
Gemeindeversammlung vom Freitag, 28. November 2025
Der Gemeinderat lädt alle Gemeindebürger:innen herzlich ein:
Traktanden
Im Anschluss an die Gemeindeversammlung sind die Anwesenden herzlich zu einem Umtrunk sowie einem Imbiss eingeladen.
Auflage
Die Akten für die Gemeindeversammlung liegen 30 Tage vor der Versammlung, d. h. ab Montag, 27. Oktober 2025, in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf. Zudem wird zu gleichem Zeitpunkt die Botschaft für die Gemeindeversammlung vom 28. November 2025 auf der Homepage der Einwohnergemeinde Matten b. Interlaken (www.matten.ch) aufgeschaltet.
Stimmrecht
Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde Matten bei Interlaken angemeldet sind.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Verlängerung Einheimischenausweise
Im Vorfeld zur Gemeindeversammlung von 19.00 bis 20.00 Uhr können auch Einheimischenausweise verlängert werden (keine Neuausstellungen).
Der Gemeinderat
Resultate Gemeinderatswahlen vom 19. Oktober 2025
Zahl der Stimmberechtigten: 2652
Zahl der eingelangten Stimmkarten: 838
Stimmbeteiligung: 31,60%
Zahl der eingelangten Wahlzettel: 835
Zahl der leeren Wahlzettel: 1
Zahl der ungültigen Wahlzettel: 8
Gültige Wahlzettel: 826
Liste 1: Sozialdemokratische Partei (SP)
Stimmen
Gewählt sind
Liste Nr. 2: Schweizerische Volkspartei (SVP)
Stimmen
Gewählt sind
Liste Nr. 3: FDP.Die Liberalen (FDP)
Stimmen
Gewählt sind:
Rechtsmittel
Allfällige Beschwerden gegen diese Wahlen sind innert 10 Tagen schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Gemeindeversammlung vom Freitag, 28. November 2025
Der Gemeinderat lädt alle Gemeindebürger:innen herzlich ein:
Traktanden
Im Anschluss an die Gemeindeversammlung sind die Anwesenden herzlich zu einem Umtrunk sowie einem Imbiss eingeladen.
Auflage
Die Akten für die Gemeindeversammlung liegen 30 Tage vor der Versammlung, d. h. ab Montag, 27. Oktober 2025, in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf. Zudem wird zu gleichem Zeitpunkt die Botschaft für die Gemeindeversammlung vom 28. November 2025 auf der Homepage der Einwohnergemeinde Matten b. Interlaken (www.matten.ch) aufgeschaltet.
Stimmrecht
Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde Matten bei Interlaken angemeldet sind.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Verlängerung Einheimischenausweise
Im Vorfeld zur Gemeindeversammlung von 19.00 bis 20.00 Uhr können auch Einheimischenausweise verlängert werden (keine Neuausstellungen).
Der Gemeinderat
Parkplatzverordnung – Teilrevision
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 13. Oktober 2025 Änderungen (Teilrevision) der Parkplatzverordnung genehmigt. Die teilrevidierte Parkplatzverordnung tritt vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden per sofort in Kraft.
Der Beschluss wird hiermit gemäss Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung veröffentlicht. Die Verordnung kann bei der Gemeindeverwaltung Matten bezogen oder unter www.matten.ch eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, erhoben werden.
Der Gemeinderat
Resultate Gemeinderatswahlen vom 19. Oktober 2025
Zahl der Stimmberechtigten: 2652
Zahl der eingelangten Stimmkarten: 838
Stimmbeteiligung: 31,60%
Zahl der eingelangten Wahlzettel: 835
Zahl der leeren Wahlzettel: 1
Zahl der ungültigen Wahlzettel: 8
Gültige Wahlzettel: 826
Liste 1: Sozialdemokratische Partei (SP)
Stimmen
Gewählt sind
Liste Nr. 2: Schweizerische Volkspartei (SVP)
Stimmen
Gewählt sind
Liste Nr. 3: FDP.Die Liberalen (FDP)
Stimmen
Gewählt sind:
Rechtsmittel
Allfällige Beschwerden gegen diese Wahlen sind innert 10 Tagen schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Ehrungen 2025
Der Gemeinderat wird auch in diesem Jahr Personen, Mannschaften oder Vereine aus den Bereichen Kultur, Sport, Wissenschaft, Bildung oder Tourismus ehren, welche im Jahr 2025 eine besondere Leistung vollbrachten. Damit diese in Betracht kommenden Personen, Mannschaften oder Vereine anlässlich der Gemeindeversammlung vom Freitag, 28. November 2025, vorgelagerten Zeremonie geehrt werden können, ersucht der Gemeinderat um die Mithilfe aus den Reihen der Einwohnerinnen und Einwohner.
Ist Ihnen eine Person, eine Mannschaft oder ein Verein bekannt, welche bzw. welcher sich im Jahr 2025 durch eine besondere Leistung, namentlich durch das Erreichen von Podestplätzen bei nationalen oder internationalen Anlässen, auszeichnete?
Bitte reichen Sie Ihre Mitteilung bis spätestens am Freitag, 31. Oktober 2025, ein an Gemeinderat, Ehrungen 2025, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten bei Interlaken, sicherheit@matten.ch.
Die durch den Gemeinderat zur Ehrung vorgesehenen Personen, Mannschaften oder Vereine werden daraufhin eine Einladung zur Ehrungszeremonie erhalten.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Gemeinderat Matten
Bauherrschaft: Sandra Bolland und Brad Shepheard, Fliederweg 2, 3800 Matten bei Interlaken.
Projektverfasserin: Imboden Architektur AG, Hans Ulrich Imboden, Seestrasse 17, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch: Umnutzung Garage in Hobbyraum.
Standort: Fliederweg 2a, Parzelle Nr. 919, Koordinaten 2'632’690/1’169’551.
Nutzungszone: Mischzone MA2.
Gewässerschutzbereich: Gewässerschutzzone Au.
Hinweis: Naturgefahren, geringe Wassergefahren
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis am 10. November 2025.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
6. Oktober 2025
Bauverwaltung Matten
Willkommen in Matten bei Interlaken
4200 Menschen, zwei Seen, viele Berge und vielleicht bald: Dein neuer Job!
Matten bei Interlaken ist mehr als nur ein idyllischer Ort zwischen Thuner- und Brienzersee. Hier verbinden sich Natur und Dorfleben, Tradition und Fortschritt. Damit unser Dorf auch in Zukunft gepflegt, sauber und gut organisiert bleibt, brauchen wir einen starken Kopf und tatkräftige Hände.
Unser Werkhof ist das Rückgrat für vieles, was im Alltag selbstverständlich wirkt – vom Strassenunterhalt über Grünpflege bis hin zur Infrastruktur, die unser Dorf zusammenhält. Wir schlagen ein neues Kapitel auf und organisieren uns neu. Jetzt suchen wir Dich per 1. Dezember 2025 oder nach Vereinbarung als:
Werkhofmitarbeiter:in 90–100%
Dein Spielfeld:
Dein Rucksack:
Was wir dir bieten:
Klingt nach Dir?
Dann packs an und werde Teil unseres Teams! Sende uns Deine Unterlagen bis am 19. Oktober 2025 per E-Mail an: personal@matten.ch zu. Unser Bauverwalter im Mandat, André Chevrolet, steht dir bei Fragen oder Unklarheiten unter Telefon 079 504 43 24 gerne zur Verfügung.
Das detaillierte Stellenprofil findest Du auf unserer Webseite www.matten.ch.
Willkommen in Matten bei Interlaken
4200 Menschen, zwei Seen, viele Berge und vielleicht bald: Dein neuer Job!
Matten bei Interlaken ist mehr als nur ein idyllischer Ort zwischen Thuner- und Brienzersee. Hier verbinden sich Natur und Dorfleben, Tradition und Fortschritt. Damit unser Dorf auch in Zukunft gepflegt, sauber und gut organisiert bleibt, brauchen wir einen starken Kopf und tatkräftige Hände.
Unser Werkhof ist das Rückgrat für vieles, was im Alltag selbstverständlich wirkt – vom Strassenunterhalt über Grünpflege bis hin zur Infrastruktur, die unser Dorf zusammenhält. Der bisherige Leiter schlägt ein neues Kapitel auf, und jetzt suchen wir Dich per 1. Dezember 2025 oder nach Vereinbarung als:
Leiter:in Werkhof 90–100 %
Interessiert?
Sende uns Deine Unterlagen bis am 19. Oktober 2025 per E-Mail an: personal@matten.ch zu. Unser Bauverwalter im Mandat, André Chevrolet, steht dir bei Fragen oder Unklarheiten unter Telefon 079 504 43 24 gerne zur Verfügung.
Das detaillierte Stellenprofil findest du auf unserer Webseite www.matten.ch.
Bauherrschaft: Sandra Bolland und Brad Shepheard, Fliederweg 2, 3800 Matten bei Interlaken.
Projektverfasserin: Imboden Architektur AG, Hans Ulrich Imboden, Seestrasse 17, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch: Umnutzung Garage in Hobbyraum.
Standort: Fliederweg 2a, Parzelle Nr. 919, Koordinaten 2'632’690/1’169’551.
Nutzungszone: Mischzone MA2.
Gewässerschutzbereich: Gewässerschutzzone Au.
Hinweis: Naturgefahren, geringe Wassergefahren
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis am 10. November 2025.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
6. Oktober 2025
Bauverwaltung Matten
Willkommen in Matten bei Interlaken
4200 Menschen, zwei Seen, viele Berge und vielleicht bald: Dein neuer Job!
Matten bei Interlaken ist mehr als nur ein idyllischer Ort zwischen Thuner- und Brienzersee. Hier verbinden sich Natur und Dorfleben, Tradition und Fortschritt. Damit unser Dorf auch in Zukunft gepflegt, sauber und gut organisiert bleibt, brauchen wir einen starken Kopf und tatkräftige Hände.
Unser Werkhof ist das Rückgrat für vieles, was im Alltag selbstverständlich wirkt – vom Strassenunterhalt über Grünpflege bis hin zur Infrastruktur, die unser Dorf zusammenhält. Wir schlagen ein neues Kapitel auf und organisieren uns neu. Jetzt suchen wir Dich per 1. Dezember 2025 oder nach Vereinbarung als:
Werkhofmitarbeiter:in 90–100%
Dein Spielfeld:
Dein Rucksack:
Was wir dir bieten:
Klingt nach Dir?
Dann packs an und werde Teil unseres Teams! Sende uns Deine Unterlagen bis am 19. Oktober 2025 per E-Mail an: personal@matten.ch zu. Unser Bauverwalter im Mandat, André Chevrolet, steht dir bei Fragen oder Unklarheiten unter Telefon 079 504 43 24 gerne zur Verfügung.
Das detaillierte Stellenprofil findest Du auf unserer Webseite www.matten.ch.
Willkommen in Matten bei Interlaken
4200 Menschen, zwei Seen, viele Berge und vielleicht bald: Dein neuer Job!
Matten bei Interlaken ist mehr als nur ein idyllischer Ort zwischen Thuner- und Brienzersee. Hier verbinden sich Natur und Dorfleben, Tradition und Fortschritt. Damit unser Dorf auch in Zukunft gepflegt, sauber und gut organisiert bleibt, brauchen wir einen starken Kopf und tatkräftige Hände.
Unser Werkhof ist das Rückgrat für vieles, was im Alltag selbstverständlich wirkt – vom Strassenunterhalt über Grünpflege bis hin zur Infrastruktur, die unser Dorf zusammenhält. Der bisherige Leiter schlägt ein neues Kapitel auf, und jetzt suchen wir Dich per 1. Dezember 2025 oder nach Vereinbarung als:
Leiter:in Werkhof 90–100 %
Interessiert?
Sende uns Deine Unterlagen bis am 19. Oktober 2025 per E-Mail an: personal@matten.ch zu. Unser Bauverwalter im Mandat, André Chevrolet, steht dir bei Fragen oder Unklarheiten unter Telefon 079 504 43 24 gerne zur Verfügung.
Das detaillierte Stellenprofil findest du auf unserer Webseite www.matten.ch.
Geringfügige Änderung Zonenplan Parz. Nr. 306 nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) hat die vom Gemeinderat Matten bei Interlaken am 23. Juni 2025 beschlossene geringfügige Änderung des Zonenplanes auf der Parzelle Nr. 306, beinhaltend:
In Anwendung von Art. 61 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 am 3. September 2025 genehmigt.
Die Waldfeststellung gemäss Art. 4 der kantonalen Waldverordnung (KWaV) vom 29. Oktober 1997 wurde durch das Amt für Wald und Naturgefahren (AWN) am 25. August 2025 genehmigt.
Die genehmigten Unterlagen treten am Tag nach dieser Publikation am 10. Oktober 2025 in Kraft.
Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung Matten bei Interlaken, beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) jedermann zur Einsichtnahme offen.
Bauverwaltung Matten
Gemeinderatswahlen vom 19. Oktober 2025 (Proporz)
Der Gemeinderat Matten hat für den 19. Oktober 2025 die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2029 aufgrund des Organisationsreglements vom 22. September 2013 angeordnet. Innert der festgesetzten Eingabefrist wurden folgende Wahlvorschläge eingereicht, welche in Anwendung von Art. 23 des Abstimmungs- und Wahlreglements vom 18. Mai 2001 veröffentlicht werden:
Verhältniswahlen (Proporzwahlen)
6 Mitglieder Gemeinderat
Liste 1: Sozialdemokratische Partei (SP)
Liste 2: Schweizerische Volkspartei (SVP)
Liste 3: FDP.Die Liberalen (FDP)
Versand Wahlmaterial
Das Wahlmaterial wird zwischen 2. bis 9. Oktober 2025 den Stimmberechtigten zugestellt.
Ausübung des Wahlrechts (Proporz)
Für die Ausübung des Wahlrechts kann die Wählerin oder der Wähler den amtlichen oder einen ausseramtlichen Wahlzettel verwenden. Auf den amtlichen Wahlzettel dürfen von Hand so viele Namen geschrieben als Personen zu wählen sind, den gleichen Namen aber nicht mehr als zweimal. Die Namen dürfen frei aus allen gültigen Wahlvorschlägen ausgewählt werden.
Wer einen ausseramtlichen Wahlzettel verwendet, darf daran – ebenfalls nur handschriftlich – beliebige Streichungen vornehmen, gestrichene Namen durch solche aus irgendeinem der gültigen Wahlvorschläge ersetzen und in gleicher Weise leere Linien ausfüllen. Auch die Parteibezeichnung darf gestrichen oder geändert werden.
Stimmabgabe
Die briefliche Stimmabgabe ist unter denselben Voraussetzungen gestattet wie bei eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen.
Die Stimmabgabe an der Urne erfolgt im Abstimmungslokal der Gemeindeverwaltung an der Baumgartenstrasse 14, und zwar am
Stimmberechtigte, die ihren Stimmrechtsausweis verloren haben, können bis spätestens am Freitag, 17. Oktober 2025, 15.00 Uhr, ein Doppel gegen die Vorweisung eines amtlichen Ausweises verlangen.
Während der Stimmabgabe am Sonntag, 19. Oktober 2025, von 10.00 bis 11.00 Uhr können auch Einheimischenausweise verlängert und neu ausgestellt werden. Für eine Neuausstellung des Einheimischenausweises wird ein aktuelles Passfoto benötigt.
Rückschnitt von Bepflanzung an öffentlichen Strassen
Anpflanzen und Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen entlang öffentlicher Strassen und Gehwege.
Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Hinweise auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten:
Aufforderung: Die Strassenanstösser werden hiermit ersucht, Äste und andere Bepflanzungen bis spätestens am 31. Oktober 2025 und im Verlauf des Jahres nötigenfalls erneut auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden. Wird der Aufforderung bis zu diesem Datum nicht Folge geleistet, wird die Gemeinde die Arbeiten auf Kosten der betroffenen Eigentümer ausführen lassen (Ersatzvornahme).
Für allfällige Fragen wenden Sie sich an die Bauverwaltung Matten, Telefon 033 826 50 21.
Hinweis: Das Grünmaterial kann gemäss Abfallkalender der Gemeinde Matten kostenlos oder bei der Avag Entsorgungs- und Recyclingstation Interlaken gegen Gebühr entsorgt werden. Es ist verboten, Grünmaterial in Wäldern, an Flüssen oder Bächen und nicht bewilligten Plätzen zu deponieren. Noch besser: Kompostieren Sie selbst!
Wir danken den Strassenanstössern für das Verständnis und die Mithilfe.
Bauverwaltung Matten
Gemeinderatswahlen vom 19. Oktober 2025 (Proporz)
Der Gemeinderat Matten hat für den 19. Oktober 2025 die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2029 aufgrund des Organisationsreglements vom 22. September 2013 angeordnet. Innert der festgesetzten Eingabefrist wurden folgende Wahlvorschläge eingereicht, welche in Anwendung von Art. 23 des Abstimmungs- und Wahlreglements vom 18. Mai 2001 veröffentlicht werden:
Verhältniswahlen (Proporzwahlen)
6 Mitglieder Gemeinderat
Liste 1: Sozialdemokratische Partei (SP)
Liste 2: Schweizerische Volkspartei (SVP)
Liste 3: FDP.Die Liberalen (FDP)
Versand Wahlmaterial
Das Wahlmaterial wird zwischen 2. bis 9. Oktober 2025 den Stimmberechtigten zugestellt.
Ausübung des Wahlrechts (Proporz)
Für die Ausübung des Wahlrechts kann die Wählerin oder der Wähler den amtlichen oder einen ausseramtlichen Wahlzettel verwenden. Auf den amtlichen Wahlzettel dürfen von Hand so viele Namen geschrieben als Personen zu wählen sind, den gleichen Namen aber nicht mehr als zweimal. Die Namen dürfen frei aus allen gültigen Wahlvorschlägen ausgewählt werden.
Wer einen ausseramtlichen Wahlzettel verwendet, darf daran – ebenfalls nur handschriftlich – beliebige Streichungen vornehmen, gestrichene Namen durch solche aus irgendeinem der gültigen Wahlvorschläge ersetzen und in gleicher Weise leere Linien ausfüllen. Auch die Parteibezeichnung darf gestrichen oder geändert werden.
Stimmabgabe
Die briefliche Stimmabgabe ist unter denselben Voraussetzungen gestattet wie bei eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen.
Die Stimmabgabe an der Urne erfolgt im Abstimmungslokal der Gemeindeverwaltung an der Baumgartenstrasse 14, und zwar am
Stimmberechtigte, die ihren Stimmrechtsausweis verloren haben, können bis spätestens am Freitag, 17. Oktober 2025, 15.00 Uhr, ein Doppel gegen die Vorweisung eines amtlichen Ausweises verlangen.
Während der Stimmabgabe am Sonntag, 19. Oktober 2025, von 10.00 bis 11.00 Uhr können auch Einheimischenausweise verlängert und neu ausgestellt werden. Für eine Neuausstellung des Einheimischenausweises wird ein aktuelles Passfoto benötigt.
Willkommen in Matten bei Interlaken – 4200 Menschen, zwei Seen, viele Berge und vielleicht bald: dein neuer Job!
Wir sind eine lebendige Gemeindeverwaltung in einem Dorf, das Natur und Lebensqualität grossschreibt. Mit Herzblut, Offenheit und Flexibilität setzen wir uns für die Anliegen der Bevölkerung ein. Der bisherige Stelleninhaber stellt sich einer neuen Herausforderung. Damit wir auch in Zukunft stark aufgestellt sind, suchen wir dich per sofort oder nach Vereinbarung als
Stv. Gemeindeschreiber:in 80–100%
Was du bei uns bewegst
Wer du bist
Unser Angebot
Dein neuer Arbeitsort mit Sicht auf die imposante Bergwelt?
Dann freuen wir uns auf deine Bewerbung. Sende uns deine Unterlagen per E-Mail an personal@matten.ch zu. Unser Gemeindeschreiber, Pascal Bigler, steht dir bei Fragen oder Unklarheiten unter Telefon 033 826 50 34 gerne zur Verfügung.
Das detaillierte Stellenprofil findest du auf unserer Webseite www.matten.ch.
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Unsere Öffnungszeiten:
Montag – Freitag
08.00 – 12.00 und 13.30 – 17.00 Uhr