Ringgenberg-Goldswil (2)

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchstellerin: Oeltrans AG, Mittengrabenstrasse 49, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Sobatec GmbH, Glütschbachstrasse 61, 3661 Uetendorf.

Bauvorhaben: Sanierung Entwässerung und Beläge der Tankstelle; Erstellen Ladestation für Elektrofahrzeuge.

Standort: Hauptstrasse 216a, Gbbl. Nr. 1864, Koordinaten 2’635’158 / 1’172’594.

Nutzungszone: Wohn- und Gewerbezone WG3.

Schutzobjekt: keine.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Naturgefahren: Gelber Wassergefahrenbereich (geringe Gefährdung).

Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2025-8612). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflage- und Einsprachefrist bis 28. Juli 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Ringgenberg, 23. Juni 2025

Bauverwaltung Ringgenberg

Publiziert am 03.07.2025

Kirchgemeinde

Aufhebungen/Änderungen von Erlassen

In Anwendung von Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung (GV, BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Kirchgemeinderat Ringgenberg an seiner Sitzung vom 18. Juni 2025 folgende Erlasse rückwirkend per 31. Mai 2025 aufgehoben und durch ein Merkblatt ersetzt hat:

  • Richtlinien Traugottesdienste in der Burgkirche
  • Richtlinien Abdankungsfeiern mit / ohne Bestattung / Beisetzung in Ringgenberg, Goldswil und Niederried

Weiter wurden die nachfolgenden Erlasse rückwirkend per 1. Juni 2025 genehmigt:

  • Benützungsrichtlinien für die Räumlichkeiten der Kirchgemeinde Ringgenberg
  • Gebührentarif für die Räumlichkeiten der Kirchgemeinde Ringgenberg

Die Änderungen treten vorbehältlich aller dagegen erhobenen Beschwerden rückwirkend per 1. Juni 2025 in Kraft. Die Benützungsrichtlinien und der Gebührentarifs für die Räumlichkeiten der Kirchgemeinde Ringgenberg können bei der Gemeindeverwaltung Ringgenberg (Sekretariat) oder online unter www.kircheringgenberg.ch eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen den Erlass der Benützungsrichtlinien und des Gebührentarif für die Räumlichkeiten der Kirchgemeinde Ringgenberg kann innert 30 Tagen seit Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden.

Kirchgemeinderat Ringgenberg

Publiziert am 03.07.2025


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