
Untersuchungsbericht zum Trinkwasser in der Gemischten Gemeinde Oberried
Die Wasserversorgung Oberried informiert über die Trinkwasserqualität:
Gemäss den Untersuchungen im Rahmen der Selbstkontrolle im Wasserlabor Aquatest Uetendorf vom 3. August 2026 hat das Trinkwasser der Gemeindeversorgung Oberried den gesetzlichen Anforderungen entsprochen.
Herkunft des Wassers: 100% Quellwasser aus der Mattengrabenquelle.
Behandlung des Wassers: Das Wasser wird mit einem Trübungsmesser überwacht und einer Ultraviolettanlage behandelt.
Beurteilung: Die Untersuchung hat gezeigt, dass das untersuchte Wasser in allen Prüfpunkten den Erfahrungswerten des Schweizerischen Lebensmittelbuches entspricht. Es wurden keine krankheitserregende Keime oder Mikroben nachgewiesen und somit ist das Trinkwasser hygienisch einwandfrei.
Chemische Beurteilung:
Härte: 21,0 °fH (mittelhart)
Wasserhärtestufen: Die Wasserhärte wird in der Schweiz in sechs Härtestufen eingeteilt:
Gesamthärte in Grad französischer Härte (°fH)
Nitratgehalt in mg/l: 3,9 mg/l (Toleranzwert 40 mg/l)
Der Nitrat-Toleranzwert liegt bei 40 mg pro Liter Trinkwasser. Das angestrebte Qualitätsziel liegt unter 25 mg pro Liter Trinkwasser. Das Trinkwasser erfüllt die gesetzlichen Anforderungen, die an ein Trinkwasser gestellt werden gemäss der Hygieneverordnung.
Besonderes: Unser Trinkwasser hat einen guten, frischen Geschmack. Die Wasserversorgung Oberried arbeitet nach dem Wasserqualitätssicherungssystem und überprüft es laufend. Im Weiteren wird die Wasserversorgung jährlich durch das Kantonale Laboratorium Bern untersucht.
Weitere Auskünfte betreffend Wasserversorgung oder Wasserqualität können bei der Wasserversorgung Oberried, Telefon 079 739 60 97, eingeholt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Besitzer von Privatversorgungen allfällige Wasserbezüger/-innen gemäss Artikel 275d der Lebensmittelverordnung ebenfalls jährlich mindestens einmal über die Qualität des Trinkwassers informieren müssen.
Wasserversorgung Oberried
Verordnung über die Fachberatung Gestaltung gemäss Art. 421 Gemeindebaureglement; Inkrafttreten
Gestützt auf Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Besondere Verwalter der Gemischten Gemeinde Oberried an seiner Sitzung vom 23. Juli 2026 die Verordnung über die Fachberatung Gestaltung erlassen hat.
Die Verordnung liegt bei der Gemeindeverwaltung auf und ist auch digital (Homepage) einsehbar. Sie tritt, vorbehältlich allfälliger Beschwerden, rückwirkend per 1. Juli 2026 in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Besondere Verwaltung der Gemischten Gemeinde Oberried
Genehmigung Protokoll der Gemeindeversammlung vom 3. Juni 2026
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 3. Juni 2026 lag vor Montag, 15. Juni, bis Mittwoch, 15. Juli 2026, öffentlich in der Gemeindeverwaltung Oberried, Hauptstrasse 21, 3854 Oberried am Brienzersee, zur Einsicht auf. Während der Auflagefrist ist keine Einsprache eingereicht worden. Der Besondere Verwalter genehmigte das Protokoll an der Sitzung der Besonderen Verwaltung vom 23. Juli 2026.
Besondere Verwaltung der Gemischten Gemeinde Oberried
Verordnung über die Fachberatung Gestaltung gemäss Art. 421 Gemeindebaureglement; Inkrafttreten
Gestützt auf Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Besondere Verwalter der Gemischten Gemeinde Oberried an seiner Sitzung vom 23. Juli 2026 die Verordnung über die Fachberatung Gestaltung erlassen hat.
Die Verordnung liegt bei der Gemeindeverwaltung auf und ist auch digital (Homepage) einsehbar. Sie tritt, vorbehältlich allfälliger Beschwerden, rückwirkend per 1. Juli 2026 in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Besondere Verwaltung der Gemischten Gemeinde Oberried
Feuerwehr-Rekrutierung 2026
Vollständige Publikation siehe unter «Brienz».
Kommando Feuerwehr Brienz
Bauherrschaft: Annette Zanni-Bingler, Bodenweg 11, 3852 Ringgenberg.
Projektverfasserin: Sella Design AG, Mia Basa, Dorfstrasse 73a, 3073 Gümligen.
Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus mit stillem Gewerbe im Untergeschoss (Ayurveda-Praxis).
Standort: Gemeinde Oberried, Hauptstrasse 58, Parzelle Nr. 764.
Zone: Wohn- und Gewerbezone Ufer (UWG2) / Uferschutzperimeter.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Gefahrengebiet: blaues Gefahrengebiet (Lawine) / gelbes Gefahrengebiet (Wasser).
Hinweis: Die Gemeinde Oberried unterliegt der Zweitwohnungsgesetzgebung (ZWG).
Nutzung: Erstwohnung.
Auflage- und Einsprachestelle: Gemischte Gemeinde Oberried, Hauptstrasse 21, 3854 Oberried am Brienzersee.
Auflage- und Einsprachefrist bis 31. August 2026.
Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Gemischte Gemeinde Oberried
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Spielmatte 18
3800 Unterseen
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