Japankäfer
Der Kanton Bern hat für Unterseen, Interlaken, Matten und Umgebung wegen des Auftretens des Japankäfers einen Befallsherd sowie eine Pufferzone ausgeschieden.
Das Gebiet der Gemeinde Wilderswil befindet sich grösstenteils in der Pufferzone – ein Bereich im Gebiet Aegerti befindet sich aber im Befallsherd.
Der Japankäfer ist eine eingeschleppte Käferart, die in der Landwirtschaft und in der Umwelt grosse Schäden anrichtet. Deshalb gilt er als besonders gefährlicher Schädling (Quarantäne-Schädling mit Melde- und Bekämpfungspflicht).
Für die Saison 2026 wird rund um den Käferfundort ein Befallsherd eingerichtet und darum eine Pufferzone «Sicherheitszone» errichtet. In beiden Zonen gelten verbindliche Massnahmen zur Bekämpfung des Japankäfers. Die Einwohnergemeinde Wilderswil ist vor allem im Gebiet der Pufferzone und nur geringfügig vom Befallsherd (Gebiet Aegerti, nördlich der Autobahn) betroffen.
Massnahmen in der Pufferzone
Grüngut nicht aus der Pufferzone herausführen. Vom 1. Juni bis 30. September 2026 darf kein frisches Pflanzenmaterial (Grüngut) aus dem Befallsherd geführt werden. Entsorgen Sie Ihr Grüngut ausschliesslich im AVAG-Entsorgungszentrum Interlaken oder mit der Grüngutabfuhr der Gemeinde.
Massnahmen im Befallsherd
Rasen- und Grünflächen nicht bewässern. Vom 1. Juni bis 30. September 2026 gilt ein striktes Bewässerungsverbot von jeglichen Rasen- und Grünflächen, die mit Gräsern bewachsen sind. So werden Japankäfer-Weibchen daran gehindert, Eier in den feuchten Boden abzulegen. Grüngut nicht aus dem Befallsherd herausführen. Vom 1. Juni bis 30. September 2026 darf kein frisches Pflanzenmaterial (Grüngut) aus dem Befallsherd geführt werden.
Die Bevölkerung und die Betriebe werden gebeten, die kantonalen Massnahmen konsequent einzuhalten und bei der Eindämmung des Japankäfers mitzuwirken.
Weitere Informationen finden Sie in den entsprechenden Merkbättern und Karten unter www.wilderswil.ch/informatioinen/news sowie auf www.be.ch/japankaefer.
Wilderswil, 7. September 2026
Gemeindeschreiberei Wilderswil
Gesuchstellerin: STWEG, Felseneggweg 27, 3805 Goldswil b. Interlaken, vertreten durch Aquiso Treuhand AG, Rugenparkstrasse 11, 3800 Interlaken.
Projektverfasser: Emil Huggler, Huggler Sanitär Heizung Spenglerei, Ursisbalmweg 12, 3853 Niederried.
Bauvorhaben: Ersatz der bestehenden Ölheizung durch eine Pelletheizung.
Standort: Felseneggweg 27, Goldswil b. Interlaken, Gbbl. Nr. 1165, Koordinaten 2’633’420 / 1’171’582.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: Erhaltenswertes Gebäude.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Naturgefahren: keine.
Ausnahmen: keine.
Hinweis: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2026-14297). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Oktober 2026.
Es wird auf die aufgestellten Profile / Pflöcke und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Ringgenberg, 7. September 2026
Bauverwaltung Ringgenberg
Bauherrschaft: Swiss Towers AG, Thurgauerstrasse 136, 8152 Opfikon; Sunrise GmbH, Thurgauerstrase 101B, 8152 Glattpark, Salt Mobile SA, Rue du Caudray 4, 1020 Renens 1, vertreten durch Swiss Towers AG, Thurgauerstrasse 136, 8152 Opfikon.
Projektverfasserin: Enkom AG, Schellenrainstrasse 13, 6210 Sursee.
Bauvorhaben: Verschiebung und Erweiterung der bestehenden Mobilfunkanlage (BE454-3).
Standort: Hauptstrasse 4, Parzelle Nr. 1830, Zone Bahnareal, Koordinaten 2’632’996 / 1’168’233.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au und ISOS-Gebiet.
Schutzobjekt: schützenswertes Objekt.
Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Oktober 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten, die Amts- und Fachberichte sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft und Projektverfasser: Beat Fuchs, Seestrasse 9, 3855 Brienz, vertreten durch Selma Fuchs, Seestrasse 9, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Anpassung Grundrisse und Wohnungseinteilung; Einbau Kochnische und Nasszelle für Gewerberaum in bestehende Baracke im Erdgeschoss; teilweise Umnutzung von Ferienwohnung im Erdgeschoss in Ärztepraxis; Einbau einer Röntgenanlage und von weiteren zwei Behandlungsräumen für Ärzte.
Standort: Seestrasse 9, Parzelle Nr. 627, Wohn- und Gewerbezone WG2, Koordinaten 2’646’701 / 1’177’797.
Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich Au.
Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Oktober 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Abwasser Region Interlaken, Tschingeleystrasse 52, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Anpassung der Regen- und Schmutzwasserleitungen aufgrund des neuen Hotels beim Ostbahnhof.
Hinweise: Für den Hotelneubau wurde ein separates Baugesuch eingereicht. Bauten im Grundwasser / temporäre Grundwasserabsenkung während der Bauphase.
Standort: Untere Bönigstrasse, Parzellen Nrn. 1840 und 1867, Zone Überbauungsordnung Nr. 24 «Hotel Ostbahnhof», Koordinaten 2’633’096 / 1’171’117.
Schutzgebiete/Objekte: Gewässerschutzbereich Au, geschützte Baureihe/Allee, ISOS-Gebiet, Ortsbildgestaltungsbereich.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Oktober 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Markierung / Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft und Projektverfasser: Remo von Allmen, Matte 308a, 3824 Stechelberg.
Bauvorhaben: Gastgewerbliche Nutzung im bestehenden Rundholzhaus, auf der bestehenden Terrasse ostseitig und der neuen Terrasse (Pergola) westseitig; Erstellen einer abbaubaren Pergola auf der Westseite des Rundholzhauses. Hinweis: Der Gastgewerbebetrieb wird vom 1. Mai bis 30. September genutzt (analog Öffnungszeiten Campingplatz Rütti). Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank beim Camping Rütti: 15 Sitzplätze im Rundholzhaus, 14 Sitzplätze bei der neuen Pergola und 16 Sitzplätze auf der bestehenden Terrasse Ost; Öffnungszeiten: täglich bis 19.00 Uhr innen und aussen.
Standort: Camping Rütti, Stechelberg, Rütti 324e, Parzelle Nr. 376, Campingplatzzone,
Koordinaten 2’635’531 / 1’155’097.
Schutzgebiete/Objekte: Gewässerschutzbereich Au, Hecken und Feldgehölz.
Naturgefahrengebiet: rot.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Oktober 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Gesuchsteller und Projektverfasser: Robert Hall und Laura Brunner, Hagenstrasse 61, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Entfernen der Aussentreppe zwischen EG und 1. Stock und Erneuern des bestehenden Balkons in bisherigen Massen mit geringfügigen optischen Änderungen (weniger dekorative Elemente).
Standort: Hagenstrasse 61, Ringgenberg, Gbbl. Nr. 2019, Koordinaten 2’634’753 / 1’172’636.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: keine.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Naturgefahren: keine.
Ausnahmen: keine.
Hinweis: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2026-11972). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Oktober 2026.
Es wird auf die aufgestellten Profile / Pflöcke und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Ringgenberg, 7. September 2026
Bauverwaltung Ringgenberg
Bauherrschaft: Gemeindebetriebe Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Projektverfasserin: Ingenieurbüro Sterchi GmbH, Bohnerenstrasse 14, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Erneuerung Werkleitungen Aegertzaunweg und Aegertzaunstrasse, Erstellen einer temporären Zufahrtsstrasse.
Standort: Aegertzaunweg und Aegertzaunstrasse, Parzellen Nrn. 1, 50, 357, 401, 647, 940, 1552, 1585, 1587, 1588, 1597, 1602, 1613, 1615, 1630, 1695, 1810, 1857, 1858, 2153, Bauzone und Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’632’949 / 1’168’520.
Schutzgebiete/Objekte: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Oktober 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockungen bzw. Markierungen verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Verkehrserschwerung
Kantonsstrasse Nr. 222 Zweilütschinen–Stechelberg
Gemeinde: Lauterbrunnen.
Schutzwaldpflege
Teilstrecke: Schmittsmatta, Lauterbrunnen (Koordinaten 2'635'746 / 1'161'782).
Dauer: 21. September bis 30. Oktober 2026 (Wetterbedingte Verschiebungen sind möglich), jeweils von Montag bis Freitag, 7.00 bis 17.30 Uhr.
Ausnahmen: keine.
Grund der Massnahme: Holzereiarbeiten / Schutzwaldpflege.
Verkehrsführung: Zum Teil einspurige Verkehrsführung.
Einschränkungen: Einspurige Verkehrsführung, Verkehrsregelung von Hand (Verkehrsdienst). Kurze Sperrungen sind möglich, es ist mit Wartezeiten zu rechnen. Der öffentliche Verkehr wird berücksichtigt.
Rechtliche Hinweise
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.
Interlaken, 7. September 2026
Tiefbauamt des Kantons Bern, Strasseninspektorat Oberland Ost
Japankäfer
Interlaken und Unterseen liegen im Befallsherd – umliegende Gemeinden gelten als Pufferzone.
Bitte beachten Sie die Informationen in der Rubrik Gemeinde-Info hiernach.
Einwohnergemeinde Saxeten
Konkurspublikation / Schuldenruf
Summarisches Verfahren nach Art. 231 SchKG
Schuldnerin: Individuell Reinigung GmbH, c/o Helder Das Neves Bairrada, Schattenhalb 37, 3813 Saxeten, CHE-151.006.829.
Datum der Konkurseröffnung: 9. Juni 2026.
Eingabefrist bis 9. Oktober 2026.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 9. September 2026.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Änderungen bzw. Inkraftsetzungen von Reglementen
Gestützt auf Artikel 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Burgergemeindeversammlung vom 19. Juni 2026 folgende Änderungen bzw. Inkraftsetzungen von Reglementen beschlossen hat:
Die Totalrevision des Organisationsreglements per 1. Januar 2027 wurde vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 1. September 2027 vorbehaltlos genehmigt.
Die Reglemente können bei der Burgerverwaltung Wilderswil bezogen werden.
Wilderswil, 2. September 2026
Burgerrat Wilderswil
Japankäfer
Interlaken und Unterseen liegen im Befallsherd – umliegende Gemeinden gelten als Pufferzone.
Bitte beachten Sie die Informationen in der Rubrik Gemeinde-Info hiernach.
7. September 2026
Gemeindeverwaltung Därligen
Abstimmungsausschuss der eidgenössischen und kantonalen Abstimmung vom 27. September 2026
Der Gemeinderat Wilderswil hat gestützt auf Artikel 35 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte vom 5. Juni 2012 folgende Personen für den Abstimmungsausschuss der eidgenössischen und kantonalen Abstimmung vom 27. September 2026 gewählt:
Wilderswil, 7. September 2026
Gemeinderat Wilderswil
Japankäfer
Interlaken und Unterseen liegen im Befallsherd – umliegende Gemeinden gelten als Pufferzone.
Bitte beachten Sie die Informationen in der Rubrik Gemeinde-Info hiernach.
Einwohnergemeinde Gsteigwiler
Bauherrschaft und Projektverfasser: Trägerverein Skatepark Region Bödeli, Postfach, 3800 Interlaken, vertreten durch Simon Bacher, Postgasse 26, 3011 Bern.
Bauvorhaben: Auf der Parzelle Nr. 518 wird das bestehende Gebäude (Gebäudenummer 6) abgebrochen und die Fläche zu einer öffentlich zugänglichen Roll- und Begegnungszone umgestaltet. Die Anlage umfasst fest verbaute Fahrelemente für Skateboards, Velos und ähnliche Rollgeräte, einen integrierten Pumptrack sowie ein WC-Haus mit Technikabteil. Das Areal ist gemäss Betriebskonzept zeitlich begrenzt zugänglich und kann bei Bedarf beleuchtet werden.
Standort: Wychel, Parzelle Nr. 518, Zone für Sport und Freizeit (ZSF d, Freizeitpark), Koordinaten 2’632’029 / 1’169’911.
Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Oktober 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten b. Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Änderungen bzw. Inkraftsetzungen von Reglementen und Verordnungen
Gestützt auf Artikel 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die zuständigen Organe der Einwohnergemeinde Wilderswil die folgenden Änderungen bzw. Inkraftsetzungen von Reglementen und Verordnungen beschlossen haben:
Die Reglemente und Verordnungen können kostenlos bei der Gemeindeverwaltung eingesehen oder bezogen werden. Auf www.wilderswil.ch/informationen/reglemente können die Gemeindereglemente und -verordnungen als PDF-Datei eingesehen und heruntergeladen werden.
Wilderswil, 7. September 2026
Gemeinderat Wilderswil
Japankäfer
Die Gemeinde Beatenberg liegt teilweise im Befallsherd und teilweise in der Pufferzone.
Der Kanton Bern hat für Interlaken und Umgebung wegen des Auftretens des Japankäfers einen Befallsherd sowie eine Pufferzone ausgeschieden. Der Japankäfer ist ein besonders gefährlicher Quarantäne-Schädling, der zahlreiche Kultur- und Zierpflanzen befallen kann.
Für das Gemeindegebiet Beatenberg gilt:
Für den Befallsherd gelten insbesondere folgende Massnahmen:
Für die Pufferzone gilt folgende Massnahme:
Die Bevölkerung wird gebeten, die angeordneten Massnahmen konsequent einzuhalten und bei der Eindämmung des Japankäfers mitzuwirken.
Weiterführende Informationen, die aktuelle Gebietsabgrenzung sowie Merkblätter finden Sie auf der Website des Kantons Bern, www.weu.be.ch > Japankäfer.
Bauverwaltung Beatenberg
Aufruf zum Trinkwassersparen und Abstellen laufender Brunnen
Informationen und Weisungen zum sorgfältigen Wasserverbrauch in der Gemeinde Grindelwald
Die anhaltende Hitze und Trockenheit haben dazu geführt, dass die Quellschüttungen markant zurückgegangen sind. Die vergangenen Niederschläge führten zu keiner Erholung und anhaltende Niederschläge sind keine in Sicht.
Der Gemeinderat hat deshalb entschieden, zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung und des Löschschutzes, gestützt auf Art. 10 des Wasserversorgungsreglements, folgende Massnahmen bis auf Weiteres anzuordnen:
Wir bitten die Wasserbezüger/-innen haushälterisch und sparsam mit dem Trinkwasser umzugehen.
Detaillierte Angaben zu Art. 10 Wasserversorgungsreglement: Die Gemeinde kann die Wasserabgabe bei Wasserknappheit vorübergehend einschränken.
Die Wasserversorgung behält sich vor, Kontrollen durchzuführen. Gemäss Art. 46, Abs. 1 des Wasserversorgungsreglements werden Widerhandlungen mit einer Busse von bis zu Fr. 5000.– bestraft.
Die Bevölkerung ist grundsätzlich angehalten, mit unserem guten Trinkwasser sorgfältig umzugehen.
Der Gemeinderat und die Wasserversorgung danken den WasserbezügerInnen für ihr Verständnis und ihre Unterstützung.
Gemeinderat Grindelwald
Japankäfer
Interlaken und Unterseen liegen im Befallsherd – umliegende Gemeinden gelten als Pufferzone.
Bitte beachten Sie die Informationen in der Rubrik Gemeinde-Info.
Bauverwaltung Interlaken
Japankäfer
Interlaken und Unterseen liegen im Befallsherd – umliegende Gemeinden gelten als Pufferzone.
Japankäfer
Die Gemeinde Matten bei Interlaken und weitere Bödeli-Gemeinden liegen im Befallsherd – umliegende Gemeinden gelten als Pufferzone.
Bitte beachten Sie die Informationen in der Rubrik Gemeinde-Info.
Japankäfer
Unterseen und weitere Bödeli-Gemeinden liegen im Befallsherd – umliegende Gemeinden gelten als Pufferzone.
Bitte beachten Sie die Informationen in der Rubrik Gemeinde-Info.
Verkehrsbehinderung
Infolge der Naturstrassensanierung bleibt der Alpweg ab dem Abzweiger Inhalti bis zur Winteregg vom 12. Oktober 2026 bis zur Schneeschmelze 2027 gesperrt.
Während diesem Zeitraum ist die Strasse komplett gesperrt. Es werden keine Ausnahmefahrbewilligungen erteilt.
Die Vorbereitungsarbeiten finden zwischen dem 5. und 9. Oktober 2026 statt. Aus diesem Grund ist in dem oben genannten Bereich mit Verkehrsbehinderungen und Wartezeiten zu rechnen. Der Durchgang für Fussgänger ist jederzeit möglich.
Bitte beachten SIe die Signalisationen und Hinweise vor Ort.
Wir danken für Ihre Kenntnisnahme und Ihr Verständnis.
Einwohnergemeinde Lauterbrunnen
Gesuchsteller: Daniel Roborgh, Oberdorfstrasse 36, 3812 Wilderswil.
Projektverfasserin: Weibel Holzbau AG, Rugenstrasse 8, 3800 Matten.
Bauvorhaben: Umbau bestehendes Wohnhaus und Ausbau Ökonomieteil in Wohnung. Zusätzliche Studiowohnung (Erstwohnung). Neubau Autounterstand. Wärmepumpe neu.
Standort: Oberdorfstrasse 28, Wilderswil, Parzelle Nr. 948, Koordinaten 2’632’115 / 1’168’205.
Zone: Kernzone.
Gewässerschutzzone: A.
Bauinventar: nicht inventarisiert.
Beantragte Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?
Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Oktober 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Wilderswil
Belagsarbeiten in Bereich vom Mirrenbach-Underwald
Aufgrund von Belagsarbeiten in Bereich vom Mirrenbach-Underwald wird die Strasse für den Verkehr während des folgenden Zeitraums gesperrt:
von Montag, 14. September, 8.00 Uhr bis Donnerstag, 17. September 2026, 7.00 Uhr
Der Durchgang für Fussgänger ist jederzeit gewährleistet. Es ist mit Wartezeiten zu rechnen.
Wir bitten Sie, die Signalisationen und Hinweise vor Ort zu beachten. Allfällige Änderungen werden ebenfalls auf der Webseite der Einwohnergemeinde Lauterbrunnen publiziert.
Wir danken für die Kenntnisnahme und das Verständnis.
Einwohnergemeinde Lauterbrunnen
Bauherrschaft: Kirchhofer AG, Höheweg 36, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Alpexa AG, Liechtenenstrasse 10, 3860 Meiringen.
Bauvorhaben: Neugestaltung Nordfassade im EG mit Leuchtreklame (hinterleuchtend); Ausbau Verkaufslokal; Einbau Klimaanlage.
Standort: Höheweg 40, Parzelle Nr. 652.
Nutzungszone: Mischzone MK mit GZ.
Schutzzone: Ortsbildgestaltungsbereich, Baugruppe D.
Schutzobjekt: keines.
Beanspruchte Ausnahmen:
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Oktober 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Verkehrserschwerung – Strassensperrung Juheigässli
Aufgrund der Demontage eines Baukrans wird das Juheigässli im Abschnitt zwischen den Liegenschaften Juheigässli 18 und Juheigässli 28a für den Motorfahrzeugverkehr wie folgt gesperrt:
Während der Arbeiten ist die Durchfahrt nicht möglich. Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die entsprechenden Verkehrssignalisationen zu beachten und den Weisungen des Baustellenpersonals Folge zu leisten.
Wir bitten um Kenntnisnahme und danken Ihnen für das Verständnis.
Sicherheit Matten
Verkehrsbeschränkungsverfügung (Schifffahrt)
Das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 3, Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 3. Oktober 1975 über die Binnenschifffahrt sowie Artikel 2, Absatz 3 und Artikel 3, Absatz 1 des Gesetzes vom 19. Februar 1990 über die Schifffahrt und die Besteuerung der Schiffe (Schifffahrtsgesetz), verfügt:
Verwaltungskreis: Interlaken–Oberhasli.
Gemeinde: Interlaken.
Gewässer: Aare; Auslauf Brienzersee.
Massnahme: Sperren der Durchfahrt auf der Aare (Höhe TCS-Camping bis Wehr) mit dem Signal A.1 (Verbot der Durchfahrt) und Zusatz: Ausgenommen Kursschifffahrt und Baustellenverkehr. Signalen B.5 (Gebot, besondere Vorsicht walten zu lassen) und E.10 (Stelle zum Auswassern).
Grund: Sanierung beider BLS-Eisenbahnbrücken.
Dauer der Sperrung: Ab sofort September 2026 bis voraussichtlich Ende Juni 2027 oder zum Entfernen der Signale.
Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen!
Diese Verfügung tritt nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt des Kantons Bern sowie im entsprechenden Anzeiger in Kraft.
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
Wasserversorgung – Information über die Qualität des abgegebenen Trinkwassers
Gemäss den amtlichen Untersuchungen des kantonalen Laboratoriums vom 25. August 2026 hat das Trinkwasser der Gemeindeversorgung Wilderswil den gesetzlichen Anforderungen entsprochen.
Das Trinkwasser stammt aus den Haltenquellen Wilderswil.
Das Quellwasser wird über einen Glaskugelfilter geleitet und mittels einer Ultraviolettanlage desinfiziert.
Weitere Auskünfte betreffend Wasserversorgung oder Wasserqualität können bei den Gemeindebetrieben, Telefon 033 826 01 44, eingeholt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Besitzer von Privatversorgungen allfällige Wasserbezüger/-innen gestützt auf die Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV) ebenfalls jährlich mindestens einmal über die Qualität des Trinkwassers informieren müssen.
Wilderswil, 7. September 2026
Gemeindebetriebe Wilderswil
Konkurspublikation / Schuldenruf
Summarisches Verfahren nach Art. 231 SchKG
Schuldnerin: Golden Shisha GmbH, Bahnhofstrasse 35, 3800 Unterseen, CHE-426.649.569.
Datum der Konkurseröffnung: 11. August 2026.
Eingabefrist bis 9. Oktober 2026.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 9. September 2026.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Änderung Datenschutzreglement, Inkrafttreten
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Bönigen an seiner Sitzung vom 31. August 2026 die Änderung des Datenschutzreglements genehmigt hat. Die Änderung tritt vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden am 1. September 2026 in Kraft.
Da es sich bei der Änderung um eine zwingende Anpassung an das kantonale Recht handelt, fällt der Beschluss des Gemeinderats in dessen abschliessende Zuständigkeit.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, erhoben werden.
Bönigen, 31. August 2026
Namens des Gemeinderates
Der Gemeindeschreiber
Bauherrschaft: Christine Winkelmann, Mittlere Strasse 1, 3800 Unterseen.
Grundeigentümerinnen: Christine Winkelmann, Mittlere Strasse 1, 3800 Unterseen, und Katharina Zuber, Gesigenweg 5, 3700 Spiez.
Bauvorhaben: Abbruch des beschädigten Gebäudes aufgrund des Totalschadens durch Unwetter Milibach vom August 2024.
Standort: Gemeinde Brienz, Steinerstrasse 15, Parzelle Nr. 459.
Zone: Wohnzone 2 (W2).
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Gefahrengebiet: rotes Gefahrengebiet (erhebliche Gefährdung).
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Oktober 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Gesuchsteller und Projektverfasser: Kindlimann Martina und Henle Roland, Im Boden 1216c, 3823 Wengen.
Bauvorhaben: Austausch der alten Holzheizung durch eine aussen stehende Wärmepumpe.
Standort: Wengen, Im Boden, Gebäude Nr. 1216c, Parzelle Nr. 1772, Koordinaten 2'637'149 / 1'1620'442, Wohn- und Gewerbezone.
Schutzzone: keine.
Ausnahme: keine.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 11. September bis 12. Oktober 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Änderungen im Reglement Finanzhaushalt / Genehmigung und Inkrafttretung
(Bekanntmachung gemäss Art. 45 ff. kant. Gemeindeverordnung)
Genehmigung
Der Einwohnergemeinderat Unterseen hat am 31. August 2026 die Änderungen von Art. 13, 53, 54 und 66 sowie die Ergänzung von Art. 66a des Reglements Finanzhaushalt der Einwohnergemeinde Unterseen vom 23. August 2021 erlassen und genehmigt.
Rechtsmittel
Gemäss Art. 37 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) können fünf Prozent der Stimmberechtigten innert sechzig Tagen seit Veröffentlichung durch Unterzeichnung des diesbezüglichen Begehrens verlangen, dass die entsprechenden Änderungen der Gemeindeversammlung zum Beschluss unterbreitet werden.
Inkrafttretung
Wird das Referendum gegen die vorliegenden Reglementsänderungen nicht ergriffen, setzt der Gemeinderat diese auf 1. Januar 2027 in Kraft.
Reglementsbezug
Der neue Erlass kann auf der gemeindeeigenen Homepage www.unterseen.ch heruntergeladen oder während den Büroöffnungszeiten bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden.
Unterseen, 31. August 2026
Der Einwohnergemeinderat
Verkehrserschwerung
Kantonsstrasse Nr. 221 Beatenbucht–Interlaken
Gemeinde: Unterseen.
410.20765 / Baulicher Kleinunterhalt 2026 SI Oberland Ost, Belag Seestrasse, Abschnitt Widihof
Teilstrecke: Koordinaten 2'630'100 / 1'170’010.
Dauer: 21. bis 29. September 2026, witterungsbedingt ist eine Verschiebung um eine Woche möglich.
Ausnahmen: keine.
Grund der Massnahme: Belagserneuerung.
Verkehrsführung: durch Lichtsignal gesteuert.
Einschränkungen: Einspurige Verkehrsführung, Verkehrsregelung von Hand oder mit Lichtsignalanlage.
Rechtliche Hinweise
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.
Gwatt, 28. August 2026
Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Gesuchsteller: Büchler Roger und Felicitas, Haingartenstrasse 34, 8215 Hallau.
Projektverfasserin: Flück Haustechnik AG, Hauptstrasse 236, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Neubau Luft-Wasser-Wärmepumpe.
Standort: Fahrenbühl 340, Parzelle Nr. 1131, Koordinaten 2'632'517 / 1'175'367, Dorfkernzone.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.
Ortsbildschutz: nein.
Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachefrist bis 9. Oktober 2026
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Habkern, Im Holz 373, 3804 Habkern.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Habkern
Konkurspublikation / Schuldenruf
Summarisches Verfahren nach Art. 231 SchKG
Ausgeschlagene Erbschaft des Riesen Matthäus, geb. 1. Dezember 1953, von Oberbalm BE, Kappelistrasse 1, 3852 Ringgenberg BE, verstorben am 9. Juli 2026.
Datum der Konkurseröffnung: 27. August 2026.
Eingabefrist bis 9. Oktober 2026.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 9. September 2026.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Gebührenreglement
Bekanntmachung gemäss Artikel 45 ff. Gemeindeverordnung
An der Gemeindeversammlung vom 5. Juni 2026 wurde folgendes Reglement genehmigt:
Neufassung; Inkraftsetzung per 1. Juli 2026
Die Neufassung kann auf der Gemeindeverwaltung Beatenberg eingesehen oder gegen eine Gebühr bezogen werden. Zusätzlich ist das Reglement auf www.beatenberg.ch (Gemeinde, Online-Schalter, Reglemente/Verordnungen) aufgeschaltet.
Gemeinderat Beatenberg
Auflage Kollokationsplan und Inventar
Ausgeschlagene Erbschaft des Gür Murat, geb. 1. Februar 1968, von Zug ZG, Ey 193c, 3822 Lauterbrunnen, verstorben am 17. Januar 2026.
Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage.
Ablauf der Frist: 29. September 2026.
Auflagefrist Inventar: 10 Tage.
Ablauf der Frist: 19. September 2026.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 9. September 2026.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Helikopterlandung auf dem Schulhausareal
Am Freitag, 18. September 2026, wird zwischen 14.00 und 15.30 Uhr ein Helikopter der Schweizer Armee auf dem Schulhausareal in Leissigen landen und kurz darauf wieder starten. Es handelt sich dabei um eine militärische Übung.
Besten Dank für Ihr Verständnis und Ihre Kenntnisnahme.
Gemeinderat Leissigen
Bauherrschaft: Andrea Fürstenberger-Kutter, Zwischenbächen 11, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Anpassung Entwässerung Niederschlagswasser.
Standort: Gemeinde Brienz, Lehriweg 2, Parzelle Nr. 3545.
Zone: Dorfkernzone (DK).
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Oktober 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Ersatzwahl eines Mitglieds in die Bildungs- und Kulturkommission, Bezirk Stechelberg
Bis zur Eingabefrist am 10. Juli 2026 ist aus dem Bezirk Stechelberg kein Wahlvorschlag für den zu besetzenden Sitz in der Bildungs- und Kulturkommission eingegangen. Gemäss Artikel 79 OgR sucht in dem Fall der Gemeinderat Kandidatinnen oder Kandidaten und macht den nötigen Wahlvorschlag für die stille Wahl.
Folgende Person wurde vom Gemeinderat im stillen Wahlverfahren als gewählt erklärt.
Bildungs- und Kulturkommission
Bezirk Stechelberg
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.
Gemeinderat Lauterbrunnen
Gebührenverordnung zum Wasserversorgungsreglement, Inkrafttreten
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Bönigen an seiner Sitzung vom 7. April 2026 die Gebührenverordnung zum Wasserversorgungsreglement erlassen hat. Die Verordnung tritt vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden am 1. Oktober 2026 in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, erhoben werden.
Namens des Gemeinderates
Der Gemeindeschreiber
Wasserversorgungsreglement, Inkrafttreten
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das von der Versammlung der Einwohnergemeinde Bönigen am 3. Juni 2026 beschlossene Wasserversorgungsreglement am 1. Oktober 2026 in Kraft tritt.
Namens der Einwohnergemeinde
Der Gemeindeschreiber
Papiersammlung
Samstag, 12. September 2026
Bereitstellung: bis spätestens 7.00 Uhr
Wir bitten die Bevölkerung, das Papier gebündelt an gleicher Stelle wie den Hauskehricht bereitzustellen.
Die Sammlung wird durch den Turnverein Matten durchgeführt.
Falls Ihr Material nicht abgeholt wird, melden Sie sich bitte zwischen 13.00 und 14.30 Uhr unter Telefon 079 697 47 37.
Gemäss Merkblatt «Papier- und Kartonsammlung» der AG für Abfallverwertung (AVAG) sind von der Papiersammlung ausgeschlossen:
Abfälle aller Art wie Hauskehricht, Metall, Kunststoff, Glas, Textilien, Holz, synthetische Materialien sowie gesundheitsgefährdende, gefährliche und organische Stoffe.
Weiter sind in der Papiersammlung nicht zulässig:
Aktenordner, Banknotenpapier, beschichtetes Geschenkpapier, bituminierte Papiere und Pappe, Blumenpapier, Etiketten und selbstklebendes Papier, Filterpapier, Digitaldruckpapier, Fototaschen, Futtermittelsäcke, gewachste Papiere und Pappe, geschreddertes Papier, Haushaltpapier, Hülsen und Hülsenteile, Kaffee- und Teebeutel, Kantenschutz jeglicher Art, Klebe- und Buchbinderücken, Kleber, Kohlepapier, Kraftpapiersäcke, Getränkeverpackungen (Tetra Pak), Papiere mit UV-Lack, Papierservietten, Papiertaschentücher, Papiertischtücher, Papiertragetaschen, Papierwindeln, Pergamentpapiere, Silikonpapiere, Suppen- und Getränkebeutel, Take-away-Verpackungen (Pizzakartons), Tapeten- und Dekopapiere, Teerpapier, Thermopapier (Kassenzettel), Tiefkühlverpackungen (beschichtet, laminiert), Tragtaschen (nassfest), Waschmitteltrommeln und -kartons, Zementsäcke, Zigaretten.
Bauverwaltung Matten
Die Gemischte Gemeinde Oberried ist eine ländliche, direkt am Brienzersee gelegene Gemeinde mit aktuell rund 500 Einwohnenden. Die Mitarbeitenden schätzen die landschaftliche Lage der beiden Dörfer Ebligen und Oberried sowie die Nähe zur lokalen Bevölkerung besonders.
Wir suchen zeitnah eine engagierte und verantwortungsvolle Persönlichkeit als
Verwaltungsangestellte/r 60–100 %
Der Aufgabenbereich umfasst die Unterstützung der Gemeindeschreiberei sowie die Bewältigung des Tagesgeschäfts in der Finanzverwaltung. Dazu gehören insbesondere folgende Arbeiten:
Ihr Profil
Unser Angebot
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung per E-Mail bis am 21. September 2026 an andre.chevrolet@oberried.ch. Für weitere Auskünfte steht André Chevrolet, Besonderer Verwalter, unter Telefon 079 504 43 24 gerne zur Verfügung.
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung
Die Gemeindeverwaltung Schwanden bei Brienz schliesst aufgrund einer externen Sitzung am Donnerstag, 10. September 2026 bereits um 16.00 Uhr.
Ab Freitag, 11. September 2026 bedienen wir Sie gerne wieder zu den gewohnten Schalteröffnungszeiten.
Gemeindeverwaltung Schwanden
Gesuchstellerinnen: Berger-Dietrich Daniela, Dietrich Ursula und Zürcher-Dietrich Katharina, v. d. A. Ruoff AG, Dorfstrasse 119, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: A. Ruoff AG, Dorfstrasse 119, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Sagistutz 7, Parzelle Nr. 327, Koordinaten 2’644’725 / 1’164’255.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/294841
Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Oktober 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 25. August 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Verkehrsanordnung
Der Gemeinderat von Brienz verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG, SR 741.01) sowie Art. 44 Abs. 1 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) mit Zustimmung des Tiefbauamts des Kantons Bern die folgende Verkehrsanordnung:
«Achsdruck 4 Tonnen» SSV Sig. Nr. 2.17
Brücke im Bättesee (Parzelle Nr. 3802).
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalteramt Verwaltungskreises Interlaken–Oberhasli erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.
Diese Verfügung tritt nach ihrer Veröffentlichung im Amtsanzeiger sowie nach dem Aufstellen des Signals in Kraft.
Brienz, 3. September 2026
Der Gemeinderat
Bauherrschaft und Projektverfasserin: Einwohnergemeinde Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten bei Interlaken.
Bauvorhaben: Löschung der Dienstbarkeit «Promenadenweg» auf den Parzellen Nrn. 507 und 518.
Standort: Wychelstrasse, Parzellen Nrn. 507 und 518, Zone für öffentliche Nutzung, Mischzone MA3 und Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’632’029 / 1’169’911.
Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich Au.
Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Oktober 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten b. Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft und Projektverfasserin: Oswald Cateringtechnik AG, Alterswil 174, 3531 Oberthal.
Bauvorhaben: Befristetes Küchenprovisorium aufgrund des Neubaus des Hotels Jungfrau in Wilderswil (befristet auf 3 Jahre).
Standort: Aareweg 21, Parzelle Nr. 1103, Zone: Überbauungsordnung Nr. 8 «Seeburg», Koordinaten 2’634’648 / 1’171’220.
Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: blau.
Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Oktober 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen b. Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Sprechstunde mit der Besonderen Verwaltung der Gemischten Gemeinde Oberried
Der besondere Verwalter bietet neu eine monatliche Sprechstunde für Bürgerinnen und Bürger der Gemischten Gemeinde Oberried an folgenden Terminen an:
Eine Voranmeldung bei der Gemeindeverwaltung Oberried wird gewünscht.
Besondere Verwaltung Gemischte Gemeinde Oberried
Öffentliche Planauflage Ortsplanungsrevision
Revision der Ortsplanung, nachträgliche Auflage der Änderungen nach der 1. öffentlichen Auflage. Die Beschlussfassung der Planung durch die Gemeindeversammlung erfolgte am 10. Juni 2026 in Kenntnis der Änderungen nach der 1. öffentlichen Auflage.
Der Gemeinderat von Brienzwiler bringt gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) die Änderungen nach der 1. Auflage der Planung mit folgenden Akten zur nachträglichen 2. Auflage:
Kurzbericht zur nachträglichen Auflage mit folgenden darin enthaltenen Unterlagen:
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 3. September bis zum 5. Oktober 2026, bei der Gemeindeverwaltung Brienzwiler während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten öffentlich auf.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind nur gegenüber den Änderungen nach der 1. Auflage möglich. Sie sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Brienzwiler, Dorfstrasse 19, 3856 Brienzwiler, einzureichen.
Brienzwiler, 31. August 2026
Der Gemeinderat
Bauherrschaft: Aemmer Peter, Obere Bönigstrasse 24, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Fischer Haustechnik AG, Rosenstrasse 28, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Ersatz Elektrospeicherheizung durch innen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe; Ersatz von zwei Fenstern an der Nordfassade durch Wetterschutzgitter.
Standort: Obere Bönigstrasse 24, Parzelle Nr. 593.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au, archäologisches Schutzgebiet.
Schutzobjekt: keines.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Oktober 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Bauherrschaft und Projektverfasserin: x-port pizzeria gmbh, Hauptstrasse 21, 3800 Matten b. Interlaken.
Bauvorhaben: Anbringen Leuchtreklame (hinterleuchtend) an Ost-, Süd- und Westfassade.
Standort: Rugenparkstrasse 10c, Parzelle Nr. 2109.
Nutzungszone: Mischzone MK4.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au, Ortsbildgestaltungsbereich.
Schutzobjekt: keine.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Oktober 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Gesuchsteller: Andreas Vögeli, Stockacherweg 6, 3812 Wilderswil.
Projektverfasserin und Vertreterin: Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Ueli Nebiker, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Neubau Parkplatz mit Rasengittersteinen.
Standort: Stockacherweg 6, Wilderswil, Parzelle Nr. 1136, Koordinaten 2’632’646 / 1’168’615.
Zone: Landwirtschaftszone.
Gewässerschutzzone: A.
Bauinventar: nicht inventarisiert.
Beantragte Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?
Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Oktober 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Wilderswil
Bauherrschaft: Verena Hofer, Burghaldenweg 24, 4435 Niederdorf.
Projektverfasser: Schild Wärmetechnik, Peter Schild, Brünigstrasse 73, 3856 Brienzwiler.
Bauvorhaben: Anbau Holzschopf und Montage einer aussen aufgestellten Wärmepumpe.
Standort: Gemeinde Brienz, Axalphornweg 25, Parzelle Nr. 3236.
Zone: Ferienhauszone (FHZ).
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Oktober 2026.
Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Gesuchstellerin: Bühl Wengen Immo AG, Margrit Leemann, Schilt 1411, 3823 Wengen.
Projektverfasserin: Sella Design AG, Dorfstrasse 73, 3073 Muri bei Bern.
Bauvorhaben: Ersatz der bestehenden Ölheizung mit neuer aussen aufgestellter Wärmepumpe.
Standort: Wengen, Schilt, Gebäude Nr. 1411, Parzelle Nr. 2182, Koordinaten 2'637'118/ 1'161'924, Landwirtschaftszone.
Schutzzone: keine
Ausnahme: Art. 24 RPG, Bauen ausserhalb der Bauzone.
Auflagestellen:
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 4. September bis 5. Oktober 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Bauherrschaft: Walter und Stefanie Oertel Bangerter, Mälchplatzweg 44, 3400 Burgdorf.
Projektverfasserin: A+W Architekten AG, Rauh Lukas, Korngasse 8, 3422 Kirchberg.
Bauvorhaben: Sanierung und Umbau des historischen Gebäudeteils (ehemaliges Bauernhaus) mit bestehender Zweitwohnungsnutzung. Neue Dacheindeckung mit PV-Indach-Anlage mit voll integrierten Belichtungselementen. Sanfte Sanierung Butigg im Sockelgeschoss.
Standort: Gemeinde Oberried, Untergasse 13a, Parzelle Nr. 256.
Zone: Dorfkernzone Ufer (UDKZ) / Ortsbildschutzgebiet.
Bemerkung: bei der Liegenschaft handelt es sich um ein schützenswertes Baudenkmal.
Schutzgebiet: Archäologisches Schutzgebiet Nr. 1069.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Gefahrengebiet: gelbes Gefahrengebiet (geringe Gefährdung).
Hinweis: Die Gemeinde Oberried unterliegt der Zweitwohnungsgesetzgebung (ZWG).
Nutzung: altrechtlich bestehende Zweitwohnungsnutzung.
Auflage- und Einsprachestelle: Gemischte Gemeinde Oberried, Hauptstrasse 21, 3854 Oberried am Brienzersee.
Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Oktober 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Gemischte Gemeinde Oberried
Bauherrschaft: Willy Burgdorfer, Rubigenstrasse 4B, 3123 Belp.
Vertretung mit Vollmacht: Lydia Burgdorfer, Rubigenstrasse 4B, 3123 Belp.
Bauvorhaben: Montage einer aussen aufgestellten Wärmepumpe.
Standort: Gemeinde Brienz, Axalpstrasse 111, Parzelle Nr. 2773.
Zone: Ferienhauszone (FHZ).
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au.
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Oktober 2026.
Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Ausserordentliche Gemeindeversammlung
Donnerstag, 10. September 2026, 20.00 Uhr in der Burgseelihalle Ringgenberg
Traktanden
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Die Stimmberechtigten von Ringgenberg sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Ringgenberg Wohnsitz haben.
Die Botschaft zur Gemeindeversammlung wurde bis Ende August 2026 allen Haushaltungen in Ringgenberg und Goldswil zugestellt. Diese kann zudem unter www.ringgenberg.ch eingesehen werden.
Gemeinderat Ringgenberg
Die Gemischte Gemeinde Oberried ist eine ländliche, direkt am Brienzersee gelegene Gemeinde mit aktuell rund 500 Einwohnenden. Die Mitarbeitenden schätzen die landschaftliche Lage der beiden Dörfer Ebligen und Oberried sowie die Nähe zur lokalen Bevölkerung besonders.
Wir suchen zeitnah eine engagierte und verantwortungsvolle Persönlichkeit als
Gemeindeschreiber/-in (60–100%)
Der Aufgabenbereich umfasst die personelle und fachliche Führung der Gemeindeschreiberei, ebenfalls den administrativen Vollzug der Gemeinderats- und Gemeindeversammlungsgeschäfte sowie die Mitwirkung bei den aktuell laufenden Fusionsverhandlungen.
Dazu gehören insbesondere folgende Arbeiten
Ihr Profil
Unser Angebot
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung per E-Mail bis am 21. September 2026 an andre.chevrolet@oberried.ch.
Für weitere Auskünfte steht André Chevrolet, Besonderer Verwalter, unter Telefon 079 504 43 24 gerne zur Verfügung.
Die Gemischte Gemeinde Oberried ist eine ländliche, direkt am Brienzersee gelegene Gemeinde mit aktuell rund 500 Einwohnenden. Die Mitarbeitenden schätzen die landschaftliche Lage der beiden Dörfer Ebligen und Oberried sowie die Nähe zur lokalen Bevölkerung besonders.
Wir suchen zeitnah eine engagierte und verantwortungsvolle Persönlichkeit als
Verwaltungsangestellte/r 60–100 %
Der Aufgabenbereich umfasst die Unterstützung der Gemeindeschreiberei sowie die Bewältigung des Tagesgeschäfts in der Finanzverwaltung. Dazu gehören insbesondere folgende Arbeiten:
Ihr Profil
Unser Angebot
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung per E-Mail bis am 21. September 2026 an andre.chevrolet@oberried.ch. Für weitere Auskünfte steht André Chevrolet, Besonderer Verwalter, unter Telefon 079 504 43 24 gerne zur Verfügung.
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung
Die Gemeindeverwaltung Schwanden bei Brienz schliesst aufgrund einer externen Sitzung am Donnerstag, 10. September 2026 bereits um 16.00 Uhr.
Ab Freitag, 11. September 2026 bedienen wir Sie gerne wieder zu den gewohnten Schalteröffnungszeiten.
Gemeindeverwaltung Schwanden
Bauherrschaft: Bichsel Tobias, Steiniweg 10, 3812 Wilderswil, und Bichsel Stephan, Gurbenstrasse 7b, 3800 Unterseen.
Projektverfasserin: Architektur Box 96 GmbH, Spirenwaldstrasse 141, 3803 Beatenberg.
Bauvorhaben: Abbruch Gebäude Bahnhofstrasse 7a und 9; Sanierung Wohnhaus Bahnhofstrasse 7; Einbau von Klimageräten im Gebäude Bahnhofstrasse 7; Anbau Liftanlage an Gebäude Bahnhofstrasse 7; neuer gedeckter Veloabstellplatz am Gebäude Bahnhofstrasse 5 sowie zusätzlicher gedeckter Veloabstellplatz auf der Parzelle Nr. 1556; Umgestaltung der Umgebung auf der Parzelle Nr. 1379 mit Aussenpool, gedecktem Sitzplatz und Autoabstellplätzen; Neubau Einstellhalle (Aarmühlestrasse 2B) mit Autolift (Aarmühlestrasse 2A) auf den Parzellen Nrn. 1379 und 1557.
Projektänderung: Verschiebung Autolift und Fluchttreppe an neuen Standort innerhalb der Parzelle Nr. 1379; Neueinteilung Parkfelder in der Einstellhalle.
Standort: 3800 Interlaken, Bahnhofstrasse 7, Aarmühlestrasse 2A und 2B, Parzellen Nrn. 1379 und 1557.
Nutzungszone: Mischzone MA 3.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au, Ortsbildgestaltungsbereich, teilweise in der Baugruppe D.
Schutzobjekt: keines.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 28. September 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, die sich nur gegen die vorgesehenen Änderungen richten können, sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Gesuchstellerinnen: Berger-Dietrich Daniela, Dietrich Ursula und Zürcher-Dietrich Katharina, v. d. A. Ruoff AG, Dorfstrasse 119, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: A. Ruoff AG, Dorfstrasse 119, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Sagistutz 7, Parzelle Nr. 327, Koordinaten 2’644’725 / 1’164’255.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/294841
Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Oktober 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 25. August 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Verkehrsanordnung
Der Gemeinderat von Brienz verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG, SR 741.01) sowie Art. 44 Abs. 1 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) mit Zustimmung des Tiefbauamts des Kantons Bern die folgende Verkehrsanordnung:
«Achsdruck 4 Tonnen» SSV Sig. Nr. 2.17
Brücke im Bättesee (Parzelle Nr. 3802).
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalteramt Verwaltungskreises Interlaken–Oberhasli erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.
Diese Verfügung tritt nach ihrer Veröffentlichung im Amtsanzeiger sowie nach dem Aufstellen des Signals in Kraft.
Brienz, 3. September 2026
Der Gemeinderat
Bauherrschaft und Projektverfasserin: Einwohnergemeinde Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten bei Interlaken.
Bauvorhaben: Löschung der Dienstbarkeit «Promenadenweg» auf den Parzellen Nrn. 507 und 518.
Standort: Wychelstrasse, Parzellen Nrn. 507 und 518, Zone für öffentliche Nutzung, Mischzone MA3 und Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’632’029 / 1’169’911.
Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich Au.
Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Oktober 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten b. Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft und Projektverfasserin: Oswald Cateringtechnik AG, Alterswil 174, 3531 Oberthal.
Bauvorhaben: Befristetes Küchenprovisorium aufgrund des Neubaus des Hotels Jungfrau in Wilderswil (befristet auf 3 Jahre).
Standort: Aareweg 21, Parzelle Nr. 1103, Zone: Überbauungsordnung Nr. 8 «Seeburg», Koordinaten 2’634’648 / 1’171’220.
Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: blau.
Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Oktober 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen b. Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Sprechstunde mit der Besonderen Verwaltung der Gemischten Gemeinde Oberried
Der besondere Verwalter bietet neu eine monatliche Sprechstunde für Bürgerinnen und Bürger der Gemischten Gemeinde Oberried an folgenden Terminen an:
Eine Voranmeldung bei der Gemeindeverwaltung Oberried wird gewünscht.
Besondere Verwaltung Gemischte Gemeinde Oberried
Öffentliche Planauflage Ortsplanungsrevision
Revision der Ortsplanung, nachträgliche Auflage der Änderungen nach der 1. öffentlichen Auflage. Die Beschlussfassung der Planung durch die Gemeindeversammlung erfolgte am 10. Juni 2026 in Kenntnis der Änderungen nach der 1. öffentlichen Auflage.
Der Gemeinderat von Brienzwiler bringt gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) die Änderungen nach der 1. Auflage der Planung mit folgenden Akten zur nachträglichen 2. Auflage:
Kurzbericht zur nachträglichen Auflage mit folgenden darin enthaltenen Unterlagen:
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 3. September bis zum 5. Oktober 2026, bei der Gemeindeverwaltung Brienzwiler während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten öffentlich auf.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind nur gegenüber den Änderungen nach der 1. Auflage möglich. Sie sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Brienzwiler, Dorfstrasse 19, 3856 Brienzwiler, einzureichen.
Brienzwiler, 31. August 2026
Der Gemeinderat
Bauherrschaft: Aemmer Peter, Obere Bönigstrasse 24, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Fischer Haustechnik AG, Rosenstrasse 28, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Ersatz Elektrospeicherheizung durch innen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe; Ersatz von zwei Fenstern an der Nordfassade durch Wetterschutzgitter.
Standort: Obere Bönigstrasse 24, Parzelle Nr. 593.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au, archäologisches Schutzgebiet.
Schutzobjekt: keines.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Oktober 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Bauherrschaft und Projektverfasserin: x-port pizzeria gmbh, Hauptstrasse 21, 3800 Matten b. Interlaken.
Bauvorhaben: Anbringen Leuchtreklame (hinterleuchtend) an Ost-, Süd- und Westfassade.
Standort: Rugenparkstrasse 10c, Parzelle Nr. 2109.
Nutzungszone: Mischzone MK4.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au, Ortsbildgestaltungsbereich.
Schutzobjekt: keine.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Oktober 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Gesuchsteller: Andreas Vögeli, Stockacherweg 6, 3812 Wilderswil.
Projektverfasserin und Vertreterin: Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Ueli Nebiker, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Neubau Parkplatz mit Rasengittersteinen.
Standort: Stockacherweg 6, Wilderswil, Parzelle Nr. 1136, Koordinaten 2’632’646 / 1’168’615.
Zone: Landwirtschaftszone.
Gewässerschutzzone: A.
Bauinventar: nicht inventarisiert.
Beantragte Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?
Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Oktober 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Wilderswil
Nachkredit zu gebundenen Ausgaben
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 25. August 2026 in Anwendung von Art. 14 der Gemeindeordnung vom 9. Juni 2023 nachfolgenden Nachkredit zu gebundenen Ausgaben beschlossen:
In diesem Sommer wurde das Gemeindegebiet Grindelwald von drei Starkregen- und Hagelereignissen betroffen. Die Ereignisse vom 26. Juni, 1. Juli und 1. August 2026 haben hohe Schäden an Infrastrukturen wie Brücken, Wegen und Strassen verursacht. Unmittelbar nach den Ereignissen wurden Sofortmassnahmen zur Wiederherstellung umgesetzt. Der Gemeinderat genehmigt einen gebundenen Nachkredit von Fr. 413'000.–.
Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund von Art. 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung, wonach gebundene Nachkredite zu veröffentlichen sind, wenn der Gesamtkredit die ordentliche Kreditzuständigkeit des Gemeinderates für neue Ausgaben übersteigt.
Gegen diesen Beschluss kann gemäss den Bestimmungen im Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Grindelwald, 25. August 2026
Gemeinderat Grindelwald
Fakultatives Referendum
Der Gemeinderat Grindelwald hat am 25. August 2026 in Anwendung von Art. 34 Abs. 4 und Art. 26 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Grindelwald folgenden Beschluss gefasst:
Sanierung Bussalpstrasse 2026; Objektkredit Fr. 280’000.–
Die Bussalpstrasse ist im Bereich Bim roten Tor bis Holzmattenläger in einem schlechten Zustand und soll saniert werden. Anstelle eines Asphaltbelags wird die Fahrbahn in Beton erstellt. Dieser ist dauerhafter und belastungsfähiger. Der Gemeinderat hat einen Objektkredit von Fr. 280'000.– beschlossen.
Fakultatives Referendum, Art. 26 der Gemeindeordnung
100 Stimmberechtigte können innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung des entsprechenden Beschlusses im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde mittels Unterschrift verlangen, dass ein Beschluss des Gemeinderats gemäss Art. 34 Abs. 4 der Gemeindeversammlung unterbreitet wird.
Die Frist zur Einreichung der Unterschriften beim Gemeinderat beträgt 30 Tage ab der ersten Publikation (3. September 2026). Diese Frist endet somit am Montag, 5. Oktober 2026.
Die Akten liegen während der Referendumsfrist zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten auf der Gemeindeverwaltung auf.
Grindelwald, 25. August 2026
Gemeinderat Grindelwald
Jahrmarkt
Am Mittwoch, 9. September 2026, findet an der Dorfstrasse in Lauterbrunnen der Jahrmarkt statt.
Aussteller aus der ganzen Schweiz sowie die Geschäfte entlang der Dorfstrasse präsentieren ein vielseitiges Angebot an Lebensmitteln, Textilien, Spielwaren, Sportartikeln usw.
Der Fachbereich Sicherheit der Einwohnergemeinde Lauterbrunnen erarbeitet derzeit ein neues Konzept für den Jahrmarkt. Im Rahmen dieser Arbeiten wird der Standort des Marktes überprüft und so gestaltet, dass sämtliche Marktstände zentral an einem gemeinsamen Standort aufgebaut werden können. Aufgrund zeitlicher Gegebenheiten wird die Umsetzung dieses Konzepts voraussichtlich erst im Jahr 2027 realisierbar sein.
Wir freuen uns über viele Besucher und wünschen Ihnen einen schönen Markttag.
Gemeinde Lauterbrunnen
Organisationsreglement, Perimeterplan, Genehmigung und Inkrafttreten
In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das von der Versammlung der Schwellenkorporation Grindelwald am 25. Juni 2026 beschlossene Organisationsreglement und die Perimeterpläne vom Tiefbauamt des Kantons Bern am 24. August 2026 vorbehaltslos genehmigt wurde. Das Organisationsreglement und die Perimeterpläne treten auf den 1. Januar 2027 in Kraft.
Schwellenkorporation Grindelwald
Beschlüsse des Grossen Gemeinderats und fakultatives Referendum
Der Grosse Gemeinderat hat am 25. August 2026 folgende Beschlüsse gefasst:
Ersatzwahl in die Kommission für Kultur und Freizeit
Als Mitglieder der Kommission für Kultur und Freizeit werden für den Rest der laufenden Amtsdauer bis 31. Dezember 2028 gewählt:
Fuss- und Veloverkehrsrichtplan, Beschluss
Der Fuss- und Veloverkehrsrichtplan, bestehend aus Bericht zum Fuss- und Veloverkehrsrichtplan, Fuss- und Veloverkehrsrichtplan mit Massnahmenblättern sowie Kartenband zum Fuss- und Veloverkehrsrichtplan, wird beschlossen.
Sanierungskonzept Liegenschaften Gemeinde Interlaken, Verpflichtungskredit
Für die Erarbeitung des «Sanierungskonzepts Liegenschaften Gemeinde Interlaken» wird ein Verpflichtungskredit von Fr. 970'000.– bewilligt.
Postulat Romang Biodiversität, Abschreibung
Das Postulat wird als erledigt abgeschrieben.
Rechtsmittel
Gegen die obigen Beschlüsse kann beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, innert 30 Tagen (gegen die Kommissionsersatzwahl innert 10 Tagen) ab der vorliegenden Publikation Beschwerde eingereicht werden.
Fakultatives Referendum
Der Verpflichtungskredit Sanierungskonzept Liegenschaften Gemeinde Interlaken untersteht nach Artikel 7 des Organisationsreglements 2000 vom 28. November 1999 (OgR 2000) dem fakultativen Referendum. Das Referendum gilt als zustande gekommen, wenn ein Zwanzigstel der Stimmberechtigten handschriftlich und leserlich mit Name, Vorname, Jahrgang, Adresse und Unterschrift innert 30 Tagen ab der vorliegenden Publikation beim Gemeinderat eine Urnenabstimmung verlangt. Für das konstruktive Referendum, das unter den gleichen formellen Bedingungen ergriffen werden kann, wird auf Artikel 37 Absätze 2 und 3 OgR 2000 verwiesen.
Bauherrschaft: Verena Hofer, Burghaldenweg 24, 4435 Niederdorf.
Projektverfasser: Schild Wärmetechnik, Peter Schild, Brünigstrasse 73, 3856 Brienzwiler.
Bauvorhaben: Anbau Holzschopf und Montage einer aussen aufgestellten Wärmepumpe.
Standort: Gemeinde Brienz, Axalphornweg 25, Parzelle Nr. 3236.
Zone: Ferienhauszone (FHZ).
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Oktober 2026.
Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Genehmigung und Inkrafttreten
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV, BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die vom Burgerrat am 4. August 2026 beschlossene Teilrevision des Organisationsreglements in Anwendung von Art. 52 Abs. 3 Gemeindegesetz vom 16. März 1998 (GG, BFS 170.11) durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 24. August 2026 genehmigt wurde.
Die Teilrevision des Organisationsreglements tritt rückwirkend am 1. September 2026 in Kraft.
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern, Speichergasse 12, 3011 Bern, schriftlich in zwei Doppeln und begründet Beschwerde erhoben werden (Art. 56 GG i. V. m. Art. 43 Abs. 3 GV und Art. 74 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 23. Mai 1989, VRPG, BSG 155.21). Eine Beschwerde kann von der Partei, die mit einer minimalen Wahrscheinlichkeit ein schutzwürdiges Interesse an der Anfechtung hat, von ihrem gesetzlichen Vertreter oder einem bevollmächtigten Anwalt eingereicht werden (Art. 15 und 79a VRPG).
Das Organisationsreglement kann bei der Burgerverwaltung Interlaken bezogen werden. Auf www.burgergemeindeinterlaken.ch/Dokumente/Reglemente/Organisationsreglement kann das Reglement als PDF-Datei eingesehen und heruntergeladen werden.
Interlaken, 25. August 2026
Burgerrat Interlaken
Gesuchstellerin: Bühl Wengen Immo AG, Margrit Leemann, Schilt 1411, 3823 Wengen.
Projektverfasserin: Sella Design AG, Dorfstrasse 73, 3073 Muri bei Bern.
Bauvorhaben: Ersatz der bestehenden Ölheizung mit neuer aussen aufgestellter Wärmepumpe.
Standort: Wengen, Schilt, Gebäude Nr. 1411, Parzelle Nr. 2182, Koordinaten 2'637'118/ 1'161'924, Landwirtschaftszone.
Schutzzone: keine
Ausnahme: Art. 24 RPG, Bauen ausserhalb der Bauzone.
Auflagestellen:
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 4. September bis 5. Oktober 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Bauherrschaft: Walter und Stefanie Oertel Bangerter, Mälchplatzweg 44, 3400 Burgdorf.
Projektverfasserin: A+W Architekten AG, Rauh Lukas, Korngasse 8, 3422 Kirchberg.
Bauvorhaben: Sanierung und Umbau des historischen Gebäudeteils (ehemaliges Bauernhaus) mit bestehender Zweitwohnungsnutzung. Neue Dacheindeckung mit PV-Indach-Anlage mit voll integrierten Belichtungselementen. Sanfte Sanierung Butigg im Sockelgeschoss.
Standort: Gemeinde Oberried, Untergasse 13a, Parzelle Nr. 256.
Zone: Dorfkernzone Ufer (UDKZ) / Ortsbildschutzgebiet.
Bemerkung: bei der Liegenschaft handelt es sich um ein schützenswertes Baudenkmal.
Schutzgebiet: Archäologisches Schutzgebiet Nr. 1069.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Gefahrengebiet: gelbes Gefahrengebiet (geringe Gefährdung).
Hinweis: Die Gemeinde Oberried unterliegt der Zweitwohnungsgesetzgebung (ZWG).
Nutzung: altrechtlich bestehende Zweitwohnungsnutzung.
Auflage- und Einsprachestelle: Gemischte Gemeinde Oberried, Hauptstrasse 21, 3854 Oberried am Brienzersee.
Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Oktober 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Gemischte Gemeinde Oberried
Gesuchstellerin: Martha Ruf Immobilientreuhand AG, Kirchgasse 3, 3800 Unterseen.
Projektverfasserin: hugis architekturstube GmbH, Bürenstrasse 20, 3298 Oberwil b. Büren.
Bauvorhaben: Fassadensanierung und Erweiterung Wohnung 3 (EG/OG).
Standort: Mürren, Höhenmatte, Gebäude Nr. 1066j, Parzelle Nr. 4157, Koordinaten 2'635'122.61 / 1'156'813.23, Wohn- und Gewerbezone.
Schutzzone: Baugruppe «E, Mürren»
Ausnahme: Art. 25 GBR, Unterschreiten Dachvorsprung.
Auflagestellen:
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 28. August bis 28. September 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Gesuchsteller: SAC Sektion Lauterbrunnen, Parkstrasse 25, 3800 Matten.
Projektverfasserin: L2A Architekten AG, Untere Gasse 4, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Erweiterung der Lobhornhütte. Verlängerung der Geltungsdauer der ordentlichen Baubewilligung vom 25. September 2023 um zwei Jahre.
Standort: Isenfluh, Schränna, Gebäude Nr. 4005d, Parzelle Nr. 5042, Koordinaten 2'632'964 / 1'163'117, Landwirtschaftszone.
Schutzzone: Gewässerschutz Au.
Ausnahmen:
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 28. August bis 28. September 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Jungfrau-Marathon vom 4. und 5. September 2026 – Verkehr, Sperrungen, Einschränkungen
Die 33. Austragung des Jungfrau-Marathons wird auch dieses Jahr grosse Auswirkungen auf die Verkehrssituation in Interlaken und Umgebung haben. Damit der Verkehr aufrechterhalten werden kann, sind verschiedene Verkehrsmassnahmen nötig.
Öffentlicher Verkehr
Die Linienbusse der Postauto Region Bern und der STI verkehren am Freitag, 4., und Samstag, 5. September 2026, wie folgt:
Die Haltestellen der Linien 21 und 103 auf dem Höheweg werden infolge Sperrung des Strassenabschnitts nicht bedient. Generell ist in dieser Zeit auf allen Linien mit Behinderungen, Kursausfällen und Verspätungen zu rechnen. Am Samstag zwischen 8.15 und 9.30 Uhr fallen die meisten Postautokurse im Raum Interlaken aus.
Verkehrssperrungen Freitag, 4. September 2026
Verkehrssperrungen Samstag, 5. September 2026
Parkhäuser: Zu- und Wegfahrt der Parkhäuser Zentrum (Alpenstrasse) und Migros (General-Guisan-Strasse) ist erschwert und im Zentrum (Alpenstrasse) von 8.15 bis ca. 9.45 Uhr nicht möglich.
Abgesperrte Parkplätze
Auf der Höhematte wird um 8.30 Uhr ein lauter Startschuss abgefeuert.
Das Polizeiinspektorat Interlaken
Verkehrsbehinderungen anlässlich des 1. Eidg. Jugendjodelfests
von Mittwoch, 9., bis Montag, 14. September 2026
Im Rahmen dieses Grossereignisses ist auf dem Gemeindegebiet von Grindelwald bereits ab Mittwochmorgen, 8.00 Uhr, bis Montagabend, ca. 19.00 Uhr mit Verkehrsbehinderungen und Umleitungen zu rechnen.
Entsorgungsstelle Bärplatz: Zugang bis Montag, 14. September, erschwert.
Programm
Verkehrsbehinderungen und Strassensperrungen ab Mittwoch, 9. September
Strassensperrung Dorfstrasse ab Verzweigung Endweg bis Kirche am Samstag, 12. September, ab 9.00 bis 17.00 Uhr
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer, sich im Bereich der Festaktivitäten mit grösster Vorsicht zu bewegen und dem Verkehrsdienst Folge zu leisten.
Besten Dank für das Verständnis:
OK 1. Eidg. Jugendjodelfest, Gemeinde Grindelwald, Bereich Sicherheit
Bauherrschaft: Willy Burgdorfer, Rubigenstrasse 4B, 3123 Belp.
Vertretung mit Vollmacht: Lydia Burgdorfer, Rubigenstrasse 4B, 3123 Belp.
Bauvorhaben: Montage einer aussen aufgestellten Wärmepumpe.
Standort: Gemeinde Brienz, Axalpstrasse 111, Parzelle Nr. 2773.
Zone: Ferienhauszone (FHZ).
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au.
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Oktober 2026.
Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Ausserordentliche Gemeindeversammlung
Donnerstag, 10. September 2026, 20.00 Uhr in der Burgseelihalle Ringgenberg
Traktanden
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Die Stimmberechtigten von Ringgenberg sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Ringgenberg Wohnsitz haben.
Die Botschaft zur Gemeindeversammlung wurde bis Ende August 2026 allen Haushaltungen in Ringgenberg und Goldswil zugestellt. Diese kann zudem unter www.ringgenberg.ch eingesehen werden.
Gemeinderat Ringgenberg
Bauherrschaft: Rudolf Kaufmann, Moosweg 44, 3818 Grindelwald, und Urs Kaufmann, Moosgasse 6, 3818 Grindelwald.
Projektverfasser: Urs Kaufmann, Moosgasse 6, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Anbau Unterstand an Scheune Moosweg 31a, Umbau Scheune Moosgasse 4a in Einstellraum sowie Anbau Einstellräume.
Standort: Moosweg 31a und Moosgasse 4a, Parzellen Nrn. 223 (BR 5859) und 2410, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’648’018 / 1’164'931 und 2’647’902 / 1’164’898.
Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich üB.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 28. September 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Hinweis nach LwG: Gestützt auf Artikel 97 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (LwG) sind die aufgrund der Gesetzgebung über den Natur- und Heimatschutz, den Umweltschutz und die Wanderwege legitimierten Organisationen zur Einsprache berechtigt.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Hotel Falken Wengen AG, Gruebi beim Falken 1347b, 3823 Wengen, und Guido und Ariane Meyer-Boillat, Schnoegg, 1347a, 3823 Wengen.
Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Neubau Abwasserleitungen als Ersatz der alten, mangelhaften Betonleitung mit Vorbereitung des Trennsystems sowie Ersatzpflanzung für geschädigtes Feldgehölz.
Standort: Schonegg / Gruebi / Wengiboden, Parzellen Nrn. 2312, 2579 und 4645, Zonen: Kernzone, Hotelzone A, ZöN D3, ZöN P1 und ÜO Nr. 34A «Beschneiung Kleine Scheidegg bis Wengen» Koordinaten 2’637’180 / 1’161’640; 2’637’103 / 1’161’623; 2’637’095 / 1’161’644; 2’637’105 / 1’161’638.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au und geschützte Hecken und Feldgehölz.
Ausnahmen: Eingriffe in Hecken und Feldgehölze (Art. 18 ff. NHG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 28. September 2026.
Auflagestellen:
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung/Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Heimetli Eiger Mürren AG, Gruebi 1071e, 3825 Mürren.
Projektverfasserin: Ducksch Anliker AG, Architekten ETH FH SIA, Bleienbachstrasse 22, 4900 Langenthal.
Bauvorhaben: Neubau Wohngebäude mit Erstwohnungen und Einliegerwohnungen
Hinweis: Bau von touristisch bewirtschafteten Wohnungen mit entsprechendem Grundbucheintrag (Einliegerwohnungen).
Standort: Ägerten, Mürren, Parzellen Nrn. 6592 und 2907, Wohn- und Gewerbezone WG, Koordinaten 2’635’150 / 1’157’166.
Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: gelb / blau.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 28. September 2026.
Auflagestellen:
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Hotel Central Continental AG, Bahnhofstrasse 43, 3800 Unterseen.
Projektverfasserin: brönnimann architekten ag, Neugasse 10, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Umnutzung Untergeschoss in Frühstücksraum und zwei Hotelzimmer. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 100 Sitzplätze innen im neuen Frühstücksraum im Untergeschoss (bisher 85 Sitzplätze Disco Space und Bounty-Bar und 25 Aussensitzplätze), 70 Sitzplätze innen im bestehenden Frühstücksraum im Erdgeschoss, 62 Gästezimmer mit 119 Gästebetten (bisher 60 Gästezimmer mit 115 Gästebetten); Öffnungszeiten: täglich bis 0.30 Uhr. Das Restaurant «China Buffet» mit 150 Sitzplätzen innen bleibt unverändert.
Standort: Bahnhofstrasse 43, Parzelle Nr. 260, Zone: Überbauungsordnung / Uferschutzplan «Spielmatte», Koordinaten 2’631’524 / 1’170’450.
Schutzgebiete/Objekt: Gewässerschutzzone Au, schützenswertes K-Objekt, ISOS-Gebiet 1244.
Naturgefahrengebiet: gelb, blau.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 28. September 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Hotel Alpenrose beim Ballenberg AG, Dorfstrasse 60, 3858 Hofstetten bei Brienz.
Projektverfasserin: Forum 4 AG, Rosenstrasse 2, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Erweiterung des strukturierten Beherbergungsbetriebs Hotel Alpenrose Hofstetten mit acht touristisch bewirtschafteten Wohnungen in den geplanten Häusern Dorfstrasse 52a und 52b. Nutzung als öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank mit 60 Sitzplätzen innen und 40 Sitzplätzen auf der Terrasse (unverändert), 13 Gästezimmern mit 32 Gästebetten (bestehender Betrieb Hotel Alpenrose) und 8 touristisch bewirtschafteten Wohnungen mit 18 Gästebetten (neu) sowie täglichen Öffnungszeiten bis 0.30 Uhr (unverändert). Projektänderung: Erstellen von 15 ungedeckten Autoabstellplätzen.
Standort: Dorfstrasse 52a und 52b, Parzellen Nrn. 18, 77 und 373, Mischzone M2, Koordinaten 2’648’680 / 1’178’301; 2’648’681.
Schutzgebiete: Gewässerschutzzone Au, Baugruppe A (Hofstetten, Dorf).
Naturgefahrengebiet: gelb.
Auflage- und Einsprachefrist bis 28. September 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Hofstetten bei Brienz, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Abstimmungsausschuss vom 27. September 2026
Der Gemeinderat Habkern hat gestützt auf Artikel 35 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte vom 5. Juni 2012 folgende Personen für den Abstimmungsausschuss der Volksabstimmung vom 27. September 2026 bestimmt:
Ersatzmitglied
Bitte den Termin nur vorreservieren. Sollten Sie zum Einsatz gelangen, werden Sie ein zusätzliches Aufgebot erhalten.
Wichtig für Mitglieder und das Ersatzmitglied
Sollte ein Mitglied verhindert sein, muss es die schwerwiegenden Gründe sofort nach Erhalt dieses Aufgebots der Gemeindeverwaltung schriftlich mittels Brief oder E-Mail mitteilen.
Habkern, 27. August 2026
Gemeinderat Habkern
Änderungen bzw. Inkraftsetzungen von Reglementen und Verordnungen
Gestützt auf Artikel 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die zuständigen Organe der Einwohnergemeinde Wilderswil die folgende Änderungen bzw. Inkraftsetzungen von Reglementen und Verordnungen beschlossen haben:
Die Reglemente und Verordnungen können bei der Gemeindeverwaltung eingesehen oder kostenlos bezogen werden. Auf www.wilderswil.ch/informationen/reglemente können die Gemeindereglemente und -verordnungen ebenfalls als PDF-Datei heruntergeladen werden.
Wilderswil, 24. August 2025
Gemeinderat Wilderswil
Publikation öffentliche Mitwirkungsauflage
Teilrevision Baureglement – Zweitwohnungsregelung
Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Schwanden bei Brienz bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die obgenannte Teilrevision Baureglement zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Die Unterlagen zur Teilrevision Baureglement liegen 30 Tage, vom 1. bis und mit 30. September 2026, in der Gemeindeverwaltung Schwanden bei Brienz öffentlich auf. Sie kann während der Schalteröffnungszeiten oder unter www.schwandenbrienz.ch/news/planungszone/ eingesehen werden.
Während der Auflagefrist können alle schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind mit dem Vermerk «Teilrevision Baureglement – Zweitwohnungsregelung» an die Einwohnergemeinde Schwanden bei Brienz, Schwanderstrasse 82, 3855 Schwanden bei Brienz, zu richten.
Am Donnerstag, 10. September 2026, findet um 19.30 Uhr in der Mehrzweckhalle Lamm, 3855 Schwanden b. Brienz, eine öffentliche Informationsveranstaltung zur Mitwirkung statt.
Schwanden b. Brienz, 24. August 2026
Der Gemeinderat
Vermietung Parkplätze in der Einstellhalle
Die Gemeinde Leissigen vermietet vom 1. Oktober 2026 bis 31. März 2027 Parkplätze in der Einstellhalle im Dorfzentrum an ihre Einwohnerinnen und Einwohner. Die Gebühr pro Parkplatz beträgt für die Zeit von sechs Monaten Fr. 510.– (Fr. 85.– pro Monat) und ist im Voraus zu begleichen. Der Parkplatz ist ausschliesslich zum Abstellen von Personenwagen vorgesehen.
Interessenten melden sich bei der Gemeindeverwaltung Leissigen, Nythartweg 1, 3706 Leissigen, unter Telefon 033 847 88 11 oder per E-Mail an gemeinde@leissigen.ch.
Leissigen, 24. August 2026
Gemeinderat Leissigen
Gesuchsteller: Jacques Picard, Susenbergstrasse 199, 8044 Zürich.
Projektverfasserin: memo energie ag, Scheidgasse 30, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Ersatz der bestehenden Ölheizung durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Aussenaufstellung.
Standort: Brandstrasse 34, Gbbl. Nr. 1544, Koordinaten 2’634’689 / 1’171’963.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: keine.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Naturgefahren: keine.
Ausnahmen: keine.
Hinweis: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2026-12538). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 28. September 2026.
Es wird auf die aufgestellten Pflöcke und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Ringgenberg, 24. August 2026
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
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