Bauherrschaft: Christophe und Amandine Berton, Hofmannstrasse 18c, DE-64437 Griesheim.
Projektverfasserin: Eggler Bau GmbH, Roman Eggler, Feldlistrasse 16, 3855 Schwanden b. Brienz.
Bauvorhaben: Energetische Sanierung Gebäudehülle, Ersatz Heizung durch aussen aufgestellte Luft-Wärmepumpe, Anbau Keller.
Standort: Färnenweg 8, Parzelle Nr. 121, Bestandeszone Unterschwanden, Koordinaten 2'646'999 / 1'178'850.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachefrist bis 31. Oktober 2025.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Schwanden, Schwanderstrasse 82, 3855 Schwanden b. Brienz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind jedoch die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Bauverwaltung Schwanden
Birnel-Aktion 2025
In Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Winterhilfe wird auch in diesem Jahr eine Birnel-Aktion durchgeführt. Birnel, der reine, eingedickte Saft von sonnengereiften Mostbirnen ist ein Naturprodukt, welches in konzentrierter Form viele wertvolle Mineralstoffe und Vitamine aufweist.
Ein Kilo Birnel enthält die Nährstoffe von ca. 10 kg Birnen resp. 650 g hochwertigen Fruchtzucker. Birnel kann anstelle von Zucker zum Süssen von Gebäck, Müesli, Kompott, hausgemachter Konfitüre oder Getränken eingesetzt werden. Jedermann ist bezugsberechtigt.
Birnel-Bestellung 2025:
Bestellungen sind bis 12. Oktober 2025 unter Telefon 033 951 14 81 oder per E-Mail an verwaltung@schwandenbrienz.ch bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
Gemeindeverwaltung Schwanden
Bauherrschaft: Christophe und Amandine Berton, Hofmannstrasse 18c, DE-64437 Griesheim.
Projektverfasserin: Eggler Bau GmbH, Roman Eggler, Feldlistrasse 16, 3855 Schwanden b. Brienz.
Bauvorhaben: Energetische Sanierung Gebäudehülle, Ersatz Heizung durch aussen aufgestellte Luft-Wärmepumpe, Anbau Keller.
Standort: Färnenweg 8, Parzelle Nr. 121, Bestandeszone Unterschwanden, Koordinaten 2'646'999 / 1'178'850.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachefrist bis 31. Oktober 2025.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Schwanden, Schwanderstrasse 82, 3855 Schwanden b. Brienz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind jedoch die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Bauverwaltung Schwanden
Bauherrschaft: Erich und Elena Nigg, Neuenackerstrasse 3, 3653 Oberhofen am Thunersee.
Projektverfasserin: Konzept Wyler AG, Lorenz Wyler, Stockmatten 9, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe, Neubau Garage.
Standort: Schwanderstrasse 70, Parzelle Nr. 142, Bestandeszone Unterschwanden, Koordinaten 2'647'044 / 1'178'729.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachefrist bis 24. Oktober 2025.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Schwanden, Schwanderstrasse 82, 3855 Schwanden b. Brienz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind jedoch die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Bauverwaltung Schwanden
Bauherrschaft: Johannes und Marianne Finkel, Bogenweg 6, 3855 Schwanden b. Brienz.
Bauvorhaben: Ersatz Holz-Balkongeländer durch Glas-Balkongeländer, Anpassung der Geländerhöhe.
Standort: Bogenweg 6, Parzelle Nr. 585, Bestandeszone Unterschwanden, Koordinaten 2'480'000 / 1'070'000.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachefrist bis 24. Oktober 2025.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Schwanden, Schwanderstrasse 82, 3855 Schwanden b. Brienz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind jedoch die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Bauverwaltung Schwanden
Bauherrschaft: René & Nadine Frutschi, Schwanderstrasse 58, 3855 Schwanden b. Brienz.
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe.
Standort: Schwanderstrasse 58, Parzelle Nr. 481, Bestandeszone Unterschwanden, Koordinaten O 2'646'941 / N 1'178'59.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachefrist bis 24. Oktober 2025.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Schwanden, Schwanderstrasse 82, 3855 Schwanden b. Brienz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind jedoch die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Bauverwaltung Schwanden
Öffentliche Bekanntmachung
Erlass einer Planungszone nach Art. 27 RPG und Art. 66 ff. BauG im Gebiet der Gemeinde Schwanden bei Brienz
Der Gemeinderat von Schwanden hat am 16. September 2025 gestützt auf Art. 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 und Art. 62 ff. des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 mit sofortiger Wirkung folgende Planungszone beschlossen:
Planungszweck: Überprüfung der zulässigen Wohnnutzungen im Planungsperimeter der Planungszone im Hinblick auf die Beschränkung von Zweitwohnungen sowie Beschränkung der kurzzeitigen Vermietung von Zweitwohnungen
Planungsperimeter: ganzes Gemeindegebiet (alle Bau- und Nichtbaubzonen)
Die Planungszone wird für die Dauer von 2 Jahren bestimmt. Während der Geltungsdauer darf in dem von der Planung betroffenen Gebiet nichts unternommen werden, das den Planungszweck beeinträchtigen könnte.
Die Planungszone liegt während 30 Tagen, das heisst vom 25. September bis 24. Oktober 2025 bei der Gemeindeverwaltung Schwanden öffentlich auf. Sie kann während der Schalteröffnungszeiten oder unter www.schwandenbrienz.ch eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Während der Auflagefrist kann mit Einsprache geltend gemacht werden, die verfügte Planungszone oder ihre Dauer seien nicht notwendig oder die bekanntgegebene Planungsabsicht sei nicht zweckmässig.
Allfällige Einsprachen sind schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Schwanden einzureichen.
Richtlinien
Der Gemeinderat hat gleichzeitig die folgenden Richtlinien im Zusammenhang mit dem Umgang mit Baugesuchen beschlossen:
Schwanden, 16. September 2025
Der Gemeinderat
Öffnungszeiten während der Herbstferien
Die Gemeindeverwaltung hat während der Herbstferien vom 22. September bis 10. Oktober 2025 reduzierte Öffnungszeiten. In dieser Zeit bleibt der Schalter jeweils am Montag, Mittwoch und Freitag sowie vom 29. September bis 5. Oktober 2025 geschlossen. Während der restlichen Zeit gelten folgende Öffnungszeiten:
Ab Montag, 13. Oktober 2025, bedienen wir Sie gerne wieder zu den gewohnten Schalteröffnungszeiten.
Besten Dank für die Kenntnisnahme und Beachtung.
Gemeindeverwaltung Schwanden
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
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