
Flyer «was-wo-wer» wird abgeschafft
Die Gemeinde Leissigen hat die Bevölkerung bisher mit dem Flyer «was-wo-wer» informiert.
Mit der neuen Website sind alle Inhalte nun online, übersichtlich, aktuell und jederzeit abrufbar verfügbar. Um die Informationsvermittlung moderner und effizienter zu gestalten, wird der Flyer ab 2026 nicht mehr gedruckt.
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Leissigen, 15. Dezember 2025
Gemeinderat Leissigen
Fakultatives Referendum
Der Gemeinderat Leissigen hat am 15. Dezember 2025 in Anwendung von Art. 11 Abs. 2 und Art. 25 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Leissigen vom 1. Januar 2019 im Sinn der Zuständigkeit folgenden Beschluss gefasst:
Der bestehende Verpflichtungskredit für die Überarbeitung des Baureglements ist von Fr. 48'000.– um Fr. 10'000.– auf insgesamt Fr. 58'000.– inkl. MwSt. zu erhöhen. Die Krediterhöhung ist notwendig, da die Projektgrundlagen für die Genehmigung noch präzisiert und ergänzt werden müssen.
Mindestens 5% der Stimmberechtigten können gegen diesen Beschluss schriftlich beim Gemeinderat Leissigen, Nythartweg 1, 3706 Leissigen, das Referendum ergreifen.
Stimmberechtigte: 838
Referendumsfrist: Montag, 26. Januar 2026
Leissigen, 16. Dezember 2025
Gemeinderat Leissigen
Öffnungszeiten über die Feiertage
Die Gemeindeverwaltung Leissigen bleibt über die Feiertage von Montag, 22. Dezember 2025, bis und mit Freitag, 2. Januar 2026, geschlossen.
Ab Montag, 5. Januar 2026, gelten wieder die normalen Öffnungszeiten.
Wir wünschen Ihnen eine besinnliche Adventszeit, fröhliche Weihnachten und einen guten Rutsch ins 2026!
Gemeinderat und Gemeindeverwaltung Leissigen
Öffnungszeiten über die Feiertage
Die Gemeindeverwaltung Leissigen bleibt über die Feiertage von Montag, 22. Dezember 2025, bis und mit Freitag, 2. Januar 2026, geschlossen.
Ab Montag, 5. Januar 2026, gelten wieder die normalen Öffnungszeiten.
Wir wünschen Ihnen eine besinnliche Adventszeit, fröhliche Weihnachten und einen guten Rutsch ins 2026!
Gemeinderat und Gemeindeverwaltung Leissigen
Ordentliche Versammlung
Montag, 8. Dezember 2025, 20.15 Uhr Singsaal Turnhalle Bettenried
Traktanden
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 93 ff. Gemeindegesetz). Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind anlässlich der Versammlung sofort zu rügen (Art. 98 GG).
Zur Versammlung sind alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger freundlich eingeladen. Nach der Versammlung wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein Apéro offeriert.
Protokollauflage der Burgergemeindeversammlung
Gestützt auf Artikel 61 des Organisationsreglements gibt der Burgerrat bekannt, dass das Protokoll dieser Burgergemeindeversammlung vom 15. Dezember 2025 bis am 15. Januar 2026 auf der Gemeindeverwaltung Leissigen während den Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aufliegt. Während der öffentlichen Auflage kann beim Burgerrat schriftlich Einsprache gegen das Protokoll erhoben werden. Über allfällige Einsprachen entscheidet der Burgerrat.
Leissigen, 23. Oktober 2025
Der Burgerrat
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
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Unsere Öffnungszeiten:
Montag – Freitag
08.00 – 12.00 und 13.30 – 17.00 Uhr