Schwanden (2)

Einwohnergemeinde

Überarbeitung Gebührentarif (Verordnung)

Der Gemeinderat Schwanden hat am 28. November 2023 die Überarbeitung des Gebührentarifs (Verordnung) vom 1. August 2022 beschlossen. Der überarbeitete Gebührentarif tritt per 1. Januar 2024 in Kraft.

Der Gebührentarif kann auf der Gemeindeverwaltung Schwanden gegen eine Gebühr bezogen werden und steht auf der Homepage www.schwandenbrienz.ch zum Download bereit.

Gegen die Änderungen kann innert 30 Tagen seit der vorliegenden Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde geführt werden.

Gemeinderat Schwanden

Publiziert am 07.12.2023

Einwohnergemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung

Donnerstag, 7. Dezember 2023, 20.00 Uhr in der Mehrzweckhalle auf der Lamm

Traktanden

  1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 22. Juni 2023
  2. Kreditbeschluss Strassensanierung Birglistrasse
  3. Budget 2024
    1. Festsetzen der Steueranlage und des Liegenschaftssteueransatzes für das Jahr 2024
    2. Genehmigung des Budgets 2024
    3. Kenntnisnahme von Investitionsrechnung 2023 und Finanzplan 2023 – 2028
  4. Genehmigung Nachkredit Erstellung Gehweg Derfliplatz – Brücke Derflibach
  5. Wahlen
    1. 3 Mitglieder des Gemeinderates (Wiederwahl)
    2. 1 Mitglied des Gemeinderates (Neuwahl)
    3. Gemeindepräsident (Neuwahl)
    4. 1 Mitglied der Technischen Kommission (Neuwahl)
    5. Revisionsstelle
  6. Orientierungen
  7. Ehrungen/Verabschiedungen und Abgabe der Bürgerbriefe
  8. Verschiedenes

Rechtsmittelbelehrung

Festgestellte Verfahrensmängel müssen während der Versammlung direkt gerügt werden. Beschwerden gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung sind schriftlich und begründet innerhalb von 30 Tagen (in Wahlsachen innerhalb von 10 Tagen) beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist gemäss Art. 49a Gemeindegesetz sofort zu beanstanden. Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Über die Geschäfte der Gemeindeversammlung wird eine Woche vor dem Versammlungstermin eine Informationsschrift versandt. Budget und Infoschrift können ausserdem auf der Homepage der Gemeinde Schwanden www.schwandenbrienz.ch eingesehen werden.

Schwanden, 17. Oktober 2023

Gemeinderat Schwanden

Publiziert am 07.12.2023


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