Lauterbrunnen (4)

Einwohnergemeinde

Bezirksversammlung in Wengen

Donnerstag, 9. Januar 2025, 20.00 Uhr im Kinosaal Wengen

Traktanden

  1. Begrüssung und Pendenzen der letzten BV(s)
  2. Anliegen aus der Bevölkerung
  3. Informationen aus dem Bezirk Wengen über laufende und geplante Projekte (Legislatur 2024–2027)
  4. Informationen aus der ganzen Gemeinde und Region
  5. Verschiedenes

Im Anschluss an die Versammlung sind alle Besucherinnen und Besucher zu einem Apéro eingeladen.

Gemeinderat Lauterbrunnen

Publiziert am 05.12.2024

Baupublikation

Gesuchstellerin: Jose Luis Pose Velo und Maria Blanco Rodriguez, Ey 194a, 3822 Lauterbrunnen.

Projektverfasserin: Brawand Zimmerei AG, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Erweiterung Zimmer im Obergeschoss auf den bestehenden Balkon.

Standort: Lauterbrunnen, Ey, Gebäude Nr. 194a, Parzelle Nr. 2115, Koordinaten 2'636'165 / 1'160'241, Wohn- und Gewerbezone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: Art. 80 SG, Unterschreiten Strassenabstand.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 6. Dezember 2024 bis 6. Januar 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 05.12.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Philippe Lerch, Chemin du Bois-Rouge 39, 1095 Lutry.

Projektverfasserin: Architekturbüro Leonini GmbH, Am Lehn 1339e, 3823 Wengen.

Bauvorhaben: Umbau und energetische Sanierung des Wohnhauses; Montieren einer Wärmepumpe; Einbau einer Indach-Photovoltaikanlage.

Standort: Halteweidi 1338e, 3823 Wengen, Parzelle Nr. 3385, Wohnzone, Koordinaten 2’637’330 / 1’161’537.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Ausnahme: Unterschreiten der Raumhöhe (Art. 67 BauV).

Auflage- und Einsprachefrist bis 30. Dezember 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 05.12.2024

Baupublikation

Gesuchstellerin: Mürren Investment und Management AG, Höhenmatte 1074a, 3825 Mürren.

Projektverfasserin: Ducksch Anliker AG, Eveline Jost, Bleienbachstrasse 22, 4900 Langenthal.

Bauvorhaben: Reklamegesuch Hotel Palace; Outdoor-Bildschirm beim Haupteingang sowie Indoor-Bildschirm beim Gästeeingang.

Standort: Mürren, Höhenmatte, Gebäude Nr. 1086, Parzelle Nr. 4710, Koordinaten 2'635'120 / 1'156'907, UeO Nr. 3 Palace-Areal Mürren.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: keine

Auflagestellen:

  • Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
  • Tourismusbüro Mürren, 3825 Mürren

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 29. November bis 30. Dezember 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 05.12.2024


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