Ringgenberg-Goldswil (3)

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchsteller: Samuel Spörri, Aareweg 7, 3805 Goldswil b. Interlaken.

Projektverfasserin: AP-Schreinerei GmbH, Hauptstrasse 288, 3852 Ringgenberg.

Bauvorhaben: Sanierung Wohnung EG und UG mit Einbau einer Bodenheizung, Ersatz der Fenster und Installation einer aussen aufgestellten Wärmepumpe.

Standort: Hauptstrasse 140, Gbbl. Nr. 868, Koordinaten 2’634’833 / 1’172’280.

Nutzungszone: Überbauungsordnung Dorfkernzone, Überbauungsplan Nr. 3 «Dorf».

Schutzobjekt: ISOS Perimeter Nr. 1 (Baugruppe A Ringgenberg, Dorf).

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Naturgefahren: keine.

Ausnahmen: keine.

Hinweis: Nachbargebäude erhaltenswertes K-Objekt.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2025-18588). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflage- und Einsprachefrist bis 9. März 2026.

Es wird auf die aufgestellten Profile / Pflöcke und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Ringgenberg, 2. Februar 2026

Bauverwaltung Ringgenberg

Publiziert am 12.02.2026

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchsteller: Samuel Spörri, Aareweg 7, 3805 Goldswil b. Interlaken.

Projektverfasserin: AP-Schreinerei GmbH, Hauptstrasse 288, 3852 Ringgenberg.

Bauvorhaben: Sanierung Wohnung EG und UG mit Einbau einer Bodenheizung, Ersatz der Fenster und Installation einer aussen aufgestellten Wärmepumpe.

Standort: Hauptstrasse 140, Gbbl. Nr. 868, Koordinaten 2’634’833 / 1’172’280.

Nutzungszone: Überbauungsordnung Dorfkernzone, Überbauungsplan Nr. 3 «Dorf».

Schutzobjekt: ISOS Perimeter Nr. 1 (Baugruppe A Ringgenberg, Dorf).

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Naturgefahren: keine.

Ausnahmen: keine.

Hinweis: Nachbargebäude erhaltenswertes K-Objekt.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2025-18588). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflage- und Einsprachefrist bis 9. März 2026.

Es wird auf die aufgestellten Profile / Pflöcke und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Ringgenberg, 2. Februar 2026

Bauverwaltung Ringgenberg

Publiziert am 05.02.2026

Einwohnergemeinde

Aufhebung von Verordnungen – Genehmigung und Inkrafttreten

In Anwendung von Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Ringgenberg folgende Verordnungen aufgehoben hat:

  • Verordnung Bankkonto Anlässe Schule vom 31. Januar 2011 (432.21)
  • Verordnung Schülerfonds vom 26. November 2001 (438.11)
  • Verordnung Fürsorgefonds vom 21. Juni 2004 (812.11)

Die Aufhebungen der drei Verordnungen wurden an der Gemeinderatssitzung vom 16.  Dezember 2025 genehmigt und am 24. und 31. Dezember 2025 im Anzeiger Interlaken öffentlich bekannt gemacht.

Die Beschwerdefrist ist unbenutzt abgelaufen. Die Verordnungen wurden per 31. Dezember 2025 ersatzlos aufgehoben.

Gemeinderat Ringgenberg

Publiziert am 05.02.2026


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