Bauherrschaft: Kurt und Mirjam Eggler, Weidweg 1a, 5018 Erlinsbach.
Projektverfasserin: Bau-Weise.ch AG, Raphael Räss, Stierenweidstrasse 16, 4538 Oberbipp.
Bauvorhaben: Umbau und Erweiterung EG.
Standort: Stockistrasse 20, Parzelle Nr. 413, Bestandeszone Unterschwanden, Koordinaten O 2'646'930 / N 1'178'796.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen: Unterschreitung der Raumhöhe (bestehend).
Auflage- und Einsprachefrist bis 20. September 2025.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Schwanden, Schwanderstrasse 82, 3855 Schwanden b. Brienz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind jedoch die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Bauverwaltung Schwanden
Bauherrschaft: Daniel Rufener, Einsiedlerstrasse 11, 8820 Wädenswil.
Projektverfasserin: Eggler Bau GmbH, Feldlistrasse 16, 3855 Schwanden b. Brienz.
Bauvorhaben: Neubau Balkon Süd und Ersatz Fenster durch Terrassentür.
Standort: Derflibach 11, Parzelle Nr. 296, Bestandeszone Unterschwanden, Koordinaten 2'647'012 / 1'178'532.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachefrist bis 20. September 2025.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Schwanden, Schwanderstrasse 82, 3855 Schwanden b. Brienz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind jedoch die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Bauverwaltung Schwanden
Feuerwehr-Rekrutierung 2025
Vollständige Publikation siehe unter «Brienz».
Kommando Feuerwehr Brienz
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung
Die Gemeindeverwaltung Schwanden bleibt aufgrund eines auswärtigen Termins am Montag, 25. August 2025, geschlossen. Ab Dienstag, 26. August 2025, bedienen wir Sie gerne wieder zu den ordentlichen Öffnungszeiten.
Besten Dank für die Kenntnisnahme und Beachtung.
Gemeindeverwaltung Schwanden
Bezug der Hundemarken 2025
Taxpflicht
Ende August ist die Hundetaxe für das Jahr 2025 zur Zahlung fällig. Für jeden Hund, der über drei Monate alt ist, muss eine jährliche Abgabe von Fr. 100.– entrichtet werden. Die bereits in Schwanden registrierten Hundehalterinnen und Hundehalter werden für die Hundetaxe 2025 eine entsprechende Rechnung erhalten. Sollten Sie keinen Hund mehr haben oder neu einen Hund besitzen, bitten wir Sie, uns dies umgehend zu melden.
Mikrochip
Bitte weisen Sie am Schalter der Gemeindeverwaltung Schwanden den Hundeausweis mit Mikrochipnummer vor, sofern Sie neu einen Hund besitzen.
Hundedatenbank Amicus
Wenn Sie neu einen Hund bei sich aufnehmen, lassen Sie bitte Ihren Hund via Tierarzt bei Amicus registrieren. Die dafür nötige Personen-ID erhalten Sie von der Gemeinde.
Schweizerische Tiermeldezentrale (STMZ) Dauer-Hundemarke
Die bereits in Schwanden registrierten Hundehalterinnen und Hundehalter besitzen für ihren Hund bereits eine STMZ-Dauerhundemarke. Über die auf die Hundemarke eingravierte Telefonnummer kann die Adresse der Hundebesitzerin oder des Hundebesitzers des entlaufenen Hundes ausfindig gemacht werden (während 24 Stunden am Tag und an 365 Tagen im Jahr können gefundene Tiere gemeldet und identifiziert werden). Diese Hundemarke wird nur noch bei Verlust oder Wegzug aus der Gemeinde ersetzt.
Gemeinderat Schwanden
Überarbeitung Gebührentarif (Verordnung)
Der Gemeinderat Schwanden hat am 5. August 2025 die Überarbeitung des Gebührentarifs (Verordnung) vom 1. Januar 2024 beschlossen. Der überarbeitete Gebührentarif tritt per 1. September 2025 in Kraft.
Der Gebührentarif kann auf der Gemeindeverwaltung Schwanden gegen eine Gebühr bezogen werden und steht auf der Homepage www.schwandenbrienz.ch zum Download bereit.
Gegen die Änderungen kann innert 30 Tagen seit der vorliegenden Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde geführt werden.
Gemeinderat Schwanden
Bezug der Hundemarken 2025
Taxpflicht
Ende August ist die Hundetaxe für das Jahr 2025 zur Zahlung fällig. Für jeden Hund, der über drei Monate alt ist, muss eine jährliche Abgabe von Fr. 100.– entrichtet werden. Die bereits in Schwanden registrierten Hundehalterinnen und Hundehalter werden für die Hundetaxe 2025 eine entsprechende Rechnung erhalten. Sollten Sie keinen Hund mehr haben oder neu einen Hund besitzen, bitten wir Sie, uns dies umgehend zu melden.
Mikrochip
Bitte weisen Sie am Schalter der Gemeindeverwaltung Schwanden den Hundeausweis mit Mikrochipnummer vor, sofern Sie neu einen Hund besitzen.
Hundedatenbank Amicus
Wenn Sie neu einen Hund bei sich aufnehmen, lassen Sie bitte Ihren Hund via Tierarzt bei Amicus registrieren. Die dafür nötige Personen-ID erhalten Sie von der Gemeinde.
Schweizerische Tiermeldezentrale (STMZ) Dauer-Hundemarke
Die bereits in Schwanden registrierten Hundehalterinnen und Hundehalter besitzen für ihren Hund bereits eine STMZ-Dauerhundemarke. Über die auf die Hundemarke eingravierte Telefonnummer kann die Adresse der Hundebesitzerin oder des Hundebesitzers des entlaufenen Hundes ausfindig gemacht werden (während 24 Stunden am Tag und an 365 Tagen im Jahr können gefundene Tiere gemeldet und identifiziert werden). Diese Hundemarke wird nur noch bei Verlust oder Wegzug aus der Gemeinde ersetzt.
Gemeinderat Schwanden
Überarbeitung Gebührentarif (Verordnung)
Der Gemeinderat Schwanden hat am 5. August 2025 die Überarbeitung des Gebührentarifs (Verordnung) vom 1. Januar 2024 beschlossen. Der überarbeitete Gebührentarif tritt per 1. September 2025 in Kraft.
Der Gebührentarif kann auf der Gemeindeverwaltung Schwanden gegen eine Gebühr bezogen werden und steht auf der Homepage www.schwandenbrienz.ch zum Download bereit.
Gegen die Änderungen kann innert 30 Tagen seit der vorliegenden Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde geführt werden.
Gemeinderat Schwanden
Öffnungszeiten während der Sommerferien
Die Gemeindeverwaltung hat während der Sommerferien vom 7. Juli bis 10. August 2025 reduzierte Öffnungszeiten. In dieser Zeit bleibt der Schalter jeweils am Montag, Mittwoch und Freitag geschlossen. Während dieser Zeit gelten folgende Öffnungszeiten:
Ab Montag, 11. August 2025, bedienen wir Sie gerne wieder zu den gewohnten Schalteröffnungszeiten.
Besten Dank für die Kenntnisnahme und Beachtung.
Gemeindeverwaltung Schwanden
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
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Unsere Öffnungszeiten:
Montag – Freitag
08.00 – 12.00 und 13.30 – 17.00 Uhr