
Öffentliche Planauflage
Überbauungsordnung «Bad» mit Zonenplanänderung und Waldfeststellungsverfahren nach Art. 10 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 1991 über den Wald (WaG)
Der Gemeinderat Leissigen bringt gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) die Überbauungsordnung «Bad» mit Zonenplanänderung und Waldfeststellung gemäss Art. 4 des kantonalen Waldgesetzes (KWaG) vom 5. Mai 1997 und Art. 2 der kantonalen Waldverordnung (KWaV) vom 29. Oktober 1997 zur öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen während 30 Tagen, das heisst vom 30. März bis 28. April 2026, bei der Gemeindeverwaltung, Nythartweg 1, 3706 Leissigen, während den Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Folgende Unterlagen können eingesehen werden:
Überbauungsordnung «Bad» mit Zonenplanänderung, bestehend aus:
Weitere Unterlagen:
Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Leissigen unter www.leissigen.ch/aktuell/oeffentliche-auflage einsehbar.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Leissigen, Nythartweg 1, 3706 Leissigen, einzureichen.
Leissigen, 23. März 2026
Gemeinderat Leissigen
Gesuchstellerin: Bianca und Adrian Kohler, Blumenstrasse 12, 3706 Leissigen.
Projektverfasserin: Umbra Architektur AG, Merzenacker 81a, 3006 Bern.
Bauvorhaben: Totalsanierung und Ausbau bestehendes Wohnhaus, neue Heizung mit WP-Luft-Wasser und Aussengerät, 2 neue Parkplätze.
Standort: Nythartweg 21, 3706 Leissigen, Parzellen Nrn. 203, 669, Zone WG2b, Uferschutzplan ZöN Kirche, Koordinaten 2’625’777 / 1’167’000.
Schutzzone/-objekt: Baugruppe B und Ortsbildschutzgebiet / Erhaltenswert, K-Objekt.
Nutzungsart Zweitwohnungsgesetz (ZWG): Erweiterung ohne Nutzungsbeschränkung (Art. 11 ZWG).
Ausnahmen:
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, Nythartweg 1, 3706 Leissigen.
Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances (eBau Nr. 2026-609).
Auflage- und Einsprachefrist bis 27. April 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile / Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Leissigen, 23. März 2026
Gemeinderat Leissigen
Ordentliche Versammlung
Sonntag, 26. April 2026, im Anschluss an den um 10.00 Uhr beginnenden Gottesdienst in der Kirche Leissigen
Traktanden
Das Protokoll der ordentlichen Versammlung vom 26. April 2026 liegt spätestens 10 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen auf den Gemeindeschreibereien Leissigen und Därligen zur Einsicht öffentlich auf.
Alle stimm- und wahlberechtigten Personen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt, mindestens seit 3 Monaten in der Kirchgemeinde Leissigen-Därligen Wohnsitz haben und der evangelisch-reformierten Landeskirche angehören, sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.
Leissigen, 5. März 2026
Der Kirchgemeinderat
Öffnungszeiten über Ostern
Die Gemeindeverwaltung schliesst am Gründonnerstag, 2. April 2026, bereits um 16.00 Uhr.
Am Karfreitag und Ostermontag bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen. Ab Dienstag, 7. April 2026, sind wir gerne wieder zu den normalen Öffnungszeiten für Sie da.
Wir wünschen Ihnen schöne Ostertage und danken für Ihr Verständnis.
Gemeinderat und Gemeindeverwaltung
Öffentliche Planauflage und Bekanntmachung
Gemeinde Krattigen
Überbauungsordnung Gipsbruch Morgenberg Erweiterung Süd mit Sohlenabsenkung Nord und Zone mit Planungspflicht ZPP Nr. 3, Änderung Zonenplan und Richtplan Gipsbruch Morgenberg, mit Bau- und Rodungsgesuch (KoG) sowie Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
Der Gemeinderat von Krattigen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG), Art. 26 des Baubewilligungsdekrets vom 22. März 1994 (BewD), Art. 15 der Verordnung vom 19. Oktober 1988 über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV; SR 814.011) und Art. 5 Abs. 2 der Waldverordnung vom 30. November 1992 (WaV; SR 921.01) folgende Akten zur öffentlichen Auflage:
A) Zone mit Planungspflicht Nr. 3: «Gipsbruch Morgenberg»
B) Überbauungsordnung (UeO) «Gipsbruch Morgenberg Erweiterung Süd mit Sohlenabsenkung Nord» mit Zonenplanänderung (ZPP)
C) Baugesuch (Art. 88 Abs. 6 BauG) für
D) Öffentliche Bekanntmachung gemäss USG (inkl. UVP)
E) Rodung
A. Gegenstand: Zone mit Planungspflicht Nr. 3 «Gipsbruch Morgenberg»
Zone mit Planungspflicht Nr. 3 «Gipsbruch Morgenberg», bestehend aus:
B. Gegenstand: Überbauungsordnung «Gipsbruch Morgenberg Erweiterung Süd mit Sohlenabsenkung Nord» mit Baugesuch nach Art. 88 Abs. 6 BauG
Überbauungsordnung «Gipsbruch Morgenberg Erweiterung Süd mit Sohlenabsenkung Nord» bestehend aus
C. Baugesuch
Baugesuch bestehend aus:
Gesuchstellerin: Ciments Vigier SA
Projektverfasserin: CSD Ingenieure AG
Bauvorhaben:
Parzelle / Adresse / Koordinaten: Abbau und Auffüllung Parzellen Nrn.: 59, 253, 81, 238 / Erschliessung Parzellen Nrn.: 20, 216, 7, 49, 439 / Koordinaten 2'623'500 / 1'166'800.
Nutzungszone: «Gipsbruch Morgenberg Erweiterung Süd mit Sohlenabsenkung Nord».
Schutzzone, Schutzobjekt: Landschaftsschongebiet.
Beanspruchte Bewilligungen: Abbaubewilligung, Rodungsbewilligung.
Beanspruchte Ausnahmen:
Gewässerschutzzone: Au
D. Öffentliche Bekanntmachung gemäss Umweltschutzgesetz vom 7. Oktober 1983 (USG, SR 814.01)
Das Vorhaben bedarf gemäss Art. 10b des Umweltschutzgesetzes vom 7. Oktober 1983 einer UVP. Der Umweltverträglichkeitsbericht kann während der Auflagefrist zusammen mit den Bauakten eingesehen werden.
E. Rodung
Gesuchsteller: Ciments Vigier SA
Rodungsgesuch vom 10. März 2026, bestehend aus:
Auflage und Rechtsmittel
Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Krattigen, Dorfplatz 2, 3704 Krattigen. Die Unterlagen sind zusätzlich elektronisch unter www.krattigen.ch und www.portal.ebau.apps.be.ch (eBau-Nr. 2024-6934/274347) verfügbar. Es wird auf die Gesuchsakten und die Verpflockungen im Gelände verwiesen.
Auflage- und Einsprachefrist: vom 23. März bis und mit 21. April 2026.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet der Gemeindeverwaltung Krattigen einzureichen. Ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindeverwaltung innert der Auflagefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 30 und 31 BauG).
In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b Abs. 1 BauG).
Es ist vorgesehen, allfällige Einspracheverhandlungen am 27. und 29. April 2026, jeweils nachmittags, durchzuführen.
Hinweis: Am Mittwoch, 25. März 2026, findet um 20.00 Uhr in der Turnhalle, Dorfplatz 4, 3704 Krattigen, eine öffentliche Informationsveranstaltung statt.
Krattigen, 16. März 2026
Gemeinderat Krattigen
Öffentliche Planauflage und Bekanntmachung
Gemeinde Krattigen
Überbauungsordnung Gipsbruch Morgenberg Erweiterung Süd mit Sohlenabsenkung Nord und Zone mit Planungspflicht ZPP Nr. 3, Änderung Zonenplan und Richtplan Gipsbruch Morgenberg, mit Bau- und Rodungsgesuch (KoG) sowie Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
Der Gemeinderat von Krattigen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG), Art. 26 des Baubewilligungsdekrets vom 22. März 1994 (BewD), Art. 15 der Verordnung vom 19. Oktober 1988 über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV; SR 814.011) und Art. 5 Abs. 2 der Waldverordnung vom 30. November 1992 (WaV; SR 921.01) folgende Akten zur öffentlichen Auflage:
A) Zone mit Planungspflicht Nr. 3: «Gipsbruch Morgenberg»
B) Überbauungsordnung (UeO) «Gipsbruch Morgenberg Erweiterung Süd mit Sohlenabsenkung Nord» mit Zonenplanänderung (ZPP)
C) Baugesuch (Art. 88 Abs. 6 BauG) für
D) Öffentliche Bekanntmachung gemäss USG (inkl. UVP)
E) Rodung
A. Gegenstand: Zone mit Planungspflicht Nr. 3 «Gipsbruch Morgenberg»
Zone mit Planungspflicht Nr. 3 «Gipsbruch Morgenberg», bestehend aus:
B. Gegenstand: Überbauungsordnung «Gipsbruch Morgenberg Erweiterung Süd mit Sohlenabsenkung Nord» mit Baugesuch nach Art. 88 Abs. 6 BauG
Überbauungsordnung «Gipsbruch Morgenberg Erweiterung Süd mit Sohlenabsenkung Nord» bestehend aus
C. Baugesuch
Baugesuch bestehend aus:
Gesuchstellerin: Ciments Vigier SA
Projektverfasserin: CSD Ingenieure AG
Bauvorhaben:
Parzelle / Adresse / Koordinaten: Abbau und Auffüllung Parzellen Nrn.: 59, 253, 81, 238 / Erschliessung Parzellen Nrn.: 20, 216, 7, 49, 439 / Koordinaten 2'623'500 / 1'166'800.
Nutzungszone: «Gipsbruch Morgenberg Erweiterung Süd mit Sohlenabsenkung Nord».
Schutzzone, Schutzobjekt: Landschaftsschongebiet.
Beanspruchte Bewilligungen: Abbaubewilligung, Rodungsbewilligung.
Beanspruchte Ausnahmen:
Gewässerschutzzone: Au
D. Öffentliche Bekanntmachung gemäss Umweltschutzgesetz vom 7. Oktober 1983 (USG, SR 814.01)
Das Vorhaben bedarf gemäss Art. 10b des Umweltschutzgesetzes vom 7. Oktober 1983 einer UVP. Der Umweltverträglichkeitsbericht kann während der Auflagefrist zusammen mit den Bauakten eingesehen werden.
E. Rodung
Gesuchsteller: Ciments Vigier SA
Rodungsgesuch vom 10. März 2026, bestehend aus:
Auflage und Rechtsmittel
Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Krattigen, Dorfplatz 2, 3704 Krattigen. Die Unterlagen sind zusätzlich elektronisch unter www.krattigen.ch und www.portal.ebau.apps.be.ch (eBau-Nr. 2024-6934/274347) verfügbar. Es wird auf die Gesuchsakten und die Verpflockungen im Gelände verwiesen.
Auflage- und Einsprachefrist: vom 23. März bis und mit 21. April 2026.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet der Gemeindeverwaltung Krattigen einzureichen. Ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindeverwaltung innert der Auflagefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 30 und 31 BauG).
In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b Abs. 1 BauG).
Es ist vorgesehen, allfällige Einspracheverhandlungen am 27. und 29. April 2026, jeweils nachmittags, durchzuführen.
Hinweis: Am Mittwoch, 25. März 2026, findet um 20.00 Uhr in der Turnhalle, Dorfplatz 4, 3704 Krattigen, eine öffentliche Informationsveranstaltung statt.
Krattigen, 16. März 2026
Gemeinderat Krattigen
Bäume und Hecken zurückschneiden
Aufforderung an die Anstösser von Strassen, Wegen und Trottoirs
Die Anstösser an Strassen, Wegen und Trottoirs werden hiermit aufgefordert, das Zurückschneiden der Äste, Grünhecken und Sträucher usw. bis zum 20. April 2026 auf die vorgeschriebenen Abmessungen auszuführen. Eine Skizze des entsprechenden Lichtraumprofils kann entweder auf der Gemeindewebseite heruntergeladen oder bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
Gemäss dem Gesetz über den Bau und Unterhalt der Strassen ist das Strassengebiet über Trottoirs, Rad- und Fusswege bis auf eine Höhe von 2,5 m und über der Fahrbahn bis auf eine Höhe von 4,5 m frei zu halten. Wenn die öffentliche Beleuchtung beeinträchtigt wird, sind die überhängenden Äste bis auf Lampenhöhe zurückzuschneiden.
Hecken, Sträucher, Äste und Anpflanzungen müssen seitlich mindestens 0,5 m Abstand vom Fahrbahnrand haben.
An Kreuzungen, Einmündungen und Kurven dürfen Sträucher und andere Bepflanzungen die Übersicht nicht beeinträchtigen. Die Maximalhöhe im Sichtbereich beträgt 0,6 m.
Nach diesem Zeitpunkt können die zuständigen Gemeindeorgane aufgrund der erwähnten Gesetzesbestimmungen die notwendigen Schritte unternehmen, um die nicht erledigten Arbeiten auf Kosten der Pflichtigen (Ersatzvornahme) ausführen zu lassen.
Grünabfuhr
Die Haussammlungen der Grünabfuhr werden an folgenden Tagen durchgeführt (Container ab 7.00 Uhr bereitstellen):
Jeweils dienstags:
Weitere Daten für die Grünabfuhr finden Sie in unserem Entsorgungsplan sowie auf unserer Webseite www.leissigen.ch.
Die Gemeinde dankt der Bevölkerung für die Mithilfe.
Leissigen, 23. Februar 2026
Abteilung Bau
Verlag Schlaefli & Maurer AG
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