
Protokollauflage der ordentlichen Kirchgemeindeversammlung
Das Protokoll der ordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom 16. November 2025 liegt gemäss Art. 90 des Organisationsreglements ab Freitag, 21. November, bis Montag, 22. Dezember 2025 in der Gemeindeverwaltung der Einwohnergemeinde Ringgenberg öffentlich zur Einsichtnahme auf. Das Protokoll ist auch auf der Homepage der Kirchgemeinde, www.kircheringgenberg.ch, aufgeschaltet. Während der Auflage kann beim Kirchgemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden. Der Kirchgemeinderat entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Kirchgemeinderat Ringgenberg
Gemeindeversammlung
Mittwoch, 26. November 2025, 19.30 Uhr im Schulhaus
Traktanden
Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Traktanden 1a, 1b, 2, 3, 4 und 5 liegen 30 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung Niederried öffentlich auf. Über das Traktandum 1c (Finanzplan) wird an der Gemeindeversammlung orientiert.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann gestützt auf Art. 63 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden.
Rügepflicht
Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung ist gemäss Art. 31 Abs. 1 Gemeindeordnung sofort zu beanstanden. Das Protokoll vom 26. November 2025 wird 7 Tage nach der Gemeindeversammlung während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Werden innert der Auflagefrist keine schriftlich begründeten Einwände erhoben, erfolgt die Genehmigung durch den Gemeinderat (Art. 76 Abs. 3 Gemeindeordnung).
Vor der Versammlung wird allen Haushaltungen ein Informationsblatt mit den detaillierten Angaben zu den Traktanden zugestellt. Die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger werden zur Teilnahme an dieser Versammlung freundlich eingeladen.
Gemeinderat Niederried
Ordentliche Kirchgemeindeversammlung
Sonntag, 16. November 2025, 10.45 Uhr im Kirchgemeindehaus (Korrektur: die korrekte Zeit der Kirchgemeindeversammlung ist 10.45 Uhr, direkt im Anschluss an den Gottesdienst, nicht 11.45 Uhr wie fälschlicherweise in der ersten amtlichen Mitteilung publiziert.)
Traktanden
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung der Einwohnergemeinde Ringgenberg auf.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitig Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Die Stimmberechtigen der Kirchgemeinde Ringgenberg sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen.
Kirchgemeinderat Ringgenberg
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