Kanton (100+)

Einwohneregemeinde

Öffentliche Bekanntmachung

Zone für öffentliche Nutzung (ZöN) A «Schulhaus»

Genehmigung und Inkraftsetzung

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die von der Einwohnergemeinde Wilderswil am 18. Mai 2025 beschlossene Zone für öffentliche Nutzung (ZöN) A «Schulhaus» in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 28. November 2025 genehmigt.

Die Zone für öffentliche Nutzung (ZöN) A «Schulhaus» tritt am 5. Januar 2026 in Kraft.

Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung, beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung jedermann zur Einsichtnahme offen.

Wilderswil, 31. Dezember 2025.

Der Gemeinderat

Publiziert am 31.12.2025

Einwohnergemeinde

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Zonenplans Ägerti, Parzelle Nr. 87

Genehmigung und Inkraftsetzung

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die von der Einwohnergemeinde Wilderswil am 18. Mai 2025 beschlossene Änderung des Zonenplans Ägerti, Parzelle Nr. 87, in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 28. November 2025 genehmigt.

Die Änderung des Zonenplans Ägerti, Parzelle Nr. 87, tritt am 5. Januar 2026 in Kraft.

Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung, beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung jedermann zur Einsichtnahme offen.

Wilderswil, 31. Dezember 2025.

Der Gemeinderat

Publiziert am 31.12.2025

Einwohnergemeinde

Ausfall Kehrichtabfuhr Ost und West, Ausfall Kartonabfuhr West

Die Kehrichtabfuhr Ost und die Kartonabfuhr West fallen am 1. Januar 2026 (Neujahrstag) aus, ebenso die Kehrichtabfuhr West am Freitag, 2. Januar 2026 (Berchtoldstag). Keine Ersatzabfuhr.

Wir danken allen Einwohnerinnen und Einwohnern, die mit einer korrekten Entsorgung mithelfen, Interlaken sauber zu halten.

Die Teams von Bauverwaltung und Werkhof wünschen Ihnen für das kommende Jahr alles Gute.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 31.12.2025

Einwohnergemeinde

Öffentliche Bekanntmachung

Erlass einer Planungszone in Sachen «Zweitwohnungen» nach Art. 27 RPG und Art. 62 ff. BauG

Der Gemeinderat von Habkern hat gestützt auf Art. 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 und Art. 62 ff. des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 beschlossen, für das gesamte Gemeindegebiet (alle Bau- und Nichtbauzonen) mit sofortiger Wirkung eine Planungszone in Sachen «Zweitwohnungen» zu erlassen.

Die Planungszone bezweckt die Überprüfung der zulässigen Wohnnutzungen im Hinblick auf die Beschränkung von Zweitwohnungen.

Die Planungszone wird für die Dauer von zwei Jahren bestimmt. Während der Geltungsdauer darf in dem von der Planung betroffenen Gebiet nichts unternommen werden, das den Planungszweck beeinträchtigen könnte. Die Umnutzung von bisher als Erstwohnung genutzten Wohnungen zu Zweitwohnungen sowie die Erstellung von Zweitwohnungen sind während der Dauer der Planungszone unzulässig.

Die Planungszone liegt vom 5. Januar bis 5. Februar 2026 auf der Gemeindeverwaltung Habkern öffentlich auf. Die Unterlagen sind während dieser Zeit zusätzlich auf der Website der Gemeinde Habkern unter www.habkern.ch/aktuell verfügbar.

Während der Auflagefrist – bis spätestens 5. Februar 2026 – kann mit Einsprache geltend gemacht werden, die verfügte Planungszone oder ihre Dauer seien nicht notwendig oder die bekanntgegebene Planungsabsicht sei nicht zweckmässig.

Allfällige Einsprachen oder Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet bei der Gemeinde Habkern einzureichen.

Habkern, 31. Dezember 2025

Der Gemeinderat

Publiziert am 31.12.2025

Baupublikation

Gesuchsteller: Peter Adrian und Anna, Itramenstrasse 7, 3818 Grindelwald.

Projektverfasser: Graf Martin, Alte Strasse 11, 3816 Burglauenen.

Bauvorhaben: Überdachung Mistplatz, Erhöhung Seitenwände.

Standort: Itramenstrasse 7a, Parzelle Nr. 2235, Koordinaten 2’643’800 / 1’163’145.

Nutzungszone: Landwirtschaftszone.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: Dachgestaltung (Art. 416 GBR).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/210176

Auflage- und Einsprachefrist bis 23. Januar 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 18. Dezember 2025

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 31.12.2025

Einwohnergemeinde

Internationale Lauberhornrennen 2026

Verkehrsmassnahme / Fahrverbot

Der Gemeinderat von Lauterbrunnen ordnet gestützt auf Art. 3 Abs. 6 SVG in Verbindung mit Art. 42 Abs. 2 SV folgende Verkehrsmassnahmen in Wengen an:

Allgemeines Fahrverbot in beide Richtungen:
Schiltwaldweg ab Abzweigung Am Acher bis zum Zielgelände der Internationalen Lauberhornrennen

  • Freitag, 16. Januar 2026: 11.00 – 12.30, 13.30 – 15.00 Uhr
  • Samstag, 17. Januar 2026: 11.00 – 12.30, 13.30 – 15.00 Uhr
  • Sonntag, 18. Januar 2026: 14.30 – 15.00 Uhr

Allgemeines Fahrverbot in beide Richtungen:
Dorfstrasse von Ecke Bernerhof bis Einmündung Höhe Silberhorn
Eigerhubel–Reginastutz bis Verzweigung Gruebi beim Falken

  • Freitag, 16. Januar 2026: 13.00 – 22.00 Uhr
  • Samstag, 17. Januar 2026: 13.00 – 22.00 Uhr

Vom Fahrverbot ausgenommen sind Fahrten von Anwohnern, Rettungsdiensten, Behindertentransporte und Materialtransporte im Auftrag des Organisationskomitees der Internationalen Lauberhornrennen.

Die Durchfahrt für Blaulichtorganisationen wird durch den Veranstalter gewährleistet.

Gemeinderat Lauterbrunnen

Publiziert am 31.12.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Howell Guisan AG, c/o Howell Home AG, Postgasse 9, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: HMS Architekten AG, Seestrasse 20, 3700 Spiez.

Bauvorhaben: Abbruch der Gebäude Nrn. 27a, 27c, 27d und 27e; Neubau von vier Mehrfamilienhäusern mit Attikageschoss und Einstellhalle; Nutzung von Haus «Harder» zur touristischen Vermietung mit 19 Gästen; Nutzung der Häuser «Eiger», «Mönch» und «Jungfrau» als Erstwohnungen mit Ausnahme von gesamthaft vier Wohnungen, welche als klassische Zweitwohnungen genutzt werden; Erstellung einer neuen Ostfassade zum Gebäude Nr. 27b; Installation von PV-Anlagen und aussen aufgestellten Wärmepumpen; Änderung Erschliessung; Umgebungsgestaltung.

Hinweis: Das Bauvorhaben wird in Anwendung von Art. 75 BauG beurteilt.

Standort: General-Guisan-Strasse 27a, 27c, 27d, 27e, 27i, 27k, Parzellen Nrn. 721, 1286, 1355, 1356, 1507, 1998.

Nutzungszone: Wohnzone W3, teilweise Mischzone MA3.

Inventar: keine.

Beanspruchte Ausnahme:

  • Unterschreitung der erforderlichen Kinderspielfläche nach Art. 45 Abs. 1 BauV
  • Bauen im Grundwasser nach Anhang 4 Ziff. 211 Abs. 2 GSchV

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654.

Auflage- und Einsprachefrist bis am 30. Januar 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.

Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31, Abs. 4a BauG).

Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 31.12.2025

Einwohnergemeinde

Verkehrsbehinderungen auf der Axalpstrasse

Aufgrund von Arbeiten zur Sicherung und Sicherheit der Axalpstrasse ist im Bereich Brunnen bis Nasen wie folgt mit Behinderungen und Wartezeiten bis maximal 15 Minuten zu rechnen:

Bauzeit: 12. Januar bis 30. April 2026

Arbeitszeiten: Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 und 13.00 bis 17.00 Uhr

Es ist den Anweisungen des Verkehrsdienstes zu folgen.

Besten Dank für das Verständnis.

Einwohnergemeinde Brienz / Bauverwaltung

Publiziert am 31.12.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Top Camp AG, Fabrikstrasse 21, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Imboden Architektur AG, Seestrasse 17, 3852 Ringgenberg.

Bauvorhaben: Neubau Gewerbehalle mit Abstellplätzen für Reisemobile, Wohnwagen, Boote und Oldtimer, einer Waschanlage, einer Tierklinik im EG sowie Gewerberäumlichkeiten/Büros/Ateliers im 1. und 2. OG; Raumklimatisierung im 1. und 2. OG; Pfählung.

Standort: Geissgasse 4, Parzelle Nr. 140 (BR 2115).

Nutzungszone: Arbeitszone A.

Inventar: keine.

Beanspruchte Ausnahmen:

  • Bauen in Waldnähe Art. 25 KWaG
  • Bauen im Grundwasser Anhang 4 Ziff. 211 Abs. 2 GSchV

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 30. Januar 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31, Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 31.12.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Johanna Schild-Huijs, Brünigstrasse 35, 3856 Brienzwiler.

Projektverfasser: Ruben Schild, Brünigstrasse 35, 3856 Brienzwiler.

Bauvorhaben: Neue Aufdach-PV-Anlage auf der südöstlichen Dachfläche. Abbruch des Kamins auf der südöstlichen Dachseite.

Standort: Brünigstrasse 35, Parzelle Nr. 691, Dorfkernzone, Koordinaten O 2'650'581.11 / N 1'178'012.64.

Schutzzonen/Objekt: Gewässerschutzbereich Au, Baugruppe A, ISOS-Gebiet altes Dorf sowie erhaltenswertes K-Objekt.

Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachefrist bis 2. Februar 2026.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Brienzwiler, Dorfstrasse 19, 3856 Brienzwiler.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Gemeindeverwaltung Brienzwiler

Publiziert am 31.12.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Xander Kübli, Lehnweg 7, 3800 Unterseen.

Projektverfasserin: L2A Architekten AG, Matthias Steiner, Untere Gasse 4, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Sanierung Wohnhaus, Umnutzung Ökonomieteil zu 2-Zimmer-Wohnung.

Standort: Kesslergasse 5, Parzelle Gbbl. Nr. 338, Koordinaten 2'632’71/1’170’078.

Nutzungszone: Mischzone Dorf MD.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Schutzobjekt: Kein Schutzobjekt, Baugruppe A (Matten bei Interlaken, Kesslergasse).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.

Auflage- und Einsprachefrist bis am 30. Januar 2026.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734

Es wird auf die Gesuchsakten und Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 31.12.2025

Einwohnergemeinde

Überarbeitung Gebührentarif (Verordnung)

Der Gemeinderat Schwanden hat an seiner Sitzung vom 16. Dezember 2025 die Überarbeitung des Gebührentarifs (Verordnung) vom 1. September 2025 beschlossen. Der überarbeitete Gebührentarif tritt per 1. Januar 2026 in Kraft.

Der Gebührentarif kann auf der Gemeindeverwaltung Schwanden gegen eine Gebühr bezogen werden und steht auf der Homepage www.schwandenbrienz.ch zum Download bereit.

Gegen die Änderungen kann bis zum 31. Januar 2026 beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde geführt werden.

Gemeinderat Schwanden

Publiziert am 31.12.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Komorebi Alpine Properties SA, Wyssmülleriweg 6, 3792 Saanen, vertreten durch dea architects, Guillaume Delemazure, Elisabethenstrasse 23, 4051 Basel.

Projektverfasserin: dea architects, Elisabethenstrasse 23, 4051 Basel.

Bauvorhaben: Umbau und Erweiterung Hotel Palace und Gebäude Edelweiss, Wengen: Fassadensanierung; Neubau Aussenpool; Abbruch und Wiederaufbau Dachgeschoss Gebäude Edelweiss; Erstellen von sieben neuen Appartements (5-Zimmer-Wohnungen) im Gebäude Edelweiss, Nutzung als unbewirtschaftete Zweitwohnungen nach Art. 8 Abs. 1 ZWG; Aufwertung der Aussenräume (siehe architektonische Beschreibung vom Oktober 2025). Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 200 Innensitzplätze Restaurant und 100 Innenstehplätze, 100 Sitzplätze Eventraum / Seminarraum / Bar und 100 Innenstehplätze, 70 Sitzplätze auf der Terrasse, 228 Gästezimmer mit 367 Gästebetten; Öffnungszeiten: täglich bis 22.00 Uhr auf der Terrasse bzw. bis 0.30 Uhr im Innenbereich. Bisher baurechtlich bewilligt sind 300 Innensitzplätze, 300 Innenstehplätze, 150 Sitzplätze auf der Terrasse, 270 Gästezimmer und 425 Gästebetten.

Standort: Im Gruebi 1443a, Wengen, Parzelle Nr. 1006, Hotelzone A, Koordinaten 2’636’868 / 1’161’956.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Schutzobjekt: erhaltenswertes Objekt.

Auflage- und Einsprachefrist bis 2. Februar 2026.

Auflagestellen:

  • Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
  • Tourismusbüro Wengen, 3823 Wengen

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 31.12.2025

Gemischte Gemeinde

Ein herzliches Dankeschön

Der Gemeinderat Brienzwiler bedankt sich bei allen, die sich im vergangenen Jahr mit grossem Engagement und wertvollen Ideen für unsere Gemeinde oder die Vereine im Dorf eingesetzt haben. Aktuell in bester Erinnerung sind die liebevoll gestalteten Adventsfenster, die viel Freude, Licht und Farben in die langen Winterabende gebracht haben.

Für das neue Jahr wünschen Ihnen der Gemeinderat und die Verwaltung beste Gesundheit, Glück und viel Freude beim Erreichen Ihrer Ziele.

Publiziert am 31.12.2025

Regionalkonferenz Oberland-Ost

Bekanntmachung Inkraftsetzung

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern, Abteilung Orts- und Regionalplanung, hat die Änderungen der Koordinationsblätter 307 Fallbach und 308 Locherboden (beide in Grindelwald) und die Ergänzung mit dem Koordinationsblatt 125 Lindi (Lütschental) im Teilrichtplan Abbau, Deponie, Transport Oberland-Ost (TRPADT.OO 2020) in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 am 27. Oktober 2025 genehmigt. Gegen diese Genehmigung sind keine Beschwerden eingegangen. Die Änderungen treten somit per sofort in Kraft.

Interlaken, 22. Dezember 2025

Regionalkonferenz Oberland-Ost
Jungfraustrasse 38, 3800 Interlaken

Publiziert am 31.12.2025

Einwohnergemeinde

Internationale Lauberhornrennen 2026

Vom 15. bis 18. Januar 2026 findet in Wengen anlässlich der 96. Internationalen Lauberhornrennen eine Flugvorführung der Patrouille Suisse statt.

Die genauen Zeiten des Trainings / der Vorführung von Patrouille Suisse sind auf der Internetseite www.patrouille-suisse.ch unter der Rubrik «Agenda» oder auf der Gratis-App «Patr Suisse» zu finden.

Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme der erhöhten Flugaktivität und danken für das Verständnis.

Ihre Patrouille Suisse
OK Internationale Lauberhornrennen

Publiziert am 31.12.2025

Einwohnergemeinde

Aufhebung der Verordnung Fürsorgefonds

In Anwendung von Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Ringgenberg an seiner Sitzung vom 16. Dezember 2025 die Verordnung Fürsorgefonds vom 21. Juni 2004 (812.11) per 31. Dezember 2025 ersatzlos aufgehoben hat.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Aufhebung der Verordnung Fürsorgefonds der Einwohnergemeinde Ringgenberg kann innert 30 Tagen seit Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden.

Gemeinderat Ringgenberg

Publiziert am 31.12.2025

Einwohnergemeinde

Aufhebung der Verordnung Schülerfonds

In Anwendung von Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Ringgenberg an seiner Sitzung vom 16. Dezember 2025 die Verordnung Schülerfonds vom 26. November 2001 (438.11) per 31. Dezember 2025 ersatzlos aufgehoben hat.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Aufhebung der Verordnung Schülerfonds der Einwohnergemeinde Ringgenberg kann innert 30 Tagen seit Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden.

Gemeinderat Ringgenberg

Publiziert am 31.12.2025

Einwohnergemeinde

Aufhebung der Verordnung Bankkonto Anlässe Schule

In Anwendung von Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Ringgenberg an seiner Sitzung vom 16. Dezember 2025 die Verordnung Bankkonto Anlässe Schule vom 31. Januar 2011 (432.21) per 31. Dezember 2025 ersatzlos aufgehoben hat.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Aufhebung der Verordnung Bankkonto Anlässe Schule der Einwohnergemeinde Ringgenberg kann innert 30 Tagen seit Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden.

Gemeinderat Ringgenberg

Publiziert am 31.12.2025

Stellenausschreibung

Gestalte unsere Gemeinde mit!

Die Einwohnergemeinde Schwanden bei Brienz sucht zur Verstärkung ihres Teams per 1. Januar 2026 oder nach Vereinbarung eine/n

Sachbearbeiter/-in Verwaltung 40–60%

(Jobsharing möglich)

Deine Aufgaben – vielseitig und nah am Puls der Gemeinde

  • Mitarbeit in den Bereichen Gemeindeschreiberei und Einwohner-/Fremdenkontrolle
  • Mitarbeit in der Bauverwaltung
  • Vorbereitung und Unterstützung bei Wahlen und Abstimmungen
  • Betreuung unserer Gemeinde-Website
  • Schalter- und Telefondienst, direkter Kontakt mit der Bevölkerung
  • Mithilfe bei der Lehrlingsausbildung

Das bringst Du mit

  • Kaufmännische Grundausbildung, idealerweise mit Erfahrung in der öffentlichen Verwaltung
  • Freude an genauer, selbständiger und verantwortungsvoller Arbeit
  • Stilsichere Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • Offenheit, Teamgeist und Interesse, unsere Gemeinde aktiv mitzugestalten

Wir bieten Dir

  • Ein abwechslungsreiches Aufgabengebiet in einem kleinen, motivierten Team
  • Zeitgemässe Arbeitsbedingungen mit flexiblen Einsatzmöglichkeiten
  • Die Chance, Dich fachlich und persönlich weiterzuentwickeln
  • Einen Arbeitsplatz, wo Sinnhaftigkeit und Nähe zur Bevölkerung spürbar sind

Klingt spannend?

Dann freuen wir uns auf Deine Bewerbung – auch gerne per Mail an pia.riesen@schwandenbrienz.ch. Dass Du mit uns die Gemeinde gestalten willst, ist für uns die grösste Motivation. Darum verzichten wir bei dieser Stelle auf ein Motivationsschreiben.

Bei Fragen gibt Dir Pia Riesen-Hauri, Gemeindeverwalterin, unter Telefon 033 521 44 55 gerne Auskunft.

Publiziert am 31.12.2025

Baupublikation

Gesuchsteller: Veselin Veselinov, Gubelstrasse 24, 6300 Zug.

Bauvorhaben: Import und Export sowie Handel mit Waren und Güter aller Art im In- und Ausland. Insbesondere werden folgende Güter gehandelt: Metalle (Stahl, Aluminium, Kupfer), Keramik / Stein und mineralische Baustoffe (z. B. Ziegel und Kalkstein).

Standort: Industriestrasse 19, Wilderswil, Parzelle Nr. 2218, Koordinaten 2’633’642 / 1’168’859.

Zone: UeO SF Halle 1.

Gewässerschutzzone: A.

Inventar: nicht inventarisiert.

Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?

Auflage- und Einsprachefrist bis 26. Januar 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Wilderswil

Publiziert am 31.12.2025

Eröffnung einer letztwilligen Verfügung

Meyer Liseli, geb. 23. April 1936, ledig, von Grindelwald BE, wohnhaft gewesen in 3803 Beatenberg, Altersheim, Schmockenstrasse 235, verstorben am 15. März 2024.

Letztwillige Verfügung vom 20. Juli 2019, in welcher die gesetzliche Erbfolge aufgehoben wurde.

Auflage im Notariat Reto Grogg, Spillstattstrasse 53, 3818 Grindelwald.

Allfällige Einsprachen sind innert Monatsfrist ab der dritten Publikation schriftlich an Notar Reto Grogg, Spillstattstrasse 53, 3818 Grindelwald, zu richten.

Der Beauftragte:
Reto Grogg, Notar

Publiziert am 31.12.2025

Einwohnergemeinde

Neufassung Personalverordnung – Genehmigung und Inkrafttreten

In Anwendung von Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung (GV, BSG 170.111) gibt der Gemeinderat Ringgenberg das Inkrafttreten der Neufassung der Personalverordnung inkl. der Anhänge I, II, III und IV bekannt.

Die Neufassung der Personalverordnung wurde an der Gemeinderatssitzung vom 4. November 2025 genehmigt und am 13. und 20. November 2025 im Anzeiger Interlaken öffentlich bekannt gemacht. Die Beschwerdefrist ist unbenutzt abgelaufen und die Personalverordnung inkl. der Anhänge I, II, III und IV in Rechtskraft erwachsen. Diese tritt per 1. Januar 2026 in Kraft.

Gleichzeitig wird die bisherige Personalverordnung inkl. der Anhänge I, II, III und IV vom 8. Dezember 2014 per 31. Dezember 2025 vollumfänglich aufgehoben und durch die Neufassung ersetzt.

Die Neufassung der Personalverordnung kann bei der Gemeindeverwaltung Ringgenberg bezogen oder online unter www.ringgenberg.ch eingesehen werden.

Gemeinderat Ringgenberg

Publiziert am 31.12.2025

Einwohnergemeinde

Aufhebung der Verordnung über die Internet-Bekanntgabe von öffentlichen Informationen

Aufgrund der kantonalgesetzlichen Grundlagen hat der Gemeinderat am 15. Dezember 2025 die Verordnung über die Internet-Bekanntgabe von öffentlichen Informationen per 31. Dezember 2025 aufgehoben.

Die aufgehobene Verordnung kann auf der Gemeindeverwaltung Beatenberg eingesehen werden. Zusätzlich ist die Verordnung auf www.beatenberg.ch (Gemeinde, Aktuell) aufgeschaltet.

Gegen die Aufhebung der Verordnung über die Internet-Bekanntgabe von öffentlichen Informationen kann innert 30 Tagen seit der vorliegenden Publikation (Frist bis 26. Januar 2026) beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde eingereicht werden.

Gemeinderat Beatenberg

Publiziert am 31.12.2025

Einwohnergemeinde

Lehrergehälter Primarstufe

Im Budget 2025 sind auf dem Konto Nr. 2120.3611.01 Lehrergehälter Primarstufe Fr. 140'000.– eingestellt. Gemäss den Akontorechnungen bis November 2025 und den daraus erfolgten Hochrechnungen betragen die Kosten im Rechnungsjahr 2025 etwa Fr. 179'000.–. Dies entspricht einer Budgetüberschreitung von Fr. 39'000.–. Die Abweichungen entstanden infolge eines Berechnungsfehlers.

Der Gemeinderat hat deshalb gestützt auf Artikel 112 Gemeindeverordnung des Kantons Bern und Artikel 10 Organisationsreglement der Einwohnergemeinde Beatenberg einen Nachkredit zu gebundenen Ausgaben für das Jahr 2025 im Betrag von Fr. 39'000.– für die Lehrergehälter Primarstufe beschlossen.

Gegen den Beschluss (Nachkredit zu gebundenen Ausgaben) kann innert 30 Tagen seit der vorliegenden Publikation bis am 26. Januar 2026 beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde eingereicht werden. 

Gemeinderat Beatenberg

Publiziert am 31.12.2025

Einwohnergemeinde

Entsorgung Tannenbaum

Das Tannenbaumverbrennen findet nicht mehr beim Häfeli in Bönigen statt – auf das Verbrennen der Bäume wird verzichtet.

Einwohnerinnen und Einwohner von Bönigen dürfen ihre Bäume ab Weihnachten bis zum 5. Januar 2026 in der dafür vorgesehenen Mulde auf dem Schulhausplatz Bönigen deponieren. Die Bäume werden anlässlich des «Erlebniswaldes Interlaken» nach Interlaken zur Höhematte transportiert.

Die Baumspende trägt nicht nur zum Erlebnis für Gäste aus nah und fern bei, sondern wird nach dem Event an Tierparks und Höfe in der Region weitergegeben.

Es gilt Folgendes zu beachten:

  • Die Tannenbäume müssen unbehandelt sowie ohne Weihnachtsschmuck, Beleuchtung und Kerzen abgegeben werden
  • Bevorzugt werden Bäume ab 1,60 Meter Höhe
  • Plastikbäume werden nicht angenommen
  • Abgabe auch direkt auf der Höhematte möglich: am 3., 5. und 6. Januar 2026. Alle Bringerinnen und Bringer erhalten dabei ein kleines Geschenk von Interlaken Tourismus.
Publiziert am 31.12.2025

Baupublikation

Gesuchstellerin: Elisabeth Wächter, Chänelgässli 3, 3806 Bönigen.

Projektverfasserin: Frutiger Bau GmbH, Gsteigstrasse 22, 3806 Bönigen.

Bauvorhaben: Sanierung Versickerungsanlage.

Standort: Chänelgässli 3, Parzelle Nr. 661, Koordinaten 2'634'38 / 1'170'629.

Zone: Kernzone A.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 26. Januar 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet im Doppel innert der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen, einzureichen. 

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portalebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Bauverwaltung Bönigen

Publiziert am 31.12.2025

Baupublikation

Gesuchsteller: Boss Adrian, vertreten durch Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Anbau Balkon, Einbau Dachfenster, Erweiterung Wohnraum DG.

Standort: Bussalpstrasse 42, Parzellen Nrn. 4689 und 4721, Koordinaten 2’644’590 / 1’164’773.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: Au.

Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreiten der Raumhöhe (Art. 67 BauV).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/258388

Auflage- und Einsprachefrist bis 23. Januar 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 17. Dezember 2025

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 31.12.2025

Einwohnergemeinde

Verkehrsmassnahmen 1. und 2. Januar 2026 (Open-Air-Konzert und Neujahrsfeuerwerk, Harder-Potschete)

Strassensperrungen

Das neue Jahr 2026 wird in Interlaken mit einem grossen Neujahrsfeuerwerk und einem Open-Air-Konzert begrüsst. Die Feierlichkeiten beginnen am 1. Januar bereits ab 13.00 Uhr mit Festwirtschaftsbetrieb auf dem Höheweg, danach folgen Open-Air-Konzerte. Um 19.45 Uhr wird das traditionelle Feuerwerk auf der Höhematte gestartet. Diese tollen Angebote werden wiederum Tausende von Besucherinnen und Besucher nach Interlaken locken. Damit der Start ins neue Jahr mit dem Rahmenprogramm und dem Feuerwerk allen Spass macht, sind einige Verkehrsmassnahmen nötig:

Strassensperrungen am 1. Januar

Höheweg

  • vom Hotel du Nord bis Einmündung Strandbadstrasse, am 1. Januar ab 5.00 Uhr, bis 2. Januar, 7.00 Uhr
  • vom Hotel Metropole bis Einmündung Strandbadstrasse, am 1. Januar ab 7.00 Uhr, bis 2. Januar, 7.00 Uhr
  • vom Hotel du Nord bis Einmündung Freiestrasse, am 1. Januar ab 11.00 bis 22.00 Uhr

Strandbadstrasse

  • von der Einmündung Höheweg bis Einfahrt Parkhalle Auditorium Congress Centre Kursaal am 1. Januar ab 7.00 Uhr bis 2. Januar, 7.00 Uhr

Klosterstrasse

  • ab Kreisel Lindenallee bis Höheweg, am 1. Januar ab 11.00 bis 22.00 Uhr

Schlossstrasse

  • am 1. Januar ab 11.00 bis 22.00 Uhr. Die Zufahrt zu den Hotels und Kirchen bleiben gewährt.

Alpenstrasse und Klosterstrasse (Strecke Savoy-Kreuzung bis Turnhallenkreisel) und Parkstrasse und Lindenallee (ab Freiestrasse in Richtung West)

  • Während des Feuerwerks müssen diese Abschnitte (19.30–20.45 Uhr) komplett gesperrt werden.

Alpenstrasse

Die Alpenstrasse wird als Rettungsachse benutzt und muss deshalb frei bleiben. Die Strecke vom Sonnenhof-Kreisel bis zur Freiestrasse bleibt von 12.00 bis 22.00 Uhr gesperrt (Anwohner gestattet).

Busparkplätze

  • Die Busparkplätze Kursaal Nord und Kursaal Ost (hinter Hotel Hapimag) stehen am 1. Januar ab 5.00 Uhr nicht zur Verfügung! Eine Zu- und Wegfahrt ist bis 2. Januar, 7.00 Uhr, nicht möglich!
  • Bitte Busparkplatz Waldeggstrasse und Bahnhof Ost benützen.

Parkplatzsituation, Shuttleservice, Extrazüge

Aufgrund der beschränkten Parkmöglichkeiten verweisen wir generell auf das offizielle Parking auf dem Flugplatzgelände: Autobahn A8 bis Ausfahrt Nr. 26 Interlaken Ost, danach bitte Beschilderung «TTM P&R» folgen oder «Expo». Von da aus werden Sie mit einem Shuttleservice direkt ins Zentrum von Interlaken gebracht.

  • Betriebszeiten des Shuttleservices: 13.00–21.00 Uhr
  • Die BLS sowie die SBB planen für die Rückreise nach dem Touch the Mountains Extrazüge

Buslinien

Die Kursbusse der Linie 103 und 108 werden bis 12.30 Uhr zwischen Interlaken West und Ost umgeleitet. Ab 12.45 bis 21.30 Uhr fallen alle Kurse der Linien 102 und 103 zwischen Interlaken West und Ost aus. Zwischen 19.00 und 20.50 auch jene der Linie 60. 

Bahn benützen! Die Haltestellen Jungfraustrasse, Kursaal und Drei Tannen werden den ganzen Tag nicht bedient.

Strassensperrungen 2. Januar

Die Feierlichkeiten in Interlaken gehen mit der traditionellen Harder-Potschete weiter. Auch dieser Anlass bedingt wiederum einige Verkehrsmassnahmen in Interlaken:

Sperrungen resp. Umzugsroute

  • Umzug um 14.00 Uhr: Marktplatz–Marktgasse–Stadthausplatz–Räuberegge–Bahnhofplatz–Postplatz–Marktplatz. Von 13.30 bis 15.00 Uhr ist auf dieser Strecke mit erheblichen Verkehrsbehinderungen und teilzeitlichen Sperrungen zu rechnen. Die Marktgasse ist von 10.00 bis ca. 18.00 Uhr für jeglichen Verkehr gesperrt.

Buslinien

Von 14.00 bis 15.30 Uhr fahren die Kursbusse via Alpenstrasse–Klosterstrasse–Höheweg–Bahnhof Ost. Die Haltestelle Kursaal und Jungfraustrasse werden nicht bedient.

Die Linien 104 und 105 (Ast Unterseen) werden von 13.30 bis 15.00 Uhr unterbrochen.

Die Haltestelle Centralplatz wird von 13.45 bis 15.45 Uhr nicht bedient.

Parkplatzsituation

Wir empfehlen, das Zentrum von Interlaken und Unterseen während des Anlasses grossräumig zu umfahren. Ohne Probleme erreichen Sie die Umzugsroute mit dem öffentlichen Verkehr oder zu Fuss.

Beachten Sie auch, dass das Parkplatzangebot eingeschränkt ist. Das Parkhaus Zentrum Interlaken beim Kunsthaus oder das Parkhaus Stedtlizentrum befinden sich in der Nähe des Anlasses und gewährleisten gute Zu- und Wegfahrten.

Wir wünschen einen erlebnisreichen Start ins neue Jahr 2026.

Polizeiinspektorat Interlaken

Publiziert am 31.12.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Denner AG, Grubenstrasse 10, 8045 Zürich.

Projektverfasserin: ckBern Architekten GmbH, Sandrainstrasse 15, 3007 Bern.

Bauvorhaben: Anbau unbeheiztes Aussenlager.

Standort: Lindenallee 102, Parzelle Nr. 414.

Nutzungszone: Überbauungsordnung 13, Mittleres Moos.

Inventar: keines.

Beanspruchte Ausnahme: Bauen vor der Baulinie Art. 96a BauG.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 26. Januar 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 31.12.2025

Gemischte Gemeinde

Strassensperrungen infolge Schutzwaldholzereiarbeiten vom 5. Januar bis 27. Februar 2026

Die Gemischte Gemeinde Iseltwald führt zwischen 5. Januar bis 27. Februar 2026 zwei Holzschläge im Bereich Brand und Chüebalm durch. Hierfür sind folgende Sperrungen notwendig:

Holzschlag Chüebalm

  • Gemeindestrasse ob Strandbad bis Wilzischwendi jeweils Montag bis Freitag, 7.30–17.00 Uhr. Es gibt keine Umleitung. Mit dem Fahrrad kann nicht um den Brienzersee gefahren werden.
  • Uferweg Giessbach–Iseltwald
  • Wanderweg durch den Holzschlag im Bereich Chüebalm
  • Wanderweg zum Fahrnihubel

Holzschlag Brand

  • Gemeindestrasse ab Abzweiger Geeren bis Strassenende Bärlouena
  • Hagweidstrasse ab Tangocher

Vielen Dank für die Kenntnisnahme und das Verständnis.

Gemeindeverwaltung Iseltwald

Publiziert am 31.12.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: H. Gosteli AG, Nando Gosteli, Metzgergasse 4, 3800 Matten.

Bauvorhaben: Neubau eines Verkaufshauses, Abriss eines Gewächshauses und Erneuerung des Vorplatzes.

Standort: Metzgergasse 4, 3800 Matten, Parzelle Nr. 535, Koordinaten 2'632’683 / 1’169’990.

Nutzungszone: Mischzone Dorf MD.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Hinweis: Naturgefahrengebiet mit geringer Gefähdrung, Wasser.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.

Auflage- und Einsprachefrist bis 26. Januar 2026.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734

Es wird auf die Gesuchsakten und Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 31.12.2025

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Bauherrschaft: Martin und Lorraine Klein-Jones, Ralligholzweg 8, 3658 Merligen.

Projektverfasser: Alain Zumbühl, Mittlere Strasse 3a, 3600 Thun.

Bauvorhaben: Diverse Grundrissänderungen im Haus 2 «Mozart»; Änderung der Aussentreppe auf der Nordseite des Hauses 2 «Mozart»; Änderung der Wegeführung der arealinternen Erschliessung; Änderung der Lage und Dimensionierung des Kinderspielplatzes und des Aufenthaltsbereichs; Anpassung der Fenstergrössen (insgesamt 13 Fenster).

Hinweis: Die Gemischte Gemeinde Oberried unterliegt dem ZWG.

Nutzung: Erstwohnungen.

Standort: Gemeinde Oberried, Panoramastrasse 37 und 39, Parzelle Nr. 1630.

Zone: Wohn- und Gewerbezone 2 (WG2).

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Auflage- und Einsprachestelle: Gemischte Gemeinde Oberried, Hauptstrasse 21, 3854 Oberried am Brienzersee.

Auflage- und Einsprachefrist bis 26. Januar 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Gemischte Gemeinde Oberried

Publiziert am 31.12.2025

Einwohnergemeinde

Neujahrsapéro

Liebe Beatenbergerinnen und Beatenberger, liebe Gäste

Der Gemeinderat lädt Sie alle herzlich ein, am Neujahrsmorgen auf ein gutes neues Jahr anzustossen. Bei einem guten Schluck und einem kleinen Imbiss und mit guten Wünschen wollen wir das neue Jahr begrüssen.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch am

Neujahrsapéro

Donnerstag, 1. Januar 2026, von 11.00–13.00 Uhr in der Beatenberg Arena.

Wir wünschen allen ein glückliches neues Jahr, gute Gesundheit, viel Freude und Erfolg im 2026!

Gemeinderat Beatenberg

Publiziert am 31.12.2025

Einwohnergemeinde

Verordnungen

Der Gemeinderat Beatenberg hat am 15. Dezember 2025 folgende Verordnungen genehmigt:

  • 10. Teilrevision; Inkraftsetzung per 1. Januar 2026
    Personalverordnung vom 16. Dezember 2013
  • 1. Teilrevision; Inkraftsetzung per 1. Januar 2026
    Feuerwehrverordnung vom 16. Dezember 2013

Die Teilrevisionen können auf der Gemeindeverwaltung Beatenberg eingesehen oder gegen eine Gebühr bezogen werden. Zusätzlich sind die Verordnungen auf www.beatenberg.ch (Gemeinde, Online-Schalter, Reglemente/Verordnungen) aufgeschaltet.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen den Erlass der Teilrevisionen Personalverordnung und Feuerwehrverordnung kann innert 30 Tagen (Frist bis 26. Januar 2026) beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde eingereicht werden.

Gemeinderat Beatenberg

Publiziert am 31.12.2025

Einwohnergemeinde

Abbrennen von Feuerwerk

Zum Jahreswechsel wird vermehrt Feuerwerk abgebrannt. Grundsätzlich ist das Abbrennen von Feuerwerk am 1. August und am 31. Dezember bewilligungsfrei. Gemäss Art. 10 des Polizeireglements der Gemeinde Lauterbrunnen darf Feuerwerk nur so abgebrannt werden, dass für Personen, Tiere und Sachen keine Gefährdung entsteht.

Der Gemeinderat bittet die Bevölkerung, zusätzlich folgende Punkte zu beachten:

  • Wenn grössere Feuerwerke abgebrannt werden, ist vorgängig der örtliche Feuerwehrkommandant zu informieren.
  • Da das Abbrennen von Feuerwerk am 31. Dezember nicht der lokalen Tradition entspricht, wird die Bevölkerung gebeten, möglichst auf das Abbrennen von Feuerwerk zu verzichten.
  • Wird trotzdem Feuerwerk abgebrannt, ist dies während des Kirchengeläutes in der Zeit von 23.45 bis 0.15 Uhr untersagt.

Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Gemeinderat Lauterbrunnen

Publiziert am 31.12.2025

Einwohnergemeinde

Schmidmatta 

Reservationen für die Benützung des Pavillons Schmidmatta in der Saison 2026, welche von Sonntag, 1. März, bis Sonntag, 15. November 2026, dauert, werden bei der Tourist Information Wilderswil, Kirchgasse 43, 3812 Wilderswil, Telefon 033 822 84 55, E-Mail: wilderswil@interlakentourism.ch, entgegengenommen.

Benützungsgebühren 2026:

  • Montag bis Donnerstag Fr. 100.–
  • Freitag bis Sonntag Fr. 130.–
  • Schlüsseldepot Fr. 200.–
  • Reservationsgebühr Fr. 20.–

Wilderswil, 15. Dezember 2025

Baukommission Wilderswil

Publiziert am 31.12.2025

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Weihnachten/Neujahr 

Die Gemeindeverwaltung Unterseen bleibt über die Festtage wie folgt geschlossen:

  • Mittwoch, 24. Dezember, Nachmittag, bis Freitag, 26. Dezember 2025
  • Mittwoch, 31. Dezember, Nachmittag, bis Freitag, 2. Januar 2026

Ab Montag, 5. Januar 2026, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. 

Wir bitten Sie um Kenntnisnahme und danken für Ihr Verständnis.

Der Einwohnergemeinderat

Publiziert am 31.12.2025

Einwohnergemeinde

Teilsperrung Parkplatz Eissportzentrum

Anlässlich einer Belegung der Truppenunterkunft ALST durch die Schweizer Armee wird ein Teil des Hauptparkplatzes beim Eissportzentrum abgesperrt und kann nicht für das Parkieren benützt werden:

  • von Montag, 15. Dezember 2025, bis Freitag, 23. Januar 2026

Die Betroffenen werden gebeten, die Signalisation zu beachten und auf die übrigen Parkfelder des Parkplatzes Eissportzentrum oder allenfalls auf die übrigen öffentlichen Parkplätze (Feldgässli, Brunngasse) auszuweichen.

Wir danken für das Verständnis.

Sicherheitskommission Matten

Publiziert am 31.12.2025

Stellenausschreibung

Die Gemischte Gemeinde Oberried ist eine ländliche, direkt am Brienzersee gelegene Gemeinde mit aktuell rund 500 Einwohnenden. Die Mitarbeitenden schätzen die landschaftliche Lage der beiden Dörfer Ebligen und Oberried sowie die Nähe zur lokalen Bevölkerung.

Zur Unterstützung der Gemeindeschreiberei in der Gemischten Gemeinde Oberried suchen wir per 1. März 2026 oder nach Vereinbarung eine/n

stellvertretende/n Gemeindeschreiber/-in 80 %

Der Aufgabenbereich umfasst die Unterstützung der Gemeindeschreiberin. Dazu gehören insbesondere folgende Arbeiten: 

  • Mitarbeit in der Einwohner- und Fremdenkontrolle
  • Mitarbeit bei der Führung des Steuerregisters sowie in weiteren steuerlichen Angelegenheiten wie insbesondere die amtliche Bewertung
  • Führen und Abschluss der Kasse in der Gemeindeschreiberei
  • Schalter- und Telefondienst
  • Arbeiten und Organisation im Vorfeld von Wahlen und Abstimmungen
  • stellvertretend sämtliche Arbeiten der Gemeindeschreiberin
  • Übernahme eigener Projekte im Gemeinde- und Tourismusbereich
  • weitere zugewiesene Aufgaben mit Bezug zu den voran genannten Aufgaben

Ihr Profil:

  • Erfahrung in einer Gemeindeverwaltung zwingend
  • Grundkenntnisse der Einwohnerkontrolle und des Steuerregisters
  • gute EDV-Kenntnisse
  • sorgfältige, selbständige und zuverlässige Arbeitsweise
  • belastbare Persönlichkeit und hohe Dienstleistungsorientierung
  • Freude an der Arbeit im kleinen, kollegialen Arbeitsteam

Unser Angebot:

  • fortschrittliche Arbeitsbedingungen und Entlöhnung gemäss kantonaler Gehaltstabelle
  • selbständige, interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit
  • Angebot an Aufstiegs- und Entwicklungsmöglichkeiten (Weiterbildung FAG/DLG)
  • persönlicher und familiärer Umgang im kleinen Arbeitsteam
  • flexible Arbeitszeitgestaltung und Homeoffice möglich
  • Arbeit in einer landschaftlich wundervollen Bergregion

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 18. Januar 2026 per E-Mail an pirmin.schenk@oberried.ch. Für weitere Auskünfte steht Ihnen Pirmin Schenk, Gemeindeschreiber, unter der Rufnummer 033 849 13 35 gerne zur Verfügung.

Publiziert am 24.12.2025

Baupublikation

Gesuchsteller: Peter Adrian und Anna, Itramenstrasse 7, 3818 Grindelwald.

Projektverfasser: Graf Martin, Alte Strasse 11, 3816 Burglauenen.

Bauvorhaben: Überdachung Mistplatz, Erhöhung Seitenwände.

Standort: Itramenstrasse 7a, Parzelle Nr. 2235, Koordinaten 2’643’800 / 1’163’145.

Nutzungszone: Landwirtschaftszone.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: Dachgestaltung (Art. 416 GBR).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/210176

Auflage- und Einsprachefrist bis 23. Januar 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 18. Dezember 2025

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 24.12.2025

Gemischte Gemeinde

Amtliche Vermessung: Vergabe des Nachführungsmandates 2026–2033

Das Nachführungsgeometermandat für die amtliche Vermessung für die Vertragsperiode 2026–2033 wurde an Mathias Bigler sowie an Adrian Weber und Philippe Brand (beide Nachfolger), GEOGRID AG, Thun, vergeben.

Die entsprechenden Nachführungsverträge wurden am 11. Dezember 2025 durch das Amt für Geoinformation des Kantons Bern genehmigt.

Gemeindeverwaltung Gemischte Gemeinde Oberried

Publiziert am 24.12.2025

Amt für Gemeinden und Raumordnung

Regierungsratsbeschluss

Gemischte Gemeinde Oberried am Brienzersee

Einsetzung besondere Verwaltung gemäss Art. 90 Bst. b Gemeindegesetz (GG; BSG 710.11)

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat mit Datum vom 17. Dezember 2025 Folgendes beschlossen:

  1. In der Gemischten Gemeinde Oberried am Brienzersee wird eine besondere Verwaltung gemäss Art. 90 Bst. b GG eingesetzt. Die besondere Verwaltung erhält die umfassenden Kompetenzen des Gemeinderates.
  2. Als besonderer Verwalter wird Herr André Chevrolet, ehemaliger Gemeindeschreiber der Gemischten Gemeinde Oberried, eingesetzt. Er wird beauftragt, die umfassende Aufgabenerfüllung des Gemeinderates wahrzunehmen, im Rahmen des Möglichen darauf hinzuwirken, dass der Gemeinderat der Gemischten Gemeinde Oberried ab dem 1. Januar 2027 wieder beschlussfähig wird, und dafür zu sorgen, dass die Gemischte Gemeinde Oberried bei den anstehenden Gesprächen mit der Einwohnergemeinde Brienz betreffend eine allfällige Fusion der beiden Gemeinden angemessen vertreten wird.
  3. Die besondere Verwaltung wird ab dem 1. Januar 2026 bis vorläufig maximal am 31. Dezember 2026 eingesetzt.
  4. Für die Kosten dieser besonderen Verwaltung wird bis am 31. Dezember 2026 ein Kostendach von Fr. 60'000.– zulasten der Gemischten Gemeinde Oberried am Brienzersee festgesetzt.  
  5. Der besondere Verwalter wird beauftragt, dem Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli zuhanden des Regierungsrats mindestens halbjährlich schriftlich Bericht zu erstatten.
  6. Es werden keine Gebühren für diese Verfügung erhoben.
  7. Einer allfälligen Beschwerde gegen den vorliegenden Entscheid wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern, Speichergasse 12, 3011 Bern, schriftlich in zwei Doppeln und begründet Beschwerde erhoben werden (Art. 74 ff. VRPG). Eine Beschwerde kann von der Partei, die mit einer minimalen Wahrscheinlichkeit ein schutzwürdiges Interesse an der Anfechtung hat, von ihrem gesetzlichen Vertreter oder einem bevollmächtigten Anwalt eingereicht werden (Art. 15 und 79a VRPG).

Publiziert am 24.12.2025

Einwohnergemeinde

Aufhebung der Verordnung Fürsorgefonds

In Anwendung von Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Ringgenberg an seiner Sitzung vom 16. Dezember 2025 die Verordnung Fürsorgefonds vom 21. Juni 2004 (812.11) per 31. Dezember 2025 ersatzlos aufgehoben hat.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Aufhebung der Verordnung Fürsorgefonds der Einwohnergemeinde Ringgenberg kann innert 30 Tagen seit Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden.

Gemeinderat Ringgenberg

Publiziert am 24.12.2025

Einwohnergemeinde

Aufhebung der Verordnung Schülerfonds

In Anwendung von Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Ringgenberg an seiner Sitzung vom 16. Dezember 2025 die Verordnung Schülerfonds vom 26. November 2001 (438.11) per 31. Dezember 2025 ersatzlos aufgehoben hat.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Aufhebung der Verordnung Schülerfonds der Einwohnergemeinde Ringgenberg kann innert 30 Tagen seit Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden.

Gemeinderat Ringgenberg

Publiziert am 24.12.2025

Einwohnergemeinde

Aufhebung der Verordnung Bankkonto Anlässe Schule

In Anwendung von Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Ringgenberg an seiner Sitzung vom 16. Dezember 2025 die Verordnung Bankkonto Anlässe Schule vom 31. Januar 2011 (432.21) per 31. Dezember 2025 ersatzlos aufgehoben hat.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Aufhebung der Verordnung Bankkonto Anlässe Schule der Einwohnergemeinde Ringgenberg kann innert 30 Tagen seit Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden.

Gemeinderat Ringgenberg

Publiziert am 24.12.2025

Stellenausschreibung

Gestalte unsere Gemeinde mit!

Die Einwohnergemeinde Schwanden bei Brienz sucht zur Verstärkung ihres Teams per 1. Januar 2026 oder nach Vereinbarung eine/n

Sachbearbeiter/-in Verwaltung 40–60%

(Jobsharing möglich)

Deine Aufgaben – vielseitig und nah am Puls der Gemeinde

  • Mitarbeit in den Bereichen Gemeindeschreiberei und Einwohner-/Fremdenkontrolle
  • Mitarbeit in der Bauverwaltung
  • Vorbereitung und Unterstützung bei Wahlen und Abstimmungen
  • Betreuung unserer Gemeinde-Website
  • Schalter- und Telefondienst, direkter Kontakt mit der Bevölkerung
  • Mithilfe bei der Lehrlingsausbildung

Das bringst Du mit

  • Kaufmännische Grundausbildung, idealerweise mit Erfahrung in der öffentlichen Verwaltung
  • Freude an genauer, selbständiger und verantwortungsvoller Arbeit
  • Stilsichere Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • Offenheit, Teamgeist und Interesse, unsere Gemeinde aktiv mitzugestalten

Wir bieten Dir

  • Ein abwechslungsreiches Aufgabengebiet in einem kleinen, motivierten Team
  • Zeitgemässe Arbeitsbedingungen mit flexiblen Einsatzmöglichkeiten
  • Die Chance, Dich fachlich und persönlich weiterzuentwickeln
  • Einen Arbeitsplatz, wo Sinnhaftigkeit und Nähe zur Bevölkerung spürbar sind

Klingt spannend?

Dann freuen wir uns auf Deine Bewerbung – auch gerne per Mail an pia.riesen@schwandenbrienz.ch. Dass Du mit uns die Gemeinde gestalten willst, ist für uns die grösste Motivation. Darum verzichten wir bei dieser Stelle auf ein Motivationsschreiben.

Bei Fragen gibt Dir Pia Riesen-Hauri, Gemeindeverwalterin, unter Telefon 033 521 44 55 gerne Auskunft.

Publiziert am 24.12.2025

Baupublikation

Gesuchsteller: Veselin Veselinov, Gubelstrasse 24, 6300 Zug.

Bauvorhaben: Import und Export sowie Handel mit Waren und Güter aller Art im In- und Ausland. Insbesondere werden folgende Güter gehandelt: Metalle (Stahl, Aluminium, Kupfer), Keramik / Stein und mineralische Baustoffe (z. B. Ziegel und Kalkstein).

Standort: Industriestrasse 19, Wilderswil, Parzelle Nr. 2218, Koordinaten 2’633’642 / 1’168’859.

Zone: UeO SF Halle 1.

Gewässerschutzzone: A.

Inventar: nicht inventarisiert.

Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?

Auflage- und Einsprachefrist bis 26. Januar 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Wilderswil

Publiziert am 24.12.2025

Eröffnung einer letztwilligen Verfügung

Meyer Liseli, geb. 23. April 1936, ledig, von Grindelwald BE, wohnhaft gewesen in 3803 Beatenberg, Altersheim, Schmockenstrasse 235, verstorben am 15. März 2024.

Letztwillige Verfügung vom 20. Juli 2019, in welcher die gesetzliche Erbfolge aufgehoben wurde.

Auflage im Notariat Reto Grogg, Spillstattstrasse 53, 3818 Grindelwald.

Allfällige Einsprachen sind innert Monatsfrist ab der dritten Publikation schriftlich an Notar Reto Grogg, Spillstattstrasse 53, 3818 Grindelwald, zu richten.

Der Beauftragte:
Reto Grogg, Notar

Publiziert am 24.12.2025

Einwohnergemeinde

Amtliche Vermessung: Vergabe des Nachführungsmandates 2026–2033

Das Nachführungsgeometermandat für die amtliche Vermessung für die Vertragsperiode 2026–2033 wurde an Adrian Weber sowie Mathias Bigler und Philippe Brand (beide Nachfolger), GEOGRID AG, Thun, vergeben.

Die entsprechenden Nachführungsverträge wurden am 15. Dezember 2025 durch das Amt für Geoinformation des Kantons Bern genehmigt.

Gemeinderat Ringgenberg

Publiziert am 24.12.2025

Einwohnergemeinde

Neufassung Personalverordnung – Genehmigung und Inkrafttreten

In Anwendung von Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung (GV, BSG 170.111) gibt der Gemeinderat Ringgenberg das Inkrafttreten der Neufassung der Personalverordnung inkl. der Anhänge I, II, III und IV bekannt.

Die Neufassung der Personalverordnung wurde an der Gemeinderatssitzung vom 4. November 2025 genehmigt und am 13. und 20. November 2025 im Anzeiger Interlaken öffentlich bekannt gemacht. Die Beschwerdefrist ist unbenutzt abgelaufen und die Personalverordnung inkl. der Anhänge I, II, III und IV in Rechtskraft erwachsen. Diese tritt per 1. Januar 2026 in Kraft.

Gleichzeitig wird die bisherige Personalverordnung inkl. der Anhänge I, II, III und IV vom 8. Dezember 2014 per 31. Dezember 2025 vollumfänglich aufgehoben und durch die Neufassung ersetzt.

Die Neufassung der Personalverordnung kann bei der Gemeindeverwaltung Ringgenberg bezogen oder online unter www.ringgenberg.ch eingesehen werden.

Gemeinderat Ringgenberg

Publiziert am 24.12.2025

Einwohnergemeinde

Aufhebung der Verordnung über die Internet-Bekanntgabe von öffentlichen Informationen

Aufgrund der kantonalgesetzlichen Grundlagen hat der Gemeinderat am 15. Dezember 2025 die Verordnung über die Internet-Bekanntgabe von öffentlichen Informationen per 31. Dezember 2025 aufgehoben.

Die aufgehobene Verordnung kann auf der Gemeindeverwaltung Beatenberg eingesehen werden. Zusätzlich ist die Verordnung auf www.beatenberg.ch (Gemeinde, Aktuell) aufgeschaltet.

Gegen die Aufhebung der Verordnung über die Internet-Bekanntgabe von öffentlichen Informationen kann innert 30 Tagen seit der vorliegenden Publikation (Frist bis 26. Januar 2026) beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde eingereicht werden.

Gemeinderat Beatenberg

Publiziert am 24.12.2025

Einwohnergemeinde

Lehrergehälter Primarstufe

Im Budget 2025 sind auf dem Konto Nr. 2120.3611.01 Lehrergehälter Primarstufe Fr. 140'000.– eingestellt. Gemäss den Akontorechnungen bis November 2025 und den daraus erfolgten Hochrechnungen betragen die Kosten im Rechnungsjahr 2025 etwa Fr. 179'000.–. Dies entspricht einer Budgetüberschreitung von Fr. 39'000.–. Die Abweichungen entstanden infolge eines Berechnungsfehlers.

Der Gemeinderat hat deshalb gestützt auf Artikel 112 Gemeindeverordnung des Kantons Bern und Artikel 10 Organisationsreglement der Einwohnergemeinde Beatenberg einen Nachkredit zu gebundenen Ausgaben für das Jahr 2025 im Betrag von Fr. 39'000.– für die Lehrergehälter Primarstufe beschlossen.

Gegen den Beschluss (Nachkredit zu gebundenen Ausgaben) kann innert 30 Tagen seit der vorliegenden Publikation bis am 26. Januar 2026 beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde eingereicht werden. 

Gemeinderat Beatenberg

Publiziert am 24.12.2025

Einwohnergemeinde

Entsorgung Tannenbaum

Das Tannenbaumverbrennen findet nicht mehr beim Häfeli in Bönigen statt – auf das Verbrennen der Bäume wird verzichtet.

Einwohnerinnen und Einwohner von Bönigen dürfen ihre Bäume ab Weihnachten bis zum 5. Januar 2026 in der dafür vorgesehenen Mulde auf dem Schulhausplatz Bönigen deponieren. Die Bäume werden anlässlich des «Erlebniswaldes Interlaken» nach Interlaken zur Höhematte transportiert.

Die Baumspende trägt nicht nur zum Erlebnis für Gäste aus nah und fern bei, sondern wird nach dem Event an Tierparks und Höfe in der Region weitergegeben.

Es gilt Folgendes zu beachten:

  • Die Tannenbäume müssen unbehandelt sowie ohne Weihnachtsschmuck, Beleuchtung und Kerzen abgegeben werden
  • Bevorzugt werden Bäume ab 1,60 Meter Höhe
  • Plastikbäume werden nicht angenommen
  • Abgabe auch direkt auf der Höhematte möglich: am 3., 5. und 6. Januar 2026. Alle Bringerinnen und Bringer erhalten dabei ein kleines Geschenk von Interlaken Tourismus.
Publiziert am 24.12.2025

Baupublikation

Gesuchstellerin: Elisabeth Wächter, Chänelgässli 3, 3806 Bönigen.

Projektverfasserin: Frutiger Bau GmbH, Gsteigstrasse 22, 3806 Bönigen.

Bauvorhaben: Sanierung Versickerungsanlage.

Standort: Chänelgässli 3, Parzelle Nr. 661, Koordinaten 2'634'38 / 1'170'629.

Zone: Kernzone A.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 26. Januar 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet im Doppel innert der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen, einzureichen. 

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portalebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Bauverwaltung Bönigen

Publiziert am 24.12.2025

Baupublikation

Gesuchsteller: Boss Adrian, vertreten durch Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Anbau Balkon, Einbau Dachfenster, Erweiterung Wohnraum DG.

Standort: Bussalpstrasse 42, Parzellen Nrn. 4689 und 4721, Koordinaten 2’644’590 / 1’164’773.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: Au.

Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreiten der Raumhöhe (Art. 67 BauV).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/258388

Auflage- und Einsprachefrist bis 23. Januar 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 17. Dezember 2025

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 24.12.2025

Einwohnergemeinde

Ausfall Kehrichtabfuhr Ost und West, Ausfall Kartonabfuhr West

Die Kehrichtabfuhr Ost und die Kartonabfuhr West fallen am Donnerstag, 25. Dezember 2025 (Weihnachten) aus, ebenso die Kehrichtabfuhr West am Freitag, 26. Dezember 2025 (Stephanstag). Keine Ersatzabfuhr.

Wir danken allen Einwohnerinnen und Einwohnern, die mit einer korrekten Entsorgung mithelfen, Interlaken sauber zu halten.

Die Teams von Bauverwaltung und Werkhof wünschen Ihnen frohe Festtage.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 24.12.2025

Einwohnergemeinde

Verkehrsmassnahmen 1. und 2. Januar 2026 (Open-Air-Konzert und Neujahrsfeuerwerk, Harder-Potschete)

Strassensperrungen

Das neue Jahr 2026 wird in Interlaken mit einem grossen Neujahrsfeuerwerk und einem Open-Air-Konzert begrüsst. Die Feierlichkeiten beginnen am 1. Januar bereits ab 13.00 Uhr mit Festwirtschaftsbetrieb auf dem Höheweg, danach folgen Open-Air-Konzerte. Um 19.45 Uhr wird das traditionelle Feuerwerk auf der Höhematte gestartet. Diese tollen Angebote werden wiederum Tausende von Besucherinnen und Besucher nach Interlaken locken. Damit der Start ins neue Jahr mit dem Rahmenprogramm und dem Feuerwerk allen Spass macht, sind einige Verkehrsmassnahmen nötig:

Strassensperrungen am 1. Januar

Höheweg

  • vom Hotel du Nord bis Einmündung Strandbadstrasse, am 1. Januar ab 5.00 Uhr, bis 2. Januar, 7.00 Uhr
  • vom Hotel Metropole bis Einmündung Strandbadstrasse, am 1. Januar ab 7.00 Uhr, bis 2. Januar, 7.00 Uhr
  • vom Hotel du Nord bis Einmündung Freiestrasse, am 1. Januar ab 11.00 bis 22.00 Uhr

Strandbadstrasse

  • von der Einmündung Höheweg bis Einfahrt Parkhalle Auditorium Congress Centre Kursaal am 1. Januar ab 7.00 Uhr bis 2. Januar, 7.00 Uhr

Klosterstrasse

  • ab Kreisel Lindenallee bis Höheweg, am 1. Januar ab 11.00 bis 22.00 Uhr

Schlossstrasse

  • am 1. Januar ab 11.00 bis 22.00 Uhr. Die Zufahrt zu den Hotels und Kirchen bleiben gewährt.

Alpenstrasse und Klosterstrasse (Strecke Savoy-Kreuzung bis Turnhallenkreisel) und Parkstrasse und Lindenallee (ab Freiestrasse in Richtung West)

  • Während des Feuerwerks müssen diese Abschnitte (19.30–20.45 Uhr) komplett gesperrt werden.

Alpenstrasse

Die Alpenstrasse wird als Rettungsachse benutzt und muss deshalb frei bleiben. Die Strecke vom Sonnenhof-Kreisel bis zur Freiestrasse bleibt von 12.00 bis 22.00 Uhr gesperrt (Anwohner gestattet).

Busparkplätze

  • Die Busparkplätze Kursaal Nord und Kursaal Ost (hinter Hotel Hapimag) stehen am 1. Januar ab 5.00 Uhr nicht zur Verfügung! Eine Zu- und Wegfahrt ist bis 2. Januar, 7.00 Uhr, nicht möglich!
  • Bitte Busparkplatz Waldeggstrasse und Bahnhof Ost benützen.

Parkplatzsituation, Shuttleservice, Extrazüge

Aufgrund der beschränkten Parkmöglichkeiten verweisen wir generell auf das offizielle Parking auf dem Flugplatzgelände: Autobahn A8 bis Ausfahrt Nr. 26 Interlaken Ost, danach bitte Beschilderung «TTM P&R» folgen oder «Expo». Von da aus werden Sie mit einem Shuttleservice direkt ins Zentrum von Interlaken gebracht.

  • Betriebszeiten des Shuttleservices: 13.00–21.00 Uhr
  • Die BLS sowie die SBB planen für die Rückreise nach dem Touch the Mountains Extrazüge

Buslinien

Die Kursbusse der Linie 103 und 108 werden bis 12.30 Uhr zwischen Interlaken West und Ost umgeleitet. Ab 12.45 bis 21.30 Uhr fallen alle Kurse der Linien 102 und 103 zwischen Interlaken West und Ost aus. Zwischen 19.00 und 20.50 auch jene der Linie 60. 

Bahn benützen! Die Haltestellen Jungfraustrasse, Kursaal und Drei Tannen werden den ganzen Tag nicht bedient.

Strassensperrungen 2. Januar

Die Feierlichkeiten in Interlaken gehen mit der traditionellen Harder-Potschete weiter. Auch dieser Anlass bedingt wiederum einige Verkehrsmassnahmen in Interlaken:

Sperrungen resp. Umzugsroute

  • Umzug um 14.00 Uhr: Marktplatz–Marktgasse–Stadthausplatz–Räuberegge–Bahnhofplatz–Postplatz–Marktplatz. Von 13.30 bis 15.00 Uhr ist auf dieser Strecke mit erheblichen Verkehrsbehinderungen und teilzeitlichen Sperrungen zu rechnen. Die Marktgasse ist von 10.00 bis ca. 18.00 Uhr für jeglichen Verkehr gesperrt.

Buslinien

Von 14.00 bis 15.30 Uhr fahren die Kursbusse via Alpenstrasse–Klosterstrasse–Höheweg–Bahnhof Ost. Die Haltestelle Kursaal und Jungfraustrasse werden nicht bedient.

Die Linien 104 und 105 (Ast Unterseen) werden von 13.30 bis 15.00 Uhr unterbrochen.

Die Haltestelle Centralplatz wird von 13.45 bis 15.45 Uhr nicht bedient.

Parkplatzsituation

Wir empfehlen, das Zentrum von Interlaken und Unterseen während des Anlasses grossräumig zu umfahren. Ohne Probleme erreichen Sie die Umzugsroute mit dem öffentlichen Verkehr oder zu Fuss.

Beachten Sie auch, dass das Parkplatzangebot eingeschränkt ist. Das Parkhaus Zentrum Interlaken beim Kunsthaus oder das Parkhaus Stedtlizentrum befinden sich in der Nähe des Anlasses und gewährleisten gute Zu- und Wegfahrten.

Wir wünschen einen erlebnisreichen Start ins neue Jahr 2026.

Polizeiinspektorat Interlaken

Publiziert am 24.12.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Denner AG, Grubenstrasse 10, 8045 Zürich.

Projektverfasserin: ckBern Architekten GmbH, Sandrainstrasse 15, 3007 Bern.

Bauvorhaben: Anbau unbeheiztes Aussenlager.

Standort: Lindenallee 102, Parzelle Nr. 414.

Nutzungszone: Überbauungsordnung 13, Mittleres Moos.

Inventar: keines.

Beanspruchte Ausnahme: Bauen vor der Baulinie Art. 96a BauG.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 26. Januar 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 24.12.2025

Gemischte Gemeinde

Strassensperrungen infolge Schutzwaldholzereiarbeiten vom 5. Januar bis 27. Februar 2026

Die Gemischte Gemeinde Iseltwald führt zwischen 5. Januar bis 27. Februar 2026 zwei Holzschläge im Bereich Brand und Chüebalm durch. Hierfür sind folgende Sperrungen notwendig:

Holzschlag Chüebalm

  • Gemeindestrasse ob Strandbad bis Wilzischwendi jeweils Montag bis Freitag, 7.30–17.00 Uhr. Es gibt keine Umleitung. Mit dem Fahrrad kann nicht um den Brienzersee gefahren werden.
  • Uferweg Giessbach–Iseltwald
  • Wanderweg durch den Holzschlag im Bereich Chüebalm
  • Wanderweg zum Fahrnihubel

Holzschlag Brand

  • Gemeindestrasse ab Abzweiger Geeren bis Strassenende Bärlouena
  • Hagweidstrasse ab Tangocher

Vielen Dank für die Kenntnisnahme und das Verständnis.

Gemeindeverwaltung Iseltwald

Publiziert am 24.12.2025

Einwohnergemeinde

Flyer «was-wo-wer» wird abgeschafft

Die Gemeinde Leissigen hat die Bevölkerung bisher mit dem Flyer «was-wo-wer» informiert.

Mit der neuen Website sind alle Inhalte nun online, übersichtlich, aktuell und jederzeit abrufbar verfügbar. Um die Informationsvermittlung moderner und effizienter zu gestalten, wird der Flyer ab 2026 nicht mehr gedruckt.

Besuchen Sie unsere Website und bleiben Sie stets auf dem neuesten Stand!

Leissigen, 15. Dezember 2025

Gemeinderat Leissigen

Publiziert am 24.12.2025

Gemischte Gemeinde

Schalteröffnungszeiten Weihnachten / Neujahr

Die Gemeindeverwaltung Lütschental hat über Weihnachten / Neujahr wie folgt geöffnet:

  • 24.–26. Dezember 2025: geschlossen
  • Montag, 29. Dezember 2025: 8.30–11.30 / 14.00–17.30 Uhr
  • 30. Dezember 2025–2. Januar 2026: geschlossen

Ab Montag, 5. Januar 2026, gelten wieder die gewohnten Öffnungszeiten.

Wir wünschen frohe Festtage und einen perfekten Start ins neue Jahr 2026!

Gemeindeverwaltung Lütschental

Publiziert am 24.12.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: H. Gosteli AG, Nando Gosteli, Metzgergasse 4, 3800 Matten.

Bauvorhaben: Neubau eines Verkaufshauses, Abriss eines Gewächshauses und Erneuerung des Vorplatzes.

Standort: Metzgergasse 4, 3800 Matten, Parzelle Nr. 535, Koordinaten 2'632’683 / 1’169’990.

Nutzungszone: Mischzone Dorf MD.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Hinweis: Naturgefahrengebiet mit geringer Gefähdrung, Wasser.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.

Auflage- und Einsprachefrist bis 26. Januar 2026.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734

Es wird auf die Gesuchsakten und Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 24.12.2025

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Bauherrschaft: Martin und Lorraine Klein-Jones, Ralligholzweg 8, 3658 Merligen.

Projektverfasser: Alain Zumbühl, Mittlere Strasse 3a, 3600 Thun.

Bauvorhaben: Diverse Grundrissänderungen im Haus 2 «Mozart»; Änderung der Aussentreppe auf der Nordseite des Hauses 2 «Mozart»; Änderung der Wegeführung der arealinternen Erschliessung; Änderung der Lage und Dimensionierung des Kinderspielplatzes und des Aufenthaltsbereichs; Anpassung der Fenstergrössen (insgesamt 13 Fenster).

Hinweis: Die Gemischte Gemeinde Oberried unterliegt dem ZWG.

Nutzung: Erstwohnungen.

Standort: Gemeinde Oberried, Panoramastrasse 37 und 39, Parzelle Nr. 1630.

Zone: Wohn- und Gewerbezone 2 (WG2).

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Auflage- und Einsprachestelle: Gemischte Gemeinde Oberried, Hauptstrasse 21, 3854 Oberried am Brienzersee.

Auflage- und Einsprachefrist bis 26. Januar 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Gemischte Gemeinde Oberried

Publiziert am 24.12.2025

Einwohnergemeinde

Anpassung der Verordnung Gehalt, Gehaltsaufstieg, Leistungs- und Treueprämien

Bekanntmachung gemäss Art. 45 ff. Gemeindeverordnung

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 8. Dezember 2025 eine Anpassung in der Verordnung Gehalt, Gehaltsaufstieg, Leistungs- und Treueprämien beschlossen. Die Anpassung tritt per 1. Januar 2026 in Kraft.

Gegen den Beschluss kann innert 30 Tagen seit Publikation beim Regierungsstatthalteramt-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde erhoben werden. Der neue Erlass kann bei der Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen gegen eine Gebühr gemäss gültigem Gebührenreglement bezogen oder vom Internet unter www.lauterbrunnen.ch heruntergeladen werden.

Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.

Gemeinderat Lauterbrunnen

Publiziert am 24.12.2025

Einwohnergemeinde

Anpassung der Verordnung über die Unterschrifts- und Finanzkompetenzen

Bekanntmachung gemäss Art. 45 ff. Gemeindeverordnung

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 8. Dezember 2025 Anpassungen in der Verordnung über die Unterschrifts- und Finanzkompetenzen beschlossen. Die Anpassung tritt per 1. Januar 2026 in Kraft.

Gegen den Beschluss kann innert 30 Tagen seit Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde erhoben werden. Der neue Erlass kann bei der Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen gegen eine Gebühr gemäss gültigem Gebührenreglement bezogen oder vom Internet unter www.lauterbrunnen.ch heruntergeladen werden.

Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.

Gemeinderat Lauterbrunnen

Publiziert am 24.12.2025

Einwohnergemeinde

Ersatzwahl in den Grossen Gemeinderat

Gestützt auf Artikel 28 Absatz 1 des Wahl- und Abstimmungsreglements wird für den Rest der laufenden Amtsdauer vom 5. Januar 2026 bis 31. Dezember 2028 als Mitglied des Grossen Gemeinderats und als Ersatz für den zurücktretenden Christian Nyffeler als gewählt erklärt: Marko Bozic, 1978, Waldeggstrasse 7, 3800 Interlaken.

Gegen diese Ersatzwahl kann innert zehn Tagen seit der vorliegenden Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde eingereicht werden.

Gemeinderat Interlaken

Publiziert am 24.12.2025

Einwohnergemeinde

Neujahrsapéro

Liebe Beatenbergerinnen und Beatenberger, liebe Gäste

Der Gemeinderat lädt Sie alle herzlich ein, am Neujahrsmorgen auf ein gutes neues Jahr anzustossen. Bei einem guten Schluck und einem kleinen Imbiss und mit guten Wünschen wollen wir das neue Jahr begrüssen.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch am

Neujahrsapéro

Donnerstag, 1. Januar 2026, von 11.00–13.00 Uhr in der Beatenberg Arena.

Wir wünschen allen ein glückliches neues Jahr, gute Gesundheit, viel Freude und Erfolg im 2026!

Gemeinderat Beatenberg

Publiziert am 24.12.2025

Einwohnergemeinde

Fakultatives Referendum

Der Gemeinderat Leissigen hat am 15. Dezember 2025 in Anwendung von Art. 11 Abs. 2 und Art. 25 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Leissigen vom 1. Januar 2019 im Sinn der Zuständigkeit folgenden Beschluss gefasst:

Der bestehende Verpflichtungskredit für die Überarbeitung des Baureglements ist von Fr. 48'000.– um Fr. 10'000.– auf insgesamt Fr. 58'000.– inkl. MwSt. zu erhöhen. Die Krediterhöhung ist notwendig, da die Projektgrundlagen für die Genehmigung noch präzisiert und ergänzt werden müssen.

Mindestens 5% der Stimmberechtigten können gegen diesen Beschluss schriftlich beim Gemeinderat Leissigen, Nythartweg 1, 3706 Leissigen, das Referendum ergreifen.

Stimmberechtigte: 838

Referendumsfrist: Montag, 26. Januar 2026

Leissigen, 16. Dezember 2025

Gemeinderat Leissigen

Publiziert am 24.12.2025

Einwohnergemeinde

Verordnungen

Der Gemeinderat Beatenberg hat am 15. Dezember 2025 folgende Verordnungen genehmigt:

  • 10. Teilrevision; Inkraftsetzung per 1. Januar 2026
    Personalverordnung vom 16. Dezember 2013
  • 1. Teilrevision; Inkraftsetzung per 1. Januar 2026
    Feuerwehrverordnung vom 16. Dezember 2013

Die Teilrevisionen können auf der Gemeindeverwaltung Beatenberg eingesehen oder gegen eine Gebühr bezogen werden. Zusätzlich sind die Verordnungen auf www.beatenberg.ch (Gemeinde, Online-Schalter, Reglemente/Verordnungen) aufgeschaltet.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen den Erlass der Teilrevisionen Personalverordnung und Feuerwehrverordnung kann innert 30 Tagen (Frist bis 26. Januar 2026) beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde eingereicht werden.

Gemeinderat Beatenberg

Publiziert am 24.12.2025

Einwohnergemeinde

Sperrung Parkplatz Eissportzentrum am 27. Dezember 2025

Am Samstag, 27. Dezember 2025, findet das Altjahrsderby der Beo Yetis statt. Deshalb wird der Parkplatz beim Eissportzentrum wie folgt abgesperrt und steht nur den Besucher:innen des Altjahrsderbys zur Verfügung:

  • Samstag, 27. Dezember 2025, 12.00–20.30 Uhr

Die Betroffenen werden gebeten, auf die übrigen öffentlichen Parkplätze beim Feldgässli oder bei der Brunngasse auszuweichen. 

Wir danken der Anwohnerschaft und der Bevölkerung für die Kenntnisnahme und das Verständnis. 

Sicherheitskommission Matten

Publiziert am 24.12.2025

Einwohnergemeinde

Abbrennen von Feuerwerk

Zum Jahreswechsel wird vermehrt Feuerwerk abgebrannt. Grundsätzlich ist das Abbrennen von Feuerwerk am 1. August und am 31. Dezember bewilligungsfrei. Gemäss Art. 10 des Polizeireglements der Gemeinde Lauterbrunnen darf Feuerwerk nur so abgebrannt werden, dass für Personen, Tiere und Sachen keine Gefährdung entsteht.

Der Gemeinderat bittet die Bevölkerung, zusätzlich folgende Punkte zu beachten:

  • Wenn grössere Feuerwerke abgebrannt werden, ist vorgängig der örtliche Feuerwehrkommandant zu informieren.
  • Da das Abbrennen von Feuerwerk am 31. Dezember nicht der lokalen Tradition entspricht, wird die Bevölkerung gebeten, möglichst auf das Abbrennen von Feuerwerk zu verzichten.
  • Wird trotzdem Feuerwerk abgebrannt, ist dies während des Kirchengeläutes in der Zeit von 23.45 bis 0.15 Uhr untersagt.

Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Gemeinderat Lauterbrunnen

Publiziert am 24.12.2025

Einwohnergemeinde

Kehrichtabfuhr über Weihnachten/Neujahr 2025/2026

Aufgrund von Feiertagen fallen zwei Freitagstouren Dorf/Kienholz an der Hauptstrasse ersatzlos aus:

  • Freitag, 26. Dezember 2025 fällt aus;
    Nachholung bzw. normale Tour: Dienstag, 30. Dezember 2025 (ganzes Dorf/Kienholz)
  • Freitag, 2. Januar 2026 fällt aus;
    Nachholung bzw. normale Tour: Dienstag, 6. Januar 2026 (ganzes Dorf/Kienholz)

Bitte das Sammelgut (AVAG-Kehrichtsäcke bzw. Container) frühestens am Vorabend ab 19.00 Uhr bis spätestens am Abfuhrtag um 7.00 Uhr bereitstellen.

Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 24.12.2025

Einwohnergemeinde

Tannenbaumspende für den Winter Park Interlaken

Bringen Sie Ihren Weihnachtsbaum und gestalten Sie den Winter Park Interlaken mit.

Vom 27. Dezember 2025 bis am 4. Januar 2026 können Sie Ihren Weihnachtsbaum auf dem Schulhausplatz Kienholz, Lauenenstrasse 18, 3855 Brienz deponieren.

Akzeptiert werden ausschliesslich natürliche Weihnachtsbäume in allen Grössen und Formen, die nicht behandelt und bei denen jeglicher Weihnachtsschmuck, Beleuchtung und Kerzen entfernt wurden. Bevorzugt werden Bäume ab 1,6 Meter Höhe. Plastikbäume und eingetopfte werden nicht angenommen.

Vom 10. Januar bis 1. März 2026 können Sie dann den fertigen Winter Park Interlaken kostenlos besuchen.

Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 24.12.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Hotel Lindenhof by Crossworld AG, Lindenhofweg 15, 3855 Brienz, vertreten durch Peter Wyler, Stockmatte, 3855 Brienz.

Projektverfasserin: Konzept Wyler, Stockmatte, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Umnutzung von bestehendem Restaurantsaal zu vier Hotelzimmern; Anbau Balkon Südfassade. Nicht öffentlicher Gastgewerbebetrieb ohne Alkoholausschank: 120 Sitzplätze innen (bisher 180 Sitzplätze) und 70 Sitzplätze auf der Terrasse (unverändert), 48 Gästezimmer mit 118 Gästebetten (bisher 44 Gästezimmer mit 110 Gästebetten); Öffnungszeiten: täglich bis 0.30 Uhr (unverändert).

Standort: Lindenhofweg 15, Parzelle Nr. 1288, Wohn- und Gewerbezone, Koordinaten 2’645’707 / 1’178’585.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahme: Unterschreiten Raumhöhe (Art. 67 BauV).

Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Januar 2026

Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 24.12.2025

Baupublikation

Gesuchstellerin: Daniela und Peter Feller, Unterdorfstrasse 35, 3072 Ostermundigen.

Projektverfasserin: GLB Thun/Oberland, GLB Oberland, Moosweg 11, 3645 Gwatt.

Bauvorhaben: Südlicher Anbau an EFH, um Wohnraum im Erdgeschoss zu erweitern, dadurch Enstehung Terrasse Obergeschoss, Erstellung neuer Gartengestaltung mit Terrasse, Sauna und Hotpot.

Standort: Aareweg 15, Parzelle Nr. 1437.

Zone: Wohnzone W2.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Januar 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet im Doppel innert der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portalebau.apps.be.ch).Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Bauverwaltung Bönigen

Publiziert am 24.12.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Sunrise GmbH, Mobile Infrastructure, Thurgauerstrasse 101B, 8152 Glattpark (Opfikon), Axians Schweiz AG, En Boudron H10, 1052 Le Mont sur Lausanne.

Projektverfasserin: Axians Schweiz AG, Pulverstrasse 8, 3063 Ittigen.

Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch für die Anwendung des Korrekturfaktors ohne bauliche Änderungen an der Mobilfunkanlage der Sunrise GmbH (BE453-4).

Hinweis: Es ist vorgesehen, die Antennen adaptiv, unter Anwendung des Korrekturfaktors KAA (gemäss Nachtrag zur Vollzugshilfe vom 23. Februar 2021), zu betreiben. Alle Voraussetzungen dazu (automatische Leistungsbegrenzung, angepasstes Qualitätssicherungssystem, angepasste NIS-Datenbank des Bakom) sind erfüllt. Die dazu eingesetzten Antennen vom Typ Huawei AAU5833D verfügen über genügend Sub-Arrays, um gemäss NISV Anh. 1 Ziff. 63 Abs. 3 einen minimalen Korrekturfaktor von 0,13 zuzulassen.

Standort: Seidenfadenstrasse 22a, Parzelle Nr. 721, Wohnzone W3, Koordinaten 2’630’816 / 1’170’621.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Januar 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten sowie auf die Amts- und Fachberichte verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 24.12.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AG, Kim Aberle, Spitalweg 19, 3900 Brig.

Projektverfasserin: cablex AG, Tannackerstrasse 7, 3073 Gümligen.

Bauvorhaben: Umbau und Verschiebung der best. Mobilfunkanlage mit neuem Mast und Antennen / INGO.

Hinweis: Es ist vorgesehen, die Antennen adaptiv, unter Anwendung des Korrekturfaktors KAA (gemäss Nachtrag zur Vollzugshilfe vom 23. Februar 2021), zu betreiben.

Standort: Seestrasse 117, Parzelle Nr. 81 (BR 314), Zone: UeO 9 Golfplatz, Koordinaten 2’629’126 / 1’169’718.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Januar 2025

Auflagestelle: Gemeinde Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten, die Amts- und Fachberichte sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 24.12.2025

Baupublikation

Gesuchsteller: Roger Bischoff, Büelgässli 20, 3812 Wilderswil.

Bauvorhaben: Umnutzung Erst- zu Zweitwohnung (Einliegerwohnung) und Einbau zusätzliches Fenster.

Standort: Büelgässli 20, Parzelle Nr. 794, Koordinaten 2’480’001 / 1’070’001.

Zone: Mischzone B.

Gewässerschutzzone: A.

Inventar: nicht inventarisiert.

Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?

Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Januar 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Wilderswil

Publiziert am 24.12.2025

Baupublikation

Gesuchstellerin: Staubbach AG, Im Rohr 424f, 3822 Lauterbrunnen.

Projektverfasserin: Forum 4 AG für Architektur, Rosenstrasse 2, 3800 Interlaken. 

Bauvorhaben: Dach- und Fassadensanierung sowie Montage einer Photovoltaik-Anlage auf der Dachfläche Süd.

Standort: Lauterbrunnen, Im Rohr, Gebäude Nr. 424f, Parzelle Nr. 3800, Koordinaten 2'635'950 / 1'160'330, Hotelzone A.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: keine.

Auflagestellen: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 19. Dezember 2025 bis 19. Januar 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 24.12.2025

Einwohnergemeinde

Protokollauflage

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2025 liegt in der Zeit vom 18. Dezember 2025 bis 17. Januar 2026 auf der Gemeindeverwaltung Schwanden öffentlich zur Einsichtnahme auf. Zudem kann das Protokoll ab 18. Dezember 2025 auf der Homepage www.schwandenbrienz.ch eingesehen werden. Während der Auflagefrist können beim Gemeinderat schriftlich Einsprachen gemacht werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll (Art. 68 Abs. 3 OgR).

Gemeinderat Schwanden

Publiziert am 24.12.2025

Baupublikation

Gesuchsteller und Projektverfasser: Stefan Osterwalder, Weidstrasse 10, 8803 Rüschlikon.

Bauvorhaben: Energetische Sanierung mit Wärmeerzeugerersatz.

Standort: Mürren, Brunnen, Gebäude Nr. 1015d, Parzelle Nr. 3879, Koordinaten 2'634'666 / 1'156'600, Wohnzone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: keine.

Auflagestellen:

  • Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
  • Tourismusbüro Mürren, 3825 Mürren

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 19. Dezember 2025 bis 19. Januar 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen (Gewährung von Erleichterung von Profilen Art. 16 Abs. 3 BewD). Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 24.12.2025

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten Weihnachten / Neujahr

Infolge der Feiertage sind sämtliche Büros der Gemeindeverwaltung in der Zeit vom 22. Dezember 2025 bis 2. Januar 2026 wie folgt geöffnet:

  • Montag, 22. Dezember 2025, ganzer Tag
  • Dienstag, 23. Dezember 2025, bis 11.30 Uhr
  • Mittwoch, 24. Dezember 2025, bis 11.30 Uhr
  • Montag, 29. Dezember 2025, ganzer Tag
  • Dienstag, 30. Dezember 2025, bis 11.30 Uhr
  • Mittwoch, 31. Dezember 2025, bis 11.30 Uhr

Ab Montag, 5. Januar 2026, gelten die ordentlichen Öffnungszeiten.

Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.

Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 24.12.2025

Einwohnergemeinde

Verkehrsfreie Dorfstrasse Silvester/Neujahr 2025/2026

Festwirtschaftsbetriebe im Freien entlang der Dorfstrasse

Strassensperrung Dorfstrasse vom 31. Dezember ab 23.00 Uhr bis 1. Januar um 2.00 Uhr.

Allgemeines Fahrverbot entlang der Dorfstrasse ab Kreuzung Endweg bis Parkplatz Graben ab 23.00 bis 2.00 Uhr.

  • Eine Umfahrung wird signalisiert.
  • Das Dorfzentrum kann nur zu Fuss erreicht werden.

 Auflagen und Bedingungen zur Durchführung der verkehrsfreien Abende

  • Die Dorfstrasse ist mit einem allgemeinen Fahrverbot belegt. Missachtung des Fahrverbotes wird mit dem Ordnungsbussenverfahren oder mittels einer Anzeige geahndet.
  • Ausnahmebewilligungen werden keine erteilt.
  • Für die Rettungskräfte ist ein Rettungskorridor von mindestens 3 m frei zu halten. Die Veranstalter entlang der Dorfstrasse sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Rettungsfahrzeuge jederzeit die Dorfstrasse durchfahren können.
  • Die Gehsteige und die Strasse dürfen erst nach Schliessung der Strasse benutzt werden. Vorher werden keine Installationen auf den Trottoirs und der Strasse geduldet.
  • Um 2.00 Uhr muss die Dorfstrasse wieder für den Verkehr frei sein. Es ist dafür zu sorgen, dass Festbänke, Tische usw. nicht mehr auf der Strasse und den Trottoirs stehen.
  • Die Festwirtschaftsbetriebe sind dafür verantwortlich, dass nach Öffnung der Strasse keine Ansammlungen von Besuchern die Strasse blockieren und die Verkehrsteilnehmer nicht durch betrunkene Gruppen belästigt werden.
  • Informieren Sie Ihre Gäste, dass es während der Strassensperrung keine Möglichkeit gibt, das Dorfzentrum mit dem Fahrzeug zu erreichen oder zu verlassen.

Abbrennen von Feuerwerk

  • Das Abbrennen von Feuerwerk ist in der Nacht vom 31. Dezember 2025 auf den 1. Januar 2026 grundsätzlich erlaubt und bedarf keiner Bewilligung. Aus Rücksicht auf die Wildtiere, Haustiere und Menschen bitten wir Sie aber, freiwillig auf Feuerwerk zu verzichten und so Ihren Beitrag zum Umwelt-, Tier- und Lärmschutz zu leisten. Besten Dank.
  • Auf dem Bärplatz wird ein öffentlich zugänglicher Abbrennplatz eingerichtet. Wir bitten Sie, die Anweisungen der anwesenden Feuerwehr zu beachten.

Gastgewerbe

  • In der Silvesternacht vom 31. Dezember 2025 auf den 1. Januar 2026 können die Gastgewerbebetriebe im Kanton Bern unbeschränkt offengehalten werden.
  • In den Nächten vom 1. auf den 2. Januar 2026 sowie vom 2. auf den 3. Januar 2026 sind die Gastgewerbebetriebe spätestens um 3.30 Uhr zu schliessen. Es sind keine zusätzlichen Überzeitbewilligungen erforderlich (Beschluss gestützt auf Art. 13 GGG).

Öffentlicher Verkehr / Moonliner

  • Moonliner ab Bahnhof Grindelwald, 1.15 und 3.15 Uhr
  • Moonliner ab Schwendi Hauptstrasse, 1.20 und 3.20 Uhr

Der Gemeinderat und der Bereich Sicherheit danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.

Für die kommenden Festtage entbieten wir Ihnen die besten Wünsche und für das neue Jahr gute Gesundheit, Glück und Erfolg.

Publiziert am 24.12.2025

Baupublikation

Gesuchstellerin: Hotel Gletschergarten AG, Obere Gletscherstrasse 1, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Ruch Architekten AG, Kirchgasse 1 1, 3860 Meiringen.

Bauvorhaben: Projektänderung Nr. 4 – Grundriss- und Fassadenanpassungen (bereits ausgeführt), unbeheizte Küchenerweiterung.

Standort: Dorfstrasse 203, Parzelle Nr. 971 Koordinaten  2’646’500 / 1’163’953.

Nutzungszone: UeO Fiescherblick.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/247584

Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Januar 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 9. Dezember 2025

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 24.12.2025

Baupublikation

Gesuchsteller: Zwahlen-Glatthard Peter und Doris, Heinrich Bosshard-Weg 2, 8483 Kollbrunn.

Projektverfasser: Blatter Hansedi, Schlösslistrasse 18, 6030 Ebikon.

Bauvorhaben: Abbruch Scheune, Neubau Autounterstand und Nebenräume, Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe, Montage PV-Anlage.

Standort: Terrassenweg 178a, Parzelle Nr. 1432, Koordinaten 2’646’930 / 1’164’600.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: Dachgestaltung (Art. 416 GBR).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/249571

Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Januar 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 9. Dezember 2025

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 24.12.2025

Baupublikation

Gesuchstellerin: Karin Rätzer, Gexistrasse 10, 5600 Lenzburg; Manfred Furrer, Turbinenstrasse 46, 8005 Zürich.

Projektverfasserin: von Allmen Architekten AG, Untere Bönigstrasse 10a, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Umbau einer Haushälfte, Sanierung der Gebäudehülle sowie Erweiterung des Wohnraums.

Standort: Schmockenstrasse 98, Parzelle Nr. 632, Koordinaten 2’626'311 / 1’171’176,  Landwirtschaftszone LWZ.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen:

  • Unterschreitung Raumhöhe (Art. 67 BauV)
  • Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 ff. RPG)

Hinweis: Naturgefahrengebiet mit mittlerer Gefahr, Rutschung. 

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/252646, e-Auflage eBau Nr. 2024-20464). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Januar 2026.

Es wird auf die Baugesuchsakten und die aufgestellten Pflöcke verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Beatenberg, 10. Dezember 2025

Bauverwaltung Beatenberg

Publiziert am 24.12.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Schlunegger Peter, Wellenacher 17, 3800 Unterseen.

Projektverfasserin: ABS Immobilien AG, Vorholzstrasse 12, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Teilweiser Abbruch Holzschopf; Anbau Lagergebäude mit Erstwohnung im Dachgeschoss.

Standort: Sendlistrasse 5, Parzelle Nr. 842.

Nutzungszone: Sonderbauvorschriften Gewerbezone «Im Moos» SBV 3.

Inventar: keine.

Beanspruchte Ausnahme: Unterschreitung Strassenabstand nach Art. 80 SG.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Januar 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 24.12.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Zumsy AG, Klostergässli 5, 3800 Matten.

Projektverfasserin: Holinger AG, Kasthoferstrasse 23, 3006 Bern.

Bauvorhaben: Ersatz der bestehenden Trennwand durch Stahlstützen und Einbau neuer Trennwände in den Süd-Balkonen.

Standort: Klostergässli 3, 3800 Matten, Parzelle Nr. 268, Koordinaten 2'632’568 / 1’170’222.

Nutzungszone: Zone öffentliche Nutzung, ZöN C.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Hinweis: Naturgefahrengebiet mit geringer Gefährdung, Wasser.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.

Auflage- und Einsprachefrist bis am 19. Januar 2025.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 24.12.2025

Einwohnergemeinde

Protokollauflage

Der Gemeinderat hat dem Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2025 gemäss Artikel 42 Organisationsreglement zugestimmt. Es liegt ab 18. Dezember 2025 bis am 19. Januar 2026 bei der Gemeindeverwaltung Beatenberg öffentlich auf. Zusätzlich ist das Protokoll auf www.beatenberg.ch (Gemeinde, Aktuell) aufgeschaltet. Einsprachen sind schriftlich innert 30 Tagen seit der vorliegenden Publikation (Frist bis 19. Januar 2026) an den Gemeinderat zu richten.

Sofern keine Einsprache eingeht, gilt das Protokoll als genehmigt.

Gemeinderat Beatenberg

Publiziert am 24.12.2025

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Weihnachten/Neujahr 

Die Gemeindeverwaltung Unterseen bleibt über die Festtage wie folgt geschlossen:

  • Mittwoch, 24. Dezember, Nachmittag, bis Freitag, 26. Dezember 2025
  • Mittwoch, 31. Dezember, Nachmittag, bis Freitag, 2. Januar 2026

Ab Montag, 5. Januar 2026, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. 

Wir bitten Sie um Kenntnisnahme und danken für Ihr Verständnis.

Der Einwohnergemeinderat

Publiziert am 24.12.2025

Gemischte Gemeinde

Öffnungszeiten Weihnachten/Neujahr

Über die Festtage gelten für die Gemeindeverwaltung Iseltwald folgende Öffnungszeiten:

  • Montag, 22. Dezember 2025, 9.00–11.00 Uhr
  • Dienstag, 23. Dezember 2025, 9.00–11.00 Uhr
  • Mittwoch, 24. Dezember 2025, geschlossen
  • Donnerstag, 25. Dezember 2025, geschlossen
  • Freitag, 26. Dezember 2025, geschlossen
  • Montag, 29. Dezember 2025, 9.00–11.00 Uhr
  • Dienstag, 30. Dezember 2025, 9.00–11.00 Uhr
  • Mittwoch, 31. Dezember 2025, geschlossen
  • Donnerstag, 1. Januar 2026, geschlossen
  • Freitag, 2. Januar 2026, geschlossen

Ab Montag, 5. Januar 2026, gelten wieder die gewohnten Öffnungszeiten.        

Wir wünschen der Bevölkerung frohe Festtage und alles Gute im neuen Jahr.

Gemeindeverwaltung Iseltwald

Publiziert am 24.12.2025

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Weihnachten / Neujahr 2025/26

Die Gemeindeverwaltung Hofstetten bleibt von Montag, 22. Dezember 2025, bis Freitag, 2. Januar 2026, geschlossen.

Ab Montag, 5. Januar 2026, gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten.

Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen schöne Festtage und alles Gute im neuen Jahr.

Gemeinderat und Gemeindeverwaltung Hofstetten

Publiziert am 24.12.2025

Einwohnergemeinde

Kehrichtabfuhr über Weihnachten/Neujahr 2025/2026

Aufgrund von Feiertagen fallen zwei Freitagstouren Dorf/Kienholz an der Hauptstrasse ersatzlos aus:

  • Freitag, 26. Dezember 2025 fällt aus;
    Nachholung bzw. normale Tour: Dienstag, 30. Dezember 2025 (ganzes Dorf/Kienholz)
  • Freitag, 2. Januar 2026 fällt aus;
    Nachholung bzw. normale Tour: Dienstag, 6. Januar 2026 (ganzes Dorf/Kienholz)

Bitte das Sammelgut (AVAG-Kehrichtsäcke bzw. Container) frühestens am Vorabend ab 19.00 Uhr bis spätestens am Abfuhrtag um 7.00 Uhr bereitstellen.

Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 18.12.2025

Einwohnergemeinde

Tannenbaumspende für den Winter Park Interlaken

Bringen Sie Ihren Weihnachtsbaum und gestalten Sie den Winter Park Interlaken mit.

Vom 27. Dezember 2025 bis am 4. Januar 2026 können Sie Ihren Weihnachtsbaum auf dem Schulhausplatz Kienholz, Lauenenstrasse 18, 3855 Brienz deponieren.

Akzeptiert werden ausschliesslich natürliche Weihnachtsbäume in allen Grössen und Formen, die nicht behandelt und bei denen jeglicher Weihnachtsschmuck, Beleuchtung und Kerzen entfernt wurden. Bevorzugt werden Bäume ab 1,6 Meter Höhe. Plastikbäume und eingetopfte werden nicht angenommen.

Vom 10. Januar bis 1. März 2026 können Sie dann den fertigen Winter Park Interlaken kostenlos besuchen.

Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 18.12.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Hotel Lindenhof by Crossworld AG, Lindenhofweg 15, 3855 Brienz, vertreten durch Peter Wyler, Stockmatte, 3855 Brienz.

Projektverfasserin: Konzept Wyler, Stockmatte, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Umnutzung von bestehendem Restaurantsaal zu vier Hotelzimmern; Anbau Balkon Südfassade. Nicht öffentlicher Gastgewerbebetrieb ohne Alkoholausschank: 120 Sitzplätze innen (bisher 180 Sitzplätze) und 70 Sitzplätze auf der Terrasse (unverändert), 48 Gästezimmer mit 118 Gästebetten (bisher 44 Gästezimmer mit 110 Gästebetten); Öffnungszeiten: täglich bis 0.30 Uhr (unverändert).

Standort: Lindenhofweg 15, Parzelle Nr. 1288, Wohn- und Gewerbezone, Koordinaten 2’645’707 / 1’178’585.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahme: Unterschreiten Raumhöhe (Art. 67 BauV).

Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Januar 2026

Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 18.12.2025

Baupublikation

Gesuchstellerin: Daniela und Peter Feller, Unterdorfstrasse 35, 3072 Ostermundigen.

Projektverfasserin: GLB Thun/Oberland, GLB Oberland, Moosweg 11, 3645 Gwatt.

Bauvorhaben: Südlicher Anbau an EFH, um Wohnraum im Erdgeschoss zu erweitern, dadurch Enstehung Terrasse Obergeschoss, Erstellung neuer Gartengestaltung mit Terrasse, Sauna und Hotpot.

Standort: Aareweg 15, Parzelle Nr. 1437.

Zone: Wohnzone W2.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Januar 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet im Doppel innert der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portalebau.apps.be.ch).Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Bauverwaltung Bönigen

Publiziert am 18.12.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Sunrise GmbH, Mobile Infrastructure, Thurgauerstrasse 101B, 8152 Glattpark (Opfikon), Axians Schweiz AG, En Boudron H10, 1052 Le Mont sur Lausanne.

Projektverfasserin: Axians Schweiz AG, Pulverstrasse 8, 3063 Ittigen.

Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch für die Anwendung des Korrekturfaktors ohne bauliche Änderungen an der Mobilfunkanlage der Sunrise GmbH (BE453-4).

Hinweis: Es ist vorgesehen, die Antennen adaptiv, unter Anwendung des Korrekturfaktors KAA (gemäss Nachtrag zur Vollzugshilfe vom 23. Februar 2021), zu betreiben. Alle Voraussetzungen dazu (automatische Leistungsbegrenzung, angepasstes Qualitätssicherungssystem, angepasste NIS-Datenbank des Bakom) sind erfüllt. Die dazu eingesetzten Antennen vom Typ Huawei AAU5833D verfügen über genügend Sub-Arrays, um gemäss NISV Anh. 1 Ziff. 63 Abs. 3 einen minimalen Korrekturfaktor von 0,13 zuzulassen.

Standort: Seidenfadenstrasse 22a, Parzelle Nr. 721, Wohnzone W3, Koordinaten 2’630’816 / 1’170’621.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Januar 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten sowie auf die Amts- und Fachberichte verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 18.12.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AG, Kim Aberle, Spitalweg 19, 3900 Brig.

Projektverfasserin: cablex AG, Tannackerstrasse 7, 3073 Gümligen.

Bauvorhaben: Umbau und Verschiebung der best. Mobilfunkanlage mit neuem Mast und Antennen / INGO.

Hinweis: Es ist vorgesehen, die Antennen adaptiv, unter Anwendung des Korrekturfaktors KAA (gemäss Nachtrag zur Vollzugshilfe vom 23. Februar 2021), zu betreiben.

Standort: Seestrasse 117, Parzelle Nr. 81 (BR 314), Zone: UeO 9 Golfplatz, Koordinaten 2’629’126 / 1’169’718.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Januar 2025

Auflagestelle: Gemeinde Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten, die Amts- und Fachberichte sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 18.12.2025

Einwohnergemeinde

Beschlüsse des Grossen Gemeinderats 

Der Grosse Gemeinderat hat am 9. Dezember 2025 folgende Beschlüsse gefasst:

Wahl des Büros des Grossen Gemeinderats für das Jahr 2026

  • Präsident: Schenk Daniel, SVP
  • 1. Vizepräsident: Reichen Josia, EDU
  • 2. Vizepräsidentin: Thali Irene, SP/Grüne/JLB
  • Stimmenzählerin: Foiera Franziska, GLP
  • Stimmenzählerin: Züllig Lara May, SP/Grüne/JLB

Ersatzwahl in die Geschäftsprüfungskommission

Auf Antrag der FDP und als Ersatz für den zurücktretenden Paul Michel wird Corinne Feller für den Rest der laufenden Amtsdauer vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2028 als Mitglied der Geschäftsprüfungskommission gewählt.

Gesamterneuerung Aula 2025, Planungskredit

Für die Wiederaufnahme und Weiterbearbeitung des Projekts Gesamterneuerung Aula 2025 wird ein Planungskredit von Fr. 340'000.– bewilligt.

Sanierungskonzept Liegenschaften Gemeinde Interlaken (Umsetzung Motion Aulbach)

Der Vorgehensvorschlag für das Sanierungskonzept der gemeindeeigenen Bauten und Anlagen (Umsetzung der Motion Aulbach, Sanierungskonzept) wird genehmigt.

Freiluft- und Hallenbad Bödeli AG, Defizitbeitrag 2026/2027 und Planungskosten 2026

  1. Der Freiluft- und Hallenbad Bödeli AG werden als Übergangslösung zur auslaufenden Leistungsvereinbarung 2006–2025 für 2026 und 2027 Gemeindebeiträge ausgerichtet, deren Aufteilung auf die drei Bödeligemeinden nach dem Spezialbödelischlüssel Bödelibad erfolgt.
  2. Der Grosse Gemeinderat bewilligt hierfür einen Verpflichtungskredit (Rahmenkredit) von Fr. 501'250.–. Dieser setzt sich zusammen aus je Fr. 220'550.– für Defizitbeiträge 2026 und 2027 sowie Fr. 60'150.– für die Planung der Sanierung des Freiluft- und Hallenbads Bödeli zulasten der Investitionsrechnung 2026.
  3. Die Zustimmung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die finanzkompetenten Organe der Einwohnergemeinden Matten und Unterseen sowohl für das Jahr 2026 als auch fristgerecht für das Jahr 2027 ihre jeweiligen Beiträge beschliessen. 

Umwandlung Dienstbarkeit von touristischer Nutzung in Erstwohnungen mit langfristiger Vermietung (Parzelle Nr. 1998, Howell Guisan AG, Haus A)

Die Umwandlung der Dienstbarkeit auf der Parzelle I-Gbbl. Nr. 1998 von touristischer Nutzung in Erstwohnungen mit langfristiger Vermietung, einhergehend mit einem Einnahmeverzicht von Fr. 700'000.– (Differenz Baulandwert) – unter dem Vorbehalt einer Rückerstattungspflicht bei Weiterverkauf und eines Vorkaufsrechts der Gemeinde –, wird abgelehnt.

Rechtsmittel

Gegen die obigen Beschlüsse kann beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, innert dreissig Tagen (gegen die Wahl des Büros des Grossen Gemeinderats und die Kommissionsersatzwahl innert zehn Tagen) ab der vorliegenden Publikation Beschwerde eingereicht werden.

Publiziert am 18.12.2025

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