Leissigen (9)

Einwohnergemeinde

Fakultatives Referendum – Ersatzbeschaffung Kleinkommunalfahrzeug

Der Gemeinderat Leissigen hat am 13. April 2026 in Anwendung von Art. 11 Abs. 2 und Art. 25 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Leissigen vom 1. Januar 2019 im Sinn der Zuständigkeit folgenden Beschluss gefasst:

Genehmigung eines Verpflichtungskredits in der Höhe von Fr. 99'952.– inkl. MwSt. für die Ersatzbeschaffung eines Kleinkommunalfahrzeugs

Das über zwölf Jahre alte Kleinkommunalfahrzeug ist ausgefallen und nicht mehr wirtschaftlich reparierbar. Als Ersatz soll ein Occasionfahrzeug mit nur 60 Betriebsstunden inklusive modernen Salzstreuers beschafft werden. Ein Neukauf eines Elektrofahrzeugs wurde geprüft, schied jedoch aufgrund mehrerer Kriterien aus. Dank der Preisdifferenz zu einem Neufahrzeug ist die gewählte Lösung wirtschaftlich und stellt Winterdienst sowie Grünflächenpflege weiterhin zuverlässig sicher.

Mindestens 5% der Stimmberechtigten können gegen diesen Beschluss schriftlich beim Gemeinderat Leissigen, Nythartweg 1, 3706 Leissigen, das Referendum ergreifen.

Stimmberechtigte: 838

Referendumsfrist: Montag, 18. Mai 2026

Gemeinderat Leissigen

Publiziert am 16.04.2026

Einwohnergemeinde

3. Öffentliche Planauflage Teilrevision Ortsplanung, Änderung Zonenplan Gewässerraum und Baureglement (Anpassung BMBV) sowie Änderungen Zonenplan Zweigarten und Zonenplan ZöN C

Der Gemeinderat Leissigen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die nachfolgend aufgeführten Änderungen der Teilrevision der Ortsplanung im Genehmigungsverfahren zur öffentlichen Auflage.

Gegenstand der öffentlichen Auflage sind die nachfolgend aufgeführten Änderungen des Baureglements (BR) sowie des Zonenplans Gewässerraum:

  • Änderung Art. 212 Abs. 5 Bst. a BR zum Mass der Nutzung (Gebäude mit kleiner anrechenbarer Gebäudefläche)
  • Änderung Art. 212 Abs. 5 Bst. c BR zum Mass der Nutzung (vorspringende Gebäudeteile)
  • Änderung Art. 311 BR zur Aufhebung von Vorschriften «Zweigarten»
  • Änderung Art. 414 Abs. 6 und 7 BR zur Dachgestaltung
  • Änderung Art. 705 BR zu Überbauungsplänen mit Sonderbauvorschriften
  • Änderung Art. Anhang A111 Abs. 2 BR zum massgebenden Terrain
  • Änderung Art. Anhang A121 Abs. 2 BR zu An- und Kleinbauten, kleine Gebäude
  • Änderung Art. Anhang A144 Abs. 5 BR zum Gebäudeabstand
  • Änderung Art. Anhang A131 Abs. 3 BR zur Gebäudelänge und -breite
  • Änderung Art. Anhang A132 BR zur traufseitigen Fassadenhöhe
  • Änderung Gebiet «am See» im Zonenplan Gewässerraum

Es ist beabsichtigt, die Änderungen im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.

Die Akten liegen während 30 Tagen, das heisst vom 20. April bis am 19. Mai 2026, bei der Gemeindeverwaltung, Nythartweg 1, 3706 Leissigen, während der Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Leissigen unter www.leissigen.ch/aktuell/oeffentliche-auflage verfügbar.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Leissigen, Nythartweg 1, 3706 Leissigen, einzureichen.

Leissigen, 13. April 2026

Der Gemeinderat

Publiziert am 16.04.2026

Baupublikation

Gesuchstellerin: Solviva Immobilien AG, Neuhofstrasse 5A, 6340 Baar.

Projektverfasserin: Forum 4 AG für Architektur, Rosenstrasse 2, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Umbau Pflegezimmer Wohn- und Pflegezentrum Spissibach gemäss separatem Baubeschrieb. Projektänderung zum Gesamtbauentscheid vom 29. Juli 2025: Einbau Klimagerät in Stationszimmer.

Standort: Ischlagweg 17, 3706 Leissigen, Parzelle Nr. 693, UeO «Rialto» und W2b, Koordinaten 2’625’894 / 1’167’080.

Gewässerschutzbereich: üB.

Schutzzone/-objekt: keine/nein.

Nutzungsart Zweitwohnungsgesetz (ZWG): keine Beschränkung.

Ausnahmen: Unterschreitung Strassenabstand (Art. 80 SG).

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, Nythartweg 1, 3706 Leissigen.

Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances (eBau Nr. 2025-6769).

Auflage- und Einsprachefrist bis 18. Mai 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Es wird darauf hingewiesen, dass sich allfällige Rechtsbegehren nur gegen die Projektänderung richten können.

Leissigen, 13. April 2026

Gemeinderat Leissigen

Publiziert am 16.04.2026

Schwellenkorporation

Änderung Organisationsreglement 2020

Der Vorstand der Schwellenkorporation Leissigen legt die Änderungen 2026 des Organisationsreglements 2020, gestützt auf Artikel 52 der kantonalen Wasserbauverordnung vom 15. November 1989 und Artikel 37 ff. der kantonalen Gemeindeverordnung, 30 Tage öffentlich auf.

Auflagefrist: 16. April  bis 15. Mai 2026.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Leissigen, während der Öffnungszeiten.

Das Reglement wird während der Auflagefrist auf der Homepage der Gemeinde Leissigen: www.leissigen.ch/Aktuelles aufgeschaltet.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen gegen die Änderungen 2026 des Organisationsreglements 2020 sind eingeschrieben und begründet innerhalb der Auflagefrist an die Schwellenkorporation Leissigen, Präsident Beat Ringgenberg, Zihl-Zälgweg 8, 3706 Leissigen, zu richten. Über Einsprachen entscheidet der Vorstand der Schwellenkorporation Leissigen.

Publiziert am 16.04.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Lares Domus Immobilien + GU GmbH, Dorfmatte 15, 3754 Diemtigen.

Projektverfasserin: Isler Baulösungen GmbH Architekturbüro, Styggässli 15, 3754 Diemtigen.

Bauvorhaben: Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit Doppelgarage; Verlängerung der Geltungsdauer des Gesamtbauentscheides vom 23. März 2023 um zwei Jahre.

Standort: Horbacherweg 12 und 14, Parzellen Nrn. 605, 984 und 985, Zone WG2b, Koordinaten 2’626’216 / 1’167’350.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Ao.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Auflage- und Einsprachefrist bis 4. Mai 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Leissigen, 3706 Leissigen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen gegen die Verlängerung der Geltungsdauer sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 09.04.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Lares Domus Immobilien + GU GmbH, Dorfmatte 15, 3754 Diemtigen.

Projektverfasserin: Isler Baulösungen GmbH Architekturbüro, Styggässli 15, 3754 Diemtigen.

Bauvorhaben: Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit Doppelgarage; Verlängerung der Geltungsdauer des Gesamtbauentscheides vom 23. März 2023 um zwei Jahre.

Standort: Horbacherweg 12 und 14, Parzellen Nrn. 605, 984 und 985, Zone WG2b, Koordinaten 2’626’216 / 1’167’350.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Ao.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Auflage- und Einsprachefrist bis 4. Mai 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Leissigen, 3706 Leissigen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen gegen die Verlängerung der Geltungsdauer sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 02.04.2026

Einwohnergemeinde

Öffentliche Planauflage

Überbauungsordnung «Bad» mit Zonenplanänderung und Waldfeststellungsverfahren nach Art. 10 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 1991 über den Wald (WaG)

Der Gemeinderat Leissigen bringt gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) die Überbauungsordnung «Bad» mit Zonenplanänderung und Waldfeststellung gemäss Art. 4 des kantonalen Waldgesetzes (KWaG) vom 5. Mai 1997 und Art. 2 der kantonalen Waldverordnung (KWaV) vom 29. Oktober 1997 zur öffentlichen Auflage.

Die Akten liegen während 30 Tagen, das heisst vom 30. März bis 28. April 2026, bei der Gemeindeverwaltung, Nythartweg 1, 3706 Leissigen, während den Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Folgende Unterlagen können eingesehen werden:

Überbauungsordnung «Bad» mit Zonenplanänderung, bestehend aus:

  • Überbauungsvorschriften
  • Überbauungsplan Mst. 1:750
  • Zonenplanänderung Mst. 1:1000

Weitere Unterlagen:

  • Erläuterungsbericht
  • Mitwirkungsbericht Mai 2023
  • Naturgefahrengutachten vom September 2024
  • Vorprüfungsbericht vom 9. Januar 2024 inkl. Mitberichte

Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Leissigen unter www.leissigen.ch/aktuell/oeffentliche-auflage einsehbar.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Leissigen, Nythartweg 1, 3706 Leissigen, einzureichen.

Leissigen, 23. März 2026

Gemeinderat Leissigen

Publiziert am 02.04.2026

Baupublikation

Gesuchstellerin: Bianca und Adrian Kohler, Blumenstrasse 12, 3706 Leissigen.

Projektverfasserin: Umbra Architektur AG, Merzenacker 81a, 3006 Bern.

Bauvorhaben: Totalsanierung und Ausbau bestehendes Wohnhaus, neue Heizung mit WP-Luft-Wasser und Aussengerät, 2 neue Parkplätze.

Standort: Nythartweg 21, 3706 Leissigen, Parzellen Nrn. 203, 669, Zone WG2b, Uferschutzplan ZöN Kirche, Koordinaten 2’625’777 / 1’167’000.

Schutzzone/-objekt: Baugruppe B und Ortsbildschutzgebiet / Erhaltenswert, K-Objekt.

Nutzungsart Zweitwohnungsgesetz (ZWG): Erweiterung ohne Nutzungsbeschränkung (Art. 11 ZWG).

Ausnahmen:

  • Unterschreiten Gebäudeabstand (A144 GBR)
  • Unterschreiten Raumhöhe (Art. 67 BauV)
  • Unterschreitung Strassenabstand (Art. 80 SG)
  • Abweichungen Dachgestaltung (Art. 414 GBR)

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, Nythartweg 1, 3706 Leissigen.

Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances (eBau Nr. 2026-609).

Auflage- und Einsprachefrist bis 27. April 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile / Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Leissigen, 23. März 2026

Gemeinderat Leissigen

Publiziert am 02.04.2026

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten über Ostern

Die Gemeindeverwaltung schliesst am Gründonnerstag, 2. April 2026, bereits um 16.00 Uhr.

Am Karfreitag und Ostermontag bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen. Ab Dienstag, 7. April 2026, sind wir gerne wieder zu den normalen Öffnungszeiten für Sie da.

Wir wünschen Ihnen schöne Ostertage und danken für Ihr Verständnis.

Gemeinderat und Gemeindeverwaltung

Publiziert am 02.04.2026


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Spielmatte 18
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