Lauterbrunnen (7)

Baupublikation

Bauherrschaft: Stockwerkeigentümergemeinschaft Postgebäude Wengen, p. A. Triva Treuhand AG, Rosenstrasse 29, 3800 Interlaken, Post Immobilien Management und Services AG, Wankdorfallee 4, 3030 Bern.

Projektverfasserin: Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Energetische Sanierung Postgebäude Wengen; Einbau einer Wohnung im EG mit Balkon; Sanierung der Wohnungen DG mit Grundrissanpassungen; Neubau Photovoltaikanlage 30 kWp.

Standort: Wengen, Wengiboden 1350c, Parzelle Nr. 4254, Kernzone 5, Koordinaten 2’636’950 / 1’161’677.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG), Dachgestaltung (Art. 26 GBR).

Naturgefahrengebiet: gelb.

Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Dezember 2025.

Auflagestellen: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen, und Tourismusbüro Wengen, 3823 Wengen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 06.11.2025

Bäuertgemeinde Wengen

Ordentliche Einungsversammlung

Donnerstag, 4. Dezember 2025, 20.00 Uhr im Staffhouse Wengen (gegenüber dem Postgebäude)

Traktanden

  1. Protokoll vom 11. Juni 2025
  2. Orientierungen
  3. Kredit neuer Standort Deponie
  4. Kredit Personallift Restaurant Allmend
  5. Budget 2026
  6. Finanzplan 2026–2030 Kenntnisnahme
  7. Verschiedenes

Die Bäuertkommission

Publiziert am 06.11.2025

Baupublikation

Gesuchstellerin und Projektverfasserin: Schilthornbahn AG, Lengwald 301, 3824 Stechelberg.

Bauvorhaben: Neubau Unterstand für Velo, Geräte und Kehrrichtcontainer.

Projektänderung: Ausrichtung des Unterstandes, Gebäudemasse verkleinert.

Standort: Mürren, Beim Stadel, Parzelle Nr. 742, Koordinaten 2'634'834 / 1'156'365, Wohn- und Gewerbezone.

Schutzzone: gelb.

Gewässerschutzzone: Au.

Ausnahmen: keine.

Auflagestellen:

  • Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
  • Tourismusbüro Mürren, Höhenmatte 1074b, 3825 Mürren

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 6. November bis 8. Dezember 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 06.11.2025

Einwohnergemeinde

Zurückschneiden von Bäumen und Hecken / Schneeräumung und Winterdienst

Lichtraumprofil

Die Anstösser an Strassen, Wege und Trottoirs werden hiermit aufgefordert, das Zurückschneiden der Äste, Grünhecken und Sträucher usw. bis zum 30. November 2025 auf die vorgeschriebenen Abmessungen auszuführen. Dies ist insbesondere im Winter aufgrund der Schneelast von grosser Bedeutung.

Gemäss dem Gesetz über den Bau und Unterhalt der Strassen ist das Strassengebiet über Trottoirs, Rad- und Fusswege bis auf eine Höhe von 2,5 m und über der Fahrbahn bis auf eine Höhe von 4,5 m freizuhalten. Wenn die öffentliche Beleuchtung beeinträchtigt wird, sind die überhängenden Äste bis auf Lampenhöhe zurückzuschneiden. Hecken, Sträucher, Äste und Anpflanzungen müssen seitlich mindestens 0,5 m Abstand vom Fahrbahnrand bzw. von der Gehweghinterkante haben. 

Das Merkblatt Strassenabstand Gemeindestrassen, Lichtraumprofil und Strassenabstände kann bei der Bauverwaltung bezogen werden.

Im Rahmen des Winterdienstes wird für Beschädigungen an Gegenständen innerhalb des Lichtraumprofils (Zäune, Holz, Baumaterialien, Schilder usw.) und an Fahrzeugen, die auf der Strasse parkiert sind, keine Haftung übernommen.

Abgestellte Fahrzeuge

Die Schneeräumung wird hauptsächlich in den frühen Morgenstunden durchgeführt. Nicht ordnungsgemäss parkierte Motorfahrzeuge auf öffentlichen Strassen und Plätzen behindern die Winterdienstarbeiten. Um einen reibungslosen Ablauf der Räumungsarbeiten zu ermöglichen, bitten wir, Fahrzeuge nicht auf den Gehwegflächen, im Parkverbot sowie ausserhalb der markierten Parkfelder abzustellen.

Haftungsfrage

Die Gemeinde und die beauftragten Schneeräumungsunternehmungen lehnen jede Haftung für Schäden ab, die bei den Winterdienstarbeiten (Schneepflügen, Schneefräsen, Salzstreuen usw.) an nicht ordnungsgemäss parkierten Fahrzeugen und an deponierten sowie sich im Lichtraumprofil befindenden Gegenständen entstehen. Für Schäden an Schneeräumungsfahrzeugen, verursacht durch unsachgemäss abgestellte Gegenstände, wie Baumaterialien, Holz usw., wird der Eigentümer haftbar gemacht.

Ausweichstellen / Wendeplätze

Ausweichstellen und Wendeplätze sind keine Park- und Abstellplätze. Für durch den Winterdienst entstandene Schäden an nicht ordnungsgemäss parkierten Fahrzeugen wird jede Haftung abgelehnt.

Schneeräumung von privaten Liegenschaften

Es ist verboten, nach der Haupträumung der Gemeinde oder durch die beauftragten Unternehmungen, Schnee von Vorplätzen, Terrassen und Zufahrtsstrassen auf die Strasse zu räumen. Solche Ablagerungen werden auf Kosten der Verursacher in einem zweiten Durchgang separat abgeführt und nach Aufwand verrechnet. Schnee und Eis dürfen nicht in Strassenschächte / Kanäle entsorgt werden.

Für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis danken wir Ihnen bestens.

Bauverwaltung Lauterbrunnen, Telefon 033 856 50 70

Publiziert am 06.11.2025

Stellenausschreibung

Die Einwohnergemeinde Lauterbrunnen sucht für den Bezirk Wengen infolge eines Ausfalls per sofort oder nach Vereinbarung eine/n

Gemeindearbeiter/-in (60–100%), befristet bis Ende März 2026

Ihre Aufgabenbereiche

  • Betrieblicher und baulicher Strassenunterhalt im Bezirk Wengen
  • Mithilfe bei Anlässen
  • Allgemeine Arbeiten in der Wegmeistergruppe wie Einsatz im Winterdienst, Führen von Schneeschleuder und Gemeindefahrzeugen, Kehrichtwesen etc.

Wir wünschen

  • Handwerkliches Geschick und exakte und gewissenhafte Arbeitsweise
  • Gute Gesundheit und körperliche Robustheit
  • Besitz des Führerausweises Kat. B
  • Arbeitseinsätze ausserhalb der geregelten Arbeitszeit

Wir bieten

  • Interessante, weitgehend selbständige Tätigkeit
  • Zeitgemässe Anstellungsbedingungen gemäss Personalreglement der Einwohnergemeinde Lauterbrunnen

Sind Sie interessiert?

Dann senden Sie die üblichen Bewerbungsunterlagen an die Personalkommission der Gemeinde Lauterbrunnen, Gemeindehaus Adler, 3822 Lauterbrunnen, oder per Mail an gemeinde@lauterbrunnen.ch.

Für weitere Informationen steht Ihnen unser Leiter Werkhof, Rudolf Zürcher, Tel. 079 286 07 47, gerne zur Verfügung.

Publiziert am 06.11.2025

Einwohnergemeinde

Gemeindeversammlung

Montag, 8. Dezember 2025, 20.00 Uhr im Gemeindesaal Hohsteg, Lauterbrunnen

Traktanden

  1. Beschluss über das Budget 2026
  2. Beschluss über die Anpassung der Gemeindegrenze im Bereich Eigergletscher
  3. Beschluss über Anpassungen in der Überbauungsordnung Nr. 34A, Beschneiung Wengen-Kleine Scheidegg
  4. Beschluss über die Neufassung des Parkplatzreglements
  5. Beschluss über einen Investitionskredit von 250'000 Franken für die Ersatzbeschaffung eines Kommunalfahrzeuges für den Bezirk Wengen
  6. Beschluss über einen Investitionskredit von 360'000 Franken für die Ersatzbeschaffung zweier Fahrzeuge der Feuerwehr Talboden / Isenfluh
  7. Beschluss über einen Investitionskredit von 250'000 Franken für die Neuerstellung einer öffentlichen Toilettenanlage in Isenfluh
  8. Beschluss über eine Spende von 300'000 Franken an die Gemeinde Blatten VS für den Wiederaufbau des Dorfes
  9. Verschiedenes

Aktenauflage

Die Akten zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen und den Tourismusbüros in Wengen und Mürren öffentlich auf und können während der Büroöffnungszeiten eingesehen werden. Weiter wird die Botschaft auf der Homepage der Gemeinde unter  www.lauterbrunnen.ch aufgeschaltet.

Protokoll

Das Protokoll der Gemeindeversammlung ist öffentlich und wird spätestens 10 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich aufliegen. Während der Auflagefrist kann schriftlich über den Inhalt Einsprache beim Gemeinderat gemacht werden. Anschliessend entscheidet der Gemeinderat über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Beschwerden

Allfällige Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse im Zusammenhang mit der Missachtung von Verfahrensvorschriften sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Fahrplan

Anfahrten

  • von Wengen: Abfahrt 19.12 Uhr
  • von Mürren LSMS: Abfahrt 18.51 Uhr
  • von Mürren BLM: Abfahrt 19.28 Uhr
  • von Stechelberg, Hotel: Abfahrt 19.05 Uhr
  • von Isenfluh: Abfahrt 17.13 Uhr (letzte Verbindung)

Rückfahrten

  • nach Stechelberg, Gimmelwald, Mürren: Abfahrt 21.35, 22.35 oder 23.29 Uhr Bahnhof Lauterbrunnen
  • LSMS nach Gimmelwald und Mürren: Abfahrt 22.06, 23.06 oder 23.57 Uhr
  • nach Wengen: Abfahrt 21.30, 22.30 oder 23.32 Uhr

Gemeinderat Lauterbrunnen

Publiziert am 06.11.2025

Einwohnergemeinde

Belagsarbeiten Strasse Isenfluh Richtung Sulwald

Auf der Strasse von Isenfluh Richtung Sulwald ab der Abzweigung Richtung Talstation Luftseilbahn Isenfluh–Sulwald bis Auf dem Rauft werden vom 10. November bis zum 27. November 2025 Belagsarbeiten durchgeführt. Mit folgenden Verkehrserschwerungen muss gerechnet werden:

10.–20. November 2025:

Die Strasse ist komplett gesperrt. 

21.–25. November 2025:

Die Strasse ist mit der nötigen Vorsicht befahrbar.

26. und 27. November 2025:

Die Strasse ist für den Belagseinbau komplett gesperrt.

Der Durchgang für Fussgänger ist während des gesamten Zeitraumes gewährleistet. Für Blaulichtdienste gilt die Ausnahme, diese können bei Notfällen jederzeit durchfahren.

Die Arbeiten sind witterungsabhängig, die Daten können sich deswegen kurzfristig ändern. Wir bitten Sie, die Signalisationen und Hinweise vor Ort zu beachten. Allfällige Änderungen werden ebenfalls auf der Website der Gemeinde Lauterbrunnen publiziert.

Wir danken für Ihre Kenntnisnahme und das Verständnis.

Einwohnergemeinde Lauterbrunnen

Publiziert am 06.11.2025


Verlag Schlaefli & Maurer AG
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