Verwaltungskreis Interlaken-Oberhasli (100+)

Einwohnergemeinde

Die Gemeindeversammlung hat am 14. Juni 2024 das Reglement zur Aufgabenübertragung Zivilschutz genehmigt. Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird mit dieser Publikation die Inkraftsetzung per 1. Juli 2024 öffentlich bekannt gemacht.

Zweilütschinen, 22. Juli 2024

Der Gemeinderat

Publiziert am 25.07.2024

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten Bundesfeier – Gemeindeverwaltung

Die Gemeindeverwaltung bleibt wie folgt geschlossen:

  • Mittwoch, 31. Juli 2024, ab 16.00 Uhr
  • Donnerstag, 1. August 2024, ganzer Tag
  • Freitag, 2. August 2024, ganzer Tag

Ab Montag, 5. August 2024, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.

Gemeindeverwaltung Bönigen

 

Publiziert am 25.07.2024

Einwohnergemeinde

Fakultatives Referendum

Der Gemeinderat Grindelwald hat am 16. Juli 2024 in Anwendung von Art. 34 Abs. 4 und Art. 26 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Grindelwald folgende Beschlüsse gefasst:

  • Genehmigung eines Verpflichtungskredits in der Höhe von Fr. 350'000.– für die Sanierung/Umlegung des Hauptkanals der Abwasserleitung im Kätteler.
  • Genehmigung eines Objektkredits in der Höhe von Fr. 211'000.– für die Erneuerung der Wasserleitung auf dem Abschnitt Tuft – Geissstutz.

Fakultatives Referendum, Art. 26 der Gemeindeordnung (GO)

100 Stimmberechtigte können innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung des entsprechenden Beschlusses im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde mittels Unterschrift verlangen, dass ein Beschluss des Gemeinderats gemäss Art. 34 Abs. 4 der Gemeindeversammlung unterbreitet wird.

Die Frist zur Einreichung der Unterschriften beim Gemeinderat beträgt 30 Tage ab der ersten Publikation (25. Juli 2024). Diese Frist endet somit am Montag, 26. August 2024.

Gemeinderat Grindelwald

Publiziert am 25.07.2024

Einwohnergemeinde

Hundetaxe 2024

Am 1. August ist die Hundetaxe für das Jahr 2024 zur Zahlung fällig. Personen, die am 1. August im Besitz eines mindestens sechs Monate alten Hundes sind, werden ersucht, die Hundetaxe bis 31. August 2024 bei der Gemeindeverwaltung zu begleichen.

Gemäss Gebührenreglement und Gebührentarif der Gemeinde Gsteigwiler beträgt die Taxe Fr. 70.– pro Tier und Jahr.

Wer gegenüber dem Vorjahr keinen Hund mehr hat oder neu einen solchen besitzt, wird gebeten, dies ebenfalls bei der Gemeindeverwaltung zu melden unter Telefon 033 822 13 09. Bei Nichtbezahlung der Hundetaxe bzw. Nichtanmeldung des Hundes wird nach dem 31. August 2024 nebst der Taxe auch eine Busse erhoben.

Ortspolizeibehörde Gsteigwiler

Publiziert am 25.07.2024

Einwohnergemeinde

Änderung Verordnung über die berufliche Vorsorge 

Der Gemeinderat hat am 15. Mai 2024 die Änderung der Verordnung über die berufliche Vorsorge vom 21. Dezember 2010 (ISR 156.411) vorgenommen. Inkrafttreten per 1. Januar 2025.

Gegen diese Änderung kann innert 30 Tagen seit der ersten Publikation schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde eingereicht werden. Der Erlass kann bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden. Die Änderung ist auf www.interlaken-gemeinde.ch/politik/reglemente/1-gmeinde-volk-organe aufgeschaltet.

Gemeindeschreiberei Interlaken

Publiziert am 25.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Kaufmann Franziska und Dario, Grubengasse 4, 3852 Ringgenberg.

Projektverfasserin: asf architekten GmbH, Seemattenweg 15, 3853 Niederried.

Bauvorhaben: Neubau Zweifamilienhaus mit Doppelgarage.

Hinweis: Die Gemeinde Niederried ist dem Zweitwohnungsgesetz unterstellt.

Nutzung: Bau von zwei Erstwohnungen mit entsprechendem Grunducheintrag.

Standort: Untere Gasse 12, Parzelle Nr. 686, Koordinaten 2'637'650 / 1'174'200.

Nutzungszone: Mischzone M2.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Schutzobjekt: nein.

Ausnahmen:  

  • Unterschreitung Strassenabstand (Art. 80 SG)
  • Unterschreitung Grenzabstand (Art. 212 GBR)

Auflage- und Einsprachefrist bis 26. August 2024.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Niederried, Hauptstrasse 19, 3853 Niederried, und elektronisch unter: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20780

Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Niederried

Publiziert am 25.07.2024

Gemischte Gemeinde

Parkplatzreglement; Inkrafttreten per 1. Januar 2025

In Anwendung von Art. 45 Abs. 1 lit. a der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die von der Gemeindeversammlung der Gemischten Gemeinde Oberried am Brienzersee am 19. Juni 2024 beschlossene Totalrevision des Parkplatzreglements per 1. Januar 2025 in Kraft treten wird.

Oberried, 22. Juli 2024

Pirmin Schenk, Gemeindeschreiber

Publiziert am 25.07.2024

Einwohnergemeinde

800 Jahre Wilderswil – Jubiläumsfeier und Dorffest

Jubiläumsfeier vom 31. Juli 2024

Mehrzweckhalle und Schulareal, mit Festzelt

  • ab 17.00 Uhr: Festwirtschaft
  • 17.00–22.00 Uhr: Kinderdisco im Kindergarten neben der Turnhalle
  • 20.00 Uhr: Begrüssung durch Gemeindepräsident Rolf Herren
  • anschliessend Grusswort durch Regierungsrätin Christine Häsler
  • ca. 20.40 Uhr: Festansprache durch Bundesrat Albert Rösti
  • 21.30 Uhr: Fackelumzug der Kinder mit Trychler

Dorffest vom 1. August 2024

Schulareal und Umgebung, mit Festzelt

9.00 bis 15.00 Uhr

  • Festwirtschaft und musikalische Unterhaltung
  • Spezialprogramm der Musikgesellschaft Wilderswil
  • Aktivitäten verschiedener Dorfvereine
  • kleiner Dorfmärit in der Allmi
  • Präsentation der Blaulichtorganisationen Polizei, Rega, Rettungsdienste, Zivilschutz und Feuerwehr
  • Skirennen auf dem Turnhallenrasen durch den Skiclub
  • Hüpfburg neben der Turnhalle
  • Spieleisenbahn neben der Turnhalle
  • Spielmobil neben der Turnhalle
  • Fotobox beim Schulhausareal
  • kleines Kinderschminken bei freestylehair
  • Tag der offenen Tür bei der Schynige-Platte-Bahn mit Ausstellung einer historischen Lokomotive
Publiziert am 25.07.2024

Einwohnergemeinde

Öffentliche Mitwirkungsauflage

Inhalte kommunaler Richtplan Langsamverkehr im Zonenplan 

Der Gemeinderat Saxeten bringt gesützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Inhalte des kommunalen Richtplans – dargestellt im Zonenplan – zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Die Inhalte des komnunalen Richtplans liegen vom 25. Juli bis 26. August 2024 auf der Gemeindeverwaltung Saxeten auf.

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung Saxeten zu richten.

Saxeten, 25. Juli 2024

Der Gemeinderat

Publiziert am 25.07.2024

Einwohnergemeinde

Öffentliche Planauflage 

Publikation der öffentlichen Auflage der geringfügigen Änderungen des Baureglements und des  Zonenplans nach Art. 122 Abs. 7 BauV

Gemäss Anhörung vom 26. Mai 2023 des Amtes für Gemeinden und Raumordnung sind die von der Gemeindeversammlung am 9. Dezember 2022 beschlossenen Vorlagen nicht in allen Punkten genehmigungsfähig und das Baureglement ist geringfügig anzupassen.

Die geringfügigen Änderungen des Baureglements betreffen folgende Artikel: 

  • Art. 212 Abs. 2 Bst. e
  • Art. 525

Die geringfügigen Änderungen des Zonenplans betreffen die Gewässerräume.

Der Gemeinderat Saxeten bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnten Änderungen zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderungen im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.

Die Akten liegen vom 25. Juli bis 26. August 2024 auf der Gemeindeverwaltung Saxeten auf und können während den Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.

Innert der Auflagefrist kann gegen die geplanten Änderungen auf der Gemeindeverwaltung Saxeten schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.

Saxeten, 25. Juli 2024

Der Gemeinderat

Publiziert am 25.07.2024

Gemeindeverband Feuerwehr Bödeli

Beschlüsse der 24. Abgeordnetenversammlung

vom 11. Juni 2024, 17.00 Uhr, Theoriesaal Feuerwehr Werkhof Bödeli

Beschlüsse

  1. Protokoll der Abgeordnetenversammlung vom 5. Dezember 2023 – Kenntnisnahme
  2. Genehmigung der Jahresrechnung 2023 sowie Kenntnisnahme der Nachkredite – Die Jahresrechnung 2023 wurde mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 199'140.51 genehmigt und von den Nachkrediten wurde Kenntnis genommen
  3. Änderungen und Ergänzungen im Organisationsreglement und im Feuerwehrreglement – Die Änderungen und Ergänzungen wurden genehmigt
  4. Orientierungen und Mitteilungen – Kenntnisnahme
  5. Verschiedenes – Kenntnisnahme

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die vorgenannten Beschlüsse (Nr. 2 und 3) kann gemäss Artikel 60 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes des Kantons Bern vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Matten, 22. Juli 2024

Gemeindeverband Feuerwehr Bödeli
Die Sekretärin Feuerwehrrat

Publiziert am 25.07.2024

Gemischte Gemeinde

Schalteröffnungszeiten Sommer

Die Gemeindeverwaltung Lütschental hat im Sommer aufgrund von Ferienabwesenheiten reduzierte Schalteröffnungszeiten:

  • Montag, 29. Juli 2024: 8.30 bis 11.30 Uhr / 14.00 bis 17.30 Uhr
  • Dienstag, 30. Juli 2024: 8.30 bis 11.30 Uhr
  • Donnerstag, 1. August 2024: Nationalfeiertag, geschlossen
  • Montag, 5. August 2024: 8.30 bis 11.30 Uhr / 14.00 bis 17.30 Uhr
  • Dienstag, 6. August 2024: 8.30 bis 11.30 Uhr
  • Donnerstag, 8. August 2024: geschlossen

Ab Montag, 12. August 2024, sind wir zu den gewohnten Öffnungszeiten wieder für Sie da!

Wir wünschen schöne Sommertage und danken für das Verständnis!

Gemeindeverwaltung Lütschental

Publiziert am 25.07.2024

Stellenausschreibung

Infolge Neustrukturierung der Abteilung Bauverwaltung suchen wir per 1. Oktober 2024 oder nach Vereinbarung eine/n

Bauverwalter/-in

Beschäftigungsgrad 80%

Für diese Stelle ist jedoch bereits eine Mitarbeiterin der Bauverwaltung vorgemerkt.

und eine/n

Verwaltungsangestellte/n Bauverwaltung

Beschäftigungsgrad 80–100%

Ihr Aufgabenbereich

  • Unterstützung im Baubewilligungsverfahren
  • Erfassung und formelle Prüfung von Baugesuchen, Einholung von Amtsberichten
  • Baugesuchskontrolle und Baustatistik
  • Sekretariat von Kommissionen
  • Mithilfe bei der Lehrlingsausbildung
  • weitere allgemeine Verwaltungsaufgaben
  • Telefon- und Schalterdienst

Wir bieten Ihnen

  • eine verantwortungsvolle, interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem kleinen Team
  • einen modern eingerichteten Arbeitsplatz
  • Jahresarbeitszeitmodell mit gleitender Arbeitszeit
  • Möglichkeit zur Weiterbildung im Gemeindeumfeld
  • fortschrittliche Anstellungsbedingungen (Gehaltsklasse, BVG)

Was Sie mitbringen

  • Abschluss als Kauffrau/Kaufmann oder gleichwertige Ausbildung, vorzugsweise im Bauwesen
  • gute EDV-Kenntnisse, insbesondere eBau
  • rasche Auffassungsgabe
  • Freude am Umgang mit Menschen
  • Zuverlässigkeit, Belastbarkeit, Selbständigkeit und Flexibilität
  • Gewandtheit im persönlichen und schriftlichen Kontakt zu Bevölkerung und Behörden

Fühlen Sie sich durch dieses Stelleninserat angesprochen, dann senden Sie Ihre kompletten Bewerbungsunterlagen bis am Montag, 12. August 2024, in elektronischer Form an gemeindeverwaltung@beatenberg.ch, oder schriftlich an folgende Adresse:

Gemeindeverwaltung Beatenberg, «Stellenbewerbung», Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.

Für weitere Auskünfte können Sie gerne die Geschäftsleiterin/Gemeindeschreiberin Sonja Fuss, Telefon 033 841 81 23, Mail s.fuss@beatenberg.ch oder den Stellvertreter der Geschäftsleiterin/Finanzverwalter Urs Schweizer (Telefon 033 841 81 24, Mail u.schweizer@beatenberg.ch kontaktieren.

Publiziert am 25.07.2024

Einwohnergemeinde

Stille Wahl des Gemeindepräsidiums für die Amtsdauer 2025 – 2028

Da nur ein gültiger Wahlvorschlag für die Wahl ins Gemeindepräsidium eingereicht worden ist, hat der Gemeinderat am 17. Juli 2024 gestützt auf Artikel 56 Absatz 2 des Organisationsreglements 2000 vom 28. November 1999 den bisherigen Gemeindepräsidenten Philippe Ritschard in stiller Wahl als Gemeindepräsident für die Amtsdauer vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2028 als gewählt erklärt.

Gegen diese Wahl kann innert zehn Tagen schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde eingereicht werden.

Der Gemeinderat

Publiziert am 25.07.2024

Einwohnergemeinde

Inkrafttreten Reglement zur Aufgabenübertragung Zivilschutz und Schulreglement

Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass gegen die Traktanden 5 (Erlass Reglement zur Aufgabenübertragung Zivilschutz) und 6 (Erlass Schulreglement) der Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 20. Juni 2024, keine Beschwerde eingereicht wurde. Demzufolge tritt das Reglement zur Aufgabenübertragung Zivilschutz vom 20. Mai 2024 rückwirkend per 1. Juli 2024 und das Schulreglement vom 20. Mai 2024 per 1. August 2024 in Kraft.

Der Gemeinderat

Publiziert am 25.07.2024

Stellenausschreibung

Wir reinigen das Abwasser der ganzen Einwohnergemeinde Lauterbrunnen und leisten so einen beachtlichen Teil zur natürlichen Erhaltung der Gewässer. Im Namen des Gewässerschutzes verrichten wir in einem kleinen Team die Arbeit nach den Vorgaben des Amtes für Wasser und Abfall sowie der Gemeinde. Wir sind bestrebt, die ARA so wirtschaftlich wie möglich zu führen. Um dieser Aufgabe weiterhin gerecht zu werden, suchen wir per sofort oder nach Vereinbarung eine/n

Betriebsmitarbeiter/-in ARA Lauterbrunnen 80–100%

Ihre Aufgabenbereiche

  • Kontroll-, Unterhalts-, Installations- und Wartungsarbeiten
  • Umgebungs- und Reinigungsarbeiten
  • Überwachen der Betriebseinrichtungen
  • Reparatur- und Servicearbeiten
  • Laboruntersuchungen
  • Bewirtschaftung der Parkuhren
  • Pikettdienst

Wir erwarten

  • elektrische, mechanische, haustechnische oder anderweitige handwerkliche Grundausbildung
  • Besitz des Führerausweises Kat. B
  • VSA-Ausbildung erstes Ausbildungsniveau oder Bereitschaft, diese Ausbildung zu absolvieren
  • selbständige, exakte und zuverlässige Arbeitsweise
  • guter Umgang mit moderner Steuerungstechnik
  • motiviert, Neues zu lernen

Wir bieten

  • verantwortungsvolle, interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem kleinen Team
  • zeitgemässe Anstellungsbedingungen gemäss Personalreglement der Einwohnergemeinde Lauterbrunnen
  • Weiterbildungsmöglichkeiten

Sind Sie interessiert? Dann senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen an die Personalkommission der Gemeinde Lauterbrunnen, Gemeindehaus Adler, Gsteigermatte 459 B, 3822 Lauterbrunnen, oder per Mail an gemeinde@lauterbrunnen.ch

Eingabefrist: 14. August 2024

Für weitere Informationen steht Ihnen die Bauverwalterin Susanne von Allmen, Telefon 033 856 50 70, gerne zur Verfügung.

Publiziert am 25.07.2024

Gemeindewahlen

Wahlvorschläge für die Gemeindewahlen 2024

Für die Gemeindewahlen vom 22. September 2024 sind folgende Wahlvorschläge (Listen) eingereicht worden:

a) 30 Mitglieder des Grossen Gemeinderats

Liste Nr. 1, SP/Grüne/Junges Linkes Bündnis (JLB)

1.01/1.02 Aulbach Adrian (Grüne), bisher

1.03/1.04 Liechti Anja (SP), bisher

1.05/1.06 Simmler Florian (parteilos), bisher

1.07/1.08 Thali Irene (SP), bisher

1.09/1.10 Scheidegger Patrick (parteilos), bisher

1.11/1.12 Hänggi Sandra (Grüne), bisher

1.13/1.14 Ritschard Andreas (SP)

1.15/1.16 Weinekötter Emily (JLB)

1.17/1.18 Züllig Lara May (JLB)

1.19/1.20 Feuz Lea (JLB)

1.21/1.22 Gertsch Livia (JLB)

1.23/1.24 Moser Manuel Christian (parteilos)

1.25/1.26 Günter Nathalie (SP)

1.27/1.28 Michel Ramona (JLB)

1.29/1.30 Uberti Zina Gianfranca (parteilos)

Liste Nr. 2, Grünliberale Partei Bödeli

2.01/2.02 Foiera-Brönnimann Franziska, bisher

2.03/2.04 Frederiksen Lars, bisher

2.05/2.06 Käser-Klossner Christine, bisher

2.07/2.08 Nyffeler Manuela, bisher

2.09/2.10 Zürcher Ueli, bisher

Listenverbindung mit Liste Nr. 6

Liste Nr. 3, FDP.Die Liberalen Interlaken

3.01/3.02 Boss-Bärlocher Pia, bisher

3.03/3.04 Danieli Toni, bisher

3.05/3.06 Marjanovic Emel, bisher

3.07/3.08 Michel Paul, bisher

3.09/3.10 Rüegger Roger, bisher

3.11/3.12 Feller Corinne (parteilos)

3.13/3.14 Foiera Simona

3.15/3.16 Fuchs Thorin

3.17/3.18 Hong Cham Gil

3.19/3.20 Müller Patrick

3.21/3.22 Sahli Marc-A.

3.23 Berger Florian (parteilos)

3.24 Reinle Bruno

3.25 Ritschard Philippe

3.26 Rüegger-Ruef Myriam

3.27/3.28 Betschart Christoph

3.29/3.30 Fuchs Nils

Liste Nr. 4, Schweizerische Volkspartei SVP

4.01/4.02 von Allmen Marcel, bisher

4.03/4.04 Häsler Erich, bisher

4.05/4.06 Schenk Daniel, bisher

4.07/4.08 Roth Andreas, bisher

4.09/4.10 Wanner Stefan, bisher

4.11/4.12 Bozic Marko, bisher

4.13/4.14 Nyffeler Christian, bisher

4.15/4.16 Meier Marianne

4.17/4.18 Aeschlimann Reto

4.19/4.20 Dummermuth Urs

4.21/4.22 Baumann Mathias

4.23/4.24 Schranz Daniele

4.25/4.26 Christ Franz

4.27/4.28 Zumkehr Jürg

4.29/4.30 Blättler Hanspeter

Listenverbindung mit Liste Nr. 5

Liste Nr. 5, EDU Interlaken

5.01 Reichen Josia, bisher

5.02 Schenk Salome

5.03 Kaufmann Anita

5.04 Lema Katharina

Listenverbindung mit Liste Nr. 4

Liste Nr. 6, EVP – Evangelische Volkspartei

6.01/6.02 Amacher Sabrina, bisher

6.03/6.04 Balmer Marlis, bisher

6.05/6.06 Bieri Lukas

6.07 Schütz Lorenz

6.08 Amacher Thomas

6.09 Balmer Noemi

6.10 Bieri Sandra

6.11 Gehrig Ursula

6.12 Hari Markus

6.13 Maag Amy

6.14 Schenk Annina

6.15 Schütz Helena

6.16 Wilhelm Christine

6.17 Wolf Madeleine

6.18 Zingg-Giacometti Flurina

Listenverbindung mit Liste Nr. 2

b) 7 Mitglieder des Gemeinderats

Liste Nr. 1, SP/Grüne/Junges Linkes Bündnis (JLB)

1.01/1.02 Ritschard Andreas (SP), bisher

1.03/1.04 Günter Nathalie (SP)

1.05/1.06 Uberti Zina Gianfranca (parteilos)

1.07 Aulbach Adrian (Grüne)

Liste Nr. 2, EVP/GLP – Gemeinsam für ein lebenswertes Interlaken

2.01/2.02 Amacher Sabrina (EVP)

2.03 Balmer Marlis (EVP)

2.04 Foiera-Brönnimann Franziska (GLP)

2.05 Käser-Klossner Christine (GLP)

2.06 Nyffeler Manuela (GLP)

2.07 Schütz Lorenz (EVP)

Liste Nr. 3, FDP.Die Liberalen Interlaken

3.01/3.06 Betschart Christoph, bisher

3.02/3.07 Fuchs Nils, bisher

3.03 Marjanovic Emel

3.04 Rüegger Roger

Philippe Ritschard hat seine Kandidatur für den Gemeinderat zurückgezogen, da er in stiller Wahl als Gemeindepräsident wiedergewählt ist. Frist zum Einreichen eines Ersatzvorschlags ist der 2. August 2024 (Wahl- und Abstimmungsreglement, Art. 20 Abs. 1 Bst. c und d).

Liste Nr. 4, Schweizerische Volkspartei SVP

4.01/4.02 Christ Franz, bisher

4.03/4.04 Häsler Erich

4.05 von Allmen Marcel

4.06 Schenk Daniel

4.07 Dummermuth Urs

Rechtsmittel

Gegen den Inhalt der vorliegenden Publikation kann innert zehn Tagen schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde eingereicht werden.

Gemeindeschreiberei Interlaken

Publiziert am 25.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasser: Oehrli Ernst, Bühlstrasse 11, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Aufstellen eines unbeheizten Werkstatt- und Gerätecontainers.

Standort: Bühlstrasse 11B, Parzelle Nr. 2046.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Inventar: Archäologisches Schutzgebiet.

Beanspruchte Ausnahme: Unterschreitung Gebäudeabstand Art. 212 Abs. 4 GBR.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 26. August 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG:

Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 25.07.2024

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Am Bundesfeiertag, 1. August 2024, bleibt die Gemeindeverwaltung Interlaken geschlossen. Ab Freitag, 2. August 2024, gelten wieder die normalen Öffnungszeiten.

Wir wünschen Ihnen einen schönen 1. August. 

Gemeindeschreiberei Interlaken

Publiziert am 25.07.2024

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung über den Nationalfeiertag

Die Gemeindeverwaltung ist über den Nationalfeiertag wie folgt geöffnet:

  • Mittwoch, 31. Juli 2024, 8.00–11.30 und 14.00–16.00 Uhr
  • Donnerstag, 1. August 2024, geschlossen

Ab Freitag, 2. August 2024, gelten wieder die ordentlichen Öffnungszeiten.

Besten Dank für Ihr Verständnis. Wir wünschen Ihnen einen schönen Nationalfeiertag!

Wilderswil, 22. Juli 2024

Gemeindeverwaltung Wilderswil

Publiziert am 25.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Zumbrunn Bau AG, Sandweg 4, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Bodenaufwertung und Verbesserung der Bewirtschaftbarkeit und Strassenstabilität durch Anschüttung der Steilböschung.

Projektänderung: Erweiterung der Anschüttung nördlich der Kantonsstrasse (Bauvorhaben bereits ausgeführt).

Standort: Burglauenen, Ortweid, Parzellen Nrn. 2564 und 2381, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’642’060 / 1’165'150.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
  • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 26. August 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 25.07.2024

Einwohnergemeinde

Reglement zur Übertragung von Aufgaben im Bereich Zivilschutz: Inkrafttreten

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das von der Gemeindeversammlung am 29. Mai 2024 beschlossene Reglement zur Übertragung von Aufgaben im Bereich Zivilschutz am 1. Juli  2024 in Kraft tritt.

Gemeinderat Niederried

Publiziert am 25.07.2024

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten 1. August 2024

Die Gemeindeverwaltung bleibt am Donnerstag, 1. August 2024, Bundesfeiertag, geschlossen. Gerne stehen wir Ihnen ab Montag, 5. August 2024, zu den gewohnten Telefon- und Schalterzeiten wieder zur Verfügung.

Besten Dank für das Verständnis.

Gemeindeverwaltung Oberried

Publiziert am 25.07.2024

Gemischte Gemeinde

Strassen- und Wanderwegsperrung Bättenalp

Aufgrund von Verschüttung und akuter Steinschlaggefahr bleiben die Alpstrasse sowie der Wanderweg auf unbestimmte Zeit gesperrt.

Gemeinderat Iseltwald

Publiziert am 25.07.2024

Gemischte Gemeinde

Genehmigung Reglemente

Die Gemeindeversammlung hat am 14. Juni 2024 folgende Reglemente genehmigt:

  • Reglement Aufgabenübertragung Zivilschutz
  • Reglement über die Tagesschule

Das Reglement Aufgabenübertragung Zivilschutz trat per 1. Juli 2024 in Kraft, das Reglement über die Tagesschule tritt am 1. August 2024 in Kraft.

Die Genehmigungen werden hiermit unter Hinweis auf Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 öffentlich bekannt gemacht. Die Reglemente können bei der Gemeindeverwaltung Lütschental bezogen oder von der Homepage www.luetschental.ch heruntergeladen werden.

Gemeinderat Lütschental

Publiziert am 25.07.2024

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten Nationalfeiertag

Infolge des Nationalfeiertags sind sämtliche Büros der Gemeindeverwaltung wie folgt geschlossen:

  • Mittwoch, 31. Juli 2024: Nachmittag
  • Donnerstag, 1. August 2024: ganzer Tag

Ab Freitag, 2. August 2024, gelten wieder die ordentlichen Öffnungszeiten.

Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.

Einwohnergemeinde Lauterbrunnen

Publiziert am 25.07.2024

Einwohnergemeinde

Hundetaxe 2024

Im August ist die Hundetaxe für das Jahr 2024 zur Zahlung fällig. Die bereits in Beatenberg registrierten Hundehalter/-innen erhalten die Rechnung für die Hundetaxe 2024 automatisch. Sollten Sie keinen Hund mehr haben oder neu einen besitzen, bitten wir Sie, uns dies umgehend zu melden.

Taxpflicht

Gemäss Gebührenreglement vom 7. Juni 2013 und Gebührenverordnung der Gemeinde Beatenberg vom 11. Dezember 2023 beträgt die Hundetaxe Fr. 120.– und ist für alle Hunde, welche am 1. August 2024 älter als sechs Monate sind, zu entrichten. Die Hundemarken sind auf unbestimmte Zeit gültig und können für dieses Jahr wiederverwendet werden. Bei Nichtbezahlung der Hundetaxe bzw. Nichtanmeldung des Hundes wird nebst der Taxe eine Busse erhoben.

Amicus

Die Erstregistrierung als neue/r Hundehalter/-in nimmt die Gemeindeschreiberei Beatenberg vor. Nach der Anmeldung erhält die Halterin oder der Halter eine Personen-ID. Falls Ihr Hund noch nicht auf Amicus registriert ist, suchen Sie den Tierarzt auf und nehmen Sie Ihre Amicus-Personen-ID mit. Der Tierarzt implantiert Ihrem Hund einen Mikrochip und meldet das Tier bei Amicus an. Als Hundehalter/-in sind Sie verantwortlich, dass Sie Mutationen wie Halterwechsel, Tod des Hundes usw. in Amicus erfassen.

Auskunft über die Hundetaxe erteilt Ihnen gerne das Verwaltungspersonal der Gemeindeschreiberei, Telefon 033 841 81 21.

Gemeinderat Beatenberg

Publiziert am 25.07.2024

Testamentseröffnung

Susanna Hausmann, geb. Affolter, von Bern BE, geboren am 12. November 1929, verwitwet, wohnhaft gewesen im Pflegeheim Schlössli, Seestrasse 34, 3806 Bönigen, verstorben am 14. Juni 2024.

Testament vom 1. Juli 2021 mit Aufhebung der gesetzlichen Erbfolge und Erbeneinsetzung. Das Testament ist am 18. Juli 2024 durch die Gemeindeschreiberin als Testamentseröffnungsbehörde an die eingesetzten Erben eröffnet worden. Die Eröffnung an die gesetzlichen Erben unbekannten Aufenthalts erfolgt durch die vorliegende Publikation.

Auflage in der Gemeindeschreiberei Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken.

Allfällige Einsprachen sind innert Monatsfrist ab der ersten Publikation schriftlich an die Gemeindeschreiberei Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken, zu richten.

Gemeindeschreiberei Interlaken

Publiziert am 25.07.2024

Jungfraubahn AG

Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen

Gemeinde: Grindelwald.

Standort: 3816 Burglauen, 3818 Grindelwald.

Öffentliche Planauflage

S-2413155.1

Transformatorenstation Stalden

  • Ersatzneubau auf Parzelle 2724 der Gemeinde Grindelwald       

Koordinaten 2'640'133 / 1'165'177

L-0140383.2

20 kV-Kabel zwischen der Transformatorenstation Stalden und dem Kraftwerk Lütschental

  • Einschlaufen in die neue Transformatorenstation Stalden auf Parzelle 2724 der Gemeinde Grindelwald 

Koordinaten von 2'640'131 / 1'165'173 nach 2'640'139 / 1'165'146

Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat die Jungfraubahn AG, Harderstrasse 14, 3800 Interlaken, die oben erwähnten Plangenehmigungsgesuche eingereicht.

Die Gesuchunterlagen betreffend das Projekt werden vom 25. Juli bis zum 16. September 2024 in der Gemeindeverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, öffentlich aufgelegt.

Das unterbreitete Gesuch umfasst folgende Ersuchen um Ausnahmegenehmigung(en) / Ausnahmebewilligung(en):

  • Ausnahmebewilligung für Bauten ausserhalb der Bauzone im Sinne von Art. 24 ff. des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG; SR 700)
  • Ausnahmegenehmigung betreffend Gewässerschutzbereiche im Sinne von Art. 19 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer (GSchG; SR 814.20)

Die aufgelegten Unterlagen stehen während der Auflagefrist ebenfalls auf https://esti-consultation.ch/pub/3981/3973a2f4 online zur Einsicht zur Verfügung.

Massgebend sind allein die in der oben genannten Gemeinde aufgelegten Unterlagen.

Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42–44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige davon Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG).

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Diese Einsprache kann entweder schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Im letzteren Fall muss die Einsprache die Vorgaben zu den elektronischen Eingaben erfüllen und unter anderem mit einer qualifizierten elektronischen Unterschrift versehen sein (vgl. Art. 5 bis 7 der Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens SR 172.021.2). Wer innert der Frist keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Während derselben Auflagefrist kann, wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen. Diese sind im Wesentlichen:

  1. Einsprachen gegen die Enteignung;
  2. Begehren nach den Artikeln 7–10 EntG;
  3. Begehren um Sachleistung (Art. 18 EntG);
  4. Begehren um Ausdehnung der Enteignung (Art. 12 EntG);
  5. die geforderte Enteignungsentschädigung.

Zur Anmeldung von Forderungen innerhalb der Einsprachefrist sind auch die Mieter und Pächter sowie die Dienstbarkeitsberechtigten und die Gläubiger aus vorgemerkten persönlichen Rechten verpflichtet. Pfandrechte und Grundlasten, die auf einem in Anspruch genommenen Grundstück haften, sind nicht anzumelden, Nutzniessungsrechte nur, soweit behauptet wird, aus dem Entzug des Nutzniessungsgegenstandes entstehe Schaden.

Eidgenössisches Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf

Publiziert am 25.07.2024

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Bauherrschaft: Heinz Gerber, Untergasse 4, 3854 Oberried am Brienzersee.

Projektverfasser: Fritz Moor, Unterbach 216, 3857 Unterbach.

Bauvorhaben: Neubau Garage.

Standort: Gemeinde Oberried, Untergasse 4f (Junkerenbrunnen), 3854 Oberried am Brienzersee.

Zone: Dorfkernzone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand zu einer Gemeindestrasse (Art. 80 SG).

Auflage- und Einsprachestelle: Gemischte Gemeinde Oberried, Hauptstrasse 21, 3854 Oberried am Brienzersee.

Auflage- und Einsprachefrist bis 26. August 2024.

Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Gemischte Gemeinde Oberried

Publiziert am 25.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, Fellerstrasse 21, 3003 Bern.

Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Im bereits genehmigten Projekt HWS Bödeli, Lütschine – Teilprojekt 3 sind Anpassungen an der Erschliessung erforderlich, die im Wasserbauplan nicht vorgesehen sind:

  • Verbreiterung Lütschinenstrasse gegenüber bewilligtem Projekt um 1,3 m (von 3,5 auf 4,8 m)
  • Verbreiterung Bestand Rollweg auf Gesamtbreite 4,8 m
  • Ersatz Verbindungsweg zur Rollpiste (b = 4,8 m) als Ersatz für den Rückbau der bestehenden Verbindung (Rückbau bestehende Verbindung mit b = 10 m ist im Rahmen der Umsetzung WBP notwendig; Terrainabsenkung)

Standort: Lütschinenstrasse, Flugplatz, Parzelle Nr. 12, Zone öffentliche Nutzung und Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’633’904 / 1’169’861.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und kommunales Naturschutzgebiet.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Eingriffe in Schutzobjekte nach Art. 18 ff. NHG
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)

Auflage- und Einsprachefrist bis 26. August 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten b. Interlaken.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profilierung/Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 25.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasser: Gustav Fischer-Grötschmann, Margel 1289a, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Erstellen einer Mauer für die Fels- und Hangsicherung zur Bewirtschaftung des darunterliegenden Waldes (nachträgliches Baugesuch).

Standort: Margel 1289a, Parzelle Nr. 3490, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’646’084 / 1’175’804.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet: blau.

Ausnahmen: Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG) und Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG).

Auflage- und Einsprachefrist bis 26. August 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 25.07.2024

Konkursamt Oberland

Auflage Kollokationsplan und Inventar

Ausgeschlagene Erbschaft des Teuscher Andreas Martin, geb. 26. September 1952, von Erlenbach i. S., c/o Zentrum Artos, Alpenstrasse 45, 3800 Interlaken, verstorben am 6. Mai 2023.

Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage

Ablauf der Frist: 13. August 2024

Auflagefrist Inventar: 10 Tage

Ablauf der Frist: 3. August 2024

Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 24. Juli 2024.

Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland

Publiziert am 25.07.2024

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten Nationalfeiertag

Für die Gemeindeverwaltung Matten gelten folgende Öffnungszeiten:

  • Am Donnerstag, 1. August 2024, ganzer Tag geschlossen.
  • Am Freitag, 2. August 2024, ganzer Tag geschlossen.
  • Ab Montag, 5. August 2024, gelten die ordentlichen Öffnungszeiten.

Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme, danken für das Verständnis und wünschen einen schönen Nationalfeiertag.

Der Gemeinderat

Publiziert am 25.07.2024

Einwohnergemeinde

Verkehrsmassnahmen, Nationalfeiertag, Donnerstag 1. August 2024

Verkehrsbehinderungen  

  • 21.00 Uhr: Der Fackelumzug mit den Trychlern startet bei der Kirche und endet auf dem Eiger+-Nordwandplatz. Es ist mit kurzen Verkehrsbehinderungen auf der Dorfstrasse zu rechnen.

Feier am Donnerstag, 1. August 2024  

  • Feierlichkeiten finden nicht auf der Dorfstrasse statt.
  • Der Strassenverkehr ist nicht betroffen.

Auf dem Bärplatz wird ein beaufsichtigter Bereich für das Abbrennen von privatem Feuerwerk bereitgestellt.

Betreffend Abbrennen von privatem Feuerwerk jeglicher Art und Durchführung der Höhenfeuer ist die aktuelle Waldbrandgefahr zu beachten:

https://www.waldbrandgefahr.ch/de/aktuelle-gefahrenlage

Wir danken für die Kenntnisnahme und den vernünftigen Umgang mit Brennbarem!

Um dem Nationalfeiertag einen schönen und würdigen Rahmen zu geben, ist eine schöne Dekoration und Beflaggung der Häuser wünschenswert.

 Gastgewerbe, Schliessungsstunde in der Nacht von Mittwoch, 31. Juli, auf Donnerstag, 1. August, sowie von Donnerstag, 1. August, auf Freitag, 2. August 2024:

In den Nächten vom 31. Juli auf den 1. August 2024 sowie vom 1. auf den 2. August 2024 sind die Gastgewerbebetriebe im Kanton Bern spätestens um 03.30 Uhr zu schliessen. Eine zusätzliche Überzeitbewilligung ist nicht erforderlich (Beschluss gestützt auf Art. 13 GGG). Die längeren Öffnungszeiten gelten nicht für die Aussensitzplätze / nicht für den Aussenbereich.

Wir bitten die Gäste sowie die Wirtinnen und Wirte auf die Nachtruhe der Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen.

Der Gemeinderat und der Bereich Sicherheit von Grindelwald danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung und wünschen allen einen angenehmen und unfallfreien Nationalfeiertag.

Gemeinderat Grindelwald / Bereich Sicherheit

Publiziert am 25.07.2024

Gemischte Gemeinde

Hundetaxe 2024

Im August ist die Hundetaxe für das Jahr 2024 zur Zahlung fällig. Die bereits in Lütschental registrierten Hundehalterinnen und Hundehalter erhalten für die Hundetaxe 2024 automatisch eine Rechnung. In diesem Zusammenhang bitten wir um Meldung, falls Sie keinen Hund mehr oder neu einen Hund besitzen (Gemeindeverwaltung Lütschental, Telefon 033 853 47 40 oder per E-Mail an info@luetschental.ch).

Bei der Anmeldung eines neuen Hundes weisen Sie den Hundeausweis inkl. Mikrochipnummer vor. Alle Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Tierdatenbank Amicus registriert sein.

Für jeden gehaltenen Hund, der über sechs Monate alt ist, muss eine jährliche Abgabe entrichtet werden. Die Taxe beträgt für das Jahr 2024 Fr. 60.– pro Hund.

Gemeindeschreiberei Lütschental

Publiziert am 25.07.2024

Einwohnergemeinde

Hundetaxe 2024

Im August wird die Hundetaxe für das Jahr 2024 zur Bezahlung fällig. Gemäss Gebührenreglement vom 6. Juni 2019 und dem Gebührentarif vom 14. Dezember 2020 ist die Höhe der Taxe für alle Hunde gleich, nämlich Fr. 100.– pro Tier und Jahr.

Taxpflichtig sind alle Hundehalter, welche am Stichtag 1. August 2024 in der Gemeinde Wohnsitz haben und deren Hunde über 6 Monate alt sind.

Wir bitten Sie, uns umgehend mitzuteilen, falls Sie keinen Hund mehr besitzen oder neu einen Hund zur Anmeldung haben (auch wenn der Hund noch nicht 6 Monate alt ist).

Polizei-, Militär-, Lawinen-, Katastrophen-, Gebirgsflächensuchhunde sowie Hilfs- und Begleithunde von Menschen mit einer Behinderung sind von der Taxe befreit. Die Befreiung erfolgt nur, sofern der Halter oder die Halterin die Spezialausbildung des betreffenden Tieres nachweist, den Rettungsorganisationen oder der Polizei zur Verfügung steht und in Notfällen aufgeboten werden kann. Zusätzlich befreit von der Taxe sind Hunde, welche sich zur Neuplatzierung vorübergehend in Tierheimen befinden, und Hunde, für die im gleichen Jahr bereits in einer anderen Gemeinde oder in einem anderen Kanton eine Hundetaxe entrichtet worden ist.

Seit 1. Januar 2007 müssen alle Hunde mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Die mit der Kennzeichnung erhobenen Daten werden seit 1. Januar 2016 in der nationalen Hundedatenbank Amicus, Identitas AG, Stauffacherstrasse 130A, 3014 Bern, erfasst.

Es wird auf die geltenden Strafbestimmungen verwiesen.

Brienz, Juli 2024

Finanzverwaltung Brienz

Publiziert am 25.07.2024

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Die Gemeindeverwaltung bleibt am Freitag, 2. August 2024, den ganzen Tag geschlossen.

Wir danken für Ihre Kenntnisnahme.

Gemeinderat und Gemeindeverwaltung Leissigen

Publiziert am 25.07.2024

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung vor und nach dem 1. August 2024

Wir machen die Bevölkerung darauf aufmerksam, dass die Schalter der Gemeindeverwaltung vor und nach dem 1. August 2024 wie folgt geöffnet haben:

  • Mittwoch, 31. Juli 2024, 8.00–11.00 / 15.00–16.00 Uhr
  • Donnerstag, 1. August 2024, geschlossen
  • Freitag, 2. August 2024, geschlossen

Ab Montag, 5. August 2024, begrüssen wir Sie gerne wieder zu den gewohnen Schalteröffnungszeiten.

Einwohnergemeinde Brienz

Publiziert am 25.07.2024

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Die Schalter- und Telefondienste der Einwohnergemeinde Hofstetten bleiben am Donnerstag, 1. August, (Nationalfeiertag) sowie am Freitag 2. August 2024, jeweils den ganzen Tag geschlossen. Ab Montag, 5. August 2024, gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten.

Wir danken für Ihr Verständnis.

Gemeindeverwaltung Hofstetten

Publiziert am 25.07.2024

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung 1. August 2024

Die Gemeindeverwaltung Unterseen ist während dem 1. August 2024 wie folgt geöffnet:

  • Mittwoch, 31. Juli 2024, 8.00 bis 12.00 Uhr / Nachmittag geschlossen
  • Donnerstag, 1. August 2024, geschlossen
  • Freitag, 2. August 2024, geschlossen

Ab Montag, 5. August 2024, gelten wieder die ordentlichen Öffnungszeiten.

Besten Dank für Ihr Verständnis.

Gemeindeverwaltung Unterseen

Publiziert am 25.07.2024

Einwohnergemeinde

Ausfall Kehricht- und Kartonabfuhr am Bundesfeiertag

Die Kehrichtabfuhr im Ostquartier und die Kartonabfuhr im Westquartier fallen am Bundesfeiertag, 1. August 2024, aus. Keine Ersatzabfuhr!

Wir danken für Ihr Verständnis.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 25.07.2024

Einwohnergemeinde

Werkleitungsarbeiten Wydengässli

Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 44 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird auf dieser Strasse die Verkehrsabwicklung wie folgt erschwert:

Strasse: Wydengässli.

Dauer: 29. Juli bis 27. September 2024.

Einschränkungen:

  • Sperrungen
    Ab dem 29. Juli 2024 bleibt das Wydengässli für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Zufahrt zu den Privatgrundstücken ist jederzeit gewährleistet. Signalisation beachten.
  • Kehrichtabfuhr
    Die Kehrichtabfuhr aller Fraktionen findet gemäss Abfallratgeber statt.

Ausnahmen: keine.

Grund: Werkleitungsbau.

Die betroffenen Anwohner werden mittels Anwohnerinfo persönlich informiert.

Wir bitten um Beachtung der Signalisation und Anweisungen der Baufirma und danken für Ihr Verständnis.

Unterseen, 8. Juli 2024

Gemeinde Unterseen
Bauverwaltung

Publiziert am 25.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AG, Alte Tiefenaustrasse 6, 3048 Worblaufen.

Projektverfasserin: SOLING AG, Aarestrasse 36, 3600 Thun.

Bauvorhaben: Neue Swisscom-Erschliessung zwischen Lauterbrunnen und Wengen, Teilstrecke «I Schnieren» bis «Gouchegg».

Hinweis: Die bisherige Erschliessung der Swisscom nach Wengen führt über das alte Trassee der Wengernalpbahn. Im Sommer 2021 führten starke Regenfälle zu Erdrutschen. Dabei wurden einige Brücken in Mitleidenschaft gezogen. Bei zukünftigen ähnlichen Ereignissen könnte das Bahntrassee und die Swisscomleitung zerstört werden. Mit einer neuen Linienführung werden viele Querungen über Stützmauern und Brücken in Rutschgebieten umgangen. Das Risiko eines Unterbruchs des Glasfasernetzes wird dadurch reduziert. Das neue Leitungstrassee wird im alten Trassee der WAB an einem bestehenden Schacht angeschlossen. Von da an führt es über ca. 50 m entlang des alten Bahntrassees und danach nahezu senkrecht bergauf bis zum Schiltwaldweg. Die Leitung wird im Boden in einer Tiefe von ca. 60 cm verlegt. Die beanspruchten Landflächen werden nach den Bauarbeiten wieder in ihren Ursprungszustand gebracht. Das anfallende Aushubmaterial wird vor Ort für die Auffüllung verwendet.

Standorte: «I Schnieren», Koordinaten 2'636'580 / 1'160'990 bis «Gouchegg», Koordinaten 2'637'005 / 1'161'105, diverse Parzellen, Landwirtschaftszone / Wald.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiete: rot, blau, unbestimmt.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
  • nicht forstliche Kleinbaute im Wald (Art. 14 WaV)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Eingriffe in schützenswerte Objekte (Art. 18 ff. NHG)
  • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 19. August 2024.

Auflagestellen: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen und Wengen Tourismus, Wengiboden 1349b, 3823 Wengen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 25.07.2024

Baupublikation

Gesuchsteller: Stefan und Marlis Habersaat, Kesselstrasse 3b, 8500 Frauenfeld.

Projektverfasserin: Flück Haustechnik AG, Benjamin Anderegg, Hauptstrasse 236, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Ersatz Elektrospeicher durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort: Blatten, Parzelle Nr. 107/215, Koordinaten 2'639'819 / 1'173’005.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Gewässerschutzmassnahme: keine.

Zone: Au.

Einsprache- und Auflagefrist: 18. Juli bis 19. August 2024.

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Iseltwald, 3807 Iseltwald (Einsichtnahme in aufgelegte Akten und Auskünfte nur auf telefonische Voranmeldung unter 033 845 11 06).

Hinweis: Auf eine Profilierung nach Art. 16 BewD wird verzichtet.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist bei der Gemeindeverwaltung Iseltwald, 3807 Iseltwald, einzureichen.

Iseltwald, 15. Juli 2024

Der Gemeinderat

Publiziert am 25.07.2024

Gemischte Gemeinde

Öffnungszeiten Nationalfeiertag

Die Gemeindeverwaltung bleibt über den Nationalfeiertag wie folgt geschlossen:

  • Donnerstag, 1. August 2024
  • Freitag, 2. August 2024

Ab Montag, 5. August 2024, gelten wieder folgende Öffnungszeiten:

  • Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag jeweils 9.00–11.00 Uhr

Wir wünschen Ihnen einen schönen 1. August.

Gemeindeverwaltung Iseltwald

Publiziert am 25.07.2024

Baupublikation

Gesuchsteller: Peter Adrian, Itramenstrasse 7, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Alpinice Bauplanung AG, Sandweg 1, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Erstellung Güllegrube und Mistplatz (nachträgliches Baugesuch).

Standort: Itramenstrasse 49a, Parzelle Nr. 1957, Koordinaten 2’642’969 / 1’163’348.

Nutzungszone: Landwirtschaftszone, Zone für Skipisten.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/202012

Auflage- und Einsprachefrist bis 19. August 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald 11. Juli 2024

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 25.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Andreas Carl Caluori, Hotzestrasse 14, 8006 Zürich.

Projektverfasserin: suburban collective GmbH, Scheibenstrasse 6, 3600 Thun.

Bauvorhaben: Um- und Ausbau bestehendes Untergeschoss zu Studiowohnung. Vergrösserung bestehender Balkon Erdgeschoss.

Standort: Ringgenberg, Büeli 3, Parzelle Nr. 1437, Wohnzone 2, Koordinaten 2’635’559 / 1’172’733.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Ao.

Ausnahmen: Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG).

Auflage- und Einsprachefrist bis 19. August 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profilierung / Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 25.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: HSWS SA, Wengiboden 1352a, 3823 Wengen, vertreten durch Raumforum GmbH, Rolf Balmer, Trüelweg 10b, 3600 Thun.

Projektverfasserin: Raumforum GmbH, Trüelweg 10b, 3600 Thun.

Bauvorhaben: Projektänderung zum Gesamtbauentscheid vom 5. März 2024: Zusätzliche Stützen bei neuem Hoteleingang ostseitig, neues Klima-Aussengerät, Anpassung der Sitz- und Schlafplätze sowie Öffnungszeiten. Notwendiger Fensterersatz im Erdgeschoss.

Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank; 343 Sitzplätze innen (neu; bisher 233 Sitzplätze) und 42 Aussensitzplätze (unverändert), 80 Gästezimmer (unverändert) mit 203 Gästebetten (bisher 164 Gästebetten) sowie 22 Personalbetten (unverändert); Öffnungszeiten: täglich bis 2.00 Uhr (neu generelle Überzeit. Öffnungszeiten bisher täglich bis 0.30 Uhr).

Standort: Wengen, Wengiboden 1352a, Parzelle Nr. 2729, Hotelzone A, Koordinaten 2’636’920 / 1’161’784.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG / Art. 11 GBR).

Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Augst 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen, und Tourismusbüro Wengen, 3823 Wengen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 25.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Bäckerei-Konditorei-Café Ringgenberg GmbH, Tamara und Christian Bigler, Dorfstrasse 123, 3818 Grindelwald, die KA-Holzbau AG, Mark Geiser, Spillstattstrasse 58, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: KA-Holzbau AG, Spillstattstrasse 58, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Neugestaltung Bäckerei-Konditorei-Café Ringgenberg. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank; 38 Sitzplätze innen (bisher 36 Sitzplätze) und 12 Sitzplätze auf der Terrasse (bisher 16 Sitzplätze). Öffnungszeiten: täglich bis 0.30 Uhr (wie bisher).

Standort: Dorfstrasse 123 und 125, Parzellen Nrn. 2735, 5007, Kernzone, Koordinaten 2’645’845 / 1’163’765.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Auflage- und Einsprachefrist bis 19. August 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 25.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Nora Lienhardt und Roland Maurer, Beatenbergstrasse 21, 3800 Unterseen.

Projektverfasser: Christian Breitenstein, Jungfraustrasse 21, 3600 Thun.

Bauvorhaben: Umbau und Sanierung Beatenbergstrasse 21 gemäss separatem Beschrieb.

Standort: Beatenbergstrasse 21, Parzelle Nr. 908.

Zone: Wohnzone W2.

Gewässerschutzbereich Au.

Schutzperimeter: Ortsbildschutzgebiet B.

Schutzobjekt: erhaltenswertes Objekt gemäss Bauinventar der Gemeinde Unterseen.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 19. August 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Link zur elektronischen Auflage

https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938

Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Unterseen, 15. Juli 2024

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 25.07.2024

Einwohnergemeinde

Verkehrsmassnahme für das Strassenfest am 1. August 2024 in Wengen

Am Donnerstag, 1. August 2024, plant Wengen Tourismus ein Strassenfest. In der Dorfstrasse werden Musiker, Künstler, Alphornbläser und Fahnenschwinger während des Tages auftreten. Aus diesem Grund ist die Dorfstrasse vom Hotel Eiger bis zum Hotel Bernerhof ab 11.30 bis 17.00 Uhr gesperrt.

Bitte beachten Sie die Abschrankungen und Hinweise vor Ort. Diese Beschränkungen gelten nicht für Polizei, Feuerwehr und Ambulanz im Einsatz. Die Zufahrt für Zubringer wird gewährleistet.

Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.

Gemeinderat Lauterbrunnen

Publiziert am 25.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Spitäler fmi AG, Weissenaustrasse 27, 3800 Unterseen.

Projektverfasserin: Brügger Architekten AG, Scheibenstrasse 6, 3600 Thun.

Bauvorhaben: Versetzen Modulbau 2 als Provisorium (Pikettzimmer) von Parzelle Nr. 2113 auf Parzelle Nr. 2219. Reduktion der mit Gesamtbauentscheid vom 13. September 2023 bis zum 31. Dezember 2032 bewilligten provisorischen Parkplätze auf 73 Parkplätze.

Standort: Weissenaustrasse 35, Parzelle Nr. 2219, Zone ZöN k1 Spital, Koordinaten 2’630’893 / 1’169’915.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen: Gestaltung und energietechnische Ausnahmen nach Art.56 GBR.

Auflage- und Einsprachefrist bis 19. August 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 25.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Mueralp AG, Ägerten 1078 A, 3825 Mürren.

Bauvorhaben: Umnutzung Aufenthaltsraum in ein Hotelzimmer.

Standort: Mürren, Ägerten 1078 A, Parzelle Nr. 2904, Hotelzone B, Koordinaten 2’635’150 / 1’157’225.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahme: Unterschreiten der minimalen Raumhöhe (Art. 67 BauV).

Auflage- und Einsprachefrist bis 19. August 2024.

Auflagestellen: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen, und Sportzentrum Mürren, 3825 Mürren.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 25.07.2024

Einwohnergemeinde

Hundetaxe 2024

Am 1. August ist die Hundetaxe für das Jahr 2024 fällig. Diese Abgabe beträgt Fr. 100.– je Hund, der älter als sechs Monate ist. Die in Grindelwald registrierten Hundehalter/-innen erhalten dafür automatisch eine Rechnung. Falls Sie den registrierten Hund nicht mehr haben oder neu einen Hund besitzen, melden Sie dies bitte der Einwohnerkontrolle (Telefon 033 854 14 14 oder einwohnerkontrolle@gemeinde-grindelwald.ch). Bei der Anmeldung weisen Sie den Hundeausweis inkl. Mikrochipnummer vor. Alle Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Tierdatenbank Amicus registriert sein.

Die Gemeinde Grindelwald verzichtet auf die Abgabe von Hundemarken, da diese für die Identifizierung nicht mehr notwendig sind.

Publiziert am 25.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Priska Nebiker und Roland Gehrig, Birkenweg 19, 3800 Matten b. Interlaken.

Projektverfasserin: Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Abbruch bestehender Gebäude und Neubau Einfamilienhaus mit Garage und Carport.

Projektänderung: Anpassung Versickerung, Fenster Ostfassade nicht ausgeführt, Ergänzung Überdachung Eingang.

Standort: Fliederweg 6, 3800 Matten b. Interlaken.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: Unterschreiten des Strassenabstandes gemäss Art. 80 SG.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.

Auflage- und Einsprachefrist bis am 19. August 2024.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sowie Lastenausgleichsansprüche sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 25.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Enea Martinelli, Lärchenweg 13, 3800 Matten b. Interlaken.

Bauvorhaben: Anbau offener Autounterstand.

Standort: Lärchenweg 13, 3800 Matten b. Interlaken.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.

Auflage- und Einsprachefrist bis am 19. August 2024.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 25.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Boss Peter und Christiane, Suleggstrasse 8, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Flück Haustechnik AG, Hauptstrasse 236, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch Luft-Wasser-Wärmepumpe aussen aufgestellt.

Standort: Suleggstrasse 8, Parzelle Nr. 388.

Nutzungszone: Wohnzone W3.

Inventar: keines.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654.

Auflage- und Einsprachefrist bis 19. August 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 25.07.2024

Feuerwehren

Übungsdaten 2024

Talboden / Isenfluh

  • 22. August 2024, 20.00 Uhr, Ganze Wehr / Detailausbildung
  • 9. September 2024, 20.00 Uhr, Ganze Wehr / Detailausbildung
  • 9. September 2024, 20.00 Uhr, Atemschutz    
  • 26. September 2024, 20.00 Uhr, TLF, Maschinisten
  • 5. Oktober 2024, 07.15 Uhr, nach Aufgebot / Übung am Feuer
  • 19. Oktober 2024, 12.15 Uhr, nach Aufgebot / Übung am Feuer
  • 6. November 2024, 20.00 Uhr, Ganze Wehr / Camping Jungfrau
  • 16. November 2024, 13.30 Uhr, Ganze Wehr / Nachmittagsübung, Verabschiedung
  • 29. November 2024, 20.00 Uhr, Atemschutz
  • 29. November 2024, 18.30 Uhr, Rekrutierung

Mürren / Gimmelwald

  • 12. September 2024, 19.45 Uhr, Ganze Wehr / Angriffsübung
  • 16. September 2024, 19.45 Uhr, Atemschutz / Einrichten Atemschutz-Magazin
  • 17. September 2024, 19.45 Uhr, EL, GV, F, Matw. / Kommissionsitzung
  • 17. Oktober 2024, 19.45 Uhr, Ganze Wehr / Angriffsübung
  • 8. November 2024, 19.45 Uhr, Ganze Wehr / Postenarbeit
  • 9. November 2024, 13.15 Uhr, Ganze Wehr / Angriffsübung
  • 5. Dezember 2024, 19.45,  Atemschutz / Angriffsübung

Wengen

  • 12. August 2024, 19.30 Uhr, Ganze Wehr / Training
  • 2. September 2024,19.30 Uhr, AS / Training
  • 16. September 2024, 19.30 Uhr, Kader 1 – 4 / Kadertraining
  • 14. Oktober 2024, 19.30 Uhr, Ganze Wehr / Training
  • 16. November 2024, 8.30 Uhr, Ganze Wehr / Training
  • 23. November 2024, 8.30 Uhr, AS / Training
  • 2. Dezember 2024, 19.30 Uhr, Kader 1 – 4 / Rapport
Publiziert am 25.07.2024

Einwohnergemeinde

Verkehrsbehinderungen während des Nationalfeiertages 1. August

Wie jedes Jahr werden während des Nationalfeiertages am 1. August Tausende von Gästen diesen besonderen Tag in Interlaken, Matten und Unterseen feiern. Damit die Feierlichkeiten allen Besucherinnen und Besuchern, aber auch allen Einheimischen in bester Erinnerung bleiben, sind zahlreiche Massnahmen, die vor allem den Verkehr betreffen, nötig, denn auf zahlreichen Strassen in der Region Interlaken ist am 1. August mit sehr hohem Verkehrsaufkommen zu rechnen.

Öffentlicher Verkehr

Die PostAuto Schweiz AG und STI wird am 1. August den normalen Fahrplan nur bedingt einhalten können. 

1. August ab Betriebsbeginn bis 2. August, 6.00 Uhr:

Die Haltestellen Drei Tannen, Kursaal und Jungfraustrasse können wegen der Sperrung des Höhewegs nicht bedient werden.

  • Alle Linienbusse verkehren via Allmendstrasse–Lindenallee–Alpenstrasse–Centralstrasse

Ab 15.10 bis ca. 17.00 Uhr verkehren die Linienbusse wie folgt:

  • Linie 101 und 106 von Habkern und Beatenberg verkehren ab Räuberegge via Lehn nach Interlaken West.
  • Linie 102 und 103 von Ringgenberg bzw. Iseltwald/Bönigen verkehren bis Betriebsschluss nur bis/ab Interlaken Ost. Reisende zwischen Interlaken West und Ost benützen die Bahn.
  • Linie 105 ab Wilderswil verkehrt vom Savoy via Waldeggstrasse bis Interlaken West. Die Haltestelle Centralplatz wird nicht bedient.
  • Die Kurse der Linien 104 und 105 nach Unterseen Stadtfeld und Unterseen Spital fallen aus.
  • Die Linie 21 verkehrt von Neuhaus direkt via Autobahn bis Ostbahnhof bzw. umgekehrt. Reisende mit Ziel Neuhaus, rechtes Thunerseeufer, fahren via Interlaken Ost.
  • Die Kurse der Linie 60 fallen ab 15.00 bis 22.30 zwischen Interlaken West und Ost aus.

Generell ist in dieser Zeit auf allen Linien mit Behinderungen und Verspätungen zu rechnen. Bitte Infos an den Haltestellen beachten!

Verkehrssperrungen Donnerstag, 1. August, ab 7.00 Uhr bis Freitag, 2. August, 6.00 Uhr

Höheweg: Vom Postplatz bis Hotel du Nord ab 7.00 Uhr für den Strassenverkehr gesperrt. Ab Du Nord bis Lindner Grand Hotel Beau-Rivage ab 14.00 Uhr für den Strassenverkehr gesperrt. Zufahrt Kursaal Strandbadstrasse ab Hotel du Nord nicht möglich.

Die Carparkplätze Kursaal Ost und Nord können am 1. August nicht benützt werden.

Klosterstrasse: Ab 10.00 Uhr wird der Abschnitt Du Nord bis Turnhalle gesperrt.

Alpenstrasse und Klosterstrasse: (Strecke Savoykreuzung bis Turnhallenkreisel) Lindenallee bis Freiestrasse und Parkstrasse: Für das Feuerwerk müssen diese Abschnitte ab 21.00 bis 22.30 Uhr gänzlich gesperrt werden.

Freiestrasse: (Strecke Höheweg–Lindenallee): Sperrung von 14.00 bis 17.00 Uhr.

Schlossstrasse: Sperrung von 14.00 bis 22.30 Uhr.

Altstadt Unterseen: Stadthausplatz und zuführende Strassen (erst ab 13.00 Uhr gesperrt). Zu- und Wegfahrten, Warenumschlag und die Anlieferung zu den Liegenschaften und Hotels an der Umzugsroute sind von 14.00 bis ca. 17.00 Uhr nicht möglich.

Polizeiinspektorat Interlaken

Publiziert am 25.07.2024

Einwohnergemeinde

Verkehrsmassnahmen infolge Gauklerfest

Von Freitag, 26., bis Sonntag, 28. Juli 2024, findet an der Rosenstrasse das 19. internationale Gauklerfest statt. Dadurch kommt es von Freitag, 26. Juli, ab 13.30 bis Montag, 29. Juli 2024, 1.30 Uhr zu folgenden Verkehrsmassnahmen respektive Sperrungen:

Rosenstrasse

  • Die Rosenstrasse ab Einfahrt Centralstrasse bis Abzweigung Florastrasse ist gesperrt
  • Die Zu- und Wegfahrten zu den Liegenschaften Rosenstrasse 19, 21, 23, 6a und 24 sind durch den Organisator sichergestellt.

Centralstrasse

  • Die Centralstrasse ist ausnahmsweise in beiden Fahrtrichtungen geöffnet. Ein Verkehrsdienst wird, wenn nötig, an der Savoykreuzung eingesetzt.

Aarmühlestrasse

  • Die Aarmühlestrasse kann nur ausnahmsweise aus Richtung Bahnhof West angefahren werden. Die Signalisation bei der Einfahrt wird angepasst. Eine direkte Ein- oder Ausfahrt in die Rosenstrasse ist nicht möglich.

Polizeiinspektorat Interlaken

Publiziert am 25.07.2024

Baupublikation

Gesuchsteller: Andreas Aeschlimann, Riedbodenstrasse 147, 3803 Beatenberg.

Bauvorhaben: Ersatz Geländer Terrasse UG mit Solargeländer und Energiespeicher, Ersatz Stützmauer nördlich Gebäude Nr. 147, Ersatz Stützmauer/Bahnschwellen westlich Geb.Nr. 147a mit Natursteinen, Umnutzung stillgelegte Kleinkläranlage als unterirdischer Regenwassertank, Ersatz Geländer Sitzplatz EG mit sogenannten «Doppelstabmatten leicht».

Standort: Riedbodenstrasse 147 und 147a, Beatenberg, Parzellen Nrn. 1437 und 1652, Koordinaten 2’624’873 / 1’171’179, Landwirtschaftszone.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Hinweis: Naturgefahrengebiet mit mittlerer Gefahr, südlich Wohnhaus, Rutschgefahren.

Ausnahmen:

  1. Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 ff. RPG)
  2. Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG i.V.m. Art. 11 GBR)

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/20490, e-Auflage eBau Nr. 2024-7435). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflage- und Einsprachefrist bis 19. August 2024.

Es wird auf die Baugesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Beatenberg, 12. Juli 2024

Bauverwaltung Beatenberg

Publiziert am 25.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Marcel und Arlette Schilt, Mettlenweg 1, 3706 Leissigen.

Projektverfasserin: Peter Soltermann AG, Beat Arm, Militärstrasse 6, 3600 Thun.

Bauvorhaben: Überdachen des Sitzplatzes mit vertikalen, schiebbaren Wind- und Wetterschutzverglasungen ergänzt.

Standort: Mettlenweg 1, Parzelle Nr. 882, Koordinaten 2'625'231 / 1'166'962.

Nutzungszone: Wohnzone 2b (W2b).

Nutzungsart Zweitwohnungsgesetz: Erweiterung ohne Nutzungsbeschränkung.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Betroffene Schutzobjekte: keine.

Hinweis zur elektronischen Auflage (eAuflage): Die Baugesuchsunterlagen können elektronisch via eBau eingesehen werden. Für die Einsichtnahme wird ein BE-Login benötigt. Die Auflage erfolgt über folgenden Link: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20710.

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Leissigen.

Auflage- und Einsprachefrist bis Montag, 19. August 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde nicht innerhalb der Einsprachefrist gemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). 

Leissigen, 15. Juli 2024

Gemeinderat Leissigen

Publiziert am 25.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Rudolf Stähli, Glyssenweg 2, 3855 Schwanden b. Brienz.

Projektverfasserin: Gisler Architektur und Bauplanung AG, Alpbachstrasse 8, 3860 Meiringen.

Bauvorhaben: Ersatz Holzheizung durch aussen aufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpe.

Standort: Glyssenweg 2, Parzelle Nr. 435, Bestandeszone Unterschwanden, Koordinaten O 2'646'927 / N 1'178'668.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachefrist bis 17. August 2024.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Schwanden, Schwanderstrasse 82, 3855 Schwanden b. Brienz.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind jedoch die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Bauverwaltung Schwanden

Publiziert am 25.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasser: Werner und Heidi Griessen, Tschingelweg 5, 3855 Schwanden b. Brienz.

Bauvorhaben: Ersatz Sonnenmarkise durch Glasdach mit Beschattung.

Standort: Tschingelweg 5, Parzelle Nr. 679, Wohnzone, Koordinaten 2'646'822 / 1'178'435.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachefrist bis 17. August 2024.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Schwanden, Schwanderstrasse 82, 3855 Schwanden b. Brienz.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind jedoch die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Bauverwaltung Schwanden

Publiziert am 25.07.2024

Begräbnisgemeindeverband Gsteig-Interlaken

Abräumen von Gräbern

Auf dem Friedhof Gsteig ist die Ruhefrist für folgende Gräber abgelaufen:

  • Teil von Grabfeld 10 und 11, Gräber von Verstorbenen im Jahr 2003.
  • Teil von Grabfeld 24, Gräber von Verstorbenen im Jahr 2003.
  • Namensschilder Gemeinschaftsgrab, bis und mit Bestattungsjahr 2003.

Auf dem Friedhof Bönigen ist die Ruhefrist für folgende Gräber abgelaufen:

  • Teil von Grabfeld 03, Gräber von Verstorbenen im Jahr 2003.
  • Teil von Grabfeld 14, Gräber von Verstorbenen im Jahr 2003.
  • Namensschilder Gemeinschaftsgrab, bis und mit Bestattungsjahr 2003.

Auf dem Friedhof Interlaken ist die Ruhefrist für folgende Gräber abgelaufen:

  • Teil von Grabfeld 01, Gräber von Verstorbenen im Jahr 2003.
  • Namensschilder Gemeinschaftsgrab, bis und mit Bestattungsjahr 2003.

Bei nachträglichen Beisetzungen in ein bestehendes Grab gilt die Laufzeit ab Beisetzung des Erstverstorbenen.

Die entsprechenden Grabfeldteile sowie die Namensschilder beim Gemeinschaftsgrab sind gekennzeichnet.

Wir ersuchen die Angehörigen, den von ihnen beanspruchten Grabschmuck und/oder Grabstein bis zum 31. Oktober 2024 abzuräumen. Nach diesem Datum werden noch vorhandene Grabdenkmäler und Bepflanzungen ohne Kostenfolge durch die Friedhofgärtnerei weggeräumt (Art. 24 Friedhof- und Bestattungsreglement). Die entfernten Namensschilder des Gemeinschaftsgrabes werden noch aufbewahrt und können auf Wunsch bei der Friedhofgärtnerei abgeholt werden.

Ökumenische Gedenkfeier zur Grabaufhebung

Samstag, 21. September 2024, 10.30 Uhr, Kirche Bönigen. Betroffene, Angehörige und Interessierte aller Konfessionen, Religionen und Weltanschauungen sind dazu eingeladen. Die Feier findet in der Kirche Bönigen statt.

Saxeten, 18. Juli 2024

Die Friedhofkommission Gsteig-Interlaken

Publiziert am 25.07.2024

Einwohnergemeinde

Crossing Switzerland und Crossing Alps

Crossing Switzerland 390 km: Montag, 22., bis Mittwoch, 24. Juli 2024.

Der «Crossing Switzerland»-Lauf wird am Samstag, 20. Juli 2024 um 22.00 Uhr in Vaduz gestartet. Die Läufer (ca. 350 am Start) werden nach ca. 230 km Lauterbrunnen passieren. Im Zeitraum von Montag, 22. Juli, 15.00 Uhr, bis Mittwoch, 24. Juli 2024, gegen Mitternacht ist in der Schule Lauterbrunnen ein Basislager eingerichtet. Für diesen Lauf werden keine Sperrungen vorgenommen.

Crossing Alps 175 km: Start in Lauterbrunnen am Freitag, 26. Juli 2024, 10.00 Uhr

Dieser Ultra-Trail-Lauf wird am Freitagmorgen um 10.00 Uhr in Lauterbrunnen gestartet und führt weiter nach Montreux. Es werden etwa 100 bis 120 Läuferinnen und Läufer erwartet. Der Lauf startet in der Stockistrasse und führt über die Hohstegbrücke unter der Gemeindeverwaltung durch über die Hauptstrasse zum Gryfenbach und weiter bis nach Mürren. Aus diesem Grund wird die Strecke Stocki–Hohstegbrücke–Gemeindeverwaltung–Gryfenbach–Schlammbalm im Zeitraum von 9.30 bis 10.30 Uhr gesperrt.

Bitte beachten Sie die Abschrankungen und Hinweise vor Ort. Diese Beschränkungen gelten nicht für Polizei, Feuerwehr und Ambulanz im Einsatz.

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 25.07.2024

Einwohnergemeinde

Mürren; Bauarbeiten im Abschnitt Gässli

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Lauterbrunnen, Gemeindehaus Adler / Gsteigermatte 459 B, 3822 Lauterbrunnen.

Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Einführung Trennsystem für Schmutz- und Regenabwasser des Teilprojekts Gässli; Ersatz der Trinkwasserleitung, Erneuerung Teilbereiche der Swisscom-Leitungen, Ersatz der Kabelschutzrohre für die Stromversorgung (teils zusätzlich neu verlegt) sowie Erstellen einer temporären Installationsfläche.

Das Gässli gilt als offizielle Wanderroute. Während der gesamten Bauzeit wird auf Wanderer Rücksicht genommen und ein gefahrenloser Durchgang gewährleistet. Ist dies nicht möglich, so wird der Wanderweg entsprechend umgeleitet und signalisiert. Diese Umleitung und Sperrung werden mit vorgängigem Einvernehmen der Berner Wanderwege vorgenommen.

Standort: Mürren, Gässli / Unterdorf, Parzellen Nrn. 1300, 6053, 697, 763, 683, 1543, 1296, 838 und 1271, Kernzone, Koordinaten 2’634’842 / 1’156’535; 2’634’856 / 1’156’514.

Baustart: 5. August 2024.

Ausführung Baumeister- und Sanitärarbeiten: 6. August bis 18. Oktober 2024.

Fertigstellungsarbeiten: 21. bis 31. Oktober 2024.

Publiziert am 25.07.2024

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten über den Nationalfeiertag

Die Gemeindeverwaltung bleibt über den Nationalfeiertag wie folgt geschlossen:

  • Mittwoch, 31. Juli 2024, geöffnet von 8.00 bis 11.30 Uhr, Nachmittag geschlossen
  • Donnerstag, 1. August 2024, ganzer Tag geschlossen
  • Freitag, 2. August 2024, ganzer Tag geschlossen

Ab Montag, 5. August 2024, ist die Verwaltung wieder zu den normalen Bürozeiten geöffnet.

Wir wünschen Ihnen einen schönen Nationalfeiertag.

Gemeindeverwaltung Ringgenberg

Publiziert am 25.07.2024

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten 1. August 2024

Die Gemeindeverwaltung und das Tourismusbüro Habkern bleiben am Donnerstag, 1. August 2024, den ganzen Tag geschlossen.

Ab Freitag, 2. August 2024, gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten.

Wir wünschen allen einen schönen 1. August.

Gemeindeverwaltung Habkern

Publiziert am 25.07.2024

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten 1. August / 7. August Personalausflug

Die Gemeindeverwaltung Grindelwald bleibt am Nationalfeiertag, Donnerstag, 1., sowie am Freitag, 2. August 2024, geschlossen. Am Mittwoch, 31. Juli 2024, schliesst die Verwaltung um 11.30 Uhr.

Ebenfalls ist die Verwaltung am 7. August 2024 aufgrund des Personalausflugs den ganzen Tag geschlossen.

Ab 8. August gelten wieder die normalen Öffnungszeiten.

Wir bitten um Kenntnisnahme und wünschen Ihnen schöne Sommertage.

Gemeindeverwaltung Grindelwald

Publiziert am 25.07.2024

Einwohnergemeinde

Hundetaxe 2024

Grundlage für die Erhebung der Hundetaxe ist das Gebührenreglement der Gemischten Gemeinde Oberried am Brienzersee vom 1. Juni 2013.

Hundetaxe pro Hund und Jahr: Fr. 120.–

Taxpflichtig sind alle Hundehalterinnen und Hundehalter, die am 1. August 2024 in der Gemeinde Oberried Wohnsitz haben, sofern Ihr Hund älter als sechs Monate ist. Für registrierte Hunde wird die Hundetaxe in Rechnung gestellt. Neuanmeldungen sind bis Ende August 2024 vorzunehmen.

Neue Hundebesitzer haben erstmalig bei der Gemeindeverwaltung persönlich zu erscheinen. Für die Hundeanmeldung ist der Heimtierausweis nötig. Der Hundehalter hat der Gemeindeverwaltung das Halten eines neuen oder anderen Hundes umgehend zu melden. Sollten Sie unterdessen keinen Hund mehr besitzen, bitten wir ebenfalls um Mitteilung.

Gemeindeverwaltung Oberried

Publiziert am 25.07.2024

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten 1. August 2024

Die Gemeindeverwaltung Därligen bleibt am Donnerstag, 1. August 2024, den ganzen Tag geschlossen.

Ab Montag, 5. August 2024, bedienen wir Sie gerne wieder während den normalen Öffnungszeiten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Die Gemeindeverwaltung

Publiziert am 25.07.2024

Einwohnergemeinde

Hundetaxe 2024

Im August ist die Hundetaxe für das Jahr 2024 zur Zahlung fällig. Die bereits in Därligen registrierten Hundehalterinnen und Hundehalter erhalten für die Hundetaxe 2024 automatisch eine Rechnung. In diesem Zusammenhang bitten wir um Meldung, falls Sie keinen Hund mehr haben oder neu einen Hund besitzen (Gemeindeverwaltung Därligen, Telefon 033 822 75 55, E-Mail: info@daerligen.ch).

Taxpflicht

Für jeden gehaltenen Hund, der über sechs Monate alt ist, muss eine jährliche Abgabe entrichtet werden. Die Taxe beträgt Fr. 100.– pro Hund.

Publiziert am 25.07.2024

Einwohnergemeinde

Hundetaxe 2024

Im August (Stichtag 1. August) ist die Hundetaxe für das Jahr 2024 zur Zahlung fällig. Die bereits in Wilderswil registrierten Hundehalterinnen und Hundehalter erhalten für die Hundetaxe 2024 automatisch eine Rechnung. In diesem Zusammenhang bitten wir um Meldung, falls Sie keinen Hund mehr haben oder neu einen solchen besitzen (Gemeindeschreiberei Wilderswil, Telefon 033 826 01 40, gemeindeschreiberei@wilderswil.ch).

Aufgrund der Mikrochippflicht verzichtet die Gemeinde Wilderswil auf die Abgabe von Hundemarken, da diese für die Identifizierung nicht mehr notwendig sind.

Taxpflicht

Taxpflichtig sind alle Hundehalterinnen und Hundehalter, die am 1. August 2024 in der Gemeinde Wilderswil Wohnsitz haben, sofern ihr Hund älter als sechs Monate ist. Für registrierte Hunde wird die Hundetaxe in Rechnung gestellt. Die Taxe beträgt Fr. 90.– pro Hund. Bei Nichtbezahlung der Hundetaxe oder Nichtanmeldung des Hundes wird nach dem 15. September 2024 nebst der Taxe auch eine Busse erhoben.

Gemeindeverwaltung Wilderswil
Sicherheitskommission

Publiziert am 25.07.2024

Einwohnergemeinde

Hundetaxe 2024

Per 1. August 2024 ist die Hundetaxe für das Jahr 2024 zur Bezahlung fällig. Die Taxe beträgt Fr. 50.– pro Hund, welcher älter als sechs Monate ist.

Alle bisherigen Hundehalter/-innen erhalten für die Hundetaxe 2024 automatisch eine Rechnung.

Falls Sie den registrierten Hund nicht mehr haben oder neu einen Hund besitzen, melden Sie sich bitte bei der Gemeindeverwaltung Habkern (Telefon 033 843 82 10, E-Mail gemeinde@habkern.ch).

Bei der Anmeldung des Hundes weisen Sie den Hundeausweis inkl. Mikrochipnummer vor. Alle Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Tierdatenbank Amicus registriert sein. Die Gemeinde Habkern verzichtet auf die Abgabe von Hundemarken, da diese für die Identifizierung nicht mehr notwendig sind.

Diensthunde (Hunde mit Spezialprüfung wie Blindenhunde, Lawinenhunde und Hunde für die Festungswache) sind von der Taxe befreit. In diesen Fällen haben sich die Hundehalter/-innen bei der Gemeindeverwaltung Habkern zu melden, wobei das entsprechende Diplom/Attest vorzuweisen ist.

Wir danken den Bürgerinnen und Bürgern für die Mitarbeit.

Habkern, 18. Juli 2024

Gemeindeverwaltung Habkern

Publiziert am 25.07.2024

Einwohnergemeinde

Hundetaxe 2024

Per 1. August 2024 ist die Hundetaxe für das Jahr 2024 zur Bezahlung fällig. Die Taxe beträgt Fr. 100.– pro Hund, welcher älter als sechs Monate ist.

Alle bisherigen Hundehalter/-innen erhalten für die Hundetaxe 2024 automatisch eine Rechnung.

Falls Sie den registrierten Hund nicht mehr haben oder neu einen Hund besitzen, melden Sie sich bitte bei der Gemeindeschreiberei Matten (sicherheit@matten.ch, oder unter Telefon 033 826 50 31).

Bei der Anmeldung des Hundes weisen Sie den Hundeausweis inkl. Mikrochipnummer vor. Alle Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Tierdatenbank Amicus registriert sein. Die Gemeinde Matten verzichtet auf die Abgabe von Hundemarken, da diese für die Identifizierung nicht mehr notwendig sind. 

Diensthunde (Hunde mit Spezialprüfung wie Blindenhunde, Lawinenhunde und Hunde für die Festungswache) sind von der Taxe befreit. In diesen Fällen haben sich die Hundehalter/-innen bei der Gemeindeschreiberei Matten zu melden, wobei das entsprechende Diplom/Attest vorzuweisen ist. 

Bei Nichtbezahlung der Hundetaxe bzw. Nichtanmeldung des Hundes wird nebst der Taxe auch eine Busse erhoben (Art. 16 Hundegesetz des Kantons Bern). 

Die Ortspolizeibehörde Matten dankt den Bürgerinnen und Bürgern für die Mitarbeit. 

Ortspolizeibehörde Matten 

Wer als taxpflichtige Person vorsätzlich oder fahrlässig bewirkt oder zu bewirken versucht, dass die Erhebung der Hundetaxe zu Unrecht unterbleibt oder die Hundetaxe unrechtmässig zurückerstattet oder ungerechtfertigt erlassen wird, kann gemäss Hundegesetz Art. 16 Abs. 1 mit Bussen bis zu Fr. 5000.– bestraft werden.

Publiziert am 25.07.2024

Einwohnergemeinde

Nationalfeiertag 1. August in Ringgenberg

Wie jedes Jahr findet am Nationalfeiertag in Ringgenberg der traditionelle Dorfmärt mit Fest auf dem Ällmetli statt.

Verkehrsmassnahmen

Der Parkplatz Ällmetli Ringgenberg bleibt für den Verkehr ab Mittwoch, 31. Juli, 10.00 Uhr, bis Freitag, 2. August 2024, 14.00 Uhr, gesperrt.

Ebenfalls wird die Alte Strasse ab Feuerwehrmagazin bis Hüpplengasse von Mittwoch, 31. Juli, 16.00 Uhr, bis Freitag, 2. August 2024, 8.00 Uhr, gesperrt.

Wir danken der Bevölkerung für das Verständnis und wünschen allen einen schönen Nationalfeiertag.

Gemeindeverwaltung Ringgenberg

Publiziert am 25.07.2024

Einwohnergemeinde

Hundetaxe 2024

Im August (Stichtag 1. August) ist die Hundetaxe für das Jahr 2024 zur Zahlung fällig. Hundehalterinnen und Hundehalter, welche bereits in Ringgenberg registriert sind, erhalten im August automatisch eine Rechnung.

In diesem Zusammenhang bitten wir Sie, sich zu melden, wenn Sie keinen Hund mehr haben oder neu einen solchen besitzen (Gemeindeschreiberei Ringgenberg, Telefon 033 826 58 00, E-Mail gemeindeschreiberei@ringgenberg.ch).

Aufgrund der Mikrochippflicht verzichtet die Gemeinde Ringgenberg darauf, Hundemarken abzugeben, da diese für die Identifizierung nicht mehr erforderlich sind.

Taxpflicht

Für jeden gehaltenen Hund, welcher am 1. August 2024 über sechs Monate alt ist, muss eine jährliche Abgabe entrichtet werden. Die Taxe beträgt Fr. 100.– pro Hund.

Gemeindeschreiberei Ringgenberg

Publiziert am 25.07.2024

Einwohnergemeinde

Erreichbarkeit / Öffnungszeiten Bauverwaltung

Auf der Bauverwaltung wird umstrukturiert. Darum ist diese Abteilung am Freitag, 26. Juli, und am Montag, 29. Juli 2024, nicht erreichbar bzw. nicht besuchbar.

Ab Dienstag, 30. Juli 2024, ist die Bauverwaltung wieder wie gewohnt für Sie da.

Wir bitten um Kenntnisnahme und danken für das Verständnis.

Gemeindeverwaltung Grindelwald

Publiziert am 25.07.2024

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Die Gemeindeverwaltung Schwanden hat während der Sommerferien vom 15. Juli bis 2. August 2024 reduzierte Öffnungszeiten. In dieser Zeit bleibt der Schalter jeweils am Montag, Mittwoch sowie am Freitag geschlossen. Während dieser Zeit gelten somit folgende Öffnungszeiten:

  • Dienstag: 8.00–12.00 und 13.30–17.00 Uhr
  • Donnerstag: 8.00–12.00 und 13.30–18.00 Uhr

Ab Montag, 5. August 2024, bedienen wir Sie wieder zu den gewohnten Schalteröffnungszeiten.

Besten Dank für die Kenntnisnahme und Beachtung.

Gemeindeverwaltung Schwanden

Publiziert am 25.07.2024

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten 1. August 2024

  • Donnerstag, 1. August 2024: geschlossen
  • Freitag, 2. August 2024: geschlossen

Ab Montag, 5. August 2024, gelten wieder die normalen Öffnungszeiten.

Die Gemeindeverwaltung wünscht einen schönen Bundesfeiertag.

Gemeindeverwaltung NIederried

Publiziert am 25.07.2024

Richterliches Verbot

Die Stockwerkeigentümer:innen der Stockwerkeinheiten Wilderswil-Grundbuchblatt Nrn. 2219-1 bis 2219-30 bzw. des Grundstücks Wilderswil-Grundbuchblatt Nr. 2219, selbständiges und dauerndes Baurecht lastend auf dem Grundstück Wilderswil­-Grundbuchblatt Nr. 2218, lassen die genannten Grundstücke gegen jegliche Besitzesstörung richterlich mit einem Verbot belegen.

Verboten ist insbesondere das unbefugte Betreten sowie das Befahren und Parkieren von Fahrzeugen aller Art (inkl. Motorfahrräder und Velos) auf dem gesamten Areal.

Bestehende Rechte Dritter bleiben vorbehalten. Das Verbot ist unbefristet.

Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden auf Antrag mit einer Busse bis zu Fr. 2000.– bestraft.

Matten, 28. Juni 2024

Für Stockwerkeigentümer:innen der Stockwerkeinheiten Wilderswil-Grundbuchblatt Nrn. 2219-1 bis 2219-30 bzw. des SOR (Baurechts) Wilderswil-Grundbuchblatt Nr. 2219.

Aare Jungfrau AG
sig. Nick Sterchi

Richterlich bewilligt:

Thun, 15. Juli 2024

Regionalgericht Oberland
Zivilabteilung

Die Gerichtspräsidentin Pfänder Baumann:
i. V. sig. Neuhaus, Gerichtspräsidentin

Art. 260 Abs. 1 ZPO

Wer das Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen seit dessen Bekanntmachung und Anbringung auf den Grundstücken beim Gericht Einsprache zu erheben. Die Einsprache bedarf keiner Begründung.

Publiziert am 18.07.2024

Gemeindeverband Sozialdienst Region Jungfrau

Abgeordnetenversammlung

vom Donnerstag, 20. Juni 2024, Hotel Carlton Europe, Interlaken

Anpassungen im Organisationsreglement

Die Abgeordnetenversammlung hat am 20. Juni 2024 diverse redaktionelle Anpassungen des Organisationsreglements des Gemeindeverbandes Sozialdienst Region Jungfrau genehmigt. Das Organisationsreglement ist einsehbar auf der Webseite des SDRJ www.sdrj.ch (Gemeindeverband – Vorstand – Erlasse).

Gegen den Erlass dieser Änderungen kann innert 30 Tagen seit der vorliegenden Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde eingelegt werden.

Matten, 12. Juli 2024

Der Vorstand

Publiziert am 18.07.2024

Einwohnergemeinde

Werkleitungsarbeiten Wydengässli

Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 44 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird auf dieser Strasse die Verkehrsabwicklung wie folgt erschwert:

Strasse: Wydengässli.

Dauer: 29. Juli bis 27. September 2024.

Einschränkungen:

  • Sperrungen
    Ab dem 29. Juli 2024 bleibt das Wydengässli für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Zufahrt zu den Privatgrundstücken ist jederzeit gewährleistet. Signalisation beachten.
  • Kehrichtabfuhr
    Die Kehrichtabfuhr aller Fraktionen findet gemäss Abfallratgeber statt.

Ausnahmen: keine.

Grund: Werkleitungsbau.

Die betroffenen Anwohner werden mittels Anwohnerinfo persönlich informiert.

Wir bitten um Beachtung der Signalisation und Anweisungen der Baufirma und danken für Ihr Verständnis.

Unterseen, 8. Juli 2024

Gemeinde Unterseen
Bauverwaltung

Publiziert am 18.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Angelo Seitz, Helvetiastrasse 34, 3800 Unterseen.

Projektverfasserin: Schmocker Immobilien GmbH, Lanzenen 26a, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch eine Holzpelletheizung, Verlängerung bestehender Kamin 50 cm über Dachfirst.

Standort: Helvetiastrasse 34, Parzelle Nr. 906 (BR 1808), Koordinaten 2'631'103, 1'170'250.

Zone: Wohnzone W2.

Gewässerschutzbereich: Au.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 12. August 2024.

Es wird auf die Gesuchakten verwiesen. Auf das Aufstellen von Bauprofilen wird ausdrücklich verzichtet (Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD).

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Link zur elektronischen Auflage

https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938

Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Unterseen, 8. Juli 2024

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 18.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AG, Alte Tiefenaustrasse 6, 3048 Worblaufen.

Projektverfasserin: SOLING AG, Aarestrasse 36, 3600 Thun.

Bauvorhaben: Neue Swisscom-Erschliessung zwischen Lauterbrunnen und Wengen, Teilstrecke «I Schnieren» bis «Gouchegg».

Hinweis: Die bisherige Erschliessung der Swisscom nach Wengen führt über das alte Trassee der Wengernalpbahn. Im Sommer 2021 führten starke Regenfälle zu Erdrutschen. Dabei wurden einige Brücken in Mitleidenschaft gezogen. Bei zukünftigen ähnlichen Ereignissen könnte das Bahntrassee und die Swisscomleitung zerstört werden. Mit einer neuen Linienführung werden viele Querungen über Stützmauern und Brücken in Rutschgebieten umgangen. Das Risiko eines Unterbruchs des Glasfasernetzes wird dadurch reduziert. Das neue Leitungstrassee wird im alten Trassee der WAB an einem bestehenden Schacht angeschlossen. Von da an führt es über ca. 50 m entlang des alten Bahntrassees und danach nahezu senkrecht bergauf bis zum Schiltwaldweg. Die Leitung wird im Boden in einer Tiefe von ca. 60 cm verlegt. Die beanspruchten Landflächen werden nach den Bauarbeiten wieder in ihren Ursprungszustand gebracht. Das anfallende Aushubmaterial wird vor Ort für die Auffüllung verwendet.

Standorte: «I Schnieren», Koordinaten 2'636'580 / 1'160'990 bis «Gouchegg», Koordinaten 2'637'005 / 1'161'105, diverse Parzellen, Landwirtschaftszone / Wald.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiete: rot, blau, unbestimmt.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
  • nicht forstliche Kleinbaute im Wald (Art. 14 WaV)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Eingriffe in schützenswerte Objekte (Art. 18 ff. NHG)
  • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 19. August 2024.

Auflagestellen: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen und Wengen Tourismus, Wengiboden 1349b, 3823 Wengen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 18.07.2024

Baupublikation

Gesuchsteller: Stefan und Marlis Habersaat, Kesselstrasse 3b, 8500 Frauenfeld.

Projektverfasserin: Flück Haustechnik AG, Benjamin Anderegg, Hauptstrasse 236, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Ersatz Elektrospeicher durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort: Blatten, Parzelle Nr. 107/215, Koordinaten 2'639'819 / 1'173’005.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Gewässerschutzmassnahme: keine.

Zone: Au.

Einsprache- und Auflagefrist: 18. Juli bis 19. August 2024.

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Iseltwald, 3807 Iseltwald (Einsichtnahme in aufgelegte Akten und Auskünfte nur auf telefonische Voranmeldung unter 033 845 11 06).

Hinweis: Auf eine Profilierung nach Art. 16 BewD wird verzichtet.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist bei der Gemeindeverwaltung Iseltwald, 3807 Iseltwald, einzureichen.

Iseltwald, 15. Juli 2024

Der Gemeinderat

Publiziert am 18.07.2024

Baupublikation

Gesuchsteller: Simon Stäger, Stocki 157, 3822 Lauterbrunnen.

Projektverfasserin: GLB Thun Oberland, Moosweg 11, 3645 Gwatt.

Bauvorhaben: Umbau Wohnhaus, Neubau Carport, Einbau Stückholzheizung (Baubewilligung vom 15. Februar 2022).

Projektänderung: Vergrösserung Badezimmerfenster im Erdgeschoss. Anbau Holzschopf und Anpassung Heizungs-Technikraum. Erstellen Aussentreppe auf der Nordwestseite. Erstellen einer Aussensauna. Diverse Anpassungen am Grundriss im Obergeschoss.

Standort: Lauterbrunnen, Stocki, Gebäude Nr. 157, Parzelle Nr. 2631, Koordinaten 2'636'250 / 1'160'651, Wohnzone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: keine.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 12. Juli bis 12. August 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 18.07.2024

Gemischte Gemeinde

Öffnungszeiten Nationalfeiertag

Die Gemeindeverwaltung bleibt über den Nationalfeiertag wie folgt geschlossen:

  • Donnerstag, 1. August 2024
  • Freitag, 2. August 2024

Ab Montag, 5. August 2024, gelten wieder folgende Öffnungszeiten:

  • Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag jeweils 9.00–11.00 Uhr

Wir wünschen Ihnen einen schönen 1. August.

Gemeindeverwaltung Iseltwald

Publiziert am 18.07.2024

Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern

Grundwasserfassung Erlen, Erneuerung Konzession

Gesuchstellerin: Einwohnergemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.

Gesuch: Erneuerung einer Gebrauchswasserkonzession zur Nutzung von Grundwasser für die öffentliche Wasserversorgung mit einer Entnahmeleistung von 2000 Litern pro Minute und einer Dauer der Konzession für 10 Jahre ab Ablauf (31. Dezember 2026) der aktuell gültigen Konzession. Die Nutzungsanlagen sind bestehend: Bauliche Massnahmen oder Neubauten werden keine beantragt.

Ausnahmebewilligungen: keine.

Adresse: Geissgasse 69, 3800 Interlaken, Parzelle Nr. 1829, E= 2'634'313 / N= 1'170'439.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.

Auflage- und Einsprachefrist bis und mit 19. August 2024.

Auflageort: Einwohnergemeinde Interlaken, Bereich Bauverwaltung, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken.

Einsprachestelle: Amt für Wasser und Abfall, Reiterstrasse 11, 3013 Bern.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten Einzeleinsprachen ist anzugeben, wer die Einsprache rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).

Bern, im Juli 2024

Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern

Publiziert am 18.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Fielmann AG, Steinenvorstadt 62, 4009 Basel.

Projektverfasserin: Müller Karla, Schwedter Strasse 253a, DE-10119 Berlin.

Bauvorhaben: Ausbau der bestehenden Ladenfläche im Erdgeschoss zu einer Fielmann Filiale.

Standort: Höheweg 2, Parzelle Nr. 107.

Nutzungszone: Mischzone MK 4.

Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich, schützenswertes K-Objekt, Baugruppe D.

Beanspruchte Ausnahme: Bauen vor der Baulinie Art. 96a BauG.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 12. August 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG:

Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 18.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Schärer Silvia, Gheiweg 6, 3646 Einigen.

Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch: Umnutzung einer Erstwohnung im 2. OG zur touristischen Vermietung, Beherbergung von 4 Gästen.

Standort: Marktgasse 17, Parzelle Nr. 1402.

Nutzungszone: UeO14 Überbauungsordnung «Bärenareal».

Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich, Baugruppe D.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 12. August 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen.Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 18.07.2024

Baupublikation

Gesuchsteller: Peter Adrian, Itramenstrasse 7, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Alpinice Bauplanung AG, Sandweg 1, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Erstellung Güllegrube und Mistplatz (nachträgliches Baugesuch).

Standort: Itramenstrasse 49a, Parzelle Nr. 1957, Koordinaten 2’642’969 / 1’163’348.

Nutzungszone: Landwirtschaftszone, Zone für Skipisten.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/202012

Auflage- und Einsprachefrist bis 19. August 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald 11. Juli 2024

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 18.07.2024

Schwellenkorporation

Öffentliche Auflage Wasserbaugesuch

(kommunales Wasserbaubewilligungsverfahren)

Die Schwellenkorporation Aareboden legt gestützt auf Art. 30 ff. des Wasserbaugesetzes vom 14. Februar 1989 (WBG) das Wasserbaugesuch (kommunales Wasserbaubewilligungsverfahren) für das unten stehende Vorhaben auf. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innert der Auflagedauer schriftlich und begründet bei der Auflagestelle einzureichen.

Gemeinde: Brienz.

Wasserbauträger: Schwellenkorporation Aareboden.

Gewässer: Aarebinnenkanal.

Ort: Hauptkanal Jäägglisglunten bis Autobahnbrücke A8.

Koordinaten: 2'647'100 / 1'176'620.

Vorhaben: Revitalisierung Aarebinnenkanal, Musterstrecke.

Beanspruchte Ausnahmen:

  • Rodung und Ersatzaufforstung (Art. 5–7 WaG, Art. 19 KWaG)
  • Nichtforstliche Kleinbauten/-anlagen (Art. 16 WaG, Art. 35 KWaV)
  • Unterschreiten Waldabstand (Art. 17 WaG, Art. 25–27 KWaG)
  • Gewässerschutzbewilligung (Art. 11 KGSchG)
  • Fischereirechtliche Bewilligung (Art. 8–10 BGF)
  • Eingriffe in die Ufervegetation (Art. 22 Abs. 2 NHG)
  • Eingriffe in Bestände geschützter Tiere (Art. 20 NHG, Art. 25–27 NSchV)
  • Bauen ausserhalb der Bauzone Art. 24 RPG i.V.m. Art. 5 WGB Art. 30 Abs. 3 WBG

Rodung: 2360 m² / temporär.

Auflage- und Einsprachefrist: 11. Juli bis 12. August 2024.

Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Brienz (BE).

Aussteckung: Das Vorhaben ist im Gelände ausgesteckt.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innert der Auflage- und Einsprachefrist schriftlich und mit Begründung der Einsprachestelle einzureichen. Einspracheberechtigt sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer oder andere Personen, die ein schutzwürdiges Interesse haben (Art. 24 WBG). Das gleiche Recht kommt den nach der Bundes- oder nach der Baugesetzgebung befugten Organisationen und Behörden zu. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Gwatt, 2. Juli 2024

Oberingenieurkreis I, Tiefbauamt des Kantons Bern

Publiziert am 18.07.2024

Richterliches Verbot

Der Eigentümer der Grundstücke lnterlaken Gbbl.-Nrn. 758 und 1253 lässt die genannten Grundstücke gegen jegliche unbefugte Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.

Verboten sind insbesondere das Parkieren und Abstellen von Fahrzeugen aller Art.

Bestehende Rechte Dritter bleiben vorbehalten. Das Verbot ist unbefristet.

Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden auf Antrag mit Busse bis zu Fr. 2000.– bestraft.

lnterlaken, 18. Juni 2024

Der Verbotsnehmer:

sig. Werren Marc

Richterlich bewilligt:

Thun, 15. Juli 2024

Regionalgericht Oberland
Zivilabteilung
Gerichtspräsidentin Thimm sig. i.V. Neuhaus, Gerichtspräsidentin

Art. 260 Abs. 1 ZPO

Wer das Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen seit dessen Bekanntmachung und Anbringung auf dem Grundstück beim Gericht Einsprache zu erheben. Die Einsprache bedarf keiner Begründung.

Publiziert am 18.07.2024

Einwohnergemeinde

Sanierung Gehweg und Erneuerung Werkleitungen

Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 44 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird auf dieser Strasse die Verkehrsabwicklung wie folgt erschwert:

Strasse: Gummenstrasse.

Teilstrecke: Gummentrasse 18 bis Einmündung Mühleholzstrasse.

Dauer: 22. Juli bis 30. August 2024.

Einschränkungen:

Strassensperrungen

In der Woche vom 22. Juli 2024 ist die Durchfahrt im Kreuzungsbereich der Gummenstrasse und der Mühleholzstrasse nicht gewährleistet. Die Erschliessung erfolgt via Am Lauener, Gummenstrasse, Stadtfeldstrasse, Im Muri zu den hinterliegenden Liegenschaften. Die Durchfahrt via Steindlerstrasse (Bereich Schulhäuser) ist bis 9. August 2024 nicht möglich.

Der Strassenabschnitt ab der Verzweigung Mühleholzstrasse bis Stadtfeldstrasse ist für sämtlichen Verkehr gesperrt, Signalisation beachten.

Kehrichtabfuhr

Die Kehricht- und Grünabfuhr findet gemäss Abfallratgeber 2024 statt.

Ausnahmen: keine.

Grund: Sanierung Gehweg und Strasse / Erneuerung Werkleitungen.

Die betroffenen Anwohner werden persönlich informiert.

Wir bitten um Beachtung der Signalisationen und Anweisungen der Bauleitung und der Baufirma und danken für Ihr Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.

Unterseen, 8. Juli 2024

Gemeinde Unterseen
Bauverwaltung

Publiziert am 18.07.2024

Gemischte Gemeinde

Publikation der Genehmigung von Plänen und Vorschriften

Öffentliche Bekanntmachung – Gesamtrevision Ortsplanung

Genehmigung und Inkraftsetzung

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die von der Gemischten Gemeinde Oberried am Brienzersee am 6. Juni 2019 beschlossene Gesamtrevision Ortsplanung inkl. nachträglicher Änderungen sowie Änderungen von Amtes wegen in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 22. April 2024 genehmigt.

Die revidierte Ortsplanung tritt am Tag nach dieser Publikation im Amtlichen Anzeiger Interlaken in Kraft.

Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung, beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung jedermann zur Einsichtnahme offen.

Oberried, 9. Juli 2024

Die Gemeindeverwaltung

Publiziert am 18.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Bauteam die innovative Baupartner AG, Dornhaldestrasse 7, 3627 Heimberg,  die Gal Architekten AG, ihrerseits vertreten durch André Josi, Präsident, und Peter Lauber, Vizepräsident des Verwaltungsrats, je mit Einzelunterschrift, Dornhaldestrasse 7, 3627 Heimberg.

Projektverfasserin: Gal Architekten AG, Dornhaldestrasse 7, 3627 Heimberg.

Bauvorhaben: Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Autoeinstellhalle.

Projektänderung 1: Anpassung Baugesuchspläne aufgrund der Fachberichte Brandschutz, hindernisfreies Bauen und Gestaltung.

Projektänderung 2: Anpassung Baugesuchspläne betreffend Dimensionierung Balkone und Anpassung Zugangsweg, Anpassung Verlauf First und Traufe Haus B.

Standort: Juheigässli, Parzellen Nrn. 417 und 680, Wohnzone W2, Koordinaten 2’633’222 / 1’169’818.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Auflage- und Einsprachefrist: 12. August 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten b. Interlaken.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 18.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Andreas Carl Caluori, Hotzestrasse 14, 8006 Zürich.

Projektverfasserin: suburban collective GmbH, Scheibenstrasse 6, 3600 Thun.

Bauvorhaben: Um- und Ausbau bestehendes Untergeschoss zu Studiowohnung. Vergrösserung bestehender Balkon Erdgeschoss.

Standort: Ringgenberg, Büeli 3, Parzelle Nr. 1437, Wohnzone 2, Koordinaten 2’635’559 / 1’172’733.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Ao.

Ausnahmen: Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG).

Auflage- und Einsprachefrist bis 19. August 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profilierung / Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 18.07.2024

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