Kanton (100+)

Baupublikation

Bauherrschaftin: Immo4Passion AG, Kirchgasse 5, 3800 Unterseen.

Projektverfasserin: HMS Architekten AG, Seestrasse 20, 3700 Spiez.

Bauvorhaben: Neubau von drei Mehrfamilienhäusern mit 21 Wohnungen, Autoeinstellhalle, zwei ungedeckten Autoabstellplätzen sowie Umgebungsarbeiten.

Projektänderung: Zusammenlegung von jeweils zwei Wohnungen zu einer Wohnung, Gesamthaft neu 19 Wohnungen, geringfügige Anpassungen an Grundriss und Fassaden, Einbau von 5 Cheminée-Öfen in 5 Dachgeschosswohnungen.

Standort: Kupfergasse, Matten, Parzellen Nrn. 170, 572, Koordinaten 2’632’976 / 1’170’030. 

Nutzungszone: Mischzone Dorf MD.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au und Ortsbildschutzgebiet.

Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.

Auflage- und Einsprachefrist bis am 21. Oktober 2024.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sowie Lastenausgleichsansprüche sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 19.09.2024

Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern

Verkehrssperrung für Lastwagen und Gesellschaftswagen mit Breite über 2,20 m

Kantonsstrasse Nr. 1110 St. Niklausen–Habkern

Gemeinde: Unterseen.

410.20403 / Belagserneuerung Habkernstrasse (Sutters Weidli–Rossgrind).

Teilstrecke: Rohräbeni–Rossgrind, Koordinaten 2'631'215 / 1'173'061 bis 2'631’569 / 1'173’496. 

Dauer: Nächte von Montag, 30. September, bis Freitag, 4. Oktober 2024, jeweils von 19.30 bis 6.00 Uhr. Bei ungünstiger Witterung verschieben sich die Deckbelagsarbeiten um eine Woche auf die Nächte von Montag, 7., bis Freitag, 11. Oktober 2024, jeweils von 19.30 bis 6.00 Uhr. 

Ausnahmen: keine.

Grund der Massnahme: Einbau des Deckbelags.

Verkehrsführung: Einspurige Verkehrsführung, Verkehrsregelung von Hand oder mit Lichtsignalanlage.

Einschränkungen: Zufussgehende und Radfahrende können die Baustelle unter erschwerten Verhältnissen passieren. Personenwagen mit Breite <2.20 m können die Baustelle unter erschwerten Bedingungen passieren.

Rechtliche Hinweise: Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird diese Kantonsstrasse für den Verkehr teilweise gesperrt.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrssperrung.

Gwatt / Thun, 10. September 2024

Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I

Publiziert am 19.09.2024

Stellenausschreibung

Porträt der Schule Matten

Unsere Schule liegt auf dem Bödeli bei Interlaken. Ab Schuljahr 2024/25 führen wir 19 Klassen vom Kindergarten bis zur 9., mit rund 420 Schüler/-innen. Insgesamt arbeiten 58 Lehrpersonen, das Tagesschul-, das Hauswart- und das Schulsozialarbeitsteam bei uns. Die Schule Matten zeichnet sich durch klare, bewährte Strukturen und direkte Kommunikation aus. Wir leben eine wertschätzende, offene und humorvolle Zusammenarbeit.

Wir suchen Sie als

Co-Schulleiter/-in 60–70%

Stellenantritt: 1. August 2025

Ihre Aufgaben

  • Sie führen die Schule Matten zusammen mit der Schulleitungspartnerin umfassend als organisatorisch, administrativ, personell und pädagogisch mitverantwortliche Leitungsperson.
  • Ihr Arbeitsschwerpunkt liegt eher auf der Sekundarstufe I.
  • Sie arbeiten eng mit der Tagesschule, der Schulsozialarbeit und Fachstellen zusammen und beraten Lehrpersonen, Eltern, Schülerinnen und Schüler in schwierigen Situationen.
  • Die Personalführung (inkl. Unterrichtsbesuche und Mitarbeitendengespräche) sowie sämtliche für die Schule wesentlichen Aufgaben nehmen Sie im SL-Team gemeinsam wahr.
  • Die Schulleitungspartner vertreten sich gegenseitig bei Abwesenheiten.

Ihre Stärken

Sie verfügen über eine anerkannte Ausbildung als Schulleitungsperson oder sind bereit, diese zu absolvieren. Sie sind fähig, eine umfassende Organisation zu führen und zu steuern. Strategisches und konzeptionelles Denken und Handeln sind für Sie positive Herausforderungen. Sie sind eine authentische, verantwortungsbewusste, kommunikative, konflikt- und teamfähige Persönlichkeit. Sie sind belastbar und gewohnt, Entscheide konstruktiv und respektvoll umzusetzen. Sie sind interessiert an Schul- und Unterrichtsentwicklungsprojekten.

Unser Angebot

Es erwartet Sie eine vielseitige und verantwortungsvolle Stelle! Die konkrete Aufteilung der Zuständigkeiten erarbeiten Sie gemeinsam mit der aktuellen Co-Schulleiterin im Team. Das aufgeschlossene und engagierte Kollegium hilft Ihnen bei der Verwirklichung Ihrer Ideen. Die Zusammenarbeit mit der Bildungskommission ist transparent und unterstützend. Weiter steht der Schulleitung ein Sekretariat mit ca. 50 Stellenprozenten zur Verfügung.

Eventuell leichte Erhöhung der Stellenprozente im Schuljahr 2025/26 (politischer Entscheid des Kantons noch offen). Für eine umfassende Einarbeitung in die neue Stelle stehen voraussichtlich zusätzliche Ressourcen zur Verfügung (politischer Entscheid der Gemeindebehörden noch offen). Es besteht die Möglichkeit, falls gewünscht, zusätzlich zur Anstellung als Co-Schulleitung ab Schuljahr 2025/26 ein kleines Pensum zu unterrichten.

Weitere Informationen zur Schule Matten finden Sie auf der Homepage: www.schulematten.ch

Für stellenspezifische Fragen stehen wir Ihnen zur Verfügung: Franziska Krebs, Co-Schulleiterin, Telefon 079 481 71 50, info@schulematten.ch (Montag bis Donnerstag).

Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte ausschliesslich in elektronischer Form bis 23. Oktober 2024 an personal@matten.ch, Betreff: Schule Matten.

Die Vorstellungsgespräche finden in der Woche 44 voraussichtlich am Montag, 28. Oktober 2024, und Dienstag, 29. Oktober 2024, statt.

Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

Publiziert am 19.09.2024

Baupublikation

Gesuchsteller und Projektverfasser: Andreas Grob, Sandweidli 13, 3822 Lauterbrunnen.

Bauvorhaben: Aufstellen einer Luft-Wasser-Wärmepumpe, Aussengerät.

Standort: Lauterbrunnen, Sandweidli, Gebäude Nr. 13, Parzelle Nr. 2444, Koordinaten 2'635'473 / 1'162'462, Landwirtschaftszone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: Art. 24 RPG, Bauen ausserhalb der Bauzone.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 13. September bis 14. Oktober 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 19.09.2024

Baupublikation

Gesuchstellerinin: Alpentec GmbH, Beat von Allmen, Ägerten 1081h, 3825 Mürren.

Projektverfasser: Michael Grunder, Alte Strasse 58A, 3713 Reichenbach.

Bauvorhaben: Montieren einer PV-Anlage an Balkon, nicht aufgeständert.

Standort: Mürren, Ägerten, Gebäude Nr. 1081h, Parzelle Nr. 4049, Koordinaten 2'635'125 / 1'157'224, Wohnzone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: keine.

Auflagestellen:

  • Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
  • Tourismusbüro Mürren, 3825 Mürren

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 13. September bis 14. Oktober 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 19.09.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Bauherrengemeinschaft Sterchi, Lehngasse 41, 3812 Wilderswil, vertreten durch Aare Living AG, Karin Sterchi, Industriestrasse 121, 3800 Matten, alle vertreten durch Rechtsanwalt Reinhard Gertsch, J.V. Widmannstrasse 8, Postfach, 3607 Thun.

Projektverfasserin: Archart Architektur AG, Bahnhofstrasse 51, 3613 Steffisburg.

Bauvorhaben: Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit zwei ungedeckten Autoabstellplätzen und einer Autoeinstellhalle. Teilrückbau Carport beim Gebäude Unterdorfweg 2.

Projektänderung: Verzicht auf den nördlichen Besucherparkplatz, Nutzung der Fläche als Wartestelle für die Bewohner der beiden Häuser; Anpassung des Gefälles der Einstellhallenrampe auf 5%. Erstellung einer Wendemöglichkeit zwischen den Häusern A und B; Aufstellung der Briefkästen zwischen den Gebäuden; Erstellung eines ca. 60 cm breiten Überfahrtsbereichs entlang des Unterdorfwegs.

Standort: Unterdorfweg 2, 4 und 6, Parzellen Nrn. 1594, 1590 und 2247, Mischzone A, Koordinaten 2’632’442 / 1’168’285.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und ISOS-Gebiet 1300 mit Erhaltungsziel A.

Naturgefahrengebiet: gelb-weiss.

Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 24 GBR).

Auflage- und Einsprachefrist bis 14. Oktober 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 19.09.2024

Gemeindeverband Weissenau Unterseen

Spitalweg 1, 3800 Unterseen

Änderung von Verordnungen des Gemeindeverbandes

Der Vorstand des Gemeindeverbands Weissenau Unterseen hat am 22. August 2024 aufgrund veränderter Verhältnisse folgende Verordnungen genehmigt.

  • Verwaltungsverordnung, Inkraftsetzung rückwirkend per 7. Juni 2024
    Anhang 3, Organisation (Übersicht)
  • Personalverordnung, Inkraftsetzung per 1. Januar 2025

Die angepassten Dokumente können bei der Verwaltung des Gemeindeverbandes Weissenau Unterseen, Spitalweg 1, 3800 Unterseen, nach Voranmeldung eingesehen oder bezogen werden.

E-Mail: gemeindeverband@weissenau.ch.

Gegen die Änderungen kann innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde eingereicht werden.

Unterseen, 22. August 2024

Der Vorstand

Publiziert am 19.09.2024

Einwohnergemeinde

Strassensperrung Mettla–Wengernalp, Wengen

Die Strasse Mettla–Wengernalp wird aufgrund der Naturstrassensanierung ab dem 30. September 2024 bis zur Schneeschmelze im Frühling 2025 gesperrt.

Die Strasse ist für Fahrzeuge vollständig gesperrt. Die Umleitung führt via Steinboden Richtung Wengernalp. Für Fussgänger und Fahrradfahrer ist der Durchgang zu Fuss möglich.

Bei der Umleitung via Steinboden Richtung Wengernalp ist zu beachten, dass beim Tunnel der Wengernalp eine Grössenbeschränkung von 2 m Höhe und 2 m Breite besteht.

Bitte beachten Sie die Signalisationen und Hinweise vor Ort.

Wir danken für Ihre Kenntnisnahme und Ihr Verständnis.

Einwohnergemeinde Lauterbrunnen

Publiziert am 19.09.2024

Baupublikation

Bauherrschaft und Gebäudeeigentümerin: Liga Immobilien AG, Hintere Scheidgasse 28, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Umnutzung der 3½-Zimmer-Wohnung EG zur touristischen Vermietung mit Beherbergung von total 6 Gästen und der 3½-Zimmer-Wohnung 3. OG zur Zweitwohnung.

Standort: Obere Goldey 9, Parzelle Nr. 1461, Koordinaten 2‘631‘506 / 1‘170‘834.

Zone: UeO «Altstadt Unterseen».

Gewässerschutzbereich: Au.

Schutzperimeter: Ortsbildschutzgebiet A – I.

Schutzobjekt: schützenswertes K-Objekt gemäss Bauinventar der Gemeinde Unterseen.

Beantragte Ausnahmen: keine.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 21. Oktober 2024.

Es wird auf die Gesuchakten verwiesen. Auf das Aufstellen von Bauprofilen wird ausdrücklich verzichtet (Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD).
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938

Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Unterseen, 16. September 2024

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 19.09.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459B, 3822 Lauterbrunnen.

Bauvorhaben: Beschriftung der Kita Lauterbrunnental (unbeleuchtet).

Standort: Beim Schulhaus 433, Parzelle Nr. 1240, Koordinaten 2’635’874 / 1’160’339, Kernzone.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, Baugruppe B Lauterbrunnen Dorf.

Schutzobjekt: erhaltenswertes K-Objekt.

Auflage- und Einsprachefrist bis 21. Oktober 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profilierung/Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 19.09.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Schmidhauser Naturgarten GmbH, Stutzligasse 33, 3855 Schwanden.

Bauvorhaben: Abbruch Holzschöpfe Nrn. 11d, 11e und 11b.

Standort: Steinbruchweg 11, Parzelle Nr. 447, Koordinaten 2’647’587 / 1’177’540, Industrie- und Gewerbezone IG.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet: blau, rot.

Ausnahmen:

  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Eingriffe in Schutzobjekte nach Art. 18 ff. NGH

Auflage- und Einsprachefrist bis 21. Oktober 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz BE.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 19.09.2024

Baupublikation

Gesuchstellerin und Projektverfasserin: Kaufmann AG, Spillstattstrasse 58, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Neubau MFH mit Autoabstellplätzen, Hinweis: Vorbehalten bleibt die Genehmigung der Änderung des Gemeindebaureglements durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung.

Standort: Stutzstrasse 13, Parzelle Nr. 6568, Koordinaten 2’644’616 / 1’163’424.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/206156

Auflage- und Einsprachefrist bis 21. Oktober 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 16. September 2024

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 19.09.2024

Baupublikation

Gesuchssteller: Urs und Christine Stucki, Bühl 16g, 3814 Gsteigwiler.

Bauvorhaben: Umbau Haushälfte, PV auf Nebengebäude, Wärmepumpe.

Ausnahmen:

  • Unterschreiten der Raumhöhe, Art. 67 BauV
  • Bauen ausserhalb Baugebiet, Art. 24 RPG

Standort: Oberi Fura 207, Koordinaten 2'639'125 / 1'172’425.

Nutzungszone: Landwirtschaftszone.

Gewässerschutzmassnahme: Anschluss an ARA bestehend.

Zone: Au.

Auflage- und Einsprachefrist bis 21. Oktober 2024.

Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Iseltwald, 3807 Iseltwald (Einsichtnahme in aufgelegte Akten und Auskünfte nur auf telefonische Voranmeldung unter Telefon 033 845 11 06).

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist bei der Gemeindeverwaltung Iseltwald, 3807 Iseltwald, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche verwirken, wenn diese nicht innert der Einsprachefrist bei der Gemeindeverwaltung Iseltwald angemeldet werden (Art. 31 Baugesetz).

Gemeinderat Iseltwald

Publiziert am 19.09.2024

Stellenausschreibung

Die Gemeinde Hofstetten ist eine eigenständige und ländliche Gemeinde im schönen Berner Oberland. Die Gemeindeverwaltung erbringt Dienstleistungen für rund 540 Einwohner/-innen. Infolge Mutterschaft einer Mitarbeiterin suchen wir per 1. Oktober 2024 oder nach Vereinbarung eine/n

Sachbearbeiter/-in Gemeindeverwaltung (40–60%)

(befristet bis ca. Ende Juli 2025 mit Option zur Verlängerung)

Ihre Hauptaufgaben

  • Mitarbeit in den Bereichen Gemeindeschreiberei, Bauverwaltung und Finanzverwaltung
  • Allenfalls Mitarbeit bei anderen Körperschaften (Burgergemeinde, Schwellenkorporation, Verkehrsverein)
  • Schalter- und Telefondienst

Ihr Profil

  • Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung
  • Erfahrung auf der Gemeindeverwaltung erwünscht
  • Selbständige, pflichtbewusste und zuverlässige Arbeitsweise
  • Gute Umgangsformen und Freude am Kontakt mit der Bevölkerung

Wir bieten

  • Interessante, abwechslungsreiche und vielseitige Tätigkeit
  • Zeitgemässe Anstellungsbedingungen und Infrastruktur
  • Kollegiale Zusammenarbeit im kleinen Team

Entspricht Ihr Profil nicht genau den Anforderungen? Kontaktieren Sie uns trotzdem, wir prüfen auch unkonventionelle Lösungen. Offene Fragen beantwortet Ihnen gerne die Gemeindeverwalterin Corinne Stähli-Schild, Telefon 033 951 23 13.

Wir freuen uns auf Ihre vollständige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen an die Gemeindeschreiberei Hofstetten, Frau Corinne Stähli-Schild, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten, oder per Mail an corinne.staehli@gemeinde-hofstetten.ch.

Gemeinderat Hofstetten

Publiziert am 19.09.2024

Einwohnergemeinde

Sperrung Stoffelbergweg

Der Stoffelbergweg muss aufgrund von Räumungs- und Unterhaltsarbeiten des Staatswalds im Bereich Buchholzkopf für maximal zwei Wochen, von Montag, 30. September, bis Freitag, 11. Oktober 2024, gesperrt werden. Die Strasse ist jeweils tagsüber von 8.00 bis 12.00 und von 13.00 bis 17.00 Uhr gesperrt. Ausserhalb dieser Sperrzeiten sowie am Wochenende kann die Strasse normal befahren werden.

Aktuelle Informationen zur Sperrung finden Sie ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde Leissigen.

Leissigen, 16. September 2024

Abteilung Bau

Publiziert am 19.09.2024

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Photisuntorn Mukda, Jungfraustrasse 45, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Umnutzung Erstwohnung im 2. OG zur touristischen Vermietung, Beherbergung von 6 Gästen, total 11 Gäste in der Liegenschaft.

Standort: Jungfraustrasse 45, Parzelle Nr. 1267.

Nutzungszone: Überbauungsordnung 6.

Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 21. Oktober 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 19.09.2024

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchsteller: Daniel Homberger, Balmhof 4, 3856 Brienzwiler.

Projektverfasser: Jörg Homberger, Bussalpstrasse 48, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Abbruch bestehendes Wohnhaus mit zwei Wohnungen. Neubau Wohnhaus mit zwei Wohnungen und Einstellhalle.

Standort: Gemeinde Brienz, Amselweg 2, Baurecht Nr. 1018.

Zone: Wohnzone 2 (W2).

Nutzung: 1. Stock (Erstwohnung) und Parterre (altrechtlich bestehende Zweitwohnung).

Schutzzone: Gewässerschutzzone A.

Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Auflage- und Einsprachefrist bis 21. Oktober 2024.

Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 19.09.2024

Baupublikation

Gesuchstellerin: Erbengemeinschaft Priska Spengler, c/o Carmen und Boris Spira, Im Nippel 3, 8080 Bülach.

Projektverfasser: Fischer Holzhäuser, Markus Fischer, Seestrasse 11/13, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Einbau Erstwohnung (mit entsprechendem Grundbucheintrag) im Dachgeschoss in bestehendem Wohnhaus, Anpassungen Umgebung.

Standort: Untere Bärenmatte 1021, Parzelle Nr. 1398, Koordinaten 2'632'500 / 1'175'075, Dorfkernzone.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB, Anschluss an zentrale ARA.

Ortsbildschutz: nein.

Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachefrist bis 21. Oktober 2024.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Habkern, Im Holz 373, 3804 Habkern.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Habkern

Publiziert am 19.09.2024

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchsteller: Thomas und Franziska Herren, Hublengässli 11, 3858 Hofstetten bei Brienz.

Projektverfasserin: Forum 4 AG für Architektur, Rosenstrasse 2, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus mit separater Werkstatt und Carport.

Standort: Gemeinde Brienz, Wangbächlistrasse 1, Parzelle Nr. 2095.

Zone: Wohnzone 2 (W2).

Nutzung: Erstwohnung.

Schutzzone: Gewässerschutzzone A.

Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Auflage- und Einsprachefrist bis 21. Oktober 2024

Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen.

Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG). Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 19.09.2024

Einwohnergemeinde

Ersatzwahl für ein Kommissionsmitglied der Sicherheitskommission

Aufgrund einer Demission ist folgender Kommissionssitz neu zu besetzen:

1 Mitglied in die Sicherheitskommission aus dem Bezirk Gimmelwald

Die Wahlvorschläge müssen bis am Freitag, 11. Oktober 2024, 12.00 Uhr bei der Gemeindeschreiberei vorliegen. Gemäss Artikel 73 OgR müssen die Wahlvorschläge von mindestens zehn Stimmberechtigten unterzeichnet sein.

Die Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlags ist nicht zulässig. Interessierte können die eingereichten Wahlvorschläge und die Namen der Unterzeichner ab Freitag, 11. Oktober 2024, 15.30 Uhr auf der Gemeindeschreiberei einsehen. Gemäss Artikel 74 OgR müssen die Wahlvorschläge Familien- und Vornamen, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse sowie die unterschriftliche Zustimmung der Vorgeschlagenen enthalten. Werden keine Wahlvorschläge für den zu besetzenden Sitz eingereicht, sucht der Gemeinderat dafür eine Kandidatin oder einen Kandidaten und macht den nötigen Wahlvorschlag für die stille Wahl. Die Gemeindeschreiberin veröffentlicht die Wahlvorschläge nach erfolgter Bereinigung im Anzeiger Interlaken.

Grundsätzlich gelten die Bestimmungen des gültigen Organisationsreglementes (OgR) der Gemeinde Lauterbrunnen. Leerformulare für die Wahlvorschläge können bei der Gemeindeschreiberei bezogen oder per E-Mail unter gemeinde@lauterbrunnen.ch angefordert werden. 

Gemeinderat Lauterbrunnen

Publiziert am 19.09.2024

Einwohnergemeinde

Öffentliche Bekanntmachung

Erlass einer Planungszone nach Art. 27 RPG und Art. 62 ff. BauG im Gebiet der Gemeinde Brienz

Der Gemeinderat von Brienz hat am 16. September 2024 gestützt auf Art. 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 und Art. 62 ff des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 mit sofortiger Wirkung folgende Planungszone beschlossen.

Planungszone Milibach:

Planungszwecke: Sicherstellung des Raumbedarfs für Massnahmen nach der Wasserbaugesetzgebung sowie Sicherstellung der Umsetzung der aktualisierten Gefahrenkarte.

Planungsperimeter: gemäss öffentlich aufgelegtem Plan.

Die Planungszone wird für die Dauer von 2 Jahren bestimmt. Während der Geltungsdauer darf in dem von der Planung betroffenen Gebiet nichts unternommen werden, das den Planungszweck beeinträchtigen könnte.

Die Planungszone liegt während 30 Tagen, das heisst vom 19. September bis 21. Oktober 2024, bei der Gemeinde Brienz öffentlich auf. Sie kann während der Schalteröffnungszeiten oder unter www.brienz.ch eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Während der Auflagefrist kann mit Einsprache geltend gemacht werden, die verfügte Planungszone oder ihre Dauer seien nicht notwendig oder die bekanntgegebene Planungsabsicht sei nicht zweckmässig.

Allfällige Einsprachen sind schriftlich und begründet bei der Gemeindeschreiberei Brienz einzureichen.

Richtlinien

Der Gemeinderat hat gleichzeitig die folgenden Richtlinien im Zusammenhang mit dem Umgang mit Baugesuchen beschlossen:

  1. Innerhalb des Perimeters der Planungszone darf nichts unternommen werden, dass den Planungszweck beeinträchtigen könnte. Zu diesem Zweck gilt grundsätzlich Art. 6 Abs. 1 BauG.
  2. Der Wiederaufbau oder der Abbruch teilweiser oder vollständig zerstörter Liegenschaften unterliegt der Baubewilligungspflicht.
  3. Sämtliche hängigen Baubewilligungsverfahren für nach dem 16. September 2024 (massgebend ist das Datum der nach dem Baubewilligungsdekret einzureichenden Papierausfertigungen) im Perimeter der Planungszone eingereichten Baugesuche werden für die Dauer der Planungszone und des Planerlassverfahrens eingestellt, wenn der Gemeinderat diesen nicht zustimmt. Eine Zustimmung ist nur dann zulässig, wenn das Bauvorhaben den Planungszweck nicht beeinträchtigt und mit Art. 6 Abs. 1 BauG vereinbar ist. Es ist Sache des Gemeinderats, die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Hinblick auf die Fortsetzung des Baubewilligungsverfahrens zu beurteilen. Nach Absprache mit dem Kanton können auch Vorhaben baubewilligt werden, die im öffentlichen Interesse liegen und nur eine geringfügige Erhöhung der Naturgefahrenrisiken mit sich bringen.
  4. Baugesuche, die bereits vor dem 16. September 2024 eingereicht wurden, werden vom Erlass der Planungszone nicht berührt. Die Baubewilligungsverfahren werden fortgesetzt.
  5. Bereits bewilligte Bauvorhaben dürfen ausgeführt werden.

Brienz, 16. September 2024

Der Gemeinderat

Publiziert am 19.09.2024

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Wegen des Umbaus des Gemeindehauses Interlaken bleiben die Bereiche Bildung, Finanzen, Steuern und Gemeindeschreiberei sowie die Stabsstelle Human Resources am Montag, 23. September 2024, den ganzen Tag geschlossen. 

Ab dem 24. September werden die Bereiche Finanzen, Steuern und Gemeindeschreiberei sowie die Stabsstelle Human Resources im 1. Stock und der Bereich Bildung mit dem Schulsekretariat im Provisorium hinter dem Gemeindehaus zu finden sein.

Vielen Dank für Ihr Verständnis. 

Gemeindeschreiberei Interlaken

Publiziert am 19.09.2024

Einwohnergemeinde

Birnel-Aktion 2024

In Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Winterhilfe wird auch in diesem Jahr eine Birnel-Aktion durchgeführt. Birnel, der reine, eingedickte Saft von sonnengereiften Mostbirnen ist ein Naturprodukt, welches in konzentrierter Form viele wertvolle Mineralstoffe und Vitamine aufweist.

Ein Kilo Birnel enthält die Nährstoffe von ca. 10 kg Birnen resp. 650 g hochwertigen Fruchtzucker. Birnel kann anstelle von Zucker zum Süssen von Gebäck, Müesli, Kompott, hausgemachter Konfitüre oder Getränken eingesetzt werden. Jedermann ist bezugsberechtigt.

Bestellung Birnel 2024:

  • Glas à 250 g zum Preis von Fr. 6.–
  • Glas à 500 g zum Preis von Fr. 10.–
  • Glas à 1 kg zum Preis von Fr. 15.–
  • Kessel à 5 kg zum Preis von Fr. 60.–
  • Kessel à 12,5 kg zum Preis von Fr. 130.–

Bestellungen sind bis 5. Oktober 2024 unter Telefon 033 951 14 81 oder per E-Mail an verwaltung@schwandenbrienz.ch bei der Gemeindeverwaltung aufzugeben.

Gemeindeverwaltung Schwanden

Publiziert am 19.09.2024

Einwohnergemeinde

Gemeindewahlen 2024

Gemäss Art. 5 des Reglements über die Urnenwahlen der Einwohnergemeinde Ringgenberg werden auf den Sonntag, 24. November 2024 (Wahltag), folgende Gesamterneuerungswahlen ausgeschrieben:

  1. Gemeinderat
    1. Gemeinde- und Gemeinderatspräsident/-in
      wegen Demission nicht wiederwählbar:
      Zurbuchen Samuel, Ringgenberg
    2. Gemeinde- und Gemeinderatsvizepräsident/-in
      wegen Demission nicht wiederwählbar:
      Scheller Manuel, Ringgenberg
    3. Fünf Mitglieder des Gemeinderates
      wegen Demission nicht wiederwählbar:
      Amacher Martin, Ringgenberg
      Nägeli Rosmarie, Ringgenberg
      Suter Andreas, Ringgenberg
      für vier Jahre wiederwählbar:
      Eggler Andreas, Goldswil
      Weinekötter Adrian, Goldswil
  2. Sieben Mitglieder der Bau- und Infrastrukturkommission:
    wegen Demission nicht wiederwählbar:
    Schaffer Marcel, Ringgenberg
    für vier Jahre wiederwählbar:
    Anderegg Rolf, Goldswil
    Grossniklaus Christian, Ringgenberg
    Imboden Michael, Ringgenberg
    Rentsch Jürg, Goldswil
    Schmid Dominik, Ringgenberg
    Zumbrunn Remo, Ringgenberg
  3. Drei Mitglieder der Bildungskommission
    wegen Demission nicht wiederwählbar:
    Benz Astrid, Ringgenberg
    Suter Carla, Ringgenberg
    Willi Peter, Ringgenberg

Nach Art. 23 des Reglements über die Urnenwahlen sind die Wahlvorschläge bis spätestens Freitag, 11. Oktober 2024, 16.30 Uhr (Büroschluss) bei der Gemeindeschreiberei einzureichen. Sie können so viele Namen wählbarer Personen enthalten, als Wahlen zu treffen sind.

Der Wahlvorschlag muss von mindestens zehn Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Die Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlags ist nicht zulässig. Stimmberechtigte dürfen nicht mehr als einen Wahlvorschlag für das gleiche Amt unterzeichnen. Sie können nach Einreichung des Wahlvorschlags ihre Unterschrift nicht zurückziehen.

Die Wahlvorschläge müssen Familien- und Vornamen, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse sowie die unterschriftliche Zustimmung der Vorgeschlagenen enthalten. Zu seiner Unterscheidung von anderen Vorschlägen muss jeder Vorschlag eine geeignete Bezeichnung tragen. Die Gemeindeverwaltung hat ein Muster erstellt. Dieses kann auf der Homepage heruntergeladen oder bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.

Erreicht die Gesamtzahl aller gültig Vorgeschlagenen gerade die Zahl der zu besetzenden Sitze, so erklärt der Gemeinderat die Vorgeschlagenen ohne Wahlverhandlung als gewählt.

Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 15. Dezember 2024, statt.

Hinsichtlich Wählbarkeit und Unvereinbarkeit wird auf die Bestimmungen in der Gemeindeordnung vom 8. Juni 2016 und das Reglement über die Urnenwahlen der Einwohnergemeinde Ringgenberg verwiesen. Die Gemeindeordnung und das Reglement über die Urnenwahlen können bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden und sind auf der Homepage www.ringgenberg.ch (Rubrik Gemeinde > Untermenü Reglemente/Verordnungen) aufgeschaltet.

Ansprüche auf Minderheitenschutz richten sich nach dem kantonalen Gemeindegesetz.

Gemeinderat Ringgenberg

Publiziert am 19.09.2024

Industrielle Betriebe Interlaken AG

Preissenkung bei Arbeitspreisen Erdgas/Biogas

Vollständige Publikation siehe unter «Interlaken».

Industrielle Betriebe Interlaken AG

Publiziert am 19.09.2024

Industrielle Betriebe Interlaken AG

Preissenkung bei Arbeitspreisen Erdgas/Biogas 

Die Industrielle Betriebe Interlaken AG (IBI) senkt die Arbeitspreise bei ihren Gasprodukten Mini, Midi, Maxi und Maxi Plus um 1,5 Rp./kWh. 

Die neuen Preise treten per 1. Oktober 2024 in Kraft und sind unter www.ibi.ch einsehbar oder telefonisch über das Kundencenter in Erfahrung zu bringen. 

Industrielle Betriebe Interlaken AG 
Fabrikstrasse 8, 3800 Interlaken
Telefon 033 826 30 00, www.ibi.ch

Publiziert am 19.09.2024

Einwohnergemeinde

Fakultatives Referendum

Der Gemeinderat Leissigen hat am 26. August 2024 in Anwendung von Art. 11 Abs. 2 und Art. 25 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Leissigen vom 1. Januar 2009 im Sinn der Zuständigkeit folgenden Beschluss gefasst:

Der Gemeinderat hat beschlossen, die Liegenschaft «Ührlerhüsy», Parzellen Nrn. 203 und 669, zum Preis von Fr. 85'000.– zu verkaufen.

Mindestens 5% der Stimmberechtigten können gegen diesen Beschluss schriftlich beim Gemeinderat Leissigen, Nythartweg 1, 3706 Leissigen, das Referendum ergreifen.

Stimmberechtigte: 833.

Referendumsfrist: Montag, 21. Oktober 2024

Leissigen, 16. September 2024

Gemeinderat Leissigen

Publiziert am 19.09.2024

Gündlischwand

Stimmausschuss

Gestützt auf Artikel 71 des Gesetzes über die politischen Rechte sowie auf Artikel 7 der Verordnung über die politischen Rechte hat der Gemeinderat folgende Personen in den Stimmausschuss vom 22. September 2024 gewählt:

  • Ursula Mattmann, Lüwwi 12 A
  • Kurt Stettler, Matteneggen 130
  • Adrian Steiner, Burghalte 17 A

Zweilütschinen, 12. September 2024

Gemeinderat Gündlischwand

Publiziert am 19.09.2024

Erbenruf

Herr Enrico Dell'Anno, geb. 26. März 1915, italienischer Staatsangehöriger, verheiratet, wohnhaft gewesen Hauptstrasse 9, 3800 Unterseen, ist am 26. Dezember 1995 verstorben.

Frau Maria Dell'Anno geb. Schmid, geb. 4. April 1911, italienische Staatsangehörige, verwitwet, wohnhaft gewesen Hauptstrasse 9, 3800 Unterseen, ist am 23. Oktober 2000 verstorben.

An die unbekannten Erben ergeht ein Erbenruf im Sinne von Art. 555 ZGB. Zu den gesetzlichen Erben gehören neben den eigenen Nachkommen, Eltern, Grosseltern auch Geschwister, Onkel, Tanten und deren Nachkommen.

Die gesetzlichen Erben werden aufgefordert, sich innert Jahresfrist seit der letztmaligen Publikation dieses Erbenrufs im Amtsblatt des Kantons Bern unter Vorlage eines Nachweises über ihre Erbenqualität schriftlich bei Notarin Nora Keller Kolb, Oberlandstrasse 5, Postfach 133, 3700 Spiez, zu melden.

Die beauftragte Notarin
Nora Keller Kolb

Publiziert am 19.09.2024

Konkursamt Oberland

Konkurspublikation / Schuldenruf

(Summarisches Verfahren nach Art. 231 SchKG) 

Ausgeschlagene Erbschaft des Wüthrich Rudolf, geb. 11. April 1931, von Eggiwil BE, Weissenaustrasse 39, 3800  Unterseen, verstorben am 21. Mai 2024. 

Datum der Konkurseröffnung: 6. August 2024.

Eingabefrist bis 19. Oktober 2024.

Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 18. September 2024. 

Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberlande

Publiziert am 19.09.2024

Einwohnergemeinde

Änderungen bzw. Inkraftsetzungen von Reglementen und Verordnungen

Gestützt auf Artikel 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die zuständigen Organe der Einwohnergemeinde Wilderswil die folgenden Änderungen bzw. Inkraftsetzungen von Reglementen und Verordnungen beschlossen haben:

  • Gebührenverordnung zum Elektrizitätsreglement vom 1. Januar 2025

Die Reglemente und Verordnungen können kostenlos bei der Gemeindeverwaltung eingesehen oder bezogen werden. Auf www.wilderswil.ch/reglemente können die Gemeindereglemente und -verordnungen ebenfalls als pdf-Datei eingesehen und heruntergeladen werden.

Wilderswil, 11. September 2024

Gemeinderat Wilderswil

Publiziert am 19.09.2024

Einwohnergemeinde

Strassensperrung Kirchbühlstrasse

Ab Montag, 7., bis ca. Freitag, 11. Oktober 2024

Infolge Strassensanierung und Belagseinbau muss die Kirchbühlstrasse für jeglichen Durchgangsverkehr tagsüber gesperrt werden.

Am Abend ist die Zufahrt für Fahrzeuge möglich.

Am Morgen ist die Wegfahrt bis 7.00 Uhr möglich. Die Zufahrt bis zur Baustelle ist gestattet.

Der Durchgang für Fussgänger ist gewährleistet.

Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.

Wir bauen für Sie und bitten die Anstösser und Verkehrsteilnehmer um Verständnis.

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 19.09.2024

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchsteller: Ueli Thöni, Stägmatten 942, 3855 Brienz.

Projektverfasser: Architekturbüro LBA Bern, Milchstrasse 9, 3072 Ostermundigen.

Bauvorhaben: Neue Wendefläche als Naturwiese ausgeführt (ca. 100 m²). Rückbau Brandruine Nr. 462 und Wiederherstellung des Geländes als Weide (erneute Publikation aufgrund fehlender Profilierung).

Standort: Gemeinde Brienz, Auf der Fluh 461 und 462, Parzellen Nrn. 848 und 2312.

Zone: Landwirtschaftszone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone A.

Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Auflage- und Einsprachefrist bis 21. Oktober 2024.

Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).

Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 19.09.2024

Baupublikation

Gesuchsteller und Projektverfasser: Hans Abegglen, Nordstrasse 2, 3806 Bönigen.

Bauvorhaben: Rückbau der Gebäude Nr. 4 und Nr. 6 (Sägerei).

Standort: Nordstrasse 4, Parzelle Nr. 1107, Koordinaten 2'634'625 / 1'171'025.

Zone: Wohn- und Gewerbezone WG2.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au. 

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 21. Oktober 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich sind schriftlich und begründet im Doppel innert der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Die Dokumente zu diesem Baugesuch können auf der Internetseite der Einwohnergemeinde Bönigen mit einem Link eingesehen werden. Hierzu benötigen Sie ein BE-Login.

Bauverwaltung Bönigen

Publiziert am 19.09.2024

Stellenausschreibung

Der Werkhof der Einwohnergemeinde Unterseen bietet ab 1. August 2025 eine 3-jährige Lehrstelle an:

Fachfrau / Fachmann Betriebsunterhalt EFZ (Fachrichtung Werkdienst)

Aufgabengebiet

In deine beruflichen Tätigkeiten gehören

  • Pflege, Reinigung und Unterhalt von Strassen und Wegen (inklusive Winterdienst), Grünanlagen sowie Kanalisation
  • Arbeiten im Gebäudeunterhalt und im Bereich Abfallentsorgung (Umweltschutz und Recycling)
  • Mit verschiedenen Werkzeugen, Geräten und Kleinfahrzeugen arbeiten, diese reinigen und instand stellen

Haben wir dein Interesse geweckt? Bist du aufgestellt, teamfähig, einsatzfreudig und belastbar und willst mehrheitlich im Freien körperliche Arbeit leisten?

Dann freuen wir uns auf deine schriftliche oder elektronische Bewerbung bis zum 11. Oktober 2024 mit Zeugnissen, Lebenslauf, Foto sowie Angaben über mögliche Referenzen an die Gemeindeschreiberei Unterseen, Obere Gasse 2, Postfach, 3800 Unterseen, oder gemeindeschreiberei@unterseen.ch.

Das Absolvieren einer Schnupperlehre ist Voraussetzung.

Auskunft erteilt Erich Zurbuchen, Werkhofchef, Telefon 033 826 19 71.

Gemeinderat Unterseen

Publiziert am 19.09.2024

Einwohnergemeinde

Ehrungen 2024

Der Gemeinderat wird auch in diesem Jahr Personen, Mannschaften oder Vereine aus den Bereichen Kultur, Sport, Wissenschaft, Bildung oder Tourismus ehren, welche im Jahr 2024 eine besondere Leistung vollbrachten. Damit diese in Betracht kommenden Personen, Mannschaften oder Vereine anlässlich der Gemeindeversammlung vom Freitag, 29. November 2024, vorgelagerten Zeremonie geehrt werden können, ersucht der Gemeinderat um die Mithilfe aus den Reihen der Einwohnerinnen und Einwohner.

Ist Ihnen eine Person, eine Mannschaft oder ein Verein bekannt, welche bzw. welcher sich im Jahr 2024 durch eine besondere Leistung, namentlich durch das Erreichen von Podestplätzen bei nationalen oder internationalen Anlässen, auszeichnete?

Bitte reichen Sie Ihre Mitteilung bis spätestens am Freitag, 1. November 2024, ein an Gemeinderat, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten bei Interlaken, info@matten.ch.

Die durch den Gemeinderat zur Ehrung vorgesehenen Personen, Mannschaften oder Vereine werden daraufhin eine Einladung zur Ehrungszeremonie (Freitag, 29. November 2024, 19.00 Uhr) erhalten.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Gemeinderat Matten

Publiziert am 19.09.2024

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Die Gemeindeverwaltung Schwanden hat während der Herbstferien vom 23. September bis 11. Oktober 2024 reduzierte Öffnungszeiten. In dieser Zeit bleibt der Schalter jeweils am Montag, Mittwoch sowie am Freitag geschlossen. Während dieser Zeit gelten somit folgende Öffnungszeiten:

  • Dienstag: 8.00–12.00 und 13.30–17.00 Uhr
  • Donnerstag: 8.00–12.00 und 13.30–18.00 Uhr

Ab Montag, 14. Oktober 2024, bedienen wir Sie gerne wieder zu den gewohnten Schalteröffnungszeiten.

Besten Dank für die Kenntnisnahme und Beachtung.

Gemeindeverwaltung Schwanden

Publiziert am 19.09.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Projektverfasserin: ateliermarti architekten ag, Am Lauener 8, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Ersatzneubau Tagesschule mit Kindergarten.

Nachträgliches Baugesuch: Projektänderung zum Gesamtbauentscheid vom 28. Juni 2023: Anpassung Grössen und Positionen der Fenster und Türen, Änderung Einteilung PV-Anlage und Verschiebung Dachfenster. Angepasste Verlegung der Kanalisation und der Werkleitungen in vorgängiger Absprache mit der ARA und den Gemeindebetrieben Wilderswil. Anpassung der Umgebungsgestaltung.

Standort: Allmendstrasse 2d, Parzelle Nr. 5, Zone für öffentliche Nutzung A «Schulhaus», Koordinaten 2’633’011 / 1’168’241.

Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich Au und ISOS-Gebiet 0703/II mit Erhaltungsziel a.

Auflage- und Einsprachefrist bis 14. Oktober 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 19.09.2024

Einwohnergemeinde

Information Einführung Schulsozialarbeit

2. Informationsveranstaltung Projekt Schulsozialarbeit in den Lütschinentälern

Die Gemeinden Wilderswil, Lauterbrunnen, Grindelwald, Gsteigwiler, Gündlischwand und Lütschental bereiten gemeinsam die Organisation, Einführung und Umsetzung der Schulsozialarbeit (SSA) Lütschinentäler auf das Schuljahr 2025/26 vor.

Die zuständigen Gemeinderätinnen und Frau Vanda Wrubel sowie Emanuela Chiapparini, Beraterinnen des Instituts Kindheit, Jugend und Familie der Berner Fachhochschule, orientieren die Bevölkerung über die Grundzüge der Zusammenarbeit, das Rahmenkonzept und die geplante Organisation. Sie sind herzlich eingeladen!

  • Dienstag, 17. September 2024, 20.00 Uhr, Kongresssaal, Grindelwald
  • Mittwoch, 18. September 2024, 20.00 Uhr, Mehrzwecksaal Wilderswil
  • Donnerstag, 19. September 2024, 20.00 Uhr, Gemeindesaal Hohsteg Lauterbrunnen

Alle drei Veranstaltungen sind inhaltlich identisch.

Wir freuen uns auf Ihr Interesse.

9. September 2024

Arbeitsgruppe SSA

Publiziert am 19.09.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Margrit Gafner, Waldeggstrasse 46, 3803 Beatenberg.

Projektverfasserin: gafner blatter Bauplanung und Beratung GmbH, Waldeggstrasse 174, 3803 Beatenberg.

Bauvorhaben: Anbau auf der Nordostseite. Projektänderung: Verlegen des Hauptzugangsweges auf die Ostseite.

Standort: Waldeggstrasse 46, Parzelle Nr. 1651, Wohnzone 2-geschossig, Koordinaten 2’628’542 / 1’172’356.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen:

  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)

Auflage- und Einsprachefrist bis 14. Oktober 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, Postfach 9, 3803 Beatenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 19.09.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Neubau Fussgängersteg über die Schwarze Lütschine.

Projektänderung: Aufnahme in den Sachplan Wanderroutennetz.

Standort: Im Grund / Schwarze Lütschine, Parzellen Nrn. 1156, 4533, 5042, Zone: UeO Erschliessung Grund, Koordinaten 2’644’785 / 1’163’574.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au sowie Uferschutzzone Lütschine, kantonales Vogelschutzgebiet.

Naturgefahrengebiet: gelb, blau, rot.

Ausnahmen:

  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Überdecken von Fliessgewässern (Art. 38 GSchG)
  • Eingriffe in geschützte Pflanzen nach Art. 18 ff. NHG
  • Bauvorhaben im kantonalen Vogelschutzgebiet (Art. 21 Landschaftsreglement).
  • Der Fussgängersteg ist nicht hindernisfrei (Art. 22 BauG).

Auflage- und Einsprachefrist bis 14. Oktober 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 19.09.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Gemeindebetriebe Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Projektverfasserin: Ingenieurbüro Sterchi GmbH, Bohnerenstrasse 14, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Erneuerung der Werkleitungen im Jungfrauweg; Rückbau Wasserleitungen.

Standort: Jungfrauweg, Parzellen Nrn. 1, 2, 50, 647, 1615, 1618, 1624, 1631, 1635, 1642, 1650, 1651, 1653, 1696, Michzone A, Arbeitszone A und Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’632’843 / 1’168’151.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich A.

Naturgefahrengebiet gelb.

Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).

Auflage- und Einsprachefrist bis 14. Oktober 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Markierung / Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 19.09.2024

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasser: Häcki Susanne und Wicki Florian, Waldeggstrasse 9, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Anbau Terrasse mit Pergola; Doppelcarport frei stehend; Umnutzung alte Garage als Gerätehaus.

Standort: Waldeggstrasse 9, Parzelle Nr. 1232.

Nutzungszone: Wohnzone W3.

Inventar: keine.

Beanspruchte Ausnahme: Unterschreiten des Gebäudeabstandes nach Art. 212 GBR.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 14. Oktober 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 19.09.2024

Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern

Verkehrserschwerung

Kantonsstrasse Nr. 221 Beatenbucht–Interlaken

Gemeinde: Unterseen

Steinschlagsicherung, Steinschlagschutz Gelbenbrunnen

Teilstrecke: Kantonsstrasse 221 Beatenbucht–Interlaken, Koordinaten 2'627'970, 1'170'330.

Dauer: 16.–19. September 2024.

Ausnahmen: keine.

Grund der Massnahme: Felsreinigung.

Verkehrsführung: Teilweise einspurige Verkehrsführung.

Einschränkungen: Teilweise kurzzeitige einspurige Verkehrsführung, Verkehrsregelung von Hand. ÖV bevorzugt.

Rechtliche Hinweise

Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.

Gwatt, 6. September 2024

Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I

Publiziert am 19.09.2024

Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern

Verkehrserschwerung

Kantonsstrasse Nr. 6 Interlaken–Grimselpass

Gemeinde: Brienz

Aufräumarbeiten Unwetter Brienz

Teilstrecke: Kantonsstrasse 6 Interlaken–Brienz, Koordinaten 2'643'610, 1'178'464 – 2'644'790, 1'178'456.

Dauer: 9. September bis ca. Mitte Oktober 2024.

Ausnahmen: keine.

Grund der Massnahme: Aufräumarbeiten Unwetter Brienz.

Verkehrsführung: Verkehrsregelung von Hand.

Einschränkungen: Auf dem ganzen Abschnitt ist mit Verkehrserschwerungen zu rechnen, aufgrund erhöhtem Werkverkehr bedingt durch die Aufräumarbeiten nach dem Unwetterereignis von Mitte August. Teilweise Verkehrsregelung von Hand im Bereich Hotel Wildbach.

Rechtliche Hinweise

Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.

Gwatt, 6. September 2024

Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I

Publiziert am 19.09.2024

Öffentliche Ausschreibung

gemäss Art. 64 Abs. 1 lit. f BGBB

Zu verkaufen: Grundstück Niederried-Grundbuchblatt Nr. 111 enthaltend 60,31 Aren, Acker, Wiese, Weide, fliessendes Gewässer, geschlossener Wald, Scheune, Wohn-, Ferien- und Gartenhaus zum Preis von Fr. 1'148'000.–.

Interessierte Selbstbewirtschafter im Sinne von Art. 9 BGBB werden aufgefordert, ihr verbindliches Angebot innert 30 Tagen ab Publikation der vorliegenden Ausschreibung schriftlich einzureichen an: GLATTHARD Advokatur und Notariat, Notarin Rebecca Pfister, Waldeggstrasse 3, 3800 Interlaken.

Publiziert am 19.09.2024

Baupublikation

Gesuchsteller: Joachim Teutschmann, Marktgasse 31, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Schmocker Immobilien GmbH, Matthias Schmocker, Lanzenen 26a, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe (Südfassade).

Standort: Oberdorfstrasse 15, Wilderswil, Parzellen Nrn. 139 und 825, Koordinaten 2’632’140 / 1’168’185.

Zone: Kernzone.

Gewässerschutzzone: A.

Inventar: nicht inventarisiert.

Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?

Auflage- und Einsprachefrist bis 14. Oktober 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Wilderswil

Publiziert am 19.09.2024

Einwohnergemeinde

Bautätigkeit Parkplatz Stadthausplatz West

Wegen Instandstellung der Pflästerung und Anpassung der Parkordnung bleibt der Parkplatz Stadthaus West von Montag, 23. September, bis Freitag, 18. Oktober 2024, gesperrt.

Je nach Baufortschritt werden provisorische Parkmöglichkeiten erstellt – Signalisation beachten.

Das Parkhaus Stedtlizentrum befindet sich in unmittelbarer Nähe und bietet genügend Parkmöglichkeiten.

Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme und danken für das Verständnis.

Unterseen, 9. September 2024

Gemeinde Unterseen
Bauverwaltung

Publiziert am 19.09.2024

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasser: Gertsch Ernst, Bernastrasse 14, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Umnutzung einer Erstwohnung im 1. OG zur touristischen Vermietung, Beherbergung von 6 Gästen.

Standort: Marktgasse 21, Parzelle Nr. 1402.

Nutzungszone: Ueo Nr. 14 «Bärenareal».

Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich, Baugruppe D.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 14. Oktober 2024

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 19.09.2024

Baupublikation

Gesuchsteller und Projektverfasser: Bruno Maurer, Obdorfstrasse 52, 3852 Ringgenberg.

Bauvorhaben: Neubau Photovoltaikanlage auf West- und Ostdach, Neubau Solarthermieanlage auf Westdach.

Standort: Obdorfstrasse 52, Gbbl. Nr. 2501, Koordinaten 2’634’905 / 1’172’454.

Nutzungszone: UeO Dorfkernzone, Überbauungsplan Nr. 3 «Dorf».

Schutzobjekt: Baugruppe A (Ringgenberg, Dorf).

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Naturgefahren: Gelber Wassergefahrenbereich (geringe Gefährdung).

Ausnahmen: keine.

Hinweis: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2023-14417). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflage- und Einsprachefrist bis 14. Oktober 2024.

Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Ringgenberg, 9. September 2024

Bauverwaltung Ringgenberg

Publiziert am 19.09.2024

Baupublikation

Gesuchsteller: Teuscher Rudolf und Elisabeth, Ruedi und Martin, v. d. Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Projektänderung – Komplettabbruch und Wiederaufbau MFH.

Standort: Alte Strasse 3, Parzelle Nr. 1821, Koordinaten 2’640’938 / 1’165’164.

Nutzungszone: Landwirtschaftszone.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: Au.

Beanspruchte Ausnahmen:

  • Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24c RPG)
  • Überschreitung Geschosszahl (Art. 37 GBR i. V. m. Art. 60 GBR)

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/209277

Auflage- und Einsprachefrist bis 14. Oktober 2024

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 9. September 2024

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 19.09.2024

Einwohnergemeinde

Bäume und Hecken zurückschneiden

Aufforderung an die Anstösser von Strassen, Wegen und Trottoirs

Die Anstösser an Strassen, Wege und Trottoirs werden hiermit aufgefordert, das Zurückschneiden der Äste, Grünhecken und Sträucher usw. bis zum 1. November 2024 auf die vorgeschriebenen Abmessungen auszuführen. Eine Skizze des entsprechenden Lichtraumprofils kann entweder auf der Gemeindehomepage heruntergeladen oder bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.

Gemäss dem Gesetz über den Bau und Unterhalt der Strassen ist das Strassengebiet über Trottoirs, Rad- und Fusswege bis auf eine Höhe von 2,5 m und über der Fahrbahn bis auf eine Höhe von 4,5 m frei zu halten. Wenn die öffentliche Beleuchtung beeinträchtigt wird, sind die überhängenden Äste bis auf Lampenhöhe zurückzuschneiden.

Hecken, Sträucher, Äste und Anpflanzungen müssen seitlich mindestens 0,5 m Abstand vom Fahrbahnrand haben.

An Kreuzungen, Einmündungen und Kurven dürfen Sträucher und andere Bepflanzungen die Übersicht nicht beeinträchtigen. Die Maximalhöhe im Sichtbereich beträgt 0,6 m.

Nach diesem Zeitpunkt können die zuständigen Gemeindeorgane aufgrund der erwähnten Gesetzesbestimmungen die notwendigen Schritte unternehmen, um die nicht erledigten Arbeiten auf Kosten der Pflichtigen (Ersatzvornahme) ausführen zu lassen.

Grünabfuhr

Die Haussammlungen der Grünabfuhr werden an folgenden Tagen durchgeführt (Container ab 7.00 Uhr bereitstellen):

Jeweils dienstags:

24. September 2024
8. Oktober 2024
22. Oktober 2024
5. November 2024
19. November 2024

Weitere Daten für die Grünabfuhr finden Sie in unserem Entsorgungsplan sowie auf unserer Internetseite www.leissigen.ch.

Die Gemeinde dankt der Bevölkerung für die Mithilfe.

Leissigen, 9. September 2024

Abteilung Bau

Publiziert am 19.09.2024

Baupublikation

Gesuchsteller: Bianchi-Jossi Ursula und Kunz Rudolf, v. d. GIUBBINI ARCHITEKTEN ETH SIA AG, Bahnhofstrasse 4, 7000 Chur.

Projektverfasserin: GIUBBINI ARCHITEKTEN ETH SIA AG, Bahnhofstrasse 4, 7000 Chur.

Bauvorhaben: Umbau/Sanierung Wohnhaus, Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort: Bodmiweg 9 und 11a, Parzelle Nr. 1195, Koordinaten 2’645’915 / 1’164’105.

Nutzungszone: Landwirtschaftszone.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen:

  • Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Unterschreiten der Raumhöhe (Art. 67 BauV)

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/182816

Auflage- und Einsprachefrist bis 14. Oktober 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 5. September 2024

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 19.09.2024

Einwohnergemeinde

Käseteilet im Justistal – Allgemeines Fahrverbot

Die Alpgenossenschaften des Justistals haben den bekannten Käseteilet auf Freitag, 20. September 2024, festgelegt.

Der Käseteilet ist ein Anlass für Frühaufsteher. Es empfiehlt sich, früh anzureisen, damit Sie rechtzeitig im Justistal ankommen. Am Morgen werden die Käselaibe aufgestapelt und an die verschiedenen Besitzer verteilt. Am Nachmittag starten die Alpabzüge. Die Besucher werden gebeten, zu Fuss ins Justistal zu gehen – auf der Grönstrasse gilt an diesem Tag Fahrverbot. Ab Beatenberg Station bis Grönhütte gibt es ab 8.00 Uhr einen Shuttleservice mit begrenzter Kapazität. Die letzte Rückfahrt erfolgt um 14.15 Uhr.

Es gilt ein allgemeines Fahrverbot von 6.30 bis 19.00 Uhr (ausgenommen Bewirtschafter).

In beiden Fahrtrichtungen ab Sigriswil, Wiler, Baracke (Ticketautomat) und ab Beatenberg, Waldbrand (Ticketautomat) bis Justistal, Spycher (Ort des Käseteilets). Ebenso ist die Strecke Merligen–Grön in beiden Richtungen mit einem Fahrverbot belegt. Das Fahrverbot wird kontrolliert und konsequent durchgesetzt.

Gemeindeschreiberei Beatenberg

Publiziert am 19.09.2024

Einwohnergemeinde

Bepflanzung an öffentlichen Strassen

Anpflanzen und Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen entlang öffentlicher Strassen und Gehwege

Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Hinweise auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten:

  1. Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmer, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen schreiben Art. 80 Abs. 3 und Art. 83 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) sowie Art. 56 und 57 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) unter anderem vor:
    1. Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen und nicht hochstämmige Bäume müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über den Strassen frei zu haltenden Luftraum von 4,50 m Höhe hineinragen; über Geh- und Radwegen muss eine Höhe von 2,50 m und ein seitlicher Abstand von 0,50 m frei gehalten werden.
    2. Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden.
    3. Bei unübersichtlichen Strassenstellen, insbesondere bei Kurven, Einmündungen und Kreuzungen, dürfen Einfriedungen und Zäune die Fahrbahn um höchstens 60 cm überragen. Für die nicht hochstämmigen Bäume, Hecken, Sträucher, landwirtschaftlichen Kulturen und dergleichen gelten die
      Vorschriften über Einfriedungen.
    4. Nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune müssen auf einen Abstand von 2 m vom Fahrbahnrand bzw. 0,50 m von der Gehweghinterkante einhalten.
    5. Bei unübersichtlichen Strassenstellen sind Bäume, Grünhecken, Sträucher, gärtnerische und landwirtschaftliche Kulturen (z. B. Mais, Getreidearten) in einem genügend grossen Abstand gegenüber der Fahrbahn anzupflanzen.
    6. Die Grundeigentümer haben Bäume und Äste, welche dem Wind und den Witterungseinflüssen nicht genügend Widerstand leisten und auf die Verkehrsfläche zu stürzen drohen, rechtzeitig zu beseitigen. Die Verkehrsfläche ist von übermässigem Reisig und Blattwerk (insbesondere im Herbst) zu reinigen. Für Schäden, die durch nicht vorschriftsgemässes Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen entstehen, sind die Grundeigentümer haftbar.

Aufforderung: Die Strassenanstösser werden hiermit ersucht, Äste und andere Bepflanzungen bis spätestens am 31. Oktober 2024 und im Verlauf des Jahres nötigenfalls erneut auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden. Wird der Aufforderung bis zu diesem Datum nicht Folge geleistet, wird die Gemeinde die Arbeiten auf Kosten der betroffenen Eigentümer ausführen lassen (Ersatzvornahme).

Für allfällige Fragen wenden Sie sich an die Bauverwaltung Matten, Telefon 033 826 50 21.

Hinweis: Das Grünmaterial kann gemäss Abfallkalender der Gemeinde Matten kostenlos oder bei der AVAG Entsorgungs- und Recyclingstation Interlaken gegen Gebühr entsorgt werden. Es ist verboten, Grünmaterial in Wäldern, an Flüssen oder Bächen und nicht bewilligten Plätzen zu deponieren. Noch
besser: Kompostieren Sie selbst!

Wir danken den Strassenanstössern für das Verständnis und die Mithilfe.

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 19.09.2024

Einwohnergemeinde

Abstimmungsbriefkasten Mürren – Temporäre Versetzung

Aufgrund von Bauarbeiten ist der Wahl- und Abstimmungsbriefkasten am bisherigen Standort, beim alten Schulhaus, zurzeit nicht zugänglich. Der Wahl- und Abstimmungsbriefkasten wurde deshalb versetzt und befindet sich temporär bei der Treppe zwischen dem alten Schulhaus und der Kehrichtsammelstelle. Nach Abschluss der Bauarbeiten, voraussichtlich Mitte November 2024, wird der Wahl- und Abstimmungsbriefkasten wieder am ursprünglichen Standort montiert.

Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme und danken für das Verständnis.

Der Gemeinderat

Publiziert am 19.09.2024

Einwohnergemeinde

Strassensperrung Wartsteinweg

Ab Freitag, 27. September, bis ca. 2. Oktober 2024

Infolge Strassensanierung und Belagseinbau muss der Wartsteinweg für jeglichen Durchgangsverkehr tagsüber gesperrt werden. Am Abend ist die Zufahrt mit geeigneten Fahrzeugen möglich. Am Morgen ist die Wegfahrt bis 7.00 Uhr möglich. Die Zufahrt bis zur Baustelle ist gestattet.

Der Durchgang für Fussgänger ist gewährleistet.

Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.

Wir bauen für Sie und bitten die Anstösser und Verkehrsteilnehmer um Verständnis.

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 19.09.2024

Einwohnergemeinde

Gemeindeurnenabstimmung am Sonntag, 22. September 2024

Der Gemeinderat hat gestützt auf Artikel 36 Bst. b der Gemeindeordnung in Verbindung mit Artikel 3 Abs. 1 des Abstimmungs- und Wahlreglements eine Gemeindeurnenabstimmung angeordnet für Sonntag, 22. September 2024. Den Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Wilderswil wird beantragt:

  • Zustimmung zur Überbauungsordnung Nr. 17 «Erweiterung Deponie Chrummeney» mit Zonenplanänderung

Die Abstimmungsunterlagen (Botschaft und Stimmzettel) werden den Stimmberechtigten spätestens am 31. August 2024 zugestellt.

Wilderswil, 5. August 2024

Publiziert am 19.09.2024

Baupublikation

Gesuchsteller und Projektverfasser: Andreas Grob, Sandweidli 13, 3822 Lauterbrunnen.

Bauvorhaben: Aufstellen einer Luft-Wasser-Wärmepumpe, Aussengerät.

Standort: Lauterbrunnen, Sandweidli, Gebäude Nr. 13, Parzelle Nr. 2444, Koordinaten 2'635'473 / 1'162'462, Landwirtschaftszone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: Art. 24 RPG, Bauen ausserhalb der Bauzone.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 13. September bis 14. Oktober 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 12.09.2024

Baupublikation

Gesuchstellerinin: Alpentec GmbH, Beat von Allmen, Ägerten 1081h, 3825 Mürren.

Projektverfasser: Michael Grunder, Alte Strasse 58A, 3713 Reichenbach.

Bauvorhaben: Montieren einer PV-Anlage an Balkon, nicht aufgeständert.

Standort: Mürren, Ägerten, Gebäude Nr. 1081h, Parzelle Nr. 4049, Koordinaten 2'635'125 / 1'157'224, Wohnzone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: keine.

Auflagestellen:

  • Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
  • Tourismusbüro Mürren, 3825 Mürren

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 13. September bis 14. Oktober 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 12.09.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Bauherrengemeinschaft Sterchi, Lehngasse 41, 3812 Wilderswil, vertreten durch Aare Living AG, Karin Sterchi, Industriestrasse 121, 3800 Matten, alle vertreten durch Rechtsanwalt Reinhard Gertsch, J.V. Widmannstrasse 8, Postfach, 3607 Thun.

Projektverfasserin: Archart Architektur AG, Bahnhofstrasse 51, 3613 Steffisburg.

Bauvorhaben: Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit zwei ungedeckten Autoabstellplätzen und einer Autoeinstellhalle. Teilrückbau Carport beim Gebäude Unterdorfweg 2.

Projektänderung: Verzicht auf den nördlichen Besucherparkplatz, Nutzung der Fläche als Wartestelle für die Bewohner der beiden Häuser; Anpassung des Gefälles der Einstellhallenrampe auf 5%. Erstellung einer Wendemöglichkeit zwischen den Häusern A und B; Aufstellung der Briefkästen zwischen den Gebäuden; Erstellung eines ca. 60 cm breiten Überfahrtsbereichs entlang des Unterdorfwegs.

Standort: Unterdorfweg 2, 4 und 6, Parzellen Nrn. 1594, 1590 und 2247, Mischzone A, Koordinaten 2’632’442 / 1’168’285.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und ISOS-Gebiet 1300 mit Erhaltungsziel A.

Naturgefahrengebiet: gelb-weiss.

Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 24 GBR).

Auflage- und Einsprachefrist bis 14. Oktober 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 12.09.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Projektverfasserin: ateliermarti architekten ag, Am Lauener 8, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Ersatzneubau Tagesschule mit Kindergarten.

Nachträgliches Baugesuch: Projektänderung zum Gesamtbauentscheid vom 28. Juni 2023: Anpassung Grössen und Positionen der Fenster und Türen, Änderung Einteilung PV-Anlage und Verschiebung Dachfenster. Angepasste Verlegung der Kanalisation und der Werkleitungen in vorgängiger Absprache mit der ARA und den Gemeindebetrieben Wilderswil. Anpassung der Umgebungsgestaltung.

Standort: Allmendstrasse 2d, Parzelle Nr. 5, Zone für öffentliche Nutzung A «Schulhaus», Koordinaten 2’633’011 / 1’168’241.

Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich Au und ISOS-Gebiet 0703/II mit Erhaltungsziel a.

Auflage- und Einsprachefrist bis 14. Oktober 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 12.09.2024

Einwohnergemeinde

Information Einführung Schulsozialarbeit

2. Informationsveranstaltung Projekt Schulsozialarbeit in den Lütschinentälern

Die Gemeinden Wilderswil, Lauterbrunnen, Grindelwald, Gsteigwiler, Gündlischwand und Lütschental bereiten gemeinsam die Organisation, Einführung und Umsetzung der Schulsozialarbeit (SSA) Lütschinentäler auf das Schuljahr 2025/26 vor.

Die zuständigen Gemeinderätinnen und Frau Vanda Wrubel sowie Emanuela Chiapparini, Beraterinnen des Instituts Kindheit, Jugend und Familie der Berner Fachhochschule, orientieren die Bevölkerung über die Grundzüge der Zusammenarbeit, das Rahmenkonzept und die geplante Organisation. Sie sind herzlich eingeladen!

  • Dienstag, 17. September 2024, 20.00 Uhr, Kongresssaal, Grindelwald
  • Mittwoch, 18. September 2024, 20.00 Uhr, Mehrzwecksaal Wilderswil
  • Donnerstag, 19. September 2024, 20.00 Uhr, Gemeindesaal Hohsteg Lauterbrunnen

Alle drei Veranstaltungen sind inhaltlich identisch.

Wir freuen uns auf Ihr Interesse.

9. September 2024

Arbeitsgruppe SSA

Publiziert am 12.09.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Margrit Gafner, Waldeggstrasse 46, 3803 Beatenberg.

Projektverfasserin: gafner blatter Bauplanung und Beratung GmbH, Waldeggstrasse 174, 3803 Beatenberg.

Bauvorhaben: Anbau auf der Nordostseite. Projektänderung: Verlegen des Hauptzugangsweges auf die Ostseite.

Standort: Waldeggstrasse 46, Parzelle Nr. 1651, Wohnzone 2-geschossig, Koordinaten 2’628’542 / 1’172’356.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen:

  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)

Auflage- und Einsprachefrist bis 14. Oktober 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, Postfach 9, 3803 Beatenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 12.09.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Neubau Fussgängersteg über die Schwarze Lütschine.

Projektänderung: Aufnahme in den Sachplan Wanderroutennetz.

Standort: Im Grund / Schwarze Lütschine, Parzellen Nrn. 1156, 4533, 5042, Zone: UeO Erschliessung Grund, Koordinaten 2’644’785 / 1’163’574.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au sowie Uferschutzzone Lütschine, kantonales Vogelschutzgebiet.

Naturgefahrengebiet: gelb, blau, rot.

Ausnahmen:

  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Überdecken von Fliessgewässern (Art. 38 GSchG)
  • Eingriffe in geschützte Pflanzen nach Art. 18 ff. NHG
  • Bauvorhaben im kantonalen Vogelschutzgebiet (Art. 21 Landschaftsreglement).
  • Der Fussgängersteg ist nicht hindernisfrei (Art. 22 BauG).

Auflage- und Einsprachefrist bis 14. Oktober 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 12.09.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Gemeindebetriebe Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Projektverfasserin: Ingenieurbüro Sterchi GmbH, Bohnerenstrasse 14, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Erneuerung der Werkleitungen im Jungfrauweg; Rückbau Wasserleitungen.

Standort: Jungfrauweg, Parzellen Nrn. 1, 2, 50, 647, 1615, 1618, 1624, 1631, 1635, 1642, 1650, 1651, 1653, 1696, Michzone A, Arbeitszone A und Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’632’843 / 1’168’151.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich A.

Naturgefahrengebiet gelb.

Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).

Auflage- und Einsprachefrist bis 14. Oktober 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Markierung / Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 12.09.2024

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasser: Häcki Susanne und Wicki Florian, Waldeggstrasse 9, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Anbau Terrasse mit Pergola; Doppelcarport frei stehend; Umnutzung alte Garage als Gerätehaus.

Standort: Waldeggstrasse 9, Parzelle Nr. 1232.

Nutzungszone: Wohnzone W3.

Inventar: keine.

Beanspruchte Ausnahme: Unterschreiten des Gebäudeabstandes nach Art. 212 GBR.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 14. Oktober 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 12.09.2024

Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern

Verkehrserschwerung

Kantonsstrasse Nr. 221 Beatenbucht–Interlaken

Gemeinde: Unterseen

Steinschlagsicherung, Steinschlagschutz Gelbenbrunnen

Teilstrecke: Kantonsstrasse 221 Beatenbucht–Interlaken, Koordinaten 2'627'970, 1'170'330.

Dauer: 16.–19. September 2024.

Ausnahmen: keine.

Grund der Massnahme: Felsreinigung.

Verkehrsführung: Teilweise einspurige Verkehrsführung.

Einschränkungen: Teilweise kurzzeitige einspurige Verkehrsführung, Verkehrsregelung von Hand. ÖV bevorzugt.

Rechtliche Hinweise

Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.

Gwatt, 6. September 2024

Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I

Publiziert am 12.09.2024

Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern

Verkehrserschwerung

Kantonsstrasse Nr. 6 Interlaken–Grimselpass

Gemeinde: Brienz

Aufräumarbeiten Unwetter Brienz

Teilstrecke: Kantonsstrasse 6 Interlaken–Brienz, Koordinaten 2'643'610, 1'178'464 – 2'644'790, 1'178'456.

Dauer: 9. September bis ca. Mitte Oktober 2024.

Ausnahmen: keine.

Grund der Massnahme: Aufräumarbeiten Unwetter Brienz.

Verkehrsführung: Verkehrsregelung von Hand.

Einschränkungen: Auf dem ganzen Abschnitt ist mit Verkehrserschwerungen zu rechnen, aufgrund erhöhtem Werkverkehr bedingt durch die Aufräumarbeiten nach dem Unwetterereignis von Mitte August. Teilweise Verkehrsregelung von Hand im Bereich Hotel Wildbach.

Rechtliche Hinweise

Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.

Gwatt, 6. September 2024

Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I

Publiziert am 12.09.2024

Öffentliche Ausschreibung

gemäss Art. 64 Abs. 1 lit. f BGBB

Zu verkaufen: Grundstück Niederried-Grundbuchblatt Nr. 111 enthaltend 60,31 Aren, Acker, Wiese, Weide, fliessendes Gewässer, geschlossener Wald, Scheune, Wohn-, Ferien- und Gartenhaus zum Preis von Fr. 1'148'000.–.

Interessierte Selbstbewirtschafter im Sinne von Art. 9 BGBB werden aufgefordert, ihr verbindliches Angebot innert 30 Tagen ab Publikation der vorliegenden Ausschreibung schriftlich einzureichen an: GLATTHARD Advokatur und Notariat, Notarin Rebecca Pfister, Waldeggstrasse 3, 3800 Interlaken.

Publiziert am 12.09.2024

Einwohnergemeinde

2. Informationsveranstaltung Projekt Schulsozialarbeit in den Lütschinentälern

Die Gemeinden Wilderswil, Lauterbrunnen, Grindelwald, Gsteigwiler, Gündlischwand und Lütschental bereiten im Verbund die Organisation, Einführung und Umsetzung der Schulsozialarbeit (SSA) Lütschinentäler auf das kommende Schuljahr 2025/26 vor.

Die zuständigen Gemeinderätinnen und Frau Vanda Wrubel, Beraterin des Instituts Kindheit, Jugend und Familie der Berner Fachhochschule, orientieren die Bevölkerung über die Grundzüge der Zusammenarbeit, das Rahmenkonzept und die geplante Organisation. Sie sind herzlich eingeladen!

  • Dienstag, 17. September 2024, 20.00 Uhr, Kongresssaal Grindelwald
  • Mittwoch, 18. September 2024, 20.00 Uhr, Mehrzwecksaal Wilderswil
  • Donnerstag, 19. September 2024, 20.00 Uhr, Gemeindesaal Hohsteg, Lauterbrunnen

Alle drei Veranstaltungen sind inhaltlich identisch.

Wir freuen uns auf Ihr Interesse.

5. September 2024

Arbeitsgruppe SSA

Publiziert am 12.09.2024

Einwohnergemeinde

2. Informationsveranstaltung Projekt Schulsozialarbeit in den Lütschinentälern

Die Gemeinden Wilderswil, Lauterbrunnen, Grindelwald, Gsteigwiler, Gündlischwand und Lütschental bereiten im Verbund die Organisation, Einführung und Umsetzung der Schulsozialarbeit (SSA) Lütschinentäler auf das kommende Schuljahr 2025/26 vor.

Die zuständigen Gemeinderätinnen und Frau Vanda Wrubel, Beraterin des Instituts Kindheit, Jugend und Familie der Berner Fachhochschule, orientieren die Bevölkerung über die Grundzüge der Zusammenarbeit, das Rahmenkonzept und die geplante Organisation. Sie sind herzlich eingeladen!

  • Dienstag, 17. September 2024, 20.00 Uhr, Kongresssaal Grindelwald
  • Mittwoch, 18. September 2024, 20.00 Uhr, Mehrzwecksaal Wilderswil
  • Donnerstag, 19. September 2024, 20.00 Uhr, Gemeindesaal Hohsteg, Lauterbrunnen

Alle drei Veranstaltungen sind inhaltlich identisch.

Wir freuen uns auf Ihr Interesse.

4. September 2024

Arbeitsgruppe SSA

Publiziert am 12.09.2024

Baupublikation

Gesuchsteller: Joachim Teutschmann, Marktgasse 31, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Schmocker Immobilien GmbH, Matthias Schmocker, Lanzenen 26a, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe (Südfassade).

Standort: Oberdorfstrasse 15, Wilderswil, Parzellen Nrn. 139 und 825, Koordinaten 2’632’140 / 1’168’185.

Zone: Kernzone.

Gewässerschutzzone: A.

Inventar: nicht inventarisiert.

Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?

Auflage- und Einsprachefrist bis 14. Oktober 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Wilderswil

Publiziert am 12.09.2024

Einwohnergemeinde

Bautätigkeit Parkplatz Stadthausplatz West

Wegen Instandstellung der Pflästerung und Anpassung der Parkordnung bleibt der Parkplatz Stadthaus West von Montag, 23. September, bis Freitag, 18. Oktober 2024, gesperrt.

Je nach Baufortschritt werden provisorische Parkmöglichkeiten erstellt – Signalisation beachten.

Das Parkhaus Stedtlizentrum befindet sich in unmittelbarer Nähe und bietet genügend Parkmöglichkeiten.

Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme und danken für das Verständnis.

Unterseen, 9. September 2024

Gemeinde Unterseen
Bauverwaltung

Publiziert am 12.09.2024

Gemischte Gemeinde

Altpapiersammlung 

Geschätzte Damen und Herren, gerne informieren wir Sie, dass am Dienstag, 17. September 2024, die Altpapiersammlung durch den Werkhof stattfindet.

Das Altpapier ist zwingend vor 7.30 Uhr an einer Durchgangsstrasse zu deponieren!

Bei Fragen und Anmerkungen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüsse

Pirmin Schenk, Gemeindeschreiber

Publiziert am 12.09.2024

Gemeindeverband Feuerwehr Bödeli

Feuerwehrreglement

Die Abgeordnetenversammlung der Feuerwehr Bödeli hat am 11. Juni 2024 die Änderung der Artikel 7, 8, 23, 24 und 49 sowie die Aufhebung des Artikels 33 des Feuerwehrreglements beschlossen.

Die Änderungen treten auf den 1. Januar 2025 in Kraft.

Feuerwehrverordnung

Der Feuerwehrrat der Feuerwehr Bödeli hat am 3. Mai 2024 die Änderungen im Anhang 5 der Feuerwehrverordnung beschlossen.

Die Änderungen treten rückwirkend auf den 1. Januar 2024 in Kraft.

Feuerwehrrat Bödeli

Publiziert am 12.09.2024

Einwohnergemeinde

Nachversand von Wahl- und Abstimmungsunterlagen

Rund 250 Stimmberechtigte, deren Namen vorwiegend mit M, N oder O beginnen, haben die Wahl- und Abstimmungsunterlagen nicht fristgerecht erhalten. Den Betroffenen wurden die Unterlagen am 6. September nachversandt. Die Gemeindeschreiberei und die Einwohnerdienste entschuldigen sich für den Fehler, der bei der Vorbereitung des Versands der Wahl- und Abstimmungsunterlagen für den 22. September 2024 passiert ist.

Falls weitere Stimmberechtigte keine Wahl- und Abstimmungsunterlagen erhalten haben, können sie sich bei den Einwohnerdiensten melden.

Sollte jemand die Wahl- und Abstimmungsunterlagen doppelt erhalten haben, bittet die Gemeindeschreiberei darum, die zweite Ausweiskarte zu vernichten. Es darf nur einmal abgestimmt werden.

Auf die Auszählung hat die verspätete Zustellung der Unterlagen keinen Einfluss. Die korrekte Ermittlung der Wahl- und Abstimmungsresultate ist gewährleistet.

Gemeindeschreiberei Interlaken

Publiziert am 12.09.2024

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasser: Gertsch Ernst, Bernastrasse 14, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Umnutzung einer Erstwohnung im 1. OG zur touristischen Vermietung, Beherbergung von 6 Gästen.

Standort: Marktgasse 21, Parzelle Nr. 1402.

Nutzungszone: Ueo Nr. 14 «Bärenareal».

Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich, Baugruppe D.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 14. Oktober 2024

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 12.09.2024

Baupublikation

Gesuchsteller und Projektverfasser: Bruno Maurer, Obdorfstrasse 52, 3852 Ringgenberg.

Bauvorhaben: Neubau Photovoltaikanlage auf West- und Ostdach, Neubau Solarthermieanlage auf Westdach.

Standort: Obdorfstrasse 52, Gbbl. Nr. 2501, Koordinaten 2’634’905 / 1’172’454.

Nutzungszone: UeO Dorfkernzone, Überbauungsplan Nr. 3 «Dorf».

Schutzobjekt: Baugruppe A (Ringgenberg, Dorf).

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Naturgefahren: Gelber Wassergefahrenbereich (geringe Gefährdung).

Ausnahmen: keine.

Hinweis: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2023-14417). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflage- und Einsprachefrist bis 14. Oktober 2024.

Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Ringgenberg, 9. September 2024

Bauverwaltung Ringgenberg

Publiziert am 12.09.2024

Baupublikation

Gesuchsteller: Teuscher Rudolf und Elisabeth, Ruedi und Martin, v. d. Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Projektänderung – Komplettabbruch und Wiederaufbau MFH.

Standort: Alte Strasse 3, Parzelle Nr. 1821, Koordinaten 2’640’938 / 1’165’164.

Nutzungszone: Landwirtschaftszone.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: Au.

Beanspruchte Ausnahmen:

  • Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24c RPG)
  • Überschreitung Geschosszahl (Art. 37 GBR i. V. m. Art. 60 GBR)

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/209277

Auflage- und Einsprachefrist bis 14. Oktober 2024

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 9. September 2024

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 12.09.2024

Einwohnergemeinde

2. Informationsveranstaltung Projekt Schulsozialarbeit in den Lütschinentälern

Die Gemeinden Wilderswil, Lauterbrunnen, Grindelwald, Gsteigwiler, Gündlischwand und Lütschental bereiten im Verbund die Organisation, Einführung und Umsetzung der Schulsozialarbeit (SSA) Lütschinentäler auf das kommende Schuljahr 2025/26 vor.

Die zuständigen Gemeinderätinnen und Frau Vanda Wrubel, Beraterin des Instituts Kindheit, Jugend und Familie der Berner Fachhochschule, orientieren die Bevölkerung über die Grundzüge der Zusammenarbeit, das Rahmenkonzept und die geplante Organisation. Sie sind herzlich eingeladen!

  • Dienstag, 17. September 2024, 20.00 Uhr, Kongresssaal, Grindelwald
  • Mittwoch, 18. September 2024, 20.00 Uhr, Mehrzwecksaal, Wilderswil
  • Donnerstag, 19. September 2024, 20.00 Uhr, Gemeindesaal Hohsteg, Lauterbrunnen

Alle drei Veranstaltungen sind inhaltlich identisch.

Wir freuen uns auf Ihr Interesse.

4. September 2024

Arbeitsgruppe SSA

Publiziert am 12.09.2024

Einwohnergemeinde

Papier- und Kartonsammlung

Samstag, 14. September 2024

Bereitstellung: bis spätestens 7.00 Uhr

Wir bitten die Bevölkerung, das Papier und den Karton unbedingt getrennt und gebündelt an gleicher Stelle wie den Hauskehricht bereitzustellen.

Die Sammlung wird durch den Turnverein Matten durchgeführt.

Falls Ihr Material nicht abgeholt wird, wählen Sie zwischen 13.00 und 14.30 Uhr Telefon 079 697 47 37.

Gemäss Merkblatt «Papier- und Kartonsammlung» der AG für Abfallverwertung (Avag) sind von der Papier- und Kartonsammlung ausgeschlossen:

Abfälle aller Art wie Hauskehricht, Metall, Kunststoff, Glas, Textilien, Holz, synthetische Materialien sowie
gesundheitsgefährdende, gefährliche und organische Stoffe.

Weiter sind in der Papier- und Kartonsammlung nicht zulässig:

Aktenordner, Banknotenpapier, beschichtetes Geschenkpapier, bituminierte Papiere und Pappe, Blumenpapier, Etiketten und selbstklebendes Papier, Filterpapier, Digitaldruckpapier, Fototaschen, Futtermittelsäcke, gewachste Papiere und Pappe, geschreddertes Papier, Haushaltpapier, Hülsen und Hülsenteile, Kaffee- und Teebeutel, Kantenschutz jeglicher Art, Klebe- und Buchbinderücken, Kleber, Kohlepapier, Kraftpapiersäcke, Getränkeverpackungen (Tetra Pak), Papiere mit UV-Lack, Papierservietten, Papiertaschentücher, Papiertischtücher, Papiertragetaschen, Papierwindeln, Pergamentpapiere, Silikonpapiere, Suppen- und Getränkebeutel, Take-away-Verpackungen (Pizzakartons), Tapeten- und Dekopapiere, Teerpapier, Thermopapier (Kassenzettel), Tiefkühlverpackungen (beschichtet, laminiert), Tragtaschen (nassfest), Waschmitteltrommeln und -kartons, Zementsäcke, Zigaretten.

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 12.09.2024

Einwohnergemeinde

Bäume und Hecken zurückschneiden

Aufforderung an die Anstösser von Strassen, Wegen und Trottoirs

Die Anstösser an Strassen, Wege und Trottoirs werden hiermit aufgefordert, das Zurückschneiden der Äste, Grünhecken und Sträucher usw. bis zum 1. November 2024 auf die vorgeschriebenen Abmessungen auszuführen. Eine Skizze des entsprechenden Lichtraumprofils kann entweder auf der Gemeindehomepage heruntergeladen oder bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.

Gemäss dem Gesetz über den Bau und Unterhalt der Strassen ist das Strassengebiet über Trottoirs, Rad- und Fusswege bis auf eine Höhe von 2,5 m und über der Fahrbahn bis auf eine Höhe von 4,5 m frei zu halten. Wenn die öffentliche Beleuchtung beeinträchtigt wird, sind die überhängenden Äste bis auf Lampenhöhe zurückzuschneiden.

Hecken, Sträucher, Äste und Anpflanzungen müssen seitlich mindestens 0,5 m Abstand vom Fahrbahnrand haben.

An Kreuzungen, Einmündungen und Kurven dürfen Sträucher und andere Bepflanzungen die Übersicht nicht beeinträchtigen. Die Maximalhöhe im Sichtbereich beträgt 0,6 m.

Nach diesem Zeitpunkt können die zuständigen Gemeindeorgane aufgrund der erwähnten Gesetzesbestimmungen die notwendigen Schritte unternehmen, um die nicht erledigten Arbeiten auf Kosten der Pflichtigen (Ersatzvornahme) ausführen zu lassen.

Grünabfuhr

Die Haussammlungen der Grünabfuhr werden an folgenden Tagen durchgeführt (Container ab 7.00 Uhr bereitstellen):

Jeweils dienstags:

24. September 2024
8. Oktober 2024
22. Oktober 2024
5. November 2024
19. November 2024

Weitere Daten für die Grünabfuhr finden Sie in unserem Entsorgungsplan sowie auf unserer Internetseite www.leissigen.ch.

Die Gemeinde dankt der Bevölkerung für die Mithilfe.

Leissigen, 9. September 2024

Abteilung Bau

Publiziert am 12.09.2024

Einwohnergemeinde

Bezirksversammlung in Gimmelwald

Montag, 21. Oktober 2024, 20.00 Uhr in der Gemeindestube, altes Schulhaus Gimmelwald

Traktanden

  1. Begrüssung
  2. Wahlvorschlag z. H. des Gemeinderates für ein Mitglied der Sicherheitskommission
  3. Vorstellen des Schlussberichts Pellet-Logistik Wengen–Mürren–Gimmelwald
  4. Ver- und Entsorgung in Gimmelwald in naher Zukunft
  5. Wohnraum in der Gemeinde Lauterbrunnen
  6. Verschiedenes, u. A. Informationen von Christoph Egger zur Schilthornbahn 20xx

Im Anschluss an die Versammlung sind alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu einem kleinen Apéro eingeladen.

Lauterbrunnen, 30. August 2024

Gemeinderat Lauterbrunnen

Publiziert am 12.09.2024

Einwohnergemeinde

Bezirksversammlung in Mürren

Montag, 14. Oktober 2024, 20.00 Uhr im Schulhaus Mürren

Traktanden

  1. Begrüssung
  2. Vorstellen des Schlussberichts Pellet-Logistik Wengen–Mürren–Gimmelwald
  3. Ver- und Entsorgung in Mürren in naher Zukunft
  4. Wohnraum in der Gemeinde Lauterbrunnen
  5. Verschiedenes

Im Anschluss an die Versammlung sind alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu einem kleinen Apéro eingeladen.

Lauterbrunnen, 30. August 2024

Gemeinderat Lauterbrunnen

Publiziert am 12.09.2024

Regionalkonferenz Oberland-Ost

Regionale Energieberatung Oberland-Ost

Die öffentliche regionale Energieberatung kommt auf die Gemeindeverwaltung Brienz und ist am Freitagnachmittag, den 

  • 20. September
  • 25. Oktober
  • 22. November
  • 20. Dezember

von 13.30 bis 17.00 Uhr für Sie da.

Einen persönlichen Termin können Sie telefonisch oder per E-Mail vereinbaren. Spontane unangemeldete Beratungen sind je nach Verfügbarkeit auch möglich.

Die Kompetenzen von Hausbesitzern, KMUs, Architekten, Planern, Behörden, der Bevölkerung usw. werden in folgenden Bereichen gestärkt:

  • Beurteilung von Einsparpotenzialen
  • Energieeffizientes Bauen und Sanieren
  • Heizungsersatz / Wahl der richtigen Heizung
  • Umstellung / Einsatz alternativer Energiequellen
  • Solarenergie
  • Elektromobilität
  • Energievorschriften beim Bauen und Heizen
  • Erläuterungen zu den Förderprogrammen
  • Energiesparen im Alltag
  • u. v. m.

Die regionale Energieberatung Oberland-Ost ist telefonisch erreichbar von Dienstag bis Freitag.

Beratungen am Telefon oder persönlich im Büro der Energieberatung sind bis zu einer Stunde kostenlos. Beratungen vor Ort werden für ein EFH mit Fr. 100.– und für ein MFH mit Fr. 150.– pauschal verrechnet. Die Beratung ist neutral und unabhängig und im Sinne der kantonalen und nationalen Energiepolitik.

Weitere Infos unter:
www.oberland-ost.ch
Telefon 033 821 08 68

Interlaken, 5. September 2024

Geschäftsstelle und Energieberatung
Regionalkonferenz Oberland-Ost
3800 Interlaken

Publiziert am 12.09.2024

Baupublikation

Gesuchsteller: Bianchi-Jossi Ursula und Kunz Rudolf, v. d. GIUBBINI ARCHITEKTEN ETH SIA AG, Bahnhofstrasse 4, 7000 Chur.

Projektverfasserin: GIUBBINI ARCHITEKTEN ETH SIA AG, Bahnhofstrasse 4, 7000 Chur.

Bauvorhaben: Umbau/Sanierung Wohnhaus, Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort: Bodmiweg 9 und 11a, Parzelle Nr. 1195, Koordinaten 2’645’915 / 1’164’105.

Nutzungszone: Landwirtschaftszone.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen:

  • Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Unterschreiten der Raumhöhe (Art. 67 BauV)

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/182816

Auflage- und Einsprachefrist bis 14. Oktober 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 5. September 2024

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 12.09.2024

Gemischte Gemeinde

Abstimmungsausschuss eidg. und kant. Abstimmungen vom 22. September 2024

Gestützt auf Artikel 35 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte werden die nachstehenden Personen in den Abstimmungsausschuss für den 22. September 2024 aufgeboten.

Präsidentin: Aline Plüss, Buchholz 212

Mitglieder

  • Hansruedi Burgener, Stalden 190A
  • Andreas Füegi, Stockiegg 205

Das Abstimmungslokal befindet sich im ersten Stock des Verwaltungsgebäudes (Sitzungszimmer) und ist wie folgt geöffnet:

  • Sonntag, 22. September 2024, 9.00–10.00 Uhr

Gemeindeschreiberei Lütschental

Publiziert am 12.09.2024

Regionalkonferenz Oberland-Ost

Regionale Energieberatung

Vollständige Publikation siehe unter «Brienz».

Geschäftsstelle und Energieberatung Regionalkonferenz Oberland-Ost

Publiziert am 12.09.2024

Baupublikation

Gesuchsteller: Erich Michel, Tellstrasse 54, 8400 Winterthur.

Projektverfasserin: Forum4 AG für Architektur, Thomas Ammann, Rosenstrasse 2, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Einbau einer Wohnung, Umbau der bestehenden drei Wohungen.

Standort: Friedheim 11, Parzelle Nr. 268, Koordinaten 2'634'630 / 1'1701'705.

Zone: Kernzone C.

Schutzzone: Baugruppe B.

Ausnahmen:

  • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 24 GBR)
  • Ausnahme zur Dachgestaltung (Art. 39 GBR)
  • Unterschreiten der Raumhöhe (BauV Art. 67 ff.)

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 7. Oktober 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich sind schriftlich und begründet im Doppel innert der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Die Dokumente zu diesem Baugesuch können auf der Internetseite der Einwohnergemeinde Bönigen mit einem Link eingesehen werden. Hierzu benötigen Sie ein BE-Login.

Bauverwaltung Bönigen

Publiziert am 12.09.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Carrosserie Frederiksen AG, Hauptstrasse 67, 3805 Goldswil b. Interlaken.

Projektverfasserin: brönnimann architekten ag, Untere Bönigstrasse 10A, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Neubau Carrosseriewerkstatt zur Aufbereitung beschädigter PKWs. Lackierkabinen und Hebebühnen im Erdgeschoss, beidseitige Ein-/Ausfahrt Ost-West. Weitere Arbeitsplätze im Obergeschoss. Befahrbares Flachdach mit Parkdeck und Technikräumen. PV-Anlage über Parkdeck mit einer Stahlkonstruktion. Anbringen einer unbeleuchteten Reklame.

Standort: Wilderswil, Industriestrasse 10 und 10a, Parzellen Nrn. 2203 und 2249, Zone: UeO SF Halle 1, Koordinaten 2’633’610 / 1’168’996; 2’633’534 / 1’169’012.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen:

  • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG)
  • Bauten und Anlagen in der Zone «Flugplatzareal»

Auflage- und Einsprachefrist bis 7. Oktober 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 12.09.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Maryka O'Brien-Dekker und Jeremy O'Brien, Steindlerstrasse 23, 3800 Unterseen.

Projektverfasserin: Roth Renovationen GmbH, Industriestrasse 117, 3800 Matten b. Interlaken.

Bauvorhaben: Erweiterung Wohnraum durch eingeschossigen Anbau, Neubau Carport, nachträgliches Baugesuch für bestehendes Gartenhaus.

Standort: Steindlerstrasse 23 / 23a / 23b, Parzelle Nr. 1478, Koordinaten 2'630'458 / 1'170'630.

Zone: Wohnzone W2.

Gewässerschutzbereich: Au.

Beantragte Ausnahmen: Art. 21 Abs. 1 GBR betreffend Unterschreitung Strassenabstand i. V. mit Art. 22 Abs. 1a GBR.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 7. Oktober 2024.

Es wird auf die Gesuchakten und die aufgestellten Profile verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938

Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Unterseen, 2. September 2024

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 12.09.2024

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Käser-Klossner Christine, Harderstrasse 24, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch; Abbruch Schopf und Erstellung neuer Velounterstand in den gleichen Massen an bestehende Garage.

Standort: Harderstrasse 16, Parzelle Nr. 1824.

Nutzungszone: Mischzone MA3.

Inventar: keines.

Beanspruchte Ausnahme: Unterschreiten des Gebäudeabstandes, Art. 212 GBR.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 7. Oktober 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 12.09.2024

Schwellenkorporation

Bewilligung Kredit

Der Vorstand der Schwellenkorporation Brienz bringt in Anwendung von Art. 101 Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 zur Kenntnis, dass am 29. August 2024 für die Bewältigung der Notlage und Wiederherstellung der geordneten Verhältnisse nach dem Unwetter Milibach ein gebundener Kredit von Fr. 2'100'000.– bewilligt wurde.

Der Vorstand Schwellenkorporation Brienz

Publiziert am 12.09.2024

Einwohnergemeinde

Käseteilet im Justistal – Allgemeines Fahrverbot

Die Alpgenossenschaften des Justistals haben den bekannten Käseteilet auf Freitag, 20. September 2024, festgelegt.

Der Käseteilet ist ein Anlass für Frühaufsteher. Es empfiehlt sich, früh anzureisen, damit Sie rechtzeitig im Justistal ankommen. Am Morgen werden die Käselaibe aufgestapelt und an die verschiedenen Besitzer verteilt. Am Nachmittag starten die Alpabzüge. Die Besucher werden gebeten, zu Fuss ins Justistal zu gehen – auf der Grönstrasse gilt an diesem Tag Fahrverbot. Ab Beatenberg Station bis Grönhütte gibt es ab 8.00 Uhr einen Shuttleservice mit begrenzter Kapazität. Die letzte Rückfahrt erfolgt um 14.15 Uhr.

Es gilt ein allgemeines Fahrverbot von 6.30 bis 19.00 Uhr (ausgenommen Bewirtschafter).

In beiden Fahrtrichtungen ab Sigriswil, Wiler, Baracke (Ticketautomat) und ab Beatenberg, Waldbrand (Ticketautomat) bis Justistal, Spycher (Ort des Käseteilets). Ebenso ist die Strecke Merligen–Grön in beiden Richtungen mit einem Fahrverbot belegt. Das Fahrverbot wird kontrolliert und konsequent durchgesetzt.

Gemeindeschreiberei Beatenberg

Publiziert am 12.09.2024

Einwohnergemeinde

Nacht der Sterne

Am Freitag, 13. September 2024, findet in der Gemeinde Schwanden die Nacht der Sterne statt. Aus diesem Grund bleibt die Strassenbeleuchtung in der Nacht vom 13./14. September 2024 ausgeschaltet.

Der Gemeinderat freut sich, wenn auch die Bevölkerung einen Teil der Veranstaltung werden und in dieser Nacht möglichst auf die künstliche Beleuchtung verzichten.

Besten Dank für die Beachtung.

Gemeinderat Schwanden

Publiziert am 12.09.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Stiftung Sportchalet Mürren, Auf den Platten 1063, 3825 Mürren.

Projektverfasserin: Ateliermarti AG, Am Lauener 8, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Umnutzung der Sauna im Untergeschoss in zwei Appartements (Erweiterung Hotelangebot Sportchalet Mürren).

Standort: Auf den Platten 1063, Mürren, Parzelle Nr. 2407, Zone für öffentliche Nutzung Nr.44 «Appartementhotel Mürren», Koordinaten 2’635’002 / 1’156’569.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und schützenswerte Baugruppe.

Auflage- und Einsprachefrist bis 7. Oktober 2024.

Auflagestellen:

  • Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
  • Alpines Sportzentrum Mürren, Höhematte 1074b, 3825 Mürren

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 12.09.2024

Stellenausschreibung

Die Einwohnergemeinde Hofstetten bietet auf den 1. August 2025 eine Lehrstelle an als

Fachmann/Fachfrau Betriebsunterhalt EFZ (Fachrichtung Werkdienst)

Was erwartet dich / Hauptaufgaben

  • Pflege und Unterhalt von Strassen, Wegen, Aussen- und Grünanlagen
  • Unterhalt, Pflege und Reinigung der Gemeindeliegenschaften
  • Arbeiten im Bereich der Abfallentsorgung
  • Arbeitssicherheit und Betriebsorganisation

Wir wünschen uns, dass du

  • handwerkliches Geschick und technisches Verständnis mitbringst
  • motiviert, selbständig und zuverlässig arbeitest
  • in guter körperlicher Verfassung bist
  • Freude am Umgang mit Menschen und Technik hast
  • gerne im Freien arbeitest
  • einen Realabschluss mit guten Leistungen oder einen Sekundarabschluss hast

Wir bieten dir

  • eine spannende und abwechslungsreiche 3-jährige Ausbildung in verschiedenen Bereichen
  • Unterstützung und Begleitung während der gesamten Lehrzeit durch fachlich ausgebildetes Personal
  • ein motiviertes und sympathisches Team, in dem du als vollwertiges Teammitglied aufgenommen wirst
  • 6 Wochen Ferien und Besoldung nach kantonalem Recht

Haben wir dein Interesse geweckt und willst du ein Teil unseres Teams werden? Dann freuen wir uns auf deine Bewerbung bis spätestens am Freitag, 27. September 2024.

Die Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse) sendest du bitte an: Gemeindeschreiberei Hofstetten, Frau Corinne Stähli-Schild, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten, oder per Mail an corinne.staehil@gemeinde-hofstetten.ch

Das Absolvieren von vorgängigen Schnuppertagen gilt in unserem Betrieb als Voraussetzung für den Lehrvertragsabschluss.

Bei Fragen oder weiteren Informationen steht dir unser Werkhofleiter Armin Fuchs (Telefon 079 625 73 80) gerne zur Verfügung.

Gemeindeverwaltung Hofstetten

Publiziert am 12.09.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Alpgenossenschaft Wengernalp, Sonneck 1360D, 3823 Wengen.

Projektverfasser: Martin Lutz, Häfelerweg 5, 5415 Nussbaumen AG.

Bauvorhaben: Erhaltung und Aufwertung des Wengernalpseelis.

Standort: Wengernalpseeli (Scheideggseeli), zwischen Wengernalp und Kleine Scheidegg, Parzelle Nr. 2980, Zone: Landwirtschaftszone und Überbauungsordnung Nr. 34A «Beschneiung Kleine Scheidegg bis Wengen», Koordinaten 2’639’461 / 1’158’730.

Schutzzonen: Gewässerschutzzone Au, Amphibienlaichgebiet (Wengernalp Weiher Objekt-Nr. BE534), Weiher, Stillgewässer und Quelle.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Baute im Naturschutzgebiet (Art. 18 ff. NHG)
  • Eingriffe in Schutzobjekte nach Art. 18 ff. NHG

Auflage- und Einsprachefrist: 7. Oktober 2024.

Auflagestellen:

  • Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
  • Wengen Tourismus, Wengiboden 1349b, 3823 Wengen

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten, die Amts- und Fachberichte und auf die Verpflockung / Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 12.09.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Kappeler Gastro AG, Gutenbrunnenstrasse 6, 3775 Lenk im Simmental, vertreten durch die Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Neubau Getränketheke bei der Schyr und Neubau einer Wellnessanlage unterhalb des Hauptgebäudes Alpinhotel Bort. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank und folgendem bestehendem Bewirtungs- und Beherbergungsangebot: 120 Sitzplätze in der Gaststube im Berghaus Bort und 26 im Stübli in der Aussenbar; 220 Sitzplätze auf der Terrasse vor dem Berghaus Bort und 70 Sitzplätze auf der Terrasse bei der Aussenbar; 11 Hotelzimmer mit 39 Gästebetten; Öffnungszeiten; täglich bis 0.30 Uhr.

Verlängerung der Geltungsdauer des Gesamtbauentscheides vom 4. Juni 2021 um zwei Jahre.

Standort: Bortweg 44/46a, Parzellen Nrn. 5253 und 5154, Zone: Überbauungsordnung «Touristische Nutzung First», Koordinaten 2’646’959 / 1’166’323

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Auflage- und Einsprachefrist bis 7. Oktober 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen gegen die Verlängerung der Geltungsdauer sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 12.09.2024

Es wurden weitere Einträge gefunden...
Bitte schränken Sie Ihre Suche ein!

Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen

Telefon 033 828 12 00
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Unsere Öffnungszeiten:
Montag – Freitag
08.00 – 12.00 und 13.30 – 17.00 Uhr