Reglement über die Parkplatzabgabe vom 3. Juni 2024 / Genehmigung und Inkrafttreten
(Bekanntmachung gemäss Art. 110 der kant. Bauverordnung und Art. 45 ff. kant. Gemeindeverordnung)
Genehmigung
In Anwendung von Art. 110 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV; BSG 721.1) respektive Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das von der Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Unterseen am 3. Juni 2024 beschlossene Reglement über die Parkplatzabgabe vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 21. Oktober 2024 vorbehaltlos genehmigt wurde.
Inkrafttreten
Das Reglement über die Parkplatzabgabe tritt auf 1. Januar 2025 in Kraft.
Reglementsbezug
Der neue Gemeindeerlass kann auf der gemeindeeigenen Homepage www.unterseen.ch heruntergeladen oder während den Büroöffnungszeiten bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden.
Unterseen, 11. November 2024
Der Einwohnergemeinderat
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung 29. November 2024
Die Gemeindeverwaltung Unterseen bleibt am Freitag, 29. November 2024, aufgrund einer grossen Informatikumstellung den ganzen Tag geschlossen.
Wir bitten Sie um Kenntnisnahme und danken für Ihr Verständnis.
Der Einwohnergemeinderat
Winterdienst 2024/2025
Im Weiteren wird auf Art. 679 ZGB und At. 58 OR hingewiesen (Schadenersatzpflicht des Hauseigentümers).
Unterseen, 13. November 2024
Bauverwaltung Unterseen
Änderungen und Ergänzungen im Kurtaxenreglement / Genehmigung und Inkrafttretung
(Bekanntmachung gemäss Art. 45 ff. Kant. Gemeindeverordnung)
Genehmigung
Der Einwohnergemeinderat Unterseen hat am 11. November 2024 die Änderungen und Ergänzungen von Art. 8 und 8a des Kurtaxenreglements der Einwohnergemeinde Unterseen vom 16. Dezember 1985 erlassen und genehmigt.
Rechtsmittel
Gemäss Art. 37 Abs. 2 der Gemeindeordnung können fünf Prozent der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit Veröffentlichung durch Unterzeichnung des diesbezüglichen Begehrens verlangen, dass die entsprechenden Änderungen der Gemeindeversammlung zum Beschluss unterbreitet werden.
Inkrafttretung
Wird das Referendum gegen die vorliegenden Reglementsänderungen und -ergänzungen nicht ergriffen, setzt der Gemeinderat diese rückwirkend auf 1. September 2024 in Kraft.
Reglementsbezug
Der neue Erlass kann auf der gemeindeeigenen Homepage www.unterseen.ch heruntergeladen oder während den Büroöffnungszeiten bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden.
Unterseen, 11. November 2024
Der Einwohnergemeinderat
Bauherrschaft: Haven Gastro GmbH, Baumgarten 6, 3800 Unterseen.
Projektverfasserin: Gschwend AG Gastro-Bau, Talackerstrasse 52, 3604 Thun.
Bauvorhaben: Umnutzung in Weinbar mit Feinkostladen. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 20 Sitzplätze innen und 12 Sitzplätze auf der Terrasse, Öffnungszeiten: täglich bis 0.30 Uhr.
Standort: Bahnhofstrasse 21, Parzelle Nr. 808, Zone mit Planungspflicht «Stedtli», Koordinaten 2’631’396 / 1’170’496.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, Ortsbildschutzgebiet (Baugruppe D).
Schutzobjekt: Erhaltenswertes Objekt.
Ausnahme: Überschreiten der Strassenbaulinie (Art. 21 GBR / 80 SG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Dezember 2024.
Auflagestelle: Gemeinde Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Advents- und Weihnachtsmarkt vom 22. bis 24. November 2024
Sperrung der Altstadt
Wegen des genannten Marktes ist die Altstadt (ab Bäckerei Mohler bis zum Schloss) von Donnerstag, 21. November, 7.00 Uhr, bis Montag, 25. November 2024, ca. 16.00 Uhr für jeglichen Verkehr gesperrt.
Während dieser Zeit können auch die Parkplätze Auf dem Graben, Untere Gasse und Stadthausplatz West nicht benützt werden. Das Parkhaus Stedtlizentrum befindet sich in unmittelbarer Nähe und gewährleistet gute Zu- und Wegfahrt.
Der Verkehr (inkl. Ortsbus) wird während der Altstadtsperrung via Auf dem Graben umgeleitet.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme und danken für das Verständnis.
Unterseen, 11. November 2024
Bereiche Polizeiinspektorat und Sicherheit
Bauherrschaft und Projektverfasser: Tatjana Büttner und Thomas Rüegsegger, Gummenstrasse 23, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe.
Standort: Gummenstrasse 23, Parzelle Nr. 1310, Koordinaten 2'630'700 / 1'170'917.
Zone: Wohnzone W2.
Gewässerschutzbereich: Au.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Dezember 2024.
Es wird auf die Gesuchakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938
Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Unterseen, 7. November 2024
Bauverwaltung Unterseen
Ausserordentliche Mitgliederversammlung
Mittwoch, 27. November 2024, 20.00 Uhr im Gemeindesaal Obere Gasse 2, Unterseen
Traktanden
Eingeladen und stimmberechtigt sind alle in der Gemeinde Unterseen schwellenpflichtigen Grund-, Liegenschafts-, Wohnungs- und Werkeigentümer.
Das Protokoll der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 17. April 2024 liegt 30 Tage vor der ausserordentlichen Mitgliederversammlung auf der Gemeindekasse zur Einsichtnahme auf und ist unter www.lombach-unterseen.ch einsehbar.
Anschliessend an die Versammlung wird ein Apéro offeriert.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Vorstand Schwellenkorporation Unterseen
Informationsveranstaltung
betreffend Traktandum 4 der Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2024
Zentrum Mittengraben (zemi) – Neubau Schulgebäude
Erteilung der Ermächtigung zum Abschluss eines Baurechtsvertrages an den Gemeinderat
Im Zusammenhang mit dem Neubau eines Schulgebäudes des Zentrums Mittengraben (zemi) ersucht der Gemeinderat die Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2024 um Ermächtigung zum Abschluss eines Baurechtsvertrags für eine Teilfläche von rund 6000 m² auf der gemeindeeigenen Parzelle Nr. 1522 (Zone für öffentliche Nutzung Schulzentrum).
Der Gemeinderat lädt die Stimmberechtigten sowie weitere interessierte Personen zur diesbezüglichen Informationsveranstaltung wie folgt ein:
Donnerstag, 21. November 2024, um 20.00 Uhr in der Aula des Oberstufenschulhauses, Steindlerstrasse 3, 3800 Unterseen
Unterseen, 11. November 2024
Der Einwohnergemeinderat
Bauherrschaft: Haven Gastro GmbH, Baumgarten 6, 3800 Unterseen.
Projektverfasserin: Gschwend AG Gastro-Bau, Talackerstrasse 52, 3604 Thun.
Bauvorhaben: Umnutzung in Weinbar mit Feinkostladen. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 20 Sitzplätze innen und 12 Sitzplätze auf der Terrasse, Öffnungszeiten: täglich bis 0.30 Uhr.
Standort: Bahnhofstrasse 21, Parzelle Nr. 808, Zone mit Planungspflicht «Stedtli», Koordinaten 2’631’396 / 1’170’496.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, Ortsbildschutzgebiet (Baugruppe D).
Schutzobjekt: Erhaltenswertes Objekt.
Ausnahme: Überschreiten der Strassenbaulinie (Art. 21 GBR / 80 SG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Dezember 2024.
Auflagestelle: Gemeinde Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Advents- und Weihnachtsmarkt vom 22. bis 24. November 2024
Sperrung der Altstadt
Wegen des genannten Marktes ist die Altstadt (ab Bäckerei Mohler bis zum Schloss) von Donnerstag, 21. November, 7.00 Uhr, bis Montag, 25. November 2024, ca. 16.00 Uhr für jeglichen Verkehr gesperrt.
Während dieser Zeit können auch die Parkplätze Auf dem Graben, Untere Gasse und Stadthausplatz West nicht benützt werden. Das Parkhaus Stedtlizentrum befindet sich in unmittelbarer Nähe und gewährleistet gute Zu- und Wegfahrt.
Der Verkehr (inkl. Ortsbus) wird während der Altstadtsperrung via Auf dem Graben umgeleitet.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme und danken für das Verständnis.
Unterseen, 11. November 2024
Bereiche Polizeiinspektorat und Sicherheit
Bauherrschaft und Projektverfasser: Tatjana Büttner und Thomas Rüegsegger, Gummenstrasse 23, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe.
Standort: Gummenstrasse 23, Parzelle Nr. 1310, Koordinaten 2'630'700 / 1'170'917.
Zone: Wohnzone W2.
Gewässerschutzbereich: Au.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Dezember 2024.
Es wird auf die Gesuchakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938
Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Unterseen, 7. November 2024
Bauverwaltung Unterseen
Ordentliche Kirchgemeindeversammlung
Sonntag, 8. Dezember 2024, 11.00 Uhr (im Anschluss an den Gottesdienst) in der Kirche Unterseen
Traktanden
Zu dieser Versammlung sind alle Mitglieder der reformierten Kirchgemeinde Unterseen freundlich eingeladen. Stimm- und wahlberechtigt sind alle Personen ab dem 18. Altersjahr, welche der evangelisch-reformierten Landeskirche angehören und seit mindestens drei Monaten in unserer Kirchgemeinde wohnhaft sind.
Die Unterlagen zu den Traktanden 1 und 2 liegen ab 20. November 2024 im Sekretariat der Kirchgemeinde, Schloss, 3800 Unterseen, während den Bürozeiten öffentlich auf und sind ebenfalls auf unserer Webseite www.kirche-unterseen.ch zu finden.
Entscheide der Versammlung können mit Beschwerde an das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli mit Sitz in Interlaken angefochten werden. Die Frist beträgt bei Wahlen 10 Tage, bei Sachentscheiden 30 Tage (Art. 60, 63, 67a VRPG). Die Frist beginnt am Tag nach der Versammlung (Art. 47 VRPG). Wer Zuständigkeits- oder Verfahrensvorschriften beanstanden will, muss – wenn es möglich war – diesen Mangel an der Versammlung selber schon gerügt haben (Rügepflicht nach Art. 49a GG – BSG 170.11).
Der Kirchgemeinderat
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
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