Öffentliche Energieberatung
Vollständige Publikation siehe unter «Brienz».
Geschäftsstelle und Energieberatung
Regionalkonferenz Oberland-Ost
Burgerversammlung
Mittwoch, 11. Dezember 2024, 20.00 Uhr im Gmeindshuus
Stimmrecht: An der Burgerversammlung ist stimmberechtigt, wer in der Gemeinde wohnt und in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt ist.
Traktanden
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz).
Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz, Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Oberried, 7. November 2024
Die Burgerkommission
Ordentliche Versammlung
Vollständige Publikation siehe unter «Brienz».
Der Kirchgemeinderat
Ordentliche Versammlung
Vollständige Publikation siehe unter «Brienz».
Der Begräbnisbezirksrat
Ordentliche Gemeindeversammlung
Donnerstag, 5. Dezember 2024, 20.00 Uhr in der Turnhalle des Schulgebäudes in Oberried
Traktanden
Öffentliche Auflage
Der totalrevidierte Entwurf des Gebührenreglements sowie das neue Reglement zur Aufgabenübertragung Waldbewirtschaftung können ab dem 4. November 2024 auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Die weiteren Unterlagen zu den Geschäften der Gemeindeversammlung sind ebenfalls ab dem 4. November 2024 auf der Gemeindeverwaltung einsehbar.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz).
Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Teilnahme und Stimmrecht
Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.
Stimmberechtigt sind sämtliche Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit mindestens 3 Monaten politischen Wohnsitz in der Gemeinde haben (Art. 13 Abs. 1 Gemeindegesetz).
Oberried, 23. Oktober 2024
Gemeindeschreiber, Pirmin Schenk
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
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Unsere Öffnungszeiten:
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08.00 – 12.00 und 13.30 – 17.00 Uhr