Verwaltungskreis Interlaken-Oberhasli (100+)

Gemischte Gemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung

Mittwoch 11. Juni 2025, 19.30 Uhr in der Turnhalle des Schulgebäudes in Oberried

Traktanden

  1. Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2024
  2. Genehmigung der Jahresrechnung 2024
  3. Bahnhofgebäude Oberried; Verpflichtungskredite für Kauf und Sanierung des Gebäudes sowie Kompetenzerteilung zum Abschluss des Baurechtsvertrages
  4. Konsultativabstimmung zur Aufnahme von Sondierungsgesprächen im Hinblick auf eine Gemeindefusion
  5. Versetzung Stützmauer bei Einmündung Panoramastrasse in Hauptstrasse; Erstellung von Trottoir Gmeindshuus bis Bahnhof Oberried
  6. Totalrevision des Polizeireglements und Aufhebung des Campingreglements
  7. Erneuerung des Bodens für die Arteplage bei der Ländte Oberried; Kreditabrechnung
  8. Sanierung Quellfassung Weisstanne Oberried; Kreditabrechnung
  9. Informationen aus dem Gemeinderat
  10. Verschiedenes

Öffentliche Auflage

Der total revidierte Entwurf des Polizeireglements sowie das aufzuhebende Campingreglement können ab dem 9. Mai 2025 auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Die weiteren Unterlagen zu den Geschäften der Gemeindeversammlung sind ebenfalls ab dem 9. Mai 2025 auf der Gemeindeverwaltung einsehbar.

Rechtsmittel

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Teilnahme und Stimmrecht

Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt sind sämtliche Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit mindestens 3 Monaten politischen Wohnsitz in der Gemeinde haben (Art. 13 Abs. 1 Gemeindegesetz).

Oberried, 30. April 2025

Der Gemeindeschreiber
Pirmin Schenk

Publiziert am 15.05.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459 B, 3822 Lauterbrunnen.

Projektverfasserin: Alpinice Bauplanung AG, Sandweg 1, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Provisorischer Fussgängersteg.

Standort: Pfrundmatte / Alte Stechelbergstrasse, Parzellen Nrn. 1295, 3665, 4052, Zone für öffentliche Nutzung G2 «Lagerbaracke Pfrundmatte» sowie Zone für öffentliche Nutzung P1 «Sammelparkplätze / Einstellhalle», Koordinaten 2’635’941 / 1’160’139.

Schutzzonen: Gewässerschutzzone Au, Baugruppe A (Lauterbrunnen, Dorf Süd).

Naturgefahrengebiete: gelb / blau.

Schutzobjekt: Erhaltenswertes K-Objekt (Nachbargebäude Nr. 419c).

Ausnahmen:

  • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 11 GBR)
  • Zonenkonformität (Anhang C – Zonen für öffentliche Nutzungen)

Auflage- und Einsprachefrist bis 10. Juni 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung/Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 15.05.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Walther Eugen, Postgasse 33, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Grossniklaus Haustechnik AG, Spirenwaldstrasse 270, 3803 Beatenberg.

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe; Umnutzung Technikraum zu Keller; Stilllegung erdverlegter Heizöltank.

Standort: Postgasse 33, Parzelle Nr. 557.

Nutzungszone: Wohnzone W3.

Inventar: keines.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Juni 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 15.05.2025

Besetzerschaft Bach

Gemeiner Tagwann

Samstag, 17., 24. und 31. Mai 2025, um 9.00 Uhr im Holenwang. Einer der drei ist obligatorisch. Die Hagpflichtigen werden ersucht, bis Samstag, 31. Mai, den Hag Dürrenberg–Holenwang–Nodhalten instand zu stellen und mit Namen zu kennzeichnen, sonst wird er auf Kosten des Eigentümers erstellt.

Die Pfander

Publiziert am 15.05.2025

Einwohnergemeinde

Gemeindeversammlung

Dienstag, 17. Juni 2025, 20.00 Uhr in der Mehrzweckhalle Hofstetten

Traktanden

  1. Jahresrechnung 2024
    1. Kenntnisnahme der Nachkredite
    2. Genehmigung der Jahresrechnung 2024
  2. Kreditbewilligung für die Sanierung der Abwasser-Messstelle Hofstetten
  3. Verschiedenes

Über die Geschäfte der Gemeindeversammlung wird spätestens 10 Tage vor dem Versammlungstermin eine Informationsschrift an alle Haushalte versandt. Die Unterlagen können ab diesem Zeitpunkt auch unter www.hofstetten-ballenberg.ch eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung sind innert 30 Tagen nach der Versammlung (in Wahlsachen innert 10 Tagen) schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Alle Stimmberechtigten und Gäste sind zur Teilnahme an der Gemeindeversammlung freundlich eingeladen.

Hofstetten, 12. Mai 2025

Gemeinderat Hofstetten

Publiziert am 15.05.2025

Einwohnergemeinde

Strassensperrung Harderstrasse ab 19. Mai 2025, Dauer ca. 1 Woche

Vom 19. bis 23. Mai 2025 werden für den Neubau des Kindergartens Holzbauelemente geliefert und montiert. Während dieser Zeit bleibt die Harderstrasse im Bereich des Neubaus für Motorfahrzeuge gesperrt. Der Durchgang für Fussgänger und Velofahrer bleibt gewährleistet.

Wetterbedingte Verzögerungen sind möglich.

Die Anwohner sind gebeten, während der Sperrung für Zu- und Wegfahrten die Parkstrasse zu benützen.

Publiziert am 15.05.2025

Einwohnergemeinde

Zu vermieten

Studio im «Grafbödeli», Boden 17

Das Studio im Boden 17 der Einwohnergemeinde Gündlischwand ist auf den 1. August 2025 zu vermieten.

Das schöne, unmöblierte Studio befindet sich im Parterre. Dazu gehört ein Autoabstellplatz, Mitbenützung der Nebenräumlichkeiten, des Rasenplatzes und des Gartens. Der Mietzins beträgt Fr. 800.– inkl. Nebenkosten.

Für Fragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung unter Telefon 033 855 24 86 gerne zur Verfügung.

Interessierte melden sich schriftlich bei der Gemeindeverwaltung, Viertel 130 E, 3815 Zweilütschinen. (info@guendlischwand.ch)

Publiziert am 15.05.2025

Einwohnergemeinde

Wahlausschuss

Gestützt auf Artikel 71 des Gesetzes über die politischen Rechte sowie auf Artikel 7 der Verordnung über die politischen Rechte hat der Gemeinderat folgende Personen in den Wahlausschuss vom 18. Mai 2025 gewählt:

  • Gabriela Boss, Vor dem Wald 94 B
  • Milena Roth, Dorfstrasse 72 A
  • Ivan Jorns, Choufmasmatta 132 G

Zweilütschinen, 12. Mai 2025

Gemeinderat Gündlischwand

Publiziert am 15.05.2025

Stellenausschreibung

Betreuung Tagesschule Lauterbrunnen 

Die Einwohnergemeinde Lauterbrunnen sucht:

Tagesschulleiter/-in Lauterbrunnen

per 1. August 2025 oder nach Vereinbarung:

  • Dienstag und Donnerstag in den Schulwochen jeweils 5 Stunden (12.00–17.00 Uhr)

Diese Anstellung könnte für Sie der Einstieg in eine interessante Tätigkeit mit Kindern im Schulalter in der Bildungslandschaft Lauterbrunnental sein.

Die Tätigkeit in der Tagesschule könnte ausserdem mit Klassenhilfestunden in der Schule kombiniert werden.

Details zu den ausgeschriebenen Stellen finden Sie unter folgendem Link: www.schule-lauterbrunnen.ch/willkommen/stellenausschreibungen.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.

Schule Lauterbrunnental

Publiziert am 15.05.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Cleto Pescia, Albert-Einstein-Strasse 45, 63263 Neu Isenburg.

Projektverfasser: Architekt HTL Hermann Trauffer, Lärchenweg 11, 3800 Matten b. Interlaken.

Bauvorhaben: Ersatz WC/Dusche/Lavabo im EG, Einbau 2-Zimmer- zu neuer 4.5-Zimmer-Wohnung mit Ersatz Dusche/WC/Lavabo und Einbau zweier Dachfenster im 2. OG.

Standort: Kupfergasse 34, Parzelle Nr. 615, Koordinaten 2'633'049/1'170'060.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Hinweis: Naturgefahrengebiet mit mittlerer Gefährdung, Wassergefahren.

Ausnahmen:

  • Unterschreiten der Raumhöhe gemäss Art. 67 BauV
  • Unterschreiten des Strassenabstandes gemäss Art. 80 SG

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Juni 2025.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten und Profile/Pflöcke verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sowie Lastenausgleichsansprüche sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 15.05.2025

Einwohnergemeinde

Bepflanzungen an öffentlichen Strassen

Anpflanzen und Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen entlang öffentlicher Strassen und Gehwege

Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Hinweise auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten:

  1. Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmer, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen schreiben Art. 80 Abs. 3 und Art. 83 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) sowie Art. 56 und 57 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) unter anderem vor:
    1. Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen und nicht hochstämmige Bäume müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über den Strassen frei zu haltenden Luftraum von 4,50 m Höhe hineinragen; über Geh- und Radwegen muss eine Höhe von 2,50 m und ein seitlicher Abstand von 0,50 m freigehalten werden.
    2. Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden.
    3. Bei unübersichtlichen Strassenstellen, insbesondere bei Kurven, Einmündungen und Kreuzungen, dürfen Einfriedungen und Zäune die Fahrbahn um höchstens 60 cm überragen. Für die nicht hochstämmigen Bäume, Hecken, Sträucher, landwirtschaftlichen Kulturen und dergleichen gelten die Vorschriften über Einfriedungen.
    4. Nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune müssen auf einen Abstand von 2 m vom Fahrbahnrand bzw. 0,50 m von der Gehweghinterkante einhalten.
    5. Bei unübersichtlichen Strassenstellen sind Bäume, Grünhecken, Sträucher, gärtnerische und landwirtschaftliche Kulturen (z. B. Mais, Getreidearten) in einem genügend grossen Abstand gegenüber der Fahrbahn anzupflanzen.
    6. Die Grundeigentümer haben Bäume und Äste, welche dem Wind und den Witterungseinflüssen nicht genügend Widerstand leisten und auf die Verkehrsfläche zu stürzen drohen, rechtzeitig zu beseitigen. Die Verkehrsfläche ist von übermässigem Reisig und Blattwerk (insbesondere im Herbst) zu reinigen. Für Schäden, die durch nicht vorschriftsgemässes Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen entstehen, sind die Grundeigentümer haftbar.

Weiter zu beachten gilt es, dass ein Radikalschnitt von Sträuchern, Hecken und Bäumen zwischen dem 1. März und 30. September in der Schweiz strengstens verboten ist! Diese Einschränkung dient dem Artenschutz von einheimischen Tieren. Gemäss Art. 20 Abs. a der Verordnung über den Natur- und Heimatschutz (NHV) ist es in der Schweiz strengstens verboten, Brutstätten oder Nester zu zerstören, zu beschädigen oder gar von ihrem angestammten Platz zu entfernen.

Aufforderung: Die Strassenanstösser werden hiermit ersucht, Äste und andere Bepflanzungen bis spätestens am 30. Juni 2025 und im Verlauf des Jahres nötigenfalls erneut auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden. Wird der Aufforderung bis zu diesem Datum nicht Folge geleistet, wird die Gemeinde die Arbeiten auf Kosten der betroffenen Eigentümer ausführen lassen (Ersatzvornahme).

Hinweis: Das Grünmaterial kann gemäss Abfallmerkblatt der Gemeinde Hofstetten beim Entsorgungs- und Recyclingzentrum Lauimatten oder dem Entsorgungszentrum Bächlischwendi (AVAG) in Brienz gegen eine Gebühr entsorgt werden.

Es ist verboten, Grünmaterial in Wäldern, an Flüssen oder Bächen und nicht bewilligten Plätzen zu deponieren. Noch besser: Kompostieren Sie selbst.

Für allfällige Fragen wenden Sie sich an die Bauverwaltung Hofstetten, Tel. 033 951 23 13.

Wir danken den Strassenanstössern für das Verständnis und die Mithilfe.

Bauverwaltung Hofstetten

Publiziert am 15.05.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Kaufmann Hotel AG, Dorfstrasse 93, 3818 Grindelwald, vertreten durch Christian Nussbaum, Sodmattweg 4, 3700 Spiez.

Projektverfasserin: Christian Nussbaum AG, Sodmattweg 4, 3700 Spiez.

Bauvorhaben: Abbruch und Neubau Personalhaus inkl. Stützmauern.

Hinweis: Vorbehalten bleibt die Genehmigung des überarbeiteten Gemeindebaureglements durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung.

Standort: Ahornengässli 1, Parzellen Nrn. 2104 und 4780, Kernzone, Koordinaten 2’645’920 / 1’163’700.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 612 Abs. 3 GBR / Art. 80 SG).

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Juni 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Bei der Profilierung werden Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 15.05.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Grindelwald Tourismus, vertreten durch Bruno Hauswirth, Dorfstrasse 110, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Alpinice Bauplanung AG, Sandweg 1, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Ersatz Fussgänger-Wegleitsystem.

Standort: Bahnhof bis Pfingsteggbahn sowie Terminal, Parzellen Nrn. 1, 11, 12, 103, 107, 111, 1899, 3257, 3328, 4404, 4934, 5794, Bauzonen, Koordinaten Bahnhof 2’645’580 / 1’163’850; Koordinaten Pfingsteggbahn 2’646’500 / 1’163’785; Koordinaten Terminal 2’644’550 / 1’163'850.

Schutzzonen: Gewässerschutzzonen üB/Au, Baugruppe A (Grindelwald, Bir Chilchen), Naturgefahren: gelb und blau.

Schutzobjekte: Erhaltenswerte und schützenswerte Objekte, K-Objekte.

Auflage- und Einsprachefrist: 16. Juni 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten Verpflockung / Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 15.05.2025

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Sportbahnen Axalp Windegg AG, Postfach 216, 3855 Brienz

Bauvorhaben: Umnutzung des bestehenden Aufenthaltsraumes in Raum zum Verzehr von Imbissspeisen; Einbau Schwedenofen an den bestehenden Kamin. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb (Axi Gliwwi) mit Alkoholausschank: 38 Sitzplätze innen und 50 Sitzplätze auf der Terrasse beim Gebäude Axalpstrasse 200 (bestehend); Öffnungszeiten: täglich von 7.00 bis 21.00 Uhr.

Betriebskonzept Winter: Abgabe von Speisen aus dem Snackcontainer zum Verzehr vor Ort gemäss beiliegender Angebotskarte. Das Angebot ist beschränkt auf die Winter-Saisonöffnungszeiten des Skigebiets.

Betriebskonzept Sommer: Nutzung der Räumlichkeiten ohne Abgabe von selbst aufbereiteten Lebensmitteln. Allenfalls Verkauf von Kioskartikeln.

Standort: Axalpstrasse 200a, 3855 Axalp, Parzelle Nr. 1281, Zone: Überbauungsordnung Nr. 3 «Axalp» (Wohn- und Gewerbezone), Koordinaten 2’645’755 / 1’174’360.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Juni 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 15.05.2025

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Claudia Geissbühler-Graf, Leuernweg 17, 3250 Lyss.

Bauvorhaben: Sanierung der Abwasserleitungen gemäss Auftrag der Gemeinde; Verlegung der Frischwasserleitung in denselben Graben.

Standort: Stutzera 1428g, Wengen, Parzellen Nrn. 4231, 958, 1995, 3684, Landwirtschaftszone / Wald, Koordinaten 2’636’902 / 1’162’251.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
  • nichtforstliche Kleinbaute im Wald (Art. 14 WaV)
  • Eingriffe in Schutzobjekte nach Art. 18 ff. NHG
  • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Juni 2025.

Auflagestellen:

  • Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
  • Tourismusbüro Wengen, 3823 Wengen

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 15.05.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Ion Angelescu, Hauptstrasse 30, 3853 Niederried.

Projektverfasserin: Ghelma AG Baubetriebe, Liechtenenstrasse 10, 3860 Meiringen.

Bauvorhaben: Hausanschlussleitung Trinkwasser; Erdtank für häusliches Abwasser; Einbau Tür anstelle von Fenster mit Überdachung der Tür; Einbau zweier neuer Fenster. Projektänderung: Die neue Wasserleitung unterquert ein Fliessgewässer.

Standort: Gou 1337b, Parzellen Nrn. 1085, 2853 und 1144, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’647’211 / 1’175’370.

Schutzzone/n: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Juni 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 15.05.2025

Stellenausschreibung

Bönigen ist eine attraktive, traditionelle, touristische und verkehrstechnisch gut erschlossene Gemeinde mit 2700 Einwohnern. Eingebettet in einer schönen und vielseitigen Berg- und Seelandschaft im Berner Oberland, bietet sie ihren Einwohnern eine neuzeitlich ausgerichtete Behörden- und Verwaltungsorganisation

Die Einwohnergemeinde Bönigen sucht per 1. August 2025 eine engagierte Persönlichkeit als

Tagesschulleitung 30%

Die Tagesschule Bönigen ist ein fester Bestandteil des schulergänzenden Angebots. Wir bieten Kindern ein verlässliches, förderndes Umfeld ausserhalb des Unterrichts. Zur operativen und pädagogischen Leitung suchen wir eine motivierte und erfahrene Führungsperson.

Gestalten Sie aktiv mit

In dieser verantwortungsvollen Rolle übernehmen Sie die Leitung der Tagesschule in fachlicher, organisatorischer, personeller und finanzieller Hinsicht. Zu Ihren Hauptaufgaben gehören:

  • Pädagogische Führung und Qualitätssicherung im Betreuungsalltag
  • Personalführung inkl. Rekrutierung, Teamentwicklung und Weiterbildung
  • Organisation des Betriebs (Einsatzpläne, Vertretungen, Betreuung bei Schulanlässen)
  • Weiterentwicklung und Strukturierung des Tagesschulbetriebes
  • Zusammenarbeit mit Schulleitung, Lehrpersonen, Eltern und Gemeinde
  • Verantwortung für Administration, Öffentlichkeitsarbeit und Budget
  • Koordination mit dem Küchenpersonal im Bereich Verpflegung

Ihr Profil – unser Gewinn

Sie bringen eine pädagogische oder sozialpädagogische Ausbildung mit und verfügen über Führungserfahrung. Zudem zeichnen Sie sich durch folgende Kompetenzen aus:

  • Selbständige, strukturierte und lösungsorientierte Arbeitsweise
  • Hohe Kommunikations-, Organisations- und Teamfähigkeit
  • Entscheidungsfreude, Belastbarkeit und Konfliktlösungskompetenz
  • Erfahrung in Personalführung und Projektorganisation ist von Vorteil

Was unsere Mitarbeitenden an uns schätzen

  • Eine vielseitige und verantwortungsvolle Aufgabe mit Gestaltungsspielraum und eigene Verantwortungs- und Entscheidungsbereiche
  • Ein engagiertes Team sowie eine gute Zusammenarbeit mit Schule und Gemeinde
  • Zeitgemässe Anstellungsbedingungen nach kantonalen Richtlinien
  • Eine Schule im Grünen und Pausenblick auf Berg und See
  • Eine moderne Infrastruktur

Interessiert?

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis am 30. Mai 2025 an: stefan.frauchiger@boenigen.ch

Auskünfte erteilt Ihnen: Manuela Willener, Telefon 077 409 49 51, tas@schule-boenigen.ch (bisherige Stelleninhaberin)

Publiziert am 15.05.2025

Einwohnergemeinde

Geringfügige Änderung Überbauungsordnung Nr. 5 «Lengwald» mit Anpassung Teilzonenplan Stechelberg

Der Gemeinderat Lauterbrunnen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung/Anpassung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung/Anpassung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.

Die Anpassung/Änderung beinhaltet:

Überbauungsplan

  • Entlassung von rund 3304 m² aus der Überbauungsordnung Nr. 5 «Lengwald»

Teilzonenplan Stechelberg

  • Zuweisung von rund 3304 m² zur Wohn- und Gewerbezone (WG)

Die Überbauungsvorschriften bleiben unverändert bestehen und erfahren keine Änderungen.

Zur Einsichtnahme liegen auf:

  • Änderung Überbauungsplan zur Überbauungsordnung Nr. 5 «Lengwald» Mst. 1:500
  • Änderung Teilzonenplan Stechelberg Mst. 1:1000
  • Erläuterungsbericht

Die Akten liegen vom 16. Mai bis 16. Juni 2025 während der Bürozeiten bei der Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen, öffentlich auf.

Die Unterlagen sind auch auf der Homepage unter www.lauterbrunnen.ch einsehbar.

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung gegen die geplante Änderung/Anpassung einreichen. Die Eingaben sind an die Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen, zu richten.

Gemeinderat Lauterbrunnen

Publiziert am 15.05.2025

Einwohnergemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung

Montag, 16. Juni 2025, 19.00 Uhr im Mehrzwecksaal, Allmendstrasse 2a

Traktanden

  1. Jahresrechnung 2024:
    1. Genehmigung der Erfolgsrechnung 2024 der Einwohnergemeinde Wilderswil mit einem Aufwandüberschuss im Gesamthaushalt von Fr. 6'823.75
    2. Genehmigung der Investitionsrechnung 2024 der Einwohnergemeinde Wilderswil mit Nettoinvestitionen von Fr. 2'020'824.72
  2. Kurtaxenreglement vom 8. Dezember 2008: Genehmigung der Änderungen per 1. Juli 2025
  3. Campingreglement vom 21. Juli 2025: Genehmigung der Neufassung per 21. Juli 2025
  4. Betriebsgebäude: Zufahrt, Bewilligung eines Nachkredits von Fr. 128'028.70
  5. Gemeindebetriebe: Anpassung Werkleitungen Oberdorfstrasse (Wasser, Abwasser, Elektrizität), Bewilligung eines Verpflichtungskredits von Fr. 220'000.–
  6. Orientierungen
  7. Verschiedenes

Es liegt zur Einsichtnahme öffentlich auf:

  • 10 Tage vor der Versammlung in der Finanzverwaltung die Jahresrechnung 2024 (Traktandum Nr. 1)
  • 30 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeschreiberei die Gemeindereglemente (Traktanden Nrn. 2 und 3)

Teilnahme und Stimmrecht

Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Wilderswil Wohnsitz haben, sind zu dieser Gemeindeversammlung freundlich eingeladen.

Rechtsmittel

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Artikel 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Wilderswil, 12. Mai 2025

Gemeinderat Wilderswil

Publiziert am 15.05.2025

Besetzerschaft Grindel

Gemeiner Tagwann

Samstag, 24. Mai 2025, 9.00 Uhr im Unter Läger

Die Hagpflichtigen werden ersucht, ihren Hag rechtzeitig in guten Stand zu stellen und am Anfang und Ende mit Namen gut zu kennzeichnen.

Der Hag muss eine Woche vor Bestossen der Läger erstellt sein, sonst wird er auf Kosten des Pflichtigen ausgeführt.

Die Pfander

Publiziert am 15.05.2025

Einwohnergemeinde

Gemeindeversammlung

Montag, 16. Juni 2025, 20.00 Uhr im Gemeindesaal Hohsteg, Lauterbrunnen

Traktanden

  1. Beschluss über die Jahresrechnung 2024
  2. Beschluss über die Aufhebung der Spezialfinanzierung der Kita Lauterbrunnental
  3. Beschluss über die Anpassungen im Reglement für die Kindertagesstätte, Kita
  4. Beschluss über einen Kredit von 170'000 Franken zur Defizitübernahme der Kita Lauterbrunnental
  5. Beschluss über die Aufhebung des Gebührenreglements für die Feuerungskontrolle
  6. Beschluss über einen Investitionskredit von 385'000 Franken für die Strassensanierung und den Leitungsersatz Schmutz- / Meteorwasser im Bereich Bätzenboden, Wengen
  7. Beschluss über einen Investitionskredit von 350'000 Franken für die Anschaffung neuer Spezialpresscontainer für den Bezirk Wengen
  8. Kreditabrechnung
    1. Sicherheits- und anlagetechnische Sanierung Chuchischleiftunnel
  9. Verschiedenes

Aktenauflage

Die Akten zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen und den Tourismusbüros in Wengen und Mürren öffentlich auf und können während der Büroöffnungszeiten eingesehen werden. Weiter wird die Botschaft auf der Homepage der Gemeinde unter www.lauterbrunnen.ch einsehbar sein.

Protokoll

Das Protokoll der Gemeindeversammlung ist öffentlich und wird spätestens 10 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich aufliegen. Während der Auflagefrist kann schriftlich über den Inhalt Einsprache beim Gemeinderat gemacht werden. Anschliessend entscheidet der Gemeinderat über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Beschwerden

Allfällige Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse im Zusammenhang mit der Missachtung von Verfahrensvorschriften sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Fahrplan

Anfahrten

  • von Wengen: Abfahrt 19.12 Uhr
  • von Mürren LSMS: Abfahrt 18.51 Uhr
  • von Mürren BLM: Abfahrt 18.58 Uhr
  • von Stechelberg, Hotel: Abfahrt 19.05 Uhr
  • von Isenfluh: Abfahrt 17.13 Uhr (letzte Verbindung)

Rückfahrten

  • nach Stechelberg, Gimmelwald, Mürren: Abfahrt 21.35, 22.35 oder 23.29 Uhr Bahnhof Lauterbrunnen
  • LSMS nach Gimmelwald und Mürren: Abfahrt 22.06, 23.06 oder 23.57 Uhr
  • nach Wengen: Abfahrt 21.30, 22.30 oder 23.32 Uhr

Gemeinderat Lauterbrunnen

Publiziert am 15.05.2025

Gemeindeverband Feuerwehr Bödeli

Feuerwehrverordnung

Der Feuerwehrrat der Feuerwehr Bödeli hat am 24. April 2025 die Änderungen im Anhang 5 der Feuerwehrverordnung beschlossen.

Die Änderungen treten rückwirkend auf den 1. Mai 2025 in Kraft.

Feuerwehrrat Bödeli

Publiziert am 15.05.2025

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchsteller: Bernhard und Nathalie Tschannen, Hauptstrasse 177, 3852 Ringgenberg.

Projektverfasserin: Imboden Architektur AG, Seestrasse 17, 3852 Ringgenberg.

Bauvorhaben: Umnutzung der ehemaligen Postfiliale in zwei 2-Zimmer-Wohnungen (Nutzung als Zweitwohnungen); Einbau einer Eingangstüre Ostseite; Sanierung der Fassade; Abbruch Mauerwerk Westseite.

Standort: Hauptstrasse 173, Gbbl. Nr. 1252, Koordinaten 2’634’930 / 1’172’441.

Nutzungszone: UeO Dorfkernzone, Überbauungsplan Nr. 3 «Dorf».

Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt im Bauinventar.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Naturgefahren: Gelber Wassergefahrenbereich (geringe Gefährdung).

Ausnahmen: keine.

Hinweis: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2025-6585). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Juni 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Ringgenberg, 12. Mai 2025

Bauverwaltung Ringgenberg

Publiziert am 15.05.2025

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Am Mittwoch, 21. Mai 2025, bleibt die Gemeindeverwaltung Interlaken wegen eines Personalanlasses den ganzen Tag geschlossen. 

Vielen Dank für Ihre Kenntnisnahme.

Gemeindeschreiberei Interlaken

Publiziert am 15.05.2025

Gemischte Gemeinde

Genehmigung Verordnung

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 26. Februar 2025 die Personalverordnung 2025 genehmigt. Die Inkraftsetzung erfolgt rückwirkend per 1. Januar 2025.

Die Genehmigung wird hiermit unter Hinweis auf Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 öffentlich bekannt gemacht. Die Verordnung kann bei der Gemeindeverwaltung Lütschental bezogen oder von der Homepage www.luetschental.ch heruntergeladen werden.

Gemeinderat Lütschental

Publiziert am 15.05.2025

Kirchgemeinde

Protokollauflage

Das Protokoll der ordentlichen Frühlingsversammlung der Kirchgemeinde Habkern vom 4. Mai 2025 liegt während 30 Tagen vom 15. Mai bis 15. Juni 2025 im Sekretariat öffentlich auf. Das Protokoll kann zudem auf der Homepage der Kirchgemeinde Habkern, www.kirche-habkern.ch, eingesehen werden.

Während der Auflage kann beim Kirchgemeinderat Habkern schriftlich Einsprache eingereicht werden. Der Kirchgemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Kirchgemeinde Habkern

Publiziert am 15.05.2025

Schulsozialarbeit Lütschinentäler

Anstellung Schulsozialarbeitende

An den letzten Gemeindeversammlungen genehmigte die Bevölkerung die Einführung der Schulsozialarbeit (SSA) in den Gemeinden Grindelwald, Gündlischwand, Lauterbrunnen (Sitzgemeinde), Lütschental und Wilderswil ab Beginn des kommenden Schuljahres 2025/26.

Auf die Stellenanzeigen sind erfreulicherweise zahlreiche Bewerbungen eingegangen. Nach etlichen Vorstellungsgesprächen können folgende Anstellungen bekannt gemacht werden:

  • Nathalie Herren, Wilderswil: Stellenleitung SSA (ab 1. Juli 2025) und Schulsozialarbeiterin am Standort Grindelwald mit den Schulhäusern Burglauenen, Endweg, Graben und Wärgistal (ab 1. August 2025)
  • Gabriela Ruef, Brienz: Schulsozialarbeiterin am Standort Lauterbrunnen mit den Schulhäusern in Lauterbrunnen, Mürren und Wengen (ab 1. August 2025)
  • Yanick Mafle, Interlaken: Schulsozialarbeiter am Standort Wilderswil sowie in den Schulhäusern der Gemeinden Gündlischwand und Lütschental (ab 1. August 2025)

Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit den Fachpersonen und die Aufnahme des Betriebs der Schulsozialarbeit Lütschinentäler ab dem kommendem Schuljahr.

Fachkommission Schulsozialarbeit Lütschinentäler

Publiziert am 15.05.2025

Einwohnergemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung

Freitag, 20. Juni 2025, 20.00 Uhr im Mehrzweckraum des ehemaligen Schulhauses Saxeten

Traktanden

  1. Jahresrechnung 2024
    Kenntnisnahme der Nachkredite und Genehmigung der Jahresrechnung 2024
  2. Wahlen
    Wahl der Revisionsstelle für das Rechnungsjahr 2025
  3. Verschiedenes

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Protokollauflage

Das Protokoll dieser Versammlung liegt vom 27. Juni bis 28. Juli 2025 auf der Gemeindeverwaltung zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat einzureichen.

Alle Stimmberechtigten und Gäste sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.

Saxeten, 15. Mai 2025

Gemeinderat Saxeten

Publiziert am 15.05.2025

Burgergemeinde

Ordentliche Burgerversammlung 

Freitag, 20. Mai 2025, im Anschluss an die Gemeindeversammlung

Traktanden

  1. Jahresrechnung 2024
    1. Nachkredite, Genehmigung
    2. Jahresrechnung, Genehmigung 
  2. Orientierungen 
  3. Verschiedenes

Saxeten, 15. Mai 2025

Der Burgerrat

Publiziert am 15.05.2025

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten über Auffahrt

Infolge der Feiertage sind sämtliche Büros der Gemeindeverwaltung in der Zeit vom 28. Mai bis 1. Juni 2025 wie folgt geöffnet:

  • Mittwoch, 28. Mai 2025: Vormittag

Ab Montag, 2. Juni 2025, gelten wieder die ordentlichen Öffnungszeiten.

Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.

Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 15.05.2025

Schwellenkorporation

Mitgliederversammlung

Donnerstag, 19. Juni 2025, 20.00 Uhr im Gemeindehaus

Traktanden

  1. Protokoll der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 2. Mai 2024 
  2. Jahresbericht 2024
  3. Jahresrechnung 2024
  4. Grundeigentümerbeitragssatz 2026
  5. Budget 2026
  6. Hochwasserschutz Lamm-/Schwanderbach, Genehmigung Nachtragskredit Sperrensanierung 
  7. Erstellungsprojekt Glyssibach, Genehmigung Kredit 
  8. Verschiedenes

Alle Grundeigentümer in der Gemeinde Schwanden sind zu dieser Versammlung herzlich eingeladen.

Schwellenkorporation Schwanden

Publiziert am 15.05.2025

Schwellenkorporation

Mitgliederversammlung

Montag, 23. Juni 2025, 19.00 Uhr im Kongress-Saal in Beatenberg

Traktanden

  1. Rechnung 2024
    1. Jahresrechnung 2024 / Genehmigung
  2. Budget 2026
    1. Tellenanlage von 0,4‰ / Genehmigung 
    2. Mindestbeitrag Schwellentelle Fr. 10.– / Genehmigung 
    3. Budget 2026 / Genehmigung
  3. Finanzplan 2027–2030 / Orientierung
  4. Wahlen
    Wieder- und Neuwahl Vorstandsmitglieder
  5. Projekt Schwellenerhaltungskonzept
    Information 
  6. Verschiedenes

Öffentliche Aktenauflage

Die Unterlagen zu Ziffern 1, 2 und 3 können ab 23. Mai 2025 bei der Gemeindeverwaltung Beatenberg eingesehen werden. Die Unterlagen stehen auch auf der Webseite www.beatenberg.ch zur Verfügung.

Das Protokoll der Mitgliederversammlung vom 23. Juni 2025 liegt in der Zeit vom 8. Juli bis 9. August 2025 auf der Gemeindeverwaltung Beatenberg öffentlich zur Einsichtnahme auf. Während dieser Frist kann beim Vorstand der Schwellenkorporation, p. A. Urs Zimmermann, Präsident, Waldeggstr. 17, 3803 Beatenberg, schriftlich Einsprache erhoben werden.

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen – bei Wahlen innert 10 Tagen – nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Ver-fahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49 a Gemeindegesetz, Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Zu dieser Versammlung sind alle beitragspflichtigen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer der Gemeinde Beatenberg gemäss Art. 8 Organisationsreglement der Schwellenkorporation freundlich eingeladen.

Beatenberg, 15. Mai 2025

Vorstand der Schwellenkorporation Beatenberg

Publiziert am 15.05.2025

Einwohnergemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung

Donnerstag, 19. Juni 2025, 20.00 Uhr, Kirchgemeindehaus Matten

Traktanden

  1. Jahresrechnung 2024; Genehmigung
  2. Gemeindeinitiative «Wohnraum schützen – Airbnb regulieren!»; Beratung und Beschlussfassung
  3. Neubauprojekt Doppelkindergarten; Beschluss über den Verpflichtungskredit von Fr. 150'000.– für das Verfahren und die Planung
  4. Teilrevision Kurtaxenreglement; Genehmigung
  5. Totalrevision Polizeireglement; Genehmigung
  6. Verlängerung Darlehen an die Musikschule Oberland Ost
  7. Verpflichtungskredit für die Beleuchtung der Schulhäuser Moos und Chabismoos
  8. Verpflichtungskredit Neugestaltung Ortsdurchfahrt Matten von Fr. 130'000.–; Genehmigung
  9. Versuchsbetrieb Buslinie 31.108; Genehmigung und Verpflichtungskredit
  10. Kenntnisnahme Kreditabrechnungen;
    a. Ersatz Strassenreinigungsmaschine
    b. Rollweg Eychelti
    c. Anschluss Flugplatz Gsteigstrasse
    d. Verkehrsrichtplan Tempo 30 «Crossbow»
    e. Sanierung Turnhalle Moos
  11. Verschiedenes

Auflage

Die Unterlagen zu den Traktanden liegen während 30 Tagen vor der Versammlung zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten, öffentlich auf. Sie sind auch auf www.matten.ch abrufbar.

Information

Die Botschaft zur Gemeindeversammlung ist spätestens ab 1. Juni 2025 auf der Webseite www.matten.ch einsehbar.

Rechtsmittel

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 65 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege VRPG vom 23. Mai 1989). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a des Gemeindegesetzes vom 16. März 1998).

Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Stimmrecht

Stimmberechtigt sind Schweizer Bürger:innen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde Matten b. Interlaken angemeldet sind.

Alle Einwohner:innen sind zur Gemeindeversammlung freundlich eingeladen.

Der Gemeinderat

Publiziert am 15.05.2025

Burgergemeinde

Ordentliche Burgergemeindeversammlung

Freitag, 20. Juni 2025, 20.00 Uhr im Gasthof Hirschen in Wilderswil

Traktanden

  1. Jahresrechnung 2024
    1. Genehmigung der Nachkredite
    2. Kenntnisnahme der übrigen Nachkredite und der Investitionsrechnung
    3. Genehmigung der Jahresrechnung
  2. Kenntnisnahme der Kostenabrechnung
    • Überbauung Kreuzimaadweg 32/34, Mitwirkung
  3. Datenschutz
    • Berichterstattung gemäss Artikel 30 Ziff. 2 des Organisationsreglements
  4. Orientierungen und Verschiedenes

Öffentliche Aktenauflage

Die Akten liegen jeweils am Dienstagnachmittag zwischen 14.00 und 18.00 Uhr in der Burgerverwaltung Wilderswil auf.

  • Jahresrechnung 2024 (Traktandum 1) 10 Tage vor der Versammlung
  • das Protokoll vom 20. Juni 2025 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen die Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt von Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Protokoll der Versammlung vom 13. Dezember 2024

Das Protokoll lag 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen vom 28. Dezember 2024 bis 26. Januar 2025 in der Burgerverwaltung an der Kirchgasse 31 in Wilderswil zur Einsichtnahme öffentlich auf. Es ging eine Einsprache ein, welche vom Burgerrat abgewiesen wurde. Der Burgerrat genehmigte das Protokoll an seiner Sitzung vom 28. Januar 2025. Alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger sind zur Teilnahme an der Versammlung freundlich eingeladen. Im Anschluss an die Versammlung wird ein Essen offeriert.

Wilderswil, 6. Mai 2025

Der Burgerrat

Publiziert am 15.05.2025

Besetzerschaft Holzmatten

Alphag

Die hagpflichtigen Bergteiler werden ersucht, ihren Alphag bis zum 2. Juni 2025 zu erstellen.

Die Pfander

Publiziert am 15.05.2025

Einwohnergemeinde

Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über Auffahrt

Woche 22

  • Donnerstag, 29. Mai 2025 (Auffahrt): geschlossen
  • Freitag, 30. Mai 2025: geschlossen

Woche 23

Ab Montag, 2. Juni 2025, normale Schalteröffnungszeiten

  • Mittwoch und Freitag von 8.00 bis 11.30 Uhr
  • Dienstag und Donnerstag von 8.00 bis 11.30 und 13.30 bis 16.30 Uhr

Wir wünschen allen schöne Feiertage. 

Gemeindeverwaltung Beatenberg

Publiziert am 15.05.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Wohnbaugenossenschaft Bödeli, André Leuenberger, Hertigässli 16, 3800 Matten bei Interlaken.

Projektverfasserin: Vögtli + Viecelli Architekten GmbH, Aarmühlestrasse 35, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Neubau der Überdachung der bestehenden 2 Einstellhallenrampen.

Standort: Hertigässli 2–16, Parzelle Nr. 872, Koordinaten 2'632’935/1'169'844 und 2'632’951/1'169’770.

Nutzungszone: Wohnzone W3.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Hinweis: Naturgefahrengebiet mit mittlerer Gefährdung, Wassergefahren.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Juni 2025.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden.

Es wird auf die Gesuchsakten und Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwashrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 15.05.2025

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Bauherrschaft: Qamil Kida, Zwischenbächen 8, 3855 Brienz.

Projektverfasserin: Enertech AG, Toni Roth, Badstrasse 6h, 3860 Meiringen.

Grundeigentümer: Qamil Kida, Ajmone Kida, Flurim Kida, Arjeta Kida, Zwischenbächen 8, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Montage einer aussen aufgestellten Luft-Wärmepumpe.

Standort: Gemeinde Brienz, Schorenstrasse 29, Parzelle Nr. 1850.

Zone: Wohnzone 2 (W2).

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Juni 2025.

Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz, BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 15.05.2025

Burgergemeinde

Burgerversammlung

Mittwoch, 18. Juni 2025, 20.00 Uhr, Kunsthaus Interlaken

Traktanden

  1. Genehmigung Jahresrechnung 2024
  2. Beitrag an Tennisclub Interlaken, «Sanierung Tennisplätze»
  3. Verschiedenes

Protokoll

Das Protokoll der Burgerversammlung vom 18. Juni 2025 liegt vom 30. Juni bis 29. Juli 2025 beim Infoschalter der Einwohnergemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, während der Öffnungszeiten zur Einsicht auf und ist ebenfalls auf der Homepage der Burgergemeinde Interlaken www.burgergemeindeinterlaken.ch einzusehen. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Burgerrat gemacht werden (Art. 63 OgR).

Interlaken, 6. Mai 2025

Der Burgerrat

Publiziert am 15.05.2025

Baupublikation

Gesuchsteller: Steiner Robert, Mühlerainstrasse 16, 4654 Lostorf.

Projektverfasserin: Helion Energy AG, Niedermattstrasse 1, 4528 Zuchwil.

Bauvorhaben: Installation Aufdach-Photovoltaikanlage.

Standort: Kreuzweg 37, Parzelle Nr. 4614, Koordinaten 2’645’750 / 1’164’025.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: erhaltenswert.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/226402

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Juni 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 9. Mai 2025

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 15.05.2025

Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern

Verkehrserschwerung

Kantonsstrasse Nr. 1109 Unterseen–Beatenberg

Gemeinde: Unterseen

410.20473 / Instandsetzung Obere Tannenbaumgrabenbrücke (10382), Unterseen

Teilstrecke: 2'629'800.16 / 1'171'749.75 (Koord. Y/X).

Dauer: 1. Juni bis 28. November 2025.

Ausnahmen: keine.

Grund der Massnahme: Instandsetzung der Brücke.

Verkehrsführung: Einspurige Verkehrsführung auf der Kantonsstrasse.

Einschränkungen: Einspurige Verkehrsführung, Verkehrsregelung von Hand oder mit Lichtsignalanlage.

Rechtliche Hinweise

Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.

Gwatt, 14. Mai 2025

Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I

Publiziert am 15.05.2025

Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern

Verkehrserschwerung

Kantonsstrasse Nr. 6 Interlaken–Wilerbrücke

Gemeinde: Oberried am Brienzersee.

410.10380/Instandsetzung Lawinengalerie Bolaui.

Teilstrecke: Lawinengalerie Bolaui, Oberried–Ebligen.

Dauer: 26. Mai bis 28. November 2025.

Ausnahmen: keine.

Grund der Massnahme: Sanierung Lawinengalerie.

Verkehrsführung: Umleitung durch Lichtsignal gesteuert.

Einschränkungen: Einspurige Verkehrsführung mit Lichtsignalanlage.

Rechtliche Hinweise

Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.

Gwatt, 29. April 2025

Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I

Publiziert am 15.05.2025

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten über Auffahrt

Die Gemeindeverwaltung und das Tourismusbüro Habkern bleiben über die Auffahrt von Mittwoch, 28., bis Freitag, 30. Mai 2025, geschlossen.

Ab Montag, 2. Juni 2025, gelten die üblichen Öffnungszeiten.

Wir wünschen Ihnen eine schöne Auffahrt.

Gemeindeverwaltung und Tourismusbüro Habkern

Publiziert am 15.05.2025

Einwohnergemeinde

Sonderabfallsammlung vom Samstag, 24. Mai 2025, 8.00 bis 11.30 Uhr

In diesem Jahr findet wiederum ein Sammlungstag für Sonderabfälle statt. Putzmittel, Farben, Medikamente und andere Chemikalien können abgegeben werden. Die Sammlung ist ausschliesslich für private Haushalte in der Gemeinde Grindelwald bestimmt und findet zur angegebenen Zeit im Entsorgungshof Tschingeley, Tschingeleystrasse 23, 3816 Burglauenen, statt.

Publiziert am 15.05.2025

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Bauherrschaft: Compact Immobilien AG, Hanspeter Trauffer, Lauimatte 5, 3855 Brienz.

Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Dachflächenentwässerung durch unterirdische Versickerungsanlage, Verzicht auf Regenwassernutzung und dadurch Entfall des Regenwassertanks und des Speicherkanals sowie der Vergrösserung der unterirdischen Versickerungsanlage. Ausführung der Fläche zwischen Gewerbehalle und Halle Nr. 9 in Belag anstelle von Beton.

Standort: Gemeinde Brienz, Industriestrasse 5, Parzelle Nr. 3841.

Zone: Industrie- und Gewerbezone (IG).

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Juni 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 15.05.2025

Einwohnergemeinde

Workshop Planungszone Zweitwohnungen

Der Gemeinderat von Brienz hat am 31. März 2025 eine Planungszone Zweitwohnungen beschlossen. Diese dient dazu, die zulässigen Wohnnutzungen im Planungsperimeter der Planungszone im Hinblick auf die Beschränkung von Zweitwohnungen sowie Beschränkung der kurzzeitigen Vermietung von Zweitwohnungen zu überprüfen.

Am Donnerstag, 22. Mai 2025, um 19.00 Uhr findet im Gemeindehaus Dindlen Schulhausstrasse 1, 3855 Brienz, ein Workshop zur Ausgestaltung der künftigen Regelung statt. Die Bevölkerung ist herzlich eigeladen, an diesem Workshop aktiv teilzunehmen.

Aus organisatorischen Gründen bitten wir bis am Sonntag, 18. Mai 2025, um eine Anmeldung an linda.stauffer@brienz.ch oder unter Telefon 033 952 22 58.

Gemeinderat Brienz

Publiziert am 15.05.2025

Schwellenkorporation

Ordentliche Mitgliederversammlung

Freitag, 20. Juni 2025, 20.00 Uhr im Gemeindehaus Dindlen, Brienz

Traktanden

  1. Protokoll der Mitgliederversammlung vom 19. Dezember 2024
  2. Jahresbericht 2024 des Schwellenmeisters
  3. Genehmigung Jahresrechnung 2024
  4. HWS Lamm-/Schwanderbach, Genehmigung Nachtragskredit Sperrensanierung
  5. HWS Projekt Milibach, Genehmigung Verpflichtungskredit Projektierungskosten
  6. Orientierungen Projekte
  7. Verschiedenes

Gegen die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sowie bei inhaltlichen als auch bei Verfahrensrügen kann gestützt auf Art. 60, 63 und 67 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden.

Rügepflicht: Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Mitgliederversammlung ist gemäss Art. 49a Gemeindegesetz sofort zu beanstanden.

Brienz, 1. Mai 2025

Schwellenkorporation Brienz

Publiziert am 15.05.2025

Bäuertburgergemeinde Goldswil

Ordentliche Gemeindeversammlung

Mittwoch, 21. Mai 2025, 20.15 Uhr im Gmeindshus Goldswil

Traktanden

  1. Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 22. November 2024
  2. Beratung und Genehmigung der Jahresrechnung 2024
  3. Neue Burgernutzenbezüger
  4. Anpassung Organisationsreglement
  5. Verkauf der Parzelle Nr. 2440
  6. Orientierungen und Verschiedenes

Alle volljährigen Burgerinnen und Burger, welche sich erstmals zum Bezug des Burgernutzens berechtigt glauben, melden sich bis am 15. Mai 2024 schriftlich beim Bäuertschreiber Roland Gurtner, 3805 Goldswil, über www.bgrigo.ch oder baeurtburgergemeindegoldswil@gmail.com

Goldswil, 26. März 2025

Der Bäuertburgerrat

Publiziert am 15.05.2025

Einwohnergemeinde

Bepflanzungen an öffentlichen Strassen

Anpflanzen und Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen entlang öffentlicher Strassen und Gehwege.

Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Hinweise auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten:

  1. Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmer, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen schreiben Art. 80 Abs. 3 und Art. 83 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) sowie Art. 56 und 57 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) unter anderem vor:
    1. Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen und nicht hochstämmige Bäume müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über den Strassen frei zu haltenden Luftraum von 4,50 m Höhe hineinragen; über Geh- und Radwegen muss eine Höhe von 2,50 m und ein seitlicher Abstand von 0,50 m frei gehalten werden.
    2. Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden.
    3. Bei unübersichtlichen Strassenstellen, insbesondere bei Kurven, Einmündungen und Kreuzungen,
      dürfen Einfriedungen und Zäune die Fahrbahn um höchstens 60 cm überragen. Für die nicht hochstämmigen Bäume, Hecken, Sträucher, landwirtschaftlichen Kulturen und dergleichen gelten die Vorschriften über Einfriedungen.
    4. Nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune müssen auf einen Abstand von 2 m vom Fahrbahnrand bzw. 0,50 m von der Gehweghinterkante einhalten.
    5. Bei unübersichtlichen Strassenstellen sind Bäume, Grünhecken, Sträucher, gärtnerische und landwirtschaftliche Kulturen (z. B. Mais, Getreidearten) in einem genügend grossen Abstand gegenüber der Fahrbahn anzupflanzen.
    6. Die Grundeigentümer haben Bäume und Äste, welche dem Wind und den Witterungseinflüssen nicht genügend Widerstand leisten und auf die Verkehrsfläche zu stürzen drohen, rechtzeitig zu beseitigen. Die Verkehrsfläche ist von übermässigem Reisig und Blattwerk (insbesondere im Herbst) zu reinigen. Für Schäden, die durch nicht vorschriftsgemässes Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen entstehen, sind die Grundeigentümer haftbar.

Weiter zu beachten gilt es, dass ein Radikalschnitt von Sträuchern, Hecken und Bäumen zwischen dem 1. März und 30. September in der Schweiz strengstens verboten ist! Diese Einschränkung dient dem Artenschutz von einheimischen Tieren. Gemäss Art. 20 Abs. a der Verordnung über den Natur- und Heimatschutz (NHV) ist es in der Schweiz strengstens verboten, Brutstätten oder Nester zu zerstören, zu beschädigen oder gar von ihrem angestammten Platz zu entfernen.

Aufforderung: Die Strassenanstösser werden hiermit ersucht, Äste und andere Bepflanzungen bis spätestens am 18. Juni 2025 und im Verlauf des Jahres nötigenfalls erneut auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden. Wird der Aufforderung bis zu diesem Datum nicht Folge geleistet, wird die Gemeinde die Arbeiten auf Kosten der betroffenen Eigentümer ausführen lassen (Ersatzvornahme).

Für allfällige Fragen wenden Sie sich an die Bauverwaltung Matten, Telefon 033 826 50 21.

Hinweis: Das Grünmaterial kann gemäss Abfallkalender der Gemeinde Matten kostenlos oder bei der Avag Entsorgungs- und Recyclingstation Interlaken gegen Gebühr entsorgt werden. Es ist verboten, Grünmaterial in Wäldern, an Flüssen oder Bächen und nicht bewilligten Plätzen zu deponieren. Noch besser: Kompostieren Sie selbst!

Wir danken den Strassenanstössern für das Verständnis und die Mithilfe.

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 15.05.2025

Einwohnergemeinde

Verkehrserschwerung – Belagsarbeiten Wengelacher

  • Der Strassendeckbelag im Wengelacher/Wagnerenstrasse wird im Zeitraum von Montag, 26., bis Freitag, 30. Mai 2025, erneuert.
  • Der Strassenabschnitt ab Kreuzung Wengelacher/Wagnerenstrasse bis Rugenbräu ist von Montag, 26., 7.00 Uhr bis Freitag, 30. Mai, 7.30 Uhr für den Durchgangsverkehr gesperrt.
  • Der Strassenabschnitt im Bereich Wengelacher Nr. 1 (Möbelgeschäft) ist im Zeitraum von Dienstag, 27., 7.00 Uhr bis Freitag, 28. Mai, 7.30 Uhr für den Durchgangsverkehr gesperrt.

Sollte der Belagseinbau infolge Schlechtwetter nicht möglich sein, kann es zu Verschiebungen kommen.

Für allfällig entstehende Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung.

Die Bauverwaltung

Publiziert am 15.05.2025

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Die Gemeindeverwaltung Schwanden bleibt aufgrund eines auswärtigen Termins am Mittwoch, 21. Mai 2025, ab 11.00 Uhr geschlossen. Ab Donnerstag, 22. Mai 2025, bedienen wir Sie gerne wieder zu den ordentlichen Öffnungszeiten.

Besten Dank für die Kenntnisnahme und Beachtung.

Gemeindeverwaltung Schwanden

Publiziert am 15.05.2025

Gemischte Gemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung

Freitag, 20. Juni 2025, 20.00 Uhr, Saal Mehrzweckgebäude

Traktanden

  1. Finanzwesen
    Jahresrechnung 2024
    1. Kenntnisnahme von Nachkrediten
    2. Kenntnisnahme Revisionsbericht / Bericht Datenschutzaufsichtsstelle
    3. Genehmigung Jahresrechnung 2024
  2. Organisation
    Personalreglement, Anpassung
  3. Wasserversorgung
    Neubau Verbindungsleitung Lütschental–Burglauenen / UV-Anlage Druckreduktion Rischbach / Versetzung Einspeisung Senggliwald, Kreditgenehmigung
  4. Verschiedenes

Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeschreiberei öffentlich auf.

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Das Protokoll dieser Versammlung wird ab dem 26. Juni 2025 während 20 Tagen in der Gemeindeschreiberei öffentlich aufgelegt. Die Auflage wird im Anzeiger Interlaken publiziert. Gegen die Abfassung des Protokolls kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden (Art. 77 Abs. 2 und Abs. 3 Organisationsreglement).

Herzlich lädt der Gemeinderat zur Versammlung und zum anschliessenden Apéro ein.

Lütschental, 30. April 2025

Gemeinderat Lütschental

Publiziert am 15.05.2025

Einwohnergemeinde

Verkehrsmassnahmen in der Zuständigkeit des Tiefbauamts des Kantons Bern

Der Gemeinderat Leissigen verfügt gestützt auf Art. 44 Abs. 2 der Strassenverordnung des Kantons Bern vom 29. Oktober 2008 mit Zustimmung des Tiefbauamts des Kantons Bern folgende Verkehrsmassnahmen:

«Verbot für Motorwagen und Motorräder» mit Zusatz «Zubringerdienst gestattet»

Neuer Weg zwischen Guetliweg und Hauptstrasse

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 Bst. a) und Art. 67 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen. Beschwerdefrist: Montag, 16. Juni 2025

Diese Verfügung tritt nach Ablauf der Beschwerdefrist mit dem Aufstellen der Signale in Kraft.

Gemeinderat Leissigen

Publiziert am 15.05.2025

Schwellenkorporation

Ordentliche Mitgliederversammlung

Montag, 16. Juni 2025, um 20.00 Uhr im Singsaal Turnhalle Bettenried

Traktanden

  1. Protokoll der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 17. Juni 2024
  2. Genehmigung Jahresrechnung 2024
  3. Festlegen Tellansatz 2026
  4. Beratung und Beschluss Budget 2026
  5. Wahlen
    • 1 Mitglied des Vorstandes, Wiederwahl
    • 1 Mitglied der Rechnungsprüfung, Wiederwahl
  6. Informationen Hochwasserschutzprojekt Eybach
  7. Information Unwetterschäden vom 12. August 2024
  8. Verschiedenes

Gegen Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen, bei Wahlen innert 10 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden.

Alle im Kataster von Leissigen eingetragenen beitragspflichtigen Grundeigentümer/-innen und Werkeigentümer/-innen sind stimmberechtigt und zur Versammlung freundlich eingeladen.

Leissigen, 22. April 2025

Der Vorstand der Schwellenkorporation Leissigen

Publiziert am 15.05.2025

Einwohnergemeinde

Gemeindeversammlung

Montag, 23. Juni 2025, um 19.30 Uhr in der Turnhalle

Traktanden

  1. Jahresrechnung 2024 – Genehmigung
  2. Siedlungsabfallentsorgung – wiederkehrender Verpflichtungskredit – Genehmigung
  3. Ersatzbeschaffung Kommunalfahrzeug – Verpflichtungskredit – Genehmigung
  4. Aufhebung Reglement über die Feuerungskontrolle – Genehmigung
  5. Ersatzwahl für die Amtszeit vom 1. August 2025 bis 31. Dezember 2028
    • Baukommission (1 Mitglied)
    • Sozial- und Gesundheitskommission (2 Mitglieder)
  6. Verschiedenes

Wahlvorschläge

Wahlvorschläge können bis und mit an der Gemeindeversammlung bekannt gegeben werden. Nicht an der Gemeindeversammlung anwesende Kandidatinnen und Kandidaten müssen mit einer allfälligen Wahl  einverstanden sein, beziehungsweise ihr Einverständnis vorgängig schriftlich dem Gemeinderat mitgeteilt haben.

Aktenauflage

Die Unterlagen zu den Geschäften liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 23. Juni 2025 liegt spätestens sieben Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf. Während der Auflage kann beim Gemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden.

Stimmrecht

Die Versammlung ist öffentlich. Stimmberechtigt sind alle in eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Leissigen Wohnsitz haben.

Rechtsmittel

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Gemeinderat Leissigen

Publiziert am 15.05.2025

Einwohnergemeinde

Fundbüro

In der Gemeinde Ringgenberg werden einige Gegenstände verloren oder liegengelassen. Vieles hat einen persönlichen oder materiellen Wert, und die betroffene Person ist dankbar, den verlorenen Gegenstand wieder zurückzuerhalten.

Was Sie beachten sollten, wenn Sie etwas gefunden haben:

  • Die Finderin oder der Finder ist verpflichtet, die gefundenen Artikel im Fundbüro der Gemeinde Ringgenberg abzugeben.
  • Die Finder haben ein Recht auf einen Finderlohn oder auf die Fundsache selbst, falls die Besitzerin oder der Besitzer sich nicht innerhalb von 5 Jahren gemeldet hat.
  • Der Fundgegenstand wird nach Ablauf dieser Frist gegen eine Aufbewahrungsgebühr von Fr. 10.– gemäss Gebührenreglement der Gemeinde Ringgenberg der Finderin oder dem Finder überlassen.
  • Persönliche Gegenstände wie Schlüssel usw. werden nicht dem Finder überlassen. Haben die Finder kein Interesse an den Fundgegenständen, werden Sie, wo möglich, einer gemeinnützigen Institution übergeben.

Wenn Sie etwas verloren haben:

  • Die Mitarbeitenden des Fundbüros benachrichtigen Sie, sofern die Fundsache eindeutig identifiziert werden kann.
  • Verloren gegangene Gegenstände können Sie beim Fundbüro melden. Sobald Ihr Gegenstand gefunden wird, werden Sie benachrichtigt.
  • Nicht abgeholte und nicht vermittelbare Schlüssel werden nach Ablauf von 5 Jahren vernichtet.

Gemeindeverwaltung Ringgenberg

Publiziert am 15.05.2025

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten über Auffahrt 2025

Die Gemeindeverwaltung bleibt über Auffahrt den ganzen Tag geschlossen. Ab Montag, 2. Juni 2025, sind wir gerne wieder zu den gewohnten Schalteröffnungszeiten für Sie da.

Gemeindeverwaltung Schwanden

Publiziert am 15.05.2025

Gemeindeverband Sozialdienst Region Jungfrau

Abgeordnetenversammlung

Donnerstag, 19. Juni 2025, 18.00 Uhr, Hotel Interlaken, Höheweg 74, 3800 Interlaken

Im Namen des Vorstands des Gemeindeverbandes Sozialdienst Region Jungfrau laden wir Stimmberechtigte und Gäste herzlich zur diesjährigen Abgeordnetenversammlung mit anschliessendem Apéro ein. Es erwarten Sie folgende Traktanden:

Traktanden

  1. Protokoll der Abgeordnetenversammlung vom 20. Juni 2024 (Beschluss)
  2. Bericht des Präsidenten
  3. Rechnung 2024, Beschluss
  4. Revisionsbericht
  5. Budget 2026, Beschluss
  6. Mutationen Vorstand
  7. Verschiedenes

Alle Stimmberechtigten (Delegierte der Gemeinden) und Gäste sind zu dieser Versammlung mit anschliessendem Apéro herzlich eingeladen.

An- oder Abmeldungen der Delegierten bitte an: liselotte.zioerjen@sdrj.ch

Weitere Informationen und den Jahresbericht 2024 finden Sie unter: www.sdrj.ch

Interlaken, 8. Mai 2025

Der Vorstand

Publiziert am 15.05.2025

Konkursamt Oberland

Auflage Kollokationsplan und Inventar

Ausgeschlagene Erbschaft des Wyss Karl Rudolf, geb. 2. Oktober 1956, von Ringgenberg BE, Kirchstrasse 29, 3806 Bönigen, verstorben am 22. März 2024.

Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage.

Ablauf der Frist: 3. Juni 2025.

Auflagefrist Inventar: 10 Tage.

Ablauf der Frist: 24. Mai 2025.

Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 14. Mai 2025.

Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland

Publiziert am 15.05.2025

Konkursamt Oberland

Auflage Kollokationsplan und Inventar

Ausgeschlagene Erbschaft der Fuchs-Michel Ursula, geb. 20. April 1946, von Bönigen BE und Hombrechtikon ZH, Pflegeheim Schlössli am See, Seestrasse 34, 3806 Bönigen, verstorben am 23. Januar 2025.

Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage.

Ablauf der Frist: 3. Juni 2025.

Auflagefrist Inventar: 10 Tage.

Ablauf der Frist: 24. Mai 2025.

Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 14. Mai 2025.

Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland

Publiziert am 15.05.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Daniel und Sonja Kaufmann, Rütistrasse 15, 3855 Schwanden b. Brienz.

Bauvorhaben: Fensterersatz mit Entfernung der Sprossen.

Standort: Rütistrasse 15, Parzelle Nr. 475, Bestandeszone Unterschwanden, Koordinaten O 2'480'000 / N 1'070'000.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Juni 2025.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Schwanden, Schwanderstrasse 82, 3855 Schwanden b. Brienz.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind jedoch die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Bauverwaltung Schwanden

Publiziert am 15.05.2025

Baupublikation

Gesuchstellerin: Hightide Kayak School, David Storey, Lütschinenstrasse 24, 3806 Bönigen.

Projektverfasserin: Bauberatung Roth GmbH, Renggliweg 11, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Projektänderung zum Einbau einer Galerie mit Abstellraum und Materiallager im bestehenden Saal des Oberländerhofs. Zusätzlich Einbau einer WC-Anlage. 

Standort: Am Quai 1, Parzelle Nr. 202, Koordinaten 2'635'119 / 1'1701'858.

Zone: Hotel-, Wohn- und Gewerbezone.

Schutzzone: schützenswertes Gebäude.

Ausnahmen: keine.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Juni 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich sind schriftlich und begründet im Doppel innert der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Die Dokumente zu diesem Baugesuch können auf der Internetseite der Einwohnergemeinde Bönigen mit einem Link eingesehen werden. Hierzu benötigen Sie ein BE-Login.

Bauverwaltung Bönigen

Publiziert am 15.05.2025

Baupublikation

Gesuchstellerin: Stockwerkeigentümergemeinschaft Teuffi Beatenberg, Schmockenstrasse 20, 3803 Beatenberg.

Projektverfasserin: Liechti Haustechnik AG, Hauptstrasse 73, 4702 Oensingen.

Bauvorhaben: Abbruch Abgasanlage/Kaminanlage Ostfassade Wohnhaus.

Standort: Schmockenstrasse 20, Beatenberg, Parzelle Nr. 2195, Koordinaten 2’626'698 / 1’171’501, Wohnzone 2-geschossig

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahme: keine.

Hinweis: Naturgefahrengebiet mit geringer Gefahr (Rutschungen). 

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/232987, e-Auflage eBau Nr. 2025-6752). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Juni 2025.

Es wird auf die Baugesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Beatenberg, 6. Mai 2025

Bauverwaltung Beatenberg

Publiziert am 15.05.2025

Gemeindeverband für die Erhaltung der Wälder in der Region Oberland-Ost GEWO

39. Delegiertenversammlung

Freitag, 20. Juni 2025, 16.00 Uhr, Carlton-Europe Hotel, 3800 Interlaken

Traktanden auf der Homepage unter www.gemeindeverband-gewo.ch.

Vorstand und Geschäftsstelle GEWO

Publiziert am 15.05.2025

Einwohnergemeinde

Markt in Interlaken – Sperrung Höheweg

Der Warenmarkt findet im Jahr 2025 wiederum vier Mal auf dem Höheweg statt. Am Sonntag, 1. Juni 2025, muss deshalb der Höheweg von 8.00 bis 20.00 Uhr von der Einmündung Strandbadstrasse bis zur Einmündung Harderstrasse für jeglichen Verkehr (auch Velos) gesperrt werden.

Umleitungen sowie Zufahrten zu den betroffenen Hotels werden signalisiert. Der öffentliche Verkehr wird ebenfalls umgeleitet, die Haltestellen entlang des Höhewegs werden an diesem Tag nicht bedient.

Polizeiinspektorat Interlaken

Publiziert am 15.05.2025

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten über Auffahrt

Die Gemeindeverwaltung bleibt über Auffahrt wie folgt geschlossen:

  • Mittwoch, 28. Mai 2025, geöffnet von 8.00–11.30 Uhr, Nachmittag geschlossen
  • Auffahrt, 29. Mai 2025, ganzer Tag geschlossen
  • Freitag, 30. Mai 2025, ganzer Tag geschlossen

Ab Montag, 2. Juni 2025 ist die Verwaltung wieder zu den normalen Öffnungszeiten geöffnet.

Wir wünschen Ihnen eine schöne Auffahrt.

Gemeindeverwaltung Ringgenberg

Publiziert am 15.05.2025

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung während der Auffahrtstage

Die Gemeindeverwaltung ist während der Auffahrtstage wie folgt geöffnet:

  • Mittwoch, 28. Mai 2025, 8.00–11.30 und 14.00–16.00 Uhr
  • Donnerstag, 29. Mai 2025, geschlossen
  • Freitag, 30. Mai 2025, geschlossen

Ab Montag, 2. Juni 2025, gelten wieder die ordentlichen Öffnungszeiten.

Besten Dank für Ihr Verständnis.

Wilderswil, 12. Mai 2025

Gemeindeverwaltung Wilderswil

Publiziert am 15.05.2025

Einwohnergemeinde

Sperrung Marktgasse bis Stadthausplatz in Unterseen

Infolge eines Strassenfests wird die Marktgasse am Samstag, 31. Mai 2025, von 8.00–24.00 Uhr ab Marktplatz (Marktgasse 2) über die Spielmatte und Kreuzgasse bis Stadthausplatz in Unterseen gesperrt. Umleitungen werden entsprechend signalisiert.

Polizeiinspektorat Interlaken

Publiziert am 15.05.2025

Gemischte Gemeinde

Gemeindeversammlung

Freitag, 13. Juni 2025, 20.00 Uhr im Schulhaus Obermoos

Traktanden

  1. Jahresrechnung 2024
    1. Kenntnisnahme von Nachkrediten Kompetenz Gemeinderat
    2. Genehmigung der Jahresrechnung 2024
  2. Verpflichtungskredit Sanierung Turbine Trigli
  3. Nachkredit Fertigstellung Wasserversorgung Wilervorsass
  4. Verpflichtungskredit Wasserversorgung Oberberg
  5. Antrag aus der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2024 betreffend Übernahme Verfahrenskosten Einsprecher Tempo 30
  6. Antrag aus der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2024 betreffend Solarrückvergütung
  7. Musikhaus Stand der Abklärungen
  8. Mitteilungen und Verschiedenes

Aktenauflage

Der Rechnungsabschluss 2024 kann 10 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Ein Kurzkommentar und der Zusammenzug der Jahresrechnung werden an alle Haushaltungen verteilt.

Das Versammlungsprotokoll liegt 7 Tage nach der Gemeindeversammlung während 30 Tagen öffentlich auf und ist ebenfalls unter www.brienzwiler.ch einsehbar.

Rechtsmittel

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Die Stimmberechtigten von Brienzwiler sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Brienzwiler Wohnsitz haben.

Brienzwiler, 28. April 2025

Gemeinderat Brienzwiler

Publiziert am 15.05.2025

Einwohnergemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung

Donnerstag, 12. Juni 2025, 20.00 Uhr, Gemeindehaus Dindlen

Traktanden

  1. Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 2024
    (genehmigt gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 13 vom 6. Januar 2025)
  2. Genehmigung des Jahresrechnung 2024
  3. Genehmigung Verpflichtungskredit Ersatz Quellleitung Baumgarten
  4. Genehmigung Änderung Gestaltungsgrundsatz Gemeindebaureglement und Uferschutzvorschriften
  5. Kenntnisnahme Abrechnung Verpflichtungskredit dringliche Massnahmen Axalpstrasse
  6. Kenntnisnahme Abrechnung Verpflichtungskredit Gesamtprojektierung Sanierung Axalpstrasse
  7. Orientierungen
    Der Gemeinderatspräsident orientiert über:
    1. Unwetter Milibach
    2. Gemeindeinitiative «Wohnraum schützen – Airbnb regulieren»
    3. Parkplatzsituation / Parkhaus
    4. Neugestaltung Bahnhofplatz
    5. Brienzer Wildbäche
    6. Gefahrenkarte Lamm-/Schwanderbach
  8. Verschiedenes

Das Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 2024 lag gemäss Art. 33 Reglement über Abstimmungen und Wahlen vom 12. Dezember 2019 vom 9. Januar bis 10. Februar 2025 auf der Gemeindeschreiberei Brienz öffentlich auf und kann unter www.brienz.ch zusätzlich eingesehen werden. Während der Auflagefrist konnte an den Gemeinderat Brienz bis 10. Februar 2025 schriftlich Einsprache erhoben werden.

Die Änderung Gestaltungsgrundsatz Gemeindebaureglement und Uferschutzvorschriften liegt gemäss Art. 54 Gemeindegesetz 30 Tage vor der Gemeindeversammlung auf der Gemeindeschreiberei Brienz auf.

Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung sowie bei inhaltlichen als auch bei Verfahrensrügen kann gestützt auf Art. 60, 63 und 67 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden.

Rügepflicht: Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung ist gemäss Art. 49a Gemeindegesetz sofort zu beanstanden.

Brienz, 31. März 2025

Der Gemeinderat

Publiziert am 15.05.2025

Einwohnergemeinde

Ordentliche Versammlung

Freitag, 13. Juni 2025, 20.15 Uhr, Gemeindesaal im Schulhaus

Traktanden

  1. Genehmigung der Verwaltungsrechnung 2024
  2. Übertragung der Aufgaben im Bereich Finanzen an die Gemeinde Ringgenberg (bisher Gemeinde Wilderswil)
  3. Verschiedenes

Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Gündlischwand öffentlich zur Einsichtnahme auf.

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Das Protokoll dieser Versammlung liegt vom 20. Juni bis 21. Juli 2025 bei der Gemeindeverwaltung zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat einzureichen.

Alle in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten sowie Gäste sind zu der Versammlung freundlich eingeladen.

Zweilütschinen, 5. Mai 2025

Der Gemeinderat

Publiziert am 15.05.2025

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Pirate Bay Nautical Center GmbH, Hauptstrasse 143, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Entsorgungskonzept für das Abwasser aus den Badebooten (HotTug); Konzession für die Wassernutzung aus dem Brienzersee. Beim Bootsverleih werden Badeboote vermietet, welche mit Wasser aus dem Brienzersee befüllt werden. Das Wasser wird hierfür mit einer Pumpe dem Brienzersee entnommen und mit einem Durchlauferhitzer erwärmt.

Hinweis: Vorbehalten bleibt die Genehmigung der geänderten Uferschutzvorschriften Bootssteganlage beim Bahnhof durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung.

Standort: Schiffländte / Brienzersee, Bootsverleih beim Bahnhof Brienz, Zone Uferschutzplan Nr. 2 «Bootsteganlage beim Bahnhof», Koordinaten 2’645’797 / 1’178’367.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Ao.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum des Gewässers (Art. 41c GSchV)

Auflage- und Einsprachefrist bis 10. Juni 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und den Hinweis beim Steg verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 15.05.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Eisenhut Holding GmbH, Beatenbergstrasse 55, 3800 Unterseen,  Paul Rosser, Untere Gasse 4, 3800 Unterseen-Interlaken.

Projektverfasserin: L2A Architekten AG, Untere Gasse 4, 3800 Unterseen-Interlaken.

Bauvorhaben: Abbruch Gebäude Nrn. 13 und 13a auf der Parzelle Nr. 1426; Neubau Mehrfamilienhaus mit Einstellhalle und vier ungedeckten Autoabstellplätzen; Rückbau bestehender Garage auf der Parzelle Nr. 1427.

Standort: Am Lauener 13, Parzellen Nrn. 1426 und 1427, Wohnzone W2, Koordinaten 2’630’727 / 1’170’703.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Auflage- und Einsprachefrist bis 10. Juni 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 15.05.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AG, Wireless Access, Postfach, 3050 Bern.

Projektverfasserin: Axians Schweiz AG, Pulverstrasse 8, 3063 Ittigen.

Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch für die Anwendung des Korrekturfaktors ohne bauliche Änderungen an der Mobilfunkanlage der Swisscom (Schweiz) AG (HSTE).

Hinweis: Es ist vorgesehen, die Antennen adaptiv, unter Anwendung des Korrekturfaktors KAA (gemäss Nachtrag zur Vollzugshilfe vom 23. Februar 2021) zu betreiben. Alle Voraussetzungen dazu (automatische Leistungsbegrenzung, angepasstes Qualitätssicherungssystem, angepasste NIS-Datenbank des BAKOM) sind erfüllt. Die dafür vorgesehene Antenne vom Typ Ericsson AIR6488B43 verfügt über genügend Sub-Arrays um gemäss NISV Anh. 1 Ziff. 63 Abs. 3 einen minimalen Korrekturfaktor von 0.13 zuzulassen.

Standort: Brienzwilerstrasse 6, Parzelle Nr. 306, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’649’225 / 1’177’970

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 10. Juni 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Hofstetten bei Brienz, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten sowie auf die Amts- und Fachberichte verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 15.05.2025

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Einwohnergemeinde Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459B, 3822 Lauterbrunnen.

Bauvorhaben: Aufstellen von Toi-Toi-WCs mit Holzverschalung an folgenden Standorten: Standort 2, Parzelle Nr. 350 (Geissschiir); Standort 4, Parzelle Nr. 2867 (Spiss); Standort 6, Parzelle Nr. 5460 (Isenfluh); Standort 7, Parzelle Nr. 146 (Kirchenparkplatz); Standort 8, Parzelle Nr. 2895 (Staubbachscheune); Standort 9, Parzelle Nr. 952 (Bir Buechen).

Standort: Diverse Standorte in Stechelberg, Lauterbrunnen und Isenfluh; Parzellen Nrn. 350, 2867, 5460, 146, 2895, 952, Landwirtschaftszone sowie Zone für öffentliche Nutzung.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
  • nichtforstliche Kleinbaute im Wald (Art. 14 WaV)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 10. Juni 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 15.05.2025

Stellenausschreibung

Schulsozialarbeit Bödeli

Für die Schulen Matten und Leissigen suchen wir per 1. August 2025 oder nach Vereinbarung eine/n

Schulsozialarbeiter/-in 50%

Die Schulsozialarbeit (SSA) Bödeli besteht seit 2012 und ist aktuell ein Angebot an den Schulen und Kindergärten in Bönigen, Interlaken, Leissigen, Matten, Ringgenberg und Unterseen. Die SSA begleitet Schüler/-innen im Prozess des Erwachsenwerdens und unterstützt Kinder und Jugendliche, Eltern und Lehrpersonen bei sozialen Fragen. Im Zentrum steht die Bewältigung verschiedener Herausforderungen, die sich im Schulalltag bemerkbar machen. Zudem leistet die Schulsozialarbeit Präventionsarbeit in den Klassen.

Wir suchen für den Standort Matten eine/n zweite/n Schulsozialarbeiter/-in, der/die bereit ist, zusätzlich die Schulsozialarbeit in Leissigen weiter aufzubauen (Pilotprojekt für 3 Jahre, seit 1.1.2025)

Schulsozialarbeiter/-in am Standort Matten 35%

und

Schulsozialarbeiter/-in am neuen Standort Leissigen 15%

Ihr Aufgabengebiet

  • Kooperation und Vernetzung in der Region sowie mit spezifischen Angeboten
  • Beratung und Unterstützung von Schülern und Schülerinnen (Zyklus 1–3 in Matten und Zyklus 1–2 in Leissigen) sowie Eltern und Bezugspersonen
  • Beratung und Unterstützung von Lehrpersonen und Schulleitung sowie vielfältige Zusammenarbeit mit denselben
  • Arbeit mit Klassen (Prävention bis Krisenintervention)
  • Einbezug bei Projekten und Konzeptarbeiten an der Schule
  • Mitverantwortung bei der Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit Bödeli

Ihr Anforderungsprofil

  • abgeschlossene Ausbildung in Sozialer Arbeit (Fachhochschule) oder Sozialpädagogik
  • Berufserfahrung in der Schulsozialarbeit und/oder Weiterbildung bei der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien
  • Methodenkompetenz für Beratung und Arbeit mit Einzelnen sowie mit Gruppen
  • Vertrautheit mit dem Arbeitsfeld Schule und den Rahmenbedingungen
  • Vertrautheit mit Kindesschutzfragen
  • Fähigkeit für interdisziplinäres Denken und Kooperation
  • gutes Selbstmanagement, organisatorische Fähigkeiten, Belastbarkeit und Flexibilität
  • Bereitschaft zu Mehrarbeit während den Schulwochen und Kompensation in den Schulferien

Unser Angebot

  • ein vielseitiges und interessantes Arbeitsgebiet mit Spielraum für eigene Ideen
  • Jahresarbeitszeit (Pensum ist primär in den Schulwochen zu leisten)
  • Arbeits- und Anstellungsbedingungen der Gemeinde Matten

Weitere Informationen zu der Schulsozialarbeit Bödeli finden Sie unter www.matten.ch/schulsozialarbeit

Für stellenspezifische Fragen steht Ihnen Daniela Schlunegger, Stellenleiterin/Schulsozialarbeiterin, Telefon 079 848 57 99, team@schulsozialarbeit-boedeli.ch, Montag und Mittwoch zur Verfügung.

Ihre Bewerbungsunterlagen ausschliesslich in elektronischer Form senden Sie uns bis zum 19. Mai 2025 an personal@matten.ch, Betreff: SSA Bödeli. Die Vorstellungsgespräche finden am Montag, 26. Mai 2025, voraussichtlich zwischen 11.00 und 16.00 Uhr statt.

Publiziert am 15.05.2025

Einwohnergemeinde

Benützung Turn-/Mehrzweckhalle und Schulanlage Bettenried Schuljahr 2025/2026

Die abschliessende Genehmigung des Belegungsplans, der Turn-/Mehrzweckhalle, des Gemeindesaals, der Nebenräume und technischen Anlagen und der Aussenanlage liegt gemäss Art. 3 Abs. 4 des Benützungsreglements in der Kompetenz des Gemeinderats.

Für die Nutzung oben genannter Räumlichkeiten wird durch die Gemeindeverwaltung ein Mietvertrag erstellt. Für Einzelanlässe gilt, dass der Gemeinderat mindestens 60 Tage vor dem geplanten Anlass ein Benützungsgesuch erhält. Im Gesuch ist die geschätzte Gesamtanzahl der Anwesenden anzugeben. Ab 100 Personen ist dem Gesuch ein Bestuhlungsplan beizulegen.

Wer eine Räumlichkeit regelmässig nutzen möchte, muss bis Freitag, 23. Mai 2025, ein schriftliches Gesuch für das Schuljahr 2025/2026 bei der Gemeindeverwaltung Leissigen einreichen. Die Daten werden im Belegungsplan integriert und durch den Gemeinderat abschliessend genehmigt. Falls es Überschneidungen geben sollte, wird gemeinsam mit den Betroffenen eine Lösung gesucht.

Leissigen, 1. Mai 2025

Gemeinderat Leissigen

Publiziert am 15.05.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Vorstadt Matten AG, Rolf Häberli, Aegertenstrasse 2, 3800 Matten

Bauvorhaben: Neubau, Erstellen von 2 Autoabstellplätzen mit Sickersteinen.

Standort: Unterdorfstrasse 8, 3800 Matten, Parzelle Nr. 812, Koordinaten 2'632’536/1'170’165.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Schutzobjekt: Ortsbildschutzgebiet, Baugruppe A.

Hinweis: Naturgefahrengebiet mit mittlerer Gefährdung, Wasser.

Ausnahmen: Unterschreiten des Strassenabstandes Verkehrsbaulinie.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.

Auflage- und Einsprachefrist bis 10. Juni 2025.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten und die Profile/Pflöcke verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sowie Lastenausgleichsansprüche sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 15.05.2025

Einwohnergemeinde

Strassensperrung Alte Unterdorfstrasse vom 23. Mai 2025 infolge Anlass

Am Freitag, 23. Mai 2025, findet die Nacht der langen Tafel statt. Aus diesem Grund wird die Alte Unterdorfstrasse zwischen 17.00 bis 22.30 Uhr gesperrt.

Wir danken der Anwohnerschaft und der Bevölkerung für die Kenntnisnahme und das Verständnis.

Sicherheitskommission Matten

Publiziert am 15.05.2025

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: GutImport GmbH, Amselweg 7, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch. Anbringung von Reklamen am Schaufenster und am bestehenden Reklamenwürfel.

Standort: Centralstrasse 27, Parzelle Nr. 1424.

Nutzungszone: Mischzone MK 5.

Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich, Baugruppe D.

Beanspruchte Ausnahme: Bauen vor Baulinie Art. 96a BauG.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 9. Juni 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten Profile verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 15.05.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Therese Sommer-von Allmen, Flurstrasse 6, 5415 Nussbaumen b. Baden.

Projektverfasserin: Schild Wärmetechnik, Peter Schild, Brünigstrasse 73, 3856 Brienzwiler.

Bauvorhaben: Heizungssanierung durch Luft-Wasser-Wärmepumpe, Montage Aufdach-PV-Anlage.

Standort: Dorfstrasse 6, Parzelle Nr. 678, Dorfkernzone, Koordinaten O 2'650'618 / N 1'178'012.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und Baugruppe A.

Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachefrist bis 7. Juni 2025.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Brienzwiler, Dorfstrasse 19, 3856 Brienzwiler.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Gemeindeverwaltung Brienzwiler

Publiziert am 15.05.2025

Stellenausschreibung

Als Ergänzung für die Abteilung Sicherheit sucht die Einwohnergemeinde Lauterbrunnen per sofort oder nach Vereinbarung eine/n

Mitarbeiter*in Sicherheit

Beschäftigungsgrad 60%

Ihre Aufgabenbereiche

  • Kontrolle und Umsetzung der in den Sicherheitsbereich fallenden Vorgaben und Reglemente
  • Kontrolle ruhender Verkehr und wildes Campieren
  • Kontrolle Einhaltung von Fahrverbotszonen und Fahrverboten
  • Betreuung und Pikettdienst der Schrankenanlage und Parkuhren
  • Organisation und Mithilfe bei Anlässen
  • administrative Arbeiten (Rechtsabklärungen, Statistik, Protokollierungen usw.)

Wir wünschen

  • abgeschlossene Berufsausbildung und Erfahrung im Sicherheitswesen
  • Besitz des Führerausweises Kat. B
  • Gewandtheit im Umgang mit Behörden, Bevölkerung und Kunden
  • Bereitschaft zur Leistung von Pikettdienst (auch am Wochenende)
  • Erfahrung im Bereich mit Rechtsfragen oder Bereitschaft, Kurse dazu zu besuchen

Wir bieten

  • selbständiges Arbeiten
  • abwechslungsreiche Tätigkeit
  • Anstellung und Besoldung gemäss Personalreglement und Verordnungen der Gemeinde Lauterbrunnen

Sind Sie interessiert?

Dann senden Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis am 27. Mai 2025 an die Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, z. H. Personalkommission, Gsteigermatte 459 B, 3822 Lauterbrunnen, oder per Mail an gemeinde@lauterbrunnen.ch.

Für weitere Informationen steht Ihnen Marcel Sarro, Leiter Sicherheit, Telefon 033 856 50 59 oder 079 840 50 05, gerne zur Verfügung.

Publiziert am 15.05.2025

Wassergenossenschaft und Allmendgenossenschaft Gimmelwald 

Ordentliche Generalversammlung

Freitag, 16. Mai 2025, um 20.00 Uhr in der Gemeindestube

Traktanden

  1. Stimmenzähler
  2. Protokoll
  3. Jahresrechnung 2024
  4. Decharge
  5. Bauabrechnung
  6. Jahresberichte
  7. Budget 2025
  8. Wahlen
  9. Verschiedenes

Der Vorstand

Publiziert am 15.05.2025

Einwohnergemeinde

Strassensperrung Untere Bönigstrasse – unter dem Baumdach

Infolge eines Streetfoodfestivals bleibt die Untere Bönigstrasse ab Verzweigung Höheweg bis Bahnhofplatz Ost (Höhe Raiffeisenbank) vom 22. Mai, 14.00 Uhr, bis 25. Mai 2025, 23.00 Uhr gesperrt. Die Zufahrt für die Anwohner Untere Bönigstrasse 2 bis 8 ist gewährleistet und erfolgt im Einbahnverkehr ab Höheweg Nr. 2 übers Trottoir Richtung Ausfahrt Liegenschaft Griwa.

Umleitungen sowie Zufahrtsrichtungen werden signalisiert.

Das Polizeiinspektorat

Publiziert am 15.05.2025

Feuerwehr

Übungsänderung

Die Übung Spez. Frühling AS am Feuer vom 26. April 2025 musste aus organisatorischen Gründen verschoben werden.

Ersatztermin: Samstag, 22. November 2025, 8.00–12.00 Uhr, Spiez

Nicht oder zu spätes Erscheinen wird nach Reglement bestraft. Als Entschuldigungsgründe gelten: Krankheit, Unfall mit Arztzeugnis, schwere Erkrankung oder Todesfall in der Familie, begründete Ortsabwesenheit von mehreren Tagen infolge Militärs, Zivilschutzes, Ferien, Arbeit und Tätigkeiten im Auftrag des Gemeinderates, welche Gemeindeangelegenheiten betreffen. Entschuldigungsgesuche sind spätestens 8 Tage nach der Übung beim Feuerwehrkommando schriftlich einzureichen.

Habkern, 8. Mai 2025

Feuerwehr Habkern

Publiziert am 15.05.2025

Baupublikation

Gesuchstellerin: Karin Gafner, Schmockenstrasse 247, 3803 Beatenberg.

Bauvorhaben: Neubau SmartFlower, skulpturale Sonnenblume mit Photovoltaik-Solarmodulen, freistehend, Höhe 5 Meter, 18 m² Solarfläche.

Standort: Schmockenstrasse 247, Beatenberg, Parzelle Nr. 2303, Koordinaten 2’625'138 / 1’171’058, Landwirtschaftszone LWZ.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahme: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 ff. RPG).

Hinweis: Naturgefahrengebiet mit mittlerer Gefahr (Rutschungen). 

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/207934, e-Auflage eBau Nr. 2024-6585). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflage- und Einsprachefrist bis 10. Juni 2025.

Es wird auf die Baugesuchsakten und die Profile vor Ort verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Beatenberg, 29. April 2025

Bauverwaltung Beatenberg

Publiziert am 15.05.2025

Gemischte Gemeinde

Burgerversammlung

Freitag, 13. Juni 2025, 19.00 Uhr im Schulhaus Obermoos

Traktanden

  1. Unterhalt Wasserversorgung Oberberg
  2. Besitzstreit Oltschiburg
  3. Mitteilungen und Verschiedenes

Rechtsmittel

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Die Burgerinnen und Burger von Brienzwiler sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Burgerinnen und Burger von Brienzwiler, die in Brienzwiler wohnhaft und in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind.

Brienzwiler, 28. April 2025

Gemeinderat Brienzwiler

Publiziert am 15.05.2025

Baupublikation

Gesuchstellerin: STWEG Chalet Astoria, p. A. Bühler Dominik, Lerchenweg 10, 3250 Lyss.

Projektverfasser: Fischer Marcel Heizungen, Sanitär und Planungen, Grindelwaldstrasse 62, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch Pelletheizung.

Standort: Grabenstrasse 30, Parzelle Nr. 4001, Koordinaten 4001, 2’646’500 / 1’163’670.

Nutzungszone: Wohnzone W3.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/230059

Auflage- und Einsprachefrist bis 10. Juni 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 1. Mai 2025

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 15.05.2025

Baupublikation

Gesuchsteller: Wyss Simon, vertreten durch Brawand Zimmerei AG, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Brawand Zimmerei AG, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Anbau Lagerraum.

Hinweis: Vorbehalten bleibt die Genehmigung der Änderung des Gemeindebaureglements durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung.

Standort: Nirggenstrasse 2a, Parzelle Nr. 6527, Koordinaten 2’644’755 / 1’163’855.

Nutzungszone: Wohnzone W3.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: Au.

Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG bzw. Art. 612 GBR).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/214563

Auflage- und Einsprachefrist bis 10. Juni 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 29. April 2025

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 15.05.2025

Einwohnergemeinde

Beiträge aus dem Sportförderungsfonds

Der Sportförderungsfonds bezweckt die Förderung und finanzielle Unterstützung des Jugendsports in der Gemeinde Lauterbrunnen.

 Beitragsberechtigt sind:

  • Jugendliche mit Wohnsitz in der Gemeinde Lauterbrunnen, die nach dem 1. Januar 2005 geboren sind und eine besondere sportliche Leistung (Wettkampfsport) erbringen.
  • Sportvereine mit Sitz in der Gemeinde Lauterbrunnen, die ein Jugendprogramm anbieten.
  • Sportvereine mit Sitz ausserhalb der Gemeinde, die ein Jugendprogramm führen, welches in den Vereinen der Gemeinde Lauterbrunnen nicht angeboten wird.

Die zu unterstützenden Jugendlichen und Sportvereine müssen einem kantonalen oder eidgenössischen Sportverband angeschlossen oder von einem solchen anerkannt sein.

Einzureichende Unterlagen

Vereine:

  • ausgefülltes Gesuchsformular für Vereine
  • Statuten (erstmalig oder nach jeder Änderung)
  • letzte Jahresrechnung
  • Bank- oder Postverbindung / Einzahlungsschein

 Jugendliche:

  • ausgefülltes Gesuchsformular für Einzelpersonen
  • Leistungsbericht
  • beitragsrelevante Ausgabenbelege
  • Bank- oder Postverbindung / Einzahlungsschein

Gesuchsformulare sowie das Reglement und die Verordnung über den Sportförderungsfonds können ab sofort auf der Gemeindeverwaltung, Telefon 033 856 50 50, oder im Internet unter www.lauterbrunnen.ch – Verwaltung – Reglemente, bezogen werden. Die Beitragsgesuche sind bis am 31. Mai 2025 vollständig ausgefüllt und mit den erwähnten Beilagen bei der Bildungs- und Kulturkommission, Gemeindehaus Adler, Gsteigermatte 459 B, 3822 Lauterbrunnen, einzureichen.

Gesuche, welche ausserhalb der vorgesehenen Zeit eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Bildungs- und Kulturkommission Lauterbrunnen

Publiziert am 15.05.2025

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasser: Luca Weinekötter, Bahnhofstrasse 12, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Umnutzung Atelier in Wohnung, Einbau Küche, Sanierung Bad, Ersatz Doppelfenster durch Balkonfenstertüre.

Standort: Bahnhofstrasse 12, Parzelle Nr. 389, Koordinaten 2'631'411 / 1'170'458.

Zone: ZPP «Bahnhofstrasse».

Gewässerschutzbereich: Au.

Schutzperimeter:

  • Ortsbildschutzgebiet A – IV, Bahnhofstrasse
  • Ortsbildschutzgebiet B
  • Baugruppe D

Schutzobjekt: schützenswertes K-Objekt gemäss Bauinventar der Gemeinde Unterseen.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 9. Juni 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Auf das Aufstellen von Bauprofilen wird ausdrücklich verzichtet (Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD).

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938

 Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Unterseen, 30. April 2025

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 15.05.2025

Baupublikation

Gesuchsteller: Skiclub Wilderswil, Josef Gisler, Hubelweg 10, 3812 Wilderswil.

Projektverfasserin: n+Atelier GmbH, Wydistrasse 18, 3812 Wilderswil.

Bauvorhaben: Dachsanierung Skiclubhütte, neue Dimensionierung der Dachkonstruktion.

Standort: Innerfeld 142, Parzelle Nr. 502, Koordinaten 2'629'943 / 1'164’456.

Nutzungszone: Landwirtschaftzone.

Beanspruchte Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Unterschreiten minimaler Dachvorsprung (Art. 23 GBR)

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Naturgefahren: rotes Gefahrengebiet (Gefahrstufe erheblich).

Auflage- und Einsprachefrist bis 9. Juni 2025.

Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Saxeten, Niedermatte 115b, 3813 Saxeten.

Profile: Es wurden Erleichterungen gemäss Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt. 

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Gemeindeverwaltung Saxeten einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der angesetzten Frist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Saxeten, 29. April 2025

Gemeindeverwaltung Saxeten

Publiziert am 15.05.2025

Baupublikation

Gesuchstellerin: Ruth und Othmar Suter, Niedrimatten 971, 3825 Mürren.

Projektverfasserin: rothen.id architekten ag, Spitalackerstrasse 60, 3013 Bern.

Bauvorhaben: Sanierung der Gebäudehülle, Ersatz Heizsystem sowie Balkonersatz.

Standort: Mürren, Niedrimatten, Gebäude Nr. 971, Parzelle Nr. 3259, Koordinaten 2'634'953 / 1'156'542, Wohnzone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: keine.

Auflagestelle:

  • Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
  • Tourismusbüro Mürren, 3825 Mürren.

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 9. Mai bis 10. Juni 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 15.05.2025

Baupublikation

Gesuchstellerin: Schilthornbahn AG, Lengwald 301, 3824 Stechelberg.

Projektverfasserin: Teuscher Bauleitungen GmbH, Stegmatte 224, 3816 Lütschental.

Bauvorhaben: Neubau Unterstand für Velo, Geräte und Kehrichtcontainer.

Standort: Mürren, Beim Stadel, Parzelle Nr. 742, Koordinaten 2'634'834 / 1'156'365, Wohn- und Gewerbezone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: keine.

Auflagestellen:

  • Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
  • Tourismusbüro Mürren, 3825 Mürren

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 9. Mai bis 9. Juni 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 15.05.2025

Baupublikation

Gesuchsteller: Solmaz Özgür, c/o Camping Jungfrau AG, In der Weid 406, 3822 Lauterbrunnen.

Projektverfasserin: Herrenschmidt & Partner AG, Bollwerkstrasse 81, 4102 Binningen.

Bauvorhaben: Ersatz neues Mobilhome an bestehendem Standort auf dem Campingplatz Jungfrau.

Standort: Lauterbrunnen, In der Weid, Parzelle Nr. 2273, Koordinaten 2'636'191/ 1'159'608, UeO Nr. 24 «Camping Jungfrau».

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: keine.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 9. Mai bis 9. Juni 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 15.05.2025

Einwohnergemeinde

Gemeindeversammlung

Mittwoch, 4. Juni 2025, 20.00 Uhr in der Turnhalle Bönigen

Traktanden

  1. Jahresrechnung 2024; Genehmigung der Jahresrechnung 2024
  2. Schulhaus Harderstrasse 1, Ersatz Fenster, Bewilligung eines Nachkredites für den Ersatz der Fenster beim Schulhaus Harderstrasse 1 von Fr. 35'000.–
  3. Ersatz Kommunalfahrzeug; Bewilligung eines Verpflichtungskredites für die Ersatzbeschaffung des Kommunalfahrzeuges von Fr. 200'000.–
  4. Wasserversorgung, Funkauslesesystem; Bewilligung eines Verpflichtungskredites für ein neues Funkauslesesystems der Wasserversorgung von Fr. 180'000.–
  5. Reglement über die Mehrwertabgabe; Genehmigung des Reglements über die Mehrwertabgabe
  6. Reglement Feuerungskontrolle; Beschlussfassung über die Aufhebung des Reglements zur Übertragung der Aufgaben in der Feuerungskontrolle
  7. Mitteilungen und Verschiedenes

Reglementsauflage

Die Reglemente gemäss Traktanden 5 und 6 liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung während der Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Bönigen öffentlich auf. Die Unterlagen sind ebenfalls auf www.boenigen.ch zugänglich.

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Die Stimmberechtigten von Bönigen sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Bönigen Wohnsitz haben.

22. April 2025

Namens des Gemeinderates
Der Gemeindeschreiber

Publiziert am 15.05.2025

Einwohnergemeinde

Schliessung Gemeindeverwaltung

Am Freitag, 16. Mai 2025, bleibt die Gemeindeverwaltung den ganzen Tag geschlossen (Reinigung der Verwaltung).

Ab Montag, 19. Mai 2025, sind wir zu den ordentlichen Öffnungszeiten wieder für Sie da.

Wir danken für das Verständnis.

Der Gemeinderat

Publiziert am 15.05.2025

Bienensammelstelle

Bienenschwarmzeit

Im Frühsommer verfügt ein Bienenvolk über den grössten Bestand an Individuen im Jahreslauf. Dadurch sind viele Ammenbienen vorhanden, die Brut pflegen wollen, aber nicht mehr ausreichend Brut vorfinden. Es ist deshalb möglich, dass die Bienen den Bienenstock mit ihrer Königin schlagartig verlassen, Tausende von Bienen (10'000 und mehr) fliegen in einer riesigen Wolke aus dem Bienenstock. Sie sammeln sich nahe dem Muttervolk an einer Stelle als Schwarmtraube, beispielsweise in Baumzweigen oder an Dachunterkanten. Dort legen sie eine Ruhepause ein, um sich weiter zu orientieren.

Wenn Sie einen solchen Bienenschwarm resp. Schwarmtraube feststellen, so bitten wir Sie, die speziell eingerichtete Bienensammelstelle oder die Polizei anzurufen. Fachleute werden sich dann unmittelbar dem Bienenschwarm annehmen.

Bienensammelstelle Telefon 079 451 12 55

Bienenzüchterverein Region Interlaken

Publiziert am 15.05.2025

Einwohnergemeinde

Gemeindeurnenabstimmungen am Sonntag, 18. Mai 2025

Der Gemeinderat hat gestützt auf Artikel 36 Bst. b der Gemeindeordnung in Verbindung mit Artikel 3 Abs. 1 des Abstimmungs- und Wahlreglements zwei Gemeindeurnenabstimmungen angeordnet für Sonntag, 18. Mai 2025. Den Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Wilderswil werden beantragt:

  1. Zustimmung zur Zonenplanänderung ZöN A «Schulhaus» (Änderung Gemeindebaureglement und Zonenplan)
  2. Zustimmung zur Zonenplanänderung Freihaltebereich Umfahrungsstrasse / Parzelle Nr. 87 (Änderung Gemeindebaureglement und Zonenplan)

Die Abstimmungsunterlagen (Botschaft und Stimmzettel) werden den Stimmberechtigten spätestens am 26. April 2025 zugestellt.

Wilderswil, 14. April 2025

Gemeinderat Wilderswil

Publiziert am 15.05.2025

Gemischte Gemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung

Mittwoch 11. Juni 2025, 19.30 Uhr in der Turnhalle des Schulgebäudes in Oberried

Traktanden

  1. Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2024
  2. Genehmigung der Jahresrechnung 2024
  3. Bahnhofgebäude Oberried; Verpflichtungskredite für Kauf und Sanierung des Gebäudes sowie Kompetenzerteilung zum Abschluss des Baurechtsvertrages
  4. Konsultativabstimmung zur Aufnahme von Sondierungsgesprächen im Hinblick auf eine Gemeindefusion
  5. Versetzung Stützmauer bei Einmündung Panoramastrasse in Hauptstrasse; Erstellung von Trottoir Gmeindshuus bis Bahnhof Oberried
  6. Totalrevision des Polizeireglements und Aufhebung des Campingreglements
  7. Erneuerung des Bodens für die Arteplage bei der Ländte Oberried; Kreditabrechnung
  8. Sanierung Quellfassung Weisstanne Oberried; Kreditabrechnung
  9. Informationen aus dem Gemeinderat
  10. Verschiedenes

Öffentliche Auflage

Der total revidierte Entwurf des Polizeireglements sowie das aufzuhebende Campingreglement können ab dem 9. Mai 2025 auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Die weiteren Unterlagen zu den Geschäften der Gemeindeversammlung sind ebenfalls ab dem 9. Mai 2025 auf der Gemeindeverwaltung einsehbar.

Rechtsmittel

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Teilnahme und Stimmrecht

Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt sind sämtliche Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit mindestens 3 Monaten politischen Wohnsitz in der Gemeinde haben (Art. 13 Abs. 1 Gemeindegesetz).

Oberried, 30. April 2025

Der Gemeindeschreiber
Pirmin Schenk

Publiziert am 08.05.2025

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