Verwaltungskreis Interlaken-Oberhasli (100+)

Baupublikation

Bauherrschaft: Kurt und Mirjam Eggler, Weidweg 1a, 5018 Erlinsbach.

Projektverfasserin: Bau-Weise.ch AG, Raphael Räss, Stierenweidstrasse 16, 4538 Oberbipp.

Bauvorhaben: Umbau und Erweiterung EG.

Standort: Stockistrasse 20, Parzelle Nr. 413, Bestandeszone Unterschwanden, Koordinaten O 2'646'930 / N 1'178'796.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen: Unterschreitung der Raumhöhe (bestehend).

Auflage- und Einsprachefrist bis 20. September 2025.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Schwanden, Schwanderstrasse 82, 3855 Schwanden b. Brienz.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind jedoch die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Bauverwaltung Schwanden

Publiziert am 21.08.2025

Baupublikation

Gesuchsteller und Projektverfasser: Stefan Paulmichl, Chänelgässli 7, 3806 Bönigen.

Bauvorhaben: Neubau Parkplatz.

Standort: Chänelgässli 7, Parzelle Nr. 521, Koordinaten 2'634'929 / 1'170'612.

Zone: Kernzone A.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen: keine.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 15. September 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet im Doppel innert der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portalebau.apps.be.ch).Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Bauverwaltung Bönigen

Publiziert am 21.08.2025

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchsteller und Projektverfasser: Flavio Casutt und Jeannine Zurbuchen, Kanalpromenade 55, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Dachstockerhöhung; Erstellung Balkon Südseite im OG; Erweiterung Wohn- und Küchenbereich; Nutzung 1½-Zimmer-Wohnung im EG als Zweitwohnung; Erstellen einer Photovoltaikanlage.

Standort: Seestrasse 37, Gbbl. Nr. 1290, Koordinaten 2’636’127 / 1’172’999.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: Übergangsbereich zur Dorfkernzone / ISOS-Perimeter IX (Neubaubereich Bir Sagi, Uferzone und Sagihang) mit Erhaltungsziel b.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Naturgefahren: keine.

Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG / Art. 11 GBR).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2025-4329). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflage- und Einsprachefrist bis 22. September 2025.

Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Ringgenberg, 18. August 2025

Bauverwaltung Ringgenberg

Publiziert am 21.08.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: SAC Sektion Burgdorf, Bergacher 5, 3325 Hettiswil.

Projektverfasserin: Vuna GmbH, Überlandstrasse 129, 8600 Dübendorf.

Bauvorhaben: Neubau biologische Kleinkläranlage.

Standort: Gleckstein 1, Parzellen Nrn. 2951 und 69, Zone: Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’650’380 / 1’164’000; 2’650’380 / 1’164’005.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Eingriffe in Schutzobjekte nach Art. 18 ff. NHG

Auflage- und Einsprachefrist bis 22. September 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung / Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 21.08.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Evangelisches Gemeinschaftswerk, Längackerweg 18, 3048 Worblaufen.

Projektverfasserin: ateliermarti architekten ag, Am Lauener 8, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Neubau Alterswohnungen: Demenzstation im EG, Alterswohnungen im OG und Attikageschoss; Erstellen von ungedeckten Autoabstellplätzen; Montieren einer Umzäunung bei der Demenzabteilung (Gesamtbauentscheid vom 18. Oktober 2023).

Projektänderung: Unterirdischer Durchgang zwischen bestehendem Altersheim Brienz und Neubau Alterswohnungen; die Zugangsbrücke wird neu beheizt (sicherheitsrelevant); Fassadenveränderungen gemäss Besprechung mit Berner Heimatschutz: Durchgehende Balkone, Sonnenschutz auf Terrassen im Attikageschoss, Fensterfront Treppenhaus in Nordwestfassade entfernt; Entwässerung angepasst: Regenwasserzisterne und Pumpenschacht entfallen, Standort Sickermulde angepasst.

Standort: Hauptstrasse 256b, Parzellen Nrn. 2591 und 3724, Wohnzone W2P, Koordinaten 2’646’894 / 1’177’708.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahme: Beheizte Brücke im Freien (Art. 48 KEnG).

Auflage- und Einsprachefrist bis 22. September 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 21.08.2025

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasser: Verein Bikepark Thunersee, Untere Trüelmatt 4, 3624 Goldiwil.

Bauvorhaben: Neubau eines Mountainbike-Trails im Gebiet Grosse Ruuge: Der Mountainbike-Trail besteht aus insgesamt sechs Abschnitten, welche entweder neu erstellt werden oder durch das Instandsetzen von bestehenden Wegen angelegt werden. Der Mountainbike-Trail dient der gezielten Lenkung von Mountainbikenden und Entflechtung vom Wanderwegnetz im Gebiet Grosse Ruuge. Trägerschaft ist der Verein Bikepark Thunersee mit Unterstützung seitens Grundeigentümern (Kanton Bern AGG, Staatsforstbetrieb) sowie der Einwohnergemeinde Matten.

Standort: Grosse Ruuge, Matten bei Interlaken, Parzelle Nr. 4, Landwirtschaftszone (Wald) / Koordinaten 2’631’268 / 1’168’864.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet unbestimmt.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
  • Nichtforstliche Kleinbaute im Wald (Art. 14 WaV)
  • Eingriffe in Schutzobjekte nach Art. 18 ff. NHG

Auflage- und Einsprachefrist bis 22. September 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten b. Interlaken.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung / Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 21.08.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Projektverfasserin: Alpinice Bauplanung AG, Sandweg 1, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Ersatz Fahrbahnoberfläche Trogihaltenweg von Planiematerial auf Bitumenbelag.

Standort: Trogihaltenweg, Wengen, Parzellen Nrn. 3405 und 3407, Wohn- und Gewerbezone, Koordinaten 2’636’815 / 1’161’844; 2’636’728 / 1’161’920.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Auflage- und Einsprachefrist bis 22. September 2025.

Auflagestellen:

  • Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
  • Wengen Tourismus, 3823 Wengen

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 21.08.2025

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Bowling Interlaken GmbH, Geissgasse 27, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Erstellung Vordach über Lift; Einbau Fenster im 2. OG Süd; Nutzungsänderung im 2. OG Süd, Büroraum zu Eventlokal.

Projektänderung: Reduktion Bauvorhaben auf Erstellung Vordach über Lift.

Standort: Geissgasse 27, Parzelle Nr. 575 (BR 1957), Arbeitszone, Koordinaten 2’634’200 / 1’170’800.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Auflage- und Einsprachefrist bis 22. September 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profilierung / Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 21.08.2025

Baupublikation

Gesuchstellerinnen: Vogt Isabelle, Ottikerstrasse 53, 8006 Zürich, und Christen-Zäch Stéphanie, Avenue de Lavaux 89b, 1009 Pully, v. d. Brawand Zimmerei AG, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Brawand Zimmerei AG, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort: Kratzerenweg 12, Parzelle Nr. 4170, Koordinaten 2’646’480 / 1’164’540.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/238032

Auflage- und Einsprachefrist bis 22. September 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.  

Grindelwald, 18. August 2025

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 21.08.2025

Stellenausschreibung

Mitarbeiter/-in für den Mittagstisch Lauterbrunnen

Die Einwohnergemeinde Lauterbrunnen sucht per 1. November 2025 für die Abteilung Schule eine/n Mitarbeiter/-in für den Mittagstisch im Schulhaus Hohsteg in Lauterbrunnen am Montag, Dienstag und Donnerstag während den Schulwochen.

Ihre Aufgaben

  • Erledigung der anfallenden Haushaltsaufgaben rund um den Mittagstisch und Einhalten des Hygienekonzepts

Im Besonderen

  • Tischdecken für 20 bis 40 Personen
  • Unterstützung des Kochs bei der Zubereitung der Mahlzeiten (kalte Küche, Bereitstellen von Getränken)
  • Abwaschen und Zurückstellen des Geschirrs
  • Allgemeine kleinere Reinigungsarbeiten rund um den Mittagstisch
  • Bei Verhinderung des Hauswarts Ausliefern des Caterings für die Kita (Voraussetzung Führerausweis Kat. B)

Wir erwarten

  • Fähigkeit zum korrekten Umgang mit Kindern im Alter von 4 bis 16 Jahren
  • Flexibilität, Belastbarkeit und selbständiges Arbeiten
  • Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Kommunikationsfähigkeit
  • Gute Sprachkenntnisse in Deutsch

Wir bieten

  • Präzise Stellenbeschreibung, klar definierte Leistungserwartung und Ansprechpartner
  • Arbeit im Zweierteam
  • Anstellungsbedingungen gemäss Personalreglement der Einwohnergemeinde Lauterbrunnen
  • Anstellung im Schuljahr 2025/26 am Montag, Dienstag und Donnerstag je ca. 4 Arbeitsstunden 

Sind Sie interessiert?

Dann senden Sie Ihre Bewerbung mit Lebenslauf, Motivationsschreiben und Unterlagen zu Ausbildungen und den bisherigen Tätigkeiten bis am Montag, 8. September 2025, an Rolf Possel, Schulleiter, Schulhaus Hohsteg 145 D, 3822 Lauterbrunnen, per E-Mail an rolf.possel@lauterbrunnen.ch, oder an: Judith Feuz, Fachbereichsleiterin Bildung-Kultur / Leiterin Mittagstisch, unter judith.feuz@lauterbrunnen.ch. Fragen beantwortet Ihnen Judith Feuz gerne per E-Mail.

Publiziert am 21.08.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Roth Renovationen GmbH, vertreten durch Matthias Roth, Industriestrasse 117, 3800 Matten bei Interlaken.

Bauvorhaben: Erstnutzung der Halle Nummer 24. Montagehalle für Halbfertigbauteile im Sanitärbereich und Lager für Sanitärbauteile; Anbringen einer unbeleuchteten Reklame.

Standort: Industriestrasse 19, Parzelle Nr. 2218, Arbeitszone B / UeO SF Halle 1, Koordinaten 2’633’638 / 1’168’857.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet Restgefährdung.

Auflage- und Einsprachefrist bis 22. September 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 21.08.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Gemeinde Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.

Projektverfasserin: Ingenieurbüro Sterchi GmbH, Bohnerenstrasse 14, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Verlegen eines Steuerkabels für die Wasserversorgung.

Standort: Rotmoos, Beatenberg, Parzelle Nr. 240, Landwirtschaftszone und Zone für öffentliche Nutzung Piste, Koordinaten 2’629’088 / 1’173’059.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
  • Nichtforstliche Kleinbaute im Wald (Art. 14 WaV)
  • Eingriffe in Schutzobjekte nach Art. 18 ff. NHG

Auflage- und Einsprachefrist bis 22. September 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung / Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 21.08.2025

Baupublikation

Gesuchstellerin: Marianne Zingg-Hänni, Kirchgasse 51, 3812 Wilderswil.

Projektverfasser: Chris Mischke Architecture & Interior Design, Christoph Mischke, Rugenstrasse 3, 3812 Wilderswil.

Bauvorhaben: Rückbau Stückholzheizung / Speicher und Ersatz durch Wärmepumpe mit Speicher.

Standort: Kirchgasse 51, Parzelle Nr. 1134, Koordinaten 2’632’845 / 1’168’326.

Zone: Kernzone.

Gewässerschutzzone: A.

Inventar: Schützenswert, K-Objekt.

Ausnahmen: keine

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?

Auflage- und Einsprachefrist bis 22. September 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Wilderswil

Publiziert am 21.08.2025

Einwohnergemeinde

Verkehrsbehinderung Untere und Obere Bönigstrasse sowie Brücke Gsteig

Am Samstag, 23. August 2025, findet auf dem Flugplatz das Einweihungsfest Hochwasserschutz der Schwellenkorporation Bödeli Süd statt. In diesem Rahmen ist eine Feuerwehrübung zum Hochwasserschutz geplant.

Durch die Feuerwehrübung wird es am Samstag, 23. August 2025, zwischen 15.00 und 16.30 Uhr zu einer kurzfristigen (ca. 5–10 Minuten) Verkehrsbehinderung resp. -sperrung kommen:

  • Matten: Obere Bönigstrasse
  • Interlaken: Untere Bönigstrasse (zwischen Kreisel Landi bis Kreuzung Geissgasse)
  • Wilderswil/Gsteigwiler: Brücke Gsteig

Wir danken der Bevölkerung für die Kenntnisnahme und das Befolgen der Anweisungen der Verkehrsdienste. 

Feuerwehr Bödeli und Sicherheitskommission Matten

Publiziert am 21.08.2025

Einwohnergemeinde

Verkehrsbehinderung Untere und Obere Bönigstrasse sowie Brücke Gsteig

Einweihungsfest Hochwasserschutz am Samstag, 23. August 2025

Vollständige Publikation siehe unter «Matten».

Feuerwehr Bödeli und Sicherheitskommission Matten

Publiziert am 21.08.2025

Einwohnergemeinde

Ersatzwahl in den Grossen Gemeinderat

Gestützt auf Artikel 28 Absatz 1 des Wahl- und Abstimmungsreglements wird für den Rest der laufenden Amtsdauer bis 31. Dezember 2028 als Mitglied des Grossen Gemeinderats und als Ersatz für den weggezogenen Manuel Moser als gewählt erklärt: Lea Feuz, 2004, Schwalmerenweg 11, 3800 Interlaken.

Gegen diese Ersatzwahl kann innert zehn Tagen seit der vorliegenden Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde eingereicht werden.

Gemeinderat Interlaken

Publiziert am 21.08.2025

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Gemischte Gemeinde Oberried, Hauptstrasse 21, 3854 Oberried.

Bauvorhaben: Begradigung der Ufermauer zur Verbreiterung des Strassenkörpers im Bereich des Gebäudes Quai Nr. 24a.

Standort: Bereich des Gebäudes Quai Nr. 24a, Parzelle Nr. 1517, Zonen: Uferschutzplan (Gemeindestrasse) und Brienzersee, Koordinaten 2’639’905 / 1’176’303.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Eingriffe in Schutzobjekte nach Art. 18 ff. NHG

Auflage- und Einsprachefrist bis 22. September 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Oberried, Hauptstrasse, 3854 Oberried am Brienzersee.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 21.08.2025

Einwohnergemeinde

Ortsplanungsrevision Gündlischwand

Genehmigung und Inkraftsetzung

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die von der Einwohnergemeinde Gündlischwand am 8. Dezember 2023 beschlossene Ortsplanungsrevision in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 25. März 2025 genehmigt.

Mit dem Genehmigungsbeschluss nahm das Amt für Gemeinden und Raumordnung mit Zustimmung der Gemeinde von Amtes wegen folgende Änderungen an der Ortsplanungsrevision vor:

  • Art. 1 des Baureglements: Streichung von «und Gewässerräume»;
  • Art. 37 Abs. 4 lit. a des Baureglements: Streichung von «Ihm wird die Empfindlichkeitsstufe ES III gemäss LSV zugeordnet.»;
  • Art. 37 Abs. 4 lit. c des Baureglements: Einfügen von «Der Überbauungsplan mit Sonderbauvorschriften Choufmasmatte, Detailerschliessung vom 25. August 1983»;
  • Art. 57 des Baureglements: Streichung von «der Überbauungsplan mit Sonderbauvorschriften Choufmasmatte, Detailerschliessung vom 25. August 1983» und Ersatz durch «der Schutzzonenplan 1 : 10'000 vom 20. Juni 1985 und der Nutzungs- und Erschliessungsrichtplan 1 : 2000 vom 20. Juni 1985»;
  • Zonenplan Siedlung 1 : 2500 der Überbauungsplan Nr. 2 mit Sonderbauvorschriften «Choufmasmatte, Detailerschliessung» wird als «UeO Nr. 2 Choufmasmatta» eingetragen;
  • Erläuterungsbericht: auf Seite 15 wird unter den Hinweisen «archäologische Fundstellen» und «archäologisches Schutzgebiet» ergänzt sowie auf Seite 16 unter Kapitel 5.2.4 Grundlagen «archäologischer Dienst» durch «archäologisches Inventar» ersetzt;
  • auf sämtlichen Genehmigungsvermerken wird die Anzahl erledigter Einsprachen auf «3» und die Anzahl unerledigter Einsprachen auf «0» korrigiert.

Die Unterlagen lagen vom 22. Mai bis 23. Juni 2025 in der Gemeindeverwaltung Gündlischwand, beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung zur Einsichtnahme öffentlich auf. Gegen die von Amtes wegen erfolgten Änderungen ist keine Beschwerde eingegangen.

Die revidierte Ortsplanung tritt damit am Tag nach dieser Publikation in Kraft.

Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung, beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung allen interessierten Personen zur Einsichtnahme offen. Zusätzlich sind die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Gündlischwand unter www.guendlischwand.ch verfügbar.

Zweilütschinen, 15. August 2025

Gemeinderat Gündlischwand

Publiziert am 21.08.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Daniel Rufener, Einsiedlerstrasse 11, 8820 Wädenswil.

Projektverfasserin: Eggler Bau GmbH, Feldlistrasse 16, 3855 Schwanden b. Brienz.

Bauvorhaben: Neubau Balkon Süd und Ersatz Fenster durch Terrassentür.

Standort: Derflibach 11, Parzelle Nr. 296, Bestandeszone Unterschwanden, Koordinaten 2'647'012 / 1'178'532.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachefrist bis 20. September 2025.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Schwanden, Schwanderstrasse 82, 3855 Schwanden b. Brienz.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind jedoch die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Bauverwaltung Schwanden

Publiziert am 21.08.2025

Konkursamt Oberland

Konkurspublikation / Schuldenruf

Summarisches Verfahren nach Art. 231 SchKG

Ausgeschlagene Erbschaft der Hofer Silvia Brigitte, geb. 31. August 1961, von Rothrist AG, 3800 Unterseen, ZA: Solina Spiez, Stockhornstrasse 12, 3700 Spiez, verstorben am 23. März 2025.

Datum der Konkurseröffnung: 7. April 2025.

Eingabefrist bis 20. September 2025.

Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 20. August 2025.

Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland

Publiziert am 21.08.2025

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung am 12. September 2025

Wegen einer Weiterbildung bleibt die Gemeindeverwaltung und das Tourismusbüro Habkern am Freitag, 12. September 2025, den ganzen Tag geschlossen.

Wir danken für das Verständnis.

Gemeindeverwaltung und Tourismusbüro Habkern

Publiziert am 21.08.2025

Einwohnergemeinde

zäme siin – zäme stahn

Unter diesem Motto lädt die Einwohnergemeinde und die Schwellenkorporation Brienz die Bevölkerung zu den Gedenkfeierlichkeiten am 23. und 24. August 2025 auf dem Kohlplatz in Brienz ein.

Details entnehmen Sie aus dem Bereich im Eventkalender. Wir freuen uns!

Der Gemeinderat

Publiziert am 21.08.2025

Einwohnergemeinde

Erlass der Richtlinien Kommission Eduard-Ruchti-Fonds

In Anwendung von Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung (GV, BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekanntgemacht, dass der Gemeinderat Ringgenberg an seiner Sitzung vom 12. August 2025 die Neufassung der Richtlinien Kommission Eduard-Ruchti-Fonds (626.111) genehmigt hat. Diese treten vorbehältlich aller dagegen erhobenen Beschwerden per 1. September 2025 in Kraft.

Die Richtlinien Kommission Eduard-Ruchti-Fonds der Einwohnergemeinde Ringgenberg können bei der Gemeindeverwaltung Ringgenberg oder online unter www.ringgenberg.ch eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen den Erlass der Neufassung der Richtlinien Kommission Eduard-Ruchti-Fonds der Einwohnergemeinde Ringgenberg kann innert 30 Tagen seit Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden.

Gemeinderat Ringgenberg

Publiziert am 21.08.2025

Baupublikation

Gesuchstellerin: Erbengemeinschaft Imboden-Abegglen Käthi, p. Adr. Hans Ulrich Imboden, Seestrasse 42, 3852 Ringgenberg.

Projektverfasserin: Imboden Architektur AG, Seestrasse 17, 3852 Ringgenberg.

Bauvorhaben: Energetische Sanierung; Vergrösserung Balkon; Installation PV-Anlage.

Standort: Seestrasse 69, Gbbl. Nr. 1466, Koordinaten 2’636’248 / 1’173’028.

Nutzungszone: Uferschutzplanung, Uferschutzplan Nr. 5 Sektor C1.

Schutzobjekt: ISOS-Perimeter IX (Neubaubereich Bir Sagi, Uferzone und Sagihang) mit Erhaltungsziel b.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Naturgefahren: Blauer Wassergefahrenbereich (mittlere Gefährdung).

Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2025-10456). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflage- und Einsprachefrist bis 22. September 2025.

Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Ringgenberg, 18. August 2025

Bauverwaltung Ringgenberg

Publiziert am 21.08.2025

Einwohnergemeinde

Zurückschneiden von Bäumen, Sträuchern und Hecken

Es ist erstaunlich, wie schnell Bäume, Sträucher und Hecken wachsen können! Gemeindevertreter haben deshalb in den letzen Wochen das Zürückschneiden von Bäumen, Sträuchern und Hecken im Strassenbereich geprüft. Leider sind seit der Aufforderung im April 2025 noch nicht alle Pflanzen zurückgeschnitten worden. Die Strassenanstösser werden aufgefordert, folgende Bestimmungen  zu beachten:

  1. Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmenden, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen schreiben das Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) Art. 80 Abs. 3 und 83 und die Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) Art. 56 und 57 unter anderem vor:
    1. Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen und nicht hochstämmige Bäume müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse frei zu haltenden Luftraum von 4,50 m Höhe hineinragen; über Geh- und Radwegen muss mindestens eine Höhe von 2,50 m frei gehalten werden. Bei Radwegen ist ausserdem ein seitlicher Abstand von 50 cm frei zu halten.
    2. Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden.
    3. An unübersichtlichen Strassenstellen dürfen Einfriedungen und Zäune die Fahrbahn um höchstens 60 cm überragen. Für die nicht hochstämmigen Bäume, Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen und dergleichen gelten die Vorschriften über Einfriedungen. Danach müssen solche Pflanzen bis zu einer Höhe von 1,20 Metern einen Strassenabstand von 0,50 Metern ab Fahrbahnrand einhalten.
    4. Sind sie höher, so müssen sie um ihre Mehrhöhe zurückversetzt werden. Der Geltungsbereich erstreckt sich auch auf bestehende solche Pflanzen.
  2. Die Strassenanstösser werden hiermit ersucht, Äste und andere Bepflanzungen bis zum 26. September 2025 auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden.
    1. An unübersichtlichen Strassenstellen sind Bäume, Grünhecken, Sträucher, gärtnerische und landwirtschaftliche Kulturen (z. B. Mais) in einem genügend grossen Abstand gegenüber der Fahrbahn anzupflanzen.
    2. Die Grundeigentümer entlang von Gemeindestrassen und von öffentlichen Strassen privater Eigentümer haben Bäume und grössere Äste, welche dem Wind und den Witterungseinflüssen nicht genügend Widerstand leisten und auf die Verkehrsfläche stürzen können, rechtzeitig zu beseitigen. Sie haben die Verkehrsfläche von hinuntergefallenem Reisig und Blattwerk zu reinigen.
  3. Im Weiteren verweisen wir auf den Abfallkalender (Skizze Rückseite).
  4. Die Bauverwaltung Bönigen, Telefon 033 826 10 00, gibt Ihnen gerne Auskunft.
  5. Unterlässt der Eigentümer der Bäume und Sträucher das rechtzeitige Zurückschneiden, so wird die Arbeit nach vergeblicher schriftlicher Aufforderung auf seine Kosten durch einen Dritten besorgt. Ein Entschädigungsanspruch kommt dem Eigentümer der Bäume oder Sträucher nicht zu.

Die Mitarbeiter der Bauverwaltung und des Werkhofs werden weitere Kontrollen betreffend der erwähnten Vorschriften durchführen.

Publiziert am 21.08.2025

Feuerwehr Brienz

Feuerwehr-Rekrutierung 2025

Gemäss Sicherheitsreglement der Einwohnergemeinde Brienz beginnt die Feuerwehrpflicht ab 1. Januar des Jahres, in dem das 21. Altersjahr zurückgelegt wird, und dauert bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem das 50. Altersjahr vollendet wird.

Dieses Jahr wurden die Einwohner mit Jahrgang 2005 sowie diejenigen, welche im Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2025 in die Gemeinden Brienz, Brienzwiler, Hofstetten, Oberried und Schwanden zugezogen sind, für die Rekrutierung in die Feuerwehr Brienz mit einem Orientierungsschreiben und einem Fragebogen angeschrieben. Personen, welche den Fragebogen nicht fristgerecht bis spätestens Mittwoch, 27. August 2025, zurücksenden, werden gemäss Sicherheitsreglement mit Fr. 100. gebüsst.

Wer keinen Fragebogen erhalten hat, aber in der Feuerwehr Brienz mitmachen möchte, meldet sich via E-Mail an feuerwehr@brienz.ch. Geeignete Personen werden anschliessend durch das Kommando persönlich zu einem Rekrutierungsgespräch eingeladen.

Kommando Feuerwehr Brienz

Publiziert am 21.08.2025

Feuerwehr Brienz

Feuerwehr-Rekrutierung 2025

Vollständige Publikation siehe unter «Brienz».

Kommando Feuerwehr Brienz

Publiziert am 21.08.2025

Einwohnergemeinde

Protokollgenehmigung

Während der 30-tägigen Auflagefrist sind gegen die Abfassung des Protokolls der Gemeindeversammlung Grindelwald vom 6. Juni 2025 keine Einsprachen beim Gemeinderat eingegangen.

Das Protokoll wurde somit an der Sitzung des Gemeinderates vom 12. August 2025 genehmigt (Art. 61 Abstimmungs- und Wahlreglement der Gemeinde Grindelwald).

Grindelwald, 18. August 2025

Gemeindeschreiberei Grindelwald

Publiziert am 21.08.2025

Einwohnergemeinde

Genehmigung und Inkrafttreten der Gemeindeordnung

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die von der Versammlung der Einwohnergemeinde Ringgenberg am 4. Juni 2025 beschlossene Änderung der Gemeindeordnung vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 21. Juli 2025 vorbehaltlos genehmigt wurde. Die Änderung der Gemeindeordnung tritt per 1. September 2025 in Kraft.

Die Gemeindeordnung kann bei der Gemeindeverwaltung Ringgenberg bezogen oder online unter www.ringgenberg.ch eingesehen werden.

Gemeinderat Ringgenberg

Publiziert am 21.08.2025

Gemischte Gemeinde

Aufhebung Gebührentarif für die Feuerungskontrolle

Da ab 1. August 2025 die Feuerungskontrollen (einschliesslich Messung und Beurteilung) sowie die Sanierungsverfahren nicht mehr von den Gemeinden, sondern vom Kanton durchgeführt werden, setzt der Gemeinderat Lütschental mit Beschluss vom 13. August 2025 den kommunalen Gebührentarif für die Feuerungskontrolle (Verordnung) vom 1. Januar 2021 per 31. Juli 2025 ausser Kraft.

Die Ausserkraftsetzung wird hiermit unter Hinweis auf Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 öffentlich bekannt gemacht. 

Gemeinderat Lütschental

Publiziert am 21.08.2025

Einwohnergemeinde

Schliessung / Saisonende Freibad Hellbach

Das Freibad Hellbach bleibt ab Montag, 1. September 2025, geschlossen.

Am Samstag und Sonntag Ausverkauf von Restposten.

Wir freuen uns, Sie bis zum Saisonende noch einmal begrüssen zu dürfen!

Vielen Dank an alle Bade- / Restaurantgäste und auf Wiedersehen im Mai 2026

Anneliese Bohren und Kurt Pfister

Publiziert am 21.08.2025

Einwohnergemeinde

Verkehrsbehinderung Wengen, Schiltwaldweg, Bereich Gouchegg

Im Rahmen der neuen Swisscom Erschliessung zwischen Lauterbrunnen und Wengen, Teilstrecke I Schnieren bis Gouchegg, werden im Zeitraum 1. bis 12. September 2025 Arbeiten ausgeführt. Auf dem Schiltwaldweg im Bereich Gouchegg ist deswegen mit Verkehrsbehinderungen und Wartezeiten zu rechnen. Die Zu- und Wegfahrt für Blaulichtorganisationen ist gewährleistet. Der Durchgang für Fussgänger ist jederzeit möglich.

Bitte beachten Sie die Hinweise und Absperrungen vor Ort.

Wir danken für Ihre Kenntnisnahme und Ihr Verständnis.

Einwohnergemeinde Lauterbrunnen

Publiziert am 21.08.2025

Stellenausschreibung

Als Ergänzung für den Fachbereich Sicherheit sucht die Einwohnergemeinde Lauterbrunnen per 1. Januar 2026 oder nach Vereinbarung eine/n

technische/n Mitarbeiter*in Sicherheit (80–100%)

Ihre Aufgabenbereiche

  • Betreuung Schrankenanlage Parkplatz sowie Parkuhren (inkl. Pikettdienst)
  • Technische Mitarbeit bei der Umsetzung von Verkehrskonzepten
  • Organisation und Mithilfe bei Anlässen sowie beim Parkdienst
  • Kontrolle und Umsetzung der in den Sicherheitsbereich fallenden Vorgaben und Reglemente
  • Kontrolle ruhender Verkehr und wildes Campieren
  • Kontrolle der Fahrverbotszonen und Fahrverbote
  • Allgemeine administrative Arbeiten

Wir wünschen

  • Abgeschlossene Berufsausbildung, technisches Flair und ggf. Erfahrung im Sicherheitswesen
  • Besitz des Führerausweises Kat. B
  • Gewandtheit im Umgang mit Behörden, Bevölkerung und Kunden
  • Bereitschaft zur Leistung von Pikettdienst (auch am Abend und an Wochenenden)
  • Einwandfreier Leumund

Wir bieten

  • Selbständiges Arbeiten sowie Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Bereich ruhender Verkehr / Verkehrs-wesen
  • Abwechslungsreiche Tätigkeit
  • Anstellung und Besoldung gemäss Personalreglement und Verordnungen der Einwohnergemeinde Lauterbrunnen

Sind Sie interessiert?

Dann senden Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis am 5. September 2025 an die Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, Personalkommission, Gsteigermatte 459 B, 3822 Lauterbrunnen, oder per E-Mail an gemeinde@lauterbrunnen.ch.

Für weitere Informationen steht Ihnen Marcel Sarro, Fachbereichsleiter Sicherheit, gerne zur Verfügung: Telefon 033 856 50 59.

Publiziert am 21.08.2025

Tiefbauamt des Kantons Bern

Öffentliche Bekanntmachung: Rechtskräftiger Strassenplan Kantonsstrasse

Die Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern hat den folgenden Strassenplan gemäss Artikel 32 des Strassengesetzes erlassen. Der Strassenplan ist mittlerweile rechtskräftig. Die genehmigten Unterlagen können während der Auflagefrist von der Bevölkerung zur Information eingesehen werden. Einsprachen und Beschwerden sind nicht mehr möglich.

Kantonsstrasse Nr. 222, Zweilütschinen–Lauterbrunnen–Stechelberg.

Gemeinde: Lauterbrunnen.

Vorhaben: 410.20189 / Sanierung Bahnhofplatz Lauterbrunnen.

Strassenplan: 1. März 2024.

Erlass am: 20. Juni 2025.

Auflagestelle: Oberingenieurkreis I, Schorenstrasse 29, 3645 Gwatt.

Auflagedauer: 22. August bis 22. September 2025.

Tiefbauamt, Oberingenieurkreis I

Publiziert am 21.08.2025

Gemischte Gemeinde

Genehmigung Nachkredit Unterhalt Gemeindestrassen / Fakultatives Referendum

Mit dem Budget 2025 wurde für den Unterhalt Gemeindestrassen (Konto 6150.3141.01) ein Kredit von Fr. 38'000.– beschlossen. An der Gemeinderatssitzung vom 7. August 2025 wurde ein Nachkredit von Fr. 24'000.– für dieses Konto genehmigt (Strassensanierung Geeren).

Gemäss Art. 32 des Organisationsreglements der Gemeinde Iseltwald kann gegen Gemeinderatsbeschlüsse, welche Ausgaben von Fr. 50'000.– übersteigen, das fakultative Referendum ergriffen werden. Mindestens 5% der 300 Stimmberechtigten können innert 30 Tagen ab Bekanntmachung gegen diesen Beschluss schriftlich beim Gemeinderat Iseltwald das Referendum ergreifen.

Der Gemeinderat

Publiziert am 21.08.2025

Einwohnergemeinde

Anlässlich des Talmusiktreffens in Grindelwald von Samstag, 23. August 2025, wird ein Strassenumzug auf der Dorfstrasse in Grindelwald stattfinden.

Umzugsstrecke 

Dorfstrasse, vom Parkplatz Graben bis Eiger+ Nordwandplatz

Dorfstrassensperrung

Samstag, 23. August 2025, ca. 14.15 bis ca.14.45 Uhr

Dorfstrasse, vom Parkplatz Graben bis Bank BEKB.

Bitte befolgen Sie die Anweisungen des Verkehrsdienstes.

Mit bestem Dank.

Musikgesellschaft Grindelwald und Bereich Sicherheit

 

Publiziert am 21.08.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Lal Qila India Restaurant, Untere Bönigstrasse 6, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Vögtli + Viecelli Architekten GmbH, Aarmühlestrasse 35, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Umnutzung des bestehenden Wohnzimmers zu einer Gastroküche; Erstellung neuer Abluftkanal über Dach; Aufhebung der Wohnung im Gebäude Nr. 6b. Nachträgliches Baugesuch: Einbau einer Dusche im UG.

Standort: Untere Bönigstrasse 6b, Parzelle Nr. 1560 (BR 1604).

Nutzungszone: Wohnzone W4.

Inventar: keine.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 22. September 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 21.08.2025

Einwohnergemeinde

Gräberräumung Bestattungsjahr 2000 und älter

Im September 2025 werden die Gräber mit Grabjahrgang 2000 und älter aufgehoben

Die Angehörigen werden gebeten, bis 31. August 2025 die Grabmäler, Pflanzen und allfällige weitere Gegenstände auf diesen Gräbern zu entfernen.

Sämtliches Material, welches nach Ablauf dieser Frist nicht entfernt worden ist, wird durch die Gemeinde geräumt. Es wird entschädigungslos darüber verfügt. Die Kosten für die Grabräumung wird anschliessend den Angehörigen in Rechnung gestellt.

Die Gräber mit Bestattungsjahr 2001 bis 2005 dürfen freiwillig geräumt werden. Wird dies gewünscht, bitte mit dem Bauamt in Verbindung setzen (Werner Häsler, Telefon 079 688 66 34, Christian Grassmugg, Telefon 079 315 67 32).

Bei allgemeinen Fragen steht der Gemeindeschreiber, Telefon 033 849 12 70, zur Verfügung.

Gemeinderat Niederried

Publiziert am 21.08.2025

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchsteller: Michael Baumann, Brunnacherweg 16, 3855 Brienz.

Projektverfasserin: Dana Baumann, Brunnacherweg 16, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Erweiterung Badezimmer um 2,44 m² und Einbau Dusche.

Standort: Gemeinde Brienz, Wyder 445, Parzelle Nr. 1248.

Zone: Landwirtschaftszone (LWZ).

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahme: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).

Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Auflage- und Einsprachefrist bis 22. September 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 21.08.2025

Einwohnergemeinde

Verpflichtungskredit Erschliessung Bauland Tal

Der Gemeinderat Brienz teilt in Anwendung von Art. 9 und 34 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 mit, dass am 28. September 2025 eine Gemeindeurnenabstimmung stattfindet. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Brienz erhalten die Möglichkeit, über die Erschliessung Bauland Tal abzustimmen. Für die Umsetzung wird ein Verpflichtungskredit von Fr. 1'346'000.– benötigt. Die Strassenbaukosten von Fr. 578'000.– sollen zu 100% an die Grundeigentümer im Erschliessungsperimeter überwälzt werden.

Der Gemeinderat

Publiziert am 21.08.2025

Einwohnergemeinde

Sperrung Bärenplatz während Platzkonzert

Am Freitag, 29. August 2025, findet auf dem Bärenplatz das Platzkonzert statt. Aus diesem Grund gibt es folgende Sperrungen (nur bei schönem Wetter) für jeglichen Verkehr:

Bärenplatz, Kupfergasse ab Einmündung Büelgässli bis Ende Hotel Bären, jeweils von 19.30 bis 21.45 Uhr

  • Freitag, 29. August 2025

Die Zu- und Wegfahrt für die Blaulichtorganisationen ist gewährleistet. Signalisationen und Umleitungen werden sichergestellt.

Besten Dank für Ihr Verständnis.

Wilderswil, im August 2025

Sicherheitskommission Wilderswil

Publiziert am 21.08.2025

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Die Gemeindeverwaltung Schwanden bleibt aufgrund eines auswärtigen Termins am Montag, 25. August 2025, geschlossen. Ab Dienstag, 26. August 2025, bedienen wir Sie gerne wieder zu den ordentlichen Öffnungszeiten.

Besten Dank für die Kenntnisnahme und Beachtung.

Gemeindeverwaltung Schwanden

Publiziert am 21.08.2025

Einwohnergemeinde

Gebührenreglement für die Feuerungskontrolle in der Gemeinde Lauterbrunnen

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung (GV) vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass mit Beschluss der Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2025 das Gebührenreglement für die Feuerungskontrolle in der Gemeinde Lauterbrunnen vom 27. November 2017 per 31. Juli 2025 ersatzlos aufgehoben wurde.

Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.

Gemeinderat Lauterbrunnen

Publiziert am 21.08.2025

Konkursamt Oberland

Konkurspublikation / Schuldenruf

Summarisches Verfahren nach Art. 231 SchKG

Ausgeschlagene Erbschaft der Siegenthaler-Mader Erika, geb. 27. April 1945, von Arni BE, Höheweg 201B, 3800 Interlaken, verstorben am 10. Mai 2025.

Datum der Konkurseröffnung: 8. Juli 2025.

Eingabefrist bis 20. September 2025.

Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 20. August 2025.

Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland

Publiziert am 21.08.2025

Baupublikation

Gesuchsteller und Projektverfasser: Peter von Allmen, Ey, 3822 Lauterbrunnen.

Bauvorhaben: Ersatz und Erneuerung landwirtschaftlicher Brunnen und Brunnenplatz (nachträgliches Baugesuch).

Standort: Lauterbrunnen, Bei der Buche, Parzelle Nr. 952, Koordinaten 2'636'027 / 1'158'489, Landwirtschaftszone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: Art. 24 RPG «Bauen ausserhalb der Bauzone».

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 22. August bis 22. September 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 21.08.2025

Einwohnergemeinde

Gräberräumung 2025

Die Grabfelder der im Jahr 2000 Verstorbenen werden ab November 2025 geräumt. Die Kosten gehen zulasten des Friedhofs.

Auskunft erteilt die Friedhofgärtnerin Daniela von Bergen, Telefon 033 823 28 48.

Die Friedhofkommission

Publiziert am 21.08.2025

Einwohnergemeinde

Markt in Interlaken – Sperrung Höheweg

Der Warenmarkt findet im Jahr 2025 wiederum vier Mal auf dem Höheweg statt. Am Sonntag, 31. August 2025, muss deshalb der Höheweg von 8.00 bis 20.00 Uhr von der Einmündung Strandbadstrasse bis zur Einmündung Harderstrasse für jeglichen Verkehr (auch Velos) gesperrt werden.

Umleitungen sowie Zufahrten zu den betroffenen Hotels werden signalisiert. Der öffentliche Verkehr wird ebenfalls umgeleitet, die Haltestellen entlang des Höhewegs werden an diesem Tag nicht bedient.

Polizeiinspektorat Interlaken

Publiziert am 21.08.2025

Einwohnergemeinde

Reglemente

Aufhebung Verordnung über die Berechtigungsregelung GERES

Der Gemeinderat hat die Verordnung über die Berechtigungsregelung GERES am 18. August 2025 per sofort aufgehoben. Diese Verordnung ist nicht mehr notwendig, weil sich die Gemeinde Habkern vollständig an die neuen, durch den Kanton erarbeiteten, rechtlichen Grundlagen der Personendatensammlungen hält. Gemäss Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung (GV; BSG 170.111) wird die ersatzlose Aufhebung dieser kommunalen Verordnung hiermit veröffentlicht. Gegen die Aufhebung der Verordnung kann innert 30 Tagen seit Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde erhoben werden.

Gemeinderat Habkern

Publiziert am 21.08.2025

Konkursamt Oberland

Auflage Kollokationsplan und Inventar

Ausgeschlagene Erbschaft der Widmer Nelly, geb. 22. April 1956, von Heimiswil BE, Zentrum Artos, Alpenstrasse 45, 3800 Interlaken, verstorben am 28. Februar 2025.

Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage.

Ablauf der Frist: 9. September 2025.

Auflagefrist Inventar: 10 Tage.

Ablauf der Frist: 30. August 2025.

Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 20. August 2025.

Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland

Publiziert am 21.08.2025

Burgergemeinde

Sperrung Haltenweg (Wilderswil Forsthaus bis Tschingelegge)

Der Haltenweg wird für den Einbau und das Austrocknen der neuen Verschleissschicht vom 25. August bis ca. 15. September 2025 für jeglichen Verkehr, Fussgänger und Tiere gesperrt. Je nach Witterung kann sich die Sperrzeit verändern.

Burgergemeinde Wilderswil
Der Burgerrat

Publiziert am 21.08.2025

Stellenausschreibung

Im Zuge einer Mandatsablösung suchen wir per 1. Oktober 2025 oder nach Vereinbarung eine/n

Finanzverwalter/-in, Anstellungsgrad 20–40%

Aufgabenbereich

  • Operative Führung der Finanzverwaltung (fachlich)
  • Führen der Buchhaltung und Leiten des Zahlungsverkehrs der Gemeinde sowie Besorgen des Inkassos
  • Erarbeitung von finanz- und abgaberelevanten Entscheidgrundlagen zuhanden des Gemeinderates und der übrigen Organe (u. a. Erstellen der Jahresrechnung, des Budgets und des Finanz- und Investitionsplanes)
  • Finanzplanung
  • Beratung und Unterstützung der Behörden
  • Führen der Kreditoren-, Debitoren- und Lohnbuchhaltung
  • Versicherungswesen

Anforderungen

  • Berufserfahrung im Bereich Gemeindefinanzen
  • Diplom als bernische/r Finanzverwalter/-in oder Bereitschaft, dieses zu erlangen
  • selbständige, zuverlässige und exakte Arbeitsweise
  • freundliches und sicheres Auftreten
  • Verhandlungsgeschick und Einsatzbereitschaft

Wir bieten

  • abwechslungsreiche und interessante Tätigkeit in einem aufgestellten Team
  • freundliche Büroräumlichkeiten
  • zeitgemässe Anstellungsbedingungen
  • Pensionskasse AXA
  • ein offenes Ohr für Ihre Weiterbildungswünsche

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann senden Sie uns Ihre vollständige Bewerbung bis zum 1. September 2025 an thomas.riesen@brienzwiler.ch oder per Post an Gemeinderat, Dorfstrasse 19, 3856 Brienzwiler. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne der Gemeindepräsident Adrian Schild, Telefon 078 748 20 52.

Publiziert am 21.08.2025

Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern

Verkehrserschwerung

Kantonsstrasse Nr. 1122 Interlaken–Bönigen

Gemeinde: Bönigen.

410.20204 / Sanierung Bushaltestelle Dorf Bönigen

Teilstrecke: Beginn (ab Restaurant Bären Bönigen): Koordinaten 2'634'801 / 1'170’623. Ende (bis Kreuzung Walida, Zubringer Autobahn): Koordinaten 2'635'080 / 1'170’822.

Dauer: Nebenarbeiten 18. bis 22. und 27. bis 29. August 2025. Hauptetappen Deckbelagseinbau Montag, 25., bis Dienstag, 26. August 2025.

Grund der Massnahme: Deckbelagseinbau.

Verkehrsführung: Verengung der Fahrspuren, Umleitung durch Verkehrsdienst.

Einschränkungen: Verkehrsregelung durch Verkehrsdienst. Für die Deckbelagsarbeiten erfolgt eine Teilsperrung der Strasse. Zufussgehende und Radfahrende können die Baustelle unter erschwerten Verhältnissen passieren. Der Schulhauszugang hat seitlich zu erfolgen. Die direkt angrenzenden Gemeindestrassen werden durch die Bauarbeiten tangiert, der Verkehr wird teilweise örtlich umgeleitet. Die beiden Bushaltestellen Dorf werden während der Hauptetappen nicht bedient. Für den Iseltwald-Express steht eine provisorische Haltestelle an der Oberlandstrasse zur Verfügung. Die Bauarbeiten erstrecken sich vom Restaurant Bären bis zur Kreuzung Walida Bönigen.

Rechtliche Hinweise

Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.

Gwatt, 14. August 2025

Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I

Publiziert am 21.08.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Thomas Füegi, Mösli 410d, 3822 Lauterbrunnen, vertreten durch Brawand Zimmerei AG, Godi Kaufmann, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Brawand Zimmerei AG, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Teilabbruch und Wiederaufbau Einfamilienhaus. Bau einer Erstwohnung mit entsprechendem Grundbucheintrag.

Standort: Mösli 410d, Lauterbrunnen, Parzelle Nr. 3991, Zone: UeO Nr. 24 «Camping Jungfrau» und UeO Nr. 32 «Sicherung der Langlaufloipen der Bezirke Lauterbrunnen und Stechelberg» / Koordinaten 2’636’015 / 1’160’079.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen:

  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
  • Volumenerweiterung (Art. 12 Abs. 2 UeO Nr. 24 «Camping Jungfrau»)

Auflage- und Einsprachefrist bis 15. September 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profilierung / Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 21.08.2025

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasser: Veselin Veselinov, Gubelstrasse 24, 6300 Zug.

Bauvorhaben: Erstnutzung der Halle Nr. 28: Import und Export sowie Handel mit Waren und Güter aller Art im In- und Ausland. Insbesondere werden folgende Güter gehandelt: Metalle (Stahl, Aluminium, Kupfer), Keramik / Stein und mineralische Baustoffe (z.B. Ziegel und Kalkstein).

Standort: Industriestrasse 19, Parzelle Nr. 2218/BR2219, Zone: Überbauungsordnung «SF-Halle 1», Koordinaten 2’633’642 / 1’168’859.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Auflage- und Einsprachefrist bis 15. September 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 21.08.2025

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Firstbahn AG, Harderstrasse 14, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Erstellen von zwei stationären Schneefangzäunen.

Standort: Unterhalb der Bergstation Sesselbahn Oberjoch, Parzelle Nr. 66, Zone: Überbauungsordnung «Beschneiungsanlagen und Pistenkorrekturen Skigebiet Grindelwald First, Koordinaten 2’647’020 / 1’169’060.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, Naturschutzgebiet / Jagdbanngebiet «Schwarzhorn»; unbestimmtes Naturgefahrengebiet.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Eingriffe in geschützte Pflanzen und Tiere (Art. 18 ff. NHG)
  • Bauten im Naturschutzgebiet / Jagdbanngebiet «Schwarzhorn»

Auflage- und Einsprachefrist bis 15. September 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 21.08.2025

Einwohnergemeinde

Hundetaxe 2025

Per 1. August 2025 ist die Hundetaxe für das Jahr 2025 zur Bezahlung fällig. Die Taxe beträgt Fr. 100.– pro Hund, welcher älter als sechs Monate ist.

Alle bisherigen Hundehalter:innen erhalten für die Hundetaxe 2025 automatisch eine Rechnung.

Falls Sie den registrierten Hund nicht mehr haben oder neu einen Hund besitzen, melden Sie sich bitte möglichst rasch bei der Gemeindeschreiberei Matten (sicherheit@matten.ch oder Telefon 033 826 50 31).

Bei der Anmeldung des Hundes weisen Sie den Hundeausweis inkl. Mikrochipnummer vor. Alle Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Tierdatenbank Amicus registriert sein. Die Gemeinde Matten verzichtet auf die Abgabe von Hundemarken, da diese für die Identifizierung nicht mehr notwendig sind. 

Bei Nichtbezahlung der Hundetaxe bzw. Nichtanmeldung des Hundes wird nebst der Taxe eine Busse bis Fr. 5000.– erhoben (Art. 16 Hundegesetz des Kantons Bern). 

Die Gemeinde Matten dankt den Bürger:innen für die Mitarbeit. 

Sicherheitskommission Matten

Publiziert am 21.08.2025

Einwohnergemeinde

Bezug der Hundemarken 2025

Taxpflicht

Ende August ist die Hundetaxe für das Jahr 2025 zur Zahlung fällig. Für jeden Hund, der über drei Monate alt ist, muss eine jährliche Abgabe von Fr. 100.– entrichtet werden. Die bereits in Schwanden registrierten Hundehalterinnen und Hundehalter werden für die Hundetaxe 2025 eine entsprechende Rechnung erhalten. Sollten Sie keinen Hund mehr haben oder neu einen Hund besitzen, bitten wir Sie, uns dies umgehend zu melden.

Mikrochip

Bitte weisen Sie am Schalter der Gemeindeverwaltung Schwanden den Hundeausweis mit Mikrochipnummer vor, sofern Sie neu einen Hund besitzen.

Hundedatenbank Amicus

Wenn Sie neu einen Hund bei sich aufnehmen, lassen Sie bitte Ihren Hund via Tierarzt bei Amicus registrieren. Die dafür nötige Personen-ID erhalten Sie von der Gemeinde.

Schweizerische Tiermeldezentrale (STMZ) Dauer-Hundemarke

Die bereits in Schwanden registrierten Hundehalterinnen und Hundehalter besitzen für ihren Hund bereits eine STMZ-Dauerhundemarke. Über die auf die Hundemarke eingravierte Telefonnummer kann die Adresse der Hundebesitzerin oder des Hundebesitzers des entlaufenen Hundes ausfindig gemacht werden (während 24 Stunden am Tag und an 365 Tagen im Jahr können gefundene Tiere gemeldet und identifiziert werden). Diese Hundemarke wird nur noch bei Verlust oder Wegzug aus der Gemeinde ersetzt.

Gemeinderat Schwanden

Publiziert am 21.08.2025

Projektänderungspublikation

Gesuchstellerin: Luzia Stettler, Rue des Tertres 42, 2074 Marin-Epagnier.

Projektverfasserin: kolb+walther AG, Dorfstrasse 18, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Ersatz Dachstuhl 1:1, thermische Dachsanierung, vollflächige PV-Indach-Anlage (Baubewilligung vom 14. April 2025).

Projektänderung: Ersatz der bestehenden Ölheizung durch eine aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe.

Standort: Gimmelwald, Wintertal, Gebäude Nr. 680, Parzelle Nr. 3200, Koordinaten 2'634'096 / 1'155'655, Landwirtschaftszone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: Art. 24 RPG, Bauen ausserhalb der Bauzone.

Auflagestellen:

  • Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
  • Tourismusbüro Mürren, 3825 Mürren

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 15. August bis 15. September 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 21.08.2025

Baupublikation

Gesuchsteller: Thomas und Sonja Rubin, Gässli 446a, 3822 Lauterbrunnen.

Projektverfasserin: von Allmen + Bossard AG, Äschmad 220e, 3822 Lauterbrunnen.

Bauvorhaben: Anheben Dach um 1 Meter, Einbau Kreuzfirst, Anpassung bestehender Kamin und Dämmung Fassade.

Standort: Lauterbrunnen, Gässli, Gebäude Nr. 446a, Parzelle Nr. 2726, Koordinaten 2'635'781 / 1'160'653, Wohnzone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: keine.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 15. August bis 15. September 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 21.08.2025

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Bauherrschaft: Sportbahnen Axalp Windegg AG, Ruedi Rubi, Postfach 216, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Umnutzung Tankraum in Skiraum mit Garderobenschränken.

Standort: Gemeinde Brienz, Axalpstrasse 201, Parzelle Nr. 1350.

Zone: UeO Axalp Nr. 3.

Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand zu einer Gemeindestrasse nach Art. 80 SG (bestehende Rechtswidrigkeit).

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Auflage- und Einsprachefrist bis 15. September 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 21.08.2025

Einwohnergemeinde

Neuer Standort Elektroschrottsammlung Wengen

Die Sammlung von Elektroschrott/Elektrogeräten (SWICO) findet ab sofort jeweils am letzten Montag im Monat von 11.00 bis 12.00 und von 13.00 bis 15.00 Uhr beim Werkhof Wengen, Flühlenboden 1438s, statt. Erstmals am Montag, 25. August 2025.

Sammeldaten 2025: 25. August; 29. September; 27. Oktober; 24. November; 29. Dezember 2025.

Bitte beachten Sie, dass die Elektroschrott-Sammelboxen bei der Sammelstelle Bahnhof Wengen bereits am Abend  des 14. August 2025 entfernt werden.

Gesammelt werden Elektrogeräte für Bau, Garten und Hobby, Spielwaren, Unterhaltungselektronik, Geräte für Büro, Informatik und Telekommunikation.

Die Haushaltgeräte (SENS) wie z. B. Kühlschränke, Kochherde, Waschmaschinen usw. werden grundsätzlich nicht entgegengenommen. Die Verkaufsstellen und Händler sind verpflichtet, diese zurückzunehmen. Sollte dies nicht möglich sein, können diese Geräte gegen eine Transport-  und Entsorgungsgebühr entgegengenommen werden. 

Die Einwohnergemeinde Lauterbrunnen bittet die Bevölkerung, Elektroschrott und Elektrogeräte nicht mehr an der Sammelstelle Bahnhof Wengen zu deponieren.

Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe bei der korrekten Entsorgung.

Einwohnergemeinde Lauterbrunnen

Publiziert am 21.08.2025

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasser: Wyss-Poteau Christoph und Valérie, Stadtfeldstrasse 19, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Neubau Pergola mit Lamellendach (nachträgliches Baugesuch).

Standort: Stadtfeldstrasse 19, Parzelle Nr. 1519, Koordinaten 2'630'541 / 1'170'750.

Zone: Wohnzone W2.

Gewässerschutzbereich: Au.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 15. September 2025.

Es wird auf die Gesuchakten verwiesen. Auf das Aufstellen von Bauprofilen wird ausdrücklich verzichtet (Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD). Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938

Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Unterseen, 5. August 2025

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 21.08.2025

Einwohnergemeinde

Überarbeitung Gebührentarif (Verordnung)

Der Gemeinderat Schwanden hat am 5. August 2025 die Überarbeitung des Gebührentarifs (Verordnung) vom 1. Januar 2024 beschlossen. Der überarbeitete Gebührentarif tritt per 1. September 2025 in Kraft.

Der Gebührentarif kann auf der Gemeindeverwaltung Schwanden gegen eine Gebühr bezogen werden und steht auf der Homepage www.schwandenbrienz.ch zum Download bereit.

Gegen die Änderungen kann innert 30 Tagen seit der vorliegenden Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde geführt werden.

Gemeinderat Schwanden

Publiziert am 21.08.2025

Baupublikation

Gesuchsteller: Tom Feuz, Spiss 398, 3822 Lauterbrunnen.

Projektverfasserin: Impla GmbH, Schwandenstrasse 52, 3657 Schwanden.

Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung (Erstwohnung und Einliegerwohnung mit entsprechendem Grundbucheintrag).

Standort: Lauterbrunnen, Wytimatte, Parzelle Nr. 6568, Koordinaten 2'636'250 / 1'160'275, Wohnzone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: keine.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 15. August bis 15. September 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 21.08.2025

Bergschaft Grindel

Einladung zur 20. Bergschaftsreise

Der Vorstand organisiert wieder eine Bergschaftsreise:

Büren an der Aare – «Oufiboot», Solothurn – Emmental
Donnerstag, 11. September 2025

Alle Bergteiler der Bergschaft Grindel sind herzlich eingeladen, in Begleitung an dieser kostenlosen Reise teilzunehmen!

Ehemalige Bergteiler sind selbstverständlich auch eingeladen.

Info und Anmeldungen bis Anfang September an: Hotel Kirchbühl, Telefon 033 854 40 80, christian.brawand@kirchbuehl.ch.

Der Vorstand

Publiziert am 21.08.2025

Einwohnergemeinde

Öffentliche Ausschreibung für den Marronistandplatz auf dem Postplatz

Anlässlich ihrer Sitzung 4. November 2024 hat die Sicherheitskommission von Interlaken entschieden, den Marronistandplatz auf dem Postplatz für die Saison 2025/26 öffentlich auszuschreiben. Die Platzkosten betragen pro Saison Fr. 1000.–.

Interessierte Standplatzbetreiber senden ihre Bewerbung an die Gemeindeverwaltung Interlaken, Bereich Polizeiinspektorat, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken oder per Mail an sicherheit@interlaken.ch.

Bewerbungsfrist bis 8. September 2025.

Publiziert am 21.08.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Hans Gosteli + Co., Dorfstrasse 32, 3706 Leissigen, vertreten durch Hans Gosteli, Dorfstrasse 32, 3706 Leissigen.

Projektverfasserin: GriwaArchitektur AG, Untere Bönigstrasse 8, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Umbau und Sanierung bestehendes Wohnhaus; zusätzliche Wohneinheit; Ersatz Heizung mit zwei aussen liegenden Wärmepumpen; Anbau Nebenräume im Untergeschoss; Neubau Aussenpool.

Hinweis: Vorbehalten bleibt die Genehmigung des überarbeiteten Baureglements der Gemeinde Leissigen durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung.

Standort: Dorfstrasse 34, Parzelle Nr. 117, Wohn- und Gewerbezone WG 3, Koordinaten 2’625’350 / 1’167’100.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Ao.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Ausnahmen:

  • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG)
  • Ausrichtung der Wohnräume gegen Norden (Art. 64 BauV)
  • grosser Grenzabstand gegen Norden (Art A134 GBR)

Auflage- und Einsprachefrist bis 8. September 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Leissigen, 3706 Leissigen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 14.08.2025

Einwohnergemeinde

Verkehrsbehinderungen anlässlich des Inferno Triathlons 2025 vom Freitag/Samstag, 15./16. August 2025

Mit Start in Thun um 6.30 Uhr und der ersten Zielankunft um ca. 15.15 Uhr auf dem Schilthorn–Piz Gloria, findet am Samstag, 16. August 2025, der Inferno Triathlon statt.

Streckenführung in Grindelwald mit Verkehrsbehinderungen: Schwarzwaldalp – Grosse Scheidegg – Hotel Wetterhorn – Kirche – Grabenstrasse – Mettenbergstrasse – Aspistrasse – Grythstrasse – Rollbahnbrücke – Wechselzone Holzwärme Grindelwald – Engelshaus – Brandeggstrasse – Brandegg

Strassensperrungen

Freitag, 15. August 2025, 12.00–17.00 Uhr, talwärts gesperrt: Endweg ab Hotel Glacier bis Rollbahnbrücke

Renntag, Samstag, 16. August 2025, 8.00–15.00 Uhr, in beiden Richtungen für jeglichen Verkehr gesperrt: Endweg, ab Hotel Glacier bis Rollbahnbrücke

8.30–14.00 Uhr, Einfahrt verboten ab Rollbahnbrücke: Rollbahnbrücke – Grythstrasse – Aspistrasse – Mettenbergstrasse – Mettenbergbrücke – bis Pfingsteggbahn. Während der Sperrzeiten, 8.30–14.00 Uhr, sind der Golfplatz Aspi, die Gletscherschlucht und der Marmorbruch nur über die Dorfstrasse – Grabenstrasse – Mettenbergstrasse zu erreichen.

Den Weisungen der Kantonspolizei und der Streckenposten ist Folge zu leisten!

Auf diesen Strecken kann es den ganzen Samstag zu Verkehrsbehinderungen kommen. Wir bitten die Verkehrsteilnehmer, Anwohner sowie die Teilnehmer des Anlasses um gegenseitigen Respekt und Rücksichtnahme. Besten Dank für Ihr Verständnis!

OK INFERNO, Abteilung Verkehr/Sicherheit
Bereich Sicherheit

Publiziert am 14.08.2025

Baupublikation

Gesuchsteller und Projektverfasser: Stefan Paulmichl, Chänelgässli 7, 3806 Bönigen.

Bauvorhaben: Neubau Parkplatz.

Standort: Chänelgässli 7, Parzelle Nr. 521, Koordinaten 2'634'929 / 1'170'612.

Zone: Kernzone A.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen: keine.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 15. September 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet im Doppel innert der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portalebau.apps.be.ch).Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Bauverwaltung Bönigen

Publiziert am 14.08.2025

Einwohnergemeinde

Verkehrsbehinderung / Strassensperrung Kupfergasse 24–28

In der Kalenderwoche 34 (18.–22. August 2025) wird die Durchfahrt der Kupfergasse wegen eines Grabenaufbruchs aufgrund von Anschlussarbeiten während 5 Tagen gesperrt. Die Zufahrt zu den einzelnen Liegenschaften der Anwohner wird jederzeit gewährleistet.

Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die entsprechenden Verkehrssignalisationen zu beachten.

Wir bitten um Kenntnisnahme und danken Ihnen für das Verständnis.

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 14.08.2025

Einwohnergemeinde

Verkehrsbehinderung Metzgergasse / Sperrung für Matten-Abe

Am Mittwoch, 20. August 2025, findet bei guter Witterung der Matten-Abend (mit Festwirtschaft) statt. Um ca. 19.30 Uhr trifft der Sternenmarsch beim Dorfplatz ein.

Schlechtwetterinfo: Telefon 079 389 96 39

Verkehrsbehinderung / Sperrung

  • Sperrung der Metzgergasse, Höhe Dorfplatz, durchgehend von 18.30 bis 23.00 Uhr (Zufahrt Parkplatz Coop von Hauptstrasse sichergestellt).
  • Verkehrsbehinderung auf der Dorfstrasse (ab Höhe Baumgartenstrasse) bis Kesslergasse (bis Höhe Alte Unterdorfstrasse) während dem Sternenmarsch von ca. 19.20 bis 19.40 Uhr.

Wir danken der Anwohnerschaft und der Bevölkerung für das Verständnis.

Sicherheitskommission und Kommission für Wirtschaft, Tourismus und Kultur

Publiziert am 14.08.2025

Stellenausschreibung

Im Zuge einer Mandatsablösung suchen wir per 1. Oktober 2025 oder nach Vereinbarung eine/n

Finanzverwalter/-in, Anstellungsgrad 20–40%

Aufgabenbereich

  • Operative Führung der Finanzverwaltung (fachlich)
  • Führen der Buchhaltung und Leiten des Zahlungsverkehrs der Gemeinde sowie Besorgen des Inkassos
  • Erarbeitung von finanz- und abgaberelevanten Entscheidgrundlagen zuhanden des Gemeinderates und der übrigen Organe (u. a. Erstellen der Jahresrechnung, des Budgets und des Finanz- und Investitionsplanes)
  • Finanzplanung
  • Beratung und Unterstützung der Behörden
  • Führen der Kreditoren-, Debitoren- und Lohnbuchhaltung
  • Versicherungswesen

Anforderungen

  • Berufserfahrung im Bereich Gemeindefinanzen
  • Diplom als bernische/r Finanzverwalter/-in oder Bereitschaft, dieses zu erlangen
  • selbständige, zuverlässige und exakte Arbeitsweise
  • freundliches und sicheres Auftreten
  • Verhandlungsgeschick und Einsatzbereitschaft

Wir bieten

  • abwechslungsreiche und interessante Tätigkeit in einem aufgestellten Team
  • freundliche Büroräumlichkeiten
  • zeitgemässe Anstellungsbedingungen
  • Pensionskasse AXA
  • ein offenes Ohr für Ihre Weiterbildungswünsche

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann senden Sie uns Ihre vollständige Bewerbung bis zum 1. September 2025 an thomas.riesen@brienzwiler.ch oder per Post an Gemeinderat, Dorfstrasse 19, 3856 Brienzwiler. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne der Gemeindepräsident Adrian Schild, Telefon 078 748 20 52.

Publiziert am 14.08.2025

Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern

Verkehrserschwerung

Kantonsstrasse Nr. 1122 Interlaken–Bönigen

Gemeinde: Bönigen.

410.20204 / Sanierung Bushaltestelle Dorf Bönigen

Teilstrecke: Beginn (ab Restaurant Bären Bönigen): Koordinaten 2'634'801 / 1'170’623. Ende (bis Kreuzung Walida, Zubringer Autobahn): Koordinaten 2'635'080 / 1'170’822.

Dauer: Nebenarbeiten 18. bis 22. und 27. bis 29. August 2025. Hauptetappen Deckbelagseinbau Montag, 25., bis Dienstag, 26. August 2025.

Grund der Massnahme: Deckbelagseinbau.

Verkehrsführung: Verengung der Fahrspuren, Umleitung durch Verkehrsdienst.

Einschränkungen: Verkehrsregelung durch Verkehrsdienst. Für die Deckbelagsarbeiten erfolgt eine Teilsperrung der Strasse. Zufussgehende und Radfahrende können die Baustelle unter erschwerten Verhältnissen passieren. Der Schulhauszugang hat seitlich zu erfolgen. Die direkt angrenzenden Gemeindestrassen werden durch die Bauarbeiten tangiert, der Verkehr wird teilweise örtlich umgeleitet. Die beiden Bushaltestellen Dorf werden während der Hauptetappen nicht bedient. Für den Iseltwald-Express steht eine provisorische Haltestelle an der Oberlandstrasse zur Verfügung. Die Bauarbeiten erstrecken sich vom Restaurant Bären bis zur Kreuzung Walida Bönigen.

Rechtliche Hinweise

Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.

Gwatt, 14. August 2025

Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I

Publiziert am 14.08.2025

Einwohnergemeinde

Änderung Anhang 2 Kurtaxenverordnung

Der Gemeinderat Interlaken hat anlässlich seiner Sitzung vom 23. Juli 2025 den Anhang 2 der Kurtaxenverordnung wie folgt geändert:

  • Ziff. 1: Im Anhang 2 der Kurtaxenverordnung wird pro Schild inklusive Grundplatte ein Rahmentarif zwischen Fr. 90.– und Fr. 150.– festgelegt 
  • Ziff. 2: Im Anhang 2 der Kurtaxenverordnung wird pro Schild ohne Grundplatte ein Rahmentarif zwischen Fr. 80.– und Fr. 140.– festgelegt

Gegen diese Änderung der Verordnung kann innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden. 

Interlaken, 8. August 2025

Gemeinderat Interlaken

Publiziert am 14.08.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Thomas Füegi, Mösli 410d, 3822 Lauterbrunnen, vertreten durch Brawand Zimmerei AG, Godi Kaufmann, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Brawand Zimmerei AG, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Teilabbruch und Wiederaufbau Einfamilienhaus. Bau einer Erstwohnung mit entsprechendem Grundbucheintrag.

Standort: Mösli 410d, Lauterbrunnen, Parzelle Nr. 3991, Zone: UeO Nr. 24 «Camping Jungfrau» und UeO Nr. 32 «Sicherung der Langlaufloipen der Bezirke Lauterbrunnen und Stechelberg» / Koordinaten 2’636’015 / 1’160’079.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen:

  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
  • Volumenerweiterung (Art. 12 Abs. 2 UeO Nr. 24 «Camping Jungfrau»)

Auflage- und Einsprachefrist bis 15. September 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profilierung / Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 14.08.2025

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasser: Veselin Veselinov, Gubelstrasse 24, 6300 Zug.

Bauvorhaben: Erstnutzung der Halle Nr. 28: Import und Export sowie Handel mit Waren und Güter aller Art im In- und Ausland. Insbesondere werden folgende Güter gehandelt: Metalle (Stahl, Aluminium, Kupfer), Keramik / Stein und mineralische Baustoffe (z.B. Ziegel und Kalkstein).

Standort: Industriestrasse 19, Parzelle Nr. 2218/BR2219, Zone: Überbauungsordnung «SF-Halle 1», Koordinaten 2’633’642 / 1’168’859.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Auflage- und Einsprachefrist bis 15. September 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 14.08.2025

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Firstbahn AG, Harderstrasse 14, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Erstellen von zwei stationären Schneefangzäunen.

Standort: Unterhalb der Bergstation Sesselbahn Oberjoch, Parzelle Nr. 66, Zone: Überbauungsordnung «Beschneiungsanlagen und Pistenkorrekturen Skigebiet Grindelwald First, Koordinaten 2’647’020 / 1’169’060.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, Naturschutzgebiet / Jagdbanngebiet «Schwarzhorn»; unbestimmtes Naturgefahrengebiet.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Eingriffe in geschützte Pflanzen und Tiere (Art. 18 ff. NHG)
  • Bauten im Naturschutzgebiet / Jagdbanngebiet «Schwarzhorn»

Auflage- und Einsprachefrist bis 15. September 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 14.08.2025

Einwohnergemeinde

Hundetaxe 2025

Per 1. August 2025 ist die Hundetaxe für das Jahr 2025 zur Bezahlung fällig. Die Taxe beträgt Fr. 100.– pro Hund, welcher älter als sechs Monate ist.

Alle bisherigen Hundehalter:innen erhalten für die Hundetaxe 2025 automatisch eine Rechnung.

Falls Sie den registrierten Hund nicht mehr haben oder neu einen Hund besitzen, melden Sie sich bitte möglichst rasch bei der Gemeindeschreiberei Matten (sicherheit@matten.ch oder Telefon 033 826 50 31).

Bei der Anmeldung des Hundes weisen Sie den Hundeausweis inkl. Mikrochipnummer vor. Alle Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Tierdatenbank Amicus registriert sein. Die Gemeinde Matten verzichtet auf die Abgabe von Hundemarken, da diese für die Identifizierung nicht mehr notwendig sind. 

Bei Nichtbezahlung der Hundetaxe bzw. Nichtanmeldung des Hundes wird nebst der Taxe eine Busse bis Fr. 5000.– erhoben (Art. 16 Hundegesetz des Kantons Bern). 

Die Gemeinde Matten dankt den Bürger:innen für die Mitarbeit. 

Sicherheitskommission Matten

Publiziert am 14.08.2025

Einwohnergemeinde

Bezug der Hundemarken 2025

Taxpflicht

Ende August ist die Hundetaxe für das Jahr 2025 zur Zahlung fällig. Für jeden Hund, der über drei Monate alt ist, muss eine jährliche Abgabe von Fr. 100.– entrichtet werden. Die bereits in Schwanden registrierten Hundehalterinnen und Hundehalter werden für die Hundetaxe 2025 eine entsprechende Rechnung erhalten. Sollten Sie keinen Hund mehr haben oder neu einen Hund besitzen, bitten wir Sie, uns dies umgehend zu melden.

Mikrochip

Bitte weisen Sie am Schalter der Gemeindeverwaltung Schwanden den Hundeausweis mit Mikrochipnummer vor, sofern Sie neu einen Hund besitzen.

Hundedatenbank Amicus

Wenn Sie neu einen Hund bei sich aufnehmen, lassen Sie bitte Ihren Hund via Tierarzt bei Amicus registrieren. Die dafür nötige Personen-ID erhalten Sie von der Gemeinde.

Schweizerische Tiermeldezentrale (STMZ) Dauer-Hundemarke

Die bereits in Schwanden registrierten Hundehalterinnen und Hundehalter besitzen für ihren Hund bereits eine STMZ-Dauerhundemarke. Über die auf die Hundemarke eingravierte Telefonnummer kann die Adresse der Hundebesitzerin oder des Hundebesitzers des entlaufenen Hundes ausfindig gemacht werden (während 24 Stunden am Tag und an 365 Tagen im Jahr können gefundene Tiere gemeldet und identifiziert werden). Diese Hundemarke wird nur noch bei Verlust oder Wegzug aus der Gemeinde ersetzt.

Gemeinderat Schwanden

Publiziert am 14.08.2025

Einwohnergemeinde

Bezirksversammlung in Wengen

Montag, 15. September 2025, 20.30 Uhr im Kinosaal Wengen. Die Bezirksversammlung findet im Anschluss an die Infoveranstaltung i.S. Projekt Fernwärme Lauterbrunnen-Wengen statt.

Traktanden

  1. Begrüssung und Pendenzen der letzten Bezirksversammlung
  2. Anliegen aus der Bevölkerung
  3. Informationen aus dem Bezirk Wengen über laufende und geplante Projekte (Legislatur 2024–2027)
  4. Informationen aus der ganzen Gemeinde und Region
  5. Verschiedenes

Gemeinderat Lauterbrunnen

Publiziert am 14.08.2025

Projektänderungspublikation

Gesuchstellerin: Luzia Stettler, Rue des Tertres 42, 2074 Marin-Epagnier.

Projektverfasserin: kolb+walther AG, Dorfstrasse 18, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Ersatz Dachstuhl 1:1, thermische Dachsanierung, vollflächige PV-Indach-Anlage (Baubewilligung vom 14. April 2025).

Projektänderung: Ersatz der bestehenden Ölheizung durch eine aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe.

Standort: Gimmelwald, Wintertal, Gebäude Nr. 680, Parzelle Nr. 3200, Koordinaten 2'634'096 / 1'155'655, Landwirtschaftszone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: Art. 24 RPG, Bauen ausserhalb der Bauzone.

Auflagestellen:

  • Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
  • Tourismusbüro Mürren, 3825 Mürren

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 15. August bis 15. September 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 14.08.2025

Einwohnergemeinde

Der Gemeinderat von Wilderswil verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezemeber 1958 (SVG, SR 741.01) sowie Art. 44 Abs. 1 und 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) mit Zustimmung des Tiefbauamtes des Kantons Bern die folgende Verkehrsanordnung:

«Höchstbreite 2,00 m» (SSV-Signal Nr. 2.18)

Büelgässli (zwischen Kupfergasse und Oberdorfstrasse)

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalteramt des Verwaltungskreises Interlaken-Oberhasli erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.

Diese Verfügung tritt nach ihrer Veröffentlichung im Amtsanzeiger sowie nach dem Aufstellen des Signales in Kraft.

Gemeinderat Wilderswil

Publiziert am 14.08.2025

Einwohnergemeinde

Anerkennungspreis

Die Gemeinden Interlaken, Matten und Unterseen setzen je einen Anerkennungspreis für ehrenamtliche Leistungen von 2500 Franken in den Bereichen Sport, Kultur und Soziales aus.

Das Anmeldeformular kann am Infoschalter der Einwohnergemeinde Interlaken bezogen oder unter www.gemeinde-interlaken.ch, www.matten.ch oder www.unterseen.ch abgerufen werden.

Anmeldungen sind bis zum 30. August 2025 einzureichen an: Gemeindeschreiberei Interlaken, Stichwort «Anerkennung», Postfach, 3800 Interlaken, oder gemeindeschreiberei@interlaken.ch.

Bitte beachten Sie für weitere Informationen das Inserat im nicht amtlichen Teil dieses Anzeigers.

Anerkennungskommission Bödeli

Publiziert am 14.08.2025

Baupublikation

Gesuchsteller: Thomas und Sonja Rubin, Gässli 446a, 3822 Lauterbrunnen.

Projektverfasserin: von Allmen + Bossard AG, Äschmad 220e, 3822 Lauterbrunnen.

Bauvorhaben: Anheben Dach um 1 Meter, Einbau Kreuzfirst, Anpassung bestehender Kamin und Dämmung Fassade.

Standort: Lauterbrunnen, Gässli, Gebäude Nr. 446a, Parzelle Nr. 2726, Koordinaten 2'635'781 / 1'160'653, Wohnzone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: keine.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 15. August bis 15. September 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 14.08.2025

Einwohngemeinde

Öffentliche Bekanntmachung

Geringfügige Änderung des Uferschutzplans Nr. 2 sowie der Uferschutzvorschriften «Bootsteganlage beim Bahnhof» im Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 und 8 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)

 Das Amt für Gemeinden und Raumordnung AGR hat die vorerwähnte Änderung am 11. Juli 2025 in Anwendung von Art. 61 BauG genehmigt und dabei von Amtes wegen die Bezeichnung des neuen Bereichs in der Legende der Änderung des Uferschutzplans Nr. 2 zu «Bereich für der Gewässernutzung dienende Kleinanlagen» geändert»

Die Änderung liegt während 30 Tagen, vom 14. August bis 15. September 2025, bei der Gemeinde Brienz öffentlich auf und kann während der Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.

Gegen diese Änderung kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung bei der Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern, Münstergasse 2, Postfach, 3000 Bern 8, schriftlich mindestens im Doppel und begründet Beschwerde erhoben werden (Art. 61a Abs. 1 BauG). Eine Beschwerde kann nur von der Partei, die ein schützenswertes eigenes Interesse an der Anfechtung hat, von ihrem gesetzlichen Vertreter oder einem bevollmächtigten Anwalt eingereicht werden.

Gemeinderat Brienz

Publiziert am 14.08.2025

Gemischte Gemeinde

Öffentliche Planauflage Ortsplanungsrevision, Teilrevision Uferschutzplanung und Waldfeststellung

Ortsplanungsrevision und Waldfeststellungsverfahren nach Art. 10 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 1991 über den Wald (WaG); öffentliche Auflage

Der Gemeinderat Iseltwald bringt gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) die Ortsplanungsrevision und Teilrevision der Uferschutzplanung sowie die Waldfeststellung gemäss Art. 4 des kantonalen Waldgesetzes (KWaG) vom 5. Mai 1997 und Art. 2 der kantonalen Waldverordnung (KWaV) vom 29. Oktober 1997 mit folgenden Akten zur öffentlichen Auflage:

  • Zonenplan Siedlung
  • Zonenplan Landschaft
  • Zonenplan Gewässerraum und Naturgefahren
  • Uferschutzplan Überbauungsplan 1–4
  • Baureglement
  • Uferschutzvorschriften

Zur Einsichtnahme liegen auf:

  • Erläuterungsbericht
  • Mitwirkungsbericht
  • Inventarplan Natur/Landschaft
  • Richtplan Fuss-, Wander- und Radwege

Die Akten liegen während 30 Tagen, das heisst vom 15. August bis zum 15. September 2025, in der Gemeindeverwaltung Iseltwald öffentlich auf.

Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Website der Gemeinde Iseltwald unter www.iseltwald.ch verfügbar.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Iseltwald, Marderbach 15f, 3807 Iseltwald, einzureichen. Eine Einsprache bzw. eine Rechtsverwahrung hat den Planungsgegenstand eindeutig zu bezeichnen, auf welchen Bezug genommen wird.

Iseltwald, 11. August 2025

Der Gemeinderat

Publiziert am 14.08.2025

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Bauherrschaft: Sportbahnen Axalp Windegg AG, Ruedi Rubi, Postfach 216, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Umnutzung Tankraum in Skiraum mit Garderobenschränken.

Standort: Gemeinde Brienz, Axalpstrasse 201, Parzelle Nr. 1350.

Zone: UeO Axalp Nr. 3.

Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand zu einer Gemeindestrasse nach Art. 80 SG (bestehende Rechtswidrigkeit).

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Auflage- und Einsprachefrist bis 15. September 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 14.08.2025

Einwohnergemeinde

Bekanntmachung gemäss Art. 60 Abs. 3 Organisationsreglement

Die Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2025 sind nach unbenutztem Ablauf der Beschwerdefrist in Rechtskraft erwachsen.

Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.

Lauterbrunnen, 11. August 2025

Gemeinderat Lauterbrunnen

Publiziert am 14.08.2025

Bergschaft Itramen

Einladung zur Bergschaftsreise

Mittwoch, 3. September 2025

Wir machen einen Ausflug auf die Rigi. Alle Bergteiler mit Partner sind dazu eingeladen.

Abfahrt Grund, Talgüetli: 7.30 Uhr

Anmeldungen bis Freitag, 29. August, 18.00 Uhr an: Rubi Reisen, Tel. 033 821 13 53.

Der Vorstand

Publiziert am 14.08.2025

Einwohnergemeinde

Papier- und Kartonsammlung

Die nächste Papier- und Kartonsammlung der Schule Gsteigwiler findet am Dienstag, 19. August 2025, statt.

Um den Kindern das Sammeln zu erleichtern, beachten Sie bitte folgende Punkte:

  • Zeitungen und Karton getrennt bündeln
  • nicht zu schwere Zeitungsbündel, gut verschnüren
  • keine Verpackungsfolien von Katalogen usw. 
  • keine Papiertragtaschen, Futtermittelsäcke, Holzkohlensäcke usw.
  • keine Pizzakartons

Besten Dank.

Gemeinderat und Schulleitung Gsteigwiler

Publiziert am 14.08.2025

Einwohnergemeinde

Neuer Standort Elektroschrottsammlung Wengen

Die Sammlung von Elektroschrott/Elektrogeräten (SWICO) findet ab sofort jeweils am letzten Montag im Monat von 11.00 bis 12.00 und von 13.00 bis 15.00 Uhr beim Werkhof Wengen, Flühlenboden 1438s, statt. Erstmals am Montag, 25. August 2025.

Sammeldaten 2025: 25. August; 29. September; 27. Oktober; 24. November; 29. Dezember 2025.

Bitte beachten Sie, dass die Elektroschrott-Sammelboxen bei der Sammelstelle Bahnhof Wengen bereits am Abend  des 14. August 2025 entfernt werden.

Gesammelt werden Elektrogeräte für Bau, Garten und Hobby, Spielwaren, Unterhaltungselektronik, Geräte für Büro, Informatik und Telekommunikation.

Die Haushaltgeräte (SENS) wie z. B. Kühlschränke, Kochherde, Waschmaschinen usw. werden grundsätzlich nicht entgegengenommen. Die Verkaufsstellen und Händler sind verpflichtet, diese zurückzunehmen. Sollte dies nicht möglich sein, können diese Geräte gegen eine Transport-  und Entsorgungsgebühr entgegengenommen werden. 

Die Einwohnergemeinde Lauterbrunnen bittet die Bevölkerung, Elektroschrott und Elektrogeräte nicht mehr an der Sammelstelle Bahnhof Wengen zu deponieren.

Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe bei der korrekten Entsorgung.

Einwohnergemeinde Lauterbrunnen

Publiziert am 14.08.2025

Einwohnergemeinde

Öffentliche Bekanntmachung Überbauungsordnung Nr. 24 «Hotel Ostbahnhof» 

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Grossen Gemeinderat am 10. Dezember 2024 beschlossene Überbauungsordnung Nr. 24 «Hotel Ostbahnhof» in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 3. Juli 2025 genehmigt. Mit dem Genehmigungsbeschluss wurde von Amtes wegen folgende Änderung vorgenommen: In den Genehmigungsvermerken wird bei der öffentlichen Mitwirkung das Datum «vom 30. Juni bis 21. August 2023» von Amtes wegen durch «vom 29. Juni bis 21. August 2023» ersetzt.

Die Überbauungsordnung tritt am Tag nach dieser Publikation in Kraft.

Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung, beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung jedermann zur Einsichtnahme offen.

Interlaken, 14. August 2025

Der Gemeinderat

Publiziert am 14.08.2025

Einwohnergemeinde

Öffentliche Bekanntmachung: Änderung Überbauungsordnung «Gewerbezone Sand», Eigermilch; Geringfügiges Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)

Genehmigung und Inkraftsetzung

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Gemeinderat von Grindelwald am 14. Januar 2025 beschlossene geringfügige Änderung der Überbauungsordnung «Gewerbezone Sand», Eigermilch, in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 8. Juli 2025 genehmigt.

Die Änderung der Überbauungsordnung tritt vorbehältlich allfälliger Beschwerden am Tag nach dieser Publikation in Kraft.

Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung, beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung jedermann zur Einsichtnahme offen.

Grindelwald, 11. August 2025

Der Gemeinderat

Publiziert am 14.08.2025

Gemischte Gemeinde

Depotgebühr für Forstbarrierenschlüssel

Geschätzte Damen und Herren

Wir bitten Sie zu beachten, dass seit dem Inkrafttreten des neuen Gebührenreglements der Gemischten Gemeinde Oberried am 1. Januar 2025 für den Bezug des Forstbarrierenschlüssels eine Depotgebühr von Fr. 100.– hinterlegt werden muss. Die zu entrichtende Depotgebühr von Fr. 100.– ist zwingend bar oder mit Kreditkarte am Schalter zu begleichen. Den Personen, welche den Forstbarrierenschlüssel jährlich mieten, wird die Depotgebühr anlässlich der Jahresrechnung für das Jahr 2026 einmalig in Rechnung gestellt.

Sobald der Forstbarrierenschlüssel an die Gemeindeverwaltung Oberried retourniert worden ist, wird die Depotgebühr vollumfänglich zurückerstattet.

Besten Dank für Ihr Verständnis

Pirimin Schenk
Gemeindeschreiber

Publiziert am 14.08.2025

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasser: Wyss-Poteau Christoph und Valérie, Stadtfeldstrasse 19, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Neubau Pergola mit Lamellendach (nachträgliches Baugesuch).

Standort: Stadtfeldstrasse 19, Parzelle Nr. 1519, Koordinaten 2'630'541 / 1'170'750.

Zone: Wohnzone W2.

Gewässerschutzbereich: Au.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 15. September 2025.

Es wird auf die Gesuchakten verwiesen. Auf das Aufstellen von Bauprofilen wird ausdrücklich verzichtet (Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD). Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938

Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Unterseen, 5. August 2025

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 14.08.2025

Einwohnergemeinde

Überarbeitung Gebührentarif (Verordnung)

Der Gemeinderat Schwanden hat am 5. August 2025 die Überarbeitung des Gebührentarifs (Verordnung) vom 1. Januar 2024 beschlossen. Der überarbeitete Gebührentarif tritt per 1. September 2025 in Kraft.

Der Gebührentarif kann auf der Gemeindeverwaltung Schwanden gegen eine Gebühr bezogen werden und steht auf der Homepage www.schwandenbrienz.ch zum Download bereit.

Gegen die Änderungen kann innert 30 Tagen seit der vorliegenden Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde geführt werden.

Gemeinderat Schwanden

Publiziert am 14.08.2025

Baupublikation

Gesuchsteller: Tom Feuz, Spiss 398, 3822 Lauterbrunnen.

Projektverfasserin: Impla GmbH, Schwandenstrasse 52, 3657 Schwanden.

Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung (Erstwohnung und Einliegerwohnung mit entsprechendem Grundbucheintrag).

Standort: Lauterbrunnen, Wytimatte, Parzelle Nr. 6568, Koordinaten 2'636'250 / 1'160'275, Wohnzone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: keine.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 15. August bis 15. September 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 14.08.2025

Einwohnergemeinde

Hundetaxe 2025

Im August wird die Hundetaxe für das Jahr 2025 zur Zahlung fällig. Die per 1. August 2025 in Därligen registrierten Hundehalterinnen und Hundehalter erhalten in den nächsten Tagen eine Rechnung. Falls Sie keinen Hund mehr haben oder neu einen solchen besitzen, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren (Telefon 033 822 75 55, E-Mail info@daerligen.ch). Für die Anmeldung ist der Impfausweis inkl. Mikrochipnummer vorzuweisen. Jeder Hund, der über 6 Monate alt ist, muss angemeldet werden. Dies gilt auch für Hunde, die nach dem 1. August angeschafft werden.

Taxpflicht

Gemäss Art. 13 Abs. 2 Hundegesetz sind Halterinnen und Halter für jeden Hund taxpflichtig, der am Stichtag älter als 6 Monate ist. In Därligen beträgt die Taxe Fr. 100.– pro Hund. 

Gemeindeverwaltung Därligen

Publiziert am 14.08.2025

Einwohnergemeinde

Verkehrsmassnahmen vom 16. bis 17. August 2025

Am Samstag, 16. August 2025, finden der Inferno-Triathlon, die Inferno Team Trophy und der Inferno Halbmarathon statt und am Sonntag, 17. August 2025, die Trail- und Familien-Läufe in und um Mürren, weshalb es zu Verkehrsbehinderungen und kurzzeitigen Sperrungen kommen kann. 

Dies betrifft in der Gemeinde Lauterbrunnen folgende Strecken:

Samstag, 16. August 2025 

  • 27. Inferno Triathlon: Kleine Scheidegg – Wengen – Lauterbrunnen – Stechelberg – Lauterbrunnen – Mürren– Schilthorn
  • 25. Inferno Team Trophy: Kleine Scheidegg – Wengen – Lauterbrunnen – Stechelberg – Lauterbrunnen – Mürren
  • 32. Inferno Halbmarathon: Lauterbrunnen – Mürren – Schilthorn

Sonntag, 17. August 2025

  • 1. Trail- und Familienläufe in und um Mürren: Mürren ASZ-Dorf Mürren – Mittelberg – Allmendhubel – Mürren

Zeitweilige Sperrungen der Teilstrecken zwischen 9.00 und 20.00 Uhr. Den Weisungen der örtlichen Streckenposten ist Folge zu leisten.

Die Ortspolizeibehörde Lauterbrunnen bittet alle Verkehrsteilnehmer sowie Wanderer um Verständnis und Rücksichtnahme gegenüber den Rennteilnehmern.

Gemeinderat Lauterbrunnen

Publiziert am 14.08.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Brüniggarage AG, Brünigstrasse 1, 3856 Brienzwiler.

Projektverfasserin: Santschi + Schild Holzbau GmbH, Aegelsee 129a, 3856 Brienzwiler.

Bauvorhaben: Neubau Lagerhalle für Autos und Material (unbeheizt).

Standort: Brünigstrasse 1, Parzelle Nr. 840, Gewerbezone / Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’650’464 / 1’177’623.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen:

  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
  • Dachgestaltung / Vordach (Art. 35 GBR)
  • Gebäudestellung (Art. 20 GBR)
  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 ff. RPG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 8. September 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Brienzwiler, Dorfstrasse 19, Postfach 18, 3856 Brienzwiler.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 14.08.2025

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