Überarbeitung Gebührentarif (Verordnung)
Der Gemeinderat Schwanden hat am 28. November 2023 die Überarbeitung des Gebührentarifs (Verordnung) vom 1. August 2022 beschlossen. Der überarbeitete Gebührentarif tritt per 1. Januar 2024 in Kraft.
Der Gebührentarif kann auf der Gemeindeverwaltung Schwanden gegen eine Gebühr bezogen werden und steht auf der Homepage www.schwandenbrienz.ch zum Download bereit.
Gegen die Änderungen kann innert 30 Tagen seit der vorliegenden Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde geführt werden.
Gemeinderat Schwanden
Ordentliche Gemeindeversammlung
Donnerstag, 7. Dezember 2023, 20.00 Uhr in der Mehrzweckhalle auf der Lamm
Traktanden
Rechtsmittelbelehrung
Festgestellte Verfahrensmängel müssen während der Versammlung direkt gerügt werden. Beschwerden gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung sind schriftlich und begründet innerhalb von 30 Tagen (in Wahlsachen innerhalb von 10 Tagen) beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist gemäss Art. 49a Gemeindegesetz sofort zu beanstanden. Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Über die Geschäfte der Gemeindeversammlung wird eine Woche vor dem Versammlungstermin eine Informationsschrift versandt. Budget und Infoschrift können ausserdem auf der Homepage der Gemeinde Schwanden www.schwandenbrienz.ch eingesehen werden.
Schwanden, 17. Oktober 2023
Gemeinderat Schwanden
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Unsere Öffnungszeiten:
Montag – Freitag
08.00 – 12.00 und 13.30 – 17.00 Uhr