Änderungen im Datenschutzreglement / Genehmigung und Inkrafttretung
(Bekanntmachung gemäss Art. 45 ff. kant. Gemeindeverordnung)
Genehmigung
Der Einwohnergemeinderat Unterseen hat am 31. August 2026 die Änderungen, Ergänzung respektive Streichung von Art. 4, 7, und 9 des Datenschutzreglements der Einwohnergemeinde Unterseen vom 13. September 1999 erlassen und genehmigt.
Rechtsmittel
Gemäss Art. 37 Abs. 2 der Gemeindeordnung können fünf Prozent der Stimmberechtigten innert sechzig Tagen seit Veröffentlichung durch Unterzeichnung des diesbezüglichen Begehrens verlangen, dass die entsprechenden Änderungen der Gemeindeversammlung zum Beschluss unterbreitet werden.
Inkrafttretung
Wird das Referendum gegen die vorliegenden Reglementsänderungen nicht ergriffen, setzt der Gemeinderat diese rückwirkend auf 1. September 2026 in Kraft.
Reglementsbezug
Der neue Erlass kann auf der gemeindeeigenen Homepage www.unterseen.ch heruntergeladen oder während den Büroöffnungszeiten bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden.
Unterseen, 31. August 2026
Der Einwohnergemeinderat
Verordnung Löhne und Entschädigungen: Inkrafttreten
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Kirchgemeinderat an seiner Sitzung vom 18. August 2026 die bestehende Verordnung Löhne und Entschädigungen geringfügig geändert hat. Die Verordnung tritt, vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden, am 1. Oktober 2026 in Kraft.
Gegen den Beschluss des Kirchgemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt von Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, erhoben werden.
Die neue Verordnung kann im Pfarreisekretariat oder im Internet unter kath-interlaken.ch/kirchgemeinde eingesehen und bezogen werden.
Der Kirchgemeinderat
Aufruf zum Trinkwassersparen und Abstellen laufender Brunnen
Informationen und Weisungen zum sorgfältigen Wasserverbrauch in der Gemeinde Grindelwald
Die anhaltende Hitze und Trockenheit haben dazu geführt, dass die Quellschüttungen markant zurückgegangen sind. Die vergangenen Niederschläge führten zu keiner Erholung und anhaltende Niederschläge sind keine in Sicht.
Der Gemeinderat hat deshalb entschieden, zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung und des Löschschutzes, gestützt auf Art. 10 des Wasserversorgungsreglements, folgende Massnahmen bis auf Weiteres anzuordnen:
Wir bitten die Wasserbezüger/-innen haushälterisch und sparsam mit dem Trinkwasser umzugehen.
Detaillierte Angaben zu Art. 10 Wasserversorgungsreglement: Die Gemeinde kann die Wasserabgabe bei Wasserknappheit vorübergehend einschränken.
Die Wasserversorgung behält sich vor, Kontrollen durchzuführen. Gemäss Art. 46, Abs. 1 des Wasserversorgungsreglements werden Widerhandlungen mit einer Busse von bis zu Fr. 5000.– bestraft.
Die Bevölkerung ist grundsätzlich angehalten, mit unserem guten Trinkwasser sorgfältig umzugehen.
Der Gemeinderat und die Wasserversorgung danken den WasserbezügerInnen für ihr Verständnis und ihre Unterstützung.
Gemeinderat Grindelwald
Der Vorstand der Schwellenkorporation Schwanden legt das neue Organisationsreglement und den neuen Perimeterplan gestützt auf Artikel 52 der kantonalen Wasserbauverordnung vom 15. November 1989 und Artikel 37 ff. der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 30 Tage öffentlich auf.
Auflagefrist: Donnerstag, 17. September, bis Freitag, 16. Oktober 2026.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Schwanden, während der Öffnungszeiten.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen gegen das Reglement und den Perimeterplan sind eingeschrieben und begründet innerhalb der Auflagefrist an die Schwellenkorporation Schwanden, p. A. Einwohnergemeinde Schwanden, Schwanderstrasse 82, 3855 Schwanden, zu richten.
Schwellenkorporation Schwanden
Der Vorstand
Strassensperrung Endweg
Freitag, 2. Oktober 2026, von 7.00 bis 18.00 Uhr
Infolge Kranmontage wird der Endweg zwischen der ESH Sportzentrum bis Endweg 25 für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Zufahrt bis zur Baustelle ist gestattet.
Der Durchgang für Fussgänger ist gewährleistet.
Bus Linie 123: Die Bushaltestelle Endweg wird während der Sperrzeit nicht bedient.
Verschiebungsdatum ist der Mittwoch, 7. Oktober 2026.
Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.
Wir bitten die Anstösser/-innen und Verkehrsteilnehmer/-innen um Verständnis.
Ghelma AG, Bauverwaltung Grindelwald
Bauherrschaft: Armlind und Anina Berisha-Schweizer, Juheigässli 8, 3800 Matten.
Projektverfasserin: Schmocker Immobilien GmbH, Lanzenen 26a, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Einbau Studiowohnung im Erdgeschoss.
Standort: Hauptstrasse 27, Goldswil, Parzelle Nr. 1134, Überbauungsordnung Dorfkernzone Goldswil-Dorf, Koordinaten 2’633’475 / 1’171’786.
Schutzgebiete/Objekte: Gewässerschutzzone Au, Baugruppe C, erhaltenswertes K-Objekt (Nachbargebäude Nr. 29).
Naturgefahrengebiet: blau.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Oktober 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Iris Zitta, Bühlweg 33, 3706 Leissigen.
Projektverfasserin: Kreativ Architektur GmbH, Am Musterplatz 1, 3714 Frutigen.
Bauvorhaben: Aussen aufgestellte Sauna für private Zwecke.
Standort: Bühlweg 33, Parzelle Nr. 402, Überbauungsordnung Zweigarten (Ferienhauszone), Koordinaten 2’626’000 / 1’166’865.
Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich üB.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Oktober 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Leissigen, 3706 Leissigen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Andreas und Iris Baumann, Eschengasse 1, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: ateliermarti architekten ag, Am Lauener 8, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Neubau Wohnhaus mit einer Erstwohnung im 1. /2. Obergeschoss und zwei Einliegerwohnungen im Erdgeschoss sowie einer Einstellhalle.
Bau von zwei touristisch bewirtschafteten Wohnungen mit entsprechendem Grundbucheintrag (Einliegerwohnungen).
Standort: Wagisbachstrasse 18, Parzelle Nr. 5890, Wohnzone W2, Koordinaten 2’644’125 / 1’164’625.
Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Oktober 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Sunrise GmbH, vertreten durch die Enkom AG, Biljana Boban, Schellenrainstrasse 13, 6210 Sursee.
Projektverfasserin: Enkom AG, Schellenrainstrasse 13, 6210 Sursee.
Bauvorhaben: BN436-1; neue Mobilfunkanlage für Sunrise auf dem Hochspannungsmast beim Schützenhaus.
Hinweis: Es ist vorgesehen, die Antennen adaptiv, unter Anwendung des Korrekturfaktors KAA (gemäss Nachtrag zur Vollzugshilfe vom 23. Februar 2021), zu betreiben.
Standort: HTT Mast 1810, Parzelle Nr. 77, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’628’651 / 1’167’491.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Ao.
Ausnahme: Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Oktober 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Därligen, Chrützweg 2, 3707 Därligen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten, die Amts- und Fachberichte sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Birnel-Aktion 2026
In Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Winterhilfe wird auch in diesem Jahr eine Birnel-Aktion durchgeführt. Birnel, der reine, eingedickte Saft von sonnengereiften Mostbirnen, ist ein Naturprodukt, welches in konzentrierter Form viele wertvolle Mineralstoffe und Vitamine aufweist.
Ein Kilo Birnel enthält die Nährstoffe von ca. 10 kg Birnen resp. 650 g hochwertigem Fruchtzucker. Birnel kann anstelle von Zucker zum Süssen von Gebäck, Müesli, Kompott, hausgemachter Konfitüre oder Getränken eingesetzt werden. Jedermann ist bezugsberechtigt.
Birnel-Bestellung 2026:
Bestellungen sind bis 11. Oktober 2026 telefonisch unter 033 951 14 81 oder per E-Mail an verwaltung@schwandenbrienz.ch bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
Gemeindeverwaltung Schwanden
Bauherrschaft und Projektverfasser: Zozani Rudi, Amselweg 10a, 3627 Heimberg.
Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch: Montage einer Leuchtreklame an der Fassade sowie Anbringung einer Reklame am Schaufenster.
Standort: Bahnhofstrasse 45, Parzelle Nr. 244.
Nutzungszone: Mischzone MK4.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au, Ortsbildgestaltungsbereich.
Schutzobjekt: keines.
Beanspruchte Ausnahme: Bauen vor der Baulinie, Art. 96a BauG.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Oktober 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Interlaken
Öffnungszeiten während der Herbstferien
Während der Herbstferien bleibt der Schalter der Gemeindeverwaltung Gsteigwiler von Montag, 21. September, bis Freitag, 25. September 2026, geschlossen.
Ab Montag, 28. September 2026, gelten wieder die gewohnten Öffnungszeiten.
Vielen Dank für das Verständnis.
Gemeindeverwaltung Gsteigwiler
Neue Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
Gesuchstellerin: Kaufmann Christine, Herman-Greulich-Strasse 68, 8004 Zürich.
Projektverfasserin: Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Einbau von zwei Studios im UG (nachträgliches Baugesuch).
Standort: Kreuzweg 38, Parzelle Nr. 4832, Koordinaten 2’645’804 / 1’164’006.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/276335
Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Oktober 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 10. September 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Gesuchsteller: Zwahlen-Glatthard Peter und Doris, Heinrich-Bosshard-Weg 2, 8483 Kollbrunn.
Projektverfasser: Blatter Hansedi, Schlösslistrasse 18, 6030 Ebikon.
Bauvorhaben: Projektänderung – Anpassungen Höhenkoten und Grundriss UG.
Standort: Terrassenweg 178a, Parzelle Nr. 1432, Koordinaten 2’646’930 / 1’164’600.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/290983
Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Oktober 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 11. September 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Abschlussarbeiten Wendeschlaufe Postauto Dorfplatz
Diesen Herbst stehen die abschliessenden Arbeiten für die Wendeschlaufe Postauto Dorfplatz an. Die Erstellung der Deckbeläge sowie die Versteinungsarbeiten werden voraussichtlich von Montag, 5. Oktober, bis Freitag, 23. Oktober 2026, ausgeführt.
Während der Belagsarbeiten kann es zu kurzen Wartezeiten und temporären Sperrungen kommen. Die betroffenen Anwohnenden wurden direkt informiert. Bitte beachten Sie die Signalisationen vor Ort. Die öffentlichen Parkplätze beim Dorfplatz stehen während der Bauarbeiten nicht zur Verfügung. Jahresparkkartenbesitzende werden gebeten, auf die Parkplätze beim Schulhaus auszuweichen.
Die Postautokurse können die neue Haltestelle sowie die Wendeschlaufe während dieser Zeit nicht benutzen. Als Ersatz dient die bisherige Bushaltestelle. Reisebusse dürfen während der Bauarbeiten nicht ins Dorf hinunterfahren. Ausgenommen sind Fahrten mit Reservation in einem Restaurant.
Wir sind uns bewusst, dass die Bauarbeiten vorübergehend mit Einschränkungen und Lärmemissionen verbunden sind. Für die dadurch entstehenden Unannehmlichkeiten bitten wir um Ihr Verständnis und danken Ihnen bereits heute für Ihre Geduld und Ihr Entgegenkommen.
Gemeinderat Iseltwald
Bauherrschaft: Schmidhauser Naturgarten GmbH, Stutzligasse 33, 3855 Schwanden bei Brienz.
Bauvorhaben: Umgebungsgestaltung beim Wohnhaus Geb. Nr. 65, Garten- und Terrassensanierung, Betonmauern abbrechen und Ersatz durch Trockensteinmauern, Asphaltbelag ausbauen und durch Granitplatten mit offenen Fugen ersetzen.
Standort: Schriederstrasse 65, Hofstetten, Parzelle Nr. 557, Koordinaten 2’648’599 / 1’178'628, Landwirtschaftszone, Planungszone Zweitwohnungen.
Ausnahme: Bauen ausserhalb der Bauzone nach Art. 24 ff. RPG.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au, Ortsbildschutzgebiet.
Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Oktober 2026.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Hofstetten, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten bei Brienz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20642). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Hofstetten, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten bei Brienz, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Hofstetten, 10. September 2026
Bauverwaltung Hofstetten
Interessenverbindungen
Gestützt auf Artikel 53 des Organisationsreglements 2000 vom 28. November 1999 sind die Interessenverbindungen der Mitglieder des Grossen Gemeinderats und des Gemeinderats öffentlich und zu publizieren.
Neue Mitglieder des Grossen Gemeinderats ab 17. August 2026:
Gemeindeschreiberei Interlaken
Gesuchsteller: Gertsch Hans-Ulrich, Zum Wald 1327b, 3823 Wengen.
Projektverfasserin: Gassmann Haustechnik AG, Waldbort 1323d, 3823 Wengen.
Bauvorhaben: Ersetzen der Elektroheizung durch eine aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Wengen, Zum Wald, Gebäude Nr. 1327b, Parzelle Nr. 4597, Koordinaten 2'637'305 / 1'161'618, Wohnzone.
Schutzzone: keine.
Ausnahme: keine.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 18. September bis 19. Oktober 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Verkehrserschwerung – Strassensperrung Aenderbergstrasse
Aufgrund der Montage eines Baukrans wird die Aenderbergstrasse im Abschnitt zwischen den Liegenschaften Aenderbergstrasse 26 und Aenderbergstrasse 38 für den Strassenverkehr wie folgt gesperrt:
Während der Arbeiten ist die Durchfahrt nicht möglich. Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die entsprechenden Verkehrssignalisationen zu beachten und den Weisungen des Baustellenpersonals Folge zu leisten.
Wir bitten um Kenntnisnahme und danken Ihnen für das Verständnis.
Sicherheit Matten
Waldtag (Arbeitstag)
Die Bevölkerung von Iseltwald und weitere Interessierte werden hiermit zum diesjährigen Waldtag eingeladen. Der Arbeitstag findet am Samstag, 31. Oktober 2026, statt. Treffpunkt um 8.30 Uhr beim Strandbad Iseltwald. Der Anlass findet bei jeder Witterung statt. Eine Anmeldung bis zum 21. Oktober 2026 ist erforderlich. Die Verpflegung ist organisiert.
Auskunft und Anmeldung: David von Bergen, Gemeinderat Forst, Telefon 079 742 61 49.
Forst- und Strassenkommission Iseltwald
Bauherrschaft: Franz und Doris Michel-Zbinden, Gurgenmatte 859c, 3855 Brienz.
Projektverfasserin: Grossmann Holzbau und Bedachungen GmbH, Unter der Fluh 127, 3858 Hofstetten.
Grundeigentümerin: Alpgenossenschaft Axalp, Ernst Stähli, Hanerli, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Projektänderung: Tieferlegung des Bodens vom Anbau, dadurch bessere Setzung im Gelände und grössere anrechenbare Galeriefläche.
Standort: Gemeinde Brienz, Chrutmettli 1552, Parzelle Nr. 145, 3855 Brienz.
Zone: Landwirtschaftszone.
Hinweis: Es handelt sich um ein zonenkonformes Bauvorhaben.
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Oktober 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Grindelwald ist eine beliebte Tourismus-Destination im Berner Oberland mit umfassender, gut ausgebauter Infrastruktur. Die Gemeinde mit rund 4000 ständigen Einwohnern und rund 15'000 Bewohnern in der Hochsaison hat viele Attraktionen für Natur- und Sportbegeisterte zu bieten.
Die Einwohnergemeinde Grindelwald sucht infolge Pensionierung per sofort oder nach Vereinbarung eine/n:
Kanalmeister/-in 100%
Aufgabenbereich
Anforderungen
Wir bieten ein vielseitiges, verantwortungsvolles und abwechslungsreiches Aufgabengebiet, Besoldung nach Reglement der Gemeinde im Rahmen der kantonalen Besoldungsordnung und gute Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten.
Bei Fragen steht Ihnen Daniel Mathys, Telefon 033 854 14 44, gerne zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung per E-Mail an hr@gemeinde-grindelwald.ch oder per Post an Einwohnergemeinde Grindelwald, z. H. Lena Blatti, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Gesuchsteller: Bohren Christian und Bohren Peter Elias, vertreten durch Bohren Christian, Rue du Fort 4, 1268 Begnins.
Projektverfasserin: Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Sanierung Wohnhaus, Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe; Projektänderung – neuer Standort Wärmepumpe, Fassadenanpassungen.
Standort: Dorfstrasse 70, Parzelle Nr. 6611, Koordinaten 2’645’440 / 1’163’795.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Schutzobjekt: K-Objekt, schützenswert.
Schutzzone allgemein: Umgebungsschutzgebiet.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/250573
Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Oktober 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 9. September 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Bauherrschaft: Andreas Mathyer, Birgisgasse 5, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Sanierung Zimmer im Bestand durch Verbreiterung Dach über Eingangsbereich.
Standort: Gemeinde Brienz, Birgisgasse 5, Parzelle Nr. 467.
Zone: Dorfkernzone (DK) / Baugruppe A, Oberdorf und Kirche.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Oktober 2026.
Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Gemeindeurnenwahlen vom 29. November 2026
Der Gemeinderat Beatenberg hat infolge Ablaufs der Amtsperiode die Gemeindeurnenwahlen auf Sonntag, 29. November 2026, angesetzt. Ist ein zweiter Wahlgang notwendig, so findet er am 20. Dezember 2026 statt. Er gilt als Fortsetzung der ersten Wahlverhandlung.
Gemäss den Bestimmungen des Organisationsreglements vom 7. Juni 2013 und des Reglements über die Urnenwahlen und -abstimmungen vom 7. Juni 2013 sind auf die Dauer von 4 Jahren (1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2030) zu wählen:
im Majorzverfahren
im Proporzverfahren
Die Mitglieder der folgenden ständigen Kommissionen mit Entscheidbefugnis werden vom neu gewählten Gemeinderat auf Vorschlag politischer Organisationen im Januar 2027 gewählt:
Parteien und politische Vereine oder Interessengruppen, die Vertretungen in den zu wählenden Behörden beanspruchen, haben ihre diesbezüglichen Wahlvorschläge (Listen) nach Behörden getrennt bis spätestens Freitag, 16. Oktober 2026, 17.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung Beatenberg, Abteilung Gemeindeschreiberei, schriftlich einzureichen.
Die einzelnen Kandidatenlisten müssen enthalten:
Auf einer Liste dürfen nur so viele Vorschläge stehen, als Sitze zu besetzen sind. Im Weiteren wird bezüglich der Vorschriften für die Urnenwahlen auf das Reglement über die Urnenwahlen und -abstimmungen verwiesen. Eine Liste der wiederwählbaren Behördenmitglieder kann bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden.
Gemeinderat Beatenberg
Genehmigung Protokoll der Gemeindeversammlung vom 29. Juni 2026
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 29. Juni 2026 lag vom 9. Juli bis 7. August 2026, öffentlich auf der Gemeindeverwaltung auf. Es gingen keine Einsprachen ein. Der Gemeinderat genehmigte daraufhin das Protokoll in seiner Sitzung vom 7. September 2026.
Därligen, 14. September 2026
Gesuchsteller: Lorenzo Jana und Balabha, Gruebi 1069b, 3825 Mürren.
Projektverfasserin: Teuscher Bauleitungen GmbH, Stegmatte 224, 3816 Lütschental.
Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Studio-Einliegerwohnungen (Erstwohnung und Einliegerwohnungen mit entsprechendem Grundbucheintrag).
Standort: Gimmelwald, Bischoffsmatte, Parzelle Nr. 5691, Koordinaten 2'634'532 / 1'155'033, Wohn- und Gewerbezone, Baugruppe F.
Schutzzone: keine.
Ausnahme: Art. 11 GBR, Unterschreiten Strassenabstand.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 18. September bis 19. Oktober 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Strassensperrung Isenfluhstrasse, Isenfluh
Aufgrund von Bauarbeiten wird die Isenfluhstrasse im Bereich der Kreuzung Isenfluh Dorf bis zum Kiesparkplatz nach dem Berghaus Isenfluh vom 5. bis 9. Oktober 2026 für jeglichen Verkehr gesperrt.
Für Fussgänger ist die Isenfluhstrasse begehbar, es kann zu kurzen Wartezeiten für die Fussgänger kommen.
Bitte beachten Sie die Signalisationen und Hinweise vor Ort.
Wir danken für Ihre Kenntnisnahme und Ihr Verständnis.
Einwohnergemeinde Lauterbrunnen
Öffnungszeiten während der Herbstferien
Die Gemeindeverwaltung hat während der Herbstferien reduzierte Öffnungszeiten und nur wie folgt geöffent:
Ab Montag, 12. Oktober 2026 bedienen wir Sie gerne wieder zu den gewohnten Schalteröffnungszeiten.
Besten Dank für die Kenntnisnahme und Beachtung.
Gemeindeverwaltung Schwanden
Bauherrschaft: Lukas und Sara Stöcklin, Oberwilerstrasse 86, 4054 Basel.
Vertretung mit Vollmacht: Konzept Wyler AG, Peter Wyler, Stockmatten, 3855 Brienz.
Projektverfasserin: Konzept Wyler AG, Nico Di Franco, Stockmatten, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Umbau Ferienhaus durch Rückbau Pultdach und Einbau eines Schleppers im Dachgeschoss sowie Aufstellen einer innen liegenden Wärmepumpe.
Standort: Gemeinde Oberried, Untergasse 5, Parzelle Nr. 815.
Zone: Dorfkernzone (DK), Ortbildschutzgebiet und Baugruppe A Dorf.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Gefahrengebiet: gelbes Gefahrengebiet (geringe Gefährdung).
Auflage- und Einsprachestelle: Gemischte Gemeinde Oberried, Hauptstrasse 21, 3854 Oberried am Brienzersee.
Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Oktober 2026.
Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Gemischte Gemeinde Oberried
Verkehrssperrung
Kantonsstrasse Nr. 1108 Gunten–Sigriswil
Gemeinde: Sigriswil
410.20461 / Instandsetzung Lehnenbrücke Bellevue, Sigriswil
Teilstrecke: Sigriswilstrasse, Bereich Lehnenbrücke Bellevue, Koordinaten 2'620'701.13 / 1'173'443.06.
Dauer: Totalsperre in der Nacht von 24. bis 25. September 2026, zwischen 0.30 und 5.30 Uhr.
Ausnahmen: keine.
Grund der Massnahme: Im Zusammenhang mit der Instandsetzung der Lehnenbrücke Bellevue ist für die Deinstallation von Containern eine Komplettsperrung der Strasse vorgesehen. Während der Arbeiten ist die Fahrbahn vollständig blockiert.
Verkehrsführung: Die Sigriswilstrasse ist im Bereich Lehnenbrücke Bellevue während der Sperrzeit vollständig gesperrt. Der Verkehr wird beidseitig grossräumig via Seestrasse/Längenschachen sowie via Tschingelstrasse/Schwandenstrasse umgeleitet.
Einsatz Verkehrsdienst: Verkehrsdienst bei Brücke Guntenbach (Gunten) und Solbad Sigriswil zur Sperrung/Umleitung.
Einschränkungen
Motorfahrzeuge
Motorfahrzeuge können die Strecke während der Sperrzeiten nicht passieren. Der Verkehr wird grossräumig umgeleitet.
Blaulichtorganisationen
Während der Sperrzeiten ist aufgrund der Deinstallationsarbeiten auf der Fahrbahn keine Durchfahrt möglich. Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste benutzen die signalisierten Umleitungen.
Fussgänger und Velofahrende
Kein Durchgang während der gesamten Sperrzeit.
Öffentlicher Verkehr
Nicht betroffen (keine Kurse zu dieser Zeit).
Anwohnende
Zufahrt während der Sperre nicht möglich.
Rechtliche Hinweise
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird diese Kantonsstrasse für den Verkehr gesperrt.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrssperrung.
Gwatt, 4. September 2026
Tiefbauamt des Kantons Bern
Oberingenieurkreis I
Konkurspublikation / Schuldenruf
Summarisches Verfahren nach Art. 231 SchKG
Schuldnerin: Kangchon Travel GmbH in Liquidation, ohne Domizil, vormals: Centralstrasse 13, 3800 Interlaken, CHE-215.028.008.
Datum der Konkurseröffnung: 9. September 2026.
Eingabefrist bis 16. Oktober 2026.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 16. September 2026.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Konkurspublikation / Schuldenruf
Summarisches Verfahren nach Art. 231 SchKG
Schuldnerin: Kang Chon GmbH in Liquidation, Centralstrasse 13, 3800 Interlaken, CHE-314.836.704.
Datum der Konkurseröffnung: 9. September 2026.
Eingabefrist bis 16. Oktober 2026.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 16. September 2026.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Abstimmungsausschuss vom 27. September 2026
Gestützt auf Artikel 35 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte werden die nachstehenden Personen in den Abstimmungsausschuss für den 27. September 2026 aufgeboten.
Präsidentin: Aline Plüss, Gemeinderätin
Mitglieder:
Das Abstimmungslokal befindet sich im ersten Stock des Verwaltungsgebäudes (Sitzungszimmer) und ist wie folgt geöffnet:
Gemeindeschreiberei Lütschental
Genehmigung Reglementsänderung
Öffentliche Bekanntmachung nach Art. 45 Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998. Die von der Mitgliederversammlung am 15. Juni 2026 beschlossenen Änderungen des Organisationsreglements hat die Bau- und Verkehrsdirektion (Tiefbauamt) des Kantons Bern mit Verfügung vom 20. Juli 2026 vorbehaltlos genehmigt. Die Änderungen treten am 1. Januar 2027 in Kraft.
Das Reglement kann in digitaler Form bestellt werden. E-Mail: schwellenkorporation-leissigen@gmx.ch
Leissigen, 9. September 2026
Vorstand Schwellenkorporation Leissigen
Bauherrschaft: Bruno Brawand, Seestrasse 74, 3800 Unterseen.
Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Sanierung Liegenschaftsentwässerung (ZpA), Anpassung Kiesplatz.
Standort: Seestrasse 74, Parzelle Nr. 209, Koordinaten 2‘630‘841 / 1‘170‘198.
Zone: Wohnzone W3.
Gewässerschutzbereich: Au.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Oktober 2026.
Es wird auf die Gesuchakten verwiesen. Auf das Aufstellen von Bauprofilen wird ausdrücklich verzichtet (Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD). Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Elektronische Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938
Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Unterseen, 9. September 2026
Bauverwaltung Unterseen
Protokollauflage ausserordentliche Gemeindeversammlung
Gestützt auf Art. 67 der Gemeindeordnung liegt das Protokoll der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 10. September 2026 während 30 Tagen ab Publikationstag bei der Gemeindeverwaltung Ringgenberg öffentlich auf. Das Protokoll kann ebenfalls unter www.ringgenberg.ch eingesehen werden.
Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat gemacht werden. Der Gemeinderat entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Gemeinderat Ringgenberg
Gemeindeversammlung – Protokollauflage
Gestützt auf Art. 11 Abs. 2 des Abstimmungs- und Wahlreglements der Einwohnergemeinde Unterseen liegt das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 7. September 2026 während 30 Tagen ab Publikationstag bei der Gemeindeschreiberei Unterseen öffentlich auf.
Zudem kann das oben genannte Protokoll auf der gemeindeeigenen Homepage www.unterseen.ch eingesehen oder heruntergeladen werden.
Während der Auflagefrist kann beim Gemeinderat schriftlich Einsprache gegen den Inhalt des Protokolls erhoben werden (Art. 11 Abs. 3 AWR). Anschliessend genehmigt der Gemeinderat das Protokoll und behandelt dabei abschliessend Einsprachen (Art. 11 Abs. 4 AWR).
Unterseen, 14. September 2026
Einwohnergemeinderat Unterseen
Bäume und Hecken zurückschneiden
Aufforderung an die Anstösser von Strassen, Wegen und Trottoirs
Die Anstösser an Strassen, Wegen und Trottoirs werden hiermit aufgefordert, das Zurückschneiden der Äste, Grünhecken und Sträucher usw. bis zum 20. Oktober 2026 auf die vorgeschriebenen Abmessungen auszuführen. Eine Skizze des entsprechenden Lichtraumprofils kann entweder auf der Gemeindehomepage heruntergeladen oder bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
Gemäss Gesetz über den Bau und Unterhalt der Strassen ist das Strassengebiet über Trottoirs, Rad- und Fusswege bis auf eine Höhe von 2,5 m und über der Fahrbahn bis auf eine Höhe von 4,5 m frei zu halten. Wenn die öffentliche Beleuchtung beeinträchtigt wird, sind die überhängenden Äste bis auf Lampenhöhe zurückzuschneiden.
Hecken, Sträucher, Äste und Anpflanzungen müssen seitlich mindestens 0,5 m Abstand vom Fahrbahnrand haben.
An Kreuzungen, Einmündungen und Kurven dürfen Sträucher und andere Bepflanzungen die Übersicht nicht beeinträchtigen. Die Maximalhöhe im Sichtbereich beträgt 0,6 m.
Nach diesem Zeitpunkt können die zuständigen Gemeindeorgane aufgrund der erwähnten Gesetzesbestimmungen die notwendigen Schritte unternehmen, um die nicht erledigten Arbeiten auf Kosten der Pflichtigen (Ersatzvornahme) ausführen zu lassen.
Grünabfuhr
Die Haussammlungen der Grünabfuhr werden an folgenden Tagen durchgeführt (Container ab 7.00 Uhr bereitstellen):
Jeweils dienstags:
Die Gemeinde dankt der Bevölkerung für die Mithilfe.
Leissigen, 14. September 2026
Abteilung Bau
Parkplatz- und Strassensperrung / Verkehrserschwerung infolge des 70. Brienzerseelaufs
Am 10./11. Oktober 2026 findet in Bönigen der 70. Brienzerseelauf statt. Für diesen Anlass werden folgende Parkplatz- und Strassensperrungen vorgenommen:
Generell ist auf dem gesamten Gemeindegebiet mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen.
Sicherheitskommission Bönigen
Beschluss des Gemeinderates / fakultatives Referendum
Gestützt auf Art. 24 b des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Därligen gibt der Gemeinderat folgenden Kreditbeschluss bekannt:
Mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten können innert 30 Tagen seit der vorliegenden Publikation, das heisst bis am 19. Oktober 2026, durch Unterzeichnen eines entsprechenden Begehrens (einzureichen an den Gemeinderat, Gemeindeverwaltung, Chrützweg 2, 3707 Därligen) verlangen, dass der oben erwähnte Beschluss der Gemeindeversammlung unterbreitet wird.
Anzahl Stimmberechtigte: 304
Därligen, 17. September 2026
Der Gemeinderat
Gesuchstellerin: STWEG, Felseneggweg 27, 3805 Goldswil b. Interlaken, vertreten durch Aquiso Treuhand AG, Rugenparkstrasse 11, 3800 Interlaken.
Projektverfasser: Emil Huggler, Huggler Sanitär Heizung Spenglerei, Ursisbalmweg 12, 3853 Niederried.
Bauvorhaben: Ersatz der bestehenden Ölheizung durch eine Pelletheizung.
Standort: Felseneggweg 27, Goldswil b. Interlaken, Gbbl. Nr. 1165, Koordinaten 2’633’420 / 1’171’582.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: Erhaltenswertes Gebäude.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Naturgefahren: keine.
Ausnahmen: keine.
Hinweis: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2026-14297). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Oktober 2026.
Es wird auf die aufgestellten Profile / Pflöcke und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Ringgenberg, 7. September 2026
Bauverwaltung Ringgenberg
Bauherrschaft: Swiss Towers AG, Thurgauerstrasse 136, 8152 Opfikon; Sunrise GmbH, Thurgauerstrase 101B, 8152 Glattpark, Salt Mobile SA, Rue du Caudray 4, 1020 Renens 1, vertreten durch Swiss Towers AG, Thurgauerstrasse 136, 8152 Opfikon.
Projektverfasserin: Enkom AG, Schellenrainstrasse 13, 6210 Sursee.
Bauvorhaben: Verschiebung und Erweiterung der bestehenden Mobilfunkanlage (BE454-3).
Standort: Hauptstrasse 4, Parzelle Nr. 1830, Zone Bahnareal, Koordinaten 2’632’996 / 1’168’233.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au und ISOS-Gebiet.
Schutzobjekt: schützenswertes Objekt.
Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Oktober 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten, die Amts- und Fachberichte sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft und Projektverfasser: Beat Fuchs, Seestrasse 9, 3855 Brienz, vertreten durch Selma Fuchs, Seestrasse 9, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Anpassung Grundrisse und Wohnungseinteilung; Einbau Kochnische und Nasszelle für Gewerberaum in bestehende Baracke im Erdgeschoss; teilweise Umnutzung von Ferienwohnung im Erdgeschoss in Ärztepraxis; Einbau einer Röntgenanlage und von weiteren zwei Behandlungsräumen für Ärzte.
Standort: Seestrasse 9, Parzelle Nr. 627, Wohn- und Gewerbezone WG2, Koordinaten 2’646’701 / 1’177’797.
Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich Au.
Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Oktober 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Abwasser Region Interlaken, Tschingeleystrasse 52, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Anpassung der Regen- und Schmutzwasserleitungen aufgrund des neuen Hotels beim Ostbahnhof.
Hinweise: Für den Hotelneubau wurde ein separates Baugesuch eingereicht. Bauten im Grundwasser / temporäre Grundwasserabsenkung während der Bauphase.
Standort: Untere Bönigstrasse, Parzellen Nrn. 1840 und 1867, Zone Überbauungsordnung Nr. 24 «Hotel Ostbahnhof», Koordinaten 2’633’096 / 1’171’117.
Schutzgebiete/Objekte: Gewässerschutzbereich Au, geschützte Baureihe/Allee, ISOS-Gebiet, Ortsbildgestaltungsbereich.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Oktober 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Markierung / Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft und Projektverfasser: Remo von Allmen, Matte 308a, 3824 Stechelberg.
Bauvorhaben: Gastgewerbliche Nutzung im bestehenden Rundholzhaus, auf der bestehenden Terrasse ostseitig und der neuen Terrasse (Pergola) westseitig; Erstellen einer abbaubaren Pergola auf der Westseite des Rundholzhauses. Hinweis: Der Gastgewerbebetrieb wird vom 1. Mai bis 30. September genutzt (analog Öffnungszeiten Campingplatz Rütti). Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank beim Camping Rütti: 15 Sitzplätze im Rundholzhaus, 14 Sitzplätze bei der neuen Pergola und 16 Sitzplätze auf der bestehenden Terrasse Ost; Öffnungszeiten: täglich bis 19.00 Uhr innen und aussen.
Standort: Camping Rütti, Stechelberg, Rütti 324e, Parzelle Nr. 376, Campingplatzzone,
Koordinaten 2’635’531 / 1’155’097.
Schutzgebiete/Objekte: Gewässerschutzbereich Au, Hecken und Feldgehölz.
Naturgefahrengebiet: rot.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Oktober 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Gesuchsteller und Projektverfasser: Robert Hall und Laura Brunner, Hagenstrasse 61, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Entfernen der Aussentreppe zwischen EG und 1. Stock und Erneuern des bestehenden Balkons in bisherigen Massen mit geringfügigen optischen Änderungen (weniger dekorative Elemente).
Standort: Hagenstrasse 61, Ringgenberg, Gbbl. Nr. 2019, Koordinaten 2’634’753 / 1’172’636.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: keine.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Naturgefahren: keine.
Ausnahmen: keine.
Hinweis: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2026-11972). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Oktober 2026.
Es wird auf die aufgestellten Profile / Pflöcke und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Ringgenberg, 7. September 2026
Bauverwaltung Ringgenberg
Bauherrschaft: Gemeindebetriebe Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Projektverfasserin: Ingenieurbüro Sterchi GmbH, Bohnerenstrasse 14, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Erneuerung Werkleitungen Aegertzaunweg und Aegertzaunstrasse, Erstellen einer temporären Zufahrtsstrasse.
Standort: Aegertzaunweg und Aegertzaunstrasse, Parzellen Nrn. 1, 50, 357, 401, 647, 940, 1552, 1585, 1587, 1588, 1597, 1602, 1613, 1615, 1630, 1695, 1810, 1857, 1858, 2153, Bauzone und Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’632’949 / 1’168’520.
Schutzgebiete/Objekte: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Oktober 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockungen bzw. Markierungen verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Verkehrserschwerung
Kantonsstrasse Nr. 222 Zweilütschinen–Stechelberg
Gemeinde: Lauterbrunnen.
Schutzwaldpflege
Teilstrecke: Schmittsmatta, Lauterbrunnen (Koordinaten 2'635'746 / 1'161'782).
Dauer: 21. September bis 30. Oktober 2026 (Wetterbedingte Verschiebungen sind möglich), jeweils von Montag bis Freitag, 7.00 bis 17.30 Uhr.
Ausnahmen: keine.
Grund der Massnahme: Holzereiarbeiten / Schutzwaldpflege.
Verkehrsführung: Zum Teil einspurige Verkehrsführung.
Einschränkungen: Einspurige Verkehrsführung, Verkehrsregelung von Hand (Verkehrsdienst). Kurze Sperrungen sind möglich, es ist mit Wartezeiten zu rechnen. Der öffentliche Verkehr wird berücksichtigt.
Rechtliche Hinweise
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.
Interlaken, 7. September 2026
Tiefbauamt des Kantons Bern, Strasseninspektorat Oberland Ost
Bauherrschaft und Projektverfasser: Trägerverein Skatepark Region Bödeli, Postfach, 3800 Interlaken, vertreten durch Simon Bacher, Postgasse 26, 3011 Bern.
Bauvorhaben: Auf der Parzelle Nr. 518 wird das bestehende Gebäude (Gebäudenummer 6) abgebrochen und die Fläche zu einer öffentlich zugänglichen Roll- und Begegnungszone umgestaltet. Die Anlage umfasst fest verbaute Fahrelemente für Skateboards, Velos und ähnliche Rollgeräte, einen integrierten Pumptrack sowie ein WC-Haus mit Technikabteil. Das Areal ist gemäss Betriebskonzept zeitlich begrenzt zugänglich und kann bei Bedarf beleuchtet werden.
Standort: Wychel, Parzelle Nr. 518, Zone für Sport und Freizeit (ZSF d, Freizeitpark), Koordinaten 2’632’029 / 1’169’911.
Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Oktober 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten b. Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Änderungen bzw. Inkraftsetzungen von Reglementen und Verordnungen
Gestützt auf Artikel 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die zuständigen Organe der Einwohnergemeinde Wilderswil die folgenden Änderungen bzw. Inkraftsetzungen von Reglementen und Verordnungen beschlossen haben:
Die Reglemente und Verordnungen können kostenlos bei der Gemeindeverwaltung eingesehen oder bezogen werden. Auf www.wilderswil.ch/informationen/reglemente können die Gemeindereglemente und -verordnungen als PDF-Datei eingesehen und heruntergeladen werden.
Wilderswil, 7. September 2026
Gemeinderat Wilderswil
Japankäfer
Die Gemeinde Beatenberg liegt teilweise im Befallsherd und teilweise in der Pufferzone.
Der Kanton Bern hat für Interlaken und Umgebung wegen des Auftretens des Japankäfers einen Befallsherd sowie eine Pufferzone ausgeschieden. Der Japankäfer ist ein besonders gefährlicher Quarantäne-Schädling, der zahlreiche Kultur- und Zierpflanzen befallen kann.
Für das Gemeindegebiet Beatenberg gilt:
Für den Befallsherd gelten insbesondere folgende Massnahmen:
Für die Pufferzone gilt folgende Massnahme:
Die Bevölkerung wird gebeten, die angeordneten Massnahmen konsequent einzuhalten und bei der Eindämmung des Japankäfers mitzuwirken.
Weiterführende Informationen, die aktuelle Gebietsabgrenzung sowie Merkblätter finden Sie auf der Website des Kantons Bern, www.weu.be.ch > Japankäfer.
Bauverwaltung Beatenberg
Verkehrsbehinderung
Infolge der Naturstrassensanierung bleibt der Alpweg ab dem Abzweiger Inhalti bis zur Winteregg vom 12. Oktober 2026 bis zur Schneeschmelze 2027 gesperrt.
Während diesem Zeitraum ist die Strasse komplett gesperrt. Es werden keine Ausnahmefahrbewilligungen erteilt.
Die Vorbereitungsarbeiten finden zwischen dem 5. und 9. Oktober 2026 statt. Aus diesem Grund ist in dem oben genannten Bereich mit Verkehrsbehinderungen und Wartezeiten zu rechnen. Der Durchgang für Fussgänger ist jederzeit möglich.
Bitte beachten SIe die Signalisationen und Hinweise vor Ort.
Wir danken für Ihre Kenntnisnahme und Ihr Verständnis.
Einwohnergemeinde Lauterbrunnen
Gesuchsteller: Daniel Roborgh, Oberdorfstrasse 36, 3812 Wilderswil.
Projektverfasserin: Weibel Holzbau AG, Rugenstrasse 8, 3800 Matten.
Bauvorhaben: Umbau bestehendes Wohnhaus und Ausbau Ökonomieteil in Wohnung. Zusätzliche Studiowohnung (Erstwohnung). Neubau Autounterstand. Wärmepumpe neu.
Standort: Oberdorfstrasse 28, Wilderswil, Parzelle Nr. 948, Koordinaten 2’632’115 / 1’168’205.
Zone: Kernzone.
Gewässerschutzzone: A.
Bauinventar: nicht inventarisiert.
Beantragte Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?
Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Oktober 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Wilderswil
Bauherrschaft: Kirchhofer AG, Höheweg 36, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Alpexa AG, Liechtenenstrasse 10, 3860 Meiringen.
Bauvorhaben: Neugestaltung Nordfassade im EG mit Leuchtreklame (hinterleuchtend); Ausbau Verkaufslokal; Einbau Klimaanlage.
Standort: Höheweg 40, Parzelle Nr. 652.
Nutzungszone: Mischzone MK mit GZ.
Schutzzone: Ortsbildgestaltungsbereich, Baugruppe D.
Schutzobjekt: keines.
Beanspruchte Ausnahmen:
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Oktober 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Wasserversorgung – Information über die Qualität des abgegebenen Trinkwassers
Gemäss den amtlichen Untersuchungen des kantonalen Laboratoriums vom 25. August 2026 hat das Trinkwasser der Gemeindeversorgung Wilderswil den gesetzlichen Anforderungen entsprochen.
Das Trinkwasser stammt aus den Haltenquellen Wilderswil.
Das Quellwasser wird über einen Glaskugelfilter geleitet und mittels einer Ultraviolettanlage desinfiziert.
Weitere Auskünfte betreffend Wasserversorgung oder Wasserqualität können bei den Gemeindebetrieben, Telefon 033 826 01 44, eingeholt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Besitzer von Privatversorgungen allfällige Wasserbezüger/-innen gestützt auf die Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV) ebenfalls jährlich mindestens einmal über die Qualität des Trinkwassers informieren müssen.
Wilderswil, 7. September 2026
Gemeindebetriebe Wilderswil
Bauherrschaft: Christine Winkelmann, Mittlere Strasse 1, 3800 Unterseen.
Grundeigentümerinnen: Christine Winkelmann, Mittlere Strasse 1, 3800 Unterseen, und Katharina Zuber, Gesigenweg 5, 3700 Spiez.
Bauvorhaben: Abbruch des beschädigten Gebäudes aufgrund des Totalschadens durch Unwetter Milibach vom August 2024.
Standort: Gemeinde Brienz, Steinerstrasse 15, Parzelle Nr. 459.
Zone: Wohnzone 2 (W2).
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Gefahrengebiet: rotes Gefahrengebiet (erhebliche Gefährdung).
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Oktober 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Gesuchsteller und Projektverfasser: Kindlimann Martina und Henle Roland, Im Boden 1216c, 3823 Wengen.
Bauvorhaben: Austausch der alten Holzheizung durch eine aussen stehende Wärmepumpe.
Standort: Wengen, Im Boden, Gebäude Nr. 1216c, Parzelle Nr. 1772, Koordinaten 2'637'149 / 1'1620'442, Wohn- und Gewerbezone.
Schutzzone: keine.
Ausnahme: keine.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 11. September bis 12. Oktober 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Verkehrserschwerung
Kantonsstrasse Nr. 221 Beatenbucht–Interlaken
Gemeinde: Unterseen.
410.20765 / Baulicher Kleinunterhalt 2026 SI Oberland Ost, Belag Seestrasse, Abschnitt Widihof
Teilstrecke: Koordinaten 2'630'100 / 1'170’010.
Dauer: 21. bis 29. September 2026, witterungsbedingt ist eine Verschiebung um eine Woche möglich.
Ausnahmen: keine.
Grund der Massnahme: Belagserneuerung.
Verkehrsführung: durch Lichtsignal gesteuert.
Einschränkungen: Einspurige Verkehrsführung, Verkehrsregelung von Hand oder mit Lichtsignalanlage.
Rechtliche Hinweise
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.
Gwatt, 28. August 2026
Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Gesuchsteller: Büchler Roger und Felicitas, Haingartenstrasse 34, 8215 Hallau.
Projektverfasserin: Flück Haustechnik AG, Hauptstrasse 236, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Neubau Luft-Wasser-Wärmepumpe.
Standort: Fahrenbühl 340, Parzelle Nr. 1131, Koordinaten 2'632'517 / 1'175'367, Dorfkernzone.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.
Ortsbildschutz: nein.
Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachefrist bis 9. Oktober 2026
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Habkern, Im Holz 373, 3804 Habkern.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Habkern
Gebührenreglement
Bekanntmachung gemäss Artikel 45 ff. Gemeindeverordnung
An der Gemeindeversammlung vom 5. Juni 2026 wurde folgendes Reglement genehmigt:
Neufassung; Inkraftsetzung per 1. Juli 2026
Die Neufassung kann auf der Gemeindeverwaltung Beatenberg eingesehen oder gegen eine Gebühr bezogen werden. Zusätzlich ist das Reglement auf www.beatenberg.ch (Gemeinde, Online-Schalter, Reglemente/Verordnungen) aufgeschaltet.
Gemeinderat Beatenberg
Helikopterlandung auf dem Schulhausareal
Am Freitag, 18. September 2026, wird zwischen 14.00 und 15.30 Uhr ein Helikopter der Schweizer Armee auf dem Schulhausareal in Leissigen landen und kurz darauf wieder starten. Es handelt sich dabei um eine militärische Übung.
Besten Dank für Ihr Verständnis und Ihre Kenntnisnahme.
Gemeinderat Leissigen
Bauherrschaft: Andrea Fürstenberger-Kutter, Zwischenbächen 11, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Anpassung Entwässerung Niederschlagswasser.
Standort: Gemeinde Brienz, Lehriweg 2, Parzelle Nr. 3545.
Zone: Dorfkernzone (DK).
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Oktober 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Aufruf zum Trinkwassersparen und Abstellen laufender Brunnen
Informationen und Weisungen zum sorgfältigen Wasserverbrauch in der Gemeinde Grindelwald
Die anhaltende Hitze und Trockenheit haben dazu geführt, dass die Quellschüttungen markant zurückgegangen sind. Die vergangenen Niederschläge führten zu keiner Erholung und anhaltende Niederschläge sind keine in Sicht.
Der Gemeinderat hat deshalb entschieden, zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung und des Löschschutzes, gestützt auf Art. 10 des Wasserversorgungsreglements, folgende Massnahmen bis auf Weiteres anzuordnen:
Wir bitten die Wasserbezüger/-innen haushälterisch und sparsam mit dem Trinkwasser umzugehen.
Detaillierte Angaben zu Art. 10 Wasserversorgungsreglement: Die Gemeinde kann die Wasserabgabe bei Wasserknappheit vorübergehend einschränken.
Die Wasserversorgung behält sich vor, Kontrollen durchzuführen. Gemäss Art. 46, Abs. 1 des Wasserversorgungsreglements werden Widerhandlungen mit einer Busse von bis zu Fr. 5000.– bestraft.
Die Bevölkerung ist grundsätzlich angehalten, mit unserem guten Trinkwasser sorgfältig umzugehen.
Der Gemeinderat und die Wasserversorgung danken den WasserbezügerInnen für ihr Verständnis und ihre Unterstützung.
Gemeinderat Grindelwald
Japankäfer
Der Kanton Bern hat für Unterseen, Interlaken, Matten und Umgebung wegen des Auftretens des Japankäfers einen Befallsherd sowie eine Pufferzone ausgeschieden.
Das Gebiet der Gemeinde Wilderswil befindet sich grösstenteils in der Pufferzone – ein Bereich im Gebiet Aegerti befindet sich aber im Befallsherd.
Der Japankäfer ist eine eingeschleppte Käferart, die in der Landwirtschaft und in der Umwelt grosse Schäden anrichtet. Deshalb gilt er als besonders gefährlicher Schädling (Quarantäne-Schädling mit Melde- und Bekämpfungspflicht).
Für die Saison 2026 wird rund um den Käferfundort ein Befallsherd eingerichtet und darum eine Pufferzone «Sicherheitszone» errichtet. In beiden Zonen gelten verbindliche Massnahmen zur Bekämpfung des Japankäfers. Die Einwohnergemeinde Wilderswil ist vor allem im Gebiet der Pufferzone und nur geringfügig vom Befallsherd (Gebiet Aegerti, nördlich der Autobahn) betroffen.
Massnahmen in der Pufferzone
Grüngut nicht aus der Pufferzone herausführen. Vom 1. Juni bis 30. September 2026 darf kein frisches Pflanzenmaterial (Grüngut) aus dem Befallsherd geführt werden. Entsorgen Sie Ihr Grüngut ausschliesslich im AVAG-Entsorgungszentrum Interlaken oder mit der Grüngutabfuhr der Gemeinde.
Massnahmen im Befallsherd
Rasen- und Grünflächen nicht bewässern. Vom 1. Juni bis 30. September 2026 gilt ein striktes Bewässerungsverbot von jeglichen Rasen- und Grünflächen, die mit Gräsern bewachsen sind. So werden Japankäfer-Weibchen daran gehindert, Eier in den feuchten Boden abzulegen. Grüngut nicht aus dem Befallsherd herausführen. Vom 1. Juni bis 30. September 2026 darf kein frisches Pflanzenmaterial (Grüngut) aus dem Befallsherd geführt werden.
Die Bevölkerung und die Betriebe werden gebeten, die kantonalen Massnahmen konsequent einzuhalten und bei der Eindämmung des Japankäfers mitzuwirken.
Weitere Informationen finden Sie in den entsprechenden Merkbättern und Karten unter www.wilderswil.ch/informatioinen/news sowie auf www.be.ch/japankaefer.
Wilderswil, 7. September 2026
Gemeindeschreiberei Wilderswil
Gesuchstellerin: STWEG, Felseneggweg 27, 3805 Goldswil b. Interlaken, vertreten durch Aquiso Treuhand AG, Rugenparkstrasse 11, 3800 Interlaken.
Projektverfasser: Emil Huggler, Huggler Sanitär Heizung Spenglerei, Ursisbalmweg 12, 3853 Niederried.
Bauvorhaben: Ersatz der bestehenden Ölheizung durch eine Pelletheizung.
Standort: Felseneggweg 27, Goldswil b. Interlaken, Gbbl. Nr. 1165, Koordinaten 2’633’420 / 1’171’582.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: Erhaltenswertes Gebäude.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Naturgefahren: keine.
Ausnahmen: keine.
Hinweis: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2026-14297). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Oktober 2026.
Es wird auf die aufgestellten Profile / Pflöcke und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Ringgenberg, 7. September 2026
Bauverwaltung Ringgenberg
Bauherrschaft: Swiss Towers AG, Thurgauerstrasse 136, 8152 Opfikon; Sunrise GmbH, Thurgauerstrase 101B, 8152 Glattpark, Salt Mobile SA, Rue du Caudray 4, 1020 Renens 1, vertreten durch Swiss Towers AG, Thurgauerstrasse 136, 8152 Opfikon.
Projektverfasserin: Enkom AG, Schellenrainstrasse 13, 6210 Sursee.
Bauvorhaben: Verschiebung und Erweiterung der bestehenden Mobilfunkanlage (BE454-3).
Standort: Hauptstrasse 4, Parzelle Nr. 1830, Zone Bahnareal, Koordinaten 2’632’996 / 1’168’233.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au und ISOS-Gebiet.
Schutzobjekt: schützenswertes Objekt.
Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Oktober 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten, die Amts- und Fachberichte sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft und Projektverfasser: Beat Fuchs, Seestrasse 9, 3855 Brienz, vertreten durch Selma Fuchs, Seestrasse 9, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Anpassung Grundrisse und Wohnungseinteilung; Einbau Kochnische und Nasszelle für Gewerberaum in bestehende Baracke im Erdgeschoss; teilweise Umnutzung von Ferienwohnung im Erdgeschoss in Ärztepraxis; Einbau einer Röntgenanlage und von weiteren zwei Behandlungsräumen für Ärzte.
Standort: Seestrasse 9, Parzelle Nr. 627, Wohn- und Gewerbezone WG2, Koordinaten 2’646’701 / 1’177’797.
Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich Au.
Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Oktober 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Abwasser Region Interlaken, Tschingeleystrasse 52, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Anpassung der Regen- und Schmutzwasserleitungen aufgrund des neuen Hotels beim Ostbahnhof.
Hinweise: Für den Hotelneubau wurde ein separates Baugesuch eingereicht. Bauten im Grundwasser / temporäre Grundwasserabsenkung während der Bauphase.
Standort: Untere Bönigstrasse, Parzellen Nrn. 1840 und 1867, Zone Überbauungsordnung Nr. 24 «Hotel Ostbahnhof», Koordinaten 2’633’096 / 1’171’117.
Schutzgebiete/Objekte: Gewässerschutzbereich Au, geschützte Baureihe/Allee, ISOS-Gebiet, Ortsbildgestaltungsbereich.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Oktober 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Markierung / Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft und Projektverfasser: Remo von Allmen, Matte 308a, 3824 Stechelberg.
Bauvorhaben: Gastgewerbliche Nutzung im bestehenden Rundholzhaus, auf der bestehenden Terrasse ostseitig und der neuen Terrasse (Pergola) westseitig; Erstellen einer abbaubaren Pergola auf der Westseite des Rundholzhauses. Hinweis: Der Gastgewerbebetrieb wird vom 1. Mai bis 30. September genutzt (analog Öffnungszeiten Campingplatz Rütti). Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank beim Camping Rütti: 15 Sitzplätze im Rundholzhaus, 14 Sitzplätze bei der neuen Pergola und 16 Sitzplätze auf der bestehenden Terrasse Ost; Öffnungszeiten: täglich bis 19.00 Uhr innen und aussen.
Standort: Camping Rütti, Stechelberg, Rütti 324e, Parzelle Nr. 376, Campingplatzzone,
Koordinaten 2’635’531 / 1’155’097.
Schutzgebiete/Objekte: Gewässerschutzbereich Au, Hecken und Feldgehölz.
Naturgefahrengebiet: rot.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Oktober 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Gesuchsteller und Projektverfasser: Robert Hall und Laura Brunner, Hagenstrasse 61, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Entfernen der Aussentreppe zwischen EG und 1. Stock und Erneuern des bestehenden Balkons in bisherigen Massen mit geringfügigen optischen Änderungen (weniger dekorative Elemente).
Standort: Hagenstrasse 61, Ringgenberg, Gbbl. Nr. 2019, Koordinaten 2’634’753 / 1’172’636.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: keine.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Naturgefahren: keine.
Ausnahmen: keine.
Hinweis: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2026-11972). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Oktober 2026.
Es wird auf die aufgestellten Profile / Pflöcke und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Ringgenberg, 7. September 2026
Bauverwaltung Ringgenberg
Bauherrschaft: Gemeindebetriebe Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Projektverfasserin: Ingenieurbüro Sterchi GmbH, Bohnerenstrasse 14, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Erneuerung Werkleitungen Aegertzaunweg und Aegertzaunstrasse, Erstellen einer temporären Zufahrtsstrasse.
Standort: Aegertzaunweg und Aegertzaunstrasse, Parzellen Nrn. 1, 50, 357, 401, 647, 940, 1552, 1585, 1587, 1588, 1597, 1602, 1613, 1615, 1630, 1695, 1810, 1857, 1858, 2153, Bauzone und Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’632’949 / 1’168’520.
Schutzgebiete/Objekte: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Oktober 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockungen bzw. Markierungen verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Verkehrserschwerung
Kantonsstrasse Nr. 222 Zweilütschinen–Stechelberg
Gemeinde: Lauterbrunnen.
Schutzwaldpflege
Teilstrecke: Schmittsmatta, Lauterbrunnen (Koordinaten 2'635'746 / 1'161'782).
Dauer: 21. September bis 30. Oktober 2026 (Wetterbedingte Verschiebungen sind möglich), jeweils von Montag bis Freitag, 7.00 bis 17.30 Uhr.
Ausnahmen: keine.
Grund der Massnahme: Holzereiarbeiten / Schutzwaldpflege.
Verkehrsführung: Zum Teil einspurige Verkehrsführung.
Einschränkungen: Einspurige Verkehrsführung, Verkehrsregelung von Hand (Verkehrsdienst). Kurze Sperrungen sind möglich, es ist mit Wartezeiten zu rechnen. Der öffentliche Verkehr wird berücksichtigt.
Rechtliche Hinweise
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.
Interlaken, 7. September 2026
Tiefbauamt des Kantons Bern, Strasseninspektorat Oberland Ost
Japankäfer
Interlaken und Unterseen liegen im Befallsherd – umliegende Gemeinden gelten als Pufferzone.
Bitte beachten Sie die Informationen in der Rubrik Gemeinde-Info hiernach.
Einwohnergemeinde Saxeten
Konkurspublikation / Schuldenruf
Summarisches Verfahren nach Art. 231 SchKG
Schuldnerin: Individuell Reinigung GmbH, c/o Helder Das Neves Bairrada, Schattenhalb 37, 3813 Saxeten, CHE-151.006.829.
Datum der Konkurseröffnung: 9. Juni 2026.
Eingabefrist bis 9. Oktober 2026.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 9. September 2026.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Änderungen bzw. Inkraftsetzungen von Reglementen
Gestützt auf Artikel 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Burgergemeindeversammlung vom 19. Juni 2026 folgende Änderungen bzw. Inkraftsetzungen von Reglementen beschlossen hat:
Die Totalrevision des Organisationsreglements per 1. Januar 2027 wurde vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 1. September 2027 vorbehaltlos genehmigt.
Die Reglemente können bei der Burgerverwaltung Wilderswil bezogen werden.
Wilderswil, 2. September 2026
Burgerrat Wilderswil
Japankäfer
Interlaken und Unterseen liegen im Befallsherd – umliegende Gemeinden gelten als Pufferzone.
Bitte beachten Sie die Informationen in der Rubrik Gemeinde-Info hiernach.
7. September 2026
Gemeindeverwaltung Därligen
Abstimmungsausschuss der eidgenössischen und kantonalen Abstimmung vom 27. September 2026
Der Gemeinderat Wilderswil hat gestützt auf Artikel 35 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte vom 5. Juni 2012 folgende Personen für den Abstimmungsausschuss der eidgenössischen und kantonalen Abstimmung vom 27. September 2026 gewählt:
Wilderswil, 7. September 2026
Gemeinderat Wilderswil
Japankäfer
Interlaken und Unterseen liegen im Befallsherd – umliegende Gemeinden gelten als Pufferzone.
Bitte beachten Sie die Informationen in der Rubrik Gemeinde-Info hiernach.
Einwohnergemeinde Gsteigwiler
Bauherrschaft und Projektverfasser: Trägerverein Skatepark Region Bödeli, Postfach, 3800 Interlaken, vertreten durch Simon Bacher, Postgasse 26, 3011 Bern.
Bauvorhaben: Auf der Parzelle Nr. 518 wird das bestehende Gebäude (Gebäudenummer 6) abgebrochen und die Fläche zu einer öffentlich zugänglichen Roll- und Begegnungszone umgestaltet. Die Anlage umfasst fest verbaute Fahrelemente für Skateboards, Velos und ähnliche Rollgeräte, einen integrierten Pumptrack sowie ein WC-Haus mit Technikabteil. Das Areal ist gemäss Betriebskonzept zeitlich begrenzt zugänglich und kann bei Bedarf beleuchtet werden.
Standort: Wychel, Parzelle Nr. 518, Zone für Sport und Freizeit (ZSF d, Freizeitpark), Koordinaten 2’632’029 / 1’169’911.
Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Oktober 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten b. Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Änderungen bzw. Inkraftsetzungen von Reglementen und Verordnungen
Gestützt auf Artikel 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die zuständigen Organe der Einwohnergemeinde Wilderswil die folgenden Änderungen bzw. Inkraftsetzungen von Reglementen und Verordnungen beschlossen haben:
Die Reglemente und Verordnungen können kostenlos bei der Gemeindeverwaltung eingesehen oder bezogen werden. Auf www.wilderswil.ch/informationen/reglemente können die Gemeindereglemente und -verordnungen als PDF-Datei eingesehen und heruntergeladen werden.
Wilderswil, 7. September 2026
Gemeinderat Wilderswil
Japankäfer
Die Gemeinde Beatenberg liegt teilweise im Befallsherd und teilweise in der Pufferzone.
Der Kanton Bern hat für Interlaken und Umgebung wegen des Auftretens des Japankäfers einen Befallsherd sowie eine Pufferzone ausgeschieden. Der Japankäfer ist ein besonders gefährlicher Quarantäne-Schädling, der zahlreiche Kultur- und Zierpflanzen befallen kann.
Für das Gemeindegebiet Beatenberg gilt:
Für den Befallsherd gelten insbesondere folgende Massnahmen:
Für die Pufferzone gilt folgende Massnahme:
Die Bevölkerung wird gebeten, die angeordneten Massnahmen konsequent einzuhalten und bei der Eindämmung des Japankäfers mitzuwirken.
Weiterführende Informationen, die aktuelle Gebietsabgrenzung sowie Merkblätter finden Sie auf der Website des Kantons Bern, www.weu.be.ch > Japankäfer.
Bauverwaltung Beatenberg
Japankäfer
Interlaken und Unterseen liegen im Befallsherd – umliegende Gemeinden gelten als Pufferzone.
Bitte beachten Sie die Informationen in der Rubrik Gemeinde-Info.
Bauverwaltung Interlaken
Japankäfer
Interlaken und Unterseen liegen im Befallsherd – umliegende Gemeinden gelten als Pufferzone.
Japankäfer
Die Gemeinde Matten bei Interlaken und weitere Bödeli-Gemeinden liegen im Befallsherd – umliegende Gemeinden gelten als Pufferzone.
Bitte beachten Sie die Informationen in der Rubrik Gemeinde-Info.
Japankäfer
Unterseen und weitere Bödeli-Gemeinden liegen im Befallsherd – umliegende Gemeinden gelten als Pufferzone.
Bitte beachten Sie die Informationen in der Rubrik Gemeinde-Info.
Verkehrsbehinderung
Infolge der Naturstrassensanierung bleibt der Alpweg ab dem Abzweiger Inhalti bis zur Winteregg vom 12. Oktober 2026 bis zur Schneeschmelze 2027 gesperrt.
Während diesem Zeitraum ist die Strasse komplett gesperrt. Es werden keine Ausnahmefahrbewilligungen erteilt.
Die Vorbereitungsarbeiten finden zwischen dem 5. und 9. Oktober 2026 statt. Aus diesem Grund ist in dem oben genannten Bereich mit Verkehrsbehinderungen und Wartezeiten zu rechnen. Der Durchgang für Fussgänger ist jederzeit möglich.
Bitte beachten SIe die Signalisationen und Hinweise vor Ort.
Wir danken für Ihre Kenntnisnahme und Ihr Verständnis.
Einwohnergemeinde Lauterbrunnen
Gesuchsteller: Daniel Roborgh, Oberdorfstrasse 36, 3812 Wilderswil.
Projektverfasserin: Weibel Holzbau AG, Rugenstrasse 8, 3800 Matten.
Bauvorhaben: Umbau bestehendes Wohnhaus und Ausbau Ökonomieteil in Wohnung. Zusätzliche Studiowohnung (Erstwohnung). Neubau Autounterstand. Wärmepumpe neu.
Standort: Oberdorfstrasse 28, Wilderswil, Parzelle Nr. 948, Koordinaten 2’632’115 / 1’168’205.
Zone: Kernzone.
Gewässerschutzzone: A.
Bauinventar: nicht inventarisiert.
Beantragte Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?
Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Oktober 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Wilderswil
Belagsarbeiten in Bereich vom Mirrenbach-Underwald
Aufgrund von Belagsarbeiten in Bereich vom Mirrenbach-Underwald wird die Strasse für den Verkehr während des folgenden Zeitraums gesperrt:
von Montag, 14. September, 8.00 Uhr bis Donnerstag, 17. September 2026, 7.00 Uhr
Der Durchgang für Fussgänger ist jederzeit gewährleistet. Es ist mit Wartezeiten zu rechnen.
Wir bitten Sie, die Signalisationen und Hinweise vor Ort zu beachten. Allfällige Änderungen werden ebenfalls auf der Webseite der Einwohnergemeinde Lauterbrunnen publiziert.
Wir danken für die Kenntnisnahme und das Verständnis.
Einwohnergemeinde Lauterbrunnen
Bauherrschaft: Kirchhofer AG, Höheweg 36, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Alpexa AG, Liechtenenstrasse 10, 3860 Meiringen.
Bauvorhaben: Neugestaltung Nordfassade im EG mit Leuchtreklame (hinterleuchtend); Ausbau Verkaufslokal; Einbau Klimaanlage.
Standort: Höheweg 40, Parzelle Nr. 652.
Nutzungszone: Mischzone MK mit GZ.
Schutzzone: Ortsbildgestaltungsbereich, Baugruppe D.
Schutzobjekt: keines.
Beanspruchte Ausnahmen:
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Oktober 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Verkehrserschwerung – Strassensperrung Juheigässli
Aufgrund der Demontage eines Baukrans wird das Juheigässli im Abschnitt zwischen den Liegenschaften Juheigässli 18 und Juheigässli 28a für den Motorfahrzeugverkehr wie folgt gesperrt:
Während der Arbeiten ist die Durchfahrt nicht möglich. Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die entsprechenden Verkehrssignalisationen zu beachten und den Weisungen des Baustellenpersonals Folge zu leisten.
Wir bitten um Kenntnisnahme und danken Ihnen für das Verständnis.
Sicherheit Matten
Verkehrsbeschränkungsverfügung (Schifffahrt)
Das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 3, Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 3. Oktober 1975 über die Binnenschifffahrt sowie Artikel 2, Absatz 3 und Artikel 3, Absatz 1 des Gesetzes vom 19. Februar 1990 über die Schifffahrt und die Besteuerung der Schiffe (Schifffahrtsgesetz), verfügt:
Verwaltungskreis: Interlaken–Oberhasli.
Gemeinde: Interlaken.
Gewässer: Aare; Auslauf Brienzersee.
Massnahme: Sperren der Durchfahrt auf der Aare (Höhe TCS-Camping bis Wehr) mit dem Signal A.1 (Verbot der Durchfahrt) und Zusatz: Ausgenommen Kursschifffahrt und Baustellenverkehr. Signalen B.5 (Gebot, besondere Vorsicht walten zu lassen) und E.10 (Stelle zum Auswassern).
Grund: Sanierung beider BLS-Eisenbahnbrücken.
Dauer der Sperrung: Ab sofort September 2026 bis voraussichtlich Ende Juni 2027 oder zum Entfernen der Signale.
Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen!
Diese Verfügung tritt nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt des Kantons Bern sowie im entsprechenden Anzeiger in Kraft.
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
Wasserversorgung – Information über die Qualität des abgegebenen Trinkwassers
Gemäss den amtlichen Untersuchungen des kantonalen Laboratoriums vom 25. August 2026 hat das Trinkwasser der Gemeindeversorgung Wilderswil den gesetzlichen Anforderungen entsprochen.
Das Trinkwasser stammt aus den Haltenquellen Wilderswil.
Das Quellwasser wird über einen Glaskugelfilter geleitet und mittels einer Ultraviolettanlage desinfiziert.
Weitere Auskünfte betreffend Wasserversorgung oder Wasserqualität können bei den Gemeindebetrieben, Telefon 033 826 01 44, eingeholt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Besitzer von Privatversorgungen allfällige Wasserbezüger/-innen gestützt auf die Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV) ebenfalls jährlich mindestens einmal über die Qualität des Trinkwassers informieren müssen.
Wilderswil, 7. September 2026
Gemeindebetriebe Wilderswil
Konkurspublikation / Schuldenruf
Summarisches Verfahren nach Art. 231 SchKG
Schuldnerin: Golden Shisha GmbH, Bahnhofstrasse 35, 3800 Unterseen, CHE-426.649.569.
Datum der Konkurseröffnung: 11. August 2026.
Eingabefrist bis 9. Oktober 2026.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 9. September 2026.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Änderung Datenschutzreglement, Inkrafttreten
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Bönigen an seiner Sitzung vom 31. August 2026 die Änderung des Datenschutzreglements genehmigt hat. Die Änderung tritt vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden am 1. September 2026 in Kraft.
Da es sich bei der Änderung um eine zwingende Anpassung an das kantonale Recht handelt, fällt der Beschluss des Gemeinderats in dessen abschliessende Zuständigkeit.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, erhoben werden.
Bönigen, 31. August 2026
Namens des Gemeinderates
Der Gemeindeschreiber
Bauherrschaft: Christine Winkelmann, Mittlere Strasse 1, 3800 Unterseen.
Grundeigentümerinnen: Christine Winkelmann, Mittlere Strasse 1, 3800 Unterseen, und Katharina Zuber, Gesigenweg 5, 3700 Spiez.
Bauvorhaben: Abbruch des beschädigten Gebäudes aufgrund des Totalschadens durch Unwetter Milibach vom August 2024.
Standort: Gemeinde Brienz, Steinerstrasse 15, Parzelle Nr. 459.
Zone: Wohnzone 2 (W2).
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Gefahrengebiet: rotes Gefahrengebiet (erhebliche Gefährdung).
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Oktober 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Gesuchsteller und Projektverfasser: Kindlimann Martina und Henle Roland, Im Boden 1216c, 3823 Wengen.
Bauvorhaben: Austausch der alten Holzheizung durch eine aussen stehende Wärmepumpe.
Standort: Wengen, Im Boden, Gebäude Nr. 1216c, Parzelle Nr. 1772, Koordinaten 2'637'149 / 1'1620'442, Wohn- und Gewerbezone.
Schutzzone: keine.
Ausnahme: keine.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 11. September bis 12. Oktober 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Änderungen im Reglement Finanzhaushalt / Genehmigung und Inkrafttretung
(Bekanntmachung gemäss Art. 45 ff. kant. Gemeindeverordnung)
Genehmigung
Der Einwohnergemeinderat Unterseen hat am 31. August 2026 die Änderungen von Art. 13, 53, 54 und 66 sowie die Ergänzung von Art. 66a des Reglements Finanzhaushalt der Einwohnergemeinde Unterseen vom 23. August 2021 erlassen und genehmigt.
Rechtsmittel
Gemäss Art. 37 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) können fünf Prozent der Stimmberechtigten innert sechzig Tagen seit Veröffentlichung durch Unterzeichnung des diesbezüglichen Begehrens verlangen, dass die entsprechenden Änderungen der Gemeindeversammlung zum Beschluss unterbreitet werden.
Inkrafttretung
Wird das Referendum gegen die vorliegenden Reglementsänderungen nicht ergriffen, setzt der Gemeinderat diese auf 1. Januar 2027 in Kraft.
Reglementsbezug
Der neue Erlass kann auf der gemeindeeigenen Homepage www.unterseen.ch heruntergeladen oder während den Büroöffnungszeiten bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden.
Unterseen, 31. August 2026
Der Einwohnergemeinderat
Verkehrserschwerung
Kantonsstrasse Nr. 221 Beatenbucht–Interlaken
Gemeinde: Unterseen.
410.20765 / Baulicher Kleinunterhalt 2026 SI Oberland Ost, Belag Seestrasse, Abschnitt Widihof
Teilstrecke: Koordinaten 2'630'100 / 1'170’010.
Dauer: 21. bis 29. September 2026, witterungsbedingt ist eine Verschiebung um eine Woche möglich.
Ausnahmen: keine.
Grund der Massnahme: Belagserneuerung.
Verkehrsführung: durch Lichtsignal gesteuert.
Einschränkungen: Einspurige Verkehrsführung, Verkehrsregelung von Hand oder mit Lichtsignalanlage.
Rechtliche Hinweise
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.
Gwatt, 28. August 2026
Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
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