Saxeten (3)

Einwohnergemeinde

Öffentliche Mitwirkungsauflage

Inhalte kommunaler Richtplan Langsamverkehr im Zonenplan 

Der Gemeinderat Saxeten bringt gesützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Inhalte des kommunalen Richtplans – dargestellt im Zonenplan – zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Die Inhalte des komnunalen Richtplans liegen vom 25. Juli bis 26. August 2024 auf der Gemeindeverwaltung Saxeten auf.

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung Saxeten zu richten.

Saxeten, 25. Juli 2024

Der Gemeinderat

Publiziert am 25.07.2024

Einwohnergemeinde

Öffentliche Planauflage 

Publikation der öffentlichen Auflage der geringfügigen Änderungen des Baureglements und des  Zonenplans nach Art. 122 Abs. 7 BauV

Gemäss Anhörung vom 26. Mai 2023 des Amtes für Gemeinden und Raumordnung sind die von der Gemeindeversammlung am 9. Dezember 2022 beschlossenen Vorlagen nicht in allen Punkten genehmigungsfähig und das Baureglement ist geringfügig anzupassen.

Die geringfügigen Änderungen des Baureglements betreffen folgende Artikel: 

  • Art. 212 Abs. 2 Bst. e
  • Art. 525

Die geringfügigen Änderungen des Zonenplans betreffen die Gewässerräume.

Der Gemeinderat Saxeten bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnten Änderungen zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderungen im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.

Die Akten liegen vom 25. Juli bis 26. August 2024 auf der Gemeindeverwaltung Saxeten auf und können während den Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.

Innert der Auflagefrist kann gegen die geplanten Änderungen auf der Gemeindeverwaltung Saxeten schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.

Saxeten, 25. Juli 2024

Der Gemeinderat

Publiziert am 25.07.2024

Einwohnergemeinde

Reglement Aufgabenübertragung Zivilschutz, Inkrafttreten

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das von der Versammlung der Einwohnergemeinde Saxeten am 21. Juni 2024 beschlossene Reglement Aufgabenübertragung Zivilschutz am 1. Juli 2024 in Kraft tritt.

Gemeinderat Saxeten

Publiziert am 18.07.2024


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