Unterseen (12)

Schwellenkorporation

Lombach

Wegumleitung wegen Bauarbeiten

Ab Mitte Oktober 2025 erfolgen am Lombach oberhalb der Neuhausbrücke Bauarbeiten zum Ersatz von Schwellen. In Abhängigkeit der Witterungsverhältnisse wird für die Bauausführung mit einer Bauzeit von rund drei Monaten gerechnet. Aus Sicherheitsgründen werden während dieser Zeit die Uferwege im Baustellenbereich gesperrt und umgeleitet. Die Sperrungen und Umleitungen sind vor Ort signalisiert.

Wir bitten um Kenntnsnahme und danken für Ihr Verständnis.

Schwellenkorporation Unterseen

Publiziert am 16.10.2025

Einwohnergemeinde

Verkehrsmassnahmen

Der Gemeinderat Unterseen hat am 15. September 2025 gestützt auf Art. 66 Abs. 2 und 3 des kantonalen Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 sowie auf Art. 44 Abs. 1 und 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 und mit Zustimmungsverfügung des Tiefbauamtes des Kantons Bern (Oberingenieurkreis I) vom 30. September 2025 folgende dem Baufortschritt entsprechende Verkehrsmassnahmen zwischen dem 6. Oktober 2025 und dem 30. September 2027 beschlossen:

Einbahnstrasse sowie Einfahrt verboten

  • Aarestrasse (Fahrtrichtung Spielmatte möglich)
  • Gültigkeit: Oktober 2025 bis ca. Juni 2026
  • Bahnhofstrasse (Fahrtrichtung Interlaken möglich)
  • Gültigkeit: Oktober 2025 bis ca. Ende März 2026

Rechts-/Linksabbiegen

  • Aarestrasse (Fahrtrichtung Spielmatte möglich)
  • Gültigkeit: Oktober 2025 bis ca. Juni 2026

Parkverbot

  • Beatenbergstrasse, Parkplätze vor Aarburg
  • Gültigkeit: Oktober 2025 bis ca. Juni 2026

Höchstgeschwindigkeit 30 km/h

  • Seidenfadenstrasse sowie Schulhausstrasse
  • Gültigkeit: ca. Ende März bis ca. Dezember 2026

Aufgrund der Abhängigkeit der Massnahmen und der Koordination wird allfälligen Beschwerden die aufschiebende Wirkung entzogen.

Gegen diese Verfügung sowie gegen den Entzug der aufschiebenden Wirkung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, erhoben werden. Die Beschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift enthalten.

Diese Verfügung tritt nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.

Unterseen, 3. Oktober 2025

Gemeinderat Unterseen

Publiziert am 16.10.2025

Einwohnergemeinde

Verkehrsmassnahmen

Der Gemeinderat Unterseen hat am 15. September 2025 gestützt auf Art. 66 Abs. 2 und 3 des kantonalen Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 sowie auf Art. 44 Abs. 1 und 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 und mit Zustimmungsverfügung des Tiefbauamtes des Kantons Bern (Oberingenieurkreis I) vom 30. September 2025 folgende dem Baufortschritt entsprechende Verkehrsmassnahmen zwischen dem 6. Oktober 2025 und dem 30. September 2027 beschlossen:

Einbahnstrasse sowie Einfahrt verboten

  • Aarestrasse (Fahrtrichtung Spielmatte möglich)
  • Gültigkeit: Oktober 2025 bis ca. Juni 2026
  • Bahnhofstrasse (Fahrtrichtung Interlaken möglich)
  • Gültigkeit: Oktober 2025 bis ca. Ende März 2026

Rechts-/Linksabbiegen

  • Aarestrasse (Fahrtrichtung Spielmatte möglich)
  • Gültigkeit: Oktober 2025 bis ca. Juni 2026

Parkverbot

  • Beatenbergstrasse, Parkplätze vor Aarburg
  • Gültigkeit: Oktober 2025 bis ca. Juni 2026

Höchstgeschwindigkeit 30 km/h

  • Seidenfadenstrasse sowie Schulhausstrasse
  • Gültigkeit: ca. Ende März bis ca. Dezember 2026

Aufgrund der Abhängigkeit der Massnahmen und der Koordination wird allfälligen Beschwerden die aufschiebende Wirkung entzogen.

Gegen diese Verfügung sowie gegen den Entzug der aufschiebenden Wirkung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, erhoben werden. Die Beschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift enthalten.

Diese Verfügung tritt nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.

Unterseen, 3. Oktober 2025

Gemeinderat Unterseen

Publiziert am 09.10.2025

Einwohnergemeinde

Wahl Nachführungsgeometer 2026–2033

Das Mandat für die Nachführung des amtlichen Vermessungswerkes in der Einwohnergemeinde Unterseen musste aufgrund der bundesrechtlichen Vorgaben öffentlich ausgeschrieben werden.

Der Gemeinderat wählte an seiner Sitzung vom 12. Mai 2025 den Vertrag mit Nachführungsgeometer Peter Dütschler, Geogrid AG, Thun, abzuschliessen sowie mit Geometer Adrian Weber, Geogrid AG, Thun, und Geometer Mathias Bigler, Geogrid AG, Thun, in separaten Verträgen die Nachfolge von Nachführungsgeometer Peter Dütschler über die gesamte Vertragsdauer 2026–2033 sicherzustellen.

Das kantonale Geoinformationsgesetz (Art. 45 Abs. 1 KGeoIG) schreibt vor, dass die Nachführungsverträge zu seiner Gültigkeit der Genehmigung der Vermessungsaufsicht bedarf. Das Amt für Geoinformation des Kantons Bern genehmigte diese am 23. September 2025.

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 09.10.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Garage Zimmermann AG, Seestrasse 109, 3800 Unterseen.

Projektverfasserin: Westiform AG, Freiburgstrasse 596, 3172 Niederwangen.

Bauvorhaben: Ersatz bestehende Werbeelemente, Anbringen von zwei neuen Reklamen an Fassade.

Standort: Seestrasse 109, Parzelle Nr. 1353, Koordinaten 2'629'740 / 1'169'986.

Zone: UeO «Eichzun-Lehnzun».

Gewässerschutzbereich: Au.

Schutzobjekt: nein.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 3. November 2025.

Es wird auf die Gesuchakten verwiesen. Auf das Aufstellen von Bauprofilen wird ausdrücklich verzichtet (Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD).

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938

Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Unterseen, 29. September 2025

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 09.10.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AG, Wireless Access, Alte Tiefenaustrasse 6, 3050 Bern, Sarah Glandien, Alte Tiefenaustrasse 6, 3050 Bern.

Projektverfasserin: Cablex AG, Tannackerstrasse 7, 3073 Gümligen.

Bauvorhaben: UNNO / Nachträgliche ordentliche Bewilligung von Bagatelländerungen und Anpassung an Vollzugsempfehlung 2024 (ohne bauliche Änderungen).

Folgende Änderungen an der Anlage sind von der Firma Swisscom (Schweiz) AG geplant: Erhöhung der Sendeleistung in Senderichtung 1 (70°) von 1380 WERP auf 1700 WERP; Erhöhung der Sendeleistung in Senderichtung 2 (200°) von 705 WERP auf 1045 WERP; Erhöhung der Sendeleistung in Senderichtung 3 (300°) von 895 WERP auf 1355 WERP. Weiter ist vorgesehen, die Antennen adaptiv des Typs Ericsson AIR6488B43 unter Anwendung des Korrekturfaktors KAA (gemäss Nachtrag zur Vollzugshilfe vom 23. Februar 2021) zu betreiben. Alle Voraussetzungen dazu (automatische Leistungsbegrenzung, angepasstes Qualitätssicherungssystem, angepasste NIS-Datenbank des Bakom) sind erfüllt.

Standort: Beatenbergstrasse 39a, Parzelle Nr. 816, Wohnzone (W3), Koordinaten 2’631’081 / 1’170’817.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Auflage- und Einsprachefrist bis 3. November 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten sowie auf die Amts- und Fachberichte verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 09.10.2025

Einwohnergemeinde

Entleeren von Schlammsammlern im Gebiet südlich Seestrasse und östlich Scheidgasse

Im Zusammenhang mit der Entleerung der Strasseneinlaufschächte südlich Seestrasse und östlich Scheidgasse besteht für die Liegenschaftseigentümer in diesem Gebiet die Möglichkeit, ebenfalls private Schlammsammler auf ihre Kosten leeren zu lassen.

Ausführung: Montag, 13. Oktober 2025

Kosten (Barzahlung gegen Quittung) für Schlammsammler, welche mit der Saugvorrichtung von der Strasse her erreichbar sind (max. 10 m). Es werden keine Privatstrassen oder private Vorplätze befahren:

  • Sammler klein bis Durchmesser 30 cm: Fr. 45.– / Stück
  • Sammler über Durchmesser 30 cm: Fr. 70.– / Stück

Ausserhalb des oben erwähnten Gebietes wird eine Anfahrts- und Installationspauschale von Fr. 50.– erhoben.

Interessierte Liegenschaftseigentümer melden sich bis spätestens 10. Oktober 2025 im Werkhof Unterseen, Telefon 033 826 19 71.

Unterseen, 29. September 2025

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 09.10.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Garage Zimmermann AG, Seestrasse 109, 3800 Unterseen.

Projektverfasserin: Westiform AG, Freiburgstrasse 596, 3172 Niederwangen.

Bauvorhaben: Ersatz bestehende Werbeelemente, Anbringen von zwei neuen Reklamen an Fassade.

Standort: Seestrasse 109, Parzelle Nr. 1353, Koordinaten 2'629'740 / 1'169'986.

Zone: UeO «Eichzun-Lehnzun».

Gewässerschutzbereich: Au.

Schutzobjekt: nein.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 3. November 2025.

Es wird auf die Gesuchakten verwiesen. Auf das Aufstellen von Bauprofilen wird ausdrücklich verzichtet (Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD).

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938

Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Unterseen, 29. September 2025

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 02.10.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AG, Wireless Access, Alte Tiefenaustrasse 6, 3050 Bern, Sarah Glandien, Alte Tiefenaustrasse 6, 3050 Bern.

Projektverfasserin: Cablex AG, Tannackerstrasse 7, 3073 Gümligen.

Bauvorhaben: UNNO / Nachträgliche ordentliche Bewilligung von Bagatelländerungen und Anpassung an Vollzugsempfehlung 2024 (ohne bauliche Änderungen).

Folgende Änderungen an der Anlage sind von der Firma Swisscom (Schweiz) AG geplant: Erhöhung der Sendeleistung in Senderichtung 1 (70°) von 1380 WERP auf 1700 WERP; Erhöhung der Sendeleistung in Senderichtung 2 (200°) von 705 WERP auf 1045 WERP; Erhöhung der Sendeleistung in Senderichtung 3 (300°) von 895 WERP auf 1355 WERP. Weiter ist vorgesehen, die Antennen adaptiv des Typs Ericsson AIR6488B43 unter Anwendung des Korrekturfaktors KAA (gemäss Nachtrag zur Vollzugshilfe vom 23. Februar 2021) zu betreiben. Alle Voraussetzungen dazu (automatische Leistungsbegrenzung, angepasstes Qualitätssicherungssystem, angepasste NIS-Datenbank des Bakom) sind erfüllt.

Standort: Beatenbergstrasse 39a, Parzelle Nr. 816, Wohnzone (W3), Koordinaten 2’631’081 / 1’170’817.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Auflage- und Einsprachefrist bis 3. November 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten sowie auf die Amts- und Fachberichte verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 02.10.2025

Einwohnergemeinde

Entleeren von Schlammsammlern im Gebiet südlich Seestrasse und östlich Scheidgasse

Im Zusammenhang mit der Entleerung der Strasseneinlaufschächte südlich Seestrasse und östlich Scheidgasse besteht für die Liegenschaftseigentümer in diesem Gebiet die Möglichkeit, ebenfalls private Schlammsammler auf ihre Kosten leeren zu lassen.

Ausführung: Montag, 13. Oktober 2025

Kosten (Barzahlung gegen Quittung) für Schlammsammler, welche mit der Saugvorrichtung von der Strasse her erreichbar sind (max. 10 m). Es werden keine Privatstrassen oder private Vorplätze befahren:

  • Sammler klein bis Durchmesser 30 cm: Fr. 45.– / Stück
  • Sammler über Durchmesser 30 cm: Fr. 70.– / Stück

Ausserhalb des oben erwähnten Gebietes wird eine Anfahrts- und Installationspauschale von Fr. 50.– erhoben.

Interessierte Liegenschaftseigentümer melden sich bis spätestens 10. Oktober 2025 im Werkhof Unterseen, Telefon 033 826 19 71.

Unterseen, 29. September 2025

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 02.10.2025

Einwohnergemeinde

Änderungen der Verordnung über die Bewirtschaftung öffentlicher Parkplätze (Parkplatzverordnung) / Genehmigung und Inkrafttretung

(Bekanntmachung gemäss Art. 45 ff. kant. Gemeindeverordnung)

Genehmigung

Der Einwohnergemeinderat Unterseen hat am 15. September 2025 Änderungen in der Verordnung über die Bewirtschaftung öffentlicher Parkplätze (Parkplatzverordnung) der Einwohnergemeinde Unterseen sowie deren Inkrafttreten per 1. Januar 2026 beschlossen.

Rechtsmittel

Gegen die oben genannten Änderungen sowie deren lnkrafttretung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung beim Regierungsstatthalteramt lnterlaken-Oberhasli schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Bezug der Erlasse

Der geänderte Erlass kann auf der gemeindeeigenen Homepage www.unterseen.ch heruntergeladen oder während der Büroöffnungszeiten bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden.

Unterseen, 15. September 2025

Der Einwohnergemeinderat

Publiziert am 02.10.2025

Regionalkonferenz Oberland-Ost

Regionale Energieberatung Oberland-Ost in der Gemeinde Unterseen

Die öffentliche regionale Energieberatung ist generell von Dienstag bis Donnerstag in Interlaken (Jungfraustrasse 38) für Sie da. Einen persönlichen Termin können Sie telefonisch oder per E-Mail vereinbaren. Spontane unangemeldete Beratungen sind auch möglich.

Für die Bevölkerung der Gemeinde Unterseen wird dieses Angebot vom 5. August 2025 bis am 31. Januar 2026 intensivier zur Verfügung stehen.

Die regionale Energieberatung Oberland-Ost ist telefonisch erreichbar von Dienstag bis Freitag.

Die Kompetenzen von Hausbesitzern, KMUs, Architekten, Planern, Behörden, Bevölkerung usw. werden in folgenden Bereichen gestärkt:

  • Energievorschriften beim Bauen und Heizen
  • Betriebsoptimierung für Nicht-Wohngebäude
  • Wahl der richtigen Heizung
  • Energiesparmassnahmen
  • Eigenstromproduktion
  • Erläuterungen zu den Förderprogrammen des Kantons Bern und der Gemeinde Unterseen
    Neue Beiträge seit 1. Januar 2025
  • Energieeffizientes Bauen und Sanieren
  • Solarenergie
  • Elektromobilität/Ladeinfrastruktur
  • Energiebuchhaltung
  • u.v.m.

Beratungen am Telefon oder persönlich im Büro der Energieberatung sind bis zu einer Stunde kostenlos. Beratungen vor Ort werden für ein EFH mit Fr. 100.– und für ein MFH mit Fr. 150.– pauschal verrechnet. Die Beratung ist neutral und unabhängig und im Sinne der kantonalen und nationalen Energiepolitik.

Weitere Infos unter:
www.oberland-ost.ch
Telefon 033 821 08 68

Geschäftsstelle und Energieberatung
Regionalkonferenz Oberland-Ost
3800 Interlaken

Publiziert am 02.10.2025


Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen

Telefon 033 828 12 00
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08.00 – 12.00 und 13.30 – 17.00 Uhr