Gesuchsteller: Bernhard Zingrich, Brunnmätteli 254, 3813 Saxeten.
Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Abbruch der bestehenden Scheune und Neubau Garage.
Standort: Brunnmätteli 99a, Parzelle Nr. 441, 250, 442 Koordinaten 2'630’047 / 1'165'062.
Nutzungszone: Dorfkernzone (DK), Ortsbildschutzgebiet.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Beanspruchte Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 8. September 2025.
Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Saxeten, Niedermatte 115b, 3813 Saxeten.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Gemeindeverwaltung Saxeten einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der angesetzten Frist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Saxeten, 25. Juli 2025
Gemeindeverwaltung Saxeten
Gesuchsteller: Bernhard Zingrich, Brunnmätteli 254, 3813 Saxeten.
Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Abbruch der bestehenden Scheune und Neubau Garage.
Standort: Brunnmätteli 99a, Parzelle Nr. 441, 250, 442 Koordinaten 2'630’047 / 1'165'062.
Nutzungszone: Dorfkernzone (DK), Ortsbildschutzgebiet.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Beanspruchte Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 8. September 2025.
Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Saxeten, Niedermatte 115b, 3813 Saxeten.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Gemeindeverwaltung Saxeten einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der angesetzten Frist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Saxeten, 25. Juli 2025
Gemeindeverwaltung Saxeten
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