
Zurückschneiden von Bäumen und Hecken / Schneeräumung und Winterdienst
Lichtraumprofil
Die Anstösser an Strassen, Wege und Trottoirs werden hiermit aufgefordert, das Zurückschneiden der Äste, Grünhecken und Sträucher usw. bis zum 30. November 2025 auf die vorgeschriebenen Abmessungen auszuführen. Dies ist insbesondere im Winter aufgrund der Schneelast von grosser Bedeutung.
Gemäss dem Gesetz über den Bau und Unterhalt der Strassen ist das Strassengebiet über Trottoirs, Rad- und Fusswege bis auf eine Höhe von 2,5 m und über der Fahrbahn bis auf eine Höhe von 4,5 m freizuhalten. Wenn die öffentliche Beleuchtung beeinträchtigt wird, sind die überhängenden Äste bis auf Lampenhöhe zurückzuschneiden. Hecken, Sträucher, Äste und Anpflanzungen müssen seitlich mindestens 0,5 m Abstand vom Fahrbahnrand bzw. von der Gehweghinterkante haben.
Das Merkblatt Strassenabstand Gemeindestrassen, Lichtraumprofil und Strassenabstände kann bei der Bauverwaltung bezogen werden.
Im Rahmen des Winterdienstes wird für Beschädigungen an Gegenständen innerhalb des Lichtraumprofils (Zäune, Holz, Baumaterialien, Schilder usw.) und an Fahrzeugen, die auf der Strasse parkiert sind, keine Haftung übernommen.
Abgestellte Fahrzeuge
Die Schneeräumung wird hauptsächlich in den frühen Morgenstunden durchgeführt. Nicht ordnungsgemäss parkierte Motorfahrzeuge auf öffentlichen Strassen und Plätzen behindern die Winterdienstarbeiten. Um einen reibungslosen Ablauf der Räumungsarbeiten zu ermöglichen, bitten wir, Fahrzeuge nicht auf den Gehwegflächen, im Parkverbot sowie ausserhalb der markierten Parkfelder abzustellen.
Haftungsfrage
Die Gemeinde und die beauftragten Schneeräumungsunternehmungen lehnen jede Haftung für Schäden ab, die bei den Winterdienstarbeiten (Schneepflügen, Schneefräsen, Salzstreuen usw.) an nicht ordnungsgemäss parkierten Fahrzeugen und an deponierten sowie sich im Lichtraumprofil befindenden Gegenständen entstehen. Für Schäden an Schneeräumungsfahrzeugen, verursacht durch unsachgemäss abgestellte Gegenstände, wie Baumaterialien, Holz usw., wird der Eigentümer haftbar gemacht.
Ausweichstellen / Wendeplätze
Ausweichstellen und Wendeplätze sind keine Park- und Abstellplätze. Für durch den Winterdienst entstandene Schäden an nicht ordnungsgemäss parkierten Fahrzeugen wird jede Haftung abgelehnt.
Schneeräumung von privaten Liegenschaften
Es ist verboten, nach der Haupträumung der Gemeinde oder durch die beauftragten Unternehmungen, Schnee von Vorplätzen, Terrassen und Zufahrtsstrassen auf die Strasse zu räumen. Solche Ablagerungen werden auf Kosten der Verursacher in einem zweiten Durchgang separat abgeführt und nach Aufwand verrechnet. Schnee und Eis dürfen nicht in Strassenschächte / Kanäle entsorgt werden.
Für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis danken wir Ihnen bestens.
Bauverwaltung Lauterbrunnen, Telefon 033 856 50 70
Information Trinkwasserqualität Gimmelwald
Gemäss den Untersuchungen des kantonalen Laboratoriums Bern vom 22. Oktober 2025 entspricht das Trinkwasser der Wasserversorgung Gimmelwald den gesetzlichen Anforderungen. Bakteriologische Qualität: einwandfrei. Härtegrad: 15,8 °fH (= an der Grenze von weich zu mittelhart). Das Trinkwasser stammt aus den Spielbodenalpquellen. Das Quellwasser wird mittels einer Ultraviolettanlage desinfiziert.
Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme.
Wasserversorgungsgenossenschaft Gimmelwald
Heliport Lauterbrunnen – Gesuch um Änderung des Betriebsreglements
Gesuchstellerin: Einwohnergemeinde Lauterbrunnen, Gemeindehaus Adler, 3822 Lauterbrunnen
Gegenstand: Änderung des Betriebsreglements (Definition der Betriebszeiten, An- und Abflugrouten usw.)
Standort: Heliport Lauterbrunnen.
Verfahren: Das Verfahren richtet sich nach Artikel 36d des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) sowie den Bestimmungen der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL; SR 748.131.1). Es wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.
Anhörung: Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hört den Kanton Bern und die interessierten Bundesstellen direkt an.
Öffentliche Auflage
Die Gesuchsunterlagen können vom 13. November bis und mit 12. Dezember 2025 zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten bei folgender Behörde eingesehen werden:
Einsprachen
Wer nach den Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begründet beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern, im Doppel einzureichen.
Hinweise:
Bern, 13. November 2025
Bundesamt für Zivilluftfahrt
Gemeinsame Entwicklung des Wohnraums in unserer Gemeinde – wir suchen Sie!
Liebe Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger
Die vom Gemeinderat Lauterbrunnen einberufene Arbeitsgruppe Wohnraum beschäftigt sich seit Längerem intensiv mit der wichtigen Thematik des Wohnraums in unserer Gemeinde. Im Sommer dieses Jahres hat der Gemeinderat den Entscheid gefällt, eine umfassende Wohnraumstrategie zu erarbeiten.
Dieses Projekt kann nur dann erfolgreich sein, wenn die Anliegen und Sichtweisen der unterschiedlichen Interessen- und Akteursgruppen miteinbezogen werden. Hierzu wird eine Begleitgruppe eingesetzt. Sie setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern von Gemeinde-Kommissionen, Organisationen und Vereinen, dem Gewerbe, Tourismus, Zweitwohnungsbesitzenden usw.
In der Begleitgruppe sollen aber auch Personen vertreten sein, die persönlich von der Thematik des z. B. fehlenden oder für sie nicht mehr wirtschaftlich tragbaren Wohnraums betroffen sind.
Der Gemeinderat sucht auf diesem Weg interessierte Personen aus allen Altersklassen sowie allen Dörfern der Gemeinde Lauterbrunnen, die bereit sind, aktiv in der Begleitgruppe mitzumachen. Mit dem Einbringen Ihrer Erfahrungen, Bedürfnissen und Ideen leisten Sie einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung von tragfähigen Lösungen für die Zukunft unseres Wohn- und Lebensraums.
Dazu sind zwei Workshops geplant:
Workshop I (Startworkshop): Freitag, 12. Dezember 2025, von 16.00 bis 19.00 Uhr (mit anschliessendem freiwilligen Apéro) im Gemeindesaal Hohsteg in Lauterbrunnen.
Workshop II: Donnerstag, 26. März 2026, von 16.00 bis ca. 19.00 Uhr voraussichtlich im Gemeindesaal Hohsteg in Lauterbrunnen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt und würden Sie gerne an den beiden geplanten Workshops teilnehmen? Dann melden Sie sich bis spätestens am Dienstag, 18. November 2025 unter www.lauterbrunnen.ch/wohnraum bei uns oder per Telefon unter 033 856 50 70.
Der Gemeinderat freut sich auf zahlreiche Anmeldungen.
Bauherrschaft: Stockwerkeigentümergemeinschaft Postgebäude Wengen, p. A. Triva Treuhand AG, Rosenstrasse 29, 3800 Interlaken, Post Immobilien Management und Services AG, Wankdorfallee 4, 3030 Bern.
Projektverfasserin: Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Energetische Sanierung Postgebäude Wengen; Einbau einer Wohnung im EG mit Balkon; Sanierung der Wohnungen DG mit Grundrissanpassungen; Neubau Photovoltaikanlage 30 kWp.
Standort: Wengen, Wengiboden 1350c, Parzelle Nr. 4254, Kernzone 5, Koordinaten 2’636’950 / 1’161’677.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG), Dachgestaltung (Art. 26 GBR).
Naturgefahrengebiet: gelb.
Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Dezember 2025.
Auflagestellen: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen, und Tourismusbüro Wengen, 3823 Wengen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Gesuchsteller: Bruce Battrick, Ägerten 1081d, 3825 Mürren.
Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus.
Standort: Mürren, Ägerten, Parzelle Nr. 6334, Koordinaten 2'635'142 / 1'157'140, Wohn- und Gewerbezone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen: keine.
Auflagestellen:
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 14. November bis 15. Dezember 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Gesuchstellerin und Projektverfasserin: Schilthornbahn AG, Lengwald 301, 3824 Stechelberg.
Bauvorhaben: Neubau Unterstand für Velo, Geräte und Kehrrichtcontainer.
Projektänderung: Ausrichtung des Unterstandes, Gebäudemasse verkleinert.
Standort: Mürren, Beim Stadel, Parzelle Nr. 742, Koordinaten 2'634'834 / 1'156'365, Wohn- und Gewerbezone.
Schutzzone: gelb.
Gewässerschutzzone: Au.
Ausnahmen: keine.
Auflagestellen:
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 6. November bis 8. Dezember 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Einladung zur Informationsveranstaltung
An der Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2025 werden die Stimmberechtigten der Gemeinde Lauterbrunnen über das Budget für das Jahr 2026 entscheiden.
Zur umfassenden Information über das Investitionsprogramm und die Finanzlage der Gemeinde Lauterbrunnen wird vorgängig eine Informationsveranstaltung durchgeführt. Diese findet wie folgt statt:
Montag, 17. November 2025, 20.00 Uhr im Gemeindesaal Hohsteg, Lauterbrunnen
Wir freuen uns auf viele interessierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Gemeinderat Lauterbrunnen
Zurückschneiden von Bäumen und Hecken / Schneeräumung und Winterdienst
Lichtraumprofil
Die Anstösser an Strassen, Wege und Trottoirs werden hiermit aufgefordert, das Zurückschneiden der Äste, Grünhecken und Sträucher usw. bis zum 30. November 2025 auf die vorgeschriebenen Abmessungen auszuführen. Dies ist insbesondere im Winter aufgrund der Schneelast von grosser Bedeutung.
Gemäss dem Gesetz über den Bau und Unterhalt der Strassen ist das Strassengebiet über Trottoirs, Rad- und Fusswege bis auf eine Höhe von 2,5 m und über der Fahrbahn bis auf eine Höhe von 4,5 m freizuhalten. Wenn die öffentliche Beleuchtung beeinträchtigt wird, sind die überhängenden Äste bis auf Lampenhöhe zurückzuschneiden. Hecken, Sträucher, Äste und Anpflanzungen müssen seitlich mindestens 0,5 m Abstand vom Fahrbahnrand bzw. von der Gehweghinterkante haben.
Das Merkblatt Strassenabstand Gemeindestrassen, Lichtraumprofil und Strassenabstände kann bei der Bauverwaltung bezogen werden.
Im Rahmen des Winterdienstes wird für Beschädigungen an Gegenständen innerhalb des Lichtraumprofils (Zäune, Holz, Baumaterialien, Schilder usw.) und an Fahrzeugen, die auf der Strasse parkiert sind, keine Haftung übernommen.
Abgestellte Fahrzeuge
Die Schneeräumung wird hauptsächlich in den frühen Morgenstunden durchgeführt. Nicht ordnungsgemäss parkierte Motorfahrzeuge auf öffentlichen Strassen und Plätzen behindern die Winterdienstarbeiten. Um einen reibungslosen Ablauf der Räumungsarbeiten zu ermöglichen, bitten wir, Fahrzeuge nicht auf den Gehwegflächen, im Parkverbot sowie ausserhalb der markierten Parkfelder abzustellen.
Haftungsfrage
Die Gemeinde und die beauftragten Schneeräumungsunternehmungen lehnen jede Haftung für Schäden ab, die bei den Winterdienstarbeiten (Schneepflügen, Schneefräsen, Salzstreuen usw.) an nicht ordnungsgemäss parkierten Fahrzeugen und an deponierten sowie sich im Lichtraumprofil befindenden Gegenständen entstehen. Für Schäden an Schneeräumungsfahrzeugen, verursacht durch unsachgemäss abgestellte Gegenstände, wie Baumaterialien, Holz usw., wird der Eigentümer haftbar gemacht.
Ausweichstellen / Wendeplätze
Ausweichstellen und Wendeplätze sind keine Park- und Abstellplätze. Für durch den Winterdienst entstandene Schäden an nicht ordnungsgemäss parkierten Fahrzeugen wird jede Haftung abgelehnt.
Schneeräumung von privaten Liegenschaften
Es ist verboten, nach der Haupträumung der Gemeinde oder durch die beauftragten Unternehmungen, Schnee von Vorplätzen, Terrassen und Zufahrtsstrassen auf die Strasse zu räumen. Solche Ablagerungen werden auf Kosten der Verursacher in einem zweiten Durchgang separat abgeführt und nach Aufwand verrechnet. Schnee und Eis dürfen nicht in Strassenschächte / Kanäle entsorgt werden.
Für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis danken wir Ihnen bestens.
Bauverwaltung Lauterbrunnen, Telefon 033 856 50 70
Bauherrschaft: Stockwerkeigentümergemeinschaft Postgebäude Wengen, p. A. Triva Treuhand AG, Rosenstrasse 29, 3800 Interlaken, Post Immobilien Management und Services AG, Wankdorfallee 4, 3030 Bern.
Projektverfasserin: Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Energetische Sanierung Postgebäude Wengen; Einbau einer Wohnung im EG mit Balkon; Sanierung der Wohnungen DG mit Grundrissanpassungen; Neubau Photovoltaikanlage 30 kWp.
Standort: Wengen, Wengiboden 1350c, Parzelle Nr. 4254, Kernzone 5, Koordinaten 2’636’950 / 1’161’677.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG), Dachgestaltung (Art. 26 GBR).
Naturgefahrengebiet: gelb.
Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Dezember 2025.
Auflagestellen: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen, und Tourismusbüro Wengen, 3823 Wengen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Ordentliche Einungsversammlung
Donnerstag, 4. Dezember 2025, 20.00 Uhr im Staffhouse Wengen (gegenüber dem Postgebäude)
Traktanden
Die Bäuertkommission
Gesuchstellerin und Projektverfasserin: Schilthornbahn AG, Lengwald 301, 3824 Stechelberg.
Bauvorhaben: Neubau Unterstand für Velo, Geräte und Kehrrichtcontainer.
Projektänderung: Ausrichtung des Unterstandes, Gebäudemasse verkleinert.
Standort: Mürren, Beim Stadel, Parzelle Nr. 742, Koordinaten 2'634'834 / 1'156'365, Wohn- und Gewerbezone.
Schutzzone: gelb.
Gewässerschutzzone: Au.
Ausnahmen: keine.
Auflagestellen:
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 6. November bis 8. Dezember 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Die Einwohnergemeinde Lauterbrunnen sucht für den Bezirk Wengen infolge eines Ausfalls per sofort oder nach Vereinbarung eine/n
Gemeindearbeiter/-in (60–100%), befristet bis Ende März 2026
Ihre Aufgabenbereiche
Wir wünschen
Wir bieten
Sind Sie interessiert?
Dann senden Sie die üblichen Bewerbungsunterlagen an die Personalkommission der Gemeinde Lauterbrunnen, Gemeindehaus Adler, 3822 Lauterbrunnen, oder per Mail an gemeinde@lauterbrunnen.ch.
Für weitere Informationen steht Ihnen unser Leiter Werkhof, Rudolf Zürcher, Tel. 079 286 07 47, gerne zur Verfügung.
Gemeindeversammlung
Montag, 8. Dezember 2025, 20.00 Uhr im Gemeindesaal Hohsteg, Lauterbrunnen
Traktanden
Aktenauflage
Die Akten zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen und den Tourismusbüros in Wengen und Mürren öffentlich auf und können während der Büroöffnungszeiten eingesehen werden. Weiter wird die Botschaft auf der Homepage der Gemeinde unter www.lauterbrunnen.ch aufgeschaltet.
Protokoll
Das Protokoll der Gemeindeversammlung ist öffentlich und wird spätestens 10 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich aufliegen. Während der Auflagefrist kann schriftlich über den Inhalt Einsprache beim Gemeinderat gemacht werden. Anschliessend entscheidet der Gemeinderat über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Beschwerden
Allfällige Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse im Zusammenhang mit der Missachtung von Verfahrensvorschriften sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Fahrplan
Anfahrten
Rückfahrten
Gemeinderat Lauterbrunnen
Belagsarbeiten Strasse Isenfluh Richtung Sulwald
Auf der Strasse von Isenfluh Richtung Sulwald ab der Abzweigung Richtung Talstation Luftseilbahn Isenfluh–Sulwald bis Auf dem Rauft werden vom 10. November bis zum 27. November 2025 Belagsarbeiten durchgeführt. Mit folgenden Verkehrserschwerungen muss gerechnet werden:
10.–20. November 2025:
Die Strasse ist komplett gesperrt.
21.–25. November 2025:
Die Strasse ist mit der nötigen Vorsicht befahrbar.
26. und 27. November 2025:
Die Strasse ist für den Belagseinbau komplett gesperrt.
Der Durchgang für Fussgänger ist während des gesamten Zeitraumes gewährleistet. Für Blaulichtdienste gilt die Ausnahme, diese können bei Notfällen jederzeit durchfahren.
Die Arbeiten sind witterungsabhängig, die Daten können sich deswegen kurzfristig ändern. Wir bitten Sie, die Signalisationen und Hinweise vor Ort zu beachten. Allfällige Änderungen werden ebenfalls auf der Website der Gemeinde Lauterbrunnen publiziert.
Wir danken für Ihre Kenntnisnahme und das Verständnis.
Einwohnergemeinde Lauterbrunnen
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
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Unsere Öffnungszeiten:
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08.00 – 12.00 und 13.30 – 17.00 Uhr