Bauherrschaft: Gemeinde Leissigen, Nyhartweg 1, 3706 Leissigen.
Projektverfasserin: b+d ingenieure ag, Hobachergässli 1, 3800 Matten.
Bauvorhaben: Neubau Platz für neuen Standort Fahrradunterstand oberhalb des Schulhauses inkl. Verschieben des Fahrradunterstandes und somit weniger gefährliche Anfahrt für Schulkinder. Am alten Standort sollen 4 Parkplätze wiederhergestellt werden.
Standort: Hauptstrasse 31/33, Parzelle Nr. 78, Zone für öffentliche Nutzung E «Schulanlage», Koordinaten 2’626’254 / 1’167’283.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Ao.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Auflage- und Einsprachefrist bis 11. August 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Leissigen, 3706 Leissigen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Revision Gefahrenkarten / Erstellen Schutzbautenkataster – Information an die Bevölkerung
Die Gemeinden Därligen, Krattigen und Leissigen überarbeiten gemeinsam unter Einbezug der Schwellenkorporationen Därligen und Leissigen ihre Gefahrenkarten und erstellen einen Schutzbautenkataster.
Auf dem gesamten Gemeindegebiet finden ab sofort (Sommer 2025) bis im Frühjahr 2026 Aufnahmen und Begehungen für die Revision der bestehenden Gefahrenkarte über alle Naturgefahren (Wasser, Fels, Schnee usw.) sowie die Erstellung eines Katasters der bestehenden Schutzbauten an den Bächen statt.
Im Rahmen dieser Projekte werden sich Mitarbeiter der beauftragten Fachbüros im Gelände und teilweise auch auf privaten Parzellen (nur soweit unbedingt notwendig) bewegen müssen.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis für diese wichtigen Arbeiten, die der ganzen Gemeinde dienen werden.
Abteilung Bau
Gesuchsteller: Markus Altermatt, Brombergstrasse 2, 4244 Röschenz, und Luchs Bruno, Bühlweg 40, 3706 Leissigen.
Bauvorhaben: Änderung von Nutzungsbeschränkungen ohne bauliche Massnahmen (Umnutzung Erst- in Zweitwohnung).
Standort: Bühlweg 40, Parzelle Nr. 574, Zone UeO Zweigarten, Koordinaten 2’626’027 / 1’166’813.
Schutzzone/-objekt: keine/nein.
Nutzungsart Zweitwohnungsgesetz (ZWG): keine Beschränkung (Art. 11 ZWG).
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Leissigen, 3706 Leissigen.
Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20710.
Auflage- und Einsprachefrist bis 4. August 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Leissigen, 23. Juni 2025
Gemeinderat Leissigen
Gesuchsteller: Markus Altermatt, Brombergstrasse 2, 4244 Röschenz, und Luchs Bruno, Bühlweg 40, 3706 Leissigen.
Bauvorhaben: Änderung von Nutzungsbeschränkungen ohne bauliche Massnahmen (Umnutzung Erst- in Zweitwohnung).
Standort: Bühlweg 40, Parzelle Nr. 574, Zone UeO Zweigarten, Koordinaten 2’626’027 / 1’166’813.
Schutzzone/-objekt: keine/nein.
Nutzungsart Zweitwohnungsgesetz (ZWG): keine Beschränkung (Art. 11 ZWG).
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Leissigen, 3706 Leissigen.
Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20710.
Auflage- und Einsprachefrist bis 4. August 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Leissigen, 23. Juni 2025
Gemeinderat Leissigen
Hundetaxe 2025
Für die registrierten Hunde erhalten die Hundehalter/-innen im Verlauf des Monats August eine Rechnung für die Hundetaxe 2025. Die jährliche Taxe pro Tier beträgt Fr. 100.– gemäss genehmigter Gebührenverordnung des Gemeinderats vom 2. Juli 2018 und ist gemäss Art. 13 Abs. 2 des Hundegesetzes für jeden Hund zu entrichten, welcher am 1. August 2025 älter als sechs Monate ist.
Hundehalter/-innen der Gemeinde Leissigen werden gebeten, neue Hunde bis Freitag, 25. Juli 2025, bei der Gemeindeverwaltung anzumelden und eine Hundemarke zu beziehen. Wer keinen Hund mehr besitzt, meldet dies bitte ebenfalls bis Ende Juli 2025 bei der Gemeindeverwaltung unter Tel. 033 847 88 11 oder per E-Mail an gemeinde@leissigen.ch.
Leissigen, 20. Juni 2025
Gemeindeverwaltung Leissigen
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
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