Oberried (6)

Gemischte Gemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung

Mittwoch 11. Juni 2025, 19.30 Uhr in der Turnhalle des Schulgebäudes in Oberried

Traktanden

  1. Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2024
  2. Genehmigung der Jahresrechnung 2024
  3. Bahnhofgebäude Oberried; Verpflichtungskredite für Kauf und Sanierung des Gebäudes sowie Kompetenzerteilung zum Abschluss des Baurechtsvertrages
  4. Konsultativabstimmung zur Aufnahme von Sondierungsgesprächen im Hinblick auf eine Gemeindefusion
  5. Versetzung Stützmauer bei Einmündung Panoramastrasse in Hauptstrasse; Erstellung von Trottoir Gmeindshuus bis Bahnhof Oberried
  6. Totalrevision des Polizeireglements und Aufhebung des Campingreglements
  7. Erneuerung des Bodens für die Arteplage bei der Ländte Oberried; Kreditabrechnung
  8. Sanierung Quellfassung Weisstanne Oberried; Kreditabrechnung
  9. Informationen aus dem Gemeinderat
  10. Verschiedenes

Öffentliche Auflage

Der total revidierte Entwurf des Polizeireglements sowie das aufzuhebende Campingreglement können ab dem 9. Mai 2025 auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Die weiteren Unterlagen zu den Geschäften der Gemeindeversammlung sind ebenfalls ab dem 9. Mai 2025 auf der Gemeindeverwaltung einsehbar.

Rechtsmittel

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Teilnahme und Stimmrecht

Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt sind sämtliche Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit mindestens 3 Monaten politischen Wohnsitz in der Gemeinde haben (Art. 13 Abs. 1 Gemeindegesetz).

Oberried, 30. April 2025

Der Gemeindeschreiber
Pirmin Schenk

Publiziert am 15.05.2025

Gemischte Gemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung

Mittwoch 11. Juni 2025, 19.30 Uhr in der Turnhalle des Schulgebäudes in Oberried

Traktanden

  1. Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2024
  2. Genehmigung der Jahresrechnung 2024
  3. Bahnhofgebäude Oberried; Verpflichtungskredite für Kauf und Sanierung des Gebäudes sowie Kompetenzerteilung zum Abschluss des Baurechtsvertrages
  4. Konsultativabstimmung zur Aufnahme von Sondierungsgesprächen im Hinblick auf eine Gemeindefusion
  5. Versetzung Stützmauer bei Einmündung Panoramastrasse in Hauptstrasse; Erstellung von Trottoir Gmeindshuus bis Bahnhof Oberried
  6. Totalrevision des Polizeireglements und Aufhebung des Campingreglements
  7. Erneuerung des Bodens für die Arteplage bei der Ländte Oberried; Kreditabrechnung
  8. Sanierung Quellfassung Weisstanne Oberried; Kreditabrechnung
  9. Informationen aus dem Gemeinderat
  10. Verschiedenes

Öffentliche Auflage

Der total revidierte Entwurf des Polizeireglements sowie das aufzuhebende Campingreglement können ab dem 9. Mai 2025 auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Die weiteren Unterlagen zu den Geschäften der Gemeindeversammlung sind ebenfalls ab dem 9. Mai 2025 auf der Gemeindeverwaltung einsehbar.

Rechtsmittel

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Teilnahme und Stimmrecht

Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt sind sämtliche Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit mindestens 3 Monaten politischen Wohnsitz in der Gemeinde haben (Art. 13 Abs. 1 Gemeindegesetz).

Oberried, 30. April 2025

Der Gemeindeschreiber
Pirmin Schenk

Publiziert am 08.05.2025

Gemischte Gemeinde

Parkplatzverordnung; Genehmigung und Inkrafttreten

In Anwendung von Art. 45 Abs. 1 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 machen wir bekannt, dass die Frist zur Erhebung eines Referendums gegen die Parkplatzverordnung vom 4. Februar 2025 am 17. April 2025 ungenutzt abgelaufen ist. Somit ist die Verordnung am 1. Mai 2025 in Kraft getreten.

Die Verordnung kann bei der Gemeindeverwaltung gegen Gebühr bezogen oder auf der Homepage unter www.oberried.ch heruntergeladen werden.

Oberried, 22. April 2025

Der Gemeindeschreiber
Pirmin Schenk

Publiziert am 08.05.2025

Schwellenkorporation und Begräbnisbezirk Brienz

Einladung zum Informationsanlass «Friedhof Brienz» der Schwellenkorporation und des Begräbnisbezirks Brienz

Vollständige Publikation siehe unter «Brienz».

Schwellenkorporation und Begräbnisbezirk Brienz

Publiziert am 08.05.2025

Schwellenkorporation und Begräbnisbezirk Brienz

Einladung zum Informationsanlass «Friedhof Brienz» der Schwellenkorporation und des Begräbnisbezirks Brienz

Vollständige Publikation siehe unter «Brienz».

Schwellenkorporation und Begräbnisbezirk Brienz

Publiziert am 01.05.2025

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Bauherrschaft: Arthur Amacher-Schär, Hauptstrasse 51, 3854 Oberried am Brienzersee.

Projektverfasserin: Amacher Architekten AG, Hauptstrasse 110, 3852 Ringgenberg.

Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch für die Umgebungsgestaltung.

Ausnahme: Unterschreiten des Strassenabstandes zu einer Kantonsstrasse (Art. 80 SG).

Standort: Gemischte Gemeinde Oberried, Hauptstrasse 51, Parzelle Nr. 485.

Zone: Wohn- und Gewerbezone 2 (WG2).

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Auflage- und Einsprachestelle: Gemischte Gemeinde Oberried, Hauptstrasse 21, 3854 Oberried am Brienzersee.

Auflage- und Einsprachefrist bis 26. Mai 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen.

Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).

Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Gemischte Gemeinde Oberried

Publiziert am 01.05.2025


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