
Gesuchsteller: Samuel Spörri, Aareweg 7, 3805 Goldswil b. Interlaken.
Projektverfasserin: AP-Schreinerei GmbH, Hauptstrasse 288, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Sanierung Wohnung EG und UG mit Einbau einer Bodenheizung, Ersatz der Fenster und Installation einer aussen aufgestellten Wärmepumpe.
Standort: Hauptstrasse 140, Gbbl. Nr. 868, Koordinaten 2’634’833 / 1’172’280.
Nutzungszone: Überbauungsordnung Dorfkernzone, Überbauungsplan Nr. 3 «Dorf».
Schutzobjekt: ISOS Perimeter Nr. 1 (Baugruppe A Ringgenberg, Dorf).
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Naturgefahren: keine.
Ausnahmen: keine.
Hinweis: Nachbargebäude erhaltenswertes K-Objekt.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2025-18588). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 9. März 2026.
Es wird auf die aufgestellten Profile / Pflöcke und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Ringgenberg, 2. Februar 2026
Bauverwaltung Ringgenberg
Gesuchsteller: Samuel Spörri, Aareweg 7, 3805 Goldswil b. Interlaken.
Projektverfasserin: AP-Schreinerei GmbH, Hauptstrasse 288, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Sanierung Wohnung EG und UG mit Einbau einer Bodenheizung, Ersatz der Fenster und Installation einer aussen aufgestellten Wärmepumpe.
Standort: Hauptstrasse 140, Gbbl. Nr. 868, Koordinaten 2’634’833 / 1’172’280.
Nutzungszone: Überbauungsordnung Dorfkernzone, Überbauungsplan Nr. 3 «Dorf».
Schutzobjekt: ISOS Perimeter Nr. 1 (Baugruppe A Ringgenberg, Dorf).
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Naturgefahren: keine.
Ausnahmen: keine.
Hinweis: Nachbargebäude erhaltenswertes K-Objekt.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2025-18588). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 9. März 2026.
Es wird auf die aufgestellten Profile / Pflöcke und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Ringgenberg, 2. Februar 2026
Bauverwaltung Ringgenberg
Aufhebung von Verordnungen – Genehmigung und Inkrafttreten
In Anwendung von Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Ringgenberg folgende Verordnungen aufgehoben hat:
Die Aufhebungen der drei Verordnungen wurden an der Gemeinderatssitzung vom 16. Dezember 2025 genehmigt und am 24. und 31. Dezember 2025 im Anzeiger Interlaken öffentlich bekannt gemacht.
Die Beschwerdefrist ist unbenutzt abgelaufen. Die Verordnungen wurden per 31. Dezember 2025 ersatzlos aufgehoben.
Gemeinderat Ringgenberg
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
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