Verwaltungskreis Interlaken-Oberhasli (100+)

Einwohnergemeinde

Ortsplanungsrevision und Waldfeststellungsverfahren nach Art. 10 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 4.10.1991 über den Wald (WaG); nachträgliche öffentliche Auflage

Der Gemeinderat Ringgenberg bringt gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) die Ortsplanungsrevision sowie die Waldfeststellung gemäss Art. 4 des kantonalen Waldgesetzes (KWaG) vom 5. Mai 1997 und Art. 2 der kantonalen Waldverordnung (KWaV) vom 29. Oktober 1997 mit folgenden, nach der ersten Auflage geänderten Dokumenten zur nachträglichen öffentlichen Auflage:

  • Zonenplan Siedlung

Zur Einsichtnahme liegen auf:

  • Zusammenstellung der Änderungen nach der 1. öffentlichen Auflage

Die Akten liegen vom 12. Dezember 2025 bis zum 16. Januar 2026 in der Gemeindeverwaltung Ringgenberg öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich unter www.ringgenberg.ch verfügbar.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Einwohnergemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg, einzureichen.

Ringgenberg, 11. Dezember 2025

Gemeinderat Ringgenberg

Publiziert am 11.12.2025

Einwohnergemeinde

Protokollauflage

Gestützt auf Art. 61 des Abstimmungs- und Wahlreglements Grindelwald liegt das Protokoll der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2025 ab Montag, 15. Dezember 2025, während 30 Tagen bei der Gemeindeverwaltung Grindelwald öffentlich auf.

Gegen das Protokoll kann während der Auflage schriftlich beim Gemeinderat Einsprache erhoben werden.

Grindelwald, 8. Dezember 2025

Gemeindeschreiberei Grindelwald

Publiziert am 11.12.2025

Einwohnergemeinde

Teilsperrung Parkplatz Eissportzentrum

Anlässlich einer Belegung der Truppenunterkunft ALST durch die Schweizer Armee wird ein Teil des Hauptparkplatzes beim Eissportzentrum abgesperrt und kann nicht für das Parkieren benützt werden:

  • von Montag, 15. Dezember 2025, bis Freitag, 23. Januar 2026

Die Betroffenen werden gebeten, die Signalisation zu beachten und auf die übrigen Parkfelder des Parkplatzes Eissportzentrum oder allenfalls auf die übrigen öffentlichen Parkplätze (Feldgässli, Brunngasse) auszuweichen.

Wir danken für das Verständnis.

Sicherheitskommission Matten

Publiziert am 11.12.2025

Baupublikation

Gesuchstellerin: BeO Pellets GmbH, Rosswaldstrasse 6a, 3852 Ringgenberg.

Projektverfasserin: Ingenieurbüro Sterchi GmbH, Bohnerenstrasse 14, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Teilabbruch der Brandruine und Erstellen der notwendigen Provisorien zur Wiederaufnahme der Produktion; Wiederaufbau Lagerhalle nach Brandereignis.

Projektänderung: Montage Photovoltaikanlage zusätzlich an Fassaden mit Antireflexionsbeschichtung.

Standort: Rosswaldstrasse 6b, Gbbl. Nr. 105 / BR2706, Koordinaten 2’636’111 / 1’173'239.

Nutzungszone: Industriezone.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Naturgefahren: gelb-weisser Sturzgefahrenbereich (geringe Gefährdung).

Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG / Art. 11 GBR).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2024-19838). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Januar 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Ringgenberg, 8. Dezember 2025

Bauverwaltung Ringgenberg

Publiziert am 11.12.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Grand Hotel Beau Rivage, Höheweg 211, 3800 Interlaken,  Stefan Zingg, Höheweg 211, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Bofor Design, Dorfstrasse 25, 3646 Einigen.

Bauvorhaben: Erweiterung der gastgewerblichen Terrasse auf der Ostseite des Restaurants L'Ambiance. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 74 Sitzplätze auf der Terrasse L’Ambiance (bisher 40 Sitzplätze). Die 147 Innensitzplätze, die 8 Sitzplätze auf der Le Vieux Rivage Terrasse, die 101 Gästezimmer und 187 Gästebetten bleiben unverändert; Öffnungszeiten auf der Terrasse täglich bis 0.30 Uhr (wie bisher).

Standort: Höheweg 211, Parzelle Nr. 298, Zone: Uferschutzplanung Beaurivage (Hotelzone A und C), Koordinaten 2’632’584 / 1’171’017.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, Baugruppe E (Interlaken, Höheweg/Aarzelg).

Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt.

Ausnahmen:

  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Januar 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung / Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 11.12.2025

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasser: Jaspal Singh, Hauptstrasse 30, 3854 Oberried.

Bauvorhaben: Umnutzung Verkaufsladen in einen Bewirtungsraum ohne Küche bzw. ohne bauliche Veränderungen (Gesamtbauentscheid vom 29. April 2025).

Projektänderung: Verzicht auf eine mechanische Entlüftung im Bewirtungsraum; Reduktion der Öffnungszeiten im Innenbereich von täglich bis 0.30 Uhr auf täglich bis 22.00 Uhr. Die Anzahl Sitzplätze innen und auf der Terrasse werden nicht verändert.

Standort: Jungfraustrasse 16, Parzelle Nr. 671, Mischzone MK 3 Geschosse, Koordinaten 2’631’931 / 1’170’483.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und Ortsbildgestaltungsbereiche (Art. 511 GBR).

Schutzobjekt: Erhaltenswertes K-Objekt.

Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Januar 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 11.12.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Golden Shisha GmbH, Bahnhofstrasse 35, 3800 Unterseen.

Projektverfasserin: Castor Consult AG, Baarerstrasse 110A, 6300 Zug.

Bauvorhaben: Umnutzung «Selfie-Museum» zu Restaurant und Shisha-Bar. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 160 Sitzplätze innen, davon 40 Sitzplätze im Fumoir (Shisha-Bar), 102 Sitzplätze im Saal 1 und 18 Sitzplätze im Saal 2; 30 Sitzplätze auf der Terrasse; Öffnungszeiten: täglich bis 0.30 Uhr bei den Innensitzplätzen und täglich bis 22.00 Uhr auf der Terrasse.

Standort: Bahnhofstrasse 24, Parzelle Nr. 972, Zone mit Planungspflicht «Bahnhofstrasse», Koordinaten 2’631’455 / 1’170’425.

Schutzzonen: Gewässerschutzzone Au, Ortsbildschutzgebiet A, Sektor IV «Bahnhofstrasse», belasteter Standort Nr. 05930012.

Ausnahmen:

  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)

Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Januar 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 11.12.2025

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasser: Urs Wyss, Mühlenstrasse 11, 3812 Wilderswil.

Bauvorhaben: Einbau Asphaltbelag auf bestehende Kofferung bei Zufahrtsstrasse und Vorplätzen.

Standort: Grenchenweg 6, Parzellen Nrn. 686 und 1215, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’840’000 / 1’070’000.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet: blau.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)

Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Januar 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 11.12.2025

Einwohnergemeinde

Bekanntmachung gemäss Art. 60 Abs. 3 Organisationsreglement

Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2025

91 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben an der Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2025 folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Das Budget 2026 wurde beschlossen.
  2. Die Anpassung der Gemeindegrenze im Bereich Eigergletscher wurde beschlossen.
  3. Die Anpassung in der Überbauungsordnung Nr. 34A, Beschneiung Wengen-Kleine Scheidegg wurde beschlossen.
  4. Die Neufassung des Parkplatzreglements wurde beschlossen.
  5. Ein Investitionskredit von 250'000 Franken für die Ersatzbeschaffung eines Kommunalfahrzeuges für den Bezirk Wengen wurde bewilligt.
  6. Ein Investitionskredit von 360'000 Franken für die Ersatzbeschaffung zweier Fahrzeuge für die Feuerwehr Talboden / Isenfluh wurde bewilligt.
  7. Ein Investitionskredit von 250'000 Franken für die Neuerstellung einer öffentlichen Toilettenanlage in Isenfluh wurde bewilligt.
  8. Eine Spende von 300'000 Franken an die Gemeinde Blatten VS für den Wiederaufbau des Dorfes wurde bewilligt.

Die Versammlung wurde um 22.50 Uhr geschlossen.

Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.

Lauterbrunnen, 9. Dezember 2025

Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 11.12.2025

Ev.-ref. Kirchgemeinde

Protokollauflage

Das Protokoll der ordentlichen Versammlung der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Grindelwald vom 30. November 2025 liegt 30 Tage, vom 11. Dezember 2025 bis 10. Januar 2026, bei der Präsidentin Anne Schenk, Guggengässli 5, 3818 Grindelwald, und der Sekretärin Kathrin Bohren, Sekretariat Kirchgemeinde, öffentlich auf. Das Protokoll ist während der Auflagefrist ebenfalls auf der Homepage der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Grindelwald (www. kirchgemeinde-grindelwald.ch) aufgeschaltet. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Kirchgemeinderat Grindelwald eingereicht werden.

Der Kirchgemeinderat Grindelwald entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Grindelwald, 30. November 2025

Der Kirchgemeinderat Grindelwald

Publiziert am 11.12.2025

Konkursamt Oberland

Konkurspublikation / Schuldenruf

Summarisches Verfahren nach Art. 231 SchKG

Ausgeschlagene Erbschaft der Singh-Meier Edith, geb. 29. April 1928, von Zürich ZH, 3853 Niederried b. lnterlaken, ZA: Reha-Pflegeklinik Eden, Schulhausweg 11, 3852 Ringgenberg BE, verstorben am 13. August 2024.

Datum der Konkurseröffnung: 23. Oktober 2025.

Eingabefrist bis 10. Januar 2026.

Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 10. Dezember 2025.

Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland

Publiziert am 11.12.2025

Einwohnergemeinde

Protokollauflage der Gemeindeversammlung vom 28. November 2025

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 28. November 2025 liegt ab 11. Dezember 2025 auf der Gemeindeverwaltung Därligen während 30 Tagen öffentlich auf. Während der Auflage kann beim Gemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll (Art. 64 OgR).

Därligen, 9. Dezember 2025

Publiziert am 11.12.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Lukas Wanner, Derflibach 4, 3855 Schwanden b. Brienz.

Bauvorhaben: Fassadenveränderung: Ersatz der oberen vier Fenster durch Holzfassade (Reduktion der Fensterfläche); Vergrösserung der Hauptfenster.

Standort: Derflibach 4, Parzelle Nr. 611, Bestandeszone Unterschwanden, Koordinaten O 2'480'000 / N 1'070'000.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachefrist bis 10. Januar 2026.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Schwanden, Schwanderstrasse 82, 3855 Schwanden b. Brienz.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind jedoch die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Bauverwaltung Schwanden

Publiziert am 11.12.2025

Baupublikation

Gesuchsteller: Gisela und Max Teutschmann, Kirchgasse 55, 3812 Wilderswil.

Projektverfasserin: Heizungsmacher AG, Michelle Bolliger, Spitalgasse 28, 3011 Bern.

Bauvorhaben: Installation einer Photovoltaikanlage.

Standort: Kirchgasse 55, Parzellen Nr. 133, Koordinaten 2’632’867 / 1’168’322.

Zone: Kernzone.

Gewässerschutzzone: A.

Inventar: Schützenswert, K-Objekt.

Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?

Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Januar 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Wilderswil

Publiziert am 11.12.2025

Baupublikation

Gesuchsteller: Cristian Giacometti-Rychen, Büelgässli 14, 3812 Wilderswil.

Bauvorhaben: Erstellen eines Kamins TiZn mit einer Länge von total 2 Metern über Dach (0,5 Meter über Dachfirst).

Standort: Büelgässli 14, Parzelle Nr. 259, Koordinaten 2’632’167 / 1’168’015.

Zone: Mischzone B.

Gewässerschutzzone: A.

Inventar: nicht inventarisiert.

Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?

Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Januar 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Wilderswil

Publiziert am 11.12.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Daniel und Silvana Tschiemer, Rütistrasse 14, 3800 Matten.

Projektverfasserin: Zahler GmbH, Bahnhofstrasse 7, 3713 Reichenbach im Kandertal.

Bauvorhaben: Ersatz best. Ölheizung in eine neue Pelletheizung.

Standort: Rütistrasse 14, Parzelle Nr. 1378, Koordinaten 2'632’849/1’170’156.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Hinweis: Naturgefahrengebiet mit Restgefährdung, Wasser.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.

Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Januar 2026.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwashrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 11.12.2025

Einwohnergemeinde

Wasserversorgung

Untersuchungsergebnisse haben ergeben, dass das gesamte Trinkwasser der Gemeindeversorgung den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Für die Proben werden an verschiedenen Orten in Hofstetten Wasser entnommen und chemisch sowie mikrobiologisch untersucht.

Untersuchungsergebnisse

  • Natrium: max. 1,14 mg/l
  • Kalium: max. 0,320 mg/l
  • Magnesium: max. 8,71 mg/l
  • Calcium: max. 39,9 mg/l
  • Chlorid: < 2,00 mg/l
  • Sulfat: max. 19,23 mg/l
  • Nitrat: max. 2,58 mg/l
  • Trübung: max. 0,09 FNU
  • Gesamthärte: max. 14–17 °fH

Herkunft des Wassers

Der obere Dorfteil (Schried) bezieht das Trinkwasser vom Reservoir Breitenberg (gemeinsame Wasserversorgung) und der untere Dorfteil vom Reservoir Leimerli.

Behandlung des Wassers

Das Trinkwasser in der ganzen Gemeinde wird mittels UV-Anlage behandelt.

Hofstetten, 8. Dezember 2025

Gemeinderat Hofstetten

Publiziert am 11.12.2025

Baupublikation

Gesuchstellerin: Schoch Immobilien KLG, Mike Schoch, Industriestrasse 19, 3812 Wilderswil.

Bauvorhaben: Erstnutzung GP Halle Nr. 19 Hauswartungs- und Gartenunterhaltsbetrieb.

Standort: Industriestrasse 19, Parzelle Nr. 2219, Koordinaten 2’633’642 / 1’168’859.

Zone: UeO SF Halle 1.

Gewässerschutzzone: A.

Inventar: nicht inventarisiert.

Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?

Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Januar 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Wilderswil

Publiziert am 11.12.2025

Einwohnergemeinde

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung Art. 40 Baureglement (Gestaltungsgrundsatz) und Art. 210 Uferschutzvorschriften (Sektor A, Dorfkernzone)

Genehmigung und Inkraftsetzung

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die von der Gemeindeversammlung am 12. Juni 2025 beschlossene Änderung von Art. 40 Baureglement (Gestaltungsgrundsatz) und Art. 210 Uferschutzvorschriften (Sektor A, Dorfkernzone) mit Datum vom 13. Oktober 2025 genehmigt.

Die Änderung von Art. 40 Baureglement (Gestaltungsgrundsatz) und Art. 210 Uferschutzvorschriften (Sektor A, Dorfkernzone) tritt am Tag nach dieser Publikation in Kraft.

Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung Brienz, beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung jedermann zur Einsichtnahme offen.

Brienz, 5. Dezember 2025

Der Gemeinderat

Publiziert am 11.12.2025

Stellenausschreibung

Infolge Neuorientierung des bisherigen Stelleninhabers suchen wir per sofort oder nach Vereinbarung eine/n

Sachbearbeiter/-in (60–100%) Baubewilligungsverfahren, Baupolizei, Planung

Ihre Aufgaben

  • Durchführung von Baubewilligungsverfahren
  • baupolizeiliche Aufgaben
  • Durchführung von Baukontrollen
  • Teilnahme an Sitzungen der Kommission Hochbau und Planung
  • administrative Begleitung von Planungsgeschäften
  • weitere zugewiesene Arbeiten

Anforderungen

  • Kauffrau/-mann (vorzugsweise mit Kenntnissen im Bereich öffentliche Verwaltung) oder technische Ausbildung im Bereich Hochbau
  • Erfahrung im Baubewilligungsverfahren
  • Kenntnisse der öffentlichen Verwaltung
  • Bereitschaft zur Weiterbildung
  • Gewandtheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck
  • selbständige, exakte, zuverlässige, belastbare und organisierte Persönlichkeit
  • Teamfähigkeit, Kontaktfreudigkeit
  • Durchsetzungsvermögen

Wir bieten ein vielseitiges und abwechslungsreiches Aufgabengebiet mit Verantwortung, Besoldung nach Reglement der Gemeinde im Rahmen der kantonalen Besoldungsordnung, einen gut ausgestatteten Arbeitsplatz und sehr gute Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten.

Sind Sie interessiert? Bei Fragen steht Ihnen Sina Gerber, Tel. 033 854 14 43, gerne zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung, die Sie mit den üblichen Unterlagen elektronisch an geraldine.gafner@gemeinde-grindelwald.ch oder per Post an den Gemeinderat, Personelles, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, senden.

Publiziert am 11.12.2025

Gemischte Gemeinde

Burgerversammlung

Mittwoch, 14. Januar 2026, 20.00 Uhr im Gemeindesaal des Gemeindehauses

Stimmrecht: An der Burgerversammlung ist stimmberechtigt, wer in der Gemeinde wohnt, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und im Burgerrodel eingetragen ist (Art. 24 Abs. 3 OgR).

Traktanden

  1. Protokoll der Burgerversammlung vom 22. Oktober 2025
  2. Gesamterneuerungswahlen Burgerkommission
    1. Präsidium der Burgerkommission
    2. Vizepräsidium der Burgerkommission
    3. drei Kommissionsmitglieder
  3. Trennung von der Gemischten Gemeinde Oberried / Selbstverwaltung
    • Informationen durch Vertreter der Berner Burgergemeinden (BBG)
    • Grundsatzbeschluss über weiteres Vorgehen
  4. Verschiedenes

Oberried, 11. Dezember 2025   

Die Burgerkommission

Publiziert am 11.12.2025

Einwohnergemeinde

Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 28. November 2025

29 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben an der Gemeindeversammlung vom 28. November 2025 folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Das Budget 2026 wird mit einer unveränderten Steueranlage von 1,85 Einheiten wie folgt genehmigt:
    • Gesamthaushalt Aufwandüberschuss Fr. 37'000.–
    • Allgemeiner Haushalt Aufwandüberschuss Fr. 15'150.–
    • SF Wasserversorgung Aufwandüberschuss Fr. 15'600.–
    • SF Abfall Aufwandüberschuss Fr. 6250.–
    • Liegenschaftssteuer 1,5 ‰ (unverändert)
  2. Das neue Campingreglement wird einstimmig angenommen. Es regelt besonders das wilde Campieren, das auf dem gesamten Gemeindegebiet verboten ist.
Publiziert am 11.12.2025

Einwohnergemeinde

Protokollauflage

Gemäss Artikel 22 der Gemeindeordnung Wilderswil liegt das Protokoll der letzten Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2025 ab sofort während 30 Tagen öffentlich auf. Während der Auflagefrist kann beim Gemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden.

Wilderswil, 9. Dezember 2025

Gemeindeschreiberei Wilderswil

Publiziert am 11.12.2025

Stellenausschreibung

Die Gemischte Gemeinde Oberried ist eine ländliche, direkt am Brienzersee gelegene Gemeinde mit aktuell 498 Einwohnenden. Die Mitarbeitenden schätzen die landschaftliche Lage der beiden Dörfer Ebligen und Oberried sowie die Nähe zur lokalen Bevölkerung.

Zur Unterstützung des Werkhofteams sucht die Gemischte Gemeinde Oberried infolge Pensionierung per 1. April 2026 oder nach Vereinbarung eine/n

Mitarbeiter/-in Werkhof Oberried 100%

Der Aufgabenbereich umfasst sämtliche Tätigkeiten der Werkhofabteilung der Gemischten Gemeinde Oberried. Hierzu gehören insbesondere folgende Arbeiten:

  • Instandhaltung der öffentlichen Strassen und Plätze inkl. Winterdienst
  • Umgebungspflege der Grünflächen
  • Betreuung der Abfallentsorgung
  • Unterhalt der gemeindeeigenen Liegenschaften
  • Unterstützung in der Trinkwasser- und Abwasserversorgung
  • Wartung der Fahrzeuge und Maschinen

Ihr Profil

  • Abgeschlossene Berufslehre, vorzugsweise aus den Bereichen Strassenbau, Tiefbau, Gartenbau, Forst- oder Landwirtschaft
  • Sehr selbständige Arbeitsweise
  • Handwerkliches Geschick
  • Gute körperliche Verfassung
  • Bereitschaft zur Übernahme von Pikettdiensten ausserhalb der regulären Arbeitszeit
  • Gute Umgangsformen mit der Gemeindebevölkerung
  • Zuverlässige, belastbare und teamfähige Persönlichkeit
  • Führerausweis Kategorie B

Unser Angebot

  • Fortschrittliche Arbeitsbedingungen und Entlohnung gemäss kantonaler Gehaltstabelle
  • Sehr selbständige, interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit
  • Persönlicher und familiärer Umgang im kleinen Arbeitsteam
  • Arbeit in einer landschaftlich wundervollen Bergregion

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 31. Dezember 2025 per E-Mail an leiterwerkhof@oberried.ch. Für weitere Auskünfte steht Thomas Wegmüller, Leiter Werkhof, unter Telefon 079 739 60 97 gerne zur Verfügung.

Publiziert am 11.12.2025

Kirchgemeinde

Protokollauflage

Gestützt auf Art. 71 des Organisationsreglements der Kirchgemeinde Unterseen liegt das Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 7. Dezember 2025 während 30 Tagen bei der Verwaltung der Kirchgemeinde öffentlich auf. Zudem kann das Protokoll auf der Homepage www.kircheunterseen.ch eingesehen werden. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Kirchgemeinderat gemacht werden. Der Kirchgemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Publiziert am 11.12.2025

Einwohnergemeinde

Protokoll Gemeindeversammlung

Hiermit wird bekannt gegeben, dass gestützt auf Art. 49 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Matten b. Interlaken vom 22. September 2013 das Protokoll der Gemeindeversammlung vom Freitag, 28. November 2025, ab Donnerstag, 11. Dezember 2025, bis und mit Montag, 12. Januar 2026, in der Gemeindeschreiberei, Baumgartenstrasse 14, Matten b. Interlaken, eingesehen werden kann. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Gemeindeschreiberei Matten

Publiziert am 11.12.2025

Einwohnergemeinde

Amtliche Vermessung – Vergabe des Nachführungsmandats 2026–2033

Das Nachführungsmandat für die amtliche Vermessung für die Vertragsperiode 2026–2033 wurde an Lukas Eiholzer und Johannes Gerber (Nachfolger), Flotron AG, 3860 Meiringen, vergeben. Die entsprechenden Nachführungsverträge wurden am 17. November 2025 durch das Amt für Geoinformation des Kantons Bern genehmigt.

Hofstetten, 8. Dezember 2025

Gemeinderat Hofstetten

Publiziert am 11.12.2025

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Bauherrschaft: Markus Da Rugna, Trottenstrasse 43, 5408 Ennetbaden.

Projektverfasserin: archiX…, Christina Thöni-Kaufmann, Wintersteg 888, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Projektänderung: Neue Kaminanlage im Erdgeschoss wird nun inliegend über Dach geführt. Nachträgliche Bewilligung für die bestehende Studiowohnung im Erdgeschoss als separate Wohneinheit.

Standort: Gemeinde Brienz, Gofri 3H, Parzelle Nr. 1327

Zone: Landwirtschaftszone (LWZ).

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).

Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Januar 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 11.12.2025

Einwohnergemeinde

Inkrafttreten verschiedener Verordnungen

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat am 1. Dezember 2025 folgende Verordnungen genehmigt hat

Feuerwehrverordnung vom 6. Januar 2020.

Inkraftsetzung: 1. Januar 2026

Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze und die Parkplatzerstellung (Parkplatzverordnung)

Inkraftsetzung: 1. Januar 2026

Der Gemeinderat

Publiziert am 11.12.2025

Baupublikation

Gesuchsteller: Annik und Jan Behncke, Spirenwaldstrasse 398, 3803 Beatenberg.

Projektverfasser: Hans Zenger, Unter der Fluh, Bort 46, 3804 Habkern.

Bauvorhaben: Energetische Sanierung Wohnhaus mit neuer Indachphotovoltaikanlage und neue Solarpaneelen am Balkongeländer, Fassadenänderung mit Aussendämmung Holz, Ersatz vorhandener Dachrinne und Abläufe durch Kupfer.

Projektänderung: Zusätzlich Ersatz Elektrospeicherofen durch eine aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe.

Standort: Spirenwaldstrasse 398, Parzelle Nr. 1531, Koordinaten 2’624'969 / 1’171’828,  Wohnzone 2-geschossig W2.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahme: keine.

Hinweis: Naturgefahrengebiet mit mittlerer Gefahr, Rutschung. 

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/255236, e-Auflage eBau Nr. 2025-13312). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Januar 2026.

Es wird auf die Baugesuchsakten und die aufgestellten Pflöcke verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Beatenberg, 4. Dezember 2025

Bauverwaltung Beatenberg

Publiziert am 11.12.2025

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung über Weihnachten und Neujahr

Die Gemeindeverwaltung ist über Weihnachten und Neujahr wie folgt geöffnet:

  • Montag, 22. und Dienstag, 23. Dezember 2025, normale Öffnungszeiten
  • Mittwoch, 24. und Freitag, 26. Dezember 2025, geschlossen
  • Montag, 29. und Dienstag, 30. Dezember 2025, normale Öffnungszeiten
  • Mittwoch, 31. Dezember 2025, bis Freitag, 2. Januar 2026, geschlossen

Ab Montag, 5. Januar 2026, gelten wieder die ordentlichen Öffnungszeiten

Wir danken bestens für Ihr Verständnis, wünschen Ihnen frohe und besinnliche Festtage sowie alles Gute im Jahr 2026.

Wilderswil, 8. Dezember 2025

Gemeindeschreiberei Wilderswil

Publiziert am 11.12.2025

Konkursamt Oberland

Konkurspublikation / Schuldenruf

Summarisches Verfahren nach Art. 231 SchKG

Ausgeschlagene Erbschaft des Schellscheidt Willi Hans, geb. 20. November 1951, Untere Bönigstrasse 4A, 3800 lnterlaken, verstorben am 5. August 2025.

Datum der Konkurseröffnung: 3. November 2025.

Eingabefrist bis 10. Januar 2026.

Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 10. Dezember 2025.

Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland

Publiziert am 11.12.2025

Einwohnergemeinde

Schalteröffnungszeiten Altjahrswoche 2025

Wir machen die Bevölkerung darauf aufmerksam, dass die Schalter der Gemeindeverwaltung in der Altjahrswoche wie folgt zu den gewohnten Öffnungszeiten geöffnet sind:

  • Montag, 22. Dezember 2025
  • Dienstag, 23. Dezember 2025
  • Montag, 29. Dezember 2025
  • Dienstag, 30. Dezember 2025

An allen anderen Feiertagen bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen.

Im neuen Jahr bedienen wir Sie ab Montag, 5. Januar 2026, wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten.

Die Gemeindebetriebe Brienz sind nach dem 19. Dezember 2025 bis und mit 2. Januar 2026 geschlossen. Für Notfälle können Sie über die Pikettnummer 033 951 13 20 jemanden erreichen.

Wir wünschen Ihnen frohe Fest- und Feiertage und einen guten Start ins neue Jahr.

Gemeinderat Brienz

Publiziert am 11.12.2025

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Bauherrschaft: Rebbaugenossenschaft Gofri, Feldstrasse 3, 3855 Brienz, Franziska Hostettler, Lauberen 25, 3855 Schwanden bei Brienz, Gabriela Thöni, Feldstrasse 9, 3855 Brienz, p. A. Rebbaugenossenschaft Gofri, Feldstrasse 3, 3855 Brienz.

Grundeigentümerin: Rebbaugenossenschaft Gofri, Feldstrasse 3, 3855 Brienz, Franziska Hostettler, Lauberen 25, 3855 Schwanden bei Brienz, Gabriela Thöni, Feldstrasse 9, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Neuanschluss Wasserbezug an die Gemeinde Brienz nach Unwetter Milibach vom 14. August 2025.

Standort: Gemeinde Brienz, Chilchacher 707, Gofri 749a, Chummelen Erli 748, Parzellen Nrn. 2352, 2378, 7808.

Zone: Landwirtschaftszone (LWZ).

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahme: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).

Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Januar 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 11.12.2025

Kirchgemeinde

Aufhebung eines Erlasses

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Kirchgemeindeversammlung vom 16. November 2025 folgenden Erlass per 31. Dezember 2025 aufgehoben hat:

  • Reglement über die Gebühren bei kirchlichen Trauungen und Bestattungen von Personen, die den reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn nicht angehören oder nicht angehört haben (5.1)

Kirchgemeinderat Ringgenberg

Publiziert am 11.12.2025

Einwohnergemeinde

Wahl Mitglieder ständiger Abstimmungs- und Wahlausschuss Legislatur 2026–2029

Gestützt auf Art. 1 des Abstimmungs- und Wahlreglements der Gemeinde hat der Gemeinderat die Wahl des ständigen Abstimmungs- und Wahlausschusses vorgenommen.

Gewählt sind

  • Wahli Brigitte, Jg. 1964, Lärchenweg 12
  • Röösli Markus, Jg. 1955, Rugenstrasse 103a
  • Chaubert Evelyne, Jg. 1983, Hobachergässli 1
  • Fahrni Tamara, Jg. 1969, Hortensienweg 8
  • Grossniklaus Barbara, Jg. 1985, Brunngasse 96
  • Grossniklaus Christine, Jg. 1984, Juheigässli 14
  • Mazzolani Mario, Jg. 1971, Rütistrasse 7
  • Randazzo Giuseppe, Jg. 1967, Unterdorfstrasse 15
  • Tschopp Iwan, Jg. 1972, Senggigässli 30
  • von Allmen Werner, Jg, 1969, Hortensienweg 10
  • Weisskopf Stephan, Jg. 1973, Lärchenweg 7
  • Wolf Christa, Jg. 1985, Schulgässli 1
  • Zwahlen Marlise, Jg. 1972, Herziggässli 9

Rechtsmittel

Allfällige Beschwerden gegen diese Wahlen sind innert 10 Tagen schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Publiziert am 11.12.2025

Einwohnergemeinde

Genehmigung neue Gebührenverordnung ab 1. Januar 2026

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 4. August 2025 die neue Gebührenverordnung genehmigt.

Die neue Gebührenverordnung tritt vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden per 1. Januar 2026 in Kraft.

Der Beschluss wird hiermit gemäss Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung veröffentlicht. Die Verordnung kann bei der Gemeindeverwaltung Matten bezogen oder unter www.matten.ch eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab erstmaliger Publikation schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, erhoben werden.

Publiziert am 11.12.2025

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten über die Feiertage

Die Gemeindeverwaltung Leissigen bleibt über die Feiertage von Montag, 22. Dezember 2025, bis und mit Freitag, 2. Januar 2026, geschlossen.

Ab Montag, 5. Januar 2026, gelten wieder die normalen Öffnungszeiten.

Wir wünschen Ihnen eine besinnliche Adventszeit, fröhliche Weihnachten und einen guten Rutsch ins 2026!

Gemeinderat und Gemeindeverwaltung Leissigen

Publiziert am 11.12.2025

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten Weihnachten / Neujahr und Finanzverwaltung

Die Gemeindeverwaltung Grindelwald hat über Weihnachten / Neujahr folgende Öffnungszeiten:

  • Montag, 22. Dezember 2025, 8.00–11.30 / 13.30–18.00 Uhr
  • Dienstag, 23. Dezember 2025, 8.00–11.30 / 13.30–16.30 Uhr
  • Mittwoch, 24. Dezember 2025, 8.00–11.30 Uhr
  • Donnerstag, 25. Dezember 2025, ganzer Tag geschlossen
  • Freitag, 26. Dezember 2025, ganzer Tag geschlossen
  • Montag, 29. Dezember 2025, 8.00–11.30 / 13.30–18.00 Uhr
  • Dienstag, 30. Dezember 2025, 8.00–11.30 / 13.30–16.30 Uhr
  • Mittwoch, 31. Dezember 2025, 8.00–11.30 Uhr
  • Donnerstag, 1. Januar 2026, ganzer Tag geschlossen
  • Freitag, 2. Januar 2026, ganzer Tag geschlossen

Auf der Finanzverwaltung wird umstrukturiert. Darum ist diese Abteilung von Mittwoch, 17. Dezember 2025, bis Montag, 5. Januar 2026, nicht erreichbar bzw. nicht besuchbar.

Ab Montag, 5. Januar 2026, gelten wieder die ordentlichen Öffnungszeiten.

Wir danken für die Kenntnisnahme und das Verständnis.

Das Team der Gemeindeverwaltung Grindelwald wünscht bereits jetzt frohe Festtage und «än gueta Rutsch» in ein zufriedenes, gesundes 2026.

Gemeindeverwaltung Grindelwald

Publiziert am 11.12.2025

Einwohnergemeinde

Gemeindeversammlung – Protokollauflage

Gestützt auf Art. 11 Abs. 2 des Abstimmungs- und Wahlreglements der Einwohnergemeinde Unterseen liegt das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2025 während 30 Tagen ab Publikationstag bei der Gemeindeschreiberei Unterseen öffentlich auf.

Zudem kann das oben genannte Protokoll auf der gemeindeeigenen Homepage www.unterseen.ch eingesehen oder heruntergeladen werden.

Während der Auflagefrist kann beim Gemeinderat schriftlich Einsprache gegen den Inhalt des Protokolls erhoben werden (Art. 11 Abs. 3 AWR). Anschliessend genehmigt der Gemeinderat das Protokoll und behandelt dabei abschliessend Einsprachen (Art. 11 Abs. 4 AWR).

Unterseen, 8. Dezember 2025

Einwohnergemeinderat Unterseen

Publiziert am 11.12.2025

Einwohnergemeinde

Änderung des Gebührentarifs zum Bestattungs- und Friedhofreglement – Genehmigung und Inkrafttreten

In Anwendung von Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV, BSG 170.111) gibt der Gemeinderat Ringgenberg das Inkrafttreten der Änderung des Gebührentarifs zum Bestattungs- und Friedhofreglement (Buchstabe i, Grabunterhaltspflege für 25 Jahre, neu Fr. 4500.–, alt Fr. 4000.–) bekannt.

Der Gebührentarif wurde an der Gemeinderatssitzung vom 14. Oktober 2025 genehmigt und am 23. und 30. Oktober 2025 im Anzeiger Interlaken öffentlich bekannt gemacht. Die Beschwerdefrist ist unbenutzt abgelaufen und der Gebührentarif zum Bestattungs- und Friedhofreglement ist in Rechtskraft erwachsen. Dieser tritt per 1. Januar 2026 in Kraft.

Der Gebührentarif kann bei der Gemeindeverwaltung Ringgenberg bezogen oder online unter www.ringgenberg.ch eingesehen werden.

Gemeinderat Ringgenberg

Publiziert am 11.12.2025

Industrielle Betriebe Interlaken AG

Senkung der Gaspreise, Vereinfachung des Angebots und Erhöhung der Produktqualität

Die Industrielle Betriebe Interlaken (IBI) AG senkt per 1. Januar 2026 die Arbeitspreise ihrer Gasprodukte. Je nach Produkt und Gasqualität reduziert sich der Preis um 0,2 bis 3,5 Rp./kWh.

Gleichzeitig vereinfacht die IBI ihr Gasangebot und gestaltet es für Kund*innen übersichtlicher: Neu stehen drei Produkte in drei Qualitäten zur Verfügung.

Die neue Standardqualität «Bio50» enthält einen Biogasanteil von 50%, wodurch sich die Umweltverträglichkeit des gesamten Angebots deutlich verbessert.

Alle Preise und Produktinformationen sind ab sofort unter www.ibi.ch ersichtlich.

Industrielle Betriebe Interlaken AG
Fabrikstrasse 8, 3800 Interlaken
Telefon 033 826 30 00, www.ibi.ch

Publiziert am 11.12.2025

Industrielle Betriebe Interlaken AG

Senkung der Gaspreise, Vereinfachung des Angebots und Erhöhung der Produktqualität

Vollständige Publikation siehe unter «Interlaken».

Industrielle Betriebe Interlaken AG

Publiziert am 11.12.2025

Baupublikation

Gesuchsteller: Fankhauser Matthias und Anna, Ahornweg 15, 6353 Weggis.

Projektverfasserin: n+Atelier GmbH, Wydistrasse 18, 3812 Wilderswil.

Bauvorhaben: Erstellen von zwei zusätzlichen Autoabstellplätzen.

Standort: Brandeggstrasse 5, Parzelle Nr. 389, Koordinaten 2’644’838 / 1’163’128.

Nutzungszone: Landwirtschaftszone.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahme: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/252726.

Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Januar 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 3. Dezember 2025

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 11.12.2025

Einwohnergemeinde

Inkraftsetzung Reglemente

Die Gemeindeversammlung genehmigte am 19. Juni 2025 das neue Polizeireglement (inkl. Änderungen Abfall- und Campingreglement) und Änderungen des Kurtaxenreglements. Gegen die Gemeindeversammlungsbeschlüsse sind keine Beschwerden eingegangen.

  • Das Kurtaxenreglement trat per 1. Juli 2025 in Kraft.
  • Das Campingreglement wird per 31. Dezember 2025 ausser Kraft gesetzt.
  • Das Polizeireglement tritt per 1. Januar 2026 in Kraft.
  • Das Abfallreglement tritt per 1. Januar 2026 in Kraft.

Die In- oder Ausserkraftsetzung wird hiermit gemäss Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung veröffentlicht. Die Reglemente können bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder unter www.matten.ch eingesehen werden.

Gemeinderat Matten

Publiziert am 11.12.2025

Einwohnergemeinde

Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über Weihnachten und Neujahr

Woche 52

  • Montag, 22. Dezember 2025, geschlossen
  • Dienstag, 23. Dezember 2025, 8.00–11.30 und 13.30–16.30 Uhr
  • Mittwoch, 24. Dezember 2025, 8.00–11.30 Uhr
  • Donnerstag, 25. Dezember 2025, geschlossen
  • Freitag, 26. Dezember 2025, geschlossen

Woche 1

  • Montag, 29. Dezember 2025, geschlossen
  • Dienstag, 30. Dezember 2025, 8.00–11.30 und 13.30–16.30 Uhr
  • Mittwoch, 31. Dezember 2025, 8.00–11.30 Uhr
  • Donnerstag, 1. Januar 2026, geschlossen
  • Freitag, 2. Januar 2026, geschlossen

Woche 2

Ab dem 5. Januar 2026 gelten wieder die bisherigen Öffnungszeiten.

Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten, einen guten Rutsch und alles Gute im neuen Jahr.

Gemeindeverwaltung Beatenberg

Publiziert am 11.12.2025

Einwohnergemeinde

Protokollauflage

Gestützt auf Art. 71 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Hofstetten liegt das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 9. Dezember 2025 während 30 Tagen, d. h. vom 16. Dezember 2025 bis 15. Januar 2026, in der Gemeindeverwaltung Hofstetten öffentlich auf. Das Protokoll kann ebenfalls unter www.hofstetten-ballenberg.ch eingesehen werden. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat Hofstetten eingereicht werden.

Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Hofstetten, 8. Dezember 2025

Gemeinderat Hofstetten

Publiziert am 11.12.2025

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten über Weihnachten/Neujahr 2025/2026

Die Gemeindeverwaltung bleibt von Montag, 22. Dezember 2025, bis und mit Sonntag, 4. Januar 2026 geschlossen. Gerne sind wir ab Montag, 5. Januar 2026 zu den gewohnten Telefon- und Schalterzeiten wieder für Sie da.

In dringenden Angelegenheiten steht Ihnen der Gemeindeschreiber unter Telefon 033 849 13 35 zur Verfügung.

Besten Dank für das Verständnis.

Frohe Festtage!

Gemeindeverwaltung Oberried

Publiziert am 11.12.2025

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten über Weihnachten/Neujahr

Die Gemeindeverwaltung Ringgenberg hat über die Festtage wie folgt geöffnet:

  • Montag, 22. Dezember 2025, 8.00–11.30 und 13.30–18.00 Uhr
  • Dienstag, 23. Dezember 2025, 8.00–11.30 und 13.30–16.30 Uhr
  • Mittwoch, 24. Dezember 2025, ganzer Tag geschlossen
  • Donnerstag, 25. Dezember 2025, ganzer Tag geschlossen
  • Freitag, 26. Dezember 2025, ganzer Tag geschlossen
  • Montag, 29. Dezember 2025, 8.00–11.30 und 13.30–18.00 Uhr
  • Dienstag, 30. Dezember 2025, 8.00–11.30 und 13.30–16.30 Uhr
  • Mittwoch, 31. Dezember 2025, ganzer Tag geschlossen
  • Donnerstag, 1. Januar 2026, ganzer Tag geschlossen
  • Freitag, 2. Januar 2026, ganzer Tag geschlossen

Ab Montag, 5. Januar 2026, ist die Verwaltung wieder zu den normalen Öffnungszeiten geöffnet.

Wir wünschen Ihnen besinnliche Feiertage und alles Gute im neuen Jahr.

Gemeindeverwaltung Ringgenberg

Publiziert am 11.12.2025

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten Weihnachten / Neujahr

Die Gemeindeverwaltung ist über die Festtage wie folgt geöffnet:

  • Montag, 22. Dezember 2025, geschlossen
  • Dienstag, 23. Dezember 2025, geschlossen
  • Mittwoch, 24. Dezember 2025, geschlossen
  • Donnerstag, 25. Dezember 2025, geschlossen
  • Freitag, 26. Dezember 2025, geschlossen
  • Montag, 29. Dezember 2025, 16.00–19.00 Uhr
  • Dienstag, 30. Dezember 2025, 8.00–11.00 Uhr
  • Mittwoch, 31. Dezember 2025, 8.00–11.00 Uhr
  • Donnerstag, 1. Januar 2026, geschlossen
  • Freitag, 2. Januar 2026, geschlossen

Ab Montag, 5. Januar 2026, gelten wieder die gewohnten Öffnungszeiten.

Wir wünschen der Bevölkerung frohe Festtage und einen guten Start ins 2026. 

Gemeindeverwaltung Gsteigwiler 

Publiziert am 11.12.2025

Burgergemeinde

Verkauf und Vermietung von Weihnachtsbäumen beim Forsthaus Unterseen

Beim Forsthaus der Burgergemeinde Unterseen in St. Niklausen, Beatenbergstrasse 93, können am Samstag, 20. Dezember 2025, von 13.00 bis 15.00 Uhr Weihnachtsbäume gekauft oder im Topf gemietet werden. 

Allen Käufern wird ein warmes Getränk und Hobelkäse mit Züpfe offeriert.

Burgergemeinde Unterseen

Publiziert am 11.12.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Intermat Holding AG, Seestrasse 13, 6052 Hergiswil.

Projektverfasser: n+ Atelier, Wydistrasse 18, 3812 Wilderswil.

Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch: Installation einer Wärmepumpe (heizen und kühlen) innen aufgestellt mit Klimageräten (Wandausführung) in jeder Wohnung.

Standort: Höheweg 2, Parzelle Nr. 107.

Nutzungszone: Mischzone MK 4 Geschosse.

Inventar: Schützenswertes K-Objekt, Ortsbildgestaltungsbereich, Baugruppe D.

Beanspruchte Ausnahmen:

  • Verzicht auf Installation einer PV-Anlage Art. 27 KEnV
  • Verzicht auf Abwärmenutzung Art. 44 Abs. 2 KEnG
  • Verzicht auf automatisierten Sonnenschutz Art. 16 Abs. 2 KEnV

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Januar 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.

Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG).

Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG:

Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 11.12.2025

Schwellenkorporation

Schneeräumungen in Gewässer 

Wenn Schnee in Gewässer geräumt wird, kann dies bei Starkregen zu Überschwemmungen führen. Die Schwellenkorporation Grindelwald bittet die Verantwortlichen, für die Schneeräumung bei gewässernahen Liegenschaften den Schnee daher nicht in Gewässer zu räumen. Falls sich bei künftigen Überschwemmungen im Winter Rückschlüsse auf entsprechendes Fehlverhalten ergeben, werden die Verursacher/-innen zur Rechenschaft gezogen. Wir bitten um Kenntnisnahme und danken für die Mithilfe, solche Ereignisse zu vermeiden.

Schwellenkorporation Grindelwald

Publiziert am 11.12.2025

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasser: Markus Müller, Lombachzaunweg 11, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Umnutzung stillgelegte Schmitte in Recyclingbetrieb für Kupferverarbeitung (ohne bauliche Massnahmen).

Standort: Rosswaldstrasse 6, Parzelle Nr. 105, Industriezone Koordinaten 2’480’000 / 1’070’000.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Januar 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 11.12.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Kilian Steiner und Michaela Fuhrer, Aareweg 5, 3805 Goldswil bei Interlaken.

Projektverfasserin: Streich Holzbau AG, Eichzun 3, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Teilabbruch und Wiederaufbau Wohnhaus über dem Kellergeschoss; energetische Sanierung Kellergeschoss und Treppenhaus; Anbau Balkon auf der Südseite; Montieren einer aussen aufgestellten Wärmepumpe.

Standort: Goldswil, Aareweg 3, Parzelle Nr. 1602, Uferschutzplan Nr. 2, Sektor A (Wohnzone W2), Koordinaten 2’633’750 / 1’171’550.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Ausnahmen:

  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Unterschreiten des Gebäudeabstandes gegenüber dem Gebäude Aareweg 1 (Art. 19 GBR; A124 nGBR)

Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Januar 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 11.12.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Saxeten, Niedermatte 115b, 3813 Saxeten; BKW Energie AG, Viktoriaplatz 2, 3013 Bern; Abwasser Region Interlaken, Tschingeleystrasse 52, 3800 Interlaken; Swisscom AG, Alte Tiefenaustrasse 6, 3050 Bern,  vertreten durch Abwasser Region Interlaken, Tschingeleystrasse 52, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Abbruch Freileitung der BKW Energie AG und Swisscom AG; Neubau Schmutzabwasser-, Elektro- und Swisscomleitungen; Erstellen von zwei Baustellenzufahrten und eines Materiallagerplatzes.

Standort: Inderfeld, Parzellen Nrn. 9, 481, 492, 493, 503, 504, 525, 535, 543, 548, 556, 559, 575, 579, 605, 614, 618, 620, 659, 660, Dorfkernzone und Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’630’085 / 1’165’099.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiete: gelb, blau, rot.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG), Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Januar 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Saxeten, 3813 Saxeten.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 11.12.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Outdoor Switzerland AG, Industriestrasse 17, 3812 Wilderswil.

Projektverfasserin: Holzkreation Schmid AG, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Einbau Bistro im Check-in und Anbringen einer zusätzlichen Leuchtreklame.

Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 123 Sitzplätze innen; Öffnungszeiten: täglich bis 23.00 Uhr.

Standort: Industriestrasse 17, Parzelle Nr. 2217, Zone UeO SF Halle 1, Koordinaten 2’633’688 / 1’168’945.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Januar 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 11.12.2025

Baupublikation

Gesuchsteller: Filipe Forny und Jacqueline Dobler, Schulhausstrasse 4, 3800 Unterseen, und Marlise Stemmelin, Schmiedengasse 9, 4710 Balsthal.

Projektverfasserin: Böhlen Holzbau GmbH, Bim Wald 9, 3636 Längenbühl.

Bauvorhaben: Sanierung Wohnung Erdgeschoss; Umnutzung Dachgeschoss zu Wohnung mit baulichen Anpassungen (inkl. Einbau Dachfenster); Einbau gedeckter Sitzplatz in nachträglich angebauten Schopf.

Standort: Hauptstrasse 190, Gbbl. Nr. 1119, Koordinaten 2’635’072 / 1’172’509.

Nutzungszone: UeO Dorfkernzone, Überbauungsplan Nr. 3 «Dorf».

Schutzobjekt: Erhaltenswertes K-Objekt im Bauinventar in der Baugruppe A.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Naturgefahren: keine.

Ausnahmen:

  • Unterschreitung Raumhöhe (Art. 67 BauV)
  • Besonnung/Belichtung/Belüftung (Art. 64 BauV) in bestehender Wohnung im Erdgeschoss

Hinweis: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2025-14735). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Januar 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Ringgenberg, 1. Dezember 2025

Bauverwaltung Ringgenberg

Publiziert am 11.12.2025

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasser: Peter Michel, Seestrasse 67, 3852 Ringgenberg.

Bauvorhaben: Demontage Eternitdach und Neueindeckung mit Prefa-Dachplatten.

Standort: Stutzmad 306g, Parzelle Nr. 1090, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’631’125 / 1’175’609.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich üB, Moorlandschaft Nr. 13 Habkern/Sörenberg und Umsetzungsperimeter Flachmoore von nationaler Bedeutung (FM-1)

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Eingriffe in Schutzobjekte nach Art. 18 ff. NHG
  • Ausnahme vom vorsorglichen Schutz für Moorlandschaften (Art. 7 MLV)
  • Bauvorhaben innerhalb der Moorlandschaft Nr. 13 Habkern/Sörenberg (für Beatenberg und Habkern)

Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Januar 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Habkern, Im Holz 373, 3804 Habkern.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 11.12.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Gustav Fischer, Margel 1289a, 3855 Brienz.

Projektverfasserin: Houseler AG, Museumsstrasse 25, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Anschluss an die öffentliche Kanalisation (nachträgliches Baugesuch).

Standort: Margel 1289a, Parzellen Nrn. 3490, 1927, 3092 und 3496, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’646’084 / 1’175’805.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und historischer Verkehrsweg.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
  • nichtforstliche Kleinbaute im Wald (Art. 14 WaV)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Eingriffe in Schutzobjekte nach Art. 18 ff. NHG

Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Januar 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 11.12.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Thomas Helmle, Länggasse 25a, 3600 Thun.

Bauvorhaben: Abbruch bestehende Doppelgarage und Carport, Neubau von vier Autoabstellplätzen und Erschliessung der Parzelle Nr. 1533.

Standort: Lärchenweg 21a, 3800 Matten, Parzelle Nr. 1497, Koordinaten 2'632’646/1’170’420.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Schutzgebiet: Baumschutzzone.

Hinweis: Naturgefahrengebiet mit geringer Gefährdung, Wasser.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.

Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Januar 2026.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten und Pflöcke verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwashrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 11.12.2025

Einwohnergemeinde

Abstimmungs- und Wahlausschuss 2026

Der Gemeinderat hat folgende Personen gestützt auf Artikel 12 Reglement über die Urnenwahlen und -abstimmungen in den Abstimmungs- und Wahlausschuss gewählt:

Präsident: Roland Noirjean; Vizepräsident: Adrian Deuschle; Sekretärin: Sonja Fuss; Co-Stv. Sekretärin: ClaudiaScheidegger und Erika Schmocker; Ausschuss: Karin Bärtsch-Hoppe, Sven Gimmel, Tatjana Meier und Wampfler David.

Das Verwaltungspersonal kann gemäss Artikel 12 Absatz 2 Reglement über die Urnenwahlen und -abstimmungen zur Unterstützung beigezogen werden.

Abstimmungen und Wahlen 2026: 8. März, 29. März, 3. Mai, 14. Juni, 27. September, 29. November und 20. Dezember.

Bei Verhinderung am Abstimmungs- oder Wahlsonntag aufgrund der Wahlanzeige oder des definitiven Aufgebotes müssen sich die Mitglieder des Abstimmungs- und Wahlausschusses innert 10 Tagen schriftlich mittels Brief oder E-Mail mit Begründung (Gesuch mit Dispensationsgrund) beim Gemeinderat melden (Artikel 39 Verordnung über politische Rechte).

Gemeinderat Beatenberg

Publiziert am 11.12.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, Fellerstrasse 21, 3003 Bern.

Projektverfasserin: von Allmen Architekten AG, Untere Bönigstrasse 10 A, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Neuerstellung «House of Switzerland».

Projektänderung: Das Gebäude soll neu ganzjährig durch die Zollbehörde als Ausbildungs- und Veranstaltungsort genutzt werden. Dafür wird das House of Switzerland gedämmt und mit einer neuen Gebäudehülle versehen. Neuerstellung einer aussen aufgestellten Luft-Wasser-Wärmepumpe, Neuanordnung der Beschriftung (von hinten beleuchtet).

Standort: Lütschinenstrasse 9, Matten, Parzelle Nr. 12, Koordinaten 2'633'954 / 1'169'238.

Nutzungszone: Zone öffentliche Nutzung A «Aenderbergstrasse».

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Hinweis: Gefahrengebiet mit geringer Gefährdung und Restgefährdung Wasser.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.

Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Januar 2026.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichansprüche sind schriftlich und begründet (im Doppel) innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 11.12.2025

Baupublikation

Gesuchsteller: Christoph Zurbuchen, Wydistrasse 23, 3812 Wilderswil.

Bauvorhaben: Wärmedämmtechnische Sanierung, Wohnraumerweiterung Nord Dachgiebel, Wohnraum Erweiterung/Umnutzung, Dachsanierung mit Indach- Photovoltaikanlage, Heizungskonzept erneuern, Parkplatzerweiterung.

Standort: Wydistrasse 23, Wilderswil, Parzelle Nr. 600, Koordinaten 2’632’791 / 1’167’753.

Zone: Mischzone A.

Gewässerschutzzone: A.

Inventar: erhaltenswert.

Ausnahmen:

  • Unterschreiten Strassenabstand, Art. 24 GBR
  • Überschreiten max. Länge Dachaufbaute, Art. 6 Abs. 2 GBR,
  • Überschreiten Dachneigung, Art. 6 Abs. 1 Bst. a GBR

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?

Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Januar 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Wilderswil

Publiziert am 11.12.2025

Baupublikation

Gesuchstellerin und Projektverfasserin: STWEG Chalet Bärefalli, p. A. ImmoTreu König AG, Dorfstrasse 123, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Ersatz Kombiheizung Stückholz/Öl durch Pelletheizung.

Standort: Kirchbühlstrasse 2, Parzelle Nr. 4749, Koordinaten 2’646’675 / 1’164’260.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/232402

Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Januar 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 1. Dezember 2025

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 11.12.2025

Baupublikation

Gesuchstellerin und Projektverfasserin: Bergschaft Sefinen Lauterbrunnen, Weissenaustasse 85, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Ersatz Chäs-Spycher.

Standort: Gimmelwald, Sefi-Oberberg, Gebäude Nr. 642b, Parzelle Nr. 2855, Koordinaten 2'631'685 / 1'154'487, Landwirtschaftszone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: keine.

Auflagestellen:

  • Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
  • Tourismusbüro Mürren, 3825 Mürren

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 5. Dezember 2025 bis 5. Januar 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen (Gewährung von Erleichterung von Profilen Art. 16 Abs. 3 BewD). Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 11.12.2025

Einwohnergemeinde

Protokollauflage 

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom Freitag, 28. November 2025, liegt während 30 Tagen ab Publikationstag bei der Gemeindeverwaltung Habkern öffentlich auf (Art. 69 Organisationsreglement Habkern vom 9. Dezember 2002).

Allfällige Einsprachen gegen das Protokoll sind während der Einsprachefrist schriftlich an den Gemeinderat Habkern, Im Holz 373, 3804 Habkern, zu richten.

Habkern, 4. Dezember 2025

Der Gemeinderat

Publiziert am 11.12.2025

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten 

Die Gemeindeverwaltung sowie das Tourismusbüro sind über die Feiertage wie folgt geöffnet:

  • Montag, 22. Dezember 2025: 8.30–12.00 Uhr, 14.00–18.30 Uhr
  • Dienstag, 23. Dezember 2025: 8.30–12.00 Uhr
  • Mittwoch, 24., bis Freitag, 26. Dezember 2025: geschlossen
  • Montag, 29. Dezember 2025 bis Freitag, 2. Januar 2026: geschlossen

Ab Montag, 5. Januar 2026, gelten neu folgende Öffnungszeiten:

  • Montag: 8.30–12.00 Uhr, 14.00–18.00 Uhr
  • Dienstag: 8.30–12.00 Uhr
  • Mittwoch: geschlossen
  • Donnerstag: 8.30–12.00 Uhr
  • Freitag, 8.30–12.00 Uhr

Bestellungen von Parkklebern werden bis zum 19. Dezember 2025 verarbeitet. Später eingehende Bestellungen werden ab dem 5. Januar 2026 bearbeitet.

Wir wünschen Ihnen besinnliche Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Gemeindeverwaltung und Tourismusbüro Habkern

Publiziert am 11.12.2025

Bergschaft Grindel und Scheidegg

Bezug der Alptelle

Samstag, 13. Dezember 2025, Schulhaus Mühlebach, 9.00–12.00 Uhr

Gleichzeitig wird das Haggeld der Bergschaft Grindel ausbezahlt. Am Telltag nicht abgeholte Gelder verfallen den Kassen.

Publiziert am 11.12.2025

Burgergemeinde

Bezug Burgerland-Pachtzinse / Auszahlung Burgernutzen

Am Sonntag, 14. Dezember 2025, von 10.00 bis 11.00 Uhr finden im Sitzungszimmer des Verwaltungsgebäudes der Bezug der Burgerland-Pachtzinse sowie die Auszahlung des Burgernutzens statt. Nicht abgeholte Burgernutzen gehen zugunsten der Burgerkasse.

Burgerkommission Lütschental

Publiziert am 11.12.2025

Einwohnergemeinde

Sperrung Bärenplatz am 19. Wilderswiler Wiehnachtsmärit

Am Sonntag, 14. Dezember 2025, wird auf dem Bärenplatz der 19. Wilderswiler Wiehnachtsmärit durchgeführt. Aus diesem Grund gibt es folgende Sperrungen für jeglichen Verkehr:

Bärenplatz am Sonntag, 14. Dezember 2025, von 12.00 bis 22.00 Uhr

Kupfergasse ab Einmündung Büelgässli bis Ende Hotel Bären ab Samstag, 13. Dezember 2025, von 9.00 Uhr bis Sonntag, 14. Dezember 2025, 22.00 Uhr.

Die Zu- und Wegfahrt für Notfalldienste ist gewährleistet. Signalisationen und Umleitungen werden sichergestellt.

Besten Dank für Ihr Verständnis.

Wilderswil, im Dezember 2025

Sicherheitskommission Wilderswil

Publiziert am 11.12.2025

Schwellenkorporation Bödeli Süd

Bönigen, Gsteigwiler, Interlaken, Matten, Saxeten und Wilderswil

Protokollauflage

Das Protokoll der Mitgliederversammlung vom 25. November 2025 liegt in der Zeit vom 4. Dezember 2025 bis am 5. Januar 2026 bei den Gemeindeschreibereien Bönigen, Gsteigwiler, Interlaken, Matten, Saxeten und Wilderswil öffentlich zur Einsichtnahme auf.

Einsprachen gegen die Abfassung des Protokolls sind während dieser Frist schriftlich und begründet der Schwellenkorporation Bödeli Süd, p. A. Bauverwaltung Matten, z. H. Herr Yannick Bucher, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten, einzureichen.

Matten, 27. November 2025

Schwellenkorporation Bödeli Süd

Publiziert am 11.12.2025

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Ueli Nebiker, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Energetische Sanierung des bestehenden Wohnhauses mit Ersatz aller Fenster, Installation Luft-Wasser-Wärmepumpe (innen aufgestellt).

Standort: Dorfstrasse 81, Parzelle Nr. 162, Koordinaten 2’648’774 / 1’178'394, Mischzone M2.

Ausnahmen: keine.

Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich Au.

Hinweis: Naturgefahrengebiet mit geringer Wassergefährdung.

Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Januar 2026.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Hofstetten bei Brienz, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20642). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Hofstetten, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten bei Brienz, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Hofstetten, 27. November 2025

Bauverwaltung Hofstetten

Publiziert am 11.12.2025

Ref. Kirchgemeinde Gsteig-Interlaken

bestehend aus den politischen Gemeinden Interlaken, Matten, Bönigen, Iseltwald, Wilderswil, Gsteigwiler, Saxeten, Lütschental und Gündlischwand

Kirchgemeindeversammlung

Sonntag, 14. Dezember 2025, um 11.00 Uhr in der Schlosskirche (im Anschluss an den Gottesdienst von 10.00 Uhr)

Traktanden

  1. Begrüssung und Eröffnung
  2. Wahl der Stimmenzähler/-innen
  3. Budget 2026
  4. Finanzplan 2025–2031
  5. Benützungsreglement KGH
  6. Verschiedenes

Die Unterlagen zu den Traktanden 3 und 5 liegen 30 Tage vor der Versammlung im Sekretariat der Kirchgemeinde, Herziggässli 21, 3800 Matten, während der Bürozeiten zur Einsichtnahme auf. Das Budget 2026 kann auch auf den Gemeindeverwaltungen eingesehen werden.

Allfällige Beschwerden gegen die Versammlungsbeschlüsse sind gemäss Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen.

Eine allfällige Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Versammlung ist gemäss Gemeindegesetz Art. 49a sofort zu beanstanden, um das volle Beschwerderecht behalten zu können.

Alle Stimmberechtigten der Kirchgemeinde sind herzlich zur Versammlung eingeladen.

Matten, 10. November 2025

Der Kirchgemeinderat

Publiziert am 11.12.2025

Burgergemeinde

Ordentliche Altjahrsgemeindeversammlung

Samstag, 13. Dezember 2025, 20.15 Uhr im Hotel Restaurant Burgseeli

  1. Vordorf Ringgenberg AG
    1. Genehmigung Verlängerung bestehendes Darlehen (BV 09.06.2021: 
      Fr. 110‘000.–) auf unbestimmte Zeit
    2. Genehmigung Erhöhung bestehendes Darlehen um Fr. 160‘000.– 
  2. Beratung und Genehmigung des Budgets 2026 und Orientierung Finanzplan
    2025–2030
  3. Beratung und Genehmigung Kaufgesuch Martin Amacher für 45 m² Land des Grundstücks GBBL-Nr. 2311 
  4. Wahlen
    1. Präsident
    2. Vizepräsident
    3. Burgerrat
    4. Revisionsstelle
  5. Orientierungen 
  6. Verschiedenes 

Aktenauflage

Die Unterlagen zum Traktandum Nr. 2 liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Ringgenberg öffentlich auf. Zudem können diese Akten am Donnerstag, 4. Dezember 2025, von 16.30–18.00 Uhr bei der Burgerverwaltung eingesehen werden.

Protokoll

Das Protokoll der Versammlung vom 11. Juni 2025 lag 14 Tage nach der Versammlung während 30  Tagen öffentlich auf. Es gingen keine Einsprachen oder Beschwerden dagegen ein. Der Burgerrat hat das Protokoll am 13. August 2025 genehmigt.

Das Protokoll der Versammlung vom 13. Dezember 2025 liegt 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen auf der Gemeindeverwaltung Ringgenberg öffentlich auf. Zusätzlich kann dieses am Donnerstag, 8. Januar 2026, von 16.30–18.00 Uhr bei der Burgerverwaltung eingesehen werden.

Alle Stimmberechtigten und Gäste sind zu dieser Versammlung herzlich eingeladen. 

Ringgenberg, 5. November 2025

Der Burgerrat

Publiziert am 11.12.2025

Burgergemeinde

Ordentliche Versammlung

Samstag, 13. Dezember 2025, 20.00 Uhr im Gemeindehaus Dindlen

Traktanden

  1. Protokoll vom 27. Juni 2025
  2. Burgerverwaltung; Erhöhung Stellenetat
  3. Dorfplatz/Begegnungsplatz Kienholz; Verpflichtungskredit
  4. Schweizer Holzbildhauerstiftung; Beitrag 2026–2030
  5. a) Budget 2026 / Genehmigung
    b) Finanzplan 2026–2030 / Kenntnisnahme
  6. Kienholz Gilgian und Ursula / Baurechtsgesuch WG2
  7. Wasserbauprojekt Milibach; Landverkauf an Schwellenkorporation
  8. Wahlen: 4 Mitglieder des Burgerrates 
    • Flück Jürg, (Burgerrat, Neuwahl)
    • Schild Barbara (Burgerrätin, Neuwahl)
    • Thöni Ulrich, (Burgerrat, Neuwahl)
    • Eggenschwiler Marianne (Burgerrätin, Wiederwahl)
    • Grossmann Oliver (Burgerrat, Wiederwahl)
  9. Orientierungen
  10. Verschiedenes

Aktenauflage

Die Akten liegen 30 Tage vor der Burgerversammlung im Burgerbüro auf und können während den Öffnungszeiten, Dienstag, Donnerstag und Freitag, von 9.00 bis 11.00 Uhr eingesehen werden.

Protokoll

Das Protokoll der Versammlung vom 13. Dezember 2025 wird 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich im Burgerbüro aufliegen.

Alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger sind zur Teilnahme an der Versammlung freundlich eingeladen.

Brienz, 5. November 2025

Der Burgerrat

Publiziert am 11.12.2025

Einwohnergemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung

Donnerstag, 11. Dezember 2025, 20.00 Uhr in der Mehrzweckhalle auf der Lamm

Traktanden

  1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 26. Juni 2025
  2. Kreditbeschluss Sanierung Wasserreservoir Breitenberg
  3. Kreditbeschluss Ersatz Beleuchtung MZH / Werkräume
  4. Budget 2026
    • Festsetzen der Steueranlage und des Liegenschaftssteuersatzes 2026
    • Genehmigung des Budgets 2026
    • Kenntnisnahme Investitionsrechnung 2026 und Finanzplan 2025–2030
  5. Genehmigung Übertragung der Grundstücke Brienzer Wildbäche (Vertrag)
  6. Wahlen
    • 1 Mitglied der Technischen Kommission (Wiederwahl)
    • 2 Mitglieder der Technischen Kommission (Neuwahl)
  7. Orientierungen
  8. Ehrungen / Verabschiedungen und Abgabe Bürgerbrief
  9. Verschiedenes

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung sind innert 30 Tagen nach der Versammlung (in Wahlsachen innert 10 Tagen) schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Alle Stimmberechtigten und Gäste sind zur Teilnahme an der Gemeindeversammlung herzlich eingeladen.

Schwanden, 20. Oktober 2025

Gemeinderat Schwanden

Publiziert am 11.12.2025

Einwohnergemeinde

Aufhebung Reglement Ausgleichskasse Habkern

Die Gemeindeversammlung hat am 28. November 2025 das Reglement für die Ausgleichskasse Habkern per 31. Dezember 2025 aufgehoben.

Die Aufhebung wird hiermit unter Hinweis auf Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 öffentlich bekannt gemacht.

Gemeinderat Habkern

Publiziert am 04.12.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Intermat Holding AG, Seestrasse 13, 6052 Hergiswil.

Projektverfasser: n+ Atelier, Wydistrasse 18, 3812 Wilderswil.

Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch: Installation einer Wärmepumpe (heizen und kühlen) innen aufgestellt mit Klimageräten (Wandausführung) in jeder Wohnung.

Standort: Höheweg 2, Parzelle Nr. 107.

Nutzungszone: Mischzone MK 4 Geschosse.

Inventar: Schützenswertes K-Objekt, Ortsbildgestaltungsbereich, Baugruppe D.

Beanspruchte Ausnahmen:

  • Verzicht auf Installation einer PV-Anlage Art. 27 KEnV
  • Verzicht auf Abwärmenutzung Art. 44 Abs. 2 KEnG
  • Verzicht auf automatisierten Sonnenschutz Art. 16 Abs. 2 KEnV

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Januar 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.

Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG).

Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG:

Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 04.12.2025

Schwellenkorporation

Schneeräumungen in Gewässer 

Wenn Schnee in Gewässer geräumt wird, kann dies bei Starkregen zu Überschwemmungen führen. Die Schwellenkorporation Grindelwald bittet die Verantwortlichen, für die Schneeräumung bei gewässernahen Liegenschaften den Schnee daher nicht in Gewässer zu räumen. Falls sich bei künftigen Überschwemmungen im Winter Rückschlüsse auf entsprechendes Fehlverhalten ergeben, werden die Verursacher/-innen zur Rechenschaft gezogen. Wir bitten um Kenntnisnahme und danken für die Mithilfe, solche Ereignisse zu vermeiden.

Schwellenkorporation Grindelwald

Publiziert am 04.12.2025

Konkursamt Oberland

Auflage Kollokationsplan und Inventar

Ausgeschlagene Erbschaft der Schlegel Adelheid, geb. 21. Dezember 1944, von Schwarzenburg BE, Ischlagweg 17, 3706 Leissigen, verstorben am 8. April 2025.

Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage.

Ablauf der Frist: 23. Dezember 2025.

Auflagefrist Inventar: 10 Tage.

Ablauf der Frist: 13. Dezember 2025.

Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 3. Dezember 2025.

Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland

Publiziert am 04.12.2025

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasser: Markus Müller, Lombachzaunweg 11, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Umnutzung stillgelegte Schmitte in Recyclingbetrieb für Kupferverarbeitung (ohne bauliche Massnahmen).

Standort: Rosswaldstrasse 6, Parzelle Nr. 105, Industriezone Koordinaten 2’480’000 / 1’070’000.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Januar 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 04.12.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Kilian Steiner und Michaela Fuhrer, Aareweg 5, 3805 Goldswil bei Interlaken.

Projektverfasserin: Streich Holzbau AG, Eichzun 3, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Teilabbruch und Wiederaufbau Wohnhaus über dem Kellergeschoss; energetische Sanierung Kellergeschoss und Treppenhaus; Anbau Balkon auf der Südseite; Montieren einer aussen aufgestellten Wärmepumpe.

Standort: Goldswil, Aareweg 3, Parzelle Nr. 1602, Uferschutzplan Nr. 2, Sektor A (Wohnzone W2), Koordinaten 2’633’750 / 1’171’550.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Ausnahmen:

  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Unterschreiten des Gebäudeabstandes gegenüber dem Gebäude Aareweg 1 (Art. 19 GBR; A124 nGBR)

Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Januar 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 04.12.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Saxeten, Niedermatte 115b, 3813 Saxeten; BKW Energie AG, Viktoriaplatz 2, 3013 Bern; Abwasser Region Interlaken, Tschingeleystrasse 52, 3800 Interlaken; Swisscom AG, Alte Tiefenaustrasse 6, 3050 Bern,  vertreten durch Abwasser Region Interlaken, Tschingeleystrasse 52, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Abbruch Freileitung der BKW Energie AG und Swisscom AG; Neubau Schmutzabwasser-, Elektro- und Swisscomleitungen; Erstellen von zwei Baustellenzufahrten und eines Materiallagerplatzes.

Standort: Inderfeld, Parzellen Nrn. 9, 481, 492, 493, 503, 504, 525, 535, 543, 548, 556, 559, 575, 579, 605, 614, 618, 620, 659, 660, Dorfkernzone und Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’630’085 / 1’165’099.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiete: gelb, blau, rot.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG), Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Januar 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Saxeten, 3813 Saxeten.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 04.12.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Outdoor Switzerland AG, Industriestrasse 17, 3812 Wilderswil.

Projektverfasserin: Holzkreation Schmid AG, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Einbau Bistro im Check-in und Anbringen einer zusätzlichen Leuchtreklame.

Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 123 Sitzplätze innen; Öffnungszeiten: täglich bis 23.00 Uhr.

Standort: Industriestrasse 17, Parzelle Nr. 2217, Zone UeO SF Halle 1, Koordinaten 2’633’688 / 1’168’945.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Januar 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 04.12.2025

Einwohnergemeinde

Öffentliche Mitwirkungsauflage

Änderung Uferschutzplan Nr. 5, Parzelle Nr. 1465 mit Zonenplanänderung

Der Gemeinderat Ringgenberg bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die oben erwähnte Änderung des Uferschutzplans, der Uferschutzvorschriften und des Zonenplans Siedlung zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Die Unterlagen liegen vom 5. Dezember 2025 bis und mit 12. Januar 2026 in der Gemeindeverwaltung auf und können unter www.ringgenberg.ch eingesehen werden.

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Einwohnergemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg, zu richten.

Ringgenberg, 4. Dezember 2025

Gemeinderat Ringgenberg

Publiziert am 04.12.2025

Baupublikation

Gesuchsteller: Filipe Forny und Jacqueline Dobler, Schulhausstrasse 4, 3800 Unterseen, und Marlise Stemmelin, Schmiedengasse 9, 4710 Balsthal.

Projektverfasserin: Böhlen Holzbau GmbH, Bim Wald 9, 3636 Längenbühl.

Bauvorhaben: Sanierung Wohnung Erdgeschoss; Umnutzung Dachgeschoss zu Wohnung mit baulichen Anpassungen (inkl. Einbau Dachfenster); Einbau gedeckter Sitzplatz in nachträglich angebauten Schopf.

Standort: Hauptstrasse 190, Gbbl. Nr. 1119, Koordinaten 2’635’072 / 1’172’509.

Nutzungszone: UeO Dorfkernzone, Überbauungsplan Nr. 3 «Dorf».

Schutzobjekt: Erhaltenswertes K-Objekt im Bauinventar in der Baugruppe A.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Naturgefahren: keine.

Ausnahmen:

  • Unterschreitung Raumhöhe (Art. 67 BauV)
  • Besonnung/Belichtung/Belüftung (Art. 64 BauV) in bestehender Wohnung im Erdgeschoss

Hinweis: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2025-14735). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Januar 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Ringgenberg, 1. Dezember 2025

Bauverwaltung Ringgenberg

Publiziert am 04.12.2025

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasser: Peter Michel, Seestrasse 67, 3852 Ringgenberg.

Bauvorhaben: Demontage Eternitdach und Neueindeckung mit Prefa-Dachplatten.

Standort: Stutzmad 306g, Parzelle Nr. 1090, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’631’125 / 1’175’609.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich üB, Moorlandschaft Nr. 13 Habkern/Sörenberg und Umsetzungsperimeter Flachmoore von nationaler Bedeutung (FM-1)

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Eingriffe in Schutzobjekte nach Art. 18 ff. NHG
  • Ausnahme vom vorsorglichen Schutz für Moorlandschaften (Art. 7 MLV)
  • Bauvorhaben innerhalb der Moorlandschaft Nr. 13 Habkern/Sörenberg (für Beatenberg und Habkern)

Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Januar 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Habkern, Im Holz 373, 3804 Habkern.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 04.12.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Gustav Fischer, Margel 1289a, 3855 Brienz.

Projektverfasserin: Houseler AG, Museumsstrasse 25, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Anschluss an die öffentliche Kanalisation (nachträgliches Baugesuch).

Standort: Margel 1289a, Parzellen Nrn. 3490, 1927, 3092 und 3496, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’646’084 / 1’175’805.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und historischer Verkehrsweg.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
  • nichtforstliche Kleinbaute im Wald (Art. 14 WaV)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Eingriffe in Schutzobjekte nach Art. 18 ff. NHG

Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Januar 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 04.12.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Thomas Helmle, Länggasse 25a, 3600 Thun.

Bauvorhaben: Abbruch bestehende Doppelgarage und Carport, Neubau von vier Autoabstellplätzen und Erschliessung der Parzelle Nr. 1533.

Standort: Lärchenweg 21a, 3800 Matten, Parzelle Nr. 1497, Koordinaten 2'632’646/1’170’420.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Schutzgebiet: Baumschutzzone.

Hinweis: Naturgefahrengebiet mit geringer Gefährdung, Wasser.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.

Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Januar 2026.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten und Pflöcke verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwashrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 04.12.2025

Einwohnergemeinde

Abstimmungs- und Wahlausschuss 2026

Der Gemeinderat hat folgende Personen gestützt auf Artikel 12 Reglement über die Urnenwahlen und -abstimmungen in den Abstimmungs- und Wahlausschuss gewählt:

Präsident: Roland Noirjean; Vizepräsident: Adrian Deuschle; Sekretärin: Sonja Fuss; Co-Stv. Sekretärin: ClaudiaScheidegger und Erika Schmocker; Ausschuss: Karin Bärtsch-Hoppe, Sven Gimmel, Tatjana Meier und Wampfler David.

Das Verwaltungspersonal kann gemäss Artikel 12 Absatz 2 Reglement über die Urnenwahlen und -abstimmungen zur Unterstützung beigezogen werden.

Abstimmungen und Wahlen 2026: 8. März, 29. März, 3. Mai, 14. Juni, 27. September, 29. November und 20. Dezember.

Bei Verhinderung am Abstimmungs- oder Wahlsonntag aufgrund der Wahlanzeige oder des definitiven Aufgebotes müssen sich die Mitglieder des Abstimmungs- und Wahlausschusses innert 10 Tagen schriftlich mittels Brief oder E-Mail mit Begründung (Gesuch mit Dispensationsgrund) beim Gemeinderat melden (Artikel 39 Verordnung über politische Rechte).

Gemeinderat Beatenberg

Publiziert am 04.12.2025

Einwohnergemeinde

Ergebnis der Gemeindeabstimmung vom 30. November 2025

Das Ergebnis der Gemeindeabstimmung vom 30. November 2025 wird wie folgt erwahrt:

  • Zahl der Stimmberechtigten: 3296
  • Zahl der eingelangten Ausweiskarten: 1348
  • Zahl der eingelangten Stimmzettel: 1288
  • Stimmbeteiligung: 40,9%

Budget 2026: angenommen mit 1027 Ja (81,2%) gegen 238 Nein (18,8%) (23 leere Stimmen, 0 ungültige Stimmen)

Gegen das Ergebnis der Urnenabstimmung kann innert 30 Tagen seit dem Abstimmungssonntag beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden.

Interlaken, 3. Dezember 2025

Gemeinderat Interlaken

Publiziert am 04.12.2025

Gemischte Gemeinde

Öffentliche Bekanntmachung

Erlass einer Planungszone nach Art. 27 RPG und Art. 62 ff. BauG im Baugebiet der Gemischten Gemeinde Iseltwald

Der Gemeinderat von Iseltwald hat am 20. November 2025 gestützt auf Art. 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 und Art. 62 ff. des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 mit sofortiger Wirkung folgende Planungszone beschlossen:

Planungszwecke: Überprüfen der zulässigen Wohnnutzungen im Planungsperimeter der Planungszone im Hinblick auf die Beschränkung von Zweitwohnungen sowie die Beschränkung der kurzzeitigen Vermietung von Wohnungen

Planungsperimeter:

  • Wohnzone W2 (Art. 37 Baureglement vom 18. September 2000)
  • Landwirtschaftszone LWZ (Art. 45 BauR)
  • Sektor A (Kernzone) des überbauten Gebiets mit Baubeschränkung (Art. 3 Uferschutzvorschriften vom Februar 1994)
  • Zone mit Planungspflicht (ZPP) Nr. 1 «Bernahof» (Art. 14 USV)
  • Zone mit Planungspflicht (ZPP) Nr. 2 «Haus Burg» (Art. 42 BauR)
  • Zone mit Überbauungsordnung (UeO) «Lake Lodge» des überbauten Gebiets mit Baubeschränkung (Art. 12 USV)

Die Planungszone wird für die Dauer von 2 Jahren bestimmt. Während der Geltungsdauer darf in dem von der Planung betroffenen Gebiet nichts unternommen werden, das den Planungszweck beeinträchtigen könnte.

Die Planungszone liegt vom 4. Dezember 2025 bis 16. Januar 2026 in der Gemeindeverwaltung Iseltwald öffentlich auf. Sie kann während der Schalteröffnungszeiten oder unter www.iseltwald.ch eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Während der Auflagefrist kann mit Einsprache geltend gemacht werden, die verfügte Planungszone oder ihre Dauer seien nicht notwendig oder die bekannt gegebene Planungsabsicht sei nicht zweckmässig (Art. 63 Abs. 2 BauG).

Allfällige Einsprachen sind schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Iseltwald, Marderbach 15f, 3807 Iseltwald, einzureichen.

Richtlinien

Der Gemeinderat hat gleichzeitig die folgenden Richtlinien im Zusammenhang mit dem Umgang mit Baugesuchen beschlossen:

  1. Innerhalb des Perimeters der Planungszone darf nichts unternommen werden, das den Planungszweck beeinträchtigen könnte.
  2. Die Umnutzung von bisher als Erstwohnung genutzten Wohnungen zu Zweitwohnungen ist baubewilligungspflichtig. Auch die Um- oder Neunutzung einer Wohnung zur regelmässigen Kurzzeitvermietung ist baubewilligungspflichtig.
  3. Sämtliche hängigen Baubewilligungsverfahren für nach dem 4. Dezember 2025 (massgebend ist das Datum der nach dem Baubewilligungsdekret einzureichenden Papierausfertigungen) im Perimeter der Planungszone eingereichten Baugesuche werden für die Dauer der Planungszone und des Planerlassverfahrens eingestellt, wenn der Gemeinderat diesen nicht zustimmt. Eine Zustimmung ist nur dann zulässig, wenn das Bauvorhaben den Planungszweck nicht beeinträchtigt. Es ist Sache des Gemeinderats, die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Hinblick auf die Fortsetzung des Baubewilligungsverfahrens zu beurteilen.
  4. Baugesuche, die bereits vor dem 4. Dezember 2025 eingereicht wurden, werden vom Erlass der Planungszone nicht berührt. Die Baubewilligungsverfahren werden fortgesetzt. Bereits bewilligte Bauvorhaben dürfen ausgeführt werden.
  5. Bauvorhaben, die den Planungszweck nicht berühren, namentlich der Bau von Erstwohnungen und von Gewerbe- oder Hotelbauten, dürfen nach wie vor bewilligt und ausgeführt werden.
  6. Bewilligt werden dürfen auch bauliche Änderungen an bestehenden, aufgrund bisherigen Rechts bewilligten und rechtmässig erstellten Gebäuden. Diese dürfen trotz Planungszone unterhalten, zeitgemäss erneuert und auch umgebaut oder angemessen erweitert werden.

Iseltwald, 20. November 2025

Der Gemeinderat

Publiziert am 04.12.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, Fellerstrasse 21, 3003 Bern.

Projektverfasserin: von Allmen Architekten AG, Untere Bönigstrasse 10 A, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Neuerstellung «House of Switzerland».

Projektänderung: Das Gebäude soll neu ganzjährig durch die Zollbehörde als Ausbildungs- und Veranstaltungsort genutzt werden. Dafür wird das House of Switzerland gedämmt und mit einer neuen Gebäudehülle versehen. Neuerstellung einer aussen aufgestellten Luft-Wasser-Wärmepumpe, Neuanordnung der Beschriftung (von hinten beleuchtet).

Standort: Lütschinenstrasse 9, Matten, Parzelle Nr. 12, Koordinaten 2'633'954 / 1'169'238.

Nutzungszone: Zone öffentliche Nutzung A «Aenderbergstrasse».

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Hinweis: Gefahrengebiet mit geringer Gefährdung und Restgefährdung Wasser.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.

Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Januar 2026.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichansprüche sind schriftlich und begründet (im Doppel) innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 04.12.2025

Baupublikation

Gesuchsteller: Christoph Zurbuchen, Wydistrasse 23, 3812 Wilderswil.

Bauvorhaben: Wärmedämmtechnische Sanierung, Wohnraumerweiterung Nord Dachgiebel, Wohnraum Erweiterung/Umnutzung, Dachsanierung mit Indach- Photovoltaikanlage, Heizungskonzept erneuern, Parkplatzerweiterung.

Standort: Wydistrasse 23, Wilderswil, Parzelle Nr. 600, Koordinaten 2’632’791 / 1’167’753.

Zone: Mischzone A.

Gewässerschutzzone: A.

Inventar: erhaltenswert.

Ausnahmen:

  • Unterschreiten Strassenabstand, Art. 24 GBR
  • Überschreiten max. Länge Dachaufbaute, Art. 6 Abs. 2 GBR,
  • Überschreiten Dachneigung, Art. 6 Abs. 1 Bst. a GBR

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?

Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Januar 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Wilderswil

Publiziert am 04.12.2025

Baupublikation

Gesuchstellerin und Projektverfasserin: STWEG Chalet Bärefalli, p. A. ImmoTreu König AG, Dorfstrasse 123, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Ersatz Kombiheizung Stückholz/Öl durch Pelletheizung.

Standort: Kirchbühlstrasse 2, Parzelle Nr. 4749, Koordinaten 2’646’675 / 1’164’260.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/232402

Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Januar 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 1. Dezember 2025

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 04.12.2025

Baupublikation

Gesuchstellerin und Projektverfasserin: Bergschaft Sefinen Lauterbrunnen, Weissenaustasse 85, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Ersatz Chäs-Spycher.

Standort: Gimmelwald, Sefi-Oberberg, Gebäude Nr. 642b, Parzelle Nr. 2855, Koordinaten 2'631'685 / 1'154'487, Landwirtschaftszone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: keine.

Auflagestellen:

  • Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
  • Tourismusbüro Mürren, 3825 Mürren

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 5. Dezember 2025 bis 5. Januar 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen (Gewährung von Erleichterung von Profilen Art. 16 Abs. 3 BewD). Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 04.12.2025

Konkursamt Oberland

Auflage Kollokationsplan und Inventar

Ausgeschlagene Erbschaft des Zurbuchen Hans Peter, geb. 26. Mai 1962, von Habkern BE, Krummgasse 6, 3855 Brienz BE, verstorben am 11. Februar 2025.

Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage.

Ablauf der Frist: 23. Dezember 2025.

Auflagefrist Inventar: 10 Tage.

Ablauf der Frist: 13. Dezember 2025.

Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 3. Dezember 2025.

Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland

Publiziert am 04.12.2025

Konkursamt Oberland

Auflage Kollokationsplan und Inventar

Ausgeschlagene Erbschaft des Schlegel Werner, geb. 18. März 1944, von Schwarzenburg BE, 3706 Leissigen, ZA: Wohn- und Pflegeheim Spissibach, Ischlagweg 17, 3706 Leissigen, verstorben am 31. März 2025.

Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage.

Ablauf der Frist: 23. Dezember 2025.

Auflagefrist Inventar: 10 Tage.

Ablauf der Frist: 13. Dezember 2025.

Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 3. Dezember 2025.

Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland

Publiziert am 04.12.2025

Einwohnergemeinde

Resultate der Urnenabstimmung vom 30. November 2025

Bekanntmachung gemäss Art. 60 Organisationsreglement

Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben an der Urnenabstimmung vom 30. November 2025 folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Ein Investitionskredit von Fr. 1'820'000.– für die Umstrukturierung und energetische Sanierung des Mehrzweckgebäudes Lauterbrunnen sowie für Anpassungen am Feuerwehrmagazin und an den Einrichtungen der Feuerwehr Talboden/Isenfluh wurde mit 369 Ja-Stimmen und 168 Nein-Stimmen gutgeheissen. Die Stimmbeteiligung betrug 40,16%.

Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.

Lauterbrunnen, 1. Dezember 2025

Gemeinderat Lauterbrunnen

Publiziert am 04.12.2025

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