geschäftsstelle und Energieberatung
Regionalkonferenz Oberland-Ost

Publiziert am 21.11.2024

Kirchgemeinde

Protokollauflage der ordentlichen Kirchgemeindeversammlung

Das Protokoll der ordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom 17. November 2024 liegt gemäss Art. 90 des Organisationsreglements ab Publikationsdatum während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung der Einwohnergemeinde Ringgenberg öffentlich zur Einsichtnahme auf. Das Protokoll ist auch auf der Homepage der Kirchgemeinde, www.kircheringgenberg.ch, aufgeschaltet. Während der Auflage kann beim Kirchgemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden. Der Kirchgemeinderat entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Kirchgemeinderat Ringgenberg

Publiziert am 21.11.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: SFB Immobilien AG, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald, vertreten durch Holzkreation Schmid AG, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Holzkreation Schmid AG, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Neubau Freizeit- und Gewerbehalle (Gesamtbauentscheid vom 26. Oktober 2023). Projektänderung: Anpassung Einfahrt in die Einstellhalle; zusätzliches Fenster Kletterhalle und Treppenhaus; Anpassung Fassadenflucht; Verglasung auf der Südwestfassade 1. bis 3. Obergeschoss; technischer Dachaufbau für PV-Anlage; Anpassung Entwässerungsflächen; Einbau Zwischenboden Erdgeschoss.

Standort: Industriestrasse 17, Parzelle Nr. 2217, Zone: UeO SF Halle 1 (Arbeitszone), Koordinaten 2’633’687 / 1’168’944.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet: gelb-weiss.

Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Dezember 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 21.11.2024

Einwohnergemeinde

Abstellen laufende Brunnen

Informationen und Weisungen zum sorgfältigen Wasserverbrauch in der Gemeinde Grindelwald

Gemäss dem Wasserversorgungsreglement der Gemeinde Grindelwald gilt: Alle am Gemeindenetz angeschlossenen Brunnen wie Tränkebrunnen, Zierbrunnen, Weiher, Biotope, freistehende Zapfstellen usw. müssen in der Zeit vom 1. Dezember bis 31. März abgestellt werden (gemäss Art. 12 Abs. 4 Wasserversorgungsreglement). Dasselbe gilt auch bei ungenutzten landwirtschaftlichen Gebäuden. Die Wasserhauszuleitungen und die oben erwähnten angeschlossenen Brunnen usw. müssen frostsicher und die sanitären Anlagen, wo nötig, abstell- und entleerbar installiert sein. Bestehende Anlagen, die diese Forderungen nicht erfüllen, müssen umgehend umgebaut werden.

Das dauernde Laufenlassen von Wasser gegen das Einfrieren, sogenannte Frostläufe, sind verboten und werden seitens der Einwohnergemeinde geahndet.

Die Wasserversorgung wird ab dem 2. Dezember 2024 das ganze Versorgungsgebiet kontrollieren. Gemäss Art. 46 Abs. 1 des Wasserversorgungsreglements werden Widerhandlungen mit einer Busse von bis zu Fr. 5000.– bestraft.

Die Bevölkerung ist grundsätzlich angehalten, mit unserem guten Trinkwasser sorgfältig umzugehen.

Für den sorgfältigen Umgang mit dem Trinkwasser und für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen dankt Ihnen die Wasserversorgung Grindelwald bestens.

Wasserversorgung Grindelwald

Publiziert am 21.11.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Monique & Remo Siegenthaler, Rütigässli 2, 3855 Schwanden b. Brienz.

Projektverfasserin: Thöni Holzbau AG, Lauenenstrasse 45, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Umbau der bestehenden Laube zu Wohnraum.

Standort: Rütigässli 2, Parzelle Nr. 458, Bestandeszone Unterschwanden, Koordinaten 2'646'710 / 1'178'480.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen:

  • Unterschreitung des Strassenabstandes (Art. 39 GBR, Art. 80/81 SG)
  • Unterschreitung des Grenzabstandes (Art. 48 GBR)

Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Dezember 2024.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Schwanden, Schwanderstrasse 82, 3855 Schwanden b. Brienz.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind jedoch die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Bauverwaltung Schwanden

Publiziert am 21.11.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Michael und Ellen Dalacker, Blümlimattweg 1, 3600 Thun,  Fürsprecher Dr. Thomas Müller, Bälliz 46, Postfach 9, 3602 Thun.

Projektverfasser: Tom Guthknecht, Mühleweg 57, 3280 Murten.

Bauvorhaben: Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung, einem Bürohaus und einer Autoeinstellhalle.

Projektänderung: Verbreiterung der Zufahrt auf 3 m; neuer Verkehrsspiegel auf Parzelle Nr. 231; neue Stützmauer beim Gebäude Schmockenstrasse 221 hangseitig auf Gemeindeparzelle Nr. 128; neue Grundleitung auf Parzelle Nr. 1975 zu Schacht E181 zur Entwässerung der neuen Rinne auf Parzelle Nr. 128.

Standort: Bödeli, Parzellen Nrn. 2329, 1632, 1975, 383, 231, 128, Wohnzone 2-geschossig, Koordinaten 2’625’376 / 1’171’061.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet: blau.

Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Dezember 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 21.11.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Projektverfasser: BauSpektrum AG Grindelwald, Dorfstrasse 110, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Neubau Freizeitanlage bei der Brätelstelle Gletscherschlucht (teilweise bereits ausgeführt); Ausbau Parkplatz; Versetzen von zwei Materialcontainern.

Standort: Gletscherschlucht 2a, 2b, 2c, Parzelle Nr. 3038, Zone für öffentliche Nutzung 4 «Gletscherschlucht», Koordinaten 2’646’440 / 1’162’600.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und belasteter Standort (05760003).

Naturgefahrengebiet: blau / unbestimmt.

Ausnahme: Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG).

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Dezember 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten, Profile / Verpflockung und die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 21.11.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Haven Gastro GmbH, Baumgarten 6, 3800 Unterseen.

Projektverfasserin: Gschwend AG Gastro-Bau, Talackerstrasse 52, 3604 Thun.

Bauvorhaben: Umnutzung in Weinbar mit Feinkostladen. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 20 Sitzplätze innen und 12 Sitzplätze auf der Terrasse, Öffnungszeiten: täglich bis 0.30 Uhr.

Standort: Bahnhofstrasse 21, Parzelle Nr. 808, Zone mit Planungspflicht «Stedtli», Koordinaten 2’631’396 / 1’170’496.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, Ortsbildschutzgebiet (Baugruppe D).

Schutzobjekt: Erhaltenswertes Objekt.

Ausnahme: Überschreiten der Strassenbaulinie (Art. 21 GBR / 80 SG).

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Dezember 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 21.11.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AG, Wireless Access, Alte Tiefenaustrasse 6, 3050 Bern, vertreten durch André Pfäffli, Alte Tiefenaustrasse 6, 3050 Bern.

Projektverfasserin: Axians Schweiz AG, Pulverstrasse 8, 3063 Ittigen.

Bauvorhaben: Anwendung Korrekturfaktor Mobilfunkanlage ohne bauliche und betriebliche Änderungen «GWFI» (nachträgliches Baugesuch).

Hinweis: Es ist vorgesehen, die Antennen adaptiv, unter Anwendung des Korrekturfaktors KAA (gemäss Nachtrag zur Vollzugshilfe vom 23. Februar 2021) zu betreiben.

Standort: Schreckfeld, Gebäude Nr. 3, Station Gondelbahn Grindelwald-First, Parzelle Nr. 66, Zone: UeO Touristische Nutzung First, Koordinaten 2’647’960 / 1’167’665.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Dezember 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten sowie auf die Amts- und Fachberichte verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 21.11.2024

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchsteller: Christian und Jennifer Schäfer, Hegerweg 8, 3855 Brienz.

Projektverfasserin: Eggler Bau GmbH, Feldlistrasse 16, 3855 Schwanden bei Brienz.

Grundeigentümerin: Burgergemeinde Brienz, Hauptstrasse 62, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung.

Standort: Gemeinde Brienz, Steinbruchweg 2, Parzelle Nr. 580 (BR 3853).

Zone: Wohn- und Gewerbezone 2 (WG2).

Nutzung: Erstwohnung (Parterre) und Einliegerwohnung (Untergeschoss).

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Dezember 2024.

Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 21.11.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: SICA Immo AG, Höheweg 4, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Brönnimann Architekten AG, Neugasse 10, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Renovierung Wohnung 3. OG, Sanierung Dach, Umnutzung von drei Erstwohnungen zur touristischen Vermietung, Beherbergung von total zehn Gäste.

Standort: Marktgasse 2, Parzellen Nrn 693 und 1226.

Nutzungszone: Mischzone MK 4 Geschosse.

Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich, erhaltenswerte K-Objekte, Baugruppe D.

Beanspruchte Ausnahmen:

  • Bauen vor Baulinie Art. 96a BauG
  • Verzicht auf Veloabstellplätze Art. 54c BauV

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Dezember 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 21.11.2024

Einwohnergemeinde

Advents- und Weihnachtsmarkt vom 22. bis 24. November 2024

Sperrung der Altstadt

Wegen des genannten Marktes ist die Altstadt (ab Bäckerei Mohler bis zum Schloss) von Donnerstag, 21. November, 7.00 Uhr, bis Montag, 25. November 2024, ca. 16.00 Uhr für jeglichen Verkehr gesperrt.

Während dieser Zeit können auch die Parkplätze Auf dem Graben, Untere Gasse und Stadthausplatz West nicht benützt werden. Das Parkhaus Stedtlizentrum befindet sich in unmittelbarer Nähe und gewährleistet gute Zu- und Wegfahrt.

Der Verkehr (inkl. Ortsbus) wird während der Altstadtsperrung via Auf dem Graben umgeleitet.

Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme und danken für das Verständnis.

Unterseen, 11. November 2024

Bereiche Polizeiinspektorat und Sicherheit

Publiziert am 21.11.2024

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasser: Caffe, Eiscreme & Süssigkeiten Shop, Höheweg 72, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Umnutzung Ladenlokal in Gelateria; Änderung Leuchtreklame.

Standort: Höheweg 72, Parzelle Nr. 1725 (BR 1726).

Nutzungszone: Hotelzone B.

Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich.

Beanspruchte Ausnahme: Bauen vor Baulinie Art. 96a BauG.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Dezember 2024

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 21.11.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AG, Alte Tiefenaustrasse 6, 3050 Bern.

Projektverfasserin: Axians Schweiz AG, Pulverstrasse 8, 3063 Ittigen.

Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch: Korrekturfaktor für Swisscom (Schweiz) AG (ohne Änderungen an der Mobilfunkanlage).

Standort: Untere Bönigstrasse 46a, Parzelle Nr. 2094.

Nutzungszone: Arbeitszone A.

Inventar: keines.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Dezember 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 21.11.2024

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasser: Häberli Franz, Rugenparkstrasse 47, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Umnutzung von zwei Erstwohnungen (EG und DG) zur touristischen Vermietung für eine Dauer von mindestens drei aufeinanderfolgenden Nächten, Beherbergung von zehn Gästen in der Liegenschaft.

Standort: Rugenparkstrasse 47, Parzelle Nr. 259.

Nutzungszone: Wohnzone W3.

Inventar: keines.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 16.Dezember 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 21.11.2024

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchstellerin: Landi Jungfrau AG, Untere Bönigstrasse 50, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: fenaco Genossenschaft, Christian Wyss, Erlachstrasse 5, 3001 Bern.

Grundeigentümerin: GZB Gewerbezentrum Brienz AG, Hauptstrasse 211, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Wechsel Reklametafeln von Socar auf Agrola (Markenwechsel).

Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand zu einer Kantonsstrasse nach Art. 80 SG (bestehende Rechtswidrigkeit).

Standort: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 211, Parzelle Nr. 2769.

Zone: Wohn- und Gewerbezone 2 (WG2).

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Dezember 2024

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31, BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 21.11.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Sherzad Hamed, Rugenaustrasse 25, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Filliger Architekten GmbH, Asylstrasse 18a, 3700 Spiez.

Bauvorhaben: Abbruch Wohnhaus; Neubau eines Wohnhauses mit sieben Einheiten und Einstellhalle; touristische Nutzung von zwei Wohnungen im EG sowie zwei Wohnungen im 1. OG, Beherbergung von total 10 Gästen.

Standort: Rugenaustrasse 25, Parzelle Nr. 503.

Nutzungszone: Mischzone MA 3 Geschosse.

Inventar: keines.

Beanspruchte Ausnahmen:

  • Unterschreiten des Gebäudeabstandes nach Art. 212 Abs. 1 i.V. mit Anhang 144 GBR
  • Bauen vor Baulinie nach Art. 96a BauG

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 16.Dezember 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31, Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 21.11.2024

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Bauherrschaft: Sportbahnen Axalp Windegg AG, p. Adr. Ruedi Rubi, Axalphornweg 10, 3855 Brienz (Axalp).

Bauvorhaben: Aufstellen einer grossen Holzschaukel zu touristischen Zwecken.

Standort: Gemeinde Brienz, Windegg, Parzelle Nr. 145.

Zone: Landwirtschaftszone (LWZ).

Ausnahme: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Dezember 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG). Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 21.11.2024

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasser: Tatjana Büttner und Thomas Rüegsegger, Gummenstrasse 23, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe.

Standort: Gummenstrasse 23, Parzelle Nr. 1310, Koordinaten 2'630'700 / 1'170'917.

Zone: Wohnzone W2.

Gewässerschutzbereich: Au.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Dezember 2024.

Es wird auf die Gesuchakten und die aufgestellten Profile verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938

Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Unterseen, 7. November 2024

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 21.11.2024

Einwohnergemeinde

Erlass der Kurtaxenverordnung

In Anwendung von Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung (GV, BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekanntgemacht, dass der Gemeinderat Ringgenberg an seiner Sitzung vom 4. November 2024 die Neufassung der Kurtaxenverordnung genehmigt hat. Sie tritt vorbehältlich aller dagegen erhobenen Beschwerden per 1. Januar 2025 in Kraft.

Die Neufassung der Kurtaxenverordnung der Einwohnergemeinde Ringgenberg kann bei der Gemeindeverwaltung Ringgenberg oder online unter www.ringgenberg.ch eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen den Erlass der Neufassung der Kurtaxenverordnung der Einwohnergemeinde Ringgenberg kann innert 30 Tagen seit Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden.

Gemeinderat Ringgenberg

Publiziert am 21.11.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Mahendran Suganya, Rothornstrasse 16, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: WZM Immobilien GmbH, Hohmadpark 9, 3604 Thun.

Bauvorhaben: Umnutzung Erstwohnung im 1. OG zur touristischen Vermietung, Beherbergung von sechs Gäste, Total zehn Gäste in der Liegenschaft.

Standort: Rothornstrasse 16, Parzelle Nr. 1553.

Nutzungszone: Wohnzone W3.

Inventar: keines.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Dezember 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 21.11.2024

Einwohnergemeinde

Papier- und Kartonsammlung

Aufgrund der Ruhewoche, welche in der Basisstufe Gsteigwiler eingeführt wurde, findet die nächste Papier- und Kartonsammlung eine Woche später, am Dienstag, 26. November 2024, statt.

Um den Kindern das Sammeln zu erleichtern, beachten Sie bitte folgende Punkte:

  • Zeitungen und Karton getrennt bündeln
  • nicht zu schwere Zeitungsbündel, gut verschnüren
  • keine Verpackungsfolien von Katalogen usw. 
  • keine Papiertragtaschen, Futtermittelsäcke, Holzkohlensäcke usw.
  • keine Pizzakartons

Besten Dank.

Gemeinderat und Schulleitung Gsteigwiler

Publiziert am 21.11.2024

Baupublikation

Gesuchstellerinnen: Esther Egger-Mona und Claudia Scheidegger-Egger, Amisbühlstrasse 43, 3803 Beatenberg.

Projektverfasser: Schmocker Sanitär-Heizung, Schmockenstrasse 134, 3803 Beatenberg.

Bauvorhaben: Ersatz Elektrospeicherheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe an Nordfassade.

Standort: Amisbühlstrasse 43, Beatenberg, Parzelle Nr. 1169, Koordinaten 2’628’567 / 1’172’558, Wohnzone 2-geschossig W2.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahme: Keine.

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/20490, e-Auflage eBau Nr. 2024-18438). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Dezember 2024.

Es wird auf die Baugesuchsakten und die Pflöcke vor Ort verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Beatenberg, 8. November 2024

Bauverwaltung Beatenberg

Publiziert am 21.11.2024

Einwohnergemeinde

Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken und Sträuchern entlang von öffentlichen Strassen und Wegen

Im Hinblick auf die Wintermonate machen wir darauf aufmerksam, dass Ast- und Blattwerk von Bäumen, Grünhecken und Sträuchern entlang von öffentlichen Strassen und Gehwegen so zurückzuschneiden ist, dass das Lichtraumprofil auch unter Schnee- und Wasserlast frei bleibt. Dies einerseits für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden und Fussgänger/-innen sowie auch für Winterdienst und Schneeräumung.

Wir ersuchen deshalb alle betroffenen Liegenschaftseigentümer/-innen, das Ast- und Blattwerk von Bäumen, Grünhecken und Sträuchern bis spätestens am 30. November 2024 zurückzuschneiden.

Andernfalls behält sich die Baugruppe vor, das Lichtraumprofil ohne Rücksprache und auf Kosten der Eigentümer/-innen freizuschneiden.

Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 21.11.2024

Letztwillige Verfügung

Gafner geb. Castioni Yolanda, geb. 16. Januar 1959, von Beatenberg BE, geschieden, wohnhaft gewesen in 3800 Matten, verstorben am 25. September 2024.

Letztwillige Verfügung mit Abänderung der gesetzlichen Erbfolge.

Die letztwillige Verfügung liegt beim beauftragten Notariat Frieden, Marktgasse 30, 3800 Interlaken, zur Einsicht auf.

Einsprachen sind innert Monatsfrist ab der dritten Publikation schriftlich bei der beauftragten Notarin einzureichen.

Interlaken, 4. November 2024

Caroline Frieden Di Luca, Notarin

Publiziert am 21.11.2024

Einwohnergemeinde

Abrechnungsanträge für Delegierte, Vorstandsmitglieder und Abgeordnete

Die Listen und Abrechnungsanträge zur Auszahlung der Sitzungsgelder und Spesen für Delegierte, Vorstandsmitglieder und Abgeordnete sind bis am 30. November 2024 bei der Finanzverwaltung Matten einzureichen. Die entsprechenden Formulare sind bei der Finanzverwaltung Matten erhältlich oder auf der Homepage – www.matten.ch – unter der Rubrik Services – Dienstleistungen – Abrechnungsanträge für Delegierte, Vorstandsmitglieder und Abgeordnete abrufbar. Es erfolgt kein automatischer Versand der Formulare.

Finanzverwaltung Matten

Publiziert am 21.11.2024

Einwohnergemeinde

Gemeindeversammlung vom 29. November 2024

Der Gemeinderat lädt alle Gemeindebürger:innen herzlich ein

  • zu den Ehrungen für besondere Leistungen für Personen, Mannschaften oder Vereine aus den Bereichen Kultur, Sport, Wissenschaft, Bildung und Tourismus, welche im Jahr 2024 eine besondere Leistung vollbrachten, sowie zum Apéro für die Neuzuzüger:innen und Eingebürgerte am Freitag, 29. November 2024, 19.00 Uhr im Kirchgemeindehaus;
  • zur Gemeindeversammlung vom Freitag, 29. November 2024, 20.00 Uhr im Kirchgemeindehaus

Traktanden

  1. Genehmigung des Budgets der Erfolgsrechnung 2025; Festsetzung der Steueranlage und des Steuersatzes für die Liegenschaftssteuer; Kenntnisnahme der Finanzplanung 2024–2029;
  2. Versuchsbetrieb Buslinie 31.108; Beschlussfassung Verpflichtungskredit;
  3. Verschiedenes

Im Anschluss an die Gemeindeversammlung sind die Anwesenden herzlich zu einem Umtrunk sowie einem Imbiss eingeladen.

Auflage

Die Akten für die Gemeindeversammlung liegen 30 Tage vor der Versammlung, d. h. ab Montag, 28. Oktober 2024, in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf. Zudem wird zu gleichem Zeitpunkt die Botschaft für die Gemeindeversammlung vom 29. November 2024 auf der Homepage der Einwohnergemeinde Matten b. Interlaken (www.matten.ch) aufgeschaltet.

Stimmrecht

Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde Matten bei Interlaken angemeldet sind.

Rechtsmittel

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Der Gemeinderat

Publiziert am 21.11.2024

Einwohnergemeinde

Gemeindeversammlung

Mittwoch, 27. November 2024, 19.30 Uhr im Gmeindshus

Traktanden

  1. Budget 2025
    1. Festsetzung und Genehmigung der Gemeindesteueranlagen; Genehmigung des Budgets 2025
    2. Investitionsbudget 2025; Orientierung
    3. Finanzplan 2025–2029; Orientierung
  2. Gemeindeordnung vom 1. Januar 2025; Genehmigung Neufassung per 1.1.2025
  3. Personalreglement vom 1. Januar 2025; Genehmigung Neufassung per 1.1.2025
  4. Friedhofreglement vom 1. Januar 2025; Genehmigung Neufassung per 1.1.2025
  5. Verschiedenes

Aktenauflage

Die Unterlagen zu den Traktanden Nr. 1a, 1b, 2, 3 und 4 liegen 30 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung Niederried öffentlich auf. Über das Traktandum 1c (Finanzplan) wird an der Gemeindeversammlung orientiert.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann gestützt auf Art. 63 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden.

Rügepflicht: Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung ist gemäss Art. 31 Abs. 1 der Gemeindeordnung  sofort zu beanstanden. Das Protokoll vom 27. November 2024 wird 7 Tage nach der Gemeindeversammlung während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Werden innert der Auflagefrist keine schriftlich begründeten Einwände erhoben, erfolgt die Genehmigung durch den Gemeinderat (Art. 66 Abs. 3 Gemeindeordnung).

Vor der Versammlung wird allen Haushaltungen ein Informationsblatt zugestellt mit den detaillierten Angaben zu den Traktanden. Die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger werden zur Teilnahme an dieser Versammlung freundlich eingeladen.

Gemeinderat Niederried

Publiziert am 21.11.2024

Schwellenkorporation

Korporationsversammlung

Dienstag, 26. November 2024, 20.15 Uhr im Sporthotel Habkern

Traktanden

  1. Protokoll der Korporationsversammlung vom 7. Mai 2024
  2. Budget 2025
  3. Kenntnisnahmen: Finanzplan, Abrechnung Verpflichtungskredit
  4. Orientierungen
  5. Verschiedenes

Aktenauflage

Das Protokoll der Korporationsversammlung vom 7. Mai 2024 liegt 30 Tage vor der Versammlung zur öffentlichen Einsichtnahme bei der Gemeindeverwaltung Habkern auf.

Nach der Versammlung wird ein Apero offeriert.

Habkern, 16. Oktober 2024

Die Schwellenkommission Habkern

Publiziert am 21.11.2024

Schwellenkorporation

Ausserordentliche Mitgliederversammlung

Mittwoch, 27. November 2024, 20.00 Uhr im Gemeindesaal Obere Gasse 2, Unterseen

Traktanden

  1. Protokoll der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 17. April 2024
  2. Wahlen Legislatur 2025–2028
    1. Wahl Präsident
    2. Wiederwahl bisherige Vorstandsmitglieder inkl. Vertreter Burgergemeinde und Gemeinderat
  3. Wiederwahl Revisions- und Datenaufsichtsstelle
  4. Orientierung über die unterhaltspflichtigen Gewässer
  5. Verschiedenes

Eingeladen und stimmberechtigt sind alle in der Gemeinde Unterseen schwellenpflichtigen Grund-, Liegenschafts-, Wohnungs- und Werkeigentümer.

Das Protokoll der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 17. April 2024 liegt 30 Tage vor der ausserordentlichen Mitgliederversammlung auf der Gemeindekasse zur Einsichtnahme auf und ist unter www.lombach-unterseen.ch einsehbar.

Anschliessend an die Versammlung wird ein Apéro offeriert. 

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Vorstand Schwellenkorporation Unterseen

Publiziert am 21.11.2024

Bäuertburgergemeinde Goldswil

Ordentliche Gemeindeversammlung

Freitag, 22. November 2024, 20.15 Uhr im Gmeindshus Goldswil

Traktanden

  1. Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 29. Mai 2024
  2. Burgernutzen 2025
  3. Beratung und Genehmigung des Budgets für 2025
  4. Hochwasserschutz Bödeli
  5. Wahlen Amtsperiode 2025–2028
    1. Präsident
    2. Vizepräsident
    3. Räte
    4. Revisoren
    5. Kassier/Sekretär
  6. Orientierungen und Verschiedenes Vordorf Ringgenberg

Goldswil, 9. Oktober 2024

Der Bäuertburgerrat

Publiziert am 21.11.2024

Burgergemeinde

Ordentliche Altjahrsgemeindeversammlung

Samstag, 14. Dezember 2024, 20.15 Uhr im Hotel Restaurant Burgseeli

  1. Beratung und Genehmigung des Budgets 2025 und Orientierung Finanzplan 2024–2029
  2. Beratung und Genehmigung eines Kredits von Fr. 35‘000.– für die Planung Holzlagerplatz Rosswald
  3. Orientierungen
  4. Verschiedenes

Aktenauflage

Die Unterlagen zum Traktandum Nr. 1 liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Ringgenberg öffentlich auf. Zudem können diese Akten am 5. Dezember 2024 von 16.30 bis 18.00 Uhr bei der Burgerverwaltung eingesehen werden.

Protokoll

Das Protokoll der Versammlung vom 12. Juni 2024 lag 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf. Es gingen keine Einsprachen oder Beschwerden dagegen ein. Der Burgerrat hat das Protokoll am 14. August 2024 genehmigt.

Das Protokoll der Versammlung vom 14. Dezember 2024 liegt 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen auf der Gemeindeverwaltung Ringgenberg öffentlich auf. Zusätzlich kann dieses am 9. Januar 2025 von 16.30 bis 18.00 Uhr bei der Burgerverwaltung eingesehen werden.

Alle Stimmberechtigten und Gäste sind zu dieser Versammlung herzlich eingeladen. 

Ringgenberg, 6. November 2024

Der Burgerrat

Publiziert am 14.11.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Antonia und Adrian Marti, Aareweg 44, 3806 Bönigen.

Projektverfasserin: Marti Architekten SIA AG, Kanderstegstrasse 12, 3714 Frutigen.

Bauvorhaben: Umbau Wohnhaus, Sanierung Fassade mit Anbau Balkon Süd und Aufstellen einer aussen aufgestellten Wärmepumpe.

Standort: Oelestrasse 15, Matten, Parzelle Nr. 743, Koordinaten 2'632’792 / 1’170’360.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Dezember 2024.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten und Profile/Pflöcke verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 14.11.2024

Baupublikation

Gesuchstellerin und Projektverfasserin: Dorfmetzg Grindelwald GmbH, Dorfstrasse 119, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Umbau / Umnutzung Ladenlokal in Metzgerei.

Standort: Dorfstrasse 119, Parzelle Nr. 659, Koordinaten 2’645’795 / 1’163’785.

Nutzungszone: Kernzone.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/214379

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Dezember 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 7. November 2024

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 14.11.2024

Einwohnergemeinde

Temporegime Gemeindestrassen

Die Einwohnergemeinde Ringgenberg verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr sowie Art. 44 Abs. 1 und 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008, mit Zustimmung des Tiefbauamts des Kantons Bern, die folgende Verkehrsbeschränkung:

Begegnungszone

Kreuzgasse / Obdorfstrasse nach Knoten Gassenweg in Richtung Westen bis Gebäude Nr. 21 / Hüpplengasse / Alte Strasse ab Knoten Parkplatz Ällmetli in Richtung Osten / Schürliboden / Kappelistrasse ab Knoten Gartenstrasse in Richtung Süden

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 lit. a des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Interlaken-Oberhasli erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.

Diese Verfügung tritt nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.

14. November 2024

Gemeinderat Ringgenberg

Publiziert am 14.11.2024

Einwohneregemeinde

Öffentliche Planauflage

Überbauungsordnung «Schynige Platte»

Der Gemeinderat von Gsteigwiler bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Überbauungsordnung «Schynige Platte», bestehend aus Überbauungsplan, Überbauungsordnung, Änderung Bauzonenplan, Ausschnitt 4 und Nachführung Baureglement, zur öffentlichen Auflage. Die Überbauungsordnung «Schynige Platte» umfasst Bestandteile auf Gemeindegebiet Gündlischwand und Gsteigwiler. Die Bestandteile der Überbauungsordnung auf Gemeindegebiet Gündlischwand sind den Auflageunterlagen hinweisend beigelegt.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 7. November bis 9. Dezember 2024, in der Gemeindeverwaltung Gsteigwiler, Halten 90, 3814 Gsteigwiler, öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Gsteigwiler unter www.gsteigwiler.ch verfügbar.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegenüber den Bestandteilen der Planung auf Gemeindegebiet von Gsteigwiler eingereicht werden. Sie sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeschreiberei Gsteigwiler, Halten 90, 3814 Gsteigwiler, einzureichen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen gegenüber den Bestandteilen der Planung auf Gemeindegebiet von Gündlischwand, welche gleichzeitig öffentlich aufgelegt wird, sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeschreiberei Gündlischwand einzureichen.

Gsteigwiler, 4. November 2024

Der Gemeinderat

Publiziert am 14.11.2024

Einwohnergemeinde

Öffentliche Planauflage

Überbauungsordnung «Schynige Platte»

Der Gemeinderat von Gündlischwand bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Überbauungsordnung «Schynige Platte» bestehend aus Überbauungsplan, Überbauungsordnung, Zonenplanänderung und Nachführung Baureglement zur öffentlichen Auflage. Die Überbauungsordnung «Schynige Platte» umfasst Bestandteile auf Gemeindegebiet Gündlischwand und Gsteigwiler. Die Bestandteile der Überbauungsordnung auf Gemeindegebiet Gsteigwiler sind den Auflageunterlagen hinweisend beigelegt.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 7. November bis 9. Dezember 2024, in der Gemeindeverwaltung Gündlischwand, Viertel 130 E, 3815 Zweilütschinen, öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Gündlischwand unter www.guendlischwand.ch verfügbar.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegenüber den Bestandteilen der Planung auf Gemeindegebiet von Gündlischwand eingereicht werden. Sie sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Gündlischwand, Viertel 130 E, 3815 Zweilütschinen, einzureichen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen gegenüber den Bestandteilen der Planung auf Gemeindegebiet von Gsteigwiler, welche gleichzeitig öffentlich aufgelegt wird, sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung, 3814 Gsteigwiler, einzureichen.

Zweilütschinen, 1. November 2024

Der Gemeinderat

Publiziert am 14.11.2024

Baupublikation

Gesuchstellerin: STWEG Terrassenweg 123 + 125, p. A. Sollberger Immo GmbH, Itramenstrasse 44, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: A. Ruoff AG, Dorfstrasse 119, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort: Terrassenweg 123 und 125, Parzellen Nrn. 4733 und 5873, Koordinaten 2’646’470 / 1’164’484.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/211181

Auflage- und Einsprachefrist bis 9. Dezember 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 4. November 2024

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 14.11.2024

Burgergemeinde

Burgerversammlung

Freitag, 15. November 2024, 19.30 Uhr in der Turnhalle Bönigen

Traktanden                                                             

  1. Bönigen GBBI Nr. 192 Anbau Süd «Bären» Kreditabrechnung: Kenntnisnahme. 
  2. Finanzplan 2025–2029: Kenntnisnahme.
  3. Budget 2025: Beratung und Genehmigung
  4. Einburgerung von Manfred Erich Wenger, Nina Wenger und Marc Hans-Peter Wenger: Zusicherung.
  5. Interlaken GBBI Nr. 138 «untere Erlen»: Information zur Mitwirkung Ortsplanungsrevision der Einwohnergemeine Interlaken und Konsultativabstimmung.
  6. Interlaken GBBI Nr. 137 «obere Erlen» Parkplatz BLS-Werkstätte: Zustimmung zu den Vertragsbedingungen des Baurechtsvertrages gemäss Versammlungsbeschluss vom 26. November 2021.
  7. Organisationsreglement, Antrag aus der Burgerversammlung vom 3. Mai 2024: Information und Beratung. 
  8. Ersatzwahlen für den Rest der Amtszeit 2023–2026:
    1. Wahl einer Präsidentin / eines Präsidenten der Versammlung und des Rates in einer Person;
    2. eines Mitglieds des Burgerrates.
  9. Informationen zu laufenden Geschäften und Projekten.
  10. Verschiedenes.

Reglements- und Aktenauflage

Das Budget 2025 liegt 20 Tage vor der Versammlung im Forsthaus (Verwaltungssitz) öffentlich auf. Ein Auszug daraus kann dort bezogen oder über die E-Mail: boenigburger@bluewin.ch bestellt werden. Öffnungszeiten Forsthaus, Rüti 14: Dienstag, 14.00–17.00 Uhr und Donnerstag, 8.30–11.30 Uhr. Übrige Zeiten nach telefonischer Vereinbarung: Telefon 079 301 06 74.

Protokolle

Das Protokoll der Versammlung vom 3. Mai 2024 hat vom 8. bis zum 28. Mai 2024 öffentlich im Forsthaus aufgelegen. Gegen die Abfassung des Protokolls sind innert der gesetzlichen Frist keine Einwendungen oder Beschwerden eingegangen. Der Burgerrat hat das Protokoll am 29. Mai 2024 genehmigt.

Das Protokoll der Versammlung vom 15. November 2024 liegt 7 Tage nach der Versammlung während 20 Tagen öffentlich im Forsthaus auf.

Rechtsmittelbelehrung

Allfällige Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 60 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz).

Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind anlässlich der Versammlung sofort zu rügen (Art. 49a GG). Wer rechtzeitig Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse und Wahlen nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger sind zur Teilnahme an der Versammlung freundlich eingeladen. Nach der Versammlung offeriert die Burgergemeinde einen Imbiss. 

Bönigen, 3. Oktober 2024

Der Burgerrat

Publiziert am 14.11.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: SFB Immobilien AG, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald, vertreten durch Holzkreation Schmid AG, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Holzkreation Schmid AG, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Neubau Freizeit- und Gewerbehalle (Gesamtbauentscheid vom 26. Oktober 2023). Projektänderung: Anpassung Einfahrt in die Einstellhalle; zusätzliches Fenster Kletterhalle und Treppenhaus; Anpassung Fassadenflucht; Verglasung auf der Südwestfassade 1. bis 3. Obergeschoss; technischer Dachaufbau für PV-Anlage; Anpassung Entwässerungsflächen; Einbau Zwischenboden Erdgeschoss.

Standort: Industriestrasse 17, Parzelle Nr. 2217, Zone: UeO SF Halle 1 (Arbeitszone), Koordinaten 2’633’687 / 1’168’944.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet: gelb-weiss.

Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Dezember 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 14.11.2024

Einwohnergemeinde

Abstellen laufende Brunnen

Informationen und Weisungen zum sorgfältigen Wasserverbrauch in der Gemeinde Grindelwald

Gemäss dem Wasserversorgungsreglement der Gemeinde Grindelwald gilt: Alle am Gemeindenetz angeschlossenen Brunnen wie Tränkebrunnen, Zierbrunnen, Weiher, Biotope, freistehende Zapfstellen usw. müssen in der Zeit vom 1. Dezember bis 31. März abgestellt werden (gemäss Art. 12 Abs. 4 Wasserversorgungsreglement). Dasselbe gilt auch bei ungenutzten landwirtschaftlichen Gebäuden. Die Wasserhauszuleitungen und die oben erwähnten angeschlossenen Brunnen usw. müssen frostsicher und die sanitären Anlagen, wo nötig, abstell- und entleerbar installiert sein. Bestehende Anlagen, die diese Forderungen nicht erfüllen, müssen umgehend umgebaut werden.

Das dauernde Laufenlassen von Wasser gegen das Einfrieren, sogenannte Frostläufe, sind verboten und werden seitens der Einwohnergemeinde geahndet.

Die Wasserversorgung wird ab dem 2. Dezember 2024 das ganze Versorgungsgebiet kontrollieren. Gemäss Art. 46 Abs. 1 des Wasserversorgungsreglements werden Widerhandlungen mit einer Busse von bis zu Fr. 5000.– bestraft.

Die Bevölkerung ist grundsätzlich angehalten, mit unserem guten Trinkwasser sorgfältig umzugehen.

Für den sorgfältigen Umgang mit dem Trinkwasser und für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen dankt Ihnen die Wasserversorgung Grindelwald bestens.

Wasserversorgung Grindelwald

Publiziert am 14.11.2024

Einwohnergemeinde

Gemeindeversammlung

Dienstag, 10. Dezember 2024, 20.00 Uhr in der Mehrzweckhalle Hofstetten

Traktanden

  1. Budget 2025
    1. Festsetzung der Steueranlage und Liegenschaftssteuer 2025
    2. Beratung und Genehmigung des Budgets 2025
    3. Kenntnisnahme über Investitionsbudget 2025 und Finanzplan 2025–2029
  2. Beschlussfassung über die Änderung der Überbauungsordnung (UeO) «Felsabbau Ballenberg Ost» mit Änderung Zonenplan – Ausschnitt Hofstetten – Schried – Ballenberg (mit Baugesuch für die Erweiterung Felsabbau Ballenberg Ost, Rodung und Umweltverträglichkeitspüfung)
  3. Wahlen
    1.  Gemeindepräsidium
    2. Gemeinderat
  4. Verschiedenes

Auflage

Die Unterlagen zu den Traktanden liegen während 20 Tagen vor der Versammlung bei der Gemeindeschreiberei öffentlich zur Einsicht auf oder können unter www.hofstetten-ballenberg.ch heruntergeladen werden. Eine Kurzfassung des Budgets 2025 wird vor der Versammlung an alle Haushalte verteilt.

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung sind innert 30 Tagen nach der Versammlung (in Wahlsachen innert 10 Tagen) schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen. Alle Stimmberechtigten und Gäste sind zur Teilnahme an der Gemeindeversammlung freundlich eingeladen.

Hofstetten, 4. November 2024

Gemeinderat Hofstetten

Publiziert am 14.11.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Monique & Remo Siegenthaler, Rütigässli 2, 3855 Schwanden b. Brienz.

Projektverfasserin: Thöni Holzbau AG, Lauenenstrasse 45, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Umbau der bestehenden Laube zu Wohnraum.

Standort: Rütigässli 2, Parzelle Nr. 458, Bestandeszone Unterschwanden, Koordinaten 2'646'710 / 1'178'480.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen:

  • Unterschreitung des Strassenabstandes (Art. 39 GBR, Art. 80/81 SG)
  • Unterschreitung des Grenzabstandes (Art. 48 GBR)

Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Dezember 2024.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Schwanden, Schwanderstrasse 82, 3855 Schwanden b. Brienz.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind jedoch die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Bauverwaltung Schwanden

Publiziert am 14.11.2024

Einwohnergemeinde

Informationsveranstaltung

betreffend Traktandum 4 der Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2024

Zentrum Mittengraben (zemi) – Neubau Schulgebäude

Erteilung der Ermächtigung zum Abschluss eines Baurechtsvertrages an den Gemeinderat

Im Zusammenhang mit dem Neubau eines Schulgebäudes des Zentrums Mittengraben (zemi) ersucht der Gemeinderat die Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2024 um Ermächtigung zum Abschluss eines Baurechtsvertrags für eine Teilfläche von rund 6000 m² auf der gemeindeeigenen Parzelle Nr. 1522 (Zone für öffentliche Nutzung Schulzentrum).

Der Gemeinderat lädt die Stimmberechtigten sowie weitere interessierte Personen zur diesbezüglichen Informationsveranstaltung wie folgt ein:

Donnerstag, 21. November 2024, um 20.00 Uhr in der Aula des Oberstufenschulhauses, Steindlerstrasse 3, 3800 Unterseen

Unterseen, 11. November 2024

Der Einwohnergemeinderat

Publiziert am 14.11.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Michael und Ellen Dalacker, Blümlimattweg 1, 3600 Thun,  Fürsprecher Dr. Thomas Müller, Bälliz 46, Postfach 9, 3602 Thun.

Projektverfasser: Tom Guthknecht, Mühleweg 57, 3280 Murten.

Bauvorhaben: Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung, einem Bürohaus und einer Autoeinstellhalle.

Projektänderung: Verbreiterung der Zufahrt auf 3 m; neuer Verkehrsspiegel auf Parzelle Nr. 231; neue Stützmauer beim Gebäude Schmockenstrasse 221 hangseitig auf Gemeindeparzelle Nr. 128; neue Grundleitung auf Parzelle Nr. 1975 zu Schacht E181 zur Entwässerung der neuen Rinne auf Parzelle Nr. 128.

Standort: Bödeli, Parzellen Nrn. 2329, 1632, 1975, 383, 231, 128, Wohnzone 2-geschossig, Koordinaten 2’625’376 / 1’171’061.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet: blau.

Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Dezember 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 14.11.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Projektverfasser: BauSpektrum AG Grindelwald, Dorfstrasse 110, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Neubau Freizeitanlage bei der Brätelstelle Gletscherschlucht (teilweise bereits ausgeführt); Ausbau Parkplatz; Versetzen von zwei Materialcontainern.

Standort: Gletscherschlucht 2a, 2b, 2c, Parzelle Nr. 3038, Zone für öffentliche Nutzung 4 «Gletscherschlucht», Koordinaten 2’646’440 / 1’162’600.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und belasteter Standort (05760003).

Naturgefahrengebiet: blau / unbestimmt.

Ausnahme: Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG).

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Dezember 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten, Profile / Verpflockung und die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 14.11.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Haven Gastro GmbH, Baumgarten 6, 3800 Unterseen.

Projektverfasserin: Gschwend AG Gastro-Bau, Talackerstrasse 52, 3604 Thun.

Bauvorhaben: Umnutzung in Weinbar mit Feinkostladen. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 20 Sitzplätze innen und 12 Sitzplätze auf der Terrasse, Öffnungszeiten: täglich bis 0.30 Uhr.

Standort: Bahnhofstrasse 21, Parzelle Nr. 808, Zone mit Planungspflicht «Stedtli», Koordinaten 2’631’396 / 1’170’496.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, Ortsbildschutzgebiet (Baugruppe D).

Schutzobjekt: Erhaltenswertes Objekt.

Ausnahme: Überschreiten der Strassenbaulinie (Art. 21 GBR / 80 SG).

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Dezember 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 14.11.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AG, Wireless Access, Alte Tiefenaustrasse 6, 3050 Bern, vertreten durch André Pfäffli, Alte Tiefenaustrasse 6, 3050 Bern.

Projektverfasserin: Axians Schweiz AG, Pulverstrasse 8, 3063 Ittigen.

Bauvorhaben: Anwendung Korrekturfaktor Mobilfunkanlage ohne bauliche und betriebliche Änderungen «GWFI» (nachträgliches Baugesuch).

Hinweis: Es ist vorgesehen, die Antennen adaptiv, unter Anwendung des Korrekturfaktors KAA (gemäss Nachtrag zur Vollzugshilfe vom 23. Februar 2021) zu betreiben.

Standort: Schreckfeld, Gebäude Nr. 3, Station Gondelbahn Grindelwald-First, Parzelle Nr. 66, Zone: UeO Touristische Nutzung First, Koordinaten 2’647’960 / 1’167’665.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Dezember 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten sowie auf die Amts- und Fachberichte verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 14.11.2024

Einwohnergemeinde

Temporegime Gemeindestrassen

Die Einwohnergemeinde Ringgenberg verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr sowie Art. 44 Abs. 1 und 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008, mit Zustimmung des Tiefbauamts des Kantons Bern, die folgende Verkehrsbeschränkung:

Tempo-30-Zone

Hohfluhstrasse ab Gebäude Nr. 15 in Richtung Südosten bis Kantonsstrasse / Rebhaldenweg / Schürmatta / Kesslergasse / Gassenweg ab Brücke «Usser Blattigraben» in Richtung Südwesten / Muriweg ab Gebäude «Muri 671» in Richtung Süden / Obdorfstrasse ab Knoten Kreuzgasse in Richtung Osten / Gartenwegli / Gartenstrasse / Kappelistrasse ab Knoten Gartenstrasse in Richtung Norden / Blumenweg / Hagenstrasse / Buechmätteli / Buechmätteliweg / Geissweg / Bodenweg / Kreuzlistrasse / Alte Strasse ab Knoten Parkplatz Ällmetli in Richtung Westen / Obdorfstrasse ab Gebäude Nr. 21 in Richtung Westen.

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 lit. a des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Interlaken-Oberhasli erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.

Diese Verfügung tritt nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.

14. November 2024

Gemeinderat Ringgenberg

Publiziert am 14.11.2024

Einwohnergemeinde

Temporegime Gemeindestrassen

Die Einwohnergemeinde Ringgenberg verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr sowie Art. 44 Abs. 1 und 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008, mit Zustimmung des Tiefbauamts des Kantons Bern, die folgende Verkehrsbeschränkung:

Tempo-30-Zone

Eyenweg ab Beginn Siedlungsgebiet nach Osten / Felseneggweg / Dorfgasse / Plattenweg / Bromattenweg / Talstrasse / Salzhubelweg / Güntschenacherweg / Aareweg.

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 lit. a des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Interlaken-Oberhasli erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.

Diese Verfügung tritt nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.

14. November 2024

Gemeinderat Ringgenberg

Publiziert am 14.11.2024

Einwohnergemeinde

Temporegime Gemeindestrassen

Die Einwohnergemeinde Ringgenberg verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr sowie Art. 44 Abs. 1 und 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008, mit Zustimmung des Tiefbauamts des Kantons Bern, die folgende Verkehrsbeschränkung:

Tempo-30-Zone

Blasenweg / Burgweg vor Knoten Birkenweg in Richtung Norden bis Kantonsstrasse / Birkenweg / Schulhausweg ab Unterstand (2a) in Richtung Norden bis Kantonsstrasse / Burgweg ab Knoten östlich Schulanlage in Richtung Südosten und Südwesten / Brandstrasse / Bürgliweg / Bachtalenweg / Brunnengasse / Gässli / Kirchgasse / Grubengasse / Hübeli / Beundenstrasse / Seehaldenweg / Bahnhofstrasse / Büeli / Moosgasse / Seestrasse / Büeliweg.

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 lit. a des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Interlaken-Oberhasli erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.

Diese Verfügung tritt nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.

14. November 2024

Gemeinderat Ringgenberg

Publiziert am 14.11.2024

Einwohnergemeinde

Temporegime Gemeindestrassen

Die Einwohnergemeinde Ringgenberg verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr sowie Art. 44 Abs. 1 und 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008, mit Zustimmung des Tiefbauamts des Kantons Bern, die folgende Verkehrsbeschränkung:

Begegnungszone

Burgweg nach Knoten Birkenweg in Richtung Süden bis Knoten östlich Schulanlage / Schulhausweg nach Velounterstand (2a) in Richtung Westen.

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 lit. a des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Interlaken-Oberhasli erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.

Diese Verfügung tritt nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.

14. November 2024

Gemeinderat Ringgenberg

Publiziert am 14.11.2024

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchsteller: Christian und Jennifer Schäfer, Hegerweg 8, 3855 Brienz.

Projektverfasserin: Eggler Bau GmbH, Feldlistrasse 16, 3855 Schwanden bei Brienz.

Grundeigentümerin: Burgergemeinde Brienz, Hauptstrasse 62, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung.

Standort: Gemeinde Brienz, Steinbruchweg 2, Parzelle Nr. 580 (BR 3853).

Zone: Wohn- und Gewerbezone 2 (WG2).

Nutzung: Erstwohnung (Parterre) und Einliegerwohnung (Untergeschoss).

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Dezember 2024.

Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 14.11.2024

Einwohnergemeinde

Temporegime Gemeindestrassen

Die Einwohnergemeinde Ringgenberg verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr sowie Art. 44 Abs. 1 und 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008, mit Zustimmung des Tiefbauamts des Kantons Bern, die folgende Verkehrsbeschränkung:

Tempo-30-Zone

Hubelstrasse / Buechwaldgasse / Hobachergasse / Zündligasse / Walmweg

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 lit. a des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Interlaken-Oberhasli erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.

Diese Verfügung tritt nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.

14. November 2024

Gemeinderat Ringgenberg

Publiziert am 14.11.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: SICA Immo AG, Höheweg 4, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Brönnimann Architekten AG, Neugasse 10, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Renovierung Wohnung 3. OG, Sanierung Dach, Umnutzung von drei Erstwohnungen zur touristischen Vermietung, Beherbergung von total zehn Gäste.

Standort: Marktgasse 2, Parzellen Nrn 693 und 1226.

Nutzungszone: Mischzone MK 4 Geschosse.

Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich, erhaltenswerte K-Objekte, Baugruppe D.

Beanspruchte Ausnahmen:

  • Bauen vor Baulinie Art. 96a BauG
  • Verzicht auf Veloabstellplätze Art. 54c BauV

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Dezember 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 14.11.2024

Einwohnergemeinde

Advents- und Weihnachtsmarkt vom 22. bis 24. November 2024

Sperrung der Altstadt

Wegen des genannten Marktes ist die Altstadt (ab Bäckerei Mohler bis zum Schloss) von Donnerstag, 21. November, 7.00 Uhr, bis Montag, 25. November 2024, ca. 16.00 Uhr für jeglichen Verkehr gesperrt.

Während dieser Zeit können auch die Parkplätze Auf dem Graben, Untere Gasse und Stadthausplatz West nicht benützt werden. Das Parkhaus Stedtlizentrum befindet sich in unmittelbarer Nähe und gewährleistet gute Zu- und Wegfahrt.

Der Verkehr (inkl. Ortsbus) wird während der Altstadtsperrung via Auf dem Graben umgeleitet.

Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme und danken für das Verständnis.

Unterseen, 11. November 2024

Bereiche Polizeiinspektorat und Sicherheit

Publiziert am 14.11.2024

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasser: Caffe, Eiscreme & Süssigkeiten Shop, Höheweg 72, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Umnutzung Ladenlokal in Gelateria; Änderung Leuchtreklame.

Standort: Höheweg 72, Parzelle Nr. 1725 (BR 1726).

Nutzungszone: Hotelzone B.

Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich.

Beanspruchte Ausnahme: Bauen vor Baulinie Art. 96a BauG.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Dezember 2024

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 14.11.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AG, Alte Tiefenaustrasse 6, 3050 Bern.

Projektverfasserin: Axians Schweiz AG, Pulverstrasse 8, 3063 Ittigen.

Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch: Korrekturfaktor für Swisscom (Schweiz) AG (ohne Änderungen an der Mobilfunkanlage).

Standort: Untere Bönigstrasse 46a, Parzelle Nr. 2094.

Nutzungszone: Arbeitszone A.

Inventar: keines.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Dezember 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 14.11.2024

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasser: Häberli Franz, Rugenparkstrasse 47, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Umnutzung von zwei Erstwohnungen (EG und DG) zur touristischen Vermietung für eine Dauer von mindestens drei aufeinanderfolgenden Nächten, Beherbergung von zehn Gästen in der Liegenschaft.

Standort: Rugenparkstrasse 47, Parzelle Nr. 259.

Nutzungszone: Wohnzone W3.

Inventar: keines.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 16.Dezember 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 14.11.2024

Konkursamt Oberland

Auflage Kollokationsplan und Inventar

Ausgeschlagene Erbschaft des Slanina Vladimír, geb. 13. April 1981, Staatsangehörigkeit Slowakei, Engi 1188, 3855 Brienz, verstorben am 27. April 2024.

Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage.

Ablauf der Frist: 3. Dezember 2024.

Auflagefrist Inventar: 10 Tage.

Ablauf der Frist: 23. November 2024.

Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 13. November 2024.

Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland

Publiziert am 14.11.2024

Burgergemeinde

Ordentliche Versammlung

Montag, 16. Dezember 2024, 20.00 Uhr im Schulhaus

Traktanden

  1. Protokoll vom 14. Mai 2024
  2. Budget 2025
  3. Wahlen
    1. 1 Burgerrat
    2. Vertreter in den Bergschaften Ausser-Iselten und Suls
  4. Verschiedenes
Publiziert am 14.11.2024

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchstellerin: Landi Jungfrau AG, Untere Bönigstrasse 50, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: fenaco Genossenschaft, Christian Wyss, Erlachstrasse 5, 3001 Bern.

Grundeigentümerin: GZB Gewerbezentrum Brienz AG, Hauptstrasse 211, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Wechsel Reklametafeln von Socar auf Agrola (Markenwechsel).

Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand zu einer Kantonsstrasse nach Art. 80 SG (bestehende Rechtswidrigkeit).

Standort: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 211, Parzelle Nr. 2769.

Zone: Wohn- und Gewerbezone 2 (WG2).

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Dezember 2024

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31, BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 14.11.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Sherzad Hamed, Rugenaustrasse 25, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Filliger Architekten GmbH, Asylstrasse 18a, 3700 Spiez.

Bauvorhaben: Abbruch Wohnhaus; Neubau eines Wohnhauses mit sieben Einheiten und Einstellhalle; touristische Nutzung von zwei Wohnungen im EG sowie zwei Wohnungen im 1. OG, Beherbergung von total 10 Gästen.

Standort: Rugenaustrasse 25, Parzelle Nr. 503.

Nutzungszone: Mischzone MA 3 Geschosse.

Inventar: keines.

Beanspruchte Ausnahmen:

  • Unterschreiten des Gebäudeabstandes nach Art. 212 Abs. 1 i.V. mit Anhang 144 GBR
  • Bauen vor Baulinie nach Art. 96a BauG

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 16.Dezember 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31, Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 14.11.2024

Burgerbäuert Spirenwald

Einladung zur ordentlichen Versammlung 2024

Freitag, 20. Dezember 2024, 19.30 Uhr im Restaurant Riedboden

Traktanden

  1. Budget 2025
  2. Baurechtsvertrag mit der Gemeinde
  3. Forstliches
  4. Orientierungen
  5. Verschiedenes

Das Protokoll dieser Versammlung liegt 7 Tage später auf der Gemeindeverwaltung während 30 Tagen öffentlich auf.

Der Burgerrat

Publiziert am 14.11.2024

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