Strassensanierung Lehnweg
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 44 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird auf dieser Strasse die Verkehrsabwicklung wie folgt erschwert:
Strasse: Lehnweg.
Teilstrecke: Mittlere Strasse bis Camping Lazy Rancho.
Dauer: 20. bis 24. April 2026. Witterungsbedingt kann es zu Verschiebungen in die Folgewoche kommen.
Einschränkungen Strassensperrungen: Für den motorisierten Verkehr, Umfahrungen via Schulhausstrasse / Steindlerstrasse.
Ausnahmen: Der Rad- / Gehweg bleibt offen. Es ist mit lokalen Behinderungen zu rechnen.
Grund: Strassensanierungen mit abschnittweisem Ersatz des Asphaltbelags.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.
Unterseen, 2. April 2026.
Gemeinde Unterseen
Bauverwaltung
Bauherrschaft: Gerhard und Therese Hostettler, Oelestrasse 31, 3800 Matten.
Bauvorhaben: Erweiterung des Ost-Balkons im Dachgeschoss über die Gebäudefassade hinaus auf der Nordostseite des Gebäudes.
Standort: Oelestrasse 31, Matten, Parzelle Nr. 1512, Koordinaten 2'632’850/1’170’400.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Hinweis: Naturgefahrengebiet mit mittlerer Gefährdung, Wasser.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis 4. Mai 2026.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten und Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Matten
Gesuchstellerin: Madeleine Oswald, Am Hubel 1579, 3823 Wengen.
Projektverfasserin: Architekturbüro Leonini GmbH, Am Lehn 1339e, 3823 Wengen.
Bauvorhaben: Einbau einer aussen stehenden Wärmepumpe.
Standort: Wengen, Am Hubel, Gebäude Nr. 1579, Parzelle Nr. 3213, Koordinaten 2'636'223 / 1'162'801, Landwirtschaftszone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen: Art. 24 RPG, Bauen ausserhalb der Bauzone.
Auflagestellen:
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 9. April bis 11. Mai 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Gesuchsteller: Regula Cardinaux-Fuchs und Jean-René Cardinaux, Chemin des Esserts 25, 1884 Arveyes.
Projektverfasserin: Sella Design AG, Dorfstrasse 73, 3073 Gümligen.
Bauvorhaben: Energetische Sanierung, Heizungsersatz, Grundrissoptimierung, Erweiterung des Daches, Anbau eines Velounterstandes sowie Verbreiterung der Terrasse.
Standort: Wengen, Bätzenboden, Gebäude Nr. 1375d, Parzelle Nr. 3635, Koordinaten 2'637'019 / 1'161'285, Wohn- und Gewerbezone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen: Art. 25 GBR, Dachgestaltung.
Auflagestellen:
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 3. April bis 4. Mai 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Ordentliche Gemeindeversammlung
Mittwoch, 13. Mai 2026, 20.00 Uhr im Schulhaus Habkern
Traktanden
Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Traktanden 1, 4, 5 und 6 liegen 30 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung während den Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Die Botschaft für die Stimmberechtigten wird vor der Versammlung allen Haushaltungen zugestellt und auf der Webseite www.habkern.ch (Aktuelles) aufgeschaltet.
Das Protokoll der Versammlung wird ab 18. Mai 2026 während 30 Tagen auf der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt. Werden während der Auflage keine schriftlich begründeten Einwände erhoben, erfolgt die Genehmigung durch den Gemeinderat.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Die Stimmberechtigten von Habkern sind herzlich zur Teilnahme an der Versammlung eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Habkern Wohnsitz haben.
Habkern, 9. April 2026
Der Gemeinderat
Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen
Öffentliche Planauflage
Gemeinde: 3818 Grindelwald
S-2616712.1
Transformatorenstation Grundstrasse 32 STI
EW-Teil (Privat-Teil S-2616715)
Koordinaten: 2'644'639 / 1'163'830
S-2616715.1
Transformatorenstation Grundstrasse 32 STI
Privat-Teil (EW-Teil S-2616712)
Koordinaten: 2'644'642 / 1'163'827
L-2616744.1
16-kV-Kabel zwischen der Unterstation Grindelwald und der Transformatorenstation Grundstrasse 32 STI
Koordinaten: 2'644'414 / 1'163'895 nach 2'644'639 / 1'163'830
L-0131644.4
16-kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Grundstrasse 32 STI und Nirggenstrasse 55A
Koordinaten: 2'644'639 / 1'163'830 nach 2'645'073 / 1'163'629
Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat die
BKW Energie AG
Thunstrasse 34
3700 Spiez
im Namen von
BKW Energie AG
Viktoriaplatz 2
3013 Bern
STI Bus AG
Grabenstrasse 36
3600 Thun
die oben erwähnten Plangenehmigungsgesuche eingereicht.
Die Gesuchunterlagen betreffend das Projekt werden vom 9. April bis zum 12. Mai 2026 in der Gemeindeverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, öffentlich aufgelegt.
Das unterbreitete Gesuch umfasst folgende Ersuchen um Ausnahmegenehmigung(en) / Ausnahmebewilligung(en):
Die aufgelegten Unterlagen stehen während der Auflagefrist ebenfalls auf https://esti-consultation.ch/pub/6981/31c988fad5 online zur Einsicht zur Verfügung.
Massgebend sind allein die in der oben genannten Gemeinde aufgelegten Unterlagen.
Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42–44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige davon Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG).
Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Diese Einsprache kann entweder schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Im letzteren Fall muss die Einsprache die Vorgaben zu den elektronischen Eingaben erfüllen und unter anderem mit einer qualifizierten elektronischen Unterschrift versehen sein (vgl. Art. 5 bis 7 der Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens SR 172.021.2). Wer innert Frist keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Während derselben Auflagefrist kann, wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen. Diese sind im Wesentlichen:
Zur Anmeldung von Forderungen innerhalb der Einsprachefrist sind auch die Mieter und Pächter sowie die Dienstbarkeitsberechtigten und die Gläubiger aus vorgemerkten persönlichen Rechten verpflichtet. Pfandrechte und Grundlasten, die auf einem in Anspruch genommenen Grundstück haften, sind nicht anzumelden, Nutzniessungsrechte nur, soweit behauptet wird, aus dem Entzuge des Nutzniessungsgegenstandes entstehe Schaden.
Eidgenössisches Starkstrominspektorat
Planvorlagen
Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Alpinice Bauplanung AG, Sandweg 1, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Sanierung Bachdurchlass Horbach, Einbau Betonsohle, Erstellen von provisorischen Werkleitungen.
Standort: Stählisboden, Parzellen Nrn. 5110, 1833, 1562, 5210, 3611, 4891, 4630, 5208, 5056, 2677, Landwirtschaftszone, Wohnzone W2, Zone für Skipisten, Koordinaten 2’647’730 / 1’164’640; 2’647’730 / 1’164’640; 2’647’730 / 1’164’640; 2’647’730 / 1’164’640; 2’647’730 / 1’164’640; 2’647’730 / 1’164’640; 2’647’730 / 1’164’640; 2’647’730 / 1’164’640; 2’647’733 / 1’164’533; 2’647’753 / 1’164’590.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und üB.
Naturgefahrengebiet: gelb, blau, rot.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 4. Mai 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Gesuchsteller: Markus Balmer, Schorreweg 12, 3707 Därligen.
Projektverfasser: DeLaval, Münchrütistrasse 2, 6210 Sursee.
Bauvorhaben: Projektänderung gemäss Baubeschrieb zu Gesamtbauentscheid Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli vom 30. Januar 2023:
Standort: Chäneli 146c, 3707 Därligen, Parzellen Nrn. 166 und 137, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’628’085 / 1’167’640.
Gewässerschutzbereich: üB.
Schutzzone/-objekt: keine / nein.
Ausnahmen: keine.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, Chrützweg 2, 3707 Därligen.
Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances (eBau Nr. 2026-789).
Auflage- und Einsprachefrist bis 11. Mai 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Es wird darauf hingewiesen, dass sich allfällige Rechtsbegehren nur gegen die Projektänderung richten können.
Bauverwaltung Därligen
Verkehrssperrung
Kantonsstrasse Nr. 1108 Gunten–Sigriswil
Gemeinde: Sigriswil.
410.20461 / Instandsetzung Lehnenbrücke Bellevue, Sigriswil
Teilstrecke: Sigriswilstrasse, Bereich Lehnenbrücke Bellevue, Koordinaten 2'620'701.13 / 1'173'443.06.
Dauer: Totalsperre in den Nächten vom 13. auf 14. April 2026 und von 14. auf 15. April 2026, jeweils zwischen 23.40 und 5.30 Uhr.
Ausnahmen: keine.
Grund der Massnahme: Für den Einbau der Betonträger werden zwei Pneukrane im Bereich der Lehnenbrücke auf der Fahrbahn installiert. Während der Kranarbeiten ist die Fahrbahn vollständig blockiert.
Verkehrsführung: Die Sigriswilstrasse ist im Bereich Lehnenbrücke Bellevue während der Sperrzeiten vollständig gesperrt. Der Verkehr wird beidseitig grossräumig via Seestrasse/Längenschachen sowie via Tschingelstrasse/Schwandenstrasse umgeleitet.
Einsatz Verkehrsdienst: Verkehrsdienst bei Brücke Guntenbach (Gunten) und Solbad Sigriswil zur Sperrung/Umleitung.
Einschränkungen
Motorfahrzeuge: Motorfahrzeuge können die Strecke während der Sperrzeiten nicht passieren. Der Verkehr wird grossräumig umgeleitet.
Blaulichtorganisationen: Während der Sperrzeiten ist aufgrund der auf der Fahrbahn installierten Pneukrane keine Durchfahrt möglich. Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste benutzen die signalisierten Umleitungen.
Fussgänger und Velofahrende: kein Durchgang während der gesamten Sperrzeit.
Öffentlicher Verkehr: Der letzte Kurs der STI ist von der Sperrung betroffen und kann während der Sperrzeiten nicht verkehren.
Anwohnende: Zufahrt während der Sperre nicht möglich.
Rechtliche Hinweise
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird diese Kantonsstrasse für den Verkehr gesperrt.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrssperrung.
Thun / Gwatt, 26. März 2026
Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Bauherrschaft und Projektverfasserin: Jarmila Zumello Gyurikova, Oetlisbergstrasse 30, 8053 Zürich.
Bauvorhaben: Umbau Einfamilienhaus.
Standort: Greifenbach 92C, Parzelle Nr. 3298, Wohnzone, Koordinaten 2’635’877 / 1’160’677.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Aᵤ und Baugruppe B (Lauterbrunnen, Dorf).
Naturgefahrengebiet: gelb.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist: 11. Mai 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Amt für Landwirtschaft und Natur des Kantons Bern, Abteilung Naturförderung, Schwand 17, 3110 Münsingen.
Projektverfasserin: Kissling + Zbinden AG, Oberlandstrasse 15, 3700 Spiez.
Bauvorhaben: Wiederherstellung von Grundwassertümpeln als Lebensraum für die Gelbbauchunke (Naturschutzvorhaben).
Standort: Lütschisand, Parzellen Nrn. 1164, 1165, Zone Uferschutzplan (Naturschutzgebiet, Uferschutzzone Sektor a, Wald, Brienzersee), Koordinaten 2’634’464 / 1’170’290.
Schutzzonen: Gewässerschutzzonen Aₒ/Aᵤ, Naturschutzgebiet.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist: 11. Mai 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken ,einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Hinweis: Bei der Profilierung werden Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bepflanzung an öffentlichen Strassen
Anpflanzen und Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen entlang von öffentlichen Strassen; Einfriedungen
Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Hinweise auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten:
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass, wenn dieser Aufforderung nicht nachgekommen wird:
Beatenberg, 1. April 2026
Bauverwaltung Beatenberg
Strassensperrung Verkehrsbehinderung Ahornengässli
Ab Dienstag, 7. April, bis ca. Freitag, 4. Dezember 2026
Infolge Abbruchs und Neubaus des Personalhauses Hotel Spinne ist das Ahornengässli wie folgt für Fahrzeuge eingeschränkt oder gesperrt:
Die Durchfahrt ist mit Wartezeiten und Behinderungen gewährleistet: 7. bis 15. April und 13. bis 24. Juli und 17. August bis 4. Dezember 2026.
Gesperrt: 16. und 17. April und 1. Juni bis 10. Juli, jeweils von 7.00 bis 18.00 Uhr.
Gesperrt: 20. April bis 29. Mai und 27. Juli bis 14. August, jeweils von Montag bis Freitag, Tag und Nacht.
Der Durchgang für Fussgänger ist gewährleistet.
Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.
Brawand Zimmerei AG, Bauverwaltung Grindelwald
Ab 1. August 2027 wird auf der Gemeindeverwaltung Beatenberg folgende 3-jährige Lehrstelle frei:
Kauffrau/Kaufmann EFZ
Wir bieten dir
Was du mitbringst
Haben wir dein Interesse geweckt? Dann sende deine Bewerbung mit Zeugniskopien und Foto bis am 30. April 2026 an folgende Adresse: Gemeindeverwaltung, «Bewerbung Lehrstelle», Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg, oder per E-Mail an m.wyss@beatenberg.ch
Für weitere Auskünfte kannst du gerne Melanie Wyss, Berufsbildnerin, Telefon 033 841 81 30 oder E-Mail m.wyss@beatenberg.ch oder Sonja Fuss, Gemeindeschreiberin, Telefon 033 841 81 23 oder E-Mail s.fuss@beatenberg.ch kontaktieren.
Schnupperlehre
Gerne bieten wir auch einen Schnuppertag oder -tage an, um einen Einblick in die Arbeitswelt der Branche Öffentliche Verwaltung zu ermöglichen. Für die Terminvereinbarung und weitere Auskünfte melde dich ebenfalls bei Melanie Wyss oder Sonja Fuss.
Bauherrschaft: Destino AG, Obereigasse 50, 3812 Wilderswil.
Projektverfasser: ASP architektur, Daniel Siffert, Schützenmattstrasse 16, 4500 Solothurn.
Bauvorhaben: Energetische Fassaden- und Dachsanierung sowie Einbau einer dritten Wohnung im Dachgeschoss, Anbau Balkon DG Süd, Umnutzung Laube EG Süd-Ost als Reduit sowie Anbau Aussentreppe Nord.
Standort: Gemeinde Brienz, Lauenenstrasse 10, Parzelle Nr. 3077.
Bemerkung: Die Gemeinde Brienz unterliegt der Zweitwohnungsgesetzgebung (ZWG).
Nutzung: Erstwohnungen.
Zone: Wohnzone 2 (W2).
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand zu einer Gemeindestrasse (Art. 80 SG).
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Mai 2026.
Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Gesuchsteller: Alexandra und Hans Michel, Brunnacherweg 8, 3707 Därligen.
Projektverfasserin: Zurbrügg Bauplanungen GmbH, Reudlenstrasse 19, 3713 Reichenbach.
Bauvorhaben: Anbau nordseitiger Windfang, südseitige Überdachung des Balkons als Wetterschutz, Ersatz der Holzfenster durch Kunststofffenster.
Standort: Brunnacherweg 8, 3707 Därligen, Koordinaten 2’627’820 / 1’167’797, Parzelle Nr. 261 / Zone W2.
Gewässerschutzbereich: üB.
Schutzzone/-objekt: keine / nein.
Nutzungsart ZWG: Erweiterung ohne Nutzungsbeschränkung.
Ausnahmen: keine.
Hinweise: Entwässerung zusätzliches Dachwasser via bestehende Leitung in den Budelbach.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Därligen, Chrützweg 2, 3707 Därligen.
Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances (eBau Nr. 2026-3768).
Auflage- und Einsprachefrist bis 11. Mai 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Därligen
Mit Schwung in den Frühling
Die Tage werden länger, die Sonne wärmt – Zeit, neue Energie zu tanken!
Am Dienstag, 21. April 2026, um 14.00 Uhr in der Pfarrschyr zeigt das Team von Pro Senectute auf inspirierende und praxisnahe Weise, wie Sie Ihre Lebensgeister wecken und mit frischem Elan in den Frühling starten können. Freuen Sie sich auf wertvolle Impulse, einfache Übungen und alltagstaugliche Tipps für mehr Schwung und Lebensfreude.
Eingeladen sind alle interessierten Bürgerinnen und Bürger ab 65 Jahren. Die Teilnahme ist kostenlos. Bitte melden Sie sich bis spätestens 15. April 2026 an unter Telefon 033 854 14 14. Wir freuen uns auf Sie!
Gemeinde Grindelwald, Kommission Soziales
Gesuchstellerinnen: Wieland-Leibundgut Danielle und Witschi-Moser Christine, vertreten durch A. Ruoff AG, Dorfstrassse 119, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: A. Ruoff AG, Dorfstrasse 119, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Guggengasse 25, Parzelle Nr. 3154, Koordinaten 2’646’335 / 1’164’070.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/278268
Auflage- und Einsprachefrist bis 11. Mai 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 31. März 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Gesuchsteller: Zwald Walter und Ruth, Terrassenweg 59, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Teuscher Bauleitungen GmbH, Stegmatte 224, 3816 Lütschental.
Bauvorhaben: Erstellen eines zusätzlichern Autoabstellplatzes.
Standort: Terrassenweg 59, Parzelle Nr. 1698, Koordinaten 2’645’931 / 1’164’424.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreitung Strassenabstand (Art. 612 GBR).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/278874
Auflage- und Einsprachefrist bis 11. Mai 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 31. März 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Ordentliche Versammlung
Mittwoch, 13. Mai 2026, 20.00 Uhr im Schulhaus
Traktanden
Das Protokoll dieser Versammlung liegt vom 21. Mai bis am 19. Juni 2026 bei der Gemeindeverwaltung zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich bei der Schwellenkomission einzureichen. Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind schriftlich und begründet innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Interlaken einzureichen.
Festgestellte Verfahrensmängel müssen während der Versammlung gerügt werden.
Alle Stimmberechtigten sind zu der Versammlung herzlich eingeladen.
Gündlischwand, den 1. April 2025
Die Schwellenkommission
Verkehrsbehinderung – Strassensperrung Kupfergasse
Am 14. April 2026 wird die Kupfergasse zwischen 8.00 bis 18.00 Uhr ab Abzweigung Herziggässli bis Abzweigung Rütigässli aufgrund der Demontage eines Baukrans gesperrt. Ersatztermine im Falle von für die Baukrandemontage ungeeigneter Witterung sind der 15. und 16. April 2026. Die Zufahrt zu den einzelnen Liegenschaften der Anwohner wird jederzeit gewährleistet.
Eine Umleitung für Fussgänger wird signalisiert. Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die entsprechenden Verkehrssignalisationen zu beachten.
Wir bitten um Kenntnisnahme und danken Ihnen für das Verständnis.
Sicherheit Matten
Mitwirkungsveranstaltung «Baureglementsänderung in Sachen Zweitwohnungen»
Der Gemeinderat Niederried lädt die Bevölkerung zur öffentlichen Mitwirkungsveranstaltung zum Thema «Baureglementsänderung in Sachen Zweitwohnungen» ein:
Dienstag, 12. Mai 2026, 19.00 Uhr, Gemeindehaus Niederried
Der Gemeinderat hat gestützt auf Art. 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 und Art. 62 ff. des Bundesgesetzes vom 9. Juni 1985 beschossen, für das gesamt Gemeindegebiet eine Planungszone in Sachen «Zweitwohnungen» zu erlassen.
Ziel ist es, der zunehmenden Umnutzung von Erstwohnungen zu Zweitwohnungen sowie der damit verbundenen Verknappung von (bezahlbarem) Wohnraum entgegenzuwirken.
Während der auf zwei Jahre befristeten Planungszone sollen Grundlagen für eine künftige raumplanerische Regelung erarbeitet werden, welche der Gemeindeversammlung zur Genehmigung vorgelegt wird. Die Grundlagen werden an der Veranstaltung erstmals vorgestellt. Es werden Zweck und Auswirkungen der Baureglementsänderung erläutert. Die Bevölkerung hat Gelegenheit sich zu informieren und Fragen zu stellen.
Die Veranstaltung ist öffentlich.
Die Mitwirkung zur Baureglementsänderung findet vom 13. Mai bis 15. Juni 2026 statt. (Publikation im Anzeiger Interlaken vom 9. April 2026)
Gemeinderat Niederried
Bauherrschaft: Franz Lombriser, Schachenstrasse 40, 3700 Spiez.
Projektverfasserin: GLB Thun/Oberland, Moosweg 11, 3645 Gwatt.
Bauvorhaben: Demontage Einzelspeicheröfen, Installation aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Vorholzstrasse 15c, Parzelle Nr. 1696, Koordinaten 2'630'710 / 1'170'475.
Zone: Wohnzone W2.
Gewässerschutzbereich: Au.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 11. Mai 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938
Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Unterseen, 1. April 2026
Bauverwaltung Unterseen
Änderungen im Reglement Finanzhaushalt / Genehmigung und Inkrafttretung
(Bekanntmachung gemäss Art. 45 ff. kant. Gemeindeverordnung)
Genehmigung
Der Einwohnergemeinderat Unterseen hat am 30. März 2026 die Änderungen von Art. 6, 7, 9, 15, 16, 19, 21, 36, 45, 46, 50, 53, 54, 57, 64, 67, 68, 71, 72, Anhang 1 und Anhang 2 des Reglements Finanzhaushalt der Einwohnergemeinde Unterseen vom 23. August 2021 erlassen und genehmigt.
Rechtsmittel
Gemäss Art. 37 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) können fünf Prozent der Stimmberechtigten innert sechzig Tagen seit Veröffentlichung durch Unterzeichnung des diesbezüglichen Begehrens verlangen, dass die entsprechenden Änderungen der Gemeindeversammlung zum Beschluss unterbreitet werden.
Inkrafttretung
Wird das Referendum gegen die vorliegenden Reglementsänderungen nicht ergriffen, setzt der Gemeinderat diese auf 1. Juli 2026 in Kraft.
Reglementsbezug
Der neue Erlass kann auf der gemeindeeigenen Homepage www.unterseen.ch heruntergeladen oder während den Büroöffnungszeiten bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden.
Unterseen, 30. März 2026
Einwohnergemeinderat Unterseen
Einstellung mangels Aktiven
Schuldner: Eftodii Valeriu, geb. 13. November 1978, EF: Viva KasaNova Inh. Eftodii, gelöscht am 18. August 2025, Talstrasse 16, 3855 Brienz, CHE-346.107.041.
Datum der Konkurseröffnung: 17. Februar 2026.
Datum der Konkurseinstellung: 30. März 2026.
Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger bis zum 28. April 2026 die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten einen Vorschuss von Fr. 5200.– leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 8. April 2026.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Öffentliche Planauflage
Ordentliches eisenbahnrechtliches Plangenehmigungsverfahren (Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung UVP)
Planvorlage der Berner Oberland-Bahnen AG (BOB) betreffend Kreuzungsstelle Burglauenen
Gemeinde: Grindelwald.
Gesuchstellerin: BOB.
Gegenstand: Kreuzungsstelle Burglauenen.
Das vorliegende Plangenehmigungsgesuch beinhaltet im Wesentlichen:
Das Bauvorhaben erfordert die temporäre Rodung von 85 m² auf den Parzellen Nrn. 1823, 5924, 912 in Grindelwald.
Für Detailinformationen wird auf die öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegten Planunterlagen verwiesen.
Verfahren: Das Plangenehmigungsverfahren richtet sich nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz vom 20. Dezember 1968 (VwVG; SR 172.021), soweit das Eisenbahngesetz vom 20. Dezember 1957 (EBG; SR 742.101) nicht davon abweicht. Leitbehörde für das Verfahren ist das Bundesamt für Verkehr (BAV).
UVP-Pflicht: Das Vorhaben untersteht der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach Art. 10a des Umweltschutzgesetzes vom 7. Oktober 1983 (USG; SR 814.01). Der UVP-Bericht ist Teil der aufgelegten Planunterlagen.
Öffentliche Auflage: Die Planunterlagen können vom 13. April bis 12. Mai 2026 während den ordentlichen Öffnungszeiten an folgender Stelle eingesehen werden:
Aussteckung: Die durch das geplante Werk bewirkten Veränderungen werden während der Auflagefrist im Gelände ausgesteckt und die Hochbauten werden profiliert (z. B. Terrainveränderungen, Rodungen, Rechtserwerb usw.).
Einsprachen: Wer nach den Vorschriften des VwVG Partei ist, kann während der Auflagefrist bei der Genehmigungsbehörde Einsprache erheben.
Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über die Enteignung vom 20. Juni 1930 (EntG; SR 711) Partei ist, kann während der Auflagefrist sämtliche Begehren nach Art. 33 EntG geltend machen (Einsprachen gegen die Enteignung; Begehren nach den Art. 7–10 EntG; Begehren um Sachleistung nach Art. 18 EntG; Begehren um Ausdehnung der Enteignung nach Art. 12 EntG; die geforderte Enteignungsentschädigung nach Art. 16 und 17 EntG).
Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter davon ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG).
Einsprachen müssen schriftlich und im Doppel innert der Auflagefrist (Datum der Postaufgabe) beim Bundesamt für Verkehr, Sektion Bewilligungen II, 3003 Bern, eingereicht werden. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Einwände betreffend die Aussteckung sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist beim BAV vorzubringen (Art. 18c Abs. 2 EBG).
Enteignungsbann: Mit der Zustellung der persönlichen Anzeige oder des Enteignungsgesuchs an den zu Enteignenden dürfen ohne Zustimmung des Enteigners keine die Enteignung erschwerenden rechtlichen oder tatsächlichen Verfügungen mehr getroffen werden (Art. 42 EntG). Für den aus dem Enteignungsbann entstehenden Schaden hat der Enteigner vollen Ersatz zu leisten (Art. 44 Abs. 1 EntG).
Bern, 8. April 2026
Bundesamt für Verkehr, 3003 Bern, und Amt für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination des Kantons Bern, 3013 Bern
Verkehrserschwerung
Kantonsstrasse Nr. 221
Gemeinde: Beatenberg.
410.20673/Steinschlagsicherung Zwölfichrache
Teilstrecke: Kantonsstrasse Nr. 221 Beatenbucht–Interlaken, Koordinaten 2'626'493, 1'170'405.
Dauer: 20. April bis 22. Mai 2026.
Ausnahmen: keine.
Grund der Massnahme: Bau Netzdach zur Steinschlagsicherung.
Verkehrsführung: Teilweise einspurige Verkehrsführung.
Einschränkungen: Einspurige Verkehrsführung, Verkehrsregelung von Hand oder mit Lichtsignalanlage. Im Zeitraum vom 20. bis 23. April 2026 kann es zu Wartezeiten von bis zu maximal 10 Minuten kommen. Für den öffentlichen Verkehr entstehen keine Wartezeiten.
Rechtliche Hinweise
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.
Gwatt, 31. März 2026
Tiefbauamt des Kantons Bern
Oberingenieurkreis I
Richterliches Verbot
Die Eigentümerschaft des Grundstücks Unterseen-Grundbuchblatt Nr. 768 an der Schulhausstrasse 7, 3800 Unterseen, lässt hiermit das gesamte Grundstück gegen jede Besitzesstörung durch Unberechtigte mit einem gerichtlichen Verbot belegen.
Verboten ist insbesondere jedes unbefugte Abstellen von Fahrzeugen und Velos aller Art insbesondere das Parkieren auf Parkplätzen unter Nichtbeachtung der Parkierungsvorschriften oder ausserhalb der Parkplatzmarkierung.
Ausgenommen davon sind die jeweilige Eigentümerschaft, die Mieterschaft und deren Klientschaft. Die Parkplätze stehen ausschliesslich der jeweiligen Eigentümerschaft und Mietern auf den ihnen zugewiesenen Parkplätzen sowie Besuchern während der Dauer ihres Besuches zur Vertügung.
Das Verbot ist unbefristet.
Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden gemäss Art. 258 Abs. 1 ZPO auf Antrag mit einer Busse bis Fr. 2000.– bestraft.
Art. 260 Abs. 1 ZPO
Wer das Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen seit dessen Bekanntmachung und Anbringung auf den Grundstücken beim Gericht Einsprache zu erheben. Die Einsprache bedarf keiner Begründung.
Unterseen, 15. Februar 2026
Für die Eigentümerin:
sig. lngrid Hofer
Richterlich bewilligt:
Thun, 23. März 2026
Regionalgericht Oberland
Zivilabteilung
Die Gerichtspräsidentin:
sig. Tettamanti
Belagssanierungen Wengen
Auf verschiedenen Strassenabschnitten in Wengen werden ab dem 13. April 2026 Belagsarbeiten ausgeführt. Es ist mit folgenden Verkehrsbehinderungen sowie mit Strassensperrungen zu rechnen:
Ufem Melk (Hof Ufem Melk bis Schlossgraben)
Verkehrsbehinderungen mit längeren Wartezeiten: 13. April bis 8. Mai 2026
Im Schloss (Schlossgraben bis Im Schloss)
Verkehrsbehinderungen mit längeren Wartezeiten: 17. April bis 8. Mai 2026
Uf der Blatten
Verkehrsbehinderungen mit längeren Wartezeiten: 17. April bis 9. Juni 2026
Bahnhofunterführung
Verkehrsbehinderung mit längeren Wartezeiten: 17. April 2026
Am Leen (Chalet Uriana bis ehemals Hotel Hirschen)
Verkehrsbehinderung mit längeren Wartezeiten: 17. April 2026
Der Durchgang für Fussgänger sollte sichergestellt sein. Für Blaulichtdienste gilt die Ausnahme, diese können bei Notfällen jederzeit durchfahren.
Die Arbeiten sind witterungsabhängig, die Daten können sich deswegen kurzfristig ändern. Wir bitten Sie, die Signalisationen und Hinweise vor Ort zu beachten. Allfällige Änderungen werden ebenfalls auf der Website der Einwohnergemeinde Lauterbrunnen publiziert.
Wir danken für die Kenntnisnahme und das Verständnis.
Einwohnergemeinde Lauterbrunnen
Die Gemischte Gemeinde Oberried ist eine ländliche, direkt am Brienzersee gelegene Gemeinde mit aktuell rund 500 Einwohnenden. Die Mitarbeitenden schätzen die landschaftliche Lage der beiden Dörfer Ebligen und Oberried sowie die Nähe zur lokalen Bevölkerung.
Zur Begleitung der anstehenden Gemeindefusion in der Gemischten Gemeinde Oberried suchen wir für die Zeit vom 1. Juni 2026 oder nach Vereinbarung bis voraussichtlich zum 31. Dezember 2028 (befristet, je nach Entscheid der Fusionsverhandlungen) einen/eine
Gemeindeschreiber/-in (70–100 %)
Der Aufgabenbereich umfasst die Mitwirkung bei den aktuell laufenden Fusionsverhandlungen, die personelle und fachliche Führung der Gemeindeschreiberei sowie den administrativen Vollzug der Gemeinderats- und Gemeindeversammlungsgeschäfte.
Dazu gehören insbesondere folgende Arbeiten
Ihr Profil
Unser Angebot
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 30. April 2026 per E-Mail an monika.werner@oberried.ch. Für weitere Auskünfte steht Monika Werner, Gemeindeschreiberin, unter Telefon 033 849 13 33 gerne zur Verfügung.
Sperrung Brandpromenade
Wegen Felsreinigungsarbeiten wird die Brandpromenade ab Obere Goldey bis Zugang Pfarrhaus vom 20. bis 24. April 2026 für jeglichen Durchgang gesperrt.
Die entsprechenden Signalisationen und Weisungen des Sicherheitsdienstes sind zu befolgen.
Bei schlechter Witterung verschieben sich die Arbeiten auf die Folgetage.
Unterseen, 2. April 2026
Bauverwaltung Unterseen
Verkehrserschwerung
Markt in Interlaken – Sperrung Höheweg
Der Warenmarkt findet im Jahr 2026 wiederum vier Mal auf dem Höheweg statt. Am Sonntag, 12. April 2026, muss deshalb der Höheweg von 8.00 bis 20.00 Uhr von der Einmündung Strandbadstrasse bis zur Einmündung Harderstrasse für jeglichen Verkehr (auch Velos) gesperrt werden.
Umleitungen sowie Zufahrten zu den betroffenen Hotels werden signalisiert. Der öffentliche Verkehr wird ebenfalls umgeleitet, die Haltestellen entlang des Höhewegs werden an diesem Tag nicht bedient.
Ordentliche Einungsversammlung
Montag, 20. April 2026, 20.00 Uhr im Schulhaus Itramen
Traktanden
Der Vorstand
70. Abgeordnetenversammlung
Donnerstag, 7. Mai 2026, 19.45 Uhr im Hotel Kreuz, Leissigen
Traktanden
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen die Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt von Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle Stimmberechtigten und Gäste sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Im Anschluss der Versammlung wird ein kleiner Imbiss offeriert.
Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie, uns Ihre Teilnahme mit oder ohne Imbiss bis zum 2. Mai 2026 per E-Mail schlachthausboedeli@hotmail.com bekannt zu geben. Besten Dank.
Interlaken, 26. März 2026
Der Vorstand
Anpassung Organisationsverordnung Gemeindeverband Sozialdienst Region Jungfrau
Der Vorstand hat am 6. November 2025 diverse Anpassungen der Organisationsverordnung des Sozialdiensts Region Jungfrau genehmigt. Die Organisationsverordnung ist einsehbar auf der Webseite des SDRJ www.sdrj.ch (Gemeindeverband – Erlasse).
Gegen den Erlass der Änderung und mit Hinweis auf das rückwärtige Inkrafttreten auf den 6. November 2025 kann innert 30 Tagen seit der vorliegenden Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde eingereicht werden.
Matten, 9. April 2026
Der Vorstand
Anpassung der Personalverordnung
Der Vorstand hat am 6. November 2025 diverse Anpassungen der Personalverordnung des Sozialdiensts Region Jungfrau genehmigt. Die Personalverordnung ist einsehbar auf der Webseite des SDRJ www.sdrj.ch (Gemeindeverband – Erlasse).
Gegen den Erlass der Änderung und mit Hinweis auf das rückwärtige Inkrafttreten auf den 1. Januar 2026 kann innert 30 Tagen seit der vorliegenden Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde eingereicht werden.
Matten, 9. April 2026
Der Vorstand
Papiersammlung vom Donnerstag, 23. April 2026
Gesammelt wird nur Papier, kein Karton, keine Papiersäcke, keine Futtersäcke. Wir bitten die Bevölkerung, das Papier um 7.00 Uhr ordentlich verschnürt an der Strasse bereitzulegen. Das Papier wird im Laufe des Vormittags von den Schülerinnen und Schülern abgeholt. Fahrzeuglenkerinnen und -lenker sind gebeten, vorsichtig zu fahren. Bei Fragen ist die Schule unter Telefon 033 843 19 16 erreichbar.
Habkern, 17. März 2026
Einwohnergemeinde Habkern
Verkehrsmassnahme – Tempo-30-Zone
Der Gemeinderat Unterseen hat am 26. Mai 2025, gestützt auf Art. 66 Abs. 2 und 3 des kantonalen Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 sowie auf Art. 44 Abs. 1 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 und mit Zustimmungsverfügung der Bau- und Verkehrsdiektion des Kantons Bern (Tiefbauamt Oberingenieurkreis I) vom 23. Februar 2026, folgende Verkehrsmassnahmen beschlossen:
Tempo-30-Zone südlich der Seestrasse
Die Zonensignalisation 30 km/h im Quartier südlich der Seestrasse umfasst die Strassen Weissenaustrasse, Eichzun, Wyden und Wydengässli.
Gegen diese Verkehrsmassnahme kann gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege innert 30 Tage seit der Veröffentlichung, d. h. bis 11. Mai 2026, schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde erhoben werden.
Die Tempo-30-Zone tritt mit dem Aufstellen der entsprechenden Signalisationen in Kraft.
Unterseen, 31. März 2026
Gemeinderat Unterseen
Mitwirkung zur Baureglementsänderung
Die Mitwirkung zur Baureglementsänderung findet vom 13. Mai bis 15. Juni 2026 statt.
Gemeinderat Niederried
Verkehrserschwerung
Kantonsstrasse Nr. 6 Interlaken–Wilerbrücke
Gemeinde: Niederried b. Interlaken
410.20254 / Instandsetzung Lehnenbrücke Schorren.
Teilstrecke: Seestrasse Niederried, Schoren–Hegiboden (Koordinaten Y/X)
Dauer: 7. April – 5. Juni 2026.
Ausnahmen: keine.
Grund der Massnahme: Belagsarbeiten.
Verkehrsführung: Umleitung durch Lichtsignal gesteuert.
Einschränkungen: Einspurige Verkehrsführung, Verkehrsregelung von Hand oder mit Lichtsignalanlage.
Rechtliche Hinweise
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.
Gwatt, 25. März 2026
Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Gesuchstellerin: Berner Oberland-Bahnen AG, Pierangelo Zanni, Leiter Technischer Unterhalt BOB, Umformer 124 A, 3815 Zweilütschinen.
Projektverfasserin: n+Atelier GmbH, Nando Fuhrer, Wydistrasse 18, 3812 Wilderswil.
Bauvorhaben: Neubau Carport mit fünf Parkplätzen zu Umformer, technischer Unterhalt BOB.
Standort: Umformer, 3815 Zweilütschinen, Parzelle Nr. 387, Koordinaten 2'635'380 / 1'164'670.
Nutzungszone: Bahnareal (WG B).
Schutzzone: Gewässerschutzzone: Au.
Ausnahme: Art. 28 Baureglement (Dachgestaltung).
Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Gündlischwand, im Viertel 130 E, 3815 Zweilütschinen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 4. Mai 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Gündlischwand, im Viertel 130 E, 3815 Zweilütschinen, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35 b BauG).
Gündlischwand, 30. März 2026
Bauverwaltung Gündlischwand
Bauherrschaft und Projektverfasserin: Einwohnergemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.
Bauvorhaben: Ausbau der bestehenden Werkräume im Untergeschoss Schulhaus Harderstrasse 1.
Standort: Harderstrasse 1, Parzelle Nr. 48, Zone für öffentliche Nutzung «Schule, Verwaltung, Werkhof», Koordinaten 2’634’881 / 1’170’707.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und Baugruppe B.
Schutzobjekt: erhaltenswertes K-Objekt.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Auflage- und Einsprachefrist bis 4. Mai 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Verlängerung Strassensperrung Stutzbodenweg, Wengen
Die Strassensperrung des Stutzbodenwegs entlang des Hotels Bären muss aufgrund von Bauarbeiten bis zum 17. April 2026 verlängert werden. Dieser Abschnitt des Stutzbodenwegs ist weiterhin für jeglichen Verkehr gesperrt. Eine Umfahrung via Platz am Acher ist signalisiert.
Für Fussgänger ist der Stutzbodenweg begehbar, vorbehalten sind kurze Totalsperrungen tagsüber. Die Umleitung via Platz am Acher kann während allfälligen Totalsperrungen genutzt werden.
Wir danken für die Kenntnisnahme und das Verständnis.
Einwohnergemeinde Lauterbrunnen
Bauherrschaft: Vanessa Tran, Im Gruebi, 3823 Wengen.
Projektverfasser: Architekturbüro Heinz Kammer, Chalet Sonneck, 3823 Wengen.
Bauvorhaben: Erweiterung der Aussensitzplätze beim Restaurant Da Sina auf neu 60 Sitzplätze auf der Terrasse (bisher 20 Sitzplätze). Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 80 Sitzplätze innen (unverändert) und 60 Sitzplätze auf der Terrasse (bisher 20 Sitzplätze). Öffnungszeiten: täglich bis 0.30 Uhr innen und täglich bis 22.00 Uhr auf der Terrasse.
Standort: Im Gruebi 1401a, Wengen, Parzelle Nr. 4589, Kernzone, Koordinaten 2’636’936 / 1’161’920.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Schutzobjekt: Erhaltenswertes Nachbargebäude (Im Gruebi 1443a)
Auflage- und Einsprachefrist bis 4. Mai 2026.
Auflagestellen: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen, und Tourismusbüro Wengen, 3823 Wengen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Katherine Ann Brown, Rue des Photographes 1, 1207 Genève, und Anton Goldstein, Chalet Yowo, Stutzera 1429b, 3823 Wengen.
Projektverfasserin: Sella Design AG, Dorfstrasse 73, 3073 Muri bei Bern.
Bauvorhaben: Gesamtsanierung und Erweiterung Wohnhaus: Dacherhöhung zur verbesserten Nutzung des Dachgeschosses; Einbau einer Kreuzfirst; Auffrischung der Fassade; Modernisierung der bestehenden Wohnung unter Einhaltung der heutigen energetischen Anforderungen.
Standort: Stutzera 1429b, Chalet Yowo, Wengen, Parzelle Nr. 3893, Wohnzone, Koordinaten 2’636’947 / 1’162’170.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 4. Mai 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Bergbahn Lauterbrunnen-Mürren AG, Grütschalp, 3822 Lauterbrunnen.
Projektverfasserin: Schönholzer AG, Allmendstrasse 2, 3600 Thun.
Bauvorhaben: Neues Energiespeichersystem in neuem Anbau in Massivbauweise (Stahlbeton) an bestehender Nordfassade der Bergstation. Masse Anbau 9,0 m x 7,3 m. Zweiseitig (teilweise) offen für die Belüftung, unbeheizt.
Standort: Grütschalp, Lauterbrunnen, Parzelle Nr. 5990, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’634’624 / 1’160’675.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahme: Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 4. Mai 2026.
Auflagestellen: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen, und Sportzentrum Mürren, 3825 Mürren.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Lares Domus Immobilien + GU GmbH, Dorfmatte 15, 3754 Diemtigen.
Projektverfasserin: Isler Baulösungen GmbH Architekturbüro, Styggässli 15, 3754 Diemtigen.
Bauvorhaben: Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit Doppelgarage; Verlängerung der Geltungsdauer des Gesamtbauentscheides vom 23. März 2023 um zwei Jahre.
Standort: Horbacherweg 12 und 14, Parzellen Nrn. 605, 984 und 985, Zone WG2b, Koordinaten 2’626’216 / 1’167’350.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Ao.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Auflage- und Einsprachefrist bis 4. Mai 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Leissigen, 3706 Leissigen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen gegen die Verlängerung der Geltungsdauer sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Hans Ulrich Hostettler, Alte Landstrasse 2, 3114 Wichtrach.
Projektverfasser: Urs Hostettler, Alte Landstrasse 4, 3114 Wichtrach.
Bauvorhaben: Neubau EFH mit Doppelgarage.
Standort: Vorholzstrasse 30, Parzelle Nr. 499, Koordinaten 2'630'515 / 1'170'529.
Zone: Wohnzone W2.
Gewässerschutzbereich: Au.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 4. Mai 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938
Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Unterseen, 30. März 2026
Bauverwaltung Unterseen
Einungsversammlung
Dienstag, 21. April 2026, um 19.00 Uhr in der Eiger Lodge
Traktanden Bergschaft
1. Ordentlich Einungsgeschäfte
2. Anpassung Löhne
3. Sonderwaldreservat
3.1. Genehmigung Reservatsvertrag (Sonderwaldreservat)
3.2. Genehmigung Bewirtschaftungsvertrag 2026–2035
3.3 Genehmigung Vereinbarung zwischen Forstrevier Grindelwald und Bergschaft Wärgistal
4. Genehmigung Anpassung Strassenbenützungsreglement
5. Geschäfte und Informationen WAB/JB
5.1. Beschneiung blaue Piste Scheidegg–Salzegggraben
5.2. Genehmigung Nachtrag zu Baurechts- und Dienstbarkeitsvertrag
5.3. Genehmigung Objekterstellungsvertrag Sesselbahn Fallboden
6. Informationen
7. Verschiedenes
Traktanden Besetzerschaft
1. Ordentliche Einungsgeschäfte Besetzerschaft
2. Verschiedenes
Der Vorstand
Verkehrserschwernis und Sperrung Wagnerenstrasse
Infolge Felsräumungsarbeiten am Montag, 13. April 2026, bis Freitag, 17. April 2026, muss die Wagnerenstrasse für den Durchgangsverkehr vollständig gesperrt werden. Insbesondere von der Sperrung betroffen ist der Heimwehfluhparkplatz sowie der Käsekeller Rugen. Der Parkplatz bei der Heimwehfluh-Bahn bleibt während der Felsräumungsarbeiten gesperrt.
Der Durchgang für Fahrzeuge und Fussgänger ist während der Felsräumungsarbeiten aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Die Rugenbräu AG und der Seilpark sind nur von der Südseite via Wengelacher erreichbar.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Strassensperrung. Die Felsräumungsarbeiten dienen dem Erhalt der Sicherheit und Minimierung der Steinschlaggefahr an der Wagnerenstrasse.
Die Bauverwaltung
Ehrungen für besondere Leistungen aus Sport, Kultur und Gesellschaft 2026
Jährlich führt der Gemeinderat Ehrungen aus den Sparten Sport, Kultur/Kunst und Gesellschaft durch.
Mannschaften, Teile von Mannschaften oder Einzelsportler sowie Persönlichkeiten, welche sich in einer der genannten Sparten durch besondere und anerkannte Leistungen gemäss dem Reglement für Ehrungen verdient gemacht haben, können sich für eine Ehrung anmelden oder mit ihrem Einverständnis von anderen natürlichen oder juristischen Personen angemeldet werden.
Im Reglement sind unter anderem die Kriterien zur Berechtigung und der Beurteilung von Anmeldungen geregelt. Das Reglement kann auf der Gemeindeverwaltung, Telefon 033 856 50 80, bezogen oder im Internet unter www.lauterbrunnen.ch/Verwaltung/Reglemente eingesehen und heruntergeladen werden.
Für Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an: Judith Feuz, Schulsekretärin, judith.feuz@lauterbrunnen.ch oder an Sandra Balmer, Gemeindeschreiberin, sandra.balmer@lauterbrunnen.ch.
Anmeldungen sind bis am 30. April 2026 bei der Bildungs- und Kulturkommission, Gemeindehaus Adler, Gsteigermatte 459 B, 3822 Lauterbrunnen, einzureichen.
Anmeldungen, welche ausserhalb der vorgesehenen Zeit eingehen, werden nicht berücksichtigt und können im Folgejahr erneut eingereicht werden.
Bildungs- und Kulturkommission Lauterbrunnen
Für die Geschäftsstelle Habkern Tourismus suchen wir per 1. August 2026 oder nach Vereinbarung eine*n
Leiter*in Geschäftsstelle Habkern Tourismus (30 – 40%)
Hauptaufgaben
Sie bringen mit
Wir bieten
Wollen Sie Ihre Begeisterung und Ihr Talent bei uns einbringen? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbungsunterlagen per E-Mail an: manuela.burgener@habkern.ch.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Frau Jolanda Brunner, Präsidentin Habkern Tourismus, Telefon 079 280 37 06.
Ersatzwahl Gemeinderat
Infolge Demission eines Mitglieds des Gemeinderats per 30. September 2026 wird gestützt auf Artikel 43 des Abstimmungs- und Wahlreglements der Einwohnergemeinde Grindelwald vom 9. Juni 2023 für den Rest der Amtsdauer auf Sonntag, 14. Juni 2026, eine Ersatzwahl an der Urne angeordnet.
Zu wählen ist ein Mitglied für den Gemeinderat.
Die Vorschläge für diese Ersatzwahl sind gemäss Artikel 28 Absatz 2 des Abstimmungs- und Wahlreglements von mindestens 20 Stimmberechtigten unterzeichnet bis Freitag, 1. Mai 2026, 11.30 Uhr, bei der Gemeindeschreiberei einzureichen. Die Wahlvorschläge müssen Familienname, Vorname, Geburtsjahr, Beruf, Wohnadresse und Unterschrift des Vorgeschlagenen enthalten. Die Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlags ist nicht zulässig.
Im Weiteren gelten die Bestimmungen des gültigen Abstimmungs- und Wahlreglements der Einwohnergemeinde Grindelwald.
Leerformulare für die Wahlvorschläge können bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder auf der Website der Gemeinde www.gemeinde-grindelwald.ch heruntergeladen werden.
Grindelwald, 30. März 2026
Der Gemeinderat
Gesuchssteller: Jakob Niklaus Gimmel, Rübeldorfstrasse 6, 3792 Saanen.
Projektverfasserin: gafner blatter Bauplanung und Beratung GmbH, Albert Blatter, Waldeggstrasse 164, 3803 Beatenberg.
Bauvorhaben: Ersatz Fassadenmaterial von Eternit auf Holzschindeln/Holzschalung sowie Ersatz und Neueinteilung Fenster.
Standort: Spirenwaldstrasse 79, 3803 Beatenberg, Parzelle Nr. 819, Koordinaten 2’627’903 / 1’172’227.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 ff. RPG).
Hinweis: Baute im Ortsbildschutzperimeter.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/242982, e-Auflage eBau Nr. 2025-16797). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 4. Mai 2026.
Es wird auf die Baugesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Beatenberg, 25. März 2026
Bauverwaltung Beatenberg
Bauherrschaft: Christian und Kathrin Grossmann, Schleegasse 4, 3855 Brienz.
Projektverfasserin: Grossmann Holzbau und Bedachungen GmbH, Unter der Fluh 127, 3858 Hofstetten.
Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus mit zwei Einliegerwohnungen.
Standort: Gemeinde Brienz, Zwymatten 4, Parzelle Nr. 3855.
Zone: Wohnzone 2 (W2).
Hinweis: Die Gemeinde Brienz unterliegt der Zweitwohnungsgesetzgebung (ZWG).
Nutzung: Erstwohnungen oder qualifiziert touristisch bewirtschaftete Wohnungen (Einliegerwohnungen).
Bemerkung: Aufgrund der Planungszone erhalten die zwei geplanten Einliegerwohnungen vorübergehend einen Erstwohnungseintrag. Nach Aufhebung der Planungszone wird dieser durch den Eintrag «Erstwohnungen oder qualifiziert touristisch bewirtschaftete Wohnungen (Einliegerwohnungen)» ersetzt.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 4. Mai 2026.
Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Gesuchsteller: Stebler Markus, vertreten durch Holzkreation Schmid AG, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Holzkreation Schmid AG, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Projektänderung – Einbau Kaminofen DG, Anpassung Stützmauer.
Standort: Almisgässli 26, Partzellen Nrn. 4432 und 5685, Koordinaten 2’646’216 / 1’163’607.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/278362
Auflage- und Einsprachefrist bis 4. Mai 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 27. März 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Gemeindeversammlung
Freitag, 8. Mai 2026, 20.00 Uhr im Schulhaus Obermoos
Traktanden
Aktenauflage
Das Budget 2026 kann 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Ein Kurzkommentar und der Zusammenzug des Budgets werden an alle Haushaltungen verteilt. Das Versammlungsprotokoll liegt 7 Tage nach der Gemeindeversammlung während 30 Tagen öffentlich auf und ist ebenfalls unter www.brienzwiler.ch einsehbar.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Die Stimmberechtigten von Brienzwiler sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Brienzwiler Wohnsitz haben.
Brienzwiler, 30. März 2026
Gemeinderat Brienzwiler
Gesuchstellerin: HSWS SA, Didier Maus, Wengiboden 1352a, 3823 Wengen.
Projektverfasserin: Raumforum GmbH, Madlen Eggenschwiler, Trüelweg 10b, 3600 Thun
Bauvorhaben: Anpassungen an Reklamen.
Standort: Wengen, Wengiboden, Gebäude Nr. 1352a, Parzelle Nr. 2729, Koordinaten 2'636'290.15 / 1'161'784.5, Hotelzone Ha.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen: keine
Auflagestellen:
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 3. April bis 4. Mai 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Verkehrserschwerung
Kantonsstrasse Nr. 1110 St. Niklausen–Habkern
Gemeinde: Unterseen.
410.20462 / Instandsetzung Strassenbankett Badweid, Unterseen
Teilstrecke:
Dauer: 13.–17. April 2026.
Ausnahmen: keine.
Grund der Massnahme: Einbau Deckbelag.
Verkehrsführung: Einspurige Verkehrsführung.
Einschränkungen: Einspurige Verkehrsführung, Verkehrsregelung von Hand oder mit Lichtsignalanlage.
Rechtliche Hinweise
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.
Gwatt, 13. März 2026
Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Bäume und Hecken zurückschneiden
Aufforderung an die Anstösser von Strassen, Wegen und Trottoirs
Die Anstösser an Strassen, Wegen und Trottoirs werden hiermit aufgefordert, das Zurückschneiden der Äste, Grünhecken und Sträucher usw. bis am 15. Mai 2026 auf die vorgeschriebenen Abmessungen auszuführen.
Gemäss dem Strassengesetz des Kantons Bern ist das Strassengebiet über Trottoirs, Rad- und Fusswege bis auf eine Höhe von 2,5 m und über der Fahrbahn bis auf eine Höhe von 4,5 m frei zu halten. Wenn die öffentliche Beleuchtung beeinträchtigt wird, sind die überhängenden Äste bis auf Lampenhöhe zurückzuschneiden.
Hecken, Sträucher, Äste und Anpflanzungen müssen seitlich mindestens 0,5 m Abstand vom Fahrbahnrand haben.
An Kreuzungen, Einmündungen und Kurven dürfen Sträucher und andere Bepflanzungen die Übersicht nicht beeinträchtigen. Die Maximalhöhe im Sichtbereich beträgt 0,6 m.
Weitere Informationen erhalten Sie am Schalter der Bauverwaltung Wilderswil.
Die Gemeinde dankt der Bevölkerung für die Mithilfe.
Bauverwaltung Wilderswil
Bauherrschaft: Pintli St. Niklaus GmbH, Sylvia Dorothy Aebi Zumbach, Oberländerweg 39, 3658 Merligen.
Grundeigentümerin: Schärz Immobilien AG, Hauptstrasse 43, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Reklame «Tinyness».
Standort: Spielmatte 3, Parzelle Nr. 939, Koordinaten 2'631'573 / 1'170'757.
Zone: UeO/Uferschutzplan «Spielmatte».
Gewässerschutzbereich: Au.
Schutzperimeter: Ortsbildschutzgebiet A – II Spielmattenvorstadt, Baugruppe B.
Schutzobjekt: schützenswertes K-Objekt gemäss Bauinventar der Gemeinde Unterseen.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 4. Mai 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Auf das Aufstellen von Bauprofilen wird ausdrücklich verzichtet (Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD).
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938
Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Unterseen, 27. März 2026
Bauverwaltung Unterseen
Gesuchstellerin: Burgergemeinde Bönigen, Roger Seiler, Rüti 14, 3806 Bönigen.
Projektverfasserin: Alpschaft Allmi-Saus (p. A. Burgergemende Bönigen), Roger Wyss, Acherhubel 277, 3806 Bönigen.
Bauvorhaben: Umnutzung Stallteil zu einer zweiten Schlafstube inkl. neues Fenster.
Stahdort: Allmi-Wedlisberg 293, Parzelle Nr. 50, Koordinaten 2'634'546 / 1'169'279.
Zone: LWZ.
Schutzzone: Gewässeerschutzbereich Au.
Auflage und Einsprachestelle: Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 4. Mai 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgliech, sind schriftlich und begründet im Doppel innert der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vretreten (Art. 35b BauG).
Eletrionische Auflage: Die elektronische Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portalebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Bauverwaltung Bönigen
Organisationsreglement, Genehmigung und Inkrafttreten
In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das von der Versammlung der Schwellenkorporation Bödeli Süd am 23. November 2023 beschlossene Organisationsreglement vom Tiefbauamt des Kantons Bern am 18. März 2026 vorbehaltlos genehmigt wurde. Das Organisationsreglement tritt am 1. April 2026 in Kraft.
Schwellenkorporation Bödeli Süd
Der Vorstand
Auszahlung Burgernutzen 2026
Die Burgerversammlung vom 5. Dezember 2025 hat die Ausrichtung eines Burgernutzens für das Jahr 2026 beschlossen. Bezugsberechtigt sind alle in Iseltwald angemeldeten Burgerinnen und Burger, welche am Stichtag 31. Dezember 2025 das 18. Altersjahr zurückgelegt haben.
Der Bezug kann ab sofort bei der Gemeindeverwaltung Iseltwald während den Schalteröffnungszeiten erfolgen. Die familieninterne Stellvertretung wird akzeptiert.
Die Burgerkommission
Erblasser: Minder Reto, geb. 31. Dezember 1967, von Huttwil, Blumenstrasse 21a, 3800 Interlaken, gestorben am 25. Januar 2026.
Öffentliches Inventar gemäss Verfügung des Regierungsstatthalteramtes Interlaken-Oberhasli vom 19. März 2026.
Gemäss Art. 582 ZGB, Art. 63 ff. EG ZGB und Art. 38 ff. der Verordnung über die Errichtung des Inventars werden die Gläubiger und Bürgschaftsgläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche innerhalb der angegebenen Frist beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli schriftlich einzureichen. Für nicht angemeldete Forderungen wird jede Haftpflicht abgelehnt (Art. 590 ZGB). Gleichzeitig werden auch die Schuldner aufgefordert, innerhalb der nämlichen Frist ihre Schulden bei dem mit der Errichtung des Inventars beauftragten Notar schriftlich anzumelden.
Eingabefrist bis und mit 30. April 2026.
Anmeldestellen:
Massaverwalter: Jürg Bretscher, Untere Gasse 4c, 3800 Unterseen
Interlaken, 23. März 2026
Der Beauftragte: Olivier Geringer, Notar
Hodel geb. Balodis Ruta Gunta, geb. 9. November 1936, von Unterlangenegg BE, verwitwet, wohnhaft gewesen Allmendstrasse 6, 3800 Interlaken BE, verstorben am 17. Januar 2026 in Brienz BE.
Letztwillige Verfügung mit Abänderung der gesetzlichen Erbfolge.
Die letztwillige Verfügung liegt bei der beauftragten Notarin Michelle Trafelet, Jungfraustrasse 50, 3800 Interlaken, zur Einsicht auf.
Einsprachen sind innert Monatsfrist ab der dritten Publikation schriftlich bei der beauftragten Notarin einzureichen.
Interlaken, 26. März 2026
Michelle Trafelet, Notarin
Ordentliche Mitgliederversammlung
Mittwoch, 15. April 2026, 20.00 Uhr im Gemeindesaal, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen
Traktanden
Eingeladen und stimmberechtigt sind alle in der Gemeinde Unterseen schwellenpflichtigen Grund-, Liegenschafts-, Wohnungs- und Werkeigentümer.
Das Protokoll der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 16. April 2025 liegt 30 Tage vor der ordentlichen Versammlung auf der Gemeindekasse zur Einsichtnahme auf und ist unter www.lombach-unterseen.ch einsehbar.
Die Jahresrechnung 2025 und das Budget 2027 können in Papierform auf der Gemeindekasse bezogen werden, sie werden an der Versammlung nicht abgegeben. Zudem sind diese ebenfalls unter www.lombach-unterseen.ch einsehbar.
Anschliessend an die Versammlung wird ein Apèro offeriert.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Vorstand Schwellenkorporation Unterseen
Bauherrschaft: Gerhard und Therese Hostettler, Oelestrasse 31, 3800 Matten.
Bauvorhaben: Erweiterung des Ost-Balkons im Dachgeschoss über die Gebäudefassade hinaus auf der Nordostseite des Gebäudes.
Standort: Oelestrasse 31, Matten, Parzelle Nr. 1512, Koordinaten 2'632’850/1’170’400.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Hinweis: Naturgefahrengebiet mit mittlerer Gefährdung, Wasser.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis 4. Mai 2026.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten und Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Matten
Gesuchsteller: Regula Cardinaux-Fuchs und Jean-René Cardinaux, Chemin des Esserts 25, 1884 Arveyes.
Projektverfasserin: Sella Design AG, Dorfstrasse 73, 3073 Gümligen.
Bauvorhaben: Energetische Sanierung, Heizungsersatz, Grundrissoptimierung, Erweiterung des Daches, Anbau eines Velounterstandes sowie Verbreiterung der Terrasse.
Standort: Wengen, Bätzenboden, Gebäude Nr. 1375d, Parzelle Nr. 3635, Koordinaten 2'637'019 / 1'161'285, Wohn- und Gewerbezone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen: Art. 25 GBR, Dachgestaltung.
Auflagestellen:
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 3. April bis 4. Mai 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Alpinice Bauplanung AG, Sandweg 1, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Sanierung Bachdurchlass Horbach, Einbau Betonsohle, Erstellen von provisorischen Werkleitungen.
Standort: Stählisboden, Parzellen Nrn. 5110, 1833, 1562, 5210, 3611, 4891, 4630, 5208, 5056, 2677, Landwirtschaftszone, Wohnzone W2, Zone für Skipisten, Koordinaten 2’647’730 / 1’164’640; 2’647’730 / 1’164’640; 2’647’730 / 1’164’640; 2’647’730 / 1’164’640; 2’647’730 / 1’164’640; 2’647’730 / 1’164’640; 2’647’730 / 1’164’640; 2’647’730 / 1’164’640; 2’647’733 / 1’164’533; 2’647’753 / 1’164’590.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und üB.
Naturgefahrengebiet: gelb, blau, rot.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 4. Mai 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Verkehrssperrung
Kantonsstrasse Nr. 1108 Gunten–Sigriswil
Gemeinde: Sigriswil.
410.20461 / Instandsetzung Lehnenbrücke Bellevue, Sigriswil
Teilstrecke: Sigriswilstrasse, Bereich Lehnenbrücke Bellevue, Koordinaten 2'620'701.13 / 1'173'443.06.
Dauer: Totalsperre in den Nächten vom 13. auf 14. April 2026 und von 14. auf 15. April 2026, jeweils zwischen 23.40 und 5.30 Uhr.
Ausnahmen: keine.
Grund der Massnahme: Für den Einbau der Betonträger werden zwei Pneukrane im Bereich der Lehnenbrücke auf der Fahrbahn installiert. Während der Kranarbeiten ist die Fahrbahn vollständig blockiert.
Verkehrsführung: Die Sigriswilstrasse ist im Bereich Lehnenbrücke Bellevue während der Sperrzeiten vollständig gesperrt. Der Verkehr wird beidseitig grossräumig via Seestrasse/Längenschachen sowie via Tschingelstrasse/Schwandenstrasse umgeleitet.
Einsatz Verkehrsdienst: Verkehrsdienst bei Brücke Guntenbach (Gunten) und Solbad Sigriswil zur Sperrung/Umleitung.
Einschränkungen
Motorfahrzeuge: Motorfahrzeuge können die Strecke während der Sperrzeiten nicht passieren. Der Verkehr wird grossräumig umgeleitet.
Blaulichtorganisationen: Während der Sperrzeiten ist aufgrund der auf der Fahrbahn installierten Pneukrane keine Durchfahrt möglich. Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste benutzen die signalisierten Umleitungen.
Fussgänger und Velofahrende: kein Durchgang während der gesamten Sperrzeit.
Öffentlicher Verkehr: Der letzte Kurs der STI ist von der Sperrung betroffen und kann während der Sperrzeiten nicht verkehren.
Anwohnende: Zufahrt während der Sperre nicht möglich.
Rechtliche Hinweise
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird diese Kantonsstrasse für den Verkehr gesperrt.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrssperrung.
Thun / Gwatt, 26. März 2026
Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Verkehrserschwerung
Kantonsstrasse Nr. 6 Interlaken–Wilerbrücke
Gemeinde: Niederried b. Interlaken
410.20254 / Instandsetzung Lehnenbrücke Schorren.
Teilstrecke: Seestrasse Niederried, Schoren–Hegiboden (Koordinaten Y/X)
Dauer: 7. April – 5. Juni 2026.
Ausnahmen: keine.
Grund der Massnahme: Belagsarbeiten.
Verkehrsführung: Umleitung durch Lichtsignal gesteuert.
Einschränkungen: Einspurige Verkehrsführung, Verkehrsregelung von Hand oder mit Lichtsignalanlage.
Rechtliche Hinweise
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.
Gwatt, 25. März 2026
Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Bauherrschaft: Burgergemeinde Bönigen, Forsthaus, Rüti 14, 3806 Bönigen.
Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Sanierung und Ausbau der bestehenden Forststrasse mit Betonfahrspuren.
Standort: Bannwald, Rotmoos, Bönigen, Parzellen Nrn. 49 und 56, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’638’145 / 1’170’164; 2’635’466 / 1’169’969.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au; Umsetzungsperimeter Wildwechselkorridore von nationaler Bedeutung (WWK_1); historischer Verkehrsweg
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 27. April 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung / Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Gesuchstellerin: Berner Oberland-Bahnen AG, Pierangelo Zanni, Leiter Technischer Unterhalt BOB, Umformer 124 A, 3815 Zweilütschinen.
Projektverfasserin: n+Atelier GmbH, Nando Fuhrer, Wydistrasse 18, 3812 Wilderswil.
Bauvorhaben: Neubau Carport mit fünf Parkplätzen zu Umformer, technischer Unterhalt BOB.
Standort: Umformer, 3815 Zweilütschinen, Parzelle Nr. 387, Koordinaten 2'635'380 / 1'164'670.
Nutzungszone: Bahnareal (WG B).
Schutzzone: Gewässerschutzzone: Au.
Ausnahme: Art. 28 Baureglement (Dachgestaltung).
Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Gündlischwand, im Viertel 130 E, 3815 Zweilütschinen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 4. Mai 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Gündlischwand, im Viertel 130 E, 3815 Zweilütschinen, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35 b BauG).
Gündlischwand, 30. März 2026
Bauverwaltung Gündlischwand
Anpflanzen und Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen entlang von öffentlichen Strassen; Einfriedungen
Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Hinweise auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten:
Bei Missachtung der obgenannten Bestimmungen werden die Organe der Strassenbaupolizei von Gemeinde und Kanton das Verfahren zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes einleiten.
Bauverwaltung Brienz
Bauherrschaft und Projektverfasserin: Einwohnergemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.
Bauvorhaben: Ausbau der bestehenden Werkräume im Untergeschoss Schulhaus Harderstrasse 1.
Standort: Harderstrasse 1, Parzelle Nr. 48, Zone für öffentliche Nutzung «Schule, Verwaltung, Werkhof», Koordinaten 2’634’881 / 1’170’707.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und Baugruppe B.
Schutzobjekt: erhaltenswertes K-Objekt.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Auflage- und Einsprachefrist bis 4. Mai 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Verlängerung Strassensperrung Stutzbodenweg, Wengen
Die Strassensperrung des Stutzbodenwegs entlang des Hotels Bären muss aufgrund von Bauarbeiten bis zum 17. April 2026 verlängert werden. Dieser Abschnitt des Stutzbodenwegs ist weiterhin für jeglichen Verkehr gesperrt. Eine Umfahrung via Platz am Acher ist signalisiert.
Für Fussgänger ist der Stutzbodenweg begehbar, vorbehalten sind kurze Totalsperrungen tagsüber. Die Umleitung via Platz am Acher kann während allfälligen Totalsperrungen genutzt werden.
Wir danken für die Kenntnisnahme und das Verständnis.
Einwohnergemeinde Lauterbrunnen
Bauherrschaft: Vanessa Tran, Im Gruebi, 3823 Wengen.
Projektverfasser: Architekturbüro Heinz Kammer, Chalet Sonneck, 3823 Wengen.
Bauvorhaben: Erweiterung der Aussensitzplätze beim Restaurant Da Sina auf neu 60 Sitzplätze auf der Terrasse (bisher 20 Sitzplätze). Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 80 Sitzplätze innen (unverändert) und 60 Sitzplätze auf der Terrasse (bisher 20 Sitzplätze). Öffnungszeiten: täglich bis 0.30 Uhr innen und täglich bis 22.00 Uhr auf der Terrasse.
Standort: Im Gruebi 1401a, Wengen, Parzelle Nr. 4589, Kernzone, Koordinaten 2’636’936 / 1’161’920.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Schutzobjekt: Erhaltenswertes Nachbargebäude (Im Gruebi 1443a)
Auflage- und Einsprachefrist bis 4. Mai 2026.
Auflagestellen: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen, und Tourismusbüro Wengen, 3823 Wengen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Katherine Ann Brown, Rue des Photographes 1, 1207 Genève, und Anton Goldstein, Chalet Yowo, Stutzera 1429b, 3823 Wengen.
Projektverfasserin: Sella Design AG, Dorfstrasse 73, 3073 Muri bei Bern.
Bauvorhaben: Gesamtsanierung und Erweiterung Wohnhaus: Dacherhöhung zur verbesserten Nutzung des Dachgeschosses; Einbau einer Kreuzfirst; Auffrischung der Fassade; Modernisierung der bestehenden Wohnung unter Einhaltung der heutigen energetischen Anforderungen.
Standort: Stutzera 1429b, Chalet Yowo, Wengen, Parzelle Nr. 3893, Wohnzone, Koordinaten 2’636’947 / 1’162’170.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 4. Mai 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Bergbahn Lauterbrunnen-Mürren AG, Grütschalp, 3822 Lauterbrunnen.
Projektverfasserin: Schönholzer AG, Allmendstrasse 2, 3600 Thun.
Bauvorhaben: Neues Energiespeichersystem in neuem Anbau in Massivbauweise (Stahlbeton) an bestehender Nordfassade der Bergstation. Masse Anbau 9,0 m x 7,3 m. Zweiseitig (teilweise) offen für die Belüftung, unbeheizt.
Standort: Grütschalp, Lauterbrunnen, Parzelle Nr. 5990, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’634’624 / 1’160’675.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahme: Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 4. Mai 2026.
Auflagestellen: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen, und Sportzentrum Mürren, 3825 Mürren.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Lares Domus Immobilien + GU GmbH, Dorfmatte 15, 3754 Diemtigen.
Projektverfasserin: Isler Baulösungen GmbH Architekturbüro, Styggässli 15, 3754 Diemtigen.
Bauvorhaben: Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit Doppelgarage; Verlängerung der Geltungsdauer des Gesamtbauentscheides vom 23. März 2023 um zwei Jahre.
Standort: Horbacherweg 12 und 14, Parzellen Nrn. 605, 984 und 985, Zone WG2b, Koordinaten 2’626’216 / 1’167’350.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Ao.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Auflage- und Einsprachefrist bis 4. Mai 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Leissigen, 3706 Leissigen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen gegen die Verlängerung der Geltungsdauer sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Verkehrseinschränkung / Sperrung Untergasse Ost (Seite Brienz)
Das Tiefbauamt des Kantons Bern wird die bestehende talseitige Mauer im Bereich Zufahrt Untergasse Ost / Kantonsstrasse als Vorarbeit zum geplanten Kantonsprojekt sanieren. Die Sanierungsarbeiten an der Mauer dauern ca. sieben Wochen. Parallel zu den Sanierungsarbeiten an der Mauer (inkl. Treppe mit Hydrant) durch den Kanton wird die Wasserversorgung Oberried Grabarbeiten im Einmündungsbereich Untergasse / Hauptstrasse durchführen.
Durch die Arbeiten der beiden Projekte muss die Zufahrt Untergasse Ost für motorisierten Verkehr (PW, LKW) wie folgt gesperrt werden:
Die Zufahrt in die Untergasse auf der Seite West (Gemeindeverwaltung) bleibt gewährleistet. Für Velos und Fussgänger wird der Zugang Ost durchgehend offen bzw. gewährleistet bleiben. Private Zufahrten zu Liegenschaften, welche direkt durch die Baustelle betroffen sind, werden vorgängig durch die Bauleitungen informiert.
Bei Fragen oder Unklarheiten dürfen Sie sich gerne an die Bauleitungen wenden:
Kontakt Bauleitung Kanton (Mauer):
Ribuna Ingenieure AG, Herr Reto Rindlisbacher
Telefon 033 828 60 10
Mail: reto.rindlisbacher@ribuna.ch
Kontakt Bauleitung WV Projekt, Gemeinde:
Ingenieurbüro Sterchi GmbH, Herr Tobias Kuhn
Telefon 033 841 12 61
Mail: tobias.kuhn@ing-sterchi.ch
Die Bauherrschaften danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Gemischte Gemeinde Oberried
Bauherrschaft: Hans Ulrich Hostettler, Alte Landstrasse 2, 3114 Wichtrach.
Projektverfasser: Urs Hostettler, Alte Landstrasse 4, 3114 Wichtrach.
Bauvorhaben: Neubau EFH mit Doppelgarage.
Standort: Vorholzstrasse 30, Parzelle Nr. 499, Koordinaten 2'630'515 / 1'170'529.
Zone: Wohnzone W2.
Gewässerschutzbereich: Au.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 4. Mai 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938
Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Unterseen, 30. März 2026
Bauverwaltung Unterseen
Verkehrserschwernis und Sperrung Wagnerenstrasse
Infolge Felsräumungsarbeiten am Montag, 13. April 2026, bis Freitag, 17. April 2026, muss die Wagnerenstrasse für den Durchgangsverkehr vollständig gesperrt werden. Insbesondere von der Sperrung betroffen ist der Heimwehfluhparkplatz sowie der Käsekeller Rugen. Der Parkplatz bei der Heimwehfluh-Bahn bleibt während der Felsräumungsarbeiten gesperrt.
Der Durchgang für Fahrzeuge und Fussgänger ist während der Felsräumungsarbeiten aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Die Rugenbräu AG und der Seilpark sind nur von der Südseite via Wengelacher erreichbar.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Strassensperrung. Die Felsräumungsarbeiten dienen dem Erhalt der Sicherheit und Minimierung der Steinschlaggefahr an der Wagnerenstrasse.
Die Bauverwaltung
Ehrungen für besondere Leistungen aus Sport, Kultur und Gesellschaft 2026
Jährlich führt der Gemeinderat Ehrungen aus den Sparten Sport, Kultur/Kunst und Gesellschaft durch.
Mannschaften, Teile von Mannschaften oder Einzelsportler sowie Persönlichkeiten, welche sich in einer der genannten Sparten durch besondere und anerkannte Leistungen gemäss dem Reglement für Ehrungen verdient gemacht haben, können sich für eine Ehrung anmelden oder mit ihrem Einverständnis von anderen natürlichen oder juristischen Personen angemeldet werden.
Im Reglement sind unter anderem die Kriterien zur Berechtigung und der Beurteilung von Anmeldungen geregelt. Das Reglement kann auf der Gemeindeverwaltung, Telefon 033 856 50 80, bezogen oder im Internet unter www.lauterbrunnen.ch/Verwaltung/Reglemente eingesehen und heruntergeladen werden.
Für Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an: Judith Feuz, Schulsekretärin, judith.feuz@lauterbrunnen.ch oder an Sandra Balmer, Gemeindeschreiberin, sandra.balmer@lauterbrunnen.ch.
Anmeldungen sind bis am 30. April 2026 bei der Bildungs- und Kulturkommission, Gemeindehaus Adler, Gsteigermatte 459 B, 3822 Lauterbrunnen, einzureichen.
Anmeldungen, welche ausserhalb der vorgesehenen Zeit eingehen, werden nicht berücksichtigt und können im Folgejahr erneut eingereicht werden.
Bildungs- und Kulturkommission Lauterbrunnen
Für die Geschäftsstelle Habkern Tourismus suchen wir per 1. August 2026 oder nach Vereinbarung eine*n
Leiter*in Geschäftsstelle Habkern Tourismus (30 – 40%)
Hauptaufgaben
Sie bringen mit
Wir bieten
Wollen Sie Ihre Begeisterung und Ihr Talent bei uns einbringen? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbungsunterlagen per E-Mail an: manuela.burgener@habkern.ch.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Frau Jolanda Brunner, Präsidentin Habkern Tourismus, Telefon 079 280 37 06.
Ersatzwahl Gemeinderat
Infolge Demission eines Mitglieds des Gemeinderats per 30. September 2026 wird gestützt auf Artikel 43 des Abstimmungs- und Wahlreglements der Einwohnergemeinde Grindelwald vom 9. Juni 2023 für den Rest der Amtsdauer auf Sonntag, 14. Juni 2026, eine Ersatzwahl an der Urne angeordnet.
Zu wählen ist ein Mitglied für den Gemeinderat.
Die Vorschläge für diese Ersatzwahl sind gemäss Artikel 28 Absatz 2 des Abstimmungs- und Wahlreglements von mindestens 20 Stimmberechtigten unterzeichnet bis Freitag, 1. Mai 2026, 11.30 Uhr, bei der Gemeindeschreiberei einzureichen. Die Wahlvorschläge müssen Familienname, Vorname, Geburtsjahr, Beruf, Wohnadresse und Unterschrift des Vorgeschlagenen enthalten. Die Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlags ist nicht zulässig.
Im Weiteren gelten die Bestimmungen des gültigen Abstimmungs- und Wahlreglements der Einwohnergemeinde Grindelwald.
Leerformulare für die Wahlvorschläge können bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder auf der Website der Gemeinde www.gemeinde-grindelwald.ch heruntergeladen werden.
Grindelwald, 30. März 2026
Der Gemeinderat
Ordentliche Versammlung
Samstag, 2. Mai 2026, 10.30 Uhr im Bärgrestaurant Vorsass
Traktanden
Aktenauflage
Die 2. Teilrevision Organisationsreglement kann 30 Tage vor der Versammlung beim Präsidenten eingesehen werden und ist zusätzlich auf der Homepage der Burgerbäuert Schmocken unter Aktuell aufgeschaltet.
Protokoll
Das Protokoll dieser Versammlung liegt 7 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich bei der Sekretärin auf.
Burgerrat Bäuert Schmocken
Gesuchssteller: Jakob Niklaus Gimmel, Rübeldorfstrasse 6, 3792 Saanen.
Projektverfasserin: gafner blatter Bauplanung und Beratung GmbH, Albert Blatter, Waldeggstrasse 164, 3803 Beatenberg.
Bauvorhaben: Ersatz Fassadenmaterial von Eternit auf Holzschindeln/Holzschalung sowie Ersatz und Neueinteilung Fenster.
Standort: Spirenwaldstrasse 79, 3803 Beatenberg, Parzelle Nr. 819, Koordinaten 2’627’903 / 1’172’227.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 ff. RPG).
Hinweis: Baute im Ortsbildschutzperimeter.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/242982, e-Auflage eBau Nr. 2025-16797). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 4. Mai 2026.
Es wird auf die Baugesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Beatenberg, 25. März 2026
Bauverwaltung Beatenberg
Bauherrschaft: Christian und Kathrin Grossmann, Schleegasse 4, 3855 Brienz.
Projektverfasserin: Grossmann Holzbau und Bedachungen GmbH, Unter der Fluh 127, 3858 Hofstetten.
Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus mit zwei Einliegerwohnungen.
Standort: Gemeinde Brienz, Zwymatten 4, Parzelle Nr. 3855.
Zone: Wohnzone 2 (W2).
Hinweis: Die Gemeinde Brienz unterliegt der Zweitwohnungsgesetzgebung (ZWG).
Nutzung: Erstwohnungen oder qualifiziert touristisch bewirtschaftete Wohnungen (Einliegerwohnungen).
Bemerkung: Aufgrund der Planungszone erhalten die zwei geplanten Einliegerwohnungen vorübergehend einen Erstwohnungseintrag. Nach Aufhebung der Planungszone wird dieser durch den Eintrag «Erstwohnungen oder qualifiziert touristisch bewirtschaftete Wohnungen (Einliegerwohnungen)» ersetzt.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 4. Mai 2026.
Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung
Die Gemeindeverwaltung Schwanden bleibt aufgrund der Feiertage vom Gründonnerstag, 2. April 2026, 16.00 Uhr bis Ostermontag, 6. April 2026, den ganzen Tag geschlossen.
Ab Dienstag, 7. April 2026, bedienen wir Sie gerne wieder zu den gewohnten Schalteröffnungszeiten.
Wir wünschen frohe Ostertage und alles Gute.
Gemeindeverwaltung Schwanden
Gesuchsteller: Stebler Markus, vertreten durch Holzkreation Schmid AG, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Holzkreation Schmid AG, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Projektänderung – Einbau Kaminofen DG, Anpassung Stützmauer.
Standort: Almisgässli 26, Partzellen Nrn. 4432 und 5685, Koordinaten 2’646’216 / 1’163’607.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/278362
Auflage- und Einsprachefrist bis 4. Mai 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 27. März 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Gemeindeversammlung
Freitag, 8. Mai 2026, 20.00 Uhr im Schulhaus Obermoos
Traktanden
Aktenauflage
Das Budget 2026 kann 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Ein Kurzkommentar und der Zusammenzug des Budgets werden an alle Haushaltungen verteilt. Das Versammlungsprotokoll liegt 7 Tage nach der Gemeindeversammlung während 30 Tagen öffentlich auf und ist ebenfalls unter www.brienzwiler.ch einsehbar.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Die Stimmberechtigten von Brienzwiler sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Brienzwiler Wohnsitz haben.
Brienzwiler, 30. März 2026
Gemeinderat Brienzwiler
Gesuchstellerin: HSWS SA, Didier Maus, Wengiboden 1352a, 3823 Wengen.
Projektverfasserin: Raumforum GmbH, Madlen Eggenschwiler, Trüelweg 10b, 3600 Thun
Bauvorhaben: Anpassungen an Reklamen.
Standort: Wengen, Wengiboden, Gebäude Nr. 1352a, Parzelle Nr. 2729, Koordinaten 2'636'290.15 / 1'161'784.5, Hotelzone Ha.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen: keine
Auflagestellen:
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 3. April bis 4. Mai 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Verkehrserschwerung
Kantonsstrasse Nr. 1110 St. Niklausen–Habkern
Gemeinde: Unterseen.
410.20462 / Instandsetzung Strassenbankett Badweid, Unterseen
Teilstrecke:
Dauer: 13.–17. April 2026.
Ausnahmen: keine.
Grund der Massnahme: Einbau Deckbelag.
Verkehrsführung: Einspurige Verkehrsführung.
Einschränkungen: Einspurige Verkehrsführung, Verkehrsregelung von Hand oder mit Lichtsignalanlage.
Rechtliche Hinweise
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.
Gwatt, 13. März 2026
Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Auflage Kollokationsplan und Inventar
Ausgeschlagene Erbschaft der von Allmen-Brunner Dora, geb. 27. April 1929, von Lauterbrunnen BE, Bethania im Stedtli, Obere Gasse 6, 3800 Unterseen, verstorben am 28. Juli 2024.
Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage.
Ablauf der Frist: 21. April 2026.
Auflagefrist Inventar: 10 Tage.
Ablauf der Frist bis 11. April 2026.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 1. April 2026.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Einstellung mangels Aktiven
Schuldnerin: von Allmen Gastro & Event GmbH, Kreuzimaadweg 28, 3812 Wilderswil, CHE-238.369.242.
Datum der Konkurseröffnung: 2. Februar 2026.
Datum der Konkurseinstellung: 24. März 2026.
Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger bis zum 21. April 2026 die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten einen Vorschuss von Fr. 5200.– leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 1. April 2026.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Bäume und Hecken zurückschneiden
Aufforderung an die Anstösser von Strassen, Wegen und Trottoirs
Die Anstösser an Strassen, Wegen und Trottoirs werden hiermit aufgefordert, das Zurückschneiden der Äste, Grünhecken und Sträucher usw. bis am 15. Mai 2026 auf die vorgeschriebenen Abmessungen auszuführen.
Gemäss dem Strassengesetz des Kantons Bern ist das Strassengebiet über Trottoirs, Rad- und Fusswege bis auf eine Höhe von 2,5 m und über der Fahrbahn bis auf eine Höhe von 4,5 m frei zu halten. Wenn die öffentliche Beleuchtung beeinträchtigt wird, sind die überhängenden Äste bis auf Lampenhöhe zurückzuschneiden.
Hecken, Sträucher, Äste und Anpflanzungen müssen seitlich mindestens 0,5 m Abstand vom Fahrbahnrand haben.
An Kreuzungen, Einmündungen und Kurven dürfen Sträucher und andere Bepflanzungen die Übersicht nicht beeinträchtigen. Die Maximalhöhe im Sichtbereich beträgt 0,6 m.
Weitere Informationen erhalten Sie am Schalter der Bauverwaltung Wilderswil.
Die Gemeinde dankt der Bevölkerung für die Mithilfe.
Bauverwaltung Wilderswil
Bauherrschaft: Pintli St. Niklaus GmbH, Sylvia Dorothy Aebi Zumbach, Oberländerweg 39, 3658 Merligen.
Grundeigentümerin: Schärz Immobilien AG, Hauptstrasse 43, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Reklame «Tinyness».
Standort: Spielmatte 3, Parzelle Nr. 939, Koordinaten 2'631'573 / 1'170'757.
Zone: UeO/Uferschutzplan «Spielmatte».
Gewässerschutzbereich: Au.
Schutzperimeter: Ortsbildschutzgebiet A – II Spielmattenvorstadt, Baugruppe B.
Schutzobjekt: schützenswertes K-Objekt gemäss Bauinventar der Gemeinde Unterseen.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 4. Mai 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Auf das Aufstellen von Bauprofilen wird ausdrücklich verzichtet (Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD).
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938
Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Unterseen, 27. März 2026
Bauverwaltung Unterseen
Ordentliche Burgerversammlung
Mittwoch, 6. Mai 2026, 19.00 Uhr, im Bockstor, Bockstorweg 15, Unterseen
Traktanden
Gemäss Art. 4 des Organisationsreglementes (OgR) für die Burgergemeinde Unterseen ist stimmberechtigt, wer das Burgerrecht der Burgergemeinde Unterseen besitzt, in den Einwohnergemeinden Unterseen, Interlaken und Matten seit mindestens drei Monaten wohnhaft, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und im Stimmregister eingetragen ist.
Damit stimmberechtigte Burger und Burgerinnen, welche in Interlaken und Matten wohnhaft sind, in das Stimmregister aufgenommen werden können, werden sie gebeten, sich bis 2 Tage vor der Burgerversammlung unter info@burgergemeinde-unterseen.ch mit Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse anzumelden.
Gemäss Art. 67 des OgR liegt das Protokoll dieser Versammlung sieben Tage nach der Versammlung während 30 Tagen, vom 13. Mai bis 12. Juni 2026, zur Einsicht auf der Gemeindeschreiberei der Einwohnergemeinde Unterseen auf. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Burgerrat gemacht werden.
Im Anschluss an die Versammlung sind alle Anwesenden zu einem gemeinsamen Imbiss eingeladen.
Burgerrat Unterseen
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
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Unsere Öffnungszeiten:
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08.00 – 12.00 und 13.30 – 17.00 Uhr