Verwaltungskreis Interlaken-Oberhasli (86)

Einwohnergemeinde

Gemeindeversammlung

Montag, 15. Juni 2026, 20.00 Uhr im Gemeindesaal Hohsteg, Lauterbrunnen

Traktanden

  1. Beschluss über die Jahresrechnung 2025
  2. Beschluss über einen Kredit von 100'000 Franken für die Erarbeitung von Grundlagen im Zusammenhang mit der Wohnraumstrategie
  3. Beschluss über einen Kredit von 500'000 Franken für jährliche Beiträge von 125'000 Franken an die Internationalen Lauberhornrennen, befristet bis ins Jahr 2030
  4. Beschluss über einen Kredit von 130'000 Franken für den Heizungsersatz im alten Schulhaus Lauterbrunnen
  5. Beschluss über einen Kredit von 350'000 Franken für den Ersatz des Fahrzeuges Lindner Unitrac 102 der Wegmeistergruppe Talboden / Isenfluh
  6. Beschluss über einen Kredit von 415'000 Franken für die Planung des Ersatzes der Abwasserleitung Wengen - Lauterbrunnen
  7. Beschluss über einen Kredit von 270'000 Franken für die Dachsanierung inkl. Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Betriebsgebäude der ARA Lauterbrunnen
  8. Beschluss über einen Kredit von 435'000 Franken für den Leitungsbau Studenbach–ARA Lauterbrunnen
  9. Beschluss über einen Kredit von 190'000 Franken für jährliche Kosten von 47'500 Franken für das Aufstellen von mobilen WC-Anlagen entlang der Alten Stechelbergstrasse, Lauterbrunnen, befristet bis ins Jahr 2030
  10. Kreditabrechnungen
    1. Gemeindestube altes Schulhaus Mürren, Umbuchung vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen
    2. Sanierung altes Schulhaus Mürren
    3. Belagseinbau Lediweg, Wengen
    4. Erweiterung Pumpwerk Wengwald, Wengen
    5. Umlegung Kanalisationsleitung im Bereich Sandweidli–Loch, Lauterbrunnen
    6. Ufersicherung Brücke, Zufahrt ARA, Lauterbrunnen
    7. Treppenüberdachung Schulhaus Hohsteg, Lauterbrunnen
  11. Verschiedenes

Aktenauflage

Die Akten zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen und den Tourismusbüros in Wengen und Mürren öffentlich auf und können während der Büroöffnungszeiten eingesehen werden. Weiter wird die Botschaft auf der Homepage der Gemeinde unter www.lauterbrunnen.ch einsehbar sein.

Protokoll

Das Protokoll der Gemeindeversammlung ist öffentlich und wird spätestens 10 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich aufliegen. Während der Auflagefrist kann schriftlich über den Inhalt Einsprache beim Gemeinderat gemacht werden. Anschliessend entscheidet der Gemeinderat über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Beschwerden

Allfällige Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse im Zusammenhang mit der Missachtung von Verfahrensvorschriften sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Fahrplan

Anfahrten

  • von Wengen: Abfahrt 19.11 Uhr
  • von Mürren: Abfahrt 18.51 Uhr
  • von Gimmelwald: Abfahrt 18.58 Uhr
  • von Stechelberg, Hotel: Abfahrt 19.05 Uhr
  • von Isenfluh: Abfahrt 17.13 Uhr (letzte Verbindung)

Rückfahrten

  • nach Stechelberg, Gimmelwald, Mürren: Abfahrt 21.35, 22.35 oder 23.29 Uhr Bahnhof Lauterbrunnen
  • nach Gimmelwald und Mürren: Abfahrt 22.06, 23.06 oder 23.57 Uhr
  • nach Wengen: Abfahrt 21.30, 22.30 oder 23.32 Uhr

Gemeinderat Lauterbrunnen

Publiziert am 07.05.2026

Christkatholische Kirchgemeinde

Einladung zur ordentlichen Kirchgemeindeversammlung

Donnerstag, 4. Juni 2026, 19.00 Uhr im röm.-kath. Marienzentrum, Kapellstrasse 7, 3600 Thun

Traktanden

1. Begrüssung, besinnliche Einstimmung, Wahl der Stimmenzähler

2. Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 10. Juni 2025

3. Jahresberichte 2025 von Kirchgemeinderat und Pfarramt

4. Jahresrechnung 2025 und Bericht der Revisionsstelle

5. Genehmigung Investitionskredit Renovation Sakristei, Vorraum und Fensterbänke

6. Genehmigung Investitionskredit Beleuchtung Treppe

7. Genehmigung Nachkredit Mobiliar und Küchenutensilien für Gemeindesaal

8. Budget 2027 und Steuerfuss 2027

9. Finanzplan 2027–2031

10. a) Ersatzwahlen Kirchgemeinderat

  • Gabriela Gschwind, geb. 17. Dezember 1957, Steffisburg
  • vakant

b) Ersatzwahlen Delegierte Nationalsynode

  • vakant

c) Ersatzwahl Ersatzdelegierte Nationalsynode

  • vakant

11. Verschiedenes

Alle Stimmberechtigten sind zur Versammlung freundlich eingeladen. Personen ohne Stimmrecht sind als Gäste ebenfalls willkommen. Unterlagen zu den Finanzen können via E-Mail an finanzverwaltung.thun@christkatholisch.ch oder bei Andrea Cantaluppi, Eggstrasse 1a, 3770 Zweisimmen, angefordert werden. Es liegen Exemplare an der Versammlung auf.

Anschliessend sind alle Anwesenden zu einem Imbiss eingeladen.

Für den Kirchgemeinderat
Andrea Cantaluppi
Co-Präsidentin

Publiziert am 07.05.2026

Gemischte Gemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung

Mittwoch, 3. Juni 2026, 19.30 Uhr in der Turnhalle des Schulgebäudes in Oberried

Traktanden

  1. Orientierungen / Verschiedenes aus der besonderen Verwaltung
    1. Dorfladen
    2. Anschluss Kanalisation an die Abwasser Region Interlaken ARI
    3. Florens Resort
    4. Anschaffung Kommunalfahrzeug
    5. Gefahrenkarte / Ausgangslage
    6. Personalsituation Gemischte Gemeinde Oberried am Brienzersee
    7. Uferweg
    8. Verschiedenes
  2. Genehmigung der Jahresrechnung 2025 / Kenntnisnahme Nachkredite
  3. Legitimation und Kredit Fusionsabklärungen
    1. Ermächtigung des besonderen Verwalters zur Vornahme von Fusionsverhandlungen mit den Gemeinden Brienz und Schwanden und zum Abschluss des Abklärungsvertrages
    2. Beschluss über den Verpflichtungskredit von Fr. 185'000.–
  4. Genehmigung Reglement für die Erhebung einer Konzessionsabgabe Stromversorgung
  5. Verschiedenes

Öffentliche Auflage

Der Entwurf des Reglements für die Erhebung einer Konzessionsabgabe Stromversorgung kann ab dem 30. April 2026 auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Die weiteren Unterlagen zu den Geschäften der Gemeindeversammlung sind ebenfalls ab dem 30. April 2026 auf der Gemeindeverwaltung einsehbar.

Rechtsmittel

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Teilnahme und Stimmrecht

Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt sind sämtliche Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit mindestens 3 Monaten politischen Wohnsitz in der Gemeinde haben (Art. 13 Abs. 1 Gemeindegesetz).

Oberried, 30. April 2026

Die Besondere Verwaltung

Publiziert am 07.05.2026

Einwohnergemeinde

Gemeindeurnenabstimmung vom 14. Juni 2026

An der Urnenabstimmung vom Sonntag, 14. Juni 2026, werden die in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten über folgende Vorlage zu befinden haben:

  1. Genehmigung Verpflichtungskredit von brutto Fr. 9'350'000.– für die Planung und den Neubau des Schulhauses mit Doppelkindergarten und Tagesschule

Allgemeine Hinweise

Abstimmungslokal

Gemeindeverwaltung, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten

Abstimmungsmaterial

Den Stimmberechtigten wird das amtliche Abstimmungsmaterial für die Gemeindeurnenabstimmung spätestens drei Wochen vor dem Abstimmungssonntag zugestellt. Bei Nichterhalt oder Verlust kann ein Doppel bis spätestens Freitag, 12. Juni 2026, 12.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten, nachgefordert werden.

Auflage

Die Akten für die Gemeindeabstimmung liegen 30 Tage vor dem Abstimmungstag bei der Gemeindeverwaltung, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten, öffentlich auf. Sie sind auch online unter www.matten.ch abrufbar.

Stimmberechtigung

Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt, seit drei Monaten in der Gemeinde Matten wohnhaft und in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind.

Stimmabgabe

  • Während den Büroöffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
  • Briefkasten der Gemeindeverwaltung (letzte Leerung am Sonntag, 14. Juni 2026, 11.00 Uhr)
  • Während den Urnenöffnungszeiten am Abstimmungssonntag, 14. Juni 2026, 10.00 bis 11.00 Uhr

Gemeinderat Matten

Publiziert am 07.05.2026

Einwohnergemeinde

Ordentliche Versammlung

Dienstag, 9. Juni 2026, 20.15 Uhr, Gemeindesaal im Schulhaus

Traktanden

  1. Genehmigung der Verwaltungsrechnung 2025
  2. Aufhebung des Reglements für die Gemeindeausgleichskasse
  3. Informationen zur Schulsozialarbeit
  4. Verschiedenes
  5. Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Gündlischwand öffentlich zur Einsichtnahme auf.

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Das Protokoll dieser Versammlung liegt vom 17. Juni bis 17. Juli 2026 bei der Gemeindeverwaltung zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat einzureichen.

Alle in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten sowie Gäste sind zu der Versammlung freundlich eingeladen.

Zweilütschinen, 4. Mai 2026

Der Gemeinderat

Publiziert am 07.05.2026

Besetzerschaft Holzmatten

Alphag

Die hagpflichtigen Bergteiler werden ersucht, ihren Alphag bis zum 25. Mai 2026 zu erstellen.

Die Pfander

Publiziert am 07.05.2026

Einwohnergemeinde

Fakultatives Referendum – Erhöhung Verpflichtungskredit Überarbeitung Uferschutzplanung

Der Gemeinderat Leissigen hat am 27. April 2026 in Anwendung von Art. 11 Abs. 2 und Art. 25 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Leissigen vom 1. Januar 2019 im Sinn der Zuständigkeit folgenden Beschluss gefasst: 

  • Der bestehende Verpflichtungskredit für die Überarbeitung der Uferschutzplanung ist von Fr. 48'000.– um Fr. 12'000.– auf insgesamt Fr. 60'000.– inkl. MwSt. zu erhöhen. Die Krediterhöhung ermöglicht die Fortführung des Projekts und damit die Erstellung der planungsrechtlichen Grundlagen für die Genehmigung.

Mindestens 5% der Stimmberechtigten können gegen diesen Beschluss schriftlich beim Gemeinderat Leissigen, Nythartweg 1, 3706 Leissigen, das Referendum ergreifen.

Stimmberechtigte: 838

Referendumsfrist: Montag, 8. Juni 2026

Gemeinderat Leissigen

Publiziert am 07.05.2026

Ordentliche Gemeindeversammlung

Freitag, 19. Juni 2026, 20.00 Uhr, Kirchgemeindehaus Matten

Traktanden

  1. Jahresrechnung 2025 inkl. Nachkredite; Genehmigung
  2. Genehmigung der wiederkehrenden Kosten von jährlich Fr. 30’000.– für die Ersatzbeschaffung des Geschäftsverwaltungsprogrammes
  3. Kenntnisnahme Kreditabrechnung für die Sanierung der Schulküche
  4. Verlängerung Rahmenvertrag für die öffentliche Beleuchtung mit der IBI AG; Genehmigung
  5. Totalrevision Reglement über die ausserschulische Benützung von Schul- und Sportanlagen; Genehmigung
  6. Verschiedenes

Auflage

Die Unterlagen zu den Traktanden liegen während 30 Tagen vor der Versammlung zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten, öffentlich auf. Sie sind auch auf www.matten.ch abrufbar.

Information

Die Botschaft zur Gemeindeversammlung ist spätestens ab 1. Juni 2026 auf der Webseite www.matten.ch einsehbar.

Rechtsmittel

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 65 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a des Gemeindegesetzes vom 16. März 1998).

Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Stimmrecht

Stimmberechtigt sind Schweizer Bürger:innen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde Matten b. Interlaken angemeldet sind.

Alle Einwohner:innen sind zur Gemeindeversammlung freundlich eingeladen.

Der Gemeinderat

Publiziert am 07.05.2026

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten über Auffahrt

Die Schalter- und Telefondienste der Einwohnergemeinde Hofstetten bleiben über Auffahrt wie folgt geschlossen: 

  • Auffahrt, 14. Mai 2026, ganzer Tag geschlossen
  • Freitag, 15. Mai 2026, ganzer Tag geschlossen

Ab Montag, 18. Mai 2026, gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten.

Wir wünschen Ihnen eine schöne Auffahrt und danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Gemeindeverwaltung Hofstetten

Publiziert am 07.05.2026

Gemischte Gemeinde

Gemeindeversammlung

Mittwoch, 10. Juni 2026, 20.00 Uhr im Schulhaus Obermoos

Traktanden

  1. Ortsplanungsrevision mit Rodung und Waldfeststellung; Genehmigung
  2. Verschiedenes

Aktenauflage

Die Dokumente zur Ortsplanungsrevision, inklusive Baureglement, können 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Eine entsprechende Botschaft zur Ortsplanungsrevision wird an alle Haushaltungen verteilt. Das Versammlungsprotokoll liegt sieben Tage nach der Gemeindeversammlung während 30 Tagen öffentlich auf und ist ebenfalls unter www.brienzwiler.ch einsehbar.

Rechtsmittel

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Die Stimmberechtigten von Brienzwiler sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen.

Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde Brienzwiler Wohnsitz haben.

Brienzwiler, 30. April 2026

Gemeinderat Brienzwiler

Publiziert am 07.05.2026

Schwellenkorporation

Organisationsreglement, Perimeterplan, Genehmigung und Inkrafttreten

In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das von der Versammlung der Schwellenkorporation Lauterbrunnen am 24. Juni 2025 beschlossene Organisationsreglement und die Perimeterpläne vom Tiefbauamt des Kantons Bern am 13. Februar 2026 vorbehaltslos genehmigt wurde. Das Organisationsreglement und die Perimeterpläne treten rückwirkend auf den 1. Januar 2026 in Kraft.

Schwellenkorporation Lauterbrunnen
Der Vorstand

Publiziert am 07.05.2026

Einwohnergemeinde

Benützung Turn-/Mehrzweckhalle und Schulanlage Bettenried Schuljahr 2026/2027

Die abschliessende Genehmigung des Belegungsplans der Turn-/Mehrzweckhalle, des Gemeindesaals, der Nebenräume und technischen Anlagen und der Aussenanlage liegt gemäss Art. 3 Abs. 4 des Benützungsreglements in der Kompetenz des Gemeinderats.

Für die Nutzung oben genannter Räumlichkeiten wird durch die Gemeindeverwaltung ein Mietvertrag erstellt. Für Einzelanlässe gilt, dass der Gemeinderat mindestens 60 Tage vor dem geplanten Anlass ein Benützungsgesuch erhält. Im Gesuch ist die geschätzte Gesamtzahl der Anwesenden anzugeben. Ab 100 Personen ist dem Gesuch ein Bestuhlungsplan beizulegen.

Wer eine Räumlichkeit regelmässig nutzen möchte, muss bis Freitag, 22. Mai 2026, ein schriftliches Gesuch für das Schuljahr 2026/2027 bei der Gemeindeverwaltung Leissigen einreichen. Die Daten werden im Belegungsplan integriert und durch den Gemeinderat abschliessend genehmigt. Falls es Überschneidungen geben sollte, wird gemeinsam mit den Betroffenen eine Lösung gesucht.

Leissigen, 4. Mai 2026

Gemeinderat Leissigen

Publiziert am 07.05.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Bernhard Steiner und Bettina Amacher-Steiner, Schorenstrasse 26, 3853 Niederried b. Interlaken.

Projektverfasserin: stebe Architektur, Schorenstrasse 26, 3853 Niederried b. Interlaken.

Bauvorhaben: Einbau Aussentüre zu bestehendem Technikraum Ostfassade; Ersatz Elektro-Heizsystem durch eine aussen aufgestellte Wärmepumpe (Luft) Nordfassade.

Standort: Hüpplengasse 1, Gbbl. Nr. 768, Koordinaten 2’634’795 / 1’172’308.

Nutzungszone: UeO Dorfkernzone, Überbauungsplan Nr. 3 «Dorf».

Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt im Bauinventar, Baugruppe A Ringgenberg Dorf.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Naturgefahren: Restgefährdung Wassergefahrenbereich.

Ausnahmen: Geringfügige Abweichung der UeO (Art. 25 UeO).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2026-5893). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Juni 2026.

Es wird auf die aufgestellten Profile / Pflöcke und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Ringgenberg, 4. Mai 2026

Bauverwaltung Ringgenberg

Publiziert am 07.05.2026

Einwohnergemeinde

Strassensperrung Alte Isenfluhstrasse, Lauterbrunnen

Im Zusammenhang mit der Demontage der bestehenden sowie der Montage der neuen Seilbahnkabine der Bergbahn Lauterbrunnen–Mürren ist folgende Strassensperrung nötig:

Beidseitige Sperrung der Alten Isenfluhstrasse im Abschnitt von Stütze 1 der Seilbahnlinie bis zum Abzweiger Alpweg.

Mittwoch, 20., bis Freitag, 22. Mai 2026, jeweils von 7.00 bis ca. 18.00 Uhr

Die Zufahrt bis zum Hotel Silberhorn ab der Hauptstrasse Lauterbrunnen ist gewährleistet, es muss jedoch mit Einschränkungen gerechnet werden.

Anwohnerinnen und Anwohner, die von der Sperrung betroffen sind, werden gebeten, während dieser Zeit die Umfahrung über Isenfluh zu benützen.

Für Fussgänger ist die Alte Isenfluhstrasse begehbar. Für Blaulichtorganisationen gilt die Ausnahme, diese können bei Notfällen die Strasse befahren.

Wir bitten um Kenntnisnahme und danken für das Verständnis für die notwendigen Verkehrseinschränkungen sowie allfällige Lärmemissionen.

Bergbahnen Lauterbrunnen-Mürren AG
Einwohnergemeinde Lauterbrunnen

Publiziert am 07.05.2026

Ref. Kirchgemeinde

Protokollauflage

Das Protokoll der ordentlichen Frühlingsversammlung der Kirchgemeinde Habkern vom 26. April 2026 liegt während 30 Tagen vom 7. Mai bis 7. Juni 2026 beim Sekretariat öffentlich auf. Das Protokoll kann zudem auf der Homepage der Kirchgemeinde Habkern, www.kirche-habkern.ch, eingesehen werden.

Während der Auflage kann beim Kirchgemeinderat Habkern schriftlich Einsprache eingereicht werden. Der Kirchgemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Kirchgemeinde Habkern

Publiziert am 07.05.2026

Einwohnergemeinde

Strassensperrung Oberdorfstrasse zwischen Nr. 38 und Nr. 60

Im Zusammenhang mit dem Projekt «Sanierung Dorfbrunnen»

ist ein Kabelzug an der Oberdorfstrasse nötig.

 Die Oberdorfstrasse ist ab Kreuzung Platzlistrasse bis nach der Kreuzung Alpgasse wie folgt gesperrt:

  • Mittwoch, 13. Mai 2026, von 8.00 bis ca. 12.00 Uhr

Durchfahrt Krummgasse und Alpgasse ist nicht möglich.

Wir bedanken uns bei den Anwohnerinnen und Anwohnern und allen weiteren

Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern für das Verständnis und die Rücksichtnahme.

Einwohnergemeinde Brienz / Gemeindebetriebe GBB

Publiziert am 07.05.2026

Einwohnergemeinde

Einladung zur öffentlichen Begehung im Einzugsgebiet der Brienzer Wildbäche

Treffpunkt: Samstag, 30. Mai 2026, um 13.00 Uhr, Gischterhüttli, Lamm Schwanden

Route: Organisierter Transport bis Stafelmad mit anschliessend geführter Wanderung bis Irtschelen.

Programm: Die lokalen und kantonalen Organisationen informieren im Gelände über das Aufforstungs- und Verbauungsprojekt Brienzer Wildbäche und den Wechsel der Trägerschaft per 1. Januar 2027.

Zeit: 13.00–17.30 Uhr (retour in Schwanden)

Ausrüstung: Dem Wetter angepasste Kleidung, geeignete Schuhe für Bergwanderwege. Eine Zwischenverpflegung wird organisiert.

Voraussetzungen: Wanderausdauer für 2 km und 200 hm

Anmeldung: bis Dienstag, 26. Mai 2026, an die Gemeinde Brienz (sicherheit@brienz.ch oder Telefon 033 952 22 43)

Bei schlechter Witterung wird am Freitag, 29. Mai 2026, über die Durchführung der Begehung auf den Webseiten der Gemeinden informiert.

Wir freuen uns über eine rege Teilnahme.

Gemeinden Brienz, Schwanden und Hofstetten

Publiziert am 07.05.2026

Einwohnergemeinde

Teilsperrung Parkplatz Eissportzentrum

Anlässlich einer Belegung der Truppenunterkunft ALST beim Eissportzentrum durch die Schweizer Armee von Ende Mai bis Mitte Juni 2026 und für die Baustelleninstallation zur Sanierung des Eissportzentrums Jungfrau von Mitte Mai bis Ende Oktober 2026 wird ein Teil des Hauptparkplatzes beim Eissportzentrum abgesperrt und kann nicht für das Parkieren benützt werden:

  • Von Montag, 18. Mai, bis Donnerstag, 28. Mai 2026, sind ca. ⅓ des Hauptparkplatzes gesperrt.
  • Von Freitag, 29. Mai, bis Freitag, 19. Juni 2026, sind ca. ⅔ des Hauptparkplatzes gesperrt.
  • Von Samstag, 20. Juni, bis Freitag, 30. Oktober 2026, sind ca. ⅓ des Hauptparkplatzes gesperrt.

Die Betroffenen werden gebeten, auf die übrigen Parkfelder des Parkplatzes Eissportzentrum oder allenfalls auf die übrigen öffentlichen Parkplätze auszuweichen.

Für das Verständnis danken wir bestens.

Sicherheit Matten

Publiziert am 07.05.2026

Letztwillige Verfügung

Wälti Monika, geb. 14. März 1972, von Rüderswil BE und Grindelwald BE, geschieden, wohnhaft gewesen in 3854 Oberried am Brienzersee, Hauptstrasse 5, verstorben am 17. Februar 2026.

Letztwillige Verfügungen u. a. mit Abänderung der gesetzlichen Erbfolge.

Die letztwilligen Verfügungen liegen beim beauftragten Notariat Frieden, Marktgasse 30, 3800 Interlaken, zur Einsicht auf.

Einsprachen sind innert Monatsfrist ab der dritten Publikation schriftlich bei der beauftragten Notarin einzureichen.

Interlaken, 30. April 2026

Caroline Frieden Di Luca, Notarin

Publiziert am 07.05.2026

Gemischte Gemeinde

Sprechstunde mit dem besonderen Verwalter der Gemischten Gemeinde Oberried

Der besondere Verwalter bietet eine monatliche Sprechstunde für Bürgerinnen und Bürger der Gemischten Gemeinde Oberried an folgenden Terminen an:

  • Donnerstag, 21. Mai 2026, zwischen 16.00 und 18.00 Uhr 
  • Freitag, 22. Mai 2026, zwischen 15.30 und 17.30 Uhr

Eine Voranmeldung bei der Gemeindeverwaltung Oberried wird gewünscht.

Besondere Verwaltung Gemischte Gemeinde Oberried

Publiziert am 07.05.2026

Baupublikation

Gesuchssteller: Beatenberg Tourismus, Thomas Tschopp, Spirenwaldstrasse 168, 3803 Beatenberg.

Projektverfasser: Rudolf Schatzmann, Spirenwaldstrasse 394, 3803 Beatenberg.

Bauvorhaben: Erstellen Stützmauer auf Grundstücken Nrn. 2336 und 2409, Abbruch Betonstrasse Zufahrt und Ersatz durch Asphaltbelag auf Grundstücken Nrn. 2409 und 230 (nachträgliches Baugesuch).

Standort: Spirenwaldstrasse 182a, 3803 Beatenberg, Parzelle Nrn. 2336, 230, 2409, Koordinaten 2’628’642 / 1’172’341; Zone für öffentliche Nutzung ZöN, Landwirtschaftszone LWZ.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 ff. RPG).

Hinweise: Naturgefahrengebiet mit mittlerer Gefährdung (Wassergefahren).

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20490, eBau Nr. 2026-2156). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Juni 2026.

Es wird auf die Baugesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Beatenberg, 1. Mai 2026

Bauverwaltung Beatenberg

Publiziert am 07.05.2026

Burgergemeinde

Ordentliche Versammlung

Freitag, 12. Juni 2026, 20.00 Uhr im Gemeindehaus Dindlen

Traktanden

  1. Protokoll vom 13. Dezember 2025
  2. Jahresrechnung 2025
    a) Kenntnisnahme Nachkredite
    b) Genehmigung der Jahresrechnung 2025
  3.  a) Trauffer AG / BR3299 Museumsstrasse 28, Abtausch gegen GBB 3525 (BR 3531) Mattenweg
    b) Fischer Holzschnitzel GmbH / Baurechtsgesuch BR 3531 Mattenweg
  4. Burgerverwaltung; Genehmigung der wiederkehrenden Kosten der Verwaltungssoftware
  5. Burgerverwaltung; Erweiterung Büro und Archiv / Verpflichtungskredit-Abrechnung
  6. Wahlen: ROD Treuhand AG / externe Revisionsstelle
  7. Orientierungen
  8. Verschiedenes

Aktenauflage

Die Akten liegen 10 Tage vor der Burgerversammlung in der Burgerverwaltung auf und können während der Öffnungszeiten, Dienstag, Donnerstag und Freitag, 9.00 – 11.00 Uhr, eingesehen werden.

Protokoll

Das Protokoll der Versammlung vom 12. Juni 2026 wird 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich in der Burgerverwaltung aufliegen.

Alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger sind zur Teilnahme an der Versammlung freundlich eingeladen.

Brienz, 29. April 2026

Der Burgerrat

Publiziert am 07.05.2026

Einwohnergemeinde

Verkehrsmassnahme

Die Einwohnergemeinde Bönigen verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG, SR 741.01) sowie Art. 44 Abs. 1 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) die folgenden Verkehrsanordnungen:

Parkieren verboten (beidseitig) – Iseltwaldstrasse – für den Zeitraum vom 13. Juni bis 12. Oktober 2026 auf folgenden Streckenabschnitten/Bereichen:

  • Fischmatte/Iseltwaldstrasse (46,41,19,5 Breite / 7,54,18,25 Länge)
  • Wäldli/Iseltwaldstrasse (46,41,18,24 Breite / 7,54,55,13 Länge)
  • Waldisegg/Iseltwaldstrasse (46,41,21,03 Breite / 7,55,16,21 Länge)
  • Brandweid/Iseltwaldstrasse (46,41,45,69 Breite / 7,56,10,34 Länge)

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 Bst. A und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Beschwerde beim Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Interlaken-Oberhasli erhoben werden. Die Beschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.

Diese Verfügung tritt nach ihrer Veröffentlichung im Anzeiger Interlaken sowie nach dem Aufstellen, Auswechseln oder Entfernen der Signale in Kraft.

Einwohnergemeinde Bönigen
Gemeinderat

Publiziert am 07.05.2026

Konkursamt Oberland

Konkurspublikation / Schuldenruf

Summarisches Verfahren nach Art. 231 SchKG

Schuldnerin STS Swastigam GmbH, Uniongasse 1, 3800 Interlaken, CHE-354.528.700.

Datum der Konkurseröffnung: 18. September 2025.

Eingabefrist bis 6. Juni 2026.

Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 6. Mai 2026.

Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland

Publiziert am 07.05.2026

Schwellenkorporation

Ordentliche Versammlung

Mittwoch, 10. Juni 2026, 20.00 Uhr im Schulhaus Hohsteg, Lauterbrunnen (Theoriezimmer)

Traktanden

  1. Jahresrechnung 2025
  2. Budget 2027
  3. Kreditabrechnungen
  4. Informationen
  5. Verschiedenes

Die Akten zu den Traktanden 1 bis 3 liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen öffentlich auf.

Das Protokoll dieser Versammlung liegt 20 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen bei der Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen öffentlich auf. Während der Auflage kann beim Vorstand der Schwellenkorporation schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden.

Der Vorstand entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt das Protokoll. Die Mitglieder der Schwellenkorporation der Gemeinde Lauterbrunnen (schwellenpflichtige Grundeigentümer) sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.

Schwellenkorporation Lauterbrunnen

Publiziert am 07.05.2026

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Auffahrt und Pfingsten 2026

Über Auffahrt und Pfingsten 2026 ist die Gemeindeverwaltung Grindelwald wie folgt geöffnet:

Auffahrt

  • Mittwoch, 13. Mai 2026, geöffnet von 8.00 bis 11.30 Uhr.
  • Donnerstag, 14. Mai 2026 (Auffahrt), und Freitag, 15. Mai (Brückentag), ganzer Tag geschlossen.
  • Ab Montag, 18. Mai 2026, sind wir zu den gewohnten Öffnungszeiten wieder erreichbar.

Pfingsten

  • Die Gemeindeverwaltung bleibt Pfingstmontag, 25. Mai 2026, geschlossen.
  • Ab Dienstag, 26. Mai 2026, gelten wieder die normalen Öffnungszeiten.

Das Team der Gemeindeverwaltung Grindelwald wünscht schöne Feiertage.

Gemeindeverwaltung Grindelwald

Publiziert am 07.05.2026

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Über Auffahrt 2026 ist die Gemeindeverwaltung Interlaken am Donnerstag, 14., und Freitag, 15. Mai, geschlossen.

Wir wünschen Ihnen eine schöne Auffahrt.

Gemeindeschreiberei Interlaken

Publiziert am 07.05.2026

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten über Auffahrt

Infolge der Feiertage sind sämtliche Büros der Gemeindeverwaltung in der Zeit vom 13. bis 18. Mai 2026 wie folgt geöffnet:

  • Mittwoch, 13. Mai 2026: Vormittag

Ab Montag, 18. Mai 2026, gelten wieder die ordentlichen Öffnungszeiten.

Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.

Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 07.05.2026

Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern

Verkehrssperrung 20./21. Mai 2026

Kantonsstrasse Nr. 1108 Gunten–Sigriswil

Gemeinde: Sigriswil.

410.20461/Instandsetzung Lehnenbrücke Bellevue, Sigriswil

Teilstrecke: Sigriswilstrasse, Bereich Lehnenbrücke Bellevue (Koordinaten 2'620'701.13 / 1'173'443.06).

Dauer: Totalsperre in der Nacht vom 20. auf den 21. Mai 2026 zwischen 23.40 und 5.30 Uhr.

Ausnahmen: keine.

Grund der Massnahme: Für das Versetzen der 20 m langen Betonträger werden Pneukrane im Bereich der Lehnenbrücke auf der Fahrbahn installiert. Während der Kranarbeiten ist die Fahrbahn vollständig blockiert.

Verkehrsführung: Die Sigriswilstrasse ist im Bereich Lehnenbrücke Bellevue während der Sperrzeit vollständig gesperrt.

Der Verkehr wird beidseitig grossräumig via Seestrasse/Längenschachen sowie via Tschingelstrasse/Schwandenstrasse umgeleitet.

Einsatz Verkehrsdienst: Verkehrsdienst bei Brücke Guntenbach (Gunten) und Solbad Sigriswil zur Sperrung/Umleitung.

Einschränkungen

Motorfahrzeuge

Motorfahrzeuge können die Strecke während der Sperrzeiten nicht passieren. Der Verkehr wird grossräumig umgeleitet.

Blaulichtorganisationen

Während der Sperrzeiten ist aufgrund der auf der Fahrbahn installierten Pneukrane keine Durchfahrt möglich. Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste benutzen die signalisierten Umleitungen.

Fussgänger und Velofahrende

Kein Durchgang während der gesamten Sperrzeit.

Öffentlicher Verkehr

Der letzte Kurs der STI ist von der Sperrung betroffen und kann während der Sperrzeiten nicht verkehren.

Anwohnende

Zufahrt während der Sperre nicht möglich.

Rechtliche Hinweise

Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird   diese Kantonsstrasse für den Verkehr gesperrt.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrssperrung.

Gwatt, 29. April 2026

Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I

Publiziert am 07.05.2026

Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern

Verkehrssperrung 12./13. Mai 2026

Kantonsstrasse Nr. 1108 Gunten–Sigriswil

Gemeinde: Sigriswil.

410.20461/Instandsetzung Lehnenbrücke Bellevue, Sigriswil

Teilstrecke: Sigriswilstrasse, Bereich Lehnenbrücke Bellevue (Koordinaten 2'620'701.13 / 1'173'443.06).

Dauer: Totalsperre in der Nacht vom 12. auf den 13. Mai 2026 zwischen 23.40 und 5.30 Uhr.

Ausnahmen: keine.

Grund der Massnahme: Für das Versetzen der 20 m langen Betonträger werden Pneukrane im Bereich der Lehnenbrücke auf der Fahrbahn installiert. Während der Kranarbeiten ist die Fahrbahn vollständig blockiert.

Verkehrsführung: Die Sigriswilstrasse ist im Bereich Lehnenbrücke Bellevue während der Sperrzeit vollständig gesperrt. Der Verkehr wird beidseitig grossräumig via Seestrasse/Längenschachen sowie via Tschingelstrasse/Schwandenstrasse umgeleitet.

Einsatz Verkehrsdienst: Verkehrsdienst bei Brücke Guntenbach (Gunten) und Solbad Sigriswil zur Sperrung/Umleitung.

Einschränkungen

Motorfahrzeuge

Motorfahrzeuge können die Strecke während der Sperrzeiten nicht passieren. Der Verkehr wird grossräumig umgeleitet.

Blaulichtorganisationen

Während der Sperrzeiten ist aufgrund der auf der Fahrbahn installierten Pneukrane keine Durchfahrt möglich. Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste benutzen die signalisierten Umleitungen.

Fussgänger und Velofahrende

Kein Durchgang während der gesamten Sperrzeit.

Öffentlicher Verkehr

Der letzte Kurs der STI ist von der Sperrung betroffen und kann während der Sperrzeiten nicht verkehren.

Anwohnende

Zufahrt während der Sperre nicht möglich.

Rechtliche Hinweise

Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird   diese Kantonsstrasse für den Verkehr gesperrt.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrssperrung.

Gwatt, 29. April 2026

Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I

Publiziert am 07.05.2026

Gemeindeverband Feuerwehr Bödeli

Feuerwehrverordnung

Der Feuerwehrrat der Feuerwehr Bödeli hat am 21. April 2026 die Änderungen im Anhang 5 der Feuerwehrverordnung beschlossen.

Die Änderungen treten rückwirkend auf den 1. Mai 2026 in Kraft.

Feuerwehrrat Bödeli

Publiziert am 07.05.2026

Einwohnergemeinde

Papiersammlung

Samstag, 9. Mai 2026

Bereitstellung: bis spätestens 7.00 Uhr

Wir bitten die Bevölkerung, das Papier gebündelt an gleicher Stelle wie den Hauskehricht bereitzustellen.

Die Sammlung wird durch den Turnverein Matten durchgeführt.

Falls Ihr Material nicht abgeholt wird, melden Sie sich bitte zwischen 13.00 und 14.30 Uhr unter Telefon 079 697 47 37.

Gemäss Merkblatt «Papier- und Kartonsammlung» der AG für Abfallverwertung (AVAG) sind von der Papiersammlung ausgeschlossen:

Abfälle aller Art wie Hauskehricht, Metall, Kunststoff, Glas, Textilien, Holz, synthetische Materialien sowie gesundheitsgefährdende, gefährliche und organische Stoffe.

Weiter sind in der Papiersammlung nicht zulässig:

Aktenordner, Banknotenpapier, beschichtetes Geschenkpapier, bituminierte Papiere und Pappe, Blumenpapier, Etiketten und selbstklebendes Papier, Filterpapier, Digitaldruckpapier, Fototaschen, Futtermittelsäcke, gewachste Papiere und Pappe, geschreddertes Papier, Haushaltpapier, Hülsen und Hülsenteile, Kaffee- und Teebeutel, Kantenschutz jeglicher Art, Klebe- und Buchbinderücken, Kleber, Kohlepapier, Kraftpapiersäcke, Getränkeverpackungen (Tetra Pak), Papiere mit UV-Lack, Papierservietten, Papiertaschentücher, Papiertischtücher, Papiertragetaschen, Papierwindeln, Pergamentpapiere, Silikonpapiere, Suppen- und Getränkebeutel, Take-away-Verpackungen (Pizzakartons), Tapeten- und Dekopapiere, Teerpapier, Thermopapier (Kassenzettel), Tiefkühlverpackungen (beschichtet, laminiert), Tragtaschen (nassfest), Waschmitteltrommeln und -kartons, Zementsäcke, Zigaretten.

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 07.05.2026

Einwohnergemeinde

Freikarten für den Besuch des Freilichtmuseums Ballenberg 2026

Aufgrund des Mitgliederbeitrags an das Freilichtmuseum Ballenberg werden der Gemeindeverwaltung eine begrenzte Anzahl Freikarten zur Verfügung gestellt. Diese können ab sofort an die Bevölkerung abgegeben werden.

Interessierte Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Lauterbrunnen können sich persönlich bei der Einwohnerkontrolle im Gemeindehaus Adler, 3822 Lauterbrunnen, oder unter Telefon 033 856 50 50 melden.

Die Anzahl der Freikarten ist beschränkt. Die Vergabe erfolgt nach Eingang der Anfragen. Pro Anfrage werden maximal zwei Karten abgegeben.

Bitte beachten Sie, dass mit einer entsprechenden Mitgliedskarte der Raiffeisenbank der Eintritt ins Freilichtmuseum Ballenberg bereits kostenlos möglich ist.

Gemeinderat Lauterbrunnen

Publiziert am 07.05.2026

Einwohnergemeinde

Abstimmungsausschuss der eidgenössischen und kantonalen Abstimmung vom 14. Juni 2026

Der Gemeinderat Wilderswil hat gestützt auf Artikel 35 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte vom 5. Juni 2012 folgende Personen für den Abstimmungsausschuss der eidgenössischen und kantonalen Abstimmung vom 14. Juni 2026 gewählt:

  • Zingrich Karl, Gemeinderat, Präsident
  • Hartmann Christian, Gemeindeschreiber
  • Schai Rahel, Stv. Gemeindeschreiberin
  • Egger Susanne, Sydachstrasse 11
  • Eymann Susanne, Lehngasse 4
  • Falk Lilian, Obereiweg 6
  • Felder Angela, Kirchgasse 49
  • Lehmann Markus, Aegertzaunweg 2
  • Leupi Björn, Kreuzimaadweg 26
  • Leuthold Bruno, Kreuzimaadweg 5

Wilderswil, 1. Mai 2026

Gemeinderat Wilderswil

Publiziert am 07.05.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Ursula und Alfred Wyss-Leiber, Boden 4148, 3822 Isenfluh.

Projektverfasserin: Tschiemer und Schenkel AG, Hauptstrasse 55, 3800 Matten.

Bauvorhaben: Ersatz der Holzfeuerung durch eine aussen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort: Isenfluh, Boden, Gebäude Nr. 4148, Parzelle Nr. 5243, Koordinaten 2'635'020 / 1'163'272, Wohn- und Gewerbezone, Baugruppe D «Lauterbrunnen, Isenfluh».

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: keine.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 8. Mai bis 8. Juni 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 07.05.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Migrol AG, Soodstrasse 52, 8134 Adliswil.

Projektverfasserin: makroplan GmbH, Sihlbruggstrasse 10, 6345 Neuheim.

Bauvorhaben: Aufstellen leuchtender Würfel mit Hinweisen auf E-Charging.

Standort: Lindenallee 98, Parzelle Nr. 414.

Nutzungszone: UeO 13 Mittleres Moos.

Schutzzone/Schutzobjekt: keine.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Juni 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 07.05.2026

Schwellenkorporation

Ordentliche Korporationsversammlung

Montag, 15. Juni 2026, 20.00 Uhr, Gemeindehaus Oberried

Traktanden

  1. Protokoll der Korporationsversammlung 2025
  2. Bericht Präsident
  3. Genehmigung Entschädigung Kommission
  4. Genehmigung Jahresrechnung 2025
  5. Genehmigung Schwellentell
  6. Genehmigung Voranschlag 2027
  7. Wahlen
  8. Verschiedenes

Unterlagen zu den Traktanden 1, 4, und 6 liegen 30 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf.

Das Protokoll der Versammlung liegt während 30 Tagen, d.h. vom 22. Juni bis und mit 24. Juli 2026, in der Gemeindeverwaltung öffentlich zur Einsichtnahme auf. Gegen die Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Interlaken schriftlich und begründet Einsprache eingereicht werden.

Oberried, 7. Mai 2026

Die Schwellenkommission 

Publiziert am 07.05.2026

Wassergenossenschaft und Allmendgenossenschaft Gimmelwald

Ordentliche Generalversammlung

Dienstag, 19. Mai 2026, um 20.00 Uhr in der Gemeindestube Gimmelwald

Traktanden

  1. Stimmenzähler
  2. Protokoll
  3. Jahresrechnung 2025
  4. Decharge
  5. Jahresberichte
  6. Budget 2026
  7. Wahlen
  8. Verschiedenes

Der Vorstand

Publiziert am 07.05.2026

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten Auffahrt

Die Gemeindeverwaltung bleibt über Auffahrt wie folgt geschlossen:

  • Mittwoch, 13. Mai 2026, ab 16.00 Uhr
  • Donnerstag, 14. Mai 2026, ganzer Tag geschlossen
  • Freitag, 15. Mai 2026, ganzer Tag geschlossen

Ab Montag, 18. Mai 2026, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.

Wir wünschen der Bevölkerung schöne Auffahrt.

Gemeindeverwaltung Bönigen

Publiziert am 07.05.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Thomas und Patricia Gerber-Zingg, Renggliweg 6, 3806 Bönigen. 

Bauvorhaben: Ausbau und Umnutzung Dachgeschoss zu einer Wohnung. Dachsanierung mit Aufdach-Photovoltaik-Anlage. Ausstiegsfenster nordseitig. Kleines Vordach über Eingang Obergeschoss auf der Ostseite. Aussenabgang in den Keller ostseitig. Kaminofen mit Aussenkamin südseitig. 

Standort: Renggliweg 6, Parzelle Nr. 1116, Koordinaten 2'634'599 / 1'170'583.

Zone: Wohnzone W2.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen: keine.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Juni 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, sind schriftlich und begründet im Doppel innert der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen, einzureichen. 

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portalebau.apps.be.ch).Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Bauverwaltung Bönigen

Publiziert am 07.05.2026

Schule

Papiersammlung

Mittwoch, 13. Mai 2026, morgens

Bitte stellen Sie Papier und Karton getrennt und gut gebündelt an die Strasse.

Besten Dank für Ihre Mitarbeit.

Schule Beatenberg

Publiziert am 07.05.2026

Einwohnergemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung  

Donnerstag, 11. Juni 2026, 20.00 Uhr, Gemeindehaus Dindlen

Traktanden

  1. Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2025
    (genehmigt gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 407 vom 7. Dezember 2025)
  2. Genehmigung der Jahresrechnung 2025
  3. Ermächtigung des Gemeinderates zur Vornahme von Fusionsverhandlungen und zum Abschluss des Abklärungsvertrages der Gemeinden Brienz, Oberried und Schwanden und Genehmigung Verpflichtungskredit
  4. Beschluss Ortsplanung / Ausscheidung Gewässerräume
  5. Beschluss Ortsplanung / Änderung Uferschutzplanung ZPP «Bären» und Überbauungsplan (Baulinienplan) Nr. 6 «Aenderdorf»
  6. Genehmigung Verpflichtungskredit Ersatz Steganlage Bootsverleih Bahnhof
  7. Genehmigung Verpflichtungskredit Ersatz Beleuchtung, Netzwerk und Schliesssystem Sporthalle Dorf
  8. Genehmigung Abwasserentsorgungsreglement
  9. Genehmigung Wasserversorgungsreglement
  10. Genehmigung Elektrizitätsversorgungsreglement
  11. Kenntnisnahme folgender Verpflichtungskreditabrechnungen
    • Sanierung Forststrasse Ruhn–Bauwald
    • Axalpstrasse / Sanierung Etappe II Harstettli
    • Sanierung Dach Gemeindehaus Dindlen
    • Sanierung Dach Schulhaus Dorf (neu)
    • Sanierung Werkleitungen und Strasse Lauenenstrasse
  12. Orientierungen
    Der Gemeinderatspräsident orientiert über:
    a) Unwetter Milibach
    b) Gemeindeinitiative «Wohnraum schützen – Airbnb regulieren»
    c) Parkplatzsituation / Parkhaus
    d) Brienzer Wildbäche
    e) Kraftwerk Giessbach
  13. Verschiedenes

Das Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2025 lag gemäss Art. 33 Reglement über Abstimmungen und Wahlen vom 12. Dezember 2019 vom 18. Dezember 2025 bis 19. Januar 2026 auf der Gemeindeschreiberei Brienz öffentlich auf und kann unter www.brienz.ch zusätzlich eingesehen werden. Während der Auflagefrist konnte an den Gemeinderat Brienz bis 19. Januar 2026 schriftlich Einsprache erhoben werden.

Das Abwasserentsorgungsreglement, das Wasserversorgungsreglement sowie das Reglement über die Elektrizitätsversorgung liegen gemäss Art. 54 Gemeindegesetz 30 Tage vor der Gemeindeversammlung auf der Gemeindeschreiberei Brienz auf.

Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung sowie bei inhaltlichen als auch bei Verfahrensrügen kann gestützt auf Art. 60, 63 und 67 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden.

Rügepflicht: Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung ist gemäss Art. 49a Gemeindegesetz sofort zu beanstanden.

Brienz, 16. März 2026

Der Gemeinderat

Publiziert am 07.05.2026

Einwohnergemeinde

Verpflichtungskredit Sanierung Reservoir Breitenberg

Der Gemeinderat Brienz teilt in Anwendung von Art. 9 und 34 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 mit, dass am 14. Juni 2026 eine Gemeindeurnenabstimmung stattfindet. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Brienz erhalten die Möglichkeit, über die Sanierung des Reservoirs Breitenberg abzustimmen. Für die Umsetzung wird ein Verpflichtungskredit von Fr. 1‘420‘000.– benötigt.

Der Gemeinderat

Publiziert am 07.05.2026

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Bauherrschaft: Simon Grünig, Ammerswilerstrasse 41, 5600 Lenzburg.

Vertretung mit Vollmacht: Konzept Wyler AG, Lorenz Wyler, Stockmatten, 3855 Brienz.

Projektverfasserin: Konzept Wyler AG, Lorenz Wyler, Stockmatten, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Umbau und Sanierung Wohnhaus durch Einbau von zwei zusätzlichen Wohnungen, Ersatz Fenster, Fassadenveränderungen, energetische Sanierung Gebäudehülle und Montage einer aussen aufgestellten Wärmepumpe.

Standort: Gemeinde Brienz, Langachristrasse 6, Parzelle Nr. 1067.

Zone: Wohnzone 2 (W2).

Hinweis: Die Gemeinde Brienz unterliegt der Zweitwohnungsgesetzgebung (ZWG).

Nutzung: eine altrechtlich bestehende Wohnung und zwei neue Erstwohnungen.

Gewässerschutzbereich: Au.

Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Juni 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 07.05.2026

Einwohnergemeinde

Ausfall Kehricht- und Kartonabfuhr an Auffahrt

Die Kehrichtabfuhr im Ostquartier und die Kartonabfuhr im Westquartier fallen am Auffahrtsdonnerstag, 14. Mai 2026, aus. Keine Ersatzabfuhr!

Wir danken für Ihr Verständnis.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 07.05.2026

Lehrstellenausschreibung

Die Einwohnergemeinde Lauterbrunnen hat im August 2027 eine Lehrstelle als

Kauffrau/Kaufmann EFZ

zu vergeben.

Eine Ausbildung auf der Gemeindeverwaltung ist abwechslungsreich und interessant.

Während drei Lehrjahren wirst du auf der Gemeindeschreiberei, der Einwohner- und Fremdenkontrolle, der Bauverwaltung, der Finanzverwaltung sowie dem Steuerbüro ausgebildet.

Interessieren dich der Umgang mit der Bevölkerung, Fremdsprachen und EDV-Anwendungen, dann sende deine Bewerbung mit Lebenslauf, Foto und einer Kopie des letzten Schulzeugnisses an die Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, z. H. der Personalkommission, Gemeindehaus Adler, Gsteigermatte 459 B, 3822 Lauterbrunnen, oder per Mail an gemeinde@lauterbrunnen.ch.

Eingabefrist: 29. Mai 2026

Für nähere Informationen steht dir Sandra Balmer, Gemeindeschreiberin, Telefon 033 856 50 82, gerne zur Verfügung.

Personalkommission Lauterbrunnen

Publiziert am 07.05.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Rasaratnam Thayanantharajan, Rosenstrasse 10, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Imboden Architektur AG, Hans Ulrich Imboden, Seestrasse 17, 3852 Ringgenberg.

Bauvorhaben: Einbau von 4 Studios zur gewerblichen Nutzung und
Neubau von 6 Parkplätzen.

Standort: Unterdorfstrasse 9, 3800 Matten, Parzelle Nr. 966, Koordinaten 2’632’486 / 1’170’177.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Schutzobjekt: Baugruppe C, 3800 Matten bei Interlaken.

Naturgefahrengebiet: keine.

Ausnahmen: Unterschreiten des Strassenabstandes gemäss Art. 80 SG i.V.m. Art. A149 GBR und Ausnahmegesuch zur Befreiung des Schutzraumbaus.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.

Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Juni 2026.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734

Es wird auf die Gesuchsakten und Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sowie Lastenausgleichsansprüche sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 07.05.2026

Ref. Kirchgemeinde

Ordentliche Kirchgemeindeversammlung

Sonntag, 7. Juni 2026, ca. 11.00 Uhr in der Kirche im Anschluss an den Gottesdienst

Traktanden

  1. Jahresrechnung 2025: Genehmigung
  2. Orientierungen (Renovation Schloss, 500 Jahre Reformation – Jubiläum 2028)
  3. Verschiedenes

Zu dieser Versammlung sind alle Mitglieder der reformierten Kirchgemeinde Unterseen freundlich eingeladen. Stimm- und wahlberechtigt sind alle Personen ab dem 18. Altersjahr, welche der evangelisch-reformierten Landeskirche angehören und seit mindestens drei Monaten in unserer Kirchgemeinde wohnhaft sind.

Die Jahresrechnung 2025 liegt im Sekretariat der Kirchgemeinde, Schloss, 3800 Unterseen, während den Bürozeiten öffentlich auf und ist ebenfalls auf unserer Webseite www.kirche-unterseen.ch (unter unsere Kirche / Kirchgemeindeversammlung) zu finden.

Entscheide der Versammlung können mit Beschwerde an das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli mit Sitz in Interlaken angefochten werden. Die Frist beträgt bei Wahlen 10 Tage, bei Sachentscheiden 30 Tage (Art. 60, 63, 67a VRPG). Die Frist beginnt am Tag nach der Versammlung (Art. 47 VRPG). Wer Zuständigkeits- oder Verfahrensvorschriften beanstanden will, muss – wenn es möglich war – diesen Mangel an der Versammlung selbst schon gerügt haben (Rügepflicht nach Art. 49a GG – BSG 170.11).

Im Anschluss an die Sitzung sind alle Anwesenden zum Apéro eingeladen.

Der Kirchgemeinderat 

Publiziert am 07.05.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Bauherrengemeinschaft Vögeli, Peter und Silvia Vögeli-Baumgartner, Fritz und Corinna Vögeli, Kirchgasse 32, 3812 Wilderswil.

Vertreten durch: Peter Vögeli, Kirchgasse 32, 3812 Wilderswil.

Projektverfasserin: Ryter Architektur + Bau GmbH, Kilian Ryter, Kientalstrasse 104, 3722 Scharnachtal.

Bauvorhaben: Abbruch und Ersatzneubau Wohnhaus.

Standort: Kirchgasse 26, Wilderswil, Parzellen Nrn. 558, 559, 576, 817, Koordinaten 2’632’424 / 1’168'189.

Zone: Kernzone.

Gewässerschutzzone: A.

Bauinventar: Baugruppe B, ISOS-Erhaltungsziel A.

Beantragte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?

Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Juni 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Wilderswil

Publiziert am 07.05.2026

Gemeindeverband Sozialdienst Region Jungfrau

Abgeordnetenversammlung

Donnerstag, 18. Juni 2026, 18.00 Uhr, Hotel Interlaken, Höheweg 74, 3800 Interlaken

Im Namen des Vorstands des Gemeindeverbandes Sozialdienst Region Jungfrau laden wir Stimmberechtigte und Gäste herzlich zur diesjährigen Abgeordnetenversammlung mit anschliessendem Apéro ein. Es erwarten Sie folgende Traktanden:

Traktanden

  1. Protokoll der Abgeordnetenversammlung vom 19. Juni 2025 (Beschluss)
  2. Bericht des Präsidenten
  3. Bericht der Geschäftsleitung
  4. Rechnung 2025 (Beschluss)
  5. Revisionsbericht
  6. Budget 2027 (Beschluss)
  7. Wahl Vorstandspräsident 2027 bis 2030 (Beschluss)
  8. Wahl Revisionsstelle 2026 bis 2029 (Beschluss)
  9. Antrag Zusammenschluss SDRJ – SDOH – weiteres Vorgehen (Beschluss)
  10. Mutationen und Konstituierung Vorstand
  11. Verschiedenes

Alle Stimmberechtigten (Delegierte der Gemeinden) und Gäste sind zu dieser Versammlung mit anschliessendem Apéro herzlich eingeladen.

An- oder Abmeldungen der Delegierten bitte an: liselotte.zioerjen@sdrj.ch

Weitere Informationen und den Jahresbericht 2025 finden Sie unter: www.sdrj.ch

Interlaken, 30. April 2026

Der Vorstand

Publiziert am 07.05.2026

Auflage des öffentlichen Inventars

Mathys Peter, geb. 26. Januar 1960, von Eriswil BE, ledig, wohnhaft gewesen in Lauterbrunnen BE, Zum Wald 1327F, 3823 Wengen, verstorben am 17. Januar 2026.

Das öffentliche Inventar wurde abgeschlossen und liegt gemäss Artikel 584 Absatz 1 ZGB bis am 29. Mai 2026 beim beauftragten Notar Dominik Tschabold, Oberdorfstrasse 30, 3612 Steffisburg, Telefon 033 439 40 80, zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf.

Steffisburg, 30. April 2026

Der Beauftragte:
Dominik Tschabold, Notar und Rechtsanwalt

Publiziert am 07.05.2026

Gemeindeverband Feuerwehr Bödeli

28. Abgeordnetenversammlung

Dienstag, 16. Juni 2026, 17.00 Uhr, Theoriesaal Feuerwehr Werkhof Bödeli

Traktanden

  1. Protokoll der Abgeordnetenversammlung vom 4. Dezember 2025 – Kenntnisnahme
  2. Genehmigung der Jahresrechnung 2025 sowie Kenntnisnahme der Nachkredite
  3. Wahl der Vertreter der Gemeinden Iseltwald und Unterseen in den Feuerwehrrat – Beschluss
  4. Orientierungen und Mitteilungen – Kenntnisnahme
  5. Verschiedenes

Auflage

Die Akten für die Abgeordnetenversammlung liegen in den Verbandsgemeinden öffentlich auf.

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Matten, 4. Mai 2026

Gemeindeverband Feuerwehr Bödeli
Lisa Randazzo, Präsidentin Feuerwehrrat
Manuela Bösiger, Sekretärin Feuerwehrrat

Publiziert am 07.05.2026

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten über Auffahrt 2026

Wir machen die Bevölkerung darauf aufmerksam, dass die Schalter der Gemeindeverwaltung über Auffahrt wie folgt geöffnet sind:

  • Mittwoch, 13. Mai 2026, 8.00–11.00 Uhr / 15.00–16.00 Uhr
  • Donnerstag, 14. Mai 2026, geschlossen
  • Freitag, 15. Mai 2026, geschlossen

Ab Montag, 18. Mai 2026 bedienen wir Sie gerne wieder zu den gewohnten Schalterstunden.

Der Gemeinderat

Publiziert am 07.05.2026

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung während der Auffahrtstage

Die Gemeindeverwaltung ist während der Auffahrtstage wie folgt geöffnet:

  • Mittwoch, 13. Mai 2026, 8.00–12.00 Uhr / Nachmittag geschlossen
  • Donnerstag (Auffahrt), 14. Mai 2026, geschlossen
  • Freitag, 15. Mai 2026, geschlossen

Ab Montag, 18. Mai 2026, gelten wieder die ordentlichen Öffnungszeiten.

Besten Dank für Ihr Verständnis.

Gemeindeverwaltung Unterseen

Publiziert am 07.05.2026

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über Auffahrt und Pfingsten 2026

  • Auffahrt, 14. Mai 2026: geschlossen
  • Freitag, 15. Mai 2026: geschlossen
  • Pfingstmontag, 25. Mai 2026: geschlossen

Ab Dienstag, 26. Mai 2026, gelten wieder die normalen Öffnungszeiten.

Die Gemeindeverwaltung wünscht schöne Festtage.

Gemeindeverwaltung Niederried

Publiziert am 07.05.2026

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten Auffahrt und Pfingsten

Die Gemeindeverwaltung Därligen ist über Auffahrt und Pfingsten wie folgt den ganzen Tag geschlossen:

Donnerstag, 14. Mai 2026, (Auffahrt) und Montag, 25. Mai 2026, (Pfingstmontag)

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Die Gemeindeverwaltung

Publiziert am 07.05.2026

Gemischte Gemeinde

Öffnungszeiten Auffahrt

Die Gemeindeverwaltung bleibt über Auffahrt wie folgt geschlossen:

  • Donnerstag, 14. Mai 2026
  • Freitag, 15. Mai 2026

Ab Montag, 18. Mai 2026, gelten wieder folgende Öffnungszeiten:

  • Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils 9.00–11.00 Uhr

Wir wünschen Ihnen eine schöne Auffahrt.

Gemeindeverwaltung Iseltwald

Publiziert am 07.05.2026

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Die Gemeindeverwaltung Leissigen bleibt am Freitag, 15. Mai 2026, (Freitag nach Auffahrt) den ganzen Tag geschlossen.

Besten Dank für Ihr Verständnis und Ihre Kenntnisnahme.

Gemeinderat und Gemeindeverwaltung Leissigen

Publiziert am 07.05.2026

Gemischte Gemeinde

Ordentliche Versammlung

Mittwoch, 3. Juni 2026, 20.00 Uhr in der Schul- und Mehrzweckanlage Iseltwald

Traktanden

  1. Genehmigung der Jahresrechnung 2025
  2. Orientierung über die Verpflichtungskreditabrechnung Photovoltaikanlage
  3. Kreditbeschluss Sanierung Strasse Brand – Büel
  4. Verschiedenes, Orientierungen

Das Protokoll dieser Versammlung liegt vom 9. Juni 2026 während 30 Tagen öffentlich auf. Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat einzureichen. Der Gemeinderat entscheidet über Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Die Erläuterung der Versammlungsgeschäfte erfolgt in der nächsten Ausgabe des Gmeinds-Blettli.

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Iseltwald Wohnsitz haben, sind zu dieser Gemeindeversammlung freundlich eingeladen.

Publiziert am 07.05.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Erbengemeinschaft Josef Jametti, p. A. Monique Jametti, Sonnenhofweg 1, 3600 Thun.

Projektverfasserin: brönnimann architekten ag, Neugasse 10, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Aufhebung der Terrassen im Nordwesten und Osten sowie Erweiterung des Attikageschosses.

Standort: Centralstrasse 9, Parzelle Nr. 262.

Nutzungszone: Mischzone MK 4

Schutzzone: Ortsbildgestaltungsbereich, Baugruppe D.

Beanspruchte Ausnahme: Unterschreitung Gebäudeabstand Art. 212 Abs. 2 GBR i.V.m. Art. 144 GBR.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 1. Juni 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31, Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 07.05.2026

Baupublikation

Gesuchstellerin: Gut-Schaich Elsa, vertreten durch Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Sanierung Wohnhaus, Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe,
Umgebungsanpassung.

Standort: Kummersweidweg 5, Parzelle Nr. 3732, Koordinaten 2’644’400 / 1’162’995.

Nutzungszone: Landwirtschaftszone.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/270714.

Auflage- und Einsprachefrist bis 1. Juni 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 21. April 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 07.05.2026

Baupublikation

Gesuchstellerin: Stockwerkeigentümergemeinschaft Am Bobrun, Gritt 1013b, 3825 Mürren.

Projektverfasserin: kolb + walther AG, Dorfstrasse 18, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch eine aussen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort: Mürren, Gritt, Gebäude Nr. 1013b, Parzelle Nr. 4081, Koordinaten 2'634'697 / 1'156'639, Wohnzone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: keine.

Auflagestellen:

  • Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
  • Tourismusbüro Mürren, 3825 Mürren

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 1. Mai bis 1. Juni 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 07.05.2026

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten über Auffahrt

Die Gemeindeverwaltung bleibt über Auffahrt wie folgt geschlossen:

  • Mittwoch, 13. Mai 2026, geöffnet von 8.00–11.30 Uhr, Nachmittag geschlossen
  • Auffahrt, 14. Mai 2026, ganzer Tag geschlossen
  • Freitag, 15. Mai 2026, ganzer Tag geschlossen

Ab Montag, 18. Mai 2026, gelten wieder die normalen Öffnungszeiten. 

Wir wünschen Ihnen eine schöne Auffahrt.

Gemeindeverwaltung Ringgenberg

Publiziert am 07.05.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Sibylle Hunziker, Kupfergasse 3, 3812 Wilderswil, und Kelvin Dingemans, Kupfergasse 5, 3812 Wilderswil.

Projektverfasserin: Elektro Troller GmbH, Leif Eigenmann, Widenholzstrasse 1, 8304 Wallisellen.

Bauvorhaben: Neuanlage, Photovoltaik-Generator 8.37 kWp, Wechselrichter 8 kVA, Energiespeicher 5.00 kWh (Kupfergasse 3). Neuanlage, Photovoltaik-Generator 10.29 kWp, Wechselrichter 10 kVA, Energiespeicher 10.00 kWh (Kupfergasse 5).

Standort: Kupfergasse 3 / 5, Wilderswil, Parzellen Nrn. 276 und 445, Koordinaten 2’632’264 / 1’168’121.

Zone: Kernzone.

Gewässerschutzzone: A.

Bauinventar: Baugruppe B.

Beantragte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?

Auflage- und Einsprachefrist bis 1. Juni 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Wilderswil

Publiziert am 07.05.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Susanne Plugge und Denis Bruch, Kirchgasse 58, 3812 Wilderswil.

Bauvorhaben: Sanierung und Umbau Einfamilienhaus und Einbau zusätzliches Studio, Ersatz Ölheizung durch innen aufgestellte Wärmepumpe.

Projektänderung: Projektänderung zum Bauentscheid vom 14. Februar 2025: Umnutzung Studio im EG für Kurzzeitvermietung an Feriengäste (Einliegerwohnung) und Löschung des Zweckentfremdungsverbots. Das Studio hat eine Gesamtfläche von 20,26 m² und entspricht damit 10,2% der Gesamtfläche des Gebäudes.

Standort: Kirchgasse 58, 3812 Wilderswil, Parzelle Nr. 1514, Koordinaten 2’632’690 / 1’168’247.

Zone: Kernzone.

Gewässerschutzzone: A.

Bauinventar: nicht inventarisiert.

Beantragte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?

Auflage- und Einsprachefrist bis 1. Juni 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Wilderswil

Publiziert am 07.05.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Jeyaraj Veerasingam, Rugenstrasse 10, 3812 Wilderswil.

Projektverfasserin: eggenschwiler baumanagement GmbH, Sendlistrasse 4c, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Umnutzung Einstellraum zu Wohnraum.

Standort: Rugenstrasse 10, Wilderswil, Parzelle Nr. 896, Koordinaten 2’632’342 / 1’168’272.

Zone: Kernzone.

Gewässerschutzzone: A.

Bauinventar: Baugruppe B.

Beantragte Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand, Art. 24 GBR.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?

Auflage- und Einsprachefrist bis 1. Juni 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Wilderswil

Publiziert am 07.05.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Haldemann Daniel, vertreten durch KA Holzbau AG, Spillstattstrasse 58, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: KA Holzbau AG, Spillstattstrasse 58, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Teilabbruch DG, Sanierung EG.

Standort: Terrassenweg 91, Parzellen Nrn. 2431 und 3198, Koordinaten 2’646’056 / 1’164’431.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: Fassadenproportionen (Art. 412 GBR).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/270161.

Auflage- und Einsprachefrist bis 1. Juni 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 24. April 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 07.05.2026

Einwohnergemeinde

Sperrung und Verkehrsumleitung

Im Rahmen der Abnahme der Wasserbaumassnahmen muss die Feuerwehr Brienz alle Elemente der mobilen Bauverbauungen jährlich auf ihre Einbautauglichkeit überprüfen. Aus diesem Grund ist die Hauptstrasse im Bereich Trachtbachbrücke am Donnerstag, 7. Mai 2026, von 19.15 bis ca. 21.30 Uhr für den Verkehr gesperrt.

Die Umleitung erfolgt über die Feldstrasse und Oberdorfstrasse und ist entsprechend signalisiert.

Der Gemeinderat dankt für Ihr Verständnis.

Gemeinderat Brienz

Publiziert am 07.05.2026

Baupublikation

Gesuchstellerin und Projektverfasserin: Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Einbau zusätzliche Wohnung DG (nachträgliches Baugesuch).

Standort: Itramenstrasse 58, Parzelle Nr. 6582, Koordinaten 2’642’993 / 1’163’481.

Nutzungszone: Landwirtschaftszone.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen:

  • Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Unterschreiten der Raumhöhe (Art. 67 BauV)

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/275248

Auflage- und Einsprachefrist bis 1. Juni 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 23. April 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 07.05.2026

Einwohnergemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung

Freitag, 5. Juni 2026, 20.00 Uhr, Kongress-Saal Grindelwald

Traktanden

  1. Jahresrechnung 2025; Genehmigung
  2. Abrechnung über Verpflichtungskredite; Kenntnisnahme
  3. Verschiedenes

Die Unterlagen zu den Geschäften liegen 30 Tage vor der Versammlung, d. h. ab Montag, 4. Mai 2026, in der Gemeindeverwaltung während den Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Das Protokoll der Versammlung wird vom 15. Juni 2026 an während 30 Tagen auf der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt. Werden innert 30 Tagen seit der Publikation keine schriftlich begründeten Einwände erhoben, erfolgt die Genehmigung durch den Gemeinderat (Art. 61 AWR).

Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann gestützt auf Art. 67a des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner von Grindelwald sind zur Versammlung freundlich eingeladen.

Grindelwald, 7. April 2026

Gemeinderat Grindelwald

Publiziert am 07.05.2026

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Bauherrschaft: Destino AG, Obereigasse 50, 3812 Wilderswil.

Projektverfasserin: ASP architektur, Daniel Siffert, Schützenmattstrasse 16, 4500 Solothurn.

Bauvorhaben: Energetische Fassaden- und Dachsanierung sowie Einbau einer dritten Wohnung im Dachgeschoss, Anbau Balkon DG Süd, Umnutzung Laube EG Süd-Ost als Reduit sowie Anbau Aussentreppe Nord.

Standort: Gemeinde Brienz, Lauenenstrasse 10, Parzelle Nr. 3077.

Bemerkung: Die Gemeinde Brienz unterliegt der Zweitwohnungsgesetzgebung (ZWG).

Nutzung: Erstwohnungen.

Zone: Wohnzone 2 (W2).

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand zu einer Gemeindestrasse (Art. 80 SG).

Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Auflage- und Einsprachefrist bis 1. Juni 2026.

Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 07.05.2026

Einwohnergemeinde

Behinderungen / Sperrung Regenmattenstrasse

Infolge Fertigstellungsarbeiten der Abwasserschächte wird die Regenmattenstrasse zwischen den Liegenschaften 1–23 für den Durchgangsverkehr gesperrt.

Dienstag und Mittwoch, 12. und 13. Mai 2026

Die Sperrung dauert jeweils von 7.30 bis 18.00 Uhr. Die Zufahrt bis zur Baustelle ist gestattet. Es ist mit Behinderungen und Wartezeiten zu rechnen. Fussgänger sind von der Sperrung nicht betroffen. Die Arbeiten können witterungsbedingt verschoben werden.

Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 07.05.2026

Einwohnergemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung

Freitag, 5. Juni 2026, 20.15 Uhr im Schulhaus Gsteigwiler

Traktanden

  1. Jahresrechnung 2025
    1. Orientierung Nachkredite
    2. Genehmigung Jahresrechnung 2025
  2. Tagesschulreglement
  3. Verschiedenes

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen. Die Stimmberechtigten von Gsteigwiler sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Gsteigwiler Wohnsitz haben.

Protokollauflage

Das Protokoll dieser Versammlung wird vom 12. Juni 2026 an 30 Tage bei der Gemeindeverwaltung und auf der Website der Gemeinde zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegen. Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat einzureichen. 

Gsteigwiler, 27. April 2026

Gemeinderat Gsteigwiler

Publiziert am 07.05.2026

Einwohnergemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung

Freitag, 5. Juni 2026, 20.00 Uhr im Kongress-Saal Beatenberg

Traktanden

  1. Jahresrechnung 2025
    1. Kenntnisnahme von Nachkrediten
    2. Kenntnisnahme von Abrechnungen über Verpflichtungskredite
    3. Genehmigung der Jahresrechnung 2025
  2. Kenntnisnahme vom Jahresbericht der Datenschutzaufsichtsstelle
  3. Genehmigung der Neufassung Gebührenreglement
  4. Genehmigung der 2. Teilrevision Parkplatzbewirtschaftungsreglement
  5. Genehmigung der Änderung Zonenplan Waldegg mit Waldfeststellungsverfahren und Rodungsgesuch 
  6. Kreditgenehmigung für die Heizung Mehrzweckanlage Wydi (Zivilschutzanlage, Feuerwehrmagazin, Werkhof und Pavillon) mit Anschluss Tea-Room Bel-Air
  7. Kreditgenehmigung für eine Photovoltaik-Aufdach-Anlage auf dem Werkhofdach
  8. Verschiedenes

Aktenauflage

Die Unterlagen zu den Traktanden Nrn. 1, 3 und 4 liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Beatenberg öffentlich auf. Zum Teil werden die Unterlagen auch auf der Website www.beatenberg.ch (Gemeinde, Aktuell) aufgeschaltet.

Botschaft zur Gemeindeversammlung

Die Botschaft für die Stimmberechtigten wird etwa drei Wochen vor der Versammlung auf der Website www.beatenberg.ch (Gemeinde, Aktuell) aufgeschaltet. Zudem wird die Botschaft an interessierte Personen am Schalter der Gemeindeverwaltung in Papierform abgegeben.

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Artikel 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Apéro im Anschluss

Der Gemeinderat lädt alle Versammlungsteilnehmenden im Anschluss an die Versammlung zu einem Apéro ein.

Alle stimmberechtigten Schweizer Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste sind zur Teilnahme an dieser Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt ist, wer das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten Wohnsitz in der Gemeinde Beatenberg hat.

Gemeinderat Beatenberg

Publiziert am 07.05.2026

Einwohnergemeinde

Nachtarbeit Isenfluhtunnel – Strassensperrung, Isenfluh

Die Strassenentwässerungsleitungen im Isenfluhtunnel müssen gereinigt werden, daher ist der Isenfluhtunnel wie folgt gesperrt:

  • Dienstag, 12. Mai 2026, ab 20.00 Uhr, bis Mittwoch, 13. Mai 2026, ca. 5.30 Uhr

Falls in dieser Zeit Fahrten durch den Tunnel gemacht werden müssen, ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Für die Blaulichtorganisationen ist die Durchfahrt via alte Isenfluhstrasse–Inhalti sichergestellt.

Wir danken für die Kenntnisnahme und das Verständnis.

Einwohnergemeinde Lauterbrunnen

Publiziert am 07.05.2026

Einwohnergemeinde

Aufhebung Gebührentarif für die Feuerungskontrolle

In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Ringgenberg an seiner Sitzung vom 21. April 2026 beschlossen hat, den Gebührentarif für die Feuerungskontrolle (823.11) ab sofort ausser Kraft zu setzen.

Gemäss BSIG-Weisung haben die Gemeinden seit dem 31. Juli 2025 im Bereich der Feuerungskontrolle grundsätzlich keine Aufgaben mehr. Da das Recht der Gemeinde somit an übergeordnetes Recht angepasst werden muss und der Gemeinde dabei kein Regelungsspielraum offensteht, hat der Gemeinderat gestützt auf Art. 52 Abs. 3 des Gemeindegesetzes (GV; BSG 170.111) die Aufhebung beschlossen.

Gemeinderat Ringgenberg

Publiziert am 07.05.2026

Einwohnergemeinde

Ausserordentliche Öffnungszeiten der AHV-Zweigstelle Ringgenberg-Niederried am Freitag, 8. Mai 2026

Die AHV-Zweigstelle Ringgenberg-Niederried bleibt infolge Weiterbildung am Freitag, 8. Mai 2026, den ganzen Tag geschlossen.

Wir danken der Bevölkerung für das Verständnis.

Gemeindeverwaltung Ringgenberg

Publiziert am 07.05.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Marolf Reto, Schoneggweg 5, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: studio fabr GmbH, Alleestrasse 9, 3613 Steffisburg.

Bauvorhaben: Teilabbruch und Wiederaufbau DG, Sanierung und Erweiterung EG, Ersatz.

Elektrospeicherheizung durch Holzheizung.

Standort: Schoneggweg 5, Parzelle Nr. 3477, Koordinaten 2’646’327 / 1’164’470.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: Dachgestaltung (Art. 416 GBR).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/273782.

Auflage- und Einsprachefrist bis 1. Juni 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 22. April 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 07.05.2026

Einwohnergemeinde

Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über Auffahrt

Woche 20

  • Donnerstag, 14. Mai 2026 (Auffahrt): geschlossen
  • Freitag, 15. Mai 2026: geschlossen

Woche 21

Ab Montag, 18. Mai 2026, normale Schalteröffnungszeiten

  • Mittwoch und Freitag von 8.00 bis 11.30 Uhr
  • Dienstag und Donnerstag von 8.00 bis 11.30 und 13.30 bis 16.30 Uhr

Wir wünschen allen schöne Feiertage. 

Gemeindeverwaltung Beatenberg

Publiziert am 07.05.2026

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten über Auffahrt

Die Gemeindeverwaltung und das Tourismusbüro Habkern bleiben über die Auffahrt von Mittwoch, 13., bis Freitag, 15. Mai 2026, geschlossen.

Ab Montag, 18. Mai 2026, gelten die üblichen Öffnungszeiten.

Wir wünschen Ihnen eine schöne Auffahrt.

Gemeindeverwaltung und Tourismusbüro Habkern

Publiziert am 07.05.2026

Einwohnergemeinde

Papiersammlung

Die nächste ordentliche Papiersammlung findet am Dienstag, 12. Mai 2026, statt.

Wir bitten Sie, das Papier bis spätestens 7.00 Uhr an der gleichen Stelle wie den Hauskehricht, nur gebündelt und nicht in Tragtaschen und Säcken, bereitzustellen. Die Schülerinnen und Schüler sind Ihnen zudem dankbar, wenn die Papierbündel nicht zu schwer (maximal 5 kg) sind.

Achtung: Das Papier wird nur noch bei den üblichen Sammelstandorten des Hauskehrichts abgeholt. Papier- und Sammelgut, welches in Haus- und Kellerzugängen usw. deponiert ist, wird nicht abgeholt.

Nicht in die Papiersammlung gehören: Hauskehricht und Plastikmaterial allgemein, beschichtetes Papier, Etiketten, Filterpapier, Fototaschen, Haushaltpapier, Kohlepapier, Papierschnitzel, Papierwindeln, Teerpapier, Futtermittelsäcke, Milch- und Fruchtsaftverpackungen, Tiefkühlverpackungen, Zementsäcke, Karton paraffinbeschichtet und Styropor.

Falls Ihr Papier nicht abgeholt wurde, melden Sie sich bitte am Sammeltag bis 11.30 Uhr unter Telefon 079 311 13 86.

Besten Dank für Ihre Mitarbeit.

Wilderswil, im April 2026

Schule und Sicherheitskommission Wilderswil

Publiziert am 07.05.2026

Einwohnergemeinde

Temporäre Sperrung Durchfahrt Aegertzaunstrasse

Während der Papiersammlung vom Dienstag, 12. Mai 2026, wird im südlichen Teil der Aegertzaunstrasse (in der Nähe der Einmündung zum Kreuzimaadweg) ein grosser Papiercontainer als zentrale Sammelstelle platziert.

Aus diesem Grund erfolgt folgende temporäre Sperrung:

  • Durchfahrt Aegertzaunstrasse ab 7.00 bis maximal 13.00 Uhr

Die Zu- und Wegfahrt für die Blaulichtorganisationen ist gewährleistet, ebenfalls der Durchgang für Fussgänger sowie die Durchfahrt für Radfahrer. Bitte die Signalisation vor Ort beachten.

Besten Dank für Ihr Verständnis.

Sicherheitskommission Wilderswil

Publiziert am 07.05.2026

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung während der Auffahrtstage

Die Gemeindeverwaltung ist während der Auffahrtstage wie folgt geöffnet:

  • Mittwoch, 13. Mai 2026, 8.00–11.30 und 14.00–16.00 Uhr
  • Donnerstag, 14. Mai 2026, geschlossen
  • Freitag, 15. Mai 2026, geschlossen

Ab Montag, 18. Mai 2026, gelten wieder die ordentlichen Öffnungszeiten.

Besten Dank für Ihr Verständnis.

Wilderswil, 27. April 2026

Gemeindeverwaltung Wilderswil

Publiziert am 07.05.2026

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten über Auffahrt 2026

Die Gemeindeverwaltung bleibt über Auffahrt den ganzen Tag geschlossen. Ab Montag, 18. Mai 2026, sind wir gerne wieder zu den gewohnten Schalteröffnungszeiten für Sie da.

Besten Dank für die Beachtung und Kenntnisnahme.

Gemeindeverwaltung Schwanden

Publiziert am 07.05.2026

Einwohnergemeinde

1. Naturtag Matten 

Entdecken – Austauschen – Mitmachen 

Alles rund um das Thema Biodiversität:

  • Einheimische Pflanzen und Tiere
  • Neophyten und Neozoen bestimmen
  • Tipps für den Naturgarten 

Pflanzenbörse:

  • Bringen Sie Ihre Pflanzen wie einheimische Blumen, Sträucher und Bäume mit.

Wann: Samstag, 9. Mai 2026, 9.00–16.00 Uhr

Wo: Dorfplatz vor der Bossschür, Matten 

Veranstaltet durch den Vogelschutzverein Bödeli und Werkhof Matten, mit Unterstützung der Biodiversitätsgruppe, H. Gosteli AG Gartenbau und Aloha Garten.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Werkhof Matten

Publiziert am 07.05.2026

Einwohnergemeinde

Behinderungen Kirchbodenstrasse, Wärgistalstrasse, Stutzstrasse, Kummersweidweg

Infolge Grabarbeiten für eine Rohranlage der KWJB kommt es zu diversen Verkehrsbehinderungen.

  • Ab Montag, 27. April bis ca. Juli 2026

Bei den genannten Strassen kommt es zu temporären Behinderungen. Es ist mit Wartezeiten zu rechnen. Detailliertere Angaben siehe www.gemeinde-grindelwald.ch.

Sperrung Stutzgasse

  • Ab Montag, 18. Mai, bis Freitag, 22. Mai 2026

Die Stutzgasse, Abzweigung Trogenweg wird für den Durchgangsverkehr gesperrt. Anstösser des Trogenwegs nutzen die Umfahrung via Strahleggweg. Die Zufahrt bis zur Baustelle ist gestattet. Fussgänger benützen während der Sperrzeiten den Engelshausweg.

Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.

Alpinice AG, Niklaus Zenger AG, KWJB

Publiziert am 07.05.2026


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