Gemeindeversammlung
Montag, 15. Juni 2026, 20.00 Uhr im Gemeindesaal Hohsteg, Lauterbrunnen
Traktanden
Aktenauflage
Die Akten zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen und den Tourismusbüros in Wengen und Mürren öffentlich auf und können während der Büroöffnungszeiten eingesehen werden. Weiter wird die Botschaft auf der Homepage der Gemeinde unter www.lauterbrunnen.ch einsehbar sein.
Protokoll
Das Protokoll der Gemeindeversammlung ist öffentlich und wird spätestens 10 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich aufliegen. Während der Auflagefrist kann schriftlich über den Inhalt Einsprache beim Gemeinderat gemacht werden. Anschliessend entscheidet der Gemeinderat über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Beschwerden
Allfällige Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse im Zusammenhang mit der Missachtung von Verfahrensvorschriften sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Fahrplan
Anfahrten
Rückfahrten
Gemeinderat Lauterbrunnen
Einladung zur ordentlichen Kirchgemeindeversammlung
Donnerstag, 4. Juni 2026, 19.00 Uhr im röm.-kath. Marienzentrum, Kapellstrasse 7, 3600 Thun
Traktanden
1. Begrüssung, besinnliche Einstimmung, Wahl der Stimmenzähler
2. Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 10. Juni 2025
3. Jahresberichte 2025 von Kirchgemeinderat und Pfarramt
4. Jahresrechnung 2025 und Bericht der Revisionsstelle
5. Genehmigung Investitionskredit Renovation Sakristei, Vorraum und Fensterbänke
6. Genehmigung Investitionskredit Beleuchtung Treppe
7. Genehmigung Nachkredit Mobiliar und Küchenutensilien für Gemeindesaal
8. Budget 2027 und Steuerfuss 2027
9. Finanzplan 2027–2031
10. a) Ersatzwahlen Kirchgemeinderat
b) Ersatzwahlen Delegierte Nationalsynode
c) Ersatzwahl Ersatzdelegierte Nationalsynode
11. Verschiedenes
Alle Stimmberechtigten sind zur Versammlung freundlich eingeladen. Personen ohne Stimmrecht sind als Gäste ebenfalls willkommen. Unterlagen zu den Finanzen können via E-Mail an finanzverwaltung.thun@christkatholisch.ch oder bei Andrea Cantaluppi, Eggstrasse 1a, 3770 Zweisimmen, angefordert werden. Es liegen Exemplare an der Versammlung auf.
Anschliessend sind alle Anwesenden zu einem Imbiss eingeladen.
Für den Kirchgemeinderat
Andrea Cantaluppi
Co-Präsidentin
Ordentliche Gemeindeversammlung
Mittwoch, 3. Juni 2026, 19.30 Uhr in der Turnhalle des Schulgebäudes in Oberried
Traktanden
Öffentliche Auflage
Der Entwurf des Reglements für die Erhebung einer Konzessionsabgabe Stromversorgung kann ab dem 30. April 2026 auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Die weiteren Unterlagen zu den Geschäften der Gemeindeversammlung sind ebenfalls ab dem 30. April 2026 auf der Gemeindeverwaltung einsehbar.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Teilnahme und Stimmrecht
Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt sind sämtliche Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit mindestens 3 Monaten politischen Wohnsitz in der Gemeinde haben (Art. 13 Abs. 1 Gemeindegesetz).
Oberried, 30. April 2026
Die Besondere Verwaltung
Gemeindeurnenabstimmung vom 14. Juni 2026
An der Urnenabstimmung vom Sonntag, 14. Juni 2026, werden die in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten über folgende Vorlage zu befinden haben:
Allgemeine Hinweise
Abstimmungslokal
Gemeindeverwaltung, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten
Abstimmungsmaterial
Den Stimmberechtigten wird das amtliche Abstimmungsmaterial für die Gemeindeurnenabstimmung spätestens drei Wochen vor dem Abstimmungssonntag zugestellt. Bei Nichterhalt oder Verlust kann ein Doppel bis spätestens Freitag, 12. Juni 2026, 12.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten, nachgefordert werden.
Auflage
Die Akten für die Gemeindeabstimmung liegen 30 Tage vor dem Abstimmungstag bei der Gemeindeverwaltung, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten, öffentlich auf. Sie sind auch online unter www.matten.ch abrufbar.
Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt, seit drei Monaten in der Gemeinde Matten wohnhaft und in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind.
Stimmabgabe
Gemeinderat Matten
Ordentliche Versammlung
Dienstag, 9. Juni 2026, 20.15 Uhr, Gemeindesaal im Schulhaus
Traktanden
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Das Protokoll dieser Versammlung liegt vom 17. Juni bis 17. Juli 2026 bei der Gemeindeverwaltung zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat einzureichen.
Alle in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten sowie Gäste sind zu der Versammlung freundlich eingeladen.
Zweilütschinen, 4. Mai 2026
Der Gemeinderat
Alphag
Die hagpflichtigen Bergteiler werden ersucht, ihren Alphag bis zum 25. Mai 2026 zu erstellen.
Die Pfander
Fakultatives Referendum – Erhöhung Verpflichtungskredit Überarbeitung Uferschutzplanung
Der Gemeinderat Leissigen hat am 27. April 2026 in Anwendung von Art. 11 Abs. 2 und Art. 25 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Leissigen vom 1. Januar 2019 im Sinn der Zuständigkeit folgenden Beschluss gefasst:
Mindestens 5% der Stimmberechtigten können gegen diesen Beschluss schriftlich beim Gemeinderat Leissigen, Nythartweg 1, 3706 Leissigen, das Referendum ergreifen.
Stimmberechtigte: 838
Referendumsfrist: Montag, 8. Juni 2026
Gemeinderat Leissigen
Freitag, 19. Juni 2026, 20.00 Uhr, Kirchgemeindehaus Matten
Traktanden
Auflage
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen während 30 Tagen vor der Versammlung zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten, öffentlich auf. Sie sind auch auf www.matten.ch abrufbar.
Information
Die Botschaft zur Gemeindeversammlung ist spätestens ab 1. Juni 2026 auf der Webseite www.matten.ch einsehbar.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 65 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a des Gemeindegesetzes vom 16. März 1998).
Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Stimmrecht
Stimmberechtigt sind Schweizer Bürger:innen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde Matten b. Interlaken angemeldet sind.
Alle Einwohner:innen sind zur Gemeindeversammlung freundlich eingeladen.
Der Gemeinderat
Öffnungszeiten über Auffahrt
Die Schalter- und Telefondienste der Einwohnergemeinde Hofstetten bleiben über Auffahrt wie folgt geschlossen:
Ab Montag, 18. Mai 2026, gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten.
Wir wünschen Ihnen eine schöne Auffahrt und danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Gemeindeverwaltung Hofstetten
Gemeindeversammlung
Mittwoch, 10. Juni 2026, 20.00 Uhr im Schulhaus Obermoos
Traktanden
Aktenauflage
Die Dokumente zur Ortsplanungsrevision, inklusive Baureglement, können 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Eine entsprechende Botschaft zur Ortsplanungsrevision wird an alle Haushaltungen verteilt. Das Versammlungsprotokoll liegt sieben Tage nach der Gemeindeversammlung während 30 Tagen öffentlich auf und ist ebenfalls unter www.brienzwiler.ch einsehbar.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Die Stimmberechtigten von Brienzwiler sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen.
Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde Brienzwiler Wohnsitz haben.
Brienzwiler, 30. April 2026
Gemeinderat Brienzwiler
Organisationsreglement, Perimeterplan, Genehmigung und Inkrafttreten
In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das von der Versammlung der Schwellenkorporation Lauterbrunnen am 24. Juni 2025 beschlossene Organisationsreglement und die Perimeterpläne vom Tiefbauamt des Kantons Bern am 13. Februar 2026 vorbehaltslos genehmigt wurde. Das Organisationsreglement und die Perimeterpläne treten rückwirkend auf den 1. Januar 2026 in Kraft.
Schwellenkorporation Lauterbrunnen
Der Vorstand
Benützung Turn-/Mehrzweckhalle und Schulanlage Bettenried Schuljahr 2026/2027
Die abschliessende Genehmigung des Belegungsplans der Turn-/Mehrzweckhalle, des Gemeindesaals, der Nebenräume und technischen Anlagen und der Aussenanlage liegt gemäss Art. 3 Abs. 4 des Benützungsreglements in der Kompetenz des Gemeinderats.
Für die Nutzung oben genannter Räumlichkeiten wird durch die Gemeindeverwaltung ein Mietvertrag erstellt. Für Einzelanlässe gilt, dass der Gemeinderat mindestens 60 Tage vor dem geplanten Anlass ein Benützungsgesuch erhält. Im Gesuch ist die geschätzte Gesamtzahl der Anwesenden anzugeben. Ab 100 Personen ist dem Gesuch ein Bestuhlungsplan beizulegen.
Wer eine Räumlichkeit regelmässig nutzen möchte, muss bis Freitag, 22. Mai 2026, ein schriftliches Gesuch für das Schuljahr 2026/2027 bei der Gemeindeverwaltung Leissigen einreichen. Die Daten werden im Belegungsplan integriert und durch den Gemeinderat abschliessend genehmigt. Falls es Überschneidungen geben sollte, wird gemeinsam mit den Betroffenen eine Lösung gesucht.
Leissigen, 4. Mai 2026
Gemeinderat Leissigen
Gesuchsteller: Bernhard Steiner und Bettina Amacher-Steiner, Schorenstrasse 26, 3853 Niederried b. Interlaken.
Projektverfasserin: stebe Architektur, Schorenstrasse 26, 3853 Niederried b. Interlaken.
Bauvorhaben: Einbau Aussentüre zu bestehendem Technikraum Ostfassade; Ersatz Elektro-Heizsystem durch eine aussen aufgestellte Wärmepumpe (Luft) Nordfassade.
Standort: Hüpplengasse 1, Gbbl. Nr. 768, Koordinaten 2’634’795 / 1’172’308.
Nutzungszone: UeO Dorfkernzone, Überbauungsplan Nr. 3 «Dorf».
Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt im Bauinventar, Baugruppe A Ringgenberg Dorf.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Naturgefahren: Restgefährdung Wassergefahrenbereich.
Ausnahmen: Geringfügige Abweichung der UeO (Art. 25 UeO).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2026-5893). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Juni 2026.
Es wird auf die aufgestellten Profile / Pflöcke und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Ringgenberg, 4. Mai 2026
Bauverwaltung Ringgenberg
Strassensperrung Alte Isenfluhstrasse, Lauterbrunnen
Im Zusammenhang mit der Demontage der bestehenden sowie der Montage der neuen Seilbahnkabine der Bergbahn Lauterbrunnen–Mürren ist folgende Strassensperrung nötig:
Beidseitige Sperrung der Alten Isenfluhstrasse im Abschnitt von Stütze 1 der Seilbahnlinie bis zum Abzweiger Alpweg.
Mittwoch, 20., bis Freitag, 22. Mai 2026, jeweils von 7.00 bis ca. 18.00 Uhr
Die Zufahrt bis zum Hotel Silberhorn ab der Hauptstrasse Lauterbrunnen ist gewährleistet, es muss jedoch mit Einschränkungen gerechnet werden.
Anwohnerinnen und Anwohner, die von der Sperrung betroffen sind, werden gebeten, während dieser Zeit die Umfahrung über Isenfluh zu benützen.
Für Fussgänger ist die Alte Isenfluhstrasse begehbar. Für Blaulichtorganisationen gilt die Ausnahme, diese können bei Notfällen die Strasse befahren.
Wir bitten um Kenntnisnahme und danken für das Verständnis für die notwendigen Verkehrseinschränkungen sowie allfällige Lärmemissionen.
Bergbahnen Lauterbrunnen-Mürren AG
Einwohnergemeinde Lauterbrunnen
Protokollauflage
Das Protokoll der ordentlichen Frühlingsversammlung der Kirchgemeinde Habkern vom 26. April 2026 liegt während 30 Tagen vom 7. Mai bis 7. Juni 2026 beim Sekretariat öffentlich auf. Das Protokoll kann zudem auf der Homepage der Kirchgemeinde Habkern, www.kirche-habkern.ch, eingesehen werden.
Während der Auflage kann beim Kirchgemeinderat Habkern schriftlich Einsprache eingereicht werden. Der Kirchgemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Kirchgemeinde Habkern
Strassensperrung Oberdorfstrasse zwischen Nr. 38 und Nr. 60
Im Zusammenhang mit dem Projekt «Sanierung Dorfbrunnen»
ist ein Kabelzug an der Oberdorfstrasse nötig.
Die Oberdorfstrasse ist ab Kreuzung Platzlistrasse bis nach der Kreuzung Alpgasse wie folgt gesperrt:
Durchfahrt Krummgasse und Alpgasse ist nicht möglich.
Wir bedanken uns bei den Anwohnerinnen und Anwohnern und allen weiteren
Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern für das Verständnis und die Rücksichtnahme.
Einwohnergemeinde Brienz / Gemeindebetriebe GBB
Einladung zur öffentlichen Begehung im Einzugsgebiet der Brienzer Wildbäche
Treffpunkt: Samstag, 30. Mai 2026, um 13.00 Uhr, Gischterhüttli, Lamm Schwanden
Route: Organisierter Transport bis Stafelmad mit anschliessend geführter Wanderung bis Irtschelen.
Programm: Die lokalen und kantonalen Organisationen informieren im Gelände über das Aufforstungs- und Verbauungsprojekt Brienzer Wildbäche und den Wechsel der Trägerschaft per 1. Januar 2027.
Zeit: 13.00–17.30 Uhr (retour in Schwanden)
Ausrüstung: Dem Wetter angepasste Kleidung, geeignete Schuhe für Bergwanderwege. Eine Zwischenverpflegung wird organisiert.
Voraussetzungen: Wanderausdauer für 2 km und 200 hm
Anmeldung: bis Dienstag, 26. Mai 2026, an die Gemeinde Brienz (sicherheit@brienz.ch oder Telefon 033 952 22 43)
Bei schlechter Witterung wird am Freitag, 29. Mai 2026, über die Durchführung der Begehung auf den Webseiten der Gemeinden informiert.
Wir freuen uns über eine rege Teilnahme.
Gemeinden Brienz, Schwanden und Hofstetten
Teilsperrung Parkplatz Eissportzentrum
Anlässlich einer Belegung der Truppenunterkunft ALST beim Eissportzentrum durch die Schweizer Armee von Ende Mai bis Mitte Juni 2026 und für die Baustelleninstallation zur Sanierung des Eissportzentrums Jungfrau von Mitte Mai bis Ende Oktober 2026 wird ein Teil des Hauptparkplatzes beim Eissportzentrum abgesperrt und kann nicht für das Parkieren benützt werden:
Die Betroffenen werden gebeten, auf die übrigen Parkfelder des Parkplatzes Eissportzentrum oder allenfalls auf die übrigen öffentlichen Parkplätze auszuweichen.
Für das Verständnis danken wir bestens.
Sicherheit Matten
Wälti Monika, geb. 14. März 1972, von Rüderswil BE und Grindelwald BE, geschieden, wohnhaft gewesen in 3854 Oberried am Brienzersee, Hauptstrasse 5, verstorben am 17. Februar 2026.
Letztwillige Verfügungen u. a. mit Abänderung der gesetzlichen Erbfolge.
Die letztwilligen Verfügungen liegen beim beauftragten Notariat Frieden, Marktgasse 30, 3800 Interlaken, zur Einsicht auf.
Einsprachen sind innert Monatsfrist ab der dritten Publikation schriftlich bei der beauftragten Notarin einzureichen.
Interlaken, 30. April 2026
Caroline Frieden Di Luca, Notarin
Sprechstunde mit dem besonderen Verwalter der Gemischten Gemeinde Oberried
Der besondere Verwalter bietet eine monatliche Sprechstunde für Bürgerinnen und Bürger der Gemischten Gemeinde Oberried an folgenden Terminen an:
Eine Voranmeldung bei der Gemeindeverwaltung Oberried wird gewünscht.
Besondere Verwaltung Gemischte Gemeinde Oberried
Gesuchssteller: Beatenberg Tourismus, Thomas Tschopp, Spirenwaldstrasse 168, 3803 Beatenberg.
Projektverfasser: Rudolf Schatzmann, Spirenwaldstrasse 394, 3803 Beatenberg.
Bauvorhaben: Erstellen Stützmauer auf Grundstücken Nrn. 2336 und 2409, Abbruch Betonstrasse Zufahrt und Ersatz durch Asphaltbelag auf Grundstücken Nrn. 2409 und 230 (nachträgliches Baugesuch).
Standort: Spirenwaldstrasse 182a, 3803 Beatenberg, Parzelle Nrn. 2336, 230, 2409, Koordinaten 2’628’642 / 1’172’341; Zone für öffentliche Nutzung ZöN, Landwirtschaftszone LWZ.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 ff. RPG).
Hinweise: Naturgefahrengebiet mit mittlerer Gefährdung (Wassergefahren).
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20490, eBau Nr. 2026-2156). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Juni 2026.
Es wird auf die Baugesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Beatenberg, 1. Mai 2026
Bauverwaltung Beatenberg
Ordentliche Versammlung
Freitag, 12. Juni 2026, 20.00 Uhr im Gemeindehaus Dindlen
Traktanden
Aktenauflage
Die Akten liegen 10 Tage vor der Burgerversammlung in der Burgerverwaltung auf und können während der Öffnungszeiten, Dienstag, Donnerstag und Freitag, 9.00 – 11.00 Uhr, eingesehen werden.
Protokoll
Das Protokoll der Versammlung vom 12. Juni 2026 wird 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich in der Burgerverwaltung aufliegen.
Alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger sind zur Teilnahme an der Versammlung freundlich eingeladen.
Brienz, 29. April 2026
Der Burgerrat
Verkehrsmassnahme
Die Einwohnergemeinde Bönigen verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG, SR 741.01) sowie Art. 44 Abs. 1 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) die folgenden Verkehrsanordnungen:
Parkieren verboten (beidseitig) – Iseltwaldstrasse – für den Zeitraum vom 13. Juni bis 12. Oktober 2026 auf folgenden Streckenabschnitten/Bereichen:
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 Bst. A und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Beschwerde beim Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Interlaken-Oberhasli erhoben werden. Die Beschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.
Diese Verfügung tritt nach ihrer Veröffentlichung im Anzeiger Interlaken sowie nach dem Aufstellen, Auswechseln oder Entfernen der Signale in Kraft.
Einwohnergemeinde Bönigen
Gemeinderat
Konkurspublikation / Schuldenruf
Summarisches Verfahren nach Art. 231 SchKG
Schuldnerin STS Swastigam GmbH, Uniongasse 1, 3800 Interlaken, CHE-354.528.700.
Datum der Konkurseröffnung: 18. September 2025.
Eingabefrist bis 6. Juni 2026.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 6. Mai 2026.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Ordentliche Versammlung
Mittwoch, 10. Juni 2026, 20.00 Uhr im Schulhaus Hohsteg, Lauterbrunnen (Theoriezimmer)
Traktanden
Die Akten zu den Traktanden 1 bis 3 liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen öffentlich auf.
Das Protokoll dieser Versammlung liegt 20 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen bei der Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen öffentlich auf. Während der Auflage kann beim Vorstand der Schwellenkorporation schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden.
Der Vorstand entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt das Protokoll. Die Mitglieder der Schwellenkorporation der Gemeinde Lauterbrunnen (schwellenpflichtige Grundeigentümer) sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.
Schwellenkorporation Lauterbrunnen
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Auffahrt und Pfingsten 2026
Über Auffahrt und Pfingsten 2026 ist die Gemeindeverwaltung Grindelwald wie folgt geöffnet:
Auffahrt
Pfingsten
Das Team der Gemeindeverwaltung Grindelwald wünscht schöne Feiertage.
Gemeindeverwaltung Grindelwald
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung
Über Auffahrt 2026 ist die Gemeindeverwaltung Interlaken am Donnerstag, 14., und Freitag, 15. Mai, geschlossen.
Wir wünschen Ihnen eine schöne Auffahrt.
Gemeindeschreiberei Interlaken
Öffnungszeiten über Auffahrt
Infolge der Feiertage sind sämtliche Büros der Gemeindeverwaltung in der Zeit vom 13. bis 18. Mai 2026 wie folgt geöffnet:
Ab Montag, 18. Mai 2026, gelten wieder die ordentlichen Öffnungszeiten.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.
Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen
Verkehrssperrung 20./21. Mai 2026
Kantonsstrasse Nr. 1108 Gunten–Sigriswil
Gemeinde: Sigriswil.
410.20461/Instandsetzung Lehnenbrücke Bellevue, Sigriswil
Teilstrecke: Sigriswilstrasse, Bereich Lehnenbrücke Bellevue (Koordinaten 2'620'701.13 / 1'173'443.06).
Dauer: Totalsperre in der Nacht vom 20. auf den 21. Mai 2026 zwischen 23.40 und 5.30 Uhr.
Ausnahmen: keine.
Grund der Massnahme: Für das Versetzen der 20 m langen Betonträger werden Pneukrane im Bereich der Lehnenbrücke auf der Fahrbahn installiert. Während der Kranarbeiten ist die Fahrbahn vollständig blockiert.
Verkehrsführung: Die Sigriswilstrasse ist im Bereich Lehnenbrücke Bellevue während der Sperrzeit vollständig gesperrt.
Der Verkehr wird beidseitig grossräumig via Seestrasse/Längenschachen sowie via Tschingelstrasse/Schwandenstrasse umgeleitet.
Einsatz Verkehrsdienst: Verkehrsdienst bei Brücke Guntenbach (Gunten) und Solbad Sigriswil zur Sperrung/Umleitung.
Einschränkungen
Motorfahrzeuge
Motorfahrzeuge können die Strecke während der Sperrzeiten nicht passieren. Der Verkehr wird grossräumig umgeleitet.
Blaulichtorganisationen
Während der Sperrzeiten ist aufgrund der auf der Fahrbahn installierten Pneukrane keine Durchfahrt möglich. Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste benutzen die signalisierten Umleitungen.
Fussgänger und Velofahrende
Kein Durchgang während der gesamten Sperrzeit.
Öffentlicher Verkehr
Der letzte Kurs der STI ist von der Sperrung betroffen und kann während der Sperrzeiten nicht verkehren.
Anwohnende
Zufahrt während der Sperre nicht möglich.
Rechtliche Hinweise
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird diese Kantonsstrasse für den Verkehr gesperrt.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrssperrung.
Gwatt, 29. April 2026
Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Verkehrssperrung 12./13. Mai 2026
Kantonsstrasse Nr. 1108 Gunten–Sigriswil
Gemeinde: Sigriswil.
410.20461/Instandsetzung Lehnenbrücke Bellevue, Sigriswil
Teilstrecke: Sigriswilstrasse, Bereich Lehnenbrücke Bellevue (Koordinaten 2'620'701.13 / 1'173'443.06).
Dauer: Totalsperre in der Nacht vom 12. auf den 13. Mai 2026 zwischen 23.40 und 5.30 Uhr.
Ausnahmen: keine.
Grund der Massnahme: Für das Versetzen der 20 m langen Betonträger werden Pneukrane im Bereich der Lehnenbrücke auf der Fahrbahn installiert. Während der Kranarbeiten ist die Fahrbahn vollständig blockiert.
Verkehrsführung: Die Sigriswilstrasse ist im Bereich Lehnenbrücke Bellevue während der Sperrzeit vollständig gesperrt. Der Verkehr wird beidseitig grossräumig via Seestrasse/Längenschachen sowie via Tschingelstrasse/Schwandenstrasse umgeleitet.
Einsatz Verkehrsdienst: Verkehrsdienst bei Brücke Guntenbach (Gunten) und Solbad Sigriswil zur Sperrung/Umleitung.
Einschränkungen
Motorfahrzeuge
Motorfahrzeuge können die Strecke während der Sperrzeiten nicht passieren. Der Verkehr wird grossräumig umgeleitet.
Blaulichtorganisationen
Während der Sperrzeiten ist aufgrund der auf der Fahrbahn installierten Pneukrane keine Durchfahrt möglich. Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste benutzen die signalisierten Umleitungen.
Fussgänger und Velofahrende
Kein Durchgang während der gesamten Sperrzeit.
Öffentlicher Verkehr
Der letzte Kurs der STI ist von der Sperrung betroffen und kann während der Sperrzeiten nicht verkehren.
Anwohnende
Zufahrt während der Sperre nicht möglich.
Rechtliche Hinweise
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird diese Kantonsstrasse für den Verkehr gesperrt.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrssperrung.
Gwatt, 29. April 2026
Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Feuerwehrverordnung
Der Feuerwehrrat der Feuerwehr Bödeli hat am 21. April 2026 die Änderungen im Anhang 5 der Feuerwehrverordnung beschlossen.
Die Änderungen treten rückwirkend auf den 1. Mai 2026 in Kraft.
Feuerwehrrat Bödeli
Papiersammlung
Samstag, 9. Mai 2026
Bereitstellung: bis spätestens 7.00 Uhr
Wir bitten die Bevölkerung, das Papier gebündelt an gleicher Stelle wie den Hauskehricht bereitzustellen.
Die Sammlung wird durch den Turnverein Matten durchgeführt.
Falls Ihr Material nicht abgeholt wird, melden Sie sich bitte zwischen 13.00 und 14.30 Uhr unter Telefon 079 697 47 37.
Gemäss Merkblatt «Papier- und Kartonsammlung» der AG für Abfallverwertung (AVAG) sind von der Papiersammlung ausgeschlossen:
Abfälle aller Art wie Hauskehricht, Metall, Kunststoff, Glas, Textilien, Holz, synthetische Materialien sowie gesundheitsgefährdende, gefährliche und organische Stoffe.
Weiter sind in der Papiersammlung nicht zulässig:
Aktenordner, Banknotenpapier, beschichtetes Geschenkpapier, bituminierte Papiere und Pappe, Blumenpapier, Etiketten und selbstklebendes Papier, Filterpapier, Digitaldruckpapier, Fototaschen, Futtermittelsäcke, gewachste Papiere und Pappe, geschreddertes Papier, Haushaltpapier, Hülsen und Hülsenteile, Kaffee- und Teebeutel, Kantenschutz jeglicher Art, Klebe- und Buchbinderücken, Kleber, Kohlepapier, Kraftpapiersäcke, Getränkeverpackungen (Tetra Pak), Papiere mit UV-Lack, Papierservietten, Papiertaschentücher, Papiertischtücher, Papiertragetaschen, Papierwindeln, Pergamentpapiere, Silikonpapiere, Suppen- und Getränkebeutel, Take-away-Verpackungen (Pizzakartons), Tapeten- und Dekopapiere, Teerpapier, Thermopapier (Kassenzettel), Tiefkühlverpackungen (beschichtet, laminiert), Tragtaschen (nassfest), Waschmitteltrommeln und -kartons, Zementsäcke, Zigaretten.
Bauverwaltung Matten
Freikarten für den Besuch des Freilichtmuseums Ballenberg 2026
Aufgrund des Mitgliederbeitrags an das Freilichtmuseum Ballenberg werden der Gemeindeverwaltung eine begrenzte Anzahl Freikarten zur Verfügung gestellt. Diese können ab sofort an die Bevölkerung abgegeben werden.
Interessierte Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Lauterbrunnen können sich persönlich bei der Einwohnerkontrolle im Gemeindehaus Adler, 3822 Lauterbrunnen, oder unter Telefon 033 856 50 50 melden.
Die Anzahl der Freikarten ist beschränkt. Die Vergabe erfolgt nach Eingang der Anfragen. Pro Anfrage werden maximal zwei Karten abgegeben.
Bitte beachten Sie, dass mit einer entsprechenden Mitgliedskarte der Raiffeisenbank der Eintritt ins Freilichtmuseum Ballenberg bereits kostenlos möglich ist.
Gemeinderat Lauterbrunnen
Abstimmungsausschuss der eidgenössischen und kantonalen Abstimmung vom 14. Juni 2026
Der Gemeinderat Wilderswil hat gestützt auf Artikel 35 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte vom 5. Juni 2012 folgende Personen für den Abstimmungsausschuss der eidgenössischen und kantonalen Abstimmung vom 14. Juni 2026 gewählt:
Wilderswil, 1. Mai 2026
Gemeinderat Wilderswil
Gesuchsteller: Ursula und Alfred Wyss-Leiber, Boden 4148, 3822 Isenfluh.
Projektverfasserin: Tschiemer und Schenkel AG, Hauptstrasse 55, 3800 Matten.
Bauvorhaben: Ersatz der Holzfeuerung durch eine aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Isenfluh, Boden, Gebäude Nr. 4148, Parzelle Nr. 5243, Koordinaten 2'635'020 / 1'163'272, Wohn- und Gewerbezone, Baugruppe D «Lauterbrunnen, Isenfluh».
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen: keine.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 8. Mai bis 8. Juni 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Bauherrschaft: Migrol AG, Soodstrasse 52, 8134 Adliswil.
Projektverfasserin: makroplan GmbH, Sihlbruggstrasse 10, 6345 Neuheim.
Bauvorhaben: Aufstellen leuchtender Würfel mit Hinweisen auf E-Charging.
Standort: Lindenallee 98, Parzelle Nr. 414.
Nutzungszone: UeO 13 Mittleres Moos.
Schutzzone/Schutzobjekt: keine.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Juni 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Ordentliche Korporationsversammlung
Montag, 15. Juni 2026, 20.00 Uhr, Gemeindehaus Oberried
Traktanden
Unterlagen zu den Traktanden 1, 4, und 6 liegen 30 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf.
Das Protokoll der Versammlung liegt während 30 Tagen, d.h. vom 22. Juni bis und mit 24. Juli 2026, in der Gemeindeverwaltung öffentlich zur Einsichtnahme auf. Gegen die Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Interlaken schriftlich und begründet Einsprache eingereicht werden.
Oberried, 7. Mai 2026
Die Schwellenkommission
Ordentliche Generalversammlung
Dienstag, 19. Mai 2026, um 20.00 Uhr in der Gemeindestube Gimmelwald
Traktanden
Der Vorstand
Öffnungszeiten Auffahrt
Die Gemeindeverwaltung bleibt über Auffahrt wie folgt geschlossen:
Ab Montag, 18. Mai 2026, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.
Wir wünschen der Bevölkerung schöne Auffahrt.
Gemeindeverwaltung Bönigen
Gesuchsteller: Thomas und Patricia Gerber-Zingg, Renggliweg 6, 3806 Bönigen.
Bauvorhaben: Ausbau und Umnutzung Dachgeschoss zu einer Wohnung. Dachsanierung mit Aufdach-Photovoltaik-Anlage. Ausstiegsfenster nordseitig. Kleines Vordach über Eingang Obergeschoss auf der Ostseite. Aussenabgang in den Keller ostseitig. Kaminofen mit Aussenkamin südseitig.
Standort: Renggliweg 6, Parzelle Nr. 1116, Koordinaten 2'634'599 / 1'170'583.
Zone: Wohnzone W2.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen: keine.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Juni 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, sind schriftlich und begründet im Doppel innert der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen, einzureichen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portalebau.apps.be.ch).Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Bauverwaltung Bönigen
Papiersammlung
Mittwoch, 13. Mai 2026, morgens
Bitte stellen Sie Papier und Karton getrennt und gut gebündelt an die Strasse.
Besten Dank für Ihre Mitarbeit.
Schule Beatenberg
Ordentliche Gemeindeversammlung
Donnerstag, 11. Juni 2026, 20.00 Uhr, Gemeindehaus Dindlen
Traktanden
Das Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2025 lag gemäss Art. 33 Reglement über Abstimmungen und Wahlen vom 12. Dezember 2019 vom 18. Dezember 2025 bis 19. Januar 2026 auf der Gemeindeschreiberei Brienz öffentlich auf und kann unter www.brienz.ch zusätzlich eingesehen werden. Während der Auflagefrist konnte an den Gemeinderat Brienz bis 19. Januar 2026 schriftlich Einsprache erhoben werden.
Das Abwasserentsorgungsreglement, das Wasserversorgungsreglement sowie das Reglement über die Elektrizitätsversorgung liegen gemäss Art. 54 Gemeindegesetz 30 Tage vor der Gemeindeversammlung auf der Gemeindeschreiberei Brienz auf.
Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung sowie bei inhaltlichen als auch bei Verfahrensrügen kann gestützt auf Art. 60, 63 und 67 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden.
Rügepflicht: Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung ist gemäss Art. 49a Gemeindegesetz sofort zu beanstanden.
Brienz, 16. März 2026
Der Gemeinderat
Verpflichtungskredit Sanierung Reservoir Breitenberg
Der Gemeinderat Brienz teilt in Anwendung von Art. 9 und 34 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 mit, dass am 14. Juni 2026 eine Gemeindeurnenabstimmung stattfindet. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Brienz erhalten die Möglichkeit, über die Sanierung des Reservoirs Breitenberg abzustimmen. Für die Umsetzung wird ein Verpflichtungskredit von Fr. 1‘420‘000.– benötigt.
Der Gemeinderat
Bauherrschaft: Simon Grünig, Ammerswilerstrasse 41, 5600 Lenzburg.
Vertretung mit Vollmacht: Konzept Wyler AG, Lorenz Wyler, Stockmatten, 3855 Brienz.
Projektverfasserin: Konzept Wyler AG, Lorenz Wyler, Stockmatten, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Umbau und Sanierung Wohnhaus durch Einbau von zwei zusätzlichen Wohnungen, Ersatz Fenster, Fassadenveränderungen, energetische Sanierung Gebäudehülle und Montage einer aussen aufgestellten Wärmepumpe.
Standort: Gemeinde Brienz, Langachristrasse 6, Parzelle Nr. 1067.
Zone: Wohnzone 2 (W2).
Hinweis: Die Gemeinde Brienz unterliegt der Zweitwohnungsgesetzgebung (ZWG).
Nutzung: eine altrechtlich bestehende Wohnung und zwei neue Erstwohnungen.
Gewässerschutzbereich: Au.
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Juni 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Ausfall Kehricht- und Kartonabfuhr an Auffahrt
Die Kehrichtabfuhr im Ostquartier und die Kartonabfuhr im Westquartier fallen am Auffahrtsdonnerstag, 14. Mai 2026, aus. Keine Ersatzabfuhr!
Wir danken für Ihr Verständnis.
Bauverwaltung Interlaken
Die Einwohnergemeinde Lauterbrunnen hat im August 2027 eine Lehrstelle als
Kauffrau/Kaufmann EFZ
zu vergeben.
Eine Ausbildung auf der Gemeindeverwaltung ist abwechslungsreich und interessant.
Während drei Lehrjahren wirst du auf der Gemeindeschreiberei, der Einwohner- und Fremdenkontrolle, der Bauverwaltung, der Finanzverwaltung sowie dem Steuerbüro ausgebildet.
Interessieren dich der Umgang mit der Bevölkerung, Fremdsprachen und EDV-Anwendungen, dann sende deine Bewerbung mit Lebenslauf, Foto und einer Kopie des letzten Schulzeugnisses an die Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, z. H. der Personalkommission, Gemeindehaus Adler, Gsteigermatte 459 B, 3822 Lauterbrunnen, oder per Mail an gemeinde@lauterbrunnen.ch.
Eingabefrist: 29. Mai 2026
Für nähere Informationen steht dir Sandra Balmer, Gemeindeschreiberin, Telefon 033 856 50 82, gerne zur Verfügung.
Personalkommission Lauterbrunnen
Bauherrschaft: Rasaratnam Thayanantharajan, Rosenstrasse 10, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Imboden Architektur AG, Hans Ulrich Imboden, Seestrasse 17, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Einbau von 4 Studios zur gewerblichen Nutzung und
Neubau von 6 Parkplätzen.
Standort: Unterdorfstrasse 9, 3800 Matten, Parzelle Nr. 966, Koordinaten 2’632’486 / 1’170’177.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Schutzobjekt: Baugruppe C, 3800 Matten bei Interlaken.
Naturgefahrengebiet: keine.
Ausnahmen: Unterschreiten des Strassenabstandes gemäss Art. 80 SG i.V.m. Art. A149 GBR und Ausnahmegesuch zur Befreiung des Schutzraumbaus.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Juni 2026.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734
Es wird auf die Gesuchsakten und Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sowie Lastenausgleichsansprüche sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Matten
Ordentliche Kirchgemeindeversammlung
Sonntag, 7. Juni 2026, ca. 11.00 Uhr in der Kirche im Anschluss an den Gottesdienst
Traktanden
Zu dieser Versammlung sind alle Mitglieder der reformierten Kirchgemeinde Unterseen freundlich eingeladen. Stimm- und wahlberechtigt sind alle Personen ab dem 18. Altersjahr, welche der evangelisch-reformierten Landeskirche angehören und seit mindestens drei Monaten in unserer Kirchgemeinde wohnhaft sind.
Die Jahresrechnung 2025 liegt im Sekretariat der Kirchgemeinde, Schloss, 3800 Unterseen, während den Bürozeiten öffentlich auf und ist ebenfalls auf unserer Webseite www.kirche-unterseen.ch (unter unsere Kirche / Kirchgemeindeversammlung) zu finden.
Entscheide der Versammlung können mit Beschwerde an das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli mit Sitz in Interlaken angefochten werden. Die Frist beträgt bei Wahlen 10 Tage, bei Sachentscheiden 30 Tage (Art. 60, 63, 67a VRPG). Die Frist beginnt am Tag nach der Versammlung (Art. 47 VRPG). Wer Zuständigkeits- oder Verfahrensvorschriften beanstanden will, muss – wenn es möglich war – diesen Mangel an der Versammlung selbst schon gerügt haben (Rügepflicht nach Art. 49a GG – BSG 170.11).
Im Anschluss an die Sitzung sind alle Anwesenden zum Apéro eingeladen.
Der Kirchgemeinderat
Gesuchsteller: Bauherrengemeinschaft Vögeli, Peter und Silvia Vögeli-Baumgartner, Fritz und Corinna Vögeli, Kirchgasse 32, 3812 Wilderswil.
Vertreten durch: Peter Vögeli, Kirchgasse 32, 3812 Wilderswil.
Projektverfasserin: Ryter Architektur + Bau GmbH, Kilian Ryter, Kientalstrasse 104, 3722 Scharnachtal.
Bauvorhaben: Abbruch und Ersatzneubau Wohnhaus.
Standort: Kirchgasse 26, Wilderswil, Parzellen Nrn. 558, 559, 576, 817, Koordinaten 2’632’424 / 1’168'189.
Zone: Kernzone.
Gewässerschutzzone: A.
Bauinventar: Baugruppe B, ISOS-Erhaltungsziel A.
Beantragte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?
Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Juni 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Wilderswil
Abgeordnetenversammlung
Donnerstag, 18. Juni 2026, 18.00 Uhr, Hotel Interlaken, Höheweg 74, 3800 Interlaken
Im Namen des Vorstands des Gemeindeverbandes Sozialdienst Region Jungfrau laden wir Stimmberechtigte und Gäste herzlich zur diesjährigen Abgeordnetenversammlung mit anschliessendem Apéro ein. Es erwarten Sie folgende Traktanden:
Traktanden
Alle Stimmberechtigten (Delegierte der Gemeinden) und Gäste sind zu dieser Versammlung mit anschliessendem Apéro herzlich eingeladen.
An- oder Abmeldungen der Delegierten bitte an: liselotte.zioerjen@sdrj.ch
Weitere Informationen und den Jahresbericht 2025 finden Sie unter: www.sdrj.ch
Interlaken, 30. April 2026
Der Vorstand
Mathys Peter, geb. 26. Januar 1960, von Eriswil BE, ledig, wohnhaft gewesen in Lauterbrunnen BE, Zum Wald 1327F, 3823 Wengen, verstorben am 17. Januar 2026.
Das öffentliche Inventar wurde abgeschlossen und liegt gemäss Artikel 584 Absatz 1 ZGB bis am 29. Mai 2026 beim beauftragten Notar Dominik Tschabold, Oberdorfstrasse 30, 3612 Steffisburg, Telefon 033 439 40 80, zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf.
Steffisburg, 30. April 2026
Der Beauftragte:
Dominik Tschabold, Notar und Rechtsanwalt
28. Abgeordnetenversammlung
Dienstag, 16. Juni 2026, 17.00 Uhr, Theoriesaal Feuerwehr Werkhof Bödeli
Traktanden
Auflage
Die Akten für die Abgeordnetenversammlung liegen in den Verbandsgemeinden öffentlich auf.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Matten, 4. Mai 2026
Gemeindeverband Feuerwehr Bödeli
Lisa Randazzo, Präsidentin Feuerwehrrat
Manuela Bösiger, Sekretärin Feuerwehrrat
Öffnungszeiten über Auffahrt 2026
Wir machen die Bevölkerung darauf aufmerksam, dass die Schalter der Gemeindeverwaltung über Auffahrt wie folgt geöffnet sind:
Ab Montag, 18. Mai 2026 bedienen wir Sie gerne wieder zu den gewohnten Schalterstunden.
Der Gemeinderat
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung während der Auffahrtstage
Die Gemeindeverwaltung ist während der Auffahrtstage wie folgt geöffnet:
Ab Montag, 18. Mai 2026, gelten wieder die ordentlichen Öffnungszeiten.
Besten Dank für Ihr Verständnis.
Gemeindeverwaltung Unterseen
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über Auffahrt und Pfingsten 2026
Ab Dienstag, 26. Mai 2026, gelten wieder die normalen Öffnungszeiten.
Die Gemeindeverwaltung wünscht schöne Festtage.
Gemeindeverwaltung Niederried
Öffnungszeiten Auffahrt und Pfingsten
Die Gemeindeverwaltung Därligen ist über Auffahrt und Pfingsten wie folgt den ganzen Tag geschlossen:
Donnerstag, 14. Mai 2026, (Auffahrt) und Montag, 25. Mai 2026, (Pfingstmontag)
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Die Gemeindeverwaltung
Öffnungszeiten Auffahrt
Die Gemeindeverwaltung bleibt über Auffahrt wie folgt geschlossen:
Ab Montag, 18. Mai 2026, gelten wieder folgende Öffnungszeiten:
Wir wünschen Ihnen eine schöne Auffahrt.
Gemeindeverwaltung Iseltwald
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung
Die Gemeindeverwaltung Leissigen bleibt am Freitag, 15. Mai 2026, (Freitag nach Auffahrt) den ganzen Tag geschlossen.
Besten Dank für Ihr Verständnis und Ihre Kenntnisnahme.
Gemeinderat und Gemeindeverwaltung Leissigen
Ordentliche Versammlung
Mittwoch, 3. Juni 2026, 20.00 Uhr in der Schul- und Mehrzweckanlage Iseltwald
Traktanden
Das Protokoll dieser Versammlung liegt vom 9. Juni 2026 während 30 Tagen öffentlich auf. Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat einzureichen. Der Gemeinderat entscheidet über Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Die Erläuterung der Versammlungsgeschäfte erfolgt in der nächsten Ausgabe des Gmeinds-Blettli.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Iseltwald Wohnsitz haben, sind zu dieser Gemeindeversammlung freundlich eingeladen.
Bauherrschaft: Erbengemeinschaft Josef Jametti, p. A. Monique Jametti, Sonnenhofweg 1, 3600 Thun.
Projektverfasserin: brönnimann architekten ag, Neugasse 10, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Aufhebung der Terrassen im Nordwesten und Osten sowie Erweiterung des Attikageschosses.
Standort: Centralstrasse 9, Parzelle Nr. 262.
Nutzungszone: Mischzone MK 4
Schutzzone: Ortsbildgestaltungsbereich, Baugruppe D.
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreitung Gebäudeabstand Art. 212 Abs. 2 GBR i.V.m. Art. 144 GBR.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 1. Juni 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31, Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Interlaken
Gesuchstellerin: Gut-Schaich Elsa, vertreten durch Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Sanierung Wohnhaus, Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe,
Umgebungsanpassung.
Standort: Kummersweidweg 5, Parzelle Nr. 3732, Koordinaten 2’644’400 / 1’162’995.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/270714.
Auflage- und Einsprachefrist bis 1. Juni 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 21. April 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Gesuchstellerin: Stockwerkeigentümergemeinschaft Am Bobrun, Gritt 1013b, 3825 Mürren.
Projektverfasserin: kolb + walther AG, Dorfstrasse 18, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch eine aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Mürren, Gritt, Gebäude Nr. 1013b, Parzelle Nr. 4081, Koordinaten 2'634'697 / 1'156'639, Wohnzone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen: keine.
Auflagestellen:
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 1. Mai bis 1. Juni 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Öffnungszeiten über Auffahrt
Die Gemeindeverwaltung bleibt über Auffahrt wie folgt geschlossen:
Ab Montag, 18. Mai 2026, gelten wieder die normalen Öffnungszeiten.
Wir wünschen Ihnen eine schöne Auffahrt.
Gemeindeverwaltung Ringgenberg
Gesuchsteller: Sibylle Hunziker, Kupfergasse 3, 3812 Wilderswil, und Kelvin Dingemans, Kupfergasse 5, 3812 Wilderswil.
Projektverfasserin: Elektro Troller GmbH, Leif Eigenmann, Widenholzstrasse 1, 8304 Wallisellen.
Bauvorhaben: Neuanlage, Photovoltaik-Generator 8.37 kWp, Wechselrichter 8 kVA, Energiespeicher 5.00 kWh (Kupfergasse 3). Neuanlage, Photovoltaik-Generator 10.29 kWp, Wechselrichter 10 kVA, Energiespeicher 10.00 kWh (Kupfergasse 5).
Standort: Kupfergasse 3 / 5, Wilderswil, Parzellen Nrn. 276 und 445, Koordinaten 2’632’264 / 1’168’121.
Zone: Kernzone.
Gewässerschutzzone: A.
Bauinventar: Baugruppe B.
Beantragte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?
Auflage- und Einsprachefrist bis 1. Juni 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Wilderswil
Gesuchsteller: Susanne Plugge und Denis Bruch, Kirchgasse 58, 3812 Wilderswil.
Bauvorhaben: Sanierung und Umbau Einfamilienhaus und Einbau zusätzliches Studio, Ersatz Ölheizung durch innen aufgestellte Wärmepumpe.
Projektänderung: Projektänderung zum Bauentscheid vom 14. Februar 2025: Umnutzung Studio im EG für Kurzzeitvermietung an Feriengäste (Einliegerwohnung) und Löschung des Zweckentfremdungsverbots. Das Studio hat eine Gesamtfläche von 20,26 m² und entspricht damit 10,2% der Gesamtfläche des Gebäudes.
Standort: Kirchgasse 58, 3812 Wilderswil, Parzelle Nr. 1514, Koordinaten 2’632’690 / 1’168’247.
Zone: Kernzone.
Gewässerschutzzone: A.
Bauinventar: nicht inventarisiert.
Beantragte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?
Auflage- und Einsprachefrist bis 1. Juni 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Wilderswil
Gesuchsteller: Jeyaraj Veerasingam, Rugenstrasse 10, 3812 Wilderswil.
Projektverfasserin: eggenschwiler baumanagement GmbH, Sendlistrasse 4c, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Umnutzung Einstellraum zu Wohnraum.
Standort: Rugenstrasse 10, Wilderswil, Parzelle Nr. 896, Koordinaten 2’632’342 / 1’168’272.
Zone: Kernzone.
Gewässerschutzzone: A.
Bauinventar: Baugruppe B.
Beantragte Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand, Art. 24 GBR.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?
Auflage- und Einsprachefrist bis 1. Juni 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Wilderswil
Gesuchsteller: Haldemann Daniel, vertreten durch KA Holzbau AG, Spillstattstrasse 58, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: KA Holzbau AG, Spillstattstrasse 58, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Teilabbruch DG, Sanierung EG.
Standort: Terrassenweg 91, Parzellen Nrn. 2431 und 3198, Koordinaten 2’646’056 / 1’164’431.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: Fassadenproportionen (Art. 412 GBR).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/270161.
Auflage- und Einsprachefrist bis 1. Juni 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 24. April 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Sperrung und Verkehrsumleitung
Im Rahmen der Abnahme der Wasserbaumassnahmen muss die Feuerwehr Brienz alle Elemente der mobilen Bauverbauungen jährlich auf ihre Einbautauglichkeit überprüfen. Aus diesem Grund ist die Hauptstrasse im Bereich Trachtbachbrücke am Donnerstag, 7. Mai 2026, von 19.15 bis ca. 21.30 Uhr für den Verkehr gesperrt.
Die Umleitung erfolgt über die Feldstrasse und Oberdorfstrasse und ist entsprechend signalisiert.
Der Gemeinderat dankt für Ihr Verständnis.
Gemeinderat Brienz
Gesuchstellerin und Projektverfasserin: Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Einbau zusätzliche Wohnung DG (nachträgliches Baugesuch).
Standort: Itramenstrasse 58, Parzelle Nr. 6582, Koordinaten 2’642’993 / 1’163’481.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/275248
Auflage- und Einsprachefrist bis 1. Juni 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 23. April 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Ordentliche Gemeindeversammlung
Freitag, 5. Juni 2026, 20.00 Uhr, Kongress-Saal Grindelwald
Traktanden
Die Unterlagen zu den Geschäften liegen 30 Tage vor der Versammlung, d. h. ab Montag, 4. Mai 2026, in der Gemeindeverwaltung während den Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Das Protokoll der Versammlung wird vom 15. Juni 2026 an während 30 Tagen auf der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt. Werden innert 30 Tagen seit der Publikation keine schriftlich begründeten Einwände erhoben, erfolgt die Genehmigung durch den Gemeinderat (Art. 61 AWR).
Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann gestützt auf Art. 67a des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner von Grindelwald sind zur Versammlung freundlich eingeladen.
Grindelwald, 7. April 2026
Gemeinderat Grindelwald
Bauherrschaft: Destino AG, Obereigasse 50, 3812 Wilderswil.
Projektverfasserin: ASP architektur, Daniel Siffert, Schützenmattstrasse 16, 4500 Solothurn.
Bauvorhaben: Energetische Fassaden- und Dachsanierung sowie Einbau einer dritten Wohnung im Dachgeschoss, Anbau Balkon DG Süd, Umnutzung Laube EG Süd-Ost als Reduit sowie Anbau Aussentreppe Nord.
Standort: Gemeinde Brienz, Lauenenstrasse 10, Parzelle Nr. 3077.
Bemerkung: Die Gemeinde Brienz unterliegt der Zweitwohnungsgesetzgebung (ZWG).
Nutzung: Erstwohnungen.
Zone: Wohnzone 2 (W2).
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand zu einer Gemeindestrasse (Art. 80 SG).
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 1. Juni 2026.
Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Behinderungen / Sperrung Regenmattenstrasse
Infolge Fertigstellungsarbeiten der Abwasserschächte wird die Regenmattenstrasse zwischen den Liegenschaften 1–23 für den Durchgangsverkehr gesperrt.
Dienstag und Mittwoch, 12. und 13. Mai 2026
Die Sperrung dauert jeweils von 7.30 bis 18.00 Uhr. Die Zufahrt bis zur Baustelle ist gestattet. Es ist mit Behinderungen und Wartezeiten zu rechnen. Fussgänger sind von der Sperrung nicht betroffen. Die Arbeiten können witterungsbedingt verschoben werden.
Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.
Bauverwaltung Grindelwald
Ordentliche Gemeindeversammlung
Freitag, 5. Juni 2026, 20.15 Uhr im Schulhaus Gsteigwiler
Traktanden
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen. Die Stimmberechtigten von Gsteigwiler sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Gsteigwiler Wohnsitz haben.
Protokollauflage
Das Protokoll dieser Versammlung wird vom 12. Juni 2026 an 30 Tage bei der Gemeindeverwaltung und auf der Website der Gemeinde zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegen. Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat einzureichen.
Gsteigwiler, 27. April 2026
Gemeinderat Gsteigwiler
Ordentliche Gemeindeversammlung
Freitag, 5. Juni 2026, 20.00 Uhr im Kongress-Saal Beatenberg
Traktanden
Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Traktanden Nrn. 1, 3 und 4 liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Beatenberg öffentlich auf. Zum Teil werden die Unterlagen auch auf der Website www.beatenberg.ch (Gemeinde, Aktuell) aufgeschaltet.
Botschaft zur Gemeindeversammlung
Die Botschaft für die Stimmberechtigten wird etwa drei Wochen vor der Versammlung auf der Website www.beatenberg.ch (Gemeinde, Aktuell) aufgeschaltet. Zudem wird die Botschaft an interessierte Personen am Schalter der Gemeindeverwaltung in Papierform abgegeben.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Artikel 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Apéro im Anschluss
Der Gemeinderat lädt alle Versammlungsteilnehmenden im Anschluss an die Versammlung zu einem Apéro ein.
Alle stimmberechtigten Schweizer Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste sind zur Teilnahme an dieser Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt ist, wer das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten Wohnsitz in der Gemeinde Beatenberg hat.
Gemeinderat Beatenberg
Nachtarbeit Isenfluhtunnel – Strassensperrung, Isenfluh
Die Strassenentwässerungsleitungen im Isenfluhtunnel müssen gereinigt werden, daher ist der Isenfluhtunnel wie folgt gesperrt:
Falls in dieser Zeit Fahrten durch den Tunnel gemacht werden müssen, ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Für die Blaulichtorganisationen ist die Durchfahrt via alte Isenfluhstrasse–Inhalti sichergestellt.
Wir danken für die Kenntnisnahme und das Verständnis.
Einwohnergemeinde Lauterbrunnen
Aufhebung Gebührentarif für die Feuerungskontrolle
In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Ringgenberg an seiner Sitzung vom 21. April 2026 beschlossen hat, den Gebührentarif für die Feuerungskontrolle (823.11) ab sofort ausser Kraft zu setzen.
Gemäss BSIG-Weisung haben die Gemeinden seit dem 31. Juli 2025 im Bereich der Feuerungskontrolle grundsätzlich keine Aufgaben mehr. Da das Recht der Gemeinde somit an übergeordnetes Recht angepasst werden muss und der Gemeinde dabei kein Regelungsspielraum offensteht, hat der Gemeinderat gestützt auf Art. 52 Abs. 3 des Gemeindegesetzes (GV; BSG 170.111) die Aufhebung beschlossen.
Gemeinderat Ringgenberg
Ausserordentliche Öffnungszeiten der AHV-Zweigstelle Ringgenberg-Niederried am Freitag, 8. Mai 2026
Die AHV-Zweigstelle Ringgenberg-Niederried bleibt infolge Weiterbildung am Freitag, 8. Mai 2026, den ganzen Tag geschlossen.
Wir danken der Bevölkerung für das Verständnis.
Gemeindeverwaltung Ringgenberg
Gesuchsteller: Marolf Reto, Schoneggweg 5, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: studio fabr GmbH, Alleestrasse 9, 3613 Steffisburg.
Bauvorhaben: Teilabbruch und Wiederaufbau DG, Sanierung und Erweiterung EG, Ersatz.
Elektrospeicherheizung durch Holzheizung.
Standort: Schoneggweg 5, Parzelle Nr. 3477, Koordinaten 2’646’327 / 1’164’470.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: Dachgestaltung (Art. 416 GBR).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/273782.
Auflage- und Einsprachefrist bis 1. Juni 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 22. April 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über Auffahrt
Woche 20
Woche 21
Ab Montag, 18. Mai 2026, normale Schalteröffnungszeiten
Wir wünschen allen schöne Feiertage.
Gemeindeverwaltung Beatenberg
Öffnungszeiten über Auffahrt
Die Gemeindeverwaltung und das Tourismusbüro Habkern bleiben über die Auffahrt von Mittwoch, 13., bis Freitag, 15. Mai 2026, geschlossen.
Ab Montag, 18. Mai 2026, gelten die üblichen Öffnungszeiten.
Wir wünschen Ihnen eine schöne Auffahrt.
Gemeindeverwaltung und Tourismusbüro Habkern
Papiersammlung
Die nächste ordentliche Papiersammlung findet am Dienstag, 12. Mai 2026, statt.
Wir bitten Sie, das Papier bis spätestens 7.00 Uhr an der gleichen Stelle wie den Hauskehricht, nur gebündelt und nicht in Tragtaschen und Säcken, bereitzustellen. Die Schülerinnen und Schüler sind Ihnen zudem dankbar, wenn die Papierbündel nicht zu schwer (maximal 5 kg) sind.
Achtung: Das Papier wird nur noch bei den üblichen Sammelstandorten des Hauskehrichts abgeholt. Papier- und Sammelgut, welches in Haus- und Kellerzugängen usw. deponiert ist, wird nicht abgeholt.
Nicht in die Papiersammlung gehören: Hauskehricht und Plastikmaterial allgemein, beschichtetes Papier, Etiketten, Filterpapier, Fototaschen, Haushaltpapier, Kohlepapier, Papierschnitzel, Papierwindeln, Teerpapier, Futtermittelsäcke, Milch- und Fruchtsaftverpackungen, Tiefkühlverpackungen, Zementsäcke, Karton paraffinbeschichtet und Styropor.
Falls Ihr Papier nicht abgeholt wurde, melden Sie sich bitte am Sammeltag bis 11.30 Uhr unter Telefon 079 311 13 86.
Besten Dank für Ihre Mitarbeit.
Wilderswil, im April 2026
Schule und Sicherheitskommission Wilderswil
Temporäre Sperrung Durchfahrt Aegertzaunstrasse
Während der Papiersammlung vom Dienstag, 12. Mai 2026, wird im südlichen Teil der Aegertzaunstrasse (in der Nähe der Einmündung zum Kreuzimaadweg) ein grosser Papiercontainer als zentrale Sammelstelle platziert.
Aus diesem Grund erfolgt folgende temporäre Sperrung:
Die Zu- und Wegfahrt für die Blaulichtorganisationen ist gewährleistet, ebenfalls der Durchgang für Fussgänger sowie die Durchfahrt für Radfahrer. Bitte die Signalisation vor Ort beachten.
Besten Dank für Ihr Verständnis.
Sicherheitskommission Wilderswil
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung während der Auffahrtstage
Die Gemeindeverwaltung ist während der Auffahrtstage wie folgt geöffnet:
Ab Montag, 18. Mai 2026, gelten wieder die ordentlichen Öffnungszeiten.
Besten Dank für Ihr Verständnis.
Wilderswil, 27. April 2026
Gemeindeverwaltung Wilderswil
Öffnungszeiten über Auffahrt 2026
Die Gemeindeverwaltung bleibt über Auffahrt den ganzen Tag geschlossen. Ab Montag, 18. Mai 2026, sind wir gerne wieder zu den gewohnten Schalteröffnungszeiten für Sie da.
Besten Dank für die Beachtung und Kenntnisnahme.
Gemeindeverwaltung Schwanden
1. Naturtag Matten
Entdecken – Austauschen – Mitmachen
Alles rund um das Thema Biodiversität:
Pflanzenbörse:
Wann: Samstag, 9. Mai 2026, 9.00–16.00 Uhr
Wo: Dorfplatz vor der Bossschür, Matten
Veranstaltet durch den Vogelschutzverein Bödeli und Werkhof Matten, mit Unterstützung der Biodiversitätsgruppe, H. Gosteli AG Gartenbau und Aloha Garten.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Werkhof Matten
Behinderungen Kirchbodenstrasse, Wärgistalstrasse, Stutzstrasse, Kummersweidweg
Infolge Grabarbeiten für eine Rohranlage der KWJB kommt es zu diversen Verkehrsbehinderungen.
Bei den genannten Strassen kommt es zu temporären Behinderungen. Es ist mit Wartezeiten zu rechnen. Detailliertere Angaben siehe www.gemeinde-grindelwald.ch.
Sperrung Stutzgasse
Die Stutzgasse, Abzweigung Trogenweg wird für den Durchgangsverkehr gesperrt. Anstösser des Trogenwegs nutzen die Umfahrung via Strahleggweg. Die Zufahrt bis zur Baustelle ist gestattet. Fussgänger benützen während der Sperrzeiten den Engelshausweg.
Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.
Alpinice AG, Niklaus Zenger AG, KWJB
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
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