Schwanden (14)

Baupublikation

Bauherrschaft: Rudolf Stähli, Glyssenweg 2, 3855 Schwanden b. Brienz.

Projektverfasserin: Gisler Architektur und Bauplanung AG, Alpbachstrasse 8, 3860 Meiringen.

Bauvorhaben: Ersatz Holzheizung durch aussen aufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpe.

Standort: Glyssenweg 2, Parzelle Nr. 435, Bestandeszone Unterschwanden, Koordinaten O 2'646'927 / N 1'178'668.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachefrist bis 17. August 2024.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Schwanden, Schwanderstrasse 82, 3855 Schwanden b. Brienz.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind jedoch die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Bauverwaltung Schwanden

Publiziert am 25.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasser: Werner und Heidi Griessen, Tschingelweg 5, 3855 Schwanden b. Brienz.

Bauvorhaben: Ersatz Sonnenmarkise durch Glasdach mit Beschattung.

Standort: Tschingelweg 5, Parzelle Nr. 679, Wohnzone, Koordinaten 2'646'822 / 1'178'435.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachefrist bis 17. August 2024.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Schwanden, Schwanderstrasse 82, 3855 Schwanden b. Brienz.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind jedoch die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Bauverwaltung Schwanden

Publiziert am 25.07.2024

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Die Gemeindeverwaltung Schwanden hat während der Sommerferien vom 15. Juli bis 2. August 2024 reduzierte Öffnungszeiten. In dieser Zeit bleibt der Schalter jeweils am Montag, Mittwoch sowie am Freitag geschlossen. Während dieser Zeit gelten somit folgende Öffnungszeiten:

  • Dienstag: 8.00–12.00 und 13.30–17.00 Uhr
  • Donnerstag: 8.00–12.00 und 13.30–18.00 Uhr

Ab Montag, 5. August 2024, bedienen wir Sie wieder zu den gewohnten Schalteröffnungszeiten.

Besten Dank für die Kenntnisnahme und Beachtung.

Gemeindeverwaltung Schwanden

Publiziert am 25.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Rudolf Stähli, Glyssenweg 2, 3855 Schwanden b. Brienz.

Projektverfasserin: Gisler Architektur und Bauplanung AG, Alpbachstrasse 8, 3860 Meiringen.

Bauvorhaben: Ersatz Holzheizung durch aussen aufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpe.

Standort: Glyssenweg 2, Parzelle Nr. 435, Bestandeszone Unterschwanden, Koordinaten O 2'646'927 / N 1'178'668.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachefrist bis 17. August 2024.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Schwanden, Schwanderstrasse 82, 3855 Schwanden b. Brienz.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind jedoch die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Bauverwaltung Schwanden

Publiziert am 18.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasser: Werner und Heidi Griessen, Tschingelweg 5, 3855 Schwanden b. Brienz.

Bauvorhaben: Ersatz Sonnenmarkise durch Glasdach mit Beschattung.

Standort: Tschingelweg 5, Parzelle Nr. 679, Wohnzone, Koordinaten 2'646'822 / 1'178'435.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachefrist bis 17. August 2024.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Schwanden, Schwanderstrasse 82, 3855 Schwanden b. Brienz.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind jedoch die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Bauverwaltung Schwanden

Publiziert am 18.07.2024

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Die Gemeindeverwaltung Schwanden hat während der Sommerferien vom 15. Juli bis 2. August 2024 reduzierte Öffnungszeiten. In dieser Zeit bleibt der Schalter jeweils am Montag, Mittwoch sowie am Freitag geschlossen. Während dieser Zeit gelten somit folgende Öffnungszeiten:

  • Dienstag: 8.00–12.00 und 13.30–17.00 Uhr
  • Donnerstag: 8.00–12.00 und 13.30–18.00 Uhr

Ab Montag, 5. August 2024, bedienen wir Sie wieder zu den gewohnten Schalteröffnungszeiten.

Besten Dank für die Kenntnisnahme und Beachtung.

Gemeindeverwaltung Schwanden

Publiziert am 18.07.2024

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Die Gemeindeverwaltung Schwanden hat während der Sommerferien vom 15. Juli bis 2. August 2024 reduzierte Öffnungszeiten. In dieser Zeit bleibt der Schalter jeweils am Montag, Mittwoch sowie am Freitag geschlossen. Während dieser Zeit gelten somit folgende Öffnungszeiten:

  • Dienstag: 8.00–12.00 und 13.30–17.00 Uhr
  • Donnerstag: 8.00–12.00 und 13.30–18.00 Uhr

Ab Montag, 5. August 2024, bedienen wir Sie wieder zu den gewohnten Schalteröffnungszeiten.

Besten Dank für die Kenntnisnahme und Beachtung.

Gemeindeverwaltung Schwanden

Publiziert am 11.07.2024

Einwohnergemeinde

Protokollauflage

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 27. Juni 2024 liegt in der Zeit vom 4. Juli bis 2. August 2024 auf der Gemeindeverwaltung Schwanden öffentlich zur Einsichtnahme auf. Zudem kann das Protokoll ab 4. Juli 2024 auf der Homepage www.schwandenbrienz.ch eingesehen werden. Während der Auflagefrist können beim Gemeinderat schriftlich Einsprachen gemacht werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll (Art. 68 Abs. 3 OgR).

Gemeinderat Schwanden

Publiziert am 11.07.2024

Einwohnergemeinde

Bezug der Hundemarken 2024

Taxpflicht

Ende August ist die Hundetaxe für das Jahr 2024 zur Zahlung fällig. Für jeden Hund, der über drei Monate alt ist, muss eine jährliche Abgabe von Fr. 100.– entrichtet werden. Die bereits in Schwanden registrierten Hundehalterinnen und Hundehalter werden für die Hundetaxe 2024 eine entsprechende Rechnung erhalten. Sollten Sie keinen Hund mehr haben oder neu einen Hund besitzen, bitten wir Sie, uns dies umgehend zu melden.

Mikrochip

Bitte weisen Sie am Schalter der Gemeindeverwaltung Schwanden den Hundeausweis mit Mikrochipnummer vor, sofern Sie neu einen Hund besitzen.

Hundedatenbank Amicus

Wenn Sie neu einen Hund bei sich aufnehmen, lassen Sie bitte Ihren Hund via Tierarzt bei Amicus registrieren. Die dafür nötige Personen-ID erhalten Sie von der Gemeinde.

Schweizerische Tiermeldezentrale (STMZ) Dauer-Hundemarke

Die bereits in Schwanden registrierten Hundehalterinnen und Hundehalter besitzen für ihren Hund bereits eine STMZ-Dauerhundemarke. Über die auf die Hundemarke eingravierte Telefonnummer kann die Adresse der Hundebesitzerin oder des Hundebesitzers des entlaufenen Hundes ausfindig gemacht werden (während 24 Stunden am Tag und an 365 Tagen im Jahr können gefundene Tiere gemeldet und identifiziert werden). Diese Hundemarke wird nur noch bei Verlust oder Wegzug aus der Gemeinde ersetzt.

Gemeinderat Schwanden

Publiziert am 11.07.2024

Einwohnergemeinde

Inkrafttreten Aufgabenübertragungsreglement Zivilschutz vom 27. Juni 2024

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das an der Gemeindeversammlung vom 27. Juni 2024 beschlossene Reglement zur Aufgabenübertragung des Zivilschutzes per 1. Juli 2024 in Kraft gesetzt wird.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, erhoben werden.

Gemeinderat Schwanden

Publiziert am 11.07.2024

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Die Gemeindeverwaltung Schwanden hat während der Sommerferien vom 15. Juli bis 2. August 2024 reduzierte Öffnungszeiten. In dieser Zeit bleibt der Schalter jeweils am Montag, Mittwoch sowie am Freitag geschlossen. Während dieser Zeit gelten somit folgende Öffnungszeiten:

  • Dienstag: 8.00–12.00 und 13.30–17.00 Uhr
  • Donnerstag: 8.00–12.00 und 13.30–18.00 Uhr

Ab Montag, 5. August 2024, bedienen wir Sie wieder zu den gewohnten Schalteröffnungszeiten.

Besten Dank für die Kenntnisnahme und Beachtung.

Gemeindeverwaltung Schwanden

Publiziert am 04.07.2024

Einwohnergemeinde

Protokollauflage

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 27. Juni 2024 liegt in der Zeit vom 4. Juli bis 2. August 2024 auf der Gemeindeverwaltung Schwanden öffentlich zur Einsichtnahme auf. Zudem kann das Protokoll ab 4. Juli 2024 auf der Homepage www.schwandenbrienz.ch eingesehen werden. Während der Auflagefrist können beim Gemeinderat schriftlich Einsprachen gemacht werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll (Art. 68 Abs. 3 OgR).

Gemeinderat Schwanden

Publiziert am 04.07.2024

Einwohnergemeinde

Bezug der Hundemarken 2024

Taxpflicht

Ende August ist die Hundetaxe für das Jahr 2024 zur Zahlung fällig. Für jeden Hund, der über drei Monate alt ist, muss eine jährliche Abgabe von Fr. 100.– entrichtet werden. Die bereits in Schwanden registrierten Hundehalterinnen und Hundehalter werden für die Hundetaxe 2024 eine entsprechende Rechnung erhalten. Sollten Sie keinen Hund mehr haben oder neu einen Hund besitzen, bitten wir Sie, uns dies umgehend zu melden.

Mikrochip

Bitte weisen Sie am Schalter der Gemeindeverwaltung Schwanden den Hundeausweis mit Mikrochipnummer vor, sofern Sie neu einen Hund besitzen.

Hundedatenbank Amicus

Wenn Sie neu einen Hund bei sich aufnehmen, lassen Sie bitte Ihren Hund via Tierarzt bei Amicus registrieren. Die dafür nötige Personen-ID erhalten Sie von der Gemeinde.

Schweizerische Tiermeldezentrale (STMZ) Dauer-Hundemarke

Die bereits in Schwanden registrierten Hundehalterinnen und Hundehalter besitzen für ihren Hund bereits eine STMZ-Dauerhundemarke. Über die auf die Hundemarke eingravierte Telefonnummer kann die Adresse der Hundebesitzerin oder des Hundebesitzers des entlaufenen Hundes ausfindig gemacht werden (während 24 Stunden am Tag und an 365 Tagen im Jahr können gefundene Tiere gemeldet und identifiziert werden). Diese Hundemarke wird nur noch bei Verlust oder Wegzug aus der Gemeinde ersetzt.

Gemeinderat Schwanden

Publiziert am 04.07.2024

Einwohnergemeinde

Inkrafttreten Aufgabenübertragungsreglement Zivilschutz vom 27. Juni 2024

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das an der Gemeindeversammlung vom 27. Juni 2024 beschlossene Reglement zur Aufgabenübertragung des Zivilschutzes per 1. Juli 2024 in Kraft gesetzt wird.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, erhoben werden.

Gemeinderat Schwanden

Publiziert am 04.07.2024


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