Strassensperrung
Sigriswil–Beatenberg, Grönstrasse
Die Grönstrasse zwischen der Alp Grön und Beatenberg wird mit einer Wintersperre belegt und ist ab Freitag, 21. November 2025, ab 12.00 Uhr für jeglichen Verkehr gesperrt. Es wird auf die aufgestellte Signalisation verwiesen. Die Öffnung der Strasse ist auf Mitte April 2026 vorgesehen und wird publiziert.
Zwischen Sigriswil/Wiler und der Alp Grön kann die Strasse, unter Vorbehalt der Sperrung bei Extrembedingungen, mit einer wintertauglichen Fahrzeugausrüstung befahren werden.
Wir danken den Verkehrsteilnehmern für ihre Kenntnisnahme und ihr Verständnis.
Infrastrukturkommission Sigriswil
Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken und Sträuchern entlang von öffentlichen Strassen und Wegen
Im Hinblick auf die Wintermonate machen wir darauf aufmerksam, dass Ast- und Blattwerk von Bäumen, Grünhecken und Sträuchern entlang von öffentlichen Strassen und Gehwegen so zurückzuschneiden ist, dass das Lichtraumprofil auch unter Schnee- und Wasserlast frei bleibt. Dies einerseits für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden und Fussgänger/-innen sowie auch für den Winterdienst und die Schneeräumung.
Wir ersuchen deshalb alle betroffenen LiegenschaftseigentümerInnen, das Ast- und Blattwerk von Bäumen, Grünhecken und Sträuchern bis spätestens am 30. November 2025 zurückzuschneiden.
Andernfalls behält sich die Baugruppe vor, das Lichtraumprofil ohne Rücksprache und auf Kosten der Eigentümer/-innen freizuschneiden.
Bauverwaltung Brienz
Lichtraumprofil von Strassen-, Rad- und Gehwegen
Bitte Bäume, Sträucher und Hecken zurückschneiden
Grundeigentümer werden darauf aufmerksam gemacht, dass Bäume, Hecken und Sträucher, die in den Lichtraum von öffentlichen Strassen, Rad- und Gehwegen ragen, aus Gründen der Verkehrssicherheit regelmässig zurückgeschnitten werden müssen.
Das gesetzliche Lichtraumprofil beträgt bei Strassen 4.50 m und bei Rad- und Gehwegen 2,50 m. Bei Strassen und Radwegen ist ausserdem ein seitlicher Abstand von 50 cm freizuhalten.
Die Übersicht darf insbesondere bei gefährlichen Kreuzungen, Kurven und Einmündungen nicht beeinträchtigt werden. Zudem dürfen die Pflanzen die Verkehrssignalisationen, Strassenbezeichnungen, Hausnummern, Hydranten und öffentliche Beleuchtungen nicht verdecken.
Vielen Dank an alle, die ihre Bäume, Sträucher und Hecken zurückschneiden und dadurch mithelfen, die Verkehrssicherheit zu verbessern.
Bauverwaltung Grindelwald
Bauherrschaft: Hotel Rössli GmbH, Hauptstrasse 10, 3800 Unterseen.
Projektverfasserin: Trauffer Architekten GmbH, Weissenaustrasse 9A, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Umnutzung Personalzimmer in Gästezimmer und Eigentümerwohnung in ein Apartment im Dachgeschoss (nachträgliches Baugesuch). Nicht öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 74 Sitzplätze innen und 10 Sitzplätze auf der Terrasse (unverändert), 32 Gästezimmer und ein Apartment mit insgesamt 69 Gästebetten (bisher 26 Gästezimmer mit 50 Gästebetten; Öffnungszeiten: täglich bis 0.30 Uhr (unverändert).
Projektänderung: Erstellen einer aussen liegenden Fluchttreppe aufgrund des angepassten Brandschutzkonzeptes.
Standort: Hauptstrasse 10, Parzelle Nr. 645, Dorfzone, Koordinaten 2’631’379 / 1’170’603.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Auflage- und Einsprachefrist bis 22. Dezember 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Graf Bauberatung GmbH, Haus Arba 1446, 3823 Wengen.
Projektverfasserin: von Allmen Architekten AG, Untere Bönigstrasse 10a, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Neubau Wohnhaus mit Kleinwohnungen (1- und 2-Zimmer-Personalwohnungen).
Standort: Im Gruebi, Wengen, Parzelle Nr. 1720, Kernzone, Koordinaten 2’636’924 / 1’161’970.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: gelb-weiss.
Schutzobjekt: Erhaltenswertes Objekt (Nachbargebäude Nr. 1442).
Auflage- und Einsprachefrist bis 22. Dezember 2025.
Auflagestellen:
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AG, Wireless Access, Alte Tiefenaustrasse 6, 3050 Bern.
Projektverfasserin: Axians Schweiz AG, Pulverstrasse 8, 3063 Ittigen.
Bauvorhaben: Anpassung der Baubewilligung bzw. des Betriebs der bestehenden Mobilfunkanlage gemäss dem Standortdatenblatt vom 5. Mai 2025, Revision 2.2 (u.a nachträgliche baurechtliche Bewilligung der Aufschaltung des Korrekturfaktors).
Standort: Greiche 145a, Parzelle Nr. 1157, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’632’326 / 1’167’617.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahme: Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).
Auflage- und Einsprachefrist: 22. Dezember 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Amts- und Fachberichte verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Seeburg, vertreten durch Adrian Zmoos, Untere Bönigstrasse 35, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: von allmen architekten ag, Untere Bönigstrasse 10A, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Abbruch Hotel Jungfrau; Ersatzneubau Wohnheim in gleichem Volumen; Einbau öffentliches Bistro; Ersatz der Hotelküche durch Produktionsküche. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 26 Sitzplätze innen und 12 Sitzplätze auf der Terrasse; Öffnungszeiten: Innensitzplätze täglich bis 0.30 Uhr, Sitzplätze auf der Terrasse täglich bis 22.00 Uhr.
Standort: Schulgässli 51, Parzelle Nr. 1632, Kernzone, Koordinaten 2’632’806 / 1’168’203.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und ISOS-Gebiet Nr. 1300.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 22. Dezember 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Bei der Profilierung werden Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Gesuchsteller und Projektverfasser: Colin Willmott, Unter der Haussengg 1205a, 3823 Wengen.
Bauvorhaben: Abbruch und Neubau Mauer sowie Zaun entlang Gemeindestrasse.
Standort: Wengen, Unter der Haussengg, Parzelle Nr. 1198, Koordinaten 2'637'163 / 1'160'707, Wohn- und Gewerbezone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen: Art. 11 GBR, Unterschreiten Strassenabstand.
Auflagestellen:
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 21. November bis 22. Dezember 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Bauherrschaft: Stephan Beck, Iffwilstrasse 46, 3303 Jegenstorf.
Eigentümerin: Beatrice Herrmann, Iffwilstrasse 46, 3303 Jegenstorf.
Bauvorhaben: Ersatz Heizung durch aussen aufgestellte Luft-Wärmepumpe.
Standort: Stockistrasse 4, Parzelle Nr. 314, Bestandeszone Unterschwanden, Koordinaten 2'647'078 / 1'178'829.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachefrist bis 20. Dezember 2025.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Schwanden, Schwanderstrasse 82, 3855 Schwanden b. Brienz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind jedoch die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Bauverwaltung Schwanden
Bauherrschaft und Projektverfasser: Agogué Philippe, Alpenstrasse 2, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Umnutzung einer Zweitwohnung im 3. OG zur touristischen Vermietung, Beherbergung von vier Gästen.
Standort: Alpenstrasse 2, Parzelle Nr. 999 (BR 1815-48).
Nutzungszone: Mischzone MK.
Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich, erhaltenswertes K-Objekt, Baugruppe D.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis am 22. Dezember 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Überbauungsordnung «Hotel im Grund» mit Änderung des Zonenplans, Abbruch Planerlassverfahren
In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentliche bekannt gemacht, dass der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 11. November 2025 im Zusammenhang mit dem Erlass der Überbauungsordnung «Hotel im Grund» mit Änderung des Zonenplans den Abbruch des Planerlassverfahrens beschlossen hat. Der Beschluss tritt vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden nach ungenützt abgelaufener Beschwerdefrist in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, erhoben werden.
Grindelwald, 17. November 2025
Der Gemeinderat
Bauherrschaft: Chili Pizza GmbH, Rosenstrasse 13, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Neue Leuchtreklame unter bestehende Vordachkonstruktion.
Standort: Rosenstrasse 13, Parzelle Nr. 724.
Nutzungszone: Mischzone MK 4 Geschosse.
Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich.
Beanspruchte Ausnahme: Bauen vor der Baulinie, Art. 96a BauG.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 22. Dezember 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31, Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Interlaken
Strassensperrung Metzgergasse, 6. Dezember 2025
Am Samstag, 6. Dezember 2025, findet der traditionelle Weihnachtsmarkt statt. Aus diesem Grund wird folgende Strassensperrung sowie Umleitung vorgenommen:
Metzgergasse
Die Metzgergasse ist am Samstag, 6. Dezember 2025, für alle Verkehrsteilnehmenden ab der Kreuzung Kesslergasse/Dorfstrasse bis zur Hauptstrasse von 5.30 bis ca. 23.00 Uhr gesperrt. Die Zufahrt zu den Liegenschaften ist nicht gewährleistet.
Umleitung
Eine Umleitung ist signalisiert. Die Zufahrt zum Parkplatz der Coop-Filiale Matten ist via Hobachergässli möglich.
Wir danken der Anwohnerschaft und der Bevölkerung für das Verständnis.
Sicherheitskommission Matten
Bauherrschaft: Paul Kaufmann, Reginaweg 11, 3800 Matten b. Interlaken.
Bauvorhaben: Ersatz der bestehenden Ölheizung durch eine aussen aufgestellte Wärmepumpe auf der Nordseite des Gebäudes.
Standort: Reginaweg 11, Parzelle Nr. 1066, Koordinaten 2'632’370 / 1’170’070.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Hinweis: Naturgefahrengebiet mit mittlerer Gefährdung, Wasser.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Dezember 2025.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten und die Pflöcke vor Ort verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Matten
Schliessung Kadaversammelstelle 27. November 2025
Die Kadaversammelstelle bei der ARA Lauterbrunnen bleibt am Donnerstag, 27. November 2025, 14.00–16.00 Uhr geschlossen.
Ansonsten gelten die üblichen Öffnungszeiten.
Wir danken für Ihre Kenntnisnahme und das Verständnis.
Einwohnergemeinde Lauterbrunnen
Gesuchsteller und Projektverfasser: Riesen Christian, Zügliweg 8, 3806 Bönigen.
Bauvorhaben: Anbau Küche, Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Nirggenstrasse 49, Parzelle Nr. 4020, Koordinaten 2’645’165 / 1’163’680.
Nutzungszone: Wohnzone W3.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/254489
Auflage- und Einsprachefrist bis 22. Dezember 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 17. November 2025
Bauverwaltung Grindelwald
Abstellen laufender Brunnen
Informationen und Weisungen zum sorgfältigen Wasserverbrauch in der Gemeinde Grindelwald
Gemäss dem Wasserversorgungsreglement der Gemeinde Grindelwald gilt: Alle am Gemeindenetz angeschlossenen Brunnen wie Tränkebrunnen, Zierbrunnen, Weiher, Biotope, freistehende Zapfstellen usw. müssen in der Zeit vom 1. Dezember bis 31. März abgestellt werden (gemäss Art. 12 Abs. 4 Wasserversorgungsreglement). Dasselbe gilt auch bei ungenutzten landwirtschaftlichen Gebäuden. Die Anschlussleitungen und die oben erwähnten Anlagen, Brunnen usw. müssen frostsicher, abstell- und entleerbar installiert sein. Anlagen, Brunnen usw., welche diese Anforderungen nicht erfüllen können, müssen umgehend geändert werden.
Das dauernde Laufenlassen von Wasser gegen das Einfrieren, sogenannte Frostläufe sind nicht gestattet und werden seitens der Einwohnergemeinde geahndet.
Die Wasserversorgung wird ab dem 8. Dezember 2025 das ganze Versorgungsgebiet kontrollieren. Gemäss Art. 46 Abs. 1 des Wasserversorgungsreglements werden Widerhandlungen mit einer Busse von bis zu Fr. 5000.– bestraft.
Die Bevölkerung ist grundsätzlich angehalten, mit unserem guten Trinkwasser sorgfältig umzugehen.
Für den sorgfältigen Umgang mit dem Trinkwasser und für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen dankt Ihnen die Wasserversorgung Grindelwald bestens.
Wasserversorgung Grindelwald
Rekrutierung der Feuerwehr Talboden / Isenfluh für das Jahr 2026
Feuerwehrdienstpflichtig wird, wer neu in den Bezirken Lauterbrunnen, Stechelberg oder Isenfluh wohnt, die C-Bewilligung erhält und dienstpflichtig ist, oder wer im Jahr 2006 geboren ist und somit das Stellungsalter erreicht hat. Bei Personen, die in ungetrennter Ehe oder eingetragener Partnerschaft leben, ist nur eine Person stellungspflichtig.
Datum: Donnerstag, 4. Dezember 2025
Zeit: 18.30 Uhr Rekrutierung, anschliessend erste einführende Übung
Ort: Feuerwehrmagazin beim alten Schulhaus Lauterbrunnen
Die Rekrutierung ist obligatorisch. Bei unentschuldigtem Fernbleiben von der Rekrutierung wird eine Busse von Fr. 200.– gemäss Feuerwehrreglement der Gemeinde Lauterbrunnen fällig.
Feuerwehr Talboden / Isenfluh
Verkehrserschwerung
Kantonsstrasse Nr. 6 Interlaken–Wilerbrücke
Gemeinde: Brienz.
410.20656 / Instandsetzung Lammbachbrücke (10038)
Teilstrecke: Koordinaten 2'646'612 / 1'178'017.
Dauer: 26. bis 28. November 2025.
Ausnahmen: keine.
Grund der Massnahme: Untersuchungen Lammbachbrücke.
Verkehrsführung: Einspurige Verkehrsführung.
Einschränkungen: Einspurige Verkehrsführung, Verkehrsregelung von Hand oder mit Lichtsignalanlage.
Rechtliche Hinweise
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.
Thun/Gwatt, 19. November 2025
Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Bauherrschaft: Wouters Waltherus, Jungfraustrasse 35, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch: Umnutzung einer Erstwohnung im 3. OG zur touristischen Vermietung, Beherbergung von zwei Gästen, total sechs Gäste in der Liegenschaft.
Standort: Jungfraustrasse 35, Parzelle Nr. 773.
Nutzungszone: Mischzone MK 4.
Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 22. Dezember 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Neuer Standort Altöl-Sammlung
Die Sammlung von Altöl, Speise- und Motorenölen bis maximal 10 Liter findet neu ab 1. Dezember 2025 beim neuen Werkhof, Lochweidli 133e (grüne Halle), statt.
Die Einwohnergemeinde Lauterbrunnen bittet die Bevölkerung, das Altöl nicht mehr an der Sammelstelle beim alten Schulhaus zu entsorgen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe bei der korrekten Entsorgung.
Papier- und Kartonsammlung
Die nächste Papier- und Kartonsammlung der Schule Gsteigwiler findet am Dienstag, 25. November 2025, statt.
Um den Kindern das Sammeln zu erleichtern, beachten Sie bitte folgende Punkte:
Besten Dank.
Gemeinderat und Schulleitung Gsteigwiler
Einweihung und Eröffnung des Kindergarten-Neubaus Bönigen sowie Weihnachtsfenster des Kindergartens
Am 2. Dezember 2025 findet von 17.00 bis 20.00 Uhr die feierliche Eröffnung des neuen Kindergartens gemeinsam mit der Präsentation des diesjährigen Weihnachtsfensters statt.
Eltern, Erziehungsberechtigte, Kinder und die gesamte Dorfgemeinschaft sind herzlich eingeladen, diesen besonderen Anlass bei Speis und Trank gemeinsam zu feiern. Um 18.00 Uhr tragen die Kinder ein Lied vor.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch und einen stimmungsvollen Abend.
Gemeinderat Bönigen
Nachlass Martha Steuri-Roth
Martha Steuri-Roth, geb. 22. März 1932, verwitwet, von Leissigen BE, Terrassenweg 119, 3818 Grindelwald, verstorben am 4. Juli 2025.
Über den Nachlass der aufgeführten Erblasserin wurde am 18. August 2025 durch das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli die Aufnahme des öffentlichen Inventars angeordnet.
Die Gläubiger (einschliesslich Bürgschaftsgläubiger) als auch Schuldner der Erblasserin werden aufgefordert, ihre Forderungen und Schulden (Wert Todestag) bis zur Eingabefrist schriftlich bei der Kontaktstelle anzumelden.
Die Gläubiger werden auf die in Art. 590 ZGB genannten Folgen der Nichtanmeldung aufmerksam gemacht, wonach die Erben jenen Gläubigern weder persönlich noch mit der Erbschaft haften, deren Forderungen zufolge versäumter Anmeldung nicht in das Inventar aufgenommen werden, soweit die Forderungen nicht durch Pfandrechte gedeckt sind. Publikation nach Art. 582 ZGB.
Frist: 1 Monat
Ablauf der Frist: 20. Dezember 2025
Kontaktstelle:
Massaverwalter: Notar Reto Grogg, Notariat Grogg AG, Spillstattstrasse 53, 3818 Grindelwald
Abstimmungsausschuss vom 30. November 2025
Gestützt auf Artikel 35 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte werden die nachstehenden Personen in den Abstimmungsausschuss für den 30. November 2025 aufgeboten.
Präsident: Joël Schär, Gemeinderat
Mitglieder:
Das Abstimmungslokal befindet sich im ersten Stock des Verwaltungsgebäudes (Sitzungszimmer) und ist wie folgt geöffnet:
Gemeindeschreiberei Lütschental
Gesuchstellerin: STWEG Chalet Weidholz, p. A. Stephan Ast, Könizbergstrasse 20, 3097 Liebefeld.
Projektverfasserin: Von Ins Sanitär & Heizung AG, Hirtenweg 15, 5102 Rupperswil.
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Terrassenweg 8, Parzelle Nr. 3662, Koordinaten 2’645’430 / 1’164’290.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/246645
Auflage- und Einsprachefrist bis 22. Dezember 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 11. November 2025
Bauverwaltung Grindelwald
Ordentliche Versammlung
Montag, 29. Dezember 2025, 20.00 Uhr im Sporthotel Habkern
Traktanden
Neue Rechtsbezüger haben sich bis zur Versammlung beim Präsidenten zu melden.
Habkern, 27. Oktober 2025
Die Bäuertkommission
Sperrung der Dorfstrasse während Adventsmärit
Am Samstag, 29. November 2025, findet zwischen 15.00 und 20.00 Uhr der traditionelle Adventsmärit der Kulturkommission auf dem Dorfplatz Leissigen statt. Aus diesem Grund wird die Dorfstrasse im Bereich des Dorfplatzes am Samstag, 29. November 2025, zwischen 13.00 und 20.30 Uhr für den Verkehr gesperrt.
Wir danken für Ihre Kenntnisnahme und freuen uns, Sie am Adventsmärit zu begrüssen.
Kulturkommission Leissigen
Winterdienst 2025/2026
Im weiteren wird auf Art. 679 ZGB und At. 58 OR hingewiesen (Schadenersatzpflicht des Hauseigentümers).
Unterseen, 10. November 2025
Bauverwaltung Unterseen
Bauherrschaft: Marko GmbH, Marktgasse 2, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Entfernung der bestehenden Reklamen; Anbringung einer neuen Leuchtreklame an der Südfassade.
Standort: Marktgasse 2, Parzelle Nr. 693.
Nutzungszone: Mischzone MK 4 Geschosse.
Inventar: Erhaltenswertes K-Objekt, Baugruppe D, Ortsbildgestaltungsbereich.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 22. Dezember 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Protokollauflage der ordentlichen Kirchgemeindeversammlung
Das Protokoll der ordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom 16. November 2025 liegt gemäss Art. 90 des Organisationsreglements ab Freitag, 21. November, bis Montag, 22. Dezember 2025 in der Gemeindeverwaltung der Einwohnergemeinde Ringgenberg öffentlich zur Einsichtnahme auf. Das Protokoll ist auch auf der Homepage der Kirchgemeinde, www.kircheringgenberg.ch, aufgeschaltet. Während der Auflage kann beim Kirchgemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden. Der Kirchgemeinderat entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Kirchgemeinderat Ringgenberg
Ressortverteilung
Aufgrund der Nachfolge im Gemeinderat von Marc Ungerer hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 10. November 2025 gemäss Artikel 23 Organisationsverordnung die Ressorts zugeteilt sowie die entsprechende Stellvertretung geregelt.
Rest der Amtsdauer ab sofort bis 31. Dezember 2026
Präsidiales, Finanzen, Liegenschaften: Roland Noirjean; Tiefbau: Heinz Feuz; Ver- und Entsorgung: Patric Berger; Sicherheit: Adrian Deuschle; Bildung, Soziales: Andrea Oppliger; Planung und Baurecht: Marc Ungerer; Tourismus/Wirtschaft, Kultur: Linda Wachtarczyk.
Gemeinderat Beatenberg
Bekanntmachung Genehmigung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern, Abteilung Orts- und Regionalplanung, hat die durch die Geschäftsleitung der Regionalkonferenz Oberland-Ost am 14. Mai 2025 beschlossenen Änderungen der Koordinationsblätter 307 Fallbach und 308 Locherboden (beide in Grindelwald) und die durch die Regionalversammlung vom 25. Juni 2025 beschlossene Ergänzung mit dem Koordinationsblatt 125 Lindi (Lütschental) im Teilrichtplan Abbau, Deponie, Transport Oberland-Ost (TRPADT.OO 2020) in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 am 27. Oktober 2025 genehmigt.
Die Genehmigungsexemplare können in der Geschäftsstelle der Regionalkonferenz Oberland-Ost oder unter www.oberland-ost.ch (Aktuell) eingesehen werden.
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Publikation bei der kantonalen Direktion für Inneres und Justiz, Münstergasse 2, Postfach, 3000 Bern 8, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden (Art. 61a Abs. 1 BauG). Zur Beschwerde sind einzig die Regionsgemeinden befugt (Art. 61a Abs. 2 Bst. c BauG).
Interlaken, 12. November 2025
Regionalkonferenz Oberland-Ost
Jungfraustrasse 38, 3800 Interlaken
Vorankündigung ausserordentliche Absenkung Brienzersee
Der Brienzersee wird bei normaler Witterung im Zeitraum vom 20. Januar bis 20. Februar 2026 auf einen ausserordentlich tiefen Seepegel von 563,00 m ü. M. (+/- 0,05 m) abgesenkt.
Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Projektverfasser: Reimann Sidler Architekten, Eyeltiweg 3, 3860 Meiringen.
Bauvorhaben: Dachsanierung / Neueindeckung zum Teil mit PV-Anlage (Indach).
Standort: Strandbad, Strandweg 6, Parzelle Nr. 2774, Zone Uferschutzplanung 3, Sektor E (Strandbad), Koordinaten 2’646’495 / 1’177’993.
Schutzzone: Grundwasserschutzzone S3 (Lammbach, Nr. 926).
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Dezember 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profilierung/Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: RELE GmbH, Schöpfli 2, 3852 Ringgenberg.
Projektverfasserin: Imboden Architektur AG, Seestrasse 17, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Neubau Gewerbehalle mit 2 Wohnungen.
Standort: Hauptstrasse/ Moosgasse, Parzelle Nr. 2352 (BR 2737), Zone Gewerbezone G / Koordinaten 2’635’798 / 1’172’914.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Dezember 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Alsate AG, Bützigeweg 23, 3707 Därligen.
Projektverfasserin: akkurat bauatelier AG, Allmendstrasse 32, 3600 Thun.
Bauvorhaben: Innen aufgestellte Wärmepumpe im UG; Grundrissanpassungen im EG; Umnutzung der Gewerberäumlichkeiten im 1. OG in drei Erstwohnungen, Anbringung von Balkonen auf der Südwestseite.
Standort: General-Guisan-Strasse 27B Parzelle Nr. 1356.
Nutzungszone: Mischzone MA3.
Inventar: keine.
Beanspruchte Ausnahmen:
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Dezember 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Interlaken
Gesuchstellerin: Kiener Roth Barbara, Dändlikerweg 18, 3014 Bern.
Projektverfasserin: M. Bürgi GmbH, Bielstrasse 21, 3250 Lyss.
Bauvorhaben: Energietechnische Sanierung EFH, Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Itramenstrasse 60, Parzelle Nr. 1995, Koordinaten 2’642’945 / 1’163’250.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/247761.
Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Dezember 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 10. November 2025
Bauverwaltung Grindelwald
Neue Strassensignalisation
Der Gemeinderat von Grindelwald hat an der Sitzung vom 9. September 2025 in Anwendung der gesetzlichen Vorschriften folgende Verkehrsmassnahme beschlossen:
Bahnhofareal Grindelwald
Gegen diesen Beschluss kann gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG, BSG 155.21) innert 30 Tagen nach Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, Postfach 276, 3800 Interlaken, Beschwerde erhoben werden.
Die Zustimmungsverfügung der Bau- und Verkehrsdirektion, Oberingenieurkreis 1, Schorenstrasse 39, 3645 Gwatt (Thun), wurde der Gemeinde Grindelwald zugesendet.
Die Verkehrsmassnahme tritt mit der Vornahme der Signalisation in Kraft.
Gemeinderat Grindelwald
Temporäre Strassensignalisation
Der Gemeinderat von Grindelwald hat an der Sitzung vom 14. Oktober 2025 in Anwendung der gesetzlichen Vorschriften folgende Verkehrsmassnahme beschlossen:
Dorfstrasse ab Verzweigung Endweg in Richtung Kirche
Gültigkeit: 1. Dezember 2025 bis 31. März 2026
Gegen diesen Beschluss kann gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG, BSG 155.21) innert 30 Tagen nach Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, Postfach 276, 3800 Interlaken, Beschwerde erhoben werden.
Die Zustimmungsverfügung der Bau- und Verkehrsdirektion, Oberingenieurkreis 1, Schorenstrasse 39, 3645 Gwatt (Thun), wurde der Gemeinde Grindelwald zugesendet.
Die Verkehrsmassnahme tritt mit der Vornahme der Signalisation in Kraft.
Gemeinderat Grindelwald
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Einführung Trennsystem Brunnacherweg (Kreuzung Langachristrasse – Brunnacherweg bis Brunnacherweg 5).
Standort: Brunnacherweg, Parzellen Nrn. 104, 2151, 2395, 3283, Wohnzone W2 / Gemeindestrasse, Koordinaten 2’644’968 / 1’178’740.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: gelb und blau.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Dezember 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Marcel und Doris Homberger, Almisgässli 8, 3818 Grindelwald.
Projektverfasser: Jörg Homberger, Bussalpstrasse 48, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Teilabbruch und Wiederaufbau Wohnhaus; Sanierung und Erweiterung Erdgeschoss.
Standort: Bussalpstrasse 48, Parzelle Nr. 4688, Wohnzone W2, Koordinaten 2’644’570 / 1’164’785.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Dezember 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Gesuchstellerin: Künzi + Knutti Immo AG, Landstrasse 84, 3715 Adelboden, Niklaus Sägesser, Grenzweg 112, 3616 Schwarzenegg.
Projektverfasserin: HMS Architekten AG, Seestrasse 20, 3700 Spiez.
Bauvorhaben: Projektänderung zum Gesamtbauentscheid Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli vom 4. Oktober 2023, Haus C:
Standort: Dorfstrasse 66a, 3706 Leissigen
Parzellen Nrn. 637 (986) Zone W2b, Koordinaten 2'625'185 / 1'167'185.
Schutzzone/-objekt: keine/nein.
Nutzungsart Zweitwohnungsgesetz (ZWG): Gemäss Gesamtbauentscheid
Ausnahmen: keine.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Leissigen.
Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances (eBau Nr. 2023-2721/249421).
Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Dezember 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Es wird darauf hingewiesen, dass sich allfällige Rechtsbegehren nur gegen die Projektänderung richten können.
Leissigen, 10. November 2025
Gemeinderat Leissigen
Gesuchsteller: Carrosserie Frederiksen AG, Lars Frederiksen, Hauptstrasse 67, 3805 Goldswil b. Interlaken.
Projektverfasser: brönnimann architekten ag, Karin Brönnimann, Untere Bönigstrasse 10A, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Neubau Carrosseriewerkstatt zur Aufbereitung beschädigter PKWs. Lackierkabinen und Hebebühnen im Erdgeschoss, beidseitige Ein-/Ausfahrt Ost-West. Weitere Arbeitsplätze im Obergeschoss. Befahrbares Flachdach mit Parkdeck und Technikräumen. PV-Anlage über Parkdeck mit einer Stahlkonstruktion. Anbringen einer unbeleuchteten Reklame (Gesamtbauentscheid vom 16. Januar 2025).
Projektänderung: Weglassen der bestehenden Photovoltaikanlage inkl. der Stahlkonstruktion beim Parkdeck. Zudem sollen einzelne Fenstergrössen und Öffnungen angepasst sowie die Fassadenmaterialien untereinander verschoben und/oder neu disponiert werden. Die PV-Anlage soll neu an der Süd- wie an der Ostfassade montiert werden.
Standort: Industriestrasse, 3812 Wilderswil, Parzelle Nr. 2203, Koordinaten 2’633’601 / 1’169’003.
Zone: UeO SF-Halle 1.
Gewässerschutzzone: A.
Inventar: nicht inventarisiert.
Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?
Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Dezember 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Wilderswil
Gesuchsteller: Dr. med. Roland und Silvia Kaufmann, Campingstrasse 23, 3806 Bönigen.
Projektverfasserin: Walter Amacher Architekten AG, Melchior Amacher, Hauptstrasse 110, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Neubau von 4 Autoabstellplätzen mit Carport.
Standort: Campingstrasse 23, Parzelle Nr. 1101, Koordinaten 2'634'750 / 1'171'180.
Zone: WG 2.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen: Unterschreiten des Strassenabstands, Art. 24 GBR.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Dezember 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet im Doppel innert der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portalebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Bauverwaltung Bönigen
Heliport Lauterbrunnen – Gesuch um Änderung des Betriebsreglements
Gesuchstellerin: Einwohnergemeinde Lauterbrunnen, Gemeindehaus Adler, 3822 Lauterbrunnen
Gegenstand: Änderung des Betriebsreglements (Definition der Betriebszeiten, An- und Abflugrouten usw.)
Standort: Heliport Lauterbrunnen.
Verfahren: Das Verfahren richtet sich nach Artikel 36d des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) sowie den Bestimmungen der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL; SR 748.131.1). Es wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.
Anhörung: Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hört den Kanton Bern und die interessierten Bundesstellen direkt an.
Öffentliche Auflage
Die Gesuchsunterlagen können vom 13. November bis und mit 12. Dezember 2025 zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten bei folgender Behörde eingesehen werden:
Einsprachen
Wer nach den Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begründet beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern, im Doppel einzureichen.
Hinweise:
Bern, 13. November 2025
Bundesamt für Zivilluftfahrt
Gesuchstellerin: Künzi + Knutti Immo AG, Landstrasse 84, 3715 Adelboden, Urs und Iris Zurbuchen, Reibenweg 45a, 3294 Büren an der Aare.
Projektverfasserin: HMS Architekten AG, Seestrasse 20, 3700 Spiez.
Bauvorhaben: Projektänderung zu Gesamtbauentscheid Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli vom 27. November 2024, Haus D: Einbau Schwedenofen sowie Kaminanlage in der Dachgeschosswohnung.
Standort: Dorfstrasse 64a, 3706 Leissigen.
Parzelle Nr. 68, (987), Zone W2b, Koordinaten 2'625'198 / 1'167'165.
Schutzzone/-objekt: keine/nein.
Nutzungsart Zweitwohnungsgesetz (ZWG): Gemäss Gesamtbauentscheid.
Ausnahmen: keine.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Leissigen.
Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances (eBau Nr. 2024-4096/249277).
Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Dezember 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Es wird darauf hingewiesen, dass sich allfällige Rechtsbegehren nur gegen die Projektänderung richten können.
Leissigen, 10. November 2025
Gemeinderat Leissigen
Öffentliche Auflage des Vermessungswerks Matten bei Interlaken Los 5
Matten bei Interlaken Los 5 umfasst das Restgebiet der Gemeinde Matten bei Interlaken zwischen den Gemeinden Interlaken, Därligen, Wilderswil, Gsteigwiler, Bönigen und dem Los 3 von Matten bei Interlaken.
Im Lauf der Ersterhebung wurden die Grundstücksflächen aus Landeskoordinaten neu berechnet. Gegenüber der früheren grafischen Flächenbestimmung auf dem Plan resultieren genauere Flächen. Nicht verändert wurde der Grenzverlauf, wie er im Gelände vermarkt und im Grundbuchplan dargestellt ist.
Die Grundstücksfläche hat im Sinne des Zivilgesetzbuches nur beschreibenden Charakter. Es besteht demzufolge keine Einsprachemöglichkeit gegen die neuen Flächenmasse.
Der Plan für das Grundbuch und die weiteren zum Zweck der Grundbuchführung erstellten Auszüge aus den Daten der amtlichen Vermessung liegen vom 17. November bis 16. Dezember 2025 auf der Gemeindeverwaltung Matten bei Interlaken öffentlich auf (Art. 38 KGeoIG).
Der Schalter der Bauverwaltung ist zu den üblichen Öffnungszeiten der Gemeinde offen. Weitere Termine auf Anfrage möglich, Telefon 033 826 50 21
Wer in seinen schutzwürdigen Interessen betroffen ist, kann sich am Verfahren beteiligen, indem er während der Auflagefrist bei der Gemeinde schriftlich auf Fehler oder Mängel der Vermessung aufmerksam macht (Art. 39 KGeoIG).
Am Dienstag, 9. Dezember 2025, von 11.00 bis 12.00 Uhr werden die Vertreter des Vermessungsbüros Geogrid AG, Christoph Wyss, Ingenieur-Geometer, und Christian Schlunegger, Geomatiktechniker, auf der Gemeindeverwaltung Matten bei Interlaken zur Auskunftserteilung anwesend sein.
Nach Erledigung der Einwendungen wird das Vermessungswerk durch das Amt für Geoinformation des Kantons Bern genehmigt. Der Plan für das Grundbuch erlangt alsdann die Eigenschaft einer öffentlichen Urkunde gemäss Art. 9 ZGB (Art. 29 VAV).
Matten bei Interlaken, 10. November 2025
Der Gemeinderat
Neufassung Personalverordnung
In Anwendung von Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung (GV, BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Ringgenberg an seiner Sitzung vom 4. November 2025 die Neufassung der Personalverordnung inkl. der Anhänge I, II, III und IV genehmigt hat. Sie tritt vorbehältlich aller dagegen erhobenen Beschwerden per 1. Januar 2026 in Kraft.
Die bisherige Personalverordnung inkl. der Anhänge I, II, III und IV vom 8. Dezember 2014 wird per 31. Dezember 2025 vollumfänglich aufgehoben und durch die Neufassung ersetzt.
Die Neufassung der Personalverordnung der Einwohnergemeinde Ringgenberg kann bei der Gemeindeverwaltung Ringgenberg oder online unter www.ringgenberg.ch eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Neufassung der Personalverordnung der Einwohnergemeinde Ringgenberg kann innert 30 Tagen seit Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden.
Gemeinderat Ringgenberg
Gesuchsteller: Jan Zingrich, Mühlenenstrasse 5, 3812 Wilderswil.
Projektverfasser: Samuel Zaugg, Obergasse 23, 4934 Madiswil.
Bauvorhaben: Anbau Viehscheune.
Standort: Grenchenstrasse 14a, Wilderswil, Parzellen Nrn. 992, 579, 1293, 625, Koordinaten 2’632’722 / 1'167'248.
Gewässerschutzzone: A.
Inventar: nicht inventarisiert.
Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?
Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Dezember 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten und aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Wilderswil
Änderungen bzw. Inkraftsetzungen von Reglementen und Verordnungen
Gestützt auf Artikel 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die zuständigen Organe der Einwohnergemeinde Wilderswil die folgenden Änderungen bzw. Inkraftsetzungen von Reglementen und Verordnungen beschlossen haben:
Die Reglemente und Verordnungen können kostenlos bei der Gemeindeverwaltung eingesehen oder bezogen werden. Auf www.wilderswil.ch/informationen/reglemente können die Gemeindereglemente und -verordnungen als PDF-Datei eingesehen und heruntergeladen werden.
Wilderswil, 10. Oktober 2025
Gemeinderat Wilderswil
Öffentliche Auflage des Vermessungswerkes Interlaken Los 3
Interlaken Los 3 umfasst das Restgebiet der Gemeinde Interlaken zwischen den Gemeinden Unterseen, Ringgenberg und dem Los 2 von Interlaken.
Im Lauf der Ersterhebung wurden die Grundstücksflächen aus Landeskoordinaten neu berechnet. Gegenüber der früheren grafischen Flächenbestimmung auf dem Plan resultieren genauere Flächen. Nicht verändert wurde der Grenzverlauf, wie er im Gelände vermarkt und im Grundbuchplan dargestellt ist.
Die Grundstücksfläche hat im Sinne des Zivilgesetzbuches nur beschreibenden Charakter. Es besteht demzufolge keine Einsprachemöglichkeit gegen die neuen Flächenmasse.
Der Plan für das Grundbuch und die weiteren zum Zweck der Grundbuchführung erstellten Auszüge aus den Daten der amtlichen Vermessung liegen
vom 17. November bis 16. Dezember 2025 auf der Bauverwaltung Interlaken
öffentlich auf (kantonales Geoinformationsgesetz KGeoIG, Artikel 38).
Der Schalter der Gemeindeverwaltung ist wie folgt geöffnet:
Weitere Termine auf Anfrage möglich unter Telefon 033 826 51 11.
Wer in seinen schutzwürdigen Interessen betroffen ist, kann sich am Verfahren beteiligen, indem er während der Auflagefrist bei der Gemeinde schriftlich auf Fehler und Mängel der Vermessung aufmerksam macht (KGeoIG, Artikel 39).
Am Dienstag, 9. Dezember 2025, von 16.00 bis 16.30 Uhr werden die Vertreter des Vermessungsbüros GEOGRID AG, Christoph Wyss, Ingenieur-Geometer, und Christian Schlunegger, Geomatiktechniker, auf der Gemeindeverwaltung Interlaken zur Auskunftserteilung anwesend sein.
Nach Erledigung der Einwendungen wird das Vermessungswerk durch das Amt für Geoinformation des Kantons Bern genehmigt. Der Plan für das Grundbuch erlangt alsdann die Eigenschaft einer öffentlichen Urkunde gemäss Artikel 9 des Zivilgesetzbuches (Verordnung über die amtliche Vermessung VAV, Artikel 29).
Der Gemeinderat
Bauherrschaft: Markus Schild, Gofri 3a, 3855 Brienz.
Grundeigentümer: Markus Schild, Gofri 3a, 3855 Brienz, und Hans Schild-Marti, Gofri 3, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Neuerschliessung des Wasseranschlusses der Gemeinde aufgrund des Unwetters Milibach vom 12. August 2024.
Standort: Gemeinde Brienz, Gofri 3, Parzelle Nr. 3620, und Gofri 3a, Parzelle Nr. 1224.
Zone: Landwirtschaftszone (LWZ).
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahme: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Dezember 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen.
Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Gesuchsteller: Bruce Battrick, Ägerten 1081d, 3825 Mürren.
Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus.
Standort: Mürren, Ägerten, Parzelle Nr. 6334, Koordinaten 2'635'142 / 1'157'140, Wohn- und Gewerbezone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen: keine.
Auflagestellen:
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 14. November bis 15. Dezember 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Theilkäs geb. Hauser, Margrit Agnes, geboren 14. Mai 1937, von Niederstocken BE, wohnhaft gewesen in Untere Goldey 21, 3800 Unterseen, ist am 18. September 2025 verstorben.
Die Erblasserin hinterliess einen Erbvertrag samt Nachtrag sowie ein Testament. Die gesetzliche Erbfolge wurde aufgehoben. Für gesetzliche Erben unbekannten Aufenthalts gilt diese Publikation als Eröffnung im Sinne von Art. 558 ZGB.
Dieser Erbvertrag und das Testament liegen den gesetzlichen Erben bei Notar Peter Graf, Hauptstrasse 43, 3800 Unterseen, zur Einsichtnahme auf.
Einsprachen sind innert Monatsfrist ab der dritten Publikation beim beauftragten Notar Peter Graf, Postfach, 3800 lnterlaken, schriftlich zu erheben. Erfolgen innerhalb der gesetzten Frist keine Einsprachen, so wird den eingesetzten Erben die Erbenbescheinigung gemäss Art. 559 ZGB ausgestellt.
Unterseen, 28. Oktober 2025
Der Beauftragte:
Peter Graf, Notar
Abrechnungsanträge für Delegierte, Vorstandsmitglieder und Abgeordnete
Die Listen und Abrechnungsanträge zur Auszahlung der Sitzungsgelder und Spesen für Delegierte, Vorstandsmitglieder und Abgeordnete sind bis am 30. November 2025 bei der Finanzverwaltung Matten einzureichen. Die entsprechenden Formulare sind bei der Finanzverwaltung Matten erhältlich oder auf der Homepage – www.matten.ch – unter der Rubrik «Services – Dienstleistungen – Abrechnungsanträge für Delegierte, Vorstandsmitglieder und Abgeordnete» abrufbar. Es erfolgt kein automatischer Versand der Formulare.
Finanzverwaltung Matten
Gemeindeversammlung vom Freitag, 28. November 2025
Der Gemeinderat lädt alle Gemeindebürger:innen herzlich ein:
Traktanden
Im Anschluss an die Gemeindeversammlung sind die Anwesenden herzlich zu einem Umtrunk sowie einem Imbiss eingeladen.
Auflage
Die Akten für die Gemeindeversammlung liegen 30 Tage vor der Versammlung, d. h. ab Montag, 27. Oktober 2025, in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf. Zudem wird zu gleichem Zeitpunkt die Botschaft für die Gemeindeversammlung vom 28. November 2025 auf der Homepage der Einwohnergemeinde Matten b. Interlaken (www.matten.ch) aufgeschaltet.
Stimmrecht
Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde Matten bei Interlaken angemeldet sind.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Verlängerung Einheimischenausweise
Im Vorfeld zur Gemeindeversammlung von 19.00 bis 20.00 Uhr können auch Einheimischenausweise verlängert werden (keine Neuausstellungen).
Der Gemeinderat
Ordentliche Gemeindeversammlung
Freitag, 21. November 2025, 20.15 Uhr im Gmeindshus Goldswil
Traktanden
Unterlagen zur Gemeindeversammlung können über unsere Webseite www.bgrigo.ch eingesehen und ausgedruckt werden.
Goldswil, 8. Oktober 2025
Der Bäuertburgerrat
Gemeindeversammlung
Mittwoch, 26. November 2025, 19.30 Uhr im Schulhaus
Traktanden
Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Traktanden 1a, 1b, 2, 3, 4 und 5 liegen 30 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung Niederried öffentlich auf. Über das Traktandum 1c (Finanzplan) wird an der Gemeindeversammlung orientiert.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann gestützt auf Art. 63 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden.
Rügepflicht
Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung ist gemäss Art. 31 Abs. 1 Gemeindeordnung sofort zu beanstanden. Das Protokoll vom 26. November 2025 wird 7 Tage nach der Gemeindeversammlung während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Werden innert der Auflagefrist keine schriftlich begründeten Einwände erhoben, erfolgt die Genehmigung durch den Gemeinderat (Art. 76 Abs. 3 Gemeindeordnung).
Vor der Versammlung wird allen Haushaltungen ein Informationsblatt mit den detaillierten Angaben zu den Traktanden zugestellt. Die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger werden zur Teilnahme an dieser Versammlung freundlich eingeladen.
Gemeinderat Niederried
Burgerversammlung
Freitag, 21. November 2025, 19.30 Uhr im Singsaal des neuen Schulhauses Bönigen
Traktanden
Reglements- und Aktenauflage
Die Totalrevision in der vom Burgerrat am 13. Oktober 2025 beschlossenen Fassung des Organisationsreglements, gültig ab 1. Januar 2026, liegt 30 Tage, das Budget 2026 20 Tage vor der Versammlung im Forsthaus (Verwaltungssitz) öffentlich auf. Ein Auszug des Reglements und des Budgets kann dort bezogen oder über die E-Mail: info@burgergemeindeboenigen.ch bestellt werden. Öffnungszeiten Forsthaus Rüti 14: Montag und Donnerstag von 8.30 bis 11.30 Uhr. Übrige Zeiten nach telefonischer Vereinbarung: 079 301 06 74.
Protokolle
Das Protokoll der Versammlung vom 21. November 2025 liegt 7 Tage nach der Versammlung während 20 Tagen öffentlich im Forsthaus auf.
Rechtsmittelbelehrung
Allfällige Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalter von Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 60 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz).
Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind anlässlich der Versammlung sofort zu rügen (Art. 49a GG). Wer rechtzeitig Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse und Wahlen nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger sind zur Teilnahme an der Versammlung freundlich eingeladen.
Bönigen, 16. Oktober 2025
Der Burgerrat
Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken und Sträuchern entlang von öffentlichen Strassen und Wegen
Im Hinblick auf die Wintermonate machen wir darauf aufmerksam, dass Ast- und Blattwerk von Bäumen, Grünhecken und Sträuchern entlang von öffentlichen Strassen und Gehwegen so zurückzuschneiden ist, dass das Lichtraumprofil auch unter Schnee- und Wasserlast frei bleibt. Dies einerseits für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden und Fussgänger/-innen sowie auch für den Winterdienst und die Schneeräumung.
Wir ersuchen deshalb alle betroffenen LiegenschaftseigentümerInnen, das Ast- und Blattwerk von Bäumen, Grünhecken und Sträuchern bis spätestens am 30. November 2025 zurückzuschneiden.
Andernfalls behält sich die Baugruppe vor, das Lichtraumprofil ohne Rücksprache und auf Kosten der Eigentümer/-innen freizuschneiden.
Bauverwaltung Brienz
Bauherrschaft: Paul Kaufmann, Reginaweg 11, 3800 Matten b. Interlaken.
Bauvorhaben: Ersatz der bestehenden Ölheizung durch eine aussen aufgestellte Wärmepumpe auf der Nordseite des Gebäudes.
Standort: Reginaweg 11, Parzelle Nr. 1066, Koordinaten 2'632’370 / 1’170’070.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Hinweis: Naturgefahrengebiet mit mittlerer Gefährdung, Wasser.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Dezember 2025.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten und die Pflöcke vor Ort verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Matten
Gemeinde Schwanden bei Brienz
Beschluss Änderung Waldstrassenplan «Schwanden bei Brienz»
Das Amt für Wald und Naturgefahren AWN hat am 31. Oktober 2025 eine Änderung des Waldstrassenplans «Schwanden bei Brienz» vom 19. November 2001 gestützt auf Art. 23 und 24 des kantonalen Waldgesetzes vom 5. Mai 1997 und Art. 32 der kantonalen Waldverordnung vom 29. Oktober 1997 beschlossen.
Der Waldstrassenplan legt fest, bei welchen Weganlagen es sich um Waldstrassen im Sinne des Waldgesetzes handelt, und regelt die Fahrverbote.
Er kann auf der Gemeindeverwaltung Schwanden bei Brienz oder bei der Waldabteilung Alpen in Wimmis während den ordentlichen Büroöffnungszeiten eingesehen werden. Für Personen, welche nicht Beschwerde führen, wird der Waldstrassenplan mit Ablauf der Beschwerdefrist von 30 Tagen rechtskräftig.
Wimmis, 10. November 2025
Amt für Wald und Naturgefahren, Waldabteilung Alpen
Michel Brügger, Abteilungsleiter
Die Gemischte Gemeinde Oberried ist eine ländliche, direkt am Brienzersee gelegene Gemeinde mit aktuell rund 500 Einwohnenden. Die Mitarbeitenden schätzen die landschaftliche Lage der beiden Dörfer Ebligen und Oberried sowie die Nähe zur lokalen Bevölkerung.
Zur Begleitung der anstehenden Gemeindefusion in der Gemischten Gemeinde Oberried suchen wir für die Zeit vom 1. März 2026 bis voraussichtlich zum 31. Dezember 2028 eine/n
Gemeindeschreiber/-in 60–100%
Der Aufgabenbereich umfasst die Mitwirkung bei den aktuell laufenden Fusionsverhandlungen, die personelle und fachliche Führung der Gemeindeschreiberei sowie den administrativen Vollzug der Gemeinderats- und Gemeindeversammlungsgeschäfte.
Dazu gehören insbesondere folgende Arbeiten
Ihr Profil
Unser Angebot
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 30. November 2025 per E-Mail an pirmin.schenk@oberried.ch. Für weitere Auskünfte steht Pirmin Schenk, Gemeindeschreiber, unter Telefon 033 849 13 35 gerne zur Verfügung.
Gemeindeversammlung
Dienstag, 9. Dezember 2025, 20.00 Uhr in der Mehrzweckhalle Hofstetten
Traktanden
Über die Geschäfte der Gemeindeversammlung wird spätestens 10 Tage vor dem Versammlungstermin eine Informationsschrift an alle Haushalte versandt. Die Unterlagen können ab diesem Zeitpunkt auch unter www.hofstetten-ballenberg.ch eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung sind innert 30 Tagen nach der Versammlung (in Wahlsachen innert 10 Tagen) schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle Stimmberechtigten und Gäste sind zur Teilnahme an der Gemeindeversammlung freundlich eingeladen.
Hofstetten, 3. November 2025
Gemeinderat Hofstetten
Gemeindeversammlung
Freitag, 12. Dezember 2025, 20.00 Uhr im Schulhaus Obermoos
Traktanden
Aktenauflage
Das Budget 2026 kann 10 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Ein Kurzkommentar und der Zusammenzug des Budgets werden an alle Haushaltungen verteilt.
Das Versammlungsprotokoll liegt 7 Tage nach der Gemeindeversammlung während 30 Tagen öffentlich auf und ist ebenfalls unter www.brienzwiler.ch einsehbar.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Die Stimmberechtigten von Brienzwiler sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Brienzwiler Wohnsitz haben.
Brienzwiler, 27. Oktober 2025
Gemeinderat Brienzwiler
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Projektverfasser: Reimann Sidler Architekten, Eyeltiweg 3, 3860 Meiringen.
Bauvorhaben: Dachsanierung / Neueindeckung zum Teil mit PV-Anlage (Indach).
Standort: Strandbad, Strandweg 6, Parzelle Nr. 2774, Zone Uferschutzplanung 3, Sektor E (Strandbad), Koordinaten 2’646’495 / 1’177’993.
Schutzzone: Grundwasserschutzzone S3 (Lammbach, Nr. 926).
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Dezember 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profilierung/Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Ordentliche Mitgliederversammlung
Donnerstag, 18. Dezember 2025, 20.00 Uhr im Gemeindehaus Dindlen, Brienz
Traktanden
Gegen die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sowie bei inhaltlichen als auch bei Verfahrensrügen kann gestützt auf Art. 60, 63 und 67 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden.
Rügepflicht: Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Mitgliederversammlung ist gemäss Art. 49a Gemeindegesetz sofort zu beanstanden.
Brienz, 21. Oktober 2025
Schwellenkorporation Brienz
Gemeindeversammlung
Freitag, 28. November 2025, 20.00 Uhr in der Turnhalle Bönigen
Traktanden
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Die Stimmberechtigten von Bönigen sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Bönigen Wohnsitz haben.
Bönigen, 6. Oktober 2025
Namens des Gemeinderates
Der Gemeindeschreiber
Zurückschneiden von Bäumen und Hecken / Schneeräumung und Winterdienst
Lichtraumprofil
Die Anstösser an Strassen, Wege und Trottoirs werden hiermit aufgefordert, das Zurückschneiden der Äste, Grünhecken und Sträucher usw. bis zum 30. November 2025 auf die vorgeschriebenen Abmessungen auszuführen. Dies ist insbesondere im Winter aufgrund der Schneelast von grosser Bedeutung.
Gemäss dem Gesetz über den Bau und Unterhalt der Strassen ist das Strassengebiet über Trottoirs, Rad- und Fusswege bis auf eine Höhe von 2,5 m und über der Fahrbahn bis auf eine Höhe von 4,5 m freizuhalten. Wenn die öffentliche Beleuchtung beeinträchtigt wird, sind die überhängenden Äste bis auf Lampenhöhe zurückzuschneiden. Hecken, Sträucher, Äste und Anpflanzungen müssen seitlich mindestens 0,5 m Abstand vom Fahrbahnrand bzw. von der Gehweghinterkante haben.
Das Merkblatt Strassenabstand Gemeindestrassen, Lichtraumprofil und Strassenabstände kann bei der Bauverwaltung bezogen werden.
Im Rahmen des Winterdienstes wird für Beschädigungen an Gegenständen innerhalb des Lichtraumprofils (Zäune, Holz, Baumaterialien, Schilder usw.) und an Fahrzeugen, die auf der Strasse parkiert sind, keine Haftung übernommen.
Abgestellte Fahrzeuge
Die Schneeräumung wird hauptsächlich in den frühen Morgenstunden durchgeführt. Nicht ordnungsgemäss parkierte Motorfahrzeuge auf öffentlichen Strassen und Plätzen behindern die Winterdienstarbeiten. Um einen reibungslosen Ablauf der Räumungsarbeiten zu ermöglichen, bitten wir, Fahrzeuge nicht auf den Gehwegflächen, im Parkverbot sowie ausserhalb der markierten Parkfelder abzustellen.
Haftungsfrage
Die Gemeinde und die beauftragten Schneeräumungsunternehmungen lehnen jede Haftung für Schäden ab, die bei den Winterdienstarbeiten (Schneepflügen, Schneefräsen, Salzstreuen usw.) an nicht ordnungsgemäss parkierten Fahrzeugen und an deponierten sowie sich im Lichtraumprofil befindenden Gegenständen entstehen. Für Schäden an Schneeräumungsfahrzeugen, verursacht durch unsachgemäss abgestellte Gegenstände, wie Baumaterialien, Holz usw., wird der Eigentümer haftbar gemacht.
Ausweichstellen / Wendeplätze
Ausweichstellen und Wendeplätze sind keine Park- und Abstellplätze. Für durch den Winterdienst entstandene Schäden an nicht ordnungsgemäss parkierten Fahrzeugen wird jede Haftung abgelehnt.
Schneeräumung von privaten Liegenschaften
Es ist verboten, nach der Haupträumung der Gemeinde oder durch die beauftragten Unternehmungen, Schnee von Vorplätzen, Terrassen und Zufahrtsstrassen auf die Strasse zu räumen. Solche Ablagerungen werden auf Kosten der Verursacher in einem zweiten Durchgang separat abgeführt und nach Aufwand verrechnet. Schnee und Eis dürfen nicht in Strassenschächte / Kanäle entsorgt werden.
Für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis danken wir Ihnen bestens.
Bauverwaltung Lauterbrunnen, Telefon 033 856 50 70
bestehend aus den politischen Gemeinden Interlaken, Matten, Bönigen, Iseltwald, Wilderswil, Gsteigwiler, Saxeten, Lütschental und Gündlischwand
Kirchgemeindeversammlung
Sonntag, 14. Dezember 2025, um 11.00 Uhr in der Schlosskirche (im Anschluss an den Gottesdienst von 10.00 Uhr)
Traktanden
Die Unterlagen zu den Traktanden 3 und 5 liegen 30 Tage vor der Versammlung im Sekretariat der Kirchgemeinde, Herziggässli 21, 3800 Matten, während der Bürozeiten zur Einsichtnahme auf. Das Budget 2026 kann auch auf den Gemeindeverwaltungen eingesehen werden.
Allfällige Beschwerden gegen die Versammlungsbeschlüsse sind gemäss Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen.
Eine allfällige Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Versammlung ist gemäss Gemeindegesetz Art. 49a sofort zu beanstanden, um das volle Beschwerderecht behalten zu können.
Alle Stimmberechtigten der Kirchgemeinde sind herzlich zur Versammlung eingeladen.
Matten, 10. November 2025
Der Kirchgemeinderat
Seilbahnrechtliches Plangenehmigungsverfahren (ordentliches Verfahren)
Planvorlage der Wengernalpbahn AG betreffend Neubau der Sesselbahn Wixi – Fallboden und Pistenunterführung
Gemeinden: Lauterbrunnen und Grindelwald.
Gesuchstellerin: Wengernalpbahn AG, Harderstrasse 14, 3800 Interlaken.
Gegenstand: Neubau der 6er-Sesselbahn Wixi–Fallboden mit Wetterschutzhauben und einer Förderleistung von 2300 Personen pro Stunde. Talstation: Wixi 1827 m ü. M. (2'639'194'267 / 1'158'047'328). Bergstation: Fallboden 2149 m ü. M. (2'640'553'054 / 1'158'720'737). Das Projekt umfasst zudem eine Pistenunterführung unter der Bahnlinie der Jungfraubahn mit dazugehörenden Pistenanpassungen sowie Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen nach der Umweltgesetzgebung. Für Detailinformationen wird auf die öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegten Planunterlagen verwiesen.
Verfahren: Das Plangenehmigungsverfahren richtet sich nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz vom 20. Dezember 1968 (VwVG; SR 172.021) soweit das Seilbahngesetz (SebG; SR 743.01) nicht davon abweicht. Subsidiär kommt das Eisenbahngesetz (EBG; SR 742.101) zur Anwendung. Leitbehörde für das Verfahren und Genehmigungsbehörde ist das Bundesamt für Verkehr (BAV).
UVP-Pflicht: Das Bauvorhaben unterliegt der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung gemäss dem Umweltschutzgesetz (USG; SR 814.01). Der Umweltverträglichkeitsbericht ist Teil der Gesuchsunterlagen.
Öffentliche Auflage: Die Planunterlagen können vom 13. November bis 12. Dezember 2025 während der ordentlichen Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, im Tourismusbüro Wengen und bei der Gemeindeverwaltung Grindelwald eingesehen werden.
Aussteckung: Eine Aussteckung ist aufgrund der Schneelage nicht möglich. Die relevanten Planunterlagen werden bei der Güterabfertigung der Talstation Bergbahn Lauterbrunnen–Mürren, 3022 Lauterbrunnen ausgehängt.
Einsprachen: Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG, SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist bei der Genehmigungsbehörde Einsprache erheben. Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über die Enteignung vom 20. Juni 1930 (EntG; SR 700) Partei ist, kann während der Auflagefrist sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen (Einsprachen gegen die Enteignung; Begehren nach den Art. 7–10 EntG; Begehren um Sachleistung nach Art. 18 EntG; Begehren um Ausdehnung der Enteignung nach Art. 12 EntG; die geforderte Enteignungsentschädigung). Einsprachen müssen schriftlich innert der Auflagefrist (Datum Postaufgabe) beim Bundesamt für Verkehr, Sektion Bewilligungen I, 3003 Bern, eingereicht werden. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Einwände betreffend die Aussteckung sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist beim BAV vorzubringen (Art. 18c Abs. 2 EBG).
Bern, 6. November 2025
Bundesamt für Verkehr, 3003 Bern
Bauherrschaft: RELE GmbH, Schöpfli 2, 3852 Ringgenberg.
Projektverfasserin: Imboden Architektur AG, Seestrasse 17, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Neubau Gewerbehalle mit 2 Wohnungen.
Standort: Hauptstrasse/ Moosgasse, Parzelle Nr. 2352 (BR 2737), Zone Gewerbezone G / Koordinaten 2’635’798 / 1’172’914.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Dezember 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Information Trinkwasserqualität Gimmelwald
Gemäss den Untersuchungen des kantonalen Laboratoriums Bern vom 22. Oktober 2025 entspricht das Trinkwasser der Wasserversorgung Gimmelwald den gesetzlichen Anforderungen. Bakteriologische Qualität: einwandfrei. Härtegrad: 15,8 °fH (= an der Grenze von weich zu mittelhart). Das Trinkwasser stammt aus den Spielbodenalpquellen. Das Quellwasser wird mittels einer Ultraviolettanlage desinfiziert.
Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme.
Wasserversorgungsgenossenschaft Gimmelwald
Bauherrschaft: Alsate AG, Bützigeweg 23, 3707 Därligen.
Projektverfasserin: akkurat bauatelier AG, Allmendstrasse 32, 3600 Thun.
Bauvorhaben: Innen aufgestellte Wärmepumpe im UG; Grundrissanpassungen im EG; Umnutzung der Gewerberäumlichkeiten im 1. OG in drei Erstwohnungen, Anbringung von Balkonen auf der Südwestseite.
Standort: General-Guisan-Strasse 27B Parzelle Nr. 1356.
Nutzungszone: Mischzone MA3.
Inventar: keine.
Beanspruchte Ausnahmen:
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Dezember 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Interlaken
Gesuchstellerin: Kiener Roth Barbara, Dändlikerweg 18, 3014 Bern.
Projektverfasserin: M. Bürgi GmbH, Bielstrasse 21, 3250 Lyss.
Bauvorhaben: Energietechnische Sanierung EFH, Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Itramenstrasse 60, Parzelle Nr. 1995, Koordinaten 2’642’945 / 1’163’250.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/247761.
Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Dezember 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 10. November 2025
Bauverwaltung Grindelwald
Neue Strassensignalisation
Der Gemeinderat von Grindelwald hat an der Sitzung vom 9. September 2025 in Anwendung der gesetzlichen Vorschriften folgende Verkehrsmassnahme beschlossen:
Bahnhofareal Grindelwald
Gegen diesen Beschluss kann gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG, BSG 155.21) innert 30 Tagen nach Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, Postfach 276, 3800 Interlaken, Beschwerde erhoben werden.
Die Zustimmungsverfügung der Bau- und Verkehrsdirektion, Oberingenieurkreis 1, Schorenstrasse 39, 3645 Gwatt (Thun), wurde der Gemeinde Grindelwald zugesendet.
Die Verkehrsmassnahme tritt mit der Vornahme der Signalisation in Kraft.
Gemeinderat Grindelwald
Temporäre Strassensignalisation
Der Gemeinderat von Grindelwald hat an der Sitzung vom 14. Oktober 2025 in Anwendung der gesetzlichen Vorschriften folgende Verkehrsmassnahme beschlossen:
Dorfstrasse ab Verzweigung Endweg in Richtung Kirche
Gültigkeit: 1. Dezember 2025 bis 31. März 2026
Gegen diesen Beschluss kann gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG, BSG 155.21) innert 30 Tagen nach Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, Postfach 276, 3800 Interlaken, Beschwerde erhoben werden.
Die Zustimmungsverfügung der Bau- und Verkehrsdirektion, Oberingenieurkreis 1, Schorenstrasse 39, 3645 Gwatt (Thun), wurde der Gemeinde Grindelwald zugesendet.
Die Verkehrsmassnahme tritt mit der Vornahme der Signalisation in Kraft.
Gemeinderat Grindelwald
Erblasserin: Frau Annelise Streun, geb. 26. Januar 1948, von Zweisimmen BE, ledig, wohnhaft gewesen Waldeggstrasse 143, 3803 Beatenberg, verstorben am 10. Juli 2025.
Öffentliches Inventar gemäss Verfügung des Regierungsstatthalteramtes Interlaken-Oberhasli vom 10. Oktober 2025.
Gemäss Art. 582 ZGB, Art. 63 ff. EG ZGB und Art. 38 ff. der Verordnung über die Errichtung eines Inventars werden die Gläubiger und Bürgschaftsgläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche innerhalb der angegebenen Frist beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli schriftlich einzureichen. Für nicht angemeldete Forderungen wird jede Haftpflicht abgelehnt (Art. 590 ZGB). Gleichzeitig werden auch die Schuldner aufgefordert, innerhalb der nämlichen Frist ihre Schulden bei dem mit der Errichtung des Inventars beauftragten Notar schriftlich anzumelden.
Eingabefrist bis und mit 15. Dezember 2025.
Anmeldestellen:
Massaverwalter: Notar Patrick Müller, Belpbergstrasse 1, 3123 Belp
Belp, 13. November 2025
Der Beauftragte: Patrick Müller, Notar
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Einführung Trennsystem Brunnacherweg (Kreuzung Langachristrasse – Brunnacherweg bis Brunnacherweg 5).
Standort: Brunnacherweg, Parzellen Nrn. 104, 2151, 2395, 3283, Wohnzone W2 / Gemeindestrasse, Koordinaten 2’644’968 / 1’178’740.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: gelb und blau.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Dezember 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Marcel und Doris Homberger, Almisgässli 8, 3818 Grindelwald.
Projektverfasser: Jörg Homberger, Bussalpstrasse 48, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Teilabbruch und Wiederaufbau Wohnhaus; Sanierung und Erweiterung Erdgeschoss.
Standort: Bussalpstrasse 48, Parzelle Nr. 4688, Wohnzone W2, Koordinaten 2’644’570 / 1’164’785.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Dezember 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Trinkwasserqualität in der Gemeinde Leissigen
Die Untersuchungsergebnisse des kantonalen Laboratoriums über die letzten durchgeführten Wasserproben haben ergeben, dass das gesamte Trinkwasser der Gemeindeversorgung den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Untersuchungsergebnisse (Dorf Leissigen)
Bakteriologische Qualität: Die Untersuchungsergebnisse entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.
Gesamthärte in franz. Graden (°fH): 27,23
Nitratgehalt in mg/l: 3,01
Behandlungsart: UV-Desinfektion
Hinweis betreffend Wasserabgabe von Privatquellen
Liegenschaftsbesitzer, welche Wasser von Privatquellen an einzelne Mieter abgeben, müssen den Mietern auf Wunsch die einwandfreie Wasserqualität anhand privat durchgeführter Untersuchungen jederzeit belegen können. Eine amtliche Stichprobenkontrolle erfolgt bei solchen Versorgungen nur bei Verdacht auf Verunreinigung.
Wir machen die Besitzer von derartigen Liegenschaften ausdrücklich auf ihre Pflicht zur Selbstkontrolle nach Art. 26 des Lebensmittelgesetzes aufmerksam.
Leissigen, 10. November 2025
Wasserversorgung Leissigen
Gesuchstellerin: Künzi + Knutti Immo AG, Landstrasse 84, 3715 Adelboden, Niklaus Sägesser, Grenzweg 112, 3616 Schwarzenegg.
Projektverfasserin: HMS Architekten AG, Seestrasse 20, 3700 Spiez.
Bauvorhaben: Projektänderung zum Gesamtbauentscheid Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli vom 4. Oktober 2023, Haus C:
Standort: Dorfstrasse 66a, 3706 Leissigen
Parzellen Nrn. 637 (986) Zone W2b, Koordinaten 2'625'185 / 1'167'185.
Schutzzone/-objekt: keine/nein.
Nutzungsart Zweitwohnungsgesetz (ZWG): Gemäss Gesamtbauentscheid
Ausnahmen: keine.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Leissigen.
Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances (eBau Nr. 2023-2721/249421).
Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Dezember 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Es wird darauf hingewiesen, dass sich allfällige Rechtsbegehren nur gegen die Projektänderung richten können.
Leissigen, 10. November 2025
Gemeinderat Leissigen
Gesuchsteller: Carrosserie Frederiksen AG, Lars Frederiksen, Hauptstrasse 67, 3805 Goldswil b. Interlaken.
Projektverfasser: brönnimann architekten ag, Karin Brönnimann, Untere Bönigstrasse 10A, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Neubau Carrosseriewerkstatt zur Aufbereitung beschädigter PKWs. Lackierkabinen und Hebebühnen im Erdgeschoss, beidseitige Ein-/Ausfahrt Ost-West. Weitere Arbeitsplätze im Obergeschoss. Befahrbares Flachdach mit Parkdeck und Technikräumen. PV-Anlage über Parkdeck mit einer Stahlkonstruktion. Anbringen einer unbeleuchteten Reklame (Gesamtbauentscheid vom 16. Januar 2025).
Projektänderung: Weglassen der bestehenden Photovoltaikanlage inkl. der Stahlkonstruktion beim Parkdeck. Zudem sollen einzelne Fenstergrössen und Öffnungen angepasst sowie die Fassadenmaterialien untereinander verschoben und/oder neu disponiert werden. Die PV-Anlage soll neu an der Süd- wie an der Ostfassade montiert werden.
Standort: Industriestrasse, 3812 Wilderswil, Parzelle Nr. 2203, Koordinaten 2’633’601 / 1’169’003.
Zone: UeO SF-Halle 1.
Gewässerschutzzone: A.
Inventar: nicht inventarisiert.
Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?
Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Dezember 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Wilderswil
Ordentliche Versammlung
Montag, 15. Dezember 2025, 19.00 Uhr, Baumpflege Dietrich GmbH Därligen
Traktanden
Aktenauflage
Der Voranschlag 2026 kann ab 24. November 2025 auf der Gemeindeverwaltung eingesehen bzw. bezogen werden. Zusätzlich ist er auf der Homepage der Burgergemeinde Därligen www.burger-daerligen.ch einsehbar.
Protokollauflage
Das Protokoll zu dieser Burgerversammlung liegt vom 5. Januar bis 4. Februar 2026 bei der Ge-meindeverwaltung Därligen öffentlich auf. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Burgerrat gemacht werden. Der Burgerrat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll (Art. 70 Organisationsreglement).
Rechtsmittel
Gegen Beschlüsse der Burgerversammlung kann innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli Beschwerde erhoben werden (Art. 60 ff. Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege).
Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften müssen anlässlich der Burgerversammlung sofort gerügt werden (Art. 42 Verfahren der Burgerversammlung).
Zu dieser Versammlung sind alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger freundlich eingeladen, die im Kanton Bern wohnhaft und in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind und das Burgerrecht der Burgergemeinde Därligen besitzen. Auswärts wohnhafte Burgerinnen und Burger haben sich zur Ausübung ihres Stimmrechts in das Verzeichnis der stimmberechtigten Burgerinnen und Burger eintragen zu lassen.
Därligen, 7. November 2025
Der Burgerrat
Ordentliche Mitgliederversammlung
Mittwoch, 10. Dezember 2025, um 20.00 Uhr im grossen Sitzungszimmer Gemeindeverwaltung Brienz
Traktanden
Das Protokoll vom 2. Mai 2025, liegt 30 Tage vor der Mitgliederversammlung auf der Gemeindeverwaltung Brienz zur Einsichtnahme auf.
Brienz, 8. November 2025
Schwellenkorporation Aareboden
Öffentliche Bekanntmachung
Geringfügige Änderung des Uferschutzplans Nr. 2 sowie der Uferschutzvorschriften «Bootssteganlage beim Bahnhof» im Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 und 8 der Bauverordnung vom 6. März 1985
Genehmigung und Inkraftsetzung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Gemeinderat Brienz am 10. März 2025 beschlossene geringfügige Änderung des Uferschutzplans Nr. 2 sowie der Uferschutzvorschriften in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 11. Juli 2025 genehmigt.
Die geringfügige Änderung des Uferschutzplans Nr. 2 sowie der Uferschutzvorschriften tritt am Tag nach dieser Publikation in Kraft.
Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung Brienz, beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung jedermann zur Einsichtnahme offen.
Brienz, 10. November 2025
Der Gemeinderat
Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen
Öffentliche Planauflage
Gemeinde: 3818 Grindelwald.
L-2572884.1
20 kV-Kabel zwischen den Unterwerken Grindelwald und Alpiglen
Koordinaten: von 2'644'483/ 1'163'863 nach 2'643'154/ 1'161'126.
Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat die
Jungfraubahn AG
Harderstrasse 14
3800 Interlaken
das oben erwähnte Plangenehmigungsgesuch eingereicht.
Die Gesuchsunterlagen betreffend das Projekt werden vom 13. November bis zum 12. Dezember 2025 in der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, öffentlich aufgelegt.
Das unterbreitete Gesuch umfasst folgende Ersuchen um Ausnahmegenehmigung(en) / Ausnahmebewilligung(en):
Die aufgelegten Unterlagen stehen während der Auflagefrist ebenfalls auf https://esti-consultation.ch/pub/6262/dd3a3ec6cf online zur Einsicht zur Verfügung.
Massgebend sind allein die in der oben genannten Gemeinde aufgelegten Unterlagen.
Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42–44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige davon Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG).
Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. [Diese Einsprache kann entweder schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Im letzteren Fall muss die Einsprache die Vorgaben zu den elektronischen Eingaben erfüllen und unter anderem mit einer qualifizierten elektronischen Unterschrift versehen sein (vgl. Art. 5 bis 7 der Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens [SR 172.021.2]). Wer innert Frist keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Während derselben Auflagefrist kann, wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen. Diese sind im Wesentlichen:
Zur Anmeldung von Forderungen innerhalb der Einsprachefrist sind auch die Mieter und Pächter sowie die Dienstbarkeitsberechtigten und die Gläubiger aus vorgemerkten persönlichen Rechten verpflichtet. Pfandrechte und Grundlasten, die auf einem in Anspruch genommenen Grundstück haften, sind nicht anzumelden, Nutzniessungsrechte nur, soweit behauptet wird, aus dem Entzug des Nutzniessungsgegenstandes entstehe Schaden.
Eidgenössisches Starkstrominspektorat
Planvorlagen
Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf
Gesuchsteller: Dr. med. Roland und Silvia Kaufmann, Campingstrasse 23, 3806 Bönigen.
Projektverfasserin: Walter Amacher Architekten AG, Melchior Amacher, Hauptstrasse 110, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Neubau von 4 Autoabstellplätzen mit Carport.
Standort: Campingstrasse 23, Parzelle Nr. 1101, Koordinaten 2'634'750 / 1'171'180.
Zone: WG 2.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen: Unterschreiten des Strassenabstands, Art. 24 GBR.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Dezember 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet im Doppel innert der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portalebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Bauverwaltung Bönigen
Einladung zur ordentlichen Versammlung
Dienstag, 16. Dezember 2025, 19.30 Uhr in der Alphütte Hohwald, Beatenberg
Traktanden
Nach der Versammlung wird den Anwesenden ein Imbiss offeriert.
Öffentliche Aktenauflage
Das Protokoll dieser Versammlung liegt 7 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich bei der Sekretärin auf.
Der Burgerrat
Ordentliche Versammlung der Burgerbäuert Schwendi sowie der Bergschaft Bodmi
Samstag, 20. Dezember 2025, 20.00 Uhr bei Beat Wyss, Schwendi
Traktanden
Stundenangaben von Gemeinwerk sind bis am 30. November für die Burgerbäuert bei Roland Steiner und für die Bergschaft Bodmi bei Ruth Zimmermann abzugeben.
Die Bäuertkommission
Heliport Lauterbrunnen – Gesuch um Änderung des Betriebsreglements
Gesuchstellerin: Einwohnergemeinde Lauterbrunnen, Gemeindehaus Adler, 3822 Lauterbrunnen
Gegenstand: Änderung des Betriebsreglements (Definition der Betriebszeiten, An- und Abflugrouten usw.)
Standort: Heliport Lauterbrunnen.
Verfahren: Das Verfahren richtet sich nach Artikel 36d des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) sowie den Bestimmungen der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL; SR 748.131.1). Es wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.
Anhörung: Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hört den Kanton Bern und die interessierten Bundesstellen direkt an.
Öffentliche Auflage
Die Gesuchsunterlagen können vom 13. November bis und mit 12. Dezember 2025 zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten bei folgender Behörde eingesehen werden:
Einsprachen
Wer nach den Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begründet beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern, im Doppel einzureichen.
Hinweise:
Bern, 13. November 2025
Bundesamt für Zivilluftfahrt
Gesuchstellerin: Künzi + Knutti Immo AG, Landstrasse 84, 3715 Adelboden, Urs und Iris Zurbuchen, Reibenweg 45a, 3294 Büren an der Aare.
Projektverfasserin: HMS Architekten AG, Seestrasse 20, 3700 Spiez.
Bauvorhaben: Projektänderung zu Gesamtbauentscheid Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli vom 27. November 2024, Haus D: Einbau Schwedenofen sowie Kaminanlage in der Dachgeschosswohnung.
Standort: Dorfstrasse 64a, 3706 Leissigen.
Parzelle Nr. 68, (987), Zone W2b, Koordinaten 2'625'198 / 1'167'165.
Schutzzone/-objekt: keine/nein.
Nutzungsart Zweitwohnungsgesetz (ZWG): Gemäss Gesamtbauentscheid.
Ausnahmen: keine.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Leissigen.
Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances (eBau Nr. 2024-4096/249277).
Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Dezember 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Es wird darauf hingewiesen, dass sich allfällige Rechtsbegehren nur gegen die Projektänderung richten können.
Leissigen, 10. November 2025
Gemeinderat Leissigen
Öffentliche Auflage des Vermessungswerks Matten bei Interlaken Los 5
Matten bei Interlaken Los 5 umfasst das Restgebiet der Gemeinde Matten bei Interlaken zwischen den Gemeinden Interlaken, Därligen, Wilderswil, Gsteigwiler, Bönigen und dem Los 3 von Matten bei Interlaken.
Im Lauf der Ersterhebung wurden die Grundstücksflächen aus Landeskoordinaten neu berechnet. Gegenüber der früheren grafischen Flächenbestimmung auf dem Plan resultieren genauere Flächen. Nicht verändert wurde der Grenzverlauf, wie er im Gelände vermarkt und im Grundbuchplan dargestellt ist.
Die Grundstücksfläche hat im Sinne des Zivilgesetzbuches nur beschreibenden Charakter. Es besteht demzufolge keine Einsprachemöglichkeit gegen die neuen Flächenmasse.
Der Plan für das Grundbuch und die weiteren zum Zweck der Grundbuchführung erstellten Auszüge aus den Daten der amtlichen Vermessung liegen vom 17. November bis 16. Dezember 2025 auf der Gemeindeverwaltung Matten bei Interlaken öffentlich auf (Art. 38 KGeoIG).
Der Schalter der Bauverwaltung ist zu den üblichen Öffnungszeiten der Gemeinde offen. Weitere Termine auf Anfrage möglich, Telefon 033 826 50 21
Wer in seinen schutzwürdigen Interessen betroffen ist, kann sich am Verfahren beteiligen, indem er während der Auflagefrist bei der Gemeinde schriftlich auf Fehler oder Mängel der Vermessung aufmerksam macht (Art. 39 KGeoIG).
Am Dienstag, 9. Dezember 2025, von 11.00 bis 12.00 Uhr werden die Vertreter des Vermessungsbüros Geogrid AG, Christoph Wyss, Ingenieur-Geometer, und Christian Schlunegger, Geomatiktechniker, auf der Gemeindeverwaltung Matten bei Interlaken zur Auskunftserteilung anwesend sein.
Nach Erledigung der Einwendungen wird das Vermessungswerk durch das Amt für Geoinformation des Kantons Bern genehmigt. Der Plan für das Grundbuch erlangt alsdann die Eigenschaft einer öffentlichen Urkunde gemäss Art. 9 ZGB (Art. 29 VAV).
Matten bei Interlaken, 10. November 2025
Der Gemeinderat
Neufassung Personalverordnung
In Anwendung von Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung (GV, BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Ringgenberg an seiner Sitzung vom 4. November 2025 die Neufassung der Personalverordnung inkl. der Anhänge I, II, III und IV genehmigt hat. Sie tritt vorbehältlich aller dagegen erhobenen Beschwerden per 1. Januar 2026 in Kraft.
Die bisherige Personalverordnung inkl. der Anhänge I, II, III und IV vom 8. Dezember 2014 wird per 31. Dezember 2025 vollumfänglich aufgehoben und durch die Neufassung ersetzt.
Die Neufassung der Personalverordnung der Einwohnergemeinde Ringgenberg kann bei der Gemeindeverwaltung Ringgenberg oder online unter www.ringgenberg.ch eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Neufassung der Personalverordnung der Einwohnergemeinde Ringgenberg kann innert 30 Tagen seit Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden.
Gemeinderat Ringgenberg
Gesuchsteller: Jan Zingrich, Mühlenenstrasse 5, 3812 Wilderswil.
Projektverfasser: Samuel Zaugg, Obergasse 23, 4934 Madiswil.
Bauvorhaben: Anbau Viehscheune.
Standort: Grenchenstrasse 14a, Wilderswil, Parzellen Nrn. 992, 579, 1293, 625, Koordinaten 2’632’722 / 1'167'248.
Gewässerschutzzone: A.
Inventar: nicht inventarisiert.
Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?
Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Dezember 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten und aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Wilderswil
Ordentliche Altjahrsgemeindeversammlung
Samstag, 13. Dezember 2025, 20.15 Uhr im Hotel Restaurant Burgseeli
Aktenauflage
Die Unterlagen zum Traktandum Nr. 2 liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Ringgenberg öffentlich auf. Zudem können diese Akten am Donnerstag, 4. Dezember 2025, von 16.30–18.00 Uhr bei der Burgerverwaltung eingesehen werden.
Protokoll
Das Protokoll der Versammlung vom 11. Juni 2025 lag 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf. Es gingen keine Einsprachen oder Beschwerden dagegen ein. Der Burgerrat hat das Protokoll am 13. August 2025 genehmigt.
Das Protokoll der Versammlung vom 13. Dezember 2025 liegt 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen auf der Gemeindeverwaltung Ringgenberg öffentlich auf. Zusätzlich kann dieses am Donnerstag, 8. Januar 2026, von 16.30–18.00 Uhr bei der Burgerverwaltung eingesehen werden.
Alle Stimmberechtigten und Gäste sind zu dieser Versammlung herzlich eingeladen.
Ringgenberg, 5. November 2025
Der Burgerrat
Gemeinsame Entwicklung des Wohnraums in unserer Gemeinde – wir suchen Sie!
Liebe Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger
Die vom Gemeinderat Lauterbrunnen einberufene Arbeitsgruppe Wohnraum beschäftigt sich seit Längerem intensiv mit der wichtigen Thematik des Wohnraums in unserer Gemeinde. Im Sommer dieses Jahres hat der Gemeinderat den Entscheid gefällt, eine umfassende Wohnraumstrategie zu erarbeiten.
Dieses Projekt kann nur dann erfolgreich sein, wenn die Anliegen und Sichtweisen der unterschiedlichen Interessen- und Akteursgruppen miteinbezogen werden. Hierzu wird eine Begleitgruppe eingesetzt. Sie setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern von Gemeinde-Kommissionen, Organisationen und Vereinen, dem Gewerbe, Tourismus, Zweitwohnungsbesitzenden usw.
In der Begleitgruppe sollen aber auch Personen vertreten sein, die persönlich von der Thematik des z. B. fehlenden oder für sie nicht mehr wirtschaftlich tragbaren Wohnraums betroffen sind.
Der Gemeinderat sucht auf diesem Weg interessierte Personen aus allen Altersklassen sowie allen Dörfern der Gemeinde Lauterbrunnen, die bereit sind, aktiv in der Begleitgruppe mitzumachen. Mit dem Einbringen Ihrer Erfahrungen, Bedürfnissen und Ideen leisten Sie einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung von tragfähigen Lösungen für die Zukunft unseres Wohn- und Lebensraums.
Dazu sind zwei Workshops geplant:
Workshop I (Startworkshop): Freitag, 12. Dezember 2025, von 16.00 bis 19.00 Uhr (mit anschliessendem freiwilligen Apéro) im Gemeindesaal Hohsteg in Lauterbrunnen.
Workshop II: Donnerstag, 26. März 2026, von 16.00 bis ca. 19.00 Uhr voraussichtlich im Gemeindesaal Hohsteg in Lauterbrunnen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt und würden Sie gerne an den beiden geplanten Workshops teilnehmen? Dann melden Sie sich bis spätestens am Dienstag, 18. November 2025 unter www.lauterbrunnen.ch/wohnraum bei uns oder per Telefon unter 033 856 50 70.
Der Gemeinderat freut sich auf zahlreiche Anmeldungen.
Protokollauflage
Das Protokoll der ordentlichen Herbstversammlung der Kirchgemeinde Habkern vom 2. November 2025 liegt während 30 Tagen vom 13. November bis 13. Dezember 2025 beim Sekretariat öffentlich auf. Das Protokoll kann zudem auf der Homepage der Kirchgemeinde Habkern www.kirche-habkern.ch eingesehen werden.
Während der Auflage kann beim Kirchgemeinderat Habkern schriftlich Einsprache eingereicht werden. Der Kirchgemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Kirchgemeinde Habkern
Änderungen bzw. Inkraftsetzungen von Reglementen und Verordnungen
Gestützt auf Artikel 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die zuständigen Organe der Einwohnergemeinde Wilderswil die folgenden Änderungen bzw. Inkraftsetzungen von Reglementen und Verordnungen beschlossen haben:
Die Reglemente und Verordnungen können kostenlos bei der Gemeindeverwaltung eingesehen oder bezogen werden. Auf www.wilderswil.ch/informationen/reglemente können die Gemeindereglemente und -verordnungen als PDF-Datei eingesehen und heruntergeladen werden.
Wilderswil, 10. Oktober 2025
Gemeinderat Wilderswil
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
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Unsere Öffnungszeiten:
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08.00 – 12.00 und 13.30 – 17.00 Uhr