Verfügung Verkehrsmassnahme
Die Sicherheitskommission Interlaken verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr (SVG) sowie Art. 44 Abs. 2 der Strassenverordnung des Kantons Bern vom 29. Oktober 2008 (SV) und mit Zustimmungsverfügung 1022-26 des Oberingenieurkreises I vom 12. Mai 2026 die folgende Verkehrsmassnahme:
Bestehend: Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder.
Ergänzung: Zusatz «E-Bike gestattet».
Ort: Centralstrasse und im Schlauch (Höheweg 2–33).
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 46 Abs. 1 des Gemeindepolizeiregelemts und Art. 53 und 54 des
Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Einsprache beim Gemeinderat Interlaken erhoben werden. Die Einsprache ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift der oder des Betroffenen erhalten.
Sicherheitskommission Interlaken
Bauherrschaft und Projektverfasser: Markus und Jeannine Jorns, Schwalmerenweg 29, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Umnutzung Wohnungen EG und 1. OG in Büro, Erstellen von zwei Parkplätzen.
Standort: Weissenaustrasse 6, Parzelle Nr. 848, Koordinaten 2‘631‘015 / 1‘170‘254.
Zone: Wohnzone W3.
Gewässerschutzbereich: Au.
Schutzperimeter: Ortsbildschutzgebiet A – Sektor VI Seestrasse.
Schutzobjekt: nein.
Ausnahme: Art. 21 Abs. 1 GBR, Unterschreitung Strassenabstand.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 27. Juli 2026.
Es wird auf die Gesuchakten und die Markierungen verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938
Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Unterseen, 22. Juni 2026
Bauverwaltung Unterseen
Hundetaxe 2026
Gemäss Beschluss des Gemeinderates beträgt die Hundetaxe für das Jahr 2026 neu Fr. 120.– pro Tier und Jahr. Diese ist für sämtliche Hunde in der Gemeinde zu entrichten, welche am 1. August 2026 sechs Monate alt oder älter sind. Falls Sie keinen Hund mehr haben, bitten wir um telefonische oder persönliche Mitteilung an die Gemeindeverwaltung, Telefon 033 849 12 70.
Alle bisherigen Hundehalter erhalten im August für die Hundetaxe 2026 eine Rechnung. Die Hundemarke wird nicht erneuert und bleibt weiterhin gültig. Falls Sie einen neuen Hund halten, bitten wir Sie, den Hundeausweis mit Mikrochipnummer vorzuweisen.
Am 1. Januar 2016 wurde die Datenbank Anis durch die Datenbank Amicus abgelöst. Die Hunde müssen vor dem einsetzen des Mikrochips bei der Gemeindeverwaltung angemeldet werden. Nach der Anmeldung setzt der Tierarzt den Mikrochip ein und registriert den Hund direkt im Amicus. Jede/r Hundehalter/-in erhält eine Personen-ID mit Login und Passwort. Mutationen wie Halterwechsel, Tod des Hundes usw. können danach direkt durch den/die Besitzer/-in im Amicus vorgenommen werden.
Niederried, 8. Juni 2026
Gemeinderat Niederried b. I.
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.
Projektverfasserin: Ribuna AG, Kammistrasse 13, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Schwerverkehrs-Wendeplatz Gsteigstrasse.
Standort: Gsteigstrasse, Parzelle Nr. 1407, Gewerbezone G, Koordinaten 2’634’442 / 1’170’056.
Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 3. August 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen b. Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Verpflockung / Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Gesuchsteller: Anton und Ursula Mattmann, Lüwwi 12 A, 3815 Gündlischwand.
Bauvorhaben: Verglasung bestehender überdachter Balkon (Wind- und Wetterschutz; 2 x 2,85 m).
Standort: Lüüwi 12 A, 3815 Gündlischwand, Parzelle Nr. 319, Lagekoordinaten 2'635'889.0 / 1'164'842.0.
Nutzungszone: WG A.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Gündlischwand, im Viertel 130 E, 3815 Zweilütschinen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 3. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Gündlischwand, im Viertel 130 E, 3815 Zweilütschinen, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35 b BauG).
Gündlischwand, 29. Juni 2026
Bauverwaltung Gündlischwand
Gesuchsteller und/ Projektverfasser: Thomas und Marlise Steuri, Gommen 1, 4950 Huttwil.
Bauvorhaben: Dachsanierung und Einbau einer Solaranlage.
Standort: Nythartweg 14, 3706 Leissigen, Parzelle Nr. 550, DK, Koordinaten 2’625’708 / 1’167’004.
Gewässerschutzbereich: Ao.
Schutzzone/-objekt: Baugruppe B und Ortsbildschutzgebiet / erhaltenswert, K-Objekt.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, Nythartweg 1, 3706 Leissigen.
Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances (eBau Nr. 2026-10372).
Auflage- und Einsprachefrist bis 3. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Leissigen, 29. Juni 2026
Wir suchen per 1. Oktober 2026 oder nach Vereinbarung eine/n
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Fühlen Sie sich durch dieses Stelleninserat angesprochen, dann senden Sie Ihre kompletten Bewerbungsunterlagen bis am 17. Juli 2026 in elektronischer Form an u.schweizer@beatenberg.ch oder schriftlich an folgende Adresse: Finanzverwaltung Beatenberg, «Stellenbewerbungen», Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.
Für weitere Auskünfte können Sie gerne Urs Schweizer, Finanzverwalter, Telefon 033 841 81 24, Mail: u.schweizer@beatenberg.ch, kontaktieren.
Genehmigung und Inkraftsetzung
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170 111) wird hiermit die Genehmigung und Inkraftsetzung von folgendem Erlass öffentlich bekannt gemacht:
Der Kirchgemeinderat hat an seiner Sitzung vom 15. Juni 2026 die Verordnung über die Berechtigungen für die zentralen Personendatensammlungen (PDS V) genehmigt. Die Verordnung tritt, vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden, per 1. Juli 2026 in Kraft.
Die Verordnung über die Berechtigungen für die zentralen Personendatensammlungen (PDS V) kann auf dem Sekretariat der Reformierten Kirchgemeinde Brienz während der ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Kirchgemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, erhoben werden.
Brienz, 2. Juli 2026
Kirchgemeinderat Brienz
Gesuchsteller: Suter Fritz und Marianne, Trycheleggweg 2, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Schenk Grindelwald AG, Guggengasse 5, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Ersatz Elektrospeicherheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Trycheleggweg 2, Parzelle Nr. 3523, Koordinaten 2’645’139 / 1’163’052.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: Au.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/288202
Auflage- und Einsprachefrist bis 3. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 29. Juni 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Prüfungserfolg 2026
Die Einwohnergemeinde Grindelwald gratuliert zur erfolgreich abgelegten Prüfung:
Auf deinen Einsatz und deine Leistung sind wir stolz. Wir wünschen dir für die berufliche und private Zukunft alles Gute und freuen uns auf die weiterhin erfolgreiche Zusammenarbeit!
Gemeinderat und Personal der Einwohnergemeinde Grindelwald
Organisationsreglement
2. Teilrevision Organisationsreglement Genehmigung und Inkrafttreten
Gemäss Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung teilt der Burgerrat mit, dass die 2. Teilrevision des Organisationsreglements der Burgerbäuert Schmocken, beschlossen an der Bäuertversammlung vom 2. Mai 2026, vom Amt für Gemeinden und Raumordnung am 23. Juni 2026 vorbehaltlos genehmigt worden ist. Die Änderungen traten mit der Genehmigung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung in Kraft.
Das nachgeführte Reglement ist ab sofort auf www.burgerbaeuert-schmocken.ch aufgeschaltet.
Burgerrat Bäuert Schmocken
Gesuchsteller: Barbara Mosca Sirin und Engin Sirin, Monbijoustrasse 69, 3007 Bern.
Projektverfasserin: XEEO GmbH, Hühnerhubelstrasse 79, 3123 Belp.
Bauvorhaben: Das Metalldach wird durch eine Photovoltaik-Indachanlage ersetzt. Sanierung der verputzten Fassadenflächen.
Standort: Mürren, Gruebi, Gebäude Nr. 1069a, Parzelle Nr. 1998, Koordinaten 2'634'997 / 1'156'743, Wohn- und Gewerbezone, schützenswertes K-Objekt, Baugruppe E «Lauterbrunnen, Mürren».
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahme: keine.
Auflagestellen:
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 3. Juli bis 3. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Verkehrsmassnahme
Der Gemeinderat Unterseen hat am 11. Mai 2026, gestützt auf Art. 66 Abs. 2 und 3 des kantonalen Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 sowie auf Art. 44 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008, und mit Zustimmungsverfügung der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (Tiefbauamt Oberingenieurkreis I) vom 8. Juni 2026, folgende Verkehrsmassnahme beschlossen:
Ergänzung der bestehenden Signalisation «Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder» mit Zusatz «E-Bike gestattet». Die Ergänzung umfasst die Signalisationen am Lombachzaunweg, Habkerngässli, Tschingeley, Unter den Häusern und Untere Goldey.
Gegen diese Verkehrsmassnahme kann gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.
Die Verkehrsmassnahme tritt mit dem Aufstellen der entsprechenden Signalisation in Kraft.
Unterseen, 29. Juni 2026
Gemeinderat Unterseen
Bauherrschaft: Brienz Rothorn Bahn AG, Peter Flück, Trachtlistrasse 2, 3855 Brienz.
Projektverfasserin: KB Konzeptbau GmbH, André Studer, Bahnhofstrasse 10, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Anbau Technikzentrale.
Standort: Gemeinde Brienz, Rothorn Kulm 494, Parzelle Nr. 3368.
Zone: Landwirtschaftszone (LWZ).
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 3. August 2026.
Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Bauherrschaft: Tamino Cordeiro, Schmockenstrasse 188, 3803 Beatenberg.
Projektverfasser: Rudolf Schatzmann, Spirenwaldstrasse 394, 3803 Beatenberg.
Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus.
Standort: Schmockenstrasse, Chüelouene 186, Beatenberg, Parzelle Nr. 2156, Wohnzone W2, Koordinaten 2’625’710 / 1’171’075.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Schutzobjekte: Historischer Verkehrsweg, umliegende erhaltenswerte Gebäude.
Ausnahmen: Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 3. August 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Projekt zur Waldbrandprävention: Information über Pilotphase in Wengen
Mit der Klimaerwärmung nimmt auch auf der Alpennordseite die Gefahr von Waldbränden zu. Diese können beispielsweise auch durch Freizeitaktivitäten wie Bräteln verursacht werden. Die Region Lauterbrunnen nimmt deshalb als eine von drei Pilotregionen im Kanton Bern an einem Projekt zur Waldbrandprävention teil. Lauterbrunnen möchte seine Gäste für die Waldbrandgefahr sensibilisieren und aufrufen, den wertvollen Wald vor Bränden zu schützen. Zusammen mit Vertretern der Gemeinde, Tourismusorganisationen, der Feuerwehr, dem Forstwesen und des Amts für Wald und Naturgefahren des Kanton Berns wurden zwei Informationsmassnahmen entwickelt, die ab Juli 2026 auf der Talseite von Wengen getestet werden: In der Nähe von Grillstellen und entlang von Wanderwegen werden neun Informationstafeln aufgestellt, und in der Wengernalpbahn werden Bildschirmanzeigen aufgeschaltet.
Im August führen Studierende der Universität Bern an zwei Tagen eine Befragung der Gäste in Wengen und Mürren durch. Mit der Befragung wollen die Projektverantwortlichen herausfinden, ob die Massnahmen wirken. Die Befragung wird mithelfen, die Massnahmen zu verbessern und anzupassen.
Bauherrschaft: Thomas Ecknauer, Steinmattli 535, 3804 Habkern.
Projektverfasserin: Ingenieurbüro Sterchi GmbH, Bohnerenstrasse 14, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Abbruch Plumpsklo und Neubau WC und Dusche in bestehenden Räumlichkeiten; Anschluss an die öffentliche Kanalisation und Wasserversorgung. Ersatz bestehende Flügeltüre mit Fenster in Westfassade. Versetzen Hausanschlusskasten an Ostfassade, um Zugang zu bestehender Fensteröffnung zu erhalten.
Standort: Lamm, Parzellen Nrn. 324 und 335: Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’632’380 / 1’176’438; 2’632’272 / 1’176’454.
Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich üB.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 3. August 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Habkern, Im Holz 373, 3804 Habkern.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profilierung / Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Hinweis nach LwG: Gestützt auf Artikel 97 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (LwG) sind die aufgrund der Gesetzgebung über den Natur- und Heimatschutz, den Umweltschutz und die Wanderwege legitimierten Organisationen zur Einsprache berechtigt.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Anpassung des Taxi- und Kutschenreglements
Bekanntmachung gemäss Art. 45 ff. Gemeindeverordnung in Verbindung mit Art. 36a Organisationsreglement (OgR)
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 1. Juni 2026 Anpassungen im Taxi- und Kutschenreglement, Aufhebung Anhang A sowie Anpassung von Art. 13, Aufstellen von Taxis auf Standplätzen, beschlossen. Die Anpassungen treten per 1. Juli 2026 in Kraft.
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann gemäss Art. 36a OgR das Referendum ergriffen werden. Das Referendum ist von mindestens 69 stimmberechtigten Personen zu unterzeichnen und bis zum 3. August 2026 auf der Gemeindeschreiberei einzureichen. Der neue Erlass kann bei der Gemeindeverwaltung gegen eine Gebühr gemäss gültigem Gebührenreglement bezogen oder vom Internet www.lauterbrunnen.ch heruntergeladen werden.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.
Gemeinderat Lauterbrunnen
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Projektverfasserin: Ingenieurbüro Sterchi, Bohnerenstrasse 14, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Aufhebung Abwasserpumpwerk Seestrasse, Erstellen Freispiegelleitung mit Anschluss an PW Eichzun.
Standort: Seestrasse, Parzellen Nrn. 83, 1353, 1700 und 1898, UeO 27 Eichzun und Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’629’568 / 1’170’112; 2’629’732 / 1’169’989; 2’629’635 / 1’169’971; 2’629’769 / 1’169’881.
Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich Au und Landschaftsschutzgebiet.
Ausnahmen: Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 3. August 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung / Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen, Abwasser Region Interlaken, Tschingeleystrasse 52, 3800 Interlaken, und Industrielle Betriebe Interlaken, Fabrikstrasse 6, 3800 Interlaken, vertreten durch die Einwohnergemeinde Bönigen.
Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken
Bauvorhaben: Sanierung Brunngasse im Abschnitt Kreuzung Oberdorf – Kantonstrasse auf einer Länge von 105 m; Anpassung Entwässerung: Ersatz Einlaufschächte mit Anschluss an neue Regenwasserleitung im Trennsystem (Einleitung in eingedolten Dorfbach) und Ersatz / Sanierung bestehende Mischwasserleitung; Erneuerung und Anpassung diverser Werkleitungen: Ersatz Trinkwasserleitung, Teileersatz Gasleitung, Anpassung öffentliche Beleuchtung, Ersatz von Schachtabdeckungen der Elektroversorgung.
Standort: Brunngasse, Bönigen, Parzellen Nrn. 15, 17, 20, 391 und 626, Zonen: Kernzone A, Kernzone C und ZPP Nr. 4 Bärenareal und UeO Bärenareal, Koordinaten 2’634’821 / 1’170’708; 2’634’921 / 1’170’545; 2’634’866 / 1’170’492; 2’634’896 / 1’170’573; 2’634’833 / 1’170’599.
Schutzgebiete/Objekte: Gewässerschutzbereich Au und Baugruppe A Bönigen, Dorfkern und Baugruppe B, Dorferweiterung.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 3. August 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen b. Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profilierung / Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Brigitte Müller-Merz, Eyenweg 80, 3805 Goldswil.
Projektverfasser: Rudolf Schmocker Sanitär-Heizung, Schmockenstrasse 134, 3803 Beatenberg.
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen stehende Wärmepumpe hinter Garage.
Standort: Goldswil, Eyenweg 80, Parzelle Nr. 2069, Uferschutzplanung, Koordinaten 2’633’523 / 1’171’496.
Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 3. August 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Das Protokoll der Delegiertenversammlung vom 18. Juni 2026 liegt während 30 Tagen ab Publikationstag bis 3. August 2026 beim Präsidenten und der Geschäftsstelle öffentlich auf. Das Protokoll ist ebenfalls unter www.gemeindeverband-gewo.ch oder mit QR-Code einsehbar.
Während der Auflage kann bei der Geschäftsstelle schriftlich Einsprache erhoben werden. Der Vorstand entscheidet über die Einsprachen.
Das Protokoll wird an der nächsten Delegiertenversammlung genehmigt.
Vorstand und Geschäftsstelle GEWO
Bezug der Hundemarken 2026
Taxpflicht
Ende August ist die Hundetaxe für das Jahr 2026 zur Zahlung fällig. Für jeden Hund, der über drei Monate alt ist, muss eine jährliche Abgabe von Fr. 100.– entrichtet werden. Die bereits in Schwanden registrierten Hundehalterinnen und Hundehalter werden für die Hundetaxe 2026 eine entsprechende Rechnung erhalten. Sollten Sie keinen Hund mehr haben oder neu einen Hund besitzen, bitten wir Sie, uns dies umgehend zu melden.
Mikrochip
Bitte weisen Sie am Schalter der Gemeindeverwaltung Schwanden den Hundeausweis mit Mikrochipnummer vor, sofern Sie neu einen Hund besitzen.
Hundedatenbank Amicus
Wenn Sie neu einen Hund bei sich aufnehmen, lassen Sie bitte Ihren Hund via Tierarzt bei Amicus registrieren. Die dafür nötige Personen-ID erhalten Sie von der Gemeinde.
Schweizerische Tiermeldezentrale (STMZ) Dauer-Hundemarke
Die bereits in Schwanden registrierten Hundehalterinnen und Hundehalter besitzen für ihren Hund bereits eine STMZ-Dauerhundemarke. Über die auf die Hundemarke eingravierte Telefonnummer kann die Adresse der Hundebesitzerin oder des Hundebesitzers des entlaufenen Hundes ausfindig gemacht werden (während 24 Stunden am Tag und an 365 Tagen im Jahr können gefundene Tiere gemeldet und identifiziert werden). Diese Hundemarke wird nur noch bei Verlust oder Wegzug aus der Gemeinde ersetzt.
Gemeinderat Schwanden
Eröffnung
Fleig geb. Matzig Cäcilia Rita, geb. 6. August 1933, von Murgenthal und Basel, verwitwet, Florastrasse 9, 3800 Interlaken, gestorben am 11. März 2026.
Letztwillige Verfügung vom 11. März 2025 mit Erbeneinsetzung. Die Eröffnung an unbekannte Erben erfolgt durch vorliegende Publikation.
Auflage bei Notar Olivier Geringer, das.notariats.büro, Bahnhofstrasse 5, 3800 Interlaken.
Allfällige Einsprachen sind innert Monatsfrist ab der dritten Publikation schriftlich an Notar Olivier Geringer, das.notariats.büro, Bahnhofstrasse 5, Postfach 37, 3800 Interlaken, zu richten.
Der Beauftragte:
Olivier Geringer, Notar
Papiersammlung
Samstag, 4. Juli 2026
Bereitstellung: bis spätestens 7.00 Uhr
Wir bitten die Bevölkerung, das Papier gebündelt an gleicher Stelle wie den Hauskehricht bereitzustellen.
Die Sammlung wird durch den Turnverein Matten durchgeführt.
Falls Ihr Material nicht abgeholt wird, melden Sie sich bitte zwischen 13.00 und 14.30 Uhr unter Telefon 079 697 47 37.
Gemäss Merkblatt «Papier- und Kartonsammlung» der AG für Abfallverwertung (AVAG) sind von der Papiersammlung ausgeschlossen:
Abfälle aller Art wie Hauskehricht, Metall, Kunststoff, Glas, Textilien, Holz, synthetische Materialien sowie gesundheitsgefährdende, gefährliche und organische Stoffe.
Weiter sind in der Papiersammlung nicht zulässig:
Aktenordner, Banknotenpapier, beschichtetes Geschenkpapier, bituminierte Papiere und Pappe, Blumenpapier, Etiketten und selbstklebendes Papier, Filterpapier, Digitaldruckpapier, Fototaschen, Futtermittelsäcke, gewachste Papiere und Pappe, geschreddertes Papier, Haushaltpapier, Hülsen und Hülsenteile, Kaffee- und Teebeutel, Kantenschutz jeglicher Art, Klebe- und Buchbinderücken, Kleber, Kohlepapier, Kraftpapiersäcke, Getränkeverpackungen (Tetra Pak), Papiere mit UV-Lack, Papierservietten, Papiertaschentücher, Papiertischtücher, Papiertragetaschen, Papierwindeln, Pergamentpapiere, Silikonpapiere, Suppen- und Getränkebeutel, Take-away-Verpackungen (Pizzakartons), Tapeten- und Dekopapiere, Teerpapier, Thermopapier (Kassenzettel), Tiefkühlverpackungen (beschichtet, laminiert), Tragtaschen (nassfest), Waschmitteltrommeln und -kartons, Zementsäcke, Zigaretten.
Bauverwaltung Matten
Bekanntmachung gemäss Art. 45 ff. Gemeindeverordnung
Der Gemeinderat hat am 1. Juni 2026 eine Änderung in der Verordnung für die Kindertagesstätte (Kita), Art. 1, Betriebsferien, beschlossen. Die Änderung tritt per 1. Januar 2027 in Kraft.
Gegen den Beschluss kann innert 30 Tagen seit Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde erhoben werden. Der neue Erlass kann bei der Gemeindeverwaltung gegen eine Gebühr gemäss gültigem Gebührenreglement bezogen oder vom Internet unter www.lauterbrunnen.ch heruntergeladen werden.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.
Gemeinderat Lauterbrunnen
Kurzfristige Strassensperrungen / Verkehrsbehinderungen
Eiger Ultra Trail von Dienstag, 14., bis Sonntag, 19. Juli 2026
Infolge des Eiger Ultra Trails 2025 ist mit kurzen Strassensperrungen und Verkehrsbehinderungen auf den Strassen von Grindelwald zu rechnen.
Der Nordwandplatz, der Panoramaplatz und der Bärplatz (inklusive Abfalldeponie) sind von Dienstag, 14., bis Sonntag, 19. Juli 2026 gesperrt.
Grindelwald-Bus verkehrt während des Eiger Ultra Trails 2026 ab Mittwoch, 15. Juli 2026, nach Fahrplan ab dem Parkplatz Sandigerstutz (Gemeindeverwaltung).
Wir bitten die Verkehrsteilnehmer, Gäste, Anwohner und Läufer um gegenseitigen Respekt.
Für Ihr Verständnis danken wir Ihnen bestens.
Bereich Sicherheit Grindelwald
Gesuchsteller und Projektverfasser: Willy Brunner, Am Acher 1363, 3823 Wengen.
Bauvorhaben: Umbau und Renovation von zwei bestehenden Räumen im Souterrain zu Studio (Erstwohnung).
Standort: Wengen, Am Acher, Gebäude Nr. 1365, Parzelle Nr. 6381, Koordinaten 2'637'016 / 1'161'464, Kernzone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahme: Art.67 BauV, Unterschreiten Raumhöhe.
Auflagestellen:
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 3. Juli bis 3. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Verfügung einer Verkehrsmassnahme
Die Sicherheitskommission Interlaken verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr (SVG) sowie Art. 44 Abs. 2 der Strassenverordnung des Kantons Bern vom 29. Oktober 2008 (SV) und mit Zustimmungsverfügung 1021-26 des Oberingenieurkreises I vom 12. Mai 2026 die folgende Verkehrsmassnahme:
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 46 Abs. 1 des Gemeindepolizeireglements und Art. 53 und 54 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Einsprache beim Gemeinderat Interlaken erhoben werden. Die Einsprache ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift der oder des Betroffenen erhalten.
Sicherheitskommission Interlaken
Bauherrschaft: zb Zentralbahn AG, Bahnhofstrasse 23, 6362 Stansstad.
Vertretung mit Vollmacht: zb Zentralbahn AG, Stephan Glarner, Bahnhofstrasse 23, 6362 Stansstad.
Projektverfasserin: Universal Gebäudemanagement AG, Patrick Gurtner, Untere Bönigstrasse 5, 3800 Interlaken
Bauvorhaben: Anbringen von Firmenanschriften an der Fassade des Bahnhofgebäudes, Erstellung der Bahnhof-typischen Piktogramme an Bahnhof- und Nebengebäude, Verschiebung der Bahnhofbeschriftung / Ortsbeschriftung Bahnhof (zb / Brienz) an der Nordfassade. Abbruch und Neuerstellung der Schliessfachanlage beim Nebengebäude.
Standort: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 148 und 148a, Parzelle Nr. 3392.
Zone: Uferschutzplanung Nr. 2 (USP2).
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 3. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Absaugung der Schlammsammler auf den Gemeindestrassen
Die Einwohnergemeinde Brienz lässt vom 23. bis 24. Juli 2026 die Schlammsammler auf den Gemeindestrassen absaugen.
Privatpersonen, die ebenfalls ihre Schlammsammler absaugen lassen möchten, können sich bis zum 17. Juli 2026 per Mail unter bauverwaltung@brienz.ch anmelden.
Die Kosten werden nach Abschluss der Arbeiten direkt dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Es ist mit einem Betrag von Fr. 90.– pro Schlammsammler zu rechnen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch an den Werkgruppenleiter unter 079 170 44 41.
Verkehrserschwerung
Kantonsstrasse Nr. 1138 Brienz–Hofstetten
Gemeinde: Hofstetten b. Brienz.
410.20486 / Instandsetzung Fulbachbrücke, Hofstetten bei Brienz
Teilstrecke: Koordinaten 2'648’758.42 / 1'178’107.48.
Dauer: 4 Monate, 27. Juli bis 30. November 2026.
Ausnahmen: keine.
Grund der Massnahme: Neuerstellung der Fulbachbrücke.
Verkehrsführung: Umleitung durch provisorische Umfahrung.
Einschränkungen: Der Verkehr wird örtlich mit einer provisorischen Umfahrung umgeleitet.
Rechtliche Hinweise
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.
Gwatt, 1. Juli 2026
Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Bekanntmachung Genehmigung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat den von der Regionalversammlung der Regionalkonferenz Oberland-Ost am 20. November 2024 beschlossenen regionalen Gesamtverkehrs- und Siedlungsrichtplan RGSK Oberland-Ost 2025 in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 26. Mai 2026 mit folgenden von Amtes wegen verfügten Änderungen genehmigt:
Die genehmigten Unterlagen stehen bei der Geschäftsstelle der Regionalkonferenz Oberland-Ost sowie beim Amt für Gemeinden und Raumordnung zur Einsichtnahme offen und können zudem unter www.oberland-ost.ch (Aufgaben / Verkehrs- und Siedlungsplanung / RGSK 2025) eingesehen werden.
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Publikation bei der kantonalen Direktion für Inneres und Justiz (DIJ), Münstergasse 2, Postfach, 3000 Bern 8, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden (Art. 61a Abs. 1 BauG). Zur Beschwerde sind einzig die Regionsgemeinden befugt (Art. 61a Abs. 2 Bst. c BauG).
Interlaken, 29. Juni 2026
Regionalkonferenz Oberland-Ost
Jungfraustrasse 38, 3800 Interlaken
Hundetaxe 2026
Das Hundetaxenreglement der Einwohnergemeinde vom 7. Juni 2013 bildet die Grundlage für die Erhebung der Hundetaxe. Die Taxe beträgt Fr. 120.– pro Hund und Jahr und ist für alle Hunde gleich.
Taxpflichtig sind alle Hundehalterinnen und Hundehalter, die am 1. August 2026 in der Gemeinde Wohnsitz haben und deren Hund älter als sechs Monate ist. Für registrierte Hunde wird die Hundetaxe automatisch in Rechnung gestellt. Neuanmeldungen sind bis zum 14. August 2026 vorzunehmen.
Neue Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer haben sich erstmals persönlich bei der Gemeindeverwaltung zu melden, um ihren Hund anzumelden und sich in der Hundedatenbank Amicus registrieren zu lassen. Für die Anmeldung ist der Hunde- bzw. Impfausweis mit aktueller Mikrochip-Nummer erforderlich.
Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, der Gemeindeverwaltung das Halten eines neuen oder eines anderen Hundes umgehend zu melden. Sollten Sie keinen Hund mehr besitzen, bitten wir ebenfalls um entsprechende Mitteilung.
Die Registration ist auch auf der Homepage der Gemeinde Bönigen www.boenigen.ch möglich. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an folgenden Kontakt: info@boenigen.ch, Telefon 033 826 10 00.
Sicherheitskommission Bönigen
Änderung Personalreglement, Inkrafttreten
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die von der Versammlung der Einwohnergemeinde Bönigen am 3. Juni 2026 beschlossene Änderung des Personalreglements am 1. Juli 2026 in Kraft tritt.
Namens der Einwohnergemeinde
Der Gemeindeschreiber
Gesuchsteller: Myers Paul und Karen, v. d. GriwaArchitektur AG, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: GriwaArchitektur AG, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Sanierung und Erweiterung Wohnhaus, Anbau Garage, Aufhebung Schutzraum, Ersatz Ölheizung durch innen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Wychelstrasse 38, Parzelle Nr. 5874, Koordinaten 2’644’375 / 1’164’150.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: Au.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/281378.
Auflage- und Einsprachefrist bis 3. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 22. Juni 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Spitalweg 1, 3800 Unterseen
Nachkreditbeschluss des Vorstandes / Gebundene Ausgabe
Der Vorstand hat an seiner Sitzung vom 4. Juni 2026 gestützt auf die Bestimmungen des Organisationsreglements (OgR) des Gemeindeverbandes Weissenau Unterseen folgenden Nachkredit als gebundene Ausgabe beschlossen:
Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund von Art. 101 Abs. 3 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern, wonach gebundene Nachkredite zu veröffentlichen sind, wenn der Gesamtkredit die ordentliche Kreditzuständigkeit des Vorstandes für neue Ausgaben übersteigt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss (Nachkredit zu gebundenen Ausgaben) kann gestützt auf Art. 67a des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Publikation schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, erhoben werden.
Unterseen, 23. Juni 2026
Der Vorstand
Reduzierte Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung 6. Juli bis 2. August 2026
Während der Sommerferien vom 6. Juli bis 2. August 2026 sind die Schalter- und Telefondienste der Gemeindeverwaltung nur reduziert geöffnet:
Terminvereinbarungen ausserhalb der Öffnungszeiten sind selbstverständlich jederzeit auf Anfrage (info@gemeinde-hofstetten.ch) möglich.
Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen eine schöne Sommerzeit.
Gemeindeverwaltung Hofstetten
Auflage Protokoll Gemeindeversammlung vom 26. Juni 2026
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 26. Juni 2026 liegt ab Freitag, 3. Juli 2026, während 20 Tagen in der Gemeindeverwaltung Lütschental öffentlich auf.
Allfällige Einsprachen gegen das Protokoll sind während der Einsprachefrist schriftlich an den Gemeinderat Lütschental, Briggmättli 38, 3816 Lütschental, zu richten.
Gemeindeschreiberei Lütschental
Protokollauflage
Das Protokoll der ordentlichen Versammlung der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Grindelwald vom 28. Juni 2026 liegt 30 Tage, vom 2. Juli bis 1. August 2026, bei der Präsidentin Anne Schenk, Guggengässli 5, 3818 Grindelwald, und der Sekretärin Kathrin Bohren, Sekretariat Kirchgemeinde, öffentlich auf. Das Protokoll ist während der Auflagefrist ebenfalls auf der Homepage der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Grindelwald (www.kirchgemeinde-grindelwald.ch) aufgeschaltet. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Kirchgemeinderat Grindelwald eingereicht werden.
Der Kirchgemeinderat Grindelwald entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Grindelwald, 28. Juni 2026
Der Kirchgemeinderat Grindelwald
Gesuchstellerin: Jungfraubahn AG, Harderstrasse 14, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: ateliermarti architekten ag, Am Lauener 8, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Anpassung der Fluchtwege. Anbau Steg vom Fenster bis zum Haupteingang an der Nordfassade als zusätzlicher Fluchtweg.
Standort: Wengen, Eigergletscher, Gebäude Nr. 1116j, Parzelle Nr. 6002, Koordinaten 2'640'950 / 1'158'375, Landwirtschaftszone, schützenswertes K-Objekt, Baugruppe I «Station Eigergletscher».
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahme: Art. 24 RPG.
Auflagestellen:
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 25. Juni bis 27. Juli 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Gesuchstellerin: Berner Oberland-Bahnen AG, Harderstrasse 14, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: ateliermarti architekten ag, Am Lauener 8, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Um-/Ausbau, energetische Sanierung des alten Depots: neue Dämmung unter der Bodenplatte sowie Fassadendämmung. Ersatz der Fenster in der Fassade und Versetzen des bestehenden Tores auf der Nordseite, Einbau eines neuen Tores auf der Südseite des Gebäudes.
Standort: Altes Depot 124, 3815 Zweilütschinen, Parzelle Nr. 387, Lagekoordinaten 2'636'406.48 / 1'164'813.76.
Nutzungszone: Bahnareal (WG B).
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Gündlischwand, im Viertel 130 E, 3815 Zweilütschinen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 27. Juli 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Gündlischwand, im Viertel 130 E, 3815 Zweilütschinen, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbind-lich zu vertreten (Art. 35 b BauG).
Gündlischwand, 18. Juni 2026
Bauverwaltung Gündlischwand
Grindelwald ist eine beliebte Tourismus-Destination im Berner Oberland mit umfassender, gut ausgebauter Infrastruktur. Die Gemeinde mit rund 4000 ständigen Einwohnern und rund 15'000 Bewohnern in der Hochsaison hat viele Attraktionen für Natur- und Sportbegeisterte zu bieten.
Die Einwohnergemeinde Grindelwald sucht infolge Pensionierung ab sofort oder nach Vereinbarung eine/n:
Kanalmeister/-in 100%
Aufgabenbereich
Anforderungen
Wir bieten ein vielseitiges, verantwortungsvolles und abwechslungsreiches Aufgabengebiet, Besoldung nach Reglement der Gemeinde im Rahmen der kantonalen Besoldungsordnung und gute Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten.
Bei Fragen steht Ihnen Daniel Mathys, Telefon 033 854 14 44, gerne zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung per E-Mail an hr@gemeinde-grindelwald.ch oder per Post an Einwohnergemeinde Grindelwald, z.H. Geraldine Gafner, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Öffentliche Auflage des Nomenklaturplans mit zugehörigem Namenverzeichnis
Die Gewässernamen der Gemeinde Schwanden bei Brienz sind neu erhoben worden. Der Nomenklaturplan mit zugehörigem Namenverzeichnis liegt vom 25. Juni bis am 24. Juli in der Gemeindeverwaltung Schwanden, Schwanderstrasse 82, 3855 Schwanden bei Brienz, öffentlich auf (kantonales Geoinformationsgesetz KGeoIG Art. 38).
Wer in seinem schutzwürdigen Interesse betroffen ist, kann sich am Verfahren beteiligen, indem er während der Auflagefrist bei der Gemeinde schriftlich auf Fehler und Mängel des Nomenklaturplans aufmerksam macht (KGeoIG Art. 39). Nach Erledigung der Einwendungen wird der Nomenklaturplan mit zugehörigem Namenverzeichnis durch das Amt für Geoinformation des Kantons Bern genehmigt.
Der Gemeinderat
Öffnungszeiten während der Sommerferien
Die Gemeindeverwaltung hat während der Sommerferien vom 6. Juli bis 9. August 2026 reduzierte Öffnungszeiten. In dieser Zeit bleibt der Schalter jeweils am Montag, Dienstag und Freitag geschlossen. Es gelten folgende Öffnungszeiten:
Ab Montag, 10. August 2026, sind wir zu den neuen Schalteröffnungszeiten wieder für Sie da.
Besten Dank für die Kenntnisnahme und Beachtung.
Gemeindeverwaltung Schwanden
Gesuchsteller: André und Audrey Hess, Belvédèrestrasse 7a, 3700 Spiez.
Projektverfasserin: Imboden Architektur AG, Seestrasse 17, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Umbau und Erweiterung Wohnhaus im OG, Anbau Technik / Heizung und Keller auf der Nordseite.
Standort: Bodenweg 2, Gbbl. Nr. 1944, Koordinaten 2’634’420 / 1’172’380.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Naturgefahren: Gelber Wassergefahrenbereich (geringe Gefährdung).
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2024-17535). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 27. Juli 2026.
Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Ringgenberg, 22. Juni 2026
Bauverwaltung Ringgenberg
Protokollauflage
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2026 liegt in der Zeit vom 25. Juni bis 24. Juli 2026 auf der Gemeindeverwaltung Schwanden öffentlich zur Einsichtnahme auf. Ab 26. Juni 2026 wird das Protokoll ausserdem auf der Homepage www.schwandenbrienz.ch aufgeschaltet. Während der Auflagefrist können beim Gemeinderat schriftlich Einsprachen gemacht werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll (Art. 68 Abs. 3 OgR).
Gemeinderat Schwanden
Gesuchsteller: Heinz Gertsch, Beim Stadel 984, 3825 Mürren.
Projektverfasserin: ateliermarti architekten ag, Am Lauener 8, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Sanierung des Daches beim bestehenden Anbau inklusive Einbau einer neuen Lukarne. Installieren einer Photovoltaik-Anlage auf einem Teil des Daches.
Standort: Mürren, Beim Stadel, Gebäude Nr. 984, Parzelle Nr. 2325, Koordinaten 2'634'819 / 1'156'450, Kernzone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahme: Art. 11, Anhang A151 GBR, Unterschreiten Strassenabstand.
Auflagestellen:
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 26. Juni bis 27. Juli 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Gesuchstellerin: Mac Holding AG, Markus Pfefferli, Rugenparkstrasse 10c, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: von Känel Architektur, Seeweidweg 37, 3705 Faulensee.
Bauvorhaben: Aufstockung über dem bestehenden Sportgeschäft (Erstwohnung). Neubau eines Nebengebäudes mit Einbau einer Luft-Wasser-Wärmepumpe.
Standort: Mürren, Höhenmatte, Gebäude Nr. 1073c, Parzelle Nr. 2414, Koordinaten 2'635'029 / 1'156'821, Wohn- und Gewerbezone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahme: keine.
Auflagestellen:
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 26. Juni bis 27. Juli 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Bauherrschaft und Projektverfasser: Thomas Helmle, Länggasse 25a, 3600 Thun.
Bauvorhaben: Neubau MFH (4x Wohnungen) und zwei Autoabstellplätze.
Generelles Baugesuch nach Art. 32d BauG für die Klärung folgender Fragen:
Standort: Lärchenweg 21, Parzelle Nr. 1533, Wohnzone W2, Koordinaten 2’632’646 / 1’170’420.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und Baumschutzgebiet.
Ausnahme: Technische Eingriffe in Lebensräume geschützter Pflanzen (Art. 18 ff. NHG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 27. Juli 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten b. Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren gegen das generelle Baugesuch sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AG, Wireless Access, Alte Tiefenaustrasse 6, 3050 Bern.
Projektverfasserin: cablex AG, Tannackerstrasse 7, 3073 Gümligen.
Bauvorhaben: Umbau/Erweiterung der best. Mobilfunkanlage für Swisscom (Schweiz) AG mit neuen Vorbaurohren und mit neuen Antennen. / SILT
Hinweis: Es ist nicht vorgesehen, die Antennen adaptiv unter Anwendung des Korrekturfaktors KAA (gemäss Nachtrag zur Vollzugshilfe vom 23. Februar 2021) zu betreiben.
Standort: Gimmelwald, Schilthorn 925H, Parzelle Nr. 4278, Landwirtschaftszone und Überbauungsordnung Nr. 49 «Beschneiung Schilthorn / Mürren», Koordinaten 2’630’370 / 1’156’310.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt.
Ausnahmen: Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 27. Juli 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen und Alpines Sportzentrum Mürren, 3825 Mürren.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten, die Amts- und Fachberichte sowie auf die aufgestellten Profile /Markierungen verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Erbengemeinschaft der Katharina Mona, v. d. Ulrich Mona und Christian Mona, Gsteigstrasse 3, 3800 Matten b. Interlaken.
Bauvorhaben: Erstellen einer Sichtschutzwand entlang der Parzellengrenze.
Standort: Gsteigstrasse 3 und 5, 3800 Matten, Parzellen Nrn. 461 und 1455, Koordinaten 2'632'631 / 1'169'671.
Nutzungszone: Mischzone MA2.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Hinweis: Naturgefahrengebiet mit geringer bis mittlerer Gefährdung, Wasser.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis 27. Juli 2026.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734
Es wird auf die Gesuchsakten und die Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sowie Lastenausgleichsansprüche sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Matten
Verkehrserschwerung
Kantonsstrasse Nr. 221
Gemeinde: Grindelwald.
410.20730 / Felsreinigung Ortweid
Teilstrecke: Kantonsstrasse Nr. 221 Interlaken–Grindelwald (Koordinaten 2'642'655, 1'164’998).
Dauer: 6. – 17. Juli 2026.
Ausnahmen: keine.
Grund der Massnahme: Felsreinigung.
Verkehrsführung: Teilweise einspurige Verkehrsführung.
Einschränkungen: Einspurige Verkehrsführung, Verkehrsregelung von Hand oder mit Lichtsignalanlage. Im Zeitraum vom 6. bis 17. Juli 2026 kann es zu Wartezeiten kommen. Für den öffentlichen Verkehr entstehen keine Wartezeiten.
Rechtliche Hinweise
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.
Gwatt, 18. Juni 2026
Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Öffnungszeiten während der Sommerferien
Die Gemeindeverwaltung ist wie folgt geöffnet:
Ab Montag, 10. August 2026, gelten wieder die gewohnten Öffnungszeiten.
Vielen Dank für das Verständnis.
Gemeindeverwaltung Gsteigwiler
Hundetaxe 2026
Für die registrierten Hunde erhalten die Hundehalter/-innen im Verlauf des Monats August eine Rechnung für die Hundetaxe 2026. Die jährliche Taxe pro Tier beträgt Fr. 100.– gemäss genehmigter Gebührenverordnung des Gemeinderats vom 2. Juli 2018 und ist gemäss Art. 13 Abs. 2 des Hundegesetzes für jeden Hund zu entrichten, welcher am 1. August 2026 älter als sechs Monate ist.
Hundehalter/-innen der Gemeinde Leissigen werden gebeten, neue Hunde bis Freitag, 24. Juli 2026, bei der Gemeindeverwaltung anzumelden und eine Hundemarke zu beziehen. Wer keinen Hund mehr besitzt, meldet dies bitte ebenfalls bis Ende Juli 2026 bei der Gemeindeverwaltung unter Tel. 033 847 88 11 oder per E-Mail an gemeinde@leissigen.ch.
Leissigen, 19. Juni 2026
Gemeindeverwaltung Leissigen
Bauherrschaft: Stefan Rubi, Herziggässli 27, 3800 Matten b. Interlaken.
Projektverfasserin: Vögtlie + Viecelli Architekten GmbH, Aarmühlestrasse 35, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Anbau einer Aussentreppe aus Metall und neuer Zugang zum Obergeschoss, Trennung der beiden Geschossen zu zwei Wohneinheiten.
Standort: Herziggässli 27, 3800 Matten, Parzelle Nr. 1419, Koordinaten 2'633’007/1’170’011.
Nutzungszone: Mischzone Dorf MD.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Hinweis: Naturgefahrengebiet mit geringer Gefährdung, Wasser.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis 27. Juli 2026.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten und Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Matten
Gesuchstellerin: Stockwerkeigentümergemeinschaft Eggli, Eggli 957b, 3825 Mürren.
Projektverfasserin: kolb+walther AG, Dorfstrasse 18, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Heizungsersatz von Öl auf eine aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Mürren, Eggli, Gebäude Nr. 957b, Parzelle Nr. 4584, Koordinaten 2'634'787 / 1'156'403, Wohn- und Gewerbezone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahme: keine.
Auflagestellen:
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 26. Juni bis 27. Juli 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Gesuchstellerin: Jäck AG, Hauptstrasse 5, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch, Anbringen diverser Beschriftungen an der Fassade.
Standort: Bahnhofstrasse 33, Parzelle Nr. 1112.
Nutzungszone: Mischzone MK4.
Schutzzone: Ortsbildgestaltungsbereich.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 27. Juli 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Bauherrschaft: Hans und Christine Berger, Hauptstrasse 208, 3855 Brienz.
Projektverfasserin: Schild Wärmetechnik, Peter Schild, Brünigstrasse 73, 3856 Brienzwiler.
Bauvorhaben: Heizungsersatz durch eine aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe.
Standort: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 208, Parzelle Nr. 1238.
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand zu einer Kantonsstrasse (Art. 80 SG).
Zone: Wohn- und Gewerbezone 2 (WG2).
Gewässerschutzbereich: Au.
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 27. Juli 2026.
Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Gesuchssteller: Afrim Fejzullah, Spirenwaldstrasse 256, 3803 Beatenberg.
Projektverfasserin: BauRex Immo GmbH, Luli Rexhepi, Beundenstrasse 7, 3803 Beatenberg.
Bauvorhaben: Umbau und Umnutzung des Erdgeschosses zu einer 4½-Zimmer-Wohnung mit energetischer Sanierung, Ersatz Elektroheizung durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe, Photovoltaikanlage Dach.
Standort: Spirenwaldstrasse 256, Beatenberg, Parzelle Nr. 1926 und 1925, Koordinaten 2’627’321 / 1’172’094; Kernzone 3-geschossig K3.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen: keine.
Hinweis: Naturgefahrengebiet mit geringer bis mittlerer Gefährdung (Wassergefahren).
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20490, eBau Nr. 2024-16731). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 27. Juli 2026.
Es wird auf die Baugesuchsakten und die Bauprofile vor Ort verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Beatenberg, 18. Juni 2026
Bauverwaltung Beatenberg
Auf den 1. August 2027 ist bei der Gemeindeverwaltung Brienz eine
Lehrstelle als Kauffrau/mann EFZ
neu zu besetzen.
Wir bieten dir eine interessante und vielseitige 3-jährige Ausbildung in der öffentlichen Verwaltung an. Während deiner Lehrzeit wirst du in allen Bereichen der Verwaltung die interessanten Tätigkeiten und deren Arbeitsabläufe kennenlernen und Einblick in sämtliche Abteilungen erhalten. Wir stellen dir einen eigenen Arbeitsplatz mit moderner Infrastruktur zur Verfügung. Wir betreuen dich individuell, persönlich und bieten dir eine tolle Ausbildung an.
Wenn du über eine gute Schulbildung verfügst, einsatzfreudig, engagiert, aufgestellt, kundenorientiert, kommunikativ und belastbar bist, dann reiche deine Bewerbung unter Beilage von Beurteilungsberichten der Schule, Lebenslauf, Angaben über Schnupperlehren, eines Fotos sowie Referenzen ein an:
Gemeindeverwaltung Brienz
«Lehrstelle KV»
Hauptstrasse 204
Postfach
3855 Brienz
Gerne erwarten wir deine Bewerbung bis Freitag, 10. Juli 2026. Bei Fragen steht dir Samuel Zobrist unter Telefon 033 952 22 43 gerne zur Verfügung.
Wir freuen uns auf deine Bewerbung.
Gemeindeverwaltung Brienz
Dorfmärit vom 4. Juli 2026
Klein aber fein – der traditionelle Dorfmärit in Bönigen
Samstag, 4. Juli 2026, Schulhausplatz Bönigen
Strassen- und Parkplatzsperrung
Die Harderstrasse sowie der Parkplatz Harderstrasse (beim Schulhaus) werden von Freitag, 3. Juli, ab 18.00 Uhr bis und mit Samstag, 4. Juli 2026, für den Dorfmärit gesperrt.
Gemeindeverwaltung Bönigen
Gesuchsteller: Hofer Hans und Horn Hofer Katharina, Burgdorfstrasse 30, 3510 Konolfingen.
Projektverfasserin: Veuve Baumanagement GmbH, Eisenbahnstrasse 62, 3645 Gwatt.
Bauvorhaben: Sanierung Wohnung EG, Ersatz Elektrospeicherheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Kreuzweg 55, Parzelle Nr. 1915, Koordinaten 2’645’730 / 1’164’100.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/276592
Auflage- und Einsprachefrist bis 27. Juli 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 16. Juni 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Examen Schule Wilderswil, Donnerstag, 2. Juli 2026
Beginn nach Stundenplan, Unterricht bis 11.00 Uhr
14.00–17.00 Uhr: Kindergarten bis 9. Klasse: Spielfest im und ums Schulhaus
14.00–17.30 Uhr: Bistro der 8. Klassen und Kiosk
19.00 Uhr: Alle Klassen: Aufstellen für den Umzug vor dem Volg
19.10 Uhr: Umzug durchs Dorf
20.00–21.30 Uhr: Schlussfeier und Verabschiedung der austretenden Schüler*innen im Mehrzwecksaal
Der Umzug findet auch bei Regen statt. Sollte der Umzug dennoch abgesagt werden, werden wir per Klapp informieren.
Schule Wilderswil
Die Schulleitung
Friedrich Bernet-Stiftung
Auf Herbst 2026 sind wiederum Stipendien für das Studienjahr 2026/2027 aus dieser Stiftung zu vergeben. Gemäss Stiftungsurkunde können Stipendien an junge Leute aus Grindelwald entrichtet werden, welche eine höhere Ausbildung (Universität, Fachhochschule, Lehramt, Handels- und Wirtschaftsfachschule oder Handelsschule) absolvieren.
Schriftliche Gesuche mit Ausbildungsbestätigung und Kostenaufstellung sind bis am 31. August 2026 an folgende Adresse einzureichen:
finanzverwaltung@gemeinde-grindelwald.ch oder Finanzverwaltung, Friedrich Bernet-Stiftung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Grindelwald, 25. Juni 2026
Der Stiftungsrat
Belagsarbeiten Alpstrasse ab Muoschbach Richtung Bättenalp
Ab Montag, 6. Juli 2026, werden auf der Alpstrasse ab Muoschbach Richtung Bättenalp Belagsarbeiten durchgeführt. Die Arbeiten dauern voraussichtlich zwei bis drei Wochen.
Während der Bauzeit ist die Strasse jeweils werktags von 7.00 bis 19.00 Uhr für jeglichen Verkehr gesperrt. Ausserhalb dieser Zeiten bleibt die Durchfahrt möglich.
Witterungsbedingt kann es zu Terminverschiebungen oder Anpassungen des Bauprogramms kommen.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die notwendigen Arbeiten und die damit verbundenen Einschränkungen.
Gemeinde Iseltwald und Bergschaft Bättenalp
Verkehrsmassnahme für den Abendlauf vom Freitag, 3. Juli 2026, Wengen
Der Gemeinderat von Lauterbrunnen verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 6 SVG, in Verbindung mit Art. 42 Abs. 2 SV, für den Abendlauf Wengen folgende Verkehrsmassnahme:
Am Freitag, 3. Juli 2026, muss ab 18.00 bis ca. 20.30 Uhr auf folgenden Strassen mit Verkehrsbehinderungen und Wartezeiten gerechnet werden: Dorfstrasse – Reginastutz – Waldbort – Park – Chäsgruebi, Wengwald, Lediweg, Galliweidli, Gruebiwald, Lussen, In Gassen, Stutzweidli, Leen, Sengggasse und Bahnhof.
Bitte beachten Sie die Abschrankungen und Hinweise vor Ort. Diese Beschränkungen gelten nicht für Polizei, Feuerwehr und Ambulanz im Einsatz.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.
Gemeinderat Lauterbrunnen
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
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