Oberried (9)

Gemischte Gemeinde

Parkplatzreglement; Inkrafttreten per 1. Januar 2025

In Anwendung von Art. 45 Abs. 1 lit. a der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die von der Gemeindeversammlung der Gemischten Gemeinde Oberried am Brienzersee am 19. Juni 2024 beschlossene Totalrevision des Parkplatzreglements per 1. Januar 2025 in Kraft treten wird.

Oberried, 22. Juli 2024

Pirmin Schenk, Gemeindeschreiber

Publiziert am 25.07.2024

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten 1. August 2024

Die Gemeindeverwaltung bleibt am Donnerstag, 1. August 2024, Bundesfeiertag, geschlossen. Gerne stehen wir Ihnen ab Montag, 5. August 2024, zu den gewohnten Telefon- und Schalterzeiten wieder zur Verfügung.

Besten Dank für das Verständnis.

Gemeindeverwaltung Oberried

Publiziert am 25.07.2024

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Bauherrschaft: Heinz Gerber, Untergasse 4, 3854 Oberried am Brienzersee.

Projektverfasser: Fritz Moor, Unterbach 216, 3857 Unterbach.

Bauvorhaben: Neubau Garage.

Standort: Gemeinde Oberried, Untergasse 4f (Junkerenbrunnen), 3854 Oberried am Brienzersee.

Zone: Dorfkernzone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand zu einer Gemeindestrasse (Art. 80 SG).

Auflage- und Einsprachestelle: Gemischte Gemeinde Oberried, Hauptstrasse 21, 3854 Oberried am Brienzersee.

Auflage- und Einsprachefrist bis 26. August 2024.

Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Gemischte Gemeinde Oberried

Publiziert am 25.07.2024

Einwohnergemeinde

Hundetaxe 2024

Grundlage für die Erhebung der Hundetaxe ist das Gebührenreglement der Gemischten Gemeinde Oberried am Brienzersee vom 1. Juni 2013.

Hundetaxe pro Hund und Jahr: Fr. 120.–

Taxpflichtig sind alle Hundehalterinnen und Hundehalter, die am 1. August 2024 in der Gemeinde Oberried Wohnsitz haben, sofern Ihr Hund älter als sechs Monate ist. Für registrierte Hunde wird die Hundetaxe in Rechnung gestellt. Neuanmeldungen sind bis Ende August 2024 vorzunehmen.

Neue Hundebesitzer haben erstmalig bei der Gemeindeverwaltung persönlich zu erscheinen. Für die Hundeanmeldung ist der Heimtierausweis nötig. Der Hundehalter hat der Gemeindeverwaltung das Halten eines neuen oder anderen Hundes umgehend zu melden. Sollten Sie unterdessen keinen Hund mehr besitzen, bitten wir ebenfalls um Mitteilung.

Gemeindeverwaltung Oberried

Publiziert am 25.07.2024

Gemischte Gemeinde

Publikation der Genehmigung von Plänen und Vorschriften

Öffentliche Bekanntmachung – Gesamtrevision Ortsplanung

Genehmigung und Inkraftsetzung

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die von der Gemischten Gemeinde Oberried am Brienzersee am 6. Juni 2019 beschlossene Gesamtrevision Ortsplanung inkl. nachträglicher Änderungen sowie Änderungen von Amtes wegen in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 22. April 2024 genehmigt.

Die revidierte Ortsplanung tritt am Tag nach dieser Publikation im Amtlichen Anzeiger Interlaken in Kraft.

Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung, beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung jedermann zur Einsichtnahme offen.

Oberried, 9. Juli 2024

Die Gemeindeverwaltung

Publiziert am 18.07.2024

Einwohnergemeinde

Hundetaxe 2024

Grundlage für die Erhebung der Hundetaxe ist das Gebührenreglement der Gemischten Gemeinde Oberried am Brienzersee vom 1. Juni 2013.

Hundetaxe pro Hund und Jahr: Fr. 120.–

Taxpflichtig sind alle Hundehalterinnen und Hundehalter, die am 1. August 2024 in der Gemeinde Oberried Wohnsitz haben, sofern Ihr Hund älter als sechs Monate ist. Für registrierte Hunde wird die Hundetaxe in Rechnung gestellt. Neuanmeldungen sind bis Ende August 2024 vorzunehmen.

Neue Hundebesitzer haben erstmalig bei der Gemeindeverwaltung persönlich zu erscheinen. Für die Hundeanmeldung ist der Heimtierausweis nötig. Der Hundehalter hat der Gemeindeverwaltung das Halten eines neuen oder anderen Hundes umgehend zu melden. Sollten Sie unterdessen keinen Hund mehr besitzen, bitten wir ebenfalls um Mitteilung.

Gemeindeverwaltung Oberried

Publiziert am 18.07.2024

Gemischte Gemeinde

Teilrevision Personalverordnung per 1. September 2024

Öffentliche Auflage gemäss Art. 30 OgR und Fakultatives Referendum gemäss Art. 29 OgR

Die mit Beschluss des Gemeinderats vom 25. Juli 2024 und gestützt auf Art. 15 Abs. 8 lit. c OgR neu erlassene Personalverordnung liegt vom 8. Juli bis zum 7. August 2024 öffentlich bei der Gemeindeverwaltung, Hauptstrasse 21, 3854 Oberried, auf.

Gestützt auf Art. 29 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 15 ABs. 8 OgR können mindestens 5% der in der Gemeinde stimmberechtigten Personen gegen den vorangehenden Beschluss des Gemeinderats über die Teilrevision der Personalverordnung das Referendum ergreifen und dieses bei der Gemeindeverwaltung Oberried, Hauptstrasse 21, 3854 Oberried, einreichen.

Die Referndumsfrist beträgt 30 Tage seit der Bekanntmachung.

Oberried 26. Juni 2024

Gemeinderat Oberried

Publiziert am 04.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Gemischte Gemeinde Oberried, Hauptstrasse 21, 3854 Oberried.

Bauvorhaben: Sanierung landwirtschaftliche Zufahrtsstrasse im oberen Teil der Geissgasse; Einbringen von Betonfahrspuren.

Projektänderung 1: Anrechnung von umgesetzten Wanderprojekten als Ersatzmassnahme für den Belagseinbau.

Projektänderung 2: Festlegung eines neuen Wegabschnitts zur Aufnahme in den Sachplan Wanderroutennetz des Kantons Bern.

Hinweis: Die erneute Publikation erfolgt aufgrund der Projektänderung 2.

Standort Bauvorhaben: Geissgasse, Parzelle Nr. 679, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’640’100 / 1’176’750.

Standort: Wegabschnitt gemäss Projektänderung 2, Louwigraben, Parzellen Nrn. 664 und 665, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2'639’115 / 1'176’200.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet: unbestimmt.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 ff. RPG)
  • Eingriffe in Trockenstandorte von regionaler Bedeutung (Schutzgebiete nach Art. 4 NSchG; Art. 18 ff. NHG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 29. Juli 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Oberried am Brienzersee, Hauptstrasse, 3854 Oberried am Brienzersee.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 04.07.2024

Gemischte Gemeinde

Neue Öffnungszeiten ab 1. Juli 2024

Ab 1. Juli 2024 wird der Schalter- und Telefondienst nicht mehr am Donnerstag, sondern neu am Montag bedient. Nachfolgend sehen Sie die Schalterzeiten der Gemischten Gemeinde Oberried:

  • Montag, 8.00–10.00 und 14.00–17.00 Uhr
  • Dienstag, 8.00–10.00 Uhr
  • Mittwoch, 8.00–10.00 Uhr
  • Donnerstag, geschlossen
  • Freitag, geschlossen

Der Telefondienst von Dienstag und Mittwoch (8.00–11.30 Uhr) bleiben unverändert.

Wir danken Ihnen für die Kenntnisnahme.

Gemeindeverwaltung Oberried

Publiziert am 04.07.2024


Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen

Telefon 033 828 12 00
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Unsere Öffnungszeiten:
Montag – Freitag
08.00 – 12.00 und 13.30 – 17.00 Uhr