Niederried (5)

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Kappeler Anja, Schneckenbühlstrasse 11, 3653 Oberhofen.

Bauvorhaben: Energetische Sanierung Erd- und Obergeschoss und neues Dach Ferienhaus; Anbau Abort im Obergeschoss.

Hinweis: Die Gemeinde Niederried ist dem Zweitwohnungsgesetz unterstellt.

Standort: Zylenweg 7, Parzelle Nr. 613, Koordinaten 2'638'325 / 1'175'294.

Nutzungszone: Landwirtschaftszone.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Schutzobjekt: nein.

Ausnahmen:

  • Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Ausnahme Dachvorsprung (Art. 414 GBR)

Auflage- und Einsprachefrist bis 17. Februar 2025.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Niederried, Hauptstrasse 19, 3853 Niederried, und elektronisch unter: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20780.

Gemäss Art 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die augfestellten Profile und Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Niederried

Publiziert am 23.01.2025

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Kappeler Anja, Schneckenbühlstrasse 11, 3653 Oberhofen.

Bauvorhaben: Energetische Sanierung Erd- und Obergeschoss und neues Dach Ferienhaus; Anbau Abort im Obergeschoss.

Hinweis: Die Gemeinde Niederried ist dem Zweitwohnungsgesetz unterstellt.

Standort: Zylenweg 7, Parzelle Nr. 613, Koordinaten 2'638'325 / 1'175'294.

Nutzungszone: Landwirtschaftszone.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Schutzobjekt: nein.

Ausnahmen:

  • Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Ausnahme Dachvorsprung (Art. 414 GBR)

Auflage- und Einsprachefrist bis 17. Februar 2025.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Niederried, Hauptstrasse 19, 3853 Niederried, und elektronisch unter: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20780.

Gemäss Art 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die augfestellten Profile und Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Niederried

Publiziert am 16.01.2025

Einwohnergemeinde

Totalrevision Gemeindeordnung; Genehmigung nach Art. 56 Gemeindegesetz

Mit Verfügung vom 6. Januar 2025 hat das Amt für Gemeinden und Raumordnung die von der Gemeindeversammlung am 27. November 2024 beschlossene Totalrevision der Gemeindeordnung in Anwendung von Art. 56 des Gemeindegesetzes vom 16. März 1998 (GG, BSG 170.11) genehmigt.

Die Gemeindeordnung kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder ab der Homepage www.niederried-be.ch heruntergeladen werden.

Gemeinderat Niederried

Publiziert am 16.01.2025

Einwohnergemeinde

Personalreglement: Inkrafttreten

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das von der Gemeindeversammlung am 27. November 2024 beschlossene Personalreglement am 1. Januar 2025 in Kraft tritt.

Gemeinderat Niederried

Publiziert am 16.01.2025

Einwohnergemeinde

Friedhof-Reglement: Inkrafttreten

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das von der Gemeindeversammlung am 27. November 2024 beschlossene Friedhof-Reglement am 1. Januar 2025 in Kraft tritt.

Gemeinderat Niederried

Publiziert am 16.01.2025


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