Lauterbrunnen (7)

Einwohnergemeinde

Bekanntmachung gemäss Art. 60 Abs. 3 Organisationsreglement

Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2025

91 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben an der Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2025 folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Das Budget 2026 wurde beschlossen.
  2. Die Anpassung der Gemeindegrenze im Bereich Eigergletscher wurde beschlossen.
  3. Die Anpassung in der Überbauungsordnung Nr. 34A, Beschneiung Wengen-Kleine Scheidegg wurde beschlossen.
  4. Die Neufassung des Parkplatzreglements wurde beschlossen.
  5. Ein Investitionskredit von 250'000 Franken für die Ersatzbeschaffung eines Kommunalfahrzeuges für den Bezirk Wengen wurde bewilligt.
  6. Ein Investitionskredit von 360'000 Franken für die Ersatzbeschaffung zweier Fahrzeuge für die Feuerwehr Talboden / Isenfluh wurde bewilligt.
  7. Ein Investitionskredit von 250'000 Franken für die Neuerstellung einer öffentlichen Toilettenanlage in Isenfluh wurde bewilligt.
  8. Eine Spende von 300'000 Franken an die Gemeinde Blatten VS für den Wiederaufbau des Dorfes wurde bewilligt.

Die Versammlung wurde um 22.50 Uhr geschlossen.

Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.

Lauterbrunnen, 9. Dezember 2025

Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 11.12.2025

Baupublikation

Gesuchstellerin und Projektverfasserin: Bergschaft Sefinen Lauterbrunnen, Weissenaustasse 85, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Ersatz Chäs-Spycher.

Standort: Gimmelwald, Sefi-Oberberg, Gebäude Nr. 642b, Parzelle Nr. 2855, Koordinaten 2'631'685 / 1'154'487, Landwirtschaftszone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: keine.

Auflagestellen:

  • Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
  • Tourismusbüro Mürren, 3825 Mürren

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 5. Dezember 2025 bis 5. Januar 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen (Gewährung von Erleichterung von Profilen Art. 16 Abs. 3 BewD). Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 11.12.2025

Baupublikation

Gesuchstellerin und Projektverfasserin: Bergschaft Sefinen Lauterbrunnen, Weissenaustasse 85, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Ersatz Chäs-Spycher.

Standort: Gimmelwald, Sefi-Oberberg, Gebäude Nr. 642b, Parzelle Nr. 2855, Koordinaten 2'631'685 / 1'154'487, Landwirtschaftszone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: keine.

Auflagestellen:

  • Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
  • Tourismusbüro Mürren, 3825 Mürren

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 5. Dezember 2025 bis 5. Januar 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen (Gewährung von Erleichterung von Profilen Art. 16 Abs. 3 BewD). Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 04.12.2025

Einwohnergemeinde

Resultate der Urnenabstimmung vom 30. November 2025

Bekanntmachung gemäss Art. 60 Organisationsreglement

Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben an der Urnenabstimmung vom 30. November 2025 folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Ein Investitionskredit von Fr. 1'820'000.– für die Umstrukturierung und energetische Sanierung des Mehrzweckgebäudes Lauterbrunnen sowie für Anpassungen am Feuerwehrmagazin und an den Einrichtungen der Feuerwehr Talboden/Isenfluh wurde mit 369 Ja-Stimmen und 168 Nein-Stimmen gutgeheissen. Die Stimmbeteiligung betrug 40,16%.

Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.

Lauterbrunnen, 1. Dezember 2025

Gemeinderat Lauterbrunnen

Publiziert am 04.12.2025

Einwohnergemeinde

Anpassung der Verordnung über die Kurtaxen

Bekanntmachung gemäss Art. 45 ff. Gemeindeverordnung

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 17. November 2025 eine Anpassung in der Verordnung über die Kurtaxen, Art. 2 Abs. 5 lit e, Kurtaxenansätze Stechelberg, beschlossen. Die Anpassung tritt per 1. Juni 2026 in Kraft.

Gegen den Beschluss kann innert 30 Tagen seit Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde erhoben werden. Der neue Erlass kann bei der Gemeindeverwaltung gegen eine Gebühr gemäss gültigem Gebührenreglement bezogen oder vom Internet unter www.lauterbrunnen.ch heruntergeladen werden.

Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.

Lauterbrunnen, 28. November 2025

Gemeinderat Lauterbrunnen

Publiziert am 04.12.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Guido und Ariane Meyer-Boillat, Hotel Regina, Schonegg 1347A, 3823 Wengen.

Projektverfasserin: Architekturbüro Leonini GmbH, Am Lehn 1339e, 3823 Wengen.

Bauvorhaben: Umnutzung von Hotelzimmern in touristisch bewirtschaftete Wohnungen; Einbau eines Personenaufzuges. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank (Hotel Regina): 81 Hotelzimmer und 8 touristisch bewirtschaftete Wohnungen mit insgesamt 183 Gästebetten (bisher 111 Hotelzimmer mit 202 Gästebetten). Die Sitzplätze im Restaurant sowie die Öffnungszeiten bleiben unverändert.

Standort: Schonegg 1347a, 3823 Wengen, Parzelle Nr. 2312, Hotelzone A, Koordinaten 2’637’124 / 1’161’612.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Schutzobjekt: Erhaltenswertes Objekt.

Auflage- und Einsprachefrist bis 29. Dezember 2025.

Auflagestellen:

  • Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
  • Tourismusbüro Wengen, 3823 Wengen

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 04.12.2025

Baupublikation

Gesuchsteller: Jungfraublick AG, Galliweidli 1445a, 3823 Wengen.

Projektverfasser: Samuel Peter, Kreuzlistrasse 3, 3852 Ringgenberg.

Bauvorhaben: Sanierung der einsturzgefährdeten Stützmauer durch Erdanker, neue Fundation, Betonpfeiler und Mauererhöhung in Beton. Umlegung Zufahrtsstrasse.

Standort: Wengen, Galliweidli, Parzelle Nr. 28, Koordinaten 2'636'944 / 1'162'018, Kernzone und Hotelzone Ha.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: Art. 11 GBR, Unterschreiten Strassenabstand.

Auflagestellen:

  • Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
  • Tourismusbüro Wengen, 3823 Wengen

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 28. November bis 29. Dezember 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten und die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 04.12.2025


Verlag Schlaefli & Maurer AG
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