Oberried (5)

Gemischte Gemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung

Mittwoch, 3. Dezember 2025, 19.30 Uhr im Gemeindesaal des Gemeindehauses in Oberried

Traktanden

  1. Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 11. Juni 2025
  2. Budget 2026
  3. Wahl Gemeindepräsidium für die Legislatur 2026–2029
  4. Gesamterneuerungswahlen Gemeinderat für die Legislatur 2026–2029
  5. Neuwahl Revisionsstelle 2026–2029
  6. Investitionskredit zur Beschaffung eines Kommunalfahrzeuges
  7. Reglement über die Aufgabenübertragung und die Spezialfinanzierung im Bereich Abwasserentsorgung
  8. Informationen aus dem Gemeinderat
  9. Verschiedenes

Öffentliche Auflage

Der Entwurf des neuen Reglements über die Aufgabenübertragung und die Spezialfinanzierung im Bereich Abwasserentsorgung sowie die Unterlagen zu den weiteren Geschäften der Gemeindeversammlung können ab dem 27. Oktober 2025 in der Gemeindeverwaltung oder digital unter www.oberried.ch eingesehen werden. 

Rechtsmittel

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Teilnahme und Stimmrecht

Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt sind sämtliche Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit mindestens 3 Monaten politischen Wohnsitz in der Gemeinde haben (Art. 13 Abs. 1 Gemeindegesetz).

Oberried, 15. Oktober 2025

Der Gemeindeschreiber: Pirmin Schenk

Publiziert am 23.10.2025

Gemischte Gemeinde

Ergebnisse Klausurtagung vom 24. September 2025

Geschätzte Oberriederinnen und Oberrieder

Scheinbar gibt es in der Bevölkerung das Bedürfnis, Informationen über die Ergebnisse der Klausurtagung vom 24. September 2025 zu erhalten. Der Gemeindeschreiber hat zur Klausurtagung einberufen, um die Organisation des Gemeinderats ab dem 1. Januar 2026 festzulegen. Insbesondere sollte die Besetzung des Gemeindepräsidiums, die Ressortverteilung, die Organisation der Personalführung, die Rolle der Verwaltung im Generellen sowie die Sondierungsgespräche für die Gemeindefusion mit der Einwohnergemeinde Brienz besprochen werden. 

Nachdem kurz vor der Klausurtagung William Zahnd und Rita Sigrist erklärt haben, ab dem 1. Januar 2026 nicht mehr für ein Amt im Gemeinderat zur Verfügung zu stehen, machte eine Behandlung der eben erwähnten Themen wenig Sinn. Die Teilnehmenden fokussierten sich vielmehr darauf, die nächsten Schritte hin zu einer allfälligen Zwangsverwaltung durch den Kanton Bern zu beraten. Dieses Verfahren zur Einführung dieser Zwangsverwaltung wird, ohne entsprechende Kandidatur für ein Amt im Gemeinderat ab dem 1. Januar 2026, nächste Woche gestartet. Sobald der Gemeinderat neue Kenntnisse zur Organisation der Verwaltung und des Gemeinderats ab dem 1. Januar 2026 besitzt, wird er nach Möglichkeit erneut informieren. 

Mit bestem Dank für die Kenntnisnahme und freundlichen Grüssen 

Pirmin Schenk
Gemeindeschreiber

Publiziert am 16.10.2025

Gemischte Gemeinde

Sperrung Parkfelder 5–13 beim Bahnhof Oberried für die ZB Zentralbahn AG

Im Zusammenhang mit Bauarbeiten an der Bahnanlage in Oberried nimmt die ZB Zentralbahn AG ihr dienstbarkeitsvertraglich eingeräumtes Recht in Anspruch, die westlichen Parkfelder Nrn. 5–13 des Bahnhofparkplatzes P4 in Oberried

  • vom 16. Oktober bis zum 23. Dezember 2025

entgeltlich als Installationsplatz zu nutzen. In dieser Zeit werden die Parkfelder abgesperrt und können folglich nicht zum Parkieren verwendet werden. Die übrigen östlichen Parkfelder beim Bahnhofparkplatz P4 stehen dagegen uneingeschränkt zur Verfügung. 

Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis.

Pirmin Schenk 
Gemeindeschreiber

Publiziert am 16.10.2025

Gemischte Gemeinde

Sperrung Parkfelder 5–13 beim Bahnhof Oberried für die ZB Zentralbahn AG

Im Zusammenhang mit Bauarbeiten an der Bahnanlage in Oberried nimmt die ZB Zentralbahn AG ihr dienstbarkeitsvertraglich eingeräumtes Recht in Anspruch, die westlichen Parkfelder Nrn. 5–13 des Bahnhofparkplatzes P4 in Oberried

  • vom 16. Oktober bis zum 23. Dezember 2025

entgeltlich als Installationsplatz zu nutzen. In dieser Zeit werden die Parkfelder abgesperrt und können folglich nicht zum Parkieren verwendet werden. Die übrigen östlichen Parkfelder beim Bahnhofparkplatz P4 stehen dagegen uneingeschränkt zur Verfügung. 

Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis.

Pirmin Schenk 
Gemeindeschreiber

Publiziert am 09.10.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Gemischte Gemeinde Oberried, Hauptstrasse 21, 3854 Oberried am Brienzersee.

Projektverfasserin: Ingenieurbüro Sterchi GmbH, Bohnerenstrasse 14, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Ersatz Wasserversorgungsleitung / Hydrantenleitung im Gebiet Gemeindeverwaltung bis Wydi.

Standort: Parzellen Nrn. 216, 351, 503, 523, 649, 652, 654, 674, 682, 1527, 893, 212, 893, 592, 218, 212, 1673, Bauzone / Kantonsstrasse, Koordinaten 2’640’659 / 1’176’873.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, Baugruppe A (Oberried, Dorf).

Naturgefahrengebiete: gelb und blau.

Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).

Auflage- und Einsprachefrist bis 27. Oktober 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Oberried, Hauptstrasse, 3854 Oberried am Brienzersee.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Markierungen verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 02.10.2025


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