
Gesuchstellerin: Simon und Silvia Holzer, Eichholzstrasse 22, 3084 Wabern.
Projektverfasserin: Wagner + Boss GmbH, Alte Bernstrasse 6, 4922 Bützberg.
Bauvorhaben: Umbau/Sanierung Wohnung 2. OG. Einbau je eines Fensters im 2. OG Südwest und Nordost.
Standort: Blumenstrasse 14, 3706 Leissigen, Parzelle Nr. 460, WG2b, Koordinaten 2’625’799 / 1’167’065.
Gewässerschutzbereich: Ao.
Schutzzone/-objekt: Baugruppe B und Ortsbildschutzgebiet / erhaltenswert, K-Objekt.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, Nythartweg 1, 3706 Leissigen.
Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances (eBau Nr. 2026-9098).
Auflage- und Einsprachefrist bis 20. Juli 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Leissigen, 15. Juni 2026
Gemeinderat Leissigen
Öffentliche Bekanntmachung – Teilrevision Ortsplanung – Anpassung Baureglement an BMBV; Änderung Zonenplan Gewässerraum, Gebiet «am See; Zonenplanänderung Zweigarten und Zonenplan ZöN C – Änderungen im gemischt-geringfügigen Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 BauV
Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV
Der Gemeinderat von Leissigen hat die vorerwähnte geringfügige Änderung am 8. Juni 2026 beschlossen.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung Leissigen während den Schalteröffnungszeiten der Gemeinde eingesehen werden.
Gemeinderat Leissigen
Papiersammlung Bahnhof
Am Donnerstag, 18. Juni 2026, findet die Papiersammlung am Bahnhof Leissigen statt. Das Altpapier (kein Karton) kann von 17.00 bis 19.00 Uhr in der Mulde am Bahnhof zur Entsorgung abgegeben werden. Schredderpapier sowie Papier in Papiertaschen wird nicht entgegengenommen/eingesammelt.
Leissigen, 8. Juni 2026
Abteilung Bau Leissigen
Gesuchsteller: Künzi + Knutti Immo AG, Landstrasse 84, 3715 Adelboden, und Patrizio und Sonja Salzano, Seestrasse 108, 3800 Unterseen.
Projektverfasserin: HMS Architekten AG, Seestrasse 20, 3700 Spiez.
Bauvorhaben: Projektänderung zu Gesamtbauentscheid Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli vom 4. Oktober 2023, Haus A: Einbau eines Kamins inkl. Schwedenofen in der Dachgeschosswohnung.
Standort: Dorfstrasse 66, 3706 Leissigen, Parzelle Nr. 637, Zone: W2b, Koordinaten 2’625’182 / 1’167’173.
Gewässerschutzbereich: Ao.
Schutzzone/-objekt: keine / nein.
Nutzungsart Zweitwohnungsgesetz (ZWG): Gemäss Gesamtbauentscheid.
Ausnahmen: keine.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, Nythartweg 1, 3706 Leissigen.
Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances (eBau Nr. 2024-2721/284605).
Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Juli 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Es wird darauf hingewiesen, dass sich allfällige Rechtsbegehren nur gegen die Projektänderung richten können.
Gemeinderat Leissigen
Gesuchsteller: Beatrice und Marco Würgler, Trübenbachweg 36, 3706 Leissigen.
Projektverfasserin: Vögtli + Viecelli Architekten GmbH, Aarmühlestrasse 35, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Umbau Keller zu einer Studiowohnung, Einbau von kleiner Küchenzeile im Wohnbereich und sanitären Apparaten im Badezimmerbereich.
Standort: Trübenbachweg 36, 3707 Leissigen, Koordinaten 2’625’064 / 1’167’061.
Gewässerschutzbereich: Ao
Schutzzone/-objekt: keine / nein.
Nutzungsart Zweitwohnungsgesetz (ZWG): Neue Wohnung ohne Nutzungsbeschränkung (Art. 11 ZWG).
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, Nythartweg 1, 3706 Leissigen.
Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances (eBau Nr. 2026-4845).
Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Juli 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Gemeinderat Leissigen
Ordentliche Mitgliederversammlung
Montag 15. Juni 2026, um 20.00 Uhr, im Singsaal Turnhalle Bettenried
Traktanden
Gegen Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen, bei Wahlen innert 10 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Interlaken schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden.
Alle im Kataster von Leissigen eingetragenen beitragspflichtigen Grundeigentümer/-innen und Werkeigentümer/-innen, sind stimmberechtigt und zur Versammlung freundlich eingeladen.
Leissigen, 20. April 2026
Vorstand Schwellenkorporation Leissigen
Gesuchsteller: Künzi + Knutti Immo AG, Landstrasse 84, 3715 Adelboden, und Patrizio und Sonja Salzano, Seestrasse 108, 3800 Unterseen.
Projektverfasserin: HMS Architekten AG, Seestrasse 20, 3700 Spiez.
Bauvorhaben: Projektänderung zu Gesamtbauentscheid Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli vom 4. Oktober 2023, Haus A: Einbau eines Kamins inkl. Schwedenofen in der Dachgeschosswohnung.
Standort: Dorfstrasse 66, 3706 Leissigen, Parzelle Nr. 637, Zone: W2b, Koordinaten 2’625’182 / 1’167’173.
Gewässerschutzbereich: Ao.
Schutzzone/-objekt: keine / nein.
Nutzungsart Zweitwohnungsgesetz (ZWG): Gemäss Gesamtbauentscheid.
Ausnahmen: keine.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, Nythartweg 1, 3706 Leissigen.
Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances (eBau Nr. 2024-2721/284605).
Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Juli 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Es wird darauf hingewiesen, dass sich allfällige Rechtsbegehren nur gegen die Projektänderung richten können.
Gemeinderat Leissigen
Gesuchsteller: Beatrice und Marco Würgler, Trübenbachweg 36, 3706 Leissigen.
Projektverfasserin: Vögtli + Viecelli Architekten GmbH, Aarmühlestrasse 35, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Umbau Keller zu einer Studiowohnung, Einbau von kleiner Küchenzeile im Wohnbereich und sanitären Apparaten im Badezimmerbereich.
Standort: Trübenbachweg 36, 3707 Leissigen, Koordinaten 2’625’064 / 1’167’061.
Gewässerschutzbereich: Ao
Schutzzone/-objekt: keine / nein.
Nutzungsart Zweitwohnungsgesetz (ZWG): Neue Wohnung ohne Nutzungsbeschränkung (Art. 11 ZWG).
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, Nythartweg 1, 3706 Leissigen.
Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances (eBau Nr. 2026-4845).
Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Juli 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Gemeinderat Leissigen
Bauherrschaft und Projektverfasserin: Immobility AG, Spielhölzli 12, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Abbruch Gebäude Nr. 24a; Neubau Wohnhaus mit Einstellhalle.
Hinweis: Vorbehalten bleibt die Genehmigung des überarbeiteten Gemeindebaureglements durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung.
Standort: Dorfstrasse 24, Parzelle Nr. 178, Wohn- und Gewerbezone WG3, Koordinaten 2’625’456 / 1’167’074.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Ao, Ortsbildschutzperimeter.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 29. Juni 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Leissigen, 3706 Leissigen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
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