Bauherrschaft: Post Immobilien AG, Wankdorfallee 4, 3030 Bern.
Bauvorhaben: Installation eines zusätzlichen Splittgeräts an der Fassade zur Kühlung der Büroräumlichkeiten.
Standort: Marktgasse 1, Parzelle Nr. 897.
Nutzungszone: Mischzone MK 3.
Inventar: Schützenswertes K-Objekt, Baugruppe D, Ortsblidgestaltungsbereich.
Beanspruchte Ausnahme: Verzicht auf Abwärmenutzung nach Art. 44 Abs. 2 KEnG.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Oktober 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Interlaken
Gesuchstellerin: Hausmann Andrea Linda, Hubelgässli 30, 3818 Grindelwald.
Projektverfasser: Fischer Marcel Heizungen, Sanitär, Solarsysteme und Planungen, Grindelwaldstrasse 62, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch eine aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe.
Standort: Hubelgässli 30, Parzelle Nr. 3481, Koordinaten 2’645’330 / 1’164’235.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/242169
Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Oktober 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 5. September 2025
Bauverwaltung Grindelwald
Bauherrschaft: Alex und Johanna Brennwald, Rebhalde 29, 8903 Birmensdorf ZH. Vertretung mit Vollmacht: Konzept Wyler AG, Nico di Franco, Stockmatten, 3855 Brienz.
Projektverfasserin: Konzept Wyler AG, Nico di Franco, Stockmatten, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Einbau WC/Dusche und sechs Dachflächenfenster (pro Dachseite 3 Stück auf gleicher Flucht).
Standort: Totzweg 34, Parzelle Nr. 2942.
Zone: Landwirtschaftszone (LWZ).
Ausnahme: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 20. Oktober 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Parkplatz- und Strassensperrung / Verkehrserschwerung infolge des 69. Brienzerseelaufs
Am 11. und 12. Oktober 2025 findet in Bönigen der 69. Brienzerseelauf statt. Für den Anlass werden folgende Parkplatz- und Strassensperrungen vorgenommen:
Generell ist auf dem gesamten Gemeindegebiet mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen.
Sicherheitskommission Bönigen
Änderung Organisationsverordnung
Der Gemeinderat hat am 10. September 2025 die Änderung der Organisationsverordnung betreffend Unterstellung der Stabsstelle Human Resources (HR) beschlossen. Die Änderung kann auf der Website (www.interlaken-gemeinde.ch/politik/reglemente/1-155.411) eingesehen oder am Schalter der Einwohnerdienste Interlaken bezogen werden. Die Änderung tritt per 1. Oktober 2025 in Kraft. Gegen diese Änderung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken, Schloss 1, 3800 Interlaken, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Gemeinderat Interlaken
Meier geb. Schmid Klara (genannt «Claire»), geb. 20. April 1933, von Bülach ZH, verwitwet, wohnhaft gewesen in 3800 Matten b. Interlaken, Lärchenweg 31, verstorben am 13. August 2025.
Letztwillige Verfügung mit Abänderung der gesetzlichen Erbfolge.
Die letztwillige Verfügung liegt beim beauftragten Notariat Frieden, Marktgasse 30, 3800 Interlaken, zur Einsicht auf.
Einsprachen sind innert Monatsfrist ab der dritten Publikation schriftlich bei der beauftragten Notarin einzureichen.
Interlaken, 16. September 2025
Caroline Frieden Di Luca, Notarin
Übungsänderung
Die Spezialübung Herbst ganze Wehr von Dienstag, 14. Oktober 2025, muss aus organisatorischen Gründen vorverschoben werden.
Ersatztermin: Montag, 13. Oktober 2025, 19.30 Uhr
Nicht- oder zu spätes Erscheinen wird nach Reglement bestraft. Als Entschuldigungsgründe gelten: Krankheit, Unfall mit Arztzeugnis, schwere Erkrankung oder Todesfall in der Familie, begründete Ortsabwesenheit von mehreren Tagen infolge Militärs, Zivilschutzes, Ferien, Arbeit und Tätigkeiten im Auftrag des Gemeinderates, welche Gemeindeangelegenheiten betreffen. Entschuldigungsgesuche sind spätestens 8 Tage nach der Übung beim Feuerwehrkommando schriftlich einzureichen.
Habkern, 18. September 2025
Feuerwehr Habkern
Bauherrschaft: Patrizia und Kevin Michel, Weltpoststrasse 3e, 3015 Bern.
Projektverfasserin: Burn Architektur Ingenieur AG, Erlenweg 1, 3715 Adelboden.
Bauvorhaben: Abbruch Gebäude Nrn. 7 und 7a; Neubau Zweifamilienhaus mit Studio; Ersatz Schopf mit neuem Carport.
Standort: Kreuzweg 7 und 7a, Parzelle Nr. 3049, Wohn- und Gewerbezone WG2, Koordinaten 2’646’839 / 1’177’964.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: blau.
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 20. Oktober 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Coffee Switzerland SA, Rue du Théâtre 9, 1820 Montreux.
Projektverfasserin: brönnimann architekten ag, Neugasse 10, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Umnutzung von Seminarräumen in einen Coffeeshop, Einbau neues IV-WC und Reklame an der Südfassade. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb ohne Alkoholausschank; 22 Sitzplätze innen, Öffnungszeiten: täglich bis 22.00 Uhr.
Standort: Blumenstrasse 8, Parzelle Nr. 933, Mischzone MK mit GZ, Koordinaten 2’631’796 / 1’170’586.
Schutzzonen und -objekte: Gewässerschutzbereich Au, Baugruppe B, Ortsbildgestaltungsbereich (Art. 511 GBR); umliegende schützenswerte Objekte.
Auflage- und Einsprachefrist bis 20. Oktober 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profilierung / Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Infolge Neuorientierung des bisherigen Stelleninhabers suchen wir per sofort oder nach Vereinbarung eine/n
Sachbearbeiter/-in (60–100 %) Baubewilligungsverfahren, Baupolizei, Planung
Ihre Aufgaben
Anforderungen
Wir bieten ein vielseitiges und abwechslungsreiches Aufgabengebiet mit Verantwortung, Besoldung nach Reglement der Gemeinde im Rahmen der kantonalen Besoldungsordnung, einen gut ausgestatteten Arbeitsplatz und sehr gute Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten.
Sind Sie interessiert? Bei Fragen steht Ihnen Sina Gerber, Telefon 033 854 14 43, gerne zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung, die Sie mit den üblichen Unterlagen elektronisch an erika.brawand@gemeinde-grindelwald.ch oder per Post an den Gemeinderat, Personelles, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, senden.
Teilsperrung Parkplatz Eissportzentrum
Anlässlich einer Belegung der Truppenunterkunft ALST durch die Schweizer Armee wird ein Teil des Hauptparkplatzes beim Eissportzentrum abgesperrt und kann nicht für das Parkieren benützt werden:
Die Betroffenen werden gebeten, die Signalisation zu beachten und auf die übrigen Parkfelder des Parkplatzes Eissportzentrum oder allenfalls auf die übrigen öffentlichen Parkplätze (Feldgässli, Brunngasse) auszuweichen.
Wir danken für das Verständnis.
Sicherheitskommission Matten
Ausschreibung Zwischennutzung der Des-Alpes-Wiese
Der Gemeinderat hat für die Legislatur 2025–2028 entschieden, eine Zwischennutzung auf dem Des-Alpes-Areal zu ermöglichen.
Folgende Bedingungen gelten:
Die Gesuche sind online an bauverwaltung@interlaken.ch zu senden. Ein Gesuch besteht aus maximal fünf Seiten und enthält den Angebotsbeschrieb, Lageplan und ein Nutzungskonzept. Physisch eingereichte Gesuche werden nicht berücksichtigt.
Eingabefrist: 30. September 2025.
Das ausgewählte Projekt wird Mitte November kommuniziert.
Gemeinderat Interlaken
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung
Aufgrund eines auswärtigen Termins bleibt die Gemeindeverwaltung an folgendem Tag geschlossen:
Ab Dienstag, 23. September 2025, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da:
Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Gemeindeverwaltung Brienzwiler
Bauherrschaft: Adrian Kehrli und Magdalena Bayer, Buscheliweg 1, 3855 Brienz.
Projektverfasserin: Houseler AG, Marianne Imesch, Museumsstrasse 25, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Energetische Sanierung und Umbau Wohnhaus durch Anpassung der Räume, Anpassung Fassadengestaltung, Dachneigung und Lukarne.
Standort: Buscheliweg 1, Parzelle Nr. 2042.
Zone: Dorfkernzone (DK).
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 20. Oktober 2025.
Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz, BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Gesuchsteller und Projektverfasser: Hofmann Daniel, Salzmannseggstrasse 7, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Ersatz Elektroheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Salzmannseggstrasse 7, Parzelle Nr. 3298, Koordinaten 2’644’942 / 1’164’094.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/242275
Auflage- und Einsprachefrist bis 20. Oktober 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 15. September 2025
Bauverwaltung Grindelwald
Bauherrschaft: Sunrise GmbH, Thurgauerstrasse 101B, 8152 Glattpark (Opfikon).
Vertreterin und Projektverfasserin: Cablex AG, Tannackerstrasse 7, 3073 Gümligen.
Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch: Korrekturfaktor adaptiver Antennen für Sunrise GmbH (ohne Änderungen an der Mobilfunkanlage).
Standort: Höheweg 37, Parzelle Nr. 175.
Nutzungszone: Sonderbauvorschriften 1 «Hotel Metropole».
Inventar: Gebäude teils im Ortsbildgestaltungsbereich sowie in der Baugruppe E.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 20. Oktober 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Verkehrsbehinderungen / Strassensperrungen Spillstattstrasse / Geissstutz
Ab 1. bis 15. Oktober 2025
Infolge Vorbereitungs- und Belagsarbeiten ist im Bereich Spillstattstrasse bis Geissstutzstrasse mit Verkehrsbehinderungen und Wartezeiten zu rechnen. Für Fussgänger ist der Durchgang gewährleistet.
Infolge Belagseinbau ist:
Die Belagsarbeiten können witterungsbedingt verschoben werden.
Bus Linie 122: Die Haltestellen Gemeindehaus, Salzmannsegg, Tuftbach, Stein und Stutz werden am 10. Oktober 2025 nicht bedient. Bitte beachten Sie den Onlinefahrplan.
Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.
Wir bauen für Sie und bitten die Anstösser/-innen und Verkehrsteilnehmer/-innen um Verständnis.
Gerber & Troxler AG, Bauverwaltung Grindelwald
Strassensperrung Allmend–Wengernalp, Wengen
Die Strasse Allmend–Wengernalp (ab Hanneggbrücke) wird aufgrund der Naturstrassensanierung ab dem 29. September 2025 bis zur Schneeschmelze im Frühling 2026 gesperrt.
Für Fussgänger und Fahrradfahrer ist der Durchgang zu Fuss möglich. Für Fahrzeuge ist die Strasse vollständig gesperrt. Zwischen dem 29. September und dem 13. Oktober 2025 besteht eine Umfahrungsmöglichkeit via Steinboden Richtung Wengernalp. Bei der Umleitung via Steinboden Richtung Wengernalp ist zu beachten, dass beim Tunnel der Wengernalp eine Grössenbeschränkung von 2 m Höhe und 2 m Breite besteht.
Bitte beachten Sie die Signalisationen und Hinweise vor Ort.
Wir danken für Ihre Kenntnisnahme und Ihr Verständnis.
Einwohnergemeinde Lauterbrunnen
Als Ergänzung für den Fachbereich Sicherheit sucht die Einwohnergemeinde Lauterbrunnen per 1. Januar 2026 oder nach Vereinbarung eine/n
technische/n Mitarbeiter*in Sicherheit (80–100%)
Ihre Aufgabenbereiche
Wir wünschen
Wir bieten
Sind Sie interessiert?
Dann senden Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis am 30. September 2025 an die Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, Personalkommission, Gsteigermatte 459 B, 3822 Lauterbrunnen, oder per E-Mail an gemeinde@lauterbrunnen.ch.
Für weitere Informationen steht Ihnen Marcel Sarro, Fachbereichsleiter Sicherheit, gerne zur Verfügung: Telefon 033 856 50 59.
Gesuchstellerin und Projektverfasserin: Franziska Stalder, Hubelstrasse 7, 3805 Goldswil b. Interlaken.
Bauvorhaben: Umnutzung der bestehenden zwei 2½-Zimmer-Wohnungen im Obergeschoss von Erstwohnungen zu Zweitwohnungen.
Standort: Hubelstrasse 7, Gbbl. Nr. 2496, Koordinaten 2’633’336 / 1’171’690.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: keine.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Naturgefahren: keine.
Ausnahmen: keine
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2025-11900). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 20. Oktober 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Ringgenberg, 15. September 2025
Bauverwaltung Ringgenberg
Aufhebung Wanderweg ab Parkplatz Glooten
Mit der Sanierung der A8 wurde durch das Astra der Parkplatz Glooten mit einem festen Zaun umgeben. Die Wanderweghauptroute kann somit nicht mehr ab dem Parkplatz Glooten begangen werden.
Der Gemeinderat Iseltwald hat den Antrag gestellt, dieses Teilstück nun aufzuheben. Die Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern, Tiefbauamt, Oberingenieurkreis I, hat dieser Aufhebung zugestimmt.
Die Signalisation wird in nächster Zeit angepasst.
Gemeinderat Iseltwald
Belagsarbeiten Amisbühlstrasse
Ab 6. Oktober 2025 (KW 41) werden Belagsarbeiten am Strassenabschnitt vor der Amisbühlstrasse 51 durchgeführt. Während der Vorarbeiten kann es zwischen 7.30 und 18.00 Uhr zu Wartezeiten kommen. Zwischen 18.00 und 7.30 Uhr ist die Durchfahrt gewährleistet – wir bitten Sie jedoch, vorsichtig zu fahren.
Am Mittwoch, 8., oder Donnerstag, 9. Oktober 2025, ist der Strassenabschnitt zwischen 7.30 und 19.00 Uhr gesperrt. Bitte beachten Sie die Aushänge vor Ort. Eine Umfahrung via Habkern ist möglich. Die Baustelle kann zu Fuss passiert werden. Nach 19.00 Uhr kann die Strasse befahren werden – mit Ausnahme von Fahrzeugen mit Stollenpneus.
Ab Freitag, 10. Oktober 2025, ist die Strasse wieder normal befahrbar.
Bei Fragen steht Ihnen die Bauverwaltung Beatenberg, Telefon 033 841 81 25 / bauverwaltung@beatenberg.ch, gerne zur Verfügung.
Wir danken Ihnen bereits jetzt für Ihr Verständnis.
Bauverwaltung Beatenberg
Gesuchstellerin: Lehmann Cindy, vertreten durch Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Thermische Sanierung Chalet, Installation aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Kirchbodenstrasse 24, Parzelle Nr. 3720, Koordinaten 2’644’370 / 1’163’550.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: Au.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/222029
Auflage- und Einsprachefrist bis 20. Oktober 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 11. September 2025
Bauverwaltung Grindelwald
Verkehrsmassnahme
Die Sicherheitskommission von Beatenberg verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des eidg. Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 sowie Art. 44 Abs. 1 und 2 der kant. Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 folgende Verkehrsmassnahme auf dem Parkplatz Wydi:
Signal «Parkieren gestattet» mit Zusatz «leichte Motorwagen»
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, erhoben werden. Die Beschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.
Diese Verfügung tritt nach dem Aufstellen des Signals in Kraft.
Beatenberg, im September 2025
Sicherheitskommission Beatenberg
Gesuchsteller und Projektverfasser: Markus Reist, Christine Maurer, Leischenstrasse 10 / 10A, 3806 Bönigen.
Bauvorhaben: Änderung der Fassadenfarbe von Braun zu Grau.
Standort: Leischenstrasse 10 / 10A, Parzellen Nrn. 1535 und 1536, Koordinaten 2'635'115 / 1'170'560.
Zone: W2.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen: keine.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 20. Oktober 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, sind schriftlich und begründet im Doppel innert der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen, einzureichen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portalebau.apps.be.ch).Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Bauverwaltung Bönigen
Ausserordentliche Gemeindeversammlung
Freitag, 24. Oktober 2025, 20.00 Uhr, Kongress-Saal Grindelwald
Traktanden
Informationen für die Stimmberechtigten zu diesen Geschäften werden zwei Wochen vor der Versammlung allen Haushaltungen zugestellt.
Das Protokoll der a.o. Versammlung wird vom 3. November 2025 an während 30 Tagen auf der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt. Die Auflage wird im Anzeiger Interlaken publiziert. Werden innert 30 Tagen seit der Publikation keine schriftlich begründeten Einwände erhoben, erfolgt die Genehmigung durch den Gemeinderat (Art. 61 AWR).
Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann gestützt auf Art. 67a Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner von Grindelwald sind zur Versammlung freundlich eingeladen.
Grindelwald, 9. September 2025
Gemeinderat Grindelwald
Ehrungen 2025
Der Gemeinderat wird auch in diesem Jahr Personen, Mannschaften oder Vereine aus den Bereichen Kultur, Sport, Wissenschaft, Bildung oder Tourismus ehren, welche im Jahr 2025 eine besondere Leistung vollbrachten. Damit diese in Betracht kommenden Personen, Mannschaften oder Vereine anlässlich der Gemeindeversammlung vom Freitag, 28. November 2025, vorgelagerten Zeremonie geehrt werden können, ersucht der Gemeinderat um die Mithilfe aus den Reihen der Einwohnerinnen und Einwohner.
Ist Ihnen eine Person, eine Mannschaft oder ein Verein bekannt, welche bzw. welcher sich im Jahr 2025 durch eine besondere Leistung, namentlich durch das Erreichen von Podestplätzen bei nationalen oder internationalen Anlässen, auszeichnete?
Bitte reichen Sie Ihre Mitteilung bis spätestens am Freitag, 31. Oktober 2025, ein an Gemeinderat, Ehrungen 2025, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten bei Interlaken, sicherheit@matten.ch.
Die durch den Gemeinderat zur Ehrung vorgesehenen Personen, Mannschaften oder Vereine werden daraufhin eine Einladung zur Ehrungszeremonie erhalten.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Gemeinderat Matten
Gesuchsteller: Patin Maja und Paul, Lohalten 321a, 3804 Habkern.
Projektverfasserin: bau-admin.ch - mian AG, Piro Antonella, Im Talacher 17, 8306 Brüttisellen.
Bauvorhaben: Ersatz Einzelspeicherheizung durch aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe.
Standort: Lohalten 321a, Parzelle Nr. 1099, Koordinaten 2'632'314 / 1'175'529, Ferienhauszone / Wohn- und Gewerbezone 2.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.
Ortsbildschutz: nein.
Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachefrist bis 20. Oktober 2025.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Habkern, Im Holz 373, 3804 Habkern.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist,
die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Habkern
Verfügung Strassenverkehr
1050-24; Verkehrsbeschränkungs-Verfügung
Gemeinden: Beatenberg und Sigriswil.
Strassenabschnitt: Kantonsstrasse Nr. 221 (Staatsstrasse / Seestrasse).
Verwaltungskreise: Thun sowie Interlaken-Oberhasli.
Verkehrsanordnung(en): Höchstgeschwindigkeit 60 km/h (SSV-Signal Nr. 2.30).
Aufhebung(en): Die bislang während dem Sommerhalbjahr gültige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h (SSV 2.30) zwischen dem südlichen Ortsende Merligen und der Beatenbucht wird aufgehoben und durch eine ganzjährige Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit ersetzt.
Grund der Massnahme: Erhöhung der Verkehrssicherheit.
Rechtliche Hinweise
Das Tiefbauamt des Kantons Bern verfügt oben genannte Verkehrsbeschränkung gestützt auf Art. 3 Abs. 2 und Art. 106 Abs. 2, gegebenenfalls auch Art. 32 Abs. 3 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG, SR 741.01) sowie Art. 43 Abs. 1 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1).
Diese Verfügung tritt nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt des Kantons Bern, im Anzeiger des betreffenden Verwaltungskreises sowie nach dem Anbringen, Auswechseln oder Entfernen der Signale und/oder Markierungen in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit ihrer Eröffnung mit Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern, Reiterstrasse 11, 3013 Bern, angefochten werden. Die Beschwerde ist in zwei Exemplaren einzureichen und hat einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine rechtsgültige Unterschrift zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Strassensperrung Chrützweg
Infolge Sanierungsarbeiten ist der untere Teil des Chrützweges vom 1. bis 3. Oktober 2025 gesperrt.
Die Zufahrt zu den Liegenschaften am Chrützweg ist von oben herab möglich (z.B. via Wyngarteweg).
Därligen, 18. September 2025
Waldtag (Besichtigung)
Die Bevölkerung von Iseltwald und weitere Interessierte werden hiermit zum Waldtag eingeladen. Der Anlass findet am Samstag, 11. Oktober 2025, statt. Treffpunkt um 9.30 Uhr in der Wilzischwendi. Der Anlass findet bei jeder Witterung statt. Eine Anmeldung bis zum 3. Oktober 2025 ist erforderlich. Die Verpflegung ist organisiert.
Auskunft und Anmeldung: David von Bergen, Gemeinderat Forst, Telefon 079 742 61 49.
Forst- und Strassenkommission Iseltwald
Verkehrsbehinderung / Strassensperrung infolge Belags- und Sanierungsarbeiten
Am Montag, 13. Oktober 2025, beginnen voraussichtlich die Belags- und Sanierungsarbeiten Ischstrasse (Egg – Halten sowie Geeren). Die Arbeiten dauern zirka einen Monat. Bei schlechtem Wetter kann es zu Änderungen im Bauprogramm kommen.
Die Strasse wird werktags zwischen 17.30 und 7.45 Uhr und 12.00 und 13.30 Uhr sowie am Wochenende provisorisch freigegeben. Ausserhalb dieser Zeiträume kann die Strasse voraussichtlich nicht befahren werden. Bitte beachten Sie die Signalisationen und Hinweise vor Ort.
Wir danken den Anwohnern und der Bevölkerung für das Verständnis.
Gemeindeverwaltung Iseltwald
Information
Die Schwellenkorporation Grindelwald informiert, dass durch die Firma Emch + Berger AG Bern im Zeitraum von September 2025 bis April 2026 Feldaufnahmen an den Gewässern durchgeführt werden. Die Erhebungen dienen der Erstellung eines Schutzbautenkatasters.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme und Verständnis. Für Auskünfte steht Ihnen die Schwellenkorporation Grindelwald gerne zur Verfügung.
Schwellenkorporation Grindelwald
Gesuchsteller: Leuch Martin sowie Burkhalter Markus und Gienal Burkhalter Sonya, vertreten durch Leuch Martin, Dr. Haasstrasse 26, 3074 Muri bei Bern.
Projektverfasserin: KA Holzbau AG, Spillstattstrasse 58, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Einbau Cheminéeöfen Wohnungen Ost + West.
Standort: Moosweg 22, Parzelle Nr. 4426, Koordinaten 2’648’035 / 1’164’805.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/243949.
Auflage- und Einsprachefrist bis 20. Oktober 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 10. September 2025
Bauverwaltung Grindelwald
Öffnungszeiten während der Herbstferien
Die Gemeindeverwaltung hat während der Herbstferien vom 22. September bis 10. Oktober 2025 reduzierte Öffnungszeiten. In dieser Zeit bleibt der Schalter jeweils am Montag, Mittwoch und Freitag sowie vom 29. September bis 5. Oktober 2025 geschlossen. Während der restlichen Zeit gelten folgende Öffnungszeiten:
Ab Montag, 13. Oktober 2025, bedienen wir Sie gerne wieder zu den gewohnten Schalteröffnungszeiten.
Besten Dank für die Kenntnisnahme und Beachtung.
Gemeindeverwaltung Schwanden
Einladung zur Burgerversammlung
Mittwoch, 22. Oktober 2025, 20.00 Uhr im Gemeindesaal des Gemeindehauses
Stimmrecht: An der Burgerversammlung ist stimmberechtigt, wer in der Gemeinde wohnt, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und im Burgerrodel eingetragen ist (Art. 24 Abs. 3 OgR).
Traktanden
Oberried, 15. September 2025
Die Burgerkommission
Stille Wahl Gemeinde- und Gemeindepräsidentin (Amtsdauer 1.1.2026–31.12.2029)
Mit Publikation im Amtsanzeiger vom 3. und 10. Juli 2025 wurde der Eingabetermin für die Wahlvorschläge für die Urnenwahlen vom 19. Oktober 2025 veröffentlicht.
Für die Wahl einer Gemeinde- und Gemeinderatspräsidentin oder eines Gemeinde- und Gemeinderatspräsidenten wurde innerhalb der Eingabefrist nur ein Vorschlag eingereicht:
Wahlvorschlag SP Bödeli-Jungfrau:
In Anwendung von Art. 13 des Abstimmungs- und Wahlreglements vom 18. Mai 2001 erklärte der Gemeinderat am 15. September 2025 Frau Lisa Randazzo-Anneler als Gemeinde- und Gemeinderatspräsidentin für die Amtsperiode vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2029 als gewählt.
Allfällige Beschwerden gegen diese Wahl sind innert 10 Tagen ab erstmaliger Publikation schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Gemeinderat Matten
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die von der Hauptversammlung des Gemeindeverbandes Eduard Ruchti Fonds am 13. August 2025 beschlossene Aufhebung des Organisationsreglements vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 4. September 2025 genehmigt wurde. Das Organisationsreglement wird in Anwendung von Art. 56 des Gemeindegesetzes vom 16. März 1998 (GG; BSG 170.11) rückwirkend per 31. August 2025 aufgehoben.
Der verwaltete unselbständige Eduard Ruchti Fonds wird mit der gleichen Zweckbestimmung auf die Einwohnergemeinde Ringgenberg übertragen. Die Gemeinde Ringgenberg hat der Übernahme in ihre Rechnungslegung zugestimmt und hierzu eine Anpassung der Gemeindeordnung per 1. September 2025 vorgenommen und die Kommission Eduard Ruchti Fonds im Anhang I ergänzt.
Gemeindeverband Eduard Ruchti Fonds
Änderungen bzw. Inkraftsetzungen von Reglementen und Verordnungen
Gestützt auf Artikel 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die zuständigen Organe der Einwohnergemeinde Wilderswil die folgende Änderungen bzw. Inkraftsetzungen von Reglementen und Verordnungen beschlossen haben:
Die Reglemente und Verordnungen können bei der Gemeindeverwaltung eingesehen oder kostenlos bezogen werden. Auf www.wilderswil.ch/informationen/reglemente können die Gemeindereglemente und -verordnungen ebenfalls als pdf-Datei heruntergeladen werden.
Wilderswil, 11. September 2025
Gemeinderat Wilderswil
Gesuchstellerin: Zwald Ursula, Wärgistalstrasse 56, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Alpinice Bauplanung AG, Sandweg 1, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Anbau Garage.
Standort: Wärgistalstrasse 56b, Parzelle Nr. 4782, Koordinaten 2’644’380 / 1’163’255.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/242298
Auflage- und Einsprachefrist bis 20. Oktober 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 11. September 2025
Bauverwaltung Grindelwald
Abstimmungsausschuss der eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Abstimmung vom 28. September 2025
Der Gemeinderat Wilderswil hat gestützt auf Artikel 35 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte vom 5. Juni 2012 folgende Personen für den Abstimmungsausschuss der eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Abstimmung vom 28. September 2025 gewählt:
Wilderswil, 10. September 2025
Gemeinderat Wilderswil
Bezirksversammlung in Gimmelwald
Mittwoch, 22. Oktober 2025, 20.00 Uhr in der Gemeindestube, altes Schulhaus Gimmelwald
Traktanden
Im Anschluss an die Versammlung sind alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu einem kleinen Apéro eingeladen.
Lauterbrunnen, 15. September 2025
Gemeinderat Lauterbrunnen
Bäume und Hecken zurückschneiden
Aufforderung an die Anstösser von Strassen, Wegen und Trottoirs
Die Anstösser an Strassen, Wege und Trottoirs werden hiermit aufgefordert, das Zurückschneiden der Äste, Grünhecken und Sträucher usw. bis zum 21. Oktober 2025 auf die vorgeschriebenen Abmessungen auszuführen. Eine Skizze des entsprechenden Lichtraumprofils kann entweder auf der Gemeindehomepage heruntergeladen oder bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
Gemäss dem Gesetz über den Bau und Unterhalt der Strassen ist das Strassengebiet über Trottoirs, Rad- und Fusswege bis auf eine Höhe von 2,5 m und über der Fahrbahn bis auf eine Höhe von 4,5 m frei zu halten. Wenn die öffentliche Beleuchtung beeinträchtigt wird, sind die überhängenden Äste bis auf Lampenhöhe zurückzuschneiden.
Hecken, Sträucher, Äste und Anpflanzungen müssen seitlich mindestens 0,5 m Abstand vom Fahrbahnrand haben.
An Kreuzungen, Einmündungen und Kurven dürfen Sträucher und andere Bepflanzungen die Übersicht nicht beeinträchtigen. Die Maximalhöhe im Sichtbereich beträgt 0,6 m.
Nach diesem Zeitpunkt können die zuständigen Gemeindeorgane aufgrund der erwähnten Gesetzesbestimmungen die notwendigen Schritte unternehmen, um die nicht erledigten Arbeiten auf Kosten der Pflichtigen (Ersatzvornahme) ausführen zu lassen.
Grünabfuhr
Die Haussammlungen der Grünabfuhr werden an folgenden Tagen durchgeführt (Container ab 7.00 Uhr bereitstellen):
Jeweils dienstags:
Die Gemeinde dankt der Bevölkerung für die Mithilfe.
Leissigen, 15. September 2025
Abteilung Bau
Papiersammlung vom Dienstag, 14. Oktober 2025
Gesammelt wird nur Papier, kein Karton, keine Papiersäcke, keine Futtersäcke. Wir bitten die Bevölkerung, das Papier um 7.00 Uhr ordentlich verschnürt an der Strasse bereitzulegen. Das Papier wird im Laufe des Vormittags von den Schülerinnen und Schülern abgeholt. Fahrzeuglenkerinnen und -lenker sind gebeten, vorsichtig zu fahren. Bei Fragen ist die Schule unter Telefon 033 843 19 16 erreichbar.
Habkern, 2. September 2025
Einwohnergemeinde Habkern
Bauherrschaft: Michael Fischer, Artherstrasse 149, 6317 Oberwil, vertreten durch die Dr. Meyer Immobilien AG, Juan Carlos Rey, Morgenstrasse 83A, 3018 Bern.
Projektverfasserin: Houseler AG, Museumsstrasse 25, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Abbruch der Gebäude 12 und 14; Neubau Mehrfamilienhaus mit Autoeinstellhalle.
Standort: Oberdorfstrasse 14, Parzelle Nr. 469, 1226 und 2233, Wohn- und Gewerbezone WG2, Koordinaten 2’645’227 / 1’178’397.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, ISOS-Gebiet 0530 (Bereich B 0.2, Aufnahmekategorie AB, Erhaltungsziel B).
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Oktober 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Grindelwald ist eine beliebte Tourismus-Destination im Berner Oberland mit umfassender, gut ausgebauter Infrastruktur. Die Gemeinde mit rund 4000 ständigen Einwohnern und rund 15'000 Bewohnern in der Hochsaison hat viele Attraktionen für Natur- und Sportbegeisterte zu bieten.
Infolge Neuorientierung der bisherigen Stelleninhaberin suchen wir per 1. Dezember 2025 oder nach Vereinbarung eine/n
Sachbearbeiter/-in Bauverwaltung 40–60%, Schwerpunkt Tiefbau/Infrastruktur
Ihre Aufgaben
Anforderungen
Wir bieten Ihnen ein vielseitiges und abwechslungsreiches Aufgabengebiet mit Verantwortung, Besoldung nach Reglement der Gemeinde im Rahmen der kantonalen Besoldungsordnung und einen gut ausgestatteten Arbeitsplatz.
Sind Sie interessiert? Bei Fragen steht Ihnen Daniel Mathys, Bauverwalter, Telefon 033 854 14 40, gerne zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen elektronisch an erika.brawand@gemeinde-grindelwald.ch, oder per Post an den Gemeinderat, Personelles, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Bauherrschaft: Burgergemeinde Wilderswil, Kirchgasse 31, 3812 Wilderswil.
Projektverfasserin: Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Abbruch der Gebäude Nrn. 32, 32a, 34 und 34a; Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit 12 Wohnungen, vier ungedeckten Autoabstellplätzen und einer Einstellhalle.
Standort: Kreuzimaadweg 32/34, Parzelle Nr. 82, Mischzone A, Koordinaten 2’632’945 / 1’168’443.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Oktober 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Die Einwohnergemeinde Lauterbrunnen sucht per sofort oder nach Vereinbarung, vorerst befristet für 1 Jahr, eine/n
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Dann senden Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen an die Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, z. H. Personalkommission, Gsteigermatte 459B, 3822 Lauterbrunnen, oder per Mail an gemeinde@lauterbrunnen.ch
Eingabefrist bis 26. September 2025.
Für weitere Informationen steht Ihnen der Finanzverwalter Markus Eggler, Telefon 033 856 50 62, gerne zur Verfügung.
Bauherrschaft: Neue Bussalp GmbH, Bussalp-Mittelläger 17, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: ateliermarti architekten ag, am Lauener 8, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Umbau Bergrestaurant Bussalp. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 86 Sitzplätze innen (bisher 80 Sitzplätze) und 98 Sitzplätze auf der Terrasse (bisher 80 Sitzplätze); Öffnungszeiten: täglich bis 0.30 Uhr.
Standort: Bussalp-Mittelläger, Gebäude Nr. 17, Parzelle Nr. 72 (BR 5460), Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’642’291 / 1’166’597.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: unbestimmt.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Oktober 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: GriwaPlan AG, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: GriwaArchitektur AG, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Abbruch Gebäude Dorfstrasse Nrn. 76, 78 sowie Endweg Nrn. 18, 18a, 24; Neubau von drei Mehrfamilienhäusern mit Einstellhalle; Umbau Mehrfamilienhaus Endweg Nr. 20; Erstellen Bauplatzinstallation.
Standort: Dorfstrasse 76 und 78, Endweg 18, 18a, 20, 24, Parzellen Nrn. 1441/BR4381, 2191, 3063, 3142, 278, Zonen: Kernzone, Wohnzone W3, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’645’526 / 1’163’765.
Schutzzonen: Gewässerschutzzone üB, Umgebungsschutzgebiet.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Oktober 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Bei der Profilierung werden Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Industrielle Betriebe Interlaken AG, Fabrikstrasse 8, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Verlängerung Geltungsdauer Gesamtbauentscheid vom 14. Dezember 2022: Neubau von Gas-, Elektro- und Trinkwasserleitungen.
Standort: Fabrikstrasse 8, Parzellen Nrn. 91, 769, 29, 2029, Zone: Arbeitszone A, Koordinaten 2’631’442 / 1’169’824; 2’631’439 / 1’169’769; 2’631’522 / 1’169’989; 2’631’499 / 1’169’824.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Oktober 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen gegen die Verlängerung der Geltungsdauer sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft und Projektverfasserin: Einwohnergemeinde Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459B, 3822 Lauterbrunnen.
Bauvorhaben: Ersatz Holzzaun durch Metallzaun/Maschendrahtzaun.
Standort: Luterbach, In der Weid, Lischmad, Lauterbrunnen, Parzellen Nrn. 4923, 4924, 231, 2105, 2136, 149, 151, 2123, 2945 (BR 4461), 1778, 889, Zonen: Landwirtschaftszone, Grünzone, Gewerbezone, ZPP Nr. 23 «Sportzentrum Lauterbrunnen», Koordinaten 2’636’149 / 1’159’934; 2’636’125 / 1’160’000; 2’636’219 / 1’159’760; 2’636’233 / 1’159’713; 2’636’248 / 1’159’618; 2’636’240 / 1’159’668; 2’636’294 / 1’159’506; 2’636’259 / 1’159’568; 2’636’304 / 1’159’445; 2’636’327 / 1’159’403; 2’636’337 / 1’159’371.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und Grundwasserschutzzone S3 (Weid, Nr. 783).
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Oktober 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung
Die Schalter- und Telefondienste der Einwohnergemeinde Hofstetten bleiben am Freitag, 19. September 2025, infolge einer Weiterbildung den ganzen Tag geschlossen. Ab Montag, 22. September 2025, gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Gemeindeverwaltung Hofstetten
Bauherrschaft: Decathlon Sports Switzerland SA, Rue de Lausanne 20, 1201 Genève.
Projektverfasserin: Neonwidmer AG Werbeanlagen, Weidenweg 18, 4147 Aesch.
Bauvorhaben: Ersatz von zwei bestehenden Leuchtkästen, Anbringung einer Leuchtschrift über dem Eingang im EG sowie stirnseitig der Balkonplatte im 1. OG.
Standort: Bahnhofstrasse 31, Parzelle Nr. 1107.
Nutzungszone: Mischzone MK 3.
Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich, erhaltenswertes K-Objekt.
Beanspruchte Ausnahme: Bauen vor der Baulinie Art. 96a BauG.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Oktober 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Interlaken
Bauherrschaft: Berger Carina und Schug Christian, Lehn 255d, 3804 Habkern.
Bauvorhaben: Umnutzung von drei Erstwohnungen zur touristischen Vermietung ab drei aufeinanderfolgenden Nächten (1. OG, 2. OG und DG), Beherbergung von total 18 Gästen; Einbau einer Türe als Raumabtrennung im EG.
Standort: Aarmühlestrasse 15, Parzelle Nr. 465.
Nutzungszone: Wohnzone W3.
Inventar: keine.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Oktober 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Gesuchsteller: Spieler Mathias und Melanie, vertreten durch Spieler Melanie, Dorfstrasse 19, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Spieler Melanie, Dorfstrasse 19, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Neubau EFH mit Garage.
Hinweis: Vorbehalten bleibt die rechtskräftige Genehmigung des Gemeindebaureglements durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung.
Standort: Stutzstrasse 25 und 25a, Parzelle Nr. 6555, Koordinaten 2’644’675 / 1’163’440.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/202641
Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Oktober 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 3. September 2025
Bauverwaltung Grindelwald
Abstimmungsausschuss vom 28. September 2025
Gestützt auf Artikel 35 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte werden die nachstehenden Personen in den Abstimmungsausschuss für den 28. September 2025 aufgeboten.
Präsidentin: Aline Plüss, Buchholz 212
Mitglieder:
Das Abstimmungslokal befindet sich im ersten Stock des Verwaltungsgebäudes (Sitzungszimmer) und ist wie folgt geöffnet:
Gemeindeschreiberei Lütschental
Büroöffnungszeiten
Die Gemeindeverwaltung Unterseen bleibt am Freitag, 19. September 2025, aufgrund eines internen Anlasses den ganzen Tag geschlossen.
Wir bitten Sie um Kenntnisnahme und danken für Ihr Verständnis.
Der Einwohnergemeinderat
Birnel-Aktion 2025
In Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Winterhilfe wird auch in diesem Jahr eine Birnel-Aktion durchgeführt. Birnel, der reine, eingedickte Saft von sonnengereiften Mostbirnen ist ein Naturprodukt, welches in konzentrierter Form viele wertvolle Mineralstoffe und Vitamine aufweist.
Ein Kilo Birnel enthält die Nährstoffe von ca. 10 kg Birnen resp. 650 g hochwertigen Fruchtzucker. Birnel kann anstelle von Zucker zum Süssen von Gebäck, Müesli, Kompott, hausgemachter Konfitüre oder Getränken eingesetzt werden. Jedermann ist bezugsberechtigt.
Birnel-Bestellung 2025:
Bestellungen sind bis 12. Oktober 2025 unter Telefon 033 951 14 81 oder per E-Mail an verwaltung@schwandenbrienz.ch bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
Gemeindeverwaltung Schwanden
Bauherrschaft: Post Immobilien AG, Wankdorfallee 4, 3030 Bern.
Bauvorhaben: Installation eines zusätzlichen Splittgeräts an der Fassade zur Kühlung der Büroräumlichkeiten.
Standort: Marktgasse 1, Parzelle Nr. 897.
Nutzungszone: Mischzone MK 3.
Inventar: Schützenswertes K-Objekt, Baugruppe D, Ortsblidgestaltungsbereich.
Beanspruchte Ausnahme: Verzicht auf Abwärmenutzung nach Art. 44 Abs. 2 KEnG.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Oktober 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Interlaken
Gesuchstellerin: Hausmann Andrea Linda, Hubelgässli 30, 3818 Grindelwald.
Projektverfasser: Fischer Marcel Heizungen, Sanitär, Solarsysteme und Planungen, Grindelwaldstrasse 62, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch eine aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe.
Standort: Hubelgässli 30, Parzelle Nr. 3481, Koordinaten 2’645’330 / 1’164’235.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/242169
Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Oktober 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 5. September 2025
Bauverwaltung Grindelwald
Verkehrserschwerung
Kantonsstrasse Nr. 1110 St. Niklausen–Habkern
Gemeinden: Unterseen, Habkern.
410.20159 / Instandsetzung Lombachbrücken
Teilstrecke: Lombachbrücke (Koordinaten 2'632'605 / 1'174’437).
Dauer: Montag, 8. – Freitag, 26. September 2025.
Ausnahmen: keine.
Grund der Massnahme: Ankerkontrollen und Umbau Brückenlagerung.
Verkehrsführung: Verkehrsregelung von Hand durch Verkehrsdienstpersonal.
Einschränkungen: Einspurige Verkehrsführung. Es ist mit Wartezeiten zu rechnen.
Rechtliche Hinweise
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.
Gwatt, 27. August 2025
Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Für die Tagesschule Unterseen suchen wir per 1. Januar 2026 befristet bis 31. Juli 2026 (Mutterschaftsvertretung) eine/n
Pädagogische/n Betreuer/-in
(22,5 Stunden / Woche)
Aufgabenbereich gemäss Stellenbeschreibung im Wesentlichen
Anforderungen
Wir bieten
Stellenantritt
Auskünfte erteilt
Schriftliche oder elektronische Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind bis am Freitag, 19. September 2025, an die Tagesschule Unterseen, Steindlerstrasse 1b, 3800 Unterseen oder an gerber.andrea@schuleunterseen.ch zu richten.
Mit der Natur verbunden, das Tor zu Eiger, Mönch und Jungfrau. Die Gemeinde Lütschental sucht per 1. April 2026 oder nach Vereinbarung eine dienstleistungsorientierte und engagierte Persönlichkeit als
Finanzverwalter/-in
(Beschäftigungsgrad 35–50%)
Ihr Wirkungsfeld
Ihr Profil umfasst idealerweise
Unser Angebot
Wir bieten eine interessante, verantwortungsvolle, selbständige und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem vielseitigen Umfeld. Die zeitgemässen Anstellungsbedingungen und Weiterbildungsmöglichkeiten runden unser Angebot ab.
Es besteht auch die Möglichkeit, weitere Arbeiten zu übernehmen oder intern Aufgaben zu tauschen.
Bereit für eine neue Herausforderung? Dann nichts wie los … Senden Sie Ihre schriftliche Bewerbung mit Foto und den üblichen Bewerbungsunterlagen bis Freitag, 10. Oktober 2025, an folgende Adresse: Gemeindeverwaltung Lütschental, «Bewerbung Finanzen», Briggmättli 38, 3816 Lütschental, oder per E-Mail an nicole.steiner@luetschental.ch.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Nicole Steiner, Telefon 033 853 47 40, gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen über die Gemeinde Lütschental finden Sie unter www.luetschental.ch.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Gesuchstellerin und Projektverfasserin: Bertram-Morscher Christina, Elsternstrasse 1, 4104 Oberwil.
Bauvorhaben: Einbau Schwedenofen mit Kamin.
Standort: Moosweg 4, Parzelle Nr. 2148, Koordinaten 2’648’000 / 1’164’720.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/242213
Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Oktober 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 1. September 2025
Bauverwaltung Grindelwald
Bauherrschaft: Michael Fischer, Artherstrasse 149, 6317 Oberwil, vertreten durch die Dr. Meyer Immobilien AG, Juan Carlos Rey, Morgenstrasse 83A, 3018 Bern.
Projektverfasserin: Houseler AG, Museumsstrasse 25, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Abbruch der Gebäude 12 und 14; Neubau Mehrfamilienhaus mit Autoeinstellhalle.
Standort: Oberdorfstrasse 14, Parzelle Nr. 469, 1226 und 2233, Wohn- und Gewerbezone WG2, Koordinaten 2’645’227 / 1’178’397.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, ISOS-Gebiet 0530 (Bereich B 0.2, Aufnahmekategorie AB, Erhaltungsziel B).
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Oktober 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Einstellung mangels Aktiven
Schuldner: Baumann Christian Emanuel, geb. 1. August 1976, von Bottenwil, EF: Schwansound Baumann, Hauptstrasse 211, 3855 Brienz, CHE-199.827.871.
Datum der Konkurseröffnung: 12. Juni 2025.
Datum der Konkurseinstellung: 5. September 2025.
Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger bis zum 30. September 2025 die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten einen Vorschuss von Fr. 3800.– leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 10. September 2025.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Grindelwald ist eine beliebte Tourismus-Destination im Berner Oberland mit umfassender, gut ausgebauter Infrastruktur. Die Gemeinde mit rund 4000 ständigen Einwohnern und rund 15'000 Bewohnern in der Hochsaison hat viele Attraktionen für Natur- und Sportbegeisterte zu bieten.
Infolge Neuorientierung der bisherigen Stelleninhaberin suchen wir per 1. Dezember 2025 oder nach Vereinbarung eine/n
Sachbearbeiter/-in Bauverwaltung 40–60%, Schwerpunkt Tiefbau/Infrastruktur
Ihre Aufgaben
Anforderungen
Wir bieten Ihnen ein vielseitiges und abwechslungsreiches Aufgabengebiet mit Verantwortung, Besoldung nach Reglement der Gemeinde im Rahmen der kantonalen Besoldungsordnung und einen gut ausgestatteten Arbeitsplatz.
Sind Sie interessiert? Bei Fragen steht Ihnen Daniel Mathys, Bauverwalter, Telefon 033 854 14 40, gerne zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen elektronisch an erika.brawand@gemeinde-grindelwald.ch, oder per Post an den Gemeinderat, Personelles, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Bauherrschaft: Burgergemeinde Wilderswil, Kirchgasse 31, 3812 Wilderswil.
Projektverfasserin: Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Abbruch der Gebäude Nrn. 32, 32a, 34 und 34a; Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit 12 Wohnungen, vier ungedeckten Autoabstellplätzen und einer Einstellhalle.
Standort: Kreuzimaadweg 32/34, Parzelle Nr. 82, Mischzone A, Koordinaten 2’632’945 / 1’168’443.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Oktober 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Die Einwohnergemeinde Lauterbrunnen sucht per sofort oder nach Vereinbarung, vorerst befristet für 1 Jahr, eine/n
Sachbearbeiter/-in Steuerwesen, 60–80%
Ihre Aufgabenbereiche
Wir wünschen
Wir bieten
Sind Sie interessiert?
Dann senden Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen an die Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, z. H. Personalkommission, Gsteigermatte 459B, 3822 Lauterbrunnen, oder per Mail an gemeinde@lauterbrunnen.ch
Eingabefrist bis 26. September 2025.
Für weitere Informationen steht Ihnen der Finanzverwalter Markus Eggler, Telefon 033 856 50 62, gerne zur Verfügung.
Bauherrschaft: Neue Bussalp GmbH, Bussalp-Mittelläger 17, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: ateliermarti architekten ag, am Lauener 8, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Umbau Bergrestaurant Bussalp. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 86 Sitzplätze innen (bisher 80 Sitzplätze) und 98 Sitzplätze auf der Terrasse (bisher 80 Sitzplätze); Öffnungszeiten: täglich bis 0.30 Uhr.
Standort: Bussalp-Mittelläger, Gebäude Nr. 17, Parzelle Nr. 72 (BR 5460), Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’642’291 / 1’166’597.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: unbestimmt.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Oktober 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: GriwaPlan AG, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: GriwaArchitektur AG, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Abbruch Gebäude Dorfstrasse Nrn. 76, 78 sowie Endweg Nrn. 18, 18a, 24; Neubau von drei Mehrfamilienhäusern mit Einstellhalle; Umbau Mehrfamilienhaus Endweg Nr. 20; Erstellen Bauplatzinstallation.
Standort: Dorfstrasse 76 und 78, Endweg 18, 18a, 20, 24, Parzellen Nrn. 1441/BR4381, 2191, 3063, 3142, 278, Zonen: Kernzone, Wohnzone W3, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’645’526 / 1’163’765.
Schutzzonen: Gewässerschutzzone üB, Umgebungsschutzgebiet.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Oktober 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Bei der Profilierung werden Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Industrielle Betriebe Interlaken AG, Fabrikstrasse 8, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Verlängerung Geltungsdauer Gesamtbauentscheid vom 14. Dezember 2022: Neubau von Gas-, Elektro- und Trinkwasserleitungen.
Standort: Fabrikstrasse 8, Parzellen Nrn. 91, 769, 29, 2029, Zone: Arbeitszone A, Koordinaten 2’631’442 / 1’169’824; 2’631’439 / 1’169’769; 2’631’522 / 1’169’989; 2’631’499 / 1’169’824.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Oktober 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen gegen die Verlängerung der Geltungsdauer sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft und Projektverfasserin: Einwohnergemeinde Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459B, 3822 Lauterbrunnen.
Bauvorhaben: Ersatz Holzzaun durch Metallzaun/Maschendrahtzaun.
Standort: Luterbach, In der Weid, Lischmad, Lauterbrunnen, Parzellen Nrn. 4923, 4924, 231, 2105, 2136, 149, 151, 2123, 2945 (BR 4461), 1778, 889, Zonen: Landwirtschaftszone, Grünzone, Gewerbezone, ZPP Nr. 23 «Sportzentrum Lauterbrunnen», Koordinaten 2’636’149 / 1’159’934; 2’636’125 / 1’160’000; 2’636’219 / 1’159’760; 2’636’233 / 1’159’713; 2’636’248 / 1’159’618; 2’636’240 / 1’159’668; 2’636’294 / 1’159’506; 2’636’259 / 1’159’568; 2’636’304 / 1’159’445; 2’636’327 / 1’159’403; 2’636’337 / 1’159’371.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und Grundwasserschutzzone S3 (Weid, Nr. 783).
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Oktober 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Inkraftsetzung neues Besoldungsreglement per 1. Januar 2026
Der Vorstand genehmigte am 28. April 2025 und die Mitgliederversammlung am 6. Juni 2025 das neue Besoldungsreglement. Das Reglement lag vom 1. bis 31. Mai 2025 in der Gemeindeverwaltung Niederried auf. Zum Beschluss sind bis 30 Tage nach der Mitgliederversammlung keine Beschwerden eingegangen.
Das Besoldungsreglement wird per 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Die Inkraftsetzung wird hiermit gemäss Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung veröffentlicht. Das neue Reglement kann bei der Einwohnergemeinde Niederried bezogen werden.
Schwellenkorporation Niederried
Interessenverbindungen
Gestützt auf Artikel 53 des Organisationsreglements 2000 vom 28. November 1999 sind die Interessenverbindungen der Mitglieder des Grossen Gemeinderats und des Gemeinderats öffentlich und zu publizieren.
Neues Mitglied des Grossen Gemeinderats ab 1. Juli 2025:
Gemeindeschreiberei Interlaken
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung
Die Schalter- und Telefondienste der Einwohnergemeinde Hofstetten bleiben am Freitag, 19. September 2025, infolge einer Weiterbildung den ganzen Tag geschlossen. Ab Montag, 22. September 2025, gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Gemeindeverwaltung Hofstetten
Die Bevölkerung wird zur dringenden Vorsicht geboten
In letzter Zeit häufen sich in unserer Region Vorfälle von Trickbetrug – insbesondere gegenüber älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern. Die Täter nutzen verschiedene Maschen, um in Wohnungen zu gelangen oder Geld sowie Wertsachen zu erbeuten.
Wir möchten Sie daher dringend zur Vorsicht mahnen und Ihnen einige wichtige Hinweise geben, um sich und Ihre Nachbarn zu schützen:
Typische Maschen der Trickbetrüger
So schützen Sie sich
Wir bitten um Ihre Mithilfe!
Bitte seien Sie wachsam und informieren Sie auch Ihre Angehörigen und Nachbarn – insbesondere ältere Menschen – über diese Gefahren. Gemeinsam können wir dafür sorgen, dass Trickbetrüger in unserer Gemeinde keinen Erfolg haben.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Mithilfe.
Bauherrschaft: Decathlon Sports Switzerland SA, Rue de Lausanne 20, 1201 Genève.
Projektverfasserin: Neonwidmer AG Werbeanlagen, Weidenweg 18, 4147 Aesch.
Bauvorhaben: Ersatz von zwei bestehenden Leuchtkästen, Anbringung einer Leuchtschrift über dem Eingang im EG sowie stirnseitig der Balkonplatte im 1. OG.
Standort: Bahnhofstrasse 31, Parzelle Nr. 1107.
Nutzungszone: Mischzone MK 3.
Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich, erhaltenswertes K-Objekt.
Beanspruchte Ausnahme: Bauen vor der Baulinie Art. 96a BauG.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Oktober 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Interlaken
Bauherrschaft: Berger Carina und Schug Christian, Lehn 255d, 3804 Habkern.
Bauvorhaben: Umnutzung von drei Erstwohnungen zur touristischen Vermietung ab drei aufeinanderfolgenden Nächten (1. OG, 2. OG und DG), Beherbergung von total 18 Gästen; Einbau einer Türe als Raumabtrennung im EG.
Standort: Aarmühlestrasse 15, Parzelle Nr. 465.
Nutzungszone: Wohnzone W3.
Inventar: keine.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Oktober 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Gesuchsteller: Spieler Mathias und Melanie, vertreten durch Spieler Melanie, Dorfstrasse 19, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Spieler Melanie, Dorfstrasse 19, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Neubau EFH mit Garage.
Hinweis: Vorbehalten bleibt die rechtskräftige Genehmigung des Gemeindebaureglements durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung.
Standort: Stutzstrasse 25 und 25a, Parzelle Nr. 6555, Koordinaten 2’644’675 / 1’163’440.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/202641
Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Oktober 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 3. September 2025
Bauverwaltung Grindelwald
Erneuerung Amtliche Vermessung Leissigen Los 4
In der Gemeinde Leissigen sind noch nicht alle Gebäude nach dem geforderten AV93-Standard von Bund und Kanton vermessen. Gemäss Artikel 51 der Verordnung über die amtliche Vermessung vom 18. November 1992 mit Stand am 1. Januar 2024 (VAV, BSG 211.432.2) muss das Vermessungswerk von Leissigen von Gesetzes wegen in die vollständig numerische Form (AV93-Standard) überführt werden.
Im Auftrag der Gemeinde Leissigen wird die Geogrid AG aus Unterseen die Erneuerung der Gebäudevermessung durchführen. Der Perimeter der Vermessungsarbeiten umfasst das Baugebiet mit den noch nicht im AV93-Standard vermessenen Gebäude von Leissigen. Ein Plan des Perimeters kann bei der Gemeindeverwaltung Leissigen eingesehen werden.
Die Arbeiten im Gelände erfolgen ab sofort und dauern bis Ende 2026. Zur Ausführung dieser Arbeiten müssen die Grundstücke betreten werden. Die Mitarbeitenden der Geogrid AG sind bestrebt, die Bewohner/-innen und Grundeigentümer/-innen möglichst wenig zu stören und die Kulturen zu schonen.
Wir danken allen Beteiligten für das Verständnis und die gute Zusammenarbeit.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Projektleiter, Christian Schlunegger, Geogrid AG Unterseen, oder an die Gemeindeverwaltung Leissigen.
Leissigen, 11. September 2025
Gemeinderat Leissigen
Erlass Parkverbot Ländteplatz Gbbl.-Nr. 1517
Der Gemeinderat von Oberried verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG, SR 741.01) sowie Art. 44 Abs. 1 und 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) die folgende Verkehrsanordnung:
Erlass eines Parkverbots für den Ländteplatz Oberried sowie für den nördlich angrenzenden Abschnitt des Quais auf der Parzelle Gbbl.-Nr. 1517. Mit dem Erlass des Parkverbots soll der Zugang zur Ländte Oberried für zu Fuss gehende Personen sowie die generelle Zugänglichkeit zum Ländtehaus sichergestellt werden.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung im Anzeiger Interlaken schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalteramt des Verwaltungskreises Interlaken-Oberhasli erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten. Diese Verfügung tritt nach ihrer Veröffentlichung im Anzeiger Interlaken und ungenutztem Ablauf der Beschwerdefrist in Kraft.
Oberried, 5. September 2025
Der Gemeinderat
Auflage Kollokationsplan und Inventar
Ausgeschlagene Erbschaft der Zumbrunn-Reber Yvonne, geb. 21. Oktober 1949, von Ringgenberg BE, Wydistrasse 5a, 3812 Wilderswil, verstorben am 11. Februar 2025.
Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage.
Ablauf der Frist: 30. September 2025.
Auflagefrist Inventar: 10 Tage.
Ablauf der Frist: 20. September 2025.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 10. September 2025.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Papier- und Kartonsammlung
Samstag, 13. September 2025
Bereitstellung: bis spätestens 7.00 Uhr
Wir bitten die Bevölkerung, das Papier und den Karton unbedingt getrennt und gebündelt an gleicher Stelle wie den Hauskehricht bereitzustellen.
Die Sammlung wird durch den Turnverein Matten durchgeführt.
Falls Ihr Material nicht abgeholt wird, wählen Sie zwischen 13.00 und 14.30 Uhr Telefon 079 697 47 37.
Gemäss Merkblatt «Papier- und Kartonsammlung» der AG für Abfallverwertung (AVAG) sind von der Papier- und Kartonsammlung ausgeschlossen:
Abfälle aller Art wie Hauskehricht, Metall, Kunststoff, Glas, Textilien, Holz, synthetische Materialien sowie gesundheitsgefährdende, gefährliche und organische Stoffe.
Weiter sind in der Papier- und Kartonsammlung nicht zulässig:
Aktenordner, Banknotenpapier, beschichtetes Geschenkpapier, bituminierte Papiere und Pappe, Blumenpapier, Etiketten und selbstklebendes Papier, Filterpapier, Digitaldruckpapier, Fototaschen, Futtermittelsäcke, gewachste Papiere und Pappe, geschreddertes Papier, Haushaltpapier, Hülsen und Hülsenteile, Kaffee- und Teebeutel, Kantenschutz jeglicher Art, Klebe- und Buchbinderücken, Kleber, Kohlepapier, Kraftpapiersäcke, Getränkeverpackungen (Tetra Pak), Papiere mit UV-Lack, Papierservietten, Papiertaschentücher, Papiertischtücher, Papiertragetaschen, Papierwindeln, Pergamentpapiere, Silikonpapiere, Suppen- und Getränkebeutel, Take-away-Verpackungen (Pizzakartons), Tapeten- und Dekopapiere, Teerpapier, Thermopapier (Kassenzettel), Tiefkühlverpackungen (beschichtet, laminiert), Tragtaschen (nassfest), Waschmitteltrommeln und -kartons, Zementsäcke, Zigaretten.
Bauverwaltung Matten
Büroöffnungszeiten
Die Gemeindeverwaltung Unterseen bleibt am Freitag, 19. September 2025, aufgrund eines internen Anlasses den ganzen Tag geschlossen.
Wir bitten Sie um Kenntnisnahme und danken für Ihr Verständnis.
Der Einwohnergemeinderat
Birnel-Aktion 2025
In Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Winterhilfe wird auch in diesem Jahr eine Birnel-Aktion durchgeführt. Birnel, der reine, eingedickte Saft von sonnengereiften Mostbirnen ist ein Naturprodukt, welches in konzentrierter Form viele wertvolle Mineralstoffe und Vitamine aufweist.
Ein Kilo Birnel enthält die Nährstoffe von ca. 10 kg Birnen resp. 650 g hochwertigen Fruchtzucker. Birnel kann anstelle von Zucker zum Süssen von Gebäck, Müesli, Kompott, hausgemachter Konfitüre oder Getränken eingesetzt werden. Jedermann ist bezugsberechtigt.
Birnel-Bestellung 2025:
Bestellungen sind bis 12. Oktober 2025 unter Telefon 033 951 14 81 oder per E-Mail an verwaltung@schwandenbrienz.ch bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
Gemeindeverwaltung Schwanden
Gesuchsteller: Garbani Claudio und Ursula, v. d. GriwaArchitektur AG, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: GriwaArchitektur AG, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Projektänderung – Erstellen unterirdischer Abstellraum, Einbau Cheminéeofen EG, Fassadenanpassungen.
Standort: Schonegg 2, Parzelle Nr. 133, Koordinaten 2’646’485 / 1’164’385.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/194251
Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Oktober 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und
vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 1. September 2025
Bauverwaltung Grindelwald
Bauherrschaft: Romana Tedeschi, Liestalstrasse 12, 4412 Nuglar.
Grundeigentümer: Thomas Stössel-Eckert, Sunnhaldenstrasse 32A, 8600 Dübendorf, Strassengenossenschaft Rybi-Chilchacher-Gwand, Jürg Flück, Steinerstrasse 14, 3855 Brienz.
Projektverfasserin: Ribuna AG, Reto Rindlisbacher, Kammistrasse 13, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Neubau Wasserleitung und Anschluss Liegenschaft Parzelle Nr. 1164 an öffentliches Versorgungsnetz.
Standort: Gemeinde Brienz, Chilchacher, Parzellen Nrn. 977, 1164, 1500, 2708, Koordinaten 2'644'364 / 1'178'908, 2'644'333 / 1'178'826, 2'644'448 / 1'178'847, 2'644'078 / 1'179’037.
Zone: Landwirtschaftszone (LWZ).
Ausnahme: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Oktober 2025.
Es wird auf Art. 16 Abs. 3 BewD sowie die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen.
Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Gesuchsteller: Ruef Thomas, Dorfstrasse 63, 3707 Därligen.
Projektverfasser: Blatter Peter, Box 16, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Umbau, energetische Modernisierung, Einbau Wärmepumpe und PV-Aufdachanlage auf Satteldach, Ersatz Pultdach durch begehbare Terrasse (Nordfassade).
Standort: Murerli 76, Parzelle Nr. 235, Lagekoordinaten 2636317.0 / 1164654.0.
Nutzungszone: WGA, Ortsbildschutzgebiet.
Schutzzone: Gewässerschutzzone: Au.
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand gemäss Art. 16 Abs. 1 Baureglement.
Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Gündlischwand, Im Viertel 130 E, 3815 Zweilütschinen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Oktober 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Gündlischwand, Im Viertel 130 E, 3815 Zweilütschinen, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsver-bindlich zu vertreten (Art. 35 b BauG).
Gündlischwand, 29. August 2025
Bauverwaltung Gündlischwand
Öffentlicher Waldgang Forstrevier Brienz – Tage des Schweizer Holzes
Alle Interessierten sind herzlich eingeladen zu einem rund 3-stündigen Waldrundgang mit Live-Maschineneinsatz und Holzverarbeitung im Wald.
Thema: Vom Baum zum Holzprodukt. Wie wird bei uns ein Holzschlag geplant und ausgeführt? Wie kommt das Holz aus dem Wald und wofür wird es genutzt?
Treffpunkt: Samstag, 13. September 2025, um 9.00 Uhr beim Forsthaus Brienz (2'646'691 / 1'176'775) Ausrüstung: Gutes Schuhwerk für im Gelände und dem Wetter angepasste Kleidung. Der Anlass findet bei jeder Witterung statt, es ist keine Anmeldung erforderlich. Im Anschluss gibt es Verpflegung oben am See im Rahmen der Brienzer Holzfällertage. Für weitere Auskünfte: Telefon 033 952 22 53.
Forstrevier Brienz
Daniel Grossmann, Revierförster
Bauherrschaft und Projektverfasserin: Janine und Luis 4Seasons Reinigung KLG, Rugenstrasse 3, 3800 Matten bei Interlaken.
Bauvorhaben: Erstnutzung Halle Nr. 5: Betrieb für Hauswartung und Reinigungen von Gebäude, Wohnungen, Hotel, Wäschereinigungen, Gartenarbeit und Winterdienst.
Standort: Industriestrasse 19, Parzelle Nr. 2218 (BR 2219), Zone: UeO SF Halle 1, Koordinaten 2’633’642 / 1’168’859.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Oktober 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Gesuchsteller und Projektverfasser: Mürren Tourismus, Höhenmatte 1074b, 3825 Mürren.
Bauvorhaben: Aufstellen frei stehende Tafel mit Spiel / Spielanleitung für Ludotrail.
Standort: Mürren, Höhenmatte 1074b, Parzelle Nr. 2415, Koordinaten 2'635'078 / 1'156'858, UeO Nr. 3 «Palace-Areal, Mürren».
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen: keine.
Auflagestellen:
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 5. September bis 6. Oktober 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Bauherrschaft: Ralph Fischer, Teiffental 1303, 3855 Brienz.
Projektverfasserin: Houseler AG, Museumsstrasse 25, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Anbau Entrée / Abstellraum; Bereinigung der Abwassersituation (nachträgliches Baugesuch).
Standort: Wychelmatte Süd, Gebäude Nr. 906, Parzelle Nr. 610, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’647’054 / 1’176’802.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich A, Landschaftsschongebiet.
Naturgefahrengebiet: blau.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Oktober 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf das bereits ausgeführte Bauvorhaben verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Bergschaft Grindel, Terrassenweg 140, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Teilweise Befestigung Vorplatz und Einbau von Entwässerungsschächten.
Standort: Widderfeld 1a, Parzelle Nr. 66, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’646’700 / 1’168’190.
Schutzzonen: Eidgenössisches Jagdbanngebiet Schwarzhorn, moorhydrologisches Einzugsgebiet, Landschaftsschongebiet und Gewässerschutzzone Au
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Oktober 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Hinweis nach LwG: Gestützt auf Artikel 97 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (LwG) sind die aufgrund der Gesetzgebung über den Natur- und Heimatschutz, den Umweltschutz und die Wanderwege legitimierten Organisationen zur Einsprache berechtigt.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Sanierung der Werkleitungen und Deckbelagserneuerungen.
Standort: Burgweg, Parzellen Nrn. 2385, 2376, 2378, 2048, 1853 und 2061, Landwirtschaftszone, ZöN Schule und Wohnzone W2, Koordinaten 2’634’551 / 1’171’986.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und Landschaftsschutzgebiet
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Oktober 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Ryan James Wilding und Marina Dorner, Dammweg 1, 3812 Wilderswil.
Projektverfasserin: Wasser & Wärme Steiner AG, Hagenstrasse 7, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Fassadenveränderung für den Einbau einer innen aufgestellten Wärmepumpe in den Schopf (Gebäude 1a).
Standort: Dammweg 1a, Parzelle Nr. 753, Kernzone, Koordinaten 2’633’121 / 1’168’284.
Schutzzonen: Gewässerschutzzone Au, Baugruppe A (Allmend).
Naturgefahrengebiet: rot.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Oktober 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Industrielle Betriebe Interlaken AG, Fabrikstrasse 8, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Abbruch der Liegenschaften Fabrikstrasse 10 und 28.
Verlängerung der Geltungsdauer des Gesamtentscheides vom 21. September 2022 um zwei Jahre.
Standort: Fabrikstrasse 10 und 28, Interlaken, Parzellen Nrn. 91 und 2029, Arbeitszone, Koordinaten 2’631’499 / 1’169’824; 2’631’442 / 1’169’824.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Oktober 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen gegen die Verlängerung der Geltungsdauer sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, Fellerstrasse 21, 3003 Bern, vertreten durch Beat Nyffenegger, Fellerstrasse 21, 3003 Bern.
Projektverfasserin: Ribuna AG, Kammistrasse 13, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Bau einer Schranken- und Signalisationsanlage zur Sicherung des Trainingareals der Zoll- und Grenzschutzausbildung (Ausbildungszentrum KOSIT). Die Anlage umfasst für die Strasse eine Fahrzeugschranke, eine Schranke für den Langsamverkehr sowie eine Anzeigetafel für die Signalisation. Beim Uferweg wird eine Schranke für Fussgänger erstellt.
Projektänderung 1: Verschiebung der Fussgängerschranke «Uferweg» von der Einmündung Mattenstrasse-Lütschinenstrasse zum Fussgängersteg beim Schützenparkplatz, inkl. Kabelrohranlage und Verteilkabine für die elektrische Erschliessung und Steuerung der Schranke; neue Fussgängerschranke «Uferweg» am Standort Holzbrücke Aenderbergstrasse (Pendant zu Schranke Schützenparkplatz); Holzlattenzäune 1 bis 7 zwischen Aenderbergstrasse und Mattenstrasse; Absperrketten 1 und 2 entlang Lütschinenstrasse bei Auffahrten Unterhaltsweg; Informationstafeln an den Standorten Grüt-Parkplatz, Holzbrücke Aenderbergstrasse, Einmündung Mattenstrasse-Lütschinenstrasse und Unterführung Juheigässli; Instandstellung Uferweg (Abschnitt Projektgrenze Hochwasserschutz Bödeli bis Mattenstrasse).
Projektänderung 2: Verzicht auf Holzlattenzäune 1 bis 7 zwischen Aenderbergstrasse und Mattenstrasse; Reduktion Informationstafel am Standort Eychelty auf halbe Grösse; Anpassung Uferweg mit Aufhebung der Treppentritte beim Fussgängersteg auf Seite Schützenhaus.
Standorte: Lütschinenstrasse, Bönigen (Parzellen Nrn. 927 und 1164), Uf der Acheri, Bönigen (Parzelle Nr. 1409) Lütschinenstrasse, Matten (Parzellen Nr. 12 und 109), Nutzungszonen: Grünzone, Strassenareal, Zone für öffentliche Nutzung, Landwirtschaftszone.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und Lütschisand (NSG-Nr. 143).
Naturgefahrengebiete: blau und rot.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Oktober 2025.
Auflagestellen:
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, Fellerstrasse 21, 3003 Bern, vertreten durch Beat Nyffenegger, Fellerstrasse 21, 3003 Bern.
Projektverfasserin: Ribuna AG, Kammistrasse 13, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Bau einer Schranken- und Signalisationsanlage zur Sicherung des Trainingareals der Zoll- und Grenzschutzausbildung (Ausbildungszentrum KOSIT). Die Anlage umfasst für die Strasse eine Fahrzeugschranke, eine Schranke für den Langsamverkehr sowie eine Anzeigetafel für die Signalisation. Beim Uferweg wird eine Schranke für Fussgänger erstellt.
Projektänderung 1: Verschiebung der Fussgängerschranke «Uferweg» von der Einmündung Mattenstrasse-Lütschinenstrasse zum Fussgängersteg beim Schützenparkplatz, inkl. Kabelrohranlage und Verteilkabine für die elektrische Erschliessung und Steuerung der Schranke; neue Fussgängerschranke «Uferweg» am Standort Holzbrücke Aenderbergstrasse (Pendant zu Schranke Schützenparkplatz); Holzlattenzäune 1 bis 7 zwischen Aenderbergstrasse und Mattenstrasse; Absperrketten 1 und 2 entlang Lütschinenstrasse bei Auffahrten Unterhaltsweg; Informationstafeln an den Standorten Grüt-Parkplatz, Holzbrücke Aenderbergstrasse, Einmündung Mattenstrasse-Lütschinenstrasse und Unterführung Juheigässli; Instandstellung Uferweg (Abschnitt Projektgrenze Hochwasserschutz Bödeli bis Mattenstrasse).
Projektänderung 2: Verzicht auf Holzlattenzäune 1 bis 7 zwischen Aenderbergstrasse und Mattenstrasse; Reduktion Informationstafel am Standort Eychelty auf halbe Grösse; Anpassung Uferweg mit Aufhebung der Treppentritte beim Fussgängersteg auf Seite Schützenhaus.
Standorte: Lütschinenstrasse, Bönigen (Parzellen Nrn. 927 und 1164), Uf der Acheri, Bönigen (Parzelle Nr. 1409) Lütschinenstrasse, Matten (Parzellen Nrn. 12 und 109), Nutzungszonen: Grünzone, Strassenareal, Zone für öffentliche Nutzung, Landwirtschaftszone.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und Lütschisand (NSG-Nr. 143).
Naturgefahrengebiete: blau und rot.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Oktober 2025.
Auflagestellen:
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
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