Oberried (4)

Stellenausschreibung

Die Gemischte Gemeinde Oberried ist eine ländliche, direkt am Brienzersee gelegene Gemeinde mit aktuell rund 500 Einwohnenden. Die Mitarbeitenden schätzen die landschaftliche Lage der beiden Dörfer Ebligen und Oberried sowie die Nähe zur lokalen Bevölkerung besonders.

Wir suchen zeitnah eine engagierte und verantwortungsvolle Persönlichkeit als

Gemeindeschreiber/-in (60–100%)

Der Aufgabenbereich umfasst die personelle und fachliche Führung der Gemeindeschreiberei, ebenfalls den administrativen Vollzug der Gemeinderats- und Gemeindeversammlungsgeschäfte sowie die Mitwirkung bei den aktuell laufenden Fusionsverhandlungen.

Dazu gehören insbesondere folgende Arbeiten

  • Personelle und fachliche Führung der Gemeindeschreiberei
  • Vorbereitung, Traktandierung und Vollzug der Gemeinderatsgeschäfte
  • Beratung des Gemeinderats in juristischen und strategischen Belangen
  • Protokollführung an Gemeinderatssitzungen / Gemeindeversammlungen
  • Leitung des Stimm- und Wahlausschusses
  • Begleitung von Infrastruktur- und Beschaffungsprojekten
  • Strategische und administrative Aufgaben der laufenden Fusionsabklärungen

Ihr Profil

  • Abgeschlossene kaufmännische Lehre oder gleichwertige Berufsbildung
  • Berufserfahrung als Gemeindeschreiber/-in oder Stellvertreter/-in
  • Durchsetzungsvermögen und Verhandlungsgeschick
  • Kommunikationsfähigkeit, Organisationsgeschick und politisches Gespür
  • Sorgfältige, selbständige und zuverlässige Arbeitsweise
  • Freude an der Arbeit und dem direkten Kontakt mit der Bevölkerung

Unser Angebot

  • Anstellung und Entlöhnung gemäss kantonalen Richtlinien
  • Selbständige, interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit
  • Persönlicher und familiärer Umgang im kleinen Team
  • Flexible Arbeitszeitgestaltung

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung per E-Mail bis am 21. September 2026 an andre.chevrolet@oberried.ch.

Für weitere Auskünfte steht André Chevrolet, Besonderer Verwalter, unter Telefon 079 504 43 24 gerne zur Verfügung.

Publiziert am 03.09.2026

Stellenausschreibung

Die Gemischte Gemeinde Oberried ist eine ländliche, direkt am Brienzersee gelegene Gemeinde mit aktuell rund 500 Einwohnenden. Die Mitarbeitenden schätzen die landschaftliche Lage der beiden Dörfer Ebligen und Oberried sowie die Nähe zur lokalen Bevölkerung besonders.

Wir suchen zeitnah eine engagierte und verantwortungsvolle Persönlichkeit als

Verwaltungsangestellte/r 60–100 %

Der Aufgabenbereich umfasst die Unterstützung der Gemeindeschreiberei sowie die Bewältigung des Tagesgeschäfts in der Finanzverwaltung. Dazu gehören insbesondere folgende Arbeiten: 

  • Unterstützung im Bestattungs-, Siegelungs- und Gemeindepolizeiwesen
  • Mitarbeit in der Einwohner- und Fremdenkontrolle
  • Mitarbeit bei der Führung des Steuerregisters sowie bei weiteren steuerlichen Angelegenheiten, insbesondere bei der amtlichen Bewertung
  • Schalter- und Telefondienst
  • Vorbereitungs- und Organisationsarbeiten im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen
  • Selbstständige Übernahme und Bearbeitung von Projekten im Gemeinde- und Tourismusbereich
  • Erledigung weiterer zugewiesener Aufgaben im Zusammenhang mit den vorgenannten Tätigkeitsbereichen

Ihr Profil

  • Erfahrung als Sachbearbeiter/-in bei einer Gemeindeverwaltung
  • Grundkenntnisse der Einwohnerkontrolle, des Steuerregisters sowie des kommunalen Finanzwesens
  • Gute EDV-Kenntnisse
  • Sorgfältige, selbständige und zuverlässige Arbeitsweise
  • Belastbare Persönlichkeit und hohe Dienstleistungsorientierung
  • Freude an der Arbeit im kleinen, kollegialen Arbeitsteam

Unser Angebot

  • Anstellung und Entlöhnung gemäss kantonalen Richtlinien
  • Selbständige, interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit
  • Persönlicher und familiärer Umgang im kleinen Team
  • Arbeit in einer landschaftlich wundervollen Bergregion

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung per E-Mail bis am 21. September 2026 an andre.chevrolet@oberried.ch. Für weitere Auskünfte steht André Chevrolet, Besonderer Verwalter, unter Telefon 079 504 43 24 gerne zur Verfügung.

Publiziert am 03.09.2026

Gemischte Gemeinde

Sprechstunde mit der Besonderen Verwaltung der Gemischten Gemeinde Oberried

Der besondere Verwalter bietet neu eine monatliche Sprechstunde für Bürgerinnen und Bürger der Gemischten Gemeinde Oberried an folgenden Terminen an:

  • Donnerstag, 24. September 2026, zwischen 16.00 und 18.00 Uhr 
  • Donnerstag, 15. Oktober 2026, zwischen 16.00 und 18.00 Uhr 

Eine Voranmeldung bei der Gemeindeverwaltung Oberried wird gewünscht.

Besondere Verwaltung Gemischte Gemeinde Oberried

Publiziert am 03.09.2026

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Bauherrschaft: Walter und Stefanie Oertel Bangerter, Mälchplatzweg 44, 3400 Burgdorf.

Projektverfasserin: A+W Architekten AG, Rauh Lukas, Korngasse 8, 3422 Kirchberg.

Bauvorhaben: Sanierung und Umbau des historischen Gebäudeteils (ehemaliges Bauernhaus) mit bestehender Zweitwohnungsnutzung. Neue Dacheindeckung mit PV-Indach-Anlage mit voll integrierten Belichtungselementen. Sanfte Sanierung Butigg im Sockelgeschoss.

Standort: Gemeinde Oberried, Untergasse 13a, Parzelle Nr. 256.

Zone: Dorfkernzone Ufer (UDKZ) / Ortsbildschutzgebiet.

Bemerkung: bei der Liegenschaft handelt es sich um ein schützenswertes Baudenkmal.

Schutzgebiet: Archäologisches Schutzgebiet Nr. 1069.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Gefahrengebiet: gelbes Gefahrengebiet (geringe Gefährdung).

Hinweis: Die Gemeinde Oberried unterliegt der Zweitwohnungsgesetzgebung (ZWG).

Nutzung: altrechtlich bestehende Zweitwohnungsnutzung.

Auflage- und Einsprachestelle: Gemischte Gemeinde Oberried, Hauptstrasse 21, 3854 Oberried am Brienzersee.

Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Oktober 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Gemischte Gemeinde Oberried

Publiziert am 03.09.2026


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