Erlass der Entschädigungsordnung für das Jahr 2023
In Anwendung von Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung (GV, BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Kirchgemeinderat der Kirchgemeinde Ringgenberg den Erlass
genehmigt hat.
Der Erlass tritt vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden per 1. Januar 2023 in Kraft. Der Erlass kann bei der Gemeindeverwaltung der Einwohnergemeinde Ringgenberg bezogen werden und ist auf der Homepage www.kircheringgenberg.ch (Menü Kirchgemeinde, Richtlinien / Erlasse) aufgeschaltet.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Kirchgemeinderates der Kirchgemeinde Ringgenberg kann innert 30 Tagen seit Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden.
Ringgenberg, 18. Januar 2023
Kirchgemeinderat Ringgenberg
Gesuchsteller: Urs Rüegsegger, Bachtalenweg 8, 3852 Ringgenberg.
Projektverfasserin: Ruchti Holzbau AG, Reichenbach, 3763 Därstetten.
Bauvorhaben: Überdachung des bestehenden Sitzplatzes.
Standort: Bachtalenweg 8, Gbbl. Nr. 974, Koordinaten 2’634’773 / 1’172’232.
Nutzungszone: UeO Dorfkernzone, Überbauungsplan Nr. 3 «Dorf».
Schutzobjekt: Erhaltens- und schützenswerte K-Objekte im Bauinventar in der Umgebung.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Naturgefahren: keine.
Ausnahmen: keine.
Hinweis: Flächenkompensation Baufeld Anbaubereich (Art. 25 UeO Dorfkernzone).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.ch, e-Auflage eBau Nr. 2022-14571). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 6. März 2023.
Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Ringgenberg, 26. Januar 2023
Bauverwaltung Ringgenberg
Publiziert am 02.02.2023Gesuchsteller: Alex und Emel Marjanovic, Alpenstrasse 50b, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: archiX..., Christina Thöni-Kaufmann, Wintersteg 888, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Einbau einer 2½-Zimmer-Wohnung im Dachgeschoss (Erstwohnung nach Art. 53a GBR).
Standort: Hauptstrasse 239, Gbbl. Nr. 938, Koordinaten 2’635’314 / 1’172’773.
Nutzungszone: UeO Dorfkernzone, Überbauungsplan Nr. 4 «Moosrain».
Schutzobjekt: Erhaltenswertes K-Objekt im Bauinventar.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Naturgefahren: Blauer Sturzgefahrenbereich (mittlere Gefährdung).
Ausnahmen:
Hinweise: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.ch, e-Auflage eBau Nr. 2022-18366). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 6. März 2023.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Ringgenberg, 30. Januar 2023
Bauverwaltung Ringgenberg
Publiziert am 02.02.2023Wir suchen per 1. April 2023 oder nach Vereinbarung eine zuverlässige Persönlichkeit als
Verwaltungsangestellte/n (Beschäftigungsgrad 40%)
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Für Fragen steht Ihnen André Jaun, Personalverantwortlicher, unter Telefon 033 822 31 81 gerne zur Verfügung.
Ihre schriftliche Bewerbung mit Lebenslauf und Zeugniskopien senden Sie bitte bis 20. Februar 2023 an die Einwohnergemeinde Ringgenberg, Stellenbewerbung, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg,oder per E-Mail an andre.jaun@ringgenberg.ch.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
Einwohnergemeinde Ringgenberg
Publiziert am 02.02.2023Verlag Schlaefli & Maurer AG
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