Matten (17)

Einwohnergemeinde

Gemeindeversammlung vom Freitag, 28. November 2025

Der Gemeinderat lädt alle Gemeindebürger:innen herzlich ein:

  • zu den Ehrungen für besondere Leistungen für Personen, Mannschaften oder Vereine aus den Bereichen Kultur, Sport, Wissenschaft, Bildung und Tourismus, welche im Jahr 2025 eine besondere Leistung vollbrachten, sowie zum Apéro für die Neuzuzüger:innen und Eingebürgerten am Freitag, 28. November 2025, 19.00 Uhr im Kirchgemeindehaus;
  • zur Gemeindeversammlung vom Freitag, 28. November 2025, 20.00 Uhr im Kirchgemeindehaus.

Traktanden

  1. Budget 2026
    1. Budget der Erfolgsrechnung 2026; Festsetzung der Steueranlage und des Steuersatzes für die Liegenschaftssteuer; Genehmigung
    2. Finanzplanung 2025–2030; Kenntnisnahme
  2. Wahlen (Kommissionen und Revisionsstelle) Legislatur 2026–2029
  3. Totalrevision Gebührenreglement; Genehmigung
  4. Verlängerung der Leistungsvereinbarung Frei- und Hallenbad Bödeli AG; Genehmigung
  5. Verpflichtungskredit von Fr. 675'000.– für den Einkauf in die öffentliche Zivilschutzanlage Rütistrasse; Genehmigung
  6. Verpflichtungskredit von Fr. 500'000.– an die Tell-Freilichtspiele; Genehmigung
  7. Neubauprojekt Schulanlage Moos; Zusätzlicher Verpflichtungskredit von Fr. 110'000.–; Genehmigung
  8. Kenntnisnahme Kreditabrechnungen;
    1. Sanierung Regenklärbecken Lütscheren
    2. Sanierung Werkhof
    3. Parkstrasse
    4. Brunnenleitung
  9. Verschiedenes

Im Anschluss an die Gemeindeversammlung sind die Anwesenden herzlich zu einem Umtrunk sowie einem Imbiss eingeladen.

Auflage

Die Akten für die Gemeindeversammlung liegen 30 Tage vor der Versammlung, d. h. ab Montag, 27. Oktober 2025, in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf. Zudem wird zu gleichem Zeitpunkt die Botschaft für die Gemeindeversammlung vom 28. November 2025 auf der Homepage der Einwohnergemeinde Matten b. Interlaken (www.matten.ch) aufgeschaltet.

Stimmrecht

Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde Matten bei Interlaken angemeldet sind.

Rechtsmittel

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Verlängerung Einheimischenausweise

Im Vorfeld zur Gemeindeversammlung von 19.00 bis 20.00 Uhr können auch Einheimischenausweise verlängert werden (keine Neuausstellungen).

Der Gemeinderat

Publiziert am 30.10.2025

Einwohnergemeinde

Resultate Gemeinderatswahlen vom 19. Oktober 2025

Zahl der Stimmberechtigten: 2652
Zahl der eingelangten Stimmkarten: 838
Stimmbeteiligung: 31,60%

Zahl der eingelangten Wahlzettel: 835
Zahl der leeren Wahlzettel: 1
Zahl der ungültigen Wahlzettel: 8
Gültige Wahlzettel: 826

Liste 1: Sozialdemokratische Partei (SP)

  • Zahl der Parteistimmen: 1469
  • Zahl der Kandidatenstimmen: 1391
  • Zahl der erhaltenen Mandate: 2

Stimmen

  • Stähli Michèle, Jg. 1983, Kauffrau EFZ, Hertigässli 77, parteilos, bisher: 593
  • Zwahlen Petra, Jg. 1980, Büroangestellte, Mattenstrasse 60, parteilos, bisher: 487
  • Beluli Arbnor, Jg. 1990, Immobilienberater, Jungfraublickallee 4, neu: 311

Gewählt sind

  • Stähli Michèle, Jg. 1983, Kauffrau EFZ, Hertigässli 77, parteilos, bisher
  • Zwahlen Petra, Jg. 1980, Büroangestellte, Mattenstrasse 60, parteilos, bisher

Liste Nr. 2: Schweizerische Volkspartei (SVP)

  • Zahl der Parteistimmen: 1610
  • Zahl der Kandidatenstimmen: 1522
  • Zahl der erhaltenen Mandate: 2

Stimmen

  • Grossniklaus Armin, Jg. 1983, Landwirt, Brunngasse 96, bisher: 338
  • Dannigkeit Evelyne, Jg. 1976, Sachbearbeiterin Sozialkonzept, Unterdorfstrasse 16, neu: 184
  • Gosteli Nando, Jg. 1978, Geschäftsführer H. Gosteli AG, Senggigässli 28, neu: 283
  • von Allmen Christof, Jg. 1977, Dipl. Elektroinstallateur, Hauptstrasse 45, neu: 250
  • Ritschard Matthias, Jg. 1964, Metallbauschlosser, Hauptstrasse 30, neu: 267
  • Tschiemer Yanick, Jg. 1999, Dipl. Pflegefachmann HF, Oelestrasse 8, neu: 200

Gewählt sind

  • Grossniklaus Armin, Jg. 1983, Landwirt, Brunngasse 96, bisher
  • Gosteli Nando, Jg. 1978, Geschäftsführer H. Gosteli AG, Senggigässli 28, neu

Liste Nr. 3: FDP.Die Liberalen (FDP)

  • Zahl der Parteistimmen: 1824
  • Zahl der Kandidatenstimmen: 1761
  • Zahl der erhaltenen Mandate: 2

Stimmen

  • Aeschimann Peter, Jg. 1951, Geschäftsführer, Hauptstrasse 5a, neu: 519
  • Fernandez Alexander Emanuel, Jg. 1986, Dozent höhere Fachschule, Experte Notfallpflege, Kupfergasse 16, neu: 350
  • Bühlmann Martin, Jg. 1983, eidg. Dipl. Hochbaupolier und Handwerker Denkmalpflege, Rütigässli 9, neu: 347
  • Schneider Stefan, Jg. 1979, Hotelier/Betriebsökonom FH, Rugenstrasse 103a, neu: 545

Gewählt sind:

  • Aeschimann Peter, Jg. 1951, Geschäftsführer, Hauptstrasse 5a, neu
  • Schneider Stefan, Jg. 1979, Hotelier/Betriebsökonom FH, Rugenstrasse 103a, neu

Rechtsmittel

Allfällige Beschwerden gegen diese Wahlen sind innert 10 Tagen schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Publiziert am 30.10.2025

Einwohnergemeinde

Gemeindeversammlung vom Freitag, 28. November 2025

Der Gemeinderat lädt alle Gemeindebürger:innen herzlich ein:

  • zu den Ehrungen für besondere Leistungen für Personen, Mannschaften oder Vereine aus den Bereichen Kultur, Sport, Wissenschaft, Bildung und Tourismus, welche im Jahr 2025 eine besondere Leistung vollbrachten, sowie zum Apéro für die Neuzuzüger:innen und Eingebürgerten am Freitag, 28. November 2025, 19.00 Uhr im Kirchgemeindehaus;
  • zur Gemeindeversammlung vom Freitag, 28. November 2025, 20.00 Uhr im Kirchgemeindehaus.

Traktanden

  1. Budget 2026
    1. Budget der Erfolgsrechnung 2026; Festsetzung der Steueranlage und des Steuersatzes für die Liegenschaftssteuer; Genehmigung
    2. Finanzplanung 2025–2030; Kenntnisnahme
  2. Wahlen (Kommissionen und Revisionsstelle) Legislatur 2026–2029
  3. Totalrevision Gebührenreglement; Genehmigung
  4. Verlängerung der Leistungsvereinbarung Frei- und Hallenbad Bödeli AG; Genehmigung
  5. Verpflichtungskredit von Fr. 675'000.– für den Einkauf in die öffentliche Zivilschutzanlage Rütistrasse; Genehmigung
  6. Verpflichtungskredit von Fr. 500'000.– an die Tell-Freilichtspiele; Genehmigung
  7. Neubauprojekt Schulanlage Moos; Zusätzlicher Verpflichtungskredit von Fr. 110'000.–; Genehmigung
  8. Kenntnisnahme Kreditabrechnungen;
    1. Sanierung Regenklärbecken Lütscheren
    2. Sanierung Werkhof
    3. Parkstrasse
    4. Brunnenleitung
  9. Verschiedenes

Im Anschluss an die Gemeindeversammlung sind die Anwesenden herzlich zu einem Umtrunk sowie einem Imbiss eingeladen.

Auflage

Die Akten für die Gemeindeversammlung liegen 30 Tage vor der Versammlung, d. h. ab Montag, 27. Oktober 2025, in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf. Zudem wird zu gleichem Zeitpunkt die Botschaft für die Gemeindeversammlung vom 28. November 2025 auf der Homepage der Einwohnergemeinde Matten b. Interlaken (www.matten.ch) aufgeschaltet.

Stimmrecht

Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde Matten bei Interlaken angemeldet sind.

Rechtsmittel

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Verlängerung Einheimischenausweise

Im Vorfeld zur Gemeindeversammlung von 19.00 bis 20.00 Uhr können auch Einheimischenausweise verlängert werden (keine Neuausstellungen).

Der Gemeinderat

Publiziert am 23.10.2025

Einwohnergemeinde

Parkplatzverordnung – Teilrevision

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 13. Oktober 2025 Änderungen (Teilrevision) der Parkplatzverordnung genehmigt. Die teilrevidierte Parkplatzverordnung tritt vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden per sofort in Kraft.

Der Beschluss wird hiermit gemäss Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung veröffentlicht. Die Verordnung kann bei der Gemeindeverwaltung Matten bezogen oder unter www.matten.ch eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, erhoben werden.

Der Gemeinderat

Publiziert am 23.10.2025

Einwohnergemeinde

Resultate Gemeinderatswahlen vom 19. Oktober 2025

Zahl der Stimmberechtigten: 2652
Zahl der eingelangten Stimmkarten: 838
Stimmbeteiligung: 31,60%

Zahl der eingelangten Wahlzettel: 835
Zahl der leeren Wahlzettel: 1
Zahl der ungültigen Wahlzettel: 8
Gültige Wahlzettel: 826

Liste 1: Sozialdemokratische Partei (SP)

  • Zahl der Parteistimmen: 1469
  • Zahl der Kandidatenstimmen: 1391
  • Zahl der erhaltenen Mandate: 2

Stimmen

  • Stähli Michèle, Jg. 1983, Kauffrau EFZ, Hertigässli 77, parteilos, bisher: 593
  • Zwahlen Petra, Jg. 1980, Büroangestellte, Mattenstrasse 60, parteilos, bisher: 487
  • Beluli Arbnor, Jg. 1990, Immobilienberater, Jungfraublickallee 4, neu: 311

Gewählt sind

  • Stähli Michèle, Jg. 1983, Kauffrau EFZ, Hertigässli 77, parteilos, bisher
  • Zwahlen Petra, Jg. 1980, Büroangestellte, Mattenstrasse 60, parteilos, bisher

Liste Nr. 2: Schweizerische Volkspartei (SVP)

  • Zahl der Parteistimmen: 1610
  • Zahl der Kandidatenstimmen: 1522
  • Zahl der erhaltenen Mandate: 2

Stimmen

  • Grossniklaus Armin, Jg. 1983, Landwirt, Brunngasse 96, bisher: 338
  • Dannigkeit Evelyne, Jg. 1976, Sachbearbeiterin Sozialkonzept, Unterdorfstrasse 16, neu: 184
  • Gosteli Nando, Jg. 1978, Geschäftsführer H. Gosteli AG, Senggigässli 28, neu: 283
  • von Allmen Christof, Jg. 1977, Dipl. Elektroinstallateur, Hauptstrasse 45, neu: 250
  • Ritschard Matthias, Jg. 1964, Metallbauschlosser, Hauptstrasse 30, neu: 267
  • Tschiemer Yanick, Jg. 1999, Dipl. Pflegefachmann HF, Oelestrasse 8, neu: 200

Gewählt sind

  • Grossniklaus Armin, Jg. 1983, Landwirt, Brunngasse 96, bisher
  • Gosteli Nando, Jg. 1978, Geschäftsführer H. Gosteli AG, Senggigässli 28, neu

Liste Nr. 3: FDP.Die Liberalen (FDP)

  • Zahl der Parteistimmen: 1824
  • Zahl der Kandidatenstimmen: 1761
  • Zahl der erhaltenen Mandate: 2

Stimmen

  • Aeschimann Peter, Jg. 1951, Geschäftsführer, Hauptstrasse 5a, neu: 519
  • Fernandez Alexander Emanuel, Jg. 1986, Dozent höhere Fachschule, Experte Notfallpflege, Kupfergasse 16, neu: 350
  • Bühlmann Martin, Jg. 1983, eidg. Dipl. Hochbaupolier und Handwerker Denkmalpflege, Rütigässli 9, neu: 347
  • Schneider Stefan, Jg. 1979, Hotelier/Betriebsökonom FH, Rugenstrasse 103a, neu: 545

Gewählt sind:

  • Aeschimann Peter, Jg. 1951, Geschäftsführer, Hauptstrasse 5a, neu
  • Schneider Stefan, Jg. 1979, Hotelier/Betriebsökonom FH, Rugenstrasse 103a, neu

Rechtsmittel

Allfällige Beschwerden gegen diese Wahlen sind innert 10 Tagen schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Publiziert am 23.10.2025

Einwohnergemeinde

Ehrungen 2025

Der Gemeinderat wird auch in diesem Jahr Personen, Mannschaften oder Vereine aus den Bereichen Kultur, Sport, Wissenschaft, Bildung oder Tourismus ehren, welche im Jahr 2025 eine besondere Leistung vollbrachten. Damit diese in Betracht kommenden Personen, Mannschaften oder Vereine anlässlich der Gemeindeversammlung vom Freitag, 28. November 2025, vorgelagerten Zeremonie geehrt werden können, ersucht der Gemeinderat um die Mithilfe aus den Reihen der Einwohnerinnen und Einwohner.

Ist Ihnen eine Person, eine Mannschaft oder ein Verein bekannt, welche bzw. welcher sich im Jahr 2025 durch eine besondere Leistung, namentlich durch das Erreichen von Podestplätzen bei nationalen oder internationalen Anlässen, auszeichnete?

Bitte reichen Sie Ihre Mitteilung bis spätestens am Freitag, 31. Oktober 2025, ein an Gemeinderat, Ehrungen 2025, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten bei Interlaken, sicherheit@matten.ch.

Die durch den Gemeinderat zur Ehrung vorgesehenen Personen, Mannschaften oder Vereine werden daraufhin eine Einladung zur Ehrungszeremonie erhalten.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Gemeinderat Matten

Publiziert am 23.10.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Sandra Bolland und Brad Shepheard, Fliederweg 2, 3800 Matten bei Interlaken.

Projektverfasserin: Imboden Architektur AG, Hans Ulrich Imboden, Seestrasse 17, 3852 Ringgenberg.

Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch: Umnutzung Garage in Hobbyraum.

Standort: Fliederweg 2a, Parzelle Nr. 919, Koordinaten 2'632’690/1’169’551.

Nutzungszone: Mischzone MA2.

Gewässerschutzbereich: Gewässerschutzzone Au.

Hinweis: Naturgefahren, geringe Wassergefahren

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.

Auflage- und Einsprachefrist bis am 10. November 2025.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

6. Oktober 2025

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 16.10.2025

Stellenausschreibung

Willkommen in Matten bei Interlaken

4200 Menschen, zwei Seen, viele Berge und vielleicht bald: Dein neuer Job!

Matten bei Interlaken ist mehr als nur ein idyllischer Ort zwischen Thuner- und Brienzersee. Hier verbinden sich Natur und Dorfleben, Tradition und Fortschritt. Damit unser Dorf auch in Zukunft gepflegt, sauber und gut organisiert bleibt, brauchen wir einen starken Kopf und tatkräftige Hände.

Unser Werkhof ist das Rückgrat für vieles, was im Alltag selbstverständlich wirkt – vom Strassenunterhalt über Grünpflege bis hin zur Infrastruktur, die unser Dorf zusammenhält. Wir schlagen ein neues Kapitel auf und organisieren uns neu. Jetzt suchen wir Dich per 1. Dezember 2025 oder nach Vereinbarung als:

Werkhofmitarbeiter:in 90–100%

Dein Spielfeld:

  • Als Alltagsheld:in erledigst du im Team die Unterhalts- und Reinigungsarbeiten.
  • In folgenden Bereichen packst du an: Strassen, Grünflächen, Abfall – Matten glänzt dank Dir!
  • Piketteinsätze auch am Wochenende motivieren Dich? Super! Wir bieten Kehrichtkorbtouren sowie Schneeräumungen.
  • Du hilfst mit, unsere Lernenden im Werkhof fit für den Arbeitsalltag zu machen – Praxisbildner:in mit Herz.

Dein Rucksack:

  • Du hast eine handwerkliche Ausbildung abgeschlossen – idealerweise mit Werkhoferfahrung.
  • Du bist eigenständig, zuverlässig und belastbar – und trotzdem ein Teamplayer.
  • Du bist im Besitz des Führerausweises Kategorie B – zusätzlich Anhängerprüfung? Dein Plus.
  • Der Umgang mit Maschinen und Geräten – für Dich Routine.
  • Bonus-Level: Wenn Dich die Feuerwehr reizt, freut sich die Bödeli-Einheit auf Dich.

Was wir dir bieten:

  • Spannende, abwechslungsreiche Aufgaben. Ein Job, bei dem es garantiert nicht langweilig wird.
  • Eine Anstellung mit Sinn, Entwicklungsmöglichkeiten und Raum für Weiterbildung.
  • Viel Natur vor der Haustüre – Inspiration inklusive.

Klingt nach Dir?

Dann packs an und werde Teil unseres Teams! Sende uns Deine Unterlagen bis am 19. Oktober 2025 per E-Mail an: personal@matten.ch zu. Unser Bauverwalter im Mandat, André Chevrolet, steht dir bei Fragen oder Unklarheiten unter Telefon 079 504 43 24 gerne zur Verfügung.

Das detaillierte Stellenprofil findest Du auf unserer Webseite www.matten.ch.

Publiziert am 16.10.2025

Stellenausschreibung

Willkommen in Matten bei Interlaken

4200 Menschen, zwei Seen, viele Berge und vielleicht bald: Dein neuer Job!

Matten bei Interlaken ist mehr als nur ein idyllischer Ort zwischen Thuner- und Brienzersee. Hier verbinden sich Natur und Dorfleben, Tradition und Fortschritt. Damit unser Dorf auch in Zukunft gepflegt, sauber und gut organisiert bleibt, brauchen wir einen starken Kopf und tatkräftige Hände.

Unser Werkhof ist das Rückgrat für vieles, was im Alltag selbstverständlich wirkt – vom Strassenunterhalt über Grünpflege bis hin zur Infrastruktur, die unser Dorf zusammenhält. Der bisherige Leiter schlägt ein neues Kapitel auf, und jetzt suchen wir Dich per 1. Dezember 2025 oder nach Vereinbarung als:

Leiter:in Werkhof 90–100 %

Interessiert?

Sende uns Deine Unterlagen bis am 19. Oktober 2025 per E-Mail an: personal@matten.ch zu. Unser Bauverwalter im Mandat, André Chevrolet, steht dir bei Fragen oder Unklarheiten unter Telefon 079 504 43 24 gerne zur Verfügung.

Das detaillierte Stellenprofil findest du auf unserer Webseite www.matten.ch.

Publiziert am 16.10.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Sandra Bolland und Brad Shepheard, Fliederweg 2, 3800 Matten bei Interlaken.

Projektverfasserin: Imboden Architektur AG, Hans Ulrich Imboden, Seestrasse 17, 3852 Ringgenberg.

Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch: Umnutzung Garage in Hobbyraum.

Standort: Fliederweg 2a, Parzelle Nr. 919, Koordinaten 2'632’690/1’169’551.

Nutzungszone: Mischzone MA2.

Gewässerschutzbereich: Gewässerschutzzone Au.

Hinweis: Naturgefahren, geringe Wassergefahren

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.

Auflage- und Einsprachefrist bis am 10. November 2025.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

6. Oktober 2025

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 09.10.2025

Stellenausschreibung

Willkommen in Matten bei Interlaken

4200 Menschen, zwei Seen, viele Berge und vielleicht bald: Dein neuer Job!

Matten bei Interlaken ist mehr als nur ein idyllischer Ort zwischen Thuner- und Brienzersee. Hier verbinden sich Natur und Dorfleben, Tradition und Fortschritt. Damit unser Dorf auch in Zukunft gepflegt, sauber und gut organisiert bleibt, brauchen wir einen starken Kopf und tatkräftige Hände.

Unser Werkhof ist das Rückgrat für vieles, was im Alltag selbstverständlich wirkt – vom Strassenunterhalt über Grünpflege bis hin zur Infrastruktur, die unser Dorf zusammenhält. Wir schlagen ein neues Kapitel auf und organisieren uns neu. Jetzt suchen wir Dich per 1. Dezember 2025 oder nach Vereinbarung als:

Werkhofmitarbeiter:in 90–100%

Dein Spielfeld:

  • Als Alltagsheld:in erledigst du im Team die Unterhalts- und Reinigungsarbeiten.
  • In folgenden Bereichen packst du an: Strassen, Grünflächen, Abfall – Matten glänzt dank Dir!
  • Piketteinsätze auch am Wochenende motivieren Dich? Super! Wir bieten Kehrichtkorbtouren sowie Schneeräumungen.
  • Du hilfst mit, unsere Lernenden im Werkhof fit für den Arbeitsalltag zu machen – Praxisbildner:in mit Herz.

Dein Rucksack:

  • Du hast eine handwerkliche Ausbildung abgeschlossen – idealerweise mit Werkhoferfahrung.
  • Du bist eigenständig, zuverlässig und belastbar – und trotzdem ein Teamplayer.
  • Du bist im Besitz des Führerausweises Kategorie B – zusätzlich Anhängerprüfung? Dein Plus.
  • Der Umgang mit Maschinen und Geräten – für Dich Routine.
  • Bonus-Level: Wenn Dich die Feuerwehr reizt, freut sich die Bödeli-Einheit auf Dich.

Was wir dir bieten:

  • Spannende, abwechslungsreiche Aufgaben. Ein Job, bei dem es garantiert nicht langweilig wird.
  • Eine Anstellung mit Sinn, Entwicklungsmöglichkeiten und Raum für Weiterbildung.
  • Viel Natur vor der Haustüre – Inspiration inklusive.

Klingt nach Dir?

Dann packs an und werde Teil unseres Teams! Sende uns Deine Unterlagen bis am 19. Oktober 2025 per E-Mail an: personal@matten.ch zu. Unser Bauverwalter im Mandat, André Chevrolet, steht dir bei Fragen oder Unklarheiten unter Telefon 079 504 43 24 gerne zur Verfügung.

Das detaillierte Stellenprofil findest Du auf unserer Webseite www.matten.ch.

Publiziert am 09.10.2025

Stellenausschreibung

Willkommen in Matten bei Interlaken

4200 Menschen, zwei Seen, viele Berge und vielleicht bald: Dein neuer Job!

Matten bei Interlaken ist mehr als nur ein idyllischer Ort zwischen Thuner- und Brienzersee. Hier verbinden sich Natur und Dorfleben, Tradition und Fortschritt. Damit unser Dorf auch in Zukunft gepflegt, sauber und gut organisiert bleibt, brauchen wir einen starken Kopf und tatkräftige Hände.

Unser Werkhof ist das Rückgrat für vieles, was im Alltag selbstverständlich wirkt – vom Strassenunterhalt über Grünpflege bis hin zur Infrastruktur, die unser Dorf zusammenhält. Der bisherige Leiter schlägt ein neues Kapitel auf, und jetzt suchen wir Dich per 1. Dezember 2025 oder nach Vereinbarung als:

Leiter:in Werkhof 90–100 %

Interessiert?

Sende uns Deine Unterlagen bis am 19. Oktober 2025 per E-Mail an: personal@matten.ch zu. Unser Bauverwalter im Mandat, André Chevrolet, steht dir bei Fragen oder Unklarheiten unter Telefon 079 504 43 24 gerne zur Verfügung.

Das detaillierte Stellenprofil findest du auf unserer Webseite www.matten.ch.

Publiziert am 09.10.2025

Einwohnergemeinde

Geringfügige Änderung Zonenplan Parz. Nr. 306 nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) hat die vom Gemeinderat Matten bei Interlaken am 23. Juni 2025 beschlossene geringfügige Änderung des Zonenplanes auf der Parzelle Nr. 306, beinhaltend:

  • Zonenplan 1:1000
  • Erläuterungsbericht

In Anwendung von Art. 61 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 am 3. September 2025 genehmigt.

Die Waldfeststellung gemäss Art. 4 der kantonalen Waldverordnung (KWaV) vom 29. Oktober 1997 wurde durch das Amt für Wald und Naturgefahren (AWN) am 25. August 2025 genehmigt.

Die genehmigten Unterlagen treten am Tag nach dieser Publikation am 10. Oktober 2025 in Kraft.

Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung Matten bei Interlaken, beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) jedermann zur Einsichtnahme offen.

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 09.10.2025

Einwohnergemeinde

Gemeinderatswahlen vom 19. Oktober 2025 (Proporz)

Der Gemeinderat Matten hat für den 19. Oktober 2025 die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2029 aufgrund des Organisationsreglements vom 22. September 2013 angeordnet. Innert der festgesetzten Eingabefrist wurden folgende Wahlvorschläge eingereicht, welche in Anwendung von Art. 23 des Abstimmungs- und Wahlreglements vom 18. Mai 2001 veröffentlicht werden:

Verhältniswahlen (Proporzwahlen)

6 Mitglieder Gemeinderat

Liste 1: Sozialdemokratische Partei (SP)

  • 01.01 Stähli Michèle, Jg. 1983, Kauffrau EFZ, Hertigässli 77, parteilos, bisher
  • 01.02 Stähli Michèle, Jg. 1983, Kauffrau EFZ, Hertigässli 77, parteilos, bisher
  • 01.03 Zwahlen Petra, Jg. 1980, Büroangestellte, Mattenstrasse 60, parteilos, bisher
  • 01.04 Zwahlen Petra, Jg. 1980, Büroangestellte, Mattenstrasse 60, parteilos, bisher
  • 01.05 Beluli Arbnor, Jg. 1990, Immobilienberater, Jungfraublickallee 4, neu
  • 01.06 Beluli Arbnor, Jg. 1990, Immobilienberater, Jungfraublickallee 4, neu

Liste 2: Schweizerische Volkspartei (SVP)

  • 02.01 Grossniklaus Armin, Jg. 1983, Landwirt, Brunngasse 96, bisher
  • 02.02 Dannigkeit Evelyne, Jg. 1976, Sachbearbeiterin Sozialkonzept, Unterdorfstrasse 16, neu
  • 02.03 Gosteli Nando, Jg. 1978, Geschäftsführer H. Gosteli AG, Senggigässli 28, neu
  • 02.04 von Allmen Christof, Jg. 1977, Dipl. Elektroinstallateur, Hauptstrasse 45, neu
  • 02.05 Ritschard Matthias, Jg. 1964, Metallbauschlosser, Hauptstrasse 30, neu
  • 02.06 Tschiemer Yanick, Jg. 1999, Dipl. Pflegefachmann HF, Oelestrasse 8, neu

Liste 3: FDP.Die Liberalen (FDP)

  • 03.01 Aeschimann Peter, Jg. 1951, Geschäftsführer, Hauptstrasse 5a, neu
  • 03.02 Aeschimann Peter, Jg. 1951, Geschäftsführer, Hauptstrasse 5a, neu
  • 03.03 Fernandez Alexander Emanuel, Jg. 1986, Dozent höhere Fachschule, Experte Notfallpflege, Kupfergasse 16, neu
  • 03.04 Fernandez Alexander Emanuel, Jg. 1986, Dozent höhere Fachschule, Experte Notfallpflege, Kupfergasse 16, neu
  • 03.05 Bühlmann Martin, Jg. 1983, Eidg. Dipl. Hochbaupolier und Handwerker Denkmalpflege, Rütigässli 9, neu
  • 03.06 Schneider Stefan, Jg. 1979, Hotelier / Betriebsökonom FH, Rugenstrasse 103a, neu

Versand Wahlmaterial

Das Wahlmaterial wird zwischen 2. bis 9. Oktober 2025 den Stimmberechtigten zugestellt.

Ausübung des Wahlrechts (Proporz)

Für die Ausübung des Wahlrechts kann die Wählerin oder der Wähler den amtlichen oder einen ausseramtlichen Wahlzettel verwenden. Auf den amtlichen Wahlzettel dürfen von Hand so viele Namen geschrieben als Personen zu wählen sind, den gleichen Namen aber nicht mehr als zweimal. Die Namen dürfen frei aus allen gültigen Wahlvorschlägen ausgewählt werden.

Wer einen ausseramtlichen Wahlzettel verwendet, darf daran – ebenfalls nur handschriftlich – beliebige Streichungen vornehmen, gestrichene Namen durch solche aus irgendeinem der gültigen Wahlvorschläge ersetzen und in gleicher Weise leere Linien ausfüllen. Auch die Parteibezeichnung darf gestrichen oder geändert werden.

Stimmabgabe

Die briefliche Stimmabgabe ist unter denselben Voraussetzungen gestattet wie bei eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen.

Die Stimmabgabe an der Urne erfolgt im Abstimmungslokal der Gemeindeverwaltung an der Baumgartenstrasse 14, und zwar am

  • Sonntag, 19. Oktober 2025, 10.00–11.00 Uhr

Stimmberechtigte, die ihren Stimmrechtsausweis verloren haben, können bis spätestens am Freitag, 17. Oktober 2025, 15.00 Uhr, ein Doppel gegen die Vorweisung eines amtlichen Ausweises verlangen.

Während der Stimmabgabe am Sonntag, 19. Oktober 2025, von 10.00 bis 11.00 Uhr können auch Einheimischenausweise verlängert und neu ausgestellt werden. Für eine Neuausstellung des Einheimischenausweises wird ein aktuelles Passfoto benötigt.

Publiziert am 09.10.2025

Einwohnergemeinde

Rückschnitt von Bepflanzung an öffentlichen Strassen

Anpflanzen und Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen entlang öffentlicher Strassen und Gehwege.

Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Hinweise auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten:

  1. Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmer, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen schreiben Art. 80 Abs. 3 und Art. 83 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) sowie Art. 56 und 57 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) unter anderem vor:
  1. Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen und nicht hochstämmige Bäume müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über den Strassen freizuhaltenden Luftraum von 4,50 m Höhe hineinragen; über Fuss-, Geh- und Radwegen muss eine Höhe von 2,50 m freigehalten werden. Bei Radwegen ist ausserdem ein seitlicher Abstand von 50 cm freizuhalten.
  2. Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden.
  3. Bei unübersichtlichen Strassenstellen, insbesondere bei Kurven, Einmündungen und Kreuzungen, dürfen Einfriedungen und Zäune die Fahrbahn um höchstens 60 cm überragen. Für die nicht hochstämmigen Bäume, Hecken, Sträucher, landwirtschaftlichen Kulturen und dergleichen gelten die Vorschriften über Einfriedungen.
  4. Nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune müssen auf einen Abstand von 2 m vom Fahrbahnrand bzw. 0,50 m von der Gehweghinterkante einhalten.
  5. Bei unübersichtlichen Strassenstellen sind Bäume, Grünhecken, Sträucher, gärtnerische und landwirtschaftliche Kulturen (z. B. Mais, Getreidearten) in einem genügend grossen Abstand gegenüber der Fahrbahn anzupflanzen.
  6. Die Grundeigentümer haben Bäume und Äste, welche dem Wind und den Witterungseinflüssen nicht genügend Widerstand leisten und auf die Verkehrsfläche zu stürzen drohen, rechtzeitig zu beseitigen. Die Verkehrsfläche ist von übermässigem Reisig und Blattwerk (insbesondere im Herbst) zu reinigen. Für Schäden, die durch nicht vorschriftsgemässes Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen entstehen, sind die Grundeigentümer haftbar.

Aufforderung: Die Strassenanstösser werden hiermit ersucht, Äste und andere Bepflanzungen bis spätestens am 31. Oktober 2025 und im Verlauf des Jahres nötigenfalls erneut auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden. Wird der Aufforderung bis zu diesem Datum nicht Folge geleistet, wird die Gemeinde die Arbeiten auf Kosten der betroffenen Eigentümer ausführen lassen (Ersatzvornahme).

Für allfällige Fragen wenden Sie sich an die Bauverwaltung Matten, Telefon 033 826 50 21.

Hinweis: Das Grünmaterial kann gemäss Abfallkalender der Gemeinde Matten kostenlos oder bei der Avag Entsorgungs- und Recyclingstation Interlaken gegen Gebühr entsorgt werden. Es ist verboten, Grünmaterial in Wäldern, an Flüssen oder Bächen und nicht bewilligten Plätzen zu deponieren. Noch besser: Kompostieren Sie selbst!

Wir danken den Strassenanstössern für das Verständnis und die Mithilfe.

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 02.10.2025

Einwohnergemeinde

Gemeinderatswahlen vom 19. Oktober 2025 (Proporz)

Der Gemeinderat Matten hat für den 19. Oktober 2025 die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2029 aufgrund des Organisationsreglements vom 22. September 2013 angeordnet. Innert der festgesetzten Eingabefrist wurden folgende Wahlvorschläge eingereicht, welche in Anwendung von Art. 23 des Abstimmungs- und Wahlreglements vom 18. Mai 2001 veröffentlicht werden:

Verhältniswahlen (Proporzwahlen)

6 Mitglieder Gemeinderat

Liste 1: Sozialdemokratische Partei (SP)

  • 01.01 Stähli Michèle, Jg. 1983, Kauffrau EFZ, Hertigässli 77, parteilos, bisher
  • 01.02 Stähli Michèle, Jg. 1983, Kauffrau EFZ, Hertigässli 77, parteilos, bisher
  • 01.03 Zwahlen Petra, Jg. 1980, Büroangestellte, Mattenstrasse 60, parteilos, bisher
  • 01.04 Zwahlen Petra, Jg. 1980, Büroangestellte, Mattenstrasse 60, parteilos, bisher
  • 01.05 Beluli Arbnor, Jg. 1990, Immobilienberater, Jungfraublickallee 4, neu
  • 01.06 Beluli Arbnor, Jg. 1990, Immobilienberater, Jungfraublickallee 4, neu

Liste 2: Schweizerische Volkspartei (SVP)

  • 02.01 Grossniklaus Armin, Jg. 1983, Landwirt, Brunngasse 96, bisher
  • 02.02 Dannigkeit Evelyne, Jg. 1976, Sachbearbeiterin Sozialkonzept, Unterdorfstrasse 16, neu
  • 02.03 Gosteli Nando, Jg. 1978, Geschäftsführer H. Gosteli AG, Senggigässli 28, neu
  • 02.04 von Allmen Christof, Jg. 1977, Dipl. Elektroinstallateur, Hauptstrasse 45, neu
  • 02.05 Ritschard Matthias, Jg. 1964, Metallbauschlosser, Hauptstrasse 30, neu
  • 02.06 Tschiemer Yanick, Jg. 1999, Dipl. Pflegefachmann HF, Oelestrasse 8, neu

Liste 3: FDP.Die Liberalen (FDP)

  • 03.01 Aeschimann Peter, Jg. 1951, Geschäftsführer, Hauptstrasse 5a, neu
  • 03.02 Aeschimann Peter, Jg. 1951, Geschäftsführer, Hauptstrasse 5a, neu
  • 03.03 Fernandez Alexander Emanuel, Jg. 1986, Dozent höhere Fachschule, Experte Notfallpflege, Kupfergasse 16, neu
  • 03.04 Fernandez Alexander Emanuel, Jg. 1986, Dozent höhere Fachschule, Experte Notfallpflege, Kupfergasse 16, neu
  • 03.05 Bühlmann Martin, Jg. 1983, Eidg. Dipl. Hochbaupolier und Handwerker Denkmalpflege, Rütigässli 9, neu
  • 03.06 Schneider Stefan, Jg. 1979, Hotelier / Betriebsökonom FH, Rugenstrasse 103a, neu

Versand Wahlmaterial

Das Wahlmaterial wird zwischen 2. bis 9. Oktober 2025 den Stimmberechtigten zugestellt.

Ausübung des Wahlrechts (Proporz)

Für die Ausübung des Wahlrechts kann die Wählerin oder der Wähler den amtlichen oder einen ausseramtlichen Wahlzettel verwenden. Auf den amtlichen Wahlzettel dürfen von Hand so viele Namen geschrieben als Personen zu wählen sind, den gleichen Namen aber nicht mehr als zweimal. Die Namen dürfen frei aus allen gültigen Wahlvorschlägen ausgewählt werden.

Wer einen ausseramtlichen Wahlzettel verwendet, darf daran – ebenfalls nur handschriftlich – beliebige Streichungen vornehmen, gestrichene Namen durch solche aus irgendeinem der gültigen Wahlvorschläge ersetzen und in gleicher Weise leere Linien ausfüllen. Auch die Parteibezeichnung darf gestrichen oder geändert werden.

Stimmabgabe

Die briefliche Stimmabgabe ist unter denselben Voraussetzungen gestattet wie bei eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen.

Die Stimmabgabe an der Urne erfolgt im Abstimmungslokal der Gemeindeverwaltung an der Baumgartenstrasse 14, und zwar am

  • Sonntag, 19. Oktober 2025, 10.00–11.00 Uhr

Stimmberechtigte, die ihren Stimmrechtsausweis verloren haben, können bis spätestens am Freitag, 17. Oktober 2025, 15.00 Uhr, ein Doppel gegen die Vorweisung eines amtlichen Ausweises verlangen.

Während der Stimmabgabe am Sonntag, 19. Oktober 2025, von 10.00 bis 11.00 Uhr können auch Einheimischenausweise verlängert und neu ausgestellt werden. Für eine Neuausstellung des Einheimischenausweises wird ein aktuelles Passfoto benötigt.

Publiziert am 02.10.2025

Stellenausschreibung

Willkommen in Matten bei Interlaken – 4200 Menschen, zwei Seen, viele Berge und vielleicht bald: dein neuer Job!

Wir sind eine lebendige Gemeindeverwaltung in einem Dorf, das Natur und Lebensqualität grossschreibt. Mit Herzblut, Offenheit und Flexibilität setzen wir uns für die Anliegen der Bevölkerung ein. Der bisherige Stelleninhaber stellt sich einer neuen Herausforderung. Damit wir auch in Zukunft stark aufgestellt sind, suchen wir dich per sofort oder nach Vereinbarung als

Stv. Gemeindeschreiber:in 80–100%

Was du bei uns bewegst

  • Du leitest den Bereich Sicherheit und unterstützt die Sicherheitskommission.
  • Du jonglierst mit Ortspolizei-Geschäften: von Gastro-Bewilligungen über Anlässe, Feuerwerke, Gerichtsurkunden bis zu Parkkarten.
  • Als Quartiermeister:in bist du Bindeglied zum Zivilschutz und Militär.
  • Hunde sind auch dein Revier: Du behältst den Überblick bei der Hundetaxe.
  • Du begleitest Menschen durch den Einbürgerungsprozess und führst Protokoll, wenns ernst wird.
  • Du vertrittst unseren Gemeindeschreiber, wenn er mal nicht da ist – und packst eigene Projekte an.
  • Du coachst unsere Lernenden und machst sie fit für die Zukunft (Praxisbildner:in).

Wer du bist

  • Du hast eine KV-Lehre EFZ abgeschlossen – idealerweise auf einer Verwaltung.
  • Diplomierte:r Gemeindeschreiber:in? Jackpot! Falls nicht, holst du dir den Titel bei uns.
  • Du bist eigenständig, zuverlässig und belastbar – und trotzdem ein Teamplayer.
  • Sprache? Sitzt – schriftlich wie mündlich.
  • Du magst Verantwortung, bringst Ideen ein und hast Freude am Kontakt mit Menschen.

Unser Angebot

  • Spannende, abwechslungsreiche Aufgaben mit viel Eigenverantwortung.
  • Ein wertschätzendes, kollegiales Umfeld mit kurzen Wegen.
  • Eine Arbeit mit Sinn, Entwicklungsmöglichkeiten und Raum für Weiterbildung.
  • Ein junges, motiviertes Team, das dich unterstützt und dich willkommen heisst.

Dein neuer Arbeitsort mit Sicht auf die imposante Bergwelt?

Dann freuen wir uns auf deine Bewerbung. Sende uns deine Unterlagen per E-Mail an personal@matten.ch zu. Unser Gemeindeschreiber, Pascal Bigler, steht dir bei Fragen oder Unklarheiten unter Telefon 033 826 50 34 gerne zur Verfügung.

Das detaillierte Stellenprofil findest du auf unserer Webseite www.matten.ch.

Publiziert am 02.10.2025


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