Ringgenberg-Goldswil (7)

Baupublikation

Gesuchstellerin und Projektverfasserin: Franziska Stalder, Hubelstrasse 7, 3805 Goldswil b. Interlaken.

Bauvorhaben: Umnutzung der bestehenden zwei 2½-Zimmer-Wohnungen im Obergeschoss von Erstwohnungen zu Zweitwohnungen.

Standort: Hubelstrasse 7, Gbbl. Nr. 2496, Koordinaten 2’633’336 / 1’171’690.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: keine.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Naturgefahren: keine.

Ausnahmen: keine

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2025-11900). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflage- und Einsprachefrist bis 20. Oktober 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Ringgenberg, 15. September 2025

Bauverwaltung Ringgenberg

Publiziert am 18.09.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.

Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Sanierung der Werkleitungen und Deckbelagserneuerungen.

Standort: Burgweg, Parzellen Nrn. 2385, 2376, 2378, 2048, 1853 und 2061, Landwirtschaftszone, ZöN Schule und Wohnzone W2, Koordinaten 2’634’551 / 1’171’986.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und Landschaftsschutzgebiet

Ausnahmen:

  • Baute im Wald (Art. 14 WaV)
  • Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Oktober 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 11.09.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Diana Imboden, Seestrasse 62, 3852 Ringgenberg.

Projektverfasserin: Schmocker Immobilien GmbH, Lanzenen 26a, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Einbau Tore; Anbau Holzbühne mit Treppe; Neubau Stützmauer (nachträgliches Baugesuch).

Standort: Seestrasse 64, Parzelle Nr. 1465, Zone: Uferschutzplan Nr. 5, Sektoren B1 und B2 (Wohn- und Gewerbezone WG2), Koordinaten 2’636’160 / 1’172’961.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au.

Schutzobjekt: Erhaltenswertes Objekt.

Naturgefahrengebiet: blau.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG)

Auflagestelle: Gemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.

Auflagefrist bis 6. Oktober 2025.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 11.09.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.

Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Sanierung der Werkleitungen und Deckbelagserneuerungen.

Standort: Burgweg, Parzellen Nrn. 2385, 2376, 2378, 2048, 1853 und 2061, Landwirtschaftszone, ZöN Schule und Wohnzone W2, Koordinaten 2’634’551 / 1’171’986.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und Landschaftsschutzgebiet

Ausnahmen:

  • Baute im Wald (Art. 14 WaV)
  • Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Oktober 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 04.09.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Diana Imboden, Seestrasse 62, 3852 Ringgenberg.

Projektverfasserin: Schmocker Immobilien GmbH, Lanzenen 26a, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Einbau Tore; Anbau Holzbühne mit Treppe; Neubau Stützmauer (nachträgliches Baugesuch).

Standort: Seestrasse 64, Parzelle Nr. 1465, Zone: Uferschutzplan Nr. 5, Sektoren B1 und B2 (Wohn- und Gewerbezone WG2), Koordinaten 2’636’160 / 1’172’961.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au.

Schutzobjekt: Erhaltenswertes Objekt.

Naturgefahrengebiet: blau.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG)

Auflagestelle: Gemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.

Auflagefrist bis 6. Oktober 2025.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 04.09.2025

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchsteller: Patricia, Jenjira und Thomas Ochsner, Brandstrasse 24, 3852 Ringgenberg.

Projektverfasserin: Walter Amacher Architekten AG, Hauptstrasse 110, 3852 Ringgenberg.

Bauvorhaben: Umnutzung Werkstatt, Lager und Bürogebäude in Wohnhaus mit zwei Wohnungen; energietechnische Sanierung; Erweiterung Balkon; Ersatz der bestehenden Elektrodirektheizung durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Aussenaufstellung; Einbau Kaminofen mit neuer Abgasanlage.

Standort: Brandstrasse 24, Gbbl. Nr. 1590, Koordinaten 2’634’750 / 1’172’050.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: ISOS-Perimeter Nr. 3 (Bellevue, Chaletquartier) mit Erhaltungsziel B.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Naturgefahren: keine.

Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG / Art. 11 GBR).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2025-10448). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflage- und Einsprachefrist bis 29. September 2025.

Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Ringgenberg, 25. August 2025

Bauverwaltung Ringgenberg

Publiziert am 04.09.2025

Einwohnergemeinde

Gemeindeverwaltung infolge Personalausflug geschlossen

Am Freitag, 5. September 2025, bleibt die Gemeindeverwaltung infolge des Personalausflugs den ganzen Tag geschlossen.

Wir danken der Bevölkerung für das Verständnis.

Gemeindeverwaltung Ringgenberg

Publiziert am 04.09.2025


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