Ordentliche Kirchgemeindeversammlung
Dienstag, 23. Juni 2026, 19.30 Uhr im Beatushus
Traktanden
Die Jahresrechnung 2025 liegt 30 Tage vor der Versammlung im Pfarreisekretariat öffentlich auf und ist im Internet einsehbar (kath-interlaken.ch/Kirchgemeinde).
Das Protokoll dieser Kirchgemeindeversammlung liegt ab dem 1. Juli 2026 für 30 Tage zur öffentlichen Einsicht im Pfarreisekretariat auf. Werden innert der Auflagefrist keine schriftlichen Einwände erhoben, erfolgt die Genehmigung durch den Kirchgemeinderat.
Zu dieser Versammlung sind alle Mitglieder der röm.-kath. Kirchgemeinde Interlaken freundlich eingeladen. Stimm- und wahlberechtigt sind alle Katholiken ab dem 18. Altersjahr, welche seit mindestens 3 Monaten bei einer zur röm.-kath. Kirchgemeinde Interlaken gehörenden Gemeinde angemeldet sind.
Der Kirchgemeinderat
Schulsozialarbeit Bödeli
Für die Schule Unterseen suchen wir per 15. Oktober 2026 oder nach Vereinbarung eine/n
Schulsozialarbeiter/-in 70%
Die Schulsozialarbeit (SSA) Bödeli besteht seit 2012 und ist aktuell ein Angebot an den Schulen und Kindergärten in Bönigen, Interlaken, Matten, Ringgenberg, Unterseen und Leissigen. Die SSA begleitet Schüler/-innen im Prozess des Erwachsenwerdens und unterstützt Kinder und Jugendliche, Eltern und Lehrpersonen bei sozialen Fragen. Im Zentrum steht die Bewältigung verschiedener Probleme, die sich im Schulalltag bemerkbar machen. Zudem leistet die Schulsozialarbeit Präventionsarbeit in den Klassen.
Ihr Aufgabengebiet
Ihr Anforderungsprofil
Wir bieten
Weitere Informationen zu der Schulsozialarbeit Bödeli finden Sie unter: www.matten.ch/schulsozialarbeit
Für stellenspezifische Fragen steht Ihnen ab dem 8. Juni Daniela Schlunegger, Stellenleiterin/Schulsozialarbeiterin, Telefon 079 848 57 99, team@schulsozialarbeit-boedeli.ch (Montag/Donnerstag) zur Verfügung.
Ihre Bewerbungsunterlagen ausschliesslich in elektronischer Form senden Sie uns bis 11. Juni 2026 an personal@matten.ch Betreff: SSA Bödeli. Die Vorstellungsgespräche finden am Montag, 22. Juni 2026, (voraussichtlich nachmittags) statt.
Sonderabfallsammlung 2026
Die Einwohnergemeinde Lauterbrunnen organisiert mit Unterstützung der Firma SOVAG AG eine Sonderabfallsammlung (Chemikalien, Gifte usw.) in Lauterbrunnen, Wengen und Mürren.
Die Sammlung findet an folgenden Daten statt:
Diese Sammelaktion ist ausschliesslich für private Haushalte. Abfälle aus Gewerbe und Industrie werden nicht angenommen.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.
Einwohnergemeinde Lauterbrunnen
Ver- und Entsorgungskommission
Gemeindeversammlung
Montag, 29. Juni 2026, 20.00 Uhr, Schulhaus Därligen
Traktanden
Aktenauflage
Die detaillierten Unterlagen zur Jahresrechnung 2025 sowie das teilrevidierte Reglement (Traktandum 2) liegen in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Sämtliche Unterlagen können zudem auf der Internetseite www.daerligen.ch eingesehen bzw. heruntergeladen werden. An der Gemeindeversammlung werden keine Detailexemplare aufgelegt. Die Botschaft mit Informationen zu den Traktanden wurde an alle Haushaltungen verschickt.
Rechtsmittelbelehrung
Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Stimmberechtigte und Gäste sind zur Gemeindeversammlung herzlich eingeladen.
Stimmberechtigt sind gemäss Art. 19 des Organisationsreglements der Gemeinde Därligen Schweizerinnen und Schweizer, die seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft sind und das 18. Altersjahr vollendet haben.
Därligen, 28. Mai 2026
Der Gemeinderat
Sperrung Bahnübergang Alte Staatstrasse
Aufgrund des Rückbaus des Gleis 1 Bahnhof Wilderswil muss der Bahnübergang Alte Staatsstrasse vom Mittwoch, 3. Juni 2026, 7.00 Uhr, bis am Freitag, 5. Juni 2026, ca. 5.00 Uhr, für alle Verkehrsteilnehmer und Fussgänger gesperrt werden. Die Umleitung über die Umfahrung Wilderswil und Industriestrasse wird signalisiert. Fussgänger können den Bahnübergang Allmendstrasse benützen.
Wir bitten Sie, die Signalisation vor Ort zu berücksichtigen und bedanken uns für Ihr Verständnis.
Bauverwaltung Wilderswil
Die Einwohnergemeinde Matten bei Interlaken sucht zur Verstärkung ihres Teams per 1. Juli 2026 oder nach Vereinbarung eine engagierte Persönlichkeit mit einem Flair für administrative Abläufe.
Mitarbeiter:in Sekretariat Bauverwaltung 50–60%
Du magst vielseitige Aufgaben und arbeitest gerne selbständig als auch im Team, behältst den Überblick und schätzt den Austausch mit Bevölkerung, Behörden und Mitarbeitenden? Dann könnte dich diese Stelle interessieren.
In dieser Funktion bist Du ein wichtiger Dreh- und Angelpunkt unserer Bauverwaltung und sorgst dafür, dass im Hintergrund alles rund läuft.
Das erwartet Dich
Das bringst Du mit
Darauf kannst Du dich freuen
Möchtest du Teil unseres Teams werden?
Dann freuen wir uns auf deine Bewerbung! Sende uns deine Unterlagen per E-Mail an personal@matten.ch zu. Unsere Personalleiterin, Nathalie Götz, steht dir Montag/Dienstag sowie die derzeitige Sekretärin der Bauverwaltung, Nadja Kaufmann, Mittwoch/Donnerstag bei Fragen oder Unklarheiten unter Telefon 033 826 50 42 20 gerne zur Verfügung.
Papiersammlung
Die Papiersammlung findet am Mittwoch, 3. Juni 2026, statt. Die Bevölkerung wird gebeten, folgende Punkte zu beachten:
Gemeindeverwaltung Ringgenberg
Einladung zur Mitgliederversammlung
Dienstag, 2. Juni 2026, 20.00 Uhr im Gemeindehaus Schwanden
Traktanden
Alle Grundeigentümer in der Gemeinde Schwanden sind zu dieser Versammlung und anschliessendem Apéro herzlich eingeladen.
Schwellenkorporation Schwanden
bestehend aus den politischen Gemeinden Interlaken, Matten, Bönigen, Iseltwald, Wilderswil, Gsteigwiler, Saxeten, Lütschental und Gündlischwand
Kirchgemeindeversammlung
Dienstag, 30. Juni 2026, um 19.00 Uhr im Kirchgemeindehaus Matten
Traktanden
Die Unterlagen zu Traktandum 3 liegen 30 Tage vor der Versammlung im Sekretariat der Kirchgemeinde, Herziggässli 21, 3800 Matten, während der Bürozeiten zur Einsichtnahme auf. Die Rechnung 2025 kann auch auf den Gemeindeverwaltungen eingesehen werden.
Allfällige Beschwerden gegen die Versammlungsbeschlüsse sind gemäss Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen.
Eine allfällige Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Versammlung ist gemäss Gemeindegesetz Art. 49a sofort zu beanstanden, um das volle Beschwerderecht behalten zu können.
Alle Stimmberechtigten der Kirchgemeinde sind herzlich zur Versammlung eingeladen. Im Anschluss an die Kirchgemeindeversammlung sind alle Versammlungsteilnehmenden zu einem kleinen Apéro eingeladen.
Matten, 24. Mai 2026
Der Kirchgemeinderat
Ordentliche Delegiertenversammlung
Donnerstag, 25. Juni 2026, 18.00 Uhr, ARA Interlaken, Tschingeleystrasse 52
Traktanden
Die Unterlagen für die Delegiertenversammlung sind ab Dienstag, 26. Mai 2026, unter ara-interlaken.ch aufgeschaltet. Wer keinen Zugang zu den aufgeschalteten Dokumenten hat, kann sich bei der Administration der Abwasser Region Interlaken melden und die Zustellung der Dokumente verlangen.
Im Anschluss an die Versammlung werden alle Anwesenden zu einem Apéro riche eingeladen.
Interlaken, 21. Mai 2026
Der Vorstand
Gemeindeverband Abwasser Region Interlaken
Bauherrschaft und Projektverfasserin: Alpha Commerce GmbH, Im Moos 16, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Erstnutzung Halle Nr. 15: Erdgeschoss: Holzmanufaktur und Werkstatt (Entwurf, Herstellung und Vertrieb von massgeschneiderten Möbel und anderen Gegenständen sowie damit verbundenen Dienstleistungen; 1. Obergeschoss: Cafeteria (intern); 2. Obergeschoss: Dienstleistungen in den Bereichen Informatik und Softwareentwicklung (Entwicklung, Betrieb und Vertrieb von Softwarelösungen sowie IT-Beratungen und digitale Dienstleistungen wie digitale Fertigungstechnologien (3D-Druck).
Standort: Industriestrasse 19, Parzelle Nr. 2218/BR2219, Zone Überbauungsordnung «SF – Halle 1» (Arbeitszone), Koordinaten 2’633’642 / 1’168’859.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Auflage- und Einsprachefrist bis 29. Juni 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Gesuchsteller: René von Bergen, Kirchgasse 50, 3812 Wilderswil.
Bauvorhaben: Anbau Sitzplatz Süd, Windfang bei Eingangstüre Nord.
Standort: Kirchgasse 50, Wilderswil, Parzelle Nr. 2103, Koordinaten 2’632’637 / 1’168’242.
Zone: Kernzone.
Gewässerschutzzone: A.
Bauinventar: nicht inventarisiert.
Beantragte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?
Auflage- und Einsprachefrist bis 29. Juni 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Wilderswil
Verkehrsbehinderung und Strassensperrung
1. Juni bis Ende Oktober 2026
Infolge Werkleitungsarbeiten ist im Burgweg, Abschnitt Schulhaus – Bellevuestrasse – Brand mit Verkehrsbehinderungen und Strassensperrungen zu rechnen. Die Zufahrt zu den Liegenschaften ist grösstenteils möglich.
Die betroffenen Anwohner*innen werden direkt über die Einschränkungen informiert.
Wir danken für Ihr Verständnis und bitten Sie um Kenntnisnahme.
Einwohnergemeinde Ringgenberg
Bauherrschaft: Nyffeler Adrian und Nyffeler-Lanker Manuela, Lindenallee 40, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Feuz Holzbau + Bedachungen GmbH, Stapfackerweg 10, 3805 Goldswil.
Bauvorhaben: Wärmetechnische Erneuerung Dach; Montage PV-Anlage und Einbau Dachlukarne; Einbau Cheminéeofen im DG; Ersatz Gasheizung durch aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe.
Standort: Lindenallee 40, Parzellen Nrn. 1737 und 1741.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzzone/Schutzobjekt: keine.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 29. Juni 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Sperrung Parkplatz P2 bei der ARA/Louwena
Aufgrund von Bauarbeiten an der Verbindungsleitung Oberried–Niederried vom PW Resort bis zur ARA Oberried muss der Parkplatz P2 bei der ARA/Louwena ab Dienstag, 26. Mai 2026, voraussichtlich für die Dauer von zwei Wochen gesperrt werden.
Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme und Ihr Verständnis.
Gemischte Gemeinde Oberried
Strassensperrung Untere Bönigstrasse – unter dem Baumdach
Infolge eines Streetfoodfestivals bleibt die Untere Bönigstrasse ab Verzweigung Höheweg bis Bahnhofplatz Ost (Höhe Raiffeisenbank) von Donnerstag, 18. Juni 2026, 8.00 Uhr, bis Sonntag, 21. Juni 2026, 23.00 Uhr gesperrt. Die Zufahrt für die Anwohner Untere Bönigstrasse 2 bis 8 ist gewährleistet und erfolgt im Einbahnverkehr ab Höheweg Nr. 2 über das Trottoir Richtung Ausfahrt Liegenschaft Griwa.
Umleitungen sowie Zufahrtsrichtungen werden signalisiert.
Das Polizeiinspektorat
Bauherrschaft: Daniela Abegglen, Hauptstrasse 263, 3855 Brienz.
Projektverfasserin: Santschi + Schild Holzbau GmbH, Aegelsee 129, 3856 Brienzwiler.
Bauvorhaben: Energetische Dachsanierung. Abbruch Kamin auf der Westseite.
Standort: Aenderdorfgasse 22, 3856 Brienzwiler, Parzelle Nr. 1000, Wohn und Gewerbezone, 2-geschossig, Koordinaten O 2'650'912.41 / N 1'177'904.83.
Schutzzonen/Objekt: Gewässerschutzbereich Au, ISOS-Umgebungszone II, Erhaltungsziel b.
Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachefrist bis 29. Juni 2026.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Brienzwiler, Dorfstrasse 19, 3856 Brienzwiler.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Gemeindeverwaltung Brienzwiler
Ordentliche Mitgliederversammlung
Mittwoch, 1. Juli 2026, 20.00 Uhr, Schulhaus Obermoos, Brienzwiler
Traktanden
Auflage
Die Unterlagen zu den Traktanden 2 und 3 liegen während 30 Tagen vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Brienzwiler öffentlich zur Einsicht auf.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken einzureichen.
Das Stimmrecht richtet sich nach Artikel 11 des Schwellenkorporationsreglements.
Brienzwiler, 20. Mai 2026
Der Vorstand
Militärflugplatz Meiringen – Factsheet für betroffene Eigentümer von Liegenschaften
Im Anzeiger Interlaken vom 30. April 2026 informiert das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) über das «Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren» betreffend Militärflugplatz Meiringen; Stationierung Neues Kampfflugzeug (NKF) F-35A und Erleichterungen nach Art. 14 Lärmschutz-Verordnung – Mitwirkung und Anhörung vom 18. Mai 2026. Hingewiesen wird auch auf die Einsprachemöglichkeiten: «Einsprache kann erheben, wer nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG; SR 172.021) oder EntG Partei ist. Einsprachen müssen schriftlich innert der Auflagefrist (18. Mai bis 17. Juni 2026) beim Generalsekretariat VBS, Maulbeerstrasse 9, 3003 Bern, erhoben werden und müssen Antrag und Begründung enthalten.»
Die Regionsgemeinden erarbeiteten unter juristischer Begleitung ein Factsheet für die betroffenen Eigentümerinnen und -eigentümer von Liegenschaften in der Umgebung des Flugplatzes Meiringen. Dieses soll den Prozess und die Rechte erklären und aufzeigen, wie Liegenschaftsbesitzer vorgehen können. Das Factsheet ist unter der Webseite www.meiringen.ch/sachplan aufgeschaltet.
Der Gemeinderat
Änderung Sitzungsgeld- und Entschädigungsreglement 2017
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat eine Anpassung des Gehaltssystems beschlossen. Diese tritt per 1. Juli 2026 in Kraft.
Während das Personalreglement 2011 vom 7. Dezember 2010 (ISR 156.11) im Grundsatz festlegt, dass für die Gemeinde bzw. deren Personal die jeweils gültige Gehaltstabelle gilt, ist die Entschädigung der Mitglieder des Gemeinderats in Artikel 4 des Sitzungsgeld- und Entschädigungsreglements 2017 vom 25. August 2015 (ISR 154.2) mittels einer Einreihung in die kantonale Gehaltstabelle festgelegt.
Gemäss Artikel 52 Absatz 3 des Gemeindegesetzes (GG, BSG 170.11) kann der Gemeinderat die Änderung eines Reglements selber beschliessen, wenn dies aufgrund einer Änderung im übergeordneten Recht geschieht und der Gemeinde kein Regelungsspielraum offensteht.
Der Gemeinderat hat daher am 13. Mai 2026 die Änderung von Artikel 4 des Sitzungsgeld- und Entschädigungsreglements 2017 (Überführung in neue kantonale Gehaltstabelle) mit Inkrafttreten auf den 1. Juli 2026 beschlossen. Die geänderte Reglementsfassung kann unter www.interlaken-gemeinde.ch/politik/reglemente unter der ISR-Nummer 154.2 eingesehen oder am Infoschalter der Gemeindeverwaltung Interlaken bezogen werden.
Gegen die Änderung und die Beschlussfassung nach Artikel 52 GG kann innert 30 Tagen seit der vorliegenden Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden.
Gemeinderat Interlaken
Bauherrschaft: Ulf und Dagmar von Sothen, Zypressenweg 8, 22605 Hamburg, vertreten durch Universal Gebäudemanagement AG, Patrick Gurtner, Untere Bönigstrasse 5, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Universal Gebäudemanagement AG, Untere Bönigstrasse 5, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Umbau und energetische Sanierung Einfamilienhaus; Ersatz der Ölheizung durch Luft-Wasser-Wärmepumpe; Abbruch Carport.
Standort: Goldswil, Felseneggweg 33, Parzelle Nr. 1886, Wohnzone W2, Koordinaten 2’633’375 / 1’171’585.
Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen / Hinweise:
Auflage- und Einsprachefrist bis 29. Juni 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Verkehrserschwerung
Markt Interlaken – Sperrung Höheweg
Der Warenmarkt findet im Jahr 2026 wiederum vier Mal auf dem Höheweg statt. Am Sonntag, 7. Juni 2026, muss deshalb der Höheweg von 8.00 bis 20.00 Uhr von der Einmündung Strandbadstrasse bis zur Einmündung Harderstrasse für jeglichen Verkehr (auch Velos) gesperrt werden.
Umleitungen sowie Zufahrten zu den betroffenen Hotels werden signalisiert. Der öffentliche Verkehr wird ebenfalls umgeleitet, die Haltestellen entlang des Höhewegs werden an diesem Tag nicht bedient.
Verkehrssperrung
Kantonsstrasse Nr. 1108 Gunten–Sigriswil
Gemeinde: Sigriswil.
410.20461 / Instandsetzung Lehnenbrücke Bellevue, Sigriswil
Teilstrecke: Sigriswilstrasse, Bereich Lehnenbrücke Bellevue (Koordinaten 2'620'701.13 / 1'173'443.06).
Dauer: Totalsperre in der Nacht von 11. auf 12. Juni 2026, zwischen 23.40 und 5.30 Uhr.
Ausnahmen: keine.
Grund der Massnahme: Für das Versetzen der 20 m langen Betonträger werden Pneukrane im Bereich der Lehnenbrücke auf der Fahrbahn installiert. Während der Kranarbeiten ist die Fahrbahn vollständig blockiert.
Verkehrsführung: Die Sigriswilstrasse ist im Bereich Lehnenbrücke Bellevue während der Sperrzeit vollständig gesperrt.
Der Verkehr wird beidseitig grossräumig via Seestrasse/Längenschachen sowie via Tschingelstrasse/Schwandenstrasse umgeleitet.
Einsatz Verkehrsdienst: Verkehrsdienst bei Brücke Guntenbach (Gunten) und Solbad Sigriswil zur Sperrung/Umleitung.
Einschränkungen
Motorfahrzeuge
Motorfahrzeuge können die Strecke während der Sperrzeiten nicht passieren. Der Verkehr wird grossräumig umgeleitet.
Blaulichtorganisationen
Während der Sperrzeiten ist aufgrund der auf der Fahrbahn installierten Pneukrane keine Durchfahrt möglich. Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste benutzen die signalisierten Umleitungen.
Fussgänger und Velofahrende
Kein Durchgang während der gesamten Sperrzeit.
Öffentlicher Verkehr
Der letzte Kurs der STI ist von der Sperrung betroffen und kann während der Sperrzeiten nicht verkehren.
Anwohnende
Zufahrt während der Sperre nicht möglich.
Rechtliche Hinweise
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird diese Kantonsstrasse für den Verkehr gesperrt.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrssperrung.
Gwatt, 27. Mai 2026
Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Verkehrssperrung
Kantonsstrasse Nr. 1108 Gunten–Sigriswil
Gemeinde: Sigriswil.
410.20461 / Instandsetzung Lehnenbrücke Bellevue, Sigriswil
Teilstrecke: Sigriswilstrasse, Bereich Lehnenbrücke Bellevue (Koordinaten 2'620'701.13 / 1'173'443.06).
Dauer: Totalsperre in der Nacht von 15. bis 19. Juni 2026, zwischen 0.30 und 5.30 Uhr.
Ausnahmen: keine.
Grund der Massnahme: Im Zusammenhang mit der Instandsetzung der Lehnenbrücke Bellevue erfolgen Abbrucharbeiten im Bereich der Bellevuekurve. Während der Abbrucharbeiten ist die Fahrbahn vollständig blockiert.
Verkehrsführung: Die Sigriswilstrasse ist im Bereich Lehnenbrücke Bellevue während der Sperrzeit vollständig gesperrt.
Der Verkehr wird beidseitig grossräumig via Seestrasse/Längenschachen sowie via Tschingelstrasse/Schwandenstrasse umgeleitet.
Einsatz Verkehrsdienst: Verkehrsdienst bei Brücke Guntenbach (Gunten) und Solbad Sigriswil zur Sperrung/Umleitung.
Einschränkungen
Motorfahrzeuge
Motorfahrzeuge können die Strecke während der Sperrzeiten nicht passieren. Der Verkehr wird grossräumig umgeleitet.
Blaulichtorganisationen
Während der Sperrzeiten ist aufgrund der auf der Fahrbahn installierten Arbeitsmaschinen keine Durchfahrt möglich. Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste benutzen die signalisierten Umleitungen.
Fussgänger und Velofahrende
Kein Durchgang während der gesamten Sperrzeit.
Öffentlicher Verkehr
Nicht betroffen (keine Kurse zu dieser Zeit).
Anwohnende
Zufahrt während der Sperre nicht möglich.
Rechtliche Hinweise
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird diese Kantonsstrasse für den Verkehr gesperrt.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrssperrung.
Gwatt, 27. Mai 2026
Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Einstellung mangels Aktiven
Schuldner: Vucic Alexander, geb. 6. Januar 1997. EF: Next Xenial Thinking Vucic, Hinnenstutz 1, 8784 Braunwald, CHE-161.877.926.
Datum der Konkurseröffnung: 21. April 2026.
Datum der Konkurseinstellung: 12. Mai 2026.
Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger bis zum 16. Juni 2026 die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten einen Vorschuss von Fr. 5200.– leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 27. Mai 2026.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Bönigen, Gsteigwiler, Interlaken, Matten, Saxeten und Wilderswil
Ordentliche Mitgliederversammlung
Dienstag, 30. Juni 2026, Singsaal des Schulhauses Bönigen, 20.00 Uhr
Traktanden
Öffentliche Auflage
Es liegen zur Einsichtnahme bei den Gemeindeschreibereien Bönigen, Gsteigwiler, Interlaken, Matten, Saxeten und Wilderswil öffentlich auf:
Eingeladen und stimmberechtigt sind alle Beitragspflichtigen innerhalb des Perimeters. Für jedes Grundstück oder Werk besteht ein Stimmrecht. Wer Eigentümer mehrerer Grundstücke, Werke und/oder Rechte ist, hat mehrere Stimmrechte.
Die Stimmkarten müssen bei der entsprechenden Gemeindeverwaltung vor der Versammlung bezogen und der Zutrittskontrolle vorgelegt werden.
Gegen die Beschlüsse der Mitgliederversammlung kann innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden. Festgestellte Verfahrensmängel müssen während der Versammlung gerügt werden.
Einsprachen gegen die Abfassung des Protokolls sind während der Auflagefrist schriftlich und begründet der Schwellenkorporation Bödeli Süd, Hauptstrasse 30, 3800 Matten b. Interlaken, einzureichen.
Matten, 20. Mai 2026
Schwellenkorporation Bödeli Süd
Bauherrschaft: Kursaal Interlaken Holding AG, Strandbadstrasse 44, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Kursaal Interlaken Holding AG, Peter Jost, Strandbadstrasse 44, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Anbringung von zwei digitalen Werbescreens sowie Demontage einer bestehenden Beschriftung.
Standort: Höheweg 71 und 73, Parzelle Nr. 173.
Nutzungszone: Hotelzone B.
Schutzzone/Schutzobjekt: Ortsbildgestaltungsbereich, Baugruppe E.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 29. Juni 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Ausschreibung Winterdienst Brienzwiler
Ab 1. Oktober 2026 wird der Auftrag für die Schneeräumung auf dem gesamten Strassennetz (ohne Brünigstrasse (Kantonsstrasse)) der Gemeinde frei.
Aufgabe/Auftrag
Schneeräumung in Absprache mit dem Werkmeister auf den vertraglich zugeteilten Routen.
Bedingungen
Inhalt der Offerte
Kriterien für die Vergabe
Verschiedenes
Bei Fragen steht Ihnen der verantwortliche Gemeinderat Andreas Zumstein, Telefon 076 430 37 27, gerne zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihre Offerteinreichung bis spätestens 26. Juni 2026 an folgende Adresse: Gemeinderat, Dorfstrasse 19, 3856 Brienzwiler, oder per E-Mail an amanda.fuchs@brienzwiler.ch.
Gemeinderat Brienzwiler
Bauherrschaft und Projektverfasserin: Immobility AG, Spielhölzli 12, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Abbruch Gebäude Nr. 24a; Neubau Wohnhaus mit Einstellhalle.
Hinweis: Vorbehalten bleibt die Genehmigung des überarbeiteten Gemeindebaureglements durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung.
Standort: Dorfstrasse 24, Parzelle Nr. 178, Wohn- und Gewerbezone WG3, Koordinaten 2’625’456 / 1’167’074.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Ao, Ortsbildschutzperimeter.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 29. Juni 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Leissigen, 3706 Leissigen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Gesuchsteller: Elsbeth und Fritz Abegglen, Schoren 6, 3807 Iseltwald.
Projektverfasser: Huggler Emil, Ursisbalmweg 12, 3853 Niederried.
Bauvorhaben: Montage einer aussen stehenden Luft-Wasser-Wärmepumpe.
Standort: Schoren 6, Parzelle Nr. 827, Wohnzone W2, Koordinaten 2'640’537 / 1'173’512.
Schutzzone: ISOS Gemeinde Iseltwald.
Gewässerschutz: Gewässerschutzbereich Au.
Beantragte Ausnahmen: keine.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Iseltwald, Marderbach 15f, 3807 Iseltwald.
Auflage- und Einsprachefrist bis 29. Juni 2026.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Gemeindeverwaltung Iseltwald einzureichen. Ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der angesetzten Frist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Gemeinderat Iseltwald
Bauherrschaft: Martin und Lorraine Klein-Jones, Ralligholzweg 8, 3658 Merligen.
Projektverfasser: Alain Zumbühl, Mittlere Strasse 3a, 3600 Thun.
Bauvorhaben: Diverse Grundrissänderungen im Haus 2 «Mozart»; Änderung der Lage und Dimensionierung des Kinderspielplatzes und des Aufenthaltsbereichs; Anpassung der Fenstergrössen (insgesamt 13 Fenster).
Hinweis: Die Gemischte Gemeinde Oberried unterliegt dem ZWG.
Nutzung: Erstwohnungen.
Standort: Gemeinde Oberried, Panoramastrasse 37+39, Parzelle Nr. 1630.
Zone: Wohn- und Gewerbezone 2 (WG2).
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Auflage- und Einsprachestelle: Gemischte Gemeinde Oberried, Hauptstrasse 21, 3854 Oberried am Brienzersee.
Auflage- und Einsprachefrist bis 29. Juni 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Gemischte Gemeinde Oberried
Willkommen in Matten bei Interlaken
4200 Menschen, zwei Seen, viele Berge und vielleicht bald dein neuer Arbeitsort.
Matten bei Interlaken ist mehr als nur ein idyllischer Ort zwischen Thuner- und Brienzersee. Hier verbinden sich Natur und Dorfleben, Tradition und Fortschritt.
Unsere Schule umfasst aktuell 410 Schüler/-innen und verfügt über eine zeitgemässe und moderne Infrastruktur. Der bisherige Leiter Hausdienst schlägt ein neues Kapitel auf, und jetzt suchen wir dich per 1. Oktober 2026 oder nach Vereinbarung als
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Dann packs an und werde Teil unseres Teams! Sende uns deine Unterlagen bis am 8. Juni 2026 per E-Mail an: personal@matten.ch zu. Unser Stv. Bauverwalter Yannick Bucher steht dir bei Fragen oder Unklarheiten unter Telefon 033 826 50 25 gerne zur Verfügung.
Die Vorstellungsgespräche finden am Montag, 15. Juni 2026, statt.
Bauherrschaft: Hapimag AG, Höheweg 95, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Umnutzung Aufenthaltsräume in Fitnessräume; Installation von Klimageräten in den neuen Fitnessräumen.
Standort: Höheweg 95, Parzelle Nr. 1898.
Nutzungszone: Überbauungsordnung 8.
Schutzzone/Schutzobjekt: Ortsbildgestaltungsbereich, Baugruppe E.
Beanspruchte Ausnahmen:
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 29. Juni 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Interlaken
Gesuchstellerinnen und Projektverfasserinnen: Franziska Gertsch, Kirchstatt 754a, 3826 Gimmelwald; Eva Gertsch Untere Stockteile 22, 3806 Bönigen; Maria Gertsch, Obere Goldey 89b, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Ersatz der alten Feuerungsanlage.
Standort: Stechelberg, Lampenstein, Gebäude Nr. 520, Parzelle Nr. 1799, Koordinaten 2'635'719 / 1'153'340, Landwirtschaftszone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone üB.
Ausnahme: Art. 24 RPG «Bauen ausserhalb der Bauzone».
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 29. Mai bis 29. Juni 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Konkurspublikation / Schuldenruf
Summarisches Verfahren nach Art. 231 SchKG
Ausgeschlagene Erbschaft des Recica Armend, geb. 19. Mai 1987, von Interlaken BE, Kreuzackerweg 7, 3800 Matten b. Interlaken, verstorben am 2. Januar 2026.
Datum der Konkurseröffnung: 7. Mai 2026.
Eingabefrist bis 27. Juni 2026.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 27. Mai 2026.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Papier- und Kartonsammlung
Donnerstag, 4. Juni 2026
Die Papiersammlung wird durch die Schule Bönigen durchgeführt. Bitte Sammelgut ab 8.00 Uhr gut sichtbar bereitstellen. Karton separat bündeln. Bitte nicht zu grosse Bündel, es helfen auch Unterstufenschüler/-innen mit!
Brauchen Sie Hilfe?: Telefon 033 826 10 00.
Besten Dank.
Bauverwaltung Bönigen
Ordentliche Gemeindeversammlung
Mittwoch, 3. Juni 2026, 20.00 Uhr im Gemeindehaus Goldswil
Traktanden
Rechtsmittelbelehrung
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeschreiberei während der Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf. Die Unterlagen sind ebenfalls unter www.ringgenberg.ch einsehbar. Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Die Stimmberechtigten von Ringgenberg sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Ringgenberg Wohnsitz haben.
Die Botschaft zur Gemeindeversammlung wurde vorgängig allen Haushaltungen in Ringgenberg und Goldswil zugestellt. Diese kann zudem unter www.ringgenberg.ch eingesehen werden.
Gemeinderat Ringgenberg
Die Gemeinde ehrt
«Die Gemeinde ehrt» findet am Freitag, 7. August 2026, anlässlich des grossen Dorfabends bei der Schlossweid statt.
Geehrt werden Einzelpersonen, Gruppen, Vereine oder Institutionen, die sich auf herausragende Art über Ringgenberg hinaus verdient gemacht oder sich um die Förderung der Bekanntheit oder durch einen ausserordentlichen Einsatz zugunsten der Gemeinde ausgezeichnet haben, namentlich in den Bereichen
Alle natürlichen und juristischen Personen sind berechtigt, Vorschläge einzureichen. Die Vorschläge sind in Stichworten abzufassen und werden bis spätestens Dienstag, 30. Juni 2026, vom Sekretariat des Vereinskonvents/Tourismusbüros Ringgenberg entgegengenommen.
Die zu erfüllenden Kriterien und das detaillierte Anmeldeverfahren finden Sie in den «Richtlinien für die Gemeinde ehrt», die auf der Gemeindeverwaltung und im Tourismusbüro Ringgenberg aufliegen und welche Sie unter www.ringgenberg.ch finden.
Gemeindeverwaltung und Tourismusbüro Ringgenberg
Sperrung Bärenplatz während Platzkonzerten
Am Freitag, 5. Juni 2026, startet die Platzkonzertsaison auf dem Bärenplatz Wilderswil. Aus diesem Grund gibt es folgende Sperrungen (nur bei schönem Wetter) für jeglichen Verkehr:
Bärenplatz, Kupfergasse ab Einmündung Büelgässli bis Ende Hotel Bären, jeweils von 19.30 bis 21.45 Uhr
Die Zu- und Wegfahrt für die Blaulichtorganisationen ist gewährleistet. Signalisationen und Umleitungen werden sichergestellt.
Besten Dank für Ihr Verständnis.
Wilderswil, im Mai 2026
Sicherheitskommission Wilderswil
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung
Am Mittwoch, 3. Juni 2026, bleibt die Gemeindeverwaltung Interlaken wegen eines Personalanlasses den ganzen Tag geschlossen.
Vielen Dank für Ihre Kenntnisnahme.
Gemeindeschreiberei Interlaken
Ordentliche Generalversammlung
Donnerstag, 11. Juni 2026, 20.00 Uhr im Hotel Stechelberg, Stechelberg, anschliessend kleiner Imbiss
Traktanden
Die Akten zum Traktandum 2 werden 10 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen öffentlich aufgelegt.
Das Protokoll wird 20 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen öffentlich aufgelegt. Während der Auflage kann bei der Verwaltung der Wasserversorgungsgenossenschaft Lauterbrunnen-Stechelberg schriftlich Einsprache gemacht werden. Die Verwaltung entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Die Genossenschafter/-innen der Wasserversorgung Lauterbrunnen-Stechelberg sind zu dieser Versammlung und zum anschliessenden kleinen Imbiss freundlich eingeladen.
Information Trinkwasserqualität
Gemäss den amtlichen Untersuchungen des beauftragten Laboratoriums hat das Trinkwasser der Wasserversorgung Lauterbrunnen und Stechelberg den gesetzlichen Anforderungen entsprochen.
Bakteriologische Qualität: einwandfrei
Härtegrad: 12,4 °fH, Härtebereich «weich»
Das Trinkwasser stammt aus den Quellen von Siebenbrünnen–Spycherboden für Lauterbrunnen und aus den Mattenbachquellen für Stechelberg.
Das Quellwasser wird mittels Ultraviolettanlage desinfiziert.
Weitere Auskünfte betr. Wasserversorgung oder Wasserqualität können bei Paul Wyss, Telefon 079 333 99 66, eingeholt werden.
Bewilligungspflicht für Wasserbezüge ab Hydranten
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass jeglicher Wasserbezug ab Hydranten bewilligungspflichtig ist und durch die Wasserversorgung bewilligt werden muss (Ausnahme Feuerwehr). Verstösse werden mit einer Busse gemäss Gemeindegesetz bestraft.
Die Verwaltung WLS
Konkurspublikation / Schuldenruf
Summarisches Verfahren nach Art. 231 SchKG
Ausgeschlagene Erbschaft des Fritz Mohammad Reinthong, geb. 11. August 1944, von Niederlenz AG, Reha-Pflegeklinik Eden, Schulhausweg 11, 3852 Ringgenberg BE, verstorben am 26. April 2026.
Datum der Konkurseröffnung: 7. Mai 2026.
Eingabefrist bis 27. Juni 2026.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 27. Mai 2026.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Interlaken, Bereich Bauverwaltung, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch. Sanierung des Unterstandes im Bestand mit Änderung der Bedachung von Eternit auf Wellblech.
Standort: Wychelstrasse 14a 3800 Matten, Parzelle Nr. 1076, Koordinaten 2'632’036 / 1’169’944.
Nutzungszone: Arbeitszone A2.
Gewässerschutzbereich: Gewässerschutzzone Au.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis 22. Juni 2026.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Matten
Greenfield Festival 2026
Vom 11. bis 13. Juni 2026 findet das Greenfield Festival auf dem Flugplatzgelände statt. Aus diesem Grund ist mit verschiedenen Verkehrsbehinderungen bzw. Sperrungen zu rechnen.
Öffentlicher Verkehr
Postauto Berner Oberland wird an diesen Tagen einen uneingeschränkten öffentlichen Busbetrieb anbieten. Im Bereich Matten–Bönigen muss an allen Tagen mit Fahrplanänderungen gerechnet werden. Die Aushänge an den Haltestellen sind zu beachten.
Sperrung Aegertenstrasse, Aenderbergstrasse in Matten
Von Montag, 8. Juni, 7.00 Uhr bis Montag, 15. Juni 2026, 20.00 Uhr sind die Aegertenstrasse zwischen Hertigässli und Flugplatz und die Aenderbergstrasse zwischen Bönigstrasse und Aegertenstrasse in Matten für jeglichen Durchgangsverkehr gesperrt. Die Zufahrt zu den Liegenschaften / Zubringerdienst bleibt gewährleistet.
Fahrräder sind bis zum Festivalgelände gestattet.
Es werden keine Taxifahrten durch die Aenderbergstrasse auf das Festivalgelände geduldet. Missachtungen des allgemeinen Fahrverbots werden angezeigt und mit Busse geahndet.
Taxis ist es nur gestattet, in die Shuttlebusschleife einzufahren, um Gäste ein- und aussteigen zu lassen, jedoch nicht, um auf neue Gäste zu warten. Als Taxiwartezone kann der Parkplatz vor der Halle 2 genutzt werden.
Sperrung Gsteigstrasse, Bönigen
Von Mittwoch, 10. Juni, 8.00 Uhr bis Sonntag, 14. Juni 2026, 14.00 Uhr wird die Gsteigstrasse ab Höhe Blumenstrasse in Richtung Wilderswil für jeglichen Durchgangsverkehr gesperrt. Die Zufahrt zu den Liegenschaften / Zubringerdienst bleibt gewährleistet.
Sperrung Industriestrasse, Wilderswil
Von Mittwoch, 10. Juni, 8.00 Uhr bis Sonntag, 14. Juni 2026, 20.00 Uhr wird die Industriestrasse ab Höhe Auto Rüger AG in Richtung Bönigen für jeglichen Verkehr gesperrt.
Es werden keine Taxifahrten durch die Alte Staatsstrasse / Mittelweg auf das Festivalgelände geduldet.
Sperrung Obere Bönigstrasse ab Bahnübergang bis Tenne-Kreisel
Von Mittwoch, 10. Juni, 8.00 Uhr bis Montag, 15. Juni 2026, 8.00 Uhr ist die Obere Bönigstrasse ab Bahnübergang bis Tenne-Kreisel gesperrt. Die Zufahrt zu den Liegenschaften / Zubringerdienst bleibt gewährleistet und wird entsprechend signalisiert. Taxidurchfahrten sind nicht gestattet.
Generell ist auf dem gesamten Gemeindegebiet von Matten, Bönigen, Wilderswil und Interlaken mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen.
Die Verkehrsteilnehmenden werden gebeten, die speziell signalisierten Anfahrtswege zu benützen sowie die angebrachten Signalisationen zu beachten und den Weisungen von Polizei und/oder Verkehrspatrouillen Folge zu leisten.
Anwohner- und Besucherkarten Einwohnergemeinde Matten
Falls noch Anwohner- und Besucherkarten benötigt werden, können diese bei der Einwohnergemeinde Matten, Ressort Sicherheit, bezogen werden.
Für Ihr Verständnis danken wir bestens.
Sicherheitskommission Matten
Gesuchsteller: Bernhard Abegglen, Brunngasse 28, 3852 Ringgenberg.
Projektverfasserin: natura-Holzbau GmbH, Beundenstrasse 58, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Energetische Dachsanierung mit Ziegeleindeckung.
Standort: Brunnengasse 28, Gbbl. Nr. 623, Koordinaten 2’634’930 / 1’172’305.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: ISOS Gebiet (Umgebungszone I).
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Naturgefahren: keine.
Ausnahmen: keine.
Hinweis: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2026-7665). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 22. Juni 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Ringgenberg, 18. Mai 2026
Bauverwaltung Ringgenberg
Gesuchsteller: Wessel und Katharina Swart, Kesslergasse 12, 3852 Ringgenberg.
Projektverfasserin: Schmocker Sanitär – Heizung, Schmockenstrasse 134, 3803 Beatenberg.
Bauvorhaben: Ersatz der bestehenden Ölheizung durch eine aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe.
Standort: Kesslergasse 12, Gbbl. Nr. 1838, Koordinaten 2’634’992 / 1’172’563.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: keine.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Naturgefahren: Blauer Wassergefahrenbereich (mittlere Gefährdung).
Ausnahmen: keine.
Hinweis: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2026-6931). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 22. Juni 2026.
Es wird auf die aufgestellten Profile / Pflöcke und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Ringgenberg, 18. Mai 2026
Bauverwaltung Ringgenberg
Belagsanierungen Wengen
Auf verschiedenen Strassenabschnitten in Wengen muss aufgrund von Belagsarbeiten mit folgenden Verkehrsbehinderungen sowie mit Strassensperrungen gerechnet werden:
Uf der Blatten
Verkehrsbehinderungen mit längeren Wartezeiten: 17. April bis 9. Juni 2026.
Strassensperrung: 4. Juni, 7.00 Uhr bis 6. Juni 2026, 7.00 Uhr.
Am Leen (Chalet Uriana bis ehemals Hotel Hirschen)
Verkehrsbehinderungen mit längeren Wartezeiten: 1. bis 9. Juni 2026.
Strassensperrung: 8. Juni, 7.00 Uhr bis 9. Juni 2026, 7.00 Uhr.
Der Durchgang für Fussgänger sollte sichergestellt sein. Für Blaulichtdienste gilt die Ausnahme, diese können bei Notfällen jederzeit durchfahren.
Die Arbeiten sind witterungsabhängig, die Daten können sich deswegen kurzfristig ändern. Wir bitten Sie, die Signalisationen und Hinweise vor Ort zu beachten. Allfällige Änderungen werden ebenfalls auf der Website der Einwohnergemeinde Lauterbrunnen publiziert.
Wir danken für die Kenntnisnahme und das Verständnis.
Einwohnergemeinde Lauterbrunnen
Bauherrschaft: Ruth und Daniel Schlumpf-Koch, Weierweg 1, 5722 Gränichen AG.
Projektverfasserin: Houseler AG, Museumsstrasse 25, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Anschluss an die öffentliche Kanalisation (nachträgliches Baugesuch).
Standort: Margel 1288, Parzellen Nrn. 1361 und 3092, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’646’111 / 1’175’744.
Schutzgebiete/Objekte: Gewässerschutzbereich Au, Feuchtlebensraum, Trockenlebensraum.
Naturgefahrengebiet: blau.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 22. Juni 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Gesuchsteller: Janik Zimmermann, Hauptstrasse 243, 3852 Ringgenberg.
Projektverfasserin: Zimmba GmbH, Im Moos 1b, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Energetische Dachsanierung mit Einbau von zusätzlichen Dachfenstern.
Standort: Hauptstrassse 241 und 243, Gbbl. Nrn. 348 und 1043, Koordinaten 2’635’332 / 1’172’785.
Nutzungszone: UeO Dorfkernzone, Überbauungsplan Nr. 4 «Moosrain».
Schutzobjekt: Erhaltenswertes Baudenkmal in Baugruppe D Moosrain Ringgenberg.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Naturgefahren: Gelber Rutschgefahrenbereich (geringe Gefährdung) und Blauer Sturzgefahrenbereich (mittlere Gefährdung).
Ausnahmen: keine.
Hinweis: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2026-6682). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 22. Juni 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Ringgenberg, 18. Mai 2026
Bauverwaltung Ringgenberg
Ablauf der Ruhedauer auf dem Friedhof Leissigen-Därligen
Gemäss Friedhofreglement läuft für mehrere Gräber die gesetzliche Ruhedauer ab. Betroffen sind die Grabfelder Nummern 19 bis 23 und 49 bis 64. Wer künftig auf die Grabpflege verzichten möchte, wird gebeten, dies der Gemeinde Leissigen mitzuteilen (gemeinde@leissigen.ch, oder Telefon 033 847 88 11) und die Grabfelder bis spätestens 1. September 2026 zu räumen. Angehörige, deren aktuelle Kontaktadresse bekannt ist, werden zusätzlich persönlich angeschrieben.
Nach Ablauf der Frist wird die Fläche durch die Gemeinde eingeebnet und begrünt. Grabsteine von Erdbestattungs- und Erdurnengräbern bleiben bis zur späteren endgültigen Aufhebung bestehen.
Über den Zeitpunkt der definitiven Aufhebung der Grabfelder wird zu gegebener Zeit öffentlich informiert.
Gemeinde Leissigen
Abteilung Finanzen
Eröffnung der Badesaison 2026
Samstag, 30. Mai 2026
Das Badewasser ist mit einer Solaranlage klimaneutral beheizt!
Öffnungszeiten: 9.30–19.00 Uhr
Bei schönem Sommerwetter gibt es flexible Verlängerungen.
Wenn die Schweizer Fahne am grossen Mast hängt, ist unser Betrieb geöffnet.
Telefonische Erreichbarkeit: 033 853 33 90
Übrigens:
Kinderbecken mit Sonnensegel überdeckt!
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Das Badi-Team
Reinigung Schulanlage Graben Sommer
Im Bereich der Schulliegenschaften suchen wir für die grosse Reinigung der Schulanlage Graben 4 Personen:
Mitarbeiter/-innen im Stundenlohn
in der Zeit vom Montag, 6., bis voraussichtlich Freitag, 17. Juli 2026, spätestens jedoch bis Mittwoch, 22. Juli 2026.
Ihre Aufgabe beinhaltet die Mithilfe beim Schulhausputzen im Schulhaus Graben während den Sommerferien.
Sind Sie interessiert? Dann nehmen Sie bitte mit Mänel Schild unter Telefon 079 643 40 51 Kontakt auf.
Greenfield Festival 2026
Verkehrsbehinderungen und Sperrungen
Vollständige Publikation siehe unter «Matten».
Sicherheitskommission Matten
Ordentliche Gemeindeversammlung
Freitag, 26. Juni 2026, 20.00 Uhr, Saal Mehrzweckgebäude
Traktanden
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeschreiberei öffentlich auf.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Das Protokoll dieser Versammlung wird ab dem 3. Juli 2026 während 20 Tagen in der Gemeindeschreiberei öffentlich aufgelegt. Die Auflage wird im Anzeiger Interlaken publiziert. Gegen die Abfassung des Protokolls kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden (Art. 77 Abs. 2 und Abs. 3 Organisationsreglement).
Herzlich lädt der Gemeinderat zur Versammlung und zum anschliessenden Apéro ein.
Lütschental, 29. April 2026
Gemeinderat Lütschental
Bauherrschaft: Beat Fischer, Obersteinstrasse 4, 3860 Meiringen, und Helene Bumann, Müllerstrasse 12, 3008 Bern.
Projektverfasserin: Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch. Umbau Wohnhaus, Abbruch Balkon und Teilersatz Balkon, Fenster- und Türänderungen an Südfassade.
Standort: Dorfstrasse 87, Hofstetten, Parzelle Nr. 543, Koordinaten 2’648’851 / 1’178'418, Mischzone M2.
Ausnahme: keine.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Hinweis: Naturgefahrengebiet mit geringer Gefährdung.
Auflage- und Einsprachefrist bis 22. Juni 2026.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Hofstetten, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten bei Brienz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20642). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Hofstetten, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten bei Brienz, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Hofstetten, 15. Mai 2026
Bauverwaltung Hofstetten
Gesuchsteller: Bächler René, Terrassenweg 23, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Schenk Grindelwald AG, Guggengasse 5, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Terrassenweg 23, Parzelle Nr. 2518, Koordinaten 2’645’580 / 1’164’305.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/281854
Auflage- und Einsprachefrist bis 22. Juni 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 13. Mai 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Friedhof Beatenberg
Abräumen von Gräbern
Die Sicherheitskommission gibt davon Kenntnis, dass vom Hauptweg im obersten Feld Ostseite von den Reihengräbern 2001–2005, im Feld westlich beim unteren Brunnen von den Urnengräbern 1989–2001 und im unteren Feld Ostseite vom Hauptweg Urnengräber 1985–2003 die Grabruhe abgelaufen ist. Die entsprechende Hinweistafel auf dem Friedhof ist dazu zu beachten.
Aufgrund von Artikel 6 Bestattungsreglement vom 7. Juni 2013 der Einwohnergemeinde Beatenberg werden die Angehörigen ersucht, den von ihnen beanspruchten Grabschmuck oder Grabmäler bis am 30. November 2026 abzuräumen. Nach diesem Datum werden die oben erwähnten Gräber ohne Kostenfolge durch die Gemeinde weggeräumt.
Beatenberg, im Mai 2026
Sicherheitskommission Beatenberg
Ringgenberg am Brienzersee – ein Dorf zum Leben! Eine gut erschlossene Gemeinde neben Interlaken, Aare, Brienzersee und Brienzergrat. Wir sind stolz auf die ländliche Idylle, die mit dem Naherholungsgebiet vor der Haustüre mehr als nur Wohnsitz bietet. In unserer 2700-Personen-Gemeinde fühlt man sich wohl.
Per 1. August 2027 ist in unserem Werkhof eine
Lehrstelle als Fachfrau/mann Betriebsunterhalt, Fachrichtung Werkdienst
zu vergeben.
In den verschiedenen Bereichen bieten wir dir eine abwechslungsreiche und spannende dreijährige Ausbildung an.
Liebst du es, Dinge zu pflegen und instand zu halten? Möchtest du aktiv dazu beitragen, dass in der Gemeinde alles reibungslos funktioniert? Wenn du sorgfältig, gewissenhaft und zupackend arbeitest, bist du bei uns genau richtig! Als Fachfrau oder Fachmann im Betriebsunterhalt kannst du deine Vielseitigkeit, deinen Ordnungssinn und deine handwerklichen Fähigkeiten täglich einbringen. Diese Ausbildung macht dich zu einem echten Profi im Bereich Unterhalt, Pflege und Reinigung.
Ob drinnen oder draussen, bei uns wird es nie langweilig! Deine tatkräftige und engagierte Arbeitsweise ist in verschiedenen Bereichen des Betriebsunterhalts gefragt – hier ist immer etwas los!
Wir suchen eine junge, aufgestellte Persönlichkeit, welche lernbereit, motiviert und zuverlässig ist. Wir erwarten Engagement und Initiative in der Berufsschule und im Lehrbetrieb sowie Selbständigkeit, Flexibilität und Aufgeschlossenheit.
Wenn wir dein Interesse geweckt haben, dann richte deine Bewerbungsunterlagen (unter Beilage von Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Zeugniskopien, Semesterbeurteilung und Angaben über Schnupperlehren) bis am 26. Juni 2026 an die Einwohnergemeinde Ringgenberg, Vermerk Lehrstelle Werkhof, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg, oder per E-Mail an personal@ringgenberg.ch.
Für Fragen oder weitere Informationen steht dir Roman Imboden, Werkhofleiter und Berufsbildner, gerne unter Telefon 079 360 86 04 zur Verfügung. Zudem findest du auf unserer Homepage www.ringgenberg.ch umfangreiche Informationen.
Wir freuen uns auf deine Bewerbung.
Einwohnergemeinde Ringgenberg
Betreuungsgutscheine ab 1. August 2026
Die Gemeinde Unterseen finanziert seit 1. Januar 2021 die Kosten der Eltern für die familienergänzende Kinderbetreuung (Kindertagesstätten, Tagesfamilien) via Betreuungsgutscheine mit. Die aktuellen Gutscheine für die Periode 2025/2026 vergünstigen die Betreuungskosten bis zum 31. Juli 2026.
Aktuell können auf der Homepage www.kibon.ch die Daten und Dokumente für die neue Abrechnungsperiode 2026/2027 erfasst/heruntergeladen werden. Wichtig ist, dass die Betreuungsgutscheine ab 1. August 2026 neu beantragt werden müssen.
Einreichefrist: 31. Juli 2026.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Zuständige Sachbearbeiterin: Manja Berge, Finanzverwaltung Unterseen, Telefon 033 826 19 35 / jeweils Montag, Dienstag und Donnerstag während den Schalteröffnungszeiten. Mail: finanzverwaltung@unterseen.ch.
Finanzverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen
Gesuchsteller: Simon Wirth, In Weizenächern 2, 8103 Unterengstringen.
Projektverfasserin: Näpflin Bau GmbH, Chalet Diana, Wengiboden 1409b, 3823 Wengen.
Bauvorhaben: Einbau eines Studios, Ersatz Fensterfront, Ersatz Balkongeländer und Ersatz Wärmeerzeugung.
Standort: Wengen, Stäublisegg, Gebäude Nr. 1505h, Parzelle Nr. 186, Koordinaten 2'636'653 / 1'162'042, Wohnzone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen: keine.
Auflagestellen:
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 22. Mai bis 22. Juni 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Teilsperrung Parkplatz Eissportzentrum
Anlässlich einer Belegung der Truppenunterkunft ALST beim Eissportzentrum durch die Schweizer Armee von Ende Mai bis Mitte Juni 2026 und für die Baustelleninstallation zur Sanierung des Eissportzentrums Jungfrau von Mitte Mai bis Ende Oktober 2026 wird ein Teil des Hauptparkplatzes beim Eissportzentrum abgesperrt und kann nicht für das Parkieren benützt werden:
Die Betroffenen werden gebeten, auf die übrigen Parkfelder des Parkplatzes Eissportzentrum oder allenfalls auf die übrigen öffentlichen Parkplätze auszuweichen.
Für das Verständnis danken wir bestens.
Sicherheit Matten
Gemeindeversammlung
Mittwoch, 3. Juni 2026, 20.00 Uhr, Turnhalle Bönigen
Traktanden
Reglementsauflage
Die Reglemente gemäss Traktanden 4 und 5 liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung während den Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Bönigen öffentlich auf. Die Unterlagen sind ebenfalls auf www.boenigen.ch zugänglich.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Die Stimmberechtigten von Bönigen sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Bönigen Wohnsitz haben.
Bönigen, 22. April 2026
Namens des Gemeinderates
Der Gemeindeschreiber
Ordentliche Versammlung
Dienstag, 2. Juni 2026, 20.00 Uhr im Kirchgemeindehaus Matten
Traktanden
Alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Wohnsitz haben, sind zu dieser Versammlung eingeladen.
Der Burgerrat
Gemeindeversammlung
Montag, 1. Juni 2026, 20.00 Uhr in der Aula des Oberstufenschulhauses, Steindlerstrasse 3, 3800 Unterseen
Traktanden
Protokoll
Der Protokollentwurf der Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2025 stand gemäss Art. 11 Abs. 2 des Abstimmungs- und Wahlreglements der Einwohnergemeinde Unterseen (AWR) während 30 Tagen, d. h. vom 12. Dezember 2025 bis 12. Januar 2026 zur Einsichtnahme offen.
Die Protokollauflage wurde im Anzeiger Interlaken vom 11. Dezember 2025 öffentlich bekannt gemacht.
Während der Auflage- respektive Einsprachefrist ging beim Einwohnergemeinderat keine Einsprache gegen den Inhalt des oben genannten Protokolls ein.
Bezugnehmend auf Art. 11 Abs. 4 AWR hat der Einwohnergemeinderat daher anlässlich seiner Sitzung vom 19. Januar 2026 das Gemeindeversammlungsprotokoll vom 1. Dezember 2025 genehmigt.
Öffentliche Auflage
Die Akten zu den oben genannten Traktanden liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung während der Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindeschreiberei zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten auf.
Zudem können die Dossiers auf der Homepage der Einwohnergemeinde Unterseen (www.unterseen.ch) eingesehen und heruntergeladen werden.
Rechtsmittel
Gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli Beschwerde erhoben werden (Art. 67a Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege).
Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften muss anlässlich der Gemeindeversammlung sofort gerügt werden (Art. 4 Abstimmungs- und Wahlreglement der Einwohnergemeinde Unterseen).
Stimmberechtigung – Einladung
Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.
Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind alle Personen, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Unterseen wohnhaft sind.
Unterseen, 13. April 2026
Einwohnergemeinderat
Ordentliche Versammlung
Montag, 1. Juni 2026, 20.15 Uhr in der alten Sagi
Traktanden
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 93 ff. Gemeindegesetz). Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind anlässlich der Versammlung sofort zu rügen (Art. 98 GG).
Zur Versammlung sind alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger freundlich eingeladen. Nach der Versammlung wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein Apéro offeriert.
Protokollauflage der Burgergemeindeversammlung
Gestützt auf Artikel 61 des Organisationsreglements gibt der Burgerrat bekannt, dass das Protokoll der Burgergemeindeversammlung vom 1. Juni 2028 vom 8. Juni bis am 7. Juli 2026 auf der Gemeindeverwaltung Leissigen während den Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aufliegt. Während der öffentlichen Auflage kann beim Burgerrat schriftlich Einsprache gegen das Protokoll erhoben werden. Über allfällige Einsprachen entscheidet der Burgerrat.
Leissigen, 23. April 2026
Der Burgerrat
Protokollauflage der ordentlichen Kirchgemeindeversammlung
Das Protokoll der ordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom 20. Mai 2026 liegt gemäss Art. 90 des Organisationsreglements ab Donnerstag, 28. Mai, bis Freitag, 26. Juni 2026, in der Gemeindeverwaltung der Einwohnergemeinde Ringgenberg öffentlich zur Einsichtnahme auf. Das Protokoll ist auch auf der Homepage der Kirchgemeinde, www.kircheringgenberg.ch, aufgeschaltet. Während der Auflage kann beim Kirchgemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden. Der Kirchgemeinderat entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Kirchgemeinderat Ringgenberg
Ordentliche Kirchgemeindeversammlung
Dienstag, 23. Juni 2026, 19.30 Uhr im Beatushus
Traktanden
Die Jahresrechnung 2025 liegt 30 Tage vor der Versammlung im Pfarreisekretariat öffentlich auf und ist im Internet einsehbar (kath-interlaken.ch/Kirchgemeinde).
Das Protokoll dieser Kirchgemeindeversammlung liegt ab dem 1. Juli 2026 für 30 Tage zur öffentlichen Einsicht im Pfarreisekretariat auf. Werden innert der Auflagefrist keine schriftlichen Einwände erhoben, erfolgt die Genehmigung durch den Kirchgemeinderat.
Zu dieser Versammlung sind alle Mitglieder der röm.-kath. Kirchgemeinde Interlaken freundlich eingeladen. Stimm- und wahlberechtigt sind alle Katholiken ab dem 18. Altersjahr, welche seit mindestens 3 Monaten bei einer zur röm.-kath. Kirchgemeinde Interlaken gehörenden Gemeinde angemeldet sind.
Der Kirchgemeinderat
Sperrung Bahnübergang Alte Staatstrasse
Aufgrund des Rückbaus des Gleis 1 Bahnhof Wilderswil muss der Bahnübergang Alte Staatsstrasse vom Mittwoch, 3. Juni 2026, 7.00 Uhr, bis am Freitag, 5. Juni 2026, ca. 5.00 Uhr, für alle Verkehrsteilnehmer und Fussgänger gesperrt werden. Die Umleitung über die Umfahrung Wilderswil und Industriestrasse wird signalisiert. Fussgänger können den Bahnübergang Allmendstrasse benützen.
Wir bitten Sie, die Signalisation vor Ort zu berücksichtigen und bedanken uns für Ihr Verständnis.
Bauverwaltung Wilderswil
Gesuchstellerin: Emma Prince, Mühlenenstrasse 6, 3812 Wilderswil.
Bauvorhaben: Bau einer Aufdach-Solaranlage, Einbau neues Fenster in der Südfassade, Umnutzung Wohnung im Erdgeschoss zu einer Zweitwohnung (Einliegerwohnung).
Standort: Mühlenenstrasse 6, Wilderswil, Parzelle Nr. 678, Koordinaten 2’632’484 / 1’167’825.
Zone: Kernzone.
Gewässerschutzzone: A.
Bauinventar: Erhaltenswert, K-Objekt, Baugruppe C (Wilderswil, Mühlenen).
Beantragte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?
Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Juni 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Wilderswil
Fakultatives Referendum
Der Gemeinderat Grindelwald hat am 12. Mai 2026 in Anwendung von Art. 34 Abs. 4 und Art. 26 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Grindelwald folgende Beschlüsse gefasst:
Umlegung Faulhornweg Oberhaus – Louwine; Objektkredit Fr. 275’000.–
Der Faulhornweg im Bereich Louwine ist seit jeher in Bewegung und muss regelmässig saniert werden. Mittlerweile hat die Längsneigung des Weges so stark zu genommen (>55%), dass ein Befahren dieses Abschnitts unmöglich ist. Beim Wanderweg mussten Treppenstufen erstellt werden. Der Weg dient auch als Erschliessungsstrasse der oberhalb liegenden Vorsassen. Um den Wegabschnitt nachhaltig zu erhalten, soll der Weg bergwärts neu angelegt und im Bereich der Scherzone neu erstellt werden.
Fahrbahnerneuerung und Bushaltestelle Gletscherschlucht; Objektkredit Fr. 230’000.–
Aufgrund der massiven Frostschäden vom vergangenen Winter hat sich gezeigt, dass der verbleibende Strassenteil, angrenzend an den Parkplatz Gletscherschlucht, nicht zufriedenstellend instand gesetzt werden kann. Dieser soll nach Abschluss der Arbeiten zur Sanierung Parkplatz Gletscherschlucht ebenfalls saniert werden.
ZpA Chieschiir – Salzmannsegg; Objektkredit Fr. 175’000.–
Im Zusammenhang mit dem Sanierungsprojekt der Berner Oberland-Bahnen AG (BOB) plant die Einwohnergemeinde Grindelwald die Neuerstellung eines Doppelkanals. Um Synergien nutzen zu können, soll im Gebiet Chieschiir – Salzmannsegg das private Kanalisationsnetz mittels einer ZpA untersucht werden. Somit können die Grundeigentümer allfällige Sanierungsmassnahmen vor oder sogar gleichzeitig mit dem gemeindeeigenen Projekt und demjenigen der BOB ausführen.
Fakultatives Referendum, Art. 26 der Gemeindeordnung (GO)
100 Stimmberechtigte können innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung des entsprechenden Beschlusses im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde mittels Unterschrift verlangen, dass ein Beschluss des Gemeinderats gemäss Art. 34 Abs. 4 der Gemeindeversammlung unterbreitet wird.
Die Frist zur Einreichung der Unterschriften beim Gemeinderat beträgt 30 Tage ab der ersten Publikation (21. Mai 2026). Diese Frist endet somit am Montag, 22. Juni 2026.
Die Akten liegen während der Referendumsfrist zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten auf der Gemeindeverwaltung auf.
Grindelwald, 12. Mai 2026
Gemeinderat Grindelwald
Sonderabfallsammlung vom Samstag, 23. Mai 2026, 8.00–11.30 Uhr
In diesem Jahr findet wiederum ein Sammlungstag für Sonderabfälle statt. Putzmittel, Farben, Medikamente und andere Chemikalien können abgegeben werden. Die Sammlung ist ausschliesslich für private Haushalte in der Gemeinde Grindelwald bestimmt und findet zur angegebenen Zeit im Entsorgungshof, Tschingeleystrasse 23, Burglauenen, statt.
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Interlaken, Bereich Bauverwaltung, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch. Sanierung des Unterstandes im Bestand mit Änderung der Bedachung von Eternit auf Wellblech.
Standort: Wychelstrasse 14a 3800 Matten, Parzelle Nr. 1076, Koordinaten 2'632’036 / 1’169’944.
Nutzungszone: Arbeitszone A2.
Gewässerschutzbereich: Gewässerschutzzone Au.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis 22. Juni 2026.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Matten
Bauherrschaft: Jarmicki Barbara-Gisela, Kupfergasse 50, 3800 Matten.
Projektverfasserin: bau-admin.ch / mian AG, Antonella Piro, Im Talacher 17, 8306 Brüttisellen.
Bauvorhaben: Ersatz der alten Elektroheizung durch eine aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe.
Standort: Kupfergasse 50, 3800 Matten, Parzelle Nr. 1043, Koordinaten 2'633’137 / 1’170’123.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Hinweis: Naturgefahrengebiet mit mittlerer Gefährdung, Wasser.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Juni 2026.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Matten
Greenfield Festival 2026
Vom 11. bis 13. Juni 2026 findet das Greenfield Festival auf dem Flugplatzgelände statt. Aus diesem Grund ist mit verschiedenen Verkehrsbehinderungen bzw. Sperrungen zu rechnen.
Öffentlicher Verkehr
Postauto Berner Oberland wird an diesen Tagen einen uneingeschränkten öffentlichen Busbetrieb anbieten. Im Bereich Matten–Bönigen muss an allen Tagen mit Fahrplanänderungen gerechnet werden. Die Aushänge an den Haltestellen sind zu beachten.
Sperrung Aegertenstrasse, Aenderbergstrasse in Matten
Von Montag, 8. Juni, 7.00 Uhr bis Montag, 15. Juni 2026, 20.00 Uhr sind die Aegertenstrasse zwischen Hertigässli und Flugplatz und die Aenderbergstrasse zwischen Bönigstrasse und Aegertenstrasse in Matten für jeglichen Durchgangsverkehr gesperrt. Die Zufahrt zu den Liegenschaften / Zubringerdienst bleibt gewährleistet.
Fahrräder sind bis zum Festivalgelände gestattet.
Es werden keine Taxifahrten durch die Aenderbergstrasse auf das Festivalgelände geduldet. Missachtungen des allgemeinen Fahrverbots werden angezeigt und mit Busse geahndet.
Taxis ist es nur gestattet, in die Shuttlebusschleife einzufahren, um Gäste ein- und aussteigen zu lassen, jedoch nicht, um auf neue Gäste zu warten. Als Taxiwartezone kann der Parkplatz vor der Halle 2 genutzt werden.
Sperrung Gsteigstrasse, Bönigen
Von Mittwoch, 10. Juni, 8.00 Uhr bis Sonntag, 14. Juni 2026, 14.00 Uhr wird die Gsteigstrasse ab Höhe Blumenstrasse in Richtung Wilderswil für jeglichen Durchgangsverkehr gesperrt. Die Zufahrt zu den Liegenschaften / Zubringerdienst bleibt gewährleistet.
Sperrung Industriestrasse, Wilderswil
Von Mittwoch, 10. Juni, 8.00 Uhr bis Sonntag, 14. Juni 2026, 20.00 Uhr wird die Industriestrasse ab Höhe Auto Rüger AG in Richtung Bönigen für jeglichen Verkehr gesperrt.
Es werden keine Taxifahrten durch die Alte Staatsstrasse / Mittelweg auf das Festivalgelände geduldet.
Sperrung Obere Bönigstrasse ab Bahnübergang bis Tenne-Kreisel
Von Mittwoch, 10. Juni, 8.00 Uhr bis Montag, 15. Juni 2026, 8.00 Uhr ist die Obere Bönigstrasse ab Bahnübergang bis Tenne-Kreisel gesperrt. Die Zufahrt zu den Liegenschaften / Zubringerdienst bleibt gewährleistet und wird entsprechend signalisiert. Taxidurchfahrten sind nicht gestattet.
Generell ist auf dem gesamten Gemeindegebiet von Matten, Bönigen, Wilderswil und Interlaken mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen.
Die Verkehrsteilnehmenden werden gebeten, die speziell signalisierten Anfahrtswege zu benützen sowie die angebrachten Signalisationen zu beachten und den Weisungen von Polizei und/oder Verkehrspatrouillen Folge zu leisten.
Anwohner- und Besucherkarten Einwohnergemeinde Matten
Falls noch Anwohner- und Besucherkarten benötigt werden, können diese bei der Einwohnergemeinde Matten, Ressort Sicherheit, bezogen werden.
Für Ihr Verständnis danken wir bestens.
Sicherheitskommission Matten
Tagwann
Samstag, 30. Mai, und Samstag, 6. Juni 2026, um 9.00 Uhr bei den Speichern
Einer davon ist obligatorisch. Die Hagpflichtigen werden aufgefordert, ihren Hag bis spätestens 3 Tage vor dem Bestossen des jeweiligen Lägers zu erstellen, sonst wird er auf Kosten des Eigentümers erstellt.
Die Pfander
Gesuchsteller: Bernhard Abegglen, Brunngasse 28, 3852 Ringgenberg.
Projektverfasserin: natura-Holzbau GmbH, Beundenstrasse 58, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Energetische Dachsanierung mit Ziegeleindeckung.
Standort: Brunnengasse 28, Gbbl. Nr. 623, Koordinaten 2’634’930 / 1’172’305.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: ISOS Gebiet (Umgebungszone I).
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Naturgefahren: keine.
Ausnahmen: keine.
Hinweis: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2026-7665). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 22. Juni 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Ringgenberg, 18. Mai 2026
Bauverwaltung Ringgenberg
Gesuchsteller: Wessel und Katharina Swart, Kesslergasse 12, 3852 Ringgenberg.
Projektverfasserin: Schmocker Sanitär – Heizung, Schmockenstrasse 134, 3803 Beatenberg.
Bauvorhaben: Ersatz der bestehenden Ölheizung durch eine aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe.
Standort: Kesslergasse 12, Gbbl. Nr. 1838, Koordinaten 2’634’992 / 1’172’563.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: keine.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Naturgefahren: Blauer Wassergefahrenbereich (mittlere Gefährdung).
Ausnahmen: keine.
Hinweis: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2026-6931). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 22. Juni 2026.
Es wird auf die aufgestellten Profile / Pflöcke und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Ringgenberg, 18. Mai 2026
Bauverwaltung Ringgenberg
Öffentliche Auflage Sonderwaldreservat «Wärgistal»
Die Waldabteilung Alpen legt gemäss Art. 14 des kantonalen Waldgesetzes vom 5. Mai 1997 auf der Gemeindeverwaltung Grindelwald vom 21. Mai bis 20. Juni 2026 folgende Akten öffentlich auf:
Die Akten können auch in digitaler Form unter wald.alpen@be.ch angefordert werden.
Das Waldreservat hat zum Ziel, das im Gebiet vorhandene Auerhuhn als Schirmart nadelholzdominierter Gebirgsnadelwälder zu fördern. Das Reservat befindet sich im Gebiet zwischen Kleine Scheidegg und Grindelwald im Gebiet «Wärgistal».
Es umfasst Teilflächen der folgenden Parzelle:
Die Akten können während den ordentlichen Bürozeiten auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Während der Auflagefrist kann gegen das geplante Vorhaben Einsprache erhoben werden. Die Einsprache ist schriftlich mit Angabe der Gründe bei der Waldabteilung Alpen, Schlossgasse 6, 3752 Wimmis, einzureichen.
Zur Einsprache ist befugt, wer durch das Vorhaben besonders berührt ist oder ein schutzwürdiges Interesse hat. Das gleiche Recht kommt den nach Bundesrecht oder Baugesetzgebung befugten Organisationen und Behörden zu.
Wimmis, 18. Mai 2026
Waldabteilung Alpen
Belagsanierungen Wengen
Auf verschiedenen Strassenabschnitten in Wengen muss aufgrund von Belagsarbeiten mit folgenden Verkehrsbehinderungen sowie mit Strassensperrungen gerechnet werden:
Uf der Blatten
Verkehrsbehinderungen mit längeren Wartezeiten: 17. April bis 9. Juni 2026.
Strassensperrung: 4. Juni, 7.00 Uhr bis 6. Juni 2026, 7.00 Uhr.
Am Leen (Chalet Uriana bis ehemals Hotel Hirschen)
Verkehrsbehinderungen mit längeren Wartezeiten: 1. bis 9. Juni 2026.
Strassensperrung: 8. Juni, 7.00 Uhr bis 9. Juni 2026, 7.00 Uhr.
Der Durchgang für Fussgänger sollte sichergestellt sein. Für Blaulichtdienste gilt die Ausnahme, diese können bei Notfällen jederzeit durchfahren.
Die Arbeiten sind witterungsabhängig, die Daten können sich deswegen kurzfristig ändern. Wir bitten Sie, die Signalisationen und Hinweise vor Ort zu beachten. Allfällige Änderungen werden ebenfalls auf der Website der Einwohnergemeinde Lauterbrunnen publiziert.
Wir danken für die Kenntnisnahme und das Verständnis.
Einwohnergemeinde Lauterbrunnen
Bauherrschaft: Ruth und Daniel Schlumpf-Koch, Weierweg 1, 5722 Gränichen AG.
Projektverfasserin: Houseler AG, Museumsstrasse 25, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Anschluss an die öffentliche Kanalisation (nachträgliches Baugesuch).
Standort: Margel 1288, Parzellen Nrn. 1361 und 3092, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’646’111 / 1’175’744.
Schutzgebiete/Objekte: Gewässerschutzbereich Au, Feuchtlebensraum, Trockenlebensraum.
Naturgefahrengebiet: blau.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 22. Juni 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Gesuchsteller: Janik Zimmermann, Hauptstrasse 243, 3852 Ringgenberg.
Projektverfasserin: Zimmba GmbH, Im Moos 1b, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Energetische Dachsanierung mit Einbau von zusätzlichen Dachfenstern.
Standort: Hauptstrassse 241 und 243, Gbbl. Nrn. 348 und 1043, Koordinaten 2’635’332 / 1’172’785.
Nutzungszone: UeO Dorfkernzone, Überbauungsplan Nr. 4 «Moosrain».
Schutzobjekt: Erhaltenswertes Baudenkmal in Baugruppe D Moosrain Ringgenberg.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Naturgefahren: Gelber Rutschgefahrenbereich (geringe Gefährdung) und Blauer Sturzgefahrenbereich (mittlere Gefährdung).
Ausnahmen: keine.
Hinweis: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2026-6682). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 22. Juni 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Ringgenberg, 18. Mai 2026
Bauverwaltung Ringgenberg
Ablauf der Ruhedauer auf dem Friedhof Leissigen-Därligen
Gemäss Friedhofreglement läuft für mehrere Gräber die gesetzliche Ruhedauer ab. Betroffen sind die Grabfelder Nummern 19 bis 23 und 49 bis 64. Wer künftig auf die Grabpflege verzichten möchte, wird gebeten, dies der Gemeinde Leissigen mitzuteilen (gemeinde@leissigen.ch, oder Telefon 033 847 88 11) und die Grabfelder bis spätestens 1. September 2026 zu räumen. Angehörige, deren aktuelle Kontaktadresse bekannt ist, werden zusätzlich persönlich angeschrieben.
Nach Ablauf der Frist wird die Fläche durch die Gemeinde eingeebnet und begrünt. Grabsteine von Erdbestattungs- und Erdurnengräbern bleiben bis zur späteren endgültigen Aufhebung bestehen.
Über den Zeitpunkt der definitiven Aufhebung der Grabfelder wird zu gegebener Zeit öffentlich informiert.
Gemeinde Leissigen
Abteilung Finanzen
Gemeindeversammlung Habkern vom Mittwoch, 13. Mai 2026
Die Stimmberechtigten der Gemeinde Habkern haben an ihrer Gemeindeversammlung allen Anträgen des Gemeinderats zugestimmt. Das bereits publizierte Traktandum «Belagung Haltengraben-Fuhrenscheuer» wurde zurückgezogen, da erst nach Traktandenpublikation bekannt wurde, dass die Sanierung der Waldstrasse Bortallmi ab September 2026 erfolgt. Die Belagserneuerung wird daher um ein Jahr verschoben und der Versammlung zu einem späteren Zeitpunkt erneut zur Beschlussfassung vorgelegt.
Jahresrechnung 2025
Die Jahresrechnung 2025 weist im Gesamthaushalt einen Ertragsüberschuss von Fr. 130'154.71 auf. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von Fr. 149'800.–. Die Besserstellung beträgt Fr. 279'954.71. Die Aufwände waren allgemein geringer als budgetiert. Zudem gab es eine grössere Abweichung bei der externen Unterstützung. Hier wurden rund Fr. 55'000.– weniger benötigt als budgetiert, ebenso fiel die Anschaffung der Tablets für den Gemeinderat um etwa Fr. 10'500.– tiefer aus. Die Anwesenden nahmen zudem Kenntnis von den Abrechnungen für das neue Gemeindefahrzeug sowie das Parkleitsystem. Letzteres konnte mit einer Kreditunterschreitung von Fr. 33'834.40 abgerechnet werden, während die Kreditunterschreitung für das Gemeindefahrzeug Fr. 1977.95 betrug.
Nachkredit zum Verpflichtungskredit Neufassung Baureglement
Für die Neufassung des Baureglementes wurden vom Gemeinderat bereits ein Verpflichtungskredit sowie ein Nachkredit beschlossen. Beide Beträge sind zwischenzeitlich voll ausgeschöpft und die Finanzkompetenz des Gemeinderates erreicht. Folglich musste der Gemeindeversammlung ein weiterer Nachkredit zur Genehmigung vorgelegt werden.
Die Mehrkosten der Firma Landplan entstanden durch die notwendige Festlegung der Gewässerräume innerhalb der Moorlandschaft. Gemäss Vorprüfungsbericht des AGR vom November 2022 muss die Gemeinde Habkern für natürliche Gewässer auch dort Gewässerräume festlegen; traditionelle künstliche Entwässerungsgräben sind davon ausgenommen. Die Arbeiten erfolgen in Zusammenarbeit mit den Bäuerten und Bergschaften und beinhalten gleichzeitig die Überprüfung früherer Festlegungen anhand der Aufnahmen von 2020. Aufgrund der komplexen Ausgangslage ist eine detaillierte und differenzierte Bearbeitung erforderlich, die insbesondere für die Landwirtschaft Vorteile gegenüber einer pauschalen Festlegung bringt. Die Versammlung bewilligte den Nachkredit von Fr. 65’0000.– einstimmig.
Erwerb Geschäftslokal Raiffeisenbank
Die Schliessung der Bankzweigstelle in Habkern per Ende Februar 2026 wurde von der Bevölkerung und auch vom Gemeinderat sehr bedauert. Gleichzeitig sieht der Gemeinderat die neue Situation als Chance, die zukünftige Nutzung des zentral gelegenen Gebäudes aktiv mitzugestalten.
Die Räumlichkeiten der ehemaligen Bankfiliale wurden im Jahr 1998 von der Raiffeisenbank für Fr. 113'000.– von der Konsumgenossenschaft Habkern erworben. Bereits im Jahr 2014 gingen die übrigen Liegenschaften der ehemaligen Konsumgenossenschaft – darunter das Wohn- und Geschäftshaus mit Gemeindeverwaltung sowie weitere Laden-, Lager- und Wohnräume – in das Eigentum der Einwohnergemeinde Habkern über. Mit dem Erwerb des Geschäftslokals werden die gemeindeeigenen Grundstücke an diesem Standort arrondiert und die künftige Entwicklung und Nutzung des gesamten Areals aus einer Hand geplant. Damit eine nachhaltige Nutzung sichergestellt und gleichzeitig eine zusätzliche Einnahmequelle für die Gemeinde geschaffen werden kann, werden die ehemaligen Bankräumlichkeiten künftig vermietet. Die Anwesenden folgten der Empfehlung des Gemeinderates, vom fairen Verkaufsangebot der Raiffeisenbank Jungfrau Gebrauch zu machen, und stimmten dem Verpflichtungskredit von Fr. 90'000.– ohne Gegenstimme zu.
Informationsabend zum Thema Kurzzeitvermietungen
Am Ende der Versammlung wurde auf den bevorstehenden Informationsabend vom 24. Juni 2026 in der Turnhalle Habkern hingewiesen. Der Gemeinderat hatte zu Jahresbeginn eine Planungszone erlassen und beabsichtigt, gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern Lösungsansätze zur Problematik der Kurzzeitvermietungen zu erarbeiten. Er lädt die Bevölkerung herzlich zu diesem Anlass ein und freut sich auf eine rege Beteiligung.
Eröffnung der Badesaison 2026
Samstag, 30. Mai 2026
Das Badewasser ist mit einer Solaranlage klimaneutral beheizt!
Öffnungszeiten: 9.30–19.00 Uhr
Bei schönem Sommerwetter gibt es flexible Verlängerungen.
Wenn die Schweizer Fahne am grossen Mast hängt, ist unser Betrieb geöffnet.
Telefonische Erreichbarkeit: 033 853 33 90
Übrigens:
Kinderbecken mit Sonnensegel überdeckt!
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Das Badi-Team
Tagwann, Samstag, 23. Mai 2026
Gemeiner Tagwann, Samstag 30. Mai 2026
jeweils um 9.00 Uhr im Mittelläger
Einer davon ist obligatorisch. Die Hagpflichtigen werden aufgefordert, ihren Hag rechtzeitig in guten Stand zu stellen und gut zu kennzeichnen.
Unterläger und Mittelläger bis Gemeiner Tagwann, Oberläger bis 1. Juli 2026.
Die Pfander
Reinigung Schulanlage Graben Sommer
Im Bereich der Schulliegenschaften suchen wir für die grosse Reinigung der Schulanlage Graben 4 Personen:
Mitarbeiter/-innen im Stundenlohn
in der Zeit vom Montag, 6., bis voraussichtlich Freitag, 17. Juli 2026, spätestens jedoch bis Mittwoch, 22. Juli 2026.
Ihre Aufgabe beinhaltet die Mithilfe beim Schulhausputzen im Schulhaus Graben während den Sommerferien.
Sind Sie interessiert? Dann nehmen Sie bitte mit Mänel Schild unter Telefon 079 643 40 51 Kontakt auf.
Greenfield Festival 2026
Verkehrsbehinderungen und Sperrungen
Vollständige Publikation siehe unter «Matten».
Sicherheitskommission Matten
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung
Die Gemeindeverwaltung Interlaken bleibt am Pfingstmontag, 25. Mai 2026, geschlossen.
Am Dienstag, 26. Mai 2026, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.
Wir wünschen allen schöne Pfingsten.
Gemeindeschreiberei Interlaken
Sprechstunde des Gemeinderats
Haben Sie ein Anliegen, das Sie persönlich mit dem Ressortvorsteher Bildung besprechen möchten?
Gerne steht Ihnen Gemeinderat Andreas Ritschard am Montag, 1. Juni 2026, von 16.00 bis 18.00 Uhr im Gemeindehaus Interlaken für einen Austausch zu Anliegen, Fragen und Vorschlägen im Bereich Bildung zur Verfügung.
Bitte melden Sie sich vorgängig bei der Gemeindeschreiberei, Telefon 033 826 51 41, für die Sprechstunde an. Die weiteren Sprechstundentermine des Gemeinderats finden Sie unter www.interlaken-gemeinde.ch.
Einwohnergemeinde Interlaken
Ordentliche Gemeindeversammlung
Freitag, 26. Juni 2026, 20.00 Uhr, Saal Mehrzweckgebäude
Traktanden
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeschreiberei öffentlich auf.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Das Protokoll dieser Versammlung wird ab dem 3. Juli 2026 während 20 Tagen in der Gemeindeschreiberei öffentlich aufgelegt. Die Auflage wird im Anzeiger Interlaken publiziert. Gegen die Abfassung des Protokolls kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden (Art. 77 Abs. 2 und Abs. 3 Organisationsreglement).
Herzlich lädt der Gemeinderat zur Versammlung und zum anschliessenden Apéro ein.
Lütschental, 29. April 2026
Gemeinderat Lütschental
Ordentliche Korporationsversammlung
Donnerstag, 25. Juni 2026, 20.00 Uhr im Hotel Derby, Dorfstrasse 75, Grindelwald
Traktanden
Die Unterlagen liegen auf der Gemeindeverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, zur Einsicht öffentlich auf.
Alle Stimmberechtigten sind zu der Versammlung herzlich eingeladen.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Vorstand Schwellenkorporation Grindelwald
Bauherrschaft: Beat Fischer, Obersteinstrasse 4, 3860 Meiringen, und Helene Bumann, Müllerstrasse 12, 3008 Bern.
Projektverfasserin: Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch. Umbau Wohnhaus, Abbruch Balkon und Teilersatz Balkon, Fenster- und Türänderungen an Südfassade.
Standort: Dorfstrasse 87, Hofstetten, Parzelle Nr. 543, Koordinaten 2’648’851 / 1’178'418, Mischzone M2.
Ausnahme: keine.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Hinweis: Naturgefahrengebiet mit geringer Gefährdung.
Auflage- und Einsprachefrist bis 22. Juni 2026.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Hofstetten, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten bei Brienz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20642). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Hofstetten, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten bei Brienz, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Hofstetten, 15. Mai 2026
Bauverwaltung Hofstetten
Ordentliche Einungsversammlung
Montag, 22. Juni 2026, 20.00 Uhr im Singsaal Schulhaus Wengen
Traktanden
Anschliessend sind alle zu einem Imbiss eingeladen.
Die Bäuertkommission
Neuer Standort Notfalltreffpunkt
Aufgrund der revidierten Naturgefahrenkarte musste der Notfalltreffpunkt der Gemischten Gemeinde Oberried versetzt werden.
Dieser befindet sich neu beim «Gmeindshus» an der Hauptstrasse 21, 3854 Oberried.
Besten Dank für die Kenntnisnahme.
Gemischte Gemeinde Oberried
Mitgliederversammlung
Freitag, 26. Juni 2026, um 20.00 Uhr im Schützenhaus Grien, Hofstetten
Traktanden
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist gemäss Art. 49a Gemeindegesetz sofort zu beanstanden. Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Eingeladen an die Versammlung und stimmberechtigt sind alle Beitragspflichtigen innerhalb des Perimeters. Stimmrecht gemäss Korporationsreglement.
Hofstetten, 16. Mai 2026
Schwellenkorporation Hofstetten
Auflage Kollokationsplan und Inventar
Ausgeschlagene Erbschaft der Müller-Zingg Arlette, geb. 27. August 1960, von Spiez BE, Stadtfeldstrasse 24, 3800 Unterseen, verstorben am 28. Dezember 2025.
Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage.
Ablauf der Frist: 9. Juni 2026.
Auflagefrist Inventar: 10 Tage.
Ablauf der Frist: 30. Mai 2026.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 20. Mai 2026.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Öffnungszeiten Pfingsten
Infolge der Feiertage sind sämtliche Büros der Gemeindeverwaltung wie folgt geschlossen:
Ab Dienstag, 26. Mai 2026, gelten wieder die ordentlichen Öffnungszeiten.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.
Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen
Gesuchsteller: Bächler René, Terrassenweg 23, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Schenk Grindelwald AG, Guggengasse 5, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Terrassenweg 23, Parzelle Nr. 2518, Koordinaten 2’645’580 / 1’164’305.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/281854
Auflage- und Einsprachefrist bis 22. Juni 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 13. Mai 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Friedhof Beatenberg
Abräumen von Gräbern
Die Sicherheitskommission gibt davon Kenntnis, dass vom Hauptweg im obersten Feld Ostseite von den Reihengräbern 2001–2005, im Feld westlich beim unteren Brunnen von den Urnengräbern 1989–2001 und im unteren Feld Ostseite vom Hauptweg Urnengräber 1985–2003 die Grabruhe abgelaufen ist. Die entsprechende Hinweistafel auf dem Friedhof ist dazu zu beachten.
Aufgrund von Artikel 6 Bestattungsreglement vom 7. Juni 2013 der Einwohnergemeinde Beatenberg werden die Angehörigen ersucht, den von ihnen beanspruchten Grabschmuck oder Grabmäler bis am 30. November 2026 abzuräumen. Nach diesem Datum werden die oben erwähnten Gräber ohne Kostenfolge durch die Gemeinde weggeräumt.
Beatenberg, im Mai 2026
Sicherheitskommission Beatenberg
Nachträgliche geringfügige Änderung Baureglement und Schutzzonenplan: «Aktualisierung Schutzzonenplan» nach Art. 122 Abs. 7 Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)
Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV
Der Gemeinderat Bönigen hat vorerwähnte nachträglich geringfügige Änderung am 18. Mai 2026 beschlossen.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung), Nydegggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Unterlagen können bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Bönigen, 18. Mai 2026
Der Gemeinderat
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
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