Gesuchstellerin: Hotel Bären Wengen AG, Am Acher 1363, 3823 Wengen.
Projektverfasserin: KB Konzeptbau GmbH, Hauptstrasse 8a, 3853 Niederried.
Bauvorhaben: Neue Fassadenreklame / Leuchtreklame an der Fassade Nordost.
Standort: Wengen, Am Acher, Gebäude Nr. 1363, Parzelle Nr. 2243, Koordinaten 2'637'037 / 1'161'474, Hotelzone Ha.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen: keine.
Auflagestellen: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 2. Oktober bis 2. November 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Strassensperrung Bussalpstrasse «Bim roten Tor bis Holzmattenläger»
Montag, 19. Oktober, bis ca. Freitag, 13. November 2026
Infolge Strassensanierung muss die Bussalpstrasse im Bereich «Bim roten Tor bis Holzmattenläger» für Fahrzeuge, Velos und Fussgänger gesperrt werden.
Die Bauarbeiten können witterungsbedingt verschoben werden.
Fahrzeuge, Velos und Fussgänger sind angehalten, die Baustelle während den Bauarbeiten via «Rasthysi – Rossboden» zu umgehen.
Die Zufahrt bis zur Baustelle ist gestattet.
Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.
Wir bauen für Sie und bitten die Anstösser/-innen und Verkehrsteilnehmer/-innen um Verständnis.
Gebrüder Brawand AG, Bauverwaltung Grindelwald
Gesuchsteller: STWEG Oberlandstrasse 25, 3806 Bönigen.
Projektverfasserin: Flück Haustechnik AG, Hauptstrasse 236, 355 Brienz
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch Luft-/Wasser-Wärmepumpe.
Standort: Oberlandstrasse 25, Parzelle Nr. 1499, Koordinaten 2'635'436 / 1'170'722.
Zone: W2.
Schutzzone: Gewässeerschutzbereich Au.
Auflage und Einsprachestelle: Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgliech, sind schriftlich und begründet im Doppel innert der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).
Eletrionische Auflage: Die elektronische Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portalebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Bauverwaltung Bönigen
Bauherrschaft und Projektverfasser: Daniele Schranz, Lanzenen 26c, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Installation frei stehende PV-Anlage (nachträgliches Baugesuch).
Standort: Lanzenen 26c, Parzelle Nr. 1393, BR 1942, Uferschutzplanung Wilderswilmoos (Wohnzone 2-geschossig), Koordinaten 2’633’591 / 1’171’403.
Schutzgebiete/Objekte: Gewässerschutzbereich Au.
Auflage- und Einsprachefrist bis 9. November 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Erlass einer Planungszone i. S. «Zweitwohnungen»
Öffentliche Bekanntmachung
Erlass einer Planungszone in Sachen «Zweitwohnungen und kurzzeitigen Vermietung von Wohnungen» nach Art. 27 RPG und Art. 62 ff. BauG.
Der Gemeinderat von Lütschental hat gestützt auf Art. 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 und Art. 62 ff des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 beschlossen, für das gesamte Gemeindegebiet (alle Bau- und Nichtbauzonen) mit sofortiger Wirkung eine Planungszone in Sachen «Zweitwohnungen» zu erlassen.
Die Planungszone bezweckt die Überprüfung der zulässigen Wohnnutzungen im Hinblick auf die Beschränkung von Zweitwohnungen und auf die kurzzeitige Vermietung von Wohnungen.
Die Planungszone wird für die Dauer von zwei Jahren bestimmt. Während der Geltungsdauer darf in dem von der Planung betroffenen Gebiet nichts unternommen werden, das den Planungszweck beeinträchtigen könnte. Die Umnutzung von bisher als Erstwohnung genutzten Wohnungen zu Zweitwohnungen sowie die Erstellung von Zweitwohnungen sind während der Dauer der Planungszone unzulässig. Zudem ist während der Dauer der Planungszone auch die neue Nutzung von Erst- und Zweitwohnungen für die kurzzeitige Vermietung unzulässig. Eine Vermietung gilt in diesem Sinne als kurzzeitig, wenn sie weniger als fünf aufeinanderfolgende Nächte beträgt.
Die Planungszone liegt vom Freitag, 9. Oktober, bis am Montag, 9. November 2026 auf der Gemeindeverwaltung Lütschental öffentlich auf. Die Unterlagen sind während dieser Zeit zusätzlich auf der Website der Gemeinde Lütschental verfügbar.
Während der Auflagefrist, bis spätestens am 9. November 2026, kann mit Einsprache geltend gemacht werden, die verfügte Planungszone oder ihre Dauer seien nicht notwendig oder die bekannt gegebene Planungsabsicht sei nicht zweckmässig.
Allfällige Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet bei der Gemeinde Lütschental, Briggmättli 38, 3816 Lütschental, einzureichen.
Gemeinderat Lütschental
Strassensperrung Bielwaldweg
Ab 12. Oktober bis 6. November 2026
Infolge Sanierung Quellfassung muss der Bielwaldweg im Bereich Brücke Bächelmadgraben für jeglichen Durchgangsverkehr gesperrt werden. Die Zufahrt bis zur Baustelle ist gestattet.
Der Durchgang für Fussgänger ist gesperrt.
Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.
Wir bauen für Sie und bitten die Anstösser/-innen und Verkehrsteilnehmer/-innen um Verständnis.
P. Roth Tiefbau AG
Bauverwaltung Grindelwald
Gesuchsteller: Bernhard Wyss, Talstrasse 31, 3805 Goldswil.
Projektverfasserin: Imboden Architektur AG, Seestrasse 17, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Neubau einer Einstell- und Lagerhalle.
Projektänderung: Erhöhung der Gebäudehöhe um 50 cm gemäss Art. 212 nGBR.
Standort: Seestrasse, Gbbl. Nr. 2353 / BR1897, Koordinaten 2’635’886 / 1’172’891.
Nutzungszone: Wohn- und Gewerbezone WG2.
Schutzobjekt: ISOS-Perimeter Nr. IX (Neubaubereich Bir Sagi) mit dem Erhaltungsziel b.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Naturgefahren: keine.
Ausnahmen: keine.
Hinweis:
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2025-7144). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 9. November 2026.
Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Ringgenberg, 5. Oktober 2026
Bauverwaltung Ringgenberg
Strassensperrung Naturstrasse Inhaltibrücken–Abzweigung Alpweg
Aufgrund der alljährlichen Sicherheitsholzerei durch den Forstbetrieb Kanton Bern wird die Naturstrasse zwischen dem Abzweiger Alpweg bis Isenfluh im Bereich der Inhaltibrücken vom 14. Oktober bis 16. November 2026 für jeglichen Verkehr gesperrt.
Während diesem Zeitraum ist die Strasse komplett gesperrt. Bitte beachten Sie die Signalisationen und Hinweise vor Ort.
Wir danken Ihnen für Ihre Kenntnisnahme und Ihr Verständnis.
Einwohnergemeinde Lauterbrunnen
Verkehrserschwerung
Kantonsstrasse Nr. 6 Spiez–Interlaken
Gemeinde: Interlaken.
410.20127/Sanierung und Erneuerung Lindenallee
Teilstrecke: zwischen Koordinaten 2'632'495 / 1'170’640 und 2'632'829 / 1'170’738.
Dauer: 12. Oktober bis 16. November 2026.
Grund der Massnahme: Bauarbeiten Sanierung und Erneuerung Lindenallee.
Verkehrsführung: Vollsperrung mit Umleitung.
Einschränkungen: Vollsperrung Lindenallee Abschnitt zwischen Allmendstrasse und Freiestrasse mit Umleitungen via Gemeindestrassen. Verkehrsführung Umleitung in Fahrrichtung Autobahn erfolgt via Freiestrasse- Allmendstrasse und in Fahrrichtung Interlaken via Allmendstrasse–Bahnhof Ost–Höheweg–Klosterstrasse. Zufussgehende und Radfahrende können die Baustelle unter erschwerten Verhältnissen passieren. Die Allmendstrasse wird durch die Bauarbeiten tangiert. Es wird empfohlen, die grossräumige signalisierte Umfahrung via Autobahn zu nutzen.
Rechtliche Hinweise
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.
Gwatt (Thun), 7. Oktober 2026
Tiefbauamt des Kantons Bern
Oberingenieurkreis I
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern an öffentlichen Strassen und Wegen
Damit alle Verkehrsteilnehmenden sicher unterwegs sind, müssen Bäume, Hecken und Sträucher entlang von öffentlichen Strassen, Rad- und Gehwegen regelmässig zurückgeschnitten werden. Bitte beachten Sie dabei das gesetzliche Lichtraumprofil über Rad- und Gehwegen mit einer lichten Höhe von mindestens 2,50 Metern und bei Fahrbahnen (Strassen) von mindestens 4,50 Metern.
Gesetzliche Grundlagen:
Vor allem bei unübersichtlichen Kreuzungen, Kurven und Einmündungen darf die Sicht nicht beeinträchtigt werden. Bitte achten Sie zudem darauf, dass Strassenlampen, Verkehrsschilder, Strassennamen, Hausnummern und Hydranten jederzeit gut sichtbar und zugänglich bleiben.
Wir bitten alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, ihre Bäume, Sträucher und Hecken bis spätestens am 10. November 2026 entsprechend zurückzuschneiden.
Herzlichen Dank für Ihren geschätzten Beitrag zur Verkehrssicherheit auf unseren Gemeindestrassen.
Bauverwaltung Grindelwald
Neue Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Grindelwald
Ab dem 1. November 2026 passt die Gemeindeverwaltung ihre Öffnungszeiten wie folgt an:
Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme.
Gemeindeverwaltung Grindelwald
Konkurspublikation / Schuldenruf
Summarisches Verfahren nach Art. 231 SchKG
Schuldnerin: Fischer Wand+Boden GmbH, Wydi 374A, 3803 Beatenberg, CHE-218.909.023.
Datum der Konkurseröffnung: 17. Dezember 2025.
Eingabefrist bis 7. November 2026.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 7. Oktober 2026.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Burgergemeindeversammlung
Freitag, 13. November 2026, 20.15 Uhr im Schulhaus
Traktanden
Gemäss Nutzungsreglement ist der Burgernutzen an der Versammlung persönlich oder durch einen Vertreter abzuholen. Danach verfällt die Berechtigung auf den diesjährigen Nutzen.
Zu dieser Versammlung sind alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger freundlich eingeladen.
Gsteigwiler, 8. Oktober 2026
Der Burgerrat
Einstellung mangels Aktiven
Schuldnerin: easyAlps GmbH, Tuftbach 4, 3818 Grindelwald, CHE-493.225.971.
Datum der Konkurseröffnung: 24. Februar 2026.
Datum der Konkurseinstellung: 25. September 2026.
Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger bis zum 27. Oktober 2026 die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten einen Vorschuss von Fr. 4000.– leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 7. Oktober 2026.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Einstellung mangels Aktiven
Schuldnerin: Dryjas Paulina Weronika, geb. 21. August 1993, EF: Mima Café by Paulina Dryjas (gelöscht am 29. April 2026), Dorfstrasse 73B, 3815 Gündlischwand, CHE-423.492.975.
Datum der Konkurseröffnung: 24. September 2026.
Datum der Konkurseinstellung: 1. Oktober 2026.
Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger bis zum 27. Oktober 2026 die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten einen Vorschuss von Fr. 5500.– leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 7. Oktober 2026.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Bepflanzung an öffentlichen Strassen
Anpflanzen und Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen entlang von öffentlichen Strassen und Einfriedungen
Es ist erstaunlich, wie schnell Bäume, Sträucher und Hecken wachsen können!
Gemeindevertreter mussten in letzter Zeit leider vermehrt feststellen, dass nicht alle Pflanzen zurückgeschnitten wurden. Die Strassenanstösser werden deshalb aufgefordert, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Hinweise auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten:
Unterlässt der Eigentümer der Bäume und Sträucher das rechtzeitige Zurückschneiden, so wird die Arbeit nach vergeblicher schriftlicher Aufforderung auf seine Kosten durch Mitarbeiter des Werkhofs besorgt. Ein Entschädigungsanspruch kommt dem Eigentümer der Bäume oder Sträucher nicht zu.
Bei Missachtung der obgenannten Bestimmungen werden die Organe der Strassenbaupolizei von Gemeinde und Kanton das Verfahren zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands einleiten.
Besten Dank für Ihre Mitarbeit.
Einwohnergemeinde Schwanden
Ordentliche Kirchgemeindeversammlung
Sonntag, 15. November 2026, 10.45 Uhr im Kirchgemeindehaus Ringgenberg
Traktanden
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung der Einwohnergemeinde Ringgenberg auf.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitig Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Die Stimmberechtigen der Kirchgemeinde Ringgenberg sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen.
Kirchgemeinderat Ringgenberg
Öffentliche Auflage Wasserbaugesuch
Kommunales Wasserbaubewilligungsverfahren
Die Schwellenkorporation Leissigen legt gestützt auf Art. 30 ff. des Wasserbaugesetzes vom 14. Februar 1989 (WBG) das Wasserbaugesuch (kommunales Wasserbaubewilligungsverfahren) für das unten stehende Vorhaben auf. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innert der Auflagedauer schriftlich und begründet bei der Auflagestelle einzureichen.
Gemeinde: Leissigen.
Wasserbauträger: Schwellenkorporation Leissigen.
Gewässer: Eybach.
Ort: Eybach, Bereich Gerinneschale.
Koordinaten:
Vorhaben: WBB Revit Fischgängigkeit Eybach Leissigen: Wiederherstellung der Längsvernetzung und der Fischgängigkeit durch Teilabbruch der bestehenden Pflasterung und Erstellung eines gestuften Niederwassergerinnes.
Beanspruchte Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist: 7. Oktober bis 6. November 2026.
Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Leissigen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innert der Auflage- und Einsprachefrist schriftlich und mit Begründung der Einsprachestelle einzureichen.
Einspracheberechtigt sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer oder andere Personen, die ein schutzwürdiges Interesse haben (Art. 24 WBG). Das gleiche Recht kommt den nach der Bundes- oder nach der Baugesetzgebung befugten Organisationen und Behörden zu.
Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Gwatt, 16. September 2026
Oberingenieurkreis I,
Tiefbauamt des Kantons Bern
Gesuchsteller: Martjin und Ellen Van der Erve-Schurink, Schonegg 1333a, 3823 Wengen.
Projektverfasserin: Architekturbüro Leonini GmbH, Am Lehn 1339e, 3823 Wengen.
Bauvorhaben: Einbau einer aussen stehenden Wärmepumpe / Einbau einer Indach-PV-Anlage und Anpassungen des Innenausbaus.
Standort: Wengen, Schonegg, Parzelle Nr. 3256, Koordinaten 2'637'170.10 / 1'161'553.50, Wohn- und Gewerbezone.
Schutzzone: keine.
Ausnahme: keine.
Auflagestellen: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 9. Oktober bis 9. November 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Wasserknappheit
Bitte helfen Sie weiterhin mit, Wasser zu sparen.
Die verfügbaren Wassermengen aus den Quellen sind weiter rückläufig. Die Schüttung der Torweidliquelle ist innerhalb eines Tages um weitere 10 l/min zurückgegangen. Aktuell stehen der Wasserversorgung insgesamt noch rund 233 l/min zur Verfügung. Die einzelnen Quellen liefern derzeit folgende Wassermengen: Torweidli 80 l/min, Boden 0 l/min, Schlupf 27 l/min, Silboden 26 l/min und Geeren 100 l/min.
Gleichzeitig bleibt der Wasserverbrauch auf einem hohen Niveau. Fürs Dorf fliessen beispielswiese rund 80 l/min zu, während zu Spitzenzeiten rund 120 l/min verbraucht werden. Die Trinkwassersituation bleibt angespannt.
Wir bitten Sie deshalb dringend, folgende Massnahmen einzuhalten:
Folgende Nutzungen sind bis auf Weiteres untersagt:
Es muss über einen längeren Zeitraum und über mehrere Wochen hinweg ausreichend regnen, damit sich die Quellen und Speicher wieder erholen und bis zum Frühjahr genügend Wasserreserven aufgebaut werden können. Die Wasserversorgung arbeitet intensiv an möglichen Lösungen und beobachtet die Entwicklung laufend. Dennoch bleibt die Mithilfe der Bevölkerung durch einen bewussten und sparsamen Wasserverbrauch weiterhin von grosser Bedeutung.
Aus diesem Grund gelten die oben genannten Massnahmen bis auf Weiteres.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung. Mit einem verantwortungsvollen Umgang mit Wasser leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung der Wasserversorgung für die ganze Gemeinde.
Gemeinderat Iseltwald und Wasserversorgung Iseltwald
Papiersammlung vom Donnerstag, 15. Oktober 2026
Am Donnerstag, 15. Oktober 2026, wird die Papiersammlung durch die Schulen Interlaken durchgeführt. Bitte beachten Sie, dass das Papier im Ostquartier am Vormittag eingesammelt wird und das im Westquartier am Nachmittag.
Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme.
Bauverwaltung Interlaken
Verfügung Verkehrsmassnahme
Die Sicherheitskommission Interlaken verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr (SVG) sowie Art. 44 Abs. 2 der Strassenverordnung des Kantons Bern vom 29. Oktober 2008 (SV) und mit Zustimmungsverfügung 1042–26 des Oberingenieurkreises I vom 22. September 2026 die folgende Verkehrsmassnahme:
Bestehend: Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder.
Ergänzung: Zusatz «E-Bike gestattet».
Ort: Rosenstrasse
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 46 Abs. 1 des Gemeindepolizeireglements und Art. 53 und 54 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Einsprache beim Gemeinderat Interlaken erhoben werden. Die Einsprache ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift der oder des Betroffenen erhalten.
Sicherheitskommission Interlaken
Papiersammlung vom Donnerstag, 29. Oktober 2026
Gesammelt wird nur Papier, kein Karton, keine Papiersäcke, keine Futtersäcke. Wir bitten die Bevölkerung, das Papier um 7.00 Uhr ordentlich verschnürt an der Strasse bereitzulegen. Das Papier wird im Laufe des Vormittags von den Schülerinnen und Schülern abgeholt. Fahrzeuglenkerinnen und -lenker sind gebeten, vorsichtig zu fahren. Bei Fragen ist die Schule unter Telefon 033 843 19 16 erreichbar.
Habkern, im September 2026
Einwohnergemeinde Habkern
Gesuchsteller: Mrozowski Adam und Zaleskiewicz Anna, vertreten durch Griwa Architektur AG, Dorfstrasse 20, 3818
Grindelwald.
Projektverfasserin: Griwa Architektur AG, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Sanierung Wohnhaus, Erweiterung Terrasse, Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Wychelstrasse 40, Parzelle Nr. 5106, Koordinaten 2’644’345 / 1’164’155.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: Au.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/294688.
Auflage- und Einsprachefrist bis 9. November 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 1. Oktober 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Papiersammlung Freitag, 16. Oktober 2026
Die Papiersammlung der Schule Brienz findet am Freitag, 16. Oktober 2026, statt.
Zudem ist bitte zu beachten:
Bauverwaltung und Schulleitung Brienz
Parkplatz- und Strassensperrung / Verkehrserschwerung infolge des 70. Brienzerseelaufs
Am 10./11. Oktober 2026 findet in Bönigen der 70. Brienzerseelauf statt. Für diesen Anlass werden folgende Parkplatz- und Strassensperrungen vorgenommen:
Generell ist auf dem gesamten Gemeindegebiet mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen.
Sicherheitskommission Bönigen
Friedhof Beatenberg
Erinnerung zum Abräumen von Gräbern
Die Sicherheitskommission gibt davon Kenntnis, dass vom Hauptweg im obersten Feld Ostseite von den Reihengräbern 2001–2005, im Feld westlich beim unteren Brunnen von den Urnengräbern 1989–2001 und im unteren Feld Ostseite vom Hauptweg Urnengräber 1985–2003 die Grabruhe abgelaufen ist. Die entsprechende Hinweistafel auf dem Friedhof ist dazu zu beachten.
Aufgrund von Artikel 6 Bestattungsreglement vom 7. Juni 2013 der Einwohnergemeinde Beatenberg werden die Angehörigen ersucht, den von ihnen beanspruchten Grabschmuck oder Grabmäler bis am 30. November 2026 abzuräumen. Nach diesem Datum werden die oben erwähnten Gräber ohne Kostenfolge durch die Gemeinde weggeräumt.
Beatenberg, im Oktober 2026
Sicherheitskommission Beatenberg
Die nachstehend genannte Person hat eine letztwillige Verfügung sowie einen Erbvertrag hinterlassen. Soweit die Adressen der gesetzlichen und eingesetzten Erben der Eröffnungsbehörde bekannt sind, hat sie diesen eine Abschrift zugestellt. Für gesetzliche Erben unbekannten Aufenthaltes gilt die hiernach folgende Publikation als Eröffnung im Sinne von Artikel 558 ZGB.
Gesetzliche Erben können innerhalb Auflagefrist in die letztwillige Verfügung und den Erbvertrag Einsicht nehmen, davon Abschriften verlangen und gegebenenfalls dagegen Einsprache erheben. Erfolgt innerhalb der angegebenen Frist keine Einsprache, wird den eingesetzten Erben auf Verlangen die Erbenbescheinigung gemäss Art. 559 ZGB ausgestellt, unter Vorbehalt der erbrechtlichen Klagen.
Herr Bernard Patrick William Lunn, geb. 14. August 1954, von Lauterbrunnen BE, verheiratet, Höhenmatte 165, 3825 Mürren, verstorben am 4. August 2026 in Spiez BE.
Letztwillige Verfügung vom 2. Juni 2026.
Erbvertrag vom 12. Dezember 2024
Einsprachen sind schriftlich innert Monatsfrist seit der dritten Publikation an notariat & advokatur linder & egger, Bahnhofstrasse 16, 3860 Meiringen, zu richten.
Meiringen, 28. September 2026
Der Beauftrage:
Melchior Schläppi, Notar
Auflage Kollokationsplan und Inventar
Ausgeschlagene Erbschaft des Ritschard Werner, geb. 2. April 1937, von Interlaken BE, c/o Zentrum Artos, Alpenstrasse 45, 3800 Interlaken, verstorben am 20. Oktober 2025.
Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage.
Ablauf der Frist: 27. Oktober 2026.
Auflagefrist Inventar: 10 Tage.
Ablauf der Frist: 17. Oktober 2026.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 7. Oktober 2026.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Auflage Kollokationsplan und Inventar
Ausgeschlagene Erbschaft des Peter René, geb. 24. Februar 1972, von Winterthur ZH, 3800 Interlaken, ZA: Dorfstrasse 74F, 3707 Därligen, verstorben am 29. Juli 2024.
Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage.
Ablauf der Frist: 27. Oktober 2026.
Auflagefrist Inventar: 10 Tage.
Ablauf der Frist: 17. Oktober 2026.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 7. Oktober 2026.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Auflage Kollokationsplan und Inventar
Ausgeschlagene Erbschaft der Fritz Mohammad Reinthong, geb. 11. August 1944, von Niederlenz AG, Reha-Pflegeklinik Eden, Schulhausweg 11, 3852 Ringgenberg BE, verstorben am 26. April 2026.
Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage.
Ablauf der Frist: 27. Oktober 2026.
Auflagefrist Inventar: 10 Tage.
Ablauf der Frist: 17. Oktober 2026.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 7. Oktober 2026.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Öffentliche Bekanntmachung
Überbauungsordnung Nr. 17 «Erweiterung Deponie Chrummeney» mit Änderung Zonenplan und Aufhebung verbindliche Waldgrenze
Genehmigung und Inkraftsetzung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Gemeinderat Wilderswil am 12. Juni 2024 und von der Einwohnergemeinde Wilderswil am 22. September 2024 beschlossene Überbauungsordnung Nr. 17 «Erweiterung Deponie Chrummeney» sowie die vom Gemeinderat am 25. Februar 2026 beschlossene geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Nr. 17 «Erweiterung Deponie Chrummeney» in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 7. September 2026 genehmigt.
Die Überbauungsordnung tritt am Tag nach dieser Publikation in Kraft.
Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung Wilderswil und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung jedermann zur Einsichtnahme offen.
Wilderswil, den 5. Oktober 2026
Der Gemeinderat
Verkehrsmassnahme
Der Gemeinderat Unterseen hat am 17. August 2026 gestützt auf Art. 66 Abs. 2 und 3 des kantonalen Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 sowie auf Art. 44 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 folgende Verkehrsmassnahmen beschlossen:
Halteverbot beidseitig entlang der Steindlerstrasse, ab Beginn der Steindlerstrasse 2 (Kreuzung Seidenfadenstrasse/Schulhausstrasse) bis und mit Tempo Höhenversatz mit Fussgängerstreifen (Steindlerstrasse 14)
Halteverbot mit Zusatztafel «ausgenommen Benützung Wertstoffsammelstelle» bei den Güterumschlagplätzen der Wertstoffsammelstelle Steindlerstrasse
Gegen diese Verkehrsmassnahme kann gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.
Die Verkehrsmassnahme tritt mit dem Aufstellen der entsprechenden Signalisation in Kraft.
Unterseen, September 2026
Gemeinderat Unterseen
Bauherrschaft und Projektverfasserin: Einwohnergemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Ausbau Buvette für gastgewerbliche Nutzung, Anbau Abstellraum, Erhöhung Anzahl gastgewerbliche Einzelbewilligungen auf 30 Stück pro Jahr (bisher 12 Stück):
Die Nutzung erfolgt grundsätzlich im Aussenbereich. Es besteht jedoch die Möglichkeit, nach Absprache mit dem Veranstalter ein Zelt aufzustellen. Für den regulären Betrieb wird von einer üblichen Personenbelegung von 400 Sitz- und Stehplätzen ausgegangen. Die maximale Belegung liegt bei 1000 Personen. In jedem Fall gelten die einschlägigen Sicherheitsvorschriften.
Standort: Dorfstrasse 108a, Grindelwald, Parzelle Nr. 4934 (BR 6332), Zone: UeO 1 und 2 Dorfzentrum / Bär, Koordinaten 2’645’700 / 1’163’785.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.
Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profilierung/Markierungen verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Projektverfasserin: Ribuna AG, Kammistrasse 13, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Anpassung der Bushaltestelle Dindlen nach Behindertengleichstellungsgesetz sowie der bestehenden Kehrichtsammelstelle und Parkfelder.
Standort: Feldstrasse, Parzelle Nr. 2841, Zone für öffentliche Nutzung, Koordinaten 2’645’537 / 1’178’509.
Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profilierung/Markierungen verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Brienz, Hauptrasse 204, 3855 Brienz.
Projektverfasserin: Weber + Brönnimann Bauingenieure AG, Morillonstrasse 87, 3007 Bern.
Bauvorhaben: Umnutzung ehemalige Bushalteplätze in 16 Parkplätze für Autos und 5 Abstellplätze für Motorfahrräder beim Bahnhofplatz Brienz West.
Standort: Bahnhofplatz, Parzellen Nrn. 3392 und 118, Zone: Uferschutzplan Nr. 2, Sektor Z (Bahnareal), Koordinaten 2’645’815 / 1’178’351.
Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profilierung/Markierungen verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Derby Hotel Bahnhof AG, Dorfstrasse 75, 3818 Grindelwald.
Projektverfasser: Manfred Nadler, Zweigstrasse 5, 5043 Holziken.
Bauvorhaben: Umbau Wohn- und Geschäftshaus.
Standort: Dorfstrasse 73, Parzelle Nr. 182, Kernzone, Koordinaten 2’645’480 / 1’163’845.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Die Einwohnergemeinde Lauterbrunnen sucht infolge Neuorientierung der bisherigen Stelleninhaberin per 1. Dezember 2026 oder nach Vereinbarung eine
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Dann senden Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen an die Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, z. H. Personalkommission, Gsteigermatte 459B, 3822 Lauterbrunnen, oder per Mail an gemeinde@lauterbrunnen.ch.
Eingabefrist: 18. Oktober 2026
Für weitere Informationen steht Ihnen Cornelia Stähli, Leiterin Kita Lauterbrunnental, per Mail unter cornelia.staehli@lauterbrunnen.ch gerne zur Verfügung.
Bauherrschaft: Basettin Günes, Oelestrasse 17, 3800 Matten bei Interlaken.
Projektverfasserin: MESO Ingenieure und Bauleitungen GmbH, Sandstrasse 13, 3302 Moosseedorf.
Bauvorhaben: Umnutzung Waschsalon in Take-away; Erhöhung bestehender Kamin, Ersatz Blumentröge durch Metallgeländer.
Standort: Beatenbergstrasse 5, Parzelle Nr. 276, Zone: Überbauungsordnung «Altstadt», Koordinaten 2’480’000 / 1’070’000.
Schutzgebiete/Objekte: Gewässerschutzbereich Au, Baugruppe A (Unterseen, Städtli), schützenswertes K-Objekt, ISOS-Gebiet 1244, srchäologisches Schutzgebiet.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Entrag Entsorgungs- und Transport AG, Grythstrasse 4, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Alpinice Bauplanung AG, Sandweg 1, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Erstellen von Lagerplätzen und einer Entwässerungsleitung mit Einleitung in den Entwässerungsgraben bei der Druckleitung.
Standort: Burglauenen, Horlauenenstrasse, Parzellen Nrn. 2909, 2927 und 4534, Arbeitszone und Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’639’620 / 1’165’145.
Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Daniel Häni, Bleierstrasse 5, 8942 Oberrieden, und Felix Lehmann, Mösliweg 9, 4932 Lotzwil, vertreten durch Jörg Watter, Gotthardstrasse 47, 8800 Thalwil.
Projektverfasserin: oikos & partner gmbh, Gotthardstrasse 47, 8800 Thalwil.
Bauvorhaben: Sanierung Wohnhaus mit Erhöhung des Daches (neuer Estrichraum), Zusammenlegung Wohnungen im Erdgeschoss, Ersatz Elektroheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Obere Gletscherstrasse 61, Parzelle Nr. 2756, Wohnzone W2, Koordinaten 2’647’154 / 1’164’606.
Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich üB.
Naturgefahrengebiet: gelb, blau.
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Hotel Schweizerhof Grindelwald AG, Swiss Alp Resort 1, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserinnen: Arbeitsgemeinschaft L2A Architekten AG und Planart Grindelwald GmbH, p. A. Untere Gasse 4, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Erweiterung Hotel sowie Dach- und Fassadensanierung Nordseite, Einbau Schleppgaube Südseite. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 452 Sitzplätze innen, 80 Sitzplätze auf der Terrasse und 40 Sitzplätze in den Weihnächte- und Fonduehüttli während der Wintersaison (unverändert), 50 Gästezimmer mit 96 Gästebetten (bisher 48 Gästezimmer mit 90 Gästebetten); Öffnungszeiten innen und aussen: täglich bis 0.30 Uhr (unverändert).
Standort: Swiss Alp Resort 1, Parzelle Nr. 193, Kernzone, Koordinaten 2’645’430 / 1’163’985.
Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich üB.
Schutzobjekt: Erhaltenswertes Objekt.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft und Projektverfasser: Josef und Anika Himmelsbach, Bubenbergstrasse 17, 3700 Spiez
Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses.
Hinweis: Vorbehalten bleibt die Genehmigung des überarbeiteten Baureglements durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung.
Standort: Gubiweg 3, Parzelle Nr. 845, Wohnzone W2-b, Koordinaten 2’625’568 / 1’166’935
Schutzzonen: Gewässerschutzzone Ao, Baugruppe B (Leissigen, Dorf).
Naturgefahrengebiet: blau.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Leissigen, 3706 Leissigen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Micha und Nicole Straub, Färnenweg 9, 3855 Schwanden bei Brienz.
Projektverfasserin: Flück Haustechnik AG, Hauptstrasse 236, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Ersatz Öl-/Holzheizung durch aussen aufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpe.
Standort: Färnenweg 9, Parzelle Nr. 721, Bestandeszone Unterschwanden, Koordinaten O 2'646'961 / N 1'178'857.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au.
Auflage- und Einsprachefrist bis 30. Oktober 2026.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Schwanden, Schwanderstrasse 82, 3855 Schwanden b. Brienz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind jedoch die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Bauverwaltung Schwanden
Gesuchsteller: Bernhard Wyss, Talstrasse 31, 3805 Goldswil b. Interlaken.
Projektverfasserin: Imboden Architektur AG, Seestrasse 17, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Ersatz der bestehenden Ölheizung durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Aussenaufstellung.
Standort: Seestrasse 12, Gbbl. Nr. 1806, Koordinaten 2’635’915 / 1’172’875.
Nutzungszone: Wohn- und Gewerbezone WG2.
Schutzobjekt: keines.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Naturgefahren: keine.
Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2026-13186). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.
Es wird auf die aufgestellten Pflöcke und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Ringgenberg, 28. September 2026
Bauverwaltung Ringgenberg
Das wunderschöne und traditionelle Bergdorf Habkern, umgeben von einer einmaligen Moorlandschaft, liegt nur wenige Kilometer von Interlaken entfernt.
Zurück in den Beruf? Bereit für den nächsten Schritt? Oder einfach Lust auf eine neue Herausforderung? Ganz egal, was Sie antreibt: Wenn Sie Organisationstalent, Interesse am Bau und Freude am Kontakt mit Menschen mitbringen, sollten wir uns kennenlernen.
Wir suchen per 1. Dezember 2026 oder nach Vereinbarung eine/n
Sachbearbeiter/-in Bauverwaltung (40%)
Unsere bisherige Stelleninhaberin hat unser Team mit Engagement und Herzblut geprägt. Mit ihrem nächsten beruflichen Schritt beginnt auch für uns ein neues Kapitel – und wir freuen uns darauf, diese wichtige Funktion in neue Hände zu übergeben.
Aufgabenbereiche
Anforderungen
Wir bieten
Haben wir Ihre Neugier für diese herausfordernde Arbeit geweckt?
Dann freuen wir uns auf Ihre schriftliche Bewerbung. Bitte senden Sie Ihr Bewerbungsdossier bis 19. Oktober 2026 per E-Mail an manuela.burgener@habkern.ch oder an Gemeindeschreiberei, Im Holz 373, 3804 Habkern.
Zusätzliche Auskünfte erteilt gerne Manuela Burgener, Gemeindeschreiberin, Telefon 033 843 82 12.
Bauherrschaft: Gabi und Heinz Gfeller, Wellenacher 25, 3800 Unterseen.
Projektverfasserin: Grossniklaus Haustechnik AG, Spirenwaldstrasse 270, 3803 Beatenberg.
Bauvorhaben: Ersatz der bestehenden Ölheizung durch neue Wärmepumpe aussen.
Standort: Wellenacher 25, Parzelle Nr. 2013, 2'630'423 / 1'170'354.
Zone: UeO «Wellenacher-Rychegarte».
Gewässerschutzbereich: Au.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.
Es wird auf die Gesuchakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Elektronische Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938
Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Unterseen, 28. September 2026
Bauverwaltung Unterseen
Gesuchsteller: Bohren Anton, Trycheleggweg 7, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Brawand Zimmerei AG, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Umnutzung Stall in Einstell- und Abstellraum.
Standort: Trycheleggweg 7a, Parzelle Nr. 391, Koordinaten 2’645’175 / 1’162’815.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: Au.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/299024
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 28. September 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Gesuchsteller: Sjef und Elisabeth van der Wee, Bühlweg 31, 3706 Leissigen, Linda Petronella van der Wee, Lärchenweg 10, 3072 Oberdiessbach, Samuel Alexander van der Wee, Chrützweg 10, 3707 Därligen.
Projektverfasserin: Roland Däpp GmbH, Scheidmattenstrasse 24, 3703 Aeschiried.
Bauvorhaben: Aufstellen einer privat genutzten Aussensauna (nachträgliches Baugesuch).
Standort: Bühlweg 31, 3706 Leissigen, Parzelle Nr. 599, UeO Zweigarten, Koordinaten 2’625’980 / 1’166’850.
Gewässerschutzbereich: üB.
Schutzzone/-objekt: keine / nein.
Nutzungsart Zweitwohnungsgesetz (ZWG): keine Beschränkung.
Ausnahmen: keine.
Hinweis: Erleichterungen betr. winterlicher Wärmeschutz (Art. 14 i.V.m Art. 17 Abs. 1 und Art. 63 KEnV).
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, Nythartweg 1, 3706 Leissigen.
Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances (eBau Nr. 2026-6212/294862).
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Leissigen, 28. September 2026
Gemeinderat Leissigen
5. Sitzung 2026 des Grossen Gemeinderats
Dienstag, 13. Oktober 2026, 19.30 Uhr in der Aula des Gymnasiums Interlaken
Traktanden
Die Sitzung ist öffentlich.
Gesuchsteller: Bohren Andreas, Maadweg 1, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Alpinice Bauplanung AG, Sandweg 1, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Erstellung von zwei Parkplätzen.
Standort: Kirchbodenstrasse 27a, Parzelle Nr. 5032, Koordinaten 2’644’385 / 1’163’540.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG bzw. Art. 612 GBR).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/295397
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 22. September 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Gesuchsteller: Martin Rohmann, Burgmatt 11, 6340 Baar.
Projektverfasserin: Walter Amacher Architekten AG, Hauptstrasse 110, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Sanierung des baufälligen Gebäudes, Einbau Hobby-, Fitness- und Abstellraum, Einbau Wärmepumpe für die Gebäude Nrn. 15b und 15d.
Standort: Marderbach 15b, Parzelle Nr. 420, Uferschutzplan, Sektor A (Kernzone), Koordinaten 2'640'361 / 1'173'430.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: ISOS Gemeinde Iseltwald, Baugruppe A (Iseltwald, Dorf), Ortsbildschutzgebiet.
Naturgefahren: Gefahrenstufe gering (gelb) / mittel (blau).
Gewässerschutzbereich: Au.
Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Iseltwald, Marderbach 15f, 3807 Iseltwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Die Baubewilligungsbehörde hat eine Erleichterung für die Profile (keine Volumenerweiterung geplant) gestattet (Art. 16 Abs. 3 Baubewilligungsdekret). Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Gemeindeverwaltung Iseltwald einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der angesetzten Frist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Iseltwald
Strassensperrung Naturstrasse in Isenfluh
Aufgrund der Sanierung der Naturstrasse in Sulwald bleibt die Naturstrasse zwischen der Stutzweid bis vor die Mederalp vom 19. Oktober 2026 bis zur Schneeschmelze im Frühling 2027 für jeglichen Verkehr gesperrt.
Während diesem Zeitraum ist die Strasse komplett gesperrt.
Bitte beachten Sie die Signalisationen und Hinweise vor Ort.
Wir danken für Ihre Kenntnisnahme und Ihr Verständnis.
Einwohnergemeinde Lauterbrunnen
Gesuchsteller: Gino Qualizza, Herbisgasse 22, 3714 Frutigen.
Projektverfasserin: ateliermarti architekten AG, Am Lauener 8, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Neubau Mehrfamilienhaus mit zwei Erstwohnungen (Erstwohnungen mit entsprechendem Grundbucheintrag). Erstellen eines Parkplatzes auf der Parzelle Nr. 5773 gemäss Art. 34 Abs. 3 GBR.
Standort: Gimmelwald, Husmättli, Parzelle Nr. 5708, Koordinaten 2'634'724 / 1'154'976, Wohn- und Gewerbezone.
Schutzzone: Baugruppe F «Lauterbrunnen, Gimmelwald», ISOS Gebiet «Inventar der schützenswerten Ortsbilder».
Ausnahme: Art. 11 Anhang A146 GBR «Unterschreiten Gebäudeabstand».
Auflagestellen: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 2. Oktober bis 2. November 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Teilsperrung Parkplatz Eissportzentrum
Anlässlich einer Belegung der Truppenunterkunft ALST durch die Schweizer Armee wird ein Teil des Hauptparkplatzes beim Eissportzentrum abgesperrt und kann nicht für das Parkieren benützt werden:
Die Betroffenen werden gebeten, die Signalisation zu beachten und auf die übrigen Parkfelder des Parkplatzes Eissportzentrum oder auf die übrigen öffentlichen Parkplätze auszuweichen.
Wir danken für das Verständnis.
Sicherheit Matten
Bauherrschaft: Marcel und Anita Huber, Schriedstrasse 72, 3858 Hofstetten bei Brienz, sowie Janos und Andrea Stähli, Scheidweg 3, 3858 Hofstetten bei Brienz.
Projektverfasserin: Gisler Architektur und Bauplanung AG, Alpbachstrasse 8, 3860 Meiringen.
Bauvorhaben: Neubau Zweifamilienhaus mit zwei gedeckten Autounterständen.
Projektänderung: Änderung Dach Nord, durchgehender Dachrand/Ortgang ohne Rücksprünge Nord-West und Nord-Ost.
Standort: Houwetliweg 7 und 7a, Parzellen Nrn. 845 BR1004 und BR1053, Koordinaten 2’648’352 / 1’178'506, Wohnzone W2.
Ausnahme: Unterschreiten des Strassenabstandes Art. 80 SG.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Hinweis: Naturgefahrengebiet gelb-weiss.
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Hofstetten, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten bei Brienz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20642). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Hofstetten, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten bei Brienz, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Hofstetten, 24. September 2026
Bauverwaltung Hofstetten
Ehrungen 2026
Der Gemeinderat wird auch in diesem Jahr Personen, Mannschaften und Vereine aus den Bereichen Kultur, Sport, Wissenschaft, Bildung und Tourismus für besondere Leistungen im Jahr 2026 ehren. Damit diese verdienten Personen, Mannschaften und Vereine im Rahmen einer vorgelagerten Zeremonie anlässlich der Gemeindeversammlung vom Freitag, 27. November 2026, ausgezeichnet werden können, ist der Gemeinderat auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen.
Kennen Sie eine Person, eine Mannschaft oder einen Verein, die oder der sich im Jahr 2026 durch eine herausragende Leistung ausgezeichnet hat, beispielsweise durch das Erreichen eines Podestplatzes an einem nationalen oder internationalen Anlass?
Dann freuen wir uns auf Ihren Vorschlag bis spätestens Mittwoch, 21. Oktober 2026, an:
Gemeinderat Matten bei Interlaken
Ehrungen 2026
Baumgartenstrasse 14
3800 Matten bei Interlaken
E-Mail: sicherheit@matten.ch.
Die durch den Gemeinderat zur Ehrung vorgesehenen Personen, Mannschaften oder Vereine werden anschliessend eine Einladung zur Ehrungszeremonie erhalten.
Gemeinderat Matten
Gesuchsteller: Bohren Lukas, Brandeggstrasse 1, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Schenk Grindelwald AG, Guggengasse 5, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Ersatz Holzheizung durch Stückholz-/Pelletheizung.
Standort: Brandeggstrasse 1, Parzelle Nr. 376, Koordinaten 2’644’890 / 1’163’175.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Schutzobjekt: K-Objekt, erhaltenswert.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/298603
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 23. September 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Michael Roth, geb. 17. Juni 1962, deutscher Staatsangehöriger, ledig, wohnhaft gewesen an der Mittelstrasse 4b, 3123 Belp, verstorben am 29. Dezember 2024 in Belp BE.
Der Verstorbene hat keine Verfügung von Todes wegen hinterlassen, so dass die gesetzliche Erbfolge gilt. Der Erbenaufruf ergeht an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt. Die gesetzlichen Erben des Herrn Michael Roth werden in Anwendung von Art. 555 ZGB hiermit aufgefordert, sich innert Jahresfrist seit der dritten Publikation dieses Erbenrufes bei Notarin Derya Memis Çevik, Grubenstrasse 7, 3123 Belp, schriftlich zu melden. Der Meldung sind zivilstandsamtliche Ausweise beizulegen, welche die Erbberechtigung nachweisen.
Belp, 17. September 2026
Die Beauftragte:
Derya Memis Çevik, Notarin, MLaw, Grubenstrasse 7, 3123 Belp
Birnel-Aktion 2026
In Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Winterhilfe wird auch in diesem Jahr eine Birnel-Aktion durchgeführt. Birnel, der reine, eingedickte Saft von sonnengereiften Mostbirnen, ist ein Naturprodukt, welches in konzentrierter Form viele wertvolle Mineralstoffe und Vitamine aufweist.
Ein Kilo Birnel enthält die Nährstoffe von ca. 10 kg Birnen resp. 650 g hochwertigem Fruchtzucker. Birnel kann anstelle von Zucker zum Süssen von Gebäck, Müesli, Kompott, hausgemachter Konfitüre oder Getränken eingesetzt werden. Jedermann ist bezugsberechtigt.
Birnel-Bestellung 2026:
Bestellungen sind bis 11. Oktober 2026 telefonisch unter 033 951 14 81 oder per E-Mail an verwaltung@schwandenbrienz.ch bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
Gemeindeverwaltung Schwanden
Öffnungszeiten während der Herbstferien
Die Gemeindeverwaltung hat während der Herbstferien reduzierte Öffnungszeiten und nur wie folgt geöffent:
Ab Montag, 12. Oktober 2026 bedienen wir Sie gerne wieder zu den gewohnten Schalteröffnungszeiten.
Besten Dank für die Kenntnisnahme und Beachtung.
Gemeindeverwaltung Schwanden
Verkehrsbehinderung
Infolge der Naturstrassensanierung bleibt der Alpweg ab dem Abzweiger Inhalti bis zur Winteregg vom 12. Oktober 2026 bis zur Schneeschmelze 2027 gesperrt.
Während diesem Zeitraum ist die Strasse komplett gesperrt. Es werden keine Ausnahmefahrbewilligungen erteilt.
Die Vorbereitungsarbeiten finden zwischen dem 5. und 9. Oktober 2026 statt. Aus diesem Grund ist in dem oben genannten Bereich mit Verkehrsbehinderungen und Wartezeiten zu rechnen. Der Durchgang für Fussgänger ist jederzeit möglich.
Bitte beachten SIe die Signalisationen und Hinweise vor Ort.
Wir danken für Ihre Kenntnisnahme und Ihr Verständnis.
Einwohnergemeinde Lauterbrunnen
Gesuchstellerin: Hotel Bären Wengen AG, Am Acher 1363, 3823 Wengen.
Projektverfasserin: KB Konzeptbau GmbH, Hauptstrasse 8a, 3853 Niederried.
Bauvorhaben: Neue Fassadenreklame / Leuchtreklame an der Fassade Nordost.
Standort: Wengen, Am Acher, Gebäude Nr. 1363, Parzelle Nr. 2243, Koordinaten 2'637'037 / 1'161'474, Hotelzone Ha.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen: keine.
Auflagestellen: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 2. Oktober bis 2. November 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Gesuchsteller: STWEG Oberlandstrasse 25, 3806 Bönigen.
Projektverfasserin: Flück Haustechnik AG, Hauptstrasse 236, 355 Brienz
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch Luft-/Wasser-Wärmepumpe.
Standort: Oberlandstrasse 25, Parzelle Nr. 1499, Koordinaten 2'635'436 / 1'170'722.
Zone: W2.
Schutzzone: Gewässeerschutzbereich Au.
Auflage und Einsprachestelle: Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgliech, sind schriftlich und begründet im Doppel innert der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).
Eletrionische Auflage: Die elektronische Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portalebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Bauverwaltung Bönigen
Die nachstehend genannte Person hat eine letztwillige Verfügung sowie einen Erbvertrag hinterlassen. Soweit die Adressen der gesetzlichen und eingesetzten Erben der Eröffnungsbehörde bekannt sind, hat sie diesen eine Abschrift zugestellt. Für gesetzliche Erben unbekannten Aufenthaltes gilt die hiernach folgende Publikation als Eröffnung im Sinne von Artikel 558 ZGB.
Gesetzliche Erben können innerhalb Auflagefrist in die letztwillige Verfügung und den Erbvertrag Einsicht nehmen, davon Abschriften verlangen und gegebenenfalls dagegen Einsprache erheben. Erfolgt innerhalb der angegebenen Frist keine Einsprache, wird den eingesetzten Erben auf Verlangen die Erbenbescheinigung gemäss Art. 559 ZGB ausgestellt, unter Vorbehalt der erbrechtlichen Klagen.
Herr Bernard Patrick William Lunn, geb. 14. August 1954, von Lauterbrunnen BE, verheiratet, Höhenmatte 165, 3825 Mürren, verstorben am 4. August 2026 in Spiez BE.
Letztwillige Verfügung vom 2. Juni 2026.
Erbvertrag vom 12. Dezember 2024
Einsprachen sind schriftlich innert Monatsfrist seit der dritten Publikation an notariat & advokatur linder & egger, Bahnhofstrasse 16, 3860 Meiringen, zu richten.
Meiringen, 28. September 2026
Der Beauftrage:
Melchior Schläppi, Notar
Infolge beruflicher Neuorientierung des bisherigen Stelleninhabers suchen wir per 1. Januar 2027 oder nach Vereinbarung eine:n
Zivilschutzkommandant:in (Beschäftigungsgrad 80–100%)
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Offene Fragen?
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen die Geschäftsstelle, Tel. 033 826 01 55. Allgemeine Informationen über den Zivilschutz Interlaken-Oberhasli finden Sie auf www.zsio.ch.
Haben Sie Interesse?
Wir erwarten Ihre Bewerbung schriftlich oder elektronisch bis am 15. Oktober 2026 an: Gemeindeschreiberei Wilderswil, Stellenbewerbung, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil, oder gemeindeschreiberei@wilderswil.ch.
Verkehrsmassnahme
Der Gemeinderat Unterseen hat am 17. August 2026 gestützt auf Art. 66 Abs. 2 und 3 des kantonalen Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 sowie auf Art. 44 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 folgende Verkehrsmassnahmen beschlossen:
Halteverbot beidseitig entlang der Steindlerstrasse, ab Beginn der Steindlerstrasse 2 (Kreuzung Seidenfadenstrasse/Schulhausstrasse) bis und mit Tempo Höhenversatz mit Fussgängerstreifen (Steindlerstrasse 14)
Halteverbot mit Zusatztafel «ausgenommen Benützung Wertstoffsammelstelle» bei den Güterumschlagplätzen der Wertstoffsammelstelle Steindlerstrasse
Gegen diese Verkehrsmassnahme kann gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.
Die Verkehrsmassnahme tritt mit dem Aufstellen der entsprechenden Signalisation in Kraft.
Unterseen, September 2026
Gemeinderat Unterseen
Bekanntmachung Inkraftsetzung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern, Abteilung Orts- und Regionalplanung, hat die Änderung des Koordinationsblatts 123 Chrummeney II (Wilderswil) im Teilrichtplan Abbau, Deponie, Transport Oberland-Ost (TRPADT.OO 2020) in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 am 30. Juli 2026 genehmigt. Gegen diese Genehmigung sind keine Beschwerden eingegangen. Die Änderungen treten somit per sofort in Kraft.
Interlaken, 22. September 2026
Regionalkonferenz Oberland-Ost
Jungfraustrasse 38, 3800 Interlaken
Bauherrschaft und Projektverfasserin: Einwohnergemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Ausbau Buvette für gastgewerbliche Nutzung, Anbau Abstellraum, Erhöhung Anzahl gastgewerbliche Einzelbewilligungen auf 30 Stück pro Jahr (bisher 12 Stück):
Die Nutzung erfolgt grundsätzlich im Aussenbereich. Es besteht jedoch die Möglichkeit, nach Absprache mit dem Veranstalter ein Zelt aufzustellen. Für den regulären Betrieb wird von einer üblichen Personenbelegung von 400 Sitz- und Stehplätzen ausgegangen. Die maximale Belegung liegt bei 1000 Personen. In jedem Fall gelten die einschlägigen Sicherheitsvorschriften.
Standort: Dorfstrasse 108a, Grindelwald, Parzelle Nr. 4934 (BR 6332), Zone: UeO 1 und 2 Dorfzentrum / Bär, Koordinaten 2’645’700 / 1’163’785.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.
Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profilierung/Markierungen verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Projektverfasserin: Ribuna AG, Kammistrasse 13, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Anpassung der Bushaltestelle Dindlen nach Behindertengleichstellungsgesetz sowie der bestehenden Kehrichtsammelstelle und Parkfelder.
Standort: Feldstrasse, Parzelle Nr. 2841, Zone für öffentliche Nutzung, Koordinaten 2’645’537 / 1’178’509.
Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profilierung/Markierungen verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Brienz, Hauptrasse 204, 3855 Brienz.
Projektverfasserin: Weber + Brönnimann Bauingenieure AG, Morillonstrasse 87, 3007 Bern.
Bauvorhaben: Umnutzung ehemalige Bushalteplätze in 16 Parkplätze für Autos und 5 Abstellplätze für Motorfahrräder beim Bahnhofplatz Brienz West.
Standort: Bahnhofplatz, Parzellen Nrn. 3392 und 118, Zone: Uferschutzplan Nr. 2, Sektor Z (Bahnareal), Koordinaten 2’645’815 / 1’178’351.
Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profilierung/Markierungen verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Derby Hotel Bahnhof AG, Dorfstrasse 75, 3818 Grindelwald.
Projektverfasser: Manfred Nadler, Zweigstrasse 5, 5043 Holziken.
Bauvorhaben: Umbau Wohn- und Geschäftshaus.
Standort: Dorfstrasse 73, Parzelle Nr. 182, Kernzone, Koordinaten 2’645’480 / 1’163’845.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Die Einwohnergemeinde Lauterbrunnen sucht infolge Neuorientierung der bisherigen Stelleninhaberin per 1. Dezember 2026 oder nach Vereinbarung eine
Betreuungsperson für die Kita Lauterbrunnental 20–40%
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Dann senden Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen an die Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, z. H. Personalkommission, Gsteigermatte 459B, 3822 Lauterbrunnen, oder per Mail an gemeinde@lauterbrunnen.ch.
Eingabefrist: 18. Oktober 2026
Für weitere Informationen steht Ihnen Cornelia Stähli, Leiterin Kita Lauterbrunnental, per Mail unter cornelia.staehli@lauterbrunnen.ch gerne zur Verfügung.
Bauherrschaft: Basettin Günes, Oelestrasse 17, 3800 Matten bei Interlaken.
Projektverfasserin: MESO Ingenieure und Bauleitungen GmbH, Sandstrasse 13, 3302 Moosseedorf.
Bauvorhaben: Umnutzung Waschsalon in Take-away; Erhöhung bestehender Kamin, Ersatz Blumentröge durch Metallgeländer.
Standort: Beatenbergstrasse 5, Parzelle Nr. 276, Zone: Überbauungsordnung «Altstadt», Koordinaten 2’480’000 / 1’070’000.
Schutzgebiete/Objekte: Gewässerschutzbereich Au, Baugruppe A (Unterseen, Städtli), schützenswertes K-Objekt, ISOS-Gebiet 1244, srchäologisches Schutzgebiet.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Entrag Entsorgungs- und Transport AG, Grythstrasse 4, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Alpinice Bauplanung AG, Sandweg 1, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Erstellen von Lagerplätzen und einer Entwässerungsleitung mit Einleitung in den Entwässerungsgraben bei der Druckleitung.
Standort: Burglauenen, Horlauenenstrasse, Parzellen Nrn. 2909, 2927 und 4534, Arbeitszone und Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’639’620 / 1’165’145.
Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Daniel Häni, Bleierstrasse 5, 8942 Oberrieden, und Felix Lehmann, Mösliweg 9, 4932 Lotzwil, vertreten durch Jörg Watter, Gotthardstrasse 47, 8800 Thalwil.
Projektverfasserin: oikos & partner gmbh, Gotthardstrasse 47, 8800 Thalwil.
Bauvorhaben: Sanierung Wohnhaus mit Erhöhung des Daches (neuer Estrichraum), Zusammenlegung Wohnungen im Erdgeschoss, Ersatz Elektroheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Obere Gletscherstrasse 61, Parzelle Nr. 2756, Wohnzone W2, Koordinaten 2’647’154 / 1’164’606.
Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich üB.
Naturgefahrengebiet: gelb, blau.
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Hotel Schweizerhof Grindelwald AG, Swiss Alp Resort 1, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserinnen: Arbeitsgemeinschaft L2A Architekten AG und Planart Grindelwald GmbH, p. A. Untere Gasse 4, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Erweiterung Hotel sowie Dach- und Fassadensanierung Nordseite, Einbau Schleppgaube Südseite. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 452 Sitzplätze innen, 80 Sitzplätze auf der Terrasse und 40 Sitzplätze in den Weihnächte- und Fonduehüttli während der Wintersaison (unverändert), 50 Gästezimmer mit 96 Gästebetten (bisher 48 Gästezimmer mit 90 Gästebetten); Öffnungszeiten innen und aussen: täglich bis 0.30 Uhr (unverändert).
Standort: Swiss Alp Resort 1, Parzelle Nr. 193, Kernzone, Koordinaten 2’645’430 / 1’163’985.
Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich üB.
Schutzobjekt: Erhaltenswertes Objekt.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Wahlen
Gestützt auf Art. 60 ff. des Kirchgemeindereglements Grindelwald vom 22. Juni 2014 werden an der kommenden Kirchgemeindeversammlung vom 29. November 2026 Wahlen angeordnet.
Es ist zu wählen:
1 Mitglied des Kirchgemeinderates
Wiederwahlen
Kirchgemeindepräsidentin Anne Schenk-Peter
2 Mitglieder des Kirchgemeinderates: Anna Merker und Sandra Schwab
Vorschläge für die zu treffende Wahl sind von mindestens 8 in der Kirchgemeinde stimmberechtigten Personen unterzeichnet bis 31. Oktober 2026 an den Kirchgemeinderat, Postfach 4, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Hinweis Art. 64 Absatz 4 des Kirchgemeindereglements: Liegen nicht mehr Vorschläge vor, als Sitze zu besetzen sind, erklärt die Präsidentin die Vorgeschlagenen als gewählt.
Grindelwald, 29. September 2026
Der Kirchgemeinderat
Bauherrschaft und Projektverfasser: Josef und Anika Himmelsbach, Bubenbergstrasse 17, 3700 Spiez
Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses.
Hinweis: Vorbehalten bleibt die Genehmigung des überarbeiteten Baureglements durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung.
Standort: Gubiweg 3, Parzelle Nr. 845, Wohnzone W2-b, Koordinaten 2’625’568 / 1’166’935
Schutzzonen: Gewässerschutzzone Ao, Baugruppe B (Leissigen, Dorf).
Naturgefahrengebiet: blau.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Leissigen, 3706 Leissigen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Micha und Nicole Straub, Färnenweg 9, 3855 Schwanden bei Brienz.
Projektverfasserin: Flück Haustechnik AG, Hauptstrasse 236, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Ersatz Öl-/Holzheizung durch aussen aufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpe.
Standort: Färnenweg 9, Parzelle Nr. 721, Bestandeszone Unterschwanden, Koordinaten O 2'646'961 / N 1'178'857.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au.
Auflage- und Einsprachefrist bis 30. Oktober 2026.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Schwanden, Schwanderstrasse 82, 3855 Schwanden b. Brienz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind jedoch die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Bauverwaltung Schwanden
Gesuchsteller: Bernhard Wyss, Talstrasse 31, 3805 Goldswil b. Interlaken.
Projektverfasserin: Imboden Architektur AG, Seestrasse 17, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Ersatz der bestehenden Ölheizung durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Aussenaufstellung.
Standort: Seestrasse 12, Gbbl. Nr. 1806, Koordinaten 2’635’915 / 1’172’875.
Nutzungszone: Wohn- und Gewerbezone WG2.
Schutzobjekt: keines.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Naturgefahren: keine.
Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2026-13186). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.
Es wird auf die aufgestellten Pflöcke und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Ringgenberg, 28. September 2026
Bauverwaltung Ringgenberg
Das wunderschöne und traditionelle Bergdorf Habkern, umgeben von einer einmaligen Moorlandschaft, liegt nur wenige Kilometer von Interlaken entfernt.
Zurück in den Beruf? Bereit für den nächsten Schritt? Oder einfach Lust auf eine neue Herausforderung? Ganz egal, was Sie antreibt: Wenn Sie Organisationstalent, Interesse am Bau und Freude am Kontakt mit Menschen mitbringen, sollten wir uns kennenlernen.
Wir suchen per 1. Dezember 2026 oder nach Vereinbarung eine/n
Sachbearbeiter/-in Bauverwaltung (40%)
Unsere bisherige Stelleninhaberin hat unser Team mit Engagement und Herzblut geprägt. Mit ihrem nächsten beruflichen Schritt beginnt auch für uns ein neues Kapitel – und wir freuen uns darauf, diese wichtige Funktion in neue Hände zu übergeben.
Aufgabenbereiche
Anforderungen
Wir bieten
Haben wir Ihre Neugier für diese herausfordernde Arbeit geweckt?
Dann freuen wir uns auf Ihre schriftliche Bewerbung. Bitte senden Sie Ihr Bewerbungsdossier bis 19. Oktober 2026 per E-Mail an manuela.burgener@habkern.ch oder an Gemeindeschreiberei, Im Holz 373, 3804 Habkern.
Zusätzliche Auskünfte erteilt gerne Manuela Burgener, Gemeindeschreiberin, Telefon 033 843 82 12.
Ordentliche Herbstversammlung
Sonntag, 1. November 2026, im Anschluss an den Gottesdienst
Traktanden
Interessierte können das Budget 2027 bei der Kirchgemeinde beziehen. Melden Sie sich bitte unter sekretariat@kirche-habkern.ch oder Telefon 079 633 25 99. Alle Mitglieder der evangelisch-reformierten Kirche Habkern sind herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle, welche volljährig sind und mindestens seit drei Monaten festen Wohnsitz in Habkern haben.
Nutzungsreglement
Wer neu den Burgernutzen beanspruchen will, teilt dies schriftlich bis zum 31. Oktober 2026 dem Burgerpräsidenten (Daniel Gafner, Waldeggstrasse 174, 3803 Beatenberg) mit.
Anspruch auf Nutzung hat, wer zu Beginn des Nutzungsjahres
Der Burgerrat entscheidet im Rahmen des Reglements, ob und in welchem Umfang das Nutzungsrecht gewährt werden kann.
Die Rapporte für die Gemeinwerkstunden sind bis zum 31. Oktober 2026 abzugeben.
Der Burgerrat
Bauherrschaft: Gabi und Heinz Gfeller, Wellenacher 25, 3800 Unterseen.
Projektverfasserin: Grossniklaus Haustechnik AG, Spirenwaldstrasse 270, 3803 Beatenberg.
Bauvorhaben: Ersatz der bestehenden Ölheizung durch neue Wärmepumpe aussen.
Standort: Wellenacher 25, Parzelle Nr. 2013, 2'630'423 / 1'170'354.
Zone: UeO «Wellenacher-Rychegarte».
Gewässerschutzbereich: Au.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.
Es wird auf die Gesuchakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Elektronische Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938
Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Unterseen, 28. September 2026
Bauverwaltung Unterseen
Protokoll kommunale Abstimmung vom 27. September 2026
Verpflichtungskredit von Fr. 4'750'000.– als öffentlich-rechtlicher Betriebsbeitrag (Subvention) an die Sportzentrum Grindelwald AG für die Jahre 2027 bis 2031.
Die Stimmberechtigten haben dem beantragten Kredit von insgesamt Fr. 4'750'000.– für die Sportzentrum Grindelwald AG zugestimmt.
Rechtsmittel
Gegen diesen Beschluss kann gemäss Art. 60, Art. 63 und Art. 67a Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen nach der Abstimmung beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde geführt werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie die Unterschrift enthalten.
Grindelwald, 27. September 2026
Namens des Stimmausschusses
Gesuchsteller: Bohren Anton, Trycheleggweg 7, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Brawand Zimmerei AG, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Umnutzung Stall in Einstell- und Abstellraum.
Standort: Trycheleggweg 7a, Parzelle Nr. 391, Koordinaten 2’645’175 / 1’162’815.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: Au.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/299024
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 28. September 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Gesuchsteller: Sjef und Elisabeth van der Wee, Bühlweg 31, 3706 Leissigen, Linda Petronella van der Wee, Lärchenweg 10, 3072 Oberdiessbach, Samuel Alexander van der Wee, Chrützweg 10, 3707 Därligen.
Projektverfasserin: Roland Däpp GmbH, Scheidmattenstrasse 24, 3703 Aeschiried.
Bauvorhaben: Aufstellen einer privat genutzten Aussensauna (nachträgliches Baugesuch).
Standort: Bühlweg 31, 3706 Leissigen, Parzelle Nr. 599, UeO Zweigarten, Koordinaten 2’625’980 / 1’166’850.
Gewässerschutzbereich: üB.
Schutzzone/-objekt: keine / nein.
Nutzungsart Zweitwohnungsgesetz (ZWG): keine Beschränkung.
Ausnahmen: keine.
Hinweis: Erleichterungen betr. winterlicher Wärmeschutz (Art. 14 i.V.m Art. 17 Abs. 1 und Art. 63 KEnV).
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, Nythartweg 1, 3706 Leissigen.
Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances (eBau Nr. 2026-6212/294862).
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Leissigen, 28. September 2026
Gemeinderat Leissigen
Stellenzuordnungsverordnung 2027
Der Gemeinderat hat am 29. April 2026 die Neufassung der Stellenzuordnungsverordnung 2019 (ISR 156.112) beschlossen. Die Stellenzuordnungsverordnung 2027 tritt auf den 1. Januar 2027 in Kraft.
Die Verordnung kann am Infoschalter der Gemeindeverwaltung Interlaken eingesehen oder bezogen werden. Sie ist auch auf www.interlaken-gemeinde.ch/politik/reglemente/1-gemeinde-volk-organe unter der Nummer 156.112 aufgeschaltet.
Gegen die Verordnung kann innert 30 Tagen seit dieser Publikation schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde eingereicht werden.
Gemeindeschreiberei Interlaken
Bezirksversammlung in Mürren
Montag, 2. November 2026, 20.00 Uhr im Sportzentrum Mürren
Traktanden
Gemeinderat Lauterbrunnen
5. Sitzung 2026 des Grossen Gemeinderats
Dienstag, 13. Oktober 2026, 19.30 Uhr in der Aula des Gymnasiums Interlaken
Traktanden
Die Sitzung ist öffentlich.
Resultat der kommunalen Urnenabstimmung vom 27. September 2026
Bekanntmachung gemäss Art. 60 Organisationsreglement
Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben an der Urnenabstimmung vom 27. September 2026 einen Nachkredit von 200'000 Franken für das Einbringen von Betonspuren in der Mürrenbergstrasse, Mürren, mit 428 Ja-Stimmen und 203 Nein-Stimmen gutgeheissen. Die Stimmbeteiligung betrug 46,7%.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.
Lauterbrunnen, 27. September 2026
Gemeinderat Lauterbrunnen
Generalversammlung
Mittwoch, 14. Oktober 2026, 20.00 Uhr im Restaurant Bodenwald
Traktanden
Ordentliche Versammlung
Sonntag, 1. November 2026, im Anschluss an den um 10.00 Uhr beginnenden Gottesdienst in der Kirche Leissigen
Traktanden
Das Protokoll der ordentlichen Versammlung vom 1. November 2026 liegt spätestens 10 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen auf den Gemeindeschreibereien Leissigen und Därligen zur Einsicht öffentlich auf.
Alle stimm- und wahlberechtigten Personen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt, mindestens seit 3 Monaten in der Kirchgemeinde Leissigen-Därligen Wohnsitz haben und der evangelisch-reformierten Landeskirche angehören, sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.
Leissigen, 10. September 2026
Der Kirchgemeinderat
Gesuchsteller: Bohren Andreas, Maadweg 1, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Alpinice Bauplanung AG, Sandweg 1, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Erstellung von zwei Parkplätzen.
Standort: Kirchbodenstrasse 27a, Parzelle Nr. 5032, Koordinaten 2’644’385 / 1’163’540.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG bzw. Art. 612 GBR).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/295397
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 22. September 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Gesuchsteller: Martin Rohmann, Burgmatt 11, 6340 Baar.
Projektverfasserin: Walter Amacher Architekten AG, Hauptstrasse 110, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Sanierung des baufälligen Gebäudes, Einbau Hobby-, Fitness- und Abstellraum, Einbau Wärmepumpe für die Gebäude Nrn. 15b und 15d.
Standort: Marderbach 15b, Parzelle Nr. 420, Uferschutzplan, Sektor A (Kernzone), Koordinaten 2'640'361 / 1'173'430.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: ISOS Gemeinde Iseltwald, Baugruppe A (Iseltwald, Dorf), Ortsbildschutzgebiet.
Naturgefahren: Gefahrenstufe gering (gelb) / mittel (blau).
Gewässerschutzbereich: Au.
Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Iseltwald, Marderbach 15f, 3807 Iseltwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Die Baubewilligungsbehörde hat eine Erleichterung für die Profile (keine Volumenerweiterung geplant) gestattet (Art. 16 Abs. 3 Baubewilligungsdekret). Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Gemeindeverwaltung Iseltwald einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der angesetzten Frist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Iseltwald
Strassensperrung Naturstrasse in Isenfluh
Aufgrund der Sanierung der Naturstrasse in Sulwald bleibt die Naturstrasse zwischen der Stutzweid bis vor die Mederalp vom 19. Oktober 2026 bis zur Schneeschmelze im Frühling 2027 für jeglichen Verkehr gesperrt.
Während diesem Zeitraum ist die Strasse komplett gesperrt.
Bitte beachten Sie die Signalisationen und Hinweise vor Ort.
Wir danken für Ihre Kenntnisnahme und Ihr Verständnis.
Einwohnergemeinde Lauterbrunnen
Gesuchsteller: Gino Qualizza, Herbisgasse 22, 3714 Frutigen.
Projektverfasserin: ateliermarti architekten AG, Am Lauener 8, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Neubau Mehrfamilienhaus mit zwei Erstwohnungen (Erstwohnungen mit entsprechendem Grundbucheintrag). Erstellen eines Parkplatzes auf der Parzelle Nr. 5773 gemäss Art. 34 Abs. 3 GBR.
Standort: Gimmelwald, Husmättli, Parzelle Nr. 5708, Koordinaten 2'634'724 / 1'154'976, Wohn- und Gewerbezone.
Schutzzone: Baugruppe F «Lauterbrunnen, Gimmelwald», ISOS Gebiet «Inventar der schützenswerten Ortsbilder».
Ausnahme: Art. 11 Anhang A146 GBR «Unterschreiten Gebäudeabstand».
Auflagestellen: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 2. Oktober bis 2. November 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Ordentliche Kirchgemeindeversammlung
Sonntag, 1. November 2026, im Anschluss an den Gottesdienst von 16.00 Uhr (!) in der Kirche Lauterbrunnen
Traktanden
Die Unterlagen zum Traktandum 1 liegen 30 Tage vor der Versammlung öffentlich auf und können im Sekretariat der Kirchgemeinde bestellt werden, Telefon 033 855 46 13, E-Mail: info@kg-lauterbrunnen.ch.
Das Protokoll der Versammlung wird vom 16. November bis 15. Dezember 2026 öffentlich aufgelegt. Während dieser Auflagefrist kann gegen den Inhalt des Protokolls beim Kirchgemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden. Der Kirchgemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Entscheide der Versammlung können mit Beschwerde an das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli angefochten werden. Die Frist beträgt bei Wahlen 10 Tage, bei Sachentscheiden 30 Tage. (Art. 60, 63, 67a VRPG). Die Frist beginnt am Tag nach der Versammlung. Wer Zuständigkeits- oder Verfahrensvorschriften beanstanden will, muss, wenn es möglich war, diesen Mangel an der Versammlung selber schon gerügt haben (Rügepflicht nach Art.49a GG BSG 170.11).
Alle Stimmberechtigten der Kirchgemeinde sind zu der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Personen, die seit drei Monaten auf dem Gebiet der Kirchgemeinde wohnhaft sind, der reformierten Landeskirche angehören und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben.
Auflagestellen:
Lauterbrunnen, 17. September 2026
Der Kirchgemeinderat
Teilsperrung Parkplatz Eissportzentrum
Anlässlich einer Belegung der Truppenunterkunft ALST durch die Schweizer Armee wird ein Teil des Hauptparkplatzes beim Eissportzentrum abgesperrt und kann nicht für das Parkieren benützt werden:
Die Betroffenen werden gebeten, die Signalisation zu beachten und auf die übrigen Parkfelder des Parkplatzes Eissportzentrum oder auf die übrigen öffentlichen Parkplätze auszuweichen.
Wir danken für das Verständnis.
Sicherheit Matten
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Unsere Öffnungszeiten:
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08.00 – 12.00 und 13.30 – 17.00 Uhr