
Gesuchsteller und Projektverfasser: Karola und Kurt Häberli-Abegglen, Oberriedstrasse 30, 3775 Lenk im Simmental.
Bauvorhaben: Ersatz Fenster durch Balkontüre sowie Terrainabtrag zur Freilegung einer Aussenwand des Studios im Untergeschoss; Südseitiger Anbau ab Balkon eines zweiseitig offenen Carports (Flachdach, nicht begehbar) aus Holz mit einer maximalen Gebäudefläche von 22 m².
Standort: Lengenmattenweg 5, Gbbl. Nr. 2376 / BR2081, Koordinaten 2’634’232 / 1’172’177.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone LWZ.
Schutzobjekt: keine.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Naturgefahren: Blauer Wassergefahrenbereich (mittlere Gefährdung).
Ausnahmen:
Hinweis: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2025-633). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Februar 2026.
Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Ringgenberg, 12. Januar 2026
Bauverwaltung Ringgenberg
Gesuchsteller und Projektverfasser: Michel Köhler, Felseneggweg 2, 3805 Goldswil b. Interlaken.
Bauvorhaben: Einbau von zwei Wohnungen im UG; Sanierung Heizungssystem und Elektrik; Neubau Parkplätze.
Standort: Felseneggweg 2, Gbbl. Nr. 1454, Koordinaten 2’621’750 / 1’179’200.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: Archäologisches Schutzgebiet.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Naturgefahren: keine.
Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG / Art. 11 GBR)
Hinweis: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2025-5219). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 9. Februar 2026.
Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Ringgenberg, 24. Dezember 2025
Bauverwaltung Ringgenberg
Gesuchsteller und Projektverfasser: Michel Köhler, Felseneggweg 2, 3805 Goldswil b. Interlaken.
Bauvorhaben: Einbau von zwei Wohnungen im UG; Sanierung Heizungssystem und Elektrik; Neubau Parkplätze.
Standort: Felseneggweg 2, Gbbl. Nr. 1454, Koordinaten 2’621’750 / 1’179’200.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: Archäologisches Schutzgebiet.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Naturgefahren: keine.
Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG / Art. 11 GBR)
Hinweis: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2025-5219). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 9. Februar 2026.
Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Ringgenberg, 24. Dezember 2025
Bauverwaltung Ringgenberg
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
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