Lauterbrunnen (16)

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Gemeinde Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459B, 3822 Lauterbrunnen.

Bauvorhaben: Um- / Neugestaltung der Friedhofanlage; neuer Sichtschutz entlang der Alten Stechelbergstrasse.

Standort: Friedhof Lauterbrunnen, Staubbach, Parzelle Nr. 1239, Zone für öffentliche Nutzung «Friedhof», Koordinaten 2’635’968 / 1’160’063.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Schutzobjekte: Baumgruppe.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Ausnahmen:

  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)

Auflage- und Einsprachefrist bis 10. März 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Hinweis: Bei der Profilierung werden Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.

Hinweis nach LwG: Gestützt auf Artikel 97 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (LwG) sind die aufgrund der Gesetzgebung über den Natur- und Heimatschutz, den Umweltschutz und die Wanderwege legitimierten Organisationen zur Einsprache berechtigt.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 13.02.2025

Einwohnergemeinde

Amtliche Vermessung: Öffentliche Ausschreibung des Nachführungsmandates 2026–2033

Gestützt auf Artikel 45 Absatz 2 der bundesrätlichen Verordnung über die amtliche Vermessung (VAV; SR 211.432.2) schreibt die Gemeinde öffentlich aus:

Auftraggeberin: Gemeinde Lauterbrunnen.

Sprache des Vergabeverfahrens: Deutsch.

Arbeitsumfang: Treuhänderische Verwaltung und laufende Nachführung der bestehenden amtlichen Vermessung in der Gemeinde für die Vertragsperiode vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2033 gemäss den eidgenössischen und kantonalen Rechtsgrundlagen.

Insbesondere zu beachten sind:

  • GeoIG (SR 510.62), VAV (SR 211.432.2) und VAV-VBS (SR 211.432.21)
  • KGeoIG (BSG 215.341) und KVAV (BSG 215.341.1)
  • Handbücher der amtlichen Vermessung, erlassen durch das Amt für Geoinformation des Kantons Bern: digitale Vermessungshandbücher «DM.01-AV», «Fachthemen», «Recht» und «GRUDA-AV» (www.be.ch/vermessungshandbuch)

Eignungskriterien

  1. Berufliche Qualifikation (Nachweis: eidgenössisches Patent für Ingenieur-Geometer und Eintrag ins Geometerregister inkl. Stellvertretung)
  2. Technische Schnittstellen:
    • Nachweis für DM.01-AV-BE LV95, Version 11 vom 24. Januar 2008; Einhaltung der amtlichen Vermessungsschnittstelle AVS
    • Nachweis Schnittstelle für Datentransfer mit Grundbuch BE (AVGBS) (Nichtmitglieder des Vereins «be-geo» können sich beim Amt für Geoinformation melden)
  3. Informationssicherheit:
    • Nachweis gemäss Art. 19 Abs. 2, VAV-VBS (SR 211.432.21): Die originären Daten müssen in einer Dateninfrastruktur verwaltet werden, die sich in der Schweiz befindet. Die Betreiberin der Dateninfrastruktur muss ihren Sitz in der Schweiz haben.
  4. Leitende Stellung innerhalb der Firma: mindestens Kollektivunterschrift oder Kollektivprokura (Nachweis: Auszug aus dem Handelsregister)
  5. Finanzielle Leistungsfähigkeit (Nachweis: Selbstdeklaration (Datum des Angebots) mit sämtlichen verlangten Nachweisen, die nicht älter als 1 Jahr sein dürfen)
  6. Nachweis zum Bezug der AV-Daten (Bsp. WebGIS)
  7. Personal und Infrastruktur (Nachweis: Personal AV- und Betriebsmittelliste)

Zuschlagskriterien

Hauptkriterien

  • Angebotene Dienstleistungen (schriftliches Angebot und Präsentation) (Gewichtung: 40%)
  • Erfahrung in der Nachführung der amtlichen Vermessung (Gewichtung: 25%)
  • Preiskonditionen (vertraglicher Taxpunktwert in % zum kantonalen Taxpunktwert gemäss Art. 16 KVAV) (Gewichtung: 25%)
  • Qualitätssicherung (Gewichtung: 10%)

Unterkriterien

  1. Angebotene Dienstleistungen (Gewichtung 40%)
    • Schriftliche Offerte und persönliche Präsentation (Gewichtung: 25%)
    • Erreichbarkeit für den Kunden / Kundendienst (Gewichtung: 5%)
    • Referenzen (Gewichtung 5%)
    • Weitere Geomatik- und Vermessungsdienstleistungen im Rahmen der amtlichen Vermessung (Gewichtung: 5%)
  2. Erfahrung in der Nachführung der amtlichen Vermessung (Gewichtung 25%)
    • Erfahrung des Büros in ähnlichen Gemeinden (Gewichtung: 15%)
    • Führungserfahrung des Nachführungsgeometers (Gewichtung: 10%)
  3. Preiskonditionen (kein Unterkriterium, Gewichtung 25%)
    • Die Umrechnung in Bewertungspunkte erfolgt arithmetisch und wird mit einer Nachkommastelle in die Berechnung eingeführt. Für 10% Rabattunterschied zum billigsten Angebot erfolgt die Abminderung der Bewertung um 1 Punkt. Ab 4-mal dieser Rabattunterschied wird einheitlich die Punktzahl 1 vergeben.
  4. Qualitätssicherung (Gewichtung 10%)
    • Qualitätssicherung in der amtlichen Vermessung (Gewichtung: 6%)
    • Informationssicherheit (Gewichtung: 2%)
    • Art der Sicherstellung der Stellvertretung des Nachführungsgeometers (Gewichtung: 2%)

Unterlagen werden hier publiziert: www.lauterbrunnen.ch

Weitergehende Auskünfte erteilt: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, Frau Susanne von Allmen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen, Telefon 033 856 50 70.

Frist und Adresse für die Einreichung des Angebotes

Das Angebot ist bis zum 17. März 2025 (massgebend ist die Postaufgabe) an die Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen, zu richten.

Rechtsmittel

Beschwerde an das Regierungsstatthalteramt Interlaken Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, gemäss Verwaltungsrechtspflegegesetz (VPRG).

Publiziert am 13.02.2025

Einwohnergemeinde

Resultate der Urnenabstimmung vom 9. Februar 2025

Bekanntmachung gemäss Art. 60 Organisationsreglement

Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben an der Urnenabstimmung vom 9. Februar 2025 folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Ein Beitrag in der Höhe von Fr. 1'500'000.–, die Übernahme einer Bürgschaft für Darlehen in der Höhe von Fr. 4'000'000.– sowie der Erteilung eines Baurechts auf der gemeindeeigenen Parzelle Nr. 2579 mit einem jährlichen Baurechtszins von Fr. 8.– pro m² für das Projekt «Wengiboden – Erstellung Dorfplatz Wengen und Erneuerung der Freizeitanlagen» in Wengen wurde mit 461 Ja-Stimmen und 213 Nein-Stimmen gutgeheissen. Die Stimmbeteiligung betrug 50,28 %.
  2. Ein Planungskredit von Fr. 510'000.– für das Projekt Neugestaltung des Parkplatzes bei der Kirche Lauterbrunnen wurde mit 462 Ja-Stimmen und 218 Nein-Stimmen gutgeheissen. Die Stimmbeteiligung betrug 50,28 %. 

Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.

Lauterbrunnen, 10. Februar 2025

Gemeinderat Lauterbrunnen

Publiziert am 13.02.2025

Einwohnergemeinde

Bekanntmachung gemäss Art. 45 ff. Gemeindeverordnung

Aufhebung des Reglements über die Föhnwache, Ausserkraftsetzung per 31. Dezember 2024, beschlossen durch die Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung vom 9. Dezember 2024. Dieser Beschluss ist in Rechtskraft erwachsen.

Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.

Lauterbrunnen, 10. Februar 2025

Gemeinderat Lauterbrunnen

Publiziert am 13.02.2025

Baupublikation

Gesuchsteller: Pascal Geebelen, Hüpplengasse 1, 3852 Ringgenberg.

Projektverfasserin: Imboden Architektur AG, Seestrasse 17, 3852 Ringgenberg.

Bauvorhaben: Neubau Wohnhaus mit zwei Erstwohnungen und einer Einliegerwohnung mit entsprechendem Grundbucheintrag.

Standort: Lauterbrunnen, Stocki,  Parzelle Nr. 4822, Koordinaten 2'636'226 / 1'160'655, Wohnzone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: Art. 11, Anhang A151 GBR «Unterschreiten des Strassenabstandes».

Auflagestellen: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 14. Februar bis 17. März 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 13.02.2025

Einwohnergemeinde

Bezirksversammlung in Lauterbrunnen

Mittwoch, 19. März 2025, 20.00 Uhr im Gemeindesaal Hohsteg

Traktanden

  1. Begrüssung 
  2. Anliegen aus der Bevölkerung
  3. Information über Notfalldienst in den Lütschinentälern 
  4. Informationen zum Tourismus in Lauterbrunnen
  5. Verschiedenes

Im Anschluss an die Versammlung sind alle Besucherinnen und Besucher zu einem Apéro eingeladen.

Gemeinderat Lauterbrunnen

Publiziert am 13.02.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Beausite Park Hotel Wengen AG, Am Wengi 1412c, 3823 Wengen.

Projektverfasserin: ANS Architekten und Planer SIA AG, Hauptstrasse 14, 3076 Worb.

Bauvorhaben: Sanierung des Erd- und Untergeschosses; Erneuerung Lüftungsanlage; Anpassung Elektro- und Sanitäranlagen; Ersatz der Gewerbeküche mit Umzug vom Unter- ins Erdgeschoss; Einbau eines Warenliftes vom Unter- zum Erdgeschoss; Reorganisation Unter- und Erdgeschoss; Ersatz Fenster und Verglasungen; rückseitige Fassadensanierung mit Wärmedämmung im Erdgeschoss; kleine Eingriffe in die Statik; Verkleinerung Restaurantbereich; Umbau Empfangsbereich; Erstellung behindertengerechter Aussenzugang. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 150 Sitzplätze innen (bisher 112 Sitzplätze) und 24 Sitzplätze auf der Terrasse (bisher 38 Sitzplätze), 46 Gästezimmer mit 90 Gästebetten (unverändert); Öffnungszeiten: täglich bis 0.30 Uhr (unverändert).

Standort: Wengen, Am Wengi 1412c, Parzelle Nr. 1233, Hotelzone A, Koordinaten 2’637’247 / 1’162’053.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet: gelb und blau.

Ausnahmen: Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG).

Auflage- und Einsprachefrist bis 10. März 2025.

Auflagestellen:

  • Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
  • Tourismusbüro Wengen, 3823 Wengen

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 13.02.2025

Einwohnergemeinde

Hundetaxe 2025, Meldepflicht

Das Halten von Hunden ist in der Gemeinde Lauterbrunnen melde- und gebührenpflichtig. Für jeden über 6 Monate alten Hund wird jährlich eine Hundetaxe erhoben. Die Taxe ist am 1. Januar für das laufende Jahr fällig. Für Hunde, die nach dem 1. September das Alter von 6 Monaten erreichen oder neu in der Gemeinde hundetaxpflichtig werden, ist eine halbe Hundetaxe zu bezahlen.

Gemäss Art. 4 Abs. 2 Reglement über die Haltung von Hunden und die Hundetaxe sind Halter von Hunden verpflichtet, Hunde, die über 6 Monate alt sind, innert 4 Wochen der Finanzverwaltung zu melden. Widerhandlungen werden mit Busse bestraft.

Bei bereits registrierten Hunden wird die Hundetaxe automatisch in Rechnung gestellt.

Hundehalterinnen und Hundehalter sind ebenfalls verpflichtet, allfällige Mutationen der Gemeindeverwaltung mitzuteilen. Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel sowie der Tod des Hundes sind zusätzlich Amicus, Telefon 0848 777 100 oder www.amicus.ch, zu melden.

Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 13.02.2025

Feuerwehr

Rekrutierung der Feuerwehr Wengen für das Jahr 2025

Feuerwehrdienstpflichtig wird, wer neu im Bezirk Wengen wohnt, die C-Bewilligung erhält und dienstpflichtig ist, oder wer im Jahr 2005 geboren ist und somit das Stellungsalter erreicht hat. Bei Personen, die in ungetrennter Ehe oder eingetragener Partnerschaft leben, ist nur eine Person stellungspflichtig. 

Datum: Montag, 17. Februar 2025

Zeit: 19.30 Uhr

Ort: Schulhaus Wengen

Die Rekrutierung ist obligatorisch. Bei unentschuldigtem Fernbleiben von der Rekrutierung wird eine Busse von Fr. 200.– gemäss Feuerwehrreglement der Gemeinde Lauterbrunnen fällig.

Feuerwehr Wengen

Publiziert am 13.02.2025

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Gemeinde Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459B, 3822 Lauterbrunnen.

Bauvorhaben: Um- / Neugestaltung der Friedhofanlage; neuer Sichtschutz entlang der Alten Stechelbergstrasse.

Standort: Friedhof Lauterbrunnen, Staubbach, Parzelle Nr. 1239, Zone für öffentliche Nutzung «Friedhof», Koordinaten 2’635’968 / 1’160’063.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Schutzobjekte: Baumgruppe.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Ausnahmen:

  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)

Auflage- und Einsprachefrist bis 10. März 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Hinweis: Bei der Profilierung werden Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.

Hinweis nach LwG: Gestützt auf Artikel 97 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (LwG) sind die aufgrund der Gesetzgebung über den Natur- und Heimatschutz, den Umweltschutz und die Wanderwege legitimierten Organisationen zur Einsprache berechtigt.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 06.02.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Beausite Park Hotel Wengen AG, Am Wengi 1412c, 3823 Wengen.

Projektverfasserin: ANS Architekten und Planer SIA AG, Hauptstrasse 14, 3076 Worb.

Bauvorhaben: Sanierung des Erd- und Untergeschosses; Erneuerung Lüftungsanlage; Anpassung Elektro- und Sanitäranlagen; Ersatz der Gewerbeküche mit Umzug vom Unter- ins Erdgeschoss; Einbau eines Warenliftes vom Unter- zum Erdgeschoss; Reorganisation Unter- und Erdgeschoss; Ersatz Fenster und Verglasungen; rückseitige Fassadensanierung mit Wärmedämmung im Erdgeschoss; kleine Eingriffe in die Statik; Verkleinerung Restaurantbereich; Umbau Empfangsbereich; Erstellung behindertengerechter Aussenzugang. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 150 Sitzplätze innen (bisher 112 Sitzplätze) und 24 Sitzplätze auf der Terrasse (bisher 38 Sitzplätze), 46 Gästezimmer mit 90 Gästebetten (unverändert); Öffnungszeiten: täglich bis 0.30 Uhr (unverändert).

Standort: Wengen, Am Wengi 1412c, Parzelle Nr. 1233, Hotelzone A, Koordinaten 2’637’247 / 1’162’053.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet: gelb und blau.

Ausnahmen: Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG).

Auflage- und Einsprachefrist bis 10. März 2025.

Auflagestellen:

  • Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
  • Tourismusbüro Wengen, 3823 Wengen

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 06.02.2025

Einwohnergemeinde

Hundetaxe 2025, Meldepflicht

Das Halten von Hunden ist in der Gemeinde Lauterbrunnen melde- und gebührenpflichtig. Für jeden über 6 Monate alten Hund wird jährlich eine Hundetaxe erhoben. Die Taxe ist am 1. Januar für das laufende Jahr fällig. Für Hunde, die nach dem 1. September das Alter von 6 Monaten erreichen oder neu in der Gemeinde hundetaxpflichtig werden, ist eine halbe Hundetaxe zu bezahlen.

Gemäss Art. 4 Abs. 2 Reglement über die Haltung von Hunden und die Hundetaxe sind Halter von Hunden verpflichtet, Hunde, die über 6 Monate alt sind, innert 4 Wochen der Finanzverwaltung zu melden. Widerhandlungen werden mit Busse bestraft.

Bei bereits registrierten Hunden wird die Hundetaxe automatisch in Rechnung gestellt.

Hundehalterinnen und Hundehalter sind ebenfalls verpflichtet, allfällige Mutationen der Gemeindeverwaltung mitzuteilen. Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel sowie der Tod des Hundes sind zusätzlich Amicus, Telefon 0848 777 100 oder www.amicus.ch, zu melden.

Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 06.02.2025

Feuerwehr

Rekrutierung der Feuerwehr Wengen für das Jahr 2025

Feuerwehrdienstpflichtig wird, wer neu im Bezirk Wengen wohnt, die C-Bewilligung erhält und dienstpflichtig ist, oder wer im Jahr 2005 geboren ist und somit das Stellungsalter erreicht hat. Bei Personen, die in ungetrennter Ehe oder eingetragener Partnerschaft leben, ist nur eine Person stellungspflichtig. 

Datum: Montag, 17. Februar 2025

Zeit: 19.30 Uhr

Ort: Schulhaus Wengen

Die Rekrutierung ist obligatorisch. Bei unentschuldigtem Fernbleiben von der Rekrutierung wird eine Busse von Fr. 200.– gemäss Feuerwehrreglement der Gemeinde Lauterbrunnen fällig.

Feuerwehr Wengen

Publiziert am 06.02.2025

Baupublikation

Gesuchsteller und Projektverfasser: Albrecht Ehrensperger, Rue du Faubourg 35, 2520 La Neuveville.

Bauvorhaben: Installation einer aussen stehenden Wärmepumpe.

Standort: Wengen, Wengwald, Gebäude Nr. 1524a, Parzelle Nr. 898, Koordinaten 2'636'115 / 1'162'329, Landwirtschaftszone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahme: Art. 24 RPG Bauen ausserhalb der Bauzone.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 31. Januar bis 3. März 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 06.02.2025

Baupublikation

Gesuchsteller: Daniel Nussbaumer-Wurm, Auf der Fuhren 452a, 3822 Lauterbrunnen.

Projektverfasserin: Architekturbüro Leonini GmbH, Am Lehn 1339e, 3823 Wengen.

Bauvorhaben: Einbau einer Zentralheizung mit aussen stehender Wärmepumpe inklusive Fensterersatz.

Standort: Lauterbrunnen, Auf der Fuhren, Gebäude Nr. 452a, Parzelle Nr. 2928, Koordinaten 2'635'885 / 1'160'575, Wohnzone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: keine.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 31. Januar bis 3. März 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 06.02.2025

Baupublikation

Gesuchsteller: Robert und Monika Jaun, Borthalten 1038, 3825 Mürren.

Projektverfasserin: EWL Genossenschaft, Aeschmad 220, 3822 Lauterbrunnen.

Bauvorhaben: Südseitiger Anbau einer PV-Anlage an die Balkongeländer.

Standort: Mürren, Borthalten, Gebäude Nr. 1038, Parzelle Nr. 797, Koordinaten 2'634'937 / 1'156'582, Kernzone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: keine.

Auflagestellen:

  • Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
  • Tourismusbüro Mürren, 3825 Mürren

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 31. Januar bis 3. März 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 06.02.2025


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