Ordentliche Versammlung
Mittwoch, 3. Juni 2026, 20.00 Uhr in der Schul- und Mehrzweckanlage Iseltwald
Traktanden
Das Protokoll dieser Versammlung liegt vom 9. Juni 2026 während 30 Tagen öffentlich auf. Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat einzureichen. Der Gemeinderat entscheidet über Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Die Erläuterung der Versammlungsgeschäfte erfolgt in der nächsten Ausgabe des Gmeinds-Blettli.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Iseltwald Wohnsitz haben, sind zu dieser Gemeindeversammlung freundlich eingeladen.
Gemeindeversammlung
Mittwoch, 3. Juni 2026, 20.00 Uhr, Turnhalle Bönigen
Traktanden
Reglementsauflage
Die Reglemente gemäss Traktanden 4 und 5 liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung während den Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Bönigen öffentlich auf. Die Unterlagen sind ebenfalls auf www.boenigen.ch zugänglich.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Die Stimmberechtigten von Bönigen sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Bönigen Wohnsitz haben.
Bönigen, 22. April 2026
Namens des Gemeinderates
Der Gemeindeschreiber
Einstellung mangels Aktiven
Schuldner: Panou Aristotelis, geb. 3. Juni 1974, EF: Waldrand der Grieche Inh. Panou Aristotelis, gelöscht am 30. September 2025, Waldeggstrasse 38, 3800 Interlaken.
Datum der Konkurseröffnung: 14. Januar 2026.
Datum der Konkurseinstellung: 27. April 2026.
Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger bis zum 19. Mai 2026 die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten einen Vorschuss von Fr. 2700.– leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 29. April 2026.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Einladung zur Mitgliederversammlung
Dienstag, 2. Juni 2026, 20.00 Uhr im Gemeindehaus Schwanden
Traktanden
Alle Grundeigentümer in der Gemeinde Schwanden sind zu dieser Versammlung herzlich eingeladen.
Schwellenkorporation Schwanden
Bauherrschaft: Erbengemeinschaft Josef Jametti, p. A. Monique Jametti, Sonnenhofweg 1, 3600 Thun.
Projektverfasserin: brönnimann architekten ag, Neugasse 10, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Aufhebung der Terrassen im Nordwesten und Osten sowie Erweiterung des Attikageschosses.
Standort: Centralstrasse 9, Parzelle Nr. 262.
Nutzungszone: Mischzone MK 4
Schutzzone: Ortsbildgestaltungsbereich, Baugruppe D.
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreitung Gebäudeabstand Art. 212 Abs. 2 GBR i.V.m. Art. 144 GBR.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 1. Juni 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31, Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Interlaken
Gesuchstellerin: Gut-Schaich Elsa, vertreten durch Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Sanierung Wohnhaus, Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe,
Umgebungsanpassung.
Standort: Kummersweidweg 5, Parzelle Nr. 3732, Koordinaten 2’644’400 / 1’162’995.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/270714.
Auflage- und Einsprachefrist bis 1. Juni 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 21. April 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Ersatzwahl für ein Kommissionsmitglied der Ver- und Entsorgungskommission
Aufgrund einer Demission ist folgender Kommissionssitz neu zu besetzen:
Die Wahlvorschläge müssen bis am Freitag, 5. Juni 2026, 12.00 Uhr bei der Gemeindeschreiberei vorliegen. Gemäss Artikel 73 OgR müssen die Wahlvorschläge von mindestens zehn Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Die Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlags ist nicht zulässig. Interessierte können die eingereichten Wahlvorschläge und die Namen der Unterzeichner ab Freitag, 5. Juni 2026, 15.30 Uhr auf der Gemeindeschreiberei einsehen. Gemäss Artikel 74 OgR müssen die Wahlvorschläge Familien- und Vornamen, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse sowie die unterschriftliche Zustimmung der Vorgeschlagenen enthalten.
Werden keine Wahlvorschläge für den zu besetzenden Sitz eingereicht, sucht der Gemeinderat dafür eine Kandidatin oder einen Kandidaten und macht den nötigen Wahlvorschlag für die stille Wahl. Die Gemeindeschreiberin veröffentlicht die Wahlvorschläge nach erfolgter Bereinigung im Anzeiger Interlaken.
Grundsätzlich gelten die Bestimmungen des gültigen Organisationsreglements (OgR) der Gemeinde Lauterbrunnen. Leerformulare für die Wahlvorschläge können bei der Gemeindeschreiberei bezogen oder per E-Mail unter gemeinde@lauterbrunnen.ch angefordert werden.
Gemeinderat Lauterbrunnen
Gesuchstellerin: Stockwerkeigentümergemeinschaft Am Bobrun, Gritt 1013b, 3825 Mürren.
Projektverfasserin: kolb + walther AG, Dorfstrasse 18, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch eine aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Mürren, Gritt, Gebäude Nr. 1013b, Parzelle Nr. 4081, Koordinaten 2'634'697 / 1'156'639, Wohnzone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen: keine.
Auflagestellen:
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 1. Mai bis 1. Juni 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Ordentliche Versammlung
Dienstag, 2. Juni 2026, 20.00 Uhr im Kirchgemeindehaus Matten
Traktanden
Alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Wohnsitz haben, sind zu dieser Versammlung eingeladen.
Der Burgerrat
Öffnungszeiten über Auffahrt
Die Gemeindeverwaltung bleibt über Auffahrt wie folgt geschlossen:
Ab Montag, 18. Mai 2026, gelten wieder die normalen Öffnungszeiten.
Wir wünschen Ihnen eine schöne Auffahrt.
Gemeindeverwaltung Ringgenberg
Ordentliche Gemeindeversammlung
Mittwoch, 27. Mai 2026, 20.15 Uhr im Gmeindshus Goldswil
Traktanden
Alle volljährigen Burgerinnen und Burger, welche sich erstmals zum Bezug des Burgernutzens berechtigt glauben, melden sich bis am 15. Mai 2026 schriftlich bei dem Bäuertschreiber Roland Gurtner über www.bgrigo.ch oder baeurtburgergemeindegoldswil@gmail.com.
25. März 2026
Der Bäuertburgerrat
Gemeindeversammlung
Montag, 1. Juni 2026, 20.00 Uhr in der Aula des Oberstufenschulhauses, Steindlerstrasse 3, 3800 Unterseen
Traktanden
Protokoll
Der Protokollentwurf der Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2025 stand gemäss Art. 11 Abs. 2 des Abstimmungs- und Wahlreglements der Einwohnergemeinde Unterseen (AWR) während 30 Tagen, d. h. vom 12. Dezember 2025 bis 12. Januar 2026 zur Einsichtnahme offen.
Die Protokollauflage wurde im Anzeiger Interlaken vom 11. Dezember 2025 öffentlich bekannt gemacht.
Während der Auflage- respektive Einsprachefrist ging beim Einwohnergemeinderat keine Einsprache gegen den Inhalt des oben genannten Protokolls ein.
Bezugnehmend auf Art. 11 Abs. 4 AWR hat der Einwohnergemeinderat daher anlässlich seiner Sitzung vom 19. Januar 2026 das Gemeindeversammlungsprotokoll vom 1. Dezember 2025 genehmigt.
Öffentliche Auflage
Die Akten zu den oben genannten Traktanden liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung während der Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindeschreiberei zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten auf.
Zudem können die Dossiers auf der Homepage der Einwohnergemeinde Unterseen (www.unterseen.ch) eingesehen und heruntergeladen werden.
Rechtsmittel
Gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli Beschwerde erhoben werden (Art. 67a Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege).
Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften muss anlässlich der Gemeindeversammlung sofort gerügt werden (Art. 4 Abstimmungs- und Wahlreglement der Einwohnergemeinde Unterseen).
Stimmberechtigung – Einladung
Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.
Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind alle Personen, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Unterseen wohnhaft sind.
Unterseen, 13. April 2026
Einwohnergemeinderat
Gesuchsteller: Sibylle Hunziker, Kupfergasse 3, 3812 Wilderswil, und Kelvin Dingemans, Kupfergasse 5, 3812 Wilderswil.
Projektverfasserin: Elektro Troller GmbH, Leif Eigenmann, Widenholzstrasse 1, 8304 Wallisellen.
Bauvorhaben: Neuanlage, Photovoltaik-Generator 8.37 kWp, Wechselrichter 8 kVA, Energiespeicher 5.00 kWh (Kupfergasse 3). Neuanlage, Photovoltaik-Generator 10.29 kWp, Wechselrichter 10 kVA, Energiespeicher 10.00 kWh (Kupfergasse 5).
Standort: Kupfergasse 3 / 5, Wilderswil, Parzellen Nrn. 276 und 445, Koordinaten 2’632’264 / 1’168’121.
Zone: Kernzone.
Gewässerschutzzone: A.
Bauinventar: Baugruppe B.
Beantragte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?
Auflage- und Einsprachefrist bis 1. Juni 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Wilderswil
Gesuchsteller: Susanne Plugge und Denis Bruch, Kirchgasse 58, 3812 Wilderswil.
Bauvorhaben: Sanierung und Umbau Einfamilienhaus und Einbau zusätzliches Studio, Ersatz Ölheizung durch innen aufgestellte Wärmepumpe.
Projektänderung: Projektänderung zum Bauentscheid vom 14. Februar 2025: Umnutzung Studio im EG für Kurzzeitvermietung an Feriengäste (Einliegerwohnung) und Löschung des Zweckentfremdungsverbots. Das Studio hat eine Gesamtfläche von 20,26 m² und entspricht damit 10,2% der Gesamtfläche des Gebäudes.
Standort: Kirchgasse 58, 3812 Wilderswil, Parzelle Nr. 1514, Koordinaten 2’632’690 / 1’168’247.
Zone: Kernzone.
Gewässerschutzzone: A.
Bauinventar: nicht inventarisiert.
Beantragte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?
Auflage- und Einsprachefrist bis 1. Juni 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Wilderswil
Gesuchsteller: Jeyaraj Veerasingam, Rugenstrasse 10, 3812 Wilderswil.
Projektverfasserin: eggenschwiler baumanagement GmbH, Sendlistrasse 4c, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Umnutzung Einstellraum zu Wohnraum.
Standort: Rugenstrasse 10, Wilderswil, Parzelle Nr. 896, Koordinaten 2’632’342 / 1’168’272.
Zone: Kernzone.
Gewässerschutzzone: A.
Bauinventar: Baugruppe B.
Beantragte Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand, Art. 24 GBR.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?
Auflage- und Einsprachefrist bis 1. Juni 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Wilderswil
Konzessionsverfahren nach Art. 9 und 12 des Wassernutzungsgesetzes vom 23.11.1997 (WNG) mit Bau-, Ausnahme- und Nebenbewilligungen
Gesuchstellerin/Projektverfasserin: Aarekies Brienz AG, Aaregg, 3855 Brienz.
Gesuch:
Es wird auf die Gesuchsakte verwiesen.
Standort: Kieswerk Aaregg, Aaregg Nord, 3855 Brienz, Parzelle Nr. 265 (3140 BR) Entnahmestelle: Koordinaten 2'646'600 / 1'177'100.
Rückgabestelle: Koordinaten 2'646'579 / 1'177'007, Parzelle Nr. 4.
Ausnahmebewilligungen:
Auflage- und Einsprachefrist: 1. Mai – 1. Juni 2026
Auflageort: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Einsprachestelle: Amt für Wasser und Abfall, Reiterstrasse 11, 3011 Bern.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist im Doppel und mit rechtsgültiger Unterschrift bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die innert der Einsprachefrist nicht angemeldet sind, verwirken. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitgehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.
Spitalweg 1, 3800 Unterseen
46. Abgeordnetenversammlung
Donnerstag, 4. Juni 2026, 18.30 Uhr im Saal des Seniorenparks Weissenau, Unterseen Weissenaustrasse 39, Erdgeschoss
Traktanden
Parkplätze stehen vor dem Gebäude des Seniorenparks zur Verfügung. Ausfahrttickets werden verteilt.
Nach der Abgeordnetenversammlung wird ein Apéro riche offeriert.
Bitte beachten Sie, dass wir Ihre verbindliche Anmeldung via Link https://weissenau.ch/anmeldung-abgeordnetenversammlung bis am Dienstag, 26. Mai 2026, erwünschen. Wir bitten auch um den Vermerk, ob Sie am Apéro riche nach der Versammlung teilnehmen. Besten Dank.
Unterseen, 21. April 2026
Der Vorstand
Bienenschwarmzeit
Im Frühsommer verfügt ein Bienenvolk über den grössten Bestand an Individuen im Jahreslauf. Dadurch sind viele Ammenbienen vorhanden, die Brut pflegen wollen, aber nicht mehr ausreichend Brut vorfinden. Es ist deshalb möglich, dass die Bienen den Bienenstock mit ihrer Königin schlagartig verlassen, Tausende von Bienen (10'000 und mehr) fliegen in einer riesigen Wolke aus dem Bienenstock. Sie sammeln sich nahe dem Muttervolk an einer Stelle als Schwarmtraube, beispielsweise in Baumzweigen oder Dachunterkanten. Dort legen sie eine Ruhepause ein, um sich weiter zu orientieren.
Wenn Sie einen solchen Bienenschwarm resp. eine solche Schwarmtraube feststellen, so bitten wir Sie, die speziell eingerichtete Bienensammelstelle oder die Polizei anzurufen. Fachleute werden sich dann unmittelbar dem Bienenschwarm annehmen.
Bienensammelstelle: Telefon 079 451 12 55
Bienenzüchterverein Region Jungfrau
Betreibungsamtliche Grundstücksteigerung Peter Schmidlin
Schuldner: Peter Schmidlin, Heimatort Wahlen BL, Staatsbürgerschaft Schweiz, Geburtsdatum 17. November 1957, Trachselweg 13, 3008 Bern.
Eigentümer/Eigentum: Gesamteigentum, einfache Gesellschaft, bestehend aus:
Steigerungsobjekte:
Leissigen GBB-Nr. 744
Leissigen, Büelport, Bühlweg 36, Plan Nr. 1414.
Amtlicher Wert Fr. 378'100.–
Betreibungsamtliche Schätzung für alle drei Parzellen (Verkehrswert) total Fr. 495'000.–
davon Anteil Wohnhaus Fr. 470'000.–
Leissigen GBB-Nr. 746
Leissigen, Zwejgarte, Bühlweg 16a, Plan Nr. 1414
Amtlicher Wert Fr. 10'300.–
Betreibungsamtliche Schätzung (Verkehrswert) Anteil Garage Fr. 25'000.–
Leissigen GBB-Nr. 478-1
Leissigen, Zwejgarte, Plan Nr. 1414
Stockwerkeigentum
2/9 Miteigentum an Grundstück Nr. 478 mit Sonderrecht an Platz, Umschwung, übriger befestigter Fläche (gemäss Grundbuchplan Garagenvorplatz)
Amtlicher Wert Fr. 0.–
Angaben zur Steigerung
18. Juni 2026 um 14.00 Uhr, Beatussaal, Beatushaus, Schlossstrasse 4, 3800 Interlaken
Angaben zur Auflage:
siehe Kontaktstelle
Rechtliche Hinweise
Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) sowie auf die Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewV) aufmerksam gemacht.
Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch die öffentlichen Bücher festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden.
Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen.
Publikation nach SchKG 133, 134, 135, 138; VZG vom 23. April 1920, Art. 29.
Ergänzende rechtliche Hinweise
Die Verwertung erfolgt gestützt auf den Rechtshilfeauftrag des Betreibungsamtes Bern-Mittelland, Dienststelle Mittelland, vom 28. Januar 2026 zur Versteigerung der Liegenschaften und den Entscheid des Obergerichts des Kantons Bern, Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen, ABS 25 472 vom 26. November 2025.
Die Pfandgläubiger und Grundlastberechtigten des bezeichneten Grundstücks werden aufgefordert, dem unterzeichnenden Betreibungsamt innert der Eingabefrist ihre Ansprüche am Grundstück, detailliert und zerlegt in Kapital, Zinsen, Verzugszinsen und Kosten anzumelden und gleichzeitig auch anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt ist, allfällig für welchen Betrag und auf welchen Termin. Der Forderungstitel ist der Anmeldung im Original beizulegen.
Eingabefrist bis 12. Mai 2026
Auflagedatum der Steigerungsbedingungen und Lastenverzeichnis: ab dem 18. Mai 2026 10 Tage bis 28. Mai 2026
Kontaktstelle
Betreibungsamt Oberland, Dienststelle Oberland Ost, Schloss 5, 3800 Interlaken
Bemerkungen
Die Grundstücke können nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 031 635 97 22) wie folgt besichtigt werden: Dienstag, 19. Mai 2026, 14.00 Uhr. Im Weiteren können die Verkehrswertschätzungen unter www.schkg-be.ch eingesehen werden.
Konkurspublikation / Schuldenruf
Summarisches Verfahren nach Art. 231 SchKG
Ausgeschlagene Erbschaft des Gür Murat, geb. 1. Februar 1968, von Zug ZG, Ey 193c, 3822 Lauterbrunnen, verstorben am 17. Januar 2026.
Datum der Konkurseröffnung: 15. April 2026.
Eingabefrist bis 29. Mai 2026.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 21. April 2026.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Jahresrechnung 2025
Der Gemeinderat hat die Jahresrechnung 2025 zuhanden der Gemeindeversammlung verabschiedet. Der Gesamthaushalt schliesst mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 44'681.80 (inklusive der Spezialfinanzierungen (SF) Wasserversorgung, Abfallwesen und Bootshafen) besser ab als budgetiert. Der allgemeine Haushalt schliesst mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 13'318.12 ab. Budgetiert war im Gesamthaushalt ein Aufwandüberschuss von Fr. 123'527.40.
Die Spezialfinanzierungen schliessen insgesamt mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 57’999.92 ab. Die Wasserversorgung verzeichnet einen Aufwandüberschuss von Fr. 39’273.78, die Abfallentsorgung von Fr. 18’642.09 und der Bootshafen von Fr. 84.05. Die Abwasserentsorgung ist seit 2024 vollständig an den Gemeindeverband Abwasser Region Interlaken übertragen.
Bei den Steuereinnahmen zeigen sich gegenläufige Entwicklungen: Während die Einkommenssteuern natürlicher Personen sowie die Grundstückgewinnsteuern unter dem Budget lagen, wurden bei Vermögens‑, Quellen‑ und Gewinnsteuern sowie bei den Sonderveranlagungen und Liegenschaftssteuern Mehreinnahmen erzielt. Zusätzliche positive Effekte ergaben sich aus besseren Finanzierungskonditionen und dem Verkauf der Liegenschaft Ührlerhüsy. Insgesamt gleichen sich die unterschiedlichen Entwicklungen im Finanzbereich weitgehend aus.
Im Jahr 2025 wurden Nettoinvestitionen von Fr. 351’186.67 getätigt. Die Bilanz weist per 31. Dezember 2025 Aktive und Passive von Fr. 13.35 Mio. aus.
Gemeinderat Leissigen
Gesuchsteller: Haldemann Daniel, vertreten durch KA Holzbau AG, Spillstattstrasse 58, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: KA Holzbau AG, Spillstattstrasse 58, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Teilabbruch DG, Sanierung EG.
Standort: Terrassenweg 91, Parzellen Nrn. 2431 und 3198, Koordinaten 2’646’056 / 1’164’431.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: Fassadenproportionen (Art. 412 GBR).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/270161.
Auflage- und Einsprachefrist bis 1. Juni 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 24. April 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Sperrung und Verkehrsumleitung
Im Rahmen der Abnahme der Wasserbaumassnahmen muss die Feuerwehr Brienz alle Elemente der mobilen Bauverbauungen jährlich auf ihre Einbautauglichkeit überprüfen. Aus diesem Grund ist die Hauptstrasse im Bereich Trachtbachbrücke am Donnerstag, 7. Mai 2026, von 19.15 bis ca. 21.30 Uhr für den Verkehr gesperrt.
Die Umleitung erfolgt über die Feldstrasse und Oberdorfstrasse und ist entsprechend signalisiert.
Der Gemeinderat dankt für Ihr Verständnis.
Gemeinderat Brienz
Gesuchstellerin und Projektverfasserin: Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Einbau zusätzliche Wohnung DG (nachträgliches Baugesuch).
Standort: Itramenstrasse 58, Parzelle Nr. 6582, Koordinaten 2’642’993 / 1’163’481.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/275248
Auflage- und Einsprachefrist bis 1. Juni 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 23. April 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Ordentliche Gemeindeversammlung
Mittwoch 3. Juni 2026, 19.30 Uhr in der Turnhalle des Schulgebäudes in Oberried
Traktanden
Öffentliche Auflage
Der Entwurf des Reglements für die Erhebung einer Konzessionsabgabe Stromversorgung kann ab dem 30. April 2026 auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Die weiteren Unterlagen zu den Geschäften der Gemeindeversammlung sind ebenfalls ab dem 30. April 2026 auf der Gemeindeverwaltung einsehbar.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Teilnahme und Stimmrecht
Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt sind sämtliche Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit mindestens 3 Monaten politischen Wohnsitz in der Gemeinde haben (Art. 13 Abs. 1 Gemeindegesetz).
Oberried, 30. April 2026
Die Besondere Verwaltung
Ordentliche Versammlung
Montag, 1. Juni 2026, 20.15 Uhr in der alten Sagi
Traktanden
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 93 ff. Gemeindegesetz). Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind anlässlich der Versammlung sofort zu rügen (Art. 98 GG).
Zur Versammlung sind alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger freundlich eingeladen. Nach der Versammlung wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein Apéro offeriert.
Protokollauflage der Burgergemeindeversammlung
Gestützt auf Artikel 61 des Organisationsreglements gibt der Burgerrat bekannt, dass das Protokoll der Burgergemeindeversammlung vom 1. Juni 2028 vom 8. Juni bis am 7. Juli 2026 auf der Gemeindeverwaltung Leissigen während den Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aufliegt. Während der öffentlichen Auflage kann beim Burgerrat schriftlich Einsprache gegen das Protokoll erhoben werden. Über allfällige Einsprachen entscheidet der Burgerrat.
Leissigen, 23. April 2026
Der Burgerrat
Burgerversammlung
Mittwoch, 3. Juni 2026, 19.00 Uhr, Kunsthaus Interlaken
Traktanden
Protokoll
Das Protokoll der Burgerversammlung vom 3. Juni 2026 liegt vom 15. Juni bis 14. Juli 2026 beim Infoschalter der Einwohnergemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, während den Öffnungszeiten zur Einsicht auf und ist ebenfalls auf der Homepage der Burgergemeinde Interlaken www.burgergemeindeinterlaken.ch einzusehen. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Burgerrat gemacht werden (Art. 63 OgR).
Interlaken, 7. April 2026
Der Burgerrat
Ordentliche Gemeindeversammlung
Freitag, 5. Juni 2026, 20.00 Uhr, Kongress-Saal Grindelwald
Traktanden
Die Unterlagen zu den Geschäften liegen 30 Tage vor der Versammlung, d. h. ab Montag, 4. Mai 2026, in der Gemeindeverwaltung während den Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Das Protokoll der Versammlung wird vom 15. Juni 2026 an während 30 Tagen auf der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt. Werden innert 30 Tagen seit der Publikation keine schriftlich begründeten Einwände erhoben, erfolgt die Genehmigung durch den Gemeinderat (Art. 61 AWR).
Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann gestützt auf Art. 67a des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner von Grindelwald sind zur Versammlung freundlich eingeladen.
Grindelwald, 7. April 2026
Gemeinderat Grindelwald
Bauherrschaft: Destino AG, Obereigasse 50, 3812 Wilderswil.
Projektverfasserin: ASP architektur, Daniel Siffert, Schützenmattstrasse 16, 4500 Solothurn.
Bauvorhaben: Energetische Fassaden- und Dachsanierung sowie Einbau einer dritten Wohnung im Dachgeschoss, Anbau Balkon DG Süd, Umnutzung Laube EG Süd-Ost als Reduit sowie Anbau Aussentreppe Nord.
Standort: Gemeinde Brienz, Lauenenstrasse 10, Parzelle Nr. 3077.
Bemerkung: Die Gemeinde Brienz unterliegt der Zweitwohnungsgesetzgebung (ZWG).
Nutzung: Erstwohnungen.
Zone: Wohnzone 2 (W2).
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand zu einer Gemeindestrasse (Art. 80 SG).
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 1. Juni 2026.
Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Fakultatives Referendum
Der Gemeinderat Grindelwald hat im Rahmen der Erstellung der Jahresrechnung 2025 am 7. April 2026 in Anwendung von Art. 34 Abs. 4 und Art. 26 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Grindelwald folgende Nachkredite beschlossen:
Kt. 6155.3610.01
Baurechtzins Parkplätze
Fr. 78'042.17
Begründung: Dieser Posten ist seit Jahren zu tief budgetiert. Im Budget 2026 wurde dies angepasst.
Kt. 7301.3130.02
Grünabfuhr
Fr. 17'550.50
Begründung: Es fiel mehr Grüngut an, als im Budget vorgesehen war. Im Budget 2026 wurde dies bereits berücksichtigt.
Fakultatives Referendum, Art. 26 der Gemeindeordnung (GO)
100 Stimmberechtigte können innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung des entsprechenden Beschlusses im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde mittels Unterschrift verlangen, dass ein Beschluss des Gemeinderats gemäss Art. 34 Abs. 4 der Gemeindeversammlung unterbreitet wird.
Die Frist zur Einreichung der Unterschriften beim Gemeinderat beträgt 30 Tage ab der ersten Publikation (30. April 2026). Diese Frist endet somit am Montag, 1. Juni 2026.
Die Akten liegen während der Referendumsfrist zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten auf der Gemeindeverwaltung auf.
Grindelwald, 7. April 2026
Gemeinderat Grindelwald
Behinderungen / Sperrung Regenmattenstrasse
Infolge Fertigstellungsarbeiten der Abwasserschächte wird die Regenmattenstrasse zwischen den Liegenschaften 1–23 für den Durchgangsverkehr gesperrt.
Dienstag und Mittwoch, 12. und 13. Mai 2026
Die Sperrung dauert jeweils von 7.30 bis 18.00 Uhr. Die Zufahrt bis zur Baustelle ist gestattet. Es ist mit Behinderungen und Wartezeiten zu rechnen. Fussgänger sind von der Sperrung nicht betroffen. Die Arbeiten können witterungsbedingt verschoben werden.
Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.
Bauverwaltung Grindelwald
Ordentliche Kirchgemeindeversammlung
Sonntag, 31. Mai 2026, im Anschluss an den Gottesdienst von 10.00 Uhr in der Kirche Lauterbrunnen
Traktanden
Die Unterlagen zum Traktandum 1 liegen 30 Tage vor der Versammlung öffentlich auf und können im Sekretariat der Kirchgemeinde bestellt werden, Telefon 033 855 46 13, E-Mail: info@kg-lauterbrunnen.ch.
Das Protokoll der Versammlung wird vom 15. Juni bis 15. Juli 2026 öffentlich aufgelegt. Während dieser Auflagefrist kann gegen den Inhalt des Protokolls beim Kirchgemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden. Der Kirchgemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Entscheide der Versammlung können mit Beschwerde an das Regierungsstatthalteramt Interlaken angefochten werden. Die Frist beträgt bei Wahlen 10 Tage, bei Sachentscheiden 30 Tage (Art. 60, 63, 67a VRPG). Die Frist beginnt am Tag nach der Versammlung. Wer Zuständigkeits- oder Verfahrensvorschriften beanstanden will, muss, – wenn es möglich war –, diesen Mangel an der Versammlung selber schon gerügt haben (Rügepflicht nach Art.49a GG BSG 170.11).
Alle Stimmberechtigten der Kirchgemeinde sind zu der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Personen, die seit drei Monaten auf dem Gebiet der Kirchgemeinde wohnhaft sind, der reformierten Landeskirche angehören und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben.
Auflagestellen:
Lauterbrunnen, 23. April 2026
Der Kirchgemeinderat
Einladung zur Informationsveranstaltung
Liebe Einwohnerinnen und Einwohner
Liebe Burgerinnen und Burger
In den vergangenen Monaten – insbesondere an der Gemeindeversammlung im Dezember 2025 sowie auch in der Zeit danach – wurden verschiedene Geschäfte des Gemeinderates, aber auch seine Tätigkeit im Allgemeinen, von mehreren Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern kritisch hinterfragt.
Der Gemeinderat nimmt diese Rückmeldungen sehr ernst. Um die angesprochenen Punkte sorgfältig zu prüfen und daraus zu lernen, wurde eine unabhängige externe Fachperson beauftragt, die Tätigkeit des Gemeinderates am Beispiel von zwei konkreten Geschäften zu analysieren und Empfehlungen für die zukünftige Arbeit zu erarbeiten. Die entsprechenden Kosten werden aufgrund des nicht genehmigten Gemeindebudgets vom Gemeinderat privat übernommen und nicht der Gemeindekasse belastet.
Gerne möchten wir Sie über die Ergebnisse dieser Analyse informieren und mit Ihnen in den Dialog treten.
Wir laden Sie deshalb herzlich ein zur
Informationsveranstaltung
Mittwoch, 6. Mai 2026, 20.00–22.00 Uhr, Turnhalle Obermoos
Teilnehmende
Adrian Schild (Gemeindepräsident)
Gemeinderat und Gemeindeschreiber
Reto Lindegger (concentral ag)
Im Anschluss an die Präsentation der Ergebnisse gibt es eine kurze Pause, bevor im zweiten Teil der Veranstaltung der Bevölkerung Gelegenheit geboten wird, ihre Vorstellungen und Anliegen für die Zukunft der Gemeinde Brienzwiler gegenüber dem Gemeinderat zu äussern.
Der Gemeinderat freut sich auf Ihre Teilnahme und einen konstruktiven Austausch.
Freundliche Grüsse
Namens des Gemeinderats
Brienzwiler, 27. April 2026
Interessenverbindungen
Gestützt auf Artikel 53 des Organisationsreglements 2000 vom 28. November 1999 sind die Interessenverbindungen der Mitglieder des Grossen Gemeinderats und des Gemeinderats öffentlich und zu publizieren.
Neues Mitglied des Grossen Gemeinderats ab 1. April 2026:
Gemeindeschreiberei Interlaken
Ordentliche Gemeindeversammlung
Freitag, 5. Juni 2026, 20.15 Uhr im Schulhaus Gsteigwiler
Traktanden
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen. Die Stimmberechtigten von Gsteigwiler sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Gsteigwiler Wohnsitz haben.
Protokollauflage
Das Protokoll dieser Versammlung wird vom 12. Juni 2026 an 30 Tage bei der Gemeindeverwaltung und auf der Website der Gemeinde zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegen. Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat einzureichen.
Gsteigwiler, 27. April 2026
Gemeinderat Gsteigwiler
Sprechstunde des Gemeinderats
Haben Sie ein Anliegen, das Sie persönlich mit den Ressortvorsteherinnen Hochbau und Tiefbau besprechen möchten?
Gerne stehen Ihnen Gemeinderätin Nathalie Günter und Gemeinderätin Sabrina Amacher am Montag, 4. Mai 2026, von 16.00 bis 18.00 Uhr im Gemeindehaus Interlaken für einen Austausch zu Anliegen, Fragen und Vorschlägen in den Bereichen Hochbau und Tiefbau zur Verfügung.
Bitte melden Sie sich vorgängig bei der Gemeindeschreiberei, Telefon 033 826 51 41, für die Sprechstunde an. Die weiteren Sprechstundentermine des Gemeinderats finden Sie unter www.interlaken-gemeinde.ch.
Einwohnergemeinde Interlaken
Ordentliche Gemeindeversammlung
Freitag, 5. Juni 2026, 20.00 Uhr im Kongress-Saal Beatenberg
Traktanden
Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Traktanden Nrn. 1, 3 und 4 liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Beatenberg öffentlich auf. Zum Teil werden die Unterlagen auch auf der Website www.beatenberg.ch (Gemeinde, Aktuell) aufgeschaltet.
Botschaft zur Gemeindeversammlung
Die Botschaft für die Stimmberechtigten wird etwa drei Wochen vor der Versammlung auf der Website www.beatenberg.ch (Gemeinde, Aktuell) aufgeschaltet. Zudem wird die Botschaft an interessierte Personen am Schalter der Gemeindeverwaltung in Papierform abgegeben.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Artikel 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Apéro im Anschluss
Der Gemeinderat lädt alle Versammlungsteilnehmenden im Anschluss an die Versammlung zu einem Apéro ein.
Alle stimmberechtigten Schweizer Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste sind zur Teilnahme an dieser Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt ist, wer das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten Wohnsitz in der Gemeinde Beatenberg hat.
Gemeinderat Beatenberg
Nachtarbeit Isenfluhtunnel – Strassensperrung, Isenfluh
Die Strassenentwässerungsleitungen im Isenfluhtunnel müssen gereinigt werden, daher ist der Isenfluhtunnel wie folgt gesperrt:
Falls in dieser Zeit Fahrten durch den Tunnel gemacht werden müssen, ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Für die Blaulichtorganisationen ist die Durchfahrt via alte Isenfluhstrasse–Inhalti sichergestellt.
Wir danken für die Kenntnisnahme und das Verständnis.
Einwohnergemeinde Lauterbrunnen
Aufhebung Gebührentarif für die Feuerungskontrolle
In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Ringgenberg an seiner Sitzung vom 21. April 2026 beschlossen hat, den Gebührentarif für die Feuerungskontrolle (823.11) ab sofort ausser Kraft zu setzen.
Gemäss BSIG-Weisung haben die Gemeinden seit dem 31. Juli 2025 im Bereich der Feuerungskontrolle grundsätzlich keine Aufgaben mehr. Da das Recht der Gemeinde somit an übergeordnetes Recht angepasst werden muss und der Gemeinde dabei kein Regelungsspielraum offensteht, hat der Gemeinderat gestützt auf Art. 52 Abs. 3 des Gemeindegesetzes (GV; BSG 170.111) die Aufhebung beschlossen.
Gemeinderat Ringgenberg
Mitteilung an die Waldbesitzenden
Waldschäden/Borkenkäfer
Diverse Sturmschäden können im Berner Oberland zu einer Vermehrung des Buchdruckers führen. Das Amt für Wald und Naturgefahren fordert deshalb alle Waldbesitzenden auf, die folgenden Massnahmen zu ergreifen (gestützt auf Art. 12 des kantonalen Waldgesetzes und Art 18 der kantonalen Waldverordnung):
Ausgangslage verbessern
Bis zum Ausflug der Käfer im Frühling ist die Zeit zu nutzen, um das Angebot an Brutmaterial (liegende Fichten) zu reduzieren. Besonders wichtig ist das Aufrüsten vereinzelter neuer Streuschäden. Aufgerüstetes Nadelholz ist rechtzeitig aus dem Wald abzuführen oder zu entrinden.
Beobachtung der Wälder
Um einer möglichen Massenvermehrung von Borkenkäfern vorzubeugen, sind die Waldbesitzenden verpflichtet, ihre Parzellen zu kontrollieren und Sturmschäden sowie neu auftretende Käferschäden dem Revierförster zu melden.
Beiträge
Der Kanton kann im Schutzwald Beiträge für angeordnete Bekämpfungsmassnahmen ausrichten. Die Massnahmen müssen fach- und zeitgerecht erfolgen. Beitragsgesuche und weitere Fragen sind vorgängig an die zuständigen Revierförsterinnen, Revierförster oder die Waldabteilung Alpen zu richten.
Kontakt Revierförster: www.be.ch/foerstersuche
Wimmis im April 2026
Amt für Wald und Naturgefahren des Kantons Bern
Waldabteilung Alpen
Ordentliche Gemeindeversammlung
Mittwoch, 3. Juni 2026, 20.00 Uhr im Gemeindehaus Goldswil
Traktanden
Rechtsmittelbelehrung
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeschreiberei während der Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf. Die Unterlagen sind ebenfalls unter www.ringgenberg.ch einsehbar. Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Die Stimmberechtigten von Ringgenberg sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Ringgenberg Wohnsitz haben.
Die Botschaft zur Gemeindeversammlung wird vorgängig allen Haushaltungen in Ringgenberg und Goldswil zugestellt.
Gemeinderat Ringgenberg
Ausserordentliche Öffnungszeiten der AHV-Zweigstelle Ringgenberg-Niederried am Freitag, 8. Mai 2026
Die AHV-Zweigstelle Ringgenberg-Niederried bleibt infolge Weiterbildung am Freitag, 8. Mai 2026, den ganzen Tag geschlossen.
Wir danken der Bevölkerung für das Verständnis.
Gemeindeverwaltung Ringgenberg
Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren
betreffend Militärflugplatz Meiringen; Stationierung Neues Kampfflugzeug (NKF) F-35A und Erleichterungen nach Art. 14 Lärmschutzverordnung
Mitwirkung und Anhörung vom 18. Mai 2026
Gemeinden: Brienz, Brienzwiler, Hofstetten bei Brienz, Meiringen, Schattenhalb, Schwanden bei Brienz
Gesuchstellerinnen
Gesuchsunterlagen
Gegenstand
Das neue Kampfflugzeug F-35A soll auf dem Militärflugplatz Meiringen stationiert werden. Mit vorliegendem Gesuch soll das Betriebsreglement bewilligt und gleichzeitig die zulässigen Lärmimmissionen gemäss Art. 37a Abs. 1 Lärmschutzverordnung (LSV; SR 814.41) festgelegt werden. Gemäss Lärmbericht sind keine verhältnismässigen Massnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte möglich. Für die Grenzwertüberschreitungen werden deshalb Erleichterungen nach Artikel 14 Abs. 1 LSV beantragt.
Verfahren
Das Verfahren richtet sich nach dem Militärgesetz (Art. 126 ff. MG; SR 510.10), der militärischen Plangenehmigungsverordnung (MPV; SR 510.51) und subsidiär nach dem Bundesgesetz über die Enteignung (EntG; SR 711). Das Generalsekretariat VBS ist Genehmigungsbehörde und leitet das Verfahren.
Mitwirkungs- und Anhörungsverfahren
Nach Artikel 126 und 126d MG in Verbindung mit Artikel 62a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG, SR 172.010) sind die betroffenen Kantone, Gemeinden und Fachbehörden des Bundes anzuhören, bevor die Genehmigungsbehörde ihren Entscheid fällt. Während der Dauer der öffentlichen Auflage hat zudem die betroffene Bevölkerung Gelegenheit, bei der Genehmigungsbehörde schriftliche Anregungen einzureichen.
UVP
Das Projekt unterliegt der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäss Artikel 10a des Umweltschutzgesetzes (USG; SR 814.01).
Ausnahmebewilligungen
Für das Projekt ist nach aktuellem Planungsstand folgende umweltrechtliche Ausnahmebewilligung nötig:
Öffentliche Auflage
Die Gesuchsunterlagen können vom 18. Mai bis 17. Juni 2026 während der ordentlichen Öffnungszeiten an folgenden Stellen eingesehen werden:
Die Unterlagen können während der öffentlichen Auflage zudem online unter www.vbs.admin.ch/plangenehmigungsverfahren abgerufen werden.
Aussteckung / Profilierung
Es ist keine Aussteckung bzw. Profilierung erforderlich, da keine baulichen Massnahmen vorgesehen sind.
Einsprachen
Einsprache kann erheben, wer nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG; SR 172.021) oder EntG Partei ist. Einsprachen müssen schriftlich innert der Auflagefrist beim Generalsekretariat VBS, Maulbeerstrasse 9, 3003 Bern, erhoben werden und müssen Antrag und Begründung enthalten.
Treten in dieser Sache mehr als 20 Parteien mit kollektiven oder individuellen Einsprachen mit dem gleichen Inhalt auf, haben diese eine Person zu bezeichnen, welche die Einsprechergruppe rechtsverbindlich vertritt. Kommen sie dieser Aufforderung nicht innert angemessener Frist nach, so bezeichnet die Genehmigungsbehörde einen oder mehrere Vertreter (Art. 11a Abs.1 und 2 VwVG).
Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (vgl. Art. 126 f. Abs. 1 MG und 14 MPV). Innerhalb der Auflagefrist sind sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen (Art. 126 f. Abs. 2 MG). Einwände gegen die Aussteckung oder die Aufstellung von Profilen sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist bei der Genehmigungsbehörde vorzubringen (Art. 126c Abs. 3 MG).
Enteignungsbann
Mit der Zustellung der persönlichen Anzeige oder des Enteignungsgesuchs an den zu Enteignenden dürfen ohne Zustimmung des Enteigners keine die Enteignung erschwerenden rechtlichen oder tatsächlichen Verfügungen mehr getroffen werden (Art. 42 EntG). Für den aus dem Enteignungsbann entstehenden Schaden hat der Enteigner vollen Ersatz zu leisten (Art. 44 Abs. 1 EntG).
Mitteilung an Mieter und Pächter
Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige davon Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG). Erhalten die Vermieter oder Verpächter die persönliche Anzeige erst nach der Publikation, so gelten für die Mieter und Pächter die gleichen Fristen wie für die Vermieter oder Verpächter (Art. 32 Abs. 2 EntG).
Bern, 30. April 2026
Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Sachplan Militär (SPM), 6. Objektblattserie
Anpassung der Objektblätter für die Militärflugplätze Emmen (03.401), Meiringen (02.401) und Payerne (22.401)
Information und Mitwirkung der Bevölkerung vom 18. Mai 2026
Herausgeber
Gegenstand
Mit der Einführung des neuen Kampfflugzeugs F-35A werden die SPM-Objektblätter der Militärflugplätze Emmen, Meringen und Payerne angepasst. Die Objektblätter legen unter anderem die Rahmenbedingungen für den Betrieb der Flugplätze fest. Die angepassten Objektblätter werden die bestehenden Objektblätter Nrn. 03.31 und 02.32 für die Militärflugplätze Emmen und Meiringen vom 28. Februar 2001 und das Objektblatt Nr. 22.31 vom 14. Dezember 2007 für den Militärflugplatz Payerne ersetzen.
Die SPM-Objektblätter legen den generellen Rahmen für die bauliche und betriebliche Entwicklung der sachplanrelevanten militärischen Standorte behördenverbindlich fest. Die Objektblätter werden nach der Durchführung der öffentlichen Information und Mitwirkung sowie der Anhörung der Behörden bereinigt und durch den Bundesrat verabschiedet.
Verfahren
Die Entwürfe der SPM-Dokumente werden im Sinne der Informationspflicht und der Mitwirkungsrechte gemäss Artikel 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG, SR.700) öffentlich aufgelegt.
Bürgerinnen und Bürger (Privatpersonen) sowie Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts können sich zu den Entwürfen äussern.
Es wird keine Korrespondenz geführt. Der Mitwirkungsbericht mit der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wird zusammen mit den genehmigten SPM-Dokumenten publiziert.
Öffentliche Auflage
Die SPM-Dokumente sind ab dem 18. Mai 2026 im Internet publiziert unter: www.sachplanmilitaer.ch/mitwirkung
Die SPM-Dokumente können zudem vom 18. Mai bis am 17. Juni 2026 auf Voranmeldung bei folgenden Stellen eingesehen werden:
Eingaben und Fristen
Stellungnahmen zu den SPM-Dokumenten sind bis am 17. Juni 2026 schriftlich einzureichen an das Generalsekretariat VBS, Raum und Umwelt VBS, Maulbeerstrasse 9, 3003 Bern.
Auskünfte
Folgende Stellen geben Auskunft:
Bern, 30. April 2026
Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Gesuchsteller: Marolf Reto, Schoneggweg 5, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: studio fabr GmbH, Alleestrasse 9, 3613 Steffisburg.
Bauvorhaben: Teilabbruch und Wiederaufbau DG, Sanierung und Erweiterung EG, Ersatz.
Elektrospeicherheizung durch Holzheizung.
Standort: Schoneggweg 5, Parzelle Nr. 3477, Koordinaten 2’646’327 / 1’164’470.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: Dachgestaltung (Art. 416 GBR).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/273782.
Auflage- und Einsprachefrist bis 1. Juni 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 22. April 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über Auffahrt
Woche 20
Woche 21
Ab Montag, 18. Mai 2026, normale Schalteröffnungszeiten
Wir wünschen allen schöne Feiertage.
Gemeindeverwaltung Beatenberg
Öffnungszeiten über Auffahrt
Die Gemeindeverwaltung und das Tourismusbüro Habkern bleiben über die Auffahrt von Mittwoch, 13., bis Freitag, 15. Mai 2026, geschlossen.
Ab Montag, 18. Mai 2026, gelten die üblichen Öffnungszeiten.
Wir wünschen Ihnen eine schöne Auffahrt.
Gemeindeverwaltung und Tourismusbüro Habkern
Papiersammlung
Die nächste ordentliche Papiersammlung findet am Dienstag, 12. Mai 2026, statt.
Wir bitten Sie, das Papier bis spätestens 7.00 Uhr an der gleichen Stelle wie den Hauskehricht, nur gebündelt und nicht in Tragtaschen und Säcken, bereitzustellen. Die Schülerinnen und Schüler sind Ihnen zudem dankbar, wenn die Papierbündel nicht zu schwer (maximal 5 kg) sind.
Achtung: Das Papier wird nur noch bei den üblichen Sammelstandorten des Hauskehrichts abgeholt. Papier- und Sammelgut, welches in Haus- und Kellerzugängen usw. deponiert ist, wird nicht abgeholt.
Nicht in die Papiersammlung gehören: Hauskehricht und Plastikmaterial allgemein, beschichtetes Papier, Etiketten, Filterpapier, Fototaschen, Haushaltpapier, Kohlepapier, Papierschnitzel, Papierwindeln, Teerpapier, Futtermittelsäcke, Milch- und Fruchtsaftverpackungen, Tiefkühlverpackungen, Zementsäcke, Karton paraffinbeschichtet und Styropor.
Falls Ihr Papier nicht abgeholt wurde, melden Sie sich bitte am Sammeltag bis 11.30 Uhr unter Telefon 079 311 13 86.
Besten Dank für Ihre Mitarbeit.
Wilderswil, im April 2026
Schule und Sicherheitskommission Wilderswil
Temporäre Sperrung Durchfahrt Aegertzaunstrasse
Während der Papiersammlung vom Dienstag, 12. Mai 2026, wird im südlichen Teil der Aegertzaunstrasse (in der Nähe der Einmündung zum Kreuzimaadweg) ein grosser Papiercontainer als zentrale Sammelstelle platziert.
Aus diesem Grund erfolgt folgende temporäre Sperrung:
Die Zu- und Wegfahrt für die Blaulichtorganisationen ist gewährleistet, ebenfalls der Durchgang für Fussgänger sowie die Durchfahrt für Radfahrer. Bitte die Signalisation vor Ort beachten.
Besten Dank für Ihr Verständnis.
Sicherheitskommission Wilderswil
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung während der Auffahrtstage
Die Gemeindeverwaltung ist während der Auffahrtstage wie folgt geöffnet:
Ab Montag, 18. Mai 2026, gelten wieder die ordentlichen Öffnungszeiten.
Besten Dank für Ihr Verständnis.
Wilderswil, 27. April 2026
Gemeindeverwaltung Wilderswil
Öffnungszeiten über Auffahrt 2026
Die Gemeindeverwaltung bleibt über Auffahrt den ganzen Tag geschlossen. Ab Montag, 18. Mai 2026, sind wir gerne wieder zu den gewohnten Schalteröffnungszeiten für Sie da.
Besten Dank für die Beachtung und Kenntnisnahme.
Gemeindeverwaltung Schwanden
Verkehrsanordnung
Der Gemeinderat von Brienz verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG, SR 741.01) sowie Art. 44 Abs. 1 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) die folgende Verkehrsanordnung:
Parkieren verboten (Signal SSV Nr. 2.50) auf dem gesamten Platz der Bushaltestellen östlich des Bahnhofs Brienz, Parzelle Nr. 3392, Freihaltung der Bushaltestellen.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Interlaken-Oberhasli erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.
Diese Verfügung tritt nach ihrer Veröffentlichung im Amtsanzeiger sowie nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.
Brienz, 23. April 2026
Der Gemeinderat
Gesuchstellerin: Howell Home AG, Benjamin Hofstetter, Matte 29, 3807 Iseltwald, Vertreter mit Vollmacht.
Bauvorhaben: Befristete Umnutzung einer bestehenden Zweitwohnung zur regelmässigen Kurzzeitvermietung (gemäss Planungszone «Zweitwohnungen»). Bauliche Massnahmen sind keine vorgesehen. Die Nutzung ist zeitlich auf die Planungsphase der Arealentwicklung UeO «Seeburg» beschränkt.
Standort: Burg 45c («Haus Gärtnerei»), Parzelle Nr. 593, Uferschutzzone / Sektor a, Koordinaten 2'640’295 / 1'173'637.
Schutzzone: ISOS Gemeinde Iseltwald, Baugruppe A (Iseltwald, Dorf), Ortsbildschutzgebiet, archäologisches Schutzgebiet Nr. 1049, Gewässerschutzbereich Au.
Schutzobjekt: Erhaltenswertes K-Objekt.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 25. Mai 2026.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Iseltwald, Marderbach 15f, 3807 Iseltwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Gemeindeverwaltung Iseltwald einzureichen. Ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der angesetzten Frist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Gemischte Gemeinde Iseltwald
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Ingenieurbüro Sterchi GmbH, Bohnerenstrasse 14, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Neubau Trink- und Löschwasserleitung sowie Strassensanierung mit Waldrodung und Ersatzaufforstung.
Standort: Sulzweg / Auf der Sulz, Parzellen Nrn. 232, 947, 995, 1111, 2108, 2324, 2725, 2729, 2956, 5267, 6247, 6260, 6261, 6262, 6536, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’647’130 / 1’163’900.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: gelb / blau.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 26.Mai 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft und Projektverfasserin: Firstbahn AG, Harderstrasse 14, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Umbau WC-Anlage Bachalpsee auf ein Trockensystem.
Standort: Bachsee, Gebäude Nr. 3a, Parzelle Nr. 70, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’644’725 / 1’168’670.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, Moorlandschaft Nr. 390 (Bachsee).
Naturgefahrengebiet: unbestimmt.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 26. Mai 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Hinweis: Bei der Profilierung werden Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Gesuchsteller: Jannic und Luana Borter, Kreuzlistrasse 1, 3852 Ringgenberg.
Projektverfasserin: Natura-Holzbau GmbH, Beundenstrasse 58, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Aufstockung auf bestehenden Flachdachanbau (Grundrissabmessungen analog Bestand); Anpassen der Dachform auf Satteldach; zusätzlicher Balkon auf der Südseite; Montage einer Aufdach-Photovoltaikanlage auf beiden Dachseiten; Verschieben des bestehenden Fensters Altbau auf Nordseite.
Standort: Hauptstrasse 92, Gbbl. Nr. 1865, Koordinaten 2’634’206 / 1’172’057.
Nutzungszone: Wohn- und Gewerbezone WG2.
Schutzobjekte: keine.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Naturgefahren: keine.
Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2026-4198). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 26. Mai 2026.
Es wird auf die aufgestellten Profile / Pflöcke und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Ringgenberg, 20. April 2026
Bauverwaltung Ringgenberg
Bauherrschaft: Hans Feuz, Baumgarten 6, 3852 Ringgenberg.
Projektverfasserin: brönnimann architekten ag, Neugasse 10, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Wohnüberbauung auf dem Baumgarten-Areal: Drei Gebäude mit insgesamt 12 Wohnungen, Untergeschoss mit Einstellhalle, Pavillon über der Einstellhalleneinfahrt, drei oberirdische Autoabstellplätze und ein Fahrradunterstand.
Standort: Brunnengasse (Baumgarten), Parzellen Nrn. 1225 und 2619, Wohnzone W2, Koordinaten 2’634’874 / 1’172’245.
Schutzzonen: Gewässerschutzzone Au, ISOS-Gebiet (Umgebungszone I), Baugruppe A (Ringgenberg, Dorf).
Schutzobjekt: Erhaltenswertes K-Objekt (Brunnengasse 2).
Naturgefahrengebiet: gelb / blau.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 26. Mai 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Kirchgemeinde Unterseen, Bianca Hofer, Hauptstrasse 1, 3800 Unterseen.
Vertreterin mit Vollmacht / Projektverfasserin: L2A Architekten AG, Untere Gasse 4, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Aufteilung bestehende Wohnungen im 2. und 3. OG, Einbau Küche und Bad im 3. OG.
Standort: Hauptstrasse 1, Parzelle Nr. 1347, Koordinaten 2‘631‘442 / 1‘170‘642.
Zone: SBV 1 Altstadt.
Gewässerschutzbereich: Au.
Schutzperimeter: Ortsbildschutzgebiet A – I Altstadt mit Haberdarre und Stadtgrabenbereich, Baugruppe A (Unterseen, Städtli), ISOS (Erhaltungsziel A).
Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt gemäss Bauinventar der Gemeinde Unterseen.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 26. Mai 2026.
Es wird auf die Gesuchakten verwiesen. Auf das Aufstellen von Bauprofilen wird ausdrücklich verzichtet (Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD). Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938
Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Unterseen, 20. April 2026
Bauverwaltung Unterseen
Bauherrschaft: Hotel Central-Continental AG, Bahnhofstrasse 43, 3800 Unterseen.
Projektverfasserin: brönnimann architekten ag, Neugasse 10, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Neuinstallation Photovoltaikanlage und Hublift (baubewilligt). Projektänderung wie folgt: Fassadensanierung / Malerarbeiten, Ersatz verfaulter Holzelemente, Sanierung Turmdach West mit Titanzinkschindeln.
Standort: Bahnhofstrasse 43, Parzelle Nr. 260, Koordinaten 2‘631‘526 / 1‘170‘442.
Zone: UeO / Uferschutzplan «Spielmatte».
Gewässerschutzbereich: Au.
Schutzperimeter: Ortsbildschutzgebiet A – IV Bahnhofstrasse.
Schutzobjekt: schützenswertes K-Objekt gemäss Bauinventar der Gemeinde Unterseen, ISOS (Erhaltungsziel A).
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 26. Mai 2026.
Es wird auf die Gesuchakten verwiesen. Auf das Aufstellen von Bauprofilen wird ausdrücklich verzichtet (Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD). Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938
Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Unterseen, 20. April 2026
Bauverwaltung Unterseen
2. Sitzung 2026 des Grossen Gemeinderats
Dienstag, 5. Mai 2026, 19.45 Uhr in der Aula des Gymnasiums Interlaken
Traktanden
Die Sitzung ist öffentlich.
Zur Präsentation der Klimastrategie Interlaken um 18.30 Uhr in der Aula des Gymnasiums mit anschliessendem Apéro sind alle herzlich eingeladen.
Bauherrschaft: GaleniCare AG, Untermattweg 8, 3027 Bern.
Projektverfasserin: Westiform AG, Freiburgstrasse 596, 3172 Niederwangen b. Bern.
Bauvorhaben: Austausch der bestehenden Reklamen durch teilweise beleuchtete Reklamen.
Standort: Bahnhofstrasse 5a, Parzelle Nr. 542.
Nutzungszone: Mischzone MK4.
Inventar: keines.
Beanspruchte Ausnahme: Bauen vor der Baulinie, Art. 96a BauG.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis am 26. Mai 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31, Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Interlaken
Gesuchsteller: Peter Reber und Sibylle Stucki, Waldeggstrasse 25, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Streich Holzbau AG, Eichzun 3, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Ersatzneubau MFH mit 3 Wohnungen. Kellergeschoss bestehend und innen aufgestellte Wärmepumpe. Autounterstand mit Flachdach begrünt.
Standort: Neuenstrasse 4, Parzelle Nr. 269, Koordinaten 2'634'600 / 1'170'650.
Zone: Kernzone C.
Schutzzone: Baugruppe B, Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen: keine.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 26. Mai 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet im Doppel innert der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portalebau.apps.be.ch).Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Bauverwaltung Bönigen
Gemeinden Bönigen, Interlaken, Matten b. Interlaken
Information an die Bevölkerung – Spülarbeiten am Kanalisationsnetz
Abwasser Region Interlaken führt in den kommenden Wochen planmässige Reinigungsarbeiten am öffentlichen Kanalisationsnetz durch.
Zeitraum der Arbeiten: 27. April bis 18. September 2026.
Betroffene Gebiete: Spülkreis Bödeli: Bönigen, Matten, Interlaken.
Ziel dieser Arbeiten ist die Sicherstellung eines einwandfreien Betriebs der Kanalisation sowie die Werterhaltung der Infrastruktur. Dabei werden Ablagerungen, Sand, Kies sowie Wurzeleinwuchs entfernt.
Was bedeutet das für Sie?
Während der Spülarbeiten kann es in einzelnen Fällen zu folgenden Begleiterscheinungen kommen:
Diese Erscheinungen sind in der Regel unbedenklich und von kurzer Dauer.
Wichtiger Hinweis: Wir empfehlen, während der Arbeiten die WC-Deckel geschlossen zu halten und Bodenabläufe (z. B. im Keller) mit Wasser gefüllt zu halten.
Zufahrten und Einschränkungen: Es kann zeitweise zu kleineren Verkehrsbehinderungen kommen. Die Zufahrt zu den Liegenschaften bleibt jedoch gewährleistet.
Die Arbeiten werden durch ein spezialisiertes Kanalreinigungsunternehmen ausgeführt.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Christian Abegglen, Telefon 079 458 18 73, info@ara-interlaken.ch
Abwasser Region Interlaken
Information an die Bevölkerung – Spülarbeiten am Kanalisationsnetz
Vollständige Publikation siehe unter «Interlaken».
Abwasser Region Interlaken
Sperrung Parkplatz Feldgässli am 30. April 2026
Am Donnerstag, 30. April 2026, finden Sicherheitsholzereiarbeiten entlang der Gsteigstrasse statt. Der öffentliche Parkplatz Feldgässli wird als Abladeplatz benötigt. Deshalb wird der öffentliche Parkplatz beim Feldgässli wie folgt abgesperrt:
Die Betroffenen werden gebeten, auf die öffentlichen Parkplätze beim Eissportzentrum auszuweichen.
Wir danken der Anwohnerschaft und der Bevölkerung für die Kenntnisnahme und das Verständnis.
Sicherheit Matten
Bauherrschaft: Markus Hummel, Juheigässli 6, 3800 Matten.
Projektverfasser: Johannes Recrosio, Blumenstrasse 8, 3706 Leissigen.
Bauvorhaben: Wohnraumerweiterung im EG mit Anbau auf der Südseite des bestehenden Gebäudes.
Standort: Juheigässli 6, 3800 Matten, Parzelle Nr. 679, Koordinaten 2'633'103/1'169'836.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Schutzobjekt: keines.
Naturgefahrengebiet: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis 26. Mai 2026.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten und Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sowie Lastenausgleichsansprüche sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Matten
Bauherrschaft: Andreas und Anita Wampfler, Lauenenstrasse 12, 3855 Brienz.
Projektverfasserin: Energieimpuls GmbH, Kaspar Flück, Seestrasse 1, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Ersatz Elektrospeicherheizung durch Pelletanlage, Erstellen eines Kamins über Dach und einer neuen Wärmeverteilung Bodenheizung.
Standort: Gemeinde Brienz, Schybergweg 12, Parzelle Nr. 1752.
Zone: Ferienhauszone (FHZ).
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 25. Mai 2026.
Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Bauherrschaft: Fernwärmeversorgung Brienz Dorf AG, Schulhausstrasse 15, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Technische Sanierung Heizzentrale, neuer Holzschnitzel-Heizkessel und neuer Einbau Heizungsspeicher und Elektro-Abgasfilter in der Kaminanlage.
Standort: Gemeinde Brienz, Schulhausstrasse 15, Parzelle Nr. 3498.
Zone: Wohn- und Gewerbezone 3 (WG3).
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 25. Mai 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Bauherrschaft: Rosmarie Flück, Hauptstrasse 260, 3855 Brienz.
Vertretung mit Vollmacht: Konzept Wyler AG, Peter Wyler, Stockmatte, 3855 Brienz.
Projektverfasserin: Konzept Wyler AG, Stockmatte, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Abbruch des bestehenden Wohnhauses und Ersatzneubau Zweifamilienhaus mit zwei überdeckten Autoabstellplätzen und innenliegender Luft-Wärmepumpe.
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand zu einer Gemeindestrasse (Art. 80 SG).
Standort: Gemeinde Brienz, Aeusserstgasse 15, Parzelle Nr. 3148.
Zone: Dorfkernzone (DK), ISOS-Perimeter mit Erhaltungsziel A.
Hinweis: Die Gemeinde Brienz unterliegt der Zweitwohnungsgesetzgebung (ZWG).
Nutzung: Erstwohnungen.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 25. Mai 2026.
Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Bepflanzung an öffentlichen Strassen
Anpflanzen und Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen entlang von öffentlichen Strassen und Einfriedungen
Es ist erstaunlich, wie schnell Bäume, Sträucher und Hecken wachsen können!
Gemeindevertreter mussten in letzter Zeit leider vermehrt feststellen, dass nicht alle Pflanzen zurückgeschnitten wurden. Die Strassenanstösser werden deshalb aufgefordert, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Hinweise auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten:
Unterlässt der Eigentümer der Bäume und Sträucher das rechtzeitige Zurückschneiden, so wird die Arbeit nach vergeblicher schriftlicher Aufforderung auf seine Kosten durch Mitarbeiter des Werkhofs besorgt. Ein Entschädigungsanspruch kommt dem Eigentümer der Bäume oder Sträucher nicht zu.
Bei Missachtung der obgenannten Bestimmungen werden die Organe der Strassenbaupolizei von Gemeinde und Kanton das Verfahren zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands einleiten.
Besten Dank für Ihre Mitarbeit.
Einwohnergemeinde Schwanden
Ordentliche Burgerversammlung
Mittwoch, 6. Mai 2026, 19.00 Uhr, im Bockstor, Bockstorweg 15, Unterseen
Traktanden
Gemäss Art. 4 des Organisationsreglementes (OgR) für die Burgergemeinde Unterseen ist stimmberechtigt, wer das Burgerrecht der Burgergemeinde Unterseen besitzt, in den Einwohnergemeinden Unterseen, Interlaken und Matten seit mindestens drei Monaten wohnhaft, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und im Stimmregister eingetragen ist.
Damit stimmberechtigte Burger und Burgerinnen, welche in Interlaken und Matten wohnhaft sind, in das Stimmregister aufgenommen werden können, werden sie gebeten, sich bis 2 Tage vor der Burgerversammlung unter info@burgergemeinde-unterseen.ch mit Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse anzumelden.
Gemäss Art. 67 des OgR liegt das Protokoll dieser Versammlung sieben Tage nach der Versammlung während 30 Tagen, vom 13. Mai bis 12. Juni 2026, zur Einsicht auf der Gemeindeschreiberei der Einwohnergemeinde Unterseen auf. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Burgerrat gemacht werden.
Im Anschluss an die Versammlung sind alle Anwesenden zu einem gemeinsamen Imbiss eingeladen.
Burgerrat Unterseen
Einigungsversammlung der Burgerbäuert Schwendi und der Bergschaft Bodmi
Samstag, 2. Mai 2026, 20.00 Uhr im Hotel Alpenrose Habkern
Vor der Versammlung wird ein Nachtessen offeriert.
Traktanden
Die Bäuertkommission
1. Naturtag Matten
Entdecken – Austauschen – Mitmachen
Alles rund um das Thema Biodiversität:
Pflanzenbörse:
Wann: Samstag, 9. Mai 2026, 9.00–16.00 Uhr
Wo: Dorfplatz vor der Bossschür, Matten
Veranstaltet durch den Vogelschutzverein Bödeli und Werkhof Matten, mit Unterstützung der Biodiversitätsgruppe, H. Gosteli AG Gartenbau und Aloha Garten.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Werkhof Matten
Verkehrsanordnung
Der Gemeinderat von Brienz verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG, SR 741.01) sowie Art. 44 Abs. 1 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) die folgende Verkehrsanordnung:
Parkieren verboten (Signal SSV Nr. 2.50) auf dem gesamten Platz der Bushaltestellen östlich des Bahnhofs Brienz, Parzelle Nr. 3392, Freihaltung der Bushaltestellen.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Interlaken-Oberhasli erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.
Diese Verfügung tritt nach ihrer Veröffentlichung im Amtsanzeiger sowie nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.
Brienz, 23. April 2026
Der Gemeinderat
Gesuchstellerin: Howell Home AG, Benjamin Hofstetter, Matte 29, 3807 Iseltwald, Vertreter mit Vollmacht.
Bauvorhaben: Befristete Umnutzung einer bestehenden Zweitwohnung zur regelmässigen Kurzzeitvermietung (gemäss Planungszone «Zweitwohnungen»). Bauliche Massnahmen sind keine vorgesehen. Die Nutzung ist zeitlich auf die Planungsphase der Arealentwicklung UeO «Seeburg» beschränkt.
Standort: Burg 45c («Haus Gärtnerei»), Parzelle Nr. 593, Uferschutzzone / Sektor a, Koordinaten 2'640’295 / 1'173'637.
Schutzzone: ISOS Gemeinde Iseltwald, Baugruppe A (Iseltwald, Dorf), Ortsbildschutzgebiet, archäologisches Schutzgebiet Nr. 1049, Gewässerschutzbereich Au.
Schutzobjekt: Erhaltenswertes K-Objekt.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 25. Mai 2026.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Iseltwald, Marderbach 15f, 3807 Iseltwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Gemeindeverwaltung Iseltwald einzureichen. Ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der angesetzten Frist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Gemischte Gemeinde Iseltwald
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Ingenieurbüro Sterchi GmbH, Bohnerenstrasse 14, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Neubau Trink- und Löschwasserleitung sowie Strassensanierung mit Waldrodung und Ersatzaufforstung.
Standort: Sulzweg / Auf der Sulz, Parzellen Nrn. 232, 947, 995, 1111, 2108, 2324, 2725, 2729, 2956, 5267, 6247, 6260, 6261, 6262, 6536, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’647’130 / 1’163’900.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: gelb / blau.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 26.Mai 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft und Projektverfasserin: Firstbahn AG, Harderstrasse 14, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Umbau WC-Anlage Bachalpsee auf ein Trockensystem.
Standort: Bachsee, Gebäude Nr. 3a, Parzelle Nr. 70, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’644’725 / 1’168’670.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, Moorlandschaft Nr. 390 (Bachsee).
Naturgefahrengebiet: unbestimmt.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 26. Mai 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Hinweis: Bei der Profilierung werden Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Gesuchsteller: Jannic und Luana Borter, Kreuzlistrasse 1, 3852 Ringgenberg.
Projektverfasserin: Natura-Holzbau GmbH, Beundenstrasse 58, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Aufstockung auf bestehenden Flachdachanbau (Grundrissabmessungen analog Bestand); Anpassen der Dachform auf Satteldach; zusätzlicher Balkon auf der Südseite; Montage einer Aufdach-Photovoltaikanlage auf beiden Dachseiten; Verschieben des bestehenden Fensters Altbau auf Nordseite.
Standort: Hauptstrasse 92, Gbbl. Nr. 1865, Koordinaten 2’634’206 / 1’172’057.
Nutzungszone: Wohn- und Gewerbezone WG2.
Schutzobjekte: keine.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Naturgefahren: keine.
Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2026-4198). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 26. Mai 2026.
Es wird auf die aufgestellten Profile / Pflöcke und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Ringgenberg, 20. April 2026
Bauverwaltung Ringgenberg
Bauherrschaft: Hans Feuz, Baumgarten 6, 3852 Ringgenberg.
Projektverfasserin: brönnimann architekten ag, Neugasse 10, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Wohnüberbauung auf dem Baumgarten-Areal: Drei Gebäude mit insgesamt 12 Wohnungen, Untergeschoss mit Einstellhalle, Pavillon über der Einstellhalleneinfahrt, drei oberirdische Autoabstellplätze und ein Fahrradunterstand.
Standort: Brunnengasse (Baumgarten), Parzellen Nrn. 1225 und 2619, Wohnzone W2, Koordinaten 2’634’874 / 1’172’245.
Schutzzonen: Gewässerschutzzone Au, ISOS-Gebiet (Umgebungszone I), Baugruppe A (Ringgenberg, Dorf).
Schutzobjekt: Erhaltenswertes K-Objekt (Brunnengasse 2).
Naturgefahrengebiet: gelb / blau.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 26. Mai 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Sprechstunde des Gemeinderats
Haben Sie ein Anliegen, das Sie persönlich mit den Ressortvorsteherinnen Hochbau und Tiefbau besprechen
möchten?
Gerne stehen Ihnen Gemeinderätin Nathalie Günter und Gemeinderätin Sabrina Amacher am Montag, 4. Mai 2026, von 16.00 bis 18.00 Uhr im Gemeindehaus Interlaken für einen Austausch zu Anliegen, Fragen und Vorschlägen in den Bereichen Hochbau und Tiefbau zur Verfügung.
Bitte melden Sie sich vorgängig bei der Gemeindeschreiberei, Telefon 033 826 51 41, für die Sprechstunde an. Die weiteren Sprechstundentermine des Gemeinderats finden Sie unter www.interlaken-gemeinde.ch.
Einwohnergemeinde Interlaken
Bauherrschaft: Kirchgemeinde Unterseen, Bianca Hofer, Hauptstrasse 1, 3800 Unterseen.
Vertreterin mit Vollmacht / Projektverfasserin: L2A Architekten AG, Untere Gasse 4, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Aufteilung bestehende Wohnungen im 2. und 3. OG, Einbau Küche und Bad im 3. OG.
Standort: Hauptstrasse 1, Parzelle Nr. 1347, Koordinaten 2‘631‘442 / 1‘170‘642.
Zone: SBV 1 Altstadt.
Gewässerschutzbereich: Au.
Schutzperimeter: Ortsbildschutzgebiet A – I Altstadt mit Haberdarre und Stadtgrabenbereich, Baugruppe A (Unterseen, Städtli), ISOS (Erhaltungsziel A).
Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt gemäss Bauinventar der Gemeinde Unterseen.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 26. Mai 2026.
Es wird auf die Gesuchakten verwiesen. Auf das Aufstellen von Bauprofilen wird ausdrücklich verzichtet (Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD). Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938
Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Unterseen, 20. April 2026
Bauverwaltung Unterseen
Rückschnitt von Bepflanzung an öffentlichen Strassen
Anpflanzen und Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen entlang öffentlicher Strassen und Gehwege.
Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Hinweise auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten: Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmer, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen schreiben Art. 80 Abs. 3 und Art. 83 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) sowie Art. 56 und 57 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) unter anderem vor:
Aufforderung: Die Strassenanstösser werden hiermit ersucht, Äste und andere Bepflanzungen bis spätestens am 31. Mai 2026 und im Verlauf des Jahres nötigenfalls erneut auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden. Wird der Aufforderung bis zu diesem Datum nicht Folge geleistet, wird die Gemeinde die Arbeiten auf Kosten der betroffenen Eigentümer ausführen lassen (Ersatzvornahme).
Für allfällige Fragen wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung Oberried, Telefon 033 849 13 33.
Hinweis: Das Grünmaterial kann gemäss Abfallkalender der Gemischten Gemeinde Oberried kostenlos oder bei der AVAG Brienz gegen Gebühr entsorgt werden. Es ist verboten, Grünmaterial in Wäldern, an Flüssen oder Bächen und nicht bewilligten Plätzen zu deponieren. Noch besser: Kompostieren Sie selbst!
Wir danken den Strassenanstössern für das Verständnis und die Mithilfe.
Gemischte Gemeinde Oberried
Bauherrschaft: Hotel Central-Continental AG, Bahnhofstrasse 43, 3800 Unterseen.
Projektverfasserin: brönnimann architekten ag, Neugasse 10, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Neuinstallation Photovoltaikanlage und Hublift (baubewilligt). Projektänderung wie folgt: Fassadensanierung / Malerarbeiten, Ersatz verfaulter Holzelemente, Sanierung Turmdach West mit Titanzinkschindeln.
Standort: Bahnhofstrasse 43, Parzelle Nr. 260, Koordinaten 2‘631‘526 / 1‘170‘442.
Zone: UeO / Uferschutzplan «Spielmatte».
Gewässerschutzbereich: Au.
Schutzperimeter: Ortsbildschutzgebiet A – IV Bahnhofstrasse.
Schutzobjekt: schützenswertes K-Objekt gemäss Bauinventar der Gemeinde Unterseen, ISOS (Erhaltungsziel A).
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 26. Mai 2026.
Es wird auf die Gesuchakten verwiesen. Auf das Aufstellen von Bauprofilen wird ausdrücklich verzichtet (Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD). Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938
Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Unterseen, 20. April 2026
Bauverwaltung Unterseen
2. Sitzung 2026 des Grossen Gemeinderats
Dienstag, 5. Mai 2026, 19.45 Uhr in der Aula des Gymnasiums Interlaken
Traktanden
Die Sitzung ist öffentlich.
Zur Präsentation der Klimastrategie Interlaken um 18.30 Uhr in der Aula des Gymnasiums mit anschliessendem Apéro sind alle herzlich eingeladen.
Gemeindevesammlung
Mittwoch, 27. Mai 2026, 19.30 Uhr im Gmeindshus
Traktanden
Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Traktanden Nrn. 1 und 2 liegen 10 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung Niederried öffentlich auf. Die Unterlagen zu Traktandum Nr. 3 liegt 30 Tage vor der Versammlung öffentlich auf.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann gestützt auf Art. 63 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden.
Rügepflicht
Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung ist gemäss Art. 31 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) sofort zu beanstanden. Das Protokoll vom 27. Mai 2026 wird 7 Tage nach der Gemeindeversammlung während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Werden innert der Auflagefrist keine schriftlich begründeten Einwände erhoben, erfolgt die Genehmigung durch den Gemeinderat (Art. 76 Abs. 3 Gemeindeordnung).
Vor der Versammlung wird allen Haushaltungen ein Informationsblatt zugestellt mit den detaillierten Angaben zu den Traktanden. Die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger werden zur Teillnahme an dieser Versammlung freundlich eingeladen.
Gemeinderat Niederried
Bauherrschaft: GaleniCare AG, Untermattweg 8, 3027 Bern.
Projektverfasserin: Westiform AG, Freiburgstrasse 596, 3172 Niederwangen b. Bern.
Bauvorhaben: Austausch der bestehenden Reklamen durch teilweise beleuchtete Reklamen.
Standort: Bahnhofstrasse 5a, Parzelle Nr. 542.
Nutzungszone: Mischzone MK4.
Inventar: keines.
Beanspruchte Ausnahme: Bauen vor der Baulinie, Art. 96a BauG.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis am 26. Mai 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31, Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Interlaken
Gesuchsteller: Peter Reber und Sibylle Stucki, Waldeggstrasse 25, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Streich Holzbau AG, Eichzun 3, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Ersatzneubau MFH mit 3 Wohnungen. Kellergeschoss bestehend und innen aufgestellte Wärmepumpe. Autounterstand mit Flachdach begrünt.
Standort: Neuenstrasse 4, Parzelle Nr. 269, Koordinaten 2'634'600 / 1'170'650.
Zone: Kernzone C.
Schutzzone: Baugruppe B, Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen: keine.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 26. Mai 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet im Doppel innert der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portalebau.apps.be.ch).Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Bauverwaltung Bönigen
Gemeinden Bönigen, Interlaken, Matten b. Interlaken
Information an die Bevölkerung – Spülarbeiten am Kanalisationsnetz
Abwasser Region Interlaken führt in den kommenden Wochen planmässige Reinigungsarbeiten am öffentlichen Kanalisationsnetz durch.
Zeitraum der Arbeiten: 27. April bis 18. September 2026.
Betroffene Gebiete: Spülkreis Bödeli: Bönigen, Matten, Interlaken.
Ziel dieser Arbeiten ist die Sicherstellung eines einwandfreien Betriebs der Kanalisation sowie die Werterhaltung der Infrastruktur. Dabei werden Ablagerungen, Sand, Kies sowie Wurzeleinwuchs entfernt.
Was bedeutet das für Sie?
Während der Spülarbeiten kann es in einzelnen Fällen zu folgenden Begleiterscheinungen kommen:
Diese Erscheinungen sind in der Regel unbedenklich und von kurzer Dauer.
Wichtiger Hinweis: Wir empfehlen, während der Arbeiten die WC-Deckel geschlossen zu halten und Bodenabläufe (z. B. im Keller) mit Wasser gefüllt zu halten.
Zufahrten und Einschränkungen: Es kann zeitweise zu kleineren Verkehrsbehinderungen kommen. Die Zufahrt zu den Liegenschaften bleibt jedoch gewährleistet.
Die Arbeiten werden durch ein spezialisiertes Kanalreinigungsunternehmen ausgeführt.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Christian Abegglen, Telefon 079 458 18 73, info@ara-interlaken.ch
Abwasser Region Interlaken
Information an die Bevölkerung – Spülarbeiten am Kanalisationsnetz
Vollständige Publikation siehe unter «Interlaken».
Abwasser Region Interlaken
Sperrung Parkplatz Feldgässli am 30. April 2026
Am Donnerstag, 30. April 2026, finden Sicherheitsholzereiarbeiten entlang der Gsteigstrasse statt. Der öffentliche Parkplatz Feldgässli wird als Abladeplatz benötigt. Deshalb wird der öffentliche Parkplatz beim Feldgässli wie folgt abgesperrt:
Die Betroffenen werden gebeten, auf die öffentlichen Parkplätze beim Eissportzentrum auszuweichen.
Wir danken der Anwohnerschaft und der Bevölkerung für die Kenntnisnahme und das Verständnis.
Sicherheit Matten
Bauherrschaft: Markus Hummel, Juheigässli 6, 3800 Matten.
Projektverfasser: Johannes Recrosio, Blumenstrasse 8, 3706 Leissigen.
Bauvorhaben: Wohnraumerweiterung im EG mit Anbau auf der Südseite des bestehenden Gebäudes.
Standort: Juheigässli 6, 3800 Matten, Parzelle Nr. 679, Koordinaten 2'633'103/1'169'836.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Schutzobjekt: keines.
Naturgefahrengebiet: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis 26. Mai 2026.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten und Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sowie Lastenausgleichsansprüche sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Matten
Bauherrschaft: Andreas und Anita Wampfler, Lauenenstrasse 12, 3855 Brienz.
Projektverfasserin: Energieimpuls GmbH, Kaspar Flück, Seestrasse 1, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Ersatz Elektrospeicherheizung durch Pelletanlage, Erstellen eines Kamins über Dach und einer neuen Wärmeverteilung Bodenheizung.
Standort: Gemeinde Brienz, Schybergweg 12, Parzelle Nr. 1752.
Zone: Ferienhauszone (FHZ).
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 25. Mai 2026.
Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Bauherrschaft: Fernwärmeversorgung Brienz Dorf AG, Schulhausstrasse 15, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Technische Sanierung Heizzentrale, neuer Holzschnitzel-Heizkessel und neuer Einbau Heizungsspeicher und Elektro-Abgasfilter in der Kaminanlage.
Standort: Gemeinde Brienz, Schulhausstrasse 15, Parzelle Nr. 3498.
Zone: Wohn- und Gewerbezone 3 (WG3).
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 25. Mai 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Zurückschneiden von Bäumen, Sträuchern und Hecken
Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Hinweise auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten:
Die Mitarbeiter der Bauverwaltung und des Werkhofs werden weitere Kontrollen betreffend der erwähnten Vorschriften durchführen.
Ordentliche Mitgliederversammlung
Freitag, 29. Mai 2026, 20.00 Uhr im Schulhaus
Traktanden
Eingeladen und stimmberechtigt sind alle in der Gemeinde Därligen schwellenpflichtigen Grund-, Liegenschafts-, Wohnungs- und Werkeigentümer.
Das Protokoll der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 23. Mai 2025 und die Änderung Anhang 1 Organisationsreglement liegen 30 Tage vor der ordentlichen Mitgliederversammlung auf der Gemeindeverwaltung Därligen zur Einsichtnahme auf.
Im Anschluss an die Versammlung wird ein Apéro offeriert.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Därligen, 14. April 2026
Vorstand Schwellenkorporation Därligen
Bauherrschaft: Rosmarie Flück, Hauptstrasse 260, 3855 Brienz.
Vertretung mit Vollmacht: Konzept Wyler AG, Peter Wyler, Stockmatte, 3855 Brienz.
Projektverfasserin: Konzept Wyler AG, Stockmatte, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Abbruch des bestehenden Wohnhauses und Ersatzneubau Zweifamilienhaus mit zwei überdeckten Autoabstellplätzen und innenliegender Luft-Wärmepumpe.
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand zu einer Gemeindestrasse (Art. 80 SG).
Standort: Gemeinde Brienz, Aeusserstgasse 15, Parzelle Nr. 3148.
Zone: Dorfkernzone (DK), ISOS-Perimeter mit Erhaltungsziel A.
Hinweis: Die Gemeinde Brienz unterliegt der Zweitwohnungsgesetzgebung (ZWG).
Nutzung: Erstwohnungen.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 25. Mai 2026.
Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Nr. 17 «Erweiterung Deponie Chrummeney» nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)
Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV.
Der Gemeinderat von Wilderswil hat die vorerwähnte geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Nr. 17 «Erweiterung Deponie Chrummeney» am 25. Februar 2026 beschlossen.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Wilderswil, 15. April 2026
Der Gemeinderat
Konkurspublikation / Schuldenruf
Summarisches Verfahren nach Art. 231 SchKG
Ausgeschlagene Erbschaft des Herzog Adolf Ernst, geb. 22. Oktober 1931, von Wilderswil BE, Kirchgasse 36, 3812 Wilderswil, verstorben am 30. Januar 2026.
Datum der Konkurseröffnung: 23. März 2026.
Eingabefrist bis 22. Mai 2026.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 22. April 2026.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Auflage Protokoll ausserordentliche Burgerversammlung vom 22. April 2026
Das Protokoll der ausserordentlichen Burgerversammlung vom 22. April 2026 liegt ab Montag, 27. April 2026, während 20 Tagen in der Gemeindeverwaltung Lütschental öffentlich auf.
Allfällige Einsprachen gegen das Protokoll sind während der Einsprachefrist schriftlich an die Burgerkommission Lütschental, Briggmättli 38, 3816 Lütschental, zu richten.
Gemeindeschreiberei Lütschental
Teilrevision Ortsplanung «Regulierung Zweitwohnungen» – Öffentliche Mitwirkungsauflage und Informationsveranstaltung
Der Gemeinderat bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Teilrevision Ortsplanung «Regulierung Zweitwohnungen» zur öffentlichen Mitwirkung.
Die Planung umfasst:
Die Planung liegt 45 Tage, vom 16. April bis und mit 31. Mai 2026, in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Bönigen unter www.boenigen.ch verfügbar.
Öffentliche Informationsveranstaltung
Am Dienstag, 28. April 2026, 19.30 Uhr, in der Turnhalle Bönigen führt der Gemeinderat eine Informationsveranstaltung für die interessierte Öffentlichkeit durch.
Während der Mitwirkungsfrist können dem Gemeinderat schriftlich und begründet Einwendungen erhoben und Anregungen unterbreitet werden. Die Eingaben sind an die Einwohnergemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen, zu richten.
7. April 2026
Der Gemeinderat
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
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