
Bekanntmachung gemäss Art. 60 Abs. 3 Organisationsreglement
Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2025
91 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben an der Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2025 folgende Beschlüsse gefasst:
Die Versammlung wurde um 22.50 Uhr geschlossen.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.
Lauterbrunnen, 9. Dezember 2025
Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen
Gesuchstellerin und Projektverfasserin: Bergschaft Sefinen Lauterbrunnen, Weissenaustasse 85, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Ersatz Chäs-Spycher.
Standort: Gimmelwald, Sefi-Oberberg, Gebäude Nr. 642b, Parzelle Nr. 2855, Koordinaten 2'631'685 / 1'154'487, Landwirtschaftszone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen: keine.
Auflagestellen:
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 5. Dezember 2025 bis 5. Januar 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen (Gewährung von Erleichterung von Profilen Art. 16 Abs. 3 BewD). Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Gesuchstellerin und Projektverfasserin: Bergschaft Sefinen Lauterbrunnen, Weissenaustasse 85, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Ersatz Chäs-Spycher.
Standort: Gimmelwald, Sefi-Oberberg, Gebäude Nr. 642b, Parzelle Nr. 2855, Koordinaten 2'631'685 / 1'154'487, Landwirtschaftszone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen: keine.
Auflagestellen:
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 5. Dezember 2025 bis 5. Januar 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen (Gewährung von Erleichterung von Profilen Art. 16 Abs. 3 BewD). Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Resultate der Urnenabstimmung vom 30. November 2025
Bekanntmachung gemäss Art. 60 Organisationsreglement
Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben an der Urnenabstimmung vom 30. November 2025 folgende Beschlüsse gefasst:
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.
Lauterbrunnen, 1. Dezember 2025
Gemeinderat Lauterbrunnen
Anpassung der Verordnung über die Kurtaxen
Bekanntmachung gemäss Art. 45 ff. Gemeindeverordnung
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 17. November 2025 eine Anpassung in der Verordnung über die Kurtaxen, Art. 2 Abs. 5 lit e, Kurtaxenansätze Stechelberg, beschlossen. Die Anpassung tritt per 1. Juni 2026 in Kraft.
Gegen den Beschluss kann innert 30 Tagen seit Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde erhoben werden. Der neue Erlass kann bei der Gemeindeverwaltung gegen eine Gebühr gemäss gültigem Gebührenreglement bezogen oder vom Internet unter www.lauterbrunnen.ch heruntergeladen werden.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.
Lauterbrunnen, 28. November 2025
Gemeinderat Lauterbrunnen
Bauherrschaft: Guido und Ariane Meyer-Boillat, Hotel Regina, Schonegg 1347A, 3823 Wengen.
Projektverfasserin: Architekturbüro Leonini GmbH, Am Lehn 1339e, 3823 Wengen.
Bauvorhaben: Umnutzung von Hotelzimmern in touristisch bewirtschaftete Wohnungen; Einbau eines Personenaufzuges. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank (Hotel Regina): 81 Hotelzimmer und 8 touristisch bewirtschaftete Wohnungen mit insgesamt 183 Gästebetten (bisher 111 Hotelzimmer mit 202 Gästebetten). Die Sitzplätze im Restaurant sowie die Öffnungszeiten bleiben unverändert.
Standort: Schonegg 1347a, 3823 Wengen, Parzelle Nr. 2312, Hotelzone A, Koordinaten 2’637’124 / 1’161’612.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Schutzobjekt: Erhaltenswertes Objekt.
Auflage- und Einsprachefrist bis 29. Dezember 2025.
Auflagestellen:
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Gesuchsteller: Jungfraublick AG, Galliweidli 1445a, 3823 Wengen.
Projektverfasser: Samuel Peter, Kreuzlistrasse 3, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Sanierung der einsturzgefährdeten Stützmauer durch Erdanker, neue Fundation, Betonpfeiler und Mauererhöhung in Beton. Umlegung Zufahrtsstrasse.
Standort: Wengen, Galliweidli, Parzelle Nr. 28, Koordinaten 2'636'944 / 1'162'018, Kernzone und Hotelzone Ha.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen: Art. 11 GBR, Unterschreiten Strassenabstand.
Auflagestellen:
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 28. November bis 29. Dezember 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten und die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
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