Reglement über die Parkplatzabgabe vom 3. Juni 2024 / Genehmigung und Inkrafttreten
(Bekanntmachung gemäss Art. 110 der kant. Bauverordnung und Art. 45 ff. kant. Gemeindeverordnung)
Genehmigung
In Anwendung von Art. 110 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV; BSG 721.1) respektive Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das von der Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Unterseen am 3. Juni 2024 beschlossene Reglement über die Parkplatzabgabe vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 21. Oktober 2024 vorbehaltlos genehmigt wurde.
Inkrafttreten
Das Reglement über die Parkplatzabgabe tritt auf 1. Januar 2025 in Kraft.
Reglementsbezug
Der neue Gemeindeerlass kann auf der gemeindeeigenen Homepage www.unterseen.ch heruntergeladen oder während den Büroöffnungszeiten bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden.
Unterseen, 11. November 2024
Der Einwohnergemeinderat
Bauherrschaft: Antonia und Adrian Marti, Aareweg 44, 3806 Bönigen.
Projektverfasserin: Marti Architekten SIA AG, Kanderstegstrasse 12, 3714 Frutigen.
Bauvorhaben: Umbau Wohnhaus, Sanierung Fassade mit Anbau Balkon Süd und Aufstellen einer aussen aufgestellten Wärmepumpe.
Standort: Oelestrasse 15, Matten, Parzelle Nr. 743, Koordinaten 2'632’792 / 1’170’360.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Dezember 2024.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten und Profile/Pflöcke verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Matten
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung 29. November 2024
Die Gemeindeverwaltung Unterseen bleibt am Freitag, 29. November 2024, aufgrund einer grossen Informatikumstellung den ganzen Tag geschlossen.
Wir bitten Sie um Kenntnisnahme und danken für Ihr Verständnis.
Der Einwohnergemeinderat
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459 b, 3822 Lauterbrunnen.
Projektverfasserin: Universal Gebäudemanagement AG, Untere Bönigstrasse 10 a, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Überdachung Schulhaus Lauterbrunnen. Die bestehende Überdachung der Haupttreppe zu den Schulhäusern Hohsteg Lauterbrunnen, in einer Holzkonstruktion mit Flachdächern, wird abgebrochen und durch eine Glas-Metall-Konstruktion inkl. Beleuchtung ersetzt.
Standort: Hohsteg 145, Lauterbrunnen, Parzelle Nr. 2308, Zone ZöN B2 Schulanlage mit Aussenanlage, Koordinaten 2’636’170 / 1’160’773.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet gelb/weiss.
Auflage- und Einsprachefrist bis 23. Dezember 2024.
Auflagestelle: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Gesuchstellerin und Projektverfasserin: Dorfmetzg Grindelwald GmbH, Dorfstrasse 119, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Umbau / Umnutzung Ladenlokal in Metzgerei.
Standort: Dorfstrasse 119, Parzelle Nr. 659, Koordinaten 2’645’795 / 1’163’785.
Nutzungszone: Kernzone.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/214379
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Dezember 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 7. November 2024
Bauverwaltung Grindelwald
Bauherrschaft: Jungfraubahn AG, Harderstrasse 14, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Abbruch und Auffüllung UW-Kanal, Ersatzneubau Betonmauer, Belagsanpassungen.
Standort: Loch, Parzelle Nr. 2310, Landwirtschaftszone / Koordinaten 2’635’852 / 1’161’607.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Schutzobjekte: Erhaltenswertes K-Objekt und Schützenswertes Objekt.
Naturgefahrengebiet: gelb / blau.
Schutzobjekt: K-Objekt Erhaltenswertes K-Objekt / Schützenswertes K-Objekt.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 23. Dezember 2024.
Auflagestelle: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Ordentliche Versammlung
Freitag, 27. Dezember 2024, 20.00 Uhr im Sporthotel Habkern
Traktanden
Neue Rechtsbezüger haben sich bis zur Versammlung beim Präsidenten zu melden.
Habkern, 18. November 2024
Die Bäuertkommission
Winterdienst 2024/2025
Der Winterdienst umfasst die Schneeräumung und die Glatteisbekämpfung auf allen öffentlichen Strassen und Fusswegen in bewohnten Gebieten, sofern die Notwendigkeit ausgewiesen ist. Zudem muss die Räumung in einer rationellen Arbeitsweise (keine parkierten Fahrzeuge oder andere Hindernisse auf Strassen und Wegen) möglich sein. Wir bitten Sie, gemäss Art. 83 Strassengesetz vom 1. Februar 2024 und Art. 55 und 56 Strassenverordnung vom 1. Februar 2024 Ihre Zäune und Abschrankungen, die den Winterdienst behindern können, abzulegen oder abzuräumen. Die Gemeinde Leissigen übernimmt keine Haftung für Schäden an Zäunen, Abschrankungen und parkierten Autos, die aus dem Winterdienst entstehen.
Vielen Dank für Ihre aktive Mitarbeit!
Abteilung Bau Leissigen
Bauherrschaft: Hartmann Walter, Kohlerenweg 2, 3626 Hünibach.
Projektverfasserin: Klingler Baudesign GmbH, Hübeliweg 29a, 3052 Zollikofen.
Bauvorhaben: Zusammenbau Gebäude 34 und 36, Nutzung Gebäude Nr. 36 zur touristischen Vermietung, Beherbergung von total zwei Gästen, Erstellung von vier Autoabstellplätzen.
Standort: General-Guisan-Strasse 34 und 36, Parzelle Nr. 361.
Nutzungszone: Wohnzone W3.
Inventar: keine.
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreiten Gebäudeabstand Art. 212 in Verbindung mit Art. 144 GBR.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 23. Dezember 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Interlaken
Wahlvorschläge Gemeinderat für die Wahl vom 29. November 2024 – Bekanntmachung
Am 18. November 2024 ist die Eingabefrist für Wahlvorschläge für den Sitz im Gemeinderat abgelaufen. Für den Sitz im Gemeinderat sind zwei Wahlvorschläge eingegangen. Gestützt auf Art. 48 Abs. 3 des Organisationsreglements werden die Kandidaten bekanntgegeben. Die gültigen Wahlvorschläge für die Wahlen vom 29. November 2024 betreffen:
Därligen, 21. November 2024
Gemeinderat Därligen
Gesuchsteller: Fach&Simpel GmbH, Martin Kunz, Krattigstrasse 23a, 3706 Leissigen.
Bauvorhaben: Erstnutzung Halle Nr. 2 für Büroräumlichkeiten, Türgutachten und verschiedene Expertisen (Experte für Schäden, Mängel usw.).
Standort: Industriestrasse 19, Wilderswil, Parzelle Nr. 2218, Koordinaten 2’633’642 / 1’168’859.
Zone: UeO SF-Halle 1.
Gewässerschutzzone: A.
Inventar: nicht inventarisiert.
Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?
Auflage- und Einsprachefrist bis 23. Dezember 2024.
Es wird auf die Gesuchakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Wilderswil
Gesuchsteller: Swiss Alps Travel GmbH, Sternen 486, 6086 Hasliberg Reuti.
Bauvorhaben: Erstnutzung Halle Nr. 8 für die Erbringung von Dienstleistungen im Tourismusbereich und Erbringung von Dienstleistungen Reinigungen und Transportwesen.
Standort: Industriestrasse 19, Wilderswil, Parzelle Nr. 2218, Koordinaten 2’633’642 / 1’168’859.
Zone: UeO 15 SF Halle 1.
Gewässerschutzzone: A.
Inventar: nicht inventarisiert.
Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?
Auflage- und Einsprachefrist bis 23. Dezember 2024.
Es wird auf die Gesuchakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Wilderswil
Änderung Überbauungsordnung Areal Hotel Alfa (Änderungen im Rahmen der Genehmigung)
Der Gemeinderat Grindelwald bringt gestützt auf Art. 60 Abs. 3 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Akten der Überbauungsordnung Areal Hotel Alfa im Rahmen der Genehmigung mit diversen Änderungen erneut zur öffentlichen Auflage. Es betrifft dies folgende Unterlagen:
Zur Einsichtnahme liegen weiter auf:
Die vorliegende Planung erfolgt als Änderung zur Überbauungsordnung Areal Hotel Alfa (Stand Genehmigungsverfahren), welche an der Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2022 beschlossen wurde. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurde durch den Kanton festgestellt, dass die Planung noch nicht in allen Punkten genehmigungsfähig ist. Durch die vorliegende Änderung werden diese Genehmigungsvorbehalte nun gelöst.
Die erwähnten Unterlagen liegen während 30 Tagen vom 21. November bis am 23. Dezember 2024 während den Bürozeiten auf der Bauverwaltung Grindelwald öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Grindelwald, www.gemeinde-grindelwald.ch, einsehbar. Die bereits während der ersten Auflage eingegangenen Einsprachen behalten ihre Gültigkeit.
Innert der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung einreichen. Hinweis: Einsprachen können nur gegen die bezeichneten nachträglichen Änderungen erhoben werden. Eingaben sind an die Bauverwaltung Grindelwald, z. H. des Gemeinderates, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, zu richten.
Hinweis: Allfällige Einspracheverhandlungen finden am Montag, 3. Februar 2025, statt.
Der Gemeinderat
Bauherrschaft und Projektverfasser: Einwohnergemeinde Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Bauvorhaben: Aufstellen zweier Reklametafeln in Isenfluh. Hinweis: Erneute Publikation aufgrund der Ausnahme nach Waldrecht.
Standort: Grosssteini / Louenenweidli, 3822 Isenfluh, Parzellen Nrn. 5031 und 5460, Zone für öffentliche Nutzung, Koordinaten 2’634’996 / 1’163’418; 2’634’996 / 1’163’036.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: blau.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 23. Dezember 2024.
Auflagestelle: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: BeO Pflanzenkohle und Energie AG, vertreten durch René Häsler, Präsident des Verwaltungsrats mit Einzelunterschrift, Riedweg 8, 3705 Faulensee, Rechtsanwalt Res Nyffenegger, Masina Gfeller Nyffenegger Rechtsanwälte und Notare, Thunstrasse 24, 3005 Bern.
Projektverfasser: Imboden Architektur AG, Seestrasse 17, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Neubau Gewerbehalle mit Anlage zur Produktion von Pflanzenkohle aus Biomasse mittels thermischer Karbonisierung (Pyrolyse), elektrischem Strom, Wärme und Warmwasser. Handel mit den genannten Produkten sowie Show- und Schulungsraum; Projektänderung 1: Angepasste Baugesuchspläne betreffend Kaminhöhe, Einbau Aufzug und Brandschutz; Projektänderung 2: Erneut angepasste Baugesuchspläne betreffend Kaminhöhe.
Hinweis: Erneute Publikation aufgrund des Ausnahmegesuchs betreffend Anlagen unterhalb des mittleren Grundwasserspiegels.
Standort: Rosswaldstrasse, Parzelle Nr. 2357/BR 2732, Industriezone, Koordinaten 2’636’063 / 1’173’157.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 23. Dezember 2024.
Auflagestelle: Gemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Abstimmungs- und Wahlausschuss 2025
Der Gemeinderat hat folgende Personen gestützt auf Artikel 12 Reglement über die Urnenwahlen und-abstimmungen in den Abstimmungs- und Wahlausschuss gewählt:
Präsident: Noirjean Roland; Vizepräsident. Deuschle Adrian. Sekretärin: Fuss Sonja. Co-Stv. Sekretärin: Scheidegger Claudia und Erika Schmocker. Ausschuss: Eickworth Patrick, Frutiger Christa, Inäbnit Therese und von Allmen Thomas.
Das Verwaltungspersonal kann gemäss Artikel 12 Absatz 2 Reglement über die Urnenwahlen und -abstimmungen zur Unterstützung beigezogen werden.
Abstimmungen 2025: 9. Februar, 18. Mai, 28. September und 30. November.
Bei Verhinderung am Abstimmungs- oder Wahlsonntag aufgrund der Wahlanzeige oder des definitiven Aufgebotes müssen sich die Mitglieder des Abstimmungs- und Wahlausschusses innert 10 Tagen schriftlich mittels Brief oder E-Mail mit Begründung (Gesuch mit Dispensationsgrund) beim Gemeinderat melden (Artikel 39 Verordnung über politische Rechte).
Gemeinderat Beatenberg
Ordentliche Versammlung
Freitag, 27. Dezember 2024, 20.00 Uhr im Kirchgemeindehaus Matten
Traktanden
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen die Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit 3 Monaten in der Gemeinde Wohnsitz haben, sind zu dieser Versammlung eingeladen.
Für das Jahr 2025 können sich Nutzungsberechtigte zum Bezug des Burgernutzens anmelden.
Anspruch auf Burgernutzen hat, wer zu Beginn des Nutzungsjahres:
Wer neu den Burgernutzen beanspruchen will, meldet sich schriftlich und unter Angabe der Zahlungsverbindung an folgende Adresse: Burgergemeinde Matten, 3800 Matten (per Post) oder bgmatten-finanzen@gmx.ch (per Mail). Für die Anmeldung muss das Burgerrecht, das Geburtsdatum und eine Wohnsitzbescheinigung nachgewiesen werden.
Matten, im November 2024
Burgerrat Matten
Bauherrschaft und Projektverfasser: Häberli Rolf, Aegertenstrasse 2, 3800 Matten b. Interlaken.
Bauvorhaben: Umnutzung von drei Erstwohnungen zur touristischen Vermietung, Beherbergung von total zehn Gästen in der Liegenschaft.
Standort: Waldeggstrasse 86, Parzelle Nr. 326.
Nutzungszone: Mischzone MA3.
Inventar: keines.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 23. Dezember 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Ordentliche Versammlung der Burgerbäuert Schwendi sowie der Bergschaft Bodmi.
Samstag, 21. Dezember 2024, 20.15 Uhr bei Beat Wyss, Schwendi
Traktanden
Stundenangaben von Gemeinwerk sind bis am 30. November für die Burgerbäuert bei Roland Steiner und für die Bergschaft Bodmi bei Ruth Zimmermann abzugeben.
Die Bäuertkommission
Gesuchsteller: Rubi Daniel, Nirggenstrasse 34, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Alpinice Bauplanung AG, Sandweg 1, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Erstellung Parkplatz.
Standort: Nirggenstrasse 34, Parzelle Nr. 3542, Koordinaten 2’644’990 / 1’163’650.
Nutzungszone: Wohnzone W3.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: Au.
Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG bzw. Art. 23 GBR).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/214775
Auflage- und Einsprachefrist bis 23. Dezember 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 15. November 2024
Bauverwaltung Grindelwald
Unwetter Milibach / Informationsveranstaltung für künftige Massnahmen / Vorstellung Bestvariante
Unmittelbar nach dem Ereignis vom 12. August 2024 wurde die LLE (lokale, lösungsorientierte Ereignisanalyse) eingesetzt. Diese hat die Ereignisse vom 12. August 2024 analysiert und ein Massnahmenkonzept auf Stufe Machbarkeitsstudie erarbeitet.
In der Zwischenzeit hat die Projektsteuerung «LLE» diverse Massnahmenvarianten zum weiteren Vorgehen am «Milibach» erarbeitet und geprüft. Die Bestvariante soll der Bevölkerung vorgestellt werden. Wir laden Sie deshalb ein:
Ebenfalls findet am 3. Dezember 2024 ein Medienanlass für Medienschaffende statt. Weitere Informationen dazu folgen.
Schwellenkorporation Brienz / Einwohnergemeinde Brienz
Amacher Verena, geb. 1. September 1949, von Oberried am Brienzersee BE, ledig, wohnhaft gewesen in 3854 Oberried am Brienzersee, verstorben am 11. September 2024.
Letztwillige Verfügung mit Abänderung der gesetzlichen Erbfolge.
Die letztwillige Verfügung liegt beim beauftragten Notariat Frieden, Marktgasse 30, 3800 Interlaken, zur Einsicht auf.
Einsprachen sind innert Monatsfrist ab der dritten Publikation schriftlich bei der beauftragten Notarin einzureichen.
Interlaken, 15. November 2024
Caroline Frieden Di Luca, Notarin
Konkurspublikation / Schuldenruf
Summarisches Verfahren nach Art. 231 SchKG
Ausgeschlagene Erbschaft der Dürig Ursula, geb. 7. Juni 1936, von Moosseedorf BE, Krauchthal BE und Messen SO, Dorfstrasse 2, 3707 Därligen, verstorben am 1. September 2024.
Datum der Konkurseröffnung: 16. Oktober 2024.
Eingabefrist bis 21. Dezember 2024.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 20. November 2024.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Konkurspublikation / Schuldenruf
Summarisches Verfahren nach Art. 231 SchKG
Ausgeschlagene Erbschaft des Gamma Michael Peter, geb. 12. Februar 1975, von Wassen UR, Hauptstrasse 273, 3852 Ringgenberg BE, verstorben am 28. September 2024.
Datum der Konkurseröffnung: 31. Oktober 2024.
Eingabefrist bis 21. Dezember 2024.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 20. November 2024.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Betreiber/-in für die Anlage Badi Tracht
Auf die kommende Badesaison 2025 suchen wir eine Nachfolge für die Betreiber der Badi Tracht.
Interessierte melden sich bitte bis spätestens 15. Dezember 2024 schriftlich beim Gemeindepräsident Hans Wolf.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Gemeindepräsidenten Hans Wolf, hans.wolf@daerligen.net oder während den Randzeiten am Abend unter Telefon 079 585 85 77.
Der Gemeinderat
Winterdienst 2024/2025
Im Weiteren wird auf Art. 679 ZGB und At. 58 OR hingewiesen (Schadenersatzpflicht des Hauseigentümers).
Unterseen, 13. November 2024
Bauverwaltung Unterseen
Stimmausschuss
Gestützt auf Artikel 71 des Gesetzes über die politischen Rechte sowie auf Artikel 7 der Verordnung über die politischen Rechte hat der Gemeinderat folgende Personen in den Stimmausschuss vom 24. November 2024 gewählt:
Zweilütschinen, 15. November 2024
Gemeinderat Gündlischwand
Die öffentliche regionale Energieberatung kommt auf die Gemeindeverwaltung Brienz und ist am Freitagnachmittag, den
von 13.30 bis 17.00 Uhr für Sie da.
Einen persönlichen Termin können Sie telefonisch oder per E-Mail vereinbaren. Spontane, unangemeldete Beratungen sind je nach Verfügbarkeit auch möglich.
Die Kompetenzen von Hausbesitzern, KMUs, Architekten, Planern, Behörden, der Bevölkerung usw. werden in folgenden Bereichen gestärkt:
Die regionale Energieberatung Oberland-Ost ist telefonisch erreichbar von Dienstag bis Freitag.
Beratungen am Telefon oder persönlich im Büro der Energieberatung sind bis zu einer Stunde kostenlos. Beratungen vor Ort werden für ein EFH mit Fr. 100.– und für ein MFH mit Fr. 150.– pauschal verrechnet. Die Beratung ist neutral und unabhängig und im Sinne der kantonalen und nationalen Energiepolitik.
Weitere Infos unter:
www.oberland-ost.ch
Telefon 033 821 08 68
Interlaken, 13. November 2024
Geschäftsstelle und Energieberatung
Regionalkonferenz Oberland-Ost
3800 Interlaken
Ordentliche Mitgliederversammlung
Donnerstag, 19. Dezember 2024, 20.00 Uhr im grossen Sitzungszimmer Gemeindeverwaltung Brienz
Traktanden
Das Protokoll vom 6. Juni 2024 liegt 30 Tage vor der Mitgliederversammlung auf der Gemeindeverwaltung Brienz zur Einsichtnahme auf.
Brienz, 14. November 2024
Schwellenkorporation Aareboden
Sperrung für den rollenden Verkehr
Infolge Bauarbeiten (Versetzen der Verbindungsbrücke) bei der Station Niederhornbahn Beatenberg ist die Durchfahrt ab Höhe Station, Schmockenstrasse 253, in beiden Richtungen
am Mittwoch, 4. Dezember 2024, von 8.00 bis 12.00 Uhr gesperrt.
Bitte beachten Sie die Beschilderung und Aushänge an den beiden Verzweigungen Riedbodenstrasse – Schmockenstrasse. Für die Anwohner und Passanten zum Wohngebiet nach der Station ist die Zu- und Wegfahrt über die Riedbodenstrasse gewährleistet.
Für Fussgänger ist die Strasse jederzeit passierbar.
Wir danken der Bevölkerung für das Verständnis für diese Bauarbeiten und die damit verbundenen Behinderungen und Umtriebe. Für allfällige Fragen und Auskünfte können Sie gerne die Bauverwaltung kontaktieren.
Bauverwaltung Beatenberg
Winterdienst
Vor den ersten Schneefällen haben unsere Leute im Werkhof ihre Geräte und Maschinen bereitgestellt: Wie jedes Jahr wird mit Frühschichten und Spätdiensten von unseren Männern dafür gesorgt, dass auf den Strassen und Trottoirs von Interlaken wegen Glatteis kein Chaos entsteht.
Folgende Anliegen haben wir an die Bevölkerung Interlakens:
Damit wir allen Verkehrsteilnehmenden wie Auto-, Velofahrenden und Fussgängerinnen oder Fussgängern sichere Bedingungen schaffen können, sind wir darauf angewiesen, dass alle Strassen, Wege und Plätze auf dem ganzen Gemeindegebiet frei von Ablagerungen sind. Für Beschädigungen, die durch die Schneeräumung an unbefugt deponierten Gegenständen wie Skis, Schlitten, Kehrichtsäcken usw. entstehen, lehnen der Werkhof und die beauftragten Schneeräumungsunternehmen jede Haftung und sämtliche Schadensansprüche ab. Auch für Schäden an parkierten Fahrzeugen wird jede Haftung abgelehnt. Für Schäden an Schneeräumungsfahrzeugen, verursacht durch unsachgemäss platzierte Gegenstände wie Holz, Baumaterialien usw. wird der Eigentümer haftbar gemacht.
Gut zu wissen:
Wir wünschen schöne und unfallfreie Wintertage.
Polizeiinspektorat Interlaken
Sperrung der Dorfstrasse während Adventsmärit
Am Samstag, 30. November 2024, findet zwischen 15.00 und 20.00 Uhr der traditionelle Adventsmärit der Kulturkommission auf dem Dorfplatz Leissigen statt. Aus diesem Grund wird die Dorfstrasse im Bereich des Dorfplatzes am Samstag, 30. November 2024, zwischen 13.00 und 20.30 Uhr für den Verkehr gesperrt.
Wir danken für Ihre Kenntnisnahme und freuen uns, Sie am Adventsmärit zu begrüssen.
Kulturkommission Leissigen
Änderungen und Ergänzungen im Kurtaxenreglement / Genehmigung und Inkrafttretung
(Bekanntmachung gemäss Art. 45 ff. Kant. Gemeindeverordnung)
Genehmigung
Der Einwohnergemeinderat Unterseen hat am 11. November 2024 die Änderungen und Ergänzungen von Art. 8 und 8a des Kurtaxenreglements der Einwohnergemeinde Unterseen vom 16. Dezember 1985 erlassen und genehmigt.
Rechtsmittel
Gemäss Art. 37 Abs. 2 der Gemeindeordnung können fünf Prozent der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit Veröffentlichung durch Unterzeichnung des diesbezüglichen Begehrens verlangen, dass die entsprechenden Änderungen der Gemeindeversammlung zum Beschluss unterbreitet werden.
Inkrafttretung
Wird das Referendum gegen die vorliegenden Reglementsänderungen und -ergänzungen nicht ergriffen, setzt der Gemeinderat diese rückwirkend auf 1. September 2024 in Kraft.
Reglementsbezug
Der neue Erlass kann auf der gemeindeeigenen Homepage www.unterseen.ch heruntergeladen oder während den Büroöffnungszeiten bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden.
Unterseen, 11. November 2024
Der Einwohnergemeinderat
Gesuchsteller: Etienne Hannecart und Géraldine Bel Hannecart, Gaispelweg 16, 4312 Magden.
Projektverfasserin: Sella Design AG, Jessica Müller, Dorfstrasse 73, 3073 Muri bei Bern.
Bauvorhaben: Umbau Chalet-Hälfte mit Gebäudehüllensanierung, neue Luft-Wasser-Wärmepumpe (Aussengerät) und Photovoltaikanlage.
Projektänderung: Abbruch und Wiederaufbau Haushälfte (bereits ausgeführt) sowie Grundrissoptimierungen (Erweiterung der HNF gemäss Art. 11 ZWG).
Standort: Wengen, An der Ledi, Gebäude Nr. 1554a, Parzelle Nr. 3175, Koordinaten 2'636'506 / 1'162'680, Landwirtschaftszone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen: Art. 24 RPG «Bauen ausserhalb der Bauzone»
Auflagestellen:
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 22. November bis 23. Dezember 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Gesuchstellerin: Zemp Monika, Stutzstrasse 3, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Sanierung Weidhaus, Anschluss Kanalisation (teilweise nachträgliches Baugesuch).
Standort: Regenmattenstrasse 51a, Parzellen Nrn. 515, 3612, 2767, 2054, 2962 + 2776, Koordinaten 2’647’552 / 1’165’133.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahme: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/213781.
Auflage- und Einsprachefrist bis 23. Dezember 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 14. November 2024
Bauverwaltung Grindelwald
Rekrutierung der Feuerwehr Talboden / Isenfluh für das Jahr 2025
Feuerwehrdienstpflichtig wird, wer neu in den Bezirken Lauterbrunnen, Stechelberg oder Isenfluh wohnt, die C-Bewilligung erhält und dienstpflichtig ist, oder wer im Jahr 2005 geboren ist und somit das Stellungsalter erreicht hat. Bei Personen, die in ungetrennter Ehe oder eingetragener Partnerschaft leben, ist nur eine Person stellungspflichtig.
Datum: Freitag, 29. November 2024
Zeit: 18.30 Uhr Rekrutierung, anschliessend erste einführende Übung
Ort: Feuerwehrmagazin beim alten Schulhaus Lauterbrunnen
Die Rekrutierung ist obligatorisch. Bei unentschuldigtem Fernbleiben von der Rekrutierung wird eine Busse von Fr. 200.– gemäss Feuerwehrreglement der Gemeinde Lauterbrunnen fällig.
Feuerwehr Talboden / Isenfluh
Öffentliche Energieberatung
Vollständige Publikation siehe unter «Brienz».
Geschäftsstelle und Energieberatung
Regionalkonferenz Oberland-Ost
Protokollauflage der ordentlichen Kirchgemeindeversammlung
Das Protokoll der ordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom 17. November 2024 liegt gemäss Art. 90 des Organisationsreglements ab Publikationsdatum während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung der Einwohnergemeinde Ringgenberg öffentlich zur Einsichtnahme auf. Das Protokoll ist auch auf der Homepage der Kirchgemeinde, www.kircheringgenberg.ch, aufgeschaltet. Während der Auflage kann beim Kirchgemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden. Der Kirchgemeinderat entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Kirchgemeinderat Ringgenberg
Bauherrschaft: SFB Immobilien AG, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald, vertreten durch Holzkreation Schmid AG, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Holzkreation Schmid AG, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Neubau Freizeit- und Gewerbehalle (Gesamtbauentscheid vom 26. Oktober 2023). Projektänderung: Anpassung Einfahrt in die Einstellhalle; zusätzliches Fenster Kletterhalle und Treppenhaus; Anpassung Fassadenflucht; Verglasung auf der Südwestfassade 1. bis 3. Obergeschoss; technischer Dachaufbau für PV-Anlage; Anpassung Entwässerungsflächen; Einbau Zwischenboden Erdgeschoss.
Standort: Industriestrasse 17, Parzelle Nr. 2217, Zone: UeO SF Halle 1 (Arbeitszone), Koordinaten 2’633’687 / 1’168’944.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: gelb-weiss.
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Dezember 2024.
Auflagestelle: Gemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Abstellen laufende Brunnen
Informationen und Weisungen zum sorgfältigen Wasserverbrauch in der Gemeinde Grindelwald
Gemäss dem Wasserversorgungsreglement der Gemeinde Grindelwald gilt: Alle am Gemeindenetz angeschlossenen Brunnen wie Tränkebrunnen, Zierbrunnen, Weiher, Biotope, freistehende Zapfstellen usw. müssen in der Zeit vom 1. Dezember bis 31. März abgestellt werden (gemäss Art. 12 Abs. 4 Wasserversorgungsreglement). Dasselbe gilt auch bei ungenutzten landwirtschaftlichen Gebäuden. Die Wasserhauszuleitungen und die oben erwähnten angeschlossenen Brunnen usw. müssen frostsicher und die sanitären Anlagen, wo nötig, abstell- und entleerbar installiert sein. Bestehende Anlagen, die diese Forderungen nicht erfüllen, müssen umgehend umgebaut werden.
Das dauernde Laufenlassen von Wasser gegen das Einfrieren, sogenannte Frostläufe, sind verboten und werden seitens der Einwohnergemeinde geahndet.
Die Wasserversorgung wird ab dem 2. Dezember 2024 das ganze Versorgungsgebiet kontrollieren. Gemäss Art. 46 Abs. 1 des Wasserversorgungsreglements werden Widerhandlungen mit einer Busse von bis zu Fr. 5000.– bestraft.
Die Bevölkerung ist grundsätzlich angehalten, mit unserem guten Trinkwasser sorgfältig umzugehen.
Für den sorgfältigen Umgang mit dem Trinkwasser und für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen dankt Ihnen die Wasserversorgung Grindelwald bestens.
Wasserversorgung Grindelwald
Bauherrschaft: Monique & Remo Siegenthaler, Rütigässli 2, 3855 Schwanden b. Brienz.
Projektverfasserin: Thöni Holzbau AG, Lauenenstrasse 45, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Umbau der bestehenden Laube zu Wohnraum.
Standort: Rütigässli 2, Parzelle Nr. 458, Bestandeszone Unterschwanden, Koordinaten 2'646'710 / 1'178'480.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Dezember 2024.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Schwanden, Schwanderstrasse 82, 3855 Schwanden b. Brienz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind jedoch die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Bauverwaltung Schwanden
Bauherrschaft: Michael und Ellen Dalacker, Blümlimattweg 1, 3600 Thun, Fürsprecher Dr. Thomas Müller, Bälliz 46, Postfach 9, 3602 Thun.
Projektverfasser: Tom Guthknecht, Mühleweg 57, 3280 Murten.
Bauvorhaben: Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung, einem Bürohaus und einer Autoeinstellhalle.
Projektänderung: Verbreiterung der Zufahrt auf 3 m; neuer Verkehrsspiegel auf Parzelle Nr. 231; neue Stützmauer beim Gebäude Schmockenstrasse 221 hangseitig auf Gemeindeparzelle Nr. 128; neue Grundleitung auf Parzelle Nr. 1975 zu Schacht E181 zur Entwässerung der neuen Rinne auf Parzelle Nr. 128.
Standort: Bödeli, Parzellen Nrn. 2329, 1632, 1975, 383, 231, 128, Wohnzone 2-geschossig, Koordinaten 2’625’376 / 1’171’061.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: blau.
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Dezember 2024.
Auflagestelle: Gemeinde Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Projektverfasser: BauSpektrum AG Grindelwald, Dorfstrasse 110, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Neubau Freizeitanlage bei der Brätelstelle Gletscherschlucht (teilweise bereits ausgeführt); Ausbau Parkplatz; Versetzen von zwei Materialcontainern.
Standort: Gletscherschlucht 2a, 2b, 2c, Parzelle Nr. 3038, Zone für öffentliche Nutzung 4 «Gletscherschlucht», Koordinaten 2’646’440 / 1’162’600.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und belasteter Standort (05760003).
Naturgefahrengebiet: blau / unbestimmt.
Ausnahme: Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Dezember 2024.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten, Profile / Verpflockung und die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Haven Gastro GmbH, Baumgarten 6, 3800 Unterseen.
Projektverfasserin: Gschwend AG Gastro-Bau, Talackerstrasse 52, 3604 Thun.
Bauvorhaben: Umnutzung in Weinbar mit Feinkostladen. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 20 Sitzplätze innen und 12 Sitzplätze auf der Terrasse, Öffnungszeiten: täglich bis 0.30 Uhr.
Standort: Bahnhofstrasse 21, Parzelle Nr. 808, Zone mit Planungspflicht «Stedtli», Koordinaten 2’631’396 / 1’170’496.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, Ortsbildschutzgebiet (Baugruppe D).
Schutzobjekt: Erhaltenswertes Objekt.
Ausnahme: Überschreiten der Strassenbaulinie (Art. 21 GBR / 80 SG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Dezember 2024.
Auflagestelle: Gemeinde Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AG, Wireless Access, Alte Tiefenaustrasse 6, 3050 Bern, vertreten durch André Pfäffli, Alte Tiefenaustrasse 6, 3050 Bern.
Projektverfasserin: Axians Schweiz AG, Pulverstrasse 8, 3063 Ittigen.
Bauvorhaben: Anwendung Korrekturfaktor Mobilfunkanlage ohne bauliche und betriebliche Änderungen «GWFI» (nachträgliches Baugesuch).
Hinweis: Es ist vorgesehen, die Antennen adaptiv, unter Anwendung des Korrekturfaktors KAA (gemäss Nachtrag zur Vollzugshilfe vom 23. Februar 2021) zu betreiben.
Standort: Schreckfeld, Gebäude Nr. 3, Station Gondelbahn Grindelwald-First, Parzelle Nr. 66, Zone: UeO Touristische Nutzung First, Koordinaten 2’647’960 / 1’167’665.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Dezember 2024.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten sowie auf die Amts- und Fachberichte verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Gesuchsteller: Christian und Jennifer Schäfer, Hegerweg 8, 3855 Brienz.
Projektverfasserin: Eggler Bau GmbH, Feldlistrasse 16, 3855 Schwanden bei Brienz.
Grundeigentümerin: Burgergemeinde Brienz, Hauptstrasse 62, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung.
Standort: Gemeinde Brienz, Steinbruchweg 2, Parzelle Nr. 580 (BR 3853).
Zone: Wohn- und Gewerbezone 2 (WG2).
Nutzung: Erstwohnung (Parterre) und Einliegerwohnung (Untergeschoss).
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Dezember 2024.
Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Bauherrschaft: SICA Immo AG, Höheweg 4, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Brönnimann Architekten AG, Neugasse 10, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Renovierung Wohnung 3. OG, Sanierung Dach, Umnutzung von drei Erstwohnungen zur touristischen Vermietung, Beherbergung von total zehn Gäste.
Standort: Marktgasse 2, Parzellen Nrn 693 und 1226.
Nutzungszone: Mischzone MK 4 Geschosse.
Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich, erhaltenswerte K-Objekte, Baugruppe D.
Beanspruchte Ausnahmen:
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Dezember 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Interlaken
Advents- und Weihnachtsmarkt vom 22. bis 24. November 2024
Sperrung der Altstadt
Wegen des genannten Marktes ist die Altstadt (ab Bäckerei Mohler bis zum Schloss) von Donnerstag, 21. November, 7.00 Uhr, bis Montag, 25. November 2024, ca. 16.00 Uhr für jeglichen Verkehr gesperrt.
Während dieser Zeit können auch die Parkplätze Auf dem Graben, Untere Gasse und Stadthausplatz West nicht benützt werden. Das Parkhaus Stedtlizentrum befindet sich in unmittelbarer Nähe und gewährleistet gute Zu- und Wegfahrt.
Der Verkehr (inkl. Ortsbus) wird während der Altstadtsperrung via Auf dem Graben umgeleitet.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme und danken für das Verständnis.
Unterseen, 11. November 2024
Bereiche Polizeiinspektorat und Sicherheit
Bauherrschaft und Projektverfasser: Caffe, Eiscreme & Süssigkeiten Shop, Höheweg 72, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Umnutzung Ladenlokal in Gelateria; Änderung Leuchtreklame.
Standort: Höheweg 72, Parzelle Nr. 1725 (BR 1726).
Nutzungszone: Hotelzone B.
Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich.
Beanspruchte Ausnahme: Bauen vor Baulinie Art. 96a BauG.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Dezember 2024
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Interlaken
Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AG, Alte Tiefenaustrasse 6, 3050 Bern.
Projektverfasserin: Axians Schweiz AG, Pulverstrasse 8, 3063 Ittigen.
Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch: Korrekturfaktor für Swisscom (Schweiz) AG (ohne Änderungen an der Mobilfunkanlage).
Standort: Untere Bönigstrasse 46a, Parzelle Nr. 2094.
Nutzungszone: Arbeitszone A.
Inventar: keines.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Dezember 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Bauherrschaft und Projektverfasser: Häberli Franz, Rugenparkstrasse 47, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Umnutzung von zwei Erstwohnungen (EG und DG) zur touristischen Vermietung für eine Dauer von mindestens drei aufeinanderfolgenden Nächten, Beherbergung von zehn Gästen in der Liegenschaft.
Standort: Rugenparkstrasse 47, Parzelle Nr. 259.
Nutzungszone: Wohnzone W3.
Inventar: keines.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 16.Dezember 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Gesuchstellerin: Landi Jungfrau AG, Untere Bönigstrasse 50, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: fenaco Genossenschaft, Christian Wyss, Erlachstrasse 5, 3001 Bern.
Grundeigentümerin: GZB Gewerbezentrum Brienz AG, Hauptstrasse 211, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Wechsel Reklametafeln von Socar auf Agrola (Markenwechsel).
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand zu einer Kantonsstrasse nach Art. 80 SG (bestehende Rechtswidrigkeit).
Standort: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 211, Parzelle Nr. 2769.
Zone: Wohn- und Gewerbezone 2 (WG2).
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Dezember 2024
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31, BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Bauherrschaft: Sherzad Hamed, Rugenaustrasse 25, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Filliger Architekten GmbH, Asylstrasse 18a, 3700 Spiez.
Bauvorhaben: Abbruch Wohnhaus; Neubau eines Wohnhauses mit sieben Einheiten und Einstellhalle; touristische Nutzung von zwei Wohnungen im EG sowie zwei Wohnungen im 1. OG, Beherbergung von total 10 Gästen.
Standort: Rugenaustrasse 25, Parzelle Nr. 503.
Nutzungszone: Mischzone MA 3 Geschosse.
Inventar: keines.
Beanspruchte Ausnahmen:
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 16.Dezember 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31, Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Interlaken
Bauherrschaft: Sportbahnen Axalp Windegg AG, p. Adr. Ruedi Rubi, Axalphornweg 10, 3855 Brienz (Axalp).
Bauvorhaben: Aufstellen einer grossen Holzschaukel zu touristischen Zwecken.
Standort: Gemeinde Brienz, Windegg, Parzelle Nr. 145.
Zone: Landwirtschaftszone (LWZ).
Ausnahme: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Dezember 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG). Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Bauherrschaft und Projektverfasser: Tatjana Büttner und Thomas Rüegsegger, Gummenstrasse 23, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe.
Standort: Gummenstrasse 23, Parzelle Nr. 1310, Koordinaten 2'630'700 / 1'170'917.
Zone: Wohnzone W2.
Gewässerschutzbereich: Au.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Dezember 2024.
Es wird auf die Gesuchakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938
Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Unterseen, 7. November 2024
Bauverwaltung Unterseen
Erlass der Kurtaxenverordnung
In Anwendung von Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung (GV, BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekanntgemacht, dass der Gemeinderat Ringgenberg an seiner Sitzung vom 4. November 2024 die Neufassung der Kurtaxenverordnung genehmigt hat. Sie tritt vorbehältlich aller dagegen erhobenen Beschwerden per 1. Januar 2025 in Kraft.
Die Neufassung der Kurtaxenverordnung der Einwohnergemeinde Ringgenberg kann bei der Gemeindeverwaltung Ringgenberg oder online unter www.ringgenberg.ch eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Erlass der Neufassung der Kurtaxenverordnung der Einwohnergemeinde Ringgenberg kann innert 30 Tagen seit Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden.
Gemeinderat Ringgenberg
Bauherrschaft: Mahendran Suganya, Rothornstrasse 16, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: WZM Immobilien GmbH, Hohmadpark 9, 3604 Thun.
Bauvorhaben: Umnutzung Erstwohnung im 1. OG zur touristischen Vermietung, Beherbergung von sechs Gäste, Total zehn Gäste in der Liegenschaft.
Standort: Rothornstrasse 16, Parzelle Nr. 1553.
Nutzungszone: Wohnzone W3.
Inventar: keines.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Dezember 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Papier- und Kartonsammlung
Aufgrund der Ruhewoche, welche in der Basisstufe Gsteigwiler eingeführt wurde, findet die nächste Papier- und Kartonsammlung eine Woche später, am Dienstag, 26. November 2024, statt.
Um den Kindern das Sammeln zu erleichtern, beachten Sie bitte folgende Punkte:
Besten Dank.
Gemeinderat und Schulleitung Gsteigwiler
Gesuchstellerinnen: Esther Egger-Mona und Claudia Scheidegger-Egger, Amisbühlstrasse 43, 3803 Beatenberg.
Projektverfasser: Schmocker Sanitär-Heizung, Schmockenstrasse 134, 3803 Beatenberg.
Bauvorhaben: Ersatz Elektrospeicherheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe an Nordfassade.
Standort: Amisbühlstrasse 43, Beatenberg, Parzelle Nr. 1169, Koordinaten 2’628’567 / 1’172’558, Wohnzone 2-geschossig W2.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahme: Keine.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/20490, e-Auflage eBau Nr. 2024-18438). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Dezember 2024.
Es wird auf die Baugesuchsakten und die Pflöcke vor Ort verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Beatenberg, 8. November 2024
Bauverwaltung Beatenberg
Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken und Sträuchern entlang von öffentlichen Strassen und Wegen
Im Hinblick auf die Wintermonate machen wir darauf aufmerksam, dass Ast- und Blattwerk von Bäumen, Grünhecken und Sträuchern entlang von öffentlichen Strassen und Gehwegen so zurückzuschneiden ist, dass das Lichtraumprofil auch unter Schnee- und Wasserlast frei bleibt. Dies einerseits für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden und Fussgänger/-innen sowie auch für Winterdienst und Schneeräumung.
Wir ersuchen deshalb alle betroffenen Liegenschaftseigentümer/-innen, das Ast- und Blattwerk von Bäumen, Grünhecken und Sträuchern bis spätestens am 30. November 2024 zurückzuschneiden.
Andernfalls behält sich die Baugruppe vor, das Lichtraumprofil ohne Rücksprache und auf Kosten der Eigentümer/-innen freizuschneiden.
Bauverwaltung Brienz
Gafner geb. Castioni Yolanda, geb. 16. Januar 1959, von Beatenberg BE, geschieden, wohnhaft gewesen in 3800 Matten, verstorben am 25. September 2024.
Letztwillige Verfügung mit Abänderung der gesetzlichen Erbfolge.
Die letztwillige Verfügung liegt beim beauftragten Notariat Frieden, Marktgasse 30, 3800 Interlaken, zur Einsicht auf.
Einsprachen sind innert Monatsfrist ab der dritten Publikation schriftlich bei der beauftragten Notarin einzureichen.
Interlaken, 4. November 2024
Caroline Frieden Di Luca, Notarin
Abrechnungsanträge für Delegierte, Vorstandsmitglieder und Abgeordnete
Die Listen und Abrechnungsanträge zur Auszahlung der Sitzungsgelder und Spesen für Delegierte, Vorstandsmitglieder und Abgeordnete sind bis am 30. November 2024 bei der Finanzverwaltung Matten einzureichen. Die entsprechenden Formulare sind bei der Finanzverwaltung Matten erhältlich oder auf der Homepage – www.matten.ch – unter der Rubrik Services – Dienstleistungen – Abrechnungsanträge für Delegierte, Vorstandsmitglieder und Abgeordnete abrufbar. Es erfolgt kein automatischer Versand der Formulare.
Finanzverwaltung Matten
Gemeindeversammlung vom 29. November 2024
Der Gemeinderat lädt alle Gemeindebürger:innen herzlich ein
Traktanden
Im Anschluss an die Gemeindeversammlung sind die Anwesenden herzlich zu einem Umtrunk sowie einem Imbiss eingeladen.
Auflage
Die Akten für die Gemeindeversammlung liegen 30 Tage vor der Versammlung, d. h. ab Montag, 28. Oktober 2024, in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf. Zudem wird zu gleichem Zeitpunkt die Botschaft für die Gemeindeversammlung vom 29. November 2024 auf der Homepage der Einwohnergemeinde Matten b. Interlaken (www.matten.ch) aufgeschaltet.
Stimmrecht
Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde Matten bei Interlaken angemeldet sind.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Der Gemeinderat
Gemeindeversammlung
Mittwoch, 27. November 2024, 19.30 Uhr im Gmeindshus
Traktanden
Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Traktanden Nr. 1a, 1b, 2, 3 und 4 liegen 30 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung Niederried öffentlich auf. Über das Traktandum 1c (Finanzplan) wird an der Gemeindeversammlung orientiert.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann gestützt auf Art. 63 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden.
Rügepflicht: Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung ist gemäss Art. 31 Abs. 1 der Gemeindeordnung sofort zu beanstanden. Das Protokoll vom 27. November 2024 wird 7 Tage nach der Gemeindeversammlung während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Werden innert der Auflagefrist keine schriftlich begründeten Einwände erhoben, erfolgt die Genehmigung durch den Gemeinderat (Art. 66 Abs. 3 Gemeindeordnung).
Vor der Versammlung wird allen Haushaltungen ein Informationsblatt zugestellt mit den detaillierten Angaben zu den Traktanden. Die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger werden zur Teilnahme an dieser Versammlung freundlich eingeladen.
Gemeinderat Niederried
Korporationsversammlung
Dienstag, 26. November 2024, 20.15 Uhr im Sporthotel Habkern
Traktanden
Aktenauflage
Das Protokoll der Korporationsversammlung vom 7. Mai 2024 liegt 30 Tage vor der Versammlung zur öffentlichen Einsichtnahme bei der Gemeindeverwaltung Habkern auf.
Nach der Versammlung wird ein Apero offeriert.
Habkern, 16. Oktober 2024
Die Schwellenkommission Habkern
Ausserordentliche Mitgliederversammlung
Mittwoch, 27. November 2024, 20.00 Uhr im Gemeindesaal Obere Gasse 2, Unterseen
Traktanden
Eingeladen und stimmberechtigt sind alle in der Gemeinde Unterseen schwellenpflichtigen Grund-, Liegenschafts-, Wohnungs- und Werkeigentümer.
Das Protokoll der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 17. April 2024 liegt 30 Tage vor der ausserordentlichen Mitgliederversammlung auf der Gemeindekasse zur Einsichtnahme auf und ist unter www.lombach-unterseen.ch einsehbar.
Anschliessend an die Versammlung wird ein Apéro offeriert.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Vorstand Schwellenkorporation Unterseen
Ordentliche Gemeindeversammlung
Freitag, 22. November 2024, 20.15 Uhr im Gmeindshus Goldswil
Traktanden
Goldswil, 9. Oktober 2024
Der Bäuertburgerrat
Ordentliche Altjahrsgemeindeversammlung
Samstag, 14. Dezember 2024, 20.15 Uhr im Hotel Restaurant Burgseeli
Aktenauflage
Die Unterlagen zum Traktandum Nr. 1 liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Ringgenberg öffentlich auf. Zudem können diese Akten am 5. Dezember 2024 von 16.30 bis 18.00 Uhr bei der Burgerverwaltung eingesehen werden.
Protokoll
Das Protokoll der Versammlung vom 12. Juni 2024 lag 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf. Es gingen keine Einsprachen oder Beschwerden dagegen ein. Der Burgerrat hat das Protokoll am 14. August 2024 genehmigt.
Das Protokoll der Versammlung vom 14. Dezember 2024 liegt 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen auf der Gemeindeverwaltung Ringgenberg öffentlich auf. Zusätzlich kann dieses am 9. Januar 2025 von 16.30 bis 18.00 Uhr bei der Burgerverwaltung eingesehen werden.
Alle Stimmberechtigten und Gäste sind zu dieser Versammlung herzlich eingeladen.
Ringgenberg, 6. November 2024
Der Burgerrat
Bauherrschaft: Antonia und Adrian Marti, Aareweg 44, 3806 Bönigen.
Projektverfasserin: Marti Architekten SIA AG, Kanderstegstrasse 12, 3714 Frutigen.
Bauvorhaben: Umbau Wohnhaus, Sanierung Fassade mit Anbau Balkon Süd und Aufstellen einer aussen aufgestellten Wärmepumpe.
Standort: Oelestrasse 15, Matten, Parzelle Nr. 743, Koordinaten 2'632’792 / 1’170’360.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Dezember 2024.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten und Profile/Pflöcke verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Matten
Gesuchstellerin und Projektverfasserin: Dorfmetzg Grindelwald GmbH, Dorfstrasse 119, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Umbau / Umnutzung Ladenlokal in Metzgerei.
Standort: Dorfstrasse 119, Parzelle Nr. 659, Koordinaten 2’645’795 / 1’163’785.
Nutzungszone: Kernzone.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/214379
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Dezember 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 7. November 2024
Bauverwaltung Grindelwald
Temporegime Gemeindestrassen
Die Einwohnergemeinde Ringgenberg verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr sowie Art. 44 Abs. 1 und 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008, mit Zustimmung des Tiefbauamts des Kantons Bern, die folgende Verkehrsbeschränkung:
Begegnungszone
Kreuzgasse / Obdorfstrasse nach Knoten Gassenweg in Richtung Westen bis Gebäude Nr. 21 / Hüpplengasse / Alte Strasse ab Knoten Parkplatz Ällmetli in Richtung Osten / Schürliboden / Kappelistrasse ab Knoten Gartenstrasse in Richtung Süden
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 lit. a des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Interlaken-Oberhasli erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.
Diese Verfügung tritt nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.
14. November 2024
Gemeinderat Ringgenberg
Öffentliche Planauflage
Überbauungsordnung «Schynige Platte»
Der Gemeinderat von Gsteigwiler bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Überbauungsordnung «Schynige Platte», bestehend aus Überbauungsplan, Überbauungsordnung, Änderung Bauzonenplan, Ausschnitt 4 und Nachführung Baureglement, zur öffentlichen Auflage. Die Überbauungsordnung «Schynige Platte» umfasst Bestandteile auf Gemeindegebiet Gündlischwand und Gsteigwiler. Die Bestandteile der Überbauungsordnung auf Gemeindegebiet Gündlischwand sind den Auflageunterlagen hinweisend beigelegt.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 7. November bis 9. Dezember 2024, in der Gemeindeverwaltung Gsteigwiler, Halten 90, 3814 Gsteigwiler, öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Gsteigwiler unter www.gsteigwiler.ch verfügbar.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegenüber den Bestandteilen der Planung auf Gemeindegebiet von Gsteigwiler eingereicht werden. Sie sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeschreiberei Gsteigwiler, Halten 90, 3814 Gsteigwiler, einzureichen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen gegenüber den Bestandteilen der Planung auf Gemeindegebiet von Gündlischwand, welche gleichzeitig öffentlich aufgelegt wird, sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeschreiberei Gündlischwand einzureichen.
Gsteigwiler, 4. November 2024
Der Gemeinderat
Öffentliche Planauflage
Überbauungsordnung «Schynige Platte»
Der Gemeinderat von Gündlischwand bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Überbauungsordnung «Schynige Platte» bestehend aus Überbauungsplan, Überbauungsordnung, Zonenplanänderung und Nachführung Baureglement zur öffentlichen Auflage. Die Überbauungsordnung «Schynige Platte» umfasst Bestandteile auf Gemeindegebiet Gündlischwand und Gsteigwiler. Die Bestandteile der Überbauungsordnung auf Gemeindegebiet Gsteigwiler sind den Auflageunterlagen hinweisend beigelegt.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 7. November bis 9. Dezember 2024, in der Gemeindeverwaltung Gündlischwand, Viertel 130 E, 3815 Zweilütschinen, öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Gündlischwand unter www.guendlischwand.ch verfügbar.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegenüber den Bestandteilen der Planung auf Gemeindegebiet von Gündlischwand eingereicht werden. Sie sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Gündlischwand, Viertel 130 E, 3815 Zweilütschinen, einzureichen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen gegenüber den Bestandteilen der Planung auf Gemeindegebiet von Gsteigwiler, welche gleichzeitig öffentlich aufgelegt wird, sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung, 3814 Gsteigwiler, einzureichen.
Zweilütschinen, 1. November 2024
Der Gemeinderat
Gesuchstellerin: STWEG Terrassenweg 123 + 125, p. A. Sollberger Immo GmbH, Itramenstrasse 44, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: A. Ruoff AG, Dorfstrasse 119, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Terrassenweg 123 und 125, Parzellen Nrn. 4733 und 5873, Koordinaten 2’646’470 / 1’164’484.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/211181
Auflage- und Einsprachefrist bis 9. Dezember 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 4. November 2024
Bauverwaltung Grindelwald
Burgerversammlung
Freitag, 15. November 2024, 19.30 Uhr in der Turnhalle Bönigen
Traktanden
Reglements- und Aktenauflage
Das Budget 2025 liegt 20 Tage vor der Versammlung im Forsthaus (Verwaltungssitz) öffentlich auf. Ein Auszug daraus kann dort bezogen oder über die E-Mail: boenigburger@bluewin.ch bestellt werden. Öffnungszeiten Forsthaus, Rüti 14: Dienstag, 14.00–17.00 Uhr und Donnerstag, 8.30–11.30 Uhr. Übrige Zeiten nach telefonischer Vereinbarung: Telefon 079 301 06 74.
Protokolle
Das Protokoll der Versammlung vom 3. Mai 2024 hat vom 8. bis zum 28. Mai 2024 öffentlich im Forsthaus aufgelegen. Gegen die Abfassung des Protokolls sind innert der gesetzlichen Frist keine Einwendungen oder Beschwerden eingegangen. Der Burgerrat hat das Protokoll am 29. Mai 2024 genehmigt.
Das Protokoll der Versammlung vom 15. November 2024 liegt 7 Tage nach der Versammlung während 20 Tagen öffentlich im Forsthaus auf.
Rechtsmittelbelehrung
Allfällige Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 60 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz).
Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind anlässlich der Versammlung sofort zu rügen (Art. 49a GG). Wer rechtzeitig Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse und Wahlen nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger sind zur Teilnahme an der Versammlung freundlich eingeladen. Nach der Versammlung offeriert die Burgergemeinde einen Imbiss.
Bönigen, 3. Oktober 2024
Der Burgerrat
Bauherrschaft: SFB Immobilien AG, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald, vertreten durch Holzkreation Schmid AG, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Holzkreation Schmid AG, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Neubau Freizeit- und Gewerbehalle (Gesamtbauentscheid vom 26. Oktober 2023). Projektänderung: Anpassung Einfahrt in die Einstellhalle; zusätzliches Fenster Kletterhalle und Treppenhaus; Anpassung Fassadenflucht; Verglasung auf der Südwestfassade 1. bis 3. Obergeschoss; technischer Dachaufbau für PV-Anlage; Anpassung Entwässerungsflächen; Einbau Zwischenboden Erdgeschoss.
Standort: Industriestrasse 17, Parzelle Nr. 2217, Zone: UeO SF Halle 1 (Arbeitszone), Koordinaten 2’633’687 / 1’168’944.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: gelb-weiss.
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Dezember 2024.
Auflagestelle: Gemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Abstellen laufende Brunnen
Informationen und Weisungen zum sorgfältigen Wasserverbrauch in der Gemeinde Grindelwald
Gemäss dem Wasserversorgungsreglement der Gemeinde Grindelwald gilt: Alle am Gemeindenetz angeschlossenen Brunnen wie Tränkebrunnen, Zierbrunnen, Weiher, Biotope, freistehende Zapfstellen usw. müssen in der Zeit vom 1. Dezember bis 31. März abgestellt werden (gemäss Art. 12 Abs. 4 Wasserversorgungsreglement). Dasselbe gilt auch bei ungenutzten landwirtschaftlichen Gebäuden. Die Wasserhauszuleitungen und die oben erwähnten angeschlossenen Brunnen usw. müssen frostsicher und die sanitären Anlagen, wo nötig, abstell- und entleerbar installiert sein. Bestehende Anlagen, die diese Forderungen nicht erfüllen, müssen umgehend umgebaut werden.
Das dauernde Laufenlassen von Wasser gegen das Einfrieren, sogenannte Frostläufe, sind verboten und werden seitens der Einwohnergemeinde geahndet.
Die Wasserversorgung wird ab dem 2. Dezember 2024 das ganze Versorgungsgebiet kontrollieren. Gemäss Art. 46 Abs. 1 des Wasserversorgungsreglements werden Widerhandlungen mit einer Busse von bis zu Fr. 5000.– bestraft.
Die Bevölkerung ist grundsätzlich angehalten, mit unserem guten Trinkwasser sorgfältig umzugehen.
Für den sorgfältigen Umgang mit dem Trinkwasser und für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen dankt Ihnen die Wasserversorgung Grindelwald bestens.
Wasserversorgung Grindelwald
Gemeindeversammlung
Dienstag, 10. Dezember 2024, 20.00 Uhr in der Mehrzweckhalle Hofstetten
Traktanden
Auflage
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen während 20 Tagen vor der Versammlung bei der Gemeindeschreiberei öffentlich zur Einsicht auf oder können unter www.hofstetten-ballenberg.ch heruntergeladen werden. Eine Kurzfassung des Budgets 2025 wird vor der Versammlung an alle Haushalte verteilt.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung sind innert 30 Tagen nach der Versammlung (in Wahlsachen innert 10 Tagen) schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen. Alle Stimmberechtigten und Gäste sind zur Teilnahme an der Gemeindeversammlung freundlich eingeladen.
Hofstetten, 4. November 2024
Gemeinderat Hofstetten
Bauherrschaft: Monique & Remo Siegenthaler, Rütigässli 2, 3855 Schwanden b. Brienz.
Projektverfasserin: Thöni Holzbau AG, Lauenenstrasse 45, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Umbau der bestehenden Laube zu Wohnraum.
Standort: Rütigässli 2, Parzelle Nr. 458, Bestandeszone Unterschwanden, Koordinaten 2'646'710 / 1'178'480.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Dezember 2024.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Schwanden, Schwanderstrasse 82, 3855 Schwanden b. Brienz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind jedoch die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Bauverwaltung Schwanden
Informationsveranstaltung
betreffend Traktandum 4 der Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2024
Zentrum Mittengraben (zemi) – Neubau Schulgebäude
Erteilung der Ermächtigung zum Abschluss eines Baurechtsvertrages an den Gemeinderat
Im Zusammenhang mit dem Neubau eines Schulgebäudes des Zentrums Mittengraben (zemi) ersucht der Gemeinderat die Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2024 um Ermächtigung zum Abschluss eines Baurechtsvertrags für eine Teilfläche von rund 6000 m² auf der gemeindeeigenen Parzelle Nr. 1522 (Zone für öffentliche Nutzung Schulzentrum).
Der Gemeinderat lädt die Stimmberechtigten sowie weitere interessierte Personen zur diesbezüglichen Informationsveranstaltung wie folgt ein:
Donnerstag, 21. November 2024, um 20.00 Uhr in der Aula des Oberstufenschulhauses, Steindlerstrasse 3, 3800 Unterseen
Unterseen, 11. November 2024
Der Einwohnergemeinderat
Bauherrschaft: Michael und Ellen Dalacker, Blümlimattweg 1, 3600 Thun, Fürsprecher Dr. Thomas Müller, Bälliz 46, Postfach 9, 3602 Thun.
Projektverfasser: Tom Guthknecht, Mühleweg 57, 3280 Murten.
Bauvorhaben: Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung, einem Bürohaus und einer Autoeinstellhalle.
Projektänderung: Verbreiterung der Zufahrt auf 3 m; neuer Verkehrsspiegel auf Parzelle Nr. 231; neue Stützmauer beim Gebäude Schmockenstrasse 221 hangseitig auf Gemeindeparzelle Nr. 128; neue Grundleitung auf Parzelle Nr. 1975 zu Schacht E181 zur Entwässerung der neuen Rinne auf Parzelle Nr. 128.
Standort: Bödeli, Parzellen Nrn. 2329, 1632, 1975, 383, 231, 128, Wohnzone 2-geschossig, Koordinaten 2’625’376 / 1’171’061.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: blau.
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Dezember 2024.
Auflagestelle: Gemeinde Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Projektverfasser: BauSpektrum AG Grindelwald, Dorfstrasse 110, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Neubau Freizeitanlage bei der Brätelstelle Gletscherschlucht (teilweise bereits ausgeführt); Ausbau Parkplatz; Versetzen von zwei Materialcontainern.
Standort: Gletscherschlucht 2a, 2b, 2c, Parzelle Nr. 3038, Zone für öffentliche Nutzung 4 «Gletscherschlucht», Koordinaten 2’646’440 / 1’162’600.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und belasteter Standort (05760003).
Naturgefahrengebiet: blau / unbestimmt.
Ausnahme: Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Dezember 2024.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten, Profile / Verpflockung und die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Haven Gastro GmbH, Baumgarten 6, 3800 Unterseen.
Projektverfasserin: Gschwend AG Gastro-Bau, Talackerstrasse 52, 3604 Thun.
Bauvorhaben: Umnutzung in Weinbar mit Feinkostladen. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 20 Sitzplätze innen und 12 Sitzplätze auf der Terrasse, Öffnungszeiten: täglich bis 0.30 Uhr.
Standort: Bahnhofstrasse 21, Parzelle Nr. 808, Zone mit Planungspflicht «Stedtli», Koordinaten 2’631’396 / 1’170’496.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, Ortsbildschutzgebiet (Baugruppe D).
Schutzobjekt: Erhaltenswertes Objekt.
Ausnahme: Überschreiten der Strassenbaulinie (Art. 21 GBR / 80 SG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Dezember 2024.
Auflagestelle: Gemeinde Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AG, Wireless Access, Alte Tiefenaustrasse 6, 3050 Bern, vertreten durch André Pfäffli, Alte Tiefenaustrasse 6, 3050 Bern.
Projektverfasserin: Axians Schweiz AG, Pulverstrasse 8, 3063 Ittigen.
Bauvorhaben: Anwendung Korrekturfaktor Mobilfunkanlage ohne bauliche und betriebliche Änderungen «GWFI» (nachträgliches Baugesuch).
Hinweis: Es ist vorgesehen, die Antennen adaptiv, unter Anwendung des Korrekturfaktors KAA (gemäss Nachtrag zur Vollzugshilfe vom 23. Februar 2021) zu betreiben.
Standort: Schreckfeld, Gebäude Nr. 3, Station Gondelbahn Grindelwald-First, Parzelle Nr. 66, Zone: UeO Touristische Nutzung First, Koordinaten 2’647’960 / 1’167’665.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Dezember 2024.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten sowie auf die Amts- und Fachberichte verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Temporegime Gemeindestrassen
Die Einwohnergemeinde Ringgenberg verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr sowie Art. 44 Abs. 1 und 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008, mit Zustimmung des Tiefbauamts des Kantons Bern, die folgende Verkehrsbeschränkung:
Tempo-30-Zone
Hohfluhstrasse ab Gebäude Nr. 15 in Richtung Südosten bis Kantonsstrasse / Rebhaldenweg / Schürmatta / Kesslergasse / Gassenweg ab Brücke «Usser Blattigraben» in Richtung Südwesten / Muriweg ab Gebäude «Muri 671» in Richtung Süden / Obdorfstrasse ab Knoten Kreuzgasse in Richtung Osten / Gartenwegli / Gartenstrasse / Kappelistrasse ab Knoten Gartenstrasse in Richtung Norden / Blumenweg / Hagenstrasse / Buechmätteli / Buechmätteliweg / Geissweg / Bodenweg / Kreuzlistrasse / Alte Strasse ab Knoten Parkplatz Ällmetli in Richtung Westen / Obdorfstrasse ab Gebäude Nr. 21 in Richtung Westen.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 lit. a des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Interlaken-Oberhasli erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.
Diese Verfügung tritt nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.
14. November 2024
Gemeinderat Ringgenberg
Temporegime Gemeindestrassen
Die Einwohnergemeinde Ringgenberg verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr sowie Art. 44 Abs. 1 und 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008, mit Zustimmung des Tiefbauamts des Kantons Bern, die folgende Verkehrsbeschränkung:
Tempo-30-Zone
Eyenweg ab Beginn Siedlungsgebiet nach Osten / Felseneggweg / Dorfgasse / Plattenweg / Bromattenweg / Talstrasse / Salzhubelweg / Güntschenacherweg / Aareweg.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 lit. a des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Interlaken-Oberhasli erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.
Diese Verfügung tritt nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.
14. November 2024
Gemeinderat Ringgenberg
Temporegime Gemeindestrassen
Die Einwohnergemeinde Ringgenberg verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr sowie Art. 44 Abs. 1 und 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008, mit Zustimmung des Tiefbauamts des Kantons Bern, die folgende Verkehrsbeschränkung:
Tempo-30-Zone
Blasenweg / Burgweg vor Knoten Birkenweg in Richtung Norden bis Kantonsstrasse / Birkenweg / Schulhausweg ab Unterstand (2a) in Richtung Norden bis Kantonsstrasse / Burgweg ab Knoten östlich Schulanlage in Richtung Südosten und Südwesten / Brandstrasse / Bürgliweg / Bachtalenweg / Brunnengasse / Gässli / Kirchgasse / Grubengasse / Hübeli / Beundenstrasse / Seehaldenweg / Bahnhofstrasse / Büeli / Moosgasse / Seestrasse / Büeliweg.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 lit. a des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Interlaken-Oberhasli erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.
Diese Verfügung tritt nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.
14. November 2024
Gemeinderat Ringgenberg
Temporegime Gemeindestrassen
Die Einwohnergemeinde Ringgenberg verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr sowie Art. 44 Abs. 1 und 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008, mit Zustimmung des Tiefbauamts des Kantons Bern, die folgende Verkehrsbeschränkung:
Begegnungszone
Burgweg nach Knoten Birkenweg in Richtung Süden bis Knoten östlich Schulanlage / Schulhausweg nach Velounterstand (2a) in Richtung Westen.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 lit. a des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Interlaken-Oberhasli erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.
Diese Verfügung tritt nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.
14. November 2024
Gemeinderat Ringgenberg
Gesuchsteller: Christian und Jennifer Schäfer, Hegerweg 8, 3855 Brienz.
Projektverfasserin: Eggler Bau GmbH, Feldlistrasse 16, 3855 Schwanden bei Brienz.
Grundeigentümerin: Burgergemeinde Brienz, Hauptstrasse 62, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung.
Standort: Gemeinde Brienz, Steinbruchweg 2, Parzelle Nr. 580 (BR 3853).
Zone: Wohn- und Gewerbezone 2 (WG2).
Nutzung: Erstwohnung (Parterre) und Einliegerwohnung (Untergeschoss).
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Dezember 2024.
Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Temporegime Gemeindestrassen
Die Einwohnergemeinde Ringgenberg verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr sowie Art. 44 Abs. 1 und 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008, mit Zustimmung des Tiefbauamts des Kantons Bern, die folgende Verkehrsbeschränkung:
Tempo-30-Zone
Hubelstrasse / Buechwaldgasse / Hobachergasse / Zündligasse / Walmweg
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 lit. a des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Interlaken-Oberhasli erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.
Diese Verfügung tritt nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.
14. November 2024
Gemeinderat Ringgenberg
Bauherrschaft: SICA Immo AG, Höheweg 4, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Brönnimann Architekten AG, Neugasse 10, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Renovierung Wohnung 3. OG, Sanierung Dach, Umnutzung von drei Erstwohnungen zur touristischen Vermietung, Beherbergung von total zehn Gäste.
Standort: Marktgasse 2, Parzellen Nrn 693 und 1226.
Nutzungszone: Mischzone MK 4 Geschosse.
Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich, erhaltenswerte K-Objekte, Baugruppe D.
Beanspruchte Ausnahmen:
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Dezember 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Interlaken
Advents- und Weihnachtsmarkt vom 22. bis 24. November 2024
Sperrung der Altstadt
Wegen des genannten Marktes ist die Altstadt (ab Bäckerei Mohler bis zum Schloss) von Donnerstag, 21. November, 7.00 Uhr, bis Montag, 25. November 2024, ca. 16.00 Uhr für jeglichen Verkehr gesperrt.
Während dieser Zeit können auch die Parkplätze Auf dem Graben, Untere Gasse und Stadthausplatz West nicht benützt werden. Das Parkhaus Stedtlizentrum befindet sich in unmittelbarer Nähe und gewährleistet gute Zu- und Wegfahrt.
Der Verkehr (inkl. Ortsbus) wird während der Altstadtsperrung via Auf dem Graben umgeleitet.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme und danken für das Verständnis.
Unterseen, 11. November 2024
Bereiche Polizeiinspektorat und Sicherheit
Bauherrschaft und Projektverfasser: Caffe, Eiscreme & Süssigkeiten Shop, Höheweg 72, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Umnutzung Ladenlokal in Gelateria; Änderung Leuchtreklame.
Standort: Höheweg 72, Parzelle Nr. 1725 (BR 1726).
Nutzungszone: Hotelzone B.
Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich.
Beanspruchte Ausnahme: Bauen vor Baulinie Art. 96a BauG.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Dezember 2024
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Interlaken
Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AG, Alte Tiefenaustrasse 6, 3050 Bern.
Projektverfasserin: Axians Schweiz AG, Pulverstrasse 8, 3063 Ittigen.
Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch: Korrekturfaktor für Swisscom (Schweiz) AG (ohne Änderungen an der Mobilfunkanlage).
Standort: Untere Bönigstrasse 46a, Parzelle Nr. 2094.
Nutzungszone: Arbeitszone A.
Inventar: keines.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Dezember 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Bauherrschaft und Projektverfasser: Häberli Franz, Rugenparkstrasse 47, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Umnutzung von zwei Erstwohnungen (EG und DG) zur touristischen Vermietung für eine Dauer von mindestens drei aufeinanderfolgenden Nächten, Beherbergung von zehn Gästen in der Liegenschaft.
Standort: Rugenparkstrasse 47, Parzelle Nr. 259.
Nutzungszone: Wohnzone W3.
Inventar: keines.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 16.Dezember 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Auflage Kollokationsplan und Inventar
Ausgeschlagene Erbschaft des Slanina Vladimír, geb. 13. April 1981, Staatsangehörigkeit Slowakei, Engi 1188, 3855 Brienz, verstorben am 27. April 2024.
Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage.
Ablauf der Frist: 3. Dezember 2024.
Auflagefrist Inventar: 10 Tage.
Ablauf der Frist: 23. November 2024.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 13. November 2024.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Ordentliche Versammlung
Montag, 16. Dezember 2024, 20.00 Uhr im Schulhaus
Traktanden
Gesuchstellerin: Landi Jungfrau AG, Untere Bönigstrasse 50, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: fenaco Genossenschaft, Christian Wyss, Erlachstrasse 5, 3001 Bern.
Grundeigentümerin: GZB Gewerbezentrum Brienz AG, Hauptstrasse 211, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Wechsel Reklametafeln von Socar auf Agrola (Markenwechsel).
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand zu einer Kantonsstrasse nach Art. 80 SG (bestehende Rechtswidrigkeit).
Standort: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 211, Parzelle Nr. 2769.
Zone: Wohn- und Gewerbezone 2 (WG2).
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Dezember 2024
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31, BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Bauherrschaft: Sherzad Hamed, Rugenaustrasse 25, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Filliger Architekten GmbH, Asylstrasse 18a, 3700 Spiez.
Bauvorhaben: Abbruch Wohnhaus; Neubau eines Wohnhauses mit sieben Einheiten und Einstellhalle; touristische Nutzung von zwei Wohnungen im EG sowie zwei Wohnungen im 1. OG, Beherbergung von total 10 Gästen.
Standort: Rugenaustrasse 25, Parzelle Nr. 503.
Nutzungszone: Mischzone MA 3 Geschosse.
Inventar: keines.
Beanspruchte Ausnahmen:
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 16.Dezember 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31, Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Interlaken
Einladung zur ordentlichen Versammlung 2024
Freitag, 20. Dezember 2024, 19.30 Uhr im Restaurant Riedboden
Traktanden
Das Protokoll dieser Versammlung liegt 7 Tage später auf der Gemeindeverwaltung während 30 Tagen öffentlich auf.
Der Burgerrat
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
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