Verwaltungskreis Interlaken-Oberhasli (100+)

Baupublikation

Gesuchstellerin: Jungfraubahn AG, Harderstrasse 14, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: ateliermarti architekten ag, Am Lauener 8, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Anpassung der Fluchtwege. Anbau Steg vom Fenster bis zum Haupteingang an der Nordfassade als zusätzlicher Fluchtweg. 

Standort: Wengen, Eigergletscher, Gebäude Nr. 1116j, Parzelle Nr. 6002, Koordinaten 2'640'950 / 1'158'375, Landwirtschaftszone, schützenswertes K-Objekt, Baugruppe I «Station Eigergletscher».

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahme: Art. 24 RPG.

Auflagestellen: 

  • Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
  • Tourismusbüro Wengen, 3823 Wengen

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 25. Juni bis 27. Juli 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 25.06.2026

Baupublikation

Gesuchstellerin: Berner Oberland-Bahnen AG, Harderstrasse 14, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: ateliermarti architekten ag, Am Lauener 8, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Um-/Ausbau, energetische Sanierung des alten Depots: neue Dämmung unter der Bodenplatte sowie Fassadendämmung. Ersatz der Fenster in der Fassade und Versetzen des bestehenden Tores auf der Nordseite, Einbau eines neuen Tores auf der Südseite des Gebäudes.

Standort: Altes Depot 124, 3815 Zweilütschinen, Parzelle Nr. 387, Lagekoordinaten 2'636'406.48 / 1'164'813.76.

Nutzungszone: Bahnareal (WG B).

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Gündlischwand, im Viertel 130 E, 3815 Zweilütschinen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 27. Juli 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Gündlischwand, im Viertel 130 E, 3815 Zweilütschinen, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.

Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbind-lich zu vertreten (Art. 35 b BauG).

Gündlischwand, 18. Juni 2026

Bauverwaltung Gündlischwand

Publiziert am 25.06.2026

Einwohnergemeinde

Gemeindeversammlungsprotokoll

Der Gemeinderat Brienz legt in Anwendung von Art. 33 Reglement über Abstimmungen und Wahlen vom 12. Dezember 2019 das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 11. Juni 2026 vom 25. Juni bis 27. Juli 2026 öffentlich auf (Gemeindeschreiberei). Während der Auflagefrist kann gegen das Protokoll zuhanden des Gemeinderates Einsprache erhoben werden.

Der Gemeinderat

Publiziert am 25.06.2026

Stellenausschreibung

Grindelwald ist eine beliebte Tourismus-Destination im Berner Oberland mit umfassender, gut ausgebauter Infrastruktur. Die Gemeinde mit rund 4000 ständigen Einwohnern und rund 15'000 Bewohnern in der Hochsaison hat viele Attraktionen für Natur- und Sportbegeisterte zu bieten.

Die Einwohnergemeinde Grindelwald sucht infolge Pensionierung ab sofort oder nach Vereinbarung eine/n:

Kanalmeister/-in 100%

Aufgabenbereich

  • Administration und Organisation im Bereich Grundstücksentwässerung
  • Baukontrollen bei neuen und sanierten Anlagen
  • Kontrolle und Nachführung des Leitungskatasters in Zusammenarbeit mit dem Geometer
  • Zusammenarbeit mit Werkhof, Wasserversorgung und externen Werken
  • Betreuung, Planung und Kontrolle von Kanalbauprojekten und Unterhaltsarbeiten
  • Durchführen Kanalreinigungen und Unterhaltsarbeiten
  • Durchführung von Zustandsaufnahmen privater und öffentlicher Abwasseranlagen
  • Kommunikation mit Privatpersonen, Unternehmen und Behörden
  • Mithilfe bei der Budgetierung und Finanzplanung
  • Mithilfe im Winterdienst sowie Bereitschaft für Pikett-, Nacht- und Wochenenddienste

Anforderungen

  • Abgeschlossene Berufslehre und Erfahrung im Bereich Tiefbau/Grundstückentwässerung
  • VSA-Ausweis «Fachperson Grundstücksentwässerung» oder Bereitschaft, diesen zu erlangen
  • Bereitschaft zur branchenspezifischen Weiterbildung
  • Zuverlässige, belastbare und selbstständige Persönlichkeit
  • Flexibilität und Teamfähigkeit
  • Gute IT-Anwenderkenntnisse
  • Gute Umgangsformen und Bereitschaft, sich im Dienst der Öffentlichkeit zu engagieren
  • Führerausweis Kat. B

Wir bieten ein vielseitiges, verantwortungsvolles und abwechslungsreiches Aufgabengebiet, Besoldung nach Reglement der Gemeinde im Rahmen der kantonalen Besoldungsordnung und gute Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten.

Bei Fragen steht Ihnen Daniel Mathys, Telefon 033 854 14 44, gerne zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung per E-Mail an hr@gemeinde-grindelwald.ch oder per Post an Einwohnergemeinde Grindelwald, z.H. Geraldine Gafner, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Publiziert am 25.06.2026

Einwohnergemeinde

Öffentliche Auflage des Nomenklaturplans mit zugehörigem Namenverzeichnis

Die Gewässernamen der Gemeinde Schwanden bei Brienz sind neu erhoben worden. Der Nomenklaturplan mit zugehörigem Namenverzeichnis liegt vom 25. Juni bis am 24. Juli in der Gemeindeverwaltung Schwanden, Schwanderstrasse 82, 3855 Schwanden bei Brienz, öffentlich auf (kantonales Geoinformationsgesetz KGeoIG Art. 38).

Wer in seinem schutzwürdigen Interesse betroffen ist, kann sich am Verfahren beteiligen, indem er während der Auflagefrist bei der Gemeinde schriftlich auf Fehler und Mängel des Nomenklaturplans aufmerksam macht (KGeoIG Art. 39). Nach Erledigung der Einwendungen wird der Nomenklaturplan mit zugehörigem Namenverzeichnis durch das Amt für Geoinformation des Kantons Bern genehmigt.

Der Gemeinderat

Publiziert am 25.06.2026

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten während der Sommerferien

Die Gemeindeverwaltung hat während der Sommerferien vom 6. Juli bis 9. August 2026 reduzierte Öffnungszeiten. In dieser Zeit bleibt der Schalter jeweils am Montag, Dienstag und Freitag geschlossen. Es gelten folgende Öffnungszeiten:

  • Mittwoch von 9.00 bis 12.00 Uhr
  • Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr

Ab Montag, 10. August 2026, sind wir zu den neuen Schalteröffnungszeiten wieder für Sie da. 

Besten Dank für die Kenntnisnahme und Beachtung.

Gemeindeverwaltung Schwanden

Publiziert am 25.06.2026

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchsteller: André und Audrey Hess, Belvédèrestrasse 7a, 3700 Spiez.

Projektverfasserin: Imboden Architektur AG, Seestrasse 17, 3852 Ringgenberg.

Bauvorhaben: Umbau und Erweiterung Wohnhaus im OG, Anbau Technik / Heizung und Keller auf der Nordseite.

Standort: Bodenweg 2, Gbbl. Nr. 1944, Koordinaten 2’634’420 / 1’172’380.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Naturgefahren: Gelber Wassergefahrenbereich (geringe Gefährdung).

Ausnahmen:

  • Abweichung Dachform (Art. 24 ff. GBR)
  • Unterschreitung grosser Grenzabstand gegen Süden und auf Gebäudeschmalseite (Art. 15 Abs. 3 GBR)

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2024-17535). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflage- und Einsprachefrist bis 27. Juli 2026.

Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Ringgenberg, 22. Juni 2026

Bauverwaltung Ringgenberg

Publiziert am 25.06.2026

Einwohnergemeinde

Protokollauflage

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2026 liegt in der Zeit vom 25. Juni bis 24. Juli 2026 auf der Gemeindeverwaltung Schwanden öffentlich zur Einsichtnahme auf. Ab 26. Juni 2026 wird das Protokoll ausserdem auf der Homepage www.schwandenbrienz.ch aufgeschaltet. Während der Auflagefrist können beim Gemeinderat schriftlich Einsprachen gemacht werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll (Art. 68 Abs. 3 OgR).

Gemeinderat Schwanden

Publiziert am 25.06.2026

Einwohnergemeinde

Reglemente und Verordnungen

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Gemeindeversammlung am 11. Juni 2026 folgende Reglemente genehmigt hat:

  • Abwasserentsorgungsreglement
  • Elektrizitätsversorgungsreglement
  • Wasserversorgungsreglement

In der Folge hat der Gemeinderat anlässlich seiner Sitzung vom 22. Juni 2026 folgende Verordnungen genehmigt:

  • Verordnung über die Abwasserentsorgung
  • Verordnung über die Gebühren der Abwasserentsorgung
  • Verordnung über die Elektrizitätsversorgung
  • Verordnung über die Wasserversorgung
  • Verordnung über die Gebühren der Wasserversorgung

Sämtliche Erlasse treten am 1. Juli 2026 in Kraft.

Die Stellungnahmen der Preisüberwachung PUE zu den Anschlussgebühren im Bereich Wasser vom 13. November 2025 sowie zu den Anschlussgebühren im Bereich Abwasser vom 25. September 2025 werden zusammen mit den Verordnungen auf der Webseite der Gemeinde Brienz veröffentlicht.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen den Beschluss kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, erhoben werden.

Publiziert am 25.06.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Heinz Gertsch, Beim Stadel 984, 3825 Mürren.

Projektverfasserin: ateliermarti architekten ag, Am Lauener 8, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Sanierung des Daches beim bestehenden Anbau inklusive Einbau einer neuen Lukarne. Installieren einer Photovoltaik-Anlage auf einem Teil des Daches. 

Standort: Mürren, Beim Stadel, Gebäude Nr. 984, Parzelle Nr. 2325, Koordinaten 2'634'819 / 1'156'450, Kernzone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahme: Art. 11, Anhang A151 GBR, Unterschreiten Strassenabstand.

Auflagestellen: 

  • Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
  • Tourismusbüro Mürren, 3825 Mürren

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 26. Juni bis 27. Juli 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 25.06.2026

Baupublikation

Gesuchstellerin: Mac Holding AG, Markus Pfefferli, Rugenparkstrasse 10c, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: von Känel Architektur, Seeweidweg 37, 3705 Faulensee.

Bauvorhaben: Aufstockung über dem bestehenden Sportgeschäft (Erstwohnung). Neubau eines Nebengebäudes mit Einbau einer Luft-Wasser-Wärmepumpe.

Standort: Mürren, Höhenmatte, Gebäude Nr. 1073c, Parzelle Nr. 2414, Koordinaten 2'635'029 / 1'156'821, Wohn- und Gewerbezone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahme: keine.

Auflagestellen: 

  • Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
  • Tourismusbüro Mürren, 3825 Mürren

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 26. Juni bis 27. Juli 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 25.06.2026

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasser: Thomas Helmle, Länggasse 25a, 3600 Thun.

Bauvorhaben: Neubau MFH (4x Wohnungen) und zwei Autoabstellplätze.

Generelles Baugesuch nach Art. 32d BauG für die Klärung folgender Fragen:

  • 212 «Mass der Nutzung»
  • 411 «Gestaltungsgrundsatz»
  • 412 «Bauweise, Stellung Bauten»
  • 414 «Fassadengestaltung»
  • 415 «Dachgestaltung»
  • 524 «Baumschutz»
  • Parkierung
  • Spielfläche
  • Umgebung

Standort: Lärchenweg 21, Parzelle Nr. 1533, Wohnzone W2, Koordinaten 2’632’646 / 1’170’420.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und Baumschutzgebiet.

Ausnahme: Technische Eingriffe in Lebensräume geschützter Pflanzen (Art. 18 ff. NHG).

Auflage- und Einsprachefrist bis 27. Juli 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten b. Interlaken.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren gegen das generelle Baugesuch sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 25.06.2026

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasser: Markus und Jeannine Jorns, Schwalmerenweg 29, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Umnutzung Wohnungen EG und 1. OG in Büro, Erstellen von zwei Parkplätzen.

Standort: Weissenaustrasse 6, Parzelle Nr. 848, Koordinaten 2‘631‘015 / 1‘170‘254.

Zone: Wohnzone W3.

Gewässerschutzbereich: Au.

Schutzperimeter: Ortsbildschutzgebiet A – Sektor VI Seestrasse.

Schutzobjekt: nein.

Ausnahme: Art. 21 Abs. 1 GBR, Unterschreitung Strassenabstand

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 27. Juli 2026.

Es wird auf die Gesuchakten und die Markierungen verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938

Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Unterseen, 22. Juni 2026

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 25.06.2026

Einwohnergemeinde

Korrektur Abfallkalender 2026 – Entsorgung von Hausrat

Im Abfallkalender 2026 haben sich bei den Angaben zur Entsorgung von Hausrat leider fehlerhafte Informationen eingeschlichen.

Entgegen der im Kalender veröffentlichten Angabe ist die Entsorgung von Hausrat nicht kostenlos, sondern erfolgt gegen Gebühr bei den Entsorgungsstellen der Avag AG sowie Beo Recycling AG.

Link Abfallkalender 2026 (mit Korrektur): www.matten.ch/_docn/7067497/Abfallkalender_2026_EWG_Matten.pdf

Wir bitten die Bevölkerung, diese Korrektur zu beachten, und danken für das Verständnis.

Für weitere Auskünfte steht die Bauverwaltung gerne zur Verfügung.

 

Publiziert am 25.06.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AG, Wireless Access, Alte Tiefenaustrasse 6, 3050 Bern.

Projektverfasserin: cablex AG, Tannackerstrasse 7, 3073 Gümligen.

Bauvorhaben: Umbau/Erweiterung der best. Mobilfunkanlage für Swisscom (Schweiz) AG mit neuen Vorbaurohren und mit neuen Antennen. / SILT

Hinweis: Es ist nicht vorgesehen, die Antennen adaptiv unter Anwendung des Korrekturfaktors KAA (gemäss Nachtrag zur Vollzugshilfe vom 23. Februar 2021) zu betreiben.

Standort: Gimmelwald, Schilthorn 925H, Parzelle Nr. 4278, Landwirtschaftszone und Überbauungsordnung Nr. 49 «Beschneiung Schilthorn / Mürren», Koordinaten 2’630’370 / 1’156’310.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt.

Ausnahmen: Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).

Auflage- und Einsprachefrist bis 27. Juli 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen und Alpines Sportzentrum Mürren, 3825 Mürren.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten, die Amts- und Fachberichte sowie auf die aufgestellten Profile /Markierungen verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 25.06.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Erbengemeinschaft der Katharina Mona, v. d. Ulrich Mona und Christian Mona, Gsteigstrasse 3, 3800 Matten b. Interlaken.

Bauvorhaben: Erstellen einer Sichtschutzwand entlang der Parzellengrenze.

Standort: Gsteigstrasse 3 und 5, 3800 Matten, Parzellen Nrn. 461 und 1455, Koordinaten 2'632'631 / 1'169'671.

Nutzungszone: Mischzone MA2.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Hinweis: Naturgefahrengebiet mit geringer bis mittlerer Gefährdung, Wasser.

Ausnahmen:

  • Überschreitung der Strassenbaulinie nach Art. 96a BauG
  • Unterschreitung des Strassenabstandes nach Art. 80 SG

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.

Auflage- und Einsprachefrist bis 27. Juli 2026.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734

Es wird auf die Gesuchsakten und die Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sowie Lastenausgleichsansprüche sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 25.06.2026

Einwohnergemeinde

Protokoll Gemeindeversammlung

Hiermit wird bekannt gegeben, dass gestützt auf Art. 49 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Matten b. Interlaken vom 22. September 2013 das Protokoll der Gemeindeversammlung vom Freitag, 19. Juni 2026, ab Donnerstag, 25. Juni, bis und mit Montag, 27. Juli 2026, in der Gemeindeschreiberei, Baumgartenstrasse 14, Matten b. Interlaken, eingesehen werden kann. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Gemeindeschreiberei Matten

Publiziert am 25.06.2026

Röm.-kath. Kirchgemeinde Oberhasli-Brienz

Kirchgemeindeversammlung der Röm.-kath. Kirchgemeinde Oberhasli-Brienz vom 18. Juni 2026 um 19.30 Uhr in Brienz

Präsident Benno Tschümperlin begrüsste zur Kirchgemeindeversammlung 14 Stimmberechtigte. Das Haupttraktandum war die Jahresrechnung 2025 der Kirchgemeinde, welche nach HRM2 geführt wurde. Der Gesamthaushalt schliesst mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 282‘934.37 ab. Der Ertragsüberschuss ist vor allem auf höhere Steuereinnahmen, weniger Unterhaltskosten und die Ausgabendisziplin des Kirchgemeinderates zurückzuführen. Die Jahresrechnung wurde einstimmig von den Anwesenden genehmigt. Zudem wurde die neue Verordnung für die Kirchennutzung einstimmig genehmigt.

Der Präsident informierte zum Schluss über die momentan anfallenden Ratsgeschäfte und Investitionen. Zudem dankte er noch allen Mitgliedern für die geleistete Arbeit in der vergangenen Zeit zugunsten der Röm.-kath. Kirchgemeinde und für die Pfarrei Guthirt.

Meiringen, 18. Juni 2026

Rosa Mattia, Sekretariat

Publiziert am 25.06.2026

Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern

Verkehrserschwerung

Kantonsstrasse Nr. 221

Gemeinde: Grindelwald.

410.20730 / Felsreinigung Ortweid 

Teilstrecke: Kantonsstrasse Nr. 221 Interlaken–Grindelwald (Koordinaten 2'642'655, 1'164’998).

Dauer: 6. – 17. Juli 2026.

Ausnahmen: keine.

Grund der Massnahme: Felsreinigung.

Verkehrsführung: Teilweise einspurige Verkehrsführung.

Einschränkungen: Einspurige Verkehrsführung, Verkehrsregelung von Hand oder mit Lichtsignalanlage. Im Zeitraum vom 6. bis 17. Juli 2026 kann es zu Wartezeiten kommen. Für den öffentlichen Verkehr entstehen keine Wartezeiten.

Rechtliche Hinweise

Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.

Gwatt, 18. Juni 2026

Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I

Publiziert am 25.06.2026

Einwohnergemeinde

Der Gemeinderat Därligen hat am 15. Juni 2026 folgende Verordnung genehmigt:

Neufassung; Inkraftsetzung per 1. Juli 2026

  • Verordnung über die Bewirtschaftung öffentlicher Parkplätze vom 15. Juni 2026

Die Verordnung kann auf der Gemeindeverwaltung Därligen eingesehen oder auf der Internetseite www.daerligen heruntergeladen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen den Erlass kann innert 30 Tagen (Frist bis 24. Juli 2026) beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde eingereicht werden.

Gemeinderat Därligen

Publiziert am 25.06.2026

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten während der Sommerferien

Die Gemeindeverwaltung ist wie folgt geöffnet:

  • Montag, 6., bis Freitag, 10. Juli, ganze Woche geschlossen 
  • Montag, 13. Juli, 16.00–18.00 Uhr
  • Dienstag, 14. Juli, geschlossen
  • Mittwoch, 15. Juli, 8.00–11.00 Uhr 
  • Donnerstag, 16. Juli, 14.00–17.00 Uhr
  • Freitag, 17. Juli, geschlossen
  • Montag, 20. Juli, 16.00–18.00 Uhr
  • Dienstag, 21. Juli, geschlossen
  • Mittwoch, 22. Juli, 8.00–11.00 Uhr
  • Donnerstag, 23. Juli, 14.00–17.00 Uhr
  • Freitag, 24. Juli, geschlossen
  • Montag, 27. Juli, 16.00–18.00 Uhr
  • Dienstag, 28. Juli, geschlossen
  • Mittwoch, 29. Juli, 8.00–11.00 Uhr 
  • Donnerstag, 30. Juli, 14.00–17.00 Uhr
  • Freitag, 31. Juli, geschlossen
  • Montag, 3. August, 16.00–18.00 Uhr
  • Dienstag, 4. August, geschlossen
  • Mittwoch, 5. August, 8.00–11.00 Uhr 
  • Donnerstag, 6. August, 14.00–17.00 Uhr
  • Freitag, 7. August, geschlossen

Ab Montag, 10. August 2026, gelten wieder die gewohnten Öffnungszeiten.

Vielen Dank für das Verständnis.

Gemeindeverwaltung Gsteigwiler

Publiziert am 25.06.2026

Einwohnergemeinde

Personalreglement – Inkrafttreten

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die von der Versammlung der Einwohnergemeinde Hofstetten am 16. Juni 2026 beschlossene Änderung des Personalreglements am 1. Juli 2026 in Kraft tritt.

Das Reglement kann bei der Gemeindeschreiberei Hofstetten während der ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen oder gegen eine Gebühr bezogen werden. Ebenfalls steht das Personalreglement auf der Homepage www.hofstetten-ballenberg.ch zum Download bereit.

Hofstetten, 22. Juni 2026

Gemeinderat Hofstetten

Publiziert am 25.06.2026

Konkursamt Oberland

Einstellung mangels Aktiven

Schuldnerin: Spellbound Capital AG, Waldeggstrasse 12, 3800 Interlaken, CHE-404.871.266.

Datum der Konkurseröffnung: 3. September 2025.

Datum der Konkurseinstellung: 17. Juni 2026.

Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger bis zum 14. Juli 2026 die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten einen Vorschuss von Fr. 5200.– leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte.

Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 24. Juni 2026.

Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland

Publiziert am 25.06.2026

Einwohnergemeinde

Hundetaxe 2026

Für die registrierten Hunde erhalten die Hundehalter/-innen im Verlauf des Monats August eine Rechnung für die Hundetaxe 2026. Die jährliche Taxe pro Tier beträgt Fr. 100.– gemäss genehmigter Gebührenverordnung des Gemeinderats vom 2. Juli 2018 und ist gemäss Art. 13 Abs. 2 des Hundegesetzes für jeden Hund zu entrichten, welcher am 1. August 2026 älter als sechs Monate ist.

Hundehalter/-innen der Gemeinde Leissigen werden gebeten, neue Hunde bis Freitag, 24. Juli 2026, bei der Gemeindeverwaltung anzumelden und eine Hundemarke zu beziehen. Wer keinen Hund mehr besitzt, meldet dies bitte ebenfalls bis Ende Juli 2026 bei der Gemeindeverwaltung unter Tel. 033 847 88 11 oder per E-Mail an gemeinde@leissigen.ch.

Leissigen, 19. Juni 2026

Gemeindeverwaltung Leissigen

Publiziert am 25.06.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Stefan Rubi, Herziggässli 27, 3800 Matten b. Interlaken.

Projektverfasserin: Vögtlie + Viecelli Architekten GmbH, Aarmühlestrasse 35, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Anbau einer Aussentreppe aus Metall und neuer Zugang zum Obergeschoss, Trennung der beiden Geschossen zu zwei Wohneinheiten.

Standort: Herziggässli 27, 3800 Matten, Parzelle Nr. 1419, Koordinaten 2'633’007/1’170’011.

Nutzungszone: Mischzone Dorf MD.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Hinweis: Naturgefahrengebiet mit geringer Gefährdung, Wasser.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.

Auflage- und Einsprachefrist bis 27. Juli 2026.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten und Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 25.06.2026

Baupublikation

Gesuchstellerin: Stockwerkeigentümergemeinschaft Eggli, Eggli 957b, 3825 Mürren.

Projektverfasserin: kolb+walther AG, Dorfstrasse 18, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Heizungsersatz von Öl auf eine aussen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort: Mürren, Eggli, Gebäude Nr. 957b, Parzelle Nr. 4584, Koordinaten 2'634'787 / 1'156'403, Wohn- und Gewerbezone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahme: keine.

Auflagestellen: 

  • Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
  • Tourismusbüro Mürren, 3825 Mürren

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 26. Juni bis 27. Juli 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 25.06.2026

Baupublikation

Gesuchstellerin: Jäck AG, Hauptstrasse 5, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch, Anbringen diverser Beschriftungen an der Fassade.

Standort: Bahnhofstrasse 33, Parzelle Nr. 1112.

Nutzungszone: Mischzone MK4.

Schutzzone: Ortsbildgestaltungsbereich.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 27. Juli 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 25.06.2026

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Bauherrschaft: Hans und Christine Berger, Hauptstrasse 208, 3855 Brienz.

Projektverfasserin: Schild Wärmetechnik, Peter Schild, Brünigstrasse 73, 3856 Brienzwiler.

Bauvorhaben: Heizungsersatz durch eine aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe.

Standort: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 208, Parzelle Nr. 1238.

Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand zu einer Kantonsstrasse (Art. 80 SG).

Zone: Wohn- und Gewerbezone 2 (WG2).

Gewässerschutzbereich: Au.

Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Auflage- und Einsprachefrist bis 27. Juli 2026.

Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 25.06.2026

Baupublikation

Gesuchssteller: Afrim Fejzullah, Spirenwaldstrasse 256, 3803 Beatenberg.

Projektverfasserin: BauRex Immo GmbH, Luli Rexhepi, Beundenstrasse 7, 3803 Beatenberg.

Bauvorhaben: Umbau und Umnutzung des Erdgeschosses zu einer 4½-Zimmer-Wohnung mit energetischer Sanierung, Ersatz Elektroheizung durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe, Photovoltaikanlage Dach.

Standort: Spirenwaldstrasse 256, Beatenberg, Parzelle Nr. 1926 und 1925, Koordinaten 2’627’321 / 1’172’094; Kernzone 3-geschossig K3.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: keine.

Hinweis: Naturgefahrengebiet mit geringer bis mittlerer Gefährdung (Wassergefahren).

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20490, eBau Nr. 2024-16731). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflage- und Einsprachefrist bis 27. Juli 2026.

Es wird auf die Baugesuchsakten und die Bauprofile vor Ort verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Beatenberg, 18. Juni 2026

Bauverwaltung Beatenberg

Publiziert am 25.06.2026

Konkursamt Oberland

Auflage Kollokationsplan und Inventar

Ausgeschlagene Erbschaft des Grossmann-Brunner Alfred, geb. 22. August 1932, von Oberried am Brienzersee BE, 3854 Oberried, ZA: Altersheim Sunnsyta, Kappelistrasse 6, 3852 Ringgenberg BE, verstorben am 15. Februar 2026.

Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage.

Ablauf der Frist: 14. Juli 2026.

Auflagefrist Inventar: 10 Tage.

Ablauf der Frist: 4. Juli 2026.

Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 24. Juni 2026.

Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland

Publiziert am 25.06.2026

Lehrstellenausschreibung

Auf den 1. August 2027 ist bei der Gemeindeverwaltung Brienz eine

Lehrstelle als Kauffrau/mann EFZ

neu zu besetzen.

Wir bieten dir eine interessante und vielseitige 3-jährige Ausbildung in der öffentlichen Verwaltung an. Während deiner Lehrzeit wirst du in allen Bereichen der Verwaltung die interessanten Tätigkeiten und deren Arbeitsabläufe kennenlernen und Einblick in sämtliche Abteilungen erhalten. Wir stellen dir einen eigenen Arbeitsplatz mit moderner Infrastruktur zur Verfügung. Wir betreuen dich individuell, persönlich und bieten dir eine tolle Ausbildung an.

Wenn du über eine gute Schulbildung verfügst, einsatzfreudig, engagiert, aufgestellt, kundenorientiert, kommunikativ und belastbar bist, dann reiche deine Bewerbung unter Beilage von Beurteilungsberichten der Schule, Lebenslauf, Angaben über Schnupperlehren, eines Fotos sowie Referenzen ein an:

Gemeindeverwaltung Brienz
«Lehrstelle KV»
Hauptstrasse 204
Postfach
3855 Brienz

Gerne erwarten wir deine Bewerbung bis Freitag, 10. Juli 2026. Bei Fragen steht dir Samuel Zobrist unter Telefon 033 952 22 43 gerne zur Verfügung.

Wir freuen uns auf deine Bewerbung.

Gemeindeverwaltung Brienz

Publiziert am 25.06.2026

Einwohnergemeinde

Dorfmärit vom 4. Juli 2026

Klein aber fein – der traditionelle Dorfmärit in Bönigen

Samstag, 4. Juli 2026, Schulhausplatz Bönigen

  • 10.00–18.00 Uhr: Markt und Festwirtschaft
  • durchgehend Festwirtschaft bis 23.30 Uhr

Strassen- und Parkplatzsperrung

Die Harderstrasse sowie der Parkplatz Harderstrasse (beim Schulhaus) werden von Freitag, 3. Juli, ab 18.00 Uhr bis und mit Samstag, 4. Juli 2026, für den Dorfmärit gesperrt.

Gemeindeverwaltung Bönigen

Publiziert am 25.06.2026

Burgergemeinde

Organisationsreglement (Totalrevision): Genehmigung und Inkrafttreten 

In Anwendung von Artikel Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die von der Burgerversammlung am 24. April 2026 beschlossene Totalrevision des Organisationsreglements am 15. Juni 2026 vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern vorbehaltlos genehmigt wurde. Die Totalrevision tritt auf den 1. September 2026 in Kraft.

Das Organisationsreglement kann auf der Burgerverwaltung, Rüti 14, Bönigen, bezogen oder über die E-Mail info@burgergemeindeboenigen bestellt werden. Es ist ebenfalls auf der Website www.boenigen.ch/burgergemeinde aufgeschaltet.

Bönigen, 16. Juni 2026

Burgerrat Bönigen

Publiziert am 25.06.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Hofer Hans und Horn Hofer Katharina, Burgdorfstrasse 30, 3510 Konolfingen.

Projektverfasserin: Veuve Baumanagement GmbH, Eisenbahnstrasse 62, 3645 Gwatt.

Bauvorhaben: Sanierung Wohnung EG, Ersatz Elektrospeicherheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort: Kreuzweg 55, Parzelle Nr. 1915, Koordinaten 2’645’730 / 1’164’100.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/276592

Auflage- und Einsprachefrist bis 27. Juli 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 16. Juni 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 25.06.2026

Regionalgericht Oberland

Richterliches Verbot

Die Eigentümerin des Grundstücks lnterlaken-Gbbl. Nr. 873 an der Oelestrasse 6, 8, 10 + 12, 3800 Matten b. lnterlaken, lässt hiermit das gesamte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.

Verboten ist insbesondere

  • jegliches unbefugte Parkieren und Abstellen von Fahrzeugen aller Art ausserhalb der Parkfelder. Mieter der Liegenschaft Oelestrasse 6, 8, 10 + 12 in 3800 Matten b. lnterlaken sind Unbefugte im Sinne dieses Verbots. Die Parkfelder dürfen ausschliesslich von Besuchern der Anwohner Oelestrasse 6, 8, 10 + 12 für max. 6 Stunden benutzt werden.
  • die Lagerung von Gegenständen und Waren, die Deponierung, das Liegenlassen und Wegwerfen von Abfall jeglicher Art ausserhalb der dafür vorgesehenen Sammelstelle.
  • das Befahren, Betreten der Grundstücke durch Unbefugte.
  • das Laufenlassen ohne Leine von Hunden.

Die Verunreinigung der Gebäude und Grünflächen sowie das unberechtigte Deponieren von Kehricht, Sperrgut und anderen Gegenständen.

Das Verbot ist unbefristet.

Bestehende Rechte Dritter sind von diesem Verbot nicht betroffen.

Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden gemäss Art. 258 Abs. 1 ZPO auf Antrag mit einer Busse bis Fr. 2000.– bestraft.

Eltern werden für Kinder und Beistände für ihre Schutzbefohlenen haftbar gemacht. Für Unfälle und Schäden, welche aus Nichtbeachten dieses Verbotes entstehen, wird jede Haftung abgelehnt.

Schadenersatzansprüche werden vorbehalten.

Art. 260 Abs. 1 ZPO

Wer das Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen seit dessen Bekanntmachung und Anbringung auf dem Grundstück beim Gericht Einsprache zu erheben. Die Einsprache bedarf keiner Begründung

Bern, 13. Mai 2026

Für die Eigentümerin:

sig. Daniel Zwygart
sig. Markus Mürner

Richterlich bewilligt:

Thun, 15.Juni 2026

Regionalgericht Oberland Zivilabteilung
Die Gerichtspräsidentin:
sig. Tettamanti

Publiziert am 25.06.2026

Gemeindeverband Weissenau Unterseen

Spitalweg 1, 3800 Unterseen

46. Abgeordnetenversammlung

vom 4. Juni 2026

Beschlüsse

  1. Protokoll vom 2. Dezember 2025
    Das Protokoll wird einstimmig genehmigt.
  2. Jahresrechnung 2025
    Die Abgeordnetenversammlung genehmigt einstimmig die Jahresrechnung 2025 mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 528'035.52.

Unterseen, 16. Juni 2026

Der Vorstand

Publiziert am 25.06.2026

Schule

Examen Schule Wilderswil, Donnerstag, 2. Juli 2026

Beginn nach Stundenplan, Unterricht bis 11.00 Uhr

14.00–17.00 Uhr: Kindergarten bis 9. Klasse: Spielfest im und ums Schulhaus

14.00–17.30 Uhr: Bistro der 8. Klassen und Kiosk

19.00 Uhr: Alle Klassen: Aufstellen für den Umzug vor dem Volg

19.10 Uhr: Umzug durchs Dorf

20.00–21.30 Uhr: Schlussfeier und Verabschiedung der austretenden Schüler*innen im Mehrzwecksaal

Der Umzug findet auch bei Regen statt. Sollte der Umzug dennoch abgesagt werden, werden wir per Klapp informieren.

Schule Wilderswil
Die Schulleitung

Publiziert am 25.06.2026

Einwohnergemeinde

Friedrich Bernet-Stiftung

Auf Herbst 2026 sind wiederum Stipendien für das Studienjahr 2026/2027 aus dieser Stiftung zu vergeben. Gemäss Stiftungsurkunde können Stipendien an junge Leute aus Grindelwald entrichtet werden, welche eine höhere Ausbildung (Universität, Fachhochschule, Lehramt, Handels- und Wirtschaftsfachschule oder Handelsschule) absolvieren.

Schriftliche Gesuche mit Ausbildungsbestätigung und Kostenaufstellung sind bis am 31. August 2026 an folgende Adresse einzureichen:

finanzverwaltung@gemeinde-grindelwald.ch oder Finanzverwaltung, Friedrich Bernet-Stiftung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Grindelwald, 25. Juni 2026

Der Stiftungsrat

Publiziert am 25.06.2026

Einwohnergemeinde

Personalreglement: Inkrafttreten

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffetnlich bekannt gemacht, dass das von der Gemeindeversammlung am 27. Mai 2026 beschlossene Personalreglement am 1. Juli 2026 in Kraft tritt.

Gemeinderat Niederried

Publiziert am 25.06.2026

Einwohnergemeinde

Mitwirkung zur Baureglementsänderung

Die Mitwirkung zur Baureglementsänderung findet vom 25. Juni bis Juli 2026 statt.

Gemeinderat Habkern

Publiziert am 25.06.2026

Einwohnergemeinde

Protokollauflage

Gemäss Artikel 22 der Gemeindeordnung Wilderswil liegt das Protokoll der letzten Gemeindeversammlung vom 15. Juni 2026 ab sofort während 30 Tagen öffentlich auf. Während der Auflagefrist kann beim Gemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden.

Wilderswil, 16. Juni 2026

Gemeindeschreiberei Wilderswil

Publiziert am 25.06.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Eigentümergemeinschaft Underem Bärg, c/o Howell Home AG, Postgasse 9, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Energieimpuls GmbH, Seestrasse 1, 3800 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Ersatz bestehende Ölheizung durch Pelletheizung.

Standort: Beatenbergstrasse 148, Parzelle Nr. 1809, Koordinaten 2‘630‘776 / 1‘170‘071.

Zone: UeO «Underem Bärg I».

Gewässerschutzbereich: Au.

Schutzobjekt: nein.

Ausnahme: Gesuch um vorzeitigen Baubeginn nach Art. 39 BewD.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 20. Juli 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Auf das Aufstellen von Bauprofilen wird ausdrücklich verzichtet (Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD).
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938

Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Unterseen, 15. Juni 2026

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 25.06.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: NORQAIN Interlaken AG, Höheweg 54, 3800 Interlaken.

Vertreterin mit Vollmacht: Bandi Interior GmbH, Hofacher 9, 3298 Oberwil b. Büren.

Bauvorhaben: Neue Fassadenverkleidung des Verkaufslokals EG; Neue Leuchtschrift (hinterleuchtet) an der Fassade; Neues Werbeschild unter dem Vordach.

Standort: Höheweg 54, Parzelle Nr. 460.

Nutzungszone: Mischzone MK 4.

Schutzzone/Schutzobjekt: Ortsbildgestaltungsbereich, Baugruppe D, Nachbargebäude erhaltenswertes K-Objekt.

Beanspruchte Ausnahme: Bauen vor der Baulinie Art. 96a BauG.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 20. Juli 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 25.06.2026

Stellenausschreibung

Sommerjob Grundreinigung Schulanlage Brienz

Sind Sie auf der Suche nach einem Sommerjob? Das Reinigungsteam der Schulanlage Brienz sucht Verstärkung:

Mitarbeiter/-in im Stundenlohn ab dem 6. Juli 2026 während 2 bis 3 Wochen (KW 28 bis ca. KW 30)

Ihre Arbeit umfasst die Mithilfe bei der Grundreinigung der Schulanlage Brienz inklusive Klassenzimmer. Die Voraussetzung ist eine gute körperliche Verfassung.

Haben Sie Interesse oder Fragen? Melden Sie sich bei Thomas Neuhaus, Telefon 076 491 61 09, Leiter Liegenschaftsunterhalt Schule Brienz.

Einwohnergemeinde Brienz / Bauverwaltung

Publiziert am 25.06.2026

Einwohnergemeinde

Strassensperrung Guggengasse

Dienstag, 30. Juni, und Mittwoch, 1. Juli 2026, jeweils ab 7.00 Uhr

Infolge Belagsarbeiten wird die Guggengasse im Bereich Guggengasse 33 bis Guggengasse 42 gesperrt.

Die Belagsarbeiten können witterungsbedingt verschoben werden.

Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.

Wir bauen für Sie und bitten die Anstösser/-innen und Verkehrsteilnehmer/-innen um Verständnis.

Frutiger AG, Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 25.06.2026

Einwohnergemeinde

Strassensperrung Terrassenweg

Dienstag, 30. Juni 2026, 13.00 bis 18.00 Uhr

Infolge Belagsarbeiten wird der Terrassenweg im Bereich «Kapfstutz» für jeglichen Durchgangsverkehr gesperrt. Die Zufahrt bis zur Baustelle ist gestattet.

Bus Linie 122: Die Haltestellen Steinbillen und Panorama werden in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr nicht bedient.

Der Durchgang für Fussgänger ist gewährleistet.

Die Belagsarbeiten können witterungsbedingt verschoben werden.

Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.

Wir bauen für Sie und bitten die Anstösser/-innen und Verkehrsteilnehmer/-innen um Verständnis.

Frutiger AG, Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 25.06.2026

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Mala Franziska, Mittengrabenstrasse 41, 3800 Interlaken.

Nachträgliches Baugesuch: Errichtung eines zusätzlichen Autoabstellplatzes.

Standort: Mittengrabenstrasse 41, Parzelle Nr. 1722 (BR 1661).

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzzone: keine.

Beanspruchte Ausnahme: Unterschreitung Strassenabstand nach Art. 80 SG.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 20. Juli 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 25.06.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Cèdre-Maurice AG, Badenerstrasse 78, 8004 Zürich.

Projektverfasserin: Archiculture GmbH, Gladbachstrasse 100, 8044 Zürich.

Bauvorhaben: Austausch der bestehenden Reklamen; nachträgliches Baugesuch, Installation einer neuen Küchenabluftanlage.

Standort: Bahnhofstrasse 51, Parzelle Nr. 1474.

Nutzungszone: Mischzone MA, 3 Geschosse.

Schutzzone: Ortsbildgestaltungsbereich.

Beanspruchte Ausnahme: Bauen vor der Baulinie Art. 96a BauG.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 20. Juli 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 25.06.2026

Schwellenkorporation und Begräbnisbezirk Brienz

Um über die heute bekannten Auswirkungen des Wasserbauprojekts Milibach auf den Friedhof Brienz zu informieren, laden der Begräbnisbezirk Brienz und die Schwellenkorporation Brienz gemeinsam zu einem Informationsanlass ein.

Wann: Mittwoch, 1. Juli 2026, 19.30 Uhr

Wo: Gemeindehaus Dindlen, Brienz

Wer: Eingeladen sind alle Personen, die eine Angehörige oder einen Angehörigen auf dem Friedhof Brienz bestattet haben.

Was: Die heute bekannten Auswirkungen des Wasserbauprojekts auf den Friedhof.
Bitte beachten Sie: An diesem Anlass können keine Auskünfte zum Verbleib oder zu einer möglichen Verlegung einzelner Grabstätten erteilt werden.

Wir freuen uns über Ihr Erscheinen.

Schwellenkorporation und Begräbnisbezirk Brienz

Publiziert am 25.06.2026

Stellenausschreibung

Infolge Neustrukturierung der Abteilung Gemeindeschreiberei suchen wir per 1. November 2026 oder nach Vereinbarung eine/n

Verwaltungsangestellte/n Gemeindeschreiberei 80–100% 

Ihr Aufgabenbereich

  • Einwohner- und Fremdenkontrolle, Ortspolizei
  • Abstimmungen, Wahlen
  • Steuerwesen, Amtliche Bewertung
  • Mithilfe bei der Lehrlingsausbildung als Praxisbildner/-in
  • Telefon- und Schalterdienst 
  • weitere allgemeine Verwaltungsaufgaben

Wir bieten Ihnen

  • eine vielseitige, abwechslungsreiche und interessante Tätigkeit in einem kleinen Team
  • einen modern eingerichteten Arbeitsplatz
  • Jahresarbeitszeitmodell mit gleitender Arbeitszeit
  • fortschrittliche Anstellungsbedingungen (Gehaltsklasse, BVG) 

Was Sie mitbringen

  • Abschluss als Kauffrau/Kaufmann oder gleichwertige Ausbildung, wenn möglich Branche «Öffentliche Verwaltung»
  • gute IT-Kenntnisse, insbesondere Gemeindeapplikationen (Dialog)
  • rasche Auffassungsgabe
  • Freude am Umgang mit Menschen
  • Zuverlässigkeit, Belastbarkeit, Selbständigkeit und Flexibilität
  • Gewandtheit im persönlichen und schriftlichen Kontakt zu Bevölkerung und Behörden 

Fühlen Sie sich durch dieses Stelleninserat angesprochen, dann senden Sie Ihre kompletten Bewerbungsunterlagen bis am 2. Juli 2026 in elektronischer Form an s.fuss@beatenberg.ch oder schriftlich an folgende Adresse: Gemeindeverwaltung Beatenberg, «Stellenbewerbung», Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.

Für weitere Auskünfte oder Fragen können Sie gerne die Geschäftsleiterin/Gemeindeschreiberin Sonja Fuss (Tel. 033 841 81 23 / Mail: s.fuss@beatenberg.ch) kontaktieren.

Publiziert am 25.06.2026

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Bauherrschaft: Hansruedi und Suzanne Hösli, Lauelliweg 2, 3855 Brienz.

Projektverfasserin: archiX…, Christina Thöni-Kaufmann, Wintersteg 888, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Abbruch Atelierhaus und Neubau Zweifamilienhaus.

Standort: Gemeinde Brienz, Steinerstrasse 11, Parzelle Nr. 2038.

Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand zu einer Gemeindestrasse (Art. 80 SG).

Zone: Wohnzone 2 (W2).

Gewässerschutzbereich: Au.

Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Auflage- und Einsprachefrist bis 20. Juli 2026.

Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz, BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 25.06.2026

Einwohnergemeinde

Sprechstunde des Gemeinderats

Haben Sie ein Anliegen, das Sie persönlich mit der Ressortvorsteherin Soziales besprechen möchten?

Gerne steht Ihnen Gemeinderätin Zina Uberti am Montag, 6. Juli 2026, von 16.00 bis 18.00 Uhr im Gemeindehaus Interlaken für einen Austausch zu Anliegen, Fragen und Vorschlägen im Bereich Soziales zur Verfügung.

Bitte melden Sie sich vorgängig bei der Gemeindeschreiberei, Telefon 033 826 51 41, für die Sprechstunde an. Die weiteren Sprechstundentermine des Gemeinderats finden Sie unter www.interlaken-gemeinde.ch.

Einwohnergemeinde Interlaken

Publiziert am 25.06.2026

Schwellenkorporation und Begräbnisbezirk Brienz

Informationsanlass – Auswirkungen des Wasserbauprojekts Milibach auf den Friedhof Brienz

Vollständige Publikation siehe unter «Brienz».

Schwellenkorporation und Begräbnisbezirk Brienz

Publiziert am 25.06.2026

Einwohnergemeinde

Ersatzwahl eines Mitglieds in eine ständige Kommission mit Entscheidbefugnis

Am 5. Juni 2026 ist die Eingabefrist für Wahlvorschläge für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Ver- und Entsorgungskommission aus dem Bezirk Mürren abgelaufen. Innerhalb der Eingabefrist ist ein gültiger Wahlvorschlag eingegangen.

Gemäss Artikel 78 Organisationsreglement wird das stille Wahlverfahren dann angewendet, wenn die Zahl der Kandidatinnen und Kandidaten die Zahl der zu besetzenden Sitze nicht übersteigt. 

Folgende Person wird anlässlich der Sitzung des Gemeinderates vom 22. Juni 2026 als gewählt erklärt werden (stille Wahl):

Ver- und Entsorgungskommission

Bezirk Mürren

  • Rudolf Linder, Jg. 1984, Lus 1049A, 3825 Mürren

Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.

Gemeinderat Lauterbrunnen

Publiziert am 25.06.2026

Baupublikation

Gesuchstellerin: Simon und Silvia Holzer, Eichholzstrasse 22, 3084 Wabern.

Projektverfasserin: Wagner + Boss GmbH, Alte Bernstrasse 6, 4922 Bützberg.

Bauvorhaben: Umbau/Sanierung Wohnung 2. OG. Einbau je eines Fensters im 2. OG Südwest und Nordost.

Standort: Blumenstrasse 14, 3706 Leissigen, Parzelle Nr. 460, WG2b, Koordinaten 2’625’799 / 1’167’065.

Gewässerschutzbereich: Ao.

Schutzzone/-objekt: Baugruppe B und Ortsbildschutzgebiet / erhaltenswert, K-Objekt.

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, Nythartweg 1, 3706 Leissigen.

Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances (eBau Nr. 2026-9098).

Auflage- und Einsprachefrist bis 20. Juli 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Leissigen, 15. Juni 2026

Gemeinderat Leissigen

Publiziert am 25.06.2026

Baumfällgesuch

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Fällen einer Birke (Baum Nr. 20) infolge Krankheit; Ersatzbepflanzung mit Stieleiche oder Sommer- bzw. Winterlinde.

Standort: Lanzenen, Interlaken, Parzelle Nr. 135, Zone Uferschutzplanung Teilplan Wilderswilmoos, Koordinaten 2’633’293 / 1’171’335.

Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich Au.

Schutzobjekt: Kommunal geschützter Baum.

Ausnahmen

  • Fällen kommunal geschützter Bäume (Art. 16, Art. 29 Abs. 2, Art. 30 Abs. 2
  • Art. 41 Abs. 3 des kantonalen Naturschutzgesetzes vom 15.9.1992)
  • Art. 29 der Uferschutzplanung nach SFG

Auflage- und Einsprachefrist bis 20. Juli 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 25.06.2026

Baupublikation

Gesuchsteller und Projektverfasser: Jörg Stalder, Stirnrütistrasse 45, 6048 Horw.

Bauvorhaben: Energetische Sanierung sowie Ausbau der Wohnung im Erdgeschoss und Erneuerung des Schopfanbaus. Die bestehenden Öl-Einzelöfen werden durch eine innen aufgestellte Wärmepumpe ersetzt.

Standort: Wengen, Am Lehn, Gebäude Nr. 1297a, Parzelle Nr. 3438, Koordinaten 2'637'249 / 1'161'323, Wohnzone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahme: keine.

Auflagestellen: 

  • Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
  • Tourismusbüro Wengen, 3823 Wengen

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 19. Juni bis 20. Juli 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 25.06.2026

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Bauherrschaft: Markus Zesiger, Brunnacherweg 15, 3855 Brienz.

Projektverfasserin: Thöni Holzbau AG, Ruedi Thöni, Lauenenstrasse 45, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Energetische Sanierung und Höhernahme des Dachs, Montage PV-Anlage und Einbau Zimmer mit WC/Dusche im Dachgeschoss.

Standort: Gemeinde Brienz, Brunnacherweg 15, Parzelle Nr. 1510.

Zone: Wohnzone 2 (W2).

Ausnahme: Überschreiten des Gebäudeproportionemass (Art. 25a Abs. 4 GBR).

Gewässerschutzbereich: Au.

Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Auflage- und Einsprachefrist bis 20. Juli 2026.

Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 25.06.2026

Einwohnergemeinde

3. Sitzung 2026 des Grossen Gemeinderats

Dienstag, 30. Juni 2026, 19.30 Uhr in der Aula des Gymnasiums Interlaken

Traktanden

  1. Protokoll
  2. Jahresrechnung 2025
  3. Wahl des Rechnungsprüfungsorgans 2027 bis 2030 
  4. Orientierungen / Verschiedenes

Die Sitzung ist öffentlich.

Publiziert am 25.06.2026

Einwohnergemeinde

Gebührenverordnung

Der Gemeinderat Beatenberg hat am 15. Juni 2026 folgende Verordnung genehmigt:

Neufassung; Inkraftsetzung per 1. Juli 2026

  • Gebührenverordnung vom 15. Juni 2026

Die Neufassung kann auf der Gemeindeverwaltung Beatenberg eingesehen oder gegen eine Gebühr bezogen werden. Zusätzlich ist die Verordnung auf www.beatenberg.ch (Gemeinde, Online-Schalter, Reglemente/Verordnungen) aufgeschaltet.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen den Erlass der Neufassung Gebührenverordnung kann innert 30 Tagen (Frist bis 20. Juli 2026) beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde eingereicht werden.

Gemeinderat Beatenberg

Publiziert am 25.06.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Alpentainer GmbH, Marc Trauffer, Dorfstrasse 73, 3858 Hofstetten bei Brienz.

Bauvorhaben: Umnutzung von Werkstatt und Ladenlokal in eine 2½-Zimmer-Wohnung mit Einbau von Küche und Sanitäranlagen.

Standort: Scheidweg 8, Hofstetten, Parzelle Nr. 741, Koordinaten 2’648’576 / 1’178'264, Mischzone M2/Planungszone Zweitwohnungen.

Ausnahme: keine.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Hinweis: Naturgefahrengebiet mit geringer Gefährdung Wasser. Die Wohnung gilt als Erstwohnung mit Zweckentfremdungsverbot.

Auflage- und Einsprachefrist bis 20. Juli 2026.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Hofstetten, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten bei Brienz.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20642). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Hofstetten, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten bei Brienz, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Hofstetten, 15. Juni 2026

Bauverwaltung Hofstetten

Publiziert am 25.06.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Tschopp Reto, vertreten durch kolb+walther AG, Dorfstrasse 18, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: kolb+walther AG, Dorfstrasse 18, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort: Nirggenstrasse 47, Parzelle Nr. 4019, Koordinaten 2’645’149 / 1’163’702.

Nutzungszone: Wohnzone W3.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/285445

Auflage- und Einsprachefrist bis 20. Juli 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 15. Juni 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 25.06.2026

Lehrstellenausschreibung

Ab 1. August 2027 wird auf der Gemeindeverwaltung Beatenberg folgende 3-jährige Lehrstelle frei:

Kauffrau/Kaufmann EFZ

Wir bieten dir

  • eine vielseitige, abwechslungsreiche kaufmännische Ausbildung in der Branche «Öffentliche Verwaltung» mit Einblick in die Abteilungen Gemeindeschreiberei, Finanzverwaltung, Bauverwaltung
  • einen eigenen, modern eingerichteten Arbeitsplatz
  • Jahresarbeitszeitmodell mit gleitender Arbeitszeit 
  • hilfsbereite und offene Mitarbeitende
  • 6 Wochen Ferien

Was du mitbringst

  • gute Schulbildung (Sekundarschule oder Realschule mit berufsvorbereitendem 10. Schuljahr)
  • gute IT-Kenntnisse
  • gute mündliche und schriftliche Ausdrucksweise
  • Tastaturschreiben (Zehnfingersystem muss vor Beginn der Lehre erworben werden)
  • rasche Auffassungsgabe
  • Freude am Umgang mit Menschen
  • Selbständigkeit, Flexibilität und Zuverlässigkeit

Haben wir dein Interesse geweckt? Dann sende deine Bewerbung mit Zeugniskopien und Foto bis am 6. Juli 2026 an folgende Adresse: Gemeindeverwaltung, «Bewerbung Lehrstelle», Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg, oder per E-Mail an m.wyss@beatenberg.ch

Für weitere Auskünfte kannst du gerne Melanie Wyss, Berufsbildnerin, Telefon 033 841 81 30 oder E-Mail m.wyss@beatenberg.ch oder Sonja Fuss, Gemeindeschreiberin, Telefon 033 841 81 23 oder E-Mail s.fuss@beatenberg.ch kontaktieren.

Schnupperlehre

Bei Interesse an der Lehrstelle bieten wir auch gerne einen Schnuppertag an, um einen Einblick in die Arbeitswelt der Branche Öffentliche Verwaltung zu ermöglichen. Für die Terminvereinbarung und weitere Auskünfte melde dich ebenfalls bei Melanie Wyss oder Sonja Fuss.

Publiziert am 25.06.2026

Einwohnergemeinde

Genehmigung Verpflichtungskredit von brutto Fr. 9'350'000.– für die Planung und den Neubau des Schulhauses mit Doppelkindergarten und Tagesschule

Zahl der Stimmberechtigten: 2602
Zahl der eingelangten Ausweiskarten: 1565
Zahl der eingelangten Stimmzettel: 1482

Davon ausser Betracht fallend: 18
Leer: 18
Ungültig: 0

In Betracht fallende Stimmzettel 1464

Zahl der Ja-Stimmen: 990
Zahl der Nein-Stimmen: 474

Die Vorlage wird angenommen.

Gegen Abstimmungen in Gemeindeangelegenheiten kann innert 30 Tagen nach dem Abstimmungstag beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde geführt werden (Art. 67a Abs. 2 VRPG).

Gemeinderat Matten

Publiziert am 25.06.2026

Feuerwehren

Übungsdaten 2026

Talboden / Isenfluh

  • 9. Juli, 19.30 Uhr, Of / Grfhr, Kaderübung
  • 1. August, 13.00 Uhr, Aufgebot, Brandwache / 1. Augustwache
  • 1. September, 19.30 Uhr, ganze Wehr, Detailausbildung
  • 17. September, 19.30 Uhr, TLF / Masch,  TLF / Maschinisten
  • 17. Oktober, 13.15 Uhr, AS / EL, Gebäudekenntnise Birg Schilthorn
  • 19. Oktober, 19.30 Uhr, Of / Grfhr, Kaderübung
  • 22. Oktober, 19.30 Uhr, ganze Wehr, Detailausbildung
  • 23. Oktober, 16.00 Uhr, Kdt / Stv., Kommandantenrapport
  • 24. Oktober, 13.30 Uhr, ganze Wehr, Doppelübung Nachmittag
  • 6. November, 19.30 Uhr, Atemschutz 
  • 7. November, 8.00 Uhr, Übung Betriebsfeuerwehr JB
  • 11. November, 19.30 Uhr, Aufgebot, Kommissionssitzung
  • 3. Dezember, 18.30 Uhr, Aufgebot, Rekrutierung
  • 3. Dezember, 19.30 Uhr, Aufgebot, Rekrutenübung

Mürren / Gimmelwald

  • 6. Juli, 20.00 Uhr, ganze Wehr, Löschangriff
  • 8. September, 20.00 Uhr, ganze Wehr, Angriffsübung
  • 15. September, 20.00 Uhr, AS, Gefahrenstoff
  • 16. September, 20.00 Uhr, EL, GV, F, Matw, Kommissionssitzung
  • 16. Oktober, 20.00 Uhr, ganze Wehr, Postenarbeit Leiter
  • 17. Oktober, 13.00 Uhr, ganze Wehr, Angriffsübung
  • 6. November, 20.00 Uhr, ganze Wehr, Angriffsübung
  • 4. Dezember, 20.00 Uhr,  AS, Angriffsübung

Wengen

  • 10. August, 19.30–22.00 Uhr, AS, Training
  • 7. September, 19.30–22.00 Uhr, ganze Wehr, Training
  • 14. September, 19.30–22.00 Uhr, Kader 1 – 4, Kadertraining
  • 12. Oktober, 19.30–22.00 Uhr, ganze Wehr, Training
  • 30. Oktober, 18.00–22.00 Uhr, ganze Wehr, Training
  • 7. November, 8.00–15.00 Uhr, AS, Training
  • 7. Dezember, 19.30 Uhr, Kader 1 – 4, Rapport
Publiziert am 25.06.2026

Baupublikation

Gesuchstellerin: Berchtold-Brawand Ruth, Bruderholzstrasse 75, 4153 Reinach.

Projektverfasser: Fischer Marcel Heizung, Sanitär, Solarsysteme und Planung, Grindelwaldstrasse 62, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch Pelletheizung.

Standort: Grindelwaldstrasse 57, Parzelle Nr. 1259, Koordinaten 2’643’340 / 1’164’530.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: Au.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/285055

Auflage- und Einsprachefrist bis 20. Juli 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 15. Juni 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 25.06.2026

Einwohnergemeinde

Strassensperrung

Gemeinde Beatenberg/Sigriswil

Grönstrasse-Tunnel, Beatenberg, bis Alp Grön, Sigriswil

Von Montag, 29. Juni, 7.00 Uhr, bis Freitag, 10. Juli 2026, 17.00 Uhr, bleibt der Strassenabschnitt auf der Grönstrasse für jeglichen Verkehr und Fussgänger gesperrt.

Die Steinschlagschutznetze oberhalb der Strasse werden geleert und kontrolliert.

Wir bitten die Verkehrsteilnehmer und Fussgänger um Kenntnisnahme und danken für das Verständnis.

Infrastrukturkommission Sigriswil

Publiziert am 25.06.2026

Baupublikation

Gesuchstellerin: Lotte Dora Riesen-Weissmüller, Weltpoststrasse 18/306, 3015 Bern.

Projektverfasser: bau-admin.ch / mian AG, Antonella Piro, Im Talacher 17, 8306 Brüttisellen.

Bauvorhaben: Ersatz dezentrale Elektroheizung mit aussen aufgestellter Luft-Wasser-Wärmepumpe.

Standort: Rain 218, Parzelle Nr. 340, Koordinaten 2'639'346 / 1'165'378, WG2.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Lütschental, Briggmättli 38, 3816 Lütschental.

Auflage- und Einsprachefrist bis 20. Juli 2026.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lütschental

Publiziert am 25.06.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Jeffrey und Brooke Vander Stoep, Untere Fuhren 1447b, 3823 Wengen.

Projektverfasserin: Architekturbüro Leonini GmbH, Am Lehn 1339a, 3823 Wengen.

Bauvorhaben: Einbau einer aussen aufgestellten Wärmepumpe (Luft/Wasser). 

Standort: Wengen, Untere Fuhren, Gebäude Nr. 1447b, Parzelle Nr. 4189, Koordinaten 2'636'774 / 1'161'539, Wohnzone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahme: keine

Auflagestellen: 

  • Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
  • Tourismusbüro Wengen, 3823 Wengen

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 19. Juni bis 20. Juli 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 25.06.2026

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Aufgrund einer Weiterbildung bleiben die Schalter- und Telefondienste der Einwohnergemeinde Hofstetten am Donnerstag, 25. Juni 2026, am Nachmittag geschlossen. Ab Freitag, 26. Juni 2026, gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Gemeindeverwaltung Hofstetten

Publiziert am 25.06.2026

Einwohnergemeinde

Verkehrsfreie Dorfstrasse «Strassenfeste 2026»

Folkloreabende und Festwirtschaftsbetriebe im Freien entlang der Dorfstrasse

1./8./15./22./29. Juli und 5./12. August 2026, jeweils von 20.00 bis 24.00 Uhr

Verkehrsbehinderungen und Verkehrsmassnahmen

Allgemeines Fahrverbot entlang der Dorfstrasse ab Kreuzung Endweg bis Parkplatz Graben von 20.00 bis 24.00 Uhr. 

  • Eine Umfahrung wird signalisiert.
  • Das Dorfzentrum kann nur zu Fuss erreicht werden; es ist keine Umleitung möglich.

 Auflagen und Bedingungen zur Durchführung der verkehrsfreien Abende

  • Die Dorfstrasse ist mit einem allgemeinen Fahrverbot belegt. Missachtung des Fahrverbotes wird mit dem Ordnungsbussenverfahren oder mittels einer Anzeige geahndet.
  • Ausnahmebewilligungen werden keine erteilt.
  • Für die Rettungskräfte ist ein Rettungskorridor von mindestens 3 m frei zu halten. Die Veranstalter entlang der Dorfstrasse sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Rettungsfahrzeuge jederzeit die Dorfstrasse durchfahren können.
  • Die Gehsteige und die Strasse dürfen erst nach Schliessung der Strasse benutzt werden. Vorher werden keine Installationen auf den Trottoirs und der Strasse geduldet.
  • Die Strasse ist erst freigegeben, wenn der Bereich Sicherheit mit dem Dienstfahrzeug und eingeschalteter Warnblinkanlage die Dorfstrasse passiert.
  • Um 24.00 Uhr muss die Dorfstrasse wieder für den Verkehr frei sein. Es ist dafür zu sorgen, dass Festbänke, Tische usw. nicht mehr auf der Strasse und den Trottoirs stehen.
  • Die Festwirtschaftsbetriebe sind dafür verantwortlich, dass nach Öffnung der Strasse keine Ansammlungen von Besuchern die Strasse blockieren und die Verkehrsteilnehmer nicht durch betrunkene Gruppen belästigt werden.
  • Informieren Sie Ihre Gäste, welche an den betreffenden Mittwochabenden anreisen, dass es keine Möglichkeit gibt, das Dorfzentrum mit dem Fahrzeug zu erreichen oder zu verlassen.
  • Ab ca. 19.30 Uhr dürfen keine Reisebusse mehr die Dorfstrasse befahren. Die Busse werden beim Bärplatz angehalten und die Reisenden müssen ab Bärplatz zu Fuss ihre Unterkünfte erreichen.

Information für Besucher der verkehrsfreien Abende

  • Benutzen Sie nach Möglichkeit die öffentlichen Verkehrsmittel.
  • Es stehen Parkplätze in den Parkhäusern Eiger+ und Sportzentrum zur Verfügung.
  • Parkieren ausserhalb von signalisierten und/oder markierten Parkfeldern ist untersagt.
  • Beachten Sie die Nachtruhe ab 24.00 Uhr; die Bewohner und Gäste werden es Ihnen danken.

Der Bereich Sicherheit ist während den Anlässen unter folgender Telefonnummer erreichbar: 079 415 09 60

Grindelwald Tourismus, der Gemeinderat und der Bereich Sicherheit danken Ihnen für das Verständnis und die Einhaltung der Verkehrsmassnahmen, Auflagen und Bedingungen und wünschen allen Beteiligten eine schöne Sommersaison und erfolgreiche verkehrsfreie Abende.

Publiziert am 25.06.2026

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Bauherrschaft: Ruedi Reusser, Seeblickweg 19, 3855 Axalp.

Projektverfasserin: Schild Wärmetechnik, Brünigstrasse 73, 3856 Brienzwiler.

Bauvorhaben: Einbau einer Zentralheizung mit aussen aufgestellter Luft-Wasser-Wärmepumpe.

Standort: Gemeinde Brienz, Seeblickweg 19, Parzelle Nr. 3472.

Zone: Ferienhauszone (FHZ).

Gewässerschutzbereich: Au.

Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Auflage- und Einsprachefrist bis 20. Juli 2026.

Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 25.06.2026

Einwohnergemeinde

Verkehrsmassnahme für den Abendlauf vom Freitag, 3. Juli 2026, Wengen

Der Gemeinderat von Lauterbrunnen verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 6 SVG, in Verbindung mit Art. 42 Abs. 2 SV, für den Abendlauf Wengen folgende Verkehrsmassnahme:

Am Freitag, 3. Juli 2026, muss ab 18.00 bis ca. 20.30 Uhr auf folgenden Strassen mit Verkehrsbehinderungen und Wartezeiten gerechnet werden: Dorfstrasse – Reginastutz – Waldbort – Park – Chäsgruebi, Wengwald, Lediweg, Galliweidli, Gruebiwald, Lussen, In Gassen, Stutzweidli, Leen, Sengggasse und Bahnhof.

Bitte beachten Sie die Abschrankungen und Hinweise vor Ort. Diese Beschränkungen gelten nicht für Polizei, Feuerwehr und Ambulanz im Einsatz.

Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.

Gemeinderat Lauterbrunnen

Publiziert am 25.06.2026

Einwohnergemeinde

Protokollauflage

Der Gemeinderat hat dem Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 5. Juni 2026 gemäss Artikel 42 Organisationsreglement zugestimmt. Es liegt ab 18. Juni bis am 20. Juli 2026 bei der Gemeindeverwaltung Beatenberg öffentlich auf. Zusätzlich ist das Protokoll auf www.beatenberg.ch (Gemeinde, Aktuell) aufgeschaltet. Einsprachen sind schriftlich innert 30 Tagen seit der vorliegenden Publikation (Frist bis 20. Juli 2026) an den Gemeinderat zu richten.

Sofern keine Einsprache eingeht, gilt das Protokoll als genehmigt.

Gemeinderat Beatenberg

Publiziert am 25.06.2026

Einwohnergemeinde

Trucker & Country-Festival 2026

Verkehrsbehinderungen und Sperrungen

Vollständige Publikation siehe unter «Matten».

Sicherheitskommission Matten

Publiziert am 25.06.2026

Einwohnergemeinde

Verkehrsbehinderung – Strassensperrung Kupfergasse

Am Donnerstag, 25. Juni 2026, findet auf der Schulanlage in Matten eine Veranstaltung statt.

Die Kupfergasse wird im Bereich der Schulanlage (ab Kreuzung Schulgässli/Kupfergasse bis Kreuzung Rütistrasse/Kupfergasse) von 13.00 bis 21.00 Uhr gesperrt. Eine Umleitung via Rütistrasse und Schulgässli wird signalisiert.

Wir danken der Anwohnerschaft und der Bevölkerung für das Verständnis.

Sicherheit Matten

Publiziert am 25.06.2026

Einwohnergemeinde

Trucker & Country-Festival 2026

Vom 26. bis 28. Juni 2026 findet das Trucker & Country-Festival auf dem Flugplatzgelände statt. Aus diesem Grund ist mit verschiedenen Verkehrsbehinderungen bzw. Sperrungen zu rechnen.

Öffentlicher Verkehr

Postauto Berner Oberland wird an diesen Tagen einen uneingeschränkten öffentlichen Busbetrieb anbieten. Im Bereich Matten–Bönigen muss an allen Tagen mit Fahrplanänderungen gerechnet werden. Die Aushänge an den Haltestellen sind zu beachten.

Sperrung Aenderbergstrasse, Matten

Ab Mittwoch, 24. Juni 2026, 8.00 Uhr ist die Flughafenquerung (Aenderbergstrasse) für den allgemeinen Verkehr mit Ausnahme des Zubringerdiensts bis Flurweg gesperrt. Der Verkehr wird auf die möglichen Umfahrungen verwiesen.

Sperrung Aegertenstrasse, Aenderbergstrasse, Matten

Ab Mittwoch, 24. Juni 2026, 8.00 Uhr, bis Montag, 29. Juni 2026, 18.00 Uhr sind die Aegertenstrasse zwischen Hertigässli und Flugplatz und die Aenderbergstrasse zwischen Bönigstrasse und Aegertenstrasse in Matten für jeglichen Durchgangsverkehr gesperrt. Die Zufahrt zu den Liegenschaften / Zubringerdienst bleibt gewährleistet.

Fahrräder sind bis zum Festivalgelände gestattet.

Es werden keine Taxifahrten durch die Aenderbergstrasse auf das Festivalgelände geduldet. Missachtungen des allgemeinen Fahrverbots werden angezeigt und mit Busse geahndet. 

Für Taxis ist die Zufahrt über die die Industriestrasse gestattet. Es werden jeweils Abstellflächen und Taxiplätze vorgehalten. Eine Zufahrt ist auch aus Bönigen über die Gsteigstrasse möglich. Die Wegfahrt hat auf demselben Weg zu erfolgen. Alle Taxiunternehmen in der Umgebung erhalten vom Veranstalter die entsprechenden Informationen inklusive Anfahrtsplan rechtzeitig im Vorfeld zugestellt und werden gebeten, den Weisungen des Verkehrspersonals zu folgen.

Sperrung Gsteigstrasse, Bönigen

Von Freitag, 26. Juni 2026, 10.00 Uhr bis Montag, 29. Juni 2026, 8.00 Uhr wird die Gsteigstrasse ab Höhe Blumengasse in Richtung Wilderswil für jeglichen Durchgangsverkehr gesperrt. Die Zufahrt zu den Liegenschaften / Zubringerdienst bleibt gewährleistet.

Sperrung Direktanschluss, Industriestrasse, Mittelweg Wilderswil

Von Freitag, 26. Juni 2026, 10.00 Uhr, bis Montag, 29. Juni 2025, 8.00 Uhr wird der Mittelweg ab höhe Skydive in Richtung Flugplatz, die Industriestrasse und der Direktanschluss in Richtung Bönigen gesperrt.

Es werden keine Taxifahrten durch die Alte Staatsstrasse / Mittelweg auf das Festivalgelände geduldet.

Sperrung Obere Bönigstrasse ab Bahnübergang bis Tenne-Kreisel

Von Freitag, 26. Juni 2026, 10.00 Uhr, bis Montag, 29. Juni 2025, 8.00 Uhr ist die Obere Bönigstrasse ab Bahnübergang bis Tenne-Kreisel gesperrt. Die Zufahrt zu den Liegenschaften / Zubringerdienst bleibt gewährleistet und wird entsprechend signalisiert. Taxidurchfahrten sind nicht gestattet.

Sperrung Lindenallee in Richtung Interlaken

Am Freitag, 26. Juni 2026, von 10.00 bis 23.00 Uhr sowie am Samstag, 27. Juni 2026, wird bedarfsweise und auf Anordnung der Kantonspolizei auf Höhe Landi-Kreisel in die Lindenallee ein allgemeines Fahrverbot angeordnet und eingerichtet. Die Umleitung erfolgt über die Untere Bönigstrasse und den Bahnhofplatz zurück auf die Lindenallee zur Ausfahrt Interlaken Ost. Diese Regelung kann im Bedarfsfall auch an den Folgetagen vorgenommen werden.

Am Freitag, 26. Juni 2026, wird auf der Lindenallee Richtung Bönigen ab Höhe Kreisel Autobahnausfahrt A8 ein allgemeines Fahrverbot für Lkw angeordnet mit dem Zusatz «Lieferverkehr frei», «Anlieger frei» und «Frei bis Festival mit Festival-Ticket».

Generell ist auf dem gesamten Gemeindegebiet von Matten, Bönigen, Wilderswil und Interlaken mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen.

Die Verkehrsteilnehmenden werden gebeten, die speziell signalisierten Anfahrtswege zu benützen sowie die angebrachten Signalisationen zu beachten und den Weisungen von Kantonspolizei und/oder Verkehrspatrouillen Folge zu leisten.

Anwohner- und Besucherkarten Einwohnergemeinde Matten

Falls noch Anwohner- und Besucherkarten benötigt werden, können diese bei der Einwohnergemeinde Matten angefordert und bezogen werden.

Für Ihr Verständnis danken wir bestens.

Sicherheitskommission Matten

Publiziert am 25.06.2026

Ref. Kirchgemeinde Gsteig-Interlaken

bestehend aus den politischen Gemeinden Interlaken, Matten, Bönigen, Iseltwald, Wilderswil, Gsteigwiler, Saxeten, Lütschental und Gündlischwand

Kirchgemeindeversammlung

Dienstag, 30. Juni 2026, um 19.00 Uhr im Kirchgemeindehaus Matten

Traktanden

  1. Begrüssung und Eröffnung
  2. Wahl der Stimmenzählerinnen / der Stimmenzähler
  3. Rechnung 2025
  4. Stellenprozente Verwaltung
  5. Wahlen
  6. Verschiedenes

Die Unterlagen zu Traktandum 3 liegen 30 Tage vor der Versammlung im Sekretariat der Kirchgemeinde, Herziggässli 21, 3800 Matten, während der Bürozeiten zur Einsichtnahme auf. Die Rechnung 2025 kann auch auf den Gemeindeverwaltungen eingesehen werden.

Allfällige Beschwerden gegen die Versammlungsbeschlüsse sind gemäss Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen.

Eine allfällige Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Versammlung ist gemäss Gemeindegesetz Art. 49a sofort zu beanstanden, um das volle Beschwerderecht behalten zu können.

Alle Stimmberechtigten der Kirchgemeinde sind herzlich zur Versammlung eingeladen. Im Anschluss an die Kirchgemeindeversammlung sind alle Versammlungsteilnehmenden zu einem kleinen Apéro eingeladen.

Matten, 24. Mai 2026

Der Kirchgemeinderat

Publiziert am 25.06.2026

Einwohnergemeinde

Aufhebung Reglement für die Gemeindeausgleichskasse

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV, BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Versammlung vom 9. Juni 2026 der Einwohnergemeinde Gündlischwand der Aufhebung des Reglements für die Gemeindeausgleichskasse vom 13. Dezember 1985 per 30. Juni 2026 zugestimmt hat.

Gemeinderat Gündlischwand

Publiziert am 18.06.2026

Einwohnergemeinde

Protokollauflage

Gemäss Artikel 22 der Gemeindeordnung Wilderswil liegt das Protokoll der letzten Gemeindeversammlung vom 15. Juni 2026 ab sofort während 30 Tagen öffentlich auf. Während der Auflagefrist kann beim Gemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden.

Wilderswil, 16. Juni 2026

Gemeindeschreiberei Wilderswil

Publiziert am 18.06.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Eigentümergemeinschaft Underem Bärg, c/o Howell Home AG, Postgasse 9, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Energieimpuls GmbH, Seestrasse 1, 3800 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Ersatz bestehende Ölheizung durch Pelletheizung.

Standort: Beatenbergstrasse 148, Parzelle Nr. 1809, Koordinaten 2‘630‘776 / 1‘170‘071.

Zone: UeO «Underem Bärg I».

Gewässerschutzbereich: Au.

Schutzobjekt: nein.

Ausnahme: Gesuch um vorzeitigen Baubeginn nach Art. 39 BewD.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 20. Juli 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Auf das Aufstellen von Bauprofilen wird ausdrücklich verzichtet (Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD).
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938

Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Unterseen, 15. Juni 2026

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 18.06.2026

Einwohnergemeinde

Bekanntmachung gemäss Art. 60 Abs. 3 Organisationsreglement

Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 15. Juni 2026

58 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben an der Gemeindeversammlung vom 15. Juni 2026 folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Die Jahresrechnung 2025 wurde beschlossen.
  2. Ein Kredit von 100'000 Franken für die Erarbeitung von Grundlagen im Zusammenhang mit der Wohnraumstrategie wurde beschlossen.
  3. Ein Kredit von 500'000 Franken für jährliche Beiträge von 125'000 Franken an die Internationalen Lauberhornrennen, befristet bis ins Jahr 2030, wurde beschlossen.
  4. Ein Kredit von 130'000 Franken für den Heizungsersatz im alten Schulhaus, Lauterbrunnen, wurde beschlossen.
  5. Ein Kredit von 350'000 Franken für den Ersatz des Fahrzeuges Lindner Unitrac 102 der Wegmeistergruppe Talboden / Isenfluh, wurde beschlossen.
  6. Ein Kredit von 415'000 Franken für die Planung des Ersatzes der Abwasserleitung Wengen – Lauterbrunnen, wurde beschlossen.
  7. Ein Kredit von 270'000 Franken für die Dachsanierung inkl. Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Betriebsgebäude der ARA, Lauterbrunnen, wurde beschlossen.
  8. Ein Kredit von 435'000 Franken für den Leitungsbau Studenbach – ARA, Lauterbrunnen, wurde beschlossen.
  9. Ein Kredit von 190'000 Franken für jährliche Kosten von 47'500 Franken für das Aufstellen von mobilen WC-Anlagen entlang der alten Stechelbergstrasse, Lauterbrunnen, befristet bis ins Jahr 2030, wurde beschlossen.
  10. Die Kreditabrechnungen wurden zur Kenntnis genommen.

Die Versammlung wurde um 22.00 Uhr geschlossen.

Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.

Lauterbrunnen, 16. Juni 2026

Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 18.06.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: NORQAIN Interlaken AG, Höheweg 54, 3800 Interlaken.

Vertreterin mit Vollmacht: Bandi Interior GmbH, Hofacher 9, 3298 Oberwil b. Büren.

Bauvorhaben: Neue Fassadenverkleidung des Verkaufslokals EG; Neue Leuchtschrift (hinterleuchtet) an der Fassade; Neues Werbeschild unter dem Vordach.

Standort: Höheweg 54, Parzelle Nr. 460.

Nutzungszone: Mischzone MK 4.

Schutzzone/Schutzobjekt: Ortsbildgestaltungsbereich, Baugruppe D, Nachbargebäude erhaltenswertes K-Objekt.

Beanspruchte Ausnahme: Bauen vor der Baulinie Art. 96a BauG.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 20. Juli 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 18.06.2026

Stellenausschreibung

Sommerjob Grundreinigung Schulanlage Brienz

Sind Sie auf der Suche nach einem Sommerjob? Das Reinigungsteam der Schulanlage Brienz sucht Verstärkung:

Mitarbeiter/-in im Stundenlohn ab dem 6. Juli 2026 während 2 bis 3 Wochen (KW 28 bis ca. KW 30)

Ihre Arbeit umfasst die Mithilfe bei der Grundreinigung der Schulanlage Brienz inklusive Klassenzimmer. Die Voraussetzung ist eine gute körperliche Verfassung.

Haben Sie Interesse oder Fragen? Melden Sie sich bei Thomas Neuhaus, Telefon 076 491 61 09, Leiter Liegenschaftsunterhalt Schule Brienz.

Einwohnergemeinde Brienz / Bauverwaltung

Publiziert am 18.06.2026

Einwohnergemeinde

Strassensperrung Guggengasse

Dienstag, 30. Juni, und Mittwoch, 1. Juli 2026, jeweils ab 7.00 Uhr

Infolge Belagsarbeiten wird die Guggengasse im Bereich Guggengasse 33 bis Guggengasse 42 gesperrt.

Die Belagsarbeiten können witterungsbedingt verschoben werden.

Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.

Wir bauen für Sie und bitten die Anstösser/-innen und Verkehrsteilnehmer/-innen um Verständnis.

Frutiger AG, Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 18.06.2026

Einwohnergemeinde

Strassensperrung Terrassenweg

Dienstag, 30. Juni 2026, 13.00 bis 18.00 Uhr

Infolge Belagsarbeiten wird der Terrassenweg im Bereich «Kapfstutz» für jeglichen Durchgangsverkehr gesperrt. Die Zufahrt bis zur Baustelle ist gestattet.

Bus Linie 122: Die Haltestellen Steinbillen und Panorama werden in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr nicht bedient.

Der Durchgang für Fussgänger ist gewährleistet.

Die Belagsarbeiten können witterungsbedingt verschoben werden.

Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.

Wir bauen für Sie und bitten die Anstösser/-innen und Verkehrsteilnehmer/-innen um Verständnis.

Frutiger AG, Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 18.06.2026

Einwohnergemeinde

Wahl in die Fachkommission 60+

Auf Antrag der Fachkommission 60+ hat der Gemeinderat Marianne Meier, Interlaken, als Seniorenvertretung, und Nicole Joss Fuchs, Interlaken, als Fachperson für den Rest der laufenden Amtsdauer bis 31. Dezember 2028 in die Fachkommission 60+ gewählt.

Gegen diese Wahl kann innert 10 Tagen seit der vorliegenden Publikation schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde eingereicht werden.

Gemeinderat Interlaken

Publiziert am 18.06.2026

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Mala Franziska, Mittengrabenstrasse 41, 3800 Interlaken.

Nachträgliches Baugesuch: Errichtung eines zusätzlichen Autoabstellplatzes.

Standort: Mittengrabenstrasse 41, Parzelle Nr. 1722 (BR 1661).

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzzone: keine.

Beanspruchte Ausnahme: Unterschreitung Strassenabstand nach Art. 80 SG.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 20. Juli 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 18.06.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Cèdre-Maurice AG, Badenerstrasse 78, 8004 Zürich.

Projektverfasserin: Archiculture GmbH, Gladbachstrasse 100, 8044 Zürich.

Bauvorhaben: Austausch der bestehenden Reklamen; nachträgliches Baugesuch, Installation einer neuen Küchenabluftanlage.

Standort: Bahnhofstrasse 51, Parzelle Nr. 1474.

Nutzungszone: Mischzone MA, 3 Geschosse.

Schutzzone: Ortsbildgestaltungsbereich.

Beanspruchte Ausnahme: Bauen vor der Baulinie Art. 96a BauG.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 20. Juli 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 18.06.2026

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung am 18. Juni 2026

Die Gemeindeverwaltung Niederried bleibt am Donnerstag, 18. Juni 2026, ausnahmsweise geschlossen.

Ab Freitag, 19. Juni 2026, gelten wieder die normalen Öffnungszeiten.

Besten Dank für das Verständnis.

Gemeindeverwaltung Niederried

Publiziert am 18.06.2026

Schwellenkorporation und Begräbnisbezirk Brienz

Um über die heute bekannten Auswirkungen des Wasserbauprojekts Milibach auf den Friedhof Brienz zu informieren, laden der Begräbnisbezirk Brienz und die Schwellenkorporation Brienz gemeinsam zu einem Informationsanlass ein.

Wann: Mittwoch, 1. Juli 2026, 19.30 Uhr

Wo: Gemeindehaus Dindlen, Brienz

Wer: Eingeladen sind alle Personen, die eine Angehörige oder einen Angehörigen auf dem Friedhof Brienz bestattet haben.

Was: Die heute bekannten Auswirkungen des Wasserbauprojekts auf den Friedhof.
Bitte beachten Sie: An diesem Anlass können keine Auskünfte zum Verbleib oder zu einer möglichen Verlegung einzelner Grabstätten erteilt werden.

Wir freuen uns über Ihr Erscheinen.

Schwellenkorporation und Begräbnisbezirk Brienz

Publiziert am 18.06.2026

Gemischte Gemeinde

Belagsarbeiten Alpstrasse ab Muoschbach Richtung Bättenalp

Ab Montag, 6. Juli 2026, werden auf der Alpstrasse ab Muoschbach Richtung Bättenalp Belagsarbeiten durchgeführt. Die Arbeiten dauern voraussichtlich zwei bis drei Wochen.

Während der Bauzeit ist die Strasse jeweils werktags von 7.00 bis 19.00 Uhr für jeglichen Verkehr gesperrt. Ausserhalb dieser Zeiten bleibt die Durchfahrt möglich.

Witterungsbedingt kann es zu Terminverschiebungen oder Anpassungen des Bauprogramms kommen.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die notwendigen Arbeiten und die damit verbundenen Einschränkungen.

Gemeinde Iseltwald und Bergschaft Bättenalp

Publiziert am 18.06.2026

Stellenausschreibung

Infolge Neustrukturierung der Abteilung Gemeindeschreiberei suchen wir per 1. November 2026 oder nach Vereinbarung eine/n

Verwaltungsangestellte/n Gemeindeschreiberei 80–100% 

Ihr Aufgabenbereich

  • Einwohner- und Fremdenkontrolle, Ortspolizei
  • Abstimmungen, Wahlen
  • Steuerwesen, Amtliche Bewertung
  • Mithilfe bei der Lehrlingsausbildung als Praxisbildner/-in
  • Telefon- und Schalterdienst 
  • weitere allgemeine Verwaltungsaufgaben

Wir bieten Ihnen

  • eine vielseitige, abwechslungsreiche und interessante Tätigkeit in einem kleinen Team
  • einen modern eingerichteten Arbeitsplatz
  • Jahresarbeitszeitmodell mit gleitender Arbeitszeit
  • fortschrittliche Anstellungsbedingungen (Gehaltsklasse, BVG) 

Was Sie mitbringen

  • Abschluss als Kauffrau/Kaufmann oder gleichwertige Ausbildung, wenn möglich Branche «Öffentliche Verwaltung»
  • gute IT-Kenntnisse, insbesondere Gemeindeapplikationen (Dialog)
  • rasche Auffassungsgabe
  • Freude am Umgang mit Menschen
  • Zuverlässigkeit, Belastbarkeit, Selbständigkeit und Flexibilität
  • Gewandtheit im persönlichen und schriftlichen Kontakt zu Bevölkerung und Behörden 

Fühlen Sie sich durch dieses Stelleninserat angesprochen, dann senden Sie Ihre kompletten Bewerbungsunterlagen bis am 2. Juli 2026 in elektronischer Form an s.fuss@beatenberg.ch oder schriftlich an folgende Adresse: Gemeindeverwaltung Beatenberg, «Stellenbewerbung», Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.

Für weitere Auskünfte oder Fragen können Sie gerne die Geschäftsleiterin/Gemeindeschreiberin Sonja Fuss (Tel. 033 841 81 23 / Mail: s.fuss@beatenberg.ch) kontaktieren.

Publiziert am 18.06.2026

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Bauherrschaft: Hansruedi und Suzanne Hösli, Lauelliweg 2, 3855 Brienz.

Projektverfasserin: archiX…, Christina Thöni-Kaufmann, Wintersteg 888, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Abbruch Atelierhaus und Neubau Zweifamilienhaus.

Standort: Gemeinde Brienz, Steinerstrasse 11, Parzelle Nr. 2038.

Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand zu einer Gemeindestrasse (Art. 80 SG).

Zone: Wohnzone 2 (W2).

Gewässerschutzbereich: Au.

Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Auflage- und Einsprachefrist bis 20. Juli 2026.

Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz, BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 18.06.2026

Einwohnergemeinde

Sprechstunde des Gemeinderats

Haben Sie ein Anliegen, das Sie persönlich mit der Ressortvorsteherin Soziales besprechen möchten?

Gerne steht Ihnen Gemeinderätin Zina Uberti am Montag, 6. Juli 2026, von 16.00 bis 18.00 Uhr im Gemeindehaus Interlaken für einen Austausch zu Anliegen, Fragen und Vorschlägen im Bereich Soziales zur Verfügung.

Bitte melden Sie sich vorgängig bei der Gemeindeschreiberei, Telefon 033 826 51 41, für die Sprechstunde an. Die weiteren Sprechstundentermine des Gemeinderats finden Sie unter www.interlaken-gemeinde.ch.

Einwohnergemeinde Interlaken

Publiziert am 18.06.2026

Schwellenkorporation und Begräbnisbezirk Brienz

Informationsanlass – Auswirkungen des Wasserbauprojekts Milibach auf den Friedhof Brienz

Vollständige Publikation siehe unter «Brienz».

Schwellenkorporation und Begräbnisbezirk Brienz

Publiziert am 18.06.2026

Baupublikation

Gesuchstellerin: Simon und Silvia Holzer, Eichholzstrasse 22, 3084 Wabern.

Projektverfasserin: Wagner + Boss GmbH, Alte Bernstrasse 6, 4922 Bützberg.

Bauvorhaben: Umbau/Sanierung Wohnung 2. OG. Einbau je eines Fensters im 2. OG Südwest und Nordost.

Standort: Blumenstrasse 14, 3706 Leissigen, Parzelle Nr. 460, WG2b, Koordinaten 2’625’799 / 1’167’065.

Gewässerschutzbereich: Ao.

Schutzzone/-objekt: Baugruppe B und Ortsbildschutzgebiet / erhaltenswert, K-Objekt.

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, Nythartweg 1, 3706 Leissigen.

Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances (eBau Nr. 2026-9098).

Auflage- und Einsprachefrist bis 20. Juli 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Leissigen, 15. Juni 2026

Gemeinderat Leissigen

Publiziert am 18.06.2026

Baumfällgesuch

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Fällen einer Birke (Baum Nr. 20) infolge Krankheit; Ersatzbepflanzung mit Stieleiche oder Sommer- bzw. Winterlinde.

Standort: Lanzenen, Interlaken, Parzelle Nr. 135, Zone Uferschutzplanung Teilplan Wilderswilmoos, Koordinaten 2’633’293 / 1’171’335.

Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich Au.

Schutzobjekt: Kommunal geschützter Baum.

Ausnahmen

  • Fällen kommunal geschützter Bäume (Art. 16, Art. 29 Abs. 2, Art. 30 Abs. 2
  • Art. 41 Abs. 3 des kantonalen Naturschutzgesetzes vom 15.9.1992)
  • Art. 29 der Uferschutzplanung nach SFG

Auflage- und Einsprachefrist bis 20. Juli 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 18.06.2026

Baupublikation

Gesuchsteller und Projektverfasser: Jörg Stalder, Stirnrütistrasse 45, 6048 Horw.

Bauvorhaben: Energetische Sanierung sowie Ausbau der Wohnung im Erdgeschoss und Erneuerung des Schopfanbaus. Die bestehenden Öl-Einzelöfen werden durch eine innen aufgestellte Wärmepumpe ersetzt.

Standort: Wengen, Am Lehn, Gebäude Nr. 1297a, Parzelle Nr. 3438, Koordinaten 2'637'249 / 1'161'323, Wohnzone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahme: keine.

Auflagestellen: 

  • Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
  • Tourismusbüro Wengen, 3823 Wengen

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 19. Juni bis 20. Juli 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 18.06.2026

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Bauherrschaft: Markus Zesiger, Brunnacherweg 15, 3855 Brienz.

Projektverfasserin: Thöni Holzbau AG, Ruedi Thöni, Lauenenstrasse 45, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Energetische Sanierung und Höhernahme des Dachs, Montage PV-Anlage und Einbau Zimmer mit WC/Dusche im Dachgeschoss.

Standort: Gemeinde Brienz, Brunnacherweg 15, Parzelle Nr. 1510.

Zone: Wohnzone 2 (W2).

Ausnahme: Überschreiten des Gebäudeproportionemass (Art. 25a Abs. 4 GBR).

Gewässerschutzbereich: Au.

Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Auflage- und Einsprachefrist bis 20. Juli 2026.

Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 18.06.2026

Es wurden weitere Einträge gefunden...
Bitte schränken Sie Ihre Suche ein!

Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen

Telefon 033 828 12 00
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Unsere Öffnungszeiten:
Montag – Freitag
08.00 – 12.00 und 13.30 – 17.00 Uhr