Öffnungszeiten während der Sommerferien
Die Gemeindeverwaltung hat während der Sommerferien vom 7. Juli bis 10. August 2025 reduzierte Öffnungszeiten. In dieser Zeit bleibt der Schalter jeweils am Montag, Mittwoch und Freitag geschlossen. Während dieser Zeit gelten folgende Öffnungszeiten:
Ab Montag, 11. August 2025, bedienen wir Sie gerne wieder zu den gewohnten Schalteröffnungszeiten.
Besten Dank für die Kenntnisnahme und Beachtung.
Gemeindeverwaltung Schwanden
Bauherrschaft: Till Klammer, Schlossgasse 2, 3653 Oberhofen.
Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch; Ersatz der Fenster (bereits ausgeführt).
Standort: Kupfergasse 7, Parzelle Nr. 690, Koordinaten 2'632’828/1’169’977.
Nutzungszone: Mischzone Dorf.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Schutzobjekt: Erhaltenswertes K-Objekt, Baugruppe A (Matten bei Interlaken, Dorfstrasse).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis 11. August 2025.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwashrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Matten
Bauherrschaft: Alexander Glinz, Kaiser-Friedrich-Ring 30, 40545 Düsseldorf, Planart Grindelwald GmbH, Christoph Schmid, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Umbau Mehrfamilienhaus in Einfamilienhaus.
Standort: Obere Gletscherstrasse 95, Parzelle Nr. 4353, Wohnzone W2, Koordinaten 2’647’490 / 1’164’635.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.
Naturgefahrengebiete: blau und rot.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 11. August 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Beyeler und Meyer AG, vertreten durch Martin Beyeler, Hausenstrasse 79, 3860 Meiringen.
Projektverfasserin: Ruch Architekten AG, Kirchgasse 1, 3860 Meiringen.
Bauvorhaben: Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohnungen; Abbruch der Scheune, Wohnhaus und Schopf; Erstellen von 6 Auto- und 12 Veloabstellplätzen.
Standort: Obere Goldey 32, Parzelle Nr. 700, Zone: Überbauungsordnung / Uferschutzplan «Goldey» (Wohn- und Gewerbezone WG2), Koordinaten 2’631’593 / 1’170’896.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, Ortsbildschutzgebiet B und ISOS-Gebiet.
Schutzobjekt: Erhaltenswertes Objekt (Nachbargebäude Nr. 24).
Naturgefahrengebiete: gelb und blau.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 11. August 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Gemeinde Leissigen, Nyhartweg 1, 3706 Leissigen.
Projektverfasserin: b+d ingenieure ag, Hobachergässli 1, 3800 Matten.
Bauvorhaben: Neubau Platz für neuen Standort Fahrradunterstand oberhalb des Schulhauses inkl. Verschieben des Fahrradunterstandes und somit weniger gefährliche Anfahrt für Schulkinder. Am alten Standort sollen 4 Parkplätze wiederhergestellt werden.
Standort: Hauptstrasse 31/33, Parzelle Nr. 78, Zone für öffentliche Nutzung E «Schulanlage», Koordinaten 2’626’254 / 1’167’283.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Ao.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Auflage- und Einsprachefrist bis 11. August 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Leissigen, 3706 Leissigen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Regula und Thomas Dübendorfer, Marktgasse 59, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Brönnimann Architekten AG, Untere Bönigstrasse 10a, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Umbau Ladenlokal mit Neuinstallation Kücheneinrichtung und Fensterfront mit Reklame. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 32 Sitzplätze innen und 14 Sitzplätze auf der Terrasse; Öffnungszeiten: täglich bis 0.30 Uhr.
Standort: Marktgasse 55, Parzelle Nr. 178, Zone: Uferschutzplan, Teilplan Bellevue (Ufer-Mischzone MK), Koordinaten 2’631’683 / 1’170’625.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und Baugruppe D.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Schutzobjekt: Erhaltenswerte K-Objekte (Nachbargebäude Nrn. 57 und 59).
Ausnahme: Überschreiten der Strassenbaulinie (Art. 80 SG, 96a BauG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 11. August 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Verkehrsbehinderung und Strassensperrung
21. bis 25. Juli 2025
Infolge von Abschluss- und Deckbelagsarbeiten ist in der Seestrasse, Kantonsstrasse bis und mit Busplatz Säge, mit Verkehrsbehinderungen und Wartezeiten von bis zu 15 Min. zu rechnen. Für LKW ist die Zu- und Wegfahrt nicht möglich.
Am Donnerstag, 24. Juli 2025, 8.00 bis 16.00 Uhr ist der Abschnitt für jeglichen Durchgangsverkehr gesperrt.
Bei Regen kann der Deckbelag nicht eingebaut werden. Witterungsbedingte Änderungen sind vorbehalten.
Die betroffenen Anwohner*innen werden direkt über die Einschränkungen informiert.
Wir danken für Ihr Verständnis und bitten um Kenntnisnahme.
Einwohnergemeinde Ringgenberg
Verkehrsmassnahme für den Eiger Ultra Trail von Samstag, 19. Juli 2025, in Wengen
Der Gemeinderat von Lauterbrunnen verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 6 SVG in Verbindung mit Art. 42 Abs. 2 SV für den Eiger Ultra Trail, Wengen, folgende Verkehrsmassnahme:
Am Samstag, 19. Juli 2025, von 8.00 bis ca. 11.00 Uhr ist die Strecke vom Hotel Bernerhof bis zum Hotel Silberhorn für jeglichen Verkehr gesperrt. Es gilt ein allgemeines Fahrverbot.
Bitte beachten Sie die Abschrankungen, Signalisationen und Hinweise vor Ort. Diese Verkehrsbeschränkungen gelten nicht für Polizei, Feuerwehr und Ambulanz im Einsatz.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.
Gemeinderat Lauterbrunnen
Bauherrschaft: Marianne und Ernst Flück, Alpgasse 21, 3855 Brienz.
Projektverfasserin: Houseler AG, Museumsstrasse 25, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Umbau Einliegerwohnung; energetische Sanierung Gebäudehülle, Abbruch Garage und Bienenhaus, Anbau / Erweiterung Wohnhaus (Gesamtbauentscheid vom 14. April 2022).
Projektänderung: Anpassung Zufahrt; Erstellen einer Entlüftungsöffnung auf der Nordwestfassade für die innen liegende Wärmepumpe; Positionierung Geländer auf der Terrasse Obergeschoss; neues Vordach auf der Südwestseite; auf den Abbruch der Garage wird verzichtet.
Standort: Alpgasse 21, Parzelle Nr. 1292, Wohnzone W2, Koordinaten 2’645’131 / 1’178’663.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 11. August 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Markierung der Einfahrt verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Projektverfasser: Alpinice Bau Consulting, Leischenstrasse 4c, 3806 Bönigen.
Bauvorhaben: Erneuerung Zivilschutzanlage Kienholz und Einbau eines zusätzlichen Notausgangs.
Standort: Lauenenstrasse 20A, Parzelle Nr. 2927, Zone für öffentliche Nutzung, Koordinaten 2’647’030 / 1’177’880.
Auflage- und Einsprachefrist bis 11. August 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Markus Stebler, Wasserwerkgasse 29, 3011 Bern, vertreten durch Holzkreation Schmid AG, Christoph Schmid, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Holzkreation Schmid AG, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Neubau Mehrfamilienhaus mit PV-Anlage, Erstellen temporäre Baustrasse; Projektänderung zum Gesamtbauentscheid vom 27. Juni 2024: Erweiterung Untergeschoss und zusätzliches Bad; Erhöhung Anzahl Wohnungen auf 4 (bisher 3), Neuanordnung der Fenster, Türen und Hauseingänge, Umgebungsanpassung, Ersatz PV-Anlage nord- und südseitig durch Eternitdach, Entfernung Cheminée sowie Verlegung und Anpassung Dimensionierung der Elektroleitung.
Standort: Almisgässli 26, Parzellen Nrn. 5685 und 4488, Wohnzone W2 und W3, Koordinaten 2’646’215 / 1’163’605.
Ausnahme: Unterschreitung Strassenabstand (Art. 80 SG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 11. August 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profilierung / Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken. einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Weggenossenschaft Iselten, p. Adr. Christian Bühlmann, Spirenwaldstrasse 119, 3803 Beatenberg.
Projektverfasser: Forstingenieurbüro natec, Christian Lüthi, Postgasse 49, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Sanierung Brücke Chienbach (Steinalp).
Standort: Alp Iselten, Steinalp, Brücke Chienbach, Gündlischwand, Parzelle Nr. 35, Zone: Landwirtschaftszone, Koordinaten: 2’638’279 / 1’167’347.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und Landschaftsschongebiet.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 11. August 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Gündlischwand, Viertel 130E, 3815 Zweilütschinen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung / Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Hinweis nach LwG: Gestützt auf Artikel 97 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (LwG) sind die aufgrund der Gesetzgebung über den Natur- und Heimatschutz, den Umweltschutz und die Wanderwege legitimierten Organisationen zur Einsprache berechtigt.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft und Projektverfasserin: Infoboard Schweiz AG, Rosenstrasse 2, 9200 Gossau.
Bauvorhaben: Anbringen digitaler Informationsbildschirm.
Standort: Beatenbergstrasse 135a, Parzelle Nr. 2292, Zone: ZöN, Koordinaten 2’628’294 / 1’172’524.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Auflage- und Einsprachefrist bis 11. August 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Poststrasse AG, Weststrasse 81, 8003 Zürich.
Vertreter mit Vollmacht: Schloimi Grünwald, Rüdigerstrasse 17, 8045 Zürich.
Projektverfasser: Schloimi Grünwald, Rüdigerstrasse 17, 8045 Zürich.
Bauvorhaben: Innensanierung Küchen und Bäder, Ersatz der Bodenbeläge, Maler- und Gipserarbeiten.
Standort: Bahnhofstrasse 27 und 29, Parzellen Nrn. 388 und 841, Koordinaten 2'631'426, 1'170'484 / 2'631'436, 1'170'479.
Zone: ZPP «Stedtli» Sektor I.
Gewässerschutzbereich: Au.
Schutzperimeter: Ortsbildschutzgebiet A – IV Bahnhofstrasse Baugruppe D.
Schutzobjekt: schützenswerte K-Objekte gemäss Bauinventar der Gemeinde Unterseen.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 11. August 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938
Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Unterseen, 7. Juli 2025
Bauverwaltung Unterseen
Gesuchstellerin und Projektverfasserin: STWEG Chalet Lärche, p. A. Immo Treu König AG, Dorfstrasse 123, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe, Aufhebung Schutzraum.
Standort: Obere Gletscherstrasse 5, Parzelle Nr. 4921, Koordinaten 2’646’540 / 1’164’032.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/234653.
Auflage- und Einsprachefrist bis 11. August 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 7. Juli 2025
Bauverwaltung Grindelwald
Bauherrschaft: Vera Beetschen, Aegertenstrasse 15, 3800 Matten.
Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch; Erstellen einer Rankhilfe für Efeubepflanzung als Sichtschutz (Baute bereits erstellt).
Standort: Aegertenstrasse 15, Parzelle Nr. 181, Koordinaten 2'633’706/1’170’060.
Nutzungszone: Mischzone Dorf.
Schutzzone: Ortsbildschutzgebiet, Baugruppe A (Matten bei Interlaken, Aegertenstrasse).
Hinweis: Gefahrengebiet mit mittlerer und geringer Gefährdung, Wasser.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis 11. August 2025.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Matten
Gesuchstellerin und Projektverfasserin: STI Liegenschaften AG, Grabenstrasse 36, 3600 Thun.
Bauvorhaben: Fassadenanpassungen.
Standort: Grundstrasse 28a, 30a und 32, Parzellen Nrn. 3980, 4841 und 5479 (BR 5480), Koordinaten 2’644’710 / 1’163’830.
Nutzungszone: Wohn- und Arbeitszone WA3.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: Au.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/234887
Auflage- und Einsprachefrist bis 11. August 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 7. Juli 2025
Bauverwaltung Grindelwald
Revision Gefahrenkarten / Erstellen Schutzbautenkataster – Information an die Bevölkerung
Die Gemeinden Därligen, Krattigen und Leissigen überarbeiten gemeinsam unter Einbezug der Schwellenkorporationen Därligen und Leissigen ihre Gefahrenkarten und erstellen einen Schutzbautenkataster.
Auf dem gesamten Gemeindegebiet finden ab sofort (Sommer 2025) bis im Frühjahr 2026 Aufnahmen und Begehungen für die Revision der bestehenden Gefahrenkarte über alle Naturgefahren (Wasser, Fels, Schnee usw.) sowie die Erstellung eines Katasters der bestehenden Schutzbauten an den Bächen statt.
Im Rahmen dieser Projekte werden sich Mitarbeiter der beauftragten Fachbüros im Gelände und teilweise auch auf privaten Parzellen (nur soweit unbedingt notwendig) bewegen müssen.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis für diese wichtigen Arbeiten, die der ganzen Gemeinde dienen werden.
Abteilung Bau
Reglement zur Übertragung der Aufgaben in der Feuerungskontrolle, Aufhebung
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Versammlung der Einwohnergemeinde Bönigen am 4. Juni 2025 das Reglement zur Übertragung der Aufgaben in der Feuerungskontrolle per 31. Juli 2025 ersatzlos aufgehoben hat.
Namens der Einwohnergemeinde
Der Gemeindeschreiber
Reglement über die Mehrwertabgabe, Inkrafttreten
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das von der Versammlung der Einwohnergemeinde Bönigen am 4. Juni 2025 beschlossene Reglement über die Mehrwertabgabe am 1. Juli 2025 in Kraft tritt.
Namens der Einwohnergemeinde
Der Gemeindeschreiber
Aufhebung Reglement zur Übertragung der Aufgaben in der Feuerungskontrolle
Am 8. März 2023 hat der Grosse Rat des Kantons Bern die Änderung des Gesetzes zur Reinhaltung der Luft (Lufthygienegesetz) beschlossen. Mit dieser Gesetzesänderung wurde der Vollzug, der bisher im Verantwortungsbereich der Gemeinden lag, per 1. August 2025 auf den Kanton übertragen.
Gemäss Art. 52 Abs. 3 Gemeindegesetz kann der Gemeinderat die Änderung resp. Aufhebung eines Reglementes in eigener Kompetenz beschliessen, wenn dies augrund einer Änderung im übergeordneten Recht geschieht und dem Gemeinderat kein Regelungsspielraum offensteht.
Der Gemeinderat hat daher mit Beschluss vom 18. Juni 2025 das Reglement zur Übertragung der Aufgaben in der Feuerungskontrolle per 31. Juli 2025 aufgehoben. Das aufzuhebende Reglement kann unter www.interlaken.ch/Politik/Reglemente/823.11/Reglement zur Übertragung der Aufgaben in der Feuerungskontrolle eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen ab Publikation im Amtsanzeiger, beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden.
Gemeinderat Interlaken
Gesuchsteller: Anita und Monika Friedli, Sydachstrasse 6, 3812 Wilderswil.
Projektverfasser und Vertreter: Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Ueli Nebiker, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Umnutzung der bestehenden Scheune in eine Wohnung und thermische Sanierung der neuen Wohnung, Neuerstellung Balkon mit Aussentreppe und Neubau WP innen.
Standort: Sydachstrasse 6a, Parzelle Nr. 847, Koordinaten 2’632’657 / 1’168’302.
Zone: Kernzone.
Gewässerschutzzone: A.
Inventar: nicht inventarisiert.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?
Auflage- und Einsprachefrist bis 11. August 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten und aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Wilderswil
Genehmigung und Inkrafttreten Organisationsreglement
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das von der Versammlung der Kirchgemeinde Ringgenberg am 22. Mai 2024 beschlossene Organisationsreglement vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern (AGR) am 1. Juli 2025 vorbehaltlos genehmigt wurde. Das Organisationsreglement trat am 1. Januar 2025 in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Verfügung des AGR kann innert 30 Tagen seit Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern, Speichergasse 12, 3011 Bern, schriftlich in zwei Doppeln und begründet Beschwerde erhoben werden (Art. 56 GG i.V.m. Art. 43 Abs. 3 GV und Art. 74 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 3. Mai 1989, VRPG, BSG 155.21). Eine Beschwerde kann von der Partei, die mit einer minimalen Wahrscheinlichkeit ein schutzwürdiges Interesse an der Anfechtung hat, von ihrem gesetzlichen Vertreter oder einem bevollmächtigten Anwalt eingereicht werden (Art. 15 und 79a VRPG).
Das Organisationsreglement kann beim Sekretariat, c/o Einwohnergemeinde Ringgenberg, bezogen oder online unter www.kircheringgenberg.ch eingesehen werden.
Kirchgemeinderat Ringgenberg
Gesuchsteller: Fabio Imboden, Beundenstrasse 52, 3852 Ringgenberg.
Projektverfasserin: natura-Holzbau GmbH, Beundenstrasse 58, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Einbau einer zusätzlichen 2-Zimmer-Wohnung im UG; Erweiterung Bad im EG, Anpassungen Fassade; energietechnische Sanierung der ganzen Gebäudehülle; aussen aufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpe; Erstellen von 3 Parkplätzen und Befestigung Vorplatz mit Öko-Steinen.
Standort: Hauptstrasse 112, Gbbl. Nr. 795, Koordinaten 2’635’559 / 1’172’200.
Nutzungszone: Wohn- und Gewerbezone WG3.
Schutzobjekt: keine.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Naturgefahren: keine.
Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2025-8603). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 11. August 2025.
Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Ringgenberg, 4. Juli 2025
Bauverwaltung Ringgenberg
Gesuchsteller: Urs und Gabriela Schmocker, Gassenweg 1, 3852 Ringgenberg.
Projektverfasserin: Schmocker Bauservice GmbH, Gassenweg 1, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Einbau einer zusätzlichen 2½-Zimmer-Wohnung im UG; Anpassungen Fassade; energietechnische Sanierung der ganzen Gebäudehülle.
Standort: Dorfgasse 6, Gbbl. Nr. 1223, Koordinaten 2’633’509 / 1’171’733.
Nutzungszone: UeO Dorfkernzone, Überbauungsplan Nr. 1 «Goldswil-Dorf».
Schutzobjekt: Erhaltenswertes K-Objekt im Bauinventar.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Naturgefahren: keine.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2025-8638). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 11. August 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Ringgenberg, 4. Juli 2025
Bauverwaltung Ringgenberg
Öffentliche Mitwirkungsauflage Planung «Ersatz Firstbahn»
Der Gemeinderat von Grindelwald bringt gestützt auf Art. 58 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die obgenannte Planung mit unten stehenden Änderungen und Neuerlassen zur öffentlichen Mitwirkungsauflage:
A) Änderung der Überbauungsordnung «Beschneiungsanlagen und Pistenkorrekturen Skigebiet Grindelwald – First»
bestehend aus:
B) Änderung der Überbauungsordnung «Touristische Nutzung First»
bestehend aus:
C) Erlass der Überbauungsordnung «Fuhrenmatte»
bestehend aus:
D) Änderung Zonenplan und Baureglement «Fuhrenmatte»
bestehend aus:
Weitere Unterlagen:
Die Planung «Ersatz Firstbahn» mit sämtlichen oben aufgeführten Bestandteilen liegt bei der Bauverwaltung Grindelwald während der Schalteröffnungszeiten öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Grindelwald unter www.gemeinde-grindelwald.ch verfügbar. Die Auflagefrist wird bis am 18. August 2025 verlängert.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Bauverwaltung Grindelwald, z. H. des Gemeinderates, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, zu richten.
Grindelwald, 4. Juli 2025
Der Gemeinderat
Personalreglement / Beschluss des Gemeinderates mit fakultativem Referendum
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 3. Juli 2025 eine Anpassung des Personalreglements beschlossen. Das Reglement tritt rückwirkend auf den 1. Juli 2025 in Kraft.
Dieser Beschluss untersteht gemäss Art. 32 des Organisationsreglements der Gemeinde Iseltwald dem fakultativen Referendum. Mindestens 5% der 296 Stimmberechtigten können gegen diesen Beschluss schriftlich beim Gemeinderat Iseltwald das Referendum ergreifen.
Ablauf der Referendumsfrist: 10. September 2025
Das Reglement liegt während der Öffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf.
Der Gemeinderat
Verkehrserschwerung
Kantonsstrasse Nr. 1110 St. Niklausen–Habkern
Gemeinde: Unterseen.
410.20340 / Instandsetzung Bankett Schufelegg.
Teilstrecke: Hauptstrasse, Koordinaten 2’632’320 / 1’174’198.
Dauer: 21.–25. Juli 2025.
Ausnahmen: keine.
Grund der Massnahme: Belagserneuerung.
Verkehrsführung: einspurige Verkehrsführung.
Einschränkungen: einspurige Verkehrsführung, Verkehrsregelung von Hand oder mit Lichtsignalanlage.
Rechtliche Hinweise
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.
Gwatt, 30. Juni 2025
Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Öffentliche Auflage eines Nationalstrassenprojekts N08 EP Interlaken Ost – Brienz / Sickeranlage Golbrücke (ohne Rodung / ohne UVP)
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat gestützt auf Art. 27 bis 27b des Bundesgesetzes über die Nationalstrassen vom 8. März 1960 (NSG; SR 725.11), auf Art. 12 der Verordnung über die Nationalstrassen vom 7. November 2007 (NSV; SR 725.111) sowie auf Art. 27 ff. des Bundesgesetzes über die Enteignung (EntG; SR 711) das kombinierte Plangenehmigungs- und Enteignungsverfahren eingeleitet.
Öffentliche Planauflage
Das vollständige Ausführungsprojekt liegt vom 11. Juli bis am 10. September 2025 während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme auf:
Die Projektunterlagen sind während dieser Zeit ebenfalls im Internet unter https://filesharing.bvd.be.ch/index.php/s/n8e65yC3wZzX475 einsehbar. Rechtlich verbindlich sind jedoch einzig die auf der Gemeindeverwaltung in gedruckter Form aufgelegten Pläne und Unterlagen.
Das Bauvorhaben ist zur Veranschaulichung im Gelände ausgesteckt respektive profiliert (Art. 27a Abs. 1 NSG). Einwände gegen die Aussteckung oder die Aufstellung von Profilen sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist beim Departement vorzubringen (Art. 27a Abs. 2 NSG).
Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der Anzeige davon Mitteilung zu machen und das ASTRA über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 EntG).
Verfügungsbeschränkung
Mit der Zustellung der persönlichen Anzeige an den zu Enteignenden dürfen ohne Zustimmung des ASTRA keine die Enteignung erschwerenden rechtlichen oder tatsächlichen Verfügungen mehr getroffen werden (Art. 42 EntG).
Anhörung betroffener Dritter
Wer nach den Vorschriften des Eidgenössischen Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 20. Dezember 1968 (SR 172.021) Partei ist, kann gestützt auf Art. 27d Abs. 1 NSG während der Auflagefrist gegen das Ausführungsprojekt beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), Kochergasse 10, 3003 Bern, schriftlich mit Antrag und Begründung Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Gemeinden wahren ihre Interessen mit Einsprache.
Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtliche Einwände (Art. 33 Abs. 1 Bst. a und b EntG) sowie Begehren um Sachleistung oder Begehren um Ausdehnung der Enteignung sowie die geforderte Enteignungsentschädigung beim UVEK geltend zu machen (Art. 33 Abs. 1 Bst. c, d und e EntG). Zur Anmeldung von Forderungen innerhalb der Auflagefrist sind auch die Mieter und Pächter sowie die Dienstbarkeitsberechtigten sowie die Gläubiger aus vorgemerktem persönlichen Recht verpflichtet. Nutzniessungsrechte sind nur anzumelden, soweit behauptet wird, aus dem Entzug des Nutzniessungsgegenstandes entstehe Schaden (Art. 33 Abs. 2 EntG).
Bern, 9. Juli 2025
Im Auftrag des Bundesamtes für Strassen ASTRA
Tiefbauamt des Kantons Bern
76. Hauptversammlung der Gemeindedelegierten
Mittwoch, 13. August 2025, um 17.00 Uhr im Hotel Carlton-Europe, Höheweg 92–94, Interlaken
Traktanden
Wir freuen uns auf die Teilnahme der Delegierten.
Gäste sind an dieser Veranstaltung herzlich willkommen.
Interlaken, 3. Juli 2025
Esther Mathyer, Präsidium
Marianne Schweizer, Sekretariat
Teilsperrung Gstygweg
Infolge Einbaus vom Mergelbelag ist ab Montag, 14. Juli, bis voraussichtlich Freitag, 18. Juli 2025, der Gstygweg auf dem Abschnitt Rosswaldstrasse bis Tägerlouena für jeglichen Verkehr gesperrt. Für Fussgänger ist der Durchgang gewährleistet. Der Zugang zu den Liegenschaften via Hofluhstrasse – Gstygweg ist ebenfalls gewährleistet.
Wir danken für Ihr Verständnis und bitten um Kenntnisnahme.
Gemeindeverwaltung Ringgenberg
Hundetaxe 2025
Im August (Stichtag 1. August) ist die Hundetaxe für das Jahr 2025 zur Zahlung fällig. Hundehalterinnen und Hundehalter, welche bereits in Ringgenberg registriert sind, erhalten im August automatisch eine Rechnung.
In diesem Zusammenhang bitten wir Sie, sich zu melden, wenn Sie keinen Hund mehr haben oder neu einen solchen besitzen (Gemeindeschreiberei Ringgenberg, Telefon 033 826 58 00, E-Mail gemeindeschreiberei@ringgenberg.ch).
Aufgrund der Mikrochippflicht verzichtet die Gemeinde Ringgenberg darauf, Hundemarken abzugeben, da diese für die Identifizierung nicht mehr erforderlich sind.
Taxpflicht
Für jeden gehaltenen Hund, welcher am 1. August 2025 über sechs Monate alt ist, muss eine jährliche Abgabe entrichtet werden. Die Taxe beträgt Fr. 125.– pro Hund.
Gemeindeschreiberei Ringgenberg
Parkbewilligung neu online verfügbar
Die Parkbewilligungen für die Parkplätze der Einwohnergemeinde Brienz sind ab 1. Juli 2025 einfach und unkompliziert online zu erwerben. Die Zahlung erfolgt über Kreditkarte oder Twint. Ein Ausdruck der Karte ist nicht nötig, diese wird digital hinterlegt und ist für die Parkplatzkontrolle ersichtlich.
Falls Sie keinen Internetzugang und/oder keine Möglichkeit zu Online-Zahlungen haben, kann die Parkbewilligung am Schalter der Einwohnergemeinde Brienz und bei Brienz Tourismus erworben werden.
Parkbussen
Die Parkbussen in der Gemeinde Brienz (ohne Axalp) werden neu durch die Securitas AG ausgestellt. Ebenfalls wurde das Parkbusseninkasso an das Polizeiinspektorat Interlaken ausgelagert. Bei Anfragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit Parkbussen wenden Sie sich direkt an das Polizeiinspektorat Interlaken per Mail sicherheit@interlaken.ch oder unter Telefon 033 826 51 51.
Gebüsste Personen haben zwei Möglichkeiten, die Busse einzusehen und zu bezahlen
Beide Wege führen zu den Details der ausgestellten Busse und bieten die Möglichkeit zur direkten Bezahlung, neu auch mit Kreditkarte.
Mit der Einführung des neuen Systems ist eine Bezahlung der Parkbusse am Schalter der Gemeinde Brienz nicht mehr möglich. Eine Bezahlung direkt am Schalter des Polizeiinspektorates in Interlaken ist jedoch möglich.
Einwohnergemeinde Brienz
Aufhebung Reglement der Schulzahnpflege
Durch den Zusammenschluss der Schule bhs zur Gesamtschule Brienz per 1. August 2023 wurde auch die Aufgabe der Schulzahnpflege an die Schule Brienz übertragen.
In Anwendung von Art. 45 Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Gemeindeversammlung vom 26. Juni 2025 der Aufhebung des Reglements zur Schulzahnpflege vom 1. Januar 2003 per 30. Juni 2025 zugestimmt hat.
Der Gemeinderat
Gesuchsteller: Peter Wyss, Güntschenacherweg 4, 3805 Goldswil
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch eine aussen aufgestellte Wärmepumpe
Standort: Gemeinde Brienz, Chilchacher 745, Parzelle Nr. 1439
Zone: Landwirtschaftszone (LWZ)
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au
Ausnahme: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 11. August 2025
Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen.
Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz, BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Urnenwahlen vom Sonntag, 19. Oktober 2025 (Proporz und Majorz)
Der Gemeinderat Matten hat für den Sonntag, 19. Oktober 2025, die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2029 aufgrund des Organisationsreglements vom 22. September 2013 angeordnet. Allfällige Ergänzungswahlen (2. Wahlgang) finden am Sonntag, 30. November 2025, statt. Es sind zu wählen:
Majorzwahlen
Gemäss Art. 13 des Abstimmungs- und Wahlreglements (AWR) vom 18. Mai 2001 werden die politischen Parteien oder Wählergruppen aufgefordert, ihre Wahlvorschläge für die Majorzwahlen bis spätestens am Montag, 1. September 2025, 12.00 Uhr an die Gemeindeschreiberei Matten einzureichen. Wahlvorschläge, die später eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
Proporzwahlen
Gemäss Art. 17 des Abstimmungs- und Wahlreglements (AWR) vom 18. Mai 2001 werden die politischen Parteien oder Wählergruppen aufgefordert, ihre Wahlvorschläge für die Proporzwahlen bis spätestens am Montag, 15. September 2025, 12.00 Uhr an die Gemeindeschreiberei Matten einzureichen. Wahlvorschläge, die später eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Zwei oder mehrere Wahlvorschläge können bis am Montag, 22. September 2025, 18.00 Uhr durch übereinstimmende Erklärung der Unterzeichnenden oder ihrer Vertreterinnen und Vertreter miteinander verbunden werden (Art. 22 AWR).
Die Wahlvorschläge für die Majorzwahlen haben gemäss Art. 13 des Abstimmungs- und Wahlreglements folgende Bedingung zu erfüllen:
Die Wahlvorschläge für die Proporzwahlen haben gemäss Art. 17 des Abstimmungs- und Wahlreglements folgende Bedingungen zu erfüllen:
Die Wahlvorschläge für die Majorz- und Proporzwahlen haben gemäss Art. 59 des Gesetzes über die politischen Rechte (PRG) des Kantons Bern vom 5. Juni 2012 folgende Bedingung zu erfüllen:
Das Formular für die Wahleingaben kann bei der Gemeindeschreiberei Matten oder auf www.matten.ch bezogen werden.
Für unsere Schulanlage suchen wir ab sofort oder nach Vereinbarung eine:n
Raumpfleger:in
(ca. 10 Stunden/Woche)
Ihre Aufgaben
Ihre Stärken
Unser Angebot
Fragen
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Hauswart Bruno Schmied, Telefon 079 215 91 30. Allgemeine Informationen über unsere Gemeinde finden Sie auf www.wilderswil.ch.
Falls wir Ihr Interesse geweckt haben, erwarten wir Ihr Bewerbungsdossier mit den üblichen Unterlagen in schriftlicher oder elektronischer Form bis spätestens 18. Juli 2025 an:
Bauverwaltung Wilderswil
«Stellenbewerbung»
Gewerbeweg 1
3812 Wilderswil
bauverwaltung@wilderswil.ch
Fertigstellungs- und Deckbelagsarbeiten Baumgarten
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 44 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird auf dieser Strasse die Verkehrsabwicklung wie folgt erschwert:
Strasse: Baumgarten.
Teilstrecke: ganzer Baumgarten.
Dauer: 15. bis 19. Juli 2025.
Sperrung
Von Dienstag, 15., bis Samstag, 19. Juli 2025, bleibt die Strasse Baumgarten für den Durchgangsverkehr infolge Deckbelagsarbeiten für die gesamte Bauzeit gesperrt. Die Zufahrt zu den Privatgrundstücken ist nicht oder nur eingeschränkt möglich. Für die Fussgänger ist der Durchgang zu den Liegenschaften jederzeit gewährleistet. Signalisation beachten.
Reitverbot
Zum Schutz des neuen Strassenbelags bleibt der Baumgarten deshalb für beschlagene Huftiere vom 18. Juli bis 10. August 2025 gesperrt.
Anwohnerinformation
Die Anwohner wurden mittels Anwohnerinformation bereits informiert.
Ausnahmen: keine.
Grund: Fertigstellungs- und Deckbelagsarbeiten.
Wir bitten um Beachtung der Signalisation und Anweisungen der Baufirma und danken für Ihr Verständnis.
Unterseen, 30. Juni 2025
Gemeinde Unterseen
Bauverwaltung
Bauherrschaft: Kirchhofer AG, Höheweg 36, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Th. Kuhn GmbH, Mattenstrasse 7, 3800 Matten b. Interlaken.
Bauvorhaben: Montage einer Uhr unter dem bestehenden Vordach; neue Beschriftungen und Leuchtschriften an Fassade.
Standort: Höheweg 56, Parzelle Nr. 810.
Nutzungszone: Mischzone MK 4.
Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich, erhaltenswertes K-Objekt, Baugruppe D.
Beanspruchte Ausnahme: Bauen vor der Baulinie, Art. 96a BauG.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 4. August 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Interlaken
Bauherrschaft: Martin Benkert, Freihofstrasse 20, 3800 Unterseen.
Projektverfasserin: Imboden Architektur AG, Seestrasse 17, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Neubau Parkplatz und Autounterstand mit Geräteraum, Ersatz bestehende Gasheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Gartenstrasse 25, Parzelle Nr. 472, Koordinaten 2'631'174 / 1'170'711.
Zone: Wohnzone W2.
Gewässerschutzbereich: Au.
Schutzperimeter: Ortsbildschutzgebiet B / epochenmässig einheitlicher Baubestand.
Schutzobjekt: nein.
Ausnahmen: Art. 21 Abs. 1 GBR betreffend Unterschreitung Strassenabstand.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 4. August 2025.
Es wird auf die Gesuchakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938
Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Unterseen, 30. Juni 2025
Bauverwaltung Unterseen
Bauherrschaft: Feller Patrik, 14 Union Street, Mitchelton 4053 QLD (Australien).
Vertretung mit Vollmacht: Intertreuhand.gfag, Schwab Bruno, Postgasse 12, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Umnutzung von zwei Erstwohnungen im EG und 1. OG zur touristischen Vermietung, Beherbergung von total sechs Gästen.
Standort: Florastrasse 1, Parzelle Nr. 1210.
Nutzungszone: Mischzone MA 3 Geschosse.
Inventar: keines.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 4. August 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Verkehrserschwerung
Kantonsstrasse Nr. 221 Beatenbucht–Interlaken
Gemeinde: Sigriswil.
410.20470 / Erneuerung Beatenbuchtbrücke, Sigriswil
Teilstrecke: Koordinaten 2’623'624 / 1’170'530 bis 2’623'617 / 1’170’445
Dauer: 11. – 12. Juli 2025 Deckbelagseinbau nachts. Februar bis August 2025 Verkehrserschwerung.
Ausnahmen: keine.
Grund der Massnahme: Erneuerung Beatenbuchtbrücke.
Verkehrsführung: Einspurige Verkehrsführung.
Einschränkungen: Der Einbau des Deckbelags im Bereich der Baustelle erfolgt nachts, am Freitag, 11. Juli, von 20.00 bis 6.00 Uhr des Folgetags. Der Verkehr wird einspurig geführt, geregelt von Hand. Der Parkplatz der Niederhornbahn ist deshalb in dieser Nacht von 23.00 bis 6.00 Uhr gesperrt. Bei schlechtem Wetter wird der Einbau des Deckbelags verschoben auf die nächstmögliche Nacht. Generell wird der Verkehr noch bis August 2025 einspurig geführt, geregelt mit Lichtsignalanlage oder von Hand.
Rechtliche Hinweise
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.
Gwatt, 26. Juni 2025
Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Verkehrssperrung
Kantonsstrasse Nr. 221 Interlaken–Grindelwald
Gemeinde: Lütschental.
410.20509 / Belagserneuerung Eybrücke–Burglauenen, Lütschental
Teilstrecke: Von Koordinaten 2'640'340 / 1'165'232 bis 2'640'635 / 1'165’180
Dauer: Nächte von Mi,16. / Do, 17. Juli 2025 bis und mit Fr, 18. / Sa, 19. Juli 2025, jeweils von 20.00 bis 6.00 Uhr; sowie die Nächte von Mo, 21. / Di, 22. Juli 2025 bis und mit Fr, 25. / Sa, 26. Juli 2025, jeweils von 20.00 bis 6.00 Uhr.
Ausnahmen: keine.
Grund der Massnahme: Belagsarbeiten Deckbelag.
Verkehrsführung: Einspurige Verkehrsführung, Verkehrsregelung von Hand oder mit Lichtsignalanlage.
Einschränkungen: Verkehrssperrung für Lastwagen und Gesellschaftswagen mit Breite über 2,10 m. Zufussgehende und Radfahrende können die Baustelle unter erschwerten Verhältnissen passieren. Bitte auch Umleitung in Lütschental beachten!
Personenwagen mit Breite unter 2,10 m können die Baustelle unter erschwerten Bedingungen passieren.
Rechtliche Hinweise
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird diese Kantonsstrasse für den Verkehr für Fahrzeuge über 2,20 m Breite gesperrt.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrssperrung.
Gwatt/Thun, 30. Juni 2025
Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Betreuung Tagesschulen Lauterbrunnen und Mürren im Schuljahr 2025/26
Die Einwohnergemeinde Lauterbrunnen sucht:
Betreuungsperson Tagesschule Lauterbrunnen
ab August 2025 oder nach Vereinbarung: Dienstag und/oder Donnerstag in den Schulwochen jeweils 5 Stunden (12.00–17.00 Uhr) als zweite Betreuungsperson.
Betreuungsperson Tagesschule Mürren
ab August 2025 dienstags in den Schulwochen jeweils 6 Stunden (11.30–17.30 Uhr) als zweite Betreuungsperson. Die Fahrtkosten und Wegzeit werden entschädigt.
Die Anstellung in der Tagesschule könnte für Sie den Einstieg in eine interessante Tätigkeit in der Bildungslandschaft Lauterbrunnental mit Kindern im Schulalter darstellen.
Die Anstellungen können bei Interesse mit Klassenhilfestunden in der Schule ergänzt werden.
Details zu den ausgeschriebenen Stellen finden Sie unter folgendem Link: www.schule-lauterbrunnen.ch/willkommen/stellenausschreibungen.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis Montag, 14. Juli 2025.
Schule Lauterbrunnental
Bauherrschaft: Aige GmbH, Spirenwaldstrasse 2, 3803 Beatenberg, Zumbühl Architektur GmbH, Alain Zumbühl, Mittlere Strasse 3A, 3600 Thun.
Projektverfasserin: Zumbühl Architektur GmbH, Mittlere Strasse 3A, 3600 Thun.
Bauvorhaben: Der Restaurantbereich im Erdgeschoss wird aufgehoben und durch weitere Hotelzimmer ergänzt: 23 Gästezimmer (bisher 15 Gästezimmer) mit 42 Gästebetten (bisher 28 Gästebetten); Neubau Nebengebäude im Aussenbereich mit einem Automaten für die Verpflegung.
Standort: Spirenwaldstrasse 2, Parzelle Nr. 285, Hotelzone Bauten HB, Koordinaten 2’628’400 / 1’172’550.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 4. August 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Gesuchsteller: Michael Fischer, Dorfstrasse 9, 3088 Rüeggisberg.
Projektverfasserin: Grossniklaus Haustechnik AG, Spirenwaldstrasse 270, 3803 Beatenberg.
Bauvorhaben: Erweiterung bestehende Heizanlage mit aussen aufgestellter Luft-Wasser-Wärmepumpe.
Standort: Schmockenstrasse 107, Beatenberg, Parzelle Nr. 1265, Koordinaten 2’626'230 / 1’171’089, Wohn- und Gewerbezone 2-geschossig.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand nach Art. 80 SG.
Hinweis: Naturgefahrengebiet mit geringer Gefahr (Rutschungen).
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/236121, e-Auflage eBau Nr. 2025-8806). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 4. August 2025.
Es wird auf die Baugesuchsakten und die aufgestellten Pflöcke/Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Beatenberg, 24. Juni 2025
Bauverwaltung Beatenberg
Bauherrschaft: Dominus Providebit AG, Friedhofallee 2d, 8590 Romanshorn, vertreten durch Jan von Wartburg (Präsident des Verwaltungsrates).
Bauvorhaben: Umnutzung privater Wohnungen zu gewerbsmässiger kurzzeitiger Vermietung mit max.19 Betten.
Standort: Derfliplatz 1, Parzelle Nr. 161, Bestandeszone Unterschwanden, Koordinaten O 2'647'129 / N 1'178'860.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. August 2025.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Schwanden, Schwanderstrasse 82, 3855 Schwanden b. Brienz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind jedoch die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Bauverwaltung Schwanden
Protokollauflage
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 26. Juni 2025 liegt in der Zeit vom 3. Juli bis 2. August 2025 auf der Gemeindeverwaltung Schwanden öffentlich zur Einsichtnahme auf. Zudem kann das Protokoll ab 3. Juli 2025 auf der Homepage www.schwandenbrienz.ch eingesehen werden. Während der Auflagefrist können beim Gemeinderat schriftlich Einsprachen gemacht werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll (Art. 68 Abs. 3 OgR).
Gemeinderat Schwanden
Gesamterneuerungswahlen für die Amtsdauer 2026–2029
Am Sonntag, 26. Oktober 2025, finden die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026–2029 statt. Eventueller 2. Wahlgang für das Gemeindepräsidium: 30. November 2025.
Gestützt auf Artikel 35 der Gemeindeordnung (GO) respektive Artikel 22 des Reglements über Abstimmungen und Wahlen (AWR) sind durch die Stimmberechtigten an der Urne zu wählen:
Stimmberechtigung (Art. 34 GO)
Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind alle Personen, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Bönigen wohnhaft sind.
Begehren um Eintragung in das Stimmregister sind bis spätestens Dienstag, 21. Oktober 2025, 17.00 Uhr, einzureichen.
Wahlmaterial (Art. 39 AWR)
Jeder wahlberechtigten Person werden spätestens 10 Tage vor dem Wahltag der persönliche Stimmrechtsausweis und das amtliche Wahlmaterial zugestellt. Bei einem allfälligen zweiten Wahlgang für das Gemeindepräsidium werden die Wahlunterlagen spätestens 5 Tage vor dem Wahltag zugestellt.
Im Stimmregister eingetragene Personen, welche keinen Wahlausweis erhalten oder diesen verloren haben, können bis Freitag, 24. Oktober 2025, 17.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung ein Doppel verlangen.
Stimmabgabe (Art. 27 AWR)
Die Stimmberechtigten geben ihre Stimme persönlich an der Urne oder brieflich ab. Für die persönliche Stimmabgabe hat das Abstimmungslokal bei der Gemeindeverwaltung Bönigen am Sonntag, 26. Oktober 2025, von 9.00 bis 10.00 Uhr geöffnet.
Für die briefliche Stimmabgabe kann das Antwortcouvert bis Sonntag, 26. Oktober 2025, 10.00 Uhr, in den offiziellen Briefkasten bei der Gemeindeverwaltung Bönigen eingeworfen werden. Im Übrigen richtet sich das Verfahren über die briefliche Stimmabgabe nach der kantonalen Gesetzgebung über die politischen Rechte.
Wahlvorschläge (Art 28 ff. AWR)
Wahlvorschläge sind bis spätestens am Freitag, 22. August 2025, 11.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung Bönigen unter Berücksichtigung der formellen Anforderungen einzureichen.
Wahlvorschläge dürfen nicht mehr Namen enthalten, als Sitze oder Mandate zu besetzen sind. Jeder Wahlvorschlag muss eine deutliche Bezeichnung seiner oder ihrer Herkunft (Urheber, Partei, Verein, Gruppierung oder dergleichen) enthalten und sich von anderen Vorschlägen hinreichend unterscheiden.
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens zehn in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Personen handschriftlich unterzeichnet sein. Die gleiche Person kann für die Wahl derselben Behörde oder desselben Amtes nicht mehr als einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Unterzeichnet die gleiche Person zwei Wahlvorschläge, so gilt diejenige Unterschrift, welche sich auf dem Wahlvorschlag befindet, der zuerst eingereicht wird. Nach der Einreichung kann die Unterschrift unter einen Wahlvorschlag nicht mehr zurückgezogen werden.
Unterzeichnerinnen und Unterzeichner eines Wahlvorschlages haben für den Verkehr mit den Behörden eine Vertretung und eine Stellvertretung zu bezeichnen.
Die vorgeschlagenen Personen sind mit Familiennamen, Vornamen, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse zu kennzeichnen und haben ihre unterschriftliche Zustimmung zu geben.
Keine der vorgeschlagenen Personen darf für dieselbe Behörde oder dasselbe Amt auf mehr als einem Wahlvorschlag aufgeführt werden.
Kandidierende für das Gemeindepräsidium können gleichzeitig als Mitglied des Gemeinderates kandidieren.
Der Gemeinderat empfiehlt, die durch die Gemeindeverwaltung vorbereiteten Formulare zur Einreichung von Wahlvorschlägen zu verwenden. Die Formulare können bei der Gemeindeverwaltung in Papierform oder elektronisch bezogen werden. Im Weiteren sind die Formulare auf www.boenigen.ch verfügbar und können heruntergeladen und elektronisch ausgefüllt werden.
Ausseramtliches Wahlmaterial
Ausseramtliches Wahlmaterial, wie z. B. Wahlprospekte, werden nicht von der Gemeinde finanziert, können aber mit dem Wahlmaterial versandt werden. Die Gemeinde übernimmt die Kosten für das Verpacken und den Versand. Ausseramtliches Wahlmaterial kann bis spätestens am Freitag, 26. September 2025, 11.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung Bönigen abgegeben werden. Für den Versand ist das ausseramtliche Wahlmaterial auf das Format A5 zu falten.
Weitere Bestimmungen
Im Weiteren wird auf die Bestimmungen im Reglement über Abstimmungen und Wahlen der Gemeinde Bönigen, insbesondere Art. 28 ff., verwiesen.
Bönigen, 23. Juni 2025
Namens des Gemeinderates
Der Gemeindeschreiber
Kurzfristige Strassensperrungen / Verkehrsbehinderungen
Eiger Ultra Trail, von Dienstag, 15., bis und mit Sonntag, 20. Juli 2025
Infolge des Eiger Ultra Trail 2025, ist mit kurzen Strassensperrungen und Verkehrsbehinderungen auf den Strassen von Grindelwald zu rechnen.
Der Nordwandplatz, der Panoramaplatz und der Bärplatz (inklusive Abfalldeponie) sind vom Dienstag, 15., bis Sonntag, 20. Juli 2025, gesperrt.
Grindelwald-Bus verkehrt während des Eiger Ultra Trail 2025 nach Fahrplan ab dem Parkplatz Sandigerstutz (Gemeindeverwaltung).
Wir bitten die Verkehrsteilnehmer, Wanderer, Anwohner und Läufer um gegenseitigen Respekt.
Für Ihr Verständnis danken wir Ihnen bestens.
Bereich Sicherheit Grindelwald
Gesuchsteller: Markus Altermatt, Brombergstrasse 2, 4244 Röschenz, und Luchs Bruno, Bühlweg 40, 3706 Leissigen.
Bauvorhaben: Änderung von Nutzungsbeschränkungen ohne bauliche Massnahmen (Umnutzung Erst- in Zweitwohnung).
Standort: Bühlweg 40, Parzelle Nr. 574, Zone UeO Zweigarten, Koordinaten 2’626’027 / 1’166’813.
Schutzzone/-objekt: keine/nein.
Nutzungsart Zweitwohnungsgesetz (ZWG): keine Beschränkung (Art. 11 ZWG).
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Leissigen, 3706 Leissigen.
Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20710.
Auflage- und Einsprachefrist bis 4. August 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Leissigen, 23. Juni 2025
Gemeinderat Leissigen
Geringfügige Änderung des Zonenplans Parzelle Nr. 306 nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)
Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV
Der Gemeinderat Matten b. Interlaken hat die vorerwähnte geringfügige Änderung des Zonenplans Parzelle Nr. 306 am 23. Juni 2025 beschlossen.
Gegen diesen Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung), Nydegggasse 11/13, 3011 Bern, schritflich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Gemeinderat Matten
Brunnen abstellen
Alle Brunnen von Wilderswil werden vom 4. bis 14. Juli 2025 abgestellt. In dieser Zeit finden Messungen im Verteilnetz statt, um ein Leck zu finden.
Wir danken der Bevölkerung für das Verständnis.
Gemeindebetriebe Wilderswil
Öffnungszeiten während der Sommerferien
Die Gemeindeverwaltung hat während der Sommerferien vom 7. Juli bis 10. August 2025 reduzierte Öffnungszeiten. In dieser Zeit bleibt der Schalter jeweils am Montag, Mittwoch und Freitag geschlossen. Während dieser Zeit gelten folgende Öffnungszeiten:
Ab Montag, 11. August 2025, bedienen wir Sie gerne wieder zu den gewohnten Schalteröffnungszeiten.
Besten Dank für die Kenntnisnahme und Beachtung.
Gemeindeverwaltung Schwanden
Regionale Energieberatung Oberland-Ost in der Gemeinde Unterseen
Die öffentliche regionale Energieberatung ist generell von Dienstag bis Donnerstag in Interlaken (Jungfraustrasse 38) für Sie da. Einen persönlichen Termin können Sie telefonisch oder per E-Mail vereinbaren. Spontane unangemeldete Beratungen sind auch möglich.
Für die Bevölkerung der Gemeinde Unterseen wird dieses Angebot vom 5. August 2025 bis am 31. Januar 2026 intensivier zur Verfügung stehen.
Die regionale Energieberatung Oberland-Ost ist telefonisch erreichbar von Dienstag bis Freitag.
Die Kompetenzen von Hausbesitzern, KMUs, Architekten, Planern, Behörden, Bevölkerung usw. werden in folgenden Bereichen gestärkt:
Beratungen am Telefon oder persönlich im Büro der Energieberatung sind bis zu einer Stunde kostenlos. Beratungen vor Ort werden für ein EFH mit Fr. 100.– und für ein MFH mit Fr. 150.– pauschal verrechnet. Die Beratung ist neutral und unabhängig und im Sinne der kantonalen und nationalen Energiepolitik.
Weitere Infos unter:
www.oberland-ost.ch
Telefon 033 821 08 68
Geschäftsstelle und Energieberatung
Regionalkonferenz Oberland-Ost
3800 Interlaken
Die Gemischte Gemeinde Oberried ist eine ländliche, direkt am Brienzersee gelegene Gemeinde mit aktuell 498 Einwohnenden. Die Mitarbeitenden schätzen die landschaftliche Lage der beiden Dörfer Ebligen und Oberried sowie die Nähe zur lokalen Bevölkerung.
Zur Unterstützung des Werkhofteams sucht die Gemischte Gemeinde Oberried per 1. Oktober 2025 oder nach Vereinbarung einen oder eine
Mitarbeiter/-in Werkhof Oberried (100 %)
Der Aufgabenbereich umfasst sämtliche Aufgaben der Werkhofabteilung von Oberried. Hierzu gehören insbesondere folgende Arbeiten:
Ihr Profil
Unser Angebot
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 11. Juli 2025 per E-Mail an pirmin.schenk@oberried.ch. Für weitere Auskünfte steht Pirmin Schenk, Gemeindeschreiber, unter der Telefon 033 849 13 35 gerne zur Verfügung.
Urnenwahlen vom Sonntag, 19. Oktober 2025 (Proporz und Majorz)
Der Gemeinderat Matten hat für den Sonntag, 19. Oktober 2025, die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2029 aufgrund des Organisationsreglements vom 22. September 2013 angeordnet. Allfällige Ergänzungswahlen (2. Wahlgang) finden am Sonntag, 30. November 2025, statt. Es sind zu wählen:
Majorzwahlen
Gemäss Art. 13 des Abstimmungs- und Wahlreglements (AWR) vom 18. Mai 2001 werden die politischen Parteien oder Wählergruppen aufgefordert, ihre Wahlvorschläge für die Majorzwahlen bis spätestens am Montag, 1. September 2025, 12.00 Uhr an die Gemeindeschreiberei Matten einzureichen. Wahlvorschläge, die später eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
Proporzwahlen
Gemäss Art. 17 des Abstimmungs- und Wahlreglements (AWR) vom 18. Mai 2001 werden die politischen Parteien oder Wählergruppen aufgefordert, ihre Wahlvorschläge für die Proporzwahlen bis spätestens am Montag, 15. September 2025, 12.00 Uhr an die Gemeindeschreiberei Matten einzureichen. Wahlvorschläge, die später eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Zwei oder mehrere Wahlvorschläge können bis am Montag, 22. September 2025, 18.00 Uhr durch übereinstimmende Erklärung der Unterzeichnenden oder ihrer Vertreterinnen und Vertreter miteinander verbunden werden (Art. 22 AWR).
Die Wahlvorschläge für die Majorzwahlen haben gemäss Art. 13 des Abstimmungs- und Wahlreglements folgende Bedingung zu erfüllen:
Die Wahlvorschläge für die Proporzwahlen haben gemäss Art. 17 des Abstimmungs- und Wahlreglements folgende Bedingungen zu erfüllen:
Die Wahlvorschläge für die Majorz- und Proporzwahlen haben gemäss Art. 59 des Gesetzes über die politischen Rechte (PRG) des Kantons Bern vom 5. Juni 2012 folgende Bedingung zu erfüllen:
Das Formular für die Wahleingaben kann bei der Gemeindeschreiberei Matten oder auf www.matten.ch bezogen werden.
Beschlüsse des Grossen Gemeinderats
Der Grosse Gemeinderat hat am 24. Juni 2025 folgenden Beschluss gefasst:
Jahresrechnung 2024
Die Jahresrechnung 2024 wird wie folgt genehmigt:
Erfolgsrechnung:
Aufwand Gesamthaushalt Fr. 37'017'713.98
Ertrag Gesamthaushalt Fr. 39'351'040.71
Ertragsüberschuss Fr. 2'333'326.73
davon
Investitionsrechnung:
Ausgaben Fr. 5'672'646.93
Einnahmen Fr. 983'605.80
Nettoinvestitionen Fr. 4'689'041.13
Nachkredite: Fr. 5'722'863.71
Rechtsmittel
Gegen den obigen Beschluss kann beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, innert dreissig Tagen ab der vorliegenden Publikation Beschwerde eingereicht werden.
Bauherrschaft: Grand Hotel Victoria-Jungfrau AG, Höheweg 41, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: brönnimann architekten ag, Neugasse 10, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Aufstellen von drei modularen und demontierbaren Ausgabestellen für den Restaurantbetrieb; nachträgliches Baugesuch: Auswechslung der bestehenden Menükästen durch Leuchtkästen.
Standort: Höheweg 41 und 47, Parzellen Nrn. 180 und 181.
Nutzungszone: Hotelzone B.
Inventar: Schützenswertes K-Objekt, Baugruppe E, Ortsbildgestaltungsbereich.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 28. Juli 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Gesuchsteller: Roth Philip, v. d. Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Brandeggstrasse 26,
3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Erweiterung Wohnraum EG und Terrasse OG.
Hinweis: Vorbehalten bleibt die Genehmigung der Änderung des Gemeindebaureglements durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung.
Standort: Grabenstrasse 33, Parzelle Nr. 3644, Koordinaten 2’646’508 / 1’163’637.
Nutzungszone: Wohnzone W3.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/205101
Auflage- und Einsprachefrist bis 28. Juli 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 23. Juni 2025
Bauverwaltung Grindelwald
Für unsere Schulanlage suchen wir ab sofort oder nach Vereinbarung eine:n
Raumpfleger:in
(ca. 10 Stunden/Woche)
Ihre Aufgaben
Ihre Stärken
Unser Angebot
Fragen
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Hauswart Bruno Schmied, Telefon 079 215 91 30. Allgemeine Informationen über unsere Gemeinde finden Sie auf www.wilderswil.ch.
Falls wir Ihr Interesse geweckt haben, erwarten wir Ihr Bewerbungsdossier mit den üblichen Unterlagen in schriftlicher oder elektronischer Form bis spätestens 18. Juli 2025 an:
Bauverwaltung Wilderswil
«Stellenbewerbung»
Gewerbeweg 1
3812 Wilderswil
bauverwaltung@wilderswil.ch
Fertigstellungs- und Deckbelagsarbeiten Baumgarten
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 44 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird auf dieser Strasse die Verkehrsabwicklung wie folgt erschwert:
Strasse: Baumgarten.
Teilstrecke: ganzer Baumgarten.
Dauer: 15. bis 19. Juli 2025.
Sperrung
Von Dienstag, 15., bis Samstag, 19. Juli 2025, bleibt die Strasse Baumgarten für den Durchgangsverkehr infolge Deckbelagsarbeiten für die gesamte Bauzeit gesperrt. Die Zufahrt zu den Privatgrundstücken ist nicht oder nur eingeschränkt möglich. Für die Fussgänger ist der Durchgang zu den Liegenschaften jederzeit gewährleistet. Signalisation beachten.
Reitverbot
Zum Schutz des neuen Strassenbelags bleibt der Baumgarten deshalb für beschlagene Huftiere vom 18. Juli bis 10. August 2025 gesperrt.
Anwohnerinformation
Die Anwohner wurden mittels Anwohnerinformation bereits informiert.
Ausnahmen: keine.
Grund: Fertigstellungs- und Deckbelagsarbeiten.
Wir bitten um Beachtung der Signalisation und Anweisungen der Baufirma und danken für Ihr Verständnis.
Unterseen, 30. Juni 2025
Gemeinde Unterseen
Bauverwaltung
Bauherrschaft: Kirchhofer AG, Höheweg 36, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Th. Kuhn GmbH, Mattenstrasse 7, 3800 Matten b. Interlaken.
Bauvorhaben: Montage einer Uhr unter dem bestehenden Vordach; neue Beschriftungen und Leuchtschriften an Fassade.
Standort: Höheweg 56, Parzelle Nr. 810.
Nutzungszone: Mischzone MK 4.
Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich, erhaltenswertes K-Objekt, Baugruppe D.
Beanspruchte Ausnahme: Bauen vor der Baulinie, Art. 96a BauG.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 4. August 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Interlaken
Bauherrschaft: Martin Benkert, Freihofstrasse 20, 3800 Unterseen.
Projektverfasserin: Imboden Architektur AG, Seestrasse 17, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Neubau Parkplatz und Autounterstand mit Geräteraum, Ersatz bestehende Gasheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Gartenstrasse 25, Parzelle Nr. 472, Koordinaten 2'631'174 / 1'170'711.
Zone: Wohnzone W2.
Gewässerschutzbereich: Au.
Schutzperimeter: Ortsbildschutzgebiet B / epochenmässig einheitlicher Baubestand.
Schutzobjekt: nein.
Ausnahmen: Art. 21 Abs. 1 GBR betreffend Unterschreitung Strassenabstand.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 4. August 2025.
Es wird auf die Gesuchakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938
Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Unterseen, 30. Juni 2025
Bauverwaltung Unterseen
Bauherrschaft: Feller Patrik, 14 Union Street, Mitchelton 4053 QLD (Australien).
Vertretung mit Vollmacht: Intertreuhand.gfag, Schwab Bruno, Postgasse 12, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Umnutzung von zwei Erstwohnungen im EG und 1. OG zur touristischen Vermietung, Beherbergung von total sechs Gästen.
Standort: Florastrasse 1, Parzelle Nr. 1210.
Nutzungszone: Mischzone MA 3 Geschosse.
Inventar: keines.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 4. August 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Verkehrserschwerung
Kantonsstrasse Nr. 221 Beatenbucht–Interlaken
Gemeinde: Sigriswil.
410.20470 / Erneuerung Beatenbuchtbrücke, Sigriswil
Teilstrecke: Koordinaten 2’623'624 / 1’170'530 bis 2’623'617 / 1’170’445
Dauer: 11. – 12. Juli 2025 Deckbelagseinbau nachts. Februar bis August 2025 Verkehrserschwerung.
Ausnahmen: keine.
Grund der Massnahme: Erneuerung Beatenbuchtbrücke.
Verkehrsführung: Einspurige Verkehrsführung.
Einschränkungen: Der Einbau des Deckbelags im Bereich der Baustelle erfolgt nachts, am Freitag, 11. Juli, von 20.00 bis 6.00 Uhr des Folgetags. Der Verkehr wird einspurig geführt, geregelt von Hand. Der Parkplatz der Niederhornbahn ist deshalb in dieser Nacht von 23.00 bis 6.00 Uhr gesperrt. Bei schlechtem Wetter wird der Einbau des Deckbelags verschoben auf die nächstmögliche Nacht. Generell wird der Verkehr noch bis August 2025 einspurig geführt, geregelt mit Lichtsignalanlage oder von Hand.
Rechtliche Hinweise
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.
Gwatt, 26. Juni 2025
Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Verkehrssperrung
Kantonsstrasse Nr. 221 Interlaken–Grindelwald
Gemeinde: Lütschental.
410.20509 / Belagserneuerung Eybrücke–Burglauenen, Lütschental
Teilstrecke: Von Koordinaten 2'640'340 / 1'165'232 bis 2'640'635 / 1'165’180
Dauer: Nächte von Mi,16. / Do, 17. Juli 2025 bis und mit Fr, 18. / Sa, 19. Juli 2025, jeweils von 20.00 bis 6.00 Uhr; sowie die Nächte von Mo, 21. / Di, 22. Juli 2025 bis und mit Fr, 25. / Sa, 26. Juli 2025, jeweils von 20.00 bis 6.00 Uhr.
Ausnahmen: keine.
Grund der Massnahme: Belagsarbeiten Deckbelag.
Verkehrsführung: Einspurige Verkehrsführung, Verkehrsregelung von Hand oder mit Lichtsignalanlage.
Einschränkungen: Verkehrssperrung für Lastwagen und Gesellschaftswagen mit Breite über 2,10 m. Zufussgehende und Radfahrende können die Baustelle unter erschwerten Verhältnissen passieren. Bitte auch Umleitung in Lütschental beachten!
Personenwagen mit Breite unter 2,10 m können die Baustelle unter erschwerten Bedingungen passieren.
Rechtliche Hinweise
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird diese Kantonsstrasse für den Verkehr für Fahrzeuge über 2,20 m Breite gesperrt.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrssperrung.
Gwatt/Thun, 30. Juni 2025
Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Betreuung Tagesschulen Lauterbrunnen und Mürren im Schuljahr 2025/26
Die Einwohnergemeinde Lauterbrunnen sucht:
Betreuungsperson Tagesschule Lauterbrunnen
ab August 2025 oder nach Vereinbarung: Dienstag und/oder Donnerstag in den Schulwochen jeweils 5 Stunden (12.00–17.00 Uhr) als zweite Betreuungsperson.
Betreuungsperson Tagesschule Mürren
ab August 2025 dienstags in den Schulwochen jeweils 6 Stunden (11.30–17.30 Uhr) als zweite Betreuungsperson. Die Fahrtkosten und Wegzeit werden entschädigt.
Die Anstellung in der Tagesschule könnte für Sie den Einstieg in eine interessante Tätigkeit in der Bildungslandschaft Lauterbrunnental mit Kindern im Schulalter darstellen.
Die Anstellungen können bei Interesse mit Klassenhilfestunden in der Schule ergänzt werden.
Details zu den ausgeschriebenen Stellen finden Sie unter folgendem Link: www.schule-lauterbrunnen.ch/willkommen/stellenausschreibungen.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis Montag, 14. Juli 2025.
Schule Lauterbrunnental
Bauherrschaft: Aige GmbH, Spirenwaldstrasse 2, 3803 Beatenberg, Zumbühl Architektur GmbH, Alain Zumbühl, Mittlere Strasse 3A, 3600 Thun.
Projektverfasserin: Zumbühl Architektur GmbH, Mittlere Strasse 3A, 3600 Thun.
Bauvorhaben: Der Restaurantbereich im Erdgeschoss wird aufgehoben und durch weitere Hotelzimmer ergänzt: 23 Gästezimmer (bisher 15 Gästezimmer) mit 42 Gästebetten (bisher 28 Gästebetten); Neubau Nebengebäude im Aussenbereich mit einem Automaten für die Verpflegung.
Standort: Spirenwaldstrasse 2, Parzelle Nr. 285, Hotelzone Bauten HB, Koordinaten 2’628’400 / 1’172’550.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 4. August 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Das Protokoll der Delegiertenversammlung vom 20. Juni 2025 liegt während 30 Tagen ab Publikationstag bis 3. August 2025 beim Präsidenten und der Geschäftsstelle öffentlich auf. Das Protokoll ist ebenfalls unter www.gemeindeverband-gewo.ch oder mit QR-Code einsehbar.
Während der Auflage kann bei der Geschäftsstelle schriftlich Einsprache erhoben werden. Der Vorstand entscheidet über die Einsprachen.
Das Protokoll wird an der nächsten Delegiertenversammlung genehmigt.
Vorstand und Geschäftsstelle GEWO
Gesuchsteller: Michael Fischer, Dorfstrasse 9, 3088 Rüeggisberg.
Projektverfasserin: Grossniklaus Haustechnik AG, Spirenwaldstrasse 270, 3803 Beatenberg.
Bauvorhaben: Erweiterung bestehende Heizanlage mit aussen aufgestellter Luft-Wasser-Wärmepumpe.
Standort: Schmockenstrasse 107, Beatenberg, Parzelle Nr. 1265, Koordinaten 2’626'230 / 1’171’089, Wohn- und Gewerbezone 2-geschossig.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand nach Art. 80 SG.
Hinweis: Naturgefahrengebiet mit geringer Gefahr (Rutschungen).
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/236121, e-Auflage eBau Nr. 2025-8806). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 4. August 2025.
Es wird auf die Baugesuchsakten und die aufgestellten Pflöcke/Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Beatenberg, 24. Juni 2025
Bauverwaltung Beatenberg
Kirchgemeindeversammlung der Röm.-kath. Kirchgemeinde Oberhasli-Brienz vom 26. Juni 2025 in Meiringen
Der Präsident ad interim Helmut Finkel begrüsste zur Kirchgemeindeversammlung 19 Stimmberechtigte. Das Haupttraktandum war die Jahresrechnung 2024 der Kirchgemeinde, welche nach HRM2 geführt wurde. Der Gesamthaushalt schliesst mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 238'425.83 ab. Der Ertragsüberschuss ist vor allem auf höhere Steuereinnahmen, weniger Unterhaltskosten und die Ausgabendisziplin des Kirchgemeinderates zurückzuführen. Die Jahresrechnung wurde einstimmig von den Anwesenden genehmigt.
Benno Tschümperlin stellte sich der Ersatzwahl für das Amt des Kirchgemeinderatspräsidenten für die verbleibende Amtsperiode bis Ende 2025. Er wurde von der Kirchgemeindeversammlung einstimmig und unter grossem Applaus als neuer Kirchgemeinderatspräsident bestätigt.
Der Präsident ad interim informierte zum Schluss über die momentan anfallenden Ratsgeschäfte und Investitionen. Zudem dankte er allen Mitgliedern für die geleistete Arbeit in der vergangenen Zeit zugunsten der Röm.-kath. Kirchgemeinde und für die Pfarrei Guthirt.
Meiringen, 27. Juni 2025
Rosa Mattia, Sekretariat/Finanzverwaltung
Bauherrschaft: Dominus Providebit AG, Friedhofallee 2d, 8590 Romanshorn, vertreten durch Jan von Wartburg (Präsident des Verwaltungsrates).
Bauvorhaben: Umnutzung privater Wohnungen zu gewerbsmässiger kurzzeitiger Vermietung mit max.19 Betten.
Standort: Derfliplatz 1, Parzelle Nr. 161, Bestandeszone Unterschwanden, Koordinaten O 2'647'129 / N 1'178'860.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. August 2025.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Schwanden, Schwanderstrasse 82, 3855 Schwanden b. Brienz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind jedoch die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Bauverwaltung Schwanden
Grindelwald ist eine beliebte Tourismusdestination im Berner Oberland mit umfassender, gut ausgebauter Infrastruktur. Die Gemeinde mit rund 4000 ständigen Einwohnerinnen und Einwohnern und rund 15'000 Gästen in der Hochsaison hat viele Attraktionen für Natur- und Sportbegeisterte zu bieten.
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Bei Fragen steht Ihnen Monika Kübli, Telefon 033 854 14 14, gerne zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung, die Sie mit den üblichen Unterlagen an folgende Adresse senden: Gemeinderat, Personelles, 3818 Grindelwald, oder per E-Mail: gemeindeverwaltung@gemeinde-grindelwald.ch
Protokollauflage
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 26. Juni 2025 liegt in der Zeit vom 3. Juli bis 2. August 2025 auf der Gemeindeverwaltung Schwanden öffentlich zur Einsichtnahme auf. Zudem kann das Protokoll ab 3. Juli 2025 auf der Homepage www.schwandenbrienz.ch eingesehen werden. Während der Auflagefrist können beim Gemeinderat schriftlich Einsprachen gemacht werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll (Art. 68 Abs. 3 OgR).
Gemeinderat Schwanden
Auflage Kollokationsplan und Inventar
Schuldnerin: Wenger Schreinerei + Innenausbau AG, Lehnweg 7, 3800 Unterseen, CHE-110.345.435.
Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage.
Ablauf der Frist: 22. Juli 2025.
Auflagefrist Inventar: 10 Tage.
Ablauf der Frist: 12. Juli 2025.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 2. Juli 2025.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Gesamterneuerungswahlen für die Amtsdauer 2026–2029
Am Sonntag, 26. Oktober 2025, finden die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026–2029 statt. Eventueller 2. Wahlgang für das Gemeindepräsidium: 30. November 2025.
Gestützt auf Artikel 35 der Gemeindeordnung (GO) respektive Artikel 22 des Reglements über Abstimmungen und Wahlen (AWR) sind durch die Stimmberechtigten an der Urne zu wählen:
Stimmberechtigung (Art. 34 GO)
Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind alle Personen, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Bönigen wohnhaft sind.
Begehren um Eintragung in das Stimmregister sind bis spätestens Dienstag, 21. Oktober 2025, 17.00 Uhr, einzureichen.
Wahlmaterial (Art. 39 AWR)
Jeder wahlberechtigten Person werden spätestens 10 Tage vor dem Wahltag der persönliche Stimmrechtsausweis und das amtliche Wahlmaterial zugestellt. Bei einem allfälligen zweiten Wahlgang für das Gemeindepräsidium werden die Wahlunterlagen spätestens 5 Tage vor dem Wahltag zugestellt.
Im Stimmregister eingetragene Personen, welche keinen Wahlausweis erhalten oder diesen verloren haben, können bis Freitag, 24. Oktober 2025, 17.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung ein Doppel verlangen.
Stimmabgabe (Art. 27 AWR)
Die Stimmberechtigten geben ihre Stimme persönlich an der Urne oder brieflich ab. Für die persönliche Stimmabgabe hat das Abstimmungslokal bei der Gemeindeverwaltung Bönigen am Sonntag, 26. Oktober 2025, von 9.00 bis 10.00 Uhr geöffnet.
Für die briefliche Stimmabgabe kann das Antwortcouvert bis Sonntag, 26. Oktober 2025, 10.00 Uhr, in den offiziellen Briefkasten bei der Gemeindeverwaltung Bönigen eingeworfen werden. Im Übrigen richtet sich das Verfahren über die briefliche Stimmabgabe nach der kantonalen Gesetzgebung über die politischen Rechte.
Wahlvorschläge (Art 28 ff. AWR)
Wahlvorschläge sind bis spätestens am Freitag, 22. August 2025, 11.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung Bönigen unter Berücksichtigung der formellen Anforderungen einzureichen.
Wahlvorschläge dürfen nicht mehr Namen enthalten, als Sitze oder Mandate zu besetzen sind. Jeder Wahlvorschlag muss eine deutliche Bezeichnung seiner oder ihrer Herkunft (Urheber, Partei, Verein, Gruppierung oder dergleichen) enthalten und sich von anderen Vorschlägen hinreichend unterscheiden.
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens zehn in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Personen handschriftlich unterzeichnet sein. Die gleiche Person kann für die Wahl derselben Behörde oder desselben Amtes nicht mehr als einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Unterzeichnet die gleiche Person zwei Wahlvorschläge, so gilt diejenige Unterschrift, welche sich auf dem Wahlvorschlag befindet, der zuerst eingereicht wird. Nach der Einreichung kann die Unterschrift unter einen Wahlvorschlag nicht mehr zurückgezogen werden.
Unterzeichnerinnen und Unterzeichner eines Wahlvorschlages haben für den Verkehr mit den Behörden eine Vertretung und eine Stellvertretung zu bezeichnen.
Die vorgeschlagenen Personen sind mit Familiennamen, Vornamen, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse zu kennzeichnen und haben ihre unterschriftliche Zustimmung zu geben.
Keine der vorgeschlagenen Personen darf für dieselbe Behörde oder dasselbe Amt auf mehr als einem Wahlvorschlag aufgeführt werden.
Kandidierende für das Gemeindepräsidium können gleichzeitig als Mitglied des Gemeinderates kandidieren.
Der Gemeinderat empfiehlt, die durch die Gemeindeverwaltung vorbereiteten Formulare zur Einreichung von Wahlvorschlägen zu verwenden. Die Formulare können bei der Gemeindeverwaltung in Papierform oder elektronisch bezogen werden. Im Weiteren sind die Formulare auf www.boenigen.ch verfügbar und können heruntergeladen und elektronisch ausgefüllt werden.
Ausseramtliches Wahlmaterial
Ausseramtliches Wahlmaterial, wie z. B. Wahlprospekte, werden nicht von der Gemeinde finanziert, können aber mit dem Wahlmaterial versandt werden. Die Gemeinde übernimmt die Kosten für das Verpacken und den Versand. Ausseramtliches Wahlmaterial kann bis spätestens am Freitag, 26. September 2025, 11.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung Bönigen abgegeben werden. Für den Versand ist das ausseramtliche Wahlmaterial auf das Format A5 zu falten.
Weitere Bestimmungen
Im Weiteren wird auf die Bestimmungen im Reglement über Abstimmungen und Wahlen der Gemeinde Bönigen, insbesondere Art. 28 ff., verwiesen.
Bönigen, 23. Juni 2025
Namens des Gemeinderates
Der Gemeindeschreiber
Protokollauflage der Gemeindeversammlung vom 23. Juni 2025
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 23. Juni 2025 liegt ab 3. Juli 2025 während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung Därligen öffentlich auf. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat gemacht werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll (Art. 64 OgR).
Därligen, 3. Juli 2025
Kurzfristige Strassensperrungen / Verkehrsbehinderungen
Eiger Ultra Trail, von Dienstag, 15., bis und mit Sonntag, 20. Juli 2025
Infolge des Eiger Ultra Trail 2025, ist mit kurzen Strassensperrungen und Verkehrsbehinderungen auf den Strassen von Grindelwald zu rechnen.
Der Nordwandplatz, der Panoramaplatz und der Bärplatz (inklusive Abfalldeponie) sind vom Dienstag, 15., bis Sonntag, 20. Juli 2025, gesperrt.
Grindelwald-Bus verkehrt während des Eiger Ultra Trail 2025 nach Fahrplan ab dem Parkplatz Sandigerstutz (Gemeindeverwaltung).
Wir bitten die Verkehrsteilnehmer, Wanderer, Anwohner und Läufer um gegenseitigen Respekt.
Für Ihr Verständnis danken wir Ihnen bestens.
Bereich Sicherheit Grindelwald
Gesuchsteller: Markus Altermatt, Brombergstrasse 2, 4244 Röschenz, und Luchs Bruno, Bühlweg 40, 3706 Leissigen.
Bauvorhaben: Änderung von Nutzungsbeschränkungen ohne bauliche Massnahmen (Umnutzung Erst- in Zweitwohnung).
Standort: Bühlweg 40, Parzelle Nr. 574, Zone UeO Zweigarten, Koordinaten 2’626’027 / 1’166’813.
Schutzzone/-objekt: keine/nein.
Nutzungsart Zweitwohnungsgesetz (ZWG): keine Beschränkung (Art. 11 ZWG).
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Leissigen, 3706 Leissigen.
Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20710.
Auflage- und Einsprachefrist bis 4. August 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Leissigen, 23. Juni 2025
Gemeinderat Leissigen
Geringfügige Änderung des Zonenplans Parzelle Nr. 306 nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)
Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV
Der Gemeinderat Matten b. Interlaken hat die vorerwähnte geringfügige Änderung des Zonenplans Parzelle Nr. 306 am 23. Juni 2025 beschlossen.
Gegen diesen Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung), Nydegggasse 11/13, 3011 Bern, schritflich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Gemeinderat Matten
Hundetaxe 2025
Gemäss Beschluss des Gemeinderates beträgt die Hundetaxe für das Jahr 2025 unverändert Fr. 90.– pro Tier und Jahr. Diese ist für sämtliche Hunde in der Gemeinde zu entrichten, welche am 1. August 2025 sechs Monate alt oder älter sind. Falls Sie keinen Hund mehr haben, bitten wir um telefonische oder persönliche MItteilung an die Gemeindeverwaltung, Telefon 033 849 12 70.
Alle bisherigen Hundehalter erhalten im August für die Hundetaxe 2025 eine Rechnung. Die Hundemarke wird nicht erneuert und bleibt weiterhin gültig. Falls Sie einen neuen Hund halten, bitten wir Sie, den Hundeausweis mit Mikrochipnummer vorzuweisen.
Am 1. Januar 2016 wurde die Datenbank Anis durch die Datenbank Amicus abgelöst. Die Hunde müssen vor dem Einsetzen des Mikrochips bei der Gemeindeverwaltung angemeldet werden. Nach der Anmeldung setzt der Tierarzt den Mikrochip ein und registriert den Hund direkt im Amicus. Jede/r Hundehalter/-in erhält eine Personen-ID mit Login und Passwort. Mutationen wie Halterwechsel, Tod des Hundes usw. können danach direkt durch den/die Besitzer im Amicus vorgenommen werden
Niederried, 5. Juni 2025
Gemeinderat NIederried b. I.
Bekanntmachung Inkraftsetzung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern, Abteilung Orts- und Regionalplanung, hat die Änderungen der Koordinationsblätter 106 und 123, Chrummeney (Wilderswil), im Teilrichtplan Abbau, Deponie, Transport Oberland-Ost (TRPADT.OO 2020) in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 am 9. Mai 2025 genehmigt. Gegen diese Genehmigung sind keine Beschwerden eingegangen. Die Änderungen treten somit per sofort in Kraft.
Interlaken, 4. Juli 2025
Regionalkonferenz Oberland-Ost
Jungfraustrasse 38, 3800 Interlaken
Papier- und Kartonsammlung
Samstag, 5. Juli 2025
Bereitstellung: bis spätestens 7.00 Uhr
Wir bitten die Bevölkerung, das Papier und den Karton unbedingt getrennt und gebündelt an gleicher Stelle wie den Hauskehricht bereitzustellen.
Die Sammlung wird durch den Turnverein Matten durchgeführt.
Falls Ihr Material nicht abgeholt wird, wählen Sie zwischen 13.00 und 14.30 Uhr Telefon 079 697 47 37.
Gemäss Merkblatt «Papier- und Kartonsammlung» der AG für Abfallverwertung (AVAG) sind von der Papier- und Kartonsammlung ausgeschlossen:
Abfälle aller Art wie Hauskehricht, Metall, Kunststoff, Glas, Textilien, Holz, synthetische Materialien sowie
gesundheitsgefährdende, gefährliche und organische Stoffe.
Weiter sind in der Papier- und Kartonsammlung nicht zulässig:
Aktenordner, Banknotenpapier, beschichtetes Geschenkpapier, bituminierte Papiere und Pappe, Blumenpapier, Etiketten und selbstklebendes Papier, Filterpapier, Digitaldruckpapier, Fototaschen, Futtermittelsäcke, gewachste Papiere und Pappe, geschreddertes Papier, Haushaltpapier, Hülsen und Hülsenteile, Kaffee- und Teebeutel, Kantenschutz jeglicher Art, Klebe- und Buchbinderücken, Kleber, Kohlepapier, Kraftpapiersäcke, Getränkeverpackungen (Tetra Pak), Papiere mit UV-Lack, Papierservietten, Papiertaschentücher, Papiertischtücher, Papiertragetaschen, Papierwindeln, Pergamentpapiere, Silikonpapiere, Suppen- und Getränkebeutel, Take-away-Verpackungen (Pizzakartons), Tapeten- und Dekopapiere, Teerpapier, Thermopapier (Kassenzettel), Tiefkühlverpackungen (beschichtet, laminiert), Tragtaschen (nassfest), Waschmitteltrommeln und -kartons, Zementsäcke, Zigaretten.
Bauverwaltung Matten
Beschlüsse Gemeindeversammlung vom 23. Juni 2025
29 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben an der Gemeindeversammlung vom 23. Juni 2025 folgende Beschlüsse gefasst:
Därligen, 3. Juli 2025
Konkurspublikation / Schuldenruf
(Summarisches Verfahren nach Art. 231 SchKG)
Ausgeschlagene Erbschaft der Barth-Camenzind Agnes, geb. 25. Juli 1958, von Capriasca TI, Rossistrasse 15, 3723 Kiental, verstorben am 22. November 2023.
Datum der Konkurseröffnung: 27. Dezember 2023.
Eingabefrist bis 2. August 2025.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 2. Juli 2025.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Protokoll Gemeindeversammlung
Hiermit wird bekannt gegeben, dass gestützt auf Art. 49 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Matten b. Interlaken vom 22. September 2013 das Protokoll der Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 19. Juni 2025, ab Donnerstag, 3. Juli, bis und mit Montag, 4. August 2025, in der Gemeindeschreiberei, Baumgartenstrasse 14, Matten b. Interlaken, eingesehen werden kann. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Gemeindeschreiberei Matten
Brunnen abstellen
Alle Brunnen von Wilderswil werden vom 4. bis 14. Juli 2025 abgestellt. In dieser Zeit finden Messungen im Verteilnetz statt, um ein Leck zu finden.
Wir danken der Bevölkerung für das Verständnis.
Gemeindebetriebe Wilderswil
Verkehrserschwerung
Kantonsstrasse Nr. 6 Interlaken–Wilerbrücke
Gemeinde: Ringgenberg.
410.20608 / Belagserneuerung Hauptstrasse Inders Moos
Teilstrecke: Hauptstrasse ab Moosrain bis Inders Moos (Abzweigung Seestrasse, Koordinaten 2'635’685 / 1'172’910).
Dauer: 7. bis 11. Juli 2025, Terminverschiebung infolge ungünstiger Witterung möglich.
Ausnahmen: Zu Fuss Gehende können die Baustelle auf dem Gehweg passieren.
Grund der Massnahme: Belagserneuerung Fahrbahn, Teilerneuerung Randabschlüsse und Schachtabdeckungen.
Verkehrsführung: einspurig.
Einschränkungen: Einspurige Verkehrsführung, Verkehrsregelung von Hand oder mit Lichtsignalanlage.
Rechtliche Hinweise
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.
Gwatt, 23. Juni 2025
Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Gesuchstellerin: Oeltrans AG, Mittengrabenstrasse 49, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Sobatec GmbH, Glütschbachstrasse 61, 3661 Uetendorf.
Bauvorhaben: Sanierung Entwässerung und Beläge der Tankstelle; Erstellen Ladestation für Elektrofahrzeuge.
Standort: Hauptstrasse 216a, Gbbl. Nr. 1864, Koordinaten 2’635’158 / 1’172’594.
Nutzungszone: Wohn- und Gewerbezone WG3.
Schutzobjekt: keine.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Naturgefahren: Gelber Wassergefahrenbereich (geringe Gefährdung).
Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2025-8612). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 28. Juli 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Ringgenberg, 23. Juni 2025
Bauverwaltung Ringgenberg
Reduzierte Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung 1. Juli bis 3. August 2025
Während der Sommerferien vom 1. Juli bis 3. August 2025 sind die Schalter- und Telefondienste der Gemeindeverwaltung nur reduziert geöffnet:
Terminvereinbarungen ausserhalb der Öffnungszeiten sind selbstverständlich jederzeit auf Anfrage (info@gemeinde-hofstetten.ch) möglich.
Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen eine schöne Sommerzeit.
Gemeindeverwaltung Hofstetten
Gesuchstellerin: Hotel Belvedere Grindelwald AG, Dorfstrasse 53, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Westiform AG, Freiburgstrasse 596, 3172 Niederwangen.
Bauvorhaben: Anpassung Reklamen Waldhuus Bellary.
Standort: Geissstutzstrasse 2, Parzelle Nr. 2338, Koordinaten 2’644’925 / 1’164’344.
Nutzungszone: erweiterte Kernzone.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/232925
Auflage- und Einsprachefrist bis 28. Juli 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 23. Juni 2025
Bauverwaltung Grindelwald
Öffnungszeiten während der Sommerferien
Die Gemeindeverwaltung ist wie folgt geöffnet:
Ab Montag, 28. Juli 2025, gelten wieder die gewohnten Öffnungszeiten.
Vielen Dank für das Verständnis.
Gemeindeverwaltung Gsteigwiler
Aufhebungen/Änderungen von Erlassen
In Anwendung von Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung (GV, BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Kirchgemeinderat Ringgenberg an seiner Sitzung vom 18. Juni 2025 folgende Erlasse rückwirkend per 31. Mai 2025 aufgehoben und durch ein Merkblatt ersetzt hat:
Weiter wurden die nachfolgenden Erlasse rückwirkend per 1. Juni 2025 genehmigt:
Die Änderungen treten vorbehältlich aller dagegen erhobenen Beschwerden rückwirkend per 1. Juni 2025 in Kraft. Die Benützungsrichtlinien und der Gebührentarifs für die Räumlichkeiten der Kirchgemeinde Ringgenberg können bei der Gemeindeverwaltung Ringgenberg (Sekretariat) oder online unter www.kircheringgenberg.ch eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Erlass der Benützungsrichtlinien und des Gebührentarif für die Räumlichkeiten der Kirchgemeinde Ringgenberg kann innert 30 Tagen seit Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden.
Kirchgemeinderat Ringgenberg
Bauherrschaft: Zumbrunn Eric, Spühlibachweg 2, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: H. Gosteli AG, Metzgergasse 4, 3800 Matten b. Interlaken.
Bauvorhaben: Montage Doppelstabmattenzaun auf bestehende Betonmauer Nord und West; Montage Doppelstabmattenzaun auf gewachsenem Terrain Süd.
Standort: Spühlibachweg 2, Parzelle Nr. 1589 (BR 1721).
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Inventar: keine.
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreiten des Strassenabstandes, Art. 80 SG.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 28. Juli 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31, Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Interlaken
Gesuchsteller: Ursula Bindschedler, Gurtenweg 45, 3074 Muri, und Marc und Barbara Cadisch, Schlossberg 5, 3600 Thun.
Projektverfasserin: Architekturbüro Leonini GmbH, Am Lehn 1339e, 3823 Wengen.
Bauvorhaben: Energetische Sanierung der Aussenhülle sowie installieren einer aussen stehenden Wärmepumpe. Einbau einer Indach-Photovoltaikanlage. Modernisierung der bestehenden Studios im Untergeschoss.
Standort: Wengen, Am Lehn, Gebäude Nrn. 1339g und 1339h, Parzellen Nrn. 4569 und 4570, Koordinaten 2'637'301 / 1'161'417, 2'637'301 / 1'161'423, Wohn- und Gewerbezone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen: keine.
Auflagestellen:
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 27. Juni bis 28. Juli 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Die Gemischte Gemeinde Oberried ist eine ländliche, direkt am Brienzersee gelegene Gemeinde mit aktuell 498 Einwohnenden. Die Mitarbeitenden schätzen die landschaftliche Lage der beiden Dörfer Ebligen und Oberried sowie die Nähe zur lokalen Bevölkerung.
Zur Unterstützung der Gemeindeschreiberei in der Gemischten Gemeinde Oberried suchen wir per 1. September 2025 oder nach Vereinbarung eine/n
Verwaltungsangestellte/n (60–80 %)
Der Aufgabenbereich umfasst die Unterstützung und Stellvertretung der stellvertretenden Gemeindeschreiberin. Dazu gehören insbesondere folgende Arbeiten:
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Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 11. Juli 2025 per E-Mail an pirmin.schenk@oberried.ch. Für weitere Auskünfte steht Pirmin Schenk, Gemeindeschreiber, unter Telefon 033 849 13 35 gerne zur Verfügung.
Gesuchsteller: Meyer Lara Delphine Marianne Capucine und Mieli Julian, Lüssiweg 41, 6300 Zug.
Projektverfasser: Fischer Marcel, Heizungen, Sanitär und Planungen, Grindelwaldstrasse 62, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe, Dachsanierung, Montage Indach-PV-Anlage.
Standort: Unterpfand 17, Parzelle Nr. 3305, Koordinaten 2’645’890 / 1’163’925.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/234227.
Auflage- und Einsprachefrist bis 28. Juli 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 23. Juni 2025
Bauverwaltung Grindelwald
Hundetaxe 2025
Für die registrierten Hunde erhalten die Hundehalter/-innen im Verlauf des Monats August eine Rechnung für die Hundetaxe 2025. Die jährliche Taxe pro Tier beträgt Fr. 100.– gemäss genehmigter Gebührenverordnung des Gemeinderats vom 2. Juli 2018 und ist gemäss Art. 13 Abs. 2 des Hundegesetzes für jeden Hund zu entrichten, welcher am 1. August 2025 älter als sechs Monate ist.
Hundehalter/-innen der Gemeinde Leissigen werden gebeten, neue Hunde bis Freitag, 25. Juli 2025, bei der Gemeindeverwaltung anzumelden und eine Hundemarke zu beziehen. Wer keinen Hund mehr besitzt, meldet dies bitte ebenfalls bis Ende Juli 2025 bei der Gemeindeverwaltung unter Tel. 033 847 88 11 oder per E-Mail an gemeinde@leissigen.ch.
Leissigen, 20. Juni 2025
Gemeindeverwaltung Leissigen
Betreuungsgutscheine ab 1. August 2025
Die Gemeinde Unterseen finanziert seit 1. Januar 2021 die Kosten der Eltern für die familienergänzende Kinderbetreuung (Kindertagesstätten, Tagesfamilien) via Betreuungsgutscheine mit. Die aktuellen Gutscheine für die Periode 2024/2025 vergünstigen die Betreuungskosten bis zum 31. Juli 2025.
Aktuell können auf der Homepage www.kibon.ch die Daten und Dokumente für die neue Abrechnungsperiode 2025/2026 erfasst/heruntergeladen werden. Wichtig ist, dass die Betreuungsgutscheine ab 1. August 2025 neu beantragt werden müssen.
Einreichefrist: 31. Juli 2025
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Zuständige Sachbearbeiterin: Manja Berge, Finanzverwaltung Unterseen, Telefon 033 826 19 35, jeweils Montag, Dienstag und Donnerstag während den Schalteröffnungszeiten. Mail: finanzverwaltung@unterseen.ch
Finanzverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
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