
Gesuchstellerin: Kirchgemeinde Leissigen-Därligen, Zihl-Zälgweg 48, 3706 Leissigen.
Projektverfasser: Hannes Buri, Hauptstrasse 19, 3706 Leissigen.
Bauvorhaben: Sanierung Kirchturm gemäss Baubeschrieb.
Standort: Läntiweg 2, Parzelle Nr. 263, Uferschutzplan ZöN Kirche, Koordinaten 2’625’930 / 1’167’130.
Schutzzone/-objekt: Bauinventar Baugruppe A, archälogisches Schutzgebiet Nr. 1054, Perimeter Ortsbildschutz / schützenswertes K-Objekt.
Ausnahmen: keine.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Leissigen.
Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances (eBau Nr. 2026-613)
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. März 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Leissigen, 26. Januar 2026
Gemeinderat Leissigen
Ausserordentliche Versammlung
Montag, 9. Februar 2026, 20.15 Uhr Singsaal Turnhalle Bettenried
Traktanden
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalter von Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 93 ff. Gemeindegesetz). Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind anlässlich der Versammlung sofort zu rügen (Art. 98 GG).
Zur Versammlung sind alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger freundlich eingeladen.
Protokollauflage der Burgergemeindeversammlung
Gestützt auf Artikel 61 des Organisationsreglements gibt der Burgerrat bekannt, dass das Protokoll der ausserordentlichen Burgergemeindeversammlung vom 9. Februar 2026 vom 16. Februar bis am 17. März 2026 auf der Gemeindeverwaltung Leissigen während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aufliegt. Während der öffentlichen Auflage kann beim Burgerrat schriftlich Einsprache gegen das Protokoll erhoben werden. Über allfällige Einsprachen entscheidet der Burgerrat.
Leissigen, 12. Dezember 2025
Der Burgerrat
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
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