Parkplatzverordnung per 1. Mai 2025
Öffentliche Auflage gemäss Art. 30 OgR und Fakultatives Referendum gemäss Art. 29 OgR. Die mit Beschluss des Gemeinderats vom 4. Februar 2025 und gestützt auf Art. 15 Abs. 8 lit. c OgR revidierte Parkplatzverordnung liegt vom 17. März bis und mit 16. April 2025 öffentlich bei der Gemeindeverwaltung, Hauptstrasse 21, 3854 Oberried, auf.
Gestützt auf Art. 29 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 15 ABs. 8 OgR können mindestens 5% der in der Gemeinde stimmberechtigten Personen gegen den vorangehenden Beschluss des Gemeinderats über den Erlass der Parkplatzverordnung das Referendum ergreifen und dieses bei der Gemeindeverwaltung Oberried, Hauptstrasse 21, 3854 Oberried, einreichen. Die Referendumsfrist beträgt 30 Tage seit der Bekanntmachung.
Oberried, 4. März 2025.
Pirmin Schenk, Gemeindeschreiber
Organisationsverordnung; Inkrafttreten per 1. März 2025
In Anwendung von Art. 45 Abs. 1 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 machen wir bekannt, dass die Frist zur Erhebung eines Referendums gegen die Organisationsverordnung vom 14. Januar 2025 am 24. Februar 2025 ungenutzt abgelaufen ist. Somit ist die Verordnung am 1. März 2025 in Kraft getreten.
Die Verordnung kann bei der Gemeindeverwaltung gegen Gebühr bezogen oder auf der Homepage unter www.oberried.ch heruntergeladen werden.
Oberried, 28. Februar 2025
Pirmin Schenk, Gemeindeschreiber
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