
Trinkwasserqualität in der Gemeinde Leissigen
Die Untersuchungsergebnisse des kantonalen Laboratoriums über die letzten durchgeführten Wasserproben haben ergeben, dass das gesamte Trinkwasser der Gemeindeversorgung den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Untersuchungsergebnisse (Dorf Leissigen)
Bakteriologische Qualität: Die Untersuchungsergebnisse entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.
Gesamthärte in franz. Graden (°fH): 27,23
Nitratgehalt in mg/l: 3,01
Behandlungsart: UV-Desinfektion
Hinweis betreffend Wasserabgabe von Privatquellen
Liegenschaftsbesitzer, welche Wasser von Privatquellen an einzelne Mieter abgeben, müssen den Mietern auf Wunsch die einwandfreie Wasserqualität anhand privat durchgeführter Untersuchungen jederzeit belegen können. Eine amtliche Stichprobenkontrolle erfolgt bei solchen Versorgungen nur bei Verdacht auf Verunreinigung.
Wir machen die Besitzer von derartigen Liegenschaften ausdrücklich auf ihre Pflicht zur Selbstkontrolle nach Art. 26 des Lebensmittelgesetzes aufmerksam.
Leissigen, 10. November 2025
Wasserversorgung Leissigen
Gesuchstellerin: Künzi + Knutti Immo AG, Landstrasse 84, 3715 Adelboden, Niklaus Sägesser, Grenzweg 112, 3616 Schwarzenegg.
Projektverfasserin: HMS Architekten AG, Seestrasse 20, 3700 Spiez.
Bauvorhaben: Projektänderung zum Gesamtbauentscheid Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli vom 4. Oktober 2023, Haus C:
Standort: Dorfstrasse 66a, 3706 Leissigen
Parzellen Nrn. 637 (986) Zone W2b, Koordinaten 2'625'185 / 1'167'185.
Schutzzone/-objekt: keine/nein.
Nutzungsart Zweitwohnungsgesetz (ZWG): Gemäss Gesamtbauentscheid
Ausnahmen: keine.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Leissigen.
Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances (eBau Nr. 2023-2721/249421).
Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Dezember 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Es wird darauf hingewiesen, dass sich allfällige Rechtsbegehren nur gegen die Projektänderung richten können.
Leissigen, 10. November 2025
Gemeinderat Leissigen
Gesuchstellerin: Künzi + Knutti Immo AG, Landstrasse 84, 3715 Adelboden, Urs und Iris Zurbuchen, Reibenweg 45a, 3294 Büren an der Aare.
Projektverfasserin: HMS Architekten AG, Seestrasse 20, 3700 Spiez.
Bauvorhaben: Projektänderung zu Gesamtbauentscheid Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli vom 27. November 2024, Haus D: Einbau Schwedenofen sowie Kaminanlage in der Dachgeschosswohnung.
Standort: Dorfstrasse 64a, 3706 Leissigen.
Parzelle Nr. 68, (987), Zone W2b, Koordinaten 2'625'198 / 1'167'165.
Schutzzone/-objekt: keine/nein.
Nutzungsart Zweitwohnungsgesetz (ZWG): Gemäss Gesamtbauentscheid.
Ausnahmen: keine.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Leissigen.
Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances (eBau Nr. 2024-4096/249277).
Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Dezember 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Es wird darauf hingewiesen, dass sich allfällige Rechtsbegehren nur gegen die Projektänderung richten können.
Leissigen, 10. November 2025
Gemeinderat Leissigen
Kanalspülarbeiten – Einwohnergemeinde Leissigen
Die Abwasser Region Interlaken führt im Zeitraum vom 26. November bis 12. Dezember 2025 in der Einwohnergemeinde Leissigen turnusmässige Reinigungs- und Spülarbeiten am Kanalnetz durch.
Diese Arbeiten sind notwendig, um die Funktionsfähigkeit und den ordnungsgemässen Betrieb der Kanalisation sicherzustellen.
Hinweise für Einwohner/-innen der Gemeinde Leissigen:
Wir bitten um Ihr Verständnis für diese notwendigen Arbeiten und danke für Ihre Unterstützung.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Christoph Hammacher, Tel. 033 826 12 00, info@ara-interlaken.ch.
Änderung Funktionendiagramm (Verordnung) der Einwohnergemeinde Leissigen
Gestützt auf die Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 Art. 45 wird das Inkrafttreten der an der Gemeinderatssitzung vom 3. November 2025 beschlossenen Änderung des Funktionendiagramms (Verordnung) per 1. Januar 2026 bekannt gegeben.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen seit dieser Publikation schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde eingereicht werden.
Das Funktionendiagramm (Verordnung) kann in der Gemeindeverwaltung Leissigen oder auf unserer Homepage www.leissigen.ch unter der Rubrik «Aktuell/öffentliche Auflage» eingesehen werden.
Gemeinderat Leissigen
Gesuchstellerin: Künzi + Knutti Immo AG, Landstrasse 84, 3715 Adelboden.
Projektverfasserin: HMS Architekten AG, Seestrasse 20, 3700 Spiez.
Bauvorhaben: Projektänderungen zu Gesamtbauentscheiden Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli vom 4. Oktober 2023 und 27. November 2024:
Standort: Dorfstrasse 64–68, Parzellen Nrn. 733, 637, 68, 986, 987, 187, Zone W2b, Koordinaten 2'625'180 / 1'167'175.
Schutzzone/-objekt: keine/nein.
Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Leissigen.
Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances (eBau Nr. 2023-2721/253985).
Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Dezember 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Es wird darauf hingewiesen, dass sich allfällige Rechtsbegehren nur gegen die Projektänderung richten können.
Leissigen, 3. November 2025
Gemeinderat Leissigen
Winterdienst 2025/2026
Der Winterdienst umfasst die Schneeräumung und die Glatteisbekämpfung auf allen öffentlichen Strassen und Fusswegen in bewohnten Gebieten, sofern die Notwendigkeit ausgewiesen ist. Zudem muss die Räumung in einer rationellen Arbeitsweise (keine parkierten Fahrzeuge oder andere Hindernisse auf Strassen / Wegen) möglich sein. Wir bitten Sie, gemäss Art. 83 Strassengesetz vom 1. Februar 2024 und Art. 55 und 56 Strassenverordnung vom 1. Februar 2024 Ihre Zäune und Abschrankungen, die den Winterdienst behindern können, abzulegen oder abzuräumen. Die Gemeinde Leissigen übernimmt keine Haftung für Schäden an Zäunen, Abschrankungen und parkierten Autos, die aus dem Winterdienst entstehen.
Vielen Dank für Ihre aktive Mitarbeit!
Leissigen, 3. November 2025
Abteilung Bau Leissigen
Gesuchstellerin: Künzi + Knutti Immo AG, Landstrasse 84, 3715 Adelboden.
Projektverfasserin: HMS Architekten AG, Seestrasse 20, 3700 Spiez.
Bauvorhaben: Projektänderungen zu Gesamtbauentscheiden Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli vom 4. Oktober 2023 und 27. November 2024:
Standort: Dorfstrasse 64–68, Parzellen Nrn. 733, 637, 68, 986, 987, 187, Zone W2b, Koordinaten 2'625'180 / 1'167'175.
Schutzzone/-objekt: keine/nein.
Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Leissigen.
Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances (eBau Nr. 2023-2721/253985).
Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Dezember 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Es wird darauf hingewiesen, dass sich allfällige Rechtsbegehren nur gegen die Projektänderung richten können.
Leissigen, 3. November 2025
Gemeinderat Leissigen
Ordentliche Versammlung
Montag, 8. Dezember 2025, 20.15 Uhr Singsaal Turnhalle Bettenried
Traktanden
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 93 ff. Gemeindegesetz). Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind anlässlich der Versammlung sofort zu rügen (Art. 98 GG).
Zur Versammlung sind alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger freundlich eingeladen. Nach der Versammlung wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein Apéro offeriert.
Protokollauflage der Burgergemeindeversammlung
Gestützt auf Artikel 61 des Organisationsreglements gibt der Burgerrat bekannt, dass das Protokoll dieser Burgergemeindeversammlung vom 15. Dezember 2025 bis am 15. Januar 2026 auf der Gemeindeverwaltung Leissigen während den Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aufliegt. Während der öffentlichen Auflage kann beim Burgerrat schriftlich Einsprache gegen das Protokoll erhoben werden. Über allfällige Einsprachen entscheidet der Burgerrat.
Leissigen, 23. Oktober 2025
Der Burgerrat
Winterdienst 2025/2026
Der Winterdienst umfasst die Schneeräumung und die Glatteisbekämpfung auf allen öffentlichen Strassen und Fusswegen in bewohnten Gebieten, sofern die Notwendigkeit ausgewiesen ist. Zudem muss die Räumung in einer rationellen Arbeitsweise (keine parkierten Fahrzeuge oder andere Hindernisse auf Strassen / Wegen) möglich sein. Wir bitten Sie, gemäss Art. 83 Strassengesetz vom 1. Februar 2024 und Art. 55 und 56 Strassenverordnung vom 1. Februar 2024 Ihre Zäune und Abschrankungen, die den Winterdienst behindern können, abzulegen oder abzuräumen. Die Gemeinde Leissigen übernimmt keine Haftung für Schäden an Zäunen, Abschrankungen und parkierten Autos, die aus dem Winterdienst entstehen.
Vielen Dank für Ihre aktive Mitarbeit!
Leissigen, 3. November 2025
Abteilung Bau Leissigen
Verkauf von Deckästen
Am Freitag, 7. November 2025, können beim Gemeindewerkmagazin am Baumgartenweg 3a in Leissigen von 16.00 bis 18.00 Uhr Deckäste gekauft werden.
Preis pro Stück
Gerne machen wir Sie darauf aufmerksam, dass der Verkauf als Selbstbedienungsangebot durchgeführt wird. Wir bitten Sie, den Kaufbetrag genau mitzubringen und diesen entsprechend in der Kasse zu deponieren. Es gibt kein Wechselgeld.
Leissigen, 20. Oktober 2025
Abteilung Bau
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
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