Bauherrschaft: Stockwerkeigentümergemeinschaft Postgebäude Wengen, p. A. Triva Treuhand AG, Rosenstrasse 29, 3800 Interlaken, Post Immobilien Management und Services AG, Wankdorfallee 4, 3030 Bern.
Projektverfasserin: Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Energetische Sanierung Postgebäude Wengen; Einbau einer Wohnung im EG mit Balkon; Sanierung der Wohnungen DG mit Grundrissanpassungen; Neubau Photovoltaikanlage 30 kWp.
Standort: Wengen, Wengiboden 1350c, Parzelle Nr. 4254, Kernzone 5, Koordinaten 2’636’950 / 1’161’677.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG), Dachgestaltung (Art. 26 GBR).
Naturgefahrengebiet: gelb.
Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Dezember 2025.
Auflagestellen: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen, und Tourismusbüro Wengen, 3823 Wengen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Grindelwald ist eine beliebte Tourismusdestination im Berner Oberland mit umfassender, gut ausgebauter Infrastruktur. Die Gemeinde mit rund 4000 ständigen Einwohnern und rund 15'000 Bewohnern in der Hochsaison hat viele Attraktionen für Natur- und Sportbegeisterte zu bieten.
Für den Werkhof ist ab sofort oder nach Vereinbarung folgende Stelle zu besetzen:
Leiter/-in Werkhof 100%
Aufgabenbereich
Anforderungen
Wir bieten ein vielseitiges und abwechslungsreiches Aufgabengebiet mit hoher Verantwortung, Besoldung nach Reglement der Gemeinde im Rahmen der kantonalen Besoldungsordnung und einen gut ausgestatteten Arbeitsplatz. Bei Fragen steht Ihnen Daniel Mathys, Telefon 033 854 14 40, gerne zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen an erika.brawand@gemeinde-grindelwald.ch oder Gemeinderat, Personelles, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Sperrung Oberdorfstrasse ab Hauptstrasse / Gärbi
Aufgrund von Reparaturarbeiten an zwei Versorgungsschächten ist das Teilstück Oberdorfstrasse ab Hauptstrasse bis Gärbi (Abzweigung Schulhausstrasse) wie folgt gesperrt:
Mittwoch, 19., bis Freitag, 21. November 2025
Bitte Signalisation beachten.
Besten Dank für das Verständnis.
Einwohnergemeinde Brienz / Bauverwaltung und Gemeindebetriebe GBB
Verkehrsbehinderungen auf der Axalpstrasse
Aufgrund von Arbeiten zur Sicherung und Sicherheit der Axalpstrasse ist im Bereich Brunnen bis Nasen wie folgt mit Behinderungen und Wartezeiten bis maximal 15 Minuten zu rechnen:
Es ist den Anweisungen des Verkehrsdienstes zu folgen.
Besten Dank für das Verständnis.
Einwohnergemeinde Brienz / Bauverwaltung
Ordentliche Einungsversammlung
Donnerstag, 4. Dezember 2025, 20.00 Uhr im Staffhouse Wengen (gegenüber dem Postgebäude)
Traktanden
Die Bäuertkommission
Bauherrschaft und Projektverfasserin: Steinbock Grindelwald AG, Dorfstrasse 189, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Erweiterung Ausschankstelle auf bestehender Terrasse (Barbetrieb) mit einem Ausschankmobil und 5 Stehtischen mit 25 Stehplätzen für den Winterbetrieb. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank; Öffnungszeiten: täglich bis 22.00 Uhr.
Standort: Dorfstrasse 189, Parzelle Nr. 111, Kernzone; Koordinaten 2’646’235 / 1’163’855.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.
Naturgefahrengebiet blau.
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Dezember 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Ursula und Stefan Lanz, Gsang 2, 4952 Eriswil.
Projektverfasserin: Houseler AG, Museumsstrasse 31, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Umbau Restaurant Bellevue: Einbau Sport-Shop und Laden und Anpassung der Zimmeranordnung im Erdgeschoss; Anpassung Fenster, Aussenbeschriftung, Umgebungsgestaltung und Neubau Spielplatz. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank; 164 Sitzplätze innen (neu, bisher: 221) und 60 Sitzplätze auf der Terrasse (neu, bisher: 50), 2 Gästezimmer mit 4 Gästebetten.
Öffnungszeiten: Sportshop täglich bis 18.00 Uhr; Restaurant, Laden / Kiosk und Terrasse täglich bis 21.00 Uhr; Bar täglich bis 1.30 Uhr (generelle Überzeitbewilligung).
Standort: Axalpstrasse 122, Axalp, Parzelle Nr. 3174, Zone: Ueo Nr. 3 «Axalp», Koordinaten 2’645’733 / 1’174’947.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und Landschaftsschongebiet.
Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Dezember 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Gasser Felstechnik AG, Walchistrasse 30, 6078 Lungern, Konzept Wyler AG, Peter Wyler, Stockmatte, 3855 Brienz.
Projektverfasserin: Konzept Wyler AG, Stockmatten, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Rückbau des Werkhofs; Ersatzneubau eines Werkhofs mit Büro-, Werkstatt-, Lager- und Aufenthaltsräumen; Erstellen von 16 ungedeckten Autoabstellplätzen.
Standort: Wichelweg 4, Parzelle Nr. 312, Arbeitszone A2, Koordinaten 2’648’330 / 1’177’721.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: gelb-weiss.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Dezember 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Hofstetten bei Brienz, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Ordentliche Versammlung
Freitag, 12. Dezember 2025, 20.00 Uhr, Zimmerei Wyss Holzbau AG
Traktanden
Im Anschluss an die Versammlung wird ein Raclette offeriert.
Habkern, 28. Oktober 2025
Der Burgerrat
Verkehrsbehinderungen Terrassenweg
Ab 11. bis 21. November 2025
Infolge Grabarbeiten ist im Bereich Terrassenweg 129 bis Terrassenweg 133 mit Verkehrsbehinderungen und Wartezeiten zu rechnen. Der Durchgang für Fussgänger ist gewährleistet.
Bus Linie 122: Die Haltestellen Steinbillen, Panorama und Klusi werden nicht bedient. Bitte beachten Sie den Onlinefahrplan.
Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.
Wir bauen für Sie und bitten die Anstösser/-innen und Verkehrsteilnehmer/-innen um Verständnis.
Bauverwaltung Grindelwald
Bauherrschaft: Yvonne Samaritani, Stockerstrasse 54, 8810 Horgen, Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Ueli Nebiker, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Sanierung Chalet, Installation aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Eggweg 22, Parzelle Nr. 4990, Wohnzone W2, Koordinaten 2’646’940 / 1’164’260.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Ausnahme: Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 8.Dezember 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Yasser Al Shech Mohamed, Centralstrasse 42, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: brönnimann architekten ag, Neugasse 10, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Neuorganisation des Restaurants mit einer abgetrennten Shishalounge und einem Speiseraum; Anbringung einer neuen Reklame an die Fensterfront. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 25 Sitzplätze in der Shishalounge (bisher 20 Sitzplätze) und 20 Sitzplätze im Speiseraum (bisher 30 Sitzplätze); Öffnungszeiten: täglich bis 0.30 Uhr (wie bisher).
Standort: Centralstrasse 42, Parzelle Nr. 1081, Mischzone MK mit GZ, Koordinaten 2’632’013 / 1’170’375.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au, Baugruppe D.
Ausnahme: Fumoir im Hauptausschankraum (Art. 20b GGV).
Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Dezember 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Besetzerschaft Wärgistal, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Sanierung Viehtriebweg, Erstellen Sickergraben (nachträgliches Baugesuch).
Standort: Mettlen-Wärgistal, Parzelle Nr. 76, Landwirtschaftszone; Koordinaten 2’641’730 / 1’160’210.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, angrenzende Feuchtgebiete von regionaler Bedeutung, Umsetzungsperimeter Flachmoore von regionaler Bedeutung und kommunale Wildruhegebiete.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Dezember 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft und Projektverfasser: Ulrich Wagner, Blattenweidweg 4, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Abbruch und Wiederaufbau Mobilheim.
Standort: Blattenweidweg, Residenzplatz auf dem Camping Weisse Spinne, Parzelle Nr. 4494, Zone für Sport und Freizeit 1 «Camping Weisse Spinne», Koordinaten 2’642’970 / 1’163’710.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Dezember 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Gesuchsteller: Rolf und Corina Glanzmann, Therwilerstrasse 12A, 4105 Biel-Benken.
Bauvorhaben: Einbau eines Dachfensters gegen die Südwestseite des Hauses.
Standort: Lehngasse 29, Parzelle Nr. 1892, Koordinaten 2’632’430 / 1’168’007.
Zone: Kernzone.
Gewässerschutzzone: A.
Inventar: nicht inventarisiert.
Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?
Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Dezember 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Wilderswil
Ordentliche Versammlung
Mittwoch, 3. Dezember 2025, 20.00 Uhr im Gemeindehaus
Traktanden
Hofstetten, 15. Oktober 2025
Der Burgerrat
Bauherrschaft: Susanne Brawand, Unterdorfweg 10, 3812 Wilderswil.
Projektverfasserin: Feuz Holzbau + Bedachungen GmbH, Stapfackerweg 10, 3805 Goldswil bei Interlaken.
Bauvorhaben: Abbruch und Ersatzneubau Einfamilienhaus.
Standort: Gsteigstrasse 31, Parzelle Nr. 1428, Koordinaten 2'632’710/1’169’511.
Nutzungszone: Mischzone MA2.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Hinweis: Naturgefahrengebiet mit geringer Gefährdung, Wasser.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Dezember 2025.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwashrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Matten
Briensermärt 2025 / Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung
Die Gemeindeverwaltung Schwanden beibt aufgrund des Briensermärt am Donnerstag, 13. November 2025, den ganzen Tag geschlossen.
Ab Montag, 17. November 2025, bedienen wir Sie gerne wieder zu den gewohnten Schalteröffnungszeiten.
Gemeindeverwaltung Schwanden
Gesuchstellerin: Künzi + Knutti Immo AG, Landstrasse 84, 3715 Adelboden.
Projektverfasserin: HMS Architekten AG, Seestrasse 20, 3700 Spiez.
Bauvorhaben: Projektänderungen zu Gesamtbauentscheiden Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli vom 4. Oktober 2023 und 27. November 2024:
Standort: Dorfstrasse 64–68, Parzellen Nrn. 733, 637, 68, 986, 987, 187, Zone W2b, Koordinaten 2'625'180 / 1'167'175.
Schutzzone/-objekt: keine/nein.
Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Leissigen.
Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances (eBau Nr. 2023-2721/253985).
Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Dezember 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Es wird darauf hingewiesen, dass sich allfällige Rechtsbegehren nur gegen die Projektänderung richten können.
Leissigen, 3. November 2025
Gemeinderat Leissigen
Bauherrschaft: André Wingeier, Alpenstrasse 30, 3806 Bönigen.
Projektverfasserin: asf architekten GmbH, Seemattenweg 15, 3853 Niederried.
Bauvorhaben: Umbau und Erweiterung Wohnhaus; Erstellen von vier ungedeckten Autoabstellplätzen; temporäre Aushubdeponie mit Zufahrt.
Standort: Mühlenenstrasse 37, Parzelle Nr. 237, Mischzone B, Koordinaten 2’632’210 / 1’167’742.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, ISOS-Gebiet Nr. 1300.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Dezember 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Hotel Central Continental AG, Bahnhofstrasse 43, 3800 Unterseen.
Projektverfasserin: brönnimann architekten ag, Neugasse 10, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Neuinstallation Photovoltaikanlage und Hublift.
Standort: Bahnhofstrasse 43, Parzelle Nr. 260, Zone: Überbauungsordnung Nr. 6 / Uferschutzplan Spielmatte (Baubereiche für Hauptgebäude sowie für An- und Vorbauten), Koordinaten 2’631’524 / 1’170’450.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und Ortsbildschutzgebiet, ISOS-Gebiet.
Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Dezember 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend. Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Briensermärt 2025 – Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung
Die Schalter- und Telefondienste der Einwohnergemeinde Hofstetten bleiben am Donnerstag, 13. November 2025, aufgrund des Briensermärts den ganzen Tag geschlossen.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Gemeindeverwaltung Hofstetten
Verkehrserschwerung
Kantonsstrasse Nr. 6 /11 Interlaken–Brienz
Gemeinde: Niederried.
Schutzwaldpflege
Teilstrecke: Niederried–Oberried (Koordinaten 2'638'068 / 1'175'066)
Dauer: 17. November bis 5. Dezember 2025 (wetterbedingte Verschiebungen sind möglich). Jeweils Montag–Freitag, 7.30–17.30 Uhr.
Ausnahmen: keine.
Grund der Massnahme: Schutzwaldpflege.
Verkehrsführung: Zum Teil einspurige Verkehrsführung.
Einschränkungen: Einspurige Verkehrsführung, Verkehrsregelung von Hand oder mit Lichtsignalanlage. Kurze Sperrungen sind möglich, es ist mit Wartezeiten zu rechnen. Der öffentliche Verkehr wird berücksichtigt
Rechtliche Hinweise
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.
Interlaken, 3. November 2025
Tiefbauamt des Kantons Bern, Strasseninspektorat Oberland Ost
Ordentliche Kirchgemeindeversammlung
Sonntag, 7. Dezember 2025, 11.00 Uhr in der Kirche Unterseen, im Anschluss an den Gottesdienst
Traktanden
Zu dieser Versammlung sind alle Mitglieder der reformierten Kirchgemeinde Unterseen freundlich eingeladen. Stimm- und wahlberechtigt sind alle Personen ab dem 18. Altersjahr, welche der Evangelisch-reformierten Landeskirche angehören und seit mindestens drei Monaten in unserer Kirchgemeinde wohnhaft sind.
Die Unterlagen zu den Traktanden 1 bis 4 liegen ab 20. November 2025 im Sekretariat der Kirchgemeinde, Schloss, 3800 Unterseen, während der Bürozeiten öffentlich auf und sind ebenfalls auf unserer Webseite www.kirche-unterseen.ch zu finden.
Entscheide der Versammlung können mit Beschwerde an den Regierungsstatthalter Interlaken-Oberhasli mit Sitz in Interlaken angefochten werden. Die Frist beträgt bei Wahlen 10 Tage, bei Sachentscheiden 30 Tage (Art. 60, 63, 67a VRPG). Die Frist beginnt am Tag nach der Versammlung (Art. 47 VRPG). Wer Zuständigkeits- oder Verfahrensvorschriften beanstanden will, muss – wenn es möglich war – diesen Mangel an der Versammlung selber schon gerügt haben (Rügepflicht nach Art. 49a GG – BSG 170.11).
Der Kirchgemeinderat
Gesuchstellerin und Projektverfasserin: Schilthornbahn AG, Lengwald 301, 3824 Stechelberg.
Bauvorhaben: Neubau Unterstand für Velo, Geräte und Kehrrichtcontainer.
Projektänderung: Ausrichtung des Unterstandes, Gebäudemasse verkleinert.
Standort: Mürren, Beim Stadel, Parzelle Nr. 742, Koordinaten 2'634'834 / 1'156'365, Wohn- und Gewerbezone.
Schutzzone: gelb.
Gewässerschutzzone: Au.
Ausnahmen: keine.
Auflagestellen:
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 6. November bis 8. Dezember 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Bauherrschaft und Projektverfasserin: Stockwerkeigentümergemeinschaft Weissenaustrasse 9/9A, Trauffer Daniel, Weissenaustrasse 9A, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe.
Standort: Weissenaustrasse 9/9A, Parzelle Nr. 41, Koordinaten 2'631'037 / 1'170'234.
Zone: Wohnzone W2.
Gewässerschutzbereich: Au.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Dezember 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938
Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Unterseen, 3. November 2025
Bauverwaltung Unterseen
Burgerversammlung
Freitag, 12. Dezember 2025, 19.30 Uhr im Schulhaus Obermoos
Traktanden
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Die Burgerinnen und Burger von Brienzwiler sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Burgerinnen und Burger von Brienzwiler, die in Brienzwiler wohnhaft und in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind.
Brienzwiler, 27. Oktober 2025
Gemeinderat Brienzwiler
Gemeindeversammlung
Freitag, 12. Dezember 2025, 20.00 Uhr im Schulhaus Obermoos
Traktanden
Aktenauflage
Das Budget 2026 kann 10 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Ein Kurzkommentar und der Zusammenzug des Budgets werden an alle Haushaltungen verteilt.
Das Versammlungsprotokoll liegt 7 Tage nach der Gemeindeversammlung während 30 Tagen öffentlich auf und ist ebenfalls unter www.brienzwiler.ch einsehbar.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Die Stimmberechtigten von Brienzwiler sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Brienzwiler Wohnsitz haben.
Brienzwiler, 27. Oktober 2025
Gemeinderat Brienzwiler
Ordentliche Versammlung
Montag, 8. Dezember 2025, im Kirchgemeindehaus Kienholz, anschliessend an die Begräbnisbezirksversammlung (Start 19.30 Uhr)
Traktanden
Öffentliche Auflage
Die Unterlagen zu den Traktanden 2a, 4 und 5 liegen ab sofort im Sekretariat der Kirchgemeinde im Kirchgemeindehaus Kienholz, auf. Öffnungszeiten: Montag und Freitag 8.30 bis 10.30 Uhr.
Zudem können die Unterlagen zu den Traktanden 2a, 4 und 5 ab sofort auf den Gemeindeverwaltungen Brienz, Brienzwiler, Hofstetten, Oberried, Schwanden während der Öffnungszeiten eingesehen werden.
Das Protokoll der Versammlung vom 8. Dezember 2025 wird 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich im Sekretariat der Kirchgemeinde im Kirchgemeindehaus Kienholz aufliegen. Während der Auflagefrist kann über den Inhalt eine schriftliche Einsprache beim Kirchgemeinderat gemacht werden. Anschliessend entscheidet der Kirchgemeinderat über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll (Art. 73 OgR).
Das Protokoll der Versammlung vom 23. Juni 2025 lag 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf und wurde vom Kirchgemeinderat am 20. Oktober 2025 genehmigt. Es sind keine Einsprachen eingegangen.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalter von Interlaken einzureichen (Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege VRPG). Die Frist beginnt am Tag nach der Versammlung (Art. 47 VRPG).
Wer Zuständigkeits- oder Verfahrensvorschriften beanstanden will, muss – wenn es möglich war – diesen Mangel an der Versammlung selber schon gerügt haben (Rügepflicht nach Art. 49a GG).
Zur Versammlung sind alle Mitglieder der Reformierten Kirchgemeinde Brienz freundlich eingeladen.
Stimm- und wahlberechtigt sind alle Personen ab dem 18. Altersjahr, welche der Evangelisch-reformierten Landeskirche angehören und seit mindestens drei Monaten in der Kirchgemeinde Brienz wohnhaft und in einer der beteiligten Gemeinden stimmberechtigt sind.
Brienz, 3. November 2025
Der Kirchgemeinderat
Zurückschneiden von Bäumen und Hecken / Schneeräumung und Winterdienst
Lichtraumprofil
Die Anstösser an Strassen, Wege und Trottoirs werden hiermit aufgefordert, das Zurückschneiden der Äste, Grünhecken und Sträucher usw. bis zum 30. November 2025 auf die vorgeschriebenen Abmessungen auszuführen. Dies ist insbesondere im Winter aufgrund der Schneelast von grosser Bedeutung.
Gemäss dem Gesetz über den Bau und Unterhalt der Strassen ist das Strassengebiet über Trottoirs, Rad- und Fusswege bis auf eine Höhe von 2,5 m und über der Fahrbahn bis auf eine Höhe von 4,5 m freizuhalten. Wenn die öffentliche Beleuchtung beeinträchtigt wird, sind die überhängenden Äste bis auf Lampenhöhe zurückzuschneiden. Hecken, Sträucher, Äste und Anpflanzungen müssen seitlich mindestens 0,5 m Abstand vom Fahrbahnrand bzw. von der Gehweghinterkante haben.
Das Merkblatt Strassenabstand Gemeindestrassen, Lichtraumprofil und Strassenabstände kann bei der Bauverwaltung bezogen werden.
Im Rahmen des Winterdienstes wird für Beschädigungen an Gegenständen innerhalb des Lichtraumprofils (Zäune, Holz, Baumaterialien, Schilder usw.) und an Fahrzeugen, die auf der Strasse parkiert sind, keine Haftung übernommen.
Abgestellte Fahrzeuge
Die Schneeräumung wird hauptsächlich in den frühen Morgenstunden durchgeführt. Nicht ordnungsgemäss parkierte Motorfahrzeuge auf öffentlichen Strassen und Plätzen behindern die Winterdienstarbeiten. Um einen reibungslosen Ablauf der Räumungsarbeiten zu ermöglichen, bitten wir, Fahrzeuge nicht auf den Gehwegflächen, im Parkverbot sowie ausserhalb der markierten Parkfelder abzustellen.
Haftungsfrage
Die Gemeinde und die beauftragten Schneeräumungsunternehmungen lehnen jede Haftung für Schäden ab, die bei den Winterdienstarbeiten (Schneepflügen, Schneefräsen, Salzstreuen usw.) an nicht ordnungsgemäss parkierten Fahrzeugen und an deponierten sowie sich im Lichtraumprofil befindenden Gegenständen entstehen. Für Schäden an Schneeräumungsfahrzeugen, verursacht durch unsachgemäss abgestellte Gegenstände, wie Baumaterialien, Holz usw., wird der Eigentümer haftbar gemacht.
Ausweichstellen / Wendeplätze
Ausweichstellen und Wendeplätze sind keine Park- und Abstellplätze. Für durch den Winterdienst entstandene Schäden an nicht ordnungsgemäss parkierten Fahrzeugen wird jede Haftung abgelehnt.
Schneeräumung von privaten Liegenschaften
Es ist verboten, nach der Haupträumung der Gemeinde oder durch die beauftragten Unternehmungen, Schnee von Vorplätzen, Terrassen und Zufahrtsstrassen auf die Strasse zu räumen. Solche Ablagerungen werden auf Kosten der Verursacher in einem zweiten Durchgang separat abgeführt und nach Aufwand verrechnet. Schnee und Eis dürfen nicht in Strassenschächte / Kanäle entsorgt werden.
Für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis danken wir Ihnen bestens.
Bauverwaltung Lauterbrunnen, Telefon 033 856 50 70
umfassend die Gemeinden Brienz, Hofstetten, Oberried, Schwanden
Ordentliche Versammlung
Montag, 8. Dezember 2025, um 19.30 Uhr im Kirchgemeindehaus Kienholz
Traktanden
Öffentliche Auflage
Die Unterlagen zu den Traktanden 2a, 3 und 5 liegen ab sofort im Sekretariat der Kirchgemeinde im Kirchgemeindehaus Kienholz auf. Öffnungszeiten Montag und Freitag 8.30 bis 10.30 Uhr.
Zudem können die Unterlagen zu den Traktanden 2a, 3 und 5 ab sofort auf den Gemeindeverwaltungen Brienz, Hofstetten, Oberried, Schwanden während der Öffnungszeiten eingesehen werden.
Das Protokoll der Versammlung vom 8. Dezember 2025 wird 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich im Sekretariat der Kirchgemeinde im Kirchgemeindehaus Kienholz aufliegen. Während der Auflagefrist kann über den Inhalt eine schriftliche Einsprache beim Begräbnisbezirksrat gemacht werden. Anschliessend entscheidet der Begräbnisbezirksrat über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll (Art. 67 OgR).
Das Protokoll der Versammlung vom 23. Juni 2025 lag 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf und wurde vom Begräbnisbezirksrat am 20. Oktober 2025 genehmigt. Es sind keine Einsprachen eingegangen.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalter von Interlaken einzureichen (Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege VRPG). Die Frist beginnt am Tag nach der Versammlung (Art. 47 VRPG).
Wer Zuständigkeits- oder Verfahrensvorschriften beanstanden will, muss – wenn es möglich war – diesen Mangel an der Versammlung selber schon gerügt haben (Rügepflicht nach Art. 49a GG).
Zur Versammlung sind alle Mitglieder des Begräbnisbezirks Brienz freundlich eingeladen. Stimm- und wahlberechtigt sind alle Personen ab dem 18. Altersjahr, welche seit mindestens drei Monaten in einer der oben erwähnten Gemeinde wohnhaft und stimmberechtigt sind.
Brienz, 3. November 2025
Der Begräbnisbezirksrat
Die Einwohnergemeinde Lauterbrunnen sucht für den Bezirk Wengen infolge eines Ausfalls per sofort oder nach Vereinbarung eine/n
Gemeindearbeiter/-in (60–100%), befristet bis Ende März 2026
Ihre Aufgabenbereiche
Wir wünschen
Wir bieten
Sind Sie interessiert?
Dann senden Sie die üblichen Bewerbungsunterlagen an die Personalkommission der Gemeinde Lauterbrunnen, Gemeindehaus Adler, 3822 Lauterbrunnen, oder per Mail an gemeinde@lauterbrunnen.ch.
Für weitere Informationen steht Ihnen unser Leiter Werkhof, Rudolf Zürcher, Tel. 079 286 07 47, gerne zur Verfügung.
Ausserordentliche Bergschaftsversammlung
Dienstag, 18. November 2025, 19.30 Uhr im Schützenhaus Aellauenen
Traktanden Bergschaft
Der Vorstand
92. ordentliche Delegiertenversammlung
Dienstag, 9. Dezember 2025, 19.00 Uhr in der Sunnsyta, Ringgenberg
Traktanden
Ringgenberg, 21. Oktober 2025
Gemeindeverband Sunnsyta Ringgenberg
Der Vorstand
Grindelwald ist eine beliebte Tourismusdestination im Berner Oberland mit umfassender, gut ausgebauter Infrastruktur. Die Gemeinde mit rund 4000 ständigen Einwohnenden und rund 15'000 Gästen in der Hochsaison hat viele Attraktionen für Natur- und Sportbegeisterte zu bieten.
Im Hinblick auf anstehende personelle Veränderungen und angepasste Aufgabengebiete sowie für die Neustrukturierung des Bereichs Sicherheit suchen wir per sofort oder nach Vereinbarung
Mitarbeiter/-innen Bereich Sicherheit 80–100%
Das bewirken Sie bei uns
Das bringen Sie idealerweise mit
Das bieten wir
Bei Fragen zum Aufgabenbereich steht Rolf Zurlinden, Leiter Bereich Sicherheit, Telefon 033 854 14 84, gerne zur Verfügung.
Wir freuen uns über Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen an erika.brawand@gemeinde-grindelwald.ch oder Gemeinderat, Personelles, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Bauherrschaft und Projektverfassende: Katja und Lukas Hug, Schulhausstrasse 28, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Erweiterung Kellerraum unter der bestehenden aufgeschütteten Terrasse, Abdichtung alte Kellerwand.
Standort: Schulhausstrasse 28, Parzelle Nr. 308, Koordinaten 2'630'975 / 1'170'536.
Zone: Wohnzone W2.
Gewässerschutzbereich: Au.
Schutzperimeter: Epochenmässig einheitlicher Baubestand.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Dezember 2025.
Es wird auf die Gesuchakten und die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938
Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Unterseen, 3. November 2025
Bauverwaltung Unterseen
Gesuchstellerin: Hess Bestattungen GmbH, Samuel Hess, Neuenstrasse 13, 3806 Bönigen.
Projektverfasser: Samuel Hess, Neuenstrasse 13, 3806 Bönigen.
Bauvorhaben: Abbruch und Neubau Garage mit Erweiterung Sarglager und Kühlraum.
Standort: Neuenstrasse 13, Parzelle Nr. 385, Koordinaten 2'634'639 / 1'170'594.
Zone: Kernzone B.
Schutzzone: Schützenswertes Objekt, Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen: Überschreitung Flachdachfläche, Art. 39 Abs. 2 GBR.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Dezember 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet im Doppel innert der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portalebau.apps.be.ch).Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Bauverwaltung Bönigen
Gemeindeversammlung
Dienstag, 9. Dezember 2025, 20.00 Uhr in der Mehrzweckhalle Hofstetten
Traktanden
Über die Geschäfte der Gemeindeversammlung wird spätestens 10 Tage vor dem Versammlungstermin eine Informationsschrift an alle Haushalte versandt. Die Unterlagen können ab diesem Zeitpunkt auch unter www.hofstetten-ballenberg.ch eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung sind innert 30 Tagen nach der Versammlung (in Wahlsachen innert 10 Tagen) schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle Stimmberechtigten und Gäste sind zur Teilnahme an der Gemeindeversammlung freundlich eingeladen.
Hofstetten, 3. November 2025
Gemeinderat Hofstetten
Gemeindeversammlung
Montag, 8. Dezember 2025, 20.00 Uhr im Gemeindesaal Hohsteg, Lauterbrunnen
Traktanden
Aktenauflage
Die Akten zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen und den Tourismusbüros in Wengen und Mürren öffentlich auf und können während der Büroöffnungszeiten eingesehen werden. Weiter wird die Botschaft auf der Homepage der Gemeinde unter www.lauterbrunnen.ch aufgeschaltet.
Protokoll
Das Protokoll der Gemeindeversammlung ist öffentlich und wird spätestens 10 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich aufliegen. Während der Auflagefrist kann schriftlich über den Inhalt Einsprache beim Gemeinderat gemacht werden. Anschliessend entscheidet der Gemeinderat über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Beschwerden
Allfällige Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse im Zusammenhang mit der Missachtung von Verfahrensvorschriften sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Fahrplan
Anfahrten
Rückfahrten
Gemeinderat Lauterbrunnen
Ordentliche Versammlung
Vollständige Publikation siehe unter «Brienz».
Der Begräbnisbezirksrat
Ordentliche Versammlung
Vollständige Publikation siehe unter «Brienz».
Der Kirchgemeinderat
Bauherrschaft: Menk Huggler, Stadelweg 4, 3855 Brienz.
Projektverfasserin: ateliermarti architekten ag, Elio Beetschen, Am Lauener 8, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Um- und Ausbau des bestehenden Anbaus als Wohnraumerweiterung.
Standort: Gemeinde Brienz, Stadelweg 4, Parzelle Nr. 2056.
Zone: Wohnzone 2 (W2).
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Dezember 2025.
Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Wahl Nachführungsgeometer 2026–2033
Das Mandat für die Nachführung des amtlichen Vermessungswerkes in der Gemischten Gemeinde Iseltwald musste aufgrund der bundesrechtlichen Vorgaben öffentlich ausgeschrieben werden.
Einzig ist das Angebot des bisherigen Nachführungsgeometers eingegangen. Folglich wählte der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 1. Mai 2025 Lukas Eiholzer, Flotron AG, Meiringen, sowie dessen Nachfolger Johannes Gerber, Flotron AG, Meiringen, in separatem Vertrag für die Vertragsperiode von 2026 bis 2033.
Das kantonale Geoinformationsgesetz (Art. 45 Abs. 1 KGeoIG) schreibt vor, dass der Nachführungsvertrag zu seiner Gültigkeit der Genehmigung der Vermessungsaufsicht bedarf. Das Amt für Geoinformationen des Kantons Bern genehmigte diesen am 26. September 2025.
Gemischte Gemeinde Iseltwald
Ordentliche Versammlung
Montag, 8. Dezember 2025, 20.15 Uhr Singsaal Turnhalle Bettenried
Traktanden
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 93 ff. Gemeindegesetz). Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind anlässlich der Versammlung sofort zu rügen (Art. 98 GG).
Zur Versammlung sind alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger freundlich eingeladen. Nach der Versammlung wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein Apéro offeriert.
Protokollauflage der Burgergemeindeversammlung
Gestützt auf Artikel 61 des Organisationsreglements gibt der Burgerrat bekannt, dass das Protokoll dieser Burgergemeindeversammlung vom 15. Dezember 2025 bis am 15. Januar 2026 auf der Gemeindeverwaltung Leissigen während den Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aufliegt. Während der öffentlichen Auflage kann beim Burgerrat schriftlich Einsprache gegen das Protokoll erhoben werden. Über allfällige Einsprachen entscheidet der Burgerrat.
Leissigen, 23. Oktober 2025
Der Burgerrat
Ordentliche Versammlung
Montag, 8. Dezember 2025, um 20.00 Uhr im Kirchgemeindehaus Matten
Traktanden
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen die Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz: Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit 3 Monaten in der Gemeinde Wohnsitz haben, sind zu dieser Versammlung eingeladen.
Für das Jahr 2026 können sich Nutzungsberechtigte zum Bezug des Burgernutzens anmelden.
Anspruch auf Burgernutzen hat, wer zu Beginn des Nutzungsjahres:
Wer neu den Burgernutzen für das Jahr 2026 beanspruchen will, meldet sich schriftlich bis zum 31. Dezember 2025 unter Angabe der Zahlungsverbindung an folgende Adresse: Burgergemeinde Matten, 3800 Matten (per Post) oder bgmatten-finanzen@gmx.ch (per Mail). Für die Anmeldung muss das Burgerrecht, das Geburtsdatum und eine Wohnsitz-bescheinigung nachgewiesen werden.
Matten, November 2025
Burgerrat Matten
Papier- und Kartonsammlung
Samstag, 8. November 2025
Bereitstellung: bis spätestens 7.00 Uhr
Wir bitten die Bevölkerung, das Papier und den Karton unbedingt getrennt und gebündelt an gleicher Stelle wie den Hauskehricht bereitzustellen.
Die Sammlung wird durch den Turnverein Matten durchgeführt.
Falls Ihr Material nicht abgeholt wird, wählen Sie zwischen 13.00 und 14.30 Uhr Telefon 079 697 47 37.
Gemäss Merkblatt «Papier- und Kartonsammlung» der AG für Abfallverwertung (Avag) sind von der Papier- und Kartonsammlung ausgeschlossen:
Abfälle aller Art wie Hauskehricht, Metall, Kunststoff, Glas, Textilien, Holz, synthetische Materialien sowie gesundheitsgefährdende, gefährliche und organische Stoffe.
Weiter sind in der Papier- und Kartonsammlung nicht zulässig:
Aktenordner, Banknotenpapier, beschichtetes Geschenkpapier, bituminierte Papiere und Pappe, Blumenpapier, Etiketten und selbstklebendes Papier, Filterpapier, Digitaldruckpapier, Fototaschen, Futtermittelsäcke, gewachste Papiere und Pappe, geschreddertes Papier, Haushaltpapier, Hülsen und Hülsenteile, Kaffee- und Teebeutel, Kantenschutz jeglicher Art, Klebe- und Buchbinderücken, Kleber, Kohlepapier, Kraftpapiersäcke, Getränkeverpackungen (Tetra Pak), Papiere mit UV-Lack, Papierservietten, Papiertaschentücher, Papiertischtücher, Papiertragetaschen, Papierwindeln, Pergamentpapiere, Silikonpapiere, Suppen- und Getränkebeutel, Take-away-Verpackungen (Pizzakartons), Tapeten- und Dekopapiere, Teerpapier, Thermopapier (Kassenzettel), Tiefkühlverpackungen (beschichtet, laminiert), Tragtaschen (nassfest), Waschmitteltrommeln und -kartons, Zementsäcke, Zigaretten.
Bauverwaltung Matten
Verkehrsbehinderung / Strassensperrung Kupfergasse 24–28
In der Kalenderwoche 47 (17. bis 18. November 2025) wird die Durchfahrt der Kupfergasse wegen eines Grabenaufbruchs aufgrund von Anschlussarbeiten während 2 Tagen gesperrt. Die Zufahrt zu den einzelnen Liegenschaften der Anwohner wird jederzeit gewährleistet.
Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die entsprechenden Verkehrssignalisationen zu beachten.
Wir bitten um Kenntnisnahme und danken Ihnen für das Verständnis.
Bauverwaltung Matten
Ordentliche Gemeindeversammlung
Montag, 8. Dezember 2025, 19.00 Uhr im Mehrzwecksaal, Allmendstrasse 2a
Traktanden
Es liegt zur Einsichtnahme öffentlich auf:
10 Tage vor der Versammlung in der Finanzverwaltung das Budget 2026 (Traktandum Nr. 1)
Teilnahme und Stimmrecht
Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Wilderswil Wohnsitz haben, sind zu dieser Gemeindeversammlung freundlich eingeladen.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Artikel 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Wilderswil, 20. Oktober 2025
Gemeinderat Wilderswil
Theilkäs geb. Hauser, Margrit Agnes, geboren 14. Mai 1937, von Niederstocken BE, wohnhaft gewesen in Untere Goldey 21, 3800 Unterseen, ist am 18. September 2025 verstorben.
Die Erblasserin hinterliess einen Erbvertrag samt Nachtrag sowie ein Testament. Die gesetzliche Erbfolge wurde aufgehoben. Für gesetzliche Erben unbekannten Aufenthalts gilt diese Publikation als Eröffnung im Sinne von Art. 558 ZGB.
Dieser Erbvertrag und das Testament liegen den gesetzlichen Erben bei Notar Peter Graf, Hauptstrasse 43, 3800 Unterseen, zur Einsichtnahme auf.
Einsprachen sind innert Monatsfrist ab der dritten Publikation beim beauftragten Notar Peter Graf, Postfach, 3800 lnterlaken, schriftlich zu erheben. Erfolgen innerhalb der gesetzten Frist keine Einsprachen, so wird den eingesetzten Erben die Erbenbescheinigung gemäss Art. 559 ZGB ausgestellt.
Unterseen, 28. Oktober 2025
Der Beauftragte:
Peter Graf, Notar
Adrian Santschi verlässt das Standortmarketing und die Regionalentwicklung Region Haslital Brienz
Adrian Santschi, Leiter Standortmarketing und Regionalentwicklung Region Haslital Brienz, hat seine Stelle per Ende Januar 2026 gekündigt. Santschi hat seine Funktion am 1. Dezember 2018 die Stelle als Leiter Standortmarketing und Regionalentwicklung Haslital Brienz übernommen. Während seiner Zeit als Leiter Standortmarketing und Regionalentwicklung hat er zahlreiche grosse und kleinere Projekte initiiert, begleitet und erfolgreich umgesetzt. Mit grossem Engagement hat er sich für die Weiterentwicklung und Positionierung der Region Haslital Brienz eingesetzt und seine Begeisterung für unsere Region stets spürbar gelebt.
Neben seiner Tätigkeit hat sich Adrian Santschi an der Hochschule Luzern FHZ zum Master of Advanced Studies in Gemeinde-, Stadt- und Regionalentwicklung weitergebildet. Sein vertieftes Fachwissen liess er laufend in die tägliche Arbeit einfliessen. Die hohe Akzeptanz und das Vertrauen, die die Abteilung «Standortmarketing und Regionalentwicklung Haslital Brienz» heute geniessen, sind das Resultat seiner kompetenten und zielgerichteten Arbeit – gemeinsam mit seinem engagierten Team.
Der Steuerungsausschuss des Standortmarketings Haslital Brienz und die Mitarbeitenden bedauern seinen Entscheid sehr. Bereits heute danken wir Adrian Santschi herzlich für seinen grossen Einsatz und sein langjähriges Engagement zugunsten der Region Haslital Brienz. Für seine berufliche und private Zukunft wünschen wir ihm alles Gute und weiterhin viel Erfolg. In den nächsten Tagen wird die Nachfolgesuche eingeleitet und die Stelle öffentlich ausgeschrieben.
Ausschuss Standortmarketing und Regionalentwicklung Region Haslital Brienz
Ordentliche Burgergemeindeversammlung
Freitag, 12. Dezember 2025, 20.00 Uhr im Gasthof Hirschen in Wilderswil
Traktanden
Öffentliche Aktenauflage
Die Akten liegen jeweils am Dienstagnachmittag zwischen 14.00 und 18.00 Uhr in der Burgerverwaltung Wilderswil auf.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen die Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Protokoll der Versammlung vom 20. Juni 2025
Das Protokoll lag vom 5. Juli bis 3. August 2025 in der Burgerverwaltung zur Einsichtnahme öffentlich auf. Es gingen keine Einsprachen ein. Der Burgerrat genehmigte das Protokoll an seiner Sitzung vom 12. August 2025.
Alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger sind zur Teilnahme an der Versammlung freundlich eingeladen. Im Anschluss der Versammlung wird ein Essen offeriert.
Wilderswil, 24. Oktober 2025
Der Burgerrat
Ordentliche Gemeindeversammlung
Donnerstag, 11. Dezember 2025, 20.00 Uhr in der Mehrzweckhalle auf der Lamm
Traktanden
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung sind innert 30 Tagen nach der Versammlung (in Wahlsachen innert 10 Tagen) schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle Stimmberechtigten und Gäste sind zur Teilnahme an der Gemeindeversammlung herzlich eingeladen.
Schwanden, 20. Oktober 2025
Gemeinderat Schwanden
Pfarrkreis Gsteig
Ordentliche Pfarrkreisversammlung
Sonntag, 7. Dezember 2025, im Anschluss an den Gottesdienst in der Kirche Gsteig
Traktanden
Zu dieser Versammlung sind alle Stimmberechtigten herzlich eingeladen.
Pfarrkreiskommission Gsteig
Anmeldung zum Bezug des Burgernutzens 2026
Wer sich neu zum Bezug berechtigt glaubt, hat sich bis am 31. Dezember 2025 bei der Burgergemeinde Brienz, Hauptstrasse 62, 3855 Brienz, schriftlich, oder via Homepage www.burgergemeindebrienz.ch mit dem offiziellen Formular anzumelden.
Bezugsberechtigt ist, wer das Burgerrecht der Burgergemeinde Brienz besitzt, per 31. Dezember 2025 das 18. Altersjahr zurückgelegt hat und seit drei Monaten in der Gemeinde Brienz seine Schriften hinterlegt hat.
Brienz, im November 2025
Der Burgerrat
Adrian Santschi verlässt das Standortmarketing und die Regionalentwicklung Region Haslital Brienz
Vollständige Publikation siehe unter «Brienz».
Ausschuss Standortmarketing und Regionalentwicklung Region Haslital Brienz
Temporäre Sperrung Durchfahrt Aegertzaunstrasse
Während der Papiersammlung vom Dienstag, 18. November 2025, wird im südlichen Teil der Aegertzaunstrasse (in der Nähe der Einmündung zum Kreuzimaadweg) ein grosser Papiercontainer als zentrale Sammelstelle platziert.
Aus diesem Grund erfolgt folgende temporäre Sperrung:
Die Zu- und Wegfahrt für die Blaulichtorganisationen ist gewährleistet, ebenfalls der Durchgang für Fussgänger sowie die Durchfahrt für Radfahrer. Bitte die Signalisation vor Ort beachten.
Besten Dank für Ihr Verständnis.
Sicherheitskommission Wilderswil
Papiersammlung
Die nächste ordentliche Papiersammlung findet am Dienstag, 18. November 2025, statt.
Wir bitten Sie, das Papier bis spätestens 7.00 Uhr an der gleichen Stelle wie den Hauskehricht, nur gebündelt und nicht in Tragtaschen und Säcken, bereitzustellen. Die Schülerinnen und Schüler sind Ihnen zudem dankbar, wenn die Papierbündel nicht zu schwer (maximal 5 kg) sind.
Achtung: Das Papier wird nur noch bei den üblichen Sammelstandorten des Hauskehrichts abgeholt. Papier- und Sammelgut, welches in Haus- und Kellerzugängen usw. deponiert ist, wird nicht abgeholt.
Nicht in die Papiersammlung gehören: Hauskehricht und Plastikmaterial allgemein, beschichtetes Papier, Etiketten, Filterpapier, Fototaschen, Haushaltpapier, Kohlepapier, Papierschnitzel, Papierwindeln, Teerpapier, Futtermittelsäcke, Milch- und Fruchtsaftverpackungen, Tiefkühlverpackungen, Zementsäcke, Karton paraffinbeschichtet und Styropor.
Falls Ihr Papier nicht abgeholt wurde, melden Sie sich bitte am Sammeltag bis 11.30 Uhr unter Telefon 079 311 13 86.
Besten Dank für Ihre Mitarbeit.
Wilderswil, im November 2025
Schule und Sicherheitskommission Wilderswil
Winterdienst 2025/2026
Der Winterdienst umfasst die Schneeräumung und die Glatteisbekämpfung auf allen öffentlichen Strassen und Fusswegen in bewohnten Gebieten, sofern die Notwendigkeit ausgewiesen ist. Zudem muss die Räumung in einer rationellen Arbeitsweise (keine parkierten Fahrzeuge oder andere Hindernisse auf Strassen / Wegen) möglich sein. Wir bitten Sie, gemäss Art. 83 Strassengesetz vom 1. Februar 2024 und Art. 55 und 56 Strassenverordnung vom 1. Februar 2024 Ihre Zäune und Abschrankungen, die den Winterdienst behindern können, abzulegen oder abzuräumen. Die Gemeinde Leissigen übernimmt keine Haftung für Schäden an Zäunen, Abschrankungen und parkierten Autos, die aus dem Winterdienst entstehen.
Vielen Dank für Ihre aktive Mitarbeit!
Leissigen, 3. November 2025
Abteilung Bau Leissigen
Briensermärt 2025 / Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
Über die Zeit des Briensermärt gelten bei sämtlichen Abteilungen der Gemeindeverwaltung folgende Öffnungszeiten:
Gerne bedienen wir Sie ab Montag, 17. November 2025, wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten.
Die Gemeindeverwaltung
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung
Aufgrund des Briensermärt bleibt die Gemeindeverwaltung an folgendem Tag geschlossen:
Ab Freitag, 14. November 2025, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da:
Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Gemeindeverwaltung Brienzwiler
Abrechnungsanträge für Delegierte, Vorstandsmitglieder und Abgeordnete
Die Listen und Abrechnungsanträge zur Auszahlung der Sitzungsgelder und Spesen für Delegierte, Vorstandsmitglieder und Abgeordnete sind bis am 30. November 2025 bei der Finanzverwaltung Matten einzureichen. Die entsprechenden Formulare sind bei der Finanzverwaltung Matten erhältlich oder auf der Homepage – www.matten.ch – unter der Rubrik «Services – Dienstleistungen – Abrechnungsanträge für Delegierte, Vorstandsmitglieder und Abgeordnete» abrufbar. Es erfolgt kein automatischer Versand der Formulare.
Finanzverwaltung Matten
Wasserversorgung – Information über die Qualität des abgegebenen Trinkwassers
Gemäss den amtlichen Untersuchungen des kantonalen Laboratoriums vom 20. August 2025 hat das Trinkwasser der Gemeindeversorgung Wilderswil den gesetzlichen Anforderungen entsprochen.
Das Trinkwasser stammt aus den Haltenquellen Wilderswil.
Das Quellwasser wird über einen Sandfilter geleitet und mittels einer Ultraviolettanlage desinfiziert.
Weitere Auskünfte betreffend Wasserversorgung oder Wasserqualität können bei den Gemeindebetrieben, Telefon 033 826 01 44, eingeholt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Besitzer von Privatversorgungen allfällige Wasserbezüger/-innen gestützt auf die Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV) ebenfalls jährlich mindestens einmal über die Qualität des Trinkwassers informieren müssen.
Wilderswil, 21. Oktober 2025
Gemeindebetriebe Wilderswil
Gesuchstellerin und Projektverfasserin: Firstbahn AG, Harderstrasse 14, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Umnutzung First Lodge zu Wohnhaus.
Standort: Dorfstrasse 183, Parzelle Nr. 1479, Koordinaten 2’646’205 / 1’163’880.
Nutzungszone: Kernzone.
Schutzobjekt: erhaltenswertes Objekt.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B
Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreiten der Raumhöhe (Art. 67 BauV).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/241669
Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Dezember 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 29. Oktober 2025
Bauverwaltung Grindelwald
Advents- und Weihnachtsmarkt vom 21. bis 23. November 2025
Sperrung der Altstadt
Wegen des genannten Marktes ist die Altstadt (ab Bäckerei Mohler bis zum Schloss) von Donnerstag, 20. November, 7.00 Uhr, bis Montag, 24. November 2025, ca. 16.00 Uhr für jeglichen Verkehr gesperrt.
Während dieser Zeit können auch die Parkplätze Auf dem Graben, Untere Gasse und Stadthausplatz West nicht benützt werden. Das Parkhaus Stedtlizentrum befindet sich in unmittelbarer Nähe und gewährleistet gute Zu- und Wegfahrt.
Der Verkehr (inkl. Ortsbus) wird während der Altstadtsperrung via Auf dem Graben umgeleitet.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme und danken für das Verständnis.
Unterseen, 27. Oktober 2025
Bereiche Polizeiinspektorat und Sicherheit
Ordentliche Burgerversammlung
Freitag, 5. Dezember 2025, im Anschluss an die Gemeindeversammlung
Traktanden
Protokollauflage
Das Protokoll dieser Versammlung wird vom 12. Dezember 2025 an 30 Tage bei der Gemeindeverwaltung Saxeten zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegen. Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich beim Burgerrat einzureichen.
Saxeten, 30. Oktober 2025
Der Burgerrat
Bauherrschaft: Strassengenossenschaft Rybi-Chilchacher-Gwand, p. A. Matthias Grossmann, Museumsstrasse 10, 3855 Brienz.
Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Hauptstrasse 13, 3860 Meiringen.
Bauvorhaben: Sanierung bestehende Stützmauer: Teilersatz bestehende Blockmauer auf ca. 35 von 50 m Länge; Reduktion Mauerhöhe mittels tal- und bergseitiger Böschung; Neubau bergseitige Blockmauer auf L = 12 m; Zurückversetzen Zufahrt Gebäude Nr. 707 auf ca. 50 m Länge; Anpassung Zufahrt Tenn.
Projektänderung: Ergänzung Ersatzmassnahmen EM1 bis EM4; Bereinigung und Vervollständigung Angaben Boden; ergänzende Erläuterungen im Kurzbericht aufgrund Rückmeldungen Amts- und Fachstellen.
Standort: Chilchacher 707, Parzellen Nrn. 2352 und 1140, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’644’308 / 1’178’810.
Schutzzonen: Gewässerschutzzone Au, Landschaftsschutzzone.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 1. Dezember 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Briensermärt 12./13. November 2025
Marktbetrieb
Am Mittwoch ab 14.00 Uhr starten Rösslispiel, Autoscooter und Vergnügungsbahnen (Freifahrten 14.00 bis 14.15 Uhr); Stände werden vorwiegend zwischen Schleegasse und Bärenplatz aufgestellt (ab 12.00 Uhr). Der Hauptmarkt über das ganze Marktgebiet entlang der Hauptstrasse zwischen Schleegasse und Trachtlistrasse ist am Donnerstag ab 9.00 Uhr (Aufbau ab 6.00 Uhr); ab 18.00 Uhr dürfen die Stände mit dem Abbau beginnen.
Anfahrt mit öffentlichem Verkehr
Wegen der Totalsperre der Bahnstrecke Meiringen–Interlaken verkehren auf dieser Strecke Bahnersatzbusse – es wird auf die aktuellen Fahrpläne verwiesen.
Aufgrund der Sperrung/Umleitung der Hauptstrasse während des Briensermärts fahren die Gelenkbusse bis Mittwoch, 12. November 2025, 12.00 Uhr. Anschliessend wird die Verbindung zwischen Brienz Bahnhof und dem Wildbach via Feldstrasse mit einem kleinen Bus sichergestellt bis Freitag, 14. November 2025, 12.00 Uhr. Danach fahren wieder die Gelenkbusse entlang der Hauptstrasse.
Der Ortsbus verkehrt an den beiden Markttagen nicht.
Verkehrsbehinderungen / Weg-/Zufahrt im Dorf
Die Hauptstrasse (Kantonsstrasse) ist von Mittwoch, 12. November 2025, 12.00 Uhr, bis Freitag, 14. November 2025, 12.00 Uhr, gesperrt. Der Verkehr wird während dieser Zeit ab Schleegasse bzw. Trachtlistrasse in die Oberdorf-/Feld-/Schulhausstrasse umgeleitet und es ist mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen.
Wegen des Marktbetriebs bleibt allfälligen, auch privaten und hintenliegenden, Parkplätzen, Einstellhallen, Garagen etc. während den beiden Markttagen im gesamten Marktgebiet die Weg-/Zufahrt und möglicherweise auch die Nutzung versperrt.
Mehrere öffentliche Parkplätze zwischen Lindellen und Trachtbach werden gesperrt; bitte Signalisationen beachten. Falsch parkierte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.
Öffnungszeiten der Gastwirtschaftsbetriebe/Freinacht
In Anwendung von Art. 13 des Gastgewerbegesetzes vom 11. November 1993 beschloss der Gemeinderat, dass am Briensermärt für sämtliche Gastgewerbebetriebe im Hoheitsgebiet der Einwohnergemeinde Brienz zwei Freinächte (keine limitierte Öffnungszeit) gewährt werden, und zwar wie folgt:
Der Gemeinderat
Verkehrserschwerung
Kantonsstrasse Nr. 221 Zweilütschinen–Grindelwald
Gemeinde: Grindelwald.
Sicherheitsholzerei
Teilstrecke: Burglauenen–Schwendi / Grindelwald (Koordinaten 2'642'834 / 1'164'839).
Dauer: ca. 5 Arbeitstage während 3. bis 21. November 2025 (wetterbedingte Verschiebungen sind möglich). Jeweils Montag–Freitag, 7.30–17.30 Uhr.
Ausnahmen: keine.
Grund der Massnahme: Sicherheitsholzerei.
Verkehrsführung: zum Teil einspurige Verkehrsführung.
Einschränkungen: Einspurige Verkehrsführung, Verkehrsregelung von Hand oder mit Lichtsignalanlage. Kurze Sperrungen sind möglich, es ist mit Wartezeiten zu rechnen. Der öffentliche Verkehr wird berücksichtigt.
Rechtliche Hinweise
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.
Interlaken, 27. Oktober 2025
Tiefbauamt des Kantons Bern, Strasseninspektorat Oberland Ost
Belagsarbeiten Strasse Isenfluh Richtung Sulwald
Auf der Strasse von Isenfluh Richtung Sulwald ab der Abzweigung Richtung Talstation Luftseilbahn Isenfluh–Sulwald bis Auf dem Rauft werden vom 10. November bis zum 27. November 2025 Belagsarbeiten durchgeführt. Mit folgenden Verkehrserschwerungen muss gerechnet werden:
10.–20. November 2025:
Die Strasse ist komplett gesperrt.
21.–25. November 2025:
Die Strasse ist mit der nötigen Vorsicht befahrbar.
26. und 27. November 2025:
Die Strasse ist für den Belagseinbau komplett gesperrt.
Der Durchgang für Fussgänger ist während des gesamten Zeitraumes gewährleistet. Für Blaulichtdienste gilt die Ausnahme, diese können bei Notfällen jederzeit durchfahren.
Die Arbeiten sind witterungsabhängig, die Daten können sich deswegen kurzfristig ändern. Wir bitten Sie, die Signalisationen und Hinweise vor Ort zu beachten. Allfällige Änderungen werden ebenfalls auf der Website der Gemeinde Lauterbrunnen publiziert.
Wir danken für Ihre Kenntnisnahme und das Verständnis.
Einwohnergemeinde Lauterbrunnen
Bauherrschaft: Top of Interlaken AG, c/o Jungfraubahn Holding AG, Harderstrasse 14, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Ruch Architekten AG, Kirchgasse 1, 3860 Meiringen.
Bauvorhaben: Rückbau Holzschopf Gebäude Nr. 5a; Erweiterung bestehendes Lager Gebäude Nr. 3 mit Erstellung von zwei IV-Parkplätzen; Umnutzung Lagerraum zu einer unbeheizten Garderobe.
Standort: Brienzstrasse 3, Parzelle Nr. 1946.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Inventar: keines.
Beanspruchte Ausnahmen:
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis am 1. Dezember 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Interlaken
Glyssibach, Anpassung Schutzdamm Undersitsch
Sperrung Zufahrt Undersitsch
Im Gebiet Undersitsch wird der Fahrweg und die Rampe über den Schutzdamm angepasst. Infolge der Bauarbeiten wird ab dem Schützenhaus die Zufahrt zum Gebiet oberhalb des Schutzdamms für sämtlichen Verkehr geperrt. Auch der Wanderweg Unterschwanden–Sitschenen ist in diesem Bereich gesperrt. Die Sperrungen sind vor Ort signalisiert.
Dauer der Sperrung: Montag, 17. November, bis voraussichtlich Freitag, 19. Dezember 2025.
Wir bitten um Kenntnisnahme und danken für Ihr Verständnis.
Schwellenkorporation Schwanden
Bauherrschaft: Burgergemeinde Bönigen, Rüti 14, 3806 Bönigen.
Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Erstellen einer Einwasserungsrampe für Kayaks in den Brienzersee im Strandbad Bönigen, L = 10 m, Nutzbreite = 2 m; Anpassung und Ergänzung des bestehenden Blocksatzes. Gleichwertiger Ersatz eines bestehenden Maschendrahtzauns über eine Länge von 95 m. Installation eines Zugangstors zum Bereich der Einwasserungsrampe.
Projektänderung: Beschränkung des Bauvorhabens auf
Verlängerung der Geltungsdauer des Gesamtbauentscheides vom 6. Dezember 2023 um zwei Jahre.
Standort: Strandbad Bönigen, Parzelle Nr. 1163, Zone: Uferschutzplan Sektor E (Strandbad), Koordinaten 2’634’980 / 1’171’227.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereiche Ao und Au.
Auflage- und Einsprachefrist bis 1. Dezember 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen b. Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen gegen die Verlängerung der Geltungsdauer sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Ordentliche Gemeindeversammlung
Freitag, 5. Dezember 2025, 20.00 Uhr im Kongress-Saal
Vor der Gemeindeversammlung findet die Jungbürgerfeier des Jahrgangs 2007 statt.
Traktanden
Die Unterlagen zu den Geschäften liegen 30 Tage vor der Versammlung, d.h. ab Montag, 3. November 2025, in der Gemeindeverwaltung während der Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Das Protokoll der Versammlung liegt ab 15. Dezember 2025 während 30 Tagen auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Werden innert 30 Tagen seit der Publikation keine schriftlich begründeten Einwände erhoben, erfolgt die Genehmigung durch den Gemeinderat (Art. 61 AWR).
Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann gestützt auf Art. 67a Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner von Grindelwald sind zur Versammlung mit anschliessendem Apéro freundlich eingeladen.
Grindelwald, 14. Oktober 2025
Gemeinderat Grindelwald
Öffentliche Planauflage Ortsplanungsrevision, Rodung und Waldfeststellung
Der Gemeinderat Brienzwiler bringt gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) die Ortsplanungsrevision, das Rodungsgesuch gemäss Art. 5 Abs. 2 der Waldverordnung vom 30. November 1992 (WaV) sowie die Waldfeststellung gemäss Art. 4 des kantonalen Waldgesetzes (KWaG) vom 5. Mai 1997 und Art. 2 der kantonalen Waldverordnung (KWaV) vom 29. Oktober 1997 mit folgenden Akten zur öffentlichen Auflage:
Zur Einsichtnahme liegen auf:
Rodungsgesuch der Schild AG Landtechnik vom 2. Dezember 2020, bestehend aus:
Die Akten liegen während 30 Tagen, das heisst vom 31. Oktober bis zum 1. Dezember 2025, in der Gemeindeverwaltung Brienzwiler öffentlich auf.
Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Brienzwiler unter www.brienzwiler.ch/gemeinde/reglemente-formulare-und-merkblaetter/ortsplanungsrevision verfügbar.
Wer im Sinne von Art. 35 oder Art. 60 Baugesetz, von Art. 61 Naturschutzgesetz oder von Art. 12 und 12b Natur- und Heimatschutzgesetz in seinen eigenen schutzwürdigen Interessen betroffen ist, kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Brienzwiler, Dorfstrasse 19, 3856 Brienzwiler, Einsprache erheben und/oder Rechtsverwahrung anmelden. Eine Einsprache bzw. eine Rechtsverwahrung hat den Planungsgegenstand eindeutig zu bezeichnen, auf welches Bezug genommen wird.
Brienzwiler, 27. Oktober 2025
Der Gemeinderat
Nachfolge im Gemeinderat; Liste Nr. 1 / SVP (Schweizerische Volkspartei)
Als Ersatz für das zurückgetretene Gemeinderatsmitglied Werner Schmocker hat der Gemeinderat am 20. Oktober 2025 gemäss Artikel 41 Absatz 3 Reglement über die Urnenwahlen und -abstimmungen Marc Ungerer, parteilos, Riedbodenstrasse 44, 3803 Beatenberg (neu) für den Rest der Amtsdauer ab 1. November 2025 bis 31. Dezember 2026 gewählt. Über die neue Ressortzuteilung wird zu einem späteren Zeitpunkt informiert.
Gegen diesen Beschluss kann innert 10 Tagen seit Publikation (bis 10. November 2025) schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde geführt werden.
Gemeinderat Beatenberg
Ordentliche Gemeindeversammlung / Traktandenliste
Donnerstag, 4. Dezember 2025, 20.00 Uhr, Gemeindehaus Dindlen
Das Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 12. Juni 2025 lag gemäss Art. 33 Reglement über Abstimmungen und Wahlen vom 12. Dezember 2019 vom 19. Juni bis 21. Juli 2025 auf der Gemeindeschreiberei Brienz öffentlich auf und kann unter www.brienz.ch zusätzlich eingesehen werden. Während der Auflagefrist konnte an den Gemeinderat Brienz bis 21. Juli 2025 schriftlich Einsprache erhoben werden.
Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung sowie bei inhaltlichen als auch bei Verfahrensrügen kann gestützt auf Art. 60, 63 und 67 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden.
Rügepflicht: Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung ist gemäss Art. 49a Gemeindegesetz sofort zu beanstanden.
Brienz, 20. Oktober 2025
Der Gemeinderat
Abstimmungsausschuss vom 30. November 2025
Der Gemeinderat Habkern hat gestützt auf Artikel 35 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte vom 5. Juni 2012 folgende Personen für den Abstimmungsausschuss der Volksabstimmung vom 30. November 2025 bestimmt:
Ersatzmitglieder
Bitte den Termin nur vorreservieren. Sollten Sie zum Einsatz gelangen, werden Sie ein zusätzliches Aufgebot erhalten.
Wichtig für Mitglieder und Ersatzmitglieder
Sollte ein Mitglied verhindert sein, muss es die schwerwiegenden Gründe sofort nach Erhalt dieses Aufgebots der Gemeindeverwaltung schriftlich mittels Brief oder E-Mail mitteilen.
Habkern, 30. Oktober 2025
Gemeinderat Habkern
Ordentliche Gemeindeversammlung
Freitag, 5. Dezember 2025, 20.00 Uhr im Kongress-Saal Beatenberg
Traktanden
Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Traktanden 1 bis 5 liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Beatenberg öffentlich auf. Zum Teil werden die Unterlagen auch auf der Website www.beatenberg.ch (Gemeinde, Aktuell) aufgeschaltet.
Botschaft zur Gemeindeversammlung
Die Botschaft für die Stimmberechtigten wird etwa 3 Wochen vor der Versammlung auf der Website www.beatenberg.ch (Gemeinde, Aktuell) aufgeschaltet. Zudem wird die Botschaft an interessierte Personen am Schalter der Gemeindeverwaltung in Papierform abgegeben.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Artikel 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Apéro im Anschluss
Der Gemeinderat lädt alle Versammlungsteilnehmenden im Anschluss an die Versammlung zu einem Apéro ein.
Alle stimmberechtigten Schweizer Bürger/-innen und Gäste sind zur Teilnahme an dieser Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt ist, wer das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit 3 Monaten Wohnsitz in der Gemeinde Beatenberg hat.
Gemeinderat Beatenberg
Bauherrschaft: Simon Grossmann, Erlenweg 2, 3855 Brienz.
Projektverfasserin: Enertech AG, Martin Lüthi, Lauimattenweg 7, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe.
Standort: Gemeinde Brienz, Erlenweg 2, Parzelle Nr. 818.
Zone: Wohnzone 2 (W2).
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand zu einer Gemeindestrasse (Art. 80 SG).
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 1. Dezember 2025.
Es wird auf die augestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Gesamterneuerungswahlen für die Amtsdauer 2026–2029
Wahlverfahren Mitglieder ständige Kommissionen
Das Wahlverfahren für die Mitglieder der ständigen Kommissionen richtet sich nach Artikel 55 des Reglements über Abstimmungen und Wahlen. Sie werden gemäss Artikel 45 der Gemeindeordnung respektive Artikel 54 des Reglements über Abstimmungen und Wahlen vom Gemeinderat im Mehrheitswahlverfahren gewählt. Gewählt sind die Kandidatinnen und Kandidaten mit der höchsten Stimmenzahl (relatives Mehr).
Es sind zu wählen:
Wahlvorschläge
Die Stimmberechtigten respektive die Vorschlagenden werden eingeladen, dem Gemeinderat ihre Wahlvorschläge für jede Kommission einzureichen.
Frist: 1. Dezember 2025
Die Wahlvorschläge müssen enthalten:
Die Gemeindeverwaltung stellt zur Unterstützung ein Formular zur Verfügung. Dieses kann über die Website www.boenigen.ch oder direkt am Schalter der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
Wählbarkeit
Wählbar in Kommissionen mit Entscheidungsbefugnis sind Personen, welche in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigt sind.
Anforderungen, Voraussetzungen?
Grundsätzlich keine …
Die Kommissionsmitglieder nehmen regelmässig an Sitzungen teil und übernehmen teilweise Repräsentationen, damit die Gemeinde in diversen Institutionen vertreten ist. Obschon es sich bei der Mitarbeit in den Kommissionen um ein Milizamt handelt, sind gewisse Voraussetzungen von Vorteil, jedoch von Kommission zu Kommission unterschiedlich. So sind unter anderem folgende Kompetenzen für dieses Amt hilfreich: Andere überzeugen, motivieren, argumentieren, Projekte leiten, Strategien entwickeln, Verantwortung übernehmen und tragen, Sitzungen leiten. Des Weiteren sind Kompetenzen wie Teamfähigkeit, Verhandlungsgeschick, Kommunikationsfähigkeit, Engagement und Leistungsbereitschaft, Entscheidungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein hilfreich. Die Kommissionsmitglieder werden mit einem Sitzungsgeld pro Sitzungsteilnahme entschädigt.
Die Mitarbeit in einer Kommission stellt eine ausgezeichnete Möglichkeit dar für den Einstieg in die Gemeindepolitik. Die Liste der kommunalen Aufgaben und Leistungen ist lang, an spannenden Möglichkeiten zur Mitarbeit mangelt es nicht. Vielleicht ist es ja gerade Ihr berufliches Fachwissen, Ihr Hobby, Ihr Interesse an einem Sachgebiet, das die Gemeinde braucht?
6. Oktober 2025
Gemeinderat Bönigen
Der Gemeindeschreiber
Bauherrschaft: Markus Da Rugna, Trottenstrasse 43, 5408 Ennetbaden.
Projektverfasserin: archiX…, Christina Thöni-Kaufmann, Wintersteg 888, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Einbau Fenstertüre anstelle Fenster und Vergrösserung des bestehenden Fensters im Sockelgeschoss. Ersatz sämtlicher Fenster im Gebäude und Einbau eines neuen Ofens im EG mit neuer, aussen liegender Kaminanlage Süd.
Standort: Gemeinde Brienz, Gofri 3H, Parzelle Nr. 1327.
Zone: Landwirtschaftszone (LWZ).
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahme: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 1. Dezember 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen.
Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Ordentliche Versammlung
Freitag, 5. Dezember 2025, 20.00 Uhr in der Schul- und Mehrzweckanlage Iseltwald
Traktanden
Anschliessend Burgerversammlung
Traktanden Burgerversammlung
Die Protokolle beider Versammlungen liegen vom 11. Dezember 2025 während 30 Tagen öffentlich auf. Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat einzureichen. Der Gemeinderat entscheidet über Einsprachen und genehmigt die Protokolle.
Die Erläuterung der Versammlungsgeschäfte erfolgt in der nächsten Ausgabe des Gmeinds-Blettli. Das Budget 2026 kann in gedruckter Form bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder auf www.iseltwald.ch heruntergeladen werden.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Iseltwald Wohnsitz haben, sind zu dieser Gemeindeversammlung freundlich eingeladen.
Öffnungszeiten Freitag, 7. November 2025
Am Freitag, 7. November 2025, findet der Personalausflug der Gemeindeverwaltung statt. Die Gemeindeverwaltung bleibt aus diesem Grund den ganzen Tag geschlossen.
Wir bitten um Kenntnisnahme und Verständnis.
Gemeindeverwaltung Iseltwald
Bauherrschaft: Aldona Sabina und Paul Bieri, Dorfmattenstrasse 12, 3800 Unterseen.
Projektverfasser: Alfred Zenger, Vorholzstrasse 12, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Umnutzung bestehende Arztpraxis in Wohnung.
Standort: Dorfmattenstrasse 12, Parzelle Nr. 191, Koordinaten 2'631'030 / 1'170'556.
Zone: Wohnzone W2.
Gewässerschutzbereich: Au.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 1. Dezember 2025.
Es wird auf die Gesuchakten verwiesen. Auf das Aufstellen von Bauprofilen wird ausdrücklich verzichtet (Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD). Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938
Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Unterseen, 21. Oktober 2025
Bauverwaltung Unterseen
Gebührentarif Feuerungskontrolle – Aufhebung
Gestützt auf Artikel 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Wilderswil an seiner Sitzung vom 15. Oktober 2025 die ersatzlose Aufhebung der folgenden Verordnung beschlossen hat:
Seit dem 1. August 2025 werden der Vollzug im Zusammenhang mit der Feuerungskontrolle (einschliesslich Messung und Beurteilung) sowie die Sanierungsverfahren nicht mehr von den Gemeinden, sondern vom Kanton durchgeführt. Der Gebührentarif Feuerungskontrolle vom 1. Januar 2016 kann deshalb per 31. Juli 2025 ersatzlos aufgehoben werden.
Gegen die Ausserkraftsetzung des Gebührentarifs Feuerungskontrolle kann innert 30 Tagen seit der vorliegenden Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde eingereicht werden.
Wilderswil, 23. Oktober 2025
Gemeinderat Wilderswil
Verkauf von Deckästen
Am Freitag, 7. November 2025, können beim Gemeindewerkmagazin am Baumgartenweg 3a in Leissigen von 16.00 bis 18.00 Uhr Deckäste gekauft werden.
Preis pro Stück
Gerne machen wir Sie darauf aufmerksam, dass der Verkauf als Selbstbedienungsangebot durchgeführt wird. Wir bitten Sie, den Kaufbetrag genau mitzubringen und diesen entsprechend in der Kasse zu deponieren. Es gibt kein Wechselgeld.
Leissigen, 20. Oktober 2025
Abteilung Bau
Abmontage Hängeseilbrücke
Am 11. November 2025 wird die Hängeseilbrücke demontiert und bleibt bis zum Frühling 2026 geschlossen. Somit ist der Wanderweg und die Radwanderroute Interlaken–Oberried–Brienz unterbrochen.
Eine Umleitung erfolgt über die offiziellen Wanderwege oder entlang der Hauptstrasse. Die Passage mit Fahrrädern über die Wanderwege ist nicht geeignet.
Besten Dank für das Verständnis.
Gemeindeverwaltung Oberried
Ordentliche Gemeindeversammlung
Freitag, 5. Dezember 2025, 20.00 Uhr im Mehrzweckraum des ehemaligen Schulhauses Saxeten
Traktanden
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Protokollauflage
Das Protokoll dieser Versammlung wird vom 12. Dezember 2025 an 30 Tage bei der Gemeindeverwaltung zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegen. Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat einzureichen.
Alle Stimmberechtigten und Gäste sind zu dieser Versammlung herzlich eingeladen.
Saxeten, 30. Oktober 2025
Gemeinderat Saxeten
Auszahlung Burgernutzen
Die Auszahlung des Burgernutzens für die Burgergemeinde Ringgenberg-Goldswil und die Bäuertburgergemeinde Goldswil erfolgt wiederum gleichzeitig an folgenden Tagen:
Für Burger/-innen wohnhaft in Ringgenberg von 16.30 bis 19.00 Uhr in der Burgerverwaltung in Ringgenberg. Mit Apéro im Freien.
Für Burger/-innen wohnhaft in Goldswil von 18.00 bis 20.00 Uhr im Gemeindehaus in Goldswil. Mit Apéro im Gemeindehaus.
In Ausnahmefällen wird der Burgernutzen auch nach Hause gebracht. In diesem Fall bitten wir Sie, sich mit Frau Barbara Frutiger, Telefon 033 821 01 88, Ringgenberg, oder mit Herrn Roland Gurtner, Telefon 079 434 40 29, Goldswil, in Verbindung zu setzen.
Burgerrat Ringgenberg
Bäuertburgerrat Goldswil
Regionale Energieberatung Oberland-Ost in der Gemeinde Unterseen
Die öffentliche regionale Energieberatung ist generell von Dienstag bis Donnerstag in Interlaken (Jungfraustrasse 38) für Sie da. Einen persönlichen Termin können Sie telefonisch oder per E-Mail vereinbaren. Spontane unangemeldete Beratungen sind auch möglich.
Für die Bevölkerung der Gemeinde Unterseen wird dieses Angebot vom 5. August 2025 bis am 31. Januar 2026 intensivier zur Verfügung stehen.
Die regionale Energieberatung Oberland-Ost ist telefonisch erreichbar von Dienstag bis Freitag.
Die Kompetenzen von Hausbesitzern, KMUs, Architekten, Planern, Behörden, Bevölkerung usw. werden in folgenden Bereichen gestärkt:
Beratungen am Telefon oder persönlich im Büro der Energieberatung sind bis zu einer Stunde kostenlos. Beratungen vor Ort werden für ein EFH mit Fr. 100.– und für ein MFH mit Fr. 150.– pauschal verrechnet. Die Beratung ist neutral und unabhängig und im Sinne der kantonalen und nationalen Energiepolitik.
Weitere Infos unter:
www.oberland-ost.ch
Telefon 033 821 08 68
Geschäftsstelle und Energieberatung
Regionalkonferenz Oberland-Ost
3800 Interlaken
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
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Unsere Öffnungszeiten:
Montag – Freitag
08.00 – 12.00 und 13.30 – 17.00 Uhr