Leissigen (5)

Baupublikation

Bauherrschaft: Ciments Vigier SA, Zone industrielle, Rondchâtel, 2603 Péry-La Heutte.

Projektverfasserin: CSD Ingenieure AG, Belpstrasse 48, 3007 Bern.

Bauvorhaben: Neue Forsterschliessung zwecks weitgehender Entflechtung des Steinbruchbetriebs Morgenberg vom übrigen Verkehr. Die heutige Forsterschliessung erfolgt ab dem Anschluss Oertlimatt durch das Betriebsgelände. Neu soll sie über einen neuen Kantonsstrassenanschluss via das Werkgelände (Gemeindegebiet Leissigen) auf einer bestehenden Walderschliessung geführt werden. Damit diese Erschliessung den Anforderungen an eine Waldstrasse entspricht, muss diese ausgebaut werden. Die Forsterschliessung dient u.a. der Bewirtschaftung der Schutzwälder in diesem Gebiet. Der Ausbau der Forsterschliessung erfolgt auf einem bereits bestehenden Waldweg. Der Ausbau hat eine Länge von 545 m und eine Breite von 3,5 m mit einem Gefälle von 3,5 bis max. 18%. Teilabschnitte, welche ein Gefälle von 15% übersteigen, werden befestigt. Die Entwässerung erfolgt über die Schulter mit Querabschlägen.

Standort: Strigel, Leissigen, Parzelle Nr. 495, Zone: Wald, Perimeter UeO Rigips, Koordinaten 2’623’725 / 1’167’216.

Schutzzonen- und Objekte: Gewässerschutzbereich Au und geschützte Tiere (Art. 20 NHV).

Ausnahmen:

  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
  • Forstlich zonenkonforme Baute im Wald (Art. 2 Abs. 2 lit. b WaG i.V.m. Art. 22 RPG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 17. August 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Leissigen, 3706 Leissigen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten, die Amts- und Fachberichte und auf die Profilierung/Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken. einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 16.07.2026

Einwohnergemeinde

Strassensperrung Nythartweg im Bereich Gebäude Nr. 21

Aufgrund der Bauarbeiten beim Umbau des Ührlerhüsy auf den Parzellen Nrn. 203 und 669 ist der Nythartweg im Bereich von Gebäude Nr. 21 vom 20. Juli bis 17. Oktober 2026 eingeschränkt befahrbar.

Verkehrsregelung während der Bauzeit

  • 20. bis 24. Juli 2026: Totalsperrung für sämtliche Verkehrsteilnehmenden
  • 27. Juli bis 17. Oktober 2026: Sperrung der Durchfahrt für Fahrzeuge

Fahrräder und Fussgänger können den Bereich ab 25. Juli 2026 wieder normal benutzen. Die Zufahrt bis zur Baustelle bleibt jederzeit gewährleistet. Eine Wendemöglichkeit besteht ab Nythartweg Nr. 18 nicht mehr, die Rückfahrt erfolgt auf dem gleichen Weg.

Wir danken der Bevölkerung für ihr Verständnis.

Leissigen, 13. Juli 2026

Abteilung Tiefbau / Infrastruktur

Publiziert am 16.07.2026

Baupublikation

Gesuchsteller und/ Projektverfasser: Thomas und Marlise Steuri, Gommen 1, 4950 Huttwil.

Bauvorhaben: Dachsanierung und Einbau einer Solaranlage.

Standort: Nythartweg 14, 3706 Leissigen, Parzelle Nr. 550, DK, Koordinaten 2’625’708 / 1’167’004.

Gewässerschutzbereich: Ao.

Schutzzone/-objekt: Baugruppe B und Ortsbildschutzgebiet / erhaltenswert, K-Objekt.

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, Nythartweg 1, 3706 Leissigen.

Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances (eBau Nr. 2026-10372).

Auflage- und Einsprachefrist bis 3. August 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Leissigen, 29. Juni 2026

Publiziert am 09.07.2026

Baupublikation

Gesuchsteller und/ Projektverfasser: Thomas und Marlise Steuri, Gommen 1, 4950 Huttwil.

Bauvorhaben: Dachsanierung und Einbau einer Solaranlage.

Standort: Nythartweg 14, 3706 Leissigen, Parzelle Nr. 550, DK, Koordinaten 2’625’708 / 1’167’004.

Gewässerschutzbereich: Ao.

Schutzzone/-objekt: Baugruppe B und Ortsbildschutzgebiet / erhaltenswert, K-Objekt.

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, Nythartweg 1, 3706 Leissigen.

Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances (eBau Nr. 2026-10372).

Auflage- und Einsprachefrist bis 3. August 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Leissigen, 29. Juni 2026

Publiziert am 02.07.2026

Einwohnergemeinde

Hundetaxe 2026

Für die registrierten Hunde erhalten die Hundehalter/-innen im Verlauf des Monats August eine Rechnung für die Hundetaxe 2026. Die jährliche Taxe pro Tier beträgt Fr. 100.– gemäss genehmigter Gebührenverordnung des Gemeinderats vom 2. Juli 2018 und ist gemäss Art. 13 Abs. 2 des Hundegesetzes für jeden Hund zu entrichten, welcher am 1. August 2026 älter als sechs Monate ist.

Hundehalter/-innen der Gemeinde Leissigen werden gebeten, neue Hunde bis Freitag, 24. Juli 2026, bei der Gemeindeverwaltung anzumelden und eine Hundemarke zu beziehen. Wer keinen Hund mehr besitzt, meldet dies bitte ebenfalls bis Ende Juli 2026 bei der Gemeindeverwaltung unter Tel. 033 847 88 11 oder per E-Mail an gemeinde@leissigen.ch.

Leissigen, 19. Juni 2026

Gemeindeverwaltung Leissigen

Publiziert am 02.07.2026


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