
Änderung des Gebührentarifs zum Bestattungs- und Friedhofreglement
In Anwendung von Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Ringgenberg an seiner Sitzung vom 14. Oktober 2025 die Änderung des Gebührentarifs zum Bestattungs- und Friedhofreglement (Buchstabe i, Grabunterhaltspflege für 25 Jahre, neu Fr. 4500.–, alt Fr. 4000.–) genehmigt hat.
Der geänderte Gebührentarif tritt vorbehältlich aller dagegen erhobenen Beschwerden per 1. Januar 2026 in Kraft. Der Gebührentarif kann bei der Gemeindeverwaltung Ringgenberg oder online unter www.ringgenberg.ch eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Änderung des Gebührentarifs zum Bestattungs- und Friedhofreglement der Einwohnergemeinde Ringgenberg kann innert 30 Tagen seit Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden.
Gemeinderat Ringgenberg
Ordentliche Gemeindeversammlung
Freitag, 21. November 2025, 20.15 Uhr im Gmeindshus Goldswil
Traktanden
Unterlagen zur Gemeindeversammlung können über unsere Webseite www.bgrigo.ch eingesehen und ausgedruckt werden.
Goldswil, 8. Oktober 2025
Der Bäuertburgerrat
Auszahlung Burgernutzen
Die Auszahlung des Burgernutzens für die Burgergemeinde Ringgenberg-Goldswil und die Bäuertburgergemeinde Goldswil erfolgt wiederum gleichzeitig an folgenden Tagen:
Für Burger/-innen wohnhaft in Ringgenberg von 16.30 bis 19.00 Uhr in der Burgerverwaltung in Ringgenberg. Mit Apéro im Freien.
Für Burger/-innen wohnhaft in Goldswil von 18.00 bis 20.00 Uhr im Gemeindehaus in Goldswil. Mit Apéro im Gemeindehaus.
In Ausnahmefällen wird der Burgernutzen auch nach Hause gebracht. In diesem Fall bitten wir Sie, sich mit Frau Barbara Frutiger, Telefon 033 821 01 88, Ringgenberg, oder mit Herrn Roland Gurtner, Telefon 079 434 40 29, Goldswil, in Verbindung zu setzen.
Burgerrat Ringgenberg
Bäuertburgerrat Goldswil
Gesuchsteller: Bernhard Wyss, Talstrasse 31, 3805 Goldswil b. Interlaken.
Projektverfasserin: Imboden Architektur AG, Seestrasse 17, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Neubau einer Einstell- und Lagerhalle.
Standort: Seestrasse 4, Gbbl. Nr. 2353 / BR1897, Koordinaten 2’635’886 / 1’172’891.
Nutzungszone: Wohn- und Gewerbezone WG2.
Schutzobjekt: ISOS-Perimeter Nr. IX (Neubaubereich Bir Sagi) mit dem Erhaltungsziel b.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Naturgefahren: keine.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2025-7144). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. November 2025.
Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Ringgenberg, 13. Oktober 2025
Bauverwaltung Ringgenberg
Bauherrschaft: Burgergemeinde Ringgenberg Goldswil, Lengenmattenweg 16, 3852 Ringgenberg.
Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Neubau Holzlagerplatz.
Standort: Rosswald, Parzelle Nr. 105, Landwirtschaftszone / Wald; Koordinaten 2’636’304 / 1’173’388.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiete: gelb und rot.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. November 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Ordentliche Kirchgemeindeversammlung
Sonntag, 16. November 2025, 11.45 Uhr im Kirchgemeindehaus
Traktanden
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung der Einwohnergemeinde Ringgenberg auf.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitig Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Die Stimmberechtigen der Kirchgemeinde Ringgenberg sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen.
Kirchgemeinderat Ringgenberg
Gesuchsteller: Bernhard Wyss, Talstrasse 31, 3805 Goldswil b. Interlaken.
Projektverfasserin: Imboden Architektur AG, Seestrasse 17, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Neubau einer Einstell- und Lagerhalle.
Standort: Seestrasse 4, Gbbl. Nr. 2353 / BR1897, Koordinaten 2’635’886 / 1’172’891.
Nutzungszone: Wohn- und Gewerbezone WG2.
Schutzobjekt: ISOS-Perimeter Nr. IX (Neubaubereich Bir Sagi) mit dem Erhaltungsziel b.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Naturgefahren: keine.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2025-7144). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. November 2025.
Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Ringgenberg, 13. Oktober 2025
Bauverwaltung Ringgenberg
Sperrung Katzenpfad und weiterer Wanderwege
Infolge Holzereiarbeiten müssen in den nächsten Wochen nebst dem Katzenpfad verschiedene Wanderwege gesperrt werden. Es sind dies folgende:
Katzenpfad/Burgseeli:
Sperrung Katzenpfad von Montag, 27. Oktober, bis Freitag, 7. November 2025, an Werktagen von 7.15 bis 17.30 Uhr. Bei Helikoptertransporten müssen kurzfristig weitere Wanderwege im Bereich Burg sowie Teile des Burgseeli-Parkplatzes gesperrt werden (Sicherheitsholzerei).
Wanderweg Ried–Geissmedli:
Totalsperrung bis Mitte Dezember 2025. Der Weg ist wegen Holzstämmen und Astmaterial nicht passierbar (Holzereiarbeiten zur Schutzwaldpflege).
Wanderweg Ried–Roni:
Sperrung an Werktagen bis Mitte Dezember 2025. Der Zugang zu den Liegenschaften Bettlisberg ist von Westen möglich, Zugang Roni/Ruuteweid von Osten (Gerinneholzerei).
Holzplatz Heiterüti und Waldstrasse bis Forst:
An Einzeltagen bei Helikoptertransporten gesperrt, je nach Holzanfall auch an Folgetagen.
Wir bitten die Bevölkerung, die jeweiligen Absperrungen/Informationen vor Ort zu beachten. Bei Fragen steht Ihnen Revierförster Jonas Heuberger unter Tel. 079 772 83 60 gerne zur Verfügung.
Besten Dank für Ihr Verständnis.
Gemeindevewaltung Ringgenberg
Bauherrschaft: Burgergemeinde Ringgenberg Goldswil, Lengenmattenweg 16, 3852 Ringgenberg.
Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Neubau Holzlagerplatz.
Standort: Rosswald, Parzelle Nr. 105, Landwirtschaftszone / Wald; Koordinaten 2’636’304 / 1’173’388.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiete: gelb und rot.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. November 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Sperrung Fussweg Bahnhof–Beundenstrasse
Infolge der Bauarbeiten der zb Zentralbahn AG auf der Strecke Interlaken Ost – Meiringen bleibt der Fussweg zwischen dem Bahnhof Ringgenberg und der Beundenstrasse vom 13. Oktober bis 21. Dezember 2025 gesperrt. Die Umleitung ist signalisiert.
Besten Dank für Ihr Verständnis.
Gemeindeverwaltung Ringgenberg
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Ersatz Schalt- und Trafostation Eggelti und Ausbau Talstrasse Goldswil.
Standort: Talstrasse, Goldswil, Parzellen Nrn. 64, 66, 144, 913, 1430, 2439, 2440, Wohnzone W2, Koordinaten 2’633’849 / 1’171’675.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiete: gelb, blau.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 3. November 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Ersatz Schalt- und Trafostation Eggelti und Ausbau Talstrasse Goldswil.
Standort: Talstrasse, Goldswil, Parzellen Nrn. 64, 66, 144, 913, 1430, 2439, 2440, Wohnzone W2, Koordinaten 2’633’849 / 1’171’675.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiete: gelb, blau.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 3. November 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Erlass der Richtlinien Kommission Eduard-Ruchti-Fonds – Genehmigung und Inkrafttreten
In Anwendung von Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung (GV, BSG 170.111) gibt der Gemeinderat Ringgenberg das Inkrafttreten der Richtlinien Kommission Eduard-Ruchti-Fonds (626.111) bekannt.
Die Richtlinien wurden an der Gemeinderatssitzung vom 12. August 2025 genehmigt und am 21. und 28. August 2025 im Anzeiger Interlaken öffentlich bekannt gemacht. Die Beschwerdefrist ist unbenutzt abgelaufen und die Richtlinien sind in Rechtskraft erwachsen. Diese treten rückwirkend per 1. September 2025 in Kraft.
Die Richtlinien können bei der Gemeindeverwaltung Ringgenberg bezogen oder online unter www.ringgenberg.ch eingesehen werden.
Gemeinderat Ringgenberg
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