Bauherrschaft: Antonia und Adrian Marti, Aareweg 44, 3806 Bönigen.
Projektverfasserin: Marti Architekten SIA AG, Kanderstegstrasse 12, 3714 Frutigen.
Bauvorhaben: Umbau Wohnhaus, Sanierung Fassade mit Anbau Balkon Süd und Aufstellen einer aussen aufgestellten Wärmepumpe.
Standort: Oelestrasse 15, Matten, Parzelle Nr. 743, Koordinaten 2'632’792 / 1’170’360.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Dezember 2024.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten und Profile/Pflöcke verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Matten
Ordentliche Versammlung
Freitag, 27. Dezember 2024, 20.00 Uhr im Kirchgemeindehaus Matten
Traktanden
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen die Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit 3 Monaten in der Gemeinde Wohnsitz haben, sind zu dieser Versammlung eingeladen.
Für das Jahr 2025 können sich Nutzungsberechtigte zum Bezug des Burgernutzens anmelden.
Anspruch auf Burgernutzen hat, wer zu Beginn des Nutzungsjahres:
Wer neu den Burgernutzen beanspruchen will, meldet sich schriftlich und unter Angabe der Zahlungsverbindung an folgende Adresse: Burgergemeinde Matten, 3800 Matten (per Post) oder bgmatten-finanzen@gmx.ch (per Mail). Für die Anmeldung muss das Burgerrecht, das Geburtsdatum und eine Wohnsitzbescheinigung nachgewiesen werden.
Matten, im November 2024
Burgerrat Matten
Abrechnungsanträge für Delegierte, Vorstandsmitglieder und Abgeordnete
Die Listen und Abrechnungsanträge zur Auszahlung der Sitzungsgelder und Spesen für Delegierte, Vorstandsmitglieder und Abgeordnete sind bis am 30. November 2024 bei der Finanzverwaltung Matten einzureichen. Die entsprechenden Formulare sind bei der Finanzverwaltung Matten erhältlich oder auf der Homepage – www.matten.ch – unter der Rubrik Services – Dienstleistungen – Abrechnungsanträge für Delegierte, Vorstandsmitglieder und Abgeordnete abrufbar. Es erfolgt kein automatischer Versand der Formulare.
Finanzverwaltung Matten
Gemeindeversammlung vom 29. November 2024
Der Gemeinderat lädt alle Gemeindebürger:innen herzlich ein
Traktanden
Im Anschluss an die Gemeindeversammlung sind die Anwesenden herzlich zu einem Umtrunk sowie einem Imbiss eingeladen.
Auflage
Die Akten für die Gemeindeversammlung liegen 30 Tage vor der Versammlung, d. h. ab Montag, 28. Oktober 2024, in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf. Zudem wird zu gleichem Zeitpunkt die Botschaft für die Gemeindeversammlung vom 29. November 2024 auf der Homepage der Einwohnergemeinde Matten b. Interlaken (www.matten.ch) aufgeschaltet.
Stimmrecht
Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde Matten bei Interlaken angemeldet sind.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Der Gemeinderat
Bauherrschaft: Antonia und Adrian Marti, Aareweg 44, 3806 Bönigen.
Projektverfasserin: Marti Architekten SIA AG, Kanderstegstrasse 12, 3714 Frutigen.
Bauvorhaben: Umbau Wohnhaus, Sanierung Fassade mit Anbau Balkon Süd und Aufstellen einer aussen aufgestellten Wärmepumpe.
Standort: Oelestrasse 15, Matten, Parzelle Nr. 743, Koordinaten 2'632’792 / 1’170’360.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Dezember 2024.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten und Profile/Pflöcke verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Matten
Strassensperrung Metzgergasse vom 7. Dezember 2024 infolge Weihnachtsmarkt
Am Samstag, 7. Dezember 2024, findet der Weihnachtsmarkt 2024 statt. Aus diesem Grund wird folgende Strassensperrung sowie Umleitung vorgenommen:
Metzgergasse
Die Metzgergasse ist am Samstag, 7. Dezember 2024, für alle Verkehrsteilnehmenden ab der Kreuzung Kesslergasse / Dorfstrasse bis zur Hauptstrasse von 6.00 bis 23.00 Uhr gesperrt. Die Zufahrt zu den Liegenschaften ist nicht gewährleistet.
Umleitung
Die Zufahrt zum Parkplatz der Coop-Filiale Matten ist via Hobachergässli möglich. Die Barriere bleibt am 7. Dezember 2024 durchgehend geöffnet. Die Umleitung wird signalisiert.
Wir danken der Anwohnerschaft und der Bevölkerung für das Verständnis.
Sicherheitskommission Matten
Bauherrschaft: Verein Zentrum Artos Interlaken, Alpenstrasse 45, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: L2A Architekten AG, Untere Gasse 4, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Umnutzung Tagestreff und Mehrzweckraum zu 4 neuen Pflegezimmern.
Standort: Lärchenweg 31, 3800 Matten, Parzelle Nr. 1264, Koordinaten 2'632’716/1’170’465.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Hinweis: Naturgefahrengebiet mit geringer Gefährdung, Wasser.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis 9. Dezember 2024.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwashrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Matten
Bauherrschaft: Verein Zentrum Artos Interlaken, Alpenstrasse 45, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: L2A Architekten AG, Untere Gasse 4, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Umnutzung Tagestreff und Mehrzweckraum zu 4 neuen Pflegezimmern.
Standort: Lärchenweg 31, 3800 Matten, Parzelle Nr. 1264, Koordinaten 2'632’716/1’170’465.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Hinweis: Naturgefahrengebiet mit geringer Gefährdung, Wasser.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis 9. Dezember 2024.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwashrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Matten
Papier- und Kartonsammlung
Samstag, 9. November 2024
Bereitstellung: bis spätestens 7.00 Uhr
Wir bitten die Bevölkerung, das Papier und den Karton unbedingt getrennt und gebündelt an gleicher Stelle wie den Hauskehricht bereitzustellen.
Die Sammlung wird durch den Turnverein Matten durchgeführt.
Falls Ihr Material nicht abgeholt wird, wählen Sie zwischen 13.00 und 14.30 Uhr Telefon 079 697 47 37.
Gemäss Merkblatt «Papier- und Kartonsammlung» der AG für Abfallverwertung (Avag) sind von der Papier- und Kartonsammlung ausgeschlossen:
Abfälle aller Art wie Hauskehricht, Metall, Kunststoff, Glas, Textilien, Holz, synthetische Materialien sowie
gesundheitsgefährdende, gefährliche und organische Stoffe.
Weiter sind in der Papier- und Kartonsammlung nicht zulässig:
Aktenordner, Banknotenpapier, beschichtetes Geschenkpapier, bituminierte Papiere und Pappe, Blumenpapier, Etiketten und selbstklebendes Papier, Filterpapier, Digitaldruckpapier, Fototaschen, Futtermittelsäcke, gewachste Papiere und Pappe, geschreddertes Papier, Haushaltpapier, Hülsen und Hülsenteile, Kaffee- und Teebeutel, Kantenschutz jeglicher Art, Klebe- und Buchbinderücken, Kleber, Kohlepapier, Kraftpapiersäcke, Getränkeverpackungen (Tetra Pak), Papiere mit UV-Lack, Papierservietten, Papiertaschentücher, Papiertischtücher, Papiertragetaschen, Papierwindeln, Pergamentpapiere, Silikonpapiere, Suppen- und Getränkebeutel, Take-away-Verpackungen (Pizzakartons), Tapeten- und Dekopapiere, Teerpapier, Thermopapier (Kassenzettel), Tiefkühlverpackungen (beschichtet, laminiert), Tragtaschen (nassfest), Waschmitteltrommeln und -kartons, Zementsäcke, Zigaretten.
Bauverwaltung Matten
Abrechnungsanträge für Delegierte, Vorstandsmitglieder und Abgeordnete
Die Listen und Abrechnungsanträge zur Auszahlung der Sitzungsgelder und Spesen für Delegierte, Vorstandsmitglieder und Abgeordnete sind bis am 30. November 2024 bei der Finanzverwaltung Matten einzureichen. Die entsprechenden Formulare sind bei der Finanzverwaltung Matten erhältlich oder auf der Homepage – www.matten.ch – unter der Rubrik Services – Dienstleistungen – Abrechnungsanträge für Delegierte, Vorstandsmitglieder und Abgeordnete abrufbar. Es erfolgt kein automatischer Versand der Formulare.
Finanzverwaltung Matten
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
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