Verwaltungskreis Interlaken-Oberhasli (100+)

Stellenausschreibung

Die Gemeinde Niederried bei Interlaken mit rund 370 Einwohnerinnen und Einwohnern liegt am Brienzersee, in unmittelbarer Nähe zur Agglomeration Interlaken. Wir suchen per 1. November 2025 oder nach Vereinbarung einen

Mitarbeiter Werkgruppe (80–100%)

Dein Aufgabenbereich umfasst unter anderem die Mithilfe beim Unterhalt der:

  • Gemeindestrassen inkl. Schneeräumung
  • Wander- und Bergwege
  • gemeindeeigene Liegenschaften, Plätze und Anlagen
  • Maschinen und Geräte
  • Wasserversorgung

Idealerweise bringst du mit:

  • abgeschlossene Ausbildung und Berufserfahrung im Baugewerbe, Forst, Gartenbau usw.
  • zuverlässige, selbständige und belastbare Persönlichkeit
  • Team- und Kommunikationsfähigkeit
  • Bereitschaft zu Arbeitseinsätzen ausserhalb der üblichen Arbeitszeiten (z. B. Pikettdienst Schneeräumungsarbeiten usw.)
  • Führerausweis Kategorie B
  • Freude an der Arbeit in einem kleinen Team
  • Wohnsitz oder Wohnsitznahme in der Region von Vorteil

Unser Angebot:

  • abwechlungsreiche, selbständige und verantwortungsvolle Tätigkeit
  • motivierte Behörden und aufgestelltes Team
  • Besoldung nach Reglement der Gemeinde im Rahmen der kantonalen Besoldungsordnung
  • Weiterbildungsmöglichkeiten

Haben wir dein Interesse geweckt?

Für weitere Auskünfte steht dir Gemeindeschreiber Beat Glarner (Telefon 033 849 12 70) und der Ressortleiter Bau Werner Thomann (Telefon 033 849 19 12) gerne zur Verfügung. Weitere Informationen zur Gemeinde findest du auf www.niederried-be.ch.

Deine Bewerbung mit Foto und den üblichen Unterlagen sendest du bitte bis spätestens am 16. April 2025 an den Gemeinderat Niederried b. I., Hauptstrasse 19, 3853 Niederried b. I.

Publiziert am 13.03.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, und Gemischte Gemeinde Lütschental, Briggmättli 38, 3816 Lütschental, vertreten durch Einwohnergemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Alpinice Bauplanung AG, Sandweg 1, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Wiederaufbau der Wartenbergbrücke nach Murgang.

Standort: Gemeinde Grindelwald, Alte Strasse, Parzellen Nrn. 52 und 6304, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’640’745 / 1’165’212; Gemeinde Lütschental, Wartenberg, Parzellen Nrn. 439 und 62, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’640’745 / 1’165'212.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet: rot.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Überdecken eines Gewässers (Art. 38 GSchG)
  • Eingriffe in Schutzobjekte nach Art. 18 ff. NHG

Auflage- und Einsprachefrist bis 14. April 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 13.03.2025

Einwohnergemeinde

Sperrung Regenmattenstrasse / Baumenweg

Ab Montag, 31. März 2025

 Infolge Bauarbeiten zwischen dem Schulhaus Mühlebach und der Haifmatte wird die Strasse für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Arbeiten werden in fünf Etappen ausgeführt. Die 1. Etappe erfolgt ab 31. März bis 11. April 2025. In dieser Zeit ist auch der Baumenweg von der Sperrung betroffen.

Die Zufahrt bis zur Baustelle ist gestattet. Die Umfahrung erfolgt über den Moosweg / Horbachweg.

Fussgänger werden örtlich umgeleitet.

Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.

Wir bitten die Anstösser und Verkehrsteilnehmer um Verständnis.

Bauverwaltung Grindelwald, ARGE Alpinice AG, Kandlbauer AG

Informationsabend für Anstösser: Dienstag, 18. März 2025, um 20.00 Uhr, Pfarrscheune

Publiziert am 13.03.2025

Stellenausschreibung

Mit der Natur verbunden, das Tor zu Eiger, Mönch und Jungfrau. Die Gemeinde Lütschental sucht per 1. April 2026 oder nach Vereinbarung eine dienstleistungsorientierte und engagierte Persönlichkeit als

Finanzverwalterin / Finanzverwalter

(Beschäftigungsgrad 35–50%)

Ihr Wirkungsfeld

  • operative Führung der Finanzverwaltung der Gemischten Gemeinde Lütschental sowie Führen der Rechnung der Schwellenkorporation Lütschental im Mandat
  • Erstellen des Budgets sowie des Finanzplans
  • Beratung von Behörden in finanzpolitischen Fragen
  • Finanz-, Lohn-, Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung
  • Liquiditätsplanung
  • Gebührenfakturierung
  • Mithilfe im Schulsekretariat
  • Führen der AHV-Zweigstelle

Ihr Profil umfasst idealerweise

  • abgeschlossene kaufmännische Ausbildung
  • Erfahrung im öffentlichen Rechnungswesen (HRM2)
  • Diplom als bernische/r Finanzverwalter/in oder Bereitschaft, dieses zu erlangen
  • wirtschaftliches, strategisches und innovatives Denken, Verhandlungsgeschick und Eigenverantwortung

Unser Angebot

Wir bieten eine interessante, verantwortungsvolle, selbständige und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem vielseitigen Umfeld. Die zeitgemässen Anstellungsbedingungen und Weiterbildungsmöglichkeiten runden unser Angebot ab.

Bereit für eine neue Herausforderung? Dann nichts wie los … Senden Sie Ihre schriftliche Bewerbung mit Foto und den üblichen Bewerbungsunterlagen bis Freitag, 28. März 2025, an folgende Adresse: Gemeindeverwaltung Lütschental, «Bewerbung Finanzen», Briggmättli 38, 3816 Lütschental, oder per E-Mail an nicole.steiner@luetschental.ch.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen Nicole Steiner, Telefon 033 853 47 40, gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen über die Gemeinde Lütschental finden Sie unter www.luetschental.ch.

Gemeinderat Lütschental

Publiziert am 13.03.2025

Einwohnergemeinde

Geringfügige Änderung des Uferschutzplans Nr. 2 sowie der Uferschutzvorschriften «Bootssteganlage beim Bahnhof» im Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 und 8 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)

Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV

Der Gemeinderat Brienz hat die vorerwähnte geringfügige Änderung des Uferschutzplans Nr. 2 sowie der Uferschutzvorschriften am 10. März 2025 beschlossen.

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Gemeinderat Brienz

Publiziert am 13.03.2025

Einwohnergemeinde

«Helfen Sie mit, den Wald sauber zu halten!»

Gemäss den geltenden Bestimmungen des Umweltschutz-, Abfall- und Waldgesetzes sind jegliche Ablagerungen von Abfällen sowie das Errichten und Betreiben von Deponien im Wald verboten. Ebenso ist die Lagerung von Siloballen, Maschinen und Geräten aller Art im Wald und am Waldrand verboten.

Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eigenen oder fremden Wald handelt!

Gestattet ist lediglich das Zurücklassen von Holzresten (Schlagabraum), die bei der Waldpflege und in Holzschlägen anfallen und nicht verwertet werden. Diese Holzresten können zu kleinen Haufen geschichtet oder breit liegen gelassen werden. Für die Lagerung von Siloballen muss ein Pufferstreifen von mindestens 3 Metern Abstand an den Waldrand eingehalten werden. Die Lagerdauer darf nicht mehr als 6 Monate betragen.

Widerhandlungen werden je nach Schwere des Delikts mit bis zu Fr. 20'000.– bestraft. Melden Sie allfällige Feststellungen über illegale Abfallentsorgung bitte der Gemeindebehörde.

Burgergemeinde und Einwohnergemeinde Brienz

Publiziert am 13.03.2025

Stellenausschreibung

Für unsere Schulanlage suchen wir per sofort oder nach Vereinbarung eine:n

Hauswart:in-Stellvertreter:in

(Beschäftigungsgrad 50–80%)

Ihre Aufgaben

  • Mitarbeit betrieblicher Unterhalt der gesamten Schulanlage (Reinigung, Rasenpflege, Winterdienst usw.)
  • Betreuung der technischen Anlagen
  • Ausführung von Kleinreparaturen
  • Stellvertretung des Hauswarts
  • Betreuung von Anlässen an Abenden und Wochenenden durch die Vermietung von Lokalitäten

Ihre Stärken

  • Abgeschlossene Grundausbildung als Fachperson Betriebsunterhalt EFZ, Fachrichtung Hausdienst bzw. Sportanlagen oder handwerkliche Berufsbildung
  • Hohe Sozialkompetenz im Umgang mit den Kindern, der Lehrerschaft und den Mietern der Schulanlage
  • Selbständige und teamorientierte Arbeitsweise
  • Dienstleistungsbereitschaft – auch ausserhalb der ordentlichen Arbeitszeiten
  • Bereitschaft zur Dienstleistung in der Feuerwehr Wilderswil

Unser Angebot

  • Grosse Selbständigkeit und Eigenverantwortung
  • Interessante, abwechslungsreiche und selbständige Tätigkeit in einem lebendigen Umfeld mit Kindern und Erwachsenen
  • Zeitgemässe Arbeitsausrüstung und vielseitige Infrastruktur
  • Anstellung nach dem Personalreglement der Gemeinde Wilderswil und den kantonalen Richtlinien (inkl. Pensionskasse)

Fragen

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Bauverwalter Beat Dinkel, Telefon 033 826 01 41. Allgemeine Informationen über unsere Gemeinde finden Sie auf www.wilderswil.ch.

Falls wir Ihr Interesse geweckt haben, erwarten wir Ihr Bewerbungsdossier mit den üblichen Unterlagen in schriftlicher oder elektronischer Form bis spätestens 7. April 2025 an Gemeindeschreiberei Wilderswil, «Stellenbewerbung», Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil, gemeindeschreiberei@wilderswil.ch.

Gemeinderat Wilderswil

Publiziert am 13.03.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AG, Wireless Access,  André Pfäffli, Postfach, 3050 Bern.

Projektverfasserin: Axians Schweiz AG, Pulverstrasse 8, 3063 Ittigen.

Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch für die Anwendung des Korrekturfaktors ohne bauliche Änderungen an der Mobilfunkanlage der Swisscom (Schweiz) AG (UNBR).

Projektänderung: Erweiterung / Präzisierung des Gegenstands des nachträglichen Baugesuchs betreffend Wechsel von konventionellen zu adaptiven Antennen (mit Anwendung des Korrekturfaktors).

Hinweis: Es ist vorgesehen, die Antennen adaptiv, unter Anwendung des Korrekturfaktors KAA (gemäss Nachtrag zur Vollzugshilfe vom 23. Februar 2021) zu betreiben. Alle Voraussetzungen dazu (automatische Leistungsbegrenzung, angepasstes Qualitätssicherungssystem, angepasste NIS-Datenbank des BAKOM) sind erfüllt.

Standort: Weissenaustrasse 31, Parzelle Nr. 218, Zone für öffentliche Nutzung «k1 Spital», Koordinaten 2’630’857 / 1’169’975.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Auflage- und Einsprachefrist bis 14. April 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten sowie auf die Amts- und Fachberichte verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 13.03.2025

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasser: Franz Christ, Im Moos 7, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Umnutzung der Erstwohnung im 1. Obergeschoss in eine Zweitwohnung für die touristische Kurzzeitvermietung (Zweizimmerwohnung mit einer maximalen Belegung von 4 Personen).

Standort: Hauptstrasse 25, Parzelle Nr. 486, Zone Überbauungsordnung Dorfkernzone «Goldswil-Dorf», Koordinaten 2’633’467 / 1’171’773.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiete: blau und rot.

Ausnahmen:

  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)

Auflage- und Einsprachefrist bis 14. April 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 13.03.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, und Gemischte Gemeinde Lütschental, Briggmättli 38, 3816 Lütschental, vertreten durch Einwohnergemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Alpinice Bauplanung AG, Sandweg 1, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Wiederaufbau der Wartenbergbrücke nach Murgang.

Standort: Gemeinde Grindelwald, Alte Strasse, Parzellen Nrn. 52 und 6304, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’640’745 / 1’165’212; Gemeinde Lütschental, Wartenberg, Parzellen Nrn. 439 und 62, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’640’745 / 1’165'212.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet: rot.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Überdecken eines Gewässers (Art. 38 GSchG)
  • Eingriffe in Schutzobjekte nach Art. 18 ff. NHG

Auflage- und Einsprachefrist bis 14. April 2025.

Auflagestelle: Gemischte Gemeinde Lütschental, Briggmättli 38, 3816 Lütschental.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 13.03.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Wash and Go Interlaken GmbH, Postgasse 1, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Schmocker Immobilien GmbH, Lanzenen 26a, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Einbau eines Waschsalons in Gewerbefläche; Anbringen von Reklamen an der Schaufensterverglasung; Einbau einer Lüftungsanlage.

Standort: Höheweg 72, Parzelle Nr. 1725 (BR 1726).

Nutzungszone: Hotelzone B.

Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich.

Beanspruchte Ausnahme: Bauen vor Baulinie Art. 96a BauG.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654.

Auflage- und Einsprachefrist bis 14. April 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 13.03.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AG, Wireless Access, Alte Tiefenaustrasse 6, 3050 Bern, vertreten durch André Pfäffli, Alte Tiefenaustrasse 6, 3050 Bern.

Projektverfasserin: Axians Schweiz AG, Pulverstrasse 8, 3063 Ittigen.

Bauvorhaben: Anwendung Korrekturfaktor Mobilfunkanlage ohne bauliche und betriebliche Änderungen (nachträgliches Baugesuch).

Hinweis: Es ist vorgesehen, die Antennen adaptiv, unter Anwendung des Korrekturfaktors KAA (gemäss Nachtrag zur Vollzugshilfe vom 23. Februar 2021) zu betreiben. Alle Voraussetzungen dazu (automatische Leistungsbegrenzung, angepasstes Qualitätssicherungssystem, angepasste NIS-Datenbank des BAKOM) sind erfüllt.

Standort: Sandweg 9a, Parzelle Nr. 26, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’645’254 / 1’162’952.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet: rot.

Ausnahme: Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).

Auflage- und Einsprachefrist bis 14. April 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten sowie auf die Amts- und Fachberichte verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 13.03.2025

Einwohnergemeinde

Ergänzung der Strassensignalisation

Der Gemeinderat von Grindelwald hat an seiner Sitzung vom 11. Februar 2025 in Anwendung der gesetzlichen Vorschriften folgende Signalisationsergänzung beschlossen:

  • Grabenstrasse (ab Verzweigung Dorfstrasse bis zum Stop)
  • Temporäre Strassensperrung (während der Bauzeit Doppelturnhalle Graben) mittels Schrankenanlage, mit Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder (SSV-Signal Nr. 2.13) und Zusatztafel «mit Bewilligung gestattet».
  • Gültigkeit: ab Mitte April 2025 bis ca. Ende 2026

Gestützt auf Art. 44 Abs. 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wurde die Zustimmungsverfügung durch die Bau- und Verkehrsdirektion, Tiefbauamt, Oberingenieurkreis 1, 3645 Gwatt/Thun, erteilt.

Gegen diesen Beschluss kann gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 Abs. 1 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 (VRPG, BSG 155.21) innert 30 Tagen nach der Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, Postfach 276, 3800 Interlaken, Beschwerde erhoben werden.

Die Ergänzung tritt mit der Vornahme der Signalisation in Kraft.

Gemeinderat Grindelwald

Publiziert am 13.03.2025

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung am 21. und 25. März 2025

Aufgrund von Personalveranstaltungen bleibt die Gemeindeverwaltung Grindelwald am Freitag, 21. März, den ganzen Tag, sowie Dienstag, 25. März 2025, am Nachmittag geschlossen.

Wir bitten um Kenntnisnahme und wünschen weiterhin sonnige Wintertage.

Gemeindeverwaltung Grindelwald

Publiziert am 13.03.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AG, Wireless Access, Postfach, 3050 Bern,  André Pfäffli, Postfach, 3050 Bern.

Projektverfasserin: Axians Schweiz AG, Pulverstrasse 8, 3063 Ittigen.

Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch für die Anwendung des Korrekturfaktors ohne bauliche Änderungen an der Mobilfunkanlage der Swisscom (Schweiz) AG (BONO).

Es ist vorgesehen, die Antennen adaptiv, unter Anwendung des Korrekturfaktors KAA (gemäss Nachtrag zur Vollzugshilfe vom 23. Februar 2021) zu betreiben. Alle Voraussetzungen dazu (automatische Leistungsbegrenzung, angepasstes Qualitätssicherungssystem, angepasste NIS-Datenbank des BAKOM) sind erfüllt.

Standort: Nordstrasse 1, Parzelle Nr. 1117, Gewerbezone, Koordinaten 2’634’563 / 1’171’034.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Auflage- und Einsprachefrist bis 14. April 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten sowie auf die Amts- und Fachberichte verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 13.03.2025

Einwohnergemeinde

Totalrevision Reglement Abstimmungen und Wahlen, Genehmigung und Inkrafttreten

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das von der Versammlung der Einwohnergemeinde Bönigen am 29. November 2024 beschlossene Reglement über Abstimmungen und Wahlen vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 5. März 2025 vorbehaltlos genehmigt wurde. Das Reglement tritt rückwirkend per 1. Januar 2025 in Kraft.

Namens der Einwohnergemeinde

Der Gemeindeschreiber

Publiziert am 13.03.2025

Einwohnergemeinde

Änderung Gemeindeordnung, Genehmigung und Inkrafttreten

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die von der Versammlung der Einwohnergemeinde Bönigen am 29. November 2024 beschlossene Änderung der Gemeindeordnung vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 5. März 2025 vorbehaltlos genehmigt wurde. Die Änderung tritt rückwirkend per 1. Januar 2025 in Kraft.

Namens der Einwohnergemeinde

Der Gemeindeschreiber

Publiziert am 13.03.2025

Baupublikation

Gesuchstellerin: Marianne Guntern, Sandbach 251d, 3824 Stechelberg.

Projektverfasserin: von Allmen + Bossard AG, Äschmad 220e, 3822 Lauterbrunnen.

Bauvorhaben: Anbau eines Bürocontainers an Scheune, mit Holz verschalt.

Standort: Stechelberg, Sandbach, Gebäude Nr. 251a, Parzelle Nr. 267, Koordinaten 2'636'170 / 1'157'615, Wohn- und Gewerbezone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahme: keine.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 14. März bis 14. April 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 13.03.2025

Kirchgemeinde

Erlass der Entschädigungsordnung – Genehmigung und Inkrafttreten

In Anwendung von Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung (GV, BSG 170.111) gibt der Kirchgemeinderat Ringgenberg das Inkrafttreten der Entschädigungsordnung bekannt.

Die Entschädigungsordnung wurde an der Kirchgemeinderatssitzung vom 22. Januar 2025 genehmigt und am 30. Januar und 6. Februar 2025 im Anzeiger Interlaken öffentlich bekannt gemacht. Die Beschwerdefrist ist unbenutzt abgelaufen und die Entschädigungsordnung in Rechtskraft erwachsen. Diese tritt rückwirkend per 1. Januar 2025 in Kraft.

Die Entschädigungsordnung kann beim Sekretariat, c/o Einwohnergemeinde Ringgenberg, bezogen oder online unter www.kircheringgenberg.ch eingesehen werden.

Kirchgemeinderat Ringgenberg

Publiziert am 13.03.2025

Schwellenkorporation

Mitgliederversammlung

Mittwoch, 16. April 2025,  20.00 Uhr im Gemeindesaal, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen

Traktanden

  1. Protokoll der ausserordentlichen Mitgliederversammlung vom 27. November 2024
  2. Jahresrechnung 2024
  3. Budget 2026
  4. Orientierung über die unterhaltspflichtigen Gewässer
  5. Verschiedenes

Eingeladen und stimmberechtigt sind alle in der Gemeinde Unterseen schwellenpflichtigen Grund-, Liegenschafts-, Wohnungs- und Werkeigentümer.

Das Protokoll der ausserordentlichen Mitgliederversammlung vom 27. November 2024 liegt 30 Tage vor der ordentlichen Versammlung auf der Gemeindekasse zur Einsichtnahme auf und ist unter www.lombach-unterseen.ch einsehbar.

Die Jahresrechnung 2024 sowie das Budget 2026 können in Papierform auf der Gemeindekasse bezogen werden, sie werden an der Versammlung nicht abgegeben. Zudem sind diese ebenfalls unter www.lombach-unterseen.ch einsehbar.

Anschliessend an die Versammlung wird ein Apéro offeriert.

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Vorstand Schwellenkorporation Unterseen

Publiziert am 13.03.2025

Einwohnergemeinde

Öffentliche Planauflage: Aktualisierung der baurechtlichen Grundordnung und der Uferschutzplanung

Der Gemeinderat Beatenberg bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Aktualisierung der baurechtlichen Grundordnung (bestehend aus der Änderung des Zonenplans Landschaft und der Änderung des Baureglements) und die Aktualisierung der Uferschutzplanung (bestehend aus der Änderung des Teilbaureglements Sundlauenen resp. der Überbauungsvorschriften zu den Uferschutzplänen «Sundlauenen» und «Balmholz-Lerow» sowie des Teilzonen- und Uferschutzplans «Sundlauenen») zur öffentlichen Auflage.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 13. März bis 14. April 2025, in der Bauverwaltung Beatenberg öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Beatenberg unter https://beatenberg.ch/gemeinde/aktuell verfügbar.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Bauverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg, einzureichen.

Beatenberg, 7. März 2025

Der Gemeinderat

Publiziert am 13.03.2025

Baupublikation

Gesuchsteller: Hansrudolf Jaun, Schmockenstrasse 38, 3803 Beatenberg.

Bauvorhaben: Neuerstellung Wintergarten auf der bestehenden Terrasse Süd-West.

Standort: Schmockenstrasse 38, Beatenberg, Parzelle Nr. 2330, Koordinaten 2’626'614 / 1’171'321, Wohnzone 2-geschossig W2.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahme: keine.

Hinweis: Naturgefahrengebiet mit geringer Gefahr (Rutsch- und Wassergefahr). 

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/20490, e-Auflage eBau Nr. 2025-3241). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflage- und Einsprachefrist bis 14. April 2025.

Es wird auf die Baugesuchsakten und die Profile vor Ort verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Beatenberg, 7. März 2025

Bauverwaltung Beatenberg

Publiziert am 13.03.2025

Einwohnergemeinde

Papier- und Kartonsammlung

Die nächste Papier- und Kartonsammlung der Schule Gsteigwiler findet am Dienstag, 18. März 2025, statt.

Um den Kindern das Sammeln zu erleichtern, beachten Sie bitte folgende Punkte:

  • Zeitungen und Karton getrennt bündeln
  • nicht zu schwere Zeitungsbündel, gut verschnüren
  • keine Verpackungsfolien von Katalogen usw. 
  • keine Papiertragtaschen, Futtermittelsäcke, Holzkohlensäcke usw.
  • keine Pizzakartons

Besten Dank.

Gemeinderat und Schulleitung Gsteigwiler

Publiziert am 13.03.2025

Letztwillige Verfügung

Bartlome Theresia Verena, geb. 22. Februar 1941, von Münchenbuchsee BE, ledig, wohnhaft gewesen Rosenstrasse 29, 3800 Interlaken BE, mit Aufenthalt im Heim Solviva, Spissibach, 3706 Leissigen, verstorben am 16. Januar 2025 in Leissigen BE.

Letztwillige Verfügung mit Abänderung der gesetzlichen Erbfolge.

Die letztwillige Verfügung liegt beim beauftragten Notar Thomas Trafelet, Jungfraustrasse 50, 3800 Interlaken, zur Einsicht auf.

Einsprachen sind innert Monatsfrist ab der dritten Publikation schriftlich beim beauftragten Notar einzureichen.

Interlaken, 7. März 2025

Thomas Trafelet, Notar

Publiziert am 13.03.2025

Einwohnergemeinde

Alteisen- und Papiersammlung

Am Montag, 17. März 2025, findet die Alteisensammlung statt. Bitte deponieren Sie Ihr Alteisen gereinigt und gut sichtbar bereits am Sonntagabend vor Ihrem Wohnhaus.

Am Dienstag, 18. März 2025, findet die Papiersammlung statt. Wir bitten Sie, das Altpapier (kein Karton sowie kein Schredderpapier) in kindergerechten Bündeln gut sichtbar ab 7.00 Uhr vor Ihrem Wohnhaus zu deponieren. Das Papier wird anschliessend durch die Schüler/-innen der Schule Leissigen abgeholt.

Leissigen, 7. März 2025

Abteilung Bau Leissigen

Publiziert am 13.03.2025

Burgerbäuert Waldegg

Einladung zur ordentlichen Einungsversammlung

Samstag, 12. April 2025, 12.30 Uhr in der Alphütte Hohwald, Beatenberg

Traktanden

  1. Rechnungsablage 2024 (Genehmigung Jahresrechnung 2024)
  2. Dienstbarkeitsvertrag BKW
  3. Neubau Schwendlihütte
  4. Orientierungen / Verschiedenes

Vor der Versammlung wird den Anwesenden ein Essen offeriert.

Protokoll

Das Protokoll dieser Versammlung liegt 7 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich bei der Sekretärin auf.

Der Burgerrat

Publiziert am 13.03.2025

Burgerbäuert Bort

Einungsversammlung

Mittwoch, 9. April 2025, 20.15 Uhr bei Hans Zenger, Unter der Fluh 46

Traktanden

  1. Protokoll
  2. Rechnung 2024
  3. Ordentliche Jahresgeschäfte
  4. Anstellung Allmendhirt
  5. Verschiedenes       

 Der Bäuertrat

Publiziert am 13.03.2025

Gemischte Gemeinde

Parkplatzverordnung per 1. Mai 2025

Öffentliche Auflage gemäss Art. 30 OgR und Fakultatives Referendum gemäss Art. 29 OgR. Die mit Beschluss des Gemeinderats vom 4. Februar 2025 und gestützt auf Art. 15 Abs. 8 lit. c OgR revidierte Parkplatzverordnung liegt vom 17. März bis und mit 16. April 2025 öffentlich bei der Gemeindeverwaltung, Hauptstrasse 21, 3854 Oberried, auf.

Gestützt auf Art. 29 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 15 ABs. 8 OgR können mindestens 5% der in der Gemeinde stimmberechtigten Personen gegen den vorangehenden Beschluss des Gemeinderats über den Erlass der Parkplatzverordnung das Referendum ergreifen und dieses bei der Gemeindeverwaltung Oberried, Hauptstrasse 21, 3854 Oberried, einreichen. Die Referendumsfrist beträgt 30 Tage seit der Bekanntmachung.

Oberried, 4. März 2025.

Pirmin Schenk, Gemeindeschreiber

Publiziert am 13.03.2025

Regionalkonferenz Oberland-Ost

Regionalversammlung

Mittwoch, 2. April 2025, 15.00 Uhr, Dorfzentrum Grimseltor, 3862 Innertkirchen

Traktanden

  1. Protokoll der Regionalversammlung vom 20. November 2024
  2. Ersatzwahlen
    1. Kommission Öffentlicher Verkehr
    2. Kommission Verkehr und Siedlung
  3. Bestätigungswahl Kontrollorgan
  4. Kenntnisnahme Planungskreditabrechnung «Regionales Angebotskonzept ÖV 2027–2030»
  5. Antrag Nachkredit für Planung RGSK2025 und AP5
  6. Antrag Nachkredit für Planung Teilrevision Teilrichtplan Energie
  7. Genehmigung Projektkredit für Vertiefungsstudie Verkehrslenkungsmassnahmen Lütschinentäler
  8. Verschiedenes

Erläuterungen unter www.oberland-ost.ch

Stimmberechtigt sind die 28 Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten der Region Oberland-Ost.

Rechtsmittelbelehrung

Allfällige Beschwerden gegen die Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Regionalversammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen. Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind anlässlich der Versammlung sofort zu rügen.

Die Versammlung ist öffentlich.

Interlaken, 25. Februar 2025

Geschäftsleitung
Regionalkonferenz Oberland-Ost
Jungfraustrasse 38
3800 Interlaken

Publiziert am 13.03.2025

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Bauherrschaft: Kaspar und Irene Flück, Föhrenweg 4, 3855 Brienz.

Vertretung mit Vollmacht: Konzept Wyler AG, Peter Wyler, Stockmatten, 3855 Brienz.

Projektverfasserin: Konzept Wyler AG, Stockmatten, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Erweiterung Einliegerwohnung im Untergeschoss und Einbau eines neuen Cheminées.

Standort: Gemeinde Brienz, Föhrenweg 4, Parzelle Nr. 2168 (BR 812).

Zone: Wohnzone 2 (W2).

Nutzung: Einliegerwohnung.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Auflage- und Einsprachefrist bis 14. April 2025.

Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen.

Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).

Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 13.03.2025

Baupublikation

Gesuchsteller und Projektverfasser: Ernst und Beatrice von Allmen, Eyweg 9, 3806 Bönigen.

Bauvorhaben: Abstellplätze für Fahrzeuge erstellen.

Standort: Eyweg 9, Parzelle Nr. 1082, Koordinaten 2'634'504 / 1'170'632.

Zone: W2.

Ausnahmen: Unterschreiten des Strassenabstandes.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 14. April 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich sind schriftlich und begründet im Doppel innert der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).

Die Dokumente zu diesem Baugesuch können auf der Internetseite der Einwohnergemeinde Bönigen mit einem Link eingesehen werden. Hierzu benötigen Sie ein BE-Login.

Bauverwaltung Bönigen

Publiziert am 13.03.2025

Baupublikation

Gesuchsteller: Steinemann Patrick Paul, Zweiern 5, 6343 Buonas.

Projektverfasserin: Archidee GmbH, Dorfstrasse 193, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Projektänderung – Haus A3: Fassaden- und Grundrissanpassungen.

Standort: Bergwelt 10, Parzelle Nr. 6336, Koordinaten 2’645’990 / 1’163’935.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/214617.

Auflage- und Einsprachefrist bis 14. April 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 6. März 2025

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 13.03.2025

Baupublikation

Gesuchstellerin: Kolb-Baumann Anna, Brandeggstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Projektverfasser: Kolb Markus, Grubweg 1, 3700 Spiez.

Bauvorhaben: Sanierung Wohnung DG + Dach.

Standort: Brandeggstrasse 4, Parzelle Nr. 6556, Koordinaten 2’644’845 / 1’163’200.

Nutzungszone: Landwirtschaftszone.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen:

  • Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Unterschreitung Raumhöhe (Art. 67 BauV)

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/213164

Auflage- und Einsprachefrist bis 14. April 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 6. März 2025

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 13.03.2025

Einwohnergemeinde

2. Sitzung 2025 des Grossen Gemeinderats

Dienstag, 18. März 2025, 19.30 Uhr in der Aula Mittengraben, Bildungszentrum Interlaken bzi, Mittengrabenstrasse 14, Interlaken

Traktanden

  1. Protokoll
  2. Bericht der Geschäftsprüfungskommission 
  3. Verwaltungsbericht 2024
  4. Dringliche Motion Nyffeler / Thali, Bemessung, Verwendung und Vollzug der Kurtaxe (Änderung des Kurtaxenreglements), Beantwortung
  5. Postulat Fuchs / Trafelet, Zulassung Kutschenführer für kommerzielle Kutschenfahrten, Beantwortung
  6. Orientierungen / Verschiedenes

Die Sitzung ist öffentlich.

Publiziert am 13.03.2025

Baupublikation

Gesuchstellerin: Margrit Weisser, Rigiweg 15, 8704 Herrliberg.

Projektverfasserin: Dickenmann GmbH, Aareweg 3, 3806 Bönigen.

Bauvorhaben: Ersatz Elektroheizung durch aussen aufgestellte Luft-Wärmepumpe.

Standort: Renggliweg 2, Parzelle Nr. 1123, Koordinaten 2'634'554 / 1'1701'535.

Zone: Kernzone B.

Ausnahmen: keine

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 5. April 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innert der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen, einzureichen. 

Die Dokumente zu diesem Baugesuch können auf der Internetseite der Einwohnergemeinde Bönigen mit einem Link eingesehen werden. Hierzu benötigen Sie ein BE-Login.

Bauverwaltung Bönigen

Publiziert am 13.03.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: In Ja Buchmann, Seestrasse 135, 3800 Unterseen.

Projektverfasser: Forum 4 AG für Architektur, Rosenstrasse 2, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Abbruch Schopf und Unterstand; Rückbau Parkplätze; Neubau Doppelgarage; Umbau Ferienhaus (Reduktion von zwei auf eine Wohnung); Wärmeerzeugungsersatz (Luft/Wasser Wärmepumpe in Splitbauweise).

Standort: Seestrasse 135, Parzelle Nr. 165, Zone: Überbauungsordnung Nr. 17 «Neuhaus-Manorfarm» (Ferienhauszone W2), Koordinaten 2’628’900 / 1’169’925.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Ausnahmen:

  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 7. April 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 13.03.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Alpexa AG, Liechtenenstrasse 10, 3860 Meiringen.

Projektverfasserin: L2A Architekten AG, Untere Gasse 4, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Abbruch Gebäude Seestrasse 29 und 31; Neubau Mehrfamilienhaus mit Einstellhalle; Erstellen von zwei ungedeckten Autoabstellplätzen und eines Fahrradunterstands; Erstellen einer Retentions- und Sickermulde.

Standort: Seestrasse 29 und 31, Parzelle Nr. 32 und 1465, Wohnzone W2 / Koordinaten 2’631’193 / 1’170’378.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, Ortsbildschutzgebiet und ISOS-Gebiet 1244/2.

Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt (Nachbargebäude Seestrasse 27).

Ausnahmen:

  • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG)
  • Dachgestaltung (Art. 35 GBR)
  • Unterbrechung der Trauflinie (Art. 37 GBR)
  • Strassenanschluss (Art. 85 SG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 7. April 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 13.03.2025

Einwohnergemeinde

Teilsperrung Parkplatz Eissportzentrum

Anlässlich einer Belegung der Truppenunterkunft ALST beim Eissportzentrum durch die Schweizer Armee im März 2025 und für die Baustelleninstallation zur Sanierung des Eissportzentrums Jungfrau von Mitte März bis Ende Oktober 2025 wird ein Teil des Hauptparkplatzes beim Eissportzentrum abgesperrt und kann nicht für das Parkieren benützt werden:

  • Von Montag, 17. März, bis Freitag, 4. April 2025, sind ca. ⅔ des Hauptparkplatzes gesperrt.
  • Von Samstag, 5. April, bis Freitag, 31. Oktober 2025, sind noch ca. 11 Parkfelder des Hauptparkplatzes gesperrt.

Die Betroffenen werden gebeten, auf die übrigen Parkfelder des Parkplatzes Eissportzentrum oder allenfalls auf die übrigen öffentlichen Parkplätze (Feldgässli, Brunngasse) auszuweichen.

Für das Verständnis danken wir bestens.

Sicherheitskommission Matten

Publiziert am 13.03.2025

Baupublikation

Gesuchsteller: Beat Kaufmann, Lättenstrasse 65, 8142 Uitikon-Waldegg.

Projektverfasserin: Maler Schnabel Gipser GmbH, Hauptstrasse 92a, 3806 Bönigen.

Bauvorhaben: Cheminéeofen- und Kamineinbau im Dachgeschoss.

Standort: Wengen, Mättli, Gebäude Nr. 1399b, Parzelle Nr. 4638, Koordinaten 2'636'882 / 1'161'856, Kernzone 2.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: keine.

Auflagestellen:

  • Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
  • Tourismusbüro Wengen, 3823 Wengen

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 7. März bis 7. April 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 13.03.2025

Einwohnergemeinde

Grünabfuhr – jeden dritten Dienstag

Die Grünabfuhren finden von März bis November 2025 jeweils im 3-Wochen-Turnus statt, immer an einem Dienstag,

  • erstmals am 18. März
  • letztmals am 25. November

Es gelten die bisherigen Regeln:

Bereitstellung vor 7.00 Uhr.

Es werden nur kompostierbare Gartenabfälle angenommen.

Bitte weniger schwere Behälter! Ein Behälter sollte max. 30 kg schwer sein; die Belader des Abfuhrfahrzeuges danken Ihnen hierfür.

Bereitstellung in Grüntonnen oder gebündelt.

Die Gratis-Kehrichtabfuhr der Gemeinde ist nicht für Mengen über 50 kg gedacht – nur für Kleinmengen mit einem Gesamtgewicht bis max. 50 kg.

Grössere Mengen mit einem Gesamtgewicht von über 50 kg bitte selber zur Avag-Annahmestelle an der Geissgasse 36, Interlaken, abführen lassen.

Das Grünzeug ist frühestens am Vortag bei den Kehrichtcontainerstandorten bereitzustellen, gebündelt, max. Länge 130 cm, oder in Grüntonnen – keine Körbe, die nach der Grünabfuhr wieder abgeholt werden müssen. Grünzeug in Plastik- oder Papiersäcken, Körben oder lose in Schubkaretten etc. wird nicht angenommen! Bitte keine Plastikschnüre oder Drähte verwenden.

Gemeindeverwaltung Ringgenberg

Publiziert am 13.03.2025

Einwohnergemeinde

Ergänzung der Strassensignalisation

Der Gemeinderat von Grindelwald hat an seiner Sitzung vom 14. Januar 2025 in Anwendung der gesetzlichen Vorschriften folgende Signalisationsergänzung beschlossen:

Änderung der Zusatztafel zum Verbot für Gesellschaftswagen (SSV-Signal Nr. 2.08)

Bislang: «Zubringerdienst Gletscherschlucht gestattet»

(gemäss Zustimmungsverfügung 1063-16 vom 1. März 2017 sowie 173-03-1 vom 26. September 2003)

Neu: «Linienbus und mit Bewilligung gestattet»

Grundstrasse, ab Werkhof Gemeinde Grindelwald, Sand, bis Gletscherschlucht/Aspi beziehungsweise Wärgistalstrasse.

Gestützt auf Art. 44 Abs. 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wurde die Zustimmungsverfügung durch die Bau- und Verkehrsdirektion, Tiefbauamt, Oberingenieurkreis 1, in 3645 Gwatt/Thun, erteilt.

Gegen diesen Beschluss kann gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 Abs. 1 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 (VRPG, BSG 155.21) innert 30 Tagen nach der Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, Postfach 276, 3800 Interlaken, Beschwerde erhoben werden.

Die Ergänzung tritt mit der Vornahme der Signalisation in Kraft.

Gemeinderat Grindelwald

Publiziert am 13.03.2025

Baupublikation

Gesuchsteller: Christoforos Christoforidis, Hauptstrasse 303, 3852 Ringgenberg.

Projektverfasserin: imboden architektur ag, Seestrasse 17, 3852 Ringgenberg.

Bauvorhaben: Abbruch Garage, Neubau Einfamilienhaus. Projektänderung: Neubau von zwei 3-Zimmer-Wohnungen anstelle eines Einfamilienhauses, Nutzung Wohnung im OG als Zweitwohnung.

Standort: Hauptstrasse 303a, Gbbl. Nr. 2742, Koordinaten 2’635’905 / 1’172’987.

Nutzungszone: UeO Dorfkernzone, Überbauungsplan Nr. 5 Sagi.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Naturgefahren: Gelber Rutschgefahrenbereich (geringe Gefährdung).

Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2024-20333). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflage- und Einsprachefrist bis 7. April 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Ringgenberg, 3. März 2025

Bauverwaltung Ringgenberg

Publiziert am 13.03.2025

Einwohnergemeinde

Öffentliche Ausschreibung

Abgabe von Bauland auf der Rehhalten im Baurecht

Die Einwohnergemeinde Grindelwald ist Eigentümerin von zwei Baulandparzellen auf der Rehhalten. Ein Teil der Parzellen Gbbl.-Nr. 4470 und Gbbl.-Nr. 2994, im Halt von 2734 m², soll zweckgebunden der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für Angestellte in Grindelwald und damit ausschliesslich als Erstwohnungen dienen. Um geeignete Investoren bzw. Baurechtsnehmer zu finden, bietet die Einwohnergemeinde Grindelwald das bisher unbebaute Bauland im Baurecht an.

Interessenten erhalten Gelegenheit, ihre Bewerbung bis zum 30. Mai 2025 bei der Bauverwaltung der Einwohnergemeinde Grindelwald einzureichen.

Die Ausschreibungsunterlagen können auf der Homepage der Einwohnergemeinde Grindelwald (www.gemeinde-grindelwald.ch) heruntergeladen werden.

Publiziert am 13.03.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Sieber Stephan, Schwalmerenweg 7, 3800 Interlaken.

Projektverfasser: Schmocker Sanitär-Heizung, Schmockenstrasse 134, 3803 Beatenberg.

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe; Rückbau Öltank im UG und Umnutzung Tankraum zu Keller.

Standort: Schwalmerenweg 7, Parzelle Nr. 1604 (BR 1475).

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Inventar: keines.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 7. April 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 13.03.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.

Bauvorhaben: Abbruch und Neubau Personenunterstand.

Standort: Harderstrasse, Bönigen, Parzelle Nr. 48, Zone: ZöN Schule/Verwaltung/Werkhof, Koordinaten 2’634’887 / 1’170’697.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, Baugruppe B, ISOS Bönigen.

Naturgefahrengebiet gelb.

Ausnahmen:

  • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG / 24 GBR)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)

Auflage- und Einsprachefrist bis 7. April 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen b. Interlaken.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 13.03.2025

Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern

Verkehrserschwerung

Kantonsstrasse Nr. 1109 Unterseen – Beatenberg

Gemeinde: Unterseen.

Sicherheitsholzerei / Schutzwaldpflege

Teilstrecke: Kienberg (Koordinaten 2`629`797 / 1`171`742)

Dauer: 10. März bis 2. Mai 2025 (wetterbedingte Verschiebungen sind möglich) jeweils Montag–Freitag, 7.30–17.30 Uhr.

Ausnahmen: keine.

Grund der Massnahme: Sofortmassnahmen Sicherheitsholzerei, Schutzwaldpflege, Forstschutz.

Verkehrsführung: zum Teil einspurige Verkehrsführung.

Einschränkungen: einspurige Verkehrsführung, Verkehrsregelung von Hand oder mit Lichtsignalanlage. Verkehrsregelung von Hand (Verkehrsdienst). Kurze Sperrungen sind möglich, es ist mit Wartezeiten zu rechnen. Der öffentliche Verkehr wird berücksichtigt.

Rechtliche Hinweise: Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.

Interlaken, 28. Februar 2025

Tiefbauamt des Kantons Bern, Strasseninspektorat Oberland Ost

Publiziert am 13.03.2025

Baupublikation

Gesuchsteller: Meyer Tobias, Friedenstrasse 18, 8400 Winterthur.

Projektverfasserin: Alpinice Bauplanung AG, Sandweg 1, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Neubau aussen aufgestellte Sauna.

Standort: Baumenstrasse 7, Parzelle Nr. 3946, Koordinaten 2’647’150 / 1’164’818.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/217562

Auflage- und Einsprachefrist bis 7. April 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 28. Februar 2025

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 13.03.2025

Baupublikation

Gesuchsteller: Salome und Suresh Büschlen, Matteweg 3, 3707 Därligen.

Projektverfasserin: Oester Holz GmbH, Neuweg 9, 3715 Adelboden.

Bauvorhaben: Abbruch OG inkl. Dach; Wiederaufbau und Erweiterung EFH mit Einliegerwohnung; Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe; PV-Aufdachanlage Bau einer Erstwohnung mit entsprechendem Grundbucheintrag.

Standort: Parzelle Nr. 44, Matteweg 3, Wohn- und Gewerbezone / WG2, Koordinaten 2'628’202 / 1'167’854.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Ao.

Ausnahmen:

  • Unterschreiten des Abstandes zur Wasserleitung (Art. 23/2, Wasserversorgungsreglement)
  • Unterschreiten Gebäudeabstand (Art. 21/1 GBR)

Auflage- und Einsprachefrist bis 7. April 2025.

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Därligen, Chrützweg 2, 3707 Därligen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Gemeindeverwaltung Därligen einzureichen. Ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der angesetzten Frist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Därligen, 26. Februar 2025

Gemeindeverwaltung Därligen

Publiziert am 13.03.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Petra und Daniel Jaggi, Baumgartenstrasse 2, 3853 Niederried b. Interlaken.

Projektverfasserin: Natura-Holzbau GmbH, Beundenstrasse 58, 3852 Ringgenberg.

Bauvorhaben: Energetische Sanierung 3½-Zimmer-Wohnung 1. OG mit Einbau Balkontüre und Anbau Einstellraum.

Standort: Baumgartenstrasse 2, Parzelle Nr. 219, Koordinaten 2'637'448 / 1'174'138.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Gefahrengebiet: Blau / Wasser.

Schutzobjekt: nein.

Ausnahmen: Unterschreitung minimale Raumhöhe (BauV Art. 67).

Auflage- und Einsprachefrist bis 7. April 2025.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Niederried, Hauptstrasse 19, 3853 Niederried b. Interlaken, und elektronisch unter: https://portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20780

Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Niederried b. I.

Publiziert am 13.03.2025

Einwohnergemeinde

Ausserordentliche Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung März 2025

Infolge Personalvakanzen und damit verbundenem hohem Arbeitsanfall bleiben die Schalter und Telefone der Gemeindeverwaltung Matten im März 2025 jeweils am Mittwoch den ganzen Tag geschlossen. Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag sind wir während der gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.

Wir danken der Bevölkerung für das Verständnis.

Gemeindeverwaltung Matten

Publiziert am 13.03.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Adrian und Heidi Tanner, Schriederstrasse 6, 3858 Hofstetten bei Brienz.

Bauvorhaben: Erstellung eines Pavillons von 6 x 5 Meter auf bestehendem Parkplatz als Autounterstand, Kuppeldach. Nachträgliches Baugesuch, Baute bereits erstellt.

Standort: Schriederstrasse 6, Parzelle Nr. 782, Koordinaten 2’648’518 / 1’178'255, Mischzone M2.

Ausnahme: Unterschreiten des Strassenabstandes nach Art. 80 SG.

Hinweis: Gefahrengebiet mit geringer Gefährdung. 

Gewässerschutzbereich: Au.

Auflage- und Einsprachefrist bis 7. April 2025.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Hofstetten bei Brienz, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20642). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und die bereits erstellte Baute verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Hofstetten, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten bei Brienz, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Hofstetten, 27. Februar 2025

Bauverwaltung Hofstetten

Publiziert am 13.03.2025

Baupublikation

Gesuchstellerin: Aare Jungfrau AG, Industriestrasse 121, 3800 Matten.

Bauvorhaben: Anbringen von Reklamen an Gebäudefassade, welche baubewilligungspflichtig sind.

Standort: Industriestrasse, Wilderswil, Parzelle Nr. 2218, Koordinaten 2’633’642 / 1’168’859.

Zone: UeO SF-Halle 1.

Gewässerschutzzone: A.

Inventar: nicht inventarisiert.

Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?

Auflage- und Einsprachefrist bis 7. April 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Wilderswil

Publiziert am 13.03.2025

Stellenausschreibung

Die Einwohnergemeinde Lauterbrunnen mit den Dörfern Gimmelwald, Isenfluh, Lauterbrunnen, Mürren, Stechelberg und Wengen sucht per sofort oder nach Vereinbarung einen

Friedhofwart und Gemeindearbeiter

(Beschäftigungsgrad 80–100 %)

Ihre Aufgabenbereiche

  • Bestattungswesen (Grabaushub und Begleitung von Bestattungen, 90% Urnenbeisetzungen)
  • Unterhalt Friedhofanlage
  • Allgemeine Arbeiten in der Wegmeisterguppe Talboden / Isenfluh wie Einsatz im Winterdienst, Führen von Schneeschleudern und Gemeindefahrzeugen, Strassen- und Wanderwegunterhalt usw.

Wir wünschen

  • Ausbildung als Fachmann Betriebsunterhalt mit Schwerpunkt Werkhof, abgeschlossene Berufslehrehre im Baugewerbe, Landschaftsgärtner oder gleichwertige Ausbildung
  • Handwerkliches Geschick und exakte und gewissenhafte Arbeitsweise
  • Sie haben ein freundliches und sicheres Auftreten und sind pietätvoll
  • Gute Gesundheit und körperlich robust
  • Bereitschaft, in einem kleinen Team Verantwortung zu übernehmen
  • Teamfähigkeit ist eine wichtige Voraussetzung
  • Besitz des Führerausweises Kat. B sowie Kenntnisse und Fähigkeiten im Umgang mit Baumaschinen (z. B. Friedhofsbagger)
  • Bereitschaft zur Arbeit ausserhalb der geregelten Arbeitszeit (z. B. Winterdienst)

Wir bieten

  • Interessante, weitgehend selbständige Tätigkeit in kleinem Team
  • Zeitgemässe Anstellungsbedingungen gemäss Personalreglement der Einwohnergemeinde Lauterbrunnen
  • 42-Stunden-Woche

Eingabefrist: 25. März 2025

Stellenantritt: per sofort oder nach Vereinbarung

Sind Sie interessiert?

Dann senden Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen an die Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, z. H. Personalkommission, Gsteigermatte 459 B, 3822 Lauterbrunnen, oder per Mail an gemeinde@lauterbrunnen.ch.

Für weitere Informationen steht Ihnen Lorenz Hirschi, Leiter Werkhof Talboden / Isenfluh, Telefon 079 406 02 86, gerne zur Verfügung.

Publiziert am 13.03.2025

Baupublikation

Gesuchsteller: Marchand Gustave, Talackerweg 5, 3068 Utzigen.

Projektverfasserin: Alpinice Bauplanung AG, Sandweg 1, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Erweiterung Balkon DG.

Standort: Wärgistalstrasse 57, Parzelle Nr. 5380, Koordinaten 2’644’405 / 1’163’210.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/212238

Auflage- und Einsprachefrist bis 7. April 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 27. Februar 2025

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 13.03.2025

Einwohnergemeinde

Reglement über die Betreuungsgutscheine

(Bekanntmachung gemäss Artikel 45 ff. Gemeindeverordnung)

An der Gemeindeversammlung vom 6. Dezember 2024 wurde folgendes Reglement genehmigt:

1. Teilrevision; Inkraftsetzung per 1. Januar 2025

  • Reglement über die Betreuungsgutscheine

Das nachgeführte Reglement kann auf der Gemeindeverwaltung Beatenberg eingesehen oder gegen eine Gebühr bezogen werden. Zusätzlich ist das Reglement auf www.beatenberg.ch (Gemeinde, Online-Schalter, Reglemente/Verordnungen) aufgeschaltet.

Gemeinderat Beatenberg

Publiziert am 13.03.2025

Baupublikation

Gesuchsteller: Schobinger August und Susanne, Grubenacker 16, 4553 Subingen.

Projektverfasserin: Peter Olf GmbH, Graben 313B, 3762 Erlenbach.

Bauvorhaben: Projektänderung – Anpassungen Fassaden, Fenster und Umgebung, Abbruch Waschhaus (bereits ausgeführt).

Standort: Tuftbach 6 + 6b, Parzelle Nr. 1584, Koordinaten 2’644’810 / 1’164’360.

Nutzungszone: Erweiterte Kernzone.

Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: Au.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/215036.

Auflage- und Einsprachefrist bis 7. April 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 26. Februar 2025

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 13.03.2025

Baupublikation

Gesuchstellerin: Luzia Stettler, Rue des Tertres 42, 2074 Marin-Epagnier.

Projektverfasserin: dasgeid! GmbH, Niedrimatten 773, 3826 Gimmelwald.

Bauvorhaben: Ersatz Dachstuhl 1:1, inklusive thermischer Dachsanierung sowie Einbau vollflächiger Photovoltaik-Indach-Anlage.

Standort: Gimmelwald, Wintertal, Gebäude Nr. 680, Parzelle Nr. 3200, Koordinaten 2'634'096 / 1'155'655, Landwirtschaftszone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahme: Art. 24 RPG, Bauen ausserhalb der Bauzone.

Auflagestellen:

  • Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
  • Tourismusbüro Mürren, 3825 Mürren

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 7. März bis 7. April 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 13.03.2025

Einwohnergemeinde

Verkehrsbehinderung Grundstrasse ab Montag, 17. März 2025

Infolge Neubaus von Sauberwasser- und Fernwärmeleitungen ist zwischen der Station Grund und der Einfahrt Nirggenstrasse mit Behinderungen, Wartezeiten und zeitweisen Sperrungen zu rechnen. Die Bauarbeiten erfolgen etappenweise. Der Verkehr wird wechselseitig geführt.

Vom 17. bis 28. März 2025, jeweils ab 18.00 bis 23.00 Uhr kann die Durchfahrt im Bereich Station Grund gesperrt werden. Für Fahrzeuge <10 t ist die Umfahrung über die Nirggenstrasse möglich.

Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.

Wir bauen für Sie und bitten die Anstösser und Verkehrsteilnehmer um Verständnis.

Bauverwaltung Grindelwald, Holzwärme Grindelwald AG

Publiziert am 13.03.2025

Einwohnergemeinde

Sperrung Regenmattenstrasse / Baumenweg

Ab Montag, 31. März 2025

 Infolge Bauarbeiten zwischen dem Schulhaus Mühlebach und der Haifmatte wird die Strasse für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Arbeiten werden in fünf Etappen ausgeführt. Die 1. Etappe erfolgt ab 31. März bis 11. April 2025. In dieser Zeit ist auch der Baumenweg von der Sperrung betroffen.

Die Zufahrt bis zur Baustelle ist gestattet. Die Umfahrung erfolgt über den Moosweg / Horbachweg.

Fussgänger werden örtlich umgeleitet.

Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.

Wir bitten die Anstösser und Verkehrsteilnehmer um Verständnis.

Bauverwaltung Grindelwald, ARGE Alpinice AG, Kandlbauer AG

Informationsabend für Anstösser: Dienstag, 18. März 2025, um 20.00 Uhr, Pfarrscheune

Publiziert am 06.03.2025

Stellenausschreibung

Mit der Natur verbunden, das Tor zu Eiger, Mönch und Jungfrau. Die Gemeinde Lütschental sucht per 1. April 2026 oder nach Vereinbarung eine dienstleistungsorientierte und engagierte Persönlichkeit als

Finanzverwalterin / Finanzverwalter

(Beschäftigungsgrad 35–50%)

Ihr Wirkungsfeld

  • operative Führung der Finanzverwaltung der Gemischten Gemeinde Lütschental sowie Führen der Rechnung der Schwellenkorporation Lütschental im Mandat
  • Erstellen des Budgets sowie des Finanzplans
  • Beratung von Behörden in finanzpolitischen Fragen
  • Finanz-, Lohn-, Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung
  • Liquiditätsplanung
  • Gebührenfakturierung
  • Mithilfe im Schulsekretariat
  • Führen der AHV-Zweigstelle

Ihr Profil umfasst idealerweise

  • abgeschlossene kaufmännische Ausbildung
  • Erfahrung im öffentlichen Rechnungswesen (HRM2)
  • Diplom als bernische/r Finanzverwalter/in oder Bereitschaft, dieses zu erlangen
  • wirtschaftliches, strategisches und innovatives Denken, Verhandlungsgeschick und Eigenverantwortung

Unser Angebot

Wir bieten eine interessante, verantwortungsvolle, selbständige und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem vielseitigen Umfeld. Die zeitgemässen Anstellungsbedingungen und Weiterbildungsmöglichkeiten runden unser Angebot ab.

Bereit für eine neue Herausforderung? Dann nichts wie los … Senden Sie Ihre schriftliche Bewerbung mit Foto und den üblichen Bewerbungsunterlagen bis Freitag, 28. März 2025, an folgende Adresse: Gemeindeverwaltung Lütschental, «Bewerbung Finanzen», Briggmättli 38, 3816 Lütschental, oder per E-Mail an nicole.steiner@luetschental.ch.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen Nicole Steiner, Telefon 033 853 47 40, gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen über die Gemeinde Lütschental finden Sie unter www.luetschental.ch.

Gemeinderat Lütschental

Publiziert am 06.03.2025

Einwohnergemeinde

Feuerwehrübung im Verbund mit Helikoptereinsatz der Air-Glaciers (Fluglärm)

Am Montag, 10. März 2025, von 19.30 bis voraussichtlich ca. 20.30 Uhr beabsichtigt die Feuerwehr Lauterbrunnen / Talboden in Zusammenarbeit mit der Air-Glaciers (Pilotentraining Nachtflug), eine Feuerwehrübung durchzuführen. Aufgrund des Helikoptereinsatzes ist im erwähnten Zeitraum mit Fluglärm im Perimeter rund um die Basis der Air-Glaciers zu rechnen. Die Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, Abteilung Sicherheit, dankt der Bevölkerung für die Kenntnisnahme sowie das Verständnis im Sinne der allgemeinen Sicherheit.

Für weitere Fragen steht Ihnen die Abteilung Sicherheit gerne zur Verfügung.

Publiziert am 06.03.2025

Baupublikation

Gesuchsteller: Susanne und Peter Schneider, Jufertenstrasse 39, 3654 Gunten.

Projektverfasser: Andreas Maurer, Schwarzenmatt 421, 3766 Boltigen.

Bauvorhaben: Rück- und Wiederaufbau des Ferienhauses. Erweiterung gemäss Art. 11 ZWG.

Standort: Mürren, Stafelzun, Gebäude Nr. 904, Parzelle Nr. 3538, Koordinaten 2'634'415 / 1'156'648, Landwirtschaftszone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen:

  • Art. 24 RPG, Bauen ausserhalb der Bauzone
  • Art. 67 BauV, Unterschreiten der Raumhöhe

Auflagestellen:

  • Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
  • Tourismusbüro Mürren, 3825 Mürren

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 28. Februar bis 31. März 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Betreffend Profilierung werden Erleichterungen gemäss Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 06.03.2025

Einwohnergemeinde

2. Sitzung 2025 des Grossen Gemeinderats

Dienstag, 18. März 2025, 19.30 Uhr in der Aula Mittengraben, Bildungszentrum Interlaken bzi, Mittengrabenstrasse 14, Interlaken

Traktanden

  1. Protokoll
  2. Bericht der Geschäftsprüfungskommission 
  3. Verwaltungsbericht 2024
  4. Dringliche Motion Nyffeler / Thali, Bemessung, Verwendung und Vollzug der Kurtaxe (Änderung des Kurtaxenreglements), Beantwortung
  5. Postulat Fuchs / Trafelet, Zulassung Kutschenführer für kommerzielle Kutschenfahrten, Beantwortung
  6. Orientierungen / Verschiedenes

Die Sitzung ist öffentlich.

Publiziert am 06.03.2025

Baupublikation

Gesuchstellerin: Margrit Weisser, Rigiweg 15, 8704 Herrliberg.

Projektverfasserin: Dickenmann GmbH, Aareweg 3, 3806 Bönigen.

Bauvorhaben: Ersatz Elektroheizung durch aussen aufgestellte Luft-Wärmepumpe.

Standort: Renggliweg 2, Parzelle Nr. 1123, Koordinaten 2'634'554 / 1'1701'535.

Zone: Kernzone B.

Ausnahmen: keine

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 5. April 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innert der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen, einzureichen. 

Die Dokumente zu diesem Baugesuch können auf der Internetseite der Einwohnergemeinde Bönigen mit einem Link eingesehen werden. Hierzu benötigen Sie ein BE-Login.

Bauverwaltung Bönigen

Publiziert am 06.03.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: In Ja Buchmann, Seestrasse 135, 3800 Unterseen.

Projektverfasser: Forum 4 AG für Architektur, Rosenstrasse 2, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Abbruch Schopf und Unterstand; Rückbau Parkplätze; Neubau Doppelgarage; Umbau Ferienhaus (Reduktion von zwei auf eine Wohnung); Wärmeerzeugungsersatz (Luft/Wasser Wärmepumpe in Splitbauweise).

Standort: Seestrasse 135, Parzelle Nr. 165, Zone: Überbauungsordnung Nr. 17 «Neuhaus-Manorfarm» (Ferienhauszone W2), Koordinaten 2’628’900 / 1’169’925.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Ausnahmen:

  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 7. April 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 06.03.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Alpexa AG, Liechtenenstrasse 10, 3860 Meiringen.

Projektverfasserin: L2A Architekten AG, Untere Gasse 4, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Abbruch Gebäude Seestrasse 29 und 31; Neubau Mehrfamilienhaus mit Einstellhalle; Erstellen von zwei ungedeckten Autoabstellplätzen und eines Fahrradunterstands; Erstellen einer Retentions- und Sickermulde.

Standort: Seestrasse 29 und 31, Parzelle Nr. 32 und 1465, Wohnzone W2 / Koordinaten 2’631’193 / 1’170’378.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, Ortsbildschutzgebiet und ISOS-Gebiet 1244/2.

Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt (Nachbargebäude Seestrasse 27).

Ausnahmen:

  • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG)
  • Dachgestaltung (Art. 35 GBR)
  • Unterbrechung der Trauflinie (Art. 37 GBR)
  • Strassenanschluss (Art. 85 SG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 7. April 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 06.03.2025

Einwohnergemeinde

Teilsperrung Parkplatz Eissportzentrum

Anlässlich einer Belegung der Truppenunterkunft ALST beim Eissportzentrum durch die Schweizer Armee im März 2025 und für die Baustelleninstallation zur Sanierung des Eissportzentrums Jungfrau von Mitte März bis Ende Oktober 2025 wird ein Teil des Hauptparkplatzes beim Eissportzentrum abgesperrt und kann nicht für das Parkieren benützt werden:

  • Von Montag, 17. März, bis Freitag, 4. April 2025, sind ca. ⅔ des Hauptparkplatzes gesperrt.
  • Von Samstag, 5. April, bis Freitag, 31. Oktober 2025, sind noch ca. 11 Parkfelder des Hauptparkplatzes gesperrt.

Die Betroffenen werden gebeten, auf die übrigen Parkfelder des Parkplatzes Eissportzentrum oder allenfalls auf die übrigen öffentlichen Parkplätze (Feldgässli, Brunngasse) auszuweichen.

Für das Verständnis danken wir bestens.

Sicherheitskommission Matten

Publiziert am 06.03.2025

Burgergemeinde

Ausserordentliche Burgerversammlung

Freitag, 11. April 2025, 19.30 Uhr im Hotel Seiler au Lac

Traktanden

  1. Bönigen GBBI Nr. 1254 Lütschinenstrasse 24 «Strandbad»: Verpflichtungskredit um Fr. 120‘000.– für die Betreibung des Strandbades in der Saison 2025 (Anstellung Personal)
  2. Informationen

Protokoll

Das Protokoll der Versammlung vom 15. November 2024 lag vom 22. November bis 12. Dezember 2024 öffentlich im Forsthaus auf. Gegen die Abfassung des Protokolls sind innert der gesetzlichen Frist keine Einwendungen oder Beschwerden eingegangen. Der Burgerrat hat das Protokoll am 18. Dezember 2024 genehmigt. Das Protokoll der Versammlung vom 11. April 2025 liegt 7 Tage nach der Versammlung während 20 Tagen öffentlich im Forsthaus auf.

Rechtsmittelbelehrung

Allfällige Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalter von Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 60 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind anlässlich der Versammlung sofort zu rügen (Art. 49a GG). Wer rechtzeitig Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse und Wahlen nachträglich nicht mehr Beschwerde führen. Alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger sind zur Teilnahme an der Versammlung freundlich eingeladen.

Bönigen, 3. März 2025

Der Burgerrat

Publiziert am 06.03.2025

Baupublikation

Gesuchsteller: Beat Kaufmann, Lättenstrasse 65, 8142 Uitikon-Waldegg.

Projektverfasserin: Maler Schnabel Gipser GmbH, Hauptstrasse 92a, 3806 Bönigen.

Bauvorhaben: Cheminéeofen- und Kamineinbau im Dachgeschoss.

Standort: Wengen, Mättli, Gebäude Nr. 1399b, Parzelle Nr. 4638, Koordinaten 2'636'882 / 1'161'856, Kernzone 2.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: keine.

Auflagestellen:

  • Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
  • Tourismusbüro Wengen, 3823 Wengen

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 7. März bis 7. April 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 06.03.2025

Einwohnergemeinde

Grünabfuhr – jeden dritten Dienstag

Die Grünabfuhren finden von März bis November 2025 jeweils im 3-Wochen-Turnus statt, immer an einem Dienstag,

  • erstmals am 18. März
  • letztmals am 25. November

Es gelten die bisherigen Regeln:

Bereitstellung vor 7.00 Uhr.

Es werden nur kompostierbare Gartenabfälle angenommen.

Bitte weniger schwere Behälter! Ein Behälter sollte max. 30 kg schwer sein; die Belader des Abfuhrfahrzeuges danken Ihnen hierfür.

Bereitstellung in Grüntonnen oder gebündelt.

Die Gratis-Kehrichtabfuhr der Gemeinde ist nicht für Mengen über 50 kg gedacht – nur für Kleinmengen mit einem Gesamtgewicht bis max. 50 kg.

Grössere Mengen mit einem Gesamtgewicht von über 50 kg bitte selber zur Avag-Annahmestelle an der Geissgasse 36, Interlaken, abführen lassen.

Das Grünzeug ist frühestens am Vortag bei den Kehrichtcontainerstandorten bereitzustellen, gebündelt, max. Länge 130 cm, oder in Grüntonnen – keine Körbe, die nach der Grünabfuhr wieder abgeholt werden müssen. Grünzeug in Plastik- oder Papiersäcken, Körben oder lose in Schubkaretten etc. wird nicht angenommen! Bitte keine Plastikschnüre oder Drähte verwenden.

Gemeindeverwaltung Ringgenberg

Publiziert am 06.03.2025

Einwohnergemeinde

Ergänzung der Strassensignalisation

Der Gemeinderat von Grindelwald hat an seiner Sitzung vom 14. Januar 2025 in Anwendung der gesetzlichen Vorschriften folgende Signalisationsergänzung beschlossen:

Änderung der Zusatztafel zum Verbot für Gesellschaftswagen (SSV-Signal Nr. 2.08)

Bislang: «Zubringerdienst Gletscherschlucht gestattet»

(gemäss Zustimmungsverfügung 1063-16 vom 1. März 2017 sowie 173-03-1 vom 26. September 2003)

Neu: «Linienbus und mit Bewilligung gestattet»

Grundstrasse, ab Werkhof Gemeinde Grindelwald, Sand, bis Gletscherschlucht/Aspi beziehungsweise Wärgistalstrasse.

Gestützt auf Art. 44 Abs. 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wurde die Zustimmungsverfügung durch die Bau- und Verkehrsdirektion, Tiefbauamt, Oberingenieurkreis 1, in 3645 Gwatt/Thun, erteilt.

Gegen diesen Beschluss kann gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 Abs. 1 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 (VRPG, BSG 155.21) innert 30 Tagen nach der Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, Postfach 276, 3800 Interlaken, Beschwerde erhoben werden.

Die Ergänzung tritt mit der Vornahme der Signalisation in Kraft.

Gemeinderat Grindelwald

Publiziert am 06.03.2025

Baupublikation

Gesuchsteller: Christoforos Christoforidis, Hauptstrasse 303, 3852 Ringgenberg.

Projektverfasserin: imboden architektur ag, Seestrasse 17, 3852 Ringgenberg.

Bauvorhaben: Abbruch Garage, Neubau Einfamilienhaus. Projektänderung: Neubau von zwei 3-Zimmer-Wohnungen anstelle eines Einfamilienhauses, Nutzung Wohnung im OG als Zweitwohnung.

Standort: Hauptstrasse 303a, Gbbl. Nr. 2742, Koordinaten 2’635’905 / 1’172’987.

Nutzungszone: UeO Dorfkernzone, Überbauungsplan Nr. 5 Sagi.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Naturgefahren: Gelber Rutschgefahrenbereich (geringe Gefährdung).

Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2024-20333). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflage- und Einsprachefrist bis 7. April 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Ringgenberg, 3. März 2025

Bauverwaltung Ringgenberg

Publiziert am 06.03.2025

Ev.-ref. Kirchgemeinde

Ausserordentliche Kirchgemeindeversammlung 

Dienstag, 8. April 2025, 19.45 Uhr im Stöckli Lauterbrunnen

Traktanden

  1. Aufhebung der Stellenprozente für Sozialdiakonie (20%)
  2. Schaffung von 20% kirchgemeindeeigenen Pfarrstellen
  3. Bestätigung der Anstellung von Pfr. Patrick Woodford (60%)
  4. Verschiedenes

Pfr. Woodford wird sich in der Talschaftszytig/April-reformiert. vorstellen und an der Versammlung anwesend sein.

Das Protokoll der Versammlung wird vom 22. April bis 23. Mai 2025 öffentlich aufgelegt werden. Während dieser Auflagefrist kann gegen den Inhalt des Protokolls beim Kirchgemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden. Der Kirchgemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Entscheide der Versammlung können mit Beschwerde an den Regierungsstatthalter mit Sitz in Interlaken angefochten werden. Die Frist beträgt bei Wahlen 10 Tage, bei Sachentscheiden 30 Tage (Art. 60, 63, 67a VRPG). Die Frist beginnt am Tag nach der Versammlung. Wer Zuständigkeits- oder Verfahrensvorschriften beanstanden will, muss, wenn es möglich war, diesen Mangel an der Versammlung selber schon gerügt haben (Rügepflicht nach Art.49a GG BSG 170.11).

Alle Stimmberechtigten der Kirchgemeinde sind zu der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Personen, die seit drei Monaten auf dem Gebiet der Kirchgemeinde wohnhaft sind, der reformierten Landeskirche angehören und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben.

Auflagestellen:

  • Lauterbrunnen: Gemeindeverwaltung
  • Wengen: Tourismusbüro 
  • Mürren: Tourismusbüro

Lauterbrunnen, 27. Februar 2025

Der Kirchgemeinderat

Publiziert am 06.03.2025

Einwohnergemeinde

Hundehaltung

Bei der Gemeindeverwaltung gingen in letzter Zeit vermehrt Meldungen betreffend Missachtung der Pflichten von Hundehaltern ein. Wir möchten deshalb die Gelegenheit nutzen und auf folgende Regeln hinweisen:

Leinenpflicht

Auf allen Schulanlagen, öffentlichen Spiel- und Sportplätzen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Haltestellen, Bahnhöfen sowie auf Weiden mit Nutztieren, im Naturschutzgebiet oder an von der Gemeinde bezeichneten Orten gehören die Hunde an die Leine.

Hundekot

Wer einen Hund ausführt, muss den Hundekot beseitigen. Uneinsichtige können mit einer Ordnungsbusse belegt werden.

Haftpflicht

Wer einen Hund hält, muss für sich eine Haftpflichtversicherung abschliessen. Diese deckt die Risiken der Hundehaltung mit einer Mindestdeckungssumme von drei Millionen Franken.

Bei Fragen hilft Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne weiter. Nützliche Hinweise erhalten Sie auch unter www.be.ch/hund.

Vielen Dank an alle Hundehalter, welche ihre Pflichten immer vorbildlich wahrnehmen!

Sicherheitskommission Bönigen

Publiziert am 06.03.2025

Einwohnergemeinde

Öffentliche Ausschreibung

Abgabe von Bauland auf der Rehhalten im Baurecht

Die Einwohnergemeinde Grindelwald ist Eigentümerin von zwei Baulandparzellen auf der Rehhalten. Ein Teil der Parzellen Gbbl.-Nr. 4470 und Gbbl.-Nr. 2994, im Halt von 2734 m², soll zweckgebunden der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für Angestellte in Grindelwald und damit ausschliesslich als Erstwohnungen dienen. Um geeignete Investoren bzw. Baurechtsnehmer zu finden, bietet die Einwohnergemeinde Grindelwald das bisher unbebaute Bauland im Baurecht an.

Interessenten erhalten Gelegenheit, ihre Bewerbung bis zum 30. Mai 2025 bei der Bauverwaltung der Einwohnergemeinde Grindelwald einzureichen.

Die Ausschreibungsunterlagen können auf der Homepage der Einwohnergemeinde Grindelwald (www.gemeinde-grindelwald.ch) heruntergeladen werden.

Publiziert am 06.03.2025

Einwohnergemeinde

Anordnung einer Abstimmung

Der Gemeinderat hat den nächsten Termin für Abstimmungen in Gemeindeangelegenheiten auf den 18. Mai 2025 angesetzt. An diesem Termin werden den Stimmberechtigten folgende Geschäfte zum Entscheid vorgelegt:

  1. Überbauungsordnung Nr. 23 «IBI-Areal» (Referendumsabstimmung)
  2. Kurtaxenreglement, Änderung

Gegen die Anordnung der Abstimmung kann innert 30 Tagen seit der vorliegenden Publikation und gegen das Ergebnis der Urnenabstimmung innert 30 Tagen ab der Urnenabstimmung beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde eingereicht werden.

Interlaken, 26. Februar 2025

Gemeinderat Interlaken

Publiziert am 06.03.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Sieber Stephan, Schwalmerenweg 7, 3800 Interlaken.

Projektverfasser: Schmocker Sanitär-Heizung, Schmockenstrasse 134, 3803 Beatenberg.

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe; Rückbau Öltank im UG und Umnutzung Tankraum zu Keller.

Standort: Schwalmerenweg 7, Parzelle Nr. 1604 (BR 1475).

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Inventar: keines.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 7. April 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 06.03.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.

Bauvorhaben: Abbruch und Neubau Personenunterstand.

Standort: Harderstrasse, Bönigen, Parzelle Nr. 48, Zone: ZöN Schule/Verwaltung/Werkhof, Koordinaten 2’634’887 / 1’170’697.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, Baugruppe B, ISOS Bönigen.

Naturgefahrengebiet gelb.

Ausnahmen:

  • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG / 24 GBR)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)

Auflage- und Einsprachefrist bis 7. April 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen b. Interlaken.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 06.03.2025

Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern

Verkehrserschwerung

Kantonsstrasse Nr. 1109 Unterseen – Beatenberg

Gemeinde: Unterseen.

Sicherheitsholzerei / Schutzwaldpflege

Teilstrecke: Kienberg (Koordinaten 2`629`797 / 1`171`742)

Dauer: 10. März bis 2. Mai 2025 (wetterbedingte Verschiebungen sind möglich) jeweils Montag–Freitag, 7.30–17.30 Uhr.

Ausnahmen: keine.

Grund der Massnahme: Sofortmassnahmen Sicherheitsholzerei, Schutzwaldpflege, Forstschutz.

Verkehrsführung: zum Teil einspurige Verkehrsführung.

Einschränkungen: einspurige Verkehrsführung, Verkehrsregelung von Hand oder mit Lichtsignalanlage. Verkehrsregelung von Hand (Verkehrsdienst). Kurze Sperrungen sind möglich, es ist mit Wartezeiten zu rechnen. Der öffentliche Verkehr wird berücksichtigt.

Rechtliche Hinweise: Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.

Interlaken, 28. Februar 2025

Tiefbauamt des Kantons Bern, Strasseninspektorat Oberland Ost

Publiziert am 06.03.2025

Burgerbäuert Spirenwald

Einladung zur ordentlichen Versammlung 2025

Freitag, 25. April 2025, 19.30 Uhr im Restaurant Riedboden

Traktanden

  1. Rechnung 2024
  2. Forstliches
  3. Orientierungen
  4. Verschiedenes

Das Protokoll dieser Versammlung liegt sieben Tage später auf der Gemeindeverwaltung wären dreissig Tagen öffentlich auf.

Der Burgerrat

Publiziert am 06.03.2025

Baupublikation

Gesuchsteller: Meyer Tobias, Friedenstrasse 18, 8400 Winterthur.

Projektverfasserin: Alpinice Bauplanung AG, Sandweg 1, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Neubau aussen aufgestellte Sauna.

Standort: Baumenstrasse 7, Parzelle Nr. 3946, Koordinaten 2’647’150 / 1’164’818.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/217562

Auflage- und Einsprachefrist bis 7. April 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 28. Februar 2025

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 06.03.2025

Gemischte Gemeinde

Organisationsverordnung; Inkrafttreten per 1. März 2025

In Anwendung von Art. 45 Abs. 1 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 machen wir bekannt, dass die Frist zur Erhebung eines Referendums gegen die Organisationsverordnung vom 14. Januar 2025 am 24. Februar 2025 ungenutzt abgelaufen ist. Somit ist die Verordnung am 1. März 2025 in Kraft getreten.

Die Verordnung kann bei der Gemeindeverwaltung gegen Gebühr bezogen oder auf der Homepage unter www.oberried.ch heruntergeladen werden.

Oberried, 28. Februar 2025

Pirmin Schenk, Gemeindeschreiber

Publiziert am 06.03.2025

Baupublikation

Gesuchsteller: Salome und Suresh Büschlen, Matteweg 3, 3707 Därligen.

Projektverfasserin: Oester Holz GmbH, Neuweg 9, 3715 Adelboden.

Bauvorhaben: Abbruch OG inkl. Dach; Wiederaufbau und Erweiterung EFH mit Einliegerwohnung; Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe; PV-Aufdachanlage Bau einer Erstwohnung mit entsprechendem Grundbucheintrag.

Standort: Parzelle Nr. 44, Matteweg 3, Wohn- und Gewerbezone / WG2, Koordinaten 2'628’202 / 1'167’854.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Ao.

Ausnahmen:

  • Unterschreiten des Abstandes zur Wasserleitung (Art. 23/2, Wasserversorgungsreglement)
  • Unterschreiten Gebäudeabstand (Art. 21/1 GBR)

Auflage- und Einsprachefrist bis 7. April 2025.

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Därligen, Chrützweg 2, 3707 Därligen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Gemeindeverwaltung Därligen einzureichen. Ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der angesetzten Frist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Därligen, 26. Februar 2025

Gemeindeverwaltung Därligen

Publiziert am 06.03.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Petra und Daniel Jaggi, Baumgartenstrasse 2, 3853 Niederried b. Interlaken.

Projektverfasserin: Natura-Holzbau GmbH, Beundenstrasse 58, 3852 Ringgenberg.

Bauvorhaben: Energetische Sanierung 3½-Zimmer-Wohnung 1. OG mit Einbau Balkontüre und Anbau Einstellraum.

Standort: Baumgartenstrasse 2, Parzelle Nr. 219, Koordinaten 2'637'448 / 1'174'138.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Gefahrengebiet: Blau / Wasser.

Schutzobjekt: nein.

Ausnahmen: Unterschreitung minimale Raumhöhe (BauV Art. 67).

Auflage- und Einsprachefrist bis 7. April 2025.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Niederried, Hauptstrasse 19, 3853 Niederried b. Interlaken, und elektronisch unter: https://portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20780

Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Niederried b. I.

Publiziert am 06.03.2025

Einwohnergemeinde

Sperrung Bachsbortweg

Ab Montag, 10. März 2025

Infolge Bauarbeiten zwischen dem Schulhaus Bussalp und dem Bachsbort wird die Strasse für den Durchgangsverkehr gesperrt.

Die Zufahrt bis zur Baustelle ist gestattet.

Die Alpgasse ist für Fussgänger offen. Während der Bauarbeiten ist der Bachsbortweg zwischen 15a und 15 für Fussgänger mit Erschwernissen passierbar. Der Fussweg via Bachsbortweg 21 bleibt offen.

Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.

Wir bitten die Anstösser und Verkehrsteilnehmer um Verständnis.

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 06.03.2025

Einwohnergemeinde

Ausserordentliche Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung März 2025

Infolge Personalvakanzen und damit verbundenem hohem Arbeitsanfall bleiben die Schalter und Telefone der Gemeindeverwaltung Matten im März 2025 jeweils am Mittwoch den ganzen Tag geschlossen. Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag sind wir während der gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.

Wir danken der Bevölkerung für das Verständnis.

Gemeindeverwaltung Matten

Publiziert am 06.03.2025

Einwohnergemeinde

Inkrafttreten Reglement Spezialfinanzierung Vorfinanzierung Hochbauten des Verwaltungsvermögens 

Die Gemeindeversammlung hat am 29. November 2024 das Reglement über die Spezialfinanzierung Vorfinanzierung Hochbauten des Verwaltungsvermögens genehmigt.

Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird die Inkraftsetzung per 31. Dezember 2024 öffentlich bekannt gemacht.

Grindelwald, 28. Februar 2025

Der Gemeinderat

Publiziert am 06.03.2025

Einwohnergemeinde

Ersatzwahl in Gemeinderat

Gemäss Art. 40 des Abstimmungs- und Wahlreglements wird hiermit bekannt gegeben, dass für den frei gewordenen Gemeinderatssitz von Micha Geidel im Ersatzwahlverfahren

  • Frau Petra Zwahlen, 1980, Mattenstrasse 60

in den Gemeinderat für die verbleibende Amtsdauer vom 3. März bis 31. Dezember 2025 gewählt worden ist.

Publiziert am 06.03.2025

Einwohnergemeinde

Tagesschulangebot Leissigen – Verbindliche Anmeldung Schuljahr 2025/2026

Gestützt auf das Volksschulgesetz des Kantons Bern ist die Bereitstellung von Tagesschulangeboten eine gemeinsame Aufgabe von Kanton und Gemeinde. Die Gemeinden sind verpflichtet, das Interesse an den Tagesschulangeboten jährlich abzuklären und bei einer verbindlichen Nachfrage von mindestens zehn Schülerinnen und Schülern das entsprechende Modul anzubieten.

Das Informationsschreiben bezüglich der Tagesschulangebote 2025/2026 wurde den Eltern per E-Mail zugestellt. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Gemeinde unter www.leissigen.ch unter der Rubrik «Schule -> Tagesschule».

Die Anmeldefrist läuft bis zum Freitag, 4. April 2025.

Schulsekretariat Leissigen

Publiziert am 06.03.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Adrian und Heidi Tanner, Schriederstrasse 6, 3858 Hofstetten bei Brienz.

Bauvorhaben: Erstellung eines Pavillons von 6 x 5 Meter auf bestehendem Parkplatz als Autounterstand, Kuppeldach. Nachträgliches Baugesuch, Baute bereits erstellt.

Standort: Schriederstrasse 6, Parzelle Nr. 782, Koordinaten 2’648’518 / 1’178'255, Mischzone M2.

Ausnahme: Unterschreiten des Strassenabstandes nach Art. 80 SG.

Hinweis: Gefahrengebiet mit geringer Gefährdung. 

Gewässerschutzbereich: Au.

Auflage- und Einsprachefrist bis 7. April 2025.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Hofstetten bei Brienz, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20642). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und die bereits erstellte Baute verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Hofstetten, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten bei Brienz, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Hofstetten, 27. Februar 2025

Bauverwaltung Hofstetten

Publiziert am 06.03.2025

Baupublikation

Gesuchstellerin: Aare Jungfrau AG, Industriestrasse 121, 3800 Matten.

Bauvorhaben: Anbringen von Reklamen an Gebäudefassade, welche baubewilligungspflichtig sind.

Standort: Industriestrasse, Wilderswil, Parzelle Nr. 2218, Koordinaten 2’633’642 / 1’168’859.

Zone: UeO SF-Halle 1.

Gewässerschutzzone: A.

Inventar: nicht inventarisiert.

Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?

Auflage- und Einsprachefrist bis 7. April 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Wilderswil

Publiziert am 06.03.2025

Regionalkonferenz Oberland-Ost

Regionale Energieberatung Oberland-Ost

Die öffentliche regionale Energieberatung ist von Dienstag bis Donnerstag in Interlaken (Jungfraustrasse 38, Interlaken) und jeden Freitag in Meiringen (Gemeindeverwaltung Meiringen) für Sie da. Telefonisch erreichbar von Dienstag bis Freitag.

Die Kompetenzen von Hausbesitzern, KMUs, Architekten, Planern, der Behörden, Bevölkerung usw. werden in folgenden Bereichen gestärkt:

  • Energievorschriften beim Bauen und Heizen
  • Betriebsoptimierung für Nicht-Wohngebäude
  • Wahl der richtigen Heizung
  • Energiesparmassnahmen
  • Eigenstromproduktion
  • Erläuterungen zu den Förderprogrammen
    neue Beiträge seit 1. Januar 2025
  • Energieeffizientes Bauen und Sanieren
  • Solarenergie
  • Elektromobilität/Ladeinfrastruktur
  • Energiebuchhaltung
  • u. v. m.

Beratungen am Telefon oder persönlich im Büro der Energieberatung sind bis zu einer Stunde kostenlos. Beratungen vor Ort werden pauschal mit Fr. 100.– bis 250.– verrechnet (je nach Gebäude).

Die Beratungen sind neutral und unabhängig.

Weitere Infos unter: 
www.oberland-ost.ch
Telefon 033 821 08 68

Interlaken, 26. Februar 2025

Geschäftsstelle und Energieberatung
Regionalkonferenz Oberland-Ost
Jungfraustrasse 38
3800 Interlaken

Publiziert am 06.03.2025

Stellenausschreibung

Die Einwohnergemeinde Lauterbrunnen mit den Dörfern Gimmelwald, Isenfluh, Lauterbrunnen, Mürren, Stechelberg und Wengen sucht per sofort oder nach Vereinbarung einen

Friedhofwart und Gemeindearbeiter

(Beschäftigungsgrad 80–100 %)

Ihre Aufgabenbereiche

  • Bestattungswesen (Grabaushub und Begleitung von Bestattungen, 90% Urnenbeisetzungen)
  • Unterhalt Friedhofanlage
  • Allgemeine Arbeiten in der Wegmeisterguppe Talboden / Isenfluh wie Einsatz im Winterdienst, Führen von Schneeschleudern und Gemeindefahrzeugen, Strassen- und Wanderwegunterhalt usw.

Wir wünschen

  • Ausbildung als Fachmann Betriebsunterhalt mit Schwerpunkt Werkhof, abgeschlossene Berufslehrehre im Baugewerbe, Landschaftsgärtner oder gleichwertige Ausbildung
  • Handwerkliches Geschick und exakte und gewissenhafte Arbeitsweise
  • Sie haben ein freundliches und sicheres Auftreten und sind pietätvoll
  • Gute Gesundheit und körperlich robust
  • Bereitschaft, in einem kleinen Team Verantwortung zu übernehmen
  • Teamfähigkeit ist eine wichtige Voraussetzung
  • Besitz des Führerausweises Kat. B sowie Kenntnisse und Fähigkeiten im Umgang mit Baumaschinen (z. B. Friedhofsbagger)
  • Bereitschaft zur Arbeit ausserhalb der geregelten Arbeitszeit (z. B. Winterdienst)

Wir bieten

  • Interessante, weitgehend selbständige Tätigkeit in kleinem Team
  • Zeitgemässe Anstellungsbedingungen gemäss Personalreglement der Einwohnergemeinde Lauterbrunnen
  • 42-Stunden-Woche

Eingabefrist: 25. März 2025

Stellenantritt: per sofort oder nach Vereinbarung

Sind Sie interessiert?

Dann senden Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen an die Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, z. H. Personalkommission, Gsteigermatte 459 B, 3822 Lauterbrunnen, oder per Mail an gemeinde@lauterbrunnen.ch.

Für weitere Informationen steht Ihnen Lorenz Hirschi, Leiter Werkhof Talboden / Isenfluh, Telefon 079 406 02 86, gerne zur Verfügung.

Publiziert am 06.03.2025

Baupublikation

Gesuchsteller: Marchand Gustave, Talackerweg 5, 3068 Utzigen.

Projektverfasserin: Alpinice Bauplanung AG, Sandweg 1, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Erweiterung Balkon DG.

Standort: Wärgistalstrasse 57, Parzelle Nr. 5380, Koordinaten 2’644’405 / 1’163’210.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/212238

Auflage- und Einsprachefrist bis 7. April 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 27. Februar 2025

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 06.03.2025

Einwohnergemeinde

Reglement über die Betreuungsgutscheine

(Bekanntmachung gemäss Artikel 45 ff. Gemeindeverordnung)

An der Gemeindeversammlung vom 6. Dezember 2024 wurde folgendes Reglement genehmigt:

1. Teilrevision; Inkraftsetzung per 1. Januar 2025

  • Reglement über die Betreuungsgutscheine

Das nachgeführte Reglement kann auf der Gemeindeverwaltung Beatenberg eingesehen oder gegen eine Gebühr bezogen werden. Zusätzlich ist das Reglement auf www.beatenberg.ch (Gemeinde, Online-Schalter, Reglemente/Verordnungen) aufgeschaltet.

Gemeinderat Beatenberg

Publiziert am 06.03.2025

Baupublikation

Gesuchsteller: Schobinger August und Susanne, Grubenacker 16, 4553 Subingen.

Projektverfasserin: Peter Olf GmbH, Graben 313B, 3762 Erlenbach.

Bauvorhaben: Projektänderung – Anpassungen Fassaden, Fenster und Umgebung, Abbruch Waschhaus (bereits ausgeführt).

Standort: Tuftbach 6 + 6b, Parzelle Nr. 1584, Koordinaten 2’644’810 / 1’164’360.

Nutzungszone: Erweiterte Kernzone.

Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: Au.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/215036.

Auflage- und Einsprachefrist bis 7. April 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 26. Februar 2025

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 06.03.2025

Baupublikation

Gesuchstellerin: Luzia Stettler, Rue des Tertres 42, 2074 Marin-Epagnier.

Projektverfasserin: dasgeid! GmbH, Niedrimatten 773, 3826 Gimmelwald.

Bauvorhaben: Ersatz Dachstuhl 1:1, inklusive thermischer Dachsanierung sowie Einbau vollflächiger Photovoltaik-Indach-Anlage.

Standort: Gimmelwald, Wintertal, Gebäude Nr. 680, Parzelle Nr. 3200, Koordinaten 2'634'096 / 1'155'655, Landwirtschaftszone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahme: Art. 24 RPG, Bauen ausserhalb der Bauzone.

Auflagestellen:

  • Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
  • Tourismusbüro Mürren, 3825 Mürren

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 7. März bis 7. April 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 06.03.2025

Einwohnergemeinde

Papier- und Kartonsammlung

Samstag, 8. März 2025

Bereitstellung: bis spätestens 7.00 Uhr

Wir bitten die Bevölkerung, das Papier und den Karton unbedingt getrennt und gebündelt an gleicher Stelle wie den Hauskehricht bereitzustellen.

Die Sammlung wird durch den Turnverein Matten durchgeführt.

Falls Ihr Material nicht abgeholt wird, wählen Sie zwischen 13.00 und 14.30 Uhr Telefon 079 697 47 37.

Gemäss Merkblatt «Papier- und Kartonsammlung» der AG für Abfallverwertung (AVAG) sind von der Papier- und Kartonsammlung ausgeschlossen:

Abfälle aller Art wie Hauskehricht, Metall, Kunststoff, Glas, Textilien, Holz, synthetische Materialien sowie
gesundheitsgefährdende, gefährliche und organische Stoffe.

Weiter sind in der Papier- und Kartonsammlung nicht zulässig:

Aktenordner, Banknotenpapier, beschichtetes Geschenkpapier, bituminierte Papiere und Pappe, Blumenpapier, Etiketten und selbstklebendes Papier, Filterpapier, Digitaldruckpapier, Fototaschen, Futtermittelsäcke, gewachste Papiere und Pappe, geschreddertes Papier, Haushaltpapier, Hülsen und Hülsenteile, Kaffee- und Teebeutel, Kantenschutz jeglicher Art, Klebe- und Buchbinderücken, Kleber, Kohlepapier, Kraftpapiersäcke, Getränkeverpackungen (Tetra Pak), Papiere mit UV-Lack, Papierservietten, Papiertaschentücher, Papiertischtücher, Papiertragetaschen, Papierwindeln, Pergamentpapiere, Silikonpapiere, Suppen- und Getränkebeutel, Take-away-Verpackungen (Pizzakartons), Tapeten- und Dekopapiere, Teerpapier, Thermopapier (Kassenzettel), Tiefkühlverpackungen (beschichtet, laminiert), Tragtaschen (nassfest), Waschmitteltrommeln und -kartons, Zementsäcke, Zigaretten.

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 06.03.2025

Einwohnergemeinde

2. Öffentliche Planauflage Überbauungsordnung «Schynige Platte»

Publikation der öffentlichen Auflage nach Art. 60 BauG

Der Gemeinderat von Gündlischwand bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Änderungen aufgrund von Einsprachen mit folgenden Akten zur nachträglichen 2. öffentlichen Auflage:

  • Überbauungsvorschriften Gündlischwand mit markierten Änderungen nach der 1. öffentlichen Auflage

Zur Einsichtnahme liegen folgende weiteren Unterlagen auf:

  • Überbauungsplan Gündlischwand
  • Bestandteile der Überbauungsordnung auf Gemeindegebiet Gsteigwiler (Überbauungsplan und -vorschriften)
  • Gsteigwiler Änderung Bauzonenplan – Ausschnitt 4
  • Zonenplanänderung Gündlischwand
  • Nachführung Baureglement Gsteigwiler
  • Nachführung Baureglement Gündlischwand
  • Erläuterungsbericht
  • Masterplan Schynige Platte

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 27. Februar bis 31. März 2025, in der Gemeindeverwaltung Gündlischwand, Viertel 130 E, 3815 Zweilütschinen, öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Gündlischwand unter www.guendlischwand.ch verfügbar.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind nur gegenüber den Änderungen nach der 1. öffentlichen Auflage möglich. Die Änderungen betreffen ausschliesslich die Überbauungsvorschriften Gündlischwand und sind farblich markiert. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung, Viertel 130 E, 3815 Zweilütschinen, einzureichen.

Zweilütschinen, 18. Februar 2025

Der Gemeinderat

Publiziert am 06.03.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Tobias Bichsel, Steiniweg 10, 3812 Wilderswil.

Projektverfasserin: Architektur BOX 96 GmbH, Spirenwaldstrasse 141, 3803 Beatenberg.

Bauvorhaben: Aussenaufstellung einer Luft-Wasser-Wärmepumpe, Installation zweier Cheminéeöfen mit Abgasanlage.

Standort: Gurbenstrasse 11, Parzelle Nr. 1621, Koordinaten 2'631'168 / 1'170'119.

Zone: UeO/Uferschutzplan «Gurben».

Gewässerschutzbereich: Au.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 31. März 2025.

Es wird auf die Gesuchakten und die aufgestellten Profile der Wärmepumpe verwiesen (Erleichterung Bauprofile Abgasanlagen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD). Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938

 Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Unterseen, 24. Februar 2025

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 06.03.2025

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