
Bauherrschaft: Thomas Helmle, Länggasse 25a, 3600 Thun.
Bauvorhaben: Abbruch bestehende Doppelgarage und Carport, Neubau von vier Autoabstellplätzen und Erschliessung der Parzelle Nr. 1533.
Standort: Lärchenweg 21a, 3800 Matten, Parzelle Nr. 1497, Koordinaten 2'632’646/1’170’420.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Schutzgebiet: Baumschutzzone.
Hinweis: Naturgefahrengebiet mit geringer Gefährdung, Wasser.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Januar 2026.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten und Pflöcke verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwashrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Matten
Bauherrschaft: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, Fellerstrasse 21, 3003 Bern.
Projektverfasserin: von Allmen Architekten AG, Untere Bönigstrasse 10 A, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Neuerstellung «House of Switzerland».
Projektänderung: Das Gebäude soll neu ganzjährig durch die Zollbehörde als Ausbildungs- und Veranstaltungsort genutzt werden. Dafür wird das House of Switzerland gedämmt und mit einer neuen Gebäudehülle versehen. Neuerstellung einer aussen aufgestellten Luft-Wasser-Wärmepumpe, Neuanordnung der Beschriftung (von hinten beleuchtet).
Standort: Lütschinenstrasse 9, Matten, Parzelle Nr. 12, Koordinaten 2'633'954 / 1'169'238.
Nutzungszone: Zone öffentliche Nutzung A «Aenderbergstrasse».
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Hinweis: Gefahrengebiet mit geringer Gefährdung und Restgefährdung Wasser.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Januar 2026.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichansprüche sind schriftlich und begründet (im Doppel) innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Matten
Anerkennungspreis Bödeli 2025 – Preisverleihung
Die Anerkennungskommission Bödeli freut sich, im Namen der Gemeinden Interlaken, Matten und Unterseen je einen Anerkennungspreis für ehrenamtliche Leistungen in den Bereichen Soziales, Kultur und Sport vergeben zu können.
Die Preisverleihung findet am Freitag, 12. Dezember 2025, um 19.30 Uhr in der Aula des Gymnasiums Interlaken, Mittengrabenstrasse 8, statt. Die Feier mit anschliessendem Apéro ist öffentlich. Sie sind herzlich eingeladen.
Anerkennungskommission Bödeli
Änderungen zur Kartonsammlung ab Januar 2026
Ab Januar 2026 gibt es bezüglich der Kartonsammlung folgende Änderungen:
Neu wird der Karton nicht mehr nur alle zwei Monate an einem Samstag, sondern einmal pro Monat, jeweils an einem Montag, durch die Sorgen AG eingesammelt.
Die Abfuhrtage für das Jahr 2026 sind wie folgt:
Die Abfuhrtage sind nach wie vor auch im Abfallkalender der Einwohnergemeinde Matten ersichtlich.
Bitte stellen Sie den Karton erst am Abfuhrtag, jedoch vor 7.00 Uhr zur Abholung bereit.
Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme!
Bauverwaltung Matten
Erneuerung einer Gebrauchswasserkonzession zu Kühlzwecken
Konzessionsverfahren nach Art. 9 und 12 des Wassernutzungsgesetzes vom 23. November 1997 (WNG)
Gesuchstellerin: Interlago Property AG, Obere Bönigstrasse 100, 3800 Matten b. Interlaken.
Gesuch: Erneuerung der Gebrauchswasserkonzession Matten b. I. Nr. 6 (Lauf-Nr 2267) zur Nutzung von maximal 4220 l/min aus dem Grundwasser zur Kühlung für 20 Jahre. Das Wasser soll um maximal 6 Kelvin erwärmt und wieder vollständig ins Grundwasser versickert werden. Die Nutzungsanlagen sind bestehend, das Gesuch umfasst keine baulichen Änderungen oder Neubauten.
Standort: Obere Bönigstrasse 10, 3800 Matten b. Interlaken, Parzelle Nr. 1426 (BR).
Ausnahmebewilligungen: keine.
Einsprachefrist: 5. Dezember 2025 bis und mit 5. Januar 2026.
Auflageort: Bauverwaltung Matten b. Interlaken, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Einsprachestelle: Amt für Wasser und Abfall, Reiterstrasse 11, 3013 Bern.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist im Doppel und mit rechtsgültiger Unterschrift bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die innert der Einsprachefrist nicht angemeldet sind, verwirken. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitgehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.
Gewerbezone Eychelti – Öffentliche Ausschreibung für die Abgabe eines Baurechtgrundstücks im «Eychelti»
Die Einwohnergemeinde Matten beabsichtigt, die Unterbaurechtsparzelle Nr. 1507, erschlossen mittels Direktanschluss von der Autobahn N8 bis zum Grundstück, mit einer Fläche von 1427 m² (Gbbl. Nr. 14 BR1469) als selbstständiges und dauerndes Baurecht nach einem Heimfall neu zu vergeben. Bis am 16. Januar 2026 können interessierte Unternehmen sich um die Baurechtsparzelle bewerben. Nähere Informationen können dem Ausschreibungsdossier vom 1. März 2016 entnommen werden, welches auf Wunsch per E-Mail bei der Bauverwaltung unter bauverwaltung@matten.ch erhältlich ist.
Die Bauverwaltung
Bauherrschaft: Werner Thönen, Kupfergasse 13, 3800 Matten.
Projektverfasserin: Bau und Beratung Roth GmbH, Renggliweg 11, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Neuanordnung der ungedeckten Autoabstellplätze und der Umgebung.
Standort: Kupfergasse 13, Parzelle Gbbl. Nr. 376, Koordinaten 2'632’883/1’170’005.
Nutzungszone: Mischzone Dorf MD.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Schutzobjekt: Ortsbildschutzgebiet (Baugruppe A, Matten).
Hinweis: Naturgefahrengebiet mit geringer Gefährdung, Wasser.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis 29. Dezember 2025.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten und Pflöcke verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Matten
Strassensperrung Metzgergasse, 6. Dezember 2025
Am Samstag, 6. Dezember 2025, findet der traditionelle Weihnachtsmarkt statt. Aus diesem Grund wird folgende Strassensperrung sowie Umleitung vorgenommen:
Metzgergasse
Die Metzgergasse ist am Samstag, 6. Dezember 2025, für alle Verkehrsteilnehmenden ab der Kreuzung Kesslergasse/Dorfstrasse bis zur Hauptstrasse von 5.30 bis ca. 23.00 Uhr gesperrt. Die Zufahrt zu den Liegenschaften ist nicht gewährleistet.
Umleitung
Eine Umleitung ist signalisiert. Die Zufahrt zum Parkplatz der Coop-Filiale Matten ist via Hobachergässli möglich.
Wir danken der Anwohnerschaft und der Bevölkerung für das Verständnis.
Sicherheitskommission Matten
Ordentliche Versammlung
Montag, 8. Dezember 2025, um 20.00 Uhr im Kirchgemeindehaus Matten
Traktanden
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen die Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz: Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit 3 Monaten in der Gemeinde Wohnsitz haben, sind zu dieser Versammlung eingeladen.
Für das Jahr 2026 können sich Nutzungsberechtigte zum Bezug des Burgernutzens anmelden.
Anspruch auf Burgernutzen hat, wer zu Beginn des Nutzungsjahres:
Wer neu den Burgernutzen für das Jahr 2026 beanspruchen will, meldet sich schriftlich bis zum 31. Dezember 2025 unter Angabe der Zahlungsverbindung an folgende Adresse: Burgergemeinde Matten, 3800 Matten (per Post) oder bgmatten-finanzen@gmx.ch (per Mail). Für die Anmeldung muss das Burgerrecht, das Geburtsdatum und eine Wohnsitz-bescheinigung nachgewiesen werden.
Matten, November 2025
Burgerrat Matten
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
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Unsere Öffnungszeiten:
Montag – Freitag
08.00 – 12.00 und 13.30 – 17.00 Uhr