Ringgenberg-Goldswil (15)

Einwohnergemeinde

Ortsplanungsrevision und Waldfeststellungsverfahren nach Art. 10 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 4.10.1991 über den Wald (WaG); nachträgliche öffentliche Auflage

Der Gemeinderat Ringgenberg bringt gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) die Ortsplanungsrevision sowie die Waldfeststellung gemäss Art. 4 des kantonalen Waldgesetzes (KWaG) vom 5. Mai 1997 und Art. 2 der kantonalen Waldverordnung (KWaV) vom 29. Oktober 1997 mit folgenden, nach der ersten Auflage geänderten Dokumenten zur nachträglichen öffentlichen Auflage:

  • Zonenplan Siedlung

Zur Einsichtnahme liegen auf:

  • Zusammenstellung der Änderungen nach der 1. öffentlichen Auflage

Die Akten liegen vom 12. Dezember 2025 bis zum 16. Januar 2026 in der Gemeindeverwaltung Ringgenberg öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich unter www.ringgenberg.ch verfügbar.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Einwohnergemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg, einzureichen.

Ringgenberg, 11. Dezember 2025

Gemeinderat Ringgenberg

Publiziert am 11.12.2025

Baupublikation

Gesuchstellerin: BeO Pellets GmbH, Rosswaldstrasse 6a, 3852 Ringgenberg.

Projektverfasserin: Ingenieurbüro Sterchi GmbH, Bohnerenstrasse 14, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Teilabbruch der Brandruine und Erstellen der notwendigen Provisorien zur Wiederaufnahme der Produktion; Wiederaufbau Lagerhalle nach Brandereignis.

Projektänderung: Montage Photovoltaikanlage zusätzlich an Fassaden mit Antireflexionsbeschichtung.

Standort: Rosswaldstrasse 6b, Gbbl. Nr. 105 / BR2706, Koordinaten 2’636’111 / 1’173'239.

Nutzungszone: Industriezone.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Naturgefahren: gelb-weisser Sturzgefahrenbereich (geringe Gefährdung).

Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG / Art. 11 GBR).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2024-19838). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Januar 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Ringgenberg, 8. Dezember 2025

Bauverwaltung Ringgenberg

Publiziert am 11.12.2025

Kirchgemeinde

Aufhebung eines Erlasses

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Kirchgemeindeversammlung vom 16. November 2025 folgenden Erlass per 31. Dezember 2025 aufgehoben hat:

  • Reglement über die Gebühren bei kirchlichen Trauungen und Bestattungen von Personen, die den reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn nicht angehören oder nicht angehört haben (5.1)

Kirchgemeinderat Ringgenberg

Publiziert am 11.12.2025

Einwohnergemeinde

Änderung des Gebührentarifs zum Bestattungs- und Friedhofreglement – Genehmigung und Inkrafttreten

In Anwendung von Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV, BSG 170.111) gibt der Gemeinderat Ringgenberg das Inkrafttreten der Änderung des Gebührentarifs zum Bestattungs- und Friedhofreglement (Buchstabe i, Grabunterhaltspflege für 25 Jahre, neu Fr. 4500.–, alt Fr. 4000.–) bekannt.

Der Gebührentarif wurde an der Gemeinderatssitzung vom 14. Oktober 2025 genehmigt und am 23. und 30. Oktober 2025 im Anzeiger Interlaken öffentlich bekannt gemacht. Die Beschwerdefrist ist unbenutzt abgelaufen und der Gebührentarif zum Bestattungs- und Friedhofreglement ist in Rechtskraft erwachsen. Dieser tritt per 1. Januar 2026 in Kraft.

Der Gebührentarif kann bei der Gemeindeverwaltung Ringgenberg bezogen oder online unter www.ringgenberg.ch eingesehen werden.

Gemeinderat Ringgenberg

Publiziert am 11.12.2025

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten über Weihnachten/Neujahr

Die Gemeindeverwaltung Ringgenberg hat über die Festtage wie folgt geöffnet:

  • Montag, 22. Dezember 2025, 8.00–11.30 und 13.30–18.00 Uhr
  • Dienstag, 23. Dezember 2025, 8.00–11.30 und 13.30–16.30 Uhr
  • Mittwoch, 24. Dezember 2025, ganzer Tag geschlossen
  • Donnerstag, 25. Dezember 2025, ganzer Tag geschlossen
  • Freitag, 26. Dezember 2025, ganzer Tag geschlossen
  • Montag, 29. Dezember 2025, 8.00–11.30 und 13.30–18.00 Uhr
  • Dienstag, 30. Dezember 2025, 8.00–11.30 und 13.30–16.30 Uhr
  • Mittwoch, 31. Dezember 2025, ganzer Tag geschlossen
  • Donnerstag, 1. Januar 2026, ganzer Tag geschlossen
  • Freitag, 2. Januar 2026, ganzer Tag geschlossen

Ab Montag, 5. Januar 2026, ist die Verwaltung wieder zu den normalen Öffnungszeiten geöffnet.

Wir wünschen Ihnen besinnliche Feiertage und alles Gute im neuen Jahr.

Gemeindeverwaltung Ringgenberg

Publiziert am 11.12.2025

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasser: Markus Müller, Lombachzaunweg 11, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Umnutzung stillgelegte Schmitte in Recyclingbetrieb für Kupferverarbeitung (ohne bauliche Massnahmen).

Standort: Rosswaldstrasse 6, Parzelle Nr. 105, Industriezone Koordinaten 2’480’000 / 1’070’000.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Januar 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 11.12.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Kilian Steiner und Michaela Fuhrer, Aareweg 5, 3805 Goldswil bei Interlaken.

Projektverfasserin: Streich Holzbau AG, Eichzun 3, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Teilabbruch und Wiederaufbau Wohnhaus über dem Kellergeschoss; energetische Sanierung Kellergeschoss und Treppenhaus; Anbau Balkon auf der Südseite; Montieren einer aussen aufgestellten Wärmepumpe.

Standort: Goldswil, Aareweg 3, Parzelle Nr. 1602, Uferschutzplan Nr. 2, Sektor A (Wohnzone W2), Koordinaten 2’633’750 / 1’171’550.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Ausnahmen:

  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Unterschreiten des Gebäudeabstandes gegenüber dem Gebäude Aareweg 1 (Art. 19 GBR; A124 nGBR)

Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Januar 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 11.12.2025

Baupublikation

Gesuchsteller: Filipe Forny und Jacqueline Dobler, Schulhausstrasse 4, 3800 Unterseen, und Marlise Stemmelin, Schmiedengasse 9, 4710 Balsthal.

Projektverfasserin: Böhlen Holzbau GmbH, Bim Wald 9, 3636 Längenbühl.

Bauvorhaben: Sanierung Wohnung Erdgeschoss; Umnutzung Dachgeschoss zu Wohnung mit baulichen Anpassungen (inkl. Einbau Dachfenster); Einbau gedeckter Sitzplatz in nachträglich angebauten Schopf.

Standort: Hauptstrasse 190, Gbbl. Nr. 1119, Koordinaten 2’635’072 / 1’172’509.

Nutzungszone: UeO Dorfkernzone, Überbauungsplan Nr. 3 «Dorf».

Schutzobjekt: Erhaltenswertes K-Objekt im Bauinventar in der Baugruppe A.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Naturgefahren: keine.

Ausnahmen:

  • Unterschreitung Raumhöhe (Art. 67 BauV)
  • Besonnung/Belichtung/Belüftung (Art. 64 BauV) in bestehender Wohnung im Erdgeschoss

Hinweis: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2025-14735). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Januar 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Ringgenberg, 1. Dezember 2025

Bauverwaltung Ringgenberg

Publiziert am 11.12.2025

Burgergemeinde

Ordentliche Altjahrsgemeindeversammlung

Samstag, 13. Dezember 2025, 20.15 Uhr im Hotel Restaurant Burgseeli

  1. Vordorf Ringgenberg AG
    1. Genehmigung Verlängerung bestehendes Darlehen (BV 09.06.2021: 
      Fr. 110‘000.–) auf unbestimmte Zeit
    2. Genehmigung Erhöhung bestehendes Darlehen um Fr. 160‘000.– 
  2. Beratung und Genehmigung des Budgets 2026 und Orientierung Finanzplan
    2025–2030
  3. Beratung und Genehmigung Kaufgesuch Martin Amacher für 45 m² Land des Grundstücks GBBL-Nr. 2311 
  4. Wahlen
    1. Präsident
    2. Vizepräsident
    3. Burgerrat
    4. Revisionsstelle
  5. Orientierungen 
  6. Verschiedenes 

Aktenauflage

Die Unterlagen zum Traktandum Nr. 2 liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Ringgenberg öffentlich auf. Zudem können diese Akten am Donnerstag, 4. Dezember 2025, von 16.30–18.00 Uhr bei der Burgerverwaltung eingesehen werden.

Protokoll

Das Protokoll der Versammlung vom 11. Juni 2025 lag 14 Tage nach der Versammlung während 30  Tagen öffentlich auf. Es gingen keine Einsprachen oder Beschwerden dagegen ein. Der Burgerrat hat das Protokoll am 13. August 2025 genehmigt.

Das Protokoll der Versammlung vom 13. Dezember 2025 liegt 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen auf der Gemeindeverwaltung Ringgenberg öffentlich auf. Zusätzlich kann dieses am Donnerstag, 8. Januar 2026, von 16.30–18.00 Uhr bei der Burgerverwaltung eingesehen werden.

Alle Stimmberechtigten und Gäste sind zu dieser Versammlung herzlich eingeladen. 

Ringgenberg, 5. November 2025

Der Burgerrat

Publiziert am 11.12.2025

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasser: Markus Müller, Lombachzaunweg 11, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Umnutzung stillgelegte Schmitte in Recyclingbetrieb für Kupferverarbeitung (ohne bauliche Massnahmen).

Standort: Rosswaldstrasse 6, Parzelle Nr. 105, Industriezone Koordinaten 2’480’000 / 1’070’000.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Januar 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 04.12.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Kilian Steiner und Michaela Fuhrer, Aareweg 5, 3805 Goldswil bei Interlaken.

Projektverfasserin: Streich Holzbau AG, Eichzun 3, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Teilabbruch und Wiederaufbau Wohnhaus über dem Kellergeschoss; energetische Sanierung Kellergeschoss und Treppenhaus; Anbau Balkon auf der Südseite; Montieren einer aussen aufgestellten Wärmepumpe.

Standort: Goldswil, Aareweg 3, Parzelle Nr. 1602, Uferschutzplan Nr. 2, Sektor A (Wohnzone W2), Koordinaten 2’633’750 / 1’171’550.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Ausnahmen:

  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Unterschreiten des Gebäudeabstandes gegenüber dem Gebäude Aareweg 1 (Art. 19 GBR; A124 nGBR)

Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Januar 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 04.12.2025

Einwohnergemeinde

Öffentliche Mitwirkungsauflage

Änderung Uferschutzplan Nr. 5, Parzelle Nr. 1465 mit Zonenplanänderung

Der Gemeinderat Ringgenberg bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die oben erwähnte Änderung des Uferschutzplans, der Uferschutzvorschriften und des Zonenplans Siedlung zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Die Unterlagen liegen vom 5. Dezember 2025 bis und mit 12. Januar 2026 in der Gemeindeverwaltung auf und können unter www.ringgenberg.ch eingesehen werden.

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Einwohnergemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg, zu richten.

Ringgenberg, 4. Dezember 2025

Gemeinderat Ringgenberg

Publiziert am 04.12.2025

Baupublikation

Gesuchsteller: Filipe Forny und Jacqueline Dobler, Schulhausstrasse 4, 3800 Unterseen, und Marlise Stemmelin, Schmiedengasse 9, 4710 Balsthal.

Projektverfasserin: Böhlen Holzbau GmbH, Bim Wald 9, 3636 Längenbühl.

Bauvorhaben: Sanierung Wohnung Erdgeschoss; Umnutzung Dachgeschoss zu Wohnung mit baulichen Anpassungen (inkl. Einbau Dachfenster); Einbau gedeckter Sitzplatz in nachträglich angebauten Schopf.

Standort: Hauptstrasse 190, Gbbl. Nr. 1119, Koordinaten 2’635’072 / 1’172’509.

Nutzungszone: UeO Dorfkernzone, Überbauungsplan Nr. 3 «Dorf».

Schutzobjekt: Erhaltenswertes K-Objekt im Bauinventar in der Baugruppe A.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Naturgefahren: keine.

Ausnahmen:

  • Unterschreitung Raumhöhe (Art. 67 BauV)
  • Besonnung/Belichtung/Belüftung (Art. 64 BauV) in bestehender Wohnung im Erdgeschoss

Hinweis: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2025-14735). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Januar 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Ringgenberg, 1. Dezember 2025

Bauverwaltung Ringgenberg

Publiziert am 04.12.2025

Einwohnergemeinde

Protokollauflage Gemeindeversammlung

Gestützt auf Art. 67 der Gemeindeordnung liegt das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 28. November 2025 während 30 Tagen ab Publikationstag bei der Gemeindeverwaltung Ringgenberg öffentlich auf. Das Protokoll kann ebenfalls unter www.ringgenberg.ch eingesehen werden.

Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat gemacht werden. Der Gemeinderat entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Gemeinderat Ringgenberg

Publiziert am 04.12.2025

Einwohnergemeinde

Informationen zum Winterdienst auf Gemeindestrassen

Der Winterdienst der Gemeinde Ringgenberg bezweckt, dass man die öffentlichen Verkehrswege nach Möglichkeit auch in den Wintermonaten begehen und befahren kann. Obwohl die Gemeinde alles daransetzen wird, Ihnen einen guten Service zu bieten, muss während dieser Zeit mit Einschränkungen gerechnet werden. Ein angepasstes Verhalten der Verkehrsteilnehmer und die nötige Rücksichtnahme sollen es aber ermöglichen, an den wenigen «weissen» und «glatten» Tagen die Verkehrswege unfallfrei benützen zu können.

Was bedeutet eingeschränkter Winterdienst?

  • Unter eingeschränktem Winterdienst verstehen wir, dass die Gemeindestrassen und Trottoirs bei genügend Schneefall primär gepflügt (Weissräumung) und nur im Ausnahmefall gesalzen werden.
  • Die Glatteisbekämpfung wird bei entsprechenden Witterungsbedingungen (auch ohne Schnee) durchgeführt.

Pflügen

Sobald auf den Strassen ungefähr 8 cm und auf den Trottoirs ca. 5 cm Schnee liegt, kommen die Schneepflüge zum Einsatz.

Salzen

Salz wird als Taumittel auf Strassen und Trottoirs eingesetzt, immer nach dem Grundsatz «So viel wie nötig, so wenig wie möglich».

Splitten

Splitt ist weniger ökologisch und weniger sinnvoll als Salz. Deshalb wird der Einsatz minimalisiert. Splitt wird hauptsächlich auf den Trottoirs und Gehwegen eingesetzt, oder aber wenn Salzknappheit herrscht.

Handräumung

Für den Winterdienst von Hand stehen nur sehr beschränkte personelle Mittel zur Verfügung. Diese werden hauptsächlich auf schmalen Fusswegen, Fussgängerstreifen, Bushaltestellen, Treppen und Schachtabläufen eingesetzt.

Privater Unterhalt

Der/die Grundeigentümer/-in ist beim Anschluss an den öffentlichen Bereich für die Schneeräumung selber verantwortlich. Der Schnee darf nicht auf den öffentlichen Bereich geschoben oder geschleudert werden. Die Beförderung des Schnees von öffentlichem Areal durch Pflügen und Schleudern auf angrenzende Grundstücke ist zu dulden. Für die Beseitigung der Längswalme ist der angrenzende Grundeigentümer zuständig.

Zum Schluss noch dies …

Wir sind alle Strassen- und/oder Trottoirbenützer. Wir haben Verständnis, dass die Ansprüche und Wünsche an den Winterdienst unterschiedlich sind:

  • Kinder möchten endlich schlitteln
  • Trottoirbenützer wünschen ein sicheres sowie schnee- und eisfreies Trottoir
  • Berufstätige möchten rechtzeitig an ihren Arbeitsplatz kommen
  • usw.

Nicht immer wird es uns gelingen, allen Ansprüchen gerecht zu werden. Wir versichern Ihnen aber, dass das eingesetzte Personal motiviert ist, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Können auszuführen. Bitte denken Sie daran: Die Einsatzkräfte können nicht überall gleichzeitig sein.

Bei Fragen und Anliegen steht Ihnen unser Bauamt, Telefon 079 360 86 04, gerne zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen einen sicheren und unfallfreien Winter!

Gemeindeverwaltung Ringgenberg

Publiziert am 04.12.2025


Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen

Telefon 033 828 12 00
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Unsere Öffnungszeiten:
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08.00 – 12.00 und 13.30 – 17.00 Uhr