Verwaltungskreis Interlaken-Oberhasli (100+)

Regionalkonferenz Oberland-Ost

Stichtagserhebung 2026 

Die Stichtagserhebung findet vom 7. bis 27. Februar statt. Wenn Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich in erster Linie an die Erhebungsstelle Ihrer Gemeinde. Sie können sich auch an den Fachbereich Landschaft der Regionalkonferenz wenden.

Kurs Hecken pflegen – Weiterbildungskurs für Landwirte 

Zur Umsetzung der Vernetzungs- und Landschaftsqualitätsprojekte führt die Regionalkonferenz Oberland-Ost in Zusammenarbeit mit der Abteilung Naturförderung einen Praxiskurs zur fachgerechten Pflege von Hecken, Feld- und Ufergehölzen für die Landwirte der Region durch.

Der Kurs findet wetterabhängig am 20. Februar oder 5. März von 8.30 bis 12.00 Uhr im Raum Brienz statt.

Die Kurskosten werden von der Regionalkonferenz Oberland-Ost übernommen. Weitere Informationen finden Sie unter «Aktuell» auf www.oberland-ost.ch, wo Sie sich bis spätestens 17. Februar online anmelden können.

Kurs Hochstammfeldobstbäume schneiden 

Zur Umsetzung der Vernetzungs- und Landschaftsqualitätsprojekte führt die Regionalkonferenz Oberland-Ost in Zusammenarbeit mit der Fachstelle für Obst und Beeren vom Inforama Oeschberg Kurse zum Schneiden von Obstbäumen durch. Diese richten sich an Landwirte und weitere Personen, die Hochstammfeldobstbäume schneiden.

Der Kurs findet wetterabhängig am 26. Februar oder 4. März im Raum Interlaken statt. Es werden unter Anleitung mit den Fachexperten Bäume geschnitten. Anfänger und Fortgeschrittene sind willkommen.

Die Kurskosten werden von der Regionalkonferenz Oberland-Ost übernommen. Weitere Informationen finden Sie unter «Aktuell» auf www.oberland-ost.ch, wo Sie sich bis spätestens 23. Februar online anmelden können.

Informationsveranstaltungen für Landwirte 2026 

Biodiversität, Vernetzung und Landschaftsqualität und Gruppenberatungen Inforama Hondrich

Die Regionalkonferenz Oberland-Ost ist für die Umsetzung der Projekte zur Vernetzung und Landschaftsqualität zuständig. Deshalb orientieren wir Sie gerne über die aktuellen Rahmenbedingungen und weitere Themen.

Am gleichen Anlass erhalten Sie die Informationen des Inforama Berner Oberland. Eine Anmeldung ist nicht nötig.

Freundlich lädt ein: Regionalkonferenz Oberland-Ost, Claudia Schatzmann, Fachbereich Landschaft, landschaftsberatung@oberland-ost.ch, Telefon 079 562 70 41.

Informationsveranstaltungen 2026

  • Mittwoch, 4. Februar, 20.15 Uhr, Hotel Stechelberg, Lauterbrunnen 
  • Dienstag, 10. Februar, 20.00 Uhr, Kongresssaal Grindelwald 
  • Mittwoch, 11. Februar, 20.00 Uhr, Hotel Mattenhof Resort, Matten 
  • Donnerstag, 12. Februar, 20.00 Uhr, Kirchgemeindehaus Meiringen 
  • Montag, 16. Februar, 20.00 Uhr, Hotel Restaurant Alpenrose, Innertkirchen 
  • Dienstag, 17. Februar, 20.00 Uhr, Singsaal Unterstufenschulhaus Unterseen 
Publiziert am 22.01.2026

Einwohnergemeinde

Öffentliche Planauflage

Überbauungsordnung zur ZPP «Bären» mit Änderung der Uferschutzplanung und UeO (Baulinienplan) Nr. 6 «Aenderdorf»

Der Gemeinderat Brienz bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Planung bestehend aus Überbauungsplan und -vorschriften, Änderung Uferschutzplan und -vorschriften und Änderung Überbauungsplan (Baulinienplan) Nr. 6 «Aenderdorf» zur öffentlichen Auflage.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 23. Januar bis 23. Februar 2026, bei der Gemeinde Brienz öffentlich auf. Sie können zudem während der Schalteröffnungszeiten oder unter www.brienz.ch eingesehen werden.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeschreiberei Brienz einzureichen.

Brienz, 19. Januar 2026

Der Gemeinderat

Publiziert am 22.01.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Jeannette und Hans Roth, Wellenacher 9, 3800 Unterseen.

Projektverfasserin: Griwa Architektur AG, Stefan Garbani, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Umnutzung und Umbau des Hotels Stalden zu sechs Wohnungen und zwei Zimmern mit Etagennasszelle (bestehend) zur kurzzeitigen Vermietung an Feriengäste, zur Vermietung an Dauermieter oder zur Vermietung an Personal; Restaurant bleibt unverändert.

Projektänderung 1: Umnutzung und Umbau des Hotels Stalden (inkl. Restaurant) zu acht Wohnungen mit insgesamt 29 Betten zur kurzzeitigen Vermietung an Feriengäste, zur Vermietung an Dauermieter oder zur Vermietung an Personal; Dachanhebung beim westlichen Gebäudeteil.

Projektänderung 2: Verzicht auf die Dachanhebung beim westlichen Gebäudeteil.

Projektänderung 3: Verzicht auf Dauervermietung neue Wohnungen; Besitzstand für die bestehende Wirtewohnung Nr. 8.

Projektänderung 4: Grundrissanpassungen in den Wohnungen 4, 7 und 8. Einbau zusätzliche Wohnung (Wohnung Nr. 9).

Projektänderung 5: Abbruch und Wiederaufbau westlicher Gebäudeteil anstelle Umbau; Reduktion Wohneinheiten und Bettenanzahl.

Standort: Stalden 179, Parzelle Nr. 245, Koordinaten 2'640'508 / 1'165'249, Landwirtschaftszone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen:

  • Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Überschreiten der Gebäudelänge (Art. 33 GBR)

Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Lütschental, Briggmättli 38, 3816 Lütschental.

Auflage- und Einsprachefrist bis 23. Februar 2026.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lütschental

Publiziert am 22.01.2026

Feuerwehr

Aufgebot zu den Übungen 2026

  • Freitag, 13. Februar, 19.30 Uhr
    Feuerwehressen, Zug 1 und 2
  • Freitag, 13. März, 16.00 Uhr
    Übung am Feuer, ½ Zug 1
  • Samstag, 14. März, 8.00 Uhr
    Übung am Feuer, ½ Zug 1
  • Montag, 16. März, 19.30 Uhr
    Übung, Zug 2
  • Montag, 30. März, 19.30 Uhr
    Übung, Zug 1 und 2
  • Mittwoch, 22. April, 19.30 Uhr
    Übung, Zug 1 und 2
  • Montag, 18. Mai, 19.30 Uhr
    Übung, Zug 2
  • Mittwoch, 10. Juni, 19.30 Uhr
    Übung, Zug 1 und 2
  • Montag, 17. August, 19.30 Uhr
    Übung, Zug 1 und 2
  • Montag, 7. September, 19.30 Uhr
    Übung, Zug 1 und 2
  • Montag, 21. September, 19.30 Uhr
    Übung, Zug 1 und 2
  • Samstag, 7. November, 13.30 Uhr
    Übung, Zug 1 und 2
  • Freitag, 13. November, 19.30 Uhr
    Übung, Zug 1

 

  • Mittwoch, 18. Februar, 19.30 Uhr
    Kader Übung, Grfhr und Of
  • Mittwoch, 1. Juli, 19.30 Uhr
    Of Übung, Of
  • Mittwoch, 12. August, 19.30 Uhr
    Kader Übung, Grfhr und Of

 

  • Mittwoch, 3. Juni, 19.30 Uhr
    Kdo Sitzung, Kdo
  • Mittwoch, 18. November, 19.30 Uhr
    Kdo Sitzung, Kdo

Rekrutierung

Erfolgte mit persönlicher Einladung.

Begründete Gesuche, um Aktivdienst in der Feuerwehr leisten zu können, müssen schriftlich bis 31. Januar 2026 an den Kommandanten Urs von Allmen, Beatenbergstrasse 93, 3803 Beatenberg, gerichtet werden.

Feuerwehrkommando Beatenberg

Publiziert am 22.01.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Projektverfasserin: Ribuna AG, Kammistrasse 13, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Neubau eines temporären Parkplatzes «Hobacher» entlang der Feldstrasse für 46 PKW und zwei BehiG-PP für die Nutzungsdauer von zehn Jahren. Erstellen einer rückverankerten Stahlkonstruktion mit Betonfundament, befahrbarem Gitterrost, Geländer und Fahrzeugrückhaltesystem. Verlegung des Trottoirs an die Stirnseite der Konstruktion.

Standort: Feldstrasse, Brienz, Parzellen Nrn. 133 und 2728, Zone für öffentliche Nutzung C, Koordinaten 2’645’362 / 1’178’465; 2’645’369 / 1’178’470.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).

Auflage- und Einsprachefrist bis 23. Februar 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 22.01.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Sunrise GmbH, Thurgauerstrasse 101B, 8152 Glattpark (Opfikon),  Cablex AG, Tannackerstrasse 7, 3073 Gümligen.

Projektverfasserin: Cablex AG, Tannackerstrasse 7, 3073 Gümligen.

Bauvorhaben: Nachträgliche ordentliche Bewilligung adaptiver Antennen mit Korrekturfaktor (BE441-1).

Hinweis: Es ist einzig vorgesehen, die Antenne adaptiv, unter Anwendung des Korrekturfaktors KAA (gemäss Nachtrag zur Vollzugshilfe vom 23. Februar 2021) zu betreiben. Alle Voraussetzungen dazu (automatische Leistungsbegrenzung, angepasstes Qualitätssicherungssystem, angepasste NIS-Datenbank des Bakom) sind erfüllt. Weitere Änderungen an der bestehenden Anlage sind nicht geplant.

Standort: Fandersbüel 1a, Parzelle Nr. 863, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’625’699 / 1’166’732.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich üB.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Bauten und Anlagen im Bereich der Nationalstrasse (Art. 24 NSG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 23. Februar 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Leissigen, 3706 Leissigen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten sowie auf die Amts- und Fachberichte verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 22.01.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Weid AG, Industriestrasse 121, 3800 Matten bei Interlaken.

Projektverfasserin: àite ag architektur rituell, Pilatusstrasse 60, 6003 Luzern.

Bauvorhaben: Abbruch Wohnhaus; Neubau dreier Mehrfamilienhäuser mit Einstellhalle.

Standort: Terrassenweg 10, Parzellen Nrn. 2952 und 3662, Wohnzone W2, Koordinaten 2’645’405 / 1’164’250.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich üB.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Ausnahme: Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG).

Auflage- und Einsprachefrist bis 23. Februar 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 22.01.2026

Baumfällgesuch

Bauherrschaft: zb Zentralbahn AG, Bahnhofstrasse 23, 6362 Stansstad.

Bauvorhaben: Nachträgliches Gesuch für die Fällung eines geschützten Nussbaumes mit Pilzbefall / Ersatzpflanzung zweier Nussbäume.

Standort: Bahnhofstrasse, Parzelle Nr. 591, Zone: ZPP Bahnhof, Koordinaten 2’637’482 / 1’174’055.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Schutzobjekt: Kommunal geschützter Einzelbaum.

Ausnahme: Fällen kommunal geschützter Bäume (Art. 16, Art. 29 Abs. 2, Art. 30 Abs. 2 und Art. 41 Abs. 3 NSchG des kantonalen Naturschutzgesetzes vom 15. September 1992) sowie Art. 524 GBR Niederried

Auflage- und Einsprachefrist bis 23. Februar 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Niederried b. Interlaken, Hauptstrasse 19, 3853 Niederried b. Interlaken.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 22.01.2026

Gemischte Gemeinde

Öffentliche Auflage; Protokoll der Burgerversammlung vom 14. Januar 2026

Das Protokoll der Burgerversammlung vom 14. Januar 2026 liegt von Montag, 26. Januar, bis und mit Mittwoch, 25. Februar 2026, öffentlich in der Gemeindeverwaltung Oberried, Hauptstrasse 21, 3854 Oberried am Brienzersee, zur Einsicht auf.

Bei Fragen und Anmerkungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Gemeindeverwaltung Oberried

Publiziert am 22.01.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Andreas Zurbuchen, Hauptstrasse 48, 3853 Niederried.

Projektverfasserin: asf architekten GmbH, Seemattenweg 15, 3853 Niederried.

Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch: Gastgewerbliche Nutzung der seit ca. 25 Jahren bestehenden Terrasse / Garten auf der Westseite des Restaurants zum Becher. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank; 54 Sitzplätze innen (bestehend), 24 Sitzplätze Terrasse Süd (bestehend) und 30 Sitzplätze auf der Terrasse / Garten West (neu), Öffnungszeiten innen: täglich bis 0.30 Uhr; Öffnungszeiten Terrasse: täglich bis 22.00 Uhr.

Standort: Hauptstrasse 39, Parzelle Nr. 332, Wohn- und Gewerbezone 2, Koordinaten 2’637’749 / 1’174’324.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au und Strukturerhaltungsgebiet.

Schutzobjekt: Erhaltenswertes Objekt.

Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).

Auflage- und Einsprachefrist bis 23. Februar 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Niederried, Hauptstrasse 19, 3853 Niederried b. Interlaken.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profilierung/Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 22.01.2026

Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern

Verkehrserschwerung

Kantonsstrasse Nr. 1109 Unterseen–Beatenberg

Gemeinde: Unterseen.

Grund der Massnahme: Schutzwaldpflege.

Teilstrecke: Kienberg (Koordinaten 2'629'418 / 1'171'155).

Dauer: 2.–20. Februar 2026, jeweils Montag–Freitag, 7.30–17.30 Uhr.

Ausnahmen: keine.

Verkehrsführung: Zum Teil einspurige Verkehrsführung.

Einschränkungen: Der Verkehr wird zeitweise mit Lichtsignalanlage geregelt. Kurze Sperrungen sind möglich, es ist mit Wartezeiten zu rechnen. Der öffentliche Verkehr wird berücksichtigt.

Rechtliche Hinweise

Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.

Interlaken, 15. Januar 2026

Tiefbauamt des Kantons Bern, Strasseninspektorat Oberland Ost

Publiziert am 22.01.2026

Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern

Verkehrserschwerung 

Kantonsstrasse Nr. 1123 Wilderswil–Saxeten 

Gemeinde: Wilderswil. 

Grund der Massnahme: Sicherheitsholzerei. 

Teilstrecke: Oberes Ried / Mieschichehr (Koordinaten 2‘632‘106 / 1‘167‘005). 

Dauer: 3.–20. Februar 2026, jeweils Montag–Freitag, 7.30–17.30 Uhr. 

Ausnahmen: keine. 

Verkehrsführung: Zum Teil einspurige Verkehrsführung. 

Einschränkungen: Verkehrsregelung mit Verkehrsdienst. Kurze Sperrungen sind möglich, es ist mit Wartezeiten zu rechnen. Der öffentliche Verkehr wird berücksichtigt 

Rechtliche Hinweise

Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert. 

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.

Interlaken, 19. Januar 2026

Tiefbauamt des Kantons Bern, Strasseninspektorat Oberland Ost

Publiziert am 22.01.2026

Eidgenössisches Starkstrominspektorat

Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen

Öffentliche Planauflage

Gemeinde: 3813 Saxeten

L-2596280.1

24-kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Saxeten Dorf und Innerfeld

  • Erstellen einer neuen MS-Kabelleitung
  • Grabarbeiten im Bereich der Parzellen Nrn. 32, 186, 3, 614, 605, 660, 556, 525, 575, 492 und 503 der Gemeinde Saxeten

Koordinaten: 2'630'163 / 1'165'048 nach 2'629'896/ 1'164'592

S-0106697.2

Transformatorenstation Innerfeld

  • Gesamtsanierung der elektrischen Anlageteile 

Koordinaten: 2629896/ 1164592

Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat die

BKW Energie AG
Thunstrasse 34
3700 Spiez

im Namen der

BKW Energie AG
Viktoriaplatz 2
3013 Bern

die oben erwähnten Plangenehmigungsgesuche eingereicht.

Die Gesuchsunterlagen betreffend das Projekt werden vom 22. Januar bis zum 20. Februar 2026 in der Gemeindeverwaltung Saxeten, Niedermatte 115b, 3813 Saxeten, öffentlich aufgelegt.

Das unterbreitete Gesuch umfasst folgende Ersuchen um Ausnahmegenehmigung/en / Ausnahmebewilligung/en:

  • Ausnahmebewilligung für Bauten ausserhalb der Bauzone im Sinne von Art. 24 ff. des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG; SR 700)

Die aufgelegten Unterlagen stehen während der Auflagefrist ebenfalls auf https://esti-consultation.ch/pub/6602/39a383e194 online zur Einsicht zur Verfügung.

Massgebend sind allein die in der oben genannten Gemeinde aufgelegten Unterlagen.

Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42–44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige davon Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG).

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Diese Einsprache kann entweder schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Im letzteren Fall muss die Einsprache die Vorgaben zu den elektronischen Eingaben erfüllen und unter anderem mit einer qualifizierten elektronischen Unterschrift versehen sein (vgl. Art. 5 bis 7 der Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens [SR 172.021.2]). Wer innert Frist keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Während derselben Auflagefrist kann, wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen. Diese sind im Wesentlichen:

  1. Einsprachen gegen die Enteignung;
  2. Begehren nach den Artikeln 7–10 EntG;
  3. Begehren um Sachleistung (Art. 18 EntG);
  4. Begehren um Ausdehnung der Enteignung (Art. 12 EntG);
  5. die geforderte Enteignungsentschädigung.

Zur Anmeldung von Forderungen innerhalb der Einsprachefrist sind auch die Mieter und Pächter sowie die Dienstbarkeitsberechtigten und die Gläubiger aus vorgemerkten persönlichen Rechten verpflichtet. Pfandrechte und Grundlasten, die auf einem in Anspruch genommenen Grundstück haften, sind nicht anzumelden, Nutzniessungsrechte nur, soweit behauptet wird, aus dem Entzuge des Nutzniessungsgegenstandes entstehe Schaden.

Eidgenössisches Starkstrominspektorat
Planvorlagen
Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf

Publiziert am 22.01.2026

Einwohnergemeinde

Öffentliche Bekanntmachung

Überbauungsordnung «Erschliessung Strytacher-Schleif» (Detailerschliessung)

Genehmigung und Inkraftsetzung

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) hat die vom Gemeinderat am 6. Juni 2016, 1. April 2019, 30. August 2020 und 22. Februar 2021 beschlossene Überbauungsordnung «Erschliessung Strytacher-Schleif» (Detailerschliessung) mit Datum vom 10. Mai 2023 genehmigt.

Die Überbauungsordnung «Erschliessung Strytacher-Schleif» (Detailerschliessung) tritt am Tag nach dieser Publikation in Kraft.

Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung Brienz, beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung jedermann zur Einsichtnahme offen.

Brienz, 19. Januar 2026

Der Gemeinderat

Publiziert am 22.01.2026

Einwohnergemeinde

Ehrungen 2025

Der Gemeinderat Interlaken ehrt für das Jahr 2025 folgende Personen, Mannschaften oder Gruppen:

  1. erfolgreiche Sportlerinnen und Sportler
  2. erfolgreiche Teilnehmende an Berufswettkämpfen
  3. verdiente Personen aus dem kulturellen Bereich
  4. Mitbürgerinnen und Mitbürger, die sich für die Erhaltung oder den Schutz der Natur einsetzen.

Die Ehrung wird nach den Kriterien bewertet, die in der Verordnung betreffend jährliche Ehrungen festgehalten sind. Geehrt werden können

  • alle Personen, die im Zeitpunkt des Anmeldetermins in Interlaken angemeldet sind oder es beim Erfolg im Jahr 2025 waren
  • juristische Personen, die ihren Sitz in Interlaken haben, oder
  • eine Mannschaft oder Gruppe dieser juristischen Person sowie
  • eine Mannschaft oder Gruppe ohne Sitz in Interlaken, wenn mindestens drei Mitglieder in Interlaken angemeldet sind.

Für die Berechtigung zur Ehrung für das Jahr 2025 wird die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025 berücksichtigt.

Kennen Sie eine Person, Mannschaft oder Gruppe, die oben genannte Kriterien erfüllt? Melden Sie sie an. Sie können jemanden vorschlagen, auch wenn Sie ausserhalb von Interlaken wohnen. Die schriftliche Anmeldung muss unterschrieben und mit den nötigen Beilagen bis am 27. Februar 2026 bei der Gemeindeschreiberei Interlaken, Stichwort «Ehrungen», Postfach, 3800 Interlaken, eintreffen. Unter www.interlaken-gemeinde.ch finden Sie ein Anmeldeformular für die Ehrungen 2025 sowie die massgebende Verordnung. Die Ehrung findet im Frühjahr 2026 statt. Wir freuen uns auf zahlreiche Anmeldungen.

Gemeinderat Interlaken

Publiziert am 22.01.2026

Einwohnergemeinde

Abstimmungsausschuss der eidgenössischen Abstimmung vom 8. März 2026

Der Gemeinderat Wilderswil hat gestützt auf Artikel 35 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte vom 5. Juni 2012 folgende Personen für den Abstimmungsausschuss der eidgenössischen Abstimmung vom 8. März 2026 gewählt:

  • Fuhrer Beatrice, Gemeinderätin, Präsidentin
  • Hartmann Christian, Gemeindeschreiber
  • Schai Rahel, Stv. Gemeindeschreiberin
  • Christ Sarah, Oberdorfstrasse 34
  • Claes Saja, Scheurenweg 17
  • Darmstädter-Kohler Manuela, Kreuzimaadweg 15b
  • Descloux Céline, Kreuzimaadweg 28
  • Dissauer Jessica, Lehngasse 29
  • Lausegger Simon, Dorfmattenstrasse 11
  • Lehmann Andreas, Scheurenweg 3
  • Lengacher Daniel, Kirchgasse 74
  • Leuenberger Samuel, Obereigasse 18a

Wilderswil, 19. Januar 2026

Gemeinderat Wilderswil

Publiziert am 22.01.2026

Einwohnergemeinde

Öffentliche Planauflage

Teilrevision Ortsplanung: Ausscheidung Gewässerräume

Der Gemeinderat von Brienz bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) die Planung bestehend aus Zonenplan Gewässerraum (Teilpläne Nord und Süd) und Baureglementsänderung zur öffentlichen Auflage.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 23. Januar bis 23. Februar 2026, bei der Gemeinde Brienz öffentlich auf. Sie können zudem während der Schalteröffnungszeiten oder unter www.brienz.ch eingesehen werden.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeschreiberei Brienz einzureichen. 

Brienz, 19. Januar 2026

Der Gemeinderat

Publiziert am 22.01.2026

Einwohnergemeinde

Sperrung Reckweg

Aufgrund von Arbeiten an Werkleitungen wird der Reckweg entlang der Lütschine vom 26. Januar bis zum 6. Februar 2026 gesperrt (Weg Seite Flugplatz). Der Reckweg ist während dieser Zeit auf der ganzen Länge ab dem ARA-Pumpwerk (Gemeinde Wilderswil) bis zur Aenderbergbrücke (Gemeinde Matten) gesperrt.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.

Bauverwaltung Wilderswil

Publiziert am 22.01.2026

Konkursamt Oberland

Auflage Kollokationsplan und Inventar

Ausgeschlagene Erbschaft der Feuz Ursula, geb. 21. September 1935, von Gsteigwiler BE, 3806 Bönigen, Zentrum Artos Interlaken, Alpenstrasse 45, 3800 Interlaken, verstorben am 15. Juli 2025.

Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage.

Ablauf der Frist: 3. Februar 2026.

Auflagefrist Inventar: 10 Tage.

Ablauf der Frist: 31. Januar 2026.

Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 21. Januar 2026.

Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland

Publiziert am 22.01.2026

Einwohnergemeinde

Sprechstunde des Gemeindepräsidenten

Haben Sie ein Anliegen, das Sie persönlich mit dem Gemeindepräsidenten oder einem Gemeinderatsmitglied besprechen möchten?

Gerne steht Ihnen Gemeindepräsident Philippe Ritschard am Montag, 2. Februar 2026, von 16.00 bis 18.00 Uhr im Gemeindehaus Interlaken für eine Besprechung zur Verfügung.

Die Sprechstunde findet neu jeden 1. Montag im Monat von 16.00 bis 18.00 Uhr statt. Der Gemeindepräsident und die Gemeinderatsmitglieder stehen abwechselnd für einen Austausch zu Anliegen, Fragen und Vorschlägen zur Verfügung. Sie finden die Liste der Termine 2026 unter www.interlaken-gemeinde.ch.

Bitte melden Sie sich vorgängig bei der Gemeindeschreiberei, Telefon 033 826 51 41, für die Sprechstunde an.

Einwohnergemeinde Interlaken

Publiziert am 22.01.2026

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Die Gemeindeverwaltung Schwanden beibt aufgrund einer externen Sitzung am Montag, 26. Januar 2026, den ganzen Tag geschlossen.

Ab Dienstag, 27. Januar 2026, bedienen wir Sie gerne wieder zu den gewohnten Schalteröffnungszeiten.

Gemeindeverwaltung Schwanden

Publiziert am 22.01.2026

Einwohnergemeinde

Sperrung Reckweg

Aufgrund von Arbeiten an Werkleitungen wird der Reckweg entlang der Lütschine vom 26. Januar bis zum 6. Februar 2026 gesperrt (Weg Seite Flugplatz).

Der Reckweg ist während dieser Zeit auf der ganzen Länge ab dem ARA-Pumpwerk (Gemeinde Wilderswil) bis zur Aenderbergbrücke (Gemeinde Matten) gesperrt.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.

Bauverwaltung Matten

Publiziert am 22.01.2026

Baupublikation

Gesuchstellerinnen: Martinelli Michele und Sonja Marie, Hellbachweg 15, 3818 Grindelwald.

Projektverfasser: Fischer Marcel Heizungen, Sanitär, Solarsysteme und Planungen, Grindelwaldstrasse 62, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort: Hellbachweg 15, Parzelle Nr. 3884, Koordinaten 2’644’989 / 1’163’873.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/266631

Auflage- und Einsprachefrist bis 23. Februar 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 16. Januar 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 22.01.2026

Regionalgericht Oberland

Gerichtliches Verbot

Die Eigentümerin des Grundstücks Grindelwald Gbbl-Nr. 322 (Schüölerszüün) lässt dasselbe gegen jede Besitzesstörung richterlich mit einem Verbot belegen.

Verboten sind insbesondere das Parkieren und Abstellen von Fahrzeugen aller Art sowie das Befahren und Betreten des Grundstücks durch Unberechtigte.

Bestehende Rechte Dritter, namentlich Dienstbarkeiten, bleiben vorbehalten.

Das Verbot ist unbefristet.

Widerhandlungen gegen das Verbot werden auf Antrag mit Busse bis zu Fr. 2000.– bestraft.

Art. 260 Abs. 1 ZPO

Wer das Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen seit dessen Bekanntmachung und Anbringung auf dem Grundstück beim Gericht Einsprache zu erheben. Die Einsprache bedarf keiner Begründung.

Grindelwald, 12. Dezember 2025

Richterlich bewilligt:

Thun, 13. Januar 2026

Für die Verbotsnehmerin kolb+walther immobilien AG:

sig. Benjamin König, lmmoTreu König AG

Regionalgericht Oberland
Zivilabteilung
Die Gerichtspräsidentin:
sig. Neuhaus

Publiziert am 22.01.2026

Einwohnergemeinde

Betreuungsgutscheine Schuljahr 2026/2027

In der Gemeinde Leissigen steht pro Schuljahr eine limitierte Anzahl von Betreuungsgutscheinen zur Verfügung.

Für das Schuljahr 2026/2027 können die Anträge ab sofort erfasst werden. Die Registrierung erfolgt über die Plattform KiBon des Kantons Bern unter folgendem Link: https://be.kibon.ch/web/#/anmeldung.

Falls der verfügbare Betrag ausgeschöpft ist, kommt das Gesuch auf die Warteliste und bleibt für die Gesuchsperiode pendent, bis allenfalls wieder Kontingent vorhanden ist. Die Priorisierungskriterien richten sich nach Art. 9 des Reglements über die Betreuungsgutscheine der Einwohnergemeinde Leissigen.

Die Ausgabe der Betreuungsgutscheine erfolgt frühestens ab 15. Februar 2026.

Gemeindeverwaltung

Publiziert am 22.01.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Seematter Paul und Ursula, Wärgistalstrasse 26, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Einbau zusätzliche Wohnung DG, Neubau Aussentreppe.

Standort: Wärgistalstrasse 26, Parzelle Nr. 5968, Koordinaten 2’645’035 / 1’163’205.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: Au.

Beanspruchte Ausnahmen: Offene vorspringende Gebäudeteile (Art. 212 Abs. 4 Bst. c GBR).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/252824

Auflage- und Einsprachefrist bis 23. Februar 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 16. Januar 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 22.01.2026

Einwohnergemeinde

Informationen zum Trinkwasser 2025

Die Wasserversorgungen in der Schweiz sind verpflichtet, mindestens einmal im Jahr über die Qualität des abgegebenen Trinkwassers im Verteilnetz zu informieren.

Versorgte Einwohner/-innen: ca.1250 (ohne Tourismus)

Trinkwasserproduktion: min. 325 m³/Tag, max. 615 m³/Tag

Hygienische Anforderung:

Im 2025 sind übers Jahr verteilt 15 bakteriologische sowie 4 chemische Trinkwasserproben durchs kantonale Laboratorium Bern oder durch die Industrielle Betriebe Interlaken AG, IBI, untersucht worden. Die mikrobiologischen und chemischen Trinkwasserproben lagen soweit untersucht alle innerhalb der gesetzlichen Vorschriften.

Physikalische und chemische Untersuchungsergebnisse im Durchschnitt: 

  • Chlorid: 0,4 mg/l
  • Fluorid: 0,08 mg/l
  • Nitrat: 0,90 mg/l
  • Nitrit: nn mg/l
  • Sulfat: 2,8 mg/l
  • Ammonium: nn mg/l
  • Calcium: 48,6 mg/l
  • Kalium: 0,3 mg/l
  • Magnesium: 1,1 mg/l
  • Natrium: 0,6 mg/l
  • Eisen: 0,08 mg/l
  • Aluminium: 0,09 mg/l
  • pH: 7,84 pH
  • Gesamthärte: 12,6 °fH

Herkunft des Quellwassers:

Quellen Schrick, Schlüechten, Winkelmoos, Mooswald, Baumisboden, Breitschlag, Holzflüh und Scheijeflüh

Behandlung des Wassers:

Das gesamte Beatenberger Quellwasser wird durch Flockung, Sandfiltration, Aktivkohle und einer UV-Anlage im Reservoir Waldegg zentral aufbereitet, entkeimt und ins Trinkwassernetz abgegeben. Durch diese Aufbereitung ist das Trinkwasser geschmacklich neutral, bietet jedoch keinen Netzschutz.

Versorgte Gebiete der Wasserversorgung:

Waldegg, Spirenwald, Schmocken sowie Ortsteil Sundlauenen und kleiner Teil untere Hohlen (Gemeinde Unterseen)

  • Tiefster Punkt mit Beatenberger Trinkwasser: Sundlauenen mit ca. 580 m ü. M.
  • Höchster Punkt mit Beatenberger Trinkwasser: Niederhorn mit ca. 1950 m ü. M.

Hinweis betreffend Wasserabgabe an Konsumenten von privaten Quellen, welche nicht am Trinkwassernetz der Gemeinde angeschlossen sind:

Liegenschaftsbesitzer, welche Trinkwasser von eigenen Quellen abgeben, müssen den Mietern auf Wunsch die einwandfreie Wasserqualität anhand eigener Untersuchungen belegen können. Wir machen die Besitzer von solchen Liegenschaften ausdrücklich auf ihre Pflicht zur Selbstkontrolle gemäss LM-Gesetz aufmerksam.

Wasserstatistik: 

  • Gesamtverbrauch 161'000 m³ = 100%
  • Eigenes Quellwasser 144'000 m³ = 89%
  • Fremdbezug von Interlaken IBI 17'000 m³ = 11%

Wasserversorgung Beatenberg

Publiziert am 22.01.2026

Schwellenkorporation Aareboden

Adressänderung

Die Schwellenkorporation Aareboden informiert über organisatorische Änderungen.

Per 1. Januar 2026 wurde die Geschäftsstelle neu organisiert. Die Geschäftsstelle Schwellenkorporation Aareboden wird neu durch die Einwohnergemeinde Brienz geführt. Zuständig ist die Sekretärin Ronja Kleinhans.

Diesbezüglich haben sich auch die Kontaktdaten der Schwellenkorporation Aareboden geändert.

Die neue Postadresse lautet:

Schwellenkorporation Aareboden
p. A. Einwohnergemeinde Brienz
Hauptstrasse 204
3855 Brienz

Zudem ist die Schwellenkorporation Aareboden ab sofort auch unter folgender neuer E-Mail-Adresse erreichbar; schweliaareboden@brienz.ch.

Wir bitten Sie, für zukünftige Korrespondenz ab sofort nur noch die oben genannten Kontaktdaten zu verwenden. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und danken Ihnen für die Kenntnisnahme.

Schwellenkorporation Aareboden

Publiziert am 22.01.2026

Einwohnergemeinde

Genehmigung Protokoll der Gemeindeversammlung vom 28. November 2025

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 28. November 2025 lag vom 11. Dezember 2025 bis 10. Januar 2026 auf der Gemeindeverwaltung auf. Während der Auflagefrist gingen keine Einsprachen ein. Die Genehmigung des Protokolls erfolgte durch den Gemeinderat an der Sitzung vom 19. Januar 2026.

Därligen, 20. Januar 2026

Publiziert am 22.01.2026

Einwohnergemeinde

Sperrung Uferweg Seeburg-Büeli

Infolge Holzereiarbeiten muss der Uferweg im Bereich Seeburg-Büeli gesperrt werden. Die Sperrung dauert vom 26. Januar bis max. 20. Februar 2026.

Der Uferweg ist während der Sperrung nicht passierbar (Astmaterial, Holz, teils Geländer entfernt). Während den nötigen Helikoptereinsätzen (2–3 Mal während einigen Stunden) müssen auch die Fusswege im Bereich Burg, Teile des Burgseeliparkplatzes sowie der Katzenpfad kurzfristig gesperrt werden.

Bei Fragen stehen Ihnen Roman Imboden, Leiter Werkhof, Telefon 079 360 86 04, und Jonas Heuberger, Revierförster, Telefon 079 772 83 60, gerne zur Verfügung.

Wir bitten die Bevölkerung, die jeweiligen Absperrungen/Informationen vor Ort zu beachten und danken für das Verständnis.

Gemeindeverwaltung Ringgenberg

Publiziert am 22.01.2026

Konkursamt Oberland

Einstellung mangels Aktiven

Schuldnerin: Ristorante Vacanze Romane GmbH, Jungfraustrasse 2, 3800 Interlaken, CHE-267.271.237.

Datum der Konkurseröffnung: 19. März 2025.

Datum der Konkurseinstellung: 7. Januar 2026.

Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger bis zum 10. Februar 2026 die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten einen Vorschuss von Fr. 7000.– leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte.

Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 21. Januar 2026.

Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland

Publiziert am 22.01.2026

Konkursamt Oberland

Einstellung mangels Aktiven 

Schuldnerin: Peter F. Bernet GmbH, Almisgässli 14, 3818 Grindelwald, CHE-254.190.569.

Datum der Konkurseröffnung: 20. Oktober 2025.

Datum der Konkurseinstellung: 12. Januar 2026.

Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger bis zum 10. Februar 2026 die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten einen Vorschuss von Fr. 3000.– leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte.

Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 21. Januar 2026.

Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland

Publiziert am 22.01.2026

Bundesamt für Verkehr

Öffentliche Planauflage

Ordentliches eisenbahnrechtliches Plangenehmigungsverfahren

Planvorlage der Berner Oberland-Bahnen AG (BOB) und Jungfraubahn AG (JB) betreffend Neubau Gleichrichteranlage Gsteigwiler.

Gemeinde: Gsteigwiler.

Gesuchstellerin: BOB und JB.

Gegenstand: Neubau Gleichrichteranlage Gsteigwiler.

Das vorliegende Plangenehmigungsgesuch beinhaltet im Wesentlichen:

  • den Neubau des Gleichrichtergebäudes (Gleichrichteranlage), 
  • den Neubau eines Schaltpostens sowie 
  • die Erstellung der Leitungen für die Anbindung ans Mittelspannungsnetz. 

Der Neubau der Gleichrichteranlage Gsteigwiler erfordert die temporäre Rodung von 390 m² und die definitive Rodung von 210 m² Wald auf den Parzellen Nrn. 586 und 645 der Gemeinde Gsteigwiler. Den Planunterlagen ist das Rodungsgesuch beigelegt.

Für Detailinformationen wird auf die öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegten Planunterlagen verwiesen.

Verfahren: Das Plangenehmigungsverfahren richtet sich nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz vom 20. Dezember 1968 (VwVG; SR 172.021), soweit das Eisenbahngesetz vom 20. Dezember 1957 (EBG; SR 742.101) nicht davon abweicht. Leitbehörde für das Verfahren ist das Bundesamt für Verkehr (BAV).

Öffentliche Auflage: Die Planunterlagen können vom 26. Januar bis 24. Februar 2026 während den ordentlichen Öffnungszeiten an folgender Stelle eingesehen werden:

  • Gemeindeverwaltung Gsteigwiler, Halten 90, 3814 Gsteigwiler

Aussteckung: Die durch das geplante Werk bewirkten Veränderungen werden während der Auflagefrist im Gelände ausgesteckt und die Hochbauten werden profiliert (z. B. Terrainveränderungen, Rodungen, Rechtserwerb usw.).

Einsprachen: Wer nach den Vorschriften des VwVG Partei ist, kann während der Auflagefrist bei der Genehmigungsbehörde Einsprache erheben.

Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über die Enteignung vom 20. Juni 1930 (EntG; SR 711) Partei ist, kann während der Auflagefrist sämtliche Begehren nach Art. 33 EntG geltend machen (Einsprachen gegen die Enteignung; Begehren nach den Art. 7–10 EntG; Begehren um Sachleistung nach Art. 18 EntG; Begehren um Ausdehnung der Enteignung nach Art. 12 EntG; die geforderte Enteignungsentschädigung nach Art. 16 und 17 EntG).

Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter davon ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG).

Einsprachen müssen schriftlich und im Doppel innert der Auflagefrist (Datum der Postaufgabe) beim Bundesamt für Verkehr, Sektion Bewilligungen II, 3003 Bern, eingereicht werden. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Einwände betreffend die Aussteckung sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist beim BAV vorzubringen (Art. 18c Abs. 2 EBG).

Bern, 21. Januar 2026

Bundesamt für Verkehr, 3003 Bern, und Amt für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination des Kantons Bern, 3013 Bern

Publiziert am 22.01.2026

Einwohnergemeinde

Neues Funktionendiagramm

In Anwendung von Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Grindelwald an seiner Sitzung vom 13. Januar 2026 das neue Funktionendiagramm (Verordnung) genehmigt hat. Diese Verordnung tritt vorbehältlich aller dagegen erhobener Beschwerden per 1. Februar 2026 in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde erhoben werden.

Die Verordnung kann bei der Gemeindeverwaltung Grindelwald oder online unter www.gemeinde-grindelwald.ch eingesehen werden.

Der Gemeinderat

Publiziert am 22.01.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Graf Fritz, Stocki 166, 3822 Lauterbrunnen.

Projektverfasserin: von Allmen + Bossard AG, Aeschmad 220e, 3822 Lauterbrunnen.

Bauvorhaben: Einbau einer Wohnung im Dachgeschoss (Erstwohnung mit entsprechendem Grundbucheintrag). Im Parterre wird ein Vorbau erstellt sowie westseitig im Dachgeschoss ein neuer Balkon angebaut. Des Weiteren werden die Parkplätze und die Zufahrt angepasst. Ersetzen der Ölheizung durch eine aussen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort: Lauterbrunnen, Stocki, Gebäude Nr. 164a, Parzellen Nrn. 3235, 4775, Koordinaten 2'636'139 / 1'160'615, 2'636'141 / 1'160'635, Wohn- und Gewerbezone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: keine.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 23. Januar bis 23. Februar 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 22.01.2026

Einwohnergemeinde

Protokollgenehmigung

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 28. November 2025 wurde an der Sitzung des Gemeinderates vom 12. Januar 2026 genehmigt (Art. 69 Organisationsreglement der Gemeinde Habkern).

Während der 30-tägigen Auflagefrist gingen keine Einsprachen gegen die Abfassung des Protokolls ein.

Habkern, 22. Januar 2026

Der Gemeinderat

Publiziert am 22.01.2026

Einwohnergemeinde

Strassensperrung Stoffelbergweg

26. Januar bis 13. Februar 2026

Wegen Schutzwaldpflegearbeiten im Staatswald Buechholz bleibt die Stoffelbergweg inkl. Kreuzung Guetliweg/Eybachweg vom 26. Januar bis 13. Februar 2026, jeweils Montag bis Freitag, 8.00–17.00 Uhr gesperrt.

Betroffen sind auch die Zufahrten Meielisalp und Pension Finel sowie die Fusswegverbindung Stoffelbergweg–Finel.

An den Wochenenden bestehen keine Verkehrsbehinderungen. Die Durchfahrt für Blaulichtorganisationen ist jederzeit gewährleistet.

Bitte beachten Sie die Signalisation vor Ort.

Vielen Dank für Ihre Kenntnisnahme.

Leissigen, 12. Januar 2026

Abteilung Tiefbau / Infrastruktur

Publiziert am 22.01.2026

Baupublikation

Gesuchstellerin: Permcos GmbH, David Eggler, Rosenstrasse 2, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Frutiger Holzbau AG, Hauptstrasse 225, 3852 Ringgenberg.

Bauvorhaben: Sanierung Wohnung im Dachgeschoss, Umnutzung Wohnung EG zu Büro, Ersatz von Fenstern, Ersatz von Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe, PV-Anlage an Stützmauer.

Standort: Schmockenstrasse 108, Parzelle Nr. 1149, Koordinaten 2’626'150 / 1’171’092,  Wohnzone 2-geschossig W2.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen: keine.

Hinweis: Naturgefahrengebiet mit mittlerer Gefahr, Rutschung. 

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/265741, e-Auflage eBau Nr. 2025-17734). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflage- und Einsprachefrist bis 23. Februar 2026.

Es wird auf die Baugesuchsakten und die aufgestellten Pflöcke verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Beatenberg, 13. Januar 2026

Bauverwaltung Beatenberg

Publiziert am 22.01.2026

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Bönigen-Iseltwald Tourismus, Seestrasse 6, 3806 Bönigen.

Bauvorhaben: Installation einer «Grand Tour of Switzerland» Foto-Spot-Stelle am Quai in Bönigen. Die Stele ist ein frei stehendes, rot lackiertes Metallobjekt mit integrierter touristischer Beschriftung und Symbolik (Schweizer- und Kantonswappen). Die Anlage dient der Besucherlenkung und touristischen Kommunikation.

Standort: Am Quai, Parzelle Nr. 47, Zone Uferschutzplan, Koordinaten 2’635’119 / 1’170’961.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen / Hinweise:

  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Bauvorhaben in der Freifläche nach SFG (Art. 6 Abs. 3 SFG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Februar 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profilierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 22.01.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: GriwaArchitektur AG, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Verbreiterung der Guggengasse im Bereich Steinbillen bis Faulensee.

Standort: Guggengasse, Parzellen Nrn. 39, 251, 1508, 2429 und 2430, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’646’385 / 1’164’335.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.

Naturgefahrengebiet: blau.

Ausnahme: Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Februar 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 22.01.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Kissling + Zbinden AG, Oberlandstrasse 15, 3700 Spiez.

Bauvorhaben: Ersatz der Brücke über den Ällouwinenbach, Grythstrasse.

Hinweis: Das Vorhaben steht im Zusammenhang mit dem Wasserbauprojekt / Instandstellungsprojekt Ällouwinenbach. Verbesserung des Abflusses von Wasser und Geschiebe im Bereich der Grythbrücke. Die beiden Projekte wurden zusammen geplant und deren Akten können zeitgleich während der Auflagefrist eingesehen werden.

Standort: Grythstrasse / Sandweg, Parzellen Nrn. 1536, 1820, 3640, 4885, 4989, 5910, 7002 und BR4991, Zonen Landwirtschaftszone, Arbeitszone und UeO Gewerbezone Sand, Koordinaten 2’645’280 / 1’163’075.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, angrenzendes Auengebiet, Wildschutzgebiet.

Naturgefahrengebiet: gelb, blau, rot.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Überdeckung Gewässer (Art. 38 GSchG)
  • Eingriffe in Schutzobjekte nach Art. 18 ff. NHG
  • Einbauten unterhalb des mittleren Grundwasserspiegels gemäss Anhang 4 Ziffer 211 Abs. 2 der Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 (GSchV)

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Februar 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Hinweis: Bei der Profilierung werden Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 22.01.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Hotel Schweizerhof Grindelwald AG, Swiss Alp Resort 1, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Sanierung Hallenbad, Terrainveränderungen, jährliches Aufstellen Weihnachts- und Fonduehüttli während Wintersaison (teilweise nachträgliches Baugesuch). Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 452 Sitzplätze innen (unverändert; 100 Speisesaal, 12 Gaststübli, 20 Schmitte, 10 Hotel-Bar, 80 Hotel-Halle, 50 VIP-Lounge und 180 Ballsaal), 80 Sitzplätze auf der Terrasse (unverändert) und 40 Sitzplätze in den Weihnachts- und Fonduehüttli während der Wintersaison, 48 Gästezimmer mit 90 Gästebetten (unverändert); Öffnungszeiten: täglich bis 0.30 Uhr (Innen- und Aussensitzplätze).

Standort: Swiss Alp Resort 1, Parzellen Nrn. 86, 193, 6605, Zone Kernzone und ZPP 1 Sektor a Fuhrenmatte, Koordinaten 2’645’490 / 1’163’905.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Schutzobjekt: Erhaltenswertes Gebäude.

Ausnahme: Dachgestaltung (Art. 416 GBR).

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Februar 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 22.01.2026

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Lötschberg AG, General-Guisan-Strasse 31, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Umbau Hotel Lötschberg: Einbau von zwei Hotelzimmern im Mehrzweckraum im 1. Obergeschoss; Einbau einer neuen Küche sowie Umnutzung der Küche in Wäscherei im Erdgeschoss. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 38 Sitzplätze innen (unverändert), 20 Gästezimmer mit 40 Gästebetten (bisher 18 Gästezimmer mit 36 Gästebetten); Öffnungszeiten täglich bis 0.30 Uhr (unverändert).

Standort: General-Guisan-Strasse 31, Parzelle Nr. 1073, Wohnzone W3, Koordinaten 2’480’000 / 1’070’000.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und Baugruppe C (Interlaken, Bernastrasse).

Schutzobjekt: Erhaltenswertes K-Objekt.

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Februar 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 22.01.2026

Einwohnergemeinde

Hundetaxe 2026, Meldepflicht

Das Halten von Hunden ist in der Gemeinde Lauterbrunnen melde- und gebührenpflichtig. Für jeden über 6 Monate alten Hund wird jährlich eine Hundetaxe erhoben. Die Taxe ist am 1. Januar für das laufende Jahr fällig. Für Hunde, die nach dem 1. September das Alter von 6 Monaten erreichen oder neu in der Gemeinde hundetaxpflichtig werden, ist eine halbe Hundetaxe zu bezahlen.

Gemäss Art. 4 Abs. 2 Reglement über die Haltung von Hunden und die Hundetaxe sind Halter von Hunden verpflichtet, Hunde, die über 6 Monate alt sind, innert 4 Wochen der Finanzverwaltung zu melden. Widerhandlungen werden mit Busse bestraft.

Bei bereits registrierten Hunden wird die Hundetaxe automatisch in Rechnung gestellt.

Hundehalterinnen und Hundehalter sind ebenfalls verpflichtet, allfällige Mutationen der Gemeindeverwaltung mitzuteilen. Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel sowie der Tod des Hundes sind zusätzlich Amicus unter Telefon 0848 777 100 oder www.amicus.ch, zu melden.

Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 22.01.2026

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Bauherrschaft: Heinz und Sarah Stadler, Schwanderstrasse 23, 3855 Brienz.

Projektverfasserin: Houseler AG, Marianne Imesch, Museumsstrasse 25, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Umbau Wohnhaus in zwei Wohneinheiten; Vergrösserung der bestehenden Wohneinheit durch einen Anbau und Einbau einer zweiten Wohnung im Parterre.

Standort: Gemeinde Brienz, Schwanderstrasse 23, Parzelle Nr. 3053.

Zone: Wohnzone 2 (W2).

Hinweis: Die Gemeinde Brienz unterliegt der Zweitwohnungsgesetzgebung (ZWG).

Nutzung: Erstwohnung oder qualifiziert touristisch bewirtschaftete Wohnung (Einliegerwohnung).

Bemerkung: Aufgrund der Planungszone erhält die Wohnung vorübergehend einen Erstwohnungseintrag. Nach Aufhebung der Planungszone wird dieser durch den Eintrag «Erstwohnung oder qualifiziert touristisch bewirtschaftete Wohnung (Einliegerwohnung)» ersetzt.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen:

  • Unterschreiten Strassenabstand zu einer Kantonsstrasse (Art. 80 SG)
  • Unterschreiten Gebäudeabstand (Art. 37 GBR)

Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Februar 2025.

Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 22.01.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Intersee AG, Alpenstrasse 2, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Rugenaustrasse 20: Umnutzung einer Erstwohnung im EG zur touristischen Vermietung ab drei aufeinanderfolgenden Nächten, Beherbergung von vier Gästen. Rugenaustrasse 22: Umnutzung einer Erstwohnung im EG sowie im 1. OG zur touristischen Vermietung ab drei aufeinanderfolgenden Nächten, Beherbergung von sechs Gästen.

Standort: Rugenaustrasse 20 und 22, Parzelle Nr. 709.

Nutzungszone: Wohnzone W3.

Inventar: Rugenaustrasse 20: schützenswerter Bau.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Februar 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 22.01.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Ivana und Marko Bozic, Waldeggstrasse 7, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Impuls AG, Mittlere Strasse 74, 3600 Thun.

Bauvorhaben: Abbruch Garage Gebäude Nr. 7a; Erweiterung EFH um ein Geschoss; Erstellung einer Erstwohnung im Dachgeschoss; neue Erschliessung durch Aussentreppe; Montage einer PV-Anlage auf Flachdach; Erstellung von zwei Aussenparkplätzen; Erstellung eines Aussensitzplatzes (ungedeckt).

Standort: Waldeggstrasse 7, Parzelle Nr. 1231.

Nutzungszone: Wohnzone W3.

Inventar: keines.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Februar 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 22.01.2026

Baupublikation

Gesuchstellerin und Projektverfasserin: Margrit Brawand, Stalden 186, 3816 Lütschental.

Bauvorhaben: Teilweise Umnutzung bestehende Scheune in Pferdestall inkl. Erstellung Allwetterauslauf und Mistplatz.

Standort: Stalden 188 und 188a, Parzellen Nrn. 444 und 404, Koordinaten 2'640'392 / 1'165'355, Landwirtschaftszone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahme: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).

Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Lütschental, Briggmättli 38, 3816 Lütschental.

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Februar 2026.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lütschental

Publiziert am 22.01.2026

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchsteller und Projektverfasser: Karola und Kurt Häberli-Abegglen, Oberriedstrasse 30, 3775 Lenk im Simmental.

Bauvorhaben: Ersatz Fenster durch Balkontüre sowie Terrainabtrag zur Freilegung einer Aussenwand des Studios im Untergeschoss; Südseitiger Anbau ab Balkon eines zweiseitig offenen Carports (Flachdach, nicht begehbar) aus Holz mit einer maximalen Gebäudefläche von 22 m².

Standort: Lengenmattenweg 5, Gbbl. Nr. 2376 / BR2081, Koordinaten 2’634’232 / 1’172’177.

Nutzungszone: Landwirtschaftszone LWZ.

Schutzobjekt: keine.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Naturgefahren: Blauer Wassergefahrenbereich (mittlere Gefährdung).

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Abweichung Dachform (Art. 24 GBR)

Hinweis: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2025-633). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Februar 2026.

Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Ringgenberg, 12. Januar 2026

Bauverwaltung Ringgenberg

Publiziert am 22.01.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: TRAC AG, Kammistrasse 5, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Bau und Beratung Roth GmbH, Renggliweg 11, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Neue Aufbauten, Montage Pergola-Markise und Metallgeländer.

Standort: Beatenbergstrasse 1, Parzelle Nr. 1143, Koordinaten 2‘631‘497 / 1‘170‘753.

Zone: SBV 1 Altstadt.

Gewässerschutzbereich: Au.

Schutzperimeter:

  • Ortsbildschutzgebiet A – I Altstadt mit Haberdarre und Stadtgrabenbereich
  • Archäologisches Schutzgebiet Nr. 1073

Schutzobjekt:

  • schützenswertes K-Objekt gemäss Bauinventar der Gemeinde Unterseen
  • Baugruppe A (Unterseen, Stedtli)
  • ISOS (Gebiet 4)

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Februar 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938

Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Unterseen, 12. Januar 2026

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 22.01.2026

Tiefbauamt des Kantons Bern

Öffentliche Auflage Wasserbaugesuch

Kommunales Wasserbaubewilligungsverfahren

Die Schwellenkorporation Grindelwald legt gestützt auf Art. 30 ff. des Wasserbaugesetzes vom 14. Februar 1989 (WBG) das Wasserbaugesuch (kommunales Wasserbaubewilligungsverfahren) für das unten stehende Vorhaben auf. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innert der Auflagedauer schriftlich und begründet bei der Auflagestelle einzureichen.

Gemeinde: Grindelwald.

Wasserbauträger: Schwellenkorporation Grindelwald.

Gewässer: Ällouwinenbach.

Ort: Grythbrücke, Koordinaten 2'645'376 / 1'163'125.

Vorhaben: WBB ISP Ällouwinenbach, Verbesserung des Abflusses von Wasser und Geschiebe im Bereich der Grythbrücke. Das Vorhaben steht im Zusammenhang mit dem Baugesuch «Ersatz der Brücke über den Ällouwinenbach, Grythstrasse». Die beiden Projekte wurden zusammen geplant und deren Akten können zeitgleich während der Auflagefrist eingesehen werden.

Beanspruchte Ausnahmen:

  • Eingriffe ins Grundwasser (Art. 26 KGV)
  • Fischereirechtliche Bewilligung (Art. 8–10 BGF)
  • Bauen ausserhalb der Bauzone Art. 24 RPG i.V.m. Art. 5 WGB Art. 30 Abs. 3 WBG

Auflage- und Einsprachefrist: 15. Januar bis 16. Februar 2026.

Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Grindelwald.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innert der Auflage- und Einsprachefrist schriftlich und mit Begründung der Einsprachestelle einzureichen.

Einspracheberechtigt sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer oder andere Personen, die ein schutzwürdiges Interesse haben (Art. 24 WBG). Das gleiche Recht kommt den nach der Bundes- oder nach der Baugesetzgebung befugten Organisationen und Behörden zu.

Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Gwatt (Thun), 8. Januar 2026

Oberingenieurkreis I, Tiefbauamt des Kantons Bern

Publiziert am 22.01.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Urs und Rita Kessler, Marktgasse 21, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: L2A Architekten AG, Untere Gasse 4, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Abbruch Wohnhaus, Wiederaufbau von Haupt- und Nebengebäude, Neubau von Aussenpool.

Standort: Seestrasse 239a, Parzelle Nr. 1014, Koordinaten 2'628'682 / 1'170'024.

Zone: UeO/Uferschutzplan «Neuhaus-Manorfarm».

Gewässerschutzbereich: Au.

Schutzperimeter: nein.

Schutzobjekt: nein.

Ausnahmen:

  • Art. 4 UeO Neuhaus-Manorfarm betreffend Überschreitung der Gebäudehöhe
  • Art. 30 GBR betreffend Unterschreitung des Gebäudeabstandes

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Februar 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938

 Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Unterseen, 12. Januar 2026

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 22.01.2026

Einwohnergemeinde

1. Sitzung 2026 des Grossen Gemeinderats

Dienstag, 27. Januar 2026, 19.30 Uhr in der Aula des Gymnasiums Interlaken

Traktanden

  1. Protokoll
  2. Änderung Kommissionenreglement 
  3. Postulat Fuchs/Trafelet, Machbarkeits- und Bedarfsanalyse Sport- und Freizeitzentrum Jungfrau Region, Bericht und Abschreibung 
  4. Motion Rüegger, Optimierung des Verkehrsflusses an der Bahnhofstrasse, Beantwortung
  5. Orientierungen / Verschiedenes

Die Sitzung ist öffentlich.

Publiziert am 22.01.2026

Baupublikation

Gesuchstellerin: EigerBean The Coffee Roastery GmbH, Dorfstrasse 195, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Betrieb einer Kaffeerösterei.

Standort: Industriestrasse 19, Wilderswil, Parzelle Nr. 2218, Koordinaten 2’633’642 / 1’168’859.

Zone: UeO SF Halle 1.

Gewässerschutzzone: A.

Bauinventar: nicht inventarisiert.

Beantragte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Februar 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Wilderswil

Publiziert am 22.01.2026

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Bauherrschaft: Coop Region Bern, Riedbachstrasse 165, 3027 Bern.

Projektverfasserin: Westiform AG, Freiburgstrasse 596, 3172 Niederwangen.

Grundeigentümerin: Coop Direktion Immobilien, Kasparstrasse 7, 3027 Bern.

Bauvorhaben: Neuanbringen von Werbeelementen.

Standort: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 139a + 139b, Parzelle Nr. 1052.

Zone: Wohn- und Gewerbezone 3 (WG3).

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Februar 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen.

Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).

Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 22.01.2026

Einwohnergemeinde

Öffentliche Bekanntmachung

Erlass einer Planungszone in Sachen «Zweitwohnungen» nach Art. 27 RPG und Art. 62 ff. BauG.

Der Gemeinderat von Beatenberg hat an seiner Sitzung vom 15. Dezember 2025 gestützt auf Art. 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 und Art. 62 ff. des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 beschlossen, für das gesamte Gemeindegebiet (alle Bau- und Nichtbauzonen), mit Ausnahme der «Hotelzone Bauten» sowie der Zonen mit besonderen baurechtlichen Ordnungen a) Überbauungsordnung Nr. 2 «Blüemlisalp-Beatrice» vom 17. September 1974 und b) Überbauungsordnung Nr. 5 «Hotel Gloria» vom 14. Januar 1981, mit Wirkung ab 15. Januar 2026 eine Planungszone in Sachen «Zweitwohnungen» zu erlassen.

Die Planungszone bezweckt die Überprüfung der zulässigen Wohnnutzungen im Hinblick auf die Beschränkung von Zweitwohnungen.

Die Planungszone wird für die Dauer von 2 Jahren bestimmt. Während der Geltungsdauer darf in dem von der Planung betroffenen Gebiet nichts unternommen werden, das den Planungszweck beeinträchtigen könnte. Die Umnutzung von bisher als Erstwohnung genutzten Wohnungen zu Zweitwohnungen sowie die Erstellung von Zweitwohnungen sind während der Dauer der Planungszone unzulässig.

Die Planungszone liegt vom 16. Januar bis am 16. Februar 2026 auf der Gemeindeverwaltung Beatenberg öffentlich auf. Die Unterlagen sind während dieser Zeit zusätzlich auf der Website der Gemeinde Beatenberg unter https://beatenberg.ch/gemeinde/aktuelle-informationen verfügbar.

Während der Auflagefrist – bis spätestens am 16. Februar 2026 – kann mit Einsprache geltend gemacht werden, die verfügte Planungszone oder ihre Dauer seien nicht notwendig oder die bekannt gegebene Planungsabsicht sei nicht zweckmässig.

Allfällige Einsprachen oder Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet bei der Bauverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg, einzureichen.

Der Gemeinderat

Publiziert am 22.01.2026

Letztwillige Verfügung

Kurt Robert, geb. 18. April 1952, von Roggwil BE, verheiratet, Schulhausstrasse 11, 3855 Brienz, verstorben am 19. November 2025. 

Letztwillige Verfügung mit Abänderung der gesetzlichen Erbfolge. Auflage bei Notar Melchior Schläppi, Waldeggstrasse 3, 3800 Interlaken.

Einsprachen sind innerhalb Monatsfrist seit der dritten Publikation an die Glatthard Advokatur & Notariat AG, Waldeggstrasse 3, 3800 Interlaken, zu richten.

Diese Publikation tritt anstelle der persönlichen Benachrichtigung der gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt.

Interlaken, 15. Januar 2026

Der Beauftragte:

Melchior Schläppi, Notar

Publiziert am 22.01.2026

Baupublikation

Gesuchstellerin und Projektverfasserin: Celina Gartwyl, Ey 200, 3822 Lauterbrunnen.

Bauvorhaben: Einbau eines Studios (Einliegerwohnung mit entsprechendem Grundbucheintrag).

Standort: Lauterbrunnen, Ey, Gebäude Nr. 200, Parzelle Nr. 4288, Koordinaten 2'636'213 / 1'160'183, Wohn- und Gewerbezone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: keine.

Auflagestellen: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 16. Januar bis 16. Februar 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 22.01.2026

Baupublikation

Gesuchstellerin: Stockwerkeigentümerschaft Zum Wald, Wengiboden 1353b, 3823 Wengen.

Projektverfasserin: Gassmann Haustechnik AG, Waldbort 1323d, 3823 Wengen.

Bauvorhaben: Ersetzen der bestehenden Ölheizung durch zwei aussen aufgestellte Wärmepumpen.

Standort: Wengen, Zum Wald, Parzelle Nr. 5915, Koordinaten 2'637'304 / 1'161'709, Wohn- und Gewerbezone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: keine.

Auflagestellen:

  • Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
  • Tourismusbüro Wengen, 3823 Wengen

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 16. Januar bis 16. Februar 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 22.01.2026

Einwohnergemeinde

Ferienbetreuung 2026

Die IMU-Gemeinden bieten eine gemeinsame Ferienbetreuung an. Das Angebot richtet sich ausschliesslich an Schülerinnen und Schüler des Kindergartens und der 1. bis 6. Klassen der öffentlichen Schulen der Gemeinden Interlaken, Matten und Unterseen.

Daten

  • 13.–17. Juli 2026
  • 20.–24. Juli 2026
  • 27.–31. Juli 2026
  • 28. September–2. Oktober 2026
  • 5.–9. Oktober 2026

Angebot

Die Kinder werden von pädagogisch ausgebildetem Personal betreut. Das Tagesprogramm wird dem Alter der Kinder entsprechend aufgebaut und beinhaltet kreatives Arbeiten, freies animiertes Spielen, gemeinsames Kochen und Essen, Lesen und Ausflüge.

Kosten

Fr. 30.– pro Tag (inkl. Znüni, Mittagessen und Zvieri)

Detaillierte Ausschreibung und Anmeldung

Alle aktuellen Unterlagen finden Sie auf den Internetseiten der Schulen Interlaken, Matten und Unterseen. Anmeldeschluss ist der 28. Februar 2026.

Publiziert am 22.01.2026

Einwohnergemeinde

Ferienbetreuung 2026

Vollständige Publikation siehe unter «Interlaken».

Publiziert am 22.01.2026

Feuerwehr

Aufgebot zu den Übungen 2026

  • Freitag, 13. Februar, 19.30 Uhr
    Feuerwehressen, Zug 1 und 2
  • Freitag, 13. März, 16.00 Uhr
    Übung am Feuer, ½ Zug 1
  • Samstag, 14. März, 8.00 Uhr
    Übung am Feuer, ½ Zug 1
  • Montag, 16. März, 19.30 Uhr
    Übung, Zug 2
  • Montag, 30. März, 19.30 Uhr
    Übung, Zug 1 und 2
  • Mittwoch, 22. April, 19.30 Uhr
    Übung, Zug 1 und 2
  • Montag, 18. Mai, 19.30 Uhr
    Übung, Zug 2
  • Mittwoch, 10. Juni, 19.30 Uhr
    Übung, Zug 1 und 2
  • Montag, 17. August, 19.30 Uhr
    Übung, Zug 1 und 2
  • Montag, 7. September, 19.30 Uhr
    Übung, Zug 1 und 2
  • Montag, 21. September, 19.30 Uhr
    Übung, Zug 1 und 2
  • Samstag, 7. November, 13.30 Uhr
    Übung, Zug 1 und 2
  • Freitag, 13. November, 19.30 Uhr
    Übung, Zug 1

 

  • Mittwoch, 18. Februar, 19.30 Uhr
    Kader Übung, Grfhr und Of
  • Mittwoch, 1. Juli, 19.30 Uhr
    Of Übung, Of
  • Mittwoch, 12. August, 19.30 Uhr
    Kader Übung, Grfhr und Of

 

  • Mittwoch, 3. Juni, 19.30 Uhr
    Kdo Sitzung, Kdo
  • Mittwoch, 18. November, 19.30 Uhr
    Kdo Sitzung, Kdo

Rekrutierung

Erfolgte mit persönlicher Einladung.

Begründete Gesuche, um Aktivdienst in der Feuerwehr leisten zu können, müssen schriftlich bis 31. Januar 2026 an den Kommandanten Urs von Allmen, Beatenbergstrasse 93, 3803 Beatenberg, gerichtet werden.

Feuerwehrkommando Beatenberg

Publiziert am 15.01.2026

Einwohnergemeinde

Strassensperrung Stoffelbergweg

26. Januar bis 13. Februar 2026

Wegen Schutzwaldpflegearbeiten im Staatswald Buechholz bleibt die Stoffelbergweg inkl. Kreuzung Guetliweg/Eybachweg vom 26. Januar bis 13. Februar 2026, jeweils Montag bis Freitag, 8.00–17.00 Uhr gesperrt.

Betroffen sind auch die Zufahrten Meielisalp und Pension Finel sowie die Fusswegverbindung Stoffelbergweg–Finel.

An den Wochenenden bestehen keine Verkehrsbehinderungen. Die Durchfahrt für Blaulichtorganisationen ist jederzeit gewährleistet.

Bitte beachten Sie die Signalisation vor Ort.

Vielen Dank für Ihre Kenntnisnahme.

Leissigen, 12. Januar 2026

Abteilung Tiefbau / Infrastruktur

Publiziert am 15.01.2026

Einwohnergemeinde

Neue Organisationsverordnung

In Anwendung von Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Grindelwald an seiner Sitzung vom 16. Dezember 2025 eine neue Organisationsverordnung genehmigt hat. Diese Verordnung tritt vorbehältlich aller dagegen erhobener Beschwerden per 1. Februar 2026 in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde erhoben werden.

Die Verordnung kann bei der Gemeindeverwaltung Grindelwald oder online unter www.gemeinde-grindelwald.ch eingesehen werden.

Öffentliche Informationsveranstaltung

Der Gemeinderat wird an einer öffentlichen Informationsveranstaltung zur neuen Organisationsverordnung sowie zur erarbeiteten Gemeindestrategie informieren. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen: 

Dienstag, 27. Januar 2026, 20.00 Uhr im Kongress-Saal Grindelwald

Grindelwald, 15. Januar 2026

Der Gemeinderat

Publiziert am 15.01.2026

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Bönigen-Iseltwald Tourismus, Seestrasse 6, 3806 Bönigen.

Bauvorhaben: Installation einer «Grand Tour of Switzerland» Foto-Spot-Stelle am Quai in Bönigen. Die Stele ist ein frei stehendes, rot lackiertes Metallobjekt mit integrierter touristischer Beschriftung und Symbolik (Schweizer- und Kantonswappen). Die Anlage dient der Besucherlenkung und touristischen Kommunikation.

Standort: Am Quai, Parzelle Nr. 47, Zone Uferschutzplan, Koordinaten 2’635’119 / 1’170’961.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen / Hinweise:

  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Bauvorhaben in der Freifläche nach SFG (Art. 6 Abs. 3 SFG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Februar 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profilierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 15.01.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: GriwaArchitektur AG, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Verbreiterung der Guggengasse im Bereich Steinbillen bis Faulensee.

Standort: Guggengasse, Parzellen Nrn. 39, 251, 1508, 2429 und 2430, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’646’385 / 1’164’335.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.

Naturgefahrengebiet: blau.

Ausnahme: Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Februar 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 15.01.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Kissling + Zbinden AG, Oberlandstrasse 15, 3700 Spiez.

Bauvorhaben: Ersatz der Brücke über den Ällouwinenbach, Grythstrasse.

Hinweis: Das Vorhaben steht im Zusammenhang mit dem Wasserbauprojekt / Instandstellungsprojekt Ällouwinenbach. Verbesserung des Abflusses von Wasser und Geschiebe im Bereich der Grythbrücke. Die beiden Projekte wurden zusammen geplant und deren Akten können zeitgleich während der Auflagefrist eingesehen werden.

Standort: Grythstrasse / Sandweg, Parzellen Nrn. 1536, 1820, 3640, 4885, 4989, 5910, 7002 und BR4991, Zonen Landwirtschaftszone, Arbeitszone und UeO Gewerbezone Sand, Koordinaten 2’645’280 / 1’163’075.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, angrenzendes Auengebiet, Wildschutzgebiet.

Naturgefahrengebiet: gelb, blau, rot.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Überdeckung Gewässer (Art. 38 GSchG)
  • Eingriffe in Schutzobjekte nach Art. 18 ff. NHG
  • Einbauten unterhalb des mittleren Grundwasserspiegels gemäss Anhang 4 Ziffer 211 Abs. 2 der Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 (GSchV)

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Februar 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Hinweis: Bei der Profilierung werden Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 15.01.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Hotel Schweizerhof Grindelwald AG, Swiss Alp Resort 1, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Sanierung Hallenbad, Terrainveränderungen, jährliches Aufstellen Weihnachts- und Fonduehüttli während Wintersaison (teilweise nachträgliches Baugesuch). Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 452 Sitzplätze innen (unverändert; 100 Speisesaal, 12 Gaststübli, 20 Schmitte, 10 Hotel-Bar, 80 Hotel-Halle, 50 VIP-Lounge und 180 Ballsaal), 80 Sitzplätze auf der Terrasse (unverändert) und 40 Sitzplätze in den Weihnachts- und Fonduehüttli während der Wintersaison, 48 Gästezimmer mit 90 Gästebetten (unverändert); Öffnungszeiten: täglich bis 0.30 Uhr (Innen- und Aussensitzplätze).

Standort: Swiss Alp Resort 1, Parzellen Nrn. 86, 193, 6605, Zone Kernzone und ZPP 1 Sektor a Fuhrenmatte, Koordinaten 2’645’490 / 1’163’905.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Schutzobjekt: Erhaltenswertes Gebäude.

Ausnahme: Dachgestaltung (Art. 416 GBR).

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Februar 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 15.01.2026

Einwohnergemeinde

Sprechstunde des Gemeindepräsidenten

Haben Sie ein Anliegen, das Sie persönlich mit dem Gemeindepräsidenten oder einem Gemeinderatsmitglied besprechen möchten?

Die Sprechstunde findet neu jeden 1. Montag im Monat von 16.00 bis 18.00 Uhr statt. Der Gemeindepräsident und die Gemeinderatsmitglieder stehen abwechselnd für einen Austausch zu Anliegen, Fragen und Vorschlägen zur Verfügung. Sie finden die Liste der Termine 2026 unter www.interlaken-gemeinde.ch.

Gerne steht Ihnen Gemeindepräsident Philippe Ritschard am Montag, 2. Februar 2026, von 16.00 bis 18.00 Uhr im Gemeindehaus Interlaken für eine Besprechung zur Verfügung.

Bitte melden Sie sich vorgängig bei der Gemeindeschreiberei, Telefon 033 826 51 41, für die Sprechstunde an.

Gemeinderat Interlaken

Publiziert am 15.01.2026

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Lötschberg AG, General-Guisan-Strasse 31, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Umbau Hotel Lötschberg: Einbau von zwei Hotelzimmern im Mehrzweckraum im 1. Obergeschoss; Einbau einer neuen Küche sowie Umnutzung der Küche in Wäscherei im Erdgeschoss. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 38 Sitzplätze innen (unverändert), 20 Gästezimmer mit 40 Gästebetten (bisher 18 Gästezimmer mit 36 Gästebetten); Öffnungszeiten täglich bis 0.30 Uhr (unverändert).

Standort: General-Guisan-Strasse 31, Parzelle Nr. 1073, Wohnzone W3, Koordinaten 2’480’000 / 1’070’000.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und Baugruppe C (Interlaken, Bernastrasse).

Schutzobjekt: Erhaltenswertes K-Objekt.

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Februar 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 15.01.2026

Einwohnergemeinde

Hundetaxe 2026, Meldepflicht

Das Halten von Hunden ist in der Gemeinde Lauterbrunnen melde- und gebührenpflichtig. Für jeden über 6 Monate alten Hund wird jährlich eine Hundetaxe erhoben. Die Taxe ist am 1. Januar für das laufende Jahr fällig. Für Hunde, die nach dem 1. September das Alter von 6 Monaten erreichen oder neu in der Gemeinde hundetaxpflichtig werden, ist eine halbe Hundetaxe zu bezahlen.

Gemäss Art. 4 Abs. 2 Reglement über die Haltung von Hunden und die Hundetaxe sind Halter von Hunden verpflichtet, Hunde, die über 6 Monate alt sind, innert 4 Wochen der Finanzverwaltung zu melden. Widerhandlungen werden mit Busse bestraft.

Bei bereits registrierten Hunden wird die Hundetaxe automatisch in Rechnung gestellt.

Hundehalterinnen und Hundehalter sind ebenfalls verpflichtet, allfällige Mutationen der Gemeindeverwaltung mitzuteilen. Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel sowie der Tod des Hundes sind zusätzlich Amicus unter Telefon 0848 777 100 oder www.amicus.ch, zu melden.

Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 15.01.2026

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Bauherrschaft: Heinz und Sarah Stadler, Schwanderstrasse 23, 3855 Brienz.

Projektverfasserin: Houseler AG, Marianne Imesch, Museumsstrasse 25, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Umbau Wohnhaus in zwei Wohneinheiten; Vergrösserung der bestehenden Wohneinheit durch einen Anbau und Einbau einer zweiten Wohnung im Parterre.

Standort: Gemeinde Brienz, Schwanderstrasse 23, Parzelle Nr. 3053.

Zone: Wohnzone 2 (W2).

Hinweis: Die Gemeinde Brienz unterliegt der Zweitwohnungsgesetzgebung (ZWG).

Nutzung: Erstwohnung oder qualifiziert touristisch bewirtschaftete Wohnung (Einliegerwohnung).

Bemerkung: Aufgrund der Planungszone erhält die Wohnung vorübergehend einen Erstwohnungseintrag. Nach Aufhebung der Planungszone wird dieser durch den Eintrag «Erstwohnung oder qualifiziert touristisch bewirtschaftete Wohnung (Einliegerwohnung)» ersetzt.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen:

  • Unterschreiten Strassenabstand zu einer Kantonsstrasse (Art. 80 SG)
  • Unterschreiten Gebäudeabstand (Art. 37 GBR)

Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Februar 2025.

Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 15.01.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Intersee AG, Alpenstrasse 2, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Rugenaustrasse 20: Umnutzung einer Erstwohnung im EG zur touristischen Vermietung ab drei aufeinanderfolgenden Nächten, Beherbergung von vier Gästen. Rugenaustrasse 22: Umnutzung einer Erstwohnung im EG sowie im 1. OG zur touristischen Vermietung ab drei aufeinanderfolgenden Nächten, Beherbergung von sechs Gästen.

Standort: Rugenaustrasse 20 und 22, Parzelle Nr. 709.

Nutzungszone: Wohnzone W3.

Inventar: Rugenaustrasse 20: schützenswerter Bau.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Februar 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 15.01.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Ivana und Marko Bozic, Waldeggstrasse 7, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Impuls AG, Mittlere Strasse 74, 3600 Thun.

Bauvorhaben: Abbruch Garage Gebäude Nr. 7a; Erweiterung EFH um ein Geschoss; Erstellung einer Erstwohnung im Dachgeschoss; neue Erschliessung durch Aussentreppe; Montage einer PV-Anlage auf Flachdach; Erstellung von zwei Aussenparkplätzen; Erstellung eines Aussensitzplatzes (ungedeckt).

Standort: Waldeggstrasse 7, Parzelle Nr. 1231.

Nutzungszone: Wohnzone W3.

Inventar: keines.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Februar 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 15.01.2026

Baupublikation

Gesuchstellerin und Projektverfasserin: Margrit Brawand, Stalden 186, 3816 Lütschental.

Bauvorhaben: Teilweise Umnutzung bestehende Scheune in Pferdestall inkl. Erstellung Allwetterauslauf und Mistplatz.

Standort: Stalden 188 und 188a, Parzellen Nrn. 444 und 404, Koordinaten 2'640'392 / 1'165'355, Landwirtschaftszone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahme: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).

Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Lütschental, Briggmättli 38, 3816 Lütschental.

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Februar 2026.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lütschental

Publiziert am 15.01.2026

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchsteller und Projektverfasser: Karola und Kurt Häberli-Abegglen, Oberriedstrasse 30, 3775 Lenk im Simmental.

Bauvorhaben: Ersatz Fenster durch Balkontüre sowie Terrainabtrag zur Freilegung einer Aussenwand des Studios im Untergeschoss; Südseitiger Anbau ab Balkon eines zweiseitig offenen Carports (Flachdach, nicht begehbar) aus Holz mit einer maximalen Gebäudefläche von 22 m².

Standort: Lengenmattenweg 5, Gbbl. Nr. 2376 / BR2081, Koordinaten 2’634’232 / 1’172’177.

Nutzungszone: Landwirtschaftszone LWZ.

Schutzobjekt: keine.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Naturgefahren: Blauer Wassergefahrenbereich (mittlere Gefährdung).

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Abweichung Dachform (Art. 24 GBR)

Hinweis: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2025-633). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Februar 2026.

Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Ringgenberg, 12. Januar 2026

Bauverwaltung Ringgenberg

Publiziert am 15.01.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: TRAC AG, Kammistrasse 5, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Bau und Beratung Roth GmbH, Renggliweg 11, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Neue Aufbauten, Montage Pergola-Markise und Metallgeländer.

Standort: Beatenbergstrasse 1, Parzelle Nr. 1143, Koordinaten 2‘631‘497 / 1‘170‘753.

Zone: SBV 1 Altstadt.

Gewässerschutzbereich: Au.

Schutzperimeter:

  • Ortsbildschutzgebiet A – I Altstadt mit Haberdarre und Stadtgrabenbereich
  • Archäologisches Schutzgebiet Nr. 1073

Schutzobjekt:

  • schützenswertes K-Objekt gemäss Bauinventar der Gemeinde Unterseen
  • Baugruppe A (Unterseen, Stedtli)
  • ISOS (Gebiet 4)

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Februar 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938

Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Unterseen, 12. Januar 2026

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 15.01.2026

Einwohnergemeinde

Gesamterneuerungswahlen für die Amtsdauer 2026–2029, Wahl Gemeindevizepräsidium, Ressortverteilung

Der Gemeinderat Bönigen hat sich für die Amtsdauer 2026–2029 konstituiert:

Gemeindevizepräsident:

  • Roger Seiler, Jg. 1970, Hauptstrasse 27, 3806 Bönigen

Ressortverteilung:

  • Präsidiales: Ueli Michel / Stellvertretung: Roger Seiler
  • Finanzen: Marcel Jenni / Stellvertretung: René Krebs
  • Sicherheit: René Krebs / Stellvertretung: Marcel Jenni
  • Hoch-/Tiefbau: Mike Ziswiler / Stellvertretung: Roger Seiler
  • Planung/Wirtschaft/Tourismus: Roger Seiler / Stellvertretung: Mike Ziswiler
  • Soziales: Lori Michel / Stellvertretung: Simon Seiler
  • Bildung/Kultur: Simon Seiler / Stellvertretung: Lori Michel

Bönigen, 12. Januar 2026

Namens des Gemeinderates
Der Gemeindeschreiber

Publiziert am 15.01.2026

Einwohnergemeinde

Protokollgenehmigung

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 28. November 2025 wurde an der Sitzung des Gemeinderates vom 12. Januar 2026 gestützt auf Artikel 21 des Reglements über Abstimmungen und Wahlen der Gemeinde Bönigen genehmigt. Während der 30-tägigen Auflagefrist gingen keine Einsprachen gegen den Inhalt des Protokolls ein.

Bönigen, 12. Januar 2026

Namens des Gemeinderates
Der Gemeindeschreiber

Publiziert am 15.01.2026

Tiefbauamt des Kantons Bern

Öffentliche Auflage Wasserbaugesuch

Kommunales Wasserbaubewilligungsverfahren

Die Schwellenkorporation Grindelwald legt gestützt auf Art. 30 ff. des Wasserbaugesetzes vom 14. Februar 1989 (WBG) das Wasserbaugesuch (kommunales Wasserbaubewilligungsverfahren) für das unten stehende Vorhaben auf. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innert der Auflagedauer schriftlich und begründet bei der Auflagestelle einzureichen.

Gemeinde: Grindelwald.

Wasserbauträger: Schwellenkorporation Grindelwald.

Gewässer: Ällouwinenbach.

Ort: Grythbrücke, Koordinaten 2'645'376 / 1'163'125.

Vorhaben: WBB ISP Ällouwinenbach, Verbesserung des Abflusses von Wasser und Geschiebe im Bereich der Grythbrücke. Das Vorhaben steht im Zusammenhang mit dem Baugesuch «Ersatz der Brücke über den Ällouwinenbach, Grythstrasse». Die beiden Projekte wurden zusammen geplant und deren Akten können zeitgleich während der Auflagefrist eingesehen werden.

Beanspruchte Ausnahmen:

  • Eingriffe ins Grundwasser (Art. 26 KGV)
  • Fischereirechtliche Bewilligung (Art. 8–10 BGF)
  • Bauen ausserhalb der Bauzone Art. 24 RPG i.V.m. Art. 5 WGB Art. 30 Abs. 3 WBG

Auflage- und Einsprachefrist: 15. Januar bis 16. Februar 2026.

Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Grindelwald.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innert der Auflage- und Einsprachefrist schriftlich und mit Begründung der Einsprachestelle einzureichen.

Einspracheberechtigt sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer oder andere Personen, die ein schutzwürdiges Interesse haben (Art. 24 WBG). Das gleiche Recht kommt den nach der Bundes- oder nach der Baugesetzgebung befugten Organisationen und Behörden zu.

Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Gwatt (Thun), 8. Januar 2026

Oberingenieurkreis I, Tiefbauamt des Kantons Bern

Publiziert am 15.01.2026

Einwohnergemeinde

Ersatzwahl für ein Kommissionsmitglied der Ver- und Entsorgungskommission

Aufgrund einer Demission ist folgender Kommissionssitz neu zu besetzen:

1 Mitglied in die Ver- und Entsorgungskommission aus dem Bezirk Gimmelwald

Die Wahlvorschläge müssen bis am Freitag, 20. Februar 2026, 12.00 Uhr bei der Gemeindeschreiberei vorliegen. Gemäss Artikel 73 OgR müssen die Wahlvorschläge von mindestens zehn Stimmberechtigten unterzeichnet sein.

Die Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlags ist nicht zulässig. Interessierte können die eingereichten Wahlvorschläge und die Namen der Unterzeichner ab Freitag, 20. Februar 2026, 15.30 Uhr auf der Gemeindeschreiberei einsehen. Gemäss Artikel 74 OgR müssen die Wahlvorschläge Familien- und Vornamen, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse sowie die unterschriftliche Zustimmung der Vorgeschlagenen enthalten. Werden keine Wahlvorschläge für den zu besetzenden Sitz eingereicht, sucht der Gemeinderat dafür eine Kandidatin oder einen Kandidaten und macht den nötigen Wahlvorschlag für die stille Wahl. Die Gemeindeschreiberin veröffentlicht die Wahlvorschläge nach erfolgter Bereinigung im Anzeiger Interlaken.

Grundsätzlich gelten die Bestimmungen des gültigen Organisationsreglements (OgR) der Gemeinde Lauterbrunnen. Leerformulare für die Wahlvorschläge können bei der Gemeindeschreiberei bezogen oder per E-Mail unter gemeinde@lauterbrunnen.ch angefordert werden. 

Gemeinderat Lauterbrunnen

Publiziert am 15.01.2026

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Am Dienstag, 20. Januar 2026, bleibt die Gemeindeverwaltung infolge einer Weiterbildung den ganzen Tag geschlossen.

Wir danken für Ihr Verständnis!

Gemeindeverwaltung Niederried

Publiziert am 15.01.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Urs und Rita Kessler, Marktgasse 21, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: L2A Architekten AG, Untere Gasse 4, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Abbruch Wohnhaus, Wiederaufbau von Haupt- und Nebengebäude, Neubau von Aussenpool.

Standort: Seestrasse 239a, Parzelle Nr. 1014, Koordinaten 2'628'682 / 1'170'024.

Zone: UeO/Uferschutzplan «Neuhaus-Manorfarm».

Gewässerschutzbereich: Au.

Schutzperimeter: nein.

Schutzobjekt: nein.

Ausnahmen:

  • Art. 4 UeO Neuhaus-Manorfarm betreffend Überschreitung der Gebäudehöhe
  • Art. 30 GBR betreffend Unterschreitung des Gebäudeabstandes

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Februar 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938

 Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Unterseen, 12. Januar 2026

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 15.01.2026

Konkursamt Oberland

Konkurspublikation / Schuldenruf

Summarisches Verfahren nach Art. 231 SchKG

Ausgeschlagene Erbschaft des Lüthi Kurt, geb. 1. März 1940, von Linden BE, 3800 Matten bei Interlaken, ZA: Alters- und Pflegeheim Eiche, Schulgässli 51A, 3812 Wilderswil, verstorben am 28. November 2023.

Datum der Konkurseröffnung: 6. Januar 2026.

Eingabefrist bis 14. Februar 2026.

Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 14. Januar 2026.

Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland

Publiziert am 15.01.2026

Einwohnergemeinde

1. Sitzung 2026 des Grossen Gemeinderats

Dienstag, 27. Januar 2026, 19.30 Uhr in der Aula des Gymnasiums Interlaken

Traktanden

  1. Protokoll
  2. Änderung Kommissionenreglement 
  3. Postulat Fuchs/Trafelet, Machbarkeits- und Bedarfsanalyse Sport- und Freizeitzentrum Jungfrau Region, Bericht und Abschreibung 
  4. Motion Rüegger, Optimierung des Verkehrsflusses an der Bahnhofstrasse, Beantwortung
  5. Orientierungen / Verschiedenes

Die Sitzung ist öffentlich.

Publiziert am 15.01.2026

Schwellenkorporation

Protokollauflage Mitgliederversammlung

Das Protokoll der Mitgliederversammlung vom 18. Dezember 2025 liegt in der Zeit vom 15. Januar bis 16. Februar 2026 auf der Gemeindeverwaltung Brienz öffentlich zur Einsichtnahme auf. Während der Auflagefrist kann gegen das Protokoll zuhanden des Vorstandes schriftlich Einsprache erhoben werden.

Brienz, 6. Januar 2026

Schwellenkorporation Brienz
Der Vorstand

Publiziert am 15.01.2026

Einwohnergemeinde

Wahl Vizegemeindepräsidium Legislatur 2026–2029

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 5. Januar 2026, folgende Person als Vizegemeindepräsident für die Legislatur vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2029 gewählt:

  • Stefan Schneider, Jg. 1979, FDP, Rugenstrasse 103a, 3800 Matten

Rechtsmittel

Allfällige Beschwerden gegen diese Wahl sind innert 10 Tagen schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Publiziert am 15.01.2026

Bundesamt für Verkehr

Öffentliche Planauflage

Ordentliches eisenbahnrechtliches Plangenehmigungsverfahren

Planvorlage der Berner Oberland-Bahnen AG (BOB) betreffend die Erweiterung der Abstellanlage Zweilütschinen

Gemeinde: Gündlischwand

Gesuchstellerin: BOB.

Gegenstand: Erweiterung Abstellanlage Zweilütschinen.

Das vorliegende Plangenehmigungsgesuch beinhaltet im Wesentlichen:

  • die Erweiterung der Abstellanlage um zwei Gleise einschliesslich der Anpassungen an den Bahnstrom- und Sicherungsanlagen, 
  • die Verlegung der Zufahrtsstrasse zum Depot sowie 
  • die Neuanordnung respektive den Umbau der Lagerflächen, insbesondere die Erstellung von Kragarmregalen und eines Unterstandes. 

Für Detailinformationen wird auf die öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegten Planunterlagen verwiesen.

Verfahren: Das Plangenehmigungsverfahren richtet sich nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz vom 20. Dezember 1968 (VwVG; SR 172.021), soweit das Eisenbahngesetz vom 20. Dezember 1957 (EBG; SR 742.101) nicht davon abweicht. Leitbehörde für das Verfahren ist das Bundesamt für Verkehr (BAV).

Öffentliche Auflage: Die Planunterlagen können vom 19. Januar 2026 bis 17. Februar 2026 während den ordentlichen Öffnungszeiten an folgender Stelle eingesehen werden:

  • Gemeindeverwaltung Gündlischwand, Viertel 130E, 3815 Gündlischwand

Aussteckung: Die durch das geplante Werk bewirkten Veränderungen werden während der Auflagefrist im Gelände ausgesteckt und die Hochbauten werden profiliert (z. B. Terrainveränderungen, Rodungen, Rechtserwerb usw.). 

Einsprachen: Wer nach den Vorschriften des VwVG Partei ist, kann während der Auflagefrist bei der Genehmigungsbehörde Einsprache erheben. 

Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über die Enteignung vom 20. Juni 1930 (EntG; SR 711) Partei ist, kann während der Auflagefrist sämtliche Begehren nach Art. 33 EntG geltend machen (Einsprachen gegen die Enteignung; Begehren nach den Art. 7–10 EntG; Begehren um Sachleistung nach Art. 18 EntG; Begehren um Ausdehnung der Enteignung nach Art. 12 EntG; die geforderte Enteignungsentschädigung nach Art. 16 und 17 EntG).

Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter davon ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG).

Einsprachen müssen schriftlich und im Doppel innert der Auflagefrist (Datum der Postaufgabe) beim Bundesamt für Verkehr, Sektion Bewilligungen II, 3003 Bern, eingereicht werden. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Einwände betreffend die Aussteckung sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist beim BAV vorzubringen (Art. 18c Abs. 2 EBG).

Bern, 14. Januar 2026

Bundesamt für Verkehr, 3003 Bern, und Amt für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination des Kantons Bern, 3013 Bern

Publiziert am 15.01.2026

Baupublikation

Gesuchstellerin: EigerBean The Coffee Roastery GmbH, Dorfstrasse 195, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Betrieb einer Kaffeerösterei.

Standort: Industriestrasse 19, Wilderswil, Parzelle Nr. 2218, Koordinaten 2’633’642 / 1’168’859.

Zone: UeO SF Halle 1.

Gewässerschutzzone: A.

Bauinventar: nicht inventarisiert.

Beantragte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Februar 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Wilderswil

Publiziert am 15.01.2026

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Bauherrschaft: Coop Region Bern, Riedbachstrasse 165, 3027 Bern.

Projektverfasserin: Westiform AG, Freiburgstrasse 596, 3172 Niederwangen.

Grundeigentümerin: Coop Direktion Immobilien, Kasparstrasse 7, 3027 Bern.

Bauvorhaben: Neuanbringen von Werbeelementen.

Standort: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 139a + 139b, Parzelle Nr. 1052.

Zone: Wohn- und Gewerbezone 3 (WG3).

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Februar 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen.

Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).

Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 15.01.2026

Einwohnergemeinde

Öffentliche Bekanntmachung

Erlass einer Planungszone in Sachen «Zweitwohnungen» nach Art. 27 RPG und Art. 62 ff. BauG.

Der Gemeinderat von Beatenberg hat an seiner Sitzung vom 15. Dezember 2025 gestützt auf Art. 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 und Art. 62 ff. des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 beschlossen, für das gesamte Gemeindegebiet (alle Bau- und Nichtbauzonen), mit Ausnahme der «Hotelzone Bauten» sowie der Zonen mit besonderen baurechtlichen Ordnungen a) Überbauungsordnung Nr. 2 «Blüemlisalp-Beatrice» vom 17. September 1974 und b) Überbauungsordnung Nr. 5 «Hotel Gloria» vom 14. Januar 1981, mit Wirkung ab 15. Januar 2026 eine Planungszone in Sachen «Zweitwohnungen» zu erlassen.

Die Planungszone bezweckt die Überprüfung der zulässigen Wohnnutzungen im Hinblick auf die Beschränkung von Zweitwohnungen.

Die Planungszone wird für die Dauer von 2 Jahren bestimmt. Während der Geltungsdauer darf in dem von der Planung betroffenen Gebiet nichts unternommen werden, das den Planungszweck beeinträchtigen könnte. Die Umnutzung von bisher als Erstwohnung genutzten Wohnungen zu Zweitwohnungen sowie die Erstellung von Zweitwohnungen sind während der Dauer der Planungszone unzulässig.

Die Planungszone liegt vom 16. Januar bis am 16. Februar 2026 auf der Gemeindeverwaltung Beatenberg öffentlich auf. Die Unterlagen sind während dieser Zeit zusätzlich auf der Website der Gemeinde Beatenberg unter https://beatenberg.ch/gemeinde/aktuelle-informationen verfügbar.

Während der Auflagefrist – bis spätestens am 16. Februar 2026 – kann mit Einsprache geltend gemacht werden, die verfügte Planungszone oder ihre Dauer seien nicht notwendig oder die bekannt gegebene Planungsabsicht sei nicht zweckmässig.

Allfällige Einsprachen oder Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet bei der Bauverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg, einzureichen.

Der Gemeinderat

Publiziert am 15.01.2026

Betreibungsamt Oberland

Betreibungsamtliche Grundstückssteigerung Markus Müller

Schuldner: Markus Müller, Heimatort Thun BE, Staatsbürgerschaft Schweiz, Geburtsdatum 24. Mai 1966, Unterdorf 13, 3800 Unterseen, ZA: Wohnbereich Schlössli, Unspunnenstrasse 8, 3812 Wilderswil.

Steigerungsobjekte:

Unterseen GBB-Nr. 518-2

Unterdorf 13, Unterseen, Plan-Nr. 4566

Stockwerkeigentum, 30/100 Miteigentum an Grundstück Nr. 518 mit Sonderrecht an Wohnung im 1. Obergeschoss und Nebenraum.

Amtlicher Wert Fr. 196'990.–.

Betreibungsamtliche Schätzung Fr. 215'000.–.

Unterseen GBB-Nr. 518-3

Unterdorf 13, Unterseen, Plan-Nr. 4566

Stockwerkeigentum, 40/100 Miteigentum an Grundstück Nr. 518 mit Sonderrecht an Wohnung im 2. Obergeschoss und Nebenräumen.

Amtlicher Wert Fr. 229'020.–.

Betreibungsamtliche Schätzung Fr. 290'600.–.

Angaben zur Steigerung: Dienstag, 10. März 2026, um 14.00 Uhr, Betreibungsamt Oberland, Dienststelle Oberland Ost, Sitzungszimmer, Schloss 5, 3800 Interlaken.

Angaben zur Auflage: siehe Kontaktstelle.

Rechtliche Hinweise: Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) sowie auf die Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewV) aufmerksam gemacht. Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch die öffentlichen Bücher festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden. Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen.

Publikation nach SchKG 133, 134, 135, 138; VZG vom 23. April 1920, Art. 29.

Ergänzende rechtliche Hinweise: Die Verwertung erfolgt auf Begehren der Grundpfandgläubigerin im 1. bis 6. Rang. Die Pfandgläubiger und Grundlastberechtigten der bezeichneten Grundstücke werden aufgefordert, dem unterzeichnenden Betreibungsamt innert der Eingabefrist ihre Ansprüche an den Grundstücken, detailliert und zerlegt in Kapital, Zinsen, Verzugszinsen und Kosten anzumelden und gleichzeitig auch anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt ist, allfällig für welchen Betrag und auf welchen Termin. Der Forderungstitel ist der Anmeldung im Original beizulegen.

Eingabefrist: 27. Januar 2026.

Auflagedatum der Steigerungsbedingungen und Lastenverzeichnis: ab 9. bis 19. Februar 2026.

Kontaktstelle: Betreibungsamt Oberland, Dienststelle Oberland Ost, Schloss 5, 3800 Interlaken.

Bemerkungen: Die Grundstücke können nach telefonischer Voranmeldung unter Telefon 031 636 77 99 wie folgt besichtigt werden: 10. Februar 2026, 14.00 Uhr. Im Weiteren können die Verkehrswertschätzungen unter www.schkg-be.ch eingesehen werden.

Grundbuchsperre vom 21. November 2025: Das zuständige Amt hat die Zustimmung zur Verwertung der Liegenschaften gegeben, vorbehältlich der Sperre des gesamten, die Grundpfandschulden und die vorgehenden Pfändungen allfällig übersteigenden Erlöses.

Publiziert am 15.01.2026

Letztwillige Verfügung

Kurt Robert, geb. 18. April 1952, von Roggwil BE, verheiratet, Schulhausstrasse 11, 3855 Brienz, verstorben am 19. November 2025. 

Letztwillige Verfügung mit Abänderung der gesetzlichen Erbfolge. Auflage bei Notar Melchior Schläppi, Waldeggstrasse 3, 3800 Interlaken.

Einsprachen sind innerhalb Monatsfrist seit der dritten Publikation an die Glatthard Advokatur & Notariat AG, Waldeggstrasse 3, 3800 Interlaken, zu richten.

Diese Publikation tritt anstelle der persönlichen Benachrichtigung der gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt.

Interlaken, 15. Januar 2026

Der Beauftragte:

Melchior Schläppi, Notar

Publiziert am 15.01.2026

Baupublikation

Gesuchstellerin und Projektverfasserin: Celina Gartwyl, Ey 200, 3822 Lauterbrunnen.

Bauvorhaben: Einbau eines Studios (Einliegerwohnung mit entsprechendem Grundbucheintrag).

Standort: Lauterbrunnen, Ey, Gebäude Nr. 200, Parzelle Nr. 4288, Koordinaten 2'636'213 / 1'160'183, Wohn- und Gewerbezone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: keine.

Auflagestellen: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 16. Januar bis 16. Februar 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 15.01.2026

Baupublikation

Gesuchstellerin: Stockwerkeigentümerschaft Zum Wald, Wengiboden 1353b, 3823 Wengen.

Projektverfasserin: Gassmann Haustechnik AG, Waldbort 1323d, 3823 Wengen.

Bauvorhaben: Ersetzen der bestehenden Ölheizung durch zwei aussen aufgestellte Wärmepumpen.

Standort: Wengen, Zum Wald, Parzelle Nr. 5915, Koordinaten 2'637'304 / 1'161'709, Wohn- und Gewerbezone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: keine.

Auflagestellen:

  • Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
  • Tourismusbüro Wengen, 3823 Wengen

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 16. Januar bis 16. Februar 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 15.01.2026

Feuerwehren

Übungsdaten 2026

Talboden / Isenfluh

  • 7. Januar, 19.30 Uhr, TLF Fahrer, TLF-Fahrer Planung / Schulung
  • 17. Januar, 7.30 Uhr, Aufgebot, Unfallpikett Air-Glaciers
  • 29. Januar, 19.30 Uhr, Of / Grfhr, Kaderübung / Rapport-Einteilung
  • 29. Januar, 21.30 Uhr, Of / Grfhr, HV Feuerwehrverein
  • 5. Februar, 19.30 Uhr, AS / EL, Atemschutz / Einsatzleiter
  • 19. Februar, 19.30 Uhr, ganze Wehr, Elementarübung
  • 19. Februar, 19.30 Uhr, Rekruten, Rekrutenübung Teil 1 / Handwerk
  • 9. März, 19.30 Uhr, ganze Wehr, Ausbildung
  • 9. März, 19.30 Uhr, Rekruten, Rekrutenübung Teil 2 / Atemschutz
  • 17. März, 19.30 Uhr, TLF / Masch, TLF / Maschinisten
  • 8. April, 19.30 Uhr, Of / Grfhr, Kaderübung
  • 15. April, 19.30 Uhr, ganze Wehr, Detailausbildung
  • 15. April, 19.30 Uhr, Atemschutz, Atemschutz / Detailausbildung
  • 18. April, 8.00 Uhr, ganze Wehr, Doppelübung
  • 18. Mai, 19.00 Uhr, Atemschutz, Atemschutz mit Mürren
  • 18. Mai, 19.30 Uhr, ganze Wehr, Detailausbildung
  • 26. Mai, 14.00 Uhr, Aufgebot, Liftkurs mit Wengen und Mürren
  • 26. Mai, 18.00 Uhr, Aufgebot, Liftkurs mit Wengen und Mürren
  • 5. Juni, 19.30 Uhr, Aufgebot, Kommissionssitzung
  • 9. Juli, 19.30 Uhr, Of / Grfhr, Kaderübung
  • 1. August, 13.00 Uhr, Aufgebot, Brandwache / 1. Augustwache
  • 1. September, 19.30 Uhr, ganze Wehr, Detailausbildung
  • 17. September, 19.30 Uhr, TLF / Masch,  TLF / Maschinisten
  • 17. Oktober, 13.15 Uhr, AS / EL, Gebäudekenntnise Birg Schilthorn
  • 19. Oktober, 19.30 Uhr, Of / Grfhr, Kaderübung
  • 22. Oktober, 19.30 Uhr, ganze Wehr, Detailausbildung
  • 23. Oktober, 16.00 Uhr, Kdt / Stv., Kommandantenrapport
  • 24. Oktober, 13.30 Uhr, ganze Wehr, Doppelübung Nachmittag
  • 6. November, 19.30 Uhr, Atemschutz 
  • 7. November, 8.00 Uhr, Übung Betriebsfeuerwehr JB
  • 11. November, 19.30 Uhr, Aufgebot, Kommissionssitzung
  • 3. Dezember, 18.30 Uhr, Aufgebot, Rekrutierung
  • 3. Dezember, 19.30 Uhr, Aufgebot, Rekrutenübung

Mürren / Gimmelwald

  • 9. März, 19.00 Uhr, JG 06/07, Rekrutierung
  • 9. März, 20.00 Uhr, ganze Wehr, Wassertransport mit MS, Angriffsübung
  • 11. März, 20.00 Uhr, AS, eigene Sicherheit SüfArt
  • 24. März, 20.00 Uhr, EL, GV, F, Matw, Kaderübung Gebäudekenntnisse
  • 18. April, 13.00 Uhr, ganze Wehr, Doppelübung /  Einsatzübung mit MS
  • 11. Mai, 20.00 Uhr, AS, Lüfter
  • 18. Mai, 20.00 Uhr, EL, GV, F, Matw, Kommissions- und Vereinssitzung
  • 29. Mai, 20.00 Uhr, ganze Wehr, Angriffsübung, Personenrettung und MS
  • 4. Juni, 20.00 Uhr, ganze Wehr, Wassertransport mit MS
  • 6. Juli, 20.00 Uhr, ganze Wehr, Löschangriff
  • 8. September, 20.00 Uhr, ganze Wehr, Angriffsübung
  • 15. September, 20.00 Uhr, AS, Gefahrenstoff
  • 16. September, 20.00 Uhr, EL, GV, F, Matw, Kommissionssitzung
  • 16. Oktober, 20.00 Uhr, ganze Wehr, Postenarbeit Leiter
  • 17. Oktober, 13.00 Uhr, ganze Wehr, Angriffsübung
  • 6. November, 20.00 Uhr, ganze Wehr, Angriffsübung
  • 4. Dezember, 20.00 Uhr,  AS, Angriffsübung

Wengen

  • 5. Januar, 19.30 Uhr, Kader 1 – 4, Rapport
  • 2. Februar,19.30–22.00 Uhr, AS, Training
  • 16. Februar, 19.30 Uhr, Kader 1 – 4, Rekrutierung
  • 9. März, 19.30–22.00 Uhr, ganze Wehr, Training
  • 13. April, 19.30–22.00 Uhr, AS, Training
  • 11. Mai, 19.30–22.00 Uhr, ganze Wehr, Training
  • 15. Juni, 19.30–22.00 Uhr, Kader 1 – 4, Kadertraining
  • 29. Juni, 19.30–22.00 Uhr, ganze Wehr, Training
  • 1. Juli, 19.30 Uhr, Kader 1 – 4, Rapport
  • 10. August, 19.30–22.00 Uhr, AS, Training
  • 7. September, 19.30–22.00 Uhr, ganze Wehr, Training
  • 14. September, 19.30–22.00 Uhr, Kader 1 – 4, Kadertraining
  • 12. Oktober, 19.30–22.00 Uhr, ganze Wehr, Training
  • 30. Oktober, 18.00–22.00 Uhr, ganze Wehr, Training
  • 7. November, 8.00–15.00 Uhr, AS, Training
  • 7. Dezember, 19.30 Uhr, Kader 1 – 4, Rapport
Publiziert am 15.01.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Bohren Hansotto, v. d. Brawand Zimmerei AG, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Brawand Zimmerei AG, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Umbau Weidhaus in Wohnhaus, Einbau Einstellraum.

Standort: Rinderstutzweg 14, Parzelle Nr. 2054, Koordinaten 2’647’285 / 1’165’150.

Nutzungszone: Landwirtschaftszone.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG i. V. mit Art. 39 RPV).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/265870

Auflage- und Einsprachefrist bis 9. Februar 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 29. Dezember 2025

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 15.01.2026

Einwohnergemeinde

Ferienbetreuung 2026

Die IMU-Gemeinden bieten eine gemeinsame Ferienbetreuung an. Das Angebot richtet sich ausschliesslich an Schülerinnen und Schüler des Kindergartens und der 1. bis 6. Klassen der öffentlichen Schulen der Gemeinden Interlaken, Matten und Unterseen.

Daten

  • 13.–17. Juli 2026
  • 20.–24. Juli 2026
  • 27.–31. Juli 2026
  • 28. September–2. Oktober 2026
  • 5.–9. Oktober 2026

Angebot

Die Kinder werden von pädagogisch ausgebildetem Personal betreut. Das Tagesprogramm wird dem Alter der Kinder entsprechend aufgebaut und beinhaltet kreatives Arbeiten, freies animiertes Spielen, gemeinsames Kochen und Essen, Lesen und Ausflüge.

Kosten

Fr. 30.– pro Tag (inkl. Znüni, Mittagessen und Zvieri)

Detaillierte Ausschreibung und Anmeldung

Alle aktuellen Unterlagen finden Sie auf den Internetseiten der Schulen Interlaken, Matten und Unterseen. Anmeldeschluss ist der 28. Februar 2026.

Publiziert am 15.01.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Salt Mobile SA, Rue du Caudray 4, 1020 Renens, Swiss Infra Services SA, Roger Reber, Thurgauerstrasse 136, 8152 Opfikon.

Projektverfasserin: Complan AG, Wasserwerkgasse 39, 3011 Bern.

Bauvorhaben: Erweiterung der bestehenden Mobilfunkanlage für Salt Mobile SA (BE_4803A). Folgende Änderungen sind vorgesehen: Leistungserhöhung von 7200 WERP pro Senderichtung zu 14080 WERP pro Senderichtung; Antennenwechsel: von Kathrein 80010665v01 zu Huawei ASI4518R39c07 und Huawei AAU5356; Aufschaltung neuer Frequenzbänder: 700 MHz, 1400 MHz, 3400 MHz; Anpassung der elektrischen Neigungswinkel.

Weiter ist vorgesehen, die Antennen adaptiv, unter Anwendung des Korrekturfaktors KAA (gemäss Nachtrag zur Vollzugshilfe vom 23. Februar 2021) zu betreiben. Alle Voraussetzungen dazu (automatische Leistungsbegrenzung, angepasstes Qualitätssicherungssystem, angepasste NIS-Datenbank des Bakom) sind erfüllt. Die dazu vorgesehenen Antennen vom Typ Huawei AU5356 verfügen über genügend Sub-Arrays, um gemäss NISV Anh. 1 Ziff. 63 Abs. 3 einen minimalen Korrekturfaktor von 0,2 zuzulassen.

Standort: Brönd 573a, Parzelle Nr. 1242, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’633’077 / 1’176’566.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.

Ausnahme: Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).

Auflage- und Einsprachefrist: 9. Februar 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Habkern, Im Holz 373, 3804 Habkern.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten sowie auf die Amts- und Fachberichte verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 15.01.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Wassergenossenschaft Tiefental, Luzernstrasse 31, 4552 Derendingen.

Projektverfasserin: Ingenieurbüro Sterchi GmbH, Bohnerenstrasse 14, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Sanierung Wasserversorgung Tiefental und Neubau Trinkwasser-Reservoir. Vorfabrizierter Kunststoffbehälter mit Druckerhöhungsanlage und UV-Filtration. Erstellen einer ca. 150 m langen PE-Druckleitung mit Anschluss an bestehendes Verteilnetz.

Standort: Pfandschwendi, Brienz, Parzellen Nrn. 1460 und 2096, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’646’637 / 1’175’683; 2’646’294 / 1’175’628; 2’646’400 / 1’175’551.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Eingriffe in Schutzobjekte nach Art. 18 ff. NHG

Auflage- und Einsprachefrist: 9. Februar 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profilierung/Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 15.01.2026

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