Matten (9)

Baupublikation

Bauherrschaft: Paul Kaufmann, Reginaweg 11, 3800 Matten b. Interlaken.

Bauvorhaben: Ersatz der bestehendes Ölheizung in eine aussen aufgestellte Wärmepumpe auf der Nordseite des Gebäudes.

Standort: Reginaweg 11, 3800 Matten, Parzelle Nr. 1066, Koordinaten 2'632’370 / 1’170’070.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Hinweis: Naturgefahrengebiet mit mittlerer Gefährdung, Wasser.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.

Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Dezember 2025.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 13.11.2025

Einwohnergemeinde

Öffentliche Auflage des Vermessungswerks Matten bei Interlaken Los 5

Matten bei Interlaken Los 5 umfasst das Restgebiet der Gemeinde Matten bei Interlaken zwischen den Gemeinden Interlaken, Därligen, Wilderswil, Gsteigwiler, Bönigen und dem Los 3 von Matten bei Interlaken.

Im Lauf der Ersterhebung wurden die Grundstücksflächen aus Landeskoordinaten neu berechnet. Gegenüber der früheren grafischen Flächenbestimmung auf dem Plan resultieren genauere Flächen. Nicht verändert wurde der Grenzverlauf, wie er im Gelände vermarkt und im Grundbuchplan dargestellt ist.

Die Grundstücksfläche hat im Sinne des Zivilgesetzbuches nur beschreibenden Charakter. Es besteht demzufolge keine Einsprachemöglichkeit gegen die neuen Flächenmasse.

Der Plan für das Grundbuch und die weiteren zum Zweck der Grundbuchführung erstellten Auszüge aus den Daten der amtlichen Vermessung liegen vom 17. November bis 16. Dezember 2025 auf der Gemeindeverwaltung Matten bei Interlaken öffentlich auf (Art. 38 KGeoIG).

Der Schalter der Bauverwaltung ist zu den üblichen Öffnungszeiten der Gemeinde offen. Weitere Termine auf Anfrage möglich, Telefon 033 826 50 21

Wer in seinen schutzwürdigen Interessen betroffen ist, kann sich am Verfahren beteiligen, indem er während der Auflagefrist bei der Gemeinde schriftlich auf Fehler oder Mängel der Vermessung aufmerksam macht (Art. 39 KGeoIG).

Am Dienstag, 9. Dezember 2025, von 11.00 bis 12.00 Uhr werden die Vertreter des Vermessungsbüros Geogrid AG, Christoph Wyss, Ingenieur-Geometer, und Christian Schlunegger, Geomatiktechniker, auf der Gemeindeverwaltung Matten bei Interlaken zur Auskunftserteilung anwesend sein.

Nach Erledigung der Einwendungen wird das Vermessungswerk durch das Amt für Geoinformation des Kantons Bern genehmigt. Der Plan für das Grundbuch erlangt alsdann die Eigenschaft einer öffentlichen Urkunde gemäss Art. 9 ZGB (Art. 29 VAV).

Matten bei Interlaken, 10. November 2025

Der Gemeinderat

Publiziert am 13.11.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Susanne Brawand, Unterdorfweg 10, 3812 Wilderswil.

Projektverfasserin: Feuz Holzbau + Bedachungen GmbH, Stapfackerweg 10, 3805 Goldswil bei Interlaken.

Bauvorhaben: Abbruch und Ersatzneubau Einfamilienhaus.

Standort: Gsteigstrasse 31, Parzelle Nr. 1428, Koordinaten 2'632’710/1’169’511.

Nutzungszone: Mischzone MA2.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Hinweis: Naturgefahrengebiet mit geringer Gefährdung, Wasser.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.

Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Dezember 2025.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwashrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 13.11.2025

Einwohnergemeinde

Verkehrsbehinderung / Strassensperrung Kupfergasse 24–28

In der Kalenderwoche 47 (17. bis 18. November 2025) wird die Durchfahrt der Kupfergasse wegen eines Grabenaufbruchs aufgrund von Anschlussarbeiten während 2 Tagen gesperrt. Die Zufahrt zu den einzelnen Liegenschaften der Anwohner wird jederzeit gewährleistet.

Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die entsprechenden Verkehrssignalisationen zu beachten.

Wir bitten um Kenntnisnahme und danken Ihnen für das Verständnis.

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 13.11.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Susanne Brawand, Unterdorfweg 10, 3812 Wilderswil.

Projektverfasserin: Feuz Holzbau + Bedachungen GmbH, Stapfackerweg 10, 3805 Goldswil bei Interlaken.

Bauvorhaben: Abbruch und Ersatzneubau Einfamilienhaus.

Standort: Gsteigstrasse 31, Parzelle Nr. 1428, Koordinaten 2'632’710/1’169’511.

Nutzungszone: Mischzone MA2.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Hinweis: Naturgefahrengebiet mit geringer Gefährdung, Wasser.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.

Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Dezember 2025.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwashrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 06.11.2025

Burgergemeinde

Ordentliche Versammlung

Montag, 8. Dezember 2025, um 20.00 Uhr im Kirchgemeindehaus Matten

Traktanden

  1. Protokoll der ordentlichen Versammlung vom 26. Mai 2025
  2. Budget 2026 – Genehmigung und Kenntnisnahme Finanzplan
  3. Verschiedenes / Orientierungen

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen die Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz: Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen. 

Alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit 3 Monaten in der Gemeinde Wohnsitz haben, sind zu dieser Versammlung eingeladen.

Für das Jahr 2026 können sich Nutzungsberechtigte zum Bezug des Burgernutzens anmelden.

Anspruch auf Burgernutzen hat, wer zu Beginn des Nutzungsjahres:

  • Das Burgerrecht der Burgergemeinde Matten besitzt,
  • Das 25. Altersjahr zurückgelegt hat und
  • Seit drei Monaten, vom 1.10. – 31.12.2025 in der Gemeinde Matten bei Interlaken seine Schriften hinterlegt hat.

Wer neu den Burgernutzen für das Jahr 2026 beanspruchen will, meldet sich schriftlich bis zum 31. Dezember 2025 unter Angabe der Zahlungsverbindung an folgende Adresse: Burgergemeinde Matten, 3800 Matten (per Post) oder bgmatten-finanzen@gmx.ch (per Mail). Für die Anmeldung muss das Burgerrecht, das Geburtsdatum und eine Wohnsitz-bescheinigung nachgewiesen werden.

Matten, November 2025

Burgerrat Matten

Publiziert am 06.11.2025

Einwohnergemeinde

Papier- und Kartonsammlung

Samstag, 8. November 2025

Bereitstellung: bis spätestens 7.00 Uhr

Wir bitten die Bevölkerung, das Papier und den Karton unbedingt getrennt und gebündelt an gleicher Stelle wie den Hauskehricht bereitzustellen.

Die Sammlung wird durch den Turnverein Matten durchgeführt.

Falls Ihr Material nicht abgeholt wird, wählen Sie zwischen 13.00 und 14.30 Uhr Telefon 079 697 47 37.

Gemäss Merkblatt «Papier- und Kartonsammlung» der AG für Abfallverwertung (Avag) sind von der Papier- und Kartonsammlung ausgeschlossen:

Abfälle aller Art wie Hauskehricht, Metall, Kunststoff, Glas, Textilien, Holz, synthetische Materialien sowie gesundheitsgefährdende, gefährliche und organische Stoffe.

Weiter sind in der Papier- und Kartonsammlung nicht zulässig:

Aktenordner, Banknotenpapier, beschichtetes Geschenkpapier, bituminierte Papiere und Pappe, Blumenpapier, Etiketten und selbstklebendes Papier, Filterpapier, Digitaldruckpapier, Fototaschen, Futtermittelsäcke, gewachste Papiere und Pappe, geschreddertes Papier, Haushaltpapier, Hülsen und Hülsenteile, Kaffee- und Teebeutel, Kantenschutz jeglicher Art, Klebe- und Buchbinderücken, Kleber, Kohlepapier, Kraftpapiersäcke, Getränkeverpackungen (Tetra Pak), Papiere mit UV-Lack, Papierservietten, Papiertaschentücher, Papiertischtücher, Papiertragetaschen, Papierwindeln, Pergamentpapiere, Silikonpapiere, Suppen- und Getränkebeutel, Take-away-Verpackungen (Pizzakartons), Tapeten- und Dekopapiere, Teerpapier, Thermopapier (Kassenzettel), Tiefkühlverpackungen (beschichtet, laminiert), Tragtaschen (nassfest), Waschmitteltrommeln und -kartons, Zementsäcke, Zigaretten.

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 06.11.2025

Einwohnergemeinde

Verkehrsbehinderung / Strassensperrung Kupfergasse 24–28

In der Kalenderwoche 47 (17. bis 18. November 2025) wird die Durchfahrt der Kupfergasse wegen eines Grabenaufbruchs aufgrund von Anschlussarbeiten während 2 Tagen gesperrt. Die Zufahrt zu den einzelnen Liegenschaften der Anwohner wird jederzeit gewährleistet.

Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die entsprechenden Verkehrssignalisationen zu beachten.

Wir bitten um Kenntnisnahme und danken Ihnen für das Verständnis.

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 06.11.2025

Einwohnergemeinde

Abrechnungsanträge für Delegierte, Vorstandsmitglieder und Abgeordnete

Die Listen und Abrechnungsanträge zur Auszahlung der Sitzungsgelder und Spesen für Delegierte, Vorstandsmitglieder und Abgeordnete sind bis am 30. November 2025 bei der Finanzverwaltung Matten einzureichen. Die entsprechenden Formulare sind bei der Finanzverwaltung Matten erhältlich oder auf der Homepage – www.matten.ch – unter der Rubrik «Services – Dienstleistungen – Abrechnungsanträge für Delegierte, Vorstandsmitglieder und Abgeordnete» abrufbar. Es erfolgt kein automatischer Versand der Formulare.

Finanzverwaltung Matten

Publiziert am 06.11.2025


Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen

Telefon 033 828 12 00
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Unsere Öffnungszeiten:
Montag – Freitag
08.00 – 12.00 und 13.30 – 17.00 Uhr