
Genehmigung Teilrevision Personalverordnung per 1. Januar 2026
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 8. Dezember 2025 die Teilrevision der Personalverordnung genehmigt.
Die neue Personalverordnung tritt vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden per 1. Januar 2026 in Kraft.
Der Beschluss wird hiermit gemäss Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung veröffentlicht. Die Verordnung kann bei der Gemeindeverwaltung Matten bezogen oder unter www.matten.ch eingesehen werden. Die Aktenauflage läuft vom 18. Dezember 2025 bis 19. Januar 2026.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, erhoben werden.
Erhöhung Kurtaxe per 1. April 2027
Gestützt auf das Gesuch der Tourismus-Organisation Interlaken um Erhöhung der Winterkurtaxe und auf Art. 3 Abs. 1 Lit. a des Kurtaxenreglements der Gemeinde Matten hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 8. Dezember 2025 beschlossen, die Winterkurtaxe per 1. April 2027 von aktuell Fr. 2.20 um Fr. 0.30 auf Fr. 2.50 zu erhöhen.
Der Beschluss wird hiermit gemäss Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung veröffentlicht.
Rechtsmittel
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab erstmaliger Publikation schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, erhoben werden.
Bauherrschaft: Zumsy AG, Klostergässli 5, 3800 Matten.
Projektverfasserin: Holinger AG, Kasthoferstrasse 23, 3006 Bern.
Bauvorhaben: Ersatz der bestehenden Trennwand durch Stahlstützen und Einbau neuer Trennwände in den Süd-Balkonen.
Standort: Klostergässli 3, 3800 Matten, Parzelle Nr. 268, Koordinaten 2'632’568 / 1’170’222.
Nutzungszone: Zone öffentliche Nutzung, ZöN C.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Hinweis: Naturgefahrengebiet mit geringer Gefährdung, Wasser.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis am 19. Januar 2025.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Matten
Bauherrschaft: Daniel und Silvana Tschiemer, Rütistrasse 14, 3800 Matten.
Projektverfasserin: Zahler GmbH, Bahnhofstrasse 7, 3713 Reichenbach im Kandertal.
Bauvorhaben: Ersatz best. Ölheizung in eine neue Pelletheizung.
Standort: Rütistrasse 14, Parzelle Nr. 1378, Koordinaten 2'632’849/1’170’156.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Hinweis: Naturgefahrengebiet mit Restgefährdung, Wasser.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Januar 2026.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwashrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Matten
Wahl Mitglieder ständiger Abstimmungs- und Wahlausschuss Legislatur 2026–2029
Gestützt auf Art. 1 des Abstimmungs- und Wahlreglements der Gemeinde hat der Gemeinderat die Wahl des ständigen Abstimmungs- und Wahlausschusses vorgenommen.
Gewählt sind
Rechtsmittel
Allfällige Beschwerden gegen diese Wahlen sind innert 10 Tagen schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Genehmigung neue Gebührenverordnung ab 1. Januar 2026
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 4. August 2025 die neue Gebührenverordnung genehmigt.
Die neue Gebührenverordnung tritt vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden per 1. Januar 2026 in Kraft.
Der Beschluss wird hiermit gemäss Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung veröffentlicht. Die Verordnung kann bei der Gemeindeverwaltung Matten bezogen oder unter www.matten.ch eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab erstmaliger Publikation schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, erhoben werden.
Änderungen zur Kartonsammlung ab Januar 2026
Ab Januar 2026 gibt es bezüglich der Kartonsammlung folgende Änderungen:
Neu wird der Karton nicht mehr nur alle zwei Monate an einem Samstag, sondern einmal pro Monat, jeweils an einem Montag, durch die Sorgen AG eingesammelt.
Die Abfuhrtage für das Jahr 2026 sind wie folgt:
Die Abfuhrtage sind nach wie vor auch im Abfallkalender der Einwohnergemeinde Matten ersichtlich.
Bitte stellen Sie den Karton erst am Abfuhrtag, jedoch vor 7.00 Uhr zur Abholung bereit.
Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme!
Bauverwaltung Matten
Teilsperrung Parkplatz Eissportzentrum
Anlässlich einer Belegung der Truppenunterkunft ALST durch die Schweizer Armee wird ein Teil des Hauptparkplatzes beim Eissportzentrum abgesperrt und kann nicht für das Parkieren benützt werden:
Die Betroffenen werden gebeten, die Signalisation zu beachten und auf die übrigen Parkfelder des Parkplatzes Eissportzentrum oder allenfalls auf die übrigen öffentlichen Parkplätze (Feldgässli, Brunngasse) auszuweichen.
Wir danken für das Verständnis.
Sicherheitskommission Matten
Bauherrschaft: Daniel und Silvana Tschiemer, Rütistrasse 14, 3800 Matten.
Projektverfasserin: Zahler GmbH, Bahnhofstrasse 7, 3713 Reichenbach im Kandertal.
Bauvorhaben: Ersatz best. Ölheizung in eine neue Pelletheizung.
Standort: Rütistrasse 14, Parzelle Nr. 1378, Koordinaten 2'632’849/1’170’156.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Hinweis: Naturgefahrengebiet mit Restgefährdung, Wasser.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Januar 2026.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwashrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Matten
Protokoll Gemeindeversammlung
Hiermit wird bekannt gegeben, dass gestützt auf Art. 49 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Matten b. Interlaken vom 22. September 2013 das Protokoll der Gemeindeversammlung vom Freitag, 28. November 2025, ab Donnerstag, 11. Dezember 2025, bis und mit Montag, 12. Januar 2026, in der Gemeindeschreiberei, Baumgartenstrasse 14, Matten b. Interlaken, eingesehen werden kann. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Gemeindeschreiberei Matten
Wahl Mitglieder ständiger Abstimmungs- und Wahlausschuss Legislatur 2026–2029
Gestützt auf Art. 1 des Abstimmungs- und Wahlreglements der Gemeinde hat der Gemeinderat die Wahl des ständigen Abstimmungs- und Wahlausschusses vorgenommen.
Gewählt sind
Rechtsmittel
Allfällige Beschwerden gegen diese Wahlen sind innert 10 Tagen schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Genehmigung neue Gebührenverordnung ab 1. Januar 2026
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 4. August 2025 die neue Gebührenverordnung genehmigt.
Die neue Gebührenverordnung tritt vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden per 1. Januar 2026 in Kraft.
Der Beschluss wird hiermit gemäss Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung veröffentlicht. Die Verordnung kann bei der Gemeindeverwaltung Matten bezogen oder unter www.matten.ch eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab erstmaliger Publikation schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, erhoben werden.
Senkung der Gaspreise, Vereinfachung des Angebots und Erhöhung der Produktqualität
Vollständige Publikation siehe unter «Interlaken».
Industrielle Betriebe Interlaken AG
Inkraftsetzung Reglemente
Die Gemeindeversammlung genehmigte am 19. Juni 2025 das neue Polizeireglement (inkl. Änderungen Abfall- und Campingreglement) und Änderungen des Kurtaxenreglements. Gegen die Gemeindeversammlungsbeschlüsse sind keine Beschwerden eingegangen.
Die In- oder Ausserkraftsetzung wird hiermit gemäss Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung veröffentlicht. Die Reglemente können bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder unter www.matten.ch eingesehen werden.
Gemeinderat Matten
Bauherrschaft: Thomas Helmle, Länggasse 25a, 3600 Thun.
Bauvorhaben: Abbruch bestehende Doppelgarage und Carport, Neubau von vier Autoabstellplätzen und Erschliessung der Parzelle Nr. 1533.
Standort: Lärchenweg 21a, 3800 Matten, Parzelle Nr. 1497, Koordinaten 2'632’646/1’170’420.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Schutzgebiet: Baumschutzzone.
Hinweis: Naturgefahrengebiet mit geringer Gefährdung, Wasser.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Januar 2026.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten und Pflöcke verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwashrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Matten
Bauherrschaft: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, Fellerstrasse 21, 3003 Bern.
Projektverfasserin: von Allmen Architekten AG, Untere Bönigstrasse 10 A, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Neuerstellung «House of Switzerland».
Projektänderung: Das Gebäude soll neu ganzjährig durch die Zollbehörde als Ausbildungs- und Veranstaltungsort genutzt werden. Dafür wird das House of Switzerland gedämmt und mit einer neuen Gebäudehülle versehen. Neuerstellung einer aussen aufgestellten Luft-Wasser-Wärmepumpe, Neuanordnung der Beschriftung (von hinten beleuchtet).
Standort: Lütschinenstrasse 9, Matten, Parzelle Nr. 12, Koordinaten 2'633'954 / 1'169'238.
Nutzungszone: Zone öffentliche Nutzung A «Aenderbergstrasse».
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Hinweis: Gefahrengebiet mit geringer Gefährdung und Restgefährdung Wasser.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Januar 2026.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichansprüche sind schriftlich und begründet (im Doppel) innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Matten
Bauherrschaft: Thomas Helmle, Länggasse 25a, 3600 Thun.
Bauvorhaben: Abbruch bestehende Doppelgarage und Carport, Neubau von vier Autoabstellplätzen und Erschliessung der Parzelle Nr. 1533.
Standort: Lärchenweg 21a, 3800 Matten, Parzelle Nr. 1497, Koordinaten 2'632’646/1’170’420.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Schutzgebiet: Baumschutzzone.
Hinweis: Naturgefahrengebiet mit geringer Gefährdung, Wasser.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Januar 2026.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten und Pflöcke verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwashrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Matten
Bauherrschaft: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, Fellerstrasse 21, 3003 Bern.
Projektverfasserin: von Allmen Architekten AG, Untere Bönigstrasse 10 A, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Neuerstellung «House of Switzerland».
Projektänderung: Das Gebäude soll neu ganzjährig durch die Zollbehörde als Ausbildungs- und Veranstaltungsort genutzt werden. Dafür wird das House of Switzerland gedämmt und mit einer neuen Gebäudehülle versehen. Neuerstellung einer aussen aufgestellten Luft-Wasser-Wärmepumpe, Neuanordnung der Beschriftung (von hinten beleuchtet).
Standort: Lütschinenstrasse 9, Matten, Parzelle Nr. 12, Koordinaten 2'633'954 / 1'169'238.
Nutzungszone: Zone öffentliche Nutzung A «Aenderbergstrasse».
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Hinweis: Gefahrengebiet mit geringer Gefährdung und Restgefährdung Wasser.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Januar 2026.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichansprüche sind schriftlich und begründet (im Doppel) innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Matten
Anerkennungspreis Bödeli 2025 – Preisverleihung
Die Anerkennungskommission Bödeli freut sich, im Namen der Gemeinden Interlaken, Matten und Unterseen je einen Anerkennungspreis für ehrenamtliche Leistungen in den Bereichen Soziales, Kultur und Sport vergeben zu können.
Die Preisverleihung findet am Freitag, 12. Dezember 2025, um 19.30 Uhr in der Aula des Gymnasiums Interlaken, Mittengrabenstrasse 8, statt. Die Feier mit anschliessendem Apéro ist öffentlich. Sie sind herzlich eingeladen.
Anerkennungskommission Bödeli
Änderungen zur Kartonsammlung ab Januar 2026
Ab Januar 2026 gibt es bezüglich der Kartonsammlung folgende Änderungen:
Neu wird der Karton nicht mehr nur alle zwei Monate an einem Samstag, sondern einmal pro Monat, jeweils an einem Montag, durch die Sorgen AG eingesammelt.
Die Abfuhrtage für das Jahr 2026 sind wie folgt:
Die Abfuhrtage sind nach wie vor auch im Abfallkalender der Einwohnergemeinde Matten ersichtlich.
Bitte stellen Sie den Karton erst am Abfuhrtag, jedoch vor 7.00 Uhr zur Abholung bereit.
Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme!
Bauverwaltung Matten
Erneuerung einer Gebrauchswasserkonzession zu Kühlzwecken
Konzessionsverfahren nach Art. 9 und 12 des Wassernutzungsgesetzes vom 23. November 1997 (WNG)
Gesuchstellerin: Interlago Property AG, Obere Bönigstrasse 100, 3800 Matten b. Interlaken.
Gesuch: Erneuerung der Gebrauchswasserkonzession Matten b. I. Nr. 6 (Lauf-Nr 2267) zur Nutzung von maximal 4220 l/min aus dem Grundwasser zur Kühlung für 20 Jahre. Das Wasser soll um maximal 6 Kelvin erwärmt und wieder vollständig ins Grundwasser versickert werden. Die Nutzungsanlagen sind bestehend, das Gesuch umfasst keine baulichen Änderungen oder Neubauten.
Standort: Obere Bönigstrasse 10, 3800 Matten b. Interlaken, Parzelle Nr. 1426 (BR).
Ausnahmebewilligungen: keine.
Einsprachefrist: 5. Dezember 2025 bis und mit 5. Januar 2026.
Auflageort: Bauverwaltung Matten b. Interlaken, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Einsprachestelle: Amt für Wasser und Abfall, Reiterstrasse 11, 3013 Bern.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist im Doppel und mit rechtsgültiger Unterschrift bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die innert der Einsprachefrist nicht angemeldet sind, verwirken. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitgehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.
Gewerbezone Eychelti – Öffentliche Ausschreibung für die Abgabe eines Baurechtgrundstücks im «Eychelti»
Die Einwohnergemeinde Matten beabsichtigt, die Unterbaurechtsparzelle Nr. 1507, erschlossen mittels Direktanschluss von der Autobahn N8 bis zum Grundstück, mit einer Fläche von 1427 m² (Gbbl. Nr. 14 BR1469) als selbstständiges und dauerndes Baurecht nach einem Heimfall neu zu vergeben. Bis am 16. Januar 2026 können interessierte Unternehmen sich um die Baurechtsparzelle bewerben. Nähere Informationen können dem Ausschreibungsdossier vom 1. März 2016 entnommen werden, welches auf Wunsch per E-Mail bei der Bauverwaltung unter bauverwaltung@matten.ch erhältlich ist.
Die Bauverwaltung
Bauherrschaft: Werner Thönen, Kupfergasse 13, 3800 Matten.
Projektverfasserin: Bau und Beratung Roth GmbH, Renggliweg 11, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Neuanordnung der ungedeckten Autoabstellplätze und der Umgebung.
Standort: Kupfergasse 13, Parzelle Gbbl. Nr. 376, Koordinaten 2'632’883/1’170’005.
Nutzungszone: Mischzone Dorf MD.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Schutzobjekt: Ortsbildschutzgebiet (Baugruppe A, Matten).
Hinweis: Naturgefahrengebiet mit geringer Gefährdung, Wasser.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis 29. Dezember 2025.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten und Pflöcke verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Matten
Strassensperrung Metzgergasse, 6. Dezember 2025
Am Samstag, 6. Dezember 2025, findet der traditionelle Weihnachtsmarkt statt. Aus diesem Grund wird folgende Strassensperrung sowie Umleitung vorgenommen:
Metzgergasse
Die Metzgergasse ist am Samstag, 6. Dezember 2025, für alle Verkehrsteilnehmenden ab der Kreuzung Kesslergasse/Dorfstrasse bis zur Hauptstrasse von 5.30 bis ca. 23.00 Uhr gesperrt. Die Zufahrt zu den Liegenschaften ist nicht gewährleistet.
Umleitung
Eine Umleitung ist signalisiert. Die Zufahrt zum Parkplatz der Coop-Filiale Matten ist via Hobachergässli möglich.
Wir danken der Anwohnerschaft und der Bevölkerung für das Verständnis.
Sicherheitskommission Matten
Ordentliche Versammlung
Montag, 8. Dezember 2025, um 20.00 Uhr im Kirchgemeindehaus Matten
Traktanden
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen die Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz: Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit 3 Monaten in der Gemeinde Wohnsitz haben, sind zu dieser Versammlung eingeladen.
Für das Jahr 2026 können sich Nutzungsberechtigte zum Bezug des Burgernutzens anmelden.
Anspruch auf Burgernutzen hat, wer zu Beginn des Nutzungsjahres:
Wer neu den Burgernutzen für das Jahr 2026 beanspruchen will, meldet sich schriftlich bis zum 31. Dezember 2025 unter Angabe der Zahlungsverbindung an folgende Adresse: Burgergemeinde Matten, 3800 Matten (per Post) oder bgmatten-finanzen@gmx.ch (per Mail). Für die Anmeldung muss das Burgerrecht, das Geburtsdatum und eine Wohnsitz-bescheinigung nachgewiesen werden.
Matten, November 2025
Burgerrat Matten
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
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