Matten (8)

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasser: Trägerverein Skatepark Region Bödeli, Postfach, 3800 Interlaken, vertreten durch Simon Bacher, Postgasse 26, 3011 Bern.

Bauvorhaben: Auf der Parzelle Nr. 518 wird das bestehende Gebäude (Gebäudenummer 6) abgebrochen und die Fläche zu einer öffentlich zugänglichen Roll- und Begegnungszone umgestaltet. Die Anlage umfasst fest verbaute Fahrelemente für Skateboards, Velos und ähnliche Rollgeräte, einen integrierten Pumptrack sowie ein WC-Haus mit Technikabteil. Das Areal ist gemäss Betriebskonzept zeitlich begrenzt zugänglich und kann bei Bedarf beleuchtet werden.

Standort: Wychel, Parzelle Nr. 518, Zone für Sport und Freizeit (ZSF d, Freizeitpark), Koordinaten 2’632’029 / 1’169’911.

Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen:

  • Unterschreiten Strassenabstand (Art. A149 GBR / Art. 80 SG)
  • Abstand zur Landwirtschaftszone (Art. A148 GBR / Art. 12 Abs. 5 NBR)

Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Oktober 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten b. Interlaken.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 10.09.2026

Einwohnergemeinde

Japankäfer

Die Gemeinde Matten bei Interlaken und weitere Bödeli-Gemeinden liegen im Befallsherd – umliegende Gemeinden gelten als Pufferzone.

Bitte beachten Sie die Informationen in der Rubrik Gemeinde-Info.

Publiziert am 10.09.2026

Einwohnergemeinde

Verkehrserschwerung – Strassensperrung Juheigässli

Aufgrund der Demontage eines Baukrans wird das Juheigässli im Abschnitt zwischen den Liegenschaften Juheigässli 18 und Juheigässli 28a für den Motorfahrzeugverkehr wie folgt gesperrt:

  • Mittwoch, 16. September, ab 13.00 Uhr bis Donnerstag, 17. September 2026, 17.00 Uhr

Während der Arbeiten ist die Durchfahrt  nicht möglich. Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die entsprechenden Verkehrssignalisationen zu beachten und den Weisungen des Baustellenpersonals Folge zu leisten.

Wir bitten um Kenntnisnahme und danken Ihnen für das Verständnis.

Sicherheit Matten

Publiziert am 10.09.2026

Einwohnergemeinde

Papiersammlung

Samstag, 12. September 2026

Bereitstellung: bis spätestens 7.00 Uhr

Wir bitten die Bevölkerung, das Papier gebündelt an gleicher Stelle wie den Hauskehricht bereitzustellen.

Die Sammlung wird durch den Turnverein Matten durchgeführt.

Falls Ihr Material nicht abgeholt wird, melden Sie sich bitte zwischen 13.00 und 14.30 Uhr unter Telefon 079 697 47 37.

Gemäss Merkblatt «Papier- und Kartonsammlung» der AG für Abfallverwertung (AVAG) sind von der Papiersammlung ausgeschlossen:

Abfälle aller Art wie Hauskehricht, Metall, Kunststoff, Glas, Textilien, Holz, synthetische Materialien sowie gesundheitsgefährdende, gefährliche und organische Stoffe.

Weiter sind in der Papiersammlung nicht zulässig:

Aktenordner, Banknotenpapier, beschichtetes Geschenkpapier, bituminierte Papiere und Pappe, Blumenpapier, Etiketten und selbstklebendes Papier, Filterpapier, Digitaldruckpapier, Fototaschen, Futtermittelsäcke, gewachste Papiere und Pappe, geschreddertes Papier, Haushaltpapier, Hülsen und Hülsenteile, Kaffee- und Teebeutel, Kantenschutz jeglicher Art, Klebe- und Buchbinderücken, Kleber, Kohlepapier, Kraftpapiersäcke, Getränkeverpackungen (Tetra Pak), Papiere mit UV-Lack, Papierservietten, Papiertaschentücher, Papiertischtücher, Papiertragetaschen, Papierwindeln, Pergamentpapiere, Silikonpapiere, Suppen- und Getränkebeutel, Take-away-Verpackungen (Pizzakartons), Tapeten- und Dekopapiere, Teerpapier, Thermopapier (Kassenzettel), Tiefkühlverpackungen (beschichtet, laminiert), Tragtaschen (nassfest), Waschmitteltrommeln und -kartons, Zementsäcke, Zigaretten.

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 10.09.2026

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Einwohnergemeinde Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten bei Interlaken.

Bauvorhaben: Löschung der Dienstbarkeit «Promenadenweg» auf den Parzellen Nrn. 507 und 518.

Standort: Wychelstrasse, Parzellen Nrn. 507 und 518, Zone für öffentliche Nutzung, Mischzone MA3 und Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’632’029 / 1’169’911.

Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich Au.

Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Oktober 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten b. Interlaken.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 10.09.2026

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Einwohnergemeinde Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten bei Interlaken.

Bauvorhaben: Löschung der Dienstbarkeit «Promenadenweg» auf den Parzellen Nrn. 507 und 518.

Standort: Wychelstrasse, Parzellen Nrn. 507 und 518, Zone für öffentliche Nutzung, Mischzone MA3 und Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’632’029 / 1’169’911.

Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich Au.

Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Oktober 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten b. Interlaken.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 03.09.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Isabelle Bilteryst, Oelestrasse 1, 3800 Matten bei Interlaken.

Vertreterin und Projektverfasserin: A. Ruoff AG, Thomas Ruoff, Dorfstrasse 119, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Ersatz bestehende Holzheizung durch aussen aufgestellter Luft-Wasser Wärmepumpe und Einbau eines Schwedenofens im Erdgeschoss.

Standort: Oelestrasse 1, 3800 Matten, Parzelle Nr. 158, Koordinaten 2'632'729/1'170'211.

Nutzungszone: Wohnzone 2-geschossig W2.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahme: Unterschreiten des Strassenabstandes gemäss Art. 80 SG i.V.m. A149 GBR.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.

Auflage- und Einsprachefrist bis 28. September 2026.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten und die Profile/Pflöcke verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sowie Lastenausgleichsansprüche sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

21. August 2026

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 03.09.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Blatter Samuel, Hertigässli 50, 3800 Matten bei Interlaken.

Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch, Erweiterung bestehender Belag vor Mistplatz.

Standort: Ischlegli, 3800 Matten, Parzelle Nr. 626, Koordinaten 2'632'907/1'169'638.

Nutzungszone: Bauernhofzone (Landwirtschaftszone LWZ).

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Hinweis: Naturgefahrengebiet mit geringer Gefährdung, Wasser.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.

Auflage- und Einsprachefrist bis 28. September 2026.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sowie Lastenausgleichsansprüche sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

21. August 2026

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 03.09.2026


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