Öffnungszeiten während der Sommerferien
Die Gemeindeverwaltung hat während der Sommerferien vom 7. Juli bis 10. August 2025 reduzierte Öffnungszeiten. In dieser Zeit bleibt der Schalter jeweils am Montag, Mittwoch und Freitag geschlossen. Während dieser Zeit gelten folgende Öffnungszeiten:
Ab Montag, 11. August 2025, bedienen wir Sie gerne wieder zu den gewohnten Schalteröffnungszeiten.
Besten Dank für die Kenntnisnahme und Beachtung.
Gemeindeverwaltung Schwanden
Aufhebung Reglement der Schulzahnpflege
Durch den Zusammenschluss der Schule bhs zur Gesamtschule Brienz per 1. August 2023 wurde auch die Aufgabe der Schulzahnpflege an die Schule Brienz übertragen.
In Anwendung von Art. 45 Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Gemeindeversammlung vom 26. Juni 2025 der Aufhebung des Reglements zur Schulzahnpflege vom 1. Januar 2003 per 30. Juni 2025 zugestimmt hat.
Der Gemeinderat
Bauherrschaft: Dominus Providebit AG, Friedhofallee 2d, 8590 Romanshorn, vertreten durch Jan von Wartburg (Präsident des Verwaltungsrates).
Bauvorhaben: Umnutzung privater Wohnungen zu gewerbsmässiger kurzzeitiger Vermietung mit max.19 Betten.
Standort: Derfliplatz 1, Parzelle Nr. 161, Bestandeszone Unterschwanden, Koordinaten O 2'647'129 / N 1'178'860.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. August 2025.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Schwanden, Schwanderstrasse 82, 3855 Schwanden b. Brienz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind jedoch die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Bauverwaltung Schwanden
Protokollauflage
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 26. Juni 2025 liegt in der Zeit vom 3. Juli bis 2. August 2025 auf der Gemeindeverwaltung Schwanden öffentlich zur Einsichtnahme auf. Zudem kann das Protokoll ab 3. Juli 2025 auf der Homepage www.schwandenbrienz.ch eingesehen werden. Während der Auflagefrist können beim Gemeinderat schriftlich Einsprachen gemacht werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll (Art. 68 Abs. 3 OgR).
Gemeinderat Schwanden
Öffnungszeiten während der Sommerferien
Die Gemeindeverwaltung hat während der Sommerferien vom 7. Juli bis 10. August 2025 reduzierte Öffnungszeiten. In dieser Zeit bleibt der Schalter jeweils am Montag, Mittwoch und Freitag geschlossen. Während dieser Zeit gelten folgende Öffnungszeiten:
Ab Montag, 11. August 2025, bedienen wir Sie gerne wieder zu den gewohnten Schalteröffnungszeiten.
Besten Dank für die Kenntnisnahme und Beachtung.
Gemeindeverwaltung Schwanden
Bauherrschaft: Dominus Providebit AG, Friedhofallee 2d, 8590 Romanshorn, vertreten durch Jan von Wartburg (Präsident des Verwaltungsrates).
Bauvorhaben: Umnutzung privater Wohnungen zu gewerbsmässiger kurzzeitiger Vermietung mit max.19 Betten.
Standort: Derfliplatz 1, Parzelle Nr. 161, Bestandeszone Unterschwanden, Koordinaten O 2'647'129 / N 1'178'860.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. August 2025.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Schwanden, Schwanderstrasse 82, 3855 Schwanden b. Brienz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind jedoch die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Bauverwaltung Schwanden
Protokollauflage
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 26. Juni 2025 liegt in der Zeit vom 3. Juli bis 2. August 2025 auf der Gemeindeverwaltung Schwanden öffentlich zur Einsichtnahme auf. Zudem kann das Protokoll ab 3. Juli 2025 auf der Homepage www.schwandenbrienz.ch eingesehen werden. Während der Auflagefrist können beim Gemeinderat schriftlich Einsprachen gemacht werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll (Art. 68 Abs. 3 OgR).
Gemeinderat Schwanden
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