
Informationsanlass – Auswirkungen des Wasserbauprojekts Milibach auf den Friedhof Brienz
Vollständige Publikation siehe unter «Brienz».
Schwellenkorporation und Begräbnisbezirk Brienz
Informationsanlass – Auswirkungen des Wasserbauprojekts Milibach auf den Friedhof Brienz
Vollständige Publikation siehe unter «Brienz».
Schwellenkorporation und Begräbnisbezirk Brienz
Bauherrschaft: Martin und Lorraine Klein-Jones, Ralligholzweg 8, 3658 Merligen.
Projektverfasser: Alain Zumbühl, Mittlere Strasse 3a, 3600 Thun.
Bauvorhaben: Diverse Grundrissänderungen im Haus 2 «Mozart», Änderung der Lage und Dimensionierung des Kinderspielplatzes und des Aufenthaltsbereichs; Anpassung der Fenstergrössen (insgesamt 13 Fenster).
Hinweis: Die Gemischte Gemeinde Oberried unterliegt dem ZWG.
Nutzung: Erstwohnungen.
Standort: Gemeinde Oberried, Panoramastrasse 37 und 39, Parzelle Nr. 1630.
Zone: Wohn- und Gewerbezone 2 (WG2).
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Gefahrengebiet: rotes Gefahrengebiet (Lawinen).
Auflage- und Einsprachestelle: Gemischte Gemeinde Oberried, Hauptstrasse 21, 3854 Oberried am Brienzersee.
Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Juli 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Gemischte Gemeinde Oberried
Bauherrschaft: Hanspeter Ruef, Bolligenstrasse 17c, 3326 Krauchthal.
Bauvorhaben: Anpassung und Erweiterung der Umgebungsgestaltung.
Standort: Gemeinde Oberried, Bahnhofsträssli 18, Parzelle Nr. 196.
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand zu einer Gemeindestrasse (Art. 80 SG).
Zone: Dorfkernzone (DK).
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Gefahrengebiet: gelbes Gefahrengebiet (Wasser).
Auflage- und Einsprachestelle: Gemischte Gemeinde Oberried, Hauptstrasse 21, 3854 Oberried am Brienzersee.
Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Juli 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Gemischte Gemeinde Oberried
Sperrung Parkplatz P2 und P3 ARA / Louwena und eingeschränkte Zugänglichkeit Louwena
1. Sperrung Parkplatz P2 (nördlicher Parkplatz) und P3 (südlicher Parkplatz), ARA / Louwena Oberried
Im Bereich Einfahrt zum Parkplatz muss die neu erstellte Hauptleitung ab dem Reservoir Mettli an das bestehende Wasserversorgungsnetz angeschlossen werden. Dadurch kann der Parkplatz durch die Grabarbeiten wie folgt nicht genutzt werden:
Parkplatzsperrung
Ab Dienstag, 9. Juni, 7.00 Uhr bis Freitag, 19. Juni, ca. 17.00 Uhr
Sofern die Arbeiten schneller vorangehen als gedacht, kann der Parkplatz früher geöffnet werden (keine Abschrankungen bei der Einfahrt auf den Parkplatz mehr). Als Alternative Parkmöglichkeit bieten sich die Parkplätze beim Bahnhof an.
2. Erschwerte Zugänglichkeit für das Quartier Louwena
Betroffene Strasse:
Die Zufahrt zum Louwena-Quartier (unterhalb Bahnhof Oberried) via Louwigraben / Hauptstrasse ist infolge Grabarbeiten für die Wasserversorgung im Strassenbereich beim Parkplatz oberhalb der ARA für grössere Nutzfahrzeuge ab 3,5 t eingeschränkt. Normale Personenfahrzeuge können das Louwena-Quartier normal von der Hauptstrasse bis Louwenagraben erreichen.
Kurze Wartezeiten sind einzurechnen.
Eingeschränkte Zugänglichkeit zum Quartier Louwena
Ab Dienstag, 9. Juni, 7.00 Uhr bis Freitag, 12. Juni, ca. 17.00 Uhr
Die Gemeinde bittet Sie, nach Möglichkeit keine grösseren Transporte in dem oben aufgeführten Zeitfenster durchzuführen.
Bei Fragen können Sie sich gerne an die Bauleitung wenden:
Ingenieurbüro Sterchi GmbH, Tobias Kuhn, Bohnerenstrasse 14, 3800 Unterseen, Tel. 033 841 12 61 oder Mail: tobias.kuhn@ing-sterchi.ch
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Wasserversorgung Oberried
Öffentliche Auflage; Protokoll der Gemeindeversammlung vom 3. Juni 2026
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 3. Juni 2026 liegt von Montag, 15. Juni 2026, bis und mit Mittwoch, 15. Juli 2026, öffentlich in der Gemeindeverwaltung Oberried, Hauptstrasse 21, 3854 Oberried am Brienzersee, zur Einsicht auf.
Bei Fragen und Anmerkungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Gemeindeverwaltung Oberried
Bauherrschaft: Martin und Lorraine Klein-Jones, Ralligholzweg 8, 3658 Merligen.
Projektverfasser: Alain Zumbühl, Mittlere Strasse 3a, 3600 Thun.
Bauvorhaben: Diverse Grundrissänderungen im Haus 2 «Mozart», Änderung der Lage und Dimensionierung des Kinderspielplatzes und des Aufenthaltsbereichs; Anpassung der Fenstergrössen (insgesamt 13 Fenster).
Hinweis: Die Gemischte Gemeinde Oberried unterliegt dem ZWG.
Nutzung: Erstwohnungen.
Standort: Gemeinde Oberried, Panoramastrasse 37 und 39, Parzelle Nr. 1630.
Zone: Wohn- und Gewerbezone 2 (WG2).
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Gefahrengebiet: rotes Gefahrengebiet (Lawinen).
Auflage- und Einsprachestelle: Gemischte Gemeinde Oberried, Hauptstrasse 21, 3854 Oberried am Brienzersee.
Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Juli 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Gemischte Gemeinde Oberried
Bauherrschaft: Hanspeter Ruef, Bolligenstrasse 17c, 3326 Krauchthal.
Bauvorhaben: Anpassung und Erweiterung der Umgebungsgestaltung.
Standort: Gemeinde Oberried, Bahnhofsträssli 18, Parzelle Nr. 196.
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand zu einer Gemeindestrasse (Art. 80 SG).
Zone: Dorfkernzone (DK).
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Gefahrengebiet: gelbes Gefahrengebiet (Wasser).
Auflage- und Einsprachestelle: Gemischte Gemeinde Oberried, Hauptstrasse 21, 3854 Oberried am Brienzersee.
Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Juli 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Gemischte Gemeinde Oberried
Personalausflug 2026 – Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung 9. Juni 2026
Am Dienstag, 9. Juni 2026, werden die Telefone der Gemeindeverwaltung aufgrund des jährlichen Teamausflugs nur bis 10.00 Uhr bedient.
Am Mittwoch, 10. Juni 2026, ist die Verwaltung wieder zu den ordentlichen Telefon- und Schalterzeiten geöffnet.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Oberried, 4. Juni 2026
Gemeindeverwaltung Oberried
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
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08.00 – 12.00 und 13.30 – 17.00 Uhr