Ringgenberg-Goldswil (4)

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchsteller: Gemeindeverband Altersheim Sunnsyta Ringgenberg, Kappelistrasse 6, 3852 Ringgenberg.

Projektverfasser: stebe Architektur, Bernhard Steiner, Schorenstrasse 26, 3853 Niederried bei Interlaken.

Bauvorhaben: Umnutzung der bestehenden Therapieräume in eine Kindertagesstätte; Fassadenveränderung Südfassade; Umgebungsgestaltung Aussenbereich.

Standort: Kappelistrasse 4, Gbbl. Nr. 667, Koordinaten 2’634’749 / 1’172’381.

Nutzungszone: Zone für öffentliche Nutzung ZöN Altersheim.

Schutzobjekt: keine.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Naturgefahren: keine.

Ausnahmen: keine.

Hinweis: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2023-21342). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Januar 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Ringgenberg, 4. Dezember 2023

Bauverwaltung Ringgenberg

Publiziert am 07.12.2023

Einwohnergemeinde

Öffentliche Planauflage, Änderung ZöN D und I

Der Gemeinderat Ringgenberg bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Änderung der Zone für öffentliche Nutzung ZöN D und I (bestehend aus einer Zonenplan- und einer Baureglementsänderung) zur öffentlichen Auflage.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 8. Dezember 2023 bis 8. Januar 2024, in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf und sind unter www.ringgenberg.ch einsehbar.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Einwohnergemeinde, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg, einzureichen.

Ringgenberg, 4. Dezember 2023

Gemeinderat Ringgenberg

Publiziert am 07.12.2023

Einwohnergemeinde

Informationen zum Winterdienst auf Gemeindestrassen

Der Winterdienst der Gemeinde Ringgenberg bezweckt, dass man die öffentlichen Verkehrswege nach Möglichkeit auch in den Wintermonaten begehen und befahren kann. Obwohl die Gemeinde alles daran setzen wird, Ihnen einen guten Service zu bieten, muss während dieser Zeit mit Einschränkungen gerechnet werden. Ein angepasstes Verhalten der Verkehrsteilnehmer und die nötige Rücksichtnahme sollen es aber ermöglichen, an den wenigen «weissen» und «glatten» Tagen die Verkehrswege unfallfrei benützen zu können.

Was bedeutet eingeschränkter Winterdienst?

  • Unter eingeschränktem Winterdienst verstehen wir, dass die Gemeindestrassen und Trottoirs bei genügend Schneefall primär gepflügt werden (Weissräumung) und nur im Ausnahmefall gesalzen werden.
  • Die Glatteisbekämpfung wird bei entsprechenden Witterungsbedingungen (auch ohne Schnee) durchgeführt.

Pflügen

Sobald auf den Strassen ungefähr 8 cm und auf den Trottoirs ca. 5 cm Schnee liegt, kommen die Schneepflüge zum Einsatz.

Salzen

Salz wird als Taumittel auf Strassen und Trottoirs eingesetzt. Immer nach dem Grundsatz «So viel wie nötig, so wenig wie möglich!».

Splitten

Splitt ist weniger ökologisch und weniger sinnvoll als Salz. Deshalb wird der Einsatz minimalisiert. Splitt wird hauptsächlich auf den Trottoirs und Gehwegen eingesetzt, oder aber wenn Salzknappheit herrscht.

Handräumung

Für den Winterdienst von Hand stehen nur sehr beschränkte personelle Mittel zur Verfügung. Diese werden hauptsächlich auf schmalen Fusswegen, Fussgängerstreifen, Bushaltestellen, Treppen und Schachtabläufen eingesetzt.

Privater Unterhalt

Der/die Grundeigentümer/-in ist beim Anschluss an den öffentlichen Bereich für die Schneeräumung selber verantwortlich. Der Schnee darf nicht auf den öffentlichen Bereich geschoben oder geschleudert werden. Die Beförderung des Schnees von öffentlichem Areal durch Pflügen und Schleudern auf angrenzende Grundstücke ist zu dulden. Für die Beseitigung der Längswalme ist der angrenzende Grundeigentümer zuständig.

Zum Schluss noch dies …

Wir sind alle Strassen- und/oder Trottoirbenützer. Wir haben Verständnis, dass die Ansprüche und Wünsche an den Winterdienst unterschiedlich sind:

  • Kinder möchten endlich schlitteln
  • Trottoirbenützer wünschen ein sicheres sowie schnee- und eisfreies Trottoir
  • Berufstätige möchten rechtzeitig an ihren Arbeitsplatz kommen
  • usw.

Nicht immer wird es uns gelingen, allen Ansprüchen gerecht zu werden. Wir versichern Ihnen aber, dass das eingesetzte Personal motiviert ist, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Können auszuführen. Bitte denken Sie daran: Die Einsatzkräfte können nicht überall gleichzeitig sein.

Bei Fragen und Anliegen steht Ihnen unser Bauamt, Telefon 079 360 86 04, gerne zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen einen sicheren und unfallfreien Winter!

Gemeindeverwaltung Ringgenberg

Publiziert am 07.12.2023

Einwohnergemeinde

Protokollauflage ordentliche Gemeindeversammlung

Das Protokoll der ordentlichen Einwohnergemeindeversammlung vom 1. Dezember 2023 liegt gemäss Art. 67 der Gemeindeordnung während 30 Tagen ab Publikationstag bei der Gemeindeverwaltung Ringgenberg öffentlich auf. Das Protokoll kann ebenfalls unter www.ringgenberg.ch eingesehen werden.

Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat gemacht werden. Der Gemeinderat entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Ringgenberg, 7. Dezember 2023

Gemeinderat Ringgenberg

Publiziert am 07.12.2023


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