Gräberräumung Bestattungsjahr 2000 und älter
Im September 2025 werden die Gräber mit Grabjahrgang 2000 und älter aufgehoben
Die Angehörigen werden gebeten, bis 31. August 2025 die Grabmäler, Pflanzen und allfällige weitere Gegenstände auf diesen Gräbern zu entfernen.
Sämtliches Material, welches nach Ablauf dieser Frist nicht entfernt worden ist, wird durch die Gemeinde geräumt. Es wird entschädigungslos darüber verfügt. Die Kosten für die Grabräumung wird anschliessend den Angehörigen in Rechnung gestellt.
Die Gräber mit Bestattungsjahr 2001 bis 2005 dürfen freiwillig geräumt werden. Wird dies gewünscht, bitte mit dem Bauamt in Verbindung setzen (Werner Häsler, Telefon 079 688 66 34, Christian Grassmugg, Telefon 079 315 67 32).
Bei allgemeinen Fragen steht der Gemeindeschreiber, Telefon 033 849 12 70, zur Verfügung.
Gemeinderat Niederried