Anerkennungspreis
Die Gemeinden Interlaken, Matten und Unterseen setzen je einen Anerkennungspreis für ehrenamtliche Leistungen von 2500 Franken in den Bereichen Sport, Kultur und Soziales aus.
Das Anmeldeformular kann am Infoschalter der Einwohnergemeinde Interlaken bezogen oder unter www.gemeinde-interlaken.ch, www.matten.ch oder www.unterseen.ch abgerufen werden.
Anmeldungen sind bis zum 30. August 2025 einzureichen an: Gemeindeschreiberei Interlaken, Stichwort «Anerkennung», Postfach, 3800 Interlaken, oder gemeindeschreiberei@interlaken.ch.
Bitte beachten Sie für weitere Informationen das Inserat im nicht amtlichen Teil dieses Anzeigers.
Anerkennungskommission Bödeli
Bauherrschaft und Projektverfasser: Wyss-Poteau Christoph und Valérie, Stadtfeldstrasse 19, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Neubau Pergola mit Lamellendach (nachträgliches Baugesuch).
Standort: Stadtfeldstrasse 19, Parzelle Nr. 1519, Koordinaten 2'630'541 / 1'170'750.
Zone: Wohnzone W2.
Gewässerschutzbereich: Au.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 15. September 2025.
Es wird auf die Gesuchakten verwiesen. Auf das Aufstellen von Bauprofilen wird ausdrücklich verzichtet (Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD). Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938
Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Unterseen, 5. August 2025
Bauverwaltung Unterseen
Bauherrschaft: Franziska Bischoff, Staldenmattweg 2, 6405 Immensee.
Projektverfasserin: trauffer architekten gmbh, Weissenaustrasse 9a, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Umnutzung Erdgeschoss, Erstwohnung in Zweitwohnung nach GBR Art. 60.1 Abs. 5.
Standort: Gummenstrasse 17, Parzelle Nr. 1282, Koordinaten 2'630'722, 1'170'817.
Zone: Wohnzone W2.
Gewässerschutzbereich: Au.
Ausnahme: Art. 60.1 Abs. 5 GBR betreffend Unterschreitung Erstwohnungsanteil.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 1. September 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938
Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Unterseen, 28. Juli 2025
Bauverwaltung Unterseen
Asiatische Hornisse – Meldung von Sichtungen
Vor zwanzig Jahren wurde die invasive gebietsfremde Asiatische Hornisse nach Südwestfrankreich eingeschleppt und breitet sich seither erfolgreich über weite Teile Europas aus.
Um die Verbreitung dieser gebietsfremden Art möglichst zu verlangsamen, ist der Kanton Bern auf breite Unterstützung aus der Bevölkerung angewiesen.
Die Asiatischen Hornissen werden oft beim Nestbau an verschiedensten Orten rund ums oder im Haus oder auf blühenden Pflanzen im Garten gesichtet.
Weitere Informationen finden Sie unter www.inforama.ch.
Wir bitten Sie, die Sichtungen schnellstmöglich auf www.asiatischehornisse.ch zu melden.
Unterseen, 28. Juli 2025
Gemeinde Unterseen
Bauverwaltung
Bauherrschaft: Margrith Häsler-Mühlemann und Jürg Häsler, Vorholzstrasse 11a, 3800 Unterseen.
Projektverfasserin: trauffer architekten gmbh, Weissenaustrasse 9a, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Ersatz Gasheizung durch aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe.
Standort: Vorholzstrasse 13, Parzelle Nr. 463, Koordinaten 2'630'753, 1'170'471.
Zone: Wohnzone W2.
Gewässerschutzbereich: Au.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 1. September 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938
Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Unterseen, 23. Juli 2025
Bauverwaltung Unterseen
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
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