Verwaltungskreis Interlaken-Oberhasli (71)

Baupublikation

Bauherrschaft: Ulf und Dagmar von Sothen, Zypressenweg 8, 22605 Hamburg, vertreten durch Universal Gebäudemanagement AG, Patrick Gurtner, Untere Bönigstrasse 5, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Universal Gebäudemanagement AG, Untere Bönigstrasse 5, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Umbau und energetische Sanierung Einfamilienhaus; Ersatz der Ölheizung durch Luft-Wasser-Wärmepumpe; Abbruch Carport.

Standort: Goldswil, Felseneggweg 33, Parzelle Nr. 1886, Wohnzone W2, Koordinaten 2’633’375 / 1’171’585.

Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen:

  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
  • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 29. Juni 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 04.06.2026

Stellenausschreibung

Die Einwohnergemeinde Lauterbrunnen sucht per August 2026 für das Schuljahr 2026/27:

Leitungsperson für die Tagesschule Lauterbrunnen

  • Leitungsaufgaben nach Vereinbarung, ca. 1 Stunde pro Woche, möglichst mit pädagogischer Ausbildung.
  • Betreuung am Dienstag und Donnerstag in den Schulwochen, jeweils 4 Stunden (13.00–17.00 Uhr).

Betreuungsperson für die Tagesschule Lauterbrunnen

Betreuung am Dienstag in den Schulwochen, jeweils 4 Stunden (13.00–17.00 Uhr).

Betreuungsperson für die Tagesschule Mürren

  • Betreuung am Dienstag in den Schulwochen, jeweils 5½ Stunden (11.30–17.00 Uhr) als zweite Mitarbeitende, möglichst mit pädagogischer Ausbildung
  • Fahrtkosten und Wegzeit ab Lauterbrunnen werden entschädigt.

Details zu den ausgeschriebenen Stellen finden Sie unter folgendem Link: www.schule-lauterbrunnen.ch/willkommen/stellenausschreibungen.

Fragen werden Ihnen gerne von Rolf Possel, Schulleiter, unter rolf.possel@lauterbrunnen.ch beantwortet.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis am Freitag, 19. Juni 2026, an: judith.feuz@lauterbrunnen.ch

Schule Lauterbrunnental

Publiziert am 04.06.2026

Schule Beatenberg

Ferienplan 2026–2028

 

Erster Ferientag

Letzter Ferientag

Ferienwochen

Schuljahr 2026/2027   
Schulbeginn 10.08.2026 
Herbst19.09.202611.10.20263
Winter24.12.202610.01.20272
Sportferien20.02.202728.02.20271
Frühling KG10.04.202702.05.20273
Frühling 1.–9. Kl.10.04.202725.04.20272
Sommer03.07.202715.08.20276
    
Schuljahr 2027/2028   
Schulbeginn 16.08.2027 
Herbst25.09.202717.10.20273
Winter24.12.202709.01.20282
Sportferien19.02.202827.02.20281
Frühling KG08.04.202830.04.20283
Frühling 1.–9. Kl.08.04.202823.04.20282
Sommer08.07.202813.08.20285

Der Freitag nach Auffahrt ist jeweils für alle Klassen schulfrei.

Gemäss der kantonalen Ferienordnung gelten folgende DIN-Wochen als Ferien:

  • Herbstferien: Wochen 39 bis 41
  • Winterferien: Wochen 52 bis 01 (bzw. 53 bis 01)
  • Sportferien: Woche 8
  • Frühlingsferien 1.–9. Kl.: Wochen 15 und 16
  • Frühlingsferien KG: Wochen 15 bis 17
  • Sommerferien: Wochen 28 bis 32*

* Im Jahr, welches einem Jahr mit 53 Wochen folgt, dauern die Sommerferien sechs Wochen (Wochen 27 bis 32).

Schulleitung Beatenberg

Publiziert am 04.06.2026

Einwohnergemeinde

Trucker & Country-Festival 2026

Vom 26. bis 28. Juni 2026 findet das Trucker & Country-Festival auf dem Flugplatzgelände statt. Aus diesem Grund ist mit verschiedenen Verkehrsbehinderungen bzw. Sperrungen zu rechnen.

Öffentlicher Verkehr

Postauto Berner Oberland wird an diesen Tagen einen uneingeschränkten öffentlichen Busbetrieb anbieten. Im Bereich Matten–Bönigen muss an allen Tagen mit Fahrplanänderungen gerechnet werden. Die Aushänge an den Haltestellen sind zu beachten.

Sperrung Aenderbergstrasse, Matten

Ab Mittwoch, 24. Juni 2026, 8.00 Uhr ist die Flughafenquerung (Aenderbergstrasse) für den allgemeinen Verkehr mit Ausnahme des Zubringerdiensts bis Flurweg gesperrt. Der Verkehr wird auf die möglichen Umfahrungen verwiesen.

Sperrung Aegertenstrasse, Aenderbergstrasse, Matten

Ab Mittwoch, 24. Juni 2026, 8.00 Uhr, bis Montag, 29. Juni 2026, 18.00 Uhr sind die Aegertenstrasse zwischen Hertigässli und Flugplatz und die Aenderbergstrasse zwischen Bönigstrasse und Aegertenstrasse in Matten für jeglichen Durchgangsverkehr gesperrt. Die Zufahrt zu den Liegenschaften / Zubringerdienst bleibt gewährleistet.

Fahrräder sind bis zum Festivalgelände gestattet.

Es werden keine Taxifahrten durch die Aenderbergstrasse auf das Festivalgelände geduldet. Missachtungen des allgemeinen Fahrverbots werden angezeigt und mit Busse geahndet. 

Für Taxis ist die Zufahrt über die die Industriestrasse gestattet. Es werden jeweils Abstellflächen und Taxiplätze vorgehalten. Eine Zufahrt ist auch aus Bönigen über die Gsteigstrasse möglich. Die Wegfahrt hat auf demselben Weg zu erfolgen. Alle Taxiunternehmen in der Umgebung erhalten vom Veranstalter die entsprechenden Informationen inklusive Anfahrtsplan rechtzeitig im Vorfeld zugestellt und werden gebeten, den Weisungen des Verkehrspersonals zu folgen.

Sperrung Gsteigstrasse, Bönigen

Von Freitag, 26. Juni 2026, 10.00 Uhr bis Montag, 29. Juni 2026, 8.00 Uhr wird die Gsteigstrasse ab Höhe Blumengasse in Richtung Wilderswil für jeglichen Durchgangsverkehr gesperrt. Die Zufahrt zu den Liegenschaften / Zubringerdienst bleibt gewährleistet.

Sperrung Direktanschluss, Industriestrasse, Mittelweg Wilderswil

Von Freitag, 26. Juni 2026, 10.00 Uhr, bis Montag, 29. Juni 2025, 8.00 Uhr wird der Mittelweg ab höhe Skydive in Richtung Flugplatz, die Industriestrasse und der Direktanschluss in Richtung Bönigen gesperrt.

Es werden keine Taxifahrten durch die Alte Staatsstrasse / Mittelweg auf das Festivalgelände geduldet.

Sperrung Obere Bönigstrasse ab Bahnübergang bis Tenne-Kreisel

Von Freitag, 26. Juni 2026, 10.00 Uhr, bis Montag, 29. Juni 2025, 8.00 Uhr ist die Obere Bönigstrasse ab Bahnübergang bis Tenne-Kreisel gesperrt. Die Zufahrt zu den Liegenschaften / Zubringerdienst bleibt gewährleistet und wird entsprechend signalisiert. Taxidurchfahrten sind nicht gestattet.

Sperrung Lindenallee in Richtung Interlaken

Am Freitag, 26. Juni 2026, von 10.00 bis 23.00 Uhr sowie am Samstag, 27. Juni 2026, wird bedarfsweise und auf Anordnung der Kantonspolizei auf Höhe Landi-Kreisel in die Lindenallee ein allgemeines Fahrverbot angeordnet und eingerichtet. Die Umleitung erfolgt über die Untere Bönigstrasse und den Bahnhofplatz zurück auf die Lindenallee zur Ausfahrt Interlaken Ost. Diese Regelung kann im Bedarfsfall auch an den Folgetagen vorgenommen werden.

Am Freitag, 26. Juni 2026, wird auf der Lindenallee Richtung Bönigen ab Höhe Kreisel Autobahnausfahrt A8 ein allgemeines Fahrverbot für Lkw angeordnet mit dem Zusatz «Lieferverkehr frei», «Anlieger frei» und «Frei bis Festival mit Festival-Ticket».

Generell ist auf dem gesamten Gemeindegebiet von Matten, Bönigen, Wilderswil und Interlaken mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen.

Die Verkehrsteilnehmenden werden gebeten, die speziell signalisierten Anfahrtswege zu benützen sowie die angebrachten Signalisationen zu beachten und den Weisungen von Kantonspolizei und/oder Verkehrspatrouillen Folge zu leisten.

Anwohner- und Besucherkarten Einwohnergemeinde Matten

Falls noch Anwohner- und Besucherkarten benötigt werden, können diese bei der Einwohnergemeinde Matten angefordert und bezogen werden.

Für Ihr Verständnis danken wir bestens.

Sicherheitskommission Matten

Publiziert am 04.06.2026

Konkursamt Oberland

Einstellung mangels Aktiven

Schuldnerin: Xuan GmbH, Centralstrasse 7, 3800 Interlaken, CHE-288.460.287.

Datum der Konkurseröffnung: 5. Januar 2026.

Datum der Konkurseinstellung: 1. Juni 2026.

Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger bis zum 23. Juni 2026 die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten einen Vorschuss von Fr. 4500.– leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte. 

Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 4. Juni 2026.

Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland

Publiziert am 04.06.2026

Gemischte Gemeinde

Plangenehmigungsverfahren und öffentliche Mitwirkung Militärflugplatz Meiringen

Im Bundesblatt vom 8. Mai 2026 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) das Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren sowie die Anpassung Sachplan Militär Objektblatt Militärflugplatz Meiringen publiziert. Die öffentliche Auflage der Unterlagen zum Plangenehmigungsverfahren und der öffentlichen Mitwirkung findet vom 18. Mai bis 17. Juni 2026 statt. Die Gemeinden laden die Bevölkerung dazu ein, die Dokumente einzusehen und sich aktiv am Mitwirkungsprozess zu beteiligen.

Explizit verweisen die Gemeinden auf das «Factsheet für betroffene Eigentümerinnen und Eigentümer von Liegenschaften», das auf den Webseiten der Gemeinden einsehbar ist. Einsprachen und Entschädigungsbegehren müssen schriftlich bis zum 17. Juni 2026 eingereicht werden.

Weitere Informationen finden Sie unter www.brienzwiler.ch.

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung.

Publiziert am 04.06.2026

Einwohnergemeinde

Plangenehmigungsverfahren und öffentliche Mitwirkung Militärflugplatz Meiringen

Im Bundesblatt vom 8. Mai 2026 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) das Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren sowie die Anpassung Sachplan Militär Objektblatt Militärflugplatz Meiringen publiziert. Die öffentliche Auflage der Unterlagen zum Plangenehmigungsverfahren und der öffentlichen Mitwirkung findet vom 18. Mai bis 17. Juni 2026 statt. Die Gemeinden laden die Bevölkerung dazu ein, die Dokumente einzusehen und sich aktiv am Mitwirkungsprozess zu beteiligen.

Explizit verweisen die Gemeinden auf das «Factsheet für betroffene Eigentümerinnen und Eigentümer von Liegenschaften», das auf den Webseiten der Gemeinden einsehbar ist. Einsprachen und Entschädigungsbegehren müssen schriftlich bis zum 17. Juni 2026 eingereicht werden.

Weitere Informationen finden Sie unter www.schwandenbrienz.ch.

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung.

Publiziert am 04.06.2026

Stellenausschreibung

Willkommen in Matten bei Interlaken

4200 Menschen, zwei Seen, viele Berge und vielleicht bald: Dein neuer Job!

Ab dem Schuljahr 2026/2027 führt die Gesamtschule Matten 21 Klassen mit rund 410 Schüler:innen. Insgesamt arbeiten 60 Lehrpersonen, das Tagesschul- sowie das Hauswartteam und zwei Schulsozialarbeiterinnen bei uns. Die Schule Matten zeichnet sich durch klare, bewährte Strukturen und direkte Kommunikation aus.

Damit wir in Zukunft stark aufgestellt sind, suchen wir dich als Verstärkung per sofort oder nach Vereinbarung als

Schulsekretär:in 30–40%

Was du bei uns bewegst

  • Im Zweierteam arbeitest du im Sekretariat der Schule Matten
  • Du hilfst beim Führen der Schulverwaltung (escola)
  • Du kontierst Rechnungen der Lehrpersonen und Schulleitung
  • Du unterstützt jährlich wiederkehrende Arbeiten von Kindergarten bis Sekundarschule (Anmeldungs- / Übertrittsverfahren)
  • Du assistierst und erledigst Arbeiten der Schulleitung
  • Die Sitzungen der Bildungskommission und des Ausschusses der Schulsozialarbeit Bödeli bereitest du vor, protokollierst diese und übernimmt administrative Angelegenheiten
  • Du prüfst Anfragen und Gesuche von ausserschulischen Benutzungen von Schul- und Sportanlagen

Das bringst du mit

  • Abschluss einer KV-Lehre mit EFZ, idealerweise auf einer Verwaltung
  • Eine strukturierte, selbstständige und zuverlässige Arbeitsweise
  • Offene und kontaktfreudige Persönlichkeit mit hoher Sozialkompetenz
  • Belastbarkeit, Verantwortungsbewusstsein sowie Teamgeist
  • Sprache? Sitzt – schriftlich wie mündlich

Darauf kannst du dich freuen

  • Eine abwechslungsreiche Tätigkeit mit Spielraum für eigene Ideen
  • Einen Arbeitsplatz mit moderner Infrastruktur in der Schule Matten
  • Attraktive Arbeits- und Anstellungsbedingungen
  • Familiäres Team

Möchtest du deine Erfahrungen bei uns einbringen?

Dann freuen wir uns auf deine Bewerbung!

Sende uns deine Unterlagen per E-Mail an personal@matten.ch zu. Unsere Personalleiterin Nathalie Götz sowie die Schulsekretärinnen stehen dir bei Fragen oder Unklarheiten Mo / Di oder Mo / Do unter Telefon 033 826 50 42 / 033 828 10 30 gerne zur Verfügung.

Publiziert am 04.06.2026

Wassergenossenschaft Axalp

Ordentliche Genossenschaftsversammlung

Freitag, 19. Juni 2026, 20.00 Uhr, Gemeindeverwaltung Brienz, Hauptstrasse 204, Brienz

Traktanden

  1. Protokoll 110. GV 2025 vom 23. Mai 2025
  2. Jahresbericht des Präsidenten
  3. Jahresrechnung 2025 sowie Revisorenbericht
  4. Information Integration Wasserversorgung in Gemeindebetrieb Brienz
  5. Budget 2026 / Tellen / Tarife – Gebührenerhöhung
  6. Projekt Quellfassung und Verbindungsleitung Chrutmettli – Projektkredit Chrutmettli
  7. Finanzplan 2026–2031 (zur Kenntnis)
  8. Wahlen
  9. Verschiedenes

Das Protokoll der GV 2025, die Jahresrechnung 2025 und das Budget 2026 können, wie in der schriftlichen Einladung erwähnt, online eingesehen und/oder heruntergeladen werden.

Wassergenossenschaft Axalp, Brienz

Publiziert am 04.06.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: 38 Grad AG, Wiesenstrasse 38, 8700 Küsnacht.

Projektverfasserin: Dällenbach Ewald Architekten AG, Industrieweg 33, 3612 Steffisburg.

Bauvorhaben: Neubau von drei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage, oberirdischen Parkplätzen und einem offenen Carport.

Hinweis: Vorbehalten bleibt die Genehmigung des überarbeiteten Baureglements durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung.

Standort: Mühle, Parzellen Nrn. 1167, 1214, 1215, 1216 und 1218, Wohnzone W2 und Grünzone, Koordinaten 2’639’972 / 1’173’130.

Schutzzonen: Gewässerschutzzone Au, ISOS-Gebiet Nr. 0791.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt (Nachbargebäude Müli 98a).

Ausnahmen:

  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
  • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG)
  • Ausrichtung der Wohnräume gegen Norden (Art. 64 BauV)
  • grosser Grenzabstand gegen Norden (Art 11 GBR)

Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Juli 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Iseltwald, 3807 Iseltwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 04.06.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: AVAG Umwelt AG, Allmendstrasse 166, 3600 Thun.

Projektverfasserin: b+d ingenieure ag, Hobachergässli 1, 3800 Matten.

Bauvorhaben: Plakatwerbung an Gebäude (dauerhafte Eigenwerbung der AVAG).

Standort: Geissgasse 36, Parzelle Nr. 200 (BR 2018), Zone für öffentliche Nutzung (ZöN) g, Koordinaten 2’633’935 / 1’170’728.

Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich Au.

Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Juli 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 04.06.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Hotel Interlaken AG, Höheweg 74, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: LIGNO in-Raum AG, Milchhof 2 Rathausen, 6032 Emmen.

Bauvorhaben: Umbau Lobby und Réception Hotel Interlaken mit integrierter Bar; Erweiterung Bürobereich durch Umnutzung ehemaliger Kiosk auf der Parzelle Nr. 1725 (BR 1726) zu Büroräumlichkeiten mit Erschliessung vom Hotel her. Ersatz bestehende Ladentür durch Fensterverglasung; Nutzung der Galerie als Garderobe und Pausenraum.

Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank; Erweiterung des bestehenden Gastgewerbebetriebs mit 30 Sitzplätzen in der Réception/Lobby mit integrierter Bar (neu). Die restlichen Ausschankräume sowie Gästezimmer und Gästebetten bleiben unverändert.

Öffnungszeiten innen: täglich bis von 5.00 bis 0.30 Uhr. Öffnungszeiten Klosterkeller unverändert.

Standort: Höheweg 72 und 74, Parzellen Nrn. 429 und 1725 (BR 1726); Zone: Hotelzone HA und Hotelzone HB, Koordinaten 2’632’487 / 1’170’905; 2’632’448 / 1’170’893.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und Baugruppe E (Interlaken, Höheweg/Aarzelg).

Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt.

Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Juli 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Markierungen verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 04.06.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Doris von Allmen-Leuthold und Marco Leuthold, Ringstrasse 30, 2560 Nidau.

Projektverfasserin: Sella Design AG, Dorfstrasse 73, 3073 Gümligen.

Bauvorhaben: Umbau und Aufstockung der alten Schreinerei in ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohnungen. Ersatz der alten Holzschnitzelheizung durch eine Luft-Wärmepumpe.

Standort: Roossi 1295c, Wengen, Parzelle Nr. 6560, Wohn- und Gewerbezone, Koordinaten 2’637’213 / 1’161’393.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Ausnahmen:

  • Überschreiten der Gebäudelänge (11 GBR)
  • Unterschreiten Gebäudeabstand (Art. 23 / A146 GBR)

Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Juli 2026.

Auflagestellen:

  • Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
  • Tourismusbüro Wengen, 3823 Wengen

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 04.06.2026

Gemischte Gemeinde

Nachkredit zu gebundenen Ausgaben

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 29. April 2026 in Anwendung von Art. 7 des Organisationsreglements vom 24. November 2017 nachfolgende Nachkredite zu gebundenen Ausgaben beschlossen:

2120.3632.00 Schulgelder Primarstufe Gündlischwand

Im Budget 2025 ist ein Betrag von Fr. 77'000.– vorgesehen. Nachkredit: Fr. 21'176.80

Begründung: Verschiebung der Schulgelder innerhalb der Klassenstufen.

2130.3632.03 Schulgelder Sekundarschule Wilderswil

Im Budget 2025 ist ein Betrag von Fr. 43'000.– eingestellt. Nachkredit: Fr. 13'176.25

Begründung: Mehr Schüler/-innen haben die Sekundarschule besucht, was die höheren Ausgaben verursacht.

5799.3611.00 Gemeindeanteil Lastenausgleich Sozialhilfe

Im Budget 2025 ist ein Betrag von Fr. 140'400.– vorgesehen. Nachkredit: Fr. 24'357.–

Begründung: Höherer Gemeindeanteil als budgetiert, gestiegene Sozialhilfeausgaben.

Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund von Art. 7 Abs. 2 des Organisationsreglements der Gemeinde Lütschental, wonach gebundene Ausgaben zu publizieren sind, wenn der Gesamtkredit die ordentliche Kreditzuständigkeit des Gemeinderates für neue Ausgaben übersteigt.

Gegen diesen Beschluss kann gemäss den Bestimmungen des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Gemeinderat Lütschental

Publiziert am 04.06.2026

Lehrstellenausschreibung

Du bist an einer vielseitigen und spannenden Berufsausbildung mit Zukunftsaussichten interessiert?

Die Gemeindeverwaltung Matten bietet per 1. August 2027 eine Lehrstelle als

Kauffrau/-mann EFZ

Was wir dir bieten

  • spannende und abwechslungsreiche Lehre mit Einblick in verschiedene Abteilungen (Einwohner- und Fremdenkontrolle, Steuern, Finanzverwaltung, Bauverwaltung und Gemeindeschreiberei)
  • gleitende Arbeitszeit
  • aufgeweckte sowie empathische Berufs- und Praxisbildner
  • familiäre Atmosphäre mit hilfsbereiten und offenen Mitarbeitern
  • 6 Wochen Ferien

Dein Rucksack

  • Sekundarschüler:in oder Realschüler:in mit berufsvorbereitendem 10. Schuljahr
  • Beherrschen des Zehnfingersystems
  • gute mündliche und schriftliche Ausdrucksweise
  • IT-Kenntnisse (Word, Excel und Outlook)
  • Freude am Umgang mit Menschen
  • Teamplayer
  • zuverlässig, lernbereit und motiviert

Für Fragen oder Auskünfte steht dir Nadja Kaufmann, Berufsbildnerin (ausbildung@matten.ch / Telefon 033 826 50 20), gerne zur Verfügung.

Haben wir dein Interesse geweckt? Gerne erwarten wir deine Bewerbung inkl. Lebenslauf, Zeugnisse und falls vorhanden Multicheck bis am 28. Juni 2026 an ausbildung@matten.ch.

Wir freuen uns, dich kennenzulernen!

Publiziert am 04.06.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Künzi + Knutti Immo AG, Landstrasse 84, 3715 Adelboden, und Patrizio und Sonja Salzano, Seestrasse 108, 3800 Unterseen.

Projektverfasserin: HMS Architekten AG, Seestrasse 20, 3700 Spiez.

Bauvorhaben: Projektänderung zu Gesamtbauentscheid Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli vom 4. Oktober 2023, Haus A: Einbau eines Kamins inkl. Schwedenofen in der Dachgeschosswohnung.

Standort: Dorfstrasse 66, 3706 Leissigen, Parzelle Nr. 637, Zone: W2b, Koordinaten 2’625’182 / 1’167’173.

Gewässerschutzbereich: Ao.

Schutzzone/-objekt: keine / nein.

Nutzungsart Zweitwohnungsgesetz (ZWG): Gemäss Gesamtbauentscheid.

Ausnahmen: keine.

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, Nythartweg 1, 3706 Leissigen.

Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances (eBau Nr. 2024-2721/284605).

Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Juli 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Es wird darauf hingewiesen, dass sich allfällige Rechtsbegehren nur gegen die Projektänderung richten können.

Gemeinderat Leissigen

Publiziert am 04.06.2026

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Stiftung Ballenberg, Freilichtmuseum der Schweiz, Museumsstrasse 100, 3858 Hofstetten bei Brienz.

Bauvorhaben: Erweiterung Gebäudesammlung durch die Rekonstruktion eines Milchkellers aus dem Valposchiavo: Kragkuppelbau aus Naturstein mit kreisförmigem Grundriss in traditioneller Trockenmauer-Bauweise.

Standort: Ballenberg, Parzelle Nr. 217, Überbauungsordnung FLM Ballenberg, Sektor A, Koordinaten 2’649’891 / 1’177’736.

Schutzgebiete/Objekte: Gewässerschutzbereich Au, kantonales Wildschutzgebiet Nr. 3 Ballenberg.

Ausnahmen: Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG).

Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Juli 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Brienzwiler, Dorfstrasse 19, Postfach18, 3856 Brienzwiler.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 04.06.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Beatrice und Marco Würgler, Trübenbachweg 36, 3706 Leissigen.

Projektverfasserin: Vögtli + Viecelli Architekten GmbH, Aarmühlestrasse 35, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Umbau Keller zu einer Studiowohnung, Einbau von kleiner Küchenzeile im Wohnbereich und sanitären Apparaten im Badezimmerbereich.

Standort: Trübenbachweg 36, 3707 Leissigen, Koordinaten 2’625’064 / 1’167’061.

Gewässerschutzbereich: Ao

Schutzzone/-objekt: keine / nein.

Nutzungsart Zweitwohnungsgesetz (ZWG): Neue Wohnung ohne Nutzungsbeschränkung (Art. 11 ZWG).

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, Nythartweg 1, 3706 Leissigen.

Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances (eBau Nr. 2026-4845).

Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Juli 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Gemeinderat Leissigen

Publiziert am 04.06.2026

Einwohnergemeinde

Plangenehmigungsverfahren und öffentliche Mitwirkung Militärflugplatz Meiringen

Im Bundesblatt vom 8. Mai 2026 hat das Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS das Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren sowie die Anpassung Sachplan Militär Objektblatt Militärflugplatz Meiringen publiziert. Die öffentliche Auflage der Unterlagen zum Plangenehmigungsverfahren und der öffentlichen Mitwirkung findet vom 18. Mai bis 17. Juni 2026 statt. Die Gemeinden laden die Bevölkerung dazu ein, die Dokumente einzusehen und sich aktiv am Mitwirkungsprozess zu beteiligen.

Explizit verweisen die Gemeinden auf das «Factsheet für betroffene Eigentümerinnen und Eigentümer von Liegenschaften», das auf den Webseiten der Gemeinden einsehbar ist. Mitwirkungen, Einsprachen und Entschädigungsbegehren müssen schriftlich bis am 17. Juni 2026 eingereicht werden.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.brienz.ch/aktuellesinformationen

Gemeinde Brienz

Publiziert am 04.06.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Barbara und Ernst Thomas Mühlheim, Seelandweg 8A, 3250 Lyss.

Projektverfasserin: Architekturbüro Leonini GmbH, Architekturbüro GmbH, Am Lehn 1339e, 3823 Wengen.

Bauvorhaben: Einbau einer aussen aufgestellte Wärmepumpe. 

Standort: Wengen, Ledi, Gebäude Nr. 1551d, Parzelle Nr. 4083, Koordinaten 2'636'555.69 / 1'162'637.36, Landwirtschaftszone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahme: Art. 24 RPG, Bauen ausserhalb der Bauzone.

Auflagestellen: 

  • Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
  • Tourismusbüro Wengen, 3823 Wengen

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 5. Juni bis 6. Juli 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 04.06.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Bernet Peter, Spühlibachweg 10, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Weibel Holzbau AG, Rugenstrasse, 3800 Matten b. Interlaken.

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe; Umgestaltung Südfassade; Vergrössern Balkon; Erweiterung Wohnraum im DG; Einbau von zwei Dachfenstern; Erstellen einer Windschutzwand beim Sitzplatz Südost.

Standort: Spühlibachweg 10, Parzelle Nr. 173 (BR 1657).

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzzone/Schutzobjekt: keine.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Juli 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 04.06.2026

Stellenausschreibung

Grindelwald ist eine beliebte Tourismus-Destination im Berner Oberland mit umfassender, gut ausgebauter Infrastruktur. Die Gemeinde mit rund 4000 ständigen Einwohnern und rund 15'000 Bewohnern in der Hochsaison hat viele Attraktionen für Natur- und Sportbegeisterte zu bieten.

Die Einwohnergemeinde Grindelwald sucht infolge Pensionierung per sofort oder nach Vereinbarung eine/n:

Kanalmeister/-in 100%

Aufgabenbereich

  • Administration und Organisation im Bereich Grundstückentwässerung
  • Baukontrollen bei neuen und sanierten Anlagen
  • Kontrolle und Nachführung des Leitungskatasters in Zusammenarbeit mit dem Geometer
  • Zusammenarbeit mit Werkhof, Wasserversorgung und externen Werken
  • Betreuung, Planung und Kontrolle von Kanalbauprojekten und Unterhaltsarbeiten
  • Durchführung von Kanalreinigungen und Unterhaltsarbeiten
  • Durchführung von Zustandsaufnahmen privater und öffentlicher Abwasseranlagen
  • Kommunikation mit Privatpersonen, Unternehmen und Behörden
  • Mithilfe bei der Budgetierung und Finanzplanung
  • Mithilfe im Winterdienst sowie Bereitschaft für Pikett-, Nacht- und Wochenenddienste

Anforderungen

  • Abgeschlossene Berufslehre als Entwässerungstechnologe EFZ oder im Bereich Tiefbau
  • VSA-Ausweis «Fachperson Grundstücksentwässerung» oder Bereitschaft, diesen zu erlangen
  • Berufserfahrung im Bereich Tiefbau/Grundstücksentwässerung
  • Bereitschaft zur branchenspezifischen Weiterbildung
  • Zuverlässige, belastbare und selbstständige Persönlichkeit
  • Flexibilität und Teamfähigkeit
  • Gute IT-Anwenderkenntnisse
  • Gute Umgangsformen und Bereitschaft, sich im Dienst der Öffentlichkeit zu engagieren
  • Führerausweis Kat. B

Wir bieten ein vielseitiges, verantwortungsvolles und abwechslungsreiches Aufgabengebiet, Besoldung nach Reglement der Gemeinde im Rahmen der kantonalen Besoldungsordnung und gute Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten.

Bei Fragen steht Ihnen Daniel Mathys, Telefon 033 854 14 44, gerne zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung per E-Mail an hr@gemeinde-grindelwald.ch oder per Post an Einwohnergemeinde Grindelwald, z.H. Geraldine Gafner, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Publiziert am 04.06.2026

Einwohnergemeinde

Ersatzwahl für ein Kommissionsmitglied der Bildungs- und Kulturkommission

Aufgrund einer Demission ist folgender Kommissionssitz neu zu besetzen:

  • 1 Mitglied in die Bildungs- und Kulturkommission aus dem Bezirk Stechelberg

Die Wahlvorschläge müssen bis am Freitag, 10. Juli 2026, 12.00 Uhr bei der Gemeindeschreiberei vorliegen. Gemäss Artikel 73 OgR müssen die Wahlvorschläge von mindestens zehn Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Die Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlags ist nicht zulässig. Interessierte können die eingereichten Wahlvorschläge und die Namen der Unterzeichner ab Freitag, 10. Juli 2026, 15.30 Uhr auf der Gemeindeschreiberei einsehen. Gemäss Artikel 74 OgR müssen die Wahlvorschläge Familien- und Vornamen, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse sowie die unterschriftliche Zustimmung der Vorgeschlagenen enthalten.

Werden keine Wahlvorschläge für den zu besetzenden Sitz eingereicht, sucht der Gemeinderat dafür eine Kandidatin oder einen Kandidaten und macht den nötigen Wahlvorschlag für die stille Wahl. Die Gemeindeschreiberin veröffentlicht die Wahlvorschläge nach erfolgter Bereinigung im Anzeiger Interlaken.

Grundsätzlich gelten die Bestimmungen des gültigen Organisationsreglements (OgR) der Gemeinde Lauterbrunnen. Leerformulare für die Wahlvorschläge können bei der Gemeindeschreiberei bezogen oder per E-Mail unter gemeinde@lauterbrunnen.ch angefordert werden. 

Gemeinderat Lauterbrunnen

Publiziert am 04.06.2026

Einwohnergemeinde

Öffentliche Auflage des Nomenklaturplans mit zugehörigem Namenverzeichnis

Die Gewässernamen der Gemeinde Hofstetten sind neu erhoben worden. Der Nomenklaturplan mit zugehörigem Namenverzeichnis liegt vom 4. Juni 2026 bis am 3. Juli 2026 in der Gemeindeverwaltung Hofstetten, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten, öffentlich auf (kantonales Geoinformationsgesetz KGeoIG, Art. 38).

Wer in seinen schutzwürdigen Interessen betroffen ist, kann sich am Verfahren beteiligen, indem er während der Auflagefrist bei der Gemeinde schriftlich auf Fehler und Mängel des Nomenklaturplans aufmerksam macht (KGeoIG, Art. 39). Nach Erledigung der Einwendungen wird der Nomenklaturplan mit zugehörigem Namenverzeichnis durch das Amt für Geoinformation des Kantons Bern genehmigt.

Hofstetten, 1. Juni 2026

Der Gemeinderat

Publiziert am 04.06.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Gashi Agron, Rugenparkstrasse 35a, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Häberli Service GmbH, Rugenparkstrasse 47, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Ersatz Wärmeerzeuger durch eine aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe.

Standort: Rugenparkstrasse 35a, Parzelle Nr. 592.

Nutzungszone: Wohnzone W3.

Schutzzone/Schutzobjekt: keine.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Juli 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 04.06.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Bucherer AG, Langensandstrasse 27, 6005 Luzern.

Projektverfasserin: DOBAS AG, Pilatusstrasse 35, 6003 Luzern.

Bauvorhaben: Neues Fassadenlogo ob Eingangstüre; Montage Aussengerät zu Lüftung.

Standort: Höheweg 49, Parzelle Nr. 181.

Nutzungszone: Hotelzone B.

Schutzzone: Ortsbildgestaltungsbereich, Baugruppe E.

Beanspruchte Ausnahmen:

  • Verzicht auf Abwärmenutzung, Art. 44 Abs. 2 KEnG
  • Verzicht auf automatisierten Sonnenschutz, Art. 16 Abs. 2 KEnV

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Juli 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31, Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31, BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 04.06.2026

Gemischte Gemeinde

Genehmigung Nachkredit Unterhalt ARA, Pumpwerke / Fakultatives Referendum

Mit dem Budget 2026 wurde für den Unterhalt ARA, Pumpwerke (7201.3144.01), ein Kredit von Fr. 50'500.– beschlossen. An der Gemeinderatssitzung vom 21. Mai 2026 wurde ein Nachkredit von Fr. 16'850.– für dieses Konto genehmigt.

Gemäss Art. 32 des Organisationsreglements der Gemeinde Iseltwald kann gegen Gemeinderatsbeschlüsse, welche Ausgaben von Fr. 50'000.– übersteigen, das fakultative Referendum ergriffen werden. Mindestens 5% der 302 Stimmberechtigten können innert 30 Tagen ab Bekanntmachung gegen diesen Beschluss schriftlich beim Gemeinderat Iseltwald das Referendum ergreifen.

Der Gemeinderat

Publiziert am 04.06.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern, Amt für Grundstücke und Gebäude, Reiterstrasse 11, 3013 Bern.

Projektverfasserin: Forum 4 AG für Architektur, Rosenstrasse 2, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Erweiterung der bestehenden unbeheizten offenen Lagerhalle an der Lindenallee 88; Errichtung von zwei aussen aufgestellten Gefahrenstofflagern, Installation von Gefahrenstoffschränken sowie eines Gasflaschenlagers; Zusätzlich Installation einer PV-Anlage auf dem bestehenden Dach sowie auf der Dacherweiterung; Abbruch Gebäude Lindenallee 84.

Standort: Lindenallee 84 und 88, Parzelle Nr. 184.

Nutzungszone: ZöN f, Zone für öffentliche Nutzung f Werkhof.

Schutzzone: keine.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Juli 2026

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 04.06.2026

Ev.-ref. Kirchgemeinde

Ordentliche Frühlings-Kirchgemeindeversammlung

Sonntag, 28. Juni 2026, 11.00 Uhr, anschliessend an den Gottesdienst               

Traktanden

  1. a) Kenntnisnahme der Genehmigung des Protokolls der Kirchgemeindeversammlung vom 30. November 2025
  2. Jahresrechnung 2025
    • Genehmigung der Jahresrechnung 2025
    • Kenntnisnahme des Berichts der Aufsichtsstelle für Datenschutzfragen
  3. Verschiedenes

Die Jahresrechnung 2025 liegt für 30 Tage bei der Präsidentin und im Sekretariat öffentlich zur Einsichtnahme auf.

Wir laden alle stimmberechtigten Kirchgemeindemitglieder zu dieser Versammlung ein.

Grindelwald, 20. Mai 2026

Kirchgemeinderat Grindelwald

Publiziert am 04.06.2026

Gemischte Gemeinde

Abstimmungsausschuss vom 14. Juni 2026

Gestützt auf Artikel 35 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte werden die nachstehenden Personen in den Abstimmungsausschuss für den 14. Juni 2026 aufgeboten.

Präsidentin: Aline Plüss, Gemeinderätin

Mitglieder:

  • Joël Schär, Gemeinderat
  • Nicole Steiner, Gemeindeschreiberin

Das Abstimmungslokal befindet sich im ersten Stock des Verwaltungsgebäudes (Sitzungszimmer) und ist wie folgt geöffnet:

  • Sonntag, 14. Juni 2026, 9.00–10.00 Uhr

Gemeindeschreiberei Lütschental

Publiziert am 04.06.2026

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasser: Ursula und Bernhard Kiener, Chalchmaad 68a, 3645 Zwieselberg

Bauvorhaben: Verlegen von neuen Leitungen entlang der bestehenden Abwasserleitung Gofri 3f – Gofri 3a (Wasser Gemeinde, Wasser privat, Leerrohr K55); Einbau Holzofen (Wärmeerzeugerersatz); Umbau Küche.

Standort: Gofri 3f, Parzelle Nr. 706, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’644’270 / 1’178’724.

Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
  • nichtforstliche Kleinbaute im Wald (Art. 14 WaV)

Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Juli 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 04.06.2026

Gemischte Gemeinde

Personalausflug 2026 – Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung 9. Juni 2026

Am Dienstag, 9. Juni 2026, werden die Telefone der Gemeindeverwaltung aufgrund des jährlichen Teamausflugs nur bis 10.00 Uhr bedient.

Am Mittwoch, 10. Juni 2026, ist die Verwaltung wieder zu den ordentlichen Telefon- und Schalterzeiten geöffnet.

Wir danken für Ihr Verständnis.

Oberried, 4. Juni 2026

Gemeindeverwaltung Oberried

Publiziert am 04.06.2026

Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern

Verfügung Strassenverkehr

1023-26; Verkehrsbeschränkungs-Verfügung

Gemeinde: Guttannen.

Strassenabschnitt: Bereich Lawinengalerie Spreitgraben.

Koordinaten: zwischen 2'664'058 / 1'168’250 und 2'664'410 / 1'167’986.

Verwaltungskreis: Interlaken-Oberhasli.

Verkehrsanordnungen: Höchstgeschwindigkeit 60 km/h: aus Fahrtrichtung Süd 300 Meter vor der Galerie Spreitgraben sowie aus Fahrtrichtung Nord 200 Meter vor der Galerie; Höchstgeschwindigkeit 30 km/h: kurz vor dem Portal Nord der Galerie bis ca. 220 Meter nach der Galerie.

Aufhebung: Die Verkehrsbeschränkungsverfügung 1079-13 wird gleichzeitig durch die Verkehrsbeschränkungsverfügung 1023-26 ersetzt und somit aufgehoben.

Grund der Massnahme: Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit in Kombination mit einer Bodenwelle vor dem Portal Süd.

Rechtliche Hinweise

Das Tiefbauamt des Kantons Bern verfügt oben genannte Verkehrsbeschränkung gestützt auf Art. 3 Abs. 2 und Art. 106 Abs. 2, gegebenenfalls auch Art. 32 Abs. 3 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG, SR 741.01) sowie Art. 43 Abs. 1 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1).

Diese Verfügung tritt nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt des Kantons Bern, im Anzeiger des betreffenden Verwaltungskreises sowie nach dem Anbringen, Auswechseln oder Entfernen der Signale und/oder Markierungen in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit ihrer Eröffnung mit Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern, Reiterstrasse 11, 3013 Bern, angefochten werden. Die Beschwerde ist in zwei Exemplaren einzureichen und hat einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine rechtsgültige Unterschrift zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Publiziert am 04.06.2026

Regionalkonferenz Oberland-Ost

Regionalversammlung

Mittwoch, 24. Juni 2026, 15.05 Uhr, Mehrzweckhalle Bettenried, 3706 Leissigen

Traktanden

  1. Protokoll der Regionalversammlung vom 1. April 2026
  2. Jahresrechnung 2025
    1. Kenntnisnahme von Nachkrediten
    2. Genehmigung Jahresrechnung 2025
  3. Kenntnisnahme Bestätigungsbericht Datenschutz 2025
  4. Genehmigung Geschäftsbericht 2025
  5. Genehmigung Planungskredit «Regionale Sportstättenplanung»
  6. Genehmigung Planungskredit «Regionales Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept RGSK 2029»
  7. Verschiedenes

Erläuterungen unter www.oberland-ost.ch

Stimmberechtigt sind die 28 Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten der Region Oberland-Ost.

Rechtsmittelbelehrung

Allfällige Beschwerden gegen die Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Regionalversammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalter Interlaken-Oberhasli einzureichen. Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind anlässlich der Versammlung sofort zu rügen.

Die Versammlung ist öffentlich.

Interlaken, 19. Mai 2026

Geschäftsleitung
Regionalkonferenz Oberland-Ost
Jungfraustrasse 38
3800 Interlaken

Publiziert am 04.06.2026

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten AHV-Zweigstelle

Die AHV-Zweigstelle Bönigen ist im Zeitraum vom 8. Juni bis 5. Juli 2026 jeweils mittwochs für Sie geöffnet.

Ab Montag, 6. Juli 2026, ist die Zweigstelle wieder zu den regulären Zeiten geöffnet: Montag und Mittwoch, jeweils von 8.00 bis 12.00 sowie von 14.00 bis 17.00 Uhr.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Publiziert am 04.06.2026

Einwohnergemeinde

Der Gemeinderat von Wilderswil verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG, SR 741.01) sowie Art. 44 Abs. 1 und 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) mit Zustimmung des Tiefbauamtes des Kantons Bern die folgende Verkehrsanordnung:

«Einfahrt verboten» (SSV-Signal Nr. 2.02)

Bei nordwestlicher Einfahrt auf Parzelle Nr. 2203, in Richtung Industriestrasse zeigend

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalteramt des Verwaltungskreises Interlaken-Oberhalsi erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.

Diese Verfügung tritt nach ihrer Veröffentlichem im Amtsanzeiger sowie nach dem Aufstellen des Signals in Kraft.

Gemeinderat Wilderswil

Publiziert am 04.06.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Anne-Marie Schenkel, Allmendstrasse 6, 3125 Toffen.

Projektverfasserin: Tschiemer & Schenkel AG, Hauptstrasse 55, 3800 Matten.

Bauvorhaben: Ersatz der bestehenden Ölheizung durch eine aussen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort: Brunngasse 3, 3800 Matten, Parzelle Nr. 1151, Koordinaten 2’632’649 / 1’169’809.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Hinweis: Naturgefahrengebiet mit geringer Gefährdung Wasser.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.

Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Juli 2026.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten und Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwashrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 04.06.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Susanne und Raphael Eymann, Lehngasse 4, 3812 Wilderswil.

Projektverfasserin: HMS Architekten AG, Markus Froehlin, Seestrasse 20, 3700 Spiez.

Bauvorhaben: Teilabbruch und -Neubau eines bestehenden Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung im Erdgeschoss.

Standort: Lehngasse 4, Wilderswil, Parzelle Nr. 1646, Koordinaten 2’632’267 / 1’168’068.

Zone: Mischzone B.

Gewässerschutzzone: A.

Bauinventar: Baugruppe B.

Beantragte Ausnahmen: Unterschreiten Gebäudeabstand, Art. A1-7.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?

Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Juli 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Wilderswil

Publiziert am 04.06.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Eduard und Marie Seematter, Kreuzimaadweg 27, 3812 Wilderswil.

Projektverfasserin: Peter Rüegsegger Holzbau AG, Fabrikstrasse 74, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Umbau der bestehenden Zimmer in eine Wohnung.

Standort: Kreuzimaadweg 30, Wilderswil, Parzellen Nr. 1491, Koordinaten 2’632’909 / 1’168’446.

Zone: Mischzone A.

Gewässerschutzzone: A.

Bauinventar: nicht inventarisiert.

Beantragte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?

Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Juli 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Wilderswil

Publiziert am 04.06.2026

Tiefbauamt des Kantons Bern

Öffentliche Auflage Wasserbaugesuch mit Waldrodung

Kommunales Wasserbaubewilligungsverfahren

Die Einwohnergemeinde Ringgenberg legt gestützt auf Art. 30 ff. des Wasserbaugesetzes vom 14. Februar 1989 (WBG) das Wasserbaugesuch (kommunales Wasserbaubewilligungsverfahren) für das untenstehende Vorhaben auf. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innert der Auflagedauer schriftlich und begründet bei der Auflagestelle einzureichen.

Gemeinde: Ringgenberg.

Wasserbauträger: Einwohnergemeinde Ringgenberg.

Gewässer: Allmigraben.

Ort: Murweidli, Allmigraben. Koordinaten von 2’634’516 / 1’172’856 bis 2’634’446 / 1’172’475.

Vorhaben: WBB HWS Allmigraben Ringgenberg: Neubau eines Geschiebesammlers, zweier gewässerparalleler Dämme sowie eines Leitdammes und Massnahmen zur Sohlenstabilisierung im Unterlauf. Ausbau eines bestehenden Weges für die Erschliessung.

Beanspruchte Ausnahmen:

  • Rodung und Ersatzaufforstung (Art. 5–7 WaG, Art. 19 KWaG)
  • Nichtforstliche Kleinbauten/-anlagen (Art. 16 WaG, Art. 35 KWaV)
  • Unterschreiten Waldabstand (Art. 17 WaG, Art. 25–27 KWaG)
  • Bauten und Anlagen im Gewässerraum (Art. 48 WBG)
  • Fischereirechtliche Bewilligung (Art. 8–10 BGF)
  • Eingriffe in Bestände geschützter Pflanzen (Art. 19 und 20 NschV)
  • Eingriffe in die Ufervegetation (Art. 22 Abs. 2 NHG)
  • Eingriffe in Bestände geschützter Tiere (Art. 20 NHG, Art. 25–27 NSchV)
  • Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG i.V.m. Art. 5 WGB, Art. 30 Abs. 3 WBG)

Rodung: Rodungsfläche total 3077 m² entlang des Allmigrabens, davon temporär (Ersatz an Ort und Stelle) 2925 m² und definitiv resp. Ersatzaufforstung 152 m².

Auflage- und Einsprachefrist: 3. Juni bis 3. Juli 2026.

Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Ringgenberg.

Aussteckung: Das Vorhaben ist im Gelände mit Holzpflöcken wie folgt ausgesteckt:

  • Abschlussbauwerk Sammler rot
  • Einschnitt Sammler-Rückhalteraum blau
  • Krone Leitdamm unterhalb Sammler gelb

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innert der Auflage- und Einsprachefrist schriftlich und mit Begründung der Einsprachestelle einzureichen.

Einspracheberechtigt sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer oder andere Personen, die ein schutzwürdiges Interesse haben (Art. 24 WBG). Das gleiche Recht kommt den nach der Bundes- oder nach der Baugesetzgebung befugten Organisationen und Behörden zu.

Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Gwatt, 28. Mai 2026

Oberingenieurkreis I, Tiefbauamt des Kantons Bern

Publiziert am 04.06.2026

Konkursamt Oberland

Auflage Kollokationsplan und Inventar

Ausgeschlagene Erbschaft des Stegmann Ulrich, geb. 10. November 1943, von Ittigen und Thun, Endweg 61, 3818 Grindelwald, verstorben am 26. April 2025.

Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage.

Ablauf der Frist: 23. Juni 2026.

Auflagefrist Inventar: 10 Tage.

Ablauf der Frist: 13. Juni 2026.

Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 3. Juni 2026.

Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland

Publiziert am 04.06.2026

Konkursamt Oberland

Auflage Kollokationsplan und Inventar

Ausgeschlagene Erbschaft der Wegenstein Annelies Marguerite, geb. 28. Januar 1943, von Feuerthalen ZH, Rosenstrasse 27, 3800 Interlaken, verstorben am 31. Dezember 2025.

Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage.

Ablauf der Frist: 23. Juni 2026.

Auflagefrist Inventar: 10 Tage.

Ablauf der Frist: 13. Juni 2026.

Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 3. Juni 2026.

Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland

Publiziert am 04.06.2026

Einwohnergemeinde

Trucker & Country-Festival 2026

Verkehrsbehinderungen und Sperrungen

Vollständige Publikation siehe unter «Matten».

Sicherheitskommission Matten

Publiziert am 04.06.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Cosimo und Gisela Profico, Birkenweg 3, 3800 Matten.

Bauvorhaben: Einbau eines Fensters in die Ostfassade.

Standort: Birkenweg 3, 3800 Matten, Parzelle Nr. 944, Koordinaten 2’632’467 / 1’170’220.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Hinweis: Naturgefahrengebiet mit mittlerer Gefährdung, Wasser.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.

Auflage- und Einsprachefrist bis am 6. Juli 2026.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwashrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 04.06.2026

Einwohnergemeinde

Mitwirkungsveranstaltung «Baureglementsänderung in Sachen Zweitwohnungen»

Der Gemeinderat Habkern lädt die Bevölkerung zur öffentlichen Mitwirkungsveranstaltung zum Thema «Baureglementsänderung in Sachen Zweitwohnungen» ein.

  • Mittwoch, 24. Juni 2026, 20.00 Uhr, Turnhalle Habkern

Gestützt auf Art. 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom Juni 1979 und Art. 62 ff. des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 hat der Gemeinderat beschlossen, für das gesamte Gemeindegebiet eine Planungszone in Sachen «Zweitwohnungen» zu erlassen.

Ziel ist es, der zunehmenden Umnutzung von Erstwohnungen zu Zweitwohnungen sowie der damit verbundenen Verknappung von (bezahlbarem) Wohnraum entgegenzuwirken.

Während der auf zwei Jahre befristeten Planungszone sollen Grundlagen für eine künftige raumplanerische Regelung erarbeitet werden, welche der Gemeindeversammlung zur Genehmigung vorgelegt wird.

Die Grundlagen werden an der Veranstaltung erstmals vorgestellt sowie Zweck und Auswirkungen der Baureglementsänderung erläutert.

Die Bevölkerung hat Gelegenheit, sich zu informieren und Fragen zu stellen. Am Anlass werden auch der Ortsplaner Urs Fischer sowie Niklaus Fahrländer, Jurist der «kanzlei konstruktiv», anwesend sein.

Die Veranstaltung ist öffentlich.

Die Mitwirkung zur Baureglementsänderung findet vom 25. Juni bis 24. Juli 2026 statt.

Der Gemeinderat freut sich auf eine rege Teilnahme!

Gemeinderat Habkern

Publiziert am 04.06.2026

Stellenausschreibung

Schulsozialarbeit Bödeli

Für die Schule Unterseen suchen wir per 15. Oktober 2026 oder nach Vereinbarung eine/n

Schulsozialarbeiter/-in 70%

Die Schulsozialarbeit (SSA) Bödeli besteht seit 2012 und ist aktuell ein Angebot an den Schulen und Kindergärten in Bönigen, Interlaken, Matten, Ringgenberg, Unterseen und Leissigen. Die SSA begleitet Schüler/-innen im Prozess des Erwachsenwerdens und unterstützt Kinder und Jugendliche, Eltern und Lehrpersonen bei sozialen Fragen. Im Zentrum steht die Bewältigung verschiedener Probleme, die sich im Schulalltag bemerkbar machen. Zudem leistet die Schulsozialarbeit Präventionsarbeit in den Klassen.

Ihr Aufgabengebiet

  • Verantwortung für die SSA an der Schule Unterseen
  • Beratung und Unterstützung von Schülern und Schülerinnen (Zyklus 1–3), Lehrpersonen und Schulleitung sowie Eltern und Bezugspersonen
  • Arbeit mit Klassen (Prävention bis Krisenintervention)
  • Einbezug bei Projekten und bei Konzeptarbeiten an der Schule
  • Kooperation und Vernetzung in der Region sowie mit spezifischen Angeboten
  • Mitverantwortung für die Weiterentwicklung der SSA Bödeli

Ihr Anforderungsprofil

  • abgeschlossene Ausbildung in Sozialer Arbeit (Fachhochschule) oder Sozialpädagogik
  • Berufserfahrung und/oder Weiterbildung in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien
  • Methodenkompetenz für Beratung und Arbeit mit Gruppen
  • Vertrautheit mit dem Arbeitsfeld Schule und den Rahmenbedingungen
  • Vertrautheit mit Kindesschutzfragen
  • Fähigkeit für interdisziplinäres Denken und Kooperation
  • gutes Selbstmanagement, organisatorische Fähigkeiten, Belastbarkeit
  • Bereitschaft zu Mehrarbeit während den Schulwochen und Kompensation während den Schulferien
  • Flexibilität

Wir bieten

  • ein vielseitiges und interessantes Arbeitsgebiet mit Gestaltungsräumen
  • Jahresarbeitszeit (Pensum ist in den Schulwochen zu leisten)
  • Unterstützung und Begleitung durch die Leiterin der Schulsozialarbeit Bödeli, die Schulleitungen und den Ausschuss Schulsozialarbeit
  • Arbeits- und Anstellungsbedingungen der Gemeinde Matten

Weitere Informationen zu der Schulsozialarbeit Bödeli finden Sie unter: www.matten.ch/schulsozialarbeit

Für stellenspezifische Fragen steht Ihnen ab dem 8. Juni Daniela Schlunegger, Stellenleiterin/Schulsozialarbeiterin, Telefon 079 848 57 99, team@schulsozialarbeit-boedeli.ch (Montag/Donnerstag) zur Verfügung.

Ihre Bewerbungsunterlagen ausschliesslich in elektronischer Form senden Sie uns bis 11. Juni 2026 an personal@matten.ch Betreff: SSA Bödeli. Die Vorstellungsgespräche finden am Montag, 22. Juni 2026, (voraussichtlich nachmittags) statt.

Publiziert am 04.06.2026

Einwohnergemeinde

Sonderabfallsammlung 2026

Die Einwohnergemeinde Lauterbrunnen organisiert mit Unterstützung der Firma SOVAG AG eine Sonderabfallsammlung (Chemikalien, Gifte usw.) in Lauterbrunnen, Wengen und Mürren.

Die Sammlung findet an folgenden Daten statt:

  • Mürren, Werkhof Raufthubel; Mittwoch, 10. Juni 2026, 9.00–11.00 Uhr
  • Wengen, Sammelstelle Bahnhof Wengen; Mittwoch, 10. Juni 2026, 14.00–16.00 Uhr
  • Lauterbrunnen, Werkhof Lochweidli; Donnerstag, 11. Juni 2026, 9.00–12.00 Uhr

Diese Sammelaktion ist ausschliesslich für private Haushalte. Abfälle aus Gewerbe und Industrie werden nicht angenommen.

Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.

Einwohnergemeinde Lauterbrunnen
Ver- und Entsorgungskommission

Publiziert am 04.06.2026

Stellenausschreibung

Die Einwohnergemeinde Matten bei Interlaken sucht zur Verstärkung ihres Teams per 1. Juli 2026 oder nach Vereinbarung eine engagierte Persönlichkeit mit einem Flair für administrative Abläufe.

Mitarbeiter:in Sekretariat Bauverwaltung 50–60%

Du magst vielseitige Aufgaben und arbeitest gerne selbständig als auch im Team, behältst den Überblick und schätzt den Austausch mit Bevölkerung, Behörden und Mitarbeitenden? Dann könnte dich diese Stelle interessieren.

In dieser Funktion bist Du ein wichtiger Dreh- und Angelpunkt unserer Bauverwaltung und sorgst dafür, dass im Hintergrund alles rund läuft.

Das erwartet Dich

  • Du managst das Sekretariat der Bauverwaltung
  • Du unterstützt die Bau- und Planungskommission administrativ
  • Du koordinierst E-Mails, Posteingang sowie Telefon- und Schalterdienst
  • Du bearbeitest Rechnungen/Weiterverrechnungen
  • Du übernimmst Korrespondenzen und trägst für eine saubere Archivierung bei
  • Du führst ausserdem das Sekretariat der Schwellenkorporation Bödeli Süd

Das bringst Du mit

  • Abschluss einer KV-Lehre mit EFZ – idealerweise auf einer Verwaltung
  • eine strukturierte, selbstständige und zuverlässige Arbeitsweise
  • Freude am Umgang mit Menschen und eine ausgeprägte Dienstleistungsorientierung
  • Belastbarkeit, Verantwortungsbewusstsein sowie Teamgeist
  • Sprache? Sitzt – schriftlich wie mündlich
  • gute IT-Anwenderkenntnisse

Darauf kannst Du dich freuen

  • eine abwechslungsreiche Funktion mit Verantwortung und Gestaltungsspielraum
  • ein vielseitiges, motiviertes und unterstützendes Team
  • einen attraktiven Arbeitsplatz in der Region Interlaken

Möchtest du Teil unseres Teams werden?

Dann freuen wir uns auf deine Bewerbung! Sende uns deine Unterlagen per E-Mail an personal@matten.ch zu. Unsere Personalleiterin, Nathalie Götz, steht dir Montag/Dienstag sowie die derzeitige Sekretärin der Bauverwaltung, Nadja Kaufmann, Mittwoch/Donnerstag bei Fragen oder Unklarheiten unter Telefon 033 826 50 42 20 gerne zur Verfügung.

Publiziert am 04.06.2026

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Alpha Commerce GmbH, Im Moos 16, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Erstnutzung Halle Nr. 15: Erdgeschoss: Holzmanufaktur und Werkstatt (Entwurf, Herstellung und Vertrieb von massgeschneiderten Möbel und anderen Gegenständen sowie damit verbundenen Dienstleistungen; 1. Obergeschoss: Cafeteria (intern); 2. Obergeschoss: Dienstleistungen in den Bereichen Informatik und Softwareentwicklung (Entwicklung, Betrieb und Vertrieb von Softwarelösungen sowie IT-Beratungen und digitale Dienstleistungen wie digitale Fertigungstechnologien (3D-Druck).

Standort: Industriestrasse 19, Parzelle Nr. 2218/BR2219, Zone Überbauungsordnung «SF – Halle 1» (Arbeitszone), Koordinaten 2’633’642 / 1’168’859.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Auflage- und Einsprachefrist bis 29. Juni 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 04.06.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: René von Bergen, Kirchgasse 50, 3812 Wilderswil.

Bauvorhaben: Anbau Sitzplatz Süd, Windfang bei Eingangstüre Nord.

Standort: Kirchgasse 50, Wilderswil, Parzelle Nr. 2103, Koordinaten 2’632’637 / 1’168’242.

Zone: Kernzone.

Gewässerschutzzone: A.

Bauinventar: nicht inventarisiert.

Beantragte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?

Auflage- und Einsprachefrist bis 29. Juni 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Wilderswil

Publiziert am 04.06.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Nyffeler Adrian und Nyffeler-Lanker Manuela, Lindenallee 40, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Feuz Holzbau + Bedachungen GmbH, Stapfackerweg 10, 3805 Goldswil.

Bauvorhaben: Wärmetechnische Erneuerung Dach; Montage PV-Anlage und Einbau Dachlukarne; Einbau Cheminéeofen im DG; Ersatz Gasheizung durch aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe.

Standort: Lindenallee 40, Parzellen Nrn. 1737 und 1741.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzzone/Schutzobjekt: keine.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 29. Juni 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 04.06.2026

Einwohnergemeinde

Strassensperrung Untere Bönigstrasse – unter dem Baumdach

Infolge eines Streetfoodfestivals bleibt die Untere Bönigstrasse ab Verzweigung Höheweg bis Bahnhofplatz Ost (Höhe Raiffeisenbank) von Donnerstag, 18. Juni 2026, 8.00 Uhr, bis Sonntag, 21. Juni 2026, 23.00 Uhr gesperrt. Die Zufahrt für die Anwohner Untere Bönigstrasse 2 bis 8 ist gewährleistet und erfolgt im Einbahnverkehr ab Höheweg Nr. 2 über das Trottoir Richtung Ausfahrt Liegenschaft Griwa.

Umleitungen sowie Zufahrtsrichtungen werden signalisiert.

Das Polizeiinspektorat

Publiziert am 04.06.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Daniela Abegglen, Hauptstrasse 263, 3855 Brienz.

Projektverfasserin: Santschi + Schild Holzbau GmbH, Aegelsee 129, 3856 Brienzwiler.

Bauvorhaben: Energetische Dachsanierung. Abbruch Kamin auf der Westseite.

Standort: Aenderdorfgasse 22, 3856 Brienzwiler, Parzelle Nr. 1000, Wohn und Gewerbezone, 2-geschossig, Koordinaten O 2'650'912.41 / N 1'177'904.83.

Schutzzonen/Objekt: Gewässerschutzbereich Au, ISOS-Umgebungszone II, Erhaltungsziel b.

Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachefrist bis 29. Juni 2026.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Brienzwiler, Dorfstrasse 19, 3856 Brienzwiler.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Gemeindeverwaltung Brienzwiler

Publiziert am 04.06.2026

Schwellenkorporation

Ordentliche Mitgliederversammlung

Mittwoch, 1. Juli 2026, 20.00 Uhr, Schulhaus Obermoos, Brienzwiler

Traktanden

  1. Protokoll der Versammlung vom 30. Juni 2025
  2. Jahresrechnung 2025
  3. Voranschlag 2027
  4. Finanzplanung 2026–2031 zur Kenntnis
  5. Verschiedenes

Auflage

Die Unterlagen zu den Traktanden 2 und 3 liegen während 30 Tagen vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Brienzwiler öffentlich zur Einsicht auf.

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken einzureichen.

Das Stimmrecht richtet sich nach Artikel 11 des Schwellenkorporationsreglements.

Brienzwiler, 20. Mai 2026

Der Vorstand

Publiziert am 04.06.2026

Einwohnergemeinde

Verkehrserschwerung

Markt Interlaken – Sperrung Höheweg 

Der Warenmarkt findet im Jahr 2026 wiederum vier Mal auf dem Höheweg statt. Am Sonntag, 7. Juni 2026, muss deshalb der Höheweg von 8.00 bis 20.00 Uhr von der Einmündung Strandbadstrasse bis zur Einmündung Harderstrasse für jeglichen Verkehr (auch Velos) gesperrt werden.

Umleitungen sowie Zufahrten zu den betroffenen Hotels werden signalisiert. Der öffentliche Verkehr wird ebenfalls umgeleitet, die Haltestellen entlang des Höhewegs werden an diesem Tag nicht bedient.

Publiziert am 04.06.2026

Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern

Verkehrssperrung

Kantonsstrasse Nr. 1108 Gunten–Sigriswil

Gemeinde: Sigriswil.

410.20461 / Instandsetzung Lehnenbrücke Bellevue, Sigriswil

Teilstrecke: Sigriswilstrasse, Bereich Lehnenbrücke Bellevue (Koordinaten 2'620'701.13 / 1'173'443.06).

Dauer: Totalsperre in der Nacht von 11. auf 12. Juni 2026, zwischen 23.40 und 5.30 Uhr.

Ausnahmen: keine.

Grund der Massnahme: Für das Versetzen der 20 m langen Betonträger werden Pneukrane im Bereich der Lehnenbrücke auf der Fahrbahn installiert. Während der Kranarbeiten ist die Fahrbahn vollständig blockiert.

Verkehrsführung: Die Sigriswilstrasse ist im Bereich Lehnenbrücke Bellevue während der Sperrzeit vollständig gesperrt.

Der Verkehr wird beidseitig grossräumig via Seestrasse/Längenschachen sowie via Tschingelstrasse/Schwandenstrasse umgeleitet.

Einsatz Verkehrsdienst: Verkehrsdienst bei Brücke Guntenbach (Gunten) und Solbad Sigriswil zur Sperrung/Umleitung.

Einschränkungen

Motorfahrzeuge

Motorfahrzeuge können die Strecke während der Sperrzeiten nicht passieren. Der Verkehr wird grossräumig umgeleitet.

Blaulichtorganisationen

Während der Sperrzeiten ist aufgrund der auf der Fahrbahn installierten Pneukrane keine Durchfahrt möglich. Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste benutzen die signalisierten Umleitungen.

Fussgänger und Velofahrende

Kein Durchgang während der gesamten Sperrzeit.

Öffentlicher Verkehr

Der letzte Kurs der STI ist von der Sperrung betroffen und kann während der Sperrzeiten nicht verkehren.

Anwohnende

Zufahrt während der Sperre nicht möglich.

Rechtliche Hinweise

Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird diese Kantonsstrasse für den Verkehr gesperrt.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrssperrung.

Gwatt, 27. Mai 2026

Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I

Publiziert am 04.06.2026

Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern

Verkehrssperrung

Kantonsstrasse Nr. 1108 Gunten–Sigriswil

Gemeinde: Sigriswil.

410.20461 / Instandsetzung Lehnenbrücke Bellevue, Sigriswil

Teilstrecke: Sigriswilstrasse, Bereich Lehnenbrücke Bellevue (Koordinaten 2'620'701.13 / 1'173'443.06).

Dauer: Totalsperre in der Nacht von 15. bis 19. Juni 2026, zwischen 0.30 und 5.30 Uhr.

Ausnahmen: keine.

Grund der Massnahme: Im Zusammenhang mit der Instandsetzung der Lehnenbrücke Bellevue erfolgen Abbrucharbeiten im Bereich der Bellevuekurve. Während der Abbrucharbeiten ist die Fahrbahn vollständig blockiert.

Verkehrsführung: Die Sigriswilstrasse ist im Bereich Lehnenbrücke Bellevue während der Sperrzeit vollständig gesperrt.

Der Verkehr wird beidseitig grossräumig via Seestrasse/Längenschachen sowie via Tschingelstrasse/Schwandenstrasse umgeleitet.

Einsatz Verkehrsdienst: Verkehrsdienst bei Brücke Guntenbach (Gunten) und Solbad Sigriswil zur Sperrung/Umleitung.

Einschränkungen

Motorfahrzeuge

Motorfahrzeuge können die Strecke während der Sperrzeiten nicht passieren. Der Verkehr wird grossräumig umgeleitet.

Blaulichtorganisationen

Während der Sperrzeiten ist aufgrund der auf der Fahrbahn installierten Arbeitsmaschinen keine Durchfahrt möglich. Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste benutzen die signalisierten Umleitungen.

Fussgänger und Velofahrende

Kein Durchgang während der gesamten Sperrzeit.

Öffentlicher Verkehr

Nicht betroffen (keine Kurse zu dieser Zeit).

Anwohnende

Zufahrt während der Sperre nicht möglich.

Rechtliche Hinweise

Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird diese Kantonsstrasse für den Verkehr gesperrt.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrssperrung.

Gwatt, 27. Mai 2026

Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I

Publiziert am 04.06.2026

Schwellenkorporation Bödeli Süd

Bönigen, Gsteigwiler, Interlaken, Matten, Saxeten und Wilderswil 

Ordentliche Mitgliederversammlung

Dienstag, 30. Juni 2026, Singsaal des Schulhauses Bönigen, 20.00 Uhr 

Traktanden

  1. Wahl eines Stimmenzählers
  2. Jahresrechnung 2025, Genehmigung
  3. Wahlen
    1. Ersatzwahl Gemeindevertreter Bönigen
  4. Informationen des Präsidenten
  5. Verschiedenes

Öffentliche Auflage

Es liegen zur Einsichtnahme bei den Gemeindeschreibereien Bönigen, Gsteigwiler, Interlaken, Matten, Saxeten und Wilderswil öffentlich auf:

  1. 30 Tage vor der Versammlung;
    • Jahresrechnung 2025
  2. 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen:
    • Protokoll der Mitgliederversammlung vom 30. Juni 2026

Eingeladen und stimmberechtigt sind alle Beitragspflichtigen innerhalb des Perimeters. Für jedes Grundstück oder Werk besteht ein Stimmrecht. Wer Eigentümer mehrerer Grundstücke, Werke und/oder Rechte ist, hat mehrere Stimmrechte.

Die Stimmkarten müssen bei der entsprechenden Gemeindeverwaltung vor der Versammlung bezogen und der Zutrittskontrolle vorgelegt werden.

Gegen die Beschlüsse der Mitgliederversammlung kann innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden. Festgestellte Verfahrensmängel müssen während der Versammlung gerügt werden.

Einsprachen gegen die Abfassung des Protokolls sind während der Auflagefrist schriftlich und begründet der Schwellenkorporation Bödeli Süd, Hauptstrasse 30, 3800 Matten b. Interlaken, einzureichen.

Matten, 20. Mai 2026

Schwellenkorporation Bödeli Süd

Publiziert am 04.06.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Kursaal Interlaken Holding AG, Strandbadstrasse 44, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Kursaal Interlaken Holding AG, Peter Jost, Strandbadstrasse 44, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Anbringung von zwei digitalen Werbescreens sowie Demontage einer bestehenden Beschriftung.

Standort: Höheweg 71 und 73, Parzelle Nr. 173.

Nutzungszone: Hotelzone B.

Schutzzone/Schutzobjekt: Ortsbildgestaltungsbereich, Baugruppe E.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 29. Juni 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 04.06.2026

Gemischte Gemeinde

Ausschreibung Winterdienst Brienzwiler

Ab 1. Oktober 2026 wird der Auftrag für die Schneeräumung auf dem gesamten Strassennetz (ohne Brünigstrasse (Kantonsstrasse)) der Gemeinde frei.

Aufgabe/Auftrag

Schneeräumung in Absprache mit dem Werkmeister auf den vertraglich zugeteilten Routen.

Bedingungen

  • Der Unternehmer stellt sein eigenes Fahrzeug inkl. Ketten und Schneepflug zur Verfügung. Anpassungsarbeiten und Unterhalt an Fahrzeug und Gerät gehen grundsätzlich zulasten des Unternehmers.
  • Fahrzeug und Fahrer müssen in der Winterzeit (jeweils vom 1. Oktober bis 30. April) durchgehend zu jeder Tages- und Nachtzeit für einen Einsatz verfügbar sein.

Inhalt der Offerte

  • Adresse und Standort des Unternehmers, Angabe des hauptsächlich eingesetzten Fahrzeuges
  • Fahrzeugtyp und Motorisierung
  • Pauschaler Stundenansatz für Fahrzeug- und Personalkosten; sämtliche Nebenkosten (Versicherung usw.) und Sozialabgaben sind einzurechnen
  • Nachweis eines umfassenden Versicherungsschutzes
  • Referenzen und weitere sachdienliche Bemerkungen (namentlich zu Ortskenntnissen, zur Erfahrung, zur Organisation oder Stellvertretung usw.)

Kriterien für die Vergabe

  1. Preis-Leistungs-Verhältnis
  2. Ortskenntnisse / Vertrautheit mit den Brienzwiler Verhältnissen
  3. Erfahrung des Unternehmers mit Schneeräumung
  4. Organisation des Betriebs, Gewährleistung der Stellvertretung

Verschiedenes

  • Die Vergabe erfolgt freihändig
  • Garagiermöglichkeit gegen kleine Miete in Brienzwiler möglich

Bei Fragen steht Ihnen der verantwortliche Gemeinderat Andreas Zumstein, Telefon 076 430 37 27, gerne zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihre Offerteinreichung bis spätestens 26. Juni 2026 an folgende Adresse: Gemeinderat, Dorfstrasse 19, 3856 Brienzwiler, oder per E-Mail an amanda.fuchs@brienzwiler.ch.

Gemeinderat Brienzwiler

Publiziert am 04.06.2026

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Immobility AG, Spielhölzli 12, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Abbruch Gebäude Nr. 24a; Neubau Wohnhaus mit Einstellhalle.

Hinweis: Vorbehalten bleibt die Genehmigung des überarbeiteten Gemeindebaureglements durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung.

Standort: Dorfstrasse 24, Parzelle Nr. 178, Wohn- und Gewerbezone WG3, Koordinaten 2’625’456 / 1’167’074.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Ao, Ortsbildschutzperimeter.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).

Auflage- und Einsprachefrist bis 29. Juni 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Leissigen, 3706 Leissigen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 04.06.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Elsbeth und Fritz Abegglen, Schoren 6, 3807 Iseltwald.

Projektverfasser: Huggler Emil, Ursisbalmweg 12, 3853 Niederried.

Bauvorhaben: Montage einer aussen stehenden Luft-Wasser-Wärmepumpe.

Standort: Schoren 6, Parzelle Nr. 827, Wohnzone W2, Koordinaten 2'640’537 / 1'173’512.

Schutzzone: ISOS Gemeinde Iseltwald.

Gewässerschutz: Gewässerschutzbereich Au.

Beantragte Ausnahmen: keine.

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Iseltwald, Marderbach 15f, 3807 Iseltwald.

Auflage- und Einsprachefrist bis 29. Juni 2026.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Gemeindeverwaltung Iseltwald einzureichen. Ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der angesetzten Frist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Gemeinderat Iseltwald

Publiziert am 04.06.2026

Stellenausschreibung

Willkommen in Matten bei Interlaken

4200 Menschen, zwei Seen, viele Berge und vielleicht bald dein neuer Arbeitsort.

Matten bei Interlaken ist mehr als nur ein idyllischer Ort zwischen Thuner- und Brienzersee. Hier verbinden sich Natur und Dorfleben, Tradition und Fortschritt.

Unsere Schule umfasst aktuell 410 Schüler/-innen und verfügt über eine zeitgemässe und moderne Infrastruktur. Der bisherige Leiter Hausdienst schlägt ein neues Kapitel auf, und jetzt suchen wir dich per 1. Oktober 2026 oder nach Vereinbarung als

Leiter:in Hausdienst 90–100%

Dein Spielfeld

  • Du führst und organisierst fachlich und kompetent den Bereich Hausdienst
  • Du jonglierst Einsatzpläne für Unterhalt und Reinigung der Schulanlagen wie ein Profi
  • Als Verantwortliche:r für Sicherheits-, Umwelt- und Qualitätsstandards bist du immer auf dem neusten Stand und bleibst am Ball
  • Zwischen Schulleitung, Kollegium, Schulsozialarbeit, Tagesschule, Werkhof und Verwaltung bist du die Person, die Lösungen findet, statt Probleme wälzt
  • Dank deiner Betreuung aller technischer Anlagen funktioniert der Betrieb reibungslos
  • Piketteinsätze auch am Wochenende motivieren dich? Super! Wir bieten ausserschulische Belegungen der Schulanlagen

Dein Rucksack

  • Du hast eine handwerkliche Ausbildung beendet – idealerweise mit Hausdienst-Erfahrung
  • Hauswart mit eidg. Fachausweis? Jackpot! Falls nicht, holst du dir den Titel bei uns
  • Du bist eigenständig, zuverlässig und belastbar – und trotzdem ein Teamplayer
  • Sprache? Sitzt – Schriftlich wie mündlich
  • Der Umgang mit Maschinen und Geräten – für dich Routine
  • Du magst Verantwortung, bringst Ideen ein und hast Freude am Kontakt mit Menschen
  • Bonus-Level: Wenn dich die Feuerwehr reizt, freut sich die Bödeli-Einheit auf dich

Was wir dir bieten

  • Spannende, abwechslungsreiche Tätigkeit mit viel Eigenverantwortung. Ein Job, bei dem es garantiert nie langweilig wird
  • Moderne Infrastruktur und ein Team, das dich unterstützt
  • Eine Anstellung mit Sinn, Entwicklungsmöglichkeiten und Raum für Weiterbildung
  • Viel Natur vor der Haustüre – Inspiration inklusive

Interessiert?

Dann packs an und werde Teil unseres Teams! Sende uns deine Unterlagen bis am 8. Juni 2026 per E-Mail an: personal@matten.ch zu. Unser Stv. Bauverwalter Yannick Bucher steht dir bei Fragen oder Unklarheiten unter Telefon 033 826 50 25 gerne zur Verfügung.

Die Vorstellungsgespräche finden am Montag, 15. Juni 2026, statt.

Publiziert am 04.06.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Hapimag AG, Höheweg 95, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Umnutzung Aufenthaltsräume in Fitnessräume; Installation von Klimageräten in den neuen Fitnessräumen.

Standort: Höheweg 95, Parzelle Nr. 1898.

Nutzungszone: Überbauungsordnung 8.

Schutzzone/Schutzobjekt: Ortsbildgestaltungsbereich, Baugruppe E.

Beanspruchte Ausnahmen:

  • Verzicht auf Abwärmenutzung Art. 44 Abs. 2 KEnG
  • Verzicht auf automatisierten Sonnenschutz Art. 16 Abs. 2 KEnV

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 29. Juni 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 04.06.2026

Baupublikation

Gesuchstellerinnen und Projektverfasserinnen: Franziska Gertsch, Kirchstatt 754a, 3826 Gimmelwald; Eva Gertsch Untere Stockteile 22, 3806 Bönigen; Maria Gertsch, Obere Goldey 89b, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Ersatz der alten Feuerungsanlage.

Standort: Stechelberg, Lampenstein, Gebäude Nr. 520, Parzelle Nr. 1799, Koordinaten 2'635'719 / 1'153'340, Landwirtschaftszone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone üB.

Ausnahme: Art. 24 RPG «Bauen ausserhalb der Bauzone».

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 29. Mai bis 29. Juni 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 04.06.2026

Einwohnergemeinde

Sperrung Bärenplatz während Platzkonzerten

Am Freitag, 5. Juni 2026, startet die Platzkonzertsaison auf dem Bärenplatz Wilderswil. Aus diesem Grund gibt es folgende Sperrungen (nur bei schönem Wetter) für jeglichen Verkehr:

Bärenplatz, Kupfergasse ab Einmündung Büelgässli bis Ende Hotel Bären, jeweils von 19.30 bis 21.45 Uhr

  • Freitag, 5. Juni 2026
  • Freitag, 21. August 2026
  • Freitag, 28. August 2026

Die Zu- und Wegfahrt für die Blaulichtorganisationen ist gewährleistet. Signalisationen und Umleitungen werden sichergestellt.

Besten Dank für Ihr Verständnis.

Wilderswil, im Mai 2026

Sicherheitskommission Wilderswil

Publiziert am 04.06.2026

Einwohnergemeinde

Greenfield Festival 2026

Vom 11. bis 13. Juni 2026 findet das Greenfield Festival auf dem Flugplatzgelände statt. Aus diesem Grund ist mit verschiedenen Verkehrsbehinderungen bzw. Sperrungen zu rechnen.

Öffentlicher Verkehr

Postauto Berner Oberland wird an diesen Tagen einen uneingeschränkten öffentlichen Busbetrieb anbieten. Im Bereich Matten–Bönigen muss an allen Tagen mit Fahrplanänderungen gerechnet werden. Die Aushänge an den Haltestellen sind zu beachten.

Sperrung Aegertenstrasse, Aenderbergstrasse in Matten

Von Montag, 8. Juni, 7.00 Uhr bis Montag, 15. Juni 2026, 20.00 Uhr sind die Aegertenstrasse zwischen Hertigässli und Flugplatz und die Aenderbergstrasse zwischen Bönigstrasse und Aegertenstrasse in Matten für jeglichen Durchgangsverkehr gesperrt. Die Zufahrt zu den Liegenschaften / Zubringerdienst bleibt gewährleistet.

Fahrräder sind bis zum Festivalgelände gestattet.

Es werden keine Taxifahrten durch die Aenderbergstrasse auf das Festivalgelände geduldet. Missachtungen des allgemeinen Fahrverbots werden angezeigt und mit Busse geahndet. 

Taxis ist es nur gestattet, in die Shuttlebusschleife einzufahren, um Gäste ein- und aussteigen zu lassen, jedoch nicht, um auf neue Gäste zu warten. Als Taxiwartezone kann der Parkplatz vor der Halle 2 genutzt werden. 

Sperrung Gsteigstrasse, Bönigen

Von Mittwoch, 10. Juni, 8.00 Uhr bis Sonntag, 14. Juni 2026, 14.00 Uhr wird die Gsteigstrasse ab Höhe Blumenstrasse in Richtung Wilderswil für jeglichen Durchgangsverkehr gesperrt. Die Zufahrt zu den Liegenschaften / Zubringerdienst bleibt gewährleistet. 

Sperrung Industriestrasse, Wilderswil

Von Mittwoch, 10. Juni, 8.00 Uhr bis Sonntag, 14. Juni 2026, 20.00 Uhr wird die Industriestrasse ab Höhe Auto Rüger AG in Richtung Bönigen für jeglichen Verkehr gesperrt.

Es werden keine Taxifahrten durch die Alte Staatsstrasse / Mittelweg auf das Festivalgelände geduldet.

Sperrung Obere Bönigstrasse ab Bahnübergang bis Tenne-Kreisel

Von Mittwoch, 10. Juni, 8.00 Uhr bis Montag, 15. Juni 2026, 8.00 Uhr ist die Obere Bönigstrasse ab Bahnübergang bis Tenne-Kreisel gesperrt. Die Zufahrt zu den Liegenschaften / Zubringerdienst bleibt gewährleistet und wird entsprechend signalisiert. Taxidurchfahrten sind nicht gestattet.

Generell ist auf dem gesamten Gemeindegebiet von Matten, Bönigen, Wilderswil und Interlaken mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen.

Die Verkehrsteilnehmenden werden gebeten, die speziell signalisierten Anfahrtswege zu benützen sowie die angebrachten Signalisationen zu beachten und den Weisungen von Polizei und/oder Verkehrspatrouillen Folge zu leisten.

Anwohner- und Besucherkarten Einwohnergemeinde Matten

Falls noch Anwohner- und Besucherkarten benötigt werden, können diese bei der Einwohnergemeinde Matten, Ressort Sicherheit, bezogen werden.

Für Ihr Verständnis danken wir bestens.

Sicherheitskommission Matten

Publiziert am 04.06.2026

Einwohnergemeinde

Greenfield Festival 2026

Verkehrsbehinderungen und Sperrungen

Vollständige Publikation siehe unter «Matten».

Sicherheitskommission Matten

Publiziert am 04.06.2026

Schwellenkorporation

Mitgliederversammlung

Mittwoch, 24. Juni 2026, 20.00 Uhr im Gemeindehaus Niederried

Traktanden

  1. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Protokoll der Versammlung vom 6. Juni 2025
  3. Jahresrechnung 2025 und Kenntnisnahme der Nachkredite
  4. Budget 2027
  5. Nachkredit Unterhalt Wasserbau von Fr. 10‘000.–
  6. Genehmigung Besoldungsreglement
  7. Wahlen  
  8. Anträge
  9. Verschiedenes

Öffentliche Auflage

Die Unterlagen liegen zur Einsichtnahme bei der Gemeindeschreiberei Niederried 30 Tage vor der Versammlung öffentlich auf.

Eingeladen und stimmberechtigt sind alle beitragspflichtigen Grund-, Wohnungs-, Liegenschafts- und Werkeigentümer.

Gegen die Beschlüsse der Mitgliederversammlung kann innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden. Festgestellte Verfahrensmängel müssen während der Versammlung gerügt werden.

Niederried, 29. April 2026

Der Vorstand

Publiziert am 04.06.2026

Einwohnergemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung

Freitag, 5. Juni 2026, 20.00 Uhr, Kongress-Saal Grindelwald

Traktanden

  1. Jahresrechnung 2025; Genehmigung
  2. Abrechnung über Verpflichtungskredite; Kenntnisnahme
  3. Verschiedenes

Die Unterlagen zu den Geschäften liegen 30 Tage vor der Versammlung, d. h. ab Montag, 4. Mai 2026, in der Gemeindeverwaltung während den Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Das Protokoll der Versammlung wird vom 15. Juni 2026 an während 30 Tagen auf der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt. Werden innert 30 Tagen seit der Publikation keine schriftlich begründeten Einwände erhoben, erfolgt die Genehmigung durch den Gemeinderat (Art. 61 AWR).

Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann gestützt auf Art. 67a des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner von Grindelwald sind zur Versammlung freundlich eingeladen.

Grindelwald, 7. April 2026

Gemeinderat Grindelwald

Publiziert am 04.06.2026

Einwohnergemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung

Freitag, 5. Juni 2026, 20.00 Uhr im Kongress-Saal Beatenberg

Traktanden

  1. Jahresrechnung 2025
    1. Kenntnisnahme von Nachkrediten
    2. Kenntnisnahme von Abrechnungen über Verpflichtungskredite
    3. Genehmigung der Jahresrechnung 2025
  2. Kenntnisnahme vom Jahresbericht der Datenschutzaufsichtsstelle
  3. Genehmigung der Neufassung Gebührenreglement
  4. Genehmigung der 2. Teilrevision Parkplatzbewirtschaftungsreglement
  5. Genehmigung der Änderung Zonenplan Waldegg mit Waldfeststellungsverfahren und Rodungsgesuch 
  6. Kreditgenehmigung für die Heizung Mehrzweckanlage Wydi (Zivilschutzanlage, Feuerwehrmagazin, Werkhof und Pavillon) mit Anschluss Tea-Room Bel-Air
  7. Kreditgenehmigung für eine Photovoltaik-Aufdach-Anlage auf dem Werkhofdach
  8. Verschiedenes

Aktenauflage

Die Unterlagen zu den Traktanden Nrn. 1, 3 und 4 liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Beatenberg öffentlich auf. Zum Teil werden die Unterlagen auch auf der Website www.beatenberg.ch (Gemeinde, Aktuell) aufgeschaltet.

Botschaft zur Gemeindeversammlung

Die Botschaft für die Stimmberechtigten wird etwa drei Wochen vor der Versammlung auf der Website www.beatenberg.ch (Gemeinde, Aktuell) aufgeschaltet. Zudem wird die Botschaft an interessierte Personen am Schalter der Gemeindeverwaltung in Papierform abgegeben.

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Artikel 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Apéro im Anschluss

Der Gemeinderat lädt alle Versammlungsteilnehmenden im Anschluss an die Versammlung zu einem Apéro ein.

Alle stimmberechtigten Schweizer Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste sind zur Teilnahme an dieser Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt ist, wer das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten Wohnsitz in der Gemeinde Beatenberg hat.

Gemeinderat Beatenberg

Publiziert am 04.06.2026


Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen

Telefon 033 828 12 00
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