Oberried (5)

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Gemischte Gemeinde Oberried, Hauptstrasse 21, 3854 Oberried.

Bauvorhaben: Begradigung der Ufermauer zur Verbreiterung des Strassenkörpers im Bereich des Gebäudes Quai Nr. 24a.

Standort: Bereich des Gebäudes Quai Nr. 24a, Parzelle Nr. 1517, Zonen: Uferschutzplan (Gemeindestrasse) und Brienzersee, Koordinaten 2’639’905 / 1’176’303.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Eingriffe in Schutzobjekte nach Art. 18 ff. NHG

Auflage- und Einsprachefrist bis 22. September 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Oberried, Hauptstrasse, 3854 Oberried am Brienzersee.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 21.08.2025

Feuerwehr Brienz

Feuerwehr-Rekrutierung 2025

Vollständige Publikation siehe unter «Brienz».

Kommando Feuerwehr Brienz

Publiziert am 21.08.2025

Gemischte Gemeinde

Depotgebühr für Forstbarrierenschlüssel

Geschätzte Damen und Herren

Wir bitten Sie zu beachten, dass seit dem Inkrafttreten des neuen Gebührenreglements der Gemischten Gemeinde Oberried am 1. Januar 2025 für den Bezug des Forstbarrierenschlüssels eine Depotgebühr von Fr. 100.– hinterlegt werden muss. Die zu entrichtende Depotgebühr von Fr. 100.– ist zwingend bar oder mit Kreditkarte am Schalter zu begleichen. Den Personen, welche den Forstbarrierenschlüssel jährlich mieten, wird die Depotgebühr anlässlich der Jahresrechnung für das Jahr 2026 einmalig in Rechnung gestellt.

Sobald der Forstbarrierenschlüssel an die Gemeindeverwaltung Oberried retourniert worden ist, wird die Depotgebühr vollumfänglich zurückerstattet.

Besten Dank für Ihr Verständnis

Pirimin Schenk
Gemeindeschreiber

Publiziert am 14.08.2025

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Bauherrschaft: Gleis 4 AG, Beat Schwaller, Cheerstrasse 3, 1713 St. Antoni.

Projektverfasserin: Imboden Architektur AG, Hans Ulrich Imboden, Seestrasse 17, 3852 Ringgenberg.

Grundeigentümer: Johann und Erika Ott, Rheinfelderstrasse 38, 4058 Basel.

Bauvorhaben: Umnutzung des bestehenden Flachdachs als Terrasse und Einbau von zwei Balkontüren.

Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand zu einer Kantonsstrasse (Art. 80 SG).

Standort: Gemeinde Oberried, Hauptstrasse 45, Parzelle Nr. 948.

Zone: Dorfkernzone (DK).

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Auflage- und Einsprachestelle: Gemischte Gemeinde Oberried, Hauptstrasse 21, 3854 Oberried am Brienzersee.

Auflage- und Einsprachefrist bis 8. September 2025.

Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Gemischte Gemeinde Oberried

Publiziert am 14.08.2025

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Bauherrschaft: Gleis 4 AG, Beat Schwaller, Cheerstrasse 3, 1713 St. Antoni.

Projektverfasserin: Imboden Architektur AG, Hans Ulrich Imboden, Seestrasse 17, 3852 Ringgenberg.

Grundeigentümer: Johann und Erika Ott, Rheinfelderstrasse 38, 4058 Basel.

Bauvorhaben: Umnutzung des bestehenden Flachdachs als Terrasse und Einbau von zwei Balkontüren.

Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand zu einer Kantonsstrasse (Art. 80 SG).

Standort: Gemeinde Oberried, Hauptstrasse 45, Parzelle Nr. 948.

Zone: Dorfkernzone (DK).

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Auflage- und Einsprachestelle: Gemischte Gemeinde Oberried, Hauptstrasse 21, 3854 Oberried am Brienzersee.

Auflage- und Einsprachefrist bis 8. September 2025.

Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Gemischte Gemeinde Oberried

Publiziert am 07.08.2025


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