Niederried (3)

Kirchgemeinde

Protokollauflage der ordentlichen Kirchgemeindeversammlung

Das Protokoll der ordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom 16. November 2025 liegt gemäss Art. 90 des Organisationsreglements ab Freitag, 21. November, bis Montag, 22. Dezember 2025 in der Gemeindeverwaltung der Einwohnergemeinde Ringgenberg öffentlich zur Einsichtnahme auf. Das Protokoll ist auch auf der Homepage der Kirchgemeinde, www.kircheringgenberg.ch, aufgeschaltet. Während der Auflage kann beim Kirchgemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden. Der Kirchgemeinderat entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Kirchgemeinderat Ringgenberg

Publiziert am 20.11.2025

Einwohnergemeinde

Gemeindeversammlung

Mittwoch, 26. November 2025, 19.30 Uhr im Schulhaus

Traktanden

  1. Budget 2026
    1. Festsetzung und Genehmigung der Gemeindesteueranlagen; Genehmigung des Budgets 2026
    2. Investitionsbudget 2026; Orientierung
    3. Finanzplan 2025–2030; Orientierung
  2. Wasserversorung und Strassensanierung, Sanierung Trinkwasser- und Regenwasserableitung Zehntstadelstrasse; Genehmigung Investitionskredit von Fr. 275'000.–
  3. Wasserversorgung, Anschaffung von neuen Wasserzählern; Genehmigung Investitionskredit von Fr. 70'000.–
  4. Gemeindeinitiative «Vollständige Einschränkung für den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland für die nächsten 5 Jahre nach Art. 9 EG BewG»; Genehmigung
  5. Wahlen: Gesamterneuerungswahlen Gemeinderat Amtsdauer 2026–2029
    1. Gemeindepräsident
    2. 4 Mitglieder des Gemeinderates
    3. Rechnungsprüfungsorgan (Neuwahl)
  6. Verschiedenes

Aktenauflage

Die Unterlagen zu den Traktanden 1a, 1b, 2, 3, 4 und 5 liegen 30 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung Niederried öffentlich auf. Über das Traktandum 1c (Finanzplan) wird an der Gemeindeversammlung orientiert.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann gestützt auf Art. 63 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden.

Rügepflicht

Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung ist gemäss Art. 31 Abs. 1 Gemeindeordnung sofort zu beanstanden. Das Protokoll vom 26. November 2025 wird 7 Tage nach der Gemeindeversammlung während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Werden innert der Auflagefrist keine schriftlich begründeten Einwände erhoben, erfolgt die Genehmigung durch den Gemeinderat (Art. 76 Abs. 3 Gemeindeordnung).

Vor der Versammlung wird allen Haushaltungen ein Informationsblatt  mit den detaillierten Angaben zu den Traktanden zugestellt. Die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger werden zur Teilnahme an dieser Versammlung freundlich eingeladen.

Gemeinderat Niederried

Publiziert am 20.11.2025

Kirchgemeinde

Ordentliche Kirchgemeindeversammlung

Sonntag, 16. November 2025, 10.45 Uhr im Kirchgemeindehaus (Korrektur: die korrekte Zeit der Kirchgemeindeversammlung ist 10.45 Uhr, direkt im Anschluss an den Gottesdienst, nicht 11.45 Uhr wie fälschlicherweise in der ersten amtlichen Mitteilung publiziert.)

Traktanden

  1. Genehmigung Budget 2026 und Festsetzung der Steueranlage, Orientierung betreffend Investitionsrechnung und Finanzplan
  2. Aufhebung Reglement über die Gebühren bei kirchlichen Trauungen und Bestattungen von Personen, die den Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn nicht angehören oder nicht angehört haben 
  3. Vordorf Ringgenberg AG
    1. Genehmigung Verlängerung bestehendes Darlehen (KGV 5. Mai 2021: Fr. 150'000.–) auf unbestimmte Zeit
    2. Genehmigung Erhöhung bestehendes Darlehen um Fr. 66'700.–
  4. Orientierungen

Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung der Einwohnergemeinde Ringgenberg auf.

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitig Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Die Stimmberechtigen der Kirchgemeinde Ringgenberg sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen.

Kirchgemeinderat Ringgenberg

Publiziert am 13.11.2025


Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen

Telefon 033 828 12 00
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Unsere Öffnungszeiten:
Montag – Freitag
08.00 – 12.00 und 13.30 – 17.00 Uhr