Verwaltungskreis Interlaken-Oberhasli (100+)

Baupublikation

Gesuchstellerin: Emma Prince, Mühlenenstrasse 6, 3812 Wilderswil.

Bauvorhaben: Bau einer Aufdach-Solaranlage, Einbau neues Fenster in der Südfassade, Umnutzung Wohnung im Erdgeschoss zu einer Zweitwohnung (Einliegerwohnung).

Standort: Mühlenenstrasse 6, Wilderswil, Parzelle Nr. 678, Koordinaten 2’632’484 / 1’167’825.

Zone: Kernzone.

Gewässerschutzzone: A.

Bauinventar: Erhaltenswert, K-Objekt, Baugruppe C (Wilderswil, Mühlenen).

Beantragte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?

Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Juni 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Wilderswil

Publiziert am 21.05.2026

Einwohnergemeinde

Fakultatives Referendum

Der Gemeinderat Grindelwald hat am 12. Mai 2026 in Anwendung von Art. 34 Abs. 4 und Art. 26 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Grindelwald folgende Beschlüsse gefasst:

Umlegung Faulhornweg Oberhaus – Louwine; Objektkredit Fr. 275’000.– 

Der Faulhornweg im Bereich Louwine ist seit jeher in Bewegung und muss regelmässig saniert werden. Mittlerweile hat die Längsneigung des Weges so stark zu genommen (>55%), dass ein Befahren dieses Abschnitts unmöglich ist. Beim Wanderweg mussten Treppenstufen erstellt werden. Der Weg dient auch als Erschliessungsstrasse der oberhalb liegenden Vorsassen. Um den Wegabschnitt nachhaltig zu erhalten, soll der Weg bergwärts neu angelegt und im Bereich der Scherzone neu erstellt werden.

Fahrbahnerneuerung und Bushaltestelle Gletscherschlucht; Objektkredit Fr. 230’000.– 

Aufgrund der massiven Frostschäden vom vergangenen Winter hat sich gezeigt, dass der verbleibende Strassenteil, angrenzend an den Parkplatz Gletscherschlucht, nicht zufriedenstellend instand gesetzt werden kann. Dieser soll nach Abschluss der Arbeiten zur Sanierung Parkplatz Gletscherschlucht ebenfalls saniert werden.

ZpA Chieschiir – Salzmannsegg; Objektkredit Fr. 175’000.– 

Im Zusammenhang mit dem Sanierungsprojekt der Berner Oberland-Bahnen AG (BOB) plant die Einwohnergemeinde Grindelwald die Neuerstellung eines Doppelkanals. Um Synergien nutzen zu können, soll im Gebiet Chieschiir – Salzmannsegg das private Kanalisationsnetz mittels einer ZpA untersucht werden. Somit können die Grundeigentümer allfällige Sanierungsmassnahmen vor oder sogar gleichzeitig mit dem gemeindeeigenen Projekt und demjenigen der BOB ausführen.

Fakultatives Referendum, Art. 26 der Gemeindeordnung (GO) 

100 Stimmberechtigte können innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung des entsprechenden Beschlusses im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde mittels Unterschrift verlangen, dass ein Beschluss des Gemeinderats gemäss Art. 34 Abs. 4 der Gemeindeversammlung unterbreitet wird.

Die Frist zur Einreichung der Unterschriften beim Gemeinderat beträgt 30 Tage ab der ersten Publikation (21. Mai 2026). Diese Frist endet somit am Montag, 22. Juni 2026.

Die Akten liegen während der Referendumsfrist zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten auf der Gemeindeverwaltung auf.

Grindelwald, 12. Mai 2026

Gemeinderat Grindelwald

Publiziert am 21.05.2026

Einwohnergemeinde

Sonderabfallsammlung vom Samstag, 23. Mai 2026, 8.00–11.30 Uhr

In diesem Jahr findet wiederum ein Sammlungstag für Sonderabfälle statt. Putzmittel, Farben, Medikamente und andere Chemikalien können abgegeben werden. Die Sammlung ist ausschliesslich für private Haushalte in der Gemeinde Grindelwald bestimmt und findet zur angegebenen Zeit im Entsorgungshof, Tschingeleystrasse 23, Burglauenen, statt.

Publiziert am 21.05.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Interlaken, Bereich Bauverwaltung, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch. Sanierung des Unterstandes im Bestand mit Änderung der Bedachung von Eternit auf Wellblech.

Standort: Wychelstrasse 14a 3800 Matten, Parzelle Nr. 1076, Koordinaten 2'632’036 / 1’169’944.

Nutzungszone: Arbeitszone A2.

Gewässerschutzbereich: Gewässerschutzzone Au.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.

Auflage- und Einsprachefrist bis 22. Juni 2026.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 21.05.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Jarmicki Barbara-Gisela, Kupfergasse 50, 3800 Matten.

Projektverfasserin: bau-admin.ch / mian AG, Antonella Piro, Im Talacher 17, 8306 Brüttisellen.

Bauvorhaben: Ersatz der alten Elektroheizung durch eine aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe.

Standort: Kupfergasse 50, 3800 Matten, Parzelle Nr. 1043, Koordinaten 2'633’137 / 1’170’123.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Hinweis: Naturgefahrengebiet mit mittlerer Gefährdung, Wasser.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.

Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Juni 2026.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 21.05.2026

Einwohnergemeinde

Greenfield Festival 2026

Vom 11. bis 13. Juni 2026 findet das Greenfield Festival auf dem Flugplatzgelände statt. Aus diesem Grund ist mit verschiedenen Verkehrsbehinderungen bzw. Sperrungen zu rechnen.

Öffentlicher Verkehr

Postauto Berner Oberland wird an diesen Tagen einen uneingeschränkten öffentlichen Busbetrieb anbieten. Im Bereich Matten–Bönigen muss an allen Tagen mit Fahrplanänderungen gerechnet werden. Die Aushänge an den Haltestellen sind zu beachten.

Sperrung Aegertenstrasse, Aenderbergstrasse in Matten

Von Montag, 8. Juni, 7.00 Uhr bis Montag, 15. Juni 2026, 20.00 Uhr sind die Aegertenstrasse zwischen Hertigässli und Flugplatz und die Aenderbergstrasse zwischen Bönigstrasse und Aegertenstrasse in Matten für jeglichen Durchgangsverkehr gesperrt. Die Zufahrt zu den Liegenschaften / Zubringerdienst bleibt gewährleistet.

Fahrräder sind bis zum Festivalgelände gestattet.

Es werden keine Taxifahrten durch die Aenderbergstrasse auf das Festivalgelände geduldet. Missachtungen des allgemeinen Fahrverbots werden angezeigt und mit Busse geahndet. 

Taxis ist es nur gestattet, in die Shuttlebusschleife einzufahren, um Gäste ein- und aussteigen zu lassen, jedoch nicht, um auf neue Gäste zu warten. Als Taxiwartezone kann der Parkplatz vor der Halle 2 genutzt werden. 

Sperrung Gsteigstrasse, Bönigen

Von Mittwoch, 10. Juni, 8.00 Uhr bis Sonntag, 14. Juni 2026, 14.00 Uhr wird die Gsteigstrasse ab Höhe Blumenstrasse in Richtung Wilderswil für jeglichen Durchgangsverkehr gesperrt. Die Zufahrt zu den Liegenschaften / Zubringerdienst bleibt gewährleistet. 

Sperrung Industriestrasse, Wilderswil

Von Mittwoch, 10. Juni, 8.00 Uhr bis Sonntag, 14. Juni 2026, 20.00 Uhr wird die Industriestrasse ab Höhe Auto Rüger AG in Richtung Bönigen für jeglichen Verkehr gesperrt.

Es werden keine Taxifahrten durch die Alte Staatsstrasse / Mittelweg auf das Festivalgelände geduldet.

Sperrung Obere Bönigstrasse ab Bahnübergang bis Tenne-Kreisel

Von Mittwoch, 10. Juni, 8.00 Uhr bis Montag, 15. Juni 2026, 8.00 Uhr ist die Obere Bönigstrasse ab Bahnübergang bis Tenne-Kreisel gesperrt. Die Zufahrt zu den Liegenschaften / Zubringerdienst bleibt gewährleistet und wird entsprechend signalisiert. Taxidurchfahrten sind nicht gestattet.

Generell ist auf dem gesamten Gemeindegebiet von Matten, Bönigen, Wilderswil und Interlaken mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen.

Die Verkehrsteilnehmenden werden gebeten, die speziell signalisierten Anfahrtswege zu benützen sowie die angebrachten Signalisationen zu beachten und den Weisungen von Polizei und/oder Verkehrspatrouillen Folge zu leisten.

Anwohner- und Besucherkarten Einwohnergemeinde Matten

Falls noch Anwohner- und Besucherkarten benötigt werden, können diese bei der Einwohnergemeinde Matten, Ressort Sicherheit, bezogen werden.

Für Ihr Verständnis danken wir bestens.

Sicherheitskommission Matten

Publiziert am 21.05.2026

Besetzerschaft Itramen

Tagwann

Samstag, 30. Mai, und Samstag, 6. Juni 2026, um 9.00 Uhr bei den Speichern

Einer davon ist obligatorisch. Die Hagpflichtigen werden aufgefordert, ihren Hag bis spätestens 3 Tage vor dem Bestossen des jeweiligen Lägers zu erstellen, sonst wird er auf Kosten des Eigentümers erstellt.

Die Pfander

Publiziert am 21.05.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Bernhard Abegglen, Brunngasse 28, 3852 Ringgenberg.

Projektverfasserin: natura-Holzbau GmbH, Beundenstrasse 58, 3852 Ringgenberg.

Bauvorhaben: Energetische Dachsanierung mit Ziegeleindeckung.

Standort: Brunnengasse 28, Gbbl. Nr. 623, Koordinaten 2’634’930 / 1’172’305.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: ISOS Gebiet (Umgebungszone I).

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Naturgefahren: keine.

Ausnahmen: keine.

Hinweis: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2026-7665). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflage- und Einsprachefrist bis 22. Juni 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Ringgenberg, 18. Mai 2026

Bauverwaltung Ringgenberg

Publiziert am 21.05.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Wessel und Katharina Swart, Kesslergasse 12, 3852 Ringgenberg.

Projektverfasserin: Schmocker Sanitär – Heizung, Schmockenstrasse 134, 3803 Beatenberg.

Bauvorhaben: Ersatz der bestehenden Ölheizung durch eine aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe.

Standort: Kesslergasse 12, Gbbl. Nr. 1838, Koordinaten 2’634’992 / 1’172’563.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: keine.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Naturgefahren: Blauer Wassergefahrenbereich (mittlere Gefährdung).

Ausnahmen: keine.

Hinweis: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2026-6931). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflage- und Einsprachefrist bis 22. Juni 2026.

Es wird auf die aufgestellten Profile / Pflöcke und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Ringgenberg, 18. Mai 2026

Bauverwaltung Ringgenberg

Publiziert am 21.05.2026

Amt für Wald und Naturgefahren

Öffentliche Auflage Sonderwaldreservat «Wärgistal»

Die Waldabteilung Alpen legt gemäss Art. 14 des kantonalen Waldgesetzes vom 5. Mai 1997 auf der Gemeindeverwaltung Grindelwald vom 21. Mai bis 20. Juni 2026 folgende Akten öffentlich auf:

  1. Grunddokumentation Sonderwaldreservat «Wärgistal» von April 2026
  2. Übersichtsplan 1:25'000 vom 28. April 2026
  3. Perimeterplan 1:5'000 vom 28. April 2026
  4. Diverse Spezialpläne 

Die Akten können auch in digitaler Form unter wald.alpen@be.ch angefordert werden.

Das Waldreservat hat zum Ziel, das im Gebiet vorhandene Auerhuhn als Schirmart nadelholzdominierter Gebirgsnadelwälder zu fördern. Das Reservat befindet sich im Gebiet zwischen Kleine Scheidegg und Grindelwald im Gebiet «Wärgistal».

Es umfasst Teilflächen der folgenden Parzelle:

  • Perimeter: Wärgistal, Parzelle Nr. 6597 Grindelwald
  • Perimeter: Wärgistal, Parzelle Nr. 76 Grindelwald

Die Akten können während den ordentlichen Bürozeiten auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Während der Auflagefrist kann gegen das geplante Vorhaben Einsprache erhoben werden. Die Einsprache ist schriftlich mit Angabe der Gründe bei der Waldabteilung Alpen, Schlossgasse 6, 3752 Wimmis, einzureichen. 

Zur Einsprache ist befugt, wer durch das Vorhaben besonders berührt ist oder ein schutzwürdiges Interesse hat. Das gleiche Recht kommt den nach Bundesrecht oder Baugesetzgebung befugten Organisationen und Behörden zu.

Wimmis, 18. Mai 2026

Waldabteilung Alpen

Publiziert am 21.05.2026

Einwohnergemeinde

Belagsanierungen Wengen

Auf verschiedenen Strassenabschnitten in Wengen muss aufgrund von Belagsarbeiten mit folgenden Verkehrsbehinderungen sowie mit Strassensperrungen gerechnet werden:

Uf der Blatten

Verkehrsbehinderungen mit längeren Wartezeiten: 17. April bis 9. Juni 2026.
Strassensperrung: 4. Juni, 7.00 Uhr bis 6. Juni 2026, 7.00 Uhr.

Am Leen (Chalet Uriana bis ehemals Hotel Hirschen)

Verkehrsbehinderungen mit längeren Wartezeiten: 1. bis 9. Juni 2026.
Strassensperrung: 8. Juni, 7.00 Uhr bis 9. Juni 2026, 7.00 Uhr.

Der Durchgang für Fussgänger sollte sichergestellt sein. Für Blaulichtdienste gilt die Ausnahme, diese können bei Notfällen jederzeit durchfahren.

Die Arbeiten sind witterungsabhängig, die Daten können sich deswegen kurzfristig ändern. Wir bitten Sie, die Signalisationen und Hinweise vor Ort zu beachten. Allfällige Änderungen werden ebenfalls auf der Website der Einwohnergemeinde Lauterbrunnen publiziert.

Wir danken für die Kenntnisnahme und das Verständnis.

Einwohnergemeinde Lauterbrunnen

Publiziert am 21.05.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Ruth und Daniel Schlumpf-Koch, Weierweg 1, 5722 Gränichen AG.

Projektverfasserin: Houseler AG, Museumsstrasse 25, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Anschluss an die öffentliche Kanalisation (nachträgliches Baugesuch).

Standort: Margel 1288, Parzellen Nrn. 1361 und 3092, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’646’111 / 1’175’744.

Schutzgebiete/Objekte: Gewässerschutzbereich Au, Feuchtlebensraum, Trockenlebensraum.

Naturgefahrengebiet: blau.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG), nicht forstliche Kleinbaute im Wald (Art. 14 WaV)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Eingriffe in Schutzobjekte nach Art. 18 ff. NHG

Auflage- und Einsprachefrist bis 22. Juni 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 21.05.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Janik Zimmermann, Hauptstrasse 243, 3852 Ringgenberg.

Projektverfasserin: Zimmba GmbH, Im Moos 1b, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Energetische Dachsanierung mit Einbau von zusätzlichen Dachfenstern.

Standort: Hauptstrassse 241 und 243, Gbbl. Nrn. 348 und 1043, Koordinaten 2’635’332 / 1’172’785.

Nutzungszone: UeO Dorfkernzone, Überbauungsplan Nr. 4 «Moosrain». 

Schutzobjekt: Erhaltenswertes Baudenkmal in Baugruppe D Moosrain Ringgenberg.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Naturgefahren: Gelber Rutschgefahrenbereich (geringe Gefährdung) und Blauer Sturzgefahrenbereich (mittlere Gefährdung).

Ausnahmen: keine.

Hinweis: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2026-6682). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflage- und Einsprachefrist bis 22. Juni 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Ringgenberg, 18. Mai 2026

Bauverwaltung Ringgenberg

Publiziert am 21.05.2026

Einwohnergemeinde

Ablauf der Ruhedauer auf dem Friedhof Leissigen-Därligen

Gemäss Friedhofreglement läuft für mehrere Gräber die gesetzliche Ruhedauer ab. Betroffen sind die Grabfelder Nummern 19 bis 23 und 49 bis 64. Wer künftig auf die Grabpflege verzichten möchte, wird gebeten, dies der Gemeinde Leissigen mitzuteilen (gemeinde@leissigen.ch, oder Telefon 033 847 88 11) und die Grabfelder bis spätestens 1. September 2026 zu räumen. Angehörige, deren aktuelle Kontaktadresse bekannt ist, werden zusätzlich persönlich angeschrieben.

Nach Ablauf der Frist wird die Fläche durch die Gemeinde eingeebnet und begrünt. Grabsteine von Erdbestattungs- und Erdurnengräbern bleiben bis zur späteren endgültigen Aufhebung bestehen.

Über den Zeitpunkt der definitiven Aufhebung der Grabfelder wird zu gegebener Zeit öffentlich informiert.

Gemeinde Leissigen
Abteilung Finanzen

Publiziert am 21.05.2026

Einwohnergemeinde

Gemeindeversammlung Habkern vom Mittwoch, 13. Mai 2026

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Habkern haben an ihrer Gemeindeversammlung allen Anträgen des Gemeinderats zugestimmt. Das bereits publizierte Traktandum «Belagung Haltengraben-Fuhrenscheuer» wurde zurückgezogen, da erst nach Traktandenpublikation bekannt wurde, dass die Sanierung der Waldstrasse Bortallmi ab September 2026 erfolgt. Die Belagserneuerung wird daher um ein Jahr verschoben und der Versammlung zu einem späteren Zeitpunkt erneut zur Beschlussfassung vorgelegt.

Jahresrechnung 2025

Die Jahresrechnung 2025 weist im Gesamthaushalt einen Ertragsüberschuss von Fr. 130'154.71 auf. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von Fr. 149'800.–. Die Besserstellung beträgt Fr. 279'954.71. Die Aufwände waren allgemein geringer als budgetiert. Zudem gab es eine grössere Abweichung bei der externen Unterstützung. Hier wurden rund Fr. 55'000.– weniger benötigt als budgetiert, ebenso fiel die Anschaffung der Tablets für den Gemeinderat um etwa Fr. 10'500.– tiefer aus. Die Anwesenden nahmen zudem Kenntnis von den Abrechnungen für das neue Gemeindefahrzeug sowie das Parkleitsystem. Letzteres konnte mit einer Kreditunterschreitung von Fr. 33'834.40 abgerechnet werden, während die Kreditunterschreitung für das Gemeindefahrzeug Fr. 1977.95 betrug.

Nachkredit zum Verpflichtungskredit Neufassung Baureglement

Für die Neufassung des Baureglementes wurden vom Gemeinderat bereits ein Verpflichtungskredit sowie ein Nachkredit beschlossen. Beide Beträge sind zwischenzeitlich voll ausgeschöpft und die Finanzkompetenz des Gemeinderates erreicht. Folglich musste der Gemeindeversammlung ein weiterer Nachkredit zur Genehmigung vorgelegt werden.

Die Mehrkosten der Firma Landplan entstanden durch die notwendige Festlegung der Gewässerräume innerhalb der Moorlandschaft. Gemäss Vorprüfungsbericht des AGR vom November 2022 muss die Gemeinde Habkern für natürliche Gewässer auch dort Gewässerräume festlegen; traditionelle künstliche Entwässerungsgräben sind davon ausgenommen. Die Arbeiten erfolgen in Zusammenarbeit mit den Bäuerten und Bergschaften und beinhalten gleichzeitig die Überprüfung früherer Festlegungen anhand der Aufnahmen von 2020. Aufgrund der komplexen Ausgangslage ist eine detaillierte und differenzierte Bearbeitung erforderlich, die insbesondere für die Landwirtschaft Vorteile gegenüber einer pauschalen Festlegung bringt. Die Versammlung bewilligte den Nachkredit von Fr. 65’0000.– einstimmig.

Erwerb Geschäftslokal Raiffeisenbank

Die Schliessung der Bankzweigstelle in Habkern per Ende Februar 2026 wurde von der Bevölkerung und auch vom Gemeinderat sehr bedauert. Gleichzeitig sieht der Gemeinderat die neue Situation als Chance, die zukünftige Nutzung des zentral gelegenen Gebäudes aktiv mitzugestalten.

Die Räumlichkeiten der ehemaligen Bankfiliale wurden im Jahr 1998 von der Raiffeisenbank für Fr. 113'000.– von der Konsumgenossenschaft Habkern erworben. Bereits im Jahr 2014 gingen die übrigen Liegenschaften der ehemaligen Konsumgenossenschaft – darunter das Wohn- und Geschäftshaus mit Gemeindeverwaltung sowie weitere Laden-, Lager- und Wohnräume – in das Eigentum der Einwohnergemeinde Habkern über. Mit dem Erwerb des Geschäftslokals werden die gemeindeeigenen Grundstücke an diesem Standort arrondiert und die künftige Entwicklung und Nutzung des gesamten Areals aus einer Hand geplant. Damit eine nachhaltige Nutzung sichergestellt und gleichzeitig eine zusätzliche Einnahmequelle für die Gemeinde geschaffen werden kann, werden die ehemaligen Bankräumlichkeiten künftig vermietet. Die Anwesenden folgten der Empfehlung des Gemeinderates, vom fairen Verkaufsangebot der Raiffeisenbank Jungfrau Gebrauch zu machen, und stimmten dem Verpflichtungskredit von Fr. 90'000.– ohne Gegenstimme zu.

Informationsabend zum Thema Kurzzeitvermietungen

Am Ende der Versammlung wurde auf den bevorstehenden Informationsabend vom 24. Juni 2026 in der Turnhalle Habkern hingewiesen. Der Gemeinderat hatte zu Jahresbeginn eine Planungszone erlassen und beabsichtigt, gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern Lösungsansätze zur Problematik der Kurzzeitvermietungen zu erarbeiten. Er lädt die Bevölkerung herzlich zu diesem Anlass ein und freut sich auf eine rege Beteiligung.

Publiziert am 21.05.2026

Freibad Hellbach

Eröffnung der Badesaison 2026

Samstag, 30. Mai 2026

Das Badewasser ist mit einer Solaranlage klimaneutral beheizt!

Öffnungszeiten: 9.30–19.00 Uhr

Bei schönem Sommerwetter gibt es flexible Verlängerungen.

Wenn die Schweizer Fahne am grossen Mast hängt, ist unser Betrieb geöffnet.

Telefonische Erreichbarkeit: 033 853 33 90

Übrigens:

  • Wenn Sie nur unser Restaurant besuchen möchten, bezahlen Sie selbstverständlich keinen Eintritt!
  • Gerne bewirten wir Sie am Abend auf Anfrage auch für Ihr Familienfest oder sonstige Anlässe!
  • Diverse Anlässe sind auf dem Wochenprogramm von Grindelwald Tourismus ersichtlich.
  • Tägliche Informationen auf Facebook: Freibad Hellbach.

Kinderbecken mit Sonnensegel überdeckt!

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Das Badi-Team

Publiziert am 21.05.2026

Besetzerschaft Bussalp

Tagwann, Samstag, 23. Mai 2026
Gemeiner Tagwann, Samstag 30. Mai 2026
jeweils um 9.00 Uhr im Mittelläger

Einer davon ist obligatorisch. Die Hagpflichtigen werden aufgefordert, ihren Hag rechtzeitig in guten Stand zu stellen und gut zu kennzeichnen.

Unterläger und Mittelläger bis Gemeiner Tagwann, Oberläger bis 1. Juli 2026.

Die Pfander

Publiziert am 21.05.2026

Einwohnergemeinde

Reinigung Schulanlage Graben Sommer

Im Bereich der Schulliegenschaften suchen wir für die grosse Reinigung der Schulanlage Graben 4 Personen:

Mitarbeiter/-innen im Stundenlohn

in der Zeit vom Montag, 6., bis voraussichtlich Freitag, 17. Juli 2026, spätestens jedoch bis Mittwoch, 22. Juli 2026.

Ihre Aufgabe beinhaltet die Mithilfe beim Schulhausputzen im Schulhaus Graben während den Sommerferien.

Sind Sie interessiert? Dann nehmen Sie bitte mit Mänel Schild unter Telefon 079 643 40 51 Kontakt auf.

Publiziert am 21.05.2026

Einwohnergemeinde

Greenfield Festival 2026

Verkehrsbehinderungen und Sperrungen

Vollständige Publikation siehe unter «Matten».

Sicherheitskommission Matten

Publiziert am 21.05.2026

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Die Gemeindeverwaltung Interlaken bleibt am Pfingstmontag, 25. Mai 2026, geschlossen.

Am Dienstag, 26. Mai 2026, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. 

Wir wünschen allen schöne Pfingsten.

Gemeindeschreiberei Interlaken

Publiziert am 21.05.2026

Einwohnergemeinde

Sprechstunde des Gemeinderats

Haben Sie ein Anliegen, das Sie persönlich mit dem Ressortvorsteher Bildung besprechen möchten?

Gerne steht Ihnen Gemeinderat Andreas Ritschard am Montag, 1. Juni 2026, von 16.00 bis 18.00 Uhr im Gemeindehaus Interlaken für einen Austausch zu Anliegen, Fragen und Vorschlägen im Bereich Bildung zur Verfügung.

Bitte melden Sie sich vorgängig bei der Gemeindeschreiberei, Telefon 033 826 51 41, für die Sprechstunde an. Die weiteren Sprechstundentermine des Gemeinderats finden Sie unter www.interlaken-gemeinde.ch.

Einwohnergemeinde Interlaken

Publiziert am 21.05.2026

Gemischte Gemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung

Freitag, 26. Juni 2026, 20.00 Uhr, Saal Mehrzweckgebäude

Traktanden

  1. Finanzwesen
    Jahresrechnung 2025
    1. Kenntnisnahme von Nachkrediten
    2. Kenntnisnahme Revisionsbericht / Bericht Datenschutzaufsichtsstelle
    3. Genehmigung Jahresrechnung 2025
  2. Organisation
    Personalreglement – Anpassungen
  3. Verschiedenes

Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeschreiberei öffentlich auf.

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Das Protokoll dieser Versammlung wird ab dem 3. Juli 2026 während 20 Tagen in der Gemeindeschreiberei öffentlich aufgelegt. Die Auflage wird im Anzeiger Interlaken publiziert. Gegen die Abfassung des Protokolls kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden (Art. 77 Abs. 2 und Abs. 3 Organisationsreglement).

Herzlich lädt der Gemeinderat zur Versammlung und zum anschliessenden Apéro ein.

Lütschental, 29. April 2026

Gemeinderat Lütschental

Publiziert am 21.05.2026

Schwellenkorporation

Ordentliche Korporationsversammlung

Donnerstag, 25. Juni 2026, 20.00 Uhr im Hotel Derby, Dorfstrasse 75, Grindelwald 

Traktanden

  1. Protokoll der ausserordentlichen Korporationsversammlung vom 21. Januar 2026, Genehmigung
  2. Rechnung 2025, Genehmigung
  3. Budget 2027, Genehmigung
  4. Anpassung Organisationsreglement und Perimeterplan, Genehmigung
  5. Verschiedenes

Die Unterlagen liegen auf der Gemeindeverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, zur Einsicht öffentlich auf.

Alle Stimmberechtigten sind zu der Versammlung herzlich eingeladen.

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Vorstand Schwellenkorporation Grindelwald

Publiziert am 21.05.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Beat Fischer, Obersteinstrasse 4, 3860 Meiringen, und Helene Bumann, Müllerstrasse 12, 3008 Bern.

Projektverfasserin: Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch. Umbau Wohnhaus, Abbruch Balkon und Teilersatz Balkon, Fenster- und Türänderungen an Südfassade.

Standort: Dorfstrasse 87, Hofstetten, Parzelle Nr. 543, Koordinaten 2’648’851 / 1’178'418, Mischzone M2.

Ausnahme: keine.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Hinweis: Naturgefahrengebiet mit geringer Gefährdung.

Auflage- und Einsprachefrist bis 22. Juni 2026.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Hofstetten, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten bei Brienz.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20642). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Hofstetten, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten bei Brienz, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Hofstetten, 15. Mai 2026

Bauverwaltung Hofstetten

Publiziert am 21.05.2026

Bäuertgemeinde Wengen

Ordentliche Einungsversammlung

Montag, 22. Juni 2026, 20.00 Uhr im Singsaal Schulhaus Wengen

Traktanden

  1. Protokoll vom 4. Dezember 2025
  2. Orientierungen
  3. Genehmigung Organisationsreglement, ist aufgelegt im Restaurant Eiger Wengen und auf unserer Webseite www.bgwengen.ch
  4. Teillöschungsbewilligung Fuul Wasser
  5.  Rechnungsablage
    1. Nachkredite
    2. Jahresrechnung 2025
  6. Wahlen
  7. Verschiedenes

Anschliessend sind alle zu einem Imbiss eingeladen.

Die Bäuertkommission

Publiziert am 21.05.2026

Gemischte Gemeinde

Neuer Standort Notfalltreffpunkt

Aufgrund der revidierten Naturgefahrenkarte musste der Notfalltreffpunkt der Gemischten Gemeinde Oberried versetzt werden.

Dieser befindet sich neu beim «Gmeindshus» an der Hauptstrasse 21, 3854 Oberried.

Besten Dank für die Kenntnisnahme.

Gemischte Gemeinde Oberried

Publiziert am 21.05.2026

Schwellenkorporation

Mitgliederversammlung

Freitag, 26. Juni 2026, um 20.00 Uhr im Schützenhaus Grien, Hofstetten

Traktanden

  1. Wahl Stimmenzähler
  2. Protokoll der ausserordentlichen Mitgliederversammlung vom 5. November 2025
  3. Jahresrechnung und Nachkredite 2025
  4. Tellenansatz und Budget 2027
  5. Wahl Rechnungsrevisor
  6. Informationen des Präsidenten
  7. Verschiedenes

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist gemäss Art. 49a Gemeindegesetz sofort zu beanstanden. Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Eingeladen an die Versammlung und stimmberechtigt sind alle Beitragspflichtigen innerhalb des Perimeters. Stimmrecht gemäss Korporationsreglement.

Hofstetten, 16. Mai 2026

Schwellenkorporation Hofstetten

Publiziert am 21.05.2026

Konkursamt Oberland

Auflage Kollokationsplan und Inventar

Ausgeschlagene Erbschaft der Müller-Zingg Arlette, geb. 27. August 1960, von Spiez BE, Stadtfeldstrasse 24, 3800 Unterseen, verstorben am 28. Dezember 2025.

Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage.

Ablauf der Frist: 9. Juni 2026.

Auflagefrist Inventar: 10 Tage.

Ablauf der Frist: 30. Mai 2026.

Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 20. Mai 2026.

Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland

Publiziert am 21.05.2026

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten Pfingsten

Infolge der Feiertage sind sämtliche Büros der Gemeindeverwaltung wie folgt geschlossen:

  • Pfingstmontag, 25. Mai 2026, ganzer Tag

Ab Dienstag, 26. Mai 2026, gelten wieder die ordentlichen Öffnungszeiten.

Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.

Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 21.05.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Bächler René, Terrassenweg 23, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Schenk Grindelwald AG, Guggengasse 5, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort: Terrassenweg 23, Parzelle Nr. 2518, Koordinaten 2’645’580 / 1’164’305.

Nutzungszone: Landwirtschaftszone.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/281854

Auflage- und Einsprachefrist bis 22. Juni 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 13. Mai 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 21.05.2026

Einwohnergemeinde

Friedhof Beatenberg 

Abräumen von Gräbern

Die Sicherheitskommission gibt davon Kenntnis, dass vom Hauptweg im obersten Feld Ostseite von den Reihengräbern 2001–2005, im Feld westlich beim unteren Brunnen von den Urnengräbern 1989–2001 und im unteren Feld Ostseite vom Hauptweg Urnengräber 1985–2003 die Grabruhe abgelaufen ist. Die entsprechende Hinweistafel auf dem Friedhof ist dazu zu beachten.

Aufgrund von Artikel 6 Bestattungsreglement vom 7. Juni 2013 der Einwohnergemeinde Beatenberg werden die Angehörigen ersucht, den von ihnen beanspruchten Grabschmuck oder Grabmäler bis am 30. November 2026 abzuräumen. Nach diesem Datum werden die oben erwähnten Gräber ohne Kostenfolge durch die Gemeinde weggeräumt. 

Beatenberg, im Mai 2026                                                              

Sicherheitskommission Beatenberg

Publiziert am 21.05.2026

Einwohnergemeinde

Nachträgliche geringfügige Änderung Baureglement und Schutzzonenplan: «Aktualisierung Schutzzonenplan» nach Art. 122 Abs. 7 Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)

Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV

Der Gemeinderat Bönigen hat vorerwähnte nachträglich geringfügige Änderung am 18. Mai 2026 beschlossen.

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung), Nydegggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden. 

Die Unterlagen können bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. 

Bönigen, 18. Mai 2026

Der Gemeinderat

Publiziert am 21.05.2026

Ref. Kirchgemeinde

Ordentliche Versammlung

Montag, 22. Juni 2026, 19.30 Uhr in der Kirche Brienz

Traktanden

  1. Kenntnisnahme der Genehmigung des Protokolls der Versammlung vom 8. Dezember 2025
  2. Jahresrechnung 2025
    1. Genehmigung und Kenntnisnahme der Nachkredite                       
    2. Genehmigung Jahresrechnung 2025
  3. Wahlen
  4. Orientierungen 
  5. Verschiedenes

Öffentliche Auflage: Die Unterlagen zum Traktandum 2 liegen ab sofort im Sekretariat der Kirchgemeinde, im Kirchgemeindehaus Kienholz, auf. Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag von 8.30 bis 10.30 Uhr.

Zudem können die Unterlagen zum Traktandum 2 ebenfalls ab sofort auf den Gemeindeverwaltungen Brienz, Brienzwiler, Hofstetten, Oberried und Schwanden während den Öffnungszeiten eingesehen werden.

Das Protokoll der Versammlung vom 22. Juni 2026 wird 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich im Sekretariat der Kirchgemeinde, im Kirchgemeindehaus Kienholz, aufliegen. Während der Auflagefrist kann über den Inhalt eine schriftliche Einsprache beim Kirchgemeinderat gemacht werden. Anschliessend entscheidet der Kirchgemeinderat über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll (Art. 73 OgR).

Das Protokoll der Versammlung vom 8. Dezember 2025 lag 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf und wurde vom Kirchgemeinderat am 19. Januar 2026 genehmigt. Es sind keine Einsprachen eingegangen.

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege VRPG). Die Frist beginnt am Tag nach der Versammlung (Art. 47 VRPG).

Wer Zuständigkeits- oder Verfahrensvorschriften beanstanden will, muss – wenn es möglich war – diesen Mangel an der Versammlung selber schon gerügt haben (Rügepflicht nach Art. 49a GG).

Zur Versammlung sind alle Mitglieder/-innen der reformierten Kirchgemeinde Brienz freundlich eingeladen.

Stimm- und wahlberechtigt sind alle Personen ab dem 18. Altersjahr, welche der evangelisch-reformierten Landeskirche angehören und seit mindestens drei Monaten in der Kirchgemeinde Brienz wohnhaft und in einer der beteiligten Gemeinden stimmberechtigt sind.

Im Anschluss erfolgt die Begräbnisbezirksversammlung.

Brienz, 21. Mai 2026

Der Kirchgemeinderat 

Publiziert am 21.05.2026

Gemeindeverband Begräbnisbezirk Brienz

umfassend die Gemeinden Brienz, Hofstetten, Oberried, Schwanden

Ordentliche Versammlung

Montag, 22. Juni 2026, nach der Kirchgemeindeversammlung in der Kirche Brienz

Traktanden

  1. Kenntnisnahme der Genehmigung des Protokolls der Versammlung vom 8. Dezember 2025
  2. Jahresrechnung 2025
    1. Genehmigung Jahresrechnung 2025       
    2. Kenntnisnahme der Nachkredite
  3. Wahlen
  4. Orientierungen 
  5. Verschiedenes

Öffentliche Auflage

Die Unterlagen zum Traktandum 2 liegen ab sofort im Sekretariat der Kirchgemeinde, im Kirchgemeindehaus Kienholz, auf. Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag von 8.30 bis 10.30 Uhr.

Zudem können die Unterlagen zum Traktandum 2 ebenfalls ab sofort auf den Gemeindeverwaltungen Brienz, Hofstetten, Oberried und Schwanden während den Öffnungszeiten eingesehen werden.

Das Protokoll der Versammlung vom 22. Juni 2026 wird 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich im Sekretariat der Kirchgemeinde, im Kirchgemeindehaus Kienholz, aufliegen. Während der Auflagefrist kann über den Inhalt eine schriftliche Einsprache beim Begräbnisbezirksrat gemacht werden. Anschliessend entscheidet der Begräbnisbezirksrat über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll (Art. 67 OgR).

Das Protokoll der Versammlung vom 8. Dezember 2025 lag 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf und wurde vom Begräbnisbezirksrat am 19. Januar 2026 genehmigt. Es sind keine Einsprachen eingegangen.

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken einzureichen (Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege VRPG). Die Frist beginnt am Tag nach der Versammlung (Art. 47 VRPG).

Wer Zuständigkeits- oder Verfahrensvorschriften beanstanden will, muss – wenn es möglich war – diesen Mangel an der Versammlung selber schon gerügt haben (Rügepflicht nach Art. 49a GG).

Zur Versammlung sind alle Mitglieder des Begräbnisbezirks Brienz freundlich eingeladen. Stimm- und wahlberechtigt sind alle Personen ab dem 18. Altersjahr, welche seit mindestens drei Monaten in einer der oben erwähnten Gemeinde wohnhaft und stimmberechtigt sind.

Brienz, 21. Mai 2026

Der Begräbnisbezirksrat

Publiziert am 21.05.2026

Lehrstellenausschreibung

Ringgenberg am Brienzersee – ein Dorf zum Leben! Eine gut erschlossene Gemeinde neben Interlaken, Aare, Brienzersee und Brienzergrat. Wir sind stolz auf die ländliche Idylle, die mit dem Naherholungsgebiet vor der Haustüre mehr als nur Wohnsitz bietet. In unserer 2700-Personen-Gemeinde fühlt man sich wohl.

Per 1. August 2027 ist in unserem Werkhof eine

Lehrstelle als Fachfrau/mann Betriebsunterhalt, Fachrichtung Werkdienst

zu vergeben.

In den verschiedenen Bereichen bieten wir dir eine abwechslungsreiche und spannende dreijährige Ausbildung an.

Liebst du es, Dinge zu pflegen und instand zu halten? Möchtest du aktiv dazu beitragen, dass in der Gemeinde alles reibungslos funktioniert? Wenn du sorgfältig, gewissenhaft und zupackend arbeitest, bist du bei uns genau richtig! Als Fachfrau oder Fachmann im Betriebsunterhalt kannst du deine Vielseitigkeit, deinen Ordnungssinn und deine handwerklichen Fähigkeiten täglich einbringen. Diese Ausbildung macht dich zu einem echten Profi im Bereich Unterhalt, Pflege und Reinigung.

Ob drinnen oder draussen, bei uns wird es nie langweilig! Deine tatkräftige und engagierte Arbeitsweise ist in verschiedenen Bereichen des Betriebsunterhalts gefragt – hier ist immer etwas los!

Wir suchen eine junge, aufgestellte Persönlichkeit, welche lernbereit, motiviert und zuverlässig ist. Wir erwarten Engagement und Initiative in der Berufsschule und im Lehrbetrieb sowie Selbständigkeit, Flexibilität und Aufgeschlossenheit.

Wenn wir dein Interesse geweckt haben, dann richte deine Bewerbungsunterlagen (unter Beilage von Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Zeugniskopien, Semesterbeurteilung und Angaben über Schnupperlehren) bis am 26. Juni 2026 an die Einwohnergemeinde Ringgenberg, Vermerk Lehrstelle Werkhof, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg, oder per E-Mail an personal@ringgenberg.ch.

Für Fragen oder weitere Informationen steht dir Roman Imboden, Werkhofleiter und Berufsbildner, gerne unter Telefon 079 360 86 04 zur Verfügung. Zudem findest du auf unserer Homepage www.ringgenberg.ch umfangreiche Informationen.

Wir freuen uns auf deine Bewerbung.

Einwohnergemeinde Ringgenberg

Publiziert am 21.05.2026

Einwohnergemeinde

Sperrung Bahnübergang Alte Staatstrasse

Aufgrund des Rückbaus des Gleis 1 Bahnhof Wilderswil muss der Bahnübergang Alte Staatsstrasse vom Mittwoch, 3. Juni 2026, 7.00 Uhr, bis am Freitag, 5. Juni 2026, ca. 5.00 Uhr, für alle Verkehrsteilnehmer und Fussgänger gesperrt werden. Die Umleitung über die Umfahrung Wilderswil und Industriestrasse wird signalisiert. Fussgänger können den Bahnübergang Allmendstrasse benützen.

Wir bitten Sie, die Signalisation vor Ort zu berücksichtigen und bedanken uns für Ihr Verständnis.

Bauverwaltung Wilderswil

 

Publiziert am 21.05.2026

Röm.-kath. Kirchgemeinde

Ordentliche Kirchgemeindeversammlung

Dienstag, 23. Juni 2026, 19.30 Uhr im Beatushus

Traktanden

  1. Jahresrechnung 2025
    • Kenntnisnahme der Nachkredite
    • Kenntnisnahme der Abrechnung des Verpflichtungskredits Kanalisation Wengen
    • Genehmigung der Jahresrechnung 2025
  2. Kenntnisnahme des Datenschutzberichtes der Revisionsstelle
  3. Wahl KG-Rat (vakanter Sitz)
  4. Wahl Revisionsstelle ROD Treuhand AG
  5. Orientierungen
  6. Verschiedenes

Die Jahresrechnung 2025 liegt 30 Tage vor der Versammlung im Pfarreisekretariat öffentlich auf und ist im Internet einsehbar (kath-interlaken.ch/Kirchgemeinde).

Das Protokoll dieser Kirchgemeindeversammlung liegt ab dem 1. Juli 2026 für 30 Tage zur öffentlichen Einsicht im Pfarreisekretariat auf. Werden innert der Auflagefrist keine schriftlichen Einwände erhoben, erfolgt die Genehmigung durch den Kirchgemeinderat.

Zu dieser Versammlung sind alle Mitglieder der röm.-kath. Kirchgemeinde Interlaken freundlich eingeladen. Stimm- und wahlberechtigt sind alle Katholiken ab dem 18. Altersjahr, welche seit mindestens 3 Monaten bei einer zur röm.-kath. Kirchgemeinde Interlaken gehörenden Gemeinde angemeldet sind.

Der Kirchgemeinderat

Publiziert am 21.05.2026

Einwohnergemeinde

Öffentliche Mitwirkungsauflage Überbauungsordnung Nr. 25 «Ländte Interlaken Ost»

Der Gemeinderat Interlaken bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Überbauungsordnung Nr. 25 «Ländte Interlaken Ost» zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Die öffentliche Mitwirkung besteht aus folgenden Dokumenten:

  • Überbauungsplan
  • Überbauungsvorschriften
  • Änderung Uferschutzplan
  • Änderung Vorschriften zum Uferschutzplan

weitere Unterlagen:

  • Erläuterungsbericht

Die Überbauungsordnung Nr. 25 «Ländte Interlaken Ost» liegt vom 21. Mai bis und mit 22. Juni 2026 in der Gemeindeverwaltung auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Website der Einwohnergemeinde Interlaken unter www.interlaken-gemeinde.ch verfügbar.

Am Dienstag, 26. Mai 2026, 19.30 – ca. 21.00 Uhr findet im Hotel Carlton-Europe (Höheweg 94, 3800 Interlaken) eine öffentliche Informationsveranstaltung statt.

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Bauverwaltung, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken, zu richten.

Interlaken, 21. Mai 2026

Gemeinderat Interlaken

Publiziert am 21.05.2026

Einwohnergemeinde

Ersatzwahl (stille Wahl) – Mitglied des Gemeinderates 

Innerhalb der gesetzlichen Frist (Freitag, 1. Mai 2026, 11.30 Uhr) ist bei der Gemeindeschreiberei nachstehender Wahlvorschlag frist- und formgerecht eingereicht worden:

  • Christian Bigler, Jg. 1978, Bäcker-Konditormeister, Truffersbrunnengässli 3, 3818 Grindelwald

Da nicht mehr Kandidaten vorgeschlagen wurden, als zu wählen sind, hat der Gemeinderat an der Sitzung vom 12. Mai 2026 Christian Bigler als Mitglied des Gemeinderates ab 1. Oktober 2026 bis zum Ende der Amtsperiode (31. Dezember 2027) in stiller Wahl gewählt.

Gegen die Gültigkeit dieser Wahl kann innert 10 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist mindestens im Doppel einzureichen und muss einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Grindelwald, 12. Mai 2026

Der Gemeinderat

Publiziert am 21.05.2026

Gemeindeverband Begräbnisbezirk Brienz

Ordentliche Versammlung

Vollständige Publikation siehe unter «Brienz».

Der Begräbnisbezirksrat

Publiziert am 21.05.2026

Reformierte Kirchgemeinde Brienz

Ordentliche Versammlung

Vollständige Publikation siehe unter «Brienz».

Der Kirchgemeinderat

Publiziert am 21.05.2026

Einwohnergemeinde

Änderung Anhang I zum Gebührentarif (Tarifliste Bereich Sicherheit)

In Anwendung von Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Grindelwald an seiner Sitzung vom 12. Mai 2026 die Änderung vom Anhang I zum Gebührentarif (Tarifliste Bereich Sicherheit) beschlossen hat. Diese Änderung tritt vorbehältlich aller dagegen erhobener Beschwerden per 1. Juli 2026 in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde erhoben werden.

Der Gebührentarif mit Anhang kann bei der Gemeindeverwaltung Grindelwald oder online unter www.gemeinde-grindelwald.ch eingesehen werden.

Grindelwald, 12. Mai 2026

Der Gemeinderat

Publiziert am 21.05.2026

Einwohnergemeinde

Betreuungsgutscheine ab 1. August 2026

Die Gemeinde Unterseen finanziert seit 1. Januar 2021 die Kosten der Eltern für die familienergänzende Kinderbetreuung (Kindertagesstätten, Tagesfamilien) via Betreuungsgutscheine mit. Die aktuellen Gutscheine für die Periode 2025/2026 vergünstigen die Betreuungskosten bis zum 31. Juli 2026.

Aktuell können auf der Homepage www.kibon.ch die Daten und Dokumente für die neue Abrechnungsperiode 2026/2027 erfasst/heruntergeladen werden. Wichtig ist, dass die Betreuungsgutscheine ab 1. August 2026 neu beantragt werden müssen. 

Einreichefrist: 31. Juli 2026.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Zuständige Sachbearbeiterin: Manja Berge, Finanzverwaltung Unterseen, Telefon 033 826 19 35 / jeweils Montag, Dienstag und Donnerstag während den Schalteröffnungszeiten. Mail: finanzverwaltung@unterseen.ch.

Finanzverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen

Publiziert am 21.05.2026

Besetzerschaft Scheidegg

Tagwann

Samstag, 23., und Samstag, 30. Mai 2026, mit dem üblichen Werkzeug um 9.00 Uhr beim Parkplatz Birchisegg. Einer der Tage ist obligatorisch. Die Hagpflichtigen werden ersucht, ihren Hag bis spätestens eine Woche vor dem Bestossen des jeweiligen Lägers zu erstellen, sonst wird er auf Kosten des Eigentümers erstellt. Der Alphag muss am Anfang und Ende mit den Namen angeschrieben sein.

Die Pfander

Publiziert am 21.05.2026

Gemischte Gemeinde

Öffnungszeiten über Pfingsten

Die Gemeindeverwaltung bleibt am Pfingstmontag, 25. Mai 2026, geschlossen. Gerne stehen wir Ihnen ab Dienstag, 26. Mai 2026, zu den gewohnten Telefon- und Schalterzeiten wieder zur Verfügung.

Besten Dank für das Verständnis.

Gemeindeverwaltung Oberried

Publiziert am 21.05.2026

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung nach Pfingsten

Die Gemeindeverwaltung ist nach Pfingsten wie folgt geöffnet:

  • Pfingstmontag, 25. Mai 2026, geschlossen
  • Ab Dienstag, 26. Mai 2026, gelten wieder die ordentlichen Öffnungszeiten

Besten Dank für Ihr Verständnis.

Wilderswil, 18. Mai 2026

Gemeindeverwaltung Wilderswil

Publiziert am 21.05.2026

Einwohnergemeinde

Ausfall Kehricht- und Kartonabfuhr Ost

Die Kehricht- und Kartonabfuhr im Ostquartier fällt am Pfingstmontag, 25. Mai 2026, aus. Keine Ersatzabfuhr!

Wir danken für Ihr Verständnis.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 21.05.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Simon Wirth, In Weizenächern 2, 8103 Unterengstringen.

Projektverfasserin: Näpflin Bau GmbH, Chalet Diana, Wengiboden 1409b, 3823 Wengen.

Bauvorhaben: Einbau eines Studios, Ersatz Fensterfront, Ersatz Balkongeländer und Ersatz Wärmeerzeugung.

Standort: Wengen, Stäublisegg, Gebäude Nr. 1505h, Parzelle Nr. 186, Koordinaten 2'636'653 / 1'162'042, Wohnzone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: keine.

Auflagestellen:

  • Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
  • Tourismusbüro Wengen, 3823 Wengen

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 22. Mai bis 22. Juni 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 21.05.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Eliane und Samuel Meichtry, Untere Lenge Streich 1, 3812 Wilderswil.

Projektverfasserin: Teuscher Bauleitungen GmbH, Manuela Teuscher, Stegmatte 224, 3816 Lütschental.

Bauvorhaben: Asphaltieren des bestehenden Vorplatzes, Neueindeckung des bestehenden Scheunendaches mit Blech.

Standort Wilderswil: Untere Lenge Streich 1, Wilderswil, Parzelle Nr. 758, Koordinaten 2’632’277 / 1’168’979.

Standort Matten: Untere Lenge Streich 1, Matten, Parzelle Nr. 104, Koordinaten 2'632’241 / 1'168'993.

Zone: Landwirtschaftszone.

Gewässerschutzzone: A

Bauinventar: nicht inventarisiert.

Beantragte Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand, Art. 24 GBR / Art. 81 SG.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances

Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Juni 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 21.05.2026

Schwellenkorporation

Mitgliederversammlung

Montag, 22. Juni 2026, 19.00 Uhr im Kongress-Saal in Beatenberg

Traktanden

  1. Rechnung 2025
    1. Jahresrechnung 2025 / Genehmigung
  2. Budget 2027
    1. Tellenanlage von 0.4 % / Genehmigung
    2. Mindestbeitrag Schwellentelle Fr. 10.– / Genehmigung
    3. Budget 2027 / Genehmigung
  3. Finanzplan 2027–2031 / Orientierung
  4. Wahlen
    Wahl neuer Präsident
    Wahl neues Vorstandsmitglied
  5. Orientierung: laufende Projekte
  6. Verschiedenes

Öffentliche Aktenauflage

Die Unterlagen zu Ziffer 1, 2 und 3 können ab 22. Mai 2026 bei der Gemeindeverwaltung Beatenberg eingesehen werden.

Die Unterlagen stehen auch auf der Webseite www.beatenberg.ch zur Verfügung.

Das Protokoll der Mitgliederversammlung vom 22. Juni 2026 liegt in der Zeit vom 6. Juli bis 7. August 2026 auf der Gemeindeverwaltung Beatenberg öffentlich zur Einsichtnahme auf. Während dieser Frist kann beim Vorstand der Schwellenkorporation, p. A. Urs Zimmermann, Präsident, Waldeggstrasse 17, 3803 Beatenberg, schriftlich Einsprache erhoben werden.

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen – Wahlen 10 Tage – nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49 a Gemeindegesetz GG, Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Zu dieser Versammlung sind alle beitragspflichtigen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer der Gemeinde Beatenberg gemäss Art. 8 Organisationsreglement der Schwellenkorporation freundlich eingeladen.

Beatenberg, 15. Mai 2026

Der Vorstand der Schwellenkorporation Beatenberg

Publiziert am 21.05.2026

Burgergemeinde

Ordentliche Burgerversammlung 

Freitag, 19. Juni 2026, im Anschluss an die Gemeindeversammlung

Traktanden

  1. Jahresrechnung 2025
    1. Nachkredite, Genehmigung 
    2. Jahresrechnung, Genehmigung
  2. Orientierungen
  3. Verschiedenes

Protokollauflage

Das Protokoll dieser Versammlung wird vom 26. Juni 2026 an 30 Tage bei der Gemeindeverwaltung Saxeten zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegen. Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich beim Burgerrat einzureichen.

Saxeten, 15. Mai 2026

Der Burgerrat

Publiziert am 21.05.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Alpinice Bauplanung AG, Sandweg 1, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Umlegung Faulhornweg.

Standort: Faulhornweg, Bim obren Hüs, Parzellen Nrn. 290, 892, 5090, 5326, 5327, 5420, 5442 und 3290, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’646’510 / 1’165’440.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich üB und Au.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
  • Waldrodung und Ersatzaufforstung (Art. 5 bis 7 WaG, Art. 5 ff. WaV und Art. 19 KWaG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Juni 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung / Markierung sowie auf die Amts- und Fachberichte verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 21.05.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: City West Immobilien AG, Bahnhofstrasse 37, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Bärtschi Variohaus AG, Leimbachgasse 8, 3714 Frutigen.

Bauvorhaben: Neubau Doppel-Einfamilienhaus mit zwei Wohnungen und innen liegender Wärmepumpe; Nutzung der beiden Wohnungen als Erstwohnung oder einer Erstwohnung gleichgestellten Wohnung (Gesamtbauentscheid vom 21. März 2023). Verlängerung der Geltungsdauer um zwei Jahre.

Standort: Bützige, Parzellen Nrn. 490 und 509, Wohnzone W2, Koordinaten 2’627’990 / 1’167’790.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.

Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Juni 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Därligen, Chrützweg 2, 3707 Därligen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen gegen die Verlängerung der Geltungsdauer sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mailadresse angeben).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 21.05.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Ursula und Daniel Binder, Roossi 1371, 3823 Wengen.

Projektverfasserin: Universal Gebäudemanagement AG, Untere Bönigstrasse 5, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Umbau / Ausbau Hotel Alpenrose, Wengen: Ausbau Dachgeschoss mit zusätzlichen Zimmern; Anpassung an die aktuellen Brandschutzanforderungen; Umgestaltung Toilettenanlage im Erdgeschoss; Umgestaltung der Lingerie. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 120 Sitzplätze innen und 10 Sitzplätze auf der Terrasse (unverändert), 39 Gästezimmer mit 75 Gästebetten im Hotel Alpenrose, Rossi 1371 (bisher 38 Gästezimmer mit 72 Gästebetten), 2 Gästezimmer mit 4 Gästebetten im Chalet Rossen, Roossi 1371C (unverändert), 4 Wohnungen mit 11 Gästebetten im Chalet Erika AG, Am Acher 1371E (unverändert); Öffnungszeiten: täglich bis 0.30 Uhr (unverändert).

Standort: Roossi 1371, Wengen, Parzelle Nr. 1670, Hotelzone A, Koordinaten 2’637’044 / 1’161’355.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Juni 2026.

Auflagestellen:

  • Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
  • Tourismusbüro Wengen, 3823 Wengen

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 21.05.2026

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Blue Quai GmbH, Dorfstrasse 11, 3706 Leissigen.

Bauvorhaben: Ersatz Foodtruck durch Topbox-Modul für den Betrieb «Ahoi Brienz» an Ort und Stelle; Sitzplätze und Öffnungszeiten unverändert.

Standort: Quai Brienz 1, Parzelle Nr. 1329, Zone: Uferschutzplan 2, Freifläche nach SFG, Sektor F1 (Quaianlage), Baubereich 3, Koordinaten 2’645’801 / 1’178’281.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au

Ausnahmen:

  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)

Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Juni 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profilierung / Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 21.05.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Projektverfasser: Bauverwaltung Wilderswil, Beat Dinkel, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Bauvorhaben: Erstellung neuer Zaun Tagesschule und Wiederaufbau Zaun Bahnseite.

Standort: Allmendstrasse 2, Parzelle Nr. 5, Zone für öffentliche Nutzung A «Schulhaus», Koordinaten 2’633’011 / 1’168’242.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, ISOS-Gebiet.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Juni 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 21.05.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Ryf Christoph und Céline, Steingrubenweg 91, 3095 Spiegel.

Projektverfasserin: BauHerren GmbH, Bottigenstrasse 398, 3020 Bern.

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort: Salzmannseggstrasse 31, Parzelle Nr. 3362, Koordinaten 2’644’819 / 1’164’119.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/279600

Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Juni 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 11. Mai 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 21.05.2026

Einwohnergemeinde

Gemeindeversammlung

Dienstag, 16. Juni 2026, 20.00 Uhr in der Mehrzweckhalle Hofstetten

Traktanden

  1. Jahresrechnung 2025
    1. Kenntnisnahme der Nachkredite
    2. Genehmigung der Jahresrechnung 2025
  2. Kreditbewilligung Sanierung Wasserreservoir Breitenberg
  3. Beratung und Beschlussfassung über eine Änderung des Personalreglements
  4. Brienzer Wildbäche; Genehmigung Aufgabenübertragungsreglement
  5. Verschiedenes

Auflage

Die Unterlagen zu den Traktanden 3 und 4 liegen gemäss Art. 54 Gemeindegesetz während 30 Tagen vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung öffentlich zur Einsicht auf.

Über die Geschäfte der Gemeindeversammlung wird spätestens 10 Tage vor dem Versammlungstermin eine Informationsschrift an alle Haushalte versandt. Die Unterlagen können ab diesem Zeitpunkt auch unter www.hofstetten-ballenberg.ch eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung sind innert 30 Tagen nach der Versammlung (in Wahlsachen innert 10 Tagen) schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Alle Stimmberechtigten und Gäste sind zur Teilnahme an der Gemeindeversammlung freundlich eingeladen.

Hofstetten, 11. Mai 2026

Gemeinderat Hofstetten

Publiziert am 21.05.2026

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten über Pfingsten

Die Schalter- und Telefondienste der Einwohnergemeinde Hofstetten bleiben über Pfingsten wie folgt geschlossen: 

  • Montag, 25. Mai 2026, ganzer Tag geschlossen

Ab Dienstag, 26. Mai 2026, gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten.

Wir wünschen Ihnen ein schönes Pfingstwochenende und danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Gemeindeverwaltung Hofstetten

Publiziert am 21.05.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Künzi Zurbuchen Immobilien AG, Hauptstrasse 1, 3812 Wilderswil.

Projektverfasserin: Schmocker Immobilien GmbH, Lanzenen 26a, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Abbruch und Neubau Unterstand.

Standort: Scheidgasse 30a, Parzelle Nr. 1103, Koordinaten 2'631'295 / 1'170'570.

Zone: Wohnzone W3, Dorfzone.

Gewässerschutzbereich: Au.

Schutzperimeter: Ortsbildschutzgebiet A – III Dorf Inderlappen, Ortsbildschutzgebiet B.

Ausnahmen: Art. 30 Abs. 1 GBR betreffend Unterschreitung Gebäudeabstand.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Juni 2026.

Es wird auf die Gesuchakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938

Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Unterseen, 11. Mai 2026

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 21.05.2026

Schwellenkorporation

66. Ordentliche Versammlung

Montag, 22. Juni 2026, 20.00 Uhr im Mehrzweckgebäude Lütschental

Traktanden

  1. Protokoll der ordentlichen Hauptversammlung vom 23. Juni 2025
  2. Jahresbericht 2025
  3. Jahresrechnung 2025
  4. Budget 2027 und Tellansatz 2027
  5. Wahlen informativ
  6. Verschiedenes

Die Unterlagen zu den Traktanden Nrn. 1, 3 und 4 liegen 30 Tage vor der Versammlung während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Lütschental zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind schriftlich und begründet innert 30 Tagen (bei Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Eingeladen und stimmberechtigt sind alle in der Gemeinde Lütschental schwellenpflichtigen Grundeigentümer.

Lütschental, 21. April 2026

Der Vorstand

Publiziert am 21.05.2026

Einwohnergemeinde

Sperrung Bogenbrücke beim EWL in Stechelberg

Wegen Sanierungsarbeiten ist die Fussgängerbrücke beim EWL in Stechelberg wie folgt gesperrt:

  • 18. bis 31. Mai 2026

Bitte beachten Sie die Signalisationen vor Ort.

Vielen Dank für die Kenntnisnahme und das Verständnis.

Einwohnergemeinde Lauterbrunnen

Publiziert am 21.05.2026

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Bauherrschaft: Mathias und Milena Trachsel, Glyssibachweg 10, 3855 Brienz.

Projektverfasserin: Houseler AG, Marianne Imesch, Museumsstrasse 31, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Umbau und Erweiterung Wohnhaus.

Standort: Gemeinde Brienz, Glyssibachweg 10, Parzelle Nr. 3052.

Zone: Wohnzone 2 (W2).

Hinweis: Die Gemeinde Brienz unterliegt der Zweitwohnungsgesetzgebung (ZWG).

Nutzung: Erstwohnungen.

Gewässerschutzbereich: Au.

Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Juni 2026.

Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG). Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 21.05.2026

Besetzerschaft Grindel

Gemeiner Tagwann

16. Mai und 23. Mai 2026,  9.00 Uhr im Unter Läger

Die Hagpflichtigen werden ersucht , ihren Hag rechtzeitig in guten Stand zu stellen, und am Anfang und Ende mit Namen gut zu kennzeichnen.

Der Hag muss eine Woche vor Bestossen der Läger erstellt sein, sonst wird er auf Kosten des Plichtigen ausgeführt.

Die Pfander

Publiziert am 21.05.2026

Schwellenkorporation

Nachkredit zu gebundenen Ausgaben 

Der Vorstand der Schwellenkorporation Lütschental hat an seiner Sitzung vom 21. April 2026 in Anwendung von Art. 24 Abs. 1 des Organisationsreglements folgende Nachkredite zu gebundenen Ausgaben beschlossen:

Konto 7410.3142.01 Unterhalt Wasserbauten: Fr. 78'164.55

Im Budget 2025, welches im Frühjahr 2024 verabschiedet wurde, war ein Betrag von Fr. 10'000.– eingestellt. Aufgrund des Unwetters vom August 2024 fielen dringliche, zwingende Ausgaben von Fr. 88'164.55 an.

Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund von Art. 24 Abs. 2 des Organisationsreglements, wonach gebundene Nachkredite zu veröffentlichen sind, wenn der Gesamtkredit die ordentliche Kreditzuständigkeit des Vorstands für neue Ausgaben übersteigt.

Gegen diesen Beschluss kann gemäss den Bestimmungen des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden.

Publiziert am 21.05.2026

Baupublikation

Gesuchsteller und Projektverfasser: Roth Hans, Martin Daniel und Martin Jean-Jacques, vertreten durch Roth Hans, Fahrweidstrasse 20b, 8951 Fahrweid.

Bauvorhaben: Dachumdeckung Wohnhaus (Ersatz Schindeln durch Ziegel).

Standort: Fässlerstutz 5, Parzelle NR. 2371, Koordinaten 2’643’550 / 1’164’420.

Nutzungszone: Landwirtschaftszone.

Schutzobjekt: Erhaltenswertes Objekt.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: Au.

Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/268094

Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Juni 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 8. Mai 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 21.05.2026

Baupublikation

Gesuchstellerin: Erbengemeinschaft Brawand Hansueli, vertreten durch kolb+walther AG, Dorfstrasse 18, 3818
Grindelwald.

Projektverfasserin: kolb+walther AG, Dorfstrasse 18, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Dachsanierung Wohnhaus, Ersatz Eternit durch Prefa.

Standort: Schwendistrasse 3, Parzelle Nr. 1060, Koordinaten 2’643’257 / 1’164’537.

Nutzungszone: Wohn- und Arbeitszone WA2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: Au.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/281306

Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Juni 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 6. Mai 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 21.05.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Hofer Marco, vertreten durch Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Projektänderung – Anpassungen Grundriss, Fassaden, Umgebung und Werkleitungen, Einbau Kaminofen EG.

Standort: Endweg 32,  Parzelle Nr. 2340, Koordinaten 2’645’278 / 1’163’709.

Nutzungszone: Wohnzone W3.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/278343

Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Juni 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 7. Mai 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 21.05.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Bank EKI Genossenschaft, Rosenstrasse 1, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: L2A Architekten AG, Untere Gasse 4, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Aufhebung der zwei Wohnungen im 3. OG; Umnutzung 3. und 4. OG als Büroräumlichkeiten; Erweiterung der Fassade auf der Ostseite; Montage einer PV-Anlage; Installation einer Klimaanlage.

Standort: Rosenstrasse 3, Parzelle Nr. 1810.

Nutzungszone: Mischzone MK 4.

Schutzzone: Ortsbildgestaltungsbereich, Baugruppe D.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Juni 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 21.05.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Michael Elsässer, Waldriedstrasse 30, 3074 Muri.

Projektverfasserin: Müller Holzbau Wengen GmbH, Flühlenboden 1438v, 3823 Wengen.

Bauvorhaben: Sanierung und Herrichtung des Innenraums mit einer neuen Fassadenöffnung im Erdgeschoss an der Südfassade. Erweiterung durch einen Anbau im Erdgeschoss an der Ostfassade. Demontage, Versetzen und Wartung des bestehenden Öltanks ausserhalb des Gebäudes.

Standort: Wengen, Am Lehn, Gebäude Nr. 1308a, Parzelle Nr. 2214, Koordinaten 2'637'369.47 / 1'161316.59, Wohnzone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: keine.

Auflagestellen:

  • Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
  • Tourismusbüro Wengen, 3823 Wengen

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 18. Mai bis 16. Juni 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 21.05.2026

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten über Pfingsten 2026

Die Gemeindeverwaltung bleibt über Pfingsten und somit am Montag, 25. Mai 2026, den ganzen Tag geschlossen. Ab Dienstag, 26. Mai 2026, sind wir gerne wieder zu den gewohnten Schalteröffnungszeiten für Sie da.

Besten Dank für die Beachtung und Kenntnisnahme.

Gemeindeverwaltung Schwanden

Publiziert am 21.05.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Ruth Widl Studer, Lerchenweg 22, 5616 Meisterschwanden.

Projektverfasser: deniz özdemir architekt ma fh sia, Hauptstrasse 227, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Anbau Carport an der Ostseite sowie energietechnische Sanierung von Fassade, Fenster, Dach und Heizung.

Standort: Stadtfeldstrasse 17, Parzelle Nr. 1517, Koordinaten 2'630'544 / 1'170'789.

Zone: Wohnzone W2.

Gewässerschutzbereich: Au.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Juni 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938

Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Unterseen, 6. Mai 2026

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 21.05.2026

Gemeindeverband Sunnsyta Ringgenberg

93. ordentliche Delegiertenversammlung

Mittwoch, 24. Juni 2026, 19.00 Uhr im Strandhotel Iseltwald

Traktanden

  1. Begrüssung
  2. Wahl Stimmenzähler
  3. Protokoll vom 9. Dezember 2025
  4. Jahresberichte
    1. Präsident
    2. Leitung
  5. Jahresrechnung 2025
    1. Nachkredite
    2. Jahresrechnung 2025
  6. Wahlen
  7. Umbau / Sanierung Erdgeschoss
  8. Verschiedenes

Ringgenberg, 30. April 2026

Gemeindeverband Sunnsyta Ringgenberg
Der Vorstand

Publiziert am 21.05.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Eigentümergemeinschaft Rothornstrasse 17, Rothornstrasse 17, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Tschiemer & Schenkel AG, Hauptstrasse 55, 3800 Matten b. Interlaken.

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe; Rückbau Öltank im UG; Umnutzung des Tankraums zu einem Kellerraum.

Standort: Rothornstrasse 17, Parzelle Nr. 54.

Nutzungszone: Wohnzone W3.

Schutzzone/Schutzobjekt: keine.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis am 16. Juni 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 21.05.2026

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Bauherrschaft: Andreas Jäggi und Sepp Prem, Friedegg 703A, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Wiederaufbau des Schopfs Nr. 28b und des Dachs des Dörrofenhauses sowie Montage einer aussen aufgestellten Wärmepumpe (wie Bestand vor Unwetter Milibach).

Standort: Gemeinde Brienz, Steinerstrasse 26, Parzelle Nr. 1455.

Zone: Landwirtschaftszone (LWZ).

Schutzbereich: Au.

Ausnahme: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).

Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Juni 2026.

Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 21.05.2026

Stellenausschreibung

Grindelwald ist eine beliebte Tourismus-Destination im Berner Oberland mit umfassender, gut ausgebauter Infrastruktur. Die Gemeinde mit rund 4000 ständigen Einwohnern und rund 15'000 Bewohnern in der Hochsaison hat viele Attraktionen für Natur- und Sportbegeisterte zu bieten. An der Schule Grindelwald werden insgesamt 300 Schülerinnen und Schüler vom Kindergarten bis zur neunten Klasse unterrichtet.

Die Schule Grindelwald sucht infolge Pensionierung ab 1. August oder nach Vereinbarung eine/n

Schulsekretär/-in 50–60%

Ihre Aufgaben

  • Erledigung allgemeiner Schulsekretariatsarbeiten
  • erste Anlaufstelle für Lehrpersonen, Eltern und externe Stellen in administrativen Belangen
  • administrative und organisatorische Unterstützung der Schulleitung
  • Pflege und Bewirtschaftung der Schuldaten im Schulverwaltungssystem
  • Verantwortung für Kreditorenwesen sowie Mitwirkung bei der Budgetplanung und -kontrolle
  • Organisation der Schulzahnpflege sowie der schulärztlichen Untersuchungen

Anforderungen

  • kaufmännische Ausbildung oder gleichwertige Qualifikation
  • gute IT-Anwenderkenntnisse
  • strukturierte, exakte und selbstständige Arbeitsweise
  • freundliches, dienstleistungsorientiertes und sicheres Auftreten
  • hohe Diskretion und Vertrauenswürdigkeit
  • Sinn für Ordnung sowie Freude daran, Arbeitsabläufe zu verbessern

Wir bieten eine abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit in einem lebendigen Schulumfeld, enge Zusammenarbeit mit dem Schulleitungsteam, Jahresarbeitszeit mit schuljahresbedingten Schwankungen, Besoldung nach Reglement der Gemeinde im Rahmen der kantonalen Besoldungsordnung und einen gut ausgestatteten, modernen Arbeitsplatz.

Bei Fragen steht Ihnen Maja Fankhauser, Schulleiterin, Telefon 076 585 04 76, gerne zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung per E-Mail an hr@gemeinde-grindelwald.ch oder per Post an Einwohnergemeinde Grindelwald, z. H. Geraldine Gafner, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Publiziert am 21.05.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Eliane und Samuel Meichtry, Untere Lenge Streich 1, 3812 Wilderswil.

Projektverfasserin: Teuscher Bauleitungen GmbH, Manuela Teuscher, Stegmatte 224, 3816 Lütschental.

Bauvorhaben: Asphaltieren des bestehenden Vorplatzes, Neueindeckung des bestehenden Scheunendaches mit Blech.

Standort Wilderswil: Untere Lenge Streich 1, Wilderswil, Parzelle Nr. 758, Koordinaten 2’632’277 / 1’168’979.

Standort Matten: Untere Lenge Streich 1, Matten, Parzelle Nr. 104, Koordinaten 2'632’241 / 1'168'993.

Zone: Landwirtschaftszone.

Gewässerschutzzone: A.

Bauinventar: nicht inventarisiert.

Beantragte Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand, Art. 24 GBR / Art. 81 SG.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?

Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Juni 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Wilderswil

Publiziert am 21.05.2026

Einwohnergemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung

Donnerstag, 18. Juni 2026, 20.00 Uhr in der Mehrzweckhalle auf der Lamm

Traktanden

  1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2025
  2. Jahresrechnung 2025
    1. Genehmigung der erforderlichen Nachkredite
    2. Genehmigung der Jahresrechnung 2025
  3. Kreditabrechnung Neubau ARA Brienz
  4. Kreditabrechnung Strassensanierung Birglistrasse
  5. Kreditabrechnung Grundstückentwässerung
  6. Genehmigung Verpflichtungskredit Fusionsabklärungen
  7. Aufgabenübertragung Brienzer Wildbäche
  8. Wahlen
  9. Orientierungen
  10. Verschiedenes

Reglementsauflage

Das Reglement zur Aufgabenübertragung der Brienzer Wildbäche liegt gemäss Art. 54 Gemeindegesetz ab Montag, 18. Mai 2026, 30 Tage vor der Gemeindeversammlung während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung Schwanden öffentlich auf.

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung sind innert 30 Tagen nach der Versammlung (in Wahlsachen innert 10 Tagen) schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Über die Geschäfte der Gemeindeversammlung wird eine Woche vor dem Versammlungstermin eine Informationsschrift versandt. Die Infoschrift kann ausserdem auf der Homepage der Gemeinde Schwanden, www.schwandenbrienz.ch, eingesehen werden.

Alle Stimmberechtigten und Gäste sind zur Teilnahme an der Gemeindeversammlung herzlich eingeladen.

Schwanden, 23. April 2026

Gemeinderat Schwanden

Publiziert am 21.05.2026

Einwohnergemeinde

Beiträge aus dem Sportförderungsfonds

Der Sportförderungsfonds bezweckt die Förderung und finanzielle Unterstützung des Jugendsports in der Gemeinde Lauterbrunnen.

 Beitragsberechtigt sind:

  • Jugendliche mit Wohnsitz in der Gemeinde Lauterbrunnen, die nach dem 1. Januar 2006 geboren sind und eine besondere sportliche Leistung (Wettkampfsport) erbringen.
  • Sportvereine mit Sitz in der Gemeinde Lauterbrunnen, die ein Jugendprogramm anbieten.
  • Sportvereine mit Sitz ausserhalb der Gemeinde, die ein Jugendprogramm führen, welches in den Vereinen der Gemeinde Lauterbrunnen nicht angeboten wird.

Die zu unterstützenden Jugendlichen und Sportvereine müssen einem kantonalen oder eidgenössischen Sportverband angeschlossen oder von einem solchen anerkannt sein.

Einzureichende Unterlagen

Vereine

  • ausgefülltes Gesuchsformular für Vereine
  • Statuten (erstmalig oder nach jeder Änderung)
  • letzte Jahresrechnung
  • Bank- oder Postverbindung / Einzahlungsschein

 Jugendliche

  • ausgefülltes Gesuchsformular für Einzelpersonen
  • Leistungsbericht
  • beitragsrelevante Ausgabenbelege
  • Bank- oder Postverbindung / Einzahlungsschein

Gesuchsformulare sowie das Reglement und die Verordnung über den Sportförderungsfonds können ab sofort auf der Gemeindeverwaltung, Telefon 033 856 50 50, oder im Internet unter www.lauterbrunnen.ch – Verwaltung – Reglemente, bezogen werden. Die Beitragsgesuche sind bis am 31. Mai 2026 vollständig ausgefüllt und mit den erwähnten Beilagen bei der Bildungs- und Kulturkommission, Gemeindehaus Adler, Gsteigermatte 459 B, 3822 Lauterbrunnen, einzureichen.

Gesuche, welche ausserhalb der vorgesehenen Zeit eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Bildungs- und Kulturkommission Lauterbrunnen

Publiziert am 21.05.2026

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten über Pfingsten

Die Gemeindeverwaltung und das Tourismusbüro Habkern bleiben am Pfingstmontag, 25. Mai 2026, den ganzen Tag geschlossen.

Ab Dienstag, 26. Mai 2026, gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten.

Wir wünschen Ihnen schöne Pfingsten.

Gemeindeverwaltung und Tourismusbüro Habkern

Publiziert am 21.05.2026

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten über Pfingsten

Die Gemeindeverwaltung bleibt über Pfingsten wie folgt geschlossen:

  • Pfingstmontag, 25. Mai 2026, ganzer Tag

Ab Dienstag, 26. Mai 2026 gelten wieder die normalen Öffnungszeiten.

Wir wünschen Ihnen schöne Pfingsten.

Gemeindeverwaltung Ringgenberg

Publiziert am 21.05.2026

Einwohnergemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung

Freitag, 19. Juni 2026, 20.00 Uhr im Mehrzweckraum des ehemaligen Schulhauses Saxeten

Traktanden

  1. Jahresrechnung 2025
    1. Nachkredite, Genehmigung
    2. Jahresrechnung, Genehmigung
  2. Orientierungen Kreditabrechnungen
  3. Kreditantrag IT
  4. Verschiedenes 

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Protokollauflage

Das Protokoll dieser Versammlung wird vom 26. Juni 2026 an 30 Tage bei der Gemeindeverwaltung zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegen. Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat einzureichen.

Alle Stimmberechtigten und Gäste sind zu dieser Versammlung herzlich eingeladen.

Saxeten, 15. Mai 2026

Gemeinderat Saxeten

Publiziert am 21.05.2026

Einwohnergemeinde

Abstimmungsausschuss vom 14. Juni 2026

Der Gemeinderat Habkern hat gestützt auf Artikel 35 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte vom 5. Juni 2012 folgende Personen für den Abstimmungsausschuss der Volksabstimmung vom 14. Juni 2026 bestimmt:

  • Amacher Romina, Gemeinderätin
  • Blatter Andrea, Finanzverwalterin
  • Wenger Daniela, Verwaltungsangestellte
  • Zurbuchen Simon, Bühl 357
  • Eichenberger Patrick, Gemeinderat

Ersatzmitglieder

  • von Gunten Pascal, Gemeinderat
  • Aemmer Johann, Gemeinderat

Bitte den Termin nur vorreservieren. Sollten Sie zum Einsatz gelangen, werden Sie ein zusätzliches Aufgebot erhalten.

Wichtig für Mitglieder und Ersatzmitglieder

Sollte ein Mitglied verhindert sein, muss es die schwerwiegenden Gründe sofort nach Erhalt dieses Aufgebots der Gemeindeverwaltung schriftlich mittels Brief oder E-Mail mitteilen.

Habkern, 7. Mai 2026

Gemeinderat Habkern

Publiziert am 21.05.2026

Gemeindeversammlung

Montag, 22. Juni 2026, um 19.30 Uhr in der Turnhalle

Traktanden

  1. Jahresrechnung 2025 – Genehmigung
  2. Erweiterung ZöN E – Erhöhung Verpflichtungskredit – Genehmigung
  3. Ersatzwahl für die Amtszeit vom 1. Juli 2026 bis 31. Dezember 2028
    • Sozial- und Gesundheitskommission (2 Mitglieder)
  4. Verschiedenes

Wahlvorschläge

Wahlvorschläge können bis und mit an der Gemeindeversammlung bekannt gegeben werden. Nicht an der Gemeindeversammlung anwesende Kandidaten/-innen müssen mit einer allfälligen Wahl einverstanden sein beziehungsweise ihr Einverständnis vorgängig schriftlich dem Gemeinderat mitgeteilt haben.

Aktenauflage

Die Unterlagen zu den Geschäften liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 22. Juni 2026 liegt spätestens sieben Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf. Während der Auflage kann beim Gemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden. 

Stimmrecht

Die Versammlung ist öffentlich. Stimmberechtigt sind alle in eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Leissigen Wohnsitz haben.

Rechtsmittel

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert zehn Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Gemeinderat Leissigen

Publiziert am 21.05.2026

Einwohnergemeinde

Teilsperrung Parkplatz Eissportzentrum

Anlässlich einer Belegung der Truppenunterkunft ALST beim Eissportzentrum durch die Schweizer Armee von Ende Mai bis Mitte Juni 2026 und für die Baustelleninstallation zur Sanierung des Eissportzentrums Jungfrau von Mitte Mai bis Ende Oktober 2026 wird ein Teil des Hauptparkplatzes beim Eissportzentrum abgesperrt und kann nicht für das Parkieren benützt werden:

  • Von Montag, 18. Mai, bis Donnerstag, 28. Mai 2026, sind ca. ⅓ des Hauptparkplatzes gesperrt.
  • Von Freitag, 29. Mai, bis Freitag, 19. Juni 2026, sind ca. ⅔ des Hauptparkplatzes gesperrt.
  • Von Samstag, 20. Juni, bis Freitag, 30. Oktober 2026, sind ca. ⅓ des Hauptparkplatzes gesperrt.

Die Betroffenen werden gebeten, auf die übrigen Parkfelder des Parkplatzes Eissportzentrum oder allenfalls auf die übrigen öffentlichen Parkplätze auszuweichen.

Für das Verständnis danken wir bestens.

Sicherheit Matten

Publiziert am 21.05.2026

Letztwillige Verfügung

Wälti Monika, geb. 14. März 1972, von Rüderswil BE und Grindelwald BE, geschieden, wohnhaft gewesen in 3854 Oberried am Brienzersee, Hauptstrasse 5, verstorben am 17. Februar 2026.

Letztwillige Verfügungen u. a. mit Abänderung der gesetzlichen Erbfolge.

Die letztwilligen Verfügungen liegen beim beauftragten Notariat Frieden, Marktgasse 30, 3800 Interlaken, zur Einsicht auf.

Einsprachen sind innert Monatsfrist ab der dritten Publikation schriftlich bei der beauftragten Notarin einzureichen.

Interlaken, 30. April 2026

Caroline Frieden Di Luca, Notarin

Publiziert am 21.05.2026

Auflage des öffentlichen Inventars

Mathys Peter, geb. 26. Januar 1960, von Eriswil BE, ledig, wohnhaft gewesen in Lauterbrunnen BE, Zum Wald 1327F, 3823 Wengen, verstorben am 17. Januar 2026.

Das öffentliche Inventar wurde abgeschlossen und liegt gemäss Artikel 584 Absatz 1 ZGB bis am 29. Mai 2026 beim beauftragten Notar Dominik Tschabold, Oberdorfstrasse 30, 3612 Steffisburg, Telefon 033 439 40 80, zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf.

Steffisburg, 30. April 2026

Der Beauftragte:
Dominik Tschabold, Notar und Rechtsanwalt

Publiziert am 21.05.2026

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über Auffahrt und Pfingsten 2026

  • Auffahrt, 14. Mai 2026: geschlossen
  • Freitag, 15. Mai 2026: geschlossen
  • Pfingstmontag, 25. Mai 2026: geschlossen

Ab Dienstag, 26. Mai 2026, gelten wieder die normalen Öffnungszeiten.

Die Gemeindeverwaltung wünscht schöne Festtage.

Gemeindeverwaltung Niederried

Publiziert am 21.05.2026

Bäuertburgergemeinde Goldswil

Ordentliche Gemeindeversammlung

Mittwoch, 27. Mai 2026, 20.15 Uhr im Gmeindshus Goldswil

Traktanden

  1. Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 21. November 2025
  2. Jahresrechnung 2025, Beratung und Genehmigung
    1. Genehmigung der Jahresrechnung
    2. Datenschutz, Berichterstattung gemäss Art. 321 Organisationsreglement
  3. Besoldung Burgerschreiber / Kassier
  4. Vordorf Ringgenberg
  5. Neue Burgernutzenbezüger
  6. Orientierungen und Verschiedenes

Alle volljährigen Burgerinnen und Burger, welche sich erstmals zum Bezug des Burgernutzens berechtigt glauben, melden sich bis am 15. Mai 2026 schriftlich bei dem Bäuertschreiber Roland Gurtner über www.bgrigo.ch oder baeurtburgergemeindegoldswil@gmail.com.

25. März 2026

Der Bäuertburgerrat

Publiziert am 21.05.2026

Einwohnergemeinde

Gemeindevesammlung

Mittwoch, 27. Mai 2026, 19.30 Uhr im Gmeindshus

Traktanden

  1. Jahresrechnung 2025; Genehmigung der Jahresrechnung 2025
  2. Kenntnisnahme von der Kreditabrechnung Erneuerung Reservoirleitung
  3. Personalreglement vom 1. Januar 2025; Genehmigung Teilrevision per 1. Juli 2026
  4. Verschiedenes

Aktenauflage

Die Unterlagen zu den Traktanden Nrn. 1 und 2 liegen 10 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung Niederried öffentlich auf. Die Unterlagen zu Traktandum Nr. 3 liegt 30 Tage vor der Versammlung öffentlich auf.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann gestützt auf Art. 63 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden.

Rügepflicht

Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung ist gemäss Art. 31 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) sofort zu beanstanden. Das Protokoll vom 27. Mai 2026 wird 7 Tage nach der Gemeindeversammlung während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Werden innert der Auflagefrist keine schriftlich begründeten Einwände erhoben, erfolgt die Genehmigung durch den Gemeinderat (Art. 76 Abs. 3 Gemeindeordnung).

Vor der Versammlung wird allen Haushaltungen ein Informationsblatt zugestellt mit den detaillierten Angaben zu den Traktanden. Die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger werden zur Teillnahme an dieser Versammlung freundlich eingeladen.

Gemeinderat Niederried

Publiziert am 21.05.2026

Baupublikation

Gesuchstellerin: Emma Prince, Mühlenenstrasse 6, 3812 Wilderswil.

Bauvorhaben: Bau einer Aufdach-Solaranlage, Einbau neues Fenster in der Südfassade, Umnutzung Wohnung im Erdgeschoss zu einer Zweitwohnung (Einliegerwohnung).

Standort: Mühlenenstrasse 6, Wilderswil, Parzelle Nr. 678, Koordinaten 2’632’484 / 1’167’825.

Zone: Kernzone.

Gewässerschutzzone: A.

Bauinventar: Erhaltenswert, K-Objekt, Baugruppe C (Wilderswil, Mühlenen).

Beantragte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?

Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Juni 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Wilderswil

Publiziert am 15.05.2026

Einwohnergemeinde

Sonderabfallsammlung vom Samstag, 23. Mai 2026, 8.00–11.30 Uhr

In diesem Jahr findet wiederum ein Sammlungstag für Sonderabfälle statt. Putzmittel, Farben, Medikamente und andere Chemikalien können abgegeben werden. Die Sammlung ist ausschliesslich für private Haushalte in der Gemeinde Grindelwald bestimmt und findet zur angegebenen Zeit im Entsorgungshof, Tschingeleystrasse 23, Burglauenen, statt.

Publiziert am 15.05.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Jarmicki Barbara-Gisela, Kupfergasse 50, 3800 Matten.

Projektverfasserin: bau-admin.ch / mian AG, Antonella Piro, Im Talacher 17, 8306 Brüttisellen.

Bauvorhaben: Ersatz der alten Elektroheizung durch eine aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe.

Standort: Kupfergasse 50, 3800 Matten, Parzelle Nr. 1043, Koordinaten 2'633’137 / 1’170’123.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Hinweis: Naturgefahrengebiet mit mittlerer Gefährdung, Wasser.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.

Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Juni 2026.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 15.05.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Eliane und Samuel Meichtry, Untere Lenge Streich 1, 3812 Wilderswil.

Projektverfasserin: Teuscher Bauleitungen GmbH, Manuela Teuscher, Stegmatte 224, 3816 Lütschental.

Bauvorhaben: Asphaltieren des bestehenden Vorplatzes, Neueindeckung des bestehenden Scheunendaches mit Blech.

Standort Wilderswil: Untere Lenge Streich 1, Wilderswil, Parzelle Nr. 758, Koordinaten 2’632’277 / 1’168’979.

Standort Matten: Untere Lenge Streich 1, Matten, Parzelle Nr. 104, Koordinaten 2'632’241 / 1'168'993.

Zone: Landwirtschaftszone.

Gewässerschutzzone: A

Bauinventar: nicht inventarisiert.

Beantragte Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand, Art. 24 GBR / Art. 81 SG.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances

Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Juni 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 15.05.2026

Schwellenkorporation

Mitgliederversammlung

Montag, 22. Juni 2026, 19.00 Uhr im Kongress-Saal in Beatenberg

Traktanden

  1. Rechnung 2025
    1. Jahresrechnung 2025 / Genehmigung
  2. Budget 2027
    1. Tellenanlage von 0.4 % / Genehmigung
    2. Mindestbeitrag Schwellentelle Fr. 10.– / Genehmigung
    3. Budget 2027 / Genehmigung
  3. Finanzplan 2027–2031 / Orientierung
  4. Wahlen
    Wahl neuer Präsident
    Wahl neues Vorstandsmitglied
  5. Orientierung: laufende Projekte
  6. Verschiedenes

Öffentliche Aktenauflage

Die Unterlagen zu Ziffer 1, 2 und 3 können ab 22. Mai 2026 bei der Gemeindeverwaltung Beatenberg eingesehen werden.

Die Unterlagen stehen auch auf der Webseite www.beatenberg.ch zur Verfügung.

Das Protokoll der Mitgliederversammlung vom 22. Juni 2026 liegt in der Zeit vom 6. Juli bis 7. August 2026 auf der Gemeindeverwaltung Beatenberg öffentlich zur Einsichtnahme auf. Während dieser Frist kann beim Vorstand der Schwellenkorporation, p. A. Urs Zimmermann, Präsident, Waldeggstrasse 17, 3803 Beatenberg, schriftlich Einsprache erhoben werden.

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen – Wahlen 10 Tage – nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49 a Gemeindegesetz GG, Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Zu dieser Versammlung sind alle beitragspflichtigen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer der Gemeinde Beatenberg gemäss Art. 8 Organisationsreglement der Schwellenkorporation freundlich eingeladen.

Beatenberg, 15. Mai 2026

Der Vorstand der Schwellenkorporation Beatenberg

Publiziert am 15.05.2026

Burgergemeinde

Ordentliche Burgerversammlung 

Freitag, 19. Juni 2026, im Anschluss an die Gemeindeversammlung

Traktanden

  1. Jahresrechnung 2025
    1. Nachkredite, Genehmigung 
    2. Jahresrechnung, Genehmigung
  2. Orientierungen
  3. Verschiedenes

Protokollauflage

Das Protokoll dieser Versammlung wird vom 26. Juni 2026 an 30 Tage bei der Gemeindeverwaltung Saxeten zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegen. Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich beim Burgerrat einzureichen.

Saxeten, 15. Mai 2026

Der Burgerrat

Publiziert am 15.05.2026

Einwohnergemeinde

Sprechstunde des Gemeinderats

Haben Sie ein Anliegen, das Sie persönlich mit dem Ressortvorsteher Bildung besprechen möchten?

Gerne steht Ihnen Gemeinderat Andreas Ritschard am Montag, 1. Juni 2026, von 16.00 bis 18.00 Uhr im Gemeindehaus Interlaken für einen Austausch zu Anliegen, Fragen und Vorschlägen im Bereich Bildung zur Verfügung.

Bitte melden Sie sich vorgängig bei der Gemeindeschreiberei, Telefon 033 826 51 41, für die Sprechstunde an. Die weiteren Sprechstundentermine des Gemeinderats finden Sie unter www.interlaken-gemeinde.ch.

Einwohnergemeinde Interlaken

Publiziert am 15.05.2026

Schwellenkorporation

Korporationsversammlung

Dienstag, 19. Mai 2026, 20.00 Uhr im Sporthotel Alpenrose Habkern

Traktanden

  1. Protokoll der Korporationsversammlung vom 18. November 2025
  2. Rechnung 2025
  3. Abrechnung Verpflichtungskredit / Ersatz Forstfahrzeug
  4. Orientierungen
  5. Verschiedenes

Aktenauflage

Das Protokoll der Korporationsversammlung vom 18. November 2025 liegt 30 Tage vor der Versammlung zur öffentlichen Einsichtnahme bei der Gemeindeverwaltung Habkern auf.

Nach der Versammlung wird ein Apéro offeriert.

Habkern, 12. April 2026

Die Schwellenkommission Habkern

Publiziert am 15.05.2026

Besetzerschaft Wärgistal

Obligatorischer Tagwann

Samstag, 23. und 30. Mai 2026, mit dem üblichen Werkzeug um 9.00 Uhr im Bidem

Einer davon ist obligatorisch. Die Hagpflichtigen werden ersucht, ihren Hag bis spätestens eine Woche vor dem Bestossen des jeweiligen Lägers zu erstellen, sonst wird er auf Kosten des Eigentümers erstellt.

Die Pfander

Publiziert am 15.05.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Alpinice Bauplanung AG, Sandweg 1, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Umlegung Faulhornweg.

Standort: Faulhornweg, Bim obren Hüs, Parzellen Nrn. 290, 892, 5090, 5326, 5327, 5420, 5442 und 3290, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’646’510 / 1’165’440.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich üB und Au.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
  • Waldrodung und Ersatzaufforstung (Art. 5 bis 7 WaG, Art. 5 ff. WaV und Art. 19 KWaG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Juni 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung / Markierung sowie auf die Amts- und Fachberichte verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 15.05.2026

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