Ringgenberg-Goldswil (13)

Bäuertburgergemeinde Goldswil

Organisationsreglement, Inkrafttreten

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die von der Versammlung der Bäuertburgergemeinde am 21. November 2025 beschlossene Totalrevision des Organisationsreglements unter Vorbehalt der Genehmigung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 1. Januar 2026 in Kraft tritt.

Bäuertburgergemeinde Goldswil
Der Burgerschreiber: Roland Gurtner

Publiziert am 27.11.2025

Einwohnergemeinde

Informationen zum Winterdienst auf Gemeindestrassen

Der Winterdienst der Gemeinde Ringgenberg bezweckt, dass man die öffentlichen Verkehrswege nach Möglichkeit auch in den Wintermonaten begehen und befahren kann. Obwohl die Gemeinde alles daransetzen wird, Ihnen einen guten Service zu bieten, muss während dieser Zeit mit Einschränkungen gerechnet werden. Ein angepasstes Verhalten der Verkehrsteilnehmer und die nötige Rücksichtnahme sollen es aber ermöglichen, an den wenigen «weissen» und «glatten» Tagen die Verkehrswege unfallfrei benützen zu können.

Was bedeutet eingeschränkter Winterdienst?

  • Unter eingeschränktem Winterdienst verstehen wir, dass die Gemeindestrassen und Trottoirs bei genügend Schneefall primär gepflügt (Weissräumung) und nur im Ausnahmefall gesalzen werden.
  • Die Glatteisbekämpfung wird bei entsprechenden Witterungsbedingungen (auch ohne Schnee) durchgeführt.

Pflügen

Sobald auf den Strassen ungefähr 8 cm und auf den Trottoirs ca. 5 cm Schnee liegt, kommen die Schneepflüge zum Einsatz.

Salzen

Salz wird als Taumittel auf Strassen und Trottoirs eingesetzt, immer nach dem Grundsatz «So viel wie nötig, so wenig wie möglich».

Splitten

Splitt ist weniger ökologisch und weniger sinnvoll als Salz. Deshalb wird der Einsatz minimalisiert. Splitt wird hauptsächlich auf den Trottoirs und Gehwegen eingesetzt, oder aber wenn Salzknappheit herrscht.

Handräumung

Für den Winterdienst von Hand stehen nur sehr beschränkte personelle Mittel zur Verfügung. Diese werden hauptsächlich auf schmalen Fusswegen, Fussgängerstreifen, Bushaltestellen, Treppen und Schachtabläufen eingesetzt.

Privater Unterhalt

Der/die Grundeigentümer/-in ist beim Anschluss an den öffentlichen Bereich für die Schneeräumung selber verantwortlich. Der Schnee darf nicht auf den öffentlichen Bereich geschoben oder geschleudert werden. Die Beförderung des Schnees von öffentlichem Areal durch Pflügen und Schleudern auf angrenzende Grundstücke ist zu dulden. Für die Beseitigung der Längswalme ist der angrenzende Grundeigentümer zuständig.

Zum Schluss noch dies …

Wir sind alle Strassen- und/oder Trottoirbenützer. Wir haben Verständnis, dass die Ansprüche und Wünsche an den Winterdienst unterschiedlich sind:

  • Kinder möchten endlich schlitteln
  • Trottoirbenützer wünschen ein sicheres sowie schnee- und eisfreies Trottoir
  • Berufstätige möchten rechtzeitig an ihren Arbeitsplatz kommen
  • usw.

Nicht immer wird es uns gelingen, allen Ansprüchen gerecht zu werden. Wir versichern Ihnen aber, dass das eingesetzte Personal motiviert ist, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Können auszuführen. Bitte denken Sie daran: Die Einsatzkräfte können nicht überall gleichzeitig sein.

Bei Fragen und Anliegen steht Ihnen unser Bauamt, Telefon 079 360 86 04, gerne zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen einen sicheren und unfallfreien Winter!

Gemeindeverwaltung Ringgenberg

Publiziert am 27.11.2025

Einwohnergemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung

Freitag, 28. November 2025, 20.00 Uhr, Burgseelihalle Ringgenberg

Traktanden

  1. Beschlussfassung Ortsplanungsrevision Ringgenberg (Nutzungsplanung)
  2. Budget 2026, Genehmigung und Festsetzung der Steueranlagen sowie Orientierung Investitionsrechnung und Finanzplan
  3. Vordorf Ringgenberg AG
    1. Genehmigung Verlängerung bestehendes Darlehen (GV 2. Juni 2021: Fr. 110'000.–) um 5 Jahre
    2. Genehmigung Erhöhung bestehendes Darlehen um Fr. 160'000.–
  4. Verschiedenes

Rechtsmittelbelehrung

Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeschreiberei während der Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf. Die Unterlagen sind ebenfalls unter www.ringgenberg.ch einsehbar. Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Die Stimmberechtigten von Ringgenberg sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Ringgenberg Wohnsitz haben.

Zustellung der Botschaft: bis Freitag, 14. November 2025, an alle Haushaltungen in Ringgenberg und Goldswil.

Gemeinderat Ringgenberg

Publiziert am 27.11.2025

Kirchgemeinde

Protokollauflage der ordentlichen Kirchgemeindeversammlung

Das Protokoll der ordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom 16. November 2025 liegt gemäss Art. 90 des Organisationsreglements ab Freitag, 21. November, bis Montag, 22. Dezember 2025 in der Gemeindeverwaltung der Einwohnergemeinde Ringgenberg öffentlich zur Einsichtnahme auf. Das Protokoll ist auch auf der Homepage der Kirchgemeinde, www.kircheringgenberg.ch, aufgeschaltet. Während der Auflage kann beim Kirchgemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden. Der Kirchgemeinderat entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Kirchgemeinderat Ringgenberg

Publiziert am 20.11.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: RELE GmbH, Schöpfli 2, 3852 Ringgenberg.

Projektverfasserin: Imboden Architektur AG, Seestrasse 17, 3852 Ringgenberg.

Bauvorhaben: Neubau Gewerbehalle mit 2 Wohnungen.

Standort: Hauptstrasse/ Moosgasse, Parzelle Nr. 2352 (BR 2737), Zone Gewerbezone G / Koordinaten 2’635’798 / 1’172’914.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen:

  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Gewässerraum (Art. 41c GSchV)
  • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Dezember 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 20.11.2025

Einwohnergemeinde

Neufassung Personalverordnung

In Anwendung von Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung (GV, BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Ringgenberg an seiner Sitzung vom 4. November 2025 die Neufassung der Personalverordnung inkl. der Anhänge I, II, III und IV genehmigt hat. Sie tritt vorbehältlich aller dagegen erhobenen Beschwerden per 1. Januar 2026 in Kraft.

Die bisherige Personalverordnung inkl. der Anhänge I, II, III und IV vom 8. Dezember 2014 wird per 31. Dezember 2025 vollumfänglich aufgehoben und durch die Neufassung ersetzt.

Die Neufassung der Personalverordnung der Einwohnergemeinde Ringgenberg kann bei der Gemeindeverwaltung Ringgenberg oder online unter www.ringgenberg.ch eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Neufassung der Personalverordnung der Einwohnergemeinde Ringgenberg kann innert 30 Tagen seit Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden.

Gemeinderat Ringgenberg

Publiziert am 20.11.2025

Bäuertburgergemeinde Goldswil

Ordentliche Gemeindeversammlung

Freitag, 21. November 2025, 20.15 Uhr im Gmeindshus Goldswil

Traktanden

  1. Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 27. Mai 2025
  2. Burgernutzen 2026
  3. Budget 2026
    Beratung und Genehmigung
  4. Vordorf Ringgenberg
    1. Verlängerung Darlehen
    2. Erhöhung Darlehen
  5. Totalrevision Organisationsreglement
  6. Orientierungen und Verschiedenes

Unterlagen zur Gemeindeversammlung können über unsere Webseite www.bgrigo.ch eingesehen und ausgedruckt werden.

Goldswil, 8. Oktober 2025

Der Bäuertburgerrat

Publiziert am 20.11.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: RELE GmbH, Schöpfli 2, 3852 Ringgenberg.

Projektverfasserin: Imboden Architektur AG, Seestrasse 17, 3852 Ringgenberg.

Bauvorhaben: Neubau Gewerbehalle mit 2 Wohnungen.

Standort: Hauptstrasse/ Moosgasse, Parzelle Nr. 2352 (BR 2737), Zone Gewerbezone G / Koordinaten 2’635’798 / 1’172’914.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen:

  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Gewässerraum (Art. 41c GSchV)
  • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Dezember 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 13.11.2025

Einwohnergemeinde

Neufassung Personalverordnung

In Anwendung von Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung (GV, BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Ringgenberg an seiner Sitzung vom 4. November 2025 die Neufassung der Personalverordnung inkl. der Anhänge I, II, III und IV genehmigt hat. Sie tritt vorbehältlich aller dagegen erhobenen Beschwerden per 1. Januar 2026 in Kraft.

Die bisherige Personalverordnung inkl. der Anhänge I, II, III und IV vom 8. Dezember 2014 wird per 31. Dezember 2025 vollumfänglich aufgehoben und durch die Neufassung ersetzt.

Die Neufassung der Personalverordnung der Einwohnergemeinde Ringgenberg kann bei der Gemeindeverwaltung Ringgenberg oder online unter www.ringgenberg.ch eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Neufassung der Personalverordnung der Einwohnergemeinde Ringgenberg kann innert 30 Tagen seit Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden.

Gemeinderat Ringgenberg

Publiziert am 13.11.2025

Burgergemeinde

Ordentliche Altjahrsgemeindeversammlung

Samstag, 13. Dezember 2025, 20.15 Uhr im Hotel Restaurant Burgseeli

  1. Vordorf Ringgenberg AG
    1. Genehmigung Verlängerung bestehendes Darlehen (BV 09.06.2021: 
      Fr. 110‘000.–) auf unbestimmte Zeit
    2. Genehmigung Erhöhung bestehendes Darlehen um Fr. 160‘000.– 
  2. Beratung und Genehmigung des Budgets 2026 und Orientierung Finanzplan
    2025–2030
  3. Beratung und Genehmigung Kaufgesuch Martin Amacher für 45 m² Land des Grundstücks GBBL-Nr. 2311 
  4. Wahlen
    1. Präsident
    2. Vizepräsident
    3. Burgerrat
    4. Revisionsstelle
  5. Orientierungen 
  6. Verschiedenes 

Aktenauflage

Die Unterlagen zum Traktandum Nr. 2 liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Ringgenberg öffentlich auf. Zudem können diese Akten am Donnerstag, 4. Dezember 2025, von 16.30–18.00 Uhr bei der Burgerverwaltung eingesehen werden.

Protokoll

Das Protokoll der Versammlung vom 11. Juni 2025 lag 14 Tage nach der Versammlung während 30  Tagen öffentlich auf. Es gingen keine Einsprachen oder Beschwerden dagegen ein. Der Burgerrat hat das Protokoll am 13. August 2025 genehmigt.

Das Protokoll der Versammlung vom 13. Dezember 2025 liegt 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen auf der Gemeindeverwaltung Ringgenberg öffentlich auf. Zusätzlich kann dieses am Donnerstag, 8. Januar 2026, von 16.30–18.00 Uhr bei der Burgerverwaltung eingesehen werden.

Alle Stimmberechtigten und Gäste sind zu dieser Versammlung herzlich eingeladen. 

Ringgenberg, 5. November 2025

Der Burgerrat

Publiziert am 13.11.2025

Burgergemeinde Ringgenberg-Goldswil und Bäuertburgergemeinde Goldswil

Auszahlung Burgernutzen

Die Auszahlung des Burgernutzens für die Burgergemeinde Ringgenberg-Goldswil und die Bäuertburgergemeinde Goldswil erfolgt wiederum gleichzeitig an folgendem Tag:

  • Donnerstag, 13. November 2025

Für Burger/-innen wohnhaft in Ringgenberg von 16.30 bis 19.00 Uhr in der Burgerverwaltung in Ringgenberg. Mit Apéro im Freien.

Für Burger/-innen wohnhaft in Goldswil von 18.00 bis 20.00 Uhr im Gemeindehaus in Goldswil. Mit Apéro im Gemeindehaus. 

In Ausnahmefällen wird der Burgernutzen auch nach Hause gebracht. In diesem Fall bitten wir Sie, sich mit Frau Barbara Frutiger, Telefon 033 821 01 88, Ringgenberg, oder mit Herrn Roland Gurtner, Telefon 079 434 40 29, Goldswil, in Verbindung zu setzen.

Burgerrat Ringgenberg
Bäuertburgerrat Goldswil

Publiziert am 13.11.2025

Kirchgemeinde

Ordentliche Kirchgemeindeversammlung

Sonntag, 16. November 2025, 10.45 Uhr im Kirchgemeindehaus (Korrektur: die korrekte Zeit der Kirchgemeindeversammlung ist 10.45 Uhr, direkt im Anschluss an den Gottesdienst, nicht 11.45 Uhr wie fälschlicherweise in der ersten amtlichen Mitteilung publiziert.)

Traktanden

  1. Genehmigung Budget 2026 und Festsetzung der Steueranlage, Orientierung betreffend Investitionsrechnung und Finanzplan
  2. Aufhebung Reglement über die Gebühren bei kirchlichen Trauungen und Bestattungen von Personen, die den Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn nicht angehören oder nicht angehört haben 
  3. Vordorf Ringgenberg AG
    1. Genehmigung Verlängerung bestehendes Darlehen (KGV 5. Mai 2021: Fr. 150'000.–) auf unbestimmte Zeit
    2. Genehmigung Erhöhung bestehendes Darlehen um Fr. 66'700.–
  4. Orientierungen

Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung der Einwohnergemeinde Ringgenberg auf.

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitig Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Die Stimmberechtigen der Kirchgemeinde Ringgenberg sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen.

Kirchgemeinderat Ringgenberg

Publiziert am 13.11.2025

Burgergemeinde Ringgenberg-Goldswil und Bäuertburgergemeinde Goldswil

Auszahlung Burgernutzen

Die Auszahlung des Burgernutzens für die Burgergemeinde Ringgenberg-Goldswil und die Bäuertburgergemeinde Goldswil erfolgt wiederum gleichzeitig an folgenden Tagen:

  • Donnerstag, 6. November 2025
  • Donnerstag, 13. November 2025

Für Burger/-innen wohnhaft in Ringgenberg von 16.30 bis 19.00 Uhr in der Burgerverwaltung in Ringgenberg. Mit Apéro im Freien.

Für Burger/-innen wohnhaft in Goldswil von 18.00 bis 20.00 Uhr im Gemeindehaus in Goldswil. Mit Apéro im Gemeindehaus. 

In Ausnahmefällen wird der Burgernutzen auch nach Hause gebracht. In diesem Fall bitten wir Sie, sich mit Frau Barbara Frutiger, Telefon 033 821 01 88, Ringgenberg, oder mit Herrn Roland Gurtner, Telefon 079 434 40 29, Goldswil, in Verbindung zu setzen.

Burgerrat Ringgenberg
Bäuertburgerrat Goldswil

Publiziert am 06.11.2025


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