Burgerversammlung
Freitag, 24. April 2026, 19.30 Uhr im Singsaal des neuen Schulhauses Bönigen
Traktanden
Reglements- und Aktenauflage
Die Totalrevision in der vom Burgerrat am 25. Februar 2026 beschlossenen Fassung des Organisa-tionsreglements, gültig ab 1. September 2026, liegt während 30 Tagen vor der Versammlung öffentlich im Forsthaus auf, die Jahresrechnung 2025 liegt 20 Tage vor der Versammlung im Forsthaus (Verwaltungssitz) öffentlich auf. Das Reglement sowie die Jahresrechnung 2025 können dort bezogen oder über die E-Mail info@burgergemeindeboenigen.ch bestellt werden. Öffnungszeiten Verwaltung, Forsthaus Rüti 14: Montag und Donnerstag von 8.30–11.30 Uhr. Übrige Zeiten nach telefonischer Vereinbarung: Telefon 079 301 06 74.
Protokolle: Das Protokoll der Versammlung vom 24. Aprill 2026 liegt 7 Tage nach der Versammlung während 20 Tagen öffentlich im Forsthaus auf.
Rechtsmittelbelehrung
Allfällige Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 60 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz).
Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind anlässlich der Versammlung sofort zu rügen (Art. 49a GG). Wer rechtzeitig Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse und Wahlen nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger sind zur Teilnahme an der Versammlung freundlich eingeladen.
Bönigen, 19. März 2026
Der Burgerrat
Öffentliche Planauflage
Überbauungsordnung «Bad» mit Zonenplanänderung und Waldfeststellungsverfahren nach Art. 10 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 1991 über den Wald (WaG)
Der Gemeinderat Leissigen bringt gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) die Überbauungsordnung «Bad» mit Zonenplanänderung und Waldfeststellung gemäss Art. 4 des kantonalen Waldgesetzes (KWaG) vom 5. Mai 1997 und Art. 2 der kantonalen Waldverordnung (KWaV) vom 29. Oktober 1997 zur öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen während 30 Tagen, das heisst vom 30. März bis 28. April 2026, bei der Gemeindeverwaltung, Nythartweg 1, 3706 Leissigen, während den Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Folgende Unterlagen können eingesehen werden:
Überbauungsordnung «Bad» mit Zonenplanänderung, bestehend aus:
Weitere Unterlagen:
Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Leissigen unter www.leissigen.ch/aktuell/oeffentliche-auflage einsehbar.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Leissigen, Nythartweg 1, 3706 Leissigen, einzureichen.
Leissigen, 23. März 2026
Gemeinderat Leissigen
Bauherrschaft: Grand Hotel Beau Rivage, Stefan Zingg, Höheweg 211, 3800 Interlaken.
Projektverfasser: BAALD Architecture, Dorfstrasse 25, 3646 Einigen.
Bauvorhaben: Umbau von bestehenden Büroräumlichkeiten zu Hotelzimmern; Ersatz von Fenster an der Nord- und Westfassade; Ausseneinheit an der Nordfassade zur Klimatisierung von 5 Hotelzimmern.
Standort: Grand Hotel Beau Rivage, Höheweg 211, Parzelle Nr. 298, Zone Uferschutzplanung Beaurivage (Hotelzone A und C), Koordinaten 2’632’584 / 1’171’017.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, Baugruppe E (Interlaken, Höheweg/Aarzelg), ISOS-Gebiet.
Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt.
Auflage- und Einsprachefrist bis 20. April 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Gesuchsteller: Wyss Konrad, vertreten durch Archidee GmbH, Dorfstrasse 193, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Archidee GmbH, Dorfstrasse 193, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Dachsanierung, Einbau von WC und Anschluss an das öffentliche Kanalisationsnetz.
Standort: Brandeggstrasse 14a, Parzelle Nr. 596, Koordinaten 2’644’629 / 1’162’764.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/270715
Auflage- und Einsprachefrist bis 27. April 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 23. März 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Gesuchstellerin: Mosimann Sandra, Dorfstrasse 2, 3800 Matten b. Interlaken.
Bauvorhaben: Sanierung der Küche und Nasszellen, Zusammenlegen der Wohnungen in neu nur noch eine Wohnung, Demontage der zweiten Küche, Einbau Schwedenofen.
Standort: Boden 11, 3815 Gündlischwand, Parzelle Nr. 171, Koordinaten 2'636'024.45 / 1'164'798.95.
Nutzungszone: WGA.
Schutzzone: Gewässerschutzzone: Au.
Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Gündlischwand, Im Viertel 130 E, 3815 Zweilütschinen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 27. April 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Gündlischwand, im Viertel 130 E, 3815 Zweilütschinen, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35 b BauG).
Gündlischwand, 20. März 2026
Bauverwaltung Gündlischwand
Wahlausschuss
Gestützt auf Artikel 71 des Gesetzes über die politischen Rechte sowie auf Artikel 7 der Verordnung über die politischen Rechte hat der Gemeinderat folgende Personen in den Wahlausschuss vom 29. März 2026 gewählt:
Zweilütschinen, 20. März 2026
Gemeinderat Gündlischwand
Kehrichtabfuhr Ostern 2026
Karfreitag, 3. April 2026: Die Kehrichtabfuhr fällt aus.
Dienstag, 7. April 2026: Die Kehrichtabfuhr findet statt (normale Route ganzes Dorf/Kienholz).
Bitte beachten: Der Kehricht darf erst am Abfuhrtag bis 7.00 Uhr bereitgestellt werden.
Bauverwaltung Brienz
Bauherrschaft: Michael Fischer, Artherstrasse 149, 6317 Oberwil, Juan Carlos Rey, Militärstrasse 5, 3600 Thun.
Projektverfasserin: Houseler AG, Museumsstrasse 25, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Abbruch der Gebäude 12 und 14; Neubau Mehrfamilienhaus mit Autoeinstellhalle.
Projektänderung: Überarbeitung des Projekts in folgenden Punkten: Positionierung des Gebäudes; Fassadengestaltung und Materialisierung; Balkon- und Loggiaausbildung; Fensteranordnung; Dacheinschnitte; Zugangs- und Eingangsbereich; Terrain- und Sockelgestaltung.
Standort: Oberdorfstrasse 14, Parzellen Nrn. 469, 1226 und 2233, Wohn- und Gewerbezone WG2, Koordinaten 2’645’227 / 1’178’397.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, ISOS-Gebiet 0530 (Bereich B 0.2, Aufnahmekategorie AB, Erhaltungsziel B).
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 20. April 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Verkehrserschwerung
Kantonsstrasse Nr. 221 Beatenbucht–Interlaken
Gemeinde: Unterseen.
410.20123 / Instandsetzung Kreisel Lehn, Unterseen
Teilstrecke: Koordinaten Y/X 2'629'510 / 1'169’947.
Dauer: 4 Monate.
Ausnahmen: keine.
Grund der Massnahme: Belagserneuerung sowie Sanierung Werkleitungen.
Verkehrsführung: Umleitung durch Lichtsignal gesteuert.
Einschränkungen: Einspurige Verkehrsführung, Verkehrsregelung von Hand oder mit Lichtsignalanlage.
Rechtliche Hinweise
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.
Gwatt, 6. März 2026
Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Verkehrserschwerung
Kantonsstrasse Nr. 222 Zweilütschinen–Lauterbrunnen–Stechelberg
Gemeinde: Wilderswil.
410.20685 / Instandsetzung Durchlass im Steinschlag 1 (11348)
Teilstrecke: Zweilütschinen, (Koordinaten 2'635’619 / 1'163'886).
Dauer: Dienstag, 7. April, bis Freitag, 8. Mai 2026.
Ausnahmen: keine.
Grund der Massnahme: Sanierungsarbeiten Bachdurchlass.
Einschränkungen: Einspurige Verkehrsführung, Verkehrsregelung von Hand oder mit Lichtsignalanlage.
Rechtliche Hinweise
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.
Gwatt, 25. März 2026
Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Gesuchsteller: Bohren Christian und Bohren Peter Elias, vertreten durch Bohren Christian, Rue du Fort 4, 1268 Begnins.
Projektverfasserin: Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Sanierung Wohnhaus, Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Dorfstrasse 70, Parzelle Nr. 6611, Koordinaten 2’645’440 / 1’163’795.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Schutzobjekt: K-Objekt, schützenswert.
Schutzzone allgemein: Umgebungsschutzgebiet.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/250573
Auflage- und Einsprachefrist bis 20. April 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 16. März 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Ausserordentliche Burgerversammlung
Mittwoch, 22. April 2026, 20.00 Uhr, Sitzungszimmer Verwaltungsgebäude Lütschental
Traktanden
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Burgerversammlung bei der Gemeindeschreiberei öffentlich auf.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Stimmrecht
An der Burgerversammlung ist stimmberechtigt, wer in der Gemeinde wohnt, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und im Burgerrodel eingetragen ist (Art. 29 Abs. 3 OgR).
Auflage Protokoll
Das Protokoll dieser Versammlung wird ab dem 27. April 2026 während 20 Tagen in der Gemeindeschreiberei öffentlich aufgelegt. Die Auflage wird im Anzeiger Interlaken publiziert. Gegen die Abfassung des Protokolls kann während der Auflagefrist bei der Burgerkommission schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden (Art. 77 Abs. 2 und Abs. 3 des Organisationsreglements der Gemischten Gemeinde Lütschental).
Lütschental, im März 2026
Burgerkommission Lütschental
Gesuchstellerin: Bianca und Adrian Kohler, Blumenstrasse 12, 3706 Leissigen.
Projektverfasserin: Umbra Architektur AG, Merzenacker 81a, 3006 Bern.
Bauvorhaben: Totalsanierung und Ausbau bestehendes Wohnhaus, neue Heizung mit WP-Luft-Wasser und Aussengerät, 2 neue Parkplätze.
Standort: Nythartweg 21, 3706 Leissigen, Parzellen Nrn. 203, 669, Zone WG2b, Uferschutzplan ZöN Kirche, Koordinaten 2’625’777 / 1’167’000.
Schutzzone/-objekt: Baugruppe B und Ortsbildschutzgebiet / Erhaltenswert, K-Objekt.
Nutzungsart Zweitwohnungsgesetz (ZWG): Erweiterung ohne Nutzungsbeschränkung (Art. 11 ZWG).
Ausnahmen:
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, Nythartweg 1, 3706 Leissigen.
Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances (eBau Nr. 2026-609).
Auflage- und Einsprachefrist bis 27. April 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile / Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Leissigen, 23. März 2026
Gemeinderat Leissigen
Willkommen in Matten bei Interlaken
4200 Menschen, zwei Seen, viele Berge und vielleicht bald: Dein neuer Job!
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Was du bei uns bewegst
Wer du bist
Unser Angebot
Dein neuer Arbeitsort mit Sicht auf die imposante Bergwelt?
Dann freuen wir uns auf deine Bewerbung. Sende uns deine Unterlagen per E-Mail an personal@matten.ch zu. Unser Gemeindeschreiber, Pascal Bigler, steht dir bei Fragen oder Unklarheiten unter Telefon 033 826 50 34 gerne zur Verfügung.
Bauherrschaft: Interlago Property AG, Obere Bönigstrasse 100, 3800 Matten b. Interlaken, vertreten durch Ralph Horat, Obere Bönigstrasse 100, 3800 Matten b. Interlaken.
Projektverfasserin: von Allmen Architekten AG, Untere Bönigstrasse 10A, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Zwischennutzung im Zentralgebäude JungfrauPark Interlaken.
Projektbeschrieb: Mit dem Bauvorhaben wird der bestehende Gastronomiebetrieb räumlich erweitert und funktional ergänzt. Zudem entsteht in einem definierten Sektor eine kompakte Beherbergung mit Kapselzimmern sowie zusätzlichen Sanitär- und Servicebereichen. Zeitgleich werden die Büroflächen modernisiert und für Verwaltungs-, Forschungs- und Wissenschaftszwecke (UeO-konform) ausgebaut. Die baulichen Anpassungen dienen der besseren Nutzung des Bestands und der betrieblichen Neuorganisation, ohne den Charakter der bestehenden Anlage zu verändern.
Gastgewerbe: Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 284 Sitzplätze im Erdgeschoss, bei Veranstaltungen 1100 Sitzplätze (unverändert), 1500 Sitzplätze im 1. Obergeschoss (unverändert), 80 Sitzplätze im 10. Obergeschoss (neu), 90 Sitzplätze im Maya-Club inkl. Galerie (unverändert), 400 Sitzplätze auf der Terrasse (unverändert); 44 Schlafkojen mit 77 Gästebetten im Erdgeschoss), 24 Gästezimmer mit 24 Gästebetten im 7.–9. Obergeschoss; Öffnungszeiten Gastgewerbebetriebe: täglich bis 0.30 Uhr (unverändert), Öffnungszeiten Maya-Club inkl. Galerie mit genereller Überzeit: jeweils Freitag und Samstag von 22.00 bis 5.00 Uhr (unverändert).
Standort: Obere Bönigstrasse 100, Parzelle Nr. 1426, Zone: UeO «Aendermoos», Koordinaten 2’633’607 / 1’170’177.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Auflage- und Einsprachefrist bis 27. April 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten b. Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Verkehrssperrung
Kantonsstrasse Nr. 221 Interlaken–Grindelwald
Gemeinden: Lütschental und Grindelwald.
410.20475 / Instandsetzung Wartenberggrabenbrücke, Lütschental und Grindelwald
Teilstrecke: Wartenberggrabenbrücke zwischen Lütschental und Burglauenen (Koordinaten 2'640'733 / 1'165'183).
Dauer: 29. März bis 24. April 2026, Sonntag bis Freitag, jeweils 23.00 bis 5.00 Uhr.
Ausnahmen: Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen und einer maximalen Gesamthöhe von 2,90 m.
Grund der Massnahme: Instandsetzungsprojekt Wartenberggrabenbrücke, Bauarbeiten.
Verkehrsführung: Umleitung durch Lichtsignal gesteuert.
Einschränkungen: Einspurige Verkehrsführung, Verkehrsregelung von Hand oder mit Lichtsignalanlage.
Rechtliche Hinweise
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrssperrung.
Gwatt, den 23. März 2026
Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Bauherrschaft: Beat Rubin, Unspunnenstrasse 7, 3812 Wilderswil, vertreten durch Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Ueli Nebiker, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Abbruch einer Scheune aufgrund ihres schlechten Zustands und ihrer Ungeeignetheit für die Tierhaltung.
Standort: Ofni, Gebäude Nr. 234, Parzelle Nr. 1143, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’631’726 / 1’167’888.
Schutzzonen: Gewässerschutzzone Au, Trockenbiotop.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 27. April 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft und Projektverfasserin: Bergschaft Scherpfenberg, Seestrasse 80, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Felsabbau in bestehender Grube zur Kiesaufbereitung für Unterhalt von Naturstrassen im Gebiet Scherpfenberg-Habchegg-Nollen.
Standort: Grube Steiniboden, Parzelle Nr. 305, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’637’842 / 1’181’620.
Schutzzonen: Gewässerschutzzone Au, Wildruhegebiet, Sonderwaldreservat Grünebergpass Nr. 160_BE_2922, angrenzender Umsetzungsperimeter Flachmoore von nationaler Bedeutung, Moorlandschaft Habkern/Sörenberg Objekt Nr. 13.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 27. April 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Habkern, Im Holz 373, 3804 Habkern.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung/Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Ordentliche Einungsversammlung
Montag, 13. April 2026, 20.15 Uhr im Singsaal der Schulanlage im Graben
Traktanden
Der Vorstand
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Ostern 2026
Über Ostern 2026 ist die Gemeindeverwaltung Grindelwald wie folgt geöffnet:
Ab Dienstag, 7. April 2026, gelten wieder die normalen Öffnungszeiten.
Das Team der Gemeindeverwaltung Grindelwald wünscht farbige Ostertage.
Gemeindeverwaltung Grindelwald
Gesuchstellerin: Erbengemeinschaft Lauener-Oswald Johanna, Evi Zenger-Lauener, Am Schilt 1409, 3823 Wengen.
Projektverfasserin: Architekturbüro Leonini GmbH, Am Lehn 1339e, 3823 Wengen.
Bauvorhaben: Ersetzen der bestehenden Ölheizung durch eine aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Wengen, Am Schilt, Gebäude Nr. 1409, Parzelle Nr. 3325, Koordinaten 2'637'076 / 1'161'890, Wohn- und Gewerbezone / Landwirtschaftszone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen: Art. 24 RPG, Bauen ausserhalb der Bauzone.
Auflagestellen:
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 27. März bis 27. April 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Erblasser: Minder Reto, geb. 31. Dezember 1967, von Huttwil, Blumenstrasse 21a, 3800 Interlaken, gestorben am 25. Januar 2026.
Öffentliches Inventar gemäss Verfügung des Regierungsstatthalteramtes Interlaken-Oberhasli vom 19. März 2026.
Gemäss Art. 582 ZGB, Art. 63 ff. EG ZGB und Art. 38 ff. der Verordnung über die Errichtung des Inventars werden die Gläubiger und Bürgschaftsgläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche innerhalb der angegebenen Frist beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli schriftlich einzureichen. Für nicht angemeldete Forderungen wird jede Haftpflicht abgelehnt (Art. 590 ZGB). Gleichzeitig werden auch die Schuldner aufgefordert, innerhalb der nämlichen Frist ihre Schulden bei dem mit der Errichtung des Inventars beauftragten Notar schriftlich anzumelden.
Eingabefrist bis und mit 30. April 2026.
Anmeldestellen:
Massaverwalter: Jürg Bretscher, Untere Gasse 4c, 3800 Unterseen
Interlaken, 23. März 2026
Der Beauftragte: Olivier Geringer, Notar
Ordentliche Einungsversammlung
Mittwoch, 8. April 2026, 20.30 Uhr im Schulhaus Graben
Traktanden
Der Vorstand
Öffnungszeiten Ostern
Infolge der Feiertage sind sämtliche Büros der Gemeindeverwaltung in der Zeit vom 2. bis 7. April 2026 wie folgt geöffnet:
Ab Dienstag, 7. April 2026, gelten wieder die ordentlichen Öffnungszeiten.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.
Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung
Über die Osterfeiertage 2026 ist die Gemeindeverwaltung Interlaken am Donnerstag, 2. April 2026, nur bis 16.00 Uhr geöffnet.
Am Karfreitag, 3. April 2026, und am Ostermontag, 6. April 2026, bleibt die Gemeindeverwaltung Interlaken den ganzen Tag geschlossen.
Wir wünschen allen frohe Ostern.
Gemeindeschreiberei Interlaken
Bauherrschaft: Ballenberg Service GmbH, Urs Abegglen, Museumsstrasse 18, 3855 Brienz.
Projektverfasserin: Houseler AG, Marianne Imesch, Museumsstrasse 25, 3855 Brienz.
Grundeigentümerin: Burgergemeinde Brienz, Hauptstrasse 62, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Anpassung Entwässerung Zufahrt und Vorplatz.
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand zu einer Kantonsstrasse (Art. 80 SG).
Standort: Gemeinde Brienz, Museumsstrasse 18, Baurecht Nr. 3295.
Zone: Industrie- und Gewerbezone (IG).
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 27. April 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz, BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Ordentliche Frühlingsversammlung
Sonntag, 26. April 2026, im Anschluss an den Gottesdienst
Traktanden
Interessierte können die Jahresrechnung 2025 bei der Kirchgemeinde beziehen. Melden Sie sich bitte unter sekretariat@kirche-habkern.ch oder Telefon 079 633 25 99. Die Jahresrechnung ist zudem auf der Homepage www.kirche-habkern.ch aufgeschaltet. Alle Mitglieder der evangelisch-reformierten Kirche Habkern sind herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle, welche volljährig sind und mindestens seit drei Monaten festen Wohnsitz in Habkern haben.
Kirchgemeinderat Habkern
Ordentliche Einungsversammlung
Samstag, 25. April 2026, 12.30 Uhr in der Alphütte Hohwald, Beatenberg
Traktanden
Vor der Versammlung wird den Anwesenden ein Essen offeriert.
Öffentliche Aktenauflage
Das Protokoll dieser Versammlung liegt 7 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich bei der Sekretärin auf.
Der Burgerrat
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über Ostern 2026
Ab Dienstag, 7. April 2026, gelten wieder die normalen Öffnungszeiten.
Die Gemeindeverwaltung wünscht allen ein schönes Osterfest.
Gemeindeverwaltung Niederried
Aktualisierung Schutzzonenplan
Nachträgliche öffentliche Planauflage
Der Gemeinderat Bönigen bringt gestützt auf Art. 60 Abs. 3 des kantonalen Baugesetzts vom 9. Juni 1985 und Art. 122 Abs. 7 der kantonalen Bauverordnung eine nachträgliche Änderung der Aktualisierung des Schutzzonenplans aufgrund der Anhörung im Rahmen der Genehmigung zur öffentlichen Auflage. Im Schutzzonenlan (SZP) wird geändert:
Der Gemeinderat beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.
Zur Einsichtnahme liegt auf:
Hinweis: Einsprachen können nur gegen die bezeichnete nachträgliche Änderung erhoben werden.
Die Akten liegen während 30 Tagen vom 26. März bis 27. April 2026 bei der Gemeindeverwaltung Bönigen auf und können im Internet unter www.boenigen.ch abgerufen werden.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen gegen die nachträgliche Änderung sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen, einzureichen.
23. März 2026
Gemeinderat Bönigen
Bauherrschaft: Annette Hollinger, Marktgasse 16, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: ateliermarti architekten ag, Am Lauener 8, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Erweiterung Terrasse mit Glasüberdachung. Erstellen Pool.
Standort: Baumgarten 23, Parzelle Nr. 1255, Koordinaten 2'631'303 / 1'170'294.
Zone: UeO/Uferschutzplan «Gurben».
Gewässerschutzbereich: Au.
Schutzperimeter: Ortsbildschutzgebiet B.
Schutzobjekt: erhaltenswertes K-Objekt gemäss Bauinventar der Gemeinde Unterseen.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 27. April 2026.
Es wird auf die Gesuchakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938
Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Unterseen, 23. März 2026
Bauverwaltung Unterseen
Ordentliche Einungsversammlung
Donnerstag, 9. April 2026, 20.00 Uhr in der Pfarrscheune
Traktanden Bergschaft
Traktanden Besetzerschaft
Die statutarischen
Zahlreiches Erscheinen erwartet der Vorstand.
Bauherrschaft: Burgergemeinde Bönigen, Forsthaus, Rüti 14, 3806 Bönigen.
Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Sanierung und Ausbau der bestehenden Forststrasse mit Betonfahrspuren.
Standort: Bannwald, Rotmoos, Bönigen, Parzellen Nrn. 49 und 56, Zone: Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’638’145 / 1’170’164; 2’635’466 / 1’169’969.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au; Umsetzungsperimeter Wildwechselkorridore von nationaler Bedeutung (WWK_1); historischer Verkehrsweg
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 27. April 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung / Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Burgergemeindeversammlung
Freitag, 24. April 2026, 20.15 Uhr im Schulhaus
Traktanden
Zu dieser Versammlung sind alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger freundlich eingeladen.
Gsteigwiler, 26. März 2026
Der Burgerrat
Einstellung mangels Aktiven
Schuldner: Nuri Hunar Salih Nuri, geb. 5. September 1979, EF: Bahnhof Pizzeria Brienz Nuri, gelöscht am 13. November 2024, Harderstrasse 42, 3800 Interlaken.
Datum der Konkurseröffnung: 2. März 2026.
Datum der Konkurseinstellung: 13. März 2026.
Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger bis zum 14. April 2026 die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten einen Vorschuss von Fr. 5200.– leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 25. März 2026.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Imobersteg Willi, geboren 15. Mai 1949, von Zweisimmen BE, ledig, Sohn der Erna Guggisberg, Vater unbekannt, angemeldet gewesen im Alters- und Pflegeheim, Günschmatte 141, 3822 Lauterbrunnen, ist am 27. Januar 2026 verstorben.
Es sind nicht alle gesetzlichen Erben bekannt. Aufgerufen, sich zu melden, wird insbesondere der Vater des Erblassers bzw. der väterliche Stamm.
Die aufgerufenen Personen werden hiermit aufgefordert, sich innert Jahresfrist seit der letzten Publikation dieses Erbenrufes bei Notarin Stephanie Etterli, Bernastrasse 28, 3800 Interlaken, zu melden. Der Meldung sind zivilstandsamtliche Ausweise beizulegen, welche die Erbberechtigung nachweisen.
Sachdienliche Hinweise Dritter sind ebenfalls an das Notariat Stephanie Etterli zu richten.
Interlaken, 20. März 2026
Die Beauftragte:
Stephanie Etterli, Notarin
Sömmerungsvorschriften 2026 im Kanton Bern
Die Sömmerungsvorschriften 2026 des Kantons Bern sind auf der Internetseite des Amtes für Veterinärwesen aufgeschaltet und werden im Amtsblatt der Kalenderwoche 13 publiziert.
Ebenso finden sich auf der Internetseite die Vorschriften betreffend Grenzweidegang, Tierschutz, Umgang mit Tierarzneimitteln und Seuchenhygiene für die Sömmerung 2026.
Internetseite: www.be.ch/soemmerung
Der Kantonstierarzt
Dr. med. vet. Reto Wyss
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Ostern 2026
Die Gemeindeverwaltung ist während der Ostertage wie folgt geöffnet:
Ab Dienstag, 7. April 2026, gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen schöne Ostertage.
Hofstetten, 23. März 2026
Gemeindeverwaltung Hofstetten
Zurückschneiden von Bäumen, Sträuchern und Hecken
Folgende Bestimmungen sind durch die Strassenanstösser zu beachten:
Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassen- und Trottoirbereich hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmer in erheblichem Masse und müssen gemäss Strassengesetz, Strassenverordnung und SN 640273a gekürzt und geschnitten werden. Diesbezüglich schreibt die Strassenverordnung insbesondere vor:
Die Äste und andere Bepflanzungen müssen regelmässig während des ganzen Jahres auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückgeschnitten sein.
Der zuständige Werkhofchef oder die Mitarbeitenden des Polizeiinspektorats erteilen gerne Auskunft.
Unterlässt der Eigentümer der Bäume und Sträucher das rechtzeitige Zurückschneiden, so wird die Arbeit auf seine Kosten durch die Mitarbeitenden des Werkhofs besorgt. Ein Entschädigungsanspruch kommt dem Eigentümer der Bäume oder Sträucher nicht zu.
Die Mitarbeitenden des Polizeiinspektorats und des Werkhofs werden regelmässig Kontrollen durchführen.
Polizeiinspektorat und Werkhof Interlaken
Hodel geb. Balodis Ruta Gunta, geb. 9. November 1936, von Unterlangenegg BE, verwitwet, wohnhaft gewesen Allmendstrasse 6, 3800 Interlaken BE, verstorben am 17. Januar 2026 in Brienz BE.
Letztwillige Verfügung mit Abänderung der gesetzlichen Erbfolge.
Die letztwillige Verfügung liegt bei der beauftragten Notarin Michelle Trafelet, Jungfraustrasse 50, 3800 Interlaken, zur Einsicht auf.
Einsprachen sind innert Monatsfrist ab der dritten Publikation schriftlich bei der beauftragten Notarin einzureichen.
Interlaken, 26. März 2026
Michelle Trafelet, Notarin
Ausstellung Gestalten
der Schüler*innen vom Kindergarten – 9. Klasse
Dienstag, 31. März, und Mittwoch, 1. April 2026, jeweils von 17.00–20.00 Uhr im und ums Schulhaus Wilderswil
SVA-Präsentationen
Die Schüler*innen der 9. Klassen präsentieren ihre selbstständige Vertiefungsarbeiten (SVA) in ihren Klassenräumen.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Schule Wilderswil
Ordentliche Versammlung
Sonntag, 26. April 2026, im Anschluss an den um 10.00 Uhr beginnenden Gottesdienst in der Kirche Leissigen
Traktanden
Das Protokoll der ordentlichen Versammlung vom 26. April 2026 liegt spätestens 10 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen auf den Gemeindeschreibereien Leissigen und Därligen zur Einsicht öffentlich auf.
Alle stimm- und wahlberechtigten Personen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt, mindestens seit 3 Monaten in der Kirchgemeinde Leissigen-Därligen Wohnsitz haben und der evangelisch-reformierten Landeskirche angehören, sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.
Leissigen, 5. März 2026
Der Kirchgemeinderat
Bauherrschaft: Jerome und Valeria Roth, Eichenweg 6, 3855 Brienz.
Projektverfasserin: Santschi + Schild Holzbau GmbH, Jürg Eschler, Aegelsee 129, 3856 Brienzwiler.
Bauvorhaben: Wohnraumerweiterung auf der bestehenden Terrasse West und Anbau Terrasse Süd.
Standort: Gemeinde Brienz, Eichenweg 6, Parzelle Nr. 2602 (BR 2107).
Zone: Wohnzone 2 (W2).
Hinweis: Die Gemeinde Brienz unterliegt der Zweitwohnungsgesetzgebung.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 27. April 2026.
Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Bauherrschaft: Dominik und Rebeka Hulliger, Harderstrasse 6, 3806 Bönigen.
Projektverfasserin: Houseler AG, Marianne Imesch, Museumsstrasse 25, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Energetische Sanierung und Instandstellung Wohnhaus nach Unwetter August 2024 sowie Montage einer aussen aufgestellten Wärmepumpe.
Standort: Gemeinde Brienz, Steinerstrasse 13, Parzelle Nr. 1395.
Zone: Wohnzone 2 (W2).
Schutzbereich: Au.
Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand zu einer Gemeindestrasse (Art. 80 SG).
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 27. April 2026
Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Öffnung der Hängeseilbrücke mit Einschränkungen wegen Holzereiarbeiten
Gerne informieren wir Sie darüber, dass die Hängeseilbrücke am Donnerstag, 2. April 2026, wieder montiert wird. Somit ist der Wanderweg und die Radroute Interlaken–Oberried–Brienz ab Karfreitag, 3. April 2026, wieder offen. Aufgrund von Holzereiarbeiten ist jedoch weiterhin mit Einschränkungen zu rechnen. Der Abschnitt Dorni–Ebligen ist bis Ende April nur an Wochenenden und Feiertagen geöffnet.
Eine Umleitung via Hauptstrasse wird signalisiert. Den Plan finden Sie auf unserer Website: www.oberried.ch.
Besten Dank für die Kenntnisnahme.
Gemeindeverwaltung Oberried
Einigungsversammlung der Burgerbäuert Schwendi und der Bergschaft Bodmi
Samstag, 2. Mai 2026, 20.00 Uhr im Hotel Alpenrose Habkern
Vor der Versammlung wird ein Nachtessen offeriert.
Traktanden
Die Bäuertkommission
Konkurspublikation / Schuldenruf
Summarisches Verfahren nach Art. 231 SchKG
Schuldnerin Hole19 Gastro GmbH, Seestrasse 117, 3800 Unterseen, CHE-446.596.752.
Datum der Konkurseröffnung: 26. Februar 2026.
Eingabefrist bis 25. April 2026.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 25. März 2026.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Öffnungszeiten Ostern
Die Gemeindeverwaltung bleibt über Ostern wie folgt geschlossen:
Ab Dienstag, 7. April 2026, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.
Wir wünschen der Bevölkerung frohe Ostertage.
Gemeindeverwaltung Bönigen
Öffnungszeiten über Ostern
Die Gemeindeverwaltung schliesst am Gründonnerstag, 2. April 2026, bereits um 16.00 Uhr.
Am Karfreitag und Ostermontag bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen. Ab Dienstag, 7. April 2026, sind wir gerne wieder zu den normalen Öffnungszeiten für Sie da.
Wir wünschen Ihnen schöne Ostertage und danken für Ihr Verständnis.
Gemeinderat und Gemeindeverwaltung
Öffnungszeiten über Ostern
Die Gemeindeverwaltung bleibt über Ostern wie folgt geschlossen:
Ab Dienstag, 7. April 2026 gelten wieder die normalen Öffnungszeiten.
Wir wünschen Ihnen frohe Ostertage.
Gemeindeverwaltung Ringgenberg
Kehrichtabfuhr in der Osterwoche
Wegen des Karfreitags wird die ordentliche Kehrichtabfuhr um 2 Tage vorverschoben auf
Mittwoch, 1. April 2026, vormittags
Bereitstellung vor 7.00 Uhr
Besten Dank für Ihr Verständnis.
Gemeindeverwaltung Ringgenberg
Grindelwald ist eine beliebte Tourismusdestination im Berner Oberland mit umfassender, gut ausgebauter Infrastruktur. Die Gemeinde mit rund 4000 ständigen Einwohnern und rund 15'000 Bewohnern in der Hochsaison hat viele Attraktionen für Natur- und Sportbegeisterte zu bieten.
Die Einwohnergemeinde Grindelwald sucht infolge Pensionierung für den Werkhof ab sofort oder nach Vereinbarung eine fachlich versierte, sozialkompetente und initiative Persönlichkeit als
Leiter/-in Werkstatt 100 %
Ihre Aufgaben:
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Wir bieten ein vielseitiges und abwechslungsreiches Aufgabengebiet mit Verantwortung, Besoldung nach Reglement der Gemeinde im Rahmen der kantonalen Besoldungsordnung, einen gut ausgestatteten Arbeitsplatz und gute Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten.
Bei Fragen steht Ihnen Fritz Bohren, Leiter Werkstatt, unter Telefon 033 853 32 89 gerne zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung per E-Mail an hr@gemeinde-grindelwald.ch oder per Post an Einwohnergemeinde Grindelwald, z. H. Geraldine Gafner, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Bauherrschaft: Walter Michel, Bodenacher 235 d, 3814 Gsteigwiler.
Projektverfasser: Johannes Recrosio, Blumenstrasse 8, 3706 Leissigen.
Bauvorhaben: Lagerraum in einen Auto-Hobbyraum umnutzen.
Standort: Mittelweg 9, Parzelle Nr. 2174, Arbeitszone B, Koordinaten 2’633’280 / 1’168’714.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Auflage- und Einsprachefrist bis 20. April 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Luca Zysset, Seestrasse 22, 3855 Brienz, Konzept Wyler AG, Stockmatten, 3855 Brienz.
Projektverfasserin: Konzept Wyler AG, Stockmatten 1, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Rückbau Wohnhaus; Ersatzneubau Wohnhaus mit innen aufgestellter Luft-Wasser-Wärmepumpe im Erdgeschoss; Erstellen von drei ungedeckten Autoabstellplätzen und fünf überdeckten Fahrradabstellplätzen; Montieren einer Indach PV-Anlage.
Bau von touristisch bewirtschafteten Wohnungen mit entsprechendem Grundbucheintrag (Einliegerwohnungen).
Standort: Hauptstrasse 97, Parzellen Nrn. 2144 und 2951, Wohn- und Gewerbezone WG3, Koordinaten 2’645’279 / 1’178’293.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und ISOS-Gebiet.
Schutzobjekt: Erhaltenswertes Objekt (Nachbargebäude Nr. 95).
Naturgefahrengebiet: gelb.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 20. April 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AG, Wireless Access, Postfach, 3050 Bern, sowie Sunrise GmbH, Mobile Infrastructure, Thurgauerstrasse 101B, 8152 Glattpark (Opfikon), vertreten durch Swisscom (Schweiz) AG, Sarah Glandien, Postfach, 3050 Bern.
Projektverfasserin: AXIANS Schweiz AG, Pulverstrasse 8, 3063 Ittigen.
Bauvorhaben: Umbau einer Mobilfunkanlage für die Swisscom (Schweiz) AG und die Sunrise GmbH mit Mast, Systemtechnik und neuen Antennen (inkl. 5G); WEDO.
Hinweis: Es ist vorgesehen, die Antennen adaptiv, unter Anwendung des Korrekturfaktors KAA (gemäss Nachtrag zur Vollzugshilfe vom 23. Februar 2021) zu betreiben. Alle Voraussetzungen dazu (automatische Leistungsbegrenzung, angepasstes Qualitätssicherungssystem, angepasste NIS-Datenbank des BAKOM) sind erfüllt. Die dafür vorgesehenen Antennen des Typs Ericsson HybridAIR3268 und Huawei AAU5831 verfügen über genügend Sub-Arrays, um gemäss Anh. 1 Ziff. 63 Abs. 3 NISV einen minimalen Korrekturfaktor von 0.2 anwenden zu dürfen.
Standort: An Lussen 1412e, Wengen, Parzelle Nr. 3848, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’637’306 / 1’161’943.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: rot.
Ausnahme: Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 20. April 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten sowie auf die Amts- und Fachberichte verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Matthias und Marianne Streich, Helvetiastrasse 55, 3800 Unterseen.
Projektverfasserin: L2A Architekten AG, Untere Gasse 4, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Erstellung zweier Parkplätze, Abbruch Pflanztrog, Verlängerung Abschlussmauer, Erstellung Zaun.
Standort: Helvetiastrasse 55, Parzelle Nr. 1047, Koordinaten: 2‘631‘078 / 1‘170‘194.
Zone: Wohnzone W2.
Gewässerschutzbereich: Au.
Schutzobjekt: nein.
Ausnahmen: Art. 21 Abs. 1 GBR betreffend Unterschreitung Strassenabstand.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 20. April 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Auf das Aufstellen von Bauprofilen wird ausdrücklich verzichtet (Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD). Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938
Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Unterseen, 16. März 2026
Bauverwaltung Unterseen
Bauherrschaft und Projektverfasserin: DieSchrauberbude Inh. Kock, Jungfraustrasse 67, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Einbau einer Werkstatt für Reparatur- und Servicearbeiten an Fahrzeugen (Halle 7).
Standort: Industriestrasse 19, Halle 7, Parzelle Nr. 2218, Zone Überbauungsordnung «SF – Halle 1», Koordinaten 2’633’642 / 1’168’859.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Auflage- und Einsprachefrist bis 20. April 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft und Projektverfasserin: Einwohnergemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Bauvorhaben: Neuer Abfallcontainerstandort Obereigasse (Gemeinsamer Containerplatz mit House of Hope/Einwohnergemeinde).
Standort: Obereigasse 1, Parzelle Nr. 1091, Kernzone, Koordinaten 2’632’508 / 1’167’744.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: blau.
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 20. April 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Gemeindeverband Weissenau Unterseen, Spitalweg 1, 3800 Unterseen.
Projektverfasserin: Universal Gebäudemanagement AG, Untere Bönigstrasse 5, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Rückbau Kinderarztpraxis, Wiederherstellung der zwei Studiowohnungen im 1. OG, Sanierung Badezimmer.
Standort: Spitalweg 3, Parzelle Nr. 1531, Wohnzone W2, Koordinaten 2’631’022 / 1’170’098.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Auflage- und Einsprachefrist bis 20. April 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Genty-Nott Rebecca, c/o Smith-Laubacher Brigitte, Breitenstrasse 1b, 5420 Ehrendingen.
Vertreterin mit Vollmacht: Roth Renovationen GmbH, Josi Marc, Industriestrasse 117, 3800 Matten b. Interlaken.
Projektverfasserin: Roth Renovationen GmbH, Industriestrasse 117, 3800 Matten b. Interlaken.
Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch: Umnutzung von zwei Theorieräumen im UG in eine 2½-Zimmer-Wohnung (selbst genutzte Zweitwohnung); Ausbau Veloraum in Badezimmer. Neues Baugesuch: Abgrabung Boden auf Südseite mit Rampe und Sitzplatz (ungedeckt); Einbau von drei raumhohen Fenstern im UG und Schaffung eines Lichthofs; Einbau Bodenheizung.
Standort: Schwalmerenweg 23, Parzelle Nr. 1630 (BR 1506).
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Inventar: keine.
Beanspruchte Ausnahmen:
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis am 20. April 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Interlaken
Bauherrschaft: VAREM Development AG, Calendariaweg 2, 6405 Immensee.
Projektverfasserin: Jordi + Partner AG, Mülinenstrasse 23, 3006 Bern.
Bauvorhaben: Installation von Klimaanlagen in sämtlichen Wohnungen der Rugenparkstrasse 10a; Erstellung einer PV-Anlage auf dem Dach der Rugenparkstrasse 8 und 10a.
Standort: Rugenparkstrasse 8 und 10a, Parzellen Nrn. 367 und 2003.
Nutzungszone: Mischzone MK 4.
Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich.
Beanspruchte Ausnahme: Verzicht auf Abwärmenutzung Art. 44 Abs. 2 KEnG.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis am 20. April 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Interlaken
Die Einwohnergemeinde Lauterbrunnen sucht per sofort oder nach Vereinbarung zur Betreuung und Weiterentwicklung der kommunalen IT (inkl. Schule) eine*n
IT-Verantwortliche*n (Beschäftigungsgrad 80–100%)
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Sind Sie interessiert?
Dann senden Sie Ihre Bewerbung bis 19. April 2026 mit den üblichen Unterlagen an die Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, z. H. Personalkommission, Gsteigermatte 459 B, 3822 Lauterbrunnen oder per Mail an gemeinde@lauterbrunnen.ch.
Für weitere Informationen steht Ihnen Sandra Balmer, Gemeindeschreiberin, Telefon 033 856 50 82, gerne zur Verfügung.
Gesuchsteller: Daniela und Alex Flowerday, Hinderwydi 12, 3812 Wilderswil.
Projektverfasserin: n+ Atelier GmbH, Nando Fuhrer, Wydistrasse 18, 3812 Wilderswil.
Bauvorhaben: Abbruch Gebäude Nr. 12a (Garage); Umbau und Aufstockung Gebäude Nr. 12 mit zwei Wohnungen; Neubau Einfamilienhaus mit Studiowohnung.
Projektänderung zum Gesamtbauentscheid vom 7. August 2025: Gebäude Nr. 12 (Nordfassade): Verzicht auf zwei Fenster; neue Stützkonstruktion für die Treppe. Gebäude Nr. 12b: Kleine Anpassungen der Fenstergrössen sowie zwei neue Dachfenster. Terrainanpassung im Bereich der Zufahrt. Dacheindeckung (beide Gebäude): Änderung von PV-Indach auf Swisspearl Structa. Nutzung (beide Gebäude): Umnutzung der beiden 2-Zimmer-Wohnungen in Zweitwohnungen (Gebäude Nr. 12b: 2-Zimmer-Wohnung gilt als Einliegerwohnung).
Standort: Hinderwydi 12, Wilderswil, Parzelle Nr. 1609, Koordinaten 2’632’694 / 1’167’656.
Zone: Mischzone A.
Gewässerschutzzone: A.
Bauinventar: nicht inventarisiert.
Beantragte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?
Auflage- und Einsprachefrist bis 20. April 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Wilderswil
Bauherrschaft und Projektverfasser: Adrian Bronnenmeier, Chaletweg 3, 3656 Aeschlen ob Gunten.
Bauvorhaben: Umnutzung Restaurant in Wohnungen, Dachsanierung, Fassadenveränderungen.
Standort: Scheidgasse 42, Parzelle Nr. 227, Koordinaten 2'631'254 / 1'170'579.
Zone: Wohnen und Gewerbe WG3.
Gewässerschutzbereich: Au.
Schutzperimeter: Ortsbildschutzgebiet B ISOS.
Schutzobjekt: nein.
Beantragte Ausnahmen: keine.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 20. April 2026.
Es wird auf die Gesuchakten verwiesen. Auf das Aufstellen von Bauprofilen wird ausdrücklich verzichtet (Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD). Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938
Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Unterseen, 13. März 2026
Bauverwaltung Unterseen
Verkehrsbehinderung – Strassensperrung Kupfergasse
Am 26. März 2026 wird die Kupfergasse zwischen 8.00 bis 18.00 Uhr, ab Abzweigung Herziggässli bis Abzweigung Rütigässli, aufgrund der Demontage eines Baukrans gesperrt. Die Zufahrt zu den einzelnen Liegenschaften der Anwohner wird jederzeit gewährleistet.
Eine Umleitung für Fussgänger wird signalisiert. Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die entsprechenden Verkehrssignalisationen zu beachten.
Wir bitten um Kenntnisnahme und danken Ihnen für das Verständnis.
Sicherheit Matten
Öffentliche Planauflage und Bekanntmachung
Gemeinde Krattigen
Überbauungsordnung Gipsbruch Morgenberg Erweiterung Süd mit Sohlenabsenkung Nord und Zone mit Planungspflicht ZPP Nr. 3, Änderung Zonenplan und Richtplan Gipsbruch Morgenberg, mit Bau- und Rodungsgesuch (KoG) sowie Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
Der Gemeinderat von Krattigen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG), Art. 26 des Baubewilligungsdekrets vom 22. März 1994 (BewD), Art. 15 der Verordnung vom 19. Oktober 1988 über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV; SR 814.011) und Art. 5 Abs. 2 der Waldverordnung vom 30. November 1992 (WaV; SR 921.01) folgende Akten zur öffentlichen Auflage:
A) Zone mit Planungspflicht Nr. 3: «Gipsbruch Morgenberg»
B) Überbauungsordnung (UeO) «Gipsbruch Morgenberg Erweiterung Süd mit Sohlenabsenkung Nord» mit Zonenplanänderung (ZPP)
C) Baugesuch (Art. 88 Abs. 6 BauG) für
D) Öffentliche Bekanntmachung gemäss USG (inkl. UVP)
E) Rodung
A. Gegenstand: Zone mit Planungspflicht Nr. 3 «Gipsbruch Morgenberg»
Zone mit Planungspflicht Nr. 3 «Gipsbruch Morgenberg», bestehend aus:
B. Gegenstand: Überbauungsordnung «Gipsbruch Morgenberg Erweiterung Süd mit Sohlenabsenkung Nord» mit Baugesuch nach Art. 88 Abs. 6 BauG
Überbauungsordnung «Gipsbruch Morgenberg Erweiterung Süd mit Sohlenabsenkung Nord» bestehend aus
C. Baugesuch
Baugesuch bestehend aus:
Gesuchstellerin: Ciments Vigier SA
Projektverfasserin: CSD Ingenieure AG
Bauvorhaben:
Parzelle / Adresse / Koordinaten: Abbau und Auffüllung Parzellen Nrn.: 59, 253, 81, 238 / Erschliessung Parzellen Nrn.: 20, 216, 7, 49, 439 / Koordinaten 2'623'500 / 1'166'800.
Nutzungszone: «Gipsbruch Morgenberg Erweiterung Süd mit Sohlenabsenkung Nord».
Schutzzone, Schutzobjekt: Landschaftsschongebiet.
Beanspruchte Bewilligungen: Abbaubewilligung, Rodungsbewilligung.
Beanspruchte Ausnahmen:
Gewässerschutzzone: Au
D. Öffentliche Bekanntmachung gemäss Umweltschutzgesetz vom 7. Oktober 1983 (USG, SR 814.01)
Das Vorhaben bedarf gemäss Art. 10b des Umweltschutzgesetzes vom 7. Oktober 1983 einer UVP. Der Umweltverträglichkeitsbericht kann während der Auflagefrist zusammen mit den Bauakten eingesehen werden.
E. Rodung
Gesuchsteller: Ciments Vigier SA
Rodungsgesuch vom 10. März 2026, bestehend aus:
Auflage und Rechtsmittel
Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Krattigen, Dorfplatz 2, 3704 Krattigen. Die Unterlagen sind zusätzlich elektronisch unter www.krattigen.ch und www.portal.ebau.apps.be.ch (eBau-Nr. 2024-6934/274347) verfügbar. Es wird auf die Gesuchsakten und die Verpflockungen im Gelände verwiesen.
Auflage- und Einsprachefrist: vom 23. März bis und mit 21. April 2026.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet der Gemeindeverwaltung Krattigen einzureichen. Ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindeverwaltung innert der Auflagefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 30 und 31 BauG).
In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b Abs. 1 BauG).
Es ist vorgesehen, allfällige Einspracheverhandlungen am 27. und 29. April 2026, jeweils nachmittags, durchzuführen.
Hinweis: Am Mittwoch, 25. März 2026, findet um 20.00 Uhr in der Turnhalle, Dorfplatz 4, 3704 Krattigen, eine öffentliche Informationsveranstaltung statt.
Krattigen, 16. März 2026
Gemeinderat Krattigen
Sprechstunde mit dem Gemeindepräsidenten
Haben Sie ein Anliegen, das Sie persönlich mit dem Gemeindepräsidenten besprechen möchten? Gerne steht Ihnen Gemeindepräsident Philippe Ritschard am Dienstag, 7. April 2026, von 15.00 bis 17.00 Uhr im Gemeindehaus Interlaken für eine Besprechung zur Verfügung. Bitte melden Sie sich vorgängig bei der Gemeindeschreiberei, Telefon 033 826 51 41, für die Sprechstunde an.
Einwohnergemeinde Interlaken
Bauherrschaft: Johannes Iwan Ritter, Houwetliweg 6, 3858 Hofstetten bei Brienz.
Projektverfasserin: THB Trachsel Holzbau Brienz AG, Lauimattenweg 9, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Einbau einer Lukarne für zusätzliche Wohnung, Dachneueindeckung mit Ziegeln, Neuerstellung von Parkplätzen mit Wendeplatz.
Standort: Houwetliweg 6, Parzelle Nr. 858, Koordinaten 2’648’326 / 1’178'573, Wohnzone W2.
Ausnahme: keine.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Hinweis: Naturgefahrengebiet Restgefährdung Wasser.
Auflage- und Einsprachefrist bis 20. April 2026.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Hofstetten, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten bei Brienz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20642). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die aufgestellten Profile und Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Hofstetten, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten bei Brienz, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Hofstetten, 14. März 2026
Bauverwaltung Hofstetten
Bauherrschaft: Trauffer Holzspielwaren AG, Bruno Hählen, Dorfstrasse 73, 3858 Hofstetten bei Brienz.
Grundeigentümerin: Alpentainer GmbH, Dorfstrasse 73, 3858 Hofstetten bei Brienz.
Bauvorhaben: Temporärer Aufbau (von Juni bis Mitte Oktober) einer Fussball-Minigolfanlage mit Total 18 Bahnen. Die Spielbahnen/Anlage werden auf modularen, ca. 1,50 m breiten und unterschiedlich langen Bahnen angelegt, welche mit Kunstrasen belegt sind. Im bestehenden Gebäude Nr. 2 werden eine Torwand und drei Bahnen (Loch 16–18) mit intensiverem Spielbetrieb (höhere Schüsse oder stärkere Schüsse erlaubt) gebaut.
Betriebszeiten: 10.00–20.00 Uhr (letzte Ballausgabe).
Standort: Walchigässli/Seewligarten/Walchi 2, Hofstetten, Parzelle Nr. 259, Koordinaten 2’648’870 / 1’178'225, ZPP B, Alte Säge.
Ausnahme: keine.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Hinweis: Naturgefahrengebiet gelb-weiss.
Auflage- und Einsprachefrist bis 20. April 2026.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Hofstetten, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten bei Brienz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20642). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Hofstetten, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten bei Brienz, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Hofstetten, 12. März 2026
Bauverwaltung Hofstetten
Bauherrschaft: Daniel und Erika Büchi, Oberfeldstrasse 38k, 3067 Boll.
Vertretung mit Vollmacht und Projektverfasserin: Konzept Wyler AG, Nico Di Franco, Stockmatten, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Gemeinde Brienz, Steinerstrasse 36, Parzelle Nr. 650.
Zone: Wohnzone 2 (W2).
Gewässerschutzbereich: Au.
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 20. April 2026.
Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Verkehrserschwerung
Kantonsstrasse Nr. 11 Innertkirchen–Susten
Gemeinde: Innertkirchen.
410.20136 / Erneuerung Ortsdurchfahrt Gadmen–Obermad.
Teilstrecke: Gadmen, Bööchholz bis Obermad, Toracher. (Koordinaten 2'669’400 / 1'176'500 bis 2'670’730 / 1'176’790).
Dauer: März bis Juli 2026.
Verkehrsführung: Einspurige Verkehrsführung mit Lichtsignalanlage. Es ist mit kurzen Wartezeiten zu rechnen.
Einschränkungen: Ab März 2026 wird zwischen Gadmen Friedhof und Obermad eine einspurige Verkehrsführung mit Lichtsignalanlage gestellt. Mit einer maximalen Durchfahrtsbreite von 3,20 m, lokale Umleitungen für Zufussgehende, Haus- und Hofzufahrten mit minimalen Einschränkungen und kurzen Wartezeiten sind möglich. An Einzeltagen sind Komplettsperrungen des Abschnitts mit Umleitungen nötig, diese werden signalisiert (Belagseinbau).
Grund der Massnahme: Erneuerung Ortsdurchfahrt Gadmen und Obermad mit Komplettersatz des Strassenkörpers zwischen Gadmen und Obermad. Erdarbeiten an Strassenböschungen und Deckbelagsarbeiten im Bereich Gadmen West und Ortsdurchfahrt Obermad. Die Umsetzung der Baumassnahmen erstrecken sich über die Zeit ab März bis Juli 2026. Der Deckbelag für dem Teilabschnitt zwischen Gadmen und Obermad wird im Jahr 2027 eingebaut.
Rechtliche Hinweise
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.
Gwatt, 24. Februar 2026
Tiefbauamt des Kantons Bern
Oberingenieurkreis I
Gesuchsteller: Boss Daniel und Boss Barbara, vertreten durch kolb+walther AG, Dorfstrasse 18, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: kolb+walther AG, Dorfstrasse 18, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Ersatz Elektrospeicherheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Schoneggweg 16, Parzelle Nr. 4680, Koordinaten 2’646’310 / 1’164’600.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/268402
Auflage- und Einsprachefrist bis 20. April 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 12. März 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Gesuchsteller: Nebiker Ulrich, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Abbruch Scheune Parzelle Nr. 787, Anbau Lagerraum an Scheune Parzelle Nr. 5118, Erweiterung Vorplatz.
Standort: Strahleggweg 13a / Wärgistalstrasse 39a, Parzellen Nrn. 787 und 5118, Koordinaten 2’644’435 / 1’163'345 und 2’644’595 / 1’163’215.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: Dachgestaltung (Art. 416 GBR).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/272348
Auflage- und Einsprachefrist bis 20. April 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 10. März 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Gesuchstellerin: Baumann Christine, Hauptstrasse 37, 3800 Matten.
Projektverfasserin: Baumann Christine, Hauptstrasse 37, 3800 Matten.
Bauvorhaben: Ersatz Elektroheizung durch Pelletheizung.
Standort: Mettenbergstrasse 34, Parzelle Nr. 1576, Koordinaten 2’646’440 / 1’163’270.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: Au.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/276401
Auflage- und Einsprachefrist bis 20. April 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 12. März 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung während der Ostertage
Die Gemeindeverwaltung ist während der Ostertage wie folgt geöffnet:
Ab Dienstag, 7. April 2026, gelten wieder die ordentlichen Öffnungszeiten.
Wir danken Ihnen bestens für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen schöne Ostertage!
Wilderswil, 23. März 2026
Gemeindeverwaltung Wilderswil
Zählerablesung 2026
Ab dem 1. April 2026 finden in Ringgenberg und Goldswil die Zählerablesungen für das Wasser und die Elektrizität statt. Die Ablesungen werden durch die Mitarbeitenden vom Werkhof durchgeführt. Hierzu müssen alle Zähler frei zugänglich sein.
Wir danken der Bevölkerung für die Mithilfe.
Gemeindeverwaltung Ringgenberg
Bauherrschaft: Judith Kissling, Alte Bernstrasse 64, 4573 Lohn-Ammannsegg.
Projektverfasserin: Santschi + Schild Holzbau GmbH, Jürg Eschler, Aegelsee 129, 3856 Brienzwiler.
Bauvorhaben: Neubau eingeschossiges Minihaus.
Standort: Gemeinde Brienz, Lehriweg 7c, Parzelle Nr. 1604 (BR 3859).
Zone: Wohnzone 2 (W2).
Hinweis: Die Gemeinde Brienz unterliegt der Zweitwohnungsgesetzgebung (ZWG).
Nutzung: Erstwohnung.
Gewässerschutzbereich: Au.
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 20. April 2026.
Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Öffnungszeiten über Ostern
Die Gemeindeverwaltung sowie das Tourismusbüro sind über die Feiertage wie folgt erreichbar:
Ab Dienstag, 7. April 2026, sind wir wieder zu den regulären Öffnungszeiten für Sie da.
Wir danken Ihnen bestens für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen schöne Ostertage.
Gemeindeverwaltung und Tourismusbüro Habkern
Strassensperrung Regenmattenstrasse
Ab Dienstag, 31. März, bis ca. Freitag, 10. April 2026
Infolge Sicherheitsholzerei im Bereich «Hällergräbli» Regenmattenstrasse 23 bis 27a muss die Regenmattenstrasse für jeglichen Durchgangsverkehr tagsüber gesperrt werden.
Die Durchfahrt ist von 17.00 bis um 7.30 Uhr gewährleistet.
Die Zufahrt bis zur Baustelle ist gestattet. Eine Umleitung ist signalisiert. Der Durchgang für Fussgänger ist gewährleistet.
Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.
Wir bauen für Sie und bitten die Anstösser/-innen und Verkehrsteilnehmer/-innen um Verständnis.
Sauser Forst AG, Bauverwaltung Grindelwald
Lehrstelle Informatiker/-in Fachrichtung Plattformentwicklung
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Dann freuen wir uns auf deine vollständige Bewerbung (inkl. Lebenslauf, Zeugnisse, Motivationsschreiben) per E-Mail an itlehrstelle@brienz.ch. Bewerbungsschluss ist der 6. April 2026.
Für weitere Informationen steht dir unser Stv. IT-Verantwortlicher Patrik Zaugg gerne zur Verfügung (Telefon 033 952 22 59, oder patrik.zaugg@brienz.ch).
Bewirb dich jetzt und werde Teil unseres Teams! Wir freuen uns auf dich! Hinweis: Wir bevorzugen Bewerberinnen und Bewerber aus der Region Interlaken-Oberhasli.
Der Gemeinderat
Ausstellung «Böniger Seniorenhandwerk»
Handwerk aus Bönigen, hergestellt von einheimischen Seniorinnen und Senioren
Kreative Seniorinnen und Senioren präsentieren der Bevölkerung ihre Handwerke aus verschiedensten Materialien. Die Ausstellenden werden während den Öffnungszeiten anwesend sein und freuen sich über gesellige Gespräche. Wiederum werden Gastaussteller ihre Werke präsentieren.
Wann?
Wo?
Die Kaffeestube lädt zum Verweilen ein und bietet die Gelegenheit, Kontakte und Gemeinschaft zu pflegen. Der Eintritt zur Ausstellung ist kostenlos.
Freundlich laden ein:
Ressort Soziales Bönigen und die Ausstellenden
Burgerversammlung
Freitag, 24. April 2026, 19.30 Uhr im Singsaal des neuen Schulhauses Bönigen
Traktanden
Reglements- und Aktenauflage
Die Totalrevision in der vom Burgerrat am 25. Februar 2026 beschlossenen Fassung des Organisa-tionsreglements, gültig ab 1. September 2026, liegt während 30 Tagen vor der Versammlung öffentlich im Forsthaus auf, die Jahresrechnung 2025 liegt 20 Tage vor der Versammlung im Forsthaus (Verwaltungssitz) öffentlich auf. Das Reglement sowie die Jahresrechnung 2025 können dort bezogen oder über die E-Mail info@burgergemeindeboenigen.ch bestellt werden. Öffnungszeiten Verwaltung, Forsthaus Rüti 14: Montag und Donnerstag von 8.30–11.30 Uhr. Übrige Zeiten nach telefonischer Vereinbarung: Telefon 079 301 06 74.
Protokolle: Das Protokoll der Versammlung vom 24. Aprill 2026 liegt 7 Tage nach der Versammlung während 20 Tagen öffentlich im Forsthaus auf.
Rechtsmittelbelehrung
Allfällige Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 60 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz).
Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind anlässlich der Versammlung sofort zu rügen (Art. 49a GG). Wer rechtzeitig Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse und Wahlen nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger sind zur Teilnahme an der Versammlung freundlich eingeladen.
Bönigen, 19. März 2026
Der Burgerrat
Bauherrschaft: Grand Hotel Beau Rivage, Stefan Zingg, Höheweg 211, 3800 Interlaken.
Projektverfasser: BAALD Architecture, Dorfstrasse 25, 3646 Einigen.
Bauvorhaben: Umbau von bestehenden Büroräumlichkeiten zu Hotelzimmern; Ersatz von Fenster an der Nord- und Westfassade; Ausseneinheit an der Nordfassade zur Klimatisierung von 5 Hotelzimmern.
Standort: Grand Hotel Beau Rivage, Höheweg 211, Parzelle Nr. 298, Zone Uferschutzplanung Beaurivage (Hotelzone A und C), Koordinaten 2’632’584 / 1’171’017.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, Baugruppe E (Interlaken, Höheweg/Aarzelg), ISOS-Gebiet.
Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt.
Auflage- und Einsprachefrist bis 20. April 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Michael Fischer, Artherstrasse 149, 6317 Oberwil, Juan Carlos Rey, Militärstrasse 5, 3600 Thun.
Projektverfasserin: Houseler AG, Museumsstrasse 25, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Abbruch der Gebäude 12 und 14; Neubau Mehrfamilienhaus mit Autoeinstellhalle.
Projektänderung: Überarbeitung des Projekts in folgenden Punkten: Positionierung des Gebäudes; Fassadengestaltung und Materialisierung; Balkon- und Loggiaausbildung; Fensteranordnung; Dacheinschnitte; Zugangs- und Eingangsbereich; Terrain- und Sockelgestaltung.
Standort: Oberdorfstrasse 14, Parzellen Nrn. 469, 1226 und 2233, Wohn- und Gewerbezone WG2, Koordinaten 2’645’227 / 1’178’397.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, ISOS-Gebiet 0530 (Bereich B 0.2, Aufnahmekategorie AB, Erhaltungsziel B).
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 20. April 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Gesuchsteller: Bohren Christian und Bohren Peter Elias, vertreten durch Bohren Christian, Rue du Fort 4, 1268 Begnins.
Projektverfasserin: Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Sanierung Wohnhaus, Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Dorfstrasse 70, Parzelle Nr. 6611, Koordinaten 2’645’440 / 1’163’795.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Schutzobjekt: K-Objekt, schützenswert.
Schutzzone allgemein: Umgebungsschutzgebiet.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/250573
Auflage- und Einsprachefrist bis 20. April 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 16. März 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Ausserordentliche Burgerversammlung
Mittwoch, 22. April 2026, 20.00 Uhr, Sitzungszimmer Verwaltungsgebäude Lütschental
Traktanden
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Burgerversammlung bei der Gemeindeschreiberei öffentlich auf.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Stimmrecht
An der Burgerversammlung ist stimmberechtigt, wer in der Gemeinde wohnt, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und im Burgerrodel eingetragen ist (Art. 29 Abs. 3 OgR).
Auflage Protokoll
Das Protokoll dieser Versammlung wird ab dem 27. April 2026 während 20 Tagen in der Gemeindeschreiberei öffentlich aufgelegt. Die Auflage wird im Anzeiger Interlaken publiziert. Gegen die Abfassung des Protokolls kann während der Auflagefrist bei der Burgerkommission schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden (Art. 77 Abs. 2 und Abs. 3 des Organisationsreglements der Gemischten Gemeinde Lütschental).
Lütschental, im März 2026
Burgerkommission Lütschental
Grindelwald ist eine beliebte Tourismusdestination im Berner Oberland mit umfassender, gut ausgebauter Infrastruktur. Die Gemeinde mit rund 4000 ständigen Einwohnern und rund 15'000 Bewohnern in der Hochsaison hat viele Attraktionen für Natur- und Sportbegeisterte zu bieten.
Die Einwohnergemeinde Grindelwald sucht infolge Pensionierung für den Werkhof ab sofort oder nach Vereinbarung eine fachlich versierte, sozialkompetente und initiative Persönlichkeit als
Leiter/-in Werkstatt 100 %
Ihre Aufgaben:
Anforderungen:
Wir bieten ein vielseitiges und abwechslungsreiches Aufgabengebiet mit Verantwortung, Besoldung nach Reglement der Gemeinde im Rahmen der kantonalen Besoldungsordnung, einen gut ausgestatteten Arbeitsplatz und gute Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten.
Bei Fragen steht Ihnen Fritz Bohren, Leiter Werkstatt, unter Telefon 033 853 32 89 gerne zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung per E-Mail an hr@gemeinde-grindelwald.ch oder per Post an Einwohnergemeinde Grindelwald, z. H. Geraldine Gafner, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
«Helfen Sie mit, den Wald sauber zu halten!»
Gemäss den geltenden Bestimmungen des Umweltschutz-, Abfall- und Waldgesetzes sind jegliche Ablagerungen von Abfällen sowie das Errichten und Betreiben von Deponien im Wald verboten. Ebenso ist die Lagerung von Siloballen, Maschinen und Geräten aller Art im Wald und am Waldrand verboten.
Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eigenen oder fremden Wald handelt!
Gestattet ist lediglich das Zurücklassen von Holzresten (Schlagabraum), die bei der Waldpflege und in Holzschlägen anfallen und nicht verwertet werden. Diese Holzresten können zu kleinen Haufen geschichtet oder breit liegen gelassen werden.
Für die Lagerung von Siloballen muss ein Pufferstreifen von mindestens 3 Metern Abstand an den Waldrand eingehalten werden. Die Lagerdauer darf nicht mehr als 6 Monate betragen.
Widerhandlungen werden je nach Schwere des Delikts mit bis zu Fr. 20'000.– bestraft. Melden Sie allfällige Feststellungen über illegale Abfallentsorgung bitte der Gemeindebehörde.
Burgergemeinde und Einwohnergemeinde Brienz
Bauherrschaft: Walter Michel, Bodenacher 235 d, 3814 Gsteigwiler.
Projektverfasser: Johannes Recrosio, Blumenstrasse 8, 3706 Leissigen.
Bauvorhaben: Lagerraum in einen Auto-Hobbyraum umnutzen.
Standort: Mittelweg 9, Parzelle Nr. 2174, Arbeitszone B, Koordinaten 2’633’280 / 1’168’714.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Auflage- und Einsprachefrist bis 20. April 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Luca Zysset, Seestrasse 22, 3855 Brienz, Konzept Wyler AG, Stockmatten, 3855 Brienz.
Projektverfasserin: Konzept Wyler AG, Stockmatten 1, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Rückbau Wohnhaus; Ersatzneubau Wohnhaus mit innen aufgestellter Luft-Wasser-Wärmepumpe im Erdgeschoss; Erstellen von drei ungedeckten Autoabstellplätzen und fünf überdeckten Fahrradabstellplätzen; Montieren einer Indach PV-Anlage.
Bau von touristisch bewirtschafteten Wohnungen mit entsprechendem Grundbucheintrag (Einliegerwohnungen).
Standort: Hauptstrasse 97, Parzellen Nrn. 2144 und 2951, Wohn- und Gewerbezone WG3, Koordinaten 2’645’279 / 1’178’293.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und ISOS-Gebiet.
Schutzobjekt: Erhaltenswertes Objekt (Nachbargebäude Nr. 95).
Naturgefahrengebiet: gelb.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 20. April 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AG, Wireless Access, Postfach, 3050 Bern, sowie Sunrise GmbH, Mobile Infrastructure, Thurgauerstrasse 101B, 8152 Glattpark (Opfikon), vertreten durch Swisscom (Schweiz) AG, Sarah Glandien, Postfach, 3050 Bern.
Projektverfasserin: AXIANS Schweiz AG, Pulverstrasse 8, 3063 Ittigen.
Bauvorhaben: Umbau einer Mobilfunkanlage für die Swisscom (Schweiz) AG und die Sunrise GmbH mit Mast, Systemtechnik und neuen Antennen (inkl. 5G); WEDO.
Hinweis: Es ist vorgesehen, die Antennen adaptiv, unter Anwendung des Korrekturfaktors KAA (gemäss Nachtrag zur Vollzugshilfe vom 23. Februar 2021) zu betreiben. Alle Voraussetzungen dazu (automatische Leistungsbegrenzung, angepasstes Qualitätssicherungssystem, angepasste NIS-Datenbank des BAKOM) sind erfüllt. Die dafür vorgesehenen Antennen des Typs Ericsson HybridAIR3268 und Huawei AAU5831 verfügen über genügend Sub-Arrays, um gemäss Anh. 1 Ziff. 63 Abs. 3 NISV einen minimalen Korrekturfaktor von 0.2 anwenden zu dürfen.
Standort: An Lussen 1412e, Wengen, Parzelle Nr. 3848, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’637’306 / 1’161’943.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: rot.
Ausnahme: Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 20. April 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten sowie auf die Amts- und Fachberichte verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Matthias und Marianne Streich, Helvetiastrasse 55, 3800 Unterseen.
Projektverfasserin: L2A Architekten AG, Untere Gasse 4, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Erstellung zweier Parkplätze, Abbruch Pflanztrog, Verlängerung Abschlussmauer, Erstellung Zaun.
Standort: Helvetiastrasse 55, Parzelle Nr. 1047, Koordinaten: 2‘631‘078 / 1‘170‘194.
Zone: Wohnzone W2.
Gewässerschutzbereich: Au.
Schutzobjekt: nein.
Ausnahmen: Art. 21 Abs. 1 GBR betreffend Unterschreitung Strassenabstand.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 20. April 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Auf das Aufstellen von Bauprofilen wird ausdrücklich verzichtet (Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD). Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938
Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Unterseen, 16. März 2026
Bauverwaltung Unterseen
Bauherrschaft und Projektverfasserin: DieSchrauberbude Inh. Kock, Jungfraustrasse 67, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Einbau einer Werkstatt für Reparatur- und Servicearbeiten an Fahrzeugen (Halle 7).
Standort: Industriestrasse 19, Halle 7, Parzelle Nr. 2218, Zone Überbauungsordnung «SF – Halle 1», Koordinaten 2’633’642 / 1’168’859.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Auflage- und Einsprachefrist bis 20. April 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bezug des Alptell
Dienstag, 24. März 2026, 10.00–18.00 Uhr, Unter Eiger.
Gleichzeitig wird das Berggeld ausbezahlt.
Der Pfander
Bauherrschaft und Projektverfasserin: Einwohnergemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Bauvorhaben: Neuer Abfallcontainerstandort Obereigasse (Gemeinsamer Containerplatz mit House of Hope/Einwohnergemeinde).
Standort: Obereigasse 1, Parzelle Nr. 1091, Kernzone, Koordinaten 2’632’508 / 1’167’744.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: blau.
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 20. April 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Gemeindeverband Weissenau Unterseen, Spitalweg 1, 3800 Unterseen.
Projektverfasserin: Universal Gebäudemanagement AG, Untere Bönigstrasse 5, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Rückbau Kinderarztpraxis, Wiederherstellung der zwei Studiowohnungen im 1. OG, Sanierung Badezimmer.
Standort: Spitalweg 3, Parzelle Nr. 1531, Wohnzone W2, Koordinaten 2’631’022 / 1’170’098.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Auflage- und Einsprachefrist bis 20. April 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Genty-Nott Rebecca, c/o Smith-Laubacher Brigitte, Breitenstrasse 1b, 5420 Ehrendingen.
Vertreterin mit Vollmacht: Roth Renovationen GmbH, Josi Marc, Industriestrasse 117, 3800 Matten b. Interlaken.
Projektverfasserin: Roth Renovationen GmbH, Industriestrasse 117, 3800 Matten b. Interlaken.
Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch: Umnutzung von zwei Theorieräumen im UG in eine 2½-Zimmer-Wohnung (selbst genutzte Zweitwohnung); Ausbau Veloraum in Badezimmer. Neues Baugesuch: Abgrabung Boden auf Südseite mit Rampe und Sitzplatz (ungedeckt); Einbau von drei raumhohen Fenstern im UG und Schaffung eines Lichthofs; Einbau Bodenheizung.
Standort: Schwalmerenweg 23, Parzelle Nr. 1630 (BR 1506).
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Inventar: keine.
Beanspruchte Ausnahmen:
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis am 20. April 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Interlaken
Bauherrschaft: VAREM Development AG, Calendariaweg 2, 6405 Immensee.
Projektverfasserin: Jordi + Partner AG, Mülinenstrasse 23, 3006 Bern.
Bauvorhaben: Installation von Klimaanlagen in sämtlichen Wohnungen der Rugenparkstrasse 10a; Erstellung einer PV-Anlage auf dem Dach der Rugenparkstrasse 8 und 10a.
Standort: Rugenparkstrasse 8 und 10a, Parzellen Nrn. 367 und 2003.
Nutzungszone: Mischzone MK 4.
Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich.
Beanspruchte Ausnahme: Verzicht auf Abwärmenutzung Art. 44 Abs. 2 KEnG.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis am 20. April 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Interlaken
Die Einwohnergemeinde Lauterbrunnen sucht per sofort oder nach Vereinbarung zur Betreuung und Weiterentwicklung der kommunalen IT (inkl. Schule) eine*n
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Dann senden Sie Ihre Bewerbung bis 19. April 2026 mit den üblichen Unterlagen an die Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, z. H. Personalkommission, Gsteigermatte 459 B, 3822 Lauterbrunnen oder per Mail an gemeinde@lauterbrunnen.ch.
Für weitere Informationen steht Ihnen Sandra Balmer, Gemeindeschreiberin, Telefon 033 856 50 82, gerne zur Verfügung.
Konkursrechtliche Grundstücksteigerung
Am Mittwoch, 20. Mai 2026, um 10.00 Uhr wird im Sitzungszimmer des Konkursamts Oberland, Dienststelle Oberland, Schloss 4, 3800 Interlaken, folgendes Grundstück öffentlich versteigert:
Besichtigung:
Nur nach telefonischer Voranmeldung bis am Vortag der Besichtigung (Telefon 031 635 97 30, Herr T. Béguelin):
Donnerstag, 30. April 2026, 10.00–11.00 Uhr
Weitere Informationen zum Grundstück sowie zur Steigerung finden Sie ab dem 18. März 2026 unter www.schkg-be.ch, Rubrik Verwertungen.
Telefonische Auskünfte erteilt das Konkursamt Oberland, Dienststelle Oberland, Schloss 4, 3800 Interlaken, Herr T. Béguelin, Telefon 031 635 97 30.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
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