Aufhebung Gräber Jahrgang 1990 und älter
Friedhof Lauterbrunnen
Die Gräber aus dem Jahr 1990 und älter werden infolge Ablaufs der gesetzlichen Frist der Grabesruhe aufgehoben. Die entsprechenden Grabreihen werden mit Tafeln gekennzeichnet.
Wir ersuchen die Angehörigen, die Gräber und Grabsteine bis zum 30. April 2021 zu räumen. Nach Ablauf dieser Frist wird über die Grabstätten verfügt.
Einwohnergemeinde Lauterbrunnen
Publiziert am 25.02.2021Gesuchstellerin: Euronet Services Schweiz GmbH, Jasper Wehrt, Dufourstrasse 56, 8034 Zürich.
Projektverfasserin: Peter Saxer Architekten GmbH, Peter Saxer, Hardstrasse 69, 8004 Zürich.
Bauvorhaben: Aufstellen eines Bankomats.
Standort: Lauterbrunnen, Auf der Fuhren, Gebäude Nr. 438, Parzelle Nr. 2271, Koordinaten 2'635'933/ 1'160'505, Kernzone mit Gewerbenutzung im EG.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahme: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 19. Februar bis 22. März 2021.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Publiziert am 25.02.2021Abstimmungsausschuss
Gestützt auf Artikel 35 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte werden folgende Personen in den Stimm- und Wahlausschuss für den 7. März 2021 aufgeboten:
Lauterbrunnen
10.00–11.00 Uhr:
11.00 Uhr–Ende:
Isenfluh
9.30–10.30 Uhr:
Gemeinderat Lauterbrunnen
Publiziert am 25.02.2021Bauherrschaft: Schlössli Waldegg AG, Schiltwald, 3823 Wengen, vertreten durch Bryana Louise Bruce, Schiltwald, 3823 Wengen.
Projektverfasserin: Andreas Fuchs Architekten AG, Unterdorf 6, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Sanierung, Erhaltung und Innenumbau Gebäude Nr. 1219a, Abbruch und Neubau Aussenkamin, Lifteinbau, Anbau Windfang, Umnutzung des Hotels / Ferienheims zu einer Erstwohnung und vier Wohnungen ohne zweitwohnungsrechtliche Nutzungsbeschränkung in geschützten Bauten gemäss Art. 9 des Zweitwohnungsgesetzes; generelles Baugesuch nach Art. 42 Baubewilligungsdekret.
Standort: Wengen, Ledi 1219a, Parzelle Nr. 1707, Koordinaten 2'637'200 / 1'160'500, Wohn- und Gewerbezone WG.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich B, Ortsbildschutzperimeter.
Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt.
Auflage- und Einsprachefrist bis 22. März 2021.
Auflagestelle: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Publiziert am 25.02.2021Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Lauterbrunnen und EWL Genossenschaft, vertreten durch Einwohnergemeinde Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Projektverfasserin: Kissling + Zbinden AG, Tempelstrasse 8A, 3608 Thun.
Bauvorhaben: Rückbau Kehrichtverbrennungsanlage, provisorische Massnahmen für Trafostation. Projektänderung: definitive Massnahmen für Trafostation.
Standort: Ufem Ryscher 1392, Wengen, Parzelle Nr. 1758, Koordinaten 2’636’764 / 1’161'181, Landwirtschaftszone.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich A.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 29. März 2021.
Auflagestelle: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Hinweis: Bei der Profilierung werden Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Publiziert am 25.02.2021Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Projektverfasserin: Universal Gebäudemanagement AG, Untere Bönigstrasse 10a, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Sanierung altes Schulhaus Mürren: Energetische Sanierung der Gebäudehülle; Umbau und Erweiterung der Wohnungen; Anbau Eingangsbereich mit Lift; Montieren einer Wärmepumpe vor dem Untergeschoss des nebenstehenden Kehrichthäuschens.
Projektänderung: Einbau zusätzliches Dachfenster, Einbau Rinne vor Hauseingangstüre (Anschluss über SS in Kanalisation).
Standort: Mürren, Beim Schulhaus 1000, Parzelle Nr. 1271, Koordinaten 2’634’814 / 1’156'541, Kernzone K.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, Ortsbildschutzperimeter.
Auflage- und Einsprachefrist bis 29. März 2021.
Auflagestelle: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Publiziert am 25.02.2021Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
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