Bauherrschaft: Cosimo und Gisela Profico, Birkenweg 3, 3800 Matten.
Bauvorhaben: Einbau eines Fensters in die Ostfassade.
Standort: Birkenweg 3, 3800 Matten, Parzelle Nr. 944, Koordinaten 2’632’467 / 1’170’220.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Hinweis: Naturgefahrengebiet mit mittlerer Gefährdung, Wasser.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis am 6. Juli 2026.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Matten
Bauherrschaft: Mercadinho Noah, Hauptstrasse 67, 3800 Unterseen.
Projektverfasserin: Vögtli + Viecelli Architekten GmbH, Aarmühlestrasse 35, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Einbau Split-Klimaanlage in best. Ladenlokal.
Standort: Hauptstrasse 67, Parzelle Nr. 963, Koordinaten 2'631'375 / 1'170'534.
Zone: ZPP «Stedtli».
Gewässerschutzbereich: Au.
Schutzperimeter: Ortsbildschutzgebiet A – III, Dorf Interlappen, Ortsbildschutzgebiet B, Baugruppe C, Dorf.
Schutzobjekt: erhaltenswertes K-Objekt gemäss Bauinventar der Gemeinde Unterseen.
Ausnahmen: keine.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Juli 2026.
Es wird auf die Gesuchakten verwiesen. Auf das Aufstellen von Bauprofilen wird ausdrücklich verzichtet (Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD). Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938
Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Unterseen, 5. Juni 2026
Bauverwaltung Unterseen
Verkehrsbehinderung / Strassensperrung für Platzkonzert
Am Samstag, 20. Juni 2026, findet auf dem Dorfplatz ein Platzkonzert der Jugendmusik Interlaken statt.
Aufgrund des oben erwähnten Anlasses wird die Metzgergasse ab der Kreuzung Kesslergasse/Dorfstrasse bis Höhe Parkplatz Coop-Filiale Matten von 18.00 bis 22.00 Uhr gesperrt. Der Parkplatz Coop ist von der Hauptstrasse her erreichbar.
Wir danken der Anwohnerschaft und der Bevölkerung für das Verständnis.
Sicherheit Matten
Bauherrschaft: Anne-Marie Schenkel, Allmendstrasse 6, 3125 Toffen.
Projektverfasserin: Tschiemer & Schenkel AG, Hauptstrasse 55, 3800 Matten.
Bauvorhaben: Ersatz der bestehenden Ölheizung durch eine aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Brunngasse 3, 3800 Matten, Parzelle Nr. 1151, Koordinaten 2’632’649 / 1’169’809.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Hinweis: Naturgefahrengebiet mit geringer Gefährdung Wasser.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Juli 2026.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten und Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwashrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Matten
Bauherrschaft und Projektverfasserin: Stiftung Ballenberg, Freilichtmuseum der Schweiz, Museumsstrasse 100, 3858 Hofstetten bei Brienz.
Bauvorhaben: Erweiterung Gebäudesammlung durch die Rekonstruktion eines Milchkellers aus dem Valposchiavo: Kragkuppelbau aus Naturstein mit kreisförmigem Grundriss in traditioneller Trockenmauer-Bauweise.
Standort: Ballenberg, Parzelle Nr. 217, Überbauungsordnung FLM Ballenberg, Sektor A, Koordinaten 2’649’891 / 1’177’736.
Schutzgebiete/Objekte: Gewässerschutzbereich Au, kantonales Wildschutzgebiet Nr. 3 Ballenberg.
Ausnahmen: Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Juli 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Brienzwiler, Dorfstrasse 19, Postfach18, 3856 Brienzwiler.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Trucker & Country-Festival 2026
Verkehrsbehinderungen und Sperrungen
Vollständige Publikation siehe unter «Matten».
Sicherheitskommission Matten
Gesuchsteller: Werner Baumgartner, Alte Staatsstrasse 14, 3812 Wilderswil.
Projektverfasserin: memo energie ag, Rudolf Künzi, Scheidgasse 30, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Einbau aussen aufgestellte Wärmepumpe (südseitig).
Standort: Alte Staatsstrasse 14, Wilderswil, Parzelle Nr. 334, Koordinaten 2’633’062 / 1’168’275.
Zone: Kernzone.
Gewässerschutzzone: A.
Bauinventar: Baugruppe A, Ortsbilderhaltungsperimeter Allmend.
Beantragte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?
Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Juli 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Wilderswil
Gesuchstellerin: Astrid Nafzger, Felseneggweg 25, 3805 Goldswil b. Interlaken, vertreten durch die Imboden Architektur AG, Seestrasse 17, 3852 RInggenberg.
Projektverfasserin: Imboden Architektur AG, Seestrasse 17, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Erstellen eines unbewohnten Anbaus auf der Ostseite des bestehenden Gebäudes; Einbau einer innen liegenden Luft-Wasser-Wärmepumpe.
Projektänderung: Erstellung einer aussen aufgestellten Luft-Wasser-Wärmepumpe.
Standort: Felseneggweg 25, Gbbl. Nr. 2545, Koordinaten 2’633’440 / 1’171’573.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: keine.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Naturgefahren: keine.
Ausnahmen: keine.
Hinweis: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2022-2954). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Juli 2026.
Es wird auf die aufgestellten Profile / Pflöcke und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Ringgenberg, 8. Juni 2026
Bauverwaltung Ringgenberg
Bauherrschaft: Woodlux AG, Jan Hochreutener, Würzwallen 331, 9034 Eggersriet.
Bauvorhaben: Vergrösserung der Fenster südseitig, Einbau von zusätzlichen Fenstern ostseitig.
Standort: Feldlistrasse 20, Parzelle Nr. 285, Bestandeszone Unterschwanden, Koordinaten 2'480'000 / 1'070'000.
Schutzzonen: Grundwasserschutzzone Au.
Auflage- und Einsprachefrist bis 11. Juli 2026.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Schwanden, Schwanderstrasse 82, 3855 Schwanden b. Brienz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind jedoch die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Bauverwaltung Schwanden
Gesuchsteller: Hans Wyss-Dähler, Wydistrasse 8, 3812 Wilderswil.
Bauvorhaben: Erhöhung des Daches um ca.15 cm zwecks Dachisolation (Isolationsstärke 10 cm, dickere Konterlatten und Dachlatten). Einbau neues Fenster Südfassade zwecks mehr Sonnenlicht im Wohnzimmer.
Standort: Obers Ried 303a, Wilderswil, Parzelle Nr. 1636, Koordinaten 2’631’959 / 1’167’219.
Zone: Landwirtschaftszone.
Gewässerschutzzone: A.
Bauinventar: nicht inventarisiert.
Beantragte Ausnahmen: Bauen ausserhalb Bauzone, Art. 24 RPG.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?
Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Juli 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Wilderswil
Erblasser: Peter Charles Werthmüller, geb. 8. November 1958, von Rumendingen BE, ledig, wohnhaft gewesen in 3812 Wilderswil, Alte Staatsstrasse 9, verstorben am 25. April 2026.
Öffentliches Inventar gemäss Verfügung des Regierungsstatthalteramtes Interlaken-Oberhasli vom 13. Mai 2026.
Gemäss Art. 582 ZGB, Art. 63 ff. EG ZGB und Art. 38 ff. der Verordnung über die Errichtung eines Inventars werden die Gläubiger und Bürgschaftsgläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche innerhalb der angegebenen Frist beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli schriftlich einzureichen. Für nicht angemeldete Forderungen wird jede Haftpflicht abgelehnt (Art. 590 ZGB). Gleichzeitig werden auch die Schuldner aufgefordert, innerhalb der nämlichen Frist ihre Schulden bei der mit der Errichtung des Inventars beauftragten Notarin schriftlich anzumelden.
Eingabefrist bis und mit 13. Juli 2026.
Anmeldestellen:
Massaverwalter: Notarin Stephanie Etterli, Bernastrasse 28, 3800 Interlaken
Interlaken, 11. Juni 2026
Die Beauftragte: Stephanie Etterli, Notariat
Bauherrschaft: Werner Griessen, Tschingelweg 5, 3855 Schwanden b. Brienz.
Projektverfasserin: Enertech AG, Toni Roth, Badstrasse 6h, 3860 Schattenhalb.
Bauvorhaben: Erstellen einer aussen aufgestellten Luft-Wärmepumpe.
Standort: Tschingelweg 5, Parzelle Nr. 679, Wohnzone W, Koordinaten 2'646'822 / 1'178'435.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au.
Auflage- und Einsprachefrist bis 11. Juli 2026.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Schwanden, Schwanderstrasse 82, 3855 Schwanden b. Brienz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind jedoch die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Bauverwaltung Schwanden
Bauherrschaft: Bösch Hospitality AG, Bahnhofstrasse 16, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Umnutzung Gewerberäumlichkeiten im 2. OG in eine Erstwohnung.
Standort: Waldeggstrasse 61, Parzelle Nr. 867.
Nutzungszone: Nutzungszonen MA 3, Mischzone MA 3 Geschosse.
Schutzzone/Schutzobjekt: keine.
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreitung der erforderlichen Raumhöhe, Art. 67 Abs. 1 BauV.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Juli 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Interlaken
Gesuchsteller: Werner Schmocker, Riedbodenstrasse 111, 3803 Beatenberg.
Bauvorhaben: Erweiterung bestehender Stall mit Dacherweiterung.
Standort: Riedbodenstrasse 52a, 3803 Beatenberg, Parzelle Nr. 429, Koordinaten 2’626’353 / 1’171’418; Landwirtschaftszone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen: keine. Gemäss Verfügung des Amts für Gemeinden und Raumordnung vom 27. Mai 2026 ist das Bauvorhaben zonenkonform. Eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24 ff. RPG für das Bauen ausserhalb des Baugebiets ist nicht erforderlich.
Hinweise: Naturgefahrengebiet mit geringer und mittlerer Gefährdung (Rutschungen).
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20490, eBau Nr. 2026-2154). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Juli 2026.
Es wird auf die Baugesuchsakten und die Bauprofile vor Ort verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Beatenberg, 5. Juni 2026
Bauverwaltung Beatenberg
Gesuchsteller: Werner Reinhard, Wydistrasse 2, 3812 Wilderswil.
Projektverfasser: Chris Mischke Architecture & Interior Design, Christoph Mischke, Rugenstrasse 3, 3812 Wilderswil.
Bauvorhaben: Aufstellen einer aussen liegenden Luft-Wasser-Wärmepumpe (nordseitig).
Standort: Wydistrasse 2, Wilderswil, Parzelle Nr. 1217, Koordinaten 2’632’687 / 1’167’714.
Zone: Mischzone A.
Gewässerschutzzone: A.
Bauinventar: nicht inventarisiert.
Beantragte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?
Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Juli 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Wilderswil
Gesuchstellerin: PowerBox24/7 GmbH (in Gründung), Patrick Gasser, Lehngasse 37, 3812 Wilderswil.
Bauvorhaben: Erstnutzung Halle Nr. 6 als Functional-Trainingscenter (Fitnesscenter).
Standort: Industriestrasse 19, Wilderswil, Parzelle Nr. 2218, Koordinaten 2’633’642 / 1’168’859.
Zone: Überbauungsordnung SF-Halle 1.
Gewässerschutzzone: A.
Bauinventar: nicht inventarisiert.
Beantragte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?
Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Juli 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Wilderswil
Sperrung Parkplatz P2 und P3 ARA / Louwena und eingeschränkte Zugänglichkeit Louwena
1. Sperrung Parkplatz P2 (nördlicher Parkplatz) und P3 (südlicher Parkplatz), ARA / Louwena Oberried
Im Bereich Einfahrt zum Parkplatz muss die neu erstellte Hauptleitung ab dem Reservoir Mettli an das bestehende Wasserversorgungsnetz angeschlossen werden. Dadurch kann der Parkplatz durch die Grabarbeiten wie folgt nicht genutzt werden:
Parkplatzsperrung
Ab Dienstag, 9. Juni, 7.00 Uhr bis Freitag, 19. Juni, ca. 17.00 Uhr
Sofern die Arbeiten schneller vorangehen als gedacht, kann der Parkplatz früher geöffnet werden (keine Abschrankungen bei der Einfahrt auf den Parkplatz mehr). Als Alternative Parkmöglichkeit bieten sich die Parkplätze beim Bahnhof an.
2. Erschwerte Zugänglichkeit für das Quartier Louwena
Betroffene Strasse:
Die Zufahrt zum Louwena-Quartier (unterhalb Bahnhof Oberried) via Louwigraben / Hauptstrasse ist infolge Grabarbeiten für die Wasserversorgung im Strassenbereich beim Parkplatz oberhalb der ARA für grössere Nutzfahrzeuge ab 3,5 t eingeschränkt. Normale Personenfahrzeuge können das Louwena-Quartier normal von der Hauptstrasse bis Louwenagraben erreichen.
Kurze Wartezeiten sind einzurechnen.
Eingeschränkte Zugänglichkeit zum Quartier Louwena
Ab Dienstag, 9. Juni, 7.00 Uhr bis Freitag, 12. Juni, ca. 17.00 Uhr
Die Gemeinde bittet Sie, nach Möglichkeit keine grösseren Transporte in dem oben aufgeführten Zeitfenster durchzuführen.
Bei Fragen können Sie sich gerne an die Bauleitung wenden:
Ingenieurbüro Sterchi GmbH, Tobias Kuhn, Bohnerenstrasse 14, 3800 Unterseen, Tel. 033 841 12 61 oder Mail: tobias.kuhn@ing-sterchi.ch
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Wasserversorgung Oberried
Überbauungsordnung Nr. 12 «Landi, Gewerbeareal Mittlers Moos West» inkl. Zonenplanänderung / Genehmigung und Inkraftsetzung
Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern hat die Beschwerde gegen die vom Grossen Gemeinderat Interlaken am 12. Mai 2020 beschlossene Überbauungsordnung Nr. 12 «Landi, Gewerbeareal Mittlers Moos West» inkl. Zonenplanänderung mit Datum vom 27. März 2026 abgewiesen. Dieser Entscheid wurde nicht angefochten und ist in Rechtskraft erwachsen.
Die Überbauungsordnung tritt am Tag nach dieser Publikation in Kraft.
Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung, beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung zur Einsichtnahme offen.
Interlaken, 11. Juni 2026
Der Gemeinderat
Bauherrschaft: Jürg Rohner, Seedorfweg 90, 3053 Münchenbuchsee.
Projektverfasserin: Eggler Bau GmbH, Roman Eggler, Feldlistrasse 16, 3855 Schwanden bei Brienz.
Bauvorhaben: Ersatz Terrasse im Erdgeschoss und Zugang im Untergeschoss.
Standort: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 104, Parzelle Nr. 1353.
Zone: Uferschutzplanung Nr. 2 (USP2).
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Juli 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Bauherrschaft: Marcus und Michaela Sievers, Hobacherweg 14, 3855 Brienz.
Projektverfasserin: Flück Haustechnik AG, Hauptstrasse 236, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Ersatz resp. Rückbau Ölheizung und Montage einer aussen aufgestellten Wärmepumpe.
Standort: Gemeinde Brienz, Hobacherweg 14, Parzelle Nr. 3223.
Zone: Wohnzone 2 (W2).
Schutzzone: Gewässerschutzzone A.
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Juli 2026
Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Bauherrschaft: Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Beatenberg, Marianna Mattenberger, Mattestrasse 10, 3803 Beatenberg.
Projektverfasserin: Energieimpuls GmbH, Kaspar Flück, Seestrasse 1, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Pfarrhaus: Ersatz Pellet-Heizkessel durch Pellet-Heizkessel 40 kW, Ersatz Heizungsspeicher und Wassererwärmer, neuer Heizungsverteiler.
Kirche: Demontage Ölheizkessel und Stilllegung erdverlegter Öltank, neue erdverlegte Fernleitung ab Pfarrhaus, neue Fernwärmeübergabestation im bestehenden Heizraum.
Standort: Spirenwaldstrasse 415, Beatenberg, Parzellen Nrn. 234 und 86, Koordinaten 2’626’978 / 1’171’683; 2’626’965 / 1’171’676, Zone für öffentliche Nutzungen ZöN F.
Schutzgebiete: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen: keine.
Hinweis: Naturgefahrengebiet mit geringer Gefährdung (Wassergefahren).
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20490, eBau Nr. 2026-6640).
Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Juli 2026.
Es wird auf die Baugesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Beatenberg, 5. Juni 2026
Bauverwaltung Beatenberg
Bauherrschaft: Reto, Nico und Marco Angliker, Steinbrüchelstrasse 22, 8053 Zürich.
Vertreter mit Vollmacht: Marco Angliker, Steinbüchelstrasse 22, 8053 Zürich.
Projektverfasserin: gebaeude-konzept, Peter Blatter, Postfach 16, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Renovation und wärmetechnische Sanierung der Wohnung im 1. OG und des Ladenlokals im EG; Sanierung der Decke EG/1.OG; Anbringen von Reklameschildern.
Standort: Jungfraustrasse 8, Parzelle Nr. 970.
Nutzungszone: Mischzone MK 3.
Schutzzone: Ortsbildgestaltungsbereich, Baugruppe D.
Beanspruchte Ausnahme: Bauen vor der Baulinie, Art. 96a BauG.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Juli 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Interlaken
Auflage Kollokationsplan und Inventar
Ausgeschlagene Erbschaft des Gertsch Hans Peter, geb. 6. September 1955, Chalet Gletscherblick, Lungeli 1053, 3825 Mürren, verstorben am 23. März 2024, ZA: Seniorenpark Weissenau, Weissenaustrasse 39, 3800 Unterseen.
Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage.
Ablauf der Frist: 30. Juni 2026.
Auflagefrist Inventar: 10 Tage.
Ablauf der Frist: 20. Juni 2026.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 10. Juni 2026.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Verkehrserschwerung
Kantonsstrasse Nr. 1109
Gemeinden: Unterseen–Beatenberg.
410.20811 / Felsabtrag Chienberg Beatenbergstrasse.
Teilstrecke: Kantonsstrasse Nr. 1109, Unterseen–Beatenberg (Koordinaten 2'629’917, 1'171’842).
Dauer: 15. Juni – 3. Juli 2026.
Ausnahmen: keine.
Grund der Massnahme: Felsreinigung.
Verkehrsführung: Teilweise einspurige Verkehrsführung.
Einschränkungen: Einspurige Verkehrsführung, Verkehrsregelung mittels Verkehrsdienst oder mit Lichtsignalanlage.
Im Zeitraum vom 15. Juni bis 3. Juli 2026 kann es zu Wartezeiten kommen. Für den öffentlichen Verkehr entstehen keine Wartezeiten.
Rechtliche Hinweise
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.
Gwatt, 8. Juni 2026
Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Wasserversorgung
Die Untersuchungsergebnisse vom 2. Juni 2026 haben ergeben, dass das gesamte Trinkwasser der Gemeindeversorgung den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Ergebnisse der Wasserentnahme:
Gesamthärte: 13,24 °fH
Härtebereich: mittelhart
Calcium: 40,8 mg/l
Magnesium: 5,19 mg/l
Natrium: 1,04 mg/l
Kalium: 0,229 mg/l
Chlorid: < 2,00 mg/l
Sulfat: 10,55 mg/l
Nitrat: < 2,00 mg/l
Das Trinkwasser stammt aus der Quelle Gorgen. Das Quellwasser wird mittels UV-Desinfektion behandelt.
Weitere Auskünfte betreffend Wasserversorgung oder Wasserqualität können auf der Gemeindeverwaltung Schwanden, Telefon 033 951 14 81, eingeholt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Besitzer von Privatversorgungen allfällige Wasserbezüger/-innen gestützt auf die Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV) ebenfalls jährlich mindestens einmal über die Qualität des Trinkwassers informieren müssen.
Technische Kommission Schwanden
Bauherrschaft: Kurt Burgener, Derflibach 3, 3855 Schwanden b. Brienz.
Projektverfasser: Thöni Holzbau, Ruedi Thöni, Lauenenstrasse 45, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Energetische Dachsanierung, Einbau eines Dachflächenfensters auf der Westseite.
Standort: Derflibach 3, Parzelle Nr. 168, Bestandeszone Unterschwanden, Koordinaten 2'647'010 / 1'178'580.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au.
Auflage- und Einsprachefrist bis 11. Juli 2026.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Schwanden, Schwanderstrasse 82, 3855 Schwanden b. Brienz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind jedoch die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Bauverwaltung Schwanden
Öffentliche Auflage; Protokoll der Gemeindeversammlung vom 3. Juni 2026
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 3. Juni 2026 liegt von Montag, 15. Juni 2026, bis und mit Mittwoch, 15. Juli 2026, öffentlich in der Gemeindeverwaltung Oberried, Hauptstrasse 21, 3854 Oberried am Brienzersee, zur Einsicht auf.
Bei Fragen und Anmerkungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Gemeindeverwaltung Oberried
Gesuchsteller: Felix Moser, Mühleweg 8, 8413 Neftenbach.
Bauvorhaben: Innen aufgestelltes Klimagerät, primär zu Heizzwecken als Ersatz für drei Elektrospeicheröfen.
Standort: Im Eggen 4, Parzelle Nr. 71, Koordinaten 2'634'740 / 1'170'640.
Zone: Kernzone B.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen: keine.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Juli 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, sind schriftlich und begründet im Doppel innert der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen, einzureichen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portalebau.apps.be.ch).Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Bauverwaltung Bönigen
Bauherrschaft: Pamela Streisguth, Alte Landstrasse 8, 3114 Wichtrach.
Vertretung mit Vollmacht: Konzept Wyler AG, Peter Wyler, Stockmatten, 3855 Brienz.
Projektverfasserin: Konzept Wyler AG, Nico Di Franco, Stockmatten, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Teilweise Rückbau des westseitigen Balkons durch Erstellung eines unbeheizten und verglasten Windfangs; Aufisolierung der Wärmedämmung im Dach und Installation einer aussen aufgestellten Wärmepumpe.
Standort: Gemeinde Brienz, Brandweg 14, Parzelle Nr. 3278.
Zone: Ferienhauszone (FHZ).
Schutzzone: Gewässerschutzzone A.
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Juli 2026.
Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31, BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Bauherrschaft: Swissinn GmbH, General-Guisan-Strasse 23, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: HMS Architekten AG, Seestrasse 20, 3700 Spiez.
Bauvorhaben: Rückbau 1-geschossiges Gebäude; Wiederherstellung ursprüngliches Terrain.
Standort: General-Guisan-Strasse 23b, Parzelle Nr. 1070.
Nutzungszone: Mischzone MA3.
Schutzzone/Schutzobjekt: keine.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis am 13. Juli 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Wahlausschuss
Gestützt auf Artikel 71 des Gesetzes über die politischen Rechte sowie auf Artikel 7 der Verordnung über die politischen Rechte hat der Gemeinderat folgende Personen in den Wahlausschuss vom 14. Juni 2026 gewählt:
Zweilütschinen, 8. Juni 2026
Gemeinderat Gündlischwand
Protokollauflage
Gestützt auf Art. 61 des Abstimmungs- und Wahlreglements (AWR) Grindelwald liegt das Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 5. Juni 2026 ab Montag, 15. Juni 2026, während 30 Tagen bei der Gemeindeverwaltung Grindelwald öffentlich auf.
Gegen das Protokoll kann während der Auflage schriftlich beim Gemeinderat Einsprache erhoben werden.
Grindelwald, 8. Juni 2026
Gemeindeschreiberei Grindelwald
Die Einwohnergemeinde Lauterbrunnen sucht eine engagierte Führungspersönlichkeit für die Funktion als
Chef*in Gemeindeführungsorgan GFO (5–10%)
In dieser vielseitigen und verantwortungsvollen Funktion leiten Sie das GFO und stellen sicher, dass die Gemeinde im Ereignisfall handlungsfähig und professionell aufgestellt ist. Das GFO übernimmt die Führung bei Grossereignissen – nach dem Ersteinsatz von Feuerwehr, Polizei und weiteren Blaulichtorganisationen – und koordiniert die übergeordnete Krisenbewältigung.
Was Sie erwartet
Ihre Aufgaben
Ihr Profil
Sind Sie interessiert? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, z. H. Gemeindeschreiberei, Gsteigermatte 459B, 3822 Lauterbrunnen, oder per Mail an gemeinde@lauterbrunnen.ch
Eingabefrist: 26. Juni 2026
Für weitere Informationen steht Ihnen Christian Abbühl, Chef GFO, Telefon 079 659 45 08, gerne zur Verfügung.
Auflage Kollokationsplan und Inventar
Ausgeschlagene Erbschaft der Singh-Meier Edith, geb. 29. April 1928, von Zürich ZH, 3853 Niederried b. Interlaken, ZA: Reha-Pflegeklinik Eden, Schulhausweg 11, 3852 Ringgenberg BE, verstorben am 13. August 2024.
Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage.
Ablauf der Frist: 30. Juni 2026.
Auflagefrist Inventar: 10 Tage.
Ablauf der Frist: 20. Juni 2026.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 10. Juni 2026.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung
Aufgrund einer Weiterbildung bleiben die Schalter- und Telefondienste der Einwohnergemeinde Hofstetten am Donnerstag, 18. Juni 2026, am Nachmittag geschlossen. Ab Freitag, 19. Juni 2026, gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Gemeindeverwaltung Hofstetten
Konkurspublikation / Schuldenruf
Summarisches Verfahren nach Art. 231 SchKG
Ausgeschlagene Erbschaft des Peter René, geb. 24. Februar 1972, von Winterthur ZH, 3800 Interlaken, ZA: Dorfstrasse 74F, 3707 Därligen, verstorben am 29. Juli 2024.
Datum der Konkurseröffnung: 2. Juni 2026.
Eingabefrist bis 10. Juli 2026.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 10. Juni 2026.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Verkehrserschwerung
Kantonsstrasse Nr. 11 Zweisimmen–Portbrücke
Gemeinde: Boltigen.
410.20449/Belagserneuerung Dorf Reidenbach
Teilstrecke: Koordinaten 2'595'373 / 1'163'552 Y/X.
Dauer: 22. Juni bis 23. Oktober 2026.
Ausnahmen: keine.
Grund der Massnahme: Belagserneuerung und Anpassung Strassenentwässerung.
Verkehrsführung: Umleitung durch Lichtsignal gesteuert.
Einschränkungen: Einspurige Verkehrsführung, Verkehrsregelung von Hand oder mit Lichtsignalanlage.
Rechtliche Hinweise
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.
Gwatt, 10. Juni 2026
Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Gesuchssteller: Andreas Lüthi, Waldeggstrasse 125, 3803 Beatenberg.
Projektverfasserin: Frutiger Holzbau AG, Hauptstrasse 225, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Renovation Balkon EG, Renovation und Erweiterung Balkon OG, Abbruch und Ersatzbau Schopf, Installation Photovoltaik-Anlage an Fassaden von Garage, Schopf sowie an Balkon EG und Fassade des Hauptgebäudes, Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Waldeggstrasse 125, 125a, 125b, 3803 Beatenberg, Parzelle Nr. 1763, Koordinaten 2’628’873 / 1’172’044; Wohnzone 2-geschossig, W2.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen: Unterschreiten des Abstands zum Wanderweg (Art. 80 Abs. 1 Bst. b SG).
Hinweise: Naturgefahrengebiet mit geringer Gefährdung (Rutschgefahren).
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20490, eBau Nr. 2026-711). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Juli 2026.
Es wird auf die Baugesuchsakten und die Profile/ Pflöcke vor Ort verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist im Doppel einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Beatenberg, 30. Mai 2026
Bauverwaltung Beatenberg
Bauherrschaft: Ernst Baumann-Hulliger, Museumsstrasse 7, 3855 Brienz.
Projektverfasserin: archiX…, Christina Thöni-Kaufmann, Wintersteg 888, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Ersatz der bestehenden Wärmeerzeugeranlage (Kombiheizung Öl/Holz) durch eine aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Gemeinde Brienz, Museumsstrasse 7, Parzelle Nr. 2498.
Zone: Wohn- und Gewerbezone 2 (WG2).
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Juli 2026.
Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Grindelwald ist eine beliebte Tourismus-Destination im Berner Oberland mit umfassender, gut ausgebauter Infrastruktur. Die Gemeinde mit rund 4000 ständigen Einwohnern und rund 15'000 Bewohnern in der Hochsaison hat viele Attraktionen für Natur- und Sportbegeisterte zu bieten.
Die Einwohnergemeinde Grindelwald sucht per August 2026 oder nach Vereinbarung eine sozialkompetente und dienstleistungsorientierte Persönlichkeit als
Sachbearbeiter/-in Finanzen & HR (100%)
(Jobsharing möglich)
Ihre Aufgaben
Finanzen
HR
Allgemein
Ihr Profil
Wir bieten
Bei Fragen steht Ihnen Bruno Grossniklaus, Finanzverwalter, Telefon 033 854 14 30, gerne zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung per E-Mail an hr@gemeinde-grindelwald.ch oder per Post an Einwohnergemeinde Grindelwald, z. H. Geraldine Gafner, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
42. ordentliche Generalversammlung
Donnerstag, 25. Juni 2026, 20.00 Uhr im Hotel Mürren Palace, Mürren
Traktanden
Die Jahresrechnung kann 10 Tage vor der Versammlung bei den Vorstandsmitgliedern eingesehen werden.
Anschliessend gemütliches Beisammensein bei einem kleinen Imbiss.
Der Vorstand
Bauherrschaft: Martin und Lorraine Klein-Jones, Ralligholzweg 8, 3658 Merligen.
Projektverfasser: Alain Zumbühl, Mittlere Strasse 3a, 3600 Thun.
Bauvorhaben: Diverse Grundrissänderungen im Haus 2 «Mozart», Änderung der Lage und Dimensionierung des Kinderspielplatzes und des Aufenthaltsbereichs; Anpassung der Fenstergrössen (insgesamt 13 Fenster).
Hinweis: Die Gemischte Gemeinde Oberried unterliegt dem ZWG.
Nutzung: Erstwohnungen.
Standort: Gemeinde Oberried, Panoramastrasse 37 und 39, Parzelle Nr. 1630.
Zone: Wohn- und Gewerbezone 2 (WG2).
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Gefahrengebiet: rotes Gefahrengebiet (Lawinen).
Auflage- und Einsprachestelle: Gemischte Gemeinde Oberried, Hauptstrasse 21, 3854 Oberried am Brienzersee.
Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Juli 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Gemischte Gemeinde Oberried
Protokollauflage
Gestützt auf Art. 21 des Reglements über Abstimmungen und Wahlen der Gemeinde Bönigen wird das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 3. Juni 2026 während 30 Tagen ab dem Publikationstag bei der Gemeindeverwaltung Bönigen öffentlich aufgelegt. Zusätzlich kann das Protokoll auf www.boenigen.ch eingesehen werden.
Während der Auflagefrist besteht die Möglichkeit, beim Gemeinderat schriftlich Einsprache zu erheben.
Namens des Gemeinderates
Der Gemeindeschreiber
Bauherrschaft: Hanspeter Ruef, Bolligenstrasse 17c, 3326 Krauchthal.
Bauvorhaben: Anpassung und Erweiterung der Umgebungsgestaltung.
Standort: Gemeinde Oberried, Bahnhofsträssli 18, Parzelle Nr. 196.
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand zu einer Gemeindestrasse (Art. 80 SG).
Zone: Dorfkernzone (DK).
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Gefahrengebiet: gelbes Gefahrengebiet (Wasser).
Auflage- und Einsprachestelle: Gemischte Gemeinde Oberried, Hauptstrasse 21, 3854 Oberried am Brienzersee.
Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Juli 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Gemischte Gemeinde Oberried
Verkehrsbehinderung – Strassensperrung Kupfergasse
Am Donnerstag, 25. Juni 2026, findet auf der Schulanlage in Matten eine Veranstaltung statt.
Die Kupfergasse wird im Bereich der Schulanlage (ab Kreuzung Schulgässli/Kupfergasse bis Kreuzung Rütistrasse/Kupfergasse) von 13.00 bis 21.00 Uhr gesperrt. Eine Umleitung via Rütistrasse und Schulgässli wird signalisiert.
Wir danken der Anwohnerschaft und der Bevölkerung für das Verständnis.
Sicherheit Matten
Papiersammlung Bahnhof
Am Donnerstag, 18. Juni 2026, findet die Papiersammlung am Bahnhof Leissigen statt. Das Altpapier (kein Karton) kann von 17.00 bis 19.00 Uhr in der Mulde am Bahnhof zur Entsorgung abgegeben werden. Schredderpapier sowie Papier in Papiertaschen wird nicht entgegengenommen/eingesammelt.
Leissigen, 8. Juni 2026
Abteilung Bau Leissigen
Gemeindeversammlung – Protokollauflage
Gestützt auf Art. 11 Abs. 2 des Abstimmungs- und Wahlreglements der Einwohnergemeinde Unterseen liegt das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 1. Juni 2026 während 30 Tagen ab Publikationstag bei der Gemeindeschreiberei Unterseen öffentlich auf.
Zudem kann das oben genannte Protokoll auf der gemeindeeigenen Homepage www.unterseen.ch eingesehen oder heruntergeladen werden.
Während der Auflagefrist kann beim Gemeinderat schriftlich Einsprache gegen den Inhalt des Protokolls erhoben werden (Art. 11 Abs. 3 AWR). Anschliessend genehmigt der Gemeinderat das Protokoll und behandelt dabei abschliessend Einsprachen (Art. 11 Abs. 4 AWR).
Unterseen, 8. Juni 2026
Einwohnergemeinderat Unterseen
Protokollauflage Gemeindeversammlung
Gestützt auf Art. 67 der Gemeindeordnung liegt das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 3. Juni 2026 während 30 Tagen ab Publikationstag bei der Gemeindeverwaltung Ringgenberg öffentlich auf. Das Protokoll kann ebenfalls unter www.ringgenberg.ch eingesehen werden.
Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat gemacht werden. Der Gemeinderat entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Gemeinderat Ringgenberg
Gesuchstellerin: Mountain Hostel, Janine Wenger, Kirchstatt 745, 3826 Gimmelwald.
Projektverfasserin: ateliermarti architekten ag, Am Lauener 8, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Umnutzung Scheune / Lager in Laden (Baubewilligung vom 10. Oktober 2024).
Projektänderung: An der südseitigen Talfassade werden einzelne Öffnungen, jeder zweite horizontale Holzbalken, herausgeschnitten. Auf der Innenseite wird ein Fensterelement über die gesamte Raumbreite angebracht.
Standort: Gimmelwald, Kirchstatt, Gebäude Nr. 743, Parzelle Nr. 5594, Koordinaten 2'634'851 / 1'155'122, Wohn- und Gewerbezone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen: keine.
Auflagestellen:
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 12. Juni bis 13. Juli 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Gesuchstellerin: Kaufmann Hotel AG, Dorfstrasse 93, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Raumforum GmbH, Trüelweg 10b, 3600 Thun.
Bauvorhaben: Ersatz Balkongeländer, Rückbau vertikale Beschriftung Südfassade.
Standort: Dorfstrasse 93, Parzelle Nr. 2871, Koordinaten 2’645’650 / 1’163’860.
Nutzungszone: Kernzone.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/282847
Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Juli 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 3. Juni 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Die Einwohnergemeinde Lauterbrunnen sucht per August 2026 für das Schuljahr 2026/27:
Leitungsperson für die Tagesschule Lauterbrunnen
Betreuungsperson für die Tagesschule Lauterbrunnen
Betreuung am Dienstag in den Schulwochen, jeweils 4 Stunden (13.00–17.00 Uhr).
Betreuungsperson für die Tagesschule Mürren
Details zu den ausgeschriebenen Stellen finden Sie unter folgendem Link: www.schule-lauterbrunnen.ch/willkommen/stellenausschreibungen.
Fragen werden Ihnen gerne von Rolf Possel, Schulleiter, unter rolf.possel@lauterbrunnen.ch beantwortet.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis am Freitag, 19. Juni 2026, an: judith.feuz@lauterbrunnen.ch
Schule Lauterbrunnental
Ferienplan 2026–2028
Erster Ferientag | Letzter Ferientag | Ferienwochen | |
| Schuljahr 2026/2027 | |||
| Schulbeginn | 10.08.2026 | ||
| Herbst | 19.09.2026 | 11.10.2026 | 3 |
| Winter | 24.12.2026 | 10.01.2027 | 2 |
| Sportferien | 20.02.2027 | 28.02.2027 | 1 |
| Frühling KG | 10.04.2027 | 02.05.2027 | 3 |
| Frühling 1.–9. Kl. | 10.04.2027 | 25.04.2027 | 2 |
| Sommer | 03.07.2027 | 15.08.2027 | 6 |
| Schuljahr 2027/2028 | |||
| Schulbeginn | 16.08.2027 | ||
| Herbst | 25.09.2027 | 17.10.2027 | 3 |
| Winter | 24.12.2027 | 09.01.2028 | 2 |
| Sportferien | 19.02.2028 | 27.02.2028 | 1 |
| Frühling KG | 08.04.2028 | 30.04.2028 | 3 |
| Frühling 1.–9. Kl. | 08.04.2028 | 23.04.2028 | 2 |
| Sommer | 08.07.2028 | 13.08.2028 | 5 |
Der Freitag nach Auffahrt ist jeweils für alle Klassen schulfrei.
Gemäss der kantonalen Ferienordnung gelten folgende DIN-Wochen als Ferien:
* Im Jahr, welches einem Jahr mit 53 Wochen folgt, dauern die Sommerferien sechs Wochen (Wochen 27 bis 32).
Schulleitung Beatenberg
Trucker & Country-Festival 2026
Vom 26. bis 28. Juni 2026 findet das Trucker & Country-Festival auf dem Flugplatzgelände statt. Aus diesem Grund ist mit verschiedenen Verkehrsbehinderungen bzw. Sperrungen zu rechnen.
Öffentlicher Verkehr
Postauto Berner Oberland wird an diesen Tagen einen uneingeschränkten öffentlichen Busbetrieb anbieten. Im Bereich Matten–Bönigen muss an allen Tagen mit Fahrplanänderungen gerechnet werden. Die Aushänge an den Haltestellen sind zu beachten.
Sperrung Aenderbergstrasse, Matten
Ab Mittwoch, 24. Juni 2026, 8.00 Uhr ist die Flughafenquerung (Aenderbergstrasse) für den allgemeinen Verkehr mit Ausnahme des Zubringerdiensts bis Flurweg gesperrt. Der Verkehr wird auf die möglichen Umfahrungen verwiesen.
Sperrung Aegertenstrasse, Aenderbergstrasse, Matten
Ab Mittwoch, 24. Juni 2026, 8.00 Uhr, bis Montag, 29. Juni 2026, 18.00 Uhr sind die Aegertenstrasse zwischen Hertigässli und Flugplatz und die Aenderbergstrasse zwischen Bönigstrasse und Aegertenstrasse in Matten für jeglichen Durchgangsverkehr gesperrt. Die Zufahrt zu den Liegenschaften / Zubringerdienst bleibt gewährleistet.
Fahrräder sind bis zum Festivalgelände gestattet.
Es werden keine Taxifahrten durch die Aenderbergstrasse auf das Festivalgelände geduldet. Missachtungen des allgemeinen Fahrverbots werden angezeigt und mit Busse geahndet.
Für Taxis ist die Zufahrt über die die Industriestrasse gestattet. Es werden jeweils Abstellflächen und Taxiplätze vorgehalten. Eine Zufahrt ist auch aus Bönigen über die Gsteigstrasse möglich. Die Wegfahrt hat auf demselben Weg zu erfolgen. Alle Taxiunternehmen in der Umgebung erhalten vom Veranstalter die entsprechenden Informationen inklusive Anfahrtsplan rechtzeitig im Vorfeld zugestellt und werden gebeten, den Weisungen des Verkehrspersonals zu folgen.
Sperrung Gsteigstrasse, Bönigen
Von Freitag, 26. Juni 2026, 10.00 Uhr bis Montag, 29. Juni 2026, 8.00 Uhr wird die Gsteigstrasse ab Höhe Blumengasse in Richtung Wilderswil für jeglichen Durchgangsverkehr gesperrt. Die Zufahrt zu den Liegenschaften / Zubringerdienst bleibt gewährleistet.
Sperrung Direktanschluss, Industriestrasse, Mittelweg Wilderswil
Von Freitag, 26. Juni 2026, 10.00 Uhr, bis Montag, 29. Juni 2025, 8.00 Uhr wird der Mittelweg ab höhe Skydive in Richtung Flugplatz, die Industriestrasse und der Direktanschluss in Richtung Bönigen gesperrt.
Es werden keine Taxifahrten durch die Alte Staatsstrasse / Mittelweg auf das Festivalgelände geduldet.
Sperrung Obere Bönigstrasse ab Bahnübergang bis Tenne-Kreisel
Von Freitag, 26. Juni 2026, 10.00 Uhr, bis Montag, 29. Juni 2025, 8.00 Uhr ist die Obere Bönigstrasse ab Bahnübergang bis Tenne-Kreisel gesperrt. Die Zufahrt zu den Liegenschaften / Zubringerdienst bleibt gewährleistet und wird entsprechend signalisiert. Taxidurchfahrten sind nicht gestattet.
Sperrung Lindenallee in Richtung Interlaken
Am Freitag, 26. Juni 2026, von 10.00 bis 23.00 Uhr sowie am Samstag, 27. Juni 2026, wird bedarfsweise und auf Anordnung der Kantonspolizei auf Höhe Landi-Kreisel in die Lindenallee ein allgemeines Fahrverbot angeordnet und eingerichtet. Die Umleitung erfolgt über die Untere Bönigstrasse und den Bahnhofplatz zurück auf die Lindenallee zur Ausfahrt Interlaken Ost. Diese Regelung kann im Bedarfsfall auch an den Folgetagen vorgenommen werden.
Am Freitag, 26. Juni 2026, wird auf der Lindenallee Richtung Bönigen ab Höhe Kreisel Autobahnausfahrt A8 ein allgemeines Fahrverbot für Lkw angeordnet mit dem Zusatz «Lieferverkehr frei», «Anlieger frei» und «Frei bis Festival mit Festival-Ticket».
Generell ist auf dem gesamten Gemeindegebiet von Matten, Bönigen, Wilderswil und Interlaken mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen.
Die Verkehrsteilnehmenden werden gebeten, die speziell signalisierten Anfahrtswege zu benützen sowie die angebrachten Signalisationen zu beachten und den Weisungen von Kantonspolizei und/oder Verkehrspatrouillen Folge zu leisten.
Anwohner- und Besucherkarten Einwohnergemeinde Matten
Falls noch Anwohner- und Besucherkarten benötigt werden, können diese bei der Einwohnergemeinde Matten angefordert und bezogen werden.
Für Ihr Verständnis danken wir bestens.
Sicherheitskommission Matten
Plangenehmigungsverfahren und öffentliche Mitwirkung Militärflugplatz Meiringen
Im Bundesblatt vom 8. Mai 2026 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) das Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren sowie die Anpassung Sachplan Militär Objektblatt Militärflugplatz Meiringen publiziert. Die öffentliche Auflage der Unterlagen zum Plangenehmigungsverfahren und der öffentlichen Mitwirkung findet vom 18. Mai bis 17. Juni 2026 statt. Die Gemeinden laden die Bevölkerung dazu ein, die Dokumente einzusehen und sich aktiv am Mitwirkungsprozess zu beteiligen.
Explizit verweisen die Gemeinden auf das «Factsheet für betroffene Eigentümerinnen und Eigentümer von Liegenschaften», das auf den Webseiten der Gemeinden einsehbar ist. Einsprachen und Entschädigungsbegehren müssen schriftlich bis zum 17. Juni 2026 eingereicht werden.
Weitere Informationen finden Sie unter www.schwandenbrienz.ch.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung.
Willkommen in Matten bei Interlaken
4200 Menschen, zwei Seen, viele Berge und vielleicht bald: Dein neuer Job!
Ab dem Schuljahr 2026/2027 führt die Gesamtschule Matten 21 Klassen mit rund 410 Schüler:innen. Insgesamt arbeiten 60 Lehrpersonen, das Tagesschul- sowie das Hauswartteam und zwei Schulsozialarbeiterinnen bei uns. Die Schule Matten zeichnet sich durch klare, bewährte Strukturen und direkte Kommunikation aus.
Damit wir in Zukunft stark aufgestellt sind, suchen wir dich als Verstärkung per sofort oder nach Vereinbarung als
Schulsekretär:in 30–40%
Was du bei uns bewegst
Das bringst du mit
Darauf kannst du dich freuen
Möchtest du deine Erfahrungen bei uns einbringen?
Dann freuen wir uns auf deine Bewerbung!
Sende uns deine Unterlagen per E-Mail an personal@matten.ch zu. Unsere Personalleiterin Nathalie Götz sowie die Schulsekretärinnen stehen dir bei Fragen oder Unklarheiten Mo / Di oder Mo / Do unter Telefon 033 826 50 42 / 033 828 10 30 gerne zur Verfügung.
Bauherrschaft: 38 Grad AG, Wiesenstrasse 38, 8700 Küsnacht.
Projektverfasserin: Dällenbach Ewald Architekten AG, Industrieweg 33, 3612 Steffisburg.
Bauvorhaben: Neubau von drei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage, oberirdischen Parkplätzen und einem offenen Carport.
Hinweis: Vorbehalten bleibt die Genehmigung des überarbeiteten Baureglements durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung.
Standort: Mühle, Parzellen Nrn. 1167, 1214, 1215, 1216 und 1218, Wohnzone W2 und Grünzone, Koordinaten 2’639’972 / 1’173’130.
Schutzzonen: Gewässerschutzzone Au, ISOS-Gebiet Nr. 0791.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt (Nachbargebäude Müli 98a).
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Juli 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Iseltwald, 3807 Iseltwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: AVAG Umwelt AG, Allmendstrasse 166, 3600 Thun.
Projektverfasserin: b+d ingenieure ag, Hobachergässli 1, 3800 Matten.
Bauvorhaben: Plakatwerbung an Gebäude (dauerhafte Eigenwerbung der AVAG).
Standort: Geissgasse 36, Parzelle Nr. 200 (BR 2018), Zone für öffentliche Nutzung (ZöN) g, Koordinaten 2’633’935 / 1’170’728.
Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich Au.
Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Juli 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Hotel Interlaken AG, Höheweg 74, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: LIGNO in-Raum AG, Milchhof 2 Rathausen, 6032 Emmen.
Bauvorhaben: Umbau Lobby und Réception Hotel Interlaken mit integrierter Bar; Erweiterung Bürobereich durch Umnutzung ehemaliger Kiosk auf der Parzelle Nr. 1725 (BR 1726) zu Büroräumlichkeiten mit Erschliessung vom Hotel her. Ersatz bestehende Ladentür durch Fensterverglasung; Nutzung der Galerie als Garderobe und Pausenraum.
Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank; Erweiterung des bestehenden Gastgewerbebetriebs mit 30 Sitzplätzen in der Réception/Lobby mit integrierter Bar (neu). Die restlichen Ausschankräume sowie Gästezimmer und Gästebetten bleiben unverändert.
Öffnungszeiten innen: täglich bis von 5.00 bis 0.30 Uhr. Öffnungszeiten Klosterkeller unverändert.
Standort: Höheweg 72 und 74, Parzellen Nrn. 429 und 1725 (BR 1726); Zone: Hotelzone HA und Hotelzone HB, Koordinaten 2’632’487 / 1’170’905; 2’632’448 / 1’170’893.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und Baugruppe E (Interlaken, Höheweg/Aarzelg).
Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt.
Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Juli 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Markierungen verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Doris von Allmen-Leuthold und Marco Leuthold, Ringstrasse 30, 2560 Nidau.
Projektverfasserin: Sella Design AG, Dorfstrasse 73, 3073 Gümligen.
Bauvorhaben: Umbau und Aufstockung der alten Schreinerei in ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohnungen. Ersatz der alten Holzschnitzelheizung durch eine Luft-Wärmepumpe.
Standort: Roossi 1295c, Wengen, Parzelle Nr. 6560, Wohn- und Gewerbezone, Koordinaten 2’637’213 / 1’161’393.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Juli 2026.
Auflagestellen:
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Du bist an einer vielseitigen und spannenden Berufsausbildung mit Zukunftsaussichten interessiert?
Die Gemeindeverwaltung Matten bietet per 1. August 2027 eine Lehrstelle als
Kauffrau/-mann EFZ
Was wir dir bieten
Dein Rucksack
Für Fragen oder Auskünfte steht dir Nadja Kaufmann, Berufsbildnerin (ausbildung@matten.ch / Telefon 033 826 50 20), gerne zur Verfügung.
Haben wir dein Interesse geweckt? Gerne erwarten wir deine Bewerbung inkl. Lebenslauf, Zeugnisse und falls vorhanden Multicheck bis am 28. Juni 2026 an ausbildung@matten.ch.
Wir freuen uns, dich kennenzulernen!
Gesuchsteller: Künzi + Knutti Immo AG, Landstrasse 84, 3715 Adelboden, und Patrizio und Sonja Salzano, Seestrasse 108, 3800 Unterseen.
Projektverfasserin: HMS Architekten AG, Seestrasse 20, 3700 Spiez.
Bauvorhaben: Projektänderung zu Gesamtbauentscheid Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli vom 4. Oktober 2023, Haus A: Einbau eines Kamins inkl. Schwedenofen in der Dachgeschosswohnung.
Standort: Dorfstrasse 66, 3706 Leissigen, Parzelle Nr. 637, Zone: W2b, Koordinaten 2’625’182 / 1’167’173.
Gewässerschutzbereich: Ao.
Schutzzone/-objekt: keine / nein.
Nutzungsart Zweitwohnungsgesetz (ZWG): Gemäss Gesamtbauentscheid.
Ausnahmen: keine.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, Nythartweg 1, 3706 Leissigen.
Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances (eBau Nr. 2024-2721/284605).
Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Juli 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Es wird darauf hingewiesen, dass sich allfällige Rechtsbegehren nur gegen die Projektänderung richten können.
Gemeinderat Leissigen
Gesuchsteller: Beatrice und Marco Würgler, Trübenbachweg 36, 3706 Leissigen.
Projektverfasserin: Vögtli + Viecelli Architekten GmbH, Aarmühlestrasse 35, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Umbau Keller zu einer Studiowohnung, Einbau von kleiner Küchenzeile im Wohnbereich und sanitären Apparaten im Badezimmerbereich.
Standort: Trübenbachweg 36, 3707 Leissigen, Koordinaten 2’625’064 / 1’167’061.
Gewässerschutzbereich: Ao
Schutzzone/-objekt: keine / nein.
Nutzungsart Zweitwohnungsgesetz (ZWG): Neue Wohnung ohne Nutzungsbeschränkung (Art. 11 ZWG).
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, Nythartweg 1, 3706 Leissigen.
Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances (eBau Nr. 2026-4845).
Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Juli 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Gemeinderat Leissigen
Gesuchsteller: Barbara und Ernst Thomas Mühlheim, Seelandweg 8A, 3250 Lyss.
Projektverfasserin: Architekturbüro Leonini GmbH, Architekturbüro GmbH, Am Lehn 1339e, 3823 Wengen.
Bauvorhaben: Einbau einer aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Wengen, Ledi, Gebäude Nr. 1551d, Parzelle Nr. 4083, Koordinaten 2'636'555.69 / 1'162'637.36, Landwirtschaftszone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahme: Art. 24 RPG, Bauen ausserhalb der Bauzone.
Auflagestellen:
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 5. Juni bis 6. Juli 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Bauherrschaft: Bernet Peter, Spühlibachweg 10, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Weibel Holzbau AG, Rugenstrasse, 3800 Matten b. Interlaken.
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe; Umgestaltung Südfassade; Vergrössern Balkon; Erweiterung Wohnraum im DG; Einbau von zwei Dachfenstern; Erstellen einer Windschutzwand beim Sitzplatz Südost.
Standort: Spühlibachweg 10, Parzelle Nr. 173 (BR 1657).
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzzone/Schutzobjekt: keine.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Juli 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Grindelwald ist eine beliebte Tourismus-Destination im Berner Oberland mit umfassender, gut ausgebauter Infrastruktur. Die Gemeinde mit rund 4000 ständigen Einwohnern und rund 15'000 Bewohnern in der Hochsaison hat viele Attraktionen für Natur- und Sportbegeisterte zu bieten.
Die Einwohnergemeinde Grindelwald sucht infolge Pensionierung per sofort oder nach Vereinbarung eine/n:
Kanalmeister/-in 100%
Aufgabenbereich
Anforderungen
Wir bieten ein vielseitiges, verantwortungsvolles und abwechslungsreiches Aufgabengebiet, Besoldung nach Reglement der Gemeinde im Rahmen der kantonalen Besoldungsordnung und gute Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten.
Bei Fragen steht Ihnen Daniel Mathys, Telefon 033 854 14 44, gerne zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung per E-Mail an hr@gemeinde-grindelwald.ch oder per Post an Einwohnergemeinde Grindelwald, z.H. Geraldine Gafner, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Öffentliche Auflage des Nomenklaturplans mit zugehörigem Namenverzeichnis
Die Gewässernamen der Gemeinde Hofstetten sind neu erhoben worden. Der Nomenklaturplan mit zugehörigem Namenverzeichnis liegt vom 4. Juni 2026 bis am 3. Juli 2026 in der Gemeindeverwaltung Hofstetten, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten, öffentlich auf (kantonales Geoinformationsgesetz KGeoIG, Art. 38).
Wer in seinen schutzwürdigen Interessen betroffen ist, kann sich am Verfahren beteiligen, indem er während der Auflagefrist bei der Gemeinde schriftlich auf Fehler und Mängel des Nomenklaturplans aufmerksam macht (KGeoIG, Art. 39). Nach Erledigung der Einwendungen wird der Nomenklaturplan mit zugehörigem Namenverzeichnis durch das Amt für Geoinformation des Kantons Bern genehmigt.
Hofstetten, 1. Juni 2026
Der Gemeinderat
Bauherrschaft: Gashi Agron, Rugenparkstrasse 35a, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Häberli Service GmbH, Rugenparkstrasse 47, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Ersatz Wärmeerzeuger durch eine aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe.
Standort: Rugenparkstrasse 35a, Parzelle Nr. 592.
Nutzungszone: Wohnzone W3.
Schutzzone/Schutzobjekt: keine.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Juli 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Bauherrschaft: Bucherer AG, Langensandstrasse 27, 6005 Luzern.
Projektverfasserin: DOBAS AG, Pilatusstrasse 35, 6003 Luzern.
Bauvorhaben: Neues Fassadenlogo ob Eingangstüre; Montage Aussengerät zu Lüftung.
Standort: Höheweg 49, Parzelle Nr. 181.
Nutzungszone: Hotelzone B.
Schutzzone: Ortsbildgestaltungsbereich, Baugruppe E.
Beanspruchte Ausnahmen:
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Juli 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31, Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31, BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Interlaken
Bauherrschaft: Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern, Amt für Grundstücke und Gebäude, Reiterstrasse 11, 3013 Bern.
Projektverfasserin: Forum 4 AG für Architektur, Rosenstrasse 2, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Erweiterung der bestehenden unbeheizten offenen Lagerhalle an der Lindenallee 88; Errichtung von zwei aussen aufgestellten Gefahrenstofflagern, Installation von Gefahrenstoffschränken sowie eines Gasflaschenlagers; Zusätzlich Installation einer PV-Anlage auf dem bestehenden Dach sowie auf der Dacherweiterung; Abbruch Gebäude Lindenallee 84.
Standort: Lindenallee 84 und 88, Parzelle Nr. 184.
Nutzungszone: ZöN f, Zone für öffentliche Nutzung f Werkhof.
Schutzzone: keine.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Juli 2026
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Bauherrschaft und Projektverfasser: Ursula und Bernhard Kiener, Chalchmaad 68a, 3645 Zwieselberg
Bauvorhaben: Verlegen von neuen Leitungen entlang der bestehenden Abwasserleitung Gofri 3f – Gofri 3a (Wasser Gemeinde, Wasser privat, Leerrohr K55); Einbau Holzofen (Wärmeerzeugerersatz); Umbau Küche.
Standort: Gofri 3f, Parzelle Nr. 706, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’644’270 / 1’178’724.
Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Juli 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Gesuchsteller: Susanne und Raphael Eymann, Lehngasse 4, 3812 Wilderswil.
Projektverfasserin: HMS Architekten AG, Markus Froehlin, Seestrasse 20, 3700 Spiez.
Bauvorhaben: Teilabbruch und -Neubau eines bestehenden Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung im Erdgeschoss.
Standort: Lehngasse 4, Wilderswil, Parzelle Nr. 1646, Koordinaten 2’632’267 / 1’168’068.
Zone: Mischzone B.
Gewässerschutzzone: A.
Bauinventar: Baugruppe B.
Beantragte Ausnahmen: Unterschreiten Gebäudeabstand, Art. A1-7.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?
Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Juli 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Wilderswil
Gesuchsteller: Eduard und Marie Seematter, Kreuzimaadweg 27, 3812 Wilderswil.
Projektverfasserin: Peter Rüegsegger Holzbau AG, Fabrikstrasse 74, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Umbau der bestehenden Zimmer in eine Wohnung.
Standort: Kreuzimaadweg 30, Wilderswil, Parzellen Nr. 1491, Koordinaten 2’632’909 / 1’168’446.
Zone: Mischzone A.
Gewässerschutzzone: A.
Bauinventar: nicht inventarisiert.
Beantragte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?
Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Juli 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Wilderswil
Öffentliche Auflage Wasserbaugesuch mit Waldrodung
Kommunales Wasserbaubewilligungsverfahren
Die Einwohnergemeinde Ringgenberg legt gestützt auf Art. 30 ff. des Wasserbaugesetzes vom 14. Februar 1989 (WBG) das Wasserbaugesuch (kommunales Wasserbaubewilligungsverfahren) für das untenstehende Vorhaben auf. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innert der Auflagedauer schriftlich und begründet bei der Auflagestelle einzureichen.
Gemeinde: Ringgenberg.
Wasserbauträger: Einwohnergemeinde Ringgenberg.
Gewässer: Allmigraben.
Ort: Murweidli, Allmigraben. Koordinaten von 2’634’516 / 1’172’856 bis 2’634’446 / 1’172’475.
Vorhaben: WBB HWS Allmigraben Ringgenberg: Neubau eines Geschiebesammlers, zweier gewässerparalleler Dämme sowie eines Leitdammes und Massnahmen zur Sohlenstabilisierung im Unterlauf. Ausbau eines bestehenden Weges für die Erschliessung.
Beanspruchte Ausnahmen:
Rodung: Rodungsfläche total 3077 m² entlang des Allmigrabens, davon temporär (Ersatz an Ort und Stelle) 2925 m² und definitiv resp. Ersatzaufforstung 152 m².
Auflage- und Einsprachefrist: 3. Juni bis 3. Juli 2026.
Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Ringgenberg.
Aussteckung: Das Vorhaben ist im Gelände mit Holzpflöcken wie folgt ausgesteckt:
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innert der Auflage- und Einsprachefrist schriftlich und mit Begründung der Einsprachestelle einzureichen.
Einspracheberechtigt sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer oder andere Personen, die ein schutzwürdiges Interesse haben (Art. 24 WBG). Das gleiche Recht kommt den nach der Bundes- oder nach der Baugesetzgebung befugten Organisationen und Behörden zu.
Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Gwatt, 28. Mai 2026
Oberingenieurkreis I, Tiefbauamt des Kantons Bern
Mitwirkungsveranstaltung «Baureglementsänderung in Sachen Zweitwohnungen»
Der Gemeinderat Habkern lädt die Bevölkerung zur öffentlichen Mitwirkungsveranstaltung zum Thema «Baureglementsänderung in Sachen Zweitwohnungen» ein.
Gestützt auf Art. 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom Juni 1979 und Art. 62 ff. des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 hat der Gemeinderat beschlossen, für das gesamte Gemeindegebiet eine Planungszone in Sachen «Zweitwohnungen» zu erlassen.
Ziel ist es, der zunehmenden Umnutzung von Erstwohnungen zu Zweitwohnungen sowie der damit verbundenen Verknappung von (bezahlbarem) Wohnraum entgegenzuwirken.
Während der auf zwei Jahre befristeten Planungszone sollen Grundlagen für eine künftige raumplanerische Regelung erarbeitet werden, welche der Gemeindeversammlung zur Genehmigung vorgelegt wird.
Die Grundlagen werden an der Veranstaltung erstmals vorgestellt sowie Zweck und Auswirkungen der Baureglementsänderung erläutert.
Die Bevölkerung hat Gelegenheit, sich zu informieren und Fragen zu stellen. Am Anlass werden auch der Ortsplaner Urs Fischer sowie Niklaus Fahrländer, Jurist der «kanzlei konstruktiv», anwesend sein.
Die Veranstaltung ist öffentlich.
Die Mitwirkung zur Baureglementsänderung findet vom 25. Juni bis 24. Juli 2026 statt.
Der Gemeinderat freut sich auf eine rege Teilnahme!
Gemeinderat Habkern
Strassensperrung Untere Bönigstrasse – unter dem Baumdach
Infolge eines Streetfoodfestivals bleibt die Untere Bönigstrasse ab Verzweigung Höheweg bis Bahnhofplatz Ost (Höhe Raiffeisenbank) von Donnerstag, 18. Juni 2026, 8.00 Uhr, bis Sonntag, 21. Juni 2026, 23.00 Uhr gesperrt. Die Zufahrt für die Anwohner Untere Bönigstrasse 2 bis 8 ist gewährleistet und erfolgt im Einbahnverkehr ab Höheweg Nr. 2 über das Trottoir Richtung Ausfahrt Liegenschaft Griwa.
Umleitungen sowie Zufahrtsrichtungen werden signalisiert.
Das Polizeiinspektorat
Greenfield Festival 2026
Vom 11. bis 13. Juni 2026 findet das Greenfield Festival auf dem Flugplatzgelände statt. Aus diesem Grund ist mit verschiedenen Verkehrsbehinderungen bzw. Sperrungen zu rechnen.
Öffentlicher Verkehr
Postauto Berner Oberland wird an diesen Tagen einen uneingeschränkten öffentlichen Busbetrieb anbieten. Im Bereich Matten–Bönigen muss an allen Tagen mit Fahrplanänderungen gerechnet werden. Die Aushänge an den Haltestellen sind zu beachten.
Sperrung Aegertenstrasse, Aenderbergstrasse in Matten
Von Montag, 8. Juni, 7.00 Uhr bis Montag, 15. Juni 2026, 20.00 Uhr sind die Aegertenstrasse zwischen Hertigässli und Flugplatz und die Aenderbergstrasse zwischen Bönigstrasse und Aegertenstrasse in Matten für jeglichen Durchgangsverkehr gesperrt. Die Zufahrt zu den Liegenschaften / Zubringerdienst bleibt gewährleistet.
Fahrräder sind bis zum Festivalgelände gestattet.
Es werden keine Taxifahrten durch die Aenderbergstrasse auf das Festivalgelände geduldet. Missachtungen des allgemeinen Fahrverbots werden angezeigt und mit Busse geahndet.
Taxis ist es nur gestattet, in die Shuttlebusschleife einzufahren, um Gäste ein- und aussteigen zu lassen, jedoch nicht, um auf neue Gäste zu warten. Als Taxiwartezone kann der Parkplatz vor der Halle 2 genutzt werden.
Sperrung Gsteigstrasse, Bönigen
Von Mittwoch, 10. Juni, 8.00 Uhr bis Sonntag, 14. Juni 2026, 14.00 Uhr wird die Gsteigstrasse ab Höhe Blumenstrasse in Richtung Wilderswil für jeglichen Durchgangsverkehr gesperrt. Die Zufahrt zu den Liegenschaften / Zubringerdienst bleibt gewährleistet.
Sperrung Industriestrasse, Wilderswil
Von Mittwoch, 10. Juni, 8.00 Uhr bis Sonntag, 14. Juni 2026, 20.00 Uhr wird die Industriestrasse ab Höhe Auto Rüger AG in Richtung Bönigen für jeglichen Verkehr gesperrt.
Es werden keine Taxifahrten durch die Alte Staatsstrasse / Mittelweg auf das Festivalgelände geduldet.
Sperrung Obere Bönigstrasse ab Bahnübergang bis Tenne-Kreisel
Von Mittwoch, 10. Juni, 8.00 Uhr bis Montag, 15. Juni 2026, 8.00 Uhr ist die Obere Bönigstrasse ab Bahnübergang bis Tenne-Kreisel gesperrt. Die Zufahrt zu den Liegenschaften / Zubringerdienst bleibt gewährleistet und wird entsprechend signalisiert. Taxidurchfahrten sind nicht gestattet.
Generell ist auf dem gesamten Gemeindegebiet von Matten, Bönigen, Wilderswil und Interlaken mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen.
Die Verkehrsteilnehmenden werden gebeten, die speziell signalisierten Anfahrtswege zu benützen sowie die angebrachten Signalisationen zu beachten und den Weisungen von Polizei und/oder Verkehrspatrouillen Folge zu leisten.
Anwohner- und Besucherkarten Einwohnergemeinde Matten
Falls noch Anwohner- und Besucherkarten benötigt werden, können diese bei der Einwohnergemeinde Matten, Ressort Sicherheit, bezogen werden.
Für Ihr Verständnis danken wir bestens.
Sicherheitskommission Matten
Greenfield Festival 2026
Verkehrsbehinderungen und Sperrungen
Vollständige Publikation siehe unter «Matten».
Sicherheitskommission Matten
Ordentliche Frühjahrsgemeindeversammlung
Mittwoch, 17. Juni 2026, 20.15 Uhr im Gemeindehaus Goldswil
Traktanden
Anmeldung Burgernutzen
Wer sich neu zum Bezug des Burgernutzens berechtigt fühlt, hat sich bis am 17. Juni 2026 bei der Burgerverwaltung, Lengenmattenweg 16, 3852 Ringgenberg, schriftlich anzumelden.
Bezugsberechtigt ist, wer zu Beginn des Nutzungsjahres das Burgerrecht der Burgergemeinde Ringgenberg Goldswil besitzt, das 18. Altersjahr zurückgelegt hat sowie seit drei Monaten in der Gemeinde Ringgenberg seine Schriften hinterlegt hat.
Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Traktanden Nrn. 1 und 2 liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Ringgenberg öffentlich auf. Zudem können diese Akten am Mittwoch, 3. Juni 2026, 16.30–18.00 Uhr bei der Burgerverwaltung eingesehen werden. Die Unterlagen sind ebenfalls auf www.bgrigo.ch einsehbar.
Protokoll
Das Protokoll der Versammlung vom 13. Dezember 2025 lag 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf. Es gingen keine Einsprachen oder Beschwerden dagegen ein. Der Burgerrat hat das Protokoll am 11. Februar 2026 genehmigt.
Das Protokoll der Versammlung vom 17. Juni 2026 liegt 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen auf der Gemeindeverwaltung Ringgenberg öffentlich auf. Zusätzlich kann dieses am Donnerstag, 2. Juli 2026, 16.30–18.00 Uhr bei der Burgerverwaltung eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlagen, einzureichen (Art. 60 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle Stimmberechtigten und Gäste sind zu dieser Versammlung herzlich eingeladen.
Ringgenberg, 6. Mai 2026
Der Burgerrat
Ordentliche Kirchgemeindeversammlung
Sonntag, 14. Juni 2026, 11.00 Uhr
Traktanden
Die Unterlagen zu den Traktanden 1 und 2 können im Pfarrhaus eingesehen werden. Die Versammlung beginnt nach dem Gottesdienst um 11.00 Uhr.
Alle Stimmberechtigten der ref. Kirchgemeinde Beatenberg sind herzlich eingeladen, an der Versammlung teilzunehmen.
Beatenberg, im Mai 2026
Der Kirchgemeinderat
Ordentliche Mitgliederversammlung
Montag 15. Juni 2026, um 20.00 Uhr, im Singsaal Turnhalle Bettenried
Traktanden
Gegen Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen, bei Wahlen innert 10 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Interlaken schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden.
Alle im Kataster von Leissigen eingetragenen beitragspflichtigen Grundeigentümer/-innen und Werkeigentümer/-innen, sind stimmberechtigt und zur Versammlung freundlich eingeladen.
Leissigen, 20. April 2026
Vorstand Schwellenkorporation Leissigen
Ordentliche Gemeindeversammlung
Montag, 15. Juni 2026, 19.00 Uhr im Mehrzwecksaal, Allmendstrasse 2a
Traktanden
Es liegt zur Einsichtnahme öffentlich auf:
Teilnahme und Stimmrecht
Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Wilderswil Wohnsitz haben, sind zu dieser Gemeindeversammlung freundlich eingeladen.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Artikel 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Wilderswil, 11. Mai 2026
Gemeinderat Wilderswil
Freitag, 19. Juni 2026, 20.00 Uhr, Kirchgemeindehaus Matten
Traktanden
Auflage
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen während 30 Tagen vor der Versammlung zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten, öffentlich auf. Sie sind auch auf www.matten.ch abrufbar.
Information
Die Botschaft zur Gemeindeversammlung ist spätestens ab 1. Juni 2026 auf der Webseite www.matten.ch einsehbar.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 65 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a des Gemeindegesetzes vom 16. März 1998).
Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Stimmrecht
Stimmberechtigt sind Schweizer Bürger:innen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde Matten b. Interlaken angemeldet sind.
Alle Einwohner:innen sind zur Gemeindeversammlung freundlich eingeladen.
Der Gemeinderat
Ordentliche Versammlung
Freitag, 12. Juni 2026, 20.00 Uhr im Gemeindehaus Dindlen
Traktanden
Aktenauflage
Die Akten liegen 10 Tage vor der Burgerversammlung in der Burgerverwaltung auf und können während der Öffnungszeiten, Dienstag, Donnerstag und Freitag, 9.00 – 11.00 Uhr, eingesehen werden.
Protokoll
Das Protokoll der Versammlung vom 12. Juni 2026 wird 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich in der Burgerverwaltung aufliegen.
Alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger sind zur Teilnahme an der Versammlung freundlich eingeladen.
Brienz, 29. April 2026
Der Burgerrat
Bauherrschaft: Cosimo und Gisela Profico, Birkenweg 3, 3800 Matten.
Bauvorhaben: Einbau eines Fensters in die Ostfassade.
Standort: Birkenweg 3, 3800 Matten, Parzelle Nr. 944, Koordinaten 2’632’467 / 1’170’220.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Hinweis: Naturgefahrengebiet mit mittlerer Gefährdung, Wasser.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis am 6. Juli 2026.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Matten
Bauherrschaft: Anne-Marie Schenkel, Allmendstrasse 6, 3125 Toffen.
Projektverfasserin: Tschiemer & Schenkel AG, Hauptstrasse 55, 3800 Matten.
Bauvorhaben: Ersatz der bestehenden Ölheizung durch eine aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Brunngasse 3, 3800 Matten, Parzelle Nr. 1151, Koordinaten 2’632’649 / 1’169’809.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Hinweis: Naturgefahrengebiet mit geringer Gefährdung Wasser.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Juli 2026.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten und Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwashrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Matten
Bauherrschaft und Projektverfasserin: Stiftung Ballenberg, Freilichtmuseum der Schweiz, Museumsstrasse 100, 3858 Hofstetten bei Brienz.
Bauvorhaben: Erweiterung Gebäudesammlung durch die Rekonstruktion eines Milchkellers aus dem Valposchiavo: Kragkuppelbau aus Naturstein mit kreisförmigem Grundriss in traditioneller Trockenmauer-Bauweise.
Standort: Ballenberg, Parzelle Nr. 217, Überbauungsordnung FLM Ballenberg, Sektor A, Koordinaten 2’649’891 / 1’177’736.
Schutzgebiete/Objekte: Gewässerschutzbereich Au, kantonales Wildschutzgebiet Nr. 3 Ballenberg.
Ausnahmen: Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Juli 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Brienzwiler, Dorfstrasse 19, Postfach18, 3856 Brienzwiler.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Trucker & Country-Festival 2026
Verkehrsbehinderungen und Sperrungen
Vollständige Publikation siehe unter «Matten».
Sicherheitskommission Matten
Bauherrschaft: Ulf und Dagmar von Sothen, Zypressenweg 8, 22605 Hamburg, vertreten durch Universal Gebäudemanagement AG, Patrick Gurtner, Untere Bönigstrasse 5, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Universal Gebäudemanagement AG, Untere Bönigstrasse 5, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Umbau und energetische Sanierung Einfamilienhaus; Ersatz der Ölheizung durch Luft-Wasser-Wärmepumpe; Abbruch Carport.
Standort: Goldswil, Felseneggweg 33, Parzelle Nr. 1886, Wohnzone W2, Koordinaten 2’633’375 / 1’171’585.
Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 29. Juni 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Die Einwohnergemeinde Lauterbrunnen sucht per August 2026 für das Schuljahr 2026/27:
Leitungsperson für die Tagesschule Lauterbrunnen
Betreuungsperson für die Tagesschule Lauterbrunnen
Betreuung am Dienstag in den Schulwochen, jeweils 4 Stunden (13.00–17.00 Uhr).
Betreuungsperson für die Tagesschule Mürren
Details zu den ausgeschriebenen Stellen finden Sie unter folgendem Link: www.schule-lauterbrunnen.ch/willkommen/stellenausschreibungen.
Fragen werden Ihnen gerne von Rolf Possel, Schulleiter, unter rolf.possel@lauterbrunnen.ch beantwortet.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis am Freitag, 19. Juni 2026, an: judith.feuz@lauterbrunnen.ch
Schule Lauterbrunnental
Ferienplan 2026–2028
Erster Ferientag | Letzter Ferientag | Ferienwochen | |
| Schuljahr 2026/2027 | |||
| Schulbeginn | 10.08.2026 | ||
| Herbst | 19.09.2026 | 11.10.2026 | 3 |
| Winter | 24.12.2026 | 10.01.2027 | 2 |
| Sportferien | 20.02.2027 | 28.02.2027 | 1 |
| Frühling KG | 10.04.2027 | 02.05.2027 | 3 |
| Frühling 1.–9. Kl. | 10.04.2027 | 25.04.2027 | 2 |
| Sommer | 03.07.2027 | 15.08.2027 | 6 |
| Schuljahr 2027/2028 | |||
| Schulbeginn | 16.08.2027 | ||
| Herbst | 25.09.2027 | 17.10.2027 | 3 |
| Winter | 24.12.2027 | 09.01.2028 | 2 |
| Sportferien | 19.02.2028 | 27.02.2028 | 1 |
| Frühling KG | 08.04.2028 | 30.04.2028 | 3 |
| Frühling 1.–9. Kl. | 08.04.2028 | 23.04.2028 | 2 |
| Sommer | 08.07.2028 | 13.08.2028 | 5 |
Der Freitag nach Auffahrt ist jeweils für alle Klassen schulfrei.
Gemäss der kantonalen Ferienordnung gelten folgende DIN-Wochen als Ferien:
* Im Jahr, welches einem Jahr mit 53 Wochen folgt, dauern die Sommerferien sechs Wochen (Wochen 27 bis 32).
Schulleitung Beatenberg
Trucker & Country-Festival 2026
Vom 26. bis 28. Juni 2026 findet das Trucker & Country-Festival auf dem Flugplatzgelände statt. Aus diesem Grund ist mit verschiedenen Verkehrsbehinderungen bzw. Sperrungen zu rechnen.
Öffentlicher Verkehr
Postauto Berner Oberland wird an diesen Tagen einen uneingeschränkten öffentlichen Busbetrieb anbieten. Im Bereich Matten–Bönigen muss an allen Tagen mit Fahrplanänderungen gerechnet werden. Die Aushänge an den Haltestellen sind zu beachten.
Sperrung Aenderbergstrasse, Matten
Ab Mittwoch, 24. Juni 2026, 8.00 Uhr ist die Flughafenquerung (Aenderbergstrasse) für den allgemeinen Verkehr mit Ausnahme des Zubringerdiensts bis Flurweg gesperrt. Der Verkehr wird auf die möglichen Umfahrungen verwiesen.
Sperrung Aegertenstrasse, Aenderbergstrasse, Matten
Ab Mittwoch, 24. Juni 2026, 8.00 Uhr, bis Montag, 29. Juni 2026, 18.00 Uhr sind die Aegertenstrasse zwischen Hertigässli und Flugplatz und die Aenderbergstrasse zwischen Bönigstrasse und Aegertenstrasse in Matten für jeglichen Durchgangsverkehr gesperrt. Die Zufahrt zu den Liegenschaften / Zubringerdienst bleibt gewährleistet.
Fahrräder sind bis zum Festivalgelände gestattet.
Es werden keine Taxifahrten durch die Aenderbergstrasse auf das Festivalgelände geduldet. Missachtungen des allgemeinen Fahrverbots werden angezeigt und mit Busse geahndet.
Für Taxis ist die Zufahrt über die die Industriestrasse gestattet. Es werden jeweils Abstellflächen und Taxiplätze vorgehalten. Eine Zufahrt ist auch aus Bönigen über die Gsteigstrasse möglich. Die Wegfahrt hat auf demselben Weg zu erfolgen. Alle Taxiunternehmen in der Umgebung erhalten vom Veranstalter die entsprechenden Informationen inklusive Anfahrtsplan rechtzeitig im Vorfeld zugestellt und werden gebeten, den Weisungen des Verkehrspersonals zu folgen.
Sperrung Gsteigstrasse, Bönigen
Von Freitag, 26. Juni 2026, 10.00 Uhr bis Montag, 29. Juni 2026, 8.00 Uhr wird die Gsteigstrasse ab Höhe Blumengasse in Richtung Wilderswil für jeglichen Durchgangsverkehr gesperrt. Die Zufahrt zu den Liegenschaften / Zubringerdienst bleibt gewährleistet.
Sperrung Direktanschluss, Industriestrasse, Mittelweg Wilderswil
Von Freitag, 26. Juni 2026, 10.00 Uhr, bis Montag, 29. Juni 2025, 8.00 Uhr wird der Mittelweg ab höhe Skydive in Richtung Flugplatz, die Industriestrasse und der Direktanschluss in Richtung Bönigen gesperrt.
Es werden keine Taxifahrten durch die Alte Staatsstrasse / Mittelweg auf das Festivalgelände geduldet.
Sperrung Obere Bönigstrasse ab Bahnübergang bis Tenne-Kreisel
Von Freitag, 26. Juni 2026, 10.00 Uhr, bis Montag, 29. Juni 2025, 8.00 Uhr ist die Obere Bönigstrasse ab Bahnübergang bis Tenne-Kreisel gesperrt. Die Zufahrt zu den Liegenschaften / Zubringerdienst bleibt gewährleistet und wird entsprechend signalisiert. Taxidurchfahrten sind nicht gestattet.
Sperrung Lindenallee in Richtung Interlaken
Am Freitag, 26. Juni 2026, von 10.00 bis 23.00 Uhr sowie am Samstag, 27. Juni 2026, wird bedarfsweise und auf Anordnung der Kantonspolizei auf Höhe Landi-Kreisel in die Lindenallee ein allgemeines Fahrverbot angeordnet und eingerichtet. Die Umleitung erfolgt über die Untere Bönigstrasse und den Bahnhofplatz zurück auf die Lindenallee zur Ausfahrt Interlaken Ost. Diese Regelung kann im Bedarfsfall auch an den Folgetagen vorgenommen werden.
Am Freitag, 26. Juni 2026, wird auf der Lindenallee Richtung Bönigen ab Höhe Kreisel Autobahnausfahrt A8 ein allgemeines Fahrverbot für Lkw angeordnet mit dem Zusatz «Lieferverkehr frei», «Anlieger frei» und «Frei bis Festival mit Festival-Ticket».
Generell ist auf dem gesamten Gemeindegebiet von Matten, Bönigen, Wilderswil und Interlaken mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen.
Die Verkehrsteilnehmenden werden gebeten, die speziell signalisierten Anfahrtswege zu benützen sowie die angebrachten Signalisationen zu beachten und den Weisungen von Kantonspolizei und/oder Verkehrspatrouillen Folge zu leisten.
Anwohner- und Besucherkarten Einwohnergemeinde Matten
Falls noch Anwohner- und Besucherkarten benötigt werden, können diese bei der Einwohnergemeinde Matten angefordert und bezogen werden.
Für Ihr Verständnis danken wir bestens.
Sicherheitskommission Matten
Einstellung mangels Aktiven
Schuldnerin: Xuan GmbH, Centralstrasse 7, 3800 Interlaken, CHE-288.460.287.
Datum der Konkurseröffnung: 5. Januar 2026.
Datum der Konkurseinstellung: 1. Juni 2026.
Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger bis zum 23. Juni 2026 die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten einen Vorschuss von Fr. 4500.– leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 4. Juni 2026.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Plangenehmigungsverfahren und öffentliche Mitwirkung Militärflugplatz Meiringen
Im Bundesblatt vom 8. Mai 2026 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) das Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren sowie die Anpassung Sachplan Militär Objektblatt Militärflugplatz Meiringen publiziert. Die öffentliche Auflage der Unterlagen zum Plangenehmigungsverfahren und der öffentlichen Mitwirkung findet vom 18. Mai bis 17. Juni 2026 statt. Die Gemeinden laden die Bevölkerung dazu ein, die Dokumente einzusehen und sich aktiv am Mitwirkungsprozess zu beteiligen.
Explizit verweisen die Gemeinden auf das «Factsheet für betroffene Eigentümerinnen und Eigentümer von Liegenschaften», das auf den Webseiten der Gemeinden einsehbar ist. Einsprachen und Entschädigungsbegehren müssen schriftlich bis zum 17. Juni 2026 eingereicht werden.
Weitere Informationen finden Sie unter www.brienzwiler.ch.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung.
Plangenehmigungsverfahren und öffentliche Mitwirkung Militärflugplatz Meiringen
Im Bundesblatt vom 8. Mai 2026 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) das Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren sowie die Anpassung Sachplan Militär Objektblatt Militärflugplatz Meiringen publiziert. Die öffentliche Auflage der Unterlagen zum Plangenehmigungsverfahren und der öffentlichen Mitwirkung findet vom 18. Mai bis 17. Juni 2026 statt. Die Gemeinden laden die Bevölkerung dazu ein, die Dokumente einzusehen und sich aktiv am Mitwirkungsprozess zu beteiligen.
Explizit verweisen die Gemeinden auf das «Factsheet für betroffene Eigentümerinnen und Eigentümer von Liegenschaften», das auf den Webseiten der Gemeinden einsehbar ist. Einsprachen und Entschädigungsbegehren müssen schriftlich bis zum 17. Juni 2026 eingereicht werden.
Weitere Informationen finden Sie unter www.schwandenbrienz.ch.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung.
Willkommen in Matten bei Interlaken
4200 Menschen, zwei Seen, viele Berge und vielleicht bald: Dein neuer Job!
Ab dem Schuljahr 2026/2027 führt die Gesamtschule Matten 21 Klassen mit rund 410 Schüler:innen. Insgesamt arbeiten 60 Lehrpersonen, das Tagesschul- sowie das Hauswartteam und zwei Schulsozialarbeiterinnen bei uns. Die Schule Matten zeichnet sich durch klare, bewährte Strukturen und direkte Kommunikation aus.
Damit wir in Zukunft stark aufgestellt sind, suchen wir dich als Verstärkung per sofort oder nach Vereinbarung als
Schulsekretär:in 30–40%
Was du bei uns bewegst
Das bringst du mit
Darauf kannst du dich freuen
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Dann freuen wir uns auf deine Bewerbung!
Sende uns deine Unterlagen per E-Mail an personal@matten.ch zu. Unsere Personalleiterin Nathalie Götz sowie die Schulsekretärinnen stehen dir bei Fragen oder Unklarheiten Mo / Di oder Mo / Do unter Telefon 033 826 50 42 / 033 828 10 30 gerne zur Verfügung.
Ordentliche Genossenschaftsversammlung
Freitag, 19. Juni 2026, 20.00 Uhr, Gemeindeverwaltung Brienz, Hauptstrasse 204, Brienz
Traktanden
Das Protokoll der GV 2025, die Jahresrechnung 2025 und das Budget 2026 können, wie in der schriftlichen Einladung erwähnt, online eingesehen und/oder heruntergeladen werden.
Wassergenossenschaft Axalp, Brienz
Bauherrschaft: 38 Grad AG, Wiesenstrasse 38, 8700 Küsnacht.
Projektverfasserin: Dällenbach Ewald Architekten AG, Industrieweg 33, 3612 Steffisburg.
Bauvorhaben: Neubau von drei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage, oberirdischen Parkplätzen und einem offenen Carport.
Hinweis: Vorbehalten bleibt die Genehmigung des überarbeiteten Baureglements durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung.
Standort: Mühle, Parzellen Nrn. 1167, 1214, 1215, 1216 und 1218, Wohnzone W2 und Grünzone, Koordinaten 2’639’972 / 1’173’130.
Schutzzonen: Gewässerschutzzone Au, ISOS-Gebiet Nr. 0791.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt (Nachbargebäude Müli 98a).
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Juli 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Iseltwald, 3807 Iseltwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: AVAG Umwelt AG, Allmendstrasse 166, 3600 Thun.
Projektverfasserin: b+d ingenieure ag, Hobachergässli 1, 3800 Matten.
Bauvorhaben: Plakatwerbung an Gebäude (dauerhafte Eigenwerbung der AVAG).
Standort: Geissgasse 36, Parzelle Nr. 200 (BR 2018), Zone für öffentliche Nutzung (ZöN) g, Koordinaten 2’633’935 / 1’170’728.
Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich Au.
Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Juli 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Hotel Interlaken AG, Höheweg 74, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: LIGNO in-Raum AG, Milchhof 2 Rathausen, 6032 Emmen.
Bauvorhaben: Umbau Lobby und Réception Hotel Interlaken mit integrierter Bar; Erweiterung Bürobereich durch Umnutzung ehemaliger Kiosk auf der Parzelle Nr. 1725 (BR 1726) zu Büroräumlichkeiten mit Erschliessung vom Hotel her. Ersatz bestehende Ladentür durch Fensterverglasung; Nutzung der Galerie als Garderobe und Pausenraum.
Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank; Erweiterung des bestehenden Gastgewerbebetriebs mit 30 Sitzplätzen in der Réception/Lobby mit integrierter Bar (neu). Die restlichen Ausschankräume sowie Gästezimmer und Gästebetten bleiben unverändert.
Öffnungszeiten innen: täglich bis von 5.00 bis 0.30 Uhr. Öffnungszeiten Klosterkeller unverändert.
Standort: Höheweg 72 und 74, Parzellen Nrn. 429 und 1725 (BR 1726); Zone: Hotelzone HA und Hotelzone HB, Koordinaten 2’632’487 / 1’170’905; 2’632’448 / 1’170’893.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und Baugruppe E (Interlaken, Höheweg/Aarzelg).
Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt.
Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Juli 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Markierungen verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Doris von Allmen-Leuthold und Marco Leuthold, Ringstrasse 30, 2560 Nidau.
Projektverfasserin: Sella Design AG, Dorfstrasse 73, 3073 Gümligen.
Bauvorhaben: Umbau und Aufstockung der alten Schreinerei in ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohnungen. Ersatz der alten Holzschnitzelheizung durch eine Luft-Wärmepumpe.
Standort: Roossi 1295c, Wengen, Parzelle Nr. 6560, Wohn- und Gewerbezone, Koordinaten 2’637’213 / 1’161’393.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Juli 2026.
Auflagestellen:
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
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