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Verwaltungskreis Interlaken-Oberhasli (100+)

Schwellenkorporation

Ausserordentliche Mitgliederversammlung

Montag, 23. November 2026, 19.30 Uhr im Kongress-Saal in Beatenberg

Eröffnet wird die Versammlung mit einer Präsentation über das Unwetter vom 31. Mai 2026 zu den Themen: 

  • Schäden, Not- und Sofortmassnahmen
  • Finanzielle Auswirkungen
  • Wirkungen der realisierten Hochwasserschutzmassnahmen

Traktanden

  1. Aufhebung Budget 2027, Fassung vom 22. Juni 2026
  2. Neues Budget 2027
    1. Tellenanlage von 0,6‰ / Genehmigung 
    2. Mindestbeitrag Schwellentelle Fr. 10.– / Genehmigung 
    3. Budget 2027 / Genehmigung
  3. Überarbeiteter Finanzplan 2027–2031 / Orientierung
  4. Antrag Vorstand
    Behebung Schäden Unwetter, Genehmigung Verpflichtungskredit
  5. Verschiedenes

Öffentliche Aktenauflage

Die Unterlagen zu den Ziffern 2 und 3 können ab dem 21. Oktober 2026 bei der Gemeindeverwaltung Beatenberg eingesehen werden.

Die Unterlagen stehen auch auf der Webseite www.schwellenkorporation-beatenberg.ch zur Verfügung.

Das Protokoll der Mitgliederversammlung vom 23. November 2026 liegt in der Zeit vom 30. November bis 30. Dezember 2026 auf der Gemeindeverwaltung Beatenberg und auf der Webseite www.schwellenkorporation-beatenberg.ch öffentlich zur Einsichtnahme auf.

Während dieser Frist kann beim Vorstand der Schwellenkorporation, p. Adr. Urs Zimmermann, Präsident, Waldeggstr. 17, 3803 Beatenberg, schriftlich Einsprache erhoben werden.

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen – bei Wahlen innert 10 Tagen – nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49 a Gemeindegesetz, Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Zu dieser Versammlung sind alle beitragspflichtigen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer der Gemeinde Beatenberg gemäss Art. 8 Organisationsreglement der Schwellenkorporation freundlich eingeladen.

Beatenberg, 11. Oktober 2026

Vorstand der Schwellenkorporation Beatenberg

Publiziert am 15.10.2026

Gemeindeverband Abwasser Region Interlaken

Einladung zur ordentlichen Delegiertenversammlung

Donnerstag, 19. November 2026, 18.00 Uhr, ARA Interlaken, Tschingeleystrasse 52

Traktanden 

  1. Genehmigung Protokoll der ordentlichen Delegiertenversammlung vom 25. Juni 2026
  2. Finanzplan 2027–2031; Kenntnisnahme
  3. Budget 2027; Genehmigung
  4. Orientierung
  5. Verschiedenes

Die Unterlagen zur Delegiertenversammlung sind unter ara-interlaken.ch aufgeschaltet. Wer keinen Zugang zu den aufgeschalteten Dokumenten hat, kann sich bei der Administration der Abwasser Region Interlaken melden und die Zustellung der Dokumente verlangen.

Im Anschluss an die Versammlung werden alle Anwesenden zu einem Apéro eingeladen.

Interlaken, 13. Oktober 2026

Der Vorstand

Publiziert am 15.10.2026

Verkehrserschwerung

Ab 19. Oktober bis 11. Dezember 2026 ist der Bahnübergang Beau-Rivage infolge Bauarbeiten gesperrt. Die Umleitung ist entsprechend signalisiert. Die Zufahrt zum Quartier Eyen sowie TCS Camping erfolgt via Viadukt. 

Polizeiinspektorat Interlaken

Publiziert am 15.10.2026

Einwohnergemeinde

Umleitung Strassenverkehr durch Därligen

Aufgrund von Arbeiten auf dem Strassenabschnitt der Umfahrungsstrasse zwischen Därligen-West und Därligen-Ost sind einseitige Sperrungen der Nationalstrasse erforderlich. Der Verkehr in Fahrtrichtung Spiez wird während folgenden Wochen tagsüber via Dorfstrasse Därligen umgeleitet:

  • KW 42: Montag–Mittwoch, 12.–15. Oktober 2026, 8.00–16.00 Uhr
  • KW 43: Montag–Mittwoch, 19.–22. Oktober 2026, 8.00–16.00 Uhr

Wir danken für die Kenntnisnahme.

Gemeindeverwaltung Därligen

Publiziert am 15.10.2026

Einwohnergemeinde

Papiersammlung Freitag, 16. Oktober 2026

Die Papiersammlung der Schule Brienz findet am Freitag, 16. Oktober 2026, statt.

  • Papier vor 8.00 Uhr bereitstellen.
  • Gut sichtbar platzieren.
  • Bündel nicht zu schwer, aber fest geschnürt.
  • Die Papiersammlung findet bei jeder Witterung statt.
  • Kontaktnummer am Sammeltag: Telefon 079 461 15 65 von 10.00 bis 12.00 Uhr.

Zudem ist bitte zu beachten:

  • In die Sammlung gehören Zeitungen, Zeitschriften, Prospekte und Schreibpapiere, die in Haushaltungen anfallen.
  • Altpapier nicht in Tragtaschen, Säcke oder Schachteln füllen – sie bergen die Gefahr der Durchmischung mit Kehricht.
  • Kein Karton.
  • Keine Verpackungen.

 Bauverwaltung und Schulleitung Brienz

Publiziert am 15.10.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Hotel und Restaurant Luegibrüggli, Luegibrüggli 1, 3800 Unterseen.

Projektverfasserin: hotec.ch GmbH, Riedliweg 105, 3053 Münchenbuchsee.

Bauvorhaben: Montieren eines Glasanbaus mit Schiebetüre auf der Terrasse zum Anrichten und Bedienen; Erweiterung der Heizung mit einem angebauten Raum für die Wärmepumpe und einem Warmwasserspeicher im Untergeschoss (die Wärmepumpe dient vorerst als Zusatz zur bestehenden Ölheizung).

Standort: Luegibrüggli 1, Parzelle Nr. 952, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’480’000 / 1’070’000.

Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
  • nichtforstliche Kleinbaute im Wald (Art. 14 WaV)

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. November 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 15.10.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Brigitte Rieben, Im Holz 379 A, 3804 Habkern.

Projektverfasserin: Feuz Holzbau + Bedachungen GmbH, Stapfackerweg 10, 3805 Goldswil b. Interlaken.

Bauvorhaben: Einbau Trocken-WC und Abstellraum.

Standort: Schwendallmi, Parzelle Nr. 328 (BR 916), Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’634’581 / 1’176’439.

Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich üB, Moorlandschaftsgebiet Nr. 17 Habkern/Sörenberg.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Eingriffe in Schutzobjekte nach Art. 18 ff. NHG

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. November 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Habkern, Im Holz 373, 3804 Habkern.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 15.10.2026

Burgergemeinde

Burgerversammlung

Freitag, 20. November 2026, in der Turnhalle Bönigen. Achtung: Neu beginnt die Versammlung bereits um 19.00 Uhr! 

Traktanden 

  1. Kreditabrechnung: Kenntnisnahme der Abrechnung über einen Verpflichtungskredit
  2. Finanzplan 2027–2031: Kenntnisnahme
  3. Budget 2027: Beratung und Genehmigung
  4. Gesamterneuerungswahlen für die Amtszeit 2027–2030
  5. Einsetzen einer externen Revisionsstelle: Beratung und Beschluss
  6. Informationen zu laufenden Geschäften und Projekten
  7. Verschiedenes

Aktenauflage

Das Budget 2027 liegt 20 Tage vor der Versammlung im Forsthaus (Verwaltungssitz) öffentlich auf. Es kann dort bezogen oder über die E-Mail: info@burgergemeindeboenigen.ch bestellt werden. Öffnungszeiten Verwaltung, Forsthaus Rüti 14: Montag und Donnerstag, 8.30–11.30 Uhr. Übrige Zeiten nach telefonischer Vereinbarung: 079 301 06 74.

Protokolle

Das Protokoll der Versammlung vom 20. November 2026 liegt 7 Tage nach der Versammlung während 20 Tagen öffentlich im Forsthaus auf.

Rechtsmittelbelehrung

Allfällige Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen 10 Tage) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalter von Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 60 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz).

Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind anlässlich der Versammlung sofort zu rügen (Art. 49a GG). Wer rechtzeitig Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse und Wahlen nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger sind zur Teilnahme an der Versammlung freundlich eingeladen.

Bönigen, 15. Oktober 2026

Der Burgerrat

Publiziert am 15.10.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Caroline Frieden Di Luca und Nino Di Luca, Rütistrasse 20, 3800 Matten bei Interlaken.

Projektverfasserin: von Allmen Architekten AG, Oliver von Allmen, Untere Bönigstrasse 10A, 3800 Interlaken.

Vertreter: Kurt Oswald, Campingstrasse 9, 3806 Bönigen.

Bauvorhaben: Umgestaltung Umgebung, Ersatz Bodenbelag beim Vorplatz Garage und Neubau Pergola auf der Südseite.

Standort: Rütistrasse 20, 3800 Matten, Parzelle Nr. 1255, Koordinaten 2'632’877/1’170’166.

Nutzungszone: Wohnzone 2-geschossig W2.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Hinweis: Naturgefahrengebiet mit geringer Gefährdung.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.

Auflage- und Einsprachefrist bis am 16. November 2026.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten und Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwashrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Matten, 12. Oktober 2026

Publiziert am 15.10.2026

Einwohnergemeinde

Gemeindeversammlung

Freitag, 27. November 2026, um 19.30 Uhr in der Turnhalle

Traktanden

  1. Budget 2027 – Festsetzung der Steueranlagen und der Liegenschaftssteuer – Genehmigung
  2. Sanierung und Erweiterung Schulanlage Bettenried – Erhöhung Verpflichtungskredit – Genehmigung
  3. Anschluss Schulsozialarbeit Bödeli (SSA Bödeli) – wiederkehrender Verpflichtungskredit – Genehmigung
  4. Neubau Reservoir Gubi inkl. Anschlussleitung Dorf – Erhöhung Verpflichtungskredit – Genehmigung
  5. Ersatzwahl für die Amtszeit vom 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2028
    • Schulkommission (1 Mitglied)
    • Sozial- und Gesundheitskommission (1 Mitglied)
  6. Konsultativabstimmung zum Erhalt beziehungsweise Neubau der Haltekante am Bahnhof Leissigen
  7. Verschiedenes

Wahlvorschläge

Wahlvorschläge können bis und mit an der Gemeindeversammlung bekannt gegeben werden. Nicht an der Gemeindeversammlung anwesende Kandidatinnen / Kandidaten müssen mit einer allfälligen Wahl einverstanden sein beziehungsweise ihr Einverständnis vorgängig schriftlich dem Gemeinderat mitgeteilt haben.

Aktenauflage

Die Unterlagen zu den Geschäften liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 27. November 2026 liegt spätestens sieben Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf. Während der Auflage kann beim Gemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden.

Stimmrecht

Die Versammlung ist öffentlich. Stimmberechtigt sind alle in eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Leissigen Wohnsitz haben.

Rechtsmittel

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert zehn Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Gemeinderat Leissigen

Publiziert am 15.10.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Cornelia Schmid und Jonathan Ritschard, Seestrasse 102, 3800 Unterseen.

Projektverfasser: Jonathan Ritschard und Cornelia Schmid, Seestrasse 102, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Renovation und Einglasung Balkone Ost, Erstellen Solaranlage.

Standort: Seestrasse 102, Parzelle Nr. 1075, Koordinaten 2'630'032 / 1'170'034.

Zone: Landwirtschaftszone.

Gewässerschutzbereich: Au.

Schutzperimeter: Landschaftsschutzgebiet.

Schutzobjekt: erhaltenswertes K-Objekt gemäss Bauinventar der Gemeinde Unterseen.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. November 2026.

Es wird auf die Gesuchakten verwiesen. Auf das Aufstellen von Bauprofilen wird ausdrücklich verzichtet (Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD).

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Elektronische Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938

Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Unterseen, 12. Oktober 2026

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 15.10.2026

Einwohnergemeinde

Per 1. August 2027 bieten wir in unserer Baugruppe Brienz eine Lehrstelle an als

Fachmann / Fachfrau Betriebsunterhalt-Werkdienst

Lust auf einen Job an der frischen Luft? Komm in unser Team!

Du arbeitest gerne draussen, hast handwerkliches Geschick und packst gerne an? Du bist zuverlässig, freundlich und arbeitest gerne mit anderen zusammen? Dann bist du bei uns genau richtig! 

Wir bieten dir einen abwechslungsreichen Ausbildungsplatz, bei dem kein Tag wie der andere ist.

Das erwartet dich in deiner 3-jährigen Ausbildung:

  • Anpacken: Du pflegst und reparierst Strassen, Wege, Brunnen und öffentliche Anlagen.
  • Verschönern: Du reinigst und pflegst Blumenrabatten, Gärten, das Seeufer sowie unsere Maschinen.
  • Sicherheit bieten: Im Winter hilfst du tatkräftig mit, die Wege schnee- und eisfrei zu halten.

Bist du bereit, durchzustarten?

Dann freuen wir uns auf deine Bewerbung! Schicke einfach deine Zeugnisse, deinen Lebenslauf, Berichte von deinen Schnupperlehren, ein Foto und Referenzen an: Einwohnergemeinde Brienz, «Lehrstelle Baugruppe», Hauptstrasse 204, Postfach 256, 3855 Brienz.

Deine Bewerbung erwarten wir bis am Freitag, 30. Oktober 2026. Gerne laden wir dich anschliessend zu Schnuppertagen ein.

Bei Fragen steht dir Beat Gafner, Strassenmeister, unter Telefon 079 170 44 41 gerne zur Verfügung.

Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 15.10.2026

Einwohnergemeinde

Erlass einer Planungszone nach Art. 27 RPG und Art. 62 ff. BauG im Gebiet der Einwohnergemeinde Matten bei Interlaken, öffentliche Auflage

Der Gemeinderat Matten bei Interlaken hat am 5. Oktober 2026 gestützt auf Art. 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 und Art. 62 ff. des Baugesetzes des Kantons Bern vom 9. Juni 1985 mit sofortiger Wirkung folgende Planungszone beschlossen:

Planungszweck: Überprüfen der zulässigen Wohnnutzungen und der Einschränkung der Umnutzung von Erst- in Zweitwohnungen in den Wohn- und Mischzonen im Hinblick auf die Beschränkung von Zweitwohnungen und der touristischen Vermietungen zum Schutz von Erstwohnungen.

Planungsperimeter: in allen Wohn- und Mischzonen

Dauer: 2 Jahre

Wirkung: Innerhalb des Perimeters der Planungszone darf nichts unternommen werden, das den Planungszweck beeinträchtigen könnte.

Ablauf: Während der zweijährigen Planungszone erarbeitet die Arbeitsgruppe Massnahmenvorschläge, welche während des Verfahrens zur öffentlichen Auflage gebracht werden (Einladung zur Mitwirkung). Dies mit dem Ziel, das Gemeindebaureglement (GBR) zu überarbeiten. Die Beschlussfassung obliegt der Gemeindeversammlung. Die Genehmigung erfolgt durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) des Kantons Bern.

Richtlinien: Für die Erteilung von Bau- und Ausführungsbewilligungen im Perimeter der Planungszone werden folgende Richtlinien erlassen:

  1. Innerhalb des Perimeters der Planungszone darf nichts unternommen werden, was den Planungszweck beeinträchtigen könnte.
  2. Die Umnutzung von Erstwohnungen in Zweitwohnungen ist baubewilligungspflichtig.
  3. Die Umnutzung einer Erst- oder Zweitwohnung zur kurzzeitigen touristischen Vermietung, unabhängig ob gewerblich oder nicht, ist baubewilligungspflichtig.
  4. Sämtliche seit 15. Oktober 2026 hängigen Baubewilligungsverfahren im Perimeter der Planungszone werden während der Dauer der Planungszone und des Planerlassverfahrens eingestellt, wenn der Gemeinderat Matten b.I. ihnen nicht zustimmt. Eine Zustimmung ist nur dann zulässig, wenn das Bauvorhaben den Planungszweck nach Ziff. 1 hiervor nicht beeinträchtigt. Es ist Sache des Gemeinderats, die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Hinblick auf die Fort-setzung des Baubewilligungsverfahrens zu beurteilen.
  5. Vor dem 15. Oktober 2026 eingeleitete Baubewilligungsverfahren werden von der Planungs-zone nicht berührt. Bereits bewilligte Bauvorhaben dürfen ausgeführt werden.
  6. Bauvorhaben, die den Planungszweck nach Ziff. 1 hiervor nicht berühren, namentlich der Bau von Erstwohnungen und von Gewerbe- oder Hotelbauten, dürfen nach wie vor bewilligt und ausgeführt werden.
  7. Bewilligt werden dürfen auch baurechtliche Änderungen an bestehenden, aufgrund bisherigen Rechts bewilligten und rechtmässig erstellten Gebäuden. Diese dürfen trotz Planungszone unterhalten, zeitgemäss erneuert und auch umgebaut oder angemessen erweitert werden.

Angaben zur Auflage

Die Planungszone liegt während 30 Tagen, d.h. vom 15. Oktober bis 16. November 2026, bei der Bauverwaltung Matten bei Interlaken öffentlich auf. Sie kann während der Schalteröffnungszeiten oder unter www.matten.ch eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Während der Auflagefrist kann mit Einsprache geltend gemacht werden, die verfügte Planungszone oder ihre Dauer seien nicht notwendig oder die bekannt gegebene Planungsabsicht sei nicht zweckmässig.

Allfällige Einsprachen sind schriftlich und begründet bis 16. November 2026 beim Gemeinderat Matten bei Interlaken einzureichen.

Einwohnergemeinde Matten

Publiziert am 15.10.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Alena Teresa Gros, Steindlerstrasse 4, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Fenster und Türe beim Wohnhaus, Ersatz Ölheizung durch Installation einer aussen aufgestellten Luft-Wasser-Wärmepumpe.

Standort: Wychelstrasse 4, Matten bei Interlaken, Parzelle Nr. 219, Koordinaten 2’631’992 / 1’169’942

Nutzungszone: Mischzone MA3.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. November 2026.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten und die Profile/Pflöcke verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sowie Lastenausgleichsansprüche sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

9. Oktober 2026

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 15.10.2026

Einwohnergemeinde

Zuccotti-Fonds

Die Einwohnergemeinde Interlaken verwaltet den Zuccotti-Fonds. Dieser bezweckt, dass bedrängten oder kranken Personen jeden Alters ein ausserhäuslicher Erholungs- oder Therapieaufenthalt kurz-, mittel- oder langfristig ermöglicht werden soll. Die Personen müssen seit mindestens fünf Jahren Wohnsitz in der Gemeinde Interlaken haben. Personen aus den anderen Bödeligemeinden können berücksichtigt werden, wenn es die verfügbaren Mittel erlauben.

Die Unterstützung kann mit schriftlichem Gesuch bei der Sozialkommission Interlaken-Unterseen, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken, beantragt werden.

Es können zum Beispiel Gesuche für folgende Leistungen gestellt werden:

  • Notwendige und durch die Versicherungen nicht abgedeckte medizinische oder zahnmedizinische Behandlungen, Therapien oder Pflegeangebote
  • Dringend benötige Erholungsurlaube oder Lager für stark belastete Familien, Einzelpersonen oder Kinder
  • Teure Einzelbegleitungen in Ferienangeboten für Menschen mit starken Behinderungen.

Bei Fragen steht der Bereich Soziales unter Telefon 033 826 51 67 oder per Mail an soziales@interlaken.ch gerne zur Verfügung.

Bereich Soziales

Publiziert am 15.10.2026

Einwohnergemeinde

Ausschreibung Zwischennutzung Des-Alpes-Wiese

Der Gemeinderat hat für die Legislatur 2025–2028 entschieden, eine Zwischennutzung auf dem Des-Alpes-Areal zu ermöglichen. Bis 30. Oktober 2026 können Organisationen, Vereine oder Privatpersonen ihr Gesuch für die Zwischennutzung im kommenden Jahr einreichen.

Folgende Bedingungen gelten:

  • Angebote für Einheimische werden bevorzugt
  • Dauer: Maximal drei Monate am Stück im Zeitraum von Juni bis Oktober
  • Die maximal mögliche Fläche ist fix festgelegt (Details siehe www.interlaken-gemeinde.ch).
  • Gebühr für die Nutzung der Wiese: pauschal Fr. 2500.– für drei Monate. Allfällige Entschädigungen für Erwerbsausfall und/oder Landschaden sind mit dem Pächter zu klären.
  • Zufahrt/Erschliessung für motorisierten Verkehr via Strandbadstrasse
  • Keine Parkplätze vorhanden (öffentliche Parkplätze bspw. beim Kursaal oder bei der Schlosskirche nutzen)
  • Je nach Angebot muss vorgängig ein Depot geleistet werden.
  • Ein gastgewerbliches Dauerangebot ist ausgeschlossen (keine Konkurrenz für das gemeindeeigene Restaurant Des Alpes).

Die Gesuche sind online an bauverwaltung@interlaken.ch zu senden. Ein Gesuch besteht aus maximal fünf Seiten und enthält den Angebotsbeschrieb, Lageplan und ein Nutzungskonzept. Physisch eingereichte Gesuche werden nicht berücksichtigt. 

Eingabefrist: 30. Oktober 2026

Das ausgewählte Projekt wird Mitte Dezember kommuniziert.

Gemeinderat Interlaken

Publiziert am 15.10.2026

Konkursamt Oberland

Konkurspublikation / Schuldenruf

Summarisches Verfahren nach Art. 231 SchKG

Ausgeschlagene Erbschaft der Sterchi-Rossel Greti, geb. 1. April 1939, von Matten b. Interlaken, 3800 Matten b. Interlaken, ZA: Stiftung Oertlimatt, Leissigenstrasse 30, 3704 Kräftigen, verstorben am 2. September 2026.

Datum der Konkurseröffnung: 14. September 2026.

Eingabefrist bis 14. November 2026

Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 14. Oktober 2026.

Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland

Publiziert am 15.10.2026

Einwohnergemeinde

Verkehrsanordnung

Der Gemeinderat Brienz verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2, gegebenenfalls auch Art. 32 Abs. 3 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG, SR 741.01) sowie Art. 44 Abs. 1 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) die folgende Verkehrsanordnungen:

Erstellen von fünf gebührenpflichtigen Parkplätzen, Parzelle Nr. 3793, Langachristrasse

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Oberland Ost erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.

Diese Verfügung tritt nach ihrer Veröffentlichung im Amtsanzeiger sowie nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.

Brienz, 15. Oktober 2026

Gemeinderat

Publiziert am 15.10.2026

Konkursamt Oberland

Konkurspublikation / Schuldenruf

Summarisches Verfahren nach Art. 231 SchKG

Ausgeschlagene Erbschaft des Geissbühler Heinrich Oswald, geb. 30. März 1935, von Hasle bei Burgdorf BE, Klostergässli 3, 3800 Matten b. Interlaken, verstorben am 4. September 2026.

Datum der Konkurseröffnung: 5. Oktober 2026.

Eingabefrist bis 14. November 2026.

Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 14. Oktober 2026.

Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland

Publiziert am 15.10.2026

Konkursamt Oberland

Konkurspublikation / Schuldenruf

Summarisches Verfahren nach Art. 231 SchKG

Ausgeschlagene Erbschaft der Funda Gertrude Adélaïde, geb. 5. Mai 1940, von Grindelwald BE, c/o Sunnsyta Ringgenberg, Kappelistrasse 6, 3852 Ringgenberg BE, verstorben am 24. Juli 2026.

Datum der Konkurseröffnung: 1. Oktober 2026

Eingabefrist bis 14. November 2026.

Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 14. Oktober 2026.

Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland

Publiziert am 15.10.2026

Einwohnergemeinde

Bereich Steuern 23. bis 30. Oktober 2026 geschlossen

Aufgrund einer umfassenden Systemumstellung bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern bleibt der Schalter des Steuerbüros Interlaken von Freitag, 23., bis Freitag, 30. Oktober 2026, geschlossen.

Während dieser Zeit stehen die Dienstleistungen der Steuerverwaltung sowie des Bereichs Steuern nicht zur Verfügung.

Ab Montag, 2. November 2026, ist der Bereich Steuern wieder wie gewohnt für Sie da.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der kantonalen Steuerverwaltung (www.sv.fin.be.ch/de/start/ueber-uns/geplanter-betriebsunterbruch).

Gemeindeverwaltung Interlaken

Publiziert am 15.10.2026

Einwohnergemeinde

Sperrung Gsteigbrücke

Infolge Reparaturarbeiten ist die Gsteigbrücke vom 19. bis 31. Oktober 2026 gesperrt. Während dieser Zeit ist die Gsteigbrücke nicht befahrbar. Fussgänger können die Brücke mit Einschränkungen passieren.

Bitte beachten Sie während dieser Zeit die Signalisation vor Ort, eine Umleitung ist signalisiert.

Bei Fragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung Gsteigwiler (Telefon 033 822 13 09) zur Verfügung.

Vielen Dank für das Verständnis.

Gsteigwiler, 12. Oktober 2026

Einwohnergemeinde Gsteigwiler

Publiziert am 15.10.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Julian Schneider, Apfhalterstrasse 29, 4132 Muttenz.

Projektverfassende: L2A Architekten AG, Untere Gasse 4, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Umnutzung Einfamilienhaus zu Mehrfamilienhaus.

Standort: Helvetiastrasse 20, Parzelle Nr. 728, Koordinaten 2‘631‘215 / 1‘170‘349.

Zone: Wohnzone W2.

Gewässerschutzbereich: Au.

Schutzperimeter: Ortsbildschutzgebiet B.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Auflage- und Einsprachefrist von 15. Oktober bis 16. November 2026.

Es wird auf die Gesuchakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Elektronische Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938

 Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Unterseen, 7. Oktober 2026

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 15.10.2026

Ref. Kirchgemeinde

Ordentliche Kirchgemeindeversammlung

Sonntag, 15. November 2026, 11.00 Uhr, anschliessend an den Gottesdienst in der Kirche

Traktanden

  1. Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 14. Juni 2026, Genehmigung
  2. a) Kenntnisnahme Finanzplan 2027–2031
    b) Festsetzung Steuerfuss 2027
    c) Genehmigung Budget 2027
  3. Orientierungen: Information über die Ergebnisse der Bedarfsabklärung «Zukunft Kirche Beatenberg» und den daraus geplanten Anpassungen
  4. Verschiedenes

Die Unterlagen zu den Traktanden 1 und 2 können im Pfarrhaus eingesehen werden.

Alle Stimmberechtigten der ref. Kirchgemeinde sind herzlich eingeladen, an der Versammlung teilzunehmen.

Beatenberg, im Oktober 2026

Der Kirchgemeinderat

Publiziert am 15.10.2026

Einwohnergemeinde

Sprechstunde des Gemeinderats

Haben Sie ein Anliegen, das Sie persönlich mit den Ressortvorsteherinnen Hochbau und Tiefbau besprechen möchten?

Gerne stehen Ihnen Gemeinderätin Nathalie Günter und Gemeinderätin Sabrina Amacher am Montag, 2. November 2026, von 16.00 bis 18.00 Uhr im Gemeindehaus Interlaken für einen Austausch zu Anliegen, Fragen und Vorschlägen in den Bereichen Hochbau und Tiefbau zur Verfügung.

Bitte melden Sie sich vorgängig bei der Gemeindeschreiberei, Telefon 033 826 51 41, für die Sprechstunde an. Die weiteren Sprechstundentermine des Gemeinderats finden Sie unter www.interlaken-gemeinde.ch.

Einwohnergemeinde Interlaken

Publiziert am 15.10.2026

Einwohnergemeinde

Strassensperrung Naturstrasse Inhaltibrücken – Abzweigung Alpweg

Aufgrund der alljährlichen Sicherheitsholzerei durch den Forstbetrieb Kanton Bern wird die Naturstrasse zwischen dem Abzweiger Alpweg bis Isenfluh im Bereich der Inhaltibrücken vom 13. Oktober bis 27. November 2026 für jeglichen Verkehr gesperrt. 

Während diesem Zeitraum ist die Strasse komplett gesperrt. Bitte beachten Sie die Signalisationen und Hinweise vor Ort.

Wir danken Ihnen für Ihre Kenntnisnahme und Ihr Verständnis.

Einwohnergemeinde Lauterbrunnen

Publiziert am 15.10.2026

Bundesamt für Verkehr

Öffentliche Planauflage

Seilbahnrechtliches Plangenehmigungsverfahren (ordentliches Verfahren)

Planvorlage der Firstbahn AG betreffend Sommerbetrieb der Sesselbahn First–Oberjoch

Gemeinde: Grindelwald.

Gesuchstellerin: Firstbahn AG, Harderstrasse 14, 3800 Interlaken.

Gegenstand: Änderung des Betriebs der 4er-Sesselbahn First–Oberjoch: Neu soll die bisher ausschliesslich im Winter betriebene Anlage auch im Sommer für den Fussgängertransport im Rahmen von Rundfahrten ohne Ausstieg bei der Bergstation genutzt werden.

Für Detailinformationen wird auf die öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegten Planunterlagen verwiesen.

Verfahren: Das Plangenehmigungsverfahren richtet sich nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz vom 20. Dezember 1968 (VwVG; SR 172.021) soweit das Seilbahngesetz (SebG; SR 743.01) nicht davon abweicht. Subsidiär kommt das Eisenbahngesetz (EBG; SR 742.101) zur Anwendung. Leitbehörde für das Verfahren und Genehmigungsbehörde ist das Bundesamt für Verkehr (BAV).

UVP-Pflicht: Für das Vorhaben besteht keine UVB-Pflicht, da es lediglich zu geringfügigen Eingriffen im unmittelbaren Bereich der Talstation führt. Die Umweltauswirkungen werden in einem projektspezifischen Fachbericht behandelt.

Öffentliche Auflage: Die Planunterlagen können vom 19. Oktober bis 17. November 2026 während der ordentlichen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Grindelwald eingesehen werden.

Aussteckung: Das Vorhaben umfasst keine baulichen Änderungen, die eine Aussteckung erfordern würden. Auf eine Aussteckung wird daher verzichtet.

Einsprachen: Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG, SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist bei der Genehmigungsbehörde Einsprache erheben.

Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über die Enteignung vom 20. Juni 1930 (EntG; SR 700) Partei ist, kann während der Auflagefrist sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen (Einsprachen gegen die Enteignung; Begehren nach den Art. 7–10 EntG; Begehren um Sachleistung nach Art. 18 EntG; Begehren um Ausdehnung der Enteignung nach Art. 12 EntG; die geforderte Enteignungsentschädigung).

Einsprachen müssen schriftlich innert der Auflagefrist (Datum Postaufgabe) beim Bundesamt für Verkehr, Sektion Bewilligungen I, 3003 Bern, eingereicht werden. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Einwände betreffend die Aussteckung sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist beim BAV vorzubringen (Art. 18c Abs. 2 EBG).

Kontaktstellen: Bundesamt für Verkehr, 3003 Bern, und Amt für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination des Kantons Bern, 3013 Bern

Bern, 7. Oktober 2026

Publiziert am 15.10.2026

Konkursamt Oberland

Konkurspublikation / Schuldenruf

Summarisches Verfahren nach Art. 231 SchKG

Ausgeschlagene Erbschaft des Lehmann Peter, geb. 1. März 1942, von Vechigen BE, Stalden 179, 3816 Lütschental, verstorben am 13. Juni 2026.

Datum der Konkurseröffnung: 30. September 2026.

Eingabefrist bis 14. November 2026.

Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 14. Oktober 2026.

Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland

Publiziert am 15.10.2026

Bäuertburgergemeinde Goldswil

Ordentliche Gemeindeversammlung

Freitag, 20. November 2026, 20.15 Uhr im Gmeindshus Goldswil

Traktanden

  1. Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 27. Mai 2026
  2. Burgernutzen 2027
  3. Budget 2027
    Beratung und Genehmigung
  4. Orientierungen und Verschiedenes

Unterlagen zur Gemeindeversammlung können über unsere Webseite www.bgrigo.ch eingesehen und ausgedruckt werden.

Goldswil, 7. Oktober 2026

Der Bäuertburgerrat

Publiziert am 15.10.2026

Einwohnergemeinde

Alteisen- und Papiersammlung

Am Montag, 19. Oktober 2026, findet die Alteisensammlung statt. Bitte deponieren Sie Ihr Alteisen gereinigt und gut sichtbar bereits am Sonntagabend vor Ihrem Wohnhaus.

Am Dienstag, 20. Oktober 2026, findet die Papiersammlung statt. Wir bitten Sie, das Altpapier (kein Karton sowie kein Schredderpapier) in kindergerechten Bündeln gut sichtbar ab 7.00 Uhr vor Ihrem Wohnhaus zu deponieren. Das Papier wird anschliessend durch die Schüler/-innen der Schule Leissigen abgeholt.

Leissigen, 12. Oktober 2026

Abteilung Bau Leissigen

Publiziert am 15.10.2026

Einwohnergemeinde

Beiträge 2027 an die Raummieten von Vereinen

Ein Beitrag der Gemeinde an die Raummieten von Vereinen setzt ein schriftliches Gesuch voraus. Gesuche für einen Beitrag für das Jahr 2027 sind bis zum 30. November 2026 bei der Kommission für Kultur und Freizeit, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken, einzureichen. Später eintreffende Gesuche können nur berücksichtigt werden, wenn der zur Verfügung stehende Betrag durch die fristgerecht eingereichten Gesuche nicht ausgeschöpft ist. Das schriftliche Gesuch muss mindestens enthalten: Angaben zum geplanten Anlass wie Datum, Ort, Art des Anlasses und erwartete Anzahl der Teilnehmenden; Bestätigung der Raumreservation für diesen Anlass mit den voraussichtlichen Kosten; Kopie der aktuellen Vereinsstatuten; Unterlagen, welche die Berechtigung für eine Gesuchseinreichung nach Artikel 1 Absätze 2 und 3 belegen.

Die massgebende Raummietenbeitragsverordnung vom 21. September 2009 (Stand 6. Juli 2016) kann am Infoschalter der Gemeindeverwaltung Interlaken eingesehen oder bezogen werden. Sie ist auch über www.interlaken-gemeinde.ch/politik/reglemente abrufbar.

Interlaken, 15. Oktober 2026

Kommission für Kultur und Freizeit Interlaken

Publiziert am 15.10.2026

Einwohnergemeinde

Strassensperrung Hammoos

Der Strassenabschnitt Hammoos muss zwingend saniert werden. Aus diesem Grund wird die Strasse ab Tschiemen von Montag, 2. November, bis Freitag, 18. Dezember 2026, für den Verkehr gesperrt.

Die Zufahrt für Anwohnerinnen und Anwohner sowie für Zubringer ist bis zur Baustelle gestattet. Wir bitten um Verständnis für die mit den Bauarbeiten verbundenen Einschränkungen.

Gemeinderat Habkern

Publiziert am 15.10.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Scheidegger Kim und Fabienne, vertreten durch consaltra GmbH, Industriestrasse 3, 6436 Ried.

Projektverfasserin: consaltra GmbH, Industriestrasse 3, 6436 Ried.

Bauvorhaben: Ersatz Elektroheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort: Herrschaftsweg 15, Parzelle Nr. 3699 Koordinaten 2’644’410 / 1’164’300.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: Au.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/299076

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. November 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 8. Oktober 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 15.10.2026

Baupublikation

Gesuchstellerin: Kiener Roth Barbara, Dändlikerweg 18, 3014 Bern.

Projektverfasserin: M. Bürgi GmbH, Bielstrasse 21, 3250 Lyss.

Bauvorhaben: Projektänderung: Ersatz Ziegel durch Prefa.

Standort: Itramenstrasse 60, Parzelle Nr. 1995, Koordinaten 2’642’945 / 1’163’250.

Nutzungszone: Landwirtschaftszone.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/300403

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. November 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 8. Oktober 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 15.10.2026

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Bauherrschaft: Gilgian und Ursula Kienholz, Lauimattenweg 9, 3855 Brienz.

Projektverfasser: Calvin Wanzenried, Fliederweg 3, 3672 Oberdiessbach.

Grundeigentümerin: Burgergemeinde Brienz, Hauptstrasse 62, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und Neubau Carport für zwei Autos sowie Montage einer aussen aufgestellten Wärmepumpe.

Standort: Gemeinde Brienz, Lilachenweg 5, Parzelle Nr. 3627 (BR 3864).

Zone: Wohn- und Gewerbezone 2 (WG2).

Hinweis: Die Gemeinde Brienz unterliegt der Zweitwohnungsgesetzgebung (ZWG).

Nutzung: Erstwohnung oder qualifiziert touristisch bewirtschaftete Wohnung (Einliegerwohnung).

Bemerkung: Aufgrund der Planungszone erhält die geplante Einliegerwohnung vorübergehend einen Erstwohnungseintrag. Nach Aufhebung der Planungszone wird dieser durch den Eintrag «Erstwohnung oder qualifiziert touristisch bewirtschaftete Wohnungen (Einliegerwohnung)» ersetzt.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand zu einer Gemeindestrasse (Art. 80 SG).

Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. November 2026.

Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 15.10.2026

Einwohnergemeinde

Systemumstellung Steuerverwaltung

Aufgrund einer Systemumstellung bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern kommt es von Freitag, 23. Oktober, 16.00 Uhr, bis Sonntag, 1. November 2026, zu einem Betriebsunterbruch. Während dieser Zeit stehen die Dienstleistungen der Steuerverwaltung, insbesondere BE-Login, TaxMe-Online sowie telefonische und persönliche Auskünfte nicht zur Verfügung. Die Einreichfrist für die Steuererklärung 2025 wird bis zum 30. November 2026 verlängert. Damit entsteht Ihnen aufgrund des Betriebsunterbruchs kein Nachteil.

Ab Montag, 2. November 2026, stehen die Dienstleistungen der Steuerverwaltung wieder wie gewohnt zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie unter www.taxme.ch/serviceinfo.

Publiziert am 15.10.2026

Schwellenkorporation

Korporationsversammlung

Dienstag, 17. November 2026, 20.00 Uhr im Gasthof Bären Habkern

Traktanden:

  1. Protokoll der Korporationsversammlung vom 19. Mai 2026
  2. Budget 2027
  3. Kenntnisnahmen: Finanzplan
  4. Unterhaltsanzeigen Bort
  5. Abrechnung ISP Bohlbach
  6. Orientierungen
  7. Verschiedenes

Aktenauflage

Das Protokoll der Korporationsversammlung vom 19. Mai 2026 liegt 30 Tage vor der Versammlung zur öffentlichen Einsichtnahme bei der Gemeindeverwaltung Habkern auf.

Nach der Versammlung wird ein Apero offeriert.

Habkern, 7. Oktober 2026

Die Schwellenkommission Habkern

Publiziert am 15.10.2026

Konkursamt Oberland

Einstellung mangels Aktiven

Schuldnerin: Tanner Trockenbau und Stuckaturen GmbH, Höheweg 185, 3800 Interlaken, CHE-260.639.282.

Datum der Konkurseröffnung: 6. August 2026.

Datum der Konkurseinstellung: 5. Oktober 2026.

Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger bis zum 3. November 2026 die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten einen Vorschuss von Fr. 5200.– leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte. 

Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 14. Oktober 2026.

Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland

Publiziert am 15.10.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Thommen Rachel, Bernastrasse 14, 3800 Interlaken, Thommen Nicolas, Bernastrasse 14, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: brönnimann architekten ag, Neugasse 10, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Umbau und Aufstockung Einfamilienhaus mit Anbau einer Doppelgarage und eines gedeckten Aussensitzplatzes.

Standort: Mittengrabenstrasse 11, Parzelle Nr. 1721.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzzone: keine.

Schutzobjekt: keines.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis am 16. November 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 15.10.2026

Einwohnergemeinde

Papier- und Kartonsammlung

Donnerstag, 22. Oktober 2026

Die Papiersammlung wird durch die Schule Bönigen durchgeführt. Bitte Sammelgut ab 8.00 Uhr gut sichtbar bereitstellen. Karton separat bündeln. Bitte nicht zu grosse Bündel, es helfen auch Unterstufenschüler/-innen mit!

Brauchen Sie Hilfe?: Telefon 033 826 10 00.

Besten Dank.

Bauverwaltung Bönigen

Publiziert am 15.10.2026

Einwohnergemeinde

Festlegung Gewässerräume

Die Pläne zur Festlegung der Gewässerräume wurden aktualisiert und den Vertreterinnen und Vertretern der Bäuerten und Bergschaften vorgestellt. Die Bevölkerung erhält nun ebenfalls die Möglichkeit, sich über die aktualisierten Pläne zu informieren und offene Fragen direkt vor Ort zu klären.

Informationsveranstaltungen finden statt am:

Dienstag, 3. November, und Freitag, 13. November 2026, jeweils ab 13.30 bis 21.00 Uhr im Sitzungszimmer der Gemeindeverwaltung.

Um persönliche und individuelle Fragen zu besprechen, ist eine vorgängige Anmeldung erforderlich.

Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin unter Telefon 033 843 82 10.

Wir danken für Ihr Interesse und freuen uns auf den Austausch!

Der Gemeinderat

 

 

Publiziert am 15.10.2026

Einwohnergemeinde

Strassensperrung Bussalpstrasse «Bim roten Tor bis Holzmattenläger»

Montag, 19. Oktober, bis ca. Freitag, 13. November 2026

Infolge Strassensanierung muss die Bussalpstrasse im Bereich «Bim roten Tor bis Holzmattenläger» für Fahrzeuge, Velos und Fussgänger gesperrt werden.

Die Bauarbeiten können witterungsbedingt verschoben werden.

Fahrzeuge, Velos und Fussgänger sind angehalten, die Baustelle während den Bauarbeiten via «Rasthysi – Rossboden» zu umgehen.

Die Zufahrt bis zur Baustelle ist gestattet.

Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.

Wir bauen für Sie und bitten die Anstösser/-innen und Verkehrsteilnehmer/-innen um Verständnis.

Gebrüder Brawand AG, Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 15.10.2026

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasser: Daniele Schranz, Lanzenen 26c, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Installation frei stehende PV-Anlage (nachträgliches Baugesuch).

Standort: Lanzenen 26c, Parzelle Nr. 1393, BR 1942, Uferschutzplanung Wilderswilmoos (Wohnzone 2-geschossig), Koordinaten 2’633’591 / 1’171’403.

Schutzgebiete/Objekte: Gewässerschutzbereich Au.

Auflage- und Einsprachefrist bis 9. November 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 15.10.2026

Gemischte Gemeinde

Erlass einer Planungszone i. S. «Zweitwohnungen»

Öffentliche Bekanntmachung

Erlass einer Planungszone in Sachen «Zweitwohnungen und kurzzeitigen Vermietung von Wohnungen» nach Art. 27 RPG und Art. 62 ff. BauG.

Der Gemeinderat von Lütschental hat gestützt auf Art. 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 und Art. 62 ff des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 beschlossen, für das gesamte Gemeindegebiet (alle Bau- und Nichtbauzonen) mit sofortiger Wirkung eine Planungszone in Sachen «Zweitwohnungen» zu erlassen.

Die Planungszone bezweckt die Überprüfung der zulässigen Wohnnutzungen im Hinblick auf die Beschränkung von Zweitwohnungen und auf die kurzzeitige Vermietung von Wohnungen.

Die Planungszone wird für die Dauer von zwei Jahren bestimmt. Während der Geltungsdauer darf in dem von der Planung betroffenen Gebiet nichts unternommen werden, das den Planungszweck beeinträchtigen könnte. Die Umnutzung von bisher als Erstwohnung genutzten Wohnungen zu Zweitwohnungen sowie die Erstellung von Zweitwohnungen sind während der Dauer der Planungszone unzulässig. Zudem ist während der Dauer der Planungszone auch die neue Nutzung von Erst- und Zweitwohnungen für die kurzzeitige Vermietung unzulässig. Eine Vermietung gilt in diesem Sinne als kurzzeitig, wenn sie weniger als fünf aufeinanderfolgende Nächte beträgt.

Die Planungszone liegt vom Freitag, 9. Oktober, bis am Montag, 9. November 2026 auf der Gemeindeverwaltung Lütschental öffentlich auf. Die Unterlagen sind während dieser Zeit zusätzlich auf der Website der Gemeinde Lütschental verfügbar. 

Während der Auflagefrist, bis spätestens am 9. November 2026, kann mit Einsprache geltend gemacht werden, die verfügte Planungszone oder ihre Dauer seien nicht notwendig oder die bekannt gegebene Planungsabsicht sei nicht zweckmässig.

Allfällige Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet bei der Gemeinde Lütschental, Briggmättli 38, 3816 Lütschental, einzureichen.

Gemeinderat Lütschental

Publiziert am 15.10.2026

Einwohnergemeinde

Strassensperrung Bielwaldweg

Ab 12. Oktober bis 6. November 2026

Infolge Sanierung Quellfassung muss der Bielwaldweg im Bereich Brücke Bächelmadgraben für jeglichen Durchgangsverkehr gesperrt werden. Die Zufahrt bis zur Baustelle ist gestattet.

Der Durchgang für Fussgänger ist gesperrt.

Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.

Wir bauen für Sie und bitten die Anstösser/-innen und Verkehrsteilnehmer/-innen um Verständnis.

P. Roth Tiefbau AG
Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 15.10.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Bernhard Wyss, Talstrasse 31, 3805 Goldswil.

Projektverfasserin: Imboden Architektur AG, Seestrasse 17, 3852 Ringgenberg.

Bauvorhaben: Neubau einer Einstell- und Lagerhalle.

Projektänderung: Erhöhung der Gebäudehöhe um 50 cm gemäss Art. 212 nGBR.

Standort: Seestrasse, Gbbl. Nr. 2353 / BR1897, Koordinaten 2’635’886 / 1’172’891.

Nutzungszone: Wohn- und Gewerbezone WG2.

Schutzobjekt: ISOS-Perimeter Nr. IX (Neubaubereich Bir Sagi) mit dem Erhaltungsziel b.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Naturgefahren: keine.

Ausnahmen: keine.

Hinweis:

  • Vorzeitige Baubewilligung (Art. 37 BauG)
  • vorzeitiger Baubeginn (Art. 39 Abs. 3 BewD) für Art. 212 nGBR.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2025-7144). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflage- und Einsprachefrist bis 9. November 2026.

Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Ringgenberg, 5. Oktober 2026

Bauverwaltung Ringgenberg

Publiziert am 15.10.2026

Einwohnergemeinde

Strassensperrung Naturstrasse Inhaltibrücken–Abzweigung Alpweg

Aufgrund der alljährlichen Sicherheitsholzerei durch den Forstbetrieb Kanton Bern wird die Naturstrasse zwischen dem Abzweiger Alpweg bis Isenfluh im Bereich der Inhaltibrücken vom 14. Oktober bis 16. November 2026 für jeglichen Verkehr gesperrt. 

Während diesem Zeitraum ist die Strasse komplett gesperrt. Bitte beachten Sie die Signalisationen und Hinweise vor Ort.

Wir danken Ihnen für Ihre Kenntnisnahme und Ihr Verständnis.

Einwohnergemeinde Lauterbrunnen

Publiziert am 15.10.2026

Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern

Verkehrserschwerung

Kantonsstrasse Nr. 6 Spiez–Interlaken

Gemeinde: Interlaken.

410.20127/Sanierung und Erneuerung Lindenallee

Teilstrecke: zwischen Koordinaten 2'632'495 / 1'170’640 und 2'632'829 / 1'170’738.

Dauer: 12. Oktober bis 16. November 2026.

Grund der Massnahme: Bauarbeiten Sanierung und Erneuerung Lindenallee.

Verkehrsführung: Vollsperrung mit Umleitung.

Einschränkungen: Vollsperrung Lindenallee Abschnitt zwischen Allmendstrasse und Freiestrasse mit Umleitungen via Gemeindestrassen. Verkehrsführung Umleitung in Fahrrichtung Autobahn erfolgt via Freiestrasse- Allmendstrasse und in Fahrrichtung Interlaken via Allmendstrasse–Bahnhof Ost–Höheweg–Klosterstrasse. Zufussgehende und Radfahrende können die Baustelle unter erschwerten Verhältnissen passieren. Die Allmendstrasse wird durch die Bauarbeiten tangiert. Es wird empfohlen, die grossräumige signalisierte Umfahrung via Autobahn zu nutzen.

Rechtliche Hinweise

Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.

Gwatt (Thun), 7. Oktober 2026

Tiefbauamt des Kantons Bern
Oberingenieurkreis I

Publiziert am 15.10.2026

Einwohnergemeinde

Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern an öffentlichen Strassen und Wegen

Damit alle Verkehrsteilnehmenden sicher unterwegs sind, müssen Bäume, Hecken und Sträucher entlang von öffentlichen Strassen, Rad- und Gehwegen regelmässig zurückgeschnitten werden. Bitte beachten Sie dabei das gesetzliche Lichtraumprofil über Rad- und Gehwegen mit einer lichten Höhe von mindestens 2,50 Metern und bei Fahrbahnen (Strassen) von mindestens 4,50 Metern.

Gesetzliche Grundlagen:

  • Art. 83 Strassengesetz (SG) vom 4. Juni 2008 (Lichtraumprofil)
  • Art. 56 und 57 Strassenverordnung (SV) vom 29. Oktober 2008 (Strassenabstände für Pflanzen und Zäune)

Vor allem bei unübersichtlichen Kreuzungen, Kurven und Einmündungen darf die Sicht nicht beeinträchtigt werden. Bitte achten Sie zudem darauf, dass Strassenlampen, Verkehrsschilder, Strassennamen, Hausnummern und Hydranten jederzeit gut sichtbar und zugänglich bleiben.

Wir bitten alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, ihre Bäume, Sträucher und Hecken bis spätestens am 10. November 2026 entsprechend zurückzuschneiden.

Herzlichen Dank für Ihren geschätzten Beitrag zur Verkehrssicherheit auf unseren Gemeindestrassen.

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 15.10.2026

Einwohnergemeinde

Neue Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Grindelwald

Ab dem 1. November 2026 passt die Gemeindeverwaltung ihre Öffnungszeiten wie folgt an:

  • Montag: 8.00–11.30 / 13.30–18.00 Uhr
  • Dienstag: 8.00–11.30 / 13.30–16.30 Uhr
  • Mittwoch: 8.00–11.30 Uhr / Nachmittag geschlossen
  • Donnerstag: 8.00–11.30 / 13.30–16.30 Uhr
  • Freitag: 8.00–11.30 Uhr / Nachmittag geschlossen

Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme.

Gemeindeverwaltung Grindelwald

Publiziert am 15.10.2026

Einwohnergemeinde

Bepflanzung an öffentlichen Strassen

Anpflanzen und Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen entlang von öffentlichen Strassen und Einfriedungen

Es ist erstaunlich, wie schnell Bäume, Sträucher und Hecken wachsen können!

Gemeindevertreter mussten in letzter Zeit leider vermehrt feststellen, dass nicht alle Pflanzen zurückgeschnitten wurden. Die Strassenanstösser werden deshalb aufgefordert, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Hinweise auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten:

  1. Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen und Wegen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmenden, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen schreiben das Strassengesetz vom 4. Juni 2008 und die Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 unter anderem Folgendes vor:
    1. Hecken, Sträucher, landschaftliche Kulturen und nicht hochstämmige Bäume müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse frei zu haltenden Luftraum von 4,50 m Höhe hineinragen; über Geh- und Radwegen muss mindestens eine Höhe von 2,50 m frei gehalten werden.
    2. Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden.
    3. An unübersichtlichen Strassenstellen dürfen Einfriedungen und Zäune die Fahrbahn um höchstens 60 cm überragen. Für die nicht hochstämmigen Bäume, Hecken, Sträucher, landwirtschaftlichen Kulturen und dergleichen gelten die Vorschriften über Einfriedungen. Danach müssen solche Pflanzen bis zu einer Höhe von 1,20 m einen Strassenabstand von 0,5 m ab Fahrbahnrand einhalten. Sind sie höher, so müssen sie um ihre Mehrhöhe zurückversetzt werden. Der Geltungsbereich erstreckt sich auch auf bestehende solche Pflanzen.
  2. Die Strassenanstösser werden hiermit ersucht, die Äste und andere Bepflanzungen bis zum 15. November 2026 auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden.
    An unübersichtlichen Strassenstellen sind Bäume, Grünhecken, Sträucher, gärtnerische und landwirtschaftliche Kulturen (z. B. Mais) in einem genügend grossen Abstand gegenüber der Fahrbahn anzupflanzen, damit sie nicht zurückgeschnitten bzw. vorzeitig gemäht werden müssen.
    Die Grundeigentümer entlang von Gemeindestrassen und öffentlichen Strassen haben Bäume und grössere Äste, welche dem Wind und den Witterungseinflüssen nicht genügend Widerstand leisten und auf die Verkehrsfläche stürzen können, rechtzeitig zu beseitigen. Sie haben die Verkehrsfläche von hinuntergefallenem Reisig und Laub (im Herbst) zu reinigen.
  3. Nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune müssen einen Abstand von 2 m vom Fahrbahnrand bzw. 50 cm von der Gehweghinterkante einhalten.
  4. Der zuständige Strasseninspektor des Tiefbauamts oder das zuständige Gemeindeorgan sind gerne zu näherer Auskunft bereit.

Unterlässt der Eigentümer der Bäume und Sträucher das rechtzeitige Zurückschneiden, so wird die Arbeit nach vergeblicher schriftlicher Aufforderung auf seine Kosten durch Mitarbeiter des Werkhofs besorgt. Ein Entschädigungsanspruch kommt dem Eigentümer der Bäume oder Sträucher nicht zu.

Bei Missachtung der obgenannten Bestimmungen werden die Organe der Strassenbaupolizei von Gemeinde und Kanton das Verfahren zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands einleiten.

Besten Dank für Ihre Mitarbeit.

Einwohnergemeinde Schwanden

Publiziert am 15.10.2026

Tiefbauamt des Kantons Bern

Öffentliche Auflage Wasserbaugesuch

Kommunales Wasserbaubewilligungsverfahren

Die Schwellenkorporation Leissigen legt gestützt auf Art. 30 ff. des Wasserbaugesetzes vom 14. Februar 1989 (WBG) das Wasserbaugesuch (kommunales Wasserbaubewilligungsverfahren) für das unten stehende Vorhaben auf. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innert der Auflagedauer schriftlich und begründet bei der Auflagestelle einzureichen.

Gemeinde: Leissigen.

Wasserbauträger: Schwellenkorporation Leissigen.

Gewässer: Eybach.

Ort: Eybach, Bereich Gerinneschale.

Koordinaten:

  • Von: 2'626'488 / 1'167'302
  • Bis: 2'626'501 / 1'167'499

Vorhaben: WBB Revit Fischgängigkeit Eybach Leissigen: Wiederherstellung der Längsvernetzung und der Fischgängigkeit durch Teilabbruch der bestehenden Pflasterung und Erstellung eines gestuften Niederwassergerinnes.

Beanspruchte Ausnahmen:

  • Unterschreiten Waldabstand (Art. 17 WaG, Art. 25–27 KWaG)
  • Fischereirechtliche Bewilligung (Art. 8–10 BGF)
  • Eingriffe in die Ufervegetation (Art. 22 Abs. 2 NHG)
  • Bauen ausserhalb der Bauzone Art. 24 RPG i.V.m. Art. 5 WGB Art. 30 Abs. 3 WBG

Auflage- und Einsprachefrist: 7. Oktober bis 6. November 2026.

Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Leissigen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innert der Auflage- und Einsprachefrist schriftlich und mit Begründung der Einsprachestelle einzureichen.

Einspracheberechtigt sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer oder andere Personen, die ein schutzwürdiges Interesse haben (Art. 24 WBG). Das gleiche Recht kommt den nach der Bundes- oder nach der Baugesetzgebung befugten Organisationen und Behörden zu.

Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Gwatt, 16. September 2026

Oberingenieurkreis I,
Tiefbauamt des Kantons Bern

Publiziert am 15.10.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Martjin und Ellen Van der Erve-Schurink, Schonegg 1333a, 3823 Wengen.

Projektverfasserin: Architekturbüro Leonini GmbH, Am Lehn 1339e, 3823 Wengen.

Bauvorhaben: Einbau einer aussen stehenden Wärmepumpe / Einbau einer Indach-PV-Anlage und Anpassungen des Innenausbaus.

Standort: Wengen, Schonegg, Parzelle Nr. 3256, Koordinaten 2'637'170.10 / 1'161'553.50, Wohn- und Gewerbezone.

Schutzzone: keine.

Ausnahme: keine.

Auflagestellen: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 9. Oktober bis 9. November 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 15.10.2026

Einwohnergemeinde

Verfügung Verkehrsmassnahme

Die Sicherheitskommission Interlaken verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr (SVG) sowie Art. 44 Abs. 2 der Strassenverordnung des Kantons Bern vom 29. Oktober 2008 (SV) und mit Zustimmungsverfügung 1042–26 des Oberingenieurkreises I vom 22. September 2026 die folgende Verkehrsmassnahme: 

Bestehend: Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder.

Ergänzung: Zusatz «E-Bike gestattet».

Ort: Rosenstrasse

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 46 Abs. 1 des Gemeindepolizeireglements und Art. 53 und 54 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Einsprache beim Gemeinderat Interlaken erhoben werden. Die Einsprache ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift der oder des Betroffenen erhalten. 

Sicherheitskommission Interlaken

Publiziert am 15.10.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Mrozowski Adam und Zaleskiewicz Anna, vertreten durch Griwa Architektur AG, Dorfstrasse 20, 3818
Grindelwald.

Projektverfasserin: Griwa Architektur AG, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Sanierung Wohnhaus, Erweiterung Terrasse, Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort: Wychelstrasse 40, Parzelle Nr. 5106, Koordinaten 2’644’345 / 1’164’155.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: Au.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/294688.

Auflage- und Einsprachefrist bis 9. November 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 1. Oktober 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 15.10.2026

Einwohnergemeinde

Friedhof Beatenberg

Erinnerung zum Abräumen von Gräbern

Die Sicherheitskommission gibt davon Kenntnis, dass vom Hauptweg im obersten Feld Ostseite von den Reihengräbern 2001–2005, im Feld westlich beim unteren Brunnen von den Urnengräbern 1989–2001 und im unteren Feld Ostseite vom Hauptweg Urnengräber 1985–2003 die Grabruhe abgelaufen ist. Die entsprechende Hinweistafel auf dem Friedhof ist dazu zu beachten.

Aufgrund von Artikel 6 Bestattungsreglement vom 7. Juni 2013 der Einwohnergemeinde Beatenberg werden die Angehörigen ersucht, den von ihnen beanspruchten Grabschmuck oder Grabmäler bis am 30. November 2026 abzuräumen. Nach diesem Datum werden die oben erwähnten Gräber ohne Kostenfolge durch die Gemeinde weggeräumt.

Beatenberg, im Oktober 2026

Sicherheitskommission Beatenberg

Publiziert am 15.10.2026

Letztwillige Verfügung und Erbvertrag

Die nachstehend genannte Person hat eine letztwillige Verfügung sowie einen Erbvertrag hinterlassen. Soweit die Adressen der gesetzlichen und eingesetzten Erben der Eröffnungsbehörde bekannt sind, hat sie diesen eine Abschrift zugestellt. Für gesetzliche Erben unbekannten Aufenthaltes gilt die hiernach folgende Publikation als Eröffnung im Sinne von Artikel 558 ZGB. 

Gesetzliche Erben können innerhalb Auflagefrist in die letztwillige Verfügung und den Erbvertrag Einsicht nehmen, davon Abschriften verlangen und gegebenenfalls dagegen Einsprache erheben. Erfolgt innerhalb der angegebenen Frist keine Einsprache, wird den eingesetzten Erben auf Verlangen die Erbenbescheinigung gemäss Art. 559 ZGB ausgestellt, unter Vorbehalt der erbrechtlichen Klagen. 

Herr Bernard Patrick William Lunn, geb. 14. August 1954, von Lauterbrunnen BE, verheiratet, Höhenmatte 165, 3825 Mürren, verstorben am 4. August 2026 in Spiez BE.

Letztwillige Verfügung vom 2. Juni 2026.

Erbvertrag vom 12. Dezember 2024

Einsprachen sind schriftlich innert Monatsfrist seit der dritten Publikation an notariat & advokatur linder & egger, Bahnhofstrasse 16, 3860 Meiringen, zu richten. 

Meiringen, 28. September 2026

Der Beauftrage:

Melchior Schläppi, Notar

Publiziert am 15.10.2026

Einwohnergemeinde

Strassensperrung Naturstrasse in Isenfluh

Aufgrund der Sanierung der Naturstrasse in Sulwald bleibt die Naturstrasse zwischen der Stutzweid bis vor die Mederalp vom 19. Oktober 2026 bis zur Schneeschmelze im Frühling 2027 für jeglichen Verkehr gesperrt.

Während diesem Zeitraum ist die Strasse komplett gesperrt.

Bitte beachten Sie die Signalisationen und Hinweise vor Ort.

Wir danken für Ihre Kenntnisnahme und Ihr Verständnis.

Einwohnergemeinde Lauterbrunnen

Publiziert am 15.10.2026

Einwohnergemeinde

Ehrungen 2026

Der Gemeinderat wird auch in diesem Jahr Personen, Mannschaften und Vereine aus den Bereichen Kultur, Sport, Wissenschaft, Bildung und Tourismus für besondere Leistungen im Jahr 2026 ehren. Damit diese verdienten Personen, Mannschaften und Vereine im Rahmen einer vorgelagerten Zeremonie anlässlich der Gemeindeversammlung vom Freitag, 27. November 2026, ausgezeichnet werden können, ist der Gemeinderat auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen.

Kennen Sie eine Person, eine Mannschaft oder einen Verein, die oder der sich im Jahr 2026 durch eine herausragende Leistung ausgezeichnet hat, beispielsweise durch das Erreichen eines Podestplatzes an einem nationalen oder internationalen Anlass?

Dann freuen wir uns auf Ihren Vorschlag bis spätestens Mittwoch, 21. Oktober 2026, an:

Gemeinderat Matten bei Interlaken
Ehrungen 2026
Baumgartenstrasse 14
3800 Matten bei Interlaken
E-Mail: sicherheit@matten.ch.

Die durch den Gemeinderat zur Ehrung vorgesehenen Personen, Mannschaften oder Vereine werden anschliessend eine Einladung zur Ehrungszeremonie erhalten.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihre Mithilfe bei der Würdigung besonderer Leistungen in unserer Gemeinde.

Gemeinderat Matten

Publiziert am 15.10.2026

Gemischte Gemeinde

Waldtag (Arbeitstag)

Die Bevölkerung von Iseltwald und weitere Interessierte werden hiermit zum diesjährigen Waldtag eingeladen. Der Arbeitstag findet am Samstag, 31. Oktober 2026, statt. Treffpunkt um 8.30 Uhr beim Strandbad Iseltwald. Der Anlass findet bei jeder Witterung statt. Eine Anmeldung bis zum 21. Oktober 2026 ist erforderlich. Die Verpflegung ist organisiert.

Auskunft und Anmeldung: David von Bergen, Gemeinderat Forst, Telefon 079 742 61 49.

Forst- und Strassenkommission Iseltwald

Publiziert am 15.10.2026

Einwohnergemeinde

Papiersammlung Freitag, 16. Oktober 2026

Die Papiersammlung der Schule Brienz findet am Freitag, 16. Oktober 2026, statt.

  • Papier vor 8.00 Uhr bereitstellen.
  • Gut sichtbar platzieren.
  • Bündel nicht zu schwer, aber fest geschnürt.
  • Die Papiersammlung findet bei jeder Witterung statt.
  • Kontaktnummer am Sammeltag: Telefon 079 461 15 65 von 10.00 bis 12.00 Uhr.

Zudem ist bitte zu beachten:

  • In die Sammlung gehören Zeitungen, Zeitschriften, Prospekte und Schreibpapiere, die in Haushaltungen anfallen.
  • Altpapier nicht in Tragtaschen, Säcke oder Schachteln füllen – sie bergen die Gefahr der Durchmischung mit Kehricht.
  • Kein Karton.
  • Keine Verpackungen.

 Bauverwaltung und Schulleitung Brienz

Publiziert am 08.10.2026

Baupublikation

Gesuchstellerin: Hotel Bären Wengen AG, Am Acher 1363, 3823 Wengen.

Projektverfasserin: KB Konzeptbau GmbH, Hauptstrasse 8a, 3853 Niederried.

Bauvorhaben: Neue Fassadenreklame / Leuchtreklame an der Fassade Nordost.

Standort: Wengen, Am Acher, Gebäude Nr. 1363, Parzelle Nr. 2243, Koordinaten 2'637'037 / 1'161'474, Hotelzone Ha.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: keine.

Auflagestellen: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 2. Oktober bis 2. November 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 08.10.2026

Einwohnergemeinde

Strassensperrung Bussalpstrasse «Bim roten Tor bis Holzmattenläger»

Montag, 19. Oktober, bis ca. Freitag, 13. November 2026

Infolge Strassensanierung muss die Bussalpstrasse im Bereich «Bim roten Tor bis Holzmattenläger» für Fahrzeuge, Velos und Fussgänger gesperrt werden.

Die Bauarbeiten können witterungsbedingt verschoben werden.

Fahrzeuge, Velos und Fussgänger sind angehalten, die Baustelle während den Bauarbeiten via «Rasthysi – Rossboden» zu umgehen.

Die Zufahrt bis zur Baustelle ist gestattet.

Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.

Wir bauen für Sie und bitten die Anstösser/-innen und Verkehrsteilnehmer/-innen um Verständnis.

Gebrüder Brawand AG, Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 08.10.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: STWEG Oberlandstrasse 25, 3806 Bönigen.

Projektverfasserin: Flück Haustechnik AG, Hauptstrasse 236, 355 Brienz

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch Luft-/Wasser-Wärmepumpe.

Standort: Oberlandstrasse 25, Parzelle Nr. 1499, Koordinaten 2'635'436 / 1'170'722.

Zone: W2.

Schutzzone: Gewässeerschutzbereich Au.

Auflage und Einsprachestelle: Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgliech, sind schriftlich und begründet im Doppel innert der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen, einzureichen.  Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG). 

Eletrionische Auflage: Die elektronische Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portalebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend. 

Bauverwaltung Bönigen

Publiziert am 08.10.2026

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasser: Daniele Schranz, Lanzenen 26c, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Installation frei stehende PV-Anlage (nachträgliches Baugesuch).

Standort: Lanzenen 26c, Parzelle Nr. 1393, BR 1942, Uferschutzplanung Wilderswilmoos (Wohnzone 2-geschossig), Koordinaten 2’633’591 / 1’171’403.

Schutzgebiete/Objekte: Gewässerschutzbereich Au.

Auflage- und Einsprachefrist bis 9. November 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 08.10.2026

Gemischte Gemeinde

Erlass einer Planungszone i. S. «Zweitwohnungen»

Öffentliche Bekanntmachung

Erlass einer Planungszone in Sachen «Zweitwohnungen und kurzzeitigen Vermietung von Wohnungen» nach Art. 27 RPG und Art. 62 ff. BauG.

Der Gemeinderat von Lütschental hat gestützt auf Art. 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 und Art. 62 ff des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 beschlossen, für das gesamte Gemeindegebiet (alle Bau- und Nichtbauzonen) mit sofortiger Wirkung eine Planungszone in Sachen «Zweitwohnungen» zu erlassen.

Die Planungszone bezweckt die Überprüfung der zulässigen Wohnnutzungen im Hinblick auf die Beschränkung von Zweitwohnungen und auf die kurzzeitige Vermietung von Wohnungen.

Die Planungszone wird für die Dauer von zwei Jahren bestimmt. Während der Geltungsdauer darf in dem von der Planung betroffenen Gebiet nichts unternommen werden, das den Planungszweck beeinträchtigen könnte. Die Umnutzung von bisher als Erstwohnung genutzten Wohnungen zu Zweitwohnungen sowie die Erstellung von Zweitwohnungen sind während der Dauer der Planungszone unzulässig. Zudem ist während der Dauer der Planungszone auch die neue Nutzung von Erst- und Zweitwohnungen für die kurzzeitige Vermietung unzulässig. Eine Vermietung gilt in diesem Sinne als kurzzeitig, wenn sie weniger als fünf aufeinanderfolgende Nächte beträgt.

Die Planungszone liegt vom Freitag, 9. Oktober, bis am Montag, 9. November 2026 auf der Gemeindeverwaltung Lütschental öffentlich auf. Die Unterlagen sind während dieser Zeit zusätzlich auf der Website der Gemeinde Lütschental verfügbar. 

Während der Auflagefrist, bis spätestens am 9. November 2026, kann mit Einsprache geltend gemacht werden, die verfügte Planungszone oder ihre Dauer seien nicht notwendig oder die bekannt gegebene Planungsabsicht sei nicht zweckmässig.

Allfällige Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet bei der Gemeinde Lütschental, Briggmättli 38, 3816 Lütschental, einzureichen.

Gemeinderat Lütschental

Publiziert am 08.10.2026

Einwohnergemeinde

Strassensperrung Bielwaldweg

Ab 12. Oktober bis 6. November 2026

Infolge Sanierung Quellfassung muss der Bielwaldweg im Bereich Brücke Bächelmadgraben für jeglichen Durchgangsverkehr gesperrt werden. Die Zufahrt bis zur Baustelle ist gestattet.

Der Durchgang für Fussgänger ist gesperrt.

Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.

Wir bauen für Sie und bitten die Anstösser/-innen und Verkehrsteilnehmer/-innen um Verständnis.

P. Roth Tiefbau AG
Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 08.10.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Bernhard Wyss, Talstrasse 31, 3805 Goldswil.

Projektverfasserin: Imboden Architektur AG, Seestrasse 17, 3852 Ringgenberg.

Bauvorhaben: Neubau einer Einstell- und Lagerhalle.

Projektänderung: Erhöhung der Gebäudehöhe um 50 cm gemäss Art. 212 nGBR.

Standort: Seestrasse, Gbbl. Nr. 2353 / BR1897, Koordinaten 2’635’886 / 1’172’891.

Nutzungszone: Wohn- und Gewerbezone WG2.

Schutzobjekt: ISOS-Perimeter Nr. IX (Neubaubereich Bir Sagi) mit dem Erhaltungsziel b.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Naturgefahren: keine.

Ausnahmen: keine.

Hinweis:

  • Vorzeitige Baubewilligung (Art. 37 BauG)
  • vorzeitiger Baubeginn (Art. 39 Abs. 3 BewD) für Art. 212 nGBR.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2025-7144). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflage- und Einsprachefrist bis 9. November 2026.

Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Ringgenberg, 5. Oktober 2026

Bauverwaltung Ringgenberg

Publiziert am 08.10.2026

Einwohnergemeinde

Strassensperrung Naturstrasse Inhaltibrücken–Abzweigung Alpweg

Aufgrund der alljährlichen Sicherheitsholzerei durch den Forstbetrieb Kanton Bern wird die Naturstrasse zwischen dem Abzweiger Alpweg bis Isenfluh im Bereich der Inhaltibrücken vom 14. Oktober bis 16. November 2026 für jeglichen Verkehr gesperrt. 

Während diesem Zeitraum ist die Strasse komplett gesperrt. Bitte beachten Sie die Signalisationen und Hinweise vor Ort.

Wir danken Ihnen für Ihre Kenntnisnahme und Ihr Verständnis.

Einwohnergemeinde Lauterbrunnen

Publiziert am 08.10.2026

Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern

Verkehrserschwerung

Kantonsstrasse Nr. 6 Spiez–Interlaken

Gemeinde: Interlaken.

410.20127/Sanierung und Erneuerung Lindenallee

Teilstrecke: zwischen Koordinaten 2'632'495 / 1'170’640 und 2'632'829 / 1'170’738.

Dauer: 12. Oktober bis 16. November 2026.

Grund der Massnahme: Bauarbeiten Sanierung und Erneuerung Lindenallee.

Verkehrsführung: Vollsperrung mit Umleitung.

Einschränkungen: Vollsperrung Lindenallee Abschnitt zwischen Allmendstrasse und Freiestrasse mit Umleitungen via Gemeindestrassen. Verkehrsführung Umleitung in Fahrrichtung Autobahn erfolgt via Freiestrasse- Allmendstrasse und in Fahrrichtung Interlaken via Allmendstrasse–Bahnhof Ost–Höheweg–Klosterstrasse. Zufussgehende und Radfahrende können die Baustelle unter erschwerten Verhältnissen passieren. Die Allmendstrasse wird durch die Bauarbeiten tangiert. Es wird empfohlen, die grossräumige signalisierte Umfahrung via Autobahn zu nutzen.

Rechtliche Hinweise

Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.

Gwatt (Thun), 7. Oktober 2026

Tiefbauamt des Kantons Bern
Oberingenieurkreis I

Publiziert am 08.10.2026

Einwohnergemeinde

Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern an öffentlichen Strassen und Wegen

Damit alle Verkehrsteilnehmenden sicher unterwegs sind, müssen Bäume, Hecken und Sträucher entlang von öffentlichen Strassen, Rad- und Gehwegen regelmässig zurückgeschnitten werden. Bitte beachten Sie dabei das gesetzliche Lichtraumprofil über Rad- und Gehwegen mit einer lichten Höhe von mindestens 2,50 Metern und bei Fahrbahnen (Strassen) von mindestens 4,50 Metern.

Gesetzliche Grundlagen:

  • Art. 83 Strassengesetz (SG) vom 4. Juni 2008 (Lichtraumprofil)
  • Art. 56 und 57 Strassenverordnung (SV) vom 29. Oktober 2008 (Strassenabstände für Pflanzen und Zäune)

Vor allem bei unübersichtlichen Kreuzungen, Kurven und Einmündungen darf die Sicht nicht beeinträchtigt werden. Bitte achten Sie zudem darauf, dass Strassenlampen, Verkehrsschilder, Strassennamen, Hausnummern und Hydranten jederzeit gut sichtbar und zugänglich bleiben.

Wir bitten alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, ihre Bäume, Sträucher und Hecken bis spätestens am 10. November 2026 entsprechend zurückzuschneiden.

Herzlichen Dank für Ihren geschätzten Beitrag zur Verkehrssicherheit auf unseren Gemeindestrassen.

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 08.10.2026

Einwohnergemeinde

Neue Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Grindelwald

Ab dem 1. November 2026 passt die Gemeindeverwaltung ihre Öffnungszeiten wie folgt an:

  • Montag: 8.00–11.30 / 13.30–18.00 Uhr
  • Dienstag: 8.00–11.30 / 13.30–16.30 Uhr
  • Mittwoch: 8.00–11.30 Uhr / Nachmittag geschlossen
  • Donnerstag: 8.00–11.30 / 13.30–16.30 Uhr
  • Freitag: 8.00–11.30 Uhr / Nachmittag geschlossen

Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme.

Gemeindeverwaltung Grindelwald

Publiziert am 08.10.2026

Konkursamt Oberland

Konkurspublikation / Schuldenruf

Summarisches Verfahren nach Art. 231 SchKG

Schuldnerin: Fischer Wand+Boden GmbH, Wydi 374A, 3803 Beatenberg, CHE-218.909.023.

Datum der Konkurseröffnung: 17. Dezember 2025.

Eingabefrist bis 7. November 2026.

Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 7. Oktober 2026.

Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland

Publiziert am 08.10.2026

Burgergemeinde

Burgergemeindeversammlung

Freitag, 13. November 2026, 20.15 Uhr im Schulhaus

Traktanden

  1. Protokoll der ordentlichen Versammlung vom 24. April 2026
  2. Genehmigung revidiertes Alpreglement: Das Reglement liegt vom 14. Oktober bis 12. November 2026 auf der Gemeindeverwaltung Gsteigwiler und online unter Einwohnergemeinde Gsteigwiler/Politik/Burgergemeinde zur Einsicht auf.
  3. Alp Breitlauenen
  4. Beratung und Genehmigung Budget 2027
  5. Wahlen
  6. Orientierungen
  7. Datenschutzinformation
  8. Verschiedenes

Gemäss Nutzungsreglement ist der Burgernutzen an der Versammlung persönlich oder durch einen Vertreter abzuholen. Danach verfällt die Berechtigung auf den diesjährigen Nutzen.

Zu dieser Versammlung sind alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger freundlich eingeladen.

Gsteigwiler, 8. Oktober 2026

Der Burgerrat

Publiziert am 08.10.2026

Konkursamt Oberland

Einstellung mangels Aktiven

Schuldnerin: easyAlps GmbH, Tuftbach 4, 3818 Grindelwald, CHE-493.225.971.

Datum der Konkurseröffnung: 24. Februar 2026.

Datum der Konkurseinstellung: 25. September 2026.

Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger bis zum 27. Oktober 2026 die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten einen Vorschuss von Fr. 4000.– leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte.

Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 7. Oktober 2026.

Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland

Publiziert am 08.10.2026

Konkursamt Oberland

Einstellung mangels Aktiven

Schuldnerin: Dryjas Paulina Weronika, geb. 21. August 1993, EF: Mima Café by Paulina Dryjas (gelöscht am 29. April 2026), Dorfstrasse 73B, 3815 Gündlischwand, CHE-423.492.975.

Datum der Konkurseröffnung: 24. September 2026.

Datum der Konkurseinstellung: 1. Oktober 2026.

Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger bis zum 27. Oktober 2026 die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten einen Vorschuss von Fr. 5500.– leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte.

Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 7. Oktober 2026.

Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland

Publiziert am 08.10.2026

Einwohnergemeinde

Bepflanzung an öffentlichen Strassen

Anpflanzen und Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen entlang von öffentlichen Strassen und Einfriedungen

Es ist erstaunlich, wie schnell Bäume, Sträucher und Hecken wachsen können!

Gemeindevertreter mussten in letzter Zeit leider vermehrt feststellen, dass nicht alle Pflanzen zurückgeschnitten wurden. Die Strassenanstösser werden deshalb aufgefordert, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Hinweise auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten:

  1. Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen und Wegen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmenden, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen schreiben das Strassengesetz vom 4. Juni 2008 und die Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 unter anderem Folgendes vor:
    1. Hecken, Sträucher, landschaftliche Kulturen und nicht hochstämmige Bäume müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse frei zu haltenden Luftraum von 4,50 m Höhe hineinragen; über Geh- und Radwegen muss mindestens eine Höhe von 2,50 m frei gehalten werden.
    2. Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden.
    3. An unübersichtlichen Strassenstellen dürfen Einfriedungen und Zäune die Fahrbahn um höchstens 60 cm überragen. Für die nicht hochstämmigen Bäume, Hecken, Sträucher, landwirtschaftlichen Kulturen und dergleichen gelten die Vorschriften über Einfriedungen. Danach müssen solche Pflanzen bis zu einer Höhe von 1,20 m einen Strassenabstand von 0,5 m ab Fahrbahnrand einhalten. Sind sie höher, so müssen sie um ihre Mehrhöhe zurückversetzt werden. Der Geltungsbereich erstreckt sich auch auf bestehende solche Pflanzen.
  2. Die Strassenanstösser werden hiermit ersucht, die Äste und andere Bepflanzungen bis zum 15. November 2026 auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden.
    An unübersichtlichen Strassenstellen sind Bäume, Grünhecken, Sträucher, gärtnerische und landwirtschaftliche Kulturen (z. B. Mais) in einem genügend grossen Abstand gegenüber der Fahrbahn anzupflanzen, damit sie nicht zurückgeschnitten bzw. vorzeitig gemäht werden müssen.
    Die Grundeigentümer entlang von Gemeindestrassen und öffentlichen Strassen haben Bäume und grössere Äste, welche dem Wind und den Witterungseinflüssen nicht genügend Widerstand leisten und auf die Verkehrsfläche stürzen können, rechtzeitig zu beseitigen. Sie haben die Verkehrsfläche von hinuntergefallenem Reisig und Laub (im Herbst) zu reinigen.
  3. Nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune müssen einen Abstand von 2 m vom Fahrbahnrand bzw. 50 cm von der Gehweghinterkante einhalten.
  4. Der zuständige Strasseninspektor des Tiefbauamts oder das zuständige Gemeindeorgan sind gerne zu näherer Auskunft bereit.

Unterlässt der Eigentümer der Bäume und Sträucher das rechtzeitige Zurückschneiden, so wird die Arbeit nach vergeblicher schriftlicher Aufforderung auf seine Kosten durch Mitarbeiter des Werkhofs besorgt. Ein Entschädigungsanspruch kommt dem Eigentümer der Bäume oder Sträucher nicht zu.

Bei Missachtung der obgenannten Bestimmungen werden die Organe der Strassenbaupolizei von Gemeinde und Kanton das Verfahren zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands einleiten.

Besten Dank für Ihre Mitarbeit.

Einwohnergemeinde Schwanden

Publiziert am 08.10.2026

Kirchgemeinde

Ordentliche Kirchgemeindeversammlung

Sonntag, 15. November 2026, 10.45 Uhr im Kirchgemeindehaus Ringgenberg

Traktanden

  1. Genehmigung Budget 2027 und Festsetzung der Steueranlage, Orientierung über Investitionsrechnung 2027 und Finanzplan 2027–2031
  2. Beschlussfassung Totalrevision Organisationsreglement
  3. Genehmigung Neufassung Entschädigungsreglement
  4. Wahl der Revisionsstelle für die Legislatur 2027–2030
  5. Kirchgemeinderatswahlen für die Legislatur 2027–2030
    1. Wahl des Präsidiums der Kirchgemeinde und des Kirchgemeinderats
    2. Wahl der übrigen Kirchgemeinderatsmitglieder
  6. Orientierungen
  7. Verschiedenes

Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung der Einwohnergemeinde Ringgenberg auf.

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitig Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Die Stimmberechtigen der Kirchgemeinde Ringgenberg sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen.

Kirchgemeinderat Ringgenberg

Publiziert am 08.10.2026

Tiefbauamt des Kantons Bern

Öffentliche Auflage Wasserbaugesuch

Kommunales Wasserbaubewilligungsverfahren

Die Schwellenkorporation Leissigen legt gestützt auf Art. 30 ff. des Wasserbaugesetzes vom 14. Februar 1989 (WBG) das Wasserbaugesuch (kommunales Wasserbaubewilligungsverfahren) für das unten stehende Vorhaben auf. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innert der Auflagedauer schriftlich und begründet bei der Auflagestelle einzureichen.

Gemeinde: Leissigen.

Wasserbauträger: Schwellenkorporation Leissigen.

Gewässer: Eybach.

Ort: Eybach, Bereich Gerinneschale.

Koordinaten:

  • Von: 2'626'488 / 1'167'302
  • Bis: 2'626'501 / 1'167'499

Vorhaben: WBB Revit Fischgängigkeit Eybach Leissigen: Wiederherstellung der Längsvernetzung und der Fischgängigkeit durch Teilabbruch der bestehenden Pflasterung und Erstellung eines gestuften Niederwassergerinnes.

Beanspruchte Ausnahmen:

  • Unterschreiten Waldabstand (Art. 17 WaG, Art. 25–27 KWaG)
  • Fischereirechtliche Bewilligung (Art. 8–10 BGF)
  • Eingriffe in die Ufervegetation (Art. 22 Abs. 2 NHG)
  • Bauen ausserhalb der Bauzone Art. 24 RPG i.V.m. Art. 5 WGB Art. 30 Abs. 3 WBG

Auflage- und Einsprachefrist: 7. Oktober bis 6. November 2026.

Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Leissigen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innert der Auflage- und Einsprachefrist schriftlich und mit Begründung der Einsprachestelle einzureichen.

Einspracheberechtigt sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer oder andere Personen, die ein schutzwürdiges Interesse haben (Art. 24 WBG). Das gleiche Recht kommt den nach der Bundes- oder nach der Baugesetzgebung befugten Organisationen und Behörden zu.

Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Gwatt, 16. September 2026

Oberingenieurkreis I,
Tiefbauamt des Kantons Bern

Publiziert am 08.10.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Martjin und Ellen Van der Erve-Schurink, Schonegg 1333a, 3823 Wengen.

Projektverfasserin: Architekturbüro Leonini GmbH, Am Lehn 1339e, 3823 Wengen.

Bauvorhaben: Einbau einer aussen stehenden Wärmepumpe / Einbau einer Indach-PV-Anlage und Anpassungen des Innenausbaus.

Standort: Wengen, Schonegg, Parzelle Nr. 3256, Koordinaten 2'637'170.10 / 1'161'553.50, Wohn- und Gewerbezone.

Schutzzone: keine.

Ausnahme: keine.

Auflagestellen: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 9. Oktober bis 9. November 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 08.10.2026

Gemischte Gemeinde

Wasserknappheit

Bitte helfen Sie weiterhin mit, Wasser zu sparen.

Die verfügbaren Wassermengen aus den Quellen sind weiter rückläufig. Die Schüttung der Torweidliquelle ist innerhalb eines Tages um weitere 10 l/min zurückgegangen. Aktuell stehen der Wasserversorgung insgesamt noch rund 233 l/min zur Verfügung. Die einzelnen Quellen liefern derzeit folgende Wassermengen: Torweidli 80 l/min, Boden 0 l/min, Schlupf 27 l/min, Silboden 26 l/min und Geeren 100 l/min.

Gleichzeitig bleibt der Wasserverbrauch auf einem hohen Niveau. Fürs Dorf fliessen beispielswiese rund 80 l/min zu, während zu Spitzenzeiten rund 120 l/min verbraucht werden. Die Trinkwassersituation bleibt angespannt. 

Wir bitten Sie deshalb dringend, folgende Massnahmen einzuhalten:

  • Wasser sparsam und bewusst verwenden
  • Wasser nur dort einsetzen, wo es wirklich notwendig ist
  • Den Wasserverbrauch im Haushalt nach Möglichkeit reduzieren

Folgende Nutzungen sind bis auf Weiteres untersagt:

  • Gartenbewässerungen
  • Das Reinigen von Autos, Booten, Vorplätzen, Terrassen und ähnlichen Flächen mit Wasser
  • Das Füllen von Pools und Schwimmbädern

Es muss über einen längeren Zeitraum und über mehrere Wochen hinweg ausreichend regnen, damit sich die Quellen und Speicher wieder erholen und bis zum Frühjahr genügend Wasserreserven aufgebaut werden können. Die Wasserversorgung arbeitet intensiv an möglichen Lösungen und beobachtet die Entwicklung laufend. Dennoch bleibt die Mithilfe der Bevölkerung durch einen bewussten und sparsamen Wasserverbrauch weiterhin von grosser Bedeutung.

Aus diesem Grund gelten die oben genannten Massnahmen bis auf Weiteres.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung. Mit einem verantwortungsvollen Umgang mit Wasser leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung der Wasserversorgung für die ganze Gemeinde.

Gemeinderat Iseltwald und Wasserversorgung Iseltwald

Publiziert am 08.10.2026

Einwohnergemeinde

Papiersammlung vom Donnerstag, 15. Oktober 2026

Am Donnerstag, 15. Oktober 2026, wird die Papiersammlung durch die Schulen Interlaken durchgeführt. Bitte beachten Sie, dass das Papier im Ostquartier am Vormittag eingesammelt wird und das im Westquartier am Nachmittag.

Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 08.10.2026

Einwohnergemeinde

Verfügung Verkehrsmassnahme

Die Sicherheitskommission Interlaken verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr (SVG) sowie Art. 44 Abs. 2 der Strassenverordnung des Kantons Bern vom 29. Oktober 2008 (SV) und mit Zustimmungsverfügung 1042–26 des Oberingenieurkreises I vom 22. September 2026 die folgende Verkehrsmassnahme: 

Bestehend: Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder.

Ergänzung: Zusatz «E-Bike gestattet».

Ort: Rosenstrasse

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 46 Abs. 1 des Gemeindepolizeireglements und Art. 53 und 54 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Einsprache beim Gemeinderat Interlaken erhoben werden. Die Einsprache ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift der oder des Betroffenen erhalten. 

Sicherheitskommission Interlaken

Publiziert am 08.10.2026

Einwohnergemeinde

Papiersammlung vom Donnerstag, 29. Oktober 2026

Gesammelt wird nur Papier, kein Karton, keine Papiersäcke, keine Futtersäcke. Wir bitten die Bevölkerung, das Papier um 7.00 Uhr ordentlich verschnürt an der Strasse bereitzulegen. Das Papier wird im Laufe des Vormittags von den Schülerinnen und Schülern abgeholt. Fahrzeuglenkerinnen und -lenker sind gebeten, vorsichtig zu fahren. Bei Fragen ist die Schule unter Telefon 033 843 19 16 erreichbar.

Habkern, im September 2026

Einwohnergemeinde Habkern

Publiziert am 08.10.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Mrozowski Adam und Zaleskiewicz Anna, vertreten durch Griwa Architektur AG, Dorfstrasse 20, 3818
Grindelwald.

Projektverfasserin: Griwa Architektur AG, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Sanierung Wohnhaus, Erweiterung Terrasse, Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort: Wychelstrasse 40, Parzelle Nr. 5106, Koordinaten 2’644’345 / 1’164’155.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: Au.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/294688.

Auflage- und Einsprachefrist bis 9. November 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 1. Oktober 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 08.10.2026

Einwohnergemeinde

Parkplatz- und Strassensperrung / Verkehrserschwerung infolge des 70. Brienzerseelaufs

Am 10./11. Oktober 2026 findet in Bönigen der 70. Brienzerseelauf statt. Für diesen Anlass werden folgende Parkplatz- und Strassensperrungen vorgenommen:

  • Donnerstag, 8. Oktober, ab 13.00 Uhr, bis Sonntag, 11. Oktober 2026, 20.00 Uhr, ganzer Parkplatz Parkstrasse
  • Samstag, 10. Oktober, von 16.00 bis 19.30 Uhr, Strasse am Quai, zwischen Oberländerhof bis Kreuzung Parkstrasse
  • Sonntag, 11. Oktober, von 9.00 bis 17.00 Uhr, Strasse am Quai, zwischen Oberländerhof bis Kreuzung Parkstrasse

Generell ist auf dem gesamten Gemeindegebiet mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen.

Sicherheitskommission Bönigen

Publiziert am 08.10.2026

Einwohnergemeinde

Friedhof Beatenberg

Erinnerung zum Abräumen von Gräbern

Die Sicherheitskommission gibt davon Kenntnis, dass vom Hauptweg im obersten Feld Ostseite von den Reihengräbern 2001–2005, im Feld westlich beim unteren Brunnen von den Urnengräbern 1989–2001 und im unteren Feld Ostseite vom Hauptweg Urnengräber 1985–2003 die Grabruhe abgelaufen ist. Die entsprechende Hinweistafel auf dem Friedhof ist dazu zu beachten.

Aufgrund von Artikel 6 Bestattungsreglement vom 7. Juni 2013 der Einwohnergemeinde Beatenberg werden die Angehörigen ersucht, den von ihnen beanspruchten Grabschmuck oder Grabmäler bis am 30. November 2026 abzuräumen. Nach diesem Datum werden die oben erwähnten Gräber ohne Kostenfolge durch die Gemeinde weggeräumt.

Beatenberg, im Oktober 2026

Sicherheitskommission Beatenberg

Publiziert am 08.10.2026

Letztwillige Verfügung und Erbvertrag

Die nachstehend genannte Person hat eine letztwillige Verfügung sowie einen Erbvertrag hinterlassen. Soweit die Adressen der gesetzlichen und eingesetzten Erben der Eröffnungsbehörde bekannt sind, hat sie diesen eine Abschrift zugestellt. Für gesetzliche Erben unbekannten Aufenthaltes gilt die hiernach folgende Publikation als Eröffnung im Sinne von Artikel 558 ZGB. 

Gesetzliche Erben können innerhalb Auflagefrist in die letztwillige Verfügung und den Erbvertrag Einsicht nehmen, davon Abschriften verlangen und gegebenenfalls dagegen Einsprache erheben. Erfolgt innerhalb der angegebenen Frist keine Einsprache, wird den eingesetzten Erben auf Verlangen die Erbenbescheinigung gemäss Art. 559 ZGB ausgestellt, unter Vorbehalt der erbrechtlichen Klagen. 

Herr Bernard Patrick William Lunn, geb. 14. August 1954, von Lauterbrunnen BE, verheiratet, Höhenmatte 165, 3825 Mürren, verstorben am 4. August 2026 in Spiez BE.

Letztwillige Verfügung vom 2. Juni 2026.

Erbvertrag vom 12. Dezember 2024

Einsprachen sind schriftlich innert Monatsfrist seit der dritten Publikation an notariat & advokatur linder & egger, Bahnhofstrasse 16, 3860 Meiringen, zu richten. 

Meiringen, 28. September 2026

Der Beauftrage:

Melchior Schläppi, Notar

Publiziert am 08.10.2026

Konkursamt Oberland

Auflage Kollokationsplan und Inventar

Ausgeschlagene Erbschaft des Ritschard Werner, geb. 2. April 1937, von Interlaken BE, c/o Zentrum Artos, Alpenstrasse 45, 3800 Interlaken, verstorben am 20. Oktober 2025.

Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage.

Ablauf der Frist: 27. Oktober 2026.

Auflagefrist Inventar: 10 Tage.

Ablauf der Frist: 17. Oktober 2026.

Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 7. Oktober 2026.

Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland

Publiziert am 08.10.2026

Konkursamt Oberland

Auflage Kollokationsplan und Inventar

Ausgeschlagene Erbschaft des Peter René, geb. 24. Februar 1972, von Winterthur ZH, 3800 Interlaken, ZA: Dorfstrasse 74F, 3707 Därligen, verstorben am 29. Juli 2024.

Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage.

Ablauf der Frist: 27. Oktober 2026.

Auflagefrist Inventar: 10 Tage.

Ablauf der Frist: 17. Oktober 2026.

Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 7. Oktober 2026. 

Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland

Publiziert am 08.10.2026

Konkursamt Oberland

Auflage Kollokationsplan und Inventar

Ausgeschlagene Erbschaft der Fritz Mohammad Reinthong, geb. 11. August 1944, von Niederlenz AG, Reha-Pflegeklinik Eden, Schulhausweg 11, 3852 Ringgenberg BE, verstorben am 26. April 2026.

Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage.

Ablauf der Frist: 27. Oktober 2026.

Auflagefrist Inventar: 10 Tage.

Ablauf der Frist: 17. Oktober 2026.

Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 7. Oktober 2026.

Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland

Publiziert am 08.10.2026

Einwohnergemeinde

Öffentliche Bekanntmachung

Überbauungsordnung Nr. 17 «Erweiterung Deponie Chrummeney» mit Änderung Zonenplan und Aufhebung verbindliche Waldgrenze

Genehmigung und Inkraftsetzung

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Gemeinderat Wilderswil am 12. Juni 2024 und von der Einwohnergemeinde Wilderswil am 22. September 2024 beschlossene Überbauungsordnung Nr. 17 «Erweiterung Deponie Chrummeney» sowie die vom Gemeinderat am 25. Februar 2026 beschlossene geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Nr. 17 «Erweiterung Deponie Chrummeney» in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 7. September 2026 genehmigt.

Die Überbauungsordnung tritt am Tag nach dieser Publikation in Kraft.

Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung Wilderswil und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung jedermann zur Einsichtnahme offen.

Wilderswil, den 5. Oktober 2026

Der Gemeinderat

Publiziert am 08.10.2026

Einwohnergemeinde

Verkehrsmassnahme

Der Gemeinderat Unterseen hat am 17. August 2026 gestützt auf Art. 66 Abs. 2 und 3 des kantonalen Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 sowie auf Art. 44 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 folgende Verkehrsmassnahmen beschlossen:

Halteverbot beidseitig entlang der Steindlerstrasse, ab Beginn der Steindlerstrasse 2 (Kreuzung Seidenfadenstrasse/Schulhausstrasse) bis und mit Tempo Höhenversatz mit Fussgängerstreifen (Steindlerstrasse 14)

Halteverbot mit Zusatztafel «ausgenommen Benützung Wertstoffsammelstelle» bei den Güterumschlagplätzen der Wertstoffsammelstelle Steindlerstrasse

Gegen diese Verkehrsmassnahme kann gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.

Die Verkehrsmassnahme tritt mit dem Aufstellen der entsprechenden Signalisation in Kraft.

Unterseen, September 2026

Gemeinderat Unterseen

Publiziert am 08.10.2026

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Einwohnergemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Ausbau Buvette für gastgewerbliche Nutzung, Anbau Abstellraum, Erhöhung Anzahl gastgewerbliche Einzelbewilligungen auf 30 Stück pro Jahr (bisher 12 Stück):

  • 12 Einzelbewilligungen mit Überzeit pro Jahr bis 2.00 Uhr
  • 15 Einzelbewilligungen pro Jahr bis maximal 23.00 Uhr
  • 3 Einzelbewilligungen durchgehend für Sportanlässe
  • Der bisherigen Praxis entsprechend wird eine mehrtägige Veranstaltung (mit derselben verantwortlichen Person, identischem Titel des Anlasses) mit einer Einzelbewilligung bewilligt.

Die Nutzung erfolgt grundsätzlich im Aussenbereich. Es besteht jedoch die Möglichkeit, nach Absprache mit dem Veranstalter ein Zelt aufzustellen. Für den regulären Betrieb wird von einer üblichen Personenbelegung von 400 Sitz- und Stehplätzen ausgegangen. Die maximale Belegung liegt bei 1000 Personen. In jedem Fall gelten die einschlägigen Sicherheitsvorschriften.

Standort: Dorfstrasse 108a, Grindelwald, Parzelle Nr. 4934 (BR 6332), Zone: UeO 1 und 2 Dorfzentrum / Bär, Koordinaten 2’645’700 / 1’163’785.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.

Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).

Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profilierung/Markierungen verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 08.10.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Projektverfasserin: Ribuna AG, Kammistrasse 13, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Anpassung der Bushaltestelle Dindlen nach Behindertengleichstellungsgesetz sowie der bestehenden Kehrichtsammelstelle und Parkfelder.

Standort: Feldstrasse, Parzelle Nr. 2841, Zone für öffentliche Nutzung, Koordinaten 2’645’537 / 1’178’509.

Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).

Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profilierung/Markierungen verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 08.10.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Brienz, Hauptrasse 204, 3855 Brienz.

Projektverfasserin: Weber + Brönnimann Bauingenieure AG, Morillonstrasse 87, 3007 Bern.

Bauvorhaben: Umnutzung ehemalige Bushalteplätze in 16 Parkplätze für Autos und 5 Abstellplätze für Motorfahrräder beim Bahnhofplatz Brienz West.

Standort: Bahnhofplatz, Parzellen Nrn. 3392 und 118, Zone: Uferschutzplan Nr. 2, Sektor Z (Bahnareal), Koordinaten 2’645’815 / 1’178’351.

Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen:

  • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer
    (Art. 41c GSchV)

Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profilierung/Markierungen verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 08.10.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Derby Hotel Bahnhof AG, Dorfstrasse 75, 3818 Grindelwald.

Projektverfasser: Manfred Nadler, Zweigstrasse 5, 5043 Holziken.

Bauvorhaben: Umbau Wohn- und Geschäftshaus.

Standort: Dorfstrasse 73, Parzelle Nr. 182, Kernzone, Koordinaten 2’645’480 / 1’163’845.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).

Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 08.10.2026

Stellenausschreibung

Die Einwohnergemeinde Lauterbrunnen sucht infolge Neuorientierung der bisherigen Stelleninhaberin per 1. Dezember 2026 oder nach Vereinbarung eine

Betreuungsperson für die Kita Lauterbrunnental 20–40%

Ihre Aufgabenbereiche

  • Sie sind verantwortlich für die Umsetzung der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung im Rahmen des familienergänzenden Betreuungsauftrags der Kindertagesstätte
  • Sie stellen den Kindern eine anregungsreiche, entwicklungsgerechte und beschützende Umgebung bereit
  • Sie setzen betriebliche Konzepte und Reglemente um

Wir wünschen

  • Fachmann/-frau Kinderbetreuung oder ausgebildete/r Kindheitspädagoge/-pädagogin HF 

Wir bieten

  • abwechslungsreiche und selbstständige Tätigkeit in kleinem Team
  • zeitgemässe Anstellungsbedingungen gemäss Personalreglement der Einwohnergemeinde Lauterbrunnen

Sind Sie interessiert?

Dann senden Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen an die Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, z. H. Personalkommission, Gsteigermatte 459B, 3822 Lauterbrunnen, oder per Mail an gemeinde@lauterbrunnen.ch. 

Eingabefrist: 18. Oktober 2026

Für weitere Informationen steht Ihnen Cornelia Stähli, Leiterin Kita Lauterbrunnental, per Mail unter cornelia.staehli@lauterbrunnen.ch gerne zur Verfügung.

Publiziert am 08.10.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Basettin Günes, Oelestrasse 17, 3800 Matten bei Interlaken.

Projektverfasserin: MESO Ingenieure und Bauleitungen GmbH, Sandstrasse 13, 3302 Moosseedorf.

Bauvorhaben: Umnutzung Waschsalon in Take-away; Erhöhung bestehender Kamin, Ersatz Blumentröge durch Metallgeländer.

Standort: Beatenbergstrasse 5, Parzelle Nr. 276, Zone: Überbauungsordnung «Altstadt», Koordinaten 2’480’000 / 1’070’000.

Schutzgebiete/Objekte: Gewässerschutzbereich Au, Baugruppe A (Unterseen, Städtli), schützenswertes K-Objekt, ISOS-Gebiet 1244, srchäologisches Schutzgebiet.

Ausnahmen:

  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)

Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 08.10.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Entrag Entsorgungs- und Transport AG, Grythstrasse 4, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Alpinice Bauplanung AG, Sandweg 1, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Erstellen von Lagerplätzen und einer Entwässerungsleitung mit Einleitung in den Entwässerungsgraben bei der Druckleitung.

Standort: Burglauenen, Horlauenenstrasse, Parzellen Nrn. 2909, 2927 und 4534, Arbeitszone und Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’639’620 / 1’165’145.

Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
  • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 613 Abs. GBR)
  • Eingriffe in Schutzobjekte nach Art. 18 ff. NHG

Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 08.10.2026

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