Verwaltungskreis Interlaken-Oberhasli (100+)

Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern

Verkehrserschwerung

Kantonsstrasse Nr. 1110 St. Niklausen–Habkern

Gemeinden: Unterseen, Habkern.

410.20159 / Instandsetzung Lombachbrücken

Teilstrecke: Lombachbrücke (Koordinaten 2'632'605 / 1'174’437).

Dauer: Montag, 8. – Freitag, 26. September 2025.

Ausnahmen: keine.

Grund der Massnahme: Ankerkontrollen und Umbau Brückenlagerung.

Verkehrsführung: Verkehrsregelung von Hand durch Verkehrsdienstpersonal.

Einschränkungen: Einspurige Verkehrsführung. Es ist mit Wartezeiten zu rechnen.

Rechtliche Hinweise

Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird   auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.

Gwatt, 27. August 2025

Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I

Publiziert am 11.09.2025

Stellenausschreibung

Für die Tagesschule Unterseen suchen wir per 1. Januar 2026 befristet bis 31. Juli 2026 (Mutterschaftsvertretung) eine/n

Pädagogische/n Betreuer/-in

(22,5 Stunden / Woche)

Aufgabenbereich gemäss Stellenbeschreibung im Wesentlichen

  • Betreuung und Beaufsichtigung der Kinder beim Mittagessen und in der Freizeit
  • Gestaltung des täglichen Ablaufplans
  • Mitverantwortung im pädagogischen Fachbereich
  • Beteiligung an Teamsitzungen

Anforderungen

  • Pädagogische oder sozialpädagogische Ausbildung
  • Erfahrung in der Betreuung von Kindern und Jugendlichen
  • Verantwortungsbewusst, sorgfältig und effizient
  • Humorvoll, teamfähig, flexibel und belastbar

Wir bieten

  • Verantwortungsvolle und vielseitige Tätigkeiten
  • Zeitgemässe Anstellungsbedingungen
  • Modernen Arbeitsplatz mit zeitgemässer Infrastruktur
  •  Ihre Arbeitszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
  • Je nach Bedarf ist eine Weiteranstellung denkbar

Stellenantritt

  • 1. Januar 2026

Auskünfte erteilt

  • Andrea Gerber, Tagesschulleiterin, Telefon 033 826 15 39 (Montag bis Donnerstag 8.30 bis 11.30 Uhr)

Schriftliche oder elektronische Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind bis am Freitag, 19. September 2025, an die Tagesschule Unterseen, Steindlerstrasse 1b, 3800 Unterseen oder an gerber.andrea@schuleunterseen.ch zu richten.

Publiziert am 11.09.2025

Stellenausschreibung

Mit der Natur verbunden, das Tor zu Eiger, Mönch und Jungfrau. Die Gemeinde Lütschental sucht per 1. April 2026 oder nach Vereinbarung eine dienstleistungsorientierte und engagierte Persönlichkeit als

Finanzverwalter/-in

(Beschäftigungsgrad 35–50%)

Ihr Wirkungsfeld

  • operative Führung der Finanzverwaltung der Gemischten Gemeinde Lütschental sowie Führen der Rechnung der Schwellenkorporation Lütschental im Mandat
  • Erstellen des Budgets sowie des Finanzplans
  • Beratung von Behörden in finanzpolitischen Fragen
  • Finanz-, Lohn-, Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung
  • Liquiditätsplanung
  • Gebührenfakturierung
  • Mithilfe im Schulsekretariat
  • Führen der AHV-Zweigstelle

Ihr Profil umfasst idealerweise

  • abgeschlossene kaufmännische Ausbildung
  • Erfahrung im öffentlichen Rechnungswesen (HRM2)
  • Diplom als bernische/r Finanzverwalter/-in oder Bereitschaft, dieses zu erlangen
  • wirtschaftliches, strategisches und innovatives Denken, Verhandlungsgeschick und Eigenverantwortung

Unser Angebot

Wir bieten eine interessante, verantwortungsvolle, selbständige und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem vielseitigen Umfeld. Die zeitgemässen Anstellungsbedingungen und Weiterbildungsmöglichkeiten runden unser Angebot ab.

Es besteht auch die Möglichkeit, weitere Arbeiten zu übernehmen oder intern Aufgaben zu tauschen.

Bereit für eine neue Herausforderung? Dann nichts wie los … Senden Sie Ihre schriftliche Bewerbung mit Foto und den üblichen Bewerbungsunterlagen bis Freitag, 10. Oktober 2025, an folgende Adresse: Gemeindeverwaltung Lütschental, «Bewerbung Finanzen», Briggmättli 38, 3816 Lütschental, oder per E-Mail an nicole.steiner@luetschental.ch.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen Nicole Steiner, Telefon 033 853 47 40, gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen über die Gemeinde Lütschental finden Sie unter www.luetschental.ch.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Publiziert am 11.09.2025

Baupublikation

Gesuchstellerin und Projektverfasserin: Bertram-Morscher Christina, Elsternstrasse 1, 4104 Oberwil.

Bauvorhaben: Einbau Schwedenofen mit Kamin.

Standort: Moosweg 4, Parzelle Nr. 2148, Koordinaten 2’648’000 / 1’164’720.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/242213

Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Oktober 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 1. September 2025

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 11.09.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Michael Fischer, Artherstrasse 149, 6317 Oberwil, vertreten durch die Dr. Meyer Immobilien AG, Juan Carlos Rey, Morgenstrasse 83A, 3018 Bern.

Projektverfasserin: Houseler AG, Museumsstrasse 25, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Abbruch der Gebäude 12 und 14; Neubau Mehrfamilienhaus mit Autoeinstellhalle.

Standort: Oberdorfstrasse 14, Parzelle Nr. 469, 1226 und 2233, Wohn- und Gewerbezone WG2, Koordinaten 2’645’227 / 1’178’397.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, ISOS-Gebiet 0530 (Bereich B 0.2, Aufnahmekategorie AB, Erhaltungsziel B).

Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).

Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Oktober 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 11.09.2025

Konkursamt Oberland

Einstellung mangels Aktiven

Schuldner: Baumann Christian Emanuel, geb. 1. August 1976, von Bottenwil, EF: Schwansound Baumann, Hauptstrasse 211, 3855 Brienz, CHE-199.827.871.

Datum der Konkurseröffnung: 12. Juni 2025.

Datum der Konkurseinstellung: 5. September 2025.

Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger bis zum 30. September 2025 die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten einen Vorschuss von Fr. 3800.– leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte.

Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 10. September 2025.

Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland

Publiziert am 11.09.2025

Stellenausschreibung

Grindelwald ist eine beliebte Tourismus-Destination im Berner Oberland mit umfassender, gut ausgebauter Infrastruktur. Die Gemeinde mit rund 4000 ständigen Einwohnern und rund 15'000 Bewohnern in der Hochsaison hat viele Attraktionen für Natur- und Sportbegeisterte zu bieten.

Infolge Neuorientierung der bisherigen Stelleninhaberin suchen wir per 1. Dezember 2025 oder nach Vereinbarung eine/n

Sachbearbeiter/-in Bauverwaltung 40–60%, Schwerpunkt Tiefbau/Infrastruktur

Ihre Aufgaben

  • Sekretariat Tiefbau/Infrastruktur
  • administrative Unterstützung Fachbereichsleiter Infrastruktur
  • Stellvertretung Sekretariat Hochbau/Planung
  • Prüfung/Kontierung der Rechnungen zuhanden der Buchhaltung
  • Kredit-/Projektabrechnungen und deren Bewirtschaftung
  • Fakturierung
  • interne und externe Kommunikation
  • weitere zugewiesene Arbeiten

Anforderungen

  • Kauffrau/Kaufmann mit Kenntnissen im Bereich öffentliche Verwaltung oder technische Ausbildung im Bereich Tiefbau
  • Gewandtheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck
  • selbständige, zuverlässige, belastbare und organisierte Persönlichkeit
  • Teamfähigkeit, Kontaktfreudigkeit
  • Durchsetzungsvermögen

Wir bieten Ihnen ein vielseitiges und abwechslungsreiches Aufgabengebiet mit Verantwortung, Besoldung nach Reglement der Gemeinde im Rahmen der kantonalen Besoldungsordnung und einen gut ausgestatteten Arbeitsplatz.

Sind Sie interessiert? Bei Fragen steht Ihnen Daniel Mathys, Bauverwalter, Telefon 033 854 14 40, gerne zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen elektronisch an erika.brawand@gemeinde-grindelwald.ch, oder per Post an den Gemeinderat, Personelles, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Publiziert am 11.09.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Burgergemeinde Wilderswil, Kirchgasse 31, 3812 Wilderswil.

Projektverfasserin: Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Abbruch der Gebäude Nrn. 32, 32a, 34 und 34a; Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit 12 Wohnungen, vier ungedeckten Autoabstellplätzen und einer Einstellhalle.

Standort: Kreuzimaadweg 32/34, Parzelle Nr. 82, Mischzone A, Koordinaten 2’632’945 / 1’168’443.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Ausnahmen:

  • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG)
  • Überschreiten der Fassadenhöhe traufseitig im Bereich der Einstellhallenrampe (Art. 2 GBR)

Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Oktober 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 11.09.2025

Stellenausschreibung

Die Einwohnergemeinde Lauterbrunnen sucht per sofort oder nach Vereinbarung, vorerst befristet für 1 Jahr, eine/n

Sachbearbeiter/-in Steuerwesen, 60–80%

Ihre Aufgabenbereiche

  • Registerführung (Liegenschafts-, Quellen-, Steuerregister der natürlichen Personen, amtliche Bewertung, Schwellentelle, Feuerwehrersatzabgabe usw.)
  • allgemeine administrative Arbeiten

Wir wünschen

  • abgeschlossene kaufmännische Ausbildung (idealerweise öffentliche Verwaltung) nach Möglichkeit mit Berufserfahrung im Steuerwesen
  • gute EDV-Kenntnisse
  • Gewandtheit im schriftlichen und persönlichen Verkehr mit der Bevölkerung und den Behörden
  • zuverlässig, belastbar, flexibel und selbständig
  • Englischkenntnisse sind von Vorteil, aber keine Voraussetzung

Wir bieten

  • umfassende Einarbeitung ins Steuerwesen
  • selbständige und interessante Tätigkeit in einem kleinen Team
  • zeitgemässe Infrastruktur
  • zeitgemässe Anstellungsbedingungen gemäss Personalreglement der Einwohnergemeinde Lauterbrunnen
  • gleitende Arbeitszeit

Sind Sie interessiert?

Dann senden Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen an die Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, z. H. Personalkommission, Gsteigermatte 459B, 3822 Lauterbrunnen, oder per Mail an gemeinde@lauterbrunnen.ch

Eingabefrist bis 26. September 2025.

Für weitere Informationen steht Ihnen der Finanzverwalter Markus Eggler, Telefon 033 856 50 62, gerne zur Verfügung.

Publiziert am 11.09.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Post Immobilien AG, Wankdorfallee 4, 3030 Bern.

Bauvorhaben: Installation eines zusätzlichen Splittgeräts an der Fassade zur Kühlung der Büroräumlichkeiten.

Standort: Marktgasse 1, Parzelle Nr. 897.

Nutzungszone: Mischzone MK 3.

Inventar: Schützenswertes K-Objekt, Baugruppe D, Ortsblidgestaltungsbereich.

Beanspruchte Ausnahme: Verzicht auf Abwärmenutzung nach Art. 44 Abs. 2 KEnG.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Oktober 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 11.09.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Neue Bussalp GmbH, Bussalp-Mittelläger 17, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: ateliermarti architekten ag, am Lauener 8, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Umbau Bergrestaurant Bussalp. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 86 Sitzplätze innen (bisher 80 Sitzplätze) und 98 Sitzplätze auf der Terrasse (bisher 80 Sitzplätze); Öffnungszeiten: täglich bis 0.30 Uhr.

Standort: Bussalp-Mittelläger, Gebäude Nr. 17, Parzelle Nr. 72 (BR 5460), Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’642’291 / 1’166’597.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet: unbestimmt.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Dachgestaltung (Art. 40 GBR)

Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Oktober 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 11.09.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: GriwaPlan AG, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: GriwaArchitektur AG, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Abbruch Gebäude Dorfstrasse Nrn. 76, 78 sowie Endweg Nrn. 18, 18a, 24; Neubau von drei Mehrfamilienhäusern mit Einstellhalle; Umbau Mehrfamilienhaus Endweg Nr. 20; Erstellen Bauplatzinstallation.

Standort: Dorfstrasse 76 und 78, Endweg 18, 18a, 20, 24, Parzellen Nrn. 1441/BR4381, 2191, 3063, 3142, 278, Zonen: Kernzone, Wohnzone W3, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’645’526 / 1’163’765.

Schutzzonen: Gewässerschutzzone üB, Umgebungsschutzgebiet.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG, Art. 612 GBR)
  • mehrere Strassenanschlüsse pro Grundstück (Art. 85 SG)
  • Abstand gegenüber der Landwirtschaftszone (Art. 212 Abs. 2 GBR)
  • fehlende Fläche für Kinderspielplatz (Art. 45 ff. BauV)
  • Überschreiten der maximalen Breite für Dachaufbauten (Art. 416 Abs. 4 Bst. a GBR)

Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Oktober 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Bei der Profilierung werden Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 11.09.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Industrielle Betriebe Interlaken AG, Fabrikstrasse 8, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Verlängerung Geltungsdauer Gesamtbauentscheid vom 14. Dezember 2022: Neubau von Gas-, Elektro- und Trinkwasserleitungen.

Standort: Fabrikstrasse 8, Parzellen Nrn. 91, 769, 29, 2029, Zone: Arbeitszone A, Koordinaten 2’631’442 / 1’169’824; 2’631’439 / 1’169’769; 2’631’522 / 1’169’989; 2’631’499 / 1’169’824.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Oktober 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen gegen die Verlängerung der Geltungsdauer sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 11.09.2025

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Einwohnergemeinde Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459B, 3822 Lauterbrunnen.

Bauvorhaben: Ersatz Holzzaun durch Metallzaun/Maschendrahtzaun.

Standort: Luterbach, In der Weid, Lischmad, Lauterbrunnen, Parzellen Nrn. 4923, 4924, 231, 2105, 2136, 149, 151, 2123, 2945 (BR 4461), 1778, 889, Zonen: Landwirtschaftszone, Grünzone, Gewerbezone,  ZPP Nr. 23 «Sportzentrum Lauterbrunnen», Koordinaten 2’636’149 / 1’159’934; 2’636’125 / 1’160’000; 2’636’219 / 1’159’760; 2’636’233 / 1’159’713; 2’636’248 / 1’159’618; 2’636’240 / 1’159’668; 2’636’294 / 1’159’506; 2’636’259 / 1’159’568; 2’636’304 / 1’159’445; 2’636’327 / 1’159’403; 2’636’337 / 1’159’371.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und Grundwasserschutzzone S3 (Weid, Nr. 783).

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)

Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Oktober 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 11.09.2025

Schwellenkorporation

Inkraftsetzung neues Besoldungsreglement per 1. Januar 2026

Der Vorstand genehmigte am 28. April 2025 und die Mitgliederversammlung am 6. Juni 2025 das neue Besoldungsreglement. Das Reglement lag vom 1. bis 31. Mai 2025 in der Gemeindeverwaltung Niederried auf. Zum Beschluss sind bis 30 Tage nach der Mitgliederversammlung keine Beschwerden eingegangen.

Das Besoldungsreglement wird per 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Die Inkraftsetzung wird hiermit gemäss Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung veröffentlicht. Das neue Reglement kann bei der Einwohnergemeinde Niederried bezogen werden.

Schwellenkorporation Niederried

Publiziert am 11.09.2025

Baupublikation

Gesuchstellerin: Hausmann Andrea Linda, Hubelgässli 30, 3818 Grindelwald.

Projektverfasser: Fischer Marcel Heizungen, Sanitär, Solarsysteme und Planungen, Grindelwaldstrasse 62, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch eine aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe.

Standort: Hubelgässli 30, Parzelle Nr. 3481, Koordinaten 2’645’330 / 1’164’235.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/242169

Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Oktober 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 5. September 2025

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 11.09.2025

Einwohnergemeinde

Interessenverbindungen

Gestützt auf Artikel 53 des Organisationsreglements 2000 vom 28. November 1999 sind die Interessenverbindungen der Mitglieder des Grossen Gemeinderats und des Gemeinderats öffentlich und zu publizieren.

Neues Mitglied des Grossen Gemeinderats ab 1. Juli 2025:

  • Feuz Lea (Liste SP/Grüne/Junges Linkes Bündnis)
    Junge Grüne, Vorstandsmitglied
    Junges Linkes Bündnis, Co-Präsidentin
    Pfadi-Abteilung Wendelsee

Gemeindeschreiberei Interlaken

Publiziert am 11.09.2025

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Die Schalter- und Telefondienste der Einwohnergemeinde Hofstetten bleiben am Freitag, 19. September 2025, infolge einer Weiterbildung den ganzen Tag geschlossen. Ab Montag, 22. September 2025, gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Gemeindeverwaltung Hofstetten

Publiziert am 11.09.2025

Einwohnergemeinde

Die Bevölkerung wird zur dringenden Vorsicht geboten

In letzter Zeit häufen sich in unserer Region Vorfälle von Trickbetrug – insbesondere gegenüber älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern. Die Täter nutzen verschiedene Maschen, um in Wohnungen zu gelangen oder Geld sowie Wertsachen zu erbeuten.

Wir möchten Sie daher dringend zur Vorsicht mahnen und Ihnen einige wichtige Hinweise geben, um sich und Ihre Nachbarn zu schützen:

Typische Maschen der Trickbetrüger

  • Falsche Handwerker: Unter dem Vorwand, z. B. den Wasserzähler oder Stromanschluss überprüfen zu müssen, verschaffen sich Täter Zugang zur Wohnung. Der/die Anwohner/-in kann per Telefonanruf von einem Komplizen abgelenkt werden, während unbemerkt Wertsachen entwendet werden.
  • Falsche Polizisten oder Amtspersonen: Täter geben sich als Polizeibeamte, Gerichtsvollzieher oder Mitarbeiter von Versorgungsunternehmen aus. Sie täuschen z. B. eine Notlage oder behördliche Massnahme vor und fordern Zugang zur Wohnung oder die Herausgabe von Geld/Wertsachen.
  • Enkeltrick: Betrüger melden sich telefonisch und geben sich als Angehörige in einer Notlage aus, um schnell Geld zu ergaunern.

So schützen Sie sich

  • Lassen Sie keine unbekannten Personen in Ihre Wohnung, auch wenn sie sich als Beamte oder Handwerker ausgeben.
  • Verlangen Sie immer einen Dienstausweis – und rufen Sie im Zweifel selbst bei der zuständigen Behörde oder Polizei an (nicht die Nummer wählen, die Ihnen genannt wurde).
  • Sprechen Sie mit Ihren Nachbarn, insbesondere wenn ältere oder alleinstehende Personen in der Nähe wohnen.
  • Geben Sie am Telefon keine Informationen zu Geld, Konten oder Wohnverhältnissen preis.
  • Verständigen Sie bei verdächtigen Vorfällen sofort die Polizei unter Telefon 117.

Wir bitten um Ihre Mithilfe!

Bitte seien Sie wachsam und informieren Sie auch Ihre Angehörigen und Nachbarn – insbesondere ältere Menschen – über diese Gefahren. Gemeinsam können wir dafür sorgen, dass Trickbetrüger in unserer Gemeinde keinen Erfolg haben.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Mithilfe.

Publiziert am 11.09.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Decathlon Sports Switzerland SA, Rue de Lausanne 20, 1201 Genève.

Projektverfasserin: Neonwidmer AG Werbeanlagen, Weidenweg 18, 4147 Aesch.

Bauvorhaben: Ersatz von zwei bestehenden Leuchtkästen, Anbringung einer Leuchtschrift über dem Eingang im EG sowie stirnseitig der Balkonplatte im 1. OG.

Standort: Bahnhofstrasse 31, Parzelle Nr. 1107.

Nutzungszone: Mischzone MK 3.

Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich, erhaltenswertes K-Objekt.

Beanspruchte Ausnahme: Bauen vor der Baulinie Art. 96a BauG.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Oktober 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 11.09.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Berger Carina und Schug Christian, Lehn 255d, 3804 Habkern.

Bauvorhaben: Umnutzung von drei Erstwohnungen zur touristischen Vermietung ab drei aufeinanderfolgenden Nächten (1. OG, 2. OG und DG), Beherbergung von total 18 Gästen; Einbau einer Türe als Raumabtrennung im EG.

Standort: Aarmühlestrasse 15, Parzelle Nr. 465.

Nutzungszone: Wohnzone W3.

Inventar: keine.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Oktober 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 11.09.2025

Baupublikation

Gesuchsteller: Spieler Mathias und Melanie, vertreten durch Spieler Melanie, Dorfstrasse 19, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Spieler Melanie, Dorfstrasse 19, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Neubau EFH mit Garage.

Hinweis: Vorbehalten bleibt die rechtskräftige Genehmigung des Gemeindebaureglements durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung.

Standort: Stutzstrasse 25 und 25a, Parzelle Nr. 6555, Koordinaten 2’644’675 / 1’163’440.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/202641

Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Oktober 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 3. September 2025

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 11.09.2025

Einwohnergemeinde

Erneuerung Amtliche Vermessung Leissigen Los 4 

In der Gemeinde Leissigen sind noch nicht alle Gebäude nach dem geforderten AV93-Standard von Bund und Kanton vermessen. Gemäss Artikel 51 der Verordnung über die amtliche Vermessung vom 18. November 1992 mit Stand am 1. Januar 2024 (VAV, BSG 211.432.2) muss das Vermessungswerk von Leissigen von Gesetzes wegen in die vollständig numerische Form (AV93-Standard) überführt werden.

Im Auftrag der Gemeinde Leissigen wird die Geogrid AG aus Unterseen die Erneuerung der Gebäudevermessung durchführen. Der Perimeter der Vermessungsarbeiten umfasst das Baugebiet mit den noch nicht im AV93-Standard vermessenen Gebäude von Leissigen. Ein Plan des Perimeters kann bei der Gemeindeverwaltung Leissigen eingesehen werden.

Die Arbeiten im Gelände erfolgen ab sofort und dauern bis Ende 2026. Zur Ausführung dieser Arbeiten müssen die Grundstücke betreten werden. Die Mitarbeitenden der Geogrid AG sind bestrebt, die Bewohner/-innen und Grundeigentümer/-innen möglichst wenig zu stören und die Kulturen zu schonen.

Wir danken allen Beteiligten für das Verständnis und die gute Zusammenarbeit. 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Projektleiter, Christian Schlunegger, Geogrid AG Unterseen, oder an die Gemeindeverwaltung Leissigen. 

Leissigen, 11. September 2025

Gemeinderat Leissigen

Publiziert am 11.09.2025

Gemischte Gemeinde

Erlass Parkverbot Ländteplatz Gbbl.-Nr. 1517

Der Gemeinderat von Oberried verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG, SR 741.01) sowie Art. 44 Abs. 1 und 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) die folgende Verkehrsanordnung:

Erlass eines Parkverbots für den Ländteplatz Oberried sowie für den nördlich angrenzenden Abschnitt des Quais auf der Parzelle Gbbl.-Nr. 1517. Mit dem Erlass des Parkverbots soll der Zugang zur Ländte Oberried für zu Fuss gehende Personen sowie die generelle Zugänglichkeit zum Ländtehaus sichergestellt werden.

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung im Anzeiger Interlaken schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalteramt des Verwaltungskreises Interlaken-Oberhasli erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten. Diese Verfügung tritt nach ihrer Veröffentlichung im Anzeiger Interlaken  und ungenutztem Ablauf der Beschwerdefrist in Kraft.

Oberried, 5. September 2025

Der Gemeinderat

Publiziert am 11.09.2025

Konkursamt Oberland

Auflage Kollokationsplan und Inventar

Ausgeschlagene Erbschaft der Zumbrunn-Reber Yvonne, geb. 21. Oktober 1949, von Ringgenberg BE, Wydistrasse 5a, 3812 Wilderswil, verstorben am 11. Februar 2025.

Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage.

Ablauf der Frist: 30. September 2025.

Auflagefrist Inventar: 10 Tage.

Ablauf der Frist: 20. September 2025.

Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 10. September 2025.

Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland

Publiziert am 11.09.2025

Einwohnergemeinde

Papier- und Kartonsammlung

Samstag, 13. September 2025

Bereitstellung: bis spätestens 7.00 Uhr

Wir bitten die Bevölkerung, das Papier und den Karton unbedingt getrennt und gebündelt an gleicher Stelle wie den Hauskehricht bereitzustellen.

Die Sammlung wird durch den Turnverein Matten durchgeführt.

Falls Ihr Material nicht abgeholt wird, wählen Sie zwischen 13.00 und 14.30 Uhr Telefon 079 697 47 37.

Gemäss Merkblatt «Papier- und Kartonsammlung» der AG für Abfallverwertung (AVAG) sind von der Papier- und Kartonsammlung ausgeschlossen:

Abfälle aller Art wie Hauskehricht, Metall, Kunststoff, Glas, Textilien, Holz, synthetische Materialien sowie gesundheitsgefährdende, gefährliche und organische Stoffe.

Weiter sind in der Papier- und Kartonsammlung nicht zulässig:

Aktenordner, Banknotenpapier, beschichtetes Geschenkpapier, bituminierte Papiere und Pappe, Blumenpapier, Etiketten und selbstklebendes Papier, Filterpapier, Digitaldruckpapier, Fototaschen, Futtermittelsäcke, gewachste Papiere und Pappe, geschreddertes Papier, Haushaltpapier, Hülsen und Hülsenteile, Kaffee- und Teebeutel, Kantenschutz jeglicher Art, Klebe- und Buchbinderücken, Kleber, Kohlepapier, Kraftpapiersäcke, Getränkeverpackungen (Tetra Pak), Papiere mit UV-Lack, Papierservietten, Papiertaschentücher, Papiertischtücher, Papiertragetaschen, Papierwindeln, Pergamentpapiere, Silikonpapiere, Suppen- und Getränkebeutel, Take-away-Verpackungen (Pizzakartons), Tapeten- und Dekopapiere, Teerpapier, Thermopapier (Kassenzettel), Tiefkühlverpackungen (beschichtet, laminiert), Tragtaschen (nassfest), Waschmitteltrommeln und -kartons, Zementsäcke, Zigaretten.

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 11.09.2025

Einwohnergemeinde

Büroöffnungszeiten

Die Gemeindeverwaltung Unterseen bleibt am Freitag, 19. September 2025, aufgrund eines internen Anlasses den ganzen Tag geschlossen.

Wir bitten Sie um Kenntnisnahme und danken für Ihr Verständnis.

Der Einwohnergemeinderat

Publiziert am 11.09.2025

Einwohnergemeinde

Birnel-Aktion 2025

In Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Winterhilfe wird auch in diesem Jahr eine Birnel-Aktion durchgeführt. Birnel, der reine, eingedickte Saft von sonnengereiften Mostbirnen ist ein Naturprodukt, welches in konzentrierter Form viele wertvolle Mineralstoffe und Vitamine aufweist.

Ein Kilo Birnel enthält die Nährstoffe von ca. 10 kg Birnen resp. 650 g hochwertigen Fruchtzucker. Birnel kann anstelle von Zucker zum Süssen von Gebäck, Müesli, Kompott, hausgemachter Konfitüre oder Getränken eingesetzt werden. Jedermann ist bezugsberechtigt.

Birnel-Bestellung 2025:

  • Glas à 250 g zum Preis von Fr. 6.–
  • Glas à 500 g zum Preis von Fr. 10.–
  • Glas à 1 kg zum Preis von Fr. 15.–
  • Kessel à 5 kg zum Preis von Fr. 65.–
  • Kessel à 12,5 kg zum Preis von Fr. 155.–

Bestellungen sind bis 12. Oktober 2025 unter Telefon 033 951 14 81 oder per E-Mail an verwaltung@schwandenbrienz.ch bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.

Gemeindeverwaltung Schwanden

Publiziert am 11.09.2025

Baupublikation

Gesuchsteller: Garbani Claudio und Ursula, v. d. GriwaArchitektur AG, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: GriwaArchitektur AG, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Projektänderung – Erstellen unterirdischer Abstellraum, Einbau Cheminéeofen EG, Fassadenanpassungen.

Standort: Schonegg 2, Parzelle Nr. 133, Koordinaten 2’646’485 / 1’164’385.

Nutzungszone: Landwirtschaftszone.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen:

  • Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Unterschreitung der Kaminhöhe (Art. 6 LRV bzw. Art. 89 BauV)

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/194251

Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Oktober 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und
vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 1. September 2025

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 11.09.2025

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Bauherrschaft: Romana Tedeschi, Liestalstrasse 12, 4412 Nuglar.

Grundeigentümer: Thomas Stössel-Eckert, Sunnhaldenstrasse 32A, 8600 Dübendorf, Strassengenossenschaft Rybi-Chilchacher-Gwand, Jürg Flück, Steinerstrasse 14, 3855 Brienz.

Projektverfasserin: Ribuna AG, Reto Rindlisbacher, Kammistrasse 13, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Neubau Wasserleitung und Anschluss Liegenschaft Parzelle Nr. 1164 an öffentliches Versorgungsnetz.

Standort: Gemeinde Brienz, Chilchacher, Parzellen Nrn. 977, 1164, 1500, 2708, Koordinaten 2'644'364 / 1'178'908, 2'644'333 / 1'178'826, 2'644'448 / 1'178'847, 2'644'078 / 1'179’037.

Zone: Landwirtschaftszone (LWZ).

Ausnahme: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Oktober 2025.

Es wird auf Art. 16 Abs. 3 BewD sowie die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen.

Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 11.09.2025

Baupublikation

Gesuchsteller: Ruef Thomas, Dorfstrasse 63, 3707 Därligen.

Projektverfasser: Blatter Peter, Box 16, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Umbau, energetische Modernisierung, Einbau Wärmepumpe und PV-Aufdachanlage auf Satteldach, Ersatz Pultdach durch begehbare Terrasse (Nordfassade).

Standort: Murerli 76, Parzelle Nr. 235, Lagekoordinaten 2636317.0 / 1164654.0.

Nutzungszone: WGA, Ortsbildschutzgebiet.

Schutzzone: Gewässerschutzzone: Au.

Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand gemäss Art. 16 Abs. 1 Baureglement.

Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Gündlischwand, Im Viertel 130 E, 3815 Zweilütschinen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Oktober 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Gündlischwand, Im Viertel 130 E, 3815 Zweilütschinen, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsver-bindlich zu vertreten (Art. 35 b BauG).

Gündlischwand, 29. August 2025

Bauverwaltung Gündlischwand

Publiziert am 11.09.2025

Einwohnergemeinde

Öffentlicher Waldgang Forstrevier Brienz – Tage des Schweizer Holzes

Alle Interessierten sind herzlich eingeladen zu einem rund 3-stündigen Waldrundgang mit Live-Maschineneinsatz und Holzverarbeitung im Wald.

Thema: Vom Baum zum Holzprodukt. Wie wird bei uns ein Holzschlag geplant und ausgeführt? Wie kommt das Holz aus dem Wald und wofür wird es genutzt?

Treffpunkt: Samstag, 13. September 2025, um 9.00 Uhr beim Forsthaus Brienz (2'646'691 / 1'176'775) Ausrüstung: Gutes Schuhwerk für im Gelände und dem Wetter angepasste Kleidung. Der Anlass findet bei jeder Witterung statt, es ist keine Anmeldung erforderlich. Im Anschluss gibt es Verpflegung oben am See im Rahmen der Brienzer Holzfällertage. Für weitere Auskünfte: Telefon 033 952 22 53.

Forstrevier Brienz
Daniel Grossmann, Revierförster

Publiziert am 11.09.2025

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Janine und Luis 4Seasons Reinigung KLG, Rugenstrasse 3, 3800 Matten bei Interlaken.

Bauvorhaben: Erstnutzung Halle Nr. 5: Betrieb für Hauswartung und Reinigungen von Gebäude, Wohnungen, Hotel, Wäschereinigungen, Gartenarbeit und Winterdienst.

Standort: Industriestrasse 19, Parzelle Nr. 2218 (BR 2219), Zone: UeO SF Halle 1, Koordinaten 2’633’642 / 1’168’859.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Oktober 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 11.09.2025

Baupublikation

Gesuchsteller und Projektverfasser: Mürren Tourismus, Höhenmatte 1074b, 3825 Mürren.

Bauvorhaben: Aufstellen frei stehende Tafel mit Spiel / Spielanleitung für Ludotrail.

Standort: Mürren, Höhenmatte 1074b, Parzelle Nr. 2415, Koordinaten 2'635'078 / 1'156'858, UeO Nr. 3 «Palace-Areal, Mürren».

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: keine.

Auflagestellen:

  • Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
  • Tourismusbüro Mürren, Höhenmatte 1074b, 3825 Mürren.

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 5. September bis 6. Oktober 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 11.09.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Ralph Fischer, Teiffental 1303, 3855 Brienz.

Projektverfasserin: Houseler AG, Museumsstrasse 25, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Anbau Entrée / Abstellraum; Bereinigung der Abwassersituation (nachträgliches Baugesuch).

Standort: Wychelmatte Süd, Gebäude Nr. 906, Parzelle Nr. 610, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’647’054 / 1’176’802.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich A, Landschaftsschongebiet.

Naturgefahrengebiet: blau.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Baute im Naturschutzgebiet (Art. 18 ff. NHG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Oktober 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf das bereits ausgeführte Bauvorhaben verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 11.09.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Bergschaft Grindel, Terrassenweg 140, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Teilweise Befestigung Vorplatz und Einbau von Entwässerungsschächten.

Standort: Widderfeld 1a, Parzelle Nr. 66, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’646’700 / 1’168’190.

Schutzzonen: Eidgenössisches Jagdbanngebiet Schwarzhorn, moorhydrologisches Einzugsgebiet, Landschaftsschongebiet und Gewässerschutzzone Au

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Ausnahmen vom vorsorglichen Schutz für Moorlandschaften (Art. 7 MLV)
  • Eingriffe in Schutzobjekte nach Art. 18 ff. NHG
  • Bauen im Jagdbanngebiet

Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Oktober 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Hinweis nach LwG: Gestützt auf Artikel 97 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (LwG) sind die aufgrund der Gesetzgebung über den Natur- und Heimatschutz, den Umweltschutz und die Wanderwege legitimierten Organisationen zur Einsprache berechtigt.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 11.09.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.

Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Sanierung der Werkleitungen und Deckbelagserneuerungen.

Standort: Burgweg, Parzellen Nrn. 2385, 2376, 2378, 2048, 1853 und 2061, Landwirtschaftszone, ZöN Schule und Wohnzone W2, Koordinaten 2’634’551 / 1’171’986.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und Landschaftsschutzgebiet

Ausnahmen:

  • Baute im Wald (Art. 14 WaV)
  • Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Oktober 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 11.09.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Ryan James Wilding und Marina Dorner, Dammweg 1, 3812 Wilderswil.

Projektverfasserin: Wasser & Wärme Steiner AG, Hagenstrasse 7, 3852 Ringgenberg.

Bauvorhaben: Fassadenveränderung für den Einbau einer innen aufgestellten Wärmepumpe in den Schopf (Gebäude 1a).

Standort: Dammweg 1a, Parzelle Nr. 753, Kernzone, Koordinaten 2’633’121 / 1’168’284.

Schutzzonen: Gewässerschutzzone Au, Baugruppe A (Allmend).

Naturgefahrengebiet: rot.

Ausnahmen:

  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)

Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Oktober 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 11.09.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Industrielle Betriebe Interlaken AG, Fabrikstrasse 8, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Abbruch der Liegenschaften Fabrikstrasse 10 und 28.

Verlängerung der Geltungsdauer des Gesamtentscheides vom 21. September 2022 um zwei Jahre.

Standort: Fabrikstrasse 10 und 28, Interlaken, Parzellen Nrn. 91 und 2029, Arbeitszone, Koordinaten 2’631’499 / 1’169’824; 2’631’442 / 1’169’824.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Oktober 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen gegen die Verlängerung der Geltungsdauer sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 11.09.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, Fellerstrasse 21, 3003 Bern, vertreten durch Beat Nyffenegger, Fellerstrasse 21, 3003 Bern.

Projektverfasserin: Ribuna AG, Kammistrasse 13, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Bau einer Schranken- und Signalisationsanlage zur Sicherung des Trainingareals der Zoll- und Grenzschutzausbildung (Ausbildungszentrum KOSIT). Die Anlage umfasst für die Strasse eine Fahrzeugschranke, eine Schranke für den Langsamverkehr sowie eine Anzeigetafel für die Signalisation. Beim Uferweg wird eine Schranke für Fussgänger erstellt.

Projektänderung 1: Verschiebung der Fussgängerschranke «Uferweg» von der Einmündung Mattenstrasse-Lütschinenstrasse zum Fussgängersteg beim Schützenparkplatz, inkl. Kabelrohranlage und Verteilkabine für die elektrische Erschliessung und Steuerung der Schranke; neue Fussgängerschranke «Uferweg» am Standort Holzbrücke Aenderbergstrasse (Pendant zu Schranke Schützenparkplatz); Holzlattenzäune 1 bis 7 zwischen Aenderbergstrasse und Mattenstrasse; Absperrketten 1 und 2 entlang Lütschinenstrasse bei Auffahrten Unterhaltsweg; Informationstafeln an den Standorten Grüt-Parkplatz, Holzbrücke Aenderbergstrasse, Einmündung Mattenstrasse-Lütschinenstrasse und Unterführung Juheigässli; Instandstellung Uferweg (Abschnitt Projektgrenze Hochwasserschutz Bödeli bis Mattenstrasse).

Projektänderung 2: Verzicht auf Holzlattenzäune 1 bis 7 zwischen Aenderbergstrasse und Mattenstrasse; Reduktion Informationstafel am Standort Eychelty auf halbe Grösse; Anpassung Uferweg mit Aufhebung der Treppentritte beim Fussgängersteg auf Seite Schützenhaus.

Standorte: Lütschinenstrasse, Bönigen (Parzellen Nrn. 927 und 1164), Uf der Acheri, Bönigen (Parzelle Nr. 1409) Lütschinenstrasse, Matten (Parzellen Nr. 12 und 109), Nutzungszonen: Grünzone, Strassenareal, Zone für öffentliche Nutzung, Landwirtschaftszone.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und Lütschisand (NSG-Nr. 143).

Naturgefahrengebiete: blau und rot.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Unterschreitung Strassenabstand (Art. 80 SG)
  • Unterschreitung Bauabstand zu Zonengrenzen (Art. 28 GBR)

Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Oktober 2025.

Auflagestellen:

  • Gemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen b. Interlaken
  • Gemeinde Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 11.09.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, Fellerstrasse 21, 3003 Bern, vertreten durch Beat Nyffenegger, Fellerstrasse 21, 3003 Bern.

Projektverfasserin: Ribuna AG, Kammistrasse 13, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Bau einer Schranken- und Signalisationsanlage zur Sicherung des Trainingareals der Zoll- und Grenzschutzausbildung (Ausbildungszentrum KOSIT). Die Anlage umfasst für die Strasse eine Fahrzeugschranke, eine Schranke für den Langsamverkehr sowie eine Anzeigetafel für die Signalisation. Beim Uferweg wird eine Schranke für Fussgänger erstellt.

Projektänderung 1: Verschiebung der Fussgängerschranke «Uferweg» von der Einmündung Mattenstrasse-Lütschinenstrasse zum Fussgängersteg beim Schützenparkplatz, inkl. Kabelrohranlage und Verteilkabine für die elektrische Erschliessung und Steuerung der Schranke; neue Fussgängerschranke «Uferweg» am Standort Holzbrücke Aenderbergstrasse (Pendant zu Schranke Schützenparkplatz); Holzlattenzäune 1 bis 7 zwischen Aenderbergstrasse und Mattenstrasse; Absperrketten 1 und 2 entlang Lütschinenstrasse bei Auffahrten Unterhaltsweg; Informationstafeln an den Standorten Grüt-Parkplatz, Holzbrücke Aenderbergstrasse, Einmündung Mattenstrasse-Lütschinenstrasse und Unterführung Juheigässli; Instandstellung Uferweg (Abschnitt Projektgrenze Hochwasserschutz Bödeli bis Mattenstrasse).

Projektänderung 2: Verzicht auf Holzlattenzäune 1 bis 7 zwischen Aenderbergstrasse und Mattenstrasse; Reduktion Informationstafel am Standort Eychelty auf halbe Grösse; Anpassung Uferweg mit Aufhebung der Treppentritte beim Fussgängersteg auf Seite Schützenhaus.

Standorte: Lütschinenstrasse, Bönigen (Parzellen Nrn. 927 und 1164), Uf der Acheri, Bönigen (Parzelle Nr. 1409) Lütschinenstrasse, Matten (Parzellen Nrn. 12 und 109), Nutzungszonen: Grünzone, Strassenareal, Zone für öffentliche Nutzung, Landwirtschaftszone.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und Lütschisand (NSG-Nr. 143).

Naturgefahrengebiete: blau und rot.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Unterschreitung Strassenabstand (Art. 80 SG)
  • Unterschreitung Bauabstand zu Zonengrenzen (Art. 28 GBR)

Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Oktober 2025.

Auflagestellen:

  • Gemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen b. Interlaken
  • Gemeinde Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 11.09.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Salzano AG, Seestrasse 108, 3800 Unterseen.

Projektverfasserin: Andreas Fuchs Architekten AG, Unterdorf 6, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Salzano Hotel-Spa-Restaurant: Abbruch Eingangsvordach; Anbau/Erweiterung Lobby; Umnutzung der Wirtewohnung in eine hotelmässig bewirtschaftete Wohnung. Projektänderung zum Gesamtbauentscheid vom 31. Oktober 2023: Verkleinerung Lounge mit Verzicht Aufhebung Gästezimmer EG. Fassadenänderung Ost: Einbau Fenstertüre, Anbau Balkon.

Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 110 Sitzplätze im Restaurant/Bar (unverändert) und 60 Sitzplätze auf der Terrasse (unverändert); 28 Gästezimmer mit 56 Gästebetten (bisher 27 Gästezimmer mit 54 Gästebetten) sowie 2 Appartements mit 6 Gästebetten (unverändert); Öffnungszeiten: täglich bis 0.30 Uhr (unverändert).

Standort: Seestrasse 108, Parzelle Nr. 1110, Zone: Überbauungsordnung Eichzun-Lehnzun, Sektor I, Koordinaten 2’629’813 / 1’170’047.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und Landschaftsschutzgebiet.

Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Oktober 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profilierung / Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 11.09.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Diana Imboden, Seestrasse 62, 3852 Ringgenberg.

Projektverfasserin: Schmocker Immobilien GmbH, Lanzenen 26a, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Einbau Tore; Anbau Holzbühne mit Treppe; Neubau Stützmauer (nachträgliches Baugesuch).

Standort: Seestrasse 64, Parzelle Nr. 1465, Zone: Uferschutzplan Nr. 5, Sektoren B1 und B2 (Wohn- und Gewerbezone WG2), Koordinaten 2’636’160 / 1’172’961.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au.

Schutzobjekt: Erhaltenswertes Objekt.

Naturgefahrengebiet: blau.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG)

Auflagestelle: Gemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.

Auflagefrist bis 6. Oktober 2025.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 11.09.2025

Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern

Verkehrserschwerung

Kantonsstrasse Nr. 6 Interlaken–Wilerbrücke

Gemeinde: Interlaken.

410.20549 / Instandsetzung Goldswil-Viadukt

Teilstrecke: Kantonsstrasse Nr. 6 Interlaken–Brienzwiler im Bereich des Goldswil-Viadukts (Koordinaten 633’090 / 171’550.

Dauer: Mitte September – Ende Oktober 2025.

Ausnahmen: keine.

Grund der Massnahme: Instandsetzung Goldswil-Viadukt.

Verkehrsführung: Einspurige Verkehrsführung.

Einschränkungen: Tageweise einspurige Verkehrsführung, Verkehrsregelung von Hand oder mit Lichtsignalanlage.

Rechtliche Hinweise

Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.

Gwatt, 29. August 2025

Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I

Publiziert am 11.09.2025

Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern

Verkehrssperrung

Kantonsstrasse Nr. 221 Interlaken–Grindelwald

Gemeinde: Grindelwald.

410.20545 / Belagserneuerung Schlüöcht–Rotenegg, Grindelwald

Teilstrecke: Koordinaten 2644439.20 / 1164005.15.

Dauer: 18. September 2025, 20.00–6.00 Uhr / Ausweichdaten: 24. oder 25. September 2025.

Ausnahmen: keine.

Grund der Massnahme: Belagserneuerung Grindelwaldstrasse.

Verkehrsführung: Umleitung, durch den Verkehrsdienst örtlich umgeleitet und geregelt.

Einschränkungen: Der Verkehr wird durch Verkehrsdienst örtlich umgeleitet und geregelt.

Rechtliche Hinweise

Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird   diese Kantonsstrasse für den Verkehr gesperrt.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrssperrung.

Gwatt, 28. August 2025

Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I

Publiziert am 11.09.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Rusca Mario, Blumenstrasse 8, 3806 Bönigen.

Projektverfasserin: Müller + Hänni AG, Postgässli 1, 3662 Seftigen.

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe, Umnutzung Heizungsraum im UG in Technikraum.

Standort: Niesenstrasse 27, Parzelle Nr. 323.

Nutzungszone: Wohnzone W3.

Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich, erhaltenswertes K-Objekt, Baugruppe B.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Oktober 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 11.09.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Martin Siegenthaler und Fritz Krauchthaler, Alte Oelestrasse 14, 3800 Matten bei Interlaken.

Projektverfasserin: Oesch Metallbau GmbH, Untere Bönigstrasse 88A, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Überdachung Balkone mit Glasdächern und Windschutzscheiben im Dachgeschoss.

Standort: Alte Oelestrasse 14, Parzelle Nr. 1321, Koordinaten 2'632’903/1’170’320.

Nutzungszone: Wohnzone W3.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.

Auflage- und Einsprachefrist bis am 6. Oktober 2025.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 11.09.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Peter E. Zingg und Elisabeth Bucher Zingg, Spielhölzli 8, 3800 Unterseen.

Projektverfasserin: HSR Ingenieure AG, Bahnhofstrasse 41, 3700 Spiez.

Bauvorhaben: Einbau Klimaanlage, Aufstellung Aussengerät auf Balkon Nordostfassade.

Standort: Spielhölzli 8, Parzelle Nr. 1396, Koordinaten 2'631'395 / 1'170'309.

Zone: UeO/Uferschutzplan «Gurben».

Gewässerschutzbereich: Au.

Schutzperimeter: Ortsbildschutzgebiet B.

Schutzobjekt: nein.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Oktober 2025.

Es wird auf die Gesuchakten verwiesen. Auf das Aufstellen von Bauprofilen wird ausdrücklich verzichtet (Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD).

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938

Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Unterseen, 1. September 2025

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 11.09.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: STWEG Mittlere Strasse 41, p.A. Jenzer Treuhand AG,  Kammistrasse 5, 3800 Interlaken.

Projektverfasser: Huggler Sanitär Heizung Spenglerei, Ursisbalmweg 12, 3853 Niederried.

Bauvorhaben: Ersatz der bestehenden Ölheizung durch eine Pelletheizung.

Standort: Mittlere Strasse 41, Parzelle Nr. 1851, Koordinaten 2'630'543 / 1'170'203.

Zone: UeO «Wellenacher-Rychegarte».

Gewässerschutzbereich: Au.

Schutzobjekt: nein.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Oktober 2025.

Es wird auf die Gesuchakten verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938

Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Unterseen, 1. September 2025

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 11.09.2025

Einwohnergemeinde

Öffentlicher Waldgang Forstrevier Brienz – Tag des Schweizer Holzes

Vollständige Publikation siehe unter «Brienz».

Forstrevier Brienz
Daniel Grossmann, Revierförster

Publiziert am 11.09.2025

Einwohnergemeinde

Fertigstellungs- und Deckbelagsarbeiten Baumgarten

Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 44 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird auf dieser Strasse die Verkehrsabwicklung wie folgt erschwert: 

Strasse: Gurbenstrasse.

Teilstrecke: Gurbenstrasse 30 bis Gurbenstrasse 54.

Dauer: bis 12. September 2025.

Sperrung: Am Freitag, 12. September 2025, bleibt die Gurbenstrasse für sämtlichen Durchgangsverkehr infolge Belagsarbeiten gesperrt. Die Zufahrt zu den Privatgrundstücken ist nicht möglich. Fussgänger werden umgeleitet. Signalisation beachten.

Anwohnerinformation: Die Anwohner wurden mittels Anwohnerinformation bereits informiert.

Ausnahmen: keine.

Grund: Belagsarbeiten.

Witterungsbedingte Verschiebungen bleiben vorbehalten.

Wir bitten um Beachtung der Signalisation und Anweisungen der Baufirma und danken für Ihr Verständnis.

Unterseen, 26. August 2025

Gemeinde Unterseen
Bauverwaltung

Publiziert am 11.09.2025

Gemischte Gemeinde

Dorfmärit Lütschental

Der Dorfmärit Lütschental findet am Samstag, 13. September 2025, von 11.00 bis 17.00 Uhr statt.

Wo: beim Mehrzweckgebäude Lütschental.

Chömet verbi, äs lohnt sech.

Publiziert am 11.09.2025

Einwohnergemeinde

Gemeindeurnenabstimmung am Sonntag, 28. September 2025

Der Gemeinderat hat gestützt auf Artikel 36b der Gemeindeordnung in Verbindung mit Artikel 3 Abs. 1 des Abstimmungs- und Wahlreglements eine Gemeindeurnenabstimmung angeordnet für Sonntag, 28. September 2025. Den Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Wilderswil wird beantragt:

  • Zustimmung zur Teilrevision Baureglement «Zweitwohnungen».

Die Abstimmungsunterlagen (Botschaft und Stimmzettel) werden den Stimmberechtigten spätestens am 6. September 2025 zugestellt.

Wilderswil, 18. August 2025

Gemeinderat Wilderswil

Publiziert am 11.09.2025

Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern

Verkehrserschwerung

Kantonsstrasse Nr. 1110 St. Niklausen–Habkern

Gemeinden: Unterseen, Habkern.

410.20159 / Instandsetzung Lombachbrücken

Teilstrecke: Lombachbrücke (Koordinaten 2'632'605 / 1'174’437).

Dauer: Montag, 8. – Freitag, 26. September 2025.

Ausnahmen: keine.

Grund der Massnahme: Ankerkontrollen und Umbau Brückenlagerung.

Verkehrsführung: Verkehrsregelung von Hand durch Verkehrsdienstpersonal.

Einschränkungen: Einspurige Verkehrsführung. Es ist mit Wartezeiten zu rechnen.

Rechtliche Hinweise

Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird   auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.

Gwatt, 27. August 2025

Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I

Publiziert am 04.09.2025

Stellenausschreibung

Für die Tagesschule Unterseen suchen wir per 1. Januar 2026 befristet bis 31. Juli 2026 (Mutterschaftsvertretung) eine/n

Pädagogische/n Betreuer/-in

(22,5 Stunden / Woche)

Aufgabenbereich gemäss Stellenbeschreibung im Wesentlichen

  • Betreuung und Beaufsichtigung der Kinder beim Mittagessen und in der Freizeit
  • Gestaltung des täglichen Ablaufplans
  • Mitverantwortung im pädagogischen Fachbereich
  • Beteiligung an Teamsitzungen

Anforderungen

  • Pädagogische oder sozialpädagogische Ausbildung
  • Erfahrung in der Betreuung von Kindern und Jugendlichen
  • Verantwortungsbewusst, sorgfältig und effizient
  • Humorvoll, teamfähig, flexibel und belastbar

Wir bieten

  • Verantwortungsvolle und vielseitige Tätigkeiten
  • Zeitgemässe Anstellungsbedingungen
  • Modernen Arbeitsplatz mit zeitgemässer Infrastruktur
  •  Ihre Arbeitszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
  • Je nach Bedarf ist eine Weiteranstellung denkbar

Stellenantritt

  • 1. Januar 2026

Auskünfte erteilt

  • Andrea Gerber, Tagesschulleiterin, Telefon 033 826 15 39 (Montag bis Donnerstag 8.30 bis 11.30 Uhr)

Schriftliche oder elektronische Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind bis am Freitag, 19. September 2025, an die Tagesschule Unterseen, Steindlerstrasse 1b, 3800 Unterseen oder an gerber.andrea@schuleunterseen.ch zu richten.

Publiziert am 04.09.2025

Baupublikation

Gesuchstellerin und Projektverfasserin: Bertram-Morscher Christina, Elsternstrasse 1, 4104 Oberwil.

Bauvorhaben: Einbau Schwedenofen mit Kamin.

Standort: Moosweg 4, Parzelle Nr. 2148, Koordinaten 2’648’000 / 1’164’720.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/242213

Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Oktober 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 1. September 2025

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 04.09.2025

Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern

Verfügung Strassenverkehr

1026-25; Verkehrsbeschränkungsverfügung

Gemeinde: Unterseen.

Strassenabschnitt: Kantonsstrasse Nr. 1109 (Beatenbergstrasse) und Kantonsstrasse Nr. 1110 (Habkernstrasse)

Koordinaten: Kantonsstrasse Nr. 1109: ab dem Ende des Innerortsgebiets Unterseen bis circa 600 m nach der Verzweigung Habkern / Beatenberg. Kantonsstrasse Nr. 1110: circa 150 m nach der Verzweigung Habkern / Beatenberg.

Verwaltungskreis: Interlaken-Oberhasli.

Verkehrsanordnung: Höchstgeschwindigkeit 60 km/h (SSV-Signal Nr. 2.30)

Grund der Massnahme: Erhöhung der Verkehrssicherheit im Allgemeinen sowie insbesondere im Bereich der Verzweigung von Kantonsstrassen.

Rechtliche Hinweise

Das Tiefbauamt des Kantons Bern verfügt oben genannte Verkehrsbeschränkung gestützt auf Art. 3 Abs. 2 und Art. 106 Abs. 2, gegebenenfalls auch Art. 32 Abs. 3 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG, SR 741.01) sowie Art. 43 Abs. 1 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1).

Diese Verfügung tritt nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt des Kantons Bern, im Anzeiger des betreffenden Verwaltungskreises sowie nach dem Anbringen, Auswechseln oder Entfernen der Signale und/oder Markierungen in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit ihrer Eröffnung mit Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern, Reiterstrasse 11, 3013 Bern, angefochten werden. Die Beschwerde ist in zwei Exemplaren einzureichen und hat einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine rechtsgültige Unterschrift zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Publiziert am 04.09.2025

Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern

Verkehrserschwerung

Kantonsstrasse Nr. 222 Zweilütschinen–Stechelberg

Gemeinde: Lauterbrunnen.

Schutzwaldpflege

Teilstrecke: Zweilütschinen–Lauterbrunnen (Koordinaten 2'635'617 / 1'161'968)

Dauer: 8. September bis 3. Oktober 2025. Jeweils Montag bis Freitag, 7.30–17.30 Uhr.

Ausnahmen: keine.

Verkehrsführung: Zum Teil einspurige Verkehrsführung.

Einschränkungen: Verkehrsregelung mit Verkehrsdienst. Kurze Sperrungen sind möglich, es ist mit Wartezeiten zu rechnen. Der öffentliche Verkehr wird berücksichtigt.

Grund der Massnahme: Schutzwaldpflege.

Rechtliche Hinweise

Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.

Interlaken, 12. August 2025

Tiefbauamt, Strasseninspektorat Oberland Ost

Publiziert am 04.09.2025

Einwohnergemeinde

Jungfrau-Marathon vom 5. und 6. September 2025 – Verkehr, Sperrungen, Einschränkungen

Die 32. Austragung des Jungfrau-Marathons wird auch dieses Jahr grosse Auswirkungen auf die Verkehrssituation in Interlaken und Umgebung haben. Damit der Verkehr aufrechterhalten werden kann, sind verschiedene Verkehrsmassnahmen nötig.

Öffentlicher Verkehr

Die Linienbusse der Postauto Region Bern und der STI verkehren am Freitag, 5., und Samstag, 6. September 2025, wie folgt:

Die Haltestellen der Linien 21 und 103 auf dem Höhenweg werden infolge Sperrung des Strassenabschnitts nicht bedient. Generell ist in dieser Zeit auf allen Linien mit Behinderungen, Kursausfällen und Verspätungen zu rechnen. Am Samstag zwischen 8.15 und 9.30 Uhr fallen die meisten Postautokurse im Raum Interlaken aus.

Verkehrssperrungen Freitag, 5. September 2025

  • Höheweg: Teilstück Harderstrasse bis Einmündung Klosterstrasse, Hotel du Nord, Freitag, 8.00 Uhr, bis ca. Samstag, 11.45 Uhr
  • Höheweg: Teilstück Hotel du Nord bis Hotel Beau Rivage, 14.30–20.00 Uhr
  • Alpenstrasse: Hotel Savoy bis Sonnenhof-Kreisel, 14.30–20.00 Uhr
  • Klosterstrasse: Turnhalle-Kreisel bis Hotel du Nord, 8.00–20.00 Uhr; ganzer Strassenabschnitt von 14.30 bis 20.00 Uhr
  • Schlossstrasse: Teilstück ab kath. Kirche bis Einmündung Klosterstrasse, 14.30–20.00 Uhr
  • Waldeggstrasse: Teilstück Lidl bis Savoy-Kreuzung, 14.30–20.00 Uhr
  • Beau-Rivage: Ganze Beau-Rivage Brücke gesperrt von 17.00 bis 17.20 Uhr

Verkehrssperrungen Samstag, 6. September 2025

  • Höheweg: Teilstück Harderstrasse bis Einmündung Klosterstrasse, Hotel du Nord, Freitag, 8.00 Uhr, bis ca. Samstag, 11.45 Uhr
  • Höheweg: Hotel du Nord bis Postplatz, 6.00 bis ca. 11.30 Uhr
  • Hotel du Nord bis Beau-Rivage-Kreuzung, 6.00 bis ca. 9.45 Uhr
  • Bahnhofstrasse: Postplatz bis Bahnhof West, 8.15 bis ca. 9.45 Uhr
  • Rugenparkstrasse von Bahnhof West bis Heimwehfluh-Kreuzung: 8.15 bis ca. 9.45 Uhr
  • Waldeggstrasse: von Heimwehfluh-Kreuzung bis Savoy-Kreuzung, 8.15 bis ca. 9.45 Uhr
  • Alpenstrasse: von Savoy-Kreuzung bis Sonnenhof-Kreisel, 8.15 bis ca. 9.45 Uhr
  • Klosterstrasse: von Turnhalle-Kreisel bis Hotel du Nord, 6.00 bis ca. 9.45 Uhr
  • Klosterstrasse: von Turnhalle-Kreisel bis Sonnenhofkreisel, 8.15 bis ca. 9.45 Uhr
  • Untere Bönigstrasse: von Beau-Rivage-Kreuzung bis Bahnhofplatz Ost, 8.15 bis ca. 9.45 Uhr
  • Allmendstrasse: von Bahnhofplatz Ost bis Allmend-Kreisel, 8.15 bis ca. 9.45 Uhr
  • Lindenallee: von Allmend-Kreisel bis Landi-Kreisel, 8.15 bis ca. 9.45 Uhr

Parkhäuser: Zu- und Wegfahrt der Parkhäuser Zentrum (Alpenstrasse) und Migros (General-Guisan-Strasse) ist erschwert und im Zentrum (Alpenstrasse) von 8.15 bis ca. 9.45 Uhr nicht möglich.

Abgesperrte Parkplätze

  • Höheweg: Freitag, 8.00 Uhr, bis Samstag, ca. 12.30 Uhr
  • Klosterstrasse: Aula-Parkplätze, Freitag, 14.00–20.00 Uhr
  • Schlossstrasse: vis-à-vis Hotel du Nord, Samstag, 6.00–9.00 Uhr
  • Parkplätze entlang der Laufstrecke: Samstag, 6.00–10.00 Uhr
  • Carparkplätze: Die beiden Carparkplätze Kursaal Nord und Ost stehen ab Freitag, 8.00 Uhr, bis Samstag, ca. 11.45 Uhr nicht zur Verfügung.

Auf der Höhematte wird um 8.30 Uhr ein lauter Startschuss abgefeuert.

Das Polizeiinspektorat Interlaken

Publiziert am 04.09.2025

Baupublikation

Gesuchsteller: Garbani Claudio und Ursula, v. d. GriwaArchitektur AG, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: GriwaArchitektur AG, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Projektänderung – Erstellen unterirdischer Abstellraum, Einbau Cheminéeofen EG, Fassadenanpassungen.

Standort: Schonegg 2, Parzelle Nr. 133, Koordinaten 2’646’485 / 1’164’385.

Nutzungszone: Landwirtschaftszone.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen:

  • Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Unterschreitung der Kaminhöhe (Art. 6 LRV bzw. Art. 89 BauV)

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/194251

Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Oktober 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und
vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 1. September 2025

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 04.09.2025

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Bauherrschaft: Romana Tedeschi, Liestalstrasse 12, 4412 Nuglar.

Grundeigentümer: Thomas Stössel-Eckert, Sunnhaldenstrasse 32A, 8600 Dübendorf, Strassengenossenschaft Rybi-Chilchacher-Gwand, Jürg Flück, Steinerstrasse 14, 3855 Brienz.

Projektverfasserin: Ribuna AG, Reto Rindlisbacher, Kammistrasse 13, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Neubau Wasserleitung und Anschluss Liegenschaft Parzelle Nr. 1164 an öffentliches Versorgungsnetz.

Standort: Gemeinde Brienz, Chilchacher, Parzellen Nrn. 977, 1164, 1500, 2708, Koordinaten 2'644'364 / 1'178'908, 2'644'333 / 1'178'826, 2'644'448 / 1'178'847, 2'644'078 / 1'179’037.

Zone: Landwirtschaftszone (LWZ).

Ausnahme: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Oktober 2025.

Es wird auf Art. 16 Abs. 3 BewD sowie die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen.

Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 04.09.2025

Regionalkonferenz Oberland-Ost

Regionale Energieberatung Oberland-Ost in der Gemeinde Unterseen

Die öffentliche regionale Energieberatung ist generell von Dienstag bis Donnerstag in Interlaken (Jungfraustrasse 38) für Sie da. Einen persönlichen Termin können Sie telefonisch oder per E-Mail vereinbaren. Spontane unangemeldete Beratungen sind auch möglich.

Für die Bevölkerung der Gemeinde Unterseen wird dieses Angebot vom 5. August 2025 bis am 31. Januar 2026 intensivier zur Verfügung stehen.

Die regionale Energieberatung Oberland-Ost ist telefonisch erreichbar von Dienstag bis Freitag.

Die Kompetenzen von Hausbesitzern, KMUs, Architekten, Planern, Behörden, Bevölkerung usw. werden in folgenden Bereichen gestärkt:

  • Energievorschriften beim Bauen und Heizen
  • Betriebsoptimierung für Nicht-Wohngebäude
  • Wahl der richtigen Heizung
  • Energiesparmassnahmen
  • Eigenstromproduktion
  • Erläuterungen zu den Förderprogrammen des Kantons Bern und der Gemeinde Unterseen
    Neue Beiträge seit 1. Januar 2025
  • Energieeffizientes Bauen und Sanieren
  • Solarenergie
  • Elektromobilität/Ladeinfrastruktur
  • Energiebuchhaltung
  • u.v.m.

Beratungen am Telefon oder persönlich im Büro der Energieberatung sind bis zu einer Stunde kostenlos. Beratungen vor Ort werden für ein EFH mit Fr. 100.– und für ein MFH mit Fr. 150.– pauschal verrechnet. Die Beratung ist neutral und unabhängig und im Sinne der kantonalen und nationalen Energiepolitik.

Weitere Infos unter:
www.oberland-ost.ch
Telefon 033 821 08 68

Geschäftsstelle und Energieberatung
Regionalkonferenz Oberland-Ost
3800 Interlaken

Publiziert am 04.09.2025

Baupublikation

Gesuchsteller: Ruef Thomas, Dorfstrasse 63, 3707 Därligen.

Projektverfasser: Blatter Peter, Box 16, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Umbau, energetische Modernisierung, Einbau Wärmepumpe und PV-Aufdachanlage auf Satteldach, Ersatz Pultdach durch begehbare Terrasse (Nordfassade).

Standort: Murerli 76, Parzelle Nr. 235, Lagekoordinaten 2636317.0 / 1164654.0.

Nutzungszone: WGA, Ortsbildschutzgebiet.

Schutzzone: Gewässerschutzzone: Au.

Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand gemäss Art. 16 Abs. 1 Baureglement.

Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Gündlischwand, Im Viertel 130 E, 3815 Zweilütschinen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Oktober 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Gündlischwand, Im Viertel 130 E, 3815 Zweilütschinen, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsver-bindlich zu vertreten (Art. 35 b BauG).

Gündlischwand, 29. August 2025

Bauverwaltung Gündlischwand

Publiziert am 04.09.2025

Einwohnergemeinde

Öffentlicher Waldgang Forstrevier Brienz – Tage des Schweizer Holzes

Alle Interessierten sind herzlich eingeladen zu einem rund 3-stündigen Waldrundgang mit Live-Maschineneinsatz und Holzverarbeitung im Wald.

Thema: Vom Baum zum Holzprodukt. Wie wird bei uns ein Holzschlag geplant und ausgeführt? Wie kommt das Holz aus dem Wald und wofür wird es genutzt?

Treffpunkt: Samstag, 13. September 2025, um 9.00 Uhr beim Forsthaus Brienz (2'646'691 / 1'176'775) Ausrüstung: Gutes Schuhwerk für im Gelände und dem Wetter angepasste Kleidung. Der Anlass findet bei jeder Witterung statt, es ist keine Anmeldung erforderlich. Im Anschluss gibt es Verpflegung oben am See im Rahmen der Brienzer Holzfällertage. Für weitere Auskünfte: Telefon 033 952 22 53.

Forstrevier Brienz
Daniel Grossmann, Revierförster

Publiziert am 04.09.2025

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Janine und Luis 4Seasons Reinigung KLG, Rugenstrasse 3, 3800 Matten bei Interlaken.

Bauvorhaben: Erstnutzung Halle Nr. 5: Betrieb für Hauswartung und Reinigungen von Gebäude, Wohnungen, Hotel, Wäschereinigungen, Gartenarbeit und Winterdienst.

Standort: Industriestrasse 19, Parzelle Nr. 2218 (BR 2219), Zone: UeO SF Halle 1, Koordinaten 2’633’642 / 1’168’859.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Oktober 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 04.09.2025

Baupublikation

Gesuchsteller und Projektverfasser: Mürren Tourismus, Höhenmatte 1074b, 3825 Mürren.

Bauvorhaben: Aufstellen frei stehende Tafel mit Spiel / Spielanleitung für Ludotrail.

Standort: Mürren, Höhenmatte 1074b, Parzelle Nr. 2415, Koordinaten 2'635'078 / 1'156'858, UeO Nr. 3 «Palace-Areal, Mürren».

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: keine.

Auflagestellen:

  • Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
  • Tourismusbüro Mürren, Höhenmatte 1074b, 3825 Mürren.

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 5. September bis 6. Oktober 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 04.09.2025

Einwohnergemeinde

Öffentliche Bekanntmachung

Revision der Ortsplanung; Phase 1-A «Änderung Baureglement, Umsetzung BMBV»

Genehmigung mit Änderung von Amtes wegen

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die von der Einwohnergemeinde Grindelwald am 1. Dezember 2023 beschlossene Revision der Ortsplanung, Phase 1-A «Änderung Baureglement, Umsetzung BMBV» und vom Gemeinderat von Grindelwald am 8. Juli 2025 beschlossene geringfügige Änderung in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985, mit Datum vom 27. August 2025 genehmigt.

Mit dem Genehmigungsbeschluss hat das Amt für Gemeinden und Raumordnung mit Zustimmung der Gemeinde von Amtes wegen folgende Änderungen am Gemeindebaureglement (GBR) vorgenommen:

  • Art. 311 Abs. 3 GBR der Verweis auf «Art. 40» durch «Art. 416» und der Verweis «Art. 64» durch «Art. 212» ersetzt;
  • Art. 321 Abs. 1 GBR die UeO Nr. 5 «Gewerbezone Sand» vom 20. August 1993 ergänzt

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die oben genannten Änderungen von Amtes wegen kann innert 30 Tagen seit öffentlicher Bekanntmachung bei der Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern, Münstergasse 2, Postfach, 3000 Bern 8, schriftlich mindestens im Doppel und begründet Beschwerde erhoben werden (Art. 61a Abs. 1 BauG). Eine Beschwerde kann nur von der Partei, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an der Anfechtung hat, von ihrer gesetzlichen Vertretung oder einem bevollmächtigten Anwalt resp. einer bevollmächtigten Anwältin eingereicht werden.

Die Unterlagen stehen während der ordentlichen Bürozeiten bei der Gemeindeverwaltung Grindelwald sowie beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung zur Einsichtnahme offen. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Grindelwald verfügbar.

Grindelwald, 1. September 2025

Der Gemeinderat

Publiziert am 04.09.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Ralph Fischer, Teiffental 1303, 3855 Brienz.

Projektverfasserin: Houseler AG, Museumsstrasse 25, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Anbau Entrée / Abstellraum; Bereinigung der Abwassersituation (nachträgliches Baugesuch).

Standort: Wychelmatte Süd, Gebäude Nr. 906, Parzelle Nr. 610, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’647’054 / 1’176’802.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich A, Landschaftsschongebiet.

Naturgefahrengebiet: blau.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Baute im Naturschutzgebiet (Art. 18 ff. NHG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Oktober 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf das bereits ausgeführte Bauvorhaben verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 04.09.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Bergschaft Grindel, Terrassenweg 140, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Teilweise Befestigung Vorplatz und Einbau von Entwässerungsschächten.

Standort: Widderfeld 1a, Parzelle Nr. 66, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’646’700 / 1’168’190.

Schutzzonen: Eidgenössisches Jagdbanngebiet Schwarzhorn, moorhydrologisches Einzugsgebiet, Landschaftsschongebiet und Gewässerschutzzone Au

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Ausnahmen vom vorsorglichen Schutz für Moorlandschaften (Art. 7 MLV)
  • Eingriffe in Schutzobjekte nach Art. 18 ff. NHG
  • Bauen im Jagdbanngebiet

Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Oktober 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Hinweis nach LwG: Gestützt auf Artikel 97 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (LwG) sind die aufgrund der Gesetzgebung über den Natur- und Heimatschutz, den Umweltschutz und die Wanderwege legitimierten Organisationen zur Einsprache berechtigt.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 04.09.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.

Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Sanierung der Werkleitungen und Deckbelagserneuerungen.

Standort: Burgweg, Parzellen Nrn. 2385, 2376, 2378, 2048, 1853 und 2061, Landwirtschaftszone, ZöN Schule und Wohnzone W2, Koordinaten 2’634’551 / 1’171’986.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und Landschaftsschutzgebiet

Ausnahmen:

  • Baute im Wald (Art. 14 WaV)
  • Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Oktober 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 04.09.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Ryan James Wilding und Marina Dorner, Dammweg 1, 3812 Wilderswil.

Projektverfasserin: Wasser & Wärme Steiner AG, Hagenstrasse 7, 3852 Ringgenberg.

Bauvorhaben: Fassadenveränderung für den Einbau einer innen aufgestellten Wärmepumpe in den Schopf (Gebäude 1a).

Standort: Dammweg 1a, Parzelle Nr. 753, Kernzone, Koordinaten 2’633’121 / 1’168’284.

Schutzzonen: Gewässerschutzzone Au, Baugruppe A (Allmend).

Naturgefahrengebiet: rot.

Ausnahmen:

  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)

Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Oktober 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 04.09.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Industrielle Betriebe Interlaken AG, Fabrikstrasse 8, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Abbruch der Liegenschaften Fabrikstrasse 10 und 28.

Verlängerung der Geltungsdauer des Gesamtentscheides vom 21. September 2022 um zwei Jahre.

Standort: Fabrikstrasse 10 und 28, Interlaken, Parzellen Nrn. 91 und 2029, Arbeitszone, Koordinaten 2’631’499 / 1’169’824; 2’631’442 / 1’169’824.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Oktober 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen gegen die Verlängerung der Geltungsdauer sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 04.09.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, Fellerstrasse 21, 3003 Bern, vertreten durch Beat Nyffenegger, Fellerstrasse 21, 3003 Bern.

Projektverfasserin: Ribuna AG, Kammistrasse 13, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Bau einer Schranken- und Signalisationsanlage zur Sicherung des Trainingareals der Zoll- und Grenzschutzausbildung (Ausbildungszentrum KOSIT). Die Anlage umfasst für die Strasse eine Fahrzeugschranke, eine Schranke für den Langsamverkehr sowie eine Anzeigetafel für die Signalisation. Beim Uferweg wird eine Schranke für Fussgänger erstellt.

Projektänderung 1: Verschiebung der Fussgängerschranke «Uferweg» von der Einmündung Mattenstrasse-Lütschinenstrasse zum Fussgängersteg beim Schützenparkplatz, inkl. Kabelrohranlage und Verteilkabine für die elektrische Erschliessung und Steuerung der Schranke; neue Fussgängerschranke «Uferweg» am Standort Holzbrücke Aenderbergstrasse (Pendant zu Schranke Schützenparkplatz); Holzlattenzäune 1 bis 7 zwischen Aenderbergstrasse und Mattenstrasse; Absperrketten 1 und 2 entlang Lütschinenstrasse bei Auffahrten Unterhaltsweg; Informationstafeln an den Standorten Grüt-Parkplatz, Holzbrücke Aenderbergstrasse, Einmündung Mattenstrasse-Lütschinenstrasse und Unterführung Juheigässli; Instandstellung Uferweg (Abschnitt Projektgrenze Hochwasserschutz Bödeli bis Mattenstrasse).

Projektänderung 2: Verzicht auf Holzlattenzäune 1 bis 7 zwischen Aenderbergstrasse und Mattenstrasse; Reduktion Informationstafel am Standort Eychelty auf halbe Grösse; Anpassung Uferweg mit Aufhebung der Treppentritte beim Fussgängersteg auf Seite Schützenhaus.

Standorte: Lütschinenstrasse, Bönigen (Parzellen Nrn. 927 und 1164), Uf der Acheri, Bönigen (Parzelle Nr. 1409) Lütschinenstrasse, Matten (Parzellen Nr. 12 und 109), Nutzungszonen: Grünzone, Strassenareal, Zone für öffentliche Nutzung, Landwirtschaftszone.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und Lütschisand (NSG-Nr. 143).

Naturgefahrengebiete: blau und rot.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Unterschreitung Strassenabstand (Art. 80 SG)
  • Unterschreitung Bauabstand zu Zonengrenzen (Art. 28 GBR)

Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Oktober 2025.

Auflagestellen:

  • Gemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen b. Interlaken
  • Gemeinde Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 04.09.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, Fellerstrasse 21, 3003 Bern, vertreten durch Beat Nyffenegger, Fellerstrasse 21, 3003 Bern.

Projektverfasserin: Ribuna AG, Kammistrasse 13, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Bau einer Schranken- und Signalisationsanlage zur Sicherung des Trainingareals der Zoll- und Grenzschutzausbildung (Ausbildungszentrum KOSIT). Die Anlage umfasst für die Strasse eine Fahrzeugschranke, eine Schranke für den Langsamverkehr sowie eine Anzeigetafel für die Signalisation. Beim Uferweg wird eine Schranke für Fussgänger erstellt.

Projektänderung 1: Verschiebung der Fussgängerschranke «Uferweg» von der Einmündung Mattenstrasse-Lütschinenstrasse zum Fussgängersteg beim Schützenparkplatz, inkl. Kabelrohranlage und Verteilkabine für die elektrische Erschliessung und Steuerung der Schranke; neue Fussgängerschranke «Uferweg» am Standort Holzbrücke Aenderbergstrasse (Pendant zu Schranke Schützenparkplatz); Holzlattenzäune 1 bis 7 zwischen Aenderbergstrasse und Mattenstrasse; Absperrketten 1 und 2 entlang Lütschinenstrasse bei Auffahrten Unterhaltsweg; Informationstafeln an den Standorten Grüt-Parkplatz, Holzbrücke Aenderbergstrasse, Einmündung Mattenstrasse-Lütschinenstrasse und Unterführung Juheigässli; Instandstellung Uferweg (Abschnitt Projektgrenze Hochwasserschutz Bödeli bis Mattenstrasse).

Projektänderung 2: Verzicht auf Holzlattenzäune 1 bis 7 zwischen Aenderbergstrasse und Mattenstrasse; Reduktion Informationstafel am Standort Eychelty auf halbe Grösse; Anpassung Uferweg mit Aufhebung der Treppentritte beim Fussgängersteg auf Seite Schützenhaus.

Standorte: Lütschinenstrasse, Bönigen (Parzellen Nrn. 927 und 1164), Uf der Acheri, Bönigen (Parzelle Nr. 1409) Lütschinenstrasse, Matten (Parzellen Nrn. 12 und 109), Nutzungszonen: Grünzone, Strassenareal, Zone für öffentliche Nutzung, Landwirtschaftszone.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und Lütschisand (NSG-Nr. 143).

Naturgefahrengebiete: blau und rot.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Unterschreitung Strassenabstand (Art. 80 SG)
  • Unterschreitung Bauabstand zu Zonengrenzen (Art. 28 GBR)

Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Oktober 2025.

Auflagestellen:

  • Gemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen b. Interlaken
  • Gemeinde Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 04.09.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Salzano AG, Seestrasse 108, 3800 Unterseen.

Projektverfasserin: Andreas Fuchs Architekten AG, Unterdorf 6, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Salzano Hotel-Spa-Restaurant: Abbruch Eingangsvordach; Anbau/Erweiterung Lobby; Umnutzung der Wirtewohnung in eine hotelmässig bewirtschaftete Wohnung. Projektänderung zum Gesamtbauentscheid vom 31. Oktober 2023: Verkleinerung Lounge mit Verzicht Aufhebung Gästezimmer EG. Fassadenänderung Ost: Einbau Fenstertüre, Anbau Balkon.

Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 110 Sitzplätze im Restaurant/Bar (unverändert) und 60 Sitzplätze auf der Terrasse (unverändert); 28 Gästezimmer mit 56 Gästebetten (bisher 27 Gästezimmer mit 54 Gästebetten) sowie 2 Appartements mit 6 Gästebetten (unverändert); Öffnungszeiten: täglich bis 0.30 Uhr (unverändert).

Standort: Seestrasse 108, Parzelle Nr. 1110, Zone: Überbauungsordnung Eichzun-Lehnzun, Sektor I, Koordinaten 2’629’813 / 1’170’047.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und Landschaftsschutzgebiet.

Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Oktober 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profilierung / Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 04.09.2025

Gemischte Gemeinde

Gebührenverordnung; Inkrafttreten per 1. September 2025

In Anwendung von Art. 45 Abs. 1 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 machen wir bekannt, dass die Frist zur Erhebung eines Referendums gegen die Gebührenverordnung vom 1. August 2025 bis am 31. August 2025 ungenutzt abgelaufen ist. Somit ist die Verordnung am 1. September 2025 in Kraft treten.

Die Verordnung kann bei der Gemeindeverwaltung gegen Gebühr bezogen oder auf der Homepage unter www.oberried.ch heruntergeladen werden.

Oberried, 1. September 2025

Pirmin Schenk
Gemeindeschreiber

Publiziert am 04.09.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Diana Imboden, Seestrasse 62, 3852 Ringgenberg.

Projektverfasserin: Schmocker Immobilien GmbH, Lanzenen 26a, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Einbau Tore; Anbau Holzbühne mit Treppe; Neubau Stützmauer (nachträgliches Baugesuch).

Standort: Seestrasse 64, Parzelle Nr. 1465, Zone: Uferschutzplan Nr. 5, Sektoren B1 und B2 (Wohn- und Gewerbezone WG2), Koordinaten 2’636’160 / 1’172’961.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au.

Schutzobjekt: Erhaltenswertes Objekt.

Naturgefahrengebiet: blau.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG)

Auflagestelle: Gemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.

Auflagefrist bis 6. Oktober 2025.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 04.09.2025

Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern

Verkehrserschwerung

Kantonsstrasse Nr. 6 Interlaken–Wilerbrücke

Gemeinde: Interlaken.

410.20549 / Instandsetzung Goldswil-Viadukt

Teilstrecke: Kantonsstrasse Nr. 6 Interlaken–Brienzwiler im Bereich des Goldswil-Viadukts (Koordinaten 633’090 / 171’550.

Dauer: Mitte September – Ende Oktober 2025.

Ausnahmen: keine.

Grund der Massnahme: Instandsetzung Goldswil-Viadukt.

Verkehrsführung: Einspurige Verkehrsführung.

Einschränkungen: Tageweise einspurige Verkehrsführung, Verkehrsregelung von Hand oder mit Lichtsignalanlage.

Rechtliche Hinweise

Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.

Gwatt, 29. August 2025

Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I

Publiziert am 04.09.2025

Einwohnergemeinde

Verkehrsbehinderung Wengen, Hotel Bernerhof bis Trogihalten / Chalet Aberot

Die Genossenschaft Wasserwerk Wengen beginnt ab dem 8. September 2025 mit den Arbeiten zur dringend notwendigen Leitungssanierung vom Hotel Bernerhof bis Trogihalten / Chalet Aberot.

Die Arbeiten erfolgen etappenweise und werden voraussichtlich bis Ende November 2025 dauern.

Während der Bauarbeiten ist dieser Strassenabschnitt teilweise nicht befahrbar. Auch Fussgänger müssen mit Behinderungen rechnen.

Bitte beachten Sie die Hinweise und Absperrungen vor Ort.

Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme und danken für Ihr Verständnis.

Bauverwaltung Lauterbrunnen
Genossenschaft Wasserwerk Wengen

Publiziert am 04.09.2025

Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern

Verkehrssperrung

Kantonsstrasse Nr. 221 Interlaken–Grindelwald

Gemeinde: Grindelwald.

410.20545 / Belagserneuerung Schlüöcht–Rotenegg, Grindelwald

Teilstrecke: Koordinaten 2644439.20 / 1164005.15.

Dauer: 18. September 2025, 20.00–6.00 Uhr / Ausweichdaten: 24. oder 25. September 2025.

Ausnahmen: keine.

Grund der Massnahme: Belagserneuerung Grindelwaldstrasse.

Verkehrsführung: Umleitung, durch den Verkehrsdienst örtlich umgeleitet und geregelt.

Einschränkungen: Der Verkehr wird durch Verkehrsdienst örtlich umgeleitet und geregelt.

Rechtliche Hinweise

Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird   diese Kantonsstrasse für den Verkehr gesperrt.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrssperrung.

Gwatt, 28. August 2025

Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I

Publiziert am 04.09.2025

Bergschaft Bach

Losholz 2025

Die losberechtigten Bergteiler, welche ein Nutz- oder Brennholzlos beanspruchen, melden dies bitte einem Mitglied der Holzkommission bis Mittwoch, 10. September 2025.

Telefon 079 828 12 11, 079 407 67 40 oder 079 439 72 55.

Die Lose werden durch die Holzkommission zugeteilt.

Die Holzkommission Bach

Publiziert am 04.09.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Rusca Mario, Blumenstrasse 8, 3806 Bönigen.

Projektverfasserin: Müller + Hänni AG, Postgässli 1, 3662 Seftigen.

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe, Umnutzung Heizungsraum im UG in Technikraum.

Standort: Niesenstrasse 27, Parzelle Nr. 323.

Nutzungszone: Wohnzone W3.

Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich, erhaltenswertes K-Objekt, Baugruppe B.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Oktober 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 04.09.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Martin Siegenthaler und Fritz Krauchthaler, Alte Oelestrasse 14, 3800 Matten bei Interlaken.

Projektverfasserin: Oesch Metallbau GmbH, Untere Bönigstrasse 88A, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Überdachung Balkone mit Glasdächern und Windschutzscheiben im Dachgeschoss.

Standort: Alte Oelestrasse 14, Parzelle Nr. 1321, Koordinaten 2'632’903/1’170’320.

Nutzungszone: Wohnzone W3.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.

Auflage- und Einsprachefrist bis am 6. Oktober 2025.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 04.09.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Peter E. Zingg und Elisabeth Bucher Zingg, Spielhölzli 8, 3800 Unterseen.

Projektverfasserin: HSR Ingenieure AG, Bahnhofstrasse 41, 3700 Spiez.

Bauvorhaben: Einbau Klimaanlage, Aufstellung Aussengerät auf Balkon Nordostfassade.

Standort: Spielhölzli 8, Parzelle Nr. 1396, Koordinaten 2'631'395 / 1'170'309.

Zone: UeO/Uferschutzplan «Gurben».

Gewässerschutzbereich: Au.

Schutzperimeter: Ortsbildschutzgebiet B.

Schutzobjekt: nein.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Oktober 2025.

Es wird auf die Gesuchakten verwiesen. Auf das Aufstellen von Bauprofilen wird ausdrücklich verzichtet (Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD).

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938

Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Unterseen, 1. September 2025

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 04.09.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: STWEG Mittlere Strasse 41, p.A. Jenzer Treuhand AG,  Kammistrasse 5, 3800 Interlaken.

Projektverfasser: Huggler Sanitär Heizung Spenglerei, Ursisbalmweg 12, 3853 Niederried.

Bauvorhaben: Ersatz der bestehenden Ölheizung durch eine Pelletheizung.

Standort: Mittlere Strasse 41, Parzelle Nr. 1851, Koordinaten 2'630'543 / 1'170'203.

Zone: UeO «Wellenacher-Rychegarte».

Gewässerschutzbereich: Au.

Schutzobjekt: nein.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Oktober 2025.

Es wird auf die Gesuchakten verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938

Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Unterseen, 1. September 2025

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 04.09.2025

Einwohnergemeinde

Öffentlicher Waldgang Forstrevier Brienz – Tag des Schweizer Holzes

Vollständige Publikation siehe unter «Brienz».

Forstrevier Brienz
Daniel Grossmann, Revierförster

Publiziert am 04.09.2025

Gemeindeverband Forst Lütschinentäler

17. Delegiertenversammlung

Dienstag, 14. Oktober 2025, 16.00 Uhr, Schulhaus Gsteigwiler

Traktanden auf der Homepage unter www.forst-luetschinentaeler.ch/blaetterwald

Der Vorstand

Publiziert am 04.09.2025

Einwohnergemeinde

Fertigstellungs- und Deckbelagsarbeiten Baumgarten

Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 44 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird auf dieser Strasse die Verkehrsabwicklung wie folgt erschwert: 

Strasse: Gurbenstrasse.

Teilstrecke: Gurbenstrasse 30 bis Gurbenstrasse 54.

Dauer: bis 12. September 2025.

Sperrung: Am Freitag, 12. September 2025, bleibt die Gurbenstrasse für sämtlichen Durchgangsverkehr infolge Belagsarbeiten gesperrt. Die Zufahrt zu den Privatgrundstücken ist nicht möglich. Fussgänger werden umgeleitet. Signalisation beachten.

Anwohnerinformation: Die Anwohner wurden mittels Anwohnerinformation bereits informiert.

Ausnahmen: keine.

Grund: Belagsarbeiten.

Witterungsbedingte Verschiebungen bleiben vorbehalten.

Wir bitten um Beachtung der Signalisation und Anweisungen der Baufirma und danken für Ihr Verständnis.

Unterseen, 26. August 2025

Gemeinde Unterseen
Bauverwaltung

Publiziert am 04.09.2025

Gemischte Gemeinde

Dorfmärit Lütschental

Der Dorfmärit Lütschental findet am Samstag, 13. September 2025, von 11.00 bis 17.00 Uhr statt.

Wo: beim Mehrzweckgebäude Lütschental.

Chömet verbi, äs lohnt sech.

Publiziert am 04.09.2025

Einwohnergemeinde

Gemeindeurnenabstimmung am Sonntag, 28. September 2025

Der Gemeinderat hat gestützt auf Artikel 36b der Gemeindeordnung in Verbindung mit Artikel 3 Abs. 1 des Abstimmungs- und Wahlreglements eine Gemeindeurnenabstimmung angeordnet für Sonntag, 28. September 2025. Den Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Wilderswil wird beantragt:

  • Zustimmung zur Teilrevision Baureglement «Zweitwohnungen».

Die Abstimmungsunterlagen (Botschaft und Stimmzettel) werden den Stimmberechtigten spätestens am 6. September 2025 zugestellt.

Wilderswil, 18. August 2025

Gemeinderat Wilderswil

Publiziert am 04.09.2025

Einwohnergemeinde

Jungfrau-Marathon

Am Samstag, 6. September 2025, findet der 32. Jungfrau-Marathon statt.

Die Laufstrecke führt durch das Dorf Gsteigwiler, weshalb die alte Strasse (von der Kirche Gsteig bis Gsteigwiler) und die ganze Dorfstrasse von 8.30 bis 10.30 Uhr gesperrt ist.

Sämtliche Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die Zu- und Wegfahrt ins Dorf vor bzw. nach den oben aufgeführten Zeiten durchzuführen.

Das OK Jungfrau-Marathon, die Polizei sowie die Gemeinde Gsteigwiler bitten alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis und Rücksichtnahme gegenüber den Rennteilnehmern.

Einwohnergemeinde Gsteigwiler

Publiziert am 04.09.2025

Einwohnergemeinde

Jahrmarkt

Am Mittwoch, 10. September 2025, findet an der Dorfstrasse in Lauterbrunnen der Jahrmarkt statt. 

Aussteller aus der ganzen Schweiz sowie die Geschäfte entlang der Dorfstrasse präsentieren ein vielseitiges Angebot an Lebensmitteln, Textilien, Spielwaren, Sportartikeln usw.

Wir freuen uns über viele Besucher und wünschen Ihnen einen schönen Markttag. 

Gemeinde Lauterbrunnen

Publiziert am 04.09.2025

Einwohnergemeinde

Anpassung der Verordnung über die Parkgebühren

Bekanntmachung gemäss Art. 45 ff. Gemeindeverordnung

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 4. August 2025 Anpassungen in der Verordnung über die Parkgebühren, Art. 4, Parkgebühren Parkplatz Waldschluecht, Wengen, beschlossen. Inkraftsetzung per 1. Oktober 2025.

Gegen den Beschluss kann innert 30 Tagen seit Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde erhoben werden. Der neue Erlass kann bei der Gemeindeverwaltung gegen eine Gebühr gemäss gültigem Gebührenreglement bezogen oder im Internet unter www.lauterbrunnen.ch heruntergeladen werden.

Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.

Lauterbrunnen, 26. August 2025

Gemeinderat Lauterbrunnen

Publiziert am 04.09.2025

Einwohnergemeinde

Gesamterneuerungswahlen Amtsdauer 2026–2029, Wahl Gemeindepräsidium

Nach Ablauf der Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen ist für das Amt des Gemeindepräsidiums nur ein Wahlvorschlag eingegangen. Gestützt auf Artikel 51 des Reglements über Abstimmungen und Wahlen vom 29. November 2024 erklärt der Gemeinderat folgenden Kandidierenden ohne Durchführung eines Wahlgangs für die Amtsdauer von 2026–2029 als gewählt (stille Wahl):

  • Michel Ulrich, Jg. 1961, Alpenstrasse 9, 3806 Bönigen (bisher)

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden sind innert 10 Tagen seit dieser Veröffentlichung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

25. August 2025

Namens des Gemeinderates
Der Gemeindeschreiber

Publiziert am 04.09.2025

Einwohnergemeinde

Verkehrseinschränkungen, Umleitungen Sanierung Rugenparkstrasse

Vom 8. September 2025 bis Ende Mai 2026 wird die Rugenparkstrasse ab Heimwehfluhkreuzung bis Ende Coop-Tankstelle saniert. Während der Bauzeit wird der Verkehr in Fahrtrichtung Waldeggstrasse im Einbahnverkehr geführt. Der Verkehr der Gegenrichtung zum Zentrum Interlaken West erfolgt über die Rugenaustrasse. Ab Waldeggstrasse besteht für den Friedweg ein Fahrverbot (Anwohner gestattet). Die Umleitungen sind entsprechend signalisiert.

Infolge der Strassensanierung sind zeitweise die Zufahrt zu den Privatgrundstücken eingeschränkt oder nicht möglich. Für die Fussgänger*Innen und Velofahrenden (Fahrrad stossen) ist der Durchgang zu den Liegenschaften jederzeit gewährleistet.

Publiziert am 04.09.2025

Einwohnergemeinde

Käseteilet im Justistal – Allgemeines Fahrverbot

Die Alpgenossenschaften des Justistals haben den bekannten Käseteilet auf Freitag, 19. September 2025, festgelegt.

Der Käseteilet ist ein Anlass für Frühaufsteher. Es empfiehlt sich, früh anzureisen, damit Sie rechtzeitig im Justistal ankommen. Am Morgen werden die Käselaibe aufgestapelt und an die verschiedenen Besitzer verteilt. Am Nachmittag starten die Alpabzüge. Die Besucher werden gebeten, zu Fuss ins Justistal zu gehen – auf der Grönstrasse gilt an diesem Tag Fahrverbot. Ab Beatenberg Station bis Grönhütte gibt es ab 8.00 Uhr einen Shuttleservice mit begrenzter Kapazität. Die letzte Rückfahrt erfolgt um 14.15 Uhr.

Es gilt ein allgemeines Fahrverbot von 6.30 bis 19.00 Uhr (ausgenommen Bewirtschafter).

In beiden Fahrtrichtungen ab Sigriswil, Wiler, Baracke (Ticketautomat) und ab Beatenberg, Waldbrand (Ticketautomat) bis Justistal, Spycher (Ort des Käseteilets). Ebenso ist die Strecke Merligen–Grön in beiden
Richtungen mit einem Fahrverbot belegt. Das Fahrverbot wird kontrolliert und konsequent durchgesetzt.

Gemeindeschreiberei Beatenberg

Publiziert am 04.09.2025

Stellenausschreibung

Für die Bauverwaltung Unterseen suchen wir infolge Neuorientierung der Stelleninhaberin eine/n

Verwaltungsangestellte/n Bauverwaltung / Werkhof 80–100 %

Aufgabenbereich gemäss Stellenbeschreibung, im Wesentlichen

  • Sekretariatsarbeiten (im Bereich Tiefbau, Werkhof, Planung)
  • Telefon- und Schalterdienst
  • Allgemeine Mitarbeit Finanzplanung
  • Zuständig für Rechnungswesen
  • Unterstützung des Bereichsleiters Tiefbau und des Werkhofchefs
  • Mitarbeit Lehrlingsausbildung

Anforderungen

  • Kaufmännische Grundausbildung
  • Selbständiges und verantwortungsbewusstes Arbeitsverhalten
  • Freude am direkten Kundenkontakt
  • Gute IT-Kenntnisse (Microsoft Office)
  • Team- und Kommunikationsfähigkeit

Wir bieten

  • Selbständige, abwechslungsreiche und vielseitige Tätigkeit in einem kleinen Team
  • Moderner, schöner Arbeitsplatz mit aktueller IT-Infrastruktur
  • Gute Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Zeitgemässe Anstellungsbedingungen

Stellenantritt

  • 1. Dezember 2025 oder nach Vereinbarung

Auskünfte erteilen

  • Herr Christian Grossniklaus, Bauverwalter, Telefon 033 826 19 11
  • Herr Hans Ulrich Vögeli, Gemeinderat (Vorsteher Bau), Telefon 033 826 19 11

Schriftliche oder elektronische Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Bewerbungsschreiben, Personalienblatt, Zeugnisse, Foto usw.) sind bis am Montag, 15. September 2025, an die Gemeindeschreiberei, Stabstelle Personalwesen, 3800 Unterseen, oder gemeindeschreiberei@unterseen.ch zu richten.

Gemeinderat Unterseen

Publiziert am 04.09.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Beausite Park Hotel Wengen AG, Am Wengi 1412c, 3823 Wengen.

Projektverfasserin: ANS Architekten und Planer SIA AG, Hauptstrasse 14, 3076 Worb.

Bauvorhaben: Sanierung, Umbau und Erneuerung Hotel Beausite Park Hotel, Wengen
(Gesamtbauentscheid vom 28. April 2025).

Projektänderung: Ausbauperimeter wird verkleinert, d.h. im Bereich des Restaurants werden weniger Oberflächen saniert. Rückseitige Fassade Erdgeschoss wird nicht isoliert und der Ersatz von Fenstern wird minimiert. Drei Fenster von Nebenräumen rückseitig werden geschlossen. Brandschutzkonzept wird geändert inkl. Einfluss auf die Lage der Türen (nach Rücksprache mit der Gebäudeversicherung Bern). Beim Eingang wird anstelle der Hebebühne ein Plattformlift erstellt inkl. Rampe im Vorbereich.

Standort: Wengen, Am Wengi 1412c, Parzelle Nr. 1233, Hotelzone A, Koordinaten 2’637’247 / 1’162’053.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet: gelb und blau.

Ausnahme: Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG).

Auflage- und Einsprachefrist bis 29. September 2025.

Auflagestellen:

  • Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
  • Tourismusbüro Wengen, 3823 Wengen

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 04.09.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Leissigen, Nythartweg 1, 3706 Leissigen.

Projektverfasserin: Kellerhals + Haefeli AG, Kapellenstrasse 22, 3011 Bern.

Bauvorhaben: Sanierung Quelle Ried; Erstellen einer Baupiste, eines Materialplatzes und eines Installationsplatzes.

Standort: Ried, Parzellen Nrn. 19 und 601, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’625’499 / 1’166’222.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereiche S1, S2 und S3.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Eingriffe in geschützte Tiere und Pflanzen (Art. 18 ff. NHG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 29. September 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Leissigen, 3706 Leissigen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Gestützt auf Artikel 97 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (LwG) sind die aufgrund der Gesetzgebung über den Natur- und Heimatschutz, den Umweltschutz und die Wanderwege legitimierten Organisationen zur Einsprache berechtigt.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 04.09.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Beatushöhlen Genossenschaft, Staatsstrasse 30, 3800 Sundlauenen.

Projektverfasserin: Ingenieurbüro Sterchi GmbH, Bohnerenstrasse 14, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Erstellen eines Erlebnis-/Themenweges mit vier Stationen zu geologischen Themen; Sanierung der Wanderwegabschnitte.

Standort: Beatushöhlen, Sundlauenen, Parzelle Nr. 244, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’626'710 / 1’170'550 (Beginn Themenweg Ost); 2’626'313 / 1’170'400 (Beatushöhlen Ost).

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet: unbestimmt.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
  • Nichtforstliche Kleinbaute im Wald (Art. 14 WaV)
  • Technische Eingriffe in Lebensräume geschützter Pflanzen (Art. 18 ff. NHG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 29. September 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 04.09.2025

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