Lütschental (7)

Gemischte Gemeinde

Schalteröffnungszeiten Sommer

Die Gemeindeverwaltung Lütschental hat im Sommer aufgrund von Ferienabwesenheiten reduzierte Schalteröffnungszeiten:

  • Montag, 29. Juli 2024: 8.30 bis 11.30 Uhr / 14.00 bis 17.30 Uhr
  • Dienstag, 30. Juli 2024: 8.30 bis 11.30 Uhr
  • Donnerstag, 1. August 2024: Nationalfeiertag, geschlossen
  • Montag, 5. August 2024: 8.30 bis 11.30 Uhr / 14.00 bis 17.30 Uhr
  • Dienstag, 6. August 2024: 8.30 bis 11.30 Uhr
  • Donnerstag, 8. August 2024: geschlossen

Ab Montag, 12. August 2024, sind wir zu den gewohnten Öffnungszeiten wieder für Sie da!

Wir wünschen schöne Sommertage und danken für das Verständnis!

Gemeindeverwaltung Lütschental

Publiziert am 25.07.2024

Gemischte Gemeinde

Genehmigung Reglemente

Die Gemeindeversammlung hat am 14. Juni 2024 folgende Reglemente genehmigt:

  • Reglement Aufgabenübertragung Zivilschutz
  • Reglement über die Tagesschule

Das Reglement Aufgabenübertragung Zivilschutz trat per 1. Juli 2024 in Kraft, das Reglement über die Tagesschule tritt am 1. August 2024 in Kraft.

Die Genehmigungen werden hiermit unter Hinweis auf Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 öffentlich bekannt gemacht. Die Reglemente können bei der Gemeindeverwaltung Lütschental bezogen oder von der Homepage www.luetschental.ch heruntergeladen werden.

Gemeinderat Lütschental

Publiziert am 25.07.2024

Gemischte Gemeinde

Hundetaxe 2024

Im August ist die Hundetaxe für das Jahr 2024 zur Zahlung fällig. Die bereits in Lütschental registrierten Hundehalterinnen und Hundehalter erhalten für die Hundetaxe 2024 automatisch eine Rechnung. In diesem Zusammenhang bitten wir um Meldung, falls Sie keinen Hund mehr oder neu einen Hund besitzen (Gemeindeverwaltung Lütschental, Telefon 033 853 47 40 oder per E-Mail an info@luetschental.ch).

Bei der Anmeldung eines neuen Hundes weisen Sie den Hundeausweis inkl. Mikrochipnummer vor. Alle Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Tierdatenbank Amicus registriert sein.

Für jeden gehaltenen Hund, der über sechs Monate alt ist, muss eine jährliche Abgabe entrichtet werden. Die Taxe beträgt für das Jahr 2024 Fr. 60.– pro Hund.

Gemeindeschreiberei Lütschental

Publiziert am 25.07.2024

Baupublikation

Gesuchsteller: Martina Hirschi und Markus Abegglen, Stockiegg 203, 3816 Lütschental.

Projektverfasserin: Peter Rüegsegger Holzbau AG, Fabrikstrasse 74, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Energetische Sanierung bestehendes Wohnhaus / Vereinheitlichung Dacheindeckung / Ersatz Stückholzheizung mit innen aufgestellter Luftwärmepumpe / Anpassung Raumeinteilungen / Einbau Dachflächenfenster.

Standort: Stockiegg 203, Parzelle Nr. 182, Koordinaten 2'639'690 / 1'165'350, Landwirtschaftszone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: 

  • Bauen ausserhalb Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Unterschreitung der Raumhöhe (Art. 67 BauV)

Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Lütschental, Briggmättli 38, 3816 Lütschental.

Auflage- und Einsprachefrist bis 9. August 2024.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lütschental

Publiziert am 18.07.2024

Baupublikation

Gesuchsteller: Martina Hirschi und Markus Abegglen, Stockiegg 203, 3816 Lütschental.

Projektverfasserin: Peter Rüegsegger Holzbau AG, Fabrikstrasse 74, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Energetische Sanierung bestehendes Wohnhaus / Vereinheitlichung Dacheindeckung / Ersatz Stückholzheizung mit innen aufgestellter Luftwärmepumpe / Anpassung Raumeinteilungen / Einbau Dachflächenfenster.

Standort: Stockiegg 203, Parzelle Nr. 182, Koordinaten 2'639'690 / 1'165'350, Landwirtschaftszone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: 

  • Bauen ausserhalb Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Unterschreitung der Raumhöhe (Art. 67 BauV)

Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Lütschental, Briggmättli 38, 3816 Lütschental.

Auflage- und Einsprachefrist bis 9. August 2024.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lütschental

Publiziert am 11.07.2024

Baupublikation

Gesuchstellerin: Krummenacher Iris, Hüslimatte 33a, 3816 Lütschental.

Projektverfasserin: Alpinofen AG, Ziegelackerstrasse 11a, 3027 Bern.

Bauvorhaben: Einbau Schwedenofen/Einbau Innen- und Aussenkamin.

Standort: Hüslimatte 33a, Parzelle Nr. 500, Koordinaten 2'638'592 / 1'165'275, Bauzone WG2.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Lütschental, Briggmättli 38, 3816 Lütschental.

Auflage- und Einsprachefrist bis 2. August 2024.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lütschental

Publiziert am 11.07.2024

Baupublikation

Gesuchstellerin: Krummenacher Iris, Hüslimatte 33a, 3816 Lütschental.

Projektverfasserin: Alpinofen AG, Ziegelackerstrasse 11a, 3027 Bern.

Bauvorhaben: Einbau Schwedenofen/Einbau Innen- und Aussenkamin.

Standort: Hüslimatte 33a, Parzelle Nr. 500, Koordinaten 2'638'592 / 1'165'275, Bauzone WG2.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Lütschental, Briggmättli 38, 3816 Lütschental.

Auflage- und Einsprachefrist bis 2. August 2024.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lütschental

Publiziert am 04.07.2024


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