Verwaltungskreis Interlaken-Oberhasli (100+)

Einwohnergemeinde

Papiersammlung

Die Papiersammlung findet am Mittwoch, 28. Oktober 2026, statt. Die Bevölkerung wird gebeten, folgende Punkte zu beachten:

  • Papier und Karton vor 8.00 Uhr gut sichtbar bereitstellen.
  • Nur Bündel bis zu 5 kg werden berücksichtigt. Grosse Mengen Karton bitte direkt zur Sammelstelle bringen.
  • Durchmischte Bündel werden nicht mitgenommen.
  • Notfalltelefon: Telefon 033 822 24 90 (Ringgenberg/Goldswil) / 079 315 67 32 (Niederried).
  • Altpapiersammeln ist sinnvolles Recycling. In die Sammlung gehören Zeitungen, Zeitschriften, Prospekte und Schreibpapiere, die in den Haushaltungen anfallen.
  • Papier immer bündeln.
  • Keine Tragtaschen, keine Säcke, keine Schachteln. Sie bergen die Gefahr der Durchmischung mit Kehricht.
  • In das Altpapier sollten weder Karton noch Verpackungen eingesteckt werden. Diese Materialien können für die Herstellung von Zeitungspapier nicht verwertet werden und beeinflussen dadurch die Qualitätsbewertung des Sammelgutes negativ.

Gemeindeverwaltung Ringgenberg

Publiziert am 22.10.2026

Einwohnergemeinde

Ordentliche Versammlung   

Freitag, 27. November 2026, 20.15 Uhr im Gemeindesaal im Schulhaus

Traktanden

  1. Budget 2027
    1. Genehmigung Budget 2027
      Festsetzung der Steueranlage und der Liegenschaftssteuer für das Jahr 2027
    2. Kenntnisnahme über das Investitionsbudget und den Finanzplan
  2. Kurtaxenreglement und Kurtaxenverordnung
    Genehmigung der Neufassung des Kurtaxenreglements und Kenntnisnahme der Kurtaxenverordnung
  3. Wasserversorgung
    Genehmigung Verpflichtungskredit für die Erneuerung der Trinkwasserleitung im Bereich der Abstellanlage Zweilütschinen
  4. Wasserversorgungsreglement und Tarif
    Genehmigung der Anpassung zur Verrechnung der Mehrwertsteuer.
  5. Wahlen
    1. Gemeinderat: 1 Neuwahl
    2. Rechnungsprüfungskommission: 1 Wiederwahl
  6. Verschiedenes

Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Gündlischwand öffentlich auf.

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Das Protokoll dieser Versammlung liegt vom 4. Dezember 2026 bis 4. Januar 2027 bei der Gemeindeverwaltung zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat einzureichen.

Alle in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten sowie Gäste sind zu der Versammlung freundlich eingeladen.

Zweilütschinen, 15. Oktober 2026

Gemeinderat Gündlischwand

Publiziert am 22.10.2026

Stellenausschreibung

Infolge beruflicher Neuorientierung des bisherigen Stelleninhabers suchen wir auf den 1. Januar 2027 oder nach Vereinbarung eine engagierte und initiative Persönlichkeit als

Gemeindeschreiber/-in (100%)

Aufgabenbereich

In dieser vielseitigen Schlüsselfunktion führen Sie die Gemeindeverwaltung operativ und beraten den Gemeinderat sowie die Kommissionen in fachlichen, organisatorischen und strategischen Fragen. Sie arbeiten eng mit den Organen und der Bevölkerung zusammen und tragen wesentlich zur erfolgreichen Weiterentwicklung der Gemeinde bei.

Zu Ihren Hauptaufgaben gehören

  • fachliche und organisatorische Leitung der Gemeindeschreiberei mit Bauverwaltung
  • Vorbereitung und Nachbearbeitung der Gemeinderats-, Kommissions- und Gemeindeversammlungsgeschäfte
  • Protokollführung, Vollzug der Beschlüsse sowie Geschäftskontrolle
  • Bearbeitung von Aufgaben in den Bereichen Einwohnerdienste, Wahl- und Abstimmungswesen, Siegelungswesen und Steuerbüro
  • Mitarbeit bei Projekten und Sonderaufgaben der Gemeinde

Anforderungen

  • kaufmännische Grundausbildung oder gleichwertige Ausbildung
  • breite Verwaltungserfahrung, vorzugsweise in einer Gemeindeverwaltung
  • abgeschlossener Diplomlehrgang für bernische Gemeindeschreiber/-innen oder Bereitschaft, diesen zu absolvieren
  • Berufs- und idealerweise Führungserfahrung in einer vergleichbaren Funktion
  • Organisationstalent sowie selbstständige und verantwortungsbewusste Arbeitsweise
  • Flair für rechtliche Fragestellungen und betriebswirtschaftliche Zusammenhänge
  • stilsichere Ausdrucksweise in Wort und Schrift
  • hohe Sozialkompetenz, Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen
  • hohe Einsatzbereitschaft und Freude am Kontakt mit Menschen

Wir bieten

  • eine verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Kaderfunktion
  • ein motiviertes Team und eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Gemeindebehörden
  • zeitgemässe Anstellungsbedingungen in öffentlich-rechtlichem Arbeitsverhältnis
  • Unterstützung bei Aus- und Weiterbildungen

Für Auskünfte steht Ihnen Gemeindepräsident Adrian Schild, Telefon 078 748 20 52, gerne zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis zum 26. November 2026. Bitte senden Sie diese an den Gemeinderat Brienzwiler, Dorfstrasse 19, 3856 Brienzwiler, oder per E-Mail an adrian.schild@brienzwiler.ch

Publiziert am 22.10.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Neuhaus Manor Farm AG, Seestrasse 201, 3800 Unterseen.

Projektverfasserin: Westiform AG, Freiburgstrasse 596, 3172 Niederwangen.

Bauvorhaben: Ersatz bestehende Werbeelemente «Hotel Neuhaus».

Standort: Seestrasse 119, Parzelle Nr. 977, Koordinaten 2‘628‘949 / 1‘169‘801.

Zone: UeO / Uferschutzplan «Neuhaus-Manorfarm», geringe Gefährdung.

Gewässerschutzbereich: Au.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 23. November 2026.

Auf das Aufstellen von Bauprofilen wird ausdrücklich verzichtet (Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD).

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Elektronische Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938

Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Unterseen, 19. Oktober 2026

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 22.10.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Neuhaus Manor Farm AG, Seestrasse 201, 3800 Unterseen.

Projektverfasserin: Westiform AG, Freiburgstrasse 596, 3172 Niederwangen b. Bern.

Bauvorhaben: Ersatz bestehende Werbeelemente «Camping Manor Farm»

Standort: Seestrasse 201, Parzelle Nr. 946, Koordinaten 2‘628‘741 / 1‘170‘044.

Zone: UeO / Uferschutzplan «Neuhaus-Manorfarm», geringe Gefährdung.

Gewässerschutzbereich: Au.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 23. November 2026.

Auf das Aufstellen von Bauprofilen wird ausdrücklich verzichtet (Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD).

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Elektronische Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938

Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Unterseen, 19. Oktober 2026

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 22.10.2026

Gemischte Gemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung

Freitag, 27. November 2026, 20.00 Uhr, Saal Mehrzweckgebäude

Traktanden

  1. Finanzwesen
    Budget 2027
     
    1. Genehmigung Budget und Festsetzung der Steueranlage sowie der Liegenschaftssteuer für das Jahr 2027
    2. Orientierung über das Investitionsbudget 2027
    3. Orientierung Finanzplan 2027–2031
  2. Wahlen
    1. Gemeinderat: 2 Neuwahlen und 1 Wiederwahl
    2. Schulkommission: 1 Neuwahl
  3. Verschiedenes

Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeschreiberei öffentlich auf.

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Das Protokoll dieser Versammlung wird ab dem 7. Dezember 2026 während 20 Tagen in der Gemeindeschreiberei öffentlich aufgelegt. Die Auflage wird im Anzeiger Interlaken publiziert. Gegen die Abfassung des Protokolls kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden (Art. 77 Abs. 2 und Abs. 3 Organisationsreglement).

Herzlich lädt der Gemeinderat zur Versammlung und zum anschliessenden Apéro ein.

Lütschental, 14. Oktober 2026

Gemeinderat Lütschental

Publiziert am 22.10.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Trauffer Holzspielwaren AG, Bruno Hählen, Dorfstrasse 73, 3858 Hofstetten bei Brienz.

Grundeigentümerin: Trauffer Erlebniswelt AG, Marc Trauffer, Dorfstrasse 73, 3858 Hofstetten bei Brienz.

Bauvorhaben: Erstellung eines Fahrzeugrückhaltesystems in Form einer Holzleitplanke mit einer Gesamtlänge von ca. 14 m und einer Leitplankenhöhe von ca. 68 cm über dem Strassenniveau.

Standort: Holzkuhplatz 1, Parzelle Nr. 247, Koordinaten 2’648’871 / 1’178'332, ZPP B Alte Säge / UeO Trauffer Erlebniswelt (Planungszone Zweitwohnungen).

Ausnahme: Unterschreiten des Strassenabstandes, Art. 80 SG.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Hinweis: Naturgefahrengebiet Restgefährdung Wasser.

Auflage- und Einsprachefrist bis 23. November 2026.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Hofstetten, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten bei Brienz.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20642). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Hofstetten, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten bei Brienz, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Hofstetten, 17. Oktober 2026

Bauverwaltung Hofstetten

Publiziert am 22.10.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Künzi + Knutti Immo AG, Landstrasse 84, 3715 Adelboden.

Projektverfasserin: HMS Architekten AG, Seestrasse 20, 3700 Spiez.

Bauvorhaben: Projektänderung zu den Gesamtbauentscheiden vom 27. November 2024 (eBau 184228) und 4. Oktober 2023 (119569):

  • Zusätzlicher Besucherparkplatz an der Dorfstrasse.
  • Verschiebung von Gehölzen, RWA beim Haus B, Containerstandorten, Aussentreppen und Spielgeräten in der Umgebung. Neuanordnung Velo- und Spielplätze.
  • Zusätzlicher Parkplatz in der ESH sowie Neuanordnung Veloparkplätze in ESH.
  • Neue Anordnung der Nebenräume und Treppen im ESH-Geschoss von Haus C und B.
  • Westfassaden Haus D und E: Anpassung Vordächer Hauseingänge sowie Gestaltung Terrain an Fassade.
  • Ändern der Dachwasserentwässerung von einer Versickerungsanlage zum Anschluss an den Vorfluter Thunersee. Grund dafür: schlecht versickerbarer Baugrund.
  • Die Projektänderung betrifft die ganze Überbauung.

Standort: Dorfstrasse Nrn. 64–68, Leissigen, Parzellen Nrn. 733, 637, 187, 986, 987, 68, Zone: W2b; Koordinaten 2’625’160 / 1’167’176; 2’625’183 / 1’167’174; 2’625’200 / 1’167’195; 2’625’190 / 1’167’180; 2’625’200 / 1’167’180; 2’625’200 / 1’167’160.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Ao.

Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).

Auflage- und Einsprachefrist: 23. November 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Leissigen, 3706 Leissigen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 22.10.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Bernhard Frutiger und Sabine Christina Sarbach Frutiger, Seidenfadenstrasse 7, 3800 Unterseen.

Projektverfasserin: Roth Renovationen GmbH, Industriestrasse 117, 3800 Matten bei Interlaken.

Bauvorhaben: Ersatz Gasheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort: Seidenfadenstrasse 7, Parzelle Nr. 2044, Koordinaten 2'631'066 / 1'170'624.

Zone: ZPP «Dorfmatte», UeO «Dorfmatte» (2. Teilgebiet).

Gewässerschutzbereich: Au.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 23. November 2026.

Es wird auf die Gesuchakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Elektronische Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938

Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Unterseen, 19. Oktober 2026

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 22.10.2026

Einwohnergemeinde

Strassensperrung Grythstrasse

Mittwoch, 28. Oktober 2026 (Verschiebungsdatum: Donnerstag, 29. Oktober 2026), zwischen 8.00 und 16.00 Uhr

Infolge Betonarbeiten ist die Grythstrasse zwischen der Landi und dem Sandweg für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Betonarbeiten können witterungsbedingt verschoben werden. Der Sandweg ist via Mettenberg erreichbar. Der Durchgang für Fussgänger ist gewährleistet.

Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.

Zumbrunn Bau AG, Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 22.10.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.

Projektverfasserin: Grossniklaus Haustechnik AG, Spirenwaldstrasse 270, 3803 Beatenberg.

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch zwei aussen liegende Wärmepumpen.

Standort: Spirenwaldstrasse 251, Parzelle Nr. 887, Zone für öffentliche Nutzung L «Gemeindeverwaltung», Koordinaten 2’627’373 / 1’172’053.

Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich Au, Baugruppe A (Spirenwald Schmocken).

Naturgefahrengebiet: blau.

Ausnahme: Abstand gegenüber der Landwirtschaftszone (Art. 12 NBRD).

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. November 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 22.10.2026

Einwohnergemeinde

Öffentlicher Waldrundgang Forstrevier Brienz

Geführter Waldrundgang mit den Revierförstern zu aktuellen Themen aus dem Wald und dem Forstrevier.

Wann: Samstag, 31. Oktober 2026, um 9.30 Uhr.

Route: Oberschwanden via Brichen–Turen–Schriederey (ca. 3 km, 230 Höhenmeter).

Treffpunkt: Bushaltestelle Oberschwanden (Koordinaten 2'647'737 / 1'178'775).

Dauer: bis ca. 12.00 Uhr.

Ausrüstung: Dem Wetter angepasste Kleidung und gutes Schuhwerk. Der Anlass findet bei jeder Witterung statt.

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Auskunft: Telefon 033 952 22 53 oder forst@brienz.ch

Im Anschluss offeriert der Forst Brienz allen Teilnehmenden eine kleine Verpflegung.

Diese findet im Rahmen des Tages der offenen Tür der Gasser Felstechnik AG in Hofstetten statt.

Forstrevier Brienz

Publiziert am 22.10.2026

Einwohnergemeinde

Öffentlicher Waldrundgang Forstrevier Brienz

Vollständige Publikation siehe unter «Brienz».

Forstrevier Brienz

Publiziert am 22.10.2026

Schwellenkorporation Bödeli Süd

Bönigen, Gsteigwiler, Interlaken, Matten, Saxeten und Wilderswil 

Ordentliche Mitgliederversammlung

Dienstag, 24. November 2026, Beginn 20.00 Uhr, Singsaal des Schulhauses Bönigen

Traktanden

  1. Wahl eines Stimmenzählers
  2. Jahresbericht des Schwellenmeisters
  3. Budget 2027
    1. Präsentation Budget 2027
    2. Orientierung Finanzplan 2026–2031
    3. Festsetzung Schwellentelle, Genehmigung Budget 2027
  4. Wahlen
    1. Wahl Rechnungsprüfungsorgan
    2. Ersatzwahl Gemeindevertreter Matten
    3. Ersatzwahl Grundeigentümervertreter Gsteigwiler
  5. Informationen des Präsidenten
  6. Verschiedenes

Öffentliche Auflage

Es liegt zur Einsichtnahme bei den Gemeindeschreibereien Bönigen, Gsteigwiler, Interlaken, Matten, Saxeten und Wilderswil öffentlich auf:

  1. 30 Tage vor der Versammlung;
  2. 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen:
    • Protokoll der Mitgliederversammlung vom 24. November 2026

Eingeladen und stimmberechtigt sind alle Beitragspflichtigen innerhalb des Perimeters. Für jedes Grundstück oder Werk besteht ein Stimmrecht. Wer Eigentümer mehrerer Grundstücke, Werke und/oder Rechte ist, hat mehrere Stimmrechte.

Die Stimmkarten müssen bei der entsprechenden Gemeindeverwaltung vor der Versammlung bezogen und der Zutrittskontrolle vorgelegt werden.

Gegen die Beschlüsse der Mitgliederversammlung kann innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden. Festgestellte Verfahrensmängel müssen während der Versammlung gerügt werden.

Einsprachen gegen die Abfassung des Protokolls sind während der Auflagefrist schriftlich und begründet der Schwellenkorporation Bödeli Süd, Hauptstrasse 30, 3800 Matten b. Interlaken, einzureichen.

Matten, 19. Oktober 2026

Schwellenkorporation Bödeli Süd

Publiziert am 22.10.2026

Einwohnergemeinde

Birnelverkauf

Jetzt können Sie wieder vom Birnelverkauf der Winterhilfe Schweiz profitieren. Birnel ist ein reines Naturprodukt ohne Konservierungsstoffe. Speisen und Getränke können damit auf natürliche Weise gesüsst werden. Das gesunde und schmackhafte Birnensaftkonzentrat stammt ausschliesslich von Früchten einheimischer Feldobstbäume. Weitere Infos finden Sie unter www.winterhilfe.ch/birnel.

Reines natürliches Birnel kann bei uns in folgenden Einheiten bestellt werden:

  • 250-g-Dispenser, Fr. 5.10
  • 250-g-Glas, Fr. 5.60
  • 500-g-Glas, Fr. 9.10
  • 1-kg-Glas, Fr. 13.85
  • 5-kg-Kessel, Fr. 64.15

Bestellungen nimmt die Gemeindeverwaltung Grindelwald, Tel. 033 854 14 14, einwohnerkontrolle@gemeinde-grindelwald.ch, gerne bis am 6. November 2026 entgegen.

Abholung der Bestellung von Montag, 23. November, bis Freitag, 11. Dezember 2026, am Schalter der Gemeindeverwaltung Grindelwald.

Publiziert am 22.10.2026

Feuerwehr Grindelwald-Lütschental

Aufgebot Aushebung 2026

Frauen und Männer mit Jahrgang 2006 sowie Ältere, welche im Jahr 2026 zugezogen sind, werden gestützt auf Art. 2 und Art. 4 des Feuerwehrreglements zur Aushebung aufgeboten:

  • Datum und Zeit: Mittwoch, 4. November 2026, 20.00 Uhr
  • Ort: Feuerwehrmagazin Hellbach, Grindelwald

Alle in der Gemeinde wohnhaften Frauen und Männer zwischen dem 21. und dem 50. Altersjahr werden der Feuerwehrpflicht unterstellt. Ausländische Staatsangehörige mit Niederlassungsbewilligung C-Ausweis werden hinsichtlich der Feuerwehrpflicht den Schweizer Bürgern gleichgestellt. Niemand hat darauf Anspruch, in die Feuerwehrdienste eingeteilt zu werden.

Der Fachausschuss Feuerwehr bestimmt, ob Pflichtige aktiven Feuerwehrdienst zu leisten oder eine Ersatzabgabe zu bezahlen haben. Bei diesem Entscheid sind die Bedürfnisse der Feuerwehr sowie persönliche und berufliche Verhältnisse (Alter, Arbeits- und Wohnort der Pflichtigen) zu berücksichtigen.

An- und Abmeldungen sind schriftlich beim Sekretariat Feuerwehr, Katrin Balmer, Sulzweg 16, 3818 Grindelwald, bis am 3. November 2026 einzureichen. Personen, welche keinen Fragebogen erhalten haben, jedoch gerne aktiven Feuerwehrdienst leisten möchten, melden sich telefonisch oder schriftlich ebenfalls bis am 3. November 2026 beim Kommandanten Hans von Allmen, Telefon 079 482 09 46.

Unentschuldigtes Fernbleiben von der Aushebung wird mit einer Busse von Fr. 80.– belegt (Ziffer 22 Abs. 3 Anhang Feuerwehrreglement).

Kommando Feuerwehr Grindelwald-Lütschental

Publiziert am 22.10.2026

Einwohnergemeinde

Information zur Kehrichtentsorgung Mürren / Gimmelwald

Liebe Bewohnerinnen und Bewohner von Mürren und Gimmelwald

In Zusammenhang mit der Kehrichtentsorgung in Mürren und Gimmelwald müssen wir Ihnen mitteilen, dass sich die Herstellung weiterer Spezialcontainer verzögert.

Aufgrund der Komplexität hat die Entwicklung des Prototyps des Spezialcontainers mehr Zeit als ursprünglich vorgesehen in Anspruch genommen.

Es kann daher leider nicht ausgeschlossen werden, dass es im Winter 2026/2027 bei der Kehrichtentsorgung in Mürren / Gimmelwald zu Engpässen kommt, bis die weiteren Spezialcontainer zur Verfügung stehen.

Aufgrund der Transportmöglichkeiten der Schilthornbahn sowie der BLM sind wir gezwungen, die Kehrichtsammlung bis zur Lieferung der neuen Spezialcontainer mit dem bereits hergestellten Prototyp sowie mit offenen Mulden sicherzustellen.

Während der Revision der BLM vom 26. Oktober bis 6. November 2026 wird die Kehrichtsammlung wie folgt durchgeführt:

  • am Montag, 26. Oktober 2026 (unverändert)
  • am Donnerstag, 29. Oktober 2026 (statt Freitag)
  • am Montag, 2. November 2026 (unverändert)
  • am Donnerstag, 5. November 2026 (statt Freitag)

Aus diesem Grund verschieben sich die Papier- und Kartonsammlung sowie Sperrgut- und Alteisensammlung wie folgt:

  • Papier/Karton neu am 12. November 2026
  • Sperrgut/Alteisen neu am 19. November 2026

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Bei Fragen steht Ihnen die Bauverwaltung zur Verfügung.

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 22.10.2026

Schwellenkorporation

Ausserordentliche Mitgliederversammlung

Dienstag, 24. November 2026, 20.00 Uhr im Gemeindehaus Schwanden

Traktanden

  1. Protokoll der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 2. Juni 2026
  2. Grundeigentümerbeitragssatz 2027
  3. Budget 2027
  4. Wahlen
  5. Erstellungsprojekt Glyssibach
  6. Hochwasserschutzprojekt Lamm- und Schwanderbach
  7. Genehmigung Organisationsreglement und Perimeterplan
  8. Verschiedenes

Alle Grundeigentümer in der Gemeinde Schwanden sind zu dieser Versammlung mit anschliessendem Apéro herzlich eingeladen.

Schwellenkorporation Schwanden

Publiziert am 22.10.2026

Einwohnergemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung

Freitag, 27. November 2026, 20.00 Uhr im Schulhaus Habkern

Traktanden

  1. Information Lombachbrücke/Habkernstrasse
  2. Budget 2027
    a) Festsetzung der Steueranlage und der Liegenschaftssteuer
    b) Genehmigung des Budgets 2027
    c) Orientierung über das Investitionsbudget und den Finanzplan
    Referent: Christian Blatter, Ressort Finanzen, Liegenschaften und Steuern
  3. Gemeindeinitiative Erhöhung Feuerwehrsold
    Referent: Christoph Häni, Gemeindepräsident
  4. Teilrevision Feuerwehrreglement
    Referent: Johann Zurbuchen, Gemeinderat Ressort Öffentliche Sicherheit
  5. Verschiedenes / Mitteilungen

Aktenauflage

Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung zur öffentlichen Einsichtnahme bei der Gemeindeverwaltung Habkern auf. Die Botschaft für die Stimmberechtigten wird ca. zwei Wochen vor der Versammlung allen Haushaltungen zugestellt und auf der Webseite www.habkern.ch (Aktuelles) aufgeschaltet.

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Die Stimmberechtigten von Habkern sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Habkern Wohnsitz haben.

Habkern, 22. Oktober 2026

Der Gemeinderat

Publiziert am 22.10.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Heinrich Brunsing, Dorfstrasse 13, 3856 Brienzwiler.

Projektverfasserin: Santschi+Schild Holzbau GmbH, Jürg Eschler, Aegelsee 129a, 3856 Brienzwiler.

Bauvorhaben: Renovation Wohnhaus; Aufgang, Innenräume, Dach, energetische Sanierung.

Standort: Dorfstrasse 13, 3856 Brienzwiler, Parzelle Nr. 71, Dorfkern, Koordinaten O 2'650'676.15 / N 1'177'982.85.

Schutzzonen/Objekt: Gewässerschutzbereich Au, K-Objekt (schützenswert), Baugruppe A, ISOS-Kerngebiet Dorf – Erhaltungsziel A.

Ausnahmen: Unterschreitung der Raumhöhe (Art. 67 BauV).

Auflage- und Einsprachefrist bis 23. November 2026.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Brienzwiler, Dorfstrasse 19, 3856 Brienzwiler.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Gemeindeverwaltung Brienzwiler

Publiziert am 22.10.2026

Ref. Kirchgemeinde Gsteig-Interlaken

Pfarrkreisversammlung

Sonntag, 22. November 2026, im Anschluss an den Gottesdienst in der Schlosskirche Interlaken

Traktanden

  1. Wahl der Stimmenzähler/-innen
  2. Protokoll vom 23. November 2025
  3. Wahlen
  4. Verschiedenes

Zu dieser Versammlung sind alle stimmberechtigten Mitglieder herzlich eingeladen.

Interlaken, 19. Oktober 2026

Pfarrkreiskommission Interlaken-Matten

Publiziert am 22.10.2026

Gemeindeverband Kombinierte Schlachtanlage Bödeli und Umgebung

71. Abgeordnetenversammlung

Donnerstag, 26. November 2026, 19.45 Uhr im Restaurant Hirschen, Wilderswil

Traktanden

  1. Protokoll der 70. Abgeordnetenversammlung vom 7. Mai 2026
  2. Budget 2027
    • Antrag zur Genehmigung
  3. Orientierungen
    • Peter Zwahlen, Verbandspräsident
    • Fritz Michel, Betreiber der Schlachtanlage
  4. Verschiedenes

Öffentliche Auflage

Die Akten zu den traktandierten Geschäften liegen 30 Tage vor der Versammlung bei den Verbandsgemeinden zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen die Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt von Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Die Abgeordnetenversammlung ist öffentlich. Stimmberechtigt sind die Delegierten der Verbandsgemeinden. Im Anschluss an die Versammlung wird ein kleiner Imbiss offeriert.

Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie, uns Ihre Teilnahme mit oder ohne Imbiss bis zum 19. November 2026 per E-Mail schlachthausboedeli@hotmail.com bekannt zu geben. Besten Dank.

Interlaken, 15. Oktober 2026

Der Vorstand

Publiziert am 22.10.2026

Konkursamt Oberland

Einstellung mangels Aktiven

Schuldnerin: beE-Scooter GmbH, Bahnhofstrasse 39, 3800 Unterseen, CHE-458.287.803.

Datum der Konkurseröffnung: 27. August 2026.

Datum der Konkurseinstellung: 13. Oktober 2026.

Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger bis zum 10. November 2026 die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten einen Vorschuss von Fr. 5200.– leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte.

Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 21. Oktober 2026.

Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland

Publiziert am 22.10.2026

Einwohnergemeinde

Systemumstellung Steuerverwaltung

Aufgrund einer Systemumstellung bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern kommt es von Freitag, 23. Oktober 2026, 16.00 Uhr, bis Sonntag, 1. November 2026, zu einem Betriebsunterbruch. Während dieser Zeit stehen die Dienstleistungen der Steuerverwaltung, insbesondere BE-Login, TaxMe-Online sowie telefonische und persönliche Auskünfte, nicht zur Verfügung. Die Einreichefrist für die Steuererklärung 2025 wird bis zum 30. November 2026 verlängert. Damit entsteht Ihnen aufgrund des Betriebsunterbruchs kein Nachteil.

Ab Montag, 2. November 2026, stehen die Dienstleistungen der Steuerverwaltung wieder wie gewohnt zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie unter www.taxme.ch/serviceinfo.

Publiziert am 22.10.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Amaranth GmbH, Carine, Sigi Adrian Andritz, Sulgeneckstrasse 48, 3007 Bern.

Projektverfasserin: von allmen architekten AG, Philip Stucki, Untere Bönigstrasse 10A, 3800 Matten bei Interlaken.

Bauvorhaben: Sanierung des bestehenden Mehrfamilienhauses. Die bestehende Dachkonstruktion wird statisch ertüchtigt, energetisch den geltenden Anforderungen angepasst, gedämmt und neu eingedeckt. Im Innern erfolgen diverse notwendige Sanierungsmassnahmen sowie die Umsetzung von zwei Erstwohnungen in Zweitwohnungen gemäss den aktuellen Bestimmungen des Baureglements der Gemeinde Matten (Baueingabe vor dem 15. Oktober 2026). Die bestehende Gasheizung wird zurückgebaut und durch eine innen liegende Luft-Wasser Wärmepumpe ersetzt.

Standort: Hauptstrasse 26, 3800 Matten, Parzelle Nr. 846, Koordinaten 2'632’513/1’170’049.

Nutzungszone: Mischzone Kern, Gebiet mit annähernd geschlossener Bauweise.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Schutzobjekt: Ortsbildschutz Baugruppe B.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.

Auflage- und Einsprachefrist bis 23. November 2026.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwashrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

16. Oktober 2026

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 22.10.2026

Einwohnergemeinde

Planungszone in Sachen Zweitwohnungen

Öffentliche Bekanntmachung

Erlass einer Planungszone in Sachen «Zweitwohnungen und kurzzeitige Vermietung von Wohnungen» nach Art. 27 RPG und Art. 62 ff. BauG

Der Gemeinderat von Gsteigwiler hat gestützt auf Art. 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 und Art. 62 ff. des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 beschlossen, für das gesamte Gemeindegebiet (alle Bau- und Nichtbauzonen) mit Ausnahme des Wirkungsbereichs der «Internatszone» mit sofortiger Wirkung eine Planungszone in Sachen Zweitwohnungen zu erlassen.

Die Planungszone bezweckt die Überprüfung der zulässigen Wohnnutzungen im Hinblick auf die Beschränkung von Zweitwohnungen und auf die kurzzeitige Vermietung von Wohnungen.

Die Planungszone wird für die Dauer von zwei Jahren bestimmt. Während der Geltungsdauer darf in dem von der Planung betroffenen Gebiet nichts unternommen werden, das den Planungszweck beeinträchtigen könnte. Die Umnutzung von bisher als Erstwohnung genutzten Wohnungen zu Zweitwohnungen sowie die Erstellung von Zweitwohnungen sind während der Dauer der Planungszone unzulässig. Zudem ist während der Dauer der Planungszone auch die neue Nutzung von Erst- und Zweitwohnungen für die kurzzeitige Vermietung unzulässig. Eine Vermietung gilt in diesem Sinne als kurzzeitig, wenn sie weniger als fünf aufeinanderfolgende Nächte beträgt.

Die Planungszone liegt vom 22. Oktober bis 23. November 2026 auf der Gemeindeverwaltung Gsteigwiler öffentlich auf. Die Unterlagen sind während dieser Zeit zusätzlich auf der Website der Gemeinde Gsteigwiler unter www.gsteigwiler.ch verfügbar.

Während der Auflagefrist – bis spätestens 23. November 2026 – kann mit Einsprache geltend gemacht werden, die verfügte Planungszone oder ihre Dauer seien nicht notwendig oder die bekannt gegebene Planungsabsicht sei nicht zweckmässig.

Allfällige Einsprachen oder Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet bei der Gemeinde Gsteigwiler, Halten 90, 3814 Gsteigwiler, einzureichen.

Gsteigwiler, 19. Oktober 2026

Der Gemeinderat

Publiziert am 22.10.2026

Einwohnergemeinde

Rückschnitt von Bepflanzung an öffentlichen Strassen

Anpflanzen und Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen entlang öffentlicher Strassen und Gehwege.

Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Hinweise auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten:

Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmer, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen schreiben Art. 80 Abs. 3 und Art. 83 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) sowie Art. 56 und 57 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) unter anderem vor:

  1. Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen und nicht hochstämmige Bäume müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über den Strassen frei zu haltenden Luftraum von 4,50 m Höhe hineinragen; über Geh- und Radwegen muss eine Höhe von 2,50 m und ein seitlicher Abstand von 0,50 m frei gehalten werden.
  2. Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden.
  3. Bei unübersichtlichen Strassenstellen, insbesondere bei Kurven, Einmündungen und Kreuzungen, dürfen Einfriedungen und Zäune die Fahrbahn um höchstens 60 cm überragen. Für die nicht hochstämmigen Bäume, Hecken, Sträucher, landwirtschaftlichen Kulturen und dergleichen gelten die
    Vorschriften über Einfriedungen.
  4. Nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune müssen auf einen Abstand von 2 m vom Fahrbahnrand bzw. 0,50m von der Gehweghinterkante einhalten.
  5. Bei unübersichtlichen Strassenstellen sind Bäume, Grünhecken, Sträucher, gärtnerische und landwirtschaftliche Kulturen (z. B. Mais, Getreidearten) in einem genügend grossen Abstand gegenüber der Fahrbahn anzupflanzen.
  6. Die Grundeigentümer haben Bäume und Äste, welche dem Wind und den Witterungseinflüssen nicht genügend Widerstand leisten und auf die Verkehrsfläche zu stürzen drohen, rechtzeitig zu beseitigen. Die Verkehrsfläche ist von übermässigem Reisig und Blattwerk (insbesondere im Herbst) zu reinigen. Für Schäden, die durch nicht vorschriftsgemässes Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen entstehen, sind die Grundeigentümer haftbar.

Weiter zu beachten gilt es, dass ein Radikalschnitt von Sträuchern, Hecken und Bäumen zwischen dem 1. März und 30. September in der Schweiz strengstens verboten ist! Diese Einschränkung dient dem Artenschutz von einheimischen Tieren. Gemäss Art. 20 Abs. a der Verordnung über den Natur- und Heimatschutz (NHV) ist es in der Schweiz strengstens verboten, Brutstätten oder Nester zu zerstören, zu beschädigen oder gar von ihrem angestammten Platz zu entfernen.

Aufforderung

Die Strassenanstösser werden hiermit ersucht, Äste und andere Bepflanzungen bis spätestens am 30. November 2026 und im Verlauf des Jahres nötigenfalls erneut auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden. Wird der Aufforderung bis zu diesem Datum nicht Folge geleistet, wird die Gemeinde die Arbeiten auf Kosten der betroffenen Eigentümer ausführen lassen (Ersatzvornahme).

Für allfällige Fragen wenden Sie sich an die Bauverwaltung Matten, Telefon 033 826 50 21.

Hinweis

Das Grünmaterial kann gemäss Abfallkalender der Gemeinde Matten kostenlos oder bei der AVAG Entsorgungs- und Recyclingstation Interlaken gegen Gebühr entsorgt werden. Es ist verboten, Grünmaterial in Wäldern, an Flüssen oder Bächen und nicht bewilligten Plätzen zu deponieren. Noch besser: Kompostieren Sie selbst!

Wir danken den Strassenanstössern für das Verständnis und die Mithilfe.

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 22.10.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Sven Oertig, Am Lauener 28, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Ersatz der bestehenden Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort: Am Lauener 28, Parzelle Nr. 1108, Koordinaten 2‘630‘736 / 1‘170‘755.

Zone: Wohnzone W2.

Gewässerschutzbereich: Au.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 23. November 2026.

Es wird auf die Gesuchakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Elektronische Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938

Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Unterseen, 19. Oktober 2026

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 22.10.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: de Weck Céline, Obere Bönigstrasse 27, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: brönnimann architekten ag, Neugasse 10, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch: Einbau einer 2½-Zimmer-Wohnung im EG sowie Umnutzung zur touristischen Vermietung ausschliesslich im Zusammenhang mit dem Pferdesport; Beherbergung von drei Reitgästen; Erstellung eines überdachten Autoabstellplatzes.

Standort: Obere Bönigstrasse 27, Parzelle Nr. 884.

Nutzungszone: Zone für Sport- und Freizeitanlagen (ZSF) «Ponyhof P2».

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Schutzobjekt: keines.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 23. November 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 22.10.2026

Kirchgemeinde

Gebühren- und Nutzungsverordnung

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Kirchgemeinderat von Unterseen an seiner Sitzung vom 13. Oktober 2026 die Totalrevision der Gebühren- und Nutzungsverordnung erlassen hat. Die Gebühren- und Nutzungsverordnung tritt, vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden, am 1. Januar 2027 in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen den Beschluss des Kirchgemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde erhoben werden.

Die Gebühren- und Nutzungsverordnung kann online unter www.kirche-unterseen.ch oder bei der Verwaltung eingesehen werden.

Unterseen, 13. Oktober 2026

Der Kirchgemeinderat

Publiziert am 22.10.2026

Konkursamt Oberland

Konkurspublikation / Schuldenruf

Summarisches Verfahren nach Art. 231 SchKG

Schuldnerin: Brawand Transport GmbH, Grindelwaldstrasse 6, 3816 Burglauenen, CHE-299.737.375.

Datum der Konkurseröffnung: 7. August 2026.

Eingabefrist bis 14. November 2026.

Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 14. Oktober 2026.

Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland

Publiziert am 22.10.2026

Gemischte Gemeinde

Systemumstellung Steuerverwaltung

Aufgrund einer Systemumstellung bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern kommt es von Freitag, 23. Oktober 2026, 16.00 Uhr, bis Sonntag, 1. November 2026, zu einem Betriebsunterbruch. Während dieser Zeit stehen die Dienstleistungen der Steuerverwaltung, insbesondere BE-Login, TaxMe-Online sowie telefonische und persönliche Auskünfte nicht zur Verfügung. Die Einreichefrist für die Steuererklärung 2025 wird bis zum 30. November 2026 verlängert. Damit ensteht Ihnen aufgrund des Betriebsunterbruchs kein Nachteil.

Ab Montag, 2. November 2026, stehen die Dienstleistungen der Steuerverwaltung wieder wie gewohnt zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie unter www.taxme.ch/serviceinfo.

Publiziert am 22.10.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Gebrüder Brawand AG, Grythstrasse 11, 3818 Grindelwald, vertreten durch Brawand Zimmerei AG, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Brawand Zimmerei AG, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Ersatzneubau Gebäude für Kiesaufbereitung.

Standort: Aspistrasse 22b, Parzelle Nr. 3333, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’646’500 / 1’162’740.

Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet: blau.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG)
  • Dachgestaltung / Pultdach (Art. 416 GBR)

Auflage- und Einsprachefrist bis 23. November 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 22.10.2026

Einwohnergemeinde

Klimastrategie

Grindelwald hat sich das ambitionierte Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2047 auf Netto-Null zu reduzieren. Damit leistet die Gemeinde ihren Beitrag zur Erreichung des nationalen Klimaziels Netto-Null bis 2050 und orientiert sich an den Vorgaben des Kantons Bern.

Zur Erreichung dieses Ziels hat die Gemeinde Grindelwald in Zusammenarbeit mit einer breit abgestützten Arbeitsgruppe und umliegenden Gemeinden zusammen mit Ideen aus der Bevölkerung eine Klimastrategie mit konkreten Massnahmen ausgearbeitet.

Der Gemeinderat hat die Klimastrategie genehmigt und stellt sie auf der Website der Gemeinde der Öffentlichkeit zur Einsicht bereit.

www.gemeinde-grindelwald.ch

Gemeinderat Grindelwald

Publiziert am 22.10.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Sepid Banoo AG, Centralstrasse 28, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Imboden Architektur AG, Hans Ulrich Imboden, Seestrasse 17,
3852 Ringgenberg.

Bauvorhaben: Erweiterung Restaurant; Montieren einer Leuchtreklame. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 94 Sitzplätze innen (bisher 38 Sitzplätze); Öffnungszeiten: täglich bis 0.30 Uhr.

Standort: Centralstrasse 28, Parzelle Nr. 1377, Mischzone MK, Koordinaten 2’631’969 / 1’170’389.

Schutzgebiete: Gewässerschutzzone Au, ISOS-Gebiet und Baugruppe D.

Auflage- und Einsprachefrist bis 23. November 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 22.10.2026

Einwohnergemeinde

Verpflichtungskredit Sanierung Axalpstrasse inkl. Teilersatz Werkleitungen Etappe I, Abschnitt Totzweg-Bellevue

Der Gemeinderat Brienz teilt in Anwendung von Art. 9 und 34 Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 mit, dass am 29. November 2026 eine Gemeindeurnenabstimmung stattfindet. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Brienz erhalten die Möglichkeit über die Sanierung der Axalpstrasse inkl. Teilersatz Werkleitungen Etappe I, Abschnitt Totzweg-Bellevue, abzustimmen. Für die Umsetzung wird ein Verpflichtungskredit von Fr. 1‘610‘000.– benötigt.

Der Gemeinderat

Publiziert am 22.10.2026

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Bauherrschaft: Urs Eggler, Schillingstrasse 2, 8460 Marthalen.

Projektverfasserin: Flück Haustechnik AG, Hauptstrasse 236, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch eine aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe.

Standort: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 142, Parzelle Nr. 1769.

Zone: Wohn- und Gewerbezone 2 (WG2).

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Auflage- und Einsprachefrist bis 23. November 2026.

Es wird auf die augestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 22.10.2026

Einwohnergemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung

Freitag, 27. November 2026, 20.00 Uhr, Kongress-Saal Grindelwald. Vor der Gemeindeversammlung findet die Jungbürgerfeier des Jahrgangs 2008 statt.

Traktanden

  1. Finanzwesen
    1. Finanzplan und Investitionsbudget; Orientierung und Kenntnisnahme
    2. Budget 2027 und Festsetzung der Steueranlage und Liegenschaftssteuer; Genehmigung
  2. Kreditbewilligungen 
    1. Anbau Gruppenräume Schulhaus Graben; Verpflichtungskredit Fr. 980’000.–
    2. Ersatz Hauptkanal Locherboden; Objektkredit Fr. 943’000.–
    3. Ersatz Transport- und Hydrantenleitung Ofni – Bodmiweg; Objektkredit Fr. 587’000.–
    4. Sanierung Schmutzwasserkanalisation Klusi – Isch; Objektkredit Fr. 561’000.–
  3. Abrechnung über Verpflichtungskredite; Kenntnisnahme
  4. Schulhaus Itramen; Zustimmung zum Verkauf
  5. Personalreglement; Genehmigung Neufassung
  6. Verschiedenes

Die Unterlagen zu den Geschäften liegen 30 Tage vor der Versammlung, d. h. ab Montag, 26. Oktober 2026, in der Gemeindeverwaltung während den Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Das Protokoll der Versammlung wird vom 7. Dezember 2026 während 30 Tagen auf der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt. Werden innert 30 Tagen seit der Publikation keine schriftlich begründeten Einwände erhoben, erfolgt die Genehmigung durch den Gemeinderat (Art. 61 AWR).

Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann gestützt auf Art. 67a Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner von Grindelwald sind zur Versammlung freundlich eingeladen.

Grindelwald, 6. Oktober 2026

Gemeinderat Grindelwald

Publiziert am 22.10.2026

Feuerwehr Grindelwald / Lütschental

Aufgebot / Aushebung 2026

Personen mit Jahrgang 2006 sowie ältere Personen, welche im Jahr 2026 zugezogen sind, werden gestützt auf Art. 2 und 4 des Feuerwehrreglements zur Aushebung aufgeboten: 

  • Datum: Mittwoch, 4. November 2026
  • Zeit: 20.00 Uhr
  • Ort: Feuerwehrmagazin Hellbach

Alle in der Gemeinde wohnhaften Personen zwischen dem 21. und dem 50. Altersjahr werden der Feuerwehrpflicht unterstellt. Ausländische Staatsangehörige mit Niederlassungsbewilligung «C-Ausweis» werden hinsichtlich der Feuerwehrpflicht den Schweizerbürgerinnen und -bürgern gleichgestellt. Niemand hat darauf Anspruch, in die Feuerwehrdienste eingeteilt zu werden.

Der Fachausschuss Feuerwehr bestimmt, ob Pflichtige aktiven Feuerwehrdienst zu leisten oder eine Ersatzabgabe zu bezahlen haben. Bei diesem Entscheid sind die Bedürfnisse der Feuerwehr sowie persönliche und berufliche Verhältnisse (Alter, Arbeits- und Wohnort der Pflichtigen) zu berücksichtigen.

An- und Abmeldungen sind schriftlich beim Sekretariat Feuerwehr, Katrin Balmer, Sulzweg 16, 3818 Grindelwald, bis am 3. November 2026 einzureichen. Personen, welche keinen Fragebogen erhalten haben, jedoch gerne aktiv Feuerwehrdienst leisten möchten, melden sich telefonisch oder schriftlich ebenfalls bis am 3. November 2026 beim Kommandanten, Hans von Allmen (Telefon 079 482 09 46).

Unentschuldigtes Fernbleiben von der Aushebung wird mit einer Busse von Fr. 80.– belegt (Ziff. 22, 3 Anhang Feuerwehrreglement).

Kommando Feuerwehr Grindelwald / Lütschental

Publiziert am 22.10.2026

Einwohnergemeinde

Strassensperrung Scheideggstrasse

Infolge Belagsarbeiten im Bereich «In Cheeren» ist die Scheideggstrasse für den Durchgangsverkehr gesperrt:

Donnerstag, 22., bis Freitag, 30. Oktober 2026

Die Zufahrt bis zur Baustelle ist gestattet.

Die Belagsarbeiten können witterungsbedingt verschoben werden.

Der Durchgang für Fussgänger ist gewährleistet.

Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.

Frutiger AG, Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 22.10.2026

Einwohnergemeinde

Bepflanzungen an öffentlichen Strassen

Anpflanzen und Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen entlang öffentlicher Strassen und Gehwege

Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Hinweise auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten:

  1. Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmer, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen schreiben Art. 80 und 83 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) sowie Art. 56 und 57 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) unter anderem vor:
    1. Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen und nicht hochstämmige Bäume müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über den Strassen frei zu haltenden Luftraum von 4,50 m Höhe hineinragen; über Geh- und Radwegen muss eine Höhe von 2,50 m und ein seitlicher Abstand von 0,50 m frei gehalten werden.
    2. Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden.
    3. Bei unübersichtlichen Strassenstellen, insbesondere bei Kurven, Einmündungen und Kreuzungen, dürfen Einfriedungen und Zäune die Fahrbahn um höchstens 60 cm überragen. Für die nicht hochstämmigen Bäume, Hecken, Sträucher, landwirtschaftlichen Kulturen und dergleichen gelten die Vorschriften über Einfriedungen.
    4. Nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune müssen auf einen Abstand von 2 m vom Fahrbahnrand bzw. 0,50 m von der Gehweghinterkante einhalten.
    5. Bei unübersichtlichen Strassenstellen sind Bäume, Grünhecken, Sträucher, gärtnerische und landwirtschaftliche Kulturen (z. B. Mais, Getreidearten) in einem genügend grossen Abstand gegenüber der Fahrbahn anzupflanzen.
    6. Die Grundeigentümer haben Bäume und Äste, welche dem Wind und den Witterungseinflüssen nicht genügend Widerstand leisten und auf die Verkehrsfläche zu stürzen drohen, rechtzeitig zu beseitigen. Die Verkehrsfläche ist von übermässigem Reisig und Blattwerk (insbesondere im Herbst) zu reinigen. Für Schäden, die durch nicht vorschriftsgemässes Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen entstehen, sind die Grundeigentümer haftbar.

Weiter zu beachten gilt es, dass ein Radikalschnitt von Sträuchern, Hecken und Bäumen zwischen dem 1. März und 30. September in der Schweiz strengstens verboten ist! Diese Einschränkung dient dem Artenschutz von einheimischen Tieren. Gemäss Art. 20 Abs. a der Verordnung über den Natur- und Heimatschutz (NHV) ist es in der Schweiz strengstens verboten, Brutstätten oder Nester zu zerstören, zu beschädigen oder gar von ihrem angestammten Platz zu entfernen.

Aufforderung: Die Strassenanstösser werden hiermit ersucht, Äste und andere Bepflanzungen bis spätestens am 30. November 2026 und im Verlauf des Jahres nötigenfalls erneut auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden. Wird der Aufforderung bis zu diesem Datum nicht Folge geleistet, wird die Gemeinde die Arbeiten auf Kosten der betroffenen Eigentümer ausführen lassen (Ersatzvornahme).

Hinweis: Das Grünmaterial kann gemäss Abfallmerkblatt der Gemeinde Hofstetten beim Entsorgungs- und Recyclingzentrum Lauimatten oder dem Entsorgungszentrum Bächlischwendi (AVAG) in Brienz gegen eine Gebühr entsorgt werden.

Es ist verboten, Grünmaterial in Wäldern, an Flüssen oder Bächen und nicht bewilligten Plätzen zu deponieren. Noch besser: Kompostieren Sie selbst.

Für allfällige Fragen wenden Sie sich an die Bauverwaltung Hofstetten, Telefon 033 951 23 13.

Wir danken den Strassenanstössern für das Verständnis und die Mithilfe.

Bauverwaltung Hofstetten

Publiziert am 22.10.2026

Einwohnergemeinde

Beschlüsse des Grossen Gemeinderats und obligatorisches Referendum

Der Grosse Gemeinderat hat am 13. Oktober 2026 folgende Beschlüsse gefasst:

Budget 2027

  1. Das Budget 2027 mit einem Gesamtaufwand von Fr. 41'641'194.– und Gesamtertrag von Fr. 42'668'040.– mit einem Gesamtertragsüberschuss von Fr. 1'026'846.– wird genehmigt.
  2. Für das Jahr 2027 werden festgesetzt:
    1. die Steueranlage unverändert auf das 1,77-fache der für die Kantonssteuer geltenden Einheitsansätze
    2. die Liegenschaftssteuer unverändert auf 1,5 Promille des amtlichen Werts
  3. Das Geschäft untersteht dem obligatorischen Referendum.

ICT Volksschule, Ersatzbeschaffung Schüler- und Lehrpersonengeräte, Rahmenkredit

Für die Ersatzbeschaffung ICT Volksschule Interlaken (Beschaffung Schüler- und Lehrpersonengeräte inklusive Aufsetzen) wird ein Rahmenkredit von Fr. 525'000.– bewilligt.

Motion Nyffeler/Thali, Bemessung, Verwendung und Vollzug der Kurtaxe (Änderung des Kurtaxenreglements), Fristverlängerung

Die Frist zur Umsetzung der Motion Nyffeler / Thali, Bemessung, Verwendung und Vollzug der Kurtaxe (Änderung des Kurtaxenreglements), wird um ein Jahr verlängert.

Rechtsmittel

Gegen die obigen Beschlüsse kann beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, innert 30 Tagen ab der vorliegenden Publikation Beschwerde eingereicht werden.

Obligatorisches Referendum

Das Budget 2027 untersteht nach Artikel 4 des Organisationsreglements 2000 vom 28. November 1999 (OgR 2000) dem obligatorischen Referendum. Die Abstimmung findet am 29. November 2026 statt. Es wird auf die separate Publikation der Abstimmungsanordnung verwiesen.

Publiziert am 22.10.2026

Einwohnergemeinde

Zurückschneiden Bäume und Hecken / Schneeräumung und Winterdienst

Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmer, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen sind Art. 80 Abs. 3 und Art. 83 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) sowie Art. 56 und 57 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) zu beachten.

Die Grundeigentümer haben Bäume und Äste, welche dem Wind und den Witterungseinflüssen nicht genügend Widerstand leisten und auf die Verkehrsfläche zu stürzen drohen, rechtzeitig zu beseitigen. Die Verkehrsfläche ist von übermässigem Reisig und Blattwerk (insbesondere im Herbst) zu reinigen. Für Schäden, die durch nicht vorschriftsgemässes Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen entstehen, sind die Grundeigentümer haftbar.

Lichtraumprofil

Die Anstösser an Strassen, Wegen und Trottoirs werden hiermit aufgefordert, das Zurückschneiden der Äste, Grünhecken und Sträucher usw. bis zum 15. November 2026 auf die vorgeschriebenen Abmessungen auszuführen. Dies ist insbesondere im Winter aufgrund der Schneelast von grosser Bedeutung.

Gemäss dem Gesetz über den Bau und Unterhalt der Strassen ist das Strassengebiet über Trottoirs, Rad- und Fusswegen bis auf eine Höhe von 2,5 m und über der Fahrbahn bis auf eine Höhe von 4,5 m frei zu halten. Wenn die öffentliche Beleuchtung beeinträchtigt wird, sind die überhängenden Äste bis auf Lampenhöhe zurückzuschneiden. Hecken, Sträucher, Äste und Anpflanzungen müssen seitlich mindestens 0,5 m Abstand vom Fahrbahnrand bzw. von der Gehweghinterkante haben.

Das Merkblatt Strassenabstand Gemeindestrassen, Lichtraumprofil und Strassenabstände kann online auf der Homepage heruntergeladen oder bei der Bauverwaltung bezogen werden.

Im Rahmen des Winterdienstes wird für Beschädigungen an Gegenständen innerhalb des Lichtraumprofils (Zäune, Holz, Baumaterialien, Schilder usw.) und an Fahrzeugen, die auf der Strasse parkiert sind, keine Haftung übernommen.

Abgestellte Fahrzeuge

Die Schneeräumung wird hauptsächlich in den frühen Morgenstunden durchgeführt. Nicht ordnungsgemäss parkierte Motorfahrzeuge auf öffentlichen Strassen und Plätzen behindern die Winterdienstarbeiten. Um einen reibungslosen Ablauf der Räumungsarbeiten zu ermöglichen, bitten wir, Fahrzeuge nicht auf den Gehwegflächen, im Parkverbot sowie ausserhalb der markierten Parkfelder abzustellen.

Haftungsfrage

Die Gemeinde und die beauftragten Schneeräumungsunternehmungen lehnen jede Haftung für Schäden ab, die bei den Winterdienstarbeiten (Schneepflügen, Schneefräsen, Salzstreuen usw.) an nicht ordnungsgemäss parkierten Fahrzeugen und an deponierten sowie sich im Lichtraumprofil befindenden Gegenständen entstehen. Für Schäden an Schneeräumungsfahrzeugen, verursacht durch unsachgemäss abgestellte Gegenstände wie Baumaterialien, Holz, usw., wird der Eigentümer haftbar gemacht.

Ausweichstellen / Wendeplätze

Ausweichstellen und Wendeplätze sind keine Park- und Abstellplätze. Für durch den Winterdienst entstandene Schäden an nicht ordnungsgemäss parkierten Fahrzeugen wird jede Haftung abgelehnt.

Schneeräumung von privaten Liegenschaften

Es ist verboten, nach der Haupträumung der Gemeinde oder durch die beauftragten Unternehmungen Schnee von Vorplätzen, Terrassen und Zufahrtsstrassen auf die Strasse zu räumen. Solche Ablagerungen werden auf Kosten der Verursacher in einem zweiten Durchgang separat abgeführt und nach Aufwand verrechnet. Schnee und Eis dürfen nicht in Strassenschächte oder Gewässer entsorgt werden.

Aufforderung

Die Anstösser von öffentlichen Strassen und Wegen werden hiermit ersucht, Äste und andere Bepflanzungen bis spätestens am 15. November 2026 und im Verlauf des Jahres nötigenfalls erneut auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden. Wird der Aufforderung bis zu diesem Datum nicht Folge geleistet, wird die Gemeinde die Arbeiten auf Kosten der betroffenen Eigentümer ausführen lassen (Ersatzvornahme).

Für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis danken wir Ihnen bestens.

Bauverwaltung Lauterbrunnen, Telefon 033 856 50 70

Publiziert am 22.10.2026

Einwohnergemeinde

Gemeindeversammlung vom 27. November 2026

Der Gemeinderat lädt alle Gemeindebürger:innen herzlich ein:

  • zu den Ehrungen für besondere Leistungen für Personen, Mannschaften oder Vereine aus den Bereichen Kultur, Sport, Wissenschaft, Bildung und Tourismus, welche im Jahr 2026 eine besondere Leistung vollbrachten, sowie zum Apéro für die Neuzuzüger:innen und Eingebürgerten am Freitag, 27. November 2026, 19.00 Uhr im Kirchgemeindehaus;
  • zur Gemeindeversammlung vom Freitag, 27. November 2026, 20.00 Uhr im Kirchgemeindehaus.

Traktanden

  1. Budget 2027
    1. Budget der Erfolgsrechnung 2027; Festsetzung der Steueranlage und des Steuersatzes für die Liegenschaftssteuer; Genehmigung
    2. Finanzplanung 2026–2031; Kenntnisnahme
  2. Ersatzwahl Bau- und Planungskommission
  3. Teilrevision Reglement für die Spezialfinanzierung «Vorfinanzierung von Investitionen in die Schulliegenschaften und in die Gemeindeverwaltung»
  4. Verpflichtungskredit von Fr. 845'000.– für die Sanierung der Ortsdurchfahrt
  5. Betriebskostenbeitrag von jährlich Fr. 53'800.– für das Kirchgemeindehaus Matten für die Jahre 2027–2031 
  6. Kenntnisnahme Kreditabrechnung Sanierung Dach Turnhalle Chabismoos
  7. Verschiedenes

Im Anschluss an die Gemeindeversammlung sind die Anwesenden herzlich zu einem Umtrunk sowie einem Imbiss eingeladen.

Auflage

Die Akten für die Gemeindeversammlung liegen 30 Tage vor der Versammlung, d. h. ab Montag, 26. Oktober 2026, in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf. Zudem wird spätestens ab Montag, 9. November 2026, die Botschaft für die Gemeindeversammlung vom Freitag, 27. November 2026, auf der Homepage der Einwohnergemeinde Matten b. Interlaken (www.matten.ch) aufgeschaltet.

Stimmrecht

Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde Matten bei Interlaken angemeldet sind.

Rechtsmittel

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Der Gemeinderat

Publiziert am 22.10.2026

Einwohnergemeinde

Gemeindeversammlung

Mittwoch, 25. November 2026, 19.30 Uhr im Gmeindshus

Traktanden

  1. Budget 2027
    1. Festsetzung und Genehmigung der Gemeindesteueranlagen; Genehmigung des Budget 2027
    2. Investitionsbudget 2027; Orientierung
    3. Finanzplan 2026–2031; Orientierung
  2. Strassensanierung; Sanierung Zylenweg; Genehmigung Investitionskredit von Fr. 60'000.–
  3. Parkplatzreglement vom 2. Mai 2003; Genehmigung Neufassung per 1. April 2027
  4. Verschiedenes

Aktenauflage

Die Unterlagen zu den Traktanden 1a, 1b, 2 und 3 liegen 30 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung Niederried öffentlich auf. Über das Traktandum 1c (Finanzplan) wird an der Gemeindeversammlung orientiert.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann gestützt auf Art. 63 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden.

Rügepflicht

Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung ist gemäss Art. 31 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) sofort zu beanstanden. Das Protokoll vom 25. November 2026 wird 7 Tage nach der Gemeindeversammlung während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Werden innert der Auflagefrist keine schriftlich begründeten Einwände erhoben, erfolgt die Genehmigung durch den Gemeinderat (Art. 76 Abs. 3 Gemeindeordnung).

Vor der Versammlung wird allen Haushaltungen ein Informationsblatt zugestellt mit den detaillierten Angaben zu den Traktanden. Die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger werden zur Teilnahme an dieser Versammlung freundlich eingeladen.

Gemeinderat Niederried

Publiziert am 22.10.2026

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Bauherrschaft: Rita Sigrist-Flückiger, Hauptstrasse 37, 3854 Oberried am Brienzersee.

Projektverfasserin: Schmocker Immobilien GmbH, Matthias Schmocker, Lanzenen 26a, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Neubau gedeckter Sitzplatz und Umnutzung Ladenlokal im UG in Behandlungsraum.

Standort: Gemeinde Oberried, Hauptstrasse 37, Parzelle Nr. 824.

Zone: Dorfkernzone (DK), Ortsbildschutzgebiet und Baugruppe A Dorf.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Gefahrengebiet: gelbes Gefahrengebiet (geringe Gefährdung).

Auflage- und Einsprachestelle: Gemischte Gemeinde Oberried, Hauptstrasse 21, 3854 Oberried am Brienzersee.

Auflage- und Einsprachefrist bis 23. November 2026.

Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Gemischte Gemeinde Oberried

Publiziert am 22.10.2026

Einwohnergemeinde

Änderungen im Personalreglement sowie im Anhang II zum Personalreglement / Genehmigung und Inkrafttretung

(Bekanntmachung gemäss Art. 45 ff. kant. Gemeindeverordnung)

Genehmigung

Der Einwohnergemeinderat Unterseen hat am 12. Oktober 2026 die Änderungen von Art. 22 des Personalreglements der Einwohnergemeinde Unterseen vom 2. Juni 1998 sowie die Änderungen in Absatz 1 und 2 des Anhangs II des Personalreglements der Einwohnergemeinde Unterseen vom 13. September 2010 beschlossen und genehmigt.

Rechtsmittel

Gemäss Art. 37 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) können fünf Prozent der Stimmberechtigten innert 60 Tagen seit Veröffentlichung durch Unterzeichnung des diesbezüglichen Begehrens verlangen, dass die entsprechenden Änderungen im Personalreglement der Gemeindeversammlung zum Beschluss unterbreitet werden.

Gegen die Änderungen im Anhang II zum Personalreglement kann innert 30 Tagen seit Eröffnung beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Inkrafttretung

Wird das Referendum gegen die vorliegenden Reglementsänderungen nicht ergriffen, setzt der Gemeinderat diese auf 1. Januar 2027 in Kraft.

Die Änderungen im Anhang II zum Personalreglement treten ebenfalls auf den 1. Januar 2027 in Kraft.

Reglementsbezug

Die geänderten Erlasse können auf der gemeindeeigenen Homepage www.unterseen.ch heruntergeladen oder während den Büroöffnungszeiten bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden.

Unterseen, 12. Oktober 2026

Der Einwohnergemeinderat

Publiziert am 22.10.2026

Röm.-kath. Kirchgemeinde Oberhasli-Brienz

Kirchgemeindeversammlung

Donnerstag, 26. November 2026, 19.30 Uhr, Pfarrsaal in Meiringen

Traktanden

  1. Genehmigung Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 18. Juni 2026
  2. Genehmigung Budget 2027 und Festlegung des Steuerfusses
  3. Wahlen
    • Ersatzwahl Kirchgemeinderat, Amtsperiode 2027–2029
      • Yvonne Kaspar, Meiringen
  4. Informationen aus dem Kirchgemeinderat
  5. Verschiedenes

Das Protokoll vom 18. Juni 2026 und das Budget 2027 liegen während 30 Tagen vor der Versammlung im Sekretariat der Kirchgemeinde, Hauptstrasse 26 in Meiringen öffentlich auf.

Zu dieser Versammlung sind alle Mitglieder der röm.-kath. Kirchgemeinde Oberhasli-Brienz freundlich eingeladen. Stimm- und wahlberechtigt sind alle Katholik:innen ab dem 18. Altersjahr, welche seit mindestens drei Monaten bei einer der zur röm.-kath. Kirchgemeinde Oberhasli-Brienz gehörenden Gemeinde angemeldet sind.

Anschliessend sind alle Teilnehmer:innen herzlich zum Apéro eingeladen.

Der Kirchgemeinderat

Publiziert am 22.10.2026

Konkursamt Oberland

Einstellung mangels Aktiven

Schuldner: Bieri Martin, geb. 15. September 1981, von Schangnau, EF: Bieri Rückbau, Chalet Sunnmatt, Schmockenstrasse 127, 3803 Beatenberg.

Datum der Konkurseröffnung: 20. Oktober 2025.

Datum der Konkurseinstellung: 13. Oktober 2026.

Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger bis zum 10. November 2026 die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten einen Vorschuss von Fr. 5200.– leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte.

Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 21. Oktober 2026.

Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland

Publiziert am 22.10.2026

Schwellenkorporation

Ausserordentliche Mitgliederversammlung

Montag, 23. November 2026, 19.30 Uhr im Kongress-Saal in Beatenberg

Eröffnet wird die Versammlung mit einer Präsentation über das Unwetter vom 31. Mai 2026 zu den Themen: 

  • Schäden, Not- und Sofortmassnahmen
  • Finanzielle Auswirkungen
  • Wirkungen der realisierten Hochwasserschutzmassnahmen

Traktanden

  1. Aufhebung Budget 2027, Fassung vom 22. Juni 2026
  2. Neues Budget 2027
    1. Tellenanlage von 0,6‰ / Genehmigung 
    2. Mindestbeitrag Schwellentelle Fr. 10.– / Genehmigung 
    3. Budget 2027 / Genehmigung
  3. Überarbeiteter Finanzplan 2027–2031 / Orientierung
  4. Antrag Vorstand
    Behebung Schäden Unwetter, Genehmigung Verpflichtungskredit
  5. Verschiedenes

Öffentliche Aktenauflage

Die Unterlagen zu den Ziffern 2 und 3 können ab dem 21. Oktober 2026 bei der Gemeindeverwaltung Beatenberg eingesehen werden.

Die Unterlagen stehen auch auf der Webseite www.schwellenkorporation-beatenberg.ch zur Verfügung.

Das Protokoll der Mitgliederversammlung vom 23. November 2026 liegt in der Zeit vom 30. November bis 30. Dezember 2026 auf der Gemeindeverwaltung Beatenberg und auf der Webseite www.schwellenkorporation-beatenberg.ch öffentlich zur Einsichtnahme auf.

Während dieser Frist kann beim Vorstand der Schwellenkorporation, p. Adr. Urs Zimmermann, Präsident, Waldeggstr. 17, 3803 Beatenberg, schriftlich Einsprache erhoben werden.

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen – bei Wahlen innert 10 Tagen – nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49 a Gemeindegesetz, Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Zu dieser Versammlung sind alle beitragspflichtigen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer der Gemeinde Beatenberg gemäss Art. 8 Organisationsreglement der Schwellenkorporation freundlich eingeladen.

Beatenberg, 11. Oktober 2026

Vorstand der Schwellenkorporation Beatenberg

Publiziert am 22.10.2026

Letztwillige Verfügung

Stettler Hans, geb. 20. August 1928, von Bolligen BE, verwitwet, wohnhaft gewesen in 3800 Unterseen BE, mit Aufenthalt im Alters- und Pflegeheim zumsy Rosenau, Klostergässli 5, 3800 Matten bei Interlaken, verstorben am 22. August 2026 in Matten bei Interlaken BE.

Letztwillige Verfügung mit Abänderung der gesetzlichen Erbfolge.

Die letztwillige Verfügung liegt bei der beauftragten Notarin Michelle Trafelet, Jungfraustrasse 50, 3800 Interlaken, zur Einsicht auf.

Einsprachen sind innert Monatsfrist ab der dritten Publikation schriftlich bei der beauftragten Notarin einzureichen.

Interlaken, 22. Oktober 2026

Michelle Trafelet, Notarin

Publiziert am 22.10.2026

Konkursamt Oberland

Konkurspublikation / Schuldenruf

Summarisches Verfahren nach Art. 231 SchKG

Schuldner: Hamiti Kujtim, geb. 15. Mai 1988, EF: Granit Hamiti Gipserei-Malerei, Centralstrasse 29, 3800 Interlaken.

Datum der Konkurseröffnung: 30. September 2026.

Eingabefrist bis 21. November 2026.

Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 21. Oktober 2026.

Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland

Publiziert am 22.10.2026

Einwohnergemeinde

Anordnung einer Abstimmung

Der Gemeinderat hat den nächsten Termin für Abstimmungen in Gemeindeangelegenheiten auf den 29. November 2026 angesetzt. An diesem Termin wird den Stimmberechtigten folgendes Geschäft zum Entscheid vorgelegt:

Budget 2027

Gegen die Anordnung der Abstimmung kann innert 30 Tagen seit der vorliegenden Publikation und gegen das Ergebnis der Urnenabstimmung innert 30 Tagen ab der Urnenabstimmung beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde eingereicht werden.

Interlaken, 14. Oktober 2026

Gemeinderat Interlaken

Publiziert am 22.10.2026

Einwohnergemeinde

Entleeren von Schlammsammlern

Gebiet nördlich Seestrasse (inkl. Seestrasse) / westlich Scheidgasse

Im Zusammenhang mit der Entleerung der Strasseneinlaufschächte nördlich der Seestrasse (inkl. Seestrasse) und westlich der Scheidgasse (inkl. Scheidgasse) besteht für die Liegenschaftseigentümer in diesem Gebiet die Möglichkeit, ebenfalls private Schlammsammler auf ihre Kosten leeren zu lassen.

Ausführung: Dienstag, 3. November 2026

Kosten (Barzahlung gegen Quittung) für Schlammsammler, welche mit der Saugvorrichtung von der Strasse her erreichbar sind (max. 10 m). Es werden keine Privatstrassen oder private Vorplätze befahren:

  • Sammler klein bis Durchmesser 30 cm: Fr. 45.–/Stk.
  • Sammler über Durchmesser 30 cm: Fr. 70.–/Stk.

Ausserhalb des oben erwähnten Gebietes wird eine Anfahrts- und Installationspauschale von Fr. 50.– erhoben.

Interessierte Liegenschaftseigentümer melden sich bis spätestens 30. Oktober 2026 beim Werkhof Unterseen, Telefon 033 826 19 71.

Unterseen, 14. Oktober 2026

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 22.10.2026

Einwohnergemeinde

Genehmigung Protokoll der Gemeindeversammlung vom 29. Juni 2026

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 29. Juni 2026 lag vom 9. Juli bis 8. August 2026 öffentlich auf der Gemeindeverwaltung auf. Es gingen keine Einsprachen ein. Der Gemeinderat genehmigte daraufhin das Protokoll an seiner Sitzung vom 7. September 2026.

Publiziert am 22.10.2026

Einwohnergemeinde

Altpapier- und Kartonsammlung

Mittwoch, 28. Oktober 2026, ab 7.30 Uhr

Die Altpapier- und Kartonsammlung wird duch die Schule Därligen durchgeführt. Das Papier und der Karton muss separat gebündelt vor Ihrem Wohnhaus bereitgestellt sein. Bitte kindergerechte Bündel bereitstellen.

Besten Dank!

Gemeindeverwaltung Därligen

Publiziert am 22.10.2026

Einwohnergemeinde

Markt Interlaken – Sperrung Höheweg 

Der Warenmarkt findet im Jahr 2026 wiederum vier Mal auf dem Höheweg statt. Am Sonntag, 1. November 2026, muss deshalb der Höheweg von 8.00 bis 20.00 Uhr von der Einmündung Strandbadstrasse bis zur Einmündung Harderstrasse für jeglichen Verkehr (auch Velos) gesperrt werden.

Umleitungen sowie Zufahrten zu den betroffenen Hotels werden signalisiert. Der öffentliche Verkehr wird ebenfalls umgeleitet, die Haltestellen entlang des Höhewegs werden an diesem Tag nicht bedient.

Publiziert am 22.10.2026

Verkehrserschwerung

Ab 19. Oktober bis 11. Dezember 2026 ist der Bahnübergang Beau-Rivage infolge Bauarbeiten gesperrt. Die Umleitung ist entsprechend signalisiert. Die Zufahrt zum Quartier Eyen sowie TCS Camping erfolgt via Viadukt. 

Polizeiinspektorat Interlaken

Publiziert am 22.10.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Hotel und Restaurant Luegibrüggli, Luegibrüggli 1, 3800 Unterseen.

Projektverfasserin: hotec.ch GmbH, Riedliweg 105, 3053 Münchenbuchsee.

Bauvorhaben: Montieren eines Glasanbaus mit Schiebetüre auf der Terrasse zum Anrichten und Bedienen; Erweiterung der Heizung mit einem angebauten Raum für die Wärmepumpe und einem Warmwasserspeicher im Untergeschoss (die Wärmepumpe dient vorerst als Zusatz zur bestehenden Ölheizung).

Standort: Luegibrüggli 1, Parzelle Nr. 952, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’480’000 / 1’070’000.

Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
  • nichtforstliche Kleinbaute im Wald (Art. 14 WaV)

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. November 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 22.10.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Brigitte Rieben, Im Holz 379 A, 3804 Habkern.

Projektverfasserin: Feuz Holzbau + Bedachungen GmbH, Stapfackerweg 10, 3805 Goldswil b. Interlaken.

Bauvorhaben: Einbau Trocken-WC und Abstellraum.

Standort: Schwendallmi, Parzelle Nr. 328 (BR 916), Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’634’581 / 1’176’439.

Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich üB, Moorlandschaftsgebiet Nr. 17 Habkern/Sörenberg.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Eingriffe in Schutzobjekte nach Art. 18 ff. NHG

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. November 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Habkern, Im Holz 373, 3804 Habkern.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 22.10.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Caroline Frieden Di Luca und Nino Di Luca, Rütistrasse 20, 3800 Matten bei Interlaken.

Projektverfasserin: von Allmen Architekten AG, Oliver von Allmen, Untere Bönigstrasse 10A, 3800 Interlaken.

Vertreter: Kurt Oswald, Campingstrasse 9, 3806 Bönigen.

Bauvorhaben: Umgestaltung Umgebung, Ersatz Bodenbelag beim Vorplatz Garage und Neubau Pergola auf der Südseite.

Standort: Rütistrasse 20, 3800 Matten, Parzelle Nr. 1255, Koordinaten 2'632’877/1’170’166.

Nutzungszone: Wohnzone 2-geschossig W2.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Hinweis: Naturgefahrengebiet mit geringer Gefährdung.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.

Auflage- und Einsprachefrist bis am 16. November 2026.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten und Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwashrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Matten, 12. Oktober 2026

Publiziert am 22.10.2026

Einwohnergemeinde

Gemeindeversammlung

Freitag, 27. November 2026, um 19.30 Uhr in der Turnhalle

Traktanden

  1. Budget 2027 – Festsetzung der Steueranlagen und der Liegenschaftssteuer – Genehmigung
  2. Sanierung und Erweiterung Schulanlage Bettenried – Erhöhung Verpflichtungskredit – Genehmigung
  3. Anschluss Schulsozialarbeit Bödeli (SSA Bödeli) – wiederkehrender Verpflichtungskredit – Genehmigung
  4. Neubau Reservoir Gubi inkl. Anschlussleitung Dorf – Erhöhung Verpflichtungskredit – Genehmigung
  5. Ersatzwahl für die Amtszeit vom 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2028
    • Schulkommission (1 Mitglied)
    • Sozial- und Gesundheitskommission (1 Mitglied)
  6. Konsultativabstimmung zum Erhalt beziehungsweise Neubau der Haltekante am Bahnhof Leissigen
  7. Verschiedenes

Wahlvorschläge

Wahlvorschläge können bis und mit an der Gemeindeversammlung bekannt gegeben werden. Nicht an der Gemeindeversammlung anwesende Kandidatinnen / Kandidaten müssen mit einer allfälligen Wahl einverstanden sein beziehungsweise ihr Einverständnis vorgängig schriftlich dem Gemeinderat mitgeteilt haben.

Aktenauflage

Die Unterlagen zu den Geschäften liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 27. November 2026 liegt spätestens sieben Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf. Während der Auflage kann beim Gemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden.

Stimmrecht

Die Versammlung ist öffentlich. Stimmberechtigt sind alle in eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Leissigen Wohnsitz haben.

Rechtsmittel

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert zehn Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Gemeinderat Leissigen

Publiziert am 22.10.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Cornelia Schmid und Jonathan Ritschard, Seestrasse 102, 3800 Unterseen.

Projektverfasser: Jonathan Ritschard und Cornelia Schmid, Seestrasse 102, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Renovation und Einglasung Balkone Ost, Erstellen Solaranlage.

Standort: Seestrasse 102, Parzelle Nr. 1075, Koordinaten 2'630'032 / 1'170'034.

Zone: Landwirtschaftszone.

Gewässerschutzbereich: Au.

Schutzperimeter: Landschaftsschutzgebiet.

Schutzobjekt: erhaltenswertes K-Objekt gemäss Bauinventar der Gemeinde Unterseen.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. November 2026.

Es wird auf die Gesuchakten verwiesen. Auf das Aufstellen von Bauprofilen wird ausdrücklich verzichtet (Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD).

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Elektronische Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938

Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Unterseen, 12. Oktober 2026

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 22.10.2026

Einwohnergemeinde

Erlass einer Planungszone nach Art. 27 RPG und Art. 62 ff. BauG im Gebiet der Einwohnergemeinde Matten bei Interlaken, öffentliche Auflage

Der Gemeinderat Matten bei Interlaken hat am 5. Oktober 2026 gestützt auf Art. 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 und Art. 62 ff. des Baugesetzes des Kantons Bern vom 9. Juni 1985 mit sofortiger Wirkung folgende Planungszone beschlossen:

Planungszweck: Überprüfen der zulässigen Wohnnutzungen und der Einschränkung der Umnutzung von Erst- in Zweitwohnungen in den Wohn- und Mischzonen im Hinblick auf die Beschränkung von Zweitwohnungen und der touristischen Vermietungen zum Schutz von Erstwohnungen.

Planungsperimeter: in allen Wohn- und Mischzonen

Dauer: 2 Jahre

Wirkung: Innerhalb des Perimeters der Planungszone darf nichts unternommen werden, das den Planungszweck beeinträchtigen könnte.

Ablauf: Während der zweijährigen Planungszone erarbeitet die Arbeitsgruppe Massnahmenvorschläge, welche während des Verfahrens zur öffentlichen Auflage gebracht werden (Einladung zur Mitwirkung). Dies mit dem Ziel, das Gemeindebaureglement (GBR) zu überarbeiten. Die Beschlussfassung obliegt der Gemeindeversammlung. Die Genehmigung erfolgt durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) des Kantons Bern.

Richtlinien: Für die Erteilung von Bau- und Ausführungsbewilligungen im Perimeter der Planungszone werden folgende Richtlinien erlassen:

  1. Innerhalb des Perimeters der Planungszone darf nichts unternommen werden, was den Planungszweck beeinträchtigen könnte.
  2. Die Umnutzung von Erstwohnungen in Zweitwohnungen ist baubewilligungspflichtig.
  3. Die Umnutzung einer Erst- oder Zweitwohnung zur kurzzeitigen touristischen Vermietung, unabhängig ob gewerblich oder nicht, ist baubewilligungspflichtig.
  4. Sämtliche seit 15. Oktober 2026 hängigen Baubewilligungsverfahren im Perimeter der Planungszone werden während der Dauer der Planungszone und des Planerlassverfahrens eingestellt, wenn der Gemeinderat Matten b.I. ihnen nicht zustimmt. Eine Zustimmung ist nur dann zulässig, wenn das Bauvorhaben den Planungszweck nach Ziff. 1 hiervor nicht beeinträchtigt. Es ist Sache des Gemeinderats, die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Hinblick auf die Fort-setzung des Baubewilligungsverfahrens zu beurteilen.
  5. Vor dem 15. Oktober 2026 eingeleitete Baubewilligungsverfahren werden von der Planungs-zone nicht berührt. Bereits bewilligte Bauvorhaben dürfen ausgeführt werden.
  6. Bauvorhaben, die den Planungszweck nach Ziff. 1 hiervor nicht berühren, namentlich der Bau von Erstwohnungen und von Gewerbe- oder Hotelbauten, dürfen nach wie vor bewilligt und ausgeführt werden.
  7. Bewilligt werden dürfen auch baurechtliche Änderungen an bestehenden, aufgrund bisherigen Rechts bewilligten und rechtmässig erstellten Gebäuden. Diese dürfen trotz Planungszone unterhalten, zeitgemäss erneuert und auch umgebaut oder angemessen erweitert werden.

Angaben zur Auflage

Die Planungszone liegt während 30 Tagen, d.h. vom 15. Oktober bis 16. November 2026, bei der Bauverwaltung Matten bei Interlaken öffentlich auf. Sie kann während der Schalteröffnungszeiten oder unter www.matten.ch eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Während der Auflagefrist kann mit Einsprache geltend gemacht werden, die verfügte Planungszone oder ihre Dauer seien nicht notwendig oder die bekannt gegebene Planungsabsicht sei nicht zweckmässig.

Allfällige Einsprachen sind schriftlich und begründet bis 16. November 2026 beim Gemeinderat Matten bei Interlaken einzureichen.

Einwohnergemeinde Matten

Publiziert am 22.10.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Alena Teresa Gros, Steindlerstrasse 4, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Fenster und Türe beim Wohnhaus, Ersatz Ölheizung durch Installation einer aussen aufgestellten Luft-Wasser-Wärmepumpe.

Standort: Wychelstrasse 4, Matten bei Interlaken, Parzelle Nr. 219, Koordinaten 2’631’992 / 1’169’942

Nutzungszone: Mischzone MA3.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. November 2026.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten und die Profile/Pflöcke verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sowie Lastenausgleichsansprüche sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

9. Oktober 2026

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 22.10.2026

Schulferien 2026-2028

Ferienpläne Schule Lauterbrunnental 2026 - 2028

Ferienplan Schuljahr 2026/27

Ferien

Erster Ferientag

Letzter Ferientag

Anzahl Wochen

Winter

Do, 24.12.26So, 10.01.27

2

Sport

Sa, 06.03.27So, 14.03.27

1

Frühling

Sa, 01.05.27So, 16.05.27

2

Sommer

Sa, 03.07.27So, 15.08.27

6

 

Ferienplan Schuljahr 2027/28

Ferien

Erster Ferientag

Letzter Ferientag

Anzahl Wochen

Herbst

Sa, 25.09.27So, 17.10.27

3

Winter

Fr.  (Mittag), 24.12.27So, 07.01.28

2

Sport

Sa, 04.03.28So, 12.03.28

1

Frühling

Sa, 29.04.28So, 14.05.28

2

Sommer

Sa, 08.07.28So, 13.08.28

5

Publiziert am 22.10.2026

Einwohnergemeinde

Bereich Steuern 23. bis 30. Oktober 2026 geschlossen

Aufgrund einer umfassenden Systemumstellung bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern bleibt der Schalter des Steuerbüros Interlaken von Freitag, 23., bis Freitag, 30. Oktober 2026, geschlossen.

Während dieser Zeit stehen die Dienstleistungen der Steuerverwaltung sowie des Bereichs Steuern nicht zur Verfügung.

Ab Montag, 2. November 2026, ist der Bereich Steuern wieder wie gewohnt für Sie da.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der kantonalen Steuerverwaltung (www.sv.fin.be.ch/de/start/ueber-uns/geplanter-betriebsunterbruch).

Gemeindeverwaltung Interlaken

Publiziert am 22.10.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Julian Schneider, Apfhalterstrasse 29, 4132 Muttenz.

Projektverfassende: L2A Architekten AG, Untere Gasse 4, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Umnutzung Einfamilienhaus zu Mehrfamilienhaus.

Standort: Helvetiastrasse 20, Parzelle Nr. 728, Koordinaten 2‘631‘215 / 1‘170‘349.

Zone: Wohnzone W2.

Gewässerschutzbereich: Au.

Schutzperimeter: Ortsbildschutzgebiet B.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Auflage- und Einsprachefrist von 15. Oktober bis 16. November 2026.

Es wird auf die Gesuchakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Elektronische Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938

 Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Unterseen, 7. Oktober 2026

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 22.10.2026

Ref. Kirchgemeinde

Ordentliche Kirchgemeindeversammlung

Sonntag, 15. November 2026, 11.00 Uhr, anschliessend an den Gottesdienst in der Kirche

Traktanden

  1. Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 14. Juni 2026, Genehmigung
  2. a) Kenntnisnahme Finanzplan 2027–2031
    b) Festsetzung Steuerfuss 2027
    c) Genehmigung Budget 2027
  3. Orientierungen: Information über die Ergebnisse der Bedarfsabklärung «Zukunft Kirche Beatenberg» und den daraus geplanten Anpassungen
  4. Verschiedenes

Die Unterlagen zu den Traktanden 1 und 2 können im Pfarrhaus eingesehen werden.

Alle Stimmberechtigten der ref. Kirchgemeinde sind herzlich eingeladen, an der Versammlung teilzunehmen.

Beatenberg, im Oktober 2026

Der Kirchgemeinderat

Publiziert am 22.10.2026

Einwohnergemeinde

Sprechstunde des Gemeinderats

Haben Sie ein Anliegen, das Sie persönlich mit den Ressortvorsteherinnen Hochbau und Tiefbau besprechen möchten?

Gerne stehen Ihnen Gemeinderätin Nathalie Günter und Gemeinderätin Sabrina Amacher am Montag, 2. November 2026, von 16.00 bis 18.00 Uhr im Gemeindehaus Interlaken für einen Austausch zu Anliegen, Fragen und Vorschlägen in den Bereichen Hochbau und Tiefbau zur Verfügung.

Bitte melden Sie sich vorgängig bei der Gemeindeschreiberei, Telefon 033 826 51 41, für die Sprechstunde an. Die weiteren Sprechstundentermine des Gemeinderats finden Sie unter www.interlaken-gemeinde.ch.

Einwohnergemeinde Interlaken

Publiziert am 22.10.2026

Einwohnergemeinde

Strassensperrung Naturstrasse Inhaltibrücken – Abzweigung Alpweg

Aufgrund der alljährlichen Sicherheitsholzerei durch den Forstbetrieb Kanton Bern wird die Naturstrasse zwischen dem Abzweiger Alpweg bis Isenfluh im Bereich der Inhaltibrücken vom 13. Oktober bis 27. November 2026 für jeglichen Verkehr gesperrt. 

Während diesem Zeitraum ist die Strasse komplett gesperrt. Bitte beachten Sie die Signalisationen und Hinweise vor Ort.

Wir danken Ihnen für Ihre Kenntnisnahme und Ihr Verständnis.

Einwohnergemeinde Lauterbrunnen

Publiziert am 22.10.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Scheidegger Kim und Fabienne, vertreten durch consaltra GmbH, Industriestrasse 3, 6436 Ried.

Projektverfasserin: consaltra GmbH, Industriestrasse 3, 6436 Ried.

Bauvorhaben: Ersatz Elektroheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort: Herrschaftsweg 15, Parzelle Nr. 3699 Koordinaten 2’644’410 / 1’164’300.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: Au.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/299076

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. November 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 8. Oktober 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 22.10.2026

Baupublikation

Gesuchstellerin: Kiener Roth Barbara, Dändlikerweg 18, 3014 Bern.

Projektverfasserin: M. Bürgi GmbH, Bielstrasse 21, 3250 Lyss.

Bauvorhaben: Projektänderung: Ersatz Ziegel durch Prefa.

Standort: Itramenstrasse 60, Parzelle Nr. 1995, Koordinaten 2’642’945 / 1’163’250.

Nutzungszone: Landwirtschaftszone.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/300403

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. November 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 8. Oktober 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 22.10.2026

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Bauherrschaft: Gilgian und Ursula Kienholz, Lauimattenweg 9, 3855 Brienz.

Projektverfasser: Calvin Wanzenried, Fliederweg 3, 3672 Oberdiessbach.

Grundeigentümerin: Burgergemeinde Brienz, Hauptstrasse 62, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und Neubau Carport für zwei Autos sowie Montage einer aussen aufgestellten Wärmepumpe.

Standort: Gemeinde Brienz, Lilachenweg 5, Parzelle Nr. 3627 (BR 3864).

Zone: Wohn- und Gewerbezone 2 (WG2).

Hinweis: Die Gemeinde Brienz unterliegt der Zweitwohnungsgesetzgebung (ZWG).

Nutzung: Erstwohnung oder qualifiziert touristisch bewirtschaftete Wohnung (Einliegerwohnung).

Bemerkung: Aufgrund der Planungszone erhält die geplante Einliegerwohnung vorübergehend einen Erstwohnungseintrag. Nach Aufhebung der Planungszone wird dieser durch den Eintrag «Erstwohnung oder qualifiziert touristisch bewirtschaftete Wohnungen (Einliegerwohnung)» ersetzt.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand zu einer Gemeindestrasse (Art. 80 SG).

Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. November 2026.

Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 22.10.2026

Einwohnergemeinde

Systemumstellung Steuerverwaltung

Aufgrund einer Systemumstellung bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern kommt es von Freitag, 23. Oktober, 16.00 Uhr, bis Sonntag, 1. November 2026, zu einem Betriebsunterbruch. Während dieser Zeit stehen die Dienstleistungen der Steuerverwaltung, insbesondere BE-Login, TaxMe-Online sowie telefonische und persönliche Auskünfte nicht zur Verfügung. Die Einreichfrist für die Steuererklärung 2025 wird bis zum 30. November 2026 verlängert. Damit entsteht Ihnen aufgrund des Betriebsunterbruchs kein Nachteil.

Ab Montag, 2. November 2026, stehen die Dienstleistungen der Steuerverwaltung wieder wie gewohnt zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie unter www.taxme.ch/serviceinfo.

Publiziert am 22.10.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Thommen Rachel, Bernastrasse 14, 3800 Interlaken, Thommen Nicolas, Bernastrasse 14, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: brönnimann architekten ag, Neugasse 10, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Umbau und Aufstockung Einfamilienhaus mit Anbau einer Doppelgarage und eines gedeckten Aussensitzplatzes.

Standort: Mittengrabenstrasse 11, Parzelle Nr. 1721.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzzone: keine.

Schutzobjekt: keines.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis am 16. November 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 22.10.2026

Einwohnergemeinde

Bepflanzung an öffentlichen Strassen

Anpflanzen und Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen entlang von öffentlichen Strassen und Einfriedungen

Es ist erstaunlich, wie schnell Bäume, Sträucher und Hecken wachsen können!

Gemeindevertreter mussten in letzter Zeit leider vermehrt feststellen, dass nicht alle Pflanzen zurückgeschnitten wurden. Die Strassenanstösser werden deshalb aufgefordert, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Hinweise auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten:

  1. Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen und Wegen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmenden, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen schreiben das Strassengesetz vom 4. Juni 2008 und die Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 unter anderem Folgendes vor:
    1. Hecken, Sträucher, landschaftliche Kulturen und nicht hochstämmige Bäume müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse frei zu haltenden Luftraum von 4,50 m Höhe hineinragen; über Geh- und Radwegen muss mindestens eine Höhe von 2,50 m frei gehalten werden.
    2. Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden.
    3. An unübersichtlichen Strassenstellen dürfen Einfriedungen und Zäune die Fahrbahn um höchstens 60 cm überragen. Für die nicht hochstämmigen Bäume, Hecken, Sträucher, landwirtschaftlichen Kulturen und dergleichen gelten die Vorschriften über Einfriedungen. Danach müssen solche Pflanzen bis zu einer Höhe von 1,20 m einen Strassenabstand von 0,5 m ab Fahrbahnrand einhalten. Sind sie höher, so müssen sie um ihre Mehrhöhe zurückversetzt werden. Der Geltungsbereich erstreckt sich auch auf bestehende solche Pflanzen.
  2. Die Strassenanstösser werden hiermit ersucht, die Äste und andere Bepflanzungen bis zum 15. November 2026 auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden.
    An unübersichtlichen Strassenstellen sind Bäume, Grünhecken, Sträucher, gärtnerische und landwirtschaftliche Kulturen (z. B. Mais) in einem genügend grossen Abstand gegenüber der Fahrbahn anzupflanzen, damit sie nicht zurückgeschnitten bzw. vorzeitig gemäht werden müssen.
    Die Grundeigentümer entlang von Gemeindestrassen und öffentlichen Strassen haben Bäume und grössere Äste, welche dem Wind und den Witterungseinflüssen nicht genügend Widerstand leisten und auf die Verkehrsfläche stürzen können, rechtzeitig zu beseitigen. Sie haben die Verkehrsfläche von hinuntergefallenem Reisig und Laub (im Herbst) zu reinigen.
  3. Nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune müssen einen Abstand von 2 m vom Fahrbahnrand bzw. 50 cm von der Gehweghinterkante einhalten.
  4. Der zuständige Strasseninspektor des Tiefbauamts oder das zuständige Gemeindeorgan sind gerne zu näherer Auskunft bereit.

Unterlässt der Eigentümer der Bäume und Sträucher das rechtzeitige Zurückschneiden, so wird die Arbeit nach vergeblicher schriftlicher Aufforderung auf seine Kosten durch Mitarbeiter des Werkhofs besorgt. Ein Entschädigungsanspruch kommt dem Eigentümer der Bäume oder Sträucher nicht zu.

Bei Missachtung der obgenannten Bestimmungen werden die Organe der Strassenbaupolizei von Gemeinde und Kanton das Verfahren zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands einleiten.

Besten Dank für Ihre Mitarbeit.

Einwohnergemeinde Schwanden

Publiziert am 22.10.2026

Einwohnergemeinde

Papiersammlung vom Donnerstag, 29. Oktober 2026

Gesammelt wird nur Papier, kein Karton, keine Papiersäcke, keine Futtersäcke. Wir bitten die Bevölkerung, das Papier um 7.00 Uhr ordentlich verschnürt an der Strasse bereitzulegen. Das Papier wird im Laufe des Vormittags von den Schülerinnen und Schülern abgeholt. Fahrzeuglenkerinnen und -lenker sind gebeten, vorsichtig zu fahren. Bei Fragen ist die Schule unter Telefon 033 843 19 16 erreichbar.

Habkern, im September 2026

Einwohnergemeinde Habkern

Publiziert am 22.10.2026

Schwellenkorporation

Ausserordentliche Mitgliederversammlung

Montag, 23. November 2026, 19.30 Uhr im Kongress-Saal in Beatenberg

Eröffnet wird die Versammlung mit einer Präsentation über das Unwetter vom 31. Mai 2026 zu den Themen: 

  • Schäden, Not- und Sofortmassnahmen
  • Finanzielle Auswirkungen
  • Wirkungen der realisierten Hochwasserschutzmassnahmen

Traktanden

  1. Aufhebung Budget 2027, Fassung vom 22. Juni 2026
  2. Neues Budget 2027
    1. Tellenanlage von 0,6‰ / Genehmigung 
    2. Mindestbeitrag Schwellentelle Fr. 10.– / Genehmigung 
    3. Budget 2027 / Genehmigung
  3. Überarbeiteter Finanzplan 2027–2031 / Orientierung
  4. Antrag Vorstand
    Behebung Schäden Unwetter, Genehmigung Verpflichtungskredit
  5. Verschiedenes

Öffentliche Aktenauflage

Die Unterlagen zu den Ziffern 2 und 3 können ab dem 21. Oktober 2026 bei der Gemeindeverwaltung Beatenberg eingesehen werden.

Die Unterlagen stehen auch auf der Webseite www.schwellenkorporation-beatenberg.ch zur Verfügung.

Das Protokoll der Mitgliederversammlung vom 23. November 2026 liegt in der Zeit vom 30. November bis 30. Dezember 2026 auf der Gemeindeverwaltung Beatenberg und auf der Webseite www.schwellenkorporation-beatenberg.ch öffentlich zur Einsichtnahme auf.

Während dieser Frist kann beim Vorstand der Schwellenkorporation, p. Adr. Urs Zimmermann, Präsident, Waldeggstr. 17, 3803 Beatenberg, schriftlich Einsprache erhoben werden.

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen – bei Wahlen innert 10 Tagen – nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49 a Gemeindegesetz, Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Zu dieser Versammlung sind alle beitragspflichtigen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer der Gemeinde Beatenberg gemäss Art. 8 Organisationsreglement der Schwellenkorporation freundlich eingeladen.

Beatenberg, 11. Oktober 2026

Vorstand der Schwellenkorporation Beatenberg

Publiziert am 15.10.2026

Gemeindeverband Abwasser Region Interlaken

Einladung zur ordentlichen Delegiertenversammlung

Donnerstag, 19. November 2026, 18.00 Uhr, ARA Interlaken, Tschingeleystrasse 52

Traktanden 

  1. Genehmigung Protokoll der ordentlichen Delegiertenversammlung vom 25. Juni 2026
  2. Finanzplan 2027–2031; Kenntnisnahme
  3. Budget 2027; Genehmigung
  4. Orientierung
  5. Verschiedenes

Die Unterlagen zur Delegiertenversammlung sind unter ara-interlaken.ch aufgeschaltet. Wer keinen Zugang zu den aufgeschalteten Dokumenten hat, kann sich bei der Administration der Abwasser Region Interlaken melden und die Zustellung der Dokumente verlangen.

Im Anschluss an die Versammlung werden alle Anwesenden zu einem Apéro eingeladen.

Interlaken, 13. Oktober 2026

Der Vorstand

Publiziert am 15.10.2026

Verkehrserschwerung

Ab 19. Oktober bis 11. Dezember 2026 ist der Bahnübergang Beau-Rivage infolge Bauarbeiten gesperrt. Die Umleitung ist entsprechend signalisiert. Die Zufahrt zum Quartier Eyen sowie TCS Camping erfolgt via Viadukt. 

Polizeiinspektorat Interlaken

Publiziert am 15.10.2026

Einwohnergemeinde

Umleitung Strassenverkehr durch Därligen

Aufgrund von Arbeiten auf dem Strassenabschnitt der Umfahrungsstrasse zwischen Därligen-West und Därligen-Ost sind einseitige Sperrungen der Nationalstrasse erforderlich. Der Verkehr in Fahrtrichtung Spiez wird während folgenden Wochen tagsüber via Dorfstrasse Därligen umgeleitet:

  • KW 42: Montag–Mittwoch, 12.–15. Oktober 2026, 8.00–16.00 Uhr
  • KW 43: Montag–Mittwoch, 19.–22. Oktober 2026, 8.00–16.00 Uhr

Wir danken für die Kenntnisnahme.

Gemeindeverwaltung Därligen

Publiziert am 15.10.2026

Einwohnergemeinde

Papiersammlung Freitag, 16. Oktober 2026

Die Papiersammlung der Schule Brienz findet am Freitag, 16. Oktober 2026, statt.

  • Papier vor 8.00 Uhr bereitstellen.
  • Gut sichtbar platzieren.
  • Bündel nicht zu schwer, aber fest geschnürt.
  • Die Papiersammlung findet bei jeder Witterung statt.
  • Kontaktnummer am Sammeltag: Telefon 079 461 15 65 von 10.00 bis 12.00 Uhr.

Zudem ist bitte zu beachten:

  • In die Sammlung gehören Zeitungen, Zeitschriften, Prospekte und Schreibpapiere, die in Haushaltungen anfallen.
  • Altpapier nicht in Tragtaschen, Säcke oder Schachteln füllen – sie bergen die Gefahr der Durchmischung mit Kehricht.
  • Kein Karton.
  • Keine Verpackungen.

 Bauverwaltung und Schulleitung Brienz

Publiziert am 15.10.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Hotel und Restaurant Luegibrüggli, Luegibrüggli 1, 3800 Unterseen.

Projektverfasserin: hotec.ch GmbH, Riedliweg 105, 3053 Münchenbuchsee.

Bauvorhaben: Montieren eines Glasanbaus mit Schiebetüre auf der Terrasse zum Anrichten und Bedienen; Erweiterung der Heizung mit einem angebauten Raum für die Wärmepumpe und einem Warmwasserspeicher im Untergeschoss (die Wärmepumpe dient vorerst als Zusatz zur bestehenden Ölheizung).

Standort: Luegibrüggli 1, Parzelle Nr. 952, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’480’000 / 1’070’000.

Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
  • nichtforstliche Kleinbaute im Wald (Art. 14 WaV)

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. November 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 15.10.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Brigitte Rieben, Im Holz 379 A, 3804 Habkern.

Projektverfasserin: Feuz Holzbau + Bedachungen GmbH, Stapfackerweg 10, 3805 Goldswil b. Interlaken.

Bauvorhaben: Einbau Trocken-WC und Abstellraum.

Standort: Schwendallmi, Parzelle Nr. 328 (BR 916), Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’634’581 / 1’176’439.

Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich üB, Moorlandschaftsgebiet Nr. 17 Habkern/Sörenberg.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Eingriffe in Schutzobjekte nach Art. 18 ff. NHG

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. November 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Habkern, Im Holz 373, 3804 Habkern.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 15.10.2026

Burgergemeinde

Burgerversammlung

Freitag, 20. November 2026, in der Turnhalle Bönigen. Achtung: Neu beginnt die Versammlung bereits um 19.00 Uhr! 

Traktanden 

  1. Kreditabrechnung: Kenntnisnahme der Abrechnung über einen Verpflichtungskredit
  2. Finanzplan 2027–2031: Kenntnisnahme
  3. Budget 2027: Beratung und Genehmigung
  4. Gesamterneuerungswahlen für die Amtszeit 2027–2030
  5. Einsetzen einer externen Revisionsstelle: Beratung und Beschluss
  6. Informationen zu laufenden Geschäften und Projekten
  7. Verschiedenes

Aktenauflage

Das Budget 2027 liegt 20 Tage vor der Versammlung im Forsthaus (Verwaltungssitz) öffentlich auf. Es kann dort bezogen oder über die E-Mail: info@burgergemeindeboenigen.ch bestellt werden. Öffnungszeiten Verwaltung, Forsthaus Rüti 14: Montag und Donnerstag, 8.30–11.30 Uhr. Übrige Zeiten nach telefonischer Vereinbarung: 079 301 06 74.

Protokolle

Das Protokoll der Versammlung vom 20. November 2026 liegt 7 Tage nach der Versammlung während 20 Tagen öffentlich im Forsthaus auf.

Rechtsmittelbelehrung

Allfällige Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen 10 Tage) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalter von Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 60 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz).

Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind anlässlich der Versammlung sofort zu rügen (Art. 49a GG). Wer rechtzeitig Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse und Wahlen nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger sind zur Teilnahme an der Versammlung freundlich eingeladen.

Bönigen, 15. Oktober 2026

Der Burgerrat

Publiziert am 15.10.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Caroline Frieden Di Luca und Nino Di Luca, Rütistrasse 20, 3800 Matten bei Interlaken.

Projektverfasserin: von Allmen Architekten AG, Oliver von Allmen, Untere Bönigstrasse 10A, 3800 Interlaken.

Vertreter: Kurt Oswald, Campingstrasse 9, 3806 Bönigen.

Bauvorhaben: Umgestaltung Umgebung, Ersatz Bodenbelag beim Vorplatz Garage und Neubau Pergola auf der Südseite.

Standort: Rütistrasse 20, 3800 Matten, Parzelle Nr. 1255, Koordinaten 2'632’877/1’170’166.

Nutzungszone: Wohnzone 2-geschossig W2.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Hinweis: Naturgefahrengebiet mit geringer Gefährdung.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.

Auflage- und Einsprachefrist bis am 16. November 2026.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten und Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwashrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Matten, 12. Oktober 2026

Publiziert am 15.10.2026

Einwohnergemeinde

Gemeindeversammlung

Freitag, 27. November 2026, um 19.30 Uhr in der Turnhalle

Traktanden

  1. Budget 2027 – Festsetzung der Steueranlagen und der Liegenschaftssteuer – Genehmigung
  2. Sanierung und Erweiterung Schulanlage Bettenried – Erhöhung Verpflichtungskredit – Genehmigung
  3. Anschluss Schulsozialarbeit Bödeli (SSA Bödeli) – wiederkehrender Verpflichtungskredit – Genehmigung
  4. Neubau Reservoir Gubi inkl. Anschlussleitung Dorf – Erhöhung Verpflichtungskredit – Genehmigung
  5. Ersatzwahl für die Amtszeit vom 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2028
    • Schulkommission (1 Mitglied)
    • Sozial- und Gesundheitskommission (1 Mitglied)
  6. Konsultativabstimmung zum Erhalt beziehungsweise Neubau der Haltekante am Bahnhof Leissigen
  7. Verschiedenes

Wahlvorschläge

Wahlvorschläge können bis und mit an der Gemeindeversammlung bekannt gegeben werden. Nicht an der Gemeindeversammlung anwesende Kandidatinnen / Kandidaten müssen mit einer allfälligen Wahl einverstanden sein beziehungsweise ihr Einverständnis vorgängig schriftlich dem Gemeinderat mitgeteilt haben.

Aktenauflage

Die Unterlagen zu den Geschäften liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 27. November 2026 liegt spätestens sieben Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf. Während der Auflage kann beim Gemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden.

Stimmrecht

Die Versammlung ist öffentlich. Stimmberechtigt sind alle in eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Leissigen Wohnsitz haben.

Rechtsmittel

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert zehn Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Gemeinderat Leissigen

Publiziert am 15.10.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Cornelia Schmid und Jonathan Ritschard, Seestrasse 102, 3800 Unterseen.

Projektverfasser: Jonathan Ritschard und Cornelia Schmid, Seestrasse 102, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Renovation und Einglasung Balkone Ost, Erstellen Solaranlage.

Standort: Seestrasse 102, Parzelle Nr. 1075, Koordinaten 2'630'032 / 1'170'034.

Zone: Landwirtschaftszone.

Gewässerschutzbereich: Au.

Schutzperimeter: Landschaftsschutzgebiet.

Schutzobjekt: erhaltenswertes K-Objekt gemäss Bauinventar der Gemeinde Unterseen.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. November 2026.

Es wird auf die Gesuchakten verwiesen. Auf das Aufstellen von Bauprofilen wird ausdrücklich verzichtet (Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD).

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Elektronische Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938

Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Unterseen, 12. Oktober 2026

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 15.10.2026

Einwohnergemeinde

Per 1. August 2027 bieten wir in unserer Baugruppe Brienz eine Lehrstelle an als

Fachmann / Fachfrau Betriebsunterhalt-Werkdienst

Lust auf einen Job an der frischen Luft? Komm in unser Team!

Du arbeitest gerne draussen, hast handwerkliches Geschick und packst gerne an? Du bist zuverlässig, freundlich und arbeitest gerne mit anderen zusammen? Dann bist du bei uns genau richtig! 

Wir bieten dir einen abwechslungsreichen Ausbildungsplatz, bei dem kein Tag wie der andere ist.

Das erwartet dich in deiner 3-jährigen Ausbildung:

  • Anpacken: Du pflegst und reparierst Strassen, Wege, Brunnen und öffentliche Anlagen.
  • Verschönern: Du reinigst und pflegst Blumenrabatten, Gärten, das Seeufer sowie unsere Maschinen.
  • Sicherheit bieten: Im Winter hilfst du tatkräftig mit, die Wege schnee- und eisfrei zu halten.

Bist du bereit, durchzustarten?

Dann freuen wir uns auf deine Bewerbung! Schicke einfach deine Zeugnisse, deinen Lebenslauf, Berichte von deinen Schnupperlehren, ein Foto und Referenzen an: Einwohnergemeinde Brienz, «Lehrstelle Baugruppe», Hauptstrasse 204, Postfach 256, 3855 Brienz.

Deine Bewerbung erwarten wir bis am Freitag, 30. Oktober 2026. Gerne laden wir dich anschliessend zu Schnuppertagen ein.

Bei Fragen steht dir Beat Gafner, Strassenmeister, unter Telefon 079 170 44 41 gerne zur Verfügung.

Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 15.10.2026

Einwohnergemeinde

Erlass einer Planungszone nach Art. 27 RPG und Art. 62 ff. BauG im Gebiet der Einwohnergemeinde Matten bei Interlaken, öffentliche Auflage

Der Gemeinderat Matten bei Interlaken hat am 5. Oktober 2026 gestützt auf Art. 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 und Art. 62 ff. des Baugesetzes des Kantons Bern vom 9. Juni 1985 mit sofortiger Wirkung folgende Planungszone beschlossen:

Planungszweck: Überprüfen der zulässigen Wohnnutzungen und der Einschränkung der Umnutzung von Erst- in Zweitwohnungen in den Wohn- und Mischzonen im Hinblick auf die Beschränkung von Zweitwohnungen und der touristischen Vermietungen zum Schutz von Erstwohnungen.

Planungsperimeter: in allen Wohn- und Mischzonen

Dauer: 2 Jahre

Wirkung: Innerhalb des Perimeters der Planungszone darf nichts unternommen werden, das den Planungszweck beeinträchtigen könnte.

Ablauf: Während der zweijährigen Planungszone erarbeitet die Arbeitsgruppe Massnahmenvorschläge, welche während des Verfahrens zur öffentlichen Auflage gebracht werden (Einladung zur Mitwirkung). Dies mit dem Ziel, das Gemeindebaureglement (GBR) zu überarbeiten. Die Beschlussfassung obliegt der Gemeindeversammlung. Die Genehmigung erfolgt durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) des Kantons Bern.

Richtlinien: Für die Erteilung von Bau- und Ausführungsbewilligungen im Perimeter der Planungszone werden folgende Richtlinien erlassen:

  1. Innerhalb des Perimeters der Planungszone darf nichts unternommen werden, was den Planungszweck beeinträchtigen könnte.
  2. Die Umnutzung von Erstwohnungen in Zweitwohnungen ist baubewilligungspflichtig.
  3. Die Umnutzung einer Erst- oder Zweitwohnung zur kurzzeitigen touristischen Vermietung, unabhängig ob gewerblich oder nicht, ist baubewilligungspflichtig.
  4. Sämtliche seit 15. Oktober 2026 hängigen Baubewilligungsverfahren im Perimeter der Planungszone werden während der Dauer der Planungszone und des Planerlassverfahrens eingestellt, wenn der Gemeinderat Matten b.I. ihnen nicht zustimmt. Eine Zustimmung ist nur dann zulässig, wenn das Bauvorhaben den Planungszweck nach Ziff. 1 hiervor nicht beeinträchtigt. Es ist Sache des Gemeinderats, die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Hinblick auf die Fort-setzung des Baubewilligungsverfahrens zu beurteilen.
  5. Vor dem 15. Oktober 2026 eingeleitete Baubewilligungsverfahren werden von der Planungs-zone nicht berührt. Bereits bewilligte Bauvorhaben dürfen ausgeführt werden.
  6. Bauvorhaben, die den Planungszweck nach Ziff. 1 hiervor nicht berühren, namentlich der Bau von Erstwohnungen und von Gewerbe- oder Hotelbauten, dürfen nach wie vor bewilligt und ausgeführt werden.
  7. Bewilligt werden dürfen auch baurechtliche Änderungen an bestehenden, aufgrund bisherigen Rechts bewilligten und rechtmässig erstellten Gebäuden. Diese dürfen trotz Planungszone unterhalten, zeitgemäss erneuert und auch umgebaut oder angemessen erweitert werden.

Angaben zur Auflage

Die Planungszone liegt während 30 Tagen, d.h. vom 15. Oktober bis 16. November 2026, bei der Bauverwaltung Matten bei Interlaken öffentlich auf. Sie kann während der Schalteröffnungszeiten oder unter www.matten.ch eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Während der Auflagefrist kann mit Einsprache geltend gemacht werden, die verfügte Planungszone oder ihre Dauer seien nicht notwendig oder die bekannt gegebene Planungsabsicht sei nicht zweckmässig.

Allfällige Einsprachen sind schriftlich und begründet bis 16. November 2026 beim Gemeinderat Matten bei Interlaken einzureichen.

Einwohnergemeinde Matten

Publiziert am 15.10.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Alena Teresa Gros, Steindlerstrasse 4, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Fenster und Türe beim Wohnhaus, Ersatz Ölheizung durch Installation einer aussen aufgestellten Luft-Wasser-Wärmepumpe.

Standort: Wychelstrasse 4, Matten bei Interlaken, Parzelle Nr. 219, Koordinaten 2’631’992 / 1’169’942

Nutzungszone: Mischzone MA3.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. November 2026.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten und die Profile/Pflöcke verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sowie Lastenausgleichsansprüche sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

9. Oktober 2026

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 15.10.2026

Einwohnergemeinde

Zuccotti-Fonds

Die Einwohnergemeinde Interlaken verwaltet den Zuccotti-Fonds. Dieser bezweckt, dass bedrängten oder kranken Personen jeden Alters ein ausserhäuslicher Erholungs- oder Therapieaufenthalt kurz-, mittel- oder langfristig ermöglicht werden soll. Die Personen müssen seit mindestens fünf Jahren Wohnsitz in der Gemeinde Interlaken haben. Personen aus den anderen Bödeligemeinden können berücksichtigt werden, wenn es die verfügbaren Mittel erlauben.

Die Unterstützung kann mit schriftlichem Gesuch bei der Sozialkommission Interlaken-Unterseen, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken, beantragt werden.

Es können zum Beispiel Gesuche für folgende Leistungen gestellt werden:

  • Notwendige und durch die Versicherungen nicht abgedeckte medizinische oder zahnmedizinische Behandlungen, Therapien oder Pflegeangebote
  • Dringend benötige Erholungsurlaube oder Lager für stark belastete Familien, Einzelpersonen oder Kinder
  • Teure Einzelbegleitungen in Ferienangeboten für Menschen mit starken Behinderungen.

Bei Fragen steht der Bereich Soziales unter Telefon 033 826 51 67 oder per Mail an soziales@interlaken.ch gerne zur Verfügung.

Bereich Soziales

Publiziert am 15.10.2026

Einwohnergemeinde

Ausschreibung Zwischennutzung Des-Alpes-Wiese

Der Gemeinderat hat für die Legislatur 2025–2028 entschieden, eine Zwischennutzung auf dem Des-Alpes-Areal zu ermöglichen. Bis 30. Oktober 2026 können Organisationen, Vereine oder Privatpersonen ihr Gesuch für die Zwischennutzung im kommenden Jahr einreichen.

Folgende Bedingungen gelten:

  • Angebote für Einheimische werden bevorzugt
  • Dauer: Maximal drei Monate am Stück im Zeitraum von Juni bis Oktober
  • Die maximal mögliche Fläche ist fix festgelegt (Details siehe www.interlaken-gemeinde.ch).
  • Gebühr für die Nutzung der Wiese: pauschal Fr. 2500.– für drei Monate. Allfällige Entschädigungen für Erwerbsausfall und/oder Landschaden sind mit dem Pächter zu klären.
  • Zufahrt/Erschliessung für motorisierten Verkehr via Strandbadstrasse
  • Keine Parkplätze vorhanden (öffentliche Parkplätze bspw. beim Kursaal oder bei der Schlosskirche nutzen)
  • Je nach Angebot muss vorgängig ein Depot geleistet werden.
  • Ein gastgewerbliches Dauerangebot ist ausgeschlossen (keine Konkurrenz für das gemeindeeigene Restaurant Des Alpes).

Die Gesuche sind online an bauverwaltung@interlaken.ch zu senden. Ein Gesuch besteht aus maximal fünf Seiten und enthält den Angebotsbeschrieb, Lageplan und ein Nutzungskonzept. Physisch eingereichte Gesuche werden nicht berücksichtigt. 

Eingabefrist: 30. Oktober 2026

Das ausgewählte Projekt wird Mitte Dezember kommuniziert.

Gemeinderat Interlaken

Publiziert am 15.10.2026

Konkursamt Oberland

Konkurspublikation / Schuldenruf

Summarisches Verfahren nach Art. 231 SchKG

Ausgeschlagene Erbschaft der Sterchi-Rossel Greti, geb. 1. April 1939, von Matten b. Interlaken, 3800 Matten b. Interlaken, ZA: Stiftung Oertlimatt, Leissigenstrasse 30, 3704 Kräftigen, verstorben am 2. September 2026.

Datum der Konkurseröffnung: 14. September 2026.

Eingabefrist bis 14. November 2026

Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 14. Oktober 2026.

Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland

Publiziert am 15.10.2026

Einwohnergemeinde

Verkehrsanordnung

Der Gemeinderat Brienz verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2, gegebenenfalls auch Art. 32 Abs. 3 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG, SR 741.01) sowie Art. 44 Abs. 1 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) die folgende Verkehrsanordnungen:

Erstellen von fünf gebührenpflichtigen Parkplätzen, Parzelle Nr. 3793, Langachristrasse

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Oberland Ost erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.

Diese Verfügung tritt nach ihrer Veröffentlichung im Amtsanzeiger sowie nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.

Brienz, 15. Oktober 2026

Gemeinderat

Publiziert am 15.10.2026

Konkursamt Oberland

Konkurspublikation / Schuldenruf

Summarisches Verfahren nach Art. 231 SchKG

Ausgeschlagene Erbschaft des Geissbühler Heinrich Oswald, geb. 30. März 1935, von Hasle bei Burgdorf BE, Klostergässli 3, 3800 Matten b. Interlaken, verstorben am 4. September 2026.

Datum der Konkurseröffnung: 5. Oktober 2026.

Eingabefrist bis 14. November 2026.

Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 14. Oktober 2026.

Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland

Publiziert am 15.10.2026

Konkursamt Oberland

Konkurspublikation / Schuldenruf

Summarisches Verfahren nach Art. 231 SchKG

Ausgeschlagene Erbschaft der Funda Gertrude Adélaïde, geb. 5. Mai 1940, von Grindelwald BE, c/o Sunnsyta Ringgenberg, Kappelistrasse 6, 3852 Ringgenberg BE, verstorben am 24. Juli 2026.

Datum der Konkurseröffnung: 1. Oktober 2026

Eingabefrist bis 14. November 2026.

Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 14. Oktober 2026.

Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland

Publiziert am 15.10.2026

Einwohnergemeinde

Bereich Steuern 23. bis 30. Oktober 2026 geschlossen

Aufgrund einer umfassenden Systemumstellung bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern bleibt der Schalter des Steuerbüros Interlaken von Freitag, 23., bis Freitag, 30. Oktober 2026, geschlossen.

Während dieser Zeit stehen die Dienstleistungen der Steuerverwaltung sowie des Bereichs Steuern nicht zur Verfügung.

Ab Montag, 2. November 2026, ist der Bereich Steuern wieder wie gewohnt für Sie da.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der kantonalen Steuerverwaltung (www.sv.fin.be.ch/de/start/ueber-uns/geplanter-betriebsunterbruch).

Gemeindeverwaltung Interlaken

Publiziert am 15.10.2026

Einwohnergemeinde

Sperrung Gsteigbrücke

Infolge Reparaturarbeiten ist die Gsteigbrücke vom 19. bis 31. Oktober 2026 gesperrt. Während dieser Zeit ist die Gsteigbrücke nicht befahrbar. Fussgänger können die Brücke mit Einschränkungen passieren.

Bitte beachten Sie während dieser Zeit die Signalisation vor Ort, eine Umleitung ist signalisiert.

Bei Fragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung Gsteigwiler (Telefon 033 822 13 09) zur Verfügung.

Vielen Dank für das Verständnis.

Gsteigwiler, 12. Oktober 2026

Einwohnergemeinde Gsteigwiler

Publiziert am 15.10.2026

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