
Bauherrschaft: Eigentümergemeinschaft Underem Bärg, c/o Howell Home AG, Postgasse 9, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Energieimpuls GmbH, Seestrasse 1, 3800 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Ersatz bestehende Ölheizung durch Pelletheizung.
Standort: Beatenbergstrasse 148, Parzelle Nr. 1809, Koordinaten 2‘630‘776 / 1‘170‘071.
Zone: UeO «Underem Bärg I».
Gewässerschutzbereich: Au.
Schutzobjekt: nein.
Ausnahme: Gesuch um vorzeitigen Baubeginn nach Art. 39 BewD.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 20. Juli 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Auf das Aufstellen von Bauprofilen wird ausdrücklich verzichtet (Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD).
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938
Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Unterseen, 15. Juni 2026
Bauverwaltung Unterseen
Protokollauflage
Gestützt auf Art. 71 des Organisationsreglements der Kirchgemeinde Unterseen liegt das Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 7. Juni 2026 während 30 Tagen bei der Verwaltung der Kirchgemeinde öffentlich auf. Zudem kann das Protokoll auf der Homepage www.kirche-unterseen.ch eingesehen werden. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Kirchgemeinderat gemacht werden. Der Kirchgemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Bauherrschaft: Mercadinho Noah, Hauptstrasse 67, 3800 Unterseen.
Projektverfasserin: Vögtli + Viecelli Architekten GmbH, Aarmühlestrasse 35, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Einbau Split-Klimaanlage in best. Ladenlokal.
Standort: Hauptstrasse 67, Parzelle Nr. 963, Koordinaten 2'631'375 / 1'170'534.
Zone: ZPP «Stedtli».
Gewässerschutzbereich: Au.
Schutzperimeter: Ortsbildschutzgebiet A – III, Dorf Interlappen, Ortsbildschutzgebiet B, Baugruppe C, Dorf.
Schutzobjekt: erhaltenswertes K-Objekt gemäss Bauinventar der Gemeinde Unterseen.
Ausnahmen: keine.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Juli 2026.
Es wird auf die Gesuchakten verwiesen. Auf das Aufstellen von Bauprofilen wird ausdrücklich verzichtet (Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD). Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938
Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Unterseen, 5. Juni 2026
Bauverwaltung Unterseen
Bauherrschaft: Mercadinho Noah, Hauptstrasse 67, 3800 Unterseen.
Projektverfasserin: Vögtli + Viecelli Architekten GmbH, Aarmühlestrasse 35, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Einbau Split-Klimaanlage in best. Ladenlokal.
Standort: Hauptstrasse 67, Parzelle Nr. 963, Koordinaten 2'631'375 / 1'170'534.
Zone: ZPP «Stedtli».
Gewässerschutzbereich: Au.
Schutzperimeter: Ortsbildschutzgebiet A – III, Dorf Interlappen, Ortsbildschutzgebiet B, Baugruppe C, Dorf.
Schutzobjekt: erhaltenswertes K-Objekt gemäss Bauinventar der Gemeinde Unterseen.
Ausnahmen: keine.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Juli 2026.
Es wird auf die Gesuchakten verwiesen. Auf das Aufstellen von Bauprofilen wird ausdrücklich verzichtet (Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD). Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938
Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Unterseen, 5. Juni 2026
Bauverwaltung Unterseen
Gemeindeversammlung – Protokollauflage
Gestützt auf Art. 11 Abs. 2 des Abstimmungs- und Wahlreglements der Einwohnergemeinde Unterseen liegt das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 1. Juni 2026 während 30 Tagen ab Publikationstag bei der Gemeindeschreiberei Unterseen öffentlich auf.
Zudem kann das oben genannte Protokoll auf der gemeindeeigenen Homepage www.unterseen.ch eingesehen oder heruntergeladen werden.
Während der Auflagefrist kann beim Gemeinderat schriftlich Einsprache gegen den Inhalt des Protokolls erhoben werden (Art. 11 Abs. 3 AWR). Anschliessend genehmigt der Gemeinderat das Protokoll und behandelt dabei abschliessend Einsprachen (Art. 11 Abs. 4 AWR).
Unterseen, 8. Juni 2026
Einwohnergemeinderat Unterseen
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
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