Ordentliche Burgerversammlung
Freitag, 13. Dezember 2024, im Anschluss an die Gemeindeversammlung
Traktanden
Saxeten, 7. November 2024
Der Burgerrat
Ordentliche Gemeindeversammlung
Freitag, 13. Dezember 2024, 20.00 Uhr im Mehrzweckraum des ehemaligen Schulhauses Saxeten
Traktanden
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Protokollauflage
Das Protokoll dieser Versammlung liegt vom 20. Dezember 2024 bis 13. Januar 2025 auf der Gemeindeverwaltung zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat einzureichen.
Alle Stimmberechtigten und Gäste sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.
Saxeten, 7. November 2024
Gemeinderat Saxeten
Information über die Trinkwasserqualität
Die Untersuchung des kantonalen Laboratoriums Bern vom 21. Oktober 2024 hat ergeben, dass die Qualität des Trinkwassers (untersuchte Kritierien: mikrobiologische Qualität, physikalisch-chemische Qualität) im Verteilnetz Schulhaus Saxeten, Niedermatte 114, lfd. Brunnen, den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Saxeten, 7. November 2024
Einwohnergemeinde Saxeten
Ordentliche Burgerversammlung
Freitag, 13. Dezember 2024, im Anschluss an die Gemeindeversammlung
Traktanden
Saxeten, 7. November 2024
Der Burgerrat
Ordentliche Gemeindeversammlung
Freitag, 13. Dezember 2024, 20.00 Uhr im Mehrzweckraum des ehemaligen Schulhauses Saxeten
Traktanden
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Protokollauflage
Das Protokoll dieser Versammlung liegt vom 20. Dezember 2024 bis 13. Januar 2025 auf der Gemeindeverwaltung zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat einzureichen.
Alle Stimmberechtigten und Gäste sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.
Saxeten, 7. November 2024
Gemeinderat Saxeten
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Unsere Öffnungszeiten:
Montag – Freitag
08.00 – 12.00 und 13.30 – 17.00 Uhr