Leissigen (7)

Baupublikation

Bauherrschaft: Solviva Immobilien AG, Neuhofstrasse 5A, 6340 Baar.

Projektverfasserin: Forum 4 AG für Architektur, Rosenstrasse 2, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Umbau Pflegezimmer Wohn- und Pflegezentrum Spissibach gemäss separatem Baubeschrieb.

Standort: Ischlagweg 17 und 19, Parzellen Nrn. 586 und 693, Zone UeO Rialto, Koordinaten 2’625’959 / 1’167’096; 2’625’914 / 1’167’092.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.

Naturgefahrengebiet blau und rot.

Auflage- und Einsprachefrist bis 14. Juli 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Leissigen, 3706 Leissigen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 12.06.2025

Einwohnergemeinde

Salutsalven mit Kanone

Am Samstag, 14. Juni 2025, findet auf der Meielisalp zwischen 18.00 und 19.00 Uhr ein bewilligtes Abfeuern von Salutsalven mit einer Kanone statt.

Besten Dank für Ihr Verständnis.

Leissigen, 5. Juni 2025

Gemeinderat Leissigen

Publiziert am 12.06.2025

Einwohnergemeinde

Papiersammlung Bahnhof

Am Donnerstag, 19. Juni 2025, findet die Papiersammlung am Bahnhof Leissigen statt. Das Altpapier (kein Karton) kann von 17.00 bis 19.00 Uhr in der Mulde am Bahnhof zur Entsorgung abgegeben werden. Schredderpapier sowie Papier in Papiertaschen wird nicht entgegengenommen/eingesammelt.

Leissigen, 6. Juni 2025

Abteilung Bau Leissigen

Publiziert am 12.06.2025

Baupublikation

Gesuchsteller: René Reiniger, Brunngasse 33, 4153 Reinach.

Projektverfasserin: Schneider Haustechnik AG, Hondrichstrasse 15, 3700 Spiez.

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch eine aussen liegende Luft-Wasser-Wärmepumpe.

Standort: Krattigstrasse 1, Leissigen, Parzelle Nr. 720, Zone W2b, Koordinaten 2’625’134 / 1’167’124.

Schutzzone: keine.

Schutzobjekt: nein.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Nutzungsart: Zweitwohnungsgesetz (ZWG), keine Beschränkung (Art. 11 ZWG).

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Leissigen.

Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20710

Auflage- und Einsprachefrist bis 7. Juli 2025.

Leitbehörde Leissigen, 3706 Leissigen.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile (Verpflockung) verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Leissigen, 2. Juni 2025

Gemeinderat Leissigen

Publiziert am 12.06.2025

Schwellenkorporation

Ordentliche Mitgliederversammlung

Montag, 16. Juni 2025, um 20.00 Uhr im Singsaal Turnhalle Bettenried

Traktanden

  1. Protokoll der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 17. Juni 2024
  2. Genehmigung Jahresrechnung 2024
  3. Festlegen Tellansatz 2026
  4. Beratung und Beschluss Budget 2026
  5. Wahlen
    • 1 Mitglied des Vorstandes, Wiederwahl
    • 1 Mitglied der Rechnungsprüfung, Wiederwahl
  6. Informationen Hochwasserschutzprojekt Eybach
  7. Information Unwetterschäden vom 12. August 2024
  8. Verschiedenes

Gegen Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen, bei Wahlen innert 10 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden.

Alle im Kataster von Leissigen eingetragenen beitragspflichtigen Grundeigentümer/-innen und Werkeigentümer/-innen sind stimmberechtigt und zur Versammlung freundlich eingeladen.

Leissigen, 22. April 2025

Der Vorstand der Schwellenkorporation Leissigen

Publiziert am 12.06.2025

Baupublikation

Gesuchsteller: René Reiniger, Brunngasse 33, 4153 Reinach.

Projektverfasserin: Schneider Haustechnik AG, Hondrichstrasse 15, 3700 Spiez.

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch eine aussen liegende Luft-Wasser-Wärmepumpe.

Standort: Krattigstrasse 1, Leissigen, Parzelle Nr. 720, Zone W2b, Koordinaten 2’625’134 / 1’167’124.

Schutzzone: keine.

Schutzobjekt: nein.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Nutzungsart: Zweitwohnungsgesetz (ZWG), keine Beschränkung (Art. 11 ZWG).

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Leissigen.

Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20710

Auflage- und Einsprachefrist bis 7. Juli 2025.

Leitbehörde Leissigen, 3706 Leissigen.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile (Verpflockung) verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Leissigen, 2. Juni 2025

Gemeinderat Leissigen

Publiziert am 05.06.2025

Baupublikation

Gesuchsteller: Josephus van der Wee, Bühlweg 31, 3706 Leissigen.

Projektverfasserin: Roland Däpp GmbH, Scheidmattenstrasse 24, 3703 Aeschiried.

Bauvorhaben: Aufteilung best. Wohnung in zwei Wohneinheiten, Einbau WC/Dusche im Erdgeschoss, Einbau Küche und neue Aussentüre Dachgeschoss.

Standort: Bühlweg 23, Leissigen, Parzelle Nr. 580, UeO Zweigarten, Koordinaten 2’625’930/1’166’848.

Schutzzone/-objekt: keine/nein.

Nutzungsart: Zweitwohnungsgesetz (ZWG), keine Beschränkung (Art. 11 ZWG).

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Leissigen.

Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20710

 Auflage- und Einsprachefrist bis 30. Juni 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Leissigen, 26. Mai 2025

Gemeinderat Leissigen

Publiziert am 05.06.2025


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