
Bauherrschaft: Sunrise GmbH, Thurgauerstrasse 101B, 8152 Glattpark (Opfikon), Cablex AG, Tannackerstrasse 7, 3073 Gümligen.
Projektverfasserin: Cablex AG, Tannackerstrasse 7, 3073 Gümligen.
Bauvorhaben: Nachträgliche ordentliche Bewilligung adaptiver Antennen mit Korrekturfaktor (BE441-1).
Hinweis: Es ist einzig vorgesehen, die Antenne adaptiv, unter Anwendung des Korrekturfaktors KAA (gemäss Nachtrag zur Vollzugshilfe vom 23. Februar 2021) zu betreiben. Alle Voraussetzungen dazu (automatische Leistungsbegrenzung, angepasstes Qualitätssicherungssystem, angepasste NIS-Datenbank des Bakom) sind erfüllt. Weitere Änderungen an der bestehenden Anlage sind nicht geplant.
Standort: Fandersbüel 1a, Parzelle Nr. 863, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’625’699 / 1’166’732.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich üB.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 23. Februar 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Leissigen, 3706 Leissigen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten sowie auf die Amts- und Fachberichte verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Betreuungsgutscheine Schuljahr 2026/2027
In der Gemeinde Leissigen steht pro Schuljahr eine limitierte Anzahl von Betreuungsgutscheinen zur Verfügung.
Für das Schuljahr 2026/2027 können die Anträge ab sofort erfasst werden. Die Registrierung erfolgt über die Plattform KiBon des Kantons Bern unter folgendem Link: https://be.kibon.ch/web/#/anmeldung.
Falls der verfügbare Betrag ausgeschöpft ist, kommt das Gesuch auf die Warteliste und bleibt für die Gesuchsperiode pendent, bis allenfalls wieder Kontingent vorhanden ist. Die Priorisierungskriterien richten sich nach Art. 9 des Reglements über die Betreuungsgutscheine der Einwohnergemeinde Leissigen.
Die Ausgabe der Betreuungsgutscheine erfolgt frühestens ab 15. Februar 2026.
Gemeindeverwaltung
Strassensperrung Stoffelbergweg
26. Januar bis 13. Februar 2026
Wegen Schutzwaldpflegearbeiten im Staatswald Buechholz bleibt die Stoffelbergweg inkl. Kreuzung Guetliweg/Eybachweg vom 26. Januar bis 13. Februar 2026, jeweils Montag bis Freitag, 8.00–17.00 Uhr gesperrt.
Betroffen sind auch die Zufahrten Meielisalp und Pension Finel sowie die Fusswegverbindung Stoffelbergweg–Finel.
An den Wochenenden bestehen keine Verkehrsbehinderungen. Die Durchfahrt für Blaulichtorganisationen ist jederzeit gewährleistet.
Bitte beachten Sie die Signalisation vor Ort.
Vielen Dank für Ihre Kenntnisnahme.
Leissigen, 12. Januar 2026
Abteilung Tiefbau / Infrastruktur
Strassensperrung Stoffelbergweg
26. Januar bis 13. Februar 2026
Wegen Schutzwaldpflegearbeiten im Staatswald Buechholz bleibt die Stoffelbergweg inkl. Kreuzung Guetliweg/Eybachweg vom 26. Januar bis 13. Februar 2026, jeweils Montag bis Freitag, 8.00–17.00 Uhr gesperrt.
Betroffen sind auch die Zufahrten Meielisalp und Pension Finel sowie die Fusswegverbindung Stoffelbergweg–Finel.
An den Wochenenden bestehen keine Verkehrsbehinderungen. Die Durchfahrt für Blaulichtorganisationen ist jederzeit gewährleistet.
Bitte beachten Sie die Signalisation vor Ort.
Vielen Dank für Ihre Kenntnisnahme.
Leissigen, 12. Januar 2026
Abteilung Tiefbau / Infrastruktur
Feuerwehr Neurekrutierung 2026
Vollständige Publikation siehe unter «Interlaken».
Kommando Feuerwehr Bödeli
Ausserordentliche Versammlung
Montag, 9. Februar 2026, 20.15 Uhr Singsaal Turnhalle Bettenried
Traktanden
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalter von Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 93 ff. Gemeindegesetz). Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind anlässlich der Versammlung sofort zu rügen (Art. 98 GG).
Zur Versammlung sind alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger freundlich eingeladen.
Protokollauflage der Burgergemeindeversammlung
Gestützt auf Artikel 61 des Organisationsreglements gibt der Burgerrat bekannt, dass das Protokoll der ausserordentlichen Burgergemeindeversammlung vom 9. Februar 2026 vom 16. Februar bis am 17. März 2026 auf der Gemeindeverwaltung Leissigen während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aufliegt. Während der öffentlichen Auflage kann beim Burgerrat schriftlich Einsprache gegen das Protokoll erhoben werden. Über allfällige Einsprachen entscheidet der Burgerrat.
Leissigen, 12. Dezember 2025
Der Burgerrat
Feuerwehr Neurekrutierung 2026
Vollständige Publikation siehe unter «Interlaken».
Kommando Feuerwehr Bödeli
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
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