
Bauherrschaft: Iris Zitta, Bühlweg 33, 3706 Leissigen.
Projektverfasserin: Kreativ Architektur GmbH, Am Musterplatz 1, 3714 Frutigen.
Bauvorhaben: Aussen aufgestellte Sauna für private Zwecke.
Standort: Bühlweg 33, Parzelle Nr. 402, Überbauungsordnung Zweigarten (Ferienhauszone), Koordinaten 2’626’000 / 1’166’865.
Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich üB.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Oktober 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Leissigen, 3706 Leissigen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Genehmigung Reglementsänderung
Öffentliche Bekanntmachung nach Art. 45 Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998. Die von der Mitgliederversammlung am 15. Juni 2026 beschlossenen Änderungen des Organisationsreglements hat die Bau- und Verkehrsdirektion (Tiefbauamt) des Kantons Bern mit Verfügung vom 20. Juli 2026 vorbehaltlos genehmigt. Die Änderungen treten am 1. Januar 2027 in Kraft.
Das Reglement kann in digitaler Form bestellt werden. E-Mail: schwellenkorporation-leissigen@gmx.ch
Leissigen, 9. September 2026
Vorstand Schwellenkorporation Leissigen
Bäume und Hecken zurückschneiden
Aufforderung an die Anstösser von Strassen, Wegen und Trottoirs
Die Anstösser an Strassen, Wegen und Trottoirs werden hiermit aufgefordert, das Zurückschneiden der Äste, Grünhecken und Sträucher usw. bis zum 20. Oktober 2026 auf die vorgeschriebenen Abmessungen auszuführen. Eine Skizze des entsprechenden Lichtraumprofils kann entweder auf der Gemeindehomepage heruntergeladen oder bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
Gemäss Gesetz über den Bau und Unterhalt der Strassen ist das Strassengebiet über Trottoirs, Rad- und Fusswege bis auf eine Höhe von 2,5 m und über der Fahrbahn bis auf eine Höhe von 4,5 m frei zu halten. Wenn die öffentliche Beleuchtung beeinträchtigt wird, sind die überhängenden Äste bis auf Lampenhöhe zurückzuschneiden.
Hecken, Sträucher, Äste und Anpflanzungen müssen seitlich mindestens 0,5 m Abstand vom Fahrbahnrand haben.
An Kreuzungen, Einmündungen und Kurven dürfen Sträucher und andere Bepflanzungen die Übersicht nicht beeinträchtigen. Die Maximalhöhe im Sichtbereich beträgt 0,6 m.
Nach diesem Zeitpunkt können die zuständigen Gemeindeorgane aufgrund der erwähnten Gesetzesbestimmungen die notwendigen Schritte unternehmen, um die nicht erledigten Arbeiten auf Kosten der Pflichtigen (Ersatzvornahme) ausführen zu lassen.
Grünabfuhr
Die Haussammlungen der Grünabfuhr werden an folgenden Tagen durchgeführt (Container ab 7.00 Uhr bereitstellen):
Jeweils dienstags:
Die Gemeinde dankt der Bevölkerung für die Mithilfe.
Leissigen, 14. September 2026
Abteilung Bau
Helikopterlandung auf dem Schulhausareal
Am Freitag, 18. September 2026, wird zwischen 14.00 und 15.30 Uhr ein Helikopter der Schweizer Armee auf dem Schulhausareal in Leissigen landen und kurz darauf wieder starten. Es handelt sich dabei um eine militärische Übung.
Besten Dank für Ihr Verständnis und Ihre Kenntnisnahme.
Gemeinderat Leissigen
Helikopterlandung auf dem Schulhausareal
Am Freitag, 18. September 2026, wird zwischen 14.00 und 15.30 Uhr ein Helikopter der Schweizer Armee auf dem Schulhausareal in Leissigen landen und kurz darauf wieder starten. Es handelt sich dabei um eine militärische Übung.
Besten Dank für Ihr Verständnis und Ihre Kenntnisnahme.
Gemeinderat Leissigen
Vermietung Parkplätze in der Einstellhalle
Die Gemeinde Leissigen vermietet vom 1. Oktober 2026 bis 31. März 2027 Parkplätze in der Einstellhalle im Dorfzentrum an ihre Einwohnerinnen und Einwohner. Die Gebühr pro Parkplatz beträgt für die Zeit von sechs Monaten Fr. 510.– (Fr. 85.– pro Monat) und ist im Voraus zu begleichen. Der Parkplatz ist ausschliesslich zum Abstellen von Personenwagen vorgesehen.
Interessenten melden sich bei der Gemeindeverwaltung Leissigen, Nythartweg 1, 3706 Leissigen, unter Telefon 033 847 88 11 oder per E-Mail an gemeinde@leissigen.ch.
Leissigen, 24. August 2026
Gemeinderat Leissigen
Ehrungen 2024, 2025 und 2026
Wiederum werden besondere Erfolge von Einzelpersonen und Vereinen (Delegation) durch die Gemeindebehörden von Leissigen geehrt.
Folgende Bedingungen müssen für die Jahre 2024 (ab Oktober), 2025 und/oder 2026 dabei erfüllt sein:
Die zu Ehrenden müssen in der Gemeinde Leissigen Wohnsitz haben.
Der Entscheid für die Zulassung fällt der Gemeinderat. Die Richtlinien für Ehrungen in der Gemeinde Leissigen finden Sie auf unserer Website www.leissigen.ch bei den Reglementen und Verordnungen im Bereich Verwaltung.
Die Vereine, Gesellschaften und Bürger werden gebeten, alle in Frage kommenden Personen, Gruppen und Mannschaften mit nachstehendem Talon bis spätestens Mittwoch, 30. September 2026, bei der Gemeindeverwaltung, Nythartweg 1, 3706 Leissigen, zu melden.
Gemeinderat Leissigen
Anmeldetalon
Vorschlag für Ehrung 2024 (ab Oktober), 2025 und/oder 2026
Name:
Vorname:
Verein:
Kontaktadresse:
Erzielte Leistung:
(Anlass, Ort, Datum, Rangierung)
Datum, Unterschrift:
Ranglisten, Bestätigungen und Zeitungsausschnitte sind beizulegen.
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Unsere Öffnungszeiten:
Montag – Freitag
08.00 – 12.00 und 13.30 – 17.00 Uhr