Fertigstellungs- und Deckbelagsarbeiten Baumgarten
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 44 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird auf dieser Strasse die Verkehrsabwicklung wie folgt erschwert:
Strasse: Baumgarten.
Teilstrecke: ganzer Baumgarten.
Dauer: 15. bis 19. Juli 2025.
Sperrung
Von Dienstag, 15., bis Samstag, 19. Juli 2025, bleibt die Strasse Baumgarten für den Durchgangsverkehr infolge Deckbelagsarbeiten für die gesamte Bauzeit gesperrt. Die Zufahrt zu den Privatgrundstücken ist nicht oder nur eingeschränkt möglich. Für die Fussgänger ist der Durchgang zu den Liegenschaften jederzeit gewährleistet. Signalisation beachten.
Reitverbot
Zum Schutz des neuen Strassenbelags bleibt der Baumgarten deshalb für beschlagene Huftiere vom 18. Juli bis 10. August 2025 gesperrt.
Anwohnerinformation
Die Anwohner wurden mittels Anwohnerinformation bereits informiert.
Ausnahmen: keine.
Grund: Fertigstellungs- und Deckbelagsarbeiten.
Wir bitten um Beachtung der Signalisation und Anweisungen der Baufirma und danken für Ihr Verständnis.
Unterseen, 30. Juni 2025
Gemeinde Unterseen
Bauverwaltung
Bauherrschaft: Martin Benkert, Freihofstrasse 20, 3800 Unterseen.
Projektverfasserin: Imboden Architektur AG, Seestrasse 17, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Neubau Parkplatz und Autounterstand mit Geräteraum, Ersatz bestehende Gasheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Gartenstrasse 25, Parzelle Nr. 472, Koordinaten 2'631'174 / 1'170'711.
Zone: Wohnzone W2.
Gewässerschutzbereich: Au.
Schutzperimeter: Ortsbildschutzgebiet B / epochenmässig einheitlicher Baubestand.
Schutzobjekt: nein.
Ausnahmen: Art. 21 Abs. 1 GBR betreffend Unterschreitung Strassenabstand.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 4. August 2025.
Es wird auf die Gesuchakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938
Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Unterseen, 30. Juni 2025
Bauverwaltung Unterseen
Betreuungsgutscheine ab 1. August 2025
Die Gemeinde Unterseen finanziert seit 1. Januar 2021 die Kosten der Eltern für die familienergänzende Kinderbetreuung (Kindertagesstätten, Tagesfamilien) via Betreuungsgutscheine mit. Die aktuellen Gutscheine für die Periode 2024/2025 vergünstigen die Betreuungskosten bis zum 31. Juli 2025.
Aktuell können auf der Homepage www.kibon.ch die Daten und Dokumente für die neue Abrechnungsperiode 2025/2026 erfasst/heruntergeladen werden. Wichtig ist, dass die Betreuungsgutscheine ab 1. August 2025 neu beantragt werden müssen.
Einreichefrist: 31. Juli 2025
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Zuständige Sachbearbeiterin: Manja Berge, Finanzverwaltung Unterseen, Telefon 033 826 19 35, jeweils Montag, Dienstag und Donnerstag während den Schalteröffnungszeiten. Mail: finanzverwaltung@unterseen.ch
Finanzverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
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