Verkehrsbehinderung und Strassensperrung
21. bis 25. Juli 2025
Infolge von Abschluss- und Deckbelagsarbeiten ist in der Seestrasse, Kantonsstrasse bis und mit Busplatz Säge, mit Verkehrsbehinderungen und Wartezeiten von bis zu 15 Min. zu rechnen. Für LKW ist die Zu- und Wegfahrt nicht möglich.
Am Donnerstag, 24. Juli 2025, 8.00 bis 16.00 Uhr ist der Abschnitt für jeglichen Durchgangsverkehr gesperrt.
Bei Regen kann der Deckbelag nicht eingebaut werden. Witterungsbedingte Änderungen sind vorbehalten.
Die betroffenen Anwohner*innen werden direkt über die Einschränkungen informiert.
Wir danken für Ihr Verständnis und bitten um Kenntnisnahme.
Einwohnergemeinde Ringgenberg
Genehmigung und Inkrafttreten Organisationsreglement
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das von der Versammlung der Kirchgemeinde Ringgenberg am 22. Mai 2024 beschlossene Organisationsreglement vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern (AGR) am 1. Juli 2025 vorbehaltlos genehmigt wurde. Das Organisationsreglement trat am 1. Januar 2025 in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Verfügung des AGR kann innert 30 Tagen seit Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern, Speichergasse 12, 3011 Bern, schriftlich in zwei Doppeln und begründet Beschwerde erhoben werden (Art. 56 GG i.V.m. Art. 43 Abs. 3 GV und Art. 74 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 3. Mai 1989, VRPG, BSG 155.21). Eine Beschwerde kann von der Partei, die mit einer minimalen Wahrscheinlichkeit ein schutzwürdiges Interesse an der Anfechtung hat, von ihrem gesetzlichen Vertreter oder einem bevollmächtigten Anwalt eingereicht werden (Art. 15 und 79a VRPG).
Das Organisationsreglement kann beim Sekretariat, c/o Einwohnergemeinde Ringgenberg, bezogen oder online unter www.kircheringgenberg.ch eingesehen werden.
Kirchgemeinderat Ringgenberg
Gesuchsteller: Fabio Imboden, Beundenstrasse 52, 3852 Ringgenberg.
Projektverfasserin: natura-Holzbau GmbH, Beundenstrasse 58, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Einbau einer zusätzlichen 2-Zimmer-Wohnung im UG; Erweiterung Bad im EG, Anpassungen Fassade; energietechnische Sanierung der ganzen Gebäudehülle; aussen aufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpe; Erstellen von 3 Parkplätzen und Befestigung Vorplatz mit Öko-Steinen.
Standort: Hauptstrasse 112, Gbbl. Nr. 795, Koordinaten 2’635’559 / 1’172’200.
Nutzungszone: Wohn- und Gewerbezone WG3.
Schutzobjekt: keine.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Naturgefahren: keine.
Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2025-8603). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 11. August 2025.
Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Ringgenberg, 4. Juli 2025
Bauverwaltung Ringgenberg
Gesuchsteller: Urs und Gabriela Schmocker, Gassenweg 1, 3852 Ringgenberg.
Projektverfasserin: Schmocker Bauservice GmbH, Gassenweg 1, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Einbau einer zusätzlichen 2½-Zimmer-Wohnung im UG; Anpassungen Fassade; energietechnische Sanierung der ganzen Gebäudehülle.
Standort: Dorfgasse 6, Gbbl. Nr. 1223, Koordinaten 2’633’509 / 1’171’733.
Nutzungszone: UeO Dorfkernzone, Überbauungsplan Nr. 1 «Goldswil-Dorf».
Schutzobjekt: Erhaltenswertes K-Objekt im Bauinventar.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Naturgefahren: keine.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2025-8638). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 11. August 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Ringgenberg, 4. Juli 2025
Bauverwaltung Ringgenberg
Teilsperrung Gstygweg
Infolge Einbaus vom Mergelbelag ist ab Montag, 14. Juli, bis voraussichtlich Freitag, 18. Juli 2025, der Gstygweg auf dem Abschnitt Rosswaldstrasse bis Tägerlouena für jeglichen Verkehr gesperrt. Für Fussgänger ist der Durchgang gewährleistet. Der Zugang zu den Liegenschaften via Hofluhstrasse – Gstygweg ist ebenfalls gewährleistet.
Wir danken für Ihr Verständnis und bitten um Kenntnisnahme.
Gemeindeverwaltung Ringgenberg
Hundetaxe 2025
Im August (Stichtag 1. August) ist die Hundetaxe für das Jahr 2025 zur Zahlung fällig. Hundehalterinnen und Hundehalter, welche bereits in Ringgenberg registriert sind, erhalten im August automatisch eine Rechnung.
In diesem Zusammenhang bitten wir Sie, sich zu melden, wenn Sie keinen Hund mehr haben oder neu einen solchen besitzen (Gemeindeschreiberei Ringgenberg, Telefon 033 826 58 00, E-Mail gemeindeschreiberei@ringgenberg.ch).
Aufgrund der Mikrochippflicht verzichtet die Gemeinde Ringgenberg darauf, Hundemarken abzugeben, da diese für die Identifizierung nicht mehr erforderlich sind.
Taxpflicht
Für jeden gehaltenen Hund, welcher am 1. August 2025 über sechs Monate alt ist, muss eine jährliche Abgabe entrichtet werden. Die Taxe beträgt Fr. 125.– pro Hund.
Gemeindeschreiberei Ringgenberg
Gesuchstellerin: Oeltrans AG, Mittengrabenstrasse 49, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Sobatec GmbH, Glütschbachstrasse 61, 3661 Uetendorf.
Bauvorhaben: Sanierung Entwässerung und Beläge der Tankstelle; Erstellen Ladestation für Elektrofahrzeuge.
Standort: Hauptstrasse 216a, Gbbl. Nr. 1864, Koordinaten 2’635’158 / 1’172’594.
Nutzungszone: Wohn- und Gewerbezone WG3.
Schutzobjekt: keine.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Naturgefahren: Gelber Wassergefahrenbereich (geringe Gefährdung).
Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2025-8612). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 28. Juli 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Ringgenberg, 23. Juni 2025
Bauverwaltung Ringgenberg
Aufhebungen/Änderungen von Erlassen
In Anwendung von Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung (GV, BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Kirchgemeinderat Ringgenberg an seiner Sitzung vom 18. Juni 2025 folgende Erlasse rückwirkend per 31. Mai 2025 aufgehoben und durch ein Merkblatt ersetzt hat:
Weiter wurden die nachfolgenden Erlasse rückwirkend per 1. Juni 2025 genehmigt:
Die Änderungen treten vorbehältlich aller dagegen erhobenen Beschwerden rückwirkend per 1. Juni 2025 in Kraft. Die Benützungsrichtlinien und der Gebührentarifs für die Räumlichkeiten der Kirchgemeinde Ringgenberg können bei der Gemeindeverwaltung Ringgenberg (Sekretariat) oder online unter www.kircheringgenberg.ch eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Erlass der Benützungsrichtlinien und des Gebührentarif für die Räumlichkeiten der Kirchgemeinde Ringgenberg kann innert 30 Tagen seit Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden.
Kirchgemeinderat Ringgenberg
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
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