Ringgenberg-Goldswil (6)

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchsteller und Projektverfasser: Flavio Casutt und Jeannine Zurbuchen, Kanalpromenade 55, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Dachstockerhöhung; Erstellung Balkon Südseite im OG; Erweiterung Wohn- und Küchenbereich; Nutzung 1½-Zimmer-Wohnung im EG als Zweitwohnung; Erstellen einer Photovoltaikanlage.

Standort: Seestrasse 37, Gbbl. Nr. 1290, Koordinaten 2’636’127 / 1’172’999.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: Übergangsbereich zur Dorfkernzone / ISOS-Perimeter IX (Neubaubereich Bir Sagi, Uferzone und Sagihang) mit Erhaltungsziel b.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Naturgefahren: keine.

Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG / Art. 11 GBR).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2025-4329). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflage- und Einsprachefrist bis 22. September 2025.

Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Ringgenberg, 18. August 2025

Bauverwaltung Ringgenberg

Publiziert am 21.08.2025

Einwohnergemeinde

Erlass der Richtlinien Kommission Eduard-Ruchti-Fonds

In Anwendung von Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung (GV, BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekanntgemacht, dass der Gemeinderat Ringgenberg an seiner Sitzung vom 12. August 2025 die Neufassung der Richtlinien Kommission Eduard-Ruchti-Fonds (626.111) genehmigt hat. Diese treten vorbehältlich aller dagegen erhobenen Beschwerden per 1. September 2025 in Kraft.

Die Richtlinien Kommission Eduard-Ruchti-Fonds der Einwohnergemeinde Ringgenberg können bei der Gemeindeverwaltung Ringgenberg oder online unter www.ringgenberg.ch eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen den Erlass der Neufassung der Richtlinien Kommission Eduard-Ruchti-Fonds der Einwohnergemeinde Ringgenberg kann innert 30 Tagen seit Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden.

Gemeinderat Ringgenberg

Publiziert am 21.08.2025

Baupublikation

Gesuchstellerin: Erbengemeinschaft Imboden-Abegglen Käthi, p. Adr. Hans Ulrich Imboden, Seestrasse 42, 3852 Ringgenberg.

Projektverfasserin: Imboden Architektur AG, Seestrasse 17, 3852 Ringgenberg.

Bauvorhaben: Energetische Sanierung; Vergrösserung Balkon; Installation PV-Anlage.

Standort: Seestrasse 69, Gbbl. Nr. 1466, Koordinaten 2’636’248 / 1’173’028.

Nutzungszone: Uferschutzplanung, Uferschutzplan Nr. 5 Sektor C1.

Schutzobjekt: ISOS-Perimeter IX (Neubaubereich Bir Sagi, Uferzone und Sagihang) mit Erhaltungsziel b.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Naturgefahren: Blauer Wassergefahrenbereich (mittlere Gefährdung).

Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2025-10456). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflage- und Einsprachefrist bis 22. September 2025.

Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Ringgenberg, 18. August 2025

Bauverwaltung Ringgenberg

Publiziert am 21.08.2025

Einwohnergemeinde

Genehmigung und Inkrafttreten der Gemeindeordnung

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die von der Versammlung der Einwohnergemeinde Ringgenberg am 4. Juni 2025 beschlossene Änderung der Gemeindeordnung vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 21. Juli 2025 vorbehaltlos genehmigt wurde. Die Änderung der Gemeindeordnung tritt per 1. September 2025 in Kraft.

Die Gemeindeordnung kann bei der Gemeindeverwaltung Ringgenberg bezogen oder online unter www.ringgenberg.ch eingesehen werden.

Gemeinderat Ringgenberg

Publiziert am 21.08.2025

Einwohnergemeinde

Gräberräumung 2025

Die Grabfelder der im Jahr 2000 Verstorbenen werden ab November 2025 geräumt. Die Kosten gehen zulasten des Friedhofs.

Auskunft erteilt die Friedhofgärtnerin Daniela von Bergen, Telefon 033 823 28 48.

Die Friedhofkommission

Publiziert am 21.08.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.

Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Ersatz Druckleitung Schmutzwasser-Pumpwerk Moosrain – Bahnhof Ringgenberg.

Standort: Bahnhof Ringgenberg, Parzellen Nrn. 2181 und 2342, Gewerbezone und Bahnareal, Koordinaten 2’635’482 / 1’172’765.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiete: gelb und blau.

Ausnahmen:

  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Eingriffe in Schutzobjekte (Art. 18 ff. NHG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 1. September 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung bzw. Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 07.08.2025


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