Oberried (3)

Gemischte Gemeinde

Einladung zur Burgerversammlung

Mittwoch, 22. Oktober 2025, 20.00 Uhr im Gemeindesaal des Gemeindehauses

Stimmrecht: An der Burgerversammlung ist stimmberechtigt, wer in der Gemeinde wohnt, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und im Burgerrodel eingetragen ist (Art. 24 Abs. 3 OgR).

Traktanden

  1. Protokoll der Burgerversammlung vom 11. Dezember 2024
  2. Wahlen: Zwei Kommissionsmitglieder
  3. Verschiedenes

Oberried, 15. September 2025   

Die Burgerkommission

Publiziert am 18.09.2025

Gemischte Gemeinde

Erlass Parkverbot Ländteplatz Gbbl.-Nr. 1517

Der Gemeinderat von Oberried verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG, SR 741.01) sowie Art. 44 Abs. 1 und 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) die folgende Verkehrsanordnung:

Erlass eines Parkverbots für den Ländteplatz Oberried sowie für den nördlich angrenzenden Abschnitt des Quais auf der Parzelle Gbbl.-Nr. 1517. Mit dem Erlass des Parkverbots soll der Zugang zur Ländte Oberried für zu Fuss gehende Personen sowie die generelle Zugänglichkeit zum Ländtehaus sichergestellt werden.

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung im Anzeiger Interlaken schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalteramt des Verwaltungskreises Interlaken-Oberhasli erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten. Diese Verfügung tritt nach ihrer Veröffentlichung im Anzeiger Interlaken  und ungenutztem Ablauf der Beschwerdefrist in Kraft.

Oberried, 5. September 2025

Der Gemeinderat

Publiziert am 11.09.2025

Gemischte Gemeinde

Gebührenverordnung; Inkrafttreten per 1. September 2025

In Anwendung von Art. 45 Abs. 1 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 machen wir bekannt, dass die Frist zur Erhebung eines Referendums gegen die Gebührenverordnung vom 1. August 2025 bis am 31. August 2025 ungenutzt abgelaufen ist. Somit ist die Verordnung am 1. September 2025 in Kraft treten.

Die Verordnung kann bei der Gemeindeverwaltung gegen Gebühr bezogen oder auf der Homepage unter www.oberried.ch heruntergeladen werden.

Oberried, 1. September 2025

Pirmin Schenk
Gemeindeschreiber

Publiziert am 04.09.2025


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