Verwaltungskreis Interlaken-Oberhasli (100+)

Einwohnergemeinde

Strassensanierung Lehnweg

Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 44 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird auf dieser Strasse die Verkehrsabwicklung wie folgt erschwert:

Strasse: Lehnweg.

Teilstrecke: Mittlere Strasse bis Camping Lazy Rancho.

Dauer: 20. bis 24. April 2026. Witterungsbedingt kann es zu Verschiebungen in die Folgewoche kommen.

Einschränkungen Strassensperrungen: Für den motorisierten Verkehr, Umfahrungen via Schulhausstrasse / Steindlerstrasse.

Ausnahmen: Der Rad- / Gehweg bleibt offen. Es ist mit lokalen Behinderungen zu rechnen.

Grund: Strassensanierungen mit abschnittweisem Ersatz des Asphaltbelags.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.

Unterseen, 2. April 2026.

Gemeinde Unterseen
Bauverwaltung

Publiziert am 09.04.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Gerhard und Therese Hostettler, Oelestrasse 31, 3800 Matten.

Bauvorhaben: Erweiterung des Ost-Balkons im Dachgeschoss über die Gebäudefassade hinaus auf der Nordostseite des Gebäudes.

Standort: Oelestrasse 31, Matten, Parzelle Nr. 1512, Koordinaten 2'632’850/1’170’400.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Hinweis: Naturgefahrengebiet mit mittlerer Gefährdung, Wasser.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.

Auflage- und Einsprachefrist bis 4. Mai 2026.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten und Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 09.04.2026

Baupublikation

Gesuchstellerin: Madeleine Oswald, Am Hubel 1579, 3823 Wengen.

Projektverfasserin: Architekturbüro Leonini GmbH, Am Lehn 1339e, 3823 Wengen.

Bauvorhaben: Einbau einer aussen stehenden Wärmepumpe.

Standort: Wengen, Am Hubel, Gebäude Nr. 1579, Parzelle Nr. 3213, Koordinaten 2'636'223 / 1'162'801, Landwirtschaftszone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: Art. 24 RPG, Bauen ausserhalb der Bauzone.

Auflagestellen:

  • Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
  • Tourismusbüro Wengen, 3823 Wengen

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 9. April bis 11. Mai 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 09.04.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Regula Cardinaux-Fuchs und Jean-René Cardinaux, Chemin des Esserts 25, 1884 Arveyes.

Projektverfasserin: Sella Design AG, Dorfstrasse 73, 3073 Gümligen.

Bauvorhaben: Energetische Sanierung, Heizungsersatz, Grundrissoptimierung, Erweiterung des Daches, Anbau eines Velounterstandes sowie Verbreiterung der Terrasse.

Standort: Wengen, Bätzenboden, Gebäude Nr. 1375d, Parzelle Nr. 3635, Koordinaten 2'637'019 / 1'161'285, Wohn- und Gewerbezone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: Art. 25 GBR, Dachgestaltung.

Auflagestellen:

  • Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
  • Tourismusbüro Wengen, 3823 Wengen

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 3. April bis 4. Mai 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 09.04.2026

Einwohnergemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung

Mittwoch, 13. Mai 2026, 20.00 Uhr im Schulhaus Habkern

Traktanden

  1. Jahresrechnung 2025
    1. Genehmigung Nachkredit
    2. Genehmigung der Jahresrechnung 2025
  2. Abrechnung Verpflichtungskredit Gemeindefahrzeug, Kenntnisnahme
  3. Abrechnung Verpflichtungskredit Parkleitsystem, Kenntnisnahme
  4. Nachkredit zum Verpflichtungskredit Neufassung Baureglement, Genehmigung
  5. Erwerb Geschäftslokal Raiffeisenbank, Genehmigung Verpflichtungskredit
  6. Belagung Strasse Haltengraben-Fuhrenscheuer, Genehmigung Verpflichtungskredit
  7. Verschiedenes

Aktenauflage

Die Unterlagen zu den Traktanden 1, 4, 5 und 6 liegen 30 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung während den Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Die Botschaft für die Stimmberechtigten wird vor der Versammlung allen Haushaltungen zugestellt und auf der Webseite www.habkern.ch (Aktuelles) aufgeschaltet.

Das Protokoll der Versammlung wird ab 18. Mai 2026 während 30 Tagen auf der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt. Werden während der Auflage keine schriftlich begründeten Einwände erhoben, erfolgt die Genehmigung durch den Gemeinderat.

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Die Stimmberechtigten von Habkern sind herzlich zur Teilnahme an der Versammlung eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Habkern Wohnsitz haben.

Habkern, 9. April 2026

Der Gemeinderat

 

Publiziert am 09.04.2026

Eidgenössisches Starkstrominspektorat

Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen

Öffentliche Planauflage

Gemeinde: 3818 Grindelwald

S-2616712.1

Transformatorenstation Grundstrasse 32 STI

EW-Teil (Privat-Teil S-2616715)

  • Neubau der TS auf der Parzelle 1390 in der Gemeinde Grindelwald 

Koordinaten: 2'644'639 / 1'163'830

S-2616715.1

Transformatorenstation Grundstrasse 32 STI

Privat-Teil (EW-Teil S-2616712)

  • Neubau der TS auf der Parzelle 1390 in der Gemeinde Grindelwald 

Koordinaten: 2'644'642 / 1'163'827

L-2616744.1

16-kV-Kabel zwischen der Unterstation Grindelwald und der Transformatorenstation Grundstrasse 32 STI

  • Umlegen und Einschlaufen in die neue TS Grundstrasse 32 STI 

Koordinaten: 2'644'414 / 1'163'895 nach 2'644'639 / 1'163'830

L-0131644.4

16-kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Grundstrasse 32 STI und Nirggenstrasse 55A

  • Umlegen und Einschlaufen in die neue TS Grundstrasse 32 STI 

Koordinaten: 2'644'639 / 1'163'830 nach 2'645'073 / 1'163'629

Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat die

BKW Energie AG
Thunstrasse 34
3700 Spiez

im Namen von

BKW Energie AG
Viktoriaplatz 2
3013 Bern

STI Bus AG
Grabenstrasse 36
3600 Thun

die oben erwähnten Plangenehmigungsgesuche eingereicht.

Die Gesuchunterlagen betreffend das Projekt werden vom 9. April bis zum 12. Mai 2026 in der Gemeindeverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, öffentlich aufgelegt.

Das unterbreitete Gesuch umfasst folgende Ersuchen um Ausnahmegenehmigung(en) / Ausnahmebewilligung(en):

  • Ausnahmegenehmigung betreffend Gewässerschutzbereiche im Sinne von Art. 19 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer (GSchG; SR 814.20)

Die aufgelegten Unterlagen stehen während der Auflagefrist ebenfalls auf https://esti-consultation.ch/pub/6981/31c988fad5 online zur Einsicht zur Verfügung.

Massgebend sind allein die in der oben genannten Gemeinde aufgelegten Unterlagen.

Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42–44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige davon Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG).

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Diese Einsprache kann entweder schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Im letzteren Fall muss die Einsprache die Vorgaben zu den elektronischen Eingaben erfüllen und unter anderem mit einer qualifizierten elektronischen Unterschrift versehen sein (vgl. Art. 5 bis 7 der Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens SR 172.021.2). Wer innert Frist keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Während derselben Auflagefrist kann, wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen. Diese sind im Wesentlichen:

  1. Einsprachen gegen die Enteignung;
  2. Begehren nach den Artikeln 7–10 EntG;
  3. Begehren um Sachleistung (Art. 18 EntG);
  4. Begehren um Ausdehnung der Enteignung (Art. 12 EntG);
  5. die geforderte Enteignungsentschädigung.

Zur Anmeldung von Forderungen innerhalb der Einsprachefrist sind auch die Mieter und Pächter sowie die Dienstbarkeitsberechtigten und die Gläubiger aus vorgemerkten persönlichen Rechten verpflichtet. Pfandrechte und Grundlasten, die auf einem in Anspruch genommenen Grundstück haften, sind nicht anzumelden, Nutzniessungsrechte nur, soweit behauptet wird, aus dem Entzuge des Nutzniessungsgegenstandes entstehe Schaden.

Eidgenössisches Starkstrominspektorat
Planvorlagen
Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf

Publiziert am 09.04.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Alpinice Bauplanung AG, Sandweg 1, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Sanierung Bachdurchlass Horbach, Einbau Betonsohle, Erstellen von provisorischen Werkleitungen.

Standort: Stählisboden, Parzellen Nrn. 5110, 1833, 1562, 5210, 3611, 4891, 4630, 5208, 5056, 2677, Landwirtschaftszone, Wohnzone W2, Zone für Skipisten, Koordinaten 2’647’730 / 1’164’640; 2’647’730 / 1’164’640; 2’647’730 / 1’164’640; 2’647’730 / 1’164’640; 2’647’730 / 1’164’640; 2’647’730 / 1’164’640; 2’647’730 / 1’164’640; 2’647’730 / 1’164’640; 2’647’733 / 1’164’533; 2’647’753 / 1’164’590.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und üB.

Naturgefahrengebiet: gelb, blau, rot.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG) / Nicht forstliche Kleinbaute im Wald (Art. 14 WaV)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Eingriffe in Schutzobjekte nach Art. 18 ff. NHG

Auflage- und Einsprachefrist bis 4. Mai 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 09.04.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Markus Balmer, Schorreweg 12, 3707 Därligen.

Projektverfasser: DeLaval, Münchrütistrasse 2, 6210 Sursee.

Bauvorhaben: Projektänderung gemäss Baubeschrieb zu Gesamtbauentscheid Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli vom 30. Januar 2023:

  • Dachmaterial; anthrazit grau matt anstelle dunkelbraun
  • Fenster, Tore und Türen nicht einheitlich in Holz

Standort: Chäneli 146c, 3707 Därligen, Parzellen Nrn. 166 und 137, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’628’085 / 1’167’640.

Gewässerschutzbereich: üB.

Schutzzone/-objekt: keine / nein.

Ausnahmen: keine.

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, Chrützweg 2, 3707 Därligen.

Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances (eBau Nr. 2026-789).

Auflage- und Einsprachefrist bis 11. Mai 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Es wird darauf hingewiesen, dass sich allfällige Rechtsbegehren nur gegen die Projektänderung richten können.

Bauverwaltung Därligen

Publiziert am 09.04.2026

Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern

Verkehrssperrung

Kantonsstrasse Nr. 1108 Gunten–Sigriswil

Gemeinde: Sigriswil.

410.20461 / Instandsetzung Lehnenbrücke Bellevue, Sigriswil

Teilstrecke: Sigriswilstrasse, Bereich Lehnenbrücke Bellevue, Koordinaten 2'620'701.13 / 1'173'443.06.

Dauer: Totalsperre in den Nächten vom 13. auf 14. April 2026 und von 14. auf 15. April 2026, jeweils zwischen 23.40 und 5.30 Uhr.

Ausnahmen: keine.

Grund der Massnahme: Für den Einbau der Betonträger werden zwei Pneukrane im Bereich der Lehnenbrücke auf der Fahrbahn installiert. Während der Kranarbeiten ist die Fahrbahn vollständig blockiert.

Verkehrsführung: Die Sigriswilstrasse ist im Bereich Lehnenbrücke Bellevue während der Sperrzeiten vollständig gesperrt. Der Verkehr wird beidseitig grossräumig via Seestrasse/Längenschachen sowie via Tschingelstrasse/Schwandenstrasse umgeleitet.

Einsatz Verkehrsdienst: Verkehrsdienst bei Brücke Guntenbach (Gunten) und Solbad Sigriswil zur Sperrung/Umleitung.

Einschränkungen

Motorfahrzeuge: Motorfahrzeuge können die Strecke während der Sperrzeiten nicht passieren. Der Verkehr wird grossräumig umgeleitet.

Blaulichtorganisationen: Während der Sperrzeiten ist aufgrund der auf der Fahrbahn installierten Pneukrane keine Durchfahrt möglich. Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste benutzen die signalisierten Umleitungen.

Fussgänger und Velofahrende: kein Durchgang während der gesamten Sperrzeit.

Öffentlicher Verkehr: Der letzte Kurs der STI ist von der Sperrung betroffen und kann während der Sperrzeiten nicht verkehren.

Anwohnende: Zufahrt während der Sperre nicht möglich.

Rechtliche Hinweise

Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der  Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird diese Kantonsstrasse für den Verkehr gesperrt.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrssperrung.

Thun / Gwatt, 26. März 2026

Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I

Publiziert am 09.04.2026

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Jarmila Zumello Gyurikova, Oetlisbergstrasse 30, 8053 Zürich.

Bauvorhaben: Umbau Einfamilienhaus.

Standort: Greifenbach 92C, Parzelle Nr. 3298, Wohnzone, Koordinaten 2’635’877 / 1’160’677.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Aᵤ und Baugruppe B (Lauterbrunnen, Dorf).

Naturgefahrengebiet: gelb.

Ausnahmen:

  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)

Auflage- und Einsprachefrist: 11. Mai 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 09.04.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Amt für Landwirtschaft und Natur des Kantons Bern, Abteilung Naturförderung, Schwand 17, 3110 Münsingen.

Projektverfasserin: Kissling + Zbinden AG, Oberlandstrasse 15, 3700 Spiez.

Bauvorhaben: Wiederherstellung von Grundwassertümpeln als Lebensraum für die Gelbbauchunke (Naturschutzvorhaben).

Standort: Lütschisand, Parzellen Nrn. 1164, 1165, Zone Uferschutzplan (Naturschutzgebiet, Uferschutzzone Sektor a, Wald, Brienzersee), Koordinaten 2’634’464 / 1’170’290.

Schutzzonen: Gewässerschutzzonen Aₒ/Aᵤ, Naturschutzgebiet.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG), nichtforstliche Kleinbaute im Wald (Art. 14 WaV)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Eingriffe in die Ufervegetation (Art. 21 NHG )
  • Eingriffe in Uferbereiche (Art. 14 NHG 3 NHV
  • Eingriffe in kantonales Schutzgebiet (Art. 7 Naturschutzgesetz)
  • Eingriffe in ein Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung (Art. 6 AlgV)
  • Eingriffe in schützenswerte Biotope (Art. 14 NHG 3 NHV)
  • Eingriffe in Bestände seltener oder geschützter Pflanzen sowie Tiere (Art. 20 NHV)

Auflage- und Einsprachefrist: 11. Mai 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken ,einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Hinweis: Bei der Profilierung werden Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 09.04.2026

Einwohnergemeinde

Bepflanzung an öffentlichen Strassen

Anpflanzen und Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen entlang von öffentlichen Strassen; Einfriedungen

Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Hinweise auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten:

  1. Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmenden, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen schreiben das Strassengesetz vom 4. Juni 2008, Art. 73 Abs. 2, Art. 80 Abs. 3 und Art. 83, sowie die Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008, Art. 56 und 57, unter anderem vor:
    1. Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen und nicht hochstämmige Bäume müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4,5 m Höhe hineinragen; über Fuss-, Geh- und Radwegen muss mindestens eine Höhe von 2,5 m freigehalten werden. Bei Radwegen ist ausserdem ein seitlicher Abstand von 50 cm freizuhalten.
    2. Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden.
    3. An unübersichtlichen Strassenstellen dürfen Einfriedungen und Zäune die Fahrbahn um höchstens 60 cm überragen. Für die nicht hochstämmigen Bäume, Hecken, Sträucher, landwirtschaftlichen Kulturen und dergleichen gelten die Vorschriften über Einfriedungen. Danach müssen solche Pflanzen bis zu einer Höhe von 1,2 m einen Strassenabstand von 50 cm ab Fahrbahnrand einhalten. Sind sie höher, so müssen sie um ihre Mehrhöhe zurückversetzt werden. Der Geltungsbereich erstreckt sich auch auf bestehende solche Pflanzen.
    4. Vorbehalten bleiben strengere Gemeindevorschriften.
  2. An unübersichtlichen Strassenstellen sind Bäume, Grünhecken, Sträucher, gärtnerische und landwirtschaftliche Kulturen (z. B. Mais) in einem genügend grossen Abstand gegenüber der Fahrbahn anzupflanzen, damit sie nicht zurückgeschnitten bzw. vorzeitig gemäht werden müssen. Die Grundeigentümer entlang von Gemeindestrassen und öffentlichen Strassen privater Eigentümer haben Bäume und grössere Äste, welche dem Wind und den Witterungseinflüssen nicht genügend Widerstand leisten und auf die Verkehrsfläche stürzen können, rechtzeitig zu beseitigen. Sie haben die Verkehrsfläche von hinuntergefallenem Reisig und Laub zu reinigen. Entlang von Kantonsstrassen obliegt einzig die vorsorgliche Waldpflege dem Tiefbauamt des Kantons Bern. Im Übrigen sind auch entlang der Kantonsstrassen die Grundeigentümer verantwortlich.
  3. Nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune müssen einen Abstand von 2 m vom Fahrbahnrand bzw. 50 cm von der Gehweghinterkante einhalten.
  4. Der zuständige Strasseninspektor des Tiefbauamts des Kantons Bern oder die Gemeindeverwaltung sind gerne zu näherer Auskunft bereit.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass, wenn dieser Aufforderung nicht nachgekommen wird:

  • Grundeigentümer/-innen im Falle eines Unfalls haftbar werden
  • die Gemeinde als Ersatzmassnahme den Rückschnitt der Pflanzen auf Kosten der Grundstückbesitzer/-innen vornehmen kann.

Beatenberg, 1. April 2026

Bauverwaltung Beatenberg

Publiziert am 09.04.2026

Einwohnergemeinde

Strassensperrung Verkehrsbehinderung Ahornengässli

Ab Dienstag, 7. April, bis ca. Freitag, 4. Dezember 2026

Infolge Abbruchs und Neubaus des Personalhauses Hotel Spinne ist das Ahornengässli wie folgt für Fahrzeuge eingeschränkt oder gesperrt:

Die Durchfahrt ist mit Wartezeiten und Behinderungen gewährleistet: 7. bis 15. April und 13. bis 24. Juli und 17. August bis 4. Dezember 2026.

Gesperrt: 16. und 17. April und 1. Juni bis 10. Juli, jeweils von 7.00 bis 18.00 Uhr.

Gesperrt: 20. April bis 29. Mai und 27. Juli bis 14. August, jeweils von Montag bis Freitag, Tag und Nacht.

Der Durchgang für Fussgänger ist gewährleistet.

Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.

Brawand Zimmerei AG, Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 09.04.2026

Lehrstellenausschreibung

Ab 1. August 2027 wird auf der Gemeindeverwaltung Beatenberg folgende 3-jährige Lehrstelle frei:

Kauffrau/Kaufmann EFZ

Wir bieten dir

  • eine vielseitige, abwechslungsreiche kaufmännische Ausbildung in der Branche «Öffentliche Verwaltung» mit Einblick in die Abteilungen Gemeindeschreiberei, Finanzverwaltung, Bauverwaltung
  • einen eigenen, modern eingerichteten Arbeitsplatz
  • Jahresarbeitszeitmodell mit gleitender Arbeitszeit 
  • hilfsbereite und offene Mitarbeitende
  • 6 Wochen Ferien

Was du mitbringst

  • gute Schulbildung (Sekundarschule oder Realschule mit berufsvorbereitendem 10. Schuljahr)
  • gute IT-Kenntnisse
  • gute mündliche und schriftliche Ausdrucksweise
  • Tastaturschreiben (Zehnfingersystem muss vor Beginn der Lehre erworben werden)
  • rasche Auffassungsgabe
  • Freude am Umgang mit Menschen
  • Selbständigkeit, Flexibilität und Zuverlässigkeit

Haben wir dein Interesse geweckt? Dann sende deine Bewerbung mit Zeugniskopien und Foto bis am 30. April 2026 an folgende Adresse: Gemeindeverwaltung, «Bewerbung Lehrstelle», Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg, oder per E-Mail an m.wyss@beatenberg.ch

Für weitere Auskünfte kannst du gerne Melanie Wyss, Berufsbildnerin, Telefon 033 841 81 30 oder E-Mail m.wyss@beatenberg.ch oder Sonja Fuss, Gemeindeschreiberin, Telefon 033 841 81 23 oder E-Mail s.fuss@beatenberg.ch kontaktieren.

Schnupperlehre

Gerne bieten wir auch einen Schnuppertag oder -tage an, um einen Einblick in die Arbeitswelt der Branche Öffentliche Verwaltung zu ermöglichen. Für die Terminvereinbarung und weitere Auskünfte melde dich ebenfalls bei Melanie Wyss oder Sonja Fuss.

Publiziert am 09.04.2026

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Bauherrschaft: Destino AG, Obereigasse 50, 3812 Wilderswil.

Projektverfasser: ASP architektur, Daniel Siffert, Schützenmattstrasse 16, 4500 Solothurn.

Bauvorhaben: Energetische Fassaden- und Dachsanierung sowie Einbau einer dritten Wohnung im Dachgeschoss, Anbau Balkon DG Süd, Umnutzung Laube EG Süd-Ost als Reduit sowie Anbau Aussentreppe Nord.

Standort: Gemeinde Brienz, Lauenenstrasse 10, Parzelle Nr. 3077.

Bemerkung: Die Gemeinde Brienz unterliegt der Zweitwohnungsgesetzgebung (ZWG).

Nutzung: Erstwohnungen.

Zone: Wohnzone 2 (W2).

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand zu einer Gemeindestrasse (Art. 80 SG).

Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Mai 2026.

Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 09.04.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Alexandra und Hans Michel, Brunnacherweg 8, 3707 Därligen.

Projektverfasserin: Zurbrügg Bauplanungen GmbH, Reudlenstrasse 19, 3713 Reichenbach.

Bauvorhaben: Anbau nordseitiger Windfang, südseitige Überdachung des Balkons als Wetterschutz, Ersatz der Holzfenster durch Kunststofffenster.

Standort: Brunnacherweg 8, 3707 Därligen, Koordinaten 2’627’820 / 1’167’797, Parzelle Nr. 261 / Zone W2.

Gewässerschutzbereich: üB.

Schutzzone/-objekt: keine / nein.

Nutzungsart ZWG: Erweiterung ohne Nutzungsbeschränkung.

Ausnahmen: keine.

Hinweise: Entwässerung zusätzliches Dachwasser via bestehende Leitung in den Budelbach.

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Därligen, Chrützweg 2, 3707 Därligen.

Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances (eBau Nr. 2026-3768).

Auflage- und Einsprachefrist bis 11. Mai 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Därligen

Publiziert am 09.04.2026

Einwohnergemeinde

Mit Schwung in den Frühling

Die Tage werden länger, die Sonne wärmt – Zeit, neue Energie zu tanken!

Am Dienstag, 21. April 2026, um 14.00 Uhr in der Pfarrschyr zeigt das Team von Pro Senectute auf inspirierende und praxisnahe Weise, wie Sie Ihre Lebensgeister wecken und mit frischem Elan in den Frühling starten können. Freuen Sie sich auf wertvolle Impulse, einfache Übungen und alltagstaugliche Tipps für mehr Schwung und Lebensfreude.

Eingeladen sind alle interessierten Bürgerinnen und Bürger ab 65 Jahren. Die Teilnahme ist kostenlos. Bitte melden Sie sich bis spätestens 15. April 2026 an unter Telefon 033 854 14 14. Wir freuen uns auf Sie!

Gemeinde Grindelwald, Kommission Soziales

Publiziert am 09.04.2026

Baupublikation

Gesuchstellerinnen: Wieland-Leibundgut Danielle und Witschi-Moser Christine, vertreten durch A. Ruoff AG, Dorfstrassse 119, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: A. Ruoff AG, Dorfstrasse 119, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort: Guggengasse 25, Parzelle Nr. 3154, Koordinaten 2’646’335 / 1’164’070.

Nutzungszone: Landwirtschaftszone.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/278268

Auflage- und Einsprachefrist bis 11. Mai 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 31. März 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 09.04.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Zwald Walter und Ruth, Terrassenweg 59, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Teuscher Bauleitungen GmbH, Stegmatte 224, 3816 Lütschental.

Bauvorhaben: Erstellen eines zusätzlichern Autoabstellplatzes.

Standort: Terrassenweg 59, Parzelle Nr. 1698, Koordinaten 2’645’931 / 1’164’424.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreitung Strassenabstand (Art. 612 GBR).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/278874

Auflage- und Einsprachefrist bis 11. Mai 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 31. März 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 09.04.2026

Schwellenkorporation

Ordentliche Versammlung

Mittwoch, 13. Mai 2026, 20.00 Uhr im Schulhaus

Traktanden

  1. Wahl eines Stimmenzählers
  2. Protokoll vom 30. April 2025
  3. Jahresrechnung 2025 und Nachkredite
  4. Wahlen
    Zur Wahl steht:
    1 Mitglied des Vorstandes
  5. a) Budget der Erfolgsrechnung 2027
    b) Kenntnisnahme Finanzplan 2025–2030
  6. Verschiedenes

Das Protokoll dieser Versammlung liegt vom 21. Mai bis am 19. Juni 2026 bei der Gemeindeverwaltung zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich bei der Schwellenkomission einzureichen. Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind schriftlich und begründet innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Interlaken einzureichen.

Festgestellte Verfahrensmängel müssen während der Versammlung gerügt werden.

Alle Stimmberechtigten sind zu der Versammlung herzlich eingeladen.

Gündlischwand, den 1. April 2025

Die Schwellenkommission

Publiziert am 09.04.2026

Einwohnergemeinde

Verkehrsbehinderung – Strassensperrung Kupfergasse

Am 14. April 2026 wird die Kupfergasse zwischen 8.00 bis 18.00 Uhr ab Abzweigung Herziggässli bis Abzweigung Rütigässli aufgrund der Demontage eines Baukrans gesperrt. Ersatztermine im Falle von für die Baukrandemontage ungeeigneter Witterung sind der 15. und 16. April 2026. Die Zufahrt zu den einzelnen Liegenschaften der Anwohner wird jederzeit gewährleistet.

Eine Umleitung für Fussgänger wird signalisiert. Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die entsprechenden Verkehrssignalisationen zu beachten.

Wir bitten um Kenntnisnahme und danken Ihnen für das Verständnis.

Sicherheit Matten

Publiziert am 09.04.2026

Einwohnergemeinde

Mitwirkungsveranstaltung «Baureglementsänderung in Sachen Zweitwohnungen»

Der Gemeinderat Niederried lädt die Bevölkerung zur öffentlichen Mitwirkungsveranstaltung zum Thema «Baureglementsänderung in Sachen Zweitwohnungen» ein:

Dienstag, 12. Mai 2026, 19.00 Uhr, Gemeindehaus Niederried

Der Gemeinderat hat gestützt auf Art. 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 und Art. 62 ff. des Bundesgesetzes vom 9. Juni 1985 beschossen, für das gesamt Gemeindegebiet eine Planungszone in Sachen «Zweitwohnungen» zu erlassen.

Ziel ist es, der zunehmenden Umnutzung von Erstwohnungen zu Zweitwohnungen sowie der damit verbundenen Verknappung von (bezahlbarem) Wohnraum entgegenzuwirken.

Während der auf zwei Jahre befristeten Planungszone sollen Grundlagen für eine künftige raumplanerische Regelung erarbeitet werden, welche der Gemeindeversammlung zur Genehmigung vorgelegt wird. Die Grundlagen werden an der Veranstaltung erstmals vorgestellt. Es werden Zweck und Auswirkungen der Baureglementsänderung erläutert. Die Bevölkerung hat Gelegenheit sich zu informieren und Fragen zu stellen.

Die Veranstaltung ist öffentlich.

Die Mitwirkung zur Baureglementsänderung findet vom 13. Mai bis 15. Juni 2026 statt. (Publikation im Anzeiger Interlaken vom 9. April 2026)

Gemeinderat Niederried

Publiziert am 09.04.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Franz Lombriser, Schachenstrasse 40, 3700 Spiez.

Projektverfasserin: GLB Thun/Oberland, Moosweg 11, 3645 Gwatt.

Bauvorhaben: Demontage Einzelspeicheröfen, Installation aussen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort: Vorholzstrasse 15c, Parzelle Nr. 1696, Koordinaten 2'630'710 / 1'170'475.

Zone: Wohnzone W2.

Gewässerschutzbereich: Au.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 11. Mai 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938

Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Unterseen, 1. April 2026

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 09.04.2026

Einwohnergemeinde

Änderungen im Reglement Finanzhaushalt / Genehmigung und Inkrafttretung

(Bekanntmachung gemäss Art. 45 ff. kant. Gemeindeverordnung)
 
Genehmigung

Der Einwohnergemeinderat Unterseen hat am 30. März 2026 die Änderungen von Art. 6, 7, 9, 15, 16, 19, 21, 36, 45, 46, 50, 53, 54, 57, 64, 67, 68, 71, 72, Anhang 1 und Anhang 2 des Reglements Finanzhaushalt der Einwohnergemeinde Unterseen vom 23. August 2021 erlassen und genehmigt.
 
Rechtsmittel

Gemäss Art. 37 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) können fünf Prozent der Stimmberechtigten innert sechzig Tagen seit Veröffentlichung durch Unterzeichnung des diesbezüglichen Begehrens verlangen, dass die entsprechenden Änderungen der Gemeindeversammlung zum Beschluss unterbreitet werden.
 
Inkrafttretung

Wird das Referendum gegen die vorliegenden Reglementsänderungen nicht ergriffen, setzt der Gemeinderat diese auf 1. Juli 2026 in Kraft.
 
Reglementsbezug

Der neue Erlass kann auf der gemeindeeigenen Homepage www.unterseen.ch heruntergeladen oder während den Büroöffnungszeiten bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden.
 
Unterseen, 30. März 2026
 
Einwohnergemeinderat Unterseen

Publiziert am 09.04.2026

Konkursamt Oberland

Einstellung mangels Aktiven

Schuldner: Eftodii Valeriu, geb. 13. November 1978, EF: Viva KasaNova Inh. Eftodii, gelöscht am 18. August 2025, Talstrasse 16, 3855 Brienz, CHE-346.107.041.

Datum der Konkurseröffnung: 17. Februar 2026.

Datum der Konkurseinstellung: 30. März 2026.

Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger bis zum 28. April 2026 die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten einen Vorschuss von Fr. 5200.– leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte.

Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 8. April 2026.

Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland

Publiziert am 09.04.2026

Bundesamt für Verkehr

Öffentliche Planauflage

Ordentliches eisenbahnrechtliches Plangenehmigungsverfahren (Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung UVP)

Planvorlage der Berner Oberland-Bahnen AG (BOB) betreffend Kreuzungsstelle Burglauenen

Gemeinde: Grindelwald.

Gesuchstellerin: BOB.

Gegenstand: Kreuzungsstelle Burglauenen.

Das vorliegende Plangenehmigungsgesuch beinhaltet im Wesentlichen:

  • den behindertengerechten Umbau des Bahnhofs Burglauenen inkl. Verlängerung der Perrons (P35, Länge von 155 m);
  • die Erweiterung der Kreuzungsstelle (Ausbau der Doppelspur) zwischen km 14.000 und 15.400 inkl. der Erneuerung des Unterbaus und des Baus einer Stützmauer;
  • die Aufhebung des Bahnübergangs Station und Erstellung einer Strassenunterführung für die Kantonsstrasse (Entflechtung Schiene / Strasse);
  • den Neubau der Personenunterführung und eines Viehdurchlasses;
  • den Neubau des Bahnübergangs Amacher und Aufhebung mehrerer landwirtschaftlicher Bahnübergänge;
  • den Ersatz des Durchlasses Wasseregggrabens;
  • die Anpassung der Tschingeleystrasse mit Anschluss West;
  • die Aufstockung des Relaisgebäudes;
  • die damit verbundenen Anpassungen an den Fahrleitungs- und Sicherungsanlagen
  • sowie die Verkabelung der 16kV-Freileitung der KWJB.

Das Bauvorhaben erfordert die temporäre Rodung von 85 m² auf den Parzellen Nrn. 1823, 5924, 912 in Grindelwald.

Für Detailinformationen wird auf die öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegten Planunterlagen verwiesen.

Verfahren: Das Plangenehmigungsverfahren richtet sich nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz vom 20. Dezember 1968 (VwVG; SR 172.021), soweit das Eisenbahngesetz vom 20. Dezember 1957 (EBG; SR 742.101) nicht davon abweicht. Leitbehörde für das Verfahren ist das Bundesamt für Verkehr (BAV).

UVP-Pflicht: Das Vorhaben untersteht der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach Art. 10a des Umweltschutzgesetzes vom 7. Oktober 1983 (USG; SR 814.01). Der UVP-Bericht ist Teil der aufgelegten Planunterlagen.

Öffentliche Auflage: Die Planunterlagen können vom 13. April bis 12. Mai 2026 während den ordentlichen Öffnungszeiten an folgender Stelle eingesehen werden: 

  • Gemeindeverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald

Aussteckung: Die durch das geplante Werk bewirkten Veränderungen werden während der Auflagefrist im Gelände ausgesteckt und die Hochbauten werden profiliert (z. B. Terrainveränderungen, Rodungen, Rechtserwerb usw.).

Einsprachen: Wer nach den Vorschriften des VwVG Partei ist, kann während der Auflagefrist bei der Genehmigungsbehörde Einsprache erheben.

Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über die Enteignung vom 20. Juni 1930 (EntG; SR 711) Partei ist, kann während der Auflagefrist sämtliche Begehren nach Art. 33 EntG geltend machen (Einsprachen gegen die Enteignung; Begehren nach den Art. 7–10 EntG; Begehren um Sachleistung nach Art. 18 EntG; Begehren um Ausdehnung der Enteignung nach Art. 12 EntG; die geforderte Enteignungsentschädigung nach Art. 16 und 17 EntG).

Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter davon ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG).

Einsprachen müssen schriftlich und im Doppel innert der Auflagefrist (Datum der Postaufgabe) beim Bundesamt für Verkehr, Sektion Bewilligungen II, 3003 Bern, eingereicht werden. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Einwände betreffend die Aussteckung sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist beim BAV vorzubringen (Art. 18c Abs. 2 EBG).

Enteignungsbann: Mit der Zustellung der persönlichen Anzeige oder des Enteignungsgesuchs an den zu Enteignenden dürfen ohne Zustimmung des Enteigners keine die Enteignung erschwerenden rechtlichen oder tatsächlichen Verfügungen mehr getroffen werden (Art. 42 EntG). Für den aus dem Enteignungsbann entstehenden Schaden hat der Enteigner vollen Ersatz zu leisten (Art. 44 Abs. 1 EntG).

Bern, 8. April 2026

Bundesamt für Verkehr, 3003 Bern, und Amt für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination des Kantons Bern, 3013 Bern

Publiziert am 09.04.2026

Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern

Verkehrserschwerung

Kantonsstrasse Nr. 221

Gemeinde: Beatenberg.

410.20673/Steinschlagsicherung Zwölfichrache

Teilstrecke: Kantonsstrasse Nr. 221 Beatenbucht–Interlaken, Koordinaten 2'626'493, 1'170'405.

Dauer: 20. April bis 22. Mai 2026.

Ausnahmen: keine.

Grund der Massnahme: Bau Netzdach zur Steinschlagsicherung.

Verkehrsführung: Teilweise einspurige Verkehrsführung.

Einschränkungen: Einspurige Verkehrsführung, Verkehrsregelung von Hand oder mit Lichtsignalanlage. Im Zeitraum vom 20. bis 23. April 2026 kann es zu Wartezeiten von bis zu maximal 10 Minuten kommen. Für den öffentlichen Verkehr entstehen keine Wartezeiten.

Rechtliche Hinweise

Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.

Gwatt, 31. März 2026

Tiefbauamt des Kantons Bern
Oberingenieurkreis I

Publiziert am 09.04.2026

Regionalgericht Oberland

Richterliches Verbot

Die Eigentümerschaft des Grundstücks Unterseen-Grundbuchblatt Nr. 768 an der Schulhausstrasse 7, 3800 Unterseen, lässt hiermit das gesamte Grundstück gegen jede Besitzesstörung durch Unberechtigte mit einem gerichtlichen Verbot belegen.

Verboten ist insbesondere jedes unbefugte Abstellen von Fahrzeugen und Velos aller Art insbesondere das Parkieren auf Parkplätzen unter Nichtbeachtung der Parkierungsvorschriften oder ausserhalb der Parkplatzmarkierung.

Ausgenommen davon sind die jeweilige Eigentümerschaft, die Mieterschaft und deren Klientschaft. Die Parkplätze stehen ausschliesslich der jeweiligen Eigentümerschaft und Mietern auf den ihnen zugewiesenen Parkplätzen sowie Besuchern während der Dauer ihres Besuches zur Vertügung.

Das Verbot ist unbefristet.

Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden gemäss Art. 258 Abs. 1 ZPO auf Antrag mit einer Busse bis Fr. 2000.– bestraft.

Art. 260 Abs. 1 ZPO

Wer das Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen seit dessen Bekanntmachung und Anbringung auf den Grundstücken beim Gericht Einsprache zu erheben. Die Einsprache bedarf keiner Begründung.

Unterseen, 15. Februar 2026

Für die Eigentümerin:

sig. lngrid Hofer

Richterlich bewilligt:

Thun, 23. März 2026

Regionalgericht Oberland
Zivilabteilung
Die Gerichtspräsidentin:
sig. Tettamanti

Publiziert am 09.04.2026

Einwohnergemeinde

Belagssanierungen Wengen

Auf verschiedenen Strassenabschnitten in Wengen werden ab dem 13. April 2026 Belagsarbeiten ausgeführt. Es ist mit folgenden Verkehrsbehinderungen sowie mit Strassensperrungen zu rechnen:

Ufem Melk (Hof Ufem Melk bis Schlossgraben)

Verkehrsbehinderungen mit längeren Wartezeiten: 13. April bis 8. Mai 2026

  • Strassensperrung: 5. Mai 2026, 7.00 Uhr bis 7. Mai 2026, 7.00 Uhr

Im Schloss (Schlossgraben bis Im Schloss)

Verkehrsbehinderungen mit längeren Wartezeiten: 17. April bis 8. Mai 2026

  • Strassensperrung: 21. April 2026, ganzer Tag
  • Strassensperrung: 5. Mai 2026, 7.00 Uhr bis 7. Mai 2026, 7.00 Uhr

Uf der Blatten

Verkehrsbehinderungen mit längeren Wartezeiten: 17. April bis 9. Juni 2026

  • Strassensperrung: 27. April 2026, ganzer Tag, 13. Mai 2026 ganzer Tag

Bahnhofunterführung

Verkehrsbehinderung mit längeren Wartezeiten: 17. April 2026

Am Leen (Chalet Uriana bis ehemals Hotel Hirschen)

Verkehrsbehinderung mit längeren Wartezeiten: 17. April 2026

Der Durchgang für Fussgänger sollte sichergestellt sein. Für Blaulichtdienste gilt die Ausnahme, diese können bei Notfällen jederzeit durchfahren.

Die Arbeiten sind witterungsabhängig, die Daten können sich deswegen kurzfristig ändern. Wir bitten Sie, die Signalisationen und Hinweise vor Ort zu beachten. Allfällige Änderungen werden ebenfalls auf der Website der Einwohnergemeinde Lauterbrunnen publiziert.

Wir danken für die Kenntnisnahme und das Verständnis.

Einwohnergemeinde Lauterbrunnen

Publiziert am 09.04.2026

Stellenausschreibung

Die Gemischte Gemeinde Oberried ist eine ländliche, direkt am Brienzersee gelegene Gemeinde mit aktuell rund 500 Einwohnenden. Die Mitarbeitenden schätzen die landschaftliche Lage der beiden Dörfer Ebligen und Oberried sowie die Nähe zur lokalen Bevölkerung.

Zur Begleitung der anstehenden Gemeindefusion in der Gemischten Gemeinde Oberried suchen wir für die Zeit vom 1. Juni 2026 oder nach Vereinbarung bis voraussichtlich zum 31. Dezember 2028 (befristet, je nach Entscheid der Fusionsverhandlungen) einen/eine

Gemeindeschreiber/-in (70–100 %)

Der Aufgabenbereich umfasst die Mitwirkung bei den aktuell laufenden Fusionsverhandlungen, die personelle und fachliche Führung der Gemeindeschreiberei sowie den administrativen Vollzug der Gemeinderats- und Gemeindeversammlungsgeschäfte.

 Dazu gehören insbesondere folgende Arbeiten

  • Strategische und administrative Aufgaben im Vollzug der anstehenden Gemeindefusion
  • Vorbereitung, Traktandierung und Vollzug sämtlicher Geschäfte des Gemeinderats bzw. der besonderen Verwaltung
  • Beratung des Gemeinderats bzw. der besonderen Verwaltung in juristischen und strategischen Belangen
  • Protokollführung an Gemeinderatssitzungen bzw. Sitzungen der besonderen Verwaltung sowie Gemeindeversammlungen
  • Leitung des Stimm- und Wahlausschusses
  • Begleitung von Infrastruktur- und Beschaffungsprojekten
  • Schnittstelle zwischen den Verwaltungsabteilungen und dem Gemeinderat bzw. der besonderen Verwaltung

Ihr Profil

  • Grosse persönliche Belastbarkeit
  • Hohes Durchsetzungsvermögen und Verhandlungsgeschick
  • Sorgfältige, selbständige und zuverlässige Arbeitsweise
  • Freude an der Arbeit im kleinen, kollegialen Arbeitsteam sowie am direkten Kontakt mit der Gemeindebevölkerung
  • Ausbildung als diplomierte/r Gemeindeschreiber/in oder ähnliche Weiterbildung

Unser Angebot

  • Sammlung von Berufserfahrung im Vollzug einer Gemeindefusion
  • Entlohnung gemäss kantonaler Gehaltsklassentabelle
  • Selbständige, interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit
  • Persönlicher und familiärer Umgang im kleinen Arbeitsteam
  • Flexible Arbeitszeitgestaltung und Homeoffice partiell möglich
  • Arbeit in einer landschaftlich wundervollen Bergregion

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 30. April 2026 per E-Mail an monika.werner@oberried.ch. Für weitere Auskünfte steht Monika Werner, Gemeindeschreiberin, unter Telefon 033 849 13 33 gerne zur Verfügung.

Publiziert am 09.04.2026

Einwohnergemeinde

Sperrung Brandpromenade

Wegen Felsreinigungsarbeiten wird die Brandpromenade ab Obere Goldey bis Zugang Pfarrhaus vom 20. bis 24. April 2026 für jeglichen Durchgang gesperrt.

Die entsprechenden Signalisationen und Weisungen des Sicherheitsdienstes sind zu befolgen.

Bei schlechter Witterung verschieben sich die Arbeiten auf die Folgetage.

Unterseen, 2. April 2026

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 09.04.2026

Einwohnergemeinde

Verkehrserschwerung

Markt in Interlaken – Sperrung Höheweg

Der Warenmarkt findet im Jahr 2026 wiederum vier Mal auf dem Höheweg statt. Am Sonntag, 12. April 2026, muss deshalb der Höheweg von 8.00 bis 20.00 Uhr von der Einmündung Strandbadstrasse bis zur Einmündung Harderstrasse für jeglichen Verkehr (auch Velos) gesperrt werden.

Umleitungen sowie Zufahrten zu den betroffenen Hotels werden signalisiert. Der öffentliche Verkehr wird ebenfalls umgeleitet, die Haltestellen entlang des Höhewegs werden an diesem Tag nicht bedient.

Publiziert am 09.04.2026

Bergschaft Itramen

Ordentliche Einungsversammlung

Montag, 20. April 2026, 20.00 Uhr im Schulhaus Itramen

Traktanden

  1. Die ordentlichen Einungsgeschäfte
  2. Verlegung von Käsespeicher 19a
  3. Verschiedenes

Der Vorstand

Publiziert am 09.04.2026

Gemeindeverband Kombinierte Schlachtanlage Bödeli und Umgebung

70. Abgeordnetenversammlung

Donnerstag, 7. Mai 2026, 19.45 Uhr im Hotel Kreuz, Leissigen

Traktanden

  1. Protokoll der 69. Abgeordnetenversammlung vom 27.11.2025
  2. Jahresrechnung 2025
  3. Orientierungen
    Peter Zwahlen, Verbandspräsident
    Fritz Zumbrunn, Verantwortlicher Schlachtbetrieb
  4. Verschiedenes

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen die Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt von Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Alle Stimmberechtigten und Gäste sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Im Anschluss der Versammlung wird ein kleiner Imbiss offeriert.

Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie, uns Ihre Teilnahme mit oder ohne Imbiss bis zum 2. Mai 2026 per E-Mail schlachthausboedeli@hotmail.com bekannt zu geben. Besten Dank.

Interlaken, 26. März 2026

Der Vorstand

Publiziert am 09.04.2026

Gemeindeverband Sozialdienst Region Jungfrau 

Anpassung Organisationsverordnung Gemeindeverband Sozialdienst Region Jungfrau 

Der Vorstand hat am 6. November 2025 diverse Anpassungen der Organisationsverordnung des Sozialdiensts Region Jungfrau genehmigt. Die Organisationsverordnung ist einsehbar auf der Webseite des SDRJ www.sdrj.ch (Gemeindeverband – Erlasse).

Gegen den Erlass der Änderung und mit Hinweis auf das rückwärtige Inkrafttreten auf den 6. November 2025 kann innert 30 Tagen seit der vorliegenden Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde eingereicht werden.

Matten, 9. April 2026

Der Vorstand 

Publiziert am 09.04.2026

Gemeindeverband Sozialdienst Region Jungfrau 

Anpassung der Personalverordnung

Der Vorstand hat am 6. November 2025 diverse Anpassungen der Personalverordnung des Sozialdiensts Region Jungfrau genehmigt. Die Personalverordnung ist einsehbar auf der Webseite des SDRJ www.sdrj.ch (Gemeindeverband – Erlasse).

Gegen den Erlass der Änderung und mit Hinweis auf das rückwärtige Inkrafttreten auf den 1. Januar 2026 kann innert 30 Tagen seit der vorliegenden Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde eingereicht werden.

Matten, 9. April 2026

Der Vorstand 

Publiziert am 09.04.2026

Einwohnergemeinde

Papiersammlung vom Donnerstag, 23. April 2026

Gesammelt wird nur Papier, kein Karton, keine Papiersäcke, keine Futtersäcke. Wir bitten die Bevölkerung, das Papier um 7.00 Uhr ordentlich verschnürt an der Strasse bereitzulegen. Das Papier wird im Laufe des Vormittags von den Schülerinnen und Schülern abgeholt. Fahrzeuglenkerinnen und -lenker sind gebeten, vorsichtig zu fahren. Bei Fragen ist die Schule unter Telefon 033 843 19 16 erreichbar.

Habkern,  17. März 2026

Einwohnergemeinde Habkern

Publiziert am 09.04.2026

Einwohnergemeinde

Verkehrsmassnahme – Tempo-30-Zone

Der Gemeinderat Unterseen hat am 26. Mai 2025, gestützt auf Art. 66 Abs. 2 und 3 des kantonalen Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 sowie auf Art. 44 Abs. 1 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 und mit Zustimmungsverfügung der Bau- und Verkehrsdiektion des Kantons Bern (Tiefbauamt Oberingenieurkreis I) vom 23. Februar 2026, folgende Verkehrsmassnahmen beschlossen:

Tempo-30-Zone südlich der Seestrasse

Die Zonensignalisation 30 km/h im Quartier südlich der Seestrasse umfasst die Strassen Weissenaustrasse, Eichzun, Wyden und Wydengässli.

Gegen diese Verkehrsmassnahme kann gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege innert 30 Tage seit der Veröffentlichung, d. h. bis 11. Mai 2026, schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde erhoben werden.

Die Tempo-30-Zone tritt mit dem Aufstellen der entsprechenden Signalisationen in Kraft.

Unterseen, 31. März 2026

Gemeinderat Unterseen

Publiziert am 09.04.2026

Einwohnergemeinde

Mitwirkung zur Baureglementsänderung

Die Mitwirkung zur Baureglementsänderung findet vom 13. Mai bis 15. Juni 2026 statt.

Gemeinderat Niederried

Publiziert am 09.04.2026

Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern

Verkehrserschwerung

Kantonsstrasse Nr. 6 Interlaken–Wilerbrücke

Gemeinde: Niederried b. Interlaken

410.20254 / Instandsetzung Lehnenbrücke Schorren.

Teilstrecke: Seestrasse Niederried, Schoren–Hegiboden (Koordinaten Y/X)

Dauer: 7. April – 5. Juni 2026.

Ausnahmen: keine.

Grund der Massnahme: Belagsarbeiten.

Verkehrsführung: Umleitung durch Lichtsignal gesteuert.

Einschränkungen: Einspurige Verkehrsführung, Verkehrsregelung von Hand oder mit Lichtsignalanlage.

Rechtliche Hinweise

Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.

Gwatt, 25. März 2026

Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I

Publiziert am 09.04.2026

Baupublikation

Gesuchstellerin: Berner Oberland-Bahnen AG, Pierangelo Zanni, Leiter Technischer Unterhalt BOB, Umformer 124 A, 3815 Zweilütschinen.

Projektverfasserin: n+Atelier GmbH, Nando Fuhrer, Wydistrasse 18, 3812 Wilderswil.

Bauvorhaben: Neubau Carport mit fünf Parkplätzen zu Umformer, technischer Unterhalt BOB.

Standort: Umformer, 3815 Zweilütschinen, Parzelle Nr. 387, Koordinaten 2'635'380 / 1'164'670.

Nutzungszone: Bahnareal (WG B).

Schutzzone: Gewässerschutzzone: Au.

Ausnahme: Art. 28 Baureglement (Dachgestaltung).

Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Gündlischwand, im Viertel 130 E, 3815 Zweilütschinen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 4. Mai 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Gündlischwand, im Viertel 130 E, 3815 Zweilütschinen, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.

Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35 b BauG).

Gündlischwand, 30. März 2026

Bauverwaltung Gündlischwand

Publiziert am 09.04.2026

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Einwohnergemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.

Bauvorhaben: Ausbau der bestehenden Werkräume im Untergeschoss Schulhaus Harderstrasse 1.

Standort: Harderstrasse 1, Parzelle Nr. 48, Zone für öffentliche Nutzung «Schule, Verwaltung, Werkhof», Koordinaten 2’634’881 / 1’170’707.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und Baugruppe B.

Schutzobjekt: erhaltenswertes K-Objekt.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Auflage- und Einsprachefrist bis 4. Mai 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 09.04.2026

Einwohnergemeinde

Verlängerung Strassensperrung Stutzbodenweg, Wengen

Die Strassensperrung des Stutzbodenwegs entlang des Hotels Bären muss aufgrund von Bauarbeiten bis zum 17. April 2026 verlängert werden. Dieser Abschnitt des Stutzbodenwegs ist weiterhin für jeglichen Verkehr gesperrt. Eine Umfahrung via Platz am Acher ist signalisiert.

Für Fussgänger ist der Stutzbodenweg begehbar, vorbehalten sind kurze Totalsperrungen tagsüber. Die Umleitung via Platz am Acher kann während allfälligen Totalsperrungen genutzt werden.

Wir danken für die Kenntnisnahme und das Verständnis.

Einwohnergemeinde Lauterbrunnen

Publiziert am 09.04.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Vanessa Tran, Im Gruebi, 3823 Wengen.

Projektverfasser: Architekturbüro Heinz Kammer, Chalet Sonneck, 3823 Wengen.

Bauvorhaben: Erweiterung der Aussensitzplätze beim Restaurant Da Sina auf neu 60 Sitzplätze auf der Terrasse (bisher 20 Sitzplätze). Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 80 Sitzplätze innen (unverändert) und 60 Sitzplätze auf der Terrasse (bisher 20 Sitzplätze). Öffnungszeiten: täglich bis 0.30 Uhr innen und täglich bis 22.00 Uhr auf der Terrasse.

Standort: Im Gruebi 1401a, Wengen, Parzelle Nr. 4589, Kernzone, Koordinaten 2’636’936 / 1’161’920.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Schutzobjekt: Erhaltenswertes Nachbargebäude (Im Gruebi 1443a)

Auflage- und Einsprachefrist bis 4. Mai 2026.

Auflagestellen: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen, und Tourismusbüro Wengen, 3823 Wengen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 09.04.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Katherine Ann Brown, Rue des Photographes 1, 1207 Genève, und Anton Goldstein, Chalet Yowo, Stutzera 1429b, 3823 Wengen.

Projektverfasserin: Sella Design AG, Dorfstrasse 73, 3073 Muri bei Bern.

Bauvorhaben: Gesamtsanierung und Erweiterung Wohnhaus: Dacherhöhung zur verbesserten Nutzung des Dachgeschosses; Einbau einer Kreuzfirst; Auffrischung der Fassade; Modernisierung der bestehenden Wohnung unter Einhaltung der heutigen energetischen Anforderungen.

Standort: Stutzera 1429b, Chalet Yowo, Wengen, Parzelle Nr. 3893, Wohnzone, Koordinaten 2’636’947 / 1’162’170.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Ausnahmen:

  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
  • Abstand zur Zonengrenze (Art. 12 Abs. 5 NBRD)

Auflage- und Einsprachefrist bis 4. Mai 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 09.04.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Bergbahn Lauterbrunnen-Mürren AG, Grütschalp, 3822 Lauterbrunnen.

Projektverfasserin: Schönholzer AG, Allmendstrasse 2, 3600 Thun.

Bauvorhaben: Neues Energiespeichersystem in neuem Anbau in Massivbauweise (Stahlbeton) an bestehender Nordfassade der Bergstation. Masse Anbau 9,0 m x 7,3 m. Zweiseitig (teilweise) offen für die Belüftung, unbeheizt.

Standort: Grütschalp, Lauterbrunnen, Parzelle Nr. 5990, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’634’624 / 1’160’675.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahme: Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).

Auflage- und Einsprachefrist bis 4. Mai 2026.

Auflagestellen: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen, und Sportzentrum Mürren, 3825 Mürren.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 09.04.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Lares Domus Immobilien + GU GmbH, Dorfmatte 15, 3754 Diemtigen.

Projektverfasserin: Isler Baulösungen GmbH Architekturbüro, Styggässli 15, 3754 Diemtigen.

Bauvorhaben: Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit Doppelgarage; Verlängerung der Geltungsdauer des Gesamtbauentscheides vom 23. März 2023 um zwei Jahre.

Standort: Horbacherweg 12 und 14, Parzellen Nrn. 605, 984 und 985, Zone WG2b, Koordinaten 2’626’216 / 1’167’350.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Ao.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Auflage- und Einsprachefrist bis 4. Mai 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Leissigen, 3706 Leissigen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen gegen die Verlängerung der Geltungsdauer sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 09.04.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Hans Ulrich Hostettler, Alte Landstrasse 2, 3114 Wichtrach.

Projektverfasser: Urs Hostettler, Alte Landstrasse 4, 3114 Wichtrach.

Bauvorhaben: Neubau EFH mit Doppelgarage.

Standort: Vorholzstrasse 30, Parzelle Nr. 499, Koordinaten 2'630'515 / 1'170'529.

Zone: Wohnzone W2.

Gewässerschutzbereich: Au.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 4. Mai 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938

 Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Unterseen, 30. März 2026

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 09.04.2026

Bergschaft Wärgistal

Einungsversammlung

Dienstag, 21. April 2026, um 19.00 Uhr in der Eiger Lodge

Traktanden Bergschaft         

1. Ordentlich Einungsgeschäfte

2. Anpassung Löhne

3. Sonderwaldreservat

3.1. Genehmigung Reservatsvertrag (Sonderwaldreservat)

3.2. Genehmigung Bewirtschaftungsvertrag 2026–2035

3.3 Genehmigung Vereinbarung zwischen Forstrevier Grindelwald und Bergschaft Wärgistal

4. Genehmigung Anpassung Strassenbenützungsreglement

5. Geschäfte und Informationen WAB/JB

5.1. Beschneiung blaue Piste Scheidegg–Salzegggraben

5.2. Genehmigung Nachtrag zu Baurechts- und Dienstbarkeitsvertrag

5.3. Genehmigung Objekterstellungsvertrag Sesselbahn Fallboden

6. Informationen

7. Verschiedenes

Traktanden Besetzerschaft

1. Ordentliche Einungsgeschäfte Besetzerschaft

2. Verschiedenes

Der Vorstand

Publiziert am 09.04.2026

Einwohnergemeinde

Verkehrserschwernis und Sperrung Wagnerenstrasse

Infolge Felsräumungsarbeiten am Montag, 13. April 2026, bis Freitag, 17. April 2026, muss die Wagnerenstrasse für den Durchgangsverkehr vollständig gesperrt werden. Insbesondere von der Sperrung betroffen ist der Heimwehfluhparkplatz sowie der Käsekeller Rugen. Der Parkplatz bei der Heimwehfluh-Bahn bleibt während der Felsräumungsarbeiten gesperrt.

Der Durchgang für Fahrzeuge und Fussgänger ist während der Felsräumungsarbeiten aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Die Rugenbräu AG und der Seilpark sind nur von der Südseite via Wengelacher erreichbar.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Strassensperrung. Die Felsräumungsarbeiten dienen dem Erhalt der Sicherheit und Minimierung der Steinschlaggefahr an der Wagnerenstrasse.

Die Bauverwaltung

Publiziert am 09.04.2026

Einwohnergemeinde

Ehrungen für besondere Leistungen aus Sport, Kultur und Gesellschaft 2026

Jährlich führt der Gemeinderat Ehrungen aus den Sparten Sport, Kultur/Kunst und Gesellschaft durch.

Mannschaften, Teile von Mannschaften oder Einzelsportler sowie Persönlichkeiten, welche sich in einer der genannten Sparten durch besondere und anerkannte Leistungen gemäss dem Reglement für Ehrungen verdient gemacht haben, können sich für eine Ehrung anmelden oder mit ihrem Einverständnis von anderen natürlichen oder juristischen Personen angemeldet werden.

Im Reglement sind unter anderem die Kriterien zur Berechtigung und der Beurteilung von Anmeldungen geregelt. Das Reglement kann auf der Gemeindeverwaltung, Telefon 033 856 50 80, bezogen oder im Internet unter www.lauterbrunnen.ch/Verwaltung/Reglemente eingesehen und heruntergeladen werden.

Für Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an: Judith Feuz, Schulsekretärin, judith.feuz@lauterbrunnen.ch oder an Sandra Balmer, Gemeindeschreiberin, sandra.balmer@lauterbrunnen.ch.

Anmeldungen sind bis am 30. April 2026 bei der Bildungs- und Kulturkommission, Gemeindehaus Adler, Gsteigermatte 459 B, 3822 Lauterbrunnen, einzureichen.

Anmeldungen, welche ausserhalb der vorgesehenen Zeit eingehen, werden nicht berücksichtigt und können im Folgejahr erneut eingereicht werden.

Bildungs- und Kulturkommission Lauterbrunnen

Publiziert am 09.04.2026

Stellenausschreibung

Für die Geschäftsstelle Habkern Tourismus suchen wir per 1. August 2026 oder nach Vereinbarung eine*n

Leiter*in Geschäftsstelle Habkern Tourismus (30 – 40%)

Hauptaufgaben

  • Operative und administrative Führung Tourismusbüro Habkern:
    • Gästebetreuung / Informationserteilung
    • Sitzungen Vorstand / Hauptversammlung
    • Zusammenarbeit mit touristischen Leistungsträgern / Partnern
  • Finanzielle Führung des Vereins (Buchhaltung, Taxen und Abgaben, Statistiken)
  • (Mit-)Organisation von verschiedenen Anlässen (Waldtag, Nationalfeier, Gästeehrungen)
  • Kommunikation (Webseite, Social Media, Print usw.)
  • Produktemanagement, (Mit-)Entwicklung von neuen Produkten/Angeboten

Sie bringen mit

  • Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung, Erfahrungen in der Tourismusbranche
  • Kommunikations- und Organisationstalent
  • Hohes Dienstleistungsverständnis, Interesse am Umgang mit Menschen aus aller Welt
  • Gute EDV-Kenntnisse, Interesse an Digitalisierung
  • Selbständigkeit und Eigeninitiative
  • Bereitschaft für flexible Einsätze
  • Herzblut, Neugier und Leidenschaft für unsere Region, idealerweise ortskundig

Wir bieten

  • Interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem kleinen, engagierten Team mit wertschätzender Zusammenarbeit
  • Anstellung nach kantonaler Gesetzgebung und Personalreglement der Gemeinde Habkern
  • Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten
  • Moderne Infrastruktur und attraktiver Arbeitsplatz

Wollen Sie Ihre Begeisterung und Ihr Talent bei uns einbringen? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbungsunterlagen per E-Mail an: manuela.burgener@habkern.ch.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Frau Jolanda Brunner, Präsidentin Habkern Tourismus, Telefon 079 280 37 06.

Publiziert am 09.04.2026

Einwohnergemeinde

Ersatzwahl Gemeinderat

Infolge Demission eines Mitglieds des Gemeinderats per 30. September 2026 wird gestützt auf Artikel 43 des Abstimmungs- und Wahlreglements der Einwohnergemeinde Grindelwald vom 9. Juni 2023 für den Rest der Amtsdauer auf Sonntag, 14. Juni 2026, eine Ersatzwahl an der Urne angeordnet.

Zu wählen ist ein Mitglied für den Gemeinderat.

Die Vorschläge für diese Ersatzwahl sind gemäss Artikel 28 Absatz 2 des Abstimmungs- und Wahlreglements von mindestens 20 Stimmberechtigten unterzeichnet bis Freitag, 1. Mai 2026, 11.30 Uhr, bei der Gemeindeschreiberei einzureichen. Die Wahlvorschläge müssen Familienname, Vorname, Geburtsjahr, Beruf, Wohnadresse und Unterschrift des Vorgeschlagenen enthalten. Die Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlags ist nicht zulässig.

Im Weiteren gelten die Bestimmungen des gültigen Abstimmungs- und Wahlreglements der Einwohnergemeinde Grindelwald.

Leerformulare für die Wahlvorschläge können bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder auf der Website der Gemeinde www.gemeinde-grindelwald.ch heruntergeladen werden.

Grindelwald, 30. März 2026

Der Gemeinderat

Publiziert am 09.04.2026

Baupublikation

Gesuchssteller: Jakob Niklaus Gimmel, Rübeldorfstrasse 6, 3792 Saanen.

Projektverfasserin: gafner blatter Bauplanung und Beratung GmbH, Albert Blatter, Waldeggstrasse 164, 3803 Beatenberg.

Bauvorhaben: Ersatz Fassadenmaterial von Eternit auf Holzschindeln/Holzschalung sowie Ersatz und Neueinteilung Fenster.

Standort: Spirenwaldstrasse 79, 3803 Beatenberg, Parzelle Nr. 819, Koordinaten 2’627’903 / 1’172’227.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 ff. RPG).

Hinweis: Baute im Ortsbildschutzperimeter.

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/242982, e-Auflage eBau Nr. 2025-16797). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflage- und Einsprachefrist bis 4. Mai 2026.

Es wird auf die Baugesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Beatenberg, 25. März 2026

Bauverwaltung Beatenberg

Publiziert am 09.04.2026

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Bauherrschaft: Christian und Kathrin Grossmann, Schleegasse 4, 3855 Brienz.

Projektverfasserin: Grossmann Holzbau und Bedachungen GmbH, Unter der Fluh 127, 3858 Hofstetten.

Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus mit zwei Einliegerwohnungen.

Standort: Gemeinde Brienz, Zwymatten 4, Parzelle Nr. 3855.

Zone: Wohnzone 2 (W2).

Hinweis: Die Gemeinde Brienz unterliegt der Zweitwohnungsgesetzgebung (ZWG).

Nutzung: Erstwohnungen oder qualifiziert touristisch bewirtschaftete Wohnungen (Einliegerwohnungen).

Bemerkung: Aufgrund der Planungszone erhalten die zwei geplanten Einliegerwohnungen vorübergehend einen Erstwohnungseintrag. Nach Aufhebung der Planungszone wird dieser durch den Eintrag «Erstwohnungen oder qualifiziert touristisch bewirtschaftete Wohnungen (Einliegerwohnungen)» ersetzt.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen:

  • Unterschreiten Strassenabstand zu einer Gemeindestrasse (Art. 80 SG)
  • Unterschreiten der minimalen Dachvorsprünge (Art. 27 Abs. 3 GBR)

Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Auflage- und Einsprachefrist bis 4. Mai 2026.

Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 09.04.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Stebler Markus, vertreten durch Holzkreation Schmid AG, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Holzkreation Schmid AG, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Projektänderung – Einbau Kaminofen DG, Anpassung Stützmauer.

Standort: Almisgässli 26, Partzellen Nrn. 4432 und 5685, Koordinaten 2’646’216 / 1’163’607.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/278362

Auflage- und Einsprachefrist bis 4. Mai 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 27. März 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 09.04.2026

Gemischte Gemeinde

Gemeindeversammlung

Freitag, 8. Mai 2026, 20.00 Uhr im Schulhaus Obermoos

Traktanden

  1. Budget 2026
    Genehmigung des Budgets und Festsetzung der Steueranlagen
  2. Verschiedenes

Aktenauflage

Das Budget 2026 kann 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Ein Kurzkommentar und der Zusammenzug des Budgets werden an alle Haushaltungen verteilt. Das Versammlungsprotokoll liegt 7 Tage nach der Gemeindeversammlung während 30 Tagen öffentlich auf und ist ebenfalls unter www.brienzwiler.ch einsehbar.

Rechtsmittel

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Die Stimmberechtigten von Brienzwiler sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Brienzwiler Wohnsitz haben.

Brienzwiler, 30. März 2026

Gemeinderat Brienzwiler

Publiziert am 09.04.2026

Baupublikation

Gesuchstellerin: HSWS SA, Didier Maus, Wengiboden 1352a, 3823 Wengen.

Projektverfasserin: Raumforum GmbH, Madlen Eggenschwiler, Trüelweg 10b, 3600 Thun

Bauvorhaben: Anpassungen an Reklamen. 

Standort: Wengen, Wengiboden, Gebäude Nr. 1352a, Parzelle Nr. 2729, Koordinaten 2'636'290.15 / 1'161'784.5, Hotelzone Ha.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: keine

Auflagestellen:

  • Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
  • Tourismusbüro Wengen, 3823 Wengen

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 3. April bis 4. Mai 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 09.04.2026

Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern

Verkehrserschwerung

Kantonsstrasse Nr. 1110 St. Niklausen–Habkern

Gemeinde: Unterseen.

410.20462 / Instandsetzung Strassenbankett Badweid, Unterseen

Teilstrecke:

  • Widerlager Lombachbrücke Seite Habkern, Gemeinde Habkern (Koordinaten 1'174'469 / 2'632'549)
  • Instabilität Hundskehre, Gemeinde Unterseen (Koordinaten 1'173'988 / 2'632'041)
  • Instabilität Badweid, Gemeinde Unterseen (Koordinaten 1'172'949 / 2'631'092)

Dauer: 13.–17. April 2026.

Ausnahmen: keine.

Grund der Massnahme: Einbau Deckbelag.

Verkehrsführung: Einspurige Verkehrsführung.

Einschränkungen: Einspurige Verkehrsführung, Verkehrsregelung von Hand oder mit Lichtsignalanlage.

Rechtliche Hinweise

Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.

Gwatt, 13. März 2026

Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I

Publiziert am 09.04.2026

Einwohnergemeinde

Bäume und Hecken zurückschneiden

Aufforderung an die Anstösser von Strassen, Wegen und Trottoirs

Die Anstösser an Strassen, Wegen und Trottoirs werden hiermit aufgefordert, das Zurückschneiden der Äste, Grünhecken und Sträucher usw. bis am 15. Mai 2026 auf die vorgeschriebenen Abmessungen auszuführen.

Gemäss dem Strassengesetz des Kantons Bern ist das Strassengebiet über Trottoirs, Rad- und Fusswege bis auf eine Höhe von 2,5 m und über der Fahrbahn bis auf eine Höhe von 4,5 m frei zu halten. Wenn die öffentliche Beleuchtung beeinträchtigt wird, sind die überhängenden Äste bis auf Lampenhöhe zurückzuschneiden.

Hecken, Sträucher, Äste und Anpflanzungen müssen seitlich mindestens 0,5 m Abstand vom Fahrbahnrand haben.

An Kreuzungen, Einmündungen und Kurven dürfen Sträucher und andere Bepflanzungen die Übersicht nicht beeinträchtigen. Die Maximalhöhe im Sichtbereich beträgt 0,6 m.

Weitere Informationen erhalten Sie am Schalter der Bauverwaltung Wilderswil.

Die Gemeinde dankt der Bevölkerung für die Mithilfe.

Bauverwaltung Wilderswil

Publiziert am 09.04.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Pintli St. Niklaus GmbH, Sylvia Dorothy Aebi Zumbach, Oberländerweg 39, 3658 Merligen.

Grundeigentümerin: Schärz Immobilien AG, Hauptstrasse 43, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Reklame «Tinyness».

Standort: Spielmatte 3, Parzelle Nr. 939, Koordinaten 2'631'573 / 1'170'757.

Zone: UeO/Uferschutzplan «Spielmatte».

Gewässerschutzbereich: Au.

Schutzperimeter: Ortsbildschutzgebiet A – II Spielmattenvorstadt, Baugruppe B.

Schutzobjekt: schützenswertes K-Objekt gemäss Bauinventar der Gemeinde Unterseen.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 4. Mai 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Auf das Aufstellen von Bauprofilen wird ausdrücklich verzichtet (Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD).

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938

Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Unterseen, 27. März 2026

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 09.04.2026

Baupublikation

Gesuchstellerin: Burgergemeinde Bönigen, Roger Seiler, Rüti 14, 3806 Bönigen.

Projektverfasserin: Alpschaft Allmi-Saus (p. A. Burgergemende Bönigen), Roger Wyss, Acherhubel 277, 3806 Bönigen.

Bauvorhaben: Umnutzung Stallteil zu einer zweiten Schlafstube inkl. neues Fenster.

Stahdort: Allmi-Wedlisberg 293, Parzelle Nr. 50, Koordinaten 2'634'546 / 1'169'279.

Zone: LWZ.

Schutzzone: Gewässeerschutzbereich Au.

Auflage und Einsprachestelle: Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 4. Mai 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgliech, sind schriftlich und begründet im Doppel innert der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen, einzureichen.  Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vretreten (Art. 35b BauG). 

Eletrionische Auflage: Die elektronische Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portalebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend. 

Bauverwaltung Bönigen 

Publiziert am 09.04.2026

Schwellenkorporation Bödeli Süd

Organisationsreglement, Genehmigung und Inkrafttreten

In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das von der Versammlung der Schwellenkorporation Bödeli Süd am 23. November 2023 beschlossene Organisationsreglement vom Tiefbauamt des Kantons Bern am 18. März 2026 vorbehaltlos genehmigt wurde. Das Organisationsreglement tritt am 1. April 2026 in Kraft.

Schwellenkorporation Bödeli Süd
Der Vorstand

Publiziert am 09.04.2026

Gemischte Gemeinde

Auszahlung Burgernutzen 2026

Die Burgerversammlung vom 5. Dezember 2025 hat die Ausrichtung eines Burgernutzens für das Jahr 2026 beschlossen. Bezugsberechtigt sind alle in Iseltwald angemeldeten Burgerinnen und Burger, welche am Stichtag 31. Dezember 2025 das 18. Altersjahr zurückgelegt haben.

Der Bezug kann ab sofort bei der Gemeindeverwaltung Iseltwald während den Schalteröffnungszeiten erfolgen. Die familieninterne Stellvertretung wird akzeptiert.

Die Burgerkommission

Publiziert am 09.04.2026

Rechnungsruf im öffentlichen Inventar

Erblasser: Minder Reto, geb. 31. Dezember 1967, von Huttwil, Blumenstrasse 21a, 3800 Interlaken, gestorben am 25. Januar 2026.

Öffentliches Inventar gemäss Verfügung des Regierungsstatthalteramtes Interlaken-Oberhasli vom 19. März 2026.

Gemäss Art. 582 ZGB, Art. 63 ff. EG ZGB und Art. 38 ff. der Verordnung über die Errichtung des Inventars werden die Gläubiger und Bürgschaftsgläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche innerhalb der angegebenen Frist beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli schriftlich einzureichen. Für nicht angemeldete Forderungen wird jede Haftpflicht abgelehnt (Art. 590 ZGB). Gleich­zeitig werden auch die Schuldner aufgefordert, innerhalb der nämlichen Frist ihre Schulden bei dem mit der Errichtung des Inventars beauftragten Notar schriftlich anzumelden.

Eingabefrist bis und mit 30. April 2026.

Anmeldestellen:

  1. Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, für Forderungen und Bürgschaftsansprüche gegenüber dem Erblasser
  2. Notar Olivier Geringer, das.notariats.büro, Bahnhofstrasse 5, Postfach 37, 3800 Interlaken, für
    Guthaben des Erblassers

Massaverwalter: Jürg Bretscher, Untere Gasse 4c, 3800 Unterseen

Interlaken, 23. März 2026

Der Beauftragte: Olivier Geringer, Notar

Publiziert am 09.04.2026

Letztwillige Verfügung

Hodel geb. Balodis Ruta Gunta, geb. 9. November 1936, von Unterlangenegg BE, verwitwet, wohnhaft gewesen Allmendstrasse 6, 3800 Interlaken BE, verstorben am 17. Januar 2026 in Brienz BE.

Letztwillige Verfügung mit Abänderung der gesetzlichen Erbfolge.

Die letztwillige Verfügung liegt bei der beauftragten Notarin Michelle Trafelet, Jungfraustrasse 50, 3800 Interlaken, zur Einsicht auf.

Einsprachen sind innert Monatsfrist ab der dritten Publikation schriftlich bei der beauftragten Notarin einzureichen.

Interlaken, 26. März 2026

Michelle Trafelet, Notarin

Publiziert am 09.04.2026

Schwellenkorporation

Ordentliche  Mitgliederversammlung

Mittwoch, 15. April 2026,  20.00 Uhr im Gemeindesaal, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen

Traktanden

  1. Protokoll der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 16. April 2025
  2. Jahresrechnung 2025
  3. Budget 2027
  4. Kreditabrechnung
    Hochwasserschutz Neuhausbrücke – Auslauf Lombach rechte Seite
  5. Wahl Revisionsstelle
  6. Wahl eines neuen Vorstandsmitglieds
  7. Orientierung über die unterhaltspflichtigen Gewässer
  8. Verschiedenes

Eingeladen und stimmberechtigt sind alle in der Gemeinde Unterseen schwellenpflichtigen Grund-, Liegenschafts-, Wohnungs- und Werkeigentümer.

Das Protokoll der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 16. April 2025 liegt 30 Tage vor der ordentlichen Versammlung auf der Gemeindekasse zur Einsichtnahme auf und ist unter www.lombach-unterseen.ch einsehbar.

Die Jahresrechnung 2025 und das Budget 2027 können in Papierform auf der Gemeindekasse bezogen werden, sie werden an der Versammlung nicht abgegeben. Zudem sind diese ebenfalls unter www.lombach-unterseen.ch einsehbar.

Anschliessend an die Versammlung wird ein Apèro offeriert.

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli  einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Vorstand Schwellenkorporation Unterseen

Publiziert am 09.04.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Gerhard und Therese Hostettler, Oelestrasse 31, 3800 Matten.

Bauvorhaben: Erweiterung des Ost-Balkons im Dachgeschoss über die Gebäudefassade hinaus auf der Nordostseite des Gebäudes.

Standort: Oelestrasse 31, Matten, Parzelle Nr. 1512, Koordinaten 2'632’850/1’170’400.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Hinweis: Naturgefahrengebiet mit mittlerer Gefährdung, Wasser.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.

Auflage- und Einsprachefrist bis 4. Mai 2026.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten und Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 02.04.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Regula Cardinaux-Fuchs und Jean-René Cardinaux, Chemin des Esserts 25, 1884 Arveyes.

Projektverfasserin: Sella Design AG, Dorfstrasse 73, 3073 Gümligen.

Bauvorhaben: Energetische Sanierung, Heizungsersatz, Grundrissoptimierung, Erweiterung des Daches, Anbau eines Velounterstandes sowie Verbreiterung der Terrasse.

Standort: Wengen, Bätzenboden, Gebäude Nr. 1375d, Parzelle Nr. 3635, Koordinaten 2'637'019 / 1'161'285, Wohn- und Gewerbezone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: Art. 25 GBR, Dachgestaltung.

Auflagestellen:

  • Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
  • Tourismusbüro Wengen, 3823 Wengen

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 3. April bis 4. Mai 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 02.04.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Alpinice Bauplanung AG, Sandweg 1, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Sanierung Bachdurchlass Horbach, Einbau Betonsohle, Erstellen von provisorischen Werkleitungen.

Standort: Stählisboden, Parzellen Nrn. 5110, 1833, 1562, 5210, 3611, 4891, 4630, 5208, 5056, 2677, Landwirtschaftszone, Wohnzone W2, Zone für Skipisten, Koordinaten 2’647’730 / 1’164’640; 2’647’730 / 1’164’640; 2’647’730 / 1’164’640; 2’647’730 / 1’164’640; 2’647’730 / 1’164’640; 2’647’730 / 1’164’640; 2’647’730 / 1’164’640; 2’647’730 / 1’164’640; 2’647’733 / 1’164’533; 2’647’753 / 1’164’590.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und üB.

Naturgefahrengebiet: gelb, blau, rot.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG) / Nicht forstliche Kleinbaute im Wald (Art. 14 WaV)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Eingriffe in Schutzobjekte nach Art. 18 ff. NHG

Auflage- und Einsprachefrist bis 4. Mai 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 02.04.2026

Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern

Verkehrssperrung

Kantonsstrasse Nr. 1108 Gunten–Sigriswil

Gemeinde: Sigriswil.

410.20461 / Instandsetzung Lehnenbrücke Bellevue, Sigriswil

Teilstrecke: Sigriswilstrasse, Bereich Lehnenbrücke Bellevue, Koordinaten 2'620'701.13 / 1'173'443.06.

Dauer: Totalsperre in den Nächten vom 13. auf 14. April 2026 und von 14. auf 15. April 2026, jeweils zwischen 23.40 und 5.30 Uhr.

Ausnahmen: keine.

Grund der Massnahme: Für den Einbau der Betonträger werden zwei Pneukrane im Bereich der Lehnenbrücke auf der Fahrbahn installiert. Während der Kranarbeiten ist die Fahrbahn vollständig blockiert.

Verkehrsführung: Die Sigriswilstrasse ist im Bereich Lehnenbrücke Bellevue während der Sperrzeiten vollständig gesperrt. Der Verkehr wird beidseitig grossräumig via Seestrasse/Längenschachen sowie via Tschingelstrasse/Schwandenstrasse umgeleitet.

Einsatz Verkehrsdienst: Verkehrsdienst bei Brücke Guntenbach (Gunten) und Solbad Sigriswil zur Sperrung/Umleitung.

Einschränkungen

Motorfahrzeuge: Motorfahrzeuge können die Strecke während der Sperrzeiten nicht passieren. Der Verkehr wird grossräumig umgeleitet.

Blaulichtorganisationen: Während der Sperrzeiten ist aufgrund der auf der Fahrbahn installierten Pneukrane keine Durchfahrt möglich. Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste benutzen die signalisierten Umleitungen.

Fussgänger und Velofahrende: kein Durchgang während der gesamten Sperrzeit.

Öffentlicher Verkehr: Der letzte Kurs der STI ist von der Sperrung betroffen und kann während der Sperrzeiten nicht verkehren.

Anwohnende: Zufahrt während der Sperre nicht möglich.

Rechtliche Hinweise

Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der  Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird diese Kantonsstrasse für den Verkehr gesperrt.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrssperrung.

Thun / Gwatt, 26. März 2026

Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I

Publiziert am 02.04.2026

Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern

Verkehrserschwerung

Kantonsstrasse Nr. 6 Interlaken–Wilerbrücke

Gemeinde: Niederried b. Interlaken

410.20254 / Instandsetzung Lehnenbrücke Schorren.

Teilstrecke: Seestrasse Niederried, Schoren–Hegiboden (Koordinaten Y/X)

Dauer: 7. April – 5. Juni 2026.

Ausnahmen: keine.

Grund der Massnahme: Belagsarbeiten.

Verkehrsführung: Umleitung durch Lichtsignal gesteuert.

Einschränkungen: Einspurige Verkehrsführung, Verkehrsregelung von Hand oder mit Lichtsignalanlage.

Rechtliche Hinweise

Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.

Gwatt, 25. März 2026

Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I

Publiziert am 02.04.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Burgergemeinde Bönigen, Forsthaus, Rüti 14, 3806 Bönigen.

Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Sanierung und Ausbau der bestehenden Forststrasse mit Betonfahrspuren.

Standort: Bannwald, Rotmoos, Bönigen, Parzellen Nrn. 49 und 56, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’638’145 / 1’170’164; 2’635’466 / 1’169’969.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au; Umsetzungsperimeter Wildwechselkorridore von nationaler Bedeutung (WWK_1); historischer Verkehrsweg

Ausnahmen:

  • Forstliche zonenkonforme Baute im Wald (Art. 22 RPG)
  • Eingriffe in Schutzobjekte nach Art. 18 ff. NHG

Auflage- und Einsprachefrist bis 27. April 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung / Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 02.04.2026

Baupublikation

Gesuchstellerin: Berner Oberland-Bahnen AG, Pierangelo Zanni, Leiter Technischer Unterhalt BOB, Umformer 124 A, 3815 Zweilütschinen.

Projektverfasserin: n+Atelier GmbH, Nando Fuhrer, Wydistrasse 18, 3812 Wilderswil.

Bauvorhaben: Neubau Carport mit fünf Parkplätzen zu Umformer, technischer Unterhalt BOB.

Standort: Umformer, 3815 Zweilütschinen, Parzelle Nr. 387, Koordinaten 2'635'380 / 1'164'670.

Nutzungszone: Bahnareal (WG B).

Schutzzone: Gewässerschutzzone: Au.

Ausnahme: Art. 28 Baureglement (Dachgestaltung).

Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Gündlischwand, im Viertel 130 E, 3815 Zweilütschinen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 4. Mai 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Gündlischwand, im Viertel 130 E, 3815 Zweilütschinen, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.

Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35 b BauG).

Gündlischwand, 30. März 2026

Bauverwaltung Gündlischwand

Publiziert am 02.04.2026

Einwohnergemeinde

Anpflanzen und Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen entlang von öffentlichen Strassen; Einfriedungen

Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentli­chen Strassen folgende Hinweise auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten:

  1. Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmenden, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen schreiben das Strassengesetz vom 4. Juni 2008 und die Strassenver­ordnung vom 29. Oktober 2008 unter anderem vor:
    • Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen und nicht hochstämmige Bäume müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse frei zu hal­tenden Luftraum von 4,50 m Höhe hineinragen; über Geh- und Radwegen muss mindestens eine Höhe von 2,50 m frei gehalten werden. Bei Radwegen ist ausserdem ein seitlicher Abstand von 50 cm frei zu halten.
    • Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden.
    • An unübersichtlichen Strassenstellen dürfen Einfriedungen und Zäune die Fahrbahn um höchstens 60 cm überragen. Für die nicht hochstämmigen Bäume, Hecken, Sträucher, landwirtschaftlichen Kulturen und dergleichen gelten die Vorschriften über Einfriedungen. Danach müssen solche Pflanzen bis zu einer Höhe von 1,20 m einen Strassenabstand von 50 cm ab Fahrbahnrand einhalten. Sind sie höher, so müssen sie um die Mehrhöhe zurückversetzt werden. Der Geltungsbereich erstreckt sich auch auf bestehende solche Pflanzen.
  2. Die Strassenanstösser werden hiermit ersucht, die Äste und andere Bepflanzungen bis zum Mai 2026 (alljährlich bis zum 31. Mai) und im Verlaufe des Jahres nötigenfalls erneut auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden.
    An unübersichtlichen Strassenstellen sind Bäume, Grünhecken, Sträucher, gärtnerische und landwirtschaftliche Kulturen (z. B. Mais) in einem genügend grossen Abstand gegenüber der Fahrbahn anzupflanzen, damit sie nicht zurückgeschnitten bzw. vorzeitig gemäht werden müssen.
    Die Grundeigentümer entlang von Gemeindestrassen und von öffentlichen Strassen haben Bäume und grössere Äste, welche dem Wind und den Witterungseinflüssen nicht genügend Widerstand leisten und auf die Verkehrsfläche stürzen können, rechtzei­tig zu beseitigen. Sie haben die Verkehrsfläche von hinuntergefallenem Reisig und Laub zu reinigen.
  3. Nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune müssen einen Abstand von 2 m vom Fahrbahnrand bzw. 50 cm von der Gehweghinterkante einhalten.
  4. Der zuständige Strasseninspektor des Tiefbauamtes oder das zuständige Gemeindeorgan sind gerne zu näherer Auskunft bereit.

Bei Missachtung der obgenannten Bestimmungen werden die Organe der Strassenbaupolizei von Gemeinde und Kanton das Verfahren zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes einleiten.

Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 02.04.2026

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Einwohnergemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.

Bauvorhaben: Ausbau der bestehenden Werkräume im Untergeschoss Schulhaus Harderstrasse 1.

Standort: Harderstrasse 1, Parzelle Nr. 48, Zone für öffentliche Nutzung «Schule, Verwaltung, Werkhof», Koordinaten 2’634’881 / 1’170’707.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und Baugruppe B.

Schutzobjekt: erhaltenswertes K-Objekt.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Auflage- und Einsprachefrist bis 4. Mai 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 02.04.2026

Einwohnergemeinde

Verlängerung Strassensperrung Stutzbodenweg, Wengen

Die Strassensperrung des Stutzbodenwegs entlang des Hotels Bären muss aufgrund von Bauarbeiten bis zum 17. April 2026 verlängert werden. Dieser Abschnitt des Stutzbodenwegs ist weiterhin für jeglichen Verkehr gesperrt. Eine Umfahrung via Platz am Acher ist signalisiert.

Für Fussgänger ist der Stutzbodenweg begehbar, vorbehalten sind kurze Totalsperrungen tagsüber. Die Umleitung via Platz am Acher kann während allfälligen Totalsperrungen genutzt werden.

Wir danken für die Kenntnisnahme und das Verständnis.

Einwohnergemeinde Lauterbrunnen

Publiziert am 02.04.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Vanessa Tran, Im Gruebi, 3823 Wengen.

Projektverfasser: Architekturbüro Heinz Kammer, Chalet Sonneck, 3823 Wengen.

Bauvorhaben: Erweiterung der Aussensitzplätze beim Restaurant Da Sina auf neu 60 Sitzplätze auf der Terrasse (bisher 20 Sitzplätze). Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 80 Sitzplätze innen (unverändert) und 60 Sitzplätze auf der Terrasse (bisher 20 Sitzplätze). Öffnungszeiten: täglich bis 0.30 Uhr innen und täglich bis 22.00 Uhr auf der Terrasse.

Standort: Im Gruebi 1401a, Wengen, Parzelle Nr. 4589, Kernzone, Koordinaten 2’636’936 / 1’161’920.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Schutzobjekt: Erhaltenswertes Nachbargebäude (Im Gruebi 1443a)

Auflage- und Einsprachefrist bis 4. Mai 2026.

Auflagestellen: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen, und Tourismusbüro Wengen, 3823 Wengen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 02.04.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Katherine Ann Brown, Rue des Photographes 1, 1207 Genève, und Anton Goldstein, Chalet Yowo, Stutzera 1429b, 3823 Wengen.

Projektverfasserin: Sella Design AG, Dorfstrasse 73, 3073 Muri bei Bern.

Bauvorhaben: Gesamtsanierung und Erweiterung Wohnhaus: Dacherhöhung zur verbesserten Nutzung des Dachgeschosses; Einbau einer Kreuzfirst; Auffrischung der Fassade; Modernisierung der bestehenden Wohnung unter Einhaltung der heutigen energetischen Anforderungen.

Standort: Stutzera 1429b, Chalet Yowo, Wengen, Parzelle Nr. 3893, Wohnzone, Koordinaten 2’636’947 / 1’162’170.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Ausnahmen:

  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
  • Abstand zur Zonengrenze (Art. 12 Abs. 5 NBRD)

Auflage- und Einsprachefrist bis 4. Mai 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 02.04.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Bergbahn Lauterbrunnen-Mürren AG, Grütschalp, 3822 Lauterbrunnen.

Projektverfasserin: Schönholzer AG, Allmendstrasse 2, 3600 Thun.

Bauvorhaben: Neues Energiespeichersystem in neuem Anbau in Massivbauweise (Stahlbeton) an bestehender Nordfassade der Bergstation. Masse Anbau 9,0 m x 7,3 m. Zweiseitig (teilweise) offen für die Belüftung, unbeheizt.

Standort: Grütschalp, Lauterbrunnen, Parzelle Nr. 5990, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’634’624 / 1’160’675.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahme: Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).

Auflage- und Einsprachefrist bis 4. Mai 2026.

Auflagestellen: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen, und Sportzentrum Mürren, 3825 Mürren.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 02.04.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Lares Domus Immobilien + GU GmbH, Dorfmatte 15, 3754 Diemtigen.

Projektverfasserin: Isler Baulösungen GmbH Architekturbüro, Styggässli 15, 3754 Diemtigen.

Bauvorhaben: Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit Doppelgarage; Verlängerung der Geltungsdauer des Gesamtbauentscheides vom 23. März 2023 um zwei Jahre.

Standort: Horbacherweg 12 und 14, Parzellen Nrn. 605, 984 und 985, Zone WG2b, Koordinaten 2’626’216 / 1’167’350.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Ao.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Auflage- und Einsprachefrist bis 4. Mai 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Leissigen, 3706 Leissigen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen gegen die Verlängerung der Geltungsdauer sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 02.04.2026

Gemischte Gemeinde

Verkehrseinschränkung / Sperrung Untergasse Ost (Seite Brienz)

Das Tiefbauamt des Kantons Bern wird die bestehende talseitige Mauer im Bereich Zufahrt Untergasse Ost / Kantonsstrasse als Vorarbeit zum geplanten Kantonsprojekt sanieren. Die Sanierungsarbeiten an der Mauer dauern ca. sieben Wochen. Parallel zu den Sanierungsarbeiten an der Mauer (inkl. Treppe mit Hydrant) durch den Kanton wird die Wasserversorgung Oberried Grabarbeiten im Einmündungsbereich Untergasse / Hauptstrasse durchführen.

Durch die Arbeiten der beiden Projekte muss die Zufahrt Untergasse Ost für motorisierten Verkehr (PW, LKW) wie folgt gesperrt werden:

  • Sperrung Zugang Untergasse Ost (Seite Brienz)
    Dienstag, 7. April, bis Freitag, 22. Mai 2026 (Total 7 Wochen)

Die Zufahrt in die Untergasse auf der Seite West (Gemeindeverwaltung) bleibt gewährleistet. Für Velos und Fussgänger wird der Zugang Ost durchgehend offen bzw. gewährleistet bleiben. Private Zufahrten zu Liegenschaften, welche direkt durch die Baustelle betroffen sind, werden vorgängig durch die Bauleitungen informiert.

Bei Fragen oder Unklarheiten dürfen Sie sich gerne an die Bauleitungen wenden:

Kontakt Bauleitung Kanton (Mauer):
Ribuna Ingenieure AG, Herr Reto Rindlisbacher
Telefon 033 828 60 10
Mail: reto.rindlisbacher@ribuna.ch

Kontakt Bauleitung WV Projekt, Gemeinde:
Ingenieurbüro Sterchi GmbH, Herr Tobias Kuhn
Telefon 033 841 12 61
Mail: tobias.kuhn@ing-sterchi.ch

Die Bauherrschaften danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Gemischte Gemeinde Oberried

Publiziert am 02.04.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Hans Ulrich Hostettler, Alte Landstrasse 2, 3114 Wichtrach.

Projektverfasser: Urs Hostettler, Alte Landstrasse 4, 3114 Wichtrach.

Bauvorhaben: Neubau EFH mit Doppelgarage.

Standort: Vorholzstrasse 30, Parzelle Nr. 499, Koordinaten 2'630'515 / 1'170'529.

Zone: Wohnzone W2.

Gewässerschutzbereich: Au.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 4. Mai 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938

 Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Unterseen, 30. März 2026

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 02.04.2026

Einwohnergemeinde

Verkehrserschwernis und Sperrung Wagnerenstrasse

Infolge Felsräumungsarbeiten am Montag, 13. April 2026, bis Freitag, 17. April 2026, muss die Wagnerenstrasse für den Durchgangsverkehr vollständig gesperrt werden. Insbesondere von der Sperrung betroffen ist der Heimwehfluhparkplatz sowie der Käsekeller Rugen. Der Parkplatz bei der Heimwehfluh-Bahn bleibt während der Felsräumungsarbeiten gesperrt.

Der Durchgang für Fahrzeuge und Fussgänger ist während der Felsräumungsarbeiten aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Die Rugenbräu AG und der Seilpark sind nur von der Südseite via Wengelacher erreichbar.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Strassensperrung. Die Felsräumungsarbeiten dienen dem Erhalt der Sicherheit und Minimierung der Steinschlaggefahr an der Wagnerenstrasse.

Die Bauverwaltung

Publiziert am 02.04.2026

Einwohnergemeinde

Ehrungen für besondere Leistungen aus Sport, Kultur und Gesellschaft 2026

Jährlich führt der Gemeinderat Ehrungen aus den Sparten Sport, Kultur/Kunst und Gesellschaft durch.

Mannschaften, Teile von Mannschaften oder Einzelsportler sowie Persönlichkeiten, welche sich in einer der genannten Sparten durch besondere und anerkannte Leistungen gemäss dem Reglement für Ehrungen verdient gemacht haben, können sich für eine Ehrung anmelden oder mit ihrem Einverständnis von anderen natürlichen oder juristischen Personen angemeldet werden.

Im Reglement sind unter anderem die Kriterien zur Berechtigung und der Beurteilung von Anmeldungen geregelt. Das Reglement kann auf der Gemeindeverwaltung, Telefon 033 856 50 80, bezogen oder im Internet unter www.lauterbrunnen.ch/Verwaltung/Reglemente eingesehen und heruntergeladen werden.

Für Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an: Judith Feuz, Schulsekretärin, judith.feuz@lauterbrunnen.ch oder an Sandra Balmer, Gemeindeschreiberin, sandra.balmer@lauterbrunnen.ch.

Anmeldungen sind bis am 30. April 2026 bei der Bildungs- und Kulturkommission, Gemeindehaus Adler, Gsteigermatte 459 B, 3822 Lauterbrunnen, einzureichen.

Anmeldungen, welche ausserhalb der vorgesehenen Zeit eingehen, werden nicht berücksichtigt und können im Folgejahr erneut eingereicht werden.

Bildungs- und Kulturkommission Lauterbrunnen

Publiziert am 02.04.2026

Stellenausschreibung

Für die Geschäftsstelle Habkern Tourismus suchen wir per 1. August 2026 oder nach Vereinbarung eine*n

Leiter*in Geschäftsstelle Habkern Tourismus (30 – 40%)

Hauptaufgaben

  • Operative und administrative Führung Tourismusbüro Habkern:
    • Gästebetreuung / Informationserteilung
    • Sitzungen Vorstand / Hauptversammlung
    • Zusammenarbeit mit touristischen Leistungsträgern / Partnern
  • Finanzielle Führung des Vereins (Buchhaltung, Taxen und Abgaben, Statistiken)
  • (Mit-)Organisation von verschiedenen Anlässen (Waldtag, Nationalfeier, Gästeehrungen)
  • Kommunikation (Webseite, Social Media, Print usw.)
  • Produktemanagement, (Mit-)Entwicklung von neuen Produkten/Angeboten

Sie bringen mit

  • Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung, Erfahrungen in der Tourismusbranche
  • Kommunikations- und Organisationstalent
  • Hohes Dienstleistungsverständnis, Interesse am Umgang mit Menschen aus aller Welt
  • Gute EDV-Kenntnisse, Interesse an Digitalisierung
  • Selbständigkeit und Eigeninitiative
  • Bereitschaft für flexible Einsätze
  • Herzblut, Neugier und Leidenschaft für unsere Region, idealerweise ortskundig

Wir bieten

  • Interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem kleinen, engagierten Team mit wertschätzender Zusammenarbeit
  • Anstellung nach kantonaler Gesetzgebung und Personalreglement der Gemeinde Habkern
  • Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten
  • Moderne Infrastruktur und attraktiver Arbeitsplatz

Wollen Sie Ihre Begeisterung und Ihr Talent bei uns einbringen? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbungsunterlagen per E-Mail an: manuela.burgener@habkern.ch.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Frau Jolanda Brunner, Präsidentin Habkern Tourismus, Telefon 079 280 37 06.

Publiziert am 02.04.2026

Einwohnergemeinde

Ersatzwahl Gemeinderat

Infolge Demission eines Mitglieds des Gemeinderats per 30. September 2026 wird gestützt auf Artikel 43 des Abstimmungs- und Wahlreglements der Einwohnergemeinde Grindelwald vom 9. Juni 2023 für den Rest der Amtsdauer auf Sonntag, 14. Juni 2026, eine Ersatzwahl an der Urne angeordnet.

Zu wählen ist ein Mitglied für den Gemeinderat.

Die Vorschläge für diese Ersatzwahl sind gemäss Artikel 28 Absatz 2 des Abstimmungs- und Wahlreglements von mindestens 20 Stimmberechtigten unterzeichnet bis Freitag, 1. Mai 2026, 11.30 Uhr, bei der Gemeindeschreiberei einzureichen. Die Wahlvorschläge müssen Familienname, Vorname, Geburtsjahr, Beruf, Wohnadresse und Unterschrift des Vorgeschlagenen enthalten. Die Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlags ist nicht zulässig.

Im Weiteren gelten die Bestimmungen des gültigen Abstimmungs- und Wahlreglements der Einwohnergemeinde Grindelwald.

Leerformulare für die Wahlvorschläge können bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder auf der Website der Gemeinde www.gemeinde-grindelwald.ch heruntergeladen werden.

Grindelwald, 30. März 2026

Der Gemeinderat

Publiziert am 02.04.2026

Burgerbäuert Schmocken

Ordentliche Versammlung

Samstag, 2. Mai 2026, 10.30 Uhr im Bärgrestaurant Vorsass

Traktanden

  1. Jahresrechnung 2025
    1. Kreditabrechnung Wasserversorgung Niederhorn–Mittelhag
    2. Kreditabrechnung Beitrag Sanierung Flurstrasse Bode–Vorsass
    3. Genehmigung der Jahresrechnung 2025
  2. Teilrevision Organisationsreglement
  3. Nutzungsreglement; Erhöhung Abgaben für Sömmerungskosten
  4. Jahresgeschäfte
  5. Verschiedenes

Aktenauflage

Die 2. Teilrevision Organisationsreglement kann 30 Tage vor der Versammlung beim Präsidenten eingesehen werden und ist zusätzlich auf der Homepage der Burgerbäuert Schmocken unter Aktuell aufgeschaltet.

Protokoll

Das Protokoll dieser Versammlung liegt 7 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich bei der Sekretärin auf.

Burgerrat Bäuert Schmocken

Publiziert am 02.04.2026

Baupublikation

Gesuchssteller: Jakob Niklaus Gimmel, Rübeldorfstrasse 6, 3792 Saanen.

Projektverfasserin: gafner blatter Bauplanung und Beratung GmbH, Albert Blatter, Waldeggstrasse 164, 3803 Beatenberg.

Bauvorhaben: Ersatz Fassadenmaterial von Eternit auf Holzschindeln/Holzschalung sowie Ersatz und Neueinteilung Fenster.

Standort: Spirenwaldstrasse 79, 3803 Beatenberg, Parzelle Nr. 819, Koordinaten 2’627’903 / 1’172’227.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 ff. RPG).

Hinweis: Baute im Ortsbildschutzperimeter.

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/242982, e-Auflage eBau Nr. 2025-16797). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflage- und Einsprachefrist bis 4. Mai 2026.

Es wird auf die Baugesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Beatenberg, 25. März 2026

Bauverwaltung Beatenberg

Publiziert am 02.04.2026

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Bauherrschaft: Christian und Kathrin Grossmann, Schleegasse 4, 3855 Brienz.

Projektverfasserin: Grossmann Holzbau und Bedachungen GmbH, Unter der Fluh 127, 3858 Hofstetten.

Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus mit zwei Einliegerwohnungen.

Standort: Gemeinde Brienz, Zwymatten 4, Parzelle Nr. 3855.

Zone: Wohnzone 2 (W2).

Hinweis: Die Gemeinde Brienz unterliegt der Zweitwohnungsgesetzgebung (ZWG).

Nutzung: Erstwohnungen oder qualifiziert touristisch bewirtschaftete Wohnungen (Einliegerwohnungen).

Bemerkung: Aufgrund der Planungszone erhalten die zwei geplanten Einliegerwohnungen vorübergehend einen Erstwohnungseintrag. Nach Aufhebung der Planungszone wird dieser durch den Eintrag «Erstwohnungen oder qualifiziert touristisch bewirtschaftete Wohnungen (Einliegerwohnungen)» ersetzt.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen:

  • Unterschreiten Strassenabstand zu einer Gemeindestrasse (Art. 80 SG)
  • Unterschreiten der minimalen Dachvorsprünge (Art. 27 Abs. 3 GBR)

Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Auflage- und Einsprachefrist bis 4. Mai 2026.

Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 02.04.2026

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Die Gemeindeverwaltung Schwanden bleibt aufgrund der Feiertage vom Gründonnerstag, 2. April 2026, 16.00 Uhr bis Ostermontag, 6. April 2026, den ganzen Tag geschlossen.

Ab Dienstag, 7. April 2026, bedienen wir Sie gerne wieder zu den gewohnten Schalteröffnungszeiten.

Wir wünschen frohe Ostertage und alles Gute.

Gemeindeverwaltung Schwanden

Publiziert am 02.04.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Stebler Markus, vertreten durch Holzkreation Schmid AG, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Holzkreation Schmid AG, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Projektänderung – Einbau Kaminofen DG, Anpassung Stützmauer.

Standort: Almisgässli 26, Partzellen Nrn. 4432 und 5685, Koordinaten 2’646’216 / 1’163’607.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/278362

Auflage- und Einsprachefrist bis 4. Mai 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 27. März 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 02.04.2026

Gemischte Gemeinde

Gemeindeversammlung

Freitag, 8. Mai 2026, 20.00 Uhr im Schulhaus Obermoos

Traktanden

  1. Budget 2026
    Genehmigung des Budgets und Festsetzung der Steueranlagen
  2. Verschiedenes

Aktenauflage

Das Budget 2026 kann 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Ein Kurzkommentar und der Zusammenzug des Budgets werden an alle Haushaltungen verteilt. Das Versammlungsprotokoll liegt 7 Tage nach der Gemeindeversammlung während 30 Tagen öffentlich auf und ist ebenfalls unter www.brienzwiler.ch einsehbar.

Rechtsmittel

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Die Stimmberechtigten von Brienzwiler sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Brienzwiler Wohnsitz haben.

Brienzwiler, 30. März 2026

Gemeinderat Brienzwiler

Publiziert am 02.04.2026

Baupublikation

Gesuchstellerin: HSWS SA, Didier Maus, Wengiboden 1352a, 3823 Wengen.

Projektverfasserin: Raumforum GmbH, Madlen Eggenschwiler, Trüelweg 10b, 3600 Thun

Bauvorhaben: Anpassungen an Reklamen. 

Standort: Wengen, Wengiboden, Gebäude Nr. 1352a, Parzelle Nr. 2729, Koordinaten 2'636'290.15 / 1'161'784.5, Hotelzone Ha.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: keine

Auflagestellen:

  • Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
  • Tourismusbüro Wengen, 3823 Wengen

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 3. April bis 4. Mai 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 02.04.2026

Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern

Verkehrserschwerung

Kantonsstrasse Nr. 1110 St. Niklausen–Habkern

Gemeinde: Unterseen.

410.20462 / Instandsetzung Strassenbankett Badweid, Unterseen

Teilstrecke:

  • Widerlager Lombachbrücke Seite Habkern, Gemeinde Habkern (Koordinaten 1'174'469 / 2'632'549)
  • Instabilität Hundskehre, Gemeinde Unterseen (Koordinaten 1'173'988 / 2'632'041)
  • Instabilität Badweid, Gemeinde Unterseen (Koordinaten 1'172'949 / 2'631'092)

Dauer: 13.–17. April 2026.

Ausnahmen: keine.

Grund der Massnahme: Einbau Deckbelag.

Verkehrsführung: Einspurige Verkehrsführung.

Einschränkungen: Einspurige Verkehrsführung, Verkehrsregelung von Hand oder mit Lichtsignalanlage.

Rechtliche Hinweise

Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.

Gwatt, 13. März 2026

Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I

Publiziert am 02.04.2026

Konkursamt Oberland

Auflage Kollokationsplan und Inventar

Ausgeschlagene Erbschaft der von Allmen-Brunner Dora, geb. 27. April 1929, von Lauterbrunnen BE, Bethania im Stedtli, Obere Gasse 6, 3800 Unterseen, verstorben am 28. Juli 2024.

Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage.

Ablauf der Frist: 21. April 2026.

Auflagefrist Inventar: 10 Tage.

Ablauf der Frist bis 11. April 2026.

Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 1. April 2026.

Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland

Publiziert am 02.04.2026

Konkursamt Oberland

Einstellung mangels Aktiven

Schuldnerin: von Allmen Gastro & Event GmbH, Kreuzimaadweg 28, 3812 Wilderswil, CHE-238.369.242.

Datum der Konkurseröffnung: 2. Februar 2026.

Datum der Konkurseinstellung: 24. März 2026.

Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger bis zum 21. April 2026 die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten einen Vorschuss von Fr. 5200.– leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte.

Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 1. April 2026.

Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland

Publiziert am 02.04.2026

Einwohnergemeinde

Bäume und Hecken zurückschneiden

Aufforderung an die Anstösser von Strassen, Wegen und Trottoirs

Die Anstösser an Strassen, Wegen und Trottoirs werden hiermit aufgefordert, das Zurückschneiden der Äste, Grünhecken und Sträucher usw. bis am 15. Mai 2026 auf die vorgeschriebenen Abmessungen auszuführen.

Gemäss dem Strassengesetz des Kantons Bern ist das Strassengebiet über Trottoirs, Rad- und Fusswege bis auf eine Höhe von 2,5 m und über der Fahrbahn bis auf eine Höhe von 4,5 m frei zu halten. Wenn die öffentliche Beleuchtung beeinträchtigt wird, sind die überhängenden Äste bis auf Lampenhöhe zurückzuschneiden.

Hecken, Sträucher, Äste und Anpflanzungen müssen seitlich mindestens 0,5 m Abstand vom Fahrbahnrand haben.

An Kreuzungen, Einmündungen und Kurven dürfen Sträucher und andere Bepflanzungen die Übersicht nicht beeinträchtigen. Die Maximalhöhe im Sichtbereich beträgt 0,6 m.

Weitere Informationen erhalten Sie am Schalter der Bauverwaltung Wilderswil.

Die Gemeinde dankt der Bevölkerung für die Mithilfe.

Bauverwaltung Wilderswil

Publiziert am 02.04.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Pintli St. Niklaus GmbH, Sylvia Dorothy Aebi Zumbach, Oberländerweg 39, 3658 Merligen.

Grundeigentümerin: Schärz Immobilien AG, Hauptstrasse 43, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Reklame «Tinyness».

Standort: Spielmatte 3, Parzelle Nr. 939, Koordinaten 2'631'573 / 1'170'757.

Zone: UeO/Uferschutzplan «Spielmatte».

Gewässerschutzbereich: Au.

Schutzperimeter: Ortsbildschutzgebiet A – II Spielmattenvorstadt, Baugruppe B.

Schutzobjekt: schützenswertes K-Objekt gemäss Bauinventar der Gemeinde Unterseen.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 4. Mai 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Auf das Aufstellen von Bauprofilen wird ausdrücklich verzichtet (Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD).

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938

Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Unterseen, 27. März 2026

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 02.04.2026

Burgergemeinde

Ordentliche Burgerversammlung

Mittwoch, 6. Mai 2026, 19.00 Uhr, im Bockstor, Bockstorweg 15, Unterseen

Traktanden

  1. Protokoll der Altjahrsversammlung vom 3. Dezember 2025
  2. Rechnungsablage 2025
  3. Neubau Forstbetriebsgebäude – Kreditabrechnung; Orientierung 
  4. Orientierungen
  5. Verschiedenes

Gemäss Art. 4 des Organisationsreglementes (OgR) für die Burgergemeinde Unterseen ist stimmberechtigt, wer das Burgerrecht der Burgergemeinde Unterseen besitzt, in den Einwohnergemeinden Unterseen, Interlaken und Matten seit mindestens drei Monaten wohnhaft, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und im Stimmregister eingetragen ist. 

Damit stimmberechtigte Burger und Burgerinnen, welche in Interlaken und Matten wohnhaft sind, in das Stimmregister aufgenommen werden können, werden sie gebeten, sich bis 2 Tage vor der Burgerversammlung unter info@burgergemeinde-unterseen.ch mit Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse anzumelden. 

Gemäss Art. 67 des OgR liegt das Protokoll dieser Versammlung sieben Tage nach der Versammlung während 30 Tagen, vom 13. Mai bis 12. Juni 2026, zur Einsicht auf der Gemeindeschreiberei der Einwohnergemeinde Unterseen auf. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Burgerrat gemacht werden.

Im Anschluss an die Versammlung sind alle Anwesenden zu einem gemeinsamen Imbiss eingeladen. 

Burgerrat Unterseen

Publiziert am 02.04.2026

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Spielmatte 18
3800 Unterseen

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