
Gesuchstellerin: Astrid Nafzger, Felseneggweg 25, 3805 Goldswil b. Interlaken, vertreten durch die Imboden Architektur AG, Seestrasse 17, 3852 RInggenberg.
Projektverfasserin: Imboden Architektur AG, Seestrasse 17, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Erstellen eines unbewohnten Anbaus auf der Ostseite des bestehenden Gebäudes; Einbau einer innen liegenden Luft-Wasser-Wärmepumpe.
Projektänderung: Erstellung einer aussen aufgestellten Luft-Wasser-Wärmepumpe.
Standort: Felseneggweg 25, Gbbl. Nr. 2545, Koordinaten 2’633’440 / 1’171’573.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: keine.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Naturgefahren: keine.
Ausnahmen: keine.
Hinweis: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2022-2954). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Juli 2026.
Es wird auf die aufgestellten Profile / Pflöcke und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Ringgenberg, 8. Juni 2026
Bauverwaltung Ringgenberg
Gesuchstellerin: Astrid Nafzger, Felseneggweg 25, 3805 Goldswil b. Interlaken, vertreten durch die Imboden Architektur AG, Seestrasse 17, 3852 RInggenberg.
Projektverfasserin: Imboden Architektur AG, Seestrasse 17, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Erstellen eines unbewohnten Anbaus auf der Ostseite des bestehenden Gebäudes; Einbau einer innen liegenden Luft-Wasser-Wärmepumpe.
Projektänderung: Erstellung einer aussen aufgestellten Luft-Wasser-Wärmepumpe.
Standort: Felseneggweg 25, Gbbl. Nr. 2545, Koordinaten 2’633’440 / 1’171’573.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: keine.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Naturgefahren: keine.
Ausnahmen: keine.
Hinweis: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2022-2954). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Juli 2026.
Es wird auf die aufgestellten Profile / Pflöcke und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Ringgenberg, 8. Juni 2026
Bauverwaltung Ringgenberg
Protokollauflage Gemeindeversammlung
Gestützt auf Art. 67 der Gemeindeordnung liegt das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 3. Juni 2026 während 30 Tagen ab Publikationstag bei der Gemeindeverwaltung Ringgenberg öffentlich auf. Das Protokoll kann ebenfalls unter www.ringgenberg.ch eingesehen werden.
Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat gemacht werden. Der Gemeinderat entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Gemeinderat Ringgenberg
Ordentliche Frühjahrsgemeindeversammlung
Mittwoch, 17. Juni 2026, 20.15 Uhr im Gemeindehaus Goldswil
Traktanden
Anmeldung Burgernutzen
Wer sich neu zum Bezug des Burgernutzens berechtigt fühlt, hat sich bis am 17. Juni 2026 bei der Burgerverwaltung, Lengenmattenweg 16, 3852 Ringgenberg, schriftlich anzumelden.
Bezugsberechtigt ist, wer zu Beginn des Nutzungsjahres das Burgerrecht der Burgergemeinde Ringgenberg Goldswil besitzt, das 18. Altersjahr zurückgelegt hat sowie seit drei Monaten in der Gemeinde Ringgenberg seine Schriften hinterlegt hat.
Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Traktanden Nrn. 1 und 2 liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Ringgenberg öffentlich auf. Zudem können diese Akten am Mittwoch, 3. Juni 2026, 16.30–18.00 Uhr bei der Burgerverwaltung eingesehen werden. Die Unterlagen sind ebenfalls auf www.bgrigo.ch einsehbar.
Protokoll
Das Protokoll der Versammlung vom 13. Dezember 2025 lag 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf. Es gingen keine Einsprachen oder Beschwerden dagegen ein. Der Burgerrat hat das Protokoll am 11. Februar 2026 genehmigt.
Das Protokoll der Versammlung vom 17. Juni 2026 liegt 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen auf der Gemeindeverwaltung Ringgenberg öffentlich auf. Zusätzlich kann dieses am Donnerstag, 2. Juli 2026, 16.30–18.00 Uhr bei der Burgerverwaltung eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlagen, einzureichen (Art. 60 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle Stimmberechtigten und Gäste sind zu dieser Versammlung herzlich eingeladen.
Ringgenberg, 6. Mai 2026
Der Burgerrat
Bauherrschaft: Ulf und Dagmar von Sothen, Zypressenweg 8, 22605 Hamburg, vertreten durch Universal Gebäudemanagement AG, Patrick Gurtner, Untere Bönigstrasse 5, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Universal Gebäudemanagement AG, Untere Bönigstrasse 5, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Umbau und energetische Sanierung Einfamilienhaus; Ersatz der Ölheizung durch Luft-Wasser-Wärmepumpe; Abbruch Carport.
Standort: Goldswil, Felseneggweg 33, Parzelle Nr. 1886, Wohnzone W2, Koordinaten 2’633’375 / 1’171’585.
Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 29. Juni 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
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