Bauherrschaft: Dormond Marc, Stadtbachstrasse 40, 3012 Bern.
Projektverfasser: Schmocker Sanitär-Heizung, Schmockenstrasse 134, 3803 Beatenberg.
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen stehende Wärmepumpe.
Standort: Jungfraustrasse 66, Parzelle Nr. 702.
Nutzungszone: Wohnzone W3.
Schutzzone/Schutzobjekt: keine.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Verkehrsbehinderungen während des Nationalfeiertages 1. August
Wie jedes Jahr werden während des Nationalfeiertages am 1. August Tausende von Gästen diesen besonderen Tag in Interlaken, Matten und Unterseen feiern. Damit die Feierlichkeiten allen Besucherinnen und Besuchern, aber auch allen Einheimischen in bester Erinnerung bleiben, sind zahlreiche Massnahmen, die vor allem den Verkehr betreffen, nötig, denn auf zahlreichen Strassen in der Region Interlaken ist am 1. August mit sehr hohem Verkehrsaufkommen zu rechnen.
Öffentlicher Verkehr
Die PostAuto Schweiz AG und die STI wird am 1. August den normalen Fahrplan nur bedingt einhalten können.
1. August ab Betriebsbeginn bis 2. August, 7.00 Uhr:
Die Haltestellen Drei Tannen, Kursaal und Jungfraustrasse können wegen der Sperrung des Höhewegs nicht bedient werden.
Die Linien 103 und 21 werden umgeleitet. Kursausfälle der Linie 108 zwischen Interlaken West und Ost
Ab 14.00 bis ca. 17.30 Uhr verkehren die Linienbusse wie folgt:
Generell ist in dieser Zeit auf allen Linien mit Behinderungen und Verspätungen zu rechnen. Beachten Sie die Infoplakate an den Haltestellen.
Verkehrssperrungen Samstag, 1. August, ab 7.00 Uhr bis Sonntag, 2. August, 6.00 Uhr
Höheweg: Vom Postplatz bis Hotel du Nord ab 7.00 Uhr für den Strassenverkehr gesperrt. Zufahrt Kursaal Strandbadstrasse ab Hotel du Nord nicht möglich.
Die Carparkplätze Kursaal Ost und Nord können am 1. August nicht benützt werden.
Klosterstrasse: Ab 10.00 Uhr wird der Abschnitt Turnhalle bis Du Nord gesperrt.
Altstadt Unterseen: Stadthausplatz und zuführende Strassen (erst ab 13.00 Uhr gesperrt). Zu- und Wegfahrten, Warenumschlag und die Anlieferung zu den Liegenschaften und Hotels an der Umzugsroute sind von 14.00 bis ca. 17.00 Uhr nicht möglich.
Polizeiinspektorat Interlaken
Bauherrschaft: Einfache Gesellschaft Egg 6, Simone Kaufmann, Etzelkofenstrasse 68, 3308 Grafenried.
Projektverfasserin: Konzept Wyler AG, Stockmatte, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Umbau und Sanierung Ferienhaus, Erweiterung Laube West, Einbau von Zimmer in bestehenden Anbau Nord, Einbau von innen liegender Luftwärmepumpe.
Standort: Eggweg 6, 3856 Brienzwiler, Parzelle Nr. 766, Dorfkernzone, Koordinaten 2'650’776.54 / 1'177’852.73.
Schutzzonen/Objekt: Gewässerschutzbereich Au, K-Objekt (erhaltenswert), Baugruppe A, ISOS-Kerngebiet Dorf – Erhaltungsziel A.
Ausnahme: Unterschreitung der Raumhöhe (Art. 67 Abs. 1 BauV).
Auflage- und Einsprachefrist bis 3. August 2026.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Brienzwiler, Dorfstrasse 19, 3856 Brienzwiler.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Gemeindeverwaltung Brienzwiler
Gesuchstellerin: Eigermilch Grindelwald AG, vertreten durch Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Aufstockung Käserei für Tankraum, Erstellen Aussenzugang.
Standort: Wärgistalstrasse 4, Parzelle Nr. 373, Koordinaten (BR 5573), 2’645’226 / 1’163’193.
Nutzungszone / Überbauungsordnung: UeO Gewerbezone Sand.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: Au.
Beanspruchte Ausnahmen: Pflicht zur Solarenergienutzung (Art. 39a KEnG).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/283874
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 6. Juli 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Gesuchsteller: von Loeper Nikolai, vertreten durch KA-Holzbau AG, Spillstattstrasse 58, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: KA-Holzbau AG, Spillstattstrasse 58, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Umbau Wohnhaus in EFH, Ersatz Elektrospeicherheizung durch innen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Moosweg 18, Parzelle Nr. 4425, Koordinaten 2’648’034 / 1’164’775.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/285543
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 6. Juli 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Gesuchsteller: Bernet Christian, vertreten durch GriwaPlan AG, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: GriwaArchitektur AG, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Anbau Heizraum, Ersatz Ölheizung durch Stückholzheizung – Verlängerung der Geltungsdauer des Bauentscheides vom 30. Juni 2023 um zwei Jahre.
Standort: Grindelwaldstrasse 86, Parzellen Nrn. 6045 und 5375, Koordinaten 2'644'193 / 1'164’025.
Nutzungszone: Wohnzone W3.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/291350
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 8. Juli 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Bauherrschaft: Jakub Szymanski Finanz & Strategie GmbH, Untere Gasse 55e, 3645 Zwieselberg.
Projektverfasserin: A3 architekten AG, Hauptstrasse 34, 3713 Reichenbach i.K.
Bauvorhaben: Umbau und Erweiterung Gasthof zur Linde: Umgestaltung und Ergänzung zusätzlicher Zimmer im bestehenden Gebäudeteil Nr. 75. Nutzungsänderung der bestehenden Wohnung zu zusätzlichen Zimmern für Gasthofbereich im Gebäudeteil Nr. 75e. Ersetzen der bestehenden Fenster im Bereich der neuen Zimmern, inkl. energetische Verbesserung der Aussenwände (Wand Innenseite).
Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 30 Sitzplätze innen und 30 Sitzplätze auf der Terrasse (unverändert), 13 Gästezimmer mit 18 Gästebetten (bisher 4 Gästezimmer mit 12 Gästebetten); Öffnungszeiten: täglich bis 0.30 Uhr (unverändert).
Standort: Dorfstrasse 75 und 75e, Parzelle Nr. 245, Wohn- und Gewerbezone A, Koordinaten 2’636’287 / 1’164’665.
Schutzgebiete/Objekte: Gewässerschutzzone Au, Baugruppe Bauinventar: Baugruppe A (Gündlischwand, Dorf), erhaltenswertes K-Objekt.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. August 2026
Auflagestelle: Gemeinde Gündlischwand, Viertel 130E, 3815 Zweilütschinen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Ciments Vigier SA, Zone industrielle, Rondchâtel, 2603 Péry-La Heutte.
Projektverfasserin: CSD Ingenieure AG, Belpstrasse 48, 3007 Bern.
Bauvorhaben: Neue Forsterschliessung zwecks weitgehender Entflechtung des Steinbruchbetriebs Morgenberg vom übrigen Verkehr. Die heutige Forsterschliessung erfolgt ab dem Anschluss Oertlimatt durch das Betriebsgelände. Neu soll sie über einen neuen Kantonsstrassenanschluss via das Werkgelände (Gemeindegebiet Leissigen) auf einer bestehenden Walderschliessung geführt werden. Damit diese Erschliessung den Anforderungen an eine Waldstrasse entspricht, muss diese ausgebaut werden. Die Forsterschliessung dient u.a. der Bewirtschaftung der Schutzwälder in diesem Gebiet. Der Ausbau der Forsterschliessung erfolgt auf einem bereits bestehenden Waldweg. Der Ausbau hat eine Länge von 545 m und eine Breite von 3,5 m mit einem Gefälle von 3,5 bis max. 18%. Teilabschnitte, welche ein Gefälle von 15% übersteigen, werden befestigt. Die Entwässerung erfolgt über die Schulter mit Querabschlägen.
Standort: Strigel, Leissigen, Parzelle Nr. 495, Zone: Wald, Perimeter UeO Rigips, Koordinaten 2’623’725 / 1’167’216.
Schutzzonen- und Objekte: Gewässerschutzbereich Au und geschützte Tiere (Art. 20 NHV).
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. August 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Leissigen, 3706 Leissigen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten, die Amts- und Fachberichte und auf die Profilierung/Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken. einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Auflage Kollokationsplan und Inventar
Ausgeschlagene Erbschaft der Schild Anna Margaretha, geb. 19. August 1940, von Brienz BE, Bethania im Stedtli, Obere Gasse 6, 3800 Unterseen, verstorben am 24. Oktober 2025.
Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage.
Ablauf der Frist: 4. August 2026.
Auflagefrist Inventar: 10 Tage.
Ablauf der Frist: 25. Juli 2026.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 15. Juli 2026.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Reduzierte Öffnungszeiten während der Sommerferien
Die Gemeindeverwaltung hat während der Sommerferien bis zum 9. August 2026 reduziert geöffnet. Schalter und Telefon werden wie folgt bedient:
Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind möglich und können unter gemeinde@brienzwiler.ch vereinbart werden.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen eine gute Zeit.
Gemeindeverwaltung Brienzwiler
Bauherrschaft: Paul und Susanne Lüthi, Mittengrabenstrasse 39, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Vögtli + Viecelli Architekten GmbH, Aarmühlestrasse 35, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Einfriedung / Umzäunung Vorplatzbereich (Maschendrahtzaun) direkt an der Gehweggrenze Metzgergasse / Hauptstrasse.
Standort: Hauptstrasse 49a, 3800 Matten bei Interlaken, Parzelle Nr. 902, Koordinaten 2’632’593 / 1’169’978.
Nutzungszone: Mischzone Kern.
Ausnahmen:
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ortsbildschutzgebiet: Baugruppe B, Matten bei Interlaken.
Hinweis: Naturgefahrengebiet mit mittlerer und geringerer Gefährdung, Wassergefahren.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis am 17. August 2026.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwashrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Matten
Bauherrschaft: BLS AG, Freiburgstrasse 130, 3008 Bern.
Projektverfasserin: von allmen architekten ag, Untere Bönigstrasse 10A, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch: Erstellung von acht ungedeckten Autoabstellplätzen. Neues Baugesuch: Erstellung von 20 ungedeckten Auto- sowie sieben ungedeckten Busparkplätzen.
Standort: Im Moos, Parzellen Nrn. 377, 380 (BR 1827), 941, 587, 966 (BR 1875 und BR 1876).
Nutzungszone: Sonderbauvorschriften SBV 3 «Gewerbezone Interlaken Ost, Im Moos».
Schutzzone: keine.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Strassensperrung Nythartweg im Bereich Gebäude Nr. 21
Aufgrund der Bauarbeiten beim Umbau des Ührlerhüsy auf den Parzellen Nrn. 203 und 669 ist der Nythartweg im Bereich von Gebäude Nr. 21 vom 20. Juli bis 17. Oktober 2026 eingeschränkt befahrbar.
Verkehrsregelung während der Bauzeit
Fahrräder und Fussgänger können den Bereich ab 25. Juli 2026 wieder normal benutzen. Die Zufahrt bis zur Baustelle bleibt jederzeit gewährleistet. Eine Wendemöglichkeit besteht ab Nythartweg Nr. 18 nicht mehr, die Rückfahrt erfolgt auf dem gleichen Weg.
Wir danken der Bevölkerung für ihr Verständnis.
Leissigen, 13. Juli 2026
Abteilung Tiefbau / Infrastruktur
Bauherrschaft: Hans-Ulrich Blunier, Lysshübeliweg 4, 3054 Schüpfen.
Projektverfasserin: Christoph Ott AG, Zentweg 17B, 3006 Bern.
Bauvorhaben: Sanierung, Umbau und Erweiterung Wohnhaus, Umnutzung Gewerbe in Wohnung, Erstellung Parkplatz, Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Seidenfadenstrasse 6, Parzelle Nr. 1340, Koordinaten 2‘630‘971 / 1‘170‘690.
Zone: Wohnzone W2.
Gewässerschutzbereich: Au.
Schutzobjekt: nein.
Ausnahmen:
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. August 2026.
Es wird auf die Gesuchakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938
Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Unterseen, 13. Juli 2026
Bauverwaltung Unterseen
Strassensperrung Sulzweg
27. Juli bis 21. August 2026
Infolge Strassensanierung muss der Sulzweg ab Sulzweg 25a bis 30 für jeglichen Durchgangsverkehr gesperrt werden. Die Zufahrt bis zur Baustelle ist gestattet.
Der Durchgang für Fussgänger ist gewährleistet.
Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.
Wir bauen für Sie und bitten die Anstösser/-innen und Verkehrsteilnehmer/-innen um Verständnis.
Zumbrunn Bau AG, Bauverwaltung Grindelwald
Gesuchstellerin: Hotel Stechelberg AG, Rütti 590, 3824 Stechelberg.
Projektverfasserin: Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Gebäudehüllensanierung, Erstellen zusätzlicher Aussendämmung und Aussenverkleidung.
Standort: Stechelberg, Rütti, Gebäude Nr. 590, Parzelle Nr. 314, Koordinaten 2'635'581 / 1'154'970, Hotelzone Hb.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahme: keine.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 17. Juli bis 17. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Bönigen, Gsteigwiler, Interlaken, Matten, Saxeten und Wilderswil
Protokollauflage
Das Protokoll der Mitgliederversammlung vom 30. Juni 2026 liegt in der Zeit vom 16. Juli bis 17. August 2026 bei den Gemeindeschreibereien Bönigen, Gsteigwiler, Interlaken, Matten, Saxeten und Wilderswil öffentlich zur Einsichtnahme auf.
Einsprachen gegen die Abfassung des Protokolls sind während dieser Frist schriftlich und begründet der Schwellenkorporation Bödeli Süd, p. A. Bauverwaltung Matten, z. H. Herr Yannick Bucher, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten, einzureichen.
Matten, 13. Juli 2026
Schwellenkorporation Bödeli Süd
Gesuchsteller: Meier Kamer Regula Claudia und Kamer Felix Martin, v. d. Meier Kamer Regula Claudia, Eichenstrasse 4, 3074 Muri bei Bern.
Projektverfasserin: GLB Genossenschaft, Moosweg 11, 3645 Gwatt.
Bauvorhaben: Ersatz Elektroheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Eggweg 16, Parzelle Nr. 2682, Koordinaten 2’646’915 / 1’164’200.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/288525
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 13. Juli 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Einstellung mangels Aktiven
Schuldnerin: Smoothings GmbH, Seehaldenweg 2, 3852 Ringgenberg BE, CHE-424.761.741.
Datum der Konkurseröffnung: 16. Februar 2026.
Datum der Konkurseinstellung: 10. Juli 2026.
Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger bis zum 4. August 2026 die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten einen Vorschuss von Fr. 6500.– leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 15. Juli 2026.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Einstellung mangels Aktiven
Schuldnerin: Anton GmbH, Höheweg 72, 3800 Interlaken, CHE-371.611.791.
Datum der Konkurseröffnung: 2. März 2026.
Datum der Konkurseinstellung: 8. Juli 2026.
Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger bis zum 4. August 2026 die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten einen Vorschuss von Fr. 6500.– leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 15. Juli 2026.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Sprechstunde des Gemeindepräsidenten
Haben Sie ein Anliegen, das Sie persönlich mit dem Gemeindepräsidenten besprechen möchten? Gerne steht Ihnen Gemeindepräsident Philippe Ritschard am Montag, 3. August 2026, von 16.00 bis 18.00 Uhr im Gemeindehaus Interlaken für eine Besprechung zur Verfügung. Bitte melden Sie sich vorgängig unter Telefon 033 826 51 41 für die Sprechstunde an.
Einwohnergemeinde Interlaken
Bezirk Interlaken-Oberhasli
Gesamterneuerungswahlen in die Synode der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn (Amtsperiode 2026–2030)
Als Mitglied der Synode der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn sind im Wahlkreis / kirchlichen Bezirk Interlaken-Oberhasli folgende Kirchenmitglieder vorgeschlagen:
Weitere Vorschläge können von wenigstens 25 kirchlich Stimmberechtigten des Wahlkreises zuhanden des Bezirksvorstandes, Heidi Rohr, Bärhagweg 6, 3855 Schwanden, bis spätestens Freitag, 31. Juli 2026, 17.00 Uhr, eingereicht werden. Die Wahlvorschläge müssen die Angaben nach Art. 13 Abs. 2 Synodewahlreglement (KES 21.220) enthalten.
Schwanden, 9. Juli 2026
Bauherrschaft: Alessandra Witsch, Senggigässli 60, 3800 Matten bei Interlaken.
Projektverfasserin: Bau und Beratung Roth GmbH, Renggliweg 11, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch: Unterkellerung mit Nutzung als Naturkeller, Vergrössern der Zugänge zu den Kellerräumen.
Standort: Senggigässli 60, 3800 Matten bei Interlaken, Parzelle Nr. 372, Koordinaten 2'633'136/1'169'511.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Schutzobjekt: keines.
Ausnahme: Bauen ausserhalb der Bauzone gemäss Art. 24 ff. RPG.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis am 17. August 2026.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sowie Lastenausgleichsansprüche sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Matten
Bauherrschaft: Philipp Christen, Riedweg 25, 3806 Bönigen.
Bauvorhaben: Erstellen eines Betonsockels als Fundament für einen Holzbackofen.
Standort: Rütigässli 1, 3800 Matten, Parzelle Nr. 786, Koordinaten 2’632’756 / 1’170’028.
Nutzungszone: Mischzone Dorf MD.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt, Baugruppe A, Ortsbildschutzgebiet Matten bei Interlaken.
Ausnahmen: Unterschreiten des Strassenabstandes gem. Art. 80 SG.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis am 17. August 2026.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Für das vorliegende Bauvorhaben ist keine Profilierung erforderlich (erleichterte Profilierung gemäss Art. 16 Abs. 3 BewD). Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sowie Lastenausgleichsansprüche sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lastenaus-gleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Matten
Der Gemeinderat von Wilderswil verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19.
Dezemeber 1958 (SVG, SR 741.01) sowie Art. 44 Abs. 1 und 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) mit Zustimmung des Tiefbauamtes des Kantons Bern die folgende Verkehrsanordnung:
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalteramt des Verwaltungskreises Interlaken-Oberhasli erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.
Diese Verfügung tritt nach ihrer Veröffentlichung im Amtsanzeiger sowie nach dem Aufstellen des Signales in Kraft.
Gemeinderat Wilderswil
Hundetaxe 2026
Im August ist die Hundetaxe für das Jahr 2026 zur Zahlung fällig. Die bereits in Unterseen registrierten Hundehalterinnen und Hundehalter erhalten für die Hundetaxe 2026 automatisch eine Rechnung. In diesem Zusammenhang bitten wir um Meldung, falls Sie keinen Hund mehr haben oder neu einen solchen besitzen.
Taxpflichtig sind Hundehalterinnen und Hundehalter, welche in der Gemeinde Wohnsitz haben und deren Hund am 1. August 2026 (Stichtag) älter als sechs Monate ist. Die Hundetaxe beträgt Fr. 120.– pro Hund und Jahr.
Bei Nichtbezahlung der Hundetaxe bzw. Nichtanmeldung des Hundes wird nebst der Taxe eine Busse erhoben (Art. 16 kantonales Hundegesetz).
An-/Abmeldung und Adressänderung:
Meldung an Polizeiinspektorat Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen, Telefon 033 826 19 41, E-Mail polizeiinspektorat@unterseen.ch, Onlineschalter: www.unterseen.ch.
Hundehalter sind verpflichtet, Adress- und Halterwechsel oder das Ableben des Hundes auch der zentralen Datenbank Amicus zu melden (www.amicus.ch). Auskünfte über die Hundetaxe erteilt das Polizeiinspektorat.
Unterseen, im Juli 2026
Sicherheitskommission Unterseen
Polizeiinspektorat
Gesuchsteller: Büchler Roger und Felicitas, Haingartenstrasse 34, 8215 Hallau.
Projektverfasser: Wyss Holzbau AG, Mätteli Bohlseite 1002, 3804 Habkern, und Schmidli Architekten + Partner, Tannewäg 26, 8197 Rafz.
Bauvorhaben: Sanierung Ferienwohnung (Dachsanierung und Innenwanddämmung).
Standort: Fahrenbühl 340, Parzelle Nr. 1131, Koordinaten 2'632'517 / 1'175'367, Dorfkernzone.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.
Ortsbildschutz: nein.
Ausnahmen: Unterschreitung Dachneigung (Art. 37 Abs. 3 GBR)
Auflage- und Einsprachefrist bis 14. August 2026.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Habkern, Im Holz 373, 3804 Habkern.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist,
die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Habkern
Gesuchssteller: Christophe Zumstein-von Weymarn, Feldernstrasse 63, 3113 Rubigen.
Projektverfasser: Rudolf Schmocker Sanitär – Heizung, Schmockenstrasse 134, 3803 Beatenberg.
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch Wärmepumpe.
Standort: Riedbodenstrasse 28, 3803 Beatenberg, Parzelle Nr. 1498, Koordinaten 2’626’638 / 1’171’556, Wohnzone 2-geschossig W2.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen: keine.
Hinweis: Naturgefahrengebiet mit mittlerer Gefährdung (Rutschgefahren).
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20490, eBau Nr. 2026-1515). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. August 2026.
Es wird auf die Baugesuchsakten und die Bauprofile vor Ort verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Beatenberg, 8. Juli 2026
Bauverwaltung Beatenberg
Verkehrsbehinderung während des Nationalfeiertages 1. August
Vollständige Publikation siehe unter «Interlaken».
Polizeiinspektorat Interlaken
Hundetaxe 2026
Per Stichtag 1. August ist die Hundetaxe für das Jahr 2026 zur Zahlung fällig. Die bereits in Iseltwald registrierten Hundehalterinnen und Hundehalter erhalten für die Hundetaxe 2026 im Laufe des Monats August automatisch eine Rechnung. Sollten Sie keinen Hund mehr haben oder neu einen besitzen, bitten wir Sie, uns dies umgehend zu melden.
Die jährliche Taxe pro Tier beträgt Fr. 100.– resp. Fr. 70.– für Hunde in der Landwirtschaftszone und ist gemäss Art. 13 Abs. 2 des Hundegesetzes für jeden Hund zu entrichten, welcher am 1. August 2026 älter als sechs Monate ist.
Die Neuanschaffung eines Hundes muss bei der Gemeindeverwaltung angemeldet werden. Sie erhalten eine Personen-ID mit Login und Passwort. Der Tierarzt kann nun den erforderlichen Mikrochip einsetzen und das Tier wird durch ihn direkt in der Hundedatenbank Amicus registriert. Mutationen wie Halterwechsel, Tod des Hundes, Adressänderungen des Besitzers usw. müssen direkt durch den registrierten Hundehalter im Amicus (www.amicus.ch) vorgenommen werden.
Gemeindeverwaltung Iseltwald
Öffentliche Mitwirkungsauflage
Überbauungsordnung «Camping Eigernordwand» mit Zonenplan- und Baureglementsänderung
Der Gemeinderat von Grindelwald bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die genannte Überbauungsordnung zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Zur Einsichtnahme liegen auf:
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 10. Juli bis 10. August 2026, bei der Bauverwaltung Grindelwald während der Schalteröffnungszeiten öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Grindelwald unter www.gemeinde-grindelwald.ch verfügbar.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Bauverwaltung Grindelwald, z.Hd. des Gemeinderates, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, zu richten.
Grindelwald, 6. Juli 2026
Der Gemeinderat
Auflage Kollokationsplan und Inventar
Ausgeschlagene Erbschaft des Recica Armend, geb. 19. Mai 1987, von Interlaken BE, Kreuzackerweg 7, 3800 Matten b. Interlaken, verstorben am 2. Januar 2026.
Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage.
Ablauf der Frist: 4. August 2026.
Auflagefrist Inventar: 10 Tage.
Ablauf der Frist: 25. Juli 2026.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 15. Juli 2026.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Amtliche Pilzkontrolle 2026
Wir machen die Bevölkerung darauf aufmerksam, dass alle Pilze, die als Nahrungsmittel in Verkehr gebracht werden (Verkauf, Schenkung, Bereitstellung zum Verkauf usw.), bei der hierfür geschaffenen Kontrollstelle geprüft werden können. Darunter fallen auch die frischen und getrockneten Pilze, die zur Verabreichung als Speisen in Hotels und Gaststätten bestimmt sind.
Für kontrollierte Pilze wird eine Bescheinigung ausgestellt, mit Angabe einer befristeten Gültigkeitsdauer. Die zum Verkauf bestimmten Pilze müssen sauber und trocken sein; sie dürfen insbesondere keine Anzeichen von Fäulnis oder Krankheit zeigen und müssen nach Arten sortiert sein.
Die Pilzkontrolle für die Gemeinden Beatenberg, Bönigen, Därligen, Habkern, Interlaken, Iseltwald, Matten, Ringgenberg, Unterseen und Wilderswil wird durch Hans Wysser, Helene Schneider und Andrea Schranz-Bhend geführt. Sie kontrollieren die gesammelten Pilze ab Samstag, 18. Juli 2026.
Kontrollstelle: Werkhof, Beatenbergstrasse 30, 3800 Unterseen (es erfolgen keine Kontrollen durch Werkhofmitarbeiter).
Gebührenansätze:
Die Schontage für Pilze wurden aufgehoben. Hingegen bleibt die Bestimmung bestehen, wonach pro Tag und Person maximal zwei Kilogramm Pilze gesammelt werden dürfen.
Unterseen, im Juli 2026
Im Auftrag der Gemeinden:
Sekretariat Sicherheitskommission Unterseen
Verkehrsmassnahmen infolge Gauklerfest
Von Freitag, 24., bis Sonntag, 26. Juli 2026, findet an der Rosenstrasse das 21. internationale Gauklerfest statt. Dadurch kommt es von Freitag, 24. Juli, ab 13.30 bis Montag, 27. Juli 2026, 1.30 Uhr zu folgenden Verkehrsmassnahmen respektive Sperrungen:
Rosenstrasse
Centralstrasse
Aarmühlestrasse
Polizeiinspektorat Interlaken
Hundetaxe 2026
Grundlage für die Erhebung der Hundetaxe ist das Gebührenreglement der Gemischten Gemeinde Oberried am Brienzersee vom 1. Januar 2025.
Hundetaxe pro Hund und Jahr: Fr. 120.–
Taxpflichtig sind alle Hundehalterinnen und Hundehalter, die am 1. August 2026 in der Gemeinde Oberried Wohnsitz haben und einen Hund besitzen, welcher älter als sechs Monate ist. Für registrierte Hunde wird die Hundetaxe in Rechnung gestellt. Neuanmeldungen sind bis Ende August 2026 vorzunehmen.
Neue Hundebesitzer haben erstmalig bei der Gemeindeverwaltung persönlich zu erscheinen. Für die Hundeanmeldung ist der Heimtierausweis nötig. Der Hundehalter hat der Gemeindeverwaltung das Halten eines neuen oder anderen Hundes umgehend zu melden. Sollten Sie unterdessen keinen Hund mehr besitzen, bitten wir ebenfalls um Mitteilung.
Gemeindeverwaltung Oberried
Nationalfeiertag 1. August in Ringgenberg
Wie jedes Jahr findet am Nationalfeiertag in Ringgenberg der traditionelle Dorfmärt mit Fest auf dem Ällmetli statt.
Verkehrsmassnahmen
Der Parkplatz Ällmetli Ringgenberg bleibt für den Verkehr ab Freitag, 31. Juli, 7.00 Uhr, bis Sonntag, 2. August 2026, ca. 16.00 Uhr, gesperrt.
Ebenfalls wird die Alte Strasse ab Feuerwehrmagazin bis Hüpplengasse von Freitag, 31. Juli, 16.00 Uhr, bis Sonntag, 2. August 2026, ca. 10.00 Uhr, gesperrt.
Wir danken der Bevölkerung für das Verständnis und wünschen allen einen schönen Nationalfeiertag.
Gemeindeverwaltung Ringgenberg
Gesuchsteller: Christoph und Cornelia Genetzke, Choufmasmatta 132 K, 3815 Zweilütschinen.
Bauvorhaben: Abbruch alter Carport, Neubau Carport.
Standort: Choufmasmatta 132 K, 3815 Zweilütschinen, Parzelle Nr. 410, Lagekoordinaten 2`635`675.01 / 1`164`686.19.
Nutzungszone: UeO Nr. 2 «Choufmasmatta», Überbauungsplan Nr. 2 mit Sonderbauvorschriften und Detailerschliessung «Choufmasmatta».
Schutzzone: Gewässerschutzzone: Au.
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand gemäss Art. 16 Abs. 1 Baureglement.
Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Gündlischwand, Im Viertel 130 E, 3815 Zweilütschinen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Gündlischwand, Im Viertel 130 E, 3815 Zweilütschinen, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35 b BauG).
Gündlischwand, 6. Juli 2026
Bauverwaltung Gündlischwand
Bauherrschaft: Peter und Silke Rütten, Zäundli 348e, 3804 Habkern.
Projektverfasserin: Wyss Holzbau AG, Mätteli Bohlseite 1002, 3804 Habkern.
Bauvorhaben: Neubau Wohnhaus, Installation PV-Anlage, Aufstellen aussen liegende Wärmepumpe, Erstellen einer Stützmauer mit Verankerung im Bereich der Gemeindestrasse.
Standort: Untere Bärenmatte 1019, Parzellen Nrn. 1449 und 316, Dorfkernzone, Koordinaten 2’632’501 / 1’175’124.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.
Naturgefahrengebiet: blau.
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 21 GBR).
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. August 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Habkern, Im Holz 373, 3804 Habkern.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Lauterbrunnen, Gemeindehaus Adler, 3822 Lauterbrunnen.
Projektverfasserin: L2A Architekten AG, untere Gasse 4, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Neubau Velounterstand.
Standort: Station, Parzelle Nr. 2265 (BR 6458), Zone mit Planungspflicht «Entwicklungsgebiet Dorfeingang / Bahnareal Lauterbrunnen», Koordinaten 2’635’934 / 1’160’823.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, Baugruppe B.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. August 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Grindellodge AG, Obere Gletscherstrasse 41, 3818 Grindelwald, vertreten durch Rechtsanwalt und Notar Gerhard Frey, Advokatur & Notariat Frey AG, Bahnhofstrasse 12, Postfach 1016, 3601 Thun.
Projektverfasserin: Chaletplan GmbH, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Umbau Hotel; Neubau aussen aufgestellte Kühlgeräte; Ersatz beleuchtete Reklame bei der Einfahrt; Ersatz der beleuchteten Reklame an der Südfassade; Erstellen von 30 Terrassensitzplätzen; Anpassung der Öffnungszeiten. Projektänderungen: Beschränkung Öffnungszeiten der Aussenterrassen auf täglich 23.00 Uhr; Anpassungen gemäss den Nachforderungen der Fachstelle Hindernisfreies Bauen sowie der Abteilung Energie des Amts für Umwelt und Energie; Installation einer Ladestation für zwei Elektroautos. Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 70 Sitzplätze innen (unverändert) und 30 Sitzplätze auf der Terrasse (neu), 20 Gästezimmer mit 54 Gästebetten (unverändert); Öffnungszeiten: innen täglich bis 0.30 Uhr, auf der Terrasse täglich bis 23.00 Uhr.
Standort: Obere Gletscherstrasse 41, Parzelle Nr. 6019, Wohnzone W2, Koordinaten 2’646’785 / 1’164’416.
Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich üB.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. August 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Silas und Stefanie Thöni, Eschweg 8, 3855 Brienz.
Projektverfasserin: Houseler AG, Museumsstrasse 25, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Neubau Wohnhaus mit vier Wohneinheiten.
Standort: Wangbächlistrasse 18, Parzelle Nr. 3660, Wohnzone W2, Koordinaten 2’644’925 / 1’178’800.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. August 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Ma Wei, Eggmatt 4, 6315 Oberägeri.
Vertreter: Schweizer Felix, Tavelweg 18, 3008 Bern.
Projektverfasserin: Plan C GmbH, Wasserwerkgasse 20, 3011 Bern.
Bauvorhaben: Umnutzung Keller im UG in Personalraum; Anpassung Geländer und Reklamen an Süd- und Ostfassade; Erstellung von acht Veloabstellplätzen auf Parzelle Nr. 567; Änderung Anzahl und Anordnung Auto- und Veloabstellplätze auf Parzelle Nr. 1178.
Standort: Höheweg 33, Parzellen Nrn. 567 und 1178.
Nutzungszone: Mischzone MK 5.
Schutzzone/Schutzobjekt: Ortsbildgestaltungsbereich, schützenswertes K-Objekt, Baugruppe D.
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreitung der erforderlichen Anzahl Veloabstellplätze, Art. 54c BauV.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Interlaken
Öffentliche Planauflage
Zonenplan- und Baureglementsänderung «Schulhaus Bussalp»
Der Gemeinderat Grindelwald bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Zonenplan- und Baureglementsänderung «Schulhaus Bussalp» zur öffentlichen Auflage.
Planungsinhalte:
Weitere Dokumente:
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 10. Juli bis 10. August 2026, bei der Bauverwaltung Grindelwald während der Schalteröffnungszeiten öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Grindelwald unter www.gemeinde-grindelwald.ch verfügbar.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Bauverwaltung Grindelwald einzureichen.
Grindelwald, 6. Juli 2026
Der Gemeinderat
Bauherrschaft: Stähli Daniel und Tanja, Bernastrasse 14, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Zahler GmbH, Bahnhofstrasse 7, 3713 Reichenbach im Kandertal.
Bauvorhaben: Ersatz Elektroheizung durch aussen aufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpe; Aufstellen Lärmschutzwand; Neubau Carport Nr. 32a; Änderung Strassenanschluss.
Standort: Allmendstrasse 32 und 32a, Parzelle Nr. 1605 (BR 1720).
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzzone: keine.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Gesuchssteller: Ulrich Oppliger, Dorf 31b, 3635 Uebeschi.
Projektverfasser: Rudolf Schmocker Sanitär - Heizung, Schmockenstrasse 134, 3803 Beatenberg.
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen stehende Wärmepumpe.
Standort: Amisbühlstrasse 29, Beatenberg, Parzelle Nr. 1790, Koordinaten 2’628’557 / 1’172’503, Wohnzone 2-geschossig W2.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen: keine.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20490, eBau Nr. 2026-8069). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. August 2026.
Es wird auf die Baugesuchsakten und die Bauprofile vor Ort verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Beatenberg, 6. Juli 2026
Bauverwaltung Beatenberg
Mitarbeiter/-in Liegenschaften und Friedhof (100%)
Aufgabenbereich
In dieser Funktion sind Sie für die Pflege und den Unterhalt der Schulliegenschaft unseres Dorfes verantwortlich, die auch von aktiven Vereinen genutzt wird. Ebenso gehört der gemeindeeigene Friedhof zu Ihrem Aufgabengebiet. Dabei sind Sie für die Pflege der Anlage sowie für würdevolle Bestattungen zuständig.
Zusätzlich helfen Sie beim Winterdienst mit und teilen sich diesbezüglich sowohl die Pikettdienste als auch die Aufgaben mit dem Werkmeister. Bei den übrigen Arbeiten unterstützen Sie sich, wo nötig, gegenseitig.
Längerfristig ist eine Zusammenlegung der Aufgabengebiete möglich, sodass durchgehend eine Stellvertretung gewährleistet werden kann.
Anforderungen
Wir bieten
Bei Fragen stehen Ihnen die verantwortlichen Gemeinderäte Andreas Schild-Kuhnen, Telefon 076 429 83 83, und Fritz Santschi, Telefon 079 318 52 41, gerne zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung, die Sie mit den üblichen Unterlagen bis zum 31. Juli 2026 an folgende Adresse senden: Gemeinderat, Dorfstrasse 19, 3856 Brienzwiler, oder per E-Mail an thomas.riesen@brienzwiler.ch.
Lehrstelle als Kauffrau/-mann EFZ 2027 – chum zun iis
Das erwartet dich
Während der dreijährigen Ausbildung erhältst du Einblick in die Bereiche Präsidiales, Einwohner- und Fremdenkontrolle, Bau, Steuern, AHV-Zweigstelle und Finanzen. Du lernst die unterschiedlichen Aufgaben einer öffentlichen Verwaltung kennen.
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Fühlst du dich angesprochen? Wir freuen uns über deine Bewerbung mit Lebenslauf und Foto sowie Zeugnissen der letzten zwei Jahre per E-Mail an erika.brawand@gemeinde-grindelwald.ch oder per Post an Einwohnergemeinde Grindelwald, Erika Brawand, Spillstattstrasse 2, 8318 Grindelwald.
Grindelwald, 6. Juli 2026
Infolge Neuorganisation suchen wir per 1. August 2026 oder nach Vereinbarung zwei verantwortungsbewusste, zuverlässige und teamfähige Persönlichkeiten als
Mitarbeiter:in Baugruppe (je 70–100%)
Ihre Aufgaben
Ihr Profil
Unser Angebot
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 30. Juli 2026 per E-Mail an andre.chevrolet@oberried.ch oder postalischer Zustellung an Besondere Verwaltung, Hauptstrasse 21, 3854 Oberried am Brienzersee. Für weitere Auskünfte steht André Chevrolet, Besonderer Verwalter, unter Telefon 079 504 43 24 gerne zur Verfügung.
Hundetaxe 2026
Am 1. August ist die Hundetaxe für das Jahr 2026 fällig. Diese Abgabe beträgt Fr. 100.– je Hund, der älter als sechs Monate ist. Die in Grindelwald registrierten Hundehalter/-innen erhalten dafür automatisch eine Rechnung.
Falls Sie den registrierten Hund nicht mehr haben oder neu einen Hund besitzen, melden Sie dies bitte der Einwohnerkontrolle (Telefon 033 854 14 14 oder einwohnerkontrolle@gemeinde-grindelwald.ch). Bei der Anmeldung weisen Sie den Hundeausweis inkl. Mikrochipnummer vor. Alle Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Tierdatenbank Amicus registriert sein.
Die Gemeinde Grindelwald verzichtet auf die Abgabe von Hundemarken, da diese für die Identifizierung nicht mehr notwendig sind.
Planieeinbau Heimeggstrasse Lauterbrunnen – Strassensperrung
Aufgrund von Planieeinbau in der Heimeggstrasse in Lauterbrunnen ist der Strassenabschnitt von der Abzweigung Wengenweg bis zum Bänkli kurz nach dem Heimeggbach an folgenden Daten gesperrt:
Die Arbeiten sind wetterbedingt und könnten je nach Witterung verschoben werden. Bei schlechter Witterung sind folgende Verschiebedaten angedacht:
Bitte beachten Sie die Signalisationen und Hinweise vor Ort.
Für Blaulichtorganisationen ist die Durchfahrt jederzeit möglich.
Wir danken für die Kenntnisnahme und das Verständnis.
Einwohnergemeinde Lauterbrunnen
Verkehrsmassnahme
Der Gemeinderat Unterseen hat am 13. April 2026, gestützt auf Art. 66 Abs. 2 und 3 des kantonalen Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 sowie auf Art. 44 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 und mit Zustimmungsverfügung der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (Tiefbauamt Oberingenieurkreis I) vom 8. Juni 2026, folgende Verkehrsmassnahme beschlossen:
«Stop» bei der Ausfahrt Obere Goldey 39, Unterseen
Gegen diese Verkehrsmassnahme kann gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.
Die Verkehrsmassnahme tritt mit dem Aufstellen der entsprechenden Signalisation in Kraft.
Unterseen, 6. Juli 2026
Gemeinderat Unterseen
Bauherrschaft: Schärz Immobilien AG, Hauptstrasse 43, 3800 Unterseen.
Projektverfasserin: Universal Gebäudemanagement AG, Untere Bönigstrasse 5, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Energetische Sanierung Fassade und Dach, Ersatz Fenster und Türen.
Standort: Spielmatte 1, Parzelle Nr. 939, Koordinaten 2'631'553 / 1'170'747.
Zone: UeO/Uferschutzplan Spielmatte.
Gewässerschutzbereich: Au.
Schutzperimeter: Ortsbildschutzgebiet A – II, Spielmattenvorstadt.
Ortsbildschutzgebiet B – Baugruppe B, Spielmatte.
Schutzobjekt: schützenswertes K-Objekt gemäss Bauinventar der Gemeinde Unterseen.
Ausnahmen: keine.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Auf das Aufstellen von Bauprofilen wird ausdrücklich verzichtet (Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD). Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938
Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Unterseen, 2. Juli 2026
Bauverwaltung Unterseen
Gesuchsteller: Ronald Bosman und Monica Lozano Galindres, Kreuzimaadweg 29, 3812 Wilderswil.
Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch für eine haustechnische Anlage (Luft-Luft-Wärmepumpe), südseitig.
Standort: Allmendstrasse 10, Wilderswil, Parzelle Nr. 138, Koordinaten 2’840’001 / 1’300’001.
Zone: Kernzone.
Gewässerschutzzone: A.
Bauinventar: Schützenswert, K-Objekt, Baugruppe Allmend.
Beantragte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Wilderswil
Verkehrserschwerung
Kantonsstrasse Nr. 6 Interlaken–Wilerbrücke
Gemeinde: Oberried am Brienzersee.
410.20628 / Erneuerung Fahrlauigrabenbrücke
Teilstrecke: Koordinaten 2'638'590.34 / 1'175'144.77 (Y/X).
Dauer: 7 Tage, 27. Juli bis 3. August 2026.
Ausnahmen: keine.
Grund der Massnahme: Sondierbohrung für die Erneuerung der Fahrlauigrabenbrücke.
Verkehrsführung: Umleitung durch Lichtsignal gesteuert.
Einschränkungen: Einspurige Verkehrsführung, Verkehrsregelung von Hand oder mit Lichtsignalanlage.
Rechtliche Hinweise
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.
Gwatt, 8. Juli 2026
Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Neuvergabe Kehrichtabfuhr
Die Gemeinde Därligen vergibt per 1. Dezember 2026 die Kehrichtabfuhr (Hauskehricht und Grünabfall) im Gemeindegebiet neu. Anbieter der entsprechenden Dienstleistungen sind gebeten, ihre Offerten (aufgeteilt nach Hauskehricht inkl. Kleinsperrgut und Grünabfall) bis 15. August 2026 an die Gemeindeverwaltung, Chrützweg 2, 3707 Därligen, zu senden. Für die Bestellung der Unterlagen sowie für Rückfragen wenden Sie sich bitte an info@daerligen.ch.
Für die Vergabe des Auftrags kommt das freihändige Verfahren zur Anwendung.
Därligen, 9. Juli 2026
Der Gemeinderat
Gesuchsteller: Hans Rudolf Ziswiler, Höheweg 30, 3626 Hünibach.
Projektverfasserin: Gassmann Haustechnik AG, Waldbort 1323d, 3823 Wengen.
Bauvorhaben: Ersetzen der bestehenden Ölheizung durch eine aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Wengen, Schleif, Gebäude Nr. 1431c, Parzelle Nr. 3865, Koordinaten 2'636'996 / 1'162'094, Wohnzone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahme: keine.
Auflagestellen:
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 10. Juli bis 10. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Verkehrsmassnahme für den Eiger Ultra Trail vom Samstag, 18. Juli 2026, in Wengen
Der Gemeinderat von Lauterbrunnen verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 6 SVG in Verbindung mit Art. 42 Abs. 2 SV für den Eiger Ultra Trail, Wengen, folgende Verkehrsmassnahme:
Am Samstag, 18. Juli 2026, ab 8.00 bis ca. 11.00 Uhr, ist die Strecke vom Hotel Bernerhof bis zum Hotel Silberhorn für jeglichen Verkehr gesperrt. Es gilt ein allgemeines Fahrverbot.
Bitte beachten Sie die Abschrankungen, Signalisationen und Hinweise vor Ort. Diese Verkehrsbeschränkungen gelten nicht für Polizei, Feuerwehr und Ambulanz im Einsatz.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.
Gemeinderat Lauterbrunnen
Eröffnung
Fleig geb. Matzig Cäcilia Rita, geb. 6. August 1933, von Murgenthal und Basel, verwitwet, Florastrasse 9, 3800 Interlaken, gestorben am 11. März 2026.
Letztwillige Verfügung vom 11. März 2025 mit Erbeneinsetzung. Die Eröffnung an unbekannte Erben erfolgt durch vorliegende Publikation.
Auflage bei Notar Olivier Geringer, das.notariats.büro, Bahnhofstrasse 5, 3800 Interlaken.
Allfällige Einsprachen sind innert Monatsfrist ab der dritten Publikation schriftlich an Notar Olivier Geringer, das.notariats.büro, Bahnhofstrasse 5, Postfach 37, 3800 Interlaken, zu richten.
Der Beauftragte:
Olivier Geringer, Notar
Öffnungszeiten während der Sommerferien
Die Gemeindeverwaltung hat während der Sommerferien vom 6. Juli bis 9. August 2026 reduzierte Öffnungszeiten. In dieser Zeit bleibt der Schalter jeweils am Montag, Dienstag und Freitag geschlossen. Es gelten folgende Öffnungszeiten:
Ab Montag, 10. August 2026, sind wir zu den neuen Schalteröffnungszeiten wieder für Sie da.
Besten Dank für die Kenntnisnahme und Beachtung.
Gemeindeverwaltung Schwanden
Bauherrschaft: Einfache Gesellschaft Egg 6, Simone Kaufmann, Etzelkofenstrasse 68, 3308 Grafenried.
Projektverfasserin: Konzept Wyler AG, Stockmatte, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Umbau und Sanierung Ferienhaus, Erweiterung Laube West, Einbau von Zimmer in bestehenden Anbau Nord, Einbau von innen liegender Luftwärmepumpe.
Standort: Eggweg 6, 3856 Brienzwiler, Parzelle Nr. 766, Dorfkernzone, Koordinaten 2'650’776.54 / 1'177’852.73.
Schutzzonen/Objekt: Gewässerschutzbereich Au, K-Objekt (erhaltenswert), Baugruppe A, ISOS-Kerngebiet Dorf – Erhaltungsziel A.
Ausnahme: Unterschreitung der Raumhöhe (Art. 67 Abs. 1 BauV).
Auflage- und Einsprachefrist bis 3. August 2026.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Brienzwiler, Dorfstrasse 19, 3856 Brienzwiler.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Gemeindeverwaltung Brienzwiler
Gesuchstellerin: Eigermilch Grindelwald AG, vertreten durch Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Aufstockung Käserei für Tankraum, Erstellen Aussenzugang.
Standort: Wärgistalstrasse 4, Parzelle Nr. 373, Koordinaten (BR 5573), 2’645’226 / 1’163’193.
Nutzungszone / Überbauungsordnung: UeO Gewerbezone Sand.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: Au.
Beanspruchte Ausnahmen: Pflicht zur Solarenergienutzung (Art. 39a KEnG).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/283874
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 6. Juli 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Gesuchsteller: von Loeper Nikolai, vertreten durch KA-Holzbau AG, Spillstattstrasse 58, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: KA-Holzbau AG, Spillstattstrasse 58, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Umbau Wohnhaus in EFH, Ersatz Elektrospeicherheizung durch innen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Moosweg 18, Parzelle Nr. 4425, Koordinaten 2’648’034 / 1’164’775.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/285543
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 6. Juli 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Bauherrschaft: Thomas Ecknauer, Steinmattli 535, 3804 Habkern.
Projektverfasserin: Ingenieurbüro Sterchi GmbH, Bohnerenstrasse 14, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Abbruch Plumpsklo und Neubau WC und Dusche in bestehenden Räumlichkeiten; Anschluss an die öffentliche Kanalisation und Wasserversorgung. Ersatz bestehende Flügeltüre mit Fenster in Westfassade. Versetzen Hausanschlusskasten an Ostfassade, um Zugang zu bestehender Fensteröffnung zu erhalten.
Standort: Lamm, Parzellen Nrn. 324 und 335, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’632’380 / 1’176’438; 2’632’272 / 1’176’454.
Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich üB.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 3. August 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Habkern, Im Holz 373, 3804 Habkern.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profilierung / Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Hinweis nach LwG: Gestützt auf Artikel 97 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (LwG) sind die aufgrund der Gesetzgebung über den Natur- und Heimatschutz, den Umweltschutz und die Wanderwege legitimierten Organisationen zur Einsprache berechtigt.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Öffentliche Mitwirkungsauflage
Überbauungsordnung «Camping Eigernordwand» mit Zonenplan- und Baureglementsänderung
Der Gemeinderat von Grindelwald bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die genannte Überbauungsordnung zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Zur Einsichtnahme liegen auf:
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 10. Juli bis 10. August 2026, bei der Bauverwaltung Grindelwald während der Schalteröffnungszeiten öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Grindelwald unter www.gemeinde-grindelwald.ch verfügbar.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Bauverwaltung Grindelwald, z.Hd. des Gemeinderates, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, zu richten.
Grindelwald, 6. Juli 2026
Der Gemeinderat
Fakultatives Referendum
Der Gemeinderat Grindelwald hat am 30. Juni 2026 in Anwendung von Art. 34 Abs. 4 und Art. 26 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Grindelwald folgende Beschlüsse gefasst:
ARA Grindelwald; Ersatz Rechenanlage, Rechengutpresse und Strainpresse; Objektkredit Fr. 300’000.–
Wichtige Anlageteile zur Vorbehandlung vom Schmutzwasser in der ARA sind die Rechenanlage, Rechengutpresse und die Strainpresse. Diese stammen aus dem Jahr 1983 und sollen ersetzt werden. Die Anlageteile sind stark von Korrosion befallen und müssen ersetzt werden, damit ein Ausfall der Anlage verhindert, die Rückhaltung von Feststoffen verbessert und mögliche Schäden an nachfolgenden Anlageteilen verhindert werden können.
GEP; Teilgebiet 1 Mühlebach–Bort; Verpflichtungskredit Fr. 350’000.–
Der aktuelle Generelle Entwässerungsplan (GEP) der Gemeinde Grindelwald stammt aus dem Jahr 2013. Dieser muss überprüft und erneuert werden. Der GEP ist die rechtliche und technische Voraussetzung für ordnungsgemässen und gesetzeskonformen Betrieb der Abwasseranlagen und die Genehmigung von zukünftigen Baubewilligungen und Erschliessungen im Gemeindegebiet. Das Gemeindegebiet wurde in Absprache mit dem Amt für Wasser und Abfall (AWA) in Teilgebiete aufgeteilt. In einem ersten Schritt soll das im Gebiet Mühlebach überprüft werden. Damit die ideale Ausführung der Aufnahmen abschliessend definiert werden kann, soll vorerst nur ein Teilgebiet ausgeführt werden. Zur Umsetzung hat der Gemeinderat einen Verpflichtungskredit von Fr. 350'000.– genehmigt.
Belagsarbeiten; Nachkredit von Fr. 45’000.–
Im Budget 2026 ist ein Gesamtbetrag von Fr. 450'000.– vorgesehen. Davon wird für das Los 1 bereits ein Betrag von Fr. 299'000.– verwendet. Damit nun weitere Teilstücke der Grabenstrasse und des Sametwegs im Los 2 saniert werden können, ist ein Nachkredit von Fr. 45'000.– erforderlich.
Fakultatives Referendum, Art. 26 der Gemeindeordnung
100 Stimmberechtigte können innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung des entsprechenden Beschlusses im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde mittels Unterschrift verlangen, dass ein Beschluss des Gemeinderats gemäss Art. 34 Abs. 4 der Gemeindeversammlung unterbreitet wird. Die Frist zur Einreichung der Unterschriften beim Gemeinderat beträgt 30 Tage ab der ersten Publikation (21. Mai 2026). Diese Frist endet somit am Montag, 10. August 2026. Die Akten liegen während der Referendumsfrist zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten auf der Gemeindeverwaltung auf.
Grindelwald, 30. Juni 2026
Gemeinderat Grindelwald
Gesuchsteller: Christoph und Cornelia Genetzke, Choufmasmatta 132 K, 3815 Zweilütschinen.
Bauvorhaben: Abbruch alter Carport, Neubau Carport.
Standort: Choufmasmatta 132 K, 3815 Zweilütschinen, Parzelle Nr. 410, Lagekoordinaten 2`635`675.01 / 1`164`686.19.
Nutzungszone: UeO Nr. 2 «Choufmasmatta», Überbauungsplan Nr. 2 mit Sonderbauvorschriften und Detailerschliessung «Choufmasmatta».
Schutzzone: Gewässerschutzzone: Au.
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand gemäss Art. 16 Abs. 1 Baureglement.
Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Gündlischwand, Im Viertel 130 E, 3815 Zweilütschinen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Gündlischwand, Im Viertel 130 E, 3815 Zweilütschinen, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35 b BauG).
Gündlischwand, 6. Juli 2026
Bauverwaltung Gündlischwand
Bauherrschaft: Peter und Silke Rütten, Zäundli 348e, 3804 Habkern.
Projektverfasserin: Wyss Holzbau AG, Mätteli Bohlseite 1002, 3804 Habkern.
Bauvorhaben: Neubau Wohnhaus, Installation PV-Anlage, Aufstellen aussen liegende Wärmepumpe, Erstellen einer Stützmauer mit Verankerung im Bereich der Gemeindestrasse.
Standort: Untere Bärenmatte 1019, Parzellen Nrn. 1449 und 316, Dorfkernzone, Koordinaten 2’632’501 / 1’175’124.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.
Naturgefahrengebiet: blau.
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 21 GBR).
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. August 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Habkern, Im Holz 373, 3804 Habkern.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Lauterbrunnen, Gemeindehaus Adler, 3822 Lauterbrunnen.
Projektverfasserin: L2A Architekten AG, untere Gasse 4, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Neubau Velounterstand.
Standort: Station, Parzelle Nr. 2265 (BR 6458), Zone mit Planungspflicht «Entwicklungsgebiet Dorfeingang / Bahnareal Lauterbrunnen», Koordinaten 2’635’934 / 1’160’823.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, Baugruppe B.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. August 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Grindellodge AG, Obere Gletscherstrasse 41, 3818 Grindelwald, vertreten durch Rechtsanwalt und Notar Gerhard Frey, Advokatur & Notariat Frey AG, Bahnhofstrasse 12, Postfach 1016, 3601 Thun.
Projektverfasserin: Chaletplan GmbH, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Umbau Hotel; Neubau aussen aufgestellte Kühlgeräte; Ersatz beleuchtete Reklame bei der Einfahrt; Ersatz der beleuchteten Reklame an der Südfassade; Erstellen von 30 Terrassensitzplätzen; Anpassung der Öffnungszeiten. Projektänderungen: Beschränkung Öffnungszeiten der Aussenterrassen auf täglich 23.00 Uhr; Anpassungen gemäss den Nachforderungen der Fachstelle Hindernisfreies Bauen sowie der Abteilung Energie des Amts für Umwelt und Energie; Installation einer Ladestation für zwei Elektroautos. Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 70 Sitzplätze innen (unverändert) und 30 Sitzplätze auf der Terrasse (neu), 20 Gästezimmer mit 54 Gästebetten (unverändert); Öffnungszeiten: innen täglich bis 0.30 Uhr, auf der Terrasse täglich bis 23.00 Uhr.
Standort: Obere Gletscherstrasse 41, Parzelle Nr. 6019, Wohnzone W2, Koordinaten 2’646’785 / 1’164’416.
Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich üB.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. August 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Silas und Stefanie Thöni, Eschweg 8, 3855 Brienz.
Projektverfasserin: Houseler AG, Museumsstrasse 25, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Neubau Wohnhaus mit vier Wohneinheiten.
Standort: Wangbächlistrasse 18, Parzelle Nr. 3660, Wohnzone W2, Koordinaten 2’644’925 / 1’178’800.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. August 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Gesuchsteller und Projektverfasser: Willy Brunner, Am Acher 1363, 3823 Wengen.
Bauvorhaben: Umbau und Renovation von zwei bestehenden Räumen im Souterrain zu Studio (Erstwohnung).
Standort: Wengen, Am Acher, Gebäude Nr. 1365, Parzelle Nr. 6381, Koordinaten 2'637'016 / 1'161'464, Kernzone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahme: keine.
Auflagestellen:
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 3. Juli bis 3. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Bauherrschaft: Ma Wei, Eggmatt 4, 6315 Oberägeri.
Vertreter: Schweizer Felix, Tavelweg 18, 3008 Bern.
Projektverfasserin: Plan C GmbH, Wasserwerkgasse 20, 3011 Bern.
Bauvorhaben: Umnutzung Keller im UG in Personalraum; Anpassung Geländer und Reklamen an Süd- und Ostfassade; Erstellung von acht Veloabstellplätzen auf Parzelle Nr. 567; Änderung Anzahl und Anordnung Auto- und Veloabstellplätze auf Parzelle Nr. 1178.
Standort: Höheweg 33, Parzellen Nrn. 567 und 1178.
Nutzungszone: Mischzone MK 5.
Schutzzone/Schutzobjekt: Ortsbildgestaltungsbereich, schützenswertes K-Objekt, Baugruppe D.
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreitung der erforderlichen Anzahl Veloabstellplätze, Art. 54c BauV.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Interlaken
Beschlüsse des Grossen Gemeinderates
Der Grosse Gemeinderat hat am 30. Juni 2026 folgende Beschlüsse gefasst:
Jahresrechnung 2025
Die Jahresrechnung 2025 wird wie folgt genehmigt:
Erfolgsrechnung
davon
Allgemeiner Haushalt
SF Abfall
SF Liegenschaften des Finanzvermögens
Investitionsrechnung
Wahl Rechnungsprüfungsorgan für die Amtsperiode 2027–2030
BDO AG, Burgdorf.
Rechtsmittel
Gegen die obigen Beschlüsse kann beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, innert 30 Tagen ab vorliegender Publikation Beschwerde eingereicht werden.
Öffentliche Planauflage
Zonenplan- und Baureglementsänderung «Schulhaus Bussalp»
Der Gemeinderat Grindelwald bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Zonenplan- und Baureglementsänderung «Schulhaus Bussalp» zur öffentlichen Auflage.
Planungsinhalte:
Weitere Dokumente:
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 10. Juli bis 10. August 2026, bei der Bauverwaltung Grindelwald während der Schalteröffnungszeiten öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Grindelwald unter www.gemeinde-grindelwald.ch verfügbar.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Bauverwaltung Grindelwald einzureichen.
Grindelwald, 6. Juli 2026
Der Gemeinderat
Verkehrsbehinderung und Strassensperrung
13. Juli 2026 bis Januar 2027
Infolge von Bauarbeiten ist in der Talstrasse Goldswil, Bereich Eggelti, mit Verkehrsbehinderungen und Strassensperrungen zu rechnen. Die Zufahrt zu den Liegenschaften in der Talstrasse unterhalb der Baustelle ist via Dorfgasse–Güntschenacherweg möglich.
Die betroffenen Anwohner*innen werden direkt über die Einschränkungen informiert.
Wir danken für Ihr Verständnis und bitten um Kenntnisnahme.
Einwohnergemeinde Ringgenberg
Reglement für die Spezialfinanzierung Werterhalt von Investitionen im Verwaltungsvermögen – Genehmigung und Inkrafttreten
In Anwendung von Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Gemeindeversammlung vom 3. Juni 2026 die Neufassung des «Reglements für die Spezialfinanzierung Werterhalt von Investitionen im Verwaltungsvermögen (624.1)» beschlossen hat.
Das Reglement ist rückwirkend per 1. Juli 2026 in Kraft getreten und kann bei der Gemeindeverwaltung Ringgenberg bezogen oder online unter www.ringgenberg.ch eingesehen werden.
Gemeinderat Ringgenberg
Reglement für die Spezialfinanzierung Naturstrandbad Burgseeli – Aufhebung
In Anwendung von Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Gemeindeversammlung vom 3. Juni 2026 das «Reglement für die Spezialfinanzierung Naturstandbad Burgseeli (625.1)» vom 29. November 2024 per 30. Juni 2026 aufgehoben hat.
Gemeinderat Ringgenberg
Bauherrschaft: Stähli Daniel und Tanja, Bernastrasse 14, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Zahler GmbH, Bahnhofstrasse 7, 3713 Reichenbach im Kandertal.
Bauvorhaben: Ersatz Elektroheizung durch aussen aufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpe; Aufstellen Lärmschutzwand; Neubau Carport Nr. 32a; Änderung Strassenanschluss.
Standort: Allmendstrasse 32 und 32a, Parzelle Nr. 1605 (BR 1720).
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzzone: keine.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Gesuchssteller: Ulrich Oppliger, Dorf 31b, 3635 Uebeschi.
Projektverfasser: Rudolf Schmocker Sanitär - Heizung, Schmockenstrasse 134, 3803 Beatenberg.
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen stehende Wärmepumpe.
Standort: Amisbühlstrasse 29, Beatenberg, Parzelle Nr. 1790, Koordinaten 2’628’557 / 1’172’503, Wohnzone 2-geschossig W2.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen: keine.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20490, eBau Nr. 2026-8069). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. August 2026.
Es wird auf die Baugesuchsakten und die Bauprofile vor Ort verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Beatenberg, 6. Juli 2026
Bauverwaltung Beatenberg
Mitarbeiter/-in Liegenschaften und Friedhof (100%)
Aufgabenbereich
In dieser Funktion sind Sie für die Pflege und den Unterhalt der Schulliegenschaft unseres Dorfes verantwortlich, die auch von aktiven Vereinen genutzt wird. Ebenso gehört der gemeindeeigene Friedhof zu Ihrem Aufgabengebiet. Dabei sind Sie für die Pflege der Anlage sowie für würdevolle Bestattungen zuständig.
Zusätzlich helfen Sie beim Winterdienst mit und teilen sich diesbezüglich sowohl die Pikettdienste als auch die Aufgaben mit dem Werkmeister. Bei den übrigen Arbeiten unterstützen Sie sich, wo nötig, gegenseitig.
Längerfristig ist eine Zusammenlegung der Aufgabengebiete möglich, sodass durchgehend eine Stellvertretung gewährleistet werden kann.
Anforderungen
Wir bieten
Bei Fragen stehen Ihnen die verantwortlichen Gemeinderäte Andreas Schild-Kuhnen, Telefon 076 429 83 83, und Fritz Santschi, Telefon 079 318 52 41, gerne zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung, die Sie mit den üblichen Unterlagen bis zum 31. Juli 2026 an folgende Adresse senden: Gemeinderat, Dorfstrasse 19, 3856 Brienzwiler, oder per E-Mail an thomas.riesen@brienzwiler.ch.
bestehend aus den politischen Gemeinden Interlaken, Matten, Bönigen, Iseltwald, Wilderswil, Gsteigwiler, Saxeten, Lütschental und Gündlischwand
Ordentliche Kirchgemeindeversammlung vom 30. Juni 2026 im Kirchgemeindehaus Matten
Protokollauflage
Das Protokoll der ordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom 30. Juni 2026 liegt gemäss Organisationsreglement Art. 73 ab Freitag, 10. Juli, bis Sonntag, 9. August 2026, während 30 Tagen im Büro der Verwaltung, Herziggässli 21, 3800 Matten, zur Einsichtnahme auf.
Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Kirchgemeinderat erhoben werden.
Der Kirchgemeinderat entscheidet über die Einsprache und genehmigt das Protokoll.
Matten, 1. Juli 2026
Der Kirchgemeinderat
Lehrstelle als Kauffrau/-mann EFZ 2027 – chum zun iis
Das erwartet dich
Während der dreijährigen Ausbildung erhältst du Einblick in die Bereiche Präsidiales, Einwohner- und Fremdenkontrolle, Bau, Steuern, AHV-Zweigstelle und Finanzen. Du lernst die unterschiedlichen Aufgaben einer öffentlichen Verwaltung kennen.
Du bist zuverlässig, motiviert, kennst das Zehnfingersystem, arbeitest gerne am PC, hast eine gute Auffassungsgabe, im Team macht es dir Spass und du hast Freude am Kontakt mit Kunden – dann bist du bei uns richtig!
Fühlst du dich angesprochen? Wir freuen uns über deine Bewerbung mit Lebenslauf und Foto sowie Zeugnissen der letzten zwei Jahre per E-Mail an erika.brawand@gemeinde-grindelwald.ch oder per Post an Einwohnergemeinde Grindelwald, Erika Brawand, Spillstattstrasse 2, 8318 Grindelwald.
Grindelwald, 6. Juli 2026
Infolge Neuorganisation suchen wir per 1. August 2026 oder nach Vereinbarung zwei verantwortungsbewusste, zuverlässige und teamfähige Persönlichkeiten als
Mitarbeiter:in Baugruppe (je 70–100%)
Ihre Aufgaben
Ihr Profil
Unser Angebot
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 30. Juli 2026 per E-Mail an andre.chevrolet@oberried.ch oder postalischer Zustellung an Besondere Verwaltung, Hauptstrasse 21, 3854 Oberried am Brienzersee. Für weitere Auskünfte steht André Chevrolet, Besonderer Verwalter, unter Telefon 079 504 43 24 gerne zur Verfügung.
Hundetaxe 2026
Am 1. August ist die Hundetaxe für das Jahr 2026 fällig. Diese Abgabe beträgt Fr. 100.– je Hund, der älter als sechs Monate ist. Die in Grindelwald registrierten Hundehalter/-innen erhalten dafür automatisch eine Rechnung.
Falls Sie den registrierten Hund nicht mehr haben oder neu einen Hund besitzen, melden Sie dies bitte der Einwohnerkontrolle (Telefon 033 854 14 14 oder einwohnerkontrolle@gemeinde-grindelwald.ch). Bei der Anmeldung weisen Sie den Hundeausweis inkl. Mikrochipnummer vor. Alle Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Tierdatenbank Amicus registriert sein.
Die Gemeinde Grindelwald verzichtet auf die Abgabe von Hundemarken, da diese für die Identifizierung nicht mehr notwendig sind.
Gemeinden Bönigen, Interlaken, Matten b. Interlaken
Information an die Bevölkerung – Spülarbeiten am Kanalisationsnetz
Die Abwasser Region Interlaken führt in den kommenden Wochen planmässige Reinigungsarbeiten am öffentlichen Kanalisationsnetz durch.
Zeitraum der Arbeiten: seit 27. April bis 18. September 2026.
Betroffene Gebiete: Spülkreis Bödeli: Bönigen, Matten, Interlaken.
Ziel dieser Arbeiten ist die Sicherstellung eines einwandfreien Betriebs der Kanalisation sowie die Werterhaltung der Infrastruktur. Dabei werden Ablagerungen, Sand, Kies sowie Wurzeleinwuchs entfernt.
Was bedeutet das für Sie?
Während den Spülarbeiten kann es in einzelnen Fällen zu folgenden Begleiterscheinungen kommen:
Diese Erscheinungen sind in der Regel unbedenklich und von kurzer Dauer.
Wichtiger Hinweis: Wir empfehlen, während den Arbeiten die WC-Deckel geschlossen zu halten und Bodenabläufe (z. B. im Keller) mit Wasser gefüllt zu halten.
Zufahrten und Einschränkungen: Es kann zeitweise zu kleineren Verkehrsbehinderungen kommen. Die Zufahrt zu den Liegenschaften bleibt jedoch gewährleistet.
Die Arbeiten werden durch ein spezialisiertes Kanalreinigungsunternehmen ausgeführt.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Christian Abegglen, Telefon 079 458 18 73, info@ara-interlaken.ch
Abwasser Region Interlaken
Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 29. Juni 2026
24 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben an der Gemeindeversammlung vom 29. Juni 2026 folgende
Beschlüsse gefasst:
Därligen, 6. Juli 2026
Inkrafttreten Reglement
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das von der Versammlung der Einwohnergemeinde Därligen am 29. Juni 2026 beschlossene Reglement über die Bewirtschaftung öffentlicher Parkplätze am 1. Juli 2026 in Kraft tritt.
Gemeinderat Därligen
Planieeinbau Heimeggstrasse Lauterbrunnen – Strassensperrung
Aufgrund von Planieeinbau in der Heimeggstrasse in Lauterbrunnen ist der Strassenabschnitt von der Abzweigung Wengenweg bis zum Bänkli kurz nach dem Heimeggbach an folgenden Daten gesperrt:
Die Arbeiten sind wetterbedingt und könnten je nach Witterung verschoben werden. Bei schlechter Witterung sind folgende Verschiebedaten angedacht:
Bitte beachten Sie die Signalisationen und Hinweise vor Ort.
Für Blaulichtorganisationen ist die Durchfahrt jederzeit möglich.
Wir danken für die Kenntnisnahme und das Verständnis.
Einwohnergemeinde Lauterbrunnen
Hundetaxe 2026
Im August (Stichtag 1. August) ist die Hundetaxe für das Jahr 2026 zur Zahlung fällig. Hundehalterinnen und Hundehalter, welche bereits in Ringgenberg registriert sind, erhalten im August automatisch eine Rechnung.
In diesem Zusammenhang bitten wir Sie, sich zu melden, wenn Sie keinen Hund mehr haben oder neu einen solchen besitzen (Gemeindeschreiberei Ringgenberg, Telefon 033 826 58 00, E-Mail gemeindeschreiberei@ringgenberg.ch).
Aufgrund der Mikrochippflicht verzichtet die Gemeinde Ringgenberg darauf, Hundemarken abzugeben, da diese für die Identifizierung nicht mehr erforderlich sind.
Taxpflicht
Für jeden gehaltenen Hund, welcher am 1. August 2026 über sechs Monate alt ist, muss eine jährliche Abgabe entrichtet werden. Die Taxe beträgt Fr. 125.– pro Hund.
Gemeindeschreiberei Ringgenberg
Verkehrsmassnahme
Der Gemeinderat Unterseen hat am 13. April 2026, gestützt auf Art. 66 Abs. 2 und 3 des kantonalen Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 sowie auf Art. 44 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 und mit Zustimmungsverfügung der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (Tiefbauamt Oberingenieurkreis I) vom 8. Juni 2026, folgende Verkehrsmassnahme beschlossen:
«Stop» bei der Ausfahrt Obere Goldey 39, Unterseen
Gegen diese Verkehrsmassnahme kann gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.
Die Verkehrsmassnahme tritt mit dem Aufstellen der entsprechenden Signalisation in Kraft.
Unterseen, 6. Juli 2026
Gemeinderat Unterseen
Bauherrschaft: Schärz Immobilien AG, Hauptstrasse 43, 3800 Unterseen.
Projektverfasserin: Universal Gebäudemanagement AG, Untere Bönigstrasse 5, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Energetische Sanierung Fassade und Dach, Ersatz Fenster und Türen.
Standort: Spielmatte 1, Parzelle Nr. 939, Koordinaten 2'631'553 / 1'170'747.
Zone: UeO/Uferschutzplan Spielmatte.
Gewässerschutzbereich: Au.
Schutzperimeter: Ortsbildschutzgebiet A – II, Spielmattenvorstadt.
Ortsbildschutzgebiet B – Baugruppe B, Spielmatte.
Schutzobjekt: schützenswertes K-Objekt gemäss Bauinventar der Gemeinde Unterseen.
Ausnahmen: keine.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Auf das Aufstellen von Bauprofilen wird ausdrücklich verzichtet (Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD). Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938
Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Unterseen, 2. Juli 2026
Bauverwaltung Unterseen
Gesuchsteller: Ronald Bosman und Monica Lozano Galindres, Kreuzimaadweg 29, 3812 Wilderswil.
Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch für eine haustechnische Anlage (Luft-Luft-Wärmepumpe), südseitig.
Standort: Allmendstrasse 10, Wilderswil, Parzelle Nr. 138, Koordinaten 2’840’001 / 1’300’001.
Zone: Kernzone.
Gewässerschutzzone: A.
Bauinventar: Schützenswert, K-Objekt, Baugruppe Allmend.
Beantragte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Wilderswil
Richterliches Verbot
Die Eigentümerin der Grundstücke lnterlaken-Gbbl. Nm. 258 und 1626 an der Sendlistrasse 32, 34 und 36 lässt hiermit die gesamten Grundstücke gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.
Verboten ist insbesondere das unbefugte Parkieren und Abstellen von Fahrzeugen aller Art.
Das Verbot ist unbefristet.
Bestehende Rechte Dritter sind von diesem Verbot nicht betroffen.
Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden gemäss M. 258 Abs. 1 ZPO auf Antrag mit einer Busse bis Fr. 2000.– bestraft.
Art. 260 Abs. 1 ZPO
Wer das Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen seit dessen Bekanntmachung und Anbringung auf dem Grundstück beim Gericht Einsprache zu erheben. Die Einsprache bedarf keiner Begründung.
Därligen, 9. Juni 2026
Richterlich bewilligt:
Thun, 25. Juni 2026
Für die Eigentümerin / Verbotsnehmerin:
Alsate AG
sig. Hans Wolf
Regionalgericht Oberland
Zivilabteilung
Die Gerichtspräsidentin:
sig. Thimm
Verkehrserschwerung
Kantonsstrasse Nr. 6 Interlaken–Wilerbrücke
Gemeinde: Oberried am Brienzersee.
410.20628 / Erneuerung Fahrlauigrabenbrücke
Teilstrecke: Koordinaten 2'638'590.34 / 1'175'144.77 (Y/X).
Dauer: 7 Tage, 27. Juli bis 3. August 2026.
Ausnahmen: keine.
Grund der Massnahme: Sondierbohrung für die Erneuerung der Fahrlauigrabenbrücke.
Verkehrsführung: Umleitung durch Lichtsignal gesteuert.
Einschränkungen: Einspurige Verkehrsführung, Verkehrsregelung von Hand oder mit Lichtsignalanlage.
Rechtliche Hinweise
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.
Gwatt, 8. Juli 2026
Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Neuvergabe Kehrichtabfuhr
Die Gemeinde Därligen vergibt per 1. Dezember 2026 die Kehrichtabfuhr (Hauskehricht und Grünabfall) im Gemeindegebiet neu. Anbieter der entsprechenden Dienstleistungen sind gebeten, ihre Offerten (aufgeteilt nach Hauskehricht inkl. Kleinsperrgut und Grünabfall) bis 15. August 2026 an die Gemeindeverwaltung, Chrützweg 2, 3707 Därligen, zu senden. Für die Bestellung der Unterlagen sowie für Rückfragen wenden Sie sich bitte an info@daerligen.ch.
Für die Vergabe des Auftrags kommt das freihändige Verfahren zur Anwendung.
Därligen, 9. Juli 2026
Der Gemeinderat
Protokollauflage Gemeindeversammlung vom 29. Juni 2026
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 29. Juni 2026 liegt ab 9. Juli 2026 während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung Därligen öffentlich auf. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat gemacht werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll (Art. 64 OgR).
Därligen, 9. Juli 2026
Gemeindeschreiberei Därligen
Gesuchsteller: Hans Rudolf Ziswiler, Höheweg 30, 3626 Hünibach.
Projektverfasserin: Gassmann Haustechnik AG, Waldbort 1323d, 3823 Wengen.
Bauvorhaben: Ersetzen der bestehenden Ölheizung durch eine aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Wengen, Schleif, Gebäude Nr. 1431c, Parzelle Nr. 3865, Koordinaten 2'636'996 / 1'162'094, Wohnzone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahme: keine.
Auflagestellen:
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 10. Juli bis 10. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Ausgabenbeschluss des Gemeinderates
Der Gemeinderat hat gestützt auf Artikel 101 der kantonalen Gemeindeverordnung und Artikel 10 des Organisationsreglements der Gemeinde Habkern folgenden gebundenen Nachkredit genehmigt:
Sofortmassnahmen nach Unwetterschäden (Instandstellung Strasse) vom 31. Mai 2026. Der Betrag beläuft sich auf Fr. 33'764.–.
Die Ausgaben gelten als gebunden, da sie zur Behebung eines unvorhergesehenen Schadenereignisses dringend erforderlich sind.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit der vorliegenden Publikation schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde erhoben werden.
Einstellung mangels Aktiven
Schuldner: Krasnic Ragip, geb. 2. Februar 1960, EF: KRASNIC Transport, 3804 Habkern, ZA: Justizvollzugsanstalt Thorberg, Thorbergstrasse 48, 3326 Krauchthal, CHE-115.812.332.
Datum der Konkurseröffnung: 19. Mai 2026.
Datum der Konkurseinstellung: 29. Juni 2026.
Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger bis zum 28. Juli 2026 die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten einen Vorschuss von Fr. 5200.– leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 8. Juli 2026.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Information an die Bevölkerung – Spülarbeiten am Kanalisationsnetz
Vollständige Publikation siehe unter «Interlaken».
Abwasser Region Interlaken
Verkehrsmassnahme für den Eiger Ultra Trail vom Samstag, 18. Juli 2026, in Wengen
Der Gemeinderat von Lauterbrunnen verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 6 SVG in Verbindung mit Art. 42 Abs. 2 SV für den Eiger Ultra Trail, Wengen, folgende Verkehrsmassnahme:
Am Samstag, 18. Juli 2026, ab 8.00 bis ca. 11.00 Uhr, ist die Strecke vom Hotel Bernerhof bis zum Hotel Silberhorn für jeglichen Verkehr gesperrt. Es gilt ein allgemeines Fahrverbot.
Bitte beachten Sie die Abschrankungen, Signalisationen und Hinweise vor Ort. Diese Verkehrsbeschränkungen gelten nicht für Polizei, Feuerwehr und Ambulanz im Einsatz.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.
Gemeinderat Lauterbrunnen
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
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