Unterseen (7)

Baupublikation

Bauherrschaft: Hotel Central Continental AG, Bahnhofstrasse 43, 3800 Unterseen.

Projektverfasserin: brönnimann architekten ag, Neugasse 10, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Neuinstallation Photovoltaikanlage und Hublift.

Standort: Bahnhofstrasse 43, Parzelle Nr. 260, Zone: Überbauungsordnung Nr. 6 / Uferschutzplan Spielmatte (Baubereiche für Hauptgebäude sowie für An- und Vorbauten), Koordinaten 2’631’524 / 1’170’450.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und Ortsbildschutzgebiet, ISOS-Gebiet.

Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Ausnahmen:

  • Unterschreitung der Baulinie (Art. 22 Abs. 1 GBR)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)

Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Dezember 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend. Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 06.11.2025

Ref. Kirchgemeinde

Ordentliche Kirchgemeindeversammlung

Sonntag, 7. Dezember 2025, 11.00 Uhr in der Kirche Unterseen, im Anschluss an den Gottesdienst

Traktanden

  1. Sanierung Schloss – Verpflichtungskredit von Fr. 383'350.–
  2. Budget 2026 und Steueranlage: Genehmigung
  3. Finanzplan 2027–2031: Kenntnisnahme
  4. Bestimmen externe Revisionsstelle 2026–2029: Beschluss
  5. Gesamterneuerungswahlen Kirchgemeinderat vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2029
    1. Präsidium (bisher)
    2. Mitglieder Kirchgemeinderat (fünf Bisherige, ein neues Mitglied)
  6. Orientierungen
  7. Verschiedenes

Zu dieser Versammlung sind alle Mitglieder der reformierten Kirchgemeinde Unterseen freundlich eingeladen. Stimm- und wahlberechtigt sind alle Personen ab dem 18. Altersjahr, welche der Evangelisch-reformierten Landeskirche angehören und seit mindestens drei Monaten in unserer Kirchgemeinde wohnhaft sind.

Die Unterlagen zu den Traktanden 1 bis 4 liegen ab 20. November 2025 im Sekretariat der Kirchgemeinde, Schloss, 3800 Unterseen, während der Bürozeiten öffentlich auf und sind ebenfalls auf unserer Webseite www.kirche-unterseen.ch zu finden.

Entscheide der Versammlung können mit Beschwerde an den Regierungsstatthalter Interlaken-Oberhasli mit Sitz in Interlaken angefochten werden. Die Frist beträgt bei Wahlen 10 Tage, bei Sachentscheiden 30 Tage (Art. 60, 63, 67a VRPG). Die Frist beginnt am Tag nach der Versammlung (Art. 47 VRPG). Wer Zuständigkeits- oder Verfahrensvorschriften beanstanden will, muss – wenn es möglich war – diesen Mangel an der Versammlung selber schon gerügt haben (Rügepflicht nach Art. 49a GG – BSG 170.11).

Der Kirchgemeinderat

Publiziert am 06.11.2025

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Stockwerkeigentümergemeinschaft Weissenaustrasse 9/9A, Trauffer Daniel, Weissenaustrasse 9A, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe.

Standort: Weissenaustrasse 9/9A, Parzelle Nr. 41, Koordinaten 2'631'037 / 1'170'234.

Zone: Wohnzone W2.

Gewässerschutzbereich: Au.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Dezember 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938

Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Unterseen, 3. November 2025

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 06.11.2025

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfassende: Katja und Lukas Hug, Schulhausstrasse 28, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Erweiterung Kellerraum unter der bestehenden aufgeschütteten Terrasse, Abdichtung alte Kellerwand.

Standort: Schulhausstrasse 28, Parzelle Nr. 308, Koordinaten 2'630'975 / 1'170'536.

Zone: Wohnzone W2.

Gewässerschutzbereich: Au.

Schutzperimeter: Epochenmässig einheitlicher Baubestand.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Dezember 2025.

Es wird auf die Gesuchakten und die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938

 Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Unterseen, 3. November 2025

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 06.11.2025

Einwohnergemeinde

Advents- und Weihnachtsmarkt vom 21. bis 23. November 2025

Sperrung der Altstadt

Wegen des genannten Marktes ist die Altstadt (ab Bäckerei Mohler bis zum Schloss) von Donnerstag, 20. November, 7.00 Uhr, bis Montag, 24. November 2025, ca. 16.00 Uhr für jeglichen Verkehr gesperrt.

Während dieser Zeit können auch die Parkplätze Auf dem Graben, Untere Gasse und Stadthausplatz West nicht benützt werden. Das Parkhaus Stedtlizentrum befindet sich in unmittelbarer Nähe und gewährleistet gute Zu- und Wegfahrt.

Der Verkehr (inkl. Ortsbus) wird während der Altstadtsperrung via Auf dem Graben umgeleitet.

Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme und danken für das Verständnis.

Unterseen, 27. Oktober 2025

Bereiche Polizeiinspektorat und Sicherheit

Publiziert am 06.11.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Aldona Sabina und Paul Bieri, Dorfmattenstrasse 12, 3800 Unterseen.

Projektverfasser: Alfred Zenger, Vorholzstrasse 12, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Umnutzung bestehende Arztpraxis in Wohnung.

Standort: Dorfmattenstrasse 12, Parzelle Nr. 191, Koordinaten 2'631'030 / 1'170'556.

Zone: Wohnzone W2.

Gewässerschutzbereich: Au.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 1. Dezember 2025.

Es wird auf die Gesuchakten verwiesen. Auf das Aufstellen von Bauprofilen wird ausdrücklich verzichtet (Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD). Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938

Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Unterseen, 21. Oktober 2025

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 06.11.2025

Regionalkonferenz Oberland-Ost

Regionale Energieberatung Oberland-Ost in der Gemeinde Unterseen

Die öffentliche regionale Energieberatung ist generell von Dienstag bis Donnerstag in Interlaken (Jungfraustrasse 38) für Sie da. Einen persönlichen Termin können Sie telefonisch oder per E-Mail vereinbaren. Spontane unangemeldete Beratungen sind auch möglich.

Für die Bevölkerung der Gemeinde Unterseen wird dieses Angebot vom 5. August 2025 bis am 31. Januar 2026 intensivier zur Verfügung stehen.

Die regionale Energieberatung Oberland-Ost ist telefonisch erreichbar von Dienstag bis Freitag.

Die Kompetenzen von Hausbesitzern, KMUs, Architekten, Planern, Behörden, Bevölkerung usw. werden in folgenden Bereichen gestärkt:

  • Energievorschriften beim Bauen und Heizen
  • Betriebsoptimierung für Nicht-Wohngebäude
  • Wahl der richtigen Heizung
  • Energiesparmassnahmen
  • Eigenstromproduktion
  • Erläuterungen zu den Förderprogrammen des Kantons Bern und der Gemeinde Unterseen
    Neue Beiträge seit 1. Januar 2025
  • Energieeffizientes Bauen und Sanieren
  • Solarenergie
  • Elektromobilität/Ladeinfrastruktur
  • Energiebuchhaltung
  • u.v.m.

Beratungen am Telefon oder persönlich im Büro der Energieberatung sind bis zu einer Stunde kostenlos. Beratungen vor Ort werden für ein EFH mit Fr. 100.– und für ein MFH mit Fr. 150.– pauschal verrechnet. Die Beratung ist neutral und unabhängig und im Sinne der kantonalen und nationalen Energiepolitik.

Weitere Infos unter:
www.oberland-ost.ch
Telefon 033 821 08 68

Geschäftsstelle und Energieberatung
Regionalkonferenz Oberland-Ost
3800 Interlaken

Publiziert am 06.11.2025


Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen

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