Lauterbrunnen (42)

Stellenausschreibung

Wir reinigen das Abwasser der ganzen Einwohnergemeinde Lauterbrunnen und leisten so einen beachtlichen Teil zur natürlichen Erhaltung der Gewässer. Im Namen des Gewässerschutzes verrichten wir in einem kleinen Team die Arbeit nach den Vorgaben des Amtes für Wasser und Abfall sowie der Gemeinde. Wir sind bestrebt, die ARA so wirtschaftlich wie möglich zu führen. Um dieser Aufgabe weiterhin gerecht zu werden, suchen wir per sofort oder nach Vereinbarung eine/n

Betriebsmitarbeiter/-in ARA Lauterbrunnen 80–100%

Ihre Aufgabenbereiche

  • Kontroll-, Unterhalts-, Installations- und Wartungsarbeiten
  • Umgebungs- und Reinigungsarbeiten
  • Überwachen der Betriebseinrichtungen
  • Reparatur- und Servicearbeiten
  • Laboruntersuchungen
  • Bewirtschaftung der Parkuhren
  • Pikettdienst

Wir erwarten

  • elektrische, mechanische, haustechnische oder anderweitige handwerkliche Grundausbildung
  • Besitz des Führerausweises Kat. B
  • VSA-Ausbildung erstes Ausbildungsniveau oder Bereitschaft, diese Ausbildung zu absolvieren
  • selbständige, exakte und zuverlässige Arbeitsweise
  • guter Umgang mit moderner Steuerungstechnik
  • motiviert, Neues zu lernen

Wir bieten

  • verantwortungsvolle, interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem kleinen Team
  • zeitgemässe Anstellungsbedingungen gemäss Personalreglement der Einwohnergemeinde Lauterbrunnen
  • Weiterbildungsmöglichkeiten

Sind Sie interessiert? Dann senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen an die Personalkommission der Gemeinde Lauterbrunnen, Gemeindehaus Adler, Gsteigermatte 459 B, 3822 Lauterbrunnen, oder per Mail an gemeinde@lauterbrunnen.ch

Eingabefrist: 14. August 2024

Für weitere Informationen steht Ihnen die Bauverwalterin Susanne von Allmen, Telefon 033 856 50 70, gerne zur Verfügung.

Publiziert am 25.07.2024

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten Nationalfeiertag

Infolge des Nationalfeiertags sind sämtliche Büros der Gemeindeverwaltung wie folgt geschlossen:

  • Mittwoch, 31. Juli 2024: Nachmittag
  • Donnerstag, 1. August 2024: ganzer Tag

Ab Freitag, 2. August 2024, gelten wieder die ordentlichen Öffnungszeiten.

Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.

Einwohnergemeinde Lauterbrunnen

Publiziert am 25.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AG, Alte Tiefenaustrasse 6, 3048 Worblaufen.

Projektverfasserin: SOLING AG, Aarestrasse 36, 3600 Thun.

Bauvorhaben: Neue Swisscom-Erschliessung zwischen Lauterbrunnen und Wengen, Teilstrecke «I Schnieren» bis «Gouchegg».

Hinweis: Die bisherige Erschliessung der Swisscom nach Wengen führt über das alte Trassee der Wengernalpbahn. Im Sommer 2021 führten starke Regenfälle zu Erdrutschen. Dabei wurden einige Brücken in Mitleidenschaft gezogen. Bei zukünftigen ähnlichen Ereignissen könnte das Bahntrassee und die Swisscomleitung zerstört werden. Mit einer neuen Linienführung werden viele Querungen über Stützmauern und Brücken in Rutschgebieten umgangen. Das Risiko eines Unterbruchs des Glasfasernetzes wird dadurch reduziert. Das neue Leitungstrassee wird im alten Trassee der WAB an einem bestehenden Schacht angeschlossen. Von da an führt es über ca. 50 m entlang des alten Bahntrassees und danach nahezu senkrecht bergauf bis zum Schiltwaldweg. Die Leitung wird im Boden in einer Tiefe von ca. 60 cm verlegt. Die beanspruchten Landflächen werden nach den Bauarbeiten wieder in ihren Ursprungszustand gebracht. Das anfallende Aushubmaterial wird vor Ort für die Auffüllung verwendet.

Standorte: «I Schnieren», Koordinaten 2'636'580 / 1'160'990 bis «Gouchegg», Koordinaten 2'637'005 / 1'161'105, diverse Parzellen, Landwirtschaftszone / Wald.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiete: rot, blau, unbestimmt.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
  • nicht forstliche Kleinbaute im Wald (Art. 14 WaV)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Eingriffe in schützenswerte Objekte (Art. 18 ff. NHG)
  • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 19. August 2024.

Auflagestellen: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen und Wengen Tourismus, Wengiboden 1349b, 3823 Wengen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 25.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: HSWS SA, Wengiboden 1352a, 3823 Wengen, vertreten durch Raumforum GmbH, Rolf Balmer, Trüelweg 10b, 3600 Thun.

Projektverfasserin: Raumforum GmbH, Trüelweg 10b, 3600 Thun.

Bauvorhaben: Projektänderung zum Gesamtbauentscheid vom 5. März 2024: Zusätzliche Stützen bei neuem Hoteleingang ostseitig, neues Klima-Aussengerät, Anpassung der Sitz- und Schlafplätze sowie Öffnungszeiten. Notwendiger Fensterersatz im Erdgeschoss.

Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank; 343 Sitzplätze innen (neu; bisher 233 Sitzplätze) und 42 Aussensitzplätze (unverändert), 80 Gästezimmer (unverändert) mit 203 Gästebetten (bisher 164 Gästebetten) sowie 22 Personalbetten (unverändert); Öffnungszeiten: täglich bis 2.00 Uhr (neu generelle Überzeit. Öffnungszeiten bisher täglich bis 0.30 Uhr).

Standort: Wengen, Wengiboden 1352a, Parzelle Nr. 2729, Hotelzone A, Koordinaten 2’636’920 / 1’161’784.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG / Art. 11 GBR).

Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Augst 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen, und Tourismusbüro Wengen, 3823 Wengen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 25.07.2024

Einwohnergemeinde

Verkehrsmassnahme für das Strassenfest am 1. August 2024 in Wengen

Am Donnerstag, 1. August 2024, plant Wengen Tourismus ein Strassenfest. In der Dorfstrasse werden Musiker, Künstler, Alphornbläser und Fahnenschwinger während des Tages auftreten. Aus diesem Grund ist die Dorfstrasse vom Hotel Eiger bis zum Hotel Bernerhof ab 11.30 bis 17.00 Uhr gesperrt.

Bitte beachten Sie die Abschrankungen und Hinweise vor Ort. Diese Beschränkungen gelten nicht für Polizei, Feuerwehr und Ambulanz im Einsatz. Die Zufahrt für Zubringer wird gewährleistet.

Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.

Gemeinderat Lauterbrunnen

Publiziert am 25.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Mueralp AG, Ägerten 1078 A, 3825 Mürren.

Bauvorhaben: Umnutzung Aufenthaltsraum in ein Hotelzimmer.

Standort: Mürren, Ägerten 1078 A, Parzelle Nr. 2904, Hotelzone B, Koordinaten 2’635’150 / 1’157’225.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahme: Unterschreiten der minimalen Raumhöhe (Art. 67 BauV).

Auflage- und Einsprachefrist bis 19. August 2024.

Auflagestellen: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen, und Sportzentrum Mürren, 3825 Mürren.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 25.07.2024

Feuerwehren

Übungsdaten 2024

Talboden / Isenfluh

  • 22. August 2024, 20.00 Uhr, Ganze Wehr / Detailausbildung
  • 9. September 2024, 20.00 Uhr, Ganze Wehr / Detailausbildung
  • 9. September 2024, 20.00 Uhr, Atemschutz    
  • 26. September 2024, 20.00 Uhr, TLF, Maschinisten
  • 5. Oktober 2024, 07.15 Uhr, nach Aufgebot / Übung am Feuer
  • 19. Oktober 2024, 12.15 Uhr, nach Aufgebot / Übung am Feuer
  • 6. November 2024, 20.00 Uhr, Ganze Wehr / Camping Jungfrau
  • 16. November 2024, 13.30 Uhr, Ganze Wehr / Nachmittagsübung, Verabschiedung
  • 29. November 2024, 20.00 Uhr, Atemschutz
  • 29. November 2024, 18.30 Uhr, Rekrutierung

Mürren / Gimmelwald

  • 12. September 2024, 19.45 Uhr, Ganze Wehr / Angriffsübung
  • 16. September 2024, 19.45 Uhr, Atemschutz / Einrichten Atemschutz-Magazin
  • 17. September 2024, 19.45 Uhr, EL, GV, F, Matw. / Kommissionsitzung
  • 17. Oktober 2024, 19.45 Uhr, Ganze Wehr / Angriffsübung
  • 8. November 2024, 19.45 Uhr, Ganze Wehr / Postenarbeit
  • 9. November 2024, 13.15 Uhr, Ganze Wehr / Angriffsübung
  • 5. Dezember 2024, 19.45,  Atemschutz / Angriffsübung

Wengen

  • 12. August 2024, 19.30 Uhr, Ganze Wehr / Training
  • 2. September 2024,19.30 Uhr, AS / Training
  • 16. September 2024, 19.30 Uhr, Kader 1 – 4 / Kadertraining
  • 14. Oktober 2024, 19.30 Uhr, Ganze Wehr / Training
  • 16. November 2024, 8.30 Uhr, Ganze Wehr / Training
  • 23. November 2024, 8.30 Uhr, AS / Training
  • 2. Dezember 2024, 19.30 Uhr, Kader 1 – 4 / Rapport
Publiziert am 25.07.2024

Einwohnergemeinde

Crossing Switzerland und Crossing Alps

Crossing Switzerland 390 km: Montag, 22., bis Mittwoch, 24. Juli 2024.

Der «Crossing Switzerland»-Lauf wird am Samstag, 20. Juli 2024 um 22.00 Uhr in Vaduz gestartet. Die Läufer (ca. 350 am Start) werden nach ca. 230 km Lauterbrunnen passieren. Im Zeitraum von Montag, 22. Juli, 15.00 Uhr, bis Mittwoch, 24. Juli 2024, gegen Mitternacht ist in der Schule Lauterbrunnen ein Basislager eingerichtet. Für diesen Lauf werden keine Sperrungen vorgenommen.

Crossing Alps 175 km: Start in Lauterbrunnen am Freitag, 26. Juli 2024, 10.00 Uhr

Dieser Ultra-Trail-Lauf wird am Freitagmorgen um 10.00 Uhr in Lauterbrunnen gestartet und führt weiter nach Montreux. Es werden etwa 100 bis 120 Läuferinnen und Läufer erwartet. Der Lauf startet in der Stockistrasse und führt über die Hohstegbrücke unter der Gemeindeverwaltung durch über die Hauptstrasse zum Gryfenbach und weiter bis nach Mürren. Aus diesem Grund wird die Strecke Stocki–Hohstegbrücke–Gemeindeverwaltung–Gryfenbach–Schlammbalm im Zeitraum von 9.30 bis 10.30 Uhr gesperrt.

Bitte beachten Sie die Abschrankungen und Hinweise vor Ort. Diese Beschränkungen gelten nicht für Polizei, Feuerwehr und Ambulanz im Einsatz.

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 25.07.2024

Einwohnergemeinde

Mürren; Bauarbeiten im Abschnitt Gässli

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Lauterbrunnen, Gemeindehaus Adler / Gsteigermatte 459 B, 3822 Lauterbrunnen.

Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Einführung Trennsystem für Schmutz- und Regenabwasser des Teilprojekts Gässli; Ersatz der Trinkwasserleitung, Erneuerung Teilbereiche der Swisscom-Leitungen, Ersatz der Kabelschutzrohre für die Stromversorgung (teils zusätzlich neu verlegt) sowie Erstellen einer temporären Installationsfläche.

Das Gässli gilt als offizielle Wanderroute. Während der gesamten Bauzeit wird auf Wanderer Rücksicht genommen und ein gefahrenloser Durchgang gewährleistet. Ist dies nicht möglich, so wird der Wanderweg entsprechend umgeleitet und signalisiert. Diese Umleitung und Sperrung werden mit vorgängigem Einvernehmen der Berner Wanderwege vorgenommen.

Standort: Mürren, Gässli / Unterdorf, Parzellen Nrn. 1300, 6053, 697, 763, 683, 1543, 1296, 838 und 1271, Kernzone, Koordinaten 2’634’842 / 1’156’535; 2’634’856 / 1’156’514.

Baustart: 5. August 2024.

Ausführung Baumeister- und Sanitärarbeiten: 6. August bis 18. Oktober 2024.

Fertigstellungsarbeiten: 21. bis 31. Oktober 2024.

Publiziert am 25.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AG, Alte Tiefenaustrasse 6, 3048 Worblaufen.

Projektverfasserin: SOLING AG, Aarestrasse 36, 3600 Thun.

Bauvorhaben: Neue Swisscom-Erschliessung zwischen Lauterbrunnen und Wengen, Teilstrecke «I Schnieren» bis «Gouchegg».

Hinweis: Die bisherige Erschliessung der Swisscom nach Wengen führt über das alte Trassee der Wengernalpbahn. Im Sommer 2021 führten starke Regenfälle zu Erdrutschen. Dabei wurden einige Brücken in Mitleidenschaft gezogen. Bei zukünftigen ähnlichen Ereignissen könnte das Bahntrassee und die Swisscomleitung zerstört werden. Mit einer neuen Linienführung werden viele Querungen über Stützmauern und Brücken in Rutschgebieten umgangen. Das Risiko eines Unterbruchs des Glasfasernetzes wird dadurch reduziert. Das neue Leitungstrassee wird im alten Trassee der WAB an einem bestehenden Schacht angeschlossen. Von da an führt es über ca. 50 m entlang des alten Bahntrassees und danach nahezu senkrecht bergauf bis zum Schiltwaldweg. Die Leitung wird im Boden in einer Tiefe von ca. 60 cm verlegt. Die beanspruchten Landflächen werden nach den Bauarbeiten wieder in ihren Ursprungszustand gebracht. Das anfallende Aushubmaterial wird vor Ort für die Auffüllung verwendet.

Standorte: «I Schnieren», Koordinaten 2'636'580 / 1'160'990 bis «Gouchegg», Koordinaten 2'637'005 / 1'161'105, diverse Parzellen, Landwirtschaftszone / Wald.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiete: rot, blau, unbestimmt.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
  • nicht forstliche Kleinbaute im Wald (Art. 14 WaV)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Eingriffe in schützenswerte Objekte (Art. 18 ff. NHG)
  • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 19. August 2024.

Auflagestellen: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen und Wengen Tourismus, Wengiboden 1349b, 3823 Wengen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 18.07.2024

Baupublikation

Gesuchsteller: Simon Stäger, Stocki 157, 3822 Lauterbrunnen.

Projektverfasserin: GLB Thun Oberland, Moosweg 11, 3645 Gwatt.

Bauvorhaben: Umbau Wohnhaus, Neubau Carport, Einbau Stückholzheizung (Baubewilligung vom 15. Februar 2022).

Projektänderung: Vergrösserung Badezimmerfenster im Erdgeschoss. Anbau Holzschopf und Anpassung Heizungs-Technikraum. Erstellen Aussentreppe auf der Nordwestseite. Erstellen einer Aussensauna. Diverse Anpassungen am Grundriss im Obergeschoss.

Standort: Lauterbrunnen, Stocki, Gebäude Nr. 157, Parzelle Nr. 2631, Koordinaten 2'636'250 / 1'160'651, Wohnzone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: keine.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 12. Juli bis 12. August 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 18.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: HSWS SA, Wengiboden 1352a, 3823 Wengen, vertreten durch Raumforum GmbH, Rolf Balmer, Trüelweg 10b, 3600 Thun.

Projektverfasserin: Raumforum GmbH, Trüelweg 10b, 3600 Thun.

Bauvorhaben: Projektänderung zum Gesamtbauentscheid vom 5. März 2024: Zusätzliche Stützen bei neuem Hoteleingang ostseitig, neues Klima-Aussengerät, Anpassung der Sitz- und Schlafplätze sowie Öffnungszeiten. Notwendiger Fensterersatz im Erdgeschoss.

Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank; 343 Sitzplätze innen (neu; bisher 233 Sitzplätze) und 42 Aussensitzplätze (unverändert), 80 Gästezimmer (unverändert) mit 203 Gästebetten (bisher 164 Gästebetten) sowie 22 Personalbetten (unverändert); Öffnungszeiten: täglich bis 2.00 Uhr (neu generelle Überzeit. Öffnungszeiten bisher täglich bis 0.30 Uhr).

Standort: Wengen, Wengiboden 1352a, Parzelle Nr. 2729, Hotelzone A, Koordinaten 2’636’920 / 1’161’784.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG / Art. 11 GBR).

Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Augst 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen, und Tourismusbüro Wengen, 3823 Wengen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 18.07.2024

Einwohnergemeinde

Verkehrsmassnahme für das Strassenfest am 1. August 2024 in Wengen

Am Donnerstag, 1. August 2024, plant Wengen Tourismus ein Strassenfest. In der Dorfstrasse werden Musiker, Künstler, Alphornbläser und Fahnenschwinger während des Tages auftreten. Aus diesem Grund ist die Dorfstrasse vom Hotel Eiger bis zum Hotel Bernerhof ab 11.30 bis 17.00 Uhr gesperrt.

Bitte beachten Sie die Abschrankungen und Hinweise vor Ort. Diese Beschränkungen gelten nicht für Polizei, Feuerwehr und Ambulanz im Einsatz. Die Zufahrt für Zubringer wird gewährleistet.

Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.

Gemeinderat Lauterbrunnen

Publiziert am 18.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Mueralp AG, Ägerten 1078 A, 3825 Mürren.

Bauvorhaben: Umnutzung Aufenthaltsraum in ein Hotelzimmer.

Standort: Mürren, Ägerten 1078 A, Parzelle Nr. 2904, Hotelzone B, Koordinaten 2’635’150 / 1’157’225.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahme: Unterschreiten der minimalen Raumhöhe (Art. 67 BauV).

Auflage- und Einsprachefrist bis 19. August 2024.

Auflagestellen: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen, und Sportzentrum Mürren, 3825 Mürren.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 18.07.2024

Feuerwehren

Übungsdaten 2024

Talboden / Isenfluh

  • 22. August 2024, 20.00 Uhr, Ganze Wehr / Detailausbildung
  • 9. September 2024, 20.00 Uhr, Ganze Wehr / Detailausbildung
  • 9. September 2024, 20.00 Uhr, Atemschutz    
  • 26. September 2024, 20.00 Uhr, TLF, Maschinisten
  • 5. Oktober 2024, 07.15 Uhr, nach Aufgebot / Übung am Feuer
  • 19. Oktober 2024, 12.15 Uhr, nach Aufgebot / Übung am Feuer
  • 6. November 2024, 20.00 Uhr, Ganze Wehr / Camping Jungfrau
  • 16. November 2024, 13.30 Uhr, Ganze Wehr / Nachmittagsübung, Verabschiedung
  • 29. November 2024, 20.00 Uhr, Atemschutz
  • 29. November 2024, 18.30 Uhr, Rekrutierung

Mürren / Gimmelwald

  • 12. September 2024, 19.45 Uhr, Ganze Wehr / Angriffsübung
  • 16. September 2024, 19.45 Uhr, Atemschutz / Einrichten Atemschutz-Magazin
  • 17. September 2024, 19.45 Uhr, EL, GV, F, Matw. / Kommissionsitzung
  • 17. Oktober 2024, 19.45 Uhr, Ganze Wehr / Angriffsübung
  • 8. November 2024, 19.45 Uhr, Ganze Wehr / Postenarbeit
  • 9. November 2024, 13.15 Uhr, Ganze Wehr / Angriffsübung
  • 5. Dezember 2024, 19.45,  Atemschutz / Angriffsübung

Wengen

  • 12. August 2024, 19.30 Uhr, Ganze Wehr / Training
  • 2. September 2024,19.30 Uhr, AS / Training
  • 16. September 2024, 19.30 Uhr, Kader 1 – 4 / Kadertraining
  • 14. Oktober 2024, 19.30 Uhr, Ganze Wehr / Training
  • 16. November 2024, 8.30 Uhr, Ganze Wehr / Training
  • 23. November 2024, 8.30 Uhr, AS / Training
  • 2. Dezember 2024, 19.30 Uhr, Kader 1 – 4 / Rapport
Publiziert am 18.07.2024

Einwohnergemeinde

Crossing Switzerland und Crossing Alps

Crossing Switzerland 390 km: Montag, 22., bis Mittwoch, 24. Juli 2024.

Der «Crossing Switzerland»-Lauf wird am Samstag, 20. Juli 2024 um 22.00 Uhr in Vaduz gestartet. Die Läufer (ca. 350 am Start) werden nach ca. 230 km Lauterbrunnen passieren. Im Zeitraum von Montag, 22. Juli, 15.00 Uhr, bis Mittwoch, 24. Juli 2024, gegen Mitternacht ist in der Schule Lauterbrunnen ein Basislager eingerichtet. Für diesen Lauf werden keine Sperrungen vorgenommen.

Crossing Alps 175 km: Start in Lauterbrunnen am Freitag, 26. Juli 2024, 10.00 Uhr

Dieser Ultra-Trail-Lauf wird am Freitagmorgen um 10.00 Uhr in Lauterbrunnen gestartet und führt weiter nach Montreux. Es werden etwa 100 bis 120 Läuferinnen und Läufer erwartet. Der Lauf startet in der Stockistrasse und führt über die Hohstegbrücke unter der Gemeindeverwaltung durch über die Hauptstrasse zum Gryfenbach und weiter bis nach Mürren. Aus diesem Grund wird die Strecke Stocki–Hohstegbrücke–Gemeindeverwaltung–Gryfenbach–Schlammbalm im Zeitraum von 9.30 bis 10.30 Uhr gesperrt.

Bitte beachten Sie die Abschrankungen und Hinweise vor Ort. Diese Beschränkungen gelten nicht für Polizei, Feuerwehr und Ambulanz im Einsatz.

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 18.07.2024

Einwohnergemeinde

Mürren; Bauarbeiten im Abschnitt Gässli

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Lauterbrunnen, Gemeindehaus Adler / Gsteigermatte 459 B, 3822 Lauterbrunnen.

Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Einführung Trennsystem für Schmutz- und Regenabwasser des Teilprojekts Gässli; Ersatz der Trinkwasserleitung, Erneuerung Teilbereiche der Swisscom-Leitungen, Ersatz der Kabelschutzrohre für die Stromversorgung (teils zusätzlich neu verlegt) sowie Erstellen einer temporären Installationsfläche.

Das Gässli gilt als offizielle Wanderroute. Während der gesamten Bauzeit wird auf Wanderer Rücksicht genommen und ein gefahrenloser Durchgang gewährleistet. Ist dies nicht möglich, so wird der Wanderweg entsprechend umgeleitet und signalisiert. Diese Umleitung und Sperrung werden mit vorgängigem Einvernehmen der Berner Wanderwege vorgenommen.

Standort: Mürren, Gässli / Unterdorf, Parzellen Nrn. 1300, 6053, 697, 763, 683, 1543, 1296, 838 und 1271, Kernzone, Koordinaten 2’634’842 / 1’156’535; 2’634’856 / 1’156’514.

Baustart: 5. August 2024.

Ausführung Baumeister- und Sanitärarbeiten: 6. August bis 18. Oktober 2024.

Fertigstellungsarbeiten: 21. bis 31. Oktober 2024.

Publiziert am 18.07.2024

Baupublikation

Gesuchstellerin: Eigentümergemeinschaft Mönchsblick, Rosenhof 8, 8808 Pfäffikon.

Projetverfasserin: Ateliermarti Architekten AG, Am Lauener 8, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Neubau eines Studios im 3. Untergeschoss (Erstwohnung mit entsprechendem Grundbucheintrag). Dadurch wird die Terrasse im 2. Untergeschoss vergrössert, die Küche und der Wohnbereich werden erweitert. Im 1. Untergeschoss wird das Badezimmer saniert, die Küche umgebaut sowie das Küchenfenster angepasst.

Hinweis: Erweiterung der Hauptnutzfläche gemäss Art. 11 ZWG.

Standort: Mürren, Ägerten, Gebäude Nr. 1083, Parzelle Nr. 3891, Koordinaten 2'635'153 / 1'156'985, Wohn- und Gewerbezone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: Art. 25 Abs. 2 GBR, Dachgestaltung.

Auflagestellen:

  • Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
  • Tourismusbüro Mürren, 3825 Mürren

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 12. Juli bis 12. August 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 18.07.2024

Einwohnergemeinde

Verkehrsmassnahme für den Eiger Ultra Trail vom Samstag, 20. Juli 2024, in Wengen

Der Gemeinderat von Lauterbrunnen verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 6 SVG in Verbindung mit Art. 42 Abs. 2 SV für den Eiger Ultra Trail, Wengen, folgende Verkehrsmassnahme:

  • Am Samstag, 20. Juli 2024, ab 8.00 bis ca. 11.00 Uhr, ist die Strecke vom Hotel Bernerhof bis zum Hotel
    Silberhorn für jeglichen Verkehr gesperrt. Es gilt ein allgemeines Fahrverbot.

Bitte beachten Sie die Abschrankungen, Signalisationen und Hinweise vor Ort. Diese Verkehrsbeschränkungen gelten nicht für Polizei, Feuerwehr und Ambulanz im Einsatz.

Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.

Gemeinderat Lauterbrunnen

Publiziert am 18.07.2024

Baupublikation

Gesuchsteller: Simon Stäger, Stocki 157, 3822 Lauterbrunnen.

Projektverfasserin: GLB Thun Oberland, Moosweg 11, 3645 Gwatt.

Bauvorhaben: Umbau Wohnhaus, Neubau Carport, Einbau Stückholzheizung (Baubewilligung vom 15. Februar 2022).

Projektänderung: Vergrösserung Badezimmerfenster im Erdgeschoss. Anbau Holzschopf und Anpassung Heizungs-Technikraum. Erstellen Aussentreppe auf der Nordwestseite. Erstellen einer Aussensauna. Diverse Anpassungen am Grundriss im Obergeschoss.

Standort: Lauterbrunnen, Stocki, Gebäude Nr. 157, Parzelle Nr. 2631, Koordinaten 2'636'250 / 1'160'651, Wohnzone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: keine.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 12. Juli bis 12. August 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 11.07.2024

Lehrstellenausschreibung

Die Einwohnergemeinde Lauterbrunnen mit den Dörfern Lauterbrunnen, Wengen, Mürren, Gimmelwald, Stechelberg und Isenfluh hat im August 2025 eine Lehrstelle als

Kauffrau/Kaufmann

zu vergeben.

Eine Ausbildung auf der Gemeindeverwaltung ist abwechslungsreich und interessant.

Während drei Lehrjahren wirst du auf der Gemeindeschreiberei, der Einwohner- und Fremdenkontrolle, der Bauverwaltung, der Finanzverwaltung sowie dem Steuerbüro ausgebildet.

Interessieren dich der Umgang mit der Bevölkerung, Fremdsprachen und EDV-Anwendungen, dann sende deine Bewerbung mit Lebenslauf, Foto und einer Kopie des letzten Schulzeugnisses an die Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, z. H. der Personalkommission, Gemeindehaus Adler, Gsteigermatte 459 B, 3822 Lauterbrunnen, oder per Mail an gemeinde@lauterbrunnen.ch.

Eingabefrist: 2. August 2024

Am 26. Juli 2024 findet für alle Interessierten ein Schnuppertag statt. Hierzu bitten wir um Anmeldung bei der Gemeindeschreiberei.

Für nähere Informationen steht Sandra Balmer, Gemeindeschreiberin, Tel. 033 856 50 82, gerne zur Verfügung.

Personalkommission Lauterbrunnen

Publiziert am 11.07.2024

Baupublikation

Gesuchstellerin: Eigentümergemeinschaft Mönchsblick, Rosenhof 8, 8808 Pfäffikon.

Projetverfasserin: Ateliermarti Architekten AG, Am Lauener 8, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Neubau eines Studios im 3. Untergeschoss (Erstwohnung mit entsprechendem Grundbucheintrag). Dadurch wird die Terrasse im 2. Untergeschoss vergrössert, die Küche und der Wohnbereich werden erweitert. Im 1. Untergeschoss wird das Badezimmer saniert, die Küche umgebaut sowie das Küchenfenster angepasst.

Hinweis: Erweiterung der Hauptnutzfläche gemäss Art. 11 ZWG.

Standort: Mürren, Ägerten, Gebäude Nr. 1083, Parzelle Nr. 3891, Koordinaten 2'635'153 / 1'156'985, Wohn- und Gewerbezone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: Art. 25 Abs. 2 GBR, Dachgestaltung.

Auflagestellen:

  • Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
  • Tourismusbüro Mürren, 3825 Mürren

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 12. Juli bis 12. August 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 11.07.2024

Einwohnergemeinde

Verkehrsmassnahme für den Eiger Ultra Trail vom Samstag, 20. Juli 2024, in Wengen

Der Gemeinderat von Lauterbrunnen verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 6 SVG in Verbindung mit Art. 42 Abs. 2 SV für den Eiger Ultra Trail, Wengen, folgende Verkehrsmassnahme:

  • Am Samstag, 20. Juli 2024, ab 8.00 bis ca. 11.00 Uhr, ist die Strecke vom Hotel Bernerhof bis zum Hotel
    Silberhorn für jeglichen Verkehr gesperrt. Es gilt ein allgemeines Fahrverbot.

Bitte beachten Sie die Abschrankungen, Signalisationen und Hinweise vor Ort. Diese Verkehrsbeschränkungen gelten nicht für Polizei, Feuerwehr und Ambulanz im Einsatz.

Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.

Gemeinderat Lauterbrunnen

Publiziert am 11.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Mountain Hostel, Janine Wenger, Kirchstatt 745, 3826 Gimmelwald.

Projektverfasserin: ateliermarti architekten ag, Am Lauener 8, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Anbau an das bestehende Gebäude mit Erweiterung der gastgewerblichen Küche und Lager. Anheben des Daches auf der Nordostseite, um das Dach an die bestehende Dachfläche der Nordwestseite anzupassen (Gesamtbauentscheid vom 27. März 2024).

Projektänderung: Die Wand vorne bei der Terrasse hat keinen Versatz mehr und läuft gerade durch; die Gebäudelänge hat sich um wenige Zentimeter verlängert; bei Aufnahmen vor Ort wurde festgestellt, dass die Dachneigung 14° beträgt und die Firsthöhe höher ist, als wir aufgezeichnet haben, dementsprechend werden beide Dachseiten angepasst und der First höhergesetzt; bei der Nordwestfassade wird ein Kühlgerät für die Küche aufgestellt; Erweiterung der Terrasse auf der Nordostseite mit 24 zusätzlichen Sitzplätzen; drei zusätzliche Fenster auf der Nordostfassade im oberen Fassadenbereich bei der Küche und der Bar.

Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 22 Sitzplätze innen (unverändert) und 64 Sitzplätze auf der Terrasse (bisher 40 Sitzplätze), 60 Gästebetten (unverändert); Öffnungszeiten innen und aussen täglich bis 0.30 Uhr.

Standort: Gimmelwald, Kirchstatt 745, Parzelle Nr. 5594, Wohn- und Gewerbezone, Koordinaten 2’634’848 / 1’155’147.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, Baugruppe F (Lauterbrunnen, Gimmelwald), ISOS-Gebiet 0673 mit Erhaltungsziel A.

Ausnahme: Dachgestaltung (Art. 25 GBR).

Auflage- und Einsprachefrist bis 5. August 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 11.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Einwohnergemeinde Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Bauvorhaben: Ersatz Salzsilo.

Standort: Lochweidli 133f, Parzelle Nr. 59, Zone für öffentliche Nutzung «C2, ARA, Werkhof, Parkierung, Heizzentrale Wärmeverbund», Koordinaten 2’636’117 / 1’160’959.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahme: Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG).

Auflage- und Einsprachefrist bis 5. August 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 11.07.2024

Baupublikation

Gesuchsteller: Niklaus und Maya Stäger, Unter den Stauden 28, 3822 Lauterbrunnen.

Projetverfasserin: Wenger Agrar und Wohnbau GmbH, Entschwil 66, 3755 Horboden.

Bauvorhaben: Teilabbruch und Ersatzneubau Einfamilienhaus. Montieren einer Photovoltaik-Anlage auf Gebäude Nr. 131.

Hinweis: Erweiterung der Hauptnutzfläche gemäss Art. 11 ZWG.

Standort: Lauterbrunnen, Gydisegg, Gebäude Nr. 131a, Parzelle Nr. 48, Koordinaten 2'635'990 / 1'161'170, Landwirtschaftszone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen:

  • Art. 24 RPG, Bauen ausserhalb der Bauzone
  • Art. 67 BauV, Unterschreiten der Raumhöhe

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 5. Juli bis 5. August 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 11.07.2024

Baupublikation

Gesuchstellerin: Hotel Jungfrau Mürren AG, Im Gruebi 1051b, 3825 Mürren.

Projetverfasserin: Oesch Metallbau GmbH, Untere Bönigstrasse 88a, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Erstellen eines Treppenaufgangs zur Terrasse des Hotels Jungfrau.

Standort: Mürren, Im Gruebi, Gebäude Nr. 1051b, Parzelle Nr. 2974, Koordinaten 2'634'957 / 1'156'746, Hotelzone A.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: Art. 11 GBR, Unterschreiten Strassenabstand.

Auflagestellen:

  • Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
  • Tourismusbüro Mürren, 3825 Mürren

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 5. Juli bis 5. August 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 11.07.2024

Baupublikation

Gesuchsteller: Joseph Guntern und Pilar Alda Fernandez Guntern, Tessenbergstrasse 51, 2505 Biel.

Projetverfasser: Fischer Marcel, Heizungen, Sanitär und Planungen, Grindelwaldstrasse 62, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Ersatz Stückholzheizung durch aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe.

Standort: Lauterbrunnen, Stocki, Gebäude Nr. 151, Parzelle Nr. 2932, Koordinaten 2'636'324 / 1'160'717, Wohnzone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: keine.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 5. Juli bis 5. August 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 11.07.2024

Baupublikation

Gesuchstellerin: Staubbach AG, Craig und Corinne Rochin, Im Rohr 424f, 3822 Lauterbrunnen.

Projektverfasser: Fischer Marcel, Heizungen, Sanitär und Planung, Grindelwaldstrasse 62, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung und Öltank durch einen Pelletheizkessel mit Pelletlagerraum.

Standort: Lauterbrunnen, Im Rohr, Gebäude Nr. 424f, Parzelle Nr. 3800, Koordinaten 2'635'945 / 1'160'340, Hotelzone A.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: keine.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 5. Juli bis 5. August 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 11.07.2024

Baupublikation

Gesuchstellerin: STWEG Almenrausch, Ey 182b, 3822 Lauterbrunnen.

Projektverfasser: Fischer Marcel, Sanitär und Heizungen, Grindelwaldstrasse 62, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Ersatz der Ölheizung durch eine Pelletheizung. PV-Indachanlage auf der Nordwest-, Südost- und Südseite. Energetische Sanierung des Daches, des Kellers und der Fassade inklusive der Fenster. Sandstrahlen der gesamten Holzfassade.

Standort: Ey, Lauterbrunnen, Parzelle Nr. 4838, Koordinaten 2'636'075 / 1'160'383, Wohn- und Gewerbezone, Lauterbrunnen.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: keine.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 5. Juli bis 5. August 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 11.07.2024

Lehrstellenausschreibung

Die Einwohnergemeinde Lauterbrunnen mit den Dörfern Lauterbrunnen, Wengen, Mürren, Gimmelwald, Stechelberg und Isenfluh hat im August 2025 eine Lehrstelle als

Kauffrau/Kaufmann

zu vergeben.

Eine Ausbildung auf der Gemeindeverwaltung ist abwechslungsreich und interessant.

Während drei Lehrjahren wirst du auf der Gemeindeschreiberei, der Einwohner- und Fremdenkontrolle, der Bauverwaltung, der Finanzverwaltung sowie dem Steuerbüro ausgebildet.

Interessieren dich der Umgang mit der Bevölkerung, Fremdsprachen und EDV-Anwendungen, dann sende deine Bewerbung mit Lebenslauf, Foto und einer Kopie des letzten Schulzeugnisses an die Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, z. H. der Personalkommission, Gemeindehaus Adler, Gsteigermatte 459 B, 3822 Lauterbrunnen, oder per Mail an gemeinde@lauterbrunnen.ch.

Eingabefrist: 2. August 2024

Am 26. Juli 2024 findet für alle Interessierten ein Schnuppertag statt. Hierzu bitten wir um Anmeldung bei der Gemeindeschreiberei.

Für nähere Informationen steht Sandra Balmer, Gemeindeschreiberin, Tel. 033 856 50 82, gerne zur Verfügung.

Personalkommission Lauterbrunnen

Publiziert am 04.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Mountain Hostel, Janine Wenger, Kirchstatt 745, 3826 Gimmelwald.

Projektverfasserin: ateliermarti architekten ag, Am Lauener 8, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Anbau an das bestehende Gebäude mit Erweiterung der gastgewerblichen Küche und Lager. Anheben des Daches auf der Nordostseite, um das Dach an die bestehende Dachfläche der Nordwestseite anzupassen (Gesamtbauentscheid vom 27. März 2024).

Projektänderung: Die Wand vorne bei der Terrasse hat keinen Versatz mehr und läuft gerade durch; die Gebäudelänge hat sich um wenige Zentimeter verlängert; bei Aufnahmen vor Ort wurde festgestellt, dass die Dachneigung 14° beträgt und die Firsthöhe höher ist, als wir aufgezeichnet haben, dementsprechend werden beide Dachseiten angepasst und der First höhergesetzt; bei der Nordwestfassade wird ein Kühlgerät für die Küche aufgestellt; Erweiterung der Terrasse auf der Nordostseite mit 24 zusätzlichen Sitzplätzen; drei zusätzliche Fenster auf der Nordostfassade im oberen Fassadenbereich bei der Küche und der Bar.

Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 22 Sitzplätze innen (unverändert) und 64 Sitzplätze auf der Terrasse (bisher 40 Sitzplätze), 60 Gästebetten (unverändert); Öffnungszeiten innen und aussen täglich bis 0.30 Uhr.

Standort: Gimmelwald, Kirchstatt 745, Parzelle Nr. 5594, Wohn- und Gewerbezone, Koordinaten 2’634’848 / 1’155’147.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, Baugruppe F (Lauterbrunnen, Gimmelwald), ISOS-Gebiet 0673 mit Erhaltungsziel A.

Ausnahme: Dachgestaltung (Art. 25 GBR).

Auflage- und Einsprachefrist bis 5. August 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 04.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Einwohnergemeinde Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Bauvorhaben: Ersatz Salzsilo.

Standort: Lochweidli 133f, Parzelle Nr. 59, Zone für öffentliche Nutzung «C2, ARA, Werkhof, Parkierung, Heizzentrale Wärmeverbund», Koordinaten 2’636’117 / 1’160’959.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahme: Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG).

Auflage- und Einsprachefrist bis 5. August 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 04.07.2024

Baupublikation

Gesuchsteller: Niklaus und Maya Stäger, Unter den Stauden 28, 3822 Lauterbrunnen.

Projetverfasserin: Wenger Agrar und Wohnbau GmbH, Entschwil 66, 3755 Horboden.

Bauvorhaben: Teilabbruch und Ersatzneubau Einfamilienhaus. Montieren einer Photovoltaik-Anlage auf Gebäude Nr. 131.

Hinweis: Erweiterung der Hauptnutzfläche gemäss Art. 11 ZWG.

Standort: Lauterbrunnen, Gydisegg, Gebäude Nr. 131a, Parzelle Nr. 48, Koordinaten 2'635'990 / 1'161'170, Landwirtschaftszone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen:

  • Art. 24 RPG, Bauen ausserhalb der Bauzone
  • Art. 67 BauV, Unterschreiten der Raumhöhe

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 5. Juli bis 5. August 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 04.07.2024

Baupublikation

Gesuchstellerin: Hotel Jungfrau Mürren AG, Im Gruebi 1051b, 3825 Mürren.

Projetverfasserin: Oesch Metallbau GmbH, Untere Bönigstrasse 88a, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Erstellen eines Treppenaufgangs zur Terrasse des Hotels Jungfrau.

Standort: Mürren, Im Gruebi, Gebäude Nr. 1051b, Parzelle Nr. 2974, Koordinaten 2'634'957 / 1'156'746, Hotelzone A.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: Art. 11 GBR, Unterschreiten Strassenabstand.

Auflagestellen:

  • Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
  • Tourismusbüro Mürren, 3825 Mürren

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 5. Juli bis 5. August 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 04.07.2024

Baupublikation

Gesuchsteller: Joseph Guntern und Pilar Alda Fernandez Guntern, Tessenbergstrasse 51, 2505 Biel.

Projetverfasser: Fischer Marcel, Heizungen, Sanitär und Planungen, Grindelwaldstrasse 62, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Ersatz Stückholzheizung durch aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe.

Standort: Lauterbrunnen, Stocki, Gebäude Nr. 151, Parzelle Nr. 2932, Koordinaten 2'636'324 / 1'160'717, Wohnzone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: keine.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 5. Juli bis 5. August 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 04.07.2024

Baupublikation

Gesuchsteller: Grant und Jenny Rogerson sowie Paul und Margaret Matthews, beide vertreten durch Architekturbüro Leonini GmbH, Mirko Leonini, am Lehn 1339e, 3823 Wengen.

Projetverfasserin: Architekturbüro Leonini GmbH, am Lehn 1339e, 3823 Wengen.

Bauvorhaben: Erweiterung der Wohnungen Parterre und Obergeschoss durch einen Anbau auf der Südseite. Erstellen eines aussen liegenden Treppenaufgangs zum Dachgeschoss sowie einer Treppe zu den Untergeschossen. Ersatz der Ölheizung durch eine innen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort: Wengen, Gertschlimatte, Gebäude Nr. 1355e, Parzelle Nr. 4033, Koordinaten 2'636'840 / 1'161'583, Wohn- und Gewerbezone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: Art. 11 GBR, Unterschreiten Strassenabstand.

Auflagestellen:

  • Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
  • Tourismusbüro Wengen, 3823 Wengen

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 28. Juni bis 29. Juli 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 04.07.2024

Baupublikation

Gesuchstellerin: Staubbach AG, Craig und Corinne Rochin, Im Rohr 424f, 3822 Lauterbrunnen.

Projektverfasser: Fischer Marcel, Heizungen, Sanitär und Planung, Grindelwaldstrasse 62, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung und Öltank durch einen Pelletheizkessel mit Pelletlagerraum.

Standort: Lauterbrunnen, Im Rohr, Gebäude Nr. 424f, Parzelle Nr. 3800, Koordinaten 2'635'945 / 1'160'340, Hotelzone A.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: keine.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 5. Juli bis 5. August 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 04.07.2024

Baupublikation

Gesuchstellerin: STWEG Almenrausch, Ey 182b, 3822 Lauterbrunnen.

Projektverfasser: Fischer Marcel, Sanitär und Heizungen, Grindelwaldstrasse 62, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Ersatz der Ölheizung durch eine Pelletheizung. PV-Indachanlage auf der Nordwest-, Südost- und Südseite. Energetische Sanierung des Daches, des Kellers und der Fassade inklusive der Fenster. Sandstrahlen der gesamten Holzfassade.

Standort: Ey, Lauterbrunnen, Parzelle Nr. 4838, Koordinaten 2'636'075 / 1'160'383, Wohn- und Gewerbezone, Lauterbrunnen.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: keine.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 5. Juli bis 5. August 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 04.07.2024

Einwohnergemeinde

Bauland im Baurecht abzugeben

Die Einwohnergemeinde Lauterbrunnen bietet in Isenfluh vier vollständig erschlossene Baulandparzellen zur Abgabe im Baurecht an.

Sind Sie interessiert? Dann melden Sie sich bitte bis am 30. August 2024 bei uns. Gerne lassen wir Ihnen unsere Dokumentation zukommen, welche Sie unter Telefon 033 856 50 65 oder per E-Mail unter daniel.staehli@lauterbrunnen.ch bestellen können.

Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 04.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Sunrise GmbH, Mobile Infrastructur, Thurgauerstrasse 101B, 8152 Glattpark / Opfikon.

Projektverfasserin: Complan AG, Wasserwerkgasse 39, 3011 Bern.

Bauvorhaben: Erweiterung der bestehenden Mobilfunkanlage für Sunrise GmbH, Salt Mobile SA und Swisscom (Schweiz) AG. / BE475-1/ BE_4700A / SIBI.

Hinweise:

  • Swisscom (Schweiz) AG hat nicht vorgesehen, die adaptiven Antennen unter Anwendung des Korrekturfaktors KAA (gemäss Nachtrag zur Vollzugshilfe vom 23. Februar 2021) zu betreiben.
  • Salt Mobile SA und Sunrise GmbH haben vorgesehen, die Antennen adaptiv, unter Anwendung des Korrekturfaktors KAA (gemäss Nachtrag zur Vollzugshilfe vom 23. Februar 2021) zu betreiben.

Standort: Mürren, Station Birg, Parzelle Nr. 4277, Landwirtschaftszone und Überbauungsordnung Nr. 49 «Beschneiung Schilthorn / Mürren», Koordinaten 2’632’147 / 1’156’827.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, angrenzendes Wildruhegebiet und schützenswertes K-Objekt (Seilbahnanlage).

Ausnahme: Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).

Auflage- und Einsprachefrist bis 29. Juli 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen, und Alpines Sportzentrum Mürren, Höhematte 1074b, 3825 Mürren.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Amts- und Fachberichte verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 04.07.2024

Baupublikation

Gesuchstellerin: Central Sport Viktor Gertsch AG, Wengiboden 1349, 3823 Wengen.

Projektverfasserin: Frutiger Schreinerei AG, Mittelweg 15, 3812 Wilderswil.

Bauvorhaben: Umnutzung und Umbau von Lagerraum in zwei Wohneinheiten. Einbau von Nasszellen, Küchen, sowie zusätzlichen Fenstern. Demontage der alten Schaufensterfronten, Einbau von neuen Fensterfronten auf der Südseite. Erstellen eines zusätzlichen Hauseinganges auf der Westseite (Erstwohnungen mit entsprechendem Grundbucheintrag).

Standort: Wengen, Im Gruebi, Gebäude Nr. 1402a, Parzelle Nr. 993, Koordinaten 2'636'984 / 1'161'915, Kernzone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: keine.

Auflagestellen:

  • Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
  • Tourismusbüro Wengen, 3823 Wengen

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 28. Juni bis 29. Juli 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 04.07.2024


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Spielmatte 18
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