Abstimmungsausschuss eidg. und kant. Abstimmungen vom 22. September 2024
Gestützt auf Artikel 35 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte werden die nachstehenden Personen in den Abstimmungsausschuss für den 22. September 2024 aufgeboten.
Präsidentin: Aline Plüss, Buchholz 212
Mitglieder
Das Abstimmungslokal befindet sich im ersten Stock des Verwaltungsgebäudes (Sitzungszimmer) und ist wie folgt geöffnet:
Gemeindeschreiberei Lütschental
Mit der Natur verbunden, das Tor zu Eiger, Mönch und Jungfrau. Die Gemeinde Lütschental sucht per sofort oder nach Vereinbarung eine/n
Werkmeister/-in
(Beschäftigungsgrad 80–100%)
Ihre Aufgabenbereiche
Ihr Profil umfasst idealerweise
Unser Angebot
Wir bieten eine interessante, selbständige und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem vielseitigen Umfeld. Die zeitgemässen Anstellungsbedingungen und Weiterbildungsmöglichkeiten runden unser Angebot ab.
Bereit für eine neue Herausforderung? Dann nichts wie los ... Senden Sie Ihre schriftliche Bewerbung mit Foto und den üblichen Bewerbungsunterlagen bis Freitag, 13. September 2024, an folgende Adresse: Gemeindeverwaltung Lütschental, «Bewerbung Werkhof», Briggmättli 38, 3816 Lütschental, oder per E-Mail an nicole.steiner@luetschental.ch.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Hansruedi Burgener, Telefon 079 434 47 02, gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen über die Gemeinde Lütschental finden Sie unter www.luetschental.ch.
Gemeinderat Lütschental
Gesuchstellerin und Projektverfasserin: Chantal Marggi, Kistlerstrasse 23, 3065 Bolligen.
Bauvorhaben: Einbau zusätzliche Wohnung mit Einbau Küche im EG.
Standort: Stegmatte 228, Parzelle Nr. 158, Koordinaten 2'639'213 / 1'165'363, Bauzone WG2.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahme: Unterschreitung der Raumhöhe (Art. 67 BauV).
Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Lütschental, Briggmättli 38, 3816 Lütschental.
Auflage- und Einsprachefrist bis 27. September 2024.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lütschental
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
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Unsere Öffnungszeiten:
Montag – Freitag
08.00 – 12.00 und 13.30 – 17.00 Uhr