Gesuchstellerin: Jungfraubahn AG, Harderstrasse 14, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: ateliermarti architekten ag, Am Lauener 8, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Anpassung der Fluchtwege. Anbau Steg vom Fenster bis zum Haupteingang an der Nordfassade als zusätzlicher Fluchtweg.
Standort: Wengen, Eigergletscher, Gebäude Nr. 1116j, Parzelle Nr. 6002, Koordinaten 2'640'950 / 1'158'375, Landwirtschaftszone, schützenswertes K-Objekt, Baugruppe I «Station Eigergletscher».
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahme: Art. 24 RPG.
Auflagestellen:
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 25. Juni bis 27. Juli 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Gesuchstellerin: Berner Oberland-Bahnen AG, Harderstrasse 14, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: ateliermarti architekten ag, Am Lauener 8, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Um-/Ausbau, energetische Sanierung des alten Depots: neue Dämmung unter der Bodenplatte sowie Fassadendämmung. Ersatz der Fenster in der Fassade und Versetzen des bestehenden Tores auf der Nordseite, Einbau eines neuen Tores auf der Südseite des Gebäudes.
Standort: Altes Depot 124, 3815 Zweilütschinen, Parzelle Nr. 387, Lagekoordinaten 2'636'406.48 / 1'164'813.76.
Nutzungszone: Bahnareal (WG B).
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Gündlischwand, im Viertel 130 E, 3815 Zweilütschinen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 27. Juli 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Gündlischwand, im Viertel 130 E, 3815 Zweilütschinen, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbind-lich zu vertreten (Art. 35 b BauG).
Gündlischwand, 18. Juni 2026
Bauverwaltung Gündlischwand
Gemeindeversammlungsprotokoll
Der Gemeinderat Brienz legt in Anwendung von Art. 33 Reglement über Abstimmungen und Wahlen vom 12. Dezember 2019 das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 11. Juni 2026 vom 25. Juni bis 27. Juli 2026 öffentlich auf (Gemeindeschreiberei). Während der Auflagefrist kann gegen das Protokoll zuhanden des Gemeinderates Einsprache erhoben werden.
Der Gemeinderat
Grindelwald ist eine beliebte Tourismus-Destination im Berner Oberland mit umfassender, gut ausgebauter Infrastruktur. Die Gemeinde mit rund 4000 ständigen Einwohnern und rund 15'000 Bewohnern in der Hochsaison hat viele Attraktionen für Natur- und Sportbegeisterte zu bieten.
Die Einwohnergemeinde Grindelwald sucht infolge Pensionierung ab sofort oder nach Vereinbarung eine/n:
Kanalmeister/-in 100%
Aufgabenbereich
Anforderungen
Wir bieten ein vielseitiges, verantwortungsvolles und abwechslungsreiches Aufgabengebiet, Besoldung nach Reglement der Gemeinde im Rahmen der kantonalen Besoldungsordnung und gute Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten.
Bei Fragen steht Ihnen Daniel Mathys, Telefon 033 854 14 44, gerne zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung per E-Mail an hr@gemeinde-grindelwald.ch oder per Post an Einwohnergemeinde Grindelwald, z.H. Geraldine Gafner, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Öffentliche Auflage des Nomenklaturplans mit zugehörigem Namenverzeichnis
Die Gewässernamen der Gemeinde Schwanden bei Brienz sind neu erhoben worden. Der Nomenklaturplan mit zugehörigem Namenverzeichnis liegt vom 25. Juni bis am 24. Juli in der Gemeindeverwaltung Schwanden, Schwanderstrasse 82, 3855 Schwanden bei Brienz, öffentlich auf (kantonales Geoinformationsgesetz KGeoIG Art. 38).
Wer in seinem schutzwürdigen Interesse betroffen ist, kann sich am Verfahren beteiligen, indem er während der Auflagefrist bei der Gemeinde schriftlich auf Fehler und Mängel des Nomenklaturplans aufmerksam macht (KGeoIG Art. 39). Nach Erledigung der Einwendungen wird der Nomenklaturplan mit zugehörigem Namenverzeichnis durch das Amt für Geoinformation des Kantons Bern genehmigt.
Der Gemeinderat
Öffnungszeiten während der Sommerferien
Die Gemeindeverwaltung hat während der Sommerferien vom 6. Juli bis 9. August 2026 reduzierte Öffnungszeiten. In dieser Zeit bleibt der Schalter jeweils am Montag, Dienstag und Freitag geschlossen. Es gelten folgende Öffnungszeiten:
Ab Montag, 10. August 2026, sind wir zu den neuen Schalteröffnungszeiten wieder für Sie da.
Besten Dank für die Kenntnisnahme und Beachtung.
Gemeindeverwaltung Schwanden
Gesuchsteller: André und Audrey Hess, Belvédèrestrasse 7a, 3700 Spiez.
Projektverfasserin: Imboden Architektur AG, Seestrasse 17, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Umbau und Erweiterung Wohnhaus im OG, Anbau Technik / Heizung und Keller auf der Nordseite.
Standort: Bodenweg 2, Gbbl. Nr. 1944, Koordinaten 2’634’420 / 1’172’380.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Naturgefahren: Gelber Wassergefahrenbereich (geringe Gefährdung).
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2024-17535). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 27. Juli 2026.
Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Ringgenberg, 22. Juni 2026
Bauverwaltung Ringgenberg
Protokollauflage
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2026 liegt in der Zeit vom 25. Juni bis 24. Juli 2026 auf der Gemeindeverwaltung Schwanden öffentlich zur Einsichtnahme auf. Ab 26. Juni 2026 wird das Protokoll ausserdem auf der Homepage www.schwandenbrienz.ch aufgeschaltet. Während der Auflagefrist können beim Gemeinderat schriftlich Einsprachen gemacht werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll (Art. 68 Abs. 3 OgR).
Gemeinderat Schwanden
Reglemente und Verordnungen
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Gemeindeversammlung am 11. Juni 2026 folgende Reglemente genehmigt hat:
In der Folge hat der Gemeinderat anlässlich seiner Sitzung vom 22. Juni 2026 folgende Verordnungen genehmigt:
Sämtliche Erlasse treten am 1. Juli 2026 in Kraft.
Die Stellungnahmen der Preisüberwachung PUE zu den Anschlussgebühren im Bereich Wasser vom 13. November 2025 sowie zu den Anschlussgebühren im Bereich Abwasser vom 25. September 2025 werden zusammen mit den Verordnungen auf der Webseite der Gemeinde Brienz veröffentlicht.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, erhoben werden.
Gesuchsteller: Heinz Gertsch, Beim Stadel 984, 3825 Mürren.
Projektverfasserin: ateliermarti architekten ag, Am Lauener 8, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Sanierung des Daches beim bestehenden Anbau inklusive Einbau einer neuen Lukarne. Installieren einer Photovoltaik-Anlage auf einem Teil des Daches.
Standort: Mürren, Beim Stadel, Gebäude Nr. 984, Parzelle Nr. 2325, Koordinaten 2'634'819 / 1'156'450, Kernzone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahme: Art. 11, Anhang A151 GBR, Unterschreiten Strassenabstand.
Auflagestellen:
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 26. Juni bis 27. Juli 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Gesuchstellerin: Mac Holding AG, Markus Pfefferli, Rugenparkstrasse 10c, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: von Känel Architektur, Seeweidweg 37, 3705 Faulensee.
Bauvorhaben: Aufstockung über dem bestehenden Sportgeschäft (Erstwohnung). Neubau eines Nebengebäudes mit Einbau einer Luft-Wasser-Wärmepumpe.
Standort: Mürren, Höhenmatte, Gebäude Nr. 1073c, Parzelle Nr. 2414, Koordinaten 2'635'029 / 1'156'821, Wohn- und Gewerbezone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahme: keine.
Auflagestellen:
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 26. Juni bis 27. Juli 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Bauherrschaft und Projektverfasser: Thomas Helmle, Länggasse 25a, 3600 Thun.
Bauvorhaben: Neubau MFH (4x Wohnungen) und zwei Autoabstellplätze.
Generelles Baugesuch nach Art. 32d BauG für die Klärung folgender Fragen:
Standort: Lärchenweg 21, Parzelle Nr. 1533, Wohnzone W2, Koordinaten 2’632’646 / 1’170’420.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und Baumschutzgebiet.
Ausnahme: Technische Eingriffe in Lebensräume geschützter Pflanzen (Art. 18 ff. NHG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 27. Juli 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten b. Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren gegen das generelle Baugesuch sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft und Projektverfasser: Markus und Jeannine Jorns, Schwalmerenweg 29, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Umnutzung Wohnungen EG und 1. OG in Büro, Erstellen von zwei Parkplätzen.
Standort: Weissenaustrasse 6, Parzelle Nr. 848, Koordinaten 2‘631‘015 / 1‘170‘254.
Zone: Wohnzone W3.
Gewässerschutzbereich: Au.
Schutzperimeter: Ortsbildschutzgebiet A – Sektor VI Seestrasse.
Schutzobjekt: nein.
Ausnahme: Art. 21 Abs. 1 GBR, Unterschreitung Strassenabstand
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 27. Juli 2026.
Es wird auf die Gesuchakten und die Markierungen verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938
Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Unterseen, 22. Juni 2026
Bauverwaltung Unterseen
Korrektur Abfallkalender 2026 – Entsorgung von Hausrat
Im Abfallkalender 2026 haben sich bei den Angaben zur Entsorgung von Hausrat leider fehlerhafte Informationen eingeschlichen.
Entgegen der im Kalender veröffentlichten Angabe ist die Entsorgung von Hausrat nicht kostenlos, sondern erfolgt gegen Gebühr bei den Entsorgungsstellen der Avag AG sowie Beo Recycling AG.
Link Abfallkalender 2026 (mit Korrektur): www.matten.ch/_docn/7067497/Abfallkalender_2026_EWG_Matten.pdf
Wir bitten die Bevölkerung, diese Korrektur zu beachten, und danken für das Verständnis.
Für weitere Auskünfte steht die Bauverwaltung gerne zur Verfügung.
Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AG, Wireless Access, Alte Tiefenaustrasse 6, 3050 Bern.
Projektverfasserin: cablex AG, Tannackerstrasse 7, 3073 Gümligen.
Bauvorhaben: Umbau/Erweiterung der best. Mobilfunkanlage für Swisscom (Schweiz) AG mit neuen Vorbaurohren und mit neuen Antennen. / SILT
Hinweis: Es ist nicht vorgesehen, die Antennen adaptiv unter Anwendung des Korrekturfaktors KAA (gemäss Nachtrag zur Vollzugshilfe vom 23. Februar 2021) zu betreiben.
Standort: Gimmelwald, Schilthorn 925H, Parzelle Nr. 4278, Landwirtschaftszone und Überbauungsordnung Nr. 49 «Beschneiung Schilthorn / Mürren», Koordinaten 2’630’370 / 1’156’310.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt.
Ausnahmen: Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 27. Juli 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen und Alpines Sportzentrum Mürren, 3825 Mürren.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten, die Amts- und Fachberichte sowie auf die aufgestellten Profile /Markierungen verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Erbengemeinschaft der Katharina Mona, v. d. Ulrich Mona und Christian Mona, Gsteigstrasse 3, 3800 Matten b. Interlaken.
Bauvorhaben: Erstellen einer Sichtschutzwand entlang der Parzellengrenze.
Standort: Gsteigstrasse 3 und 5, 3800 Matten, Parzellen Nrn. 461 und 1455, Koordinaten 2'632'631 / 1'169'671.
Nutzungszone: Mischzone MA2.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Hinweis: Naturgefahrengebiet mit geringer bis mittlerer Gefährdung, Wasser.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis 27. Juli 2026.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734
Es wird auf die Gesuchsakten und die Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sowie Lastenausgleichsansprüche sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Matten
Protokoll Gemeindeversammlung
Hiermit wird bekannt gegeben, dass gestützt auf Art. 49 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Matten b. Interlaken vom 22. September 2013 das Protokoll der Gemeindeversammlung vom Freitag, 19. Juni 2026, ab Donnerstag, 25. Juni, bis und mit Montag, 27. Juli 2026, in der Gemeindeschreiberei, Baumgartenstrasse 14, Matten b. Interlaken, eingesehen werden kann. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Gemeindeschreiberei Matten
Kirchgemeindeversammlung der Röm.-kath. Kirchgemeinde Oberhasli-Brienz vom 18. Juni 2026 um 19.30 Uhr in Brienz
Präsident Benno Tschümperlin begrüsste zur Kirchgemeindeversammlung 14 Stimmberechtigte. Das Haupttraktandum war die Jahresrechnung 2025 der Kirchgemeinde, welche nach HRM2 geführt wurde. Der Gesamthaushalt schliesst mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 282‘934.37 ab. Der Ertragsüberschuss ist vor allem auf höhere Steuereinnahmen, weniger Unterhaltskosten und die Ausgabendisziplin des Kirchgemeinderates zurückzuführen. Die Jahresrechnung wurde einstimmig von den Anwesenden genehmigt. Zudem wurde die neue Verordnung für die Kirchennutzung einstimmig genehmigt.
Der Präsident informierte zum Schluss über die momentan anfallenden Ratsgeschäfte und Investitionen. Zudem dankte er noch allen Mitgliedern für die geleistete Arbeit in der vergangenen Zeit zugunsten der Röm.-kath. Kirchgemeinde und für die Pfarrei Guthirt.
Meiringen, 18. Juni 2026
Rosa Mattia, Sekretariat
Verkehrserschwerung
Kantonsstrasse Nr. 221
Gemeinde: Grindelwald.
410.20730 / Felsreinigung Ortweid
Teilstrecke: Kantonsstrasse Nr. 221 Interlaken–Grindelwald (Koordinaten 2'642'655, 1'164’998).
Dauer: 6. – 17. Juli 2026.
Ausnahmen: keine.
Grund der Massnahme: Felsreinigung.
Verkehrsführung: Teilweise einspurige Verkehrsführung.
Einschränkungen: Einspurige Verkehrsführung, Verkehrsregelung von Hand oder mit Lichtsignalanlage. Im Zeitraum vom 6. bis 17. Juli 2026 kann es zu Wartezeiten kommen. Für den öffentlichen Verkehr entstehen keine Wartezeiten.
Rechtliche Hinweise
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.
Gwatt, 18. Juni 2026
Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Der Gemeinderat Därligen hat am 15. Juni 2026 folgende Verordnung genehmigt:
Neufassung; Inkraftsetzung per 1. Juli 2026
Die Verordnung kann auf der Gemeindeverwaltung Därligen eingesehen oder auf der Internetseite www.daerligen heruntergeladen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Erlass kann innert 30 Tagen (Frist bis 24. Juli 2026) beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde eingereicht werden.
Gemeinderat Därligen
Öffnungszeiten während der Sommerferien
Die Gemeindeverwaltung ist wie folgt geöffnet:
Ab Montag, 10. August 2026, gelten wieder die gewohnten Öffnungszeiten.
Vielen Dank für das Verständnis.
Gemeindeverwaltung Gsteigwiler
Personalreglement – Inkrafttreten
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die von der Versammlung der Einwohnergemeinde Hofstetten am 16. Juni 2026 beschlossene Änderung des Personalreglements am 1. Juli 2026 in Kraft tritt.
Das Reglement kann bei der Gemeindeschreiberei Hofstetten während der ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen oder gegen eine Gebühr bezogen werden. Ebenfalls steht das Personalreglement auf der Homepage www.hofstetten-ballenberg.ch zum Download bereit.
Hofstetten, 22. Juni 2026
Gemeinderat Hofstetten
Einstellung mangels Aktiven
Schuldnerin: Spellbound Capital AG, Waldeggstrasse 12, 3800 Interlaken, CHE-404.871.266.
Datum der Konkurseröffnung: 3. September 2025.
Datum der Konkurseinstellung: 17. Juni 2026.
Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger bis zum 14. Juli 2026 die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten einen Vorschuss von Fr. 5200.– leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 24. Juni 2026.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Hundetaxe 2026
Für die registrierten Hunde erhalten die Hundehalter/-innen im Verlauf des Monats August eine Rechnung für die Hundetaxe 2026. Die jährliche Taxe pro Tier beträgt Fr. 100.– gemäss genehmigter Gebührenverordnung des Gemeinderats vom 2. Juli 2018 und ist gemäss Art. 13 Abs. 2 des Hundegesetzes für jeden Hund zu entrichten, welcher am 1. August 2026 älter als sechs Monate ist.
Hundehalter/-innen der Gemeinde Leissigen werden gebeten, neue Hunde bis Freitag, 24. Juli 2026, bei der Gemeindeverwaltung anzumelden und eine Hundemarke zu beziehen. Wer keinen Hund mehr besitzt, meldet dies bitte ebenfalls bis Ende Juli 2026 bei der Gemeindeverwaltung unter Tel. 033 847 88 11 oder per E-Mail an gemeinde@leissigen.ch.
Leissigen, 19. Juni 2026
Gemeindeverwaltung Leissigen
Bauherrschaft: Stefan Rubi, Herziggässli 27, 3800 Matten b. Interlaken.
Projektverfasserin: Vögtlie + Viecelli Architekten GmbH, Aarmühlestrasse 35, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Anbau einer Aussentreppe aus Metall und neuer Zugang zum Obergeschoss, Trennung der beiden Geschossen zu zwei Wohneinheiten.
Standort: Herziggässli 27, 3800 Matten, Parzelle Nr. 1419, Koordinaten 2'633’007/1’170’011.
Nutzungszone: Mischzone Dorf MD.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Hinweis: Naturgefahrengebiet mit geringer Gefährdung, Wasser.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis 27. Juli 2026.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten und Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Matten
Gesuchstellerin: Stockwerkeigentümergemeinschaft Eggli, Eggli 957b, 3825 Mürren.
Projektverfasserin: kolb+walther AG, Dorfstrasse 18, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Heizungsersatz von Öl auf eine aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Mürren, Eggli, Gebäude Nr. 957b, Parzelle Nr. 4584, Koordinaten 2'634'787 / 1'156'403, Wohn- und Gewerbezone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahme: keine.
Auflagestellen:
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 26. Juni bis 27. Juli 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Gesuchstellerin: Jäck AG, Hauptstrasse 5, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch, Anbringen diverser Beschriftungen an der Fassade.
Standort: Bahnhofstrasse 33, Parzelle Nr. 1112.
Nutzungszone: Mischzone MK4.
Schutzzone: Ortsbildgestaltungsbereich.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 27. Juli 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Bauherrschaft: Hans und Christine Berger, Hauptstrasse 208, 3855 Brienz.
Projektverfasserin: Schild Wärmetechnik, Peter Schild, Brünigstrasse 73, 3856 Brienzwiler.
Bauvorhaben: Heizungsersatz durch eine aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe.
Standort: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 208, Parzelle Nr. 1238.
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand zu einer Kantonsstrasse (Art. 80 SG).
Zone: Wohn- und Gewerbezone 2 (WG2).
Gewässerschutzbereich: Au.
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 27. Juli 2026.
Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Gesuchssteller: Afrim Fejzullah, Spirenwaldstrasse 256, 3803 Beatenberg.
Projektverfasserin: BauRex Immo GmbH, Luli Rexhepi, Beundenstrasse 7, 3803 Beatenberg.
Bauvorhaben: Umbau und Umnutzung des Erdgeschosses zu einer 4½-Zimmer-Wohnung mit energetischer Sanierung, Ersatz Elektroheizung durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe, Photovoltaikanlage Dach.
Standort: Spirenwaldstrasse 256, Beatenberg, Parzelle Nr. 1926 und 1925, Koordinaten 2’627’321 / 1’172’094; Kernzone 3-geschossig K3.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen: keine.
Hinweis: Naturgefahrengebiet mit geringer bis mittlerer Gefährdung (Wassergefahren).
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20490, eBau Nr. 2024-16731). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 27. Juli 2026.
Es wird auf die Baugesuchsakten und die Bauprofile vor Ort verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Beatenberg, 18. Juni 2026
Bauverwaltung Beatenberg
Auflage Kollokationsplan und Inventar
Ausgeschlagene Erbschaft des Grossmann-Brunner Alfred, geb. 22. August 1932, von Oberried am Brienzersee BE, 3854 Oberried, ZA: Altersheim Sunnsyta, Kappelistrasse 6, 3852 Ringgenberg BE, verstorben am 15. Februar 2026.
Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage.
Ablauf der Frist: 14. Juli 2026.
Auflagefrist Inventar: 10 Tage.
Ablauf der Frist: 4. Juli 2026.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 24. Juni 2026.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Auf den 1. August 2027 ist bei der Gemeindeverwaltung Brienz eine
Lehrstelle als Kauffrau/mann EFZ
neu zu besetzen.
Wir bieten dir eine interessante und vielseitige 3-jährige Ausbildung in der öffentlichen Verwaltung an. Während deiner Lehrzeit wirst du in allen Bereichen der Verwaltung die interessanten Tätigkeiten und deren Arbeitsabläufe kennenlernen und Einblick in sämtliche Abteilungen erhalten. Wir stellen dir einen eigenen Arbeitsplatz mit moderner Infrastruktur zur Verfügung. Wir betreuen dich individuell, persönlich und bieten dir eine tolle Ausbildung an.
Wenn du über eine gute Schulbildung verfügst, einsatzfreudig, engagiert, aufgestellt, kundenorientiert, kommunikativ und belastbar bist, dann reiche deine Bewerbung unter Beilage von Beurteilungsberichten der Schule, Lebenslauf, Angaben über Schnupperlehren, eines Fotos sowie Referenzen ein an:
Gemeindeverwaltung Brienz
«Lehrstelle KV»
Hauptstrasse 204
Postfach
3855 Brienz
Gerne erwarten wir deine Bewerbung bis Freitag, 10. Juli 2026. Bei Fragen steht dir Samuel Zobrist unter Telefon 033 952 22 43 gerne zur Verfügung.
Wir freuen uns auf deine Bewerbung.
Gemeindeverwaltung Brienz
Dorfmärit vom 4. Juli 2026
Klein aber fein – der traditionelle Dorfmärit in Bönigen
Samstag, 4. Juli 2026, Schulhausplatz Bönigen
Strassen- und Parkplatzsperrung
Die Harderstrasse sowie der Parkplatz Harderstrasse (beim Schulhaus) werden von Freitag, 3. Juli, ab 18.00 Uhr bis und mit Samstag, 4. Juli 2026, für den Dorfmärit gesperrt.
Gemeindeverwaltung Bönigen
Organisationsreglement (Totalrevision): Genehmigung und Inkrafttreten
In Anwendung von Artikel Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die von der Burgerversammlung am 24. April 2026 beschlossene Totalrevision des Organisationsreglements am 15. Juni 2026 vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern vorbehaltlos genehmigt wurde. Die Totalrevision tritt auf den 1. September 2026 in Kraft.
Das Organisationsreglement kann auf der Burgerverwaltung, Rüti 14, Bönigen, bezogen oder über die E-Mail info@burgergemeindeboenigen bestellt werden. Es ist ebenfalls auf der Website www.boenigen.ch/burgergemeinde aufgeschaltet.
Bönigen, 16. Juni 2026
Burgerrat Bönigen
Gesuchsteller: Hofer Hans und Horn Hofer Katharina, Burgdorfstrasse 30, 3510 Konolfingen.
Projektverfasserin: Veuve Baumanagement GmbH, Eisenbahnstrasse 62, 3645 Gwatt.
Bauvorhaben: Sanierung Wohnung EG, Ersatz Elektrospeicherheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Kreuzweg 55, Parzelle Nr. 1915, Koordinaten 2’645’730 / 1’164’100.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/276592
Auflage- und Einsprachefrist bis 27. Juli 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 16. Juni 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Richterliches Verbot
Die Eigentümerin des Grundstücks lnterlaken-Gbbl. Nr. 873 an der Oelestrasse 6, 8, 10 + 12, 3800 Matten b. lnterlaken, lässt hiermit das gesamte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.
Verboten ist insbesondere
Die Verunreinigung der Gebäude und Grünflächen sowie das unberechtigte Deponieren von Kehricht, Sperrgut und anderen Gegenständen.
Das Verbot ist unbefristet.
Bestehende Rechte Dritter sind von diesem Verbot nicht betroffen.
Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden gemäss Art. 258 Abs. 1 ZPO auf Antrag mit einer Busse bis Fr. 2000.– bestraft.
Eltern werden für Kinder und Beistände für ihre Schutzbefohlenen haftbar gemacht. Für Unfälle und Schäden, welche aus Nichtbeachten dieses Verbotes entstehen, wird jede Haftung abgelehnt.
Schadenersatzansprüche werden vorbehalten.
Art. 260 Abs. 1 ZPO
Wer das Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen seit dessen Bekanntmachung und Anbringung auf dem Grundstück beim Gericht Einsprache zu erheben. Die Einsprache bedarf keiner Begründung
Bern, 13. Mai 2026
Für die Eigentümerin:
sig. Daniel Zwygart
sig. Markus Mürner
Richterlich bewilligt:
Thun, 15.Juni 2026
Regionalgericht Oberland Zivilabteilung
Die Gerichtspräsidentin:
sig. Tettamanti
Spitalweg 1, 3800 Unterseen
46. Abgeordnetenversammlung
vom 4. Juni 2026
Beschlüsse
Unterseen, 16. Juni 2026
Der Vorstand
Examen Schule Wilderswil, Donnerstag, 2. Juli 2026
Beginn nach Stundenplan, Unterricht bis 11.00 Uhr
14.00–17.00 Uhr: Kindergarten bis 9. Klasse: Spielfest im und ums Schulhaus
14.00–17.30 Uhr: Bistro der 8. Klassen und Kiosk
19.00 Uhr: Alle Klassen: Aufstellen für den Umzug vor dem Volg
19.10 Uhr: Umzug durchs Dorf
20.00–21.30 Uhr: Schlussfeier und Verabschiedung der austretenden Schüler*innen im Mehrzwecksaal
Der Umzug findet auch bei Regen statt. Sollte der Umzug dennoch abgesagt werden, werden wir per Klapp informieren.
Schule Wilderswil
Die Schulleitung
Friedrich Bernet-Stiftung
Auf Herbst 2026 sind wiederum Stipendien für das Studienjahr 2026/2027 aus dieser Stiftung zu vergeben. Gemäss Stiftungsurkunde können Stipendien an junge Leute aus Grindelwald entrichtet werden, welche eine höhere Ausbildung (Universität, Fachhochschule, Lehramt, Handels- und Wirtschaftsfachschule oder Handelsschule) absolvieren.
Schriftliche Gesuche mit Ausbildungsbestätigung und Kostenaufstellung sind bis am 31. August 2026 an folgende Adresse einzureichen:
finanzverwaltung@gemeinde-grindelwald.ch oder Finanzverwaltung, Friedrich Bernet-Stiftung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Grindelwald, 25. Juni 2026
Der Stiftungsrat
Personalreglement: Inkrafttreten
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffetnlich bekannt gemacht, dass das von der Gemeindeversammlung am 27. Mai 2026 beschlossene Personalreglement am 1. Juli 2026 in Kraft tritt.
Gemeinderat Niederried
Mitwirkung zur Baureglementsänderung
Die Mitwirkung zur Baureglementsänderung findet vom 25. Juni bis Juli 2026 statt.
Gemeinderat Habkern
Protokollauflage
Gemäss Artikel 22 der Gemeindeordnung Wilderswil liegt das Protokoll der letzten Gemeindeversammlung vom 15. Juni 2026 ab sofort während 30 Tagen öffentlich auf. Während der Auflagefrist kann beim Gemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden.
Wilderswil, 16. Juni 2026
Gemeindeschreiberei Wilderswil
Bauherrschaft: Eigentümergemeinschaft Underem Bärg, c/o Howell Home AG, Postgasse 9, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Energieimpuls GmbH, Seestrasse 1, 3800 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Ersatz bestehende Ölheizung durch Pelletheizung.
Standort: Beatenbergstrasse 148, Parzelle Nr. 1809, Koordinaten 2‘630‘776 / 1‘170‘071.
Zone: UeO «Underem Bärg I».
Gewässerschutzbereich: Au.
Schutzobjekt: nein.
Ausnahme: Gesuch um vorzeitigen Baubeginn nach Art. 39 BewD.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 20. Juli 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Auf das Aufstellen von Bauprofilen wird ausdrücklich verzichtet (Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD).
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938
Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Unterseen, 15. Juni 2026
Bauverwaltung Unterseen
Bauherrschaft: NORQAIN Interlaken AG, Höheweg 54, 3800 Interlaken.
Vertreterin mit Vollmacht: Bandi Interior GmbH, Hofacher 9, 3298 Oberwil b. Büren.
Bauvorhaben: Neue Fassadenverkleidung des Verkaufslokals EG; Neue Leuchtschrift (hinterleuchtet) an der Fassade; Neues Werbeschild unter dem Vordach.
Standort: Höheweg 54, Parzelle Nr. 460.
Nutzungszone: Mischzone MK 4.
Schutzzone/Schutzobjekt: Ortsbildgestaltungsbereich, Baugruppe D, Nachbargebäude erhaltenswertes K-Objekt.
Beanspruchte Ausnahme: Bauen vor der Baulinie Art. 96a BauG.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 20. Juli 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Interlaken
Sommerjob Grundreinigung Schulanlage Brienz
Sind Sie auf der Suche nach einem Sommerjob? Das Reinigungsteam der Schulanlage Brienz sucht Verstärkung:
Mitarbeiter/-in im Stundenlohn ab dem 6. Juli 2026 während 2 bis 3 Wochen (KW 28 bis ca. KW 30)
Ihre Arbeit umfasst die Mithilfe bei der Grundreinigung der Schulanlage Brienz inklusive Klassenzimmer. Die Voraussetzung ist eine gute körperliche Verfassung.
Haben Sie Interesse oder Fragen? Melden Sie sich bei Thomas Neuhaus, Telefon 076 491 61 09, Leiter Liegenschaftsunterhalt Schule Brienz.
Einwohnergemeinde Brienz / Bauverwaltung
Strassensperrung Guggengasse
Dienstag, 30. Juni, und Mittwoch, 1. Juli 2026, jeweils ab 7.00 Uhr
Infolge Belagsarbeiten wird die Guggengasse im Bereich Guggengasse 33 bis Guggengasse 42 gesperrt.
Die Belagsarbeiten können witterungsbedingt verschoben werden.
Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.
Wir bauen für Sie und bitten die Anstösser/-innen und Verkehrsteilnehmer/-innen um Verständnis.
Frutiger AG, Bauverwaltung Grindelwald
Strassensperrung Terrassenweg
Dienstag, 30. Juni 2026, 13.00 bis 18.00 Uhr
Infolge Belagsarbeiten wird der Terrassenweg im Bereich «Kapfstutz» für jeglichen Durchgangsverkehr gesperrt. Die Zufahrt bis zur Baustelle ist gestattet.
Bus Linie 122: Die Haltestellen Steinbillen und Panorama werden in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr nicht bedient.
Der Durchgang für Fussgänger ist gewährleistet.
Die Belagsarbeiten können witterungsbedingt verschoben werden.
Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.
Wir bauen für Sie und bitten die Anstösser/-innen und Verkehrsteilnehmer/-innen um Verständnis.
Frutiger AG, Bauverwaltung Grindelwald
Bauherrschaft und Projektverfasserin: Mala Franziska, Mittengrabenstrasse 41, 3800 Interlaken.
Nachträgliches Baugesuch: Errichtung eines zusätzlichen Autoabstellplatzes.
Standort: Mittengrabenstrasse 41, Parzelle Nr. 1722 (BR 1661).
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzzone: keine.
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreitung Strassenabstand nach Art. 80 SG.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 20. Juli 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Interlaken
Bauherrschaft: Cèdre-Maurice AG, Badenerstrasse 78, 8004 Zürich.
Projektverfasserin: Archiculture GmbH, Gladbachstrasse 100, 8044 Zürich.
Bauvorhaben: Austausch der bestehenden Reklamen; nachträgliches Baugesuch, Installation einer neuen Küchenabluftanlage.
Standort: Bahnhofstrasse 51, Parzelle Nr. 1474.
Nutzungszone: Mischzone MA, 3 Geschosse.
Schutzzone: Ortsbildgestaltungsbereich.
Beanspruchte Ausnahme: Bauen vor der Baulinie Art. 96a BauG.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 20. Juli 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Interlaken
Um über die heute bekannten Auswirkungen des Wasserbauprojekts Milibach auf den Friedhof Brienz zu informieren, laden der Begräbnisbezirk Brienz und die Schwellenkorporation Brienz gemeinsam zu einem Informationsanlass ein.
Wann: Mittwoch, 1. Juli 2026, 19.30 Uhr
Wo: Gemeindehaus Dindlen, Brienz
Wer: Eingeladen sind alle Personen, die eine Angehörige oder einen Angehörigen auf dem Friedhof Brienz bestattet haben.
Was: Die heute bekannten Auswirkungen des Wasserbauprojekts auf den Friedhof.
Bitte beachten Sie: An diesem Anlass können keine Auskünfte zum Verbleib oder zu einer möglichen Verlegung einzelner Grabstätten erteilt werden.
Wir freuen uns über Ihr Erscheinen.
Schwellenkorporation und Begräbnisbezirk Brienz
Infolge Neustrukturierung der Abteilung Gemeindeschreiberei suchen wir per 1. November 2026 oder nach Vereinbarung eine/n
Verwaltungsangestellte/n Gemeindeschreiberei 80–100%
Ihr Aufgabenbereich
Wir bieten Ihnen
Was Sie mitbringen
Fühlen Sie sich durch dieses Stelleninserat angesprochen, dann senden Sie Ihre kompletten Bewerbungsunterlagen bis am 2. Juli 2026 in elektronischer Form an s.fuss@beatenberg.ch oder schriftlich an folgende Adresse: Gemeindeverwaltung Beatenberg, «Stellenbewerbung», Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.
Für weitere Auskünfte oder Fragen können Sie gerne die Geschäftsleiterin/Gemeindeschreiberin Sonja Fuss (Tel. 033 841 81 23 / Mail: s.fuss@beatenberg.ch) kontaktieren.
Bauherrschaft: Hansruedi und Suzanne Hösli, Lauelliweg 2, 3855 Brienz.
Projektverfasserin: archiX…, Christina Thöni-Kaufmann, Wintersteg 888, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Abbruch Atelierhaus und Neubau Zweifamilienhaus.
Standort: Gemeinde Brienz, Steinerstrasse 11, Parzelle Nr. 2038.
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand zu einer Gemeindestrasse (Art. 80 SG).
Zone: Wohnzone 2 (W2).
Gewässerschutzbereich: Au.
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 20. Juli 2026.
Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz, BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Sprechstunde des Gemeinderats
Haben Sie ein Anliegen, das Sie persönlich mit der Ressortvorsteherin Soziales besprechen möchten?
Gerne steht Ihnen Gemeinderätin Zina Uberti am Montag, 6. Juli 2026, von 16.00 bis 18.00 Uhr im Gemeindehaus Interlaken für einen Austausch zu Anliegen, Fragen und Vorschlägen im Bereich Soziales zur Verfügung.
Bitte melden Sie sich vorgängig bei der Gemeindeschreiberei, Telefon 033 826 51 41, für die Sprechstunde an. Die weiteren Sprechstundentermine des Gemeinderats finden Sie unter www.interlaken-gemeinde.ch.
Einwohnergemeinde Interlaken
Informationsanlass – Auswirkungen des Wasserbauprojekts Milibach auf den Friedhof Brienz
Vollständige Publikation siehe unter «Brienz».
Schwellenkorporation und Begräbnisbezirk Brienz
Ersatzwahl eines Mitglieds in eine ständige Kommission mit Entscheidbefugnis
Am 5. Juni 2026 ist die Eingabefrist für Wahlvorschläge für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Ver- und Entsorgungskommission aus dem Bezirk Mürren abgelaufen. Innerhalb der Eingabefrist ist ein gültiger Wahlvorschlag eingegangen.
Gemäss Artikel 78 Organisationsreglement wird das stille Wahlverfahren dann angewendet, wenn die Zahl der Kandidatinnen und Kandidaten die Zahl der zu besetzenden Sitze nicht übersteigt.
Folgende Person wird anlässlich der Sitzung des Gemeinderates vom 22. Juni 2026 als gewählt erklärt werden (stille Wahl):
Ver- und Entsorgungskommission
Bezirk Mürren
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.
Gemeinderat Lauterbrunnen
Gesuchstellerin: Simon und Silvia Holzer, Eichholzstrasse 22, 3084 Wabern.
Projektverfasserin: Wagner + Boss GmbH, Alte Bernstrasse 6, 4922 Bützberg.
Bauvorhaben: Umbau/Sanierung Wohnung 2. OG. Einbau je eines Fensters im 2. OG Südwest und Nordost.
Standort: Blumenstrasse 14, 3706 Leissigen, Parzelle Nr. 460, WG2b, Koordinaten 2’625’799 / 1’167’065.
Gewässerschutzbereich: Ao.
Schutzzone/-objekt: Baugruppe B und Ortsbildschutzgebiet / erhaltenswert, K-Objekt.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, Nythartweg 1, 3706 Leissigen.
Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances (eBau Nr. 2026-9098).
Auflage- und Einsprachefrist bis 20. Juli 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Leissigen, 15. Juni 2026
Gemeinderat Leissigen
Bauherrschaft und Projektverfasserin: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Fällen einer Birke (Baum Nr. 20) infolge Krankheit; Ersatzbepflanzung mit Stieleiche oder Sommer- bzw. Winterlinde.
Standort: Lanzenen, Interlaken, Parzelle Nr. 135, Zone Uferschutzplanung Teilplan Wilderswilmoos, Koordinaten 2’633’293 / 1’171’335.
Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich Au.
Schutzobjekt: Kommunal geschützter Baum.
Ausnahmen
Auflage- und Einsprachefrist bis 20. Juli 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Gesuchsteller und Projektverfasser: Jörg Stalder, Stirnrütistrasse 45, 6048 Horw.
Bauvorhaben: Energetische Sanierung sowie Ausbau der Wohnung im Erdgeschoss und Erneuerung des Schopfanbaus. Die bestehenden Öl-Einzelöfen werden durch eine innen aufgestellte Wärmepumpe ersetzt.
Standort: Wengen, Am Lehn, Gebäude Nr. 1297a, Parzelle Nr. 3438, Koordinaten 2'637'249 / 1'161'323, Wohnzone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahme: keine.
Auflagestellen:
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 19. Juni bis 20. Juli 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Bauherrschaft: Markus Zesiger, Brunnacherweg 15, 3855 Brienz.
Projektverfasserin: Thöni Holzbau AG, Ruedi Thöni, Lauenenstrasse 45, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Energetische Sanierung und Höhernahme des Dachs, Montage PV-Anlage und Einbau Zimmer mit WC/Dusche im Dachgeschoss.
Standort: Gemeinde Brienz, Brunnacherweg 15, Parzelle Nr. 1510.
Zone: Wohnzone 2 (W2).
Ausnahme: Überschreiten des Gebäudeproportionemass (Art. 25a Abs. 4 GBR).
Gewässerschutzbereich: Au.
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 20. Juli 2026.
Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
3. Sitzung 2026 des Grossen Gemeinderats
Dienstag, 30. Juni 2026, 19.30 Uhr in der Aula des Gymnasiums Interlaken
Traktanden
Die Sitzung ist öffentlich.
Gebührenverordnung
Der Gemeinderat Beatenberg hat am 15. Juni 2026 folgende Verordnung genehmigt:
Neufassung; Inkraftsetzung per 1. Juli 2026
Die Neufassung kann auf der Gemeindeverwaltung Beatenberg eingesehen oder gegen eine Gebühr bezogen werden. Zusätzlich ist die Verordnung auf www.beatenberg.ch (Gemeinde, Online-Schalter, Reglemente/Verordnungen) aufgeschaltet.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Erlass der Neufassung Gebührenverordnung kann innert 30 Tagen (Frist bis 20. Juli 2026) beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde eingereicht werden.
Gemeinderat Beatenberg
Bauherrschaft: Alpentainer GmbH, Marc Trauffer, Dorfstrasse 73, 3858 Hofstetten bei Brienz.
Bauvorhaben: Umnutzung von Werkstatt und Ladenlokal in eine 2½-Zimmer-Wohnung mit Einbau von Küche und Sanitäranlagen.
Standort: Scheidweg 8, Hofstetten, Parzelle Nr. 741, Koordinaten 2’648’576 / 1’178'264, Mischzone M2/Planungszone Zweitwohnungen.
Ausnahme: keine.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Hinweis: Naturgefahrengebiet mit geringer Gefährdung Wasser. Die Wohnung gilt als Erstwohnung mit Zweckentfremdungsverbot.
Auflage- und Einsprachefrist bis 20. Juli 2026.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Hofstetten, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten bei Brienz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20642). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Hofstetten, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten bei Brienz, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Hofstetten, 15. Juni 2026
Bauverwaltung Hofstetten
Gesuchsteller: Tschopp Reto, vertreten durch kolb+walther AG, Dorfstrasse 18, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: kolb+walther AG, Dorfstrasse 18, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Nirggenstrasse 47, Parzelle Nr. 4019, Koordinaten 2’645’149 / 1’163’702.
Nutzungszone: Wohnzone W3.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/285445
Auflage- und Einsprachefrist bis 20. Juli 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 15. Juni 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Ab 1. August 2027 wird auf der Gemeindeverwaltung Beatenberg folgende 3-jährige Lehrstelle frei:
Kauffrau/Kaufmann EFZ
Wir bieten dir
Was du mitbringst
Haben wir dein Interesse geweckt? Dann sende deine Bewerbung mit Zeugniskopien und Foto bis am 6. Juli 2026 an folgende Adresse: Gemeindeverwaltung, «Bewerbung Lehrstelle», Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg, oder per E-Mail an m.wyss@beatenberg.ch
Für weitere Auskünfte kannst du gerne Melanie Wyss, Berufsbildnerin, Telefon 033 841 81 30 oder E-Mail m.wyss@beatenberg.ch oder Sonja Fuss, Gemeindeschreiberin, Telefon 033 841 81 23 oder E-Mail s.fuss@beatenberg.ch kontaktieren.
Schnupperlehre
Bei Interesse an der Lehrstelle bieten wir auch gerne einen Schnuppertag an, um einen Einblick in die Arbeitswelt der Branche Öffentliche Verwaltung zu ermöglichen. Für die Terminvereinbarung und weitere Auskünfte melde dich ebenfalls bei Melanie Wyss oder Sonja Fuss.
Genehmigung Verpflichtungskredit von brutto Fr. 9'350'000.– für die Planung und den Neubau des Schulhauses mit Doppelkindergarten und Tagesschule
Zahl der Stimmberechtigten: 2602
Zahl der eingelangten Ausweiskarten: 1565
Zahl der eingelangten Stimmzettel: 1482
Davon ausser Betracht fallend: 18
Leer: 18
Ungültig: 0
In Betracht fallende Stimmzettel 1464
Zahl der Ja-Stimmen: 990
Zahl der Nein-Stimmen: 474
Die Vorlage wird angenommen.
Gegen Abstimmungen in Gemeindeangelegenheiten kann innert 30 Tagen nach dem Abstimmungstag beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde geführt werden (Art. 67a Abs. 2 VRPG).
Gemeinderat Matten
Übungsdaten 2026
Talboden / Isenfluh
Mürren / Gimmelwald
Wengen
Gesuchstellerin: Berchtold-Brawand Ruth, Bruderholzstrasse 75, 4153 Reinach.
Projektverfasser: Fischer Marcel Heizung, Sanitär, Solarsysteme und Planung, Grindelwaldstrasse 62, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch Pelletheizung.
Standort: Grindelwaldstrasse 57, Parzelle Nr. 1259, Koordinaten 2’643’340 / 1’164’530.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: Au.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/285055
Auflage- und Einsprachefrist bis 20. Juli 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 15. Juni 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Strassensperrung
Gemeinde Beatenberg/Sigriswil
Grönstrasse-Tunnel, Beatenberg, bis Alp Grön, Sigriswil
Von Montag, 29. Juni, 7.00 Uhr, bis Freitag, 10. Juli 2026, 17.00 Uhr, bleibt der Strassenabschnitt auf der Grönstrasse für jeglichen Verkehr und Fussgänger gesperrt.
Die Steinschlagschutznetze oberhalb der Strasse werden geleert und kontrolliert.
Wir bitten die Verkehrsteilnehmer und Fussgänger um Kenntnisnahme und danken für das Verständnis.
Infrastrukturkommission Sigriswil
Gesuchstellerin: Lotte Dora Riesen-Weissmüller, Weltpoststrasse 18/306, 3015 Bern.
Projektverfasser: bau-admin.ch / mian AG, Antonella Piro, Im Talacher 17, 8306 Brüttisellen.
Bauvorhaben: Ersatz dezentrale Elektroheizung mit aussen aufgestellter Luft-Wasser-Wärmepumpe.
Standort: Rain 218, Parzelle Nr. 340, Koordinaten 2'639'346 / 1'165'378, WG2.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Lütschental, Briggmättli 38, 3816 Lütschental.
Auflage- und Einsprachefrist bis 20. Juli 2026.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lütschental
Gesuchsteller: Jeffrey und Brooke Vander Stoep, Untere Fuhren 1447b, 3823 Wengen.
Projektverfasserin: Architekturbüro Leonini GmbH, Am Lehn 1339a, 3823 Wengen.
Bauvorhaben: Einbau einer aussen aufgestellten Wärmepumpe (Luft/Wasser).
Standort: Wengen, Untere Fuhren, Gebäude Nr. 1447b, Parzelle Nr. 4189, Koordinaten 2'636'774 / 1'161'539, Wohnzone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahme: keine
Auflagestellen:
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 19. Juni bis 20. Juli 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung
Aufgrund einer Weiterbildung bleiben die Schalter- und Telefondienste der Einwohnergemeinde Hofstetten am Donnerstag, 25. Juni 2026, am Nachmittag geschlossen. Ab Freitag, 26. Juni 2026, gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Gemeindeverwaltung Hofstetten
Verkehrsfreie Dorfstrasse «Strassenfeste 2026»
Folkloreabende und Festwirtschaftsbetriebe im Freien entlang der Dorfstrasse
1./8./15./22./29. Juli und 5./12. August 2026, jeweils von 20.00 bis 24.00 Uhr
Verkehrsbehinderungen und Verkehrsmassnahmen
Allgemeines Fahrverbot entlang der Dorfstrasse ab Kreuzung Endweg bis Parkplatz Graben von 20.00 bis 24.00 Uhr.
Auflagen und Bedingungen zur Durchführung der verkehrsfreien Abende
Information für Besucher der verkehrsfreien Abende
Der Bereich Sicherheit ist während den Anlässen unter folgender Telefonnummer erreichbar: 079 415 09 60
Grindelwald Tourismus, der Gemeinderat und der Bereich Sicherheit danken Ihnen für das Verständnis und die Einhaltung der Verkehrsmassnahmen, Auflagen und Bedingungen und wünschen allen Beteiligten eine schöne Sommersaison und erfolgreiche verkehrsfreie Abende.
Bauherrschaft: Ruedi Reusser, Seeblickweg 19, 3855 Axalp.
Projektverfasserin: Schild Wärmetechnik, Brünigstrasse 73, 3856 Brienzwiler.
Bauvorhaben: Einbau einer Zentralheizung mit aussen aufgestellter Luft-Wasser-Wärmepumpe.
Standort: Gemeinde Brienz, Seeblickweg 19, Parzelle Nr. 3472.
Zone: Ferienhauszone (FHZ).
Gewässerschutzbereich: Au.
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 20. Juli 2026.
Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Verkehrsmassnahme für den Abendlauf vom Freitag, 3. Juli 2026, Wengen
Der Gemeinderat von Lauterbrunnen verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 6 SVG, in Verbindung mit Art. 42 Abs. 2 SV, für den Abendlauf Wengen folgende Verkehrsmassnahme:
Am Freitag, 3. Juli 2026, muss ab 18.00 bis ca. 20.30 Uhr auf folgenden Strassen mit Verkehrsbehinderungen und Wartezeiten gerechnet werden: Dorfstrasse – Reginastutz – Waldbort – Park – Chäsgruebi, Wengwald, Lediweg, Galliweidli, Gruebiwald, Lussen, In Gassen, Stutzweidli, Leen, Sengggasse und Bahnhof.
Bitte beachten Sie die Abschrankungen und Hinweise vor Ort. Diese Beschränkungen gelten nicht für Polizei, Feuerwehr und Ambulanz im Einsatz.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.
Gemeinderat Lauterbrunnen
Protokollauflage
Der Gemeinderat hat dem Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 5. Juni 2026 gemäss Artikel 42 Organisationsreglement zugestimmt. Es liegt ab 18. Juni bis am 20. Juli 2026 bei der Gemeindeverwaltung Beatenberg öffentlich auf. Zusätzlich ist das Protokoll auf www.beatenberg.ch (Gemeinde, Aktuell) aufgeschaltet. Einsprachen sind schriftlich innert 30 Tagen seit der vorliegenden Publikation (Frist bis 20. Juli 2026) an den Gemeinderat zu richten.
Sofern keine Einsprache eingeht, gilt das Protokoll als genehmigt.
Gemeinderat Beatenberg
Trucker & Country-Festival 2026
Verkehrsbehinderungen und Sperrungen
Vollständige Publikation siehe unter «Matten».
Sicherheitskommission Matten
Verkehrsbehinderung – Strassensperrung Kupfergasse
Am Donnerstag, 25. Juni 2026, findet auf der Schulanlage in Matten eine Veranstaltung statt.
Die Kupfergasse wird im Bereich der Schulanlage (ab Kreuzung Schulgässli/Kupfergasse bis Kreuzung Rütistrasse/Kupfergasse) von 13.00 bis 21.00 Uhr gesperrt. Eine Umleitung via Rütistrasse und Schulgässli wird signalisiert.
Wir danken der Anwohnerschaft und der Bevölkerung für das Verständnis.
Sicherheit Matten
Trucker & Country-Festival 2026
Vom 26. bis 28. Juni 2026 findet das Trucker & Country-Festival auf dem Flugplatzgelände statt. Aus diesem Grund ist mit verschiedenen Verkehrsbehinderungen bzw. Sperrungen zu rechnen.
Öffentlicher Verkehr
Postauto Berner Oberland wird an diesen Tagen einen uneingeschränkten öffentlichen Busbetrieb anbieten. Im Bereich Matten–Bönigen muss an allen Tagen mit Fahrplanänderungen gerechnet werden. Die Aushänge an den Haltestellen sind zu beachten.
Sperrung Aenderbergstrasse, Matten
Ab Mittwoch, 24. Juni 2026, 8.00 Uhr ist die Flughafenquerung (Aenderbergstrasse) für den allgemeinen Verkehr mit Ausnahme des Zubringerdiensts bis Flurweg gesperrt. Der Verkehr wird auf die möglichen Umfahrungen verwiesen.
Sperrung Aegertenstrasse, Aenderbergstrasse, Matten
Ab Mittwoch, 24. Juni 2026, 8.00 Uhr, bis Montag, 29. Juni 2026, 18.00 Uhr sind die Aegertenstrasse zwischen Hertigässli und Flugplatz und die Aenderbergstrasse zwischen Bönigstrasse und Aegertenstrasse in Matten für jeglichen Durchgangsverkehr gesperrt. Die Zufahrt zu den Liegenschaften / Zubringerdienst bleibt gewährleistet.
Fahrräder sind bis zum Festivalgelände gestattet.
Es werden keine Taxifahrten durch die Aenderbergstrasse auf das Festivalgelände geduldet. Missachtungen des allgemeinen Fahrverbots werden angezeigt und mit Busse geahndet.
Für Taxis ist die Zufahrt über die die Industriestrasse gestattet. Es werden jeweils Abstellflächen und Taxiplätze vorgehalten. Eine Zufahrt ist auch aus Bönigen über die Gsteigstrasse möglich. Die Wegfahrt hat auf demselben Weg zu erfolgen. Alle Taxiunternehmen in der Umgebung erhalten vom Veranstalter die entsprechenden Informationen inklusive Anfahrtsplan rechtzeitig im Vorfeld zugestellt und werden gebeten, den Weisungen des Verkehrspersonals zu folgen.
Sperrung Gsteigstrasse, Bönigen
Von Freitag, 26. Juni 2026, 10.00 Uhr bis Montag, 29. Juni 2026, 8.00 Uhr wird die Gsteigstrasse ab Höhe Blumengasse in Richtung Wilderswil für jeglichen Durchgangsverkehr gesperrt. Die Zufahrt zu den Liegenschaften / Zubringerdienst bleibt gewährleistet.
Sperrung Direktanschluss, Industriestrasse, Mittelweg Wilderswil
Von Freitag, 26. Juni 2026, 10.00 Uhr, bis Montag, 29. Juni 2025, 8.00 Uhr wird der Mittelweg ab höhe Skydive in Richtung Flugplatz, die Industriestrasse und der Direktanschluss in Richtung Bönigen gesperrt.
Es werden keine Taxifahrten durch die Alte Staatsstrasse / Mittelweg auf das Festivalgelände geduldet.
Sperrung Obere Bönigstrasse ab Bahnübergang bis Tenne-Kreisel
Von Freitag, 26. Juni 2026, 10.00 Uhr, bis Montag, 29. Juni 2025, 8.00 Uhr ist die Obere Bönigstrasse ab Bahnübergang bis Tenne-Kreisel gesperrt. Die Zufahrt zu den Liegenschaften / Zubringerdienst bleibt gewährleistet und wird entsprechend signalisiert. Taxidurchfahrten sind nicht gestattet.
Sperrung Lindenallee in Richtung Interlaken
Am Freitag, 26. Juni 2026, von 10.00 bis 23.00 Uhr sowie am Samstag, 27. Juni 2026, wird bedarfsweise und auf Anordnung der Kantonspolizei auf Höhe Landi-Kreisel in die Lindenallee ein allgemeines Fahrverbot angeordnet und eingerichtet. Die Umleitung erfolgt über die Untere Bönigstrasse und den Bahnhofplatz zurück auf die Lindenallee zur Ausfahrt Interlaken Ost. Diese Regelung kann im Bedarfsfall auch an den Folgetagen vorgenommen werden.
Am Freitag, 26. Juni 2026, wird auf der Lindenallee Richtung Bönigen ab Höhe Kreisel Autobahnausfahrt A8 ein allgemeines Fahrverbot für Lkw angeordnet mit dem Zusatz «Lieferverkehr frei», «Anlieger frei» und «Frei bis Festival mit Festival-Ticket».
Generell ist auf dem gesamten Gemeindegebiet von Matten, Bönigen, Wilderswil und Interlaken mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen.
Die Verkehrsteilnehmenden werden gebeten, die speziell signalisierten Anfahrtswege zu benützen sowie die angebrachten Signalisationen zu beachten und den Weisungen von Kantonspolizei und/oder Verkehrspatrouillen Folge zu leisten.
Anwohner- und Besucherkarten Einwohnergemeinde Matten
Falls noch Anwohner- und Besucherkarten benötigt werden, können diese bei der Einwohnergemeinde Matten angefordert und bezogen werden.
Für Ihr Verständnis danken wir bestens.
Sicherheitskommission Matten
bestehend aus den politischen Gemeinden Interlaken, Matten, Bönigen, Iseltwald, Wilderswil, Gsteigwiler, Saxeten, Lütschental und Gündlischwand
Kirchgemeindeversammlung
Dienstag, 30. Juni 2026, um 19.00 Uhr im Kirchgemeindehaus Matten
Traktanden
Die Unterlagen zu Traktandum 3 liegen 30 Tage vor der Versammlung im Sekretariat der Kirchgemeinde, Herziggässli 21, 3800 Matten, während der Bürozeiten zur Einsichtnahme auf. Die Rechnung 2025 kann auch auf den Gemeindeverwaltungen eingesehen werden.
Allfällige Beschwerden gegen die Versammlungsbeschlüsse sind gemäss Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen.
Eine allfällige Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Versammlung ist gemäss Gemeindegesetz Art. 49a sofort zu beanstanden, um das volle Beschwerderecht behalten zu können.
Alle Stimmberechtigten der Kirchgemeinde sind herzlich zur Versammlung eingeladen. Im Anschluss an die Kirchgemeindeversammlung sind alle Versammlungsteilnehmenden zu einem kleinen Apéro eingeladen.
Matten, 24. Mai 2026
Der Kirchgemeinderat
Aufhebung Reglement für die Gemeindeausgleichskasse
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV, BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Versammlung vom 9. Juni 2026 der Einwohnergemeinde Gündlischwand der Aufhebung des Reglements für die Gemeindeausgleichskasse vom 13. Dezember 1985 per 30. Juni 2026 zugestimmt hat.
Gemeinderat Gündlischwand
Protokollauflage
Gemäss Artikel 22 der Gemeindeordnung Wilderswil liegt das Protokoll der letzten Gemeindeversammlung vom 15. Juni 2026 ab sofort während 30 Tagen öffentlich auf. Während der Auflagefrist kann beim Gemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden.
Wilderswil, 16. Juni 2026
Gemeindeschreiberei Wilderswil
Bauherrschaft: Eigentümergemeinschaft Underem Bärg, c/o Howell Home AG, Postgasse 9, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Energieimpuls GmbH, Seestrasse 1, 3800 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Ersatz bestehende Ölheizung durch Pelletheizung.
Standort: Beatenbergstrasse 148, Parzelle Nr. 1809, Koordinaten 2‘630‘776 / 1‘170‘071.
Zone: UeO «Underem Bärg I».
Gewässerschutzbereich: Au.
Schutzobjekt: nein.
Ausnahme: Gesuch um vorzeitigen Baubeginn nach Art. 39 BewD.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 20. Juli 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Auf das Aufstellen von Bauprofilen wird ausdrücklich verzichtet (Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD).
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938
Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Unterseen, 15. Juni 2026
Bauverwaltung Unterseen
Bekanntmachung gemäss Art. 60 Abs. 3 Organisationsreglement
Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 15. Juni 2026
58 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben an der Gemeindeversammlung vom 15. Juni 2026 folgende Beschlüsse gefasst:
Die Versammlung wurde um 22.00 Uhr geschlossen.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.
Lauterbrunnen, 16. Juni 2026
Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen
Bauherrschaft: NORQAIN Interlaken AG, Höheweg 54, 3800 Interlaken.
Vertreterin mit Vollmacht: Bandi Interior GmbH, Hofacher 9, 3298 Oberwil b. Büren.
Bauvorhaben: Neue Fassadenverkleidung des Verkaufslokals EG; Neue Leuchtschrift (hinterleuchtet) an der Fassade; Neues Werbeschild unter dem Vordach.
Standort: Höheweg 54, Parzelle Nr. 460.
Nutzungszone: Mischzone MK 4.
Schutzzone/Schutzobjekt: Ortsbildgestaltungsbereich, Baugruppe D, Nachbargebäude erhaltenswertes K-Objekt.
Beanspruchte Ausnahme: Bauen vor der Baulinie Art. 96a BauG.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 20. Juli 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Interlaken
Sommerjob Grundreinigung Schulanlage Brienz
Sind Sie auf der Suche nach einem Sommerjob? Das Reinigungsteam der Schulanlage Brienz sucht Verstärkung:
Mitarbeiter/-in im Stundenlohn ab dem 6. Juli 2026 während 2 bis 3 Wochen (KW 28 bis ca. KW 30)
Ihre Arbeit umfasst die Mithilfe bei der Grundreinigung der Schulanlage Brienz inklusive Klassenzimmer. Die Voraussetzung ist eine gute körperliche Verfassung.
Haben Sie Interesse oder Fragen? Melden Sie sich bei Thomas Neuhaus, Telefon 076 491 61 09, Leiter Liegenschaftsunterhalt Schule Brienz.
Einwohnergemeinde Brienz / Bauverwaltung
Strassensperrung Guggengasse
Dienstag, 30. Juni, und Mittwoch, 1. Juli 2026, jeweils ab 7.00 Uhr
Infolge Belagsarbeiten wird die Guggengasse im Bereich Guggengasse 33 bis Guggengasse 42 gesperrt.
Die Belagsarbeiten können witterungsbedingt verschoben werden.
Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.
Wir bauen für Sie und bitten die Anstösser/-innen und Verkehrsteilnehmer/-innen um Verständnis.
Frutiger AG, Bauverwaltung Grindelwald
Strassensperrung Terrassenweg
Dienstag, 30. Juni 2026, 13.00 bis 18.00 Uhr
Infolge Belagsarbeiten wird der Terrassenweg im Bereich «Kapfstutz» für jeglichen Durchgangsverkehr gesperrt. Die Zufahrt bis zur Baustelle ist gestattet.
Bus Linie 122: Die Haltestellen Steinbillen und Panorama werden in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr nicht bedient.
Der Durchgang für Fussgänger ist gewährleistet.
Die Belagsarbeiten können witterungsbedingt verschoben werden.
Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.
Wir bauen für Sie und bitten die Anstösser/-innen und Verkehrsteilnehmer/-innen um Verständnis.
Frutiger AG, Bauverwaltung Grindelwald
Wahl in die Fachkommission 60+
Auf Antrag der Fachkommission 60+ hat der Gemeinderat Marianne Meier, Interlaken, als Seniorenvertretung, und Nicole Joss Fuchs, Interlaken, als Fachperson für den Rest der laufenden Amtsdauer bis 31. Dezember 2028 in die Fachkommission 60+ gewählt.
Gegen diese Wahl kann innert 10 Tagen seit der vorliegenden Publikation schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde eingereicht werden.
Gemeinderat Interlaken
Bauherrschaft und Projektverfasserin: Mala Franziska, Mittengrabenstrasse 41, 3800 Interlaken.
Nachträgliches Baugesuch: Errichtung eines zusätzlichen Autoabstellplatzes.
Standort: Mittengrabenstrasse 41, Parzelle Nr. 1722 (BR 1661).
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzzone: keine.
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreitung Strassenabstand nach Art. 80 SG.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 20. Juli 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Interlaken
Bauherrschaft: Cèdre-Maurice AG, Badenerstrasse 78, 8004 Zürich.
Projektverfasserin: Archiculture GmbH, Gladbachstrasse 100, 8044 Zürich.
Bauvorhaben: Austausch der bestehenden Reklamen; nachträgliches Baugesuch, Installation einer neuen Küchenabluftanlage.
Standort: Bahnhofstrasse 51, Parzelle Nr. 1474.
Nutzungszone: Mischzone MA, 3 Geschosse.
Schutzzone: Ortsbildgestaltungsbereich.
Beanspruchte Ausnahme: Bauen vor der Baulinie Art. 96a BauG.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 20. Juli 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Interlaken
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung am 18. Juni 2026
Die Gemeindeverwaltung Niederried bleibt am Donnerstag, 18. Juni 2026, ausnahmsweise geschlossen.
Ab Freitag, 19. Juni 2026, gelten wieder die normalen Öffnungszeiten.
Besten Dank für das Verständnis.
Gemeindeverwaltung Niederried
Um über die heute bekannten Auswirkungen des Wasserbauprojekts Milibach auf den Friedhof Brienz zu informieren, laden der Begräbnisbezirk Brienz und die Schwellenkorporation Brienz gemeinsam zu einem Informationsanlass ein.
Wann: Mittwoch, 1. Juli 2026, 19.30 Uhr
Wo: Gemeindehaus Dindlen, Brienz
Wer: Eingeladen sind alle Personen, die eine Angehörige oder einen Angehörigen auf dem Friedhof Brienz bestattet haben.
Was: Die heute bekannten Auswirkungen des Wasserbauprojekts auf den Friedhof.
Bitte beachten Sie: An diesem Anlass können keine Auskünfte zum Verbleib oder zu einer möglichen Verlegung einzelner Grabstätten erteilt werden.
Wir freuen uns über Ihr Erscheinen.
Schwellenkorporation und Begräbnisbezirk Brienz
Belagsarbeiten Alpstrasse ab Muoschbach Richtung Bättenalp
Ab Montag, 6. Juli 2026, werden auf der Alpstrasse ab Muoschbach Richtung Bättenalp Belagsarbeiten durchgeführt. Die Arbeiten dauern voraussichtlich zwei bis drei Wochen.
Während der Bauzeit ist die Strasse jeweils werktags von 7.00 bis 19.00 Uhr für jeglichen Verkehr gesperrt. Ausserhalb dieser Zeiten bleibt die Durchfahrt möglich.
Witterungsbedingt kann es zu Terminverschiebungen oder Anpassungen des Bauprogramms kommen.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die notwendigen Arbeiten und die damit verbundenen Einschränkungen.
Gemeinde Iseltwald und Bergschaft Bättenalp
Infolge Neustrukturierung der Abteilung Gemeindeschreiberei suchen wir per 1. November 2026 oder nach Vereinbarung eine/n
Verwaltungsangestellte/n Gemeindeschreiberei 80–100%
Ihr Aufgabenbereich
Wir bieten Ihnen
Was Sie mitbringen
Fühlen Sie sich durch dieses Stelleninserat angesprochen, dann senden Sie Ihre kompletten Bewerbungsunterlagen bis am 2. Juli 2026 in elektronischer Form an s.fuss@beatenberg.ch oder schriftlich an folgende Adresse: Gemeindeverwaltung Beatenberg, «Stellenbewerbung», Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.
Für weitere Auskünfte oder Fragen können Sie gerne die Geschäftsleiterin/Gemeindeschreiberin Sonja Fuss (Tel. 033 841 81 23 / Mail: s.fuss@beatenberg.ch) kontaktieren.
Bauherrschaft: Hansruedi und Suzanne Hösli, Lauelliweg 2, 3855 Brienz.
Projektverfasserin: archiX…, Christina Thöni-Kaufmann, Wintersteg 888, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Abbruch Atelierhaus und Neubau Zweifamilienhaus.
Standort: Gemeinde Brienz, Steinerstrasse 11, Parzelle Nr. 2038.
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand zu einer Gemeindestrasse (Art. 80 SG).
Zone: Wohnzone 2 (W2).
Gewässerschutzbereich: Au.
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 20. Juli 2026.
Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz, BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Sprechstunde des Gemeinderats
Haben Sie ein Anliegen, das Sie persönlich mit der Ressortvorsteherin Soziales besprechen möchten?
Gerne steht Ihnen Gemeinderätin Zina Uberti am Montag, 6. Juli 2026, von 16.00 bis 18.00 Uhr im Gemeindehaus Interlaken für einen Austausch zu Anliegen, Fragen und Vorschlägen im Bereich Soziales zur Verfügung.
Bitte melden Sie sich vorgängig bei der Gemeindeschreiberei, Telefon 033 826 51 41, für die Sprechstunde an. Die weiteren Sprechstundentermine des Gemeinderats finden Sie unter www.interlaken-gemeinde.ch.
Einwohnergemeinde Interlaken
Informationsanlass – Auswirkungen des Wasserbauprojekts Milibach auf den Friedhof Brienz
Vollständige Publikation siehe unter «Brienz».
Schwellenkorporation und Begräbnisbezirk Brienz
Gesuchstellerin: Simon und Silvia Holzer, Eichholzstrasse 22, 3084 Wabern.
Projektverfasserin: Wagner + Boss GmbH, Alte Bernstrasse 6, 4922 Bützberg.
Bauvorhaben: Umbau/Sanierung Wohnung 2. OG. Einbau je eines Fensters im 2. OG Südwest und Nordost.
Standort: Blumenstrasse 14, 3706 Leissigen, Parzelle Nr. 460, WG2b, Koordinaten 2’625’799 / 1’167’065.
Gewässerschutzbereich: Ao.
Schutzzone/-objekt: Baugruppe B und Ortsbildschutzgebiet / erhaltenswert, K-Objekt.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, Nythartweg 1, 3706 Leissigen.
Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances (eBau Nr. 2026-9098).
Auflage- und Einsprachefrist bis 20. Juli 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Leissigen, 15. Juni 2026
Gemeinderat Leissigen
Bauherrschaft und Projektverfasserin: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Fällen einer Birke (Baum Nr. 20) infolge Krankheit; Ersatzbepflanzung mit Stieleiche oder Sommer- bzw. Winterlinde.
Standort: Lanzenen, Interlaken, Parzelle Nr. 135, Zone Uferschutzplanung Teilplan Wilderswilmoos, Koordinaten 2’633’293 / 1’171’335.
Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich Au.
Schutzobjekt: Kommunal geschützter Baum.
Ausnahmen
Auflage- und Einsprachefrist bis 20. Juli 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Gesuchsteller und Projektverfasser: Jörg Stalder, Stirnrütistrasse 45, 6048 Horw.
Bauvorhaben: Energetische Sanierung sowie Ausbau der Wohnung im Erdgeschoss und Erneuerung des Schopfanbaus. Die bestehenden Öl-Einzelöfen werden durch eine innen aufgestellte Wärmepumpe ersetzt.
Standort: Wengen, Am Lehn, Gebäude Nr. 1297a, Parzelle Nr. 3438, Koordinaten 2'637'249 / 1'161'323, Wohnzone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahme: keine.
Auflagestellen:
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 19. Juni bis 20. Juli 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Bauherrschaft: Markus Zesiger, Brunnacherweg 15, 3855 Brienz.
Projektverfasserin: Thöni Holzbau AG, Ruedi Thöni, Lauenenstrasse 45, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Energetische Sanierung und Höhernahme des Dachs, Montage PV-Anlage und Einbau Zimmer mit WC/Dusche im Dachgeschoss.
Standort: Gemeinde Brienz, Brunnacherweg 15, Parzelle Nr. 1510.
Zone: Wohnzone 2 (W2).
Ausnahme: Überschreiten des Gebäudeproportionemass (Art. 25a Abs. 4 GBR).
Gewässerschutzbereich: Au.
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 20. Juli 2026.
Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
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