Niederried (2)

Einwohnergemeinde

Hundetaxe 2025

Gemäss Beschluss des Gemeinderates beträgt die Hundetaxe für das Jahr 2025 unverändert Fr. 90.– pro Tier und Jahr. Diese ist für sämtliche Hunde in der Gemeinde zu entrichten, welche am 1. August 2025 sechs Monate alt oder älter sind. Falls Sie keinen Hund mehr haben, bitten wir um telefonische oder persönliche MItteilung an die Gemeindeverwaltung, Telefon 033 849 12 70.

Alle bisherigen Hundehalter erhalten im August für die Hundetaxe 2025 eine Rechnung. Die Hundemarke wird nicht erneuert und bleibt weiterhin gültig. Falls Sie einen neuen Hund halten, bitten wir Sie, den Hundeausweis mit Mikrochipnummer vorzuweisen.

Am 1. Januar 2016 wurde die Datenbank Anis durch die Datenbank Amicus abgelöst. Die Hunde müssen vor dem Einsetzen des Mikrochips bei der Gemeindeverwaltung angemeldet werden. Nach der Anmeldung setzt der Tierarzt den Mikrochip ein und registriert den Hund direkt im Amicus. Jede/r Hundehalter/-in erhält eine Personen-ID mit Login und Passwort. Mutationen wie Halterwechsel, Tod des Hundes usw. können danach direkt durch den/die Besitzer im Amicus vorgenommen werden

Niederried, 5. Juni 2025

Gemeinderat NIederried b. I.

Publiziert am 03.07.2025

Kirchgemeinde

Aufhebungen/Änderungen von Erlassen

In Anwendung von Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung (GV, BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Kirchgemeinderat Ringgenberg an seiner Sitzung vom 18. Juni 2025 folgende Erlasse rückwirkend per 31. Mai 2025 aufgehoben und durch ein Merkblatt ersetzt hat:

  • Richtlinien Traugottesdienste in der Burgkirche
  • Richtlinien Abdankungsfeiern mit / ohne Bestattung / Beisetzung in Ringgenberg, Goldswil und Niederried

Weiter wurden die nachfolgenden Erlasse rückwirkend per 1. Juni 2025 genehmigt:

  • Benützungsrichtlinien für die Räumlichkeiten der Kirchgemeinde Ringgenberg
  • Gebührentarif für die Räumlichkeiten der Kirchgemeinde Ringgenberg

Die Änderungen treten vorbehältlich aller dagegen erhobenen Beschwerden rückwirkend per 1. Juni 2025 in Kraft. Die Benützungsrichtlinien und der Gebührentarifs für die Räumlichkeiten der Kirchgemeinde Ringgenberg können bei der Gemeindeverwaltung Ringgenberg (Sekretariat) oder online unter www.kircheringgenberg.ch eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen den Erlass der Benützungsrichtlinien und des Gebührentarif für die Räumlichkeiten der Kirchgemeinde Ringgenberg kann innert 30 Tagen seit Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden.

Kirchgemeinderat Ringgenberg

Publiziert am 03.07.2025


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