Bauherrschaft: Bichsel Stephan, Gurbenstrasse 7b, 3800 Unterseen, Bichsel Tobias, Steiniweg 10, 3812 Wilderswil.
Projektverfasserin: Architektur Box 96 GmbH, Spirenwaldstrasse 141, 3803 Beatenberg.
Bauvorhaben: Abbruch Gebäude Bahnhofstrasse 7a und 9; Sanierung Wohnhaus Bahnhofstrasse 7; Einbau von Klimageräten im Gebäude Bahnhofstrasse 7; Anbau Liftanlage an Gebäude Bahnhofstrasse 7; neuer gedeckter Veloabstellplatz am Gebäude Bahnhofstrasse 5 sowie zusätzlicher gedeckter Veloabstellplatz auf der Parzelle Nr. 1556; Umgestaltung der Umgebung auf der Parzelle Nr. 1379 mit Aussenpool, gedecktem Sitzplatz und Autoabstellplätzen; Neubau Einstellhalle (Aarmühlestrasse 2B) mit Autolift (Aarmühlestrasse 2A) auf den Parzellen Nrn. 1379 und 1557.
Standort: Interlaken, Bahnhofstrasse 5, 7, 7a und 9, Aarmühlestrasse 2A und 2B, Parzellen Nrn. 1379, 1556 und 1557.
Nutzungszone: Mischzone MA 3 und MK 4.
Inventar: keine.
Beanspruchte Ausnahmen:
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 24. November 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31, Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Interlaken
Bönigen, Gsteigwiler, Interlaken, Matten, Saxeten und Wilderswil
Ordentliche Mitgliederversammlung
Dienstag, 25. November 2025, Singsaal des Schulhauses Bönigen, 20.00 Uhr
Traktanden
Öffentliche Auflage
Es liegen zur Einsichtnahme bei den Gemeindeschreibereien Bönigen, Gsteigwiler, Interlaken, Matten, Saxeten und Wilderswil öffentlich auf:
Eingeladen und stimmberechtigt sind alle Beitragspflichtigen innerhalb des Perimeters. Für jedes Grundstück oder Werk besteht ein Stimmrecht. Wer Eigentümer mehrere Grundstücke, Werke und/oder Rechte ist, hat mehrerer Stimmrechte.
Die Stimmkarten müssen bei der entsprechenden Gemeindeverwaltung vor der Versammlung bezogen und der Zutrittskontrolle vorgelegt werden.
Gegen die Beschlüsse der Mitgliederversammlung kann innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden. Festgestellte Verfahrensmängel müssen während der Versammlung gerügt werden.
Einsprachen gegen die Abfassung des Protokolls sind während der Auflagefrist schriftlich und begründet der Schwellenkorporation Bödeli Süd, Hauptstrasse 30, 3800 Matten b. Interlaken, einzureichen.
Matten, 20. Oktober 2025
Schwellenkorporation Bödeli Süd
Öffentliche Auflage Wasserbaugesuch
Kommunales Wasserbaubewilligungsverfahren
Die Schwellenkorporation Gündlischwand legt gestützt auf Art. 30 ff. des Wasserbaugesetzes vom 14. Februar 1989 (WBG) das Wasserbaugesuch (kommunales Wasserbaubewilligungsverfahren) für das untenstehende Vorhaben auf. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innert der Auflagedauer schriftlich und begründet bei der Auflagestelle einzureichen.
Gemeinde: Gündlischwand.
Wasserbauträger: Schwellenkorporation Gündlischwand.
Gewässer: Allmigräbli.
Ort: Allmiwald, Koordinaten 2'636'180 / 1'164'435.
Vorhaben: WBB ISP Allmigräbli Gündlischwand: Ersatz des bestehenden Geschiebesammlers.
Beanspruchte Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist: 15. Oktober bis 15. November 2025.
Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Gündlischwand.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innert der Auflage- und Einsprachefrist schriftlich und mit Begründung der Einsprachestelle einzureichen.
Einspracheberechtigt sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer oder andere Personen, die ein schutzwürdiges Interesse haben (Art. 24 WBG). Das gleiche Recht kommt den nach der Bundes- oder nach der Baugesetzgebung befugten Organisationen und Behörden zu.
Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Gwatt (Thun), 10. Oktober 2025
Oberingenieurkreis I, Tiefbauamt des Kantons Bern
Bauherrschaft: Stiftung Ballenberg, Museumsstrasse 100, 3858 Hofstetten.
Projektverfasser: Christian Hulliger, Oberdorfstrasse 79, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Verstärkung bestehender Eventplatz Mittelland im Freilichtmuseum Ballenberg mit Kofferunterbau und Erstellen von Werkleitungsanschlüssen gemäss separatem Baubeschrieb.
Standort: Museumsstrasse Chimmersboden, Hofstetten, Parzelle Nr. 11 (BR 940), UeO «Freilichtmuseumszone», Zone mit besonderen baurechtlichen Ordnungen (UeO), Koordinaten 2’649’475 / 1’177’800.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. November 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Hofstetten bei Brienz, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung/Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Ordentliche Versammlung
Freitag, 28. November 2025, 20.15 Uhr im Gemeindesaal im Schulhaus
Traktanden
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Gündlischwand öffentlich auf.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Das Protokoll dieser Versammlung liegt vom 5. Dezember 2025 bis 5. Januar 2026 bei der Gemeindeverwaltung zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat einzureichen.
Alle in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten sowie Gäste sind zu der Versammlung freundlich eingeladen.
Zweilütschinen, 20. Oktober 2025
Gemeinderat Gündlischwand
Sperrung Planalpweg im Bereich Zindlis-Teiffi
Aufgrund von Belagsarbeiten wird das Teilstück des Planalpweges im Bereich Zindlis-Teiffi wie folgt gesperrt:
1 Arbeitstag in der Woche 45 (vom 3. bis 7. November 2025). Das genaue Datum ist wetterabhängig, bitte die Signalisation vor Ort beachten.
Besten Dank für das Verständnis.
Einwohnergemeinde Brienz / Bauverwaltung
Ordentliche Gemeindeversammlung
Freitag, 28. November 2025, 20.00 Uhr, im Schulhaus Habkern
Traktanden
Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung zur öffentlichen Einsichtnahme bei der Gemeindeverwaltung Habkern auf. Die Botschaft für die Stimmberechtigten wird ca. zwei Wochen vor der Versammlung allen Haushaltungen zugestellt und auf der Webseite www.habkern.ch (Aktuelles) aufgeschaltet.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Die Stimmberechtigten von Habkern sind herzlich zur Teilnahme an der Versammlung eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Habkern Wohnsitz haben.
Habkern, 23. Oktober 2025
Der Gemeinderat
Ordentliche Gemeindeversammlung
Freitag, 28. November 2025, 20.00 Uhr, im Schulhaus Habkern
Traktanden
Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung zur öffentlichen Einsichtnahme bei der Gemeindeverwaltung Habkern auf. Die Botschaft für die Stimmberechtigten wird ca. zwei Wochen vor der Versammlung allen Haushaltungen zugestellt und auf der Webseite www.habkern.ch (Aktuelles) aufgeschaltet.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Die Stimmberechtigten von Habkern sind herzlich zur Teilnahme an der Versammlung eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Habkern Wohnsitz haben.
Habkern, 23. Oktober 2025
Der Gemeinderat
Votation populaire (vote aux urnes) du 30 novembre 2025
La proposition suivante sera soumise au vote:
Fusion des paroisses évangéliques réformées de Goldiwil-Schwendibach, Lerchenfeld, Strättligen et Thoune-Stadt et de la paroisse française de Thoune ainsi que évangéliques-réformées la paroisse générale, en une seule paroisse de Thoune (Fusion des paroisses réformées de Thoune)
Les documents de vote seront envoyés aux électeurs au plus tard trois semaines avant le dimanche du scrutin. Les documents complets de fusion (le contrat de fusion, le règlement d'organisation et le règlement de fusion) ainsi que le rapport préliminaire de l'Office cantonal des communes et de l'aménagement du territoire seront disponibles à partir du vendredi 24 octobre 2025 aux secrétariats des paroisses participantes et à l'administration de la paroisse générale de Thoune pendant les heures d'ouverture officielles. Ils sont également disponibles sur le site web www.ref-kirche-thun.ch.
Les personnes inscrites au registre électoral qui n'ont pas reçu leur carte électorale ou qui l'ont perdue peuvent en demander une duplicata jusqu'au jeudi 28 novembre 2025, 12 heures, auprès de l'administration de la paroisse générale de Thoune, Schlossberg 8, 3600 Thoune. Les électeurs concernés doivent se présenter en personne et apporter leur passeport ou leur carte d'identité.
Bureaux de vote / Heures d'ouverture
Vote par correspondance
Les mêmes règles que pour les votations fédérales et cantonales s'appliquent au vote par correspondance. Pour la procédure, veuillez suivre les instructions au dos de l'enveloppe-réponse. Pour toute question, veuillez contacter l'administration de la paroisse générale au 033 225 70 00.
N'oubliez pas de signer votre carte de légitimation.
Le vote par correspondance est possible jusqu'au dimanche 30 novembre 2025 à 8h00, dans la boîte aux lettres prévue à cet effet à l'administration de la paroisse générale, Schlossberg 8. Le matériel de vote peut également être déposé au guichet de l'administration, Schlossberg 8, du lundi au vendredi, de 8h00 à 12h00 (dernier jour: 28 novembre 2025, 12h00). Si le matériel de vote n'est pas envoyé par la poste ou déposé à l'administration, mais déposé à la poste, les délais de livraison de la poste doivent être respectés (veuillez affranchir le colis).
Recours légaux
Les recours éventuels doivent être déposés par écrit et motivés dans un délai de trente jours auprès de la préfète à Thoune. Le délai commence à compter le lendemain du scrutin. Si des actes liés à la préparation du scrutin font l'objet d'une réclamation, le recours contre ces actes doit être déposé dans un délai de 10 jours. Le délai commence à partir du lendemain de l'ouverture ou de la publication de l'acte contesté.
Dispositions pénales
Quiconque collecte, remplit, modifie ou distribue systématiquement des bulletins de vote est puni d'une peine d'emprisonnement ou d'une amende (article 282 du ode pénal).
Evangelisch-reformierte Gesamtkirchgemeinde Thun
Der Kleine Kirchenrat
Bauherrschaft: Starbucks Coffee Switzerland GmbH, Industriestrasse 27, 8604 Volketswil.
Projektverfasserin: Bureau Lüthi AG, St. Jakobstrasse 31, 8004 Zürich.
Bauvorhaben: Einbau Starbucks Coffee House, Anbringen von Leuchtreklamen, Erstellen eines Kehrichtplatzes. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb ohne Alkoholausschank; 65 Sitzplätze innen und 6 Sitzplätze auf der Terrasse, Öffnungszeiten: täglich bis 20.00 Uhr.
Standort: Bahnhofstrasse 14, Parzelle Nr. 231, Mischzone MK mit GZ, Koordinaten 2’631’661 / 1’170’405.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, Ortsbildgestaltungsbereich (Art. 511 GBR), Baugruppe D (Interlaken, Zentrum) und ISOS-Gebiet.
Ausnahme: Bauten über der Baulinie (Art. 80 SG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 24. November 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Markierungen verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Wei Ma, Eggmatt 4, 6315 Oberägeri, vertreten durch Felix Schweizer, Tavelweg 18, 3008 Bern.
Projektverfasserin: Plan C GmbH, Wasserwerkgasse 20, 3011 Bern.
Bauvorhaben: Renovation ehemaliges Hotel Splendid für Wiederaufnahme des Hotelbetriebes mit 40 Zimmern und 100 Betten. Hinweis: Es handelt sich um eine kurzzeitige Vermietung der Zimmer (ohne Kochgelegenheit).
Standort: Höheweg 33, Parzelle Nr. 567, Mischzone MK mit GZ, Koordinaten 2’631’921 / 1’170’580.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, Baugruppe D (Interlaken Zentrum).
Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt (RRB vom 21. Oktober 1987).
Ausnahmen: Sommerlicher Wärmeschutz (Art. 16 KenV).
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. November 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Gemeindeversammlung
Mittwoch, 26. November 2025, 19.30 Uhr im Schulhaus
Traktanden
Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Traktanden 1a, 1b, 2, 3, 4 und 5 liegen 30 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung Niederried öffentlich auf. Über das Traktandum 1c (Finanzplan) wird an der Gemeindeversammlung orientiert.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann gestützt auf Art. 63 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden.
Rügepflicht
Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung ist gemäss Art. 31 Abs. 1 Gemeindeordnung sofort zu beanstanden. Das Protokoll vom 26. November 2025 wird 7 Tage nach der Gemeindeversammlung während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Werden innert der Auflagefrist keine schriftlich begründeten Einwände erhoben, erfolgt die Genehmigung durch den Gemeinderat (Art. 76 Abs. 3 Gemeindeordnung).
Vor der Versammlung wird allen Haushaltungen ein Informationsblatt mit den detaillierten Angaben zu den Traktanden zugestellt. Die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger werden zur Teilnahme an dieser Versammlung freundlich eingeladen.
Gemeinderat Niederried
Ordentliche Kirchgemeindeversammlung
Sonntag, 30. November 2025, 11.15 Uhr im Saal des Beatushus, Schloss-Strasse 4, 3800 Interlaken
Traktanden
Das Budget 2026 und der Finanzplan liegen 30 Tage vor der Versammlung im Pfarreisekretariat öffentlich auf. Die Dokumente sind zusätzlich auf der Website kath-interlaken.ch/Kirchgemeinde einsehbar.
Gemäss Organisationsreglement der Kirchgemeinde liegt das Protokoll der Versammlung vom 30. November 2025 sieben Tage nach der Versammlung während 30 Tagen im Pfarreisekretariat öffentlich auf. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Kirchgemeinderat erhoben werden.
Zu dieser Versammlung sind alle Mitglieder der röm.-kath. Kirchgemeinde Interlaken freundlich eingeladen. Stimm- und wahlberechtigt sind alle Katholiken ab dem 18. Altersjahr, welche seit mindestens 3 Monaten bei einer zur röm.-kath. Kirchgemeinde Interlaken gehörenden Gemeinde angemeldet sind.
Der Kirchgemeinderat
Änderungen im Anhang II zum Personalreglement / Genehmigung und Inkrafttretung
(Bekanntmachung gemäss Art. 45 ff. kant. Gemeindeverordnung)
Genehmigung
Der Einwohnergemeinderat Unterseen hat am 13. Oktober 2025 Änderungen im Anhang II zum Personalreglement der Einwohnergemeinde Unterseen sowie deren Inkrafttreten per 1. Januar 2026 beschlossen.
Rechtsmittel
Gegen die oben genannten Änderungen sowie deren lnkrafttretung kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung beim Regierungsstatthalteramt lnterlaken-Oberhasli schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Bezug der Erlasse
Der geänderte Erlass kann auf der gemeindeeigenen Homepage www.unterseen.ch heruntergeladen oder während den Büroöffnungszeiten bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden.
Unterseen, 13. Oktober 2025
Der Einwohnergemeinderat
Parkplatzverordnung – Teilrevision
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 13. Oktober 2025 Änderungen (Teilrevision) der Parkplatzverordnung genehmigt. Die teilrevidierte Parkplatzverordnung tritt vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden per sofort in Kraft.
Der Beschluss wird hiermit gemäss Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung veröffentlicht. Die Verordnung kann bei der Gemeindeverwaltung Matten bezogen oder unter www.matten.ch eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, erhoben werden.
Der Gemeinderat
Ordentliche Gemeindeversammlung
Mittwoch, 3. Dezember 2025, 19.30 Uhr im Gemeindesaal des Gemeindehauses in Oberried
Traktanden
Öffentliche Auflage
Der Entwurf des neuen Reglements über die Aufgabenübertragung und die Spezialfinanzierung im Bereich Abwasserentsorgung sowie die Unterlagen zu den weiteren Geschäften der Gemeindeversammlung können ab dem 27. Oktober 2025 in der Gemeindeverwaltung oder digital unter www.oberried.ch eingesehen werden.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Teilnahme und Stimmrecht
Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt sind sämtliche Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit mindestens 3 Monaten politischen Wohnsitz in der Gemeinde haben (Art. 13 Abs. 1 Gemeindegesetz).
Oberried, 15. Oktober 2025
Der Gemeindeschreiber: Pirmin Schenk
Ordentliche Gemeindeversammlung
Freitag, 28. November 2025, 20.00 Uhr, Saal Mehrzweckgebäude
Traktanden
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeschreiberei öffentlich auf.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Das Protokoll dieser Versammlung wird ab dem 5. Dezember 2025 während 20 Tagen in der Gemeindeschreiberei öffentlich aufgelegt. Die Auflage wird im Anzeiger Interlaken publiziert. Gegen die Abfassung des Protokolls kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden (Art. 77 Abs. 2 und Abs. 3 Organisationsreglement).
Herzlich lädt der Gemeinderat zur Versammlung und zum anschliessenden Apéro ein.
Lütschental, 15. Oktober 2025
Gemeinderat Lütschental
Ordentliche Burgerversammlung
Freitag, 28. November 2025, 19.30 Uhr, Saal Mehrzweckgebäude
Traktanden
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Burgerversammlung bei der Gemeindeschreiberei öffentlich auf.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Stimmrecht
An der Burgerversammlung ist stimmberechtigt, wer in der Gemeinde wohnt, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und im Burgerrodel eingetragen ist (Art. 29 Abs. 3 OgR).
Auflage Protokoll
Das Protokoll dieser Versammlung wird ab dem 4. Dezember 2025 während 20 Tagen in der Gemeindeschreiberei öffentlich aufgelegt. Die Auflage wird im Anzeiger Interlaken publiziert. Gegen die Abfassung des Protokolls kann während der Auflagefrist bei der Burgerkommission schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden (Art. 77 Abs. 2 und Abs. 3 des Organisationsreglements der Gemischten Gemeinde Lütschental).
Lütschental, im Oktober 2025
Burgerkommission Lütschental
Beschlüsse des Grossen Gemeinderats und obligatorisches Referendum
Der Grosse Gemeinderat hat am 14. Oktober 2025 folgende Beschlüsse gefasst:
Budget 2026
Änderung Personalreglement
Der neue Artikel 18e Weiterbildungen des Personalreglements 2011 wird mit Inkrafttreten auf den 1. Januar 2026 genehmigt.
Ersatzwahl in die Baukommission
Auf Antrag der FDP und als Ersatz für die zurücktretende Emel Marjanovic wird Marc Sahli, 1982, für den Rest der laufenden Amtsdauer vom 1. November 2025 bis 31. Dezember 2028 als Mitglied der Baukommission gewählt.
Rechtsmittel
Gegen die obigen Beschlüsse kann beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, innert 30 Tagen (gegen die Kommissionsersatzwahl innert zehn Tagen) ab der vorliegenden Publikation Beschwerde eingereicht werden.
Obligatorisches Referendum
Das Budget 2026 untersteht nach Artikel 4 des Organisationsreglements 2000 vom 28. November 1999 (OgR 2000) dem obligatorischen Referendum. Die Abstimmung findet am 30. November 2025 statt. Es wird auf die separate Publikation der Abstimmungsanordnung verwiesen.
Änderung des Gebührentarifs zum Bestattungs- und Friedhofreglement
In Anwendung von Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Ringgenberg an seiner Sitzung vom 14. Oktober 2025 die Änderung des Gebührentarifs zum Bestattungs- und Friedhofreglement (Buchstabe i, Grabunterhaltspflege für 25 Jahre, neu Fr. 4500.–, alt Fr. 4000.–) genehmigt hat.
Der geänderte Gebührentarif tritt vorbehältlich aller dagegen erhobenen Beschwerden per 1. Januar 2026 in Kraft. Der Gebührentarif kann bei der Gemeindeverwaltung Ringgenberg oder online unter www.ringgenberg.ch eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Änderung des Gebührentarifs zum Bestattungs- und Friedhofreglement der Einwohnergemeinde Ringgenberg kann innert 30 Tagen seit Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden.
Gemeinderat Ringgenberg
Gestalte unsere Gemeinde mit!
Die Einwohnergemeinde Schwanden bei Brienz sucht zur Verstärkung ihres Teams per 1. Januar 2026 oder nach Vereinbarung eine/n
Sachbearbeiter/-in Verwaltung 40–60%
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Dann freuen wir uns auf Deine Bewerbung – auch gerne per Mail an pia.riesen@schwandenbrienz.ch. Dass Du mit uns die Gemeinde gestalten willst, ist für uns die grösste Motivation. Darum verzichten wir bei dieser Stelle auf ein Motivationsschreiben.
Bei Fragen gibt Dir Pia Riesen-Hauri, Gemeindeverwalterin, unter Telefon 033 521 44 55 gerne Auskunft.
Bauherrschaft und Projektverfasser: Bruno und Doris Burkhard, Untere Goldey 21, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Fensterersatz EG West: Ersatz eines Fensters westseitig und zweier Fenster südseitig, neu ohne Sprossen, Masse unverändert (nachträgliches Baugesuch).
Standort: Untere Goldey 21, Parzelle Nr. 1406, Koordinaten 2'631'681 / 1'170'933.
Zone: UeO/Uferschutzplan «Goldey».
Gewässerschutzbereich: Au.
Schutzperimeter: Ortsbildschutzgebiet B.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 24. November 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Auf das Aufstellen von Bauprofilen wird ausdrücklich verzichtet (Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD).
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938
Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Unterseen, 20. Oktober 2025
Bauverwaltung Unterseen
Fakultatives Referendum
Der Gemeinderat Grindelwald hat am 14. Oktober 2025 in Anwendung von Art. 34 Abs. 4 und Art. 26 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Grindelwald folgenden Beschluss gefasst:
Das Bauvorhaben wurde dem Amt für Wasser und Abfall zur Vorprüfung zugestellt und dieses kann eine Bewilligung in Aussicht stellen. Im Frühling 2026 sollen die Bauarbeiten ausgeführt werden, damit der öffentliche Busverkehr sowie der Alpbetrieb nicht beeinträchtigt werden.
Fakultatives Referendum, Art. 26 der Gemeindeordnung
100 Stimmberechtigte können innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung des entsprechenden Beschlusses im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde mittels Unterschrift verlangen, dass ein Beschluss des Gemeinderats gemäss Art. 34 Abs. 4 der Gemeindeversammlung unterbreitet wird.
Die Frist zur Einreichung der Unterschriften beim Gemeinderat beträgt 30 Tage ab der ersten Publikation (23. Oktober 2025). Diese Frist endet somit am Montag, 24. November 2025.
Die Akten liegen während der Referendumsfrist zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten auf der Gemeindeverwaltung auf.
Grindelwald, 14. Oktober 2025
Gemeinderat Grindelwald
Ordentliche Gemeindeversammlung
Freitag, 28. November 2025, 20.00 Uhr im Schulhaus
Traktanden
Aktenauflage
Die detaillierten Unterlagen zum Budget 2026 und das neue Campingreglement können zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Die Unterlagen stehen zudem auf der Internetseite www.daerligen.ch zur Verfügung. An der Gemeindeversammlung werden keine
Detaillexemplare aufgelegt. Die Botschaft mit detaillierten Informationen zu den Traktanden wird an alle Haushalte verschickt.
Rechtsmittel
Beschwerden sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli in 3800 Interlaken einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Zur Gemeindeversammlung sind alle Stimmberechtigten und Gäste eingeladen. Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben (Art. 19 Organisationsreglement).
Därligen, 20. Oktober 2025
Der Gemeinderat
Aufgebot Aushebung 2025
Frauen und Männer mit Jahrgang 2005 sowie ältere, welche im Jahr 2025 zugezogen sind, werden gestützt auf Art. 2 und Art. 4 des Feuerwehrreglements zur Aushebung aufgeboten:
Datum und Zeit: Mittwoch, 5. November 2025, 20.00 Uhr
Ort: Feuerwehrmagazin Hellbach, Grindelwald
Alle in der Gemeinde wohnhaften Frauen und Männer zwischen dem 21. und dem 50. Altersjahr werden der Feuerwehrpflicht unterstellt. Ausländische Staatsangehörige mit Niederlassungsbewilligung «C-Ausweis» werden hinsichtlich der Feuerwehrpflicht den Schweizer Bürgern gleichgestellt. Niemand hat darauf Anspruch, in die Feuerwehrdienste eingeteilt zu werden.
Der Fachausschuss Feuerwehr bestimmt, ob Pflichtige aktiven Feuerwehrdienst zu leisten oder eine Ersatzabgabe zu bezahlen haben. Bei diesem Entscheid sind die Bedürfnisse der Feuerwehr sowie persönliche und berufliche Verhältnisse (Alter, Arbeits- und Wohnort der Pflichtigen) zu berücksichtigen.
An- und Abmeldungen sind schriftlich beim Sekretariat Feuerwehr, Katrin Balmer, Sulzweg 16, 3818 Grindelwald, bis am 4. November 2025 einzureichen. Personen, welche keinen Fragebogen erhalten haben, jedoch gerne aktiven Feuerwehrdienst leisten möchten, melden sich telefonisch oder schriftlich ebenfalls bis am 4. November 2025 beim Kommandanten Hans von Allmen, Telefon 079 482 09 46.
Unentschuldigtes Fernbleiben von der Aushebung wird mit einer Busse von Fr. 80.– belegt (Ziffer 22 Abs. 3 Anhang Feuerwehrreglement).
Kommando Feuerwehr Grindelwald / Lütschental
Aufgebot Aushebung 2025
Personen mit Jahrgang 2005 sowie ältere Personen, welche im Jahr 2025 zugezogen sind, werden gestützt auf Art. 2 und 4 des Feuerwehrreglements zur Aushebung aufgeboten:
Datum und Zeit: Mittwoch, 5. November 2025, 20.00 Uhr
Ort: Feuerwehrmagazin Hellbach
Alle in der Gemeinde wohnhaften Personen zwischen dem 21. und dem 50. Altersjahr werden der Feuerwehrpflicht unterstellt. Ausländische Staatsangehörige mit Niederlassungsbewilligung «C-Ausweis» werden hinsichtlich der Feuerwehrpflicht den Schweizer Bürgerinnen und Bürgern gleichgestellt. Niemand hat darauf Anspruch, in die Feuerwehrdienste eingeteilt zu werden.
Der Fachausschuss Feuerwehr bestimmt, ob Pflichtige aktiven Feuerwehrdienst zu leisten oder eine Ersatzabgabe zu bezahlen haben. Bei diesem Entscheid sind die Bedürfnisse der Feuerwehr sowie persönliche und berufliche Verhältnisse (Alter, Arbeits- und Wohnort der Pflichtigen) zu berücksichtigen.
An- und Abmeldungen sind schriftlich beim Sekretariat Feuerwehr, Katrin Balmer, Sulzweg 16, 3818 Grindelwald, bis am 4. November 2025 einzureichen. Personen, welche keinen Fragebogen erhalten haben, jedoch gerne aktiv Feuerwehrdienst leisten möchten, melden sich telefonisch oder schriftlich ebenfalls bis am 4. November 2025 beim Kommandanten, Hans von Allmen, Telefon 079 482 09 46.
Unentschuldigtes Fernbleiben von der Aushebung wird mit einer Busse von Fr. 80.– belegt (Ziff. 22,3 Anhang Feuerwehrreglement).
Kommando Feuerwehr Grindelwald / Lütschental
Resultate Gemeinderatswahlen vom 19. Oktober 2025
Zahl der Stimmberechtigten: 2652
Zahl der eingelangten Stimmkarten: 838
Stimmbeteiligung: 31,60%
Zahl der eingelangten Wahlzettel: 835
Zahl der leeren Wahlzettel: 1
Zahl der ungültigen Wahlzettel: 8
Gültige Wahlzettel: 826
Liste 1: Sozialdemokratische Partei (SP)
Stimmen
Gewählt sind
Liste Nr. 2: Schweizerische Volkspartei (SVP)
Stimmen
Gewählt sind
Liste Nr. 3: FDP.Die Liberalen (FDP)
Stimmen
Gewählt sind:
Rechtsmittel
Allfällige Beschwerden gegen diese Wahlen sind innert 10 Tagen schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Pfarrkreisversammlung
Sonntag, 23. November 2025, im Anschluss an den Gottesdienst in der Schlosskirche Interlaken
Zu dieser Versammlung sind alle stimmberechtigten Mitglieder herzlich eingeladen.
Matten, 20. Oktober 2025
Pfarrkreiskommission Interlaken-Matten
Anordnung einer Abstimmung
Der Gemeinderat hat den nächsten Termin für Abstimmungen in Gemeindeangelegenheiten auf den 30. November 2025 angesetzt. An diesem Termin wird den Stimmberechtigten folgendes Geschäft zum Entscheid vorgelegt:
Budget 2026
Gegen die Anordnung der Abstimmung kann innert 30 Tagen seit der vorliegenden Publikation und gegen das Ergebnis der Urnenabstimmung innert 30 Tagen ab der Urnenabstimmung beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde eingereicht werden.
Interlaken, 15. Oktober 2025
Gemeinderat Interlaken
Sperrung Strasse Gofri bis Erli Bachtalen
Aufgrund von Belagsarbeiten wird das Teilstück der Strasse Gofri bis Erli Bachtalen wie folgt gesperrt:
Montag, 3., bis Freitag, 7. November 2025
Bitte die Signalisationen vor Ort beachten.
Besten Dank für das Verständnis.
Einwohnergemeinde Brienz / Bauverwaltung
Bauherrschaft: Eiermann Daniel und Bösch Rahel, Bernastrasse 21, 3800 Interlaken.
Projektverfasser: Streich Holzbau, Eichzun 3, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Ersatz Gasheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe, Kamin versetzen (wird neu für Schwedenofen benutzt), Montage Aufdach-PV-Anlage, Sichtschutzwand auf der südseitigen Parzellengrenze.
Standort: Rothornstrasse 15, Parzelle Nr. 1198.
Nutzungszone: Wohnzone W3.
Inventar: keine.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 24. November 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Ordentliche Gemeindeversammlung
Freitag, 28. November 2025, 20.15 Uhr im Schulhaus Gsteigwiler
Traktanden
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz, Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Das Protokoll dieser Versammlung liegt ab 5. Dezember 2025 für 30 Tage bei der Gemeindeverwaltung zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat einzureichen.
Alle Stimmberechtigten und Gäste sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.
Gsteigwiler, 17. Oktober 2025
Gemeinderat Gsteigwiler
Änderung Kurtaxenverordnung der Einwohnergemeinde Leissigen
Gestützt auf die Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 Art. 45 wird das Inkrafttreten der an der Gemeinderatssitzung vom 13. Oktober 2025 beschlossenen Änderung der Kurtaxenverordnung per 1. Mai 2026 bekannt gegeben.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen seit dieser Publikation schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde eingereicht werden.
Die Änderung der Kurtaxenverordnung kann in der Gemeindeverwaltung Leissigen oder auf unserer Homepage www.leissigen.ch unter der Rubrik «Aktuell/öffentliche Auflage» eingesehen werden.
Gemeinderat Leissigen
Gemeindeversammlung
Freitag, 28. November 2025, 20.00 Uhr in der Turnhalle Bönigen
Traktanden
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Die Stimmberechtigten von Bönigen sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Bönigen Wohnsitz haben.
Bönigen, 6. Oktober 2025
Namens des Gemeinderates
Der Gemeindeschreiber
Gemeindeversammlung vom Freitag, 28. November 2025
Der Gemeinderat lädt alle Gemeindebürger:innen herzlich ein:
Traktanden
Im Anschluss an die Gemeindeversammlung sind die Anwesenden herzlich zu einem Umtrunk sowie einem Imbiss eingeladen.
Auflage
Die Akten für die Gemeindeversammlung liegen 30 Tage vor der Versammlung, d. h. ab Montag, 27. Oktober 2025, in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf. Zudem wird zu gleichem Zeitpunkt die Botschaft für die Gemeindeversammlung vom 28. November 2025 auf der Homepage der Einwohnergemeinde Matten b. Interlaken (www.matten.ch) aufgeschaltet.
Stimmrecht
Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde Matten bei Interlaken angemeldet sind.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Verlängerung Einheimischenausweise
Im Vorfeld zur Gemeindeversammlung von 19.00 bis 20.00 Uhr können auch Einheimischenausweise verlängert werden (keine Neuausstellungen).
Der Gemeinderat
Ordentliche Gemeindeversammlung
Freitag, 21. November 2025, 20.15 Uhr im Gmeindshus Goldswil
Traktanden
Unterlagen zur Gemeindeversammlung können über unsere Webseite www.bgrigo.ch eingesehen und ausgedruckt werden.
Goldswil, 8. Oktober 2025
Der Bäuertburgerrat
Auszahlung Burgernutzen
Die Auszahlung des Burgernutzens für die Burgergemeinde Ringgenberg-Goldswil und die Bäuertburgergemeinde Goldswil erfolgt wiederum gleichzeitig an folgenden Tagen:
Für Burger/-innen wohnhaft in Ringgenberg von 16.30 bis 19.00 Uhr in der Burgerverwaltung in Ringgenberg. Mit Apéro im Freien.
Für Burger/-innen wohnhaft in Goldswil von 18.00 bis 20.00 Uhr im Gemeindehaus in Goldswil. Mit Apéro im Gemeindehaus.
In Ausnahmefällen wird der Burgernutzen auch nach Hause gebracht. In diesem Fall bitten wir Sie, sich mit Frau Barbara Frutiger, Telefon 033 821 01 88, Ringgenberg, oder mit Herrn Roland Gurtner, Telefon 079 434 40 29, Goldswil, in Verbindung zu setzen.
Burgerrat Ringgenberg
Bäuertburgerrat Goldswil
Bauherrschaft: Christopher und Birte Schultz, Schulhausstrasse 40, 3800 Unterseen.
Projektverfasserin: asf architekten GmbH, Seemattenweg 15, 3853 Niederried.
Bauvorhaben: Umbau und Erweiterung Wohnhaus.
Standort: Schulhausstrasse 40, Parzelle Nr. 424, Koordinaten 2'630'924 / 1'170'560.
Zone: Wohnzone W2.
Gewässerschutzbereich: Au.
Schutzperimeter: epochenmässig einheitlicher Baubestand.
Schutzobjekt: nein.
Ausnahmen: Art. 26 GBR betreffend Unterschreitung Grenzabstand.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 24. November 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938
Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Unterseen, 14. Oktober 2025
Bauverwaltung Unterseen
Einladung zur 69. Abgeordnetenversammlung
Donnerstag, 27. November 2025, 19.45 Uhr im Waldhotel Unspunnen, Matten
Traktanden
Öffentliche Auflage
Die Akten zu den traktandierten Geschäften liegen 30 Tage vor der Versammlung bei den Verbandsgemeinden zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen die Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt von Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Die Abgeordnetenversammlung ist öffentlich. Stimmberechtigt sind die Delegierten der Verbandsgemeinden. Im Anschluss der Versammlung wird ein kleiner Imbiss offeriert.
Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie, uns Ihre Teilnahme mit oder ohne Imbiss bis zum 20. November 2025 per E-Mail schlachthausboedeli@hotmail.com bekannt zu geben. Besten Dank.
Interlaken, 15. Oktober 2025
Der Vorstand
Kirchgemeindeversammlung
Dienstag, 25. November 2025, 19.30 Uhr Pfarrsaal in Brienz
Traktanden
Das Protokoll vom 26. Juni 2025 und das Budget 2026 liegen während 30 Tagen vor der Versammlung im Sekretariat der Kirchgemeinde, Hauptstrasse 26 in Meiringen öffentlich auf.
Zu dieser Versammlung sind alle Mitglieder der röm.-kath. Kirchgemeinde Oberhasli-Brienz freundlich eingeladen. Stimm- und wahlberechtigt sind alle Katholiken/-innen ab dem 18. Altersjahr, welche seit mindestens drei Monaten bei einer der zur röm.-kath. Kirchgemeinde Oberhasli-Brienz gehörenden Gemeinde angemeldet sind.
Anschliessend sind alle Teilnehmer/-innen herzlich zum Apéro eingeladen.
Der Kirchgemeinderat
Information Trinkwasserqualität Isenfluh, Gemeinde Lauterbrunnen
Gemäss den Untersuchungen der Firma Aquatest Trink- und Badewasseranalytik vom 8. Oktober 2025 entspricht das Trinkwasser der Wasserversorgung Isenfluh den gesetzlichen Anforderungen.
Bakteriologische Qualität: einwandfrei.
Härtegrad: 20,65° fH, Härtebereich mittelhart.
Das Trinkwasser stammt aus den Quellen Ober- und Unterisenfluh. Das Quellwasser wird mittels einer
Ultraviolettanlage desinfiziert.
Weitere Auskünfte betreffend Wasserversorgung oder Wasserqualität können bei der Gemeindeverwaltung
Lauterbrunnen, Telefon 033 856 50 70, eingeholt werden.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
Für die Wasserversorgung Isenfluh:
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Richterliches Verbot
Der Eigentümer der Grundstücke Matten bei lnterlaken-Grundbuchblatt Nm. 740, 1029 und 1030 (Strübiswäldli Wagnera, Strübiswäldli und Strübishubel Wagnera) lässt hiermit die Grundstücke gegen jegliche Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.
Verboten sind insbesondere das unerlaubte Begehen, Befahren und Parkieren von Fahrzeugen jeglicher Art sowie das Abstellen von Campern, das Zelten und das Deponieren von Abfall.
Das Verbot gilt unbefristet.
Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden gemäss Art. 258 Abs. 1 ZPO auf Antrag mit einer Busse bis zu Fr. 2000.– bestraft.
Art. 260 Abs. 1 ZPO
Wer das Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen seit dessen Bekanntmachung und Anbringung auf dem Grundstück beim Gericht Einsprache zu erheben. Die Einsprache bedarf keiner Begründung.
Interlaken, 31. Juli 2025
Der Eigentümer:
sig. Erich Bruno Balmer
Richterlich bewilligt:
Thun, 29. September 2025
Regionalgericht Oberland
Zivilabteilung
Der Gerichtspräsident:
sig. Jost
Altpapier- und Kartonsammlung
Mittwoch, 29. Oktober 2025, ab 7.30 Uhr
Die Altpapier- und Kartonsammlung wird durch die Schule Därligen durchgeführt. Das Papier und der Karton muss separat gebündelt vor Ihrem Wohnhaus bereitgestellt sein. Bitte kindergerechte Bündel bereitstellen.
Besten Dank!
Gemeindeverwaltung Därligen
Kehrichtabfuhr
Wie in den Vorjahren wird die Kehrichtabfuhr während der Frühwintermonate reduziert. Ab der Kalenderwoche 45 (4. November 2025) bis und mit Woche 50 (12. Dezember 2025) findet die Kehrichtabfuhr deshalb nur noch jeweils freitags statt. Der Abfuhrtag Dienstag fällt in dieser Zeit weg.
Wir bitten Sie um Verständnis.
Bauverwaltung Beatenberg
Markt in Interlaken – Sperrung Höheweg
Der Warenmarkt findet im Jahr 2025 wiederum vier Mal auf dem Höheweg statt. Am Sonntag, 2. November 2025, muss deshalb der Höheweg von 8.00 bis 20.00 Uhr von der Einmündung Strandbadstrasse bis zur Einmündung Harderstrasse für jeglichen Verkehr (auch Velos) gesperrt werden.
Umleitungen sowie Zufahrten zu den betroffenen Hotels werden signalisiert. Der öffentliche Verkehr wird ebenfalls umgeleitet, die Haltestellen entlang des Höhewegs werden an diesem Tag nicht bedient.
Polizeiinspektorat Interlaken
Bauherrschaft: Marcel und Anita Huber, Schriedstrasse 72, 3858 Hofstetten, sowie Janos und Andrea Stähli, Scheidweg 3, 3858 Hofstetten, Gisler Architektur und Bauplanung AG, Daniel Gisler, Alpbachstrasse 8, 3860 Meiringen.
Projektverfasserin: Gisler Architektur und Bauplanung AG, Alpbachstrasse 8, 3860 Meiringen.
Bauvorhaben: Neubau Zweifamilienhaus mit zwei gedeckten Autounterständen.
Standort: Houwetliweg, Parzelle Nr. 845/BR1004, Wohnzone W2, Koordinaten 2’648’352 / 1’178’506.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: gelb-weiss.
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. November 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Hofstetten bei Brienz, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Jürg Gafner und Mona Gnägi, Gofri 5, 3855 Brienz.
Projektverfasserin: Houseler AG, Marianne Imesch, Museumsstrasse 25, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Anbau Treppenaufgang und energetische Sanierung Dachgeschoss.
Standort: Gemeinde Brienz, Gorfi 5, Parzelle Nr. 2832.
Zone: Landwirtschaftszone (LWZ).
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahme: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 24. November 2025.
Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz, BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Belagsarbeiten Alte Stechelbergstrasse
Auf zwei Abschnitten der Alten Stechelbergstrasse werden vom 27. bis zum 31. Oktober 2025 Belagsarbeiten ausgeführt.
Während der Vorarbeiten ab dem 27. Oktober 2025 ist mit Behinderungen und längeren Wartezeiten zu rechnen. Während des Belageinbaus, welcher voraussichtlich vom 28. bis 30. Oktober 2025 stattfindet, ist die Strasse für jeglichen Verkehr gesperrt. Der Durchgang für Fussgänger ist für Anwohner sichergestellt. Für andere Fussgänger wird der Durchgang zwischen der Brücke Louweligräbli und dem Buechenbächli mittels Verkehrsdienst gesperrt.
Für Blaulichtdienste gilt die Ausnahme, diese können bei Notfällen jederzeit durchfahren.
Die Arbeiten sind witterungsabhängig, die Daten können sich deswegen kurzfristig ändern. Wir bitten Sie, die Signalisationen und Hinweise vor Ort zu beachten. Allfällige Änderungen werden ebenfalls auf der Website der Gemeinde Lauterbrunnen publiziert.
Wir danken für Ihre Kenntnisnahme und das Verständnis.
Einwohnergemeinde Lauterbrunnen
Gesuchsteller: Bernhard Wyss, Talstrasse 31, 3805 Goldswil b. Interlaken.
Projektverfasserin: Imboden Architektur AG, Seestrasse 17, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Neubau einer Einstell- und Lagerhalle.
Standort: Seestrasse 4, Gbbl. Nr. 2353 / BR1897, Koordinaten 2’635’886 / 1’172’891.
Nutzungszone: Wohn- und Gewerbezone WG2.
Schutzobjekt: ISOS-Perimeter Nr. IX (Neubaubereich Bir Sagi) mit dem Erhaltungsziel b.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Naturgefahren: keine.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2025-7144). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. November 2025.
Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Ringgenberg, 13. Oktober 2025
Bauverwaltung Ringgenberg
Bauherrschaft: Waldabteilung Alpen, Amt für Wald und Naturgefahren, Schlossgasse 6, 3752 Wimmis.
Projektverfasser: Pan Bern, Hirschengraben 24, 3001 Bern.
Bauvorhaben: Aufstellen von Informationstafeln Nrn. 5, 6, 11 und 16 im Waldreservat Grünenbergpass.
Standort: Waldreservat Grünenbergpass, Beatenberg, Eriz und Habkern, Parzellen Nrn. 240 (Beatenberg), 4 (Eriz), 303 und 312 (Habkern), Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’629’088 / 1’173’059; 2’631’327 / 1’179’329; 2’632’643 / 1’179’711; 2’631’540 / 1’176’182.
Schutzzonen und Schutzobjekte: Gewässerschutzbereich Au, Sonderwaldreservat Grünenbergpass, 160_BE_2922, Naturschutzgebiet Hohgant-Seefeld (NSG-Nr. 13), Moorlandschaftsperimeter, Umsetzungsperimeter Hoch- und Flachmoore von regionaler und nationaler Bedeutung, Wildruhegebiet, Umsetzungsperimeter Wildwechselkorridore von nationaler Bedeutung (WWK_1) und angrenzende Grundwasserschutzzone S2.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. November 2025.
Auflagestellen: Gemeindeverwaltungen Habkern, Beatenberg und Eriz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profilierung bzw. Verpflockung / Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Signe Birgitte von Gunten, geb. Trondsen, geb. 1. Oktober 1911, norwegische Staatsangehörige, verwitwet, verstorben am 21. Juli 1999.
An die unbekannten Erben der Verstorbenen ergeht ein Erbenruf gemäss Art. 555 ZGB.
Personen, die Anspruch auf die Erbschaft heben, werden aufgefordert, sich innert Jahresfrist seit der letzten Publikation dieses Erbenrufes bei Notarin Tina Lüthi, Kirchgasse 15, 3800 Unterseen, schriftlich zu melden. Der Meldung sind Urkunden beizulegen, welche ihre Erbberechtigung nachweisen. Sachdienliche Hinweise sind ebenfalls an das beauftrage Notariat zu richten.
Die Beauftrage:
Tina Lüthi, Notarin
Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AG, Wireless Access, Alte Tiefenaustrasse 6, 3050 Bern; Sunrise GmbH, Mobile Infrastructure, Thurgauerstrasse 101B, 8152 Glattpark (Opfikon); Salt Mobile SA, Hardturmstrasse 161, 8005 Zürich; Kantonspolizei Bern, Papiermühlestrasse 17p, 3014 Bern, Swisscom (Schweiz) AG, André Pfäffli, Alte Tiefenaustrasse 6, 3050 Bern.
Projektverfasserin: Axians Schweiz AG, Pulverstrasse 8, 3063 Ittigen.
Bauvorhaben: Umbau Mobilfunkanlage für Swisscom (Schweiz) AG, Sunrise GmbH, Salt Mobile SA und Kantonspolizei Bern (Austausch Mast mit neuen Antennen und Systemtechnik, Mobilfunkstandard 5G; GWAL, BE_0542F, BE471-4).
Hinweis: Alle drei Provider haben vorgesehen, die Antennen adaptiv, unter Anwendung des Korrekturfaktors KAA (gemäss Nachtrag zur Vollzugshilfe vom 23. Februar 2021) zu betreiben. Alle Voraussetzungen dazu (automatische Leistungsbegrenzung, angepasstes Qualitätssicherungssystem, angepasste NIS-Datenbank des BAKOM) sind erfüllt. Die von Swisscom und Salt vorgesehenen Antennentypen verfügen je über genügen Sub-Arrays, um gemäss NISV Anh. 1 Ziff. 63 Abs. 3 einen minimalen Korrekturfaktor von 0.2 zuzulassen. Der von Sunrise vorgesehene Antennentyp verfügt über genügend Sub-Arrays, um gemäss NISV Anh. 1 Ziff. 63 Abs. 3 einen minimalen Korrekturfaktor von 0.13 zuzulassen.
Standort: Pfingsteggstrasse 20, Bergstation Pfingsteggbahn, Parzelle Nr. 4111, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’647’320 / 1’163’085.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: blau.
Ausnahme: Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. November 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten sowie auf die Amts- und Fachberichte verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AG, Wireless Access, Alte Tiefenaustrasse 6, 3050 Bern.
Projektverfasserin: Axians Schweiz AG, Pulverstrasse 8, 3063 Ittigen.
Bauvorhaben: GWSH / nachträgliche ordentliche Bewilligung von Bagatelländerungen und Anpassung an Vollzugsempfehlung 2024 (mit Optimierung, neue Antennen und Anpassung der Koordinaten) für Swisscom (Schweiz) AG.
Standort: Geerenallmi 137, Parzelle Nr. 24 (BR 539), Zone für öffentliche Nutzung S, Koordinaten 2’633’544 / 1’166’910.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. November 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Gsteigwiler, Halten 90, 3814 Gsteigwiler.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Birnelverkauf
Jetzt können Sie wieder vom Birnelverkauf der Winterhilfe Schweiz profitieren. Birnel ist ein reines Naturprodukt ohne Konservierungsstoffe – Speisen und Getränke können damit auf natürliche Weise gesüsst werden. Das gesunde und schmackhafte Birnensaftkonzentrat stammt ausschliesslich von Früchten einheimischer Feldobstbäume. Weitere Infos finden Sie unter www.winterhilfe.ch/birnel.
Reines, natürliches Birnel kann bei uns in folgenden Einheiten bestellt werden:
Bestellungen nimmt die Gemeindeverwaltung Grindelwald, Telefon 033 854 14 14, einwohnerkontrolle@gemeinde-grindelwald.ch, gerne bis am 30. Oktober 2025 entgegen.
Abholung der Bestellung von Montag, 17. November, bis Freitag, 5. Dezember 2025, am Schalter der Gemeindeverwaltung Grindelwald.
Bauherrschaft: Burgergemeinde Ringgenberg Goldswil, Lengenmattenweg 16, 3852 Ringgenberg.
Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Neubau Holzlagerplatz.
Standort: Rosswald, Parzelle Nr. 105, Landwirtschaftszone / Wald; Koordinaten 2’636’304 / 1’173’388.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiete: gelb und rot.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. November 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: BVD des Kantons Bern, Reiterstrasse 11, 3013 Bern.
Projektverfasserin: Forum4 AG für Architektur, Rosenstrasse 2, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Erweiterung einer bestehenden Boulder-Anlage.
Standort: Mittengraben-Almi, Parzelle Nr. 1565 (BR 1920), Zone: UeO 4 Berufsschulzentrum BZI, Koordinaten 2’633’099 / 1’170’489; 2’633’090 / 1’170’452.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. November 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Gemeindeversammlung
Freitag, 28. November 2025, um 19.30 Uhr in der Turnhalle
Traktanden
Wahlvorschläge
Wahlvorschläge können bis zur Gemeindeversammlung und an dieser selbst bekannt gegeben werden. Nicht an der Gemeindeversammlung anwesende Kandidatinnen / Kandidaten müssen mit einer allfälligen Wahl einverstanden sein beziehungsweise ihr Einverständnis vorgängig schriftlich dem Gemeinderat mitgeteilt haben.
Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Geschäften liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 28. November 2025 liegt spätestens sieben Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf. Während der Auflage kann beim Gemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden.
Stimmrecht
Die Versammlung ist öffentlich. Stimmberechtigt sind alle in eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Leissigen Wohnsitz haben.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert zehn Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Gemeinderat Leissigen
Änderungen bzw. Inkraftsetzungen von Reglementen und Verordnungen
Gestützt auf Artikel 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die zuständigen Organe der Einwohnergemeinde Wilderswil die folgenden Änderungen bzw. Inkraftsetzungen von Reglementen und Verordnungen beschlossen haben:
Die Reglemente und Verordnungen können kostenlos bei der Gemeindeverwaltung eingesehen oder bezogen werden. Auf www.wilderswil.ch/informationen/reglemente können die Gemeindereglemente und -verordnungen als PDF-Datei eingesehen und heruntergeladen werden.
Wilderswil, 7. Oktober 2025
Gemeinderat Wilderswil
Ehrungen 2025
Der Gemeinderat wird auch in diesem Jahr Personen, Mannschaften oder Vereine aus den Bereichen Kultur, Sport, Wissenschaft, Bildung oder Tourismus ehren, welche im Jahr 2025 eine besondere Leistung vollbrachten. Damit diese in Betracht kommenden Personen, Mannschaften oder Vereine anlässlich der Gemeindeversammlung vom Freitag, 28. November 2025, vorgelagerten Zeremonie geehrt werden können, ersucht der Gemeinderat um die Mithilfe aus den Reihen der Einwohnerinnen und Einwohner.
Ist Ihnen eine Person, eine Mannschaft oder ein Verein bekannt, welche bzw. welcher sich im Jahr 2025 durch eine besondere Leistung, namentlich durch das Erreichen von Podestplätzen bei nationalen oder internationalen Anlässen, auszeichnete?
Bitte reichen Sie Ihre Mitteilung bis spätestens am Freitag, 31. Oktober 2025, ein an Gemeinderat, Ehrungen 2025, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten bei Interlaken, sicherheit@matten.ch.
Die durch den Gemeinderat zur Ehrung vorgesehenen Personen, Mannschaften oder Vereine werden daraufhin eine Einladung zur Ehrungszeremonie erhalten.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Gemeinderat Matten
Öffentliche Auflage Wasserbaugesuch
Kommunales Wasserbaubewilligungsverfahren
Die Schwellenkorporation Gündlischwand legt gestützt auf Art. 30 ff. des Wasserbaugesetzes vom 14. Februar 1989 (WBG) das Wasserbaugesuch (kommunales Wasserbaubewilligungsverfahren) für das untenstehende Vorhaben auf. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innert der Auflagedauer schriftlich und begründet bei der Auflagestelle einzureichen.
Gemeinde: Gündlischwand.
Wasserbauträger: Schwellenkorporation Gündlischwand.
Gewässer: Allmigräbli.
Ort: Allmiwald, Koordinaten 2'636'180 / 1'164'435.
Vorhaben: WBB ISP Allmigräbli Gündlischwand: Ersatz des bestehenden Geschiebesammlers.
Beanspruchte Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist: 15. Oktober bis 15. November 2025.
Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Gündlischwand.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innert der Auflage- und Einsprachefrist schriftlich und mit Begründung der Einsprachestelle einzureichen.
Einspracheberechtigt sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer oder andere Personen, die ein schutzwürdiges Interesse haben (Art. 24 WBG). Das gleiche Recht kommt den nach der Bundes- oder nach der Baugesetzgebung befugten Organisationen und Behörden zu.
Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Gwatt (Thun), 10. Oktober 2025
Oberingenieurkreis I, Tiefbauamt des Kantons Bern
Bauherrschaft: Stiftung Ballenberg, Museumsstrasse 100, 3858 Hofstetten.
Projektverfasser: Christian Hulliger, Oberdorfstrasse 79, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Verstärkung bestehender Eventplatz Mittelland im Freilichtmuseum Ballenberg mit Kofferunterbau und Erstellen von Werkleitungsanschlüssen gemäss separatem Baubeschrieb.
Standort: Museumsstrasse Chimmersboden, Hofstetten, Parzelle Nr. 11 (BR 940), UeO «Freilichtmuseumszone», Zone mit besonderen baurechtlichen Ordnungen (UeO), Koordinaten 2’649’475 / 1’177’800.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. November 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Hofstetten bei Brienz, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung/Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Wei Ma, Eggmatt 4, 6315 Oberägeri, vertreten durch Felix Schweizer, Tavelweg 18, 3008 Bern.
Projektverfasserin: Plan C GmbH, Wasserwerkgasse 20, 3011 Bern.
Bauvorhaben: Renovation ehemaliges Hotel Splendid für Wiederaufnahme des Hotelbetriebes mit 40 Zimmern und 100 Betten. Hinweis: Es handelt sich um eine kurzzeitige Vermietung der Zimmer (ohne Kochgelegenheit).
Standort: Höheweg 33, Parzelle Nr. 567, Mischzone MK mit GZ, Koordinaten 2’631’921 / 1’170’580.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, Baugruppe D (Interlaken Zentrum).
Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt (RRB vom 21. Oktober 1987).
Ausnahmen: Sommerlicher Wärmeschutz (Art. 16 KenV).
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. November 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Marcel und Anita Huber, Schriedstrasse 72, 3858 Hofstetten, sowie Janos und Andrea Stähli, Scheidweg 3, 3858 Hofstetten, Gisler Architektur und Bauplanung AG, Daniel Gisler, Alpbachstrasse 8, 3860 Meiringen.
Projektverfasserin: Gisler Architektur und Bauplanung AG, Alpbachstrasse 8, 3860 Meiringen.
Bauvorhaben: Neubau Zweifamilienhaus mit zwei gedeckten Autounterständen.
Standort: Houwetliweg, Parzelle Nr. 845/BR1004, Wohnzone W2, Koordinaten 2’648’352 / 1’178’506.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: gelb-weiss.
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. November 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Hofstetten bei Brienz, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Belagsarbeiten Alte Stechelbergstrasse
Auf zwei Abschnitten der Alten Stechelbergstrasse werden vom 27. bis zum 31. Oktober 2025 Belagsarbeiten ausgeführt.
Während der Vorarbeiten ab dem 27. Oktober 2025 ist mit Behinderungen und längeren Wartezeiten zu rechnen. Während des Belageinbaus, welcher voraussichtlich vom 28. bis 30. Oktober 2025 stattfindet, ist die Strasse für jeglichen Verkehr gesperrt. Der Durchgang für Fussgänger ist für Anwohner sichergestellt. Für andere Fussgänger wird der Durchgang zwischen der Brücke Louweligräbli und dem Buechenbächli mittels Verkehrsdienst gesperrt.
Für Blaulichtdienste gilt die Ausnahme, diese können bei Notfällen jederzeit durchfahren.
Die Arbeiten sind witterungsabhängig, die Daten können sich deswegen kurzfristig ändern. Wir bitten Sie, die Signalisationen und Hinweise vor Ort zu beachten. Allfällige Änderungen werden ebenfalls auf der Website der Gemeinde Lauterbrunnen publiziert.
Wir danken für Ihre Kenntnisnahme und das Verständnis.
Einwohnergemeinde Lauterbrunnen
Gesuchsteller: Baumann Christian, Wagisbachstrasse 17, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Teuscher Bauleitungen GmbH, Stegmatte 224, 3816 Lütschental.
Bauvorhaben: Abbruch Scheune.
Standort: Wagisbachstrasse 19b, Parzelle Nr. 1717, Koordinaten 2’643’965 / 1’164’625.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: Au.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/242776
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. November 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 3. Oktober 2025
Bauverwaltung Grindelwald
Ordentliche Kirchgemeindeversammlung
Sonntag, 16. November 2025, 11.00 Uhr, anschliessend an den Gottesdienst in der Kirche
Traktanden
Die Unterlagen zu den Traktanden 1 bis 4 können im Pfarrhaus eingesehen werden. Alle Stimmberechtigten der ref. Kirchgemeinde sind herzlich eingeladen, an der Versammlung teilzunehmen.
Beatenberg, im Oktober 2025
Der Kirchgemeinderat
Ordentliche Kirchgemeindeversammlung
Sonntag, 16. November 2025, 11.45 Uhr im Kirchgemeindehaus
Traktanden
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung der Einwohnergemeinde Ringgenberg auf.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitig Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Die Stimmberechtigen der Kirchgemeinde Ringgenberg sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen.
Kirchgemeinderat Ringgenberg
Gesuchsteller: Bernhard Wyss, Talstrasse 31, 3805 Goldswil b. Interlaken.
Projektverfasserin: Imboden Architektur AG, Seestrasse 17, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Neubau einer Einstell- und Lagerhalle.
Standort: Seestrasse 4, Gbbl. Nr. 2353 / BR1897, Koordinaten 2’635’886 / 1’172’891.
Nutzungszone: Wohn- und Gewerbezone WG2.
Schutzobjekt: ISOS-Perimeter Nr. IX (Neubaubereich Bir Sagi) mit dem Erhaltungsziel b.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Naturgefahren: keine.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2025-7144). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. November 2025.
Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Ringgenberg, 13. Oktober 2025
Bauverwaltung Ringgenberg
Bauherrschaft: Waldabteilung Alpen, Amt für Wald und Naturgefahren, Schlossgasse 6, 3752 Wimmis.
Projektverfasser: Pan Bern, Hirschengraben 24, 3001 Bern.
Bauvorhaben: Aufstellen von Informationstafeln Nrn. 5, 6, 11 und 16 im Waldreservat Grünenbergpass.
Standort: Waldreservat Grünenbergpass, Beatenberg, Eriz und Habkern, Parzellen Nrn. 240 (Beatenberg), 4 (Eriz), 303 und 312 (Habkern), Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’629’088 / 1’173’059; 2’631’327 / 1’179’329; 2’632’643 / 1’179’711; 2’631’540 / 1’176’182.
Schutzzonen und Schutzobjekte: Gewässerschutzbereich Au, Sonderwaldreservat Grünenbergpass, 160_BE_2922, Naturschutzgebiet Hohgant-Seefeld (NSG-Nr. 13), Moorlandschaftsperimeter, Umsetzungsperimeter Hoch- und Flachmoore von regionaler und nationaler Bedeutung, Wildruhegebiet, Umsetzungsperimeter Wildwechselkorridore von nationaler Bedeutung (WWK_1) und angrenzende Grundwasserschutzzone S2.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. November 2025.
Auflagestellen: Gemeindeverwaltungen Habkern, Beatenberg und Eriz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profilierung bzw. Verpflockung / Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Öffentliche Bekanntmachung
Ortsplanungsrevision Grindelwald / Inkraftsetzung
Die Änderung des Baureglements, Phase 1-A, Umsetzung BMBV, mit geringfügiger Änderung vom 8. Juli 2025 tritt am Tag nach dieser Publikation in Kraft.
Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung, beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung jedermann zur Einsichtnahme offen.
Grindelwald, 16. Oktober 2025
Der Gemeinderat
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung
Aufgrund ausserordentlicher Pendenzen bleibt die Gemeindeverwaltung in der Kalenderwoche 43 geschlossen:
Montag, 20. Oktober, bis Freitag, 24. Oktober 2025
Ab Montag, 27. Oktober 2025, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da:
Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Gemeindeverwaltung Brienzwiler
Korporationsversammlung
Dienstag, 18. November 2025, 20.00 Uhr, Restaurant Alpenblick, Habkern
Traktanden
Aktenauflage
Das Protokoll der Korporationsversammlung vom 13. Mai 2025 liegt 30 Tage vor der Versammlung zur öffentlichen Einsichtnahme bei der Gemeindeverwaltung Habkern auf.
Nach der Versammlung wird ein Apéro offeriert.
Habkern, 13. Oktober 2025
Schwellenkommission Habkern
Signe Birgitte von Gunten, geb. Trondsen, geb. 1. Oktober 1911, norwegische Staatsangehörige, verwitwet, verstorben am 21. Juli 1999.
An die unbekannten Erben der Verstorbenen ergeht ein Erbenruf gemäss Art. 555 ZGB.
Personen, die Anspruch auf die Erbschaft heben, werden aufgefordert, sich innert Jahresfrist seit der letzten Publikation dieses Erbenrufes bei Notarin Tina Lüthi, Kirchgasse 15, 3800 Unterseen, schriftlich zu melden. Der Meldung sind Urkunden beizulegen, welche ihre Erbberechtigung nachweisen. Sachdienliche Hinweise sind ebenfalls an das beauftrage Notariat zu richten.
Die Beauftrage:
Tina Lüthi, Notarin
Burgerversammlung
Freitag, 21. November 2025, 19.30 Uhr im Singsaal des neuen Schulhauses Bönigen
Traktanden
Reglements- und Aktenauflage
Die Totalrevision in der vom Burgerrat am 13. Oktober 2025 beschlossenen Fassung des Organisationsreglements, gültig ab 1. Januar 2026, liegt 30 Tage, das Budget 2026 20 Tage vor der Versammlung im Forsthaus (Verwaltungssitz) öffentlich auf. Ein Auszug des Reglements und des Budgets kann dort bezogen oder über die E-Mail: info@burgergemeindeboenigen.ch bestellt werden. Öffnungszeiten Forsthaus Rüti 14: Montag und Donnerstag von 8.30 bis 11.30 Uhr. Übrige Zeiten nach telefonischer Vereinbarung: 079 301 06 74.
Protokolle
Das Protokoll der Versammlung vom 21. November 2025 liegt 7 Tage nach der Versammlung während 20 Tagen öffentlich im Forsthaus auf.
Rechtsmittelbelehrung
Allfällige Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalter von Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 60 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz).
Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind anlässlich der Versammlung sofort zu rügen (Art. 49a GG). Wer rechtzeitig Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse und Wahlen nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger sind zur Teilnahme an der Versammlung freundlich eingeladen.
Bönigen, 16. Oktober 2025
Der Burgerrat
Burgergemeindeversammlung
Freitag, 14. November 2025, 20.15 Uhr im Schulhaus
Traktanden
Gemäss Nutzungsreglement ist der Burgernutzen an der Versammlung persönlich oder durch einen Vertreter abzuholen. Danach verfällt die Berechtigung auf den diesjährigen Nutzen.
Zu dieser Versammlung sind alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger freundlich eingeladen.
Gsteigwiler, 16. Oktober 2025
Der Burgerrat
Einladung zur Informationsveranstaltung
An der Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2025 werden die Stimmberechtigten der Gemeinde Lauterbrunnen über das Budget für das Jahr 2026 entscheiden.
Zur umfassenden Information über das Investitionsprogramm und die Finanzlage der Gemeinde Lauterbrunnen wird vorgängig eine Informationsveranstaltung durchgeführt. Diese findet wie folgt statt:
Montag, 17. November 2025, 20.00 Uhr im Gemeindesaal Hohsteg, Lauterbrunnen
Wir freuen uns auf viele interessierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Gemeinderat Lauterbrunnen
Geringfügige Änderung Baureglement und Schutzzonenplan: «Aktualisierung Schutzzonenplan» nach Art. 122 Abs. 7 Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)
Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV
Der Gemeinderat Bönigen hat vorerwähnte geringfügige Änderung am 6. Oktober 2025 beschlossen.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung), Nydegggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Unterlagen können bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
6. Oktober 2025
Der Gemeinderat
Mitglieder für die Baugestaltungskommission
Die Einwohnergemeinde Lauterbrunnen sucht zur Ergänzung der Baugestaltungskommission Privatpersonen, frei wählbar aus der ganzen Gemeinde Lauterbrunnen.
Gemäss Organisationsverordnung der Gemeinde Lauterbrunnen setzt sich die Baugestaltungskommission aus insgesamt 6 Mitgliedern zusammen:
Aufgaben
Sind Sie interessiert?
Dann teilen Sie uns dies bitte unter Angabe Ihrer vollständigen Personalien bis am 6. November 2025 per E-Mail an gemeinde@lauterbrunnen.ch mit.
Gemeinderat Lauterbrunnen
Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AG, Wireless Access, Alte Tiefenaustrasse 6, 3050 Bern; Sunrise GmbH, Mobile Infrastructure, Thurgauerstrasse 101B, 8152 Glattpark (Opfikon); Salt Mobile SA, Hardturmstrasse 161, 8005 Zürich; Kantonspolizei Bern, Papiermühlestrasse 17p, 3014 Bern, Swisscom (Schweiz) AG, André Pfäffli, Alte Tiefenaustrasse 6, 3050 Bern.
Projektverfasserin: Axians Schweiz AG, Pulverstrasse 8, 3063 Ittigen.
Bauvorhaben: Umbau Mobilfunkanlage für Swisscom (Schweiz) AG, Sunrise GmbH, Salt Mobile SA und Kantonspolizei Bern (Austausch Mast mit neuen Antennen und Systemtechnik, Mobilfunkstandard 5G; GWAL, BE_0542F, BE471-4).
Hinweis: Alle drei Provider haben vorgesehen, die Antennen adaptiv, unter Anwendung des Korrekturfaktors KAA (gemäss Nachtrag zur Vollzugshilfe vom 23. Februar 2021) zu betreiben. Alle Voraussetzungen dazu (automatische Leistungsbegrenzung, angepasstes Qualitätssicherungssystem, angepasste NIS-Datenbank des BAKOM) sind erfüllt. Die von Swisscom und Salt vorgesehenen Antennentypen verfügen je über genügen Sub-Arrays, um gemäss NISV Anh. 1 Ziff. 63 Abs. 3 einen minimalen Korrekturfaktor von 0.2 zuzulassen. Der von Sunrise vorgesehene Antennentyp verfügt über genügend Sub-Arrays, um gemäss NISV Anh. 1 Ziff. 63 Abs. 3 einen minimalen Korrekturfaktor von 0.13 zuzulassen.
Standort: Pfingsteggstrasse 20, Bergstation Pfingsteggbahn, Parzelle Nr. 4111, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’647’320 / 1’163’085.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: blau.
Ausnahme: Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. November 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten sowie auf die Amts- und Fachberichte verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AG, Wireless Access, Alte Tiefenaustrasse 6, 3050 Bern.
Projektverfasserin: Axians Schweiz AG, Pulverstrasse 8, 3063 Ittigen.
Bauvorhaben: GWSH / nachträgliche ordentliche Bewilligung von Bagatelländerungen und Anpassung an Vollzugsempfehlung 2024 (mit Optimierung, neue Antennen und Anpassung der Koordinaten) für Swisscom (Schweiz) AG.
Standort: Geerenallmi 137, Parzelle Nr. 24 (BR 539), Zone für öffentliche Nutzung S, Koordinaten 2’633’544 / 1’166’910.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. November 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Gsteigwiler, Halten 90, 3814 Gsteigwiler.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Sperrung Katzenpfad und weiterer Wanderwege
Infolge Holzereiarbeiten müssen in den nächsten Wochen nebst dem Katzenpfad verschiedene Wanderwege gesperrt werden. Es sind dies folgende:
Katzenpfad/Burgseeli:
Sperrung Katzenpfad von Montag, 27. Oktober, bis Freitag, 7. November 2025, an Werktagen von 7.15 bis 17.30 Uhr. Bei Helikoptertransporten müssen kurzfristig weitere Wanderwege im Bereich Burg sowie Teile des Burgseeli-Parkplatzes gesperrt werden (Sicherheitsholzerei).
Wanderweg Ried–Geissmedli:
Totalsperrung bis Mitte Dezember 2025. Der Weg ist wegen Holzstämmen und Astmaterial nicht passierbar (Holzereiarbeiten zur Schutzwaldpflege).
Wanderweg Ried–Roni:
Sperrung an Werktagen bis Mitte Dezember 2025. Der Zugang zu den Liegenschaften Bettlisberg ist von Westen möglich, Zugang Roni/Ruuteweid von Osten (Gerinneholzerei).
Holzplatz Heiterüti und Waldstrasse bis Forst:
An Einzeltagen bei Helikoptertransporten gesperrt, je nach Holzanfall auch an Folgetagen.
Wir bitten die Bevölkerung, die jeweiligen Absperrungen/Informationen vor Ort zu beachten. Bei Fragen steht Ihnen Revierförster Jonas Heuberger unter Tel. 079 772 83 60 gerne zur Verfügung.
Besten Dank für Ihr Verständnis.
Gemeindevewaltung Ringgenberg
Birnelverkauf
Jetzt können Sie wieder vom Birnelverkauf der Winterhilfe Schweiz profitieren. Birnel ist ein reines Naturprodukt ohne Konservierungsstoffe – Speisen und Getränke können damit auf natürliche Weise gesüsst werden. Das gesunde und schmackhafte Birnensaftkonzentrat stammt ausschliesslich von Früchten einheimischer Feldobstbäume. Weitere Infos finden Sie unter www.winterhilfe.ch/birnel.
Reines, natürliches Birnel kann bei uns in folgenden Einheiten bestellt werden:
Bestellungen nimmt die Gemeindeverwaltung Grindelwald, Telefon 033 854 14 14, einwohnerkontrolle@gemeinde-grindelwald.ch, gerne bis am 30. Oktober 2025 entgegen.
Abholung der Bestellung von Montag, 17. November, bis Freitag, 5. Dezember 2025, am Schalter der Gemeindeverwaltung Grindelwald.
Ergebnisse Klausurtagung vom 24. September 2025
Geschätzte Oberriederinnen und Oberrieder
Scheinbar gibt es in der Bevölkerung das Bedürfnis, Informationen über die Ergebnisse der Klausurtagung vom 24. September 2025 zu erhalten. Der Gemeindeschreiber hat zur Klausurtagung einberufen, um die Organisation des Gemeinderats ab dem 1. Januar 2026 festzulegen. Insbesondere sollte die Besetzung des Gemeindepräsidiums, die Ressortverteilung, die Organisation der Personalführung, die Rolle der Verwaltung im Generellen sowie die Sondierungsgespräche für die Gemeindefusion mit der Einwohnergemeinde Brienz besprochen werden.
Nachdem kurz vor der Klausurtagung William Zahnd und Rita Sigrist erklärt haben, ab dem 1. Januar 2026 nicht mehr für ein Amt im Gemeinderat zur Verfügung zu stehen, machte eine Behandlung der eben erwähnten Themen wenig Sinn. Die Teilnehmenden fokussierten sich vielmehr darauf, die nächsten Schritte hin zu einer allfälligen Zwangsverwaltung durch den Kanton Bern zu beraten. Dieses Verfahren zur Einführung dieser Zwangsverwaltung wird, ohne entsprechende Kandidatur für ein Amt im Gemeinderat ab dem 1. Januar 2026, nächste Woche gestartet. Sobald der Gemeinderat neue Kenntnisse zur Organisation der Verwaltung und des Gemeinderats ab dem 1. Januar 2026 besitzt, wird er nach Möglichkeit erneut informieren.
Mit bestem Dank für die Kenntnisnahme und freundlichen Grüssen
Pirmin Schenk
Gemeindeschreiber
Nutzungsreglement
Wer neu den Burgernutzen beanspruchen will, teilt dies schriftlich bis zum 31. Oktober 2025 dem Burgerpräsidenten (Daniel Gafner, Waldeggstrasse 174, 3803 Beatenberg) mit.
Anspruch auf Nutzung hat, wer zu Beginn des Nutzungsjahres
Der Burgerrat entscheidet im Rahmen des Reglements, ob und in welchem Umfang das Nutzungsrecht gewährt werden kann.
Die Rapporte für die Gemeinwerkstunden sind bis am 31. Oktober 2025 abzugeben.
Der Burgerrat
Bauherrschaft: Burgergemeinde Ringgenberg Goldswil, Lengenmattenweg 16, 3852 Ringgenberg.
Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Neubau Holzlagerplatz.
Standort: Rosswald, Parzelle Nr. 105, Landwirtschaftszone / Wald; Koordinaten 2’636’304 / 1’173’388.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiete: gelb und rot.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. November 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bezirksversammlung in Isenfluh
Donnerstag, 20. November 2025, 20.00 Uhr in der Gemeindestube, altes Schulhaus Isenfluh
Traktanden
Im Anschluss an die Versammlung sind alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu einem kleinen Apéro eingeladen.
Lauterbrunnen, 13. Oktober 2025
Gemeinderat Lauterbrunnen
Bauherrschaft: BVD des Kantons Bern, Reiterstrasse 11, 3013 Bern.
Projektverfasserin: Forum4 AG für Architektur, Rosenstrasse 2, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Erweiterung einer bestehenden Boulder-Anlage.
Standort: Mittengraben-Almi, Parzelle Nr. 1565 (BR 1920), Zone: UeO 4 Berufsschulzentrum BZI, Koordinaten 2’633’099 / 1’170’489; 2’633’090 / 1’170’452.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. November 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Beschluss über eine gebundene Ausgabe
Gemäss Art. 14 Abs. 4 Organisationsreglement der Gemeinde Lauterbrunnen beschliesst der Gemeinderat über gebundene Ausgaben abschliessend. Diese sind zu publizieren, wenn sie 100'000 Franken übersteigen.
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 6. Oktober 2025 eine gebundene Ausgabe in der Höhe von 250'000 Franken für Leitungssanierungen im Rutschgebiet Tripfi, Lauterbrunnen, bewilligt.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.
Gemeinderat Lauterbrunnen
Papiersammlung vom 16. Oktober 2025
Am Donnerstag, 16. Oktober 2025, wird die Papiersammlung durch die Schulen Interlaken durchgeführt. Bitte beachten Sie, dass das Papier im Ostquartier am Vormittag eingesammelt wird und das im Westquartier am Nachmittag.
Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme.
Bauverwaltung Interlaken
Gemeindeversammlung
Freitag, 28. November 2025, um 19.30 Uhr in der Turnhalle
Traktanden
Wahlvorschläge
Wahlvorschläge können bis zur Gemeindeversammlung und an dieser selbst bekannt gegeben werden. Nicht an der Gemeindeversammlung anwesende Kandidatinnen / Kandidaten müssen mit einer allfälligen Wahl einverstanden sein beziehungsweise ihr Einverständnis vorgängig schriftlich dem Gemeinderat mitgeteilt haben.
Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Geschäften liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 28. November 2025 liegt spätestens sieben Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf. Während der Auflage kann beim Gemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden.
Stimmrecht
Die Versammlung ist öffentlich. Stimmberechtigt sind alle in eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Leissigen Wohnsitz haben.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert zehn Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Gemeinderat Leissigen
Änderung Tagesschulverordnung
Gestützt auf die Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 Art. 45 wird das Inkrafttreten der an der Gemeinderatssitzung vom 15. September 2025 beschlossenen Änderung der Tagesschulverordnung per 1. August 2026 bekannt gegeben.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen seit dieser Publikation schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde eingereicht werden.
Die Änderung der Tagesschulverordnung kann in der Gemeindeverwaltung Leissigen oder auf unserer Homepage www.leissigen.ch unter der Rubrik «Aktuell / öffentliche Auflage» eingesehen werden.
Gemeinderat Leissigen
Leissigen, 13. Oktober 2025
Lombach
Wegumleitung wegen Bauarbeiten
Ab Mitte Oktober 2025 erfolgen am Lombach oberhalb der Neuhausbrücke Bauarbeiten zum Ersatz von Schwellen. In Abhängigkeit der Witterungsverhältnisse wird für die Bauausführung mit einer Bauzeit von rund drei Monaten gerechnet. Aus Sicherheitsgründen werden während dieser Zeit die Uferwege im Baustellenbereich gesperrt und umgeleitet. Die Sperrungen und Umleitungen sind vor Ort signalisiert.
Wir bitten um Kenntnsnahme und danken für Ihr Verständnis.
Schwellenkorporation Unterseen
Zuccotti-Fonds
Die Einwohnergemeinde Interlaken verwaltet den Zuccotti-Fonds. Dieser bezweckt, bedrängten oder kranken Personen jeden Alters einen ausserhäuslichen Erholungs- oder Therapieaufenthalt kurz-, mittel- oder langfristig zu ermöglichen. Die Personen müssen seit mindesten fünf Jahren Wohnsitz in der Gemeinde Interlaken haben. Personen aus den anderen Bödeligemeinden können berücksichtigt werden, wenn es die verfügbaren Mittel erlauben.
Die Unterstützung kann bei der Sozialkommission Interlaken-Unterseen, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken, beantragt werden.
Es können zum Beispiel Gesuche für folgende Leistungen gestellt werden:
Bei Fragen steht der Bereich Soziales unter Telefon 033 826 51 61 oder per Mail an soziales@interlaken.ch gerne zur Verfügung.
Bereich Soziales
Alteisen- und Papiersammlung
Am Montag, 20. Oktober 2025, findet die Alteisensammlung statt. Bitte deponieren Sie Ihr Alteisen gereinigt und gut sichtbar bereits am Sonntagabend vor Ihrem Wohnhaus.
Am Dienstag, 21. Oktober 2025, findet die Papiersammlung statt. Wir bitten Sie, das Altpapier (kein Karton sowie kein Schredderpapier) in kindergerechten Bündeln gut sichtbar ab 7.00 Uhr vor Ihrem Wohnhaus zu deponieren. Das Papier wird anschliessend durch die Schüler/-innen der Schule Leissigen abgeholt.
Leissigen, 13. Oktober 2025
Abteilung Bau Leissigen
Änderungen bzw. Inkraftsetzungen von Reglementen und Verordnungen
Gestützt auf Artikel 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die zuständigen Organe der Einwohnergemeinde Wilderswil die folgenden Änderungen bzw. Inkraftsetzungen von Reglementen und Verordnungen beschlossen haben:
Die Reglemente und Verordnungen können kostenlos bei der Gemeindeverwaltung eingesehen oder bezogen werden. Auf www.wilderswil.ch/informationen/reglemente können die Gemeindereglemente und -verordnungen als PDF-Datei eingesehen und heruntergeladen werden.
Wilderswil, 7. Oktober 2025
Gemeinderat Wilderswil
Papier- und Kartonsammlung
Donnerstag, 23. Oktober 2025
Die Papiersammlung wird durch die Schule Bönigen durchgeführt. Bitte Sammelgut ab 8.00 Uhr gut sichtbar bereitstellen. Karton separat bündeln. Bitte nicht zu grosse Bündel, es helfen auch Unterstufenschüler/-innen mit!
Brauchen Sie Hilfe?: Telefon 033 826 10 00.
Besten Dank.
Bauverwaltung Bönigen
Beiträge 2026 an die Raummieten von Vereinen
Ein Beitrag der Gemeinde an die Raummieten von Vereinen setzt ein schriftliches Gesuch voraus. Gesuche für einen Beitrag für das Jahr 2026 sind bis zum 30. November 2025 bei der Kommission für Kultur und Freizeit, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken, einzureichen. Später eintreffende Gesuche können nur berücksichtigt werden, wenn der zur Verfügung stehende Betrag durch die fristgerecht eingereichten Gesuche nicht ausgeschöpft ist. Das schriftliche Gesuch muss mindestens enthalten: Angaben zum geplanten Anlass wie Datum, Ort, Art des Anlasses und erwartete Zahl der Teilnehmenden; Bestätigung der Raumreservation für diesen Anlass mit den voraussichtlichen Kosten; Kopie der aktuellen Vereinsstatuten; Unterlagen, welche die Berechtigung für eine Gesuchseinreichung nach Artikel 1 Absätze 2 und 3 belegen.
Die massgebende Raummietenbeitragsverordnung vom 21. September 2009 (Stand 16. August 2016) kann am Infoschalter der Gemeindeverwaltung Interlaken eingesehen oder bezogen werden. Sie ist auch über www.interlaken-gemeinde.ch/politik/reglemente abrufbar.
Interlaken, 16. Oktober 2025
Kommission für Kultur und Freizeit Interlaken
Auflage Kollokationsplan und Inventar
Schuldnerin Schöni Ramona, geb. 27. Juni 1989, von Sumiswald, EF: Reit- und Pensionsstall Wyden Schöni, Aenderbergstrasse 15, 3800 Matten b. Interlaken.
Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage.
Ablauf der Frist: 4. November 2025.
Auflagefrist Inventar: 10 Tage.
Ablauf der Frist: 25. Oktober 2025.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 15. Oktober 2025.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Gesuchstellerin: Hotel Hirschen Grindelwald AG, Dorfstrasse 135, 3818 Grindelwald.
Projektverfasser: Küng Bruno, Spis 35, 6060 Sarnen.
Bauvorhaben: Fassadensanierung, Dachsanierung mit Montage PV-Anlage.
Standort: Dorfstrasse 135, Parzelle Nr. 536, Koordinaten 2’645’935 / 1’163’750.
Nutzungszone: Kernzone.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/243376
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. November 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 2. Oktober 2025
Bauverwaltung Grindelwald
Papiersammlung Freitag, 17. Oktober 2025
Die Papiersammlung der Schule Brienz findet am Freitag, 17. Oktober 2025, statt.
Zudem ist bitte zu beachten
Bauverwaltung und Schulleitung Brienz
Bauherrschaft: Restaurant Des Alpes Interlaken AG, Höheweg 115, 3800 Interlaken.
Projektverfasser: Michael Schmidt, Innere Arelestrasse 12, 3718 Kandersteg.
Bauvorhaben: Restaurant Des Alpes, «Food Point», Gebäude Höheweg 117: Montieren von diversen Reklamen an Fassade und Schaufenster; Einbau einer Abluftanlage in der Küche; Durchführung vereinzelter kleiner Konzerte mit Verstärkeranlage auf der Terrasse zwischen den Gebäuden Höheweg 115 und 117 bis spätestens 22.00 Uhr.
Standort: Höheweg 117, Parzelle Nr. 1294, Hotelzone B, Koordinaten 2’632’358 / 1’170’871.
Schutzzonen:
Schutzobjekte: Erhaltens- und schützenswerte K-Objekte.
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. November 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
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