Schwanden (10)

Schwellenkorporation

Mitgliederversammlung

Donnerstag, 19. Juni 2025, 20.00 Uhr im Gemeindehaus

Traktanden

  1. Protokoll der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 2. Mai 2024 
  2. Jahresbericht 2024
  3. Jahresrechnung 2024
  4. Grundeigentümerbeitragssatz 2026
  5. Budget 2026
  6. Hochwasserschutz Lamm-/Schwanderbach, Genehmigung Nachtragskredit Sperrensanierung 
  7. Erstellungsprojekt Glyssibach, Genehmigung Kredit 
  8. Verschiedenes

Alle Grundeigentümer in der Gemeinde Schwanden sind zu dieser Versammlung herzlich eingeladen.

Schwellenkorporation Schwanden

Publiziert am 15.05.2025

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Die Gemeindeverwaltung Schwanden bleibt aufgrund eines auswärtigen Termins am Mittwoch, 21. Mai 2025, ab 11.00 Uhr geschlossen. Ab Donnerstag, 22. Mai 2025, bedienen wir Sie gerne wieder zu den ordentlichen Öffnungszeiten.

Besten Dank für die Kenntnisnahme und Beachtung.

Gemeindeverwaltung Schwanden

Publiziert am 15.05.2025

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten über Auffahrt 2025

Die Gemeindeverwaltung bleibt über Auffahrt den ganzen Tag geschlossen. Ab Montag, 2. Juni 2025, sind wir gerne wieder zu den gewohnten Schalteröffnungszeiten für Sie da.

Gemeindeverwaltung Schwanden

Publiziert am 15.05.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Daniel und Sonja Kaufmann, Rütistrasse 15, 3855 Schwanden b. Brienz.

Bauvorhaben: Fensterersatz mit Entfernung der Sprossen.

Standort: Rütistrasse 15, Parzelle Nr. 475, Bestandeszone Unterschwanden, Koordinaten O 2'480'000 / N 1'070'000.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Juni 2025.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Schwanden, Schwanderstrasse 82, 3855 Schwanden b. Brienz.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind jedoch die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Bauverwaltung Schwanden

Publiziert am 15.05.2025

Schwellenkorporation und Begräbnisbezirk Brienz

Einladung zum Informationsanlass «Friedhof Brienz» der Schwellenkorporation und des Begräbnisbezirks Brienz

Vollständige Publikation siehe unter «Brienz».

Schwellenkorporation und Begräbnisbezirk Brienz

Publiziert am 08.05.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Ulrich und Vroni Schaller, Schwanderstrasse 44, 3855 Schwanden b. Brienz.

Projektverfasserin: Konzept Wyler AG, Lorenz Wyler, Stockmatten 967b, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Anbau Balkon OG an Westfassade.

Standort: Schwanderstrasse 44, Parzelle Nr. 502, Bestandeszone Unterschwanden, Koordinaten 2'646'826 / 1'178'511.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachefrist bis 31. Mai 2025.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Schwanden, Schwanderstrasse 82, 3855 Schwanden b. Brienz.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind jedoch die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Bauverwaltung Schwanden

Publiziert am 08.05.2025

Schwellenkorporation und Begräbnisbezirk Brienz

Einladung zum Informationsanlass «Friedhof Brienz» der Schwellenkorporation und des Begräbnisbezirks Brienz

Vollständige Publikation siehe unter «Brienz».

Schwellenkorporation und Begräbnisbezirk Brienz

Publiziert am 01.05.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Ulrich und Vroni Schaller, Schwanderstrasse 44, 3855 Schwanden b. Brienz.

Projektverfasserin: Konzept Wyler AG, Lorenz Wyler, Stockmatten 967b, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Anbau Balkon OG an Westfassade.

Standort: Schwanderstrasse 44, Parzelle Nr. 502, Bestandeszone Unterschwanden, Koordinaten 2'646'826 / 1'178'511.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachefrist bis 31. Mai 2025.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Schwanden, Schwanderstrasse 82, 3855 Schwanden b. Brienz.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind jedoch die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Bauverwaltung Schwanden

Publiziert am 01.05.2025

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Die Gemeindeverwaltung Schwanden bleibt infolge Umbauarbeiten am Donnerstag, 1. Mai 2025, und Freitag, 2. Mai 2025, geschlossen. Ab Montag, 5. Mai 2025, gelten die neuen Öffnungszeiten.

Besten Dank für die Kenntnisnahme und Beachtung.

Gemeindeverwaltung Schwanden

Publiziert am 01.05.2025

Einwohnergemeinde

Neue Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Der Gemeinderat hat beschlossen, die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung anzupassen. Ab 1. Mai 2025 gelten folgende Öffnungszeiten:

  • Montag: 13.00–17.00 Uhr
  • Dienstag: 10.00–17.00 Uhr
  • Mittwoch: 8.00–11.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr
  • Donnerstag: 8.00–11.00 Uhr und 14.00–18.00 Uhr
  • Freitag: ganzer Tag geschlossen

Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach telefonischer Vereinbarung möglich.

Besten Dank für die Kenntnisnahme und Beachtung.

Gemeinderat Schwanden

Publiziert am 01.05.2025


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