Unterseen (17)

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung 1. August 2024

Die Gemeindeverwaltung Unterseen ist während dem 1. August 2024 wie folgt geöffnet:

  • Mittwoch, 31. Juli 2024, 8.00 bis 12.00 Uhr / Nachmittag geschlossen
  • Donnerstag, 1. August 2024, geschlossen
  • Freitag, 2. August 2024, geschlossen

Ab Montag, 5. August 2024, gelten wieder die ordentlichen Öffnungszeiten.

Besten Dank für Ihr Verständnis.

Gemeindeverwaltung Unterseen

Publiziert am 25.07.2024

Einwohnergemeinde

Werkleitungsarbeiten Wydengässli

Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 44 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird auf dieser Strasse die Verkehrsabwicklung wie folgt erschwert:

Strasse: Wydengässli.

Dauer: 29. Juli bis 27. September 2024.

Einschränkungen:

  • Sperrungen
    Ab dem 29. Juli 2024 bleibt das Wydengässli für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Zufahrt zu den Privatgrundstücken ist jederzeit gewährleistet. Signalisation beachten.
  • Kehrichtabfuhr
    Die Kehrichtabfuhr aller Fraktionen findet gemäss Abfallratgeber statt.

Ausnahmen: keine.

Grund: Werkleitungsbau.

Die betroffenen Anwohner werden mittels Anwohnerinfo persönlich informiert.

Wir bitten um Beachtung der Signalisation und Anweisungen der Baufirma und danken für Ihr Verständnis.

Unterseen, 8. Juli 2024

Gemeinde Unterseen
Bauverwaltung

Publiziert am 25.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Nora Lienhardt und Roland Maurer, Beatenbergstrasse 21, 3800 Unterseen.

Projektverfasser: Christian Breitenstein, Jungfraustrasse 21, 3600 Thun.

Bauvorhaben: Umbau und Sanierung Beatenbergstrasse 21 gemäss separatem Beschrieb.

Standort: Beatenbergstrasse 21, Parzelle Nr. 908.

Zone: Wohnzone W2.

Gewässerschutzbereich Au.

Schutzperimeter: Ortsbildschutzgebiet B.

Schutzobjekt: erhaltenswertes Objekt gemäss Bauinventar der Gemeinde Unterseen.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 19. August 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Link zur elektronischen Auflage

https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938

Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Unterseen, 15. Juli 2024

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 25.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Spitäler fmi AG, Weissenaustrasse 27, 3800 Unterseen.

Projektverfasserin: Brügger Architekten AG, Scheibenstrasse 6, 3600 Thun.

Bauvorhaben: Versetzen Modulbau 2 als Provisorium (Pikettzimmer) von Parzelle Nr. 2113 auf Parzelle Nr. 2219. Reduktion der mit Gesamtbauentscheid vom 13. September 2023 bis zum 31. Dezember 2032 bewilligten provisorischen Parkplätze auf 73 Parkplätze.

Standort: Weissenaustrasse 35, Parzelle Nr. 2219, Zone ZöN k1 Spital, Koordinaten 2’630’893 / 1’169’915.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen: Gestaltung und energietechnische Ausnahmen nach Art.56 GBR.

Auflage- und Einsprachefrist bis 19. August 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 25.07.2024

Einwohnergemeinde

Werkleitungsarbeiten Wydengässli

Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 44 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird auf dieser Strasse die Verkehrsabwicklung wie folgt erschwert:

Strasse: Wydengässli.

Dauer: 29. Juli bis 27. September 2024.

Einschränkungen:

  • Sperrungen
    Ab dem 29. Juli 2024 bleibt das Wydengässli für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Zufahrt zu den Privatgrundstücken ist jederzeit gewährleistet. Signalisation beachten.
  • Kehrichtabfuhr
    Die Kehrichtabfuhr aller Fraktionen findet gemäss Abfallratgeber statt.

Ausnahmen: keine.

Grund: Werkleitungsbau.

Die betroffenen Anwohner werden mittels Anwohnerinfo persönlich informiert.

Wir bitten um Beachtung der Signalisation und Anweisungen der Baufirma und danken für Ihr Verständnis.

Unterseen, 8. Juli 2024

Gemeinde Unterseen
Bauverwaltung

Publiziert am 18.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Angelo Seitz, Helvetiastrasse 34, 3800 Unterseen.

Projektverfasserin: Schmocker Immobilien GmbH, Lanzenen 26a, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch eine Holzpelletheizung, Verlängerung bestehender Kamin 50 cm über Dachfirst.

Standort: Helvetiastrasse 34, Parzelle Nr. 906 (BR 1808), Koordinaten 2'631'103, 1'170'250.

Zone: Wohnzone W2.

Gewässerschutzbereich: Au.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 12. August 2024.

Es wird auf die Gesuchakten verwiesen. Auf das Aufstellen von Bauprofilen wird ausdrücklich verzichtet (Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD).

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Link zur elektronischen Auflage

https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938

Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Unterseen, 8. Juli 2024

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 18.07.2024

Einwohnergemeinde

Sanierung Gehweg und Erneuerung Werkleitungen

Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 44 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird auf dieser Strasse die Verkehrsabwicklung wie folgt erschwert:

Strasse: Gummenstrasse.

Teilstrecke: Gummentrasse 18 bis Einmündung Mühleholzstrasse.

Dauer: 22. Juli bis 30. August 2024.

Einschränkungen:

Strassensperrungen

In der Woche vom 22. Juli 2024 ist die Durchfahrt im Kreuzungsbereich der Gummenstrasse und der Mühleholzstrasse nicht gewährleistet. Die Erschliessung erfolgt via Am Lauener, Gummenstrasse, Stadtfeldstrasse, Im Muri zu den hinterliegenden Liegenschaften. Die Durchfahrt via Steindlerstrasse (Bereich Schulhäuser) ist bis 9. August 2024 nicht möglich.

Der Strassenabschnitt ab der Verzweigung Mühleholzstrasse bis Stadtfeldstrasse ist für sämtlichen Verkehr gesperrt, Signalisation beachten.

Kehrichtabfuhr

Die Kehricht- und Grünabfuhr findet gemäss Abfallratgeber 2024 statt.

Ausnahmen: keine.

Grund: Sanierung Gehweg und Strasse / Erneuerung Werkleitungen.

Die betroffenen Anwohner werden persönlich informiert.

Wir bitten um Beachtung der Signalisationen und Anweisungen der Bauleitung und der Baufirma und danken für Ihr Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.

Unterseen, 8. Juli 2024

Gemeinde Unterseen
Bauverwaltung

Publiziert am 18.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Nora Lienhardt und Roland Maurer, Beatenbergstrasse 21, 3800 Unterseen.

Projektverfasser: Christian Breitenstein, Jungfraustrasse 21, 3600 Thun.

Bauvorhaben: Umbau und Sanierung Beatenbergstrasse 21 gemäss separatem Beschrieb.

Standort: Beatenbergstrasse 21, Parzelle Nr. 908.

Zone: Wohnzone W2.

Gewässerschutzbereich Au.

Schutzperimeter: Ortsbildschutzgebiet B.

Schutzobjekt: erhaltenswertes Objekt gemäss Bauinventar der Gemeinde Unterseen.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 19. August 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Link zur elektronischen Auflage

https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938

Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Unterseen, 15. Juli 2024

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 18.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Spitäler fmi AG, Weissenaustrasse 27, 3800 Unterseen.

Projektverfasserin: Brügger Architekten AG, Scheibenstrasse 6, 3600 Thun.

Bauvorhaben: Versetzen Modulbau 2 als Provisorium (Pikettzimmer) von Parzelle Nr. 2113 auf Parzelle Nr. 2219. Reduktion der mit Gesamtbauentscheid vom 13. September 2023 bis zum 31. Dezember 2032 bewilligten provisorischen Parkplätze auf 73 Parkplätze.

Standort: Weissenaustrasse 35, Parzelle Nr. 2219, Zone ZöN k1 Spital, Koordinaten 2’630’893 / 1’169’915.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen: Gestaltung und energietechnische Ausnahmen nach Art.56 GBR.

Auflage- und Einsprachefrist bis 19. August 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 18.07.2024

Einwohnergemeinde

Blumenschmuckwettbewerb

Auch dieses Jahr werden wieder Anerkennungspreise für den schönsten Blumenschmuck am Haus vergeben. Deshalb werden Ende Juli / Anfang August die Fotografen der Jury unterwegs sein und in Interlaken, Matten und Unterseen die schönsten mit Blumen geschmückten Häuser und Balkone erfassen. Der Anerkennungspreis verfolgt keine kommerziellen Ziele und wird von den Gemeinden Interlaken, Matten und Unterseen sowie von der Tourismusorganisation Interlaken und dem Blumen- und Gartenbauverein Interlaken und Umgebung getragen.

Arbeitsgruppe «IMU-Blumenschmuck»

Publiziert am 18.07.2024

Einwohnergemeinde

Hundetaxe 2024

Im August ist die Hundetaxe für das Jahr 2024 zur Zahlung fällig. Die bereits in Unterseen registrierten Hundehalterinnen und Hundehalter erhalten für die Hundetaxe 2024 automatisch eine Rechnung. In diesem Zusammenhang bitten wir um Meldung, falls Sie keinen Hund mehr haben oder neu einen solchen besitzen.

Taxpflichtig sind Hundehalterinnen und Hundehalter, welche in der Gemeinde Wohnsitz haben und deren Hund am 1. August 2024 (Stichtag) älter als sechs Monate ist. Die Hundetaxe beträgt Fr. 120.– pro Hund und Jahr.

Bei Nichtbezahlung der Hundetaxe bzw. Nichtanmeldung des Hundes wird nebst der Taxe eine Busse erhoben (Art. 16 kantonales Hundegesetz).

An-/Abmeldung und Adressänderung:

Meldung an Polizeiinspektorat Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen, Telefon 033 826 19 41, E-Mail polizeiinspektorat@unterseen.ch, Online-Schalter: www.unterseen.ch.

Hundehalter sind verpflichtet, Adress- und Halterwechsel oder das Ableben des Hundes auch der zentralen Datenbank Amicus zu melden (www.amicus.ch). Auskünfte über die Hundetaxe erteilt das Polizeiinspektorat.

Unterseen, im Juli 2024

Sicherheitskommission Unterseen
Polizeiinspektorat

Publiziert am 18.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Angelo Seitz, Helvetiastrasse 34, 3800 Unterseen.

Projektverfasserin: Schmocker Immobilien GmbH, Lanzenen 26a, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch eine Holzpelletheizung, Verlängerung bestehender Kamin 50 cm über Dachfirst.

Standort: Helvetiastrasse 34, Parzelle Nr. 906 (BR 1808), Koordinaten 2'631'103, 1'170'250.

Zone: Wohnzone W2.

Gewässerschutzbereich: Au.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 12. August 2024.

Es wird auf die Gesuchakten verwiesen. Auf das Aufstellen von Bauprofilen wird ausdrücklich verzichtet (Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD).

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Link zur elektronischen Auflage

https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938

Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Unterseen, 8. Juli 2024

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 11.07.2024

Einwohnergemeinde

Sanierung Gehweg und Erneuerung Werkleitungen

Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 44 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird auf dieser Strasse die Verkehrsabwicklung wie folgt erschwert:

Strasse: Gummenstrasse.

Teilstrecke: Gummentrasse 18 bis Einmündung Mühleholzstrasse.

Dauer: 22. Juli bis 30. August 2024.

Einschränkungen:

Strassensperrungen

In der Woche vom 22. Juli 2024 ist die Durchfahrt im Kreuzungsbereich der Gummenstrasse und der Mühleholzstrasse nicht gewährleistet. Die Erschliessung erfolgt via Am Lauener, Gummenstrasse, Stadtfeldstrasse, Im Muri zu den hinterliegenden Liegenschaften. Die Durchfahrt via Steindlerstrasse (Bereich Schulhäuser) ist bis 9. August 2024 nicht möglich.

Der Strassenabschnitt ab der Verzweigung Mühleholzstrasse bis Stadtfeldstrasse ist für sämtlichen Verkehr gesperrt, Signalisation beachten.

Kehrichtabfuhr

Die Kehricht- und Grünabfuhr findet gemäss Abfallratgeber 2024 statt.

Ausnahmen: keine.

Grund: Sanierung Gehweg und Strasse / Erneuerung Werkleitungen.

Die betroffenen Anwohner werden persönlich informiert.

Wir bitten um Beachtung der Signalisationen und Anweisungen der Bauleitung und der Baufirma und danken für Ihr Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.

Unterseen, 8. Juli 2024

Gemeinde Unterseen
Bauverwaltung

Publiziert am 11.07.2024

Einwohnergemeinde

Blumenschmuckwettbewerb

Auch dieses Jahr werden wieder Anerkennungspreise für den schönsten Blumenschmuck am Haus vergeben. Deshalb werden Ende Juli / Anfang August die Fotografen der Jury unterwegs sein und in Interlaken, Matten und Unterseen die schönsten mit Blumen geschmückten Häuser und Balkone erfassen. Der Anerkennungspreis verfolgt keine kommerziellen Ziele und wird von den Gemeinden Interlaken, Matten und Unterseen sowie von der Tourismusorganisation Interlaken und dem Blumen- und Gartenbauverein Interlaken und Umgebung getragen.

Arbeitsgruppe «IMU-Blumenschmuck»

Publiziert am 11.07.2024

Einwohnergemeinde

Fertigstellungs- und Deckbelagsarbeiten Steindler- und Schulhausstrasse

Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 44 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird auf dieser Strasse die Verkehrsabwicklung wie folgt erschwert:

Strasse: Steindler- und Schulhausstrasse.

Teilstrecke: Steindlerstrasse 9 bis Schulhausstrasse 23.

Dauer: 15. Juli bis 9. August 2024.

Während der Schulferien werden in der Steindler- und Schulhausstrasse die Fertigstellungs- und Deckbelagsarbeiten durchgeführt. Während dieser Zeit ist mit folgenden Verkehrsbehinderungen zu rechnen

Einschränkungen / Sperrung: Vom 15. bis 19. Juli 2024 ist die Einmündung in die Seidenfadenstrasse für jeglichen Durchgangsverkehr gesperrt. Die Verbindung Schulhausstrasse – Steindlerstrasse bleibt während dieser Zeit gewährleistet. Vom 22. Juli bis am 9. August 2024 ist die Steindlerstrasse ab der Kreuzung Seidenfaden/Schulhausstrasse bis zum Bereich nach der Kurve (Steindlerstrasse 9) für jeglichen Durchgangsverkehr gesperrt. Umleitungen werden signalisiert. Die Zufahrt zu den Privatgrundstücken ist eingeschränkt oder nicht möglich. Für die Fussgänger ist der Durchgang zu den Liegenschaften jederzeit gewährleistet. Signalisation beachten.

ÖV-Angebot: Der Ortsbus wird je nach Bauphase umgeleitet. Die Haltestellen am Lauener, Schulhaus Steindler, Stadtfeld und Camping Jungfrau werden zum Teil nicht bedient. Bitte die Hinweise an den Haltestellen beachten.

Kehricht- und Grünabfuhr: Die Kehrichtabfuhr findet gemäss Abfallratgeber statt.

Wertstoffsammelstelle: Die Zufahrt zur Wertstoffsammelstelle ist erschwert und teilweise gesperrt.

Reitverbot: Bis 3 Wochen nach Einbau des Deckbelags besteht ein Reitverbot für beschlagene Huftiere.

Ausnahmen: keine.

Grund: Strassen- und Werkleitungsbau.

Die betroffenen Anwohner werden mittels Anwohnerinfo persönlich informiert.

Wir bitten um Beachtung der Signalisation und Anweisungen der Baufirma und danken für Ihr Verständnis.

Unterseen, 1. Juli 2024

Gemeinde Unterseen, Bauverwaltung

Publiziert am 11.07.2024

Einwohnergemeinde

Fertigstellungs- und Deckbelagsarbeiten Steindler- und Schulhausstrasse

Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 44 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird auf dieser Strasse die Verkehrsabwicklung wie folgt erschwert:

Strasse: Steindler- und Schulhausstrasse.

Teilstrecke: Steindlerstrasse 9 bis Schulhausstrasse 23.

Dauer: 15. Juli bis 9. August 2024.

Während der Schulferien werden in der Steindler- und Schulhausstrasse die Fertigstellungs- und Deckbelagsarbeiten durchgeführt. Während dieser Zeit ist mit folgenden Verkehrsbehinderungen zu rechnen

Einschränkungen / Sperrung: Vom 15. bis 19. Juli 2024 ist die Einmündung in die Seidenfadenstrasse für jeglichen Durchgangsverkehr gesperrt. Die Verbindung Schulhausstrasse – Steindlerstrasse bleibt während dieser Zeit gewährleistet. Vom 22. Juli bis am 9. August 2024 ist die Steindlerstrasse ab der Kreuzung Seidenfaden/Schulhausstrasse bis zum Bereich nach der Kurve (Steindlerstrasse 9) für jeglichen Durchgangsverkehr gesperrt. Umleitungen werden signalisiert. Die Zufahrt zu den Privatgrundstücken ist eingeschränkt oder nicht möglich. Für die Fussgänger ist der Durchgang zu den Liegenschaften jederzeit gewährleistet. Signalisation beachten.

ÖV-Angebot: Der Ortsbus wird je nach Bauphase umgeleitet. Die Haltestellen am Lauener, Schulhaus Steindler, Stadtfeld und Camping Jungfrau werden zum Teil nicht bedient. Bitte die Hinweise an den Haltestellen beachten.

Kehricht- und Grünabfuhr: Die Kehrichtabfuhr findet gemäss Abfallratgeber statt.

Wertstoffsammelstelle: Die Zufahrt zur Wertstoffsammelstelle ist erschwert und teilweise gesperrt.

Reitverbot: Bis 3 Wochen nach Einbau des Deckbelags besteht ein Reitverbot für beschlagene Huftiere.

Ausnahmen: keine.

Grund: Strassen- und Werkleitungsbau.

Die betroffenen Anwohner werden mittels Anwohnerinfo persönlich informiert.

Wir bitten um Beachtung der Signalisation und Anweisungen der Baufirma und danken für Ihr Verständnis.

Unterseen, 1. Juli 2024

Gemeinde Unterseen, Bauverwaltung

Publiziert am 04.07.2024

Einwohnergemeinde

Hundetaxe 2024

Im August ist die Hundetaxe für das Jahr 2024 zur Zahlung fällig. Die bereits in Unterseen registrierten Hundehalterinnen und Hundehalter erhalten für die Hundetaxe 2024 automatisch eine Rechnung. In diesem Zusammenhang bitten wir um Meldung, falls Sie keinen Hund mehr haben oder neu einen solchen besitzen.

Taxpflichtig sind Hundehalterinnen und Hundehalter, welche in der Gemeinde Wohnsitz haben und deren Hund am 1. August 2024 (Stichtag) älter als sechs Monate ist. Die Hundetaxe beträgt Fr. 120.– pro Hund und Jahr.

Bei Nichtbezahlung der Hundetaxe bzw. Nichtanmeldung des Hundes wird nebst der Taxe eine Busse erhoben (Art. 16 kantonales Hundegesetz).

An-/Abmeldung und Adressänderung:

Meldung an Polizeiinspektorat Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen, Telefon 033 826 19 41, E-Mail polizeiinspektorat@unterseen.ch, Online-Schalter: www.unterseen.ch.

Hundehalter sind verpflichtet, Adress- und Halterwechsel oder das Ableben des Hundes auch der zentralen Datenbank Amicus zu melden (www.amicus.ch). Auskünfte über die Hundetaxe erteilt das Polizeiinspektorat.

Unterseen, im Juli 2024

Sicherheitskommission Unterseen
Polizeiinspektorat

Publiziert am 04.07.2024


Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen

Telefon 033 828 12 00
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