Unterseen (4)

Einwohnergemeinde

Japankäfer

Unterseen und weitere Bödeli-Gemeinden liegen im Befallsherd – umliegende Gemeinden gelten als Pufferzone.

Bitte beachten Sie die Informationen in der Rubrik Gemeinde-Info.

Publiziert am 10.09.2026

Einwohnergemeinde

Änderungen im Reglement Finanzhaushalt / Genehmigung und Inkrafttretung

(Bekanntmachung gemäss Art. 45 ff. kant. Gemeindeverordnung)

Genehmigung

Der Einwohnergemeinderat Unterseen hat am 31. August 2026 die Änderungen von Art. 13, 53, 54 und 66 sowie die Ergänzung von Art. 66a des Reglements Finanzhaushalt der Einwohnergemeinde Unterseen vom 23. August 2021 erlassen und genehmigt.

Rechtsmittel

Gemäss Art. 37 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) können fünf Prozent der Stimmberechtigten innert sechzig Tagen seit Veröffentlichung durch Unterzeichnung des diesbezüglichen Begehrens verlangen, dass die entsprechenden Änderungen der Gemeindeversammlung zum Beschluss unterbreitet werden.

Inkrafttretung

Wird das Referendum gegen die vorliegenden Reglementsänderungen nicht ergriffen, setzt der Gemeinderat diese auf 1. Januar 2027 in Kraft.

Reglementsbezug

Der neue Erlass kann auf der gemeindeeigenen Homepage www.unterseen.ch heruntergeladen oder während den Büroöffnungszeiten bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden.

Unterseen, 31. August 2026

Der Einwohnergemeinderat

Publiziert am 10.09.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Hotel Central Continental AG, Bahnhofstrasse 43, 3800 Unterseen.

Projektverfasserin: brönnimann architekten ag, Neugasse 10, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Umnutzung Untergeschoss in Frühstücksraum und zwei Hotelzimmer. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 100 Sitzplätze innen im neuen Frühstücksraum im Untergeschoss (bisher 85 Sitzplätze Disco Space und Bounty-Bar und 25 Aussensitzplätze), 70 Sitzplätze innen im bestehenden Frühstücksraum im Erdgeschoss, 62 Gästezimmer mit 119 Gästebetten (bisher 60 Gästezimmer mit 115 Gästebetten); Öffnungszeiten: täglich bis 0.30 Uhr. Das Restaurant «China Buffet» mit 150 Sitzplätzen innen bleibt unverändert.

Standort: Bahnhofstrasse 43, Parzelle Nr. 260, Zone: Überbauungsordnung / Uferschutzplan «Spielmatte», Koordinaten 2’631’524 / 1’170’450.

Schutzgebiete/Objekt: Gewässerschutzzone Au, schützenswertes K-Objekt, ISOS-Gebiet 1244.

Naturgefahrengebiet: gelb, blau.

Ausnahmen:

  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Wohnraum unter dem fertigen Terrain (Art. 66 BauV)

Auflage- und Einsprachefrist bis 28. September 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 03.09.2026

Einwohnergemeinde

Gemeindeversammlung

Montag, 7. September 2026, 20.00 Uhr in der Aula des Oberstufenschulhauses, Steindlerstrasse 3, 3800 Unterseen

Traktanden

  1. Neubau Schulgebäude zemi – Ermächtigung Einwohnergemeinderat; Abgabe eines Teils der Parzelle Unterseen Grundbuchblatt Nr. 1522 – Stadtfeld/Steindlerstrasse (Zone für öffentliche Nutzung) im Baurecht für den Neubau des Schulgebäudes des Vereins Zentrum Mittengraben (zemi).
  2. Informationen aus dem Gemeinderat
  3. Verschiedenes

Protokoll

Der Protokollentwurf der Gemeindeversammlung vom 1. Juni 2026 stand gemäss Art. 11 Abs. 2 des Abstimmungs- und Wahlreglementes der Einwohnergemeinde Unterseen (AWR) während 30 Tagen, d.h. vom 12. Juni bis 12. Juli 2026 zur Einsichtnahme offen. Die Protokollauflage wurde im Anzeiger Interlaken vom 11. Juni 2026 öffentlich bekannt gemacht. Während der Auflage- respektive Einsprachefrist ging beim Einwohnergemeinderat keine Einsprache gegen den Inhalt des oben genannten Protokolls ein. Bezugnehmend auf Art. 11 Abs. 4 AWR hat der Einwohnergemeinderat daher anlässlich seiner Sitzung vom 20. Juli 2026 das Gemeindeversammlungsprotokoll vom 1. Juni 2026 genehmigt.

Öffentliche Auflage

Die Akten zum oben genannten Traktandum liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung während den Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindeschreiberei zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten auf. Zudem kann das Dossier auf der Homepage der Einwohnergemeinde Unterseen (www.unterseen.ch) eingesehen und heruntergeladen werden.

Rechtsmittel

Gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli Beschwerde erhoben werden (Art. 67a Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften müssen anlässlich der Gemeindeversammlung sofort gerügt werden (Art. 4 Abstimmungs- und Wahlreglement der Einwohnergemeinde Unterseen).

Stimmberechtigung – Einladung

Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind alle Personen, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Unterseen wohnhaft sind.

Unterseen, 20. Juli 2026

Einwohnergemeinderat Unterseen

Publiziert am 03.09.2026


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