
Schulsozialarbeit Bödeli
Für die Schule Unterseen suchen wir per 15. Oktober 2026 oder nach Vereinbarung eine/n
Schulsozialarbeiter/-in 70%
Die Schulsozialarbeit (SSA) Bödeli besteht seit 2012 und ist aktuell ein Angebot an den Schulen und Kindergärten in Bönigen, Interlaken, Matten, Ringgenberg, Unterseen und Leissigen. Die SSA begleitet Schüler/-innen im Prozess des Erwachsenwerdens und unterstützt Kinder und Jugendliche, Eltern und Lehrpersonen bei sozialen Fragen. Im Zentrum steht die Bewältigung verschiedener Probleme, die sich im Schulalltag bemerkbar machen. Zudem leistet die Schulsozialarbeit Präventionsarbeit in den Klassen.
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Wir bieten
Weitere Informationen zu der Schulsozialarbeit Bödeli finden Sie unter: www.matten.ch/schulsozialarbeit
Für stellenspezifische Fragen steht Ihnen ab dem 8. Juni Daniela Schlunegger, Stellenleiterin/Schulsozialarbeiterin, Telefon 079 848 57 99, team@schulsozialarbeit-boedeli.ch (Montag/Donnerstag) zur Verfügung.
Ihre Bewerbungsunterlagen ausschliesslich in elektronischer Form senden Sie uns bis 11. Juni 2026 an personal@matten.ch Betreff: SSA Bödeli. Die Vorstellungsgespräche finden am Montag, 22. Juni 2026, (voraussichtlich nachmittags) statt.
Die Einwohnergemeinde Matten bei Interlaken sucht zur Verstärkung ihres Teams per 1. Juli 2026 oder nach Vereinbarung eine engagierte Persönlichkeit mit einem Flair für administrative Abläufe.
Mitarbeiter:in Sekretariat Bauverwaltung 50–60%
Du magst vielseitige Aufgaben und arbeitest gerne selbständig als auch im Team, behältst den Überblick und schätzt den Austausch mit Bevölkerung, Behörden und Mitarbeitenden? Dann könnte dich diese Stelle interessieren.
In dieser Funktion bist Du ein wichtiger Dreh- und Angelpunkt unserer Bauverwaltung und sorgst dafür, dass im Hintergrund alles rund läuft.
Das erwartet Dich
Das bringst Du mit
Darauf kannst Du dich freuen
Möchtest du Teil unseres Teams werden?
Dann freuen wir uns auf deine Bewerbung! Sende uns deine Unterlagen per E-Mail an personal@matten.ch zu. Unsere Personalleiterin, Nathalie Götz, steht dir Montag/Dienstag sowie die derzeitige Sekretärin der Bauverwaltung, Nadja Kaufmann, Mittwoch/Donnerstag bei Fragen oder Unklarheiten unter Telefon 033 826 50 42 20 gerne zur Verfügung.
Willkommen in Matten bei Interlaken
4200 Menschen, zwei Seen, viele Berge und vielleicht bald dein neuer Arbeitsort.
Matten bei Interlaken ist mehr als nur ein idyllischer Ort zwischen Thuner- und Brienzersee. Hier verbinden sich Natur und Dorfleben, Tradition und Fortschritt.
Unsere Schule umfasst aktuell 410 Schüler/-innen und verfügt über eine zeitgemässe und moderne Infrastruktur. Der bisherige Leiter Hausdienst schlägt ein neues Kapitel auf, und jetzt suchen wir dich per 1. Oktober 2026 oder nach Vereinbarung als
Leiter:in Hausdienst 90–100%
Dein Spielfeld
Dein Rucksack
Was wir dir bieten
Interessiert?
Dann packs an und werde Teil unseres Teams! Sende uns deine Unterlagen bis am 8. Juni 2026 per E-Mail an: personal@matten.ch zu. Unser Stv. Bauverwalter Yannick Bucher steht dir bei Fragen oder Unklarheiten unter Telefon 033 826 50 25 gerne zur Verfügung.
Die Vorstellungsgespräche finden am Montag, 15. Juni 2026, statt.
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Interlaken, Bereich Bauverwaltung, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch. Sanierung des Unterstandes im Bestand mit Änderung der Bedachung von Eternit auf Wellblech.
Standort: Wychelstrasse 14a 3800 Matten, Parzelle Nr. 1076, Koordinaten 2'632’036 / 1’169’944.
Nutzungszone: Arbeitszone A2.
Gewässerschutzbereich: Gewässerschutzzone Au.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis 22. Juni 2026.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Matten
Greenfield Festival 2026
Vom 11. bis 13. Juni 2026 findet das Greenfield Festival auf dem Flugplatzgelände statt. Aus diesem Grund ist mit verschiedenen Verkehrsbehinderungen bzw. Sperrungen zu rechnen.
Öffentlicher Verkehr
Postauto Berner Oberland wird an diesen Tagen einen uneingeschränkten öffentlichen Busbetrieb anbieten. Im Bereich Matten–Bönigen muss an allen Tagen mit Fahrplanänderungen gerechnet werden. Die Aushänge an den Haltestellen sind zu beachten.
Sperrung Aegertenstrasse, Aenderbergstrasse in Matten
Von Montag, 8. Juni, 7.00 Uhr bis Montag, 15. Juni 2026, 20.00 Uhr sind die Aegertenstrasse zwischen Hertigässli und Flugplatz und die Aenderbergstrasse zwischen Bönigstrasse und Aegertenstrasse in Matten für jeglichen Durchgangsverkehr gesperrt. Die Zufahrt zu den Liegenschaften / Zubringerdienst bleibt gewährleistet.
Fahrräder sind bis zum Festivalgelände gestattet.
Es werden keine Taxifahrten durch die Aenderbergstrasse auf das Festivalgelände geduldet. Missachtungen des allgemeinen Fahrverbots werden angezeigt und mit Busse geahndet.
Taxis ist es nur gestattet, in die Shuttlebusschleife einzufahren, um Gäste ein- und aussteigen zu lassen, jedoch nicht, um auf neue Gäste zu warten. Als Taxiwartezone kann der Parkplatz vor der Halle 2 genutzt werden.
Sperrung Gsteigstrasse, Bönigen
Von Mittwoch, 10. Juni, 8.00 Uhr bis Sonntag, 14. Juni 2026, 14.00 Uhr wird die Gsteigstrasse ab Höhe Blumenstrasse in Richtung Wilderswil für jeglichen Durchgangsverkehr gesperrt. Die Zufahrt zu den Liegenschaften / Zubringerdienst bleibt gewährleistet.
Sperrung Industriestrasse, Wilderswil
Von Mittwoch, 10. Juni, 8.00 Uhr bis Sonntag, 14. Juni 2026, 20.00 Uhr wird die Industriestrasse ab Höhe Auto Rüger AG in Richtung Bönigen für jeglichen Verkehr gesperrt.
Es werden keine Taxifahrten durch die Alte Staatsstrasse / Mittelweg auf das Festivalgelände geduldet.
Sperrung Obere Bönigstrasse ab Bahnübergang bis Tenne-Kreisel
Von Mittwoch, 10. Juni, 8.00 Uhr bis Montag, 15. Juni 2026, 8.00 Uhr ist die Obere Bönigstrasse ab Bahnübergang bis Tenne-Kreisel gesperrt. Die Zufahrt zu den Liegenschaften / Zubringerdienst bleibt gewährleistet und wird entsprechend signalisiert. Taxidurchfahrten sind nicht gestattet.
Generell ist auf dem gesamten Gemeindegebiet von Matten, Bönigen, Wilderswil und Interlaken mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen.
Die Verkehrsteilnehmenden werden gebeten, die speziell signalisierten Anfahrtswege zu benützen sowie die angebrachten Signalisationen zu beachten und den Weisungen von Polizei und/oder Verkehrspatrouillen Folge zu leisten.
Anwohner- und Besucherkarten Einwohnergemeinde Matten
Falls noch Anwohner- und Besucherkarten benötigt werden, können diese bei der Einwohnergemeinde Matten, Ressort Sicherheit, bezogen werden.
Für Ihr Verständnis danken wir bestens.
Sicherheitskommission Matten
Teilsperrung Parkplatz Eissportzentrum
Anlässlich einer Belegung der Truppenunterkunft ALST beim Eissportzentrum durch die Schweizer Armee von Ende Mai bis Mitte Juni 2026 und für die Baustelleninstallation zur Sanierung des Eissportzentrums Jungfrau von Mitte Mai bis Ende Oktober 2026 wird ein Teil des Hauptparkplatzes beim Eissportzentrum abgesperrt und kann nicht für das Parkieren benützt werden:
Die Betroffenen werden gebeten, auf die übrigen Parkfelder des Parkplatzes Eissportzentrum oder allenfalls auf die übrigen öffentlichen Parkplätze auszuweichen.
Für das Verständnis danken wir bestens.
Sicherheit Matten
Ordentliche Versammlung
Dienstag, 2. Juni 2026, 20.00 Uhr im Kirchgemeindehaus Matten
Traktanden
Alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Wohnsitz haben, sind zu dieser Versammlung eingeladen.
Der Burgerrat
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Interlaken, Bereich Bauverwaltung, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch. Sanierung des Unterstandes im Bestand mit Änderung der Bedachung von Eternit auf Wellblech.
Standort: Wychelstrasse 14a 3800 Matten, Parzelle Nr. 1076, Koordinaten 2'632’036 / 1’169’944.
Nutzungszone: Arbeitszone A2.
Gewässerschutzbereich: Gewässerschutzzone Au.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis 22. Juni 2026.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Matten
Bauherrschaft: Jarmicki Barbara-Gisela, Kupfergasse 50, 3800 Matten.
Projektverfasserin: bau-admin.ch / mian AG, Antonella Piro, Im Talacher 17, 8306 Brüttisellen.
Bauvorhaben: Ersatz der alten Elektroheizung durch eine aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe.
Standort: Kupfergasse 50, 3800 Matten, Parzelle Nr. 1043, Koordinaten 2'633’137 / 1’170’123.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Hinweis: Naturgefahrengebiet mit mittlerer Gefährdung, Wasser.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Juni 2026.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Matten
Greenfield Festival 2026
Vom 11. bis 13. Juni 2026 findet das Greenfield Festival auf dem Flugplatzgelände statt. Aus diesem Grund ist mit verschiedenen Verkehrsbehinderungen bzw. Sperrungen zu rechnen.
Öffentlicher Verkehr
Postauto Berner Oberland wird an diesen Tagen einen uneingeschränkten öffentlichen Busbetrieb anbieten. Im Bereich Matten–Bönigen muss an allen Tagen mit Fahrplanänderungen gerechnet werden. Die Aushänge an den Haltestellen sind zu beachten.
Sperrung Aegertenstrasse, Aenderbergstrasse in Matten
Von Montag, 8. Juni, 7.00 Uhr bis Montag, 15. Juni 2026, 20.00 Uhr sind die Aegertenstrasse zwischen Hertigässli und Flugplatz und die Aenderbergstrasse zwischen Bönigstrasse und Aegertenstrasse in Matten für jeglichen Durchgangsverkehr gesperrt. Die Zufahrt zu den Liegenschaften / Zubringerdienst bleibt gewährleistet.
Fahrräder sind bis zum Festivalgelände gestattet.
Es werden keine Taxifahrten durch die Aenderbergstrasse auf das Festivalgelände geduldet. Missachtungen des allgemeinen Fahrverbots werden angezeigt und mit Busse geahndet.
Taxis ist es nur gestattet, in die Shuttlebusschleife einzufahren, um Gäste ein- und aussteigen zu lassen, jedoch nicht, um auf neue Gäste zu warten. Als Taxiwartezone kann der Parkplatz vor der Halle 2 genutzt werden.
Sperrung Gsteigstrasse, Bönigen
Von Mittwoch, 10. Juni, 8.00 Uhr bis Sonntag, 14. Juni 2026, 14.00 Uhr wird die Gsteigstrasse ab Höhe Blumenstrasse in Richtung Wilderswil für jeglichen Durchgangsverkehr gesperrt. Die Zufahrt zu den Liegenschaften / Zubringerdienst bleibt gewährleistet.
Sperrung Industriestrasse, Wilderswil
Von Mittwoch, 10. Juni, 8.00 Uhr bis Sonntag, 14. Juni 2026, 20.00 Uhr wird die Industriestrasse ab Höhe Auto Rüger AG in Richtung Bönigen für jeglichen Verkehr gesperrt.
Es werden keine Taxifahrten durch die Alte Staatsstrasse / Mittelweg auf das Festivalgelände geduldet.
Sperrung Obere Bönigstrasse ab Bahnübergang bis Tenne-Kreisel
Von Mittwoch, 10. Juni, 8.00 Uhr bis Montag, 15. Juni 2026, 8.00 Uhr ist die Obere Bönigstrasse ab Bahnübergang bis Tenne-Kreisel gesperrt. Die Zufahrt zu den Liegenschaften / Zubringerdienst bleibt gewährleistet und wird entsprechend signalisiert. Taxidurchfahrten sind nicht gestattet.
Generell ist auf dem gesamten Gemeindegebiet von Matten, Bönigen, Wilderswil und Interlaken mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen.
Die Verkehrsteilnehmenden werden gebeten, die speziell signalisierten Anfahrtswege zu benützen sowie die angebrachten Signalisationen zu beachten und den Weisungen von Polizei und/oder Verkehrspatrouillen Folge zu leisten.
Anwohner- und Besucherkarten Einwohnergemeinde Matten
Falls noch Anwohner- und Besucherkarten benötigt werden, können diese bei der Einwohnergemeinde Matten, Ressort Sicherheit, bezogen werden.
Für Ihr Verständnis danken wir bestens.
Sicherheitskommission Matten
Gesuchsteller: Eliane und Samuel Meichtry, Untere Lenge Streich 1, 3812 Wilderswil.
Projektverfasserin: Teuscher Bauleitungen GmbH, Manuela Teuscher, Stegmatte 224, 3816 Lütschental.
Bauvorhaben: Asphaltieren des bestehenden Vorplatzes, Neueindeckung des bestehenden Scheunendaches mit Blech.
Standort Wilderswil: Untere Lenge Streich 1, Wilderswil, Parzelle Nr. 758, Koordinaten 2’632’277 / 1’168’979.
Standort Matten: Untere Lenge Streich 1, Matten, Parzelle Nr. 104, Koordinaten 2'632’241 / 1'168'993.
Zone: Landwirtschaftszone.
Gewässerschutzzone: A
Bauinventar: nicht inventarisiert.
Beantragte Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand, Art. 24 GBR / Art. 81 SG.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances
Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Juni 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Matten
Teilsperrung Parkplatz Eissportzentrum
Anlässlich einer Belegung der Truppenunterkunft ALST beim Eissportzentrum durch die Schweizer Armee von Ende Mai bis Mitte Juni 2026 und für die Baustelleninstallation zur Sanierung des Eissportzentrums Jungfrau von Mitte Mai bis Ende Oktober 2026 wird ein Teil des Hauptparkplatzes beim Eissportzentrum abgesperrt und kann nicht für das Parkieren benützt werden:
Die Betroffenen werden gebeten, auf die übrigen Parkfelder des Parkplatzes Eissportzentrum oder allenfalls auf die übrigen öffentlichen Parkplätze auszuweichen.
Für das Verständnis danken wir bestens.
Sicherheit Matten
Bauherrschaft: Jarmicki Barbara-Gisela, Kupfergasse 50, 3800 Matten.
Projektverfasserin: bau-admin.ch / mian AG, Antonella Piro, Im Talacher 17, 8306 Brüttisellen.
Bauvorhaben: Ersatz der alten Elektroheizung durch eine aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe.
Standort: Kupfergasse 50, 3800 Matten, Parzelle Nr. 1043, Koordinaten 2'633’137 / 1’170’123.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Hinweis: Naturgefahrengebiet mit mittlerer Gefährdung, Wasser.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Juni 2026.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Matten
Gesuchsteller: Eliane und Samuel Meichtry, Untere Lenge Streich 1, 3812 Wilderswil.
Projektverfasserin: Teuscher Bauleitungen GmbH, Manuela Teuscher, Stegmatte 224, 3816 Lütschental.
Bauvorhaben: Asphaltieren des bestehenden Vorplatzes, Neueindeckung des bestehenden Scheunendaches mit Blech.
Standort Wilderswil: Untere Lenge Streich 1, Wilderswil, Parzelle Nr. 758, Koordinaten 2’632’277 / 1’168’979.
Standort Matten: Untere Lenge Streich 1, Matten, Parzelle Nr. 104, Koordinaten 2'632’241 / 1'168'993.
Zone: Landwirtschaftszone.
Gewässerschutzzone: A
Bauinventar: nicht inventarisiert.
Beantragte Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand, Art. 24 GBR / Art. 81 SG.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances
Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Juni 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Matten
Gemeindeurnenabstimmung vom 14. Juni 2026
An der Urnenabstimmung vom Sonntag, 14. Juni 2026, werden die in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten über folgende Vorlage zu befinden haben:
Allgemeine Hinweise
Abstimmungslokal
Gemeindeverwaltung, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten
Abstimmungsmaterial
Den Stimmberechtigten wird das amtliche Abstimmungsmaterial für die Gemeindeurnenabstimmung spätestens drei Wochen vor dem Abstimmungssonntag zugestellt. Bei Nichterhalt oder Verlust kann ein Doppel bis spätestens Freitag, 12. Juni 2026, 12.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten, nachgefordert werden.
Auflage
Die Akten für die Gemeindeabstimmung liegen 30 Tage vor dem Abstimmungstag bei der Gemeindeverwaltung, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten, öffentlich auf. Sie sind auch online unter www.matten.ch abrufbar.
Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt, seit drei Monaten in der Gemeinde Matten wohnhaft und in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind.
Stimmabgabe
Gemeinderat Matten
Freitag, 19. Juni 2026, 20.00 Uhr, Kirchgemeindehaus Matten
Traktanden
Auflage
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen während 30 Tagen vor der Versammlung zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten, öffentlich auf. Sie sind auch auf www.matten.ch abrufbar.
Information
Die Botschaft zur Gemeindeversammlung ist spätestens ab 1. Juni 2026 auf der Webseite www.matten.ch einsehbar.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 65 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a des Gemeindegesetzes vom 16. März 1998).
Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Stimmrecht
Stimmberechtigt sind Schweizer Bürger:innen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde Matten b. Interlaken angemeldet sind.
Alle Einwohner:innen sind zur Gemeindeversammlung freundlich eingeladen.
Der Gemeinderat
Teilsperrung Parkplatz Eissportzentrum
Anlässlich einer Belegung der Truppenunterkunft ALST beim Eissportzentrum durch die Schweizer Armee von Ende Mai bis Mitte Juni 2026 und für die Baustelleninstallation zur Sanierung des Eissportzentrums Jungfrau von Mitte Mai bis Ende Oktober 2026 wird ein Teil des Hauptparkplatzes beim Eissportzentrum abgesperrt und kann nicht für das Parkieren benützt werden:
Die Betroffenen werden gebeten, auf die übrigen Parkfelder des Parkplatzes Eissportzentrum oder allenfalls auf die übrigen öffentlichen Parkplätze auszuweichen.
Für das Verständnis danken wir bestens.
Sicherheit Matten
Bauherrschaft: Rasaratnam Thayanantharajan, Rosenstrasse 10, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Imboden Architektur AG, Hans Ulrich Imboden, Seestrasse 17, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Einbau von 4 Studios zur gewerblichen Nutzung und
Neubau von 6 Parkplätzen.
Standort: Unterdorfstrasse 9, 3800 Matten, Parzelle Nr. 966, Koordinaten 2’632’486 / 1’170’177.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Schutzobjekt: Baugruppe C, 3800 Matten bei Interlaken.
Naturgefahrengebiet: keine.
Ausnahmen: Unterschreiten des Strassenabstandes gemäss Art. 80 SG i.V.m. Art. A149 GBR und Ausnahmegesuch zur Befreiung des Schutzraumbaus.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Juni 2026.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734
Es wird auf die Gesuchsakten und Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sowie Lastenausgleichsansprüche sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Matten
Gemeindeurnenabstimmung vom 14. Juni 2026
An der Urnenabstimmung vom Sonntag, 14. Juni 2026, werden die in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten über folgende Vorlage zu befinden haben:
Allgemeine Hinweise
Abstimmungslokal
Gemeindeverwaltung, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten
Abstimmungsmaterial
Den Stimmberechtigten wird das amtliche Abstimmungsmaterial für die Gemeindeurnenabstimmung spätestens drei Wochen vor dem Abstimmungssonntag zugestellt. Bei Nichterhalt oder Verlust kann ein Doppel bis spätestens Freitag, 12. Juni 2026, 12.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten, nachgefordert werden.
Auflage
Die Akten für die Gemeindeabstimmung liegen 30 Tage vor dem Abstimmungstag bei der Gemeindeverwaltung, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten, öffentlich auf. Sie sind auch online unter www.matten.ch abrufbar.
Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt, seit drei Monaten in der Gemeinde Matten wohnhaft und in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind.
Stimmabgabe
Gemeinderat Matten
Freitag, 19. Juni 2026, 20.00 Uhr, Kirchgemeindehaus Matten
Traktanden
Auflage
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen während 30 Tagen vor der Versammlung zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten, öffentlich auf. Sie sind auch auf www.matten.ch abrufbar.
Information
Die Botschaft zur Gemeindeversammlung ist spätestens ab 1. Juni 2026 auf der Webseite www.matten.ch einsehbar.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 65 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a des Gemeindegesetzes vom 16. März 1998).
Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Stimmrecht
Stimmberechtigt sind Schweizer Bürger:innen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde Matten b. Interlaken angemeldet sind.
Alle Einwohner:innen sind zur Gemeindeversammlung freundlich eingeladen.
Der Gemeinderat
Teilsperrung Parkplatz Eissportzentrum
Anlässlich einer Belegung der Truppenunterkunft ALST beim Eissportzentrum durch die Schweizer Armee von Ende Mai bis Mitte Juni 2026 und für die Baustelleninstallation zur Sanierung des Eissportzentrums Jungfrau von Mitte Mai bis Ende Oktober 2026 wird ein Teil des Hauptparkplatzes beim Eissportzentrum abgesperrt und kann nicht für das Parkieren benützt werden:
Die Betroffenen werden gebeten, auf die übrigen Parkfelder des Parkplatzes Eissportzentrum oder allenfalls auf die übrigen öffentlichen Parkplätze auszuweichen.
Für das Verständnis danken wir bestens.
Sicherheit Matten
Papiersammlung
Samstag, 9. Mai 2026
Bereitstellung: bis spätestens 7.00 Uhr
Wir bitten die Bevölkerung, das Papier gebündelt an gleicher Stelle wie den Hauskehricht bereitzustellen.
Die Sammlung wird durch den Turnverein Matten durchgeführt.
Falls Ihr Material nicht abgeholt wird, melden Sie sich bitte zwischen 13.00 und 14.30 Uhr unter Telefon 079 697 47 37.
Gemäss Merkblatt «Papier- und Kartonsammlung» der AG für Abfallverwertung (AVAG) sind von der Papiersammlung ausgeschlossen:
Abfälle aller Art wie Hauskehricht, Metall, Kunststoff, Glas, Textilien, Holz, synthetische Materialien sowie gesundheitsgefährdende, gefährliche und organische Stoffe.
Weiter sind in der Papiersammlung nicht zulässig:
Aktenordner, Banknotenpapier, beschichtetes Geschenkpapier, bituminierte Papiere und Pappe, Blumenpapier, Etiketten und selbstklebendes Papier, Filterpapier, Digitaldruckpapier, Fototaschen, Futtermittelsäcke, gewachste Papiere und Pappe, geschreddertes Papier, Haushaltpapier, Hülsen und Hülsenteile, Kaffee- und Teebeutel, Kantenschutz jeglicher Art, Klebe- und Buchbinderücken, Kleber, Kohlepapier, Kraftpapiersäcke, Getränkeverpackungen (Tetra Pak), Papiere mit UV-Lack, Papierservietten, Papiertaschentücher, Papiertischtücher, Papiertragetaschen, Papierwindeln, Pergamentpapiere, Silikonpapiere, Suppen- und Getränkebeutel, Take-away-Verpackungen (Pizzakartons), Tapeten- und Dekopapiere, Teerpapier, Thermopapier (Kassenzettel), Tiefkühlverpackungen (beschichtet, laminiert), Tragtaschen (nassfest), Waschmitteltrommeln und -kartons, Zementsäcke, Zigaretten.
Bauverwaltung Matten
Bauherrschaft: Rasaratnam Thayanantharajan, Rosenstrasse 10, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Imboden Architektur AG, Hans Ulrich Imboden, Seestrasse 17, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Einbau von 4 Studios zur gewerblichen Nutzung und
Neubau von 6 Parkplätzen.
Standort: Unterdorfstrasse 9, 3800 Matten, Parzelle Nr. 966, Koordinaten 2’632’486 / 1’170’177.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Schutzobjekt: Baugruppe C, 3800 Matten bei Interlaken.
Naturgefahrengebiet: keine.
Ausnahmen: Unterschreiten des Strassenabstandes gemäss Art. 80 SG i.V.m. Art. A149 GBR und Ausnahmegesuch zur Befreiung des Schutzraumbaus.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Juni 2026.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734
Es wird auf die Gesuchsakten und Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sowie Lastenausgleichsansprüche sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Matten
1. Naturtag Matten
Entdecken – Austauschen – Mitmachen
Alles rund um das Thema Biodiversität:
Pflanzenbörse:
Wann: Samstag, 9. Mai 2026, 9.00–16.00 Uhr
Wo: Dorfplatz vor der Bossschür, Matten
Veranstaltet durch den Vogelschutzverein Bödeli und Werkhof Matten, mit Unterstützung der Biodiversitätsgruppe, H. Gosteli AG Gartenbau und Aloha Garten.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Werkhof Matten
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
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Unsere Öffnungszeiten:
Montag – Freitag
08.00 – 12.00 und 13.30 – 17.00 Uhr