Schwanden (2)

Baupublikation

Bauherrschaft: Lukas Wanner, Derflibach 4, 3855 Schwanden b. Brienz.

Bauvorhaben: Fassadenveränderung: Ersatz der oberen vier Fenster durch Holzfassade (Reduktion der Fensterfläche); Vergrösserung der Hauptfenster.

Standort: Derflibach 4, Parzelle Nr. 611, Bestandeszone Unterschwanden, Koordinaten O 2'480'000 / N 1'070'000.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachefrist bis 10. Januar 2026.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Schwanden, Schwanderstrasse 82, 3855 Schwanden b. Brienz.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind jedoch die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Bauverwaltung Schwanden

Publiziert am 11.12.2025

Einwohnergemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung

Donnerstag, 11. Dezember 2025, 20.00 Uhr in der Mehrzweckhalle auf der Lamm

Traktanden

  1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 26. Juni 2025
  2. Kreditbeschluss Sanierung Wasserreservoir Breitenberg
  3. Kreditbeschluss Ersatz Beleuchtung MZH / Werkräume
  4. Budget 2026
    • Festsetzen der Steueranlage und des Liegenschaftssteuersatzes 2026
    • Genehmigung des Budgets 2026
    • Kenntnisnahme Investitionsrechnung 2026 und Finanzplan 2025–2030
  5. Genehmigung Übertragung der Grundstücke Brienzer Wildbäche (Vertrag)
  6. Wahlen
    • 1 Mitglied der Technischen Kommission (Wiederwahl)
    • 2 Mitglieder der Technischen Kommission (Neuwahl)
  7. Orientierungen
  8. Ehrungen / Verabschiedungen und Abgabe Bürgerbrief
  9. Verschiedenes

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung sind innert 30 Tagen nach der Versammlung (in Wahlsachen innert 10 Tagen) schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Alle Stimmberechtigten und Gäste sind zur Teilnahme an der Gemeindeversammlung herzlich eingeladen.

Schwanden, 20. Oktober 2025

Gemeinderat Schwanden

Publiziert am 11.12.2025


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