Matten (10)

Einwohnergemeinde

Teilsperrung Parkplatz Eissportzentrum

Anlässlich einer Belegung der Truppenunterkunft ALST durch die Schweizer Armee wird ein Teil des Hauptparkplatzes beim Eissportzentrum abgesperrt und kann nicht für das Parkieren benützt werden:

  • von Montag, 29. September, bis Freitag, 3. Oktober 2025

Die Betroffenen werden gebeten, die Signalisation zu beachten und auf die übrigen Parkfelder des Parkplatzes Eissportzentrum oder allenfalls auf die übrigen öffentlichen Parkplätze (Feldgässli, Brunngasse) auszuweichen.

Wir danken für das Verständnis.

Sicherheitskommission Matten

Publiziert am 18.09.2025

Einwohnergemeinde

Ehrungen 2025

Der Gemeinderat wird auch in diesem Jahr Personen, Mannschaften oder Vereine aus den Bereichen Kultur, Sport, Wissenschaft, Bildung oder Tourismus ehren, welche im Jahr 2025 eine besondere Leistung vollbrachten. Damit diese in Betracht kommenden Personen, Mannschaften oder Vereine anlässlich der Gemeindeversammlung vom Freitag, 28. November 2025, vorgelagerten Zeremonie geehrt werden können, ersucht der Gemeinderat um die Mithilfe aus den Reihen der Einwohnerinnen und Einwohner.

Ist Ihnen eine Person, eine Mannschaft oder ein Verein bekannt, welche bzw. welcher sich im Jahr 2025 durch eine besondere Leistung, namentlich durch das Erreichen von Podestplätzen bei nationalen oder internationalen Anlässen, auszeichnete?

Bitte reichen Sie Ihre Mitteilung bis spätestens am Freitag, 31. Oktober 2025, ein an Gemeinderat, Ehrungen 2025, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten bei Interlaken, sicherheit@matten.ch.

Die durch den Gemeinderat zur Ehrung vorgesehenen Personen, Mannschaften oder Vereine werden daraufhin eine Einladung zur Ehrungszeremonie erhalten.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Gemeinderat Matten

Publiziert am 18.09.2025

Einwohnergemeinde

Stille Wahl Gemeinde- und Gemeindepräsidentin (Amtsdauer 1.1.2026–31.12.2029)

Mit Publikation im Amtsanzeiger vom 3. und 10. Juli 2025 wurde der Eingabetermin für die Wahlvorschläge für die Urnenwahlen vom 19. Oktober 2025 veröffentlicht.

Für die Wahl einer Gemeinde- und Gemeinderatspräsidentin oder eines Gemeinde- und Gemeinderatspräsidenten wurde innerhalb der Eingabefrist nur ein Vorschlag eingereicht:

Wahlvorschlag SP Bödeli-Jungfrau:

  • Frau Lisa Randazzo-Anneler, 1978, Berufsfachschullehrerin, Unterdorfstrasse 15, 3800 Matten

In Anwendung von Art. 13 des Abstimmungs- und Wahlreglements vom 18. Mai 2001 erklärte der Gemeinderat am 15. September 2025 Frau Lisa Randazzo-Anneler als Gemeinde- und Gemeinderatspräsidentin für die Amtsperiode vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2029 als gewählt.

Allfällige Beschwerden gegen diese Wahl sind innert 10 Tagen ab erstmaliger Publikation schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Gemeinderat Matten

Publiziert am 18.09.2025

Einwohnergemeinde

Die Bevölkerung wird zur dringenden Vorsicht geboten

In letzter Zeit häufen sich in unserer Region Vorfälle von Trickbetrug – insbesondere gegenüber älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern. Die Täter nutzen verschiedene Maschen, um in Wohnungen zu gelangen oder Geld sowie Wertsachen zu erbeuten.

Wir möchten Sie daher dringend zur Vorsicht mahnen und Ihnen einige wichtige Hinweise geben, um sich und Ihre Nachbarn zu schützen:

Typische Maschen der Trickbetrüger

  • Falsche Handwerker: Unter dem Vorwand, z. B. den Wasserzähler oder Stromanschluss überprüfen zu müssen, verschaffen sich Täter Zugang zur Wohnung. Der/die Anwohner/-in kann per Telefonanruf von einem Komplizen abgelenkt werden, während unbemerkt Wertsachen entwendet werden.
  • Falsche Polizisten oder Amtspersonen: Täter geben sich als Polizeibeamte, Gerichtsvollzieher oder Mitarbeiter von Versorgungsunternehmen aus. Sie täuschen z. B. eine Notlage oder behördliche Massnahme vor und fordern Zugang zur Wohnung oder die Herausgabe von Geld/Wertsachen.
  • Enkeltrick: Betrüger melden sich telefonisch und geben sich als Angehörige in einer Notlage aus, um schnell Geld zu ergaunern.

So schützen Sie sich

  • Lassen Sie keine unbekannten Personen in Ihre Wohnung, auch wenn sie sich als Beamte oder Handwerker ausgeben.
  • Verlangen Sie immer einen Dienstausweis – und rufen Sie im Zweifel selbst bei der zuständigen Behörde oder Polizei an (nicht die Nummer wählen, die Ihnen genannt wurde).
  • Sprechen Sie mit Ihren Nachbarn, insbesondere wenn ältere oder alleinstehende Personen in der Nähe wohnen.
  • Geben Sie am Telefon keine Informationen zu Geld, Konten oder Wohnverhältnissen preis.
  • Verständigen Sie bei verdächtigen Vorfällen sofort die Polizei unter Telefon 117.

Wir bitten um Ihre Mithilfe!

Bitte seien Sie wachsam und informieren Sie auch Ihre Angehörigen und Nachbarn – insbesondere ältere Menschen – über diese Gefahren. Gemeinsam können wir dafür sorgen, dass Trickbetrüger in unserer Gemeinde keinen Erfolg haben.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Mithilfe.

Publiziert am 11.09.2025

Einwohnergemeinde

Papier- und Kartonsammlung

Samstag, 13. September 2025

Bereitstellung: bis spätestens 7.00 Uhr

Wir bitten die Bevölkerung, das Papier und den Karton unbedingt getrennt und gebündelt an gleicher Stelle wie den Hauskehricht bereitzustellen.

Die Sammlung wird durch den Turnverein Matten durchgeführt.

Falls Ihr Material nicht abgeholt wird, wählen Sie zwischen 13.00 und 14.30 Uhr Telefon 079 697 47 37.

Gemäss Merkblatt «Papier- und Kartonsammlung» der AG für Abfallverwertung (AVAG) sind von der Papier- und Kartonsammlung ausgeschlossen:

Abfälle aller Art wie Hauskehricht, Metall, Kunststoff, Glas, Textilien, Holz, synthetische Materialien sowie gesundheitsgefährdende, gefährliche und organische Stoffe.

Weiter sind in der Papier- und Kartonsammlung nicht zulässig:

Aktenordner, Banknotenpapier, beschichtetes Geschenkpapier, bituminierte Papiere und Pappe, Blumenpapier, Etiketten und selbstklebendes Papier, Filterpapier, Digitaldruckpapier, Fototaschen, Futtermittelsäcke, gewachste Papiere und Pappe, geschreddertes Papier, Haushaltpapier, Hülsen und Hülsenteile, Kaffee- und Teebeutel, Kantenschutz jeglicher Art, Klebe- und Buchbinderücken, Kleber, Kohlepapier, Kraftpapiersäcke, Getränkeverpackungen (Tetra Pak), Papiere mit UV-Lack, Papierservietten, Papiertaschentücher, Papiertischtücher, Papiertragetaschen, Papierwindeln, Pergamentpapiere, Silikonpapiere, Suppen- und Getränkebeutel, Take-away-Verpackungen (Pizzakartons), Tapeten- und Dekopapiere, Teerpapier, Thermopapier (Kassenzettel), Tiefkühlverpackungen (beschichtet, laminiert), Tragtaschen (nassfest), Waschmitteltrommeln und -kartons, Zementsäcke, Zigaretten.

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 11.09.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, Fellerstrasse 21, 3003 Bern, vertreten durch Beat Nyffenegger, Fellerstrasse 21, 3003 Bern.

Projektverfasserin: Ribuna AG, Kammistrasse 13, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Bau einer Schranken- und Signalisationsanlage zur Sicherung des Trainingareals der Zoll- und Grenzschutzausbildung (Ausbildungszentrum KOSIT). Die Anlage umfasst für die Strasse eine Fahrzeugschranke, eine Schranke für den Langsamverkehr sowie eine Anzeigetafel für die Signalisation. Beim Uferweg wird eine Schranke für Fussgänger erstellt.

Projektänderung 1: Verschiebung der Fussgängerschranke «Uferweg» von der Einmündung Mattenstrasse-Lütschinenstrasse zum Fussgängersteg beim Schützenparkplatz, inkl. Kabelrohranlage und Verteilkabine für die elektrische Erschliessung und Steuerung der Schranke; neue Fussgängerschranke «Uferweg» am Standort Holzbrücke Aenderbergstrasse (Pendant zu Schranke Schützenparkplatz); Holzlattenzäune 1 bis 7 zwischen Aenderbergstrasse und Mattenstrasse; Absperrketten 1 und 2 entlang Lütschinenstrasse bei Auffahrten Unterhaltsweg; Informationstafeln an den Standorten Grüt-Parkplatz, Holzbrücke Aenderbergstrasse, Einmündung Mattenstrasse-Lütschinenstrasse und Unterführung Juheigässli; Instandstellung Uferweg (Abschnitt Projektgrenze Hochwasserschutz Bödeli bis Mattenstrasse).

Projektänderung 2: Verzicht auf Holzlattenzäune 1 bis 7 zwischen Aenderbergstrasse und Mattenstrasse; Reduktion Informationstafel am Standort Eychelty auf halbe Grösse; Anpassung Uferweg mit Aufhebung der Treppentritte beim Fussgängersteg auf Seite Schützenhaus.

Standorte: Lütschinenstrasse, Bönigen (Parzellen Nrn. 927 und 1164), Uf der Acheri, Bönigen (Parzelle Nr. 1409) Lütschinenstrasse, Matten (Parzellen Nrn. 12 und 109), Nutzungszonen: Grünzone, Strassenareal, Zone für öffentliche Nutzung, Landwirtschaftszone.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und Lütschisand (NSG-Nr. 143).

Naturgefahrengebiete: blau und rot.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Unterschreitung Strassenabstand (Art. 80 SG)
  • Unterschreitung Bauabstand zu Zonengrenzen (Art. 28 GBR)

Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Oktober 2025.

Auflagestellen:

  • Gemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen b. Interlaken
  • Gemeinde Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 11.09.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Martin Siegenthaler und Fritz Krauchthaler, Alte Oelestrasse 14, 3800 Matten bei Interlaken.

Projektverfasserin: Oesch Metallbau GmbH, Untere Bönigstrasse 88A, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Überdachung Balkone mit Glasdächern und Windschutzscheiben im Dachgeschoss.

Standort: Alte Oelestrasse 14, Parzelle Nr. 1321, Koordinaten 2'632’903/1’170’320.

Nutzungszone: Wohnzone W3.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.

Auflage- und Einsprachefrist bis am 6. Oktober 2025.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 11.09.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, Fellerstrasse 21, 3003 Bern, vertreten durch Beat Nyffenegger, Fellerstrasse 21, 3003 Bern.

Projektverfasserin: Ribuna AG, Kammistrasse 13, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Bau einer Schranken- und Signalisationsanlage zur Sicherung des Trainingareals der Zoll- und Grenzschutzausbildung (Ausbildungszentrum KOSIT). Die Anlage umfasst für die Strasse eine Fahrzeugschranke, eine Schranke für den Langsamverkehr sowie eine Anzeigetafel für die Signalisation. Beim Uferweg wird eine Schranke für Fussgänger erstellt.

Projektänderung 1: Verschiebung der Fussgängerschranke «Uferweg» von der Einmündung Mattenstrasse-Lütschinenstrasse zum Fussgängersteg beim Schützenparkplatz, inkl. Kabelrohranlage und Verteilkabine für die elektrische Erschliessung und Steuerung der Schranke; neue Fussgängerschranke «Uferweg» am Standort Holzbrücke Aenderbergstrasse (Pendant zu Schranke Schützenparkplatz); Holzlattenzäune 1 bis 7 zwischen Aenderbergstrasse und Mattenstrasse; Absperrketten 1 und 2 entlang Lütschinenstrasse bei Auffahrten Unterhaltsweg; Informationstafeln an den Standorten Grüt-Parkplatz, Holzbrücke Aenderbergstrasse, Einmündung Mattenstrasse-Lütschinenstrasse und Unterführung Juheigässli; Instandstellung Uferweg (Abschnitt Projektgrenze Hochwasserschutz Bödeli bis Mattenstrasse).

Projektänderung 2: Verzicht auf Holzlattenzäune 1 bis 7 zwischen Aenderbergstrasse und Mattenstrasse; Reduktion Informationstafel am Standort Eychelty auf halbe Grösse; Anpassung Uferweg mit Aufhebung der Treppentritte beim Fussgängersteg auf Seite Schützenhaus.

Standorte: Lütschinenstrasse, Bönigen (Parzellen Nrn. 927 und 1164), Uf der Acheri, Bönigen (Parzelle Nr. 1409) Lütschinenstrasse, Matten (Parzellen Nrn. 12 und 109), Nutzungszonen: Grünzone, Strassenareal, Zone für öffentliche Nutzung, Landwirtschaftszone.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und Lütschisand (NSG-Nr. 143).

Naturgefahrengebiete: blau und rot.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Unterschreitung Strassenabstand (Art. 80 SG)
  • Unterschreitung Bauabstand zu Zonengrenzen (Art. 28 GBR)

Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Oktober 2025.

Auflagestellen:

  • Gemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen b. Interlaken
  • Gemeinde Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 04.09.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Martin Siegenthaler und Fritz Krauchthaler, Alte Oelestrasse 14, 3800 Matten bei Interlaken.

Projektverfasserin: Oesch Metallbau GmbH, Untere Bönigstrasse 88A, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Überdachung Balkone mit Glasdächern und Windschutzscheiben im Dachgeschoss.

Standort: Alte Oelestrasse 14, Parzelle Nr. 1321, Koordinaten 2'632’903/1’170’320.

Nutzungszone: Wohnzone W3.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.

Auflage- und Einsprachefrist bis am 6. Oktober 2025.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 04.09.2025

Einwohnergemeinde

Belagsarbeiten Oelestrasse

Die Oelestrasse ist vom 8. bis 10. September 2025 infolge Belagsarbeiten nur für Fahrzeuge bis max. 3,5 Tonnen im Einbahnregime in Richtung Interlaken befahrbar.

Der Ortsbus (PostAuto Linie 104) verkehrt in diesem Zeitraum mit einer geänderten Route. Die Haltestellen Matten Kesslergasse und Interlaken Gymnasium werden nicht bedient.

Wir bitten Sie für entstehende Unannehmlichkeiten um Entschuldigung.

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 04.09.2025


Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen

Telefon 033 828 12 00
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Unsere Öffnungszeiten:
Montag – Freitag
08.00 – 12.00 und 13.30 – 17.00 Uhr