Lauterbrunnen (4)

Einwohnergemeinde

Anpassung der Verordnung Gehalt, Gehaltsaufstieg, Leistungs- und Treueprämien

Bekanntmachung gemäss Art. 45 ff. Gemeindeverordnung

Der Gemeinderat hat am 20. November 2023 Änderungen in der Verordnung Gehalt, Gehaltsaufstieg, Leistungs- und Treueprämien, eine Ergänzung bzw. Anpassung im Anhang I, Stellenzuordnungstabelle, und der Gehaltsklassentabelle (Anpassung in Folge Teuerung) beschlossen. Die Änderung tritt per 1. Januar 2024 in Kraft.

Gegen den Beschluss kann innert 30 Tagen seit Publikation beim Regierungsstatthalter, Schloss, 3800 Interlaken, Beschwerde erhoben werden. Der neue Erlass kann bei der Gemeindeverwaltung gegen eine Gebühr gemäss gültigem Gebührenreglement bezogen oder vom Internet unter www.lauterbrunnen.ch heruntergeladen werden.

Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.

Lauterbrunnen, 30. November 2023

Gemeinderat Lauterbrunnen

Publiziert am 07.12.2023

Stellenausschreibung

Die Einwohnergemeinde Lauterbrunnen mit den Dörfern Lauterbrunnen, Wengen, Mürren, Gimmelwald, Stechelberg und Isenfluh sucht für den Bezirk Wengen infolge eines kurzfristigen Ausfalls per sofort oder nach Vereinbarung eine/n

Gemeindearbeiter/-in (60–100 %) befristet bis Ende März 2024

Ihre Aufgabenbereiche

  • Betrieblicher und baulicher Strassenunterhalt im Bezirk Wengen
  • Mithilfe bei Anlässen
  • Allgemeine Arbeiten in der Wegmeistergruppe wie Einsatz im Winterdienst, Führen von Schneeschleuder und Gemeindefahrzeugen, Kehrichtwesen usw.

Wir erwarten

  • Handwerkliches Geschick und exakte und gewissenhafte Arbeitsweise
  • Gute Gesundheit und körperlich robust
  • Besitz des Führerausweises Kat. B
  • Arbeitseinsätze ausserhalb der geregelten Arbeitszeit

 Wir bieten

  • Interessante, weitgehend selbständige Tätigkeit
  • Zeitgemässe Anstellungsbedingungen gemäss Personalreglement der Einwohnergemeinde Lauterbrunnen

Sind Sie interessiert?

Dann senden Sie die üblichen Bewerbungsunterlagen an die Personalkommission der Gemeinde Lauterbrunnen, Gemeindehaus Adler, 3822 Lauterbrunnen, oder per Mail an gemeinde@lauterbrunnen.ch.

Eingabefrist: 15. Dezember 2023

Für weitere Informationen steht Ihnen Dominic Glarner, Bauverwalter, Tel. 033 856 50 72, gerne zur Verfügung.

Publiziert am 07.12.2023

Stellenausschreibung

Die Einwohnergemeinde Lauterbrunnen mit den Dörfern Lauterbrunnen, Wengen, Mürren, Gimmelwald, Stechelberg und Isenfluh sucht per 1. März 2024 oder nach Vereinbarung eine/n

Verwaltungsangestellte/n 50–60%

Ihre Aufgabenbereiche

  • Mitarbeit bei Verwaltungsarbeiten der Gemeindeschreiberei
  • Betreuen von Projekten
  • Allgemeine administrative Aufgaben

Wir erwarten

  • Ausbildung oder Erfahrung im Bereich Administration
  • Gute EDV-Kenntnisse
  • Gewandtheit im schriftlichen und persönlichen Verkehr mit der Bevölkerung und den Behörden
  • Zuverlässig, belastbar und flexibel
  • Selbständiges und verantwortungsbewusstes Arbeiten

Wir bieten

  • Selbständige und interessante Tätigkeit in einem kleinen Team
  • Zeitgemässe Infrastruktur
  • Zeitgemässe Anstellungsbedingungen gemäss Personalreglement der Einwohnergemeinde Lauterbrunnen
  • Gleitende Arbeitszeit
  • Weiterbildungsmöglichkeiten

Sind Sie interessiert?

Dann senden Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen an die Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, z. H. Personalkommission, Gsteigermatte 459B, 3822 Lauterbrunnen, oder per Mail an gemeinde@lauterbrunnen.ch

Eingabefrist: 15. Dezember 2023

Für weitere Informationen steht Ihnen der Gemeindeschreiber, Anton Graf, Telefon 033 856 50 80, gerne zur Verfügung.

Publiziert am 07.12.2023

Einwohnergemeinde

Bekanntgabe von Geburtsdaten gemäss kantonalem Datenschutzgesetz

Damit Dorfvereine (Musikgesellschaften, Spielgruppen, Jodlerklubs, Schützenvereine, Kindergartenvereine usw.) Bürgerinnen und Bürger kontaktieren oder im Rahmen eines hohen Geburtstags ehren können, müssen sie über die Personendaten (Geburtsdatum) verfügen. Die Gemeinde gibt den Vereinen diese Daten gestützt auf Art. 11 des kantonalen Datenschutzgesetzes und im Interesse der Bürgerinnen und Bürger bekannt. Bürgerinnen und Bürger, die wünschen, dass ihre persönlichen Daten nicht bekannt gegeben werden, können dies mit einer Mitteilung an die Einwohnergemeinde schriftlich kundtun.

Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.

Gemeinderat Lauterbrunnen

Publiziert am 07.12.2023


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