Kehrichtabfuhr über Weihnachten/Neujahr 2025/2026
Aufgrund von Feiertagen fallen zwei Freitagstouren Dorf/Kienholz an der Hauptstrasse ersatzlos aus:
Bitte das Sammelgut (AVAG-Kehrichtsäcke bzw. Container) frühestens am Vorabend ab 19.00 Uhr bis spätestens am Abfuhrtag um 7.00 Uhr bereitstellen.
Bauverwaltung Brienz
Tannenbaumspende für den Winter Park Interlaken
Bringen Sie Ihren Weihnachtsbaum und gestalten Sie den Winter Park Interlaken mit.
Vom 27. Dezember 2025 bis am 4. Januar 2026 können Sie Ihren Weihnachtsbaum auf dem Schulhausplatz Kienholz, Lauenenstrasse 18, 3855 Brienz deponieren.
Akzeptiert werden ausschliesslich natürliche Weihnachtsbäume in allen Grössen und Formen, die nicht behandelt und bei denen jeglicher Weihnachtsschmuck, Beleuchtung und Kerzen entfernt wurden. Bevorzugt werden Bäume ab 1,6 Meter Höhe. Plastikbäume und eingetopfte werden nicht angenommen.
Vom 10. Januar bis 1. März 2026 können Sie dann den fertigen Winter Park Interlaken kostenlos besuchen.
Bauverwaltung Brienz
Bauherrschaft: Hotel Lindenhof by Crossworld AG, Lindenhofweg 15, 3855 Brienz, vertreten durch Peter Wyler, Stockmatte, 3855 Brienz.
Projektverfasserin: Konzept Wyler, Stockmatte, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Umnutzung von bestehendem Restaurantsaal zu vier Hotelzimmern; Anbau Balkon Südfassade. Nicht öffentlicher Gastgewerbebetrieb ohne Alkoholausschank: 120 Sitzplätze innen (bisher 180 Sitzplätze) und 70 Sitzplätze auf der Terrasse (unverändert), 48 Gästezimmer mit 118 Gästebetten (bisher 44 Gästezimmer mit 110 Gästebetten); Öffnungszeiten: täglich bis 0.30 Uhr (unverändert).
Standort: Lindenhofweg 15, Parzelle Nr. 1288, Wohn- und Gewerbezone, Koordinaten 2’645’707 / 1’178’585.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahme: Unterschreiten Raumhöhe (Art. 67 BauV).
Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Januar 2026
Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Gesuchstellerin: Daniela und Peter Feller, Unterdorfstrasse 35, 3072 Ostermundigen.
Projektverfasserin: GLB Thun/Oberland, GLB Oberland, Moosweg 11, 3645 Gwatt.
Bauvorhaben: Südlicher Anbau an EFH, um Wohnraum im Erdgeschoss zu erweitern, dadurch Enstehung Terrasse Obergeschoss, Erstellung neuer Gartengestaltung mit Terrasse, Sauna und Hotpot.
Standort: Aareweg 15, Parzelle Nr. 1437.
Zone: Wohnzone W2.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Januar 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet im Doppel innert der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portalebau.apps.be.ch).Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Bauverwaltung Bönigen
Bauherrschaft: Sunrise GmbH, Mobile Infrastructure, Thurgauerstrasse 101B, 8152 Glattpark (Opfikon), Axians Schweiz AG, En Boudron H10, 1052 Le Mont sur Lausanne.
Projektverfasserin: Axians Schweiz AG, Pulverstrasse 8, 3063 Ittigen.
Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch für die Anwendung des Korrekturfaktors ohne bauliche Änderungen an der Mobilfunkanlage der Sunrise GmbH (BE453-4).
Hinweis: Es ist vorgesehen, die Antennen adaptiv, unter Anwendung des Korrekturfaktors KAA (gemäss Nachtrag zur Vollzugshilfe vom 23. Februar 2021), zu betreiben. Alle Voraussetzungen dazu (automatische Leistungsbegrenzung, angepasstes Qualitätssicherungssystem, angepasste NIS-Datenbank des Bakom) sind erfüllt. Die dazu eingesetzten Antennen vom Typ Huawei AAU5833D verfügen über genügend Sub-Arrays, um gemäss NISV Anh. 1 Ziff. 63 Abs. 3 einen minimalen Korrekturfaktor von 0,13 zuzulassen.
Standort: Seidenfadenstrasse 22a, Parzelle Nr. 721, Wohnzone W3, Koordinaten 2’630’816 / 1’170’621.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Januar 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten sowie auf die Amts- und Fachberichte verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AG, Kim Aberle, Spitalweg 19, 3900 Brig.
Projektverfasserin: cablex AG, Tannackerstrasse 7, 3073 Gümligen.
Bauvorhaben: Umbau und Verschiebung der best. Mobilfunkanlage mit neuem Mast und Antennen / INGO.
Hinweis: Es ist vorgesehen, die Antennen adaptiv, unter Anwendung des Korrekturfaktors KAA (gemäss Nachtrag zur Vollzugshilfe vom 23. Februar 2021), zu betreiben.
Standort: Seestrasse 117, Parzelle Nr. 81 (BR 314), Zone: UeO 9 Golfplatz, Koordinaten 2’629’126 / 1’169’718.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Januar 2025
Auflagestelle: Gemeinde Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten, die Amts- und Fachberichte sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Beschlüsse des Grossen Gemeinderats
Der Grosse Gemeinderat hat am 9. Dezember 2025 folgende Beschlüsse gefasst:
Wahl des Büros des Grossen Gemeinderats für das Jahr 2026
Ersatzwahl in die Geschäftsprüfungskommission
Auf Antrag der FDP und als Ersatz für den zurücktretenden Paul Michel wird Corinne Feller für den Rest der laufenden Amtsdauer vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2028 als Mitglied der Geschäftsprüfungskommission gewählt.
Gesamterneuerung Aula 2025, Planungskredit
Für die Wiederaufnahme und Weiterbearbeitung des Projekts Gesamterneuerung Aula 2025 wird ein Planungskredit von Fr. 340'000.– bewilligt.
Sanierungskonzept Liegenschaften Gemeinde Interlaken (Umsetzung Motion Aulbach)
Der Vorgehensvorschlag für das Sanierungskonzept der gemeindeeigenen Bauten und Anlagen (Umsetzung der Motion Aulbach, Sanierungskonzept) wird genehmigt.
Freiluft- und Hallenbad Bödeli AG, Defizitbeitrag 2026/2027 und Planungskosten 2026
Umwandlung Dienstbarkeit von touristischer Nutzung in Erstwohnungen mit langfristiger Vermietung (Parzelle Nr. 1998, Howell Guisan AG, Haus A)
Die Umwandlung der Dienstbarkeit auf der Parzelle I-Gbbl. Nr. 1998 von touristischer Nutzung in Erstwohnungen mit langfristiger Vermietung, einhergehend mit einem Einnahmeverzicht von Fr. 700'000.– (Differenz Baulandwert) – unter dem Vorbehalt einer Rückerstattungspflicht bei Weiterverkauf und eines Vorkaufsrechts der Gemeinde –, wird abgelehnt.
Rechtsmittel
Gegen die obigen Beschlüsse kann beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, innert dreissig Tagen (gegen die Wahl des Büros des Grossen Gemeinderats und die Kommissionsersatzwahl innert zehn Tagen) ab der vorliegenden Publikation Beschwerde eingereicht werden.
Ausserordentliche Korporationsversammlung
Mittwoch, 21. Januar 2026, 20.00 Uhr im Hotel Wolter, Grindelwald
Traktanden
Die Unterlagen liegen auf der Gemeindeverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, zur Einsicht öffentlich auf.
Der Schwellenvorstand
Aufhebung eines Erlasses
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Kirchgemeindeversammlung vom 16. November 2025 folgenden Erlass per 31. Dezember 2025 aufgehoben hat:
Kirchgemeinderat Ringgenberg
Gesuchsteller: Roger Bischoff, Büelgässli 20, 3812 Wilderswil.
Bauvorhaben: Umnutzung Erst- zu Zweitwohnung (Einliegerwohnung) und Einbau zusätzliches Fenster.
Standort: Büelgässli 20, Parzelle Nr. 794, Koordinaten 2’480’001 / 1’070’001.
Zone: Mischzone B.
Gewässerschutzzone: A.
Inventar: nicht inventarisiert.
Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?
Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Januar 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Wilderswil
Personalverordnung
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Kirchgemeinderat die Teilrevision der Personalverordnung beschlossen hat. Diese Änderungen treten auf den 1. Januar 2026 in Kraft. Die geänderte Personalverordnung ist auf www.kirche-unterseen.ch unter Unsere Kirche, Download, zu finden oder kann bei der Verwaltung bezogen werden.
Der Kirchgemeinderat
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung über die Festtage
Über die Festtage 2025 bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen.
Letzter geöffneter Tag ist Donnerstag, 18. Dezember 2025. Ab Montag, 5. Januar 2026, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.
Der Gemeinderat und die Verwaltung wünschen der ganzen Bevölkerung frohe Festtage und einen guten Rutsch ins Jahr 2026.
Gemeindeverwaltung Brienzwiler
Schalteröffnungszeiten Weihnachten / Neujahr
Die Gemeindeverwaltung Lütschental hat über Weihnachten / Neujahr wie folgt geöffnet:
Ab Montag, 5. Januar 2026, gelten wieder die gewohnten Öffnungszeiten.
Wir wünschen frohe Festtage und einen perfekten Start ins neue Jahr 2026!
Gemeindeverwaltung Lütschental
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Brienz am 15. Dezember 2025 folgende Verordnungen genehmigt hat:
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, erhoben werden.
Der Gemeinderat
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung
Über Weihnachten und Neujahr bleibt die Gemeindeverwaltung Interlaken von Mittwoch, 24. Dezember, bis Freitag, 26. Dezember 2025, sowie von Mittwoch, 31. Dezember 2025, bis Freitag, 2. Januar 2026, geschlossen.
Am Montag und Dienstag, 22. und 23. sowie 29. und 30. Dezember 2025, und ab Montag, 5. Januar 2026, gelten die ordentlichen Öffnungszeiten: 9.00–12.00 und 13.30–17.00 Uhr (Freitag bis 16.00 Uhr, Mittwochnachmittag geschlossen).
Wir wünschen allen frohe Festtage und ein gutes neues Jahr.
Gemeindeschreiberei Interlaken
Gesuchstellerin: Staubbach AG, Im Rohr 424f, 3822 Lauterbrunnen.
Projektverfasserin: Forum 4 AG für Architektur, Rosenstrasse 2, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Dach- und Fassadensanierung sowie Montage einer Photovoltaik-Anlage auf der Dachfläche Süd.
Standort: Lauterbrunnen, Im Rohr, Gebäude Nr. 424f, Parzelle Nr. 3800, Koordinaten 2'635'950 / 1'160'330, Hotelzone A.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen: keine.
Auflagestellen: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 19. Dezember 2025 bis 19. Januar 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Konkurspublikation / Schuldenruf
Summarisches Verfahren nach Art. 231 SchKG
Schuldner Das Neves Bairrada Helder, geb. 28. März 1975, EF: Neves Hauswart Inh. Das Neves Bairrada, Schattenhalb 37, 3813 Saxeten, CHE-475.073.203.
Datum der Konkurseröffnung: 24. September 2025.
Eingabefrist bis 17. Januar 2026.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 17. Dezember 2025.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
bestehend aus den politischen Gemeinden Interlaken, Matten, Bönigen, Iseltwald, Wilderswil, Gsteigwiler, Saxeten, Lütschental und Gündlischwand
Ordentliche Kirchgemeindeversammlung vom 14. Dezember 2025 in der Schlosskirche
Protokollauflage
Das Protokoll der ordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom 14. Dezember 2025 liegt gemäss Organisationsreglement Art. 73 ab Freitag, 19. Dezember, bis Sonntag, 18. Januar 2026, während 30 Tagen im Büro der Verwaltung, Herziggässli 21, 3800 Matten, zur Einsichtnahme auf.
Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Kirchgemeinderat erhoben werden.
Der Kirchgemeinderat entscheidet über die Einsprache und genehmigt das Protokoll.
Matten, 15. Dezember 2025
Der Kirchgemeinderat
Protokollauflage
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2025 liegt in der Zeit vom 18. Dezember 2025 bis 17. Januar 2026 auf der Gemeindeverwaltung Schwanden öffentlich zur Einsichtnahme auf. Zudem kann das Protokoll ab 18. Dezember 2025 auf der Homepage www.schwandenbrienz.ch eingesehen werden. Während der Auflagefrist können beim Gemeinderat schriftlich Einsprachen gemacht werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll (Art. 68 Abs. 3 OgR).
Gemeinderat Schwanden
Gesuchsteller und Projektverfasser: Stefan Osterwalder, Weidstrasse 10, 8803 Rüschlikon.
Bauvorhaben: Energetische Sanierung mit Wärmeerzeugerersatz.
Standort: Mürren, Brunnen, Gebäude Nr. 1015d, Parzelle Nr. 3879, Koordinaten 2'634'666 / 1'156'600, Wohnzone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen: keine.
Auflagestellen:
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 19. Dezember 2025 bis 19. Januar 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen (Gewährung von Erleichterung von Profilen Art. 16 Abs. 3 BewD). Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Personalreglement, Genehmigung und Inkrafttreten
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass gegen das an der Kirchgemeindeversammlung am 8. Dezember 2025 beschlossene Personalreglement (Totalrevision) keine Beschwerden eingegangen sind.
Das Personalreglement tritt per 1. Januar 2026 in Kraft. Es hebt das bisherige Personalreglement vom 1. August 2021 auf.
Das Reglement kann auf dem Sekretariat der Kirchgemeinde Brienz während der ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Reformierte Kirchgemeinde Brienz
Sekretärin Zora Herren
Organisationsreglement, Genehmigung und Inkrafttreten
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das von der Begräbnisbezirksversammlung am 8. Dezember 2025 beschlossene Organisationsreglement (Totalrevision) unter Vorbehalt der Genehmigung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 1. Januar 2026 in Kraft tritt.
Gemeindeverband Begräbnisbezirk Brienz
Sekretärin Zora Herren
Öffnungszeiten Weihnachten / Neujahr
Infolge der Feiertage sind sämtliche Büros der Gemeindeverwaltung in der Zeit vom 22. Dezember 2025 bis 2. Januar 2026 wie folgt geöffnet:
Ab Montag, 5. Januar 2026, gelten die ordentlichen Öffnungszeiten.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.
Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen
Protokollauflage
Gestützt auf Art. 11 Abs. 1 und Art. 68 Abs. 1 des Organisationsreglements (OgR) der Gemischten Gemeinde Brienzwiler liegt das Protokoll der Gemeindeversammlung sowie der Burgerversammlung vom 12. Dezember 2025 während 30 Tagen ab Freitag, 19. Dezember 2025, bei der Gemeindeverwaltung Brienzwiler öffentlich auf. Die Protokolle können ebenfalls auf www.brienzwiler.ch eingesehen werden.
Während der Auflage kann beim Gemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über Einsprachen und genehmigt das Protokoll (Art. 68 Abs. 3 OgR).
Der Gemeindeschreiber
Campingreglement
Die Gemeindeversammlung hat am 28. November 2025 das Campingreglement genehmigt.
Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern vom 16. Dezember 1998 wird mit dieser Publikation die Inkraftsetzung per 1. Januar 2026 öffentlich bekannt gemacht.
Därligen, 15. Dezember 2025
Gesamterneuerungswahlen für die Amtsdauer 2026–2029, Wahl der Kommissionsmitglieder
Der Gemeinderat Bönigen hat am 8. Dezember 2025 als zuständiges Wahlorgan die Mitglieder der ständigen Kommissionen gewählt. Die Wahl erfolgte gestützt auf Artikel 49 der Gemeindeordnung sowie Artikel 54 des Reglements über Abstimmungen und Wahlen im Mehrheitswahlverfahren (Majorz). Gewählt wurden jene Kandidatinnen und Kandidaten, die die höchste Stimmenzahl erreicht haben (relatives Mehr).
Wahl- und Abstimmungskommission
Anzahl Sitze: 9
Eingereichte Wahlvorschläge: 11
Gewählt sind:
Bildungs- und Kulturkommission
Anzahl Sitze: 2
Eingereichte Wahlvorschläge: 3
Gewählt sind:
Das zuständige Mitglied des Gemeinderates gehört von Amtes wegen der Kommission an und übernimmt das Präsidium. Der Gemeinderat Iseltwald wählt zusätzlich zwei Mitglieder der Kommission.
Sicherheitskommission
Anzahl Sitze: 4
Eingereichte Wahlvorschläge: 7
Gewählt sind:
Das zuständige Mitglied des Gemeinderates gehört von Amtes wegen der Kommission an und übernimmt das Präsidium.
Volkswirtschaftskommission
Anzahl Sitze: 4
Eingereichte Wahlvorschläge: 12
Gewählt sind:
Das zuständige Mitglied des Gemeinderates gehört von Amtes wegen der Kommission an und übernimmt das Präsidium.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen die Wahl des Gemeinderates sind innert 10 Tagen ab Publikationstag schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Bönigen, 8. Dezember 2025
Namens des Gemeinderates
Der Gemeindeschreiber
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung
Die Gemeindeverwaltung ist über Weihnachten und Neujahr ab Montag, 22. Dezember 2025, geschlossen.
Ab Montag, 5. Januar 2026 bedienen wir Sie gerne wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Angehörigen ruhige und erholsame Festtage.
Gemeindeverwaltung Därligen
Verkehrsfreie Dorfstrasse Silvester/Neujahr 2025/2026
Festwirtschaftsbetriebe im Freien entlang der Dorfstrasse
Strassensperrung Dorfstrasse vom 31. Dezember ab 23.00 Uhr bis 1. Januar um 2.00 Uhr.
Allgemeines Fahrverbot entlang der Dorfstrasse ab Kreuzung Endweg bis Parkplatz Graben ab 23.00 bis 2.00 Uhr.
Auflagen und Bedingungen zur Durchführung der verkehrsfreien Abende
Abbrennen von Feuerwerk
Gastgewerbe
Öffentlicher Verkehr / Moonliner
Der Gemeinderat und der Bereich Sicherheit danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.
Für die kommenden Festtage entbieten wir Ihnen die besten Wünsche und für das neue Jahr gute Gesundheit, Glück und Erfolg.
Gesuchstellerin: Hotel Gletschergarten AG, Obere Gletscherstrasse 1, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Ruch Architekten AG, Kirchgasse 1 1, 3860 Meiringen.
Bauvorhaben: Projektänderung Nr. 4 – Grundriss- und Fassadenanpassungen (bereits ausgeführt), unbeheizte Küchenerweiterung.
Standort: Dorfstrasse 203, Parzelle Nr. 971 Koordinaten 2’646’500 / 1’163’953.
Nutzungszone: UeO Fiescherblick.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/247584
Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Januar 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 9. Dezember 2025
Bauverwaltung Grindelwald
Gesuchsteller: Zwahlen-Glatthard Peter und Doris, Heinrich Bosshard-Weg 2, 8483 Kollbrunn.
Projektverfasser: Blatter Hansedi, Schlösslistrasse 18, 6030 Ebikon.
Bauvorhaben: Abbruch Scheune, Neubau Autounterstand und Nebenräume, Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe, Montage PV-Anlage.
Standort: Terrassenweg 178a, Parzelle Nr. 1432, Koordinaten 2’646’930 / 1’164’600.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: Dachgestaltung (Art. 416 GBR).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/249571
Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Januar 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 9. Dezember 2025
Bauverwaltung Grindelwald
Gesuchstellerin: Karin Rätzer, Gexistrasse 10, 5600 Lenzburg; Manfred Furrer, Turbinenstrasse 46, 8005 Zürich.
Projektverfasserin: von Allmen Architekten AG, Untere Bönigstrasse 10a, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Umbau einer Haushälfte, Sanierung der Gebäudehülle sowie Erweiterung des Wohnraums.
Standort: Schmockenstrasse 98, Parzelle Nr. 632, Koordinaten 2’626'311 / 1’171’176, Landwirtschaftszone LWZ.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen:
Hinweis: Naturgefahrengebiet mit mittlerer Gefahr, Rutschung.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/252646, e-Auflage eBau Nr. 2024-20464). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Januar 2026.
Es wird auf die Baugesuchsakten und die aufgestellten Pflöcke verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Beatenberg, 10. Dezember 2025
Bauverwaltung Beatenberg
Bauherrschaft: Schlunegger Peter, Wellenacher 17, 3800 Unterseen.
Projektverfasserin: ABS Immobilien AG, Vorholzstrasse 12, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Teilweiser Abbruch Holzschopf; Anbau Lagergebäude mit Erstwohnung im Dachgeschoss.
Standort: Sendlistrasse 5, Parzelle Nr. 842.
Nutzungszone: Sonderbauvorschriften Gewerbezone «Im Moos» SBV 3.
Inventar: keine.
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreitung Strassenabstand nach Art. 80 SG.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Januar 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Interlaken
Genehmigung Teilrevision Personalverordnung per 1. Januar 2026
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 8. Dezember 2025 die Teilrevision der Personalverordnung genehmigt.
Die neue Personalverordnung tritt vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden per 1. Januar 2026 in Kraft.
Der Beschluss wird hiermit gemäss Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung veröffentlicht. Die Verordnung kann bei der Gemeindeverwaltung Matten bezogen oder unter www.matten.ch eingesehen werden. Die Aktenauflage läuft vom 18. Dezember 2025 bis 19. Januar 2026.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, erhoben werden.
Erhöhung Kurtaxe per 1. April 2027
Gestützt auf das Gesuch der Tourismus-Organisation Interlaken um Erhöhung der Winterkurtaxe und auf Art. 3 Abs. 1 Lit. a des Kurtaxenreglements der Gemeinde Matten hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 8. Dezember 2025 beschlossen, die Winterkurtaxe per 1. April 2027 von aktuell Fr. 2.20 um Fr. 0.30 auf Fr. 2.50 zu erhöhen.
Der Beschluss wird hiermit gemäss Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung veröffentlicht.
Rechtsmittel
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab erstmaliger Publikation schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, erhoben werden.
Bauherrschaft: Zumsy AG, Klostergässli 5, 3800 Matten.
Projektverfasserin: Holinger AG, Kasthoferstrasse 23, 3006 Bern.
Bauvorhaben: Ersatz der bestehenden Trennwand durch Stahlstützen und Einbau neuer Trennwände in den Süd-Balkonen.
Standort: Klostergässli 3, 3800 Matten, Parzelle Nr. 268, Koordinaten 2'632’568 / 1’170’222.
Nutzungszone: Zone öffentliche Nutzung, ZöN C.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Hinweis: Naturgefahrengebiet mit geringer Gefährdung, Wasser.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis am 19. Januar 2025.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Matten
Öffentliche Auflage; Protokoll der Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2025
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2025 liegt vom Montag, 15. Dezember 2025, bis und mit Mittwoch, 14. Januar 2026, öffentlich in der Gemeindeverwaltung Oberried, Hauptstrasse 21, 3854 Oberried am Brienzersee, zur Einsicht auf.
Bei Fragen und Anmerkungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Gemeindeverwaltung Oberried
Schmidmatta
Reservationen für die Benützung des Pavillons Schmidmatta in der Saison 2026, welche von Sonntag, 1. März, bis Sonntag, 15. November 2026, dauert, werden bei der Tourist Information Wilderswil, Kirchgasse 43, 3812 Wilderswil, Telefon 033 822 84 55, E-Mail: wilderswil@interlakentourism.ch, entgegengenommen.
Benützungsgebühren 2026:
Wilderswil, 15. Dezember 2025
Baukommission Wilderswil
Konkurspublikation / Schuldenruf
Summarisches Verfahren nach Art. 231 SchKG
Ausgeschlagene Erbschaft der Schild Anna Margaretha, geb. 19. August 1940, von Brienz BE, Bethania im Stedtli, Obere Gasse 6, 3800 Unterseen, verstorben am 24. Oktober 2025.
Datum der Konkurseröffnung: 1. Dezember 2025.
Eingabefrist bis 17. Januar 2026.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 17. Dezember 2025.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Spitalweg 1, 3800 Unterseen
Änderung einer Verordnung des Gemeindeverbandes
Der Vorstand des Gemeindeverbandes hat am 21. Oktober 2025 aufgrund veränderter Verhältnisse folgende Verordnung genehmigt. Sie tritt per 1. Januar 2026 in Kraft.
Das angepasste Dokument kann bei der Verwaltung des Gemeindeverbandes Weissenau Unterseen, Spitalweg 1, 3800 Unterseen, nach Voranmeldung eingesehen oder bezogen werden.
E-Mail: gemeindeverband@weissenau.ch
Gegen die Änderung des Anhangs zur Verwaltungsverordnung kann innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde eingereicht werden.
Unterseen, 9. Dezember 2025
Der Vorstand
Spitalweg 1, 3800 Unterseen
45. Abgeordnetenversammlung
vom 2. Dezember 2025
Beschlüsse
Unterseen, 9. Dezember 2025
Der Vorstand
Aufhebung Reglement der Schulzahnpflege
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV, BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Versammlung der Einwohnergemeinde Hofstetten am 9. Dezember 2025 der Aufhebung des Reglements der Schulzahnpflege vom 1. Januar 2004 per 31. Dezember 2025 zugestimmt hat.
Gemeinderat Hofstetten
Protokollauflage
Der Gemeinderat hat dem Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2025 gemäss Artikel 42 Organisationsreglement zugestimmt. Es liegt ab 18. Dezember 2025 bis am 19. Januar 2026 bei der Gemeindeverwaltung Beatenberg öffentlich auf. Zusätzlich ist das Protokoll auf www.beatenberg.ch (Gemeinde, Aktuell) aufgeschaltet. Einsprachen sind schriftlich innert 30 Tagen seit der vorliegenden Publikation (Frist bis 19. Januar 2026) an den Gemeinderat zu richten.
Sofern keine Einsprache eingeht, gilt das Protokoll als genehmigt.
Gemeinderat Beatenberg
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Weihnachten/Neujahr
Die Gemeindeverwaltung Unterseen bleibt über die Festtage wie folgt geschlossen:
Ab Montag, 5. Januar 2026, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.
Wir bitten Sie um Kenntnisnahme und danken für Ihr Verständnis.
Der Einwohnergemeinderat
Öffnungszeiten Weihnachten / Neujahr
Die Gemeindeverwaltung ist über die Festtage wie folgt geöffnet:
Ab Montag, 5. Januar 2026, gelten wieder die normalen Öffnungszeiten.
Wir wünschen der Bevölkerung frohe Festtage und einen guten Rutsch ins 2026.
Gemeinderat und Gemeindeverwaltung Saxeten
Öffnungszeiten Weihnachten/Neujahr
Über die Festtage gelten für die Gemeindeverwaltung Iseltwald folgende Öffnungszeiten:
Ab Montag, 5. Januar 2026, gelten wieder die gewohnten Öffnungszeiten.
Wir wünschen der Bevölkerung frohe Festtage und alles Gute im neuen Jahr.
Gemeindeverwaltung Iseltwald
Verkehrsmassnahme Wengen
Der Gemeinderat von Lauterbrunnen verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 6 SVG in Verbindung mit Art. 42 Abs. 2 SV für das Glühwein-Festival Wengen folgende Verkehrsbeschränkung:
Zentrum Wengen: Zone Ecke Eiger bis Ecke Bernerhof / Schönegg.
Am Samstag, 20. Dezember 2025, von 16.00–19.00 Uhr gilt ein allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen.
Für Blaulichtdienste ist die Strasse immer befahrbar.
Bitte beachten Sie die Signalisation vor Ort.
Wir danken für Ihre Kenntnisnahme und das Verständnis.
Einwohnergemeinde Lauterbrunnen
Kehrichtabfuhren Weihnachten / Neujahr
Die ordentlichen Kehrichtabfuhren vor Weihnachten und vor Neujahr finden wie folgt statt:
Mittwoch, 24. Dezember 2025, vormittags
Mittwoch, 31. Dezember 2025, vormittags
Die erste Kehrichtabfuhr im neuen Jahr findet wie folgt statt:
Freitag, 9. Januar 2026, vormittags
Wir danken für den reibungslosen Ablauf.
Gemeindeverwaltung Ringgenberg
Gemeindeversammlungsprotokoll
Der Gemeinderat Brienz legt in Anwendung von Art. 33 Reglement über Abstimmungen und Wahlen vom 12. Dezember 2019 das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2025 vom 18. Dezember 2025 bis 19. Januar 2026 öffentlich auf (Gemeindeschreiberei). Während der Auflagefrist kann gegen das Protokoll zuhanden des Gemeinderates Einsprache erhoben werden.
Der Gemeinderat
Öffnungszeiten Weihnachten/Neujahr
Die Gemeindeverwaltung ist über die Festtage wie folgt geöffnet:
Altjahrswoche
Neujahrswoche
Wir wünschen der Bevölkerung frohe Festtage und einen guten Start ins 2026.
Gemeinderat und Gemeindeverwaltung
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Weihnachten / Neujahr 2025/26
Die Gemeindeverwaltung Hofstetten bleibt von Montag, 22. Dezember 2025, bis Freitag, 2. Januar 2026, geschlossen.
Ab Montag, 5. Januar 2026, gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten.
Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen schöne Festtage und alles Gute im neuen Jahr.
Gemeinderat und Gemeindeverwaltung Hofstetten
Gesuchstellerin: BeO Pellets GmbH, Rosswaldstrasse 6a, 3852 Ringgenberg.
Projektverfasserin: Ingenieurbüro Sterchi GmbH, Bohnerenstrasse 14, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Teilabbruch der Brandruine und Erstellen der notwendigen Provisorien zur Wiederaufnahme der Produktion; Wiederaufbau Lagerhalle nach Brandereignis.
Projektänderung: Montage Photovoltaikanlage zusätzlich an Fassaden mit Antireflexionsbeschichtung.
Standort: Rosswaldstrasse 6b, Gbbl. Nr. 105 / BR2706, Koordinaten 2’636’111 / 1’173'239.
Nutzungszone: Industriezone.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Naturgefahren: gelb-weisser Sturzgefahrenbereich (geringe Gefährdung).
Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG / Art. 11 GBR).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2024-19838). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Januar 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Ringgenberg, 8. Dezember 2025
Bauverwaltung Ringgenberg
Bauherrschaft: Grand Hotel Beau Rivage, Höheweg 211, 3800 Interlaken, Stefan Zingg, Höheweg 211, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Bofor Design, Dorfstrasse 25, 3646 Einigen.
Bauvorhaben: Erweiterung der gastgewerblichen Terrasse auf der Ostseite des Restaurants L'Ambiance. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 74 Sitzplätze auf der Terrasse L’Ambiance (bisher 40 Sitzplätze). Die 147 Innensitzplätze, die 8 Sitzplätze auf der Le Vieux Rivage Terrasse, die 101 Gästezimmer und 187 Gästebetten bleiben unverändert; Öffnungszeiten auf der Terrasse täglich bis 0.30 Uhr (wie bisher).
Standort: Höheweg 211, Parzelle Nr. 298, Zone: Uferschutzplanung Beaurivage (Hotelzone A und C), Koordinaten 2’632’584 / 1’171’017.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, Baugruppe E (Interlaken, Höheweg/Aarzelg).
Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Januar 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung / Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft und Projektverfasser: Jaspal Singh, Hauptstrasse 30, 3854 Oberried.
Bauvorhaben: Umnutzung Verkaufsladen in einen Bewirtungsraum ohne Küche bzw. ohne bauliche Veränderungen (Gesamtbauentscheid vom 29. April 2025).
Projektänderung: Verzicht auf eine mechanische Entlüftung im Bewirtungsraum; Reduktion der Öffnungszeiten im Innenbereich von täglich bis 0.30 Uhr auf täglich bis 22.00 Uhr. Die Anzahl Sitzplätze innen und auf der Terrasse werden nicht verändert.
Standort: Jungfraustrasse 16, Parzelle Nr. 671, Mischzone MK 3 Geschosse, Koordinaten 2’631’931 / 1’170’483.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und Ortsbildgestaltungsbereiche (Art. 511 GBR).
Schutzobjekt: Erhaltenswertes K-Objekt.
Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Januar 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Golden Shisha GmbH, Bahnhofstrasse 35, 3800 Unterseen.
Projektverfasserin: Castor Consult AG, Baarerstrasse 110A, 6300 Zug.
Bauvorhaben: Umnutzung «Selfie-Museum» zu Restaurant und Shisha-Bar. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 160 Sitzplätze innen, davon 40 Sitzplätze im Fumoir (Shisha-Bar), 102 Sitzplätze im Saal 1 und 18 Sitzplätze im Saal 2; 30 Sitzplätze auf der Terrasse; Öffnungszeiten: täglich bis 0.30 Uhr bei den Innensitzplätzen und täglich bis 22.00 Uhr auf der Terrasse.
Standort: Bahnhofstrasse 24, Parzelle Nr. 972, Zone mit Planungspflicht «Bahnhofstrasse», Koordinaten 2’631’455 / 1’170’425.
Schutzzonen: Gewässerschutzzone Au, Ortsbildschutzgebiet A, Sektor IV «Bahnhofstrasse», belasteter Standort Nr. 05930012.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Januar 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft und Projektverfasser: Urs Wyss, Mühlenstrasse 11, 3812 Wilderswil.
Bauvorhaben: Einbau Asphaltbelag auf bestehende Kofferung bei Zufahrtsstrasse und Vorplätzen.
Standort: Grenchenweg 6, Parzellen Nrn. 686 und 1215, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’840’000 / 1’070’000.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: blau.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Januar 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Lukas Wanner, Derflibach 4, 3855 Schwanden b. Brienz.
Bauvorhaben: Fassadenveränderung: Ersatz der oberen vier Fenster durch Holzfassade (Reduktion der Fensterfläche); Vergrösserung der Hauptfenster.
Standort: Derflibach 4, Parzelle Nr. 611, Bestandeszone Unterschwanden, Koordinaten O 2'480'000 / N 1'070'000.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. Januar 2026.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Schwanden, Schwanderstrasse 82, 3855 Schwanden b. Brienz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind jedoch die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Bauverwaltung Schwanden
Gesuchsteller: Gisela und Max Teutschmann, Kirchgasse 55, 3812 Wilderswil.
Projektverfasserin: Heizungsmacher AG, Michelle Bolliger, Spitalgasse 28, 3011 Bern.
Bauvorhaben: Installation einer Photovoltaikanlage.
Standort: Kirchgasse 55, Parzellen Nr. 133, Koordinaten 2’632’867 / 1’168’322.
Zone: Kernzone.
Gewässerschutzzone: A.
Inventar: Schützenswert, K-Objekt.
Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?
Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Januar 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Wilderswil
Gesuchsteller: Cristian Giacometti-Rychen, Büelgässli 14, 3812 Wilderswil.
Bauvorhaben: Erstellen eines Kamins TiZn mit einer Länge von total 2 Metern über Dach (0,5 Meter über Dachfirst).
Standort: Büelgässli 14, Parzelle Nr. 259, Koordinaten 2’632’167 / 1’168’015.
Zone: Mischzone B.
Gewässerschutzzone: A.
Inventar: nicht inventarisiert.
Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?
Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Januar 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Wilderswil
Bauherrschaft: Daniel und Silvana Tschiemer, Rütistrasse 14, 3800 Matten.
Projektverfasserin: Zahler GmbH, Bahnhofstrasse 7, 3713 Reichenbach im Kandertal.
Bauvorhaben: Ersatz best. Ölheizung in eine neue Pelletheizung.
Standort: Rütistrasse 14, Parzelle Nr. 1378, Koordinaten 2'632’849/1’170’156.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Hinweis: Naturgefahrengebiet mit Restgefährdung, Wasser.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Januar 2026.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwashrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Matten
Gesuchstellerin: Schoch Immobilien KLG, Mike Schoch, Industriestrasse 19, 3812 Wilderswil.
Bauvorhaben: Erstnutzung GP Halle Nr. 19 Hauswartungs- und Gartenunterhaltsbetrieb.
Standort: Industriestrasse 19, Parzelle Nr. 2219, Koordinaten 2’633’642 / 1’168’859.
Zone: UeO SF Halle 1.
Gewässerschutzzone: A.
Inventar: nicht inventarisiert.
Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?
Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Januar 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Wilderswil
Protokollauflage
Gemäss Artikel 22 der Gemeindeordnung Wilderswil liegt das Protokoll der letzten Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2025 ab sofort während 30 Tagen öffentlich auf. Während der Auflagefrist kann beim Gemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden.
Wilderswil, 9. Dezember 2025
Gemeindeschreiberei Wilderswil
Bauherrschaft: Markus Da Rugna, Trottenstrasse 43, 5408 Ennetbaden.
Projektverfasserin: archiX…, Christina Thöni-Kaufmann, Wintersteg 888, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Projektänderung: Neue Kaminanlage im Erdgeschoss wird nun inliegend über Dach geführt. Nachträgliche Bewilligung für die bestehende Studiowohnung im Erdgeschoss als separate Wohneinheit.
Standort: Gemeinde Brienz, Gofri 3H, Parzelle Nr. 1327
Zone: Landwirtschaftszone (LWZ).
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Januar 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Gesuchsteller: Annik und Jan Behncke, Spirenwaldstrasse 398, 3803 Beatenberg.
Projektverfasser: Hans Zenger, Unter der Fluh, Bort 46, 3804 Habkern.
Bauvorhaben: Energetische Sanierung Wohnhaus mit neuer Indachphotovoltaikanlage und neue Solarpaneelen am Balkongeländer, Fassadenänderung mit Aussendämmung Holz, Ersatz vorhandener Dachrinne und Abläufe durch Kupfer.
Projektänderung: Zusätzlich Ersatz Elektrospeicherofen durch eine aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe.
Standort: Spirenwaldstrasse 398, Parzelle Nr. 1531, Koordinaten 2’624'969 / 1’171’828, Wohnzone 2-geschossig W2.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahme: keine.
Hinweis: Naturgefahrengebiet mit mittlerer Gefahr, Rutschung.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/255236, e-Auflage eBau Nr. 2025-13312). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Januar 2026.
Es wird auf die Baugesuchsakten und die aufgestellten Pflöcke verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Beatenberg, 4. Dezember 2025
Bauverwaltung Beatenberg
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung über Weihnachten und Neujahr
Die Gemeindeverwaltung ist über Weihnachten und Neujahr wie folgt geöffnet:
Ab Montag, 5. Januar 2026, gelten wieder die ordentlichen Öffnungszeiten
Wir danken bestens für Ihr Verständnis, wünschen Ihnen frohe und besinnliche Festtage sowie alles Gute im Jahr 2026.
Wilderswil, 8. Dezember 2025
Gemeindeschreiberei Wilderswil
Schalteröffnungszeiten Altjahrswoche 2025
Wir machen die Bevölkerung darauf aufmerksam, dass die Schalter der Gemeindeverwaltung in der Altjahrswoche wie folgt zu den gewohnten Öffnungszeiten geöffnet sind:
An allen anderen Feiertagen bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen.
Im neuen Jahr bedienen wir Sie ab Montag, 5. Januar 2026, wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten.
Die Gemeindebetriebe Brienz sind nach dem 19. Dezember 2025 bis und mit 2. Januar 2026 geschlossen. Für Notfälle können Sie über die Pikettnummer 033 951 13 20 jemanden erreichen.
Wir wünschen Ihnen frohe Fest- und Feiertage und einen guten Start ins neue Jahr.
Gemeinderat Brienz
Bauherrschaft: Rebbaugenossenschaft Gofri, Feldstrasse 3, 3855 Brienz, Franziska Hostettler, Lauberen 25, 3855 Schwanden bei Brienz, Gabriela Thöni, Feldstrasse 9, 3855 Brienz, p. A. Rebbaugenossenschaft Gofri, Feldstrasse 3, 3855 Brienz.
Grundeigentümerin: Rebbaugenossenschaft Gofri, Feldstrasse 3, 3855 Brienz, Franziska Hostettler, Lauberen 25, 3855 Schwanden bei Brienz, Gabriela Thöni, Feldstrasse 9, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Neuanschluss Wasserbezug an die Gemeinde Brienz nach Unwetter Milibach vom 14. August 2025.
Standort: Gemeinde Brienz, Chilchacher 707, Gofri 749a, Chummelen Erli 748, Parzellen Nrn. 2352, 2378, 7808.
Zone: Landwirtschaftszone (LWZ).
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahme: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Januar 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Wahl Mitglieder ständiger Abstimmungs- und Wahlausschuss Legislatur 2026–2029
Gestützt auf Art. 1 des Abstimmungs- und Wahlreglements der Gemeinde hat der Gemeinderat die Wahl des ständigen Abstimmungs- und Wahlausschusses vorgenommen.
Gewählt sind
Rechtsmittel
Allfällige Beschwerden gegen diese Wahlen sind innert 10 Tagen schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Genehmigung neue Gebührenverordnung ab 1. Januar 2026
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 4. August 2025 die neue Gebührenverordnung genehmigt.
Die neue Gebührenverordnung tritt vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden per 1. Januar 2026 in Kraft.
Der Beschluss wird hiermit gemäss Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung veröffentlicht. Die Verordnung kann bei der Gemeindeverwaltung Matten bezogen oder unter www.matten.ch eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab erstmaliger Publikation schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, erhoben werden.
Öffnungszeiten über die Feiertage
Die Gemeindeverwaltung Leissigen bleibt über die Feiertage von Montag, 22. Dezember 2025, bis und mit Freitag, 2. Januar 2026, geschlossen.
Ab Montag, 5. Januar 2026, gelten wieder die normalen Öffnungszeiten.
Wir wünschen Ihnen eine besinnliche Adventszeit, fröhliche Weihnachten und einen guten Rutsch ins 2026!
Gemeinderat und Gemeindeverwaltung Leissigen
Öffnungszeiten Weihnachten / Neujahr und Finanzverwaltung
Die Gemeindeverwaltung Grindelwald hat über Weihnachten / Neujahr folgende Öffnungszeiten:
Auf der Finanzverwaltung wird umstrukturiert. Darum ist diese Abteilung von Mittwoch, 17. Dezember 2025, bis Montag, 5. Januar 2026, nicht erreichbar bzw. nicht besuchbar.
Ab Montag, 5. Januar 2026, gelten wieder die ordentlichen Öffnungszeiten.
Wir danken für die Kenntnisnahme und das Verständnis.
Das Team der Gemeindeverwaltung Grindelwald wünscht bereits jetzt frohe Festtage und «än gueta Rutsch» in ein zufriedenes, gesundes 2026.
Gemeindeverwaltung Grindelwald
Gesuchsteller: Fankhauser Matthias und Anna, Ahornweg 15, 6353 Weggis.
Projektverfasserin: n+Atelier GmbH, Wydistrasse 18, 3812 Wilderswil.
Bauvorhaben: Erstellen von zwei zusätzlichen Autoabstellplätzen.
Standort: Brandeggstrasse 5, Parzelle Nr. 389, Koordinaten 2’644’838 / 1’163’128.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahme: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/252726.
Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Januar 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 3. Dezember 2025
Bauverwaltung Grindelwald
Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über Weihnachten und Neujahr
Woche 52
Woche 1
Woche 2
Ab dem 5. Januar 2026 gelten wieder die bisherigen Öffnungszeiten.
Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten, einen guten Rutsch und alles Gute im neuen Jahr.
Gemeindeverwaltung Beatenberg
Öffnungszeiten über Weihnachten/Neujahr 2025/2026
Die Gemeindeverwaltung bleibt von Montag, 22. Dezember 2025, bis und mit Sonntag, 4. Januar 2026 geschlossen. Gerne sind wir ab Montag, 5. Januar 2026 zu den gewohnten Telefon- und Schalterzeiten wieder für Sie da.
In dringenden Angelegenheiten steht Ihnen der Gemeindeschreiber unter Telefon 033 849 13 35 zur Verfügung.
Besten Dank für das Verständnis.
Frohe Festtage!
Gemeindeverwaltung Oberried
Öffnungszeiten über Weihnachten/Neujahr
Die Gemeindeverwaltung Ringgenberg hat über die Festtage wie folgt geöffnet:
Ab Montag, 5. Januar 2026, ist die Verwaltung wieder zu den normalen Öffnungszeiten geöffnet.
Wir wünschen Ihnen besinnliche Feiertage und alles Gute im neuen Jahr.
Gemeindeverwaltung Ringgenberg
Änderungen zur Kartonsammlung ab Januar 2026
Ab Januar 2026 gibt es bezüglich der Kartonsammlung folgende Änderungen:
Neu wird der Karton nicht mehr nur alle zwei Monate an einem Samstag, sondern einmal pro Monat, jeweils an einem Montag, durch die Sorgen AG eingesammelt.
Die Abfuhrtage für das Jahr 2026 sind wie folgt:
Die Abfuhrtage sind nach wie vor auch im Abfallkalender der Einwohnergemeinde Matten ersichtlich.
Bitte stellen Sie den Karton erst am Abfuhrtag, jedoch vor 7.00 Uhr zur Abholung bereit.
Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme!
Bauverwaltung Matten
Ordentliche Versammlung
Montag, 29. Dezember 2025, 20.00 Uhr im Sporthotel Habkern
Traktanden
Neue Rechtsbezüger haben sich bis zur Versammlung beim Präsidenten zu melden.
Habkern, 27. Oktober 2025
Die Bäuertkommission
Ordentliche Versammlung der Burgerbäuert Schwendi sowie der Bergschaft Bodmi
Samstag, 20. Dezember 2025, 20.00 Uhr bei Beat Wyss, Schwendi
Traktanden
Stundenangaben von Gemeinwerk sind bis am 30. November für die Burgerbäuert bei Roland Steiner und für die Bergschaft Bodmi bei Ruth Zimmermann abzugeben.
Die Bäuertkommission
Aufhebung eines Erlasses
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Kirchgemeindeversammlung vom 16. November 2025 folgenden Erlass per 31. Dezember 2025 aufgehoben hat:
Kirchgemeinderat Ringgenberg
Ortsplanungsrevision und Waldfeststellungsverfahren nach Art. 10 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 4.10.1991 über den Wald (WaG); nachträgliche öffentliche Auflage
Der Gemeinderat Ringgenberg bringt gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) die Ortsplanungsrevision sowie die Waldfeststellung gemäss Art. 4 des kantonalen Waldgesetzes (KWaG) vom 5. Mai 1997 und Art. 2 der kantonalen Waldverordnung (KWaV) vom 29. Oktober 1997 mit folgenden, nach der ersten Auflage geänderten Dokumenten zur nachträglichen öffentlichen Auflage:
Zur Einsichtnahme liegen auf:
Die Akten liegen vom 12. Dezember 2025 bis zum 16. Januar 2026 in der Gemeindeverwaltung Ringgenberg öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich unter www.ringgenberg.ch verfügbar.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Einwohnergemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg, einzureichen.
Ringgenberg, 11. Dezember 2025
Gemeinderat Ringgenberg
Protokollauflage
Gestützt auf Art. 61 des Abstimmungs- und Wahlreglements Grindelwald liegt das Protokoll der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2025 ab Montag, 15. Dezember 2025, während 30 Tagen bei der Gemeindeverwaltung Grindelwald öffentlich auf.
Gegen das Protokoll kann während der Auflage schriftlich beim Gemeinderat Einsprache erhoben werden.
Grindelwald, 8. Dezember 2025
Gemeindeschreiberei Grindelwald
Teilsperrung Parkplatz Eissportzentrum
Anlässlich einer Belegung der Truppenunterkunft ALST durch die Schweizer Armee wird ein Teil des Hauptparkplatzes beim Eissportzentrum abgesperrt und kann nicht für das Parkieren benützt werden:
Die Betroffenen werden gebeten, die Signalisation zu beachten und auf die übrigen Parkfelder des Parkplatzes Eissportzentrum oder allenfalls auf die übrigen öffentlichen Parkplätze (Feldgässli, Brunngasse) auszuweichen.
Wir danken für das Verständnis.
Sicherheitskommission Matten
Gesuchstellerin: BeO Pellets GmbH, Rosswaldstrasse 6a, 3852 Ringgenberg.
Projektverfasserin: Ingenieurbüro Sterchi GmbH, Bohnerenstrasse 14, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Teilabbruch der Brandruine und Erstellen der notwendigen Provisorien zur Wiederaufnahme der Produktion; Wiederaufbau Lagerhalle nach Brandereignis.
Projektänderung: Montage Photovoltaikanlage zusätzlich an Fassaden mit Antireflexionsbeschichtung.
Standort: Rosswaldstrasse 6b, Gbbl. Nr. 105 / BR2706, Koordinaten 2’636’111 / 1’173'239.
Nutzungszone: Industriezone.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Naturgefahren: gelb-weisser Sturzgefahrenbereich (geringe Gefährdung).
Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG / Art. 11 GBR).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2024-19838). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Januar 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Ringgenberg, 8. Dezember 2025
Bauverwaltung Ringgenberg
Bauherrschaft: Grand Hotel Beau Rivage, Höheweg 211, 3800 Interlaken, Stefan Zingg, Höheweg 211, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Bofor Design, Dorfstrasse 25, 3646 Einigen.
Bauvorhaben: Erweiterung der gastgewerblichen Terrasse auf der Ostseite des Restaurants L'Ambiance. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 74 Sitzplätze auf der Terrasse L’Ambiance (bisher 40 Sitzplätze). Die 147 Innensitzplätze, die 8 Sitzplätze auf der Le Vieux Rivage Terrasse, die 101 Gästezimmer und 187 Gästebetten bleiben unverändert; Öffnungszeiten auf der Terrasse täglich bis 0.30 Uhr (wie bisher).
Standort: Höheweg 211, Parzelle Nr. 298, Zone: Uferschutzplanung Beaurivage (Hotelzone A und C), Koordinaten 2’632’584 / 1’171’017.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, Baugruppe E (Interlaken, Höheweg/Aarzelg).
Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Januar 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung / Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft und Projektverfasser: Jaspal Singh, Hauptstrasse 30, 3854 Oberried.
Bauvorhaben: Umnutzung Verkaufsladen in einen Bewirtungsraum ohne Küche bzw. ohne bauliche Veränderungen (Gesamtbauentscheid vom 29. April 2025).
Projektänderung: Verzicht auf eine mechanische Entlüftung im Bewirtungsraum; Reduktion der Öffnungszeiten im Innenbereich von täglich bis 0.30 Uhr auf täglich bis 22.00 Uhr. Die Anzahl Sitzplätze innen und auf der Terrasse werden nicht verändert.
Standort: Jungfraustrasse 16, Parzelle Nr. 671, Mischzone MK 3 Geschosse, Koordinaten 2’631’931 / 1’170’483.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und Ortsbildgestaltungsbereiche (Art. 511 GBR).
Schutzobjekt: Erhaltenswertes K-Objekt.
Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Januar 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Golden Shisha GmbH, Bahnhofstrasse 35, 3800 Unterseen.
Projektverfasserin: Castor Consult AG, Baarerstrasse 110A, 6300 Zug.
Bauvorhaben: Umnutzung «Selfie-Museum» zu Restaurant und Shisha-Bar. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 160 Sitzplätze innen, davon 40 Sitzplätze im Fumoir (Shisha-Bar), 102 Sitzplätze im Saal 1 und 18 Sitzplätze im Saal 2; 30 Sitzplätze auf der Terrasse; Öffnungszeiten: täglich bis 0.30 Uhr bei den Innensitzplätzen und täglich bis 22.00 Uhr auf der Terrasse.
Standort: Bahnhofstrasse 24, Parzelle Nr. 972, Zone mit Planungspflicht «Bahnhofstrasse», Koordinaten 2’631’455 / 1’170’425.
Schutzzonen: Gewässerschutzzone Au, Ortsbildschutzgebiet A, Sektor IV «Bahnhofstrasse», belasteter Standort Nr. 05930012.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Januar 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft und Projektverfasser: Urs Wyss, Mühlenstrasse 11, 3812 Wilderswil.
Bauvorhaben: Einbau Asphaltbelag auf bestehende Kofferung bei Zufahrtsstrasse und Vorplätzen.
Standort: Grenchenweg 6, Parzellen Nrn. 686 und 1215, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’840’000 / 1’070’000.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: blau.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Januar 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bekanntmachung gemäss Art. 60 Abs. 3 Organisationsreglement
Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2025
91 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben an der Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2025 folgende Beschlüsse gefasst:
Die Versammlung wurde um 22.50 Uhr geschlossen.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.
Lauterbrunnen, 9. Dezember 2025
Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen
Protokollauflage
Das Protokoll der ordentlichen Versammlung der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Grindelwald vom 30. November 2025 liegt 30 Tage, vom 11. Dezember 2025 bis 10. Januar 2026, bei der Präsidentin Anne Schenk, Guggengässli 5, 3818 Grindelwald, und der Sekretärin Kathrin Bohren, Sekretariat Kirchgemeinde, öffentlich auf. Das Protokoll ist während der Auflagefrist ebenfalls auf der Homepage der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Grindelwald (www. kirchgemeinde-grindelwald.ch) aufgeschaltet. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Kirchgemeinderat Grindelwald eingereicht werden.
Der Kirchgemeinderat Grindelwald entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Grindelwald, 30. November 2025
Der Kirchgemeinderat Grindelwald
Konkurspublikation / Schuldenruf
Summarisches Verfahren nach Art. 231 SchKG
Ausgeschlagene Erbschaft der Singh-Meier Edith, geb. 29. April 1928, von Zürich ZH, 3853 Niederried b. lnterlaken, ZA: Reha-Pflegeklinik Eden, Schulhausweg 11, 3852 Ringgenberg BE, verstorben am 13. August 2024.
Datum der Konkurseröffnung: 23. Oktober 2025.
Eingabefrist bis 10. Januar 2026.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 10. Dezember 2025.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Protokollauflage der Gemeindeversammlung vom 28. November 2025
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 28. November 2025 liegt ab 11. Dezember 2025 auf der Gemeindeverwaltung Därligen während 30 Tagen öffentlich auf. Während der Auflage kann beim Gemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll (Art. 64 OgR).
Därligen, 9. Dezember 2025
Bauherrschaft: Lukas Wanner, Derflibach 4, 3855 Schwanden b. Brienz.
Bauvorhaben: Fassadenveränderung: Ersatz der oberen vier Fenster durch Holzfassade (Reduktion der Fensterfläche); Vergrösserung der Hauptfenster.
Standort: Derflibach 4, Parzelle Nr. 611, Bestandeszone Unterschwanden, Koordinaten O 2'480'000 / N 1'070'000.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. Januar 2026.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Schwanden, Schwanderstrasse 82, 3855 Schwanden b. Brienz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind jedoch die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Bauverwaltung Schwanden
Gesuchsteller: Gisela und Max Teutschmann, Kirchgasse 55, 3812 Wilderswil.
Projektverfasserin: Heizungsmacher AG, Michelle Bolliger, Spitalgasse 28, 3011 Bern.
Bauvorhaben: Installation einer Photovoltaikanlage.
Standort: Kirchgasse 55, Parzellen Nr. 133, Koordinaten 2’632’867 / 1’168’322.
Zone: Kernzone.
Gewässerschutzzone: A.
Inventar: Schützenswert, K-Objekt.
Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?
Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Januar 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Wilderswil
Gesuchsteller: Cristian Giacometti-Rychen, Büelgässli 14, 3812 Wilderswil.
Bauvorhaben: Erstellen eines Kamins TiZn mit einer Länge von total 2 Metern über Dach (0,5 Meter über Dachfirst).
Standort: Büelgässli 14, Parzelle Nr. 259, Koordinaten 2’632’167 / 1’168’015.
Zone: Mischzone B.
Gewässerschutzzone: A.
Inventar: nicht inventarisiert.
Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?
Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Januar 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Wilderswil
Bauherrschaft: Daniel und Silvana Tschiemer, Rütistrasse 14, 3800 Matten.
Projektverfasserin: Zahler GmbH, Bahnhofstrasse 7, 3713 Reichenbach im Kandertal.
Bauvorhaben: Ersatz best. Ölheizung in eine neue Pelletheizung.
Standort: Rütistrasse 14, Parzelle Nr. 1378, Koordinaten 2'632’849/1’170’156.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Hinweis: Naturgefahrengebiet mit Restgefährdung, Wasser.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Januar 2026.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwashrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Matten
Wasserversorgung
Untersuchungsergebnisse haben ergeben, dass das gesamte Trinkwasser der Gemeindeversorgung den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Für die Proben werden an verschiedenen Orten in Hofstetten Wasser entnommen und chemisch sowie mikrobiologisch untersucht.
Untersuchungsergebnisse
Herkunft des Wassers
Der obere Dorfteil (Schried) bezieht das Trinkwasser vom Reservoir Breitenberg (gemeinsame Wasserversorgung) und der untere Dorfteil vom Reservoir Leimerli.
Behandlung des Wassers
Das Trinkwasser in der ganzen Gemeinde wird mittels UV-Anlage behandelt.
Hofstetten, 8. Dezember 2025
Gemeinderat Hofstetten
Gesuchstellerin: Schoch Immobilien KLG, Mike Schoch, Industriestrasse 19, 3812 Wilderswil.
Bauvorhaben: Erstnutzung GP Halle Nr. 19 Hauswartungs- und Gartenunterhaltsbetrieb.
Standort: Industriestrasse 19, Parzelle Nr. 2219, Koordinaten 2’633’642 / 1’168’859.
Zone: UeO SF Halle 1.
Gewässerschutzzone: A.
Inventar: nicht inventarisiert.
Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?
Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Januar 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Wilderswil
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung Art. 40 Baureglement (Gestaltungsgrundsatz) und Art. 210 Uferschutzvorschriften (Sektor A, Dorfkernzone)
Genehmigung und Inkraftsetzung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die von der Gemeindeversammlung am 12. Juni 2025 beschlossene Änderung von Art. 40 Baureglement (Gestaltungsgrundsatz) und Art. 210 Uferschutzvorschriften (Sektor A, Dorfkernzone) mit Datum vom 13. Oktober 2025 genehmigt.
Die Änderung von Art. 40 Baureglement (Gestaltungsgrundsatz) und Art. 210 Uferschutzvorschriften (Sektor A, Dorfkernzone) tritt am Tag nach dieser Publikation in Kraft.
Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung Brienz, beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung jedermann zur Einsichtnahme offen.
Brienz, 5. Dezember 2025
Der Gemeinderat
Infolge Neuorientierung des bisherigen Stelleninhabers suchen wir per sofort oder nach Vereinbarung eine/n
Sachbearbeiter/-in (60–100%) Baubewilligungsverfahren, Baupolizei, Planung
Ihre Aufgaben
Anforderungen
Wir bieten ein vielseitiges und abwechslungsreiches Aufgabengebiet mit Verantwortung, Besoldung nach Reglement der Gemeinde im Rahmen der kantonalen Besoldungsordnung, einen gut ausgestatteten Arbeitsplatz und sehr gute Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten.
Sind Sie interessiert? Bei Fragen steht Ihnen Sina Gerber, Tel. 033 854 14 43, gerne zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung, die Sie mit den üblichen Unterlagen elektronisch an geraldine.gafner@gemeinde-grindelwald.ch oder per Post an den Gemeinderat, Personelles, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, senden.
Burgerversammlung
Mittwoch, 14. Januar 2026, 20.00 Uhr im Gemeindesaal des Gemeindehauses
Stimmrecht: An der Burgerversammlung ist stimmberechtigt, wer in der Gemeinde wohnt, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und im Burgerrodel eingetragen ist (Art. 24 Abs. 3 OgR).
Traktanden
Oberried, 11. Dezember 2025
Die Burgerkommission
Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 28. November 2025
29 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben an der Gemeindeversammlung vom 28. November 2025 folgende Beschlüsse gefasst:
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
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Unsere Öffnungszeiten:
Montag – Freitag
08.00 – 12.00 und 13.30 – 17.00 Uhr