Anpassung der Verordnung Gehalt, Gehaltsaufstieg, Leistungs- und Treueprämien
Bekanntmachung gemäss Art. 45 ff. Gemeindeverordnung
Der Gemeinderat hat am 20. November 2023 Änderungen in der Verordnung Gehalt, Gehaltsaufstieg, Leistungs- und Treueprämien, eine Ergänzung bzw. Anpassung im Anhang I, Stellenzuordnungstabelle, und der Gehaltsklassentabelle (Anpassung in Folge Teuerung) beschlossen. Die Änderung tritt per 1. Januar 2024 in Kraft.
Gegen den Beschluss kann innert 30 Tagen seit Publikation beim Regierungsstatthalter, Schloss, 3800 Interlaken, Beschwerde erhoben werden. Der neue Erlass kann bei der Gemeindeverwaltung gegen eine Gebühr gemäss gültigem Gebührenreglement bezogen oder vom Internet unter www.lauterbrunnen.ch heruntergeladen werden.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.
Lauterbrunnen, 30. November 2023
Gemeinderat Lauterbrunnen
Die Einwohnergemeinde Lauterbrunnen mit den Dörfern Lauterbrunnen, Wengen, Mürren, Gimmelwald, Stechelberg und Isenfluh sucht für den Bezirk Wengen infolge eines kurzfristigen Ausfalls per sofort oder nach Vereinbarung eine/n
Gemeindearbeiter/-in (60–100 %) befristet bis Ende März 2024
Ihre Aufgabenbereiche
Wir erwarten
Wir bieten
Sind Sie interessiert?
Dann senden Sie die üblichen Bewerbungsunterlagen an die Personalkommission der Gemeinde Lauterbrunnen, Gemeindehaus Adler, 3822 Lauterbrunnen, oder per Mail an gemeinde@lauterbrunnen.ch.
Eingabefrist: 15. Dezember 2023
Für weitere Informationen steht Ihnen Dominic Glarner, Bauverwalter, Tel. 033 856 50 72, gerne zur Verfügung.
Die Einwohnergemeinde Lauterbrunnen mit den Dörfern Lauterbrunnen, Wengen, Mürren, Gimmelwald, Stechelberg und Isenfluh sucht per 1. März 2024 oder nach Vereinbarung eine/n
Verwaltungsangestellte/n 50–60%
Ihre Aufgabenbereiche
Wir erwarten
Wir bieten
Sind Sie interessiert?
Dann senden Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen an die Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, z. H. Personalkommission, Gsteigermatte 459B, 3822 Lauterbrunnen, oder per Mail an gemeinde@lauterbrunnen.ch
Eingabefrist: 15. Dezember 2023
Für weitere Informationen steht Ihnen der Gemeindeschreiber, Anton Graf, Telefon 033 856 50 80, gerne zur Verfügung.
Bekanntgabe von Geburtsdaten gemäss kantonalem Datenschutzgesetz
Damit Dorfvereine (Musikgesellschaften, Spielgruppen, Jodlerklubs, Schützenvereine, Kindergartenvereine usw.) Bürgerinnen und Bürger kontaktieren oder im Rahmen eines hohen Geburtstags ehren können, müssen sie über die Personendaten (Geburtsdatum) verfügen. Die Gemeinde gibt den Vereinen diese Daten gestützt auf Art. 11 des kantonalen Datenschutzgesetzes und im Interesse der Bürgerinnen und Bürger bekannt. Bürgerinnen und Bürger, die wünschen, dass ihre persönlichen Daten nicht bekannt gegeben werden, können dies mit einer Mitteilung an die Einwohnergemeinde schriftlich kundtun.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.
Gemeinderat Lauterbrunnen
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
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