
Gesuchsteller: Markus und Brigitte Bonino, Dorfstrasse 20, 3706 Leissigen.
Projektverfasserin: Feuz Holzbau + Bedachungen GmbH, Stapfackerweg 10, 3805 Goldswil.
Bauvorhaben: Teilabbruch und Erweiterung Garage, Dachsanierung Garage und Verlängerung Vordach Ostfassade, Glasdach auf Balkon im 1.OG.
Standort: Dorfstrasse 20, 3706 Leissigen, Parzelle Nr. 450, WG3, Koordinaten 2’625’491 / 1’167’060.
Gewässerschutzbereich: Ao.
Schutzzone/-objekt: Ortsbildschutzgebiet / nein.
Nutzungsart Zweitwohnungsgesetz (ZWG): Bauvorhaben ohne Nutzungsbeschränkung.
Ausnahmen: Unterschreitung Strassenabstand, Art. 80 SG.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, Nythartweg 1, 3706 Leissigen.
Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances (eBau Nr. 2026-9606).
Auflage- und Einsprachefrist bis 24. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Leissigen, 20. Juli 2026
Gemeinderat Leissigen
Sperrung der Dorfstrasse während 1.-August-Dorffest
Am Samstag, 1. August 2026, findet in Leissigen erstmals das 1.-August-Dorffest statt. Aus diesem Grund wird die Dorfstrasse am Samstag, 1. August 2026, zwischen 10.00 und 17.00 Uhr für den Verkehr gesperrt. Die Zufahrt zur Einstellhalle unterhalb des Volgs, zur Kirche und den Läntiweg / Pfrundweg sind während der Sperrung jederzeit möglich. Bitte beachten Sie, dass die öffentlichen Parkplätze in der Einstellhalle (hinten links) während dieser Zeit für die Besucherinnen und Besucher des Volgs reserviert sind.
Gleichzeitig mit der Strassensperrung ist auch der Dorfplatz vom Freitag, 31. Juli 2026, ab 12.00 Uhr bis und mit Sonntag, 2. August 2026, um 10.00 Uhr gesperrt.
Wir danken für Ihre Kenntnisnahme und Ihr Verständnis.
Gemeindeschreiberei
Gesuchstellerin: PHX Phoenix AG, Horbacherweg 6, 3706 Leissigen.
Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Ersatz der bestehenden Dacheindeckung und Verstärkung im Gebäudeinnern, Installation PV-Anlage, Überdachung Vorplatz Ostseite, Installation Wärmepumpe Südseite, Neubau Dachentwässerung (Versickerungsanlagen).
Standort: Horbacherweg 6, 3706 Leissigen, Parzelle Nr. 114 (803), WG2b, Koordinaten 2’626’160 / 1’167’330.
Gewässerschutzbereich: Ao.
Schutzzone/-objekt: keine / nein.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, Nythartweg 1, 3706 Leissigen.
Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances (eBau Nr. 2026-8684).
Auflage- und Einsprachefrist bis 24. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Leissigen, 20. Juli 2026
Gemeinderat Leissigen
Bauherrschaft: Ciments Vigier SA, Zone industrielle, Rondchâtel, 2603 Péry-La Heutte.
Projektverfasserin: CSD Ingenieure AG, Belpstrasse 48, 3007 Bern.
Bauvorhaben: Neue Forsterschliessung zwecks weitgehender Entflechtung des Steinbruchbetriebs Morgenberg vom übrigen Verkehr. Die heutige Forsterschliessung erfolgt ab dem Anschluss Oertlimatt durch das Betriebsgelände. Neu soll sie über einen neuen Kantonsstrassenanschluss via das Werkgelände (Gemeindegebiet Leissigen) auf einer bestehenden Walderschliessung geführt werden. Damit diese Erschliessung den Anforderungen an eine Waldstrasse entspricht, muss diese ausgebaut werden. Die Forsterschliessung dient u.a. der Bewirtschaftung der Schutzwälder in diesem Gebiet. Der Ausbau der Forsterschliessung erfolgt auf einem bereits bestehenden Waldweg. Der Ausbau hat eine Länge von 545 m und eine Breite von 3,5 m mit einem Gefälle von 3,5 bis max. 18%. Teilabschnitte, welche ein Gefälle von 15% übersteigen, werden befestigt. Die Entwässerung erfolgt über die Schulter mit Querabschlägen.
Standort: Strigel, Leissigen, Parzelle Nr. 495, Zone: Wald, Perimeter UeO Rigips, Koordinaten 2’623’725 / 1’167’216.
Schutzzonen- und Objekte: Gewässerschutzbereich Au und geschützte Tiere (Art. 20 NHV).
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. August 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Leissigen, 3706 Leissigen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten, die Amts- und Fachberichte und auf die Profilierung/Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken. einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Ciments Vigier SA, Zone industrielle, Rondchâtel, 2603 Péry-La Heutte.
Projektverfasserin: CSD Ingenieure AG, Belpstrasse 48, 3007 Bern.
Bauvorhaben: Neue Forsterschliessung zwecks weitgehender Entflechtung des Steinbruchbetriebs Morgenberg vom übrigen Verkehr. Die heutige Forsterschliessung erfolgt ab dem Anschluss Oertlimatt durch das Betriebsgelände. Neu soll sie über einen neuen Kantonsstrassenanschluss via das Werkgelände (Gemeindegebiet Leissigen) auf einer bestehenden Walderschliessung geführt werden. Damit diese Erschliessung den Anforderungen an eine Waldstrasse entspricht, muss diese ausgebaut werden. Die Forsterschliessung dient u.a. der Bewirtschaftung der Schutzwälder in diesem Gebiet. Der Ausbau der Forsterschliessung erfolgt auf einem bereits bestehenden Waldweg. Der Ausbau hat eine Länge von 545 m und eine Breite von 3,5 m mit einem Gefälle von 3,5 bis max. 18%. Teilabschnitte, welche ein Gefälle von 15% übersteigen, werden befestigt. Die Entwässerung erfolgt über die Schulter mit Querabschlägen.
Standort: Strigel, Leissigen, Parzelle Nr. 495, Zone: Wald, Perimeter UeO Rigips, Koordinaten 2’623’725 / 1’167’216.
Schutzzonen- und Objekte: Gewässerschutzbereich Au und geschützte Tiere (Art. 20 NHV).
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. August 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Leissigen, 3706 Leissigen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten, die Amts- und Fachberichte und auf die Profilierung/Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken. einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Strassensperrung Nythartweg im Bereich Gebäude Nr. 21
Aufgrund der Bauarbeiten beim Umbau des Ührlerhüsy auf den Parzellen Nrn. 203 und 669 ist der Nythartweg im Bereich von Gebäude Nr. 21 vom 20. Juli bis 17. Oktober 2026 eingeschränkt befahrbar.
Verkehrsregelung während der Bauzeit
Fahrräder und Fussgänger können den Bereich ab 25. Juli 2026 wieder normal benutzen. Die Zufahrt bis zur Baustelle bleibt jederzeit gewährleistet. Eine Wendemöglichkeit besteht ab Nythartweg Nr. 18 nicht mehr, die Rückfahrt erfolgt auf dem gleichen Weg.
Wir danken der Bevölkerung für ihr Verständnis.
Leissigen, 13. Juli 2026
Abteilung Tiefbau / Infrastruktur
Gesuchsteller und/ Projektverfasser: Thomas und Marlise Steuri, Gommen 1, 4950 Huttwil.
Bauvorhaben: Dachsanierung und Einbau einer Solaranlage.
Standort: Nythartweg 14, 3706 Leissigen, Parzelle Nr. 550, DK, Koordinaten 2’625’708 / 1’167’004.
Gewässerschutzbereich: Ao.
Schutzzone/-objekt: Baugruppe B und Ortsbildschutzgebiet / erhaltenswert, K-Objekt.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, Nythartweg 1, 3706 Leissigen.
Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances (eBau Nr. 2026-10372).
Auflage- und Einsprachefrist bis 3. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Leissigen, 29. Juni 2026
Gesuchsteller und/ Projektverfasser: Thomas und Marlise Steuri, Gommen 1, 4950 Huttwil.
Bauvorhaben: Dachsanierung und Einbau einer Solaranlage.
Standort: Nythartweg 14, 3706 Leissigen, Parzelle Nr. 550, DK, Koordinaten 2’625’708 / 1’167’004.
Gewässerschutzbereich: Ao.
Schutzzone/-objekt: Baugruppe B und Ortsbildschutzgebiet / erhaltenswert, K-Objekt.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, Nythartweg 1, 3706 Leissigen.
Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances (eBau Nr. 2026-10372).
Auflage- und Einsprachefrist bis 3. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Leissigen, 29. Juni 2026
Hundetaxe 2026
Für die registrierten Hunde erhalten die Hundehalter/-innen im Verlauf des Monats August eine Rechnung für die Hundetaxe 2026. Die jährliche Taxe pro Tier beträgt Fr. 100.– gemäss genehmigter Gebührenverordnung des Gemeinderats vom 2. Juli 2018 und ist gemäss Art. 13 Abs. 2 des Hundegesetzes für jeden Hund zu entrichten, welcher am 1. August 2026 älter als sechs Monate ist.
Hundehalter/-innen der Gemeinde Leissigen werden gebeten, neue Hunde bis Freitag, 24. Juli 2026, bei der Gemeindeverwaltung anzumelden und eine Hundemarke zu beziehen. Wer keinen Hund mehr besitzt, meldet dies bitte ebenfalls bis Ende Juli 2026 bei der Gemeindeverwaltung unter Tel. 033 847 88 11 oder per E-Mail an gemeinde@leissigen.ch.
Leissigen, 19. Juni 2026
Gemeindeverwaltung Leissigen
Verlag Schlaefli & Maurer AG
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