Sperrung der Dorfstrasse während 1.-August-Dorffest
Am Samstag, 1. August 2026, findet in Leissigen erstmals das 1.-August-Dorffest statt. Aus diesem Grund wird die Dorfstrasse am Samstag, 1. August 2026, zwischen 10.00 und 0.00 Uhr für den Verkehr gesperrt. Die Zufahrt zur Einstellhalle unterhalb des Volgs, zur Kirche und den Läntiweg / Pfrundweg sind während der Sperrung jederzeit möglich. Bitte beachten Sie, dass die öffentlichen Parkplätze in der Einstellhalle (hinten links) während dieser Zeit für die Besucherinnen und Besucher des Volgs reserviert sind.
Gleichzeitig mit der Strassensperrung ist auch der Dorfplatz vom Freitag, 31. Juli 2026, ab 12.00 Uhr bis und mit Sonntag, 2. August 2026, um 10.00 Uhr gesperrt.
Wir danken für Ihre Kenntnisnahme und Ihr Verständnis.
Gemeindeschreiberei
Bauherrschaft: Hans-Ulrich Blunier, Lysshübeliweg 4, 3054 Schüpfen.
Projektverfasserin: Christoph Ott AG, Zentweg 17B, 3006 Bern.
Bauvorhaben: Sanierung, Umbau und Erweiterung Wohnhaus, Umnutzung Gewerbe in Wohnung, Erstellung Parkplatz, Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Seidenfadenstrasse 6, Parzelle Nr. 1340, Koordinaten 2‘630‘971 / 1‘170‘690.
Zone: Wohnzone W2.
Gewässerschutzbereich: Au.
Schutzobjekt: nein.
Ausnahmen:
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. August 2026.
Es wird auf die Gesuchakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938
Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Unterseen, 13. Juli 2026
Bauverwaltung Unterseen
Gesuchsteller: Meier Kamer Regula Claudia und Kamer Felix Martin, vertreten durch Meier Kamer Regula Claudia, Eichenstrasse 4, 3074 Muri bei Bern.
Projektverfasserin: GLB Genossenschaft, Moosweg 11, 3645 Gwatt.
Bauvorhaben: Ersatz Elektroheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Eggweg 16, Parzelle Nr. 2682, Koordinaten 2’646’915 / 1’164’200.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/288525
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 13. Juli 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Verkehrsbehinderungen während des Nationalfeiertages 1. August
Wie jedes Jahr werden während des Nationalfeiertages am 1. August Tausende von Gästen diesen besonderen Tag in Interlaken, Matten und Unterseen feiern. Damit die Feierlichkeiten allen Besucherinnen und Besuchern, aber auch allen Einheimischen in bester Erinnerung bleiben, sind zahlreiche Massnahmen, die vor allem den Verkehr betreffen, nötig, denn auf zahlreichen Strassen in der Region Interlaken ist am 1. August mit sehr hohem Verkehrsaufkommen zu rechnen.
Öffentlicher Verkehr
Die PostAuto Schweiz AG und die STI wird am 1. August den normalen Fahrplan nur bedingt einhalten können.
1. August ab Betriebsbeginn bis 2. August, 7.00 Uhr:
Die Haltestellen Drei Tannen, Kursaal und Jungfraustrasse können wegen der Sperrung des Höhewegs nicht bedient werden.
Die Linien 103 und 21 werden umgeleitet. Kursausfälle der Linie 108 zwischen Interlaken West und Ost
Ab 14.00 bis ca. 17.30 Uhr verkehren die Linienbusse wie folgt:
Generell ist in dieser Zeit auf allen Linien mit Behinderungen und Verspätungen zu rechnen. Beachten Sie die Infoplakate an den Haltestellen.
Verkehrssperrungen Samstag, 1. August, ab 7.00 Uhr bis Sonntag, 2. August, 6.00 Uhr
Höheweg: Vom Postplatz bis Hotel du Nord ab 7.00 Uhr für den Strassenverkehr gesperrt. Zufahrt Kursaal Strandbadstrasse ab Hotel du Nord nicht möglich.
Die Carparkplätze Kursaal Ost und Nord können am 1. August nicht benützt werden.
Klosterstrasse: Ab 10.00 Uhr wird der Abschnitt Turnhalle bis Du Nord gesperrt.
Altstadt Unterseen: Stadthausplatz und zuführende Strassen (erst ab 13.00 Uhr gesperrt). Zu- und Wegfahrten, Warenumschlag und die Anlieferung zu den Liegenschaften und Hotels an der Umzugsroute sind von 14.00 bis ca. 17.00 Uhr nicht möglich.
Polizeiinspektorat Interlaken
Behinderung und Strassensperrung im Bereich Station Schilthornbahn Mürren
Aufgrund einer Strassensanierung bei der Brücke Mürrenbach in Richtung Underwald ist im genannten Strassenabschnitt für den Verkehr in folgendem Zeitraum mit Behinderungen oder Sperrungen zu rechnen:
Montag, 27. Juli 2026: Diverse Vorarbeiten im Eingansbereich Schilthornbahn sowie in der Strasse. Es ist mit kurzen Behinderungen zu rechnen.
Dienstag, 28. Juli 2026: Einbau des Deckbelags im Eingangsbereich Schilthornbahn, Umleitung der Gäste durch die Schilthornbahn AG von 7.00 bis 17.00 Uhr. Es ist mit kurzen Behinderungen zu rechnen.
Mittwoch, 29. Juli 2026: Einbau auf dem Schulhausplatz. Es ist mit kurzen Behinderungen in der Strasse zu rechnen.
Donnerstag, 30. Juli 2026: Einbau bei der Einfahrt zum Personalhaus. Es ist mit kurzen Behinderungen in der Strasse zu rechnen.
Freitag, 31. Juli 2026: Einbau des Deckbelags in der Strasse vom Eingang Schilthornbahn bis zur Mürrenbachbrücke, Umleitung der Gäste durch die Schilthornbahn AG von 7.00 bis 12.00 Uhr
Strassensperrung vom 31. Juli ab 7.00 Uhr bis 1. August 2026 um 7.00 Uhr
Montag, 3. August 2026: Es ist mit kurzen Behinderungen zu rechnen.
Für Blaulichtorganisationen ist die Durchfahrt jederzeit möglich.
Witterungsbedingte Verschiebungen sind möglich. Sollte dies der Fall sein, verschieben sich die jeweiligen Arbeiten und die damit verbundenen Behinderungen jeweils um einen Tag.
Wir bitten Sie, die Signalisationen und Hinweise vor Ort zu beachten. Allfällige Änderungen werden ebenfalls auf der Website der Einwohnergemeinde Lauterbrunnen publiziert.
Wir danken für die Kenntnisnahme und das Verständnis.
Einwohnergemeinde Lauterbrunnen
Bauherrschaft: Michael Fischer, Artherstrasse 149, 6317 Oberwil, Juan Carlos Rey, Militärstrasse 5, 3600 Thun.
Projektverfasserin: Houseler AG, Museumsstrasse 25, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Abbruch Gebäude 12 und 14; Neubau Mehrfamilienhaus mit Autoeinstellhalle.
Projektänderung: Überarbeitung des Projekts in folgenden Punkten: Positionierung des Gebäudes; Fassadengestaltung und Materialisierung; Balkon- und Loggiaausbildung; Fensteranordnung; Dacheinschnitte; Zugangs- und Eingangsbereich; Terrain- und Sockelgestaltung.
Hinweis: Erneute Publikation aufgrund des Ausnahmegesuchs für die teilweise Befreiung von der Erstellungspflicht von Kinderspielplätzen (Art. 42 ff. BauV).
Standort: Oberdorfstrasse 14, Parzelle Nr. 469, 1226 und 2233, Wohn- und Gewerbezone WG2, Koordinaten 2’645’227 / 1’178’397.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, ISOS-Gebiet 0530 (Bereich B 0.2, Aufnahmekategorie AB, Erhaltungsziel B).
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 24. August 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Simon Abbühl, Unterer Rossiweg 8, 3856 Brienzwiler.
Projektverfasserin: Schild Wärmetechnik, Peter Schild, Brünigstrasse 73, 3856 Brienzwiler.
Bauvorhaben: Heizungssanierung mit Wärmepumpe Luft / Wasser.
Standort: Unterer Rossiweg 8, 3856 Brienzwiler, Parzelle Nr. 922, Wohn- und Gewerbezone, 2-geschossig, Koordinaten O 2'650’537.18 / N 1'177’671.33.
Schutzzonen/Objekt: Gewässerschutzbereich Au, ISOS-Umgebungszone II – Erhaltungsziel b.
Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachefrist bis 24. August 2026.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Brienzwiler, Dorfstrasse 19, 3856 Brienzwiler.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Gemeindeverwaltung Brienzwiler
Bauherrschaft / Projektverfasserin: Einwohnergemeinde Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459 B, 3822 Lauterbrunnen.
Bauvorhaben: Ersatz bestehende Ölheizung durch Pelletheizung, Einbau Pelletlager in «alte Militärküche» und Ersatz Abgasrohr im bestehenden Kamin.
Standort: beim Schulhaus 433, Parzelle Nr. 1240, Kernzone, Koordinaten 2’635’899 / 1’160’343.
Schutzgebiete/Objekte: Gewässerschutzbereich Au, Baugruppe B Lauterbrunnen; erhaltenswertes K-Objekt.
Auflage- und Einsprachefrist bis 24. August 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen).
Hinweis: Bei der Profilierung werden Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Gemeinden Lauterbrunnen, Innertkirchen und Kandersteg
Bauherrschaft und Projektverfasser: Amt für Wald und Naturgefahren, Abteilung Naturgefahren, Schloss 2, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: GPS- und Kamerasysteme zur Beobachtung grosser Fels-, Lockermaterial- und Eisinstabilitäten im Berner Oberland. Das Monitoring umfasst fünf reife Instabilitäten aus dem Inventar potenzieller Instabilitäten (IPIS) des Kantons Bern und bezweckt Kenntnisse über aktuelle Vorgänge im Periglazialbereich sowie Bildmaterial für die Sensibilisierung der Bevölkerung zu erlangen.
Standorte: Balmhorngletscher, Mutthorn, Wätterhoren, Chanzel, Chanzel Moräne, Rottal, Schwarze Dossen und Taleggli, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’618’578 / 1’143’107; 2’630’035 / 1’148’597; 2’630’003 / 1’148’562; 2’630’045 / 1’148’538; 2’630’059 / 1’148’451; 2’631’586 / 1’148’426; 2’632’051 / 1’149’088; 2’632’339 / 1’150’153; 2’638’351 / 1’152’219; 2’656’212 / 1’166’515; 2’672’630 / 1’174’062.
Schutzgebiete/Objekte: Gewässerschutzbereich Ao, kantonales Naturschutzgebiet hinteres Lauterbrunnental, BLN-Objekt Nr. 1507.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 24. August 2026.
Auflagestellen:
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Hinweis: Bei der Profilierung werden Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Gemeinde Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Projektverfasserin: ateliermarti architekten ag, Am Lauener 8, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Abtragen bestehender zerfallender Platz und Ersatz durch 5 Parkplätze.
Standort: Auf dem Graben, Unterseen, Parzelle Nr. 1299, Zone Überbauungsordnung Altstadt, Koordinaten 2’631’385 / 1’170’721.
Schutzzonen/Schutzobjekte: Gewässerschutzbereich Au, Baugruppe A Unterseen, Stedtli, benachbarte schützenswerte Baudenkmale, archäologisches Schutzgebiet Nr. 1073.
Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG i.V.m. Art. 21 Abs. 1 GBR).
Auflage- und Einsprachefrist bis 24. August 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Jeannine Meier, Unterdorfstrasse 13, 3800 Matten.
Projektverfasserin: ap architekturplan gmbh, Herr Peter Anneler, Staatsstrasse 27a, 3653 Oberhofen.
Bauvorhaben: Installation einer Photovoltaikanlage auf bestehendem Wohnhausdach bei einem K-Objekt.
Standort: Unterdorfstrasse 13, 3800 Matten, Parzelle Nr. 201, Koordinaten 2'632’554/1’170’185.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Gewässerschutzbereich: Gewässerschutzzone Au.
Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt, Baugruppe A (Matten bei Interlaken, Unterdorfstrasse), Ortsbildschutzgebiet.
Hinweis: Naturgefahrengebiet mit geringer Gefährdung, Wasser.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis 24. August 2026.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Matten
Öffentliche Planauflage
Geringfügige Zonenplanänderung «Almis–Schwendi»
Der Gemeinderat Grindelwald bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.
Planungsinhalte:
Weitere Dokumente:
Die Akten liegen während 30 Tagen, d. h. vom 24. Juli bis 24. August 2026, bei der Bauverwaltung Grindelwald während den Schalteröffnungszeiten öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Grindelwald unter www.gemeinde-grindelwald.ch verfügbar.
Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Bauverwaltung Grindelwald schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.
Grindelwald, 20. Juli 2026
Der Gemeinderat
Bauherrschaft: Martha Frei, Beim Thor 7, 3856 Brienzwiler.
Projektverfasserin: Schild Wärmetechnik, Peter Schild, Brünigstrasse 73, 3856 Brienzwiler.
Bauvorhaben: Neue Aufdach-PV- und Solarthermieanlage. Abbruch Kamin auf südöstlicher Dachseite.
Standort: Beim Thor 7, 3856 Brienzwiler, Parzelle Nr. 470, Dorfkernzone, Koordinaten O 2'650'715.75 / N 1'178'048.88.
Schutzzonen/Objekt: Gewässerschutzbereich Au, Baugruppe A, ISOS-Kerngebiet Dorf – Erhaltungsziel A.
Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachefrist bis 24. August 2026.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Brienzwiler, Dorfstrasse 19, 3856 Brienzwiler.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Gemeindeverwaltung Brienzwiler
Sperrung Forststrasse Bannwald–Rotmoos
Aufgrund von Bauarbeiten an der Forststrasse Bannwald–Rotmoos bleibt die Strasse von Montag, 3. August, bis voraussichtlich Freitag, 16. Oktober 2026, für sämtlichen Verkehr gesperrt.
Die Sperrung gilt während der gesamten Bauzeit.
Der Wanderweg bleibt grundsätzlich geöffnet, im Baustellenbereich ist jedoch mit Behinderungen zu rechnen. Es wird um gegenseitige Rücksichtnahme gebeten.
In dringenden Fällen (z. B. bei Notfällen oder Anliegen im Zusammenhang mit der Jagd) wenden Sie sich bitte an:
Wir bitten um Beachtung der Signalisation und danken der Bevölkerung für ihr Verständnis.
Bauherrschaft: Sabine Wohlleber, Könizstrasse 194j, 3097 Liebefeld, Thomas Wohlleber, Wilmatt 10b, 6037 Root.
Projektverfasserin und Vertreterin mit Vollmacht: bau-admin.ch / mian AG, Im Talacher 17, 8306 Brüttisellen.
Bauvorhaben: Ersatz Elektro-Zentralheizung durch aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe.
Standort: Seestrasse 255, Parzelle Nr. 1135, Koordinaten 2‘628‘699, 1‘170‘076.
Zone: UeO/Uferschutzplan «Neuhaus-Manorfarm».
Gewässerschutzbereich: Au.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 24. August 2026.
Es wird auf die Gesuchakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938
Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Unterseen, 20. Juli 2026
Bauverwaltung Unterseen
Gesuchsteller: Markus und Brigitte Bonino, Dorfstrasse 20, 3706 Leissigen.
Projektverfasserin: Feuz Holzbau + Bedachungen GmbH, Stapfackerweg 10, 3805 Goldswil.
Bauvorhaben: Teilabbruch und Erweiterung Garage, Dachsanierung Garage und Verlängerung Vordach Ostfassade, Glasdach auf Balkon im 1.OG.
Standort: Dorfstrasse 20, 3706 Leissigen, Parzelle Nr. 450, WG3, Koordinaten 2’625’491 / 1’167’060.
Gewässerschutzbereich: Ao.
Schutzzone/-objekt: Ortsbildschutzgebiet / nein.
Nutzungsart Zweitwohnungsgesetz (ZWG): Bauvorhaben ohne Nutzungsbeschränkung.
Ausnahmen: Unterschreitung Strassenabstand, Art. 80 SG.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, Nythartweg 1, 3706 Leissigen.
Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances (eBau Nr. 2026-9606).
Auflage- und Einsprachefrist bis 24. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Leissigen, 20. Juli 2026
Gemeinderat Leissigen
Verkehrsbehinderungen anlässlich der Eiger Bike Challenge 2026 ab Mittwoch, 5., bis und mit Sonntag, 9. August 2026
Im Rahmen dieses sportlichen Grossereignisses ist auf dem Gemeindegebiet von Grindelwald bereits ab Mittwochmorgen, 8.00 Uhr bis Sonntagabend, ca. 19.00 Uhr mit Verkehrsbehinderungen und Umleitungen zu rechnen.
«Entsorgungsstelle Bärplatz» Zugang bis Montagmittag, 10. August 2026, erschwert.
Programm/Rennablauf
Mittwoch, 5. August 2026: Aufstellarbeiten Bärplatz
Donnerstag, 6. August 2026: Aufstellarbeiten Bärplatz, Busverkehr vom Bärplatz
Freitag, 7. August 2026:
Samstag, 8. August 2026:
Sonntag, 9. August 2026: Raiffeisen Kids Race 10.00 bis 15.00 Uhr
Verkehrsbehinderungen am Samstag, 8. August 2026
Info auf: https://www.eigerbike.ch/de/strassenbehinderungen-strassensperrungen/
Spitze Zielankunft über das Reginagässli auf den Bärplatz:
80 km ~11.50 // 50 km ~10.55 // 45 km ~12.55 // 30 km ~12.05 // 20 km ~ 11.25
Strassensperrungen am Samstag, 8. August 2026
Die Aufhebung der jeweiligen Sperrzeit wird mit einer verkehrsleitenden Person angezeigt.
Die Zufahrt zu den Liegenschaften am Endweg ist im Einbahnverkehr ab Rollbahnbrücke bzw. Hellbachstrasse nur bergwärts möglich.
Die Zufahrt zum Parkhaus Eiger+ und Sportzentrum wird bei Überlastung zwischenzeitlich gesperrt.
Einfahrt verboten:
Gesperrt beide Richtungen:
Sonntag, 9. August 2026
Verkehrsbehinderungen:
Strassensperrungen:
Während dieser Zeit sind die Liegenschaften am Endweg nur bergwärts erreichbar.
Zufahrt Zum Parkhaus Eiger+ wird bei Überlastung zwischenzeitlich gesperrt, 10.00 bis 13.00 Uhr.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer auf besondere Rücksichtnahme, Geduld und Verständnis.
Bitte rechnen Sie mit einem grösseren Zeitaufwand beim Befahren von betroffenen Strassen.
Den Weisungen der Kantonspolizei, der Streckenposten und des Verkehrsdienstes ist in jedem Fall Folge zu leisten!
Das OK Eiger Bike Challenge, die vielen freiwilligen Helfer, der Gemeinderat und der Bereich Sicherheit bedanken sich für Ihr Verständnis.
Gesuchsteller: Bohren Eduard und Häsler Helene, vertreten durch A. Ruoff AG, Dorfstrasse 119, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: A. Ruoff AG, Dorfstrasse 119, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe, Montage PV-Anlage an Garagenfassade.
Standort: Steinbillenweg 5 und 5a, Parzellen Nrn. 3194 und 4554, Koordinaten 2’646’390 / 1’164’275.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/289048
Auflage- und Einsprachefrist bis 24. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 17. Juli 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Gesuchsteller: Graf Hanspeter Franz, Diesbachstrasse 7, 3012 Bern.
Projektverfasser: Fischer Marcel Heizung, Sanitär, Solarsysteme und Planung, Grindelwaldstrasse 62, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Ersatz Elektrospeicherheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Salzmannseggstrasse 33, Parzelle Nr. 3280, Koordinaten 2’644’836 / 1’164’147.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/291587
Auflage- und Einsprachefrist bis 24. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 17. Juli 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Gesuchsteller: Neubacher Lukas, Neubacher Christa und Neubacher Manuel, vertreten durch A. Ruoff AG, Dorfstrasse 119, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: A. Ruoff AG, Dorfstrasse 119, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Ersatz Elektrospeicherheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Salzmannseggstrasse 29, Parzelle Nr. 3353, Koordinaten 2’644’876 / 1’164’133.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/291116
Auflage- und Einsprachefrist bis 24. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 17. Juli 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Blumenschmuckwettbewerb
Auch dieses Jahr werden wieder Anerkennungspreise für den schönsten Blumenschmuck am Haus vergeben. Deshalb werden Ende Juli / Anfang August die Fotografen der Jury unterwegs sein und in Interlaken, Matten und Unterseen die schönsten mit Blumen geschmückten Häuser und Balkone erfassen. Der Anerkennungspreis verfolgt keine kommerziellen Ziele und wird von den Gemeinden Interlaken, Matten und Unterseen sowie von der Tourismusorganisation Interlaken und dem Blumen- und Gartenbauverein Interlaken und Umgebung getragen.
Arbeitsgruppe «IMU-Blumenschmuck»
Gesuchstellerin: Cornelia Süess-Lauber, Büelgässli 26, 3812 Wilderswil.
Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Ersatz bestehende Heizanlage durch aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe (nordseitig).
Standort: Stockacherweg 5/7 1860, Wilderswil, Parzellen Nrn. 1781, 1860, Koordinaten 2’632’699 / 1’168’597; 2’632’686 / 1’168’592.
Zone: Mischzone B.
Gewässerschutzzone: A.
Bauinventar: nicht inventarisiert.
Beantragte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?
Auflage- und Einsprachefrist bis 24. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Wilderswil
Aufhebung Tageskartenverordnung
Der Gemeinderat Interlaken hat infolge Neuorganisation der Tageskarten per Anfang 2024 beschlossen, auf den weiteren Verkauf von Tageskarten zu verzichten. Der Verkauf wurde mit dem Auslaufen der vorhandenen Tageskarten per 31. Dezember 2023 eingestellt. Der Gemeinderat hat nun anlässlich seiner Sitzung vom 17. April 2026 noch die Tageskartenverordnung (ISR 155.211) aufgehoben.
Gemeinderat Interlaken
Hundetaxe 2026
Per 1. August 2026 ist die Hundetaxe für das Jahr 2026 zur Bezahlung fällig. Die Taxe beträgt Fr. 100.– pro Hund, welcher älter als sechs Monate ist.
Alle bisherigen Hundehalter:innen erhalten für die Hundetaxe 2026 automatisch eine Rechnung.
Falls Sie den registrierten Hund nicht mehr haben oder neu einen Hund besitzen, melden Sie sich bitte möglichst rasch bei der Gemeindeschreiberei Matten (sicherheit@matten.ch oder Telefon 033 826 50 33).
Bei der Anmeldung des Hundes weisen Sie den Hundeausweis inkl. Mikrochipnummer vor. Alle Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Tierdatenbank Amicus registriert sein. Die Gemeinde Matten verzichtet auf die Abgabe von Hundemarken, da diese für die Identifizierung nicht mehr notwendig sind.
Bei Nichtbezahlung der Hundetaxe bzw. Nichtanmeldung des Hundes wird nebst der Taxe eine Busse bis Fr. 5000.– erhoben (Art. 16 Hundegesetz des Kantons Bern).
Die Gemeinde Matten dankt den Bürger:innen für die Mitarbeit.
Sicherheitskommission Matten
Hundetaxe 2026
Per 1. August 2026 ist die Hundetaxe für das Jahr 2026 zur Bezahlung fällig. Die Taxe beträgt Fr. 80.– pro Hund, welcher älter als sechs Monate ist.
Alle bisherigen Hundehalter/-innen erhalten für die Hundetaxe 2026 automatisch eine Rechnung.
Falls Sie den registrierten Hund nicht mehr haben oder neu einen Hund besitzen, melden Sie sich bitte bei der Gemeindeverwaltung Habkern (Telefon 033 843 82 10, E-Mail gemeinde@habkern.ch).
Bei der Anmeldung des Hundes weisen Sie den Hundeausweis inkl. Mikrochipnummer vor. Alle Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Tierdatenbank Amicus registriert sein. Die Gemeinde Habkern verzichtet auf die Abgabe von Hundemarken, da diese für die Identifizierung nicht mehr notwendig sind.
Diensthunde (Hunde mit Spezialprüfung wie Blindenhunde, Lawinenhunde und Hunde für die Festungswache) sind von der Taxe befreit. In diesen Fällen haben sich die Hundehalter/-innen bei der Gemeindeverwaltung Habkern zu melden, wobei das entsprechende Diplom/Attest vorzuweisen ist.
Habkern, 23. Juli 2026
Gemeindeverwaltung Habkern
Verkehrsmassnahme für das Strassenfest am 1. August 2026, Wengen
Am Samstag, 1. August 2026, plant Wengen Tourismus ein Strassenfest. In der Dorfstrasse werden Musiker, Künstler, Alphornbläser und Fahnenschwinger während des Tages auftreten. Aus diesem Grund ist die Dorfstrasse vom Hotel Eiger bis zum Hotel Bernerhof ab 11.30 bis 17.00 Uhr gesperrt.
Bitte beachten Sie die Abschrankungen und Hinweise vor Ort. Diese Beschränkungen gelten nicht für Polizei, Feuerwehr und Ambulanz im Einsatz. Die Zufahrt für Zubringer wird gewährleistet.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.
Gemeinderat Lauterbrunnen
Protokollgenehmigung
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 3. Juni 2026 wurde an der Sitzung des Gemeinderates Bönigen vom 20. Juli 2026 genehmigt (Art. 21 Abs. 3 Reglement über Abstimmungen und Wahlen in der Gemeinde Bönigen).
Während der 30-tägigen Auflagefrist gingen keine Einsprachen gegen die Abfassung des Protokolls ein.
Bönigen, 20. Juli 2026
Namens der Einwohnergemeinde:
Der Gemeindeschreiber
Das Vorprojekt zum Wasserbauprojekt Milibach ist abgeschlossen. Bevor die Planung in die nächste Phase geht, lädt die Schwellenkorporation Brienz die Bevölkerung ein, sich über das Projekt zu informieren und sich im Rahmen der öffentlichkeit Mitwirkung einzubringen.
Wann: Montag, 17. August 2026, 19.00 Uhr
Wo: Sporthalle Dorf, Brienz
Wer: Die Veranstaltung richtet sich an die interessierte Öffentlichkeit.
Was: Vorstellung des Vorprojekts als auch Informationen zur öffentlichen Mitwirkung, Fragen und Diskussion.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und den gemeinsamen Austausch.
Die öffentliche Mitwirkung dauert vom 17. August bis am 30. September 2026. Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung oder unter www.brienz.ch eingesehen werden.
Schwellenkorporation Brienz
Bauherrschaft: Jacqueline Hürzeler, Talstrasse 11, 3855 Brienz.
Projektverfasserin: Enertech AG, Toni Roth, Lauimattenweg 7, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Montage einer aussen aufgestellten Luft-Wasser-Wärmepumpe.
Standort: Gemeinde Brienz, Talstrasse 11, Parzelle Nr. 2356.
Zone: Wohnzone 2 (W2).
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 24. August 2026.
Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Bauherrschaft: Adrian Röthlisberger, Sonnenstrasse 2, 3672 Oberdiessbach.
Projektverfasserin: Houseler AG, Marianne Imesch, Museumsstrasse 31, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Neubau Gartenhaus mit Vorplatz.
Standort: Gemeinde Brienz, Brandfluhweg 32, Parzellen Nrn. 1141 und 2892.
Zone: Ferienhauszone (FHZ).
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 24. August 20206.
Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Gesuchstellerinnen: Blum-Arnold Christine und Engelhard-Arnold Katharina, vertreten durch kolb+walther AG, Dorfstrasse 18, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: kolb+walther AG, Dorfstrasse 18, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Ersatz Elektrospeicherheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Moosweg 2, Parzelle Nr. 4274, Koordinaten 2’647’985 / 1’164’690.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/288833
Auflage- und Einsprachefrist bis 24. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 14. Juli 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Gesuchstellerin: STWEG Chalet Hobelbank, vertreten durch mian AG (Bau-Admin.ch), Via Lanezzi 8, 7017 Flims Dorf.
Projektverfasserin: mian AG (Bau-Admin.ch), Via Lanezzi 8, 7017 Flims Dorf.
Bauvorhaben: Ersatz Elektro-Zentralheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Bussalpstrasse 40, Parzelle Nr. 4687, Koordinaten 2’644’612 / 1’164’732.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: Au.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/291426
Auflage- und Einsprachefrist bis 24. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 14. Juli 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Hundetaxe 2026
Im August (Stichtag 1. August) wird die Hundetaxe für das Jahr 2026 zur Zahlung fällig. Die bereits in Interlaken registrierten Hundehalterinnen und Hundehalter erhalten für die Hundetaxe 2026 in den nächsten Tagen automatisch eine Rechnung. Falls Sie keinen Hund mehr haben oder neu einen solchen besitzen, bitten wir Sie, uns dies unverzüglich mitzuteilen (Bereich Polizeiinspektorat Interlaken, Telefon 033 826 51 51, E-Mail sicherheit@interlaken.ch). Für die Anmeldung ist der Impfausweis inkl. Mikrochipnummer vorzuweisen. Jeder Hund, der über 6 Monate alt ist, muss angemeldet werden (auch Hunde, die nach dem 1. August angeschafft werden).
Taxpflicht
Für jeden gehaltenen Hund, der am Stichtag über 6 Monate alt ist, muss eine jährliche Abgabe entrichtet werden. Die Taxe beträgt Fr. 100.– pro Hund.
Gesuchsteller: Sonja und Beat Schilt, Ey 93, 3807 Iseltwald.
Projektverfasserin: H. Brunner Holzbau GmbH, Mühle 97, 3807 Iseltwald.
Bauvorhaben: Anbau Batterie-/Materialschopf, Dachmaterial Wechsel auf Hauptdach von Welleternit in Profilblech Montana Sepiabraun, Solaranlage auf dem Hauptdach.
Standort: Ey 92, Parzelle Nr. 29, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’640’215 / 1'173’246.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: ISOS Gemeinde Iseltwald.
Gewässerschutzbereich: Au.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachefrist bis 24. August 2026.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Iseltwald, Marderbach 15f, 3807 Iseltwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Gemeindeverwaltung Iseltwald einzureichen. Ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der angesetzten Frist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Iseltwald
Gesuchsteller: Marianne Brunner, Amery Place West Harbour 14, 618, Auckland (NZ).
Projektverfasserin: H. Brunner Holzbau GmbH, Mühle 97, 3807 Iseltwald.
Bauvorhaben: Innen Sanierung Haushälfte, Einbau Brandabschnitt, Ersatz Heizung mit Wärmepumpe, Verbreiterung Zugangsweg und nachträgliches Baugesuch Anbau / Technikraum.
Standort: Fura 223, Parzelle Nr. 160, Koordinaten 2’639’235 / 1’172’446, Landwirtschaftszone / Streusiedlungsgebiet, Ortsbilderhaltungsgebiet.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: nein.
Gewässerschutzbereich: Au.
Naturgefahrengebiet: blau (Zugangsbereich).
Beanspruchte Ausnahmen: Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).
Hinweis «Planungszone Zweitwohnungen»: unveränderte Nutzung (Erstwohnungen).
Auflage- und Einsprachefrist bis 24. August 2026.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Iseltwald, Marderbach 15f, 3807 Iseltwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Gemeindeverwaltung Iseltwald einzureichen. Ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der angesetzten Frist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Iseltwald
Strassensanierung Mettla – Allmend, Wengen
Auf der Strasse Mettla – Allmend ist auf dem Abschnitt ab Hasenbach bis Spycherwald aufgrund der Naturstrassensanierung zwischen dem 3. und dem 21. August 2026 mit Wartezeiten zu rechnen.
Für Fussgänger und Fahrradfahrer ist der Durchgang zu Fuss möglich. Für Fahrzeuge ist mit Wartezeiten zu rechnen. Eine Umfahrungsmöglichkeit besteht via Steinboden Richtung Wengernalp. Dabei ist zu beachten, dass beim Tunnel der Wengernalp eine Grössenbeschränkung von 2 m Höhe und 2 m Breite besteht.
Bitte beachten Sie die Signalisationen und Hinweise vor Ort.
Wir danken für Ihre Kenntnisnahme und Ihr Verständnis.
Einwohnergemeinde Lauterbrunnen
Gesuchstellerin: PHX Phoenix AG, Horbacherweg 6, 3706 Leissigen.
Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Ersatz der bestehenden Dacheindeckung und Verstärkung im Gebäudeinnern, Installation PV-Anlage, Überdachung Vorplatz Ostseite, Installation Wärmepumpe Südseite, Neubau Dachentwässerung (Versickerungsanlagen).
Standort: Horbacherweg 6, 3706 Leissigen, Parzelle Nr. 114 (803), WG2b, Koordinaten 2’626’160 / 1’167’330.
Gewässerschutzbereich: Ao.
Schutzzone/-objekt: keine / nein.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, Nythartweg 1, 3706 Leissigen.
Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances (eBau Nr. 2026-8684).
Auflage- und Einsprachefrist bis 24. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Leissigen, 20. Juli 2026
Gemeinderat Leissigen
Teilsperrung Parkplatz Eissportzentrum vom 31. Juli 2026
Am Freitag, 31. Juli 2026, findet auf dem Tellspielareal ein Anlass statt.
Aus diesem Grund werden die Parkplätze westlich des Eissportzentrums wie folgt abgesperrt und können nicht für das Parkieren benützt werden:
Freitag, 31. Juli 2026, von 7.00 bis 24.00 Uhr
Die Betroffenen werden gebeten, auf die übrigen Parkfelder des Parkplatzes Eissportzentrum oder allenfalls auf die übrigen öffentlichen Parkplätze auszuweichen.
Wir danken der Bevölkerung für das Verständnis.
Sicherheit Matten
Konkursrechtliche Grundstückssteigerung
Am Freitag, 4. September 2026, um 10.00 Uhr wird im Sitzungszimmer des Konkursamts Oberland, Dienststelle Oberland, Schloss 4, 3800 Interlaken, im Konkursverfahren der ausgeschlagenen Erbschaft Singh-Meier Edith, geb. 29. April 1928, von Zürich ZH, 3853 Niederried b. Interlaken, ZA: Reha-Pflegeklinik Eden, Schulhausweg 11, 3852 Ringgenberg BE, verstorben am 13. August 2024, folgendes Grundstück öffentlich versteigert:
Wohnhaus
Konkursamtliche Schatzung: Fr. 340'000.–
Besichtigung:
Die Besichtigung des Grundstücks findet (nur unter Voranmeldung bis zum Vortag möglich) am Donnerstag, 13. August 2026, um 14.00 Uhr statt.
Weitere Informationen zum Grundstück sowie zur Steigerung (Steigerungsbedingungen, Schatzungen) finden Sie ab dem 3. August 2026 unter www.schkg-be.ch, Rubrik Verwertungen.
Telefonische Auskünfte erteilt das Konkursamt Oberland, Dienststelle Oberland, Schloss 4, 3800 Interlaken, S. Müller, Telefon 031 635 97 30.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Öffentliche Auflage Wasserbaugesuch
Kommunales Wasserbaubewilligungsverfahren
Die Schwellenkorporation Därligen legt gestützt auf Art. 30 ff. des Wasserbaugesetzes vom 14. Februar 1989 (WBG) das Wasserbaugesuch (kommunales Wasserbaubewilligungsverfahren) für das untenstehende Vorhaben auf. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innert der Auflagedauer schriftlich und begründet bei der Auflagestelle einzureichen.
Gemeinde: Därligen.
Wasserbauträger: Schwellenkorporation Därligen.
Gewässer: Budelbach.
Standort: Blattacher, Aebnit, Koordinaten 2’627’715 / 1’167’500.
Vorhaben: WBB Revitalisierung Budelbach Därligen.
Beanspruchte Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist: 22. Juli bis 21. August 2026.
Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Därligen.
Aussteckung: Das Vorhaben ist im Gelände wie folgt ausgesteckt:
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innert der Auflage- und Einsprachefrist schriftlich und mit Begründung der Einsprachestelle einzureichen.
Einspracheberechtigt sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer oder andere Personen, die ein schutzwürdiges Interesse haben (Art. 24 WBG). Das gleiche Recht kommt den nach der Bundes- oder nach der Baugesetzgebung befugten Organisationen und Behörden zu.
Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Gwatt, 13. Juli 2026
Oberingenieurkreis I, Tiefbauamt des Kantons Bern
Öffnungszeiten Nationalfeiertag
Infolge des Nationalfeiertags sind sämtliche Büros der Gemeindeverwaltung wie folgt geschlossen:
Ab Montag, 3. August 2026, gelten wieder die ordentlichen Öffnungszeiten.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.
Einwohnergemeinde Lauterbrunnen
Konkurspublikation / Schuldenruf
Summarisches Verfahren nach Art. 231 SchKG
Ausgeschlagene Erbschaft der Zwicky Joan of Arc Ranee, geb. 23. Mai 1942, von Glarus Nord GL, Solviva Care Spissibach, Ischlagweg 17, 3706 Leissigen, verstorben am 8. Mai 2026.
Datum der Konkurseröffnung: 2. Juli 2026.
Eingabefrist bis 22. August 2026.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 22. Juli 2026.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Strassensperrung Trogihaltenweg, Wengen
Aufgrund einer Strassensanierung auf dem Trogihaltenweg ist der Strassenabschnitt zwischen Wangfuhre, Abzweiger Tennisplätze, bis Wendeplatz Trogihalten für den Verkehr im folgenden Zeitraum gesperrt:
3. August bis 11. September 2026
Für Fussgänger und Fahrradfahrer ist der Durchgang zu Fuss möglich. Eine Umfahrungsmöglichkeit für geeignete Fahrzeuge besteht via Bellevue-Stutz.
Zudem ist auf dem Strassenabschnitt zwischen Hotel Bernerhof und Wangfuhre am 4. August 2026 mit Wartezeiten zu rechnen.
Wir bitten Sie, die Signalisationen und Hinweise vor Ort zu beachten. Allfällige Änderungen werden ebenfalls auf der Website der Einwohnergemeinde Lauterbrunnen publiziert.
Wir danken für die Kenntnisnahme und das Verständnis.
Einwohnergemeinde Lauterbrunnen
Hundetaxe 2026
Im August (Stichtag 1. August) ist die Hundetaxe für das Jahr 2026 zur Zahlung fällig. Die bereits in Wilderswil registrierten Hundehalterinnen und Hundehalter erhalten für die Hundetaxe 2026 automatisch eine Rechnung. In diesem Zusammenhang bitten wir um Meldung, falls Sie keinen Hund mehr haben oder neu einen solchen besitzen (Gemeindeschreiberei Wilderswil, Telefon 033 826 01 40, gemeindeschreiberei@wilderswil.ch). Aufgrund der Mikrochippflicht verzichtet die Gemeinde Wilderswil auf die Abgabe von Hundemarken, da diese für die Identifizierung nicht mehr notwendig sind.
Taxpflicht
Taxpflichtig sind alle Hundehalterinnen und Hundehalter, die am 1. August 2026 in der Gemeinde Wilderswil Wohnsitz haben, sofern ihr Hund älter als sechs Monate ist. Für registrierte Hunde wird die Hundetaxe in Rechnung gestellt. Die Taxe beträgt Fr. 90.– pro Hund. Bei Nichtbezahlung der Hundetaxe oder Nichtanmeldung des Hundes wird nach dem 15. September 2026 nebst der Taxe auch eine Busse erhoben.
Gemeindeverwaltung Wilderswil
Sicherheitskommission
Umstrukturierung der Wildhut im Kanton Bern
Ab dem 1. August 2026 wird die Wildhut im Kanton Bern gemäss der unten stehenden Auflistung neu organisiert. Die Liste zeigt, welcher Wildhüter für die jeweiligen Gemeinden zuständig ist.
Interlaken-Oberhasli
Hundetaxe 2026
Im August ist die Hundetaxe für das Jahr 2026 zur Zahlung fällig. Die bereits in Beatenberg registrierten Hundehalter/-innen erhalten die Rechnung für die Hundetaxe 2026 automatisch. Sollten Sie keinen Hund mehr haben oder neu einen besitzen, bitten wir Sie, uns dies umgehend zu melden.
Taxpflicht
Gemäss Gebührenreglement vom 5. Juni 2026 und Gebührenverordnung der Gemeinde Beatenberg vom 15. Juni 2026 beträgt die Hundetaxe Fr. 120.– und ist für alle Hunde, welche am 1. August 2026 älter als sechs Monate sind, zu entrichten. Die Hundemarken sind auf unbestimmte Zeit gültig und können für dieses Jahr wiederverwendet werden. Bei Nichtbezahlung der Hundetaxe bzw. Nichtanmeldung des Hundes wird nebst der Taxe eine Busse erhoben.
Amicus
Die Erstregistrierung als neue/r Hundehalter/-in nimmt die Gemeindeschreiberei Beatenberg vor. Nach der Anmeldung erhält die Halterin oder der Halter eine Personen-ID. Falls Ihr Hund noch nicht auf Amicus registriert ist, suchen Sie den Tierarzt auf und nehmen Sie Ihre Amicus-Personen-ID mit. Der Tierarzt implantiert Ihrem Hund einen Mikrochip und meldet das Tier bei Amicus an. Als Hundehalter/-in sind Sie verantwortlich, dass Sie Mutationen wie Halterwechsel, Tod des Hundes usw. in Amicus erfassen.
Auskunft über die Hundetaxe erteilt Ihnen gerne das Verwaltungspersonal der Gemeindeschreiberei, Telefon 033 841 81 21.
Gemeinderat Beatenberg
Gesuchsteller und Projektverfasser: Wenger Samuel und Susanne, Lempengasse 5, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Teilabbruch und Wiederaufbau UG und EG.
Standort: Lempengasse 5, Parzelle Nr. 905, Koordinaten 2’643’975 / 1’164’870.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: Au.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/281270
Auflage- und Einsprachefrist bis 24. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 14. Juli 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Bauherrschaft: Dormond Marc, Stadtbachstrasse 40, 3012 Bern.
Projektverfasser: Schmocker Sanitär-Heizung, Schmockenstrasse 134, 3803 Beatenberg.
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen stehende Wärmepumpe.
Standort: Jungfraustrasse 66, Parzelle Nr. 702.
Nutzungszone: Wohnzone W3.
Schutzzone/Schutzobjekt: keine.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Gesuchsteller: Bernet Christian, vertreten durch GriwaPlan AG, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: GriwaArchitektur AG, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Anbau Heizraum, Ersatz Ölheizung durch Stückholzheizung – Verlängerung der Geltungsdauer des Bauentscheides vom 30. Juni 2023 um zwei Jahre.
Standort: Grindelwaldstrasse 86, Parzellen Nrn. 6045 und 5375, Koordinaten 2'644'193 / 1'164’025.
Nutzungszone: Wohnzone W3.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/291350
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 8. Juli 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Bauherrschaft: Jakub Szymanski Finanz & Strategie GmbH, Untere Gasse 55e, 3645 Zwieselberg.
Projektverfasserin: A3 architekten AG, Hauptstrasse 34, 3713 Reichenbach i.K.
Bauvorhaben: Umbau und Erweiterung Gasthof zur Linde: Umgestaltung und Ergänzung zusätzlicher Zimmer im bestehenden Gebäudeteil Nr. 75. Nutzungsänderung der bestehenden Wohnung zu zusätzlichen Zimmern für Gasthofbereich im Gebäudeteil Nr. 75e. Ersetzen der bestehenden Fenster im Bereich der neuen Zimmern, inkl. energetische Verbesserung der Aussenwände (Wand Innenseite).
Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 30 Sitzplätze innen und 30 Sitzplätze auf der Terrasse (unverändert), 13 Gästezimmer mit 18 Gästebetten (bisher 4 Gästezimmer mit 12 Gästebetten); Öffnungszeiten: täglich bis 0.30 Uhr (unverändert).
Standort: Dorfstrasse 75 und 75e, Parzelle Nr. 245, Wohn- und Gewerbezone A, Koordinaten 2’636’287 / 1’164’665.
Schutzgebiete/Objekte: Gewässerschutzzone Au, Baugruppe Bauinventar: Baugruppe A (Gündlischwand, Dorf), erhaltenswertes K-Objekt.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. August 2026
Auflagestelle: Gemeinde Gündlischwand, Viertel 130E, 3815 Zweilütschinen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Ciments Vigier SA, Zone industrielle, Rondchâtel, 2603 Péry-La Heutte.
Projektverfasserin: CSD Ingenieure AG, Belpstrasse 48, 3007 Bern.
Bauvorhaben: Neue Forsterschliessung zwecks weitgehender Entflechtung des Steinbruchbetriebs Morgenberg vom übrigen Verkehr. Die heutige Forsterschliessung erfolgt ab dem Anschluss Oertlimatt durch das Betriebsgelände. Neu soll sie über einen neuen Kantonsstrassenanschluss via das Werkgelände (Gemeindegebiet Leissigen) auf einer bestehenden Walderschliessung geführt werden. Damit diese Erschliessung den Anforderungen an eine Waldstrasse entspricht, muss diese ausgebaut werden. Die Forsterschliessung dient u.a. der Bewirtschaftung der Schutzwälder in diesem Gebiet. Der Ausbau der Forsterschliessung erfolgt auf einem bereits bestehenden Waldweg. Der Ausbau hat eine Länge von 545 m und eine Breite von 3,5 m mit einem Gefälle von 3,5 bis max. 18%. Teilabschnitte, welche ein Gefälle von 15% übersteigen, werden befestigt. Die Entwässerung erfolgt über die Schulter mit Querabschlägen.
Standort: Strigel, Leissigen, Parzelle Nr. 495, Zone: Wald, Perimeter UeO Rigips, Koordinaten 2’623’725 / 1’167’216.
Schutzzonen- und Objekte: Gewässerschutzbereich Au und geschützte Tiere (Art. 20 NHV).
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. August 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Leissigen, 3706 Leissigen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten, die Amts- und Fachberichte und auf die Profilierung/Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken. einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Reduzierte Öffnungszeiten während der Sommerferien
Die Gemeindeverwaltung hat während der Sommerferien bis zum 9. August 2026 reduziert geöffnet. Schalter und Telefon werden wie folgt bedient:
Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind möglich und können unter gemeinde@brienzwiler.ch vereinbart werden.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen eine gute Zeit.
Gemeindeverwaltung Brienzwiler
Bauherrschaft: Paul und Susanne Lüthi, Mittengrabenstrasse 39, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Vögtli + Viecelli Architekten GmbH, Aarmühlestrasse 35, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Einfriedung / Umzäunung Vorplatzbereich (Maschendrahtzaun) direkt an der Gehweggrenze Metzgergasse / Hauptstrasse.
Standort: Hauptstrasse 49a, 3800 Matten bei Interlaken, Parzelle Nr. 902, Koordinaten 2’632’593 / 1’169’978.
Nutzungszone: Mischzone Kern.
Ausnahmen:
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ortsbildschutzgebiet: Baugruppe B, Matten bei Interlaken.
Hinweis: Naturgefahrengebiet mit mittlerer und geringerer Gefährdung, Wassergefahren.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis am 17. August 2026.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwashrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Matten
Bauherrschaft: BLS AG, Freiburgstrasse 130, 3008 Bern.
Projektverfasserin: von allmen architekten ag, Untere Bönigstrasse 10A, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch: Erstellung von acht ungedeckten Autoabstellplätzen. Neues Baugesuch: Erstellung von 20 ungedeckten Auto- sowie sieben ungedeckten Busparkplätzen.
Standort: Im Moos, Parzellen Nrn. 377, 380 (BR 1827), 941, 587, 966 (BR 1875 und BR 1876).
Nutzungszone: Sonderbauvorschriften SBV 3 «Gewerbezone Interlaken Ost, Im Moos».
Schutzzone: keine.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Strassensperrung Sulzweg
27. Juli bis 21. August 2026
Infolge Strassensanierung muss der Sulzweg ab Sulzweg 25a bis 30 für jeglichen Durchgangsverkehr gesperrt werden. Die Zufahrt bis zur Baustelle ist gestattet.
Der Durchgang für Fussgänger ist gewährleistet.
Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.
Wir bauen für Sie und bitten die Anstösser/-innen und Verkehrsteilnehmer/-innen um Verständnis.
Zumbrunn Bau AG, Bauverwaltung Grindelwald
Gesuchstellerin: Hotel Stechelberg AG, Rütti 590, 3824 Stechelberg.
Projektverfasserin: Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Gebäudehüllensanierung, Erstellen zusätzlicher Aussendämmung und Aussenverkleidung.
Standort: Stechelberg, Rütti, Gebäude Nr. 590, Parzelle Nr. 314, Koordinaten 2'635'581 / 1'154'970, Hotelzone Hb.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahme: keine.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 17. Juli bis 17. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Bönigen, Gsteigwiler, Interlaken, Matten, Saxeten und Wilderswil
Protokollauflage
Das Protokoll der Mitgliederversammlung vom 30. Juni 2026 liegt in der Zeit vom 16. Juli bis 17. August 2026 bei den Gemeindeschreibereien Bönigen, Gsteigwiler, Interlaken, Matten, Saxeten und Wilderswil öffentlich zur Einsichtnahme auf.
Einsprachen gegen die Abfassung des Protokolls sind während dieser Frist schriftlich und begründet der Schwellenkorporation Bödeli Süd, p. A. Bauverwaltung Matten, z. H. Herr Yannick Bucher, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten, einzureichen.
Matten, 13. Juli 2026
Schwellenkorporation Bödeli Süd
Sprechstunde des Gemeindepräsidenten
Haben Sie ein Anliegen, das Sie persönlich mit dem Gemeindepräsidenten besprechen möchten? Gerne steht Ihnen Gemeindepräsident Philippe Ritschard am Montag, 3. August 2026, von 16.00 bis 18.00 Uhr im Gemeindehaus Interlaken für eine Besprechung zur Verfügung. Bitte melden Sie sich vorgängig unter Telefon 033 826 51 41 für die Sprechstunde an.
Einwohnergemeinde Interlaken
Bauherrschaft: Alessandra Witsch, Senggigässli 60, 3800 Matten bei Interlaken.
Projektverfasserin: Bau und Beratung Roth GmbH, Renggliweg 11, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch: Unterkellerung mit Nutzung als Naturkeller, Vergrössern der Zugänge zu den Kellerräumen.
Standort: Senggigässli 60, 3800 Matten bei Interlaken, Parzelle Nr. 372, Koordinaten 2'633'136/1'169'511.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Schutzobjekt: keines.
Ausnahme: Bauen ausserhalb der Bauzone gemäss Art. 24 ff. RPG.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis am 17. August 2026.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sowie Lastenausgleichsansprüche sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Matten
Bauherrschaft: Philipp Christen, Riedweg 25, 3806 Bönigen.
Bauvorhaben: Erstellen eines Betonsockels als Fundament für einen Holzbackofen.
Standort: Rütigässli 1, 3800 Matten, Parzelle Nr. 786, Koordinaten 2’632’756 / 1’170’028.
Nutzungszone: Mischzone Dorf MD.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt, Baugruppe A, Ortsbildschutzgebiet Matten bei Interlaken.
Ausnahmen: Unterschreiten des Strassenabstandes gem. Art. 80 SG.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis am 17. August 2026.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Für das vorliegende Bauvorhaben ist keine Profilierung erforderlich (erleichterte Profilierung gemäss Art. 16 Abs. 3 BewD). Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sowie Lastenausgleichsansprüche sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lastenaus-gleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Matten
Gesuchsteller: Büchler Roger und Felicitas, Haingartenstrasse 34, 8215 Hallau.
Projektverfasser: Wyss Holzbau AG, Mätteli Bohlseite 1002, 3804 Habkern, und Schmidli Architekten + Partner, Tannewäg 26, 8197 Rafz.
Bauvorhaben: Sanierung Ferienwohnung (Dachsanierung und Innenwanddämmung).
Standort: Fahrenbühl 340, Parzelle Nr. 1131, Koordinaten 2'632'517 / 1'175'367, Dorfkernzone.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.
Ortsbildschutz: nein.
Ausnahmen: Unterschreitung Dachneigung (Art. 37 Abs. 3 GBR)
Auflage- und Einsprachefrist bis 14. August 2026.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Habkern, Im Holz 373, 3804 Habkern.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist,
die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Habkern
Gesuchssteller: Christophe Zumstein-von Weymarn, Feldernstrasse 63, 3113 Rubigen.
Projektverfasser: Rudolf Schmocker Sanitär – Heizung, Schmockenstrasse 134, 3803 Beatenberg.
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch Wärmepumpe.
Standort: Riedbodenstrasse 28, 3803 Beatenberg, Parzelle Nr. 1498, Koordinaten 2’626’638 / 1’171’556, Wohnzone 2-geschossig W2.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen: keine.
Hinweis: Naturgefahrengebiet mit mittlerer Gefährdung (Rutschgefahren).
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20490, eBau Nr. 2026-1515). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. August 2026.
Es wird auf die Baugesuchsakten und die Bauprofile vor Ort verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Beatenberg, 8. Juli 2026
Bauverwaltung Beatenberg
Verkehrsbehinderung während des Nationalfeiertages 1. August
Vollständige Publikation siehe unter «Interlaken».
Polizeiinspektorat Interlaken
Hundetaxe 2026
Per Stichtag 1. August ist die Hundetaxe für das Jahr 2026 zur Zahlung fällig. Die bereits in Iseltwald registrierten Hundehalterinnen und Hundehalter erhalten für die Hundetaxe 2026 im Laufe des Monats August automatisch eine Rechnung. Sollten Sie keinen Hund mehr haben oder neu einen besitzen, bitten wir Sie, uns dies umgehend zu melden.
Die jährliche Taxe pro Tier beträgt Fr. 100.– resp. Fr. 70.– für Hunde in der Landwirtschaftszone und ist gemäss Art. 13 Abs. 2 des Hundegesetzes für jeden Hund zu entrichten, welcher am 1. August 2026 älter als sechs Monate ist.
Die Neuanschaffung eines Hundes muss bei der Gemeindeverwaltung angemeldet werden. Sie erhalten eine Personen-ID mit Login und Passwort. Der Tierarzt kann nun den erforderlichen Mikrochip einsetzen und das Tier wird durch ihn direkt in der Hundedatenbank Amicus registriert. Mutationen wie Halterwechsel, Tod des Hundes, Adressänderungen des Besitzers usw. müssen direkt durch den registrierten Hundehalter im Amicus (www.amicus.ch) vorgenommen werden.
Gemeindeverwaltung Iseltwald
Verkehrsmassnahmen infolge Gauklerfest
Von Freitag, 24., bis Sonntag, 26. Juli 2026, findet an der Rosenstrasse das 21. internationale Gauklerfest statt. Dadurch kommt es von Freitag, 24. Juli, ab 13.30 bis Montag, 27. Juli 2026, 1.30 Uhr zu folgenden Verkehrsmassnahmen respektive Sperrungen:
Rosenstrasse
Centralstrasse
Aarmühlestrasse
Polizeiinspektorat Interlaken
Hundetaxe 2026
Grundlage für die Erhebung der Hundetaxe ist das Gebührenreglement der Gemischten Gemeinde Oberried am Brienzersee vom 1. Januar 2025.
Hundetaxe pro Hund und Jahr: Fr. 120.–
Taxpflichtig sind alle Hundehalterinnen und Hundehalter, die am 1. August 2026 in der Gemeinde Oberried Wohnsitz haben und einen Hund besitzen, welcher älter als sechs Monate ist. Für registrierte Hunde wird die Hundetaxe in Rechnung gestellt. Neuanmeldungen sind bis Ende August 2026 vorzunehmen.
Neue Hundebesitzer haben erstmalig bei der Gemeindeverwaltung persönlich zu erscheinen. Für die Hundeanmeldung ist der Heimtierausweis nötig. Der Hundehalter hat der Gemeindeverwaltung das Halten eines neuen oder anderen Hundes umgehend zu melden. Sollten Sie unterdessen keinen Hund mehr besitzen, bitten wir ebenfalls um Mitteilung.
Gemeindeverwaltung Oberried
Nationalfeiertag 1. August in Ringgenberg
Wie jedes Jahr findet am Nationalfeiertag in Ringgenberg der traditionelle Dorfmärt mit Fest auf dem Ällmetli statt.
Verkehrsmassnahmen
Der Parkplatz Ällmetli Ringgenberg bleibt für den Verkehr ab Freitag, 31. Juli, 7.00 Uhr, bis Sonntag, 2. August 2026, ca. 16.00 Uhr, gesperrt.
Ebenfalls wird die Alte Strasse ab Feuerwehrmagazin bis Hüpplengasse von Freitag, 31. Juli, 16.00 Uhr, bis Sonntag, 2. August 2026, ca. 10.00 Uhr, gesperrt.
Wir danken der Bevölkerung für das Verständnis und wünschen allen einen schönen Nationalfeiertag.
Gemeindeverwaltung Ringgenberg
Hundetaxe 2026
Im August (Stichtag 1. August) ist die Hundetaxe für das Jahr 2026 zur Zahlung fällig. Hundehalterinnen und Hundehalter, welche bereits in Ringgenberg registriert sind, erhalten im August automatisch eine Rechnung.
In diesem Zusammenhang bitten wir Sie, sich zu melden, wenn Sie keinen Hund mehr haben oder neu einen solchen besitzen (Gemeindeschreiberei Ringgenberg, Telefon 033 826 58 00, E-Mail gemeindeschreiberei@ringgenberg.ch).
Aufgrund der Mikrochippflicht verzichtet die Gemeinde Ringgenberg darauf, Hundemarken abzugeben, da diese für die Identifizierung nicht mehr erforderlich sind.
Taxpflicht
Für jeden gehaltenen Hund, welcher am 1. August 2026 über sechs Monate alt ist, muss eine jährliche Abgabe entrichtet werden. Die Taxe beträgt Fr. 125.– pro Hund.
Gemeindeschreiberei Ringgenberg
Öffnungszeiten während der Sommerferien
Die Gemeindeverwaltung hat während der Sommerferien vom 6. Juli bis 9. August 2026 reduzierte Öffnungszeiten. In dieser Zeit bleibt der Schalter jeweils am Montag, Dienstag und Freitag geschlossen. Es gelten folgende Öffnungszeiten:
Ab Montag, 10. August 2026, sind wir zu den neuen Schalteröffnungszeiten wieder für Sie da.
Besten Dank für die Kenntnisnahme und Beachtung.
Gemeindeverwaltung Schwanden
Bauherrschaft: Hans-Ulrich Blunier, Lysshübeliweg 4, 3054 Schüpfen.
Projektverfasserin: Christoph Ott AG, Zentweg 17B, 3006 Bern.
Bauvorhaben: Sanierung, Umbau und Erweiterung Wohnhaus, Umnutzung Gewerbe in Wohnung, Erstellung Parkplatz, Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Seidenfadenstrasse 6, Parzelle Nr. 1340, Koordinaten 2‘630‘971 / 1‘170‘690.
Zone: Wohnzone W2.
Gewässerschutzbereich: Au.
Schutzobjekt: nein.
Ausnahmen:
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. August 2026.
Es wird auf die Gesuchakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938
Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Unterseen, 13. Juli 2026
Bauverwaltung Unterseen
Gesuchsteller: Meier Kamer Regula Claudia und Kamer Felix Martin, vertreten durch Meier Kamer Regula Claudia, Eichenstrasse 4, 3074 Muri bei Bern.
Projektverfasserin: GLB Genossenschaft, Moosweg 11, 3645 Gwatt.
Bauvorhaben: Ersatz Elektroheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Eggweg 16, Parzelle Nr. 2682, Koordinaten 2’646’915 / 1’164’200.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/288525
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 13. Juli 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Verkehrsbehinderungen während des Nationalfeiertages 1. August
Wie jedes Jahr werden während des Nationalfeiertages am 1. August Tausende von Gästen diesen besonderen Tag in Interlaken, Matten und Unterseen feiern. Damit die Feierlichkeiten allen Besucherinnen und Besuchern, aber auch allen Einheimischen in bester Erinnerung bleiben, sind zahlreiche Massnahmen, die vor allem den Verkehr betreffen, nötig, denn auf zahlreichen Strassen in der Region Interlaken ist am 1. August mit sehr hohem Verkehrsaufkommen zu rechnen.
Öffentlicher Verkehr
Die PostAuto Schweiz AG und die STI wird am 1. August den normalen Fahrplan nur bedingt einhalten können.
1. August ab Betriebsbeginn bis 2. August, 7.00 Uhr:
Die Haltestellen Drei Tannen, Kursaal und Jungfraustrasse können wegen der Sperrung des Höhewegs nicht bedient werden.
Die Linien 103 und 21 werden umgeleitet. Kursausfälle der Linie 108 zwischen Interlaken West und Ost
Ab 14.00 bis ca. 17.30 Uhr verkehren die Linienbusse wie folgt:
Generell ist in dieser Zeit auf allen Linien mit Behinderungen und Verspätungen zu rechnen. Beachten Sie die Infoplakate an den Haltestellen.
Verkehrssperrungen Samstag, 1. August, ab 7.00 Uhr bis Sonntag, 2. August, 6.00 Uhr
Höheweg: Vom Postplatz bis Hotel du Nord ab 7.00 Uhr für den Strassenverkehr gesperrt. Zufahrt Kursaal Strandbadstrasse ab Hotel du Nord nicht möglich.
Die Carparkplätze Kursaal Ost und Nord können am 1. August nicht benützt werden.
Klosterstrasse: Ab 10.00 Uhr wird der Abschnitt Turnhalle bis Du Nord gesperrt.
Altstadt Unterseen: Stadthausplatz und zuführende Strassen (erst ab 13.00 Uhr gesperrt). Zu- und Wegfahrten, Warenumschlag und die Anlieferung zu den Liegenschaften und Hotels an der Umzugsroute sind von 14.00 bis ca. 17.00 Uhr nicht möglich.
Polizeiinspektorat Interlaken
Bauherrschaft: Dormond Marc, Stadtbachstrasse 40, 3012 Bern.
Projektverfasser: Schmocker Sanitär-Heizung, Schmockenstrasse 134, 3803 Beatenberg.
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen stehende Wärmepumpe.
Standort: Jungfraustrasse 66, Parzelle Nr. 702.
Nutzungszone: Wohnzone W3.
Schutzzone/Schutzobjekt: keine.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Bauherrschaft: Einfache Gesellschaft Egg 6, Simone Kaufmann, Etzelkofenstrasse 68, 3308 Grafenried.
Projektverfasserin: Konzept Wyler AG, Stockmatte, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Umbau und Sanierung Ferienhaus, Erweiterung Laube West, Einbau von Zimmer in bestehenden Anbau Nord, Einbau von innen liegender Luftwärmepumpe.
Standort: Eggweg 6, 3856 Brienzwiler, Parzelle Nr. 766, Dorfkernzone, Koordinaten 2'650’776.54 / 1'177’852.73.
Schutzzonen/Objekt: Gewässerschutzbereich Au, K-Objekt (erhaltenswert), Baugruppe A, ISOS-Kerngebiet Dorf – Erhaltungsziel A.
Ausnahme: Unterschreitung der Raumhöhe (Art. 67 Abs. 1 BauV).
Auflage- und Einsprachefrist bis 3. August 2026.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Brienzwiler, Dorfstrasse 19, 3856 Brienzwiler.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Gemeindeverwaltung Brienzwiler
Gesuchstellerin: Eigermilch Grindelwald AG, vertreten durch Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Aufstockung Käserei für Tankraum, Erstellen Aussenzugang.
Standort: Wärgistalstrasse 4, Parzelle Nr. 373, Koordinaten (BR 5573), 2’645’226 / 1’163’193.
Nutzungszone / Überbauungsordnung: UeO Gewerbezone Sand.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: Au.
Beanspruchte Ausnahmen: Pflicht zur Solarenergienutzung (Art. 39a KEnG).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/283874
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 6. Juli 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Gesuchsteller: von Loeper Nikolai, vertreten durch KA-Holzbau AG, Spillstattstrasse 58, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: KA-Holzbau AG, Spillstattstrasse 58, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Umbau Wohnhaus in EFH, Ersatz Elektrospeicherheizung durch innen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Moosweg 18, Parzelle Nr. 4425, Koordinaten 2’648’034 / 1’164’775.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/285543
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 6. Juli 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Gesuchsteller: Bernet Christian, vertreten durch GriwaPlan AG, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: GriwaArchitektur AG, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Anbau Heizraum, Ersatz Ölheizung durch Stückholzheizung – Verlängerung der Geltungsdauer des Bauentscheides vom 30. Juni 2023 um zwei Jahre.
Standort: Grindelwaldstrasse 86, Parzellen Nrn. 6045 und 5375, Koordinaten 2'644'193 / 1'164’025.
Nutzungszone: Wohnzone W3.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/291350
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 8. Juli 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Bauherrschaft: Jakub Szymanski Finanz & Strategie GmbH, Untere Gasse 55e, 3645 Zwieselberg.
Projektverfasserin: A3 architekten AG, Hauptstrasse 34, 3713 Reichenbach i.K.
Bauvorhaben: Umbau und Erweiterung Gasthof zur Linde: Umgestaltung und Ergänzung zusätzlicher Zimmer im bestehenden Gebäudeteil Nr. 75. Nutzungsänderung der bestehenden Wohnung zu zusätzlichen Zimmern für Gasthofbereich im Gebäudeteil Nr. 75e. Ersetzen der bestehenden Fenster im Bereich der neuen Zimmern, inkl. energetische Verbesserung der Aussenwände (Wand Innenseite).
Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 30 Sitzplätze innen und 30 Sitzplätze auf der Terrasse (unverändert), 13 Gästezimmer mit 18 Gästebetten (bisher 4 Gästezimmer mit 12 Gästebetten); Öffnungszeiten: täglich bis 0.30 Uhr (unverändert).
Standort: Dorfstrasse 75 und 75e, Parzelle Nr. 245, Wohn- und Gewerbezone A, Koordinaten 2’636’287 / 1’164’665.
Schutzgebiete/Objekte: Gewässerschutzzone Au, Baugruppe Bauinventar: Baugruppe A (Gündlischwand, Dorf), erhaltenswertes K-Objekt.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. August 2026
Auflagestelle: Gemeinde Gündlischwand, Viertel 130E, 3815 Zweilütschinen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Ciments Vigier SA, Zone industrielle, Rondchâtel, 2603 Péry-La Heutte.
Projektverfasserin: CSD Ingenieure AG, Belpstrasse 48, 3007 Bern.
Bauvorhaben: Neue Forsterschliessung zwecks weitgehender Entflechtung des Steinbruchbetriebs Morgenberg vom übrigen Verkehr. Die heutige Forsterschliessung erfolgt ab dem Anschluss Oertlimatt durch das Betriebsgelände. Neu soll sie über einen neuen Kantonsstrassenanschluss via das Werkgelände (Gemeindegebiet Leissigen) auf einer bestehenden Walderschliessung geführt werden. Damit diese Erschliessung den Anforderungen an eine Waldstrasse entspricht, muss diese ausgebaut werden. Die Forsterschliessung dient u.a. der Bewirtschaftung der Schutzwälder in diesem Gebiet. Der Ausbau der Forsterschliessung erfolgt auf einem bereits bestehenden Waldweg. Der Ausbau hat eine Länge von 545 m und eine Breite von 3,5 m mit einem Gefälle von 3,5 bis max. 18%. Teilabschnitte, welche ein Gefälle von 15% übersteigen, werden befestigt. Die Entwässerung erfolgt über die Schulter mit Querabschlägen.
Standort: Strigel, Leissigen, Parzelle Nr. 495, Zone: Wald, Perimeter UeO Rigips, Koordinaten 2’623’725 / 1’167’216.
Schutzzonen- und Objekte: Gewässerschutzbereich Au und geschützte Tiere (Art. 20 NHV).
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. August 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Leissigen, 3706 Leissigen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten, die Amts- und Fachberichte und auf die Profilierung/Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken. einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Auflage Kollokationsplan und Inventar
Ausgeschlagene Erbschaft der Schild Anna Margaretha, geb. 19. August 1940, von Brienz BE, Bethania im Stedtli, Obere Gasse 6, 3800 Unterseen, verstorben am 24. Oktober 2025.
Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage.
Ablauf der Frist: 4. August 2026.
Auflagefrist Inventar: 10 Tage.
Ablauf der Frist: 25. Juli 2026.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 15. Juli 2026.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Reduzierte Öffnungszeiten während der Sommerferien
Die Gemeindeverwaltung hat während der Sommerferien bis zum 9. August 2026 reduziert geöffnet. Schalter und Telefon werden wie folgt bedient:
Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind möglich und können unter gemeinde@brienzwiler.ch vereinbart werden.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen eine gute Zeit.
Gemeindeverwaltung Brienzwiler
Bauherrschaft: Paul und Susanne Lüthi, Mittengrabenstrasse 39, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Vögtli + Viecelli Architekten GmbH, Aarmühlestrasse 35, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Einfriedung / Umzäunung Vorplatzbereich (Maschendrahtzaun) direkt an der Gehweggrenze Metzgergasse / Hauptstrasse.
Standort: Hauptstrasse 49a, 3800 Matten bei Interlaken, Parzelle Nr. 902, Koordinaten 2’632’593 / 1’169’978.
Nutzungszone: Mischzone Kern.
Ausnahmen:
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ortsbildschutzgebiet: Baugruppe B, Matten bei Interlaken.
Hinweis: Naturgefahrengebiet mit mittlerer und geringerer Gefährdung, Wassergefahren.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis am 17. August 2026.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwashrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Matten
Bauherrschaft: BLS AG, Freiburgstrasse 130, 3008 Bern.
Projektverfasserin: von allmen architekten ag, Untere Bönigstrasse 10A, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch: Erstellung von acht ungedeckten Autoabstellplätzen. Neues Baugesuch: Erstellung von 20 ungedeckten Auto- sowie sieben ungedeckten Busparkplätzen.
Standort: Im Moos, Parzellen Nrn. 377, 380 (BR 1827), 941, 587, 966 (BR 1875 und BR 1876).
Nutzungszone: Sonderbauvorschriften SBV 3 «Gewerbezone Interlaken Ost, Im Moos».
Schutzzone: keine.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Strassensperrung Nythartweg im Bereich Gebäude Nr. 21
Aufgrund der Bauarbeiten beim Umbau des Ührlerhüsy auf den Parzellen Nrn. 203 und 669 ist der Nythartweg im Bereich von Gebäude Nr. 21 vom 20. Juli bis 17. Oktober 2026 eingeschränkt befahrbar.
Verkehrsregelung während der Bauzeit
Fahrräder und Fussgänger können den Bereich ab 25. Juli 2026 wieder normal benutzen. Die Zufahrt bis zur Baustelle bleibt jederzeit gewährleistet. Eine Wendemöglichkeit besteht ab Nythartweg Nr. 18 nicht mehr, die Rückfahrt erfolgt auf dem gleichen Weg.
Wir danken der Bevölkerung für ihr Verständnis.
Leissigen, 13. Juli 2026
Abteilung Tiefbau / Infrastruktur
Strassensperrung Sulzweg
27. Juli bis 21. August 2026
Infolge Strassensanierung muss der Sulzweg ab Sulzweg 25a bis 30 für jeglichen Durchgangsverkehr gesperrt werden. Die Zufahrt bis zur Baustelle ist gestattet.
Der Durchgang für Fussgänger ist gewährleistet.
Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.
Wir bauen für Sie und bitten die Anstösser/-innen und Verkehrsteilnehmer/-innen um Verständnis.
Zumbrunn Bau AG, Bauverwaltung Grindelwald
Gesuchstellerin: Hotel Stechelberg AG, Rütti 590, 3824 Stechelberg.
Projektverfasserin: Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Gebäudehüllensanierung, Erstellen zusätzlicher Aussendämmung und Aussenverkleidung.
Standort: Stechelberg, Rütti, Gebäude Nr. 590, Parzelle Nr. 314, Koordinaten 2'635'581 / 1'154'970, Hotelzone Hb.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahme: keine.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 17. Juli bis 17. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Bönigen, Gsteigwiler, Interlaken, Matten, Saxeten und Wilderswil
Protokollauflage
Das Protokoll der Mitgliederversammlung vom 30. Juni 2026 liegt in der Zeit vom 16. Juli bis 17. August 2026 bei den Gemeindeschreibereien Bönigen, Gsteigwiler, Interlaken, Matten, Saxeten und Wilderswil öffentlich zur Einsichtnahme auf.
Einsprachen gegen die Abfassung des Protokolls sind während dieser Frist schriftlich und begründet der Schwellenkorporation Bödeli Süd, p. A. Bauverwaltung Matten, z. H. Herr Yannick Bucher, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten, einzureichen.
Matten, 13. Juli 2026
Schwellenkorporation Bödeli Süd
Einstellung mangels Aktiven
Schuldnerin: Smoothings GmbH, Seehaldenweg 2, 3852 Ringgenberg BE, CHE-424.761.741.
Datum der Konkurseröffnung: 16. Februar 2026.
Datum der Konkurseinstellung: 10. Juli 2026.
Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger bis zum 4. August 2026 die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten einen Vorschuss von Fr. 6500.– leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 15. Juli 2026.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Einstellung mangels Aktiven
Schuldnerin: Anton GmbH, Höheweg 72, 3800 Interlaken, CHE-371.611.791.
Datum der Konkurseröffnung: 2. März 2026.
Datum der Konkurseinstellung: 8. Juli 2026.
Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger bis zum 4. August 2026 die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten einen Vorschuss von Fr. 6500.– leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 15. Juli 2026.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Sprechstunde des Gemeindepräsidenten
Haben Sie ein Anliegen, das Sie persönlich mit dem Gemeindepräsidenten besprechen möchten? Gerne steht Ihnen Gemeindepräsident Philippe Ritschard am Montag, 3. August 2026, von 16.00 bis 18.00 Uhr im Gemeindehaus Interlaken für eine Besprechung zur Verfügung. Bitte melden Sie sich vorgängig unter Telefon 033 826 51 41 für die Sprechstunde an.
Einwohnergemeinde Interlaken
Bezirk Interlaken-Oberhasli
Gesamterneuerungswahlen in die Synode der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn (Amtsperiode 2026–2030)
Als Mitglied der Synode der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn sind im Wahlkreis / kirchlichen Bezirk Interlaken-Oberhasli folgende Kirchenmitglieder vorgeschlagen:
Weitere Vorschläge können von wenigstens 25 kirchlich Stimmberechtigten des Wahlkreises zuhanden des Bezirksvorstandes, Heidi Rohr, Bärhagweg 6, 3855 Schwanden, bis spätestens Freitag, 31. Juli 2026, 17.00 Uhr, eingereicht werden. Die Wahlvorschläge müssen die Angaben nach Art. 13 Abs. 2 Synodewahlreglement (KES 21.220) enthalten.
Schwanden, 9. Juli 2026
Bauherrschaft: Alessandra Witsch, Senggigässli 60, 3800 Matten bei Interlaken.
Projektverfasserin: Bau und Beratung Roth GmbH, Renggliweg 11, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch: Unterkellerung mit Nutzung als Naturkeller, Vergrössern der Zugänge zu den Kellerräumen.
Standort: Senggigässli 60, 3800 Matten bei Interlaken, Parzelle Nr. 372, Koordinaten 2'633'136/1'169'511.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Schutzobjekt: keines.
Ausnahme: Bauen ausserhalb der Bauzone gemäss Art. 24 ff. RPG.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis am 17. August 2026.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sowie Lastenausgleichsansprüche sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Matten
Bauherrschaft: Philipp Christen, Riedweg 25, 3806 Bönigen.
Bauvorhaben: Erstellen eines Betonsockels als Fundament für einen Holzbackofen.
Standort: Rütigässli 1, 3800 Matten, Parzelle Nr. 786, Koordinaten 2’632’756 / 1’170’028.
Nutzungszone: Mischzone Dorf MD.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt, Baugruppe A, Ortsbildschutzgebiet Matten bei Interlaken.
Ausnahmen: Unterschreiten des Strassenabstandes gem. Art. 80 SG.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis am 17. August 2026.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Für das vorliegende Bauvorhaben ist keine Profilierung erforderlich (erleichterte Profilierung gemäss Art. 16 Abs. 3 BewD). Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sowie Lastenausgleichsansprüche sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lastenaus-gleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Matten
Der Gemeinderat von Wilderswil verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19.
Dezemeber 1958 (SVG, SR 741.01) sowie Art. 44 Abs. 1 und 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) mit Zustimmung des Tiefbauamtes des Kantons Bern die folgende Verkehrsanordnung:
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalteramt des Verwaltungskreises Interlaken-Oberhasli erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.
Diese Verfügung tritt nach ihrer Veröffentlichung im Amtsanzeiger sowie nach dem Aufstellen des Signales in Kraft.
Gemeinderat Wilderswil
Hundetaxe 2026
Im August ist die Hundetaxe für das Jahr 2026 zur Zahlung fällig. Die bereits in Unterseen registrierten Hundehalterinnen und Hundehalter erhalten für die Hundetaxe 2026 automatisch eine Rechnung. In diesem Zusammenhang bitten wir um Meldung, falls Sie keinen Hund mehr haben oder neu einen solchen besitzen.
Taxpflichtig sind Hundehalterinnen und Hundehalter, welche in der Gemeinde Wohnsitz haben und deren Hund am 1. August 2026 (Stichtag) älter als sechs Monate ist. Die Hundetaxe beträgt Fr. 120.– pro Hund und Jahr.
Bei Nichtbezahlung der Hundetaxe bzw. Nichtanmeldung des Hundes wird nebst der Taxe eine Busse erhoben (Art. 16 kantonales Hundegesetz).
An-/Abmeldung und Adressänderung:
Meldung an Polizeiinspektorat Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen, Telefon 033 826 19 41, E-Mail polizeiinspektorat@unterseen.ch, Onlineschalter: www.unterseen.ch.
Hundehalter sind verpflichtet, Adress- und Halterwechsel oder das Ableben des Hundes auch der zentralen Datenbank Amicus zu melden (www.amicus.ch). Auskünfte über die Hundetaxe erteilt das Polizeiinspektorat.
Unterseen, im Juli 2026
Sicherheitskommission Unterseen
Polizeiinspektorat
Gesuchsteller: Büchler Roger und Felicitas, Haingartenstrasse 34, 8215 Hallau.
Projektverfasser: Wyss Holzbau AG, Mätteli Bohlseite 1002, 3804 Habkern, und Schmidli Architekten + Partner, Tannewäg 26, 8197 Rafz.
Bauvorhaben: Sanierung Ferienwohnung (Dachsanierung und Innenwanddämmung).
Standort: Fahrenbühl 340, Parzelle Nr. 1131, Koordinaten 2'632'517 / 1'175'367, Dorfkernzone.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.
Ortsbildschutz: nein.
Ausnahmen: Unterschreitung Dachneigung (Art. 37 Abs. 3 GBR)
Auflage- und Einsprachefrist bis 14. August 2026.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Habkern, Im Holz 373, 3804 Habkern.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist,
die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Habkern
Gesuchssteller: Christophe Zumstein-von Weymarn, Feldernstrasse 63, 3113 Rubigen.
Projektverfasser: Rudolf Schmocker Sanitär – Heizung, Schmockenstrasse 134, 3803 Beatenberg.
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch Wärmepumpe.
Standort: Riedbodenstrasse 28, 3803 Beatenberg, Parzelle Nr. 1498, Koordinaten 2’626’638 / 1’171’556, Wohnzone 2-geschossig W2.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen: keine.
Hinweis: Naturgefahrengebiet mit mittlerer Gefährdung (Rutschgefahren).
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20490, eBau Nr. 2026-1515). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. August 2026.
Es wird auf die Baugesuchsakten und die Bauprofile vor Ort verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Beatenberg, 8. Juli 2026
Bauverwaltung Beatenberg
Verkehrsbehinderung während des Nationalfeiertages 1. August
Vollständige Publikation siehe unter «Interlaken».
Polizeiinspektorat Interlaken
Hundetaxe 2026
Per Stichtag 1. August ist die Hundetaxe für das Jahr 2026 zur Zahlung fällig. Die bereits in Iseltwald registrierten Hundehalterinnen und Hundehalter erhalten für die Hundetaxe 2026 im Laufe des Monats August automatisch eine Rechnung. Sollten Sie keinen Hund mehr haben oder neu einen besitzen, bitten wir Sie, uns dies umgehend zu melden.
Die jährliche Taxe pro Tier beträgt Fr. 100.– resp. Fr. 70.– für Hunde in der Landwirtschaftszone und ist gemäss Art. 13 Abs. 2 des Hundegesetzes für jeden Hund zu entrichten, welcher am 1. August 2026 älter als sechs Monate ist.
Die Neuanschaffung eines Hundes muss bei der Gemeindeverwaltung angemeldet werden. Sie erhalten eine Personen-ID mit Login und Passwort. Der Tierarzt kann nun den erforderlichen Mikrochip einsetzen und das Tier wird durch ihn direkt in der Hundedatenbank Amicus registriert. Mutationen wie Halterwechsel, Tod des Hundes, Adressänderungen des Besitzers usw. müssen direkt durch den registrierten Hundehalter im Amicus (www.amicus.ch) vorgenommen werden.
Gemeindeverwaltung Iseltwald
Öffentliche Mitwirkungsauflage
Überbauungsordnung «Camping Eigernordwand» mit Zonenplan- und Baureglementsänderung
Der Gemeinderat von Grindelwald bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die genannte Überbauungsordnung zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Zur Einsichtnahme liegen auf:
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 10. Juli bis 10. August 2026, bei der Bauverwaltung Grindelwald während der Schalteröffnungszeiten öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Grindelwald unter www.gemeinde-grindelwald.ch verfügbar.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Bauverwaltung Grindelwald, z.Hd. des Gemeinderates, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, zu richten.
Grindelwald, 6. Juli 2026
Der Gemeinderat
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