Die Gemischte Gemeinde Oberried ist eine ländliche, direkt am Brienzersee gelegene Gemeinde mit aktuell rund 500 Einwohnenden. Die Mitarbeitenden schätzen die landschaftliche Lage der beiden Dörfer Ebligen und Oberried sowie die Nähe zur lokalen Bevölkerung besonders.
Wir suchen zeitnah eine engagierte und verantwortungsvolle Persönlichkeit als
Gemeindeschreiber/-in (60–100%)
Der Aufgabenbereich umfasst die personelle und fachliche Führung der Gemeindeschreiberei, ebenfalls den administrativen Vollzug der Gemeinderats- und Gemeindeversammlungsgeschäfte sowie die Mitwirkung bei den aktuell laufenden Fusionsverhandlungen.
Dazu gehören insbesondere folgende Arbeiten
Ihr Profil
Unser Angebot
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung per E-Mail bis am 21. September 2026 an andre.chevrolet@oberried.ch.
Für weitere Auskünfte steht André Chevrolet, Besonderer Verwalter, unter Telefon 079 504 43 24 gerne zur Verfügung.
Die Gemischte Gemeinde Oberried ist eine ländliche, direkt am Brienzersee gelegene Gemeinde mit aktuell rund 500 Einwohnenden. Die Mitarbeitenden schätzen die landschaftliche Lage der beiden Dörfer Ebligen und Oberried sowie die Nähe zur lokalen Bevölkerung besonders.
Wir suchen zeitnah eine engagierte und verantwortungsvolle Persönlichkeit als
Verwaltungsangestellte/r 60–100 %
Der Aufgabenbereich umfasst die Unterstützung der Gemeindeschreiberei sowie die Bewältigung des Tagesgeschäfts in der Finanzverwaltung. Dazu gehören insbesondere folgende Arbeiten:
Ihr Profil
Unser Angebot
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung per E-Mail bis am 21. September 2026 an andre.chevrolet@oberried.ch. Für weitere Auskünfte steht André Chevrolet, Besonderer Verwalter, unter Telefon 079 504 43 24 gerne zur Verfügung.
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung
Die Gemeindeverwaltung Schwanden bei Brienz schliesst aufgrund einer externen Sitzung am Donnerstag, 10. September 2026 bereits um 16.00 Uhr.
Ab Freitag, 11. September 2026 bedienen wir Sie gerne wieder zu den gewohnten Schalteröffnungszeiten.
Gemeindeverwaltung Schwanden
Bauherrschaft: Bichsel Tobias, Steiniweg 10, 3812 Wilderswil, und Bichsel Stephan, Gurbenstrasse 7b, 3800 Unterseen.
Projektverfasserin: Architektur Box 96 GmbH, Spirenwaldstrasse 141, 3803 Beatenberg.
Bauvorhaben: Abbruch Gebäude Bahnhofstrasse 7a und 9; Sanierung Wohnhaus Bahnhofstrasse 7; Einbau von Klimageräten im Gebäude Bahnhofstrasse 7; Anbau Liftanlage an Gebäude Bahnhofstrasse 7; neuer gedeckter Veloabstellplatz am Gebäude Bahnhofstrasse 5 sowie zusätzlicher gedeckter Veloabstellplatz auf der Parzelle Nr. 1556; Umgestaltung der Umgebung auf der Parzelle Nr. 1379 mit Aussenpool, gedecktem Sitzplatz und Autoabstellplätzen; Neubau Einstellhalle (Aarmühlestrasse 2B) mit Autolift (Aarmühlestrasse 2A) auf den Parzellen Nrn. 1379 und 1557.
Projektänderung: Verschiebung Autolift und Fluchttreppe an neuen Standort innerhalb der Parzelle Nr. 1379; Neueinteilung Parkfelder in der Einstellhalle.
Standort: 3800 Interlaken, Bahnhofstrasse 7, Aarmühlestrasse 2A und 2B, Parzellen Nrn. 1379 und 1557.
Nutzungszone: Mischzone MA 3.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au, Ortsbildgestaltungsbereich, teilweise in der Baugruppe D.
Schutzobjekt: keines.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 28. September 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, die sich nur gegen die vorgesehenen Änderungen richten können, sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Gesuchstellerinnen: Berger-Dietrich Daniela, Dietrich Ursula und Zürcher-Dietrich Katharina, v. d. A. Ruoff AG, Dorfstrasse 119, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: A. Ruoff AG, Dorfstrasse 119, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Sagistutz 7, Parzelle Nr. 327, Koordinaten 2’644’725 / 1’164’255.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/294841
Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Oktober 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 25. August 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Verkehrsanordnung
Der Gemeinderat von Brienz verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG, SR 741.01) sowie Art. 44 Abs. 1 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) mit Zustimmung des Tiefbauamts des Kantons Bern die folgende Verkehrsanordnung:
«Achsdruck 4 Tonnen» SSV Sig. Nr. 2.17
Brücke im Bättesee (Parzelle Nr. 3802).
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalteramt Verwaltungskreises Interlaken–Oberhasli erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.
Diese Verfügung tritt nach ihrer Veröffentlichung im Amtsanzeiger sowie nach dem Aufstellen des Signals in Kraft.
Brienz, 3. September 2026
Der Gemeinderat
Bauherrschaft und Projektverfasserin: Einwohnergemeinde Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten bei Interlaken.
Bauvorhaben: Löschung der Dienstbarkeit «Promenadenweg» auf den Parzellen Nrn. 507 und 518.
Standort: Wychelstrasse, Parzellen Nrn. 507 und 518, Zone für öffentliche Nutzung, Mischzone MA3 und Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’632’029 / 1’169’911.
Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich Au.
Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Oktober 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten b. Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft und Projektverfasserin: Oswald Cateringtechnik AG, Alterswil 174, 3531 Oberthal.
Bauvorhaben: Befristetes Küchenprovisorium aufgrund des Neubaus des Hotels Jungfrau in Wilderswil (befristet auf 3 Jahre).
Standort: Aareweg 21, Parzelle Nr. 1103, Zone: Überbauungsordnung Nr. 8 «Seeburg», Koordinaten 2’634’648 / 1’171’220.
Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: blau.
Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Oktober 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen b. Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Sprechstunde mit der Besonderen Verwaltung der Gemischten Gemeinde Oberried
Der besondere Verwalter bietet neu eine monatliche Sprechstunde für Bürgerinnen und Bürger der Gemischten Gemeinde Oberried an folgenden Terminen an:
Eine Voranmeldung bei der Gemeindeverwaltung Oberried wird gewünscht.
Besondere Verwaltung Gemischte Gemeinde Oberried
Öffentliche Planauflage Ortsplanungsrevision
Revision der Ortsplanung, nachträgliche Auflage der Änderungen nach der 1. öffentlichen Auflage. Die Beschlussfassung der Planung durch die Gemeindeversammlung erfolgte am 10. Juni 2026 in Kenntnis der Änderungen nach der 1. öffentlichen Auflage.
Der Gemeinderat von Brienzwiler bringt gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) die Änderungen nach der 1. Auflage der Planung mit folgenden Akten zur nachträglichen 2. Auflage:
Kurzbericht zur nachträglichen Auflage mit folgenden darin enthaltenen Unterlagen:
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 3. September bis zum 5. Oktober 2026, bei der Gemeindeverwaltung Brienzwiler während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten öffentlich auf.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind nur gegenüber den Änderungen nach der 1. Auflage möglich. Sie sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Brienzwiler, Dorfstrasse 19, 3856 Brienzwiler, einzureichen.
Brienzwiler, 31. August 2026
Der Gemeinderat
Bauherrschaft: Aemmer Peter, Obere Bönigstrasse 24, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Fischer Haustechnik AG, Rosenstrasse 28, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Ersatz Elektrospeicherheizung durch innen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe; Ersatz von zwei Fenstern an der Nordfassade durch Wetterschutzgitter.
Standort: Obere Bönigstrasse 24, Parzelle Nr. 593.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au, archäologisches Schutzgebiet.
Schutzobjekt: keines.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Oktober 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Bauherrschaft und Projektverfasserin: x-port pizzeria gmbh, Hauptstrasse 21, 3800 Matten b. Interlaken.
Bauvorhaben: Anbringen Leuchtreklame (hinterleuchtend) an Ost-, Süd- und Westfassade.
Standort: Rugenparkstrasse 10c, Parzelle Nr. 2109.
Nutzungszone: Mischzone MK4.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au, Ortsbildgestaltungsbereich.
Schutzobjekt: keine.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Oktober 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Gesuchsteller: Andreas Vögeli, Stockacherweg 6, 3812 Wilderswil.
Projektverfasserin und Vertreterin: Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Ueli Nebiker, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Neubau Parkplatz mit Rasengittersteinen.
Standort: Stockacherweg 6, Wilderswil, Parzelle Nr. 1136, Koordinaten 2’632’646 / 1’168’615.
Zone: Landwirtschaftszone.
Gewässerschutzzone: A.
Bauinventar: nicht inventarisiert.
Beantragte Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?
Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Oktober 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Wilderswil
Nachkredit zu gebundenen Ausgaben
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 25. August 2026 in Anwendung von Art. 14 der Gemeindeordnung vom 9. Juni 2023 nachfolgenden Nachkredit zu gebundenen Ausgaben beschlossen:
In diesem Sommer wurde das Gemeindegebiet Grindelwald von drei Starkregen- und Hagelereignissen betroffen. Die Ereignisse vom 26. Juni, 1. Juli und 1. August 2026 haben hohe Schäden an Infrastrukturen wie Brücken, Wegen und Strassen verursacht. Unmittelbar nach den Ereignissen wurden Sofortmassnahmen zur Wiederherstellung umgesetzt. Der Gemeinderat genehmigt einen gebundenen Nachkredit von Fr. 413'000.–.
Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund von Art. 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung, wonach gebundene Nachkredite zu veröffentlichen sind, wenn der Gesamtkredit die ordentliche Kreditzuständigkeit des Gemeinderates für neue Ausgaben übersteigt.
Gegen diesen Beschluss kann gemäss den Bestimmungen im Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Grindelwald, 25. August 2026
Gemeinderat Grindelwald
Fakultatives Referendum
Der Gemeinderat Grindelwald hat am 25. August 2026 in Anwendung von Art. 34 Abs. 4 und Art. 26 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Grindelwald folgenden Beschluss gefasst:
Sanierung Bussalpstrasse 2026; Objektkredit Fr. 280’000.–
Die Bussalpstrasse ist im Bereich Bim roten Tor bis Holzmattenläger in einem schlechten Zustand und soll saniert werden. Anstelle eines Asphaltbelags wird die Fahrbahn in Beton erstellt. Dieser ist dauerhafter und belastungsfähiger. Der Gemeinderat hat einen Objektkredit von Fr. 280'000.– beschlossen.
Fakultatives Referendum, Art. 26 der Gemeindeordnung
100 Stimmberechtigte können innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung des entsprechenden Beschlusses im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde mittels Unterschrift verlangen, dass ein Beschluss des Gemeinderats gemäss Art. 34 Abs. 4 der Gemeindeversammlung unterbreitet wird.
Die Frist zur Einreichung der Unterschriften beim Gemeinderat beträgt 30 Tage ab der ersten Publikation (3. September 2026). Diese Frist endet somit am Montag, 5. Oktober 2026.
Die Akten liegen während der Referendumsfrist zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten auf der Gemeindeverwaltung auf.
Grindelwald, 25. August 2026
Gemeinderat Grindelwald
Jahrmarkt
Am Mittwoch, 9. September 2026, findet an der Dorfstrasse in Lauterbrunnen der Jahrmarkt statt.
Aussteller aus der ganzen Schweiz sowie die Geschäfte entlang der Dorfstrasse präsentieren ein vielseitiges Angebot an Lebensmitteln, Textilien, Spielwaren, Sportartikeln usw.
Der Fachbereich Sicherheit der Einwohnergemeinde Lauterbrunnen erarbeitet derzeit ein neues Konzept für den Jahrmarkt. Im Rahmen dieser Arbeiten wird der Standort des Marktes überprüft und so gestaltet, dass sämtliche Marktstände zentral an einem gemeinsamen Standort aufgebaut werden können. Aufgrund zeitlicher Gegebenheiten wird die Umsetzung dieses Konzepts voraussichtlich erst im Jahr 2027 realisierbar sein.
Wir freuen uns über viele Besucher und wünschen Ihnen einen schönen Markttag.
Gemeinde Lauterbrunnen
Organisationsreglement, Perimeterplan, Genehmigung und Inkrafttreten
In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das von der Versammlung der Schwellenkorporation Grindelwald am 25. Juni 2026 beschlossene Organisationsreglement und die Perimeterpläne vom Tiefbauamt des Kantons Bern am 24. August 2026 vorbehaltslos genehmigt wurde. Das Organisationsreglement und die Perimeterpläne treten auf den 1. Januar 2027 in Kraft.
Schwellenkorporation Grindelwald
Beschlüsse des Grossen Gemeinderats und fakultatives Referendum
Der Grosse Gemeinderat hat am 25. August 2026 folgende Beschlüsse gefasst:
Ersatzwahl in die Kommission für Kultur und Freizeit
Als Mitglieder der Kommission für Kultur und Freizeit werden für den Rest der laufenden Amtsdauer bis 31. Dezember 2028 gewählt:
Fuss- und Veloverkehrsrichtplan, Beschluss
Der Fuss- und Veloverkehrsrichtplan, bestehend aus Bericht zum Fuss- und Veloverkehrsrichtplan, Fuss- und Veloverkehrsrichtplan mit Massnahmenblättern sowie Kartenband zum Fuss- und Veloverkehrsrichtplan, wird beschlossen.
Sanierungskonzept Liegenschaften Gemeinde Interlaken, Verpflichtungskredit
Für die Erarbeitung des «Sanierungskonzepts Liegenschaften Gemeinde Interlaken» wird ein Verpflichtungskredit von Fr. 970'000.– bewilligt.
Postulat Romang Biodiversität, Abschreibung
Das Postulat wird als erledigt abgeschrieben.
Rechtsmittel
Gegen die obigen Beschlüsse kann beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, innert 30 Tagen (gegen die Kommissionsersatzwahl innert 10 Tagen) ab der vorliegenden Publikation Beschwerde eingereicht werden.
Fakultatives Referendum
Der Verpflichtungskredit Sanierungskonzept Liegenschaften Gemeinde Interlaken untersteht nach Artikel 7 des Organisationsreglements 2000 vom 28. November 1999 (OgR 2000) dem fakultativen Referendum. Das Referendum gilt als zustande gekommen, wenn ein Zwanzigstel der Stimmberechtigten handschriftlich und leserlich mit Name, Vorname, Jahrgang, Adresse und Unterschrift innert 30 Tagen ab der vorliegenden Publikation beim Gemeinderat eine Urnenabstimmung verlangt. Für das konstruktive Referendum, das unter den gleichen formellen Bedingungen ergriffen werden kann, wird auf Artikel 37 Absätze 2 und 3 OgR 2000 verwiesen.
Bauherrschaft: Verena Hofer, Burghaldenweg 24, 4435 Niederdorf.
Projektverfasser: Schild Wärmetechnik, Peter Schild, Brünigstrasse 73, 3856 Brienzwiler.
Bauvorhaben: Anbau Holzschopf und Montage einer aussen aufgestellten Wärmepumpe.
Standort: Gemeinde Brienz, Axalphornweg 25, Parzelle Nr. 3236.
Zone: Ferienhauszone (FHZ).
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Oktober 2026.
Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Genehmigung und Inkrafttreten
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV, BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die vom Burgerrat am 4. August 2026 beschlossene Teilrevision des Organisationsreglements in Anwendung von Art. 52 Abs. 3 Gemeindegesetz vom 16. März 1998 (GG, BFS 170.11) durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 24. August 2026 genehmigt wurde.
Die Teilrevision des Organisationsreglements tritt rückwirkend am 1. September 2026 in Kraft.
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern, Speichergasse 12, 3011 Bern, schriftlich in zwei Doppeln und begründet Beschwerde erhoben werden (Art. 56 GG i. V. m. Art. 43 Abs. 3 GV und Art. 74 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 23. Mai 1989, VRPG, BSG 155.21). Eine Beschwerde kann von der Partei, die mit einer minimalen Wahrscheinlichkeit ein schutzwürdiges Interesse an der Anfechtung hat, von ihrem gesetzlichen Vertreter oder einem bevollmächtigten Anwalt eingereicht werden (Art. 15 und 79a VRPG).
Das Organisationsreglement kann bei der Burgerverwaltung Interlaken bezogen werden. Auf www.burgergemeindeinterlaken.ch/Dokumente/Reglemente/Organisationsreglement kann das Reglement als PDF-Datei eingesehen und heruntergeladen werden.
Interlaken, 25. August 2026
Burgerrat Interlaken
Gesuchstellerin: Bühl Wengen Immo AG, Margrit Leemann, Schilt 1411, 3823 Wengen.
Projektverfasserin: Sella Design AG, Dorfstrasse 73, 3073 Muri bei Bern.
Bauvorhaben: Ersatz der bestehenden Ölheizung mit neuer aussen aufgestellter Wärmepumpe.
Standort: Wengen, Schilt, Gebäude Nr. 1411, Parzelle Nr. 2182, Koordinaten 2'637'118/ 1'161'924, Landwirtschaftszone.
Schutzzone: keine
Ausnahme: Art. 24 RPG, Bauen ausserhalb der Bauzone.
Auflagestellen:
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 4. September bis 5. Oktober 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Bauherrschaft: Walter und Stefanie Oertel Bangerter, Mälchplatzweg 44, 3400 Burgdorf.
Projektverfasserin: A+W Architekten AG, Rauh Lukas, Korngasse 8, 3422 Kirchberg.
Bauvorhaben: Sanierung und Umbau des historischen Gebäudeteils (ehemaliges Bauernhaus) mit bestehender Zweitwohnungsnutzung. Neue Dacheindeckung mit PV-Indach-Anlage mit voll integrierten Belichtungselementen. Sanfte Sanierung Butigg im Sockelgeschoss.
Standort: Gemeinde Oberried, Untergasse 13a, Parzelle Nr. 256.
Zone: Dorfkernzone Ufer (UDKZ) / Ortsbildschutzgebiet.
Bemerkung: bei der Liegenschaft handelt es sich um ein schützenswertes Baudenkmal.
Schutzgebiet: Archäologisches Schutzgebiet Nr. 1069.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Gefahrengebiet: gelbes Gefahrengebiet (geringe Gefährdung).
Hinweis: Die Gemeinde Oberried unterliegt der Zweitwohnungsgesetzgebung (ZWG).
Nutzung: altrechtlich bestehende Zweitwohnungsnutzung.
Auflage- und Einsprachestelle: Gemischte Gemeinde Oberried, Hauptstrasse 21, 3854 Oberried am Brienzersee.
Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Oktober 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Gemischte Gemeinde Oberried
Gesuchstellerin: Martha Ruf Immobilientreuhand AG, Kirchgasse 3, 3800 Unterseen.
Projektverfasserin: hugis architekturstube GmbH, Bürenstrasse 20, 3298 Oberwil b. Büren.
Bauvorhaben: Fassadensanierung und Erweiterung Wohnung 3 (EG/OG).
Standort: Mürren, Höhenmatte, Gebäude Nr. 1066j, Parzelle Nr. 4157, Koordinaten 2'635'122.61 / 1'156'813.23, Wohn- und Gewerbezone.
Schutzzone: Baugruppe «E, Mürren»
Ausnahme: Art. 25 GBR, Unterschreiten Dachvorsprung.
Auflagestellen:
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 28. August bis 28. September 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Gesuchsteller: SAC Sektion Lauterbrunnen, Parkstrasse 25, 3800 Matten.
Projektverfasserin: L2A Architekten AG, Untere Gasse 4, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Erweiterung der Lobhornhütte. Verlängerung der Geltungsdauer der ordentlichen Baubewilligung vom 25. September 2023 um zwei Jahre.
Standort: Isenfluh, Schränna, Gebäude Nr. 4005d, Parzelle Nr. 5042, Koordinaten 2'632'964 / 1'163'117, Landwirtschaftszone.
Schutzzone: Gewässerschutz Au.
Ausnahmen:
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 28. August bis 28. September 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Jungfrau-Marathon vom 4. und 5. September 2026 – Verkehr, Sperrungen, Einschränkungen
Die 33. Austragung des Jungfrau-Marathons wird auch dieses Jahr grosse Auswirkungen auf die Verkehrssituation in Interlaken und Umgebung haben. Damit der Verkehr aufrechterhalten werden kann, sind verschiedene Verkehrsmassnahmen nötig.
Öffentlicher Verkehr
Die Linienbusse der Postauto Region Bern und der STI verkehren am Freitag, 4., und Samstag, 5. September 2026, wie folgt:
Die Haltestellen der Linien 21 und 103 auf dem Höheweg werden infolge Sperrung des Strassenabschnitts nicht bedient. Generell ist in dieser Zeit auf allen Linien mit Behinderungen, Kursausfällen und Verspätungen zu rechnen. Am Samstag zwischen 8.15 und 9.30 Uhr fallen die meisten Postautokurse im Raum Interlaken aus.
Verkehrssperrungen Freitag, 4. September 2026
Verkehrssperrungen Samstag, 5. September 2026
Parkhäuser: Zu- und Wegfahrt der Parkhäuser Zentrum (Alpenstrasse) und Migros (General-Guisan-Strasse) ist erschwert und im Zentrum (Alpenstrasse) von 8.15 bis ca. 9.45 Uhr nicht möglich.
Abgesperrte Parkplätze
Auf der Höhematte wird um 8.30 Uhr ein lauter Startschuss abgefeuert.
Das Polizeiinspektorat Interlaken
Verkehrsbehinderungen anlässlich des 1. Eidg. Jugendjodelfests
von Mittwoch, 9., bis Montag, 14. September 2026
Im Rahmen dieses Grossereignisses ist auf dem Gemeindegebiet von Grindelwald bereits ab Mittwochmorgen, 8.00 Uhr, bis Montagabend, ca. 19.00 Uhr mit Verkehrsbehinderungen und Umleitungen zu rechnen.
Entsorgungsstelle Bärplatz: Zugang bis Montag, 14. September, erschwert.
Programm
Verkehrsbehinderungen und Strassensperrungen ab Mittwoch, 9. September
Strassensperrung Dorfstrasse ab Verzweigung Endweg bis Kirche am Samstag, 12. September, ab 9.00 bis 17.00 Uhr
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer, sich im Bereich der Festaktivitäten mit grösster Vorsicht zu bewegen und dem Verkehrsdienst Folge zu leisten.
Besten Dank für das Verständnis:
OK 1. Eidg. Jugendjodelfest, Gemeinde Grindelwald, Bereich Sicherheit
Bauherrschaft: Willy Burgdorfer, Rubigenstrasse 4B, 3123 Belp.
Vertretung mit Vollmacht: Lydia Burgdorfer, Rubigenstrasse 4B, 3123 Belp.
Bauvorhaben: Montage einer aussen aufgestellten Wärmepumpe.
Standort: Gemeinde Brienz, Axalpstrasse 111, Parzelle Nr. 2773.
Zone: Ferienhauszone (FHZ).
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au.
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Oktober 2026.
Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Ausserordentliche Gemeindeversammlung
Donnerstag, 10. September 2026, 20.00 Uhr in der Burgseelihalle Ringgenberg
Traktanden
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Die Stimmberechtigten von Ringgenberg sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Ringgenberg Wohnsitz haben.
Die Botschaft zur Gemeindeversammlung wurde bis Ende August 2026 allen Haushaltungen in Ringgenberg und Goldswil zugestellt. Diese kann zudem unter www.ringgenberg.ch eingesehen werden.
Gemeinderat Ringgenberg
Bauherrschaft: Rudolf Kaufmann, Moosweg 44, 3818 Grindelwald, und Urs Kaufmann, Moosgasse 6, 3818 Grindelwald.
Projektverfasser: Urs Kaufmann, Moosgasse 6, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Anbau Unterstand an Scheune Moosweg 31a, Umbau Scheune Moosgasse 4a in Einstellraum sowie Anbau Einstellräume.
Standort: Moosweg 31a und Moosgasse 4a, Parzellen Nrn. 223 (BR 5859) und 2410, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’648’018 / 1’164'931 und 2’647’902 / 1’164’898.
Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich üB.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 28. September 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Hinweis nach LwG: Gestützt auf Artikel 97 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (LwG) sind die aufgrund der Gesetzgebung über den Natur- und Heimatschutz, den Umweltschutz und die Wanderwege legitimierten Organisationen zur Einsprache berechtigt.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Hotel Falken Wengen AG, Gruebi beim Falken 1347b, 3823 Wengen, und Guido und Ariane Meyer-Boillat, Schnoegg, 1347a, 3823 Wengen.
Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Neubau Abwasserleitungen als Ersatz der alten, mangelhaften Betonleitung mit Vorbereitung des Trennsystems sowie Ersatzpflanzung für geschädigtes Feldgehölz.
Standort: Schonegg / Gruebi / Wengiboden, Parzellen Nrn. 2312, 2579 und 4645, Zonen: Kernzone, Hotelzone A, ZöN D3, ZöN P1 und ÜO Nr. 34A «Beschneiung Kleine Scheidegg bis Wengen» Koordinaten 2’637’180 / 1’161’640; 2’637’103 / 1’161’623; 2’637’095 / 1’161’644; 2’637’105 / 1’161’638.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au und geschützte Hecken und Feldgehölz.
Ausnahmen: Eingriffe in Hecken und Feldgehölze (Art. 18 ff. NHG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 28. September 2026.
Auflagestellen:
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung/Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Heimetli Eiger Mürren AG, Gruebi 1071e, 3825 Mürren.
Projektverfasserin: Ducksch Anliker AG, Architekten ETH FH SIA, Bleienbachstrasse 22, 4900 Langenthal.
Bauvorhaben: Neubau Wohngebäude mit Erstwohnungen und Einliegerwohnungen
Hinweis: Bau von touristisch bewirtschafteten Wohnungen mit entsprechendem Grundbucheintrag (Einliegerwohnungen).
Standort: Ägerten, Mürren, Parzellen Nrn. 6592 und 2907, Wohn- und Gewerbezone WG, Koordinaten 2’635’150 / 1’157’166.
Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: gelb / blau.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 28. September 2026.
Auflagestellen:
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Hotel Central Continental AG, Bahnhofstrasse 43, 3800 Unterseen.
Projektverfasserin: brönnimann architekten ag, Neugasse 10, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Umnutzung Untergeschoss in Frühstücksraum und zwei Hotelzimmer. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 100 Sitzplätze innen im neuen Frühstücksraum im Untergeschoss (bisher 85 Sitzplätze Disco Space und Bounty-Bar und 25 Aussensitzplätze), 70 Sitzplätze innen im bestehenden Frühstücksraum im Erdgeschoss, 62 Gästezimmer mit 119 Gästebetten (bisher 60 Gästezimmer mit 115 Gästebetten); Öffnungszeiten: täglich bis 0.30 Uhr. Das Restaurant «China Buffet» mit 150 Sitzplätzen innen bleibt unverändert.
Standort: Bahnhofstrasse 43, Parzelle Nr. 260, Zone: Überbauungsordnung / Uferschutzplan «Spielmatte», Koordinaten 2’631’524 / 1’170’450.
Schutzgebiete/Objekt: Gewässerschutzzone Au, schützenswertes K-Objekt, ISOS-Gebiet 1244.
Naturgefahrengebiet: gelb, blau.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 28. September 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Hotel Alpenrose beim Ballenberg AG, Dorfstrasse 60, 3858 Hofstetten bei Brienz.
Projektverfasserin: Forum 4 AG, Rosenstrasse 2, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Erweiterung des strukturierten Beherbergungsbetriebs Hotel Alpenrose Hofstetten mit acht touristisch bewirtschafteten Wohnungen in den geplanten Häusern Dorfstrasse 52a und 52b. Nutzung als öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank mit 60 Sitzplätzen innen und 40 Sitzplätzen auf der Terrasse (unverändert), 13 Gästezimmern mit 32 Gästebetten (bestehender Betrieb Hotel Alpenrose) und 8 touristisch bewirtschafteten Wohnungen mit 18 Gästebetten (neu) sowie täglichen Öffnungszeiten bis 0.30 Uhr (unverändert). Projektänderung: Erstellen von 15 ungedeckten Autoabstellplätzen.
Standort: Dorfstrasse 52a und 52b, Parzellen Nrn. 18, 77 und 373, Mischzone M2, Koordinaten 2’648’680 / 1’178’301; 2’648’681.
Schutzgebiete: Gewässerschutzzone Au, Baugruppe A (Hofstetten, Dorf).
Naturgefahrengebiet: gelb.
Auflage- und Einsprachefrist bis 28. September 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Hofstetten bei Brienz, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Abstimmungsausschuss vom 27. September 2026
Der Gemeinderat Habkern hat gestützt auf Artikel 35 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte vom 5. Juni 2012 folgende Personen für den Abstimmungsausschuss der Volksabstimmung vom 27. September 2026 bestimmt:
Ersatzmitglied
Bitte den Termin nur vorreservieren. Sollten Sie zum Einsatz gelangen, werden Sie ein zusätzliches Aufgebot erhalten.
Wichtig für Mitglieder und das Ersatzmitglied
Sollte ein Mitglied verhindert sein, muss es die schwerwiegenden Gründe sofort nach Erhalt dieses Aufgebots der Gemeindeverwaltung schriftlich mittels Brief oder E-Mail mitteilen.
Habkern, 27. August 2026
Gemeinderat Habkern
Änderungen bzw. Inkraftsetzungen von Reglementen und Verordnungen
Gestützt auf Artikel 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die zuständigen Organe der Einwohnergemeinde Wilderswil die folgende Änderungen bzw. Inkraftsetzungen von Reglementen und Verordnungen beschlossen haben:
Die Reglemente und Verordnungen können bei der Gemeindeverwaltung eingesehen oder kostenlos bezogen werden. Auf www.wilderswil.ch/informationen/reglemente können die Gemeindereglemente und -verordnungen ebenfalls als PDF-Datei heruntergeladen werden.
Wilderswil, 24. August 2025
Gemeinderat Wilderswil
Publikation öffentliche Mitwirkungsauflage
Teilrevision Baureglement – Zweitwohnungsregelung
Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Schwanden bei Brienz bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die obgenannte Teilrevision Baureglement zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Die Unterlagen zur Teilrevision Baureglement liegen 30 Tage, vom 1. bis und mit 30. September 2026, in der Gemeindeverwaltung Schwanden bei Brienz öffentlich auf. Sie kann während der Schalteröffnungszeiten oder unter www.schwandenbrienz.ch/news/planungszone/ eingesehen werden.
Während der Auflagefrist können alle schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind mit dem Vermerk «Teilrevision Baureglement – Zweitwohnungsregelung» an die Einwohnergemeinde Schwanden bei Brienz, Schwanderstrasse 82, 3855 Schwanden bei Brienz, zu richten.
Am Donnerstag, 10. September 2026, findet um 19.30 Uhr in der Mehrzweckhalle Lamm, 3855 Schwanden b. Brienz, eine öffentliche Informationsveranstaltung zur Mitwirkung statt.
Schwanden b. Brienz, 24. August 2026
Der Gemeinderat
Vermietung Parkplätze in der Einstellhalle
Die Gemeinde Leissigen vermietet vom 1. Oktober 2026 bis 31. März 2027 Parkplätze in der Einstellhalle im Dorfzentrum an ihre Einwohnerinnen und Einwohner. Die Gebühr pro Parkplatz beträgt für die Zeit von sechs Monaten Fr. 510.– (Fr. 85.– pro Monat) und ist im Voraus zu begleichen. Der Parkplatz ist ausschliesslich zum Abstellen von Personenwagen vorgesehen.
Interessenten melden sich bei der Gemeindeverwaltung Leissigen, Nythartweg 1, 3706 Leissigen, unter Telefon 033 847 88 11 oder per E-Mail an gemeinde@leissigen.ch.
Leissigen, 24. August 2026
Gemeinderat Leissigen
Gesuchsteller: Jacques Picard, Susenbergstrasse 199, 8044 Zürich.
Projektverfasserin: memo energie ag, Scheidgasse 30, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Ersatz der bestehenden Ölheizung durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Aussenaufstellung.
Standort: Brandstrasse 34, Gbbl. Nr. 1544, Koordinaten 2’634’689 / 1’171’963.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: keine.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Naturgefahren: keine.
Ausnahmen: keine.
Hinweis: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2026-12538). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 28. September 2026.
Es wird auf die aufgestellten Pflöcke und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Ringgenberg, 24. August 2026
Gesuchsteller: Dr. jur. Stadler Ralph und Marion, Altstadstrasse 9, 6045 Meggen.
Projektverfasser: Julian Schikorr, Naumatthalde 5a, 6045 Meggen.
Bauvorhaben: Sanierung schützenswertes Gebäude. Das Wohnhaus wird im Sinne des ursprünglichen Entwurfs von Richard Neutra (1963) schrittweise in seinen architektonischen Urzustand zurückgeführt, ohne Veränderung von Gebäudevolumen oder Nutzung.
Standort: Wengen, An der Ledi, Gebäude Nr. 1555e, Parzelle Nr. 4063, Koordinaten 2'636'407.88/ 1'162'644.99, Landwirtschaftszone, schützenswertes K-Objekt.
Schutzzone: keine.
Ausnahme: Art. 24 RPG, Bauen ausserhalb der Bauzone.
Auflagestellen:
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 28. August bis 28. September 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Bauherrschaft: Isabelle Bilteryst, Oelestrasse 1, 3800 Matten bei Interlaken.
Vertreterin und Projektverfasserin: A. Ruoff AG, Thomas Ruoff, Dorfstrasse 119, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Ersatz bestehende Holzheizung durch aussen aufgestellter Luft-Wasser Wärmepumpe und Einbau eines Schwedenofens im Erdgeschoss.
Standort: Oelestrasse 1, 3800 Matten, Parzelle Nr. 158, Koordinaten 2'632'729/1'170'211.
Nutzungszone: Wohnzone 2-geschossig W2.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahme: Unterschreiten des Strassenabstandes gemäss Art. 80 SG i.V.m. A149 GBR.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis 28. September 2026.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten und die Profile/Pflöcke verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sowie Lastenausgleichsansprüche sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
21. August 2026
Bauverwaltung Matten
Gesuchsteller: Thayanantharajan Rasaratnam, Rosenstrasse 10, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Imboden Architektur AG, Hans Ulrich Imboden, Seestrasse 17, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Neu: Umnutzung Laden in Wohnraum. Nachträgliches Baugesuch: Einbau Studio als Zweitwohnung. Vier Parkplätze auf der Parzelle Nr. 2234, Hubelweg.
Standort: Kirchgasse 1, Wilderswil, Parzellen Nrn. 949, 2234, Koordinaten 2’632’316 / 1’168’183; 2’632’258 / 1’167’969.
Zone: Kernzone.
Gewässerschutzzone: A.
Bauinventar: Baugruppe B.
Beantragte Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand, Art. 24 GBR.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?
Auflage- und Einsprachefrist bis 28. September 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Wilderswil
Zusätzliche Grüngut-Sammelstelle in Lauterbrunnen
Es wird eine zusätzliche Grüngut-Sammelstelle für Lauterbrunnen, beim Werkhof Lochweidli 133e (grüne Halle), bereitgestellt. Das Grüngut kann dort vom 27. August bis Ende Oktober 2026 entsorgt werden. Die Grüngut-Sammelstelle beim Friedhof kann weiterhin benutzt werden.
Vielen Dank für Ihre Kenntnisnahme und Ihre Mithilfe bei der korrekten Entsorgung.
Schülertransport für die Basisstufe
Möchten Sie einen wertvollen Beitrag zum Schulbetrieb leisten? Dann sind Sie genau richtig für unseren
Fahrdienst Basisstufe
Sie bringen mit
Darauf dürfen Sie sich freuen
Wir beantworten Ihre Fragen gerne und freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Gemeindeverwaltung Habkern, Im Holz 373, 3804 Habkern, gemeinde@habkern.ch
Jungfrau-Marathon
Am Samstag, 5. September 2026, findet der 33. Jungfrau-Marathon statt.
Die Laufstrecke führt durch das Dorf Gsteigwiler, weshalb die alte Strasse (von der Kirche Gsteig bis Gsteigwiler) und die ganze Dorfstrasse von 8.30 bis 10.30 Uhr gesperrt ist.
Sämtliche Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die Zu- und Wegfahrt ins Dorf vor bzw. nach den oben aufgeführten Zeiten durchzuführen.
Das OK Jungfrau-Marathon, die Polizei sowie die Gemeinde Gsteigwiler bitten alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis und Rücksichtnahme gegenüber den Rennteilnehmern.
Einwohnergemeinde Gsteigwiler
Bauherrschaft: Blatter Samuel, Hertigässli 50, 3800 Matten bei Interlaken.
Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch, Erweiterung bestehender Belag vor Mistplatz.
Standort: Ischlegli, 3800 Matten, Parzelle Nr. 626, Koordinaten 2'632'907/1'169'638.
Nutzungszone: Bauernhofzone (Landwirtschaftszone LWZ).
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Hinweis: Naturgefahrengebiet mit geringer Gefährdung, Wasser.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis 28. September 2026.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sowie Lastenausgleichsansprüche sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
21. August 2026
Bauverwaltung Matten
Verkehrserschwerung
Kantonsstrasse Nr.1109 Unterseen–Beatenberg
Gemeinde: Unterseen.
410.20765 / Baulicher Kleinunterhalt 2026 SI Oberland Ost, Belagsarbeiten Obere Wendeplatte - Luegibrüggli
Teilstrecke: Obere Wendeplatte, Koordinaten 2'629'957 / 1'171'897.
Dauer: 7. September bis 2.Oktober 2026 (wetterbedingte Verschiebungen sind möglich).
Ausnahmen: keine.
Grund der Massnahme: Verschiedene Belagsarbeiten zwischen Obere Wendeplatte und Luegibrüggli .
Verkehrsführung: Umleitung durch Lichtsignal gesteuert.
Einschränkungen: Einspurige Verkehrsführung, Verkehrsregelung von Hand oder mit Lichtsignalanlage.
Rechtliche Hinweise
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.
lnterlaken, 11. August 2026
Tiefbauamt des Kantons Bern
Oberingenieurkreis 1
Verkehrserschwerung
Kantonsstrasse Nr. 1114 / Leissigen–Aeschi–Mülenen
Gemeinde: Leissigen.
BLS Kreuzungsstelle Leissigen
Teilstrecke: Hauptstrasse 64 bis 61 (Koordinaten 2'625'294 / 1'167'161 bis 2'625'214 / 1'167'196).
Dauer: vom 7. September bis 18. Dezember 2026.
Ausnahmen: keine.
Grund der Massnahme: Ausbau der BLS-Kreuzungsstelle Leissigen.
Verkehrsführung: Einspurige Verkehrsführung mit Lichtsignalanlage.
Einschränkungen: Zufussgehende und Radfahrende können die Baustelle unter erschwerten Verhältnissen passieren.
Rechtliche Hinweise
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.
Mülenen, 17. August 2026
Tiefbauamt des Kantons Bern
Oberingenieurkreis I
Gesuchsteller: Ivan und Martina Wyss, Sydachweg 11, 3812 Wilderswil.
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch eine aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Sydachweg 11, Wilderswil, Parzelle Nr. 1676, Koordinaten 2’480’000 / 1’070’000.
Zone: Mischzone A.
Gewässerschutzzone: A.
Bauinventar: nicht inventarisiert.
Beantragte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?
Auflage- und Einsprachefrist bis 28. September 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Wilderswil
Ehrungen 2024, 2025 und 2026
Wiederum werden besondere Erfolge von Einzelpersonen und Vereinen (Delegation) durch die Gemeindebehörden von Leissigen geehrt.
Folgende Bedingungen müssen für die Jahre 2024 (ab Oktober), 2025 und/oder 2026 dabei erfüllt sein:
Die zu Ehrenden müssen in der Gemeinde Leissigen Wohnsitz haben.
Der Entscheid für die Zulassung fällt der Gemeinderat. Die Richtlinien für Ehrungen in der Gemeinde Leissigen finden Sie auf unserer Website www.leissigen.ch bei den Reglementen und Verordnungen im Bereich Verwaltung.
Die Vereine, Gesellschaften und Bürger werden gebeten, alle in Frage kommenden Personen, Gruppen und Mannschaften mit nachstehendem Talon bis spätestens Mittwoch, 30. September 2026, bei der Gemeindeverwaltung, Nythartweg 1, 3706 Leissigen, zu melden.
Gemeinderat Leissigen
Anmeldetalon
Vorschlag für Ehrung 2024 (ab Oktober), 2025 und/oder 2026
Name:
Vorname:
Verein:
Kontaktadresse:
Erzielte Leistung:
(Anlass, Ort, Datum, Rangierung)
Datum, Unterschrift:
Ranglisten, Bestätigungen und Zeitungsausschnitte sind beizulegen.
Gesuchsteller: Ulrich Stäger, Unterdorf 984b, 3825 Mürren.
Projektverfasserin: dasgeid! GmbH, Niedrimatten 773, 3826 Gimmelwald.
Bauvorhaben: Nordseitiger Anbau Treppenhaus und Verbindungsbau zu bestehender Garage, Sanierung bestehende Fassade, Ersatz Oel-/Holzheizung durch innen aufgestellte Luft-Wärmepumpe in der Garage. Balkongeländer ersetzen durch ein Solargeländer.
Standort: Mürren, Unterdorf, Gebäude Nr. 984b, Parzelle Nr. 585, Koordinaten 2'634'835 / 1'156'438, Wohn- und Gewerbezone.
Schutzzone: keine.
Ausnahme: keine.
Auflagestellen:
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 28. August bis 28. September 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
33. Jungfrau-Marathon 2026
Am Samstag, 5. September 2026, findet der 33. Jungfrau-Marathon statt. Die Laufstrecke führt durch die Dörfer Lauterbrunnen und Wengen, weshalb in der Zeit von ca. 9.00 bis 12.30 Uhr mit Verkehrsbehinderungen und längeren Wartezeiten zu rechnen ist.
Folgende Strassenabschnitte werden gesperrt:
Sämtliche Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die Zu- und Wegfahrt ins Dorf Lauterbrunnen oder in das hintere Lauterbrunnental vor- bzw. nach den oben aufgeführten Sperrzeiten zu verlegen.
Den Weisungen der Streckenposten und der Polizei ist Folge zu leisten.
Das OK Jungfrau-Marathon bittet alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis und Rücksichtnahme gegenüber den Rennteilnehmern.
Einwohnergemeinde Lauterbrunnen
OK Jungfrau-Marathon
Bauherrschaft: Peter Uhlmann, Lehriweg 8, 3855 Brienz.
Projektverfasserin: Flück Haustechnik AG, Hauptstrasse 236, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe.
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand zu einer Gemeindestrasse (Art. 80 SG).
Standort: Gemeinde Brienz, Lehriweg 8, Parzelle Nr. 2656.
Zone: Wohnzone 2 (W2).
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 28. September 2026.
Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Käseteilet im Justistal – Allgemeines Fahrverbot
Die Alpgenossenschaften des Justistals haben den bekannten Käseteilet auf Freitag, 18. September 2026,
festgelegt.
Der Käseteilet ist ein Anlass für Frühaufsteher. Es empfiehlt sich, früh anzureisen, damit Sie rechtzeitig im Justistal ankommen. Am Morgen werden die Käselaibe aufgestapelt und an die verschiedenen Besitzer verteilt. Aufgrund der aktuellen Trockenheit mussten einige Alpenbewirtschafter mit ihren Tieren bereits vorzeitig ins Tal zurückkehren. Daher finden in diesem Jahr am Nachmittag möglicherweise weniger oder gar keine Alpabzüge statt.
Die Besucher werden gebeten, zu Fuss ins Justistal zu gehen – auf der Grönstrasse gilt an diesem Tag Fahrverbot. Ab Beatenberg Station bis Grönhütte gibt es ab 8.00 Uhr einen Shuttleservice mit begrenzter Kapazität. Die letzte Rückfahrt erfolgt um 14.15 Uhr.
Es gilt ein allgemeines Fahrverbot von 6.30 bis 19.00 Uhr (ausgenommen Bewirtschafter). In beiden Fahrtrichtungen ab Sigriswil, Wiler, Baracke (Ticketautomat) und ab Beatenberg, Waldbrand (Ticketautomat) bis Justistal, Spycher (Ort des Käseteilets). Ebenso ist die Strecke Merligen–Grön in beiden Richtungen mit einem Fahrverbot belegt. Das Fahrverbot wird kontrolliert und konsequent durchgesetzt.
Gemeindeschreiberei Beatenberg
Gesuchsteller: Hanspeter Ammann, Dellacherstrasse 35, 3803 Beatenberg.
Bauvorhaben: Asbesthaltige schwarze Eterniteindeckung durch Tonziegel anthrazit ersetzen.
Standort: Dellacherstrasse 35, Beatenberg, Parzelle Nr. 1640, Koordinaten 2’625’127 / 1’171’357; Landwirtschaftszone LWZ.
Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 ff. RPG).
Hinweis: Streusiedlungsgebiet.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20490, eBau Nr. 2026-10418). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 28. September 2026.
Es wird auf die Baugesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Beatenberg, 20. August 2026
Bauverwaltung Beatenberg
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung
Am Donnerstag, 3. September 2026, bleiben die Schalter der Gemeindeverwaltung Brienz wegen einer Weiterbildung geschlossen. Gerne bedienen wir Sie wieder ab Freitag, 4. September 2026, zu den gewohnten Öffnungszeiten.
Der Gemeinderat
Gesuchstellerin und Projektverfasserin: Padel Experiences AG, Alexander Halenke, Seestrasse 116, 8802 Kilchberg ZH.
Bauvorhaben: Umbau einer der bestehenden Tennisplätze in zwei Padelplätze. Der Sandbelag wird durch einen festen Unterbau für den Padel-Kunstrasen ersetzt. Betonfundament zur Verankerung der Umrandung.
Standort: Mürren, Lungeli, Gebäude Nr. 1063, Parzelle Nr. 2407, Koordinaten 2'635'022 / 1'156'574, ZPP Nr. 44, schützenswertes K-Objekt, Terrasse mit Schneetoren.
Schutzzone: Baugruppe «E, Mürren».
Ausnahme: keine.
Auflagestellen:
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 28. August bis 28. September 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Gemeindeversammlung
Montag, 7. September 2026, 20.00 Uhr in der Aula des Oberstufenschulhauses, Steindlerstrasse 3, 3800 Unterseen
Traktanden
Protokoll
Der Protokollentwurf der Gemeindeversammlung vom 1. Juni 2026 stand gemäss Art. 11 Abs. 2 des Abstimmungs- und Wahlreglementes der Einwohnergemeinde Unterseen (AWR) während 30 Tagen, d.h. vom 12. Juni bis 12. Juli 2026 zur Einsichtnahme offen. Die Protokollauflage wurde im Anzeiger Interlaken vom 11. Juni 2026 öffentlich bekannt gemacht. Während der Auflage- respektive Einsprachefrist ging beim Einwohnergemeinderat keine Einsprache gegen den Inhalt des oben genannten Protokolls ein. Bezugnehmend auf Art. 11 Abs. 4 AWR hat der Einwohnergemeinderat daher anlässlich seiner Sitzung vom 20. Juli 2026 das Gemeindeversammlungsprotokoll vom 1. Juni 2026 genehmigt.
Öffentliche Auflage
Die Akten zum oben genannten Traktandum liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung während den Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindeschreiberei zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten auf. Zudem kann das Dossier auf der Homepage der Einwohnergemeinde Unterseen (www.unterseen.ch) eingesehen und heruntergeladen werden.
Rechtsmittel
Gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli Beschwerde erhoben werden (Art. 67a Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften müssen anlässlich der Gemeindeversammlung sofort gerügt werden (Art. 4 Abstimmungs- und Wahlreglement der Einwohnergemeinde Unterseen).
Stimmberechtigung – Einladung
Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind alle Personen, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Unterseen wohnhaft sind.
Unterseen, 20. Juli 2026
Einwohnergemeinderat Unterseen
Öffentliche Ausschreibung für den Marronistandplatz auf dem Postplatz
Anlässlich ihrer Sitzung 4. November 2024 hat die Sicherheitskommission von Interlaken entschieden, den Marronistandplatz auf dem Postplatz jährlich öffentlich auszuschreiben. Die Platzkosten betragen pro Saison Fr. 1000.–.
Interessierte Standplatzbetreiber für die Saison 2026/2027 senden ihre Bewerbung an die Gemeindeverwaltung Interlaken, Bereich Polizeiinspektorat, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken, oder per Mail an sicherheit@interlaken.ch.
Bewerbungsfrist bis 7. September 2026.
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
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