Verwaltungskreis Interlaken-Oberhasli (66)

Letztwillige Verfügung und Erbvertrag

Die nachstehend genannte Person hat eine letztwillige Verfügung sowie einen Erbvertrag hinterlassen. Soweit die Adressen der gesetzlichen und eingesetzten Erben der Eröffnungsbehörde bekannt sind, hat sie diesen eine Abschrift zugestellt. Für gesetzliche Erben unbekannten Aufenthaltes gilt die hiernach folgende Publikation als Eröffnung im Sinne von Artikel 558 ZGB. 

Gesetzliche Erben können innerhalb Auflagefrist in die letztwillige Verfügung und den Erbvertrag Einsicht nehmen, davon Abschriften verlangen und gegebenenfalls dagegen Einsprache erheben. Erfolgt innerhalb der angegebenen Frist keine Einsprache, wird den eingesetzten Erben auf Verlangen die Erbenbescheinigung gemäss Art. 559 ZGB ausgestellt, unter Vorbehalt der erbrechtlichen Klagen. 

Herr Bernard Patrick William Lunn, geb. 14. August 1954, von Lauterbrunnen BE, verheiratet, Höhenmatte 165, 3825 Mürren, verstorben am 4. August 2026 in Spiez BE.

Letztwillige Verfügung vom 2. Juni 2026.

Erbvertrag vom 12. Dezember 2024

Einsprachen sind schriftlich innert Monatsfrist seit der dritten Publikation an notariat & advokatur linder & egger, Bahnhofstrasse 16, 3860 Meiringen, zu richten. 

Meiringen, 28. September 2026

Der Beauftrage:

Melchior Schläppi, Notar

Publiziert am 01.10.2026

Stellenausschreibung

Infolge beruflicher Neuorientierung des bisherigen Stelleninhabers suchen wir per 1. Januar 2027 oder nach Vereinbarung eine:n

Zivilschutzkommandant:in (Beschäftigungsgrad 80–100%)

Ihre Aufgaben

  • Führen der Zivilschutzorganisation Interlaken-Oberhasli mit drei Mitarbeitenden
  • Erstellen von Jahres- und Mehrjahresplanungen
  • Sicherstellen der materiellen und personellen Einsatzbereitschaft
  • Verantwortlich für die Umsetzung des gesetzlichen Auftrages und der kantonalen und eidgenössischen Vorgaben
  • Personelle und fachliche Leitung der Abteilung
  • Koordination sämtlicher administrativer Tätigkeiten im Bereich Personal und Finanzen mit der Verwaltungsstelle für den Zivilschutz und der Finanzverwaltung der Gemeinde/Region
  • Verantwortlich für das Budget und die Überwachung der Finanzen der Organisation
  • Pflegen einer engen Zusammenarbeit mit den Gemeinden, Partnerorganisationen und weiteren Akteuren im Bevölkerungsschutz

Ihr ideales Profil

  • Kaufmännische oder technische Grundausbildung mit Führungserfahrung erwünscht
  • Abgeschlossene Ausbildung zum Zivilschutz- oder Bataillonskommandanten oder die Bereitschaft, diese zu absolvieren
  • Kenntnisse im Bevölkerungsschutz oder Erfahrung im Militär (Offiziersgrad von Vorteil)
  • Durchsetzungsfähigkeit, hohe Sozial- und Kommunikationskompetenz sowie Freude an der Arbeit in interdisziplinären Teams
  • Sehr gute MS-Office-Kenntnisse, idealerweise Erfahrung mit dem Personalsystem der Armee (PISA)
  • Stilsichere Deutschkenntnisse in Wort und Schrift, Französischkenntnisse von Vorteil
  • Hohe Bereitschaft für unregelmässige und nicht planbare Einsätze
  • Strategisches und vernetztes Denken
  • Verantwortungsbewusste und selbständige Arbeitsweise
  • Fahrberechtigung für PW

Wir bieten Ihnen

  • Vielseitige, verantwortungsvolle und selbstständige Führungsaufgabe
  • Möglichkeit zur Weiterbildung und sorgfältige Einarbeitung
  • Verantwortungsvolle Kaderstelle und vielfältiges Arbeitsgebiet
  • Ein motiviertes, eingespieltes, engagiertes und selbstständiges Team
  • Attraktiven Arbeitsplatz mit moderner Infrastruktur
  • Fortschrittliche Anstellungsbedingungen nach dem Personalreglement der Gemeinde Wilderswil und den kantonalen Richtlinien (inkl. Pensionskasse)

Offene Fragen?

Weitere Auskünfte erteilen Ihnen die Geschäftsstelle, Tel. 033 826 01 55. Allgemeine Informationen über den Zivilschutz Interlaken-Oberhasli finden Sie auf www.zsio.ch.

Haben Sie Interesse?

Wir erwarten Ihre Bewerbung schriftlich oder elektronisch bis am 15. Oktober 2026 an: Gemeindeschreiberei Wilderswil, Stellenbewerbung, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil, oder gemeindeschreiberei@wilderswil.ch.

Publiziert am 01.10.2026

Einwohnergemeinde

Verkehrsmassnahme

Der Gemeinderat Unterseen hat am 17. August 2026 gestützt auf Art. 66 Abs. 2 und 3 des kantonalen Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 sowie auf Art. 44 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 folgende Verkehrsmassnahmen beschlossen:

Halteverbot beidseitig entlang der Steindlerstrasse, ab Beginn der Steindlerstrasse 2 (Kreuzung Seidenfadenstrasse/Schulhausstrasse) bis und mit Tempo Höhenversatz mit Fussgängerstreifen (Steindlerstrasse 14)

Halteverbot mit Zusatztafel «ausgenommen Benützung Wertstoffsammelstelle» bei den Güterumschlagplätzen der Wertstoffsammelstelle Steindlerstrasse

Gegen diese Verkehrsmassnahme kann gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.

Die Verkehrsmassnahme tritt mit dem Aufstellen der entsprechenden Signalisation in Kraft.

Unterseen, September 2026

Gemeinderat Unterseen

Publiziert am 01.10.2026

Regionalkonferenz Oberland-Ost

Bekanntmachung Inkraftsetzung

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern, Abteilung Orts- und Regionalplanung, hat die Änderung des Koordinationsblatts 123 Chrummeney II (Wilderswil) im Teilrichtplan Abbau, Deponie, Transport Oberland-Ost (TRPADT.OO 2020) in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 am 30. Juli 2026 genehmigt. Gegen diese Genehmigung sind keine Beschwerden eingegangen. Die Änderungen treten somit per sofort in Kraft.

Interlaken, 22. September 2026

Regionalkonferenz Oberland-Ost
Jungfraustrasse 38, 3800 Interlaken

Publiziert am 01.10.2026

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Einwohnergemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Ausbau Buvette für gastgewerbliche Nutzung, Anbau Abstellraum, Erhöhung Anzahl gastgewerbliche Einzelbewilligungen auf 30 Stück pro Jahr (bisher 12 Stück):

  • 12 Einzelbewilligungen mit Überzeit pro Jahr bis 2.00 Uhr
  • 15 Einzelbewilligungen pro Jahr bis maximal 23.00 Uhr
  • 3 Einzelbewilligungen durchgehend für Sportanlässe
  • Der bisherigen Praxis entsprechend wird eine mehrtägige Veranstaltung (mit derselben verantwortlichen Person, identischem Titel des Anlasses) mit einer Einzelbewilligung bewilligt.

Die Nutzung erfolgt grundsätzlich im Aussenbereich. Es besteht jedoch die Möglichkeit, nach Absprache mit dem Veranstalter ein Zelt aufzustellen. Für den regulären Betrieb wird von einer üblichen Personenbelegung von 400 Sitz- und Stehplätzen ausgegangen. Die maximale Belegung liegt bei 1000 Personen. In jedem Fall gelten die einschlägigen Sicherheitsvorschriften.

Standort: Dorfstrasse 108a, Grindelwald, Parzelle Nr. 4934 (BR 6332), Zone: UeO 1 und 2 Dorfzentrum / Bär, Koordinaten 2’645’700 / 1’163’785.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.

Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).

Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profilierung/Markierungen verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 01.10.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Projektverfasserin: Ribuna AG, Kammistrasse 13, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Anpassung der Bushaltestelle Dindlen nach Behindertengleichstellungsgesetz sowie der bestehenden Kehrichtsammelstelle und Parkfelder.

Standort: Feldstrasse, Parzelle Nr. 2841, Zone für öffentliche Nutzung, Koordinaten 2’645’537 / 1’178’509.

Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).

Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profilierung/Markierungen verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 01.10.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Brienz, Hauptrasse 204, 3855 Brienz.

Projektverfasserin: Weber + Brönnimann Bauingenieure AG, Morillonstrasse 87, 3007 Bern.

Bauvorhaben: Umnutzung ehemalige Bushalteplätze in 16 Parkplätze für Autos und 5 Abstellplätze für Motorfahrräder beim Bahnhofplatz Brienz West.

Standort: Bahnhofplatz, Parzellen Nrn. 3392 und 118, Zone: Uferschutzplan Nr. 2, Sektor Z (Bahnareal), Koordinaten 2’645’815 / 1’178’351.

Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen:

  • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer
    (Art. 41c GSchV)

Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profilierung/Markierungen verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 01.10.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Derby Hotel Bahnhof AG, Dorfstrasse 75, 3818 Grindelwald.

Projektverfasser: Manfred Nadler, Zweigstrasse 5, 5043 Holziken.

Bauvorhaben: Umbau Wohn- und Geschäftshaus.

Standort: Dorfstrasse 73, Parzelle Nr. 182, Kernzone, Koordinaten 2’645’480 / 1’163’845.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).

Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 01.10.2026

Stellenausschreibung

Die Einwohnergemeinde Lauterbrunnen sucht infolge Neuorientierung der bisherigen Stelleninhaberin per 1. Dezember 2026 oder nach Vereinbarung eine

Betreuungsperson für die Kita Lauterbrunnental 20–40%

Ihre Aufgabenbereiche

  • Sie sind verantwortlich für die Umsetzung der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung im Rahmen des familienergänzenden Betreuungsauftrags der Kindertagesstätte
  • Sie stellen den Kindern eine anregungsreiche, entwicklungsgerechte und beschützende Umgebung bereit
  • Sie setzen betriebliche Konzepte und Reglemente um

Wir wünschen

  • Fachmann/-frau Kinderbetreuung oder ausgebildete/r Kindheitspädagoge/-pädagogin HF 

Wir bieten

  • abwechslungsreiche und selbstständige Tätigkeit in kleinem Team
  • zeitgemässe Anstellungsbedingungen gemäss Personalreglement der Einwohnergemeinde Lauterbrunnen

Sind Sie interessiert?

Dann senden Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen an die Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, z. H. Personalkommission, Gsteigermatte 459B, 3822 Lauterbrunnen, oder per Mail an gemeinde@lauterbrunnen.ch. 

Eingabefrist: 18. Oktober 2026

Für weitere Informationen steht Ihnen Cornelia Stähli, Leiterin Kita Lauterbrunnental, per Mail unter cornelia.staehli@lauterbrunnen.ch gerne zur Verfügung.

Publiziert am 01.10.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Basettin Günes, Oelestrasse 17, 3800 Matten bei Interlaken.

Projektverfasserin: MESO Ingenieure und Bauleitungen GmbH, Sandstrasse 13, 3302 Moosseedorf.

Bauvorhaben: Umnutzung Waschsalon in Take-away; Erhöhung bestehender Kamin, Ersatz Blumentröge durch Metallgeländer.

Standort: Beatenbergstrasse 5, Parzelle Nr. 276, Zone: Überbauungsordnung «Altstadt», Koordinaten 2’480’000 / 1’070’000.

Schutzgebiete/Objekte: Gewässerschutzbereich Au, Baugruppe A (Unterseen, Städtli), schützenswertes K-Objekt, ISOS-Gebiet 1244, srchäologisches Schutzgebiet.

Ausnahmen:

  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)

Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 01.10.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Entrag Entsorgungs- und Transport AG, Grythstrasse 4, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Alpinice Bauplanung AG, Sandweg 1, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Erstellen von Lagerplätzen und einer Entwässerungsleitung mit Einleitung in den Entwässerungsgraben bei der Druckleitung.

Standort: Burglauenen, Horlauenenstrasse, Parzellen Nrn. 2909, 2927 und 4534, Arbeitszone und Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’639’620 / 1’165’145.

Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
  • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 613 Abs. GBR)
  • Eingriffe in Schutzobjekte nach Art. 18 ff. NHG

Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 01.10.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Daniel Häni, Bleierstrasse 5, 8942 Oberrieden, und Felix Lehmann, Mösliweg 9, 4932 Lotzwil, vertreten durch Jörg Watter, Gotthardstrasse 47, 8800 Thalwil.

Projektverfasserin: oikos & partner gmbh, Gotthardstrasse 47, 8800 Thalwil.

Bauvorhaben: Sanierung Wohnhaus mit Erhöhung des Daches (neuer Estrichraum), Zusammenlegung Wohnungen im Erdgeschoss, Ersatz Elektroheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort: Obere Gletscherstrasse 61, Parzelle Nr. 2756, Wohnzone W2, Koordinaten 2’647’154 / 1’164’606.

Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich üB.

Naturgefahrengebiet: gelb, blau.

Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).

Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 01.10.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Hotel Schweizerhof Grindelwald AG, Swiss Alp Resort 1, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserinnen: Arbeitsgemeinschaft L2A Architekten AG und Planart Grindelwald GmbH, p. A. Untere Gasse 4, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Erweiterung Hotel sowie Dach- und Fassadensanierung Nordseite, Einbau Schleppgaube Südseite. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 452 Sitzplätze innen, 80 Sitzplätze auf der Terrasse und 40 Sitzplätze in den Weihnächte- und Fonduehüttli während der Wintersaison (unverändert), 50 Gästezimmer mit 96 Gästebetten (bisher 48 Gästezimmer mit 90 Gästebetten); Öffnungszeiten innen und aussen: täglich bis 0.30 Uhr (unverändert).

Standort: Swiss Alp Resort 1, Parzelle Nr. 193, Kernzone, Koordinaten 2’645’430 / 1’163’985.

Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich üB.

Schutzobjekt: Erhaltenswertes Objekt.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Ausnahmen:

  • Dachgestaltung (Art. 416 GBR)
  • Mass der Nutzung / Gebäudehöhe (Art. 212 GBR)

Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 01.10.2026

Ev.-ref. Kirchgemeinde

Wahlen

Gestützt auf Art. 60 ff. des Kirchgemeindereglements Grindelwald vom 22. Juni 2014 werden an der kommenden Kirchgemeindeversammlung vom 29. November 2026 Wahlen angeordnet. 

Es ist zu wählen:

1 Mitglied des Kirchgemeinderates

Wiederwahlen

Kirchgemeindepräsidentin Anne Schenk-Peter

2 Mitglieder des Kirchgemeinderates: Anna Merker und Sandra Schwab

Vorschläge für die zu treffende Wahl sind von mindestens 8 in der Kirchgemeinde stimmberechtigten Personen unterzeichnet bis 31. Oktober 2026 an den Kirchgemeinderat, Postfach 4, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Hinweis Art. 64 Absatz 4 des Kirchgemeindereglements: Liegen nicht mehr Vorschläge vor, als Sitze zu besetzen sind, erklärt die Präsidentin die Vorgeschlagenen als gewählt.  

Grindelwald, 29. September 2026       

Der Kirchgemeinderat

Publiziert am 01.10.2026

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasser: Josef und Anika Himmelsbach, Bubenbergstrasse 17, 3700 Spiez

Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses.

Hinweis: Vorbehalten bleibt die Genehmigung des überarbeiteten Baureglements durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung.

Standort: Gubiweg 3, Parzelle Nr. 845, Wohnzone W2-b, Koordinaten 2’625’568 / 1’166’935

Schutzzonen: Gewässerschutzzone Ao, Baugruppe B (Leissigen, Dorf).

Naturgefahrengebiet: blau.

Ausnahmen:

  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Überdecken eines Fliessgewässers (Art. 38 GSchG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Leissigen, 3706 Leissigen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 01.10.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Micha und Nicole Straub, Färnenweg 9, 3855 Schwanden bei Brienz.

Projektverfasserin: Flück Haustechnik AG, Hauptstrasse 236, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Ersatz Öl-/Holzheizung durch aussen aufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpe.

Standort: Färnenweg 9, Parzelle Nr. 721, Bestandeszone Unterschwanden, Koordinaten O 2'646'961 / N 1'178'857.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au.

Auflage- und Einsprachefrist bis 30. Oktober 2026.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Schwanden, Schwanderstrasse 82, 3855 Schwanden b. Brienz.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind jedoch die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Bauverwaltung Schwanden

Publiziert am 01.10.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Bernhard Wyss, Talstrasse 31, 3805 Goldswil b. Interlaken.

Projektverfasserin: Imboden Architektur AG, Seestrasse 17, 3852 Ringgenberg.

Bauvorhaben: Ersatz der bestehenden Ölheizung durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Aussenaufstellung.

Standort: Seestrasse 12, Gbbl. Nr. 1806, Koordinaten 2’635’915 / 1’172’875.

Nutzungszone: Wohn- und Gewerbezone WG2.

Schutzobjekt: keines.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Naturgefahren: keine.

Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2026-13186). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.

Es wird auf die aufgestellten Pflöcke und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Ringgenberg, 28. September 2026

Bauverwaltung Ringgenberg

Publiziert am 01.10.2026

Stellenausschreibung

Das wunderschöne und traditionelle Bergdorf Habkern, umgeben von einer einmaligen Moorlandschaft, liegt nur wenige Kilometer von Interlaken entfernt.

Zurück in den Beruf? Bereit für den nächsten Schritt? Oder einfach Lust auf eine neue Herausforderung? Ganz egal, was Sie antreibt: Wenn Sie Organisationstalent, Interesse am Bau und Freude am Kontakt mit Menschen mitbringen, sollten wir uns kennenlernen.

Wir suchen per 1. Dezember 2026 oder nach Vereinbarung eine/n

Sachbearbeiter/-in Bauverwaltung (40%)

Unsere bisherige Stelleninhaberin hat unser Team mit Engagement und Herzblut geprägt. Mit ihrem nächsten beruflichen Schritt beginnt auch für uns ein neues Kapitel – und wir freuen uns darauf, diese wichtige Funktion in neue Hände zu übergeben.

Aufgabenbereiche

  • Sie helfen bei der Sicherstellung des Sekretariats der Bauabteilung mit
  • Verfassen von Baubewilligungen, baurechtlichen Stellungnahmen, Berichten und Verfügungen
  • Auskunftserteilung und Beratung in fachlichen und baurechtlichen Fragen
  • Besprechungen mit Bauherrschaften und weiteren Beteiligten sowie internen und externen Behörden

Anforderungen

  • Kaufmännische oder bautechnische Grundausbildung
  • Bereitschaft zur Weiterbildung
  • Zuverlässige, teamfähige Persönlichkeit mit Gespür für politische Vorgänge und Verhandlungsgeschick
  • Gewandt im Umgang mit der Bevölkerung und Amtsstellen
  • Sehr gute schriftliche und mündliche Deutschkenntnisse

Wir bieten

  • Interessante und sehr abwechslungsreiche Tätigkeit in einem aufgestellten und engagierten Team
  • Einführung und Coaching durch Fachperson
  • Grosszügige Unterstützung zur berufsbegleitenden Weiterbildung
  • Flexible Arbeitszeiten, moderne Infrastruktur und schönen Arbeitsplatz

Haben wir Ihre Neugier für diese herausfordernde Arbeit geweckt?

Dann freuen wir uns auf Ihre schriftliche Bewerbung. Bitte senden Sie Ihr Bewerbungsdossier bis 19. Oktober 2026 per E-Mail an manuela.burgener@habkern.ch oder an Gemeindeschreiberei, Im Holz 373, 3804 Habkern.

Zusätzliche Auskünfte erteilt gerne Manuela Burgener, Gemeindeschreiberin, Telefon 033 843 82 12.

Publiziert am 01.10.2026

Ref. Kirchgemeinde

Ordentliche Herbstversammlung

Sonntag, 1. November 2026, im Anschluss an den Gottesdienst

Traktanden

  1. Begrüssung und Kenntnisnahme Protokoll Frühjahrsversammlung vom 26. April 2026
  2. Budget 2027
  3. Renovation Kirchgemeindehaus, Unterhalt Pfarrhaus
  4. Digitale Verwaltung GEVER
  5. Ersatzwahl Kirchgemeinderat
  6. Verschiedenes und Dank 

Interessierte können das Budget 2027 bei der Kirchgemeinde beziehen. Melden Sie sich bitte unter sekretariat@kirche-habkern.ch oder Telefon 079 633 25 99. Alle Mitglieder der evangelisch-reformierten Kirche Habkern sind herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle, welche volljährig sind und mindestens seit drei Monaten festen Wohnsitz in Habkern haben.

Publiziert am 01.10.2026

Burgerbäuert Waldegg

Nutzungsreglement

Wer neu den Burgernutzen beanspruchen will, teilt dies schriftlich bis zum 31. Oktober 2026 dem Burgerpräsidenten (Daniel Gafner, Waldeggstrasse 174, 3803 Beatenberg) mit.

Anspruch auf Nutzung hat, wer zu Beginn des Nutzungsjahres

  1. das Burgerrecht der Burgerbäuert Waldegg besitzt
  2. das 24. Altersjahr zurückgelegt hat und
  3. am 1. Januar des Nutzungsjahres in der Einwohnergemeinde Beatenberg seine Schriften hinterlegt hat.

Der Burgerrat entscheidet im Rahmen des Reglements, ob und in welchem Umfang das Nutzungsrecht gewährt werden kann.

Die Rapporte für die Gemeinwerkstunden sind bis zum 31. Oktober 2026 abzugeben.

Der Burgerrat

Publiziert am 01.10.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: STWEG Oberlandstrasse 25, 3806 Bönigen.

Projektverfasserin: Flück Haustechnik AG, Hauptstrasse 236, 355 Brienz

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch Luft/Wasser-Wärmepumpe.

Standort: Oberlandstrasse 25, Parzelle Nr. 1499, Koordinaten 2'635'436 / 1'170'722.

Zone: W2.

Schutzzone: Gewässeerschutzbereich Au.

Auflage und Einsprachestelle: Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgliech, sind schriftlich und begründet im Doppel innert der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen, einzureichen.  Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG). 

Eletrionische Auflage: Die elektronische Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portalebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend. 

Bauverwaltung Bönigen

Publiziert am 01.10.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Gabi und Heinz Gfeller, Wellenacher 25, 3800 Unterseen.

Projektverfasserin: Grossniklaus Haustechnik AG, Spirenwaldstrasse 270, 3803 Beatenberg.

Bauvorhaben: Ersatz der bestehenden Ölheizung durch neue Wärmepumpe aussen.

Standort: Wellenacher 25, Parzelle Nr. 2013, 2'630'423 / 1'170'354.

Zone: UeO «Wellenacher-Rychegarte».

Gewässerschutzbereich: Au.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.

Es wird auf die Gesuchakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Elektronische Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938

Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Unterseen, 28. September 2026

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 01.10.2026

Einwohnergemeinde

Protokoll kommunale Abstimmung vom 27. September 2026

  • Zahl der im Stimmregister eingetragenen Stimmberechtigten: 2323
  • Zahl der eingelangten Ausweiskarten: 1230
  • Stimmbeteiligung: 52,9%

Verpflichtungskredit von Fr. 4'750'000.– als öffentlich-rechtlicher Betriebsbeitrag (Subvention) an die Sportzentrum Grindelwald AG für die Jahre 2027 bis 2031.

  • Gesamtzahl der eingelangten Stimmzettel: 1182
  • Leer: 11
  • Ungültig: 0
  • Gültige Stimmen: 1171
  • Zahl der Ja: 728
  • Zahl der Nein: 443

Die Stimmberechtigten haben dem beantragten Kredit von insgesamt Fr. 4'750'000.– für die Sportzentrum Grindelwald AG zugestimmt. 

Rechtsmittel

Gegen diesen Beschluss kann gemäss Art. 60, Art. 63 und Art. 67a Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen nach der Abstimmung beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde geführt werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie die Unterschrift enthalten. 

Grindelwald, 27. September 2026

Namens des Stimmausschusses

Publiziert am 01.10.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Bohren Anton, Trycheleggweg 7, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Brawand Zimmerei AG, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Umnutzung Stall in Einstell- und Abstellraum.

Standort: Trycheleggweg 7a, Parzelle Nr. 391, Koordinaten 2’645’175 / 1’162’815.

Nutzungszone: Landwirtschaftszone.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: Au.

Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/299024

Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 28. September 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 01.10.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Sjef und Elisabeth van der Wee, Bühlweg 31, 3706 Leissigen, Linda Petronella van der Wee, Lärchenweg 10, 3072 Oberdiessbach, Samuel Alexander van der Wee, Chrützweg 10, 3707 Därligen.

Projektverfasserin: Roland Däpp GmbH, Scheidmattenstrasse 24, 3703 Aeschiried.

Bauvorhaben: Aufstellen einer privat genutzten Aussensauna (nachträgliches Baugesuch).

Standort: Bühlweg 31, 3706 Leissigen, Parzelle Nr. 599, UeO Zweigarten, Koordinaten 2’625’980 / 1’166’850.

Gewässerschutzbereich: üB.

Schutzzone/-objekt: keine / nein.

Nutzungsart Zweitwohnungsgesetz (ZWG): keine Beschränkung.

Ausnahmen: keine.

Hinweis: Erleichterungen betr. winterlicher Wärmeschutz (Art. 14 i.V.m Art. 17 Abs. 1 und Art. 63 KEnV).

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, Nythartweg 1, 3706 Leissigen.

Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances  (eBau Nr. 2026-6212/294862).

Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Leissigen, 28. September 2026

Gemeinderat Leissigen

Publiziert am 01.10.2026

Einwohnergemeinde

Stellenzuordnungsverordnung 2027

Der Gemeinderat hat am 29. April 2026 die Neufassung der Stellenzuordnungsverordnung 2019 (ISR 156.112) beschlossen. Die Stellenzuordnungsverordnung 2027 tritt auf den 1. Januar 2027 in Kraft.

Die Verordnung kann am Infoschalter der Gemeindeverwaltung Interlaken eingesehen oder bezogen werden. Sie ist auch auf www.interlaken-gemeinde.ch/politik/reglemente/1-gemeinde-volk-organe unter der Nummer 156.112 aufgeschaltet.

Gegen die Verordnung kann innert 30 Tagen seit dieser Publikation schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde eingereicht werden.

Gemeindeschreiberei Interlaken

Publiziert am 01.10.2026

Einwohnergemeinde

Bezirksversammlung in Mürren

Montag, 2. November 2026, 20.00 Uhr im Sportzentrum Mürren

Traktanden

  1. Begrüssung und Pendenzen der letzten Bezirksversammlung
  2. Anliegen und Fragen aus der Bevölkerung
  3. Projekte und Informationen aus Mürren
  4. Verschiedenes

Gemeinderat Lauterbrunnen

Publiziert am 01.10.2026

Einwohnergemeinde

5. Sitzung 2026 des Grossen Gemeinderats

Dienstag, 13. Oktober 2026, 19.30 Uhr in der Aula des Gymnasiums Interlaken

Traktanden

  1. Protokoll
  2. Budget 2027
  3. ICT Volksschule, Ersatzbeschaffung Schüler- und Lehrpersonengeräte, Rahmenkredit
  4. Motion Nyffeler/Thali, Bemessung, Verwendung und Vollzug der Kurtaxe (Änderung des Kurtaxenreglements), Fristverlängerung
  5. Orientierungen / Verschiedenes

Die Sitzung ist öffentlich.

Publiziert am 01.10.2026

Einwohnergemeinde

Resultat der kommunalen Urnenabstimmung vom 27. September 2026

Bekanntmachung gemäss Art. 60 Organisationsreglement

Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben an der Urnenabstimmung vom 27. September 2026 einen Nachkredit von 200'000 Franken für das Einbringen von Betonspuren in der Mürrenbergstrasse, Mürren, mit 428 Ja-Stimmen und 203 Nein-Stimmen gutgeheissen. Die Stimmbeteiligung betrug 46,7%.

Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.

Lauterbrunnen, 27. September 2026

Gemeinderat Lauterbrunnen

Publiziert am 01.10.2026

Wassergenossenschaft Itramen–Wärgistal

Generalversammlung

Mittwoch, 14. Oktober 2026, 20.00 Uhr im Restaurant Bodenwald

Traktanden

  1. Jahresbericht
  2. Jahresrechnung
  3. Tellansatz
  4. Wahlen
  5. Verschiedenes
Publiziert am 01.10.2026

Kirchgemeinde Leissigen-Därligen

Ordentliche Versammlung

Sonntag, 1. November 2026, im Anschluss an den um 10.00 Uhr beginnenden Gottesdienst in der Kirche Leissigen

Traktanden 

  1. Kredit Orgelrevision
  2. Budget 2027
  3. Verschiedenes

Das Protokoll der ordentlichen Versammlung vom 1. November 2026 liegt spätestens 10 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen auf den Gemeindeschreibereien Leissigen und Därligen zur Einsicht öffentlich auf.

Alle stimm- und wahlberechtigten Personen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt, mindestens seit 3 Monaten in der Kirchgemeinde Leissigen-Därligen Wohnsitz haben und der evangelisch-reformierten Landeskirche angehören, sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.

Leissigen, 10. September 2026

Der Kirchgemeinderat

Publiziert am 01.10.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Bohren Andreas, Maadweg 1, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Alpinice Bauplanung AG, Sandweg 1, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Erstellung von zwei Parkplätzen.

Standort: Kirchbodenstrasse 27a, Parzelle Nr. 5032, Koordinaten 2’644’385 / 1’163’540.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG bzw. Art. 612 GBR).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/295397

Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 22. September 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 01.10.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Martin Rohmann, Burgmatt 11, 6340 Baar.

Projektverfasserin: Walter Amacher Architekten AG, Hauptstrasse 110, 3852 Ringgenberg.

Bauvorhaben: Sanierung des baufälligen Gebäudes, Einbau Hobby-, Fitness- und Abstellraum, Einbau Wärmepumpe für die Gebäude Nrn. 15b und 15d.

Standort: Marderbach 15b, Parzelle Nr. 420, Uferschutzplan, Sektor A (Kernzone), Koordinaten 2'640'361 / 1'173'430.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: ISOS Gemeinde Iseltwald, Baugruppe A (Iseltwald, Dorf), Ortsbildschutzgebiet.

Naturgefahren: Gefahrenstufe gering (gelb) / mittel (blau).

Gewässerschutzbereich: Au.

Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).

Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Iseltwald, Marderbach 15f, 3807 Iseltwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Die Baubewilligungsbehörde hat eine Erleichterung für die Profile (keine Volumenerweiterung geplant) gestattet (Art. 16 Abs. 3 Baubewilligungsdekret). Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Gemeindeverwaltung Iseltwald einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der angesetzten Frist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Iseltwald

Publiziert am 01.10.2026

Einwohnergemeinde

Strassensperrung Naturstrasse in Isenfluh

Aufgrund der Sanierung der Naturstrasse in Sulwald bleibt die Naturstrasse zwischen der Stutzweid bis vor die Mederalp vom 19. Oktober 2026 bis zur Schneeschmelze im Frühling 2027 für jeglichen Verkehr gesperrt.

Während diesem Zeitraum ist die Strasse komplett gesperrt.

Bitte beachten Sie die Signalisationen und Hinweise vor Ort.

Wir danken für Ihre Kenntnisnahme und Ihr Verständnis.

Einwohnergemeinde Lauterbrunnen

Publiziert am 01.10.2026

Baupublikation

Gesuchstellerin: Hotel Bären Wengen AG, Am Acher 1363, 3823 Wengen.

Projektverfasserin: KB Konzeptbau GmbH, Hauptstrasse 8a, 3853 Niederried.

Bauvorhaben: Neue Fassadenreklame / Leuchtreklame an der Fassade Nord Ost.

Standort: Wengen, Am Acher, Gebäude Nr. 1363, Parzelle Nr. 2243, Koordinaten 2'637'037 / 1'161'474, Hotelzone Ha.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: keine.

Auflagestellen: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 2. Oktober bis 2. November 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 01.10.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Gino Qualizza, Herbisgasse 22, 3714 Frutigen.

Projektverfasserin: ateliermarti architekten AG, Am Lauener 8, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Neubau Mehrfamilienhaus mit zwei Erstwohnungen (Erstwohnungen mit entsprechendem Grundbucheintrag). Erstellen eines Parkplatzes auf der Parzelle Nr. 5773 gemäss Art. 34 Abs. 3 GBR.

Standort: Gimmelwald, Husmättli, Parzelle Nr. 5708, Koordinaten 2'634'724 / 1'154'976, Wohn- und Gewerbezone.

Schutzzone: Baugruppe F «Lauterbrunnen, Gimmelwald», ISOS Gebiet «Inventar der schützenswerten Ortsbilder».

Ausnahme: Art. 11 Anhang A146 GBR «Unterschreiten Gebäudeabstand».

Auflagestellen: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 2. Oktober bis 2. November 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 01.10.2026

Ev.-ref. Kirchgemeinde

Ordentliche Kirchgemeindeversammlung

Sonntag, 1. November 2026, im Anschluss an den Gottesdienst von 16.00 Uhr (!) in der Kirche Lauterbrunnen

Traktanden

  1. Beschluss über den Kirchensteuersatz und das Budget 2027
  2. Beschluss über einen Kredit von Fr. 55'000.– für die Revision der Orgel in der Kirche Wengen
  3. Gesamterneuerungswahlen, Amtsperiode 2027–2030
    1. Kirchgemeindepräsidium
    2. Kirchgemeinderat
    3. Revisionsstelle
    4. Kirchenkreiskommission Lauterbrunnen-Stechelberg-Isenfluh
    5. Kirchenkreiskommission Mürren-Gimmelwald
    6. Kirchenkreiskommission Wengen
    7. Rechnungsprüfungsorgan
  4. Verschiedenes

Die Unterlagen zum Traktandum 1 liegen 30 Tage vor der Versammlung öffentlich auf und können im Sekretariat der Kirchgemeinde bestellt werden, Telefon 033 855 46 13, E-Mail: info@kg-lauterbrunnen.ch. 

Das Protokoll der Versammlung wird vom 16. November bis 15. Dezember 2026 öffentlich aufgelegt. Während dieser Auflagefrist kann gegen den Inhalt des Protokolls beim Kirchgemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden. Der Kirchgemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Entscheide der Versammlung können mit Beschwerde an das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli angefochten werden. Die Frist beträgt bei Wahlen 10 Tage, bei Sachentscheiden 30 Tage. (Art. 60, 63, 67a VRPG). Die Frist beginnt am Tag nach der Versammlung. Wer Zuständigkeits- oder Verfahrensvorschriften beanstanden will, muss, wenn es möglich war, diesen Mangel an der Versammlung selber schon gerügt haben (Rügepflicht nach Art.49a GG BSG 170.11).

Alle Stimmberechtigten der Kirchgemeinde sind zu der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Personen, die seit drei Monaten auf dem Gebiet der Kirchgemeinde wohnhaft sind, der reformierten Landeskirche angehören und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben. 

Auflagestellen:

  • Lauterbrunnen: Gemeindeverwaltung
  • Wengen: Tourismusbüro 
  • Mürren: Tourismusbüro

Lauterbrunnen, 17. September 2026

Der Kirchgemeinderat

Publiziert am 01.10.2026

Einwohnergemeinde

Teilsperrung Parkplatz Eissportzentrum

Anlässlich einer Belegung der Truppenunterkunft ALST durch die Schweizer Armee wird ein Teil des Hauptparkplatzes beim Eissportzentrum abgesperrt und kann nicht für das Parkieren benützt werden:

  • von Montag, 12. Oktober 2026, bis Freitag, 23. Oktober 2026

Die Betroffenen werden gebeten, die Signalisation zu beachten und auf die übrigen Parkfelder des Parkplatzes Eissportzentrum oder auf die übrigen öffentlichen Parkplätze auszuweichen.

Wir danken für das Verständnis.

Sicherheit Matten

Publiziert am 01.10.2026

Konkursamt Oberland

Auflage Kollokationsplan und Inventar

Schuldnerin: Hole19 Gastro GmbH, Seestrasse 117, 3800 Unterseen, CHE-446.596.752.

Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage.

Ablauf der Frist: 20. Oktober 2026.

Auflagefrist Inventar: 10 Tage.

Ablauf der Frist: 10. Oktober 2026.

Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 30. September 2026.

Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland

Publiziert am 01.10.2026

Konkursamt Oberland

Ausgeschlagene Erbschaft der Riva Theresia Maria, geb. 3. Juni 1946, von Wohlen bei Bern, Altersheim Beatenberg-Habkern, Schmockenstrasse 235, 3803 Beatenberg, verstorben am 23. Februar 2026.

Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage.

Ablauf der Frist: 20. Oktober 2026.

Auflagefrist Inventar: 10 Tage.

Ablauf der Frist: 10. Oktober 2026.

Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 30. September 2026.

Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland

Publiziert am 01.10.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Marcel und Anita Huber, Schriedstrasse 72, 3858 Hofstetten bei Brienz, sowie Janos und Andrea Stähli, Scheidweg 3, 3858 Hofstetten bei Brienz.

Projektverfasserin: Gisler Architektur und Bauplanung AG, Alpbachstrasse 8, 3860 Meiringen.

Bauvorhaben: Neubau Zweifamilienhaus mit zwei gedeckten Autounterständen.

Projektänderung: Änderung Dach Nord, durchgehender Dachrand/Ortgang ohne Rücksprünge Nord-West und Nord-Ost.

Standort: Houwetliweg 7 und 7a, Parzellen Nrn. 845 BR1004 und BR1053, Koordinaten 2’648’352 / 1’178'506, Wohnzone W2.

Ausnahme: Unterschreiten des Strassenabstandes Art. 80 SG.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Hinweis: Naturgefahrengebiet gelb-weiss.

Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Hofstetten, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten bei Brienz.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20642). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Hofstetten, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten bei Brienz, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Hofstetten, 24. September 2026

Bauverwaltung Hofstetten

Publiziert am 01.10.2026

Einwohnergemeinde

Ehrungen 2026

Der Gemeinderat wird auch in diesem Jahr Personen, Mannschaften und Vereine aus den Bereichen Kultur, Sport, Wissenschaft, Bildung und Tourismus für besondere Leistungen im Jahr 2026 ehren. Damit diese verdienten Personen, Mannschaften und Vereine im Rahmen einer vorgelagerten Zeremonie anlässlich der Gemeindeversammlung vom Freitag, 27. November 2026, ausgezeichnet werden können, ist der Gemeinderat auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen.

Kennen Sie eine Person, eine Mannschaft oder einen Verein, die oder der sich im Jahr 2026 durch eine herausragende Leistung ausgezeichnet hat, beispielsweise durch das Erreichen eines Podestplatzes an einem nationalen oder internationalen Anlass?

Dann freuen wir uns auf Ihren Vorschlag bis spätestens Mittwoch, 21. Oktober 2026, an:

Gemeinderat Matten bei Interlaken
Ehrungen 2026
Baumgartenstrasse 14
3800 Matten bei Interlaken
E-Mail: sicherheit@matten.ch.

Die durch den Gemeinderat zur Ehrung vorgesehenen Personen, Mannschaften oder Vereine werden anschliessend eine Einladung zur Ehrungszeremonie erhalten.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihre Mithilfe bei der Würdigung besonderer Leistungen in unserer Gemeinde.

Gemeinderat Matten

Publiziert am 01.10.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Bohren Lukas, Brandeggstrasse 1, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Schenk Grindelwald AG, Guggengasse 5, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Ersatz Holzheizung durch Stückholz-/Pelletheizung.

Standort: Brandeggstrasse 1, Parzelle Nr. 376, Koordinaten 2’644’890 / 1’163’175.

Nutzungszone: Landwirtschaftszone.

Schutzobjekt: K-Objekt, erhaltenswert.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/298603

Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 23. September 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 01.10.2026

Erbenruf

Michael Roth, geb. 17. Juni 1962, deutscher Staatsangehöriger, ledig, wohnhaft gewesen an der Mittelstrasse 4b, 3123 Belp, verstorben am 29. Dezember 2024 in Belp BE.

Der Verstorbene hat keine Verfügung von Todes wegen hinterlassen, so dass die gesetzliche Erbfolge gilt. Der Erbenaufruf ergeht an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt. Die gesetzlichen Erben des Herrn Michael Roth werden in Anwendung von Art. 555 ZGB hiermit aufgefordert, sich innert Jahresfrist seit der dritten Publikation dieses Erbenrufes bei Notarin Derya Memis Çevik, Grubenstrasse 7, 3123 Belp, schriftlich zu melden. Der Meldung sind zivilstandsamtliche Ausweise beizulegen, welche die Erbberechtigung nachweisen.

Belp, 17. September 2026

Die Beauftragte:
Derya Memis Çevik, Notarin, MLaw, Grubenstrasse 7, 3123 Belp

Publiziert am 01.10.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Beyeler und Meyer AG, Hausenstrasse 79, 3860 Meiringen, vertreten durch Rechtsanwalt Prof. Dr. jur. Beat Stalder und/oder Rechtsanwältin Tina M. Heim, Wenger Plattner Rechtsanwälte, Jungfraustrasse 1, Postfach 390, 3000 Bern 6.

Projektverfasserin: Ruch Architekten AG, Kirchgasse 1, 3860 Meiringen.

Bauvorhaben: Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohnungen; Abbruch Scheune, Wohnhaus und Schopf; Erstellen von 6 Auto- und 12 Veloabstellplätzen.

Projektänderung 1: Anpassung Baugesuchspläne betreffend Bauten im Grundwasser (Anhebung der Erdgeschosshöhe), Brandschutz, Energie, Neuanordnung Kinderspielplatz inkl. Zugang, neue Lifttüröffnung.

Projektänderung 2: Verzicht auf den östlichen Zugang zum Kinderspielplatz (Rampe) und Gestaltung des Zugangs entlang der westlichen Parzellengrenze mit Mergel (statt Rasenfläche); weitere Anpassung an die Vorgaben betreffend hindernisfreies Bauen.

Projektänderung 3: Anpassungen gemäss der Nachforderung des Amts für Wasser und Abfall.

Projektänderung 4: Anpassungen gemäss den Einwänden der Fachstelle Hindernisfreies Bauen.

Projektänderung 5: Anpassungen gemäss der 2. Nachforderung des Amts für Wasser und Abfall.

Hinweis: Baute im Grundwasser / temporäre Grundwasserabsenkung während der Bauphase.

Standort: Obere Goldey 32, Parzelle Nr. 700, Zone: Überbauungsordnung / Uferschutzplan «Goldey» (Wohn- und Gewerbezone WG2), Koordinaten 2’631’593 / 1’170’896.

Schutzgebiete/Objekte: Gewässerschutzbereich Au, Ortsbildschutzgebiet B und ISOS-Gebiet, erhaltenswertes Objekt (Nachbargebäude Nr. 24).

Naturgefahrengebiet: gelb, blau.

Ausnahmen:

  • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 96a BauG / Art. 80 SG)
  • Durchgehender Strassenanschluss (Art. 85 SG)
  • Einbauten unterhalb des mittleren Grundwasserspiegels gemäss Anhang 4 Ziffer 211 Abs. 2 GSchV

Auflage- und Einsprachefrist bis 26. Oktober 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren gegen die Projektänderungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 01.10.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Verein Grütsch Trail, Werner Imboden, Fuhren, 3822 Lauterbrunnen.

Projektverfasserin: Bikeplan AG, Marktgasse 50, 3011 Bern.

Bauvorhaben: Bauliche Massnahmen und punktuelle Optimierung der Linienführung am bestehenden Grütsch Trail.

Standort: Grütschalp, Lauterbrunnen, Parzellen Nrn. 5990, 959, 6394, 6228, 6232, Landwirtschaftszone/Wald, Koordinaten 2’635’267 / 1’160’808; 2’634’826 / 1’160’843; 2’635’030 / 1’160’717; 2’635’250 / 1’160’758; 2’634’996 / 1’160’789.

Schutzgebiete/Objekte: Gewässerschutzbereich Au, historischer Verkehrsweg, geschützte Pflanzen, seltene Waldgesellschaften.

Naturgefahrengebiet: Gefahrenhinweisbereich.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
  • Nichtforstliche Kleinbaute im Wald (Art. 14 WaV)
  • Eingriffe in Lebensräume geschützter Pflanzen (Art. 20 NHG, Art. 20 NHV, Art. 19 und 20 NSchV)

Auflage- und Einsprachefrist bis 26. Oktober 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Lauterbrunnen, Fuhren 495b, 3822 Lauterbrunnen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 01.10.2026

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Burgergemeinde Interlaken, Untere Bönigstrasse 4A, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Rückbau baufällige Scheune (der Wanderweg führt unmittelbar neben der Scheune vorbei).

Standort: Fuchsegg 201C, Parzelle Nr. 32, Landwirtschaftszone / Wald, Koordinaten 2’633’483 / 1’167’898.

Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich.

Naturgefahrengebiet: Gefährdungshinweis.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Nichtforstliche Kleinbaute im Wald (Art. 14 WaV)

Auflage- und Einsprachefrist: 26. Oktober 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Gsteigwiler, Halten 90, 3814 Gsteigwiler.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 01.10.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.

Projektverfasserin: Energieimpuls GmbH, Seestrasse 1, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch Pelletheizung; Umbau Garage zu Pelletlagerraum; Einbau Pelletheizkessel, Heizungsspeicher und Wassererwärmer im Technikraum Erdgeschoss.

Standort: Spirenwaldstrasse 300, Parzelle Nr. 858, Zone mit Planungspflicht Nr. 8 «Wydi», Koordinaten 2’627’174 / 1’171’944.

Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich Au, Baugruppe A (Beatenberg, Spirenwald-Schmocken).

Naturgefahrengebiet: gelb, blau.

Auflage- und Einsprachefrist: 26. Oktober 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 01.10.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Alexandra und Christian Probst, Aspistrasse 10a, 3818 Grindelwald, vertreten durch Planart Grindelwald GmbH, Christoph Schmid, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Abbruch und Wiederaufbau Clubhaus Golf mit Nebengebäuden, Anpassungen Zugänge und Parkplätze. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 36 Sitzplätze innen und 54 Sitzplätze auf der Terrasse; Öffnungszeiten: täglich bis 0.30 Uhr.

Standort: Aspistrasse 7, 7a, 7b, Parzelle Nr. 845, Zone: Überbauungsordnung «Golfplatz Grund», Koordinaten 2’646’163 / 1’163’008.

Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Ausnahme: Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG).

Auflage- und Einsprachefrist: 26. Oktober 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 01.10.2026

Baupublikation

Bauherrschaft/Projektverfasserin: Einwohnergemeinde Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459B, 3822 Lauterbrunnen.

Bauvorhaben: Einbau Rasengittersteine im Gebiet Ober-Isenfluh.

Standort: Ober-Isenfluh, Isenfluh, Parzelle Nr. 5852, Landwirtschaftszone (Streusiedlungsgebiet), Koordinaten 2’634’773 / 1’163’188.

Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet: gelb, blau.

Ausnahme: Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).

Auflage- und Einsprachefrist: 26. Oktober 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 01.10.2026

Einwohnergemeinde

Verkehrsbehinderung und Strassensperrung Bussalpstrasse Bim roten Tor bis Holzmattenläger

Verkehrsbehinderung ab Montag, 5. Oktober, bis Freitag, 16. Oktober 2026

Infolge Vorbereitungsarbeiten für die Strassensanierung muss im Bereich Bim roten Tor bis Holzmattenläger mit Wartezeiten gerechnet werden.

Strassensperrung ab Montag, 19. Oktober, bis ca. Freitag, 13. November 2026

Infolge Strassensanierung muss die Bussalpstrasse im Bereich Bim roten Tor bis Holzmattenläger für Fahrzeuge, Velos und Fussgänger gesperrt werden.

Die Bauarbeiten können witterungsbedingt verschoben werden.

Fahrzeuge, Velos und Fussgänger sind angehalten, die Baustelle während der Bauarbeiten, via Rasthysi–Rossboden zu umgehen.

Die Zufahrt bis zur Baustelle ist gestattet.

Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.

Wir bauen für Sie und bitten die Anstösser/-innen und Verkehrsteilnehmer/-innen um Verständnis.

Gebrüder Brawand AG, Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 01.10.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Howell Guisan AG, c/o Howell Home AG, Postgasse 9, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: HMS Architekten AG, Seestrasse 20, 3700 Spiez.

Bauvorhaben: Erweiterung der projektierten Einstellhalle (bisher bewilligt auf den Parzellen Nrn. 1286, 1355, 1507, 1998) zusätzlich auf die Parzelle Nr. 1070; ohne Anpassung der Erschliessung.

Standort: General-Guisan-Strasse 27a, Parzellen Nrn. 1070, 1286, 1355, 1507, 1998.

Nutzungszone: Mischzone MA3.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Schutzobjekt: keines.

Beanspruchte Ausnahme: Bauen im Grundwasser, Anhang 4 Ziff. 211 Abs. 2 GSchV

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654.

Auflage- und Einsprachefrist bis am 26. Oktober 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG).

Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 01.10.2026

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Bauherrschaft: Stiftung Schweibenalp, Schweibenalp, 3855 Brienz.

Projektverfasserin: Flück Haustechnik AG, Hauptstrasse 236, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Ersatz der bestehenden durch eine neue Luft-Wasser-Wärmepumpe.

Standort: Gemeinde Brienz, Schweibenalp 1211c, Parzelle Nr. 2028.

Zone: Überbauungsordnung Nr. 4 Schweibenalp.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Auflage- und Einsprachefrist bis 26. Oktober 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen.

Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).

Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 01.10.2026

Einwohnergemeinde

Sprechstunde des Gemeindepräsidenten

Haben Sie ein Anliegen, das Sie persönlich mit dem Gemeindepräsidenten besprechen möchten? Gerne steht Ihnen Gemeindepräsident Philippe Ritschard am Montag, 5. Oktober 2026, von 16.00 bis 18.00 Uhr im Gemeindehaus Interlaken für eine Besprechung zur Verfügung.

Bitte melden Sie sich vorgängig unter Telefon 033 826 51 41 für die Sprechstunde an.

Einwohnergemeinde Interlaken

Publiziert am 01.10.2026

Einwohnergemeinde

Wasseruhren ablesen

Die Wasseruhrenableserin Heike Gfeller wird ab Freitag, 9. Oktober 2026, die Wasseruhren ablesen.

Wir bitten Sie, die Uhren zugänglich zu machen und davor deponierte Gegenstände allenfalls zu verschieben.

Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe.

Gemeindeverwaltung Leissigen

Publiziert am 01.10.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Remo Trauffer, Dorfstrasse 19b, 3858 Hofstetten bei Brienz.

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe.

Standort: Dorfstrasse 19b, Hofstetten, Parzelle Nr. 1058, Koordinaten 2’648’544 / 1’178'089, Mischzone M2 / Planungszone Zweitwohnungen.

Ausnahme: keine.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Hinweis: Naturgefahrengebiet mit geringer Gefährdung, Wasser. 

Auflage- und Einsprachefrist bis 26. Oktober 2026.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Hofstetten, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten bei Brienz.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20642). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Pflöcke verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Hofstetten, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten bei Brienz, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Hofstetten, 18. September 2026

Bauverwaltung Hofstetten

Publiziert am 01.10.2026

Einwohnergemeinde

Verkehrsbehinderungen, Strassen- und Parkplatzsperrungen anlässlich des Grindelwald Märt von Montag, 5. Oktober 2026

Strassensperrung mit allgemeinem Fahrverbot ab ca. 6.00 bis ca. 20.00 Uhr

  • Dorfstrasse ab Verzweigung Dorfstrasse/Endweg bis Parkplatz Graben.
  • Umfahrung für PKW via Grund / Endweg – Grythstrasse – Mettenberg.
  • Für Reisebusse und LKW ist eine Zufahrt ab 5.00 Uhr nicht möglich.

Weitere Sperrungen

  • Bärplatz (Busterminal) für jeglichen Verkehr gesperrt, eine Zufahrt ist nicht möglich.
  • Bahnhofareal für jeglichen Verkehr gesperrt, ausgenommen Taxi und Hoteltaxi.
  • Endweg ab Glacier bis Einmündung Parkhaus Eiger+ bergwärts Einbahnverkehr ab 8.00 Uhr.
  • Anfahrten mit Reisebussen zum Parkplatz Sandigenstutz / Gemeindehaus sollten nach Möglichkeit vermieden werden (beschränkte Aus- und Einstiegsmöglichkeiten max. 5 Minuten).

Informationen für Tourismusbetriebe, Hotels und Geschäfte

  • Die Zu- und Wegfahrt mit Reisebussen während der Sperrzeiten ist nicht möglich. Auch die Zufahrt zum Bahnhof Grindelwald und Bärplatz (Busterminal) ist nicht möglich.
  • Gäste mit PKW, welche ihre Fahrzeuge innerhalb des Marktperimeters geparkt haben, können das Dorf während der Sperrzeiten nicht mit dem Fahrzeug verlassen. Die Zufahrten zur Dorfstrasse werden abgesperrt.
  • Warenlieferungen am Markttag sind während der Sperrzeiten nicht möglich. Dies betrifft auch das Entladen auf dem Bahnhofareal oder Bärplatz.
  • Bitte informieren Sie Ihre Lieferanten, Geschäftspartner und Gäste über die Sperrung.
  • Öffentlicher Busbetrieb ab Sandigenstutz, P Gemeindehaus Grindelwald.

Anreise und Parkieren

  • Generell wird die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln empfohlen.
  • Parkplätze im Dorf sind beschränkt. Für die Anreise mit PKW wird empfohlen, das P&R Terminal Grund Grindelwald zu nutzen. Der Shuttle-Bus ist mit dem Parkhausticket kostenlos und fährt alle 15 Minuten ab Terminal zum Bahnhof Grindelwald und zurück.

Weitere Informationen erhalten Sie unter Tel. 033 854 14 84 / sicherheit@gemeinde-grindelwald.ch.

Der Gemeinderat und der Bereich Sicherheit wünschen allen Beteiligten einen schönen und ereignisreichen Grindelwald Märt 2026.

Bereich Sicherheit

Publiziert am 01.10.2026

Einwohnergemeinde

Bäume und Hecken zurückschneiden

Aufforderung an die Anstösser von Strasse, Wegen und Trottoirs

Wie in den letzten Jahren möchten wir die Anstösserinnen und Anstösser an Strassen, Wegen und Trottoirs auffordern, das Zurückschneiden der Äste, Grünhecken und Sträucher usw. bis am 31. Oktober 2026 auf die vorgeschriebenen Abmessungen auszuführen.

Gemäss dem Strassengesetz des Kantons Bern ist das Strassengebiet über Trottoirs, Rad- und Fusswege bis auf eine Höhe von 2,5 m und über der Fahrbahn bis auf eine Höhe von 4,5 m freizuhalten. Wenn die öffentliche Beleuchtung beeinträchtigt wird, sind die überhängenden Äste bis auf Lampenhöhe zurückzuschneiden.

Hecken, Sträucher, Äste und Anpflanzungen müssen seitlich mindestens 0,5 m Abstand vom Fahrbahnrand haben. An Kreuzungen, Einmündungen und Kurven dürfen Sträucher und andere Bepflanzungen die Übersicht nicht beeinträchtigen. Die Maximalhöhe im Sichtbereich beträgt 0,6 m.

Weitere Informationen erhalten Sie am Schalter der Bauverwaltung Wilderswil.

Wir danken der Bevölkerung Wilderswil für die Umsetzung in den letzten Jahren sowie auch in diesem Jahr.

Wilderswil, 21. September 2026

Baukommission Wilderswil

Publiziert am 01.10.2026

Baupublikation

Gesuchstellerin und Projektverfasserin: WG Architektur AG, Schilt 1408, 3823 Wengen.

Bauvorhaben: Ersatz der bestehenden Ölheizung durch eine aussen aufgestellte Wärmepumpe (Luft).

Standort: Wengen, Hundsbühl, Gebäude Nr. 1445e, Parzelle Nr. 4548, Koordinaten 2'636'989 / 1'162'009, Wohn- und Gewerbezone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahme: keine.

Auflagestellen: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 25. September 2026 bis 26. Oktober 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 01.10.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Wyss Peter und Erika, Obere Gletscherstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Alpinice Bauplanung AG, Sandweg 1, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Erweiterung Mistplatz.

Standort: Obere Gletscherstrasse 68a, Parzelle Nr. 509, Koordinaten 2’647’250 / 1’164’595.

Nutzungszone: Landwirtschaftszone.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/297744

Auflage- und Einsprachefrist bis 26. Oktober 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 18. September 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 01.10.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Martina Anneler und Américo Fernando da Silva Leite, Choufmasmatta 132N, 3815 Zweilütschinen.

Grundeigentümerin: Gemischte Gemeinde Lütschental (Burgergut), Briggmättli 38, 3816 Lütschental.

Projektverfasserin: Teuscher Bauleitungen GmbH, Stegmatte 224, 3816 Lütschental.

Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung.

Standort: Hüslimatte, Parzelle Nr. 12, Koordinaten 2'638'583 / 1'165'239, WG2.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: Unterschreiten des Strassenabstands (Art. 80 SG).

Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Lütschental, Briggmättli 38, 3816 Lütschental.

Auflage- und Einsprachefrist bis 26. Oktober 2026.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt wird, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Lütschental

Publiziert am 01.10.2026

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung am 5. und 14. Oktober 2026

Am Grindelwald Märt sind die Verwaltung, der Werkhof, die Wasserversorgung sowie die ARA der Gemeinde Grindelwald wie folgt erreichbar:

Montag, 5. Oktober 2026:

  • Vormittag: 8.00 bis 11.30 Uhr
  • Nachmittag: geschlossen

Aufgrund des Mitarbeiterausflugs ist die Gemeindeverwaltung Grindelwald am Mittwoch, 14. Oktober 2026, den ganzen Tag geschlossen.

Mittwoch, 14. Oktober 2026:

  • ganztags  geschlossen

Wir bitten um Kenntnisnahme und danken für das Verständnis.

Gemeindeverwaltung Grindelwald

Publiziert am 01.10.2026

Gemischte Gemeinde

Abschlussarbeiten Wendeschlaufe Postauto Dorfplatz

Diesen Herbst stehen die abschliessenden Arbeiten für die Wendeschlaufe Postauto Dorfplatz an. Die Erstellung der Deckbeläge sowie die Versteinungsarbeiten werden voraussichtlich von Montag, 5. Oktober, bis Freitag, 23. Oktober 2026, ausgeführt.

Während der Belagsarbeiten kann es zu kurzen Wartezeiten und temporären Sperrungen kommen. Die betroffenen Anwohnenden wurden direkt informiert. Bitte beachten Sie die Signalisationen vor Ort. Die öffentlichen Parkplätze beim Dorfplatz stehen während der Bauarbeiten nicht zur Verfügung. Jahresparkkartenbesitzende werden gebeten, auf die Parkplätze beim Schulhaus auszuweichen.

Die Postautokurse können die neue Haltestelle sowie die Wendeschlaufe während dieser Zeit nicht benutzen. Als Ersatz dient die bisherige Bushaltestelle. Reisebusse dürfen während der Bauarbeiten nicht ins Dorf hinunterfahren. Ausgenommen sind Fahrten mit Reservation in einem Restaurant.

Wir sind uns bewusst, dass die Bauarbeiten vorübergehend mit Einschränkungen und Lärmemissionen verbunden sind. Für die dadurch entstehenden Unannehmlichkeiten bitten wir um Ihr Verständnis und danken Ihnen bereits heute für Ihre Geduld und Ihr Entgegenkommen.

Gemeinderat Iseltwald

Publiziert am 01.10.2026

Einwohnergemeinde

Strassensperrung Isenfluhstrasse, Isenfluh

Aufgrund von Bauarbeiten wird die Isenfluhstrasse im Bereich der Kreuzung Isenfluh Dorf bis zum Kiesparkplatz nach dem Berghaus Isenfluh vom 5. bis 9. Oktober 2026 für jeglichen Verkehr gesperrt.

Für Fussgänger ist die Isenfluhstrasse begehbar, es kann zu kurzen Wartezeiten für die Fussgänger kommen.

Bitte beachten Sie die Signalisationen und Hinweise vor Ort.

Wir danken für Ihre Kenntnisnahme und Ihr Verständnis.

Einwohnergemeinde Lauterbrunnen

Publiziert am 01.10.2026

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten während der Herbstferien

Die Gemeindeverwaltung hat während der Herbstferien reduzierte Öffnungszeiten und nur wie folgt geöffent: 

  • Montag, 21. September 2026, 13.30–17.00 Uhr
  • Mittwoch, 23. September 2026, 9.00–12.00 Uhr
  • Dienstag, 6. Oktober 2026, 9.00–11.00 Uhr
  • Donnerstag, 8. Oktober 2026, 14.00–18.00 Uhr

Ab Montag, 12. Oktober 2026 bedienen wir Sie gerne wieder zu den gewohnten Schalteröffnungszeiten. 

Besten Dank für die Kenntnisnahme und Beachtung.

Gemeindeverwaltung Schwanden

Publiziert am 01.10.2026

Einwohnergemeinde

Verkehrsbehinderung

Infolge der Naturstrassensanierung bleibt der Alpweg ab dem Abzweiger Inhalti bis zur Winteregg vom 12. Oktober 2026 bis zur Schneeschmelze 2027 gesperrt.

Während diesem Zeitraum ist die Strasse komplett gesperrt. Es werden keine Ausnahmefahrbewilligungen erteilt.

Die Vorbereitungsarbeiten finden zwischen dem 5. und 9. Oktober 2026 statt. Aus diesem Grund ist in dem oben genannten Bereich mit Verkehrsbehinderungen und Wartezeiten zu rechnen. Der Durchgang für Fussgänger ist jederzeit möglich.

Bitte beachten SIe die Signalisationen und Hinweise vor Ort.

Wir danken für Ihre Kenntnisnahme und Ihr Verständnis.

Einwohnergemeinde Lauterbrunnen

Publiziert am 01.10.2026


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Spielmatte 18
3800 Unterseen

Telefon 033 828 12 00
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