Ringgenberg-Goldswil (3)

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchsteller und Projektverfasser: Michael Xavier, Dorfgasse 16, 3805 Goldswil b. Interlaken.

Bauvorhaben: Neubau Gartenhaus zur Lagerung von Geräten; Fassadenumbau Südost: Installation Glas- und Türfassade; Neubau Terrasse; Installation Solarmodule; Erweiterung Balkon, Installation innen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort: Dorfgasse 16, Gbbl. Nr. 1810, Koordinaten 2’633’539 / 1’171’687.

Nutzungszone: Wohnzone W2 / Übergangsbereich Dorfkernzone.

Schutzobjekt: keine.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Naturgefahren: keine.

Ausnahmen: keine.

Hinweis: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2024-15630). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflage- und Einsprachefrist bis 17. März 2025.

Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Ringgenberg, 10. Februar 2025

Bauverwaltung Ringgenberg

Publiziert am 13.02.2025

Einwohnergemeinde

Verkehrsbehinderung

Infolge von Reinigungsarbeiten (Schächte und Leitungen) muss die Dorfgasse im Bereich der Liegenschaft Nr. 65 am Freitag, 7. Februar 2025 von 8.00 bis 11.00 Uhr für den Durchgangsverkehr gesperrt werden. Die Sperrung betrifft den Teilabschnitt Houeta (Brunnen) bis Parkplatz Güntschenacherweg.

Wir danken der Bevölkerung für das Verständnis und bitten um Kenntnisnahme.

Einwohnergemeinde Ringgenberg

Publiziert am 06.02.2025

Kirchgemeinde

Erlass Entschädigungsordnung

In Anwendung von Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung (GV, BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekanntgemacht, dass der Kirchgemeinderat Ringgenberg an seiner Sitzung vom 22. Januar 2025 die Entschädigungsordnung genehmigt hat. Sie tritt vorbehältlich aller dagegen erhobenen Beschwerden rückwirkend per 1. Januar 2025 in Kraft.

Die Entschädigungsordnung der Kirchgemeinde Ringgenberg kann bei der Gemeindeverwaltung Ringgenberg (Sekretariat) oder online unter www.kircheringgenberg.ch eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen den Erlass der Entschädigungsordnung der Kirchgemeinde Ringgenberg kann innert 30 Tagen seit Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden.

Kirchgemeinderat Ringgenberg

Publiziert am 06.02.2025


Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen

Telefon 033 828 12 00
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Unsere Öffnungszeiten:
Montag – Freitag
08.00 – 12.00 und 13.30 – 17.00 Uhr