Matten (8)

Einwohnergemeinde

Verkehrserschwerung / Strassensperrung infolge Grabenaufbruch

Sperrung Durchfahrt Kupfergasse

Infolge eines Grabenaufbruchs ist die Kupfergasse ab Dienstag, 22., bis und mit Donnerstag, 24. April 2025, für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Zufahrt zu den einzelnen Liegenschaften der Anwohner ist jederzeit gewährleistet.

Umleitungen werden entsprechend signalisiert. 

Bei Fragen steht Ihnen die Alpexa AG (Telefon 033 972 62 40) und die Bauverwaltung Matten gerne zur Verfügung.

Wir danken für Ihr Verständnis!

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 17.04.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Sven Eschler, Schulgässli 7, 3800 Matten.

Projektverfasserin: Streich Holzbau AG, Eichzun 3, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Umnutzung der bisherigen Nebenräume unbeheizt zu einer Garage für 1 Personenwagen.

Standort: Schulgässli 7, Matten, Parzelle Nr. 128, Koordinaten 2'633'014 / 1'170'168.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Hinweis: Naturgefahrengebiet mit mittlerer Gefährdung, Wassergefahren.

Ausnahmen: Unterschreitung des Strassenabstandes gem. Art. 80 SG i.V.m. Art. A 149 GBR.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.

Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Mai 2025.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sowie Lastenausgleichsansprüche sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 17.04.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Brigitte und Alexander Meikl, Juheigässli 11, 3800 Matten.

Bauvorhaben: Neuer Hauseingang Wohnhaus Westfassade.

Standort: Juheigässli 11, 3800 Matten, Parzelle Nr. 554, Koordinaten 2'480’000 / 1’070’000.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.

Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Mai 2025.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734

Es wird auf die Gesuchsakten und Profile/Pflöcke verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 17.04.2025

Stellenausschreibung

Matten bei Interlaken liegt idyllisch zwischen Brienzer- und Thunersee. Die ruhige und attraktive Wohngemeinde mit 4100 Einwohner-/innen ist umgeben von intakter Natur und bietet eine hohe Lebensqualität.

Wir suchen zur Ergänzung unseres Hausdienstes eine

Reinigungsfachkraft 50%

Stellenantritt: 1. August 2025

Der Aufgabenbereich

  • Schulanlage der Gemeinde Matten
  • Gemeindeverwaltung in Matten

Ihre Aufgaben

  • Reinigung und Unterhalt der Schulanlage und der Gemeindeverwaltung Matten
  • Bereitschaft, Pikettdienst zu leisten

Ihre Stärken

  • Sie verfügen über Erfahrung im Reinigungsdienst
  • selbstständige, zuverlässige und sorgfältige Arbeitsweise sind für Sie selbstverständlich
  • freundlicher und respektvoller Umgang mit Kindern, Lehrpersonen und dem Personal der Gemeindeverwaltung
  • Diskretion

Unser Angebot

  • eine abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit
  • ein motiviertes Team und ein angenehmes Arbeitsumfeld
  • zeitgemässe Anstellungsbedingungen gemäss Personalreglement der Gemeinde Matten

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbungsunterlagen in schriftlicher oder elektronischer Form bis spätestens 12. Mai 2025 an Finanzen & Ressourcen, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten, oder personal@matten.ch.

Für stellenspezifische Fragen oder weitere Auskünfte steht Ihnen André Chevrolet, Bauverwalter, gerne telefonisch unter 033 826 50 21 zur Verfügung.

Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

Publiziert am 17.04.2025

Stellenausschreibung

Matten bei Interlaken liegt idyllisch zwischen Brienzer- und Thunersee. Die ruhige und attraktive Wohngemeinde mit 4100 Einwohner-/innen ist umgeben von intakter Natur und bietet eine hohe Lebensqualität.

Wir suchen zur Ergänzung unseres Hausdienstes eine

Reinigungsfachkraft 50%

Stellenantritt: 1. August 2025

Der Aufgabenbereich

  • Schulanlage der Gemeinde Matten
  • Gemeindeverwaltung in Matten

Ihre Aufgaben

  • Reinigung und Unterhalt der Schulanlage und der Gemeindeverwaltung Matten
  • Bereitschaft, Pikettdienst zu leisten

Ihre Stärken

  • Sie verfügen über Erfahrung im Reinigungsdienst
  • selbstständige, zuverlässige und sorgfältige Arbeitsweise sind für Sie selbstverständlich
  • freundlicher und respektvoller Umgang mit Kindern, Lehrpersonen und dem Personal der Gemeindeverwaltung
  • Diskretion

Unser Angebot

  • eine abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit
  • ein motiviertes Team und ein angenehmes Arbeitsumfeld
  • zeitgemässe Anstellungsbedingungen gemäss Personalreglement der Gemeinde Matten

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbungsunterlagen in schriftlicher oder elektronischer Form bis spätestens 12. Mai 2025 an Finanzen & Ressourcen, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten, oder personal@matten.ch.

Für stellenspezifische Fragen oder weitere Auskünfte steht Ihnen André Chevrolet, Bauverwalter, gerne telefonisch unter 033 826 50 21 zur Verfügung.

Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

Publiziert am 10.04.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: zumsy ag Rosenau, Klostergässli 5, 3800 Matten.

Projektverfasserin: Oesch Metallbau GmbH, Untere Bönigstrasse 88a, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Unterstand für Fahrräder und Elektrofahrzeuge.

Standort: Klostergässli 3b, Matten, Parzelle Nr. 268, Koordinaten 2'632’538/1’170’254.

Nutzungszone: Zone für öffentliche Nutzung C Klostergässli (ZöN C).

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.

Auflage- und Einsprachefrist bis am 5. Mai 2025.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten und die Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwashrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 10.04.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: zumsy ag Rosenau, Klostergässli 5, 3800 Matten.

Projektverfasserin: Oesch Metallbau GmbH, Untere Bönigstrasse 88a, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Unterstand für Fahrräder und Elektrofahrzeuge.

Standort: Klostergässli 3b, Matten, Parzelle Nr. 268, Koordinaten 2'632’538/1’170’254.

Nutzungszone: Zone für öffentliche Nutzung C Klostergässli (ZöN C).

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.

Auflage- und Einsprachefrist bis am 5. Mai 2025.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten und die Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwashrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 03.04.2025

Einwohnergemeinde

Sanierung Gehweg Oelestrasse – Verkehrserschwerung

Der Gehweg entlang der Oelestrasse wird ab Montag, 31. März 2025, in vier Etappen bis zur Bauvollendung voraussichtlich Ende Juni 2025 saniert. Im gleichen Zug werden die Industriellen Betriebe Interlaken AG und die Avari entsprechende Leitungen erneuern und verlegen.

Die Oelestrasse wird während der gesamten Bauzeit für den motorisierten Verkehr einspurig befahrbar sein (Lichtsignalanlage). Für die Fussgänger ist die Oelestrasse ebenfalls jederzeit begehbar.

Die Zufahrten zu den einzelnen Liegenschaften können teilweise – je nach Baufortschritt –  eingeschränkt sein. Wir sind jedoch bemüht, die Unannehmlichkeiten auf ein Minimum zu reduzieren und Grundstückzufahrten mittels Stahlplatten sicherzustellen.

Die Abfall- und Grünabfuhrentsorgung ist jeweils aufgrund des Baufortschritts an den von der Gemeinde signalisierten provisorischen Standorten früh morgens ab 7.00 Uhr an den Abfuhrtagen zu deponieren. Für die korrekte Handhabung wird gedankt.

Voraussehbare besondere Ereignisse bei den Anwohnern (z. B. Umzug) sind der Bauleitung frühzeitig zu melden.

Kontaktpersonen:

  • b+d Ingenieure AG, Telefon 033 650 80 67, michelle.bayard@bd-ing.ch
  • Gemeinde Matten, Telefon 033 826 50 22, bauverwaltung@matten.ch
  • Gemeinde Interlaken, Telefon 033 826 51 26, andreas.michel@interlaken.ch

Für die entstehenden Unannehmlichkeiten bitten wir die Bevölkerung um Verständnis.

Die Bauverwaltung

Publiziert am 03.04.2025


Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen

Telefon 033 828 12 00
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