Verwaltungskreis Interlaken-Oberhasli (100+)

Einwohnergemeinde

1. Naturtag Matten 

Entdecken – Austauschen – Mitmachen 

Alles rund um das Thema Biodiversität:

  • Einheimische Pflanzen und Tiere
  • Neophyten und Neozoen bestimmen
  • Tipps für den Naturgarten 

Pflanzenbörse:

  • Bringen Sie Ihre Pflanzen wie einheimische Blumen, Sträucher und Bäume mit.

Wann: Samstag, 9. Mai 2026, 9.00–16.00 Uhr

Wo: Dorfplatz vor der Bossschür, Matten 

Veranstaltet durch den Vogelschutzverein Bödeli und Werkhof Matten, mit Unterstützung der Biodiversitätsgruppe, H. Gosteli AG Gartenbau und Aloha Garten.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Werkhof Matten

Publiziert am 23.04.2026

Einwohnergemeinde

Verkehrsanordnung

Der Gemeinderat von Brienz verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG, SR 741.01) sowie Art. 44 Abs. 1 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) die folgende Verkehrsanordnung:

Parkieren verboten (Signal SSV Nr. 2.50) auf dem gesamten Platz der Bushaltestellen östlich des Bahnhofs Brienz, Parzelle Nr. 3392, Freihaltung der Bushaltestellen. 

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Interlaken-Oberhasli erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.

Diese Verfügung tritt nach ihrer Veröffentlichung im Amtsanzeiger sowie nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.

Brienz, 23. April 2026

Der Gemeinderat

Publiziert am 23.04.2026

Baupublikation

Gesuchstellerin: Howell Home AG, Benjamin Hofstetter, Matte 29, 3807 Iseltwald, Vertreter mit Vollmacht.

Bauvorhaben: Befristete Umnutzung einer bestehenden Zweitwohnung zur regelmässigen Kurzzeitvermietung (gemäss Planungszone «Zweitwohnungen»). Bauliche Massnahmen sind keine vorgesehen. Die Nutzung ist zeitlich auf die Planungsphase der Arealentwicklung UeO «Seeburg» beschränkt.

Standort: Burg 45c («Haus Gärtnerei»), Parzelle Nr. 593, Uferschutzzone / Sektor a, Koordinaten 2'640’295 / 1'173'637.

Schutzzone: ISOS Gemeinde Iseltwald, Baugruppe A (Iseltwald, Dorf), Ortsbildschutzgebiet, archäologisches Schutzgebiet Nr. 1049, Gewässerschutzbereich Au.

Schutzobjekt: Erhaltenswertes K-Objekt.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Ausnahmen:

  • Planungszone Zweitwohnungen; Umnutzung einer bestehenden Zweitwohnung zur regelmässigen Kurzzeitvermietung
  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Bauten in der Uferschutzzone (Art. 5 Abs. 3 SFG)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Anlagen im Freihalteraum für stehende Gewässer (Art. 41c GSchV)

Auflage- und Einsprachefrist bis 25. Mai 2026.

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Iseltwald, Marderbach 15f, 3807 Iseltwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Gemeindeverwaltung Iseltwald einzureichen. Ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der angesetzten Frist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Gemischte Gemeinde Iseltwald

Publiziert am 23.04.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Ingenieurbüro Sterchi GmbH, Bohnerenstrasse 14, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Neubau Trink- und Löschwasserleitung sowie Strassensanierung mit Waldrodung und Ersatzaufforstung.

Standort: Sulzweg / Auf der Sulz, Parzellen Nrn. 232, 947, 995, 1111, 2108, 2324, 2725, 2729, 2956, 5267, 6247, 6260, 6261, 6262, 6536, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’647’130 / 1’163’900.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet: gelb / blau.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
  • nichtforstliche Kleinbaute im Wald (Art. 14 WaV)
  • Waldrodung (Art. 5 WaG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 26.Mai 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 23.04.2026

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Firstbahn AG, Harderstrasse 14, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Umbau WC-Anlage Bachalpsee auf ein Trockensystem.

Standort: Bachsee, Gebäude Nr. 3a, Parzelle Nr. 70, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’644’725 / 1’168’670.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, Moorlandschaft Nr. 390 (Bachsee).

Naturgefahrengebiet: unbestimmt.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Ausnahme vom vorsorglichen Schutz für Moorlandschaften (Art. 7 MLV)
  • Eingriffe in Schutzobjekte nach Art. 18 ff. NHG

Auflage- und Einsprachefrist bis 26. Mai 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Hinweis: Bei der Profilierung werden Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 23.04.2026

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchsteller: Jannic und Luana Borter, Kreuzlistrasse 1, 3852 Ringgenberg.

Projektverfasserin: Natura-Holzbau GmbH, Beundenstrasse 58, 3852 Ringgenberg.

Bauvorhaben: Aufstockung auf bestehenden Flachdachanbau (Grundrissabmessungen analog Bestand); Anpassen der Dachform auf Satteldach; zusätzlicher Balkon auf der Südseite; Montage einer Aufdach-Photovoltaikanlage auf beiden Dachseiten; Verschieben des bestehenden Fensters Altbau auf Nordseite.

Standort: Hauptstrasse 92, Gbbl. Nr. 1865, Koordinaten 2’634’206 / 1’172’057.

Nutzungszone: Wohn- und Gewerbezone WG2.

Schutzobjekte: keine.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Naturgefahren: keine.

Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2026-4198). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflage- und Einsprachefrist bis 26. Mai 2026.

Es wird auf die aufgestellten Profile / Pflöcke und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Ringgenberg, 20. April 2026

Bauverwaltung Ringgenberg

Publiziert am 23.04.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Hans Feuz, Baumgarten 6, 3852 Ringgenberg.

Projektverfasserin: brönnimann architekten ag, Neugasse 10, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Wohnüberbauung auf dem Baumgarten-Areal: Drei Gebäude mit insgesamt 12 Wohnungen, Untergeschoss mit Einstellhalle, Pavillon über der Einstellhalleneinfahrt, drei oberirdische Autoabstellplätze und ein Fahrradunterstand.

Standort: Brunnengasse (Baumgarten), Parzellen Nrn. 1225 und 2619, Wohnzone W2, Koordinaten 2’634’874 / 1’172’245.

Schutzzonen: Gewässerschutzzone Au, ISOS-Gebiet (Umgebungszone I), Baugruppe A (Ringgenberg, Dorf).

Schutzobjekt: Erhaltenswertes K-Objekt (Brunnengasse 2).

Naturgefahrengebiet: gelb / blau.

Ausnahmen:

  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
  • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 26. Mai 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 23.04.2026

Einwohnergemeinde

Sprechstunde des Gemeinderats

Haben Sie ein Anliegen, das Sie persönlich mit den Ressortvorsteherinnen Hochbau und Tiefbau besprechen
möchten?

Gerne stehen Ihnen Gemeinderätin Nathalie Günter und Gemeinderätin Sabrina Amacher am Montag, 4. Mai 2026, von 16.00 bis 18.00 Uhr im Gemeindehaus Interlaken für einen Austausch zu Anliegen, Fragen und Vorschlägen in den Bereichen Hochbau und Tiefbau zur Verfügung.

Bitte melden Sie sich vorgängig bei der Gemeindeschreiberei, Telefon 033 826 51 41, für die Sprechstunde an. Die weiteren Sprechstundentermine des Gemeinderats finden Sie unter www.interlaken-gemeinde.ch.

Einwohnergemeinde Interlaken

Publiziert am 23.04.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Kirchgemeinde Unterseen, Bianca Hofer, Hauptstrasse 1, 3800 Unterseen.

Vertreterin mit Vollmacht / Projektverfasserin: L2A Architekten AG, Untere Gasse 4, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Aufteilung bestehende Wohnungen im 2. und 3. OG, Einbau Küche und Bad im 3. OG.

Standort: Hauptstrasse 1, Parzelle Nr. 1347, Koordinaten 2‘631‘442 / 1‘170‘642.

Zone: SBV 1 Altstadt.

Gewässerschutzbereich: Au.

Schutzperimeter: Ortsbildschutzgebiet A – I Altstadt mit Haberdarre und Stadtgrabenbereich, Baugruppe A (Unterseen, Städtli), ISOS (Erhaltungsziel A).

Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt gemäss Bauinventar der Gemeinde Unterseen.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 26. Mai 2026.

Es wird auf die Gesuchakten verwiesen. Auf das Aufstellen von Bauprofilen wird ausdrücklich verzichtet (Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD). Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938

Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Unterseen, 20. April 2026

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 23.04.2026

Gemischte Gemeinde

Rückschnitt von Bepflanzung an öffentlichen Strassen

Anpflanzen und Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen entlang öffentlicher Strassen und Gehwege. 

Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Hinweise auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten: Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmer, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen schreiben Art. 80 Abs. 3 und Art. 83 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) sowie Art. 56 und 57 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) unter anderem vor:

  1. Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen und nicht hochstämmige Bäume müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über den Strassen freizuhaltenden Luftraum von 4,50 m Höhe hineinragen; über Fuss-, Geh- und Radwegen muss eine Höhe von 2,50 m freigehalten werden. Bei Radwegen ist ausserdem ein seitlicher Abstand von 50 cm freizuhalten.
  2. Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden.
  3. Bei unübersichtlichen Strassenstellen, insbesondere bei Kurven, Einmündungen und Kreuzungen, dürfen Einfriedungen und Zäune die Fahrbahn um höchstens 60 cm überragen. Für die nicht hochstämmigen Bäume, Hecken, Sträucher, landwirtschaftlichen Kulturen und dergleichen gelten die Vorschriften über Einfriedungen.
  4. Nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune müssen auf einen Abstand von 2 m vom Fahrbahnrand bzw. 0,50 m von der Gehweghinterkante einhalten.
  5. Bei unübersichtlichen Strassenstellen sind Bäume, Grünhecken, Sträucher, gärtnerische und landwirtschaftliche Kulturen (z. B. Mais, Getreidearten) in einem genügend grossen Abstand gegenüber der Fahrbahn anzupflanzen.
  6. Die Grundeigentümer haben Bäume und Äste, welche dem Wind und den Witterungseinflüssen nicht genügend Widerstand leisten und auf die Verkehrsfläche zu stürzen drohen, rechtzeitig zu beseitigen. Die Verkehrsfläche ist von übermässigem Reisig und Blattwerk (insbesondere im Herbst) zu reinigen. Für Schäden, die durch nicht vorschriftsgemässes Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen entstehen, sind die Grundeigentümer haftbar.

Aufforderung: Die Strassenanstösser werden hiermit ersucht, Äste und andere Bepflanzungen bis spätestens am 31. Mai 2026 und im Verlauf des Jahres nötigenfalls erneut auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden. Wird der Aufforderung bis zu diesem Datum nicht Folge geleistet, wird die Gemeinde die Arbeiten auf Kosten der betroffenen Eigentümer ausführen lassen (Ersatzvornahme).

Für allfällige Fragen wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung Oberried, Telefon 033 849 13 33.

Hinweis: Das Grünmaterial kann gemäss Abfallkalender der Gemischten Gemeinde Oberried kostenlos oder bei der AVAG Brienz gegen Gebühr entsorgt werden. Es ist verboten, Grünmaterial in Wäldern, an Flüssen oder Bächen und nicht bewilligten Plätzen zu deponieren. Noch besser: Kompostieren Sie selbst!

Wir danken den Strassenanstössern für das Verständnis und die Mithilfe.

Gemischte Gemeinde Oberried

Publiziert am 23.04.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Hotel Central-Continental AG, Bahnhofstrasse 43, 3800 Unterseen.

Projektverfasserin: brönnimann architekten ag, Neugasse 10, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Neuinstallation Photovoltaikanlage und Hublift (baubewilligt). Projektänderung wie folgt: Fassadensanierung / Malerarbeiten, Ersatz verfaulter Holzelemente, Sanierung Turmdach West mit Titanzinkschindeln.

Standort: Bahnhofstrasse 43, Parzelle Nr. 260, Koordinaten 2‘631‘526 / 1‘170‘442.

Zone: UeO / Uferschutzplan «Spielmatte».

Gewässerschutzbereich: Au.

Schutzperimeter: Ortsbildschutzgebiet A – IV Bahnhofstrasse.

Schutzobjekt: schützenswertes K-Objekt gemäss Bauinventar der Gemeinde Unterseen, ISOS (Erhaltungsziel A).

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 26. Mai 2026.

Es wird auf die Gesuchakten verwiesen. Auf das Aufstellen von Bauprofilen wird ausdrücklich verzichtet (Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD). Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938

Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Unterseen, 20. April 2026

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 23.04.2026

Einwohnergemeinde

2. Sitzung 2026 des Grossen Gemeinderats

Dienstag, 5. Mai 2026, 19.45 Uhr in der Aula des Gymnasiums Interlaken

Traktanden

  1. Protokoll
  2. Bericht der Geschäftsprüfungskommission
  3. Verwaltungsbericht 2025
  4. Änderung Reglement über die Mehrwertabgabe (MWAR)
  5. Motion Schütz/Balmer, Wiedereinführung der Schulkommission, Beantwortung 
  6. Postulat Romang, Biodiversität, zweite Fristverlängerung
  7. Klimastrategie Interlaken, Kenntnisnahme (Präsentation um 18.30 Uhr)
  8. Orientierungen / Verschiedenes

Die Sitzung ist öffentlich.

Zur Präsentation der Klimastrategie Interlaken um 18.30 Uhr in der Aula des Gymnasiums mit anschliessendem Apéro sind alle herzlich eingeladen.

Publiziert am 23.04.2026

Einwohnergemeinde

Gemeindevesammlung

Mittwoch, 27. Mai 2026, 19.30 Uhr im Gmeindshus

Traktanden

  1. Jahresrechnung 2025; Genehmigung der Jahresrechnung 2025
  2. Kenntnisnahme von der Kreditabrechnung Erneuerung Reservoirleitung
  3. Personalreglement vom 1. Januar 2025; Genehmigung Teilrevision per 1. Juli 2026
  4. Verschiedenes

Aktenauflage

Die Unterlagen zu den Traktanden Nrn. 1 und 2 liegen 10 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung Niederried öffentlich auf. Die Unterlagen zu Traktandum Nr. 3 liegt 30 Tage vor der Versammlung öffentlich auf.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann gestützt auf Art. 63 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden.

Rügepflicht

Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung ist gemäss Art. 31 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) sofort zu beanstanden. Das Protokoll vom 27. Mai 2026 wird 7 Tage nach der Gemeindeversammlung während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Werden innert der Auflagefrist keine schriftlich begründeten Einwände erhoben, erfolgt die Genehmigung durch den Gemeinderat (Art. 76 Abs. 3 Gemeindeordnung).

Vor der Versammlung wird allen Haushaltungen ein Informationsblatt zugestellt mit den detaillierten Angaben zu den Traktanden. Die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger werden zur Teillnahme an dieser Versammlung freundlich eingeladen.

Gemeinderat Niederried

Publiziert am 23.04.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: GaleniCare AG, Untermattweg 8, 3027 Bern.

Projektverfasserin: Westiform AG, Freiburgstrasse 596, 3172 Niederwangen b. Bern.

Bauvorhaben: Austausch der bestehenden Reklamen durch teilweise beleuchtete Reklamen.

Standort: Bahnhofstrasse 5a, Parzelle Nr. 542.

Nutzungszone: Mischzone MK4.

Inventar: keines.

Beanspruchte Ausnahme: Bauen vor der Baulinie, Art. 96a BauG.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis am 26. Mai 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31, Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 23.04.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Peter Reber und Sibylle Stucki, Waldeggstrasse 25, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Streich Holzbau AG, Eichzun 3, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Ersatzneubau MFH mit 3 Wohnungen. Kellergeschoss bestehend und innen aufgestellte Wärmepumpe. Autounterstand mit Flachdach begrünt.  

Standort: Neuenstrasse 4, Parzelle Nr. 269, Koordinaten 2'634'600 / 1'170'650.

Zone: Kernzone C.

Schutzzone: Baugruppe B, Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen: keine.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 26. Mai 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet im Doppel innert der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portalebau.apps.be.ch).Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Bauverwaltung Bönigen

Publiziert am 23.04.2026

Gemeindeverband Abwasser Region Interlaken

Gemeinden Bönigen, Interlaken, Matten b. Interlaken

Information an die Bevölkerung – Spülarbeiten am Kanalisationsnetz

Abwasser Region Interlaken führt in den kommenden Wochen planmässige Reinigungsarbeiten am öffentlichen Kanalisationsnetz durch.

Zeitraum der Arbeiten: 27. April bis 18. September 2026.

Betroffene Gebiete: Spülkreis Bödeli: Bönigen, Matten, Interlaken.

Ziel dieser Arbeiten ist die Sicherstellung eines einwandfreien Betriebs der Kanalisation sowie die Werterhaltung der Infrastruktur. Dabei werden Ablagerungen, Sand, Kies sowie Wurzeleinwuchs entfernt.

Was bedeutet das für Sie?

Während der Spülarbeiten kann es in einzelnen Fällen zu folgenden Begleiterscheinungen kommen:

  • Kurzzeitige Geruchsentwicklung
  • Geräusche durch Spülfahrzeuge
  • Vereinzeltes Aufsteigen von Luft oder Wasser in WC, Dusche oder Ablauf
  • Es wird empfohlen, dass die Siphons (Geruchsverschlüsse) möglichst mit Wasser gefüllt sind.

Diese Erscheinungen sind in der Regel unbedenklich und von kurzer Dauer.

Wichtiger Hinweis: Wir empfehlen, während der Arbeiten die WC-Deckel geschlossen zu halten und Bodenabläufe (z. B. im Keller) mit Wasser gefüllt zu halten.

Zufahrten und Einschränkungen: Es kann zeitweise zu kleineren Verkehrsbehinderungen kommen. Die Zufahrt zu den Liegenschaften bleibt jedoch gewährleistet.

Die Arbeiten werden durch ein spezialisiertes Kanalreinigungsunternehmen ausgeführt.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Christian Abegglen, Telefon 079 458 18 73, info@ara-interlaken.ch

Abwasser Region Interlaken

Publiziert am 23.04.2026

Gemeindeverband Abwasser Region Interlaken

Information an die Bevölkerung – Spülarbeiten am Kanalisationsnetz

Vollständige Publikation siehe unter «Interlaken».

Abwasser Region Interlaken

Publiziert am 23.04.2026

Einwohnergemeinde

Sperrung Parkplatz Feldgässli am 30. April 2026

Am Donnerstag, 30. April 2026, finden Sicherheitsholzereiarbeiten entlang der Gsteigstrasse statt. Der öffentliche Parkplatz Feldgässli wird als Abladeplatz benötigt. Deshalb wird der öffentliche Parkplatz beim Feldgässli wie folgt abgesperrt:

  • Donnerstag, 30. April 2026, 7.00–18.00 Uhr

Die Betroffenen werden gebeten, auf die öffentlichen Parkplätze beim Eissportzentrum auszuweichen. 

Wir danken der Anwohnerschaft und der Bevölkerung für die Kenntnisnahme und das Verständnis. 

Sicherheit Matten

Publiziert am 23.04.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Markus Hummel, Juheigässli 6, 3800 Matten.

Projektverfasser: Johannes Recrosio, Blumenstrasse 8, 3706 Leissigen.

Bauvorhaben: Wohnraumerweiterung im EG mit Anbau auf der Südseite des bestehenden Gebäudes.

Standort: Juheigässli 6, 3800 Matten, Parzelle Nr. 679, Koordinaten 2'633'103/1'169'836.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Schutzobjekt: keines.

Naturgefahrengebiet: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.

Auflage- und Einsprachefrist bis 26. Mai 2026.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten und Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sowie Lastenausgleichsansprüche sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 23.04.2026

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Bauherrschaft: Andreas und Anita Wampfler, Lauenenstrasse 12, 3855 Brienz.

Projektverfasserin: Energieimpuls GmbH, Kaspar Flück, Seestrasse 1, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Ersatz Elektrospeicherheizung durch Pelletanlage, Erstellen eines Kamins über Dach und einer neuen Wärmeverteilung Bodenheizung.

Standort: Gemeinde Brienz, Schybergweg 12, Parzelle Nr. 1752.

Zone: Ferienhauszone (FHZ).

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Auflage- und Einsprachefrist bis 25. Mai 2026.

Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 23.04.2026

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Bauherrschaft: Fernwärmeversorgung Brienz Dorf AG, Schulhausstrasse 15, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Technische Sanierung Heizzentrale, neuer Holzschnitzel-Heizkessel und neuer Einbau Heizungsspeicher und Elektro-Abgasfilter in der Kaminanlage.

Standort: Gemeinde Brienz, Schulhausstrasse 15, Parzelle Nr. 3498.

Zone: Wohn- und Gewerbezone 3 (WG3).

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Auflage- und Einsprachefrist bis 25. Mai 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 23.04.2026

Einwohnergemeinde

Zurückschneiden von Bäumen, Sträuchern und Hecken

Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Hinweise auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten:

  1. Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmenden, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen schreiben das Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) Art. 80 Abs. 3 und 83 und die Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) Art. 56 und 57 unter anderem vor:
    1. Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen und nicht hochstämmige Bäume müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse frei zu haltenden Luftraum von 4,50 m Höhe hineinragen; über Geh- und Radwegen muss mindestens eine Höhe von 2,50 m frei gehalten werden. Bei Radwegen ist ausserdem ein seitlicher Abstand von 50 cm frei zu halten.
    2. Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden.
    3. An unübersichtlichen Strassenstellen dürfen Einfriedungen und Zäune die Fahrbahn um höchstens 60 cm überragen. Für die nicht hochstämmigen Bäume, Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen und dergleichen gelten die Vorschriften über Einfriedungen. Danach müssen solche Pflanzen bis zu einer Höhe von 1,20 Meter einen Strassenabstand von 0,50 Meter ab Fahrbahnrand einhalten.
    4. Sind sie höher, so müssen sie um ihre Mehrhöhe zurückversetzt werden. Der Geltungsbereich erstreckt sich auch auf bestehende solche Pflanzen.
  2. Die Strassenanstösser werden hiermit ersucht, Äste und andere Bepflanzungen bis zum 31. Mai 2026 und im Verlaufe des Jahres nötigenfalls erneut auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden.
    1. An unübersichtlichen Strassenstellen sind Bäume, Grünhecken, Sträucher, gärtnerische und landwirtschaftliche Kulturen (z. B. Mais) in einem genügend grossen Abstand gegenüber der Fahrbahn anzupflanzen.
    2. Die Grundeigentümer entlang von Gemeindestrassen und von öffentlichen Strassen privater Eigentümer haben Bäume und grössere Äste, welche dem Wind und den Witterungseinflüssen nicht genügend Widerstand leisten und auf die Verkehrsfläche stürzen können, rechtzeitig zu beseitigen. Sie haben die Verkehrsfläche von hinuntergefallenem Reisig und Blattwerk zu reinigen.
  3. Im Weiteren verweisen wir auf den Abfallkalender (Skizze Rückseite).
  4. Die Bauverwaltung Bönigen, Telefon 033 826 10 00, gibt Ihnen gerne Auskunft.
  5. Unterlässt der Eigentümer der Bäume und Sträucher das rechtzeitige Zurückschneiden, so wird die Arbeit nach vergeblicher schriftlicher Aufforderung auf seine Kosten durch einen Dritten besorgt. Ein Entschädigungsanspruch kommt dem Eigentümer der Bäume oder Sträucher nicht zu.

Die Mitarbeiter der Bauverwaltung und des Werkhofs werden weitere Kontrollen betreffend der erwähnten Vorschriften durchführen.

Publiziert am 23.04.2026

Schwellenkorporation Därligen

Ordentliche Mitgliederversammlung

Freitag, 29. Mai 2026, 20.00 Uhr im Schulhaus

Traktanden

  1. Protokoll der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 23. Mai 2025
  2. Genehmigung Jahresrechnung 2025
  3. Budget 2027; Beratung und Genehmigung des Budgets 2027, Festsetzung des Schwellentelleansatzes; Festsetzung Mindestbeitrag Einforderung Schwellentelle von Fr. 10.–
  4. Kreditbeschluss Revitalisierung Budelbach 
  5. Genehmigung Änderung Anhang 1 Organisationsreglement 
  6. Orientierungen / Verschiedenes

Eingeladen und stimmberechtigt sind alle in der Gemeinde Därligen schwellenpflichtigen Grund-, Liegenschafts-, Wohnungs- und Werkeigentümer.

Das Protokoll der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 23. Mai 2025 und die Änderung Anhang 1 Organisationsreglement liegen 30 Tage vor der ordentlichen Mitgliederversammlung auf der Gemeindeverwaltung Därligen zur Einsichtnahme auf.

Im Anschluss an die Versammlung wird ein Apéro offeriert.

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Därligen, 14. April 2026

Vorstand Schwellenkorporation Därligen

Publiziert am 23.04.2026

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Bauherrschaft: Rosmarie Flück, Hauptstrasse 260, 3855 Brienz.

Vertretung mit Vollmacht: Konzept Wyler AG, Peter Wyler, Stockmatte, 3855 Brienz.

Projektverfasserin: Konzept Wyler AG, Stockmatte, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Abbruch des bestehenden Wohnhauses und Ersatzneubau Zweifamilienhaus mit zwei überdeckten Autoabstellplätzen und innenliegender Luft-Wärmepumpe.

Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand zu einer Gemeindestrasse (Art. 80 SG).

Standort: Gemeinde Brienz, Aeusserstgasse 15, Parzelle Nr. 3148.

Zone: Dorfkernzone (DK), ISOS-Perimeter mit Erhaltungsziel A.

Hinweis: Die Gemeinde Brienz unterliegt der Zweitwohnungsgesetzgebung (ZWG).

Nutzung: Erstwohnungen.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Auflage- und Einsprachefrist bis 25. Mai 2026.

Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 23.04.2026

Einwohnergemeinde

Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Nr. 17 «Erweiterung Deponie Chrummeney» nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)

Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV.

Der Gemeinderat von Wilderswil hat die vorerwähnte geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Nr. 17 «Erweiterung Deponie Chrummeney» am 25. Februar 2026 beschlossen.

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Wilderswil, 15. April 2026

Der Gemeinderat

Publiziert am 23.04.2026

Konkursamt Oberland

Konkurspublikation / Schuldenruf

Summarisches Verfahren nach Art. 231 SchKG

Ausgeschlagene Erbschaft des Herzog Adolf Ernst, geb. 22. Oktober 1931, von Wilderswil BE, Kirchgasse 36, 3812 Wilderswil, verstorben am 30. Januar 2026.

Datum der Konkurseröffnung: 23. März 2026.

Eingabefrist bis 22. Mai 2026.

Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 22. April 2026.

Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland

Publiziert am 23.04.2026

Burgergemeinde

Auflage Protokoll ausserordentliche Burgerversammlung vom 22. April 2026

Das Protokoll der ausserordentlichen Burgerversammlung vom 22. April 2026 liegt ab Montag, 27. April 2026, während 20 Tagen in der Gemeindeverwaltung Lütschental öffentlich auf. 

Allfällige Einsprachen gegen das Protokoll sind während der Einsprachefrist schriftlich an die Burgerkommission Lütschental, Briggmättli 38, 3816 Lütschental, zu richten.

Gemeindeschreiberei Lütschental

Publiziert am 23.04.2026

Einwohnergemeinde

Teilrevision Ortsplanung «Regulierung Zweitwohnungen» – Öffentliche Mitwirkungsauflage und Informationsveranstaltung

Der Gemeinderat bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Teilrevision Ortsplanung «Regulierung Zweitwohnungen» zur öffentlichen Mitwirkung.

Die Planung umfasst:

  • Änderung Baureglement
  • Änderung Kurtaxenreglement
  • Erläuterungsbericht

Die Planung liegt 45 Tage, vom 16. April bis und mit 31. Mai 2026, in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Bönigen unter www.boenigen.ch verfügbar.

Öffentliche Informationsveranstaltung

Am Dienstag, 28. April 2026, 19.30 Uhr, in der Turnhalle Bönigen führt der Gemeinderat eine Informationsveranstaltung für die interessierte Öffentlichkeit durch.

Während der Mitwirkungsfrist können dem Gemeinderat schriftlich und begründet Einwendungen erhoben und Anregungen unterbreitet werden. Die Eingaben sind an die Einwohnergemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen, zu richten.

7. April 2026

Der Gemeinderat

Publiziert am 23.04.2026

Einwohnergemeinde

Informationsanlass

Neubau Schulhaus mit Doppelkindergarten und Tagesschule Matten

Um dem wachsenden Schulraumbedarf zu begegnen, beabsichtigt die Einwohnergemeinde Matten bei Interlaken, einen Schulhausneubau mit Doppelkindergarten und Tagesschule zu realisieren. Das Geschäft wird dem Souverän an einer nötigen Urnenabstimmung vom 14. Juni 2026 vorgelegt.

Für diese Vorlage lädt die Einwohnergemeinde Matten b.I. alle Bürgerinnen und Bürger zu einer umfassenden Informationsveranstaltung ein 

Montag, 27. April 2026, 20.00 Uhr, Kirchgemeindehaus Matten

Ablauf

  1. Einführung
  2. Vorstellen des Projekts und der Vorlage
  3. Diskussion/Fragen/Austausch

Der Gemeinderat und die Bildungskommission hoffen auf zahlreiches Interesse der Bevölkerung.

Eine Anmeldung für den Anlass ist nicht notwendig.

Der Gemeinderat

Publiziert am 23.04.2026

Regionalkonferenz Oberland-Ost

Ausschreibung Wettbewerb Kulturlandschaftspreis 2026

Die Regionalkonferenz Oberland-Ost und die regionalen Tourismusorganisationen vergeben jedes Jahr einen Preis für besonders wertvolle Kulturlandschaften, um damit die grosse Leistung der Landwirte für Erhalt und Pflege der Landschaft zu würdigen. 

Die Bewirtschafter können sich in den beiden Kategorien «Landwirtschaftlich genutzte Flächen» oder «Sömmerungsgebiete» (Alpen) bis am 31. Mai 2026 anmelden. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt.

Alle Informationen zum Kulturlandschaftspreis und das Anmeldeformular sind zu finden unter www.kulturlandschaftspreis.ch oder beim Fachbereich Landschaft der Regionalkonferenz, Claudia Schatzmann, Telefon 079 562 70 41. 

Publiziert am 23.04.2026

Einwohnergemeinde

Papiersammlung am Freitag, 24. April 2026

Die Papiersammlung der Schule Brienz findet am Freitag, 24. April 2026 statt.

  • Papier vor 8.00 Uhr bereitstellen.
  • Gut sichtbar platzieren.
  • Bündel nicht zu schwer, aber fest geschnürt.
  • Die Papiersammlung findet bei jeder Witterung statt.
  • Kontaktnummer am Sammeltag: Telefon 079 461 15 65 von 10.00 bis 12.00 Uhr.

Zudem ist bitte zu beachten:

  • In die Sammlung gehören Zeitungen, Zeitschriften, Prospekte und Schreibpapiere, die in Haushaltungen anfallen.
  • Altpapier nicht in Tragtaschen, Säcke oder Schachteln füllen – sie bergen die Gefahr der Durchmischung mit Kehricht.
  • Kein Karton.
  • Keine Verpackungen.

 Bauverwaltung und Schulleitung Brienz

Publiziert am 23.04.2026

Einwohnergemeinde

Behinderungen Kirchbodenstrasse, Wärgistalstrasse, Stutzstrasse, Kummersweidweg

Infolge Grabarbeiten für eine Rohranlage der KWJB kommt es zu diversen Verkehrsbehinderungen.

  • Ab Montag, 27. April bis ca. Juli 2026

Bei den genannten Strassen kommt es zu temporären Behinderungen. Es ist mit Wartezeiten zu rechnen. Detailliertere Angaben siehe www.gemeinde-grindelwald.ch.

Sperrung Stutzgasse

  • Ab Montag, 18. Mai, bis Freitag, 22. Mai 2026

Die Stutzgasse, Abzweigung Trogenweg wird für den Durchgangsverkehr gesperrt. Anstösser des Trogenwegs nutzen die Umfahrung via Strahleggweg. Die Zufahrt bis zur Baustelle ist gestattet. Fussgänger benützen während der Sperrzeiten den Engelshausweg.

Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.

Alpinice AG, Niklaus Zenger AG, KWJB

Publiziert am 23.04.2026

Baupublikation

Gesuchstellerin und Projektverfasserin: Touring Garage Auto Berger AG, Christian Berger, Sydachweg 9, 3812 Wilderswil.

Bauvorhaben: Bestehende Ostterrasse mit Südterrasse verbinden.

Standort: Lauterbrunnen, Auf der Fuhren, Gebäude Nr. 438, Parzelle Nr. 2271, Koordinaten 2'635'943.45 / 1'160'507.83, Kernzone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: keine.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 17. April bis 18. Mai 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 23.04.2026

Einwohnergemeinde

3. Öffentliche Planauflage Teilrevision Ortsplanung, Änderung Zonenplan Gewässerraum und Baureglement (Anpassung BMBV) sowie Änderungen Zonenplan Zweigarten und Zonenplan ZöN C

Der Gemeinderat Leissigen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die nachfolgend aufgeführten Änderungen der Teilrevision der Ortsplanung im Genehmigungsverfahren zur öffentlichen Auflage.

Gegenstand der öffentlichen Auflage sind die nachfolgend aufgeführten Änderungen des Baureglements (BR) sowie des Zonenplans Gewässerraum:

  • Änderung Art. 212 Abs. 5 Bst. a BR zum Mass der Nutzung (Gebäude mit kleiner anrechenbarer Gebäudefläche)
  • Änderung Art. 212 Abs. 5 Bst. c BR zum Mass der Nutzung (vorspringende Gebäudeteile)
  • Änderung Art. 311 BR zur Aufhebung von Vorschriften «Zweigarten»
  • Änderung Art. 414 Abs. 6 und 7 BR zur Dachgestaltung
  • Änderung Art. 705 BR zu Überbauungsplänen mit Sonderbauvorschriften
  • Änderung Art. Anhang A111 Abs. 2 BR zum massgebenden Terrain
  • Änderung Art. Anhang A121 Abs. 2 BR zu An- und Kleinbauten, kleine Gebäude
  • Änderung Art. Anhang A144 Abs. 5 BR zum Gebäudeabstand
  • Änderung Art. Anhang A131 Abs. 3 BR zur Gebäudelänge und -breite
  • Änderung Art. Anhang A132 BR zur traufseitigen Fassadenhöhe
  • Änderung Gebiet «am See» im Zonenplan Gewässerraum

Es ist beabsichtigt, die Änderungen im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.

Die Akten liegen während 30 Tagen, das heisst vom 20. April bis am 19. Mai 2026, bei der Gemeindeverwaltung, Nythartweg 1, 3706 Leissigen, während der Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Leissigen unter www.leissigen.ch/aktuell/oeffentliche-auflage verfügbar.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Leissigen, Nythartweg 1, 3706 Leissigen, einzureichen.

Leissigen, 13. April 2026

Der Gemeinderat

Publiziert am 23.04.2026

Einwohnergemeinde

Behinderungen / Sperrung Regenmattenstrasse

Infolge Belagsarbeiten wird die Regenmattenstrasse für den Fahrzeugverkehr gesperrt.

Ab Dienstag, 21. April 2026, ist während der Vorbereitungsarbeiten mit Verkehrsbehinderungen und Wartezeiten zu rechnen.

Regenmattenstrasse 8–23 und folglich Baumenstrasse gesperrt: Montag, 27. April 2026, 7.00–20.00 Uhr

Regenmattenstrasse 1–6 und folglich Baumenweg gesperrt: Dienstag, 28. April 2026, 7.00–20.00 Uhr

Die Zufahrt bis zur Baustelle ist gestattet. Fussgänger sind angehalten, die Umleitung für Trottibikes zu benutzen. Die Belagsarbeiten können witterungsbedingt verschoben werden. Die Behinderungen betreffen auch die Obere Gletscherstrasse beim Schulhaus Mühlebach. Der Verkehr wird einspurig geführt. Die Bushaltestelle wird temporär verschoben. Bitte die Signalisation beachten.

Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.

Gerber & Troxler AG, Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 23.04.2026

Baupublikation

Gesuchstellerin: Solviva Immobilien AG, Neuhofstrasse 5A, 6340 Baar.

Projektverfasserin: Forum 4 AG für Architektur, Rosenstrasse 2, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Umbau Pflegezimmer Wohn- und Pflegezentrum Spissibach gemäss separatem Baubeschrieb. Projektänderung zum Gesamtbauentscheid vom 29. Juli 2025: Einbau Klimagerät in Stationszimmer.

Standort: Ischlagweg 17, 3706 Leissigen, Parzelle Nr. 693, UeO «Rialto» und W2b, Koordinaten 2’625’894 / 1’167’080.

Gewässerschutzbereich: üB.

Schutzzone/-objekt: keine/nein.

Nutzungsart Zweitwohnungsgesetz (ZWG): keine Beschränkung.

Ausnahmen: Unterschreitung Strassenabstand (Art. 80 SG).

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, Nythartweg 1, 3706 Leissigen.

Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances (eBau Nr. 2025-6769).

Auflage- und Einsprachefrist bis 18. Mai 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Es wird darauf hingewiesen, dass sich allfällige Rechtsbegehren nur gegen die Projektänderung richten können.

Leissigen, 13. April 2026

Gemeinderat Leissigen

Publiziert am 23.04.2026

Stellenausschreibung

Grindelwald ist eine beliebte Tourismus-Destination im Berner Oberland mit umfassender, gut ausgebauter Infrastruktur. Die Gemeinde mit rund 4000 ständigen Einwohnern und rund 15'000 Bewohnern in der Hochsaison hat viele Attraktionen für Natur- und Sportbegeisterte zu bieten.

Die Einwohnergemeinde Grindelwald sucht ab sofort oder nach Vereinbarung eine/n

Hauswart/-in Schulanlage Graben 80–100%

Ihre Aufgaben

  • Reinigung der Innen- und Aussenfläche
  • kleinere Reparaturen in und am Gebäude
  • Schneeräumung, Rasenmähen etc. auf den zugewiesenen Anlagen
  • Mithilfe bei der jährlichen Grossreinigung
  • Beaufsichtigung und Kontrolle der Anlage
  • weitere durch die vorgesetzte Stelle oder die Schulleitung zugewiesenen Aufgaben

Anforderungen

  • handwerkliches Geschick und technisches Verständnis
  • Kenntnisse in der Gebäudereinigung
  • belastbar, teamfähig und selbständig
  • Freude am Umgang mit Kindern und Kunden
  • Bereitschaft für flexible Arbeitszeiten
  • Leistung von Abend- und Wochenendarbeiten

Wir bieten ein vielseitiges und abwechslungsreiches Aufgabengebiet mit Verantwortung, Besoldung nach Reglement der Gemeinde im Rahmen der kantonalen Besoldungsordnung, einen gut ausgestatteten Arbeitsplatz und gute Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten.

Bei Fragen steht Ihnen Emanuel Schild, Leiter Hauswarte, Telefon 079 643 40 51, gerne zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung per E-Mail an hr@gemeinde-grindelwald.ch oder per Post an Einwohnergemeinde Grindelwald, z.H. Geraldine Gafner, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Publiziert am 23.04.2026

Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern

Verkehrserschwerung

Kantonsstrasse Nr. 221

Gemeinde: Grindelwald.

410.20730 / Felsreinigung und Sicherheitsholzerei Ortweid

Teilstrecke: Kantonsstrasse Nr. 221 Interlaken–Grindelwald (Koordinaten 2'642'706, 1'164'944).

Dauer: 27. April – 8. Mai 2026.

Ausnahmen: keine.

Grund der Massnahme: Felsreinigung.

Verkehrsführung: Teilweise einspurige Verkehrsführung.

Einschränkungen: Einspurige Verkehrsführung, Verkehrsregelung von Hand oder mit Lichtsignalanlage.

Im Zeitraum vom 27. April bis 8. Mai 2026 kann es zu Wartezeiten kommen. Für den öffentlichen Verkehr entstehen keine Wartezeiten.

Rechtliche Hinweise

Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.

Gwatt, 13. April 2026

Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I

Publiziert am 23.04.2026

Gemischte Gemeinde

Öffentlicher Informationsanlass zu Fusionsabklärungen der Gemeinden Brienz, Oberried und Schwanden

Die Gemeinderäte informieren Sie gemeinsam vor den Gemeindeversammlungen im Juni 2026 über den aktuellen Stand, den Ablauf sowie die nächsten Schritte der Fusionsabklärungen.

  • Montag, 11. Mai 2026, 19.00 Uhr, Sporthalle Brienz (bitte die Parkplätze beim Rothorndeck benutzen)

Für den Transport zur bevorstehenden Informationsveranstaltung plant die Gemischte Gemeinde Oberried, bei Bedarf einen Shuttlebus einzusetzen. Damit dieses Angebot organisiert werden kann, sind wir auf Ihre Rückmeldungen angewiesen. Einwohnerinnen und Einwohner aus Oberried, welche den Shuttlebus nutzen möchten, werden gebeten, sich bis am 24. April 2026 bei der Gemeindeverwaltung Oberried unter Telefon 033 849 13 33 / info@oberried.ch oder am Schalter zu melden.

Wir freuen uns auf zahlreiche Interessierte.

Gemeinderäte der Gemeinden Brienz, Oberried und Schwanden

Publiziert am 23.04.2026

Einwohnergemeinde

Öffentlicher Informationsanlass zu Fusionsabklärungen der Gemeinden Brienz, Oberried und Schwanden

Die Gemeinderäte informieren Sie gemeinsam vor den Gemeindeversammlungen im Juni 2026 über den aktuellen Stand, den Ablauf sowie die nächsten Schritte der Fusionsabklärungen.

  • Montag, 11. Mai 2026, 19.00 Uhr, Sporthalle Brienz (bitte die Parkplätze beim Rothorndeck benutzen)

Wir freuen uns auf zahlreiche Interessierte.

Gemeinderäte der Gemeinden Brienz, Oberried und Schwanden

Publiziert am 23.04.2026

Einwohnergemeinde

Bepflanzung an öffentlichen Strassen

Anpflanzen und Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen entlang von öffentlichen Strassen und Einfriedungen

Es ist erstaunlich, wie schnell Bäume, Sträucher und Hecken wachsen können!

Gemeindevertreter mussten in letzter Zeit leider vermehrt feststellen, dass nicht alle Pflanzen zurückgeschnitten wurden. Die Strassenanstösser werden deshalb aufgefordert, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Hinweise auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten:

  1. Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen und Wegen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmenden, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen schreiben das Strassengesetz vom 4. Juni 2008 und die Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 unter anderem Folgendes vor:
    1. Hecken, Sträucher, landschaftliche Kulturen und nicht hochstämmige Bäume müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4,50 m Höhe hineinragen; über Geh- und Radwegen muss mindestens eine Höhe von 2,50 m frei gehalten werden.
    2. Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden.
    3. An unübersichtlichen Strassenstellen dürfen Einfriedungen und Zäune die Fahrbahn um höchstens 60 cm überragen. Für die nicht hochstämmigen Bäume, Hecken, Sträucher, landwirtschaftlichen Kulturen und dergleichen gelten die Vorschriften über Einfriedungen. Danach müssen solche Pflanzen bis zu einer Höhe von 1,20 m einen Strassenabstand von 0,5 m ab Fahrbahnrand einhalten. Sind sie höher, so müssen sie um ihre Mehrhöhe zurückversetzt werden. Der Geltungsbereich erstreckt sich auch auf bestehende solche Pflanzen.
  2. Die Strassenanstösser werden hiermit ersucht, die Äste und andere Bepflanzungen bis zum 15. Juni 2026 auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden.
    An unübersichtlichen Strassenstellen sind Bäume, Grünhecken, Sträucher, gärtnerische und landwirtschaftliche Kulturen (z. B. Mais) in einem genügend grossen Abstand gegenüber der Fahrbahn anzupflanzen, damit sie nicht zurückgeschnitten bzw. vorzeitig gemäht werden müssen.
    Die Grundeigentümer entlang von Gemeindestrassen und öffentlichen Strassen haben Bäume und grössere Äste, welche dem Wind und den Witterungseinflüssen nicht genügend Widerstand leisten und auf die Verkehrsfläche stürzen können, rechtzeitig zu beseitigen. Sie haben die Verkehrsfläche von hinuntergefallenem Reisig und Laub (im Herbst) zu reinigen.
  3. Nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune müssen einen Abstand von 2 m vom Fahrbahnrand bzw. 50 cm von der Gehweghinterkante einhalten.
  4. Der zuständige Strasseninspektor des Tiefbauamts oder das zuständige Gemeindeorgan sind gerne zu näherer Auskunft bereit.

Unterlässt der Eigentümer der Bäume und Sträucher das rechtzeitige Zurückschneiden, so wird die Arbeit nach vergeblicher schriftlicher Aufforderung auf seine Kosten durch Mitarbeiter des Werkhofs besorgt. Ein Entschädigungsanspruch kommt dem Eigentümer der Bäume oder Sträucher nicht zu.

Bei Missachtung der obgenannten Bestimmungen werden die Organe der Strassenbaupolizei von Gemeinde und Kanton das Verfahren zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands einleiten.

Besten Dank für Ihre Mitarbeit.

Einwohnergemeinde Schwanden

Publiziert am 23.04.2026

Baupublikation

Gesuchstellerin und Projektverfasserin: EWL Genossenschaft, Aeschmad 220, 3822 Lauterbrunnen.

Bauvorhaben: Erstellen eines Werk- und Lagerprovisoriums mit Büroräumen. Dauer des Provisoriums bis zur Fertigstellung des Neubaus. Abbruch des abgebrannten Werkgebäudes. 

Standort: Lauterbrunnen, Aeschmad, Gebäude Nr. 220, Parzelle Nr. 6051, Koordinaten 2'636'488 / 1'159'326, Gewerbezone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: keine

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 17. April bis 18. Mai 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 23.04.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Reto Jaun, Kreuzimaadweg 19, 3812 Wilderswil.

Bauvorhaben: Umnutzung der bestehenden 2½-Zimmer-Einliegerwohnung im EG in eine 1½-Zimmer Ferienwohnung zur touristischen Kurzzeitvermietung (bisherige Küche, WC/Dusche und Wohnzimmer). Das verbleibende Zimmer wird zur Hauptwohnung zugeschlagen. Fassadenanpassung: Der bestehende Autounterstand wird mit einem Natursteinimitat verkleidet. Ergänzung des bestehenden Glasdaches auf der Terrasse (über Autounterstand) mit Schiebeglaswänden. Erstellung einer Pergola/Sonnenstoren neben der bestehenden Glasüberdachung auf der Terrasse (Ersatz best. Knickarmstoren). Einbau Badezimmer-Belüftungsventilator im EG an der Nordfassade.

Standort: Kreuzimaadweg 19, Wilderswil, Parzelle Nr. 2180, Koordinaten 2’480’000 / 1’070’000.

Zone: Mischzone B.

Gewässerschutzzone: A.

Bauinventar: nicht inventarisiert.

Beantragte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?

Auflage- und Einsprachefrist bis 18. Mai 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Wilderswil

Publiziert am 23.04.2026

Einwohnergemeinde

Fertigstellungs- und Deckbelagsarbeiten Gurbenstrasse

Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 44 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird auf dieser Strasse die Verkehrsabwicklung wie folgt erschwert: 

Strasse: Gurbenstrasse.

Teilstrecke: Gurbenstrasse 8–54.

Dauer: 27. April bis 1. Mai 2026.

Sperrung

Von Montag, 27. April, bis Freitag, 1. Mai 2026, bleibt die Gurbenstrasse für den Durchgangsverkehr infolge Deckbelagsarbeiten gesperrt. Die Zufahrt zu den Privatgrundstücken ist nicht oder nur eingeschränkt möglich. Für die Fussgänger ist der Durchgang zu den Liegenschaften jederzeit gewährleistet. Signalisation beachten. Witterungsbedingte Verschiebungen werden vorbehalten.

Reitverbot

Zum Schutz des neuen Strassenbelags bleibt die Gurbenstrasse für beschlagene Huftiere vom 29. April bis 22. Mai 2026 gesperrt.

Anwohnerinformation

Die Anwohner wurden mittels Anwohnerinformation bereits informiert.

Ausnahmen: keine.

Grund: Fertigstellungs- und Deckbelagsarbeiten.

Wir bitten um Beachtung der Signalisation und Anweisungen der Baufirma und danken für Ihr Verständnis.

Unterseen, 9. April 2026

Gemeinde Unterseen
Bauverwaltung

Publiziert am 23.04.2026

Einwohnergemeinde

Friedhof: Aufhebung von Gräbern

Die Gemeindebehörde gibt davon Kenntnis, dass per Ende Oktober 2026 die Reihen- und Urnengräber sowie die Urnennischen folgendermassen aufgehoben werden:

  1. Der im Jahr 2001 Verstorbenen
  2. Der im Jahr 2006 nach dem 1. Juli Verstorbenen
  3. Der im Jahr 2006 verstorbenen Kinder

Die Angehörigen werden gebeten, die Grabmäler und Pflanzen im Sinne von Art. 17 des Friedhof- und Bestattungsreglementes der Einwohnergemeinde Unterseen bis am 31. Oktober 2026 zu räumen.

Beim Gemeinschaftsgrab werden die Namensschilder entfernt.

Falls auf die Räumung innert der vorgenannten Frist verzichtet wird, geht der Grabschmuck entschädigungslos an die Gemeinde Unterseen.

Unterseen, im April 2026

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 23.04.2026

Baupublikation

Gesuchstellerin: STWEG Chalet Georg, v. d. Pieren-Leibundgut Jürg und Annette, Gertrud-Kurz-Weg 4, 3006 Bern.

Projektverfasser: Fischer Marcel Heizung, Sanitär, Solarsysteme und Planung, Grindelwaldstrasse 62, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Ersatz Elektrospeicherheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort: Baumenstrasse 13, Parzelle Nr. 4882, Koordinaten 2’647’072 / 1’164’853.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/278256

Auflage- und Einsprachefrist bis 18. Mai 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 10. April 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 23.04.2026

Schwellenkorporation

Änderung Organisationsreglement 2020

Der Vorstand der Schwellenkorporation Leissigen legt die Änderungen 2026 des Organisationsreglements 2020, gestützt auf Artikel 52 der kantonalen Wasserbauverordnung vom 15. November 1989 und Artikel 37 ff. der kantonalen Gemeindeverordnung, 30 Tage öffentlich auf.

Auflagefrist: 16. April  bis 15. Mai 2026.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Leissigen, während der Öffnungszeiten.

Das Reglement wird während der Auflagefrist auf der Homepage der Gemeinde Leissigen: www.leissigen.ch/Aktuelles aufgeschaltet.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen gegen die Änderungen 2026 des Organisationsreglements 2020 sind eingeschrieben und begründet innerhalb der Auflagefrist an die Schwellenkorporation Leissigen, Präsident Beat Ringgenberg, Zihl-Zälgweg 8, 3706 Leissigen, zu richten. Über Einsprachen entscheidet der Vorstand der Schwellenkorporation Leissigen.

Publiziert am 23.04.2026

Einwohnergemeinde

Teilsperrung Parkplatz Eissportzentrum

Anlässlich einer Belegung der Truppenunterkunft ALST durch die Schweizer Armee wird ein Teil des Hauptparkplatzes beim Eissportzentrum abgesperrt und kann nicht für das Parkieren benützt werden:

  • von Montag, 27. April, bis Freitag, 8. Mai 2026

Die Betroffenen werden gebeten, die Signalisation zu beachten und auf die übrigen Parkfelder des Parkplatzes Eissportzentrum oder auf die übrigen öffentlichen Parkplätze auszuweichen.

Wir danken für das Verständnis.

Sicherheit Matten

Publiziert am 23.04.2026

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Bauherrschaft: Urs und Marianne Wild, Niederhäusernstrasse 65, 3063 Zimmerwald.

Projektverfasserin: Flück Haustechnik AG, Hauptstrasse 236, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Rückbau Ölheizung und Ersatz durch eine aussen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort: Gemeinde Brienz, Seemattenstrasse 8, Parzelle Nr. 1824.

Zone: Uferschutzplanung Nr. 1 (USP1).

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Auflage- und Einsprachefrist bis 18. Mai 2026

Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz, BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 23.04.2026

Stellenausschreibung

Wir suchen per 1. Juli 2026 oder nach Vereinbarung eine/n

Schulhauswart/-in Waldegg

(Beschäftigungsgrad 37 %)

Ihr Aufgabenbereich:

  • Reinigung des Schulhauses Waldegg
  • Wartung der Aussenanlage
  • Kleinere Reparaturen und technischer Unterhalt

Wir bieten Ihnen:

  •  selbständige und abwechslungsreiche Tätigkeit
  • Anstellung, Besoldung und Ferien gemäss Personalreglement
  • Einarbeitung während der Grundreinigung im Juli

Wir erwarten von Ihnen:

  • Erfahrung bei Hauswarts- und Reinigungsarbeiten
  • effizientes und zeitgemässes Arbeiten
  • Selbständigkeit und Flexibilität

Fühlen Sie sich durch dieses Stelleninserat angesprochen, dann senden Sie Ihre kompletten Bewerbungsunterlagen bis am 30. April 2026 in elektronischer Form an u.schweizer@beatenberg.ch oder schriftlich an folgende Adresse: Finanzverwaltung Beatenberg, «Stellenbewerbungen», Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.

Für weitere Auskünfte können Sie gerne Urs Schweizer, Finanzverwalter, (Tel. 033 841 81 24 / Mail: u.schweizer@beatenberg.ch) kontaktieren.

Publiziert am 23.04.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Kilchenmann Angela, Kilchenmann Peter und De Grenus Nicolas, v. d. kolb+walther AG, Dorfstrasse 18, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: kolb+walther AG, Dorfstrasse 18, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Dachsanierung Wohnhaus, Ersatz Eternit durch Prefa.

Standort: Rybigässli 11 und 13, Parzellen Nrn. 4278 und 4279, Koordinaten 2’646’644 / 1’163’893.

Nutzungszone: Wohnzone W3.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/276980

Auflage- und Einsprachefrist bis 18. Mai 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 10. April 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 23.04.2026

Schwellenkorporation Bödeli Süd

Organisationsreglement, Genehmigung und Inkrafttreten

In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das von der Versammlung der Schwellenkorporation Bödeli Süd am 23. November 2023 beschlossene Organisationsreglement vom Tiefbauamt des Kantons Bern am 18. März 2026 vorbehaltlos genehmigt wurde. Das Organisationsreglement tritt rückwirkend auf den  1. Januar 2024 Kraft.

Schwellenkorporation Bödeli Süd
Der Vorstand

Publiziert am 23.04.2026

Baupublikation

Gesuchssteller: Marcel Frutiger und Karin Frutiger-Jaggi, Amisbühlstrasse 2, 3803 Beatenberg.

Projektverfasser: Rudolf Schmocker, Sanitär-Heizung, Schmockenstrasse 134, 3803 Beatenberg.

Bauvorhaben: Ersatz Elektrospeicheröfen durch Radiatoren-System und aussen stehende Wärmepumpe.

Standort: Amisbühlstrasse 2, 3803 Beatenberg, Parzelle Nr. 61, Koordinaten 2’628’642 / 1’172’341.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG).

Hinweise: Naturgefahrengebiet mit mittlerer Gefahr (Wassergefahren); Baute im Bereich von schützenswertem Gebäude (K-Objekt)

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20490, eBau Nr. 2025-18693). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflage- und Einsprachefrist bis 18. Mai 2026.

Es wird auf die Baugesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Beatenberg, 8. April 2026

Bauverwaltung Beatenberg

Publiziert am 23.04.2026

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Bauherrschaft: AVAG Umwelt AG, Alessandro Benfatto, Allmendstrasse 166, 3600 Thun.

Projektverfasserin: b+d ingenieure ag, Andreas Märki, Hobachergässli 1, 3800 Interlaken.

Grundeigentümerin: Schwellenkorporation Aareboden, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Anbringen einer Plakatwerbung am Gebäude Nr. 1036a.

Standort: Gemeinde Brienz, Bächlischwendi 1036a, Parzelle Nr. 93.

Zone: Landwirtschaftszone (LWZ).

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).

Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Auflage- und Einsprachefrist bis 18. Mai 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz, BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 23.04.2026

Baupublikation

Gesuchstellerin: Müller Silvia, Baselstrasse 65, 4203 Grellingen.

Projektverfasserin: Wyss Holzbau AG, Mätteli Bohlseite 1002, 3804 Habkern.

Bauvorhaben: Ersatz Eternit- durch Ziegeldach und Ersatz Heizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort: Moosgaden 322k, Parzelle Nr. 1022, Koordinaten 2'632'312 / 1'175'389, Ferienhauszone.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.

Ortsbildschutz: nein.

Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Mai 2026.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Habkern, Im Holz 373, 3804 Habkern.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Habkern

Publiziert am 23.04.2026

Baupublikation

Gesuchstellerin und Projektverfasserin: Air-Glaciers SA, Christian Stähli, In der Weid 217E, 3822 Lauterbrunnen.

Bauvorhaben: Aufstellen eines mobilen Toiletten-Containers mit Direktanschluss an Abwasserleitung.

Standort: Lauterbrunnen, In der Weid, Gebäude Nr. 217E, Parzelle Nr. 2945, Koordinaten 2'636'359.43 / 1'159'471.19, Gewerbezone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: keine

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 17. April bis 18. Mai 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 23.04.2026

Einwohnergemeinde

Bepflanzungen an öffentlichen Strassen

Anpflanzen und Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen entlang von Kantonsstrassen, Gemeindestrassen und öffentlichen Strassen privater Eigentümer; Einfriedungen

Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Hinweise auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten:

Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmenden, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen schreiben das Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) Art. 80 Abs. 3 und 83 und die Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) Art. 56 und 57 unter anderem vor:

  1. Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen und nicht hochstämmige Bäume müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse frei zu haltenden Luftraum von 4,50 m Höhe hineinragen; über Geh- und Radwegen muss mindestens eine Höhe von 2,50 m frei gehalten werden. Bei Radwegen ist ausserdem ein seitlicher Abstand von 50 cm frei zu halten.
  2. Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden.
  3. An unübersichtlichen Strassenstellen dürfen Einfriedungen und Zäune die Fahrbahn um höchstens 60 cm überragen. Für die nicht hochstämmigen Bäume, Hecken, Sträucher, landwirtschaftlichen Kulturen und dergleichen gelten die Vorschriften über Einfriedungen. Danach müssen solche Pflanzen bis zu einer Höhe von 1,20 m einen Strassenabstand von 0,5 m ab Fahrbahnrand einhalten. Sind sie höher, so müssen sie um ihre Mehrhöhe zurückversetzt werden. Der Geltungsbereich erstreckt sich auch auf bestehende solche Pflanzen.

Die Strassenanstösser werden hiermit ersucht, Äste und andere Bepflanzungen bis zum 31. Mai 2026 und im Verlauf des Jahres nötigenfalls erneut auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden. An unübersichtlichen Strassenstellen sind Bäume, Grünhecken, Sträucher, gärtnerische und landwirtschaftliche Kulturen (z. B. Mais) in einem genügend grossen Abstand gegenüber der Fahrbahn anzupflanzen. Die Grundeigentümer entlang von Gemeindestrassen und von öffentlichen Strassen privater Eigentümer haben Bäume und grössere Äste, welche dem Wind und den Witterungseinflüssen nicht genügend Widerstand leisten und auf die Verkehrsfläche stürzen können, rechtzeitig zu beseitigen. Sie haben die Verkehrsfläche von hinuntergefallenem Reisig und Blattwerk zu reinigen.

Nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune müssen einen Abstand von 2 m vom Fahrbahnrand bzw. 0,5 m von der Gehweghinterkante einhalten.

Bei Missachtung der genannten Bestimmungen ist die Strassenaufsichtsbehörde angehalten, die Arbeit auf Kosten des Pflichtigen anzuordnen.

Für allfällige Fragen wenden Sie sich an den Werkhofchef Erich Zurbuchen, Telefon 033 826 19 71.

Unterseen, 9. April 2026

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 23.04.2026

Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern

Verkehrssperrung

Kantonsstrasse Nr. 1108 Gunten–Sigriswil

Gemeinde: Sigriswil.

410.20461/Instandsetzung Lehnenbrücke Bellevue, Sigriswil

Teilstrecke: Sigriswilstrasse, Bereich Lehnenbrücke Bellevue (Koordinaten 2'620'701.13 / 1'173'443.06).

Dauer: Totalsperre in der Nacht von 29. April auf 30. April 2026, zwischen 23.40 und 5.30 Uhr.

Ausnahmen: keine.

Grund der Massnahme: Für die Montage von 2 vorfabrizierten Längsträgern werden zwei Pneukrane im Bereich der Lehnenbrücke auf der Fahrbahn installiert. Während der Kranarbeiten ist die Fahrbahn vollständig blockiert.

Verkehrsführung: Die Sigriswilstrasse ist im Bereich Lehnenbrücke Bellevue während der Sperrzeit vollständig gesperrt. Der Verkehr wird beidseitig grossräumig via Seestrasse/Längenschachen sowie via Tschingelstrasse/Schwandenstrasse umgeleitet.

Einsatz Verkehrsdienst: Verkehrsdienst bei Brücke Guntenbach (Gunten) und Solbad Sigriswil zur Sperrung/Umleitung.

Einschränkungen

Motorfahrzeuge: Motorfahrzeuge können die Strecke während der Sperrzeiten nicht passieren. Der Verkehr wird grossräumig umgeleitet.

Blaulichtorganisationen: Während der Sperrzeiten ist aufgrund der auf der Fahrbahn installierten Pneukrane keine Durchfahrt möglich. Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste benutzen die signalisierten Umleitungen.

Fussgänger und Velofahrende: Kein Durchgang während der gesamten Sperrzeit.

Öffentlicher Verkehr: Der letzte Kurs der STI ist von der Sperrung betroffen und kann während der Sperrzeiten nicht verkehren.

Anwohnende: Zufahrt während der Sperre nicht möglich.

Rechtliche Hinweise

Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird diese Kantonsstrasse für den Verkehr gesperrt.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrssperrung.

Gwatt, 15. April 2026

Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I

Publiziert am 23.04.2026

Einwohnergemeinde

Grüngutsammlung Sundlauenen

Die halbjährliche Grüngutsammlung in Sundlauenen findet zwischen 28. April und 17. Mai 2026 statt. Vorher und nachher darf kein Material abgelagert werden!

Erde, Steine sowie Äste und Holz mit mehr als 15 cm Stammdurchmesser dürfen nicht deponiert werden.

Deponiestandort ist das Grundstück Nr. 1442 (zwischen Ländteweg 16a und 24a). Dieses wird uns vom Orts- und Kurverein Sundlauenen zur Verfügung gestellt. Wir bedanken uns dafür beim Orts- und Kurverein.

Wir bitten Sie, Ihr Grüngut nur innerhalb des durch den Werkhof abgesteckten Bereichs zu deponieren.

Bauverwaltung Beatenberg

Publiziert am 23.04.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Senn Daniel und Marianne, Lindenhof 448, 5025 Asp.

Projektverfasserin: Wyss Holzbau AG, Mätteli Bohlseite 1002, 3804 Habkern.

Bauvorhaben: Sanierung und Aufstockung Wohnhaus, Ersatz Ölheizung durch Luft-Wasser-Wärmepumpe.

Standort: Lohalten 323, Parzelle Nr. 989, Koordinaten 2'632'273 / 1'175'590, Wohn- und Gewerbezone 2.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.

Ortsbildschutz: nein.

Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Mai 2026.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Habkern, Im Holz 373, 3804 Habkern.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist,
die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Habkern

Publiziert am 23.04.2026

Burgergemeinde

Burgerversammlung

Freitag, 24. April 2026, 19.30 Uhr im Singsaal des neuen Schulhauses Bönigen

Traktanden

  1. Totalrevision Organisationsreglement der Burgergemeinde Bönigen; Beratung und Genehmigung
  2. Jahresrechnung 2025; Beratung und Genehmigung
    1. Bekanntgabe der Kreditüberschreitungen und Nachkredite
    2. Genehmigung der Jahresrechnung
    3. Datenschutz: Berichterstattung gemäss Artikel 302 Organisationsreglement
  3. Gebundener Nachkredit – Reparaturarbeiten Strandbad. Information und Kenntnisnahme
  4. Informationen zu laufenden Geschäften und Projekten
  5. Verschiedenes

Reglements- und Aktenauflage 

Die Totalrevision in der vom Burgerrat am 25. Februar 2026 beschlossenen Fassung des Organisa-tionsreglements, gültig ab 1. September 2026, liegt während 30 Tagen vor der Versammlung öffentlich im Forsthaus auf, die Jahresrechnung 2025 liegt 20 Tage vor der Versammlung im Forsthaus (Verwaltungssitz) öffentlich auf. Das Reglement sowie die Jahresrechnung 2025 können dort bezogen oder über die E-Mail info@burgergemeindeboenigen.ch bestellt werden. Öffnungszeiten Verwaltung, Forsthaus Rüti 14: Montag und Donnerstag von 8.30–11.30 Uhr. Übrige Zeiten nach telefonischer Vereinbarung: Telefon 079 301 06 74.

Protokolle: Das Protokoll der Versammlung vom 24. Aprill 2026 liegt 7 Tage nach der Versammlung während 20 Tagen öffentlich im Forsthaus auf.

Rechtsmittelbelehrung

Allfällige Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 60 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz).

Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind anlässlich der Versammlung sofort zu rügen (Art. 49a GG). Wer rechtzeitig Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse und Wahlen nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger sind zur Teilnahme an der Versammlung freundlich eingeladen.

Bönigen, 19. März 2026

Der Burgerrat 

Publiziert am 23.04.2026

Konkursamt Oberland

Konkurspublikation / Schuldenruf

Summarisches Verfahren nach Art. 231 SchKG

Ausgeschlagene Erbschaft der Wälti Monika, geb. 14. März 1972, von Rüderswil BE, Hauptstrasse 5, 3854 Oberried, verstorben am 17. Februar 2026.

Datum der Konkurseröffnung: 30. März 2026.

Eingabefrist bis 15. Mai 2026.

Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 15. April 2026.

Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland

Publiziert am 16.04.2026

Kirchgemeinde

Ordentliche Kirchgemeindeversammlung

Mittwoch, 20. Mai 2026, 20.00 Uhr im Kirchgemeindehaus Ringgenberg

Traktanden

  1. Genehmigung Jahresrechnung 2025 und Kenntnisnahme der Nachkredite
  2. Orientierungen
  3. Verschiedenes

Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung der Einwohnergemeinde Ringgenberg auf.

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitig Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Die Stimmberechtigen der Kirchgemeinde Ringgenberg sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen.

Kirchgemeinderat Ringgenberg

Publiziert am 16.04.2026

Einwohnergemeinde

Fakultatives Referendum – Ersatzbeschaffung Kleinkommunalfahrzeug

Der Gemeinderat Leissigen hat am 13. April 2026 in Anwendung von Art. 11 Abs. 2 und Art. 25 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Leissigen vom 1. Januar 2019 im Sinn der Zuständigkeit folgenden Beschluss gefasst:

Genehmigung eines Verpflichtungskredits in der Höhe von Fr. 99'952.– inkl. MwSt. für die Ersatzbeschaffung eines Kleinkommunalfahrzeugs

Das über zwölf Jahre alte Kleinkommunalfahrzeug ist ausgefallen und nicht mehr wirtschaftlich reparierbar. Als Ersatz soll ein Occasionfahrzeug mit nur 60 Betriebsstunden inklusive modernen Salzstreuers beschafft werden. Ein Neukauf eines Elektrofahrzeugs wurde geprüft, schied jedoch aufgrund mehrerer Kriterien aus. Dank der Preisdifferenz zu einem Neufahrzeug ist die gewählte Lösung wirtschaftlich und stellt Winterdienst sowie Grünflächenpflege weiterhin zuverlässig sicher.

Mindestens 5% der Stimmberechtigten können gegen diesen Beschluss schriftlich beim Gemeinderat Leissigen, Nythartweg 1, 3706 Leissigen, das Referendum ergreifen.

Stimmberechtigte: 838

Referendumsfrist: Montag, 18. Mai 2026

Gemeinderat Leissigen

Publiziert am 16.04.2026

Einwohnergemeinde

Fakultatives Referendum

Der Gemeinderat Grindelwald hat am 7. April 2026 in Anwendung von Art. 34 Abs. 4 und Art. 26 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Grindelwald folgenden Beschluss gefasst:

Genehmigung eines Objektkredits in der Höhe von 225'000 Franken für den Ersatz der Hydrantenleitung Oberäll–Stutz.

Die Gemeinde Grindelwald beabsichtigt, die Hydrantenleitung zwischen Oberäll und Stutz zu ersetzen. Die bestehende Eternitleitung hat mit über 60 Jahren ihre Lebenszeit erreicht. Die neu geplante Leitung soll einen grösseren Querschnitt aufweisen, damit der Löschschutz für das Gebiet Stutz–Eigen–Herrschaft–Stein optimiert und die kantonalen Vorgaben eingehalten werden können. Das Projekt soll im Herbst 2026 realisiert werden können.

Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 10. Februar 2026 einen Projektierungskredit von 20'000 Franken  gesprochen. Das Projekt ist im Finanzplan vorgesehen.

Fakultatives Referendum, Art. 26 der Gemeindeordnung (GO).

100 Stimmberechtigte können innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung des entsprechenden Beschlusses im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde mittels Unterschrift verlangen, dass ein Beschluss des Gemeinderats gemäss Art. 34 Abs. 4 der Gemeindeversammlung unterbreitet wird.

Die Frist zur Einreichung der Unterschriften beim Gemeinderat beträgt 30 Tage ab der ersten Publikation (16. April 2026). Diese Frist endet somit am Montag, 18. Mai 2026.

Die Akten liegen während der Referendumsfrist zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten bei der Gemeindeverwaltung auf.

Grindelwald, 7. April 2026

Gemeinderat Grindelwald

Publiziert am 16.04.2026

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Jarmila Zumello Gyurikova, Oetlisbergstrasse 30, 8053 Zürich.

Bauvorhaben: Umbau Einfamilienhaus.

Standort: Greifenbach 92C, Parzelle Nr. 3298, Wohnzone, Koordinaten 2’635’877 / 1’160’677.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und Baugruppe B (Lauterbrunnen, Dorf).

Naturgefahrengebiet: gelb.

Ausnahmen:

  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)

Auflage- und Einsprachefrist: 11. Mai 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 16.04.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Amt für Landwirtschaft und Natur des Kantons Bern, Abteilung Naturförderung, Schwand 17, 3110 Münsingen.

Projektverfasserin: Kissling + Zbinden AG, Oberlandstrasse 15, 3700 Spiez.

Bauvorhaben: Wiederherstellung von Grundwassertümpeln als Lebensraum für die Gelbbauchunke (Naturschutzvorhaben).

Standort: Lütschisand, Parzellen Nrn. 1164, 1165, Zone Uferschutzplan (Naturschutzgebiet, Uferschutzzone Sektor a, Wald, Brienzersee), Koordinaten 2’634’464 / 1’170’290.

Schutzzonen: Gewässerschutzzonen Ao/Au, Naturschutzgebiet.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG), nichtforstliche Kleinbaute im Wald (Art. 14 WaV)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Eingriffe in die Ufervegetation (Art. 21 NHG )
  • Eingriffe in Uferbereiche (Art. 14 NHG 3 NHV
  • Eingriffe in kantonales Schutzgebiet (Art. 7 Naturschutzgesetz)
  • Eingriffe in ein Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung (Art. 6 AlgV)
  • Eingriffe in schützenswerte Biotope (Art. 14 NHG 3 NHV)
  • Eingriffe in Bestände seltener oder geschützter Pflanzen sowie Tiere (Art. 20 NHV)

Auflage- und Einsprachefrist: 11. Mai 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken ,einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Hinweis: Bei der Profilierung werden Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 16.04.2026

Einwohnergemeinde

Teilrevision Ortsplanung «Regulierung Zweitwohnungen» – Öffentliche Mitwirkungsauflage und Informationsveranstaltung

Der Gemeinderat bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Teilrevision Ortsplanung «Regulierung Zweitwohnungen» zur öffentlichen Mitwirkung.

Die Planung umfasst:

  • Änderung Baureglement
  • Änderung Kurtaxenreglement
  • Erläuterungsbericht

Die Planung liegt 45 Tage, vom 16. April bis und mit 31. Mai 2026, in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Bönigen unter www.boenigen.ch verfügbar.

Öffentliche Informationsveranstaltung

Am Dienstag, 28. April 2026, 19.30 Uhr, in der Turnhalle Bönigen führt der Gemeinderat eine Informationsveranstaltung für die interessierte Öffentlichkeit durch.

Während der Mitwirkungsfrist können dem Gemeinderat schriftlich und begründet Einwendungen erhoben und Anregungen unterbreitet werden. Die Eingaben sind an die Einwohnergemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen, zu richten.

7. April 2026

Der Gemeinderat

Publiziert am 16.04.2026

Einwohnergemeinde

Informationsanlass

Neubau Schulhaus mit Doppelkindergarten und Tagesschule Matten

Um dem wachsenden Schulraumbedarf zu begegnen, beabsichtigt die Einwohnergemeinde Matten bei Interlaken, einen Schulhausneubau mit Doppelkindergarten und Tagesschule zu realisieren. Das Geschäft wird dem Souverän an einer nötigen Urnenabstimmung vom 14. Juni 2026 vorgelegt.

Für diese Vorlage lädt die Einwohnergemeinde Matten b.I. alle Bürgerinnen und Bürger zu einer umfassenden Informationsveranstaltung ein 

Montag, 27. April 2026, 20.00 Uhr, Kirchgemeindehaus Matten

Ablauf

  1. Einführung
  2. Vorstellen des Projekts und der Vorlage
  3. Diskussion/Fragen/Austausch

Der Gemeinderat und die Bildungskommission hoffen auf zahlreiches Interesse der Bevölkerung.

Eine Anmeldung für den Anlass ist nicht notwendig.

Der Gemeinderat

Publiziert am 16.04.2026

Regionalkonferenz Oberland-Ost

Ausschreibung Wettbewerb Kulturlandschaftspreis 2026

Die Regionalkonferenz Oberland-Ost und die regionalen Tourismusorganisationen vergeben jedes Jahr einen Preis für besonders wertvolle Kulturlandschaften, um damit die grosse Leistung der Landwirte für Erhalt und Pflege der Landschaft zu würdigen. 

Die Bewirtschafter können sich in den beiden Kategorien «Landwirtschaftlich genutzte Flächen» oder «Sömmerungsgebiete» (Alpen) bis am 31. Mai 2026 anmelden. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt.

Alle Informationen zum Kulturlandschaftspreis und das Anmeldeformular sind zu finden unter www.kulturlandschaftspreis.ch oder beim Fachbereich Landschaft der Regionalkonferenz, Claudia Schatzmann, Telefon 079 562 70 41. 

Publiziert am 16.04.2026

Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern

Verkehrserschwerung

Kantonsstrasse Nr. 221

Gemeinde: Beatenberg.

410.20673/Steinschlagsicherung Zwölfichrache

Teilstrecke: Kantonsstrasse Nr. 221 Beatenbucht–Interlaken, Koordinaten 2'626'493, 1'170'405.

Dauer: 20. April bis 22. Mai 2026.

Ausnahmen: keine.

Grund der Massnahme: Bau Netzdach zur Steinschlagsicherung.

Verkehrsführung: Teilweise einspurige Verkehrsführung.

Einschränkungen: Einspurige Verkehrsführung, Verkehrsregelung von Hand oder mit Lichtsignalanlage. Im Zeitraum vom 20. bis 23. April 2026 kann es zu Wartezeiten von bis zu maximal 10 Minuten kommen. Für den öffentlichen Verkehr entstehen keine Wartezeiten.

Rechtliche Hinweise

Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.

Gwatt, 31. März 2026

Tiefbauamt des Kantons Bern
Oberingenieurkreis I

Publiziert am 16.04.2026

Einwohnergemeinde

Papiersammlung am Freitag, 24. April 2026

Die Papiersammlung der Schule Brienz findet am Freitag, 24. April 2026 statt.

  • Papier vor 8.00 Uhr bereitstellen.
  • Gut sichtbar platzieren.
  • Bündel nicht zu schwer, aber fest geschnürt.
  • Die Papiersammlung findet bei jeder Witterung statt.
  • Kontaktnummer am Sammeltag: Telefon 079 461 15 65 von 10.00 bis 12.00 Uhr.

Zudem ist bitte zu beachten:

  • In die Sammlung gehören Zeitungen, Zeitschriften, Prospekte und Schreibpapiere, die in Haushaltungen anfallen.
  • Altpapier nicht in Tragtaschen, Säcke oder Schachteln füllen – sie bergen die Gefahr der Durchmischung mit Kehricht.
  • Kein Karton.
  • Keine Verpackungen.

 Bauverwaltung und Schulleitung Brienz

Publiziert am 16.04.2026

Einwohnergemeinde

Behinderungen Kirchbodenstrasse, Wärgistalstrasse, Stutzstrasse, Kummersweidweg

Infolge Grabarbeiten für eine Rohranlage der KWJB kommt es zu diversen Verkehrsbehinderungen.

  • Ab Montag, 27. April bis ca. Juli 2026

Bei den genannten Strassen kommt es zu temporären Behinderungen. Es ist mit Wartezeiten zu rechnen. Detailliertere Angaben siehe www.gemeinde-grindelwald.ch.

Sperrung Stutzgasse

  • Ab Montag, 18. Mai, bis Freitag, 22. Mai 2026

Die Stutzgasse, Abzweigung Trogenweg wird für den Durchgangsverkehr gesperrt. Anstösser des Trogenwegs nutzen die Umfahrung via Strahleggweg. Die Zufahrt bis zur Baustelle ist gestattet. Fussgänger benützen während der Sperrzeiten den Engelshausweg.

Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.

Alpinice AG, Niklaus Zenger AG, KWJB

Publiziert am 16.04.2026

Baupublikation

Gesuchstellerin und Projektverfasserin: Touring Garage Auto Berger AG, Christian Berger, Sydachweg 9, 3812 Wilderswil.

Bauvorhaben: Bestehende Ostterrasse mit Südterrasse verbinden.

Standort: Lauterbrunnen, Auf der Fuhren, Gebäude Nr. 438, Parzelle Nr. 2271, Koordinaten 2'635'943.45 / 1'160'507.83, Kernzone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: keine.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 17. April bis 18. Mai 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 16.04.2026

Einwohnergemeinde

3. Öffentliche Planauflage Teilrevision Ortsplanung, Änderung Zonenplan Gewässerraum und Baureglement (Anpassung BMBV) sowie Änderungen Zonenplan Zweigarten und Zonenplan ZöN C

Der Gemeinderat Leissigen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die nachfolgend aufgeführten Änderungen der Teilrevision der Ortsplanung im Genehmigungsverfahren zur öffentlichen Auflage.

Gegenstand der öffentlichen Auflage sind die nachfolgend aufgeführten Änderungen des Baureglements (BR) sowie des Zonenplans Gewässerraum:

  • Änderung Art. 212 Abs. 5 Bst. a BR zum Mass der Nutzung (Gebäude mit kleiner anrechenbarer Gebäudefläche)
  • Änderung Art. 212 Abs. 5 Bst. c BR zum Mass der Nutzung (vorspringende Gebäudeteile)
  • Änderung Art. 311 BR zur Aufhebung von Vorschriften «Zweigarten»
  • Änderung Art. 414 Abs. 6 und 7 BR zur Dachgestaltung
  • Änderung Art. 705 BR zu Überbauungsplänen mit Sonderbauvorschriften
  • Änderung Art. Anhang A111 Abs. 2 BR zum massgebenden Terrain
  • Änderung Art. Anhang A121 Abs. 2 BR zu An- und Kleinbauten, kleine Gebäude
  • Änderung Art. Anhang A144 Abs. 5 BR zum Gebäudeabstand
  • Änderung Art. Anhang A131 Abs. 3 BR zur Gebäudelänge und -breite
  • Änderung Art. Anhang A132 BR zur traufseitigen Fassadenhöhe
  • Änderung Gebiet «am See» im Zonenplan Gewässerraum

Es ist beabsichtigt, die Änderungen im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.

Die Akten liegen während 30 Tagen, das heisst vom 20. April bis am 19. Mai 2026, bei der Gemeindeverwaltung, Nythartweg 1, 3706 Leissigen, während der Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Leissigen unter www.leissigen.ch/aktuell/oeffentliche-auflage verfügbar.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Leissigen, Nythartweg 1, 3706 Leissigen, einzureichen.

Leissigen, 13. April 2026

Der Gemeinderat

Publiziert am 16.04.2026

Einwohnergemeinde

Behinderungen / Sperrung Regenmattenstrasse

Infolge Belagsarbeiten wird die Regenmattenstrasse für den Fahrzeugverkehr gesperrt.

Ab Dienstag, 21. April 2026, ist während der Vorbereitungsarbeiten mit Verkehrsbehinderungen und Wartezeiten zu rechnen.

Regenmattenstrasse 8–23 und folglich Baumenstrasse gesperrt: Montag, 27. April 2026, 7.00–20.00 Uhr

Regenmattenstrasse 1–6 und folglich Baumenweg gesperrt: Dienstag, 28. April 2026, 7.00–20.00 Uhr

Die Zufahrt bis zur Baustelle ist gestattet. Fussgänger sind angehalten, die Umleitung für Trottibikes zu benutzen. Die Belagsarbeiten können witterungsbedingt verschoben werden. Die Behinderungen betreffen auch die Obere Gletscherstrasse beim Schulhaus Mühlebach. Der Verkehr wird einspurig geführt. Die Bushaltestelle wird temporär verschoben. Bitte die Signalisation beachten.

Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.

Gerber & Troxler AG, Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 16.04.2026

Baupublikation

Gesuchstellerin: Solviva Immobilien AG, Neuhofstrasse 5A, 6340 Baar.

Projektverfasserin: Forum 4 AG für Architektur, Rosenstrasse 2, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Umbau Pflegezimmer Wohn- und Pflegezentrum Spissibach gemäss separatem Baubeschrieb. Projektänderung zum Gesamtbauentscheid vom 29. Juli 2025: Einbau Klimagerät in Stationszimmer.

Standort: Ischlagweg 17, 3706 Leissigen, Parzelle Nr. 693, UeO «Rialto» und W2b, Koordinaten 2’625’894 / 1’167’080.

Gewässerschutzbereich: üB.

Schutzzone/-objekt: keine/nein.

Nutzungsart Zweitwohnungsgesetz (ZWG): keine Beschränkung.

Ausnahmen: Unterschreitung Strassenabstand (Art. 80 SG).

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, Nythartweg 1, 3706 Leissigen.

Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances (eBau Nr. 2025-6769).

Auflage- und Einsprachefrist bis 18. Mai 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Es wird darauf hingewiesen, dass sich allfällige Rechtsbegehren nur gegen die Projektänderung richten können.

Leissigen, 13. April 2026

Gemeinderat Leissigen

Publiziert am 16.04.2026

Stellenausschreibung

Grindelwald ist eine beliebte Tourismus-Destination im Berner Oberland mit umfassender, gut ausgebauter Infrastruktur. Die Gemeinde mit rund 4000 ständigen Einwohnern und rund 15'000 Bewohnern in der Hochsaison hat viele Attraktionen für Natur- und Sportbegeisterte zu bieten.

Die Einwohnergemeinde Grindelwald sucht ab sofort oder nach Vereinbarung eine/n

Hauswart/-in Schulanlage Graben 80–100%

Ihre Aufgaben

  • Reinigung der Innen- und Aussenfläche
  • kleinere Reparaturen in und am Gebäude
  • Schneeräumung, Rasenmähen etc. auf den zugewiesenen Anlagen
  • Mithilfe bei der jährlichen Grossreinigung
  • Beaufsichtigung und Kontrolle der Anlage
  • weitere durch die vorgesetzte Stelle oder die Schulleitung zugewiesenen Aufgaben

Anforderungen

  • handwerkliches Geschick und technisches Verständnis
  • Kenntnisse in der Gebäudereinigung
  • belastbar, teamfähig und selbständig
  • Freude am Umgang mit Kindern und Kunden
  • Bereitschaft für flexible Arbeitszeiten
  • Leistung von Abend- und Wochenendarbeiten

Wir bieten ein vielseitiges und abwechslungsreiches Aufgabengebiet mit Verantwortung, Besoldung nach Reglement der Gemeinde im Rahmen der kantonalen Besoldungsordnung, einen gut ausgestatteten Arbeitsplatz und gute Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten.

Bei Fragen steht Ihnen Emanuel Schild, Leiter Hauswarte, Telefon 079 643 40 51, gerne zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung per E-Mail an hr@gemeinde-grindelwald.ch oder per Post an Einwohnergemeinde Grindelwald, z.H. Geraldine Gafner, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Publiziert am 16.04.2026

Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern

Verkehrserschwerung

Kantonsstrasse Nr. 221

Gemeinde: Grindelwald.

410.20730 / Felsreinigung und Sicherheitsholzerei Ortweid

Teilstrecke: Kantonsstrasse Nr. 221 Interlaken–Grindelwald (Koordinaten 2'642'706, 1'164'944).

Dauer: 27. April – 8. Mai 2026.

Ausnahmen: keine.

Grund der Massnahme: Felsreinigung.

Verkehrsführung: Teilweise einspurige Verkehrsführung.

Einschränkungen: Einspurige Verkehrsführung, Verkehrsregelung von Hand oder mit Lichtsignalanlage.

Im Zeitraum vom 27. April bis 8. Mai 2026 kann es zu Wartezeiten kommen. Für den öffentlichen Verkehr entstehen keine Wartezeiten.

Rechtliche Hinweise

Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.

Gwatt, 13. April 2026

Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I

Publiziert am 16.04.2026

Gemischte Gemeinde

Öffentlicher Informationsanlass zu Fusionsabklärungen der Gemeinden Brienz, Oberried und Schwanden

Die Gemeinderäte informieren Sie gemeinsam vor den Gemeindeversammlungen im Juni 2026 über den aktuellen Stand, den Ablauf sowie die nächsten Schritte der Fusionsabklärungen.

  • Montag, 11. Mai 2026, 19.00 Uhr, Sporthalle Brienz (bitte die Parkplätze beim Rothorndeck benutzen)

Für den Transport zur bevorstehenden Informationsveranstaltung plant die Gemischte Gemeinde Oberried, bei Bedarf einen Shuttlebus einzusetzen. Damit dieses Angebot organisiert werden kann, sind wir auf Ihre Rückmeldungen angewiesen. Einwohnerinnen und Einwohner aus Oberried, welche den Shuttlebus nutzen möchten, werden gebeten, sich bis am 24. April 2026 bei der Gemeindeverwaltung Oberried unter Telefon 033 849 13 33 / info@oberried.ch oder am Schalter zu melden.

Wir freuen uns auf zahlreiche Interessierte.

Gemeinderäte der Gemeinden Brienz, Oberried und Schwanden

Publiziert am 16.04.2026

Einwohnergemeinde

Öffentlicher Informationsanlass zu Fusionsabklärungen der Gemeinden Brienz, Oberried und Schwanden

Die Gemeinderäte informieren Sie gemeinsam vor den Gemeindeversammlungen im Juni 2026 über den aktuellen Stand, den Ablauf sowie die nächsten Schritte der Fusionsabklärungen.

  • Montag, 11. Mai 2026, 19.00 Uhr, Sporthalle Brienz (bitte die Parkplätze beim Rothorndeck benutzen)

Wir freuen uns auf zahlreiche Interessierte.

Gemeinderäte der Gemeinden Brienz, Oberried und Schwanden

Publiziert am 16.04.2026

Schwellenkorporation

Korporationsversammlung

Dienstag, 19. Mai 2026, 20.00 Uhr im Sporthotel Alpenrose Habkern

Traktanden

  1. Protokoll der Korporationsversammlung vom 18. November 2025
  2. Rechnung 2025
  3. Abrechnung Verpflichtungskredit / Ersatz Forstfahrzeug
  4. Orientierungen
  5. Verschiedenes

Aktenauflage

Das Protokoll der Korporationsversammlung vom 18. November 2025 liegt 30 Tage vor der Versammlung zur öffentlichen Einsichtnahme bei der Gemeindeverwaltung Habkern auf.

Nach der Versammlung wird ein Apéro offeriert.

Habkern, 12. April 2026

Die Schwellenkommission Habkern

Publiziert am 16.04.2026

Einwohnergemeinde

Bepflanzung an öffentlichen Strassen

Anpflanzen und Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen entlang von öffentlichen Strassen und Einfriedungen

Es ist erstaunlich, wie schnell Bäume, Sträucher und Hecken wachsen können!

Gemeindevertreter mussten in letzter Zeit leider vermehrt feststellen, dass nicht alle Pflanzen zurückgeschnitten wurden. Die Strassenanstösser werden deshalb aufgefordert, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Hinweise auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten:

  1. Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen und Wegen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmenden, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen schreiben das Strassengesetz vom 4. Juni 2008 und die Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 unter anderem Folgendes vor:
    1. Hecken, Sträucher, landschaftliche Kulturen und nicht hochstämmige Bäume müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4,50 m Höhe hineinragen; über Geh- und Radwegen muss mindestens eine Höhe von 2,50 m frei gehalten werden.
    2. Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden.
    3. An unübersichtlichen Strassenstellen dürfen Einfriedungen und Zäune die Fahrbahn um höchstens 60 cm überragen. Für die nicht hochstämmigen Bäume, Hecken, Sträucher, landwirtschaftlichen Kulturen und dergleichen gelten die Vorschriften über Einfriedungen. Danach müssen solche Pflanzen bis zu einer Höhe von 1,20 m einen Strassenabstand von 0,5 m ab Fahrbahnrand einhalten. Sind sie höher, so müssen sie um ihre Mehrhöhe zurückversetzt werden. Der Geltungsbereich erstreckt sich auch auf bestehende solche Pflanzen.
  2. Die Strassenanstösser werden hiermit ersucht, die Äste und andere Bepflanzungen bis zum 15. Juni 2026 auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden.
    An unübersichtlichen Strassenstellen sind Bäume, Grünhecken, Sträucher, gärtnerische und landwirtschaftliche Kulturen (z. B. Mais) in einem genügend grossen Abstand gegenüber der Fahrbahn anzupflanzen, damit sie nicht zurückgeschnitten bzw. vorzeitig gemäht werden müssen.
    Die Grundeigentümer entlang von Gemeindestrassen und öffentlichen Strassen haben Bäume und grössere Äste, welche dem Wind und den Witterungseinflüssen nicht genügend Widerstand leisten und auf die Verkehrsfläche stürzen können, rechtzeitig zu beseitigen. Sie haben die Verkehrsfläche von hinuntergefallenem Reisig und Laub (im Herbst) zu reinigen.
  3. Nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune müssen einen Abstand von 2 m vom Fahrbahnrand bzw. 50 cm von der Gehweghinterkante einhalten.
  4. Der zuständige Strasseninspektor des Tiefbauamts oder das zuständige Gemeindeorgan sind gerne zu näherer Auskunft bereit.

Unterlässt der Eigentümer der Bäume und Sträucher das rechtzeitige Zurückschneiden, so wird die Arbeit nach vergeblicher schriftlicher Aufforderung auf seine Kosten durch Mitarbeiter des Werkhofs besorgt. Ein Entschädigungsanspruch kommt dem Eigentümer der Bäume oder Sträucher nicht zu.

Bei Missachtung der obgenannten Bestimmungen werden die Organe der Strassenbaupolizei von Gemeinde und Kanton das Verfahren zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands einleiten.

Besten Dank für Ihre Mitarbeit.

Einwohnergemeinde Schwanden

Publiziert am 16.04.2026

Burgergemeinde

Ordentliche Versammlung

Dienstag, 19. Mai 2026, 20.00 Uhr im Schulhaus

Traktanden

  1. Protokoll vom 16. Dezember 2025
  2. Rechnungsablage und Nachkredite 2025
  3. Orientierung Liegenschaften und Berganteile
  4. Verschiedenes

Burgerrat Gündlischwand

Publiziert am 16.04.2026

Baupublikation

Gesuchstellerin und Projektverfasserin: EWL Genossenschaft, Aeschmad 220, 3822 Lauterbrunnen.

Bauvorhaben: Erstellen eines Werk- und Lagerprovisoriums mit Büroräumen. Dauer des Provisoriums bis zur Fertigstellung des Neubaus. Abbruch des abgebrannten Werkgebäudes. 

Standort: Lauterbrunnen, Aeschmad, Gebäude Nr. 220, Parzelle Nr. 6051, Koordinaten 2'636'488 / 1'159'326, Gewerbezone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: keine

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 17. April bis 18. Mai 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 16.04.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Reto Jaun, Kreuzimaadweg 19, 3812 Wilderswil.

Bauvorhaben: Umnutzung der bestehenden 2½-Zimmer-Einliegerwohnung im EG in eine 1½-Zimmer Ferienwohnung zur touristischen Kurzzeitvermietung (bisherige Küche, WC/Dusche und Wohnzimmer). Das verbleibende Zimmer wird zur Hauptwohnung zugeschlagen. Fassadenanpassung: Der bestehende Autounterstand wird mit einem Natursteinimitat verkleidet. Ergänzung des bestehenden Glasdaches auf der Terrasse (über Autounterstand) mit Schiebeglaswänden. Erstellung einer Pergola/Sonnenstoren neben der bestehenden Glasüberdachung auf der Terrasse (Ersatz best. Knickarmstoren). Einbau Badezimmer-Belüftungsventilator im EG an der Nordfassade.

Standort: Kreuzimaadweg 19, Wilderswil, Parzelle Nr. 2180, Koordinaten 2’480’000 / 1’070’000.

Zone: Mischzone B.

Gewässerschutzzone: A.

Bauinventar: nicht inventarisiert.

Beantragte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?

Auflage- und Einsprachefrist bis 18. Mai 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Wilderswil

Publiziert am 16.04.2026

Einwohnergemeinde

Fertigstellungs- und Deckbelagsarbeiten Gurbenstrasse

Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 44 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird auf dieser Strasse die Verkehrsabwicklung wie folgt erschwert: 

Strasse: Gurbenstrasse.

Teilstrecke: Gurbenstrasse 8–54.

Dauer: 27. April bis 1. Mai 2026.

Sperrung

Von Montag, 27. April, bis Freitag, 1. Mai 2026, bleibt die Gurbenstrasse für den Durchgangsverkehr infolge Deckbelagsarbeiten gesperrt. Die Zufahrt zu den Privatgrundstücken ist nicht oder nur eingeschränkt möglich. Für die Fussgänger ist der Durchgang zu den Liegenschaften jederzeit gewährleistet. Signalisation beachten. Witterungsbedingte Verschiebungen werden vorbehalten.

Reitverbot

Zum Schutz des neuen Strassenbelags bleibt die Gurbenstrasse für beschlagene Huftiere vom 29. April bis 22. Mai 2026 gesperrt.

Anwohnerinformation

Die Anwohner wurden mittels Anwohnerinformation bereits informiert.

Ausnahmen: keine.

Grund: Fertigstellungs- und Deckbelagsarbeiten.

Wir bitten um Beachtung der Signalisation und Anweisungen der Baufirma und danken für Ihr Verständnis.

Unterseen, 9. April 2026

Gemeinde Unterseen
Bauverwaltung

Publiziert am 16.04.2026

Einwohnergemeinde

Friedhof: Aufhebung von Gräbern

Die Gemeindebehörde gibt davon Kenntnis, dass per Ende Oktober 2026 die Reihen- und Urnengräber sowie die Urnennischen folgendermassen aufgehoben werden:

  1. Der im Jahr 2001 Verstorbenen
  2. Der im Jahr 2006 nach dem 1. Juli Verstorbenen
  3. Der im Jahr 2006 verstorbenen Kinder

Die Angehörigen werden gebeten, die Grabmäler und Pflanzen im Sinne von Art. 17 des Friedhof- und Bestattungsreglementes der Einwohnergemeinde Unterseen bis am 31. Oktober 2026 zu räumen.

Beim Gemeinschaftsgrab werden die Namensschilder entfernt.

Falls auf die Räumung innert der vorgenannten Frist verzichtet wird, geht der Grabschmuck entschädigungslos an die Gemeinde Unterseen.

Unterseen, im April 2026

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 16.04.2026

Baupublikation

Gesuchstellerin: STWEG Chalet Georg, v. d. Pieren-Leibundgut Jürg und Annette, Gertrud-Kurz-Weg 4, 3006 Bern.

Projektverfasser: Fischer Marcel Heizung, Sanitär, Solarsysteme und Planung, Grindelwaldstrasse 62, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Ersatz Elektrospeicherheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort: Baumenstrasse 13, Parzelle Nr. 4882, Koordinaten 2’647’072 / 1’164’853.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/278256

Auflage- und Einsprachefrist bis 18. Mai 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 10. April 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 16.04.2026

Schwellenkorporation

Änderung Organisationsreglement 2020

Der Vorstand der Schwellenkorporation Leissigen legt die Änderungen 2026 des Organisationsreglements 2020, gestützt auf Artikel 52 der kantonalen Wasserbauverordnung vom 15. November 1989 und Artikel 37 ff. der kantonalen Gemeindeverordnung, 30 Tage öffentlich auf.

Auflagefrist: 16. April  bis 15. Mai 2026.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Leissigen, während der Öffnungszeiten.

Das Reglement wird während der Auflagefrist auf der Homepage der Gemeinde Leissigen: www.leissigen.ch/Aktuelles aufgeschaltet.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen gegen die Änderungen 2026 des Organisationsreglements 2020 sind eingeschrieben und begründet innerhalb der Auflagefrist an die Schwellenkorporation Leissigen, Präsident Beat Ringgenberg, Zihl-Zälgweg 8, 3706 Leissigen, zu richten. Über Einsprachen entscheidet der Vorstand der Schwellenkorporation Leissigen.

Publiziert am 16.04.2026

Einwohnergemeinde

Teilsperrung Parkplatz Eissportzentrum

Anlässlich einer Belegung der Truppenunterkunft ALST durch die Schweizer Armee wird ein Teil des Hauptparkplatzes beim Eissportzentrum abgesperrt und kann nicht für das Parkieren benützt werden:

  • von Montag, 27. April, bis Freitag, 8. Mai 2026

Die Betroffenen werden gebeten, die Signalisation zu beachten und auf die übrigen Parkfelder des Parkplatzes Eissportzentrum oder auf die übrigen öffentlichen Parkplätze auszuweichen.

Wir danken für das Verständnis.

Sicherheit Matten

Publiziert am 16.04.2026

Konkursamt Oberland

Einstellung mangels Aktiven

Schuldnerin: DT Gastronomie GmbH, Hauptstrasse 46, 3806 Bönigen b. Interlaken, CHE-326.569.556

Datum der Konkurseröffnung: 25. März 2025

Datum der Konkurseinstellung: 30. März 2026

Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger bis zum 5. Mai 2026 die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten einen Vorschuss von Fr. 6200.– leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte.

Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 15. April 2026.

Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland

Publiziert am 16.04.2026

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Bauherrschaft: Urs und Marianne Wild, Niederhäusernstrasse 65, 3063 Zimmerwald.

Projektverfasserin: Flück Haustechnik AG, Hauptstrasse 236, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Rückbau Ölheizung und Ersatz durch eine aussen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort: Gemeinde Brienz, Seemattenstrasse 8, Parzelle Nr. 1824.

Zone: Uferschutzplanung Nr. 1 (USP1).

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Auflage- und Einsprachefrist bis 18. Mai 2026

Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz, BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 16.04.2026

Stellenausschreibung

Wir suchen per 1. Juli 2026 oder nach Vereinbarung eine/n

Schulhauswart/-in Waldegg

(Beschäftigungsgrad 37 %)

Ihr Aufgabenbereich:

  • Reinigung des Schulhauses Waldegg
  • Wartung der Aussenanlage
  • Kleinere Reparaturen und technischer Unterhalt

Wir bieten Ihnen:

  •  selbständige und abwechslungsreiche Tätigkeit
  • Anstellung, Besoldung und Ferien gemäss Personalreglement
  • Einarbeitung während der Grundreinigung im Juli

Wir erwarten von Ihnen:

  • Erfahrung bei Hauswarts- und Reinigungsarbeiten
  • effizientes und zeitgemässes Arbeiten
  • Selbständigkeit und Flexibilität

Fühlen Sie sich durch dieses Stelleninserat angesprochen, dann senden Sie Ihre kompletten Bewerbungsunterlagen bis am 30. April 2026 in elektronischer Form an u.schweizer@beatenberg.ch oder schriftlich an folgende Adresse: Finanzverwaltung Beatenberg, «Stellenbewerbungen», Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.

Für weitere Auskünfte können Sie gerne Urs Schweizer, Finanzverwalter, (Tel. 033 841 81 24 / Mail: u.schweizer@beatenberg.ch) kontaktieren.

Publiziert am 16.04.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Kilchenmann Angela, Kilchenmann Peter und De Grenus Nicolas, v. d. kolb+walther AG, Dorfstrasse 18, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: kolb+walther AG, Dorfstrasse 18, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Dachsanierung Wohnhaus, Ersatz Eternit durch Prefa.

Standort: Rybigässli 11 und 13, Parzellen Nrn. 4278 und 4279, Koordinaten 2’646’644 / 1’163’893.

Nutzungszone: Wohnzone W3.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/276980

Auflage- und Einsprachefrist bis 18. Mai 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 10. April 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 16.04.2026

Schwellenkorporation Bödeli Süd

Organisationsreglement, Genehmigung und Inkrafttreten

In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das von der Versammlung der Schwellenkorporation Bödeli Süd am 23. November 2023 beschlossene Organisationsreglement vom Tiefbauamt des Kantons Bern am 18. März 2026 vorbehaltlos genehmigt wurde. Das Organisationsreglement tritt rückwirkend auf den  1. Januar 2024 Kraft.

Schwellenkorporation Bödeli Süd
Der Vorstand

Publiziert am 16.04.2026

Konkursamt Oberland

Konkurspublikation / Schuldenruf

Summarisches Verfahren nach Art. 231 SchKG

Ausgeschlagene Erbschaft des Grossmann-Brunner Alfred, geb. 22. August 1932, von Oberried a. Brienzersee BE, 3854 Oberried, ZA: Altersheim Sunnsyta, Kappelistrasse 6, 3852 Ringgenberg BE, verstorben am 15. Februar 2026.

Datum der Konkurseröffnung: 26. März 2026.

Eingabefrist bis 15. Mai 2026.

Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 15. April 2026.

Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland

Publiziert am 16.04.2026

Baupublikation

Gesuchssteller: Marcel Frutiger und Karin Frutiger-Jaggi, Amisbühlstrasse 2, 3803 Beatenberg.

Projektverfasser: Rudolf Schmocker, Sanitär-Heizung, Schmockenstrasse 134, 3803 Beatenberg.

Bauvorhaben: Ersatz Elektrospeicheröfen durch Radiatoren-System und aussen stehende Wärmepumpe.

Standort: Amisbühlstrasse 2, 3803 Beatenberg, Parzelle Nr. 61, Koordinaten 2’628’642 / 1’172’341.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG).

Hinweise: Naturgefahrengebiet mit mittlerer Gefahr (Wassergefahren); Baute im Bereich von schützenswertem Gebäude (K-Objekt)

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20490, eBau Nr. 2025-18693). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflage- und Einsprachefrist bis 18. Mai 2026.

Es wird auf die Baugesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Beatenberg, 8. April 2026

Bauverwaltung Beatenberg

Publiziert am 16.04.2026

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Bauherrschaft: AVAG Umwelt AG, Alessandro Benfatto, Allmendstrasse 166, 3600 Thun.

Projektverfasserin: b+d ingenieure ag, Andreas Märki, Hobachergässli 1, 3800 Interlaken.

Grundeigentümerin: Schwellenkorporation Aareboden, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Anbringen einer Plakatwerbung am Gebäude Nr. 1036a.

Standort: Gemeinde Brienz, Bächlischwendi 1036a, Parzelle Nr. 93.

Zone: Landwirtschaftszone (LWZ).

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).

Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Auflage- und Einsprachefrist bis 18. Mai 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz, BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 16.04.2026

Burgergemeinde

Ordentliche Versammlung

Montag, 18. Mai 2026, 20.00 Uhr im Schulungsraum Baumpflege Dietrich GmbH, Därligen

Traktanden

  1. Genehmigung der Jahresrechnung 2025 und Bewilligung von Nachkrediten
  2. Orientierungen
  3. Verschiedenes

Aktenauflage 

Die Jahresrechnung kann ab 1. Mai 2026 auf der Gemeindeverwaltung eingesehen bzw. bezogen werden. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Burgergemeinde Därligen www.burger-daerligen.ch einsehbar.

Protokollauflage

Das Protokoll zu dieser Burgerversammlung liegt ab dem 8. Juni 2026 während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung Därligen öffentlich auf. Zusätzlich ist es auf der Homepage der Burgergemeinde Därligen www.burger-daerligen.ch einsehbar. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Burgerrat gemacht werden. Der Burgerrat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll (Art. 70 OgR).

Rechtsmittel 

Gegen die Beschlüsse der Burgerversammlung kann innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli Beschwerde erhoben werden (Art. 60 ff. Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege).

Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften müssen anlässlich der Burgerversammlung sofort gerügt werden (Art. 42 Verfahren der Burgerversammlung).

Zu dieser Versammlung sind alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger, welche im Kanton Bern wohnhaft und in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind und das Burgerrecht der Burgergemeinde Därligen besitzen, freundlich eingeladen. Nicht in Därligen wohnhafte Burgerinnen und Burger müssen sich vorgängig ins Burgerregister eintragen lassen.

Därligen, 13. April 2026

Der Burgerrat 

Publiziert am 16.04.2026

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