Verwaltungskreis Interlaken-Oberhasli (100+)

Baupublikation

Gesuchsteller: Eliane und Samuel Meichtry, Untere Lenge Streich 1, 3812 Wilderswil.

Projektverfasserin: Teuscher Bauleitungen GmbH, Manuela Teuscher, Stegmatte 224, 3816 Lütschental.

Bauvorhaben: Asphaltieren des bestehenden Vorplatzes, Neueindeckung des bestehenden Scheunendaches mit Blech.

Standort Wilderswil: Untere Lenge Streich 1, Wilderswil, Parzelle Nr. 758, Koordinaten 2’632’277 / 1’168’979.

Standort Matten: Untere Lenge Streich 1, Matten, Parzelle Nr. 104, Koordinaten 2'632’241 / 1'168'993.

Zone: Landwirtschaftszone.

Gewässerschutzzone: A

Bauinventar: nicht inventarisiert.

Beantragte Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand, Art. 24 GBR / Art. 81 SG.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances

Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Juni 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 15.05.2026

Schwellenkorporation

Mitgliederversammlung

Montag, 22. Juni 2026, 19.00 Uhr im Kongress-Saal in Beatenberg

Traktanden

  1. Rechnung 2025
    1. Jahresrechnung 2025 / Genehmigung
  2. Budget 2027
    1. Tellenanlage von 0.4 % / Genehmigung
    2. Mindestbeitrag Schwellentelle Fr. 10.– / Genehmigung
    3. Budget 2027 / Genehmigung
  3. Finanzplan 2027–2031 / Orientierung
  4. Wahlen
    Wahl neuer Präsident
    Wahl neues Vorstandsmitglied
  5. Orientierung: laufende Projekte
  6. Verschiedenes

Öffentliche Aktenauflage

Die Unterlagen zu Ziffer 1, 2 und 3 können ab 22. Mai 2026 bei der Gemeindeverwaltung Beatenberg eingesehen werden.

Die Unterlagen stehen auch auf der Webseite www.beatenberg.ch zur Verfügung.

Das Protokoll der Mitgliederversammlung vom 22. Juni 2026 liegt in der Zeit vom 6. Juli bis 7. August 2026 auf der Gemeindeverwaltung Beatenberg öffentlich zur Einsichtnahme auf. Während dieser Frist kann beim Vorstand der Schwellenkorporation, p. A. Urs Zimmermann, Präsident, Waldeggstrasse 17, 3803 Beatenberg, schriftlich Einsprache erhoben werden.

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen – Wahlen 10 Tage – nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49 a Gemeindegesetz GG, Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Zu dieser Versammlung sind alle beitragspflichtigen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer der Gemeinde Beatenberg gemäss Art. 8 Organisationsreglement der Schwellenkorporation freundlich eingeladen.

Beatenberg, 15. Mai 2026

Der Vorstand der Schwellenkorporation Beatenberg

Publiziert am 15.05.2026

Burgergemeinde

Ordentliche Burgerversammlung 

Freitag, 19. Juni 2026, im Anschluss an die Gemeindeversammlung

Traktanden

  1. Jahresrechnung 2025
    1. Nachkredite, Genehmigung 
    2. Jahresrechnung, Genehmigung
  2. Orientierungen
  3. Verschiedenes

Protokollauflage

Das Protokoll dieser Versammlung wird vom 26. Juni 2026 an 30 Tage bei der Gemeindeverwaltung Saxeten zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegen. Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich beim Burgerrat einzureichen.

Saxeten, 15. Mai 2026

Der Burgerrat

Publiziert am 15.05.2026

Einwohnergemeinde

Sprechstunde des Gemeinderats

Haben Sie ein Anliegen, das Sie persönlich mit dem Ressortvorsteher Bildung besprechen möchten?

Gerne steht Ihnen Gemeinderat Andreas Ritschard am Montag, 1. Juni 2026, von 16.00 bis 18.00 Uhr im Gemeindehaus Interlaken für einen Austausch zu Anliegen, Fragen und Vorschlägen im Bereich Bildung zur Verfügung.

Bitte melden Sie sich vorgängig bei der Gemeindeschreiberei, Telefon 033 826 51 41, für die Sprechstunde an. Die weiteren Sprechstundentermine des Gemeinderats finden Sie unter www.interlaken-gemeinde.ch.

Einwohnergemeinde Interlaken

Publiziert am 15.05.2026

Schwellenkorporation

Korporationsversammlung

Dienstag, 19. Mai 2026, 20.00 Uhr im Sporthotel Alpenrose Habkern

Traktanden

  1. Protokoll der Korporationsversammlung vom 18. November 2025
  2. Rechnung 2025
  3. Abrechnung Verpflichtungskredit / Ersatz Forstfahrzeug
  4. Orientierungen
  5. Verschiedenes

Aktenauflage

Das Protokoll der Korporationsversammlung vom 18. November 2025 liegt 30 Tage vor der Versammlung zur öffentlichen Einsichtnahme bei der Gemeindeverwaltung Habkern auf.

Nach der Versammlung wird ein Apéro offeriert.

Habkern, 12. April 2026

Die Schwellenkommission Habkern

Publiziert am 15.05.2026

Besetzerschaft Wärgistal

Obligatorischer Tagwann

Samstag, 23. und 30. Mai 2026, mit dem üblichen Werkzeug um 9.00 Uhr im Bidem

Einer davon ist obligatorisch. Die Hagpflichtigen werden ersucht, ihren Hag bis spätestens eine Woche vor dem Bestossen des jeweiligen Lägers zu erstellen, sonst wird er auf Kosten des Eigentümers erstellt.

Die Pfander

Publiziert am 15.05.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Alpinice Bauplanung AG, Sandweg 1, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Umlegung Faulhornweg.

Standort: Faulhornweg, Bim obren Hüs, Parzellen Nrn. 290, 892, 5090, 5326, 5327, 5420, 5442 und 3290, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’646’510 / 1’165’440.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich üB und Au.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
  • Waldrodung und Ersatzaufforstung (Art. 5 bis 7 WaG, Art. 5 ff. WaV und Art. 19 KWaG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Juni 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung / Markierung sowie auf die Amts- und Fachberichte verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 15.05.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: City West Immobilien AG, Bahnhofstrasse 37, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Bärtschi Variohaus AG, Leimbachgasse 8, 3714 Frutigen.

Bauvorhaben: Neubau Doppel-Einfamilienhaus mit zwei Wohnungen und innen liegender Wärmepumpe; Nutzung der beiden Wohnungen als Erstwohnung oder einer Erstwohnung gleichgestellten Wohnung (Gesamtbauentscheid vom 21. März 2023). Verlängerung der Geltungsdauer um zwei Jahre.

Standort: Bützige, Parzellen Nrn. 490 und 509, Wohnzone W2, Koordinaten 2’627’990 / 1’167’790.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.

Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Juni 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Därligen, Chrützweg 2, 3707 Därligen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen gegen die Verlängerung der Geltungsdauer sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mailadresse angeben).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 15.05.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Ursula und Daniel Binder, Roossi 1371, 3823 Wengen.

Projektverfasserin: Universal Gebäudemanagement AG, Untere Bönigstrasse 5, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Umbau / Ausbau Hotel Alpenrose, Wengen: Ausbau Dachgeschoss mit zusätzlichen Zimmern; Anpassung an die aktuellen Brandschutzanforderungen; Umgestaltung Toilettenanlage im Erdgeschoss; Umgestaltung der Lingerie. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 120 Sitzplätze innen und 10 Sitzplätze auf der Terrasse (unverändert), 39 Gästezimmer mit 75 Gästebetten im Hotel Alpenrose, Rossi 1371 (bisher 38 Gästezimmer mit 72 Gästebetten), 2 Gästezimmer mit 4 Gästebetten im Chalet Rossen, Roossi 1371C (unverändert), 4 Wohnungen mit 11 Gästebetten im Chalet Erika AG, Am Acher 1371E (unverändert); Öffnungszeiten: täglich bis 0.30 Uhr (unverändert).

Standort: Roossi 1371, Wengen, Parzelle Nr. 1670, Hotelzone A, Koordinaten 2’637’044 / 1’161’355.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Juni 2026.

Auflagestellen:

  • Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
  • Tourismusbüro Wengen, 3823 Wengen

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 15.05.2026

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Blue Quai GmbH, Dorfstrasse 11, 3706 Leissigen.

Bauvorhaben: Ersatz Foodtruck durch Topbox-Modul für den Betrieb «Ahoi Brienz» an Ort und Stelle; Sitzplätze und Öffnungszeiten unverändert.

Standort: Quai Brienz 1, Parzelle Nr. 1329, Zone: Uferschutzplan 2, Freifläche nach SFG, Sektor F1 (Quaianlage), Baubereich 3, Koordinaten 2’645’801 / 1’178’281.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au

Ausnahmen:

  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)

Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Juni 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profilierung / Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 15.05.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Projektverfasser: Bauverwaltung Wilderswil, Beat Dinkel, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Bauvorhaben: Erstellung neuer Zaun Tagesschule und Wiederaufbau Zaun Bahnseite.

Standort: Allmendstrasse 2, Parzelle Nr. 5, Zone für öffentliche Nutzung A «Schulhaus», Koordinaten 2’633’011 / 1’168’242.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, ISOS-Gebiet.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Juni 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 15.05.2026

Baupublikation

Gesuchstellerin: Emma Prince, Mühlenenstrasse 6, 3812 Wilderswil.

Bauvorhaben: Bau einer Aufdach Solaranlage, Einbau neues Fenster in der Südfassade, Umnutzung Wohnung im Erdgeschoss zu einer Zweitwohnung (Einliegerwohnung).

Standort: Mühlenenstrasse 6, Wilderswil, Parzelle Nr. 678, Koordinaten 2’632’484 / 1’167’825.

Zone: Kernzone.

Gewässerschutzzone: A.

Bauinventar: Erhaltenswert, K-Objekt, Baugruppe C (Wilderswil, Mühlenen).

Beantragte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?

Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Juni 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Wilderswil

Publiziert am 15.05.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Ryf Christoph und Céline, Steingrubenweg 91, 3095 Spiegel.

Projektverfasserin: BauHerren GmbH, Bottigenstrasse 398, 3020 Bern.

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort: Salzmannseggstrasse 31, Parzelle Nr. 3362, Koordinaten 2’644’819 / 1’164’119.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/279600

Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Juni 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 11. Mai 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 15.05.2026

Burgergemeinde

Ordentliche Versammlung

Montag, 29. Juni 2026, 20.00 Uhr im Gemeindehaus

Traktanden

  1. Protokoll vom 3. Dezember 2025
  2. Rechnung 2025
  3. Verschiedenes

Hofstetten, 6. Mai 2026

Der Burgerrat

Publiziert am 15.05.2026

Einwohnergemeinde

Beschlüsse des Grossen Gemeinderats 

Der Grosse Gemeinderat hat am 5. Mai 2026 folgende Beschlüsse gefasst:

Änderung Reglement über die Mehrwertabgabe (MWAR) 

Die Änderung von Artikel 3 des Reglements über die Mehrwertabgabe (MWAR) vom 2. Mai 2017 wird mit Inkrafttreten auf den 1. Juli 2026 genehmigt.

Motion Schütz/Balmer, Wiedereinführung der Schulkommission, Beantwortung 

Die Motion Schütz/Balmer, Wiedereinführung der Schulkommission, wird nicht erheblich erklärt.

Postulat Romang, Biodiversität, zweite Fristverlängerung 

Die Fristverlängerung für die Beantwortung des Postulats Romang, Biodiversität, wird abgelehnt. 

Rechtsmittel

Gegen die obigen Beschlüsse kann beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, innert dreissig Tagen ab der vorliegenden Publikation Beschwerde eingereicht werden.

Publiziert am 15.05.2026

Einwohnergemeinde

Gemeindeversammlung

Dienstag, 16. Juni 2026, 20.00 Uhr in der Mehrzweckhalle Hofstetten

Traktanden

  1. Jahresrechnung 2025
    1. Kenntnisnahme der Nachkredite
    2. Genehmigung der Jahresrechnung 2025
  2. Kreditbewilligung Sanierung Wasserreservoir Breitenberg
  3. Beratung und Beschlussfassung über eine Änderung des Personalreglements
  4. Brienzer Wildbäche; Genehmigung Aufgabenübertragungsreglement
  5. Verschiedenes

Auflage

Die Unterlagen zu den Traktanden 3 und 4 liegen gemäss Art. 54 Gemeindegesetz während 30 Tagen vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung öffentlich zur Einsicht auf.

Über die Geschäfte der Gemeindeversammlung wird spätestens 10 Tage vor dem Versammlungstermin eine Informationsschrift an alle Haushalte versandt. Die Unterlagen können ab diesem Zeitpunkt auch unter www.hofstetten-ballenberg.ch eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung sind innert 30 Tagen nach der Versammlung (in Wahlsachen innert 10 Tagen) schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Alle Stimmberechtigten und Gäste sind zur Teilnahme an der Gemeindeversammlung freundlich eingeladen.

Hofstetten, 11. Mai 2026

Gemeinderat Hofstetten

Publiziert am 15.05.2026

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten über Pfingsten

Die Schalter- und Telefondienste der Einwohnergemeinde Hofstetten bleiben über Pfingsten wie folgt geschlossen: 

  • Montag, 25. Mai 2026, ganzer Tag geschlossen

Ab Dienstag, 26. Mai 2026, gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten.

Wir wünschen Ihnen ein schönes Pfingstwochenende und danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Gemeindeverwaltung Hofstetten

Publiziert am 15.05.2026

Konkursamt Oberland

Auflage Kollokationsplan und Inventar

Ausgeschlagene Erbschaft des Lüthi Kurt, geb. 1. März 1940, von Linden BE, 3800 Matten bei Interlaken, ZA: Alters- und Pflegeheim Eiche, Schulgässli 51A, 3812 Wilderswil, verstorben am 28. November 2023.

Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage.

Ablauf der Frist: 2. Juni 2026.

Auflagefrist Inventar: 10 Tage.

Ablauf der Frist: 23. Mai 2026.

Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 13. Mai 2026.

Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland

Publiziert am 15.05.2026

Besetzerschaft Bach

Gemeiner Tagwann

Samstag, 23. und 30. Mai 2026, um 9.00 Uhr im Holenwang. Einer der drei ist obligatorisch. Die Hagpflichtigen werden ersucht, bis Samstag, 30. Mai, den Hag Dürrenberg–Holenwang–Nodhalten instand zu stellen und mit Namen zu kennzeichnen, sonst wird er auf Kosten des Eigentümers erstellt.

Die Pfander

Publiziert am 15.05.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Künzi Zurbuchen Immobilien AG, Hauptstrasse 1, 3812 Wilderswil.

Projektverfasserin: Schmocker Immobilien GmbH, Lanzenen 26a, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Abbruch und Neubau Unterstand.

Standort: Scheidgasse 30a, Parzelle Nr. 1103, Koordinaten 2'631'295 / 1'170'570.

Zone: Wohnzone W3, Dorfzone.

Gewässerschutzbereich: Au.

Schutzperimeter: Ortsbildschutzgebiet A – III Dorf Inderlappen, Ortsbildschutzgebiet B.

Ausnahmen: Art. 30 Abs. 1 GBR betreffend Unterschreitung Gebäudeabstand.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Juni 2026.

Es wird auf die Gesuchakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938

Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Unterseen, 11. Mai 2026

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 15.05.2026

Gemischte Gemeinde

Protokollauflage

Gestützt auf Art. 68 Abs. 1 des Organisationsreglements (OgR) der Gemischten Gemeinde Brienzwiler liegt das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 8. Mai 2026 während 30 Tagen ab Freitag, 15. Mai 2026, bei der Gemeindeverwaltung Brienzwiler öffentlich auf. Das Protokoll kann ebenfalls auf www.brienzwiler.ch eingesehen werden.

Während der Auflage kann beim Gemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über Einsprachen und genehmigt das Protokoll (Art. 68 Abs. 3 OgR).

Der Gemeindeschreiber

Publiziert am 15.05.2026

Burgergemeinde Ringgenberg-Goldswil

Ordentliche Frühjahrsgemeindeversammlung

Mittwoch, 17. Juni 2026, 20.15 Uhr im Gemeindehaus Goldswil

Traktanden

  1. Genehmigung Jahresrechnung 2025 und Bewilligung Nachkredite
  2. Revision Personal- und Entschädigungsreglement
  3. Einburgerungen
  4. Burgernutzen, neue Nutzungsberechtigte
  5. Orientierungen
  6. Verschiedenes

Anmeldung Burgernutzen

Wer sich neu zum Bezug des Burgernutzens berechtigt fühlt, hat sich bis am 17. Juni 2026 bei der Burgerverwaltung, Lengenmattenweg 16, 3852 Ringgenberg, schriftlich anzumelden.

Bezugsberechtigt ist, wer zu Beginn des Nutzungsjahres das Burgerrecht der Burgergemeinde Ringgenberg Goldswil besitzt, das 18. Altersjahr zurückgelegt hat sowie seit drei Monaten in der Gemeinde Ringgenberg seine Schriften hinterlegt hat.

Aktenauflage

Die Unterlagen zu den Traktanden Nrn. 1 und 2 liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Ringgenberg öffentlich auf. Zudem können diese Akten am Mittwoch, 3. Juni 2026, 16.30–18.00 Uhr bei der Burgerverwaltung eingesehen werden. Die Unterlagen sind ebenfalls auf www.bgrigo.ch einsehbar.

Protokoll

Das Protokoll der Versammlung vom 13. Dezember 2025 lag 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf. Es gingen keine Einsprachen oder Beschwerden dagegen ein. Der Burgerrat hat das Protokoll am 11. Februar 2026 genehmigt.

Das Protokoll der Versammlung vom 17. Juni 2026 liegt 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen auf der Gemeindeverwaltung Ringgenberg öffentlich auf. Zusätzlich kann dieses am Donnerstag, 2. Juli 2026, 16.30–18.00 Uhr bei der Burgerverwaltung eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlagen, einzureichen (Art. 60 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Alle Stimmberechtigten und Gäste sind zu dieser Versammlung herzlich eingeladen.

Ringgenberg, 6. Mai 2026

Der Burgerrat

Publiziert am 15.05.2026

Schwellenkorporation

66. Ordentliche Versammlung

Montag, 22. Juni 2026, 20.00 Uhr im Mehrzweckgebäude Lütschental

Traktanden

  1. Protokoll der ordentlichen Hauptversammlung vom 23. Juni 2025
  2. Jahresbericht 2025
  3. Jahresrechnung 2025
  4. Budget 2027 und Tellansatz 2027
  5. Wahlen informativ
  6. Verschiedenes

Die Unterlagen zu den Traktanden Nrn. 1, 3 und 4 liegen 30 Tage vor der Versammlung während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Lütschental zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind schriftlich und begründet innert 30 Tagen (bei Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Eingeladen und stimmberechtigt sind alle in der Gemeinde Lütschental schwellenpflichtigen Grundeigentümer.

Lütschental, 21. April 2026

Der Vorstand

Publiziert am 15.05.2026

Schwellenkorporation Aareboden

Ordentliche Mitgliederversammlung

Donnerstag, 18. Juni 2026, 20.00 Uhr im grossen Sitzungszimmer Gemeindeverwaltung Brienz

Traktanden

  1. Genehmigung Protokoll der Mitgliederversammlung vom 10. Dezember 2025
  2. Jahresbericht 2025 des Präsidenten
  3. Genehmigung Jahresrechnung 2025
  4. Kenntnisnahme Verpflichtungskreditabrechnung Anschaffung Agrar-Saug-Druckfass 6000
  5. Kenntnisnahme Verpflichtungskreditabrechnung Anschaffung Druckfass 6500
  6. Orientierungen
    1. Schlachthaus
  7. Verschiedenes

Gegen die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sowie bei inhaltlichen als auch bei Verfahrensrügen kann gestützt auf Art. 60, 63 und 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden.

Rügepflicht: Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Mitgliederversammlung ist gemäss Art. 49a Gemeindegesetz sofort zu beanstanden.

Brienz, 7. Mai 2026

Schwellenkorporation Aareboden

Publiziert am 15.05.2026

Schwellenkorporation

Ordentliche Mitgliederversammlung

Donnerstag, 25. Juni 2026, 20.00 Uhr im Gemeindehaus Dindlen

Traktanden

  1. Protokoll der Mitgliederversammlung vom 18. Dezember 2025
  2. Jahresbericht 2025 des Schwellenmeisters
  3. Genehmigung Jahresrechnung 2025
  4. Ersterfassung Schutzbautenmanagement, Genehmigung Verpflichtungskredit
  5. HWS Bachtalen/Dornigräbli, Abrechnung Verpflichtungskredit
  6. Orientierung Projekte
  7. Verschiedenes

Gegen die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sowie bei inhaltlichen als auch bei Verfahrensrügen kann gestützt auf Art. 60, 63 und 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden.

Rügepflicht: Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Mitgliederversammlung ist gemäss Art. 49a Gemeindegesetz sofort zu beanstanden.

Brienz, 7. Mai 2026

Schwellenkorporation Brienz

Publiziert am 15.05.2026

Einwohnergemeinde

Sperrung Bogenbrücke beim EWL in Stechelberg

Wegen Sanierungsarbeiten ist die Fussgängerbrücke beim EWL in Stechelberg wie folgt gesperrt:

  • 18. bis 31. Mai 2026

Bitte beachten Sie die Signalisationen vor Ort.

Vielen Dank für die Kenntnisnahme und das Verständnis.

Einwohnergemeinde Lauterbrunnen

Publiziert am 15.05.2026

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Bauherrschaft: Mathias und Milena Trachsel, Glyssibachweg 10, 3855 Brienz.

Projektverfasserin: Houseler AG, Marianne Imesch, Museumsstrasse 31, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Umbau und Erweiterung Wohnhaus.

Standort: Gemeinde Brienz, Glyssibachweg 10, Parzelle Nr. 3052.

Zone: Wohnzone 2 (W2).

Hinweis: Die Gemeinde Brienz unterliegt der Zweitwohnungsgesetzgebung (ZWG).

Nutzung: Erstwohnungen.

Gewässerschutzbereich: Au.

Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Juni 2026.

Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG). Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 15.05.2026

Besetzerschaft Grindel

Gemeiner Tagwann

16. Mai und 23. Mai 2026,  9.00 Uhr im Unter Läger

Die Hagpflichtigen werden ersucht , ihren Hag rechtzeitig in guten Stand zu stellen, und am Anfang und Ende mit Namen gut zu kennzeichnen.

Der Hag muss eine Woche vor Bestossen der Läger erstellt sein, sonst wird er auf Kosten des Plichtigen ausgeführt.

Die Pfander

Publiziert am 15.05.2026

Schwellenkorporation

Nachkredit zu gebundenen Ausgaben 

Der Vorstand der Schwellenkorporation Lütschental hat an seiner Sitzung vom 21. April 2026 in Anwendung von Art. 24 Abs. 1 des Organisationsreglements folgende Nachkredite zu gebundenen Ausgaben beschlossen:

Konto 7410.3142.01 Unterhalt Wasserbauten: Fr. 78'164.55

Im Budget 2025, welches im Frühjahr 2024 verabschiedet wurde, war ein Betrag von Fr. 10'000.– eingestellt. Aufgrund des Unwetters vom August 2024 fielen dringliche, zwingende Ausgaben von Fr. 88'164.55 an.

Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund von Art. 24 Abs. 2 des Organisationsreglements, wonach gebundene Nachkredite zu veröffentlichen sind, wenn der Gesamtkredit die ordentliche Kreditzuständigkeit des Vorstands für neue Ausgaben übersteigt.

Gegen diesen Beschluss kann gemäss den Bestimmungen des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden.

Publiziert am 15.05.2026

Konkursamt Oberland

Konkurspublikation / Schuldenruf

Summarisches Verfahren nach Art. 231 SchKG

Ausgeschlagene Erbschaft der Riva Theresia Maria, geb. 3. Juni 1946, von Wohlen bei Bern, Altersheim, Schmockenstrasse 235, 3803 Beatenberg, verstorben am 23. Februar 2026.

Datum der Konkurseröffnung: 5. Mai 2026.

Eingabefrist bis 13. Juni 2026.

Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 13. Mai 2026.

Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland

Publiziert am 15.05.2026

Baupublikation

Gesuchsteller und Projektverfasser: Roth Hans, Martin Daniel und Martin Jean-Jacques, vertreten durch Roth Hans, Fahrweidstrasse 20b, 8951 Fahrweid.

Bauvorhaben: Dachumdeckung Wohnhaus (Ersatz Schindeln durch Ziegel).

Standort: Fässlerstutz 5, Parzelle NR. 2371, Koordinaten 2’643’550 / 1’164’420.

Nutzungszone: Landwirtschaftszone.

Schutzobjekt: Erhaltenswertes Objekt.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: Au.

Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/268094

Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Juni 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 8. Mai 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 15.05.2026

Ref. Kirchgemeinde

Ordentliche Kirchgemeindeversammlung

Sonntag, 14. Juni 2026, 11.00 Uhr

Traktanden

  1. Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 16. November 2025
  2. Rechnung 2025, Genehmigung
  3. Jahresbericht 2025 des Pfarrers
  4. Orientierungen
  5. Verschiedenes

Die Unterlagen zu den Traktanden 1 und 2 können im Pfarrhaus eingesehen werden. Die Versammlung beginnt nach dem Gottesdienst um 11.00 Uhr.

Alle Stimmberechtigten der ref. Kirchgemeinde Beatenberg sind herzlich eingeladen, an der Versammlung teilzunehmen.

Beatenberg, im Mai 2026

Der Kirchgemeinderat

Publiziert am 15.05.2026

Einwohnergemeinde

Sonderabfallsammlung vom Samstag, 23. Mai 2026, 8.00–11.30 Uhr

In diesem Jahr findet wiederum ein Sammlungstag für Sonderabfälle statt. Putzmittel, Farben, Medikamente und andere Chemikalien können abgegeben werden. Die Sammlung ist ausschliesslich für private Haushalte in der Gemeinde Grindelwald bestimmt und findet zur angegebenen Zeit im Entsorgungshof, Tschingeleystrasse 23, 3816 Burglauenen, statt.

Publiziert am 15.05.2026

Baupublikation

Gesuchstellerin: Erbengemeinschaft Brawand Hansueli, vertreten durch kolb+walther AG, Dorfstrasse 18, 3818
Grindelwald.

Projektverfasserin: kolb+walther AG, Dorfstrasse 18, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Dachsanierung Wohnhaus, Ersatz Eternit durch Prefa.

Standort: Schwendistrasse 3, Parzelle Nr. 1060, Koordinaten 2’643’257 / 1’164’537.

Nutzungszone: Wohn- und Arbeitszone WA2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: Au.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/281306

Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Juni 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 6. Mai 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 15.05.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Hofer Marco, vertreten durch Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Projektänderung – Anpassungen Grundriss, Fassaden, Umgebung und Werkleitungen, Einbau Kaminofen EG.

Standort: Endweg 32,  Parzelle Nr. 2340, Koordinaten 2’645’278 / 1’163’709.

Nutzungszone: Wohnzone W3.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/278343

Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Juni 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 7. Mai 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 15.05.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Bank EKI Genossenschaft, Rosenstrasse 1, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: L2A Architekten AG, Untere Gasse 4, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Aufhebung der zwei Wohnungen im 3. OG; Umnutzung 3. und 4. OG als Büroräumlichkeiten; Erweiterung der Fassade auf der Ostseite; Montage einer PV-Anlage; Installation einer Klimaanlage.

Standort: Rosenstrasse 3, Parzelle Nr. 1810.

Nutzungszone: Mischzone MK 4.

Schutzzone: Ortsbildgestaltungsbereich, Baugruppe D.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Juni 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 15.05.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Michael Elsässer, Waldriedstrasse 30, 3074 Muri.

Projektverfasserin: Müller Holzbau Wengen GmbH, Flühlenboden 1438v, 3823 Wengen.

Bauvorhaben: Sanierung und Herrichtung des Innenraums mit einer neuen Fassadenöffnung im Erdgeschoss an der Südfassade. Erweiterung durch einen Anbau im Erdgeschoss an der Ostfassade. Demontage, Versetzen und Wartung des bestehenden Öltanks ausserhalb des Gebäudes.

Standort: Wengen, Am Lehn, Gebäude Nr. 1308a, Parzelle Nr. 2214, Koordinaten 2'637'369.47 / 1'161316.59, Wohnzone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: keine.

Auflagestellen:

  • Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
  • Tourismusbüro Wengen, 3823 Wengen

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 18. Mai bis 16. Juni 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 15.05.2026

Schwellenkorporation

Ordentliche Mitgliederversammlung

Montag 15. Juni 2026, um 20.00 Uhr, im Singsaal Turnhalle Bettenried

Traktanden

  1. Protokoll der Mitgliederversammlung vom 16. Juni 2025
  2. Genehmigung Jahresrechnung 2025
  3. Festlegen Tellansatz 2027
  4. Beschluss Budget 2027
  5. Kenntnisnahme Kreditabrechnung Hochwasserschutz Eybach
  6. Wahlen, Präsident Neuwahl, 3 Mitglieder Vorstand Wiederwahl
  7. Projekt Fischgängigkeit am Eybach, Projektgenehmigung und Kreditbeschluss
  8. Beschluss Änderungen 2026 Organisationsreglement 2020
  9. Verschiedenes

Gegen Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen, bei Wahlen innert 10 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Interlaken schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden. 

Alle im Kataster von Leissigen eingetragenen beitragspflichtigen Grundeigentümer/-innen und Werkeigentümer/-innen, sind stimmberechtigt und zur Versammlung freundlich eingeladen.

Leissigen, 20. April 2026

Vorstand Schwellenkorporation Leissigen

Publiziert am 15.05.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Jarmicki Barbara-Gisela, Kupfergasse 50, 3800 Matten.

Projektverfasserin: bau-admin.ch / mian AG, Antonella Piro, Im Talacher 17, 8306 Brüttisellen.

Bauvorhaben: Ersatz der alten Elektroheizung durch eine aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe.

Standort: Kupfergasse 50, 3800 Matten, Parzelle Nr. 1043, Koordinaten 2'633’137 / 1’170’123.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Hinweis: Naturgefahrengebiet mit mittlerer Gefährdung, Wasser.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.

Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Juni 2026.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwashrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 15.05.2026

Einwohnergemeinde

Fundbüro

In der Gemeinde Ringgenberg werden immer wieder einige Gegenstände verloren oder liegen gelassen. Vieles hat einen persönlichen oder materiellen Wert, und die betroffene Person ist dankbar, den verlorenen Gegenstand wieder zurückzuerhalten.

Was Sie beachten sollten, wenn Sie etwas gefunden haben:

  • Die Finderin oder der Finder ist verpflichtet, die gefundenen Artikel im Fundbüro der Gemeinde Ringgenberg abzugeben.
  • Die Finder haben ein Recht auf einen Finderlohn oder auf die Fundsache selbst, falls die Besitzerin oder der Besitzer sich nicht innerhalb von 5 Jahren gemeldet hat.
  • Der Fundgegenstand wird nach Ablauf dieser Frist gegen eine Aufbewahrungsgebühr von Fr. 10.– gemäss Gebührenreglement der Gemeinde Ringgenberg der Finderin oder dem Finder überlassen.
  • Persönliche Gegenstände wie Schlüssel usw. werden nicht dem Finder überlassen. Haben die Finder kein Interesse an den Fundgegenständen, werden Sie wo möglich einer gemeinnützigen Institution übergeben.

Wenn Sie etwas verloren haben:

  • Die Mitarbeitenden des Fundbüros benachrichtigen Sie, sofern die Fundsache eindeutig identifiziert werden kann.
  • Verloren gegangene Gegenstände können Sie beim Fundbüro melden. Sobald Ihr Gegenstand gefunden wird, werden Sie benachrichtigt.
  • Nicht abgeholte und nicht vermittelbare Schlüssel werden nach Ablauf von 5 Jahren vernichtet.

Gemeindeverwaltung Ringgenberg

Publiziert am 15.05.2026

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten über Pfingsten 2026

Die Gemeindeverwaltung bleibt über Pfingsten und somit am Montag, 25. Mai 2026, den ganzen Tag geschlossen. Ab Dienstag, 26. Mai 2026, sind wir gerne wieder zu den gewohnten Schalteröffnungszeiten für Sie da.

Besten Dank für die Beachtung und Kenntnisnahme.

Gemeindeverwaltung Schwanden

Publiziert am 15.05.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Ruth Widl Studer, Lerchenweg 22, 5616 Meisterschwanden.

Projektverfasser: deniz özdemir architekt ma fh sia, Hauptstrasse 227, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Anbau Carport an der Ostseite sowie energietechnische Sanierung von Fassade, Fenster, Dach und Heizung.

Standort: Stadtfeldstrasse 17, Parzelle Nr. 1517, Koordinaten 2'630'544 / 1'170'789.

Zone: Wohnzone W2.

Gewässerschutzbereich: Au.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Juni 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938

Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Unterseen, 6. Mai 2026

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 15.05.2026

Einwohnergemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung

Montag, 15. Juni 2026, 19.00 Uhr im Mehrzwecksaal, Allmendstrasse 2a

Traktanden

  1. Jahresrechnung 2025:
    1. Genehmigung der Erfolgsrechnung 2025 der Einwohnergemeinde Wilderswil mit einem Ertragsüberschuss im Gesamthaushalt von Fr. 43'696.11
    2. Genehmigung der Investitionsrechnung 2025 der Einwohnergemeinde Wilderswil mit Nettoinvestitionen von Fr. 4'582'187.12
  2. Kenntnisnahme von Kreditabrechnungen:
    • Tagesschule/Kindergarten: Ersatzneubau Tagesschule und Neubau Kindergarten, Verpflichtungskredit
  3. Gemeindebetriebe: Sanierung Aegertzaunstrasse/Aegertzaunweg (Wasser, Abwasser, Elektrizität, Strasse), Bewilligung eines Verpflichtungskredits von Fr. 967'000.–
  4. Orientierungen
  5. Verschiedenes

Es liegt zur Einsichtnahme öffentlich auf:

  • 10 Tage vor der Versammlung in der Finanzverwaltung die Jahresrechnung 2025 (Traktandum Nr. 1)

Teilnahme und Stimmrecht

Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Wilderswil Wohnsitz haben, sind zu dieser Gemeindeversammlung freundlich eingeladen.

Rechtsmittel

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Artikel 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Wilderswil, 11. Mai 2026

Gemeinderat Wilderswil

Publiziert am 15.05.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Eigentümergemeinschaft Rothornstrasse 17, Rothornstrasse 17, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Tschiemer & Schenkel AG, Hauptstrasse 55, 3800 Matten b. Interlaken.

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe; Rückbau Öltank im UG; Umnutzung des Tankraums zu einem Kellerraum.

Standort: Rothornstrasse 17, Parzelle Nr. 54.

Nutzungszone: Wohnzone W3.

Schutzzone/Schutzobjekt: keine.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis am 16. Juni 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 15.05.2026

Burgergemeinde

Ordentliche Burgergemeindeversammlung

Freitag, 19. Juni 2026, 20.00 Uhr im Gasthof Hirschen in Wilderswil

Traktanden

  1. Jahresrechnung 2025
    1. Genehmigung der Nachkredite
    2. Kenntnisnahme der übrigen Nachkredite und der Investitionsrechnung
    3. Genehmigung der Jahresrechnung
  2. Kenntnisnahme der Kostenabrechnung
    • Sanierung Wasserversorgung Alp Oberallmi
  3. Datenschutz
    Berichterstattung gemäss Artikel 30 Ziff. 2 des Organisationsreglements
  4. Totalrevision von Reglementen
    1. Organisationsreglement per 1. Januar 2027
    2. Spesen- und Entschädigungsreglement per 1. Januar 2027
  5. 5. Orientierungen und Verschiedenes

Öffentliche Aktenauflage

Die Akten liegen jeweils am Dienstagnachmittag von 14.00 bis 18.00 Uhr in der Burgerverwaltung Wilderswil auf.

  • Jahresrechnung 2025 (Traktandum 1), 10 Tage vor der Versammlung
  • Organisationsreglement per 1. Januar 2027 (Traktandum 4a), 30 Tage vor der Versammlung
  • Spesen- und Entschädigungsreglement per 1. Januar 2027 (Traktandum 4b), 30 Tage vor der Versammlung
  • das Protokoll vom 19. Juni 2026, 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen die Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Protokoll der Versammlung vom 12. Dezember 2025

Das Protokoll lag vierzehn Tage nach der Versammlung während dreissig Tagen vom 27. Dezember 2025 bis 25. Januar 2026 in der Burgerverwaltung an der Kirchgasse 31 in Wilderswil zur Einsichtnahme öffentlich auf. Es gingen keine Einsprachen ein. Der Burgerrat genehmigte das Protokoll an seiner Sitzung vom 28. Januar 2026.

Alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger sind zur Teilnahme an der Versammlung freundlich eingeladen. Im Anschluss der Versammlung wird ein Essen offeriert.

Wilderswil, 5. Mai 2026

Der Burgerrat

Publiziert am 15.05.2026

Röm.-kath. Kirchgemeinde

Kirchgemeindeversammlung

Donnerstag, 18. Juni 2026, 19.30 Uhr in Brienz 

Traktanden

  1. Genehmigung Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 25. November 2025
  2. Genehmigung Jahresrechnung 2025
  3. Abschliessung Verpflichtungskredit Fernwärme Meiringen
  4. Genehmigung «Verordnung Kirchennutzung»
  5. Orientierung aus dem Kirchgemeinderat
  6. Verschiedenes

Das Protokoll vom 25. November 2025 und die Jahresrechnung 2025 sowie die «Verordnung Kirchennutzung» liegen während 30 Tagen vor der Versammlung im Sekretariat der Kirchgemeinde, Hauptstrasse 26 in Meiringen öffentlich auf.

Zu dieser Versammlung sind alle Mitglieder der röm.-kath. Kirchgemeinde Oberhasli-Brienz freundlich eingeladen. Stimm- und wahlberechtigt sind alle Katholiken ab dem 18. Altersjahr, welche seit mindestens drei Monaten bei einer der zur röm.-kath. Kirchgemeinde Oberhasli-Brienz gehörenden Gemeinden angemeldet sind.

Anschliessend sind alle Teilnehmer/-innen herzlich zum Apéro eingeladen.

Der Kirchgemeinderat

Publiziert am 15.05.2026

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Bauherrschaft: Andreas Jäggi und Sepp Prem, Friedegg 703A, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Wiederaufbau des Schopfs Nr. 28b und des Dachs des Dörrofenhauses sowie Montage einer aussen aufgestellten Wärmepumpe (wie Bestand vor Unwetter Milibach).

Standort: Gemeinde Brienz, Steinerstrasse 26, Parzelle Nr. 1455.

Zone: Landwirtschaftszone (LWZ).

Schutzbereich: Au.

Ausnahme: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).

Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Juni 2026.

Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 15.05.2026

Einwohnergemeinde

Gemeindeverwaltung geschlossen

Die Gemeindeverwaltung bleibt heute Freitag, 15. Mai 2026, den ganzen Tag geschlossen. Ab Montag, 18. Mai 2026, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.

Gemeindeverwaltung Bönigen

Publiziert am 15.05.2026

Gemeindeverband für die Erhaltung der Wälder in der Region Oberland-Ost GEWO

40. Delegiertenversammlung

Donnerstag, 18. Juni 2026, 16.00 Uhr, Werkhof X-Harvester AG / BEO Wald und Holz GmbH, Beatenbergstrasse 93, Unterseen

Traktanden auf der Homepage unter www.gemeindeverband-gewo.ch

Vorstand und Geschäftsstelle GEWO

Publiziert am 15.05.2026

Stellenausschreibung

Grindelwald ist eine beliebte Tourismus-Destination im Berner Oberland mit umfassender, gut ausgebauter Infrastruktur. Die Gemeinde mit rund 4000 ständigen Einwohnern und rund 15'000 Bewohnern in der Hochsaison hat viele Attraktionen für Natur- und Sportbegeisterte zu bieten. An der Schule Grindelwald werden insgesamt 300 Schülerinnen und Schüler vom Kindergarten bis zur neunten Klasse unterrichtet.

Die Schule Grindelwald sucht infolge Pensionierung ab 1. August oder nach Vereinbarung eine/n

Schulsekretär/-in 50–60%

Ihre Aufgaben

  • Erledigung allgemeiner Schulsekretariatsarbeiten
  • erste Anlaufstelle für Lehrpersonen, Eltern und externe Stellen in administrativen Belangen
  • administrative und organisatorische Unterstützung der Schulleitung
  • Pflege und Bewirtschaftung der Schuldaten im Schulverwaltungssystem
  • Verantwortung für Kreditorenwesen sowie Mitwirkung bei der Budgetplanung und -kontrolle
  • Organisation der Schulzahnpflege sowie der schulärztlichen Untersuchungen

Anforderungen

  • kaufmännische Ausbildung oder gleichwertige Qualifikation
  • gute IT-Anwenderkenntnisse
  • strukturierte, exakte und selbstständige Arbeitsweise
  • freundliches, dienstleistungsorientiertes und sicheres Auftreten
  • hohe Diskretion und Vertrauenswürdigkeit
  • Sinn für Ordnung sowie Freude daran, Arbeitsabläufe zu verbessern

Wir bieten eine abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit in einem lebendigen Schulumfeld, enge Zusammenarbeit mit dem Schulleitungsteam, Jahresarbeitszeit mit schuljahresbedingten Schwankungen, Besoldung nach Reglement der Gemeinde im Rahmen der kantonalen Besoldungsordnung und einen gut ausgestatteten, modernen Arbeitsplatz.

Bei Fragen steht Ihnen Maja Fankhauser, Schulleiterin, Telefon 076 585 04 76, gerne zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung per E-Mail an hr@gemeinde-grindelwald.ch oder per Post an Einwohnergemeinde Grindelwald, z. H. Geraldine Gafner, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Publiziert am 15.05.2026

Konkursamt Oberland

Konkurspublikation / Schuldenruf

Summarisches Verfahren nach Art. 231 SchKG

Ausgeschlagene Erbschaft des Stähli Willi, geb. 12. April 1943, von Brienz BE, Amselweg 5, 3855 Brienz BE, verstorben am 30. Januar 2026.

Datum der Konkurseröffnung: 21. April 2026.

Eingabefrist bis 13. Juni 2026.

Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 13. Mai 2026.

Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland

Publiziert am 15.05.2026

Konkursamt Oberland

Konkurspublikation / Schuldenruf

Summarisches Verfahren nach Art. 231 SchKG

Ausgeschlagene Erbschaft des Steiner Peter, geb. 13. Mai 1953, von Ringgenberg BE, Gartenstrasse 3, 3800 Unterseen, verstorben am 3. Januar 2026.

Datum der Konkurseröffnung: 14. April 2026.

Eingabefrist bis 13. Juni 2026.

Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 13. Mai 2026.

Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland

Publiziert am 15.05.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Eliane und Samuel Meichtry, Untere Lenge Streich 1, 3812 Wilderswil.

Projektverfasserin: Teuscher Bauleitungen GmbH, Manuela Teuscher, Stegmatte 224, 3816 Lütschental.

Bauvorhaben: Asphaltieren des bestehenden Vorplatzes, Neueindeckung des bestehenden Scheunendaches mit Blech.

Standort Wilderswil: Untere Lenge Streich 1, Wilderswil, Parzelle Nr. 758, Koordinaten 2’632’277 / 1’168’979.

Standort Matten: Untere Lenge Streich 1, Matten, Parzelle Nr. 104, Koordinaten 2'632’241 / 1'168'993.

Zone: Landwirtschaftszone.

Gewässerschutzzone: A.

Bauinventar: nicht inventarisiert.

Beantragte Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand, Art. 24 GBR / Art. 81 SG.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?

Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Juni 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Wilderswil

Publiziert am 15.05.2026

Einwohnergemeinde

Altpapier- und Kartonsammlung

Mittwoch, 20. Mai 2026, ab 7.30 Uhr

Die Altpapier- und Kartonsammlung wird durch die Schule Därligen durchgeführt. Das Papier und der Karton muss separat gebündelt vor Ihrem Wohnhaus bereitgestellt sein. Bitte kindergerechte Bündel bereitstellen.

Besten Dank!

Gemeindeverwaltung Därligen

Publiziert am 15.05.2026

Einwohnergemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung

Donnerstag, 18. Juni 2026, 20.00 Uhr in der Mehrzweckhalle auf der Lamm

Traktanden

  1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2025
  2. Jahresrechnung 2025
    1. Genehmigung der erforderlichen Nachkredite
    2. Genehmigung der Jahresrechnung 2025
  3. Kreditabrechnung Neubau ARA Brienz
  4. Kreditabrechnung Strassensanierung Birglistrasse
  5. Kreditabrechnung Grundstückentwässerung
  6. Genehmigung Verpflichtungskredit Fusionsabklärungen
  7. Aufgabenübertragung Brienzer Wildbäche
  8. Wahlen
  9. Orientierungen
  10. Verschiedenes

Reglementsauflage

Das Reglement zur Aufgabenübertragung der Brienzer Wildbäche liegt gemäss Art. 54 Gemeindegesetz ab Montag, 18. Mai 2026, 30 Tage vor der Gemeindeversammlung während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung Schwanden öffentlich auf.

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung sind innert 30 Tagen nach der Versammlung (in Wahlsachen innert 10 Tagen) schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Über die Geschäfte der Gemeindeversammlung wird eine Woche vor dem Versammlungstermin eine Informationsschrift versandt. Die Infoschrift kann ausserdem auf der Homepage der Gemeinde Schwanden, www.schwandenbrienz.ch, eingesehen werden.

Alle Stimmberechtigten und Gäste sind zur Teilnahme an der Gemeindeversammlung herzlich eingeladen.

Schwanden, 23. April 2026

Gemeinderat Schwanden

Publiziert am 15.05.2026

Schwellenkorporation

Mitgliederversammlung

Mittwoch, 24. Juni 2026, 20.00 Uhr im Gemeindehaus Niederried

Traktanden

  1. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Protokoll der Versammlung vom 6. Juni 2025
  3. Jahresrechnung 2025 und Kenntnisnahme der Nachkredite
  4. Budget 2027
  5. Nachkredit Unterhalt Wasserbau von Fr. 10‘000.–
  6. Genehmigung Besoldungsreglement
  7. Wahlen  
  8. Anträge
  9. Verschiedenes

Öffentliche Auflage

Die Unterlagen liegen zur Einsichtnahme bei der Gemeindeschreiberei Niederried 30 Tage vor der Versammlung öffentlich auf.

Eingeladen und stimmberechtigt sind alle beitragspflichtigen Grund-, Wohnungs-, Liegenschafts- und Werkeigentümer.

Gegen die Beschlüsse der Mitgliederversammlung kann innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden. Festgestellte Verfahrensmängel müssen während der Versammlung gerügt werden.

Niederried, 29. April 2026

Der Vorstand

Publiziert am 15.05.2026

Einwohnergemeinde

Beiträge aus dem Sportförderungsfonds

Der Sportförderungsfonds bezweckt die Förderung und finanzielle Unterstützung des Jugendsports in der Gemeinde Lauterbrunnen.

 Beitragsberechtigt sind:

  • Jugendliche mit Wohnsitz in der Gemeinde Lauterbrunnen, die nach dem 1. Januar 2006 geboren sind und eine besondere sportliche Leistung (Wettkampfsport) erbringen.
  • Sportvereine mit Sitz in der Gemeinde Lauterbrunnen, die ein Jugendprogramm anbieten.
  • Sportvereine mit Sitz ausserhalb der Gemeinde, die ein Jugendprogramm führen, welches in den Vereinen der Gemeinde Lauterbrunnen nicht angeboten wird.

Die zu unterstützenden Jugendlichen und Sportvereine müssen einem kantonalen oder eidgenössischen Sportverband angeschlossen oder von einem solchen anerkannt sein.

Einzureichende Unterlagen

Vereine

  • ausgefülltes Gesuchsformular für Vereine
  • Statuten (erstmalig oder nach jeder Änderung)
  • letzte Jahresrechnung
  • Bank- oder Postverbindung / Einzahlungsschein

 Jugendliche

  • ausgefülltes Gesuchsformular für Einzelpersonen
  • Leistungsbericht
  • beitragsrelevante Ausgabenbelege
  • Bank- oder Postverbindung / Einzahlungsschein

Gesuchsformulare sowie das Reglement und die Verordnung über den Sportförderungsfonds können ab sofort auf der Gemeindeverwaltung, Telefon 033 856 50 50, oder im Internet unter www.lauterbrunnen.ch – Verwaltung – Reglemente, bezogen werden. Die Beitragsgesuche sind bis am 31. Mai 2026 vollständig ausgefüllt und mit den erwähnten Beilagen bei der Bildungs- und Kulturkommission, Gemeindehaus Adler, Gsteigermatte 459 B, 3822 Lauterbrunnen, einzureichen.

Gesuche, welche ausserhalb der vorgesehenen Zeit eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Bildungs- und Kulturkommission Lauterbrunnen

Publiziert am 15.05.2026

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten über Pfingsten

Die Gemeindeverwaltung und das Tourismusbüro Habkern bleiben am Pfingstmontag, 25. Mai 2026, den ganzen Tag geschlossen.

Ab Dienstag, 26. Mai 2026, gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten.

Wir wünschen Ihnen schöne Pfingsten.

Gemeindeverwaltung und Tourismusbüro Habkern

Publiziert am 15.05.2026

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten über Pfingsten

Die Gemeindeverwaltung bleibt über Pfingsten wie folgt geschlossen:

  • Pfingstmontag, 25. Mai 2026, ganzer Tag

Ab Dienstag, 26. Mai 2026 gelten wieder die normalen Öffnungszeiten.

Wir wünschen Ihnen schöne Pfingsten.

Gemeindeverwaltung Ringgenberg

Publiziert am 15.05.2026

Einwohnergemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung

Freitag, 19. Juni 2026, 20.00 Uhr im Mehrzweckraum des ehemaligen Schulhauses Saxeten

Traktanden

  1. Jahresrechnung 2025
    1. Nachkredite, Genehmigung
    2. Jahresrechnung, Genehmigung
  2. Orientierungen Kreditabrechnungen
  3. Kreditantrag IT
  4. Verschiedenes 

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Protokollauflage

Das Protokoll dieser Versammlung wird vom 26. Juni 2026 an 30 Tage bei der Gemeindeverwaltung zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegen. Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat einzureichen.

Alle Stimmberechtigten und Gäste sind zu dieser Versammlung herzlich eingeladen.

Saxeten, 15. Mai 2026

Gemeinderat Saxeten

Publiziert am 15.05.2026

Einwohnergemeinde

Abstimmungsausschuss vom 14. Juni 2026

Der Gemeinderat Habkern hat gestützt auf Artikel 35 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte vom 5. Juni 2012 folgende Personen für den Abstimmungsausschuss der Volksabstimmung vom 14. Juni 2026 bestimmt:

  • Amacher Romina, Gemeinderätin
  • Blatter Andrea, Finanzverwalterin
  • Wenger Daniela, Verwaltungsangestellte
  • Zurbuchen Simon, Bühl 357
  • Eichenberger Patrick, Gemeinderat

Ersatzmitglieder

  • von Gunten Pascal, Gemeinderat
  • Aemmer Johann, Gemeinderat

Bitte den Termin nur vorreservieren. Sollten Sie zum Einsatz gelangen, werden Sie ein zusätzliches Aufgebot erhalten.

Wichtig für Mitglieder und Ersatzmitglieder

Sollte ein Mitglied verhindert sein, muss es die schwerwiegenden Gründe sofort nach Erhalt dieses Aufgebots der Gemeindeverwaltung schriftlich mittels Brief oder E-Mail mitteilen.

Habkern, 7. Mai 2026

Gemeinderat Habkern

Publiziert am 15.05.2026

Einwohnergemeinde

Gemeindeurnenabstimmung vom 14. Juni 2026

An der Urnenabstimmung vom Sonntag, 14. Juni 2026, werden die in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten über folgende Vorlage zu befinden haben:

  1. Genehmigung Verpflichtungskredit von brutto Fr. 9'350'000.– für die Planung und den Neubau des Schulhauses mit Doppelkindergarten und Tagesschule

Allgemeine Hinweise

Abstimmungslokal

Gemeindeverwaltung, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten

Abstimmungsmaterial

Den Stimmberechtigten wird das amtliche Abstimmungsmaterial für die Gemeindeurnenabstimmung spätestens drei Wochen vor dem Abstimmungssonntag zugestellt. Bei Nichterhalt oder Verlust kann ein Doppel bis spätestens Freitag, 12. Juni 2026, 12.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten, nachgefordert werden.

Auflage

Die Akten für die Gemeindeabstimmung liegen 30 Tage vor dem Abstimmungstag bei der Gemeindeverwaltung, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten, öffentlich auf. Sie sind auch online unter www.matten.ch abrufbar.

Stimmberechtigung

Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt, seit drei Monaten in der Gemeinde Matten wohnhaft und in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind.

Stimmabgabe

  • Während den Büroöffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
  • Briefkasten der Gemeindeverwaltung (letzte Leerung am Sonntag, 14. Juni 2026, 11.00 Uhr)
  • Während den Urnenöffnungszeiten am Abstimmungssonntag, 14. Juni 2026, 10.00 bis 11.00 Uhr

Gemeinderat Matten

Publiziert am 15.05.2026

Einwohnergemeinde

Ordentliche Versammlung

Dienstag, 9. Juni 2026, 20.15 Uhr, Gemeindesaal im Schulhaus

Traktanden

  1. Genehmigung der Verwaltungsrechnung 2025
  2. Aufhebung des Reglements für die Gemeindeausgleichskasse
  3. Informationen zur Schulsozialarbeit
  4. Verschiedenes
  5. Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Gündlischwand öffentlich zur Einsichtnahme auf.

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Das Protokoll dieser Versammlung liegt vom 17. Juni bis 17. Juli 2026 bei der Gemeindeverwaltung zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat einzureichen.

Alle in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten sowie Gäste sind zu der Versammlung freundlich eingeladen.

Zweilütschinen, 4. Mai 2026

Der Gemeinderat

Publiziert am 15.05.2026

Gemeindeversammlung

Montag, 22. Juni 2026, um 19.30 Uhr in der Turnhalle

Traktanden

  1. Jahresrechnung 2025 – Genehmigung
  2. Erweiterung ZöN E – Erhöhung Verpflichtungskredit – Genehmigung
  3. Ersatzwahl für die Amtszeit vom 1. Juli 2026 bis 31. Dezember 2028
    • Sozial- und Gesundheitskommission (2 Mitglieder)
  4. Verschiedenes

Wahlvorschläge

Wahlvorschläge können bis und mit an der Gemeindeversammlung bekannt gegeben werden. Nicht an der Gemeindeversammlung anwesende Kandidaten/-innen müssen mit einer allfälligen Wahl einverstanden sein beziehungsweise ihr Einverständnis vorgängig schriftlich dem Gemeinderat mitgeteilt haben.

Aktenauflage

Die Unterlagen zu den Geschäften liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 22. Juni 2026 liegt spätestens sieben Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf. Während der Auflage kann beim Gemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden. 

Stimmrecht

Die Versammlung ist öffentlich. Stimmberechtigt sind alle in eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Leissigen Wohnsitz haben.

Rechtsmittel

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert zehn Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Gemeinderat Leissigen

Publiziert am 15.05.2026

Ordentliche Gemeindeversammlung

Freitag, 19. Juni 2026, 20.00 Uhr, Kirchgemeindehaus Matten

Traktanden

  1. Jahresrechnung 2025 inkl. Nachkredite; Genehmigung
  2. Genehmigung der wiederkehrenden Kosten von jährlich Fr. 30’000.– für die Ersatzbeschaffung des Geschäftsverwaltungsprogrammes
  3. Kenntnisnahme Kreditabrechnung für die Sanierung der Schulküche
  4. Verlängerung Rahmenvertrag für die öffentliche Beleuchtung mit der IBI AG; Genehmigung
  5. Totalrevision Reglement über die ausserschulische Benützung von Schul- und Sportanlagen; Genehmigung
  6. Verschiedenes

Auflage

Die Unterlagen zu den Traktanden liegen während 30 Tagen vor der Versammlung zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten, öffentlich auf. Sie sind auch auf www.matten.ch abrufbar.

Information

Die Botschaft zur Gemeindeversammlung ist spätestens ab 1. Juni 2026 auf der Webseite www.matten.ch einsehbar.

Rechtsmittel

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 65 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a des Gemeindegesetzes vom 16. März 1998).

Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Stimmrecht

Stimmberechtigt sind Schweizer Bürger:innen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde Matten b. Interlaken angemeldet sind.

Alle Einwohner:innen sind zur Gemeindeversammlung freundlich eingeladen.

Der Gemeinderat

Publiziert am 15.05.2026

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten über Auffahrt

Die Schalter- und Telefondienste der Einwohnergemeinde Hofstetten bleiben über Auffahrt wie folgt geschlossen: 

  • Auffahrt, 14. Mai 2026, ganzer Tag geschlossen
  • Freitag, 15. Mai 2026, ganzer Tag geschlossen

Ab Montag, 18. Mai 2026, gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten.

Wir wünschen Ihnen eine schöne Auffahrt und danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Gemeindeverwaltung Hofstetten

Publiziert am 15.05.2026

Gemischte Gemeinde

Gemeindeversammlung

Mittwoch, 10. Juni 2026, 20.00 Uhr im Schulhaus Obermoos

Traktanden

  1. Ortsplanungsrevision mit Rodung und Waldfeststellung; Genehmigung
  2. Verschiedenes

Aktenauflage

Die Dokumente zur Ortsplanungsrevision, inklusive Baureglement, können 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Eine entsprechende Botschaft zur Ortsplanungsrevision wird an alle Haushaltungen verteilt. Das Versammlungsprotokoll liegt sieben Tage nach der Gemeindeversammlung während 30 Tagen öffentlich auf und ist ebenfalls unter www.brienzwiler.ch einsehbar.

Rechtsmittel

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Die Stimmberechtigten von Brienzwiler sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen.

Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde Brienzwiler Wohnsitz haben.

Brienzwiler, 30. April 2026

Gemeinderat Brienzwiler

Publiziert am 15.05.2026

Einwohnergemeinde

Benützung Turn-/Mehrzweckhalle und Schulanlage Bettenried Schuljahr 2026/2027

Die abschliessende Genehmigung des Belegungsplans der Turn-/Mehrzweckhalle, des Gemeindesaals, der Nebenräume und technischen Anlagen und der Aussenanlage liegt gemäss Art. 3 Abs. 4 des Benützungsreglements in der Kompetenz des Gemeinderats.

Für die Nutzung oben genannter Räumlichkeiten wird durch die Gemeindeverwaltung ein Mietvertrag erstellt. Für Einzelanlässe gilt, dass der Gemeinderat mindestens 60 Tage vor dem geplanten Anlass ein Benützungsgesuch erhält. Im Gesuch ist die geschätzte Gesamtzahl der Anwesenden anzugeben. Ab 100 Personen ist dem Gesuch ein Bestuhlungsplan beizulegen.

Wer eine Räumlichkeit regelmässig nutzen möchte, muss bis Freitag, 22. Mai 2026, ein schriftliches Gesuch für das Schuljahr 2026/2027 bei der Gemeindeverwaltung Leissigen einreichen. Die Daten werden im Belegungsplan integriert und durch den Gemeinderat abschliessend genehmigt. Falls es Überschneidungen geben sollte, wird gemeinsam mit den Betroffenen eine Lösung gesucht.

Leissigen, 4. Mai 2026

Gemeinderat Leissigen

Publiziert am 15.05.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Bernhard Steiner und Bettina Amacher-Steiner, Schorenstrasse 26, 3853 Niederried b. Interlaken.

Projektverfasserin: stebe Architektur, Schorenstrasse 26, 3853 Niederried b. Interlaken.

Bauvorhaben: Einbau Aussentüre zu bestehendem Technikraum Ostfassade; Ersatz Elektro-Heizsystem durch eine aussen aufgestellte Wärmepumpe (Luft) Nordfassade.

Standort: Hüpplengasse 1, Gbbl. Nr. 768, Koordinaten 2’634’795 / 1’172’308.

Nutzungszone: UeO Dorfkernzone, Überbauungsplan Nr. 3 «Dorf».

Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt im Bauinventar, Baugruppe A Ringgenberg Dorf.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Naturgefahren: Restgefährdung Wassergefahrenbereich.

Ausnahmen: Geringfügige Abweichung der UeO (Art. 25 UeO).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2026-5893). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Juni 2026.

Es wird auf die aufgestellten Profile / Pflöcke und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Ringgenberg, 4. Mai 2026

Bauverwaltung Ringgenberg

Publiziert am 15.05.2026

Einwohnergemeinde

Strassensperrung Alte Isenfluhstrasse, Lauterbrunnen

Im Zusammenhang mit der Demontage der bestehenden sowie der Montage der neuen Seilbahnkabine der Bergbahn Lauterbrunnen–Mürren ist folgende Strassensperrung nötig:

Beidseitige Sperrung der Alten Isenfluhstrasse im Abschnitt von Stütze 1 der Seilbahnlinie bis zum Abzweiger Alpweg.

Mittwoch, 20., bis Freitag, 22. Mai 2026, jeweils von 7.00 bis ca. 18.00 Uhr

Die Zufahrt bis zum Hotel Silberhorn ab der Hauptstrasse Lauterbrunnen ist gewährleistet, es muss jedoch mit Einschränkungen gerechnet werden.

Anwohnerinnen und Anwohner, die von der Sperrung betroffen sind, werden gebeten, während dieser Zeit die Umfahrung über Isenfluh zu benützen.

Für Fussgänger ist die Alte Isenfluhstrasse begehbar. Für Blaulichtorganisationen gilt die Ausnahme, diese können bei Notfällen die Strasse befahren.

Wir bitten um Kenntnisnahme und danken für das Verständnis für die notwendigen Verkehrseinschränkungen sowie allfällige Lärmemissionen.

Bergbahnen Lauterbrunnen-Mürren AG
Einwohnergemeinde Lauterbrunnen

Publiziert am 15.05.2026

Einwohnergemeinde

Einladung zur öffentlichen Begehung im Einzugsgebiet der Brienzer Wildbäche

Treffpunkt: Samstag, 30. Mai 2026, um 13.00 Uhr, Gischterhüttli, Lamm Schwanden

Route: Organisierter Transport bis Stafelmad mit anschliessend geführter Wanderung bis Irtschelen.

Programm: Die lokalen und kantonalen Organisationen informieren im Gelände über das Aufforstungs- und Verbauungsprojekt Brienzer Wildbäche und den Wechsel der Trägerschaft per 1. Januar 2027.

Zeit: 13.00–17.30 Uhr (retour in Schwanden)

Ausrüstung: Dem Wetter angepasste Kleidung, geeignete Schuhe für Bergwanderwege. Eine Zwischenverpflegung wird organisiert.

Voraussetzungen: Wanderausdauer für 2 km und 200 hm

Anmeldung: bis Dienstag, 26. Mai 2026, an die Gemeinde Brienz (sicherheit@brienz.ch oder Telefon 033 952 22 43)

Bei schlechter Witterung wird am Freitag, 29. Mai 2026, über die Durchführung der Begehung auf den Webseiten der Gemeinden informiert.

Wir freuen uns über eine rege Teilnahme.

Gemeinden Brienz, Schwanden und Hofstetten

Publiziert am 15.05.2026

Einwohnergemeinde

Teilsperrung Parkplatz Eissportzentrum

Anlässlich einer Belegung der Truppenunterkunft ALST beim Eissportzentrum durch die Schweizer Armee von Ende Mai bis Mitte Juni 2026 und für die Baustelleninstallation zur Sanierung des Eissportzentrums Jungfrau von Mitte Mai bis Ende Oktober 2026 wird ein Teil des Hauptparkplatzes beim Eissportzentrum abgesperrt und kann nicht für das Parkieren benützt werden:

  • Von Montag, 18. Mai, bis Donnerstag, 28. Mai 2026, sind ca. ⅓ des Hauptparkplatzes gesperrt.
  • Von Freitag, 29. Mai, bis Freitag, 19. Juni 2026, sind ca. ⅔ des Hauptparkplatzes gesperrt.
  • Von Samstag, 20. Juni, bis Freitag, 30. Oktober 2026, sind ca. ⅓ des Hauptparkplatzes gesperrt.

Die Betroffenen werden gebeten, auf die übrigen Parkfelder des Parkplatzes Eissportzentrum oder allenfalls auf die übrigen öffentlichen Parkplätze auszuweichen.

Für das Verständnis danken wir bestens.

Sicherheit Matten

Publiziert am 15.05.2026

Letztwillige Verfügung

Wälti Monika, geb. 14. März 1972, von Rüderswil BE und Grindelwald BE, geschieden, wohnhaft gewesen in 3854 Oberried am Brienzersee, Hauptstrasse 5, verstorben am 17. Februar 2026.

Letztwillige Verfügungen u. a. mit Abänderung der gesetzlichen Erbfolge.

Die letztwilligen Verfügungen liegen beim beauftragten Notariat Frieden, Marktgasse 30, 3800 Interlaken, zur Einsicht auf.

Einsprachen sind innert Monatsfrist ab der dritten Publikation schriftlich bei der beauftragten Notarin einzureichen.

Interlaken, 30. April 2026

Caroline Frieden Di Luca, Notarin

Publiziert am 15.05.2026

Gemischte Gemeinde

Sprechstunde mit dem besonderen Verwalter der Gemischten Gemeinde Oberried

Der besondere Verwalter bietet eine monatliche Sprechstunde für Bürgerinnen und Bürger der Gemischten Gemeinde Oberried an folgenden Terminen an:

  • Donnerstag, 21. Mai 2026, zwischen 16.00 und 18.00 Uhr 
  • Freitag, 22. Mai 2026, zwischen 15.30 und 17.30 Uhr

Eine Voranmeldung bei der Gemeindeverwaltung Oberried wird gewünscht.

Besondere Verwaltung Gemischte Gemeinde Oberried

Publiziert am 15.05.2026

Baupublikation

Gesuchssteller: Beatenberg Tourismus, Thomas Tschopp, Spirenwaldstrasse 168, 3803 Beatenberg.

Projektverfasser: Rudolf Schatzmann, Spirenwaldstrasse 394, 3803 Beatenberg.

Bauvorhaben: Erstellen Stützmauer auf Grundstücken Nrn. 2336 und 2409, Abbruch Betonstrasse Zufahrt und Ersatz durch Asphaltbelag auf Grundstücken Nrn. 2409 und 230 (nachträgliches Baugesuch).

Standort: Spirenwaldstrasse 182a, 3803 Beatenberg, Parzelle Nrn. 2336, 230, 2409, Koordinaten 2’628’642 / 1’172’341; Zone für öffentliche Nutzung ZöN, Landwirtschaftszone LWZ.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 ff. RPG).

Hinweise: Naturgefahrengebiet mit mittlerer Gefährdung (Wassergefahren).

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20490, eBau Nr. 2026-2156). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Juni 2026.

Es wird auf die Baugesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Beatenberg, 1. Mai 2026

Bauverwaltung Beatenberg

Publiziert am 15.05.2026

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Auffahrt und Pfingsten 2026

Über Auffahrt und Pfingsten 2026 ist die Gemeindeverwaltung Grindelwald wie folgt geöffnet:

Auffahrt

  • Mittwoch, 13. Mai 2026, geöffnet von 8.00 bis 11.30 Uhr.
  • Donnerstag, 14. Mai 2026 (Auffahrt), und Freitag, 15. Mai (Brückentag), ganzer Tag geschlossen.
  • Ab Montag, 18. Mai 2026, sind wir zu den gewohnten Öffnungszeiten wieder erreichbar.

Pfingsten

  • Die Gemeindeverwaltung bleibt Pfingstmontag, 25. Mai 2026, geschlossen.
  • Ab Dienstag, 26. Mai 2026, gelten wieder die normalen Öffnungszeiten.

Das Team der Gemeindeverwaltung Grindelwald wünscht schöne Feiertage.

Gemeindeverwaltung Grindelwald

Publiziert am 15.05.2026

Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern

Verkehrssperrung 20./21. Mai 2026

Kantonsstrasse Nr. 1108 Gunten–Sigriswil

Gemeinde: Sigriswil.

410.20461/Instandsetzung Lehnenbrücke Bellevue, Sigriswil

Teilstrecke: Sigriswilstrasse, Bereich Lehnenbrücke Bellevue (Koordinaten 2'620'701.13 / 1'173'443.06).

Dauer: Totalsperre in der Nacht vom 20. auf den 21. Mai 2026 zwischen 23.40 und 5.30 Uhr.

Ausnahmen: keine.

Grund der Massnahme: Für das Versetzen der 20 m langen Betonträger werden Pneukrane im Bereich der Lehnenbrücke auf der Fahrbahn installiert. Während der Kranarbeiten ist die Fahrbahn vollständig blockiert.

Verkehrsführung: Die Sigriswilstrasse ist im Bereich Lehnenbrücke Bellevue während der Sperrzeit vollständig gesperrt.

Der Verkehr wird beidseitig grossräumig via Seestrasse/Längenschachen sowie via Tschingelstrasse/Schwandenstrasse umgeleitet.

Einsatz Verkehrsdienst: Verkehrsdienst bei Brücke Guntenbach (Gunten) und Solbad Sigriswil zur Sperrung/Umleitung.

Einschränkungen

Motorfahrzeuge

Motorfahrzeuge können die Strecke während der Sperrzeiten nicht passieren. Der Verkehr wird grossräumig umgeleitet.

Blaulichtorganisationen

Während der Sperrzeiten ist aufgrund der auf der Fahrbahn installierten Pneukrane keine Durchfahrt möglich. Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste benutzen die signalisierten Umleitungen.

Fussgänger und Velofahrende

Kein Durchgang während der gesamten Sperrzeit.

Öffentlicher Verkehr

Der letzte Kurs der STI ist von der Sperrung betroffen und kann während der Sperrzeiten nicht verkehren.

Anwohnende

Zufahrt während der Sperre nicht möglich.

Rechtliche Hinweise

Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird   diese Kantonsstrasse für den Verkehr gesperrt.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrssperrung.

Gwatt, 29. April 2026

Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I

Publiziert am 15.05.2026

Einwohnergemeinde

Freikarten für den Besuch des Freilichtmuseums Ballenberg 2026

Aufgrund des Mitgliederbeitrags an das Freilichtmuseum Ballenberg werden der Gemeindeverwaltung eine begrenzte Anzahl Freikarten zur Verfügung gestellt. Diese können ab sofort an die Bevölkerung abgegeben werden.

Interessierte Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Lauterbrunnen können sich persönlich bei der Einwohnerkontrolle im Gemeindehaus Adler, 3822 Lauterbrunnen, oder unter Telefon 033 856 50 50 melden.

Die Anzahl der Freikarten ist beschränkt. Die Vergabe erfolgt nach Eingang der Anfragen. Pro Anfrage werden maximal zwei Karten abgegeben.

Bitte beachten Sie, dass mit einer entsprechenden Mitgliedskarte der Raiffeisenbank der Eintritt ins Freilichtmuseum Ballenberg bereits kostenlos möglich ist.

Gemeinderat Lauterbrunnen

Publiziert am 15.05.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Ursula und Alfred Wyss-Leiber, Boden 4148, 3822 Isenfluh.

Projektverfasserin: Tschiemer und Schenkel AG, Hauptstrasse 55, 3800 Matten.

Bauvorhaben: Ersatz der Holzfeuerung durch eine aussen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort: Isenfluh, Boden, Gebäude Nr. 4148, Parzelle Nr. 5243, Koordinaten 2'635'020 / 1'163'272, Wohn- und Gewerbezone, Baugruppe D «Lauterbrunnen, Isenfluh».

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: keine.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 8. Mai bis 8. Juni 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 15.05.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Migrol AG, Soodstrasse 52, 8134 Adliswil.

Projektverfasserin: makroplan GmbH, Sihlbruggstrasse 10, 6345 Neuheim.

Bauvorhaben: Aufstellen leuchtender Würfel mit Hinweisen auf E-Charging.

Standort: Lindenallee 98, Parzelle Nr. 414.

Nutzungszone: UeO 13 Mittleres Moos.

Schutzzone/Schutzobjekt: keine.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Juni 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 15.05.2026

Wassergenossenschaft und Allmendgenossenschaft Gimmelwald

Ordentliche Generalversammlung

Dienstag, 19. Mai 2026, um 20.00 Uhr in der Gemeindestube Gimmelwald

Traktanden

  1. Stimmenzähler
  2. Protokoll
  3. Jahresrechnung 2025
  4. Decharge
  5. Jahresberichte
  6. Budget 2026
  7. Wahlen
  8. Verschiedenes

Der Vorstand

Publiziert am 15.05.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Thomas und Patricia Gerber-Zingg, Renggliweg 6, 3806 Bönigen. 

Bauvorhaben: Ausbau und Umnutzung Dachgeschoss zu einer Wohnung. Dachsanierung mit Aufdach-Photovoltaik-Anlage. Ausstiegsfenster nordseitig. Kleines Vordach über Eingang Obergeschoss auf der Ostseite. Aussenabgang in den Keller ostseitig. Kaminofen mit Aussenkamin südseitig. 

Standort: Renggliweg 6, Parzelle Nr. 1116, Koordinaten 2'634'599 / 1'170'583.

Zone: Wohnzone W2.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen: keine.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Juni 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, sind schriftlich und begründet im Doppel innert der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen, einzureichen. 

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portalebau.apps.be.ch).Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Bauverwaltung Bönigen

Publiziert am 15.05.2026

Einwohnergemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung  

Donnerstag, 11. Juni 2026, 20.00 Uhr, Gemeindehaus Dindlen

Traktanden

  1. Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2025
    (genehmigt gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 407 vom 7. Dezember 2025)
  2. Genehmigung der Jahresrechnung 2025
  3. Ermächtigung des Gemeinderates zur Vornahme von Fusionsverhandlungen und zum Abschluss des Abklärungsvertrages der Gemeinden Brienz, Oberried und Schwanden und Genehmigung Verpflichtungskredit
  4. Beschluss Ortsplanung / Ausscheidung Gewässerräume
  5. Beschluss Ortsplanung / Änderung Uferschutzplanung ZPP «Bären» und Überbauungsplan (Baulinienplan) Nr. 6 «Aenderdorf»
  6. Genehmigung Verpflichtungskredit Ersatz Steganlage Bootsverleih Bahnhof
  7. Genehmigung Verpflichtungskredit Ersatz Beleuchtung, Netzwerk und Schliesssystem Sporthalle Dorf
  8. Genehmigung Abwasserentsorgungsreglement
  9. Genehmigung Wasserversorgungsreglement
  10. Genehmigung Elektrizitätsversorgungsreglement
  11. Kenntnisnahme folgender Verpflichtungskreditabrechnungen
    • Sanierung Forststrasse Ruhn–Bauwald
    • Axalpstrasse / Sanierung Etappe II Harstettli
    • Sanierung Dach Gemeindehaus Dindlen
    • Sanierung Dach Schulhaus Dorf (neu)
    • Sanierung Werkleitungen und Strasse Lauenenstrasse
  12. Orientierungen
    Der Gemeinderatspräsident orientiert über:
    a) Unwetter Milibach
    b) Gemeindeinitiative «Wohnraum schützen – Airbnb regulieren»
    c) Parkplatzsituation / Parkhaus
    d) Brienzer Wildbäche
    e) Kraftwerk Giessbach
  13. Verschiedenes

Das Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2025 lag gemäss Art. 33 Reglement über Abstimmungen und Wahlen vom 12. Dezember 2019 vom 18. Dezember 2025 bis 19. Januar 2026 auf der Gemeindeschreiberei Brienz öffentlich auf und kann unter www.brienz.ch zusätzlich eingesehen werden. Während der Auflagefrist konnte an den Gemeinderat Brienz bis 19. Januar 2026 schriftlich Einsprache erhoben werden.

Das Abwasserentsorgungsreglement, das Wasserversorgungsreglement sowie das Reglement über die Elektrizitätsversorgung liegen gemäss Art. 54 Gemeindegesetz 30 Tage vor der Gemeindeversammlung auf der Gemeindeschreiberei Brienz auf.

Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung sowie bei inhaltlichen als auch bei Verfahrensrügen kann gestützt auf Art. 60, 63 und 67 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden.

Rügepflicht: Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung ist gemäss Art. 49a Gemeindegesetz sofort zu beanstanden.

Brienz, 16. März 2026

Der Gemeinderat

Publiziert am 15.05.2026

Einwohnergemeinde

Verpflichtungskredit Sanierung Reservoir Breitenberg

Der Gemeinderat Brienz teilt in Anwendung von Art. 9 und 34 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 mit, dass am 14. Juni 2026 eine Gemeindeurnenabstimmung stattfindet. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Brienz erhalten die Möglichkeit, über die Sanierung des Reservoirs Breitenberg abzustimmen. Für die Umsetzung wird ein Verpflichtungskredit von Fr. 1‘420‘000.– benötigt.

Der Gemeinderat

Publiziert am 15.05.2026

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Bauherrschaft: Simon Grünig, Ammerswilerstrasse 41, 5600 Lenzburg.

Vertretung mit Vollmacht: Konzept Wyler AG, Lorenz Wyler, Stockmatten, 3855 Brienz.

Projektverfasserin: Konzept Wyler AG, Lorenz Wyler, Stockmatten, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Umbau und Sanierung Wohnhaus durch Einbau von zwei zusätzlichen Wohnungen, Ersatz Fenster, Fassadenveränderungen, energetische Sanierung Gebäudehülle und Montage einer aussen aufgestellten Wärmepumpe.

Standort: Gemeinde Brienz, Langachristrasse 6, Parzelle Nr. 1067.

Zone: Wohnzone 2 (W2).

Hinweis: Die Gemeinde Brienz unterliegt der Zweitwohnungsgesetzgebung (ZWG).

Nutzung: eine altrechtlich bestehende Wohnung und zwei neue Erstwohnungen.

Gewässerschutzbereich: Au.

Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Juni 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 15.05.2026

Lehrstellenausschreibung

Die Einwohnergemeinde Lauterbrunnen hat im August 2027 eine Lehrstelle als

Kauffrau/Kaufmann EFZ

zu vergeben.

Eine Ausbildung auf der Gemeindeverwaltung ist abwechslungsreich und interessant.

Während drei Lehrjahren wirst du auf der Gemeindeschreiberei, der Einwohner- und Fremdenkontrolle, der Bauverwaltung, der Finanzverwaltung sowie dem Steuerbüro ausgebildet.

Interessieren dich der Umgang mit der Bevölkerung, Fremdsprachen und EDV-Anwendungen, dann sende deine Bewerbung mit Lebenslauf, Foto und einer Kopie des letzten Schulzeugnisses an die Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, z. H. der Personalkommission, Gemeindehaus Adler, Gsteigermatte 459 B, 3822 Lauterbrunnen, oder per Mail an gemeinde@lauterbrunnen.ch.

Eingabefrist: 29. Mai 2026

Für nähere Informationen steht dir Sandra Balmer, Gemeindeschreiberin, Telefon 033 856 50 82, gerne zur Verfügung.

Personalkommission Lauterbrunnen

Publiziert am 15.05.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Rasaratnam Thayanantharajan, Rosenstrasse 10, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Imboden Architektur AG, Hans Ulrich Imboden, Seestrasse 17, 3852 Ringgenberg.

Bauvorhaben: Einbau von 4 Studios zur gewerblichen Nutzung und
Neubau von 6 Parkplätzen.

Standort: Unterdorfstrasse 9, 3800 Matten, Parzelle Nr. 966, Koordinaten 2’632’486 / 1’170’177.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Schutzobjekt: Baugruppe C, 3800 Matten bei Interlaken.

Naturgefahrengebiet: keine.

Ausnahmen: Unterschreiten des Strassenabstandes gemäss Art. 80 SG i.V.m. Art. A149 GBR und Ausnahmegesuch zur Befreiung des Schutzraumbaus.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.

Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Juni 2026.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734

Es wird auf die Gesuchsakten und Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sowie Lastenausgleichsansprüche sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 15.05.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Bauherrengemeinschaft Vögeli, Peter und Silvia Vögeli-Baumgartner, Fritz und Corinna Vögeli, Kirchgasse 32, 3812 Wilderswil.

Vertreten durch: Peter Vögeli, Kirchgasse 32, 3812 Wilderswil.

Projektverfasserin: Ryter Architektur + Bau GmbH, Kilian Ryter, Kientalstrasse 104, 3722 Scharnachtal.

Bauvorhaben: Abbruch und Ersatzneubau Wohnhaus.

Standort: Kirchgasse 26, Wilderswil, Parzellen Nrn. 558, 559, 576, 817, Koordinaten 2’632’424 / 1’168'189.

Zone: Kernzone.

Gewässerschutzzone: A.

Bauinventar: Baugruppe B, ISOS-Erhaltungsziel A.

Beantragte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?

Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Juni 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Wilderswil

Publiziert am 15.05.2026

Auflage des öffentlichen Inventars

Mathys Peter, geb. 26. Januar 1960, von Eriswil BE, ledig, wohnhaft gewesen in Lauterbrunnen BE, Zum Wald 1327F, 3823 Wengen, verstorben am 17. Januar 2026.

Das öffentliche Inventar wurde abgeschlossen und liegt gemäss Artikel 584 Absatz 1 ZGB bis am 29. Mai 2026 beim beauftragten Notar Dominik Tschabold, Oberdorfstrasse 30, 3612 Steffisburg, Telefon 033 439 40 80, zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf.

Steffisburg, 30. April 2026

Der Beauftragte:
Dominik Tschabold, Notar und Rechtsanwalt

Publiziert am 15.05.2026

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung während der Auffahrtstage

Die Gemeindeverwaltung ist während der Auffahrtstage wie folgt geöffnet:

  • Mittwoch, 13. Mai 2026, 8.00–12.00 Uhr / Nachmittag geschlossen
  • Donnerstag (Auffahrt), 14. Mai 2026, geschlossen
  • Freitag, 15. Mai 2026, geschlossen

Ab Montag, 18. Mai 2026, gelten wieder die ordentlichen Öffnungszeiten.

Besten Dank für Ihr Verständnis.

Gemeindeverwaltung Unterseen

Publiziert am 15.05.2026

Gemischte Gemeinde

Öffnungszeiten Auffahrt

Die Gemeindeverwaltung bleibt über Auffahrt wie folgt geschlossen:

  • Donnerstag, 14. Mai 2026
  • Freitag, 15. Mai 2026

Ab Montag, 18. Mai 2026, gelten wieder folgende Öffnungszeiten:

  • Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils 9.00–11.00 Uhr

Wir wünschen Ihnen eine schöne Auffahrt.

Gemeindeverwaltung Iseltwald

Publiziert am 15.05.2026

Einwohnergemeinde

Gemeindeversammlung

Mittwoch, 3. Juni 2026, 20.00 Uhr, Turnhalle Bönigen

Traktanden

  1. Jahresrechnung 2025; Genehmigung der Jahresrechnung 2025.
  2. Sanierung Brunngasse; Bewilligung eines Verpflichtungskredits von Fr. 328'000.– für die Sanierung der Brunngasse.
  3. Kehrichtabfuhr; Bewilligung eines Verpflichtungskredits für die Kehrichtabfuhr 2027–2031 von Fr. 400'000.–.
  4. Totalrevision Wasserversorgungsreglement; Genehmigung der Totalrevision des Wasserversorgungsreglements.
  5. Änderung Personalreglement; Genehmigung der Änderung des Personalreglements i. S. Anpassung des Lohnsystems.
  6. Mitteilungen und Verschiedenes.

Reglementsauflage

Die Reglemente gemäss Traktanden 4 und 5 liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung während den Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Bönigen öffentlich auf. Die Unterlagen sind ebenfalls auf www.boenigen.ch zugänglich.

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Die Stimmberechtigten von Bönigen sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Bönigen Wohnsitz haben.

Bönigen, 22. April 2026

Namens des Gemeinderates
Der Gemeindeschreiber

Publiziert am 15.05.2026

Bienensammelstelle

Bienenschwarmzeit

Im Frühsommer verfügt ein Bienenvolk über den grössten Bestand an Individuen im Jahreslauf. Dadurch sind viele Ammenbienen vorhanden, die Brut pflegen wollen, aber nicht mehr ausreichend Brut vorfinden. Es ist deshalb möglich, dass die Bienen den Bienenstock mit ihrer Königin schlagartig verlassen, Tausende von Bienen (10'000 und mehr) fliegen in einer riesigen Wolke aus dem Bienenstock. Sie sammeln sich nahe dem Muttervolk an einer Stelle als Schwarmtraube, beispielsweise in Baumzweigen oder Dachunterkanten. Dort legen sie eine Ruhepause ein, um sich weiter zu orientieren.

Wenn Sie einen solchen Bienenschwarm resp. eine solche Schwarmtraube feststellen, so bitten wir Sie, die speziell eingerichtete Bienensammelstelle oder die Polizei anzurufen. Fachleute werden sich dann unmittelbar dem Bienenschwarm annehmen.

Bienensammelstelle: Telefon 079 451 12 55

Bienenzüchterverein Region Jungfrau

Publiziert am 15.05.2026

Kirchgemeinde

Ordentliche Kirchgemeindeversammlung

Mittwoch, 20. Mai 2026, 20.00 Uhr im Kirchgemeindehaus Ringgenberg

Traktanden

  1. Genehmigung Jahresrechnung 2025 und Kenntnisnahme der Nachkredite
  2. Orientierungen
  3. Verschiedenes

Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung der Einwohnergemeinde Ringgenberg auf.

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitig Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Die Stimmberechtigen der Kirchgemeinde Ringgenberg sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen.

Kirchgemeinderat Ringgenberg

Publiziert am 15.05.2026

Einwohnergemeinde

Gemeindeversammlung

Montag, 15. Juni 2026, 20.00 Uhr im Gemeindesaal Hohsteg, Lauterbrunnen

Traktanden

  1. Beschluss über die Jahresrechnung 2025
  2. Beschluss über einen Kredit von 100'000 Franken für die Erarbeitung von Grundlagen im Zusammenhang mit der Wohnraumstrategie
  3. Beschluss über einen Kredit von 500'000 Franken für jährliche Beiträge von 125'000 Franken an die Internationalen Lauberhornrennen, befristet bis ins Jahr 2030
  4. Beschluss über einen Kredit von 130'000 Franken für den Heizungsersatz im alten Schulhaus Lauterbrunnen
  5. Beschluss über einen Kredit von 350'000 Franken für den Ersatz des Fahrzeuges Lindner Unitrac 102 der Wegmeistergruppe Talboden / Isenfluh
  6. Beschluss über einen Kredit von 415'000 Franken für die Planung des Ersatzes der Abwasserleitung Wengen - Lauterbrunnen
  7. Beschluss über einen Kredit von 270'000 Franken für die Dachsanierung inkl. Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Betriebsgebäude der ARA Lauterbrunnen
  8. Beschluss über einen Kredit von 435'000 Franken für den Leitungsbau Studenbach–ARA Lauterbrunnen
  9. Beschluss über einen Kredit von 190'000 Franken für jährliche Kosten von 47'500 Franken für das Aufstellen von mobilen WC-Anlagen entlang der Alten Stechelbergstrasse, Lauterbrunnen, befristet bis ins Jahr 2030
  10. Kreditabrechnungen
    1. Gemeindestube altes Schulhaus Mürren, Umbuchung vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen
    2. Sanierung altes Schulhaus Mürren
    3. Belagseinbau Lediweg, Wengen
    4. Erweiterung Pumpwerk Wengwald, Wengen
    5. Umlegung Kanalisationsleitung im Bereich Sandweidli–Loch, Lauterbrunnen
    6. Ufersicherung Brücke, Zufahrt ARA, Lauterbrunnen
    7. Treppenüberdachung Schulhaus Hohsteg, Lauterbrunnen
  11. Verschiedenes

Aktenauflage

Die Akten zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen und den Tourismusbüros in Wengen und Mürren öffentlich auf und können während der Büroöffnungszeiten eingesehen werden. Weiter wird die Botschaft auf der Homepage der Gemeinde unter www.lauterbrunnen.ch einsehbar sein.

Protokoll

Das Protokoll der Gemeindeversammlung ist öffentlich und wird spätestens 10 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich aufliegen. Während der Auflagefrist kann schriftlich über den Inhalt Einsprache beim Gemeinderat gemacht werden. Anschliessend entscheidet der Gemeinderat über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Beschwerden

Allfällige Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse im Zusammenhang mit der Missachtung von Verfahrensvorschriften sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Fahrplan

Anfahrten

  • von Wengen: Abfahrt 19.11 Uhr
  • von Mürren: Abfahrt 18.51 Uhr
  • von Gimmelwald: Abfahrt 18.58 Uhr
  • von Stechelberg, Hotel: Abfahrt 19.05 Uhr
  • von Isenfluh: Abfahrt 17.13 Uhr (letzte Verbindung)

Rückfahrten

  • nach Stechelberg, Gimmelwald, Mürren: Abfahrt 21.35, 22.35 oder 23.29 Uhr Bahnhof Lauterbrunnen
  • nach Gimmelwald und Mürren: Abfahrt 22.06, 23.06 oder 23.57 Uhr
  • nach Wengen: Abfahrt 21.30, 22.30 oder 23.32 Uhr

Gemeinderat Lauterbrunnen

Publiziert am 07.05.2026

Christkatholische Kirchgemeinde

Einladung zur ordentlichen Kirchgemeindeversammlung

Donnerstag, 4. Juni 2026, 19.00 Uhr im röm.-kath. Marienzentrum, Kapellstrasse 7, 3600 Thun

Traktanden

1. Begrüssung, besinnliche Einstimmung, Wahl der Stimmenzähler

2. Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 10. Juni 2025

3. Jahresberichte 2025 von Kirchgemeinderat und Pfarramt

4. Jahresrechnung 2025 und Bericht der Revisionsstelle

5. Genehmigung Investitionskredit Renovation Sakristei, Vorraum und Fensterbänke

6. Genehmigung Investitionskredit Beleuchtung Treppe

7. Genehmigung Nachkredit Mobiliar und Küchenutensilien für Gemeindesaal

8. Budget 2027 und Steuerfuss 2027

9. Finanzplan 2027–2031

10. a) Ersatzwahlen Kirchgemeinderat

  • Gabriela Gschwind, geb. 17. Dezember 1957, Steffisburg
  • vakant

b) Ersatzwahlen Delegierte Nationalsynode

  • vakant

c) Ersatzwahl Ersatzdelegierte Nationalsynode

  • vakant

11. Verschiedenes

Alle Stimmberechtigten sind zur Versammlung freundlich eingeladen. Personen ohne Stimmrecht sind als Gäste ebenfalls willkommen. Unterlagen zu den Finanzen können via E-Mail an finanzverwaltung.thun@christkatholisch.ch oder bei Andrea Cantaluppi, Eggstrasse 1a, 3770 Zweisimmen, angefordert werden. Es liegen Exemplare an der Versammlung auf.

Anschliessend sind alle Anwesenden zu einem Imbiss eingeladen.

Für den Kirchgemeinderat
Andrea Cantaluppi
Co-Präsidentin

Publiziert am 07.05.2026

Gemischte Gemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung

Mittwoch, 3. Juni 2026, 19.30 Uhr in der Turnhalle des Schulgebäudes in Oberried

Traktanden

  1. Orientierungen / Verschiedenes aus der besonderen Verwaltung
    1. Dorfladen
    2. Anschluss Kanalisation an die Abwasser Region Interlaken ARI
    3. Florens Resort
    4. Anschaffung Kommunalfahrzeug
    5. Gefahrenkarte / Ausgangslage
    6. Personalsituation Gemischte Gemeinde Oberried am Brienzersee
    7. Uferweg
    8. Verschiedenes
  2. Genehmigung der Jahresrechnung 2025 / Kenntnisnahme Nachkredite
  3. Legitimation und Kredit Fusionsabklärungen
    1. Ermächtigung des besonderen Verwalters zur Vornahme von Fusionsverhandlungen mit den Gemeinden Brienz und Schwanden und zum Abschluss des Abklärungsvertrages
    2. Beschluss über den Verpflichtungskredit von Fr. 185'000.–
  4. Genehmigung Reglement für die Erhebung einer Konzessionsabgabe Stromversorgung
  5. Verschiedenes

Öffentliche Auflage

Der Entwurf des Reglements für die Erhebung einer Konzessionsabgabe Stromversorgung kann ab dem 30. April 2026 auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Die weiteren Unterlagen zu den Geschäften der Gemeindeversammlung sind ebenfalls ab dem 30. April 2026 auf der Gemeindeverwaltung einsehbar.

Rechtsmittel

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Teilnahme und Stimmrecht

Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt sind sämtliche Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit mindestens 3 Monaten politischen Wohnsitz in der Gemeinde haben (Art. 13 Abs. 1 Gemeindegesetz).

Oberried, 30. April 2026

Die Besondere Verwaltung

Publiziert am 07.05.2026

Einwohnergemeinde

Gemeindeurnenabstimmung vom 14. Juni 2026

An der Urnenabstimmung vom Sonntag, 14. Juni 2026, werden die in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten über folgende Vorlage zu befinden haben:

  1. Genehmigung Verpflichtungskredit von brutto Fr. 9'350'000.– für die Planung und den Neubau des Schulhauses mit Doppelkindergarten und Tagesschule

Allgemeine Hinweise

Abstimmungslokal

Gemeindeverwaltung, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten

Abstimmungsmaterial

Den Stimmberechtigten wird das amtliche Abstimmungsmaterial für die Gemeindeurnenabstimmung spätestens drei Wochen vor dem Abstimmungssonntag zugestellt. Bei Nichterhalt oder Verlust kann ein Doppel bis spätestens Freitag, 12. Juni 2026, 12.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten, nachgefordert werden.

Auflage

Die Akten für die Gemeindeabstimmung liegen 30 Tage vor dem Abstimmungstag bei der Gemeindeverwaltung, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten, öffentlich auf. Sie sind auch online unter www.matten.ch abrufbar.

Stimmberechtigung

Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt, seit drei Monaten in der Gemeinde Matten wohnhaft und in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind.

Stimmabgabe

  • Während den Büroöffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
  • Briefkasten der Gemeindeverwaltung (letzte Leerung am Sonntag, 14. Juni 2026, 11.00 Uhr)
  • Während den Urnenöffnungszeiten am Abstimmungssonntag, 14. Juni 2026, 10.00 bis 11.00 Uhr

Gemeinderat Matten

Publiziert am 07.05.2026

Einwohnergemeinde

Ordentliche Versammlung

Dienstag, 9. Juni 2026, 20.15 Uhr, Gemeindesaal im Schulhaus

Traktanden

  1. Genehmigung der Verwaltungsrechnung 2025
  2. Aufhebung des Reglements für die Gemeindeausgleichskasse
  3. Informationen zur Schulsozialarbeit
  4. Verschiedenes
  5. Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Gündlischwand öffentlich zur Einsichtnahme auf.

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Das Protokoll dieser Versammlung liegt vom 17. Juni bis 17. Juli 2026 bei der Gemeindeverwaltung zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat einzureichen.

Alle in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten sowie Gäste sind zu der Versammlung freundlich eingeladen.

Zweilütschinen, 4. Mai 2026

Der Gemeinderat

Publiziert am 07.05.2026

Besetzerschaft Holzmatten

Alphag

Die hagpflichtigen Bergteiler werden ersucht, ihren Alphag bis zum 25. Mai 2026 zu erstellen.

Die Pfander

Publiziert am 07.05.2026

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