Ringgenberg-Goldswil (6)

Baupublikation

Bauherrschaft: RELE GmbH, Schöpfli 2, 3852 Ringgenberg.

Projektverfasserin: Imboden Architektur AG, Seestrasse 17, 3852 Ringgenberg.

Bauvorhaben: Neubau Gewerbehalle mit 2 Wohnungen.

Standort: Hauptstrasse/ Moosgasse, Parzelle Nr. 2352 (BR 2737), Zone Gewerbezone G / Koordinaten 2’635’798 / 1’172’914.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen:

  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Gewässerraum (Art. 41c GSchV)
  • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Dezember 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 13.11.2025

Einwohnergemeinde

Neufassung Personalverordnung

In Anwendung von Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung (GV, BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Ringgenberg an seiner Sitzung vom 4. November 2025 die Neufassung der Personalverordnung inkl. der Anhänge I, II, III und IV genehmigt hat. Sie tritt vorbehältlich aller dagegen erhobenen Beschwerden per 1. Januar 2026 in Kraft.

Die bisherige Personalverordnung inkl. der Anhänge I, II, III und IV vom 8. Dezember 2014 wird per 31. Dezember 2025 vollumfänglich aufgehoben und durch die Neufassung ersetzt.

Die Neufassung der Personalverordnung der Einwohnergemeinde Ringgenberg kann bei der Gemeindeverwaltung Ringgenberg oder online unter www.ringgenberg.ch eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Neufassung der Personalverordnung der Einwohnergemeinde Ringgenberg kann innert 30 Tagen seit Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden.

Gemeinderat Ringgenberg

Publiziert am 13.11.2025

Burgergemeinde

Ordentliche Altjahrsgemeindeversammlung

Samstag, 13. Dezember 2025, 20.15 Uhr im Hotel Restaurant Burgseeli

  1. Vordorf Ringgenberg AG
    1. Genehmigung Verlängerung bestehendes Darlehen (BV 09.06.2021: 
      Fr. 110‘000.–) auf unbestimmte Zeit
    2. Genehmigung Erhöhung bestehendes Darlehen um Fr. 160‘000.– 
  2. Beratung und Genehmigung des Budgets 2026 und Orientierung Finanzplan
    2025–2030
  3. Beratung und Genehmigung Kaufgesuch Martin Amacher für 45 m² Land des Grundstücks GBBL-Nr. 2311 
  4. Wahlen
    1. Präsident
    2. Vizepräsident
    3. Burgerrat
    4. Revisionsstelle
  5. Orientierungen 
  6. Verschiedenes 

Aktenauflage

Die Unterlagen zum Traktandum Nr. 2 liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Ringgenberg öffentlich auf. Zudem können diese Akten am Donnerstag, 4. Dezember 2025, von 16.30–18.00 Uhr bei der Burgerverwaltung eingesehen werden.

Protokoll

Das Protokoll der Versammlung vom 11. Juni 2025 lag 14 Tage nach der Versammlung während 30  Tagen öffentlich auf. Es gingen keine Einsprachen oder Beschwerden dagegen ein. Der Burgerrat hat das Protokoll am 13. August 2025 genehmigt.

Das Protokoll der Versammlung vom 13. Dezember 2025 liegt 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen auf der Gemeindeverwaltung Ringgenberg öffentlich auf. Zusätzlich kann dieses am Donnerstag, 8. Januar 2026, von 16.30–18.00 Uhr bei der Burgerverwaltung eingesehen werden.

Alle Stimmberechtigten und Gäste sind zu dieser Versammlung herzlich eingeladen. 

Ringgenberg, 5. November 2025

Der Burgerrat

Publiziert am 13.11.2025

Burgergemeinde Ringgenberg-Goldswil und Bäuertburgergemeinde Goldswil

Auszahlung Burgernutzen

Die Auszahlung des Burgernutzens für die Burgergemeinde Ringgenberg-Goldswil und die Bäuertburgergemeinde Goldswil erfolgt wiederum gleichzeitig an folgendem Tag:

  • Donnerstag, 13. November 2025

Für Burger/-innen wohnhaft in Ringgenberg von 16.30 bis 19.00 Uhr in der Burgerverwaltung in Ringgenberg. Mit Apéro im Freien.

Für Burger/-innen wohnhaft in Goldswil von 18.00 bis 20.00 Uhr im Gemeindehaus in Goldswil. Mit Apéro im Gemeindehaus. 

In Ausnahmefällen wird der Burgernutzen auch nach Hause gebracht. In diesem Fall bitten wir Sie, sich mit Frau Barbara Frutiger, Telefon 033 821 01 88, Ringgenberg, oder mit Herrn Roland Gurtner, Telefon 079 434 40 29, Goldswil, in Verbindung zu setzen.

Burgerrat Ringgenberg
Bäuertburgerrat Goldswil

Publiziert am 13.11.2025

Kirchgemeinde

Ordentliche Kirchgemeindeversammlung

Sonntag, 16. November 2025, 10.45 Uhr im Kirchgemeindehaus (Korrektur: die korrekte Zeit der Kirchgemeindeversammlung ist 10.45 Uhr, direkt im Anschluss an den Gottesdienst, nicht 11.45 Uhr wie fälschlicherweise in der ersten amtlichen Mitteilung publiziert.)

Traktanden

  1. Genehmigung Budget 2026 und Festsetzung der Steueranlage, Orientierung betreffend Investitionsrechnung und Finanzplan
  2. Aufhebung Reglement über die Gebühren bei kirchlichen Trauungen und Bestattungen von Personen, die den Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn nicht angehören oder nicht angehört haben 
  3. Vordorf Ringgenberg AG
    1. Genehmigung Verlängerung bestehendes Darlehen (KGV 5. Mai 2021: Fr. 150'000.–) auf unbestimmte Zeit
    2. Genehmigung Erhöhung bestehendes Darlehen um Fr. 66'700.–
  4. Orientierungen

Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung der Einwohnergemeinde Ringgenberg auf.

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitig Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Die Stimmberechtigen der Kirchgemeinde Ringgenberg sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen.

Kirchgemeinderat Ringgenberg

Publiziert am 13.11.2025

Burgergemeinde Ringgenberg-Goldswil und Bäuertburgergemeinde Goldswil

Auszahlung Burgernutzen

Die Auszahlung des Burgernutzens für die Burgergemeinde Ringgenberg-Goldswil und die Bäuertburgergemeinde Goldswil erfolgt wiederum gleichzeitig an folgenden Tagen:

  • Donnerstag, 6. November 2025
  • Donnerstag, 13. November 2025

Für Burger/-innen wohnhaft in Ringgenberg von 16.30 bis 19.00 Uhr in der Burgerverwaltung in Ringgenberg. Mit Apéro im Freien.

Für Burger/-innen wohnhaft in Goldswil von 18.00 bis 20.00 Uhr im Gemeindehaus in Goldswil. Mit Apéro im Gemeindehaus. 

In Ausnahmefällen wird der Burgernutzen auch nach Hause gebracht. In diesem Fall bitten wir Sie, sich mit Frau Barbara Frutiger, Telefon 033 821 01 88, Ringgenberg, oder mit Herrn Roland Gurtner, Telefon 079 434 40 29, Goldswil, in Verbindung zu setzen.

Burgerrat Ringgenberg
Bäuertburgerrat Goldswil

Publiziert am 06.11.2025


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