
Gesuchstellerin: Hotel Bären Wengen AG, Am Acher 1363, 3823 Wengen.
Projektverfasserin: KB Konzeptbau GmbH, Hauptstrasse 8a, 3853 Niederried.
Bauvorhaben: Neue Fassadenreklame / Leuchtreklame an der Fassade Nordost.
Standort: Wengen, Am Acher, Gebäude Nr. 1363, Parzelle Nr. 2243, Koordinaten 2'637'037 / 1'161'474, Hotelzone Ha.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen: keine.
Auflagestellen: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 2. Oktober bis 2. November 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Strassensperrung Naturstrasse Inhaltibrücken–Abzweigung Alpweg
Aufgrund der alljährlichen Sicherheitsholzerei durch den Forstbetrieb Kanton Bern wird die Naturstrasse zwischen dem Abzweiger Alpweg bis Isenfluh im Bereich der Inhaltibrücken vom 14. Oktober bis 16. November 2026 für jeglichen Verkehr gesperrt.
Während diesem Zeitraum ist die Strasse komplett gesperrt. Bitte beachten Sie die Signalisationen und Hinweise vor Ort.
Wir danken Ihnen für Ihre Kenntnisnahme und Ihr Verständnis.
Einwohnergemeinde Lauterbrunnen
Gesuchsteller: Martjin und Ellen Van der Erve-Schurink, Schonegg 1333a, 3823 Wengen.
Projektverfasserin: Architekturbüro Leonini GmbH, Am Lehn 1339e, 3823 Wengen.
Bauvorhaben: Einbau einer aussen stehenden Wärmepumpe / Einbau einer Indach-PV-Anlage und Anpassungen des Innenausbaus.
Standort: Wengen, Schonegg, Parzelle Nr. 3256, Koordinaten 2'637'170.10 / 1'161'553.50, Wohn- und Gewerbezone.
Schutzzone: keine.
Ausnahme: keine.
Auflagestellen: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 9. Oktober bis 9. November 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Die Einwohnergemeinde Lauterbrunnen sucht infolge Neuorientierung der bisherigen Stelleninhaberin per 1. Dezember 2026 oder nach Vereinbarung eine
Betreuungsperson für die Kita Lauterbrunnental 20–40%
Ihre Aufgabenbereiche
Wir wünschen
Wir bieten
Sind Sie interessiert?
Dann senden Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen an die Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, z. H. Personalkommission, Gsteigermatte 459B, 3822 Lauterbrunnen, oder per Mail an gemeinde@lauterbrunnen.ch.
Eingabefrist: 18. Oktober 2026
Für weitere Informationen steht Ihnen Cornelia Stähli, Leiterin Kita Lauterbrunnental, per Mail unter cornelia.staehli@lauterbrunnen.ch gerne zur Verfügung.
Strassensperrung Naturstrasse in Isenfluh
Aufgrund der Sanierung der Naturstrasse in Sulwald bleibt die Naturstrasse zwischen der Stutzweid bis vor die Mederalp vom 19. Oktober 2026 bis zur Schneeschmelze im Frühling 2027 für jeglichen Verkehr gesperrt.
Während diesem Zeitraum ist die Strasse komplett gesperrt.
Bitte beachten Sie die Signalisationen und Hinweise vor Ort.
Wir danken für Ihre Kenntnisnahme und Ihr Verständnis.
Einwohnergemeinde Lauterbrunnen
Gesuchsteller: Gino Qualizza, Herbisgasse 22, 3714 Frutigen.
Projektverfasserin: ateliermarti architekten AG, Am Lauener 8, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Neubau Mehrfamilienhaus mit zwei Erstwohnungen (Erstwohnungen mit entsprechendem Grundbucheintrag). Erstellen eines Parkplatzes auf der Parzelle Nr. 5773 gemäss Art. 34 Abs. 3 GBR.
Standort: Gimmelwald, Husmättli, Parzelle Nr. 5708, Koordinaten 2'634'724 / 1'154'976, Wohn- und Gewerbezone.
Schutzzone: Baugruppe F «Lauterbrunnen, Gimmelwald», ISOS Gebiet «Inventar der schützenswerten Ortsbilder».
Ausnahme: Art. 11 Anhang A146 GBR «Unterschreiten Gebäudeabstand».
Auflagestellen: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 2. Oktober bis 2. November 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Verkehrsbehinderung
Infolge der Naturstrassensanierung bleibt der Alpweg ab dem Abzweiger Inhalti bis zur Winteregg vom 12. Oktober 2026 bis zur Schneeschmelze 2027 gesperrt.
Während diesem Zeitraum ist die Strasse komplett gesperrt. Es werden keine Ausnahmefahrbewilligungen erteilt.
Die Vorbereitungsarbeiten finden zwischen dem 5. und 9. Oktober 2026 statt. Aus diesem Grund ist in dem oben genannten Bereich mit Verkehrsbehinderungen und Wartezeiten zu rechnen. Der Durchgang für Fussgänger ist jederzeit möglich.
Bitte beachten SIe die Signalisationen und Hinweise vor Ort.
Wir danken für Ihre Kenntnisnahme und Ihr Verständnis.
Einwohnergemeinde Lauterbrunnen
Gesuchstellerin: Hotel Bären Wengen AG, Am Acher 1363, 3823 Wengen.
Projektverfasserin: KB Konzeptbau GmbH, Hauptstrasse 8a, 3853 Niederried.
Bauvorhaben: Neue Fassadenreklame / Leuchtreklame an der Fassade Nordost.
Standort: Wengen, Am Acher, Gebäude Nr. 1363, Parzelle Nr. 2243, Koordinaten 2'637'037 / 1'161'474, Hotelzone Ha.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen: keine.
Auflagestellen: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 2. Oktober bis 2. November 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Die Einwohnergemeinde Lauterbrunnen sucht infolge Neuorientierung der bisherigen Stelleninhaberin per 1. Dezember 2026 oder nach Vereinbarung eine
Betreuungsperson für die Kita Lauterbrunnental 20–40%
Ihre Aufgabenbereiche
Wir wünschen
Wir bieten
Sind Sie interessiert?
Dann senden Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen an die Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, z. H. Personalkommission, Gsteigermatte 459B, 3822 Lauterbrunnen, oder per Mail an gemeinde@lauterbrunnen.ch.
Eingabefrist: 18. Oktober 2026
Für weitere Informationen steht Ihnen Cornelia Stähli, Leiterin Kita Lauterbrunnental, per Mail unter cornelia.staehli@lauterbrunnen.ch gerne zur Verfügung.
Bezirksversammlung in Mürren
Montag, 2. November 2026, 20.00 Uhr im Sportzentrum Mürren
Traktanden
Gemeinderat Lauterbrunnen
Resultat der kommunalen Urnenabstimmung vom 27. September 2026
Bekanntmachung gemäss Art. 60 Organisationsreglement
Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben an der Urnenabstimmung vom 27. September 2026 einen Nachkredit von 200'000 Franken für das Einbringen von Betonspuren in der Mürrenbergstrasse, Mürren, mit 428 Ja-Stimmen und 203 Nein-Stimmen gutgeheissen. Die Stimmbeteiligung betrug 46,7%.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.
Lauterbrunnen, 27. September 2026
Gemeinderat Lauterbrunnen
Strassensperrung Naturstrasse in Isenfluh
Aufgrund der Sanierung der Naturstrasse in Sulwald bleibt die Naturstrasse zwischen der Stutzweid bis vor die Mederalp vom 19. Oktober 2026 bis zur Schneeschmelze im Frühling 2027 für jeglichen Verkehr gesperrt.
Während diesem Zeitraum ist die Strasse komplett gesperrt.
Bitte beachten Sie die Signalisationen und Hinweise vor Ort.
Wir danken für Ihre Kenntnisnahme und Ihr Verständnis.
Einwohnergemeinde Lauterbrunnen
Gesuchsteller: Gino Qualizza, Herbisgasse 22, 3714 Frutigen.
Projektverfasserin: ateliermarti architekten AG, Am Lauener 8, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Neubau Mehrfamilienhaus mit zwei Erstwohnungen (Erstwohnungen mit entsprechendem Grundbucheintrag). Erstellen eines Parkplatzes auf der Parzelle Nr. 5773 gemäss Art. 34 Abs. 3 GBR.
Standort: Gimmelwald, Husmättli, Parzelle Nr. 5708, Koordinaten 2'634'724 / 1'154'976, Wohn- und Gewerbezone.
Schutzzone: Baugruppe F «Lauterbrunnen, Gimmelwald», ISOS Gebiet «Inventar der schützenswerten Ortsbilder».
Ausnahme: Art. 11 Anhang A146 GBR «Unterschreiten Gebäudeabstand».
Auflagestellen: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 2. Oktober bis 2. November 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Ordentliche Kirchgemeindeversammlung
Sonntag, 1. November 2026, im Anschluss an den Gottesdienst von 16.00 Uhr (!) in der Kirche Lauterbrunnen
Traktanden
Die Unterlagen zum Traktandum 1 liegen 30 Tage vor der Versammlung öffentlich auf und können im Sekretariat der Kirchgemeinde bestellt werden, Telefon 033 855 46 13, E-Mail: info@kg-lauterbrunnen.ch.
Das Protokoll der Versammlung wird vom 16. November bis 15. Dezember 2026 öffentlich aufgelegt. Während dieser Auflagefrist kann gegen den Inhalt des Protokolls beim Kirchgemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden. Der Kirchgemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Entscheide der Versammlung können mit Beschwerde an das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli angefochten werden. Die Frist beträgt bei Wahlen 10 Tage, bei Sachentscheiden 30 Tage. (Art. 60, 63, 67a VRPG). Die Frist beginnt am Tag nach der Versammlung. Wer Zuständigkeits- oder Verfahrensvorschriften beanstanden will, muss, wenn es möglich war, diesen Mangel an der Versammlung selber schon gerügt haben (Rügepflicht nach Art.49a GG BSG 170.11).
Alle Stimmberechtigten der Kirchgemeinde sind zu der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Personen, die seit drei Monaten auf dem Gebiet der Kirchgemeinde wohnhaft sind, der reformierten Landeskirche angehören und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben.
Auflagestellen:
Lauterbrunnen, 17. September 2026
Der Kirchgemeinderat
Bauherrschaft: Verein Grütsch Trail, Werner Imboden, Fuhren, 3822 Lauterbrunnen.
Projektverfasserin: Bikeplan AG, Marktgasse 50, 3011 Bern.
Bauvorhaben: Bauliche Massnahmen und punktuelle Optimierung der Linienführung am bestehenden Grütsch Trail.
Standort: Grütschalp, Lauterbrunnen, Parzellen Nrn. 5990, 959, 6394, 6228, 6232, Landwirtschaftszone/Wald, Koordinaten 2’635’267 / 1’160’808; 2’634’826 / 1’160’843; 2’635’030 / 1’160’717; 2’635’250 / 1’160’758; 2’634’996 / 1’160’789.
Schutzgebiete/Objekte: Gewässerschutzbereich Au, historischer Verkehrsweg, geschützte Pflanzen, seltene Waldgesellschaften.
Naturgefahrengebiet: Gefahrenhinweisbereich.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 26. Oktober 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Lauterbrunnen, Fuhren 495b, 3822 Lauterbrunnen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft/Projektverfasserin: Einwohnergemeinde Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459B, 3822 Lauterbrunnen.
Bauvorhaben: Einbau Rasengittersteine im Gebiet Ober-Isenfluh.
Standort: Ober-Isenfluh, Isenfluh, Parzelle Nr. 5852, Landwirtschaftszone (Streusiedlungsgebiet), Koordinaten 2’634’773 / 1’163’188.
Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: gelb, blau.
Ausnahme: Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).
Auflage- und Einsprachefrist: 26. Oktober 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Gesuchstellerin und Projektverfasserin: WG Architektur AG, Schilt 1408, 3823 Wengen.
Bauvorhaben: Ersatz der bestehenden Ölheizung durch eine aussen aufgestellte Wärmepumpe (Luft).
Standort: Wengen, Hundsbühl, Gebäude Nr. 1445e, Parzelle Nr. 4548, Koordinaten 2'636'989 / 1'162'009, Wohn- und Gewerbezone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahme: keine.
Auflagestellen: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 25. September 2026 bis 26. Oktober 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Strassensperrung Isenfluhstrasse, Isenfluh
Aufgrund von Bauarbeiten wird die Isenfluhstrasse im Bereich der Kreuzung Isenfluh Dorf bis zum Kiesparkplatz nach dem Berghaus Isenfluh vom 5. bis 9. Oktober 2026 für jeglichen Verkehr gesperrt.
Für Fussgänger ist die Isenfluhstrasse begehbar, es kann zu kurzen Wartezeiten für die Fussgänger kommen.
Bitte beachten Sie die Signalisationen und Hinweise vor Ort.
Wir danken für Ihre Kenntnisnahme und Ihr Verständnis.
Einwohnergemeinde Lauterbrunnen
Verkehrsbehinderung
Infolge der Naturstrassensanierung bleibt der Alpweg ab dem Abzweiger Inhalti bis zur Winteregg vom 12. Oktober 2026 bis zur Schneeschmelze 2027 gesperrt.
Während diesem Zeitraum ist die Strasse komplett gesperrt. Es werden keine Ausnahmefahrbewilligungen erteilt.
Die Vorbereitungsarbeiten finden zwischen dem 5. und 9. Oktober 2026 statt. Aus diesem Grund ist in dem oben genannten Bereich mit Verkehrsbehinderungen und Wartezeiten zu rechnen. Der Durchgang für Fussgänger ist jederzeit möglich.
Bitte beachten SIe die Signalisationen und Hinweise vor Ort.
Wir danken für Ihre Kenntnisnahme und Ihr Verständnis.
Einwohnergemeinde Lauterbrunnen
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