Leissigen (1)

Einwohnergemeinde

Fakultatives Referendum

Der Gemeinderat Leissigen hat am 27. November 2023 in Anwendung von Art. 11 Abs. 2 und Art. 25 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Leissigen vom 1. Januar 2009 folgenden Beschluss gefasst:

Genehmigung eines Verpflichtungskredits für die Ablösung des gemeinsamen Rechenzentrums Interlaken (RZI). Die Einwohnergemeinde Interlaken hat den Zusammenarbeitsvertrag mit den angeschlossenen Gemeinden im Sitzgemeindemodell per 31. Dezember 2024 gekündigt. Für die neue Anschlusslösung beträgt der Kredit Fr. 13'326.05 inkl. 8,1% MwSt. (einmalig). Die vertraglichen Betriebskosten betragen Fr. 17'222.50 inkl. 8,1% MwSt. (jährlich). Die bisherigen Betriebskosten von rund Fr. 34'000.– (jährlich) können mit der neuen Lösung halbiert werden.

Mindestens 5% der Stimmberechtigten können gegen diesen Beschluss schriftlich beim Gemeinderat Leissigen, Nythartweg 1, 3706 Leissigen, das Referendum ergreifen.

Stimmberechtigte: 839

Referendumsfrist: Montag, 8. Januar 2024

Leissigen, 4. Dezember 2023

Gemeinderat Leissigen

Publiziert am 07.12.2023


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