Matten (11)

Industrielle Betriebe Interlaken AG

Preissenkung beim Erdgas/Biogas

Vollständige Publikation siehe unter «Interlaken».

Industrielle Betriebe Interlaken AG

Publiziert am 21.09.2023

Stellenausschreibung

Porträt der Tagesschule Matten

Die Tagesschule ist ein freiwillig gewähltes, familienergänzendes Betreuungsangebot der Gemeinde Matten und ist mit der Schule Matten verbunden. Die Tagesschule Matten begleitet Schulkinder vom Kindergarten bis zur 9. Klasse während des ganzen Schuljahres von Montag bis Freitag, am Morgen vor der Schule, während dem Mittagessen und an den Nachmittagen. Gemeinsam mit den Kindern gestalten wir die Freizeit. Die Tagesschule sowie die Schule Matten zeichnen sich durch klare, bewährte Strukturen und direkte Kommunikation aus. Wir leben eine wertschätzende, offene und humorvolle Zusammenarbeit.

Infolge der Nachfolgelösung suchen wir Sie als

Tagesschulleiterin oder Tagesschulleiter 60–80%

Stellenantritt: 1. Januar 2024 oder nach Vereinbarung

Ihre Aufgaben

  • Sie führen die Tagesschule Matten umfassend als organisatorisch, administrativ, personell und pädagogisch verantwortliche Leitungsperson
  • Sie arbeiten mit der Schulleitung und dem Lehrerkollegium, der Schulsozialarbeit, dem Lebensmittelkontrolleur, der Gemeindeverwaltung, dem Hausdienst und den Fachstellen zusammen und beraten Eltern, Schülerinnen und Schüler
  • Sie nehmen bei Bedarf Einsitz in der Bildungskommission sowie im Gemeinderat und sind Teil der Arbeitsgruppe «Neubau Campus Schule Matten»
  • Sie sind verantwortlich für die Qualitätssicherung sowie für die Weiterentwicklung und überarbeiten die bestehenden Konzepte der Tagesschule
  • Sie leisten Informations- und Öffentlichkeitsarbeit

Ihre Stärken

Sie verfügen über eine anerkannte pädagogische oder sozialpädagogische Ausbildung. Zudem können Sie ein Diplom als Tagesschulleitungsperson vorweisen oder sind bereit, diese Weiterbildung zu absolvieren. Sie sind fähig, eine umfassende Organisation zu führen und zu steuern. Strategisches und konzeptionelles Denken und Handeln sind für Sie positive Herausforderungen. Sie sind eine authentische, verantwortungsbewusste, kommunikative, konflikt- und teamfähige Persönlichkeit. Sie sind belastbar und gewohnt, Entscheide konstruktiv und respektvoll umzusetzen. Sie sind interessiert an Schulprojekten.

Unser Angebot

Es erwartet Sie eine vielseitige und verantwortungsvolle Stelle. Weiter können Sie mit attraktiven Arbeits- und Anstellungsbedingungen sowie Flexibilität rechnen. Das aufgeschlossene und engagierte Tagesschulteam hilft Ihnen bei der Verwirklichung Ihrer Ideen. Es besteht die Möglichkeit, falls gewünscht, zusätzlich zur Anstellung als Tagesschulleitung ab Schuljahr 2024/25 auch im Bereich Betreuung mitzuarbeiten.

Weitere Informationen zur Tagesschule Matten finden Sie auf der Homepage: www.schulematten.ch

Für stellenspezifische Fragen stehen wir Ihnen zur Verfügung:

Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie uns bitte ausschliesslich in elektronischer Form bis 11. Oktober 2023 an personal@matten.ch, Betreff: Tagesschule Matten.

Die Vorstellungsgespräche finden in der Woche 42 statt.

Publiziert am 21.09.2023

Einwohnergemeinde

Sperrung Hertigässli im Bereich zwischen Hertigässli 14 und Hertigässli 42

Die Liegenschaften Hertigässli 2 und 16 wurden vor Kurzem an das Fernwärmenetz der Avari AG angeschlossen. Damit die Kabelschutzrohre eingesetzt werden können, muss die Strasse noch ein wenig mehr aufgebrochen werden. Infolgedessen wird die Durchfahrt für den motorisierten Verkehr im Zeitraum vom Donnerstag, 21., bis Freitag, 22. September 2023, jeweils von 7.00 bis 17.00 Uhr nicht möglich sein.

Während den Sperrzeiten (7.00 bis 17.00 Uhr) werden die Bushaltestellen Hertigässli und Brunnen-Haus der Linie 104 nicht bedient.

Ausserhalb der Sperrzeiten ist die Durchfahrt unter Vorbehalt von kurzen Wartezeiten gewährleistet.

Die Sperrung wird vor Ort signalisiert.

Wir bitten um Kenntnisnahme und danken für Ihr Verständnis.

Ribuna AG und Sicherheitskommission Matten

Publiziert am 21.09.2023

Einwohnergemeinde

Werkleitungsarbeiten Aegertenstrasse

Die Gemeinde Matten wird im Oktober bis November 2023 die Sanierung der 3. Etappe der Brunnenleitung an der Aegertenstrasse ausführen. Gleichzeitig wird die IBI AG die Hausanschlussleitungen (Strom, Wasser und Gas) in diesem Bereich, wo nötig, auch sanieren. Für die Beurteilung der Hausanschlussleitungen werden sich Mitarbeitende der IBI AG in den nächsten Wochen mit den Eigentümer/-innen der Liegenschaften an der Aegertenstrasse in Verbindung setzen. Sollten sich diese als sanierungsbedürftig erweisen, werden sie durch die IBI AG ersetzt. Für Sie als Liegenschaftseigentümer/-in entstehen dabei keine Kosten. Bitte beachten Sie, dass die Hausanschlussleitungen im Gebäude zugänglich und nicht versperrt sind.

Ab dem 26. September 2023 finden diverse Vorbereitungsarbeiten statt. Unter anderem werden die einzelnen Liegenschaften an der Aegertenstrasse mit provisorischen Elektrizitätsanschlüssen ausgestattet. Die IBI AG wird die Betroffenen entsprechend direkt informieren. Der Start der Bauarbeiten ist auf Montag, 9. Oktober 2023, angesetzt.

Die Bauarbeiten werden je nach Witterung rund 10 bis 12 Wochen in Anspruch nehmen. Während der Bauarbeiten kann es zu Beeinträchtigungen kommen. Die Hauszufahrten werden soweit möglich frei gehalten – wobei auch hier mit zeitweiligen Behinderungen gerechnet werden muss.

Wir danken für die Kenntnisnahme und hoffen auf Ihr Verständnis.

Die Bauverwaltung

Publiziert am 21.09.2023

Baupublikation

Bauherrschaft: Thomas und Petra Kübli, Lärchenweg 4, 3800 Matten.

Bauvorhaben: Installation Photovoltaikpanels an Balkonbrüstung.

Standort: Lärchenweg 4, 3800 Matten, Parzelle Nr. 1132, Koordinaten 2'632'706 / 1'170'276.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Oktober 2023.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unterfolgenden Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 21.09.2023

Baupublikation

Bauherrschaft: Berner Oberland-Bahnen AG, Heinz Schindler, Harderstrasse 14, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Infotafel/Display Haltestelle BOB Matten.

Standort: Bim Grüt 1310, 3800 Matten, Parzelle Nr. 1310, Koordinaten 2'633'404 / 1'169'757.

Ausnahme: Bauen ausserhalb der Bauzone Art. 24 RPG.

Nutzungszone: Landwirtschaftszone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.

Auflage- und Einsprachefrist bis am 16. Oktober 2023.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unterfolgenden Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen als auch Lastenausgleichansprüche im Doppel sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehenden identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 21.09.2023

Baupublikation

Bauherrschaft: Hardermannli AG, Rosenstrasse 2, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Forum 4 AG für Architektur, Rosenstrasse 2, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Abbruch Gebäude Nr.18 und Nebengebäude Nr. 18a; Neubau Mehrfamilienhaus mit Autoeinstellhalle.

Projektänderung: Tiefersetzen des Erdgeschosses; Geschosshöhen EG bis 2. OG neu 2.84 m; Änderung Rampe Hauszugang; Anpassung Umgebungsgestaltung; Anpassung Gestaltung gemäss Fachbericht der Fachberatung Gestaltung.

Standort: Oelestrasse 18, Parzelle Nr. 175, Wohnzone W3, Koordinaten 2’632’881 / 1’170’393.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen:

  • Überschreiten der Strassenbaulinie (Art. 96a BauG)
  • Unterschreiten des Strassenabstands (Art. 80 SG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 9. Oktober 2023.

Auflagestelle: Gemeinde Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 14.09.2023

Einwohnergemeinde

Papier- und Kartonsammlung

Samstag, 16. September 2023

Bereitstellung: bis spätestens 7.00 Uhr.

Wir bitten die Bevölkerung, das Papier und den Karton unbedingt getrennt und gebündelt an gleicher Stelle wie den Hauskehricht bereitzustellen.

Die Sammlung wird durch den Turnverein Matten durchgeführt.

Falls Ihr Material nicht abgeholt wird, wählen Sie zwischen 13.00 und 14.30 Uhr Telefon 079 697 47 37.

Gemäss Merkblatt «Papier- und Kartonsammlung» der AG für Abfallverwertung (AVAG) sind von der Papier- und Kartonsammlung ausgeschlossen:

Abfälle aller Art wie Hauskehricht, Metall, Kunststoff, Glas, Textilien, Holz, synthetische Materialien sowie gesundheitsgefährdende, gefährliche und organische Stoffe.

Weiter sind in der Papier- und Kartonsammlung nicht zulässig:

Aktenordner, Banknotenpapier, beschichtetes Geschenkpapier, bituminierte Papiere und Pappen, Blumenpapier, Etiketten und selbstklebendes Papier, Filterpapier, Digitaldruckpapier, Fototaschen, Futtermittelsäcke, gewachste Papiere und Pappen, geschreddertes Papier, Haushaltpapier, Hülsen und Hülsenteile, Kaffee- und Teebeutel, Kantenschutz jeglicher Art, Klebe- und Buchbinderücken, Kleber, Kohlepapier, Kraftpapiersäcke, Getränkeverpackungen (TetraPak), Papiere mit UV-Lack, Papierservietten, Papiertaschentücher, Papiertischtücher, Papiertragetaschen, Papierwindeln, Pergamentpapiere, Silikonpapiere, Suppen- und Getränkebeutel, Take-away-Verpackungen (Pizzakartons), Tapeten- und Dekopapiere, Teerpapier, Thermopapier (Kassenzettel), Tiefkühlverpackungen (beschichtet, laminiert), Tragtaschen (nassfest), Waschmitteltrommeln und -kartons, Zementsäcke, Zigaretten.

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 14.09.2023

Regionalkonferenz Oberland-Ost

Flugplatz Interlaken – quo vadis? Öffentlicher Infoanlass

Vollständige Publikation siehe unter «Verwaltungskreis».

Publiziert am 14.09.2023

Baupublikation

Bauherrschaft: Hardermannli AG, Rosenstrasse 2, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Forum 4 AG für Architektur, Rosenstrasse 2, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Abbruch Gebäude Nr.18 und Nebengebäude Nr. 18a; Neubau Mehrfamilienhaus mit Autoeinstellhalle.

Projektänderung: Tiefersetzen des Erdgeschosses; Geschosshöhen EG bis 2. OG neu 2.84 m; Änderung Rampe Hauszugang; Anpassung Umgebungsgestaltung; Anpassung Gestaltung gemäss Fachbericht der Fachberatung Gestaltung.

Standort: Oelestrasse 18, Parzelle Nr. 175, Wohnzone W3, Koordinaten 2’632’881 / 1’170’393.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen:

  • Überschreiten der Strassenbaulinie (Art. 96a BauG)
  • Unterschreiten des Strassenabstands (Art. 80 SG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 9. Oktober 2023.

Auflagestelle: Gemeinde Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 07.09.2023

Baupublikation

Bauherrschaft: Kaspar und Petra Studer-Heiniger, Baumgartenstrasse 1, 3800 Matten.

Projektverfasserin: Tschiemer & Schenkel AG, Stephan Meier, Hauptstrasse 55, 3800 Matten.

Bauvorhaben: Ersatz bestehende Wärmeerzeugung Öl durch Pellet inkl. Wassererwärmung.

Standort: Baumgartenstrasse 1, 3800 Matten, Parzelle Nr. 888, Koordinaten 2'632'670 / 1'169'963.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.

Auflage- und Einsprachefrist bis 2. Oktober 2023.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unterfolgenden Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehenden identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 07.09.2023


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