Schalteröffnungszeiten Sommer
Die Gemeindeverwaltung Lütschental hat im Sommer aufgrund von Ferienabwesenheiten reduzierte Schalteröffnungszeiten:
Ab Montag, 12. August 2024, sind wir zu den gewohnten Öffnungszeiten wieder für Sie da!
Wir wünschen schöne Sommertage und danken für das Verständnis!
Gemeindeverwaltung Lütschental
Genehmigung Reglemente
Die Gemeindeversammlung hat am 14. Juni 2024 folgende Reglemente genehmigt:
Das Reglement Aufgabenübertragung Zivilschutz trat per 1. Juli 2024 in Kraft, das Reglement über die Tagesschule tritt am 1. August 2024 in Kraft.
Die Genehmigungen werden hiermit unter Hinweis auf Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 öffentlich bekannt gemacht. Die Reglemente können bei der Gemeindeverwaltung Lütschental bezogen oder von der Homepage www.luetschental.ch heruntergeladen werden.
Gemeinderat Lütschental
Hundetaxe 2024
Im August ist die Hundetaxe für das Jahr 2024 zur Zahlung fällig. Die bereits in Lütschental registrierten Hundehalterinnen und Hundehalter erhalten für die Hundetaxe 2024 automatisch eine Rechnung. In diesem Zusammenhang bitten wir um Meldung, falls Sie keinen Hund mehr oder neu einen Hund besitzen (Gemeindeverwaltung Lütschental, Telefon 033 853 47 40 oder per E-Mail an info@luetschental.ch).
Bei der Anmeldung eines neuen Hundes weisen Sie den Hundeausweis inkl. Mikrochipnummer vor. Alle Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Tierdatenbank Amicus registriert sein.
Für jeden gehaltenen Hund, der über sechs Monate alt ist, muss eine jährliche Abgabe entrichtet werden. Die Taxe beträgt für das Jahr 2024 Fr. 60.– pro Hund.
Gemeindeschreiberei Lütschental
Gesuchsteller: Martina Hirschi und Markus Abegglen, Stockiegg 203, 3816 Lütschental.
Projektverfasserin: Peter Rüegsegger Holzbau AG, Fabrikstrasse 74, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Energetische Sanierung bestehendes Wohnhaus / Vereinheitlichung Dacheindeckung / Ersatz Stückholzheizung mit innen aufgestellter Luftwärmepumpe / Anpassung Raumeinteilungen / Einbau Dachflächenfenster.
Standort: Stockiegg 203, Parzelle Nr. 182, Koordinaten 2'639'690 / 1'165'350, Landwirtschaftszone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Lütschental, Briggmättli 38, 3816 Lütschental.
Auflage- und Einsprachefrist bis 9. August 2024.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lütschental
Gesuchsteller: Martina Hirschi und Markus Abegglen, Stockiegg 203, 3816 Lütschental.
Projektverfasserin: Peter Rüegsegger Holzbau AG, Fabrikstrasse 74, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Energetische Sanierung bestehendes Wohnhaus / Vereinheitlichung Dacheindeckung / Ersatz Stückholzheizung mit innen aufgestellter Luftwärmepumpe / Anpassung Raumeinteilungen / Einbau Dachflächenfenster.
Standort: Stockiegg 203, Parzelle Nr. 182, Koordinaten 2'639'690 / 1'165'350, Landwirtschaftszone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Lütschental, Briggmättli 38, 3816 Lütschental.
Auflage- und Einsprachefrist bis 9. August 2024.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lütschental
Gesuchstellerin: Krummenacher Iris, Hüslimatte 33a, 3816 Lütschental.
Projektverfasserin: Alpinofen AG, Ziegelackerstrasse 11a, 3027 Bern.
Bauvorhaben: Einbau Schwedenofen/Einbau Innen- und Aussenkamin.
Standort: Hüslimatte 33a, Parzelle Nr. 500, Koordinaten 2'638'592 / 1'165'275, Bauzone WG2.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Lütschental, Briggmättli 38, 3816 Lütschental.
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. August 2024.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lütschental
Gesuchstellerin: Krummenacher Iris, Hüslimatte 33a, 3816 Lütschental.
Projektverfasserin: Alpinofen AG, Ziegelackerstrasse 11a, 3027 Bern.
Bauvorhaben: Einbau Schwedenofen/Einbau Innen- und Aussenkamin.
Standort: Hüslimatte 33a, Parzelle Nr. 500, Koordinaten 2'638'592 / 1'165'275, Bauzone WG2.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Lütschental, Briggmättli 38, 3816 Lütschental.
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. August 2024.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lütschental
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
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