
Ordentliche Kirchgemeindeversammlung
Mittwoch, 20. Mai 2026, 20.00 Uhr im Kirchgemeindehaus Ringgenberg
Traktanden
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung der Einwohnergemeinde Ringgenberg auf.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitig Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Die Stimmberechtigen der Kirchgemeinde Ringgenberg sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen.
Kirchgemeinderat Ringgenberg
Öffnungszeiten über Ostern
Die Gemeindeverwaltung bleibt über Ostern wie folgt geschlossen:
Ab Dienstag, 7. April 2026 gelten wieder die normalen Öffnungszeiten.
Wir wünschen Ihnen frohe Ostertage.
Gemeindeverwaltung Ringgenberg
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
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Unsere Öffnungszeiten:
Montag – Freitag
08.00 – 12.00 und 13.30 – 17.00 Uhr