Unterseen (6)

Baupublikation

Bauherrschaft: Lupica Immobilien GmbH, Jungfraustrasse 48, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: n+Atelier GmbH, Wydistrasse 18, 3812 Wilderswil.

Bauvorhaben: Umbau Wohnhaus mit 8 Wohnungen und 4 Zimmern mit kurzzeitig touristischer Vermietung mit 17 Gästezimmern und 48 Gästebetten; Rückbau zwei Überdachungen inkl. Konstruktionen; Erstellen eines gedeckten Unterstandes; Erstellen eines gedeckten Sitzplatzes; Rückbau sanitäre Anlagen bzw. Wohnräume im Untergeschoss; Terrassennutzung im 2. Obergeschoss mit Ersatz des Geländers; diverse Grundrissänderungen; Rückbau Dachflächenfenster (nachträgliches Baugesuch).

Standort: Seestrasse 10 und 12, Parzellen Nrn. 971 und 1791, Dorfzone, Koordinaten 2’631’264 / 1’170’502.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, Baugruppe C (Unterseen Dorf).

Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt.

Auflage- und Einsprachefrist bis 23. März 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 19.02.2026

Einwohnergemeinde

Erneuerung öffentliche Beleuchtung

Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 44 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird auf dieser Strasse die Verkehrsabwicklung wie folgt erschwert:

Strasse: Untere Goldey.

Teilstrecke: Haberdarre bis Fussgängerbrücke Untere Goldey.

Dauer: 2. März bis ca. 3. April 2026.

Witterungsbedingt kann es zu Verschiebungen kommen.

Einschränkungen:

  • Verkehrsbehinderungen und kleinere Wartezeiten

Ausnahmen: keine

Grund: Erneuerung der öffentlichen Beleuchtung.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.

Unterseen, 16. Februar 2026

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 19.02.2026

Einwohnergemeinde

Öffentliche Auflage

Rodungsgesuch mit Wiederaufforstung

vom 4. Februar 2026, bestehend aus:

  • Formular Rodungsgesuch
  • Übersichtskarte im Massstab 1:25'000
  • Rodungs- und Ersatzaufforstungspläne im Massstab 1:1000 bzw. 1:500

Gesamtrodungsfläche in Beatenberg-Waldegg, Parzelle Nr. 2071: 296 m² – Wald.

Ersatzaufforstung in Unterseen, Lüjistühl, Parzelle Nr. 1173: 674 m² – Landwirtschaftszone.

Ausnahmen: Rodung und Ersatzaufforstung, Art. 5, 7 WaG.

Gesuchstellerin: Watt 2000 Immo GmbH, Alfred Zenger, Vorholzstrasse 12, 3800 Unterseen.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 12. Februar bis 16. März 2026, in der Bauverwaltung Unterseen öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Unterseen unter https://www.unterseen.ch/newsmeldungen.html verfügbar. Das Rodungsgesuch mit Wiederaufforstung steht im Zusammenhang mit der Zonenplanänderung «Waldegg» mit Waldfeststellung in der Gemeinde Beatenberg. Hierfür wird auf die Publikation der Gemeinde Beatenberg verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen, einzureichen. In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b Abs. 1 BauG).

Unterseen, 6. Februar 2026

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 19.02.2026

Einwohnergemeinde

Öffentliche Auflage

Rodungsgesuch mit Wiederaufforstung

vom 4. Februar 2026, bestehend aus:

  • Formular Rodungsgesuch
  • Übersichtskarte im Massstab 1:25'000
  • Rodungs- und Ersatzaufforstungspläne im Massstab 1:1000 bzw. 1:500

Gesamtrodungsfläche in Beatenberg-Waldegg, Parzelle Nr. 2071: 296 m² – Wald.

Ersatzaufforstung in Unterseen, Lüjistühl, Parzelle Nr. 1173: 674 m² – Landwirtschaftszone.

Ausnahmen: Rodung und Ersatzaufforstung, Art. 5, 7 WaG.

Gesuchstellerin: Watt 2000 Immo GmbH, Alfred Zenger, Vorholzstrasse 12, 3800 Unterseen.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 12. Februar bis 16. März 2026, in der Bauverwaltung Unterseen öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Unterseen unter https://www.unterseen.ch/newsmeldungen.html verfügbar. Das Rodungsgesuch mit Wiederaufforstung steht im Zusammenhang mit der Zonenplanänderung «Waldegg» mit Waldfeststellung in der Gemeinde Beatenberg. Hierfür wird auf die Publikation der Gemeinde Beatenberg verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen, einzureichen. In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b Abs. 1 BauG).

Unterseen, 6. Februar 2026

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 12.02.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: STWEG Stadtfeldstrasse 20, c/o intertreuhand.gfag, Postgasse 12, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Schmocker Immobilien GmbH, Lanzenen 26a, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Energetische Sanierung MFH, Ersatz Ölheizung durch Fernwärmeanschluss, Installation PV-Anlage.

Standort: Stadtfeldstrasse 20, Parzelle Nr. 1056, Koordinaten 2'630'478 / 1'170'807.

Zone: Wohnzone W2.

Gewässerschutzbereich: Au.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 9. März 2026.

Es wird auf die Gesuchakten verwiesen. Auf das Aufstellen von Bauprofilen wird ausdrücklich verzichtet (Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD). Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938

Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Unterseen, 2. Februar 2026

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 12.02.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: STWEG Stadtfeldstrasse 20, c/o intertreuhand.gfag, Postgasse 12, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Schmocker Immobilien GmbH, Lanzenen 26a, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Energetische Sanierung MFH, Ersatz Ölheizung durch Fernwärmeanschluss, Installation PV-Anlage.

Standort: Stadtfeldstrasse 20, Parzelle Nr. 1056, Koordinaten 2'630'478 / 1'170'807.

Zone: Wohnzone W2.

Gewässerschutzbereich: Au.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 9. März 2026.

Es wird auf die Gesuchakten verwiesen. Auf das Aufstellen von Bauprofilen wird ausdrücklich verzichtet (Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD). Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938

Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Unterseen, 2. Februar 2026

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 05.02.2026


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