Verkehrserschwerung
Kantonsstrasse Nr. 1110 St. Niklausen–Habkern
Gemeinde: Unterseen.
410.20428 / Erneuerung Hundskehren
Teilstrecke: Koordinaten 2'632'041 / 1'173'988.
Dauer: 21. September bis 22. November 2026.
Ausnahmen: keine.
Grund der Massnahme: Verstärkung der talseitigen Bruchsteinmauer.
Verkehrsführung: Umleitung durch Lichtsignal gesteuert.
Einschränkungen: Einspurige Verkehrsführung, Verkehrsregelung von Hand oder mit Lichtsignalanlage.
Rechtliche Hinweise
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.
Gwatt, 10. August 2026
Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Verlängerung Strassensperrung Unspunnenstrasse
Die Sperrung der Unspunnenstrasse, Rugenbräu AG bis Stampach (Unspunnenstrasse 8), muss bis am Donnerstag, 20. August 2026, 8.00 Uhr, verlängert werden. Wir bitten Sie, die Baustelle grossräumig zu umfahren. Die Umleitung ist signalisiert.
Die Zufahrt zur Rügenbräu AG und zum Restaurant Brauistübli über die Wagnerenstrasse / Wengelacher ist von der Strassensperrung nicht betroffen. Der Wanderweg von der Ruine Unspunnen Richtung Rugen bleibt geöffnet.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Bauverwaltung Wilderswil
Bauherrschaft: EWL Genossenschaft, Äschmad 220, 3822 Lauterbrunnen.
Projektverfasserin: Ingenieurbüro Sterchi GmbH, Bohnerenstrasse 14, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Erstellung einer neuen Kabelanlage mit Kabelschacht und Verteilerkabine.
Standort: Stocki, Parzellen Nrn. 2631, 4787, 4822, 4835, Wohnzone, Koordinaten 2’636’263 / 1’160’650.
Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich Au.
Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt (Gebäude Stocki Nr. 157).
Naturgefahrengebiet: gelb.
Auflage- und Einsprachefrist bis 14. September 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Katharina Balmer Utiger, Sonnmattstrasse 15, 3084 Wabern, und Ruth Balmer Köchlin, Jurablickstrasse 73, 3095 Spiegel b. Bern, vertreten durch GriwaArchitektur AG, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: GriwaArchitektur AG, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Abbruch Nebenbauten; Neubau Mehrfamilienhaus mit Autoeinstellhalle und einem ungedeckten Autoabstellplatz (Gesamtbauentscheid vom 1. September 2025).
Projektänderung: Auf die Einstellhalle wird verzichtet, Neubau Auto-, Velo- und Geräteunterstände, Erstellen von ungedeckten Autoabstellplätzen.
Standort: Grundstrasse 18 und 18a, Parzelle Nr. 3670, Wohn- und Arbeitszone 3-geschossig, Koordinaten 2’644’695 / 1’163’895.
Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich Au.
Auflage- und Einsprachefrist bis 14. September 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken
Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Eröffnungsfeier Doppelturnhalle
Samstag, 22. August 2026, 10.00–16.00 Uhr
Wichtige Hinweise:
Untersuchungsbericht zum Trinkwasser in der Gemischten Gemeinde Oberried
Die Wasserversorgung Oberried informiert über die Trinkwasserqualität:
Gemäss den Untersuchungen im Rahmen der Selbstkontrolle im Wasserlabor Aquatest Uetendorf vom 3. August 2026 hat das Trinkwasser der Gemeindeversorgung Oberried den gesetzlichen Anforderungen entsprochen.
Herkunft des Wassers: 100% Quellwasser aus der Mattengrabenquelle.
Behandlung des Wassers: Das Wasser wird mit einem Trübungsmesser überwacht und einer Ultraviolettanlage behandelt.
Beurteilung: Die Untersuchung hat gezeigt, dass das untersuchte Wasser in allen Prüfpunkten den Erfahrungswerten des Schweizerischen Lebensmittelbuches entspricht. Es wurden keine krankheitserregende Keime oder Mikroben nachgewiesen und somit ist das Trinkwasser hygienisch einwandfrei.
Chemische Beurteilung:
Härte: 21,0 °fH (mittelhart)
Wasserhärtestufen: Die Wasserhärte wird in der Schweiz in sechs Härtestufen eingeteilt:
Gesamthärte in Grad französischer Härte (°fH)
Nitratgehalt in mg/l: 3,9 mg/l (Toleranzwert 40 mg/l)
Der Nitrat-Toleranzwert liegt bei 40 mg pro Liter Trinkwasser. Das angestrebte Qualitätsziel liegt unter 25 mg pro Liter Trinkwasser. Das Trinkwasser erfüllt die gesetzlichen Anforderungen, die an ein Trinkwasser gestellt werden gemäss der Hygieneverordnung.
Besonderes: Unser Trinkwasser hat einen guten, frischen Geschmack. Die Wasserversorgung Oberried arbeitet nach dem Wasserqualitätssicherungssystem und überprüft es laufend. Im Weiteren wird die Wasserversorgung jährlich durch das Kantonale Laboratorium Bern untersucht.
Weitere Auskünfte betreffend Wasserversorgung oder Wasserqualität können bei der Wasserversorgung Oberried, Telefon 079 739 60 97, eingeholt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Besitzer von Privatversorgungen allfällige Wasserbezüger/-innen gemäss Artikel 275d der Lebensmittelverordnung ebenfalls jährlich mindestens einmal über die Qualität des Trinkwassers informieren müssen.
Wasserversorgung Oberried
Bauherrschaft und Projektverfasserin: Einwohnergemeinde Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459 B, 3822 Lauterbrunnen.
Bauvorhaben: Reaktivierung der ehemalig signalisierten Bergwanderwegverbindung Läger–Schwand.
Standort: Läger–Schwand, Stechelberg, Parzellen Nrn. 354 und 2399, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’635’709 / 1’151’127; 2’635’391 / 1’151’605.
Schutzgebiete/Objekte: Gewässerschutzbereich üB, Alp Untersteinberg und Breitlauenen, Hinteres Lauterbrunnental (NSG Nr. 39), Naturwaldreservat Hinteres Lauterbrunnental Nr. 160_BE_0672.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 14. September 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung / Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Sandra Erades, Schlösslistrasse 8, 3700 Spiez.
Projektverfasserin: Büro 8 AG, Fadenstrasse 20, 6020 Emmenbrücke.
Bauvorhaben: Neubau eines regionaltypischen Einfamilienhauses.
Standort: Hohfluhstrasse 8, Parzelle Nr. 2235, Zone: Überbauungsordnung «Ferienhauszone Bachla», Koordinaten 2’635’356 / 1’172’871.
Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: gelb / blau.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 14. September 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Röschtigrabe Restaurant & Bar, Marktgasse 4, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: n+Atelier GmbH, Wydistrasse 18, 3812 Wilderswil.
Bauvorhaben: Sitzplatzerweiterung im Röschtigrabe Restaurant & Bar durch Anpassung der Möblierung von bisher 30 auf neu 45 Sitzplätze. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 45 Sitzplätze innen (bisher 30 Sitzplätze) und 30 Sitzplätze auf der Terrasse (unverändert); Öffnungszeiten innen und auf der Terrasse täglich bis 24.00 Uhr (unverändert).
Standort: Marktgasse 4, Parzelle Nr. 1812, Mischzone, Koordinaten 2’631’793 / 1’170’545.
Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich Au und Baugruppe D «Interlaken Zentrum».
Naturgefahrengebiet: gelb.
Auflage- und Einsprachefrist bis 14. September 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: beo helvetic GmbH, Bierigutstrasse 6, 3608 Thun, Bauführervertretung Rolli GmbH, David Rolli, Scheidgasse 23, 3703 Aeschi b. Spiez.
Projektverfasserin: Bauführervertretung Rolli GmbH, Scheidgasse 23, 3703 Aeschi b. Spiez.
Bauvorhaben: Helvetia Sportbar: Sanierung Lüftungsanlage, Einbau zusätzliche Getränketheke, Aussenaufstellung Wärmepumpe (Gesamtbauentscheid vom 6. Dezember 2022 mit redaktioneller Korrektur vom 4. September 2025).
Projektänderung: Umnutzung Fumoir in Lagerräume, Verzicht auf Getränketheke.
Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank mit 110 Sitzplätzen innen im EG (unverändert) und 24 Sitzplätzen auf der Terrasse (unverändert); Öffnungszeiten innen: täglich bis 0.30 Uhr; generelle Überzeit: Freitag und Samstag bis 3.30 Uhr (unverändert), Öffnungszeiten auf der Terrasse: täglich bis 22.00 Uhr.
Standort: Bahnhofstrasse 6, Parzelle Nr. 1030, Zone mit Planungspflicht «Bahnhofstrasse», Koordinaten 2’631’389 / 1’170’465.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, Baugruppe D (Unterseen, Bahnhofstrasse), ISOS-Gebiet mit Erhaltungsziel B.
Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt.
Auflage- und Einsprachefrist bis 14. September 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Industrielle Betriebe Interlaken, Fabrikstrasse 8, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Brügger Architekten AG, Scheibenstrasse 6, 3600 Thun.
Bauvorhaben: Industrielle Betriebe Interlaken: Neubau eines dreigeschossigen Betriebsgebäudes an das bestehende Verwaltungsgebäude, Neubau einer Werkhalle mit Galerie auf dem Werkhof, Neubau einer Einstellhalle mit 16 Parkplätzen und Abbruch der Halle 16. Gebrauchswasserkonzession für den Betrieb einer Wärmepumpe mit öffentlichem Wasser aus der Aare/Schifffahrtskanal (Gesamtbauentscheid vom 14. Juli 2023).
Projektänderung: Das bewilligte Projekt gemäss Gesamtbauentscheid vom 14. Juli 2023 bleibt grundsätzlich gleich, d. h., folgende Änderungen werden vorgenommen: Die unterirdische Einstellhalle wird verkleinert und von der Einstellhalle der Wohnüberbauung (Etappe 1) getrennt. Das Betriebsgebäude (Neubau) wird den aktuellen räumlichen Bedürfnissen der IBI angepasst. Durch die räumlichen Anpassungen sind die Fenstergrössen leicht verändert und in der Position werden diese zum Teil anders angeordnet. Das Treppenhaus mit dem neu grösseren Warenlift wird umorganisiert. Der notwendige Liftaufbau wird über das ganze Treppenhaus vergrössert und für technische Installationen benötigt. Die Wärmeerzeugung erfolgt neu mittels einer Luft/Wasser Wärmepumpe auf dem Dach des bestehenden Gebäudes. Verlängerung der Geltungsdauer des Gesamtbauentscheides vom 14. Juli 2023 um zwei Jahre.
Hinweis: Baute im Grundwasser / temporäre Grundwasserabsenkung während der Bauphase.
Standort: Fabrikstrasse 8, Parzellen Nrn. 91, 474, 769, 2029, 165, Überbauungsordnung Nr. 23 «IBI-Areal» und Arbeitszone A, Koordinaten 2’631’505 / 1’169’851.
Schutzgebiete/Objekte: Gewässerschutzbereich Au und ISOS-Gebiet (0788).
Ausnahme: Einbauten unterhalb des mittleren Grundwasserspiegels gemäss Anhang 4 Ziffer 211 Abs. 2 der Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 (GSchV).
Auflage- und Einsprachefrist bis 14. September 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Mühlheim Rebecca und Schmid Cédric, Rugenaustrasse 16, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: brönnimann architekten ag, Neugasse 10, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe; Neuinstallation PV-Anlage.
Standort: Rugenaustrasse 16, Parzelle Nr. 500.
Nutzungszone: Wohnzone W3.
Schutzzone: keine.
Schutzobjekt: keines.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 14. September 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Habkern, Im Holz 373, 3804 Habkern.
Projektverfasserin: Geotest AG, Bernstrasse 165, 3052 Zollikofen.
Bauvorhaben: Kugelfangsanierung der 300 m Schiessanlage und der ehemaligen 100 m Jagdanlage Kreuz in Habkern. Erstellen von temporären Lagerplätzen.
Standort: Uf der Lamm, Parzellen Nrn. 324 und 822, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’632’227 / 1’176’672
Schutzgebiete/Objekte: Gewässerschutzbereich üB, Moorlandschaft Nr. 13 Habkern/Sörenberg, Umsetzungsperimeter Wildwechselkorridore von nationaler Bedeutung (WWK_1).
Kataster belasteter Standort: sanierungsbedürftige Schiessanlage Nr. 05790003.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 7. September 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Habkern, Im Holz 373, 3804 Habkern.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft und Projektverfasserin: Einwohnergemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Abbruch und Wiederaufbau Wanderwegbrücke Rinderalpbach / Erlenpromenade.
Standort: Auf dem Blätz / Inseli, Parzelle Nr. 3640, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’645’310 / 1’163’260.
Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich Au, Auengebiet von nationaler Bedeutung.
Naturgefahrengebiet: rot.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 14. September 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Daniele Schranz, Lanzenen 26c, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: n+Atelier GmbH, Wydistrasse 18, 3812 Wilderswil.
Bauvorhaben: Teilweiser Rückbau des Asphaltbelags. Erstellung einer neuen Zufahrt mit einem Aussenparkplatz.
Standort: Lanzenen 26c, Parzellen Nrn. 1393 (BR 1942) und 135, Zone: Uferschutzplanung Wilderswilmoos, Koordinaten 2’633’597 / 1’171’404; 2’633’591 / 1’171’403.
Schutzgebiete/Objekte: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: gelb, blau.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 14. September 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profilierung/Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Kehricht- und Grünabfuhr
Die Firma Sorgen AG übernimmt ab sofort die Kehricht- und Grünabfuhr in der Gemeinde Gsteigwiler.
Während sich bei der Kehrichtabfuhr nichts ändert, gibt es bei den Daten der Grünabfuhr Änderungen.
Die Abfuhrtage für den Rest des Jahres 2026 sind wie folgt:
Bitten stellen Sie die Container jeweils ab 8.00 Uhr bereit. Die Grünabfuhr findet im Verlauf des Tages statt.
Vielen Dank für die Kenntnisnahme.
Einwohnergemeinde Gsteigwiler
Mietliegenschaften: Vermietung 1-Zimmer-Wohnung
Helle 1-Zimmer-Wohnung im EG mit Balkon im Herzen von Matten – per sofort oder nach Vereinbarung
An zentraler Lage an der Kesslergasse 6 in Matten bei Interlaken vermieten wir per sofort oder nach Vereinbarung eine gemütliche 1-Zimmer-Wohnung im Erdgeschoss. Das Gebäude verfügt über einen Aufzug. Das Mietverhältnis ist befristet bis zum 31. August 2027 (oder nach Vereinbarung).
Das Wichtigste auf einen Blick
Mietkosten
Kontakt und Besichtigung
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Für Fragen oder zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins wenden Sie sich bitte an: Bauverwaltung Matten, Telefon 033 826 50 22, E-Mail: bauverwaltung@matten.ch
Neue Daten Grünabfuhr
Die Daten für die Kehrichtabfuhr für das Grüngut mussten angepasst werden. Am
entfällt die Grünabfuhr. Die nächsten Abfuhrdaten sind:
Donnerstag, 27. August 2026
Donnerstag, 10. September 2026
Donnerstag, 24. September 2026
Donnerstag, 8. Oktober 2026
Donnerstag, 22. Oktober 2026
Donnerstag, 5. November 2026
Donnerstag, 19. November 2026
Donnerstag, 3. Dezember 2026
Besten Dank für die Kenntnisnahme.
10. August 2026
Gemeinderat Därligen
Strassensperrung Dorfstrasse 189, Hotel Steinbock, bis Obere Gletscherstrasse 3
Infolge Belagseinbau wird die Dorfstrasse ab Hotel Steinbock bis Obere Gletscherstrasse 3 für jeglichen Fahrzeugverkehr gesperrt. Die Zufahrt bis zur Baustelle ist gestattet.
Verkehrsbehinderung infolge Vorbereitungsarbeiten:
Nachtsperrung infolge Belagseinbaus:
Diese Publikation ersetzt die Anzeige vom 30. Juli resp. vom 6. August 2026.
Der Durchgang für Fussgänger ist gewährleistet.
Die Belagsarbeiten können witterungsbedingt verschoben werden.
Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.
Wir bauen für Sie und bitten die Anstösser/-innen und Verkehrsteilnehmer/-innen um Verständnis.
Frutiger AG, Bauverwaltung Grindelwald
Die Gemeinde Iseltwald sucht per sofort oder nach Vereinbarung eine/n
Mitarbeiter*in Werkhof (60–100%, Jobsharing möglich)
Ihre Hauptaufgaben
Wir erwarten
Wir bieten
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung bis am 11. September 2026 an den Gemeinderat Iseltwald, Marderbach 15f, 3807 Iseltwald, oder per E-Mail an gabriela.blatter@iseltwald.ch.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Patric Kaufmann, Gemeinderat, unter Telefon 079 455 63 27 oder Benjamin Brunner, Leiter Werkhof, unter Telefon 079 654 96 05 gerne zur Verfügung.
Öffentliche Mitwirkungsauflage Vorprojekt Wasserbauplan Milibach
Die Schwellenkorporation Brienz bringt gestützt auf Art. 23 des Wasserbaugesetzes den Wasserbauplan Milibach zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Die Unterlagen liegen vom 17. August bis 30. September 2026 während der Schalteröffnungszeiten bei der Gemeinde Brienz öffentlich auf. Sie können ebenfalls unter www.brienz.ch eingesehen werden.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind mit dem Vermerk «Mitwirkung Vorprojekt WBP Milibach» an die Schwellenkorporation Brienz, p. A. Einwohnergemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz, zu richten. Die Eingabe kann ebenfalls über die Mitwirkungsplattform erfolgen.
Am Montag, 17. August 2026, um 19.00 Uhr findet dazu in der Sporthalle Dorf eine öffentliche Informationsveranstaltung statt.
Für Fragen zu den Mitwirkungsunterlagen bietet die Schwellenkorporation Brienz am Donnerstag, 17. September 2026, von 16.00 bis 20.00 Uhr eine Sprechstunde an. Bei Bedarf melden Sie sich unter schweli@brienz.ch oder Telefon 033 952 22 64 an (ab 18. August 2026).
Schwellenkorporation Brienz
Sanierung des Wander- und Bikewegs im Bereich Scherpfeberg
Infolge Sanierungsarbeiten am historischen Verkehrsweg IVS ist im Abschnitt Scherpfeberg ab Montag, 17. August, bis Ende November 2026 mit Behinderungen und Wartezeiten zu rechnen.
Während der Bauarbeiten bleibt der Wanderweg für Wandernde – mit erheblichen Einschränkungen – grundsätzlich offen. Es ist mit Behinderungen und Wartezeiten auf einzelnen Wegabschnitten zu rechnen. Die Baustellensignalisation vor Ort ist zwingend zu beachten und respektieren.
Für E-Bikes und Mountainbikes ist der betroffene Wegabschnitt während der gesamten Bauzeit gesperrt.
Eine Umleitung kann aufgrund der national bedeutenden Moorlandschaft und geschützten Flachmoore nicht angeboten werden. Das Verlassen des signalisierten Weges bzw. das Betreten der Flachmoore ist ausdrücklich untersagt.
Die Gemeinde Habkern bittet alle Wegbenützenden, die Einschränkungen und Signalisationen zu beachten und auf die laufenden Bauarbeiten Rücksicht zu nehmen.
Besten Dank für das Verständnis.
Einwohnergemeinde Habkern
Die Gemeinde Iseltwald sucht per sofort oder nach Vereinbarung eine
Reinigungskraft 20–60%, Jobsharing möglich
Ihre Hauptaufgaben
Wir erwarten
Wir bieten
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung bis am 11. September 2026 an den Gemeinderat Iseltwald, Marderbach 15f, 3807 Iseltwald, oder per E-Mail an gabriela.blatter@iseltwald.ch.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Patric Kaufmann, Gemeinderat, unter 079 455 63 27 gerne zur Verfügung.
Bekanntmachung gemäss Art. 60 Abs. 3 Organisationsreglement
Die Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 15. Juni 2026 sind nach unbenutztem Ablauf der Beschwerdefrist in Rechtskraft erwachsen.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.
Gemeinderat Lauterbrunnen
Papier- und Kartonsammlung
Die nächste Papier- und Kartonsammlung der Schule Gsteigwiler findet am Dienstag, 18. August 2026, statt.
Um den Kindern das Sammeln zu erleichtern, beachten Sie bitte folgende Punkte:
Besten Dank.
Gemeinderat und Schulleitung Gsteigwiler
Gesuchstellerin: Sonja Gafner, Amisbühlstrasse 14, 3803 Beatenberg.
Projektverfasserin: Nils Oppliger Architektur GmbH, Nils Oppliger, Endorfstrasse 77, 3655 Sigriswil.
Bauvorhaben: Energetische Sanierung der südostseitigen (rechten) Haushälfte. Fassadenersatz im nordostseitigen (linken) Gebäudeteil. Umverlegung des Hauseingangs im EG. Abbruch und Neubau südwestseitiger Anbau. Neubau Balkon im EG. Verbreiterung Balkon im DG. Anschluss an die bestehende Luft/Wasser-Wärmepumpe der linken Haushälfte. Neue Tür vor nordostseitiger Eingangstür im OG. Nachträgliches Baugesuch: Schopf hinter dem bewilligten Carport.
Standort: Amisbühlstrasse 12 / 14, Beatenberg, Parzellen Nrn. 753, 761, Koordinaten 2’628’674 / 1’172’428, 2’628’668 / 1’172’433; Landwirtschaftszone.
Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen:
Hinweis: Streusiedlungsgebiet.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20490, eBau Nr. 2026-9828). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 14. September 2026.
Es wird auf die Baugesuchsakten und die Profile vor Ort verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Beatenberg, 7. August 2026
Bauverwaltung Beatenberg
Ordentliches eisenbahnrechtliches Plangenehmigungsverfahren
Planvorlage der Berner Oberland-Bahnen AG (BOB) betreffend Erneuerung Kreuzungsstelle Sandweidli (SAWE)
Gemeinde: Lauterbrunnen.
Gesuchstellerin: Berner Oberland-Bahnen AG (BOB).
Gegenstand: Das Trassee sowie einzelne Anlagen auf dem Streckenabschnitt der BOB zwischen Zweilütschinen und Lauterbrunnen befinden sich am Ende der Nutzungsdauer. Bei mehreren Anlageteilen besteht Handlungsbedarf. Daher ist auf einer Länge von rund 620 m eine umfassende Sanierung des Bahntrassees vorgesehen. Zudem ist eine temporäre Rodung auf einer Fläche von 240 m² mit anschliessender Wiederaufforstung erforderlich.
Für Detailinformationen wird auf die öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegten Planunterlagen verwiesen.
Verfahren: Das Plangenehmigungsverfahren richtet sich nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz vom 20. Dezember 1968 (VwVG; SR 172.021), soweit das Eisenbahngesetz vom 20. Dezember 1957 (EBG; SR 742.101) nicht davon abweicht. Leitbehörde für das Verfahren ist das Bundesamt für Verkehr (BAV).
Öffentliche Auflage: Die Planunterlagen können vom 17. August bis 15. September 2026 während den ordentlichen Öffnungszeiten an folgender Stelle eingesehen werden:
Aussteckung: Die durch das geplante Werk bewirkten Veränderungen werden während der Auflagefrist im Gelände ausgesteckt und die Hochbauten werden profiliert (z. B. Terrainveränderungen, Rodungen, Rechtserwerb usw.).
Einsprachen: Wer nach den Vorschriften des VwVG Partei ist, kann während der Auflagefrist bei der Genehmigungsbehörde Einsprache erheben.
Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über die Enteignung vom 20. Juni 1930 (EntG; SR 711) Partei ist, kann während der Auflagefrist sämtliche Begehren nach Art. 33 EntG geltend machen (Einsprachen gegen die Enteignung; Begehren nach den Art. 7–10 EntG; Begehren um Sachleistung nach Art. 18 EntG; Begehren um Ausdehnung der Enteignung nach Art. 12 EntG; die geforderte Enteignungsentschädigung nach Art. 16 und 17 EntG).
Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter davon ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG).
Einsprachen müssen schriftlich und im Doppel innert der Auflagefrist (Datum der Postaufgabe) beim Bundesamt für Verkehr, Sektion Bewilligungen II, 3003 Bern, eingereicht werden. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Einwände betreffend die Aussteckung sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist beim BAV vorzubringen (Art. 18c Abs. 2 EBG).
Bern, 12. August 2026
Bundesamt für Verkehr, 3003 Bern und Amt für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination des Kantons Bern, 3013 Bern
Öffentliche Planauflage Kantonsstrassen
Die kantonale Bau- und Verkehrsdirektion, vertreten durch den zuständigen Oberingenieurkreis, legt gestützt auf Artikel 29 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG) den Strassenplan für das unten stehende Vorhaben auf. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innert der Auflagedauer schriftlich und begründet bei der Auflagestelle einzureichen.
Kantonsstrasse Nr.: 221, Interlaken–Grindelwald.
Gemeinde: Matten b. Interlaken.
Vorhaben: 410.20120 / Sanierung Ortsdurchfahrt Matten.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Einleitung Mischabwasser (Bestand).
Ab Auflage des Projekts darf auf den betroffenen Grundstücken sowie dem Bauverbotsstreifen ohne Zustimmung des Tiefbauamts, nichts mehr vorgenommen werden (rechtlich und tatsächlich), das die Ausführung des Projekts behindern könnte (Art. 37 SG, Sperrwirkung).
Einspracheberechtigt sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer oder andere Personen, die ein schutzwürdiges Interesse haben. Das gleiche Recht kommt den nach der Bundes- oder nach der Baugesetzgebung befugten Organisationen und Behörden zu.
Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Matten. b. Interlaken.
Die Unterlagen können auch elektronisch eingesehen werden unter www.be.ch/ortsdurchfahrt-matten
Auflagedauer: 17. August bis 16. September 2026.
Aussteckung: Das Vorhaben ist im Gelände wie folgt ausgesteckt:
Gwatt, 3. August 2026
Tiefbauamt des Kantons Bern
Oberingenieurkreis I
Bekanntmachung Inkraftsetzung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern, Abteilung Orts- und Regionalplanung, hat das regionale Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept Oberland-Ost 2025 als regionalen Richtplan in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 am 26. Mai 2026 genehmigt. Gegen diese Genehmigung sind keine Beschwerden eingegangen. Die Änderungen treten somit per sofort in Kraft.
Interlaken, 6. August 2026
Regionalkonferenz Oberland-Ost
Jungfraustrasse 38, 3800 Interlaken
Auflage Kollokationsplan und Inventar
Ausgeschlagene Erbschaft der Wälti Monika, geb. 14. März 1972, von Rüderswil BE, Hauptstrasse 5, 3854 Oberried BE, verstorben am 17. Februar 2026.
Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage.
Ablauf der Frist: 1. September 2026.
Auflagefrist Inventar: 10 Tage.
Ablauf der Frist: 22. August 2026.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 12. August 2026.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Gesuchstellerin: Griwa Development AG, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Griwa Architektur AG, Untere Bönigstrasse 8, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Projektänderung: Anpassung Wärmeerzeugung – anstelle innen stehende Wärmepumpe neu aussen stehende Wärmepumpe.
Standort: Wydiweg 6, Parzelle Nr. 1071, Koordinaten 2'634'558 / 1'170'505.
Zone: W2.
Schutzzone: Gewässeerschutzbereich Au.
Auflage und Einsprachestelle: Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 7. September 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgliech, sind schriftlich und begründet im Doppel innert der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vretreten (Art. 35b BauG).
Eletrionische Auflage: Die elektronische Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portalebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Bauverwaltung Bönigen
Aktion Reinigung von Einlaufschächten
In der Zeitspanne vom 31. August bis 3. September 2026 werden verschiedene gemeindeeigene Einlauf- und Strassenschlammsammlerschächte durch die Firma Schmutz Söhne AG Thun mit einem Spezialfahrzeug geleert und gereinigt.
An dieser Aktion können Private, die auf ihren Grundstücken Einlaufschächte besitzen, zu günstigen Bedingungen ebenfalls mitmachen.
Grundeigentümer/-innen, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, können sich bis spätestens am 28. August 2026 bei der Bauverwaltung Ringgenberg melden (bauverwaltung@ringgenberg.ch, Telefon 033 826 58 05).
Ringgenberg, 10. August 2026
Einwohnergemeinde Ringgenberg
4. Sitzung 2026 des Grossen Gemeinderats
Dienstag, 25. August 2026, 19.30 Uhr in der Aula des Gymnasiums Interlaken
Traktanden
Die Sitzung ist öffentlich.
Genehmigung Verpflichtungskredit Renovation Schulzimmer / Fakultatives Referendum
Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 5. August 2026 für die Renovation der beiden Schulzimmer im 1. Stock einen Verpflichtungskredit von Fr. 75'000.– genehmigt.
Gemäss Art. 32 des Organisationsreglements der Gemeinde Iseltwald kann gegen Gemeinderatsbeschlüsse, welche Ausgaben von Fr. 50'000.– übersteigen, das fakultative Referendum ergriffen werden. Mindestens 5% der 304 Stimmberechtigten können innert 30 Tagen ab Bekanntmachung gegen diesen Beschluss schriftlich beim Gemeinderat Iseltwald das Referendum ergreifen.
Der Gemeinderat
Sperrung Bärenplatz während Platzkonzerten
Am Freitag, 21., und Freitag, 28. August 2026, finden Platzkonzerte auf dem Bärenplatz Wilderswil statt. Aus diesem Grund gibt es folgende Sperrungen (nur bei schönem Wetter) für jeglichen Verkehr:
Bärenplatz, Kupfergasse ab Einmündung Büelgässli bis Ende Hotel Bären, jeweils von 19.30 bis 21.45 Uhr
Die Zu- und Wegfahrt für die Blaulichtorganisationen ist gewährleistet. Signalisationen und Umleitungen werden sichergestellt.
Besten Dank für Ihr Verständnis.
Wilderswil, im August 2026
Sicherheitskommission Wilderswil
Belagssanierung Wydistrasse und Aegertzaunstrasse
Auf der Wydistrasse, im Bereich ab der Grenchenstrasse, Liegenschaft Obereigasse 2a bis Liegenschaft Wydistrasse 25, sowie auf der Aegertzaunstrasse, im Bereich ab dem Kreuzimaadweg, Liegenschaft Kreuzimaadweg 30 bis zur Kirchgasse, Liegenschaft Aegertzaunstrasse 1, wird jeweils der Belag saniert. Die Bauarbeiten finden am Donnerstag, 20., und Freitag, 21. August 2026, statt.
Während der Bauarbeiten ist die Durchfahrt erschwert. Der Zugang zu den angrenzenden Liegenschaften ist auf beiden Strassenabschnitten gewährleistet.
Wir danken Ihnen bereits im Voraus für Ihr Verständnis.
Bauverwaltung Wilderswil
Gemeindeverwaltung infolge Personalausflugs geschlossen
Am Freitag, 21. August 2026s bleibt die Gemeindeverwaltung infolge des Personalausflugs den ganzen Tag geschlossen.
Wir danken der Bevölkerung für das Verständnis.
Gemeindeverwaltung Ringgenberg
Bauherrschaft: Backpackers Villa Sonnenhof, Alpenstrasse 16, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: L2A Architekten AG, Untere Gasse 4, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Sanierung Fassade; Anbringen einer temporären Reklame am Baugerüst; nachträgliches Baugesuch: Ersatz Leuchtreklame an der Nordfassade.
Standort: Alpenstrasse 16, Parzelle Nr. 851.
Nutzungszone: Wohnzone W3.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au, Ortsbildgestaltungsbereich.
Schutzobjekt: erhaltenswertes K-Objekt.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 14. September 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Gesuchsteller: Zimmerli Peter Georg, Schützenrütistrasse 9, 8044 Gockhausen.
Projektverfasser: Fischer Marcel Heizung, Sanitär, Solarsysteme und Planung, Grindelwaldstrasse 62, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Ersatz Elektroheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Brandeggstrasse 8, Parzelle Nr. 3759, Koordinaten 2’644’685 / 1’163’040.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/286393
Auflage- und Einsprachefrist bis 14. September 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 5. August 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Gesuchsteller und Projektverfasser: Michel Hermann und Monika, Grundstrasse 52, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Ersatz Holzheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Grundstrasse 52, Parzelle Nr. 6080, Koordinaten 2’644’568 / 1’163’868.
Nutzungszone: Wohnzone W3.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: Kantonales Vogelreservat.
Gewässerschutzbereich: Au.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/292202.
Auflage- und Einsprachefrist bis 14. September 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 4. August 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Bauherrschaft: Johann Santschi, Haslimattweg 6, 3267 Seedorf.
Projektverfasserin: Houseler AG, Marianne Imesch, Museumsstrasse 31, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Umbau Ferienhaus innerhalb des bestehenden Gebäudevolumens sowie Erstellen einer Zufahrtsstrasse und eines Umschlagparkplatzes mit Schotter.
Standort: Gemeinde Brienz, Schwendi 1322, Parzelle Nr. 3848.
Ausnahme: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).
Zone: Landwirtschaftszone (LWZ).
Gewässerschutzbereich: Au.
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 14. September 2026.
Es wird auf die Verpflockungen im Gelände und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen.
Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Bauherrschaft: Patrick Brunner, Schriederstrasse 67, 3858 Hofstetten bei Brienz.
Bauvorhaben: Abbruch des beschädigten Gebäudes aufgrund Totalschadens durch Unwetter Milibach vom August 2024.
Standort: Gemeinde Brienz, Rybiweg 12, Parzelle Nr. 529.
Zone: Wohnzone 2 (W2).
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Gefahrengebiet: rotes Gefahrengebiet (erhebliche Gefährdung).
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 14. September 2026
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Bauherrschaft: Kilian Brunner, Wangweg 2, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Abbruch der beschädigten Gebäude (Wohnhaus Nr. 10 und Scheune Nr. 10a) aufgrund Totalschaden durch Unwetter Milibach vom August 2024.
Standort: Gemeinde Brienz, Rybiweg 10 und 10a, Parzelle Nr. 1375.
Zone: Wohnzone 2 (W2).
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Gefahrengebiet: rotes Gefahrengebiet (erhebliche Gefährdung).
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 14. September 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen.
Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Öffentliche Bekanntmachung
Verlängerung der Planungszone Naturgefahren (Milibach)
Der Gemeinderat von Brienz hat am 3. August 2026 gestützt auf Art. 62 Abs. 4 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 mit sofortiger Wirkung beschlossen, die am 16. September 2024 beschlossene Planungszone Naturgefahren (Milibach) um ein Jahr, also bis 19. September 2027, zu verlängern.
Grund für die Verlängerung ist die Tatsache, dass die Planungszone Naturgefahren (Milibach) am 19. September 2026 ausläuft. Da die Vorprüfung und die Mitwirkung zum Wasserbauplan Milibach erst Mitte August bis Ende September 2026 und die öffentliche Auflage des Wasserbauplans voraussichtlich frühestens Ende 2026 erfolgen können, ist nachgewiesen, dass die neue Planung innert der ursprünglichen Frist nicht aufgelegt werden konnte (Art. 62 Abs. 4 BauG).
Der Gemeinderatsbeschluss zur Verlängerung der Planungszone liegt zusammen mit den Unterlagen zur Planungszone während 30 Tagen, das heisst vom 13. August bis 14. September 2026, in der Gemeindeverwaltung Brienz öffentlich auf.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Verlängerung der Planungszone Naturgefahren kann innert 30 Tagen ab Publikation schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden. In der Einsprache kann nur geltend gemacht werden, die Verlängerung sei nicht notwendig.
Brienz, 3. August 2026
Der Gemeinderat
Verordnung über die Gebühren der Elektrizitätsversorgung Brienz
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Brienz an seiner Sitzung vom 3. August 2026 die Verordnung über die Gebühren der Elektrizitätsversorgung Brienz erlassen hat. Die Verordnung tritt vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden am 1. Januar 2027 in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, erhoben werden.
Der Gemeinderat
Aufruf zum sorgfältigen Umgang mit Trinkwasser
Die anhaltende Hitze und Trockenheit haben dazu geführt, dass die Quellschüttungen markant zurückgegangen sind. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit haben die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung sowie des Löschschutzes oberste Priorität.
Von den acht öffentlichen Dorfbrunnen bleiben vorübergehend nur noch drei in Betrieb.
Wir bitten die Bevölkerung, nach Möglichkeit auf folgende Wasserverbräuche zu verzichten: Bewässern von Rasenflächen, Befüllen oder Nachfüllen von Schwimmbecken, Waschen von Fahrzeugen, Bewässerung oder Reinigung von Plätzen und befestigten Flächen.
Trinkwasser ist für den täglichen Bedarf haushälterisch zu verwenden. Die Bewässerung von Nutzgärten (Gemüse und Beete) soll gezielt und sparsam erfolgen.
Wichtig: Die Wasserentnahme ab Hydranten ist verboten und nur mit einer entsprechenden Bewilligung zulässig.
Weitere Informationen finden Sie unter https://beatenberg.ch/gemeinde/aktuelle-informationen.
Wir danken der Bevölkerung für das Verständnis und den verantwortungsvollen Umgang mit unserem Trinkwasser. Gemeinsam können wir dazu beitragen, die Versorgungssicherheit für alle sicherzustellen.
Freundliche Grüsse
Wasserversorgung Beatenberg
Bekanntmachung Genehmigung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern, Abteilung Orts- und Regionalplanung, hat die durch die Geschäftsleitung der Regionalkonferenz Oberland-Ost am 19. Mai 2026 beschlossene Änderung des Koordinationsblatts 123 Chrummeney II (Wilderswil) im Teilrichtplan Abbau, Deponie, Transport Oberland-Ost (TRPADT.OO 2020) in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 am 30. Juli 2026 genehmigt.
Die Genehmigungsexemplare können in der Geschäftsstelle der Regionalkonferenz Oberland-Ost oder unter www.oberland-ost.ch (Aktuell) eingesehen werden.
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Publikation bei der kantonalen Direktion für Inneres und Justiz, Münstergasse 2, Postfach, 3000 Bern 8, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden (Art. 61a Abs. 1 BauG). Zur Beschwerde sind einzig die Regionsgemeinden befugt (Art. 61a Abs. 2 Bst. c BauG).
Interlaken, 6. August 2026
Regionalkonferenz Oberland-Ost
Jungfraustrasse 38, 3800 Interlaken
Gesuchstellerin: M. Zürcher Immobilien AG, Moos 969a, 3123 Belp.
Projektverfasserin: GriwaArchitektur AG, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Umnutzung von Büro in Wohnungen im 1. Obergeschoss, inklusive Sanierung. Fensterersatz im Erdgeschoss sowie im 1. Obergeschoss. Ersatz der bestehenden Ölheizung durch eine innen aufgestellte Wärmepume.
Standort: Lauterbrunnen, Stutzli, Gebäude Nr. 460, Parzelle Nr. 96, Koordinaten 2'635'923 / 1'160'751, Kernzone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahme: Art. 67 BauV «Unterschreiten Raumhöhe».
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 14. August bis 14. September 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Gesuchsteller: Hans und Marianne Bühler, Geissweg 5, 3852 Ringgenberg.
Projektverfasser: Emil Huggler, Ursisbalmweg 12, 3853 Niederried.
Bauvorhaben: Ersatz der bestehenden Ölheizung durch eine Pelletheizung.
Standort: Geissweg 5, Gbbl. Nr. 2167, Koordinaten 2’634’455 / 1’172’376.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: keine.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Naturgefahren: keine.
Ausnahmen: keine.
Hinweis: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2026-12640). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 14. September 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Ringgenberg, 5. August 2026
Bauverwaltung Ringgenberg
Gesuchsteller und Projektverfasser: Franz Hefti, Oberdorf 2, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Abbruch der Scheune (Gebäude Buechwaldgasse 4a).
Standort: Buechwaldgasse 4a, Gbbl. Nr. 545, Koordinaten 2’633’435 / 1’171’776.
Nutzungszone: UeO Dorfkernzone, Überbauungsplan Nr. 1 «Goldswil-Dorf».
Schutzobjekt: Baugruppe C Goldswil.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Naturgefahren: Blauer Wassergefahrenbereich (mittlere Gefährdung).
Ausnahmen: keine.
Hinweis: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2026-12846). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 14. September 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Ringgenberg, 5. August 2026
Bauverwaltung Ringgenberg
Bezirksversammlung in Wengen
Mittwoch, 16. September 2026, 20.00 Uhr im Kinosaal Wengen
Traktanden
Gemeinderat Lauterbrunnen
Einstellung mangels Aktiven
Schuldnerin: Antunes Rainho Madalena Sofia, geb. 25. Juni 1979, EF: Restaurant Christina, Inhaberin Antunes Rainho, vormals Hauptstrasse 25, 3812 Wilderswil, ZA: Neumattstrasse 36, 8902 Urdorf.
Datum der Konkurseröffnung: 5. Mai 2025.
Datum der Konkurseinstellung: 3. August 2026.
Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger bis zum 1. September 2026 die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten einen Vorschuss von Fr. 2000.– leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 12. August 2026.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Auflage Kollokationsplan und Inventar
Ausgeschlagene Erbschaft des Stähli Willi, geb. 12. April 1943, von Brienz BE, Amselweg 5, 3855 Brienz BE, verstorben am 30. Januar 2026.
Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage.
Ablauf der Frist: 1. September 2026.
Auflagefrist Inventar: 10 Tage.
Ablauf der Frist: 22. August 2026.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 12. August 2026.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Bauherrschaft: Walter und Andrea Zurbuchen, Obere Goldey 18, 3800 Unterseen.
Projektverfasser: Holzbau Zenger Habkern, Bort 46, 3804 Habkern.
Bauvorhaben: Abbruch und Neubau Wohnhaus, Neubau Allwetterauslauf für Pferde.
Standort: Weissenaustrasse 78, Parzelle Nr. 734, Koordinaten 2'630'382 / 1'169'428.
Zone: Landwirtschaftszone.
Gewässerschutzbereich: Au.
Schutzperimeter: Landschaftsschutzgebiet.
Schutzobjekt: nein.
Beantragte Ausnahmen:
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 7. September 2026.
Es wird auf die Gesuchakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Elektronische Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938
Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Unterseen, 3. August 2026
Bauverwaltung Unterseen
Verkehrsanordnung
Der Gemeinderat von Brienz verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG, SR 741.01) sowie Art. 44 Abs. 1 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) mit Zustimmung des Tiefbauamts des Kantons Bern die folgende Verkehrsanordnung:
«Kein Vortritt» SSV Sig. Nr. 3.02
Bächlischwendi / Riseten einmündend in die Axalpstrasse (Parzelle Nr. 3099)
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Interlaken-Oberhasli erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.
Diese Verfügung tritt nach ihrer Veröffentlichung im Amtsanzeiger sowie nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.
Brienz, 4. August 2026
Der Gemeinderat
Verfügung Verkehrsmassnahme
Der Gemeinderat Ringgenberg verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr (SVG) sowie Art. 44 Abs. 2 der Strassenverordnung des Kantons Bern vom 29. Oktober 2008 (SV) und mit Zustimmungsverfügung 1037-26 des Oberingenieurkreises I vom 30. Juli 2026 die folgende Verkehrsmassnahme:
«Verbot für Motorwagen und Motorräder» (SSV 2.13) mit Zusatz «Zubringerdienst gestattet»
Ort: Seestrasse neben Spielplatz (zwischen Seestrasse 19 und 30).
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 Bst. a i.V.m. Art. 67 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Einsprache beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli erhoben werden. Die Einsprache ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift der oder des Betroffenen erhalten.
Gemeinderat Ringgenberg
Bauherrschaft: Beat und Maria Mühlemann, Hagenstrasse 43, 3852 Ringgenberg.
Projektverfasserin: Schmocker Immobilien GmbH, Lanzenen 26a, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Wellenacher 27, Parzelle Nr. 2009, Koordinaten 2'630'388 / 1'170'353.
Zone: UeO «Wellenacher-Rychegarte».
Gewässerschutzbereich: Au.
Schutzperimeter: nein.
Schutzobjekt: nein.
Ausnahmen: Art. 21 Abs. 1 GBR betreffend Unterschreitung Strassenabstand.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 7. September 2026.
Es wird auf die Gesuchakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Elektronische Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938
Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Unterseen, 3. August 2026
Bauverwaltung Unterseen
Bauherrschaft: BEO Helicopter AG, Bei der Zuben 462 B, 3822 Lauterbrunnen.
Projektverfasserin: Alpinice Bauplanung AG, Sandweg 1, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Neuerschliessung Parzelle Nr. 225 mit Trinkwasser und Abwasser.
Standort: Alte Stechelbergstrasse / Staubbach, Parzellen Nrn. 225, 2141, 1239 und 1295, Bauzone und Grünzone (Art. 79 BauG), Koordinaten 2’636’013 / 1’159’915.
Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich Au.
Auflage- und Einsprachefrist bis 7. September 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Projektverfasserin: Ribuna AG, Kammistrasse 13, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Umnutzung Wendehammer Langachristrasse in fünf öffentliche Parkplätze.
Standort: Langachristrasse, Parzelle Nr. 2511, Wohnzone W2, Koordinaten 2’644’872 / 1’178’720.
Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 7. September 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Verkehrserschwerung
Kantonsstrasse Nr. 221 Beatenbucht–Interlaken
Gemeinde: Beatenberg.
410.20789 / Felssicherung Breittschingel
Teilstrecke: Kantonsstrasse Nr. 221 Beatenbucht–Interlaken (Koordinaten 2'626'735, 1'170'533).
Dauer: 17. August bis 11. September 2026.
Ausnahmen: keine.
Grund der Massnahme: Felssicherung mittels Felsanker und Netzabdeckung.
Verkehrsführung: Teilweise einspurige Verkehrsführung.
Einschränkungen: Einspurige Verkehrsführung, Verkehrsregelung von Hand oder mit Lichtsignalanlage. Im Zeitraum 17. August bis 11. September 2026 kann es zu Wartezeiten kommen. Für den öffentlichen Verkehr entstehen keine Wartezeiten.
Rechtliche Hinweise
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.
Gwatt, 3. August 2026
Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Bauherrschaft: Verein internationale Lauberhornrennen, Postfach 385, 3823 Wengen.
Projektverfasserin: BauSpektrum AG Grindelwald, Dorfstrasse 110, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Erstellung eines FIS-konformen Sicherheitsnetzes Typ A zur Sicherung der Rennpiste der internationalen Lauberhornrennen im Bereich Langetrejen.
Standort: Langetrejen, Parzelle Nr. 6574, Zone: Überbauungsordnung Nr. 34A «Beschneiung Wengen-Kleine Scheidegg», Koordinaten 2’639’342 / 1’158’785.
Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 7. September 2026.
Auflagestellen:
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Behinderung im Strassenabschnitt Brücke Mürrenbach in Richtung Brich / Underwald, Mürren
Aufgrund der Strassensanierung nach der Brücke Mürrenbach in Richtung Brich / Underwald ist im genannten Strassenabschnitt für den Verkehr in folgendem Zeitraum mit Behinderungen zu rechnen:
Wir bitten Sie, die Signalisationen und Hinweise vor Ort zu beachten. Allfällige Änderungen werden ebenfalls auf der Website der Einwohnergemeinde Lauterbrunnen publiziert.
Ab dem 31. August 2026 kann es zu Strassensperrungen kommen. Die genauen Daten werden zu gegebener Zeit bekannt gegeben.
Wir danken für die Kenntnisnahme und das Verständnis.
Einwohnergemeinde Lauterbrunnen
Verordnung über die Fachberatung Gestaltung gemäss Art. 421 Gemeindebaureglement; Inkrafttreten
Gestützt auf Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Besondere Verwalter der Gemischten Gemeinde Oberried an seiner Sitzung vom 23. Juli 2026 die Verordnung über die Fachberatung Gestaltung erlassen hat.
Die Verordnung liegt bei der Gemeindeverwaltung auf und ist auch digital (Homepage) einsehbar. Sie tritt, vorbehältlich allfälliger Beschwerden, rückwirkend per 1. Juli 2026 in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Besondere Verwaltung der Gemischten Gemeinde Oberried
Bauherrschaft: Arthur Ernst-Gertsch, Schriederstrasse 56, 3858 Hofstetten bei Brienz.
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe.
Standort: Schriederstrasse 56, Hofstetten, Parzelle Nr. 853, Koordinaten 2’648’531 / 1’178'614, Mischzone M2/Planungszone Zweitwohnungen.
Ausnahme: keine.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Hinweis: Naturgefahrengebiet mit Restgefährdung Wasser.
Auflage- und Einsprachefrist bis 7. September 2026.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Hofstetten, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten bei Brienz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20642). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Pflöcke verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Hofstetten, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten bei Brienz, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Hofstetten, 1. August 2026
Bauverwaltung Hofstetten
Bauherrschaft: Hensimmo AG, Markus Henseler, Eichlihalde 1, 6405 Immensee.
Vertretung Grundeigentümerschaft: Hensimmo AG, Markus Henseler, Eichlihalde 1, 6405 Immensee.
Projektverfasserin: Stark Vieli Architekten GmbH, Michel Starkl, Dorfplatz 6, 6383 Dallenwil.
Bauvorhaben: Einbau einer 3½-Zimmer-Wohnung im Untergeschoss und Sanierung des bestehenden Wohnhauses im Erdgeschoss.
Standort: Gemeinde Brienz, Lehriweg 11, Parzelle Nr. 1663.
Zone: Wohnzone 2 (W2).
Hinweis: Die Gemeinde Brienz unterliegt der Zweitwohnungsgesetzgebung (ZWG).
Nutzung: Erstwohnung (Erdgeschoss) und Zweitwohnung (Untergeschoss) via Flächentransfer (Umnutzung der bestehenden altrechtlichen Zweitwohnung im EG zur Erstwohnung und Neuschaffung einer kleineren Zweitwohnung im UG).
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 7. September 2026.
Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Gesuchsteller: Baugemeinschaft Moser Silvan und Moser Marcel, p. A. Silvan Moser, Obere Gletscherstrasse 51, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Teilabbruch und Wiederaufbau Wohnhaus, Ersatz Elektrospeicherheizung durch Holzheizung.
Standort: Obere Gletscherstrasse 132, Parzelle Nr. 2163, Koordinaten 2’647’912 / 1’164’547.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: Au.
Beanspruchte Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/291544
Auflage- und Einsprachefrist bis 7. September 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 29. Juli 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Verkehrsmassnahmen vom 15. und 16. August 2026
Am Samstag, 15. August 2026, finden der Inferno-Triathlon, die Inferno Team Trophy und der Inferno Halbmarathon statt, und am Sonntag, 16. August 2026, die Trail- und Familien-Läufe in und um Mürren, weshalb es zu Verkehrsbehinderungen und kurzzeitigen Sperrungen kommen kann.
Dies betrifft in der Gemeinde Lauterbrunnen folgende Strecken:
Samstag, 15. August 2026, zeitweilige Sperrungen der Teilstrecken zwischen 9.00 und 20.00 Uhr.
Sonntag, 16. August 2026, zeitweilige Sperrungen in der Teilstrecke zwischen 9.00 und ca. 13.00 Uhr.
Den Weisungen der örtlichen Streckenposten ist Folge zu leisten.
Die Ortspolizeibehörde Lauterbrunnen bittet alle Verkehrsteilnehmer sowie Wanderer um Verständnis und Rücksichtnahme gegenübern den Rennteilnehmern.
Gemeinderat Lauterbrunnen
Gesuchsteller: Mario Scola, Marianne Jenni, Cornelia Mohagheghi und Lukas Kühn, vertreten durch: Mario Scola, Tellenmattstrasse 25, 6312 Steinhausen.
Projektverfasserin: Gassmann Haustechnik AG, Waldbort 1323d, 3823 Wengen.
Bauvorhaben: Ersetzen der bestehenden Ölheizung durch zwei aussen aufgestellte Wärmepumpen bei den Gebäude Nrn. 1586c und 1586e.
Standort: Wengen, An der Matten, Gebäude Nrn. 1586c und 1586e, Parzelle Nr. 2720, Koordinaten 2'636'495 / 1'162'264, 2'636'489 / 1'162'290, Landwirtschaftszone, erhaltenswertes K-Objekt (Gebäude Nr. 1586c).
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahme: Art. 24 RPG «Bauen ausserhalb der Bauzone».
Auflagestelle:
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 7. August bis 7. September 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Strassensperrung Metzgergasse – Verkehrsbehinderung Dorfstrasse/Kesslergasse
Am Mittwoch, 19. August 2026, findet bei guter Witterung der Matten-Abend (mit Festwirtschaft) statt. Um ca. 19.30 Uhr trifft der Sternenmarsch beim Dorfpaltz ein.
Schlechtwetterinfo: Telefon 079 389 96 39
Strassensperrung / Verkehrsbehinderung
Wir danken der Anwohnerschaft und der Bevölkerung für das Verständnis.
Sicherheitskommission und Kommission für Wirtschaft, Tourismus und Kultur
Gesuchstellerin und Projektverfasserin: Lisa Hutchins, Morgengabe 272a, 3824 Stechelberg.
Bauvorhaben: Renovation des Wohnhauses und Einbau eines Dachgiebels sowie Heizungsersatz durch eine aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Stechelberg, Morgengabe, Gebäude Nr. 272a, Parzelle Nr. 4255, Koordinaten 2'635'992 / 1'157'269, Landwirtschaftszone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahme: Art. 24 RPG «Bauen ausserhalb der Bauzone».
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 7. August bis 7. September 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Gesuchsteller: Sandra und Andreas Dürr, Langgartenstrasse 33, 4105 Biel-Benken.
Projektverfasser: Heinz Fahrni, Kirchbühlweg 14, 3612 Steffisburg.
Bauvorhaben: Teilumnutzung der Gewerbefläche im Erdgeschoss zu Erstwohnung, Endausbau restliche Gewerbefläche zu Büro/Atelier.
Standort: Spirenwaldstrasse 74, Beatenberg, Parzelle Nr. 283, Koordinaten 2’627’816 / 1’172’336; Zone mit besonderen baurechtlichen Ordnungen, Überbauungsordnung «Silberhorn».
Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich Au, Ortsbildschutzgebiet.
Ausnahmen: keine.
Hinweis: Naturgefahrengebiet mit geringer Gefährdung (Wassergefahren).
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20490, eBau Nr. 2026-493). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 7. September 2026.
Es wird auf die Baugesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Beatenberg, 29. Juli 2026
Bauverwaltung Beatenberg
Temporäre Sperrung Durchfahrt Aegertzaunstrasse
Während der Papiersammlung vom Dienstag, 18. August 2026, wird im südlichen Teil der Aegertzaunstrasse (in der Nähe der Einmündung zum Kreuzimaadweg) ein grosser Papiercontainer als zentrale Sammelstelle platziert.
Aus diesem Grund erfolgt folgende temporäre Sperrung:
Die Zu- und Wegfahrt für die Blaulichtorganisationen ist gewährleistet, ebenfalls der Durchgang für Fussgänger sowie die Durchfahrt für Radfahrer. Bitte die Signalisation vor Ort beachten.
Besten Dank für Ihr Verständnis.
Sicherheitskommission Wilderswil
Papiersammlung
Die nächste ordentliche Papiersammlung findet am Dienstag, 18. August 2026, statt.
Wir bitten Sie, das Papier bis spätestens 7.00 Uhr an der gleichen Stelle wie den Hauskehricht, nur gebündelt und nicht in Tragtaschen und Säcken, bereitzustellen. Die Schülerinnen und Schüler sind Ihnen zudem dankbar, wenn die Papierbündel nicht zu schwer (maximal 5 kg) sind.
Achtung: Das Papier wird nur noch bei den üblichen Sammelstandorten des Hauskehrichts abgeholt. Papier/Sammelgut, welches in Haus- und Kellerzugängen usw. deponiert ist, wird nicht abgeholt.
Nicht in die Papiersammlung gehören: Hauskehricht und Plastikmaterial allgemein, beschichtetes Papier, Etiketten, Filterpapier, Fototaschen, Haushaltpapier, Kohlepapier, Papierschnitzel, Papierwindeln, Teerpapier, Futtermittelsäcke, Milch- und Fruchtsaftverpackungen, Tiefkühlverpackungen, Zementsäcke, Karton paraffinbeschichtet und Styropor.
Falls Ihr Papier nicht abgeholt wurde, melden Sie sich bitte am Sammeltag bis 11.30 Uhr unter Telefon 079 311 13 86.
Besten Dank für Ihre Mitarbeit.
Wilderswil, im August 2026
Schule und Sicherheitskommission Wilderswil
Das Vorprojekt zum Wasserbauprojekt Milibach ist abgeschlossen. Bevor die Planung in die nächste Phase geht, lädt die Schwellenkorporation Brienz die Bevölkerung ein, sich über das Projekt zu informieren und sich im Rahmen der öffentlichkeit Mitwirkung einzubringen.
Wann: Montag, 17. August 2026, 19.00 Uhr
Wo: Sporthalle Dorf, Brienz
Wer: Die Veranstaltung richtet sich an die interessierte Öffentlichkeit.
Was: Vorstellung des Vorprojekts als auch Informationen zur öffentlichen Mitwirkung, Fragen und Diskussion.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und den gemeinsamen Austausch.
Die öffentliche Mitwirkung dauert vom 17. August bis am 30. September 2026. Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung oder unter www.brienz.ch eingesehen werden.
Schwellenkorporation Brienz
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Habkern, Im Holz 373, 3804 Habkern.
Projektverfasserin: Geotest AG, Bernstrasse 165, 3052 Zollikofen.
Bauvorhaben: Kugelfangsanierung der 300 m Schiessanlage und der ehemaligen 100 m Jagdanlage Kreuz in Habkern. Erstellen von temporären Lagerplätzen.
Standort: Uf der Lamm, Parzellen Nrn. 324 und 822, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’632’227 / 1’176’672
Schutzgebiete/Objekte: Gewässerschutzbereich üB, Moorlandschaft Nr. 13 Habkern/Sörenberg, Umsetzungsperimeter Wildwechselkorridore von nationaler Bedeutung (WWK_1).
Kataster belasteter Standort: sanierungsbedürftige Schiessanlage Nr. 05790003.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 7. September 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Habkern, Im Holz 373, 3804 Habkern.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Gesuchstellerin: Griwa Development AG, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Griwa Architektur AG, Untere Bönigstrasse 8, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Projektänderung: Anpassung Wärmeerzeugung – anstelle innen stehende Wärmepumpe neu aussen stehende Wärmepumpe.
Standort: Wydiweg 6, Parzelle Nr. 1071, Koordinaten 2'634'558 / 1'170'505.
Zone: W2.
Schutzzone: Gewässeerschutzbereich Au.
Auflage und Einsprachestelle: Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 7. September 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgliech, sind schriftlich und begründet im Doppel innert der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vretreten (Art. 35b BauG).
Eletrionische Auflage: Die elektronische Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portalebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Bauverwaltung Bönigen
Bauherrschaft: Walter und Andrea Zurbuchen, Obere Goldey 18, 3800 Unterseen.
Projektverfasser: Holzbau Zenger Habkern, Bort 46, 3804 Habkern.
Bauvorhaben: Abbruch und Neubau Wohnhaus, Neubau Allwetterauslauf für Pferde.
Standort: Weissenaustrasse 78, Parzelle Nr. 734, Koordinaten 2'630'382 / 1'169'428.
Zone: Landwirtschaftszone.
Gewässerschutzbereich: Au.
Schutzperimeter: Landschaftsschutzgebiet.
Schutzobjekt: nein.
Beantragte Ausnahmen:
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 7. September 2026.
Es wird auf die Gesuchakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Elektronische Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938
Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Unterseen, 3. August 2026
Bauverwaltung Unterseen
Verkehrsanordnung
Der Gemeinderat von Brienz verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG, SR 741.01) sowie Art. 44 Abs. 1 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) mit Zustimmung des Tiefbauamts des Kantons Bern die folgende Verkehrsanordnung:
«Kein Vortritt» SSV Sig. Nr. 3.02
Bächlischwendi / Riseten einmündend in die Axalpstrasse (Parzelle Nr. 3099)
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Interlaken-Oberhasli erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.
Diese Verfügung tritt nach ihrer Veröffentlichung im Amtsanzeiger sowie nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.
Brienz, 4. August 2026
Der Gemeinderat
Ordentliche Generalversammlung
Montag, 24. August 2026, um 20.00 Uhr im Singsaal des Schulhauses Wengen
Traktanden
Informationen zum Trinkwasser
Hygienische Beurteilung: Die mikrobiologischen Proben liegen innerhalb der gesetzlichen Vorschriften. Das Trinkwasser ist hygienisch einwandfrei. Chemische Beurteilung: Wasserhärte: Ø 20,9° fH, Nitratgehalt: Ø <2,20 mg/l Herkunft des Wassers: Quellwasser; Quelle Brunnschopf, Quelle Gufer, Schiltwald-Quelle. Behandlung des Wassers: mittels UV-Anlagen.
Der Vorstand
Verfügung Verkehrsmassnahme
Der Gemeinderat Ringgenberg verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr (SVG) sowie Art. 44 Abs. 2 der Strassenverordnung des Kantons Bern vom 29. Oktober 2008 (SV) und mit Zustimmungsverfügung 1037-26 des Oberingenieurkreises I vom 30. Juli 2026 die folgende Verkehrsmassnahme:
«Verbot für Motorwagen und Motorräder» (SSV 2.13) mit Zusatz «Zubringerdienst gestattet»
Ort: Seestrasse neben Spielplatz (zwischen Seestrasse 19 und 30).
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 Bst. a i.V.m. Art. 67 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Einsprache beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli erhoben werden. Die Einsprache ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift der oder des Betroffenen erhalten.
Gemeinderat Ringgenberg
Bauherrschaft: Beat und Maria Mühlemann, Hagenstrasse 43, 3852 Ringgenberg.
Projektverfasserin: Schmocker Immobilien GmbH, Lanzenen 26a, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Wellenacher 27, Parzelle Nr. 2009, Koordinaten 2'630'388 / 1'170'353.
Zone: UeO «Wellenacher-Rychegarte».
Gewässerschutzbereich: Au.
Schutzperimeter: nein.
Schutzobjekt: nein.
Ausnahmen: Art. 21 Abs. 1 GBR betreffend Unterschreitung Strassenabstand.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 7. September 2026.
Es wird auf die Gesuchakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Elektronische Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938
Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Unterseen, 3. August 2026
Bauverwaltung Unterseen
Bauherrschaft: BEO Helicopter AG, Bei der Zuben 462 B, 3822 Lauterbrunnen.
Projektverfasserin: Alpinice Bauplanung AG, Sandweg 1, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Neuerschliessung Parzelle Nr. 225 mit Trinkwasser und Abwasser.
Standort: Alte Stechelbergstrasse / Staubbach, Parzellen Nrn. 225, 2141, 1239 und 1295, Bauzone und Grünzone (Art. 79 BauG), Koordinaten 2’636’013 / 1’159’915.
Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich Au.
Auflage- und Einsprachefrist bis 7. September 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Projektverfasserin: Ribuna AG, Kammistrasse 13, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Umnutzung Wendehammer Langachristrasse in fünf öffentliche Parkplätze.
Standort: Langachristrasse, Parzelle Nr. 2511, Wohnzone W2, Koordinaten 2’644’872 / 1’178’720.
Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 7. September 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Verkehrserschwerung
Kantonsstrasse Nr. 221 Beatenbucht–Interlaken
Gemeinde: Beatenberg.
410.20789 / Felssicherung Breittschingel
Teilstrecke: Kantonsstrasse Nr. 221 Beatenbucht–Interlaken (Koordinaten 2'626'735, 1'170'533).
Dauer: 17. August bis 11. September 2026.
Ausnahmen: keine.
Grund der Massnahme: Felssicherung mittels Felsanker und Netzabdeckung.
Verkehrsführung: Teilweise einspurige Verkehrsführung.
Einschränkungen: Einspurige Verkehrsführung, Verkehrsregelung von Hand oder mit Lichtsignalanlage. Im Zeitraum 17. August bis 11. September 2026 kann es zu Wartezeiten kommen. Für den öffentlichen Verkehr entstehen keine Wartezeiten.
Rechtliche Hinweise
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.
Gwatt, 3. August 2026
Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Bauherrschaft: Verein internationale Lauberhornrennen, Postfach 385, 3823 Wengen.
Projektverfasserin: BauSpektrum AG Grindelwald, Dorfstrasse 110, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Erstellung eines FIS-konformen Sicherheitsnetzes Typ A zur Sicherung der Rennpiste der internationalen Lauberhornrennen im Bereich Langetrejen.
Standort: Langetrejen, Parzelle Nr. 6574, Zone: Überbauungsordnung Nr. 34A «Beschneiung Wengen-Kleine Scheidegg», Koordinaten 2’639’342 / 1’158’785.
Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 7. September 2026.
Auflagestellen:
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Ersatzwahl in den Grossen Gemeinderat
Gestützt auf Artikel 28 Absatz 3 resp. Artikel 27 des Wahl- und Abstimmungsreglements wird für den Rest der laufenden Amtsdauer vom 17. August 2026 bis 31. Dezember 2028 als Mitglied des Grossen Gemeinderats und als Ersatz für die zurückgetretene Lea Feuz als gewählt erklärt: Lara Leuenberger, 2001, parteilos, Höheweg 201a, 3800 Interlaken.
Gestützt auf Artikel 28 Absatz 1 des Wahl- und Abstimmungsreglements wird für den Rest der laufenden Amtsdauer vom 17. August 2026 bis 31. Dezember 2028 als Mitglied des Grossen Gemeinderats und als Ersatz für die zurückgetretene Emel Marjanovic als gewählt erklärt: Marc-A. Sahli, 1982, Mittengrabenstrasse 78, 3800 Interlaken.
Gegen diese Ersatzwahlen kann innert zehn Tagen seit der vorliegenden Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde eingereicht werden.
Gemeinderat Interlaken
Behinderung im Strassenabschnitt Brücke Mürrenbach in Richtung Brich / Underwald, Mürren
Aufgrund der Strassensanierung nach der Brücke Mürrenbach in Richtung Brich / Underwald ist im genannten Strassenabschnitt für den Verkehr in folgendem Zeitraum mit Behinderungen zu rechnen:
Wir bitten Sie, die Signalisationen und Hinweise vor Ort zu beachten. Allfällige Änderungen werden ebenfalls auf der Website der Einwohnergemeinde Lauterbrunnen publiziert.
Ab dem 31. August 2026 kann es zu Strassensperrungen kommen. Die genauen Daten werden zu gegebener Zeit bekannt gegeben.
Wir danken für die Kenntnisnahme und das Verständnis.
Einwohnergemeinde Lauterbrunnen
Genehmigung Protokoll der Gemeindeversammlung vom 3. Juni 2026
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 3. Juni 2026 lag vor Montag, 15. Juni, bis Mittwoch, 15. Juli 2026, öffentlich in der Gemeindeverwaltung Oberried, Hauptstrasse 21, 3854 Oberried am Brienzersee, zur Einsicht auf. Während der Auflagefrist ist keine Einsprache eingereicht worden. Der Besondere Verwalter genehmigte das Protokoll an der Sitzung der Besonderen Verwaltung vom 23. Juli 2026.
Besondere Verwaltung der Gemischten Gemeinde Oberried
Ausserordentliche Gemeindeversammlung
Donnerstag, 10. September 2026, 20.00 Uhr in der Burgseelihalle Ringgenberg
Traktanden
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Die Stimmberechtigten von Ringgenberg sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Ringgenberg Wohnsitz haben.
Die Botschaft zur ausserordentlichen Gemeindeversammlung wird bis Ende August 2026 vorgängig allen Haushaltungen in Ringgenberg und Goldswil zugestellt. Es werden keine Auflageakten zur Verfügung gestellt und es wird auf die Botschaft verwiesen.
Gemeinderat Ringgenberg
Ausserordentliche Bergschaftsversammlung
Donnerstag, 27. August 2026, 20.00 Uhr im Schulhaus Itramen
Traktanden
Die Pläne und Unterlagen zu den Traktanden 1 und 2 liegen zur Einsicht aller Bergteiler am 19. und 20. August 2026 jeweils von 9.00 bis 21.00 Uhr im Schulhaus Itramen auf.
Einladung zur 21. Bergschaftsreise
Der Vorstand organisiert wieder eine Bergschaftsreise:
Klewenalp – Altdorf – Schifffahrt Urnersee – Rütli
Donnerstag, 10. September 2026
Alle Bergteiler der Bergschaft Grindel sind herzlich eingeladen, in Begleitung an dieser kostenlosen Reise teilzunehmen!
Ehemalige Bergteiler sind selbstverständlich auch eingeladen.
Info und Anmeldungen bis Anfang September an: Hotel Kirchbühl, Telefon 033 854 40 80, christian.brawand@kirchbuehl.ch
410.20120 / Sanierung Ortsdurchfahrt Matten
Einladung zur öffentlichen Informationsveranstaltung
Der Oberingenieurkreis I und die Gemeinde Matten b. Interlaken laden die Bevölkerung zu einer öffentlichen Orientierungsveranstaltung ein:
An diesem Anlass wird das Auflageprojekt vorgestellt und es werden Fragen dazu werden beantwortet. Wir freuen uns über den Besuch von zahlreichen Interessierten.
Gwatt, 30. Juli 2026
Oberingenieurkreis I
Verordnung über die Fachberatung Gestaltung gemäss Art. 421 Gemeindebaureglement; Inkrafttreten
Gestützt auf Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Besondere Verwalter der Gemischten Gemeinde Oberried an seiner Sitzung vom 23. Juli 2026 die Verordnung über die Fachberatung Gestaltung erlassen hat.
Die Verordnung liegt bei der Gemeindeverwaltung auf und ist auch digital (Homepage) einsehbar. Sie tritt, vorbehältlich allfälliger Beschwerden, rückwirkend per 1. Juli 2026 in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Besondere Verwaltung der Gemischten Gemeinde Oberried
Bauherrschaft: Arthur Ernst-Gertsch, Schriederstrasse 56, 3858 Hofstetten bei Brienz.
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe.
Standort: Schriederstrasse 56, Hofstetten, Parzelle Nr. 853, Koordinaten 2’648’531 / 1’178'614, Mischzone M2/Planungszone Zweitwohnungen.
Ausnahme: keine.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Hinweis: Naturgefahrengebiet mit Restgefährdung Wasser.
Auflage- und Einsprachefrist bis 7. September 2026.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Hofstetten, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten bei Brienz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20642). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Pflöcke verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Hofstetten, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten bei Brienz, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Hofstetten, 1. August 2026
Bauverwaltung Hofstetten
Bauherrschaft: Hensimmo AG, Markus Henseler, Eichlihalde 1, 6405 Immensee.
Vertretung Grundeigentümerschaft: Hensimmo AG, Markus Henseler, Eichlihalde 1, 6405 Immensee.
Projektverfasserin: Stark Vieli Architekten GmbH, Michel Starkl, Dorfplatz 6, 6383 Dallenwil.
Bauvorhaben: Einbau einer 3½-Zimmer-Wohnung im Untergeschoss und Sanierung des bestehenden Wohnhauses im Erdgeschoss.
Standort: Gemeinde Brienz, Lehriweg 11, Parzelle Nr. 1663.
Zone: Wohnzone 2 (W2).
Hinweis: Die Gemeinde Brienz unterliegt der Zweitwohnungsgesetzgebung (ZWG).
Nutzung: Erstwohnung (Erdgeschoss) und Zweitwohnung (Untergeschoss) via Flächentransfer (Umnutzung der bestehenden altrechtlichen Zweitwohnung im EG zur Erstwohnung und Neuschaffung einer kleineren Zweitwohnung im UG).
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 7. September 2026.
Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Gesuchsteller: Baugemeinschaft Moser Silvan und Moser Marcel, p. A. Silvan Moser, Obere Gletscherstrasse 51, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Teilabbruch und Wiederaufbau Wohnhaus, Ersatz Elektrospeicherheizung durch Holzheizung.
Standort: Obere Gletscherstrasse 132, Parzelle Nr. 2163, Koordinaten 2’647’912 / 1’164’547.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: Au.
Beanspruchte Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/291544
Auflage- und Einsprachefrist bis 7. September 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 29. Juli 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Verkehrsmassnahmen vom 15. und 16. August 2026
Am Samstag, 15. August 2026, finden der Inferno-Triathlon, die Inferno Team Trophy und der Inferno Halbmarathon statt, und am Sonntag, 16. August 2026, die Trail- und Familien-Läufe in und um Mürren, weshalb es zu Verkehrsbehinderungen und kurzzeitigen Sperrungen kommen kann.
Dies betrifft in der Gemeinde Lauterbrunnen folgende Strecken:
Samstag, 15. August 2026, zeitweilige Sperrungen der Teilstrecken zwischen 9.00 und 20.00 Uhr.
Sonntag, 16. August 2026, zeitweilige Sperrungen in der Teilstrecke zwischen 9.00 und ca. 13.00 Uhr.
Den Weisungen der örtlichen Streckenposten ist Folge zu leisten.
Die Ortspolizeibehörde Lauterbrunnen bittet alle Verkehrsteilnehmer sowie Wanderer um Verständnis und Rücksichtnahme gegenübern den Rennteilnehmern.
Gemeinderat Lauterbrunnen
Gesuchsteller: Mario Scola, Marianne Jenni, Cornelia Mohagheghi und Lukas Kühn, vertreten durch: Mario Scola, Tellenmattstrasse 25, 6312 Steinhausen.
Projektverfasserin: Gassmann Haustechnik AG, Waldbort 1323d, 3823 Wengen.
Bauvorhaben: Ersetzen der bestehenden Ölheizung durch zwei aussen aufgestellte Wärmepumpen bei den Gebäude Nrn. 1586c und 1586e.
Standort: Wengen, An der Matten, Gebäude Nrn. 1586c und 1586e, Parzelle Nr. 2720, Koordinaten 2'636'495 / 1'162'264, 2'636'489 / 1'162'290, Landwirtschaftszone, erhaltenswertes K-Objekt (Gebäude Nr. 1586c).
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahme: Art. 24 RPG «Bauen ausserhalb der Bauzone».
Auflagestelle:
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 7. August bis 7. September 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Strassensperrung Metzgergasse – Verkehrsbehinderung Dorfstrasse/Kesslergasse
Am Mittwoch, 19. August 2026, findet bei guter Witterung der Matten-Abend (mit Festwirtschaft) statt. Um ca. 19.30 Uhr trifft der Sternenmarsch beim Dorfpaltz ein.
Schlechtwetterinfo: Telefon 079 389 96 39
Strassensperrung / Verkehrsbehinderung
Wir danken der Anwohnerschaft und der Bevölkerung für das Verständnis.
Sicherheitskommission und Kommission für Wirtschaft, Tourismus und Kultur
Gemeindeversammlung
Montag, 7. September 2026, 20.00 Uhr in der Aula des Oberstufenschulhauses, Steindlerstrasse 3, 3800 Unterseen
Traktanden
Protokoll
Der Protokollentwurf der Gemeindeversammlung vom 1. Juni 2026 stand gemäss Art. 11 Abs. 2 des Abstimmungs- und Wahlreglementes der Einwohnergemeinde Unterseen (AWR) während 30 Tagen, d.h. vom 12. Juni bis 12. Juli 2026 zur Einsichtnahme offen. Die Protokollauflage wurde im Anzeiger Interlaken vom 11. Juni 2026 öffentlich bekannt gemacht. Während der Auflage- respektive Einsprachefrist ging beim Einwohnergemeinderat keine Einsprache gegen den Inhalt des oben genannten Protokolls ein. Bezugnehmend auf Art. 11 Abs. 4 AWR hat der Einwohnergemeinderat daher anlässlich seiner Sitzung vom 20. Juli 2026 das Gemeindeversammlungsprotokoll vom 1. Juni 2026 genehmigt.
Öffentliche Auflage
Die Akten zum oben genannten Traktandum liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung während den Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindeschreiberei zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten auf. Zudem kann das Dossier auf der Homepage der Einwohnergemeinde Unterseen (www.unterseen.ch) eingesehen und heruntergeladen werden.
Rechtsmittel
Gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli Beschwerde erhoben werden (Art. 67a Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften müssen anlässlich der Gemeindeversammlung sofort gerügt werden (Art. 4 Abstimmungs- und Wahlreglement der Einwohnergemeinde Unterseen).
Stimmberechtigung – Einladung
Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind alle Personen, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Unterseen wohnhaft sind.
Unterseen, 20. Juli 2026
Einwohnergemeinderat Unterseen
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
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