Leissigen (2)

Baupublikation

Bauherrschaft: Hans Gosteli + Co., Dorfstrasse 32, 3706 Leissigen, vertreten durch Hans Gosteli, Dorfstrasse 32, 3706 Leissigen.

Projektverfasserin: GriwaArchitektur AG, Untere Bönigstrasse 8, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Umbau und Sanierung bestehendes Wohnhaus; zusätzliche Wohneinheit; Ersatz Heizung mit zwei aussen liegenden Wärmepumpen; Anbau Nebenräume im Untergeschoss; Neubau Aussenpool.

Hinweis: Vorbehalten bleibt die Genehmigung des überarbeiteten Baureglements der Gemeinde Leissigen durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung.

Standort: Dorfstrasse 34, Parzelle Nr. 117, Wohn- und Gewerbezone WG 3, Koordinaten 2’625’350 / 1’167’100.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Ao.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Ausnahmen:

  • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG)
  • Ausrichtung der Wohnräume gegen Norden (Art. 64 BauV)
  • grosser Grenzabstand gegen Norden (Art A134 GBR)

Auflage- und Einsprachefrist bis 8. September 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Leissigen, 3706 Leissigen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 14.08.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Hans Gosteli + Co., Dorfstrasse 32, 3706 Leissigen, vertreten durch Hans Gosteli, Dorfstrasse 32, 3706 Leissigen.

Projektverfasserin: GriwaArchitektur AG, Untere Bönigstrasse 8, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Umbau und Sanierung bestehendes Wohnhaus; zusätzliche Wohneinheit; Ersatz Heizung mit zwei aussen liegenden Wärmepumpen; Anbau Nebenräume im Untergeschoss; Neubau Aussenpool.

Hinweis: Vorbehalten bleibt die Genehmigung des überarbeiteten Baureglements der Gemeinde Leissigen durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung.

Standort: Dorfstrasse 34, Parzelle Nr. 117, Wohn- und Gewerbezone WG 3, Koordinaten 2’625’350 / 1’167’100.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Ao.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Ausnahmen:

  • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG)
  • Ausrichtung der Wohnräume gegen Norden (Art. 64 BauV)
  • grosser Grenzabstand gegen Norden (Art A134 GBR)

Auflage- und Einsprachefrist bis 8. September 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Leissigen, 3706 Leissigen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 07.08.2025


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