
Information Trinkwasserqualität Isenfluh, Gemeinde Lauterbrunnen
Gemäss den Untersuchungen der Firma Aquatest Trink- und Badewasseranalytik vom 8. Oktober 2025 entspricht das Trinkwasser der Wasserversorgung Isenfluh den gesetzlichen Anforderungen.
Bakteriologische Qualität: einwandfrei.
Härtegrad: 20,65° fH, Härtebereich mittelhart.
Das Trinkwasser stammt aus den Quellen Ober- und Unterisenfluh. Das Quellwasser wird mittels einer
Ultraviolettanlage desinfiziert.
Weitere Auskünfte betreffend Wasserversorgung oder Wasserqualität können bei der Gemeindeverwaltung
Lauterbrunnen, Telefon 033 856 50 70, eingeholt werden.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
Für die Wasserversorgung Isenfluh:
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Belagsarbeiten Alte Stechelbergstrasse
Auf zwei Abschnitten der Alten Stechelbergstrasse werden vom 27. bis zum 31. Oktober 2025 Belagsarbeiten ausgeführt.
Während der Vorarbeiten ab dem 27. Oktober 2025 ist mit Behinderungen und längeren Wartezeiten zu rechnen. Während des Belageinbaus, welcher voraussichtlich vom 28. bis 30. Oktober 2025 stattfindet, ist die Strasse für jeglichen Verkehr gesperrt. Der Durchgang für Fussgänger ist für Anwohner sichergestellt. Für andere Fussgänger wird der Durchgang zwischen der Brücke Louweligräbli und dem Buechenbächli mittels Verkehrsdienst gesperrt.
Für Blaulichtdienste gilt die Ausnahme, diese können bei Notfällen jederzeit durchfahren.
Die Arbeiten sind witterungsabhängig, die Daten können sich deswegen kurzfristig ändern. Wir bitten Sie, die Signalisationen und Hinweise vor Ort zu beachten. Allfällige Änderungen werden ebenfalls auf der Website der Gemeinde Lauterbrunnen publiziert.
Wir danken für Ihre Kenntnisnahme und das Verständnis.
Einwohnergemeinde Lauterbrunnen
Belagsarbeiten Alte Stechelbergstrasse
Auf zwei Abschnitten der Alten Stechelbergstrasse werden vom 27. bis zum 31. Oktober 2025 Belagsarbeiten ausgeführt.
Während der Vorarbeiten ab dem 27. Oktober 2025 ist mit Behinderungen und längeren Wartezeiten zu rechnen. Während des Belageinbaus, welcher voraussichtlich vom 28. bis 30. Oktober 2025 stattfindet, ist die Strasse für jeglichen Verkehr gesperrt. Der Durchgang für Fussgänger ist für Anwohner sichergestellt. Für andere Fussgänger wird der Durchgang zwischen der Brücke Louweligräbli und dem Buechenbächli mittels Verkehrsdienst gesperrt.
Für Blaulichtdienste gilt die Ausnahme, diese können bei Notfällen jederzeit durchfahren.
Die Arbeiten sind witterungsabhängig, die Daten können sich deswegen kurzfristig ändern. Wir bitten Sie, die Signalisationen und Hinweise vor Ort zu beachten. Allfällige Änderungen werden ebenfalls auf der Website der Gemeinde Lauterbrunnen publiziert.
Wir danken für Ihre Kenntnisnahme und das Verständnis.
Einwohnergemeinde Lauterbrunnen
Einladung zur Informationsveranstaltung
An der Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2025 werden die Stimmberechtigten der Gemeinde Lauterbrunnen über das Budget für das Jahr 2026 entscheiden.
Zur umfassenden Information über das Investitionsprogramm und die Finanzlage der Gemeinde Lauterbrunnen wird vorgängig eine Informationsveranstaltung durchgeführt. Diese findet wie folgt statt:
Montag, 17. November 2025, 20.00 Uhr im Gemeindesaal Hohsteg, Lauterbrunnen
Wir freuen uns auf viele interessierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Gemeinderat Lauterbrunnen
Mitglieder für die Baugestaltungskommission
Die Einwohnergemeinde Lauterbrunnen sucht zur Ergänzung der Baugestaltungskommission Privatpersonen, frei wählbar aus der ganzen Gemeinde Lauterbrunnen.
Gemäss Organisationsverordnung der Gemeinde Lauterbrunnen setzt sich die Baugestaltungskommission aus insgesamt 6 Mitgliedern zusammen:
Aufgaben
Sind Sie interessiert?
Dann teilen Sie uns dies bitte unter Angabe Ihrer vollständigen Personalien bis am 6. November 2025 per E-Mail an gemeinde@lauterbrunnen.ch mit.
Gemeinderat Lauterbrunnen
Bezirksversammlung in Isenfluh
Donnerstag, 20. November 2025, 20.00 Uhr in der Gemeindestube, altes Schulhaus Isenfluh
Traktanden
Im Anschluss an die Versammlung sind alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu einem kleinen Apéro eingeladen.
Lauterbrunnen, 13. Oktober 2025
Gemeinderat Lauterbrunnen
Beschluss über eine gebundene Ausgabe
Gemäss Art. 14 Abs. 4 Organisationsreglement der Gemeinde Lauterbrunnen beschliesst der Gemeinderat über gebundene Ausgaben abschliessend. Diese sind zu publizieren, wenn sie 100'000 Franken übersteigen.
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 6. Oktober 2025 eine gebundene Ausgabe in der Höhe von 250'000 Franken für Leitungssanierungen im Rutschgebiet Tripfi, Lauterbrunnen, bewilligt.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.
Gemeinderat Lauterbrunnen
Bauherrschaft und Projektverfasserin: Familie Kaspar von Almen AG, Andreas von Almen, Trümmelbach 241, 3824 Stechelberg.
Bauvorhaben: Renovation und Aufstockung der Remise, Nutzung wie bisher als Estrich. Im Bereich des Gewässerraums werden das Satteldach und der Estrich sowie die Aussentreppe abgebrochen, die bestehende Garage im Erdgeschoss wird mit einem Pultdach abgedeckt.
Standort: Trümmelbach 241b, Stechelberg, Parzelle Nr. 247, Wohn- und Gewerbezone, Koordinaten 2’636’232 / 1’157’990.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Naturgefahrengebiet: gelb und blau.
Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt (Nachbargebäude Nr. 241).
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. November 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Belagsarbeiten Dorfstrasse Isenfluh
Auf der Dorfstrasse Isenfluh werden auf zwei Abschnitten zwischen dem Hotel Restaurant Waldrand und dem Brunnen ausgangs Dorf Richtung Parkplatz Süd vom 20. bis 24. Oktober 2025 Belagsarbeiten durchgeführt. Während der Vorarbeiten ab dem 20. Oktober 2025 ist mit Verkehrsbehinderungen und längeren Wartezeiten zu rechnen. Der Belagseinbau ist für den 22. oder den 23. Oktober 2025 geplant. Am Tag des Belagseinbaus ist die Strasse komplett gesperrt. Der Durchgang sollte für Fussgänger sichergestellt sein.
Für Blaulichtdienste gilt die Ausnahme, diese können bei Notfällen jederzeit durchfahren.
Wir bitten Sie, allfällige Mieter oder Feriengäste über die bevorstehenden Verkehrsbehinderungen zu informieren.
Die Arbeiten sind witterungsabhängig, die Daten können sich deswegen kurzfristig ändern. Wir bitten Sie, die Signalisationen und Hinweise vor Ort zu beachten. Allfällige Änderungen werden ebenfalls auf der Website der Gemeinde Lauterbrunnen publiziert.
Wir danken für Ihre Kenntnisnahme und das Verständnis.
Einwohnergemeinde Lauterbrunnen
Gesuchstellerin und Projektverfasserin: Verena Näpflin, Dammstrasse 10, 6055 Alpnach Dorf.
Bauvorhaben: Installieren einer aussen aufgestellten Wärmepumpe.
Standort: Wengen, Roossi 1296g, Parzelle Nr. 2992, Koordinaten 2'637'127 / 1'161'356, Wohn- und Gewerbezone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen: keine.
Auflagestellen:
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 10. Oktober bis 10. November 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Bauherrschaft und Projektverfasserin: Familie Kaspar von Almen AG, Andreas von Almen, Trümmelbach 241, 3824 Stechelberg.
Bauvorhaben: Renovation und Aufstockung der Remise, Nutzung wie bisher als Estrich. Im Bereich des Gewässerraums werden das Satteldach und der Estrich sowie die Aussentreppe abgebrochen, die bestehende Garage im Erdgeschoss wird mit einem Pultdach abgedeckt.
Standort: Trümmelbach 241b, Stechelberg, Parzelle Nr. 247, Wohn- und Gewerbezone, Koordinaten 2’636’232 / 1’157’990.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Naturgefahrengebiet: gelb und blau.
Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt (Nachbargebäude Nr. 241).
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. November 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Belagsarbeiten Dorfstrasse Isenfluh
Auf der Dorfstrasse Isenfluh werden auf zwei Abschnitten zwischen dem Hotel Restaurant Waldrand und dem Brunnen ausgangs Dorf Richtung Parkplatz Süd vom 20. bis 24. Oktober 2025 Belagsarbeiten durchgeführt. Während der Vorarbeiten ab dem 20. Oktober 2025 ist mit Verkehrsbehinderungen und längeren Wartezeiten zu rechnen. Der Belagseinbau ist für den 22. oder den 23. Oktober 2025 geplant. Am Tag des Belagseinbaus ist die Strasse komplett gesperrt. Der Durchgang sollte für Fussgänger sichergestellt sein.
Für Blaulichtdienste gilt die Ausnahme, diese können bei Notfällen jederzeit durchfahren.
Wir bitten Sie, allfällige Mieter oder Feriengäste über die bevorstehenden Verkehrsbehinderungen zu informieren.
Die Arbeiten sind witterungsabhängig, die Daten können sich deswegen kurzfristig ändern. Wir bitten Sie, die Signalisationen und Hinweise vor Ort zu beachten. Allfällige Änderungen werden ebenfalls auf der Website der Gemeinde Lauterbrunnen publiziert.
Wir danken für Ihre Kenntnisnahme und das Verständnis.
Einwohnergemeinde Lauterbrunnen
Gesuchstellerin und Projektverfasserin: Verena Näpflin, Dammstrasse 10, 6055 Alpnach Dorf.
Bauvorhaben: Installieren einer aussen aufgestellten Wärmepumpe.
Standort: Wengen, Roossi 1296g, Parzelle Nr. 2992, Koordinaten 2'637'127 / 1'161'356, Wohn- und Gewerbezone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen: keine.
Auflagestellen:
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 10. Oktober bis 10. November 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Sperrung Waldstrasse Abzweigung Sulsbach – Ischfluhtunnel, Isenfluh/Sulwald
Die Waldstrasse zwischen der Abzweigung Sulwald/Isenfluhstrasse beim Sulsbach und dem Ischfluhtunnel wird aufgrund Naturstrassensanierung und Belagsarbeiten ab dem 13. Oktober 2025 bis zur Schneeschmelze im Frühling 2026 gesperrt.
Für Fussgänger und Fahrradfahrer ist der Durchgang zu Fuss möglich. Für Fahrzeuge ist die Strasse vollständig gesperrt.
Bitte beachten Sie die Signalisationen und Hinweise vor Ort.
Wir danken für Ihre Kenntnisnahme und Ihr Verständnis.
Einwohnergemeinde Lauterbrunnen
Sperrung Waldstrasse ab Underer Prascht – Winteregg
Auf der Waldstrasse zwischen dem Underen Prascht bis zur Brücke beim Bahnhof Winteregg werden vom 13. bis 18. Oktober 2025 Belagsarbeiten ausgeführt. Während der Vorarbeiten ab dem 13. Oktober 2025 ist mit Behinderungen und längeren Wartezeiten zu rechnen. Während des Belageinbaus, welcher voraussichtlich vom 15. bis 16. Oktober 2025 stattfindet, ist die Strasse für jeglichen Verkehr gesperrt.
Die Arbeiten sind witterungsabhängig, die Daten können sich deswegen kurzfristig ändern. Wir bitten Sie, die Signalisationen und Hinweise vor Ort zu beachten. Allfällige Änderungen werden ebenfalls auf der Website der Gemeinde Lauterbrunnen publiziert.
Wir danken für Ihre Kenntnisnahme und das Verständnis.
Einwohnergemeinde Lauterbrunnen
Ferienpläne Schule Lauterbrunnental 2025–2027
Ferienplan Schuljahr 2025/26
Ferien | Erster Ferientag | Letzter Ferientag | Anzahl Wochen |
Herbst | Sa, 20.09.25 | So, 12.10.25 | 3 |
Winter | Sa, 20.12.25 | So, 04.01.26 | 2 |
Sport | Sa, 28.02.26 | So, 08.03.26 | 1 |
Frühling | Sa, 25.04.26 | So, 10.05.26 | 2 |
Sommer | Sa, 04.07.26 | So, 09.08.26 | 5 |
Ferienplan Schuljahr 2026/27
Ferien | Erster Ferientag | Letzter Ferientag | Anzahl Wochen |
Herbst | Sa, 19.09.26 | So, 11.10.26 | 3 |
Winter | Do (Mittag), 24.12.26 | So, 10.01.27 | 2 |
Sport | Sa, 06.03.27 | So, 14.03.27 | 1 |
Frühling | Sa, 01.05.27 | So, 16.05.27 | 2 |
Sommer | Sa, 03.07.27 | So, 15.08.27 | 6 |
Gesuchstellerin: Bergbahn Lauterbrunnen-Mürren AG, Harderstrasse 14, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Enerhaus Engineering AG, Postweg 9, 4528 Zuchwil.
Bauvorhaben: Sanierung der Wärmeerzeugung. Die bestehende Elektroheizung sowie der Ölkessel werden durch zwei aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpen ersetzt.
Standort: Mürren, Winteregg 898h, Parzelle Nr. 5989, Koordinaten 2'635'063 / 1'159'060, UeO Nr. 8 «Bergrestaurant Winteregg».
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen: keine.
Auflagestellen:
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 3. Oktober bis 3. November 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Sperrung Wanderweg Lauterbrunnen–Wengen
Der Wanderweg zwischen Lauterbrunnen und Wengen wird wegen Arbeiten des Forstes, der Swisscom und des EWL folgendermassen gesperrt:
Wanderweg Lauterbrunnen–Wengen
(Ab Verzweigung Heimeggweg bis Verzweigung Ryscher)
Bitte beachten Sie die Hinweise und Absperrungen vor Ort.
Wir danken für Ihre Kenntnisnahme und das Verständnis.
Einwohnergemeinde Lauterbrunnen
Sperrung Waldstrasse Abzweigung Sulsbach – Ischfluhtunnel, Isenfluh/Sulwald
Die Waldstrasse zwischen der Abzweigung Sulwald/Isenfluhstrasse beim Sulsbach und dem Ischfluhtunnel wird aufgrund Naturstrassensanierung und Belagsarbeiten ab dem 13. Oktober 2025 bis zur Schneeschmelze im Frühling 2026 gesperrt.
Für Fussgänger und Fahrradfahrer ist der Durchgang zu Fuss möglich. Für Fahrzeuge ist die Strasse vollständig gesperrt.
Bitte beachten Sie die Signalisationen und Hinweise vor Ort.
Wir danken für Ihre Kenntnisnahme und Ihr Verständnis.
Einwohnergemeinde Lauterbrunnen
Sperrung Waldstrasse ab Underer Prascht – Winteregg
Auf der Waldstrasse zwischen dem Underen Prascht bis zur Brücke beim Bahnhof Winteregg werden vom 13. bis 18. Oktober 2025 Belagsarbeiten ausgeführt. Während der Vorarbeiten ab dem 13. Oktober 2025 ist mit Behinderungen und längeren Wartezeiten zu rechnen. Während des Belageinbaus, welcher voraussichtlich vom 15. bis 16. Oktober 2025 stattfindet, ist die Strasse für jeglichen Verkehr gesperrt.
Die Arbeiten sind witterungsabhängig, die Daten können sich deswegen kurzfristig ändern. Wir bitten Sie, die Signalisationen und Hinweise vor Ort zu beachten. Allfällige Änderungen werden ebenfalls auf der Website der Gemeinde Lauterbrunnen publiziert.
Wir danken für Ihre Kenntnisnahme und das Verständnis.
Einwohnergemeinde Lauterbrunnen
Ferienpläne Schule Lauterbrunnental 2025–2027
Ferienplan Schuljahr 2025/26
Ferien | Erster Ferientag | Letzter Ferientag | Anzahl Wochen |
Herbst | Sa, 20.09.25 | So, 12.10.25 | 3 |
Winter | Sa, 20.12.25 | So, 04.01.26 | 2 |
Sport | Sa, 28.02.26 | So, 08.03.26 | 1 |
Frühling | Sa, 25.04.26 | So, 10.05.26 | 2 |
Sommer | Sa, 04.07.26 | So, 09.08.26 | 5 |
Ferienplan Schuljahr 2026/27
Ferien | Erster Ferientag | Letzter Ferientag | Anzahl Wochen |
Herbst | Sa, 19.09.26 | So, 11.10.26 | 3 |
Winter | Do (Mittag), 24.12.26 | So, 10.01.27 | 2 |
Sport | Sa, 06.03.27 | So, 14.03.27 | 1 |
Frühling | Sa, 01.05.27 | So, 16.05.27 | 2 |
Sommer | Sa, 03.07.27 | So, 15.08.27 | 6 |
Ordentliche Kirchgemeindeversammlung
Sonntag, 2. November 2025, im Anschluss an den Gottesdienst von 10.00 Uhr in der Kirche Lauterbrunnen
Traktanden
Die Unterlagen zum Traktandum 1 liegen 30 Tage vor der Versammlung öffentlich auf und können im Sekretariat der Kirchgemeinde bestellt werden, Telefon 033 855 46 13, E-Mail: info@kg-lauterbrunnen.ch.
Das Protokoll der Versammlung wird vom 17. November bis 16. Dezember 2025 öffentlich aufgelegt. Während dieser Auflagefrist kann gegen den Inhalt des Protokolls beim Kirchgemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden. Der Kirchgemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Entscheide der Versammlung können mit Beschwerde an das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli mit Sitz in Interlaken angefochten werden. Die Frist beträgt bei Wahlen 10 Tage, bei Sachentscheiden 30 Tage. (Art. 60, 63, 67a VRPG). Die Frist beginnt am Tag nach der Versammlung. Wer Zuständigkeits- oder Verfahrensvorschriften beanstanden will, muss, – wenn es möglich war –, diesen Mangel an der Versammlung selber schon gerügt haben (Rügepflicht nach Art.49a GG BSG 170.11).
Alle Stimmberechtigten der Kirchgemeinde sind zu der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Personen, die seit drei Monaten auf dem Gebiet der Kirchgemeinde wohnhaft sind, der reformierten Landeskirche angehören und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben.
Auflagestellen:
Lauterbrunnen, 18. September 2025
Der Kirchgemeinderat
Gesuchstellerin: Bergbahn Lauterbrunnen-Mürren AG, Harderstrasse 14, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Enerhaus Engineering AG, Postweg 9, 4528 Zuchwil.
Bauvorhaben: Sanierung der Wärmeerzeugung. Die bestehende Elektroheizung sowie der Ölkessel werden durch zwei aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpen ersetzt.
Standort: Mürren, Winteregg 898h, Parzelle Nr. 5989, Koordinaten 2'635'063 / 1'159'060, UeO Nr. 8 «Bergrestaurant Winteregg».
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen: keine.
Auflagestellen:
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 3. Oktober bis 3. November 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Sperrung Wanderweg Lauterbrunnen–Wengen
Der Wanderweg zwischen Lauterbrunnen und Wengen wird wegen Arbeiten des Forstes, der Swisscom und des EWL folgendermassen gesperrt:
Wanderweg Lauterbrunnen–Wengen
(Ab Verzweigung Heimeggweg bis Verzweigung Ryscher)
Bitte beachten Sie die Hinweise und Absperrungen vor Ort.
Wir danken für Ihre Kenntnisnahme und das Verständnis.
Einwohnergemeinde Lauterbrunnen
Öffentliche Planauflage
Anpassung Überbauungsordnung Nr. 34A «Beschneiung Wengen–Kleine Scheidegg»; Änderung Ersatz Sesselbahn «Wixi–Fallboden»
Der Gemeinderat Lauterbrunnen bringt gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Akten über die Anpassung der Überbauungsordnung Nr. 34A «Beschneiung Wengen–Kleine Scheidegg»; Änderung Ersatz Sesselbahn «Wixi–Fallboden» zur öffentlichen Auflage.
Es betrifft dies folgende Unterlagen:
Zur Einsichtnahme liegen weiter auf:
Die erwähnten Unterlagen liegen vom 25. September 2025 bis am 27. Oktober 2025 bei der Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459B, 3822 Lauterbrunnen und bei Wengen Tourismus, Wengiboden 134b, 3823 Wengen während den Schalteröffnungszeiten öffentlich auf.
Die Unterlagen sind auch unter http://www.lauterbrunnen.ch einsehbar.
Einsprachen oder Rechtverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen, einzureichen.
Hinweis: Allfällige Einspracheverhandlungen finden am Donnerstag, 20. November 2025, vormittags, statt.
Lauterbrunnen, 22. September 2025
Der Gemeinderat
Öffentliche Mitwirkungsauflage
Überbauungsordnung Nr. 53 «Eigergletscher» mit Zonenplanänderung und Änderung der Überbauungsordnung Nr. 34a «Beschneiung Wengen – Kleine Scheidegg»
Der Gemeinderat Lauterbrunnen bringt gestützt auf Art. 58 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Akten der Überbauungsordnung Nr. 53 «Eigergletscher» mit Änderung des Zonenplans sowie der Überbauungsordnung Nr. 34a «Beschneiung Wengen – Kleine Scheidegg» zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Die Überbauungsordnung Nr. 53 «Eigergletscher» liegt grösstenteils auf Grund der Gemeinde Lauterbrunnen, betrifft jedoch auch Grund der Gemeinde Grindelwald. Parallel zur Planung soll eine flächengleiche Anpassung der Gemeindegrenzen erfolgen. Danach wird die Gemeinde Grindelwald nicht mehr von der Planung betroffen sein. Bis die Anpassung der Gemeindegrenzen erfolgt ist, werden die Planungsschritte in beiden Gemeinden durchgeführt.
Zur Einsichtnahme liegen auf:
Überbauungsordnung Nr. 53 «Eigergletscher»
Änderung Zonenplan zur UeO Nr. 53 «Eigergletscher»
Änderung Überbauungsordnung Nr. 34a «Beschneiung Wengen – Kleine Scheidegg»
Weitere Unterlagen:
Die erwähnten Unterlagen liegen vom 25. September bis 27. Oktober 2025 bei der Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen, und bei Wengen Tourismus, Wengiboden 1349b, 3823 Wengen, während der Schalteröffnungszeiten öffentlich auf.
Die Unterlagen sind auch unter https://www.lauterbrunnen.ch einsehbar.
Während der Mitwirkungsfrist kann jede Person schriftlich Stellungnahmen und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen, zu richten.
Lauterbrunnen, 22. September 2025
Der Gemeinderat
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
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