Leissigen (6)

Schwellenkorporation

Ordentliche Mitgliederversammlung

Montag 15. Juni 2026, um 20.00 Uhr, im Singsaal Turnhalle Bettenried

Traktanden

  1. Protokoll der Mitgliederversammlung vom 16. Juni 2025
  2. Genehmigung Jahresrechnung 2025
  3. Festlegen Tellansatz 2027
  4. Beschluss Budget 2027
  5. Kenntnisnahme Kreditabrechnung Hochwasserschutz Eybach
  6. Wahlen, Präsident Neuwahl, 3 Mitglieder Vorstand Wiederwahl
  7. Projekt Fischgängigkeit am Eybach, Projektgenehmigung und Kreditbeschluss
  8. Beschluss Änderungen 2026 Organisationsreglement 2020
  9. Verschiedenes

Gegen Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen, bei Wahlen innert 10 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Interlaken schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden. 

Alle im Kataster von Leissigen eingetragenen beitragspflichtigen Grundeigentümer/-innen und Werkeigentümer/-innen, sind stimmberechtigt und zur Versammlung freundlich eingeladen.

Leissigen, 20. April 2026

Vorstand Schwellenkorporation Leissigen

Publiziert am 15.05.2026

Gemeindeversammlung

Montag, 22. Juni 2026, um 19.30 Uhr in der Turnhalle

Traktanden

  1. Jahresrechnung 2025 – Genehmigung
  2. Erweiterung ZöN E – Erhöhung Verpflichtungskredit – Genehmigung
  3. Ersatzwahl für die Amtszeit vom 1. Juli 2026 bis 31. Dezember 2028
    • Sozial- und Gesundheitskommission (2 Mitglieder)
  4. Verschiedenes

Wahlvorschläge

Wahlvorschläge können bis und mit an der Gemeindeversammlung bekannt gegeben werden. Nicht an der Gemeindeversammlung anwesende Kandidaten/-innen müssen mit einer allfälligen Wahl einverstanden sein beziehungsweise ihr Einverständnis vorgängig schriftlich dem Gemeinderat mitgeteilt haben.

Aktenauflage

Die Unterlagen zu den Geschäften liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 22. Juni 2026 liegt spätestens sieben Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf. Während der Auflage kann beim Gemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden. 

Stimmrecht

Die Versammlung ist öffentlich. Stimmberechtigt sind alle in eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Leissigen Wohnsitz haben.

Rechtsmittel

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert zehn Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Gemeinderat Leissigen

Publiziert am 15.05.2026

Einwohnergemeinde

Benützung Turn-/Mehrzweckhalle und Schulanlage Bettenried Schuljahr 2026/2027

Die abschliessende Genehmigung des Belegungsplans der Turn-/Mehrzweckhalle, des Gemeindesaals, der Nebenräume und technischen Anlagen und der Aussenanlage liegt gemäss Art. 3 Abs. 4 des Benützungsreglements in der Kompetenz des Gemeinderats.

Für die Nutzung oben genannter Räumlichkeiten wird durch die Gemeindeverwaltung ein Mietvertrag erstellt. Für Einzelanlässe gilt, dass der Gemeinderat mindestens 60 Tage vor dem geplanten Anlass ein Benützungsgesuch erhält. Im Gesuch ist die geschätzte Gesamtzahl der Anwesenden anzugeben. Ab 100 Personen ist dem Gesuch ein Bestuhlungsplan beizulegen.

Wer eine Räumlichkeit regelmässig nutzen möchte, muss bis Freitag, 22. Mai 2026, ein schriftliches Gesuch für das Schuljahr 2026/2027 bei der Gemeindeverwaltung Leissigen einreichen. Die Daten werden im Belegungsplan integriert und durch den Gemeinderat abschliessend genehmigt. Falls es Überschneidungen geben sollte, wird gemeinsam mit den Betroffenen eine Lösung gesucht.

Leissigen, 4. Mai 2026

Gemeinderat Leissigen

Publiziert am 15.05.2026

Einwohnergemeinde

Fakultatives Referendum – Erhöhung Verpflichtungskredit Überarbeitung Uferschutzplanung

Der Gemeinderat Leissigen hat am 27. April 2026 in Anwendung von Art. 11 Abs. 2 und Art. 25 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Leissigen vom 1. Januar 2019 im Sinn der Zuständigkeit folgenden Beschluss gefasst: 

  • Der bestehende Verpflichtungskredit für die Überarbeitung der Uferschutzplanung ist von Fr. 48'000.– um Fr. 12'000.– auf insgesamt Fr. 60'000.– inkl. MwSt. zu erhöhen. Die Krediterhöhung ermöglicht die Fortführung des Projekts und damit die Erstellung der planungsrechtlichen Grundlagen für die Genehmigung.

Mindestens 5% der Stimmberechtigten können gegen diesen Beschluss schriftlich beim Gemeinderat Leissigen, Nythartweg 1, 3706 Leissigen, das Referendum ergreifen.

Stimmberechtigte: 838

Referendumsfrist: Montag, 8. Juni 2026

Gemeinderat Leissigen

Publiziert am 07.05.2026

Einwohnergemeinde

Benützung Turn-/Mehrzweckhalle und Schulanlage Bettenried Schuljahr 2026/2027

Die abschliessende Genehmigung des Belegungsplans der Turn-/Mehrzweckhalle, des Gemeindesaals, der Nebenräume und technischen Anlagen und der Aussenanlage liegt gemäss Art. 3 Abs. 4 des Benützungsreglements in der Kompetenz des Gemeinderats.

Für die Nutzung oben genannter Räumlichkeiten wird durch die Gemeindeverwaltung ein Mietvertrag erstellt. Für Einzelanlässe gilt, dass der Gemeinderat mindestens 60 Tage vor dem geplanten Anlass ein Benützungsgesuch erhält. Im Gesuch ist die geschätzte Gesamtzahl der Anwesenden anzugeben. Ab 100 Personen ist dem Gesuch ein Bestuhlungsplan beizulegen.

Wer eine Räumlichkeit regelmässig nutzen möchte, muss bis Freitag, 22. Mai 2026, ein schriftliches Gesuch für das Schuljahr 2026/2027 bei der Gemeindeverwaltung Leissigen einreichen. Die Daten werden im Belegungsplan integriert und durch den Gemeinderat abschliessend genehmigt. Falls es Überschneidungen geben sollte, wird gemeinsam mit den Betroffenen eine Lösung gesucht.

Leissigen, 4. Mai 2026

Gemeinderat Leissigen

Publiziert am 07.05.2026

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Die Gemeindeverwaltung Leissigen bleibt am Freitag, 15. Mai 2026, (Freitag nach Auffahrt) den ganzen Tag geschlossen.

Besten Dank für Ihr Verständnis und Ihre Kenntnisnahme.

Gemeinderat und Gemeindeverwaltung Leissigen

Publiziert am 07.05.2026


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