Bauherrschaft: Thomas Ecknauer, Steinmattli 535, 3804 Habkern.
Projektverfasserin: Ingenieurbüro Sterchi GmbH, Bohnerenstrasse 14, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Abbruch Plumpsklo und Neubau WC und Dusche in bestehenden Räumlichkeiten; Anschluss an die öffentliche Kanalisation und Wasserversorgung. Ersatz bestehende Flügeltüre mit Fenster in Westfassade. Versetzen Hausanschlusskasten an Ostfassade, um Zugang zu bestehender Fensteröffnung zu erhalten.
Standort: Lamm, Parzellen Nrn. 324 und 335, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’632’380 / 1’176’438; 2’632’272 / 1’176’454.
Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich üB.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 3. August 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Habkern, Im Holz 373, 3804 Habkern.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profilierung / Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Hinweis nach LwG: Gestützt auf Artikel 97 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (LwG) sind die aufgrund der Gesetzgebung über den Natur- und Heimatschutz, den Umweltschutz und die Wanderwege legitimierten Organisationen zur Einsprache berechtigt.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Öffentliche Mitwirkungsauflage
Überbauungsordnung «Camping Eigernordwand» mit Zonenplan- und Baureglementsänderung
Der Gemeinderat von Grindelwald bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die genannte Überbauungsordnung zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Zur Einsichtnahme liegen auf:
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 10. Juli bis 10. August 2026, bei der Bauverwaltung Grindelwald während der Schalteröffnungszeiten öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Grindelwald unter www.gemeinde-grindelwald.ch verfügbar.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Bauverwaltung Grindelwald, z.Hd. des Gemeinderates, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, zu richten.
Grindelwald, 6. Juli 2026
Der Gemeinderat
Fakultatives Referendum
Der Gemeinderat Grindelwald hat am 30. Juni 2026 in Anwendung von Art. 34 Abs. 4 und Art. 26 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Grindelwald folgende Beschlüsse gefasst:
ARA Grindelwald; Ersatz Rechenanlage, Rechengutpresse und Strainpresse; Objektkredit Fr. 300’000.–
Wichtige Anlageteile zur Vorbehandlung vom Schmutzwasser in der ARA sind die Rechenanlage, Rechengutpresse und die Strainpresse. Diese stammen aus dem Jahr 1983 und sollen ersetzt werden. Die Anlageteile sind stark von Korrosion befallen und müssen ersetzt werden, damit ein Ausfall der Anlage verhindert, die Rückhaltung von Feststoffen verbessert und mögliche Schäden an nachfolgenden Anlageteilen verhindert werden können.
GEP; Teilgebiet 1 Mühlebach–Bort; Verpflichtungskredit Fr. 350’000.–
Der aktuelle Generelle Entwässerungsplan (GEP) der Gemeinde Grindelwald stammt aus dem Jahr 2013. Dieser muss überprüft und erneuert werden. Der GEP ist die rechtliche und technische Voraussetzung für ordnungsgemässen und gesetzeskonformen Betrieb der Abwasseranlagen und die Genehmigung von zukünftigen Baubewilligungen und Erschliessungen im Gemeindegebiet. Das Gemeindegebiet wurde in Absprache mit dem Amt für Wasser und Abfall (AWA) in Teilgebiete aufgeteilt. In einem ersten Schritt soll das im Gebiet Mühlebach überprüft werden. Damit die ideale Ausführung der Aufnahmen abschliessend definiert werden kann, soll vorerst nur ein Teilgebiet ausgeführt werden. Zur Umsetzung hat der Gemeinderat einen Verpflichtungskredit von Fr. 350'000.– genehmigt.
Belagsarbeiten; Nachkredit von Fr. 45’000.–
Im Budget 2026 ist ein Gesamtbetrag von Fr. 450'000.– vorgesehen. Davon wird für das Los 1 bereits ein Betrag von Fr. 299'000.– verwendet. Damit nun weitere Teilstücke der Grabenstrasse und des Sametwegs im Los 2 saniert werden können, ist ein Nachkredit von Fr. 45'000.– erforderlich.
Fakultatives Referendum, Art. 26 der Gemeindeordnung
100 Stimmberechtigte können innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung des entsprechenden Beschlusses im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde mittels Unterschrift verlangen, dass ein Beschluss des Gemeinderats gemäss Art. 34 Abs. 4 der Gemeindeversammlung unterbreitet wird. Die Frist zur Einreichung der Unterschriften beim Gemeinderat beträgt 30 Tage ab der ersten Publikation (21. Mai 2026). Diese Frist endet somit am Montag, 10. August 2026. Die Akten liegen während der Referendumsfrist zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten auf der Gemeindeverwaltung auf.
Grindelwald, 30. Juni 2026
Gemeinderat Grindelwald
Gesuchsteller: Christoph und Cornelia Genetzke, Choufmasmatta 132 K, 3815 Zweilütschinen.
Bauvorhaben: Abbruch alter Carport, Neubau Carport.
Standort: Choufmasmatta 132 K, 3815 Zweilütschinen, Parzelle Nr. 410, Lagekoordinaten 2`635`675.01 / 1`164`686.19.
Nutzungszone: UeO Nr. 2 «Choufmasmatta», Überbauungsplan Nr. 2 mit Sonderbauvorschriften und Detailerschliessung «Choufmasmatta».
Schutzzone: Gewässerschutzzone: Au.
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand gemäss Art. 16 Abs. 1 Baureglement.
Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Gündlischwand, Im Viertel 130 E, 3815 Zweilütschinen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Gündlischwand, Im Viertel 130 E, 3815 Zweilütschinen, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35 b BauG).
Gündlischwand, 6. Juli 2026
Bauverwaltung Gündlischwand
Bauherrschaft: Peter und Silke Rütten, Zäundli 348e, 3804 Habkern.
Projektverfasserin: Wyss Holzbau AG, Mätteli Bohlseite 1002, 3804 Habkern.
Bauvorhaben: Neubau Wohnhaus, Installation PV-Anlage, Aufstellen aussen liegende Wärmepumpe, Erstellen einer Stützmauer mit Verankerung im Bereich der Gemeindestrasse.
Standort: Untere Bärenmatte 1019, Parzellen Nrn. 1449 und 316, Dorfkernzone, Koordinaten 2’632’501 / 1’175’124.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.
Naturgefahrengebiet: blau.
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 21 GBR).
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. August 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Habkern, Im Holz 373, 3804 Habkern.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Lauterbrunnen, Gemeindehaus Adler, 3822 Lauterbrunnen.
Projektverfasserin: L2A Architekten AG, untere Gasse 4, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Neubau Velounterstand.
Standort: Station, Parzelle Nr. 2265 (BR 6458), Zone mit Planungspflicht «Entwicklungsgebiet Dorfeingang / Bahnareal Lauterbrunnen», Koordinaten 2’635’934 / 1’160’823.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, Baugruppe B.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. August 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Grindellodge AG, Obere Gletscherstrasse 41, 3818 Grindelwald, vertreten durch Rechtsanwalt und Notar Gerhard Frey, Advokatur & Notariat Frey AG, Bahnhofstrasse 12, Postfach 1016, 3601 Thun.
Projektverfasserin: Chaletplan GmbH, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Umbau Hotel; Neubau aussen aufgestellte Kühlgeräte; Ersatz beleuchtete Reklame bei der Einfahrt; Ersatz der beleuchteten Reklame an der Südfassade; Erstellen von 30 Terrassensitzplätzen; Anpassung der Öffnungszeiten. Projektänderungen: Beschränkung Öffnungszeiten der Aussenterrassen auf täglich 23.00 Uhr; Anpassungen gemäss den Nachforderungen der Fachstelle Hindernisfreies Bauen sowie der Abteilung Energie des Amts für Umwelt und Energie; Installation einer Ladestation für zwei Elektroautos. Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 70 Sitzplätze innen (unverändert) und 30 Sitzplätze auf der Terrasse (neu), 20 Gästezimmer mit 54 Gästebetten (unverändert); Öffnungszeiten: innen täglich bis 0.30 Uhr, auf der Terrasse täglich bis 23.00 Uhr.
Standort: Obere Gletscherstrasse 41, Parzelle Nr. 6019, Wohnzone W2, Koordinaten 2’646’785 / 1’164’416.
Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich üB.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. August 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Silas und Stefanie Thöni, Eschweg 8, 3855 Brienz.
Projektverfasserin: Houseler AG, Museumsstrasse 25, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Neubau Wohnhaus mit vier Wohneinheiten.
Standort: Wangbächlistrasse 18, Parzelle Nr. 3660, Wohnzone W2, Koordinaten 2’644’925 / 1’178’800.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. August 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Gesuchsteller und Projektverfasser: Willy Brunner, Am Acher 1363, 3823 Wengen.
Bauvorhaben: Umbau und Renovation von zwei bestehenden Räumen im Souterrain zu Studio (Erstwohnung).
Standort: Wengen, Am Acher, Gebäude Nr. 1365, Parzelle Nr. 6381, Koordinaten 2'637'016 / 1'161'464, Kernzone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahme: keine.
Auflagestellen:
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 3. Juli bis 3. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Bauherrschaft: Ma Wei, Eggmatt 4, 6315 Oberägeri.
Vertreter: Schweizer Felix, Tavelweg 18, 3008 Bern.
Projektverfasserin: Plan C GmbH, Wasserwerkgasse 20, 3011 Bern.
Bauvorhaben: Umnutzung Keller im UG in Personalraum; Anpassung Geländer und Reklamen an Süd- und Ostfassade; Erstellung von acht Veloabstellplätzen auf Parzelle Nr. 567; Änderung Anzahl und Anordnung Auto- und Veloabstellplätze auf Parzelle Nr. 1178.
Standort: Höheweg 33, Parzellen Nrn. 567 und 1178.
Nutzungszone: Mischzone MK 5.
Schutzzone/Schutzobjekt: Ortsbildgestaltungsbereich, schützenswertes K-Objekt, Baugruppe D.
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreitung der erforderlichen Anzahl Veloabstellplätze, Art. 54c BauV.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Interlaken
Beschlüsse des Grossen Gemeinderates
Der Grosse Gemeinderat hat am 30. Juni 2026 folgende Beschlüsse gefasst:
Jahresrechnung 2025
Die Jahresrechnung 2025 wird wie folgt genehmigt:
Erfolgsrechnung
davon
Allgemeiner Haushalt
SF Abfall
SF Liegenschaften des Finanzvermögens
Investitionsrechnung
Wahl Rechnungsprüfungsorgan für die Amtsperiode 2027–2030
BDO AG, Burgdorf.
Rechtsmittel
Gegen die obigen Beschlüsse kann beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, innert 30 Tagen ab vorliegender Publikation Beschwerde eingereicht werden.
Öffentliche Planauflage
Zonenplan- und Baureglementsänderung «Schulhaus Bussalp»
Der Gemeinderat Grindelwald bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Zonenplan- und Baureglementsänderung «Schulhaus Bussalp» zur öffentlichen Auflage.
Planungsinhalte:
Weitere Dokumente:
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 10. Juli bis 10. August 2026, bei der Bauverwaltung Grindelwald während der Schalteröffnungszeiten öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Grindelwald unter www.gemeinde-grindelwald.ch verfügbar.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Bauverwaltung Grindelwald einzureichen.
Grindelwald, 6. Juli 2026
Der Gemeinderat
Verkehrsbehinderung und Strassensperrung
13. Juli 2026 bis Januar 2027
Infolge von Bauarbeiten ist in der Talstrasse Goldswil, Bereich Eggelti, mit Verkehrsbehinderungen und Strassensperrungen zu rechnen. Die Zufahrt zu den Liegenschaften in der Talstrasse unterhalb der Baustelle ist via Dorfgasse–Güntschenacherweg möglich.
Die betroffenen Anwohner*innen werden direkt über die Einschränkungen informiert.
Wir danken für Ihr Verständnis und bitten um Kenntnisnahme.
Einwohnergemeinde Ringgenberg
Reglement für die Spezialfinanzierung Werterhalt von Investitionen im Verwaltungsvermögen – Genehmigung und Inkrafttreten
In Anwendung von Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Gemeindeversammlung vom 3. Juni 2026 die Neufassung des «Reglements für die Spezialfinanzierung Werterhalt von Investitionen im Verwaltungsvermögen (624.1)» beschlossen hat.
Das Reglement ist rückwirkend per 1. Juli 2026 in Kraft getreten und kann bei der Gemeindeverwaltung Ringgenberg bezogen oder online unter www.ringgenberg.ch eingesehen werden.
Gemeinderat Ringgenberg
Reglement für die Spezialfinanzierung Naturstrandbad Burgseeli – Aufhebung
In Anwendung von Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Gemeindeversammlung vom 3. Juni 2026 das «Reglement für die Spezialfinanzierung Naturstandbad Burgseeli (625.1)» vom 29. November 2024 per 30. Juni 2026 aufgehoben hat.
Gemeinderat Ringgenberg
Bauherrschaft: Stähli Daniel und Tanja, Bernastrasse 14, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Zahler GmbH, Bahnhofstrasse 7, 3713 Reichenbach im Kandertal.
Bauvorhaben: Ersatz Elektroheizung durch aussen aufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpe; Aufstellen Lärmschutzwand; Neubau Carport Nr. 32a; Änderung Strassenanschluss.
Standort: Allmendstrasse 32 und 32a, Parzelle Nr. 1605 (BR 1720).
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzzone: keine.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Gesuchsteller: von Loeper Nikolai, vertreten durch KA-Holzbau AG, Spillstattstrasse 58, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: KA-Holzbau AG, Spillstattstrasse 58, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Umbau Wohnhaus in EFH, Ersatz Elektrospeicherheizung durch innen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Moosweg 18, Parzelle Nr. 4425, Koordinaten 2’648’034 / 1’164’775.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/285543
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 6. Juli 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Gesuchssteller: Ulrich Oppliger, Dorf 31b, 3635 Uebeschi.
Projektverfasser: Rudolf Schmocker Sanitär - Heizung, Schmockenstrasse 134, 3803 Beatenberg.
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen stehende Wärmepumpe.
Standort: Amisbühlstrasse 29, Beatenberg, Parzelle Nr. 1790, Koordinaten 2’628’557 / 1’172’503, Wohnzone 2-geschossig W2.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen: keine.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20490, eBau Nr. 2026-8069). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. August 2026.
Es wird auf die Baugesuchsakten und die Bauprofile vor Ort verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Beatenberg, 6. Juli 2026
Bauverwaltung Beatenberg
Mitarbeiter/-in Liegenschaften und Friedhof (100%)
Aufgabenbereich
In dieser Funktion sind Sie für die Pflege und den Unterhalt der Schulliegenschaft unseres Dorfes verantwortlich, die auch von aktiven Vereinen genutzt wird. Ebenso gehört der gemeindeeigene Friedhof zu Ihrem Aufgabengebiet. Dabei sind Sie für die Pflege der Anlage sowie für würdevolle Bestattungen zuständig.
Zusätzlich helfen Sie beim Winterdienst mit und teilen sich diesbezüglich sowohl die Pikettdienste als auch die Aufgaben mit dem Werkmeister. Bei den übrigen Arbeiten unterstützen Sie sich, wo nötig, gegenseitig.
Längerfristig ist eine Zusammenlegung der Aufgabengebiete möglich, sodass durchgehend eine Stellvertretung gewährleistet werden kann.
Anforderungen
Wir bieten
Bei Fragen stehen Ihnen die verantwortlichen Gemeinderäte Andreas Schild-Kuhnen, Telefon 076 429 83 83, und Fritz Santschi, Telefon 079 318 52 41, gerne zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung, die Sie mit den üblichen Unterlagen bis zum 31. Juli 2026 an folgende Adresse senden: Gemeinderat, Dorfstrasse 19, 3856 Brienzwiler, oder per E-Mail an thomas.riesen@brienzwiler.ch.
Gesuchstellerin: Eigermilch Grindelwald AG, vertreten durch Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Aufstockung Käserei für Tankraum, Erstellen Aussenzugang.
Standort: Wärgistalstrasse 4, Parzelle Nr. 373, Koordinaten (BR 5573), 2’645’226 / 1’163’193.
Nutzungszone / Überbauungsordnung: UeO Gewerbezone Sand.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: Au.
Beanspruchte Ausnahmen: Pflicht zur Solarenergienutzung (Art. 39a KEnG).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/283874
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 6. Juli 2026
Bauverwaltung Grindelwald
bestehend aus den politischen Gemeinden Interlaken, Matten, Bönigen, Iseltwald, Wilderswil, Gsteigwiler, Saxeten, Lütschental und Gündlischwand
Ordentliche Kirchgemeindeversammlung vom 30. Juni 2026 im Kirchgemeindehaus Matten
Protokollauflage
Das Protokoll der ordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom 30. Juni 2026 liegt gemäss Organisationsreglement Art. 73 ab Freitag, 10. Juli, bis Sonntag, 9. August 2026, während 30 Tagen im Büro der Verwaltung, Herziggässli 21, 3800 Matten, zur Einsichtnahme auf.
Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Kirchgemeinderat erhoben werden.
Der Kirchgemeinderat entscheidet über die Einsprache und genehmigt das Protokoll.
Matten, 1. Juli 2026
Der Kirchgemeinderat
Lehrstelle als Kauffrau/-mann EFZ 2027 – chum zun iis
Das erwartet dich
Während der dreijährigen Ausbildung erhältst du Einblick in die Bereiche Präsidiales, Einwohner- und Fremdenkontrolle, Bau, Steuern, AHV-Zweigstelle und Finanzen. Du lernst die unterschiedlichen Aufgaben einer öffentlichen Verwaltung kennen.
Du bist zuverlässig, motiviert, kennst das Zehnfingersystem, arbeitest gerne am PC, hast eine gute Auffassungsgabe, im Team macht es dir Spass und du hast Freude am Kontakt mit Kunden – dann bist du bei uns richtig!
Fühlst du dich angesprochen? Wir freuen uns über deine Bewerbung mit Lebenslauf und Foto sowie Zeugnissen der letzten zwei Jahre per E-Mail an erika.brawand@gemeinde-grindelwald.ch oder per Post an Einwohnergemeinde Grindelwald, Erika Brawand, Spillstattstrasse 2, 8318 Grindelwald.
Grindelwald, 6. Juli 2026
Infolge Neuorganisation suchen wir per 1. August 2026 oder nach Vereinbarung zwei verantwortungsbewusste, zuverlässige und teamfähige Persönlichkeiten als
Mitarbeiter:in Baugruppe (je 70–100%)
Ihre Aufgaben
Ihr Profil
Unser Angebot
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 30. Juli 2026 per E-Mail an andre.chevrolet@oberried.ch oder postalischer Zustellung an Besondere Verwaltung, Hauptstrasse 21, 3854 Oberried am Brienzersee. Für weitere Auskünfte steht André Chevrolet, Besonderer Verwalter, unter Telefon 079 504 43 24 gerne zur Verfügung.
Hundetaxe 2026
Am 1. August ist die Hundetaxe für das Jahr 2026 fällig. Diese Abgabe beträgt Fr. 100.– je Hund, der älter als sechs Monate ist. Die in Grindelwald registrierten Hundehalter/-innen erhalten dafür automatisch eine Rechnung.
Falls Sie den registrierten Hund nicht mehr haben oder neu einen Hund besitzen, melden Sie dies bitte der Einwohnerkontrolle (Telefon 033 854 14 14 oder einwohnerkontrolle@gemeinde-grindelwald.ch). Bei der Anmeldung weisen Sie den Hundeausweis inkl. Mikrochipnummer vor. Alle Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Tierdatenbank Amicus registriert sein.
Die Gemeinde Grindelwald verzichtet auf die Abgabe von Hundemarken, da diese für die Identifizierung nicht mehr notwendig sind.
Gemeinden Bönigen, Interlaken, Matten b. Interlaken
Information an die Bevölkerung – Spülarbeiten am Kanalisationsnetz
Die Abwasser Region Interlaken führt in den kommenden Wochen planmässige Reinigungsarbeiten am öffentlichen Kanalisationsnetz durch.
Zeitraum der Arbeiten: seit 27. April bis 18. September 2026.
Betroffene Gebiete: Spülkreis Bödeli: Bönigen, Matten, Interlaken.
Ziel dieser Arbeiten ist die Sicherstellung eines einwandfreien Betriebs der Kanalisation sowie die Werterhaltung der Infrastruktur. Dabei werden Ablagerungen, Sand, Kies sowie Wurzeleinwuchs entfernt.
Was bedeutet das für Sie?
Während den Spülarbeiten kann es in einzelnen Fällen zu folgenden Begleiterscheinungen kommen:
Diese Erscheinungen sind in der Regel unbedenklich und von kurzer Dauer.
Wichtiger Hinweis: Wir empfehlen, während den Arbeiten die WC-Deckel geschlossen zu halten und Bodenabläufe (z. B. im Keller) mit Wasser gefüllt zu halten.
Zufahrten und Einschränkungen: Es kann zeitweise zu kleineren Verkehrsbehinderungen kommen. Die Zufahrt zu den Liegenschaften bleibt jedoch gewährleistet.
Die Arbeiten werden durch ein spezialisiertes Kanalreinigungsunternehmen ausgeführt.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Christian Abegglen, Telefon 079 458 18 73, info@ara-interlaken.ch
Abwasser Region Interlaken
Bauherrschaft: Einfache Gesellschaft Egg 6, Simone Kaufmann, Etzelkofenstrasse 68, 3308 Grafenried.
Projektverfasserin: Konzept Wyler AG, Stockmatte, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Umbau und Sanierung Ferienhaus, Erweiterung Laube West, Einbau von Zimmer in bestehenden Anbau Nord, Einbau von innen liegender Luftwärmepumpe.
Standort: Eggweg 6, 3856 Brienzwiler, Parzelle Nr. 766, Dorfkernzone, Koordinaten O 2'650’776.54 / N 1'177’852.73.
Schutzzonen/Objekt: Gewässerschutzbereich Au, K-Objekt (erhaltenswert), Baugruppe A, ISOS-Kerngebiet Dorf – Erhaltungsziel A.
Ausnahme: Unterschreitung der Raumhöhe (Art. 67 Abs. 1 BauV).
Auflage- und Einsprachefrist bis 3. August 2026.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Brienzwiler, Dorfstrasse 19, 3856 Brienzwiler.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Gemeindeverwaltung Brienzwiler
Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 29. Juni 2026
24 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben an der Gemeindeversammlung vom 29. Juni 2026 folgende
Beschlüsse gefasst:
Därligen, 6. Juli 2026
Inkrafttreten Reglement
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das von der Versammlung der Einwohnergemeinde Därligen am 29. Juni 2026 beschlossene Reglement über die Bewirtschaftung öffentlicher Parkplätze am 1. Juli 2026 in Kraft tritt.
Gemeinderat Därligen
Planieeinbau Heimeggstrasse Lauterbrunnen – Strassensperrung
Aufgrund von Planieeinbau in der Heimeggstrasse in Lauterbrunnen ist der Strassenabschnitt von der Abzweigung Wengenweg bis zum Bänkli kurz nach dem Heimeggbach an folgenden Daten gesperrt:
Die Arbeiten sind wetterbedingt und könnten je nach Witterung verschoben werden. Bei schlechter Witterung sind folgende Verschiebedaten angedacht:
Bitte beachten Sie die Signalisationen und Hinweise vor Ort.
Für Blaulichtorganisationen ist die Durchfahrt jederzeit möglich.
Wir danken für die Kenntnisnahme und das Verständnis.
Einwohnergemeinde Lauterbrunnen
Hundetaxe 2026
Im August (Stichtag 1. August) ist die Hundetaxe für das Jahr 2026 zur Zahlung fällig. Hundehalterinnen und Hundehalter, welche bereits in Ringgenberg registriert sind, erhalten im August automatisch eine Rechnung.
In diesem Zusammenhang bitten wir Sie, sich zu melden, wenn Sie keinen Hund mehr haben oder neu einen solchen besitzen (Gemeindeschreiberei Ringgenberg, Telefon 033 826 58 00, E-Mail gemeindeschreiberei@ringgenberg.ch).
Aufgrund der Mikrochippflicht verzichtet die Gemeinde Ringgenberg darauf, Hundemarken abzugeben, da diese für die Identifizierung nicht mehr erforderlich sind.
Taxpflicht
Für jeden gehaltenen Hund, welcher am 1. August 2026 über sechs Monate alt ist, muss eine jährliche Abgabe entrichtet werden. Die Taxe beträgt Fr. 125.– pro Hund.
Gemeindeschreiberei Ringgenberg
Verkehrsmassnahme
Der Gemeinderat Unterseen hat am 13. April 2026, gestützt auf Art. 66 Abs. 2 und 3 des kantonalen Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 sowie auf Art. 44 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 und mit Zustimmungsverfügung der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (Tiefbauamt Oberingenieurkreis I) vom 8. Juni 2026, folgende Verkehrsmassnahme beschlossen:
«Stop» bei der Ausfahrt Obere Goldey 39, Unterseen
Gegen diese Verkehrsmassnahme kann gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.
Die Verkehrsmassnahme tritt mit dem Aufstellen der entsprechenden Signalisation in Kraft.
Unterseen, 6. Juli 2026
Gemeinderat Unterseen
Bauherrschaft: Schärz Immobilien AG, Hauptstrasse 43, 3800 Unterseen.
Projektverfasserin: Universal Gebäudemanagement AG, Untere Bönigstrasse 5, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Energetische Sanierung Fassade und Dach, Ersatz Fenster und Türen.
Standort: Spielmatte 1, Parzelle Nr. 939, Koordinaten 2'631'553 / 1'170'747.
Zone: UeO/Uferschutzplan Spielmatte.
Gewässerschutzbereich: Au.
Schutzperimeter: Ortsbildschutzgebiet A – II, Spielmattenvorstadt.
Ortsbildschutzgebiet B – Baugruppe B, Spielmatte.
Schutzobjekt: schützenswertes K-Objekt gemäss Bauinventar der Gemeinde Unterseen.
Ausnahmen: keine.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Auf das Aufstellen von Bauprofilen wird ausdrücklich verzichtet (Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD). Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938
Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Unterseen, 2. Juli 2026
Bauverwaltung Unterseen
Gesuchsteller: Ronald Bosman und Monica Lozano Galindres, Kreuzimaadweg 29, 3812 Wilderswil.
Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch für eine haustechnische Anlage (Luft-Luft-Wärmepumpe), südseitig.
Standort: Allmendstrasse 10, Wilderswil, Parzelle Nr. 138, Koordinaten 2’840’001 / 1’300’001.
Zone: Kernzone.
Gewässerschutzzone: A.
Bauinventar: Schützenswert, K-Objekt, Baugruppe Allmend.
Beantragte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Wilderswil
Richterliches Verbot
Die Eigentümerin der Grundstücke lnterlaken-Gbbl. Nm. 258 und 1626 an der Sendlistrasse 32, 34 und 36 lässt hiermit die gesamten Grundstücke gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.
Verboten ist insbesondere das unbefugte Parkieren und Abstellen von Fahrzeugen aller Art.
Das Verbot ist unbefristet.
Bestehende Rechte Dritter sind von diesem Verbot nicht betroffen.
Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden gemäss M. 258 Abs. 1 ZPO auf Antrag mit einer Busse bis Fr. 2000.– bestraft.
Art. 260 Abs. 1 ZPO
Wer das Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen seit dessen Bekanntmachung und Anbringung auf dem Grundstück beim Gericht Einsprache zu erheben. Die Einsprache bedarf keiner Begründung.
Därligen, 9. Juni 2026
Richterlich bewilligt:
Thun, 25. Juni 2026
Für die Eigentümerin / Verbotsnehmerin:
Alsate AG
sig. Hans Wolf
Regionalgericht Oberland
Zivilabteilung
Die Gerichtspräsidentin:
sig. Thimm
Verkehrserschwerung
Kantonsstrasse Nr. 6 Interlaken–Wilerbrücke
Gemeinde: Oberried am Brienzersee.
410.20628 / Erneuerung Fahrlauigrabenbrücke
Teilstrecke: Koordinaten 2'638'590.34 / 1'175'144.77 (Y/X).
Dauer: 7 Tage, 27. Juli bis 3. August 2026.
Ausnahmen: keine.
Grund der Massnahme: Sondierbohrung für die Erneuerung der Fahrlauigrabenbrücke.
Verkehrsführung: Umleitung durch Lichtsignal gesteuert.
Einschränkungen: Einspurige Verkehrsführung, Verkehrsregelung von Hand oder mit Lichtsignalanlage.
Rechtliche Hinweise
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.
Gwatt, 8. Juli 2026
Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Neuvergabe Kehrichtabfuhr
Die Gemeinde Därligen vergibt per 1. Dezember 2026 die Kehrichtabfuhr (Hauskehricht und Grünabfall) im Gemeindegebiet neu. Anbieter der entsprechenden Dienstleistungen sind gebeten, ihre Offerten (aufgeteilt nach Hauskehricht inkl. Kleinsperrgut und Grünabfall) bis 15. August 2026 an die Gemeindeverwaltung, Chrützweg 2, 3707 Därligen, zu senden. Für die Bestellung der Unterlagen sowie für Rückfragen wenden Sie sich bitte an info@daerligen.ch.
Für die Vergabe des Auftrags kommt das freihändige Verfahren zur Anwendung.
Därligen, 9. Juli 2026
Der Gemeinderat
Protokollauflage Gemeindeversammlung vom 29. Juni 2026
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 29. Juni 2026 liegt ab 9. Juli 2026 während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung Därligen öffentlich auf. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat gemacht werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll (Art. 64 OgR).
Därligen, 9. Juli 2026
Gemeindeschreiberei Därligen
Gesuchsteller: Hans Rudolf Ziswiler, Höheweg 30, 3626 Hünibach.
Projektverfasserin: Gassmann Haustechnik AG, Waldbort 1323d, 3823 Wengen.
Bauvorhaben: Ersetzen der bestehenden Ölheizung durch eine aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Wengen, Schleif, Gebäude Nr. 1431c, Parzelle Nr. 3865, Koordinaten 2'636'996 / 1'162'094, Wohnzone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahme: keine.
Auflagestellen:
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 10. Juli bis 10. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Ausgabenbeschluss des Gemeinderates
Der Gemeinderat hat gestützt auf Artikel 101 der kantonalen Gemeindeverordnung und Artikel 10 des Organisationsreglements der Gemeinde Habkern folgenden gebundenen Nachkredit genehmigt:
Sofortmassnahmen nach Unwetterschäden (Instandstellung Strasse) vom 31. Mai 2026. Der Betrag beläuft sich auf Fr. 33'764.–.
Die Ausgaben gelten als gebunden, da sie zur Behebung eines unvorhergesehenen Schadenereignisses dringend erforderlich sind.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit der vorliegenden Publikation schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde erhoben werden.
Einstellung mangels Aktiven
Schuldner: Krasnic Ragip, geb. 2. Februar 1960, EF: KRASNIC Transport, 3804 Habkern, ZA: Justizvollzugsanstalt Thorberg, Thorbergstrasse 48, 3326 Krauchthal, CHE-115.812.332.
Datum der Konkurseröffnung: 19. Mai 2026.
Datum der Konkurseinstellung: 29. Juni 2026.
Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger bis zum 28. Juli 2026 die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten einen Vorschuss von Fr. 5200.– leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 8. Juli 2026.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Information an die Bevölkerung – Spülarbeiten am Kanalisationsnetz
Vollständige Publikation siehe unter «Interlaken».
Abwasser Region Interlaken
Verkehrsmassnahme für den Eiger Ultra Trail vom Samstag, 18. Juli 2026, in Wengen
Der Gemeinderat von Lauterbrunnen verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 6 SVG in Verbindung mit Art. 42 Abs. 2 SV für den Eiger Ultra Trail, Wengen, folgende Verkehrsmassnahme:
Am Samstag, 18. Juli 2026, ab 8.00 bis ca. 11.00 Uhr, ist die Strecke vom Hotel Bernerhof bis zum Hotel Silberhorn für jeglichen Verkehr gesperrt. Es gilt ein allgemeines Fahrverbot.
Bitte beachten Sie die Abschrankungen, Signalisationen und Hinweise vor Ort. Diese Verkehrsbeschränkungen gelten nicht für Polizei, Feuerwehr und Ambulanz im Einsatz.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.
Gemeinderat Lauterbrunnen
«See You» vom 14. Juli 2026; Strassensperrung
Die Strasse am Quai vom Hotel Oberländerhof bis zum Hotel Seiler au Lac bleibt am Dienstag, 14. Juli 2026, von 16.30 bis 20.00 Uhr für den traditionellen Anlass «See You» gesperrt.
Sicherheitskommission Bönigen
Genehmigung Personalreglement
Die Gemeindeversammlung hat am 26. Juni 2026 die Anpassungen des Personalreglements genehmigt. Die Inkraftsetzung des angepassten Personalreglements erfolgte per 1. Juli 2026.
Die Genehmigung wird hiermit unter Hinweis auf Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 öffentlich bekannt gemacht. Das Reglement kann bei der Gemeindeverwaltung Lütschental bezogen oder von der Homepage www.luetschental.ch heruntergeladen werden.
Gemeinderat Lütschental
Sprechstunde mit der Besonderen Verwaltung der Gemischten Gemeinde Oberried
Der besondere Verwalter bietet neu eine monatliche Sprechstunde für Bürgerinnen und Bürger der Gemischten Gemeinde Oberried an folgenden Terminen an:
Eine Voranmeldung bei der Gemeindeverwaltung Oberried wird gewünscht.
Besondere Verwaltung Gemischte Gemeinde Oberried
Verfügung Verkehrsmassnahme
Die Sicherheitskommission Interlaken verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr (SVG) sowie Art. 44 Abs. 2 der Strassenverordnung des Kantons Bern vom 29. Oktober 2008 (SV) und mit Zustimmungsverfügung 1022-26 des Oberingenieurkreises I vom 12. Mai 2026 die folgende Verkehrsmassnahme:
Bestehend: Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder.
Ergänzung: Zusatz «E-Bike gestattet».
Ort: Centralstrasse und im Schlauch (Höheweg 2–33).
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 46 Abs. 1 des Gemeindepolizeiregelemts und Art. 53 und 54 des
Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Einsprache beim Gemeinderat Interlaken erhoben werden. Die Einsprache ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift der oder des Betroffenen erhalten.
Sicherheitskommission Interlaken
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.
Projektverfasserin: Ribuna AG, Kammistrasse 13, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Schwerverkehrs-Wendeplatz Gsteigstrasse.
Standort: Gsteigstrasse, Parzelle Nr. 1407, Gewerbezone G, Koordinaten 2’634’442 / 1’170’056.
Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 3. August 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen b. Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Verpflockung / Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Gesuchsteller: Anton und Ursula Mattmann, Lüwwi 12 A, 3815 Gündlischwand.
Bauvorhaben: Verglasung bestehender überdachter Balkon (Wind- und Wetterschutz; 2 x 2,85 m).
Standort: Lüüwi 12 A, 3815 Gündlischwand, Parzelle Nr. 319, Lagekoordinaten 2'635'889.0 / 1'164'842.0.
Nutzungszone: WG A.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Gündlischwand, im Viertel 130 E, 3815 Zweilütschinen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 3. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Gündlischwand, im Viertel 130 E, 3815 Zweilütschinen, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35 b BauG).
Gündlischwand, 29. Juni 2026
Bauverwaltung Gündlischwand
Gesuchsteller und/ Projektverfasser: Thomas und Marlise Steuri, Gommen 1, 4950 Huttwil.
Bauvorhaben: Dachsanierung und Einbau einer Solaranlage.
Standort: Nythartweg 14, 3706 Leissigen, Parzelle Nr. 550, DK, Koordinaten 2’625’708 / 1’167’004.
Gewässerschutzbereich: Ao.
Schutzzone/-objekt: Baugruppe B und Ortsbildschutzgebiet / erhaltenswert, K-Objekt.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, Nythartweg 1, 3706 Leissigen.
Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances (eBau Nr. 2026-10372).
Auflage- und Einsprachefrist bis 3. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Leissigen, 29. Juni 2026
Wir suchen per 1. Oktober 2026 oder nach Vereinbarung eine/n
Leiter/-in Hauswartung
(Beschäftigungsgrad 80%)
Ihr Aufgabenbereich
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Fühlen Sie sich durch dieses Stelleninserat angesprochen, dann senden Sie Ihre kompletten Bewerbungsunterlagen bis am 17. Juli 2026 in elektronischer Form an u.schweizer@beatenberg.ch oder schriftlich an folgende Adresse: Finanzverwaltung Beatenberg, «Stellenbewerbungen», Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.
Für weitere Auskünfte können Sie gerne Urs Schweizer, Finanzverwalter, Telefon 033 841 81 24, Mail: u.schweizer@beatenberg.ch, kontaktieren.
Gesuchsteller: Suter Fritz und Marianne, Trycheleggweg 2, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Schenk Grindelwald AG, Guggengasse 5, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Ersatz Elektrospeicherheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Trycheleggweg 2, Parzelle Nr. 3523, Koordinaten 2’645’139 / 1’163’052.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: Au.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/288202
Auflage- und Einsprachefrist bis 3. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 29. Juni 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Gesuchsteller: Barbara Mosca Sirin und Engin Sirin, Monbijoustrasse 69, 3007 Bern.
Projektverfasserin: XEEO GmbH, Hühnerhubelstrasse 79, 3123 Belp.
Bauvorhaben: Das Metalldach wird durch eine Photovoltaik-Indachanlage ersetzt. Sanierung der verputzten Fassadenflächen.
Standort: Mürren, Gruebi, Gebäude Nr. 1069a, Parzelle Nr. 1998, Koordinaten 2'634'997 / 1'156'743, Wohn- und Gewerbezone, schützenswertes K-Objekt, Baugruppe E «Lauterbrunnen, Mürren».
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahme: keine.
Auflagestellen:
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 3. Juli bis 3. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Verkehrsmassnahme
Der Gemeinderat Unterseen hat am 11. Mai 2026, gestützt auf Art. 66 Abs. 2 und 3 des kantonalen Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 sowie auf Art. 44 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008, und mit Zustimmungsverfügung der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (Tiefbauamt Oberingenieurkreis I) vom 8. Juni 2026, folgende Verkehrsmassnahme beschlossen:
Ergänzung der bestehenden Signalisation «Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder» mit Zusatz «E-Bike gestattet». Die Ergänzung umfasst die Signalisationen am Lombachzaunweg, Habkerngässli, Tschingeley, Unter den Häusern und Untere Goldey.
Gegen diese Verkehrsmassnahme kann gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.
Die Verkehrsmassnahme tritt mit dem Aufstellen der entsprechenden Signalisation in Kraft.
Unterseen, 29. Juni 2026
Gemeinderat Unterseen
Bauherrschaft: Brienz Rothorn Bahn AG, Peter Flück, Trachtlistrasse 2, 3855 Brienz.
Projektverfasserin: KB Konzeptbau GmbH, André Studer, Bahnhofstrasse 10, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Anbau Technikzentrale.
Standort: Gemeinde Brienz, Rothorn Kulm 494, Parzelle Nr. 3368.
Zone: Landwirtschaftszone (LWZ).
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 3. August 2026.
Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Bauherrschaft: Tamino Cordeiro, Schmockenstrasse 188, 3803 Beatenberg.
Projektverfasser: Rudolf Schatzmann, Spirenwaldstrasse 394, 3803 Beatenberg.
Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus.
Standort: Schmockenstrasse, Chüelouene 186, Beatenberg, Parzelle Nr. 2156, Wohnzone W2, Koordinaten 2’625’710 / 1’171’075.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Schutzobjekte: Historischer Verkehrsweg, umliegende erhaltenswerte Gebäude.
Ausnahmen: Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 3. August 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Projektverfasserin: Ingenieurbüro Sterchi, Bohnerenstrasse 14, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Aufhebung Abwasserpumpwerk Seestrasse, Erstellen Freispiegelleitung mit Anschluss an PW Eichzun.
Standort: Seestrasse, Parzellen Nrn. 83, 1353, 1700 und 1898, UeO 27 Eichzun und Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’629’568 / 1’170’112; 2’629’732 / 1’169’989; 2’629’635 / 1’169’971; 2’629’769 / 1’169’881.
Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich Au und Landschaftsschutzgebiet.
Ausnahmen: Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 3. August 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung / Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen, Abwasser Region Interlaken, Tschingeleystrasse 52, 3800 Interlaken, und Industrielle Betriebe Interlaken, Fabrikstrasse 6, 3800 Interlaken, vertreten durch die Einwohnergemeinde Bönigen.
Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken
Bauvorhaben: Sanierung Brunngasse im Abschnitt Kreuzung Oberdorf – Kantonstrasse auf einer Länge von 105 m; Anpassung Entwässerung: Ersatz Einlaufschächte mit Anschluss an neue Regenwasserleitung im Trennsystem (Einleitung in eingedolten Dorfbach) und Ersatz / Sanierung bestehende Mischwasserleitung; Erneuerung und Anpassung diverser Werkleitungen: Ersatz Trinkwasserleitung, Teileersatz Gasleitung, Anpassung öffentliche Beleuchtung, Ersatz von Schachtabdeckungen der Elektroversorgung.
Standort: Brunngasse, Bönigen, Parzellen Nrn. 15, 17, 20, 391 und 626, Zonen: Kernzone A, Kernzone C und ZPP Nr. 4 Bärenareal und UeO Bärenareal, Koordinaten 2’634’821 / 1’170’708; 2’634’921 / 1’170’545; 2’634’866 / 1’170’492; 2’634’896 / 1’170’573; 2’634’833 / 1’170’599.
Schutzgebiete/Objekte: Gewässerschutzbereich Au und Baugruppe A Bönigen, Dorfkern und Baugruppe B, Dorferweiterung.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 3. August 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen b. Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profilierung / Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Brigitte Müller-Merz, Eyenweg 80, 3805 Goldswil.
Projektverfasser: Rudolf Schmocker Sanitär-Heizung, Schmockenstrasse 134, 3803 Beatenberg.
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen stehende Wärmepumpe hinter Garage.
Standort: Goldswil, Eyenweg 80, Parzelle Nr. 2069, Uferschutzplanung, Koordinaten 2’633’523 / 1’171’496.
Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 3. August 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bezug der Hundemarken 2026
Taxpflicht
Ende August ist die Hundetaxe für das Jahr 2026 zur Zahlung fällig. Für jeden Hund, der über drei Monate alt ist, muss eine jährliche Abgabe von Fr. 100.– entrichtet werden. Die bereits in Schwanden registrierten Hundehalterinnen und Hundehalter werden für die Hundetaxe 2026 eine entsprechende Rechnung erhalten. Sollten Sie keinen Hund mehr haben oder neu einen Hund besitzen, bitten wir Sie, uns dies umgehend zu melden.
Mikrochip
Bitte weisen Sie am Schalter der Gemeindeverwaltung Schwanden den Hundeausweis mit Mikrochipnummer vor, sofern Sie neu einen Hund besitzen.
Hundedatenbank Amicus
Wenn Sie neu einen Hund bei sich aufnehmen, lassen Sie bitte Ihren Hund via Tierarzt bei Amicus registrieren. Die dafür nötige Personen-ID erhalten Sie von der Gemeinde.
Schweizerische Tiermeldezentrale (STMZ) Dauer-Hundemarke
Die bereits in Schwanden registrierten Hundehalterinnen und Hundehalter besitzen für ihren Hund bereits eine STMZ-Dauerhundemarke. Über die auf die Hundemarke eingravierte Telefonnummer kann die Adresse der Hundebesitzerin oder des Hundebesitzers des entlaufenen Hundes ausfindig gemacht werden (während 24 Stunden am Tag und an 365 Tagen im Jahr können gefundene Tiere gemeldet und identifiziert werden). Diese Hundemarke wird nur noch bei Verlust oder Wegzug aus der Gemeinde ersetzt.
Gemeinderat Schwanden
Eröffnung
Fleig geb. Matzig Cäcilia Rita, geb. 6. August 1933, von Murgenthal und Basel, verwitwet, Florastrasse 9, 3800 Interlaken, gestorben am 11. März 2026.
Letztwillige Verfügung vom 11. März 2025 mit Erbeneinsetzung. Die Eröffnung an unbekannte Erben erfolgt durch vorliegende Publikation.
Auflage bei Notar Olivier Geringer, das.notariats.büro, Bahnhofstrasse 5, 3800 Interlaken.
Allfällige Einsprachen sind innert Monatsfrist ab der dritten Publikation schriftlich an Notar Olivier Geringer, das.notariats.büro, Bahnhofstrasse 5, Postfach 37, 3800 Interlaken, zu richten.
Der Beauftragte:
Olivier Geringer, Notar
Kurzfristige Strassensperrungen / Verkehrsbehinderungen
Eiger Ultra Trail von Dienstag, 14., bis Sonntag, 19. Juli 2026
Infolge des Eiger Ultra Trails 2025 ist mit kurzen Strassensperrungen und Verkehrsbehinderungen auf den Strassen von Grindelwald zu rechnen.
Der Nordwandplatz, der Panoramaplatz und der Bärplatz (inklusive Abfalldeponie) sind von Dienstag, 14., bis Sonntag, 19. Juli 2026 gesperrt.
Grindelwald-Bus verkehrt während des Eiger Ultra Trails 2026 ab Mittwoch, 15. Juli 2026, nach Fahrplan ab dem Parkplatz Sandigerstutz (Gemeindeverwaltung).
Wir bitten die Verkehrsteilnehmer, Gäste, Anwohner und Läufer um gegenseitigen Respekt.
Für Ihr Verständnis danken wir Ihnen bestens.
Bereich Sicherheit Grindelwald
Verfügung einer Verkehrsmassnahme
Die Sicherheitskommission Interlaken verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr (SVG) sowie Art. 44 Abs. 2 der Strassenverordnung des Kantons Bern vom 29. Oktober 2008 (SV) und mit Zustimmungsverfügung 1021-26 des Oberingenieurkreises I vom 12. Mai 2026 die folgende Verkehrsmassnahme:
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 46 Abs. 1 des Gemeindepolizeireglements und Art. 53 und 54 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Einsprache beim Gemeinderat Interlaken erhoben werden. Die Einsprache ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift der oder des Betroffenen erhalten.
Sicherheitskommission Interlaken
Bauherrschaft: zb Zentralbahn AG, Bahnhofstrasse 23, 6362 Stansstad.
Vertretung mit Vollmacht: zb Zentralbahn AG, Stephan Glarner, Bahnhofstrasse 23, 6362 Stansstad.
Projektverfasserin: Universal Gebäudemanagement AG, Patrick Gurtner, Untere Bönigstrasse 5, 3800 Interlaken
Bauvorhaben: Anbringen von Firmenanschriften an der Fassade des Bahnhofgebäudes, Erstellung der Bahnhof-typischen Piktogramme an Bahnhof- und Nebengebäude, Verschiebung der Bahnhofbeschriftung / Ortsbeschriftung Bahnhof (zb / Brienz) an der Nordfassade. Abbruch und Neuerstellung der Schliessfachanlage beim Nebengebäude.
Standort: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 148 und 148a, Parzelle Nr. 3392.
Zone: Uferschutzplanung Nr. 2 (USP2).
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 3. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Absaugung der Schlammsammler auf den Gemeindestrassen
Die Einwohnergemeinde Brienz lässt vom 23. bis 24. Juli 2026 die Schlammsammler auf den Gemeindestrassen absaugen.
Privatpersonen, die ebenfalls ihre Schlammsammler absaugen lassen möchten, können sich bis zum 17. Juli 2026 per Mail unter bauverwaltung@brienz.ch anmelden.
Die Kosten werden nach Abschluss der Arbeiten direkt dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Es ist mit einem Betrag von Fr. 90.– pro Schlammsammler zu rechnen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch an den Werkgruppenleiter unter 079 170 44 41.
Verkehrserschwerung
Kantonsstrasse Nr. 1138 Brienz–Hofstetten
Gemeinde: Hofstetten b. Brienz.
410.20486 / Instandsetzung Fulbachbrücke, Hofstetten bei Brienz
Teilstrecke: Koordinaten 2'648’758.42 / 1'178’107.48.
Dauer: 4 Monate, 27. Juli bis 30. November 2026.
Ausnahmen: keine.
Grund der Massnahme: Neuerstellung der Fulbachbrücke.
Verkehrsführung: Umleitung durch provisorische Umfahrung.
Einschränkungen: Der Verkehr wird örtlich mit einer provisorischen Umfahrung umgeleitet.
Rechtliche Hinweise
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.
Gwatt, 1. Juli 2026
Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Gesuchsteller: Myers Paul und Karen, v. d. GriwaArchitektur AG, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: GriwaArchitektur AG, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Sanierung und Erweiterung Wohnhaus, Anbau Garage, Aufhebung Schutzraum, Ersatz Ölheizung durch innen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Wychelstrasse 38, Parzelle Nr. 5874, Koordinaten 2’644’375 / 1’164’150.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: Au.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/281378.
Auflage- und Einsprachefrist bis 3. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 22. Juni 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Reduzierte Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung 6. Juli bis 2. August 2026
Während der Sommerferien vom 6. Juli bis 2. August 2026 sind die Schalter- und Telefondienste der Gemeindeverwaltung nur reduziert geöffnet:
Terminvereinbarungen ausserhalb der Öffnungszeiten sind selbstverständlich jederzeit auf Anfrage (info@gemeinde-hofstetten.ch) möglich.
Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen eine schöne Sommerzeit.
Gemeindeverwaltung Hofstetten
Öffnungszeiten während der Sommerferien
Die Gemeindeverwaltung hat während der Sommerferien vom 6. Juli bis 9. August 2026 reduzierte Öffnungszeiten. In dieser Zeit bleibt der Schalter jeweils am Montag, Dienstag und Freitag geschlossen. Es gelten folgende Öffnungszeiten:
Ab Montag, 10. August 2026, sind wir zu den neuen Schalteröffnungszeiten wieder für Sie da.
Besten Dank für die Kenntnisnahme und Beachtung.
Gemeindeverwaltung Schwanden
Bauherrschaft: Thomas Ecknauer, Steinmattli 535, 3804 Habkern.
Projektverfasserin: Ingenieurbüro Sterchi GmbH, Bohnerenstrasse 14, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Abbruch Plumpsklo und Neubau WC und Dusche in bestehenden Räumlichkeiten; Anschluss an die öffentliche Kanalisation und Wasserversorgung. Ersatz bestehende Flügeltüre mit Fenster in Westfassade. Versetzen Hausanschlusskasten an Ostfassade, um Zugang zu bestehender Fensteröffnung zu erhalten.
Standort: Lamm, Parzellen Nrn. 324 und 335, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’632’380 / 1’176’438; 2’632’272 / 1’176’454.
Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich üB.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 3. August 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Habkern, Im Holz 373, 3804 Habkern.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profilierung / Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Hinweis nach LwG: Gestützt auf Artikel 97 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (LwG) sind die aufgrund der Gesetzgebung über den Natur- und Heimatschutz, den Umweltschutz und die Wanderwege legitimierten Organisationen zur Einsprache berechtigt.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Gesuchsteller und Projektverfasser: Willy Brunner, Am Acher 1363, 3823 Wengen.
Bauvorhaben: Umbau und Renovation von zwei bestehenden Räumen im Souterrain zu Studio (Erstwohnung).
Standort: Wengen, Am Acher, Gebäude Nr. 1365, Parzelle Nr. 6381, Koordinaten 2'637'016 / 1'161'464, Kernzone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahme: keine.
Auflagestellen:
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 3. Juli bis 3. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Verfügung Verkehrsmassnahme
Die Sicherheitskommission Interlaken verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr (SVG) sowie Art. 44 Abs. 2 der Strassenverordnung des Kantons Bern vom 29. Oktober 2008 (SV) und mit Zustimmungsverfügung 1022-26 des Oberingenieurkreises I vom 12. Mai 2026 die folgende Verkehrsmassnahme:
Bestehend: Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder.
Ergänzung: Zusatz «E-Bike gestattet».
Ort: Centralstrasse und im Schlauch (Höheweg 2–33).
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 46 Abs. 1 des Gemeindepolizeiregelemts und Art. 53 und 54 des
Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Einsprache beim Gemeinderat Interlaken erhoben werden. Die Einsprache ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift der oder des Betroffenen erhalten.
Sicherheitskommission Interlaken
Bauherrschaft und Projektverfasser: Markus und Jeannine Jorns, Schwalmerenweg 29, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Umnutzung Wohnungen EG und 1. OG in Büro, Erstellen von zwei Parkplätzen.
Standort: Weissenaustrasse 6, Parzelle Nr. 848, Koordinaten 2‘631‘015 / 1‘170‘254.
Zone: Wohnzone W3.
Gewässerschutzbereich: Au.
Schutzperimeter: Ortsbildschutzgebiet A – Sektor VI Seestrasse.
Schutzobjekt: nein.
Ausnahme: Art. 21 Abs. 1 GBR, Unterschreitung Strassenabstand.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 27. Juli 2026.
Es wird auf die Gesuchakten und die Markierungen verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938
Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Unterseen, 22. Juni 2026
Bauverwaltung Unterseen
Hundetaxe 2026
Gemäss Beschluss des Gemeinderates beträgt die Hundetaxe für das Jahr 2026 neu Fr. 120.– pro Tier und Jahr. Diese ist für sämtliche Hunde in der Gemeinde zu entrichten, welche am 1. August 2026 sechs Monate alt oder älter sind. Falls Sie keinen Hund mehr haben, bitten wir um telefonische oder persönliche Mitteilung an die Gemeindeverwaltung, Telefon 033 849 12 70.
Alle bisherigen Hundehalter erhalten im August für die Hundetaxe 2026 eine Rechnung. Die Hundemarke wird nicht erneuert und bleibt weiterhin gültig. Falls Sie einen neuen Hund halten, bitten wir Sie, den Hundeausweis mit Mikrochipnummer vorzuweisen.
Am 1. Januar 2016 wurde die Datenbank Anis durch die Datenbank Amicus abgelöst. Die Hunde müssen vor dem einsetzen des Mikrochips bei der Gemeindeverwaltung angemeldet werden. Nach der Anmeldung setzt der Tierarzt den Mikrochip ein und registriert den Hund direkt im Amicus. Jede/r Hundehalter/-in erhält eine Personen-ID mit Login und Passwort. Mutationen wie Halterwechsel, Tod des Hundes usw. können danach direkt durch den/die Besitzer/-in im Amicus vorgenommen werden.
Niederried, 8. Juni 2026
Gemeinderat Niederried b. I.
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.
Projektverfasserin: Ribuna AG, Kammistrasse 13, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Schwerverkehrs-Wendeplatz Gsteigstrasse.
Standort: Gsteigstrasse, Parzelle Nr. 1407, Gewerbezone G, Koordinaten 2’634’442 / 1’170’056.
Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 3. August 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen b. Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Verpflockung / Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Gesuchsteller: Anton und Ursula Mattmann, Lüwwi 12 A, 3815 Gündlischwand.
Bauvorhaben: Verglasung bestehender überdachter Balkon (Wind- und Wetterschutz; 2 x 2,85 m).
Standort: Lüüwi 12 A, 3815 Gündlischwand, Parzelle Nr. 319, Lagekoordinaten 2'635'889.0 / 1'164'842.0.
Nutzungszone: WG A.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Gündlischwand, im Viertel 130 E, 3815 Zweilütschinen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 3. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Gündlischwand, im Viertel 130 E, 3815 Zweilütschinen, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35 b BauG).
Gündlischwand, 29. Juni 2026
Bauverwaltung Gündlischwand
Gesuchsteller und/ Projektverfasser: Thomas und Marlise Steuri, Gommen 1, 4950 Huttwil.
Bauvorhaben: Dachsanierung und Einbau einer Solaranlage.
Standort: Nythartweg 14, 3706 Leissigen, Parzelle Nr. 550, DK, Koordinaten 2’625’708 / 1’167’004.
Gewässerschutzbereich: Ao.
Schutzzone/-objekt: Baugruppe B und Ortsbildschutzgebiet / erhaltenswert, K-Objekt.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, Nythartweg 1, 3706 Leissigen.
Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances (eBau Nr. 2026-10372).
Auflage- und Einsprachefrist bis 3. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Leissigen, 29. Juni 2026
Wir suchen per 1. Oktober 2026 oder nach Vereinbarung eine/n
Leiter/-in Hauswartung
(Beschäftigungsgrad 80%)
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Fühlen Sie sich durch dieses Stelleninserat angesprochen, dann senden Sie Ihre kompletten Bewerbungsunterlagen bis am 17. Juli 2026 in elektronischer Form an u.schweizer@beatenberg.ch oder schriftlich an folgende Adresse: Finanzverwaltung Beatenberg, «Stellenbewerbungen», Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.
Für weitere Auskünfte können Sie gerne Urs Schweizer, Finanzverwalter, Telefon 033 841 81 24, Mail: u.schweizer@beatenberg.ch, kontaktieren.
Genehmigung und Inkraftsetzung
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170 111) wird hiermit die Genehmigung und Inkraftsetzung von folgendem Erlass öffentlich bekannt gemacht:
Der Kirchgemeinderat hat an seiner Sitzung vom 15. Juni 2026 die Verordnung über die Berechtigungen für die zentralen Personendatensammlungen (PDS V) genehmigt. Die Verordnung tritt, vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden, per 1. Juli 2026 in Kraft.
Die Verordnung über die Berechtigungen für die zentralen Personendatensammlungen (PDS V) kann auf dem Sekretariat der Reformierten Kirchgemeinde Brienz während der ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Kirchgemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, erhoben werden.
Brienz, 2. Juli 2026
Kirchgemeinderat Brienz
Gesuchsteller: Suter Fritz und Marianne, Trycheleggweg 2, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Schenk Grindelwald AG, Guggengasse 5, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Ersatz Elektrospeicherheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Trycheleggweg 2, Parzelle Nr. 3523, Koordinaten 2’645’139 / 1’163’052.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: Au.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/288202
Auflage- und Einsprachefrist bis 3. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 29. Juni 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Prüfungserfolg 2026
Die Einwohnergemeinde Grindelwald gratuliert zur erfolgreich abgelegten Prüfung:
Auf deinen Einsatz und deine Leistung sind wir stolz. Wir wünschen dir für die berufliche und private Zukunft alles Gute und freuen uns auf die weiterhin erfolgreiche Zusammenarbeit!
Gemeinderat und Personal der Einwohnergemeinde Grindelwald
Organisationsreglement
2. Teilrevision Organisationsreglement Genehmigung und Inkrafttreten
Gemäss Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung teilt der Burgerrat mit, dass die 2. Teilrevision des Organisationsreglements der Burgerbäuert Schmocken, beschlossen an der Bäuertversammlung vom 2. Mai 2026, vom Amt für Gemeinden und Raumordnung am 23. Juni 2026 vorbehaltlos genehmigt worden ist. Die Änderungen traten mit der Genehmigung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung in Kraft.
Das nachgeführte Reglement ist ab sofort auf www.burgerbaeuert-schmocken.ch aufgeschaltet.
Burgerrat Bäuert Schmocken
Gesuchsteller: Barbara Mosca Sirin und Engin Sirin, Monbijoustrasse 69, 3007 Bern.
Projektverfasserin: XEEO GmbH, Hühnerhubelstrasse 79, 3123 Belp.
Bauvorhaben: Das Metalldach wird durch eine Photovoltaik-Indachanlage ersetzt. Sanierung der verputzten Fassadenflächen.
Standort: Mürren, Gruebi, Gebäude Nr. 1069a, Parzelle Nr. 1998, Koordinaten 2'634'997 / 1'156'743, Wohn- und Gewerbezone, schützenswertes K-Objekt, Baugruppe E «Lauterbrunnen, Mürren».
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahme: keine.
Auflagestellen:
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 3. Juli bis 3. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Verkehrsmassnahme
Der Gemeinderat Unterseen hat am 11. Mai 2026, gestützt auf Art. 66 Abs. 2 und 3 des kantonalen Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 sowie auf Art. 44 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008, und mit Zustimmungsverfügung der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (Tiefbauamt Oberingenieurkreis I) vom 8. Juni 2026, folgende Verkehrsmassnahme beschlossen:
Ergänzung der bestehenden Signalisation «Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder» mit Zusatz «E-Bike gestattet». Die Ergänzung umfasst die Signalisationen am Lombachzaunweg, Habkerngässli, Tschingeley, Unter den Häusern und Untere Goldey.
Gegen diese Verkehrsmassnahme kann gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.
Die Verkehrsmassnahme tritt mit dem Aufstellen der entsprechenden Signalisation in Kraft.
Unterseen, 29. Juni 2026
Gemeinderat Unterseen
Bauherrschaft: Brienz Rothorn Bahn AG, Peter Flück, Trachtlistrasse 2, 3855 Brienz.
Projektverfasserin: KB Konzeptbau GmbH, André Studer, Bahnhofstrasse 10, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Anbau Technikzentrale.
Standort: Gemeinde Brienz, Rothorn Kulm 494, Parzelle Nr. 3368.
Zone: Landwirtschaftszone (LWZ).
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 3. August 2026.
Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Bauherrschaft: Tamino Cordeiro, Schmockenstrasse 188, 3803 Beatenberg.
Projektverfasser: Rudolf Schatzmann, Spirenwaldstrasse 394, 3803 Beatenberg.
Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus.
Standort: Schmockenstrasse, Chüelouene 186, Beatenberg, Parzelle Nr. 2156, Wohnzone W2, Koordinaten 2’625’710 / 1’171’075.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Schutzobjekte: Historischer Verkehrsweg, umliegende erhaltenswerte Gebäude.
Ausnahmen: Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 3. August 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Projekt zur Waldbrandprävention: Information über Pilotphase in Wengen
Mit der Klimaerwärmung nimmt auch auf der Alpennordseite die Gefahr von Waldbränden zu. Diese können beispielsweise auch durch Freizeitaktivitäten wie Bräteln verursacht werden. Die Region Lauterbrunnen nimmt deshalb als eine von drei Pilotregionen im Kanton Bern an einem Projekt zur Waldbrandprävention teil. Lauterbrunnen möchte seine Gäste für die Waldbrandgefahr sensibilisieren und aufrufen, den wertvollen Wald vor Bränden zu schützen. Zusammen mit Vertretern der Gemeinde, Tourismusorganisationen, der Feuerwehr, dem Forstwesen und des Amts für Wald und Naturgefahren des Kanton Berns wurden zwei Informationsmassnahmen entwickelt, die ab Juli 2026 auf der Talseite von Wengen getestet werden: In der Nähe von Grillstellen und entlang von Wanderwegen werden neun Informationstafeln aufgestellt, und in der Wengernalpbahn werden Bildschirmanzeigen aufgeschaltet.
Im August führen Studierende der Universität Bern an zwei Tagen eine Befragung der Gäste in Wengen und Mürren durch. Mit der Befragung wollen die Projektverantwortlichen herausfinden, ob die Massnahmen wirken. Die Befragung wird mithelfen, die Massnahmen zu verbessern und anzupassen.
Anpassung des Taxi- und Kutschenreglements
Bekanntmachung gemäss Art. 45 ff. Gemeindeverordnung in Verbindung mit Art. 36a Organisationsreglement (OgR)
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 1. Juni 2026 Anpassungen im Taxi- und Kutschenreglement, Aufhebung Anhang A sowie Anpassung von Art. 13, Aufstellen von Taxis auf Standplätzen, beschlossen. Die Anpassungen treten per 1. Juli 2026 in Kraft.
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann gemäss Art. 36a OgR das Referendum ergriffen werden. Das Referendum ist von mindestens 69 stimmberechtigten Personen zu unterzeichnen und bis zum 3. August 2026 auf der Gemeindeschreiberei einzureichen. Der neue Erlass kann bei der Gemeindeverwaltung gegen eine Gebühr gemäss gültigem Gebührenreglement bezogen oder vom Internet www.lauterbrunnen.ch heruntergeladen werden.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.
Gemeinderat Lauterbrunnen
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Projektverfasserin: Ingenieurbüro Sterchi, Bohnerenstrasse 14, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Aufhebung Abwasserpumpwerk Seestrasse, Erstellen Freispiegelleitung mit Anschluss an PW Eichzun.
Standort: Seestrasse, Parzellen Nrn. 83, 1353, 1700 und 1898, UeO 27 Eichzun und Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’629’568 / 1’170’112; 2’629’732 / 1’169’989; 2’629’635 / 1’169’971; 2’629’769 / 1’169’881.
Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich Au und Landschaftsschutzgebiet.
Ausnahmen: Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 3. August 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung / Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen, Abwasser Region Interlaken, Tschingeleystrasse 52, 3800 Interlaken, und Industrielle Betriebe Interlaken, Fabrikstrasse 6, 3800 Interlaken, vertreten durch die Einwohnergemeinde Bönigen.
Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken
Bauvorhaben: Sanierung Brunngasse im Abschnitt Kreuzung Oberdorf – Kantonstrasse auf einer Länge von 105 m; Anpassung Entwässerung: Ersatz Einlaufschächte mit Anschluss an neue Regenwasserleitung im Trennsystem (Einleitung in eingedolten Dorfbach) und Ersatz / Sanierung bestehende Mischwasserleitung; Erneuerung und Anpassung diverser Werkleitungen: Ersatz Trinkwasserleitung, Teileersatz Gasleitung, Anpassung öffentliche Beleuchtung, Ersatz von Schachtabdeckungen der Elektroversorgung.
Standort: Brunngasse, Bönigen, Parzellen Nrn. 15, 17, 20, 391 und 626, Zonen: Kernzone A, Kernzone C und ZPP Nr. 4 Bärenareal und UeO Bärenareal, Koordinaten 2’634’821 / 1’170’708; 2’634’921 / 1’170’545; 2’634’866 / 1’170’492; 2’634’896 / 1’170’573; 2’634’833 / 1’170’599.
Schutzgebiete/Objekte: Gewässerschutzbereich Au und Baugruppe A Bönigen, Dorfkern und Baugruppe B, Dorferweiterung.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 3. August 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen b. Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profilierung / Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Brigitte Müller-Merz, Eyenweg 80, 3805 Goldswil.
Projektverfasser: Rudolf Schmocker Sanitär-Heizung, Schmockenstrasse 134, 3803 Beatenberg.
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen stehende Wärmepumpe hinter Garage.
Standort: Goldswil, Eyenweg 80, Parzelle Nr. 2069, Uferschutzplanung, Koordinaten 2’633’523 / 1’171’496.
Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 3. August 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Das Protokoll der Delegiertenversammlung vom 18. Juni 2026 liegt während 30 Tagen ab Publikationstag bis 3. August 2026 beim Präsidenten und der Geschäftsstelle öffentlich auf. Das Protokoll ist ebenfalls unter www.gemeindeverband-gewo.ch oder mit QR-Code einsehbar.
Während der Auflage kann bei der Geschäftsstelle schriftlich Einsprache erhoben werden. Der Vorstand entscheidet über die Einsprachen.
Das Protokoll wird an der nächsten Delegiertenversammlung genehmigt.
Vorstand und Geschäftsstelle GEWO
Bezug der Hundemarken 2026
Taxpflicht
Ende August ist die Hundetaxe für das Jahr 2026 zur Zahlung fällig. Für jeden Hund, der über drei Monate alt ist, muss eine jährliche Abgabe von Fr. 100.– entrichtet werden. Die bereits in Schwanden registrierten Hundehalterinnen und Hundehalter werden für die Hundetaxe 2026 eine entsprechende Rechnung erhalten. Sollten Sie keinen Hund mehr haben oder neu einen Hund besitzen, bitten wir Sie, uns dies umgehend zu melden.
Mikrochip
Bitte weisen Sie am Schalter der Gemeindeverwaltung Schwanden den Hundeausweis mit Mikrochipnummer vor, sofern Sie neu einen Hund besitzen.
Hundedatenbank Amicus
Wenn Sie neu einen Hund bei sich aufnehmen, lassen Sie bitte Ihren Hund via Tierarzt bei Amicus registrieren. Die dafür nötige Personen-ID erhalten Sie von der Gemeinde.
Schweizerische Tiermeldezentrale (STMZ) Dauer-Hundemarke
Die bereits in Schwanden registrierten Hundehalterinnen und Hundehalter besitzen für ihren Hund bereits eine STMZ-Dauerhundemarke. Über die auf die Hundemarke eingravierte Telefonnummer kann die Adresse der Hundebesitzerin oder des Hundebesitzers des entlaufenen Hundes ausfindig gemacht werden (während 24 Stunden am Tag und an 365 Tagen im Jahr können gefundene Tiere gemeldet und identifiziert werden). Diese Hundemarke wird nur noch bei Verlust oder Wegzug aus der Gemeinde ersetzt.
Gemeinderat Schwanden
Eröffnung
Fleig geb. Matzig Cäcilia Rita, geb. 6. August 1933, von Murgenthal und Basel, verwitwet, Florastrasse 9, 3800 Interlaken, gestorben am 11. März 2026.
Letztwillige Verfügung vom 11. März 2025 mit Erbeneinsetzung. Die Eröffnung an unbekannte Erben erfolgt durch vorliegende Publikation.
Auflage bei Notar Olivier Geringer, das.notariats.büro, Bahnhofstrasse 5, 3800 Interlaken.
Allfällige Einsprachen sind innert Monatsfrist ab der dritten Publikation schriftlich an Notar Olivier Geringer, das.notariats.büro, Bahnhofstrasse 5, Postfach 37, 3800 Interlaken, zu richten.
Der Beauftragte:
Olivier Geringer, Notar
Papiersammlung
Samstag, 4. Juli 2026
Bereitstellung: bis spätestens 7.00 Uhr
Wir bitten die Bevölkerung, das Papier gebündelt an gleicher Stelle wie den Hauskehricht bereitzustellen.
Die Sammlung wird durch den Turnverein Matten durchgeführt.
Falls Ihr Material nicht abgeholt wird, melden Sie sich bitte zwischen 13.00 und 14.30 Uhr unter Telefon 079 697 47 37.
Gemäss Merkblatt «Papier- und Kartonsammlung» der AG für Abfallverwertung (AVAG) sind von der Papiersammlung ausgeschlossen:
Abfälle aller Art wie Hauskehricht, Metall, Kunststoff, Glas, Textilien, Holz, synthetische Materialien sowie gesundheitsgefährdende, gefährliche und organische Stoffe.
Weiter sind in der Papiersammlung nicht zulässig:
Aktenordner, Banknotenpapier, beschichtetes Geschenkpapier, bituminierte Papiere und Pappe, Blumenpapier, Etiketten und selbstklebendes Papier, Filterpapier, Digitaldruckpapier, Fototaschen, Futtermittelsäcke, gewachste Papiere und Pappe, geschreddertes Papier, Haushaltpapier, Hülsen und Hülsenteile, Kaffee- und Teebeutel, Kantenschutz jeglicher Art, Klebe- und Buchbinderücken, Kleber, Kohlepapier, Kraftpapiersäcke, Getränkeverpackungen (Tetra Pak), Papiere mit UV-Lack, Papierservietten, Papiertaschentücher, Papiertischtücher, Papiertragetaschen, Papierwindeln, Pergamentpapiere, Silikonpapiere, Suppen- und Getränkebeutel, Take-away-Verpackungen (Pizzakartons), Tapeten- und Dekopapiere, Teerpapier, Thermopapier (Kassenzettel), Tiefkühlverpackungen (beschichtet, laminiert), Tragtaschen (nassfest), Waschmitteltrommeln und -kartons, Zementsäcke, Zigaretten.
Bauverwaltung Matten
Bekanntmachung gemäss Art. 45 ff. Gemeindeverordnung
Der Gemeinderat hat am 1. Juni 2026 eine Änderung in der Verordnung für die Kindertagesstätte (Kita), Art. 1, Betriebsferien, beschlossen. Die Änderung tritt per 1. Januar 2027 in Kraft.
Gegen den Beschluss kann innert 30 Tagen seit Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde erhoben werden. Der neue Erlass kann bei der Gemeindeverwaltung gegen eine Gebühr gemäss gültigem Gebührenreglement bezogen oder vom Internet unter www.lauterbrunnen.ch heruntergeladen werden.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.
Gemeinderat Lauterbrunnen
Kurzfristige Strassensperrungen / Verkehrsbehinderungen
Eiger Ultra Trail von Dienstag, 14., bis Sonntag, 19. Juli 2026
Infolge des Eiger Ultra Trails 2025 ist mit kurzen Strassensperrungen und Verkehrsbehinderungen auf den Strassen von Grindelwald zu rechnen.
Der Nordwandplatz, der Panoramaplatz und der Bärplatz (inklusive Abfalldeponie) sind von Dienstag, 14., bis Sonntag, 19. Juli 2026 gesperrt.
Grindelwald-Bus verkehrt während des Eiger Ultra Trails 2026 ab Mittwoch, 15. Juli 2026, nach Fahrplan ab dem Parkplatz Sandigerstutz (Gemeindeverwaltung).
Wir bitten die Verkehrsteilnehmer, Gäste, Anwohner und Läufer um gegenseitigen Respekt.
Für Ihr Verständnis danken wir Ihnen bestens.
Bereich Sicherheit Grindelwald
Verfügung einer Verkehrsmassnahme
Die Sicherheitskommission Interlaken verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr (SVG) sowie Art. 44 Abs. 2 der Strassenverordnung des Kantons Bern vom 29. Oktober 2008 (SV) und mit Zustimmungsverfügung 1021-26 des Oberingenieurkreises I vom 12. Mai 2026 die folgende Verkehrsmassnahme:
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 46 Abs. 1 des Gemeindepolizeireglements und Art. 53 und 54 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Einsprache beim Gemeinderat Interlaken erhoben werden. Die Einsprache ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift der oder des Betroffenen erhalten.
Sicherheitskommission Interlaken
Bauherrschaft: zb Zentralbahn AG, Bahnhofstrasse 23, 6362 Stansstad.
Vertretung mit Vollmacht: zb Zentralbahn AG, Stephan Glarner, Bahnhofstrasse 23, 6362 Stansstad.
Projektverfasserin: Universal Gebäudemanagement AG, Patrick Gurtner, Untere Bönigstrasse 5, 3800 Interlaken
Bauvorhaben: Anbringen von Firmenanschriften an der Fassade des Bahnhofgebäudes, Erstellung der Bahnhof-typischen Piktogramme an Bahnhof- und Nebengebäude, Verschiebung der Bahnhofbeschriftung / Ortsbeschriftung Bahnhof (zb / Brienz) an der Nordfassade. Abbruch und Neuerstellung der Schliessfachanlage beim Nebengebäude.
Standort: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 148 und 148a, Parzelle Nr. 3392.
Zone: Uferschutzplanung Nr. 2 (USP2).
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 3. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Absaugung der Schlammsammler auf den Gemeindestrassen
Die Einwohnergemeinde Brienz lässt vom 23. bis 24. Juli 2026 die Schlammsammler auf den Gemeindestrassen absaugen.
Privatpersonen, die ebenfalls ihre Schlammsammler absaugen lassen möchten, können sich bis zum 17. Juli 2026 per Mail unter bauverwaltung@brienz.ch anmelden.
Die Kosten werden nach Abschluss der Arbeiten direkt dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Es ist mit einem Betrag von Fr. 90.– pro Schlammsammler zu rechnen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch an den Werkgruppenleiter unter 079 170 44 41.
Verkehrserschwerung
Kantonsstrasse Nr. 1138 Brienz–Hofstetten
Gemeinde: Hofstetten b. Brienz.
410.20486 / Instandsetzung Fulbachbrücke, Hofstetten bei Brienz
Teilstrecke: Koordinaten 2'648’758.42 / 1'178’107.48.
Dauer: 4 Monate, 27. Juli bis 30. November 2026.
Ausnahmen: keine.
Grund der Massnahme: Neuerstellung der Fulbachbrücke.
Verkehrsführung: Umleitung durch provisorische Umfahrung.
Einschränkungen: Der Verkehr wird örtlich mit einer provisorischen Umfahrung umgeleitet.
Rechtliche Hinweise
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.
Gwatt, 1. Juli 2026
Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Bekanntmachung Genehmigung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat den von der Regionalversammlung der Regionalkonferenz Oberland-Ost am 20. November 2024 beschlossenen regionalen Gesamtverkehrs- und Siedlungsrichtplan RGSK Oberland-Ost 2025 in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 26. Mai 2026 mit folgenden von Amtes wegen verfügten Änderungen genehmigt:
Die genehmigten Unterlagen stehen bei der Geschäftsstelle der Regionalkonferenz Oberland-Ost sowie beim Amt für Gemeinden und Raumordnung zur Einsichtnahme offen und können zudem unter www.oberland-ost.ch (Aufgaben / Verkehrs- und Siedlungsplanung / RGSK 2025) eingesehen werden.
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Publikation bei der kantonalen Direktion für Inneres und Justiz (DIJ), Münstergasse 2, Postfach, 3000 Bern 8, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden (Art. 61a Abs. 1 BauG). Zur Beschwerde sind einzig die Regionsgemeinden befugt (Art. 61a Abs. 2 Bst. c BauG).
Interlaken, 29. Juni 2026
Regionalkonferenz Oberland-Ost
Jungfraustrasse 38, 3800 Interlaken
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
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