Unterseen (9)

Baupublikation

Bauherrschaft: Eisenhut Holding GmbH, Beatenbergstrasse 55, 3800 Unterseen,  Paul Rosser, Untere Gasse 4, 3800 Unterseen-Interlaken.

Projektverfasserin: L2A Architekten AG, Untere Gasse 4, 3800 Unterseen-Interlaken.

Bauvorhaben: Abbruch Gebäude Nrn. 13 und 13a auf der Parzelle Nr. 1426; Neubau Mehrfamilienhaus mit Einstellhalle und vier ungedeckten Autoabstellplätzen; Rückbau bestehender Garage auf der Parzelle Nr. 1427.

Standort: Am Lauener 13, Parzellen Nrn. 1426 und 1427, Wohnzone W2, Koordinaten 2’630’727 / 1’170’703.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Auflage- und Einsprachefrist bis 10. Juni 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 15.05.2025

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasser: Luca Weinekötter, Bahnhofstrasse 12, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Umnutzung Atelier in Wohnung, Einbau Küche, Sanierung Bad, Ersatz Doppelfenster durch Balkonfenstertüre.

Standort: Bahnhofstrasse 12, Parzelle Nr. 389, Koordinaten 2'631'411 / 1'170'458.

Zone: ZPP «Bahnhofstrasse».

Gewässerschutzbereich: Au.

Schutzperimeter:

  • Ortsbildschutzgebiet A – IV, Bahnhofstrasse
  • Ortsbildschutzgebiet B
  • Baugruppe D

Schutzobjekt: schützenswertes K-Objekt gemäss Bauinventar der Gemeinde Unterseen.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 9. Juni 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Auf das Aufstellen von Bauprofilen wird ausdrücklich verzichtet (Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD).

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938

 Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Unterseen, 30. April 2025

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 15.05.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: STWEG Breitengässli 4–10, p. A. Triva Treuhand AG, Rosenstrasse 29, 3800 Interlaken.

Projektverfasser: Schmocker Sanitär-Heizung, Schmockenstrasse 134, 3803 Beatenberg.

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch Pelletheizung.

Standort: Breitengässli 4, 6, 8, 10, Parzelle Nr. 1389, Koordinaten 2'630'904, 1'170'343.

Zone: UeO «Eigermatte».

Gewässerschutzbereich: Au.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 2. Juni 2025.

Es wird auf die Gesuchakten verwiesen. Auf das Aufstellen von Bauprofilen wird ausdrücklich verzichtet (Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD).

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938

Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Unterseen, 28. April 2025

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 08.05.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Eisenhut Holding GmbH, Beatenbergstrasse 55, 3800 Unterseen,  Paul Rosser, Untere Gasse 4, 3800 Unterseen-Interlaken.

Projektverfasserin: L2A Architekten AG, Untere Gasse 4, 3800 Unterseen-Interlaken.

Bauvorhaben: Abbruch Gebäude Nrn. 13 und 13a auf der Parzelle Nr. 1426; Neubau Mehrfamilienhaus mit Einstellhalle und vier ungedeckten Autoabstellplätzen; Rückbau bestehender Garage auf der Parzelle Nr. 1427.

Standort: Am Lauener 13, Parzellen Nrn. 1426 und 1427, Wohnzone W2, Koordinaten 2’630’727 / 1’170’703.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Auflage- und Einsprachefrist bis 10. Juni 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 08.05.2025

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasser: Luca Weinekötter, Bahnhofstrasse 12, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Umnutzung Atelier in Wohnung, Einbau Küche, Sanierung Bad, Ersatz Doppelfenster durch Balkonfenstertüre.

Standort: Bahnhofstrasse 12, Parzelle Nr. 389, Koordinaten 2'631'411 / 1'170'458.

Zone: ZPP «Bahnhofstrasse».

Gewässerschutzbereich: Au.

Schutzperimeter:

  • Ortsbildschutzgebiet A – IV, Bahnhofstrasse
  • Ortsbildschutzgebiet B
  • Baugruppe D

Schutzobjekt: schützenswertes K-Objekt gemäss Bauinventar der Gemeinde Unterseen.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 9. Juni 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Auf das Aufstellen von Bauprofilen wird ausdrücklich verzichtet (Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD).

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938

 Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Unterseen, 30. April 2025

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 08.05.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: STWEG Breitengässli 4–10, p. A. Triva Treuhand AG, Rosenstrasse 29, 3800 Interlaken.

Projektverfasser: Schmocker Sanitär-Heizung, Schmockenstrasse 134, 3803 Beatenberg.

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch Pelletheizung.

Standort: Breitengässli 4, 6, 8, 10, Parzelle Nr. 1389, Koordinaten 2'630'904, 1'170'343.

Zone: UeO «Eigermatte».

Gewässerschutzbereich: Au.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 2. Juni 2025.

Es wird auf die Gesuchakten verwiesen. Auf das Aufstellen von Bauprofilen wird ausdrücklich verzichtet (Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD).

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938

Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Unterseen, 28. April 2025

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 01.05.2025

Einwohnergemeinde

Gemeindeversammlung

Montag, 2. Juni 2025, 20.00 Uhr in der Aula des Oberstufenschulhauses, Steindlerstrasse 3, 3800 Unterseen

Traktanden

  1. Jahresrechnung 2024; Beratung und Genehmigung der Jahresrechnung 2024:
    1. Genehmigung der Jahresrechnung 2024 mit einem Aufwandüberschuss im Gesamthaushalt von Fr. 52'260.48
    2. Kenntnisnahme der Nachkredite von Fr. 4'574'088.71 (Gebundene, Kompetenz Gemeinderat und Kompetenz Gemeindeversammlung)
    3. Genehmigung der Nachkredite in der Kompetenz der Gemeindeversammlung von Fr. 1'776'599.46
    4. Orientierung über die bewilligten (3'805) und die effektiv besetzten Stellenprozente (3530) der Gemeindeangestellten (Vorjahr 3640) und
    5. Kenntnisnahme des Berichtes der Aufsichtsstelle für Datenschutzfragen
  2. Gemeindeinitiative «Wohnraum schützen – Airbnb regulieren!»; Beratung und Beschlussfassung über die Gemeindeinitiative der SP Bödeli-Jungfrau – Ortsgruppe Unterseen
  3. Verschiedenes

Protokoll

Der Protokollentwurf der Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2024 stand gemäss Art. 11 Abs. 2 des Abstimmungs- und Wahlreglementes der Einwohnergemeinde Unterseen (AWR) während 30 Tagen, d. h. vom 13. Dezember 2024 bis 13. Januar 2025 zur Einsichtnahme offen. Die Protokollauflage wurde im Anzeiger Interlaken vom 12. Dezember 2024 öffentlich bekannt gemacht. Während der Auflage- respektive Einsprachefrist ging beim Einwohnergemeinderat eine Einsprache gegen den Inhalt des oben genannten Protokolls ein. Bezugnehmend auf Art. 11 Abs. 4 AWR hat der Einwohnergemeinderat anlässlich seiner Sitzung vom 20. Januar 2025 das Gemeindeversammlungsprotokoll vom 2. Dezember 2025 unter Berücksichtigung der vom Einsprecher beantragten Protokollanpassung genehmigt.

Öffentliche Auflage

Die Akten zu den oben genannten Traktanden liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung während den Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindeschreiberei zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten auf. Zudem können die Dossiers auf der Homepage der Einwohnergemeinde Unterseen (www.unterseen.ch) eingesehen und heruntergeladen werden.

Rechtsmittel

Gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli Beschwerde erhoben werden (Art. 67a Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften müssen anlässlich der Gemeindeversammlung sofort gerügt werden (Art. 4 Abstimmungs- und Wahlreglement der Einwohnergemeinde Unterseen).

Stimmberechtigung – Einladung

Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind alle Personen, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Unterseen wohnhaft sind.

Unterseen, 14. April 2025

Der Einwohnergemeinderat

Publiziert am 01.05.2025

Stellenausschreibung

Die Gemeindeverwaltung Unterseen bietet ab 1. August 2026 eine 3-jährige

Lehrstelle als Kauffrau / Kaufmann

an.

Deine Ausbildung

Während Deiner Ausbildung arbeitest Du in den Bereichen Gemeindeschreiberei, Einwohner- und Fremdenkon­trolle, AHV-Zweigstelle, Bauverwaltung, Finanzverwaltung, Steuerbüro usw. mit. Du bist zuständig für den Schalter- und Telefondienst und dort Erstanlaufstelle für unsere Bürgerinnen und Bürger.
Die Organisation von Sitzungen, das Führen von Korrespondenzen und die Mitarbeit bei der Organisation und Durchführung von Anlässen runden die Ausbildung ab.

Dein Anforderungsprofil

Wenn Du Interesse an kaufmännischen Arbeiten hast, Dir der Kontakt mit Menschen Freude bereitet und Du viel Einsatzbereitschaft und Motivation mitbringst, bist Du bei uns richtig. Ein freundliches Auftreten, Verantwortungsbe­wusstsein und Teamfähigkeit sind uns wichtig. Zudem ist – vor allem mit Blick auf den grossen Anteil an Selbststu­dium in der Berufsschule – ein hoher Grad an Selbständigkeit erforderlich. Dein Wohnort sollte auf dem Bödeli und Umgebung sein.

Was bietet Dir die Gemeindeverwaltung Unterseen

Wir bieten Dir eine solide Ausbildung in einem kleinen Team. Du bekommst Einblick in die verschiedenen Arbeitsbereiche und kannst in den vielseitigen Gebieten mitarbeiten.

Haben wir Dein Interesse geweckt? Dann sende Deine vollständigen Bewerbungsunterlagen (unter Beilage von Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Foto, Zeugniskopien, Semesterbeurteilungen, Bestätigung über Tastatur­schreibkurs und Angaben über Schnupperlehren) bis Freitag, 16. Mai 2025, an die Gemeindeschreiberei, Stabsstelle Personalwesen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen, oder gemeindeschreiberei@unterseen.ch.

Bei allfälligen Fragen steht Dir Sascha Nyffenegger, Berufsbildner, Telefon 033 826 19 51, zur Verfügung.

Einwohnergemeinde Unterseen

Publiziert am 01.05.2025

Burgergemeinde

Ordentliche Burgerversammlung

Mittwoch, 7. Mai 2025, 19.00 Uhr im neuen Betriebsgebäude neben dem Forsthaus, Beatenbergstrasse 93a, Unterseen

Traktanden

  1. Protokoll der Altjahrsversammlung vom 4. Dezember 2024
  2. Rechnungsablage 2024
  3. Orientierungen
  4. Verschiedenes

Gemäss Art. 4 des Organisationsreglementes (OgR) für die Burgergemeinde Unterseen ist stimmberechtigt, wer das Burgerrecht der Burgergemeinde Unterseen besitzt, in den Einwohnergemeinden Unterseen, Interlaken und Matten seit mindestens drei Monaten wohnhaft, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und im Stimmregister eingetragen ist. 

Damit stimmberechtigte Burger und Burgerinnen, welche in Interlaken und Matten wohnhaft sind, in das Stimmregister aufgenommen werden können, werden sie gebeten, sich bis 2 Tage vor der Burgerversammlung unter info@burgergemeinde-unterseen.ch mit Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse anzumelden. 

Gemäss Art. 67 des OgR liegt das Protokoll dieser Versammlung sieben Tage nach der Versammlung während 30 Tagen, vom 14. Mai bis 13. Juni 2025, zur Einsicht auf der Gemeindeschreiberei der Einwohnergemeinde Unterseen auf. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Burgerrat gemacht werden.

Im Anschluss an die Versammlung sind alle Anwesenden zu einem gemeinsamen Imbiss eingeladen. 

Burgerrat Unterseen

Publiziert am 01.05.2025


Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen

Telefon 033 828 12 00
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