
Wasseruhren ablesen
Die Wasseruhrenableserin Heike Gfeller wird ab Freitag, 9. Oktober 2026, die Wasseruhren ablesen.
Wir bitten Sie, die Uhren zugänglich zu machen und davor deponierte Gegenstände allenfalls zu verschieben.
Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe.
Gemeindeverwaltung Leissigen
Ordentliche Versammlung
Sonntag, 1. November 2026, im Anschluss an den um 10.00 Uhr beginnenden Gottesdienst in der Kirche Leissigen
Traktanden
Das Protokoll der ordentlichen Versammlung vom 1. November 2026 liegt spätestens 10 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen auf den Gemeindeschreibereien Leissigen und Därligen zur Einsicht öffentlich auf.
Alle stimm- und wahlberechtigten Personen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt, mindestens seit 3 Monaten in der Kirchgemeinde Leissigen-Därligen Wohnsitz haben und der evangelisch-reformierten Landeskirche angehören, sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.
Leissigen, 10. September 2026
Der Kirchgemeinderat
Gesuchsteller: Sjef und Elisabeth van der Wee, Bühlweg 31, 3706 Leissigen, Linda Petronella van der Wee, Lärchenweg 10, 3072 Oberdiessbach, Samuel Alexander van der Wee, Chrützweg 10, 3707 Därligen.
Projektverfasserin: Roland Däpp GmbH, Scheidmattenstrasse 24, 3703 Aeschiried.
Bauvorhaben: Aufstellen einer privat genutzten Aussensauna (nachträgliches Baugesuch).
Standort: Bühlweg 31, 3706 Leissigen, Parzelle Nr. 599, UeO Zweigarten, Koordinaten 2’625’980 / 1’166’850.
Gewässerschutzbereich: üB.
Schutzzone/-objekt: keine / nein.
Nutzungsart Zweitwohnungsgesetz (ZWG): keine Beschränkung.
Ausnahmen: keine.
Hinweis: Erleichterungen betr. winterlicher Wärmeschutz (Art. 14 i.V.m Art. 17 Abs. 1 und Art. 63 KEnV).
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, Nythartweg 1, 3706 Leissigen.
Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances (eBau Nr. 2026-6212/294862).
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Leissigen, 28. September 2026
Gemeinderat Leissigen
Bauherrschaft und Projektverfasser: Josef und Anika Himmelsbach, Bubenbergstrasse 17, 3700 Spiez
Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses.
Hinweis: Vorbehalten bleibt die Genehmigung des überarbeiteten Baureglements durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung.
Standort: Gubiweg 3, Parzelle Nr. 845, Wohnzone W2-b, Koordinaten 2’625’568 / 1’166’935
Schutzzonen: Gewässerschutzzone Ao, Baugruppe B (Leissigen, Dorf).
Naturgefahrengebiet: blau.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Leissigen, 3706 Leissigen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
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