Öffentliche Planauflage Kantonsstrassen
Die kantonale Bau- und Verkehrsdirektion, vertreten durch den zuständigen Oberingenieurkreis, legt gestützt auf Artikel 29 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG) den Strassenplan für das unten stehende Vorhaben auf. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innert der Auflagedauer schriftlich und begründet bei der Auflagestelle einzureichen.
Kantonsstrasse Nr.: 221, Interlaken–Grindelwald.
Gemeinde: Matten b. Interlaken.
Vorhaben: 410.20120 / Sanierung Ortsdurchfahrt Matten.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Einleitung Mischabwasser (Bestand).
Ab Auflage des Projekts darf auf den betroffenen Grundstücken sowie dem Bauverbotsstreifen ohne Zustimmung des Tiefbauamts, nichts mehr vorgenommen werden (rechtlich und tatsächlich), das die Ausführung des Projekts behindern könnte (Art. 37 SG, Sperrwirkung).
Einspracheberechtigt sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer oder andere Personen, die ein schutzwürdiges Interesse haben. Das gleiche Recht kommt den nach der Bundes- oder nach der Baugesetzgebung befugten Organisationen und Behörden zu.
Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Matten. b. Interlaken.
Die Unterlagen können auch elektronisch eingesehen werden unter www.be.ch/ortsdurchfahrt-matten
Auflagedauer: 17. August bis 16. September 2026.
Aussteckung: Das Vorhaben ist im Gelände wie folgt ausgesteckt:
Gwatt, 3. August 2026
Tiefbauamt des Kantons Bern
Oberingenieurkreis I
Gesuchstellerin: Mountain Security GmbH, Gasse 59, 3814 Gsteigwiler.
Bauvorhaben: Erstnutzung Halle Nr. 13 für die Nutzung als Betriebsstandort eines Sicherheitsunternehmens mit Büro- und Lagernutzung.
Standort: Industriestrasse 19, Wilderswil, Parzelle Nr. 2218, Koordinaten 2’633’639 / 1’168’857.
Zone: UeO SF-Halle 1.
Gewässerschutzzone: A.
Bauinventar: nicht inventarisiert.
Beantragte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?
Auflage- und Einsprachefrist bis 21. September 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Wilderswil
Informationsveranstaltung der Einwohnergemeinde Unterseen
Initiative «Wohnraum schützen – Airbnb regulieren!»
Mittwoch, 26. August 2026, 19.00 Uhr in der Aula des Oberstufenschulhauses, Steindlerstrasse 3, 3800 Unterseen
Die Stimmberechtigten der Gemeindeversammlung vom 2. Juni 2025 haben der Gemeindeinitiative «Wohnraum schützen – Airbnb regulieren!» in offener Abstimmung mit 216 Ja gegen 80 Nein und 25 Enthaltungen zugestimmt.
Die Initiative enthält keinen fertig formulierten Gesetzes- oder Beschlusstext, sondern in Form einer einfachen Anregung das Ziel bzw. das Anliegen. Der Gemeinderat ist daher gehalten, die angenommene Initiative reglementarisch umzusetzen.
An diesem Anlass werden die ausgearbeiteten Entwürfe vorgestellt und erläutert. Die Teilnehmenden erhalten Gelegenheit, sich umfassend zu informieren und Fragen zu den vorliegenden Vorschlägen zu stellen.
Der Gemeinderat lädt die Stimmberechtigten sowie weitere interessierte Personen zu diesem Anlass ein und freut sich auf eine rege Teilnahme und einen konstruktiven Austausch.
Unterseen, 22. Juli 2026
Der Einwohnergemeinderat
Gesuchstellerin: M. Zürcher Immobilien AG, Moos 969a, 3123 Belp.
Projektverfasserin: GriwaArchitektur AG, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Umnutzung von Büro in Wohnungen im 1. Obergeschoss, inklusive Sanierung. Fensterersatz im Erdgeschoss sowie im 1. Obergeschoss. Ersatz der bestehenden Ölheizung durch eine innen aufgestellte Wärmepume.
Standort: Lauterbrunnen, Stutzli, Gebäude Nr. 460, Parzelle Nr. 96, Koordinaten 2'635'923 / 1'160'751, Kernzone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahme: Art. 67 BauV, Unterschreiten Raumhöhe.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 14. August bis 14. September 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Gesuchsteller und Projektverfasser: Michel Hermann und Monika, Grundstrasse 52, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Ersatz Holzheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Grundstrasse 52, Parzelle Nr. 6080, Koordinaten 2’644’568 / 1’163’868.
Nutzungszone: Wohnzone W3.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: Kantonales Vogelreservat.
Gewässerschutzbereich: Au.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/292202.
Auflage- und Einsprachefrist bis 14. September 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 4. August 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Verkehrserschwerung
Markt in Interlaken – Sperrung Höheweg
Der Warenmarkt findet im Jahr 2026 wiederum vier Mal auf dem Höheweg statt. Am Sonntag, 30. August 2026, muss deshalb der Höheweg von 8.00 bis 20.00 Uhr von der Einmündung Strandbadstrasse bis zur Einmündung Harderstrasse für jeglichen Verkehr (auch Velos) gesperrt werden.
Umleitungen sowie Zufahrten zu den betroffenen Hotels werden signalisiert. Der öffentliche Verkehr wird ebenfalls umgeleitet, die Haltestellen entlang des Höhewegs werden an diesem Tag nicht bedient.
Bauherrschaft: Bergschaft Aellgäu-Scherpfenberg, Seestrasse 80, 3800 Unterseen.
Projektverfasserin: Ingenieurbüro Sterchi GmbH, Bohnerenstrasse 14, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Umbau, Anbau und Erweiterung Käserei und Schweinestall Alphütte Nollen.
Standort: Nollen, Vorder Nollen, Parzelle Nr. 305, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’637’842 / 1’181’620.
Schutzgebiete/Objekte: Gewässerschutzbereich üB, Moorlandschaft Nr. 13 Habkern/Sörenberg; Flachmoor von nationaler Bedeutung (Objekt Nr. 3474), Sonderwaldreservat Grünenbergpass Nr. 160 BE 2922, Umsetzungsperimeter Wildwechselkorridore von nationaler Bedeutung.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 21. September 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Habkern, Im Holz 373, 3804 Habkern.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Hinweis nach LwG: Gestützt auf Artikel 97 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (LwG) sind die aufgrund der Gesetzgebung über den Natur- und Heimatschutz, den Umweltschutz und die Wanderwege legitimierten Organisationen zur Einsprache berechtigt.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung
Die Gemeindeverwaltung Schwanden bei Brienz bleibt aufgrund einer externen Sitzung am Dienstag, 1. September 2026, vormittags geschlossen.
Am Nachmittag bedienen wir Sie gerne wieder zu den gewohnten Schalteröffnungszeiten.
Gemeindeverwaltung Schwanden
Einladung zur Bergschaftsreise
Mittwoch, 16. September 2026
Wir machen einen Ausflug auf das Brienzer Rothorn. Alle Bergteiler mit Partner sind dazu eingeladen.
Abfahrt Grund, Talgüetli: 7.00 Uhr.
Anmeldungen bis Freitag, 11. September, 18.00 Uhr an Rubi Reisen, Telefon 033 821 13 53.
Der Vorstand
Bauherrschaft: Andreas Schild, Brünigstrasse 20, 3856 Brienzwiler.
Bauvorhaben: Heizungsersatz; Neubau Luft-Wasser-Wärmepumpe aussen aufgestellt, Neubau Gartenhaus mit Technikraum.
Standort: Brünigstrasse 20, 3856 Brienzwiler, Parzelle Nr. 330, Wohn- und Gewerbezone, 2-geschossig, Koordinaten O 2'650’607.0 / N 1'177’902.0.
Schutzzonen/Objekt: Gewässerschutzbereich Au, ISOS-Baugruppe Dorferweiterung – Erhaltungsziel B.
Ausnahmen: Beibehaltung wohnungsspezifischer Elektroboiler.
Auflage- und Einsprachefrist bis 21. September 2026.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Brienzwiler, Dorfstrasse 19, 3856 Brienzwiler.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend. Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Gemeindeverwaltung Brienzwiler
Gesuchsteller: Peter Balmer, Kreuzimaadweg 9, 3812 Wilderswil.
Projektverfasserin: Chris Mischke Architecture & Interior Design GmbH, Christoph Mischke, Rugenstrasse 3, 3812 Wilderswil.
Bauvorhaben: Aufstellen einer Wärmepumpe im Aussenbereich (südseitig).
Standort: Kreuzimaadweg 9, Wilderswil, Parzelle Nr. 2005, Koordinaten 2’632’785 / 1’168’547.
Zone: Mischzone B.
Gewässerschutzzone: A.
Bauinventar: nicht inventarisiert.
Beantragte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?
Auflage- und Einsprachefrist bis 21. September 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Wilderswil
Strassensperrung Sulzweg
Ab 21. August bis 18. September 2026
Infolge Strassensanierung muss der Sulzweg ab Sulzweg 25a bis Sulzweg 30 für jeglichen Durchgangsverkehr gesperrt werden. Die Zufahrt bis zur Baustelle ist gestattet.
Der Durchgang für Fussgänger ist gewährleistet.
Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.
Wir bauen für Sie und bitten die Anstösser/-innen und Verkehrsteilnehmer/-innen um Verständnis.
Zumbrunn Bau AG, Bauverwaltung Grindelwald
Aufruf zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser
Trotz der aktuellen Niederschläge hat die anhaltende Trockenheit zu einem spürbaren Rückgang der Quellerträge in der Gemeinde Wilderswil geführt, und es wird zurzeit Wasser von den Industriellen Betrieben Interlaken eingespiesen, wenn der Verbrauch zu hoch ist. Aus diesem Grund wurden vor einigen Wochen bereits alle Brunnen in Wilderswil abgestellt.
Eine nachhaltige Erholung der Quellerträge unserer Wasserversorgung ist erst nach 2–3 Wochen Regenwetter zu erwarten.
Vor diesem Hintergrund ist deshalb kurzfristig keine Entspannung der Situation zu erwarten. Der Gemeinderat und die Gemeindebetriebe appellieren deshalb an die Bevölkerung, Trinkwasser weiterhin bewusst und sparsam zu verwenden.
Unsere Bitte:
Diese Massnahmen und Empfehlungen gelten solange, bis sich die Quellerträge längerfristig erholt haben.
Der Gemeinderat und die Gemeindebetriebe danken der Bevölkerung für ihr Verständnis und ihre Unterstützung.
Gemeinderat und Gemeindebetriebe Wilderswil
Änderung Anhang Nutzungsreglement
In Anwendung von Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Burgerrat an seiner Sitzung vom 12. August 2026 die Änderung des Nutzungsreglementes (Änderungen Art. 2 und 3 des Anhangs) genehmigt hat. Die Änderung tritt vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden per 1. Januar 2027 in Kraft.
Das Nutzungsreglement liegt während 30 Tagen bei der Gemeindeverwaltung Ringgenberg öffentlich auf. Zudem kann dieses unter www.bgrigo.ch oder am Donnerstag, 3. September 2026, von 16.30 bis 18.00 Uhr bei der Burgerverwaltung eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Änderung des Anhangs des Nutzungsreglements der Burgergemeinde Ringgenberg Goldswil kann innert 30 Tagen seit Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden.
Der Burgerrat
Ausschreibung Zwischennutzung Des-Alpes-Wiese
Der Gemeinderat hat für die Legislatur 2025–2028 entschieden, eine Zwischennutzung auf dem Des-Alpes-Areal zu ermöglichen. Hiermit erfolgt die Ausschreibung für 2027.
Folgende Bedingungen gelten:
Die Gesuche sind online an bauverwaltung@interlaken.ch zu senden. Ein Gesuch besteht aus maximal fünf Seiten und enthält den Angebotsbeschrieb, Lageplan und ein Nutzungskonzept. Physisch eingereichte Gesuche werden nicht berücksichtigt.
Eingabefrist: 30. Oktober 2026
Das ausgewählte Projekt wird Mitte Dezember kommuniziert.
Gemeinderat Interlaken
Öffentliche Bekanntmachung
Genehmigung und Inkraftreten – «Aktualisierung Schutzzonenplan»
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die geringfügige «Aktualisierung Schutzzonenplan» nach Art. 122 Abs. 7 Bauverordnung vom 6. März 1985 in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 17. Juli 2026 genehmigt.
Die Änderung des Baureglements und des Schutzzonenplans tritt am 24. August 2026 in Kraft.
Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung, beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung jedermann zur Einsichtnahme offen.
Neue Daten Grünabfuhr
Die Daten für die Kehrichtabfuhr für das Grüngut mussten angepasst werden. Am
entfällt die Grünabfuhr. Die nächsten Abfuhrdaten sind:
Besten Dank für die Kenntnisnahme.
10. August 2026
Gemeinderat Därligen
Einladung zur 21. Bergschaftsreise
Der Vorstand organisiert wieder eine Bergschaftsreise:
Klewenalp – Altdorf – Schifffahrt Urnersee – Rütli
Donnerstag, 10. September 2026
Alle Bergteiler der Bergschaft Grindel sind herzlich eingeladen, in Begleitung an dieser kostenlosen Reise teilzunehmen!
Ehemalige Bergteiler sind selbstverständlich auch eingeladen.
Info und Anmeldungen bis Anfang September an: Hotel Kirchbühl, Telefon 033 854 40 80, christian.brawand@kirchbuehl.ch
Bauherrschaft: Armin Gander, Schwanderstrasse 64, 3855 Schwanden bei Brienz.
Projektverfasserin: Fuchs GU GmbH, Martin Fuchs, Dorfstrasse 41, 3858 Hofstetten.
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Luft-Wärmepumpe.
Standort: Schwanderstrasse 64, Parzelle Nr. 453, Bestandeszone Unterschwanden, Koordinaten 2'646'996 / 1'178'669.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au.
Auflage- und Einsprachefrist bis 19. September 2026.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Schwanden, Schwanderstrasse 82, 3855 Schwanden b. Brienz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind jedoch die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Bauverwaltung Schwanden
Markt Interlaken – Sperrung Höheweg
Der Warenmarkt findet im Jahr 2026 wiederum vier Mal auf dem Höheweg statt. Am Sonntag, 30. August 2026, muss deshalb der Höheweg von 8.00 bis 20.00 Uhr von der Einmündung Strandbadstrasse bis zur Einmündung Harderstrasse für jeglichen Verkehr (auch Velos) gesperrt werden.
Umleitungen sowie Zufahrten zu den betroffenen Hotels werden signalisiert. Der öffentliche Verkehr wird ebenfalls umgeleitet, die Haltestellen entlang des Höhewegs werden an diesem Tag nicht bedient.
Gesuchsteller: Stefan und Anette Hitz, Riedbodenstrasse 37, 3803 Beatenberg; Simon und Alexandra Buser, Riedbodenstrasse 37, 3803 Beatenberg; Karl Birkenstock, Sebichlweg 95, 6370 Kitzbühel, Österreich.
Projektverfasserin: Zurbuchen Plattenbeläge und Ofenbau AG, Mühleholzstrasse 33, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Einbau von drei neuen Abgasanlagen und Cheminéeöfen in den Wohnungen EG, OG, DG.
Standort: Riedbodenstrasse 37, Beatenberg, Parzelle Nr. 1704, Koordinaten 2’626’591 / 1’171’390; Wohnzone 2-geschossig.
Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich Au.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20490, eBau Nr. 2026-6315). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 21. September 2026.
Es wird auf die Baugesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Beatenberg, 14. August 2026
Bauverwaltung Beatenberg
Bauherrschaft: Claudia und Joshua Balmer, Nelkenweg 4, 3800 Matten bei Interlaken.
Projektverfasserin: von Allmen AG Holzbau, Andreas von Allmen, Blasenweg 12, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Sanierung, Teilabbruch und Aufstockung Wohnhaus mit angebautem Carport, Ersatz der Ölfeuerung durch innen aufgestellte Luft-Wasser- Wärmepumpe.
Standort: Nelkenweg 4, 3800 Matten, Parzelle Nr. 975, Koordinaten 2'632'791/1'169'334.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahme: Unterschreiten des Strassenabstandes gemäss Art. 80 SG i.V.m. A149 GBR.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis 21. September 2026.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten und die Profile/Pflöcke verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sowie Lastenausgleichsansprüche sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
14. August 2026
Bauverwaltung Matten
Gesuchstellerin: STWEG Chalet Christine, vertreten durch Schenk Grindelwald AG, Guggengasse 5, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Schenk Grindelwald AG, Guggengasse 5, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Ersatz Elektroheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Vor dem Holzweg 8, Parzelle Nr. 4754, Koordinaten 2’644’580 / 1’163’405.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/292802
Auflage- und Einsprachefrist bis 21. September 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 14. August 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Gesuchsteller: Muriel und Daniel Baumgartner, Route de Champfleuri 2, 1844 Villeneuve.
Projektverfasserin: Sella Design AG, Dorfstrasse 73, 3073 Muri bei Bern.
Bauvorhaben: Die bestehende Ölheizung in Haus Nr. 450 und 451 wird durch eine aussen aufgestellte Wärmepumpe ersetzt. Energetische Sanierung des Daches sowie Fensterersatz.
Standort: Lauterbrunnen, Gässli, Gebäude Nr. 450 und 451, Parzelle Nr. 127, Koordinaten 2'635'824 / 1'160'622, Wohnzone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahme: keine.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 21. August bis 21. September 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Sanierung Kanalisationsleitungen Ringgenberg-Goldswil–Goldswil West
Information zu den Kanalsanierungsarbeiten
Im Rahmen des generellen Entwässerungsplans (GEP) wurden die Abwasserleitungen der Einwohnergemeinde Ringgenberg-Goldswil auf ihren Zustand geprüft. Die Untersuchungen haben gezeigt, dass in verschiedenen Leitungsabschnitten Sanierungsbedarf besteht.
In einer ersten Etappe werden deshalb die schadhaften Abwasserleitungen im Gebiet Goldswil West instand gesetzt.
Ab Montag, 31. August 2026, beginnen die Vorarbeiten. Die Firma KFS Kanal-Service AG aus Oensingen wird die beschädigten Abwasserleitungen mittels Kanalrobotern für die Innensanierung vorbereiten. Während diesen Vorarbeiten kann es vereinzelt zu kurzfristigen Behinderungen kommen. Sollten Zufahrten zu Gebäuden betroffen sein, werden die Anwohnerinnen und Anwohner durch die Mitarbeitenden der KFS Kanal-Service AG rechtzeitig informiert. Der Zugang zu den Wohnhäusern bleibt für Fussgängerinnen und Fussgänger jederzeit gewährleistet.
Die Sanierungen der Abwasserleitungen mittels Inlinerverfahren ist für den Herbst 2026 sowie Frühling 2027 vorgesehen. Über allfällige Einschränkungen oder Behinderungen während den Inlinerarbeiten werden die direkt betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner zu gegebener Zeit separat informiert.
Besten Dank für die Kenntnisnahme.
Einwohnergemeinde Ringgenberg
Einstellung mangels Aktiven
Schuldnerin: josephworks GmbH, Schoren 3a, 3807 Iseltwald, CHE-402.739.874.
Datum der Konkurseröffnung: 9. März 2026.
Datum der Konkurseinstellung: 10. August 2026.
Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger bis zum 8. September 2026 die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten einen Vorschuss von Fr. 5500.– leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 19. August 2026.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Wir suchen per 1. November 2026 oder nach Vereinbarung eine/n
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Für weitere Auskünfte können Sie gerne Urs Schweizer, Finanzverwalter, (Telefon 033 841 81 24, Mail: u.schweizer@beatenberg.ch) oder Sonja Fuss, Geschäftsleiterin, (Telefon 033 841 81 23, Mail: s.fuss@beatenberg.ch) kontaktieren.
Gesuchstellerin: STWEG Chalet Gnom, vertreten durch Aeschlimann Reto, Jungfraustrasse 95, 3800 Interlaken.
Projektverfasser: Fischer Marcel Heizung, Sanitär, Solarsysteme und Planung, Grindelwaldstrasse 62, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Ersatz Elektrospeicherheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Vor dem Holzweg 4, Parzelle Nr. 4755, Koordinaten 2’644’603 / 1’163’375.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/291405
Auflage- und Einsprachefrist bis 21. September 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 12. August 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Gesuchstellerin: Howell Home AG, Postgasse 9, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: KB Konzeptbau GmbH, Bahnhofstrasse 10, 3853 Niederried.
Bauvorhaben: Fassadenanstrich erneuern, dito Bestand ausgenommen Gebäude 30c, Erhöhung Balkongeländer nach gültiger Norm, Einkleiden der Ortläden und Seiten der Dachschlepper mit Kupfer anstelle von Holz, ausgenommen Gebäude 30c.
Standort: Schönbühl 29c / 29d / 30 / 30a / 30b / 30c, Parzelle Nr. 922, Uferschutzplan, ZPP 1 «Bernahof» / UeO Nr. 3 «Bernahof», Koordinaten 2’640’142 / 1’173’477.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: ISOS Gemeinde Iseltwald, Baugruppe A (Iseltwald, Dorf), Ortsbildschutzgebiet.
Gewässerschutzbereich: Au.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachefrist bis 21. September 2026.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Iseltwald, Marderbach 15f, 3807 Iseltwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Gemeindeverwaltung Iseltwald einzureichen ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der angesetzten Frist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Iseltwald
Gesuchsteller und Projektverfasser: Beat Michel, Lischmaadweg 11, 3806 Bönigen.
Bauvorhaben: Sanierung Gebäudehülle, Aufstockung mit Giebeleinbau, Aufdach PV-Anlage mit Split Wärmepumpe.
Standort: Zügliweg 4, Parzelle Nr. 1160, Koordinaten 2'635'500 / 1'170'870.
Zone: W2.
Schutzzone: Gewässeerschutzbereich Au.
Auflage und Einsprachestelle: Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 28. September 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgliech, sind schriftlich und begründet im Doppel innert der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).
Eletrionische Auflage: Die elektronische Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portalebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Bauverwaltung Bönigen
Sanierung Brunngasse Hauptstrasse – Chapelligässli, Verkehrsbehinderungen
Im Zeitraum vom 24. August 2026 bis Ende März 2027 wird die Brunngassse ganzheitlich saniert. Durch die Bauarbeiten werden Verkehrsbehinderungen unumgänglich. Die Sanierung erfolgt in Etappen. Die Strasse wird abschnittsweise komplett gesperrt. Der Zugang zu den Liegenschaften ist für den Langsamverkehr gewährleistet.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die Verkehrserschwerung und die Lärmimmissionen. Die Anwohnerschaft wurde ausführlicher schriftlich informiert.
Bauverwaltung Bönigen
Sperrung Marktgasse Interlaken bis Stadthausplatz Unterseen
Infolge eines Strassenfests wird die Marktgasse am Samstag, 29. August 2026, von 7.00 bis 24.00 Uhr ab Marktplatz (Marktgasse 2, Interlaken) über die Spielmatte und Kreuzgasse bis Stadthausplatz in Unterseen gesperrt. Umleitungen werden entsprechend signalisiert.
Unterseen, im August 2026
Polizeiinspektorat Unterseen
Sprechstunde des Gemeinderats
Haben Sie ein Anliegen, das Sie persönlich mit dem Ressortvorsteher Finanzen besprechen möchten?
Gerne steht Ihnen Gemeinderat Erich Häsler am Montag, 7. September 2026, von 16.00 bis 18.00 Uhr im Gemeindehaus Interlaken für einen Austausch zu Anliegen, Fragen und Vorschlägen im Bereich Finanzen zur Verfügung.
Bitte melden Sie sich vorgängig bei der Gemeindeschreiberei, Telefon 033 826 51 41, für die Sprechstunde an. Die weiteren Sprechstundentermine des Gemeinderats finden Sie unter www.interlaken-gemeinde.ch.
Einwohnergemeinde Interlaken
Gräberräumung 2026
Die Grabfelder der im Jahr 2001 Verstorbenen werden ab November 2026 geräumt. Die Kosten gehen zulasten des Friedhofs.
Auskunft erteilt die Friedhofgärtnerin Daniela von Bergen, Telefon 033 823 28 48.
Die Friedhofkommission
Verkehrserschwerung
Kantonsstrasse Nr. 1110 St. Niklausen–Habkern
Gemeinde: Unterseen.
410.20428 / Erneuerung Hundskehren
Teilstrecke: Koordinaten 2'632'041 / 1'173'988.
Dauer: 21. September bis 22. November 2026.
Ausnahmen: keine.
Grund der Massnahme: Verstärkung der talseitigen Bruchsteinmauer.
Verkehrsführung: Umleitung durch Lichtsignal gesteuert.
Einschränkungen: Einspurige Verkehrsführung, Verkehrsregelung von Hand oder mit Lichtsignalanlage.
Rechtliche Hinweise
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.
Gwatt, 10. August 2026
Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Bauherrschaft: EWL Genossenschaft, Äschmad 220, 3822 Lauterbrunnen.
Projektverfasserin: Ingenieurbüro Sterchi GmbH, Bohnerenstrasse 14, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Erstellung einer neuen Kabelanlage mit Kabelschacht und Verteilerkabine.
Standort: Stocki, Parzellen Nrn. 2631, 4787, 4822, 4835, Wohnzone, Koordinaten 2’636’263 / 1’160’650.
Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich Au.
Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt (Gebäude Stocki Nr. 157).
Naturgefahrengebiet: gelb.
Auflage- und Einsprachefrist bis 14. September 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Katharina Balmer Utiger, Sonnmattstrasse 15, 3084 Wabern, und Ruth Balmer Köchlin, Jurablickstrasse 73, 3095 Spiegel b. Bern, vertreten durch GriwaArchitektur AG, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: GriwaArchitektur AG, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Abbruch Nebenbauten; Neubau Mehrfamilienhaus mit Autoeinstellhalle und einem ungedeckten Autoabstellplatz (Gesamtbauentscheid vom 1. September 2025).
Projektänderung: Auf die Einstellhalle wird verzichtet, Neubau Auto-, Velo- und Geräteunterstände, Erstellen von ungedeckten Autoabstellplätzen.
Standort: Grundstrasse 18 und 18a, Parzelle Nr. 3670, Wohn- und Arbeitszone 3-geschossig, Koordinaten 2’644’695 / 1’163’895.
Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich Au.
Auflage- und Einsprachefrist bis 14. September 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken
Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Eröffnungsfeier Doppelturnhalle
Samstag, 22. August 2026, 10.00–16.00 Uhr
Wichtige Hinweise:
Bauherrschaft und Projektverfasserin: Einwohnergemeinde Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459 B, 3822 Lauterbrunnen.
Bauvorhaben: Reaktivierung der ehemalig signalisierten Bergwanderwegverbindung Läger–Schwand.
Standort: Läger–Schwand, Stechelberg, Parzellen Nrn. 354 und 2399, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’635’709 / 1’151’127; 2’635’391 / 1’151’605.
Schutzgebiete/Objekte: Gewässerschutzbereich üB, Alp Untersteinberg und Breitlauenen, Hinteres Lauterbrunnental (NSG Nr. 39), Naturwaldreservat Hinteres Lauterbrunnental Nr. 160_BE_0672.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 14. September 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung / Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Sandra Erades, Schlösslistrasse 8, 3700 Spiez.
Projektverfasserin: Büro 8 AG, Fadenstrasse 20, 6020 Emmenbrücke.
Bauvorhaben: Neubau eines regionaltypischen Einfamilienhauses.
Standort: Hohfluhstrasse 8, Parzelle Nr. 2235, Zone: Überbauungsordnung «Ferienhauszone Bachla», Koordinaten 2’635’356 / 1’172’871.
Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: gelb / blau.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 14. September 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Röschtigrabe Restaurant & Bar, Marktgasse 4, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: n+Atelier GmbH, Wydistrasse 18, 3812 Wilderswil.
Bauvorhaben: Sitzplatzerweiterung im Röschtigrabe Restaurant & Bar durch Anpassung der Möblierung von bisher 30 auf neu 45 Sitzplätze. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 45 Sitzplätze innen (bisher 30 Sitzplätze) und 30 Sitzplätze auf der Terrasse (unverändert); Öffnungszeiten innen und auf der Terrasse täglich bis 24.00 Uhr (unverändert).
Standort: Marktgasse 4, Parzelle Nr. 1812, Mischzone, Koordinaten 2’631’793 / 1’170’545.
Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich Au und Baugruppe D «Interlaken Zentrum».
Naturgefahrengebiet: gelb.
Auflage- und Einsprachefrist bis 14. September 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: beo helvetic GmbH, Bierigutstrasse 6, 3608 Thun, Bauführervertretung Rolli GmbH, David Rolli, Scheidgasse 23, 3703 Aeschi b. Spiez.
Projektverfasserin: Bauführervertretung Rolli GmbH, Scheidgasse 23, 3703 Aeschi b. Spiez.
Bauvorhaben: Helvetia Sportbar: Sanierung Lüftungsanlage, Einbau zusätzliche Getränketheke, Aussenaufstellung Wärmepumpe (Gesamtbauentscheid vom 6. Dezember 2022 mit redaktioneller Korrektur vom 4. September 2025).
Projektänderung: Umnutzung Fumoir in Lagerräume, Verzicht auf Getränketheke.
Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank mit 110 Sitzplätzen innen im EG (unverändert) und 24 Sitzplätzen auf der Terrasse (unverändert); Öffnungszeiten innen: täglich bis 0.30 Uhr; generelle Überzeit: Freitag und Samstag bis 3.30 Uhr (unverändert), Öffnungszeiten auf der Terrasse: täglich bis 22.00 Uhr.
Standort: Bahnhofstrasse 6, Parzelle Nr. 1030, Zone mit Planungspflicht «Bahnhofstrasse», Koordinaten 2’631’389 / 1’170’465.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, Baugruppe D (Unterseen, Bahnhofstrasse), ISOS-Gebiet mit Erhaltungsziel B.
Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt.
Auflage- und Einsprachefrist bis 14. September 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Industrielle Betriebe Interlaken, Fabrikstrasse 8, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Brügger Architekten AG, Scheibenstrasse 6, 3600 Thun.
Bauvorhaben: Industrielle Betriebe Interlaken: Neubau eines dreigeschossigen Betriebsgebäudes an das bestehende Verwaltungsgebäude, Neubau einer Werkhalle mit Galerie auf dem Werkhof, Neubau einer Einstellhalle mit 16 Parkplätzen und Abbruch der Halle 16. Gebrauchswasserkonzession für den Betrieb einer Wärmepumpe mit öffentlichem Wasser aus der Aare/Schifffahrtskanal (Gesamtbauentscheid vom 14. Juli 2023).
Projektänderung: Das bewilligte Projekt gemäss Gesamtbauentscheid vom 14. Juli 2023 bleibt grundsätzlich gleich, d. h., folgende Änderungen werden vorgenommen: Die unterirdische Einstellhalle wird verkleinert und von der Einstellhalle der Wohnüberbauung (Etappe 1) getrennt. Das Betriebsgebäude (Neubau) wird den aktuellen räumlichen Bedürfnissen der IBI angepasst. Durch die räumlichen Anpassungen sind die Fenstergrössen leicht verändert und in der Position werden diese zum Teil anders angeordnet. Das Treppenhaus mit dem neu grösseren Warenlift wird umorganisiert. Der notwendige Liftaufbau wird über das ganze Treppenhaus vergrössert und für technische Installationen benötigt. Die Wärmeerzeugung erfolgt neu mittels einer Luft/Wasser Wärmepumpe auf dem Dach des bestehenden Gebäudes. Verlängerung der Geltungsdauer des Gesamtbauentscheides vom 14. Juli 2023 um zwei Jahre.
Hinweis: Baute im Grundwasser / temporäre Grundwasserabsenkung während der Bauphase.
Standort: Fabrikstrasse 8, Parzellen Nrn. 91, 474, 769, 2029, 165, Überbauungsordnung Nr. 23 «IBI-Areal» und Arbeitszone A, Koordinaten 2’631’505 / 1’169’851.
Schutzgebiete/Objekte: Gewässerschutzbereich Au und ISOS-Gebiet (0788).
Ausnahme: Einbauten unterhalb des mittleren Grundwasserspiegels gemäss Anhang 4 Ziffer 211 Abs. 2 der Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 (GSchV).
Auflage- und Einsprachefrist bis 14. September 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Mühlheim Rebecca und Schmid Cédric, Rugenaustrasse 16, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: brönnimann architekten ag, Neugasse 10, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe; Neuinstallation PV-Anlage.
Standort: Rugenaustrasse 16, Parzelle Nr. 500.
Nutzungszone: Wohnzone W3.
Schutzzone: keine.
Schutzobjekt: keines.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 14. September 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Bauherrschaft und Projektverfasserin: Einwohnergemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Abbruch und Wiederaufbau Wanderwegbrücke Rinderalpbach / Erlenpromenade.
Standort: Auf dem Blätz / Inseli, Parzelle Nr. 3640, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’645’310 / 1’163’260.
Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich Au, Auengebiet von nationaler Bedeutung.
Naturgefahrengebiet: rot.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 14. September 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Daniele Schranz, Lanzenen 26c, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: n+Atelier GmbH, Wydistrasse 18, 3812 Wilderswil.
Bauvorhaben: Teilweiser Rückbau des Asphaltbelags. Erstellung einer neuen Zufahrt mit einem Aussenparkplatz.
Standort: Lanzenen 26c, Parzellen Nrn. 1393 (BR 1942) und 135, Zone: Uferschutzplanung Wilderswilmoos, Koordinaten 2’633’597 / 1’171’404; 2’633’591 / 1’171’403.
Schutzgebiete/Objekte: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: gelb, blau.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 14. September 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profilierung/Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Kehricht- und Grünabfuhr
Die Firma Sorgen AG übernimmt ab sofort die Kehricht- und Grünabfuhr in der Gemeinde Gsteigwiler.
Während sich bei der Kehrichtabfuhr nichts ändert, gibt es bei den Daten der Grünabfuhr Änderungen.
Die Abfuhrtage für den Rest des Jahres 2026 sind wie folgt:
Bitten stellen Sie die Container jeweils ab 8.00 Uhr bereit. Die Grünabfuhr findet im Verlauf des Tages statt.
Vielen Dank für die Kenntnisnahme.
Einwohnergemeinde Gsteigwiler
Mietliegenschaften: Vermietung 1-Zimmer-Wohnung
Helle 1-Zimmer-Wohnung im EG mit Balkon im Herzen von Matten – per sofort oder nach Vereinbarung
An zentraler Lage an der Kesslergasse 6 in Matten bei Interlaken vermieten wir per sofort oder nach Vereinbarung eine gemütliche 1-Zimmer-Wohnung im Erdgeschoss. Das Gebäude verfügt über einen Aufzug. Das Mietverhältnis ist befristet bis zum 31. August 2027 (oder nach Vereinbarung).
Das Wichtigste auf einen Blick
Mietkosten
Kontakt und Besichtigung
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Für Fragen oder zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins wenden Sie sich bitte an: Bauverwaltung Matten, Telefon 033 826 50 22, E-Mail: bauverwaltung@matten.ch
Die Gemeinde Iseltwald sucht per sofort oder nach Vereinbarung eine/n
Mitarbeiter*in Werkhof (60–100%, Jobsharing möglich)
Ihre Hauptaufgaben
Wir erwarten
Wir bieten
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung bis am 11. September 2026 an den Gemeinderat Iseltwald, Marderbach 15f, 3807 Iseltwald, oder per E-Mail an gabriela.blatter@iseltwald.ch.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Patric Kaufmann, Gemeinderat, unter Telefon 079 455 63 27 oder Benjamin Brunner, Leiter Werkhof, unter Telefon 079 654 96 05 gerne zur Verfügung.
Öffentliche Mitwirkungsauflage Vorprojekt Wasserbauplan Milibach
Die Schwellenkorporation Brienz bringt gestützt auf Art. 23 des Wasserbaugesetzes den Wasserbauplan Milibach zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Die Unterlagen liegen vom 17. August bis 30. September 2026 während der Schalteröffnungszeiten bei der Gemeinde Brienz öffentlich auf. Sie können ebenfalls unter www.brienz.ch eingesehen werden.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind mit dem Vermerk «Mitwirkung Vorprojekt WBP Milibach» an die Schwellenkorporation Brienz, p. A. Einwohnergemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz, zu richten. Die Eingabe kann ebenfalls über die Mitwirkungsplattform erfolgen.
Am Montag, 17. August 2026, um 19.00 Uhr findet dazu in der Sporthalle Dorf eine öffentliche Informationsveranstaltung statt.
Für Fragen zu den Mitwirkungsunterlagen bietet die Schwellenkorporation Brienz am Donnerstag, 17. September 2026, von 16.00 bis 20.00 Uhr eine Sprechstunde an. Bei Bedarf melden Sie sich unter schweli@brienz.ch oder Telefon 033 952 22 64 an (ab 18. August 2026).
Schwellenkorporation Brienz
Sanierung des Wander- und Bikewegs im Bereich Scherpfeberg
Infolge Sanierungsarbeiten am historischen Verkehrsweg IVS ist im Abschnitt Scherpfeberg ab Montag, 17. August, bis Ende November 2026 mit Behinderungen und Wartezeiten zu rechnen.
Während der Bauarbeiten bleibt der Wanderweg für Wandernde – mit erheblichen Einschränkungen – grundsätzlich offen. Es ist mit Behinderungen und Wartezeiten auf einzelnen Wegabschnitten zu rechnen. Die Baustellensignalisation vor Ort ist zwingend zu beachten und respektieren.
Für E-Bikes und Mountainbikes ist der betroffene Wegabschnitt während der gesamten Bauzeit gesperrt.
Eine Umleitung kann aufgrund der national bedeutenden Moorlandschaft und geschützten Flachmoore nicht angeboten werden. Das Verlassen des signalisierten Weges bzw. das Betreten der Flachmoore ist ausdrücklich untersagt.
Die Gemeinde Habkern bittet alle Wegbenützenden, die Einschränkungen und Signalisationen zu beachten und auf die laufenden Bauarbeiten Rücksicht zu nehmen.
Besten Dank für das Verständnis.
Einwohnergemeinde Habkern
Die Gemeinde Iseltwald sucht per sofort oder nach Vereinbarung eine
Reinigungskraft 20–60%, Jobsharing möglich
Ihre Hauptaufgaben
Wir erwarten
Wir bieten
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung bis am 11. September 2026 an den Gemeinderat Iseltwald, Marderbach 15f, 3807 Iseltwald, oder per E-Mail an gabriela.blatter@iseltwald.ch.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Patric Kaufmann, Gemeinderat, unter 079 455 63 27 gerne zur Verfügung.
Gesuchstellerin: Sonja Gafner, Amisbühlstrasse 14, 3803 Beatenberg.
Projektverfasserin: Nils Oppliger Architektur GmbH, Nils Oppliger, Endorfstrasse 77, 3655 Sigriswil.
Bauvorhaben: Energetische Sanierung der südostseitigen (rechten) Haushälfte. Fassadenersatz im nordostseitigen (linken) Gebäudeteil. Umverlegung des Hauseingangs im EG. Abbruch und Neubau südwestseitiger Anbau. Neubau Balkon im EG. Verbreiterung Balkon im DG. Anschluss an die bestehende Luft/Wasser-Wärmepumpe der linken Haushälfte. Neue Tür vor nordostseitiger Eingangstür im OG. Nachträgliches Baugesuch: Schopf hinter dem bewilligten Carport.
Standort: Amisbühlstrasse 12 / 14, Beatenberg, Parzellen Nrn. 753, 761, Koordinaten 2’628’674 / 1’172’428, 2’628’668 / 1’172’433; Landwirtschaftszone.
Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen:
Hinweis: Streusiedlungsgebiet.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20490, eBau Nr. 2026-9828). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 14. September 2026.
Es wird auf die Baugesuchsakten und die Profile vor Ort verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Beatenberg, 7. August 2026
Bauverwaltung Beatenberg
Aktion Reinigung von Einlaufschächten
In der Zeitspanne vom 31. August bis 3. September 2026 werden verschiedene gemeindeeigene Einlauf- und Strassenschlammsammlerschächte durch die Firma Schmutz Söhne AG Thun mit einem Spezialfahrzeug geleert und gereinigt.
An dieser Aktion können Private, die auf ihren Grundstücken Einlaufschächte besitzen, zu günstigen Bedingungen ebenfalls mitmachen.
Grundeigentümer/-innen, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, können sich bis spätestens am 28. August 2026 bei der Bauverwaltung Ringgenberg melden (bauverwaltung@ringgenberg.ch, Telefon 033 826 58 05).
Ringgenberg, 10. August 2026
Einwohnergemeinde Ringgenberg
4. Sitzung 2026 des Grossen Gemeinderats
Dienstag, 25. August 2026, 19.30 Uhr in der Aula des Gymnasiums Interlaken
Traktanden
Die Sitzung ist öffentlich.
Sperrung Bärenplatz während Platzkonzerten
Am Freitag, 21., und Freitag, 28. August 2026, finden Platzkonzerte auf dem Bärenplatz Wilderswil statt. Aus diesem Grund gibt es folgende Sperrungen (nur bei schönem Wetter) für jeglichen Verkehr:
Bärenplatz, Kupfergasse ab Einmündung Büelgässli bis Ende Hotel Bären, jeweils von 19.30 bis 21.45 Uhr
Die Zu- und Wegfahrt für die Blaulichtorganisationen ist gewährleistet. Signalisationen und Umleitungen werden sichergestellt.
Besten Dank für Ihr Verständnis.
Wilderswil, im August 2026
Sicherheitskommission Wilderswil
Belagssanierung Wydistrasse und Aegertzaunstrasse
Auf der Wydistrasse, im Bereich ab der Grenchenstrasse, Liegenschaft Obereigasse 2a bis Liegenschaft Wydistrasse 25, sowie auf der Aegertzaunstrasse, im Bereich ab dem Kreuzimaadweg, Liegenschaft Kreuzimaadweg 30 bis zur Kirchgasse, Liegenschaft Aegertzaunstrasse 1, wird jeweils der Belag saniert. Die Bauarbeiten finden am Donnerstag, 20., und Freitag, 21. August 2026, statt.
Während der Bauarbeiten ist die Durchfahrt erschwert. Der Zugang zu den angrenzenden Liegenschaften ist auf beiden Strassenabschnitten gewährleistet.
Wir danken Ihnen bereits im Voraus für Ihr Verständnis.
Bauverwaltung Wilderswil
Gemeindeverwaltung infolge Personalausflugs geschlossen
Am Freitag, 21. August 2026s bleibt die Gemeindeverwaltung infolge des Personalausflugs den ganzen Tag geschlossen.
Wir danken der Bevölkerung für das Verständnis.
Gemeindeverwaltung Ringgenberg
Bauherrschaft: Backpackers Villa Sonnenhof, Alpenstrasse 16, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: L2A Architekten AG, Untere Gasse 4, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Sanierung Fassade; Anbringen einer temporären Reklame am Baugerüst; nachträgliches Baugesuch: Ersatz Leuchtreklame an der Nordfassade.
Standort: Alpenstrasse 16, Parzelle Nr. 851.
Nutzungszone: Wohnzone W3.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au, Ortsbildgestaltungsbereich.
Schutzobjekt: erhaltenswertes K-Objekt.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 14. September 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Gesuchsteller: Zimmerli Peter Georg, Schützenrütistrasse 9, 8044 Gockhausen.
Projektverfasser: Fischer Marcel Heizung, Sanitär, Solarsysteme und Planung, Grindelwaldstrasse 62, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Ersatz Elektroheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Brandeggstrasse 8, Parzelle Nr. 3759, Koordinaten 2’644’685 / 1’163’040.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/286393
Auflage- und Einsprachefrist bis 14. September 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 5. August 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Bauherrschaft: Johann Santschi, Haslimattweg 6, 3267 Seedorf.
Projektverfasserin: Houseler AG, Marianne Imesch, Museumsstrasse 31, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Umbau Ferienhaus innerhalb des bestehenden Gebäudevolumens sowie Erstellen einer Zufahrtsstrasse und eines Umschlagparkplatzes mit Schotter.
Standort: Gemeinde Brienz, Schwendi 1322, Parzelle Nr. 3848.
Ausnahme: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).
Zone: Landwirtschaftszone (LWZ).
Gewässerschutzbereich: Au.
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 14. September 2026.
Es wird auf die Verpflockungen im Gelände und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen.
Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Bauherrschaft: Patrick Brunner, Schriederstrasse 67, 3858 Hofstetten bei Brienz.
Bauvorhaben: Abbruch des beschädigten Gebäudes aufgrund Totalschadens durch Unwetter Milibach vom August 2024.
Standort: Gemeinde Brienz, Rybiweg 12, Parzelle Nr. 529.
Zone: Wohnzone 2 (W2).
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Gefahrengebiet: rotes Gefahrengebiet (erhebliche Gefährdung).
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 14. September 2026
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Bauherrschaft: Kilian Brunner, Wangweg 2, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Abbruch der beschädigten Gebäude (Wohnhaus Nr. 10 und Scheune Nr. 10a) aufgrund Totalschaden durch Unwetter Milibach vom August 2024.
Standort: Gemeinde Brienz, Rybiweg 10 und 10a, Parzelle Nr. 1375.
Zone: Wohnzone 2 (W2).
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Gefahrengebiet: rotes Gefahrengebiet (erhebliche Gefährdung).
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 14. September 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen.
Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Gesuchsteller: Hans und Marianne Bühler, Geissweg 5, 3852 Ringgenberg.
Projektverfasser: Emil Huggler, Ursisbalmweg 12, 3853 Niederried.
Bauvorhaben: Ersatz der bestehenden Ölheizung durch eine Pelletheizung.
Standort: Geissweg 5, Gbbl. Nr. 2167, Koordinaten 2’634’455 / 1’172’376.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: keine.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Naturgefahren: keine.
Ausnahmen: keine.
Hinweis: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2026-12640). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 14. September 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Ringgenberg, 5. August 2026
Bauverwaltung Ringgenberg
Gesuchsteller und Projektverfasser: Franz Hefti, Oberdorf 2, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Abbruch der Scheune (Gebäude Buechwaldgasse 4a).
Standort: Buechwaldgasse 4a, Gbbl. Nr. 545, Koordinaten 2’633’435 / 1’171’776.
Nutzungszone: UeO Dorfkernzone, Überbauungsplan Nr. 1 «Goldswil-Dorf».
Schutzobjekt: Baugruppe C Goldswil.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Naturgefahren: Blauer Wassergefahrenbereich (mittlere Gefährdung).
Ausnahmen: keine.
Hinweis: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2026-12846). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 14. September 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Ringgenberg, 5. August 2026
Bauverwaltung Ringgenberg
Öffentliche Planauflage Kantonsstrassen
Die kantonale Bau- und Verkehrsdirektion, vertreten durch den zuständigen Oberingenieurkreis, legt gestützt auf Artikel 29 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG) den Strassenplan für das unten stehende Vorhaben auf. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innert der Auflagedauer schriftlich und begründet bei der Auflagestelle einzureichen.
Kantonsstrasse Nr.: 221, Interlaken–Grindelwald.
Gemeinde: Matten b. Interlaken.
Vorhaben: 410.20120 / Sanierung Ortsdurchfahrt Matten.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Einleitung Mischabwasser (Bestand).
Ab Auflage des Projekts darf auf den betroffenen Grundstücken sowie dem Bauverbotsstreifen ohne Zustimmung des Tiefbauamts, nichts mehr vorgenommen werden (rechtlich und tatsächlich), das die Ausführung des Projekts behindern könnte (Art. 37 SG, Sperrwirkung).
Einspracheberechtigt sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer oder andere Personen, die ein schutzwürdiges Interesse haben. Das gleiche Recht kommt den nach der Bundes- oder nach der Baugesetzgebung befugten Organisationen und Behörden zu.
Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Matten. b. Interlaken.
Die Unterlagen können auch elektronisch eingesehen werden unter www.be.ch/ortsdurchfahrt-matten
Auflagedauer: 17. August bis 16. September 2026.
Aussteckung: Das Vorhaben ist im Gelände wie folgt ausgesteckt:
Gwatt, 3. August 2026
Tiefbauamt des Kantons Bern
Oberingenieurkreis I
Gesuchstellerin: M. Zürcher Immobilien AG, Moos 969a, 3123 Belp.
Projektverfasserin: GriwaArchitektur AG, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Umnutzung von Büro in Wohnungen im 1. Obergeschoss, inklusive Sanierung. Fensterersatz im Erdgeschoss sowie im 1. Obergeschoss. Ersatz der bestehenden Ölheizung durch eine innen aufgestellte Wärmepume.
Standort: Lauterbrunnen, Stutzli, Gebäude Nr. 460, Parzelle Nr. 96, Koordinaten 2'635'923 / 1'160'751, Kernzone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahme: Art. 67 BauV, Unterschreiten Raumhöhe.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 14. August bis 14. September 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Gesuchsteller und Projektverfasser: Michel Hermann und Monika, Grundstrasse 52, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Ersatz Holzheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Grundstrasse 52, Parzelle Nr. 6080, Koordinaten 2’644’568 / 1’163’868.
Nutzungszone: Wohnzone W3.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: Kantonales Vogelreservat.
Gewässerschutzbereich: Au.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/292202.
Auflage- und Einsprachefrist bis 14. September 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 4. August 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Verkehrserschwerung
Kantonsstrasse Nr. 1110 St. Niklausen–Habkern
Gemeinde: Unterseen.
410.20428 / Erneuerung Hundskehren
Teilstrecke: Koordinaten 2'632'041 / 1'173'988.
Dauer: 21. September bis 22. November 2026.
Ausnahmen: keine.
Grund der Massnahme: Verstärkung der talseitigen Bruchsteinmauer.
Verkehrsführung: Umleitung durch Lichtsignal gesteuert.
Einschränkungen: Einspurige Verkehrsführung, Verkehrsregelung von Hand oder mit Lichtsignalanlage.
Rechtliche Hinweise
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.
Gwatt, 10. August 2026
Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Verlängerung Strassensperrung Unspunnenstrasse
Die Sperrung der Unspunnenstrasse, Rugenbräu AG bis Stampach (Unspunnenstrasse 8), muss bis am Donnerstag, 20. August 2026, 8.00 Uhr, verlängert werden. Wir bitten Sie, die Baustelle grossräumig zu umfahren. Die Umleitung ist signalisiert.
Die Zufahrt zur Rügenbräu AG und zum Restaurant Brauistübli über die Wagnerenstrasse / Wengelacher ist von der Strassensperrung nicht betroffen. Der Wanderweg von der Ruine Unspunnen Richtung Rugen bleibt geöffnet.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Bauverwaltung Wilderswil
Bauherrschaft: EWL Genossenschaft, Äschmad 220, 3822 Lauterbrunnen.
Projektverfasserin: Ingenieurbüro Sterchi GmbH, Bohnerenstrasse 14, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Erstellung einer neuen Kabelanlage mit Kabelschacht und Verteilerkabine.
Standort: Stocki, Parzellen Nrn. 2631, 4787, 4822, 4835, Wohnzone, Koordinaten 2’636’263 / 1’160’650.
Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich Au.
Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt (Gebäude Stocki Nr. 157).
Naturgefahrengebiet: gelb.
Auflage- und Einsprachefrist bis 14. September 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Katharina Balmer Utiger, Sonnmattstrasse 15, 3084 Wabern, und Ruth Balmer Köchlin, Jurablickstrasse 73, 3095 Spiegel b. Bern, vertreten durch GriwaArchitektur AG, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: GriwaArchitektur AG, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Abbruch Nebenbauten; Neubau Mehrfamilienhaus mit Autoeinstellhalle und einem ungedeckten Autoabstellplatz (Gesamtbauentscheid vom 1. September 2025).
Projektänderung: Auf die Einstellhalle wird verzichtet, Neubau Auto-, Velo- und Geräteunterstände, Erstellen von ungedeckten Autoabstellplätzen.
Standort: Grundstrasse 18 und 18a, Parzelle Nr. 3670, Wohn- und Arbeitszone 3-geschossig, Koordinaten 2’644’695 / 1’163’895.
Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich Au.
Auflage- und Einsprachefrist bis 14. September 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken
Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Eröffnungsfeier Doppelturnhalle
Samstag, 22. August 2026, 10.00–16.00 Uhr
Wichtige Hinweise:
Untersuchungsbericht zum Trinkwasser in der Gemischten Gemeinde Oberried
Die Wasserversorgung Oberried informiert über die Trinkwasserqualität:
Gemäss den Untersuchungen im Rahmen der Selbstkontrolle im Wasserlabor Aquatest Uetendorf vom 3. August 2026 hat das Trinkwasser der Gemeindeversorgung Oberried den gesetzlichen Anforderungen entsprochen.
Herkunft des Wassers: 100% Quellwasser aus der Mattengrabenquelle.
Behandlung des Wassers: Das Wasser wird mit einem Trübungsmesser überwacht und einer Ultraviolettanlage behandelt.
Beurteilung: Die Untersuchung hat gezeigt, dass das untersuchte Wasser in allen Prüfpunkten den Erfahrungswerten des Schweizerischen Lebensmittelbuches entspricht. Es wurden keine krankheitserregende Keime oder Mikroben nachgewiesen und somit ist das Trinkwasser hygienisch einwandfrei.
Chemische Beurteilung:
Härte: 21,0 °fH (mittelhart)
Wasserhärtestufen: Die Wasserhärte wird in der Schweiz in sechs Härtestufen eingeteilt:
Gesamthärte in Grad französischer Härte (°fH)
Nitratgehalt in mg/l: 3,9 mg/l (Toleranzwert 40 mg/l)
Der Nitrat-Toleranzwert liegt bei 40 mg pro Liter Trinkwasser. Das angestrebte Qualitätsziel liegt unter 25 mg pro Liter Trinkwasser. Das Trinkwasser erfüllt die gesetzlichen Anforderungen, die an ein Trinkwasser gestellt werden gemäss der Hygieneverordnung.
Besonderes: Unser Trinkwasser hat einen guten, frischen Geschmack. Die Wasserversorgung Oberried arbeitet nach dem Wasserqualitätssicherungssystem und überprüft es laufend. Im Weiteren wird die Wasserversorgung jährlich durch das Kantonale Laboratorium Bern untersucht.
Weitere Auskünfte betreffend Wasserversorgung oder Wasserqualität können bei der Wasserversorgung Oberried, Telefon 079 739 60 97, eingeholt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Besitzer von Privatversorgungen allfällige Wasserbezüger/-innen gemäss Artikel 275d der Lebensmittelverordnung ebenfalls jährlich mindestens einmal über die Qualität des Trinkwassers informieren müssen.
Wasserversorgung Oberried
Bauherrschaft und Projektverfasserin: Einwohnergemeinde Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459 B, 3822 Lauterbrunnen.
Bauvorhaben: Reaktivierung der ehemalig signalisierten Bergwanderwegverbindung Läger–Schwand.
Standort: Läger–Schwand, Stechelberg, Parzellen Nrn. 354 und 2399, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’635’709 / 1’151’127; 2’635’391 / 1’151’605.
Schutzgebiete/Objekte: Gewässerschutzbereich üB, Alp Untersteinberg und Breitlauenen, Hinteres Lauterbrunnental (NSG Nr. 39), Naturwaldreservat Hinteres Lauterbrunnental Nr. 160_BE_0672.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 14. September 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung / Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Sandra Erades, Schlösslistrasse 8, 3700 Spiez.
Projektverfasserin: Büro 8 AG, Fadenstrasse 20, 6020 Emmenbrücke.
Bauvorhaben: Neubau eines regionaltypischen Einfamilienhauses.
Standort: Hohfluhstrasse 8, Parzelle Nr. 2235, Zone: Überbauungsordnung «Ferienhauszone Bachla», Koordinaten 2’635’356 / 1’172’871.
Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: gelb / blau.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 14. September 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Röschtigrabe Restaurant & Bar, Marktgasse 4, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: n+Atelier GmbH, Wydistrasse 18, 3812 Wilderswil.
Bauvorhaben: Sitzplatzerweiterung im Röschtigrabe Restaurant & Bar durch Anpassung der Möblierung von bisher 30 auf neu 45 Sitzplätze. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 45 Sitzplätze innen (bisher 30 Sitzplätze) und 30 Sitzplätze auf der Terrasse (unverändert); Öffnungszeiten innen und auf der Terrasse täglich bis 24.00 Uhr (unverändert).
Standort: Marktgasse 4, Parzelle Nr. 1812, Mischzone, Koordinaten 2’631’793 / 1’170’545.
Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich Au und Baugruppe D «Interlaken Zentrum».
Naturgefahrengebiet: gelb.
Auflage- und Einsprachefrist bis 14. September 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: beo helvetic GmbH, Bierigutstrasse 6, 3608 Thun, Bauführervertretung Rolli GmbH, David Rolli, Scheidgasse 23, 3703 Aeschi b. Spiez.
Projektverfasserin: Bauführervertretung Rolli GmbH, Scheidgasse 23, 3703 Aeschi b. Spiez.
Bauvorhaben: Helvetia Sportbar: Sanierung Lüftungsanlage, Einbau zusätzliche Getränketheke, Aussenaufstellung Wärmepumpe (Gesamtbauentscheid vom 6. Dezember 2022 mit redaktioneller Korrektur vom 4. September 2025).
Projektänderung: Umnutzung Fumoir in Lagerräume, Verzicht auf Getränketheke.
Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank mit 110 Sitzplätzen innen im EG (unverändert) und 24 Sitzplätzen auf der Terrasse (unverändert); Öffnungszeiten innen: täglich bis 0.30 Uhr; generelle Überzeit: Freitag und Samstag bis 3.30 Uhr (unverändert), Öffnungszeiten auf der Terrasse: täglich bis 22.00 Uhr.
Standort: Bahnhofstrasse 6, Parzelle Nr. 1030, Zone mit Planungspflicht «Bahnhofstrasse», Koordinaten 2’631’389 / 1’170’465.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, Baugruppe D (Unterseen, Bahnhofstrasse), ISOS-Gebiet mit Erhaltungsziel B.
Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt.
Auflage- und Einsprachefrist bis 14. September 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Industrielle Betriebe Interlaken, Fabrikstrasse 8, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Brügger Architekten AG, Scheibenstrasse 6, 3600 Thun.
Bauvorhaben: Industrielle Betriebe Interlaken: Neubau eines dreigeschossigen Betriebsgebäudes an das bestehende Verwaltungsgebäude, Neubau einer Werkhalle mit Galerie auf dem Werkhof, Neubau einer Einstellhalle mit 16 Parkplätzen und Abbruch der Halle 16. Gebrauchswasserkonzession für den Betrieb einer Wärmepumpe mit öffentlichem Wasser aus der Aare/Schifffahrtskanal (Gesamtbauentscheid vom 14. Juli 2023).
Projektänderung: Das bewilligte Projekt gemäss Gesamtbauentscheid vom 14. Juli 2023 bleibt grundsätzlich gleich, d. h., folgende Änderungen werden vorgenommen: Die unterirdische Einstellhalle wird verkleinert und von der Einstellhalle der Wohnüberbauung (Etappe 1) getrennt. Das Betriebsgebäude (Neubau) wird den aktuellen räumlichen Bedürfnissen der IBI angepasst. Durch die räumlichen Anpassungen sind die Fenstergrössen leicht verändert und in der Position werden diese zum Teil anders angeordnet. Das Treppenhaus mit dem neu grösseren Warenlift wird umorganisiert. Der notwendige Liftaufbau wird über das ganze Treppenhaus vergrössert und für technische Installationen benötigt. Die Wärmeerzeugung erfolgt neu mittels einer Luft/Wasser Wärmepumpe auf dem Dach des bestehenden Gebäudes. Verlängerung der Geltungsdauer des Gesamtbauentscheides vom 14. Juli 2023 um zwei Jahre.
Hinweis: Baute im Grundwasser / temporäre Grundwasserabsenkung während der Bauphase.
Standort: Fabrikstrasse 8, Parzellen Nrn. 91, 474, 769, 2029, 165, Überbauungsordnung Nr. 23 «IBI-Areal» und Arbeitszone A, Koordinaten 2’631’505 / 1’169’851.
Schutzgebiete/Objekte: Gewässerschutzbereich Au und ISOS-Gebiet (0788).
Ausnahme: Einbauten unterhalb des mittleren Grundwasserspiegels gemäss Anhang 4 Ziffer 211 Abs. 2 der Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 (GSchV).
Auflage- und Einsprachefrist bis 14. September 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Mühlheim Rebecca und Schmid Cédric, Rugenaustrasse 16, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: brönnimann architekten ag, Neugasse 10, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe; Neuinstallation PV-Anlage.
Standort: Rugenaustrasse 16, Parzelle Nr. 500.
Nutzungszone: Wohnzone W3.
Schutzzone: keine.
Schutzobjekt: keines.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 14. September 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Habkern, Im Holz 373, 3804 Habkern.
Projektverfasserin: Geotest AG, Bernstrasse 165, 3052 Zollikofen.
Bauvorhaben: Kugelfangsanierung der 300 m Schiessanlage und der ehemaligen 100 m Jagdanlage Kreuz in Habkern. Erstellen von temporären Lagerplätzen.
Standort: Uf der Lamm, Parzellen Nrn. 324 und 822, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’632’227 / 1’176’672
Schutzgebiete/Objekte: Gewässerschutzbereich üB, Moorlandschaft Nr. 13 Habkern/Sörenberg, Umsetzungsperimeter Wildwechselkorridore von nationaler Bedeutung (WWK_1).
Kataster belasteter Standort: sanierungsbedürftige Schiessanlage Nr. 05790003.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 7. September 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Habkern, Im Holz 373, 3804 Habkern.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft und Projektverfasserin: Einwohnergemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Abbruch und Wiederaufbau Wanderwegbrücke Rinderalpbach / Erlenpromenade.
Standort: Auf dem Blätz / Inseli, Parzelle Nr. 3640, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’645’310 / 1’163’260.
Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich Au, Auengebiet von nationaler Bedeutung.
Naturgefahrengebiet: rot.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 14. September 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Daniele Schranz, Lanzenen 26c, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: n+Atelier GmbH, Wydistrasse 18, 3812 Wilderswil.
Bauvorhaben: Teilweiser Rückbau des Asphaltbelags. Erstellung einer neuen Zufahrt mit einem Aussenparkplatz.
Standort: Lanzenen 26c, Parzellen Nrn. 1393 (BR 1942) und 135, Zone: Uferschutzplanung Wilderswilmoos, Koordinaten 2’633’597 / 1’171’404; 2’633’591 / 1’171’403.
Schutzgebiete/Objekte: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: gelb, blau.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 14. September 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profilierung/Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Kehricht- und Grünabfuhr
Die Firma Sorgen AG übernimmt ab sofort die Kehricht- und Grünabfuhr in der Gemeinde Gsteigwiler.
Während sich bei der Kehrichtabfuhr nichts ändert, gibt es bei den Daten der Grünabfuhr Änderungen.
Die Abfuhrtage für den Rest des Jahres 2026 sind wie folgt:
Bitten stellen Sie die Container jeweils ab 8.00 Uhr bereit. Die Grünabfuhr findet im Verlauf des Tages statt.
Vielen Dank für die Kenntnisnahme.
Einwohnergemeinde Gsteigwiler
Mietliegenschaften: Vermietung 1-Zimmer-Wohnung
Helle 1-Zimmer-Wohnung im EG mit Balkon im Herzen von Matten – per sofort oder nach Vereinbarung
An zentraler Lage an der Kesslergasse 6 in Matten bei Interlaken vermieten wir per sofort oder nach Vereinbarung eine gemütliche 1-Zimmer-Wohnung im Erdgeschoss. Das Gebäude verfügt über einen Aufzug. Das Mietverhältnis ist befristet bis zum 31. August 2027 (oder nach Vereinbarung).
Das Wichtigste auf einen Blick
Mietkosten
Kontakt und Besichtigung
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Für Fragen oder zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins wenden Sie sich bitte an: Bauverwaltung Matten, Telefon 033 826 50 22, E-Mail: bauverwaltung@matten.ch
Neue Daten Grünabfuhr
Die Daten für die Kehrichtabfuhr für das Grüngut mussten angepasst werden. Am
entfällt die Grünabfuhr. Die nächsten Abfuhrdaten sind:
Donnerstag, 27. August 2026
Donnerstag, 10. September 2026
Donnerstag, 24. September 2026
Donnerstag, 8. Oktober 2026
Donnerstag, 22. Oktober 2026
Donnerstag, 5. November 2026
Donnerstag, 19. November 2026
Donnerstag, 3. Dezember 2026
Besten Dank für die Kenntnisnahme.
10. August 2026
Gemeinderat Därligen
Strassensperrung Dorfstrasse 189, Hotel Steinbock, bis Obere Gletscherstrasse 3
Infolge Belagseinbau wird die Dorfstrasse ab Hotel Steinbock bis Obere Gletscherstrasse 3 für jeglichen Fahrzeugverkehr gesperrt. Die Zufahrt bis zur Baustelle ist gestattet.
Verkehrsbehinderung infolge Vorbereitungsarbeiten:
Nachtsperrung infolge Belagseinbaus:
Diese Publikation ersetzt die Anzeige vom 30. Juli resp. vom 6. August 2026.
Der Durchgang für Fussgänger ist gewährleistet.
Die Belagsarbeiten können witterungsbedingt verschoben werden.
Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.
Wir bauen für Sie und bitten die Anstösser/-innen und Verkehrsteilnehmer/-innen um Verständnis.
Frutiger AG, Bauverwaltung Grindelwald
Die Gemeinde Iseltwald sucht per sofort oder nach Vereinbarung eine/n
Mitarbeiter*in Werkhof (60–100%, Jobsharing möglich)
Ihre Hauptaufgaben
Wir erwarten
Wir bieten
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung bis am 11. September 2026 an den Gemeinderat Iseltwald, Marderbach 15f, 3807 Iseltwald, oder per E-Mail an gabriela.blatter@iseltwald.ch.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Patric Kaufmann, Gemeinderat, unter Telefon 079 455 63 27 oder Benjamin Brunner, Leiter Werkhof, unter Telefon 079 654 96 05 gerne zur Verfügung.
Öffentliche Mitwirkungsauflage Vorprojekt Wasserbauplan Milibach
Die Schwellenkorporation Brienz bringt gestützt auf Art. 23 des Wasserbaugesetzes den Wasserbauplan Milibach zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Die Unterlagen liegen vom 17. August bis 30. September 2026 während der Schalteröffnungszeiten bei der Gemeinde Brienz öffentlich auf. Sie können ebenfalls unter www.brienz.ch eingesehen werden.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind mit dem Vermerk «Mitwirkung Vorprojekt WBP Milibach» an die Schwellenkorporation Brienz, p. A. Einwohnergemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz, zu richten. Die Eingabe kann ebenfalls über die Mitwirkungsplattform erfolgen.
Am Montag, 17. August 2026, um 19.00 Uhr findet dazu in der Sporthalle Dorf eine öffentliche Informationsveranstaltung statt.
Für Fragen zu den Mitwirkungsunterlagen bietet die Schwellenkorporation Brienz am Donnerstag, 17. September 2026, von 16.00 bis 20.00 Uhr eine Sprechstunde an. Bei Bedarf melden Sie sich unter schweli@brienz.ch oder Telefon 033 952 22 64 an (ab 18. August 2026).
Schwellenkorporation Brienz
Sanierung des Wander- und Bikewegs im Bereich Scherpfeberg
Infolge Sanierungsarbeiten am historischen Verkehrsweg IVS ist im Abschnitt Scherpfeberg ab Montag, 17. August, bis Ende November 2026 mit Behinderungen und Wartezeiten zu rechnen.
Während der Bauarbeiten bleibt der Wanderweg für Wandernde – mit erheblichen Einschränkungen – grundsätzlich offen. Es ist mit Behinderungen und Wartezeiten auf einzelnen Wegabschnitten zu rechnen. Die Baustellensignalisation vor Ort ist zwingend zu beachten und respektieren.
Für E-Bikes und Mountainbikes ist der betroffene Wegabschnitt während der gesamten Bauzeit gesperrt.
Eine Umleitung kann aufgrund der national bedeutenden Moorlandschaft und geschützten Flachmoore nicht angeboten werden. Das Verlassen des signalisierten Weges bzw. das Betreten der Flachmoore ist ausdrücklich untersagt.
Die Gemeinde Habkern bittet alle Wegbenützenden, die Einschränkungen und Signalisationen zu beachten und auf die laufenden Bauarbeiten Rücksicht zu nehmen.
Besten Dank für das Verständnis.
Einwohnergemeinde Habkern
Die Gemeinde Iseltwald sucht per sofort oder nach Vereinbarung eine
Reinigungskraft 20–60%, Jobsharing möglich
Ihre Hauptaufgaben
Wir erwarten
Wir bieten
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung bis am 11. September 2026 an den Gemeinderat Iseltwald, Marderbach 15f, 3807 Iseltwald, oder per E-Mail an gabriela.blatter@iseltwald.ch.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Patric Kaufmann, Gemeinderat, unter 079 455 63 27 gerne zur Verfügung.
Bekanntmachung gemäss Art. 60 Abs. 3 Organisationsreglement
Die Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 15. Juni 2026 sind nach unbenutztem Ablauf der Beschwerdefrist in Rechtskraft erwachsen.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.
Gemeinderat Lauterbrunnen
Papier- und Kartonsammlung
Die nächste Papier- und Kartonsammlung der Schule Gsteigwiler findet am Dienstag, 18. August 2026, statt.
Um den Kindern das Sammeln zu erleichtern, beachten Sie bitte folgende Punkte:
Besten Dank.
Gemeinderat und Schulleitung Gsteigwiler
Gesuchstellerin: Sonja Gafner, Amisbühlstrasse 14, 3803 Beatenberg.
Projektverfasserin: Nils Oppliger Architektur GmbH, Nils Oppliger, Endorfstrasse 77, 3655 Sigriswil.
Bauvorhaben: Energetische Sanierung der südostseitigen (rechten) Haushälfte. Fassadenersatz im nordostseitigen (linken) Gebäudeteil. Umverlegung des Hauseingangs im EG. Abbruch und Neubau südwestseitiger Anbau. Neubau Balkon im EG. Verbreiterung Balkon im DG. Anschluss an die bestehende Luft/Wasser-Wärmepumpe der linken Haushälfte. Neue Tür vor nordostseitiger Eingangstür im OG. Nachträgliches Baugesuch: Schopf hinter dem bewilligten Carport.
Standort: Amisbühlstrasse 12 / 14, Beatenberg, Parzellen Nrn. 753, 761, Koordinaten 2’628’674 / 1’172’428, 2’628’668 / 1’172’433; Landwirtschaftszone.
Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen:
Hinweis: Streusiedlungsgebiet.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20490, eBau Nr. 2026-9828). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 14. September 2026.
Es wird auf die Baugesuchsakten und die Profile vor Ort verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Beatenberg, 7. August 2026
Bauverwaltung Beatenberg
Ordentliches eisenbahnrechtliches Plangenehmigungsverfahren
Planvorlage der Berner Oberland-Bahnen AG (BOB) betreffend Erneuerung Kreuzungsstelle Sandweidli (SAWE)
Gemeinde: Lauterbrunnen.
Gesuchstellerin: Berner Oberland-Bahnen AG (BOB).
Gegenstand: Das Trassee sowie einzelne Anlagen auf dem Streckenabschnitt der BOB zwischen Zweilütschinen und Lauterbrunnen befinden sich am Ende der Nutzungsdauer. Bei mehreren Anlageteilen besteht Handlungsbedarf. Daher ist auf einer Länge von rund 620 m eine umfassende Sanierung des Bahntrassees vorgesehen. Zudem ist eine temporäre Rodung auf einer Fläche von 240 m² mit anschliessender Wiederaufforstung erforderlich.
Für Detailinformationen wird auf die öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegten Planunterlagen verwiesen.
Verfahren: Das Plangenehmigungsverfahren richtet sich nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz vom 20. Dezember 1968 (VwVG; SR 172.021), soweit das Eisenbahngesetz vom 20. Dezember 1957 (EBG; SR 742.101) nicht davon abweicht. Leitbehörde für das Verfahren ist das Bundesamt für Verkehr (BAV).
Öffentliche Auflage: Die Planunterlagen können vom 17. August bis 15. September 2026 während den ordentlichen Öffnungszeiten an folgender Stelle eingesehen werden:
Aussteckung: Die durch das geplante Werk bewirkten Veränderungen werden während der Auflagefrist im Gelände ausgesteckt und die Hochbauten werden profiliert (z. B. Terrainveränderungen, Rodungen, Rechtserwerb usw.).
Einsprachen: Wer nach den Vorschriften des VwVG Partei ist, kann während der Auflagefrist bei der Genehmigungsbehörde Einsprache erheben.
Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über die Enteignung vom 20. Juni 1930 (EntG; SR 711) Partei ist, kann während der Auflagefrist sämtliche Begehren nach Art. 33 EntG geltend machen (Einsprachen gegen die Enteignung; Begehren nach den Art. 7–10 EntG; Begehren um Sachleistung nach Art. 18 EntG; Begehren um Ausdehnung der Enteignung nach Art. 12 EntG; die geforderte Enteignungsentschädigung nach Art. 16 und 17 EntG).
Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter davon ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG).
Einsprachen müssen schriftlich und im Doppel innert der Auflagefrist (Datum der Postaufgabe) beim Bundesamt für Verkehr, Sektion Bewilligungen II, 3003 Bern, eingereicht werden. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Einwände betreffend die Aussteckung sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist beim BAV vorzubringen (Art. 18c Abs. 2 EBG).
Bern, 12. August 2026
Bundesamt für Verkehr, 3003 Bern und Amt für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination des Kantons Bern, 3013 Bern
Bekanntmachung Inkraftsetzung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern, Abteilung Orts- und Regionalplanung, hat das regionale Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept Oberland-Ost 2025 als regionalen Richtplan in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 am 26. Mai 2026 genehmigt. Gegen diese Genehmigung sind keine Beschwerden eingegangen. Die Änderungen treten somit per sofort in Kraft.
Interlaken, 6. August 2026
Regionalkonferenz Oberland-Ost
Jungfraustrasse 38, 3800 Interlaken
Auflage Kollokationsplan und Inventar
Ausgeschlagene Erbschaft der Wälti Monika, geb. 14. März 1972, von Rüderswil BE, Hauptstrasse 5, 3854 Oberried BE, verstorben am 17. Februar 2026.
Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage.
Ablauf der Frist: 1. September 2026.
Auflagefrist Inventar: 10 Tage.
Ablauf der Frist: 22. August 2026.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 12. August 2026.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Gesuchstellerin: Griwa Development AG, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Griwa Architektur AG, Untere Bönigstrasse 8, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Projektänderung: Anpassung Wärmeerzeugung – anstelle innen stehende Wärmepumpe neu aussen stehende Wärmepumpe.
Standort: Wydiweg 6, Parzelle Nr. 1071, Koordinaten 2'634'558 / 1'170'505.
Zone: W2.
Schutzzone: Gewässeerschutzbereich Au.
Auflage und Einsprachestelle: Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 7. September 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgliech, sind schriftlich und begründet im Doppel innert der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vretreten (Art. 35b BauG).
Eletrionische Auflage: Die elektronische Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portalebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Bauverwaltung Bönigen
Aktion Reinigung von Einlaufschächten
In der Zeitspanne vom 31. August bis 3. September 2026 werden verschiedene gemeindeeigene Einlauf- und Strassenschlammsammlerschächte durch die Firma Schmutz Söhne AG Thun mit einem Spezialfahrzeug geleert und gereinigt.
An dieser Aktion können Private, die auf ihren Grundstücken Einlaufschächte besitzen, zu günstigen Bedingungen ebenfalls mitmachen.
Grundeigentümer/-innen, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, können sich bis spätestens am 28. August 2026 bei der Bauverwaltung Ringgenberg melden (bauverwaltung@ringgenberg.ch, Telefon 033 826 58 05).
Ringgenberg, 10. August 2026
Einwohnergemeinde Ringgenberg
4. Sitzung 2026 des Grossen Gemeinderats
Dienstag, 25. August 2026, 19.30 Uhr in der Aula des Gymnasiums Interlaken
Traktanden
Die Sitzung ist öffentlich.
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
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