Verwaltungskreis Interlaken-Oberhasli (56)

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasser: Hong Hua Yong, Waldeggstrasse 41, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Umnutzung Spielgruppenlokal zu touristisch bewirtschafteter Wohnung, Beherbergung von 6 Gästen für eine Dauer von mindestens drei aufeinanderfolgenden Nächten.

Standort: Waldeggstrasse 41a, Parzelle Nr. 1866.

Nutzungszone: Wohnzone W3.

Inventar: keines.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Januar 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 05.12.2024

Schwellenkorporation

Genehmigung Reglement

Gestützt auf Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998, GV, BSG 170.111 gibt die Schwellenkorporation folgende Genehmigung bekannt:

Das von den Stimmberechtigten der Schwellenkorporation Gündlischwand an ihrer Versammlung vom 7. Juni 2023 beschlossene, neue Reglement mit den Anhängen I und II sowie die damit verbundene Aufhebung des Reglements vom 12.November 2007 wird ohne Vorbehalt genehmigt.

Das Reglement trat auf 1. Januar 2024 in Kraft.

Das Reglement kann bei der Gemeindeverwaltung Gündlischwand bezogen werden.

Gündlischwand, 27. November 2024

Schwellenkorporation Gündlischwand

Publiziert am 05.12.2024

Burgergemeinde

Bezug Burgerland-Pachtzinse / Auszahlung Burgernutzen

Am Sonntag, 15. Dezember 2024, 10.00 bis 11.00 Uhr, finden im Sitzungszimmer des Verwaltungsgebäudes der Bezug der Burgerland-Pachtzinse sowie die Auszahlung des Burgernutzens statt. Nicht abgeholte Burgernutzen gehen zugunsten der Burgerkasse.

Burgerkommission Lütschental

Publiziert am 05.12.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AG, Wireless Access, Alte Tiefenaustrasse 6, 3050 Bern,  André Pfäffli, Alte Tiefenaustrasse 6, 3050 Bern.

Projektverfasserin: Axians Schweiz AG, Pulverstrasse 8, 3063 Ittigen.

Bauvorhaben: Anwendung Korrekturfaktor Mobilfunkanlage ohne bauliche und betriebliche Änderungen «GRSP» (nachträgliches Baugesuch).

Hinweis: Es ist vorgesehen, die Antennen des Typs AIR6488B43 adaptiv, unter Anwendung des Korrekturfaktors KAA (gemäss Nachtrag zur Vollzugshilfe vom 23. Februar 2021) zu betreiben. Weitere Änderungen an der bestehenden Anlage sind nicht vorgesehen.

Standort: Dorfstrasse 110, Parzelle Nr. 103, Zone: Überbauungsordnung 1 und 2 Dorfzentrum / Bär, Koordinaten 2’645’695 / 1’163’730.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.

Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Januar 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten sowie auf die Amts- und Fachberichte verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 05.12.2024

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasser: Jan Kovatsch, Bernstrasse 81, 3613 Steffisburg.

Bauvorhaben: Atelier für Restaurations- und Unterhaltsarbeiten sowie Herstellung von Booten.

Standort: Industriestrasse 19, Parzelle Nr. 2218, Zone: Überbauungsordnung Nr. 15 «SF Halle 1», Koordinaten 2’633’642 / 1’168’859.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Januar 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 05.12.2024

Einwohnergemeinde

Waldfeststellungsverfahren nach Art. 10 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 1991 über den Wald (WaG), festgelegt im Rahmen der Änderung ZöN D und I, Ringgenberg, öffentliche Auflage

Der Gemeinderat Ringgenberg bringt die Waldfeststellung gemäss Art. 4 des kantonalen Waldgesetzes (KWaG) vom 5. Mai 1997 und Art. 2 der kantonalen Waldverordnung (KWaV) vom 29. Oktober 1997 zur nachträglichen öffentlichen Auflage.

Die Änderung der ZöN D und I, bestehend aus Zonenplan- und Baureglementsänderung lag vom 8. Dezember 2023 bis 8. Januar 2024 öffentlich auf. In der damaligen Publikation wurde die Waldfeststellung nicht erwähnt, was mit dieser nachträglichen Auflage nachgeholt wird.

Die Akten liegen vom 5. Dezember 2024 bis 20. Januar 2025 in der Gemeindeverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg, öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich unter www.ringgenberg.ch verfügbar.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Einwohnergemeinde, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg, einzureichen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen können sich nur gegen die Waldfeststellung richten.

Ringgenberg, 5. Dezember 2024

Gemeinderat Ringgenberg

Publiziert am 05.12.2024

Einwohnergemeinde

Bezirksversammlung in Wengen

Donnerstag, 9. Januar 2025, 20.00 Uhr im Kinosaal Wengen

Traktanden

  1. Begrüssung und Pendenzen der letzten BV(s)
  2. Anliegen aus der Bevölkerung
  3. Informationen aus dem Bezirk Wengen über laufende und geplante Projekte (Legislatur 2024–2027)
  4. Informationen aus der ganzen Gemeinde und Region
  5. Verschiedenes

Im Anschluss an die Versammlung sind alle Besucherinnen und Besucher zu einem Apéro eingeladen.

Gemeinderat Lauterbrunnen

Publiziert am 05.12.2024

Stellenausschreibung

Grindelwald ist eine beliebte Tourismus-Destination im Berner Oberland mit umfassender, gut ausgebauter Infrastruktur. Die Gemeinde mit rund 4000 ständigen Einwohnern und rund 15'000 Bewohnern in der Hochsaison hat viele Attraktionen für Natur- und Sportbegeisterte zu bieten.

Infolge Neuorientierung der bisherigen Stelleninhaberin suchen wir per sofort oder nach Vereinbarung eine/n

Finanzverwalter/-in 100%

Ihre Aufgaben

  • Personelle und fachliche Leitung der Finanzabteilung
  • Erstellen von Jahresrechnungen, Budgets und Finanzplanungen
  • Verantwortlich für die Gehaltsadministration und das Versicherungsportfolio
  • Zuständig für die Verwaltung der Gemeindeliegenschaften
  • Fachliche Unterstützung und Beratung der Behörden und der Verwaltung in finanziellen Fragen
  • Zusätzliche Rechnungsführung für die Schwellenkorporation Grindelwald und Stiftungen
  • Betreuung und Verantwortung der ICT der Gemeinde

Anforderungen

  • Diplom bernischer Finanzverwalter/-in oder Bereitschaft, dieses zu erlangen
  • Führungserfahrung und Teamfähigkeit
  • Berufserfahrung, vorzugsweise im kommunalen Finanzbereich
  • Verantwortungsbewusste und selbständige Arbeitsweise
  • Angenehme Umgangsformen und Diskretion sowie gute Kommunikation
  • Gute IT-Kenntnisse (MS Office, CMI, Dialog)
  • Analytische Denkweise, Flexibilität und Belastbarkeit

Wir bieten ein vielseitiges und abwechslungsreiches Aufgabengebiet verbunden mit einer verantwortungsvollen Kaderfunktion, einem attraktiven Arbeitsplatz sowie zeitgemässen Anstellungsbedingungen.

Bei Fragen steht Ihnen Gemeindepräsident Beat Bucher, Telefon 079 475 60 40, gerne zur Verfügung.

Wir freuen uns über Ihre Bewerbung bis Freitag, 17. Januar 2025, an erika.brawand@gemeinde-grindelwald.ch oder Gemeinderat, Personelles, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Publiziert am 05.12.2024

Einwohnergemeinde

Geringfügige Änderung Überbauungsordnung Nr. 15 «Schönbühl» nach Art. 122 Abs. 1–3 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)

Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV

Der Gemeinderat von Wilderswil hat die vorerwähnte geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Nr. 15 «Schönbühl» am 27. November 2024 beschlossen.

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung), Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Wilderswil, 29. November 2024.

Der Gemeinderat

Publiziert am 05.12.2024

Einwohnergemeinde

Erlass Personalverordnung der Einwohnergemeinde Leissigen

Gestützt auf die Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 Art. 45 wird das Inkrafttreten der an der Gemeinderatssitzung vom 27. Mai 2024 beschlossenen Personalverordnung per 1. Januar 2025 bekannt gegeben.

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen seit dieser Publikation schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde eingereicht werden.

Die Personalverordnung kann in der Gemeindeverwaltung Leissigen oder auf unserer Homepage www.leissigen.ch unter der Rubrik «Aktuell/öffentliche Auflage» eingesehen werden.

Gemeinderat Leissigen

Leissigen, 5. Dezember 2024

Publiziert am 05.12.2024

Stellenausschreibung

Grindelwald ist eine beliebte Tourismus-Destination im Berner Oberland mit umfassender, gut ausgebauter Infrastruktur. Die Gemeinde mit rund 4000 ständigen Einwohnern und rund 15'000 Gästen in der Hochsaison hat viele Attraktionen für Natur- und Sportbegeisterte zu bieten.

Damit unser Team der Finanzverwaltung wieder komplett ist, suchen wir per sofort oder nach Vereinbarung eine bürgernahe, dienstleistungsorientierte Persönlichkeit als

Sachbearbeiter/-in Finanzverwaltung (50–100%)

Ihre Aufgaben

  • Mitarbeit bei den administrativen Tätigkeiten im Bereich Finanzwesen
  • Stellvertretung der Spitex-Administration
  • Übernahme von Sonderaufträgen aus dem gesamten Bereich der Finanzverwaltung
  • Schalter- und Telefondienst
  • Mitarbeit bei der abteilungsinternen Ausbildung der Lernenden

Ihr Profil

  • Kaufmännische oder gleichwertige Ausbildung
  • Erfahrung im Bereich Finanzbuchhaltung
  • Belastbarkeit und Organisationsgeschick
  • Freude am Umgang mit Kundinnen und Kunden
  • Gute ICT-Anwenderkenntnisse (MS-Office, Dialog, CMI)
  • Teamfähig, kundenorientiert sowie freundliches Auftreten

Wir bieten ein vielseitiges und abwechslungsreiches Aufgabengebiet mit Entwicklungspotenzial sowie zeitgemässe Anstellungsbedingungen.

Bei Fragen steht Ihnen Gemeindepräsident Beat Bucher, Telefon 079 475 60 40, gerne zur Verfügung.

Wir freuen uns über Ihre Bewerbung bis Freitag, 17. Januar 2025, an erika.brawand@gemeinde-grindelwald.ch oder Gemeinderat, Personelles, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Publiziert am 05.12.2024

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten 

Die Gemeindeverwaltung sowie das Tourismusbüro sind über die Feiertage wie folgt geöffnet:

  • Montag, 23. Dezember 2024: 8.30–12.00 Uhr
  • Dienstag, 24., bis Donnerstag, 26. Dezember 2024: geschlossen
  • Freitag, 27. Dezember 2024: 8.30–12.00 Uhr
  • Montag, 30. Dezember 2024, bis Freitag, 3. Januar 2025: geschlossen

Ab Montag, 6. Januar 2025, gelten neu folgende Öffnungszeiten:

  • Montag: 8.30–12.00 / 14.00–18.30 Uhr
  • Dienstag: 8.30–12.00 Uhr
  • Mittwoch: geschlossen
  • Donnerstag: 8.30–12.00 Uhr
  • Freitag, 8.30–12.00 Uhr

Bestellungen von Parkklebern werden bis zum 20. Dezember 2024 verarbeitet. Später eingehende Bestellungen werden ab dem 6. Januar 2025 bearbeitet.

Wir wünschen Ihnen besinnliche Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Gemeindeverwaltung und Tourismusbüro Habkern

Publiziert am 05.12.2024

Einwohnergemeinde

Fachkommission Alter Interlaken-Unterseen

In der Fachkommission Alter Interlaken-Unterseen wird per 1. Januar 2025 ein Sitz für die Altersvertretung 60+ aus Unterseen frei. Wir suchen deshalb eine interessierte Seniorin oder einen interessierten Senior aus Unterseen. Die Fachkommission Alter engagiert sich aktiv für die Bedürfnisse der älteren Generation in unserer Region. Aufgabe der Mitglieder ist es insbesondere, die Anliegen der Seniorinnen und Senioren zu erkennen und daraus Lösungen und/oder Projekte zu erarbeiten und umzusetzen.

Wenn Sie Interesse an der Mitarbeit in der Fachkommission Alter haben, über 60 Jahre alt und in Unterseen wohnhaft sind, bitten wir Sie, sich mit Ihren vollständigen Angaben per E-Mail an soziales@interlaken.ch oder per Brief an die Einwohnergemeinde Interlaken, Abteilung Soziales, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken, zu melden.

Bei Fragen steht Ihnen der Bereich Soziales gerne zur Verfügung (soziales@interlaken.ch, Tel. 033 826 51 61, oder persönlich in unserem Büro in der Gemeindeverwaltung Interlaken).

Publiziert am 05.12.2024

Einwohnergemeinde

Beschlüsse Gemeindeversammlung vom 29. November 2024

29 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben an der Gemeindeversammlung vom 29. November 2024 folgende Beschlüsse gefasst:

1. Das Budget 2025 wurde mit einer neuen, leicht tieferen Steueranlage von 1,85 Einheiten wie folgt genehmigt:

  • Gesamthaushalt Aufwandüberschuss Fr. 62'610.–
  • Allgemeiner Haushalt Aufwandüberschuss Fr. 39'160.–
  • SF Wasserversorgung Aufwandüberschuss Fr. 19'450.–
  • SF Abfall Aufwandüberschuss Fr. 4000.–

2. Für die Dachsanierung Ost sowie den Heizungsersatz im Schulhaus Därligen wird ein Verpflichtungskredit in der Höhe von Fr. 300'000.– genehmigt.

3. Für die Gesamterneuerungswahlen 2024–2027 konnte die Vakanz im Gemeinderat nicht besetzt werden. Aus diesem Grund ist für die laufende Legislaturperiode ein neues Mitglied zu wählen. Für den Sitz im Gemeinderat sind zwei Wahlvorschläge innerhalb der Eingabefrist eingegangen:

  • Lombardini Reto, Jg. 1967
  • Stettler Wilhelm Werner, Jg. 1953

Am 25. November 2024 hat Wilhelm Werner Stettler den schriftlichen Rückzug seiner Kandidatur eingereicht. Gemäss Art. 48 Abs. 5 des Organisationsreglements wird Reto Lombardi als neuer Gemeinderat per 1. Januar 2025 gewählt.

Publiziert am 05.12.2024

Ref. Kirchgemeinde Gsteig-Interlaken

bestehend aus den politischen Gemeinden Interlaken, Matten, Bönigen, Iseltwald, Wilderswil, Gsteigwiler, Saxeten, Lütschental und Gündlischwand

Ordentliche Kirchgemeindeversammlung vom Sonntag, 1. Dezember 2024

in der Schlosskirche

Protokollauflage

Das Protokoll der ordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom 1. Dezember 2024 liegt gemäss Organisationsreglement Art. 73 ab Freitag, 6. Dezember, bis Sonntag, 5. Januar 2025, während 30 Tagen im Büro der Verwaltung, Herziggässli 21, 3800 Matten, zur Einsichtnahme auf.

Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Kirchgemeinderat erhoben werden.

Der Kirchgemeinderat entscheidet über die Einsprache und genehmigt das Protokoll.

Matten, 1. Dezember 2024

Der Kirchgemeinderat

Publiziert am 05.12.2024

Einwohnergemeinde

Protokollauflage

Gestützt auf Art. 61 des Abstimmungs- und Wahlreglements (AWR) Grindelwald liegt das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 29. November 2024 ab Montag, 9. Dezember 2024, während 30 Tagen bei der Gemeindeverwaltung Grindelwald öffentlich auf.

Gegen das Protokoll kann während der Auflage schriftlich beim Gemeinderat Einsprache erhoben werden.

Grindelwald, 2. Dezember 2024  

Gemeindeschreiberei Grindelwald

Publiziert am 05.12.2024

Einwohnergemeinde

Sprechstunde des Gemeindepräsidenten

Haben Sie ein Anliegen, das Sie persönlich mit dem Gemeindepräsidenten besprechen möchten? Gerne steht Ihnen Gemeindepräsident Philippe Ritschard am Montag, 9. Dezember 2024, von 16.00 bis 18.00 Uhr im Gemeindehaus Interlaken für eine Besprechung zur Verfügung. Bitte melden Sie sich vorgängig unter Telefon 033 826 51 41 für die Sprechstunde an.

Gemeindeschreiberei Interlaken

Publiziert am 05.12.2024

Einwohnergemeinde

Protokollauflage

Gestützt auf Art. 21 des Reglements über Abstimmungen und Wahlen in der Gemeinde Bönigen liegt das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 29. November 2024 während 30 Tagen ab Publikationstag bei der Gemeindeverwaltung Bönigen öffentlich auf. Das Protokoll kann ebenfalls auf www.boenigen.ch eingesehen werden.

Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat gemacht werden.

Der Gemeindeschreiber

Publiziert am 05.12.2024

Einwohnergemeinde

Protokollauflage Gemeindeversammlung

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom Freitag, 29. November 2024, liegt während 30 Tagen ab Publikationstag bei der Gemeindeverwaltung Habkern öffentlich auf (Art. 69 Organisationsreglement Habkern vom 9. Dezember 2002).

Allfällige Einsprachen gegen das Protokoll sind während der Einsprachefrist schriftlich an den Gemeinderat Habkern, Im Holz 373, 3804 Habkern, zu richten.

Habkern, 5. Dezember 2024

Der Gemeinderat

Publiziert am 05.12.2024

Einwohnergemeinde

Protokollauflage Gemeindeversammlung 29. November 2024

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 29. November 2024 liegt ab 5. Dezember 2024 während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung Därligen öffentlich auf. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat gemacht werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll (Art. 64 OgR).

Därligen, 5. Dezember 2024

Publiziert am 05.12.2024

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten über die Feiertage

Die Gemeindeverwaltung ist infolge Weihnachts- und Neujahrszeit vom 23. Dezember 2024 bis am 3. Januar 2025 geschlossen.

Ab Montag, 6. Januar 2025, gelten wieder die normalen Öffnungszeiten.

Besten Dank für das Verständnis und schöne Festtage.

Gemeindeverwaltung Därligen

Publiziert am 05.12.2024

Einwohnergemeinde

Aufhebung Reglement zur Feuerungskontrolle

(Bekanntmachung gemäss Artikel 45 ff. kant. Gemeindeverordnung)

Da ab 1. August 2025 die Feuerungskontrollen (einschliesslich Messung und Beurteilung) sowie die Sanierungsverfahren nicht mehr von den Gemeinden, sondern vom Kanton durchgeführt werden, setzt der Gemeinderat Beatenberg mit Beschluss vom 25. November 2024 das kommunale Reglement zur Feuerungskontrolle vom 1. Dezember 2017 per 31. Juli 2025 ausser Kraft.

Gegen die Ausserkraftsetzung des Reglements kann innert 30 Tagen seit Publikation (bis 6. Januar 2025) schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli Beschwerde eingereicht werden.

Der Gemeinderat

Publiziert am 05.12.2024

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Bauherrschaft: Michel Comercio AG, Bruno Michel, Hauptstrasse 67, 3855 Brienz.

Projektverfasserin: archiX…architektur planung design, Christina Thöni-Kaufmann, Wintersteg 888, 3855 Brienz.

Grundeigentümerin: Michel Comerio AG, Hauptstrasse 67, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Fassadensanierung mit neuem Farbkonzept, Erstellung Kleinlagerraum im UG Ost, Montage von digitaler Werbung im Vordachbereich des 1. OG an der Nordfassade, Sanierung und Ersatz der bestehenden Fenster im UG Südwest, Abbruch Gänsestall beim UG West und thermische Sanierung Dachfläche mit Ergänzung einer PV-Anlage.

Standort: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 102, Parzelle Nr. 1601.

Zone: Uferschutzplanung Nr. 2 (USP2).

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Auflage- und Einsprachefrist bis 7. Januar 2025.

Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen.

Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).

Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 05.12.2024

Schwellenkorporation

Schneeräumungen in Gewässer 

Wenn Schnee in Gewässer geräumt wird, kann dies bei Starkregen zu Überschwemmungen führen. Die Schwellenkorporation Grindelwald bittet die Verantwortlichen, für die Schneeräumung bei gewässernahen Liegenschaften den Schnee daher nicht in Gewässer zu räumen. Falls sich bei künftigen Überschwemmungen im Winter Rückschlüsse auf entsprechendes Fehlverhalten ergeben, werden die Verursacher/-innen zur Rechenschaft gezogen. Wir bitten um Kenntnisnahme und danken für die Mithilfe, solche Ereignisse zu vermeiden.

Schwellenkorporation Grindelwald

Publiziert am 05.12.2024

Gemischte Gemeinde

Öffnungszeiten Freitag, 13. Dezember 2024

Am Freitag, 13. Dezember 2024, findet der Personalausflug der Gemeindeverwaltung statt. Die Gemeindeverwaltung bleibt aus diesem Grund den ganzen Tag geschlossen.

Wir bitten um Kenntnisnahme und Verständnis.

Gemeindeverwaltung Iseltwald

Publiziert am 05.12.2024

Stellenausschreibung

Der Begräbnisgemeindeverband Gsteig-Interlaken umfasst die Gemeinden Interlaken, Matten b. I., Wilderswil, Gsteigwiler, Saxeten, Gündlischwand, Lütschental und Bönigen und betreut die Friedhöfe Gsteig, Bönigen und Interlaken.

Infolge Pensionierung des langjährigen Stelleninhabers suchen wir auf den 1. März 2025 oder nach Vereinbarung eine/n

Mitarbeiter/-in Friedhof-Anlagen 60–100%

Ihre Aufgaben

  • Unterhalt und Pflege der Friedhof-Anlagen (Gsteig, Bönigen, Interlaken)
  • Unterhalt, Pflege und Bepflanzung der bestehenden Gräber
  • Mitarbeit bei der Pflanzenproduktion
  • Mitarbeit im Bestattungswesen (Urnen- und Erdbestattungen)
  • Bedienen und Unterhalt von Maschinen und Geräten
  • Wochenenddienst im Rahmen des Einsatzplanes (Überwachung, Kontrollgänge, Winterdienst)

Ihr Profil

  • Ausbildung im handwerklichen Bereich (Berufserfahrung im grünen Bereich von Vorteil)
  • Fahrausweis Kat. B (eigenes Auto von Vorteil)
  • gutes Einfühlungsvermögen, achtsamer Umgang mit Trauernden und Friedhofsbesuchern/-innen
  • gute Deutschkenntnisse

Ihre Zukunft

Nehmen Sie die Chance wahr, aktiv an der Gestaltung und Pflege unserer Friedhöfe mitzuwirken. Es erwartet Sie eine abwechslungsreiche Kombination aus fachlichen und persönlichen Herausforderungen in einem eingespielten, erfahrenen Team. Zeitgemässe Anstellungsbedingungen.

Auskünfte

  • Barbara Fritz, Teamleiterin Friedhöfe:
    Telefon 033 822 24 39
  • Magdalena Seematter, Friedhofverwaltung:
    Telefon 033 821 27 07

Bewerbung

  • per Mail an: kontakt@friedhof-gsteig-interlaken.ch
  • Friedhofverwaltung Gsteig-Interlaken, Niedermatte 115b, 3813 Saxeten
Publiziert am 05.12.2024

Einwohnergemeinde

Änderungen bzw. Inkraftsetzungen von Reglementen und Verordnungen

Gestützt auf Artikel 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die zuständigen Organe der Einwohnergemeinde Wilderswil die folgenden Änderungen bzw. Inkraftsetzungen von Reglementen und Verordnungen beschlossen haben:

  • Personalverordnung vom 1. Januar 2019 (Änderungen per 1. Januar 2025)

Die Reglemente und Verordnungen können kostenlos bei der Gemeindeverwaltung eingesehen oder bezogen werden. Auf www.wilderswil.ch/reglemente können die Gemeindereglemente und -verordnungen als PDF-Datei eingesehen und heruntergeladen werden.

Wilderswil, 29. November 2024

Gemeinderat Wilderswil

Publiziert am 05.12.2024

Gemischte Gemeinde

Abmontage Hängeseilbrücke

Am 4. Dezember 2024 wird die Hängeseilbrücke demontiert und bleibt bis zum Frühling 2025 geschlossen. Somit ist der Wanderweg und die Radwanderroute Interlaken–Oberried–Brienz unterbrochen.

Eine Umleitung erfolgt über die offiziellen Wanderwege oder entlang der Hauptstrasse. Die Passage mit Fahrrädern über die Wanderwege ist nicht geeignet.

Besten Dank für das Verständnis.

Gemeindeverwaltung Oberried

Publiziert am 05.12.2024

Konkursamt Oberland

Einstellung mangels Aktiven

Schuldner: Teschner Arnd, geb. 18. September 1967, EF: Teschner Optik, Solothurnstrasse 30, 2540 Grenchen, CHE-451.982.635.

Datum der Konkurseröffnung: 6. August 2024.

Datum der Konkurseinstellung: 21. November 2024.

Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger bis zum 14. Dezember 2024 die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten einen Vorschuss von Fr. 5200.– leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte.

Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 4. Dezember 2024.

Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland

Publiziert am 05.12.2024

Einwohnergemeinde

Protokollauflage Gemeindeversammlung

Gestützt auf Art. 67 der Gemeindeordnung liegt das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 29. November 2024 während 30 Tagen ab Publikationstag bei der Gemeindeverwaltung Ringgenberg öffentlich auf. Das Protokoll kann ebenfalls unter www.ringgenberg.ch eingesehen werden.

Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat gemacht werden. Der Gemeinderat entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Gemeinderat Ringgenberg

Publiziert am 05.12.2024

Baupublikation

Gesuchstellerin: Jungfrau Immobilien GmbH, Baarermattstrasse 8c, 6340 Baar.

Projektverfasserin: Ruch Architekten AG, Kirchgasse 1, 3860 Meiringen.

Bauvorhaben: Projektänderung – Anpassungen Fassaden, Fenster und Umgebung (bereits ausgeführt).

Standort: Baumenweg 3, Parzelle Nr. 2266, Koordinaten 2’647’140 / 1’164’640.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG bzw. Art. 23 GBR).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/205179

Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Januar 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 27. November 2024

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 05.12.2024

Baupublikation

Gesuchstellerin: Jose Luis Pose Velo und Maria Blanco Rodriguez, Ey 194a, 3822 Lauterbrunnen.

Projektverfasserin: Brawand Zimmerei AG, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Erweiterung Zimmer im Obergeschoss auf den bestehenden Balkon.

Standort: Lauterbrunnen, Ey, Gebäude Nr. 194a, Parzelle Nr. 2115, Koordinaten 2'636'165 / 1'160'241, Wohn- und Gewerbezone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: Art. 80 SG, Unterschreiten Strassenabstand.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 6. Dezember 2024 bis 6. Januar 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 05.12.2024

Baupublikation

Gesuchsteller und Projektverfasser: Wyss Tony, Gietliweg 5, 3816 Burglauenen.

Bauvorhaben: Umbau/Sanierung Wohnung EG, Erstellen Schutzdamm.

Standort: Parzelle Nr. 2890, Gietliweg 5, Burglauenen, Koordinaten 2’640’950 / 1’165’250.

Nutzungszone: Landwirtschaftszone.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: Au.

Beanspruchte Ausnahmen:

  • Aussenkamin (Art. 14 GBR)
  • Unterschreitung der Kaminhöhe (Art. 6 LRV bzw. Art. 89 BauV)

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/217165

Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Januar 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 27. November 2024

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 05.12.2024

Einwohnergemeinde

Recycling-Kalender

Wer in Interlaken wohnt und mit dieser Ausgabe keinen Recycling-Kalender erhalten hat, kann diesen am Infoschalter der Gemeindeverwaltung, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken, beziehen. Er ist auch online auf der Homepage www.interlaken-gemeinde.ch unter «Kehricht» aufgeschaltet.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 05.12.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: JPU-Wohnbau AG, Rosenstrasse 2, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Forum 4 AG für Architektur, Rosenstrasse 2, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Abbruch bestehender Garagenbau und zwei Scheunen; Neubau Einstellhalle, zwei Mehrfamilienhäuser, vier Doppeleinfamilienhäuser, ein Einfamilienhaus, ein Minihaus und Anbau Lagerraum.

Hinweis: Das Bauvorhaben wird nach Art. 75 BauG «Gestaltungsfreiheit» beurteilt.

Standort: Louwenen / Dorfstrasse, Parzellen Nrn. 18, 77, 257, 597, 792, Mischzone M2, Koordinaten 2’648’665 / 1’178’261.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, Ortsbildschutzgebiet «Dorfstrasse».

Naturgefahrengebiet: gelb.

Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).

Auflage- und Einsprachefrist bis 30. Dezember 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Hofstetten bei Brienz, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 05.12.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Philippe Lerch, Chemin du Bois-Rouge 39, 1095 Lutry.

Projektverfasserin: Architekturbüro Leonini GmbH, Am Lehn 1339e, 3823 Wengen.

Bauvorhaben: Umbau und energetische Sanierung des Wohnhauses; Montieren einer Wärmepumpe; Einbau einer Indach-Photovoltaikanlage.

Standort: Halteweidi 1338e, 3823 Wengen, Parzelle Nr. 3385, Wohnzone, Koordinaten 2’637’330 / 1’161’537.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Ausnahme: Unterschreiten der Raumhöhe (Art. 67 BauV).

Auflage- und Einsprachefrist bis 30. Dezember 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 05.12.2024

Stellenausschreibung

Unsere idyllische Gemeinde liegt zwischen Brienzer- und Thunersee. Die ruhige und attraktive Wohngemeinde mit rund 4200 Einwohnerinnen und Einwohnern ist umgeben von intakter Natur und bietet eine hohe Lebensqualität. Da sich die bisherige Stelleninhaberin einer neuen Herausforderung stellt, suchen wir per sofort oder nach Vereinbarung eine/n engagierte/n und aufgestellte/n

Leiter/-in Einwohner- und Fremdenkontrolle (80–100%)

Ihre Aufgaben

  • Führen der Einwohner- und Fremdenkontrolle inkl. Mutationen sowie Verwalten des Stimmregisters
  • Zuständig für die Vorbereitungsarbeiten von Abstimmungen sowie Wahlen
  • Führen von Statistiken und Erstgesprächen
  • Stellvertreten der Leiterin des Steuerbüros im gesamten Arbeitsbereich
  • Betreuen von Lernenden während deren Ausbildung in der Einwohner- und Fremdenkontrolle
  • Die Stelle bietet Entwicklungspotenzial. Es können weitere verantwortungsvolle Aufgaben wie z. B. das Siegelungs- und Einbürgerungswesen übernommen werden.

Ihre Stärken

  • Abgeschlossene kaufmännische Grundausbildung und Erfahrung im Einwohner- sowie Fremdenkontrollwesen
  • Belastbarkeit, Flexibilität, Teamfähigkeit und Organisationstalent
  • Selbstständige, initiative und präzise Arbeitsweise sowie Freude am persönlichen Kontakt mit der Bevölkerung

Unser Angebot

  • Interessante, verantwortungsvolle und vielseitige Tätigkeiten
  • Gute Weiterbildungsmöglichkeiten sowie grosszügige Sozialleistungen
  • Eine sinnstiftende Arbeit mit Entwicklungspotenzial
  • Ein junges, dynamisches und motiviertes Team, das dich unterstützt und willkommen heisst
  • Eine aktive Mitgliedschaft in der Feuerwehr Bödeli wird unterstützt und gefördert.

Ihr neuer Arbeitsort mit Sicht auf die imposante Bergwelt?

Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Senden Sie uns Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen per E-Mail an pascal.bigler@matten.ch zu. Für weitere Auskünfte steht Ihnen Pascal Bigler, Gemeindeschreiber (Telefon 033 826 50 34), gerne zur Verfügung.

Publiziert am 05.12.2024

Einwohnergemeinde

Gemeindewahlen 2024 vom 24. November 2024

Zahl der Stimmberechtigten: 2319
Stimmbeteiligung: 39,24%

Wahlergebnisse (Proporz)

6 Mitglieder Gemeinderat
4 Mitglieder Schulkommission
4 Mitglieder Baukommission
4 Mitglieder der Kommission für Gemeindebetriebe
5 Mitglieder Resultateprüfungskomission

6 Mitglieder Gemeinderat

Eingelangte Wahlzettel: 910
Leere Wahlzettel: 6
Ungültige Wahlzettel: 0
Gültige Wahlzettel: 904
davon unveränderte Wahlzettel: 501
davon veränderte Wahlzettel: 290
davon Wahlzettel ohne Listenbezeichnung: 113
Total Kandidatenstimmen: 4420
Zusatzstimmen: 937
Total Parteistimmen: 5357
Leere Stimmen: 67
Parteistimmen: 5424
Liste 1: Schweizerische Volkspartei (SVP): 1585
Liste 2: FDP die Liberalen (FDP): 2237
Liste 3: Sozialdemokratische Partei (SP): 1535

Liste 1: SVP / Anzahl Sitze: 2
Gewählt sind:
Fankhauser Johannes: 622
Amacher Priska: 547

Liste 2: FDP / Anzahl Sitze: 2
Gewählt sind:
Grossmann Christian (parteilos): 746
Abegglen Christian: 689

Ersatz:
Weber Markus: 661

Liste 3: SP / Anzahl Sitze: 2
Gewählt sind:
Stadler Heinz (parteilos): 641
Samwel Anna: 514

4 Mitglieder Schulkommission

Eingelangte Wahlzettel: 884
Leere Wahlzettel: 3
Ungültige Wahlzettel: 2
Gültige Wahlzettel: 879
davon unveränderte Wahlzettel: 667
davon veränderte Wahlzettel: 137
davon Wahlzettel ohne Listenbezeichnung: 75
Total Kandidatenstimmen: 3131
Zusatzstimmen: 368
Total Parteistimmen: 3499
Leere Stimmen: 17
Parteistimmen: 3516
Liste 1: Schweizerische Volkspartei (SVP): 1460
Liste 2: FDP die Liberalen (FDP): 1229
Liste 3: Sozialdemokratische Partei (SP): 810

Liste 1: SVP / Anzahl Sitze: 2
Gewählt sind:
Schaller Sonja: 727
Flück Caroline: 691

Liste 2: FDP / Anzahl Sitze: 1
Gewählt ist:
Wyss Markus (parteilos): 622

Ersatz:
Ganz Reto (parteilos): 595

Liste 3: SP / Anzahl Sitze: 1

Gemäss Art. 79 Reglement über Abstimmungen und Wahlen vom 12. Dezember 2019 ist die SP berechtigt, eine Ersatzkandidatin oder einen Ersatzkandidaten zu nominieren, da Anna Samwel in den Gemeinderat gewählt wurde.

4 Mitglieder Baukommission

Eingelangte Wahlzettel: 872
Leere Wahlzettel: 2
Ungültige Wahlzettel: 1
Gültige Wahlzettel: 869
davon unveränderte Wahlzettel: 591
davon veränderte Wahlzettel: 190
davon Wahlzettel ohne Listenbezeichnung: 88
Total Kandidatenstimmen: 3052
Zusatzstimmen: 398
Total Parteistimmen: 3450
Leere Stimmen: 26
Parteistimmen: 3476
Liste 1: Schweizerische Volkspartei (SVP): 1497
Liste 2: FDP die Liberalen (FDP): 1256
Liste 3: Sozialdemokratische Partei (SP): 697

Liste 1: SVP / Anzahl Sitze: 2
Gewählt sind:
Flühmann Stefan: 746
Siegrist Simon: 718

Liste 2: FDP / Anzahl Sitze: 1
Gewählt ist gemäss Art. 78 Reglement Abstimmungen und Wahlen:
Blatter Andreas: 311

Ersatz
Schmidhauser Luca (parteilos): 257
Uka Armen: 247

Liste 3: SP / Anzahl Sitze: 1
Gewählt ist:
Schmidt Wittwer Thomas: 401

4 Mitglieder Kommission für Gemeindebetriebe

Eingelangte Wahlzettel: 880
Leere Wahlzettel: 1
Ungültige Wahlzettel: 2
Gültige Wahlzettel: 877
davon unveränderte Wahlzettel: 644
davon veränderte Wahlzettel: 157
davon Wahlzettel ohne Listenbezeichnung: 76
Total Kandidatenstimmen: 3086
Zusatzstimmen: 405
Total Parteistimmen: 3491
Leere Stimmen: 17
Parteistimmen: 3508
Liste 1: Schweizerische Volkspartei (SVP): 1430
Liste 2: FDP die Liberalen (FDP): 1203
Liste 3: Sozialdemokratische Partei (SP): 858

Liste 1: SVP / Anzahl Sitze: 2
Gewählt sind:
Schild Martina (parteilos): 710
Thöni Franz (parteilos): 684

Liste 2: FDP / Anzahl Sitze: 1
Gewählt ist:
Zimmermann Markus: 602

Ersatz
Muther Michael: 567

Liste 3: SP / Anzahl Sitze: 1
Gewählt ist:
Schmidt Wittwer Thomas: 523

5 Mitglieder Resultateprüfungskommission

Eingelangte Wahlzettel: 898
Leere Wahlzettel: 2
Ungültige Wahlzettel: 0
Gültige Wahlzettel: 896
davon unveränderte Wahlzettel: 595
davon veränderte Wahlzettel: 209
davon Wahlzettel ohne Listenbezeichnung: 92
Total Kandidatenstimmen: 3721
Zusatzstimmen: 726
Total Parteistimmen: 4447
Leere Stimmen: 33
Parteistimmen: 4480
Liste 1: Schweizerische Volkspartei (SVP): 1521
Liste 2: FDP die Liberalen (FDP): 1273
Liste 3: Sozialdemokratische Partei (SP): 1653

Liste 1: SVP / Anzahl Sitze: 2
Gewählt sind:
Scheidegger Bernhard: 639
Wyler Danny: 615

Liste 2: FDP / Anzahl Sitze: 1
Gewählt ist: Feusi Franziska (parteilos): 548

Ersatz
Gerny Stefan (parteilos): 546

Liste 3: SP / Anzahl Sitze: 2
Gewählt sind:
Brunner Martin (parteilos): 746
Mendes Pereira Eva (parteilos): 627

Gegen die Gültigkeit dieser Wahl kann gemäss Art. 67a Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 10 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist mindestens im Doppel einzureichen und muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Publiziert am 05.12.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Eva Allenbach und Christian Mikutta, Glyssenweg 3, 3855 Schwanden b. Brienz.

Projektverfasserin: Enertech AG, Toni Roth, Badstrasse 6h, 3860 Schattenhalb.

Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch: Erstellung einer aussen aufgestellten Luft-Wärmepumpe.

Standort: Glyssenweg 3, Parzelle Nr. 512, Bestandeszone Unterschwanden, Koordinaten 2'646'892 / 1'178'672.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachefrist bis 28. Dezember 2024.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Schwanden, Schwanderstrasse 82, 3855 Schwanden b. Brienz.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind jedoch die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Bauverwaltung Schwanden

Publiziert am 05.12.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Swiss Himmel GmbH, Steinentorstrasse 35, 4051 Basel.

Projektverfasserin: Schmocker Immobilien GmbH, Lanzenen 26a, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch: Umnutzung einer Erstwohnung im 1. OG zur touristischen Vermietung, Beherbergung von 4 Gästen (total 10 Gäste in der Liegenschaft).

Standort: Marktgasse 21, Parzelle Nr. 1402-1.

Nutzungszone: UeO Nr. 14 «Bärenareal».

Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich, Baugruppe D.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 30. Dezember 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 05.12.2024

Einwohnergemeinde

Neufassung Reglement über die Vorstands-Entschädigung

Der Gemeinderat Habkern hat am 4. November 2024 und der Gemeinderat Beatenberg hat am 25. November 2024 als Delegiertenversammlung des Gemeindeverbandes Altersheim Beatenberg/Habkern die Neufassung Reglement über die Vorstands-Entschädigung angenommen. Die Neufassung tritt per 1. Januar 2025 in Kraft, sofern keine Beschwerde eingereicht wird.

Die Neufassung Reglement über die Vorstands-Entschädigung kann vom 28. November bis 30. Dezember 2024 auf den Gemeindeverwaltungen Beatenberg und Habkern öffentlich eingesehen werden. Zusätzlich ist das Reglement auf www.beatenberg.ch (Gemeinde, Aktuell) und www.habkern.ch (Einwohnergemeinde) aufgeschaltet.

Gegen den Erlass der Neufassung Reglement über die Vorstands-Entschädigung kann innert 30 Tagen seit der vorliegenden Publikation, bis 30. Dezember 2024, beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde eingereicht werden.

Gemeinderat Beatenberg
Gemeinderat Habkern

Publiziert am 05.12.2024

Baupublikation

Gesuchsteller: Tschiemer Heinrich, Hubel 330, 3804 Habkern.

Projektverfasserin: Zahler GmbH, Bahnhofstrasse 7, 3713 Reichenbach.

Bauvorhaben: Sanierung Chalet Alphorn mit Einbau einer zusätzlichen Küche / Heizungsersatz: Rückbau Ölheizung / Neubau Pelletheizung / Erstellen zweier Parkplätze.

Standort: Moosgaden 323g, Parzelle Nr. 1011, Koordinaten 2'632'312 / 1'175'443, Ferienhauszone.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.

Ortsbildschutz: nein.

Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand gem. Art. 80 Abs. 1b SG.

Auflage- und Einsprachefrist bis 20. Dezember 2024.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Habkern, Im Holz 373, 3804 Habkern.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Habkern

Publiziert am 05.12.2024

Einwohnergemeinde

Informationen zum Winterdienst auf Gemeindestrassen

Der Winterdienst der Gemeinde Ringgenberg bezweckt, dass man die öffentlichen Verkehrswege nach Möglichkeit auch in den Wintermonaten begehen und befahren kann. Obwohl die Gemeinde alles daran setzen wird, Ihnen einen guten Service zu bieten, muss während dieser Zeit mit Einschränkungen gerechnet werden. Ein angepasstes Verhalten der Verkehrsteilnehmer und die nötige Rücksichtnahme sollen es aber ermöglichen, an den wenigen «weissen» und «glatten» Tagen die Verkehrswege unfallfrei benützen zu können.

Was bedeutet eingeschränkter Winterdienst?

  • Unter eingeschränktem Winterdienst verstehen wir, dass die Gemeindestrassen und Trottoirs bei genügend Schneefall primär gepflügt (Weissräumung) und nur im Ausnahmefall gesalzen werden.
  • Die Glatteisbekämpfung wird bei entsprechenden Witterungsbedingungen (auch ohne Schnee) durchgeführt.

Pflügen

Sobald auf den Strassen ungefähr 8 cm und auf den Trottoirs ca. 5 cm Schnee liegt, kommen die Schneepflüge zum Einsatz.

Salzen

Salz wird als Taumittel auf Strassen und Trottoirs eingesetzt. Immer nach dem Grundsatz «So viel wie nötig, so wenig wie möglich!».

Splitten

Splitt ist weniger ökologisch und weniger sinnvoll als Salz. Deshalb wird der Einsatz minimalisiert. Splitt wird hauptsächlich auf den Trottoirs und Gehwegen eingesetzt, oder aber wenn Salzknappheit herrscht.

Handräumung

Für den Winterdienst von Hand stehen nur sehr beschränkte personelle Mittel zur Verfügung. Diese werden hauptsächlich auf schmalen Fusswegen, Fussgängerstreifen, Bushaltestellen, Treppen und Schachtabläufen eingesetzt.

Privater Unterhalt

Der/die Grundeigentümer/-in ist beim Anschluss an den öffentlichen Bereich für die Schneeräumung selber verantwortlich. Der Schnee darf nicht auf den öffentlichen Bereich geschoben oder geschleudert werden. Die Beförderung des Schnees von öffentlichem Areal durch Pflügen und Schleudern auf angrenzende Grundstücke ist zu dulden. Für die Beseitigung der Längswalme ist der angrenzende Grundeigentümer zuständig.

Zum Schluss noch dies …

Wir sind alle Strassen- und/oder Trottoirbenützer. Wir haben Verständnis, dass die Ansprüche und Wünsche an den Winterdienst unterschiedlich sind:

  • Kinder möchten endlich schlitteln
  • Trottoirbenützer wünschen ein sicheres sowie schnee- und eisfreies Trottoir
  • Berufstätige möchten rechtzeitig an ihren Arbeitsplatz kommen
  • usw.

Nicht immer wird es uns gelingen, allen Ansprüchen gerecht zu werden. Wir versichern Ihnen aber, dass das eingesetzte Personal motiviert ist, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Können auszuführen. Bitte denken Sie daran: Die Einsatzkräfte können nicht überall gleichzeitig sein.

Bei Fragen und Anliegen steht Ihnen unser Bauamt, Telefon 079 360 86 04, gerne zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen einen sicheren und unfallfreien Winter!

Gemeindeverwaltung Ringgenberg

Publiziert am 05.12.2024

Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern

Verkehrssperrung

Kantonsstrasse Nr. 221 Interlaken–Grindelwald

Gemeinde: Wilderswil

410.01014 / Umfahrung Wilderswil

Teilstrecke: Umfahrung Wilderswil zwischen dem Kreisel Direktanschluss A8 und Kreisel Grenchenstrasse.

Dauer: 9. bis voraussichtlich 13. Dezember 2024, jeweils von 7.00 bis ca. 17.00 Uhr.

Grund der Massnahme: Unterhaltsarbeiten im Tunnel.

Verkehrsführung: Umleitung durch das Dorf über die Gsteigstrasse–Grenchenstrasse. Der Anschluss Industriestrasse ab Kreisel Direktanschluss A8 bleibt offen.

Einschränkungen: Der Umfahrungstunnel ist in beide Fahrtrichtungen gesperrt.

Rechtliche Hinweise

Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird diese Kantonsstrasse für den Verkehr gesperrt.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrssperrung.

Gwatt, 21. November 2024

Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I

Publiziert am 05.12.2024

Einwohnergemeinde

5. Sitzung 2024 des Grossen Gemeinderats

Dienstag, 10. Dezember 2024, 16.00 Uhr in der Aula des Gymnasiums Interlaken

Traktanden

  1. Protokoll
  2. Wahl der Geschäftsprüfungskommission für die Legislatur 2025–2028
  3. Wahl der ständigen Kommissionen für die Legislatur 2025–2028
  4. Strategische Ziele des Gemeinderats für die Legislatur 2021–2024, Schlussbericht
  5. Änderung Kurtaxenreglement
  6. Versuchsbetrieb neue Buslinie 108, Verpflichtungskredit
  7. Überbauungsordnung Nr. 24 «Hotel Ostbahnhof», Beschluss
  8. Motion Häsler/von Allmen, Günstigere Elektrizitätsenergiepreise für Interlaken, Beantwortung
  9. Motion Wanner/von Allmen, Übernachtungen in Wohnwagen und Campern auf öffentlichen Parkplätzen respektive dem gesamten Gemeindegebiet zu untersagen, Begründung
  10. Orientierungen / Verschiedenes

Die Sitzung ist öffentlich.

Publiziert am 05.12.2024

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Bauherrschaft: Silvia Kammer-Grand, Seematte 6e, 3855 Brienz.

Vertretung: Sozialdienst Region Jungfrau, Simone Machado, Jungfraublickallee 16, 3800 Matten bei Interlaken.

Projektverfasserin: Enertech AG, Toni Roth, Badstrasse 6h, 3860 Schattenhalb (Meiringen).

Bauvorhaben: Montage einer aussen aufgestellten Wärmepumpe.

Standort: Gemeinde Brienz, Seematte 6e, Parzelle Nr. 3102.

Zone: Landwirtschaftszone (LWZ).

Ausnahme: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Auflage- und Einsprachefrist bis 30. Dezember 2024.

Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).

Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 05.12.2024

Baupublikation

Gesuchstellerin: Mürren Investment und Management AG, Höhenmatte 1074a, 3825 Mürren.

Projektverfasserin: Ducksch Anliker AG, Eveline Jost, Bleienbachstrasse 22, 4900 Langenthal.

Bauvorhaben: Reklamegesuch Hotel Palace; Outdoor-Bildschirm beim Haupteingang sowie Indoor-Bildschirm beim Gästeeingang.

Standort: Mürren, Höhenmatte, Gebäude Nr. 1086, Parzelle Nr. 4710, Koordinaten 2'635'120 / 1'156'907, UeO Nr. 3 Palace-Areal Mürren.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: keine

Auflagestellen:

  • Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
  • Tourismusbüro Mürren, 3825 Mürren

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 29. November bis 30. Dezember 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 05.12.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Sandra und Matthias Brand, Juheigässli 34, 3800 Matten.

Projektverfasserin: Roth Renovationen GmbH, Marc Josi, Industriestrasse 117, 3800 Matten.

Bauvorhaben: Ersatz der bestehenden Ölheizung durch eine aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe.

Standort: Juheigässli 34, 3800 Matten, Parzelle Nr. 782, Koordinaten 2'633’292 / 1’169’804.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Hinweis: Naturgefahren, Mittlere Gefährdung Wasser und Restgefährdung gelb.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.

Auflage- und Einsprachefrist bis 30. Dezember 2024.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734

Es wird auf die Gesuchsakten und Profile/Pflöcke verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 05.12.2024

Baupublikation

Gesuchsteller und Projektverfasser: Peter und Laura Marti, Eyweg 5, 3806 Bönigen.

Bauvorhaben: Aufstockung der bestehenden Garage mit einem Flachdachbau, Erweiterung der Wohnfläche für zwei Kinderzimmer, neue Kaminanlage für Cheminée.

Standort: Eyweg 5, Parzelle Nr. 1075, Koordinaten 2'634'536 / 1'1701'647.

Zone: W2.

Schutzzone: keine.

Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 24 GBR).

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 30. Dezember 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich sind schriftlich und begründet im Doppel innert der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Die Dokumente zu diesem Baugesuch können auf der Internetseite der Einwohnergemeinde Bönigen mit einem Link eingesehen werden. Hierzu benötigen Sie ein BE-Login.

Bauverwaltung Bönigen

Publiziert am 05.12.2024

Letztwillige Verfügung

Amacher Verena, geb. 1. September 1949, von Oberried am Brienzersee BE, ledig, wohnhaft gewesen in 3854 Oberried am Brienzersee, verstorben am 11. September 2024.

Letztwillige Verfügung mit Abänderung der gesetzlichen Erbfolge.

Die letztwillige Verfügung liegt beim beauftragten Notariat Frieden, Marktgasse 30, 3800 Interlaken, zur Einsicht auf.

Einsprachen sind innert Monatsfrist ab der dritten Publikation schriftlich bei der beauftragten Notarin einzureichen.

Interlaken, 15. November 2024

Caroline Frieden Di Luca, Notarin

Publiziert am 05.12.2024

Einwohnergemeinde

Strassensperrung Metzgergasse vom 7. Dezember 2024 infolge Weihnachtsmarkt

Am Samstag, 7. Dezember 2024, findet der Weihnachtsmarkt 2024 statt. Aus diesem Grund wird folgende Strassensperrung sowie Umleitung vorgenommen:

Metzgergasse

Die Metzgergasse ist am Samstag, 7. Dezember 2024, für alle Verkehrsteilnehmenden ab der Kreuzung Kesslergasse / Dorfstrasse bis zur Hauptstrasse von 6.00 bis 23.00 Uhr gesperrt. Die Zufahrt zu den Liegenschaften ist nicht gewährleistet.

Umleitung

Die Zufahrt zum Parkplatz der Coop-Filiale Matten ist via Hobachergässli möglich. Die Barriere bleibt am 7. Dezember 2024 durchgehend geöffnet. Die Umleitung wird signalisiert.

Wir danken der Anwohnerschaft und der Bevölkerung für das Verständnis.

Sicherheitskommission Matten

Publiziert am 05.12.2024

Ref. Kirchgemeinde Gsteig-Interlaken

Pfarrkreis Gsteig

Ordentliche Pfarrkreisversammlung

Sonntag, 8. Dezember 2024, im Anschluss an den Gottesdienst in der Kirche Gsteig

Traktanden

  1. Begrüssung
  2. Wahl Stimmenzähler
  3. Protokoll der Versammlung vom 12. Februar 2023
  4. Wahlen und Wiederwahlen
  5. Informationen
  6. Verschiedenes

Zu dieser Versammlung sind alle Stimmberechtigten herzlich eingeladen.

Pfarrkreiskommission Gsteig

Publiziert am 05.12.2024

Burgerbäuert Bohlseite Habkern

Ordentliche Versammlung

Montag, 9. Dezember 2024, 20.00 Uhr Zimmerei Wyss Holzbau AG

Traktanden

  1. Protokoll letzter Einungsversammlung
  2. Budget 2025
  3. Aufhebung Waldreglement
  4. Die ordentlichen Wahlen
  5. Orientierungen und Verschiedenes

Habkern, 4. November 2024

Der Burgerrat

Publiziert am 05.12.2024

Burgergemeinde

Ordentliche Versammlung

Montag, 9. Dezember 2024, 20.15 Uhr, Singsaal Turnhalle Bettenried

Traktanden

  1. Genehmigung Budget 2025
  2. Informationen aus Forst- und Waldstrassen
  3. Informationen Alpwesen
  4. Aufhebung Reglement Spezialfinanzierung Gemeindewälder 2006
  5. Verschiedenes

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 93 ff. Gemeindegesetz). Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind anlässlich der Versammlung sofort zu rügen (Art. 98 GG).

Zur Versammlung sind alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger freundlich eingeladen. Nach der Versammlung wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein Apéro offeriert.

Protokollauflage der Burgergemeindeversammlung

Gestützt auf Artikel 61 des Organisationsreglements gibt der Burgerrat bekannt, dass das Protokoll der Burgergemeindeversammlung vom 9. Dezember 2024 vom 13. Dezember 2024 bis am 13. Januar 2025 auf der Gemeindeverwaltung Leissigen während den Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aufliegt. Während der öffentlichen Auflage kann beim Burgerrat schriftlich Einsprache gegen das Protokoll erhoben werden. Über allfällige Einsprachen entscheidet der Burgerrat.

Leissigen, 17. Oktober 2024

Der Burgerrat

Publiziert am 05.12.2024

Einwohnergemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung

Montag, 9. Dezember 2024, 19.00 Uhr im Mehrzwecksaal, Allmendstrasse 2a

Traktanden

  1. Budget 2025:
    Beratung und Genehmigung des Budgets 2025. Festsetzung der Steueranlage und der Liegenschaftsteuer. Orientierung über das Investitionsbudget
  2. Kenntnisnahme von Kreditabrechnungen
    1. Gemeindebetriebe: Ringleitung Mühlenenstrasse–Saxetbachweg, Verpflichtungskredit
  3. Schulsozialarbeit (SSA) Lütschinentäler: Beschlussfassung über die Einführung, Bewilligung eines Verpflichtungskredits von Fr. 600'000.–
  4. Orientierungen
  5. Verschiedenes

Es liegt zur Einsichtnahme öffentlich auf:

  • 10 Tage vor der Versammlung in der Finanzverwaltung das Budget 2025 (Traktandum Nr. 1)
  • 30 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeschreiberei das Rahmenkonzept sowie das Budget der Schulsozialarbeit (Traktandum Nr. 3)

Teilnahme und Stimmrecht

Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Wilderswil Wohnsitz haben, sind zu dieser Gemeindeversammlung freundlich eingeladen.

Rechtsmittel

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Artikel 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Wilderswil, 16. Oktober 2024

Gemeinderat Wilderswil

Publiziert am 05.12.2024

Einwohnergemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung

Freitag, 6. Dezember 2024, 20.00 Uhr im Kongress-Saal Beatenberg

Traktanden

  1. Orientierung über den Finanzplan 2025–2029
  2. Genehmigung des Budgets 2025
    Festsetzung der Steueranlage und der Liegenschaftssteuer
  3. Genehmigung der 1. Teilrevision Reglement über die Betreuungsgutscheine
  4. Kreditgenehmigung für den Ersatz eines Fahrzeuges
  5. Verschiedenes

Aktenauflage

Die Unterlagen zu den Traktanden 1 bis 3 liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Beatenberg öffentlich auf. Zum Teil werden die Unterlagen auch auf der Website www.beatenberg.ch (Gemeinde, Aktuell) aufgeschaltet.

Ehrungen

Vor Traktandenbeginn finden die Ehrungen statt.

Botschaft zur Gemeindeversammlung

Die Botschaft für die Stimmberechtigten wird etwa 3 Wochen vor der Versammlung auf der Website www.beatenberg.ch (Gemeinde, Aktuell) aufgeschaltet. Zudem wird die Botschaft an interessierte Personen am Schalter der Gemeindeverwaltung in Papierform abgegeben.

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Artikel 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Apéro im Anschluss

Der Gemeinderat lädt alle Versammlungsteilnehmenden im Anschluss an die Versammlung zu einem Apéro ein.

Alle stimmberechtigten Schweizer Bürger/-innen und Gäste sind zur Teilnahme an dieser Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt ist, wer das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit 3 Monaten Wohnsitz in der Gemeinde Beatenberg hat.

Beatenberg, 14. Oktober 2024

Gemeinderat Beatenberg

Publiziert am 05.12.2024


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