
Ordentliche Gemeindeversammlung
Mittwoch, 3. Juni 2026, 19.30 Uhr in der Turnhalle des Schulgebäudes in Oberried
Traktanden
Öffentliche Auflage
Der Entwurf des Reglements für die Erhebung einer Konzessionsabgabe Stromversorgung kann ab dem 30. April 2026 auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Die weiteren Unterlagen zu den Geschäften der Gemeindeversammlung sind ebenfalls ab dem 30. April 2026 auf der Gemeindeverwaltung einsehbar.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Teilnahme und Stimmrecht
Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt sind sämtliche Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit mindestens 3 Monaten politischen Wohnsitz in der Gemeinde haben (Art. 13 Abs. 1 Gemeindegesetz).
Oberried, 30. April 2026
Die Besondere Verwaltung
Sprechstunde mit dem besonderen Verwalter der Gemischten Gemeinde Oberried
Der besondere Verwalter bietet eine monatliche Sprechstunde für Bürgerinnen und Bürger der Gemischten Gemeinde Oberried an folgenden Terminen an:
Eine Voranmeldung bei der Gemeindeverwaltung Oberried wird gewünscht.
Besondere Verwaltung Gemischte Gemeinde Oberried
Ordentliche Korporationsversammlung
Montag, 15. Juni 2026, 20.00 Uhr, Gemeindehaus Oberried
Traktanden
Unterlagen zu den Traktanden 1, 4, und 6 liegen 30 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf.
Das Protokoll der Versammlung liegt während 30 Tagen, d.h. vom 22. Juni bis und mit 24. Juli 2026, in der Gemeindeverwaltung öffentlich zur Einsichtnahme auf. Gegen die Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Interlaken schriftlich und begründet Einsprache eingereicht werden.
Oberried, 7. Mai 2026
Die Schwellenkommission
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
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