Matten (4)

Einwohnergemeinde

Urnenwahlen vom Sonntag, 19. Oktober 2025 (Proporz und Majorz)

Der Gemeinderat Matten hat für den Sonntag, 19. Oktober 2025, die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2029 aufgrund des Organisationsreglements vom 22. September 2013 angeordnet. Allfällige Ergänzungswahlen (2. Wahlgang) finden am Sonntag, 30. November 2025, statt. Es sind zu wählen:

  1. Mehrheitswahlen (Majorzwahlen)
    Gemeinde- und Gemeinderatspräsidentin oder Gemeinde- und Gemeinderatspräsident 
  2. Verhältniswahlen (Proporzwahlen)
    6 Mitglieder Gemeinderat

Majorzwahlen

Gemäss Art. 13 des Abstimmungs- und Wahlreglements (AWR) vom 18. Mai 2001 werden die politischen Parteien oder Wählergruppen aufgefordert, ihre Wahlvorschläge für die Majorzwahlen bis spätestens am Montag, 1. September 2025, 12.00 Uhr an die Gemeindeschreiberei Matten einzureichen. Wahlvorschläge, die später eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

Proporzwahlen

Gemäss Art. 17 des Abstimmungs- und Wahlreglements (AWR) vom 18. Mai 2001 werden die politischen Parteien oder Wählergruppen aufgefordert, ihre Wahlvorschläge für die Proporzwahlen bis spätestens am Montag, 15. September 2025, 12.00 Uhr an die Gemeindeschreiberei Matten einzureichen. Wahlvorschläge, die später eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Zwei oder mehrere Wahlvorschläge können bis am Montag, 22. September 2025, 18.00 Uhr durch übereinstimmende Erklärung der Unterzeichnenden oder ihrer Vertreterinnen und Vertreter miteinander verbunden werden (Art. 22 AWR).

Die Wahlvorschläge für die Majorzwahlen haben gemäss Art. 13 des Abstimmungs- und Wahlreglements folgende Bedingung zu erfüllen:

  1. Der Wahlvorschlag muss von mindestens fünf in der Gemeinde stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger unterzeichnet sein (die erstunterzeichnende Person gilt als Vertreter:in der Wählergruppe).

Die Wahlvorschläge für die Proporzwahlen haben gemäss Art. 17 des Abstimmungs- und Wahlreglements folgende Bedingungen zu erfüllen:

  1. Der Wahlvorschlag muss von mindestens fünf in der Gemeinde stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger unterzeichnet sein (die erstunterzeichnende Person gilt als Vertreter:in der Wählergruppe).
  2. Der Wahlvorschlag darf so viele Namen enthalten als Sitze zu vergeben sind. Jeder Name darf maximal zweimal auf den Wahlvorschlag gesetzt werden.
  3. Die Liste ist mit der Parteizugehörigkeit oder einer Gruppierung zu bezeichnen.

Die Wahlvorschläge für die Majorz- und Proporzwahlen haben gemäss Art. 59 des Gesetzes über die politischen Rechte (PRG) des Kantons Bern vom 5. Juni 2012 folgende Bedingung zu erfüllen:

  1. Die Wahlvorschläge müssen Familien- und Vornamen, Geburtsjahr, Beruf, Wohnort sowie gegebenenfalls den Vermerk «bisher» zu enthalten.

Das Formular für die Wahleingaben kann bei der Gemeindeschreiberei Matten oder auf www.matten.ch bezogen werden.

Publiziert am 03.07.2025

Einwohnergemeinde

Geringfügige Änderung des Zonenplans Parzelle Nr. 306 nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)

Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV

Der Gemeinderat Matten b. Interlaken hat die vorerwähnte geringfügige Änderung des Zonenplans Parzelle Nr. 306 am 23. Juni 2025 beschlossen.

Gegen diesen Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung), Nydegggasse 11/13, 3011 Bern, schritflich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Gemeinderat Matten

Publiziert am 03.07.2025

Einwohnergemeinde

Papier- und Kartonsammlung

Samstag, 5. Juli 2025

Bereitstellung: bis spätestens 7.00 Uhr

Wir bitten die Bevölkerung, das Papier und den Karton unbedingt getrennt und gebündelt an gleicher Stelle wie den Hauskehricht bereitzustellen.

Die Sammlung wird durch den Turnverein Matten durchgeführt.

Falls Ihr Material nicht abgeholt wird, wählen Sie zwischen 13.00 und 14.30 Uhr Telefon 079 697 47 37.

Gemäss Merkblatt «Papier- und Kartonsammlung» der AG für Abfallverwertung (AVAG) sind von der Papier- und Kartonsammlung ausgeschlossen:

Abfälle aller Art wie Hauskehricht, Metall, Kunststoff, Glas, Textilien, Holz, synthetische Materialien sowie
gesundheitsgefährdende, gefährliche und organische Stoffe.

Weiter sind in der Papier- und Kartonsammlung nicht zulässig:

Aktenordner, Banknotenpapier, beschichtetes Geschenkpapier, bituminierte Papiere und Pappe, Blumenpapier, Etiketten und selbstklebendes Papier, Filterpapier, Digitaldruckpapier, Fototaschen, Futtermittelsäcke, gewachste Papiere und Pappe, geschreddertes Papier, Haushaltpapier, Hülsen und Hülsenteile, Kaffee- und Teebeutel, Kantenschutz jeglicher Art, Klebe- und Buchbinderücken, Kleber, Kohlepapier, Kraftpapiersäcke, Getränkeverpackungen (Tetra Pak), Papiere mit UV-Lack, Papierservietten, Papiertaschentücher, Papiertischtücher, Papiertragetaschen, Papierwindeln, Pergamentpapiere, Silikonpapiere, Suppen- und Getränkebeutel, Take-away-Verpackungen (Pizzakartons), Tapeten- und Dekopapiere, Teerpapier, Thermopapier (Kassenzettel), Tiefkühlverpackungen (beschichtet, laminiert), Tragtaschen (nassfest), Waschmitteltrommeln und -kartons, Zementsäcke, Zigaretten.

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 03.07.2025

Einwohnergemeinde

Protokoll Gemeindeversammlung

Hiermit wird bekannt gegeben, dass gestützt auf Art. 49 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Matten b. Interlaken vom 22. September 2013 das Protokoll der Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 19. Juni 2025, ab Donnerstag, 3. Juli, bis und mit Montag, 4. August 2025, in der Gemeindeschreiberei, Baumgartenstrasse 14, Matten b. Interlaken, eingesehen werden kann. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Gemeindeschreiberei Matten

Publiziert am 03.07.2025


Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen

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