Ringgenberg-Goldswil (13)

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchsteller: Bernhard und Nathalie Tschannen, Hauptstrasse 177, 3852 Ringgenberg.

Projektverfasserin: Imboden Architektur AG, Seestrasse 17, 3852 Ringgenberg.

Bauvorhaben: Umnutzung der ehemaligen Postfiliale in zwei 2-Zimmer-Wohnungen (Nutzung als Zweitwohnungen); Einbau einer Eingangstüre Ostseite; Sanierung der Fassade; Abbruch Mauerwerk Westseite.

Standort: Hauptstrasse 173, Gbbl. Nr. 1252, Koordinaten 2’634’930 / 1’172’441.

Nutzungszone: UeO Dorfkernzone, Überbauungsplan Nr. 3 «Dorf».

Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt im Bauinventar.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Naturgefahren: Gelber Wassergefahrenbereich (geringe Gefährdung).

Ausnahmen: keine.

Hinweis: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2025-6585). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Juni 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Ringgenberg, 12. Mai 2025

Bauverwaltung Ringgenberg

Publiziert am 15.05.2025

Bäuertburgergemeinde Goldswil

Ordentliche Gemeindeversammlung

Mittwoch, 21. Mai 2025, 20.15 Uhr im Gmeindshus Goldswil

Traktanden

  1. Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 22. November 2024
  2. Beratung und Genehmigung der Jahresrechnung 2024
  3. Neue Burgernutzenbezüger
  4. Anpassung Organisationsreglement
  5. Verkauf der Parzelle Nr. 2440
  6. Orientierungen und Verschiedenes

Alle volljährigen Burgerinnen und Burger, welche sich erstmals zum Bezug des Burgernutzens berechtigt glauben, melden sich bis am 15. Mai 2024 schriftlich beim Bäuertschreiber Roland Gurtner, 3805 Goldswil, über www.bgrigo.ch oder baeurtburgergemeindegoldswil@gmail.com

Goldswil, 26. März 2025

Der Bäuertburgerrat

Publiziert am 15.05.2025

Einwohnergemeinde

Fundbüro

In der Gemeinde Ringgenberg werden einige Gegenstände verloren oder liegengelassen. Vieles hat einen persönlichen oder materiellen Wert, und die betroffene Person ist dankbar, den verlorenen Gegenstand wieder zurückzuerhalten.

Was Sie beachten sollten, wenn Sie etwas gefunden haben:

  • Die Finderin oder der Finder ist verpflichtet, die gefundenen Artikel im Fundbüro der Gemeinde Ringgenberg abzugeben.
  • Die Finder haben ein Recht auf einen Finderlohn oder auf die Fundsache selbst, falls die Besitzerin oder der Besitzer sich nicht innerhalb von 5 Jahren gemeldet hat.
  • Der Fundgegenstand wird nach Ablauf dieser Frist gegen eine Aufbewahrungsgebühr von Fr. 10.– gemäss Gebührenreglement der Gemeinde Ringgenberg der Finderin oder dem Finder überlassen.
  • Persönliche Gegenstände wie Schlüssel usw. werden nicht dem Finder überlassen. Haben die Finder kein Interesse an den Fundgegenständen, werden Sie, wo möglich, einer gemeinnützigen Institution übergeben.

Wenn Sie etwas verloren haben:

  • Die Mitarbeitenden des Fundbüros benachrichtigen Sie, sofern die Fundsache eindeutig identifiziert werden kann.
  • Verloren gegangene Gegenstände können Sie beim Fundbüro melden. Sobald Ihr Gegenstand gefunden wird, werden Sie benachrichtigt.
  • Nicht abgeholte und nicht vermittelbare Schlüssel werden nach Ablauf von 5 Jahren vernichtet.

Gemeindeverwaltung Ringgenberg

Publiziert am 15.05.2025

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten über Auffahrt

Die Gemeindeverwaltung bleibt über Auffahrt wie folgt geschlossen:

  • Mittwoch, 28. Mai 2025, geöffnet von 8.00–11.30 Uhr, Nachmittag geschlossen
  • Auffahrt, 29. Mai 2025, ganzer Tag geschlossen
  • Freitag, 30. Mai 2025, ganzer Tag geschlossen

Ab Montag, 2. Juni 2025 ist die Verwaltung wieder zu den normalen Öffnungszeiten geöffnet.

Wir wünschen Ihnen eine schöne Auffahrt.

Gemeindeverwaltung Ringgenberg

Publiziert am 15.05.2025

Einwohnergemeinde

Aufhebung und Änderung von Verordnungen – Genehmigung und Inkrafttreten

In Anwendung von Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV, BSG 170.111) gibt der Gemeinderat Ringgenberg die Aufhebung der Verordnung Grabunterhalt sowie das Inkrafttreten der Änderungen der Personalverordnung und der Organisationsverordnung bekannt.

Die Aufhebung der Verordnung Grabunterhalt und die Änderung der Personalverordnung wurden an der Gemeinderatssitzung vom 18. Februar 2025 genehmigt und am 27. Februar 2025 im Anzeiger Interlaken öffentlich bekannt gemacht.

Die Änderung der Organisationsverordnung wurde an der Gemeinderatssitzung vom 11. März 2025 genehmigt und am 20. März 2025 im Anzeiger Interlaken öffentlich bekannt gemacht.

Die Beschwerdefrist ist unbenutzt abgelaufen. Die Verordnung Grabunterhalt wurde per 31. Dezember 2024 ersatzlos aufgehoben. Die Änderungen der Personalverordnung und der Organisationsverordnung sind rückwirkend per 1. Januar 2025 in Kraft getreten.

Die Personalverordnung sowie die Organisationsverordnung können bei der Gemeindeverwaltung Ringgenberg bezogen oder online unter www.ringgenberg.ch eingesehen werden.

Gemeinderat Ringgenberg

Publiziert am 08.05.2025

Burgergemeinde

Ordentliche Frühjahrsgemeindeversammlung

Mittwoch, 11. Juni 2025, 20.15 Uhr im Gemeindehaus Goldswil

Traktanden

  1. Genehmigung Jahresrechnung 2024 und Bewilligung Nachkredite
  2. Genehmigung Verpflichtungskredit für die Erneuerung des Parkplatzes des Hotel Restaurant Burgseeli von Fr. 153'000.–
  3. Burgernutzen, neue Nutzungsberechtigte
  4. Orientierungen
  5. Verschiedenes

Anmeldung Burgernutzen

Wer sich neu zum Bezug des Burgernutzens berechtigt fühlt, hat sich bis am 11. Juni 2025 bei der Burgerverwaltung, Lengenmattenweg 16, 3852 Ringgenberg, schriftlich anzumelden.

Bezugsberechtigt ist, wer zu Beginn des Nutzungsjahres das Burgerrecht der Burgergemeinde Ringgenberg Goldswil besitzt, das 18. Altersjahr zurückgelegt sowie seit 3 Monaten in der Gemeinde Ringgenberg seine Schriften hinterlegt hat.

Aktenauflage

Die Unterlagen zum Traktandum Nr. 1 liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Ringgenberg öffentlich auf. Zudem können diese Akten am 5. Juni 2025, von 16.30–18.00 Uhr bei der Burgerverwaltung eingesehen werden.

Protokoll

Das Protokoll der Versammlung vom 14. Dezember 2024 lag 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf. Es gingen keine Einsprachen oder Beschwerden dagegen ein. Der Burgerrat hat das Protokoll am 5. Februar 2025 genehmigt.

Das Protokoll der Versammlung vom 11. Juni 2025 liegt 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen auf der Gemeindeverwaltung Ringgenberg öffentlich auf. Zusätzlich kann dieses am 3. Juli 2025, von 16.30–18.00 Uhr bei der Burgerverwaltung eingesehen werden.

Alle Stimmberechtigten und Gäste sind zu dieser Versammlung herzlich eingeladen.

Ringgenberg, 30. April 2025

Der Burgerrat

Publiziert am 08.05.2025

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchsteller: Urs Schmocker, Gassenweg 1, 3852 Ringgenberg.

Projektverfasserin: Schmocker Bauservice GmbH, Gassenweg 1, 3852 Ringgenberg.

Bauvorhaben: Umbau Einfamilienhaus in Zweigenerationenhaus; Anheben des Hauptdaches auf der Ostseite, Aufstockung auf zwei Geschosse im Bereich der bisher einstöckig genutzten Wohnfläche im Osten; Einbau Giebel im Westen; neuer Zugang für 1. OG über Aussentreppe an Nordfassade.

Standort: Gassenweg 1, Gbbl. Nr. 1255, Koordinaten 2’634’884 / 1’172’463.

Nutzungszone: Wohnzone W2 / Übergangsbereich zur Dorfkernzone.

Schutzobjekt: keines.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Naturgefahren: keine.

Ausnahmen: Unterschreitung Dachvorsprünge (Art. 24 GBR).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2024-4988). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflage- und Einsprachefrist bis 2. Juni 2025.

Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Ringgenberg, 28. April 2025

Bauverwaltung Ringgenberg

Publiziert am 08.05.2025

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Historika AG, vertreten durch Thomas Gantner, Wiesentalstrasse 19, 9242 Oberuzwil.

Bauvorhaben: Orientierungsanlage mit Ortsplan, Geschichte und Gewerbe beim Bahnhof Ringgenberg.

Standort: Bahnhofstrasse 2, Parzelle Nr. 2342, Zone: Bahnareal, Koordinaten 2’635’368 / 1’172’686.

Schutzzonen: Gewässerschutzzone Au und ISOS-Gebiet Nr. 1071.

Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt (Bahnhofgebäude Nr. 2).

Auflage- und Einsprachefrist bis 2. Juni 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend. Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 08.05.2025

Baupublikation

Gesuchsteller: Walter und Madeleine Steiner, Stapfackerweg 3, 3805 Goldswil b. Interlaken.

Projektverfasserin: Walter Amacher Architekten AG, Hauptstrasse 110, 3852 Ringgenberg.

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch Wärmepumpen-Splitanlage.

Standort: Hauptstrasse 61, Gbbl. Nr. 1371, Koordinaten 2’633’730 / 1’171’950.

Nutzungszone: Wohn- und Gewerbezone WG2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Naturgefahren: Gelber Wassergefahrenbereich (geringe Gefährdung).

Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2025-5582). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflage- und Einsprachefrist bis 2. Juni 2025.

Es wird auf die aufgestellten Pflöcke und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Ringgenberg, 28. April 2025

Bauverwaltung Ringgenberg

Publiziert am 08.05.2025

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchsteller: Urs Schmocker, Gassenweg 1, 3852 Ringgenberg.

Projektverfasserin: Schmocker Bauservice GmbH, Gassenweg 1, 3852 Ringgenberg.

Bauvorhaben: Umbau Einfamilienhaus in Zweigenerationenhaus; Anheben des Hauptdaches auf der Ostseite, Aufstockung auf zwei Geschosse im Bereich der bisher einstöckig genutzten Wohnfläche im Osten; Einbau Giebel im Westen; neuer Zugang für 1. OG über Aussentreppe an Nordfassade.

Standort: Gassenweg 1, Gbbl. Nr. 1255, Koordinaten 2’634’884 / 1’172’463.

Nutzungszone: Wohnzone W2 / Übergangsbereich zur Dorfkernzone.

Schutzobjekt: keines.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Naturgefahren: keine.

Ausnahmen: Unterschreitung Dachvorsprünge (Art. 24 GBR).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2024-4988). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflage- und Einsprachefrist bis 2. Juni 2025.

Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Ringgenberg, 28. April 2025

Bauverwaltung Ringgenberg

Publiziert am 01.05.2025

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Historika AG, vertreten durch Thomas Gantner, Wiesentalstrasse 19, 9242 Oberuzwil.

Bauvorhaben: Orientierungsanlage mit Ortsplan, Geschichte und Gewerbe beim Bahnhof Ringgenberg.

Standort: Bahnhofstrasse 2, Parzelle Nr. 2342, Zone: Bahnareal, Koordinaten 2’635’368 / 1’172’686.

Schutzzonen: Gewässerschutzzone Au und ISOS-Gebiet Nr. 1071.

Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt (Bahnhofgebäude Nr. 2).

Auflage- und Einsprachefrist bis 2. Juni 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend. Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 01.05.2025

Baupublikation

Gesuchsteller: Walter und Madeleine Steiner, Stapfackerweg 3, 3805 Goldswil b. Interlaken.

Projektverfasserin: Walter Amacher Architekten AG, Hauptstrasse 110, 3852 Ringgenberg.

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch Wärmepumpen-Splitanlage.

Standort: Hauptstrasse 61, Gbbl. Nr. 1371, Koordinaten 2’633’730 / 1’171’950.

Nutzungszone: Wohn- und Gewerbezone WG2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Naturgefahren: Gelber Wassergefahrenbereich (geringe Gefährdung).

Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2025-5582). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflage- und Einsprachefrist bis 2. Juni 2025.

Es wird auf die aufgestellten Pflöcke und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Ringgenberg, 28. April 2025

Bauverwaltung Ringgenberg

Publiziert am 01.05.2025

Einwohnergemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung

Mittwoch, 4. Juni 2025, 20.00 Uhr, Gemeindehaus Goldswil

Traktanden

  1. Anpassung Gemeindeordnung
  2. Jahresrechnung 2024
    1. Genehmigung Nachkredit von Fr. 600'000.– für die Einlage in die Spezialfinanzierung Naturstrandbad Burgseeli
    2. Genehmigung Jahresrechnung 2024
  3. Genehmigung Verpflichtungskredit Werkleitungsersatz Burgweg
  4. Genehmigung Verpflichtungskredit Netzoptimierung und Aufhebung Schaltstation und Umbau Trafostation Eggelti
  5. Wahl Ersatzmitglied Gemeinderat infolge Demission Rosmarie Nägeli
  6. Verschiedenes

Rechtsmittelbelehrung

Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeschreiberei während der Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme öffenltich auf. Die Unterlagen sind ebenfalls unter www.ringgenberg.ch einsehbar. Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Die Stimmberechtigten von Ringgenberg sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Ringgenberg Wohnsitz haben.

Zustellung der Botschaft: Bis Freitag, 16. Mai 2025, an alle Haushaltungen in Ringgenberg und Goldswil.

Gemeinderat Ringgenberg

Publiziert am 01.05.2025


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