Leissigen (10)

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Die Gemeindeverwaltung bleibt am Freitag, 2. August 2024, den ganzen Tag geschlossen.

Wir danken für Ihre Kenntnisnahme.

Gemeinderat und Gemeindeverwaltung Leissigen

Publiziert am 25.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Marcel und Arlette Schilt, Mettlenweg 1, 3706 Leissigen.

Projektverfasserin: Peter Soltermann AG, Beat Arm, Militärstrasse 6, 3600 Thun.

Bauvorhaben: Überdachen des Sitzplatzes mit vertikalen, schiebbaren Wind- und Wetterschutzverglasungen ergänzt.

Standort: Mettlenweg 1, Parzelle Nr. 882, Koordinaten 2'625'231 / 1'166'962.

Nutzungszone: Wohnzone 2b (W2b).

Nutzungsart Zweitwohnungsgesetz: Erweiterung ohne Nutzungsbeschränkung.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Betroffene Schutzobjekte: keine.

Hinweis zur elektronischen Auflage (eAuflage): Die Baugesuchsunterlagen können elektronisch via eBau eingesehen werden. Für die Einsichtnahme wird ein BE-Login benötigt. Die Auflage erfolgt über folgenden Link: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20710.

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Leissigen.

Auflage- und Einsprachefrist bis Montag, 19. August 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde nicht innerhalb der Einsprachefrist gemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). 

Leissigen, 15. Juli 2024

Gemeinderat Leissigen

Publiziert am 25.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Marcel und Arlette Schilt, Mettlenweg 1, 3706 Leissigen.

Projektverfasserin: Peter Soltermann AG, Beat Arm, Militärstrasse 6, 3600 Thun.

Bauvorhaben: Überdachen des Sitzplatzes mit vertikalen, schiebbaren Wind- und Wetterschutzverglasungen ergänzt.

Standort: Mettlenweg 1, Parzelle Nr. 882, Koordinaten 2'625'231 / 1'166'962.

Nutzungszone: Wohnzone 2b (W2b).

Nutzungsart Zweitwohnungsgesetz: Erweiterung ohne Nutzungsbeschränkung.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Betroffene Schutzobjekte: keine.

Hinweis zur elektronischen Auflage (eAuflage): Die Baugesuchsunterlagen können elektronisch via eBau eingesehen werden. Für die Einsichtnahme wird ein BE-Login benötigt. Die Auflage erfolgt über folgenden Link: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20710.

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Leissigen.

Auflage- und Einsprachefrist bis Montag, 19. August 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde nicht innerhalb der Einsprachefrist gemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). 

Leissigen, 15. Juli 2024

Gemeinderat Leissigen

Publiziert am 18.07.2024

Einwohnergemeinde

Änderung Bootshafenverordnung

Gestützt auf die Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 Art. 45 wird das Inkrafttreten der an der Gemeinderatssitzung vom 1. Juli 2024 beschlossenen Änderung der Bootshafenverordnung per 1. Januar 2025 bekannt gegeben.

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen seit dieser Publikation schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde eingereicht werden.

Die Änderung der Bootshafenverordnung kann in der Gemeindeverwaltung Leissigen oder auf unserer Homepage www.leissigen.ch unter der Rubrik «Aktuell / öffentliche Auflage» eingesehen werden.

Leissigen, 15. Juli 2024

Gemeinderat Leissigen

Publiziert am 18.07.2024

Einwohnergemeinde

Information Strassensperrung Geschiebesammler Eybach, Leissigen

Infolge der Bauarbeiten am Geschiebesammler Eybach, Leissigen, müssen die Strassen in diesem Bereich teilweise für einen Tag gesperrt werden.

Die Krandemontage findet am Freitag, 19. Juli 2024, statt.

Am Demontagetag ist die Strasse im Bereich des Geschiebesammlers grösstenteils gesperrt. Die Sperrungen sind von der Unternehmung wie folgt angemeldet:

  • Guetliweg 6.30 bis 15.00 Uhr gesperrt
  • Richtung Eybach/Stoffelberg 7.00 bis 12.00 und 13.00 bis 15.00 Uhr gesperrt

Ab Mittag, 13.00 bis 15.00 Uhr gibt es vermutlich ein Zeitfenster, in welchem ein Durchfahren mit etwas Wartezeit gewährleistet werden kann.

Bei allfälligen Fragen zu der Sperrung steht die Kissling + Zbinden AG, Telefon 031 370 11 70, gerne zur Verfügung. Aktuelle Informationen zur Sperrung finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Leissigen.

8. Juli 2024

Abteilung Bau Leissigen

Publiziert am 18.07.2024

Einwohnergemeinde

Information Strassensperrung Geschiebesammler Eybach, Leissigen

Infolge der Bauarbeiten am Geschiebesammler Eybach, Leissigen, müssen die Strassen in diesem Bereich teilweise für einen Tag gesperrt werden.

Die Krandemontage findet am Freitag, 19. Juli 2024, statt.

Am Demontagetag ist die Strasse im Bereich des Geschiebesammlers grösstenteils gesperrt. Die Sperrungen sind von der Unternehmung wie folgt angemeldet:

  • Guetliweg 6.30 bis 15.00 Uhr gesperrt
  • Richtung Eybach/Stoffelberg 7.00 bis 12.00 und 13.00 bis 15.00 Uhr gesperrt

Ab Mittag, 13.00 bis 15.00 Uhr gibt es vermutlich ein Zeitfenster, in welchem ein Durchfahren mit etwas Wartezeit gewährleistet werden kann.

Bei allfälligen Fragen zu der Sperrung steht die Kissling + Zbinden AG, Telefon 031 370 11 70, gerne zur Verfügung. Aktuelle Informationen zur Sperrung finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Leissigen.

8. Juli 2024

Abteilung Bau Leissigen

Publiziert am 11.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Künzi + Knutti Immo AG, Landstrasse 84, 3715 Adelboden.

Projektverfasserin: HMS Architekten AG, Seestrasse 20, 3700 Spiez.

Bauvorhaben: Abbruch Einfamilienhaus mit Anbau, Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern und einer Autoeinstellhalle mit Umgebung.

Standort: Dorfstrasse 64/64a, Parzellen Nrn. 68, 637 und 890, Koordinaten 2’625’198 / 1’167’165, Wohnzone W2b.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Ao.

Ausnahmen:

  • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG)
  • Ausrichtung der Wohnräume gegen Norden (Art. 64 BauV)
  • Grosser Grenzabstand gegen Norden (Art. A143 GBR)
  • Abweichung Dachgestaltung (Art. 415 GBR)

Auflage- und Einsprachefrist bis 5. August 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Leissigen, 3706 Leissigen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 11.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Gideon und Silvia Schranz-Kappeler, Trübenbachweg 38, 3706 Leissigen.

Projektverfasser: Edi Schmid, Zwischenpörternweg 5, 3715 Adelboden.

Bauvorhaben: Erweiterung und Neubau Abstellraum, Garage mit Wintergarten und Terrasse.

Standort: Leissigen, Trübenbachweg 38, Parzelle Nr. 916, Zone: WG2b, Koordinaten 2’625’033 / 1’167’066.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Ao.

Ausnahme: Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG).

Auflage- und Einsprachefrist bis 5. August 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Leissigen, 3706 Leissigen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 11.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Künzi + Knutti Immo AG, Landstrasse 84, 3715 Adelboden.

Projektverfasserin: HMS Architekten AG, Seestrasse 20, 3700 Spiez.

Bauvorhaben: Abbruch Einfamilienhaus mit Anbau, Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern und einer Autoeinstellhalle mit Umgebung.

Standort: Dorfstrasse 64/64a, Parzellen Nrn. 68, 637 und 890, Koordinaten 2’625’198 / 1’167’165, Wohnzone W2b.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Ao.

Ausnahmen:

  • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG)
  • Ausrichtung der Wohnräume gegen Norden (Art. 64 BauV)
  • Grosser Grenzabstand gegen Norden (Art. A143 GBR)
  • Abweichung Dachgestaltung (Art. 415 GBR)

Auflage- und Einsprachefrist bis 5. August 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Leissigen, 3706 Leissigen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 04.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Gideon und Silvia Schranz-Kappeler, Trübenbachweg 38, 3706 Leissigen.

Projektverfasser: Edi Schmid, Zwischenpörternweg 5, 3715 Adelboden.

Bauvorhaben: Erweiterung und Neubau Abstellraum, Garage mit Wintergarten und Terrasse.

Standort: Leissigen, Trübenbachweg 38, Parzelle Nr. 916, Zone: WG2b, Koordinaten 2’625’033 / 1’167’066.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Ao.

Ausnahme: Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG).

Auflage- und Einsprachefrist bis 5. August 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Leissigen, 3706 Leissigen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 04.07.2024


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