Saxeten (2)

Baupublikation

Gesuchsteller: Bernhard Zingrich, Brunnmätteli 254, 3813 Saxeten.

Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Abbruch der bestehenden Scheune und Neubau Garage.

Standort: Brunnmätteli 99a, Parzelle Nr. 441, 250, 442 Koordinaten 2'630’047 / 1'165'062.

Nutzungszone: Dorfkernzone (DK), Ortsbildschutzgebiet.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Beanspruchte Ausnahmen:

  • Unterschreiten Dachvorsprung, GBR Art. 23
  • Unterschreiten Leitungsabstand, WVR Art. 24

Auflage- und Einsprachefrist bis 8. September 2025.

Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Saxeten, Niedermatte 115b, 3813 Saxeten.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Gemeindeverwaltung Saxeten einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der angesetzten Frist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Saxeten, 25. Juli 2025

Gemeindeverwaltung Saxeten

Publiziert am 14.08.2025

Baupublikation

Gesuchsteller: Bernhard Zingrich, Brunnmätteli 254, 3813 Saxeten.

Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Abbruch der bestehenden Scheune und Neubau Garage.

Standort: Brunnmätteli 99a, Parzelle Nr. 441, 250, 442 Koordinaten 2'630’047 / 1'165'062.

Nutzungszone: Dorfkernzone (DK), Ortsbildschutzgebiet.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Beanspruchte Ausnahmen:

  • Unterschreiten Dachvorsprung, GBR Art. 23
  • Unterschreiten Leitungsabstand, WVR Art. 24

Auflage- und Einsprachefrist bis 8. September 2025.

Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Saxeten, Niedermatte 115b, 3813 Saxeten.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Gemeindeverwaltung Saxeten einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der angesetzten Frist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Saxeten, 25. Juli 2025

Gemeindeverwaltung Saxeten

Publiziert am 07.08.2025


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