Gesuchsteller: Krummenacher Iris und Beach Marshall James, Hüslimatte 33a, 3816 Lütschental.
Projektverfasserin: kolb + walther AG, Dorfstrasse 18, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Ersatz bestehende Elektroheizung durch eine ETA Pelletheizung.
Standort: Hüslimatte 33a, Parzelle Nr. 500, Koordinaten 2'638'594 / 1'165'278, Bauzone WG2.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Lütschental, Briggmättli 38, 3816 Lütschental.
Auflage- und Einsprachefrist bis 7. Juli 2025.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lütschental
Gesuchsteller: Krummenacher Iris und Beach Marshall James, Hüslimatte 33a, 3816 Lütschental.
Projektverfasserin: kolb + walther AG, Dorfstrasse 18, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Ersatz bestehende Elektroheizung durch eine ETA Pelletheizung.
Standort: Hüslimatte 33a, Parzelle Nr. 500, Koordinaten 2'638'594 / 1'165'278, Bauzone WG2.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Lütschental, Briggmättli 38, 3816 Lütschental.
Auflage- und Einsprachefrist bis 7. Juli 2025.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lütschental
Genehmigung Verordnung
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 21. Mai 2025 die Tagesschulverordnung 2025 genehmigt. Die Inkraftsetzung erfolgt per 1. August 2025.
Die Genehmigung wird hiermit unter Hinweis auf Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 öffentlich bekannt gemacht. Die Verordnung kann bei der Gemeindeverwaltung Lütschental bezogen oder von der Homepage www.luetschental.ch heruntergeladen werden.
Gemeinderat Lütschental
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3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
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