Matten (21)

Einwohnergemeinde

Inkrafttreten Reglement zur Aufgabenübertragung Zivilschutz und Schulreglement

Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass gegen die Traktanden 5 (Erlass Reglement zur Aufgabenübertragung Zivilschutz) und 6 (Erlass Schulreglement) der Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 20. Juni 2024, keine Beschwerde eingereicht wurde. Demzufolge tritt das Reglement zur Aufgabenübertragung Zivilschutz vom 20. Mai 2024 rückwirkend per 1. Juli 2024 und das Schulreglement vom 20. Mai 2024 per 1. August 2024 in Kraft.

Der Gemeinderat

Publiziert am 25.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, Fellerstrasse 21, 3003 Bern.

Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Im bereits genehmigten Projekt HWS Bödeli, Lütschine – Teilprojekt 3 sind Anpassungen an der Erschliessung erforderlich, die im Wasserbauplan nicht vorgesehen sind:

  • Verbreiterung Lütschinenstrasse gegenüber bewilligtem Projekt um 1,3 m (von 3,5 auf 4,8 m)
  • Verbreiterung Bestand Rollweg auf Gesamtbreite 4,8 m
  • Ersatz Verbindungsweg zur Rollpiste (b = 4,8 m) als Ersatz für den Rückbau der bestehenden Verbindung (Rückbau bestehende Verbindung mit b = 10 m ist im Rahmen der Umsetzung WBP notwendig; Terrainabsenkung)

Standort: Lütschinenstrasse, Flugplatz, Parzelle Nr. 12, Zone öffentliche Nutzung und Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’633’904 / 1’169’861.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und kommunales Naturschutzgebiet.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Eingriffe in Schutzobjekte nach Art. 18 ff. NHG
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)

Auflage- und Einsprachefrist bis 26. August 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten b. Interlaken.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profilierung/Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 25.07.2024

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten Nationalfeiertag

Für die Gemeindeverwaltung Matten gelten folgende Öffnungszeiten:

  • Am Donnerstag, 1. August 2024, ganzer Tag geschlossen.
  • Am Freitag, 2. August 2024, ganzer Tag geschlossen.
  • Ab Montag, 5. August 2024, gelten die ordentlichen Öffnungszeiten.

Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme, danken für das Verständnis und wünschen einen schönen Nationalfeiertag.

Der Gemeinderat

Publiziert am 25.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Priska Nebiker und Roland Gehrig, Birkenweg 19, 3800 Matten b. Interlaken.

Projektverfasserin: Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Abbruch bestehender Gebäude und Neubau Einfamilienhaus mit Garage und Carport.

Projektänderung: Anpassung Versickerung, Fenster Ostfassade nicht ausgeführt, Ergänzung Überdachung Eingang.

Standort: Fliederweg 6, 3800 Matten b. Interlaken.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: Unterschreiten des Strassenabstandes gemäss Art. 80 SG.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.

Auflage- und Einsprachefrist bis am 19. August 2024.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sowie Lastenausgleichsansprüche sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 25.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Enea Martinelli, Lärchenweg 13, 3800 Matten b. Interlaken.

Bauvorhaben: Anbau offener Autounterstand.

Standort: Lärchenweg 13, 3800 Matten b. Interlaken.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.

Auflage- und Einsprachefrist bis am 19. August 2024.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 25.07.2024

Einwohnergemeinde

Hundetaxe 2024

Per 1. August 2024 ist die Hundetaxe für das Jahr 2024 zur Bezahlung fällig. Die Taxe beträgt Fr. 100.– pro Hund, welcher älter als sechs Monate ist.

Alle bisherigen Hundehalter/-innen erhalten für die Hundetaxe 2024 automatisch eine Rechnung.

Falls Sie den registrierten Hund nicht mehr haben oder neu einen Hund besitzen, melden Sie sich bitte bei der Gemeindeschreiberei Matten (sicherheit@matten.ch, oder unter Telefon 033 826 50 31).

Bei der Anmeldung des Hundes weisen Sie den Hundeausweis inkl. Mikrochipnummer vor. Alle Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Tierdatenbank Amicus registriert sein. Die Gemeinde Matten verzichtet auf die Abgabe von Hundemarken, da diese für die Identifizierung nicht mehr notwendig sind. 

Diensthunde (Hunde mit Spezialprüfung wie Blindenhunde, Lawinenhunde und Hunde für die Festungswache) sind von der Taxe befreit. In diesen Fällen haben sich die Hundehalter/-innen bei der Gemeindeschreiberei Matten zu melden, wobei das entsprechende Diplom/Attest vorzuweisen ist. 

Bei Nichtbezahlung der Hundetaxe bzw. Nichtanmeldung des Hundes wird nebst der Taxe auch eine Busse erhoben (Art. 16 Hundegesetz des Kantons Bern). 

Die Ortspolizeibehörde Matten dankt den Bürgerinnen und Bürgern für die Mitarbeit. 

Ortspolizeibehörde Matten 

Wer als taxpflichtige Person vorsätzlich oder fahrlässig bewirkt oder zu bewirken versucht, dass die Erhebung der Hundetaxe zu Unrecht unterbleibt oder die Hundetaxe unrechtmässig zurückerstattet oder ungerechtfertigt erlassen wird, kann gemäss Hundegesetz Art. 16 Abs. 1 mit Bussen bis zu Fr. 5000.– bestraft werden.

Publiziert am 25.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Bauteam die innovative Baupartner AG, Dornhaldestrasse 7, 3627 Heimberg,  die Gal Architekten AG, ihrerseits vertreten durch André Josi, Präsident, und Peter Lauber, Vizepräsident des Verwaltungsrats, je mit Einzelunterschrift, Dornhaldestrasse 7, 3627 Heimberg.

Projektverfasserin: Gal Architekten AG, Dornhaldestrasse 7, 3627 Heimberg.

Bauvorhaben: Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Autoeinstellhalle.

Projektänderung 1: Anpassung Baugesuchspläne aufgrund der Fachberichte Brandschutz, hindernisfreies Bauen und Gestaltung.

Projektänderung 2: Anpassung Baugesuchspläne betreffend Dimensionierung Balkone und Anpassung Zugangsweg, Anpassung Verlauf First und Traufe Haus B.

Standort: Juheigässli, Parzellen Nrn. 417 und 680, Wohnzone W2, Koordinaten 2’633’222 / 1’169’818.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Auflage- und Einsprachefrist: 12. August 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten b. Interlaken.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 18.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Priska Nebiker und Roland Gehrig, Birkenweg 19, 3800 Matten b. Interlaken.

Projektverfasserin: Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Abbruch bestehender Gebäude und Neubau Einfamilienhaus mit Garage und Carport.

Projektänderung: Anpassung Versickerung, Fenster Ostfassade nicht ausgeführt, Ergänzung Überdachung Eingang.

Standort: Fliederweg 6, 3800 Matten b. Interlaken.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: Unterschreiten des Strassenabstandes gemäss Art. 80 SG.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.

Auflage- und Einsprachefrist bis am 19. August 2024.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sowie Lastenausgleichsansprüche sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 18.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Enea Martinelli, Lärchenweg 13, 3800 Matten b. Interlaken.

Bauvorhaben: Anbau offener Autounterstand.

Standort: Lärchenweg 13, 3800 Matten b. Interlaken.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.

Auflage- und Einsprachefrist bis am 19. August 2024.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 18.07.2024

Einwohnergemeinde

Hundetaxe 2024

Per 1. August 2024 ist die Hundetaxe für das Jahr 2024 zur Bezahlung fällig. Die Taxe beträgt Fr. 100.– pro Hund, welcher älter als sechs Monate ist.

Alle bisherigen Hundehalter/-innen erhalten für die Hundetaxe 2024 automatisch eine Rechnung.

Falls Sie den registrierten Hund nicht mehr haben oder neu einen Hund besitzen, melden Sie sich bitte bei der Gemeindeschreiberei Matten (sicherheit@matten.ch, oder unter Telefon 033 826 50 31).

Bei der Anmeldung des Hundes weisen Sie den Hundeausweis inkl. Mikrochipnummer vor. Alle Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Tierdatenbank Amicus registriert sein. Die Gemeinde Matten verzichtet auf die Abgabe von Hundemarken, da diese für die Identifizierung nicht mehr notwendig sind. 

Diensthunde (Hunde mit Spezialprüfung wie Blindenhunde, Lawinenhunde und Hunde für die Festungswache) sind von der Taxe befreit. In diesen Fällen haben sich die Hundehalter/-innen bei der Gemeindeschreiberei Matten zu melden, wobei das entsprechende Diplom/Attest vorzuweisen ist. 

Bei Nichtbezahlung der Hundetaxe bzw. Nichtanmeldung des Hundes wird nebst der Taxe auch eine Busse erhoben (Art. 16 Hundegesetz des Kantons Bern). 

Die Ortspolizeibehörde Matten dankt den Bürgerinnen und Bürgern für die Mitarbeit. 

Ortspolizeibehörde Matten 

Wer als taxpflichtige Person vorsätzlich oder fahrlässig bewirkt oder zu bewirken versucht, dass die Erhebung der Hundetaxe zu Unrecht unterbleibt oder die Hundetaxe unrechtmässig zurückerstattet oder ungerechtfertigt erlassen wird, kann gemäss Hundegesetz Art. 16 Abs. 1 mit Bussen bis zu Fr. 5000.– bestraft werden.

Publiziert am 18.07.2024

Einwohnergemeinde

Blumenschmuckwettbewerb

Auch dieses Jahr werden wieder Anerkennungspreise für den schönsten Blumenschmuck am Haus vergeben. Deshalb werden Ende Juli / Anfang August die Fotografen der Jury unterwegs sein und in Interlaken, Matten und Unterseen die schönsten mit Blumen geschmückten Häuser und Balkone erfassen. Der Anerkennungspreis verfolgt keine kommerziellen Ziele und wird von den Gemeinden Interlaken, Matten und Unterseen sowie von der Tourismusorganisation Interlaken und dem Blumen- und Gartenbauverein Interlaken und Umgebung getragen.

Arbeitsgruppe «IMU-Blumenschmuck»

Publiziert am 18.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Bauteam die innovative Baupartner AG, Dornhaldestrasse 7, 3627 Heimberg,  die Gal Architekten AG, ihrerseits vertreten durch André Josi, Präsident, und Peter Lauber, Vizepräsident des Verwaltungsrats, je mit Einzelunterschrift, Dornhaldestrasse 7, 3627 Heimberg.

Projektverfasserin: Gal Architekten AG, Dornhaldestrasse 7, 3627 Heimberg.

Bauvorhaben: Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Autoeinstellhalle.

Projektänderung 1: Anpassung Baugesuchspläne aufgrund der Fachberichte Brandschutz, hindernisfreies Bauen und Gestaltung.

Projektänderung 2: Anpassung Baugesuchspläne betreffend Dimensionierung Balkone und Anpassung Zugangsweg, Anpassung Verlauf First und Traufe Haus B.

Standort: Juheigässli, Parzellen Nrn. 417 und 680, Wohnzone W2, Koordinaten 2’633’222 / 1’169’818.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Auflage- und Einsprachefrist: 12. August 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten b. Interlaken.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 11.07.2024

Einwohnergemeinde

Verkehrsmassnahmen Haltestelle Matten

Der Gemeinderat Matten bei Interlaken verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG, SR 741.01) sowie Art. 44 Abs. 1 und 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) die folgenden Verkehrsmassnahmen:

  • «Fussweg» (SSV-Signal Nr. 2.61)
    Anfang und Ende Verbindungsweg zwischen Park+Ride und Industriestrasse
  • «Vorwegweiser für Busparkplatz und Wendeplatz» (SSV-Signal Nr. 4.37)
    Einfahrt zu Busparkplatz und Wendeplatz
  • «Parkieren verboten mit Zusatz: Ein- und Aussteigenlassen» (SSV-Signal Nr. 2.50)
    Auf der gegenüberliegenden Seite des Busparkplatzes
  • «Parkieren verboten mit Zusatz: Wendeplatz» (SSV-Signal Nr. 2.50)
    Beginn Wendeplatz
  • «Gemeinsamer Rad- und Fussweg» (SSV-Signal Nr. 2.63.1)
    Bei Einmündung Industriestrasse zum Park+Ride Station Matten; bei Ausfahrt Parkplatz; südlich des Perrons Park+Ride Matten

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 lit. a und Art. 67 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.

Diese Verfügung tritt nach Ablauf der Beschwerdefrist mit Aufstellen der Signale in Kraft.

Gemeinderat Matten

Publiziert am 11.07.2024

Einwohnergemeinde

Blumenschmuckwettbewerb

Auch dieses Jahr werden wieder Anerkennungspreise für den schönsten Blumenschmuck am Haus vergeben. Deshalb werden Ende Juli / Anfang August die Fotografen der Jury unterwegs sein und in Interlaken, Matten und Unterseen die schönsten mit Blumen geschmückten Häuser und Balkone erfassen. Der Anerkennungspreis verfolgt keine kommerziellen Ziele und wird von den Gemeinden Interlaken, Matten und Unterseen sowie von der Tourismusorganisation Interlaken und dem Blumen- und Gartenbauverein Interlaken und Umgebung getragen.

Arbeitsgruppe «IMU-Blumenschmuck»

Publiziert am 11.07.2024

Einwohnergemeinde

Verkehrsmassnahmen Haltestelle Matten

Der Gemeinderat Matten bei Interlaken verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG, SR 741.01) sowie Art. 44 Abs. 1 und 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) mit Zustimmungsverfügung Nr. 1035-24 vom 27. Juni 2024 die folgenden Verkehrsmassnahmen:

  • «Kein Vortritt» (SSV-Signal Nr. 3.02)
    Bei der Einmündung des Car-Parkplatzbereichs in Richtung PW-Bereich / Parkplatzausfahrt.
  • «Einbahnstrasse» (SSV-Signal Nr. 4.08) sowie «Einfahrt verboten» (SSV-Signal Nr. 2.02)
    Auf dem Parkplatz südlich angrenzend an das Bahnhofsgebäude (erlaubte Fahrtrichtung gegen den Uhrzeigersinn).
  • «Allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen» (SSV-Signal Nr. 2.01)
    Auf dem Fussweg zwischen Kirchweg und dem Ostende des Perrons.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 lit. a und Art. 67 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.

Diese Verfügung tritt nach Ablauf der Beschwerdefrist mit Aufstellen des Signals in Kraft.

Gemeinderat Matten

Publiziert am 11.07.2024

Einwohnergemeinde

Verkehrsmassnahmen Haltestelle Matten

Der Gemeinderat Matten bei Interlaken verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG, SR 741.01) sowie Art. 44 Abs. 1 und 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) die folgenden Verkehrsmassnahmen:

  • «Fussweg» (SSV-Signal Nr. 2.61)
    Anfang und Ende Verbindungsweg zwischen Park+Ride und Industriestrasse
  • «Vorwegweiser für Busparkplatz und Wendeplatz» (SSV-Signal Nr. 4.37)
    Einfahrt zu Busparkplatz und Wendeplatz
  • «Parkieren verboten mit Zusatz: Ein- und Aussteigenlassen» (SSV-Signal Nr. 2.50)
    Auf der gegenüberliegenden Seite des Busparkplatzes
  • «Parkieren verboten mit Zusatz: Wendeplatz» (SSV-Signal Nr. 2.50)
    Beginn Wendeplatz
  • «Gemeinsamer Rad- und Fussweg» (SSV-Signal Nr. 2.63.1)
    Bei Einmündung Industriestrasse zum Park+Ride Station Matten; bei Ausfahrt Parkplatz; südlich des Perrons Park+Ride Matten

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 lit. a und Art. 67 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.

Diese Verfügung tritt nach Ablauf der Beschwerdefrist mit Aufstellen der Signale in Kraft.

Gemeinderat Matten

Publiziert am 04.07.2024

Einwohnergemeinde

Verkehrsmassnahmen Haltestelle Matten

Der Gemeinderat Matten bei Interlaken verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG, SR 741.01) sowie Art. 44 Abs. 1 und 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) mit Zustimmungsverfügung Nr. 1035-24 vom 27. Juni 2024 die folgenden Verkehrsmassnahmen:

  • «Kein Vortritt» (SSV-Signal Nr. 3.02)
    Bei der Einmündung des Car-Parkplatzbereichs in Richtung PW-Bereich / Parkplatzausfahrt.
  • «Einbahnstrasse» (SSV-Signal Nr. 4.08) sowie «Einfahrt verboten» (SSV-Signal Nr. 2.02)
    Auf dem Parkplatz südlich angrenzend an das Bahnhofsgebäude (erlaubte Fahrtrichtung gegen den Uhrzeigersinn).
  • «Allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen» (SSV-Signal Nr. 2.01)
    Auf dem Fussweg zwischen Kirchweg und dem Ostende des Perrons.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 lit. a und Art. 67 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.

Diese Verfügung tritt nach Ablauf der Beschwerdefrist mit Aufstellen des Signals in Kraft.

Gemeinderat Matten

Publiziert am 04.07.2024

Einwohnergemeinde

Verkehrsbehinderungen Wengelacher – Strassensperrung

Aufgrund von Kanalisationsarbeiten im Wengelacher kommt es zu Verkehrsbehinderungen. Ab Montag, 8. Juli 2024, bis ca. Ende September 2024 muss der Wengelacher vollständig gesperrt werden.

Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die entsprechenden Verkehrssignalisationen zu beachten.

Wir bitten um Kenntnisnahme und danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 04.07.2024

Einwohnergemeinde

Papier- und Kartonsammlung

Samstag, 6. Juli 2024

Bereitstellung: bis spätestens 7.00 Uhr

Wir bitten die Bevölkerung, das Papier und den Karton unbedingt getrennt und gebündelt an gleicher Stelle wie den Hauskehricht bereitzustellen.

Die Sammlung wird durch den Turnverein Matten durchgeführt.

Falls Ihr Material nicht abgeholt wird, wählen Sie zwischen 13.00 und 14.30 Uhr Telefon 079 697 47 37.

Gemäss Merkblatt «Papier- und Kartonsammlung» der AG für Abfallverwertung (Avag) sind von der Papier- und Kartonsammlung ausgeschlossen:

Abfälle aller Art wie Hauskehricht, Metall, Kunststoff, Glas, Textilien, Holz, synthetische Materialien sowie
gesundheitsgefährdende, gefährliche und organische Stoffe.

Weiter sind in der Papier- und Kartonsammlung nicht zulässig:

Aktenordner, Banknotenpapier, beschichtetes Geschenkpapier, bituminierte Papiere und Pappen, Blumenpapier, Etiketten und selbstklebendes Papier, Filterpapier, Digitaldruckpapier, Fototaschen, Futtermittelsäcke, gewachste Papiere und Pappen, geschreddertes Papier, Haushaltpapier, Hülsen und Hülsenteile, Kaffee- und Teebeutel, Kantenschutz jeglicher Art, Klebe- und Buchbinderücken, Kleber, Kohlepapier, Kraftpapiersäcke, Getränkeverpackungen (Tetra Pak), Papiere mit UV-Lack, Papierservietten, Papiertaschentücher, Papiertischtücher, Papiertragetaschen, Papierwindeln, Pergamentpapiere, Silikonpapiere, Suppen- und Getränkebeutel, Take-away-Verpackungen (Pizzakartons), Tapeten- und Dekopapiere, Teerpapier, Thermopapier (Kassenzettel), Tiefkühlverpackungen (beschichtet, laminiert), Tragtaschen (nassfest), Waschmitteltrommeln und -kartons, Zementsäcke, Zigaretten.

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 04.07.2024

Einwohnergemeinde

Protokoll Gemeindeversammlung

Hiermit wird bekannt gegeben, dass gestützt auf Art. 49 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Matten b. Interlaken vom 22. September 2013 das Protokoll der Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 20. Juni 2024, ab Donnerstag, 4. Juli 2024, bis und mit Montag, 5. August 2024, in der Gemeindeschreiberei, Baumgartenstrasse 14, Matten b. Interlaken, eingesehen werden kann. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Gemeindeschreiberei Matten

Publiziert am 04.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Stefan Balli, Höheweg 201a, 3800 Interlaken, und Bruno Balli, Hertigässli 86, 3800 Matten.

Projektverfasserin: L2A Architekten AG, Untere Gasse 4, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Einbau Cheminéeofen und Ersatz Kamin.

Standort: Hobachergässli 8, Matten b. Interlaken, Parzelle Nr. 374, Koordinaten 2'632`687 / 1'170'058.

Nutzungszone: Mischzone Dorf MD, ZPP 5.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.

Auflage- und Einsprachefrist bis 29. Juli 2024.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734. Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet (im Doppel) innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 04.07.2024


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3800 Unterseen

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