Unterseen (9)

Baupublikation

Bauherrschaft: Golden Shisha GmbH, Bahnhofstrasse 35, 3800 Unterseen.

Projektverfasserin: Castor Consult AG, Baarerstrasse 110A, 6300 Zug.

Bauvorhaben: Umnutzung «Selfie-Museum» zu Restaurant und Shisha-Bar. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 160 Sitzplätze innen, davon 40 Sitzplätze im Fumoir (Shisha-Bar), 102 Sitzplätze im Saal 1 und 18 Sitzplätze im Saal 2; 30 Sitzplätze auf der Terrasse; Öffnungszeiten: täglich bis 0.30 Uhr bei den Innensitzplätzen und täglich bis 22.00 Uhr auf der Terrasse.

Standort: Bahnhofstrasse 24, Parzelle Nr. 972, Zone mit Planungspflicht «Bahnhofstrasse», Koordinaten 2’631’455 / 1’170’425.

Schutzzonen: Gewässerschutzzone Au, Ortsbildschutzgebiet A, Sektor IV «Bahnhofstrasse», belasteter Standort Nr. 05930012.

Ausnahmen:

  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)

Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Januar 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 11.12.2025

Kirchgemeinde

Protokollauflage

Gestützt auf Art. 71 des Organisationsreglements der Kirchgemeinde Unterseen liegt das Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 7. Dezember 2025 während 30 Tagen bei der Verwaltung der Kirchgemeinde öffentlich auf. Zudem kann das Protokoll auf der Homepage www.kircheunterseen.ch eingesehen werden. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Kirchgemeinderat gemacht werden. Der Kirchgemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Publiziert am 11.12.2025

Einwohnergemeinde

Gemeindeversammlung – Protokollauflage

Gestützt auf Art. 11 Abs. 2 des Abstimmungs- und Wahlreglements der Einwohnergemeinde Unterseen liegt das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2025 während 30 Tagen ab Publikationstag bei der Gemeindeschreiberei Unterseen öffentlich auf.

Zudem kann das oben genannte Protokoll auf der gemeindeeigenen Homepage www.unterseen.ch eingesehen oder heruntergeladen werden.

Während der Auflagefrist kann beim Gemeinderat schriftlich Einsprache gegen den Inhalt des Protokolls erhoben werden (Art. 11 Abs. 3 AWR). Anschliessend genehmigt der Gemeinderat das Protokoll und behandelt dabei abschliessend Einsprachen (Art. 11 Abs. 4 AWR).

Unterseen, 8. Dezember 2025

Einwohnergemeinderat Unterseen

Publiziert am 11.12.2025

Industrielle Betriebe Interlaken AG

Senkung der Gaspreise, Vereinfachung des Angebots und Erhöhung der Produktqualität

Vollständige Publikation siehe unter «Interlaken».

Industrielle Betriebe Interlaken AG

Publiziert am 11.12.2025

Burgergemeinde

Verkauf und Vermietung von Weihnachtsbäumen beim Forsthaus Unterseen

Beim Forsthaus der Burgergemeinde Unterseen in St. Niklausen, Beatenbergstrasse 93, können am Samstag, 20. Dezember 2025, von 13.00 bis 15.00 Uhr Weihnachtsbäume gekauft oder im Topf gemietet werden. 

Allen Käufern wird ein warmes Getränk und Hobelkäse mit Züpfe offeriert.

Burgergemeinde Unterseen

Publiziert am 11.12.2025

Einwohnergemeinde

Urnenabstimmung vom 30. November 2025

Protokoll über das Ergebnis der Urnenabstimmung vom 30. November 2025

Änderung Zonenplan und Erlass Überbauungsordnung «Mosaik»

Beschlussfassung zur Änderung des Zonenplans und zum Erlass der 
Überbauungsordnung «Mosaik».

Stimmberechtigte der Einwohnergemeinde Unterseen (kommunal): 3746

Eingelangte Ausweiskarten (kommunal): 1731

Gesamtzahl der eingelangten Stimmzettel (kommunal): 1646

Leere Stimmzettel: 26

Ungültige Stimmzettel: 0

Gesamtzahl der in Betracht fallenden gültigen Stimmzettel: 1620

Ja-Stimmen: 1391

Nein-Stimmen: 229

Somit wird der Änderung des Zonenplans und dem Erlass der Überbauungsordnung «Mosaik» zugestimmt.

Der Wahlausschuss stellt die Gültigkeit der Urnenbefragung gestützt auf Art. 28 des Abstimmungs- und Wahlreglements der Einwohnergemeinde Unterseen fest.

Unterseen, 30. November 2025

Abstimmungs- und Wahlausschuss Unterseen

Publiziert am 04.12.2025

Einwohnergemeinde

Anerkennungspreis Bödeli 2025 – Preisverleihung 

Die Anerkennungskommission Bödeli freut sich, im Namen der Gemeinden Interlaken, Matten und Unterseen je einen Anerkennungspreis für ehrenamtliche Leistungen in den Bereichen Soziales, Kultur und Sport vergeben zu können.

Die Preisverleihung findet am Freitag, 12. Dezember 2025, um 19.30 Uhr in der Aula des Gymnasiums Interlaken, Mittengrabenstrasse 8, statt. Die Feier mit anschliessendem Apéro ist öffentlich. Sie sind herzlich eingeladen.

Anerkennungskommission Bödeli

Publiziert am 04.12.2025

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasser: Hans U. Beer, Lombachzaunweg 24, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Montage Balkonkraftwerk (nachträgliches Baugesuch).

Standort: Lombachzaunweg 24, Parzelle Nr. 1638, Koordinaten 2'630'451 / 1'170'967.

Zone: Wohnzone W2.

Gewässerschutzbereich: Au.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 29. Dezember 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Auf das Aufstellen von Bauprofilen wird ausdrücklich verzichtet (Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD). Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938

Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Unterseen, 20. November 2025

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 04.12.2025

Regionalkonferenz Oberland-Ost

Regionale Energieberatung Oberland-Ost in der Gemeinde Unterseen

Die öffentliche regionale Energieberatung ist generell von Dienstag bis Donnerstag in Interlaken (Jungfraustrasse 38) für Sie da. Einen persönlichen Termin können Sie telefonisch oder per E-Mail vereinbaren. Spontane unangemeldete Beratungen sind auch möglich.

Für die Bevölkerung der Gemeinde Unterseen wird dieses Angebot vom 5. August 2025 bis am 31. Januar 2026 intensivier zur Verfügung stehen.

Die regionale Energieberatung Oberland-Ost ist telefonisch erreichbar von Dienstag bis Freitag.

Die Kompetenzen von Hausbesitzern, KMUs, Architekten, Planern, Behörden, Bevölkerung usw. werden in folgenden Bereichen gestärkt:

  • Energievorschriften beim Bauen und Heizen
  • Betriebsoptimierung für Nicht-Wohngebäude
  • Wahl der richtigen Heizung
  • Energiesparmassnahmen
  • Eigenstromproduktion
  • Erläuterungen zu den Förderprogrammen des Kantons Bern und der Gemeinde Unterseen
    Neue Beiträge seit 1. Januar 2025
  • Energieeffizientes Bauen und Sanieren
  • Solarenergie
  • Elektromobilität/Ladeinfrastruktur
  • Energiebuchhaltung
  • u.v.m.

Beratungen am Telefon oder persönlich im Büro der Energieberatung sind bis zu einer Stunde kostenlos. Beratungen vor Ort werden für ein EFH mit Fr. 100.– und für ein MFH mit Fr. 150.– pauschal verrechnet. Die Beratung ist neutral und unabhängig und im Sinne der kantonalen und nationalen Energiepolitik.

Weitere Infos unter:
www.oberland-ost.ch
Telefon 033 821 08 68

Geschäftsstelle und Energieberatung
Regionalkonferenz Oberland-Ost
3800 Interlaken

Publiziert am 04.12.2025


Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
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