
Gesuchstellerin: STWEG, Felseneggweg 27, 3805 Goldswil b. Interlaken, vertreten durch Aquiso Treuhand AG, Rugenparkstrasse 11, 3800 Interlaken.
Projektverfasser: Emil Huggler, Huggler Sanitär Heizung Spenglerei, Ursisbalmweg 12, 3853 Niederried.
Bauvorhaben: Ersatz der bestehenden Ölheizung durch eine Pelletheizung.
Standort: Felseneggweg 27, Goldswil b. Interlaken, Gbbl. Nr. 1165, Koordinaten 2’633’420 / 1’171’582.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: Erhaltenswertes Gebäude.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Naturgefahren: keine.
Ausnahmen: keine.
Hinweis: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2026-14297). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Oktober 2026.
Es wird auf die aufgestellten Profile / Pflöcke und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Ringgenberg, 7. September 2026
Bauverwaltung Ringgenberg
Gesuchsteller und Projektverfasser: Robert Hall und Laura Brunner, Hagenstrasse 61, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Entfernen der Aussentreppe zwischen EG und 1. Stock und Erneuern des bestehenden Balkons in bisherigen Massen mit geringfügigen optischen Änderungen (weniger dekorative Elemente).
Standort: Hagenstrasse 61, Ringgenberg, Gbbl. Nr. 2019, Koordinaten 2’634’753 / 1’172’636.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: keine.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Naturgefahren: keine.
Ausnahmen: keine.
Hinweis: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2026-11972). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Oktober 2026.
Es wird auf die aufgestellten Profile / Pflöcke und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Ringgenberg, 7. September 2026
Bauverwaltung Ringgenberg
Ausserordentliche Gemeindeversammlung
Donnerstag, 10. September 2026, 20.00 Uhr in der Burgseelihalle Ringgenberg
Traktanden
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Die Stimmberechtigten von Ringgenberg sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Ringgenberg Wohnsitz haben.
Die Botschaft zur Gemeindeversammlung wurde bis Ende August 2026 allen Haushaltungen in Ringgenberg und Goldswil zugestellt. Diese kann zudem unter www.ringgenberg.ch eingesehen werden.
Gemeinderat Ringgenberg
Ausserordentliche Gemeindeversammlung
Donnerstag, 10. September 2026, 20.00 Uhr in der Burgseelihalle Ringgenberg
Traktanden
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Die Stimmberechtigten von Ringgenberg sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Ringgenberg Wohnsitz haben.
Die Botschaft zur Gemeindeversammlung wurde bis Ende August 2026 allen Haushaltungen in Ringgenberg und Goldswil zugestellt. Diese kann zudem unter www.ringgenberg.ch eingesehen werden.
Gemeinderat Ringgenberg
Gesuchsteller: Jacques Picard, Susenbergstrasse 199, 8044 Zürich.
Projektverfasserin: memo energie ag, Scheidgasse 30, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Ersatz der bestehenden Ölheizung durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Aussenaufstellung.
Standort: Brandstrasse 34, Gbbl. Nr. 1544, Koordinaten 2’634’689 / 1’171’963.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: keine.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Naturgefahren: keine.
Ausnahmen: keine.
Hinweis: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2026-12538). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 28. September 2026.
Es wird auf die aufgestellten Pflöcke und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Ringgenberg, 24. August 2026
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
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