Gesuchsteller: Bernhard und Nathalie Tschannen, Hauptstrasse 177, 3852 Ringgenberg.
Projektverfasserin: Imboden Architektur AG, Seestrasse 17, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Umnutzung der ehemaligen Postfiliale in zwei 2-Zimmer-Wohnungen (Nutzung als Zweitwohnungen); Einbau einer Eingangstüre Ostseite; Sanierung der Fassade; Abbruch Mauerwerk Westseite.
Standort: Hauptstrasse 173, Gbbl. Nr. 1252, Koordinaten 2’634’930 / 1’172’441.
Nutzungszone: UeO Dorfkernzone, Überbauungsplan Nr. 3 «Dorf».
Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt im Bauinventar.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Naturgefahren: Gelber Wassergefahrenbereich (geringe Gefährdung).
Ausnahmen: keine.
Hinweis: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2025-6585). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Juni 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Ringgenberg, 12. Mai 2025
Bauverwaltung Ringgenberg
Ordentliche Gemeindeversammlung
Mittwoch, 21. Mai 2025, 20.15 Uhr im Gmeindshus Goldswil
Traktanden
Alle volljährigen Burgerinnen und Burger, welche sich erstmals zum Bezug des Burgernutzens berechtigt glauben, melden sich bis am 15. Mai 2024 schriftlich beim Bäuertschreiber Roland Gurtner, 3805 Goldswil, über www.bgrigo.ch oder baeurtburgergemeindegoldswil@gmail.com
Goldswil, 26. März 2025
Der Bäuertburgerrat
Fundbüro
In der Gemeinde Ringgenberg werden einige Gegenstände verloren oder liegengelassen. Vieles hat einen persönlichen oder materiellen Wert, und die betroffene Person ist dankbar, den verlorenen Gegenstand wieder zurückzuerhalten.
Was Sie beachten sollten, wenn Sie etwas gefunden haben:
Wenn Sie etwas verloren haben:
Gemeindeverwaltung Ringgenberg
Öffnungszeiten über Auffahrt
Die Gemeindeverwaltung bleibt über Auffahrt wie folgt geschlossen:
Ab Montag, 2. Juni 2025 ist die Verwaltung wieder zu den normalen Öffnungszeiten geöffnet.
Wir wünschen Ihnen eine schöne Auffahrt.
Gemeindeverwaltung Ringgenberg
Aufhebung und Änderung von Verordnungen – Genehmigung und Inkrafttreten
In Anwendung von Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV, BSG 170.111) gibt der Gemeinderat Ringgenberg die Aufhebung der Verordnung Grabunterhalt sowie das Inkrafttreten der Änderungen der Personalverordnung und der Organisationsverordnung bekannt.
Die Aufhebung der Verordnung Grabunterhalt und die Änderung der Personalverordnung wurden an der Gemeinderatssitzung vom 18. Februar 2025 genehmigt und am 27. Februar 2025 im Anzeiger Interlaken öffentlich bekannt gemacht.
Die Änderung der Organisationsverordnung wurde an der Gemeinderatssitzung vom 11. März 2025 genehmigt und am 20. März 2025 im Anzeiger Interlaken öffentlich bekannt gemacht.
Die Beschwerdefrist ist unbenutzt abgelaufen. Die Verordnung Grabunterhalt wurde per 31. Dezember 2024 ersatzlos aufgehoben. Die Änderungen der Personalverordnung und der Organisationsverordnung sind rückwirkend per 1. Januar 2025 in Kraft getreten.
Die Personalverordnung sowie die Organisationsverordnung können bei der Gemeindeverwaltung Ringgenberg bezogen oder online unter www.ringgenberg.ch eingesehen werden.
Gemeinderat Ringgenberg
Ordentliche Frühjahrsgemeindeversammlung
Mittwoch, 11. Juni 2025, 20.15 Uhr im Gemeindehaus Goldswil
Traktanden
Anmeldung Burgernutzen
Wer sich neu zum Bezug des Burgernutzens berechtigt fühlt, hat sich bis am 11. Juni 2025 bei der Burgerverwaltung, Lengenmattenweg 16, 3852 Ringgenberg, schriftlich anzumelden.
Bezugsberechtigt ist, wer zu Beginn des Nutzungsjahres das Burgerrecht der Burgergemeinde Ringgenberg Goldswil besitzt, das 18. Altersjahr zurückgelegt sowie seit 3 Monaten in der Gemeinde Ringgenberg seine Schriften hinterlegt hat.
Aktenauflage
Die Unterlagen zum Traktandum Nr. 1 liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Ringgenberg öffentlich auf. Zudem können diese Akten am 5. Juni 2025, von 16.30–18.00 Uhr bei der Burgerverwaltung eingesehen werden.
Protokoll
Das Protokoll der Versammlung vom 14. Dezember 2024 lag 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf. Es gingen keine Einsprachen oder Beschwerden dagegen ein. Der Burgerrat hat das Protokoll am 5. Februar 2025 genehmigt.
Das Protokoll der Versammlung vom 11. Juni 2025 liegt 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen auf der Gemeindeverwaltung Ringgenberg öffentlich auf. Zusätzlich kann dieses am 3. Juli 2025, von 16.30–18.00 Uhr bei der Burgerverwaltung eingesehen werden.
Alle Stimmberechtigten und Gäste sind zu dieser Versammlung herzlich eingeladen.
Ringgenberg, 30. April 2025
Der Burgerrat
Gesuchsteller: Urs Schmocker, Gassenweg 1, 3852 Ringgenberg.
Projektverfasserin: Schmocker Bauservice GmbH, Gassenweg 1, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Umbau Einfamilienhaus in Zweigenerationenhaus; Anheben des Hauptdaches auf der Ostseite, Aufstockung auf zwei Geschosse im Bereich der bisher einstöckig genutzten Wohnfläche im Osten; Einbau Giebel im Westen; neuer Zugang für 1. OG über Aussentreppe an Nordfassade.
Standort: Gassenweg 1, Gbbl. Nr. 1255, Koordinaten 2’634’884 / 1’172’463.
Nutzungszone: Wohnzone W2 / Übergangsbereich zur Dorfkernzone.
Schutzobjekt: keines.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Naturgefahren: keine.
Ausnahmen: Unterschreitung Dachvorsprünge (Art. 24 GBR).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2024-4988). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. Juni 2025.
Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Ringgenberg, 28. April 2025
Bauverwaltung Ringgenberg
Bauherrschaft und Projektverfasserin: Historika AG, vertreten durch Thomas Gantner, Wiesentalstrasse 19, 9242 Oberuzwil.
Bauvorhaben: Orientierungsanlage mit Ortsplan, Geschichte und Gewerbe beim Bahnhof Ringgenberg.
Standort: Bahnhofstrasse 2, Parzelle Nr. 2342, Zone: Bahnareal, Koordinaten 2’635’368 / 1’172’686.
Schutzzonen: Gewässerschutzzone Au und ISOS-Gebiet Nr. 1071.
Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt (Bahnhofgebäude Nr. 2).
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. Juni 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend. Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Gesuchsteller: Walter und Madeleine Steiner, Stapfackerweg 3, 3805 Goldswil b. Interlaken.
Projektverfasserin: Walter Amacher Architekten AG, Hauptstrasse 110, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch Wärmepumpen-Splitanlage.
Standort: Hauptstrasse 61, Gbbl. Nr. 1371, Koordinaten 2’633’730 / 1’171’950.
Nutzungszone: Wohn- und Gewerbezone WG2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Naturgefahren: Gelber Wassergefahrenbereich (geringe Gefährdung).
Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2025-5582). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. Juni 2025.
Es wird auf die aufgestellten Pflöcke und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Ringgenberg, 28. April 2025
Bauverwaltung Ringgenberg
Gesuchsteller: Urs Schmocker, Gassenweg 1, 3852 Ringgenberg.
Projektverfasserin: Schmocker Bauservice GmbH, Gassenweg 1, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Umbau Einfamilienhaus in Zweigenerationenhaus; Anheben des Hauptdaches auf der Ostseite, Aufstockung auf zwei Geschosse im Bereich der bisher einstöckig genutzten Wohnfläche im Osten; Einbau Giebel im Westen; neuer Zugang für 1. OG über Aussentreppe an Nordfassade.
Standort: Gassenweg 1, Gbbl. Nr. 1255, Koordinaten 2’634’884 / 1’172’463.
Nutzungszone: Wohnzone W2 / Übergangsbereich zur Dorfkernzone.
Schutzobjekt: keines.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Naturgefahren: keine.
Ausnahmen: Unterschreitung Dachvorsprünge (Art. 24 GBR).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2024-4988). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. Juni 2025.
Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Ringgenberg, 28. April 2025
Bauverwaltung Ringgenberg
Bauherrschaft und Projektverfasserin: Historika AG, vertreten durch Thomas Gantner, Wiesentalstrasse 19, 9242 Oberuzwil.
Bauvorhaben: Orientierungsanlage mit Ortsplan, Geschichte und Gewerbe beim Bahnhof Ringgenberg.
Standort: Bahnhofstrasse 2, Parzelle Nr. 2342, Zone: Bahnareal, Koordinaten 2’635’368 / 1’172’686.
Schutzzonen: Gewässerschutzzone Au und ISOS-Gebiet Nr. 1071.
Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt (Bahnhofgebäude Nr. 2).
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. Juni 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend. Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Gesuchsteller: Walter und Madeleine Steiner, Stapfackerweg 3, 3805 Goldswil b. Interlaken.
Projektverfasserin: Walter Amacher Architekten AG, Hauptstrasse 110, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch Wärmepumpen-Splitanlage.
Standort: Hauptstrasse 61, Gbbl. Nr. 1371, Koordinaten 2’633’730 / 1’171’950.
Nutzungszone: Wohn- und Gewerbezone WG2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Naturgefahren: Gelber Wassergefahrenbereich (geringe Gefährdung).
Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2025-5582). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. Juni 2025.
Es wird auf die aufgestellten Pflöcke und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Ringgenberg, 28. April 2025
Bauverwaltung Ringgenberg
Ordentliche Gemeindeversammlung
Mittwoch, 4. Juni 2025, 20.00 Uhr, Gemeindehaus Goldswil
Traktanden
Rechtsmittelbelehrung
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeschreiberei während der Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme öffenltich auf. Die Unterlagen sind ebenfalls unter www.ringgenberg.ch einsehbar. Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Die Stimmberechtigten von Ringgenberg sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Ringgenberg Wohnsitz haben.
Zustellung der Botschaft: Bis Freitag, 16. Mai 2025, an alle Haushaltungen in Ringgenberg und Goldswil.
Gemeinderat Ringgenberg
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Unsere Öffnungszeiten:
Montag – Freitag
08.00 – 12.00 und 13.30 – 17.00 Uhr