Matten (3)

Baupublikation

Bauherrschaft: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, Fellerstrasse 21, 3003 Bern, vertreten durch Beat Nyffenegger, Fellerstrasse 21, 3003 Bern.

Projektverfasserin: Ribuna AG, Kammistrasse 13, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Bau einer Schranken- und Signalisationsanlage zur Sicherung des Trainingareals der Zoll- und Grenzschutzausbildung (Ausbildungszentrum KOSIT). Die Anlage umfasst für die Strasse eine Fahrzeugschranke, eine Schranke für den Langsamverkehr sowie eine Anzeigetafel für die Signalisation. Beim Uferweg wird eine Schranke für Fussgänger erstellt.

Projektänderung 1: Verschiebung der Fussgängerschranke «Uferweg» von der Einmündung Mattenstrasse-Lütschinenstrasse zum Fussgängersteg beim Schützenparkplatz, inkl. Kabelrohranlage und Verteilkabine für die elektrische Erschliessung und Steuerung der Schranke; neue Fussgängerschranke «Uferweg» am Standort Holzbrücke Aenderbergstrasse (Pendant zu Schranke Schützenparkplatz); Holzlattenzäune 1 bis 7 zwischen Aenderbergstrasse und Mattenstrasse; Absperrketten 1 und 2 entlang Lütschinenstrasse bei Auffahrten Unterhaltsweg; Informationstafeln an den Standorten Grüt-Parkplatz, Holzbrücke Aenderbergstrasse, Einmündung Mattenstrasse-Lütschinenstrasse und Unterführung Juheigässli; Instandstellung Uferweg (Abschnitt Projektgrenze Hochwasserschutz Bödeli bis Mattenstrasse).

Projektänderung 2: Verzicht auf Holzlattenzäune 1 bis 7 zwischen Aenderbergstrasse und Mattenstrasse; Reduktion Informationstafel am Standort Eychelty auf halbe Grösse; Anpassung Uferweg mit Aufhebung der Treppentritte beim Fussgängersteg auf Seite Schützenhaus.

Standorte: Lütschinenstrasse, Bönigen (Parzellen Nrn. 927 und 1164), Uf der Acheri, Bönigen (Parzelle Nr. 1409) Lütschinenstrasse, Matten (Parzellen Nrn. 12 und 109), Nutzungszonen: Grünzone, Strassenareal, Zone für öffentliche Nutzung, Landwirtschaftszone.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und Lütschisand (NSG-Nr. 143).

Naturgefahrengebiete: blau und rot.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Unterschreitung Strassenabstand (Art. 80 SG)
  • Unterschreitung Bauabstand zu Zonengrenzen (Art. 28 GBR)

Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Oktober 2025.

Auflagestellen:

  • Gemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen b. Interlaken
  • Gemeinde Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 04.09.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Martin Siegenthaler und Fritz Krauchthaler, Alte Oelestrasse 14, 3800 Matten bei Interlaken.

Projektverfasserin: Oesch Metallbau GmbH, Untere Bönigstrasse 88A, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Überdachung Balkone mit Glasdächern und Windschutzscheiben im Dachgeschoss.

Standort: Alte Oelestrasse 14, Parzelle Nr. 1321, Koordinaten 2'632’903/1’170’320.

Nutzungszone: Wohnzone W3.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.

Auflage- und Einsprachefrist bis am 6. Oktober 2025.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 04.09.2025

Einwohnergemeinde

Belagsarbeiten Oelestrasse

Die Oelestrasse ist vom 8. bis 10. September 2025 infolge Belagsarbeiten nur für Fahrzeuge bis max. 3,5 Tonnen im Einbahnregime in Richtung Interlaken befahrbar.

Der Ortsbus (PostAuto Linie 104) verkehrt in diesem Zeitraum mit einer geänderten Route. Die Haltestellen Matten Kesslergasse und Interlaken Gymnasium werden nicht bedient.

Wir bitten Sie für entstehende Unannehmlichkeiten um Entschuldigung.

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 04.09.2025


Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen

Telefon 033 828 12 00
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Unsere Öffnungszeiten:
Montag – Freitag
08.00 – 12.00 und 13.30 – 17.00 Uhr