Hundetaxe 2025
Für die registrierten Hunde erhalten die Hundehalter/-innen im Verlauf des Monats August eine Rechnung für die Hundetaxe 2025. Die jährliche Taxe pro Tier beträgt Fr. 100.– gemäss genehmigter Gebührenverordnung des Gemeinderats vom 2. Juli 2018 und ist gemäss Art. 13 Abs. 2 des Hundegesetzes für jeden Hund zu entrichten, welcher am 1. August 2025 älter als sechs Monate ist.
Hundehalter/-innen der Gemeinde Leissigen werden gebeten, neue Hunde bis Freitag, 25. Juli 2025, bei der Gemeindeverwaltung anzumelden und eine Hundemarke zu beziehen. Wer keinen Hund mehr besitzt, meldet dies bitte ebenfalls bis Ende Juli 2025 bei der Gemeindeverwaltung unter Tel. 033 847 88 11 oder per E-Mail an gemeinde@leissigen.ch.
Leissigen, 20. Juni 2025
Gemeindeverwaltung Leissigen
Änderung Organisationsverordnung (OV) der Einwohnergemeinde Leissigen
Gestützt auf die Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 Art. 45 wird das Inkrafttreten der an der Gemeinderatssitzung vom 10. Juni 2025 beschlossenen Änderung der Organisationsverordnung per 1. August 2025 bekannt gegeben.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen seit dieser Publikation schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde eingereicht werden.
Die Änderung der Organisationsverordnung kann in der Gemeindeverwaltung Leissigen oder auf unserer Homepage www.leissigen.ch unter der Rubrik «Aktuell/öffentliche Auflage» eingesehen werden.
Gemeinderat Leissigen
Verzicht auf Umsetzung Verkehrsmassnahme
Mit Publikation vom 15. Mai 2025 hat der Gemeinderat Leissigen gestützt auf Art. 44 Abs. 2 der Strassenverordnung des Kantons Bern vom 29. Oktober 2008 mit Zustimmung des Tiefbauamts des Kantons Bern die Verkehrsmassnahmen «Verbot für Motorwagen und Motorräder» mit Zusatz «Zubringerdienst gestattet» Neuer Weg, zwischen Guetliweg und Hauptstrasse verfügt.
Nach der Publikation sind aus der Bevölkerung verschiedene Rückmeldungen eingegangen. Der Gemeinderat hat sich deshalb nochmals intensiv mit der Verkehrssituation am Neuer Weg befasst. Er hat entschieden, vorläufig auf die Umsetzung der angekündigten Verkehrsmassnahme zu verzichten. Stattdessen sollen zunächst gezieltere Massnahmen ergriffen werden, um die Verkehrsprobleme in diesem Gebiet zu entschärfen.
Sollten diese Massnahmen nicht die gewünschte Wirkung zeigen, behält sich der Gemeinderat vor, die ursprünglich beschlossene Verkehrsmassnahme zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu publizieren.
Gegen diesen Entscheid kann gemäss Art. 63 Abs. 1 Bst. a) und Art. 67 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Beschwerdefrist: Montag, 21. Juli 2025
Gemeinderat Leissigen
Fakultatives Referendum
Der Gemeinderat Leissigen hat am 10. Juni 2025 in Anwendung von Art. 11 Abs. 2 und Art. 25 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Leissigen vom 1. Januar 2009 im Sinn der Zuständigkeit folgenden Beschluss gefasst:
Erhöhung des bestehenden Verpflichtungskredits Bebauung ZöN E «Schulareal» von bisher Fr. 50'000.– inkl. MwSt. um Fr. 50'000.– auf total Fr. 100'000.– inkl. MwSt.
Mindestens 5% der Stimmberechtigten können gegen diesen Beschluss schriftlich beim Gemeinderat Leissigen, Nythartweg 1, 3706 Leissigen, das Referendum ergreifen.
Stimmberechtigte: 833
Referendumsfrist: Montag, 21. Juli 2025
Gemeinderat Leissigen
Bauherrschaft: Solviva Immobilien AG, Neuhofstrasse 5A, 6340 Baar.
Projektverfasserin: Forum 4 AG für Architektur, Rosenstrasse 2, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Umbau Pflegezimmer Wohn- und Pflegezentrum Spissibach gemäss separatem Baubeschrieb.
Standort: Ischlagweg 17 und 19, Parzellen Nrn. 586 und 693, Zone UeO Rialto, Koordinaten 2’625’959 / 1’167’096; 2’625’914 / 1’167’092.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.
Naturgefahrengebiet blau und rot.
Auflage- und Einsprachefrist bis 14. Juli 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Leissigen, 3706 Leissigen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Solviva Immobilien AG, Neuhofstrasse 5A, 6340 Baar.
Projektverfasserin: Forum 4 AG für Architektur, Rosenstrasse 2, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Umbau Pflegezimmer Wohn- und Pflegezentrum Spissibach gemäss separatem Baubeschrieb.
Standort: Ischlagweg 17 und 19, Parzellen Nrn. 586 und 693, Zone UeO Rialto, Koordinaten 2’625’959 / 1’167’096; 2’625’914 / 1’167’092.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.
Naturgefahrengebiet blau und rot.
Auflage- und Einsprachefrist bis 14. Juli 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Leissigen, 3706 Leissigen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Salutsalven mit Kanone
Am Samstag, 14. Juni 2025, findet auf der Meielisalp zwischen 18.00 und 19.00 Uhr ein bewilligtes Abfeuern von Salutsalven mit einer Kanone statt.
Besten Dank für Ihr Verständnis.
Leissigen, 5. Juni 2025
Gemeinderat Leissigen
Papiersammlung Bahnhof
Am Donnerstag, 19. Juni 2025, findet die Papiersammlung am Bahnhof Leissigen statt. Das Altpapier (kein Karton) kann von 17.00 bis 19.00 Uhr in der Mulde am Bahnhof zur Entsorgung abgegeben werden. Schredderpapier sowie Papier in Papiertaschen wird nicht entgegengenommen/eingesammelt.
Leissigen, 6. Juni 2025
Abteilung Bau Leissigen
Gesuchsteller: René Reiniger, Brunngasse 33, 4153 Reinach.
Projektverfasserin: Schneider Haustechnik AG, Hondrichstrasse 15, 3700 Spiez.
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch eine aussen liegende Luft-Wasser-Wärmepumpe.
Standort: Krattigstrasse 1, Leissigen, Parzelle Nr. 720, Zone W2b, Koordinaten 2’625’134 / 1’167’124.
Schutzzone: keine.
Schutzobjekt: nein.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Nutzungsart: Zweitwohnungsgesetz (ZWG), keine Beschränkung (Art. 11 ZWG).
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Leissigen.
Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20710
Auflage- und Einsprachefrist bis 7. Juli 2025.
Leitbehörde Leissigen, 3706 Leissigen.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile (Verpflockung) verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Leissigen, 2. Juni 2025
Gemeinderat Leissigen
Ordentliche Mitgliederversammlung
Montag, 16. Juni 2025, um 20.00 Uhr im Singsaal Turnhalle Bettenried
Traktanden
Gegen Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen, bei Wahlen innert 10 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden.
Alle im Kataster von Leissigen eingetragenen beitragspflichtigen Grundeigentümer/-innen und Werkeigentümer/-innen sind stimmberechtigt und zur Versammlung freundlich eingeladen.
Leissigen, 22. April 2025
Der Vorstand der Schwellenkorporation Leissigen
Gesuchsteller: René Reiniger, Brunngasse 33, 4153 Reinach.
Projektverfasserin: Schneider Haustechnik AG, Hondrichstrasse 15, 3700 Spiez.
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch eine aussen liegende Luft-Wasser-Wärmepumpe.
Standort: Krattigstrasse 1, Leissigen, Parzelle Nr. 720, Zone W2b, Koordinaten 2’625’134 / 1’167’124.
Schutzzone: keine.
Schutzobjekt: nein.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Nutzungsart: Zweitwohnungsgesetz (ZWG), keine Beschränkung (Art. 11 ZWG).
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Leissigen.
Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20710
Auflage- und Einsprachefrist bis 7. Juli 2025.
Leitbehörde Leissigen, 3706 Leissigen.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile (Verpflockung) verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Leissigen, 2. Juni 2025
Gemeinderat Leissigen
Gesuchsteller: Josephus van der Wee, Bühlweg 31, 3706 Leissigen.
Projektverfasserin: Roland Däpp GmbH, Scheidmattenstrasse 24, 3703 Aeschiried.
Bauvorhaben: Aufteilung best. Wohnung in zwei Wohneinheiten, Einbau WC/Dusche im Erdgeschoss, Einbau Küche und neue Aussentüre Dachgeschoss.
Standort: Bühlweg 23, Leissigen, Parzelle Nr. 580, UeO Zweigarten, Koordinaten 2’625’930/1’166’848.
Schutzzone/-objekt: keine/nein.
Nutzungsart: Zweitwohnungsgesetz (ZWG), keine Beschränkung (Art. 11 ZWG).
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Leissigen.
Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20710
Auflage- und Einsprachefrist bis 30. Juni 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Leissigen, 26. Mai 2025
Gemeinderat Leissigen
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
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