Papiersammlung
Die Papiersammlung findet am Mittwoch, 28. Oktober 2026, statt. Die Bevölkerung wird gebeten, folgende Punkte zu beachten:
Gemeindeverwaltung Ringgenberg
Ordentliche Versammlung
Freitag, 27. November 2026, 20.15 Uhr im Gemeindesaal im Schulhaus
Traktanden
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Gündlischwand öffentlich auf.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Das Protokoll dieser Versammlung liegt vom 4. Dezember 2026 bis 4. Januar 2027 bei der Gemeindeverwaltung zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat einzureichen.
Alle in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten sowie Gäste sind zu der Versammlung freundlich eingeladen.
Zweilütschinen, 15. Oktober 2026
Gemeinderat Gündlischwand
Infolge beruflicher Neuorientierung des bisherigen Stelleninhabers suchen wir auf den 1. Januar 2027 oder nach Vereinbarung eine engagierte und initiative Persönlichkeit als
Gemeindeschreiber/-in (100%)
Aufgabenbereich
In dieser vielseitigen Schlüsselfunktion führen Sie die Gemeindeverwaltung operativ und beraten den Gemeinderat sowie die Kommissionen in fachlichen, organisatorischen und strategischen Fragen. Sie arbeiten eng mit den Organen und der Bevölkerung zusammen und tragen wesentlich zur erfolgreichen Weiterentwicklung der Gemeinde bei.
Zu Ihren Hauptaufgaben gehören
Anforderungen
Wir bieten
Für Auskünfte steht Ihnen Gemeindepräsident Adrian Schild, Telefon 078 748 20 52, gerne zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis zum 26. November 2026. Bitte senden Sie diese an den Gemeinderat Brienzwiler, Dorfstrasse 19, 3856 Brienzwiler, oder per E-Mail an adrian.schild@brienzwiler.ch
Bauherrschaft: Neuhaus Manor Farm AG, Seestrasse 201, 3800 Unterseen.
Projektverfasserin: Westiform AG, Freiburgstrasse 596, 3172 Niederwangen.
Bauvorhaben: Ersatz bestehende Werbeelemente «Hotel Neuhaus».
Standort: Seestrasse 119, Parzelle Nr. 977, Koordinaten 2‘628‘949 / 1‘169‘801.
Zone: UeO / Uferschutzplan «Neuhaus-Manorfarm», geringe Gefährdung.
Gewässerschutzbereich: Au.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 23. November 2026.
Auf das Aufstellen von Bauprofilen wird ausdrücklich verzichtet (Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD).
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Elektronische Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938
Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Unterseen, 19. Oktober 2026
Bauverwaltung Unterseen
Bauherrschaft: Neuhaus Manor Farm AG, Seestrasse 201, 3800 Unterseen.
Projektverfasserin: Westiform AG, Freiburgstrasse 596, 3172 Niederwangen b. Bern.
Bauvorhaben: Ersatz bestehende Werbeelemente «Camping Manor Farm»
Standort: Seestrasse 201, Parzelle Nr. 946, Koordinaten 2‘628‘741 / 1‘170‘044.
Zone: UeO / Uferschutzplan «Neuhaus-Manorfarm», geringe Gefährdung.
Gewässerschutzbereich: Au.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 23. November 2026.
Auf das Aufstellen von Bauprofilen wird ausdrücklich verzichtet (Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD).
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Elektronische Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938
Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Unterseen, 19. Oktober 2026
Bauverwaltung Unterseen
Ordentliche Gemeindeversammlung
Freitag, 27. November 2026, 20.00 Uhr, Saal Mehrzweckgebäude
Traktanden
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeschreiberei öffentlich auf.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Das Protokoll dieser Versammlung wird ab dem 7. Dezember 2026 während 20 Tagen in der Gemeindeschreiberei öffentlich aufgelegt. Die Auflage wird im Anzeiger Interlaken publiziert. Gegen die Abfassung des Protokolls kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden (Art. 77 Abs. 2 und Abs. 3 Organisationsreglement).
Herzlich lädt der Gemeinderat zur Versammlung und zum anschliessenden Apéro ein.
Lütschental, 14. Oktober 2026
Gemeinderat Lütschental
Bauherrschaft: Trauffer Holzspielwaren AG, Bruno Hählen, Dorfstrasse 73, 3858 Hofstetten bei Brienz.
Grundeigentümerin: Trauffer Erlebniswelt AG, Marc Trauffer, Dorfstrasse 73, 3858 Hofstetten bei Brienz.
Bauvorhaben: Erstellung eines Fahrzeugrückhaltesystems in Form einer Holzleitplanke mit einer Gesamtlänge von ca. 14 m und einer Leitplankenhöhe von ca. 68 cm über dem Strassenniveau.
Standort: Holzkuhplatz 1, Parzelle Nr. 247, Koordinaten 2’648’871 / 1’178'332, ZPP B Alte Säge / UeO Trauffer Erlebniswelt (Planungszone Zweitwohnungen).
Ausnahme: Unterschreiten des Strassenabstandes, Art. 80 SG.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Hinweis: Naturgefahrengebiet Restgefährdung Wasser.
Auflage- und Einsprachefrist bis 23. November 2026.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Hofstetten, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten bei Brienz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20642). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Hofstetten, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten bei Brienz, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Hofstetten, 17. Oktober 2026
Bauverwaltung Hofstetten
Bauherrschaft: Künzi + Knutti Immo AG, Landstrasse 84, 3715 Adelboden.
Projektverfasserin: HMS Architekten AG, Seestrasse 20, 3700 Spiez.
Bauvorhaben: Projektänderung zu den Gesamtbauentscheiden vom 27. November 2024 (eBau 184228) und 4. Oktober 2023 (119569):
Standort: Dorfstrasse Nrn. 64–68, Leissigen, Parzellen Nrn. 733, 637, 187, 986, 987, 68, Zone: W2b; Koordinaten 2’625’160 / 1’167’176; 2’625’183 / 1’167’174; 2’625’200 / 1’167’195; 2’625’190 / 1’167’180; 2’625’200 / 1’167’180; 2’625’200 / 1’167’160.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Ao.
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).
Auflage- und Einsprachefrist: 23. November 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Leissigen, 3706 Leissigen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Bernhard Frutiger und Sabine Christina Sarbach Frutiger, Seidenfadenstrasse 7, 3800 Unterseen.
Projektverfasserin: Roth Renovationen GmbH, Industriestrasse 117, 3800 Matten bei Interlaken.
Bauvorhaben: Ersatz Gasheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Seidenfadenstrasse 7, Parzelle Nr. 2044, Koordinaten 2'631'066 / 1'170'624.
Zone: ZPP «Dorfmatte», UeO «Dorfmatte» (2. Teilgebiet).
Gewässerschutzbereich: Au.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 23. November 2026.
Es wird auf die Gesuchakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Elektronische Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938
Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Unterseen, 19. Oktober 2026
Bauverwaltung Unterseen
Strassensperrung Grythstrasse
Mittwoch, 28. Oktober 2026 (Verschiebungsdatum: Donnerstag, 29. Oktober 2026), zwischen 8.00 und 16.00 Uhr
Infolge Betonarbeiten ist die Grythstrasse zwischen der Landi und dem Sandweg für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Betonarbeiten können witterungsbedingt verschoben werden. Der Sandweg ist via Mettenberg erreichbar. Der Durchgang für Fussgänger ist gewährleistet.
Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.
Zumbrunn Bau AG, Bauverwaltung Grindelwald
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.
Projektverfasserin: Grossniklaus Haustechnik AG, Spirenwaldstrasse 270, 3803 Beatenberg.
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch zwei aussen liegende Wärmepumpen.
Standort: Spirenwaldstrasse 251, Parzelle Nr. 887, Zone für öffentliche Nutzung L «Gemeindeverwaltung», Koordinaten 2’627’373 / 1’172’053.
Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich Au, Baugruppe A (Spirenwald Schmocken).
Naturgefahrengebiet: blau.
Ausnahme: Abstand gegenüber der Landwirtschaftszone (Art. 12 NBRD).
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. November 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Öffentlicher Waldrundgang Forstrevier Brienz
Geführter Waldrundgang mit den Revierförstern zu aktuellen Themen aus dem Wald und dem Forstrevier.
Wann: Samstag, 31. Oktober 2026, um 9.30 Uhr.
Route: Oberschwanden via Brichen–Turen–Schriederey (ca. 3 km, 230 Höhenmeter).
Treffpunkt: Bushaltestelle Oberschwanden (Koordinaten 2'647'737 / 1'178'775).
Dauer: bis ca. 12.00 Uhr.
Ausrüstung: Dem Wetter angepasste Kleidung und gutes Schuhwerk. Der Anlass findet bei jeder Witterung statt.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Auskunft: Telefon 033 952 22 53 oder forst@brienz.ch
Im Anschluss offeriert der Forst Brienz allen Teilnehmenden eine kleine Verpflegung.
Diese findet im Rahmen des Tages der offenen Tür der Gasser Felstechnik AG in Hofstetten statt.
Forstrevier Brienz
Öffentlicher Waldrundgang Forstrevier Brienz
Vollständige Publikation siehe unter «Brienz».
Forstrevier Brienz
Bönigen, Gsteigwiler, Interlaken, Matten, Saxeten und Wilderswil
Ordentliche Mitgliederversammlung
Dienstag, 24. November 2026, Beginn 20.00 Uhr, Singsaal des Schulhauses Bönigen
Traktanden
Öffentliche Auflage
Es liegt zur Einsichtnahme bei den Gemeindeschreibereien Bönigen, Gsteigwiler, Interlaken, Matten, Saxeten und Wilderswil öffentlich auf:
Eingeladen und stimmberechtigt sind alle Beitragspflichtigen innerhalb des Perimeters. Für jedes Grundstück oder Werk besteht ein Stimmrecht. Wer Eigentümer mehrerer Grundstücke, Werke und/oder Rechte ist, hat mehrere Stimmrechte.
Die Stimmkarten müssen bei der entsprechenden Gemeindeverwaltung vor der Versammlung bezogen und der Zutrittskontrolle vorgelegt werden.
Gegen die Beschlüsse der Mitgliederversammlung kann innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden. Festgestellte Verfahrensmängel müssen während der Versammlung gerügt werden.
Einsprachen gegen die Abfassung des Protokolls sind während der Auflagefrist schriftlich und begründet der Schwellenkorporation Bödeli Süd, Hauptstrasse 30, 3800 Matten b. Interlaken, einzureichen.
Matten, 19. Oktober 2026
Schwellenkorporation Bödeli Süd
Birnelverkauf
Jetzt können Sie wieder vom Birnelverkauf der Winterhilfe Schweiz profitieren. Birnel ist ein reines Naturprodukt ohne Konservierungsstoffe. Speisen und Getränke können damit auf natürliche Weise gesüsst werden. Das gesunde und schmackhafte Birnensaftkonzentrat stammt ausschliesslich von Früchten einheimischer Feldobstbäume. Weitere Infos finden Sie unter www.winterhilfe.ch/birnel.
Reines natürliches Birnel kann bei uns in folgenden Einheiten bestellt werden:
Bestellungen nimmt die Gemeindeverwaltung Grindelwald, Tel. 033 854 14 14, einwohnerkontrolle@gemeinde-grindelwald.ch, gerne bis am 6. November 2026 entgegen.
Abholung der Bestellung von Montag, 23. November, bis Freitag, 11. Dezember 2026, am Schalter der Gemeindeverwaltung Grindelwald.
Aufgebot Aushebung 2026
Frauen und Männer mit Jahrgang 2006 sowie Ältere, welche im Jahr 2026 zugezogen sind, werden gestützt auf Art. 2 und Art. 4 des Feuerwehrreglements zur Aushebung aufgeboten:
Alle in der Gemeinde wohnhaften Frauen und Männer zwischen dem 21. und dem 50. Altersjahr werden der Feuerwehrpflicht unterstellt. Ausländische Staatsangehörige mit Niederlassungsbewilligung C-Ausweis werden hinsichtlich der Feuerwehrpflicht den Schweizer Bürgern gleichgestellt. Niemand hat darauf Anspruch, in die Feuerwehrdienste eingeteilt zu werden.
Der Fachausschuss Feuerwehr bestimmt, ob Pflichtige aktiven Feuerwehrdienst zu leisten oder eine Ersatzabgabe zu bezahlen haben. Bei diesem Entscheid sind die Bedürfnisse der Feuerwehr sowie persönliche und berufliche Verhältnisse (Alter, Arbeits- und Wohnort der Pflichtigen) zu berücksichtigen.
An- und Abmeldungen sind schriftlich beim Sekretariat Feuerwehr, Katrin Balmer, Sulzweg 16, 3818 Grindelwald, bis am 3. November 2026 einzureichen. Personen, welche keinen Fragebogen erhalten haben, jedoch gerne aktiven Feuerwehrdienst leisten möchten, melden sich telefonisch oder schriftlich ebenfalls bis am 3. November 2026 beim Kommandanten Hans von Allmen, Telefon 079 482 09 46.
Unentschuldigtes Fernbleiben von der Aushebung wird mit einer Busse von Fr. 80.– belegt (Ziffer 22 Abs. 3 Anhang Feuerwehrreglement).
Kommando Feuerwehr Grindelwald-Lütschental
Information zur Kehrichtentsorgung Mürren / Gimmelwald
Liebe Bewohnerinnen und Bewohner von Mürren und Gimmelwald
In Zusammenhang mit der Kehrichtentsorgung in Mürren und Gimmelwald müssen wir Ihnen mitteilen, dass sich die Herstellung weiterer Spezialcontainer verzögert.
Aufgrund der Komplexität hat die Entwicklung des Prototyps des Spezialcontainers mehr Zeit als ursprünglich vorgesehen in Anspruch genommen.
Es kann daher leider nicht ausgeschlossen werden, dass es im Winter 2026/2027 bei der Kehrichtentsorgung in Mürren / Gimmelwald zu Engpässen kommt, bis die weiteren Spezialcontainer zur Verfügung stehen.
Aufgrund der Transportmöglichkeiten der Schilthornbahn sowie der BLM sind wir gezwungen, die Kehrichtsammlung bis zur Lieferung der neuen Spezialcontainer mit dem bereits hergestellten Prototyp sowie mit offenen Mulden sicherzustellen.
Während der Revision der BLM vom 26. Oktober bis 6. November 2026 wird die Kehrichtsammlung wie folgt durchgeführt:
Aus diesem Grund verschieben sich die Papier- und Kartonsammlung sowie Sperrgut- und Alteisensammlung wie folgt:
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Bei Fragen steht Ihnen die Bauverwaltung zur Verfügung.
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Ausserordentliche Mitgliederversammlung
Dienstag, 24. November 2026, 20.00 Uhr im Gemeindehaus Schwanden
Traktanden
Alle Grundeigentümer in der Gemeinde Schwanden sind zu dieser Versammlung mit anschliessendem Apéro herzlich eingeladen.
Schwellenkorporation Schwanden
Ordentliche Gemeindeversammlung
Freitag, 27. November 2026, 20.00 Uhr im Schulhaus Habkern
Traktanden
Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung zur öffentlichen Einsichtnahme bei der Gemeindeverwaltung Habkern auf. Die Botschaft für die Stimmberechtigten wird ca. zwei Wochen vor der Versammlung allen Haushaltungen zugestellt und auf der Webseite www.habkern.ch (Aktuelles) aufgeschaltet.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Die Stimmberechtigten von Habkern sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Habkern Wohnsitz haben.
Habkern, 22. Oktober 2026
Der Gemeinderat
Bauherrschaft: Heinrich Brunsing, Dorfstrasse 13, 3856 Brienzwiler.
Projektverfasserin: Santschi+Schild Holzbau GmbH, Jürg Eschler, Aegelsee 129a, 3856 Brienzwiler.
Bauvorhaben: Renovation Wohnhaus; Aufgang, Innenräume, Dach, energetische Sanierung.
Standort: Dorfstrasse 13, 3856 Brienzwiler, Parzelle Nr. 71, Dorfkern, Koordinaten O 2'650'676.15 / N 1'177'982.85.
Schutzzonen/Objekt: Gewässerschutzbereich Au, K-Objekt (schützenswert), Baugruppe A, ISOS-Kerngebiet Dorf – Erhaltungsziel A.
Ausnahmen: Unterschreitung der Raumhöhe (Art. 67 BauV).
Auflage- und Einsprachefrist bis 23. November 2026.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Brienzwiler, Dorfstrasse 19, 3856 Brienzwiler.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Gemeindeverwaltung Brienzwiler
Pfarrkreisversammlung
Sonntag, 22. November 2026, im Anschluss an den Gottesdienst in der Schlosskirche Interlaken
Traktanden
Zu dieser Versammlung sind alle stimmberechtigten Mitglieder herzlich eingeladen.
Interlaken, 19. Oktober 2026
Pfarrkreiskommission Interlaken-Matten
71. Abgeordnetenversammlung
Donnerstag, 26. November 2026, 19.45 Uhr im Restaurant Hirschen, Wilderswil
Traktanden
Öffentliche Auflage
Die Akten zu den traktandierten Geschäften liegen 30 Tage vor der Versammlung bei den Verbandsgemeinden zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen die Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt von Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Die Abgeordnetenversammlung ist öffentlich. Stimmberechtigt sind die Delegierten der Verbandsgemeinden. Im Anschluss an die Versammlung wird ein kleiner Imbiss offeriert.
Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie, uns Ihre Teilnahme mit oder ohne Imbiss bis zum 19. November 2026 per E-Mail schlachthausboedeli@hotmail.com bekannt zu geben. Besten Dank.
Interlaken, 15. Oktober 2026
Der Vorstand
Einstellung mangels Aktiven
Schuldnerin: beE-Scooter GmbH, Bahnhofstrasse 39, 3800 Unterseen, CHE-458.287.803.
Datum der Konkurseröffnung: 27. August 2026.
Datum der Konkurseinstellung: 13. Oktober 2026.
Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger bis zum 10. November 2026 die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten einen Vorschuss von Fr. 5200.– leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 21. Oktober 2026.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Systemumstellung Steuerverwaltung
Aufgrund einer Systemumstellung bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern kommt es von Freitag, 23. Oktober 2026, 16.00 Uhr, bis Sonntag, 1. November 2026, zu einem Betriebsunterbruch. Während dieser Zeit stehen die Dienstleistungen der Steuerverwaltung, insbesondere BE-Login, TaxMe-Online sowie telefonische und persönliche Auskünfte, nicht zur Verfügung. Die Einreichefrist für die Steuererklärung 2025 wird bis zum 30. November 2026 verlängert. Damit entsteht Ihnen aufgrund des Betriebsunterbruchs kein Nachteil.
Ab Montag, 2. November 2026, stehen die Dienstleistungen der Steuerverwaltung wieder wie gewohnt zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie unter www.taxme.ch/serviceinfo.
Bauherrschaft: Amaranth GmbH, Carine, Sigi Adrian Andritz, Sulgeneckstrasse 48, 3007 Bern.
Projektverfasserin: von allmen architekten AG, Philip Stucki, Untere Bönigstrasse 10A, 3800 Matten bei Interlaken.
Bauvorhaben: Sanierung des bestehenden Mehrfamilienhauses. Die bestehende Dachkonstruktion wird statisch ertüchtigt, energetisch den geltenden Anforderungen angepasst, gedämmt und neu eingedeckt. Im Innern erfolgen diverse notwendige Sanierungsmassnahmen sowie die Umsetzung von zwei Erstwohnungen in Zweitwohnungen gemäss den aktuellen Bestimmungen des Baureglements der Gemeinde Matten (Baueingabe vor dem 15. Oktober 2026). Die bestehende Gasheizung wird zurückgebaut und durch eine innen liegende Luft-Wasser Wärmepumpe ersetzt.
Standort: Hauptstrasse 26, 3800 Matten, Parzelle Nr. 846, Koordinaten 2'632’513/1’170’049.
Nutzungszone: Mischzone Kern, Gebiet mit annähernd geschlossener Bauweise.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Schutzobjekt: Ortsbildschutz Baugruppe B.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis 23. November 2026.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwashrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
16. Oktober 2026
Bauverwaltung Matten
Planungszone in Sachen Zweitwohnungen
Öffentliche Bekanntmachung
Erlass einer Planungszone in Sachen «Zweitwohnungen und kurzzeitige Vermietung von Wohnungen» nach Art. 27 RPG und Art. 62 ff. BauG
Der Gemeinderat von Gsteigwiler hat gestützt auf Art. 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 und Art. 62 ff. des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 beschlossen, für das gesamte Gemeindegebiet (alle Bau- und Nichtbauzonen) mit Ausnahme des Wirkungsbereichs der «Internatszone» mit sofortiger Wirkung eine Planungszone in Sachen Zweitwohnungen zu erlassen.
Die Planungszone bezweckt die Überprüfung der zulässigen Wohnnutzungen im Hinblick auf die Beschränkung von Zweitwohnungen und auf die kurzzeitige Vermietung von Wohnungen.
Die Planungszone wird für die Dauer von zwei Jahren bestimmt. Während der Geltungsdauer darf in dem von der Planung betroffenen Gebiet nichts unternommen werden, das den Planungszweck beeinträchtigen könnte. Die Umnutzung von bisher als Erstwohnung genutzten Wohnungen zu Zweitwohnungen sowie die Erstellung von Zweitwohnungen sind während der Dauer der Planungszone unzulässig. Zudem ist während der Dauer der Planungszone auch die neue Nutzung von Erst- und Zweitwohnungen für die kurzzeitige Vermietung unzulässig. Eine Vermietung gilt in diesem Sinne als kurzzeitig, wenn sie weniger als fünf aufeinanderfolgende Nächte beträgt.
Die Planungszone liegt vom 22. Oktober bis 23. November 2026 auf der Gemeindeverwaltung Gsteigwiler öffentlich auf. Die Unterlagen sind während dieser Zeit zusätzlich auf der Website der Gemeinde Gsteigwiler unter www.gsteigwiler.ch verfügbar.
Während der Auflagefrist – bis spätestens 23. November 2026 – kann mit Einsprache geltend gemacht werden, die verfügte Planungszone oder ihre Dauer seien nicht notwendig oder die bekannt gegebene Planungsabsicht sei nicht zweckmässig.
Allfällige Einsprachen oder Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet bei der Gemeinde Gsteigwiler, Halten 90, 3814 Gsteigwiler, einzureichen.
Gsteigwiler, 19. Oktober 2026
Der Gemeinderat
Rückschnitt von Bepflanzung an öffentlichen Strassen
Anpflanzen und Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen entlang öffentlicher Strassen und Gehwege.
Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Hinweise auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten:
Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmer, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen schreiben Art. 80 Abs. 3 und Art. 83 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) sowie Art. 56 und 57 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) unter anderem vor:
Weiter zu beachten gilt es, dass ein Radikalschnitt von Sträuchern, Hecken und Bäumen zwischen dem 1. März und 30. September in der Schweiz strengstens verboten ist! Diese Einschränkung dient dem Artenschutz von einheimischen Tieren. Gemäss Art. 20 Abs. a der Verordnung über den Natur- und Heimatschutz (NHV) ist es in der Schweiz strengstens verboten, Brutstätten oder Nester zu zerstören, zu beschädigen oder gar von ihrem angestammten Platz zu entfernen.
Aufforderung
Die Strassenanstösser werden hiermit ersucht, Äste und andere Bepflanzungen bis spätestens am 30. November 2026 und im Verlauf des Jahres nötigenfalls erneut auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden. Wird der Aufforderung bis zu diesem Datum nicht Folge geleistet, wird die Gemeinde die Arbeiten auf Kosten der betroffenen Eigentümer ausführen lassen (Ersatzvornahme).
Für allfällige Fragen wenden Sie sich an die Bauverwaltung Matten, Telefon 033 826 50 21.
Hinweis
Das Grünmaterial kann gemäss Abfallkalender der Gemeinde Matten kostenlos oder bei der AVAG Entsorgungs- und Recyclingstation Interlaken gegen Gebühr entsorgt werden. Es ist verboten, Grünmaterial in Wäldern, an Flüssen oder Bächen und nicht bewilligten Plätzen zu deponieren. Noch besser: Kompostieren Sie selbst!
Wir danken den Strassenanstössern für das Verständnis und die Mithilfe.
Bauverwaltung Matten
Bauherrschaft: Sven Oertig, Am Lauener 28, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Ersatz der bestehenden Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Am Lauener 28, Parzelle Nr. 1108, Koordinaten 2‘630‘736 / 1‘170‘755.
Zone: Wohnzone W2.
Gewässerschutzbereich: Au.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 23. November 2026.
Es wird auf die Gesuchakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Elektronische Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938
Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Unterseen, 19. Oktober 2026
Bauverwaltung Unterseen
Bauherrschaft: de Weck Céline, Obere Bönigstrasse 27, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: brönnimann architekten ag, Neugasse 10, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch: Einbau einer 2½-Zimmer-Wohnung im EG sowie Umnutzung zur touristischen Vermietung ausschliesslich im Zusammenhang mit dem Pferdesport; Beherbergung von drei Reitgästen; Erstellung eines überdachten Autoabstellplatzes.
Standort: Obere Bönigstrasse 27, Parzelle Nr. 884.
Nutzungszone: Zone für Sport- und Freizeitanlagen (ZSF) «Ponyhof P2».
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Schutzobjekt: keines.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 23. November 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Gebühren- und Nutzungsverordnung
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Kirchgemeinderat von Unterseen an seiner Sitzung vom 13. Oktober 2026 die Totalrevision der Gebühren- und Nutzungsverordnung erlassen hat. Die Gebühren- und Nutzungsverordnung tritt, vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden, am 1. Januar 2027 in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Kirchgemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde erhoben werden.
Die Gebühren- und Nutzungsverordnung kann online unter www.kirche-unterseen.ch oder bei der Verwaltung eingesehen werden.
Unterseen, 13. Oktober 2026
Der Kirchgemeinderat
Konkurspublikation / Schuldenruf
Summarisches Verfahren nach Art. 231 SchKG
Schuldnerin: Brawand Transport GmbH, Grindelwaldstrasse 6, 3816 Burglauenen, CHE-299.737.375.
Datum der Konkurseröffnung: 7. August 2026.
Eingabefrist bis 14. November 2026.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 14. Oktober 2026.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Systemumstellung Steuerverwaltung
Aufgrund einer Systemumstellung bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern kommt es von Freitag, 23. Oktober 2026, 16.00 Uhr, bis Sonntag, 1. November 2026, zu einem Betriebsunterbruch. Während dieser Zeit stehen die Dienstleistungen der Steuerverwaltung, insbesondere BE-Login, TaxMe-Online sowie telefonische und persönliche Auskünfte nicht zur Verfügung. Die Einreichefrist für die Steuererklärung 2025 wird bis zum 30. November 2026 verlängert. Damit ensteht Ihnen aufgrund des Betriebsunterbruchs kein Nachteil.
Ab Montag, 2. November 2026, stehen die Dienstleistungen der Steuerverwaltung wieder wie gewohnt zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie unter www.taxme.ch/serviceinfo.
Bauherrschaft: Gebrüder Brawand AG, Grythstrasse 11, 3818 Grindelwald, vertreten durch Brawand Zimmerei AG, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Brawand Zimmerei AG, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Ersatzneubau Gebäude für Kiesaufbereitung.
Standort: Aspistrasse 22b, Parzelle Nr. 3333, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’646’500 / 1’162’740.
Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: blau.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 23. November 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Klimastrategie
Grindelwald hat sich das ambitionierte Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2047 auf Netto-Null zu reduzieren. Damit leistet die Gemeinde ihren Beitrag zur Erreichung des nationalen Klimaziels Netto-Null bis 2050 und orientiert sich an den Vorgaben des Kantons Bern.
Zur Erreichung dieses Ziels hat die Gemeinde Grindelwald in Zusammenarbeit mit einer breit abgestützten Arbeitsgruppe und umliegenden Gemeinden zusammen mit Ideen aus der Bevölkerung eine Klimastrategie mit konkreten Massnahmen ausgearbeitet.
Der Gemeinderat hat die Klimastrategie genehmigt und stellt sie auf der Website der Gemeinde der Öffentlichkeit zur Einsicht bereit.
Gemeinderat Grindelwald
Bauherrschaft: Sepid Banoo AG, Centralstrasse 28, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Imboden Architektur AG, Hans Ulrich Imboden, Seestrasse 17,
3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Erweiterung Restaurant; Montieren einer Leuchtreklame. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 94 Sitzplätze innen (bisher 38 Sitzplätze); Öffnungszeiten: täglich bis 0.30 Uhr.
Standort: Centralstrasse 28, Parzelle Nr. 1377, Mischzone MK, Koordinaten 2’631’969 / 1’170’389.
Schutzgebiete: Gewässerschutzzone Au, ISOS-Gebiet und Baugruppe D.
Auflage- und Einsprachefrist bis 23. November 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Verpflichtungskredit Sanierung Axalpstrasse inkl. Teilersatz Werkleitungen Etappe I, Abschnitt Totzweg-Bellevue
Der Gemeinderat Brienz teilt in Anwendung von Art. 9 und 34 Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 mit, dass am 29. November 2026 eine Gemeindeurnenabstimmung stattfindet. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Brienz erhalten die Möglichkeit über die Sanierung der Axalpstrasse inkl. Teilersatz Werkleitungen Etappe I, Abschnitt Totzweg-Bellevue, abzustimmen. Für die Umsetzung wird ein Verpflichtungskredit von Fr. 1‘610‘000.– benötigt.
Der Gemeinderat
Bauherrschaft: Urs Eggler, Schillingstrasse 2, 8460 Marthalen.
Projektverfasserin: Flück Haustechnik AG, Hauptstrasse 236, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch eine aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe.
Standort: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 142, Parzelle Nr. 1769.
Zone: Wohn- und Gewerbezone 2 (WG2).
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 23. November 2026.
Es wird auf die augestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Ordentliche Gemeindeversammlung
Freitag, 27. November 2026, 20.00 Uhr, Kongress-Saal Grindelwald. Vor der Gemeindeversammlung findet die Jungbürgerfeier des Jahrgangs 2008 statt.
Traktanden
Die Unterlagen zu den Geschäften liegen 30 Tage vor der Versammlung, d. h. ab Montag, 26. Oktober 2026, in der Gemeindeverwaltung während den Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Das Protokoll der Versammlung wird vom 7. Dezember 2026 während 30 Tagen auf der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt. Werden innert 30 Tagen seit der Publikation keine schriftlich begründeten Einwände erhoben, erfolgt die Genehmigung durch den Gemeinderat (Art. 61 AWR).
Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann gestützt auf Art. 67a Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner von Grindelwald sind zur Versammlung freundlich eingeladen.
Grindelwald, 6. Oktober 2026
Gemeinderat Grindelwald
Aufgebot / Aushebung 2026
Personen mit Jahrgang 2006 sowie ältere Personen, welche im Jahr 2026 zugezogen sind, werden gestützt auf Art. 2 und 4 des Feuerwehrreglements zur Aushebung aufgeboten:
Alle in der Gemeinde wohnhaften Personen zwischen dem 21. und dem 50. Altersjahr werden der Feuerwehrpflicht unterstellt. Ausländische Staatsangehörige mit Niederlassungsbewilligung «C-Ausweis» werden hinsichtlich der Feuerwehrpflicht den Schweizerbürgerinnen und -bürgern gleichgestellt. Niemand hat darauf Anspruch, in die Feuerwehrdienste eingeteilt zu werden.
Der Fachausschuss Feuerwehr bestimmt, ob Pflichtige aktiven Feuerwehrdienst zu leisten oder eine Ersatzabgabe zu bezahlen haben. Bei diesem Entscheid sind die Bedürfnisse der Feuerwehr sowie persönliche und berufliche Verhältnisse (Alter, Arbeits- und Wohnort der Pflichtigen) zu berücksichtigen.
An- und Abmeldungen sind schriftlich beim Sekretariat Feuerwehr, Katrin Balmer, Sulzweg 16, 3818 Grindelwald, bis am 3. November 2026 einzureichen. Personen, welche keinen Fragebogen erhalten haben, jedoch gerne aktiv Feuerwehrdienst leisten möchten, melden sich telefonisch oder schriftlich ebenfalls bis am 3. November 2026 beim Kommandanten, Hans von Allmen (Telefon 079 482 09 46).
Unentschuldigtes Fernbleiben von der Aushebung wird mit einer Busse von Fr. 80.– belegt (Ziff. 22, 3 Anhang Feuerwehrreglement).
Kommando Feuerwehr Grindelwald / Lütschental
Strassensperrung Scheideggstrasse
Infolge Belagsarbeiten im Bereich «In Cheeren» ist die Scheideggstrasse für den Durchgangsverkehr gesperrt:
Donnerstag, 22., bis Freitag, 30. Oktober 2026
Die Zufahrt bis zur Baustelle ist gestattet.
Die Belagsarbeiten können witterungsbedingt verschoben werden.
Der Durchgang für Fussgänger ist gewährleistet.
Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.
Frutiger AG, Bauverwaltung Grindelwald
Bepflanzungen an öffentlichen Strassen
Anpflanzen und Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen entlang öffentlicher Strassen und Gehwege
Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Hinweise auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten:
Weiter zu beachten gilt es, dass ein Radikalschnitt von Sträuchern, Hecken und Bäumen zwischen dem 1. März und 30. September in der Schweiz strengstens verboten ist! Diese Einschränkung dient dem Artenschutz von einheimischen Tieren. Gemäss Art. 20 Abs. a der Verordnung über den Natur- und Heimatschutz (NHV) ist es in der Schweiz strengstens verboten, Brutstätten oder Nester zu zerstören, zu beschädigen oder gar von ihrem angestammten Platz zu entfernen.
Aufforderung: Die Strassenanstösser werden hiermit ersucht, Äste und andere Bepflanzungen bis spätestens am 30. November 2026 und im Verlauf des Jahres nötigenfalls erneut auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden. Wird der Aufforderung bis zu diesem Datum nicht Folge geleistet, wird die Gemeinde die Arbeiten auf Kosten der betroffenen Eigentümer ausführen lassen (Ersatzvornahme).
Hinweis: Das Grünmaterial kann gemäss Abfallmerkblatt der Gemeinde Hofstetten beim Entsorgungs- und Recyclingzentrum Lauimatten oder dem Entsorgungszentrum Bächlischwendi (AVAG) in Brienz gegen eine Gebühr entsorgt werden.
Es ist verboten, Grünmaterial in Wäldern, an Flüssen oder Bächen und nicht bewilligten Plätzen zu deponieren. Noch besser: Kompostieren Sie selbst.
Für allfällige Fragen wenden Sie sich an die Bauverwaltung Hofstetten, Telefon 033 951 23 13.
Wir danken den Strassenanstössern für das Verständnis und die Mithilfe.
Bauverwaltung Hofstetten
Beschlüsse des Grossen Gemeinderats und obligatorisches Referendum
Der Grosse Gemeinderat hat am 13. Oktober 2026 folgende Beschlüsse gefasst:
Budget 2027
ICT Volksschule, Ersatzbeschaffung Schüler- und Lehrpersonengeräte, Rahmenkredit
Für die Ersatzbeschaffung ICT Volksschule Interlaken (Beschaffung Schüler- und Lehrpersonengeräte inklusive Aufsetzen) wird ein Rahmenkredit von Fr. 525'000.– bewilligt.
Motion Nyffeler/Thali, Bemessung, Verwendung und Vollzug der Kurtaxe (Änderung des Kurtaxenreglements), Fristverlängerung
Die Frist zur Umsetzung der Motion Nyffeler / Thali, Bemessung, Verwendung und Vollzug der Kurtaxe (Änderung des Kurtaxenreglements), wird um ein Jahr verlängert.
Rechtsmittel
Gegen die obigen Beschlüsse kann beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, innert 30 Tagen ab der vorliegenden Publikation Beschwerde eingereicht werden.
Obligatorisches Referendum
Das Budget 2027 untersteht nach Artikel 4 des Organisationsreglements 2000 vom 28. November 1999 (OgR 2000) dem obligatorischen Referendum. Die Abstimmung findet am 29. November 2026 statt. Es wird auf die separate Publikation der Abstimmungsanordnung verwiesen.
Zurückschneiden Bäume und Hecken / Schneeräumung und Winterdienst
Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmer, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen sind Art. 80 Abs. 3 und Art. 83 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) sowie Art. 56 und 57 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) zu beachten.
Die Grundeigentümer haben Bäume und Äste, welche dem Wind und den Witterungseinflüssen nicht genügend Widerstand leisten und auf die Verkehrsfläche zu stürzen drohen, rechtzeitig zu beseitigen. Die Verkehrsfläche ist von übermässigem Reisig und Blattwerk (insbesondere im Herbst) zu reinigen. Für Schäden, die durch nicht vorschriftsgemässes Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen entstehen, sind die Grundeigentümer haftbar.
Lichtraumprofil
Die Anstösser an Strassen, Wegen und Trottoirs werden hiermit aufgefordert, das Zurückschneiden der Äste, Grünhecken und Sträucher usw. bis zum 15. November 2026 auf die vorgeschriebenen Abmessungen auszuführen. Dies ist insbesondere im Winter aufgrund der Schneelast von grosser Bedeutung.
Gemäss dem Gesetz über den Bau und Unterhalt der Strassen ist das Strassengebiet über Trottoirs, Rad- und Fusswegen bis auf eine Höhe von 2,5 m und über der Fahrbahn bis auf eine Höhe von 4,5 m frei zu halten. Wenn die öffentliche Beleuchtung beeinträchtigt wird, sind die überhängenden Äste bis auf Lampenhöhe zurückzuschneiden. Hecken, Sträucher, Äste und Anpflanzungen müssen seitlich mindestens 0,5 m Abstand vom Fahrbahnrand bzw. von der Gehweghinterkante haben.
Das Merkblatt Strassenabstand Gemeindestrassen, Lichtraumprofil und Strassenabstände kann online auf der Homepage heruntergeladen oder bei der Bauverwaltung bezogen werden.
Im Rahmen des Winterdienstes wird für Beschädigungen an Gegenständen innerhalb des Lichtraumprofils (Zäune, Holz, Baumaterialien, Schilder usw.) und an Fahrzeugen, die auf der Strasse parkiert sind, keine Haftung übernommen.
Abgestellte Fahrzeuge
Die Schneeräumung wird hauptsächlich in den frühen Morgenstunden durchgeführt. Nicht ordnungsgemäss parkierte Motorfahrzeuge auf öffentlichen Strassen und Plätzen behindern die Winterdienstarbeiten. Um einen reibungslosen Ablauf der Räumungsarbeiten zu ermöglichen, bitten wir, Fahrzeuge nicht auf den Gehwegflächen, im Parkverbot sowie ausserhalb der markierten Parkfelder abzustellen.
Haftungsfrage
Die Gemeinde und die beauftragten Schneeräumungsunternehmungen lehnen jede Haftung für Schäden ab, die bei den Winterdienstarbeiten (Schneepflügen, Schneefräsen, Salzstreuen usw.) an nicht ordnungsgemäss parkierten Fahrzeugen und an deponierten sowie sich im Lichtraumprofil befindenden Gegenständen entstehen. Für Schäden an Schneeräumungsfahrzeugen, verursacht durch unsachgemäss abgestellte Gegenstände wie Baumaterialien, Holz, usw., wird der Eigentümer haftbar gemacht.
Ausweichstellen / Wendeplätze
Ausweichstellen und Wendeplätze sind keine Park- und Abstellplätze. Für durch den Winterdienst entstandene Schäden an nicht ordnungsgemäss parkierten Fahrzeugen wird jede Haftung abgelehnt.
Schneeräumung von privaten Liegenschaften
Es ist verboten, nach der Haupträumung der Gemeinde oder durch die beauftragten Unternehmungen Schnee von Vorplätzen, Terrassen und Zufahrtsstrassen auf die Strasse zu räumen. Solche Ablagerungen werden auf Kosten der Verursacher in einem zweiten Durchgang separat abgeführt und nach Aufwand verrechnet. Schnee und Eis dürfen nicht in Strassenschächte oder Gewässer entsorgt werden.
Aufforderung
Die Anstösser von öffentlichen Strassen und Wegen werden hiermit ersucht, Äste und andere Bepflanzungen bis spätestens am 15. November 2026 und im Verlauf des Jahres nötigenfalls erneut auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden. Wird der Aufforderung bis zu diesem Datum nicht Folge geleistet, wird die Gemeinde die Arbeiten auf Kosten der betroffenen Eigentümer ausführen lassen (Ersatzvornahme).
Für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis danken wir Ihnen bestens.
Bauverwaltung Lauterbrunnen, Telefon 033 856 50 70
Gemeindeversammlung vom 27. November 2026
Der Gemeinderat lädt alle Gemeindebürger:innen herzlich ein:
Traktanden
Im Anschluss an die Gemeindeversammlung sind die Anwesenden herzlich zu einem Umtrunk sowie einem Imbiss eingeladen.
Auflage
Die Akten für die Gemeindeversammlung liegen 30 Tage vor der Versammlung, d. h. ab Montag, 26. Oktober 2026, in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf. Zudem wird spätestens ab Montag, 9. November 2026, die Botschaft für die Gemeindeversammlung vom Freitag, 27. November 2026, auf der Homepage der Einwohnergemeinde Matten b. Interlaken (www.matten.ch) aufgeschaltet.
Stimmrecht
Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde Matten bei Interlaken angemeldet sind.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Der Gemeinderat
Gemeindeversammlung
Mittwoch, 25. November 2026, 19.30 Uhr im Gmeindshus
Traktanden
Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Traktanden 1a, 1b, 2 und 3 liegen 30 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung Niederried öffentlich auf. Über das Traktandum 1c (Finanzplan) wird an der Gemeindeversammlung orientiert.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann gestützt auf Art. 63 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden.
Rügepflicht
Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung ist gemäss Art. 31 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) sofort zu beanstanden. Das Protokoll vom 25. November 2026 wird 7 Tage nach der Gemeindeversammlung während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Werden innert der Auflagefrist keine schriftlich begründeten Einwände erhoben, erfolgt die Genehmigung durch den Gemeinderat (Art. 76 Abs. 3 Gemeindeordnung).
Vor der Versammlung wird allen Haushaltungen ein Informationsblatt zugestellt mit den detaillierten Angaben zu den Traktanden. Die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger werden zur Teilnahme an dieser Versammlung freundlich eingeladen.
Gemeinderat Niederried
Bauherrschaft: Rita Sigrist-Flückiger, Hauptstrasse 37, 3854 Oberried am Brienzersee.
Projektverfasserin: Schmocker Immobilien GmbH, Matthias Schmocker, Lanzenen 26a, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Neubau gedeckter Sitzplatz und Umnutzung Ladenlokal im UG in Behandlungsraum.
Standort: Gemeinde Oberried, Hauptstrasse 37, Parzelle Nr. 824.
Zone: Dorfkernzone (DK), Ortsbildschutzgebiet und Baugruppe A Dorf.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Gefahrengebiet: gelbes Gefahrengebiet (geringe Gefährdung).
Auflage- und Einsprachestelle: Gemischte Gemeinde Oberried, Hauptstrasse 21, 3854 Oberried am Brienzersee.
Auflage- und Einsprachefrist bis 23. November 2026.
Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Gemischte Gemeinde Oberried
Änderungen im Personalreglement sowie im Anhang II zum Personalreglement / Genehmigung und Inkrafttretung
(Bekanntmachung gemäss Art. 45 ff. kant. Gemeindeverordnung)
Genehmigung
Der Einwohnergemeinderat Unterseen hat am 12. Oktober 2026 die Änderungen von Art. 22 des Personalreglements der Einwohnergemeinde Unterseen vom 2. Juni 1998 sowie die Änderungen in Absatz 1 und 2 des Anhangs II des Personalreglements der Einwohnergemeinde Unterseen vom 13. September 2010 beschlossen und genehmigt.
Rechtsmittel
Gemäss Art. 37 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) können fünf Prozent der Stimmberechtigten innert 60 Tagen seit Veröffentlichung durch Unterzeichnung des diesbezüglichen Begehrens verlangen, dass die entsprechenden Änderungen im Personalreglement der Gemeindeversammlung zum Beschluss unterbreitet werden.
Gegen die Änderungen im Anhang II zum Personalreglement kann innert 30 Tagen seit Eröffnung beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Inkrafttretung
Wird das Referendum gegen die vorliegenden Reglementsänderungen nicht ergriffen, setzt der Gemeinderat diese auf 1. Januar 2027 in Kraft.
Die Änderungen im Anhang II zum Personalreglement treten ebenfalls auf den 1. Januar 2027 in Kraft.
Reglementsbezug
Die geänderten Erlasse können auf der gemeindeeigenen Homepage www.unterseen.ch heruntergeladen oder während den Büroöffnungszeiten bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden.
Unterseen, 12. Oktober 2026
Der Einwohnergemeinderat
Kirchgemeindeversammlung
Donnerstag, 26. November 2026, 19.30 Uhr, Pfarrsaal in Meiringen
Traktanden
Das Protokoll vom 18. Juni 2026 und das Budget 2027 liegen während 30 Tagen vor der Versammlung im Sekretariat der Kirchgemeinde, Hauptstrasse 26 in Meiringen öffentlich auf.
Zu dieser Versammlung sind alle Mitglieder der röm.-kath. Kirchgemeinde Oberhasli-Brienz freundlich eingeladen. Stimm- und wahlberechtigt sind alle Katholik:innen ab dem 18. Altersjahr, welche seit mindestens drei Monaten bei einer der zur röm.-kath. Kirchgemeinde Oberhasli-Brienz gehörenden Gemeinde angemeldet sind.
Anschliessend sind alle Teilnehmer:innen herzlich zum Apéro eingeladen.
Der Kirchgemeinderat
Einstellung mangels Aktiven
Schuldner: Bieri Martin, geb. 15. September 1981, von Schangnau, EF: Bieri Rückbau, Chalet Sunnmatt, Schmockenstrasse 127, 3803 Beatenberg.
Datum der Konkurseröffnung: 20. Oktober 2025.
Datum der Konkurseinstellung: 13. Oktober 2026.
Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger bis zum 10. November 2026 die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten einen Vorschuss von Fr. 5200.– leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 21. Oktober 2026.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Ausserordentliche Mitgliederversammlung
Montag, 23. November 2026, 19.30 Uhr im Kongress-Saal in Beatenberg
Eröffnet wird die Versammlung mit einer Präsentation über das Unwetter vom 31. Mai 2026 zu den Themen:
Traktanden
Öffentliche Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Ziffern 2 und 3 können ab dem 21. Oktober 2026 bei der Gemeindeverwaltung Beatenberg eingesehen werden.
Die Unterlagen stehen auch auf der Webseite www.schwellenkorporation-beatenberg.ch zur Verfügung.
Das Protokoll der Mitgliederversammlung vom 23. November 2026 liegt in der Zeit vom 30. November bis 30. Dezember 2026 auf der Gemeindeverwaltung Beatenberg und auf der Webseite www.schwellenkorporation-beatenberg.ch öffentlich zur Einsichtnahme auf.
Während dieser Frist kann beim Vorstand der Schwellenkorporation, p. Adr. Urs Zimmermann, Präsident, Waldeggstr. 17, 3803 Beatenberg, schriftlich Einsprache erhoben werden.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen – bei Wahlen innert 10 Tagen – nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49 a Gemeindegesetz, Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Zu dieser Versammlung sind alle beitragspflichtigen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer der Gemeinde Beatenberg gemäss Art. 8 Organisationsreglement der Schwellenkorporation freundlich eingeladen.
Beatenberg, 11. Oktober 2026
Vorstand der Schwellenkorporation Beatenberg
Stettler Hans, geb. 20. August 1928, von Bolligen BE, verwitwet, wohnhaft gewesen in 3800 Unterseen BE, mit Aufenthalt im Alters- und Pflegeheim zumsy Rosenau, Klostergässli 5, 3800 Matten bei Interlaken, verstorben am 22. August 2026 in Matten bei Interlaken BE.
Letztwillige Verfügung mit Abänderung der gesetzlichen Erbfolge.
Die letztwillige Verfügung liegt bei der beauftragten Notarin Michelle Trafelet, Jungfraustrasse 50, 3800 Interlaken, zur Einsicht auf.
Einsprachen sind innert Monatsfrist ab der dritten Publikation schriftlich bei der beauftragten Notarin einzureichen.
Interlaken, 22. Oktober 2026
Michelle Trafelet, Notarin
Konkurspublikation / Schuldenruf
Summarisches Verfahren nach Art. 231 SchKG
Schuldner: Hamiti Kujtim, geb. 15. Mai 1988, EF: Granit Hamiti Gipserei-Malerei, Centralstrasse 29, 3800 Interlaken.
Datum der Konkurseröffnung: 30. September 2026.
Eingabefrist bis 21. November 2026.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 21. Oktober 2026.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Anordnung einer Abstimmung
Der Gemeinderat hat den nächsten Termin für Abstimmungen in Gemeindeangelegenheiten auf den 29. November 2026 angesetzt. An diesem Termin wird den Stimmberechtigten folgendes Geschäft zum Entscheid vorgelegt:
Budget 2027
Gegen die Anordnung der Abstimmung kann innert 30 Tagen seit der vorliegenden Publikation und gegen das Ergebnis der Urnenabstimmung innert 30 Tagen ab der Urnenabstimmung beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde eingereicht werden.
Interlaken, 14. Oktober 2026
Gemeinderat Interlaken
Entleeren von Schlammsammlern
Gebiet nördlich Seestrasse (inkl. Seestrasse) / westlich Scheidgasse
Im Zusammenhang mit der Entleerung der Strasseneinlaufschächte nördlich der Seestrasse (inkl. Seestrasse) und westlich der Scheidgasse (inkl. Scheidgasse) besteht für die Liegenschaftseigentümer in diesem Gebiet die Möglichkeit, ebenfalls private Schlammsammler auf ihre Kosten leeren zu lassen.
Ausführung: Dienstag, 3. November 2026
Kosten (Barzahlung gegen Quittung) für Schlammsammler, welche mit der Saugvorrichtung von der Strasse her erreichbar sind (max. 10 m). Es werden keine Privatstrassen oder private Vorplätze befahren:
Ausserhalb des oben erwähnten Gebietes wird eine Anfahrts- und Installationspauschale von Fr. 50.– erhoben.
Interessierte Liegenschaftseigentümer melden sich bis spätestens 30. Oktober 2026 beim Werkhof Unterseen, Telefon 033 826 19 71.
Unterseen, 14. Oktober 2026
Bauverwaltung Unterseen
Genehmigung Protokoll der Gemeindeversammlung vom 29. Juni 2026
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 29. Juni 2026 lag vom 9. Juli bis 8. August 2026 öffentlich auf der Gemeindeverwaltung auf. Es gingen keine Einsprachen ein. Der Gemeinderat genehmigte daraufhin das Protokoll an seiner Sitzung vom 7. September 2026.
Altpapier- und Kartonsammlung
Mittwoch, 28. Oktober 2026, ab 7.30 Uhr
Die Altpapier- und Kartonsammlung wird duch die Schule Därligen durchgeführt. Das Papier und der Karton muss separat gebündelt vor Ihrem Wohnhaus bereitgestellt sein. Bitte kindergerechte Bündel bereitstellen.
Besten Dank!
Gemeindeverwaltung Därligen
Markt Interlaken – Sperrung Höheweg
Der Warenmarkt findet im Jahr 2026 wiederum vier Mal auf dem Höheweg statt. Am Sonntag, 1. November 2026, muss deshalb der Höheweg von 8.00 bis 20.00 Uhr von der Einmündung Strandbadstrasse bis zur Einmündung Harderstrasse für jeglichen Verkehr (auch Velos) gesperrt werden.
Umleitungen sowie Zufahrten zu den betroffenen Hotels werden signalisiert. Der öffentliche Verkehr wird ebenfalls umgeleitet, die Haltestellen entlang des Höhewegs werden an diesem Tag nicht bedient.
Ab 19. Oktober bis 11. Dezember 2026 ist der Bahnübergang Beau-Rivage infolge Bauarbeiten gesperrt. Die Umleitung ist entsprechend signalisiert. Die Zufahrt zum Quartier Eyen sowie TCS Camping erfolgt via Viadukt.
Polizeiinspektorat Interlaken
Bauherrschaft: Hotel und Restaurant Luegibrüggli, Luegibrüggli 1, 3800 Unterseen.
Projektverfasserin: hotec.ch GmbH, Riedliweg 105, 3053 Münchenbuchsee.
Bauvorhaben: Montieren eines Glasanbaus mit Schiebetüre auf der Terrasse zum Anrichten und Bedienen; Erweiterung der Heizung mit einem angebauten Raum für die Wärmepumpe und einem Warmwasserspeicher im Untergeschoss (die Wärmepumpe dient vorerst als Zusatz zur bestehenden Ölheizung).
Standort: Luegibrüggli 1, Parzelle Nr. 952, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’480’000 / 1’070’000.
Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. November 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Brigitte Rieben, Im Holz 379 A, 3804 Habkern.
Projektverfasserin: Feuz Holzbau + Bedachungen GmbH, Stapfackerweg 10, 3805 Goldswil b. Interlaken.
Bauvorhaben: Einbau Trocken-WC und Abstellraum.
Standort: Schwendallmi, Parzelle Nr. 328 (BR 916), Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’634’581 / 1’176’439.
Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich üB, Moorlandschaftsgebiet Nr. 17 Habkern/Sörenberg.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. November 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Habkern, Im Holz 373, 3804 Habkern.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Caroline Frieden Di Luca und Nino Di Luca, Rütistrasse 20, 3800 Matten bei Interlaken.
Projektverfasserin: von Allmen Architekten AG, Oliver von Allmen, Untere Bönigstrasse 10A, 3800 Interlaken.
Vertreter: Kurt Oswald, Campingstrasse 9, 3806 Bönigen.
Bauvorhaben: Umgestaltung Umgebung, Ersatz Bodenbelag beim Vorplatz Garage und Neubau Pergola auf der Südseite.
Standort: Rütistrasse 20, 3800 Matten, Parzelle Nr. 1255, Koordinaten 2'632’877/1’170’166.
Nutzungszone: Wohnzone 2-geschossig W2.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Hinweis: Naturgefahrengebiet mit geringer Gefährdung.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis am 16. November 2026.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten und Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwashrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Matten, 12. Oktober 2026
Gemeindeversammlung
Freitag, 27. November 2026, um 19.30 Uhr in der Turnhalle
Traktanden
Wahlvorschläge
Wahlvorschläge können bis und mit an der Gemeindeversammlung bekannt gegeben werden. Nicht an der Gemeindeversammlung anwesende Kandidatinnen / Kandidaten müssen mit einer allfälligen Wahl einverstanden sein beziehungsweise ihr Einverständnis vorgängig schriftlich dem Gemeinderat mitgeteilt haben.
Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Geschäften liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 27. November 2026 liegt spätestens sieben Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf. Während der Auflage kann beim Gemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden.
Stimmrecht
Die Versammlung ist öffentlich. Stimmberechtigt sind alle in eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Leissigen Wohnsitz haben.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert zehn Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Gemeinderat Leissigen
Bauherrschaft: Cornelia Schmid und Jonathan Ritschard, Seestrasse 102, 3800 Unterseen.
Projektverfasser: Jonathan Ritschard und Cornelia Schmid, Seestrasse 102, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Renovation und Einglasung Balkone Ost, Erstellen Solaranlage.
Standort: Seestrasse 102, Parzelle Nr. 1075, Koordinaten 2'630'032 / 1'170'034.
Zone: Landwirtschaftszone.
Gewässerschutzbereich: Au.
Schutzperimeter: Landschaftsschutzgebiet.
Schutzobjekt: erhaltenswertes K-Objekt gemäss Bauinventar der Gemeinde Unterseen.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. November 2026.
Es wird auf die Gesuchakten verwiesen. Auf das Aufstellen von Bauprofilen wird ausdrücklich verzichtet (Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD).
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Elektronische Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938
Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Unterseen, 12. Oktober 2026
Bauverwaltung Unterseen
Erlass einer Planungszone nach Art. 27 RPG und Art. 62 ff. BauG im Gebiet der Einwohnergemeinde Matten bei Interlaken, öffentliche Auflage
Der Gemeinderat Matten bei Interlaken hat am 5. Oktober 2026 gestützt auf Art. 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 und Art. 62 ff. des Baugesetzes des Kantons Bern vom 9. Juni 1985 mit sofortiger Wirkung folgende Planungszone beschlossen:
Planungszweck: Überprüfen der zulässigen Wohnnutzungen und der Einschränkung der Umnutzung von Erst- in Zweitwohnungen in den Wohn- und Mischzonen im Hinblick auf die Beschränkung von Zweitwohnungen und der touristischen Vermietungen zum Schutz von Erstwohnungen.
Planungsperimeter: in allen Wohn- und Mischzonen
Dauer: 2 Jahre
Wirkung: Innerhalb des Perimeters der Planungszone darf nichts unternommen werden, das den Planungszweck beeinträchtigen könnte.
Ablauf: Während der zweijährigen Planungszone erarbeitet die Arbeitsgruppe Massnahmenvorschläge, welche während des Verfahrens zur öffentlichen Auflage gebracht werden (Einladung zur Mitwirkung). Dies mit dem Ziel, das Gemeindebaureglement (GBR) zu überarbeiten. Die Beschlussfassung obliegt der Gemeindeversammlung. Die Genehmigung erfolgt durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) des Kantons Bern.
Richtlinien: Für die Erteilung von Bau- und Ausführungsbewilligungen im Perimeter der Planungszone werden folgende Richtlinien erlassen:
Angaben zur Auflage
Die Planungszone liegt während 30 Tagen, d.h. vom 15. Oktober bis 16. November 2026, bei der Bauverwaltung Matten bei Interlaken öffentlich auf. Sie kann während der Schalteröffnungszeiten oder unter www.matten.ch eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Während der Auflagefrist kann mit Einsprache geltend gemacht werden, die verfügte Planungszone oder ihre Dauer seien nicht notwendig oder die bekannt gegebene Planungsabsicht sei nicht zweckmässig.
Allfällige Einsprachen sind schriftlich und begründet bis 16. November 2026 beim Gemeinderat Matten bei Interlaken einzureichen.
Einwohnergemeinde Matten
Bauherrschaft: Alena Teresa Gros, Steindlerstrasse 4, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Fenster und Türe beim Wohnhaus, Ersatz Ölheizung durch Installation einer aussen aufgestellten Luft-Wasser-Wärmepumpe.
Standort: Wychelstrasse 4, Matten bei Interlaken, Parzelle Nr. 219, Koordinaten 2’631’992 / 1’169’942
Nutzungszone: Mischzone MA3.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. November 2026.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten und die Profile/Pflöcke verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sowie Lastenausgleichsansprüche sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
9. Oktober 2026
Bauverwaltung Matten
Ferienpläne Schule Lauterbrunnental 2026 - 2028
Ferienplan Schuljahr 2026/27
Ferien | Erster Ferientag | Letzter Ferientag | Anzahl Wochen |
Winter | Do, 24.12.26 | So, 10.01.27 | 2 |
Sport | Sa, 06.03.27 | So, 14.03.27 | 1 |
Frühling | Sa, 01.05.27 | So, 16.05.27 | 2 |
Sommer | Sa, 03.07.27 | So, 15.08.27 | 6 |
Ferienplan Schuljahr 2027/28
Ferien | Erster Ferientag | Letzter Ferientag | Anzahl Wochen |
Herbst | Sa, 25.09.27 | So, 17.10.27 | 3 |
Winter | Fr. (Mittag), 24.12.27 | So, 07.01.28 | 2 |
Sport | Sa, 04.03.28 | So, 12.03.28 | 1 |
Frühling | Sa, 29.04.28 | So, 14.05.28 | 2 |
Sommer | Sa, 08.07.28 | So, 13.08.28 | 5 |
Bereich Steuern 23. bis 30. Oktober 2026 geschlossen
Aufgrund einer umfassenden Systemumstellung bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern bleibt der Schalter des Steuerbüros Interlaken von Freitag, 23., bis Freitag, 30. Oktober 2026, geschlossen.
Während dieser Zeit stehen die Dienstleistungen der Steuerverwaltung sowie des Bereichs Steuern nicht zur Verfügung.
Ab Montag, 2. November 2026, ist der Bereich Steuern wieder wie gewohnt für Sie da.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der kantonalen Steuerverwaltung (www.sv.fin.be.ch/de/start/ueber-uns/geplanter-betriebsunterbruch).
Gemeindeverwaltung Interlaken
Bauherrschaft: Julian Schneider, Apfhalterstrasse 29, 4132 Muttenz.
Projektverfassende: L2A Architekten AG, Untere Gasse 4, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Umnutzung Einfamilienhaus zu Mehrfamilienhaus.
Standort: Helvetiastrasse 20, Parzelle Nr. 728, Koordinaten 2‘631‘215 / 1‘170‘349.
Zone: Wohnzone W2.
Gewässerschutzbereich: Au.
Schutzperimeter: Ortsbildschutzgebiet B.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Auflage- und Einsprachefrist von 15. Oktober bis 16. November 2026.
Es wird auf die Gesuchakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Elektronische Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938
Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Unterseen, 7. Oktober 2026
Bauverwaltung Unterseen
Ordentliche Kirchgemeindeversammlung
Sonntag, 15. November 2026, 11.00 Uhr, anschliessend an den Gottesdienst in der Kirche
Traktanden
Die Unterlagen zu den Traktanden 1 und 2 können im Pfarrhaus eingesehen werden.
Alle Stimmberechtigten der ref. Kirchgemeinde sind herzlich eingeladen, an der Versammlung teilzunehmen.
Beatenberg, im Oktober 2026
Der Kirchgemeinderat
Sprechstunde des Gemeinderats
Haben Sie ein Anliegen, das Sie persönlich mit den Ressortvorsteherinnen Hochbau und Tiefbau besprechen möchten?
Gerne stehen Ihnen Gemeinderätin Nathalie Günter und Gemeinderätin Sabrina Amacher am Montag, 2. November 2026, von 16.00 bis 18.00 Uhr im Gemeindehaus Interlaken für einen Austausch zu Anliegen, Fragen und Vorschlägen in den Bereichen Hochbau und Tiefbau zur Verfügung.
Bitte melden Sie sich vorgängig bei der Gemeindeschreiberei, Telefon 033 826 51 41, für die Sprechstunde an. Die weiteren Sprechstundentermine des Gemeinderats finden Sie unter www.interlaken-gemeinde.ch.
Einwohnergemeinde Interlaken
Strassensperrung Naturstrasse Inhaltibrücken – Abzweigung Alpweg
Aufgrund der alljährlichen Sicherheitsholzerei durch den Forstbetrieb Kanton Bern wird die Naturstrasse zwischen dem Abzweiger Alpweg bis Isenfluh im Bereich der Inhaltibrücken vom 13. Oktober bis 27. November 2026 für jeglichen Verkehr gesperrt.
Während diesem Zeitraum ist die Strasse komplett gesperrt. Bitte beachten Sie die Signalisationen und Hinweise vor Ort.
Wir danken Ihnen für Ihre Kenntnisnahme und Ihr Verständnis.
Einwohnergemeinde Lauterbrunnen
Gesuchsteller: Scheidegger Kim und Fabienne, vertreten durch consaltra GmbH, Industriestrasse 3, 6436 Ried.
Projektverfasserin: consaltra GmbH, Industriestrasse 3, 6436 Ried.
Bauvorhaben: Ersatz Elektroheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Herrschaftsweg 15, Parzelle Nr. 3699 Koordinaten 2’644’410 / 1’164’300.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: Au.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/299076
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. November 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 8. Oktober 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Gesuchstellerin: Kiener Roth Barbara, Dändlikerweg 18, 3014 Bern.
Projektverfasserin: M. Bürgi GmbH, Bielstrasse 21, 3250 Lyss.
Bauvorhaben: Projektänderung: Ersatz Ziegel durch Prefa.
Standort: Itramenstrasse 60, Parzelle Nr. 1995, Koordinaten 2’642’945 / 1’163’250.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/300403
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. November 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 8. Oktober 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Bauherrschaft: Gilgian und Ursula Kienholz, Lauimattenweg 9, 3855 Brienz.
Projektverfasser: Calvin Wanzenried, Fliederweg 3, 3672 Oberdiessbach.
Grundeigentümerin: Burgergemeinde Brienz, Hauptstrasse 62, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und Neubau Carport für zwei Autos sowie Montage einer aussen aufgestellten Wärmepumpe.
Standort: Gemeinde Brienz, Lilachenweg 5, Parzelle Nr. 3627 (BR 3864).
Zone: Wohn- und Gewerbezone 2 (WG2).
Hinweis: Die Gemeinde Brienz unterliegt der Zweitwohnungsgesetzgebung (ZWG).
Nutzung: Erstwohnung oder qualifiziert touristisch bewirtschaftete Wohnung (Einliegerwohnung).
Bemerkung: Aufgrund der Planungszone erhält die geplante Einliegerwohnung vorübergehend einen Erstwohnungseintrag. Nach Aufhebung der Planungszone wird dieser durch den Eintrag «Erstwohnung oder qualifiziert touristisch bewirtschaftete Wohnungen (Einliegerwohnung)» ersetzt.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand zu einer Gemeindestrasse (Art. 80 SG).
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. November 2026.
Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Systemumstellung Steuerverwaltung
Aufgrund einer Systemumstellung bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern kommt es von Freitag, 23. Oktober, 16.00 Uhr, bis Sonntag, 1. November 2026, zu einem Betriebsunterbruch. Während dieser Zeit stehen die Dienstleistungen der Steuerverwaltung, insbesondere BE-Login, TaxMe-Online sowie telefonische und persönliche Auskünfte nicht zur Verfügung. Die Einreichfrist für die Steuererklärung 2025 wird bis zum 30. November 2026 verlängert. Damit entsteht Ihnen aufgrund des Betriebsunterbruchs kein Nachteil.
Ab Montag, 2. November 2026, stehen die Dienstleistungen der Steuerverwaltung wieder wie gewohnt zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie unter www.taxme.ch/serviceinfo.
Bauherrschaft: Thommen Rachel, Bernastrasse 14, 3800 Interlaken, Thommen Nicolas, Bernastrasse 14, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: brönnimann architekten ag, Neugasse 10, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Umbau und Aufstockung Einfamilienhaus mit Anbau einer Doppelgarage und eines gedeckten Aussensitzplatzes.
Standort: Mittengrabenstrasse 11, Parzelle Nr. 1721.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzzone: keine.
Schutzobjekt: keines.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis am 16. November 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Bepflanzung an öffentlichen Strassen
Anpflanzen und Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen entlang von öffentlichen Strassen und Einfriedungen
Es ist erstaunlich, wie schnell Bäume, Sträucher und Hecken wachsen können!
Gemeindevertreter mussten in letzter Zeit leider vermehrt feststellen, dass nicht alle Pflanzen zurückgeschnitten wurden. Die Strassenanstösser werden deshalb aufgefordert, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Hinweise auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten:
Unterlässt der Eigentümer der Bäume und Sträucher das rechtzeitige Zurückschneiden, so wird die Arbeit nach vergeblicher schriftlicher Aufforderung auf seine Kosten durch Mitarbeiter des Werkhofs besorgt. Ein Entschädigungsanspruch kommt dem Eigentümer der Bäume oder Sträucher nicht zu.
Bei Missachtung der obgenannten Bestimmungen werden die Organe der Strassenbaupolizei von Gemeinde und Kanton das Verfahren zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands einleiten.
Besten Dank für Ihre Mitarbeit.
Einwohnergemeinde Schwanden
Papiersammlung vom Donnerstag, 29. Oktober 2026
Gesammelt wird nur Papier, kein Karton, keine Papiersäcke, keine Futtersäcke. Wir bitten die Bevölkerung, das Papier um 7.00 Uhr ordentlich verschnürt an der Strasse bereitzulegen. Das Papier wird im Laufe des Vormittags von den Schülerinnen und Schülern abgeholt. Fahrzeuglenkerinnen und -lenker sind gebeten, vorsichtig zu fahren. Bei Fragen ist die Schule unter Telefon 033 843 19 16 erreichbar.
Habkern, im September 2026
Einwohnergemeinde Habkern
Ausserordentliche Mitgliederversammlung
Montag, 23. November 2026, 19.30 Uhr im Kongress-Saal in Beatenberg
Eröffnet wird die Versammlung mit einer Präsentation über das Unwetter vom 31. Mai 2026 zu den Themen:
Traktanden
Öffentliche Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Ziffern 2 und 3 können ab dem 21. Oktober 2026 bei der Gemeindeverwaltung Beatenberg eingesehen werden.
Die Unterlagen stehen auch auf der Webseite www.schwellenkorporation-beatenberg.ch zur Verfügung.
Das Protokoll der Mitgliederversammlung vom 23. November 2026 liegt in der Zeit vom 30. November bis 30. Dezember 2026 auf der Gemeindeverwaltung Beatenberg und auf der Webseite www.schwellenkorporation-beatenberg.ch öffentlich zur Einsichtnahme auf.
Während dieser Frist kann beim Vorstand der Schwellenkorporation, p. Adr. Urs Zimmermann, Präsident, Waldeggstr. 17, 3803 Beatenberg, schriftlich Einsprache erhoben werden.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen – bei Wahlen innert 10 Tagen – nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49 a Gemeindegesetz, Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Zu dieser Versammlung sind alle beitragspflichtigen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer der Gemeinde Beatenberg gemäss Art. 8 Organisationsreglement der Schwellenkorporation freundlich eingeladen.
Beatenberg, 11. Oktober 2026
Vorstand der Schwellenkorporation Beatenberg
Einladung zur ordentlichen Delegiertenversammlung
Donnerstag, 19. November 2026, 18.00 Uhr, ARA Interlaken, Tschingeleystrasse 52
Traktanden
Die Unterlagen zur Delegiertenversammlung sind unter ara-interlaken.ch aufgeschaltet. Wer keinen Zugang zu den aufgeschalteten Dokumenten hat, kann sich bei der Administration der Abwasser Region Interlaken melden und die Zustellung der Dokumente verlangen.
Im Anschluss an die Versammlung werden alle Anwesenden zu einem Apéro eingeladen.
Interlaken, 13. Oktober 2026
Der Vorstand
Ab 19. Oktober bis 11. Dezember 2026 ist der Bahnübergang Beau-Rivage infolge Bauarbeiten gesperrt. Die Umleitung ist entsprechend signalisiert. Die Zufahrt zum Quartier Eyen sowie TCS Camping erfolgt via Viadukt.
Polizeiinspektorat Interlaken
Umleitung Strassenverkehr durch Därligen
Aufgrund von Arbeiten auf dem Strassenabschnitt der Umfahrungsstrasse zwischen Därligen-West und Därligen-Ost sind einseitige Sperrungen der Nationalstrasse erforderlich. Der Verkehr in Fahrtrichtung Spiez wird während folgenden Wochen tagsüber via Dorfstrasse Därligen umgeleitet:
Wir danken für die Kenntnisnahme.
Gemeindeverwaltung Därligen
Papiersammlung Freitag, 16. Oktober 2026
Die Papiersammlung der Schule Brienz findet am Freitag, 16. Oktober 2026, statt.
Zudem ist bitte zu beachten:
Bauverwaltung und Schulleitung Brienz
Bauherrschaft: Hotel und Restaurant Luegibrüggli, Luegibrüggli 1, 3800 Unterseen.
Projektverfasserin: hotec.ch GmbH, Riedliweg 105, 3053 Münchenbuchsee.
Bauvorhaben: Montieren eines Glasanbaus mit Schiebetüre auf der Terrasse zum Anrichten und Bedienen; Erweiterung der Heizung mit einem angebauten Raum für die Wärmepumpe und einem Warmwasserspeicher im Untergeschoss (die Wärmepumpe dient vorerst als Zusatz zur bestehenden Ölheizung).
Standort: Luegibrüggli 1, Parzelle Nr. 952, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’480’000 / 1’070’000.
Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. November 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Brigitte Rieben, Im Holz 379 A, 3804 Habkern.
Projektverfasserin: Feuz Holzbau + Bedachungen GmbH, Stapfackerweg 10, 3805 Goldswil b. Interlaken.
Bauvorhaben: Einbau Trocken-WC und Abstellraum.
Standort: Schwendallmi, Parzelle Nr. 328 (BR 916), Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’634’581 / 1’176’439.
Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich üB, Moorlandschaftsgebiet Nr. 17 Habkern/Sörenberg.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. November 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Habkern, Im Holz 373, 3804 Habkern.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Burgerversammlung
Freitag, 20. November 2026, in der Turnhalle Bönigen. Achtung: Neu beginnt die Versammlung bereits um 19.00 Uhr!
Traktanden
Aktenauflage
Das Budget 2027 liegt 20 Tage vor der Versammlung im Forsthaus (Verwaltungssitz) öffentlich auf. Es kann dort bezogen oder über die E-Mail: info@burgergemeindeboenigen.ch bestellt werden. Öffnungszeiten Verwaltung, Forsthaus Rüti 14: Montag und Donnerstag, 8.30–11.30 Uhr. Übrige Zeiten nach telefonischer Vereinbarung: 079 301 06 74.
Protokolle
Das Protokoll der Versammlung vom 20. November 2026 liegt 7 Tage nach der Versammlung während 20 Tagen öffentlich im Forsthaus auf.
Rechtsmittelbelehrung
Allfällige Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen 10 Tage) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalter von Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 60 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz).
Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind anlässlich der Versammlung sofort zu rügen (Art. 49a GG). Wer rechtzeitig Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse und Wahlen nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger sind zur Teilnahme an der Versammlung freundlich eingeladen.
Bönigen, 15. Oktober 2026
Der Burgerrat
Bauherrschaft: Caroline Frieden Di Luca und Nino Di Luca, Rütistrasse 20, 3800 Matten bei Interlaken.
Projektverfasserin: von Allmen Architekten AG, Oliver von Allmen, Untere Bönigstrasse 10A, 3800 Interlaken.
Vertreter: Kurt Oswald, Campingstrasse 9, 3806 Bönigen.
Bauvorhaben: Umgestaltung Umgebung, Ersatz Bodenbelag beim Vorplatz Garage und Neubau Pergola auf der Südseite.
Standort: Rütistrasse 20, 3800 Matten, Parzelle Nr. 1255, Koordinaten 2'632’877/1’170’166.
Nutzungszone: Wohnzone 2-geschossig W2.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Hinweis: Naturgefahrengebiet mit geringer Gefährdung.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis am 16. November 2026.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten und Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwashrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Matten, 12. Oktober 2026
Gemeindeversammlung
Freitag, 27. November 2026, um 19.30 Uhr in der Turnhalle
Traktanden
Wahlvorschläge
Wahlvorschläge können bis und mit an der Gemeindeversammlung bekannt gegeben werden. Nicht an der Gemeindeversammlung anwesende Kandidatinnen / Kandidaten müssen mit einer allfälligen Wahl einverstanden sein beziehungsweise ihr Einverständnis vorgängig schriftlich dem Gemeinderat mitgeteilt haben.
Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Geschäften liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 27. November 2026 liegt spätestens sieben Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf. Während der Auflage kann beim Gemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden.
Stimmrecht
Die Versammlung ist öffentlich. Stimmberechtigt sind alle in eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Leissigen Wohnsitz haben.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert zehn Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Gemeinderat Leissigen
Bauherrschaft: Cornelia Schmid und Jonathan Ritschard, Seestrasse 102, 3800 Unterseen.
Projektverfasser: Jonathan Ritschard und Cornelia Schmid, Seestrasse 102, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Renovation und Einglasung Balkone Ost, Erstellen Solaranlage.
Standort: Seestrasse 102, Parzelle Nr. 1075, Koordinaten 2'630'032 / 1'170'034.
Zone: Landwirtschaftszone.
Gewässerschutzbereich: Au.
Schutzperimeter: Landschaftsschutzgebiet.
Schutzobjekt: erhaltenswertes K-Objekt gemäss Bauinventar der Gemeinde Unterseen.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. November 2026.
Es wird auf die Gesuchakten verwiesen. Auf das Aufstellen von Bauprofilen wird ausdrücklich verzichtet (Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD).
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Elektronische Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938
Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Unterseen, 12. Oktober 2026
Bauverwaltung Unterseen
Per 1. August 2027 bieten wir in unserer Baugruppe Brienz eine Lehrstelle an als
Fachmann / Fachfrau Betriebsunterhalt-Werkdienst
Lust auf einen Job an der frischen Luft? Komm in unser Team!
Du arbeitest gerne draussen, hast handwerkliches Geschick und packst gerne an? Du bist zuverlässig, freundlich und arbeitest gerne mit anderen zusammen? Dann bist du bei uns genau richtig!
Wir bieten dir einen abwechslungsreichen Ausbildungsplatz, bei dem kein Tag wie der andere ist.
Das erwartet dich in deiner 3-jährigen Ausbildung:
Bist du bereit, durchzustarten?
Dann freuen wir uns auf deine Bewerbung! Schicke einfach deine Zeugnisse, deinen Lebenslauf, Berichte von deinen Schnupperlehren, ein Foto und Referenzen an: Einwohnergemeinde Brienz, «Lehrstelle Baugruppe», Hauptstrasse 204, Postfach 256, 3855 Brienz.
Deine Bewerbung erwarten wir bis am Freitag, 30. Oktober 2026. Gerne laden wir dich anschliessend zu Schnuppertagen ein.
Bei Fragen steht dir Beat Gafner, Strassenmeister, unter Telefon 079 170 44 41 gerne zur Verfügung.
Bauverwaltung Brienz
Erlass einer Planungszone nach Art. 27 RPG und Art. 62 ff. BauG im Gebiet der Einwohnergemeinde Matten bei Interlaken, öffentliche Auflage
Der Gemeinderat Matten bei Interlaken hat am 5. Oktober 2026 gestützt auf Art. 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 und Art. 62 ff. des Baugesetzes des Kantons Bern vom 9. Juni 1985 mit sofortiger Wirkung folgende Planungszone beschlossen:
Planungszweck: Überprüfen der zulässigen Wohnnutzungen und der Einschränkung der Umnutzung von Erst- in Zweitwohnungen in den Wohn- und Mischzonen im Hinblick auf die Beschränkung von Zweitwohnungen und der touristischen Vermietungen zum Schutz von Erstwohnungen.
Planungsperimeter: in allen Wohn- und Mischzonen
Dauer: 2 Jahre
Wirkung: Innerhalb des Perimeters der Planungszone darf nichts unternommen werden, das den Planungszweck beeinträchtigen könnte.
Ablauf: Während der zweijährigen Planungszone erarbeitet die Arbeitsgruppe Massnahmenvorschläge, welche während des Verfahrens zur öffentlichen Auflage gebracht werden (Einladung zur Mitwirkung). Dies mit dem Ziel, das Gemeindebaureglement (GBR) zu überarbeiten. Die Beschlussfassung obliegt der Gemeindeversammlung. Die Genehmigung erfolgt durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) des Kantons Bern.
Richtlinien: Für die Erteilung von Bau- und Ausführungsbewilligungen im Perimeter der Planungszone werden folgende Richtlinien erlassen:
Angaben zur Auflage
Die Planungszone liegt während 30 Tagen, d.h. vom 15. Oktober bis 16. November 2026, bei der Bauverwaltung Matten bei Interlaken öffentlich auf. Sie kann während der Schalteröffnungszeiten oder unter www.matten.ch eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Während der Auflagefrist kann mit Einsprache geltend gemacht werden, die verfügte Planungszone oder ihre Dauer seien nicht notwendig oder die bekannt gegebene Planungsabsicht sei nicht zweckmässig.
Allfällige Einsprachen sind schriftlich und begründet bis 16. November 2026 beim Gemeinderat Matten bei Interlaken einzureichen.
Einwohnergemeinde Matten
Bauherrschaft: Alena Teresa Gros, Steindlerstrasse 4, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Fenster und Türe beim Wohnhaus, Ersatz Ölheizung durch Installation einer aussen aufgestellten Luft-Wasser-Wärmepumpe.
Standort: Wychelstrasse 4, Matten bei Interlaken, Parzelle Nr. 219, Koordinaten 2’631’992 / 1’169’942
Nutzungszone: Mischzone MA3.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. November 2026.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten und die Profile/Pflöcke verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sowie Lastenausgleichsansprüche sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
9. Oktober 2026
Bauverwaltung Matten
Zuccotti-Fonds
Die Einwohnergemeinde Interlaken verwaltet den Zuccotti-Fonds. Dieser bezweckt, dass bedrängten oder kranken Personen jeden Alters ein ausserhäuslicher Erholungs- oder Therapieaufenthalt kurz-, mittel- oder langfristig ermöglicht werden soll. Die Personen müssen seit mindestens fünf Jahren Wohnsitz in der Gemeinde Interlaken haben. Personen aus den anderen Bödeligemeinden können berücksichtigt werden, wenn es die verfügbaren Mittel erlauben.
Die Unterstützung kann mit schriftlichem Gesuch bei der Sozialkommission Interlaken-Unterseen, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken, beantragt werden.
Es können zum Beispiel Gesuche für folgende Leistungen gestellt werden:
Bei Fragen steht der Bereich Soziales unter Telefon 033 826 51 67 oder per Mail an soziales@interlaken.ch gerne zur Verfügung.
Bereich Soziales
Ausschreibung Zwischennutzung Des-Alpes-Wiese
Der Gemeinderat hat für die Legislatur 2025–2028 entschieden, eine Zwischennutzung auf dem Des-Alpes-Areal zu ermöglichen. Bis 30. Oktober 2026 können Organisationen, Vereine oder Privatpersonen ihr Gesuch für die Zwischennutzung im kommenden Jahr einreichen.
Folgende Bedingungen gelten:
Die Gesuche sind online an bauverwaltung@interlaken.ch zu senden. Ein Gesuch besteht aus maximal fünf Seiten und enthält den Angebotsbeschrieb, Lageplan und ein Nutzungskonzept. Physisch eingereichte Gesuche werden nicht berücksichtigt.
Eingabefrist: 30. Oktober 2026
Das ausgewählte Projekt wird Mitte Dezember kommuniziert.
Gemeinderat Interlaken
Konkurspublikation / Schuldenruf
Summarisches Verfahren nach Art. 231 SchKG
Ausgeschlagene Erbschaft der Sterchi-Rossel Greti, geb. 1. April 1939, von Matten b. Interlaken, 3800 Matten b. Interlaken, ZA: Stiftung Oertlimatt, Leissigenstrasse 30, 3704 Kräftigen, verstorben am 2. September 2026.
Datum der Konkurseröffnung: 14. September 2026.
Eingabefrist bis 14. November 2026
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 14. Oktober 2026.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Verkehrsanordnung
Der Gemeinderat Brienz verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2, gegebenenfalls auch Art. 32 Abs. 3 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG, SR 741.01) sowie Art. 44 Abs. 1 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) die folgende Verkehrsanordnungen:
Erstellen von fünf gebührenpflichtigen Parkplätzen, Parzelle Nr. 3793, Langachristrasse
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Oberland Ost erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.
Diese Verfügung tritt nach ihrer Veröffentlichung im Amtsanzeiger sowie nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.
Brienz, 15. Oktober 2026
Gemeinderat
Konkurspublikation / Schuldenruf
Summarisches Verfahren nach Art. 231 SchKG
Ausgeschlagene Erbschaft des Geissbühler Heinrich Oswald, geb. 30. März 1935, von Hasle bei Burgdorf BE, Klostergässli 3, 3800 Matten b. Interlaken, verstorben am 4. September 2026.
Datum der Konkurseröffnung: 5. Oktober 2026.
Eingabefrist bis 14. November 2026.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 14. Oktober 2026.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Konkurspublikation / Schuldenruf
Summarisches Verfahren nach Art. 231 SchKG
Ausgeschlagene Erbschaft der Funda Gertrude Adélaïde, geb. 5. Mai 1940, von Grindelwald BE, c/o Sunnsyta Ringgenberg, Kappelistrasse 6, 3852 Ringgenberg BE, verstorben am 24. Juli 2026.
Datum der Konkurseröffnung: 1. Oktober 2026
Eingabefrist bis 14. November 2026.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 14. Oktober 2026.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Bereich Steuern 23. bis 30. Oktober 2026 geschlossen
Aufgrund einer umfassenden Systemumstellung bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern bleibt der Schalter des Steuerbüros Interlaken von Freitag, 23., bis Freitag, 30. Oktober 2026, geschlossen.
Während dieser Zeit stehen die Dienstleistungen der Steuerverwaltung sowie des Bereichs Steuern nicht zur Verfügung.
Ab Montag, 2. November 2026, ist der Bereich Steuern wieder wie gewohnt für Sie da.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der kantonalen Steuerverwaltung (www.sv.fin.be.ch/de/start/ueber-uns/geplanter-betriebsunterbruch).
Gemeindeverwaltung Interlaken
Sperrung Gsteigbrücke
Infolge Reparaturarbeiten ist die Gsteigbrücke vom 19. bis 31. Oktober 2026 gesperrt. Während dieser Zeit ist die Gsteigbrücke nicht befahrbar. Fussgänger können die Brücke mit Einschränkungen passieren.
Bitte beachten Sie während dieser Zeit die Signalisation vor Ort, eine Umleitung ist signalisiert.
Bei Fragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung Gsteigwiler (Telefon 033 822 13 09) zur Verfügung.
Vielen Dank für das Verständnis.
Gsteigwiler, 12. Oktober 2026
Einwohnergemeinde Gsteigwiler
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
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