In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Kirchgemeindeversammlung vom 16. November 2025 folgenden Erlass per 31. Dezember 2025 aufgehoben hat:
Reglement über die Gebühren bei kirchlichen Trauungen und Bestattungen von Personen, die den reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn nicht angehören oder nicht angehört haben (5.1)