Öffentliche Bekanntmachung
Änderung Überbauungsordnung «Golfplatz Interlaken-Unterseen» mit Aufhebung Gestaltungsrichtplan «Teilgebiet A» der Überbauungsordnung «Golfplatz lnterlaken-Unterseen» sowie Änderung Überbauungsordnung «Neuhaus-Manorfarm» (Bereich Golfweg).
Genehmigung und Inkraftsetzung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die von der Gemeindeversammlung am 29. November 2021 beschlossene Änderung Überbauungsordnung «Golfplatz Interlaken-Unterseen» mit Aufhebung Gestaltungsrichtplan «Teilgebiet A» der Überbauungsordnung «Golfplatz lnterlaken-Unterseen» sowie gleichzeitig beschlossene Änderung der Überbauungsordnung «Neuhaus-Manorfarm» (Bereich Golfweg) in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 17. Dezember 2024 genehmigt.
Mit dem Genehmigungsbeschluss wurden von Amtes wegen folgende Änderungen vorgenommen:
Die Änderungen der beiden Überbauungsordnungen treten am Tag nach dieser Publikation in Kraft.
Die Unterlagen stehen bei der Bauverwaltung Unterseen, beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung jedermann zur Einsichtnahme offen.
Unterseen, 10. Februar 2025
Der Gemeinderat
Bauherrschaft und Projektverfasserin: Gemeinde Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459B, 3822 Lauterbrunnen.
Bauvorhaben: Um- / Neugestaltung der Friedhofanlage; neuer Sichtschutz entlang der Alten Stechelbergstrasse.
Standort: Friedhof Lauterbrunnen, Staubbach, Parzelle Nr. 1239, Zone für öffentliche Nutzung «Friedhof», Koordinaten 2’635’968 / 1’160’063.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Schutzobjekte: Baumgruppe.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. März 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Hinweis: Bei der Profilierung werden Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.
Hinweis nach LwG: Gestützt auf Artikel 97 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (LwG) sind die aufgrund der Gesetzgebung über den Natur- und Heimatschutz, den Umweltschutz und die Wanderwege legitimierten Organisationen zur Einsprache berechtigt.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Amtliche Vermessung: Öffentliche Ausschreibung des Nachführungsmandates 2026–2033
Gestützt auf Artikel 45 Absatz 2 der bundesrätlichen Verordnung über die amtliche Vermessung (VAV; SR 211.432.2) schreibt die Gemeinde öffentlich aus:
Auftraggeberin: Einwohnergemeinde Habkern.
Sprache des Vergabeverfahrens: Deutsch.
Arbeitsumfang: Treuhänderische Verwaltung und laufende Nachführung der bestehenden amtlichen Vermessung in der Gemeinde für die Vertragsperiode vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2033 gemäss den eidgenössischen und kantonalen Rechtsgrundlagen.
Insbesondere zu beachten sind:
Eignungskriterien
Zuschlagskriterien
Hauptkriterien
Unterkriterien
Unterlagen werden hier publiziert: www.be.ch/wahl-nfg
Weitergehende Auskünfte erteilt: Bauverwaltung Habkern
Frist und Adresse für die Einreichung des Angebotes
Das Angebot ist bis zum 20. März 2025 (massgebend ist die Postaufgabe A-Post) an die Bauverwaltung Habkern, Im Holz 373, 3804 Habkern, mit dem Vermerk «Offerte Nachführungsmandat 2026–2033» einzureichen.
Rechtsmittel
Beschwerden sind an das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, gemäss Verwaltungsrechtspflegegesetz (VPRG) zu richten.
Gemeinderat Habkern
Amtliche Vermessung: Öffentliche Ausschreibung des Nachführungsmandates 2026–2033
Gestützt auf Artikel 45 Absatz 2 der bundesrätlichen Verordnung über die amtliche Vermessung (VAV; SR 211.432.2) schreibt die Gemeinde öffentlich aus:
Auftraggeberin: Einwohnergemeinde Beatenberg
Sprache des Vergabeverfahrens: Deutsch
Arbeitsumfang: Treuhänderische Verwaltung und laufende Nachführung der bestehenden amtlichen Vermessung in der Gemeinde für die Vertragsperiode vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2033 gemäss den eidgenössischen und kantonalen Rechtsgrundlagen.
Insbesondere zu beachten sind:
Eignungskriterien
Zuschlagskriterien
Hauptkriterien
Unterkriterien
Die vollständigen Ausschreibungsunterlagen sowie die zusätzlich einzureichenden Unterlagen sind bei der Bauverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg, einsehbar oder abholbar.
Weitergehende Auskünfte erteilt: Einwohnergemeinde Beatenberg, Abteilung Bauverwaltung, Julia Isler.
Frist und Adresse für die Einreichung des Angebotes
Eingabetermin: 10. März 2025 (Poststempel A-Post)
Eingabeort: Einwohnergemeinde Beatenberg, Abteilung Bauverwaltung, Spirenwaldstrasse 261, 3803 Beatenberg
Eingabevermerk: Offerte Nachführungsmandat 2026–2033 – bitte nicht öffnen
Rechtsmittel
Allfällige Beschwerden sind an das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, gemäss Verwaltungsrechtspflegegesetz (VPRG) einzureichen.
Beatenberg, 31. Januar 2024
Bauverwaltung Beatenberg
Amtliche Vermessung: Öffentliche Ausschreibung des Nachführungsmandates 2026–2033
Gestützt auf Artikel 45 Absatz 2 der bundesrätlichen Verordnung über die amtliche Vermessung (VAV; SR 211.432.2) schreibt die Gemeinde öffentlich aus:
Auftraggeberin: Leissigen.
Sprache des Vergabeverfahrens: Deutsch.
Arbeitsumfang: Treuhänderische Verwaltung und laufende Nachführung der bestehenden amtlichen Vermessung in der Gemeinde für die Vertragsperiode vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2033 gemäss den eidgenössischen und kantonalen Rechtsgrundlagen.
Insbesondere zu beachten sind:
Eignungskriterien
Zuschlagskriterien
Hauptkriterien
Unterkriterien
Unterlagen werden hier publiziert: www.be.ch/wahl-nfg
Weitergehende Auskünfte erteilt: die Gemeindeverwaltung Leissigen.
Frist und Adresse für die Einreichung des Angebotes
Das Angebot ist bis zum 17. März 2025 (massgebend ist die Postaufgabe) an die Gemeindeverwaltung Leissigen zu richten.
Rechtsmittel
Beschwerde an den zuständigen Regierungsstatthalter gemäss Verwaltungsrechtspflegegesetz (VPRG).
Leissigen, 5. Februar 2025
Abteilung Bau
Amtliche Vermessung: Öffentliche Ausschreibung des Nachführungsmandates 2026–2033
Gestützt auf Artikel 45 Absatz 2 der bundesrätlichen Verordnung über die amtliche Vermessung (VAV; SR 211.432.2) schreibt die Gemeinde öffentlich aus:
Auftraggeberin: Gemeinde Lauterbrunnen.
Sprache des Vergabeverfahrens: Deutsch.
Arbeitsumfang: Treuhänderische Verwaltung und laufende Nachführung der bestehenden amtlichen Vermessung in der Gemeinde für die Vertragsperiode vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2033 gemäss den eidgenössischen und kantonalen Rechtsgrundlagen.
Insbesondere zu beachten sind:
Eignungskriterien
Zuschlagskriterien
Hauptkriterien
Unterkriterien
Unterlagen werden hier publiziert: www.lauterbrunnen.ch
Weitergehende Auskünfte erteilt: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, Frau Susanne von Allmen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen, Telefon 033 856 50 70.
Frist und Adresse für die Einreichung des Angebotes
Das Angebot ist bis zum 17. März 2025 (massgebend ist die Postaufgabe) an die Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen, zu richten.
Rechtsmittel
Beschwerde an das Regierungsstatthalteramt Interlaken Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, gemäss Verwaltungsrechtspflegegesetz (VPRG).
Bauherrschaft: Rasaratnam Thayanantharajan, Rosenstrasse 10, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Imboden Architektur AG, Seestrasse 17, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Umnutzung von zwei Wohnungen im 1. OG zur touristischen Vermietung, Beherbergung von 9 Gästen.
Standort: Marktgasse 48, Parzelle Nr. 229.
Nutzungszone: Ufer-Mischzone MK 4 SFG.
Inventar: Gewässerschutzbereich A, Baugruppe D (Interlaken Zentrum).
Beanspruchte Ausnahme: keine
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. März 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Bauherrschaft: Çelik Yusuf, Klostergässli 25, 3800 Matten b. Interlaken.
Projektverfasserin: MESO Ingenieure und Bauleitungen GmbH, Sandstrasse 13, 3302 Moosseedorf.
Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch: Umnutzung Gewerberaum als Waschsalon; Reklamen an Schaufenster.
Standort: Postgasse 1, Parzelle Nr. 1759.
Nutzungszone: Mischzone MK 4 Geschosse.
Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich, Baugruppe D, schützenswertes K-Objekt.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. März 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Amtliche Vermessung: Öffentliche Ausschreibung des Nachführungsmandates 2026–2033
Gestützt auf Artikel 45 Absatz 2 der bundesrätlichen Verordnung über die amtliche Vermessung (VAV; SR 211.432.2) schreibt die Gemeinde öffentlich aus:
Auftraggeberin: Einwohnergemeinde Hofstetten, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten.
Sprache des Vergabeverfahrens: Deutsch.
Arbeitsumfang: Treuhänderische Verwaltung und laufende Nachführung der bestehenden amtlichen Vermessung in der Gemeinde für die Vertragsperiode vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2033 gemäss den eidgenössischen und kantonalen Rechtsgrundlagen.
Insbesondere zu beachten sind:
Eignungskriterien
Zuschlagskriterien
Hauptkriterien
Unterkriterien
Die vollständigen Ausschreibungsunterlagen sowie die zusätzlich einzureichenden Unterlagen sind bei der Einwohnergemeinde Hofstetten, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten, oder unter www.hofstetten-ballenberg.ch einsehbar.
Weitergehende Auskünfte erteilt: die Einwohnergemeinde Hofstetten, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten, info@gemeinde-hofstetten.ch, Telefon 033 951 23 13.
Frist und Adresse für die Einreichung des Angebotes
Eingabetermin: 17. März 2025 (massgebend ist die Postaufgabe).
Eingabeort: Einwohnergemeinde Hofstetten, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten.
Eingabevermerk: Offerte Nachführungsmandat Amtliche Vermessung 2026–2033 – bitte nicht öffnen.
Rechtsmittel
Beschwerde an den zuständigen Regierungsstatthalter gemäss Verwaltungsrechtspflegegesetz (VPRG).
Gesuchsteller: Thomas Ruoff, Spillstattstrasse 71a, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Brawand Zimmerei AG, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Anbau Aufenthaltsraum.
Standort: Dorfstrasse 117, Parzelle Nr. 659, Koordinaten 2’645’785 / 1’163’815.
Nutzungszone: Kernzone.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/217349.
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. März 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 10. Februar 2025
Bauverwaltung Grindelwald
Für den Gemeindewerkhof suchen wir per 1. Juli 2025 oder nach Vereinbarung eine:n
Leiter:in Werkhof
(Beschäftigungsgrad 100%)
Ihre Aufgaben
Ihre Stärken
Unser Angebot
Fragen
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen der Leiter Werkhof Andreas Philipona, Telefon 079 311 13 86. Allgemeine Informationen über unsere Gemeinde finden Sie auf www.wilderswil.ch.
Falls wir Ihr Interesse geweckt haben, erwarten wir Ihr Bewerbungsdossier mit den üblichen Unterlagen in schriftlicher oder elektronischer Form bis spätestens 7. März 2025 an Gemeindeschreiberei Wilderswil, «Stellenbewerbung», Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil, gemeindeschreiberei@wilderswil.ch.
Gemeinderat Wilderswil
Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AG, Wireless Access, Postfach, 3050 Bern, André Pfäffli, Postfach, 3050 Bern.
Projektverfasserin: Axians Schweiz AG, Pulverstrasse 8, 3063 Ittigen.
Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch für die Anwendung des Korrekturfaktors ohne bauliche Änderungen an der Mobilfunkanlage der Swisscom (Schweiz) AG (WIAV).
Hinweis: Es ist vorgesehen, die Antennen adaptiv, unter Anwendung des Korrekturfaktors KAA (gemäss Nachtrag zur Vollzugshilfe vom 23. Februar 2021) zu betreiben. Der dazu vorgesehene Antennentyp Ericsson AIR6488B43 verfügt über genügend Sub-Arrays, um gemäss NISV Anh. 1 Ziff. 63 Abs. 3 einen minimalen Korrekturfaktor von 0.13 zuzulassen.
Standort: Bönigstrasse 7, Parzelle Nr. 1804 (BR1937), UeO Nr. 5 «Gewerbezone Rosshag», Koordinaten 2’633’219 / 1’168’479.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. März 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten sowie auf die Amts- und Fachberichte verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Raymond Zürcher, Stadtfeldstrasse 34, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Ersatz der bestehenden innen aufgestellten Wärmepumpe mit aussen aufgestellter Wärmepumpe.
Standort: Rugenstrasse 23, Matten, Parzelle Nr. 1407, Koordinaten 2’632`514/1`169`545.
Nutzungszone: Mischzone MA3.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Hinweis: Naturgefahrengebiet mit mittlerer Gefährdung, Wassergefahren.
Ausname: Unterschreiten Strassenabstand Art. 80 SG.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. März 2025.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsansprüche (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Matten
Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AG, Wireless Access, Postfach, 3050 Bern, André Pfäffli, Postfach, 3050 Bern.
Projektverfasserin: Axians Schweiz AG, Pulverstrasse 8, 3063 Ittigen.
Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch für die Anwendung des Korrekturfaktors ohne bauliche Änderungen an der Mobilfunkanlage der Swisscom (Schweiz) AG (LESI).
Hinweis: Es ist vorgesehen, die Antennen adaptiv, unter Anwendung des Korrekturfaktors KAA (gemäss Nachtrag zur Vollzugshilfe vom 23. Februar 2021) zu betreiben. Die dafür vorgesehenen Antennen des Typs Ericsson AIR6488B43 verfügen über genügend Sub-Arrays, um gemäss Ziff. 63 Abs. 3 Anh. 1 NISV einen minimalen Korrekturfaktor von 0.13 anwenden zu dürfen.
Standort: Baumgartenweg 1, Parzelle Nr. 823, Wohnzone W2b, Koordinaten 2’625’546 / 1’166’907.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Ao.
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. März 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Leissigen, 3706 Leissigen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten sowie die Amts- und Fachberichte verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Hotel Toscana AG, Jungfraustrasse 19, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: von Allmen Architekten AG, Untere Bönigstrasse 10A, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Abbruch der Gebäude Jungfraustrasse Nrn. 21, 27, 31 und 33; Neubau eines 3- bzw. 4-geschossigen Hotelgebäudes; Sanierung von 6 Hotelzimmern im Gebäude Jungfraustrasse Nr. 25; Umnutzung der bestehenden 7 Studios im Gebäude Jungfraustrasse Nr. 9 zur kurzzeitigen Vermietung; Montage einer unbeleuchteten Reklame «Hotel Toscana» an der Südfassade des Hauptgebäudes Jungfraustrasse 33. Hinweis: Im Gebäude Jungfraustrasse Nr. 11 und 19 bleiben 27 Gästezimmer mit 54 Gästebetten unverändert. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank (Hotel Toscana): 314 Sitzplätze innen und 134 Sitzplätze auf der Terrasse, 65 Gästezimmer und 13 Appartements mit insgesamt 161 Gästebetten; Öffnungszeiten: täglich bis 0.30 Uhr.
Standort: Jungfraustrasse 9, 11, 19, 25 sowie 27–33, Parzellen Nrn. 383, 1600, 176, 203, 214, 257, 459, Mischzone MK mit GZ, Koordinaten 2’631’978 / 1’170’512.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, Ortsbildgestaltungsbereiche (Art. 511 GBR), ISOS-Gebiet Nr. 0789.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. März 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft und Projektverfasserin: Firstbahn AG, Harderstrasse 14, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Erneuerung der Beschneiungsleitungen inkl. Zapfsäulen bei der Piste «Faxhubla» Schreckfeld-Grindel Tal.
Standort: Schreckfeld / Faxhubla, Parzelle Nr. 66, Zone Überbauungsordnung «Beschneiungsanlagen und Pistenkorrekturen Skigebiet Grindelwald-First», Koordinaten 2’648’230 / 1’167’710.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und üB; Moorhydrologischen Einzugsgebiet Senke.
Naturgefahrengebiete: gelb und unbestimmt.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. März 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Hinweis: Bei der Profilierung werden Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Rosmarie und Anton Brawand, Dorfstrasse 173, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Erweiterung und Umbau Hotel Alte Post: Einbau von zusätzlichen Gästezimmern und einer Erstwohnung. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank; 50 Sitzplätze innen und 40 Sitzplätze auf der Terrasse (unverändert), 8 Gästezimmer mit 14 Gästebetten (bisher 5 Gästezimmer mit 10 Gästebetten); Öffnungszeiten: täglich bis 0.30 Uhr (wie bisher).
Hinweis: Vorbehalten bleibt die Genehmigung des geänderten Gemeindebaureglements durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung.
Standort: Dorfstrasse 173, Parzelle Nr. 6487, Kernzone, Koordinaten 2’646’170 / 1’163’855.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.
Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt (Nachbargebäude Nr. 165).
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. März 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Signalisationsanpassung «Zubringerdienst gestattet»
Der Gemeinderat von Oberried verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG, SR 741.01) sowie Art. 44 Abs. 1 und 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) mit Zustimmung des Tiefbauamts des Kantons Bern die folgende Verkehrsanordnung:
Ergänzung des Verbots für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder mit dem Zusatzschild «Zubringerdienst gestattet» auf der Parzelle Gbbl.-Nr. 933 für das Verbindungsgässli zwischen der Untergasse und dem Quai auf der Parzelle Gbbl.-Nr. 683. Mit der Ergänzung des Verbots soll der Quai vom Verkehr entlastet werden.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalteramt des Verwaltungskreises Interlaken-Oberhasli erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten. Diese Verfügung tritt nach ihrer Veröffentlichung im Amtsanzeiger sowie nach dem Aufstellen des Zusatzsignales in Kraft.
Gemeinderat Oberried
Resultate der Urnenabstimmung vom 9. Februar 2025
Bekanntmachung gemäss Art. 60 Organisationsreglement
Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben an der Urnenabstimmung vom 9. Februar 2025 folgende Beschlüsse gefasst:
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.
Lauterbrunnen, 10. Februar 2025
Gemeinderat Lauterbrunnen
Bauherrschaft: Linex AG, Moosgasse 7, 3852 Ringgenberg.
Projektverfasserin: Imboden Architektur AG, Seestrasse 17, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Rückbau Wohnhaus und Garage. Neubau Gewerbehalle (Logistik).
Projektänderung 3: Rückbau der Korridorverglasung im 1. OG; Umnutzung Lagerräume im 2. OG und DG zu Arbeits- und Beschäftigungsräume mit Einbau eines Werkstattbüros; Einbau von zwei zusätzlichen Fenstern in der Südfassade.
Standort: Untere Bönigstrasse 42, Parzelle Nr. 1374.
Nutzungszone: Arbeitszone A.
Inventar: keines.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. März 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Projektänderung: Einsprachen und Rechtsverwahrungen, die sich nur gegen die vorgesehene Änderung richten können, sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Bekanntmachung gemäss Art. 45 ff. Gemeindeverordnung
Aufhebung des Reglements über die Föhnwache, Ausserkraftsetzung per 31. Dezember 2024, beschlossen durch die Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung vom 9. Dezember 2024. Dieser Beschluss ist in Rechtskraft erwachsen.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.
Lauterbrunnen, 10. Februar 2025
Gemeinderat Lauterbrunnen
Gesuchsteller und Projektverfasser: Michael Xavier, Dorfgasse 16, 3805 Goldswil b. Interlaken.
Bauvorhaben: Neubau Gartenhaus zur Lagerung von Geräten; Fassadenumbau Südost: Installation Glas- und Türfassade; Neubau Terrasse; Installation Solarmodule; Erweiterung Balkon, Installation innen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Dorfgasse 16, Gbbl. Nr. 1810, Koordinaten 2’633’539 / 1’171’687.
Nutzungszone: Wohnzone W2 / Übergangsbereich Dorfkernzone.
Schutzobjekt: keine.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Naturgefahren: keine.
Ausnahmen: keine.
Hinweis: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2024-15630). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. März 2025.
Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Ringgenberg, 10. Februar 2025
Bauverwaltung Ringgenberg
Amtliche Vermessung: Öffentliche Ausschreibung des Nachführungsmandates 2026–2033
Gestützt auf Artikel 45 Absatz 2 der bundesrätlichen Verordnung über die amtliche Vermessung (VAV; SR 211.43202) schreibt die Gemeinde öffentlich aus:
Auftraggeberin: Einwohnergemeinde Niederried b. Interlaken.
Sprache des Vergabeverfahrens: Deutsch.
Arbeitsumfang: Treuhänderische Verwaltung und laufende Nachführung der bestehenden amtlichen Vermessung in der Gemeinde für die Vertragsperiode vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2033 gemäss den eidgenössischen und kantonalen Rechtsgrundlagen.
Insbesondere zu beachten sind:
Eignungskriterien
Zuschlagskriterien
Hauptkriterien
Unterkriterien
Unterlagen werden hier publiziert: www.be.ch/wahl-nfg
Weitere Auskünfte erteilt:
Gemeindeverwaltung Niederried b. Interlaken.
Frist und Adresse für die Einreichung des Angebotes
Das Angebot ist bis am 14. März 2025 (massgebend ist die Postaufgabe) an den Gemeinderat Niederried, Hauptstrasse 19, 3853 Niederried bei Interlaken, mit dem Vermerk «Nachführung amtliche Vermessung» zu richten.
Rechtsmittel
Beschwerde an das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, gemäss Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRPG).
Gemeinderat Niederried
Gesuchsteller: Pascal Geebelen, Hüpplengasse 1, 3852 Ringgenberg.
Projektverfasserin: Imboden Architektur AG, Seestrasse 17, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Neubau Wohnhaus mit zwei Erstwohnungen und einer Einliegerwohnung mit entsprechendem Grundbucheintrag.
Standort: Lauterbrunnen, Stocki, Parzelle Nr. 4822, Koordinaten 2'636'226 / 1'160'655, Wohnzone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen: Art. 11, Anhang A151 GBR «Unterschreiten des Strassenabstandes».
Auflagestellen: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 14. Februar bis 17. März 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Gesuchsteller/Projektverfasser: Hansjörg Steuri, Chrüzweg 4, 3706 Leissigen.
Bauvorhaben: Renovation Wohnhaus und Schopf, Erstellen eines zusätzlichen Parkplatzes, Installation einer aussen aufgestellten Wärmepumpe.
Standort: Dorfstrasse 25 und 25a, Leissigen, Parzelle Nr. / Zone: 237 / WG3, Koordinaten 2’625’489 / 1’167’032.
Schutzzone / -objekt: Perimeter Ortsbildschutz / schützenswertes K-Objekt.
Nutzungsart Zweitwohnungsgesetz (ZWG): keine Beschränkung.
Ausnahmen: Unterschreitung Strassenabstand, Art. 80 SG.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Leissigen.
Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20710.
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. März 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile (Verpflockung Wärmepumpe) verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Leissigen, 5. Februar 2025
Gemeinderat Leissigen
Konkurspublikation / Schuldenruf
Summarisches Verfahren nach Art. 231 SchKG
Ausgeschlagene Erbschaft des Wyss Karl Rudolf, geb. 2. Oktober 1956, von Ringgenberg BE, Kirchstrasse 29, 3806 Bönigen, verstorben am 22. März 2024.
Datum der Konkurseröffnung: 31. Oktober 2024.
Eingabefrist bis 12. März 2025.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 12. Februar 2025.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Mit einer Stimmbeteiligung von 40,9 % wurden folgende Vorlagen angenommen:
Verpflichtungskredit Sanierung Reservoir Zindlisteifi
Beschluss
Für die Sanierung des Reservoirs Zindlisteifi wird zulasten des Kontos Nr. 7101.5031.11 ein Verpflichtungskredit von Fr. 700'000.–. bewilligt.
Verpflichtungskredit Dachsanierung Schulhaus Dorf (neu)
Beschluss
Für die Dachsanierung Schulhaus Dorf (neu) wird zulasten des Kontos Nr. 2170.5040.10 ein Verpflichtungskredit von Fr. 760'000.–. bewilligt.
Gegen diese Beschlüsse kann gemäss Art. 60, Art. 63 und Art. 67a Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen nach dem Urnengang Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli eingereicht werden.
Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und muss einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Gemeinderat Brienz
Gesuchstellerin und Projektverfasserin: THB Trachsel Holzbau Brienz AG, Lauimattenweg 9, 3855 Brienz.
Grundeigentümer: David Heiniger, Schwandergässli 11, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Demontage der ostseitigen Fassadenschalung und Eternitschiefer der gesamten Dachfläche aufgrund von Hagelschaden. Neue Winddichtung /Isolation westseitig aus Weichfaserplatten (60 mm) und Verkleidung mit identischer Schalung (braun gestrichen). Ersatz der Hartfaserplatten auf dem Dach durch neue Weichfaserplatten (100 mm) und Eindeckung mit neuem Eternit (Structa Classica) sowie der bereits gemeldeten und bewilligten Solaranlage.
Ausnahme: Unterschreiten des Strassenabstandes zu einer Kantonsstrasse nach Art. 80 SG (bestehende Rechtswidrigkeit).
Standort: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 234, Parzelle Nr. 2709.
Zone: Wohn- und Gewerbezone 2 (WG2).
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. März 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Gesuchstellerin: STWEG Mattestrasse 60 Beatenberg, Howell Home AG, Postgasse 9, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Grossniklaus Haustechnik AG, Spirenwaldstrasse 270, 3803 Beatenberg.
Bauvorhaben: Ersatz der Ölheizung durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Innen- und Aussengerät.
Standort: Mattestrasse 60, Beatenberg, Parzelle Nr. 2258, Koordinaten 2’626'190 / 1’170'953, Überbauungsordnung UeO ZPP Nr. 1 «Matte».
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahme: keine.
Hinweis: Naturgefahrengebiet mit geringer Gefahr (Rutschgefahren).
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/20490, e-Auflage eBau Nr. 2025-1320). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. März 2025.
Es wird auf die Baugesuchsakten und die Pflöcke/Profile vor Ort verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Beatenberg, 7. Februar 2025
Bauverwaltung Beatenberg
Änderungen bzw. Inkraftsetzungen von Reglementen und Verordnungen
Gestützt auf Artikel 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die zuständigen Organe der Einwohnergemeinde Wilderswil die folgenden Änderungen bzw. Inkraftsetzungen von Reglementen und Verordnungen beschlossen haben:
Die Reglemente und Verordnungen können kostenlos bei der Gemeindeverwaltung eingesehen oder bezogen werden. Auf www.wilderswil.ch/informationen/reglemente können die Gemeindereglemente und -verordnungen als PDF-Datei eingesehen und heruntergeladen werden.
Wilderswil, 10. Februar 2025
Gemeinderat Wilderswil
Konkurspublikation / Schuldenruf
Summarisches Verfahren nach Art. 231 SchKG
Ausgeschlagene Erbschaft der Jürgens Urmila, geb. 5. April 1969, Hotel Bären, Staatsstrasse 17, 3800 Sundlauenen, verstorben am 22. November 2024.
Datum der Konkurseröffnung: 28. Januar 2025.
Eingabefrist bis: 12. März 2025.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 12. Februar 2025.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Protokollauflage
Das Protokoll der Mitgliederversammlung vom 19. Dezember 2024 liegt in der Zeit vom 13. Februar bis am 15. März 2025 auf der Gemeindeverwaltung Brienz öffentlich zur Einsichtnahme auf. Während der Auflagefrist kann gegen das Protokoll zuhanden des Vorstandes schriftlich Einsprache erhoben werden.
Brienz, 6. Februar 2025
Schwellenkorporation Brienz
Der Vorstand
Bauherrschaft: Beat Kälin, Unterer Rüttiweg 15, 3858 Hofstetten bei Brienz.
Bauvorhaben: Einbau einer 2-Zimmer-Wohnung im Erdgeschoss.
Standort: Unterer Rüttiweg 15, Parzelle Nr. 1011, Koordinaten 2’648’435 / 1’177'967, Wohnzone W2.
Ausnahme: keine.
Hinweis: Gefahrengebiet mit geringer Gefährdung. Der Einbau der Wohnung erfolgt im Rahmen des ZWG nach Art. 11 Abs. 3.
Gewässerschutzbereich: Au.
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. März 2025.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Hofstetten bei Brienz, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20642). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Hofstetten, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten bei Brienz, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Hofstetten, 6. Februar 2025
Bauverwaltung Hofstetten
Gesuchstellerin: Hightide Kayak School, David Storey, Lütschinenstrasse 24, 3806 Bönigen.
Projektverfasserin: Bauberatung Roth GmbH, Renggliweg 11, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Einbau Galerie im bestehenden Saal des Oberländerhofs.
Standort: Am Quai 1, Parzelle Nr. 202, Koordinaten 2'635'119 / 1'1701'858.
Zone: Hotel-, Wohn- und Gewerbezone.
Schutzzone: schützenswertes Gebäude.
Ausnahmen: keine.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. März 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich sind schriftlich und begründet im Doppel innert der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Die Dokumente zu diesem Baugesuch können auf der Internetseite der Einwohnergemeinde Bönigen mit einem Link eingesehen werden. Hierzu benötigen Sie ein BE-Login.
Bauverwaltung Bönigen
Einstellung mangels Aktiven
Schuldnerin: THIRA Solar AG, Ebligen 7, 3855 Brienz BE, CHE-172.125.747.
Datum der Konkurseröffnung: 19. Februar 2024.
Datum der Konkurseinstellung: 31. Januar 2025.
Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger bis zum 4. März 2025 die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten einen Vorschuss von Fr. 4200.– leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 12. Februar 2025.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Verkehrserschwerung
Kantonsstrasse Nr. 221 Beatenbucht–Interlaken
Gemeinde: Sigriswil.
410.20470 / Erneuerung Beatenbuchtbrücke, Sigriswil
Teilstrecke: Koordinaten 623'620 / 170'530 bis 623'660 / 170’260.
Dauer: 24. Februar bis Ende September 2025.
Ausnahmen: keine.
Grund der Massnahme: Erneuerung Beatenbuchtbrücke.
Verkehrsführung: Einspurige Verkehrsführung.
Einschränkungen: Einspurige Verkehrsführung, Verkehrsregelung von Hand oder mit Lichtsignalanlage.
Rechtliche Hinweise
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.
Gwatt, 30. Januar 2025
Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Bezirksversammlung in Lauterbrunnen
Mittwoch, 19. März 2025, 20.00 Uhr im Gemeindesaal Hohsteg
Traktanden
Im Anschluss an die Versammlung sind alle Besucherinnen und Besucher zu einem Apéro eingeladen.
Gemeinderat Lauterbrunnen
Pfarrkreis Bönigen–Iseltwald
Ausserordentliche Pfarrkreisversammlung in der Kirche Iseltwald
Sonntag, 23. März 2025, Gottesdienst um 9.45 Uhr, anschliessend um 10.45 Uhr Pfarrkreisversammlung
Traktanden
Die Pfarrkreiskommission
Bauherrschaft und Projektverfasser: Heinz Aemmer, Irchelstrasse 27, 8427 Rorbas.
Bauvorhaben: Kleinkläranlage KLARA.
Standort: Hohlen 3, Parzelle Nr. 362, Koordinaten 2'628'933 / 1'170'566.
Zone: Landwirtschaftszone.
Gewässerschutzbereich: Au.
Beantragte Ausnahmen: Art. 24 RPG betreffend Bauen ausserhalb der Bauzone.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. März 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938
Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Unterseen, 5. Februar 2025
Bauverwaltung Unterseen
Auflage Kollokationsplan und Inventar
Schuldner: lzeti Florim Fiknet, geb. 27. März 1989, von Röthenbach, 3800 lnterlaken, ZA: Stiftung Terra Vecchia, Brünigstrasse 20, 3856 Brienzwiler.
Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage
Ablauf der Frist: 4. März 2025
Auflagefrist Inventar: 10 Tage
Ablauf der Frist: 22. Februar 2025
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 12. Februar 2025.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Gesuchsteller: Hans Rudolf Sterchi, Alte Staatsstrasse 3, 3812 Wilderswil.
Projektverfasserin: Brawand Zimmerei AG, Godi Kaufmann, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Anbau Scheune / Überdachung Einfahrt Futtertenn.
Standort: Rugenstrasse 19, Wilderswil, Parzelle Nr. 536, Koordinaten 2’632’231 / 1’168’405.
Zone: Landwirtschaft.
Gewässerschutzzone: A.
Inventar: nicht inventarisiert.
Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. März 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten und aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Wilderswil
Genehmigung Funktionendiagramm der Schule Matten
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 3. Februar 2025 das überarbeitete Funktionendiagramm der Schule Matten genehmigt. Dieses tritt per 1. August 2025 in Kraft und ersetzt alle bisherigen Bestimmungen.
Der Beschluss wird hiermit gemäss Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung veröffentlicht. Das Funktionendiagramm kann bei der Gemeindeschreiberei Matten bezogen oder unter www.matten.ch eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab erstmaliger Publikation schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, erhoben werden.
Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AG, Wireless Access, Postfach, 3050 Bern, André Pfäffli, Postfach, 3050 Bern.
Projektverfasserin: Axians Schweiz AG, Pulverstrasse 8, 3063 Ittigen.
Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch für die Anwendung des Korrekturfaktors ohne bauliche Änderungen an der Mobilfunkanlage der Swisscom (Schweiz) AG (WILW).
Hinweis: Es ist vorgesehen, die Antennen adaptiv, unter Anwendung des Korrekturfaktors KAA (gemäss Nachtrag zur Vollzugshilfe vom 23. Februar 2021) zu betreiben. Der dazu vorgesehene Antennentyp Ericsson AIR3239B78 verfügt über genügend Sub-Arrays, um gemäss NISV Anh. 1 Ziff. 63 Abs. 3 einen minimalen Korrekturfaktor von 0.2 zuzulassen.
Standort: Wengelacher 4e, Parzelle Nr. 390, Arbeitszone A, Koordinaten 2’632’111 / 1’168’971.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: blau.
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. März 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten sowie auf die Amts- und Fachberichte verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Bella Vista Destination Management AG, vertreten durch Karen Tam, St. Josefweg 15b, 6460 Altdorf.
Projektverfasserin: Castor Consult AG, Baarerstrasse 110, 6300 Zug.
Bauvorhaben: Umbau / Sanierung Hotel Schönegg Beatenberg: Erstellen von zwei ungedeckten Autoabstellplätzen beim Hotel Schönegg mit der Markierung «Reserviert Hotel Shuttle». Kompletter Ersatz der defekten Terrasse 1. OG: Decke EG Nordost, ausgeführt in Holz, anstelle des bestehenden Betonaufbaus (nicht Fluchtweg-normkonform, siehe Bericht Ing. A. Zenger). Sicherung des Fluchtweges Dachgeschoss, mittels: Erstellung eines Durchbruchs an der Ostfassade bei den bestehenden Doppelfenstern (siehe Brandschutzkonzept), Einsatz einer Fluchttür, Erweiterung der bestehenden Aussenfluchttreppen bis ins Dachgeschoss. Ertüchtigung der bestehenden Absturzsicherung. Kompletter Ersatz und bauliche Ertüchtigung der Balkonstruktur Süd: Neuausführung (strukturell) wie Bestand, Ersatz der bestehenden Absturzsicherungen (Eternitplatten / Metallrahmenstruktur) mit einer in die neue Struktur eingearbeiteten vertikalen Holzpalisade mit horizontalem Brüstungsaufsatz in Holz. Ersatz / Umgestaltung der bestehenden Absturzsicherungen auf den Balkonen: Ausführung in Holz (optisch an die neuen Südbalkone angepasst) mit Rahmenkonstruktion aus Aluminium. Brandschutztechnische Anpassungen (siehe Brandschutzkonzept) und diverse Anpassungen in der Raumaufteilung. Aufhebung von Zimmer 302 im 2. OG zur Fluchtwegsicherung; Vergrösserung des Gästezimmers 301 mit der von 302 gewonnenen Fläche. Erstellen eines Personalzimmers im 2. OG. Zusammenlegung Zimmer 102 / 103 im Hochparterre zu einer Familiensuite mit einem Zugang. Erstellen eines neuen Flachdachabflusses für das strassenseits sanierte Flachdach entlang der Hausfassade auf die Flachdachebene des 1. OG. Erneuern der Markierung bei den drei bestehenden Autoabstellplätzen auf der Parzelle Nr. 1145 (Riedbodenstrasse 2 und 2a). Unterhalt/Sanieren aller bestehenden Flachdachebenen. Erneuerung der Bäder. Nicht öffentlicher Gastgewerbebetrieb ohne Alkoholausschank: 120 Sitzplätze innen (bisher 80 Sitzplätze); 52 Gästezimmer (bisher 45 Gästezimmer) mit 105 Gästebetten (bisher 91 Gästebetten); Öffnungszeiten: täglich bis 0.30 Uhr.
Standort: Schmockenstrasse 1 und Riedbodenstrasse 2 / 2a, Parzellen Nrn. 1144 und 1145, Hotelzone Bauten HB, Koordinaten 2’626’829 / 1’171’584.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: blau.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. März 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, Postfach 9, 3803 Beatenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profilierung/Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Beausite Park Hotel Wengen AG, Am Wengi 1412c, 3823 Wengen.
Projektverfasserin: ANS Architekten und Planer SIA AG, Hauptstrasse 14, 3076 Worb.
Bauvorhaben: Sanierung des Erd- und Untergeschosses; Erneuerung Lüftungsanlage; Anpassung Elektro- und Sanitäranlagen; Ersatz der Gewerbeküche mit Umzug vom Unter- ins Erdgeschoss; Einbau eines Warenliftes vom Unter- zum Erdgeschoss; Reorganisation Unter- und Erdgeschoss; Ersatz Fenster und Verglasungen; rückseitige Fassadensanierung mit Wärmedämmung im Erdgeschoss; kleine Eingriffe in die Statik; Verkleinerung Restaurantbereich; Umbau Empfangsbereich; Erstellung behindertengerechter Aussenzugang. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 150 Sitzplätze innen (bisher 112 Sitzplätze) und 24 Sitzplätze auf der Terrasse (bisher 38 Sitzplätze), 46 Gästezimmer mit 90 Gästebetten (unverändert); Öffnungszeiten: täglich bis 0.30 Uhr (unverändert).
Standort: Wengen, Am Wengi 1412c, Parzelle Nr. 1233, Hotelzone A, Koordinaten 2’637’247 / 1’162’053.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: gelb und blau.
Ausnahmen: Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. März 2025.
Auflagestellen:
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Hundetaxe 2025, Meldepflicht
Das Halten von Hunden ist in der Gemeinde Lauterbrunnen melde- und gebührenpflichtig. Für jeden über 6 Monate alten Hund wird jährlich eine Hundetaxe erhoben. Die Taxe ist am 1. Januar für das laufende Jahr fällig. Für Hunde, die nach dem 1. September das Alter von 6 Monaten erreichen oder neu in der Gemeinde hundetaxpflichtig werden, ist eine halbe Hundetaxe zu bezahlen.
Gemäss Art. 4 Abs. 2 Reglement über die Haltung von Hunden und die Hundetaxe sind Halter von Hunden verpflichtet, Hunde, die über 6 Monate alt sind, innert 4 Wochen der Finanzverwaltung zu melden. Widerhandlungen werden mit Busse bestraft.
Bei bereits registrierten Hunden wird die Hundetaxe automatisch in Rechnung gestellt.
Hundehalterinnen und Hundehalter sind ebenfalls verpflichtet, allfällige Mutationen der Gemeindeverwaltung mitzuteilen. Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel sowie der Tod des Hundes sind zusätzlich Amicus, Telefon 0848 777 100 oder www.amicus.ch, zu melden.
Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen
Unwetter Milibach / Gesuche zur Überbrückungshilfe
Gerne möchten wir die betroffene Bevölkerung des Unwetters Milibach vom 12. August 2024 über die Möglichkeit von Überbrückungs- und Restkostenhilfe erinnern.
Alle direkt vom Unwetter Betroffenen haben die Möglichkeit, sowohl einen Antrag auf Überbrückungshilfe als auch einen Antrag auf Restkosten zu stellen.
Die Einreichefrist der Spendengesuche für Überbrückungshilfe endet am 30. April 2025.
Die entsprechenden Gesuchsformulare sowie den Prozessablauf finden Sie unter www.brienz.ch. Bei Fragen oder Unklarheiten können Sie sich von Dienstag bis Freitag an die Gemeinde, Ronja Kleinhans (Telefon 033 952 22 50 / ronja.kleinhans@brienz.ch), wenden.
Gesuchsteller: Kiruthiga Yogasundaram, Lindstrasse 22, 8400 Winterthur, Kumaran Sothy, Distelweg 10, 5610 Wohlen.
Projektverfasserin: Roth Renovationen GmbH, Marc Josi, Industriestrasse 117, 3800 Matten bei Interlaken.
Bauvorhaben: Umbau des Unter- und des Erdgeschosses sowie Ausbau des Dachgeschosses mit Einbau von 3 Studios und 1 Zweizimmerwohnung. Erstellen von je einer Giebelgaube auf den zwei Hauptdachflächen. Ersatz der bestehenden Ölheizung durch eine aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Schmockenstrasse 182, Beatenberg, Parzelle Nr. 1602, Koordinaten 2’625’730 / 1’171’064, Wohnzone 2-geschossig W2.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahme: Unterschreiten der Raumhöhe nach Art. 67 BauV.
Hinweis: Naturgefahrengebiet mit geringer und mittlerer Gefahr (Rutschungen). Die altrechtliche Wohnung wird gemäss Art. 11 Abs. 3 ZWG in der vorbestehenden Hauptnutzfläche erweitert.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/20490, e-Auflage eBau Nr. 2024-19067). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. März 2025.
Es wird auf die Baugesuchsakten und die Profile vor Ort verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Beatenberg, 31. Januar 2025
Bauverwaltung Beatenberg
Bauherrschaft und Projektverfasser: Urs von Allmen, Beatenbergstrasse 93, 3803 Beatenberg.
Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch für den bereits erstellten Laufhof südwestlich des Stallgebäudes Nr. 93b mit einer Fläche von 115 m2; zusätzliche Erweiterung um 115 m2; neue Betonplatte für den Vorplatz zum Mistlager; neue Mistplatzüberdachung.
Standort: Beatenbergstrasse 93b, Parzelle Nr. 624, Koordinaten 2’628’440 / 1’171’685, Landwirtschaftszone.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahme: Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. März 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, Postfach 9, 3803 Beatenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Gesuchstellerin und Projektverfasserin: Hotel Bodmi GmbH, Terrassenweg 104, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Umbau Küche und Kühlräume (nachträgliches Baugesuch).
Standort: Terrassenweg 104, Parzelle Nr. 5451, Koordinaten 2’646’210 / 1’164’330.
Überbauungsordnung: Überbauungsordnung 3 Bodmi.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/218729
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. März 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 3. Februar 2025
Bauverwaltung Grindelwald
Publikation öffentliche Auflage / Grundeigentümerbeitragsplan Sanierung Lauenenstrasse
Grundeigentümerbeitragsplan Sanierung Lauenenstrasse
Der Beitragsplan Sanierung Lauenenstrasse liegt vom Donnerstag, 6. Februar, bis und mit Montag, 10. März 2025, zur Einsichtnahme auf der Gemeindeverwaltung Brienz öffentlich auf. Innert dieser Frist können erfasste Grundeigentümer gegen den Beitragsplan Lauenenstrasse beim Gemeinderat Brienz Einsprache erheben. Allfällige Einspracheverhandlungen finden am Mittwoch, 2. April 2025, statt und werden durch den Gemeinderat Brienz durchgeführt. Der Gemeinderat erlässt aufgrund des bereinigten Beitragsplans anschliessend die erforderlichen Verfügungen. Die Verfügungen können mit einer Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli angefochten werden.
Brienz, 20. Januar 2025
Der Gemeinderat
Rekrutierung der Feuerwehr Wengen für das Jahr 2025
Feuerwehrdienstpflichtig wird, wer neu im Bezirk Wengen wohnt, die C-Bewilligung erhält und dienstpflichtig ist, oder wer im Jahr 2005 geboren ist und somit das Stellungsalter erreicht hat. Bei Personen, die in ungetrennter Ehe oder eingetragener Partnerschaft leben, ist nur eine Person stellungspflichtig.
Datum: Montag, 17. Februar 2025
Zeit: 19.30 Uhr
Ort: Schulhaus Wengen
Die Rekrutierung ist obligatorisch. Bei unentschuldigtem Fernbleiben von der Rekrutierung wird eine Busse von Fr. 200.– gemäss Feuerwehrreglement der Gemeinde Lauterbrunnen fällig.
Feuerwehr Wengen
Ordentliche Einungsversammlung
Dienstag, 18. Februar 2025, 20.00 Uhr, Zimmerei Wyss Holzbau AG
Traktanden
Im Anschluss an die Versammlung werden die unverteilten Heuparzellen an Burger versteigert.
Das übliche Znüni nach der Versammlung wird offeriert.
Habkern, 6. Januar 2025
Der Burgerrat
Stichtagserhebung 2025
Die Stichtagserhebung findet vom 7. bis 27. Februar statt. Wenn Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich in erster Linie an die Erhebungsstelle Ihrer Gemeinde. Sie können sich auch an den Fachbereich Landschaft der Regionalkonferenz wenden.
Kurs Hochstammfeldobstbäume schneiden
Zur Umsetzung der Vernetzungs- und Landschaftsqualitätsprojekte führt die Regionalkonferenz Oberland-Ost in Zusammenarbeit mit der Fachstelle für Obst und Beeren vom Inforama Oeschberg Kurse zum Schneiden von Obstbäumen durch. Diese richten sich an Landwirte und weitere Personen, die Hochstammfeldobstbäume schneiden.
Der Kurs findet wetterabhängig am 27. Februar oder 5. März im Raum Interlaken statt. Es werden unter Anleitung mit den Fachexperten Bäume geschnitten. Anfänger und Fortgeschrittene sind willkommen.
Die Kurskosten werden von der Regionalkonferenz Oberland-Ost übernommen. Weitere Informationen finden Sie auch auf www.oberland-ost.ch unter «Aktuell», wo Sie sich bis spätestens 24. Februar online anmelden können.
Informationsveranstaltungen für Landwirte 2025 Biodiversität, Vernetzung und Landschaftsqualität und Gruppenberatungen Inforama Hondrich
Die Regionalkonferenz Oberland-Ost ist für die Umsetzung der Projekte zur Vernetzung und Landschaftsqualität zuständig. Deshalb orientieren wir Sie gerne über die aktuellen Rahmenbedingungen und weitere Themen.
Ebenfalls stellen wir das Projekt «Klimaneutrale Region Oberland-Ost» vor und beleuchten dabei die Rolle der Landwirtschaft.
Am gleichen Anlass erhalten Sie zudem die Informationen des Inforama Berner Oberland.
Freundlich lädt ein: Regionalkonferenz Oberland-Ost, Claudia Schatzmann, Fachbereich Landschaft, landschaftsberatung@oberland-ost.ch, Telefon 079 562 70 41
Termine Informationsveranstaltungen 2025
Iseltwald, 13. Januar 2025
Bauherrschaft und Projektverfasserin: Gemeinde Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459B, 3822 Lauterbrunnen.
Bauvorhaben: Um- / Neugestaltung der Friedhofanlage; neuer Sichtschutz entlang der Alten Stechelbergstrasse.
Standort: Friedhof Lauterbrunnen, Staubbach, Parzelle Nr. 1239, Zone für öffentliche Nutzung «Friedhof», Koordinaten 2’635’968 / 1’160’063.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Schutzobjekte: Baumgruppe.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. März 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Hinweis: Bei der Profilierung werden Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.
Hinweis nach LwG: Gestützt auf Artikel 97 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (LwG) sind die aufgrund der Gesetzgebung über den Natur- und Heimatschutz, den Umweltschutz und die Wanderwege legitimierten Organisationen zur Einsprache berechtigt.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Amtliche Vermessung: Öffentliche Ausschreibung des Nachführungsmandates 2026–2033
Gestützt auf Artikel 45 Absatz 2 der bundesrätlichen Verordnung über die amtliche Vermessung (VAV; SR 211.432.2) schreibt die Gemeinde öffentlich aus:
Auftraggeberin: Einwohnergemeinde Beatenberg
Sprache des Vergabeverfahrens: Deutsch
Arbeitsumfang: Treuhänderische Verwaltung und laufende Nachführung der bestehenden amtlichen Vermessung in der Gemeinde für die Vertragsperiode vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2033 gemäss den eidgenössischen und kantonalen Rechtsgrundlagen.
Insbesondere zu beachten sind:
Eignungskriterien
Zuschlagskriterien
Hauptkriterien
Unterkriterien
Die vollständigen Ausschreibungsunterlagen sowie die zusätzlich einzureichenden Unterlagen sind bei der Bauverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg, einsehbar oder abholbar.
Weitergehende Auskünfte erteilt: Einwohnergemeinde Beatenberg, Abteilung Bauverwaltung, Julia Isler.
Frist und Adresse für die Einreichung des Angebotes
Eingabetermin: 10. März 2025 (Poststempel A-Post)
Eingabeort: Einwohnergemeinde Beatenberg, Abteilung Bauverwaltung, Spirenwaldstrasse 261, 3803 Beatenberg
Eingabevermerk: Offerte Nachführungsmandat 2026–2033 – bitte nicht öffnen
Rechtsmittel
Allfällige Beschwerden sind an das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, gemäss Verwaltungsrechtspflegegesetz (VPRG) einzureichen.
Beatenberg, 31. Januar 2024
Bauverwaltung Beatenberg
Bauherrschaft: Çelik Yusuf, Klostergässli 25, 3800 Matten b. Interlaken.
Projektverfasserin: MESO Ingenieure und Bauleitungen GmbH, Sandstrasse 13, 3302 Moosseedorf.
Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch: Umnutzung Gewerberaum als Waschsalon; Reklamen an Schaufenster.
Standort: Postgasse 1, Parzelle Nr. 1759.
Nutzungszone: Mischzone MK 4 Geschosse.
Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich, Baugruppe D, schützenswertes K-Objekt.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. März 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Stimmausschuss
Gestützt auf Artikel 71 des Gesetzes über die politischen Rechte sowie auf Artikel 7 der Verordnung über die politischen Rechte hat der Gemeinderat folgende Personen in den Stimmausschuss vom 9. Februar 2025 gewählt:
Zweilütschinen, 3. Februar 2025
Gemeinderat Gündlischwand
Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AG, Wireless Access, Postfach, 3050 Bern, André Pfäffli, Postfach, 3050 Bern.
Projektverfasserin: Axians Schweiz AG, Pulverstrasse 8, 3063 Ittigen.
Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch für die Anwendung des Korrekturfaktors ohne bauliche Änderungen an der Mobilfunkanlage der Swisscom (Schweiz) AG (WILW).
Hinweis: Es ist vorgesehen, die Antennen adaptiv, unter Anwendung des Korrekturfaktors KAA (gemäss Nachtrag zur Vollzugshilfe vom 23. Februar 2021) zu betreiben. Der dazu vorgesehene Antennentyp Ericsson AIR3239B78 verfügt über genügend Sub-Arrays, um gemäss NISV Anh. 1 Ziff. 63 Abs. 3 einen minimalen Korrekturfaktor von 0.2 zuzulassen.
Standort: Wengelacher 4e, Parzelle Nr. 390, Arbeitszone A, Koordinaten 2’632’111 / 1’168’971.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: blau.
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. März 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten sowie auf die Amts- und Fachberichte verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Bella Vista Destination Management AG, vertreten durch Karen Tam, St. Josefweg 15b, 6460 Altdorf.
Projektverfasserin: Castor Consult AG, Baarerstrasse 110, 6300 Zug.
Bauvorhaben: Umbau / Sanierung Hotel Schönegg Beatenberg: Erstellen von zwei ungedeckten Autoabstellplätzen beim Hotel Schönegg mit der Markierung «Reserviert Hotel Shuttle». Kompletter Ersatz der defekten Terrasse 1. OG: Decke EG Nordost, ausgeführt in Holz, anstelle des bestehenden Betonaufbaus (nicht Fluchtweg-normkonform, siehe Bericht Ing. A. Zenger). Sicherung des Fluchtweges Dachgeschoss, mittels: Erstellung eines Durchbruchs an der Ostfassade bei den bestehenden Doppelfenstern (siehe Brandschutzkonzept), Einsatz einer Fluchttür, Erweiterung der bestehenden Aussenfluchttreppen bis ins Dachgeschoss. Ertüchtigung der bestehenden Absturzsicherung. Kompletter Ersatz und bauliche Ertüchtigung der Balkonstruktur Süd: Neuausführung (strukturell) wie Bestand, Ersatz der bestehenden Absturzsicherungen (Eternitplatten / Metallrahmenstruktur) mit einer in die neue Struktur eingearbeiteten vertikalen Holzpalisade mit horizontalem Brüstungsaufsatz in Holz. Ersatz / Umgestaltung der bestehenden Absturzsicherungen auf den Balkonen: Ausführung in Holz (optisch an die neuen Südbalkone angepasst) mit Rahmenkonstruktion aus Aluminium. Brandschutztechnische Anpassungen (siehe Brandschutzkonzept) und diverse Anpassungen in der Raumaufteilung. Aufhebung von Zimmer 302 im 2. OG zur Fluchtwegsicherung; Vergrösserung des Gästezimmers 301 mit der von 302 gewonnenen Fläche. Erstellen eines Personalzimmers im 2. OG. Zusammenlegung Zimmer 102 / 103 im Hochparterre zu einer Familiensuite mit einem Zugang. Erstellen eines neuen Flachdachabflusses für das strassenseits sanierte Flachdach entlang der Hausfassade auf die Flachdachebene des 1. OG. Erneuern der Markierung bei den drei bestehenden Autoabstellplätzen auf der Parzelle Nr. 1145 (Riedbodenstrasse 2 und 2a). Unterhalt/Sanieren aller bestehenden Flachdachebenen. Erneuerung der Bäder. Nicht öffentlicher Gastgewerbebetrieb ohne Alkoholausschank: 120 Sitzplätze innen (bisher 80 Sitzplätze); 52 Gästezimmer (bisher 45 Gästezimmer) mit 105 Gästebetten (bisher 91 Gästebetten); Öffnungszeiten: täglich bis 0.30 Uhr.
Standort: Schmockenstrasse 1 und Riedbodenstrasse 2 / 2a, Parzellen Nrn. 1144 und 1145, Hotelzone Bauten HB, Koordinaten 2’626’829 / 1’171’584.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: blau.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. März 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, Postfach 9, 3803 Beatenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profilierung/Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Beausite Park Hotel Wengen AG, Am Wengi 1412c, 3823 Wengen.
Projektverfasserin: ANS Architekten und Planer SIA AG, Hauptstrasse 14, 3076 Worb.
Bauvorhaben: Sanierung des Erd- und Untergeschosses; Erneuerung Lüftungsanlage; Anpassung Elektro- und Sanitäranlagen; Ersatz der Gewerbeküche mit Umzug vom Unter- ins Erdgeschoss; Einbau eines Warenliftes vom Unter- zum Erdgeschoss; Reorganisation Unter- und Erdgeschoss; Ersatz Fenster und Verglasungen; rückseitige Fassadensanierung mit Wärmedämmung im Erdgeschoss; kleine Eingriffe in die Statik; Verkleinerung Restaurantbereich; Umbau Empfangsbereich; Erstellung behindertengerechter Aussenzugang. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 150 Sitzplätze innen (bisher 112 Sitzplätze) und 24 Sitzplätze auf der Terrasse (bisher 38 Sitzplätze), 46 Gästezimmer mit 90 Gästebetten (unverändert); Öffnungszeiten: täglich bis 0.30 Uhr (unverändert).
Standort: Wengen, Am Wengi 1412c, Parzelle Nr. 1233, Hotelzone A, Koordinaten 2’637’247 / 1’162’053.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: gelb und blau.
Ausnahmen: Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. März 2025.
Auflagestellen:
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Hundetaxe 2025, Meldepflicht
Das Halten von Hunden ist in der Gemeinde Lauterbrunnen melde- und gebührenpflichtig. Für jeden über 6 Monate alten Hund wird jährlich eine Hundetaxe erhoben. Die Taxe ist am 1. Januar für das laufende Jahr fällig. Für Hunde, die nach dem 1. September das Alter von 6 Monaten erreichen oder neu in der Gemeinde hundetaxpflichtig werden, ist eine halbe Hundetaxe zu bezahlen.
Gemäss Art. 4 Abs. 2 Reglement über die Haltung von Hunden und die Hundetaxe sind Halter von Hunden verpflichtet, Hunde, die über 6 Monate alt sind, innert 4 Wochen der Finanzverwaltung zu melden. Widerhandlungen werden mit Busse bestraft.
Bei bereits registrierten Hunden wird die Hundetaxe automatisch in Rechnung gestellt.
Hundehalterinnen und Hundehalter sind ebenfalls verpflichtet, allfällige Mutationen der Gemeindeverwaltung mitzuteilen. Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel sowie der Tod des Hundes sind zusätzlich Amicus, Telefon 0848 777 100 oder www.amicus.ch, zu melden.
Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen
Der Gemeinderat Brienz bringt in Anwendung von Art. 101 Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 zur Kenntnis, dass am 27. Januar 2025 für die Bewältigung der Notlage und Wiederherstellung der geordneten Verhältnisse nach dem Unwetter Milibach ein dritter gebundener Kredit von Fr. 500'000.– sowie für die Sofortmassnahmen Werkleitungen Wasser- und Abwasserentsorgung von Fr. 210'000.– bewilligt wurde.
Der Gemeinderat
Unwetter Milibach / Gesuche zur Überbrückungshilfe
Gerne möchten wir die betroffene Bevölkerung des Unwetters Milibach vom 12. August 2024 über die Möglichkeit von Überbrückungs- und Restkostenhilfe erinnern.
Alle direkt vom Unwetter Betroffenen haben die Möglichkeit, sowohl einen Antrag auf Überbrückungshilfe als auch einen Antrag auf Restkosten zu stellen.
Die Einreichefrist der Spendengesuche für Überbrückungshilfe endet am 30. April 2025.
Die entsprechenden Gesuchsformulare sowie den Prozessablauf finden Sie unter www.brienz.ch. Bei Fragen oder Unklarheiten können Sie sich von Dienstag bis Freitag an die Gemeinde, Ronja Kleinhans (Telefon 033 952 22 50 / ronja.kleinhans@brienz.ch), wenden.
Beschlüsse des Grossen Gemeinderats
Der Grosse Gemeinderat hat am 28. Januar 2025 folgende Beschlüsse gefasst:
Wahl des Ratspräsidiums und des übrigen Ratsbüros für das Jahr 2025
Änderung Gemeindepolizeireglement
Die Änderungen der Artikel 9 und 12 des Gemeindepolizeireglements werden mit Inkrafttreten auf den 1. April 2025 genehmigt.
Erneuerung Fachtrakt Hauswirtschaft, Verpflichtungskredit
Für die Erneuerung des Fachtrakts Hauswirtschaft im Schulhaus Alpenstrasse Nord wird ein Verpflichtungskredit von Fr. 620'000.– bewilligt.
Motion Amacher / Zürcher, Reisebusmanagementsystem für mehr Lebensqualität und Sicherheit in Interlaken, Beantwortung
Die Motion Amacher / Zürcher, Reisebusmanagementsystem für mehr Lebensqualität und Sicherheit in Interlaken, wird nicht erheblich erklärt.
Rechtsmittel
Gegen die obigen Beschlüsse kann beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, innert dreissig Tagen (gegen die Wahl des Büros des Grossen Gemeinderats innert zehn Tagen) ab der vorliegenden Publikation Beschwerde eingereicht werden.
Gesuchsteller: Kiruthiga Yogasundaram, Lindstrasse 22, 8400 Winterthur, Kumaran Sothy, Distelweg 10, 5610 Wohlen.
Projektverfasserin: Roth Renovationen GmbH, Marc Josi, Industriestrasse 117, 3800 Matten bei Interlaken.
Bauvorhaben: Umbau des Unter- und des Erdgeschosses sowie Ausbau des Dachgeschosses mit Einbau von 3 Studios und 1 Zweizimmerwohnung. Erstellen von je einer Giebelgaube auf den zwei Hauptdachflächen. Ersatz der bestehenden Ölheizung durch eine aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Schmockenstrasse 182, Beatenberg, Parzelle Nr. 1602, Koordinaten 2’625’730 / 1’171’064, Wohnzone 2-geschossig W2.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahme: Unterschreiten der Raumhöhe nach Art. 67 BauV.
Hinweis: Naturgefahrengebiet mit geringer und mittlerer Gefahr (Rutschungen). Die altrechtliche Wohnung wird gemäss Art. 11 Abs. 3 ZWG in der vorbestehenden Hauptnutzfläche erweitert.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/20490, e-Auflage eBau Nr. 2024-19067). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. März 2025.
Es wird auf die Baugesuchsakten und die Profile vor Ort verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Beatenberg, 31. Januar 2025
Bauverwaltung Beatenberg
Amtliche Vermessung: Öffentliche Ausschreibung des Nachführungsmandates 2026 bis 2033
Gestützt auf Artikel 45 Absatz 2 der bundesrätlichen Verordnung über die amtliche Vermessung (VAV; SR 211.432.2) schreibt die Gemeinde öffentlich aus:
Auftraggeberin: Gemeinde Grindelwald
Sprache des Vergabeverfahrens: Deutsch
Arbeitsumfang: Treuhänderische Verwaltung und laufende Nachführung der bestehenden amtlichen Vermessung in der Gemeinde für die Vertragsperiode vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2033 gemäss den eidgenössischen und kantonalen Rechtsgrundlagen.
Insbesondere zu beachten sind:
Eignungskriterien
Zuschlagskriterien
Hauptkriterien:
Unterkriterien:
Unterlagen werden hier publiziert: www.be.ch/wahl-nfg
Weitergehende Auskünfte erteilt: die Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrass 2, 3818 Grindelwald
Frist und Adresse für die Einreichung des Angebotes
Das Angebot ist bis zum 7. März 2025 (massgebend ist die Postaufgabe Poststempel A+) an die Gemeindeverwaltung Grindelwald zu richten. Vermerk: Ausschreibung des Nachführungsmandates, nicht öffnen.
Rechtsmittel
Beschwerde an den zuständigen Regierungsstatthalter gemäss Verwaltungsrechtspflegegesetz (VPRG).
Gemeinde Grindelwald
Bauherrschaft und Projektverfasser: Urs von Allmen, Beatenbergstrasse 93, 3803 Beatenberg.
Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch für den bereits erstellten Laufhof südwestlich des Stallgebäudes Nr. 93b mit einer Fläche von 115 m2; zusätzliche Erweiterung um 115 m2; neue Betonplatte für den Vorplatz zum Mistlager; neue Mistplatzüberdachung.
Standort: Beatenbergstrasse 93b, Parzelle Nr. 624, Koordinaten 2’628’440 / 1’171’685, Landwirtschaftszone.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahme: Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. März 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, Postfach 9, 3803 Beatenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Das Schlachthaus Interlaken untersteht dem Gemeindeverband Kombinierte Schlachtanlage Bödeli und Umgebung mit 15 Verbandsgemeinden und Sitz in Interlaken.
Wir suchen per 1. April 2025 eine/n
Verbandssekretär/in
Aufgaben
Profil
Für Fragen steht Ihnen unser Verbandspräsident Peter Zwahlen, Telefon 079 686 20 45, oder Verbandssekretärin Daniela Glaus, Telefon 079 766 22 68, gerne zur Verfügung.
Ihre Bewerbungsunterlagen sind einzureichen bis 21. Februar 2025 unter:
Gemeindeverband Komb. Schlachtanlage Bödeli und Umgebung, «Bewerbung Verbandssekretärin», Kirchgasse 31, 3812 Wilderswil, schlachthausboedeli@hotmail.com
Gesuchstellerin und Projektverfasserin: Hotel Bodmi GmbH, Terrassenweg 104, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Umbau Küche und Kühlräume (nachträgliches Baugesuch).
Standort: Terrassenweg 104, Parzelle Nr. 5451, Koordinaten 2’646’210 / 1’164’330.
Überbauungsordnung: Überbauungsordnung 3 Bodmi.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/218729
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. März 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 3. Februar 2025
Bauverwaltung Grindelwald
Publikation öffentliche Auflage / Grundeigentümerbeitragsplan Sanierung Lauenenstrasse
Grundeigentümerbeitragsplan Sanierung Lauenenstrasse
Der Beitragsplan Sanierung Lauenenstrasse liegt vom Donnerstag, 6. Februar, bis und mit Montag, 10. März 2025, zur Einsichtnahme auf der Gemeindeverwaltung Brienz öffentlich auf. Innert dieser Frist können erfasste Grundeigentümer gegen den Beitragsplan Lauenenstrasse beim Gemeinderat Brienz Einsprache erheben. Allfällige Einspracheverhandlungen finden am Mittwoch, 2. April 2025, statt und werden durch den Gemeinderat Brienz durchgeführt. Der Gemeinderat erlässt aufgrund des bereinigten Beitragsplans anschliessend die erforderlichen Verfügungen. Die Verfügungen können mit einer Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli angefochten werden.
Brienz, 20. Januar 2025
Der Gemeinderat
Öffentliche Auflage des Vermessungswerks Leissigen Los 3
Leissigen Los 3 umfasst das Restgebiet der Gemeinde Leissigen zwischen den Gemeinden Därligen, Saxeten, Aeschi, Krattigen und dem Los 2 von Leissigen.
Im Lauf der Erneuerung wurden die Grundstücksflächen aus Landeskoordinaten neu berechnet. Gegenüber der früheren grafischen Flächenbestimmungen auf dem Plan resultieren genauere Flächen. Nicht verändert wurde der Grenzverlauf, wie er im Gelände vermarkt und im Grundbuchplan dargestellt ist.
Die Grundstückfläche hat im Sinne des Zivilgesetzbuchs nur beschreibenden Charakter. Es besteht demzufolge keine Einsprachemöglichkeit gegen die neuen Flächenmasse.
Der Plan für das Grundbuch und die weiteren zum Zwecke der Grundbuchführung erstellten Auszüge aus den Daten der amtlichen Vermessung liegen
öffentlich auf (kantonales Geoinformationsgesetz KGeoIG, Artikel 38).
Im Zeitpunkt der öffentlichen Auflage ist die Mutation Nr. 2023/5 hängig.
Der Schalter der Gemeindeverwaltung ist wie folgt geöffnet:
Weitere Termine auf Anfrage möglich, Telefon 033 847 88 11.
Wer in seinen schutzwürdigen Interessen betroffen ist, kann sich am Verfahren beteiligen, indem er während der Auflagefrist bei der Gemeinde schriftlich auf Fehler und Mängel der Vermessung aufmerksam macht. (KGeoIG, Artikel 39).
Am Dienstag, 25. Februar 2025, von 16.30 bis 17.30 Uhr werden die Vertreter des Vermessungsbüros GEOGRID AG, Christoph Wyss, Ingenieur-Geometer und Christian Schlunegger, Geomatiktechniker auf der Gemeindeverwaltung Leissigen, zur Auskunftserteilung anwesend sein.
Nach Erledigung der Einwendungen wird das Vermessungswerk durch das Amt für Geoinformation des Kantons Bern genehmigt. Der Plan für das Grundbuch erlangt alsdann die Eigenschaft einer öffentlichen Urkunde gemäss Artikel 9 des Zivilgesetzbuchs (Verordnung über die amtliche Vermessung VAV, Artikel 29).
Leissigen, 30. Januar 2025
Der Gemeinderat
Rekrutierung der Feuerwehr Wengen für das Jahr 2025
Feuerwehrdienstpflichtig wird, wer neu im Bezirk Wengen wohnt, die C-Bewilligung erhält und dienstpflichtig ist, oder wer im Jahr 2005 geboren ist und somit das Stellungsalter erreicht hat. Bei Personen, die in ungetrennter Ehe oder eingetragener Partnerschaft leben, ist nur eine Person stellungspflichtig.
Datum: Montag, 17. Februar 2025
Zeit: 19.30 Uhr
Ort: Schulhaus Wengen
Die Rekrutierung ist obligatorisch. Bei unentschuldigtem Fernbleiben von der Rekrutierung wird eine Busse von Fr. 200.– gemäss Feuerwehrreglement der Gemeinde Lauterbrunnen fällig.
Feuerwehr Wengen
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung
Die Gemeindeverwaltung Schwanden bleibt aufgrund einer externen Weiterbildung am Montag, 10. Februar, sowie am Dienstag, 11. Februar 2025, geschlossen. Am Mittwoch, 12. Februar 2025, ist die Gemeindeverwaltung dafür von 8.00–12.00 Uhr und 13.30–17.00 Uhr geöffnet.
Ab Donnerstag, 13. Februar 2025, bedienen wir Sie gerne wieder zu den üblichen Schalteröffnungszeiten.
Besten Dank für die Beachtung.
Gemeindeverwaltung Schwanden
Gestützt auf Artikel 45 Absatz 2 der bundesrätlichen Verordnung über die amtliche Vermessung (VAV; SR 211.432.2) schreibt die Gemeinde öffentlich aus:
Sprache des Vergabeverfahrens: Deutsch
Arbeitsumfang: Treuhänderische Verwaltung und laufende Nachführung der bestehenden amtlichen Vermessung in der Gemeinde für die Vertragsperiode vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2033 gemäss den eidgenössischen und kantonalen Rechtsgrundlagen.
Insbesondere zu beachten sind:
Eignungskriterien
Zuschlagskriterien
Hauptkriterien:
Unterkriterien:
Die vollständigen Ausschreibungsunterlagen sowie die zusätzlich einzureichenden Unterlagen sind bei der Bauverwaltung der Einwohnergemeinde Unterseen einzufordern.
Weitergehende Auskünfte erteilt: Einwohnergemeinde Unterseen, Bauverwaltung, bauverwaltung@unterseen.ch, Telefon 033 826 19 11.
Frist und Adresse für die Einreichung des Angebotes
Eingabetermin: 3. März 2025 (massgebend ist die Postaufgabe).
Eingabeort: Einwohnergemeinde Unterseen, Bauverwaltung, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Eingabevermerk: Offerte Nachführungsmandat Amtliche Vermessung 2026 bis 2033 – bitte nicht öffnen.
Rechtsmittel
Beschwerde an den zuständigen Regierungsstatthalter gemäss Verwaltungsrechtspflegegesetz (VPRG).
Amtliche Vermessung: Öffentliche Ausschreibung des Nachführungsmandates 2026 bis 2033
Gestützt auf Artikel 45 Absatz 2 der bundesrätlichen Verordnung über die amtliche Vermessung (VAV; SR 211.432.2) schreibt die Gemeinde öffentlich aus:
Auftraggeberin: Einwohnergemeinde Matten bei Interlaken.
Sprache des Vergabeverfahrens: Deutsch.
Arbeitsumfang: Treuhänderische Verwaltung und laufende Nachführung der bestehenden amtlichen Vermessung in der Gemeinde für die Vertragsperiode vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2033 gemäss den eidgenössischen und kantonalen Rechtsgrundlagen.
Insbesondere zu beachten sind:
Eignungskriterien
Zuschlagskriterien
Hauptkriterien:
Unterkriterien:
Die vollständigen Ausschreibungsunterlagen sowie die zusätzlich einzureichenden Unterlagen sind bei der Bauverwaltung Matten bei Interlaken, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten einsehbar oder abholbar.
Weitergehende Auskünfte erteilt: Einwohnergemeinde Matten bei Interlaken, Bereich Bauverwaltung, Yannick Bucher.
Frist und Adresse für die Einreichung des Angebotes
Eingabetermin: 3. März 2025 (Poststempel A-Post)
Eingabeort: Einwohnergemeinde Matten bei Interlaken, Bereich Bauverwaltung, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten b. Interlaken.
Eingabevermerk: Offerte Nachführungsmandat 2026 bis 2033 – bitte nicht öffnen.
Rechtsmittel
Allfällige Beschwerden sind an das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, gemäss Verwaltungsrechtspflegegesetz (VPRG), einzureichen.
Amtliche Vermessung: Öffentliche Ausschreibung des Nachführungsmandates 2026 bis 2033
Gestützt auf Artikel 45 Absatz 2 der bundesrätlichen Verordnung über die amtliche Vermessung (VAV; SR 211.432.2) schreibt die Gemeinde öffentlich aus:
Auftraggeberin: Einwohnergemeinde Brienz, 3855 Brienz.
Sprache des Vergabeverfahrens: Deutsch.
Arbeitsumfang: Treuhänderische Verwaltung und laufende Nachführung der bestehenden amtlichen Vermessung in der Gemeinde für die Vertragsperiode vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2033 gemäss den eidgenössischen und kantonalen Rechtsgrundlagen.
Insbesondere zu beachten sind:
Eignungskriterien
Zuschlagskriterien
Hauptkriterien
Unterkriterien
Weitergehende Auskünfte erteilt: die Einwohnergemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz, bauverwaltung@brienz.ch, Telefon 033 952 22 42.
Frist und Adresse für die Einreichung des Angebotes
Das Angebot ist bis zum 31. März 2025 (massgebend ist die Postaufgabe) an die Einwohnergemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, Postfach, 3855 Brienz, zu richten.
Rechtsmittel
Beschwerde an den zuständigen Regierungsstatthalter gemäss Verwaltungsrechtspflegegesetz (VPRG).
Gesuchsteller und Projektverfasser: Albrecht Ehrensperger, Rue du Faubourg 35, 2520 La Neuveville.
Bauvorhaben: Installation einer aussen stehenden Wärmepumpe.
Standort: Wengen, Wengwald, Gebäude Nr. 1524a, Parzelle Nr. 898, Koordinaten 2'636'115 / 1'162'329, Landwirtschaftszone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahme: Art. 24 RPG Bauen ausserhalb der Bauzone.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 31. Januar bis 3. März 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Bauherrschaft: Daniela und Matthias Michel, Wydengässli 14, 3800 Unterseen.
Projektverfasserin: AS Pferdestall GmbH, Nidermattstrasse 8, 5037 Muhen.
Bauvorhaben: Neubau Pferdestallgebäude mit 10 Boxen und Aussenpaddocks, 3 permanente Aussenpaddocks für Pferde, Neueinteilung Parkplätze für Personenwagen, Pferdeanhänger, landw. Maschinen und Geräte sowie 5 Stellplätze für Camper/Wohnwagen, Beleuchtung des bestehenden Auslaufplatzes auf der Parzelle Nr. 1532.
Standort: Feldgässli 110, Matten, Parzellen Nrn. 236, 1532, Koordinaten 2'632’518 / 1’169’091.
Nutzungszone: Zone für Sport und Freizeit (ZSF c1/c2).
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Hofdüngeranfall wird in die bestehende Anlage geführt.
Hinweis: Naturgefahrengebiet mit mittlerer Gefährdung, Wassergefahren.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis am 3. März 2025.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwashrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Matten
Öffentliche Mitwirkungsauflage Wasserbauplan Milibach
Die Schwellenkorporation Brienz bringt gestützt auf Art. 23 des Wasserbaugesetzes den Wasserbauplan Milibach zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Die Unterlagen liegen vom 10. Februar bis 9. März 2025 während der Schalteröffnungszeiten bei der Gemeinde Brienz öffentlich auf. Sie können ebenfalls unter www.brienz.ch eingesehen werden.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind mit dem Vermerk «Mitwirkung WBP Milibach» an die Schwellenkorporation Brienz, p. Adr. Einwohnergemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz, zu richten. Die Eingabe kann ebenfalls über die Mitwirkungsplattform erfolgen.
Am Dienstag, 11. Februar 2025, um 19.30 Uhr findet im Gemeindehaus Dindlen, Schulhausstrasse 1, 3855 Brienz, eine öffentliche Informationsveranstaltung statt.
Brienz, 30. Januar 2025
Schwellenkorporation Brienz
Bauherrschaft: Hotel Goldey AG, Obere Goldey 85, 3800 Unterseen, vertreten durch Sven Briseid und Bettina Gloor, Mitglieder des Verwaltungsrats je mit Kollektivunterschrift zu zweien, vertreten durch Rechtsanwältin Juliane Hofgrefe, BGPartner AG, Länggassstrasse 10, 3001 Bern.
Projektverfasserin: Monoplan AG, Hardturmstrasse 181, 8005 Zürich.
Bauvorhaben: Sanierung/Umbau und Umgestaltung Aparthotel Goldey mit Aussenanlagen gemäss separater Beschreibung; Nutzung als öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank mit 41 Innen- und 40 Aussensitzplätzen und täglichen Öffnungszeiten bis 0.30 Uhr sowie 21 hotelmässig bewirtschaftete Appartements mit 103 Gästebetten (inkl. Schlafsofas); Projektänderung 1: Verzicht auf Entsorgungs- und Recyclinggebäude; Beschränkung des Beherbergungsangebots auf 20 hotelmässig bewirtschaftete Appartements mit 78 Betten; Projektänderung 2: Beschränkung des Beherbergungsangebots auf 20 hotelmässig bewirtschaftete Appartements mit 68 Betten; Projektänderung 3: Beschränkung des Beherbergungsangebots auf 20 hotelmässig bewirtschaftete Appartements mit 64 Betten.
Standort: Obere Goldey 85, Parzellen Nrn. 1320 und 1750, Zone: Uferschutzplan Goldey, Wohnzone W3, Koordinaten 2’631’752 / 1’170’972.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 3. März 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD), Reiterstrasse 11, 3013 Bern, Amt für Grundstücke und Gebäude AGG, Reiterstrasse 11, 3013 Bern.
Projektverfasserin: Brügger Architekten AG, Scheibenstrasse 6, 3600 Thun.
Bauvorhaben: Abbruch und Ersatzneubau Sporthalle mit zusätzlichen Unterrichtsräumen (Gesamtbauentscheid vom 10. Juni 2022). Projektänderung: Zusätzliche Pfähle im Grundwasser.
Hinweis: Baute im Grundwasser mit temporärer Grundwasserabsenkung während der Bauphase.
Standort: Mittengrabenstrasse 20, Parzelle Nr. 1565, Zone für öffentliche Nutzung k «Schulanlage Mittengraben», Koordinaten 2’633’109 / 1’170’496.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Ausnahme: Einbauten unterhalb des mittleren Grundwasserspiegels gemäss Anhang 4 Ziffer 211 Abs. 2 GSchV.
Auflage- und Einsprachefrist bis 3. März 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Hinweis: Bei der Profilierung werden Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Abwasserreinigungsanlage ARA Region Interlaken, Tschingeleystrasse 52, 3800 Unterseen, vertreten durch Kaspar Boss, Tschingeleystrasse 52, 3800 Unterseen.
Projektverfasserin: von Allmen Architekten AG, Untere Bönigstrasse 10A, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Sanierung der bestehenden Faultürme; Neubau Gasometer-Gebäude.
Standort: Tschingeleytrasse 52, Parzelle Nr. 547, Überbauungsordnung/Uferschutzplan Tschingeley, Koordinaten 2’631’021 / 1’169’463.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Ausnahme: Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 3. März 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Verkehrsbehinderung
Infolge von Reinigungsarbeiten (Schächte und Leitungen) muss die Dorfgasse im Bereich der Liegenschaft Nr. 65 am Freitag, 7. Februar 2025 von 8.00 bis 11.00 Uhr für den Durchgangsverkehr gesperrt werden. Die Sperrung betrifft den Teilabschnitt Houeta (Brunnen) bis Parkplatz Güntschenacherweg.
Wir danken der Bevölkerung für das Verständnis und bitten um Kenntnisnahme.
Einwohnergemeinde Ringgenberg
Bauherrschaft: Haydari Naim, Centralstrasse 27, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: AH-Buchhaltungen GmbH, Waldeggstrasse 84, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch; Anbringen von Reklame an Schaufensterverglasung.
Standort: Centralstrasse 18a, Parzelle Nr. 1045.
Nutzungszone: Mischzone MK4.
Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich, Baugruppe D, schützenswertes K-Objekt (Nachbargebäude).
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 3. März 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Gesuchsteller: Zeçir und Dorentin Balaj, Hauptstrasse 59, 3855 Brienz.
Projektverfasserin: Houseler AG, Marianne Imesch, Museumsstrasse 25, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Umbau innerhalb des bestehenden Volumens durch Umnutzung der Räumlichkeiten (teils Hauptnutzung, teils Nebennutzung) in fünf Wohnungen. Einbau Lukarne, Anbau Terrasse auf der Nordseite, Umnutzung Schopf Nr. 23a zu Büro und Abstellraum sowie Montage einer aussen aufgestellten Wärmepumpe.
Standort: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 23 und 23a, Parzelle Nr. 525.
Ausnahmen: Unterschreiten des Strassenabstandes zu einer Kantonsstrasse (Art. 80 SG) und Parkplatzersatzabgabe (Art. 55 Abs. 1 BauV i.Z. mit Art. 19–21 Parkplatzreglement und Art. 8 Abs. 4 GBR).
Zone: Dorfkernzone (DK).
Bauinventar: Es handelt sich um ein erhaltenswertes Gebäude.
Nutzung: Erstwohnung (Dachgeschoss) und altrechtlich bestehende Zweitwohnungen (Parterre und Obergeschoss).
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 3. März 2025.
Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen.
Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG). Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Bauherrschaft: Seematter AG, Im Moos 3, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: hotec.ch gmbh, Riedliweg 105, 3053 Münchenbuchsee.
Bauvorhaben: Einbau Schlepplukarne im DG, Umnutzung als zusätzlicher Büroraum und Ablage.
Standort: Im Moos 3, Parzelle Nr. 1353.
Nutzungszone: SBV3, Sonderbauvorschriften Gewerbezone «Im Moos» SBV 3.
Inventar: keines.
Beanspruchte Ausnahmen:
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 3. März 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Interlaken
Gesuchsteller: Daniel Nussbaumer-Wurm, Auf der Fuhren 452a, 3822 Lauterbrunnen.
Projektverfasserin: Architekturbüro Leonini GmbH, Am Lehn 1339e, 3823 Wengen.
Bauvorhaben: Einbau einer Zentralheizung mit aussen stehender Wärmepumpe inklusive Fensterersatz.
Standort: Lauterbrunnen, Auf der Fuhren, Gebäude Nr. 452a, Parzelle Nr. 2928, Koordinaten 2'635'885 / 1'160'575, Wohnzone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen: keine.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 31. Januar bis 3. März 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Verkehrserschwerung
Kantonsstrasse Nr. 221 Beatenbucht–Unterseen
Gemeinde: Beatenberg
Schutzwaldpflege / Sicherheitsholzerei
Teilstrecke: Sundlauenen–Bätterich (Koordinaten 2'627'579 / 1'170'649).
Dauer: 10. Februar bis 18. April 2025 (wetterbedingte Verschiebungen sind möglich). Jeweils Montag bis Freitag von 7.30 bis 17.30 Uhr.
Ausnahmen: keine.
Verkehrsführung: Zum Teil einspurige Verkehrsführung.
Einschränkungen: Verkehrsregelung von Hand (Verkehrsdienst). Kurze Sperrungen sind möglich, es ist mit Wartezeiten zu rechnen. Der öffentliche Verkehr wird berücksichtigt.
Grund der Massnahme: Schutzwaldpflege / Sicherheitsholzerei.
Rechtliche Hinweise
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.
Interlaken, 27. Januar 2025
Tiefbauamt des Kantons Bern, Strasseninspektorat Oberland Ost
Gesuchstellerin: Peter Silvia, Hohbalmweg 16, 3818 Grindelwald.
Projektverfasser: Graf Martin, Alte Strasse 11, 3816 Burglauenen.
Bauvorhaben: Abbruch / Wiederaufbau Anbau, Neubau Aussentreppe als Zugang Wohnung OG.
Standort: Hohbalmweg 16, Parzelle Nr. 5817, Koordinaten 2’642’285 / 1’163’675.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/220991
Auflage- und Einsprachefrist bis 3. März 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 27. Januar 2025
Bauverwaltung Grindelwald
Erlass Entschädigungsordnung
In Anwendung von Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung (GV, BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekanntgemacht, dass der Kirchgemeinderat Ringgenberg an seiner Sitzung vom 22. Januar 2025 die Entschädigungsordnung genehmigt hat. Sie tritt vorbehältlich aller dagegen erhobenen Beschwerden rückwirkend per 1. Januar 2025 in Kraft.
Die Entschädigungsordnung der Kirchgemeinde Ringgenberg kann bei der Gemeindeverwaltung Ringgenberg (Sekretariat) oder online unter www.kircheringgenberg.ch eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Erlass der Entschädigungsordnung der Kirchgemeinde Ringgenberg kann innert 30 Tagen seit Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden.
Kirchgemeinderat Ringgenberg
Ehrungen 2024
Der Gemeinderat Interlaken ehrt für das Jahr 2024 folgende Personen, Mannschaften oder Gruppen:
Die Ehrung wird nach den Kriterien bewertet, die in der Verordnung betreffend jährliche Ehrungen festgehalten sind. Geehrt werden können
Für die Berechtigung zur Ehrung für das Jahr 2024 wird die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024 berücksichtigt.
Kennen Sie eine Person, Mannschaft oder Gruppe, die oben genannte Kriterien erfüllt? Melden Sie sie an. Sie können jemanden vorschlagen, auch wenn Sie ausserhalb von Interlaken wohnen. Die schriftliche Anmeldung muss unterschrieben und mit den nötigen Beilagen bis am 7. März 2025 (Poststempel) bei der Gemeindeschreiberei Interlaken, Stichwort «Ehrungen», Postfach, 3800 Interlaken, eintreffen. Unter www.interlaken-gemeinde.ch finden Sie ein Anmeldeformular für die Ehrungen 2024 sowie die massgebende Verordnung. Die Ehrung findet im Frühjahr 2025 statt. Wir freuen uns auf zahlreiche Anmeldungen.
Gemeinderat Interlaken
Bauherrschaft: Gerber Siegfried und Schäfer Claudia, Brunnenstrasse 5, 71116 Gärtringen DE.
Projektverfasserin: asf architekten GmbH, Seemattenweg 15, 3853 Niederried b. I.
Bauvorhaben: Neubau 3-Familien-Haus mit Carport und Gartenhaus.
Hinweis: Die Gemeinde Niederried ist dem Zweitwohnungsgesetz unterstellt.
Nutzung: Bau von drei Erstwohnungen mit entsprechendem Grundbucheintrag.
Standort: Hofstatt, Untere Gasse 26, Parzelle Nr. 155, Koordinaten 2'637'737 / 1'174'270.
Nutzungszone: Mischzone M2.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Schutzobjekt: nein.
Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachefrist bis 3. März 2025.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung NIederried, Hauptstrasse 19, 3853 Niederried, und elektronisch unter: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20780
Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die aufgestellten Profile und Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Niederried
Verkehrserschwerung
Kantonsstrasse Nr. 222 Zweilütschinen–Lauterbrunnen–Stechelberg
Gemeinde: Lauterbrunnen.
410.20561 / Erneuerung Werkleitungen Ortsdurchfahrt Lauterbrunnen
Teilstrecke: Beginn (talauswärts bei Hotel Schützen): Koordinaten 1160500 / 2635925.
Ende (taleinwärts bei Hotel Jungfrau): Koordinaten 1160405 / 2635916.
Dauer: Ab 10. Februar bis 31. Mai 2025.
Verkehrsführung: Grösstenteils einspurige Verkehrsführung mit Lichtsignalanlagen. Teilweise Verkehrsregelung von Hand.
Einschränkungen: Zufussgehende und Radfahrende können die Baustelle unter erschwerten Verhältnissen passieren. Es ist mit Wartezeiten durch die Ampelphasen zu rechnen. Die Einschränkungen werden vor Ort signalisiert und laufend dem Baufortschritt angepasst. Bei Bedarf wird zusätzlich ein Verkehrsdienst eingesetzt.
Die Bushaltestellen im Dorf werden normal bedient.
Die Bauarbeiten erstrecken sich vom Hotel Schützen bis zum Hotel Jungfrau.
Grund der Massnahme: Erneuerung Werkleitungen in Dorfstrasse Etappe 2, Gemeinde Lauterbrunnen.
Rechtliche Hinweise
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.
Gwatt, 27. Januar 2025
Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Gesuchsteller: Martin und Michaela Ungerer, Riedbodenstrasse 44, 3803 Beatenberg.
Projektverfasserin: Imboden Architektur AG, Hans Ulrich Imboden, Seestrasse 17, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Aufstockung und Renovation Wohnhaus und Instandstellung Zugang / Umgebung.
Standort: Riedbodenstrasse 44, Beatenberg, Parzelle Nr. 1804, Koordinaten 2’626’479 / 1’171’388, Wohnzone 2-geschossig W2.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahme: keine.
Hinweise: Naturgefahrengebiet mit mittlerer Gefahr, Rutschgefahren. Die altrechtliche Wohnung wird gem. Art. 11 Abs. 3 ZWG in der vorbestehenden Hauptnutzfläche erweitert.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/20490, e-Auflage eBau Nr. 2024-10767). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 3. März 2025.
Es wird auf die Baugesuchsakten und die Profile vor Ort verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Beatenberg, 23. Januar 2025
Bauverwaltung Beatenberg
Gesuchsteller: Robert und Monika Jaun, Borthalten 1038, 3825 Mürren.
Projektverfasserin: EWL Genossenschaft, Aeschmad 220, 3822 Lauterbrunnen.
Bauvorhaben: Südseitiger Anbau einer PV-Anlage an die Balkongeländer.
Standort: Mürren, Borthalten, Gebäude Nr. 1038, Parzelle Nr. 797, Koordinaten 2'634'937 / 1'156'582, Kernzone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen: keine.
Auflagestellen:
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 31. Januar bis 3. März 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Neue Urnenöffnungszeiten
Der Gemeinderat hat die Urnenöffnungszeiten für Abstimmungen und Wahlen ab 1. Januar 2025 wie folgt angepasst:
Die briefliche Stimmabgabe kann wie gewohnt bis Freitag vor dem Abstimmungs- oder Wahltag während den Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung oder bis zur Schliessung der Urnen in dem dafür bezeichneten Briefkasten bei der Gemeindeverwaltung erfolgen.
18. November 2024
Namens des Gemeinderates
Der Gemeindeschreiber
Gesuchstellerin: Degrandi & Schuler Treuhand AG, Christian Schuler, Chäsimatt 14, 6343 Rotkreuz.
Vertretung: Konzept Wyler AG, Peter Wyler, Stockmatten, 3855 Brienz.
Projektverfasserin: Konzept Wyler AG, Stockmatten, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Erweiterung Ferienhaus durch Erhöhung und bewohnten Anbau. Energetische Sanierung, Montage aussen aufgestellten Luft-Wasser-Wärmepumpe und Erstellen eines Parkplatzes.
Ausnahmen:
Standort: Gemeinde Brienz, Brandfluhweg 7, Parzelle Nr. 1885.
Zone: Überbauungsordnung Axalp Nr. 3 (Ferienhauszone).
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 3. März 2025.
Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Temporäre Sperrung Durchfahrt Aegertzaunstrasse
Während der Papiersammlung vom Dienstag, 11. Februar 2025, wird im südlichen Teil der Aegertzaunstrasse (in der Nähe der Einmündung zum Kreuzimaadweg) ein grosser Papiercontainer als zentrale Sammelstelle platziert.
Aus diesem Grund erfolgt folgende temporäre Sperrung:
Die Zu- und Wegfahrt für die Blaulichtorganisationen ist gewährleistet, ebenfalls der Durchgang für Fussgänger sowie die Durchfahrt für Radfahrer. Bitte die Signalisation vor Ort beachten.
Besten Dank für Ihr Verständnis.
Sicherheitskommission Wilderswil
Papiersammlung
Die nächste ordentliche Papiersammlung findet am Dienstag, 11. Februar 2025, statt.
Wir bitten Sie, das Papier bis spätestens 7.00 Uhr an der gleichen Stelle wie den Hauskehricht, nur gebündelt und nicht in Tragtaschen und Säcken, bereitzustellen. Die Schülerinnen und Schüler sind Ihnen zudem dankbar, wenn die Papierbündel nicht zu schwer (maximal 5 kg) sind.
Achtung: Das Papier wird nur noch bei den üblichen Sammelstandorten des Hauskehrichts abgeholt. Papier- und Sammelgut, welches in Haus- und Kellerzugängen usw. deponiert ist, wird nicht abgeholt.
Nicht in die Papiersammlung gehören: Hauskehricht und Plastikmaterial allgemein, beschichtetes Papier, Etiketten, Filterpapier, Fototaschen, Haushaltpapier, Kohlepapier, Papierschnitzel, Papierwindeln, Teerpapier, Futtermittelsäcke, Milch- und Fruchtsaftverpackungen, Tiefkühlverpackungen, Zementsäcke, Karton paraffinbeschichtet und Styropor.
Falls Ihr Papier nicht abgeholt wurde, melden Sie sich bitte am Sammeltag bis 11.30 Uhr unter Telefon 079 311 13 86.
Besten Dank für Ihre Mitarbeit.
Wilderswil, im Januar 2025
Schule und Sicherheitskommission Wilderswil
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
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