Lauterbrunnen (39)

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459 B, 3822 Lauterbrunnen.

Projektverfasserin: Alpinice Bauplanung AG, Sandweg 1, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Provisorischer Fussgängersteg.

Standort: Pfrundmatte / Alte Stechelbergstrasse, Parzellen Nrn. 1295, 3665, 4052, Zone für öffentliche Nutzung G2 «Lagerbaracke Pfrundmatte» sowie Zone für öffentliche Nutzung P1 «Sammelparkplätze / Einstellhalle», Koordinaten 2’635’941 / 1’160’139.

Schutzzonen: Gewässerschutzzone Au, Baugruppe A (Lauterbrunnen, Dorf Süd).

Naturgefahrengebiete: gelb / blau.

Schutzobjekt: Erhaltenswertes K-Objekt (Nachbargebäude Nr. 419c).

Ausnahmen:

  • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 11 GBR)
  • Zonenkonformität (Anhang C – Zonen für öffentliche Nutzungen)

Auflage- und Einsprachefrist bis 10. Juni 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung/Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 15.05.2025

Stellenausschreibung

Betreuung Tagesschule Lauterbrunnen 

Die Einwohnergemeinde Lauterbrunnen sucht:

Tagesschulleiter/-in Lauterbrunnen

per 1. August 2025 oder nach Vereinbarung:

  • Dienstag und Donnerstag in den Schulwochen jeweils 5 Stunden (12.00–17.00 Uhr)

Diese Anstellung könnte für Sie der Einstieg in eine interessante Tätigkeit mit Kindern im Schulalter in der Bildungslandschaft Lauterbrunnental sein.

Die Tätigkeit in der Tagesschule könnte ausserdem mit Klassenhilfestunden in der Schule kombiniert werden.

Details zu den ausgeschriebenen Stellen finden Sie unter folgendem Link: www.schule-lauterbrunnen.ch/willkommen/stellenausschreibungen.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.

Schule Lauterbrunnental

Publiziert am 15.05.2025

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Claudia Geissbühler-Graf, Leuernweg 17, 3250 Lyss.

Bauvorhaben: Sanierung der Abwasserleitungen gemäss Auftrag der Gemeinde; Verlegung der Frischwasserleitung in denselben Graben.

Standort: Stutzera 1428g, Wengen, Parzellen Nrn. 4231, 958, 1995, 3684, Landwirtschaftszone / Wald, Koordinaten 2’636’902 / 1’162’251.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
  • nichtforstliche Kleinbaute im Wald (Art. 14 WaV)
  • Eingriffe in Schutzobjekte nach Art. 18 ff. NHG
  • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Juni 2025.

Auflagestellen:

  • Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
  • Tourismusbüro Wengen, 3823 Wengen

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 15.05.2025

Einwohnergemeinde

Geringfügige Änderung Überbauungsordnung Nr. 5 «Lengwald» mit Anpassung Teilzonenplan Stechelberg

Der Gemeinderat Lauterbrunnen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung/Anpassung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung/Anpassung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.

Die Anpassung/Änderung beinhaltet:

Überbauungsplan

  • Entlassung von rund 3304 m² aus der Überbauungsordnung Nr. 5 «Lengwald»

Teilzonenplan Stechelberg

  • Zuweisung von rund 3304 m² zur Wohn- und Gewerbezone (WG)

Die Überbauungsvorschriften bleiben unverändert bestehen und erfahren keine Änderungen.

Zur Einsichtnahme liegen auf:

  • Änderung Überbauungsplan zur Überbauungsordnung Nr. 5 «Lengwald» Mst. 1:500
  • Änderung Teilzonenplan Stechelberg Mst. 1:1000
  • Erläuterungsbericht

Die Akten liegen vom 16. Mai bis 16. Juni 2025 während der Bürozeiten bei der Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen, öffentlich auf.

Die Unterlagen sind auch auf der Homepage unter www.lauterbrunnen.ch einsehbar.

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung gegen die geplante Änderung/Anpassung einreichen. Die Eingaben sind an die Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen, zu richten.

Gemeinderat Lauterbrunnen

Publiziert am 15.05.2025

Einwohnergemeinde

Gemeindeversammlung

Montag, 16. Juni 2025, 20.00 Uhr im Gemeindesaal Hohsteg, Lauterbrunnen

Traktanden

  1. Beschluss über die Jahresrechnung 2024
  2. Beschluss über die Aufhebung der Spezialfinanzierung der Kita Lauterbrunnental
  3. Beschluss über die Anpassungen im Reglement für die Kindertagesstätte, Kita
  4. Beschluss über einen Kredit von 170'000 Franken zur Defizitübernahme der Kita Lauterbrunnental
  5. Beschluss über die Aufhebung des Gebührenreglements für die Feuerungskontrolle
  6. Beschluss über einen Investitionskredit von 385'000 Franken für die Strassensanierung und den Leitungsersatz Schmutz- / Meteorwasser im Bereich Bätzenboden, Wengen
  7. Beschluss über einen Investitionskredit von 350'000 Franken für die Anschaffung neuer Spezialpresscontainer für den Bezirk Wengen
  8. Kreditabrechnung
    1. Sicherheits- und anlagetechnische Sanierung Chuchischleiftunnel
  9. Verschiedenes

Aktenauflage

Die Akten zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen und den Tourismusbüros in Wengen und Mürren öffentlich auf und können während der Büroöffnungszeiten eingesehen werden. Weiter wird die Botschaft auf der Homepage der Gemeinde unter www.lauterbrunnen.ch einsehbar sein.

Protokoll

Das Protokoll der Gemeindeversammlung ist öffentlich und wird spätestens 10 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich aufliegen. Während der Auflagefrist kann schriftlich über den Inhalt Einsprache beim Gemeinderat gemacht werden. Anschliessend entscheidet der Gemeinderat über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Beschwerden

Allfällige Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse im Zusammenhang mit der Missachtung von Verfahrensvorschriften sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Fahrplan

Anfahrten

  • von Wengen: Abfahrt 19.12 Uhr
  • von Mürren LSMS: Abfahrt 18.51 Uhr
  • von Mürren BLM: Abfahrt 18.58 Uhr
  • von Stechelberg, Hotel: Abfahrt 19.05 Uhr
  • von Isenfluh: Abfahrt 17.13 Uhr (letzte Verbindung)

Rückfahrten

  • nach Stechelberg, Gimmelwald, Mürren: Abfahrt 21.35, 22.35 oder 23.29 Uhr Bahnhof Lauterbrunnen
  • LSMS nach Gimmelwald und Mürren: Abfahrt 22.06, 23.06 oder 23.57 Uhr
  • nach Wengen: Abfahrt 21.30, 22.30 oder 23.32 Uhr

Gemeinderat Lauterbrunnen

Publiziert am 15.05.2025

Schulsozialarbeit Lütschinentäler

Anstellung Schulsozialarbeitende

An den letzten Gemeindeversammlungen genehmigte die Bevölkerung die Einführung der Schulsozialarbeit (SSA) in den Gemeinden Grindelwald, Gündlischwand, Lauterbrunnen (Sitzgemeinde), Lütschental und Wilderswil ab Beginn des kommenden Schuljahres 2025/26.

Auf die Stellenanzeigen sind erfreulicherweise zahlreiche Bewerbungen eingegangen. Nach etlichen Vorstellungsgesprächen können folgende Anstellungen bekannt gemacht werden:

  • Nathalie Herren, Wilderswil: Stellenleitung SSA (ab 1. Juli 2025) und Schulsozialarbeiterin am Standort Grindelwald mit den Schulhäusern Burglauenen, Endweg, Graben und Wärgistal (ab 1. August 2025)
  • Gabriela Ruef, Brienz: Schulsozialarbeiterin am Standort Lauterbrunnen mit den Schulhäusern in Lauterbrunnen, Mürren und Wengen (ab 1. August 2025)
  • Yanick Mafle, Interlaken: Schulsozialarbeiter am Standort Wilderswil sowie in den Schulhäusern der Gemeinden Gündlischwand und Lütschental (ab 1. August 2025)

Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit den Fachpersonen und die Aufnahme des Betriebs der Schulsozialarbeit Lütschinentäler ab dem kommendem Schuljahr.

Fachkommission Schulsozialarbeit Lütschinentäler

Publiziert am 15.05.2025

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten über Auffahrt

Infolge der Feiertage sind sämtliche Büros der Gemeindeverwaltung in der Zeit vom 28. Mai bis 1. Juni 2025 wie folgt geöffnet:

  • Mittwoch, 28. Mai 2025: Vormittag

Ab Montag, 2. Juni 2025, gelten wieder die ordentlichen Öffnungszeiten.

Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.

Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 15.05.2025

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Einwohnergemeinde Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459B, 3822 Lauterbrunnen.

Bauvorhaben: Aufstellen von Toi-Toi-WCs mit Holzverschalung an folgenden Standorten: Standort 2, Parzelle Nr. 350 (Geissschiir); Standort 4, Parzelle Nr. 2867 (Spiss); Standort 6, Parzelle Nr. 5460 (Isenfluh); Standort 7, Parzelle Nr. 146 (Kirchenparkplatz); Standort 8, Parzelle Nr. 2895 (Staubbachscheune); Standort 9, Parzelle Nr. 952 (Bir Buechen).

Standort: Diverse Standorte in Stechelberg, Lauterbrunnen und Isenfluh; Parzellen Nrn. 350, 2867, 5460, 146, 2895, 952, Landwirtschaftszone sowie Zone für öffentliche Nutzung.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
  • nichtforstliche Kleinbaute im Wald (Art. 14 WaV)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 10. Juni 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 15.05.2025

Stellenausschreibung

Als Ergänzung für die Abteilung Sicherheit sucht die Einwohnergemeinde Lauterbrunnen per sofort oder nach Vereinbarung eine/n

Mitarbeiter*in Sicherheit

Beschäftigungsgrad 60%

Ihre Aufgabenbereiche

  • Kontrolle und Umsetzung der in den Sicherheitsbereich fallenden Vorgaben und Reglemente
  • Kontrolle ruhender Verkehr und wildes Campieren
  • Kontrolle Einhaltung von Fahrverbotszonen und Fahrverboten
  • Betreuung und Pikettdienst der Schrankenanlage und Parkuhren
  • Organisation und Mithilfe bei Anlässen
  • administrative Arbeiten (Rechtsabklärungen, Statistik, Protokollierungen usw.)

Wir wünschen

  • abgeschlossene Berufsausbildung und Erfahrung im Sicherheitswesen
  • Besitz des Führerausweises Kat. B
  • Gewandtheit im Umgang mit Behörden, Bevölkerung und Kunden
  • Bereitschaft zur Leistung von Pikettdienst (auch am Wochenende)
  • Erfahrung im Bereich mit Rechtsfragen oder Bereitschaft, Kurse dazu zu besuchen

Wir bieten

  • selbständiges Arbeiten
  • abwechslungsreiche Tätigkeit
  • Anstellung und Besoldung gemäss Personalreglement und Verordnungen der Gemeinde Lauterbrunnen

Sind Sie interessiert?

Dann senden Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis am 27. Mai 2025 an die Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, z. H. Personalkommission, Gsteigermatte 459 B, 3822 Lauterbrunnen, oder per Mail an gemeinde@lauterbrunnen.ch.

Für weitere Informationen steht Ihnen Marcel Sarro, Leiter Sicherheit, Telefon 033 856 50 59 oder 079 840 50 05, gerne zur Verfügung.

Publiziert am 15.05.2025

Wassergenossenschaft und Allmendgenossenschaft Gimmelwald 

Ordentliche Generalversammlung

Freitag, 16. Mai 2025, um 20.00 Uhr in der Gemeindestube

Traktanden

  1. Stimmenzähler
  2. Protokoll
  3. Jahresrechnung 2024
  4. Decharge
  5. Bauabrechnung
  6. Jahresberichte
  7. Budget 2025
  8. Wahlen
  9. Verschiedenes

Der Vorstand

Publiziert am 15.05.2025

Einwohnergemeinde

Beiträge aus dem Sportförderungsfonds

Der Sportförderungsfonds bezweckt die Förderung und finanzielle Unterstützung des Jugendsports in der Gemeinde Lauterbrunnen.

 Beitragsberechtigt sind:

  • Jugendliche mit Wohnsitz in der Gemeinde Lauterbrunnen, die nach dem 1. Januar 2005 geboren sind und eine besondere sportliche Leistung (Wettkampfsport) erbringen.
  • Sportvereine mit Sitz in der Gemeinde Lauterbrunnen, die ein Jugendprogramm anbieten.
  • Sportvereine mit Sitz ausserhalb der Gemeinde, die ein Jugendprogramm führen, welches in den Vereinen der Gemeinde Lauterbrunnen nicht angeboten wird.

Die zu unterstützenden Jugendlichen und Sportvereine müssen einem kantonalen oder eidgenössischen Sportverband angeschlossen oder von einem solchen anerkannt sein.

Einzureichende Unterlagen

Vereine:

  • ausgefülltes Gesuchsformular für Vereine
  • Statuten (erstmalig oder nach jeder Änderung)
  • letzte Jahresrechnung
  • Bank- oder Postverbindung / Einzahlungsschein

 Jugendliche:

  • ausgefülltes Gesuchsformular für Einzelpersonen
  • Leistungsbericht
  • beitragsrelevante Ausgabenbelege
  • Bank- oder Postverbindung / Einzahlungsschein

Gesuchsformulare sowie das Reglement und die Verordnung über den Sportförderungsfonds können ab sofort auf der Gemeindeverwaltung, Telefon 033 856 50 50, oder im Internet unter www.lauterbrunnen.ch – Verwaltung – Reglemente, bezogen werden. Die Beitragsgesuche sind bis am 31. Mai 2025 vollständig ausgefüllt und mit den erwähnten Beilagen bei der Bildungs- und Kulturkommission, Gemeindehaus Adler, Gsteigermatte 459 B, 3822 Lauterbrunnen, einzureichen.

Gesuche, welche ausserhalb der vorgesehenen Zeit eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Bildungs- und Kulturkommission Lauterbrunnen

Publiziert am 15.05.2025

Baupublikation

Gesuchstellerin: Ruth und Othmar Suter, Niedrimatten 971, 3825 Mürren.

Projektverfasserin: rothen.id architekten ag, Spitalackerstrasse 60, 3013 Bern.

Bauvorhaben: Sanierung der Gebäudehülle, Ersatz Heizsystem sowie Balkonersatz.

Standort: Mürren, Niedrimatten, Gebäude Nr. 971, Parzelle Nr. 3259, Koordinaten 2'634'953 / 1'156'542, Wohnzone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: keine.

Auflagestelle:

  • Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
  • Tourismusbüro Mürren, 3825 Mürren.

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 9. Mai bis 10. Juni 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 15.05.2025

Baupublikation

Gesuchstellerin: Schilthornbahn AG, Lengwald 301, 3824 Stechelberg.

Projektverfasserin: Teuscher Bauleitungen GmbH, Stegmatte 224, 3816 Lütschental.

Bauvorhaben: Neubau Unterstand für Velo, Geräte und Kehrichtcontainer.

Standort: Mürren, Beim Stadel, Parzelle Nr. 742, Koordinaten 2'634'834 / 1'156'365, Wohn- und Gewerbezone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: keine.

Auflagestellen:

  • Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
  • Tourismusbüro Mürren, 3825 Mürren

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 9. Mai bis 9. Juni 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 15.05.2025

Baupublikation

Gesuchsteller: Solmaz Özgür, c/o Camping Jungfrau AG, In der Weid 406, 3822 Lauterbrunnen.

Projektverfasserin: Herrenschmidt & Partner AG, Bollwerkstrasse 81, 4102 Binningen.

Bauvorhaben: Ersatz neues Mobilhome an bestehendem Standort auf dem Campingplatz Jungfrau.

Standort: Lauterbrunnen, In der Weid, Parzelle Nr. 2273, Koordinaten 2'636'191/ 1'159'608, UeO Nr. 24 «Camping Jungfrau».

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: keine.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 9. Mai bis 9. Juni 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 15.05.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459 B, 3822 Lauterbrunnen.

Projektverfasserin: Alpinice Bauplanung AG, Sandweg 1, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Provisorischer Fussgängersteg.

Standort: Pfrundmatte / Alte Stechelbergstrasse, Parzellen Nrn. 1295, 3665, 4052, Zone für öffentliche Nutzung G2 «Lagerbaracke Pfrundmatte» sowie Zone für öffentliche Nutzung P1 «Sammelparkplätze / Einstellhalle», Koordinaten 2’635’941 / 1’160’139.

Schutzzonen: Gewässerschutzzone Au, Baugruppe A (Lauterbrunnen, Dorf Süd).

Naturgefahrengebiete: gelb / blau.

Schutzobjekt: Erhaltenswertes K-Objekt (Nachbargebäude Nr. 419c).

Ausnahmen:

  • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 11 GBR)
  • Zonenkonformität (Anhang C – Zonen für öffentliche Nutzungen)

Auflage- und Einsprachefrist bis 10. Juni 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung/Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 08.05.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Parkhaus Lauterbrunnen AG, Bei der Zuben 479, 3822 Lauterbrunnen.

Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Netzanschluss Parkhaus Lauterbrunnen: Neue Kabelschutzrohre für Elektroleitung ab bestehender Trafostation bis Hauptverteilung Parkhaus.

Standort: Parkhaus Lauterbrunnen, Bei der Zuben 479, Parzelle Nr. 1920, Zone mit Planungspflicht Nr. 47 «Entwicklungsgebiet Dorfeingang/Bahnareal Lauterbrunnen», Koordinaten 2’636’058 / 1’160’926.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Ausnahmen:

  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 2. Juni 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf Markierungen verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 08.05.2025

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Einwohnergemeinde Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459B, 3822 Lauterbrunnen.

Bauvorhaben: Aufstellen von Toi-Toi-WCs mit Holzverschalung an folgenden Standorten: Standort 2, Parzelle Nr. 350 (Geissschiir); Standort 4, Parzelle Nr. 2867 (Spiss); Standort 6, Parzelle Nr. 5460 (Isenfluh); Standort 7, Parzelle Nr. 146 (Kirchenparkplatz); Standort 8, Parzelle Nr. 2895 (Staubbachscheune); Standort 9, Parzelle Nr. 952 (Bir Buechen).

Standort: Diverse Standorte in Stechelberg, Lauterbrunnen und Isenfluh; Parzellen Nrn. 350, 2867, 5460, 146, 2895, 952, Landwirtschaftszone sowie Zone für öffentliche Nutzung.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
  • nichtforstliche Kleinbaute im Wald (Art. 14 WaV)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 10. Juni 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 08.05.2025

Bäuertgemeinde Wengen 

Ordentliche Einungsversammlung

Mittwoch, 11. Juni 2025, um 20.00 Uhr im Singsaal Schulhaus Wengen

Traktanden

  1. Protokoll vom 3. Dezember 2024
  2. Orientierungen
  3. Rechnungsablage
    1. Nachkredite
    2. Jahresrechnung 2024
  4. Kredit Zwischenboden Lagerhalle
  5. Wahlen
  6. Wie weiter mit der Bäuertgemeinde
  7. Verschiedenes

Anschliessend sind alle zu einem Imbiss eingeladen.

Die Bäuertkommission

Publiziert am 08.05.2025

Stellenausschreibung

Als Ergänzung für die Abteilung Sicherheit sucht die Einwohnergemeinde Lauterbrunnen per sofort oder nach Vereinbarung eine/n

Mitarbeiter*in Sicherheit

Beschäftigungsgrad 60%

Ihre Aufgabenbereiche

  • Kontrolle und Umsetzung der in den Sicherheitsbereich fallenden Vorgaben und Reglemente
  • Kontrolle ruhender Verkehr und wildes Campieren
  • Kontrolle Einhaltung von Fahrverbotszonen und Fahrverboten
  • Betreuung und Pikettdienst der Schrankenanlage und Parkuhren
  • Organisation und Mithilfe bei Anlässen
  • administrative Arbeiten (Rechtsabklärungen, Statistik, Protokollierungen usw.)

Wir wünschen

  • abgeschlossene Berufsausbildung und Erfahrung im Sicherheitswesen
  • Besitz des Führerausweises Kat. B
  • Gewandtheit im Umgang mit Behörden, Bevölkerung und Kunden
  • Bereitschaft zur Leistung von Pikettdienst (auch am Wochenende)
  • Erfahrung im Bereich mit Rechtsfragen oder Bereitschaft, Kurse dazu zu besuchen

Wir bieten

  • selbständiges Arbeiten
  • abwechslungsreiche Tätigkeit
  • Anstellung und Besoldung gemäss Personalreglement und Verordnungen der Gemeinde Lauterbrunnen

Sind Sie interessiert?

Dann senden Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis am 27. Mai 2025 an die Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, z. H. Personalkommission, Gsteigermatte 459 B, 3822 Lauterbrunnen, oder per Mail an gemeinde@lauterbrunnen.ch.

Für weitere Informationen steht Ihnen Marcel Sarro, Leiter Sicherheit, Telefon 033 856 50 59 oder 079 840 50 05, gerne zur Verfügung.

Publiziert am 08.05.2025

Wassergenossenschaft und Allmendgenossenschaft Gimmelwald 

Ordentliche Generalversammlung

Freitag, 16. Mai 2025, um 20.00 Uhr in der Gemeindestube

Traktanden

  1. Stimmenzähler
  2. Protokoll
  3. Jahresrechnung 2024
  4. Decharge
  5. Bauabrechnung
  6. Jahresberichte
  7. Budget 2025
  8. Wahlen
  9. Verschiedenes

Der Vorstand

Publiziert am 08.05.2025

Einwohnergemeinde

Anpassung der Verordnung Gehalt, Gehaltsaufstieg, Leistungs- und Treueprämien

Bekanntmachung gemäss Art. 45 ff. Gemeindeverordnung

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 31. März 2025 eine Anpassung in der Verordnung Gehalt, Gehaltsaufstieg, Leistungs- und Treueprämien beschlossen. Die Anpassung tritt per 1. April 2025 in Kraft.

Gegen den Beschluss kann innert 30 Tagen seit Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde erhoben werden. Der neue Erlass kann bei der Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen gegen eine Gebühr gemäss gültigem Gebührenreglement bezogen oder vom Internet unter www.lauterbrunnen.ch heruntergeladen werden.

Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.

Gemeinderat Lauterbrunnen

Publiziert am 08.05.2025

Einwohnergemeinde

Anpassung der Verordnung Pikettdienst

Bekanntmachung gemäss Art. 45 ff. Gemeindeverordnung

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 31. März 2025 eine Anpassung in der Verordnung Pikettdienst beschlossen. Die Anpassung tritt per 1. April 2025 in Kraft.

Gegen den Beschluss kann innert 30 Tagen seit Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde erhoben werden. Der neue Erlass kann bei der Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen gegen eine Gebühr gemäss gültigem Gebührenreglement bezogen oder vom Internet unter www.lauterbrunnen.ch heruntergeladen werden.

Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.

Gemeinderat Lauterbrunnen

Publiziert am 08.05.2025

Einwohnergemeinde

Beiträge aus dem Sportförderungsfonds

Der Sportförderungsfonds bezweckt die Förderung und finanzielle Unterstützung des Jugendsports in der Gemeinde Lauterbrunnen.

 Beitragsberechtigt sind:

  • Jugendliche mit Wohnsitz in der Gemeinde Lauterbrunnen, die nach dem 1. Januar 2005 geboren sind und eine besondere sportliche Leistung (Wettkampfsport) erbringen.
  • Sportvereine mit Sitz in der Gemeinde Lauterbrunnen, die ein Jugendprogramm anbieten.
  • Sportvereine mit Sitz ausserhalb der Gemeinde, die ein Jugendprogramm führen, welches in den Vereinen der Gemeinde Lauterbrunnen nicht angeboten wird.

Die zu unterstützenden Jugendlichen und Sportvereine müssen einem kantonalen oder eidgenössischen Sportverband angeschlossen oder von einem solchen anerkannt sein.

Einzureichende Unterlagen

Vereine:

  • ausgefülltes Gesuchsformular für Vereine
  • Statuten (erstmalig oder nach jeder Änderung)
  • letzte Jahresrechnung
  • Bank- oder Postverbindung / Einzahlungsschein

 Jugendliche:

  • ausgefülltes Gesuchsformular für Einzelpersonen
  • Leistungsbericht
  • beitragsrelevante Ausgabenbelege
  • Bank- oder Postverbindung / Einzahlungsschein

Gesuchsformulare sowie das Reglement und die Verordnung über den Sportförderungsfonds können ab sofort auf der Gemeindeverwaltung, Telefon 033 856 50 50, oder im Internet unter www.lauterbrunnen.ch – Verwaltung – Reglemente, bezogen werden. Die Beitragsgesuche sind bis am 31. Mai 2025 vollständig ausgefüllt und mit den erwähnten Beilagen bei der Bildungs- und Kulturkommission, Gemeindehaus Adler, Gsteigermatte 459 B, 3822 Lauterbrunnen, einzureichen.

Gesuche, welche ausserhalb der vorgesehenen Zeit eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Bildungs- und Kulturkommission Lauterbrunnen

Publiziert am 08.05.2025

Baupublikation

Gesuchstellerin: Ruth und Othmar Suter, Niedrimatten 971, 3825 Mürren.

Projektverfasserin: rothen.id architekten ag, Spitalackerstrasse 60, 3013 Bern.

Bauvorhaben: Sanierung der Gebäudehülle, Ersatz Heizsystem sowie Balkonersatz.

Standort: Mürren, Niedrimatten, Gebäude Nr. 971, Parzelle Nr. 3259, Koordinaten 2'634'953 / 1'156'542, Wohnzone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: keine.

Auflagestelle:

  • Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
  • Tourismusbüro Mürren, 3825 Mürren.

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 9. Mai bis 10. Juni 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 08.05.2025

Baupublikation

Gesuchstellerin: Schilthornbahn AG, Lengwald 301, 3824 Stechelberg.

Projektverfasserin: Teuscher Bauleitungen GmbH, Stegmatte 224, 3816 Lütschental.

Bauvorhaben: Neubau Unterstand für Velo, Geräte und Kehrichtcontainer.

Standort: Mürren, Beim Stadel, Parzelle Nr. 742, Koordinaten 2'634'834 / 1'156'365, Wohn- und Gewerbezone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: keine.

Auflagestellen:

  • Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
  • Tourismusbüro Mürren, 3825 Mürren

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 9. Mai bis 9. Juni 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 08.05.2025

Baupublikation

Gesuchsteller: Solmaz Özgür, c/o Camping Jungfrau AG, In der Weid 406, 3822 Lauterbrunnen.

Projektverfasserin: Herrenschmidt & Partner AG, Bollwerkstrasse 81, 4102 Binningen.

Bauvorhaben: Ersatz neues Mobilhome an bestehendem Standort auf dem Campingplatz Jungfrau.

Standort: Lauterbrunnen, In der Weid, Parzelle Nr. 2273, Koordinaten 2'636'191/ 1'159'608, UeO Nr. 24 «Camping Jungfrau».

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: keine.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 9. Mai bis 9. Juni 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 08.05.2025

Einwohnergemeinde

Sperrung Fussgängerweg Hinter Wengiboden, Wengen

Die Bauarbeiten im Gebiet Hinter Wengiboden in Wengen beginnen und beinhalten das Verlegen von neuen Trinkwasser- und Elektroleitungen. Für die Bauarbeiten muss der Durchgang vom Hinter-Wengiboden-Weg zeitweise gesperrt werden. Der Zugang zu den Liegenschaften ist sichergestellt.

Dauer der Arbeiten: 5. Mai bis Sommerferien 2025.

Bauunternehmung: Graf AG, Wengen.

Bitte beachten Sie die Signalisationen und Hinweise vor Ort.

Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.

Einwohnergemeinde Lauterbrunnen

Publiziert am 08.05.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Wengernalpbahn AG, vertreten durch Marco Luggen, Harderstrasse 14, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Alpinice Bauplanung AG, Sandweg 1, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Verschiebung Skipistenbrücke.

Standort: Auf dem Melk / Im Boden, Wengen, Parzellen Nrn. 926 und 5825, Zone: Überbauungsordnung Nr. 34A «Beschneiung Kleine Scheidegg bis Wengen» (Skipisten / Beschneiungsfläche), Koordinaten 2’637’146 / 1’160’401.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiete: rot, blau und gelb.

Ausnahmen:

  • Eingriffe in geschützte Objekte (Art. 18 ff. NHG)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)

Auflage- und Einsprachefrist bis 2. Juni 2025.

Auflagestellen:

  • Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
  • Tourismusbüro Wengen, 3823 Wengen

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend. Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 08.05.2025

Baupublikation

Gesuchstellerin: Katharina Leicht, Grabisbort 161, 3822 Lauterbrunnen.

Projektverfasserin: Gassmann Haustechnik AG, Waldbort 1323d, 3823 Wengen.

Bauvorhaben: Ersatz der bestehenden Elektroheizung durch eine aussen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort: Lauterbrunnen, Grabisbort, Gebäude Nr. 161, Parzelle Nr. 2083, Koordinaten 2'636'253 / 1'160'526, Landwirtschaftszone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: Art. 24 RPG, Bauen ausserhalb der Bauzone.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 2. Mai bis 2. Juni 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 08.05.2025

Baupublikation

Gesuchstellerin: Camping Jungfrau AG, In der Weid 406c, 3822 Lauterbrunnen.

Projektverfasserin: Herrenschmidt & Partner AG, Bollwerkstrasse 81, 4102 Binningen.

Bauvorhaben: Aufstellen von sechs neuen Mobilhomes.

Standort: Lauterbrunnen, In der Weid, Parzelle Nr. 2273, Koordinaten 2'636'132 / 1'159'833, UeO Nr. 24 «Camping Jungfrau».

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: keine.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 2. Mai bis 2. Juni 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 08.05.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Parkhaus Lauterbrunnen AG, Bei der Zuben 479, 3822 Lauterbrunnen.

Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Netzanschluss Parkhaus Lauterbrunnen: Neue Kabelschutzrohre für Elektroleitung ab bestehender Trafostation bis Hauptverteilung Parkhaus.

Standort: Parkhaus Lauterbrunnen, Bei der Zuben 479, Parzelle Nr. 1920, Zone mit Planungspflicht Nr. 47 «Entwicklungsgebiet Dorfeingang/Bahnareal Lauterbrunnen», Koordinaten 2’636’058 / 1’160’926.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Ausnahmen:

  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 2. Juni 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf Markierungen verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 01.05.2025

Einwohnergemeinde

Sperrung Fussgängerweg Hinter Wengiboden, Wengen

Die Bauarbeiten im Gebiet Hinter Wengiboden in Wengen beginnen und beinhalten das Verlegen von neuen Trinkwasser- und Elektroleitungen. Für die Bauarbeiten muss der Durchgang vom Hinter-Wengiboden-Weg zeitweise gesperrt werden. Der Zugang zu den Liegenschaften ist sichergestellt.

Dauer der Arbeiten: 5. Mai bis Sommerferien 2025.

Bauunternehmung: Graf AG, Wengen.

Bitte beachten Sie die Signalisationen und Hinweise vor Ort.

Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.

Einwohnergemeinde Lauterbrunnen

Publiziert am 01.05.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Wengernalpbahn AG, vertreten durch Marco Luggen, Harderstrasse 14, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Alpinice Bauplanung AG, Sandweg 1, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Verschiebung Skipistenbrücke.

Standort: Auf dem Melk / Im Boden, Wengen, Parzellen Nrn. 926 und 5825, Zone: Überbauungsordnung Nr. 34A «Beschneiung Kleine Scheidegg bis Wengen» (Skipisten / Beschneiungsfläche), Koordinaten 2’637’146 / 1’160’401.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiete: rot, blau und gelb.

Ausnahmen:

  • Eingriffe in geschützte Objekte (Art. 18 ff. NHG)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)

Auflage- und Einsprachefrist bis 2. Juni 2025.

Auflagestellen:

  • Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
  • Tourismusbüro Wengen, 3823 Wengen

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend. Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 01.05.2025

Baupublikation

Gesuchstellerin: Katharina Leicht, Grabisbort 161, 3822 Lauterbrunnen.

Projektverfasserin: Gassmann Haustechnik AG, Waldbort 1323d, 3823 Wengen.

Bauvorhaben: Ersatz der bestehenden Elektroheizung durch eine aussen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort: Lauterbrunnen, Grabisbort, Gebäude Nr. 161, Parzelle Nr. 2083, Koordinaten 2'636'253 / 1'160'526, Landwirtschaftszone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: Art. 24 RPG, Bauen ausserhalb der Bauzone.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 2. Mai bis 2. Juni 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 01.05.2025

Ev.-ref. Kirchgemeinde

Ordentliche Kirchgemeindeversammlung 

Sonntag, 1. Juni 2025, im Anschluss an den Gottesdienst von 10.00 Uhr in der Kirche Lauterbrunnen

Traktanden

1. Beschluss über einen Nachkredit von Fr. 51'718.– 
2. Beschluss über die Jahresrechnung 2024
3. Verschiedenes

Die Unterlagen zu den Traktanden 1 und 2 liegen 30 Tage vor der Versammlung öffentlich auf und können im Sekretariat der Kirchgemeinde bestellt werden, Telefon 033 855 46 13, E-Mail info@kg-lauterbrunnen.ch. 

Das Protokoll der Versammlung wird vom 16. Juni bis 16. Juli 2025 öffentlich aufgelegt. Während dieser Auflagefrist kann gegen den Inhalt des Protokolls beim Kirchgemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden. Der Kirchgemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Entscheide der Versammlung können mit Beschwerde an den Regierungsstatthalter mit Sitz in Interlaken angefochten werden. Die Frist beträgt bei Wahlen 10 Tage, bei Sachentscheiden 30 Tage (Art. 60, 63, 67a VRPG). Die Frist beginnt am Tag nach der Versammlung. Wer Zuständigkeits- oder Verfahrensvorschriften beanstanden will, muss, wenn es möglich war, diesen Mangel an der Versammlung selber schon gerügt haben (Rügepflicht nach Art. 49a GG BSG 170.11).

Alle Stimmberechtigten der Kirchgemeinde sind zu der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Personen, die seit drei Monaten auf dem Gebiet der Kirchgemeinde wohnhaft sind, der reformierten Landeskirche angehören und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben. 

Auflagestellen:

  • Lauterbrunnen: Gemeindeverwaltung
  • Wengen: Tourismusbüro 
  • Mürren: Tourismusbüro

Lauterbrunnen, 24. April 2025

Der Kirchgemeinderat

Publiziert am 01.05.2025

Baupublikation

Gesuchstellerin: Camping Jungfrau AG, In der Weid 406c, 3822 Lauterbrunnen.

Projektverfasserin: Herrenschmidt & Partner AG, Bollwerkstrasse 81, 4102 Binningen.

Bauvorhaben: Aufstellen von sechs neuen Mobilhomes.

Standort: Lauterbrunnen, In der Weid, Parzelle Nr. 2273, Koordinaten 2'636'132 / 1'159'833, UeO Nr. 24 «Camping Jungfrau».

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: keine.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 2. Mai bis 2. Juni 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 01.05.2025

Baupublikation

Gesuchstellerin und Projektverfasserin: Wengernalpbahn AG, Harderstrasse 14, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Bau eines Lawinensprengmastes zwecks Sicherung der Eisenbahnstrecke der Wengernalpbahn, Kreuzungsstelle Bannwald.

Standort: Wengen, Hienerhiri, Parzelle Nr. 6450, Koordinaten 2'638'776 / 1'159'543, Landwirtschaftszone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: Art. 24 RPG, Bauen ausserhalb der Bauzone.

Auflagestellen:

  • Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
  • Tourismusbüro Wengen, 3823 Wengen

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 25. April bis 26. Mai 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 01.05.2025

Baupublikation

Gesuchsteller: Ferdinand Wäspe-Wyss, Trogihalten 1494a, 3823 Wengen.

Projektverfasserin: Gassmann Haustechnik AG, Waldbort 1323d, 3823 Wengen.

Bauvorhaben: Ersatz Elektroheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort: Wengen, Trogihalten, Gebäude Nr. 1494a, Parzelle Nr. 4668, Koordinaten 2'636'715 / 1'161'960, Wohnzone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: keine.

Auflagestellen:

  • Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
  • Tourismusbüro Wengen, 3823 Wengen

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 25. April bis 26. Mai 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 01.05.2025

Baupublikation

Gesuchsteller: Andreas von Allmen, Grabisbort 161, 3822 Lauterbrunnen.

Projektverfasserin: Gassmann Haustechnik AG, Waldbort 1323d, 3823 Wengen.

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort: Stechelberg, Matte, Gebäude Nr. 314, Parzelle Nr. 3814, Koordinaten 2'635'465 / 1'155'487, Wohn- und Gewerbezone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: keine.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 25. April bis 26. Mai 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 01.05.2025


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