
Bauherrschaft: Hotel Central Continental AG, Bahnhofstrasse 43, 3800 Unterseen.
Projektverfasserin: brönnimann architekten ag, Neugasse 10, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Neuinstallation Photovoltaikanlage und Hublift.
Standort: Bahnhofstrasse 43, Parzelle Nr. 260, Zone: Überbauungsordnung Nr. 6 / Uferschutzplan Spielmatte (Baubereiche für Hauptgebäude sowie für An- und Vorbauten), Koordinaten 2’631’524 / 1’170’450.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und Ortsbildschutzgebiet, ISOS-Gebiet.
Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Dezember 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend. Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Ordentliche Kirchgemeindeversammlung
Sonntag, 7. Dezember 2025, 11.00 Uhr in der Kirche Unterseen, im Anschluss an den Gottesdienst
Traktanden
Zu dieser Versammlung sind alle Mitglieder der reformierten Kirchgemeinde Unterseen freundlich eingeladen. Stimm- und wahlberechtigt sind alle Personen ab dem 18. Altersjahr, welche der Evangelisch-reformierten Landeskirche angehören und seit mindestens drei Monaten in unserer Kirchgemeinde wohnhaft sind.
Die Unterlagen zu den Traktanden 1 bis 4 liegen ab 20. November 2025 im Sekretariat der Kirchgemeinde, Schloss, 3800 Unterseen, während der Bürozeiten öffentlich auf und sind ebenfalls auf unserer Webseite www.kirche-unterseen.ch zu finden.
Entscheide der Versammlung können mit Beschwerde an den Regierungsstatthalter Interlaken-Oberhasli mit Sitz in Interlaken angefochten werden. Die Frist beträgt bei Wahlen 10 Tage, bei Sachentscheiden 30 Tage (Art. 60, 63, 67a VRPG). Die Frist beginnt am Tag nach der Versammlung (Art. 47 VRPG). Wer Zuständigkeits- oder Verfahrensvorschriften beanstanden will, muss – wenn es möglich war – diesen Mangel an der Versammlung selber schon gerügt haben (Rügepflicht nach Art. 49a GG – BSG 170.11).
Der Kirchgemeinderat
Bauherrschaft und Projektverfasserin: Stockwerkeigentümergemeinschaft Weissenaustrasse 9/9A, Trauffer Daniel, Weissenaustrasse 9A, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe.
Standort: Weissenaustrasse 9/9A, Parzelle Nr. 41, Koordinaten 2'631'037 / 1'170'234.
Zone: Wohnzone W2.
Gewässerschutzbereich: Au.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Dezember 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938
Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Unterseen, 3. November 2025
Bauverwaltung Unterseen
Bauherrschaft und Projektverfassende: Katja und Lukas Hug, Schulhausstrasse 28, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Erweiterung Kellerraum unter der bestehenden aufgeschütteten Terrasse, Abdichtung alte Kellerwand.
Standort: Schulhausstrasse 28, Parzelle Nr. 308, Koordinaten 2'630'975 / 1'170'536.
Zone: Wohnzone W2.
Gewässerschutzbereich: Au.
Schutzperimeter: Epochenmässig einheitlicher Baubestand.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Dezember 2025.
Es wird auf die Gesuchakten und die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938
Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Unterseen, 3. November 2025
Bauverwaltung Unterseen
Advents- und Weihnachtsmarkt vom 21. bis 23. November 2025
Sperrung der Altstadt
Wegen des genannten Marktes ist die Altstadt (ab Bäckerei Mohler bis zum Schloss) von Donnerstag, 20. November, 7.00 Uhr, bis Montag, 24. November 2025, ca. 16.00 Uhr für jeglichen Verkehr gesperrt.
Während dieser Zeit können auch die Parkplätze Auf dem Graben, Untere Gasse und Stadthausplatz West nicht benützt werden. Das Parkhaus Stedtlizentrum befindet sich in unmittelbarer Nähe und gewährleistet gute Zu- und Wegfahrt.
Der Verkehr (inkl. Ortsbus) wird während der Altstadtsperrung via Auf dem Graben umgeleitet.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme und danken für das Verständnis.
Unterseen, 27. Oktober 2025
Bereiche Polizeiinspektorat und Sicherheit
Bauherrschaft: Aldona Sabina und Paul Bieri, Dorfmattenstrasse 12, 3800 Unterseen.
Projektverfasser: Alfred Zenger, Vorholzstrasse 12, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Umnutzung bestehende Arztpraxis in Wohnung.
Standort: Dorfmattenstrasse 12, Parzelle Nr. 191, Koordinaten 2'631'030 / 1'170'556.
Zone: Wohnzone W2.
Gewässerschutzbereich: Au.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 1. Dezember 2025.
Es wird auf die Gesuchakten verwiesen. Auf das Aufstellen von Bauprofilen wird ausdrücklich verzichtet (Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD). Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938
Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Unterseen, 21. Oktober 2025
Bauverwaltung Unterseen
Regionale Energieberatung Oberland-Ost in der Gemeinde Unterseen
Die öffentliche regionale Energieberatung ist generell von Dienstag bis Donnerstag in Interlaken (Jungfraustrasse 38) für Sie da. Einen persönlichen Termin können Sie telefonisch oder per E-Mail vereinbaren. Spontane unangemeldete Beratungen sind auch möglich.
Für die Bevölkerung der Gemeinde Unterseen wird dieses Angebot vom 5. August 2025 bis am 31. Januar 2026 intensivier zur Verfügung stehen.
Die regionale Energieberatung Oberland-Ost ist telefonisch erreichbar von Dienstag bis Freitag.
Die Kompetenzen von Hausbesitzern, KMUs, Architekten, Planern, Behörden, Bevölkerung usw. werden in folgenden Bereichen gestärkt:
Beratungen am Telefon oder persönlich im Büro der Energieberatung sind bis zu einer Stunde kostenlos. Beratungen vor Ort werden für ein EFH mit Fr. 100.– und für ein MFH mit Fr. 150.– pauschal verrechnet. Die Beratung ist neutral und unabhängig und im Sinne der kantonalen und nationalen Energiepolitik.
Weitere Infos unter:
www.oberland-ost.ch
Telefon 033 821 08 68
Geschäftsstelle und Energieberatung
Regionalkonferenz Oberland-Ost
3800 Interlaken
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Unsere Öffnungszeiten:
Montag – Freitag
08.00 – 12.00 und 13.30 – 17.00 Uhr