Saxeten (3)

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten Weihnachten / Neujahr 

Die Gemeindeverwaltung ist über die Festtage wie folgt geöffnet:

  • Altjahrswoche: Dienstag, 23. Dezember 2025, 9.00–11.00 Uhr 
  • Neujahrswoche: Dienstag, 30. Dezember 2025, 9.00–11.00 Uhr 

Ab Montag, 5. Januar 2026, gelten wieder die normalen Öffnungszeiten. 

Wir wünschen der Bevölkerung frohe Festtage und einen guten Rutsch ins 2026.

Gemeinderat und Gemeindeverwaltung Saxeten

Publiziert am 18.12.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Saxeten, Niedermatte 115b, 3813 Saxeten; BKW Energie AG, Viktoriaplatz 2, 3013 Bern; Abwasser Region Interlaken, Tschingeleystrasse 52, 3800 Interlaken; Swisscom AG, Alte Tiefenaustrasse 6, 3050 Bern,  vertreten durch Abwasser Region Interlaken, Tschingeleystrasse 52, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Abbruch Freileitung der BKW Energie AG und Swisscom AG; Neubau Schmutzabwasser-, Elektro- und Swisscomleitungen; Erstellen von zwei Baustellenzufahrten und eines Materiallagerplatzes.

Standort: Inderfeld, Parzellen Nrn. 9, 481, 492, 493, 503, 504, 525, 535, 543, 548, 556, 559, 575, 579, 605, 614, 618, 620, 659, 660, Dorfkernzone und Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’630’085 / 1’165’099.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiete: gelb, blau, rot.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG), Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Januar 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Saxeten, 3813 Saxeten.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 11.12.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Saxeten, Niedermatte 115b, 3813 Saxeten; BKW Energie AG, Viktoriaplatz 2, 3013 Bern; Abwasser Region Interlaken, Tschingeleystrasse 52, 3800 Interlaken; Swisscom AG, Alte Tiefenaustrasse 6, 3050 Bern,  vertreten durch Abwasser Region Interlaken, Tschingeleystrasse 52, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Abbruch Freileitung der BKW Energie AG und Swisscom AG; Neubau Schmutzabwasser-, Elektro- und Swisscomleitungen; Erstellen von zwei Baustellenzufahrten und eines Materiallagerplatzes.

Standort: Inderfeld, Parzellen Nrn. 9, 481, 492, 493, 503, 504, 525, 535, 543, 548, 556, 559, 575, 579, 605, 614, 618, 620, 659, 660, Dorfkernzone und Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’630’085 / 1’165’099.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiete: gelb, blau, rot.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG), Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Januar 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Saxeten, 3813 Saxeten.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 04.12.2025


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