Verwaltungskreis Interlaken-Oberhasli (100+)

Gemischte Gemeinde

Ordentliche Versammlung

Mittwoch, 3. Juni 2026, 20.00 Uhr in der Schul- und Mehrzweckanlage Iseltwald

Traktanden

  1. Genehmigung der Jahresrechnung 2025
  2. Orientierung über die Verpflichtungskreditabrechnung Photovoltaikanlage
  3. Kreditbeschluss Sanierung Strasse Brand – Büel
  4. Verschiedenes, Orientierungen

Das Protokoll dieser Versammlung liegt vom 9. Juni 2026 während 30 Tagen öffentlich auf. Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat einzureichen. Der Gemeinderat entscheidet über Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Die Erläuterung der Versammlungsgeschäfte erfolgt in der nächsten Ausgabe des Gmeinds-Blettli.

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Iseltwald Wohnsitz haben, sind zu dieser Gemeindeversammlung freundlich eingeladen.

Publiziert am 30.04.2026

Einwohnergemeinde

Gemeindeversammlung

Mittwoch, 3. Juni 2026, 20.00 Uhr, Turnhalle Bönigen

Traktanden

  1. Jahresrechnung 2025; Genehmigung der Jahresrechnung 2025.
  2. Sanierung Brunngasse; Bewilligung eines Verpflichtungskredits von Fr. 328'000.– für die Sanierung der Brunngasse.
  3. Kehrichtabfuhr; Bewilligung eines Verpflichtungskredits für die Kehrichtabfuhr 2027–2031 von Fr. 400'000.–.
  4. Totalrevision Wasserversorgungsreglement; Genehmigung der Totalrevision des Wasserversorgungsreglements.
  5. Änderung Personalreglement; Genehmigung der Änderung des Personalreglements i. S. Anpassung des Lohnsystems.
  6. Mitteilungen und Verschiedenes.

Reglementsauflage

Die Reglemente gemäss Traktanden 4 und 5 liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung während den Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Bönigen öffentlich auf. Die Unterlagen sind ebenfalls auf www.boenigen.ch zugänglich.

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Die Stimmberechtigten von Bönigen sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Bönigen Wohnsitz haben.

Bönigen, 22. April 2026

Namens des Gemeinderates
Der Gemeindeschreiber

Publiziert am 30.04.2026

Konkursamt Oberland

Einstellung mangels Aktiven

Schuldner: Panou Aristotelis, geb. 3. Juni 1974, EF: Waldrand der Grieche Inh. Panou Aristotelis, gelöscht am 30. September 2025, Waldeggstrasse 38, 3800 Interlaken.

Datum der Konkurseröffnung: 14. Januar 2026.

Datum der Konkurseinstellung: 27. April 2026.

Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger bis zum 19. Mai 2026 die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten einen Vorschuss von Fr. 2700.– leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte. 

Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 29. April 2026.

Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland

Publiziert am 30.04.2026

Schwellenkorporation

Einladung zur Mitgliederversammlung

Dienstag, 2. Juni 2026, 20.00 Uhr im Gemeindehaus Schwanden

Traktanden

  1. Protokoll der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 19. Juni 2025 
  2. Jahresbericht 2025
  3. Jahresrechnung 2025
  4. Wahlen 
  5. Hochwasserschutz Lamm- und Schwanderbach
  6. Verschiedenes

Alle Grundeigentümer in der Gemeinde Schwanden sind zu dieser Versammlung herzlich eingeladen.

Schwellenkorporation Schwanden

Publiziert am 30.04.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Erbengemeinschaft Josef Jametti, p. A. Monique Jametti, Sonnenhofweg 1, 3600 Thun.

Projektverfasserin: brönnimann architekten ag, Neugasse 10, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Aufhebung der Terrassen im Nordwesten und Osten sowie Erweiterung des Attikageschosses.

Standort: Centralstrasse 9, Parzelle Nr. 262.

Nutzungszone: Mischzone MK 4

Schutzzone: Ortsbildgestaltungsbereich, Baugruppe D.

Beanspruchte Ausnahme: Unterschreitung Gebäudeabstand Art. 212 Abs. 2 GBR i.V.m. Art. 144 GBR.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 1. Juni 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31, Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 30.04.2026

Baupublikation

Gesuchstellerin: Gut-Schaich Elsa, vertreten durch Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Sanierung Wohnhaus, Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe,
Umgebungsanpassung.

Standort: Kummersweidweg 5, Parzelle Nr. 3732, Koordinaten 2’644’400 / 1’162’995.

Nutzungszone: Landwirtschaftszone.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/270714.

Auflage- und Einsprachefrist bis 1. Juni 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 21. April 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 30.04.2026

Einwohnergemeinde

Ersatzwahl für ein Kommissionsmitglied der Ver- und Entsorgungskommission

Aufgrund einer Demission ist folgender Kommissionssitz neu zu besetzen:

  • 1 Mitglied in die Ver- und Entsorgungskommission aus dem Bezirk Mürren

Die Wahlvorschläge müssen bis am Freitag, 5. Juni 2026, 12.00 Uhr bei der Gemeindeschreiberei vorliegen. Gemäss Artikel 73 OgR müssen die Wahlvorschläge von mindestens zehn Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Die Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlags ist nicht zulässig. Interessierte können die eingereichten Wahlvorschläge und die Namen der Unterzeichner ab Freitag, 5. Juni 2026, 15.30 Uhr auf der Gemeindeschreiberei einsehen. Gemäss Artikel 74 OgR müssen die Wahlvorschläge Familien- und Vornamen, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse sowie die unterschriftliche Zustimmung der Vorgeschlagenen enthalten.

Werden keine Wahlvorschläge für den zu besetzenden Sitz eingereicht, sucht der Gemeinderat dafür eine Kandidatin oder einen Kandidaten und macht den nötigen Wahlvorschlag für die stille Wahl. Die Gemeindeschreiberin veröffentlicht die Wahlvorschläge nach erfolgter Bereinigung im Anzeiger Interlaken.

Grundsätzlich gelten die Bestimmungen des gültigen Organisationsreglements (OgR) der Gemeinde Lauterbrunnen. Leerformulare für die Wahlvorschläge können bei der Gemeindeschreiberei bezogen oder per E-Mail unter gemeinde@lauterbrunnen.ch angefordert werden. 

Gemeinderat Lauterbrunnen

Publiziert am 30.04.2026

Baupublikation

Gesuchstellerin: Stockwerkeigentümergemeinschaft Am Bobrun, Gritt 1013b, 3825 Mürren.

Projektverfasserin: kolb + walther AG, Dorfstrasse 18, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch eine aussen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort: Mürren, Gritt, Gebäude Nr. 1013b, Parzelle Nr. 4081, Koordinaten 2'634'697 / 1'156'639, Wohnzone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: keine.

Auflagestellen:

  • Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
  • Tourismusbüro Mürren, 3825 Mürren

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 1. Mai bis 1. Juni 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 30.04.2026

Burgergemeinde

Ordentliche Versammlung

Dienstag, 2. Juni 2026, 20.00 Uhr im Kirchgemeindehaus Matten

Traktanden

  1. Protokoll der ordentlichen Versammlung vom 8. Dezember 2025
  2. Jahresrechnung 2025 – Genehmigung und Kenntnisnahme der Nachkredite
  3. Verschiedenes / Orientierungen 

Alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Wohnsitz haben, sind zu dieser Versammlung eingeladen.

Der Burgerrat

Publiziert am 30.04.2026

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten über Auffahrt

Die Gemeindeverwaltung bleibt über Auffahrt wie folgt geschlossen:

  • Mittwoch, 13. Mai 2026, geöffnet von 8.00–11.30 Uhr, Nachmittag geschlossen
  • Auffahrt, 14. Mai 2026, ganzer Tag geschlossen
  • Freitag, 15. Mai 2026, ganzer Tag geschlossen

Ab Montag, 18. Mai 2026, gelten wieder die normalen Öffnungszeiten. 

Wir wünschen Ihnen eine schöne Auffahrt.

Gemeindeverwaltung Ringgenberg

Publiziert am 30.04.2026

Bäuertburgergemeinde Goldswil

Ordentliche Gemeindeversammlung

Mittwoch, 27. Mai 2026, 20.15 Uhr im Gmeindshus Goldswil

Traktanden

  1. Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 21. November 2025
  2. Jahresrechnung 2025, Beratung und Genehmigung
    1. Genehmigung der Jahresrechnung
    2. Datenschutz, Berichterstattung gemäss Art. 321 Organisationsreglement
  3. Besoldung Burgerschreiber / Kassier
  4. Vordorf Ringgenberg
  5. Neue Burgernutzenbezüger
  6. Orientierungen und Verschiedenes

Alle volljährigen Burgerinnen und Burger, welche sich erstmals zum Bezug des Burgernutzens berechtigt glauben, melden sich bis am 15. Mai 2026 schriftlich bei dem Bäuertschreiber Roland Gurtner über www.bgrigo.ch oder baeurtburgergemeindegoldswil@gmail.com.

25. März 2026

Der Bäuertburgerrat

Publiziert am 30.04.2026

Einwohnergemeinde

Gemeindeversammlung

Montag, 1. Juni 2026, 20.00 Uhr in der Aula des Oberstufenschulhauses, Steindlerstrasse 3, 3800 Unterseen

Traktanden

  1. Jahresrechnung 2025 – Genehmigung; Beratung und Genehmigung der Jahresrechnung 2025: 
    1. Genehmigung der Jahresrechnung 2025, welche mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 2'462'087.34 abschliesst,
    2. Verwendung des Ertragsüberschusses im allgemeinen Haushalt von Fr. 4'864'471.15 für eine Einlage in die «Spezialfinanzierung Werterhalt von Investitionen im Verwaltungsvermögen» von Fr. 2'500'000.– sowie Einlage in das Eigenkapital von Fr. 2'364'471.15,
    3. Genehmigung des Nachkredits in der Kompetenz der Gemeindeversammlung von Fr. 2'500'000.–,
    4. Kenntnisnahme der Nachkredite von Fr. 4'541'452.88 (Gebundene und Kompetenz Gemeinderat),
    5. Orientierung über die bewilligten (3805) und die effektiv besetzten Stellenprozente (3610) der Gemeindeangestellten (Vorjahr 3540) und
    6. Kenntnisnahme des Berichts der Aufsichtsstelle für Datenschutzfragen
  2. Restaurant Stadthaus / Theke – Bewilligung Verpflichtungskredit; Beratung und Bewilligung eines Verpflichtungskredits von Fr. 280'000.– für die Sanierung der Theke (Ausschank, Buffet und Garderobe) im Restaurant Stadthaus
  3. Restaurant Stadthaus / Lüftungsanlage – Bewilligung Verpflichtungskredit; Beratung und Bewilligung eines Verpflichtungskredits von Fr. 330'000.– für die Sanierung der Lüftungsanlage im Restaurant Stadthaus.
  4. Ortsplanungsrevision – Bewilligung Nachkredit; Beratung und Bewilligung eines weiteren Nachkredits über Fr. 172'000.– und somit eines Gesamtkredits von Fr. 1'050'000.– für die Ortsplanung
  5. Kanalisation Schülerbad – Bewilligung Verpflichtungskredit; Beratung und Bewilligung eines Verpflichtungskredits von Fr. 270'000.– für die Sanierung der Abwasserleitung Schülerbad Unterseen bis Pumpwerk Neuhaus
  6. Informationen aus dem Gemeinderat
  7. Verschiedenes

Protokoll

Der Protokollentwurf der Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2025 stand gemäss Art. 11 Abs. 2 des Abstimmungs- und Wahlreglements der Einwohnergemeinde Unterseen (AWR) während 30 Tagen, d. h. vom 12. Dezember 2025 bis 12. Januar 2026 zur Einsichtnahme offen.

Die Protokollauflage wurde im Anzeiger Interlaken vom 11. Dezember 2025 öffentlich bekannt gemacht.

Während der Auflage- respektive Einsprachefrist ging beim Einwohnergemeinderat keine Einsprache gegen den Inhalt des oben genannten Protokolls ein.

Bezugnehmend auf Art. 11 Abs. 4 AWR hat der Einwohnergemeinderat daher anlässlich seiner Sitzung vom 19. Januar 2026 das Gemeindeversammlungsprotokoll vom 1. Dezember 2025 genehmigt.

Öffentliche Auflage

Die Akten zu den oben genannten Traktanden liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung während der Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindeschreiberei zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten auf.

Zudem können die Dossiers auf der Homepage der Einwohnergemeinde Unterseen (www.unterseen.ch) eingesehen und heruntergeladen werden.

Rechtsmittel

Gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli Beschwerde erhoben werden (Art. 67a Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege).

Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften muss anlässlich der Gemeindeversammlung sofort gerügt werden (Art. 4 Abstimmungs- und Wahlreglement der Einwohnergemeinde Unterseen).

Stimmberechtigung – Einladung

Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.

Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind alle Personen, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Unterseen wohnhaft sind.

Unterseen, 13. April 2026

Einwohnergemeinderat

Publiziert am 30.04.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Sibylle Hunziker, Kupfergasse 3, 3812 Wilderswil, und Kelvin Dingemans, Kupfergasse 5, 3812 Wilderswil.

Projektverfasserin: Elektro Troller GmbH, Leif Eigenmann, Widenholzstrasse 1, 8304 Wallisellen.

Bauvorhaben: Neuanlage, Photovoltaik-Generator 8.37 kWp, Wechselrichter 8 kVA, Energiespeicher 5.00 kWh (Kupfergasse 3). Neuanlage, Photovoltaik-Generator 10.29 kWp, Wechselrichter 10 kVA, Energiespeicher 10.00 kWh (Kupfergasse 5).

Standort: Kupfergasse 3 / 5, Wilderswil, Parzellen Nrn. 276 und 445, Koordinaten 2’632’264 / 1’168’121.

Zone: Kernzone.

Gewässerschutzzone: A.

Bauinventar: Baugruppe B.

Beantragte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?

Auflage- und Einsprachefrist bis 1. Juni 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Wilderswil

Publiziert am 30.04.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Susanne Plugge und Denis Bruch, Kirchgasse 58, 3812 Wilderswil.

Bauvorhaben: Sanierung und Umbau Einfamilienhaus und Einbau zusätzliches Studio, Ersatz Ölheizung durch innen aufgestellte Wärmepumpe.

Projektänderung: Projektänderung zum Bauentscheid vom 14. Februar 2025: Umnutzung Studio im EG für Kurzzeitvermietung an Feriengäste (Einliegerwohnung) und Löschung des Zweckentfremdungsverbots. Das Studio hat eine Gesamtfläche von 20,26 m² und entspricht damit 10,2% der Gesamtfläche des Gebäudes.

Standort: Kirchgasse 58, 3812 Wilderswil, Parzelle Nr. 1514, Koordinaten 2’632’690 / 1’168’247.

Zone: Kernzone.

Gewässerschutzzone: A.

Bauinventar: nicht inventarisiert.

Beantragte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?

Auflage- und Einsprachefrist bis 1. Juni 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Wilderswil

Publiziert am 30.04.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Jeyaraj Veerasingam, Rugenstrasse 10, 3812 Wilderswil.

Projektverfasserin: eggenschwiler baumanagement GmbH, Sendlistrasse 4c, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Umnutzung Einstellraum zu Wohnraum.

Standort: Rugenstrasse 10, Wilderswil, Parzelle Nr. 896, Koordinaten 2’632’342 / 1’168’272.

Zone: Kernzone.

Gewässerschutzzone: A.

Bauinventar: Baugruppe B.

Beantragte Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand, Art. 24 GBR.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?

Auflage- und Einsprachefrist bis 1. Juni 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Wilderswil

Publiziert am 30.04.2026

Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern

Konzessionsverfahren nach Art. 9 und 12 des Wassernutzungsgesetzes vom 23.11.1997 (WNG) mit Bau-, Ausnahme- und Nebenbewilligungen

Gesuchstellerin/Projektverfasserin: Aarekies Brienz AG, Aaregg, 3855 Brienz.

Gesuch:

  • Erneuerung der Gebrauchswasserkonzession Brienz Nr. 14 (Lauf-Nr. 414) ohne Änderung für eine Nutzungsdauer von 40 Jahren zur Entnahme von maximal 3150 l/Min. Wasser aus dem Brienzersee für die industrielle/gewerbliche Brauchwassernutzung. Das Wasser soll zum Kieswaschen sowie für diverse weitere Reinigungsarbeiten im Kieswerk Aaregg in Brienz verwendet werden. Überschüssiges Abwasser soll in die Aare eingeleitet werden.
  • Die Nutzungsanlage ist bestehend. Das Gesuch umfasst keine baulichen Änderungen oder Neubauten.

Es wird auf die Gesuchsakte verwiesen.

Standort: Kieswerk Aaregg, Aaregg Nord, 3855 Brienz, Parzelle Nr. 265 (3140 BR) Entnahmestelle: Koordinaten 2'646'600 / 1'177'100.

Rückgabestelle: Koordinaten 2'646'579 / 1'177'007, Parzelle Nr. 4.

Ausnahmebewilligungen:

  • Ausnahmebewilligung nach Art. 48 WBG
  • Fischereirechtliche Bewilligung nach Art. 8 BGF

Auflage- und Einsprachefrist: 1. Mai – 1. Juni 2026

Auflageort: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Einsprachestelle: Amt für Wasser und Abfall, Reiterstrasse 11, 3011 Bern.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist im Doppel und mit rechtsgültiger Unterschrift bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die innert der Einsprachefrist nicht angemeldet sind, verwirken. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitgehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.

Publiziert am 30.04.2026

Gemeindeverband Weissenau Unterseen

Spitalweg 1, 3800 Unterseen

46. Abgeordnetenversammlung 

Donnerstag, 4. Juni 2026, 18.30 Uhr im Saal des Seniorenparks Weissenau, Unterseen Weissenaustrasse 39, Erdgeschoss

Traktanden

  1. Protokoll vom 2. Dezember 2025, Genehmigung
  2. Jahresrechnung 2025, Genehmigung
  3. Jahresbericht 2025, Kenntnisnahme
  4. Bericht der Aufsichtsstelle für den Datenschutz, Kenntnisnahme
  5. Orientierungen
  6. Verschiedenes

Parkplätze stehen vor dem Gebäude des Seniorenparks zur Verfügung. Ausfahrttickets werden verteilt.

Nach der Abgeordnetenversammlung wird ein Apéro riche offeriert.

Bitte beachten Sie, dass wir Ihre verbindliche Anmeldung via Link https://weissenau.ch/anmeldung-abgeordnetenversammlung bis am Dienstag, 26. Mai 2026, erwünschen. Wir bitten auch um den Vermerk, ob Sie am Apéro riche nach der Versammlung teilnehmen. Besten Dank.

Unterseen, 21. April 2026

Der Vorstand

Publiziert am 30.04.2026

Bienensammelstelle

Bienenschwarmzeit

Im Frühsommer verfügt ein Bienenvolk über den grössten Bestand an Individuen im Jahreslauf. Dadurch sind viele Ammenbienen vorhanden, die Brut pflegen wollen, aber nicht mehr ausreichend Brut vorfinden. Es ist deshalb möglich, dass die Bienen den Bienenstock mit ihrer Königin schlagartig verlassen, Tausende von Bienen (10'000 und mehr) fliegen in einer riesigen Wolke aus dem Bienenstock. Sie sammeln sich nahe dem Muttervolk an einer Stelle als Schwarmtraube, beispielsweise in Baumzweigen oder Dachunterkanten. Dort legen sie eine Ruhepause ein, um sich weiter zu orientieren.

Wenn Sie einen solchen Bienenschwarm resp. eine solche Schwarmtraube feststellen, so bitten wir Sie, die speziell eingerichtete Bienensammelstelle oder die Polizei anzurufen. Fachleute werden sich dann unmittelbar dem Bienenschwarm annehmen.

Bienensammelstelle: Telefon 079 451 12 55

Bienenzüchterverein Region Jungfrau

Publiziert am 30.04.2026

Betreibungsamt Oberland

Betreibungsamtliche Grundstücksteigerung Peter Schmidlin 

Schuldner: Peter Schmidlin, Heimatort Wahlen BL, Staatsbürgerschaft Schweiz, Geburtsdatum 17. November 1957, Trachselweg 13, 3008 Bern.

Eigentümer/Eigentum: Gesamteigentum, einfache Gesellschaft, bestehend aus: 

  • Eschle-Schmidlin Ursula, geb. 16. August 1954 
  • Schmidlin Elisabeth, geb. 27. Dezember 1967 
  • Schmidlin-Balmer Peter, geb. 17. November 1957 

Steigerungsobjekte:

Leissigen GBB-Nr. 744

Leissigen, Büelport, Bühlweg 36, Plan Nr. 1414.

  • Wohnhaus, 78 m²
  • Geräteraum 
  • Strasse, Weg, Trottoir, 30 m²
  • Gartenanlage, 655 m² 

Amtlicher Wert Fr. 378'100.– 

Betreibungsamtliche Schätzung für alle drei Parzellen (Verkehrswert) total Fr. 495'000.–

davon Anteil Wohnhaus Fr. 470'000.–

Leissigen GBB-Nr. 746 

Leissigen, Zwejgarte, Bühlweg 16a, Plan Nr. 1414 

  • Garage, Nr. 16a, 19 m² 

Amtlicher Wert Fr. 10'300.–

Betreibungsamtliche Schätzung (Verkehrswert) Anteil Garage Fr. 25'000.–

Leissigen GBB-Nr. 478-1 

Leissigen, Zwejgarte, Plan Nr. 1414 

Stockwerkeigentum 

2/9 Miteigentum an Grundstück Nr. 478 mit Sonderrecht an Platz, Umschwung, übriger befestigter Fläche (gemäss Grundbuchplan Garagenvorplatz) 

Amtlicher Wert Fr. 0.– 

Angaben zur Steigerung 

18. Juni 2026 um 14.00 Uhr, Beatussaal, Beatushaus, Schlossstrasse 4, 3800 Interlaken 

Angaben zur Auflage:

siehe Kontaktstelle 

Rechtliche Hinweise

Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) sowie auf die Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewV) aufmerksam gemacht. 

Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch die öffentlichen Bücher festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden. 

Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen. 

Publikation nach SchKG 133, 134, 135, 138; VZG vom 23. April 1920, Art. 29.

Ergänzende rechtliche Hinweise

Die Verwertung erfolgt gestützt auf den Rechtshilfeauftrag des Betreibungsamtes Bern-Mittelland, Dienststelle Mittelland, vom 28. Januar 2026 zur Versteigerung der Liegenschaften und den Entscheid des Obergerichts des Kantons Bern, Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen, ABS 25 472 vom 26. November 2025. 

Die Pfandgläubiger und Grundlastberechtigten des bezeichneten Grundstücks werden aufgefordert, dem unterzeichnenden Betreibungsamt innert der Eingabefrist ihre Ansprüche am Grundstück, detailliert und zerlegt in Kapital, Zinsen, Verzugszinsen und Kosten anzumelden und gleichzeitig auch anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt ist, allfällig für welchen Betrag und auf welchen Termin. Der Forderungstitel ist der Anmeldung im Original beizulegen. 

Eingabefrist bis 12. Mai 2026

Auflagedatum der Steigerungsbedingungen und Lastenverzeichnis: ab dem 18. Mai 2026 10 Tage bis 28. Mai 2026 

Kontaktstelle 

Betreibungsamt Oberland, Dienststelle Oberland Ost, Schloss 5, 3800 Interlaken 

Bemerkungen

Die Grundstücke können nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 031 635 97 22) wie folgt besichtigt werden: Dienstag, 19. Mai 2026, 14.00 Uhr. Im Weiteren können die Verkehrswertschätzungen unter www.schkg-be.ch eingesehen werden.

Publiziert am 30.04.2026

Konkursamt Oberland

Konkurspublikation / Schuldenruf

Summarisches Verfahren nach Art. 231 SchKG

Ausgeschlagene Erbschaft des Gür Murat, geb. 1. Februar 1968, von Zug ZG, Ey 193c, 3822 Lauterbrunnen, verstorben am 17. Januar 2026.

Datum der Konkurseröffnung: 15. April 2026.

Eingabefrist bis 29. Mai 2026.

Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 21. April 2026.

Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland

Publiziert am 30.04.2026

Einwohnergemeinde

Jahresrechnung 2025

Der Gemeinderat hat die Jahresrechnung 2025 zuhanden der Gemeindeversammlung verabschiedet. Der Gesamthaushalt schliesst mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 44'681.80 (inklusive der Spezialfinanzierungen (SF) Wasserversorgung, Abfallwesen und Bootshafen) besser ab als budgetiert. Der allgemeine Haushalt schliesst mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 13'318.12 ab. Budgetiert war im Gesamthaushalt ein Aufwandüberschuss von Fr. 123'527.40.

Die Spezialfinanzierungen schliessen insgesamt mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 57’999.92 ab. Die Wasserversorgung verzeichnet einen Aufwandüberschuss von Fr. 39’273.78, die Abfallentsorgung von Fr. 18’642.09 und der Bootshafen von Fr. 84.05. Die Abwasserentsorgung ist seit 2024 vollständig an den Gemeindeverband Abwasser Region Interlaken übertragen.

Bei den Steuereinnahmen zeigen sich gegenläufige Entwicklungen: Während die Einkommenssteuern natürlicher Personen sowie die Grundstückgewinnsteuern unter dem Budget lagen, wurden bei Vermögens‑, Quellen‑ und Gewinnsteuern sowie bei den Sonderveranlagungen und Liegenschaftssteuern Mehreinnahmen erzielt. Zusätzliche positive Effekte ergaben sich aus besseren Finanzierungskonditionen und dem Verkauf der Liegenschaft Ührlerhüsy. Insgesamt gleichen sich die unterschiedlichen Entwicklungen im Finanzbereich weitgehend aus.

Im Jahr 2025 wurden Nettoinvestitionen von Fr. 351’186.67 getätigt. Die Bilanz weist per 31. Dezember 2025 Aktive und Passive von Fr. 13.35 Mio. aus.

Gemeinderat Leissigen

Publiziert am 30.04.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Haldemann Daniel, vertreten durch KA Holzbau AG, Spillstattstrasse 58, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: KA Holzbau AG, Spillstattstrasse 58, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Teilabbruch DG, Sanierung EG.

Standort: Terrassenweg 91, Parzellen Nrn. 2431 und 3198, Koordinaten 2’646’056 / 1’164’431.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: Fassadenproportionen (Art. 412 GBR).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/270161.

Auflage- und Einsprachefrist bis 1. Juni 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 24. April 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 30.04.2026

Einwohnergemeinde

Sperrung und Verkehrsumleitung

Im Rahmen der Abnahme der Wasserbaumassnahmen muss die Feuerwehr Brienz alle Elemente der mobilen Bauverbauungen jährlich auf ihre Einbautauglichkeit überprüfen. Aus diesem Grund ist die Hauptstrasse im Bereich Trachtbachbrücke am Donnerstag, 7. Mai 2026, von 19.15 bis ca. 21.30 Uhr für den Verkehr gesperrt.

Die Umleitung erfolgt über die Feldstrasse und Oberdorfstrasse und ist entsprechend signalisiert.

Der Gemeinderat dankt für Ihr Verständnis.

Gemeinderat Brienz

Publiziert am 30.04.2026

Baupublikation

Gesuchstellerin und Projektverfasserin: Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Einbau zusätzliche Wohnung DG (nachträgliches Baugesuch).

Standort: Itramenstrasse 58, Parzelle Nr. 6582, Koordinaten 2’642’993 / 1’163’481.

Nutzungszone: Landwirtschaftszone.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen:

  • Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Unterschreiten der Raumhöhe (Art. 67 BauV)

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/275248

Auflage- und Einsprachefrist bis 1. Juni 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 23. April 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 30.04.2026

Gemischte Gemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung

Mittwoch 3. Juni 2026, 19.30 Uhr in der Turnhalle des Schulgebäudes in Oberried

Traktanden

  1. Orientierungen / Verschiedenes aus der besonderen Verwaltung
    1. Dorfladen
    2. Anschluss Kanalisation an die Abwasser Region Interlaken ARI
    3. Florens Resort
    4. Anschaffung Kommunalfahrzeug
    5. Gefahrenkarte / Ausgangslage
    6. Personalsituation Gemischte Gemeinde Oberried am Brienzersee
    7. Uferweg
    8. Verschiedenes
  2. Genehmigung der Jahresrechnung 2025 / Kenntnisnahme Nachkredite
  3. Legitimation und Kredit Fusionsabklärungen
    1. Ermächtigung des besonderen Verwalters zur Vornahme von Fusionsverhandlungen mit den Gemeinden Brienz und Schwanden und zum Abschluss des Abklärungsvertrages
    2. Beschluss über den Verpflichtungskredit von Fr. 185'000.–
  4. Genehmigung Reglement für die Erhebung einer Konzessionsabgabe Stromversorgung
  5. Verschiedenes

Öffentliche Auflage

Der Entwurf des Reglements für die Erhebung einer Konzessionsabgabe Stromversorgung kann ab dem 30. April 2026 auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Die weiteren Unterlagen zu den Geschäften der Gemeindeversammlung sind ebenfalls ab dem 30. April 2026 auf der Gemeindeverwaltung einsehbar.

Rechtsmittel

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Teilnahme und Stimmrecht

Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt sind sämtliche Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit mindestens 3 Monaten politischen Wohnsitz in der Gemeinde haben (Art. 13 Abs. 1 Gemeindegesetz).

Oberried, 30. April 2026

Die Besondere Verwaltung

Publiziert am 30.04.2026

Burgergemeinde

Ordentliche Versammlung

Montag, 1. Juni 2026, 20.15 Uhr in der alten Sagi

Traktanden

  1. Genehmigung Jahresrechnung 2025
  2. Informationen aus Forst und Waldstrassen 
  3. Informationen Alpwesen 
  4. Verschiedenes

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 93 ff. Gemeindegesetz). Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind anlässlich der Versammlung sofort zu rügen (Art. 98 GG).

Zur Versammlung sind alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger freundlich eingeladen. Nach der Versammlung wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein Apéro offeriert.

Protokollauflage der Burgergemeindeversammlung

Gestützt auf Artikel 61 des Organisationsreglements gibt der Burgerrat bekannt, dass das Protokoll der Burgergemeindeversammlung vom 1. Juni 2028 vom 8. Juni bis am 7. Juli 2026 auf der Gemeindeverwaltung Leissigen während den Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aufliegt. Während der öffentlichen Auflage kann beim Burgerrat schriftlich Einsprache gegen das Protokoll erhoben werden. Über allfällige Einsprachen entscheidet der Burgerrat.

Leissigen, 23. April 2026

Der Burgerrat

Publiziert am 30.04.2026

Burgergemeinde

Burgerversammlung

Mittwoch, 3. Juni 2026, 19.00 Uhr, Kunsthaus Interlaken

Traktanden

  1. Jahresrechnung 2025
    1. Kenntnisnahme Nachkredite
    2. Genehmigung der Jahresrechnung 2025
  2. Kenntnisnahme Abrechnung Verpflichtungskredit Photovoltaikanlage
  3. Kenntnisnahme Abrechnung Verpflichtungskredit Kauf Mehrfamilienhaus
  4. Nachkredit Unterhalt Liegenschaften 2026
  5. Beitrag an FC Interlaken «Erneuerung Kunstrasenplatz»
  6. Beitrag an Trägerverein Skatepark Region Bödeli «Roll- und Begegnungszone»
  7. Verschiedenes

Protokoll

Das Protokoll der Burgerversammlung vom 3. Juni 2026 liegt vom 15. Juni bis 14. Juli 2026 beim Infoschalter der Einwohnergemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, während den Öffnungszeiten zur Einsicht auf und ist ebenfalls auf der Homepage der Burgergemeinde Interlaken www.burgergemeindeinterlaken.ch einzusehen. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Burgerrat gemacht werden (Art. 63 OgR).

Interlaken, 7. April 2026

Der Burgerrat

Publiziert am 30.04.2026

Einwohnergemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung

Freitag, 5. Juni 2026, 20.00 Uhr, Kongress-Saal Grindelwald

Traktanden

  1. Jahresrechnung 2025; Genehmigung
  2. Abrechnung über Verpflichtungskredite; Kenntnisnahme
  3. Verschiedenes

Die Unterlagen zu den Geschäften liegen 30 Tage vor der Versammlung, d. h. ab Montag, 4. Mai 2026, in der Gemeindeverwaltung während den Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Das Protokoll der Versammlung wird vom 15. Juni 2026 an während 30 Tagen auf der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt. Werden innert 30 Tagen seit der Publikation keine schriftlich begründeten Einwände erhoben, erfolgt die Genehmigung durch den Gemeinderat (Art. 61 AWR).

Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann gestützt auf Art. 67a des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner von Grindelwald sind zur Versammlung freundlich eingeladen.

Grindelwald, 7. April 2026

Gemeinderat Grindelwald

Publiziert am 30.04.2026

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Bauherrschaft: Destino AG, Obereigasse 50, 3812 Wilderswil.

Projektverfasserin: ASP architektur, Daniel Siffert, Schützenmattstrasse 16, 4500 Solothurn.

Bauvorhaben: Energetische Fassaden- und Dachsanierung sowie Einbau einer dritten Wohnung im Dachgeschoss, Anbau Balkon DG Süd, Umnutzung Laube EG Süd-Ost als Reduit sowie Anbau Aussentreppe Nord.

Standort: Gemeinde Brienz, Lauenenstrasse 10, Parzelle Nr. 3077.

Bemerkung: Die Gemeinde Brienz unterliegt der Zweitwohnungsgesetzgebung (ZWG).

Nutzung: Erstwohnungen.

Zone: Wohnzone 2 (W2).

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand zu einer Gemeindestrasse (Art. 80 SG).

Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Auflage- und Einsprachefrist bis 1. Juni 2026.

Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 30.04.2026

Einwohnergemeinde

Fakultatives Referendum

Der Gemeinderat Grindelwald hat im Rahmen der Erstellung der Jahresrechnung 2025 am 7. April 2026 in Anwendung von Art. 34 Abs. 4 und Art. 26 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Grindelwald folgende Nachkredite beschlossen:

Kt. 6155.3610.01

Baurechtzins Parkplätze
Fr. 78'042.17
Begründung: Dieser Posten ist seit Jahren zu tief budgetiert. Im Budget 2026 wurde dies angepasst.

Kt. 7301.3130.02

Grünabfuhr
Fr. 17'550.50
Begründung: Es fiel mehr Grüngut an, als im Budget vorgesehen war. Im Budget 2026 wurde dies bereits berücksichtigt.

Fakultatives Referendum, Art. 26 der Gemeindeordnung (GO)

100 Stimmberechtigte können innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung des entsprechenden Beschlusses im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde mittels Unterschrift verlangen, dass ein Beschluss des Gemeinderats gemäss Art. 34 Abs. 4 der Gemeindeversammlung unterbreitet wird.

Die Frist zur Einreichung der Unterschriften beim Gemeinderat beträgt 30 Tage ab der ersten Publikation (30. April 2026). Diese Frist endet somit am Montag, 1. Juni 2026.

Die Akten liegen während der Referendumsfrist zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten auf der Gemeindeverwaltung auf.

Grindelwald, 7. April 2026

Gemeinderat Grindelwald

Publiziert am 30.04.2026

Einwohnergemeinde

Behinderungen / Sperrung Regenmattenstrasse

Infolge Fertigstellungsarbeiten der Abwasserschächte wird die Regenmattenstrasse zwischen den Liegenschaften 1–23 für den Durchgangsverkehr gesperrt.

Dienstag und Mittwoch, 12. und 13. Mai 2026

Die Sperrung dauert jeweils von 7.30 bis 18.00 Uhr. Die Zufahrt bis zur Baustelle ist gestattet. Es ist mit Behinderungen und Wartezeiten zu rechnen. Fussgänger sind von der Sperrung nicht betroffen. Die Arbeiten können witterungsbedingt verschoben werden.

Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 30.04.2026

Ev.-ref. Kirchgemeinde

Ordentliche Kirchgemeindeversammlung

Sonntag, 31. Mai 2026, im Anschluss an den Gottesdienst von 10.00 Uhr in der Kirche Lauterbrunnen

Traktanden

  1. Beschluss über die Jahresrechnung 2025
  2. Kreditabrechnung Sanierung Kirchturm Wengen
  3. Beschluss über einen Planungskredit von Fr. 80'000.– für eine Heizzentrale Kirche, Stöckli und Pfarrhaus Lauterbrunnen
  4. Wahl des/der Abgeordneten in die kantonale Synode, Wahlvorschlag zuhanden des Kirchlichen Bezirks 
  5. Verschiedenes

Die Unterlagen zum Traktandum 1 liegen 30 Tage vor der Versammlung öffentlich auf und können im Sekretariat der Kirchgemeinde bestellt werden, Telefon 033 855 46 13, E-Mail: info@kg-lauterbrunnen.ch.

Das Protokoll der Versammlung wird vom 15. Juni bis 15. Juli 2026 öffentlich aufgelegt. Während dieser Auflagefrist kann gegen den Inhalt des Protokolls beim Kirchgemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden. Der Kirchgemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Entscheide der Versammlung können mit Beschwerde an das Regierungsstatthalteramt Interlaken angefochten werden. Die Frist beträgt bei Wahlen 10 Tage, bei Sachentscheiden 30 Tage (Art. 60, 63, 67a VRPG). Die Frist beginnt am Tag nach der Versammlung. Wer Zuständigkeits- oder Verfahrensvorschriften beanstanden will, muss, – wenn es möglich war –, diesen Mangel an der Versammlung selber schon gerügt haben (Rügepflicht nach Art.49a GG BSG 170.11).

Alle Stimmberechtigten der Kirchgemeinde sind zu der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Personen, die seit drei Monaten auf dem Gebiet der Kirchgemeinde wohnhaft sind, der reformierten Landeskirche angehören und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben.

Auflagestellen:

  • Lauterbrunnen: Gemeindeverwaltung
  • Wengen: Tourismusbüro 
  • Mürren: Tourismusbüro

Lauterbrunnen, 23. April 2026

Der Kirchgemeinderat

Publiziert am 30.04.2026

Gemischte Gemeinde

Einladung zur Informationsveranstaltung

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner
Liebe Burgerinnen und Burger

In den vergangenen Monaten – insbesondere an der Gemeindeversammlung im Dezember 2025 sowie auch in der Zeit danach – wurden verschiedene Geschäfte des Gemeinderates, aber auch seine Tätigkeit im Allgemeinen, von mehreren Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern kritisch hinterfragt.

Der Gemeinderat nimmt diese Rückmeldungen sehr ernst. Um die angesprochenen Punkte sorgfältig zu prüfen und daraus zu lernen, wurde eine unabhängige externe Fachperson beauftragt, die Tätigkeit des Gemeinderates am Beispiel von zwei konkreten Geschäften zu analysieren und Empfehlungen für die zukünftige Arbeit zu erarbeiten. Die entsprechenden Kosten werden aufgrund des nicht genehmigten Gemeindebudgets vom Gemeinderat privat übernommen und nicht der Gemeindekasse belastet.

Gerne möchten wir Sie über die Ergebnisse dieser Analyse informieren und mit Ihnen in den Dialog treten.

Wir laden Sie deshalb herzlich ein zur

Informationsveranstaltung

Mittwoch, 6. Mai 2026, 20.00–22.00 Uhr, Turnhalle Obermoos

Teilnehmende

Adrian Schild (Gemeindepräsident)
Gemeinderat und Gemeindeschreiber
Reto Lindegger (concentral ag)

Im Anschluss an die Präsentation der Ergebnisse gibt es eine kurze Pause, bevor im zweiten Teil der Veranstaltung der Bevölkerung Gelegenheit geboten wird, ihre Vorstellungen und Anliegen für die Zukunft der Gemeinde Brienzwiler gegenüber dem Gemeinderat zu äussern.

Der Gemeinderat freut sich auf Ihre Teilnahme und einen konstruktiven Austausch.

Freundliche Grüsse

Namens des Gemeinderats

Brienzwiler, 27. April 2026

Publiziert am 30.04.2026

Einwohnergemeinde

Interessenverbindungen

Gestützt auf Artikel 53 des Organisationsreglements 2000 vom 28. November 1999 sind die Interessenverbindungen der Mitglieder des Grossen Gemeinderats und des Gemeinderats öffentlich und zu publizieren.

Neues Mitglied des Grossen Gemeinderats ab 1. April 2026:

  • Müller Patrick (FDP)
    FDP Interlaken, Vizepräsident 
    Swiss Inn GmbH, Geschäftsführer
    Howell Guisan AG, Verwaltungsrat
    OG Interlaken-Oberhasli, Mitglied

Gemeindeschreiberei Interlaken

Publiziert am 30.04.2026

Einwohnergemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung

Freitag, 5. Juni 2026, 20.15 Uhr im Schulhaus Gsteigwiler

Traktanden

  1. Jahresrechnung 2025
    1. Orientierung Nachkredite
    2. Genehmigung Jahresrechnung 2025
  2. Tagesschulreglement
  3. Verschiedenes

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen. Die Stimmberechtigten von Gsteigwiler sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Gsteigwiler Wohnsitz haben.

Protokollauflage

Das Protokoll dieser Versammlung wird vom 12. Juni 2026 an 30 Tage bei der Gemeindeverwaltung und auf der Website der Gemeinde zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegen. Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat einzureichen. 

Gsteigwiler, 27. April 2026

Gemeinderat Gsteigwiler

Publiziert am 30.04.2026

Einwohnergemeinde

Sprechstunde des Gemeinderats

Haben Sie ein Anliegen, das Sie persönlich mit den Ressortvorsteherinnen Hochbau und Tiefbau besprechen möchten?

Gerne stehen Ihnen Gemeinderätin Nathalie Günter und Gemeinderätin Sabrina Amacher am Montag, 4. Mai 2026, von 16.00 bis 18.00 Uhr im Gemeindehaus Interlaken für einen Austausch zu Anliegen, Fragen und Vorschlägen in den Bereichen Hochbau und Tiefbau zur Verfügung.

Bitte melden Sie sich vorgängig bei der Gemeindeschreiberei, Telefon 033 826 51 41, für die Sprechstunde an. Die weiteren Sprechstundentermine des Gemeinderats finden Sie unter www.interlaken-gemeinde.ch.

Einwohnergemeinde Interlaken

Publiziert am 30.04.2026

Einwohnergemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung

Freitag, 5. Juni 2026, 20.00 Uhr im Kongress-Saal Beatenberg

Traktanden

  1. Jahresrechnung 2025
    1. Kenntnisnahme von Nachkrediten
    2. Kenntnisnahme von Abrechnungen über Verpflichtungskredite
    3. Genehmigung der Jahresrechnung 2025
  2. Kenntnisnahme vom Jahresbericht der Datenschutzaufsichtsstelle
  3. Genehmigung der Neufassung Gebührenreglement
  4. Genehmigung der 2. Teilrevision Parkplatzbewirtschaftungsreglement
  5. Genehmigung der Änderung Zonenplan Waldegg mit Waldfeststellungsverfahren und Rodungsgesuch 
  6. Kreditgenehmigung für die Heizung Mehrzweckanlage Wydi (Zivilschutzanlage, Feuerwehrmagazin, Werkhof und Pavillon) mit Anschluss Tea-Room Bel-Air
  7. Kreditgenehmigung für eine Photovoltaik-Aufdach-Anlage auf dem Werkhofdach
  8. Verschiedenes

Aktenauflage

Die Unterlagen zu den Traktanden Nrn. 1, 3 und 4 liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Beatenberg öffentlich auf. Zum Teil werden die Unterlagen auch auf der Website www.beatenberg.ch (Gemeinde, Aktuell) aufgeschaltet.

Botschaft zur Gemeindeversammlung

Die Botschaft für die Stimmberechtigten wird etwa drei Wochen vor der Versammlung auf der Website www.beatenberg.ch (Gemeinde, Aktuell) aufgeschaltet. Zudem wird die Botschaft an interessierte Personen am Schalter der Gemeindeverwaltung in Papierform abgegeben.

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Artikel 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Apéro im Anschluss

Der Gemeinderat lädt alle Versammlungsteilnehmenden im Anschluss an die Versammlung zu einem Apéro ein.

Alle stimmberechtigten Schweizer Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste sind zur Teilnahme an dieser Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt ist, wer das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten Wohnsitz in der Gemeinde Beatenberg hat.

Gemeinderat Beatenberg

Publiziert am 30.04.2026

Einwohnergemeinde

Nachtarbeit Isenfluhtunnel – Strassensperrung, Isenfluh

Die Strassenentwässerungsleitungen im Isenfluhtunnel müssen gereinigt werden, daher ist der Isenfluhtunnel wie folgt gesperrt:

  • Dienstag, 12. Mai 2026, ab 20.00 Uhr, bis Mittwoch, 13. Mai 2026, ca. 5.30 Uhr

Falls in dieser Zeit Fahrten durch den Tunnel gemacht werden müssen, ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Für die Blaulichtorganisationen ist die Durchfahrt via alte Isenfluhstrasse–Inhalti sichergestellt.

Wir danken für die Kenntnisnahme und das Verständnis.

Einwohnergemeinde Lauterbrunnen

Publiziert am 30.04.2026

Einwohnergemeinde

Aufhebung Gebührentarif für die Feuerungskontrolle

In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Ringgenberg an seiner Sitzung vom 21. April 2026 beschlossen hat, den Gebührentarif für die Feuerungskontrolle (823.11) ab sofort ausser Kraft zu setzen.

Gemäss BSIG-Weisung haben die Gemeinden seit dem 31. Juli 2025 im Bereich der Feuerungskontrolle grundsätzlich keine Aufgaben mehr. Da das Recht der Gemeinde somit an übergeordnetes Recht angepasst werden muss und der Gemeinde dabei kein Regelungsspielraum offensteht, hat der Gemeinderat gestützt auf Art. 52 Abs. 3 des Gemeindegesetzes (GV; BSG 170.111) die Aufhebung beschlossen.

Gemeinderat Ringgenberg

Publiziert am 30.04.2026

Amt für Wald und Naturgefahren

Mitteilung an die Waldbesitzenden

Waldschäden/Borkenkäfer

Diverse Sturmschäden können im Berner Oberland zu einer Vermehrung des Buchdruckers führen. Das Amt für Wald und Naturgefahren fordert deshalb alle Waldbesitzenden auf, die folgenden Massnahmen zu ergreifen (gestützt auf Art. 12 des kantonalen Waldgesetzes und Art 18 der kantonalen Waldverordnung):

Ausgangslage verbessern

Bis zum Ausflug der Käfer im Frühling ist die Zeit zu nutzen, um das Angebot an Brutmaterial (liegende Fichten) zu reduzieren. Besonders wichtig ist das Aufrüsten vereinzelter neuer Streuschäden. Aufgerüstetes Nadelholz ist rechtzeitig aus dem Wald abzuführen oder zu entrinden.

Beobachtung der Wälder

Um einer möglichen Massenvermehrung von Borkenkäfern vorzubeugen, sind die Waldbesitzenden verpflichtet, ihre Parzellen zu kontrollieren und Sturmschäden sowie neu auftretende Käferschäden dem Revierförster zu melden.

Beiträge

Der Kanton kann im Schutzwald Beiträge für angeordnete Bekämpfungsmassnahmen ausrichten. Die Massnahmen müssen fach- und zeitgerecht erfolgen. Beitragsgesuche und weitere Fragen sind vorgängig an die zuständigen Revierförsterinnen, Revierförster oder die Waldabteilung Alpen zu richten.

Kontakt Revierförster: www.be.ch/foerstersuche                     

Wimmis im April 2026

Amt für Wald und Naturgefahren des Kantons Bern
Waldabteilung Alpen

Publiziert am 30.04.2026

Einwohnergemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung

Mittwoch, 3. Juni 2026, 20.00 Uhr im Gemeindehaus Goldswil

Traktanden

  1. Genehmigung Jahresrechnung 2025
  2. Reglemente: Genehmigung «Reglement für die Spezialfinanzierung Werterhalt von Investitionen im Verwaltungsvermögen 624.1» und Aufhebung «Reglement für die Spezialfinanzierung Naturstrandbad Burgseeli 625.1»
  3. Genehmigung Verpflichtungskredit Werkleitungsersatz Talstrasse Goldswil oben
  4. Genehmigung Verpflichtungskredit Sanierung Stützmauer Güntschenacherweg Goldswil
  5. Genehmigung Verpflichtungskredit Ersatz Wasserzähler
  6. Genehmigung Verpflichtungskredit Hochwasserschutz Härdig Gräbli Goldswil
  7. Verschiedenes

Rechtsmittelbelehrung

Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeschreiberei während der Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf. Die Unterlagen sind ebenfalls unter www.ringgenberg.ch einsehbar. Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Die Stimmberechtigten von Ringgenberg sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Ringgenberg Wohnsitz haben.

Die Botschaft zur Gemeindeversammlung wird vorgängig allen Haushaltungen in Ringgenberg und Goldswil zugestellt.

Gemeinderat Ringgenberg

Publiziert am 30.04.2026

Einwohnergemeinde

Ausserordentliche Öffnungszeiten der AHV-Zweigstelle Ringgenberg-Niederried am Freitag, 8. Mai 2026

Die AHV-Zweigstelle Ringgenberg-Niederried bleibt infolge Weiterbildung am Freitag, 8. Mai 2026, den ganzen Tag geschlossen.

Wir danken der Bevölkerung für das Verständnis.

Gemeindeverwaltung Ringgenberg

Publiziert am 30.04.2026

Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren

betreffend Militärflugplatz Meiringen; Stationierung Neues Kampfflugzeug (NKF) F-35A und Erleichterungen nach Art. 14 Lärmschutzverordnung

Mitwirkung und Anhörung vom 18. Mai 2026

Gemeinden: Brienz, Brienzwiler, Hofstetten bei Brienz, Meiringen, Schattenhalb, Schwanden bei Brienz

Gesuchstellerinnen

  • armasuisse Immobilien, Baumanagement Zentral
  • Luftwaffe, Flugplatzkommando Meiringen

Gesuchsunterlagen

  • Erleichterungsgesuch
  • Betriebsreglement inkl. Erläuterungen
  • Umweltverträglichkeitsbericht inkl. Lärmbericht und Schallschutzkonzept
  • Gesuchsdossier inkl. Beilagen

Gegenstand

Das neue Kampfflugzeug F-35A soll auf dem Militärflugplatz Meiringen stationiert werden. Mit vorliegendem Gesuch soll das Betriebsreglement bewilligt und gleichzeitig die zulässigen Lärmimmissionen gemäss Art. 37a Abs. 1 Lärmschutzverordnung (LSV; SR 814.41) festgelegt werden. Gemäss Lärmbericht sind keine verhältnismässigen Massnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte möglich. Für die Grenzwertüberschreitungen werden deshalb Erleichterungen nach Artikel 14 Abs. 1 LSV beantragt.

Verfahren

Das Verfahren richtet sich nach dem Militärgesetz (Art. 126 ff. MG; SR 510.10), der militärischen Plangenehmigungsverordnung (MPV; SR 510.51) und subsidiär nach dem Bundesgesetz über die Enteignung (EntG; SR 711). Das Generalsekretariat VBS ist Genehmigungsbehörde und leitet das Verfahren.

Mitwirkungs- und Anhörungsverfahren

Nach Artikel 126 und 126d MG in Verbindung mit Artikel 62a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG, SR 172.010) sind die betroffenen Kantone, Gemeinden und Fachbehörden des Bundes anzuhören, bevor die Genehmigungsbehörde ihren Entscheid fällt. Während der Dauer der öffentlichen Auflage hat zudem die betroffene Bevölkerung Gelegenheit, bei der Genehmigungsbehörde schriftliche Anregungen einzureichen.

UVP

Das Projekt unterliegt der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäss Artikel 10a des Umweltschutzgesetzes (USG; SR 814.01).

Ausnahmebewilligungen

Für das Projekt ist nach aktuellem Planungsstand folgende umweltrechtliche Ausnahmebewilligung nötig:

  • Erleichterungen nach Artikel 14 Abs. 1 LSV in Bezug auf die Überschreitung der Grenzwerte nach Anhang 8 LSV;
  • Erleichterungen nach Artikel 17 Abs. 1 USG in Bezug auf Erschütterungen.

Öffentliche Auflage

Die Gesuchsunterlagen können vom 18. Mai bis 17. Juni 2026 während der ordentlichen Öffnungszeiten an folgenden Stellen eingesehen werden:

  • Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz
  • Gemeinde Brienzwiler, Gässlihaus, Dorfstrasse 19, 3856 Brienzwiler
  • Gemeinde Hofstetten bei Brienz, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten
  • Gemeinde Meiringen, Rudenz 14, 3860 Meiringen
  • Gemeinde Schattenhalb, Gässli 22, 3860 Schattenhalb
  • Gemeinde Schwanden bei Brienz, Schwanderstrasse 82, 3855 Schwanden b. Brienz

Die Unterlagen können während der öffentlichen Auflage zudem online unter www.vbs.admin.ch/plangenehmigungsverfahren abgerufen werden.

Aussteckung / Profilierung

Es ist keine Aussteckung bzw. Profilierung erforderlich, da keine baulichen Massnahmen vorgesehen sind.

Einsprachen

Einsprache kann erheben, wer nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG; SR 172.021) oder EntG Partei ist. Einsprachen müssen schriftlich innert der Auflagefrist beim Generalsekretariat VBS, Maulbeerstrasse 9, 3003 Bern, erhoben werden und müssen Antrag und Begründung enthalten.

Treten in dieser Sache mehr als 20 Parteien mit kollektiven oder individuellen Einsprachen mit dem gleichen Inhalt auf, haben diese eine Person zu bezeichnen, welche die Einsprechergruppe rechtsverbindlich vertritt. Kommen sie dieser Aufforderung nicht innert angemessener Frist nach, so bezeichnet die Genehmigungsbehörde einen oder mehrere Vertreter (Art. 11a Abs.1 und 2 VwVG).

Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (vgl. Art. 126 f. Abs. 1 MG und 14 MPV). Innerhalb der Auflagefrist sind sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen (Art. 126 f. Abs. 2 MG). Einwände gegen die Aussteckung oder die Aufstellung von Profilen sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist bei der Genehmigungsbehörde vorzubringen (Art. 126c Abs. 3 MG).

Enteignungsbann

Mit der Zustellung der persönlichen Anzeige oder des Enteignungsgesuchs an den zu Enteignenden dürfen ohne Zustimmung des Enteigners keine die Enteignung erschwerenden rechtlichen oder tatsächlichen Verfügungen mehr getroffen werden (Art. 42 EntG). Für den aus dem Enteignungsbann entstehenden Schaden hat der Enteigner vollen Ersatz zu leisten (Art. 44 Abs. 1 EntG).

Mitteilung an Mieter und Pächter

Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige davon Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG). Erhalten die Vermieter oder Verpächter die persönliche Anzeige erst nach der Publikation, so gelten für die Mieter und Pächter die gleichen Fristen wie für die Vermieter oder Verpächter (Art. 32 Abs. 2 EntG).

Bern, 30. April 2026

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Publiziert am 30.04.2026

Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Sachplan Militär (SPM), 6. Objektblattserie

Anpassung der Objektblätter für die Militärflugplätze Emmen (03.401), Meiringen (02.401) und Payerne (22.401)

Information und Mitwirkung der Bevölkerung vom 18. Mai 2026

Herausgeber

  • Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), Generalsekretariat VBS, Raum und Umwelt VBS
  • Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), Bundesamt für Raumentwicklung (ARE)

Gegenstand

Mit der Einführung des neuen Kampfflugzeugs F-35A werden die SPM-Objektblätter der Militärflugplätze Emmen, Meringen und Payerne angepasst. Die Objektblätter legen unter anderem die Rahmenbedingungen für den Betrieb der Flugplätze fest. Die angepassten Objektblätter werden die bestehenden Objektblätter Nrn. 03.31 und 02.32 für die Militärflugplätze Emmen und Meiringen vom 28. Februar 2001 und das Objektblatt Nr. 22.31 vom 14. Dezember 2007 für den Militärflugplatz Payerne ersetzen.

Die SPM-Objektblätter legen den generellen Rahmen für die bauliche und betriebliche Entwicklung der sachplanrelevanten militärischen Standorte behördenverbindlich fest. Die Objektblätter werden nach der Durchführung der öffentlichen Information und Mitwirkung sowie der Anhörung der Behörden bereinigt und durch den Bundesrat verabschiedet.

Verfahren

Die Entwürfe der SPM-Dokumente werden im Sinne der Informationspflicht und der Mitwirkungsrechte gemäss Artikel 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG, SR.700) öffentlich aufgelegt.

Bürgerinnen und Bürger (Privatpersonen) sowie Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts können sich zu den Entwürfen äussern.

Es wird keine Korrespondenz geführt. Der Mitwirkungsbericht mit der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wird zusammen mit den genehmigten SPM-Dokumenten publiziert.

Öffentliche Auflage

Die SPM-Dokumente sind ab dem 18. Mai 2026 im Internet publiziert unter: www.sachplanmilitaer.ch/mitwirkung

Die SPM-Dokumente können zudem vom 18. Mai bis am 17. Juni 2026 auf Voranmeldung bei folgenden Stellen eingesehen werden:

  • Generalsekretariat VBS, Raum und Umwelt VBS, Maulbeerstrasse 9, 3003 Bern
  • Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen
  • Kantonale Raumplanungsämter (Objektblatt des jeweiligen Kantons)
  • Das Objektblatt für den Militärflugplatz Emmen zusätzlich auf den Gemeindeverwaltungen von Ballwil, Eschenbach, Emmen, Inwil und Luzern
  • Das Objektblatt für den Militärflugplatz Meiringen zusätzlich auf den Gemeindeverwaltungen von Brienz, Brienzwiler, Hofstetten bei Brienz, Meiringen, Schattenhalb und Schwanden bei Brienz
  • Das Objektblatt für den Militärflugplatz Payerne zusätzlich auf den Gemeindeverwaltungen von Cugy (FR), Estavayer (FR), Les Montets (FR), Lully (FR), Sévaz (FR), Vallon (FR), Corcelles-près-Payerne (VD), Grancour (VD), Missy (VD), Payerne (VD)

Eingaben und Fristen

Stellungnahmen zu den SPM-Dokumenten sind bis am 17. Juni 2026 schriftlich einzureichen an das Generalsekretariat VBS, Raum und Umwelt VBS, Maulbeerstrasse 9, 3003 Bern.

Auskünfte

Folgende Stellen geben Auskunft:

  • Generalsekretariat VBS, Telefon 058 463 70 83
  • Bundesamt für Raumentwicklung, Telefon 058 484 97 98

Bern, 30. April 2026

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Publiziert am 30.04.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Marolf Reto, Schoneggweg 5, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: studio fabr GmbH, Alleestrasse 9, 3613 Steffisburg.

Bauvorhaben: Teilabbruch und Wiederaufbau DG, Sanierung und Erweiterung EG, Ersatz.

Elektrospeicherheizung durch Holzheizung.

Standort: Schoneggweg 5, Parzelle Nr. 3477, Koordinaten 2’646’327 / 1’164’470.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: Dachgestaltung (Art. 416 GBR).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/273782.

Auflage- und Einsprachefrist bis 1. Juni 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 22. April 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 30.04.2026

Einwohnergemeinde

Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über Auffahrt

Woche 20

  • Donnerstag, 14. Mai 2026 (Auffahrt): geschlossen
  • Freitag, 15. Mai 2026: geschlossen

Woche 21

Ab Montag, 18. Mai 2026, normale Schalteröffnungszeiten

  • Mittwoch und Freitag von 8.00 bis 11.30 Uhr
  • Dienstag und Donnerstag von 8.00 bis 11.30 und 13.30 bis 16.30 Uhr

Wir wünschen allen schöne Feiertage. 

Gemeindeverwaltung Beatenberg

Publiziert am 30.04.2026

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten über Auffahrt

Die Gemeindeverwaltung und das Tourismusbüro Habkern bleiben über die Auffahrt von Mittwoch, 13., bis Freitag, 15. Mai 2026, geschlossen.

Ab Montag, 18. Mai 2026, gelten die üblichen Öffnungszeiten.

Wir wünschen Ihnen eine schöne Auffahrt.

Gemeindeverwaltung und Tourismusbüro Habkern

Publiziert am 30.04.2026

Einwohnergemeinde

Papiersammlung

Die nächste ordentliche Papiersammlung findet am Dienstag, 12. Mai 2026, statt.

Wir bitten Sie, das Papier bis spätestens 7.00 Uhr an der gleichen Stelle wie den Hauskehricht, nur gebündelt und nicht in Tragtaschen und Säcken, bereitzustellen. Die Schülerinnen und Schüler sind Ihnen zudem dankbar, wenn die Papierbündel nicht zu schwer (maximal 5 kg) sind.

Achtung: Das Papier wird nur noch bei den üblichen Sammelstandorten des Hauskehrichts abgeholt. Papier- und Sammelgut, welches in Haus- und Kellerzugängen usw. deponiert ist, wird nicht abgeholt.

Nicht in die Papiersammlung gehören: Hauskehricht und Plastikmaterial allgemein, beschichtetes Papier, Etiketten, Filterpapier, Fototaschen, Haushaltpapier, Kohlepapier, Papierschnitzel, Papierwindeln, Teerpapier, Futtermittelsäcke, Milch- und Fruchtsaftverpackungen, Tiefkühlverpackungen, Zementsäcke, Karton paraffinbeschichtet und Styropor.

Falls Ihr Papier nicht abgeholt wurde, melden Sie sich bitte am Sammeltag bis 11.30 Uhr unter Telefon 079 311 13 86.

Besten Dank für Ihre Mitarbeit.

Wilderswil, im April 2026

Schule und Sicherheitskommission Wilderswil

Publiziert am 30.04.2026

Einwohnergemeinde

Temporäre Sperrung Durchfahrt Aegertzaunstrasse

Während der Papiersammlung vom Dienstag, 12. Mai 2026, wird im südlichen Teil der Aegertzaunstrasse (in der Nähe der Einmündung zum Kreuzimaadweg) ein grosser Papiercontainer als zentrale Sammelstelle platziert.

Aus diesem Grund erfolgt folgende temporäre Sperrung:

  • Durchfahrt Aegertzaunstrasse ab 7.00 bis maximal 13.00 Uhr

Die Zu- und Wegfahrt für die Blaulichtorganisationen ist gewährleistet, ebenfalls der Durchgang für Fussgänger sowie die Durchfahrt für Radfahrer. Bitte die Signalisation vor Ort beachten.

Besten Dank für Ihr Verständnis.

Sicherheitskommission Wilderswil

Publiziert am 30.04.2026

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung während der Auffahrtstage

Die Gemeindeverwaltung ist während der Auffahrtstage wie folgt geöffnet:

  • Mittwoch, 13. Mai 2026, 8.00–11.30 und 14.00–16.00 Uhr
  • Donnerstag, 14. Mai 2026, geschlossen
  • Freitag, 15. Mai 2026, geschlossen

Ab Montag, 18. Mai 2026, gelten wieder die ordentlichen Öffnungszeiten.

Besten Dank für Ihr Verständnis.

Wilderswil, 27. April 2026

Gemeindeverwaltung Wilderswil

Publiziert am 30.04.2026

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten über Auffahrt 2026

Die Gemeindeverwaltung bleibt über Auffahrt den ganzen Tag geschlossen. Ab Montag, 18. Mai 2026, sind wir gerne wieder zu den gewohnten Schalteröffnungszeiten für Sie da.

Besten Dank für die Beachtung und Kenntnisnahme.

Gemeindeverwaltung Schwanden

Publiziert am 30.04.2026

Einwohnergemeinde

Verkehrsanordnung

Der Gemeinderat von Brienz verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG, SR 741.01) sowie Art. 44 Abs. 1 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) die folgende Verkehrsanordnung:

Parkieren verboten (Signal SSV Nr. 2.50) auf dem gesamten Platz der Bushaltestellen östlich des Bahnhofs Brienz, Parzelle Nr. 3392, Freihaltung der Bushaltestellen. 

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Interlaken-Oberhasli erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.

Diese Verfügung tritt nach ihrer Veröffentlichung im Amtsanzeiger sowie nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.

Brienz, 23. April 2026

Der Gemeinderat

Publiziert am 30.04.2026

Baupublikation

Gesuchstellerin: Howell Home AG, Benjamin Hofstetter, Matte 29, 3807 Iseltwald, Vertreter mit Vollmacht.

Bauvorhaben: Befristete Umnutzung einer bestehenden Zweitwohnung zur regelmässigen Kurzzeitvermietung (gemäss Planungszone «Zweitwohnungen»). Bauliche Massnahmen sind keine vorgesehen. Die Nutzung ist zeitlich auf die Planungsphase der Arealentwicklung UeO «Seeburg» beschränkt.

Standort: Burg 45c («Haus Gärtnerei»), Parzelle Nr. 593, Uferschutzzone / Sektor a, Koordinaten 2'640’295 / 1'173'637.

Schutzzone: ISOS Gemeinde Iseltwald, Baugruppe A (Iseltwald, Dorf), Ortsbildschutzgebiet, archäologisches Schutzgebiet Nr. 1049, Gewässerschutzbereich Au.

Schutzobjekt: Erhaltenswertes K-Objekt.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Ausnahmen:

  • Planungszone Zweitwohnungen; Umnutzung einer bestehenden Zweitwohnung zur regelmässigen Kurzzeitvermietung
  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Bauten in der Uferschutzzone (Art. 5 Abs. 3 SFG)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Anlagen im Freihalteraum für stehende Gewässer (Art. 41c GSchV)

Auflage- und Einsprachefrist bis 25. Mai 2026.

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Iseltwald, Marderbach 15f, 3807 Iseltwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Gemeindeverwaltung Iseltwald einzureichen. Ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der angesetzten Frist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Gemischte Gemeinde Iseltwald

Publiziert am 30.04.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Ingenieurbüro Sterchi GmbH, Bohnerenstrasse 14, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Neubau Trink- und Löschwasserleitung sowie Strassensanierung mit Waldrodung und Ersatzaufforstung.

Standort: Sulzweg / Auf der Sulz, Parzellen Nrn. 232, 947, 995, 1111, 2108, 2324, 2725, 2729, 2956, 5267, 6247, 6260, 6261, 6262, 6536, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’647’130 / 1’163’900.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet: gelb / blau.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
  • nichtforstliche Kleinbaute im Wald (Art. 14 WaV)
  • Waldrodung (Art. 5 WaG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 26.Mai 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 30.04.2026

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Firstbahn AG, Harderstrasse 14, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Umbau WC-Anlage Bachalpsee auf ein Trockensystem.

Standort: Bachsee, Gebäude Nr. 3a, Parzelle Nr. 70, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’644’725 / 1’168’670.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, Moorlandschaft Nr. 390 (Bachsee).

Naturgefahrengebiet: unbestimmt.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Ausnahme vom vorsorglichen Schutz für Moorlandschaften (Art. 7 MLV)
  • Eingriffe in Schutzobjekte nach Art. 18 ff. NHG

Auflage- und Einsprachefrist bis 26. Mai 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Hinweis: Bei der Profilierung werden Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 30.04.2026

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchsteller: Jannic und Luana Borter, Kreuzlistrasse 1, 3852 Ringgenberg.

Projektverfasserin: Natura-Holzbau GmbH, Beundenstrasse 58, 3852 Ringgenberg.

Bauvorhaben: Aufstockung auf bestehenden Flachdachanbau (Grundrissabmessungen analog Bestand); Anpassen der Dachform auf Satteldach; zusätzlicher Balkon auf der Südseite; Montage einer Aufdach-Photovoltaikanlage auf beiden Dachseiten; Verschieben des bestehenden Fensters Altbau auf Nordseite.

Standort: Hauptstrasse 92, Gbbl. Nr. 1865, Koordinaten 2’634’206 / 1’172’057.

Nutzungszone: Wohn- und Gewerbezone WG2.

Schutzobjekte: keine.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Naturgefahren: keine.

Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2026-4198). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflage- und Einsprachefrist bis 26. Mai 2026.

Es wird auf die aufgestellten Profile / Pflöcke und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Ringgenberg, 20. April 2026

Bauverwaltung Ringgenberg

Publiziert am 30.04.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Hans Feuz, Baumgarten 6, 3852 Ringgenberg.

Projektverfasserin: brönnimann architekten ag, Neugasse 10, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Wohnüberbauung auf dem Baumgarten-Areal: Drei Gebäude mit insgesamt 12 Wohnungen, Untergeschoss mit Einstellhalle, Pavillon über der Einstellhalleneinfahrt, drei oberirdische Autoabstellplätze und ein Fahrradunterstand.

Standort: Brunnengasse (Baumgarten), Parzellen Nrn. 1225 und 2619, Wohnzone W2, Koordinaten 2’634’874 / 1’172’245.

Schutzzonen: Gewässerschutzzone Au, ISOS-Gebiet (Umgebungszone I), Baugruppe A (Ringgenberg, Dorf).

Schutzobjekt: Erhaltenswertes K-Objekt (Brunnengasse 2).

Naturgefahrengebiet: gelb / blau.

Ausnahmen:

  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
  • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 26. Mai 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 30.04.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Kirchgemeinde Unterseen, Bianca Hofer, Hauptstrasse 1, 3800 Unterseen.

Vertreterin mit Vollmacht / Projektverfasserin: L2A Architekten AG, Untere Gasse 4, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Aufteilung bestehende Wohnungen im 2. und 3. OG, Einbau Küche und Bad im 3. OG.

Standort: Hauptstrasse 1, Parzelle Nr. 1347, Koordinaten 2‘631‘442 / 1‘170‘642.

Zone: SBV 1 Altstadt.

Gewässerschutzbereich: Au.

Schutzperimeter: Ortsbildschutzgebiet A – I Altstadt mit Haberdarre und Stadtgrabenbereich, Baugruppe A (Unterseen, Städtli), ISOS (Erhaltungsziel A).

Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt gemäss Bauinventar der Gemeinde Unterseen.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 26. Mai 2026.

Es wird auf die Gesuchakten verwiesen. Auf das Aufstellen von Bauprofilen wird ausdrücklich verzichtet (Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD). Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938

Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Unterseen, 20. April 2026

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 30.04.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Hotel Central-Continental AG, Bahnhofstrasse 43, 3800 Unterseen.

Projektverfasserin: brönnimann architekten ag, Neugasse 10, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Neuinstallation Photovoltaikanlage und Hublift (baubewilligt). Projektänderung wie folgt: Fassadensanierung / Malerarbeiten, Ersatz verfaulter Holzelemente, Sanierung Turmdach West mit Titanzinkschindeln.

Standort: Bahnhofstrasse 43, Parzelle Nr. 260, Koordinaten 2‘631‘526 / 1‘170‘442.

Zone: UeO / Uferschutzplan «Spielmatte».

Gewässerschutzbereich: Au.

Schutzperimeter: Ortsbildschutzgebiet A – IV Bahnhofstrasse.

Schutzobjekt: schützenswertes K-Objekt gemäss Bauinventar der Gemeinde Unterseen, ISOS (Erhaltungsziel A).

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 26. Mai 2026.

Es wird auf die Gesuchakten verwiesen. Auf das Aufstellen von Bauprofilen wird ausdrücklich verzichtet (Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD). Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938

Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Unterseen, 20. April 2026

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 30.04.2026

Einwohnergemeinde

2. Sitzung 2026 des Grossen Gemeinderats

Dienstag, 5. Mai 2026, 19.45 Uhr in der Aula des Gymnasiums Interlaken

Traktanden

  1. Protokoll
  2. Bericht der Geschäftsprüfungskommission
  3. Verwaltungsbericht 2025
  4. Änderung Reglement über die Mehrwertabgabe (MWAR)
  5. Motion Schütz/Balmer, Wiedereinführung der Schulkommission, Beantwortung 
  6. Postulat Romang, Biodiversität, zweite Fristverlängerung
  7. Klimastrategie Interlaken, Kenntnisnahme (Präsentation um 18.30 Uhr)
  8. Orientierungen / Verschiedenes

Die Sitzung ist öffentlich.

Zur Präsentation der Klimastrategie Interlaken um 18.30 Uhr in der Aula des Gymnasiums mit anschliessendem Apéro sind alle herzlich eingeladen.

Publiziert am 30.04.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: GaleniCare AG, Untermattweg 8, 3027 Bern.

Projektverfasserin: Westiform AG, Freiburgstrasse 596, 3172 Niederwangen b. Bern.

Bauvorhaben: Austausch der bestehenden Reklamen durch teilweise beleuchtete Reklamen.

Standort: Bahnhofstrasse 5a, Parzelle Nr. 542.

Nutzungszone: Mischzone MK4.

Inventar: keines.

Beanspruchte Ausnahme: Bauen vor der Baulinie, Art. 96a BauG.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis am 26. Mai 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31, Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 30.04.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Peter Reber und Sibylle Stucki, Waldeggstrasse 25, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Streich Holzbau AG, Eichzun 3, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Ersatzneubau MFH mit 3 Wohnungen. Kellergeschoss bestehend und innen aufgestellte Wärmepumpe. Autounterstand mit Flachdach begrünt.  

Standort: Neuenstrasse 4, Parzelle Nr. 269, Koordinaten 2'634'600 / 1'170'650.

Zone: Kernzone C.

Schutzzone: Baugruppe B, Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen: keine.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 26. Mai 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet im Doppel innert der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portalebau.apps.be.ch).Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Bauverwaltung Bönigen

Publiziert am 30.04.2026

Gemeindeverband Abwasser Region Interlaken

Gemeinden Bönigen, Interlaken, Matten b. Interlaken

Information an die Bevölkerung – Spülarbeiten am Kanalisationsnetz

Abwasser Region Interlaken führt in den kommenden Wochen planmässige Reinigungsarbeiten am öffentlichen Kanalisationsnetz durch.

Zeitraum der Arbeiten: 27. April bis 18. September 2026.

Betroffene Gebiete: Spülkreis Bödeli: Bönigen, Matten, Interlaken.

Ziel dieser Arbeiten ist die Sicherstellung eines einwandfreien Betriebs der Kanalisation sowie die Werterhaltung der Infrastruktur. Dabei werden Ablagerungen, Sand, Kies sowie Wurzeleinwuchs entfernt.

Was bedeutet das für Sie?

Während der Spülarbeiten kann es in einzelnen Fällen zu folgenden Begleiterscheinungen kommen:

  • Kurzzeitige Geruchsentwicklung
  • Geräusche durch Spülfahrzeuge
  • Vereinzeltes Aufsteigen von Luft oder Wasser in WC, Dusche oder Ablauf
  • Es wird empfohlen, dass die Siphons (Geruchsverschlüsse) möglichst mit Wasser gefüllt sind.

Diese Erscheinungen sind in der Regel unbedenklich und von kurzer Dauer.

Wichtiger Hinweis: Wir empfehlen, während der Arbeiten die WC-Deckel geschlossen zu halten und Bodenabläufe (z. B. im Keller) mit Wasser gefüllt zu halten.

Zufahrten und Einschränkungen: Es kann zeitweise zu kleineren Verkehrsbehinderungen kommen. Die Zufahrt zu den Liegenschaften bleibt jedoch gewährleistet.

Die Arbeiten werden durch ein spezialisiertes Kanalreinigungsunternehmen ausgeführt.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Christian Abegglen, Telefon 079 458 18 73, info@ara-interlaken.ch

Abwasser Region Interlaken

Publiziert am 30.04.2026

Gemeindeverband Abwasser Region Interlaken

Information an die Bevölkerung – Spülarbeiten am Kanalisationsnetz

Vollständige Publikation siehe unter «Interlaken».

Abwasser Region Interlaken

Publiziert am 30.04.2026

Einwohnergemeinde

Sperrung Parkplatz Feldgässli am 30. April 2026

Am Donnerstag, 30. April 2026, finden Sicherheitsholzereiarbeiten entlang der Gsteigstrasse statt. Der öffentliche Parkplatz Feldgässli wird als Abladeplatz benötigt. Deshalb wird der öffentliche Parkplatz beim Feldgässli wie folgt abgesperrt:

  • Donnerstag, 30. April 2026, 7.00–18.00 Uhr

Die Betroffenen werden gebeten, auf die öffentlichen Parkplätze beim Eissportzentrum auszuweichen. 

Wir danken der Anwohnerschaft und der Bevölkerung für die Kenntnisnahme und das Verständnis. 

Sicherheit Matten

Publiziert am 30.04.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Markus Hummel, Juheigässli 6, 3800 Matten.

Projektverfasser: Johannes Recrosio, Blumenstrasse 8, 3706 Leissigen.

Bauvorhaben: Wohnraumerweiterung im EG mit Anbau auf der Südseite des bestehenden Gebäudes.

Standort: Juheigässli 6, 3800 Matten, Parzelle Nr. 679, Koordinaten 2'633'103/1'169'836.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Schutzobjekt: keines.

Naturgefahrengebiet: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.

Auflage- und Einsprachefrist bis 26. Mai 2026.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten und Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sowie Lastenausgleichsansprüche sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 30.04.2026

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Bauherrschaft: Andreas und Anita Wampfler, Lauenenstrasse 12, 3855 Brienz.

Projektverfasserin: Energieimpuls GmbH, Kaspar Flück, Seestrasse 1, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Ersatz Elektrospeicherheizung durch Pelletanlage, Erstellen eines Kamins über Dach und einer neuen Wärmeverteilung Bodenheizung.

Standort: Gemeinde Brienz, Schybergweg 12, Parzelle Nr. 1752.

Zone: Ferienhauszone (FHZ).

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Auflage- und Einsprachefrist bis 25. Mai 2026.

Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 30.04.2026

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Bauherrschaft: Fernwärmeversorgung Brienz Dorf AG, Schulhausstrasse 15, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Technische Sanierung Heizzentrale, neuer Holzschnitzel-Heizkessel und neuer Einbau Heizungsspeicher und Elektro-Abgasfilter in der Kaminanlage.

Standort: Gemeinde Brienz, Schulhausstrasse 15, Parzelle Nr. 3498.

Zone: Wohn- und Gewerbezone 3 (WG3).

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Auflage- und Einsprachefrist bis 25. Mai 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 30.04.2026

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Bauherrschaft: Rosmarie Flück, Hauptstrasse 260, 3855 Brienz.

Vertretung mit Vollmacht: Konzept Wyler AG, Peter Wyler, Stockmatte, 3855 Brienz.

Projektverfasserin: Konzept Wyler AG, Stockmatte, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Abbruch des bestehenden Wohnhauses und Ersatzneubau Zweifamilienhaus mit zwei überdeckten Autoabstellplätzen und innenliegender Luft-Wärmepumpe.

Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand zu einer Gemeindestrasse (Art. 80 SG).

Standort: Gemeinde Brienz, Aeusserstgasse 15, Parzelle Nr. 3148.

Zone: Dorfkernzone (DK), ISOS-Perimeter mit Erhaltungsziel A.

Hinweis: Die Gemeinde Brienz unterliegt der Zweitwohnungsgesetzgebung (ZWG).

Nutzung: Erstwohnungen.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Auflage- und Einsprachefrist bis 25. Mai 2026.

Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 30.04.2026

Einwohnergemeinde

Bepflanzung an öffentlichen Strassen

Anpflanzen und Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen entlang von öffentlichen Strassen und Einfriedungen

Es ist erstaunlich, wie schnell Bäume, Sträucher und Hecken wachsen können!

Gemeindevertreter mussten in letzter Zeit leider vermehrt feststellen, dass nicht alle Pflanzen zurückgeschnitten wurden. Die Strassenanstösser werden deshalb aufgefordert, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Hinweise auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten:

  1. Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen und Wegen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmenden, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen schreiben das Strassengesetz vom 4. Juni 2008 und die Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 unter anderem Folgendes vor:
    1. Hecken, Sträucher, landschaftliche Kulturen und nicht hochstämmige Bäume müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4,50 m Höhe hineinragen; über Geh- und Radwegen muss mindestens eine Höhe von 2,50 m frei gehalten werden.
    2. Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden.
    3. An unübersichtlichen Strassenstellen dürfen Einfriedungen und Zäune die Fahrbahn um höchstens 60 cm überragen. Für die nicht hochstämmigen Bäume, Hecken, Sträucher, landwirtschaftlichen Kulturen und dergleichen gelten die Vorschriften über Einfriedungen. Danach müssen solche Pflanzen bis zu einer Höhe von 1,20 m einen Strassenabstand von 0,5 m ab Fahrbahnrand einhalten. Sind sie höher, so müssen sie um ihre Mehrhöhe zurückversetzt werden. Der Geltungsbereich erstreckt sich auch auf bestehende solche Pflanzen.
  2. Die Strassenanstösser werden hiermit ersucht, die Äste und andere Bepflanzungen bis zum 15. Juni 2026 auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden.
    An unübersichtlichen Strassenstellen sind Bäume, Grünhecken, Sträucher, gärtnerische und landwirtschaftliche Kulturen (z. B. Mais) in einem genügend grossen Abstand gegenüber der Fahrbahn anzupflanzen, damit sie nicht zurückgeschnitten bzw. vorzeitig gemäht werden müssen.
    Die Grundeigentümer entlang von Gemeindestrassen und öffentlichen Strassen haben Bäume und grössere Äste, welche dem Wind und den Witterungseinflüssen nicht genügend Widerstand leisten und auf die Verkehrsfläche stürzen können, rechtzeitig zu beseitigen. Sie haben die Verkehrsfläche von hinuntergefallenem Reisig und Laub (im Herbst) zu reinigen.
  3. Nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune müssen einen Abstand von 2 m vom Fahrbahnrand bzw. 50 cm von der Gehweghinterkante einhalten.
  4. Der zuständige Strasseninspektor des Tiefbauamts oder das zuständige Gemeindeorgan sind gerne zu näherer Auskunft bereit.

Unterlässt der Eigentümer der Bäume und Sträucher das rechtzeitige Zurückschneiden, so wird die Arbeit nach vergeblicher schriftlicher Aufforderung auf seine Kosten durch Mitarbeiter des Werkhofs besorgt. Ein Entschädigungsanspruch kommt dem Eigentümer der Bäume oder Sträucher nicht zu.

Bei Missachtung der obgenannten Bestimmungen werden die Organe der Strassenbaupolizei von Gemeinde und Kanton das Verfahren zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands einleiten.

Besten Dank für Ihre Mitarbeit.

Einwohnergemeinde Schwanden

Publiziert am 30.04.2026

Burgergemeinde

Ordentliche Burgerversammlung

Mittwoch, 6. Mai 2026, 19.00 Uhr, im Bockstor, Bockstorweg 15, Unterseen

Traktanden

  1. Protokoll der Altjahrsversammlung vom 3. Dezember 2025
  2. Rechnungsablage 2025
  3. Neubau Forstbetriebsgebäude – Kreditabrechnung; Orientierung 
  4. Orientierungen
  5. Verschiedenes

Gemäss Art. 4 des Organisationsreglementes (OgR) für die Burgergemeinde Unterseen ist stimmberechtigt, wer das Burgerrecht der Burgergemeinde Unterseen besitzt, in den Einwohnergemeinden Unterseen, Interlaken und Matten seit mindestens drei Monaten wohnhaft, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und im Stimmregister eingetragen ist. 

Damit stimmberechtigte Burger und Burgerinnen, welche in Interlaken und Matten wohnhaft sind, in das Stimmregister aufgenommen werden können, werden sie gebeten, sich bis 2 Tage vor der Burgerversammlung unter info@burgergemeinde-unterseen.ch mit Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse anzumelden. 

Gemäss Art. 67 des OgR liegt das Protokoll dieser Versammlung sieben Tage nach der Versammlung während 30 Tagen, vom 13. Mai bis 12. Juni 2026, zur Einsicht auf der Gemeindeschreiberei der Einwohnergemeinde Unterseen auf. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Burgerrat gemacht werden.

Im Anschluss an die Versammlung sind alle Anwesenden zu einem gemeinsamen Imbiss eingeladen. 

Burgerrat Unterseen

Publiziert am 30.04.2026

Schwendibäuert Habkern

Einigungsversammlung der Burgerbäuert Schwendi und der Bergschaft Bodmi

Samstag, 2. Mai 2026, 20.00 Uhr im Hotel Alpenrose Habkern

Vor der Versammlung wird ein Nachtessen offeriert.

Traktanden

  1. Protokoll
  2. Nachkredite
  3. Rechnungsablage
  4. Anstellen eines Allmendhirten
  5. Anstellen eines Sagers
  6. Forstwesen
  7. Ordentliche Jahresgeschäfte
  8. Burgerbäuert Schwendi / Allmi
  9. Bergschaft Bodmi / Alpbetrieb
  10. Verschiedenes

Die Bäuertkommission 

Publiziert am 30.04.2026

Einwohnergemeinde

1. Naturtag Matten 

Entdecken – Austauschen – Mitmachen 

Alles rund um das Thema Biodiversität:

  • Einheimische Pflanzen und Tiere
  • Neophyten und Neozoen bestimmen
  • Tipps für den Naturgarten 

Pflanzenbörse:

  • Bringen Sie Ihre Pflanzen wie einheimische Blumen, Sträucher und Bäume mit.

Wann: Samstag, 9. Mai 2026, 9.00–16.00 Uhr

Wo: Dorfplatz vor der Bossschür, Matten 

Veranstaltet durch den Vogelschutzverein Bödeli und Werkhof Matten, mit Unterstützung der Biodiversitätsgruppe, H. Gosteli AG Gartenbau und Aloha Garten.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Werkhof Matten

Publiziert am 23.04.2026

Einwohnergemeinde

Verkehrsanordnung

Der Gemeinderat von Brienz verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG, SR 741.01) sowie Art. 44 Abs. 1 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) die folgende Verkehrsanordnung:

Parkieren verboten (Signal SSV Nr. 2.50) auf dem gesamten Platz der Bushaltestellen östlich des Bahnhofs Brienz, Parzelle Nr. 3392, Freihaltung der Bushaltestellen. 

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Interlaken-Oberhasli erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.

Diese Verfügung tritt nach ihrer Veröffentlichung im Amtsanzeiger sowie nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.

Brienz, 23. April 2026

Der Gemeinderat

Publiziert am 23.04.2026

Baupublikation

Gesuchstellerin: Howell Home AG, Benjamin Hofstetter, Matte 29, 3807 Iseltwald, Vertreter mit Vollmacht.

Bauvorhaben: Befristete Umnutzung einer bestehenden Zweitwohnung zur regelmässigen Kurzzeitvermietung (gemäss Planungszone «Zweitwohnungen»). Bauliche Massnahmen sind keine vorgesehen. Die Nutzung ist zeitlich auf die Planungsphase der Arealentwicklung UeO «Seeburg» beschränkt.

Standort: Burg 45c («Haus Gärtnerei»), Parzelle Nr. 593, Uferschutzzone / Sektor a, Koordinaten 2'640’295 / 1'173'637.

Schutzzone: ISOS Gemeinde Iseltwald, Baugruppe A (Iseltwald, Dorf), Ortsbildschutzgebiet, archäologisches Schutzgebiet Nr. 1049, Gewässerschutzbereich Au.

Schutzobjekt: Erhaltenswertes K-Objekt.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Ausnahmen:

  • Planungszone Zweitwohnungen; Umnutzung einer bestehenden Zweitwohnung zur regelmässigen Kurzzeitvermietung
  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Bauten in der Uferschutzzone (Art. 5 Abs. 3 SFG)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Anlagen im Freihalteraum für stehende Gewässer (Art. 41c GSchV)

Auflage- und Einsprachefrist bis 25. Mai 2026.

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Iseltwald, Marderbach 15f, 3807 Iseltwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Gemeindeverwaltung Iseltwald einzureichen. Ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der angesetzten Frist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Gemischte Gemeinde Iseltwald

Publiziert am 23.04.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Ingenieurbüro Sterchi GmbH, Bohnerenstrasse 14, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Neubau Trink- und Löschwasserleitung sowie Strassensanierung mit Waldrodung und Ersatzaufforstung.

Standort: Sulzweg / Auf der Sulz, Parzellen Nrn. 232, 947, 995, 1111, 2108, 2324, 2725, 2729, 2956, 5267, 6247, 6260, 6261, 6262, 6536, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’647’130 / 1’163’900.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet: gelb / blau.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
  • nichtforstliche Kleinbaute im Wald (Art. 14 WaV)
  • Waldrodung (Art. 5 WaG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 26.Mai 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 23.04.2026

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Firstbahn AG, Harderstrasse 14, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Umbau WC-Anlage Bachalpsee auf ein Trockensystem.

Standort: Bachsee, Gebäude Nr. 3a, Parzelle Nr. 70, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’644’725 / 1’168’670.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, Moorlandschaft Nr. 390 (Bachsee).

Naturgefahrengebiet: unbestimmt.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Ausnahme vom vorsorglichen Schutz für Moorlandschaften (Art. 7 MLV)
  • Eingriffe in Schutzobjekte nach Art. 18 ff. NHG

Auflage- und Einsprachefrist bis 26. Mai 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Hinweis: Bei der Profilierung werden Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 23.04.2026

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchsteller: Jannic und Luana Borter, Kreuzlistrasse 1, 3852 Ringgenberg.

Projektverfasserin: Natura-Holzbau GmbH, Beundenstrasse 58, 3852 Ringgenberg.

Bauvorhaben: Aufstockung auf bestehenden Flachdachanbau (Grundrissabmessungen analog Bestand); Anpassen der Dachform auf Satteldach; zusätzlicher Balkon auf der Südseite; Montage einer Aufdach-Photovoltaikanlage auf beiden Dachseiten; Verschieben des bestehenden Fensters Altbau auf Nordseite.

Standort: Hauptstrasse 92, Gbbl. Nr. 1865, Koordinaten 2’634’206 / 1’172’057.

Nutzungszone: Wohn- und Gewerbezone WG2.

Schutzobjekte: keine.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Naturgefahren: keine.

Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2026-4198). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflage- und Einsprachefrist bis 26. Mai 2026.

Es wird auf die aufgestellten Profile / Pflöcke und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Ringgenberg, 20. April 2026

Bauverwaltung Ringgenberg

Publiziert am 23.04.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Hans Feuz, Baumgarten 6, 3852 Ringgenberg.

Projektverfasserin: brönnimann architekten ag, Neugasse 10, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Wohnüberbauung auf dem Baumgarten-Areal: Drei Gebäude mit insgesamt 12 Wohnungen, Untergeschoss mit Einstellhalle, Pavillon über der Einstellhalleneinfahrt, drei oberirdische Autoabstellplätze und ein Fahrradunterstand.

Standort: Brunnengasse (Baumgarten), Parzellen Nrn. 1225 und 2619, Wohnzone W2, Koordinaten 2’634’874 / 1’172’245.

Schutzzonen: Gewässerschutzzone Au, ISOS-Gebiet (Umgebungszone I), Baugruppe A (Ringgenberg, Dorf).

Schutzobjekt: Erhaltenswertes K-Objekt (Brunnengasse 2).

Naturgefahrengebiet: gelb / blau.

Ausnahmen:

  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
  • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 26. Mai 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 23.04.2026

Einwohnergemeinde

Sprechstunde des Gemeinderats

Haben Sie ein Anliegen, das Sie persönlich mit den Ressortvorsteherinnen Hochbau und Tiefbau besprechen
möchten?

Gerne stehen Ihnen Gemeinderätin Nathalie Günter und Gemeinderätin Sabrina Amacher am Montag, 4. Mai 2026, von 16.00 bis 18.00 Uhr im Gemeindehaus Interlaken für einen Austausch zu Anliegen, Fragen und Vorschlägen in den Bereichen Hochbau und Tiefbau zur Verfügung.

Bitte melden Sie sich vorgängig bei der Gemeindeschreiberei, Telefon 033 826 51 41, für die Sprechstunde an. Die weiteren Sprechstundentermine des Gemeinderats finden Sie unter www.interlaken-gemeinde.ch.

Einwohnergemeinde Interlaken

Publiziert am 23.04.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Kirchgemeinde Unterseen, Bianca Hofer, Hauptstrasse 1, 3800 Unterseen.

Vertreterin mit Vollmacht / Projektverfasserin: L2A Architekten AG, Untere Gasse 4, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Aufteilung bestehende Wohnungen im 2. und 3. OG, Einbau Küche und Bad im 3. OG.

Standort: Hauptstrasse 1, Parzelle Nr. 1347, Koordinaten 2‘631‘442 / 1‘170‘642.

Zone: SBV 1 Altstadt.

Gewässerschutzbereich: Au.

Schutzperimeter: Ortsbildschutzgebiet A – I Altstadt mit Haberdarre und Stadtgrabenbereich, Baugruppe A (Unterseen, Städtli), ISOS (Erhaltungsziel A).

Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt gemäss Bauinventar der Gemeinde Unterseen.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 26. Mai 2026.

Es wird auf die Gesuchakten verwiesen. Auf das Aufstellen von Bauprofilen wird ausdrücklich verzichtet (Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD). Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938

Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Unterseen, 20. April 2026

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 23.04.2026

Gemischte Gemeinde

Rückschnitt von Bepflanzung an öffentlichen Strassen

Anpflanzen und Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen entlang öffentlicher Strassen und Gehwege. 

Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Hinweise auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten: Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmer, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen schreiben Art. 80 Abs. 3 und Art. 83 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) sowie Art. 56 und 57 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) unter anderem vor:

  1. Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen und nicht hochstämmige Bäume müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über den Strassen freizuhaltenden Luftraum von 4,50 m Höhe hineinragen; über Fuss-, Geh- und Radwegen muss eine Höhe von 2,50 m freigehalten werden. Bei Radwegen ist ausserdem ein seitlicher Abstand von 50 cm freizuhalten.
  2. Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden.
  3. Bei unübersichtlichen Strassenstellen, insbesondere bei Kurven, Einmündungen und Kreuzungen, dürfen Einfriedungen und Zäune die Fahrbahn um höchstens 60 cm überragen. Für die nicht hochstämmigen Bäume, Hecken, Sträucher, landwirtschaftlichen Kulturen und dergleichen gelten die Vorschriften über Einfriedungen.
  4. Nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune müssen auf einen Abstand von 2 m vom Fahrbahnrand bzw. 0,50 m von der Gehweghinterkante einhalten.
  5. Bei unübersichtlichen Strassenstellen sind Bäume, Grünhecken, Sträucher, gärtnerische und landwirtschaftliche Kulturen (z. B. Mais, Getreidearten) in einem genügend grossen Abstand gegenüber der Fahrbahn anzupflanzen.
  6. Die Grundeigentümer haben Bäume und Äste, welche dem Wind und den Witterungseinflüssen nicht genügend Widerstand leisten und auf die Verkehrsfläche zu stürzen drohen, rechtzeitig zu beseitigen. Die Verkehrsfläche ist von übermässigem Reisig und Blattwerk (insbesondere im Herbst) zu reinigen. Für Schäden, die durch nicht vorschriftsgemässes Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen entstehen, sind die Grundeigentümer haftbar.

Aufforderung: Die Strassenanstösser werden hiermit ersucht, Äste und andere Bepflanzungen bis spätestens am 31. Mai 2026 und im Verlauf des Jahres nötigenfalls erneut auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden. Wird der Aufforderung bis zu diesem Datum nicht Folge geleistet, wird die Gemeinde die Arbeiten auf Kosten der betroffenen Eigentümer ausführen lassen (Ersatzvornahme).

Für allfällige Fragen wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung Oberried, Telefon 033 849 13 33.

Hinweis: Das Grünmaterial kann gemäss Abfallkalender der Gemischten Gemeinde Oberried kostenlos oder bei der AVAG Brienz gegen Gebühr entsorgt werden. Es ist verboten, Grünmaterial in Wäldern, an Flüssen oder Bächen und nicht bewilligten Plätzen zu deponieren. Noch besser: Kompostieren Sie selbst!

Wir danken den Strassenanstössern für das Verständnis und die Mithilfe.

Gemischte Gemeinde Oberried

Publiziert am 23.04.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Hotel Central-Continental AG, Bahnhofstrasse 43, 3800 Unterseen.

Projektverfasserin: brönnimann architekten ag, Neugasse 10, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Neuinstallation Photovoltaikanlage und Hublift (baubewilligt). Projektänderung wie folgt: Fassadensanierung / Malerarbeiten, Ersatz verfaulter Holzelemente, Sanierung Turmdach West mit Titanzinkschindeln.

Standort: Bahnhofstrasse 43, Parzelle Nr. 260, Koordinaten 2‘631‘526 / 1‘170‘442.

Zone: UeO / Uferschutzplan «Spielmatte».

Gewässerschutzbereich: Au.

Schutzperimeter: Ortsbildschutzgebiet A – IV Bahnhofstrasse.

Schutzobjekt: schützenswertes K-Objekt gemäss Bauinventar der Gemeinde Unterseen, ISOS (Erhaltungsziel A).

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 26. Mai 2026.

Es wird auf die Gesuchakten verwiesen. Auf das Aufstellen von Bauprofilen wird ausdrücklich verzichtet (Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD). Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938

Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Unterseen, 20. April 2026

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 23.04.2026

Einwohnergemeinde

2. Sitzung 2026 des Grossen Gemeinderats

Dienstag, 5. Mai 2026, 19.45 Uhr in der Aula des Gymnasiums Interlaken

Traktanden

  1. Protokoll
  2. Bericht der Geschäftsprüfungskommission
  3. Verwaltungsbericht 2025
  4. Änderung Reglement über die Mehrwertabgabe (MWAR)
  5. Motion Schütz/Balmer, Wiedereinführung der Schulkommission, Beantwortung 
  6. Postulat Romang, Biodiversität, zweite Fristverlängerung
  7. Klimastrategie Interlaken, Kenntnisnahme (Präsentation um 18.30 Uhr)
  8. Orientierungen / Verschiedenes

Die Sitzung ist öffentlich.

Zur Präsentation der Klimastrategie Interlaken um 18.30 Uhr in der Aula des Gymnasiums mit anschliessendem Apéro sind alle herzlich eingeladen.

Publiziert am 23.04.2026

Einwohnergemeinde

Gemeindevesammlung

Mittwoch, 27. Mai 2026, 19.30 Uhr im Gmeindshus

Traktanden

  1. Jahresrechnung 2025; Genehmigung der Jahresrechnung 2025
  2. Kenntnisnahme von der Kreditabrechnung Erneuerung Reservoirleitung
  3. Personalreglement vom 1. Januar 2025; Genehmigung Teilrevision per 1. Juli 2026
  4. Verschiedenes

Aktenauflage

Die Unterlagen zu den Traktanden Nrn. 1 und 2 liegen 10 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung Niederried öffentlich auf. Die Unterlagen zu Traktandum Nr. 3 liegt 30 Tage vor der Versammlung öffentlich auf.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann gestützt auf Art. 63 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden.

Rügepflicht

Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung ist gemäss Art. 31 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) sofort zu beanstanden. Das Protokoll vom 27. Mai 2026 wird 7 Tage nach der Gemeindeversammlung während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Werden innert der Auflagefrist keine schriftlich begründeten Einwände erhoben, erfolgt die Genehmigung durch den Gemeinderat (Art. 76 Abs. 3 Gemeindeordnung).

Vor der Versammlung wird allen Haushaltungen ein Informationsblatt zugestellt mit den detaillierten Angaben zu den Traktanden. Die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger werden zur Teillnahme an dieser Versammlung freundlich eingeladen.

Gemeinderat Niederried

Publiziert am 23.04.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: GaleniCare AG, Untermattweg 8, 3027 Bern.

Projektverfasserin: Westiform AG, Freiburgstrasse 596, 3172 Niederwangen b. Bern.

Bauvorhaben: Austausch der bestehenden Reklamen durch teilweise beleuchtete Reklamen.

Standort: Bahnhofstrasse 5a, Parzelle Nr. 542.

Nutzungszone: Mischzone MK4.

Inventar: keines.

Beanspruchte Ausnahme: Bauen vor der Baulinie, Art. 96a BauG.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis am 26. Mai 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31, Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 23.04.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Peter Reber und Sibylle Stucki, Waldeggstrasse 25, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Streich Holzbau AG, Eichzun 3, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Ersatzneubau MFH mit 3 Wohnungen. Kellergeschoss bestehend und innen aufgestellte Wärmepumpe. Autounterstand mit Flachdach begrünt.  

Standort: Neuenstrasse 4, Parzelle Nr. 269, Koordinaten 2'634'600 / 1'170'650.

Zone: Kernzone C.

Schutzzone: Baugruppe B, Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen: keine.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 26. Mai 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet im Doppel innert der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portalebau.apps.be.ch).Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Bauverwaltung Bönigen

Publiziert am 23.04.2026

Gemeindeverband Abwasser Region Interlaken

Gemeinden Bönigen, Interlaken, Matten b. Interlaken

Information an die Bevölkerung – Spülarbeiten am Kanalisationsnetz

Abwasser Region Interlaken führt in den kommenden Wochen planmässige Reinigungsarbeiten am öffentlichen Kanalisationsnetz durch.

Zeitraum der Arbeiten: 27. April bis 18. September 2026.

Betroffene Gebiete: Spülkreis Bödeli: Bönigen, Matten, Interlaken.

Ziel dieser Arbeiten ist die Sicherstellung eines einwandfreien Betriebs der Kanalisation sowie die Werterhaltung der Infrastruktur. Dabei werden Ablagerungen, Sand, Kies sowie Wurzeleinwuchs entfernt.

Was bedeutet das für Sie?

Während der Spülarbeiten kann es in einzelnen Fällen zu folgenden Begleiterscheinungen kommen:

  • Kurzzeitige Geruchsentwicklung
  • Geräusche durch Spülfahrzeuge
  • Vereinzeltes Aufsteigen von Luft oder Wasser in WC, Dusche oder Ablauf
  • Es wird empfohlen, dass die Siphons (Geruchsverschlüsse) möglichst mit Wasser gefüllt sind.

Diese Erscheinungen sind in der Regel unbedenklich und von kurzer Dauer.

Wichtiger Hinweis: Wir empfehlen, während der Arbeiten die WC-Deckel geschlossen zu halten und Bodenabläufe (z. B. im Keller) mit Wasser gefüllt zu halten.

Zufahrten und Einschränkungen: Es kann zeitweise zu kleineren Verkehrsbehinderungen kommen. Die Zufahrt zu den Liegenschaften bleibt jedoch gewährleistet.

Die Arbeiten werden durch ein spezialisiertes Kanalreinigungsunternehmen ausgeführt.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Christian Abegglen, Telefon 079 458 18 73, info@ara-interlaken.ch

Abwasser Region Interlaken

Publiziert am 23.04.2026

Gemeindeverband Abwasser Region Interlaken

Information an die Bevölkerung – Spülarbeiten am Kanalisationsnetz

Vollständige Publikation siehe unter «Interlaken».

Abwasser Region Interlaken

Publiziert am 23.04.2026

Einwohnergemeinde

Sperrung Parkplatz Feldgässli am 30. April 2026

Am Donnerstag, 30. April 2026, finden Sicherheitsholzereiarbeiten entlang der Gsteigstrasse statt. Der öffentliche Parkplatz Feldgässli wird als Abladeplatz benötigt. Deshalb wird der öffentliche Parkplatz beim Feldgässli wie folgt abgesperrt:

  • Donnerstag, 30. April 2026, 7.00–18.00 Uhr

Die Betroffenen werden gebeten, auf die öffentlichen Parkplätze beim Eissportzentrum auszuweichen. 

Wir danken der Anwohnerschaft und der Bevölkerung für die Kenntnisnahme und das Verständnis. 

Sicherheit Matten

Publiziert am 23.04.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Markus Hummel, Juheigässli 6, 3800 Matten.

Projektverfasser: Johannes Recrosio, Blumenstrasse 8, 3706 Leissigen.

Bauvorhaben: Wohnraumerweiterung im EG mit Anbau auf der Südseite des bestehenden Gebäudes.

Standort: Juheigässli 6, 3800 Matten, Parzelle Nr. 679, Koordinaten 2'633'103/1'169'836.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Schutzobjekt: keines.

Naturgefahrengebiet: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.

Auflage- und Einsprachefrist bis 26. Mai 2026.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten und Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sowie Lastenausgleichsansprüche sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 23.04.2026

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Bauherrschaft: Andreas und Anita Wampfler, Lauenenstrasse 12, 3855 Brienz.

Projektverfasserin: Energieimpuls GmbH, Kaspar Flück, Seestrasse 1, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Ersatz Elektrospeicherheizung durch Pelletanlage, Erstellen eines Kamins über Dach und einer neuen Wärmeverteilung Bodenheizung.

Standort: Gemeinde Brienz, Schybergweg 12, Parzelle Nr. 1752.

Zone: Ferienhauszone (FHZ).

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Auflage- und Einsprachefrist bis 25. Mai 2026.

Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 23.04.2026

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Bauherrschaft: Fernwärmeversorgung Brienz Dorf AG, Schulhausstrasse 15, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Technische Sanierung Heizzentrale, neuer Holzschnitzel-Heizkessel und neuer Einbau Heizungsspeicher und Elektro-Abgasfilter in der Kaminanlage.

Standort: Gemeinde Brienz, Schulhausstrasse 15, Parzelle Nr. 3498.

Zone: Wohn- und Gewerbezone 3 (WG3).

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Auflage- und Einsprachefrist bis 25. Mai 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 23.04.2026

Einwohnergemeinde

Zurückschneiden von Bäumen, Sträuchern und Hecken

Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Hinweise auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten:

  1. Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmenden, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen schreiben das Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) Art. 80 Abs. 3 und 83 und die Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) Art. 56 und 57 unter anderem vor:
    1. Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen und nicht hochstämmige Bäume müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse frei zu haltenden Luftraum von 4,50 m Höhe hineinragen; über Geh- und Radwegen muss mindestens eine Höhe von 2,50 m frei gehalten werden. Bei Radwegen ist ausserdem ein seitlicher Abstand von 50 cm frei zu halten.
    2. Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden.
    3. An unübersichtlichen Strassenstellen dürfen Einfriedungen und Zäune die Fahrbahn um höchstens 60 cm überragen. Für die nicht hochstämmigen Bäume, Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen und dergleichen gelten die Vorschriften über Einfriedungen. Danach müssen solche Pflanzen bis zu einer Höhe von 1,20 Meter einen Strassenabstand von 0,50 Meter ab Fahrbahnrand einhalten.
    4. Sind sie höher, so müssen sie um ihre Mehrhöhe zurückversetzt werden. Der Geltungsbereich erstreckt sich auch auf bestehende solche Pflanzen.
  2. Die Strassenanstösser werden hiermit ersucht, Äste und andere Bepflanzungen bis zum 31. Mai 2026 und im Verlaufe des Jahres nötigenfalls erneut auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden.
    1. An unübersichtlichen Strassenstellen sind Bäume, Grünhecken, Sträucher, gärtnerische und landwirtschaftliche Kulturen (z. B. Mais) in einem genügend grossen Abstand gegenüber der Fahrbahn anzupflanzen.
    2. Die Grundeigentümer entlang von Gemeindestrassen und von öffentlichen Strassen privater Eigentümer haben Bäume und grössere Äste, welche dem Wind und den Witterungseinflüssen nicht genügend Widerstand leisten und auf die Verkehrsfläche stürzen können, rechtzeitig zu beseitigen. Sie haben die Verkehrsfläche von hinuntergefallenem Reisig und Blattwerk zu reinigen.
  3. Im Weiteren verweisen wir auf den Abfallkalender (Skizze Rückseite).
  4. Die Bauverwaltung Bönigen, Telefon 033 826 10 00, gibt Ihnen gerne Auskunft.
  5. Unterlässt der Eigentümer der Bäume und Sträucher das rechtzeitige Zurückschneiden, so wird die Arbeit nach vergeblicher schriftlicher Aufforderung auf seine Kosten durch einen Dritten besorgt. Ein Entschädigungsanspruch kommt dem Eigentümer der Bäume oder Sträucher nicht zu.

Die Mitarbeiter der Bauverwaltung und des Werkhofs werden weitere Kontrollen betreffend der erwähnten Vorschriften durchführen.

Publiziert am 23.04.2026

Schwellenkorporation Därligen

Ordentliche Mitgliederversammlung

Freitag, 29. Mai 2026, 20.00 Uhr im Schulhaus

Traktanden

  1. Protokoll der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 23. Mai 2025
  2. Genehmigung Jahresrechnung 2025
  3. Budget 2027; Beratung und Genehmigung des Budgets 2027, Festsetzung des Schwellentelleansatzes; Festsetzung Mindestbeitrag Einforderung Schwellentelle von Fr. 10.–
  4. Kreditbeschluss Revitalisierung Budelbach 
  5. Genehmigung Änderung Anhang 1 Organisationsreglement 
  6. Orientierungen / Verschiedenes

Eingeladen und stimmberechtigt sind alle in der Gemeinde Därligen schwellenpflichtigen Grund-, Liegenschafts-, Wohnungs- und Werkeigentümer.

Das Protokoll der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 23. Mai 2025 und die Änderung Anhang 1 Organisationsreglement liegen 30 Tage vor der ordentlichen Mitgliederversammlung auf der Gemeindeverwaltung Därligen zur Einsichtnahme auf.

Im Anschluss an die Versammlung wird ein Apéro offeriert.

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Därligen, 14. April 2026

Vorstand Schwellenkorporation Därligen

Publiziert am 23.04.2026

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Bauherrschaft: Rosmarie Flück, Hauptstrasse 260, 3855 Brienz.

Vertretung mit Vollmacht: Konzept Wyler AG, Peter Wyler, Stockmatte, 3855 Brienz.

Projektverfasserin: Konzept Wyler AG, Stockmatte, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Abbruch des bestehenden Wohnhauses und Ersatzneubau Zweifamilienhaus mit zwei überdeckten Autoabstellplätzen und innenliegender Luft-Wärmepumpe.

Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand zu einer Gemeindestrasse (Art. 80 SG).

Standort: Gemeinde Brienz, Aeusserstgasse 15, Parzelle Nr. 3148.

Zone: Dorfkernzone (DK), ISOS-Perimeter mit Erhaltungsziel A.

Hinweis: Die Gemeinde Brienz unterliegt der Zweitwohnungsgesetzgebung (ZWG).

Nutzung: Erstwohnungen.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Auflage- und Einsprachefrist bis 25. Mai 2026.

Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 23.04.2026

Einwohnergemeinde

Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Nr. 17 «Erweiterung Deponie Chrummeney» nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)

Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV.

Der Gemeinderat von Wilderswil hat die vorerwähnte geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Nr. 17 «Erweiterung Deponie Chrummeney» am 25. Februar 2026 beschlossen.

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Wilderswil, 15. April 2026

Der Gemeinderat

Publiziert am 23.04.2026

Konkursamt Oberland

Konkurspublikation / Schuldenruf

Summarisches Verfahren nach Art. 231 SchKG

Ausgeschlagene Erbschaft des Herzog Adolf Ernst, geb. 22. Oktober 1931, von Wilderswil BE, Kirchgasse 36, 3812 Wilderswil, verstorben am 30. Januar 2026.

Datum der Konkurseröffnung: 23. März 2026.

Eingabefrist bis 22. Mai 2026.

Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 22. April 2026.

Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland

Publiziert am 23.04.2026

Burgergemeinde

Auflage Protokoll ausserordentliche Burgerversammlung vom 22. April 2026

Das Protokoll der ausserordentlichen Burgerversammlung vom 22. April 2026 liegt ab Montag, 27. April 2026, während 20 Tagen in der Gemeindeverwaltung Lütschental öffentlich auf. 

Allfällige Einsprachen gegen das Protokoll sind während der Einsprachefrist schriftlich an die Burgerkommission Lütschental, Briggmättli 38, 3816 Lütschental, zu richten.

Gemeindeschreiberei Lütschental

Publiziert am 23.04.2026

Einwohnergemeinde

Teilrevision Ortsplanung «Regulierung Zweitwohnungen» – Öffentliche Mitwirkungsauflage und Informationsveranstaltung

Der Gemeinderat bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Teilrevision Ortsplanung «Regulierung Zweitwohnungen» zur öffentlichen Mitwirkung.

Die Planung umfasst:

  • Änderung Baureglement
  • Änderung Kurtaxenreglement
  • Erläuterungsbericht

Die Planung liegt 45 Tage, vom 16. April bis und mit 31. Mai 2026, in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Bönigen unter www.boenigen.ch verfügbar.

Öffentliche Informationsveranstaltung

Am Dienstag, 28. April 2026, 19.30 Uhr, in der Turnhalle Bönigen führt der Gemeinderat eine Informationsveranstaltung für die interessierte Öffentlichkeit durch.

Während der Mitwirkungsfrist können dem Gemeinderat schriftlich und begründet Einwendungen erhoben und Anregungen unterbreitet werden. Die Eingaben sind an die Einwohnergemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen, zu richten.

7. April 2026

Der Gemeinderat

Publiziert am 23.04.2026

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