Bauherrschaft und Projektverfasserin: Oswald Cateringtechnik AG, Alterswil 174, 3531 Oberthal.
Bauvorhaben: Befristetes Küchenprovisorium aufgrund des Neubaus des Hotels Jungfrau in Wilderswil (befristet auf 3 Jahre).
Standort: Aareweg 21, Parzelle Nr. 1103, Zone: Überbauungsordnung Nr. 8 «Seeburg», Koordinaten 2’634’648 / 1’171’220.
Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: blau.
Auflage- und Einsprachefrist bis 28. September 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen b. Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Regionale Velonetzplanung Oberland-Ost
Öffentliche Mitwirkung
Die Regionalkonferenz Oberland-Ost bringt gestützt auf Art. 58 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (Stand 1. April 2023) den neuen Regionalen Velonetzplan Oberland-Ost zur öffentlichen Mitwirkung:
Die Unterlagen liegen vom 28. August bis 27. September 2026 jeweils während den üblichen Öffnungszeiten in der Geschäftsstelle Regionalkonferenz Oberland-Ost, Jungfraustrasse 38, 3800 Interlaken, auf.
Die Unterlagen können auch im Internet unter www.oberland-ost.ch (Aktuell) eingesehen werden.
Eingaben zu den Richtplanänderungen sind schriftlich und begründet bis spätestens 27. September 2026 (Stempel A-Post oder Sendedatum E-Mail) an die folgende Adresse zu richten: Regionalkonferenz Oberland-Ost, Vermerk «RVNP.OO», Jungfraustrasse 38, 3800 Interlaken, oder per E-Mail an: region@oberland-ost.ch, mit Vermerk «RVNP.OO».
Interlaken, 20. August 2026
Regionalkonferenz Oberland-Ost
Jungfraustrasse 38, 3800 Interlaken
Die Gemischte Gemeinde Oberried ist eine ländliche, direkt am Brienzersee gelegene Gemeinde mit aktuell rund 500 Einwohnenden. Die Mitarbeitenden schätzen die landschaftliche Lage der beiden Dörfer Ebligen und Oberried sowie die Nähe zur lokalen Bevölkerung besonders.
Wir suchen zeitnah eine engagierte und verantwortungsvolle Persönlichkeit als
Gemeindeschreiber/-in (60–100 %)
Der Aufgabenbereich umfasst die personelle und fachliche Führung der Gemeindeschreiberei, ebenfalls den administrativen Vollzug der Gemeinderats- und Gemeindeversammlungsgeschäfte sowie die Mitwirkung bei den aktuell laufenden Fusionsverhandlungen.
Dazu gehören insbesondere folgende Arbeiten:
Ihr Profil:
Unser Angebot:
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung per E-Mail bis am 21. September 2026 an andre.chevrolet@oberried.ch.
Für weitere Auskünfte steht André Chevrolet, Besonderer Verwalter, unter Telefon 079 504 43 24 gerne zur Verfügung.
Gesuchstellerin: Martha Ruf Immobilientreuhand AG, Kirchgasse 3, 3800 Unterseen.
Projektverfasserin: hugis architekturstube GmbH, Bürenstrasse 20, 3298 Oberwil b. Büren.
Bauvorhaben: Fassadensanierung und Erweiterung Wohnung 3 (EG/OG).
Standort: Mürren, Höhenmatte, Gebäude Nr. 1066j, Parzelle Nr. 4157, Koordinaten 2'635'122.61 / 1'156'813.23, Wohn- und Gewerbezone.
Schutzzone: Baugruppe «E, Mürren»
Ausnahme: Art. 25 GBR, Unterschreiten Dachvorsprung.
Auflagestellen:
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 28. August bis 28. September 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Gesuchsteller: SAC Sektion Lauterbrunnen, Parkstrasse 25, 3800 Matten.
Projektverfasserin: L2A Architekten AG, Untere Gasse 4, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Erweiterung der Lobhornhütte. Verlängerung der Geltungsdauer der ordentlichen Baubewilligung vom 25. September 2023 um zwei Jahre.
Standort: Isenfluh, Schränna, Gebäude Nr. 4005d, Parzelle Nr. 5042, Koordinaten 2'632'964 / 1'163'117, Landwirtschaftszone.
Schutzzone: Gewässerschutz Au.
Ausnahmen:
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 28. August bis 28. September 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Jungfrau-Marathon vom 4. und 5. September 2026 – Verkehr, Sperrungen, Einschränkungen
Die 33. Austragung des Jungfrau-Marathons wird auch dieses Jahr grosse Auswirkungen auf die Verkehrssituation in Interlaken und Umgebung haben. Damit der Verkehr aufrechterhalten werden kann, sind verschiedene Verkehrsmassnahmen nötig.
Öffentlicher Verkehr
Die Linienbusse der Postauto Region Bern und der STI verkehren am Freitag, 4., und Samstag, 5. September 2026, wie folgt:
Die Haltestellen der Linien 21 und 103 auf dem Höheweg werden infolge Sperrung des Strassenabschnitts nicht bedient. Generell ist in dieser Zeit auf allen Linien mit Behinderungen, Kursausfällen und Verspätungen zu rechnen. Am Samstag zwischen 8.15 und 9.30 Uhr fallen die meisten Postautokurse im Raum Interlaken aus.
Verkehrssperrungen Freitag, 4. September 2026
Verkehrssperrungen Samstag, 5. September 2026
Parkhäuser: Zu- und Wegfahrt der Parkhäuser Zentrum (Alpenstrasse) und Migros (General-Guisan-Strasse) ist erschwert und im Zentrum (Alpenstrasse) von 8.15 bis ca. 9.45 Uhr nicht möglich.
Abgesperrte Parkplätze
Auf der Höhematte wird um 8.30 Uhr ein lauter Startschuss abgefeuert.
Das Polizeiinspektorat Interlaken
Verkehrsbehinderungen anlässlich des 1. Eidg. Jugendjodelfests
von Mittwoch, 9., bis Montag, 14. September 2026
Im Rahmen dieses Grossereignisses ist auf dem Gemeindegebiet von Grindelwald bereits ab Mittwochmorgen, 8.00 Uhr, bis Montagabend, ca. 19.00 Uhr mit Verkehrsbehinderungen und Umleitungen zu rechnen.
Entsorgungsstelle Bärplatz: Zugang bis Montag, 14. September, erschwert.
Programm
Verkehrsbehinderungen und Strassensperrungen ab Mittwoch, 9. September
Strassensperrung Dorfstrasse ab Verzweigung Endweg bis Kirche am Samstag, 12. September, ab 9.00 bis 17.00 Uhr
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer, sich im Bereich der Festaktivitäten mit grösster Vorsicht zu bewegen und dem Verkehrsdienst Folge zu leisten.
Besten Dank für das Verständnis:
OK 1. Eidg. Jugendjodelfest, Gemeinde Grindelwald, Bereich Sicherheit
Bauherrschaft: Rudolf Kaufmann, Moosweg 44, 3818 Grindelwald, und Urs Kaufmann, Moosgasse 6, 3818 Grindelwald.
Projektverfasser: Urs Kaufmann, Moosgasse 6, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Anbau Unterstand an Scheune Moosweg 31a, Umbau Scheune Moosgasse 4a in Einstellraum sowie Anbau Einstellräume.
Standort: Moosweg 31a und Moosgasse 4a, Parzellen Nrn. 223 (BR 5859) und 2410, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’648’018 / 1’164'931 und 2’647’902 / 1’164’898.
Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich üB.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 28. September 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Hinweis nach LwG: Gestützt auf Artikel 97 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (LwG) sind die aufgrund der Gesetzgebung über den Natur- und Heimatschutz, den Umweltschutz und die Wanderwege legitimierten Organisationen zur Einsprache berechtigt.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Hotel Falken Wengen AG, Gruebi beim Falken 1347b, 3823 Wengen, und Guido und Ariane Meyer-Boillat, Schnoegg, 1347a, 3823 Wengen.
Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Neubau Abwasserleitungen als Ersatz der alten, mangelhaften Betonleitung mit Vorbereitung des Trennsystems sowie Ersatzpflanzung für geschädigtes Feldgehölz.
Standort: Schonegg / Gruebi / Wengiboden, Parzellen Nrn. 2312, 2579 und 4645, Zonen: Kernzone, Hotelzone A, ZöN D3, ZöN P1 und ÜO Nr. 34A «Beschneiung Kleine Scheidegg bis Wengen» Koordinaten 2’637’180 / 1’161’640; 2’637’103 / 1’161’623; 2’637’095 / 1’161’644; 2’637’105 / 1’161’638.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au und geschützte Hecken und Feldgehölz.
Ausnahmen: Eingriffe in Hecken und Feldgehölze (Art. 18 ff. NHG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 28. September 2026.
Auflagestellen:
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung/Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Heimetli Eiger Mürren AG, Gruebi 1071e, 3825 Mürren.
Projektverfasserin: Ducksch Anliker AG, Architekten ETH FH SIA, Bleienbachstrasse 22, 4900 Langenthal.
Bauvorhaben: Neubau Wohngebäude mit Erstwohnungen und Einliegerwohnungen
Hinweis: Bau von touristisch bewirtschafteten Wohnungen mit entsprechendem Grundbucheintrag (Einliegerwohnungen).
Standort: Ägerten, Mürren, Parzellen Nrn. 6592 und 2907, Wohn- und Gewerbezone WG, Koordinaten 2’635’150 / 1’157’166.
Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: gelb / blau.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 28. September 2026.
Auflagestellen:
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Hotel Central Continental AG, Bahnhofstrasse 43, 3800 Unterseen.
Projektverfasserin: brönnimann architekten ag, Neugasse 10, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Umnutzung Untergeschoss in Frühstücksraum und zwei Hotelzimmer. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 100 Sitzplätze innen im neuen Frühstücksraum im Untergeschoss (bisher 85 Sitzplätze Disco Space und Bounty-Bar und 25 Aussensitzplätze), 70 Sitzplätze innen im bestehenden Frühstücksraum im Erdgeschoss, 62 Gästezimmer mit 119 Gästebetten (bisher 60 Gästezimmer mit 115 Gästebetten); Öffnungszeiten: täglich bis 0.30 Uhr. Das Restaurant «China Buffet» mit 150 Sitzplätzen innen bleibt unverändert.
Standort: Bahnhofstrasse 43, Parzelle Nr. 260, Zone: Überbauungsordnung / Uferschutzplan «Spielmatte», Koordinaten 2’631’524 / 1’170’450.
Schutzgebiete/Objekt: Gewässerschutzzone Au, schützenswertes K-Objekt, ISOS-Gebiet 1244.
Naturgefahrengebiet: gelb, blau.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 28. September 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Hotel Alpenrose beim Ballenberg AG, Dorfstrasse 60, 3858 Hofstetten bei Brienz.
Projektverfasserin: Forum 4 AG, Rosenstrasse 2, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Erweiterung des strukturierten Beherbergungsbetriebs Hotel Alpenrose Hofstetten mit acht touristisch bewirtschafteten Wohnungen in den geplanten Häusern Dorfstrasse 52a und 52b. Nutzung als öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank mit 60 Sitzplätzen innen und 40 Sitzplätzen auf der Terrasse (unverändert), 13 Gästezimmern mit 32 Gästebetten (bestehender Betrieb Hotel Alpenrose) und 8 touristisch bewirtschafteten Wohnungen mit 18 Gästebetten (neu) sowie täglichen Öffnungszeiten bis 0.30 Uhr (unverändert). Projektänderung: Erstellen von 15 ungedeckten Autoabstellplätzen.
Standort: Dorfstrasse 52a und 52b, Parzellen Nrn. 18, 77 und 373, Mischzone M2, Koordinaten 2’648’680 / 1’178’301; 2’648’681.
Schutzgebiete: Gewässerschutzzone Au, Baugruppe A (Hofstetten, Dorf).
Naturgefahrengebiet: gelb.
Auflage- und Einsprachefrist bis 28. September 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Hofstetten bei Brienz, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Strassensperrung vom 29. August 2026
Die Strasse am Quai vom Hotel Oberländerhof bis zum Hotel Seiler au Lac bleibt am Samstag, 29. August 2026, wegen einer Wassersportveranstaltung von 9.00 bis 19.00 Uhr für den Durchgangsverkehr gesperrt. Eine Umleitung ist eingerichtet. Die Durchfahrt für das Postauto und der Zugang zu den Hotels/Restaurants und der Ein-/Auswasserungsrampe am See bleiben gewährleistet.
Sicherheitskommission Bönigen
Abstimmungsausschuss vom 27. September 2026
Der Gemeinderat Habkern hat gestützt auf Artikel 35 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte vom 5. Juni 2012 folgende Personen für den Abstimmungsausschuss der Volksabstimmung vom 27. September 2026 bestimmt:
Ersatzmitglied
Bitte den Termin nur vorreservieren. Sollten Sie zum Einsatz gelangen, werden Sie ein zusätzliches Aufgebot erhalten.
Wichtig für Mitglieder und das Ersatzmitglied
Sollte ein Mitglied verhindert sein, muss es die schwerwiegenden Gründe sofort nach Erhalt dieses Aufgebots der Gemeindeverwaltung schriftlich mittels Brief oder E-Mail mitteilen.
Habkern, 27. August 2026
Gemeinderat Habkern
Losholz 2026
Die losberechtigten Bergteiler, welche ein Nutz- oder Brennholzlos beanspruchen, melden dies bitte einem Mitglied der Holzkommission bis Mittwoch, 2. September 2026. Telefon 079 828 12 11, 079 407 67 40 oder 079 439 72 55.
Die Lose werden durch die Holzkommission zugeteilt.
Die Holzkommission Bach
Bauherrschaft: Bichsel Tobias, Steiniweg 10, 3812 Wilderswil, und Bichsel Stephan, Gurbenstrasse 7b, 3800 Unterseen.
Projektverfasserin: Architektur Box 96 GmbH, Spirenwaldstrasse 141, 3803 Beatenberg.
Bauvorhaben: Abbruch Gebäude Bahnhofstrasse 7a und 9; Sanierung Wohnhaus Bahnhofstrasse 7; Einbau von Klimageräten im Gebäude Bahnhofstrasse 7; Anbau Liftanlage an Gebäude Bahnhofstrasse 7; neuer gedeckter Veloabstellplatz am Gebäude Bahnhofstrasse 5 sowie zusätzlicher gedeckter Veloabstellplatz auf der Parzelle Nr. 1556; Umgestaltung der Umgebung auf der Parzelle Nr. 1379 mit Aussenpool, gedecktem Sitzplatz und Autoabstellplätzen; Neubau Einstellhalle (Aarmühlestrasse 2B) mit Autolift (Aarmühlestrasse 2A) auf den Parzellen Nrn. 1379 und 1557.
Projektänderung: Verschiebung Autolift und Fluchttreppe an neuen Standort innerhalb der Parzelle Nr. 1379; Neueinteilung Parkfelder in der Einstellhalle.
Standort: 3800 Interlaken, Bahnhofstrasse 7, Aarmühlestrasse 2A und 2B, Parzellen Nrn. 1379 und 1557.
Nutzungszone: Mischzone MA 3.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au, Ortsbildgestaltungsbereich, teilweise in der Baugruppe D.
Schutzobjekt: keines.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 28. September 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, die sich nur gegen die vorgesehenen Änderungen richten können, sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Änderungen bzw. Inkraftsetzungen von Reglementen und Verordnungen
Gestützt auf Artikel 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die zuständigen Organe der Einwohnergemeinde Wilderswil die folgende Änderungen bzw. Inkraftsetzungen von Reglementen und Verordnungen beschlossen haben:
Die Reglemente und Verordnungen können bei der Gemeindeverwaltung eingesehen oder kostenlos bezogen werden. Auf www.wilderswil.ch/informationen/reglemente können die Gemeindereglemente und -verordnungen ebenfalls als PDF-Datei heruntergeladen werden.
Wilderswil, 24. August 2025
Gemeinderat Wilderswil
Publikation öffentliche Mitwirkungsauflage
Teilrevision Baureglement – Zweitwohnungsregelung
Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Schwanden bei Brienz bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die obgenannte Teilrevision Baureglement zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Die Unterlagen zur Teilrevision Baureglement liegen 30 Tage, vom 1. bis und mit 30. September 2026, in der Gemeindeverwaltung Schwanden bei Brienz öffentlich auf. Sie kann während der Schalteröffnungszeiten oder unter www.schwandenbrienz.ch/news/planungszone/ eingesehen werden.
Während der Auflagefrist können alle schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind mit dem Vermerk «Teilrevision Baureglement – Zweitwohnungsregelung» an die Einwohnergemeinde Schwanden bei Brienz, Schwanderstrasse 82, 3855 Schwanden bei Brienz, zu richten.
Am Donnerstag, 10. September 2026, findet um 19.30 Uhr in der Mehrzweckhalle Lamm, 3855 Schwanden b. Brienz, eine öffentliche Informationsveranstaltung zur Mitwirkung statt.
Schwanden b. Brienz, 24. August 2026
Der Gemeinderat
Vermietung Parkplätze in der Einstellhalle
Die Gemeinde Leissigen vermietet vom 1. Oktober 2026 bis 31. März 2027 Parkplätze in der Einstellhalle im Dorfzentrum an ihre Einwohnerinnen und Einwohner. Die Gebühr pro Parkplatz beträgt für die Zeit von sechs Monaten Fr. 510.– (Fr. 85.– pro Monat) und ist im Voraus zu begleichen. Der Parkplatz ist ausschliesslich zum Abstellen von Personenwagen vorgesehen.
Interessenten melden sich bei der Gemeindeverwaltung Leissigen, Nythartweg 1, 3706 Leissigen, unter Telefon 033 847 88 11 oder per E-Mail an gemeinde@leissigen.ch.
Leissigen, 24. August 2026
Gemeinderat Leissigen
Gesuchsteller: Jacques Picard, Susenbergstrasse 199, 8044 Zürich.
Projektverfasserin: memo energie ag, Scheidgasse 30, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Ersatz der bestehenden Ölheizung durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Aussenaufstellung.
Standort: Brandstrasse 34, Gbbl. Nr. 1544, Koordinaten 2’634’689 / 1’171’963.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: keine.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Naturgefahren: keine.
Ausnahmen: keine.
Hinweis: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2026-12538). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 28. September 2026.
Es wird auf die aufgestellten Pflöcke und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Ringgenberg, 24. August 2026
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung
Die Schalter- und Telefondienste der Einwohnergemeinde Hofstetten bleiben am Freitag, 28. August 2026, am Nachmittag infolge einer Weiterbildung geschlossen.
Ab Montag, 31. August 2026, bedienen wir Sie gerne wieder zu den gewohnten Schalteröffnungszeiten.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Gemeindeverwaltung Hofstetten
Gesuchsteller: Dr. jur. Stadler Ralph und Marion, Altstadstrasse 9, 6045 Meggen.
Projektverfasser: Julian Schikorr, Naumatthalde 5a, 6045 Meggen.
Bauvorhaben: Sanierung schützenswertes Gebäude. Das Wohnhaus wird im Sinne des ursprünglichen Entwurfs von Richard Neutra (1963) schrittweise in seinen architektonischen Urzustand zurückgeführt, ohne Veränderung von Gebäudevolumen oder Nutzung.
Standort: Wengen, An der Ledi, Gebäude Nr. 1555e, Parzelle Nr. 4063, Koordinaten 2'636'407.88/ 1'162'644.99, Landwirtschaftszone, schützenswertes K-Objekt.
Schutzzone: keine.
Ausnahme: Art. 24 RPG, Bauen ausserhalb der Bauzone.
Auflagestellen:
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 28. August bis 28. September 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Bauherrschaft: Isabelle Bilteryst, Oelestrasse 1, 3800 Matten bei Interlaken.
Vertreterin und Projektverfasserin: A. Ruoff AG, Thomas Ruoff, Dorfstrasse 119, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Ersatz bestehende Holzheizung durch aussen aufgestellter Luft-Wasser Wärmepumpe und Einbau eines Schwedenofens im Erdgeschoss.
Standort: Oelestrasse 1, 3800 Matten, Parzelle Nr. 158, Koordinaten 2'632'729/1'170'211.
Nutzungszone: Wohnzone 2-geschossig W2.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahme: Unterschreiten des Strassenabstandes gemäss Art. 80 SG i.V.m. A149 GBR.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis 28. September 2026.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten und die Profile/Pflöcke verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sowie Lastenausgleichsansprüche sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
21. August 2026
Bauverwaltung Matten
Gesuchsteller: Thayanantharajan Rasaratnam, Rosenstrasse 10, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Imboden Architektur AG, Hans Ulrich Imboden, Seestrasse 17, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Neu: Umnutzung Laden in Wohnraum. Nachträgliches Baugesuch: Einbau Studio als Zweitwohnung. Vier Parkplätze auf der Parzelle Nr. 2234, Hubelweg.
Standort: Kirchgasse 1, Wilderswil, Parzellen Nrn. 949, 2234, Koordinaten 2’632’316 / 1’168’183; 2’632’258 / 1’167’969.
Zone: Kernzone.
Gewässerschutzzone: A.
Bauinventar: Baugruppe B.
Beantragte Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand, Art. 24 GBR.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?
Auflage- und Einsprachefrist bis 28. September 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Wilderswil
Änderung Überbauungsordnung Nr. 34A «Beschneiung Wengen–Kleine Scheidegg», Ersatz Sesselbahn Wixi–Fallboden
Genehmigung und Inkraftsetzung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die von der Gemeindeversammlung von Lauterbrunnen am 8. Dezember 2025 beschlossene Änderung der Überbauungsordnung Nr. 34A «Beschneiung Wengen–Kleine Scheidegg», Ersatz Sesselbahn Wixi–Fallboden, in Anwendung von Art. 61 Baugesetz mit Datum vom 20. Juli 2026 genehmigt.
Die Änderung der Überbauungsordnung ist am 20. August 2026 in Rechtskraft getreten.
Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung, beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung jedermann zur Einsichtnahme offen.
Lauterbrunnen, 24. August 2026
Der Gemeinderat
Zusätzliche Grüngut-Sammelstelle in Lauterbrunnen
Es wird eine zusätzliche Grüngut-Sammelstelle für Lauterbrunnen, beim Werkhof Lochweidli 133e (grüne Halle), bereitgestellt. Das Grüngut kann dort vom 27. August bis Ende Oktober 2026 entsorgt werden. Die Grüngut-Sammelstelle beim Friedhof kann weiterhin benutzt werden.
Vielen Dank für Ihre Kenntnisnahme und Ihre Mithilfe bei der korrekten Entsorgung.
Schülertransport für die Basisstufe
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Fahrdienst Basisstufe
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Wir beantworten Ihre Fragen gerne und freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Gemeindeverwaltung Habkern, Im Holz 373, 3804 Habkern, gemeinde@habkern.ch
Jungfrau-Marathon
Am Samstag, 5. September 2026, findet der 33. Jungfrau-Marathon statt.
Die Laufstrecke führt durch das Dorf Gsteigwiler, weshalb die alte Strasse (von der Kirche Gsteig bis Gsteigwiler) und die ganze Dorfstrasse von 8.30 bis 10.30 Uhr gesperrt ist.
Sämtliche Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die Zu- und Wegfahrt ins Dorf vor bzw. nach den oben aufgeführten Zeiten durchzuführen.
Das OK Jungfrau-Marathon, die Polizei sowie die Gemeinde Gsteigwiler bitten alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis und Rücksichtnahme gegenüber den Rennteilnehmern.
Einwohnergemeinde Gsteigwiler
Bauherrschaft: Blatter Samuel, Hertigässli 50, 3800 Matten bei Interlaken.
Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch, Erweiterung bestehender Belag vor Mistplatz.
Standort: Ischlegli, 3800 Matten, Parzelle Nr. 626, Koordinaten 2'632'907/1'169'638.
Nutzungszone: Bauernhofzone (Landwirtschaftszone LWZ).
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Hinweis: Naturgefahrengebiet mit geringer Gefährdung, Wasser.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis 28. September 2026.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sowie Lastenausgleichsansprüche sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
21. August 2026
Bauverwaltung Matten
Verkehrserschwerung
Kantonsstrasse Nr.1109 Unterseen–Beatenberg
Gemeinde: Unterseen.
410.20765 / Baulicher Kleinunterhalt 2026 SI Oberland Ost, Belagsarbeiten Obere Wendeplatte - Luegibrüggli
Teilstrecke: Obere Wendeplatte, Koordinaten 2'629'957 / 1'171'897.
Dauer: 7. September bis 2.Oktober 2026 (wetterbedingte Verschiebungen sind möglich).
Ausnahmen: keine.
Grund der Massnahme: Verschiedene Belagsarbeiten zwischen Obere Wendeplatte und Luegibrüggli .
Verkehrsführung: Umleitung durch Lichtsignal gesteuert.
Einschränkungen: Einspurige Verkehrsführung, Verkehrsregelung von Hand oder mit Lichtsignalanlage.
Rechtliche Hinweise
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.
lnterlaken, 11. August 2026
Tiefbauamt des Kantons Bern
Oberingenieurkreis 1
Verkehrserschwerung
Kantonsstrasse Nr. 1114 / Leissigen–Aeschi–Mülenen
Gemeinde: Leissigen.
BLS Kreuzungsstelle Leissigen
Teilstrecke: Hauptstrasse 64 bis 61 (Koordinaten 2'625'294 / 1'167'161 bis 2'625'214 / 1'167'196).
Dauer: vom 7. September bis 18. Dezember 2026.
Ausnahmen: keine.
Grund der Massnahme: Ausbau der BLS-Kreuzungsstelle Leissigen.
Verkehrsführung: Einspurige Verkehrsführung mit Lichtsignalanlage.
Einschränkungen: Zufussgehende und Radfahrende können die Baustelle unter erschwerten Verhältnissen passieren.
Rechtliche Hinweise
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.
Mülenen, 17. August 2026
Tiefbauamt des Kantons Bern
Oberingenieurkreis I
Änderung Regionaler Teilrichtplan Abbau, Deponie, Transport
Öffentliche Mitwirkung
Die Regionalkonferenz Oberland-Ost bringt gestützt auf Art. 58 des kantonalen Baugesetzes vom 9.06.1985 (Stand 1.04.2023) folgende Änderungen im Regionalen Teilrichtplan Abbau, Deponie, Transport (ADT) zur öffentlichen Auflage:
Die Unterlagen liegen vom 28. August bis 27. September 2026 jeweils während den üblichen Öffnungszeiten auf:
Die Unterlagen können auch im Internet unter www.oberland-ost.ch (Aktuell) eingesehen werden.
Eingaben zu den Richtplanänderungen sind schriftlich und begründet bis spätestens 27. September 2026 (Stempel A-Post oder Sendedatum E-Mail) an die folgende Adresse zu richten: Regionalkonferenz Oberland-Ost, Vermerk «Änderung TRPADT 506», Jungfraustrasse 38, 3800 Interlaken, oder per E-Mail an: region@oberland-ost.ch mit Vermerk «Änderung TRPADT 506».
Interlaken, 19. August 2026
Regionalkonferenz Oberland-Ost
Jungfraustrasse 38, 3800 Interlaken
Einstellung mangels Aktiven
Schuldner: Rama Flaktrim, geb. 2. August 1998, von Matten b. Interlaken, EF: Rama Global Trade (gelöscht am 14. April 2026), Hauptstrasse 1b, 3800 Matten b. Interlaken.
Datum der Konkurseröffnung: 3. August 2026.
Datum der Konkurseinstellung: 17. August 2026.
Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger bis zum 8. September 2026 die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten einen Vorschuss von Fr. 5200.– leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 19. August 2026.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Gesuchsteller: Ivan und Martina Wyss, Sydachweg 11, 3812 Wilderswil.
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch eine aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Sydachweg 11, Wilderswil, Parzelle Nr. 1676, Koordinaten 2’480’000 / 1’070’000.
Zone: Mischzone A.
Gewässerschutzzone: A.
Bauinventar: nicht inventarisiert.
Beantragte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?
Auflage- und Einsprachefrist bis 28. September 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Wilderswil
Neufassung der Richtpositionsumschreibungen zum Personalreglement / Genehmigung und Inkrafttreten
(Bekanntmachung gemäss Art. 45 ff. kant. Gemeindeverordnung)
Genehmigung
Der Einwohnergemeinderat Unterseen hat am 17. August 2026 die Neufassung der Richtpositionsumschreibungen zum Personalreglement vom 21. Juli 2003 beschlossen und genehmigt.
Inkrafttretung
Diese Neufassung tritt auf den 1. Januar 2027 in Kraft.
Rechtsmittel
Gegen die oben genannte Genehmigung der Neufassung der Richtpositionsumschreibungen zum Personalreglement sowie deren Inkrafttreten kann innert 30 Tagen seit Eröffnung beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Reglementsbezug
Der neue Erlass kann auf der gemeindeeigenen Homepage www.unterseen.ch heruntergeladen oder während den Büroöffnungszeiten bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden.
Unterseen, 17. August 2026
Der Einwohnergemeinderat
Änderungen im Personalreglement / Genehmigung und Inkrafttretung
(Bekanntmachung gemäss Art. 45 ff. kant. Gemeindeverordnung)
Genehmigung
Der Einwohnergemeinderat Unterseen hat am 17. August 2026 die Änderungen von Art. 2, 6, 13, 14, 19, 20, 21, 22 und 31 sowie die Aufhebung von Anhang I des Personalreglements der Einwohnergemeinde Unterseen vom 2. Juni 1998 beschlossen und genehmigt.
Rechtsmittel
Gemäss Art. 37 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) können fünf Prozent der Stimmberechtigten innert 60 Tagen seit Veröffentlichung durch Unterzeichnung des diesbezüglichen Begehrens verlangen, dass die entsprechenden Änderungen der Gemeindeversammlung zum Beschluss unterbreitet werden.
Inkrafttretung
Wird das Referendum gegen die vorliegenden Reglementsänderungen nicht ergriffen, setzt der Gemeinderat diese auf 1. Januar 2027 in Kraft.
Reglementsbezug
Der neue Erlass kann auf der gemeindeeigenen Homepage www.unterseen.ch heruntergeladen oder während den Büroöffnungszeiten bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden.
Unterseen, 17. August 2026
Der Einwohnergemeinderat
Neufassung der Verordnung über das Zeitmanagement / Genehmigung und Inkrafttreten
(Bekanntmachung gemäss Art. 45 ff. kant. Gemeindeverordnung)
Genehmigung
Der Einwohnergemeinderat Unterseen hat am 17. August 2026 die Neufassung der Verordnung über das Zeitmanagement beschlossen und genehmigt.
Inkrafttretung
Diese Neufassung tritt auf den 1. Januar 2027 in Kraft.
Rechtsmittel
Gegen die oben genannte Genehmigung der Neufassung der Verordnung über das Zeitmanagement sowie deren Inkrafttreten kann innert 30 Tagen seit Eröffnung beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Reglementsbezug
Der neue Erlass kann auf der gemeindeeigenen Homepage www.unterseen.ch heruntergeladen oder während den Büroöffnungszeiten bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden.
Unterseen, 17. August 2026
Der Einwohnergemeinderat
Ehrungen 2024, 2025 und 2026
Wiederum werden besondere Erfolge von Einzelpersonen und Vereinen (Delegation) durch die Gemeindebehörden von Leissigen geehrt.
Folgende Bedingungen müssen für die Jahre 2024 (ab Oktober), 2025 und/oder 2026 dabei erfüllt sein:
Die zu Ehrenden müssen in der Gemeinde Leissigen Wohnsitz haben.
Der Entscheid für die Zulassung fällt der Gemeinderat. Die Richtlinien für Ehrungen in der Gemeinde Leissigen finden Sie auf unserer Website www.leissigen.ch bei den Reglementen und Verordnungen im Bereich Verwaltung.
Die Vereine, Gesellschaften und Bürger werden gebeten, alle in Frage kommenden Personen, Gruppen und Mannschaften mit nachstehendem Talon bis spätestens Mittwoch, 30. September 2026, bei der Gemeindeverwaltung, Nythartweg 1, 3706 Leissigen, zu melden.
Gemeinderat Leissigen
Anmeldetalon
Vorschlag für Ehrung 2024 (ab Oktober), 2025 und/oder 2026
Name:
Vorname:
Verein:
Kontaktadresse:
Erzielte Leistung:
(Anlass, Ort, Datum, Rangierung)
Datum, Unterschrift:
Ranglisten, Bestätigungen und Zeitungsausschnitte sind beizulegen.
Gesuchsteller: Ulrich Stäger, Unterdorf 984b, 3825 Mürren.
Projektverfasserin: dasgeid! GmbH, Niedrimatten 773, 3826 Gimmelwald.
Bauvorhaben: Nordseitiger Anbau Treppenhaus und Verbindungsbau zu bestehender Garage, Sanierung bestehende Fassade, Ersatz Oel-/Holzheizung durch innen aufgestellte Luft-Wärmepumpe in der Garage. Balkongeländer ersetzen durch ein Solargeländer.
Standort: Mürren, Unterdorf, Gebäude Nr. 984b, Parzelle Nr. 585, Koordinaten 2'634'835 / 1'156'438, Wohn- und Gewerbezone.
Schutzzone: keine.
Ausnahme: keine.
Auflagestellen:
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 28. August bis 28. September 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
33. Jungfrau-Marathon 2026
Am Samstag, 5. September 2026, findet der 33. Jungfrau-Marathon statt. Die Laufstrecke führt durch die Dörfer Lauterbrunnen und Wengen, weshalb in der Zeit von ca. 9.00 bis 12.30 Uhr mit Verkehrsbehinderungen und längeren Wartezeiten zu rechnen ist.
Folgende Strassenabschnitte werden gesperrt:
Sämtliche Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die Zu- und Wegfahrt ins Dorf Lauterbrunnen oder in das hintere Lauterbrunnental vor- bzw. nach den oben aufgeführten Sperrzeiten zu verlegen.
Den Weisungen der Streckenposten und der Polizei ist Folge zu leisten.
Das OK Jungfrau-Marathon bittet alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis und Rücksichtnahme gegenüber den Rennteilnehmern.
Einwohnergemeinde Lauterbrunnen
OK Jungfrau-Marathon
Schliessung / Saisonende Freibad Hellbach
Das Freibad Hellbach bleibt ab Montag, 31. August 2026, geschlossen.
Am Samstag und Sonntag Ausverkauf von Restposten.
Wir freuen uns, Sie bis zum Saisonende noch einmal begrüssen zu dürfen!
Vielen Dank an alle Bade- und Restaurantgäste und auf Wiedersehen im Mai 2027.
Das Badi-Team
Bauherrschaft: Peter Uhlmann, Lehriweg 8, 3855 Brienz.
Projektverfasserin: Flück Haustechnik AG, Hauptstrasse 236, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe.
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand zu einer Gemeindestrasse (Art. 80 SG).
Standort: Gemeinde Brienz, Lehriweg 8, Parzelle Nr. 2656.
Zone: Wohnzone 2 (W2).
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 28. September 2026.
Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Käseteilet im Justistal – Allgemeines Fahrverbot
Die Alpgenossenschaften des Justistals haben den bekannten Käseteilet auf Freitag, 18. September 2026,
festgelegt.
Der Käseteilet ist ein Anlass für Frühaufsteher. Es empfiehlt sich, früh anzureisen, damit Sie rechtzeitig im Justistal ankommen. Am Morgen werden die Käselaibe aufgestapelt und an die verschiedenen Besitzer verteilt. Aufgrund der aktuellen Trockenheit mussten einige Alpenbewirtschafter mit ihren Tieren bereits vorzeitig ins Tal zurückkehren. Daher finden in diesem Jahr am Nachmittag möglicherweise weniger oder gar keine Alpabzüge statt.
Die Besucher werden gebeten, zu Fuss ins Justistal zu gehen – auf der Grönstrasse gilt an diesem Tag Fahrverbot. Ab Beatenberg Station bis Grönhütte gibt es ab 8.00 Uhr einen Shuttleservice mit begrenzter Kapazität. Die letzte Rückfahrt erfolgt um 14.15 Uhr.
Es gilt ein allgemeines Fahrverbot von 6.30 bis 19.00 Uhr (ausgenommen Bewirtschafter). In beiden Fahrtrichtungen ab Sigriswil, Wiler, Baracke (Ticketautomat) und ab Beatenberg, Waldbrand (Ticketautomat) bis Justistal, Spycher (Ort des Käseteilets). Ebenso ist die Strecke Merligen–Grön in beiden Richtungen mit einem Fahrverbot belegt. Das Fahrverbot wird kontrolliert und konsequent durchgesetzt.
Gemeindeschreiberei Beatenberg
Gesuchsteller: Hanspeter Ammann, Dellacherstrasse 35, 3803 Beatenberg.
Bauvorhaben: Asbesthaltige schwarze Eterniteindeckung durch Tonziegel anthrazit ersetzen.
Standort: Dellacherstrasse 35, Beatenberg, Parzelle Nr. 1640, Koordinaten 2’625’127 / 1’171’357; Landwirtschaftszone LWZ.
Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 ff. RPG).
Hinweis: Streusiedlungsgebiet.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20490, eBau Nr. 2026-10418). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 28. September 2026.
Es wird auf die Baugesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Beatenberg, 20. August 2026
Bauverwaltung Beatenberg
Richterliches Verbot
Der Eigentümer der Grundstücke Lauterbrunnen-Gbbl. Nrn. 376 und 377 lässt hiermit die gesamten Grundstücke gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen. Verboten ist insbesondere das unbefugte Betreten, Benützen der Einrichtungen sowie Parkieren und Abstellen von Fahrzeugen aller Art. Das Verbot ist unbefristet. Bestehende Rechte Dritter sind von diesem Verbot nicht betroffen. Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden gemäss Art. 258 Abs. 1 ZPO auf Antrag mit einer Busse bis Fr. 2000.– bestraft.
Art. 260 Abs. 1 ZPO
Wer das Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen seit dessen Bekanntmachung und Anbringung auf dem Grundstück beim Gericht Einsprache zu erheben. Die Einsprache bedarf keiner Begründung.
Stechelberg, 21. Juli 2026
Richterlich bewilligt:
Thun, 18. August 2026
Für den Eigentümer:
sig. von Allmen Remo
Regionalgericht Oberland
Zivilabteilung
Die Gerichtspräsidentin:
sig. Tettamanti
Gesuchstellerin: Mountain Security GmbH, Gasse 59, 3814 Gsteigwiler.
Bauvorhaben: Erstnutzung Halle Nr. 13 für die Nutzung als Betriebsstandort eines Sicherheitsunternehmens mit Büro- und Lagernutzung.
Standort: Industriestrasse 19, Wilderswil, Parzelle Nr. 2218, Koordinaten 2’633’639 / 1’168’857.
Zone: UeO SF-Halle 1.
Gewässerschutzzone: A.
Bauinventar: nicht inventarisiert.
Beantragte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?
Auflage- und Einsprachefrist bis 21. September 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Wilderswil
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung
Am Donnerstag, 3. September 2026, bleiben die Schalter der Gemeindeverwaltung Brienz wegen einer Weiterbildung geschlossen. Gerne bedienen wir Sie wieder ab Freitag, 4. September 2026, zu den gewohnten Öffnungszeiten.
Der Gemeinderat
Gesuchstellerin und Projektverfasserin: Padel Experiences AG, Alexander Halenke, Seestrasse 116, 8802 Kilchberg ZH.
Bauvorhaben: Umbau einer der bestehenden Tennisplätze in zwei Padelplätze. Der Sandbelag wird durch einen festen Unterbau für den Padel-Kunstrasen ersetzt. Betonfundament zur Verankerung der Umrandung.
Standort: Mürren, Lungeli, Gebäude Nr. 1063, Parzelle Nr. 2407, Koordinaten 2'635'022 / 1'156'574, ZPP Nr. 44, schützenswertes K-Objekt, Terrasse mit Schneetoren.
Schutzzone: Baugruppe «E, Mürren».
Ausnahme: keine.
Auflagestellen:
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 28. August bis 28. September 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Bauherrschaft: Bergschaft Aellgäu-Scherpfenberg, Seestrasse 80, 3800 Unterseen.
Projektverfasserin: Ingenieurbüro Sterchi GmbH, Bohnerenstrasse 14, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Umbau, Anbau und Erweiterung Käserei und Schweinestall Alphütte Nollen.
Standort: Nollen, Vorder Nollen, Parzelle Nr. 305, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’637’842 / 1’181’620.
Schutzgebiete/Objekte: Gewässerschutzbereich üB, Moorlandschaft Nr. 13 Habkern/Sörenberg; Flachmoor von nationaler Bedeutung (Objekt Nr. 3474), Sonderwaldreservat Grünenbergpass Nr. 160 BE 2922, Umsetzungsperimeter Wildwechselkorridore von nationaler Bedeutung.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 21. September 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Habkern, Im Holz 373, 3804 Habkern.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Hinweis nach LwG: Gestützt auf Artikel 97 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (LwG) sind die aufgrund der Gesetzgebung über den Natur- und Heimatschutz, den Umweltschutz und die Wanderwege legitimierten Organisationen zur Einsprache berechtigt.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung
Die Gemeindeverwaltung Schwanden bei Brienz bleibt aufgrund einer externen Sitzung am Dienstag, 1. September 2026, vormittags geschlossen.
Am Nachmittag bedienen wir Sie gerne wieder zu den gewohnten Schalteröffnungszeiten.
Gemeindeverwaltung Schwanden
Bauherrschaft: Andreas Schild, Brünigstrasse 20, 3856 Brienzwiler.
Bauvorhaben: Heizungsersatz; Neubau Luft-Wasser-Wärmepumpe aussen aufgestellt, Neubau Gartenhaus mit Technikraum.
Standort: Brünigstrasse 20, 3856 Brienzwiler, Parzelle Nr. 330, Wohn- und Gewerbezone, 2-geschossig, Koordinaten O 2'650’607.0 / N 1'177’902.0.
Schutzzonen/Objekt: Gewässerschutzbereich Au, ISOS-Baugruppe Dorferweiterung – Erhaltungsziel B.
Ausnahmen: Beibehaltung wohnungsspezifischer Elektroboiler.
Auflage- und Einsprachefrist bis 21. September 2026.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Brienzwiler, Dorfstrasse 19, 3856 Brienzwiler.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend. Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Gemeindeverwaltung Brienzwiler
Gesuchsteller: Peter Balmer, Kreuzimaadweg 9, 3812 Wilderswil.
Projektverfasserin: Chris Mischke Architecture & Interior Design GmbH, Christoph Mischke, Rugenstrasse 3, 3812 Wilderswil.
Bauvorhaben: Aufstellen einer Wärmepumpe im Aussenbereich (südseitig).
Standort: Kreuzimaadweg 9, Wilderswil, Parzelle Nr. 2005, Koordinaten 2’632’785 / 1’168’547.
Zone: Mischzone B.
Gewässerschutzzone: A.
Bauinventar: nicht inventarisiert.
Beantragte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?
Auflage- und Einsprachefrist bis 21. September 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Wilderswil
Strassensperrung Sulzweg
Ab 21. August bis 18. September 2026
Infolge Strassensanierung muss der Sulzweg ab Sulzweg 25a bis Sulzweg 30 für jeglichen Durchgangsverkehr gesperrt werden. Die Zufahrt bis zur Baustelle ist gestattet.
Der Durchgang für Fussgänger ist gewährleistet.
Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.
Wir bauen für Sie und bitten die Anstösser/-innen und Verkehrsteilnehmer/-innen um Verständnis.
Zumbrunn Bau AG, Bauverwaltung Grindelwald
Einladung zur 21. Bergschaftsreise
Der Vorstand organisiert wieder eine Bergschaftsreise:
Klewenalp – Altdorf – Schifffahrt Urnersee – Rütli
Donnerstag, 10. September 2026
Alle Bergteiler der Bergschaft Grindel sind herzlich eingeladen, in Begleitung an dieser kostenlosen Reise teilzunehmen!
Ehemalige Bergteiler sind selbstverständlich auch eingeladen.
Info und Anmeldungen bis Anfang September an: Hotel Kirchbühl, Telefon 033 854 40 80, christian.brawand@kirchbuehl.ch
Bauherrschaft: Armin Gander, Schwanderstrasse 64, 3855 Schwanden bei Brienz.
Projektverfasserin: Fuchs GU GmbH, Martin Fuchs, Dorfstrasse 41, 3858 Hofstetten.
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Luft-Wärmepumpe.
Standort: Schwanderstrasse 64, Parzelle Nr. 453, Bestandeszone Unterschwanden, Koordinaten 2'646'996 / 1'178'669.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au.
Auflage- und Einsprachefrist bis 19. September 2026.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Schwanden, Schwanderstrasse 82, 3855 Schwanden b. Brienz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind jedoch die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Bauverwaltung Schwanden
Markt Interlaken – Sperrung Höheweg
Der Warenmarkt findet im Jahr 2026 wiederum vier Mal auf dem Höheweg statt. Am Sonntag, 30. August 2026, muss deshalb der Höheweg von 8.00 bis 20.00 Uhr von der Einmündung Strandbadstrasse bis zur Einmündung Harderstrasse für jeglichen Verkehr (auch Velos) gesperrt werden.
Umleitungen sowie Zufahrten zu den betroffenen Hotels werden signalisiert. Der öffentliche Verkehr wird ebenfalls umgeleitet, die Haltestellen entlang des Höhewegs werden an diesem Tag nicht bedient.
Gesuchsteller: Stefan und Anette Hitz, Riedbodenstrasse 37, 3803 Beatenberg; Simon und Alexandra Buser, Riedbodenstrasse 37, 3803 Beatenberg; Karl Birkenstock, Sebichlweg 95, 6370 Kitzbühel, Österreich.
Projektverfasserin: Zurbuchen Plattenbeläge und Ofenbau AG, Mühleholzstrasse 33, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Einbau von drei neuen Abgasanlagen und Cheminéeöfen in den Wohnungen EG, OG, DG.
Standort: Riedbodenstrasse 37, Beatenberg, Parzelle Nr. 1704, Koordinaten 2’626’591 / 1’171’390; Wohnzone 2-geschossig.
Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich Au.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20490, eBau Nr. 2026-6315). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 21. September 2026.
Es wird auf die Baugesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Beatenberg, 14. August 2026
Bauverwaltung Beatenberg
Bauherrschaft: Claudia und Joshua Balmer, Nelkenweg 4, 3800 Matten bei Interlaken.
Projektverfasserin: von Allmen AG Holzbau, Andreas von Allmen, Blasenweg 12, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Sanierung, Teilabbruch und Aufstockung Wohnhaus mit angebautem Carport, Ersatz der Ölfeuerung durch innen aufgestellte Luft-Wasser- Wärmepumpe.
Standort: Nelkenweg 4, 3800 Matten, Parzelle Nr. 975, Koordinaten 2'632'791/1'169'334.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahme: Unterschreiten des Strassenabstandes gemäss Art. 80 SG i.V.m. A149 GBR.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis 21. September 2026.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten und die Profile/Pflöcke verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sowie Lastenausgleichsansprüche sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
14. August 2026
Bauverwaltung Matten
Gesuchstellerin: STWEG Chalet Christine, vertreten durch Schenk Grindelwald AG, Guggengasse 5, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Schenk Grindelwald AG, Guggengasse 5, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Ersatz Elektroheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Vor dem Holzweg 8, Parzelle Nr. 4754, Koordinaten 2’644’580 / 1’163’405.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/292802
Auflage- und Einsprachefrist bis 21. September 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 14. August 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Gesuchsteller: Muriel und Daniel Baumgartner, Route de Champfleuri 2, 1844 Villeneuve.
Projektverfasserin: Sella Design AG, Dorfstrasse 73, 3073 Muri bei Bern.
Bauvorhaben: Die bestehende Ölheizung in Haus Nr. 450 und 451 wird durch eine aussen aufgestellte Wärmepumpe ersetzt. Energetische Sanierung des Daches sowie Fensterersatz.
Standort: Lauterbrunnen, Gässli, Gebäude Nr. 450 und 451, Parzelle Nr. 127, Koordinaten 2'635'824 / 1'160'622, Wohnzone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahme: keine.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 21. August bis 21. September 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Sanierung Kanalisationsleitungen Ringgenberg-Goldswil–Goldswil West
Information zu den Kanalsanierungsarbeiten
Im Rahmen des generellen Entwässerungsplans (GEP) wurden die Abwasserleitungen der Einwohnergemeinde Ringgenberg-Goldswil auf ihren Zustand geprüft. Die Untersuchungen haben gezeigt, dass in verschiedenen Leitungsabschnitten Sanierungsbedarf besteht.
In einer ersten Etappe werden deshalb die schadhaften Abwasserleitungen im Gebiet Goldswil West instand gesetzt.
Ab Montag, 31. August 2026, beginnen die Vorarbeiten. Die Firma KFS Kanal-Service AG aus Oensingen wird die beschädigten Abwasserleitungen mittels Kanalrobotern für die Innensanierung vorbereiten. Während diesen Vorarbeiten kann es vereinzelt zu kurzfristigen Behinderungen kommen. Sollten Zufahrten zu Gebäuden betroffen sein, werden die Anwohnerinnen und Anwohner durch die Mitarbeitenden der KFS Kanal-Service AG rechtzeitig informiert. Der Zugang zu den Wohnhäusern bleibt für Fussgängerinnen und Fussgänger jederzeit gewährleistet.
Die Sanierungen der Abwasserleitungen mittels Inlinerverfahren ist für den Herbst 2026 sowie Frühling 2027 vorgesehen. Über allfällige Einschränkungen oder Behinderungen während den Inlinerarbeiten werden die direkt betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner zu gegebener Zeit separat informiert.
Besten Dank für die Kenntnisnahme.
Einwohnergemeinde Ringgenberg
Wir suchen per 1. November 2026 oder nach Vereinbarung eine/n
Verwaltungsangestellte/n Finanzverwaltung
(Beschäftigungsgrad 40%)
Ihr Aufgabenbereich
Mithilfe in den Bereichen
Wir bieten Ihnen
Wir erwarten von Ihnen
Fühlen Sie sich durch dieses Stelleninserat angesprochen, dann senden Sie Ihre kompletten Bewerbungsunterlagen bis am 3. September 2026 in elektronischer Form an u.schweizer@beatenberg.ch oder schriftlich an folgende Adresse: Finanzverwaltung Beatenberg, «Stellenbewerbungen», Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.
Für weitere Auskünfte können Sie gerne Urs Schweizer, Finanzverwalter, (Telefon 033 841 81 24, Mail: u.schweizer@beatenberg.ch) oder Sonja Fuss, Geschäftsleiterin, (Telefon 033 841 81 23, Mail: s.fuss@beatenberg.ch) kontaktieren.
Gesuchstellerin: STWEG Chalet Gnom, vertreten durch Aeschlimann Reto, Jungfraustrasse 95, 3800 Interlaken.
Projektverfasser: Fischer Marcel Heizung, Sanitär, Solarsysteme und Planung, Grindelwaldstrasse 62, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Ersatz Elektrospeicherheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Vor dem Holzweg 4, Parzelle Nr. 4755, Koordinaten 2’644’603 / 1’163’375.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/291405
Auflage- und Einsprachefrist bis 21. September 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 12. August 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Gesuchstellerin: Howell Home AG, Postgasse 9, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: KB Konzeptbau GmbH, Bahnhofstrasse 10, 3853 Niederried.
Bauvorhaben: Fassadenanstrich erneuern, dito Bestand ausgenommen Gebäude 30c, Erhöhung Balkongeländer nach gültiger Norm, Einkleiden der Ortläden und Seiten der Dachschlepper mit Kupfer anstelle von Holz, ausgenommen Gebäude 30c.
Standort: Schönbühl 29c / 29d / 30 / 30a / 30b / 30c, Parzelle Nr. 922, Uferschutzplan, ZPP 1 «Bernahof» / UeO Nr. 3 «Bernahof», Koordinaten 2’640’142 / 1’173’477.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: ISOS Gemeinde Iseltwald, Baugruppe A (Iseltwald, Dorf), Ortsbildschutzgebiet.
Gewässerschutzbereich: Au.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachefrist bis 21. September 2026.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Iseltwald, Marderbach 15f, 3807 Iseltwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Gemeindeverwaltung Iseltwald einzureichen ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der angesetzten Frist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Iseltwald
Gesuchsteller und Projektverfasser: Beat Michel, Lischmaadweg 11, 3806 Bönigen.
Bauvorhaben: Sanierung Gebäudehülle, Aufstockung mit Giebeleinbau, Aufdach PV-Anlage mit Split Wärmepumpe.
Standort: Zügliweg 4, Parzelle Nr. 1160, Koordinaten 2'635'500 / 1'170'870.
Zone: W2.
Schutzzone: Gewässeerschutzbereich Au.
Auflage und Einsprachestelle: Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 28. September 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgliech, sind schriftlich und begründet im Doppel innert der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).
Eletrionische Auflage: Die elektronische Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portalebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Bauverwaltung Bönigen
Sperrung Marktgasse Interlaken bis Stadthausplatz Unterseen
Infolge eines Strassenfests wird die Marktgasse am Samstag, 29. August 2026, von 7.00 bis 24.00 Uhr ab Marktplatz (Marktgasse 2, Interlaken) über die Spielmatte und Kreuzgasse bis Stadthausplatz in Unterseen gesperrt. Umleitungen werden entsprechend signalisiert.
Unterseen, im August 2026
Polizeiinspektorat Unterseen
Sprechstunde des Gemeinderats
Haben Sie ein Anliegen, das Sie persönlich mit dem Ressortvorsteher Finanzen besprechen möchten?
Gerne steht Ihnen Gemeinderat Erich Häsler am Montag, 7. September 2026, von 16.00 bis 18.00 Uhr im Gemeindehaus Interlaken für einen Austausch zu Anliegen, Fragen und Vorschlägen im Bereich Finanzen zur Verfügung.
Bitte melden Sie sich vorgängig bei der Gemeindeschreiberei, Telefon 033 826 51 41, für die Sprechstunde an. Die weiteren Sprechstundentermine des Gemeinderats finden Sie unter www.interlaken-gemeinde.ch.
Einwohnergemeinde Interlaken
Gräberräumung 2026
Die Grabfelder der im Jahr 2001 Verstorbenen werden ab November 2026 geräumt. Die Kosten gehen zulasten des Friedhofs.
Auskunft erteilt die Friedhofgärtnerin Daniela von Bergen, Telefon 033 823 28 48.
Die Friedhofkommission
Öffentliche Ausschreibung für den Marronistandplatz auf dem Postplatz
Anlässlich ihrer Sitzung 4. November 2024 hat die Sicherheitskommission von Interlaken entschieden, den Marronistandplatz auf dem Postplatz jährlich öffentlich auszuschreiben. Die Platzkosten betragen pro Saison Fr. 1000.–.
Interessierte Standplatzbetreiber für die Saison 2026/2027 senden ihre Bewerbung an die Gemeindeverwaltung Interlaken, Bereich Polizeiinspektorat, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken, oder per Mail an sicherheit@interlaken.ch.
Bewerbungsfrist bis 7. September 2026.
Verkehrserschwerung
Markt in Interlaken – Sperrung Höheweg
Der Warenmarkt findet im Jahr 2026 wiederum vier Mal auf dem Höheweg statt. Am Sonntag, 30. August 2026, muss deshalb der Höheweg von 8.00 bis 20.00 Uhr von der Einmündung Strandbadstrasse bis zur Einmündung Harderstrasse für jeglichen Verkehr (auch Velos) gesperrt werden.
Umleitungen sowie Zufahrten zu den betroffenen Hotels werden signalisiert. Der öffentliche Verkehr wird ebenfalls umgeleitet, die Haltestellen entlang des Höhewegs werden an diesem Tag nicht bedient.
Öffentliche Planauflage Kantonsstrassen
Die kantonale Bau- und Verkehrsdirektion, vertreten durch den zuständigen Oberingenieurkreis, legt gestützt auf Artikel 29 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG) den Strassenplan für das unten stehende Vorhaben auf. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innert der Auflagedauer schriftlich und begründet bei der Auflagestelle einzureichen.
Kantonsstrasse Nr.: 221, Interlaken–Grindelwald.
Gemeinde: Matten b. Interlaken.
Vorhaben: 410.20120 / Sanierung Ortsdurchfahrt Matten.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Einleitung Mischabwasser (Bestand).
Ab Auflage des Projekts darf auf den betroffenen Grundstücken sowie dem Bauverbotsstreifen ohne Zustimmung des Tiefbauamts, nichts mehr vorgenommen werden (rechtlich und tatsächlich), das die Ausführung des Projekts behindern könnte (Art. 37 SG, Sperrwirkung).
Einspracheberechtigt sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer oder andere Personen, die ein schutzwürdiges Interesse haben. Das gleiche Recht kommt den nach der Bundes- oder nach der Baugesetzgebung befugten Organisationen und Behörden zu.
Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Matten. b. Interlaken.
Die Unterlagen können auch elektronisch eingesehen werden unter www.be.ch/ortsdurchfahrt-matten
Auflagedauer: 17. August bis 16. September 2026.
Aussteckung: Das Vorhaben ist im Gelände wie folgt ausgesteckt:
Gwatt, 3. August 2026
Tiefbauamt des Kantons Bern
Oberingenieurkreis I
Gesuchstellerin: Mountain Security GmbH, Gasse 59, 3814 Gsteigwiler.
Bauvorhaben: Erstnutzung Halle Nr. 13 für die Nutzung als Betriebsstandort eines Sicherheitsunternehmens mit Büro- und Lagernutzung.
Standort: Industriestrasse 19, Wilderswil, Parzelle Nr. 2218, Koordinaten 2’633’639 / 1’168’857.
Zone: UeO SF-Halle 1.
Gewässerschutzzone: A.
Bauinventar: nicht inventarisiert.
Beantragte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?
Auflage- und Einsprachefrist bis 21. September 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Wilderswil
Informationsveranstaltung der Einwohnergemeinde Unterseen
Initiative «Wohnraum schützen – Airbnb regulieren!»
Mittwoch, 26. August 2026, 19.00 Uhr in der Aula des Oberstufenschulhauses, Steindlerstrasse 3, 3800 Unterseen
Die Stimmberechtigten der Gemeindeversammlung vom 2. Juni 2025 haben der Gemeindeinitiative «Wohnraum schützen – Airbnb regulieren!» in offener Abstimmung mit 216 Ja gegen 80 Nein und 25 Enthaltungen zugestimmt.
Die Initiative enthält keinen fertig formulierten Gesetzes- oder Beschlusstext, sondern in Form einer einfachen Anregung das Ziel bzw. das Anliegen. Der Gemeinderat ist daher gehalten, die angenommene Initiative reglementarisch umzusetzen.
An diesem Anlass werden die ausgearbeiteten Entwürfe vorgestellt und erläutert. Die Teilnehmenden erhalten Gelegenheit, sich umfassend zu informieren und Fragen zu den vorliegenden Vorschlägen zu stellen.
Der Gemeinderat lädt die Stimmberechtigten sowie weitere interessierte Personen zu diesem Anlass ein und freut sich auf eine rege Teilnahme und einen konstruktiven Austausch.
Unterseen, 22. Juli 2026
Der Einwohnergemeinderat
Gesuchstellerin: M. Zürcher Immobilien AG, Moos 969a, 3123 Belp.
Projektverfasserin: GriwaArchitektur AG, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Umnutzung von Büro in Wohnungen im 1. Obergeschoss, inklusive Sanierung. Fensterersatz im Erdgeschoss sowie im 1. Obergeschoss. Ersatz der bestehenden Ölheizung durch eine innen aufgestellte Wärmepume.
Standort: Lauterbrunnen, Stutzli, Gebäude Nr. 460, Parzelle Nr. 96, Koordinaten 2'635'923 / 1'160'751, Kernzone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahme: Art. 67 BauV, Unterschreiten Raumhöhe.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 14. August bis 14. September 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Gesuchsteller und Projektverfasser: Michel Hermann und Monika, Grundstrasse 52, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Ersatz Holzheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Grundstrasse 52, Parzelle Nr. 6080, Koordinaten 2’644’568 / 1’163’868.
Nutzungszone: Wohnzone W3.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: Kantonales Vogelreservat.
Gewässerschutzbereich: Au.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/292202.
Auflage- und Einsprachefrist bis 14. September 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 4. August 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Bauherrschaft: Bergschaft Aellgäu-Scherpfenberg, Seestrasse 80, 3800 Unterseen.
Projektverfasserin: Ingenieurbüro Sterchi GmbH, Bohnerenstrasse 14, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Umbau, Anbau und Erweiterung Käserei und Schweinestall Alphütte Nollen.
Standort: Nollen, Vorder Nollen, Parzelle Nr. 305, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’637’842 / 1’181’620.
Schutzgebiete/Objekte: Gewässerschutzbereich üB, Moorlandschaft Nr. 13 Habkern/Sörenberg; Flachmoor von nationaler Bedeutung (Objekt Nr. 3474), Sonderwaldreservat Grünenbergpass Nr. 160 BE 2922, Umsetzungsperimeter Wildwechselkorridore von nationaler Bedeutung.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 21. September 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Habkern, Im Holz 373, 3804 Habkern.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Hinweis nach LwG: Gestützt auf Artikel 97 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (LwG) sind die aufgrund der Gesetzgebung über den Natur- und Heimatschutz, den Umweltschutz und die Wanderwege legitimierten Organisationen zur Einsprache berechtigt.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung
Die Gemeindeverwaltung Schwanden bei Brienz bleibt aufgrund einer externen Sitzung am Dienstag, 1. September 2026, vormittags geschlossen.
Am Nachmittag bedienen wir Sie gerne wieder zu den gewohnten Schalteröffnungszeiten.
Gemeindeverwaltung Schwanden
Einladung zur Bergschaftsreise
Mittwoch, 16. September 2026
Wir machen einen Ausflug auf das Brienzer Rothorn. Alle Bergteiler mit Partner sind dazu eingeladen.
Abfahrt Grund, Talgüetli: 7.00 Uhr.
Anmeldungen bis Freitag, 11. September, 18.00 Uhr an Rubi Reisen, Telefon 033 821 13 53.
Der Vorstand
Bauherrschaft: Andreas Schild, Brünigstrasse 20, 3856 Brienzwiler.
Bauvorhaben: Heizungsersatz; Neubau Luft-Wasser-Wärmepumpe aussen aufgestellt, Neubau Gartenhaus mit Technikraum.
Standort: Brünigstrasse 20, 3856 Brienzwiler, Parzelle Nr. 330, Wohn- und Gewerbezone, 2-geschossig, Koordinaten O 2'650’607.0 / N 1'177’902.0.
Schutzzonen/Objekt: Gewässerschutzbereich Au, ISOS-Baugruppe Dorferweiterung – Erhaltungsziel B.
Ausnahmen: Beibehaltung wohnungsspezifischer Elektroboiler.
Auflage- und Einsprachefrist bis 21. September 2026.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Brienzwiler, Dorfstrasse 19, 3856 Brienzwiler.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend. Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Gemeindeverwaltung Brienzwiler
Gesuchsteller: Peter Balmer, Kreuzimaadweg 9, 3812 Wilderswil.
Projektverfasserin: Chris Mischke Architecture & Interior Design GmbH, Christoph Mischke, Rugenstrasse 3, 3812 Wilderswil.
Bauvorhaben: Aufstellen einer Wärmepumpe im Aussenbereich (südseitig).
Standort: Kreuzimaadweg 9, Wilderswil, Parzelle Nr. 2005, Koordinaten 2’632’785 / 1’168’547.
Zone: Mischzone B.
Gewässerschutzzone: A.
Bauinventar: nicht inventarisiert.
Beantragte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?
Auflage- und Einsprachefrist bis 21. September 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Wilderswil
Strassensperrung Sulzweg
Ab 21. August bis 18. September 2026
Infolge Strassensanierung muss der Sulzweg ab Sulzweg 25a bis Sulzweg 30 für jeglichen Durchgangsverkehr gesperrt werden. Die Zufahrt bis zur Baustelle ist gestattet.
Der Durchgang für Fussgänger ist gewährleistet.
Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.
Wir bauen für Sie und bitten die Anstösser/-innen und Verkehrsteilnehmer/-innen um Verständnis.
Zumbrunn Bau AG, Bauverwaltung Grindelwald
Aufruf zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser
Trotz der aktuellen Niederschläge hat die anhaltende Trockenheit zu einem spürbaren Rückgang der Quellerträge in der Gemeinde Wilderswil geführt, und es wird zurzeit Wasser von den Industriellen Betrieben Interlaken eingespiesen, wenn der Verbrauch zu hoch ist. Aus diesem Grund wurden vor einigen Wochen bereits alle Brunnen in Wilderswil abgestellt.
Eine nachhaltige Erholung der Quellerträge unserer Wasserversorgung ist erst nach 2–3 Wochen Regenwetter zu erwarten.
Vor diesem Hintergrund ist deshalb kurzfristig keine Entspannung der Situation zu erwarten. Der Gemeinderat und die Gemeindebetriebe appellieren deshalb an die Bevölkerung, Trinkwasser weiterhin bewusst und sparsam zu verwenden.
Unsere Bitte:
Diese Massnahmen und Empfehlungen gelten solange, bis sich die Quellerträge längerfristig erholt haben.
Der Gemeinderat und die Gemeindebetriebe danken der Bevölkerung für ihr Verständnis und ihre Unterstützung.
Gemeinderat und Gemeindebetriebe Wilderswil
Änderung Anhang Nutzungsreglement
In Anwendung von Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Burgerrat an seiner Sitzung vom 12. August 2026 die Änderung des Nutzungsreglementes (Änderungen Art. 2 und 3 des Anhangs) genehmigt hat. Die Änderung tritt vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden per 1. Januar 2027 in Kraft.
Das Nutzungsreglement liegt während 30 Tagen bei der Gemeindeverwaltung Ringgenberg öffentlich auf. Zudem kann dieses unter www.bgrigo.ch oder am Donnerstag, 3. September 2026, von 16.30 bis 18.00 Uhr bei der Burgerverwaltung eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Änderung des Anhangs des Nutzungsreglements der Burgergemeinde Ringgenberg Goldswil kann innert 30 Tagen seit Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden.
Der Burgerrat
Ausschreibung Zwischennutzung Des-Alpes-Wiese
Der Gemeinderat hat für die Legislatur 2025–2028 entschieden, eine Zwischennutzung auf dem Des-Alpes-Areal zu ermöglichen. Hiermit erfolgt die Ausschreibung für 2027.
Folgende Bedingungen gelten:
Die Gesuche sind online an bauverwaltung@interlaken.ch zu senden. Ein Gesuch besteht aus maximal fünf Seiten und enthält den Angebotsbeschrieb, Lageplan und ein Nutzungskonzept. Physisch eingereichte Gesuche werden nicht berücksichtigt.
Eingabefrist: 30. Oktober 2026
Das ausgewählte Projekt wird Mitte Dezember kommuniziert.
Gemeinderat Interlaken
Öffentliche Bekanntmachung
Genehmigung und Inkraftreten – «Aktualisierung Schutzzonenplan»
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die geringfügige «Aktualisierung Schutzzonenplan» nach Art. 122 Abs. 7 Bauverordnung vom 6. März 1985 in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 17. Juli 2026 genehmigt.
Die Änderung des Baureglements und des Schutzzonenplans tritt am 24. August 2026 in Kraft.
Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung, beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung jedermann zur Einsichtnahme offen.
Neue Daten Grünabfuhr
Die Daten für die Kehrichtabfuhr für das Grüngut mussten angepasst werden. Am
entfällt die Grünabfuhr. Die nächsten Abfuhrdaten sind:
Besten Dank für die Kenntnisnahme.
10. August 2026
Gemeinderat Därligen
Einladung zur 21. Bergschaftsreise
Der Vorstand organisiert wieder eine Bergschaftsreise:
Klewenalp – Altdorf – Schifffahrt Urnersee – Rütli
Donnerstag, 10. September 2026
Alle Bergteiler der Bergschaft Grindel sind herzlich eingeladen, in Begleitung an dieser kostenlosen Reise teilzunehmen!
Ehemalige Bergteiler sind selbstverständlich auch eingeladen.
Info und Anmeldungen bis Anfang September an: Hotel Kirchbühl, Telefon 033 854 40 80, christian.brawand@kirchbuehl.ch
Bauherrschaft: Armin Gander, Schwanderstrasse 64, 3855 Schwanden bei Brienz.
Projektverfasserin: Fuchs GU GmbH, Martin Fuchs, Dorfstrasse 41, 3858 Hofstetten.
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Luft-Wärmepumpe.
Standort: Schwanderstrasse 64, Parzelle Nr. 453, Bestandeszone Unterschwanden, Koordinaten 2'646'996 / 1'178'669.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au.
Auflage- und Einsprachefrist bis 19. September 2026.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Schwanden, Schwanderstrasse 82, 3855 Schwanden b. Brienz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind jedoch die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Bauverwaltung Schwanden
Markt Interlaken – Sperrung Höheweg
Der Warenmarkt findet im Jahr 2026 wiederum vier Mal auf dem Höheweg statt. Am Sonntag, 30. August 2026, muss deshalb der Höheweg von 8.00 bis 20.00 Uhr von der Einmündung Strandbadstrasse bis zur Einmündung Harderstrasse für jeglichen Verkehr (auch Velos) gesperrt werden.
Umleitungen sowie Zufahrten zu den betroffenen Hotels werden signalisiert. Der öffentliche Verkehr wird ebenfalls umgeleitet, die Haltestellen entlang des Höhewegs werden an diesem Tag nicht bedient.
Gesuchsteller: Stefan und Anette Hitz, Riedbodenstrasse 37, 3803 Beatenberg; Simon und Alexandra Buser, Riedbodenstrasse 37, 3803 Beatenberg; Karl Birkenstock, Sebichlweg 95, 6370 Kitzbühel, Österreich.
Projektverfasserin: Zurbuchen Plattenbeläge und Ofenbau AG, Mühleholzstrasse 33, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Einbau von drei neuen Abgasanlagen und Cheminéeöfen in den Wohnungen EG, OG, DG.
Standort: Riedbodenstrasse 37, Beatenberg, Parzelle Nr. 1704, Koordinaten 2’626’591 / 1’171’390; Wohnzone 2-geschossig.
Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich Au.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20490, eBau Nr. 2026-6315). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 21. September 2026.
Es wird auf die Baugesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Beatenberg, 14. August 2026
Bauverwaltung Beatenberg
Bauherrschaft: Claudia und Joshua Balmer, Nelkenweg 4, 3800 Matten bei Interlaken.
Projektverfasserin: von Allmen AG Holzbau, Andreas von Allmen, Blasenweg 12, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Sanierung, Teilabbruch und Aufstockung Wohnhaus mit angebautem Carport, Ersatz der Ölfeuerung durch innen aufgestellte Luft-Wasser- Wärmepumpe.
Standort: Nelkenweg 4, 3800 Matten, Parzelle Nr. 975, Koordinaten 2'632'791/1'169'334.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahme: Unterschreiten des Strassenabstandes gemäss Art. 80 SG i.V.m. A149 GBR.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis 21. September 2026.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten und die Profile/Pflöcke verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sowie Lastenausgleichsansprüche sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
14. August 2026
Bauverwaltung Matten
Gesuchstellerin: STWEG Chalet Christine, vertreten durch Schenk Grindelwald AG, Guggengasse 5, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Schenk Grindelwald AG, Guggengasse 5, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Ersatz Elektroheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Vor dem Holzweg 8, Parzelle Nr. 4754, Koordinaten 2’644’580 / 1’163’405.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/292802
Auflage- und Einsprachefrist bis 21. September 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 14. August 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Gesuchsteller: Muriel und Daniel Baumgartner, Route de Champfleuri 2, 1844 Villeneuve.
Projektverfasserin: Sella Design AG, Dorfstrasse 73, 3073 Muri bei Bern.
Bauvorhaben: Die bestehende Ölheizung in Haus Nr. 450 und 451 wird durch eine aussen aufgestellte Wärmepumpe ersetzt. Energetische Sanierung des Daches sowie Fensterersatz.
Standort: Lauterbrunnen, Gässli, Gebäude Nr. 450 und 451, Parzelle Nr. 127, Koordinaten 2'635'824 / 1'160'622, Wohnzone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahme: keine.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 21. August bis 21. September 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Sanierung Kanalisationsleitungen Ringgenberg-Goldswil–Goldswil West
Information zu den Kanalsanierungsarbeiten
Im Rahmen des generellen Entwässerungsplans (GEP) wurden die Abwasserleitungen der Einwohnergemeinde Ringgenberg-Goldswil auf ihren Zustand geprüft. Die Untersuchungen haben gezeigt, dass in verschiedenen Leitungsabschnitten Sanierungsbedarf besteht.
In einer ersten Etappe werden deshalb die schadhaften Abwasserleitungen im Gebiet Goldswil West instand gesetzt.
Ab Montag, 31. August 2026, beginnen die Vorarbeiten. Die Firma KFS Kanal-Service AG aus Oensingen wird die beschädigten Abwasserleitungen mittels Kanalrobotern für die Innensanierung vorbereiten. Während diesen Vorarbeiten kann es vereinzelt zu kurzfristigen Behinderungen kommen. Sollten Zufahrten zu Gebäuden betroffen sein, werden die Anwohnerinnen und Anwohner durch die Mitarbeitenden der KFS Kanal-Service AG rechtzeitig informiert. Der Zugang zu den Wohnhäusern bleibt für Fussgängerinnen und Fussgänger jederzeit gewährleistet.
Die Sanierungen der Abwasserleitungen mittels Inlinerverfahren ist für den Herbst 2026 sowie Frühling 2027 vorgesehen. Über allfällige Einschränkungen oder Behinderungen während den Inlinerarbeiten werden die direkt betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner zu gegebener Zeit separat informiert.
Besten Dank für die Kenntnisnahme.
Einwohnergemeinde Ringgenberg
Einstellung mangels Aktiven
Schuldnerin: josephworks GmbH, Schoren 3a, 3807 Iseltwald, CHE-402.739.874.
Datum der Konkurseröffnung: 9. März 2026.
Datum der Konkurseinstellung: 10. August 2026.
Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger bis zum 8. September 2026 die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten einen Vorschuss von Fr. 5500.– leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 19. August 2026.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Wir suchen per 1. November 2026 oder nach Vereinbarung eine/n
Verwaltungsangestellte/n Finanzverwaltung
(Beschäftigungsgrad 40%)
Ihr Aufgabenbereich
Mithilfe in den Bereichen
Wir bieten Ihnen
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Fühlen Sie sich durch dieses Stelleninserat angesprochen, dann senden Sie Ihre kompletten Bewerbungsunterlagen bis am 3. September 2026 in elektronischer Form an u.schweizer@beatenberg.ch oder schriftlich an folgende Adresse: Finanzverwaltung Beatenberg, «Stellenbewerbungen», Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.
Für weitere Auskünfte können Sie gerne Urs Schweizer, Finanzverwalter, (Telefon 033 841 81 24, Mail: u.schweizer@beatenberg.ch) oder Sonja Fuss, Geschäftsleiterin, (Telefon 033 841 81 23, Mail: s.fuss@beatenberg.ch) kontaktieren.
Gesuchstellerin: STWEG Chalet Gnom, vertreten durch Aeschlimann Reto, Jungfraustrasse 95, 3800 Interlaken.
Projektverfasser: Fischer Marcel Heizung, Sanitär, Solarsysteme und Planung, Grindelwaldstrasse 62, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Ersatz Elektrospeicherheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Vor dem Holzweg 4, Parzelle Nr. 4755, Koordinaten 2’644’603 / 1’163’375.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/291405
Auflage- und Einsprachefrist bis 21. September 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 12. August 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Gesuchstellerin: Howell Home AG, Postgasse 9, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: KB Konzeptbau GmbH, Bahnhofstrasse 10, 3853 Niederried.
Bauvorhaben: Fassadenanstrich erneuern, dito Bestand ausgenommen Gebäude 30c, Erhöhung Balkongeländer nach gültiger Norm, Einkleiden der Ortläden und Seiten der Dachschlepper mit Kupfer anstelle von Holz, ausgenommen Gebäude 30c.
Standort: Schönbühl 29c / 29d / 30 / 30a / 30b / 30c, Parzelle Nr. 922, Uferschutzplan, ZPP 1 «Bernahof» / UeO Nr. 3 «Bernahof», Koordinaten 2’640’142 / 1’173’477.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: ISOS Gemeinde Iseltwald, Baugruppe A (Iseltwald, Dorf), Ortsbildschutzgebiet.
Gewässerschutzbereich: Au.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachefrist bis 21. September 2026.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Iseltwald, Marderbach 15f, 3807 Iseltwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Gemeindeverwaltung Iseltwald einzureichen ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der angesetzten Frist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Iseltwald
Gesuchsteller und Projektverfasser: Beat Michel, Lischmaadweg 11, 3806 Bönigen.
Bauvorhaben: Sanierung Gebäudehülle, Aufstockung mit Giebeleinbau, Aufdach PV-Anlage mit Split Wärmepumpe.
Standort: Zügliweg 4, Parzelle Nr. 1160, Koordinaten 2'635'500 / 1'170'870.
Zone: W2.
Schutzzone: Gewässeerschutzbereich Au.
Auflage und Einsprachestelle: Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 28. September 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgliech, sind schriftlich und begründet im Doppel innert der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).
Eletrionische Auflage: Die elektronische Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portalebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Bauverwaltung Bönigen
Sanierung Brunngasse Hauptstrasse – Chapelligässli, Verkehrsbehinderungen
Im Zeitraum vom 24. August 2026 bis Ende März 2027 wird die Brunngassse ganzheitlich saniert. Durch die Bauarbeiten werden Verkehrsbehinderungen unumgänglich. Die Sanierung erfolgt in Etappen. Die Strasse wird abschnittsweise komplett gesperrt. Der Zugang zu den Liegenschaften ist für den Langsamverkehr gewährleistet.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die Verkehrserschwerung und die Lärmimmissionen. Die Anwohnerschaft wurde ausführlicher schriftlich informiert.
Bauverwaltung Bönigen
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
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