Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459 b, 3822 Lauterbrunnen.
Projektverfasserin: Universal Gebäudemanagement AG, Untere Bönigstrasse 10 a, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Überdachung Schulhaus Lauterbrunnen. Die bestehende Überdachung der Haupttreppe zu den Schulhäusern Hohsteg Lauterbrunnen, in einer Holzkonstruktion mit Flachdächern, wird abgebrochen und durch eine Glas-Metall-Konstruktion inkl. Beleuchtung ersetzt.
Standort: Hohsteg 145, Lauterbrunnen, Parzelle Nr. 2308, Zone ZöN B2 Schulanlage mit Aussenanlage, Koordinaten 2’636’170 / 1’160’773.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet gelb/weiss.
Auflage- und Einsprachefrist bis 23. Dezember 2024.
Auflagestelle: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Jungfraubahn AG, Harderstrasse 14, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Abbruch und Auffüllung UW-Kanal, Ersatzneubau Betonmauer, Belagsanpassungen.
Standort: Loch, Parzelle Nr. 2310, Landwirtschaftszone / Koordinaten 2’635’852 / 1’161’607.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Schutzobjekte: Erhaltenswertes K-Objekt und Schützenswertes Objekt.
Naturgefahrengebiet: gelb / blau.
Schutzobjekt: K-Objekt Erhaltenswertes K-Objekt / Schützenswertes K-Objekt.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 23. Dezember 2024.
Auflagestelle: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft und Projektverfasser: Einwohnergemeinde Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Bauvorhaben: Aufstellen zweier Reklametafeln in Isenfluh. Hinweis: Erneute Publikation aufgrund der Ausnahme nach Waldrecht.
Standort: Grosssteini / Louenenweidli, 3822 Isenfluh, Parzellen Nrn. 5031 und 5460, Zone für öffentliche Nutzung, Koordinaten 2’634’996 / 1’163’418; 2’634’996 / 1’163’036.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: blau.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 23. Dezember 2024.
Auflagestelle: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Gesuchsteller: Etienne Hannecart und Géraldine Bel Hannecart, Gaispelweg 16, 4312 Magden.
Projektverfasserin: Sella Design AG, Jessica Müller, Dorfstrasse 73, 3073 Muri bei Bern.
Bauvorhaben: Umbau Chalet-Hälfte mit Gebäudehüllensanierung, neue Luft-Wasser-Wärmepumpe (Aussengerät) und Photovoltaikanlage.
Projektänderung: Abbruch und Wiederaufbau Haushälfte (bereits ausgeführt) sowie Grundrissoptimierungen (Erweiterung der HNF gemäss Art. 11 ZWG).
Standort: Wengen, An der Ledi, Gebäude Nr. 1554a, Parzelle Nr. 3175, Koordinaten 2'636'506 / 1'162'680, Landwirtschaftszone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen: Art. 24 RPG «Bauen ausserhalb der Bauzone»
Auflagestellen:
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 22. November bis 23. Dezember 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Rekrutierung der Feuerwehr Talboden / Isenfluh für das Jahr 2025
Feuerwehrdienstpflichtig wird, wer neu in den Bezirken Lauterbrunnen, Stechelberg oder Isenfluh wohnt, die C-Bewilligung erhält und dienstpflichtig ist, oder wer im Jahr 2005 geboren ist und somit das Stellungsalter erreicht hat. Bei Personen, die in ungetrennter Ehe oder eingetragener Partnerschaft leben, ist nur eine Person stellungspflichtig.
Datum: Freitag, 29. November 2024
Zeit: 18.30 Uhr Rekrutierung, anschliessend erste einführende Übung
Ort: Feuerwehrmagazin beim alten Schulhaus Lauterbrunnen
Die Rekrutierung ist obligatorisch. Bei unentschuldigtem Fernbleiben von der Rekrutierung wird eine Busse von Fr. 200.– gemäss Feuerwehrreglement der Gemeinde Lauterbrunnen fällig.
Feuerwehr Talboden / Isenfluh
Bauherrschaft und Projektverfasser: Walter Kempel, Stockenweg 25, 4146 Hochwald.
Bauvorhaben: Aufstellen einer aussen liegenden Luft/Wasser-Wärmepumpe auf einem Sockel.
Standort: Ledi 1555c, Wengen, Parzelle Nr. 4179, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’636’556 / 1’162’700.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: blau.
Ausnahme: Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 9. Dezember 2024.
Auflagestelle: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Ferienpläne Schule Lauterbrunnental 2024–2026
Ferienplan Schuljahr 2024/25
Ferien | Erster Ferientag | Letzter Ferientag | Anzahl Wochen |
Herbst | Sa, 21.09.24 | So, 13.10.24 | 3 |
Winter | Sa, 21.12.24 | So, 05.01.25 | 2 |
Sport | Sa, 01.03.25 | So, 09.03.25 | 1 |
Frühling | Sa, 26.04.25 | So, 11.05.25 | 2 |
Sommer | Sa, 05.07.25 | So, 10.08.25 | 5 |
Ferienplan Schuljahr 2025/26
Ferien | Erster Ferientag | Letzter Ferientag | Anzahl Wochen |
Herbst | Sa, 20.09.25 | So, 12.10.25 | 3 |
Winter | Sa, 20.12.25 | So, 04.01.26 | 2 |
Sport | Sa, 21.02.26 | So, 01.03.26 | 1 |
Frühling | Sa, 25.04.26 | So, 10.05.26 | 2 |
Sommer | Sa, 04.07.26 | So, 09.08.26 | 6 |
Gesuchstellerin und Projektverfasserin: Stiftung Trigon, Dornachweg 14, 4144 Arlesheim.
Bauvorhaben: Umnutzung des Ferienheims Sonnenhof in einen Beherbergungsbetrieb für 19 Personen (keine baulichen Veränderungen).
Standort: Wengen, unter der Haussengg, Gebäude Nr. 1202, Parzelle Nr. 3598, Koordinaten 2'637'191 / 1'160'639, Landwirtschaftszone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone S2.
Ausnahme: Art. 24 RPG Bauen ausserhalb der Bauzone.
Auflagestellen:
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 8. November bis 9. Dezember 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Schneeräumung und Winterdienst
Abgestellte Fahrzeuge
Die Schneeräumung wird hauptsächlich in den frühen Morgenstunden durchgeführt. Nicht ordnungsgemäss parkierte Motorfahrzeuge auf öffentlichen Strassen und Plätzen behindern die Winterdienstarbeiten. Um einen reibungslosen Ablauf der Räumungsarbeiten zu ermöglichen, bitten wir, Fahrzeuge nicht auf den Gehwegflächen, im Parkverbot sowie ausserhalb der markierten Parkfelder abzustellen.
Lichtraumprofil
Bäume und Sträucher, die unter anderem wegen der Schneelast in das Lichtraumprofil hineinragen, sind auf das erforderliche Mass zurückzuschneiden. Für Beschädigungen an Gegenständen innerhalb des Lichtraumprofils (Zäune, Holz, Baumaterialien, Schilder usw.) und an Fahrzeugen, die auf der Strasse parkiert sind, wird keine Haftung übernommen.
Haftungsfrage
Die Gemeinde und die beauftragten Schneeräumungsunternehmungen lehnen jede Haftung für Schäden ab, die bei den Winterdienstarbeiten (Schneepflügen, Schneefräsen, Salzstreuen usw.) an nicht ordnungsgemäss parkierten Fahrzeugen und an deponierten sowie sich im Lichtraumprofil befindenden Gegenständen entstehen. Für Schäden an Schneeräumungsfahrzeugen, verursacht durch unsachgemäss abgestellte Gegenstände wie Baumaterialien, Holz usw. wird der Eigentümer haftbar gemacht.
Ausweichstellen / Wendeplätze
Ausweichstellen und Wendeplätze sind keine Park- und Abstellplätze. Für durch den Winterdienst entstandene Schäden an nicht ordnungsgemäss parkierten Fahrzeugen wird jede Haftung abgelehnt.
Schneeräumung von privaten Liegenschaften
Es ist verboten, nach der Haupträumung der Gemeinde oder durch die beauftragten Unternehmungen Schnee von Vorplätzen, Terrassen und Zufahrtsstrassen auf die Strasse zu räumen. Solche Ablagerungen werden auf Kosten der Verursacher in einem zweiten Durchgang separat abgeführt und nach Aufwand verrechnet. Schnee und Eis dürfen nicht in Strassenschächte / Kanäle entsorgt werden.
Für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis danken wir Ihnen bestens.
Bauverwaltung Lauterbrunnen, Telefon 033 856 50 70
Gemeindeversammlung
Montag, 9. Dezember 2024, 20.00 Uhr im Gemeindesaal Hohsteg, Lauterbrunnen
Traktanden
Aktenauflage
Die Akten zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen und den Tourismusbüros in Wengen und Mürren öffentlich auf und können während der Büroöffnungszeiten eingesehen werden. Weiter wird die Botschaft auf der Homepage der Gemeinde unter www.lauterbrunnen.ch einsehbar sein.
Protokoll
Das Protokoll der Gemeindeversammlung ist öffentlich und wird spätestens 10 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich aufliegen. Während der Auflagefrist kann schriftlich über den Inhalt Einsprache beim Gemeinderat gemacht werden. Anschliessend entscheidet der Gemeinderat über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Beschwerden
Allfällige Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse im Zusammenhang mit der Missachtung von Verfahrensvorschriften sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Fahrplan
Anfahrten
Rückfahrten
Gemeinderat Lauterbrunnen
Bauherrschaft und Projektverfasser: Walter Kempel, Stockenweg 25, 4146 Hochwald.
Bauvorhaben: Aufstellen einer aussen liegenden Luft/Wasser-Wärmepumpe auf einem Sockel.
Standort: Ledi 1555c, Wengen, Parzelle Nr. 4179, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’636’556 / 1’162’700.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: blau.
Ausnahme: Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 9. Dezember 2024.
Auflagestelle: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Wahl eines Mitglieds in ständige Kommission mit Entscheidbefugnis
Bis zur Eingabefrist am 11. Oktober 2024 ist aus dem Bezirk Gimmelwald kein Wahlvorschlag für den zu besetzenden Sitz in die Sicherheitskommission eingegangen. Gemäss Artikel 79 OgR sucht der Gemeinderat für noch zu besetzende Sitze in den Kommissionen Kandidatinnen und Kandidaten und wählt diese in stiller Wahl.
Folgende Person wurde vom Gemeinderat gewählt (stille Wahl):
Sicherheitskommission
Bezirk Gimmelwald
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.
Gemeinderat Lauterbrunnen
Ferienpläne Schule Lauterbrunnental 2024–2026
Ferienplan Schuljahr 2024/25
Ferien | Erster Ferientag | Letzter Ferientag | Anzahl Wochen |
Herbst | Sa, 21.09.24 | So, 13.10.24 | 3 |
Winter | Sa, 21.12.24 | So, 05.01.25 | 2 |
Sport | Sa, 01.03.25 | So, 09.03.25 | 1 |
Frühling | Sa, 26.04.25 | So, 11.05.25 | 2 |
Sommer | Sa, 05.07.25 | So, 10.08.25 | 5 |
Ferienplan Schuljahr 2025/26
Ferien | Erster Ferientag | Letzter Ferientag | Anzahl Wochen |
Herbst | Sa, 20.09.25 | So, 12.10.25 | 3 |
Winter | Sa, 20.12.25 | So, 04.01.26 | 2 |
Sport | Sa, 21.02.26 | So, 01.03.26 | 1 |
Frühling | Sa, 25.04.26 | So, 10.05.26 | 2 |
Sommer | Sa, 04.07.26 | So, 09.08.26 | 6 |
Anpassung der Verordnung über die Unterschrifts- und Finanzkompetenzen, Anhang I
Bekanntmachung gemäss Art. 45 ff. Gemeindeverordnung
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 16. September 2024 Änderungen in der Verordnung über die Unterschrifts- und Finanzkompetenzen, Rechtliche Grundlagen und Anhang I, beschlossen. Die Änderung tritt rückwirkend per 1. Oktober 2024 in Kraft.
Gegen den Beschluss kann innert 30 Tagen seit Publikation beim Regierungsstatthalteramt, Schloss, 3800 Interlaken, Beschwerde erhoben werden. Der neue Erlass kann bei der Gemeindeverwaltung gegen eine Gebühr gemäss gültigem Gebührenreglement bezogen oder vom Internet unter www.lauterbrunnen.ch heruntergeladen werden.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.
Lauterbrunnen, 29. Oktober 2024
Gemeinderat Lauterbrunnen
Information Trinkwasserqualität Isenfluh, Gemeinde Lauterbrunnen
Gemäss den Untersuchungen der Firma Aquatest Trink- und Badewasseranalytik vom 25. Oktober 2024 entspricht das Trinkwasser der Wasserversorgung Isenfluh den gesetzlichen Anforderungen.
Bakteriologische Qualität: einwandfrei.
Härtegrad: 19,76° fH Härtebereich mittelhart.
Das Trinkwasser stammt aus den Quellen Ober- und Unterisenfluh. Das Quellwasser wird mittels einer
Ultraviolettanlage desinfiziert.
Weitere Auskünfte betreffend Wasserversorgung oder Wasserqualität können bei der Gemeindeverwaltung
Lauterbrunnen, Telefon 033 856 50 70, eingeholt werden.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
Für die Wasserversorgung Isenfluh:
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Anpassung der Verordnung über Beiträge an die Schülertransportkosten
Bekanntmachung gemäss Art. 45 ff. Gemeindeverordnung
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 16. September 2024 Änderungen in der Verordnung über Beiträge an die Schülertransportkosten, Artikel 4 Abs. 2, beschlossen. Die Änderung tritt rückwirkend per 1. August 2024 in Kraft.
Gegen den Beschluss kann innert 30 Tagen seit Publikation beim Regierungsstatthalteramt, Schloss, 3800 Interlaken, Beschwerde erhoben werden. Der neue Erlass kann bei der Gemeindeverwaltung gegen eine Gebühr gemäss gültigem Gebührenreglement bezogen oder vom Internet unter www.lauterbrunnen.ch heruntergeladen werden.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.
Lauterbrunnen, 29. Oktober 2024
Gemeinderat Lauterbrunnen
Gesuchstellerin und Projektverfasserin: Stiftung Trigon, Dornachweg 14, 4144 Arlesheim.
Bauvorhaben: Umnutzung des Ferienheims Sonnenhof in einen Beherbergungsbetrieb für 19 Personen (keine baulichen Veränderungen).
Standort: Wengen, unter der Haussengg, Gebäude Nr. 1202, Parzelle Nr. 3598, Koordinaten 2'637'191 / 1'160'639, Landwirtschaftszone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone S2.
Ausnahme: Art. 24 RPG Bauen ausserhalb der Bauzone.
Auflagestellen:
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 8. November bis 9. Dezember 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Schneeräumung und Winterdienst
Abgestellte Fahrzeuge
Die Schneeräumung wird hauptsächlich in den frühen Morgenstunden durchgeführt. Nicht ordnungsgemäss parkierte Motorfahrzeuge auf öffentlichen Strassen und Plätzen behindern die Winterdienstarbeiten. Um einen reibungslosen Ablauf der Räumungsarbeiten zu ermöglichen, bitten wir, Fahrzeuge nicht auf den Gehwegflächen, im Parkverbot sowie ausserhalb der markierten Parkfelder abzustellen.
Lichtraumprofil
Bäume und Sträucher, die unter anderem wegen der Schneelast in das Lichtraumprofil hineinragen, sind auf das erforderliche Mass zurückzuschneiden. Für Beschädigungen an Gegenständen innerhalb des Lichtraumprofils (Zäune, Holz, Baumaterialien, Schilder usw.) und an Fahrzeugen, die auf der Strasse parkiert sind, wird keine Haftung übernommen.
Haftungsfrage
Die Gemeinde und die beauftragten Schneeräumungsunternehmungen lehnen jede Haftung für Schäden ab, die bei den Winterdienstarbeiten (Schneepflügen, Schneefräsen, Salzstreuen usw.) an nicht ordnungsgemäss parkierten Fahrzeugen und an deponierten sowie sich im Lichtraumprofil befindenden Gegenständen entstehen. Für Schäden an Schneeräumungsfahrzeugen, verursacht durch unsachgemäss abgestellte Gegenstände wie Baumaterialien, Holz usw. wird der Eigentümer haftbar gemacht.
Ausweichstellen / Wendeplätze
Ausweichstellen und Wendeplätze sind keine Park- und Abstellplätze. Für durch den Winterdienst entstandene Schäden an nicht ordnungsgemäss parkierten Fahrzeugen wird jede Haftung abgelehnt.
Schneeräumung von privaten Liegenschaften
Es ist verboten, nach der Haupträumung der Gemeinde oder durch die beauftragten Unternehmungen Schnee von Vorplätzen, Terrassen und Zufahrtsstrassen auf die Strasse zu räumen. Solche Ablagerungen werden auf Kosten der Verursacher in einem zweiten Durchgang separat abgeführt und nach Aufwand verrechnet. Schnee und Eis dürfen nicht in Strassenschächte / Kanäle entsorgt werden.
Für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis danken wir Ihnen bestens.
Bauverwaltung Lauterbrunnen, Telefon 033 856 50 70
Strassensperrung Abzweigung Inhalti / Alpweg bis Winteregg
Die Strasse ab Abzweigung Inhalti / Alpweg Richtung Winteregg–Mürren wird nach der BLM-Revision aufgrund der Naturstrassensanierung ab dem 11. November 2024 bis im Frühling 2025 gesperrt. Im Frühling wird die Strasse wie in den vergangenen Jahren nach der Schneeschmelze wieder für Fahrten geöffnet.
Die Strasse ist für Fahrzeuge vollständig gesperrt. Für Fussgänger ist der Durchgang möglich.
Bitte beachten Sie die Signalisationen und Hinweise vor Ort.
Wir danken für die Kenntnisnahme und das Verständnis.
Einwohnergemeinde Lauterbrunnen
Die Einwohnergemeinde Lauterbrunnen mit den Dörfern Lauterbrunnen, Wengen, Mürren, Gimmelwald, Stechelberg und Isenfluh sucht per 1. Januar 2025 oder nach Vereinbarung eine/n
Fachbereichsleiter/-in Verkehr und Strassen
(Beschäftigungsgrad 80%)
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Sind Sie interessiert?
Dann senden Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen an die Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, z. H. Personalkommission, Gsteigermatte 459 B, 3822 Lauterbrunnen, oder per Mail an gemeinde@lauterbrunnen.ch.
Eingabefrist: 22. November 2024
Für weitere Informationen steht Ihnen Susanne von Allmen, Bauverwalterin, Telefon 033 856 50 72, gerne zur Verfügung.
Bauherrschaft: Interessengemeinschaft Ferienhausbesitzer Sulwald, vertreten durch Werner Graf, Schulhausgasse 12, 3704 Krattigen.
Projektverfasser: Werner Graf, Schulhausgasse 12, 3704 Krattigen.
Bauvorhaben: Erstellen von Abwasserleitungen für den Anschluss der 13 Ferienhäuser in Sulwald an die Kleinkläranlage. Hinweis: Erneute Publikation aufgrund der Ausnahmebewilligung nach Natur- und Heimatschutzgesetz.
Standort: Diverse Standorte in Sulwald, Parzellen Nrn. 5529, 5542, 5534, 5545, 5532, 5536, 5492, 5535, 5533, 5495, 5486, 5530, 5510, 6029, 5131, 5531, 5540, 5491, 5496, 5515, 5503, 5493, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’634’202 / 1’163’554.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: braun (Gefahrenhinweisgebiet mit mehreren Prozessarten).
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. Dezember 2024.
Auflagestelle: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Strassensperrung Rütistutz, Stechelberg
Der Rütistutz im Stechelberg wird am Montag, 11. November 2024, aufgrund von Belagsarbeiten für jegliche Durchfahrt gesperrt sein. Für Fussgänger ist der Durchgang gewährleistet.
Die Arbeiten sind wetterbedingt und könnten je nach Witterung verschoben werden. Bitte beachten Sie die Signalisationen und Hinweise vor Ort.
Wir danken für die Kenntnisnahme und das Verständnis.
Einwohnergemeinde Lauterbrunnen
Erneuerung Werkleitungen Ortsdurchfahrt / Dorfstrasse Lauterbrunnen
Aufgrund der Erneuerung der Werkleitungen im Teilstreckenabschnitt Hotel Schützen ist in diesem Bereich ab 11. bis 29. November 2024 mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen.
Es wird eine einspurige Verkehrsführung mit Verkehrsregelung von Hand durch den Tag geführt.
Am Abend und am Wochenende ist die Verkehrsregelung mit Lichtsignalanlage.
Zufussgehende und Radfahrende können die Baustelle unter erschwerten Verhältnissen passieren. Es ist mit Wartezeiten durch die Ampelphasen zu rechnen. Die Einschränkungen werden vor Ort signalisiert. Die Bushaltestellen werden normal bedient.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.
Einwohnergemeinde Lauterbrunnen
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
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