Strassensperrung Stoffelbergweg
26. Januar bis 13. Februar 2026
Wegen Schutzwaldpflegearbeiten im Staatswald Buechholz bleibt die Stoffelbergweg inkl. Kreuzung Guetliweg/Eybachweg vom 26. Januar bis 13. Februar 2026, jeweils Montag bis Freitag, 8.00–17.00 Uhr gesperrt.
Betroffen sind auch die Zufahrten Meielisalp und Pension Finel sowie die Fusswegverbindung Stoffelbergweg–Finel.
An den Wochenenden bestehen keine Verkehrsbehinderungen. Die Durchfahrt für Blaulichtorganisationen ist jederzeit gewährleistet.
Bitte beachten Sie die Signalisation vor Ort.
Vielen Dank für Ihre Kenntnisnahme.
Leissigen, 12. Januar 2026
Abteilung Tiefbau / Infrastruktur
Neue Organisationsverordnung
In Anwendung von Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Grindelwald an seiner Sitzung vom 16. Dezember 2025 eine neue Organisationsverordnung genehmigt hat. Diese Verordnung tritt vorbehältlich aller dagegen erhobener Beschwerden per 1. Februar 2026 in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde erhoben werden.
Die Verordnung kann bei der Gemeindeverwaltung Grindelwald oder online unter www.gemeinde-grindelwald.ch eingesehen werden.
Öffentliche Informationsveranstaltung
Der Gemeinderat wird an einer öffentlichen Informationsveranstaltung zur neuen Organisationsverordnung sowie zur erarbeiteten Gemeindestrategie informieren. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen:
Dienstag, 27. Januar 2026, 20.00 Uhr im Kongress-Saal Grindelwald
Grindelwald, 15. Januar 2026
Der Gemeinderat
Bauherrschaft und Projektverfasserin: Bönigen-Iseltwald Tourismus, Seestrasse 6, 3806 Bönigen.
Bauvorhaben: Installation einer «Grand Tour of Switzerland» Foto-Spot-Stelle am Quai in Bönigen. Die Stele ist ein frei stehendes, rot lackiertes Metallobjekt mit integrierter touristischer Beschriftung und Symbolik (Schweizer- und Kantonswappen). Die Anlage dient der Besucherlenkung und touristischen Kommunikation.
Standort: Am Quai, Parzelle Nr. 47, Zone Uferschutzplan, Koordinaten 2’635’119 / 1’170’961.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen / Hinweise:
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Februar 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profilierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: GriwaArchitektur AG, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Verbreiterung der Guggengasse im Bereich Steinbillen bis Faulensee.
Standort: Guggengasse, Parzellen Nrn. 39, 251, 1508, 2429 und 2430, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’646’385 / 1’164’335.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.
Naturgefahrengebiet: blau.
Ausnahme: Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Februar 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Kissling + Zbinden AG, Oberlandstrasse 15, 3700 Spiez.
Bauvorhaben: Ersatz der Brücke über den Ällouwinenbach, Grythstrasse.
Hinweis: Das Vorhaben steht im Zusammenhang mit dem Wasserbauprojekt / Instandstellungsprojekt Ällouwinenbach. Verbesserung des Abflusses von Wasser und Geschiebe im Bereich der Grythbrücke. Die beiden Projekte wurden zusammen geplant und deren Akten können zeitgleich während der Auflagefrist eingesehen werden.
Standort: Grythstrasse / Sandweg, Parzellen Nrn. 1536, 1820, 3640, 4885, 4989, 5910, 7002 und BR4991, Zonen Landwirtschaftszone, Arbeitszone und UeO Gewerbezone Sand, Koordinaten 2’645’280 / 1’163’075.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, angrenzendes Auengebiet, Wildschutzgebiet.
Naturgefahrengebiet: gelb, blau, rot.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Februar 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Hinweis: Bei der Profilierung werden Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Hotel Schweizerhof Grindelwald AG, Swiss Alp Resort 1, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Sanierung Hallenbad, Terrainveränderungen, jährliches Aufstellen Weihnachts- und Fonduehüttli während Wintersaison (teilweise nachträgliches Baugesuch). Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 452 Sitzplätze innen (unverändert; 100 Speisesaal, 12 Gaststübli, 20 Schmitte, 10 Hotel-Bar, 80 Hotel-Halle, 50 VIP-Lounge und 180 Ballsaal), 80 Sitzplätze auf der Terrasse (unverändert) und 40 Sitzplätze in den Weihnachts- und Fonduehüttli während der Wintersaison, 48 Gästezimmer mit 90 Gästebetten (unverändert); Öffnungszeiten: täglich bis 0.30 Uhr (Innen- und Aussensitzplätze).
Standort: Swiss Alp Resort 1, Parzellen Nrn. 86, 193, 6605, Zone Kernzone und ZPP 1 Sektor a Fuhrenmatte, Koordinaten 2’645’490 / 1’163’905.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Schutzobjekt: Erhaltenswertes Gebäude.
Ausnahme: Dachgestaltung (Art. 416 GBR).
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Februar 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Sprechstunde des Gemeindepräsidenten
Haben Sie ein Anliegen, das Sie persönlich mit dem Gemeindepräsidenten oder einem Gemeinderatsmitglied besprechen möchten?
Die Sprechstunde findet neu jeden 1. Montag im Monat von 16.00 bis 18.00 Uhr statt. Der Gemeindepräsident und die Gemeinderatsmitglieder stehen abwechselnd für einen Austausch zu Anliegen, Fragen und Vorschlägen zur Verfügung. Sie finden die Liste der Termine 2026 unter www.interlaken-gemeinde.ch.
Gerne steht Ihnen Gemeindepräsident Philippe Ritschard am Montag, 2. Februar 2026, von 16.00 bis 18.00 Uhr im Gemeindehaus Interlaken für eine Besprechung zur Verfügung.
Bitte melden Sie sich vorgängig bei der Gemeindeschreiberei, Telefon 033 826 51 41, für die Sprechstunde an.
Gemeinderat Interlaken
Bauherrschaft und Projektverfasserin: Lötschberg AG, General-Guisan-Strasse 31, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Umbau Hotel Lötschberg: Einbau von zwei Hotelzimmern im Mehrzweckraum im 1. Obergeschoss; Einbau einer neuen Küche sowie Umnutzung der Küche in Wäscherei im Erdgeschoss. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 38 Sitzplätze innen (unverändert), 20 Gästezimmer mit 40 Gästebetten (bisher 18 Gästezimmer mit 36 Gästebetten); Öffnungszeiten täglich bis 0.30 Uhr (unverändert).
Standort: General-Guisan-Strasse 31, Parzelle Nr. 1073, Wohnzone W3, Koordinaten 2’480’000 / 1’070’000.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und Baugruppe C (Interlaken, Bernastrasse).
Schutzobjekt: Erhaltenswertes K-Objekt.
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Februar 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Hundetaxe 2026, Meldepflicht
Das Halten von Hunden ist in der Gemeinde Lauterbrunnen melde- und gebührenpflichtig. Für jeden über 6 Monate alten Hund wird jährlich eine Hundetaxe erhoben. Die Taxe ist am 1. Januar für das laufende Jahr fällig. Für Hunde, die nach dem 1. September das Alter von 6 Monaten erreichen oder neu in der Gemeinde hundetaxpflichtig werden, ist eine halbe Hundetaxe zu bezahlen.
Gemäss Art. 4 Abs. 2 Reglement über die Haltung von Hunden und die Hundetaxe sind Halter von Hunden verpflichtet, Hunde, die über 6 Monate alt sind, innert 4 Wochen der Finanzverwaltung zu melden. Widerhandlungen werden mit Busse bestraft.
Bei bereits registrierten Hunden wird die Hundetaxe automatisch in Rechnung gestellt.
Hundehalterinnen und Hundehalter sind ebenfalls verpflichtet, allfällige Mutationen der Gemeindeverwaltung mitzuteilen. Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel sowie der Tod des Hundes sind zusätzlich Amicus unter Telefon 0848 777 100 oder www.amicus.ch, zu melden.
Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen
Bauherrschaft: Heinz und Sarah Stadler, Schwanderstrasse 23, 3855 Brienz.
Projektverfasserin: Houseler AG, Marianne Imesch, Museumsstrasse 25, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Umbau Wohnhaus in zwei Wohneinheiten; Vergrösserung der bestehenden Wohneinheit durch einen Anbau und Einbau einer zweiten Wohnung im Parterre.
Standort: Gemeinde Brienz, Schwanderstrasse 23, Parzelle Nr. 3053.
Zone: Wohnzone 2 (W2).
Hinweis: Die Gemeinde Brienz unterliegt der Zweitwohnungsgesetzgebung (ZWG).
Nutzung: Erstwohnung oder qualifiziert touristisch bewirtschaftete Wohnung (Einliegerwohnung).
Bemerkung: Aufgrund der Planungszone erhält die Wohnung vorübergehend einen Erstwohnungseintrag. Nach Aufhebung der Planungszone wird dieser durch den Eintrag «Erstwohnung oder qualifiziert touristisch bewirtschaftete Wohnung (Einliegerwohnung)» ersetzt.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Februar 2025.
Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Bauherrschaft: Intersee AG, Alpenstrasse 2, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Rugenaustrasse 20: Umnutzung einer Erstwohnung im EG zur touristischen Vermietung ab drei aufeinanderfolgenden Nächten, Beherbergung von vier Gästen. Rugenaustrasse 22: Umnutzung einer Erstwohnung im EG sowie im 1. OG zur touristischen Vermietung ab drei aufeinanderfolgenden Nächten, Beherbergung von sechs Gästen.
Standort: Rugenaustrasse 20 und 22, Parzelle Nr. 709.
Nutzungszone: Wohnzone W3.
Inventar: Rugenaustrasse 20: schützenswerter Bau.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Februar 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Bauherrschaft: Ivana und Marko Bozic, Waldeggstrasse 7, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Impuls AG, Mittlere Strasse 74, 3600 Thun.
Bauvorhaben: Abbruch Garage Gebäude Nr. 7a; Erweiterung EFH um ein Geschoss; Erstellung einer Erstwohnung im Dachgeschoss; neue Erschliessung durch Aussentreppe; Montage einer PV-Anlage auf Flachdach; Erstellung von zwei Aussenparkplätzen; Erstellung eines Aussensitzplatzes (ungedeckt).
Standort: Waldeggstrasse 7, Parzelle Nr. 1231.
Nutzungszone: Wohnzone W3.
Inventar: keines.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Februar 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Gesuchstellerin und Projektverfasserin: Margrit Brawand, Stalden 186, 3816 Lütschental.
Bauvorhaben: Teilweise Umnutzung bestehende Scheune in Pferdestall inkl. Erstellung Allwetterauslauf und Mistplatz.
Standort: Stalden 188 und 188a, Parzellen Nrn. 444 und 404, Koordinaten 2'640'392 / 1'165'355, Landwirtschaftszone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahme: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).
Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Lütschental, Briggmättli 38, 3816 Lütschental.
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Februar 2026.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lütschental
Gesuchsteller und Projektverfasser: Karola und Kurt Häberli-Abegglen, Oberriedstrasse 30, 3775 Lenk im Simmental.
Bauvorhaben: Ersatz Fenster durch Balkontüre sowie Terrainabtrag zur Freilegung einer Aussenwand des Studios im Untergeschoss; Südseitiger Anbau ab Balkon eines zweiseitig offenen Carports (Flachdach, nicht begehbar) aus Holz mit einer maximalen Gebäudefläche von 22 m².
Standort: Lengenmattenweg 5, Gbbl. Nr. 2376 / BR2081, Koordinaten 2’634’232 / 1’172’177.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone LWZ.
Schutzobjekt: keine.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Naturgefahren: Blauer Wassergefahrenbereich (mittlere Gefährdung).
Ausnahmen:
Hinweis: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2025-633). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Februar 2026.
Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Ringgenberg, 12. Januar 2026
Bauverwaltung Ringgenberg
Bauherrschaft: TRAC AG, Kammistrasse 5, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Bau und Beratung Roth GmbH, Renggliweg 11, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Neue Aufbauten, Montage Pergola-Markise und Metallgeländer.
Standort: Beatenbergstrasse 1, Parzelle Nr. 1143, Koordinaten 2‘631‘497 / 1‘170‘753.
Zone: SBV 1 Altstadt.
Gewässerschutzbereich: Au.
Schutzperimeter:
Schutzobjekt:
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Februar 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938
Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Unterseen, 12. Januar 2026
Bauverwaltung Unterseen
Gesamterneuerungswahlen für die Amtsdauer 2026–2029, Wahl Gemeindevizepräsidium, Ressortverteilung
Der Gemeinderat Bönigen hat sich für die Amtsdauer 2026–2029 konstituiert:
Gemeindevizepräsident:
Ressortverteilung:
Bönigen, 12. Januar 2026
Namens des Gemeinderates
Der Gemeindeschreiber
Protokollgenehmigung
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 28. November 2025 wurde an der Sitzung des Gemeinderates vom 12. Januar 2026 gestützt auf Artikel 21 des Reglements über Abstimmungen und Wahlen der Gemeinde Bönigen genehmigt. Während der 30-tägigen Auflagefrist gingen keine Einsprachen gegen den Inhalt des Protokolls ein.
Bönigen, 12. Januar 2026
Namens des Gemeinderates
Der Gemeindeschreiber
Öffentliche Auflage Wasserbaugesuch
Kommunales Wasserbaubewilligungsverfahren
Die Schwellenkorporation Grindelwald legt gestützt auf Art. 30 ff. des Wasserbaugesetzes vom 14. Februar 1989 (WBG) das Wasserbaugesuch (kommunales Wasserbaubewilligungsverfahren) für das unten stehende Vorhaben auf. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innert der Auflagedauer schriftlich und begründet bei der Auflagestelle einzureichen.
Gemeinde: Grindelwald.
Wasserbauträger: Schwellenkorporation Grindelwald.
Gewässer: Ällouwinenbach.
Ort: Grythbrücke, Koordinaten 2'645'376 / 1'163'125.
Vorhaben: WBB ISP Ällouwinenbach, Verbesserung des Abflusses von Wasser und Geschiebe im Bereich der Grythbrücke. Das Vorhaben steht im Zusammenhang mit dem Baugesuch «Ersatz der Brücke über den Ällouwinenbach, Grythstrasse». Die beiden Projekte wurden zusammen geplant und deren Akten können zeitgleich während der Auflagefrist eingesehen werden.
Beanspruchte Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist: 15. Januar bis 16. Februar 2026.
Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Grindelwald.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innert der Auflage- und Einsprachefrist schriftlich und mit Begründung der Einsprachestelle einzureichen.
Einspracheberechtigt sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer oder andere Personen, die ein schutzwürdiges Interesse haben (Art. 24 WBG). Das gleiche Recht kommt den nach der Bundes- oder nach der Baugesetzgebung befugten Organisationen und Behörden zu.
Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Gwatt (Thun), 8. Januar 2026
Oberingenieurkreis I, Tiefbauamt des Kantons Bern
Ersatzwahl für ein Kommissionsmitglied der Ver- und Entsorgungskommission
Aufgrund einer Demission ist folgender Kommissionssitz neu zu besetzen:
1 Mitglied in die Ver- und Entsorgungskommission aus dem Bezirk Gimmelwald
Die Wahlvorschläge müssen bis am Freitag, 20. Februar 2026, 12.00 Uhr bei der Gemeindeschreiberei vorliegen. Gemäss Artikel 73 OgR müssen die Wahlvorschläge von mindestens zehn Stimmberechtigten unterzeichnet sein.
Die Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlags ist nicht zulässig. Interessierte können die eingereichten Wahlvorschläge und die Namen der Unterzeichner ab Freitag, 20. Februar 2026, 15.30 Uhr auf der Gemeindeschreiberei einsehen. Gemäss Artikel 74 OgR müssen die Wahlvorschläge Familien- und Vornamen, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse sowie die unterschriftliche Zustimmung der Vorgeschlagenen enthalten. Werden keine Wahlvorschläge für den zu besetzenden Sitz eingereicht, sucht der Gemeinderat dafür eine Kandidatin oder einen Kandidaten und macht den nötigen Wahlvorschlag für die stille Wahl. Die Gemeindeschreiberin veröffentlicht die Wahlvorschläge nach erfolgter Bereinigung im Anzeiger Interlaken.
Grundsätzlich gelten die Bestimmungen des gültigen Organisationsreglements (OgR) der Gemeinde Lauterbrunnen. Leerformulare für die Wahlvorschläge können bei der Gemeindeschreiberei bezogen oder per E-Mail unter gemeinde@lauterbrunnen.ch angefordert werden.
Gemeinderat Lauterbrunnen
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung
Am Dienstag, 20. Januar 2026, bleibt die Gemeindeverwaltung infolge einer Weiterbildung den ganzen Tag geschlossen.
Wir danken für Ihr Verständnis!
Gemeindeverwaltung Niederried
Bauherrschaft: Urs und Rita Kessler, Marktgasse 21, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: L2A Architekten AG, Untere Gasse 4, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Abbruch Wohnhaus, Wiederaufbau von Haupt- und Nebengebäude, Neubau von Aussenpool.
Standort: Seestrasse 239a, Parzelle Nr. 1014, Koordinaten 2'628'682 / 1'170'024.
Zone: UeO/Uferschutzplan «Neuhaus-Manorfarm».
Gewässerschutzbereich: Au.
Schutzperimeter: nein.
Schutzobjekt: nein.
Ausnahmen:
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Februar 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938
Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Unterseen, 12. Januar 2026
Bauverwaltung Unterseen
Konkurspublikation / Schuldenruf
Summarisches Verfahren nach Art. 231 SchKG
Ausgeschlagene Erbschaft des Lüthi Kurt, geb. 1. März 1940, von Linden BE, 3800 Matten bei Interlaken, ZA: Alters- und Pflegeheim Eiche, Schulgässli 51A, 3812 Wilderswil, verstorben am 28. November 2023.
Datum der Konkurseröffnung: 6. Januar 2026.
Eingabefrist bis 14. Februar 2026.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 14. Januar 2026.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Aufgebot zu den Übungen 2026
Rekrutierung
Erfolgte mit persönlicher Einladung.
Begründete Gesuche, um Aktivdienst in der Feuerwehr leisten zu können, müssen schriftlich bis 31. Januar 2026 an den Kommandanten Urs von Allmen, Beatenbergstrasse 93, 3803 Beatenberg, gerichtet werden.
Feuerwehrkommando Beatenberg
1. Sitzung 2026 des Grossen Gemeinderats
Dienstag, 27. Januar 2026, 19.30 Uhr in der Aula des Gymnasiums Interlaken
Traktanden
Die Sitzung ist öffentlich.
Protokollauflage Mitgliederversammlung
Das Protokoll der Mitgliederversammlung vom 18. Dezember 2025 liegt in der Zeit vom 15. Januar bis 16. Februar 2026 auf der Gemeindeverwaltung Brienz öffentlich zur Einsichtnahme auf. Während der Auflagefrist kann gegen das Protokoll zuhanden des Vorstandes schriftlich Einsprache erhoben werden.
Brienz, 6. Januar 2026
Schwellenkorporation Brienz
Der Vorstand
Wahl Vizegemeindepräsidium Legislatur 2026–2029
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 5. Januar 2026, folgende Person als Vizegemeindepräsident für die Legislatur vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2029 gewählt:
Rechtsmittel
Allfällige Beschwerden gegen diese Wahl sind innert 10 Tagen schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Öffentliche Planauflage
Ordentliches eisenbahnrechtliches Plangenehmigungsverfahren
Planvorlage der Berner Oberland-Bahnen AG (BOB) betreffend die Erweiterung der Abstellanlage Zweilütschinen
Gemeinde: Gündlischwand
Gesuchstellerin: BOB.
Gegenstand: Erweiterung Abstellanlage Zweilütschinen.
Das vorliegende Plangenehmigungsgesuch beinhaltet im Wesentlichen:
Für Detailinformationen wird auf die öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegten Planunterlagen verwiesen.
Verfahren: Das Plangenehmigungsverfahren richtet sich nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz vom 20. Dezember 1968 (VwVG; SR 172.021), soweit das Eisenbahngesetz vom 20. Dezember 1957 (EBG; SR 742.101) nicht davon abweicht. Leitbehörde für das Verfahren ist das Bundesamt für Verkehr (BAV).
Öffentliche Auflage: Die Planunterlagen können vom 19. Januar 2026 bis 17. Februar 2026 während den ordentlichen Öffnungszeiten an folgender Stelle eingesehen werden:
Aussteckung: Die durch das geplante Werk bewirkten Veränderungen werden während der Auflagefrist im Gelände ausgesteckt und die Hochbauten werden profiliert (z. B. Terrainveränderungen, Rodungen, Rechtserwerb usw.).
Einsprachen: Wer nach den Vorschriften des VwVG Partei ist, kann während der Auflagefrist bei der Genehmigungsbehörde Einsprache erheben.
Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über die Enteignung vom 20. Juni 1930 (EntG; SR 711) Partei ist, kann während der Auflagefrist sämtliche Begehren nach Art. 33 EntG geltend machen (Einsprachen gegen die Enteignung; Begehren nach den Art. 7–10 EntG; Begehren um Sachleistung nach Art. 18 EntG; Begehren um Ausdehnung der Enteignung nach Art. 12 EntG; die geforderte Enteignungsentschädigung nach Art. 16 und 17 EntG).
Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter davon ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG).
Einsprachen müssen schriftlich und im Doppel innert der Auflagefrist (Datum der Postaufgabe) beim Bundesamt für Verkehr, Sektion Bewilligungen II, 3003 Bern, eingereicht werden. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Einwände betreffend die Aussteckung sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist beim BAV vorzubringen (Art. 18c Abs. 2 EBG).
Bern, 14. Januar 2026
Bundesamt für Verkehr, 3003 Bern, und Amt für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination des Kantons Bern, 3013 Bern
Gesuchstellerin: EigerBean The Coffee Roastery GmbH, Dorfstrasse 195, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Betrieb einer Kaffeerösterei.
Standort: Industriestrasse 19, Wilderswil, Parzelle Nr. 2218, Koordinaten 2’633’642 / 1’168’859.
Zone: UeO SF Halle 1.
Gewässerschutzzone: A.
Bauinventar: nicht inventarisiert.
Beantragte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Februar 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Wilderswil
Bauherrschaft: Coop Region Bern, Riedbachstrasse 165, 3027 Bern.
Projektverfasserin: Westiform AG, Freiburgstrasse 596, 3172 Niederwangen.
Grundeigentümerin: Coop Direktion Immobilien, Kasparstrasse 7, 3027 Bern.
Bauvorhaben: Neuanbringen von Werbeelementen.
Standort: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 139a + 139b, Parzelle Nr. 1052.
Zone: Wohn- und Gewerbezone 3 (WG3).
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Februar 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen.
Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Öffentliche Bekanntmachung
Erlass einer Planungszone in Sachen «Zweitwohnungen» nach Art. 27 RPG und Art. 62 ff. BauG.
Der Gemeinderat von Beatenberg hat an seiner Sitzung vom 15. Dezember 2025 gestützt auf Art. 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 und Art. 62 ff. des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 beschlossen, für das gesamte Gemeindegebiet (alle Bau- und Nichtbauzonen), mit Ausnahme der «Hotelzone Bauten» sowie der Zonen mit besonderen baurechtlichen Ordnungen a) Überbauungsordnung Nr. 2 «Blüemlisalp-Beatrice» vom 17. September 1974 und b) Überbauungsordnung Nr. 5 «Hotel Gloria» vom 14. Januar 1981, mit Wirkung ab 15. Januar 2026 eine Planungszone in Sachen «Zweitwohnungen» zu erlassen.
Die Planungszone bezweckt die Überprüfung der zulässigen Wohnnutzungen im Hinblick auf die Beschränkung von Zweitwohnungen.
Die Planungszone wird für die Dauer von 2 Jahren bestimmt. Während der Geltungsdauer darf in dem von der Planung betroffenen Gebiet nichts unternommen werden, das den Planungszweck beeinträchtigen könnte. Die Umnutzung von bisher als Erstwohnung genutzten Wohnungen zu Zweitwohnungen sowie die Erstellung von Zweitwohnungen sind während der Dauer der Planungszone unzulässig.
Die Planungszone liegt vom 16. Januar bis am 16. Februar 2026 auf der Gemeindeverwaltung Beatenberg öffentlich auf. Die Unterlagen sind während dieser Zeit zusätzlich auf der Website der Gemeinde Beatenberg unter https://beatenberg.ch/gemeinde/aktuelle-informationen verfügbar.
Während der Auflagefrist – bis spätestens am 16. Februar 2026 – kann mit Einsprache geltend gemacht werden, die verfügte Planungszone oder ihre Dauer seien nicht notwendig oder die bekannt gegebene Planungsabsicht sei nicht zweckmässig.
Allfällige Einsprachen oder Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet bei der Bauverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg, einzureichen.
Der Gemeinderat
Betreibungsamtliche Grundstückssteigerung Markus Müller
Schuldner: Markus Müller, Heimatort Thun BE, Staatsbürgerschaft Schweiz, Geburtsdatum 24. Mai 1966, Unterdorf 13, 3800 Unterseen, ZA: Wohnbereich Schlössli, Unspunnenstrasse 8, 3812 Wilderswil.
Steigerungsobjekte:
Unterseen GBB-Nr. 518-2
Unterdorf 13, Unterseen, Plan-Nr. 4566
Stockwerkeigentum, 30/100 Miteigentum an Grundstück Nr. 518 mit Sonderrecht an Wohnung im 1. Obergeschoss und Nebenraum.
Amtlicher Wert Fr. 196'990.–.
Betreibungsamtliche Schätzung Fr. 215'000.–.
Unterseen GBB-Nr. 518-3
Unterdorf 13, Unterseen, Plan-Nr. 4566
Stockwerkeigentum, 40/100 Miteigentum an Grundstück Nr. 518 mit Sonderrecht an Wohnung im 2. Obergeschoss und Nebenräumen.
Amtlicher Wert Fr. 229'020.–.
Betreibungsamtliche Schätzung Fr. 290'600.–.
Angaben zur Steigerung: Dienstag, 10. März 2026, um 14.00 Uhr, Betreibungsamt Oberland, Dienststelle Oberland Ost, Sitzungszimmer, Schloss 5, 3800 Interlaken.
Angaben zur Auflage: siehe Kontaktstelle.
Rechtliche Hinweise: Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) sowie auf die Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewV) aufmerksam gemacht. Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch die öffentlichen Bücher festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden. Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen.
Publikation nach SchKG 133, 134, 135, 138; VZG vom 23. April 1920, Art. 29.
Ergänzende rechtliche Hinweise: Die Verwertung erfolgt auf Begehren der Grundpfandgläubigerin im 1. bis 6. Rang. Die Pfandgläubiger und Grundlastberechtigten der bezeichneten Grundstücke werden aufgefordert, dem unterzeichnenden Betreibungsamt innert der Eingabefrist ihre Ansprüche an den Grundstücken, detailliert und zerlegt in Kapital, Zinsen, Verzugszinsen und Kosten anzumelden und gleichzeitig auch anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt ist, allfällig für welchen Betrag und auf welchen Termin. Der Forderungstitel ist der Anmeldung im Original beizulegen.
Eingabefrist: 27. Januar 2026.
Auflagedatum der Steigerungsbedingungen und Lastenverzeichnis: ab 9. bis 19. Februar 2026.
Kontaktstelle: Betreibungsamt Oberland, Dienststelle Oberland Ost, Schloss 5, 3800 Interlaken.
Bemerkungen: Die Grundstücke können nach telefonischer Voranmeldung unter Telefon 031 636 77 99 wie folgt besichtigt werden: 10. Februar 2026, 14.00 Uhr. Im Weiteren können die Verkehrswertschätzungen unter www.schkg-be.ch eingesehen werden.
Grundbuchsperre vom 21. November 2025: Das zuständige Amt hat die Zustimmung zur Verwertung der Liegenschaften gegeben, vorbehältlich der Sperre des gesamten, die Grundpfandschulden und die vorgehenden Pfändungen allfällig übersteigenden Erlöses.
Kurt Robert, geb. 18. April 1952, von Roggwil BE, verheiratet, Schulhausstrasse 11, 3855 Brienz, verstorben am 19. November 2025.
Letztwillige Verfügung mit Abänderung der gesetzlichen Erbfolge. Auflage bei Notar Melchior Schläppi, Waldeggstrasse 3, 3800 Interlaken.
Einsprachen sind innerhalb Monatsfrist seit der dritten Publikation an die Glatthard Advokatur & Notariat AG, Waldeggstrasse 3, 3800 Interlaken, zu richten.
Diese Publikation tritt anstelle der persönlichen Benachrichtigung der gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt.
Interlaken, 15. Januar 2026
Der Beauftragte:
Melchior Schläppi, Notar
Gesuchstellerin und Projektverfasserin: Celina Gartwyl, Ey 200, 3822 Lauterbrunnen.
Bauvorhaben: Einbau eines Studios (Einliegerwohnung mit entsprechendem Grundbucheintrag).
Standort: Lauterbrunnen, Ey, Gebäude Nr. 200, Parzelle Nr. 4288, Koordinaten 2'636'213 / 1'160'183, Wohn- und Gewerbezone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen: keine.
Auflagestellen: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 16. Januar bis 16. Februar 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Gesuchstellerin: Stockwerkeigentümerschaft Zum Wald, Wengiboden 1353b, 3823 Wengen.
Projektverfasserin: Gassmann Haustechnik AG, Waldbort 1323d, 3823 Wengen.
Bauvorhaben: Ersetzen der bestehenden Ölheizung durch zwei aussen aufgestellte Wärmepumpen.
Standort: Wengen, Zum Wald, Parzelle Nr. 5915, Koordinaten 2'637'304 / 1'161'709, Wohn- und Gewerbezone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen: keine.
Auflagestellen:
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 16. Januar bis 16. Februar 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Übungsdaten 2026
Talboden / Isenfluh
Mürren / Gimmelwald
Wengen
Gesuchsteller: Bohren Hansotto, v. d. Brawand Zimmerei AG, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Brawand Zimmerei AG, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Umbau Weidhaus in Wohnhaus, Einbau Einstellraum.
Standort: Rinderstutzweg 14, Parzelle Nr. 2054, Koordinaten 2’647’285 / 1’165’150.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG i. V. mit Art. 39 RPV).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/265870
Auflage- und Einsprachefrist bis 9. Februar 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 29. Dezember 2025
Bauverwaltung Grindelwald
Ferienbetreuung 2026
Die IMU-Gemeinden bieten eine gemeinsame Ferienbetreuung an. Das Angebot richtet sich ausschliesslich an Schülerinnen und Schüler des Kindergartens und der 1. bis 6. Klassen der öffentlichen Schulen der Gemeinden Interlaken, Matten und Unterseen.
Daten
Angebot
Die Kinder werden von pädagogisch ausgebildetem Personal betreut. Das Tagesprogramm wird dem Alter der Kinder entsprechend aufgebaut und beinhaltet kreatives Arbeiten, freies animiertes Spielen, gemeinsames Kochen und Essen, Lesen und Ausflüge.
Kosten
Fr. 30.– pro Tag (inkl. Znüni, Mittagessen und Zvieri)
Detaillierte Ausschreibung und Anmeldung
Alle aktuellen Unterlagen finden Sie auf den Internetseiten der Schulen Interlaken, Matten und Unterseen. Anmeldeschluss ist der 28. Februar 2026.
Bauherrschaft: Salt Mobile SA, Rue du Caudray 4, 1020 Renens, Swiss Infra Services SA, Roger Reber, Thurgauerstrasse 136, 8152 Opfikon.
Projektverfasserin: Complan AG, Wasserwerkgasse 39, 3011 Bern.
Bauvorhaben: Erweiterung der bestehenden Mobilfunkanlage für Salt Mobile SA (BE_4803A). Folgende Änderungen sind vorgesehen: Leistungserhöhung von 7200 WERP pro Senderichtung zu 14080 WERP pro Senderichtung; Antennenwechsel: von Kathrein 80010665v01 zu Huawei ASI4518R39c07 und Huawei AAU5356; Aufschaltung neuer Frequenzbänder: 700 MHz, 1400 MHz, 3400 MHz; Anpassung der elektrischen Neigungswinkel.
Weiter ist vorgesehen, die Antennen adaptiv, unter Anwendung des Korrekturfaktors KAA (gemäss Nachtrag zur Vollzugshilfe vom 23. Februar 2021) zu betreiben. Alle Voraussetzungen dazu (automatische Leistungsbegrenzung, angepasstes Qualitätssicherungssystem, angepasste NIS-Datenbank des Bakom) sind erfüllt. Die dazu vorgesehenen Antennen vom Typ Huawei AU5356 verfügen über genügend Sub-Arrays, um gemäss NISV Anh. 1 Ziff. 63 Abs. 3 einen minimalen Korrekturfaktor von 0,2 zuzulassen.
Standort: Brönd 573a, Parzelle Nr. 1242, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’633’077 / 1’176’566.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.
Ausnahme: Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).
Auflage- und Einsprachefrist: 9. Februar 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Habkern, Im Holz 373, 3804 Habkern.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten sowie auf die Amts- und Fachberichte verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Wassergenossenschaft Tiefental, Luzernstrasse 31, 4552 Derendingen.
Projektverfasserin: Ingenieurbüro Sterchi GmbH, Bohnerenstrasse 14, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Sanierung Wasserversorgung Tiefental und Neubau Trinkwasser-Reservoir. Vorfabrizierter Kunststoffbehälter mit Druckerhöhungsanlage und UV-Filtration. Erstellen einer ca. 150 m langen PE-Druckleitung mit Anschluss an bestehendes Verteilnetz.
Standort: Pfandschwendi, Brienz, Parzellen Nrn. 1460 und 2096, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’646’637 / 1’175’683; 2’646’294 / 1’175’628; 2’646’400 / 1’175’551.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist: 9. Februar 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profilierung/Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Bergschaft Aellgäu-Habkegg, vertreten durch Hansruedi Zurbuchen, Eggetli 219, 3804 Habkern.
Projektverfasserin: Ingenieurbüro David Baumann GmbH, Holzmatte 349c, 3804 Habkern.
Bauvorhaben: Erstellung von drei Mistplätzen aus Ortbeton.
Standorte: Ufe Huble, Gebäude Nr. 889, Parzelle Nr. 304, Koordinaten 2’634’700/1’179'650; Fuhre, Gebäude Nr. 921, Parzelle Nr. 1468, Koordinaten 2'638’300/1'180'800; Habchegg, Gebäude Nr. 915, Parzelle Nr. 1468, Koordinaten 2'638’400/1'180'625; Landwirtschaftszone.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereiche üB und Au sowie Quelle WAWIS-Nummer (ID) 638/180.5 beim Gebäude Nr. 915, moorhydrologisches Einzugsgebiet Senke, Moorlandschaft Nr. 13 «Habkern-Sörenberg».
Naturgefahrengebiet: unbestimmt.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist: 9. Februar 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Habkern, Im Holz 373, 3804 Habkern.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Gestützt auf Artikel 97 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (LwG) sind die aufgrund der Gesetzgebung über den Natur- und Heimatschutz, den Umweltschutz und die Wanderwege legitimierten Organisationen zur Einsprache berechtigt.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Kundeninformation Trinkwasserqualität 2025
Gemäss Art. 5 der Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV) müssen die öffentlichen sowie die privaten Wasserversorgungen, welche Trinkwasser abgeben, die Zwischen- oder Endabnehmerinnen und -abnehmer (Abonnenten) jährlich mindestens einmal umfassend über die Qualität des Trinkwassers im Verteilnetz informieren. Detailliertere Angaben finden Sie auch auf www.trinkwasser.svgw.ch des Schweizerischen Vereins des Gas- und Wasserfachs.
Herkunft und Aufbereitung des Trinkwassers
Das ganze Versorgungsgebiet der Wasserversorgung Grindelwald wird mit Quellwasser versorgt. Das Trinkwasser von den Quellen Bachhalten, Tuft, Brunnenstutz, Klecki, Anggistalden und Burglauenen wird zudem mittels Ultraviolettanlagen (UV) desinfiziert.
Wasserqualität
Durch die Wasserversorgung wird jährlich ein risikobasierter Wasserprobeentnahmeplan gemäss Qualitätssicherungssystem (QS) erstellt. Monatlich wurden nach diesem durch die Mitarbeitenden der Wasserversorgung an den Quellfassungen und im Leitungsnetz insgesamt 66 Wasserproben erhoben und in mikrobiologischer Hinsicht untersucht. Zusätzlich wurden vier mikrobiologische Referenzproben erhoben und durch die Firma Aquatest, Trink- und Badewasseranalytik, in Uetendorf untersucht. Im April, Juli und Oktober wurden zudem zwölf weitere Wasserproben erhoben und durch die Firma Aquatest, Trink- und Badewasseranalytik, in Uetendorf in chemischer und physikalischer Hinsicht untersucht. Zusätzlich wurden das ganze Jahr durch insgesamt vier Stichkontrollen betreffs der mikrobiologischen Trinkwasserqualität durch das kantonale Laboratorium Bern erhoben. Im Jahr 2025 wurden so insgesamt 70 mikrobiologische und 12 chemisch / physikalische Wasserproben durchgeführt.
Sämtliche Ergebnisse entsprachen sowohl in mikrobiologischer als auch in chemischer und physikalischer Hinsicht den Qualitätsanforderungen gemäss der Lebensmittelgesetzgebung.
Nitratgehalt: Der Höchstwert gemäss der Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV) beträgt 40 mg/l. Der Nitratgehalt im Quellwasser der Wasserversorgung Grindelwald war immer < 2.0 mg/l. Die Gesamthärte ist ein Mass für den Gehalt an Kalzium und Magnesium im Wasser. Sie variiert aufgrund der unterschiedlichen Herkunft (Quellen) gemäss nachfolgender Tabelle.
Gesamthärte des Trinkwassers
Zudem kann sie zusätzlich noch je nach Jahreszeit +/- 2–3 franz. Härtegrade variieren. Beurteilung der Wasserhärte in der Schweiz gemäss SLMB, Schweizerisches Lebensmittelbuch.
Gesamthärte in °fH
Umrechnung deutsche Härtegrade können durch Multiplikation mit dem Faktor 1,8 in französische Härtegrade umgerechnet werden > °dH x 1,8 = °fH bzw. °fH x 0,56 = °dH.
Weitere detaillierte Auskünfte zu den verschiedenen Quell- und Versorgungsgebieten können auch telefonisch eingeholt werden (Wasserversorgung Telefon 033 853 32 68).
Wasserversorgung Grindelwald
Bauherrschaft: Erbengemeinschaft Oesch, p. Adr. Simon Oesch, Gartenstrasse 9, 3007 Bern.
Projektverfasserin: Vögtli + Viecelli Architekten GmbH, Milena Stanojevic, Aarmühlestrasse 35, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Umnutzung Erdgeschoss best. Stall/Tenn zu einer Mietwohnung, Erstellung von zwei Aussenparkplätzen, Einbau einer Klimaanlage im 1. Obergeschoss, Ersatz der best. Heizung in eine innen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Hertigässli 64, Parzelle Nr. 788, Koordinaten 2'632'961 / 1'169'480.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen: Unterschreiten des Strassenabstandes nach Art. 80 SG i.V.m. Art. A149 GBR.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis am 9. Februar 2026.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten und die Profile und Pflöcke verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sowie Lastenausgleichsansprüche sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Die Einwohnergemeinde Unterseen sucht per sofort oder nach Vereinbarung eine/n
Mitarbeiter/-in Bauadministration 60–100%
Aufgaben
Profil
Wir bieten
Kontakt: Christian Grossniklaus, Bauverwalter, Telefon 033 826 19 11
Bewerbungen: Per E-Mail an Einwohnergemeinde Unterseen, Human Resources, personal@unterseen.ch
Amtliche Vermessung: Vergabe des Nachführungsmandates 2026–2033
Das Nachführungsgeometermandat für die amtliche Vermessung für die Vertragsperiode 2026–2033 wurde an Peter Dütschler sowie Mathias Bigler, Geogrid AG, Interlaken, vergeben.
Die entsprechenden Nachführungsverträge wurden am 19. September 2025 durch das Amt für Geoinformation des Kantons Bern genehmigt.
Gemeindeverwaltung Matten
Feuerwehr Neurekrutierung 2026
Alle Frauen und Männer (Schweizer Bürger/-innen und Ausländer/-innen mit C-Ausweis) des Jahrgangs 2005, welche im Jahr 2025 in eine der Gemeinden Bönigen, Därligen, Interlaken, Iseltwald, Leissigen, Matten oder Unterseen gezogen sind, und alle Frauen und Männer mit Jahrgang 2005, die bereits in diesen Gemeinden wohnhaft waren, werden feuerwehrdienstpflichtig.
Interessierte Mitbürger/-innen ab dem 21. Altersjahr werden gebeten, sich für den Feuerwehrdienst zur Verfügung zu stellen. Speziell interessiert sind wir an jenen Bewerbern/-innen, welche den Arbeitsplatz auf dem Bödeli bzw. in Bönigen, Därligen, Iseltwald oder Leissigen haben und/oder bereits Feuerwehrdienst geleistet haben.
Für die Rekrutierung zum Feuerwehrdienst wurde allen mit Jahrgang 2005 von der Feuerwehr Bödeli ein Orientierungsschreiben mit Fragebogen zugestellt.
Wer keinen Fragebogen erhalten hat, aber in der Feuerwehr Bödeli mitmachen möchte, meldet sich bis zum 21. Januar 2026 per Mail info@feuerwehr-boedeli.ch oder schriftlich bei der Feuerwehr Bödeli, Lindenallee 90, 3800 Interlaken.
Geeignete Personen werden durch das Kommando persönlich zur Rekrutierung am Dienstag, 10. Februar 2026, 18.00–21.00 Uhr (gestaffelt) aufgeboten.
Entschuldigungen (auch Militärdienst) sind vor der Rekrutierung schriftlich an den Kommandanten, Thomas Dummermuth, Lindenallee 90, 3800 Interlaken, zu richten. Unentschuldigtes Nichterscheinen wird gemäss Reglement mit Fr. 100.– gebüsst.
Gesuche für die Befreiung von der Feuerwehrpflichtersatzsteuer: Aktivmitglieder von Betriebsfeuerwehren / Invalide / Alleinerziehende haben die Möglichkeit, schriftlich ein Gesuch an das Kommando der Feuerwehr Bödeli zu stellen.
Kommando Feuerwehr Bödeli
Internationales Inferno-Rennen Mürren 2026
Inferno-Kombinationslanglauf, Mittwoch, 21. Januar 2026
Anlässlich der 82. Internationalen Inferno-Rennen findet wiederum ein Kombinationslanglauf im Dorf Mürren statt. Zwecks Präparation und Durchführung des Langlaufs muss die Dorfstrasse auf der Strecke Allmendhubelbahn – Alte Bäckerei – Bachstutz – Post – Bahnhof BLM – Palacestutz – Eisbahn – Hotel Jungfrau am Mittwoch, 21. Januar 2026, von 15.00 Uhr bis Rennschluss, ca. 20.00 Uhr, für jeglichen Verkehr gesperrt werden. Fussgänger können die Strecke mit der nötigen Rücksichtnahme gegenüber den Teilnehmenden jederzeit passieren. Die Anweisungen der Streckenposten sind bitte zu befolgen.
Die Durchfahrt für Blaulichtorganisationen wird durch den Veranstalter gewährleistet.
Wir bitten die Bevölkerung und die Gäste von Mürren und Gimmelwald um Kenntnisnahme und danken für das Verständnis.
Wir verweisen auf den Postwurf, welcher der Bevölkerung von Mürren und Gimmelwald mit dem genauen Streckenplan zugestellt wird.
Gemeinderat Lauterbrunnen
Aufgebot zu den Übungen 2026
Besammlung: beim Feuerwehrmagazin
Stellungspflichtige der Jahrgänge 1976 bis 2004, welche neu aktiven Feuerwehrdienst leisten möchten, melden sich bitte bis zum 31. Januar 2026 beim Kommandanten Ueli Zimmermann, Im Zun Schwendi 629, 3804 Habkern, Telefon 079 543 11 06.
Nicht, oder zu spätes Erscheinen wird nach Reglement bestraft. Als Entschuldigungsgründe gelten: Krankheit, Unfall mit Arztzeugnis, schwere Erkrankung oder Todesfall in der Familie, begründete Ortsabwesenheit von mehreren Tagen infolge Militärs, Zivilschutzes, Ferien, Arbeit und Tätigkeiten im Auftrag des Gemeinderates, welche Gemeindeangelegenheiten betreffen. Entschuldigungsgesuche sind spätestens 8 Tage nach der Übung beim Feuerwehrkommando schriftlich einzureichen.
Habkern, 8. Januar 2026
Feuerwehr Habkern
Bauherrschaft: Eissportzentrum Jungfrau AG, Tellweg 7, 3800 Matten bei Interlaken, vertreten durch Universal Gebäudemanagement AG, Patrick Gurtner, Untere Bönigstrasse 5, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Brönnimann Architekten AG, Neugasse 10, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Sanierung Eissportzentrum Jungfrau, Einbau Bistro im Obergeschoss.
Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 50 Innensitzplätze; Öffnungszeiten: täglich bis 0.30 Uhr.
Projektbeschrieb: Die Sanierung des Eissportzentrums Jungfrau umfasst die Modernisierung und Anpassung der bestehenden Eishalle für den Tages-, Trainings- und Veranstaltungsbetrieb. Der Eingangsbereich und die Garderoben des freien Eislaufs werden neu organisiert und zusätzliche Garderoben gemäss SIHF-Vorgaben inklusive zwei Damengarderoben erstellt. Bestehende Garderoben werden saniert und umgestaltet. Für den Match- und Turnierbetrieb werden die Garderoben der 1. Mannschaft, der Gäste sowie die Trainer- und Schiedsrichterbereiche angepasst. Zudem wird ein neuer Bistropavillon anstelle der Nord-West-Tribüne realisiert. Zur Gewährleistung der Sicherheit bei Grossevents werden zusätzliche Türen in die Fassade integriert.
Standort: Tellweg 7, Parzelle Nr. BR1280, Zone öffentliche Nutzung, Koordinaten 2’632’442 / 1’169’895.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: gelb, blau.
Auflage- und Einsprachefrist: 9. Februar 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Sprechstunden des Gemeinderatspräsidenten 2026
Gemeinderatspräsident Bernhard Fuchs steht in seinen Sprechstunden für Besprechungen von Anliegen der Bevölkerung zur Verfügung. Die Anliegen sind telefonisch unter 033 952 22 58 oder mündlich bei Gemeindeschreiberin Linda Stauffer oder deren Stellvertreter Samuel Zobrist anzumelden. Alle Anliegen werden vertraulich behandelt. Die Sprechstunden im Jahr 2026 finden jeweils an einem Donnerstag von 17.30 bis 19.00 Uhr an folgenden Daten statt:
Verkehrserschwerung
Kantonsstrasse Nr. 6 Interlaken–Wilerbrücke
Gemeinde: Oberried am Brienzersee.
410.10380 / Instandsetzung Lawinengalerie Bolaui
Teilstrecke: Lawinengalerie Bolaui, Oberried–Ebligen.
Dauer: 19. Januar – 4. Dezember 2026.
Ausnahmen: keine.
Grund der Massnahme: Sanierung Lawinengalerie.
Verkehrsführung: Umleitung durch Lichtsignal gesteuert.
Einschränkungen: Einspurige Verkehrsführung mit Lichtsignalanlage.
Rechtliche Hinweise
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.
Gwatt (Thun), 29. April 2025
Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Organisationsreglement
Öffentliche Mitwirkung
Die Burgergemeinde führt für die Totalrevision des Organisationsreglements eine Mitwirkung für alle Burgerinnen und Burger durch. Stimmberechtigte Burgerinnen und Burger, welche Anträge für Änderungen im Organisationsreglement haben, werden gebeten, diese bis am 7. Februar 2026 schriftlich und begründet an info@burgergemeindeboenigen.ch oder an die Postadresse, Burgergemeinde Bönigen, Rüti 14, 3806 Bönigen, einzureichen. Die vom Burgerrat genehmigte Fassung des Organisationsreglements kann per Mail oder auf der Verwaltung bezogen werden.
Bönigen, 30. Dezember 2025
Burgerrat Bönigen
Feuerwehr Neurekrutierung 2026
Vollständige Publikation siehe unter «Interlaken».
Kommando Feuerwehr Bödeli
Gesuchstellerin: Alpentech GmbH, Ägerten 1081h, 3825 Mürren.
Projektverfasserin: Ingenieurbüro Sterchi GmbH, Bohnerenstrasse 14, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Erstellen eines Fahrweges und Bau einer neuen Stützmauer sowie Sanierung der bestehenden Stützmauer mit Betonfundament.
Standort: Mürren, Ägerten, Parzellen Nrn. 4049, 4718, 6192, Koordinaten 2'635'110 / 1'157'231, 2'635'107 / 1'157'223, 2'635'110 / 1'157'245, Wohnzone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen: keine.
Auflagestellen:
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 9. Januar bis 9. Februar 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen (Gewährung von Erleichterung von Profilen Art. 16 Abs. 3 BewD). Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Ferienbetreuung 2026
Vollständige Publikation siehe unter «Interlaken».
Gesuchsteller und Projektverfasser: Michel Köhler, Felseneggweg 2, 3805 Goldswil b. Interlaken.
Bauvorhaben: Einbau von zwei Wohnungen im UG; Sanierung Heizungssystem und Elektrik; Neubau Parkplätze.
Standort: Felseneggweg 2, Gbbl. Nr. 1454, Koordinaten 2’621’750 / 1’179’200.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: Archäologisches Schutzgebiet.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Naturgefahren: keine.
Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG / Art. 11 GBR)
Hinweis: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2025-5219). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 9. Februar 2026.
Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Ringgenberg, 24. Dezember 2025
Bauverwaltung Ringgenberg
Internationale Lauberhornrennen 2026
Verkehrsmassnahme / Fahrverbot
Der Gemeinderat von Lauterbrunnen ordnet gestützt auf Art. 3 Abs. 6 SVG in Verbindung mit Art. 42 Abs. 2 SV folgende Verkehrsmassnahmen in Wengen an:
Allgemeines Fahrverbot in beide Richtungen:
Schiltwaldweg ab Abzweigung Am Acher bis zum Zielgelände der Internationalen Lauberhornrennen
Allgemeines Fahrverbot in beide Richtungen:
Dorfstrasse von Ecke Bernerhof bis Einmündung Höhe Silberhorn
Eigerhubel–Reginastutz bis Verzweigung Gruebi beim Falken
Vom Fahrverbot ausgenommen sind Fahrten von Anwohnern, Rettungsdiensten, Behindertentransporte und Materialtransporte im Auftrag des Organisationskomitees der Internationalen Lauberhornrennen.
Die Durchfahrt für Blaulichtorganisationen wird durch den Veranstalter gewährleistet.
Gemeinderat Lauterbrunnen
Ausserordentliche Korporationsversammlung
Mittwoch, 21. Januar 2026, 20.00 Uhr im Hotel Wolter, Grindelwald
Traktanden
Die Unterlagen liegen auf der Gemeindeverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, zur Einsicht öffentlich auf.
Der Schwellenvorstand
Übungsdaten 2026
Talboden / Isenfluh
Mürren / Gimmelwald
Wengen
Bauherrschaft: Howell Guisan AG, c/o Howell Home AG, Postgasse 9, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: HMS Architekten AG, Seestrasse 20, 3700 Spiez.
Bauvorhaben: Abbruch der Gebäude Nrn. 27a, 27c, 27d und 27e; Neubau von vier Mehrfamilienhäusern mit Attikageschoss und Einstellhalle; Nutzung von Haus «Harder» zur touristischen Vermietung mit 19 Gästen; Nutzung der Häuser «Eiger», «Mönch» und «Jungfrau» als Erstwohnungen mit Ausnahme von gesamthaft vier Wohnungen, welche als klassische Zweitwohnungen genutzt werden; Erstellung einer neuen Ostfassade zum Gebäude Nr. 27b; Installation von PV-Anlagen und aussen aufgestellten Wärmepumpen; Änderung Erschliessung; Umgebungsgestaltung.
Hinweis: Das Bauvorhaben wird in Anwendung von Art. 75 BauG beurteilt.
Standort: General-Guisan-Strasse 27a, 27c, 27d, 27e, 27i, 27k, Parzellen Nrn. 721, 1286, 1355, 1356, 1507, 1998.
Nutzungszone: Wohnzone W3, teilweise Mischzone MA3.
Inventar: keine.
Beanspruchte Ausnahmen:
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654.
Auflage- und Einsprachefrist bis am 30. Januar 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31, Abs. 4a BauG).
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Interlaken
Änderung Anhang zum Feuerwehrreglement
In Anwendung von Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Grindelwald an seiner Sitzung vom 16. Dezember 2025 die Änderung des Anhangs zum Feuerwehrreglement beschlossen hat. Diese Änderung tritt vorbehältlich aller dagegen erhobener Beschwerden per 1. Januar 2026 in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde erhoben werden.
Das Feuerwehrreglement mit Anhang kann bei der Gemeindeverwaltung Grindelwald oder online unter www.gemeinde-grindelwald.ch eingesehen werden.
Grindelwald, 31. Dezember 2025
Der Gemeinderat
Gesuchsteller: Bohren Hansotto, v. d. Brawand Zimmerei AG, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Brawand Zimmerei AG, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Umbau Weidhaus in Wohnhaus, Einbau Einstellraum.
Standort: Rinderstutzweg 14, Parzelle Nr. 2054, Koordinaten 2’647’285 / 1’165’150.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG i. V. mit Art. 39 RPV).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/265870
Auflage- und Einsprachefrist bis 9. Februar 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 29. Dezember 2025
Bauverwaltung Grindelwald
Ferienbetreuung 2026
Die IMU-Gemeinden bieten eine gemeinsame Ferienbetreuung an. Das Angebot richtet sich ausschliesslich an Schülerinnen und Schüler des Kindergartens und der 1. bis 6. Klassen der öffentlichen Schulen der Gemeinden Interlaken, Matten und Unterseen.
Daten
Angebot
Die Kinder werden von pädagogisch ausgebildetem Personal betreut. Das Tagesprogramm wird dem Alter der Kinder entsprechend aufgebaut und beinhaltet kreatives Arbeiten, freies animiertes Spielen, gemeinsames Kochen und Essen, Lesen und Ausflüge.
Kosten
Fr. 30.– pro Tag (inkl. Znüni, Mittagessen und Zvieri)
Detaillierte Ausschreibung und Anmeldung
Alle aktuellen Unterlagen finden Sie auf den Internetseiten der Schulen Interlaken, Matten und Unterseen. Anmeldeschluss ist der 28. Februar 2026.
Bauherrschaft: Salt Mobile SA, Rue du Caudray 4, 1020 Renens, Swiss Infra Services SA, Roger Reber, Thurgauerstrasse 136, 8152 Opfikon.
Projektverfasserin: Complan AG, Wasserwerkgasse 39, 3011 Bern.
Bauvorhaben: Erweiterung der bestehenden Mobilfunkanlage für Salt Mobile SA (BE_4803A). Folgende Änderungen sind vorgesehen: Leistungserhöhung von 7200 WERP pro Senderichtung zu 14080 WERP pro Senderichtung; Antennenwechsel: von Kathrein 80010665v01 zu Huawei ASI4518R39c07 und Huawei AAU5356; Aufschaltung neuer Frequenzbänder: 700 MHz, 1400 MHz, 3400 MHz; Anpassung der elektrischen Neigungswinkel.
Weiter ist vorgesehen, die Antennen adaptiv, unter Anwendung des Korrekturfaktors KAA (gemäss Nachtrag zur Vollzugshilfe vom 23. Februar 2021) zu betreiben. Alle Voraussetzungen dazu (automatische Leistungsbegrenzung, angepasstes Qualitätssicherungssystem, angepasste NIS-Datenbank des Bakom) sind erfüllt. Die dazu vorgesehenen Antennen vom Typ Huawei AU5356 verfügen über genügend Sub-Arrays, um gemäss NISV Anh. 1 Ziff. 63 Abs. 3 einen minimalen Korrekturfaktor von 0,2 zuzulassen.
Standort: Brönd 573a, Parzelle Nr. 1242, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’633’077 / 1’176’566.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.
Ausnahme: Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).
Auflage- und Einsprachefrist: 9. Februar 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Habkern, Im Holz 373, 3804 Habkern.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten sowie auf die Amts- und Fachberichte verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Wassergenossenschaft Tiefental, Luzernstrasse 31, 4552 Derendingen.
Projektverfasserin: Ingenieurbüro Sterchi GmbH, Bohnerenstrasse 14, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Sanierung Wasserversorgung Tiefental und Neubau Trinkwasser-Reservoir. Vorfabrizierter Kunststoffbehälter mit Druckerhöhungsanlage und UV-Filtration. Erstellen einer ca. 150 m langen PE-Druckleitung mit Anschluss an bestehendes Verteilnetz.
Standort: Pfandschwendi, Brienz, Parzellen Nrn. 1460 und 2096, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’646’637 / 1’175’683; 2’646’294 / 1’175’628; 2’646’400 / 1’175’551.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist: 9. Februar 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profilierung/Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Bergschaft Aellgäu-Habkegg, vertreten durch Hansruedi Zurbuchen, Eggetli 219, 3804 Habkern.
Projektverfasserin: Ingenieurbüro David Baumann GmbH, Holzmatte 349c, 3804 Habkern.
Bauvorhaben: Erstellung von drei Mistplätzen aus Ortbeton.
Standorte: Ufe Huble, Gebäude Nr. 889, Parzelle Nr. 304, Koordinaten 2’634’700/1’179'650; Fuhre, Gebäude Nr. 921, Parzelle Nr. 1468, Koordinaten 2'638’300/1'180'800; Habchegg, Gebäude Nr. 915, Parzelle Nr. 1468, Koordinaten 2'638’400/1'180'625; Landwirtschaftszone.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereiche üB und Au sowie Quelle WAWIS-Nummer (ID) 638/180.5 beim Gebäude Nr. 915, moorhydrologisches Einzugsgebiet Senke, Moorlandschaft Nr. 13 «Habkern-Sörenberg».
Naturgefahrengebiet: unbestimmt.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist: 9. Februar 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Habkern, Im Holz 373, 3804 Habkern.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Gestützt auf Artikel 97 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (LwG) sind die aufgrund der Gesetzgebung über den Natur- und Heimatschutz, den Umweltschutz und die Wanderwege legitimierten Organisationen zur Einsprache berechtigt.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Kundeninformation Trinkwasserqualität 2025
Gemäss Art. 5 der Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV) müssen die öffentlichen sowie die privaten Wasserversorgungen, welche Trinkwasser abgeben, die Zwischen- oder Endabnehmerinnen und -abnehmer (Abonnenten) jährlich mindestens einmal umfassend über die Qualität des Trinkwassers im Verteilnetz informieren. Detailliertere Angaben finden Sie auch auf www.trinkwasser.svgw.ch des Schweizerischen Vereins des Gas- und Wasserfachs.
Herkunft und Aufbereitung des Trinkwassers
Das ganze Versorgungsgebiet der Wasserversorgung Grindelwald wird mit Quellwasser versorgt. Das Trinkwasser von den Quellen Bachhalten, Tuft, Brunnenstutz, Klecki, Anggistalden und Burglauenen wird zudem mittels Ultraviolettanlagen (UV) desinfiziert.
Wasserqualität
Durch die Wasserversorgung wird jährlich ein risikobasierter Wasserprobeentnahmeplan gemäss Qualitätssicherungssystem (QS) erstellt. Monatlich wurden nach diesem durch die Mitarbeitenden der Wasserversorgung an den Quellfassungen und im Leitungsnetz insgesamt 66 Wasserproben erhoben und in mikrobiologischer Hinsicht untersucht. Zusätzlich wurden vier mikrobiologische Referenzproben erhoben und durch die Firma Aquatest, Trink- und Badewasseranalytik, in Uetendorf untersucht. Im April, Juli und Oktober wurden zudem zwölf weitere Wasserproben erhoben und durch die Firma Aquatest, Trink- und Badewasseranalytik, in Uetendorf in chemischer und physikalischer Hinsicht untersucht. Zusätzlich wurden das ganze Jahr durch insgesamt vier Stichkontrollen betreffs der mikrobiologischen Trinkwasserqualität durch das kantonale Laboratorium Bern erhoben. Im Jahr 2025 wurden so insgesamt 70 mikrobiologische und 12 chemisch / physikalische Wasserproben durchgeführt.
Sämtliche Ergebnisse entsprachen sowohl in mikrobiologischer als auch in chemischer und physikalischer Hinsicht den Qualitätsanforderungen gemäss der Lebensmittelgesetzgebung.
Nitratgehalt: Der Höchstwert gemäss der Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV) beträgt 40 mg/l. Der Nitratgehalt im Quellwasser der Wasserversorgung Grindelwald war immer < 2.0 mg/l. Die Gesamthärte ist ein Mass für den Gehalt an Kalzium und Magnesium im Wasser. Sie variiert aufgrund der unterschiedlichen Herkunft (Quellen) gemäss nachfolgender Tabelle.
Gesamthärte des Trinkwassers
Zudem kann sie zusätzlich noch je nach Jahreszeit +/- 2–3 franz. Härtegrade variieren. Beurteilung der Wasserhärte in der Schweiz gemäss SLMB, Schweizerisches Lebensmittelbuch.
Gesamthärte in °fH
Umrechnung deutsche Härtegrade können durch Multiplikation mit dem Faktor 1,8 in französische Härtegrade umgerechnet werden > °dH x 1,8 = °fH bzw. °fH x 0,56 = °dH.
Weitere detaillierte Auskünfte zu den verschiedenen Quell- und Versorgungsgebieten können auch telefonisch eingeholt werden (Wasserversorgung Telefon 033 853 32 68).
Wasserversorgung Grindelwald
Bauherrschaft: Erbengemeinschaft Oesch, p. Adr. Simon Oesch, Gartenstrasse 9, 3007 Bern.
Projektverfasserin: Vögtli + Viecelli Architekten GmbH, Milena Stanojevic, Aarmühlestrasse 35, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Umnutzung Erdgeschoss best. Stall/Tenn zu einer Mietwohnung, Erstellung von zwei Aussenparkplätzen, Einbau einer Klimaanlage im 1. Obergeschoss, Ersatz der best. Heizung in eine innen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Hertigässli 64, Parzelle Nr. 788, Koordinaten 2'632'961 / 1'169'480.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen: Unterschreiten des Strassenabstandes nach Art. 80 SG i.V.m. Art. A149 GBR.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis am 9. Februar 2026.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten und die Profile und Pflöcke verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sowie Lastenausgleichsansprüche sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Die Einwohnergemeinde Unterseen sucht per sofort oder nach Vereinbarung eine/n
Mitarbeiter/-in Bauadministration 60–100%
Aufgaben
Profil
Wir bieten
Kontakt: Christian Grossniklaus, Bauverwalter, Telefon 033 826 19 11
Bewerbungen: Per E-Mail an Einwohnergemeinde Unterseen, Human Resources, personal@unterseen.ch
Amtliche Vermessung: Vergabe des Nachführungsmandates 2026–2033
Das Nachführungsgeometermandat für die amtliche Vermessung für die Vertragsperiode 2026–2033 wurde an Peter Dütschler sowie Mathias Bigler, Geogrid AG, Interlaken, vergeben.
Die entsprechenden Nachführungsverträge wurden am 19. September 2025 durch das Amt für Geoinformation des Kantons Bern genehmigt.
Gemeindeverwaltung Matten
Feuerwehr Neurekrutierung 2026
Alle Frauen und Männer (Schweizer Bürger/-innen und Ausländer/-innen mit C-Ausweis) des Jahrgangs 2005, welche im Jahr 2025 in eine der Gemeinden Bönigen, Därligen, Interlaken, Iseltwald, Leissigen, Matten oder Unterseen gezogen sind, und alle Frauen und Männer mit Jahrgang 2005, die bereits in diesen Gemeinden wohnhaft waren, werden feuerwehrdienstpflichtig.
Interessierte Mitbürger/-innen ab dem 21. Altersjahr werden gebeten, sich für den Feuerwehrdienst zur Verfügung zu stellen. Speziell interessiert sind wir an jenen Bewerbern/-innen, welche den Arbeitsplatz auf dem Bödeli bzw. in Bönigen, Därligen, Iseltwald oder Leissigen haben und/oder bereits Feuerwehrdienst geleistet haben.
Für die Rekrutierung zum Feuerwehrdienst wurde allen mit Jahrgang 2005 von der Feuerwehr Bödeli ein Orientierungsschreiben mit Fragebogen zugestellt.
Wer keinen Fragebogen erhalten hat, aber in der Feuerwehr Bödeli mitmachen möchte, meldet sich bis zum 21. Januar 2026 per Mail info@feuerwehr-boedeli.ch oder schriftlich bei der Feuerwehr Bödeli, Lindenallee 90, 3800 Interlaken.
Geeignete Personen werden durch das Kommando persönlich zur Rekrutierung am Dienstag, 10. Februar 2026, 18.00–21.00 Uhr (gestaffelt) aufgeboten.
Entschuldigungen (auch Militärdienst) sind vor der Rekrutierung schriftlich an den Kommandanten, Thomas Dummermuth, Lindenallee 90, 3800 Interlaken, zu richten. Unentschuldigtes Nichterscheinen wird gemäss Reglement mit Fr. 100.– gebüsst.
Gesuche für die Befreiung von der Feuerwehrpflichtersatzsteuer: Aktivmitglieder von Betriebsfeuerwehren / Invalide / Alleinerziehende haben die Möglichkeit, schriftlich ein Gesuch an das Kommando der Feuerwehr Bödeli zu stellen.
Kommando Feuerwehr Bödeli
Mitwirkungsauflage Regionaler Waldplan der Waldabteilung Alpen
Gestützt auf Art. 7 KWaV BSG 921.111 bringt das Amt für Wald und Naturgefahren, Waldabteilung Alpen, den Regionalen Waldplan der Waldabteilung Alpen (RWP WAA) mit Bericht und Waldfunktionenkarte vom 8. Januar bis 5. März 2026 zur öffentlichen Mitwirkung.
Der Zweck der regionalen Waldpläne (RWP) leitet sich direkt aus der Waldgesetzgebung (Art. 5 KWaG, BSG 921.11) ab und ist wie folgt festgelegt: Wahrung der öffentlichen Interessen am Wald, Sicherstellung der Koordination mit der Raumplanung, Umschreibung der Entwicklungsabsichten für das Waldareal und Festlegung von Bewirtschaftungsgrundsätzen.
Zur Mitwirkung stehen die für die Waldabteilung Alpen spezifischen Berichtsinhalte (in grüner Schrift) und die Waldfunktionenkarte über das Gebiet der Waldabteilung Alpen. RWP-Inhalte, die das gesamte Kantonsgebiet betreffen (in schwarzer Schrift), stehen nicht zur öffentlichen Mitwirkung.
Zur Beteiligung steht Ihnen die E-Mitwirkungsplattform des Kantons Bern zur Verfügung: www.be.ch/rwp-2 oder https://e-mitwirkung.apps.be.ch. Dort finden Sie sämtliche Mitwirkungsunterlagen. Wir bitten Sie, während der Auflagefrist Ihre Eingaben direkt auf der E-Mitwirkungsplattform zu erfassen.
Internationales Inferno-Rennen Mürren 2026
Inferno-Kombinationslanglauf, Mittwoch, 21. Januar 2026
Anlässlich der 82. Internationalen Inferno-Rennen findet wiederum ein Kombinationslanglauf im Dorf Mürren statt. Zwecks Präparation und Durchführung des Langlaufs muss die Dorfstrasse auf der Strecke Allmendhubelbahn – Alte Bäckerei – Bachstutz – Post – Bahnhof BLM – Palacestutz – Eisbahn – Hotel Jungfrau am Mittwoch, 21. Januar 2026, von 15.00 Uhr bis Rennschluss, ca. 20.00 Uhr, für jeglichen Verkehr gesperrt werden. Fussgänger können die Strecke mit der nötigen Rücksichtnahme gegenüber den Teilnehmenden jederzeit passieren. Die Anweisungen der Streckenposten sind bitte zu befolgen.
Die Durchfahrt für Blaulichtorganisationen wird durch den Veranstalter gewährleistet.
Wir bitten die Bevölkerung und die Gäste von Mürren und Gimmelwald um Kenntnisnahme und danken für das Verständnis.
Wir verweisen auf den Postwurf, welcher der Bevölkerung von Mürren und Gimmelwald mit dem genauen Streckenplan zugestellt wird.
Gemeinderat Lauterbrunnen
Aufgebot zu den Übungen 2026
Besammlung: beim Feuerwehrmagazin
Stellungspflichtige der Jahrgänge 1976 bis 2004, welche neu aktiven Feuerwehrdienst leisten möchten, melden sich bitte bis zum 31. Januar 2026 beim Kommandanten Ueli Zimmermann, Im Zun Schwendi 629, 3804 Habkern, Telefon 079 543 11 06.
Nicht, oder zu spätes Erscheinen wird nach Reglement bestraft. Als Entschuldigungsgründe gelten: Krankheit, Unfall mit Arztzeugnis, schwere Erkrankung oder Todesfall in der Familie, begründete Ortsabwesenheit von mehreren Tagen infolge Militärs, Zivilschutzes, Ferien, Arbeit und Tätigkeiten im Auftrag des Gemeinderates, welche Gemeindeangelegenheiten betreffen. Entschuldigungsgesuche sind spätestens 8 Tage nach der Übung beim Feuerwehrkommando schriftlich einzureichen.
Habkern, 8. Januar 2026
Feuerwehr Habkern
Bauherrschaft: Eissportzentrum Jungfrau AG, Tellweg 7, 3800 Matten bei Interlaken, vertreten durch Universal Gebäudemanagement AG, Patrick Gurtner, Untere Bönigstrasse 5, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Brönnimann Architekten AG, Neugasse 10, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Sanierung Eissportzentrum Jungfrau, Einbau Bistro im Obergeschoss.
Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 50 Innensitzplätze; Öffnungszeiten: täglich bis 0.30 Uhr.
Projektbeschrieb: Die Sanierung des Eissportzentrums Jungfrau umfasst die Modernisierung und Anpassung der bestehenden Eishalle für den Tages-, Trainings- und Veranstaltungsbetrieb. Der Eingangsbereich und die Garderoben des freien Eislaufs werden neu organisiert und zusätzliche Garderoben gemäss SIHF-Vorgaben inklusive zwei Damengarderoben erstellt. Bestehende Garderoben werden saniert und umgestaltet. Für den Match- und Turnierbetrieb werden die Garderoben der 1. Mannschaft, der Gäste sowie die Trainer- und Schiedsrichterbereiche angepasst. Zudem wird ein neuer Bistropavillon anstelle der Nord-West-Tribüne realisiert. Zur Gewährleistung der Sicherheit bei Grossevents werden zusätzliche Türen in die Fassade integriert.
Standort: Tellweg 7, Parzelle Nr. BR1280, Zone öffentliche Nutzung, Koordinaten 2’632’442 / 1’169’895.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: gelb, blau.
Auflage- und Einsprachefrist: 9. Februar 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Sprechstunden des Gemeinderatspräsidenten 2026
Gemeinderatspräsident Bernhard Fuchs steht in seinen Sprechstunden für Besprechungen von Anliegen der Bevölkerung zur Verfügung. Die Anliegen sind telefonisch unter 033 952 22 58 oder mündlich bei Gemeindeschreiberin Linda Stauffer oder deren Stellvertreter Samuel Zobrist anzumelden. Alle Anliegen werden vertraulich behandelt. Die Sprechstunden im Jahr 2026 finden jeweils an einem Donnerstag von 17.30 bis 19.00 Uhr an folgenden Daten statt:
Verkehrserschwerung
Kantonsstrasse Nr. 6 Interlaken–Wilerbrücke
Gemeinde: Oberried am Brienzersee.
410.10380 / Instandsetzung Lawinengalerie Bolaui
Teilstrecke: Lawinengalerie Bolaui, Oberried–Ebligen.
Dauer: 19. Januar – 4. Dezember 2026.
Ausnahmen: keine.
Grund der Massnahme: Sanierung Lawinengalerie.
Verkehrsführung: Umleitung durch Lichtsignal gesteuert.
Einschränkungen: Einspurige Verkehrsführung mit Lichtsignalanlage.
Rechtliche Hinweise
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.
Gwatt (Thun), 29. April 2025
Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Organisationsreglement
Öffentliche Mitwirkung
Die Burgergemeinde führt für die Totalrevision des Organisationsreglements eine Mitwirkung für alle Burgerinnen und Burger durch. Stimmberechtigte Burgerinnen und Burger, welche Anträge für Änderungen im Organisationsreglement haben, werden gebeten, diese bis am 7. Februar 2026 schriftlich und begründet an info@burgergemeindeboenigen.ch oder an die Postadresse, Burgergemeinde Bönigen, Rüti 14, 3806 Bönigen, einzureichen. Die vom Burgerrat genehmigte Fassung des Organisationsreglements kann per Mail oder auf der Verwaltung bezogen werden.
Bönigen, 30. Dezember 2025
Burgerrat Bönigen
Ausserordentliche Versammlung
Montag, 9. Februar 2026, 20.15 Uhr Singsaal Turnhalle Bettenried
Traktanden
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalter von Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 93 ff. Gemeindegesetz). Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind anlässlich der Versammlung sofort zu rügen (Art. 98 GG).
Zur Versammlung sind alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger freundlich eingeladen.
Protokollauflage der Burgergemeindeversammlung
Gestützt auf Artikel 61 des Organisationsreglements gibt der Burgerrat bekannt, dass das Protokoll der ausserordentlichen Burgergemeindeversammlung vom 9. Februar 2026 vom 16. Februar bis am 17. März 2026 auf der Gemeindeverwaltung Leissigen während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aufliegt. Während der öffentlichen Auflage kann beim Burgerrat schriftlich Einsprache gegen das Protokoll erhoben werden. Über allfällige Einsprachen entscheidet der Burgerrat.
Leissigen, 12. Dezember 2025
Der Burgerrat
Richterliches Verbot
Die Eigentümerin der Grundstücke lnterlaken-Gbbl. Nm. 281 (Centralstrasse 3, 3800 lnterlaken) und 814 (Centralstrasse 3a, 3b, 3c, 5 und 7, 3800 lnterlaken) lässt die genannten Grundstücke gegen jegliche Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.
Verboten sind insbesondere jegliches unbefugte Befahren, Parkieren und Abstellen von Fahrzeugen aller Art (inkl. Velos).
Ausgenommen ist das Parkieren von Kunden der Kabelfernsehen Bödeli AG für maximal 15 Minuten während der Geschäftsöffnungszeiten zum Besuch des Shops der Kabelfernsehen Bödeli AG.
Bestehende Rechte Dritter bleiben vorbehalten.
Das Verbot ist unbefristet.
Widerhandlungen gegen das Verbot werden gemäss Art. 258 Abs. 1 ZPO auf Antrag mit einer Busse bis Fr. 2000.– bestraft.
Art. 260 Abs. 1 ZPO
Wer das Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen seit dessen Bekanntmachung und Anbringung auf dem Grundstück beim Gericht Einsprache zu erheben. Die Einsprache bedarf keiner Begründung.
Unterseen, 25. November 2025
Kabelfernsehen Bödeli AG
sig. Walter Balmer
Richterlich bewilligt:
Thun, 18. Dezember 2025
Regionalgericht Oberland
Zivilabteilung
Die Gerichtspräsidentin:
sig. Wyss Iff
Feuerwehr Neurekrutierung 2026
Vollständige Publikation siehe unter «Interlaken».
Kommando Feuerwehr Bödeli
Auflage Kollokationsplan und Inventar
Ausgeschlagene Erbschaft des Zaugg Johann, geb. 21. November 1952, von Unterlangenegg BE, Kappelistrasse 4, 3852 Ringgenberg BE, verstorben am 29. April 2025.
Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage.
Ablauf der Frist: 27. Januar 2026.
Auflagefrist Inventar: 10 Tage.
Ablauf der Frist: 17. Januar 2026.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 7. Januar 2026.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Einstellung mangels Aktiven
Schuldnerin: UFID Studios GmbH, Dorfstrasse 17, 3818 Grindelwald.
Datum der Konkurseröffnung: 31. März 2025.
Datum der Konkurseinstellung: 4. Dezember 2025.
Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger bis zum 27. Januar 2026 die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten einen Vorschuss von Fr. 5200.– leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 7. Januar 2026.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Einstellung mangels Aktiven
Schuldner: Ghimboasa Iulian, geb. 23. April 1984, EF: Strandbad Bönigen Ghimboasa, Postgässli 1, 3806 Bönigen b. Interlaken, CHE-487.257.804.
Datum der Konkurseröffnung: 29. Oktober 2025.
Datum der Konkurseinstellung: 22. Dezember 2025.
Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger bis zum 27. Januar 2026 die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten einen Vorschuss von Fr. 5200.– leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 7. Januar 2026.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Auflage Kollokationsplan und Inventar
Ausgeschlagene Erbschaft des Müller Max, geb. 6. Februar 1951, von Stüsslingen SO, 3806 Bönigen, Alters- und Pflegeheim Beatenberg-Habkern, Schmockenstrasse 235, 3803 Beatenberg, verstorben am 20. August 2025.
Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage.
Ablauf der Frist: 27. Januar 2026.
Auflagefrist Inventar: 10 Tage.
Ablauf der Frist: 17. Januar 2026.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 7. Januar 2026.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Auflage Kollokationsplan und Inventar
Ausgeschlagene Erbschaft der von Allmen Marlise, geb. 6. Dezember 1957, von Lauterbrunnen BE, Kirchgasse 4, 3812 Wilderswil, verstorben am 11. August 2025.
Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage.
Ablauf der Frist: 27. Januar 2026.
Auflagefrist Inventar: 10 Tage.
Ablauf der Frist: 17. Januar 2026.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 7. Januar 2026.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Auflage Kollokationsplan und Inventar
Ausgeschlagene Erbschaft des Krebs Daniel Andres, geb. 3. Juni 1958, von Rüeggisberg BE, Bühl 85, 3813 Saxeten, verstorben am 18. September 2024.
Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage.
Ablauf der Frist: 27. Januar 2026.
Auflagefrist Inventar: 10 Tage.
Ablauf der Frist: 17. Januar 2026.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 7. Januar 2026.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Wahl Nachführungsgeometer 2026–2033
Das Mandat für die Nachführung des amtlichen Vermessungswerkes in der Gemeinde Lütschental musste aufgrund der bundesrechtlichen Vorgaben öffentlich ausgeschrieben werden.
Der Gemeinderat wählte an seiner Sitzung vom 21. Mai 2025 Geometer Adrian Weber, Geogrid AG, Thun, als Nachführungsgeometer sowie als dessen Nachfolger Geometer Mathias Bigler, Geogrid AG, Thun, und als weiteren Nachfolger Geometer Philippe Brand, Geogrid AG, Thun, und schloss die Verträge zur Nachführung des amtlichen Vermessungswerkes für die Vertragsdauer von 2026 bis 2033 ab.
Das kantonale Geoinformationsgesetz (Art. 45 Abs. 1 KGeoIG) schreibt vor, dass die Nachführungsverträge zu ihrer Gültigkeit der Genehmigung der Vermessungsaufsicht bedürfen. Das Amt für Geoinformation des Kantons Bern genehmigte die Verträge am 15. Dezember 2025.
Gemeinderat Lütschental
Gesuchstellerin: Alpentech GmbH, Ägerten 1081h, 3825 Mürren.
Projektverfasserin: Ingenieurbüro Sterchi GmbH, Bohnerenstrasse 14, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Erstellen eines Fahrweges und Bau einer neuen Stützmauer sowie Sanierung der bestehenden Stützmauer mit Betonfundament.
Standort: Mürren, Ägerten, Parzellen Nrn. 4049, 4718, 6192, Koordinaten 2'635'110 / 1'157'231, 2'635'107 / 1'157'223, 2'635'110 / 1'157'245, Wohnzone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen: keine.
Auflagestellen:
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 9. Januar bis 9. Februar 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen (Gewährung von Erleichterung von Profilen Art. 16 Abs. 3 BewD). Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Ferienbetreuung 2026
Vollständige Publikation siehe unter «Interlaken».
Gesuchsteller und Projektverfasser: Michel Köhler, Felseneggweg 2, 3805 Goldswil b. Interlaken.
Bauvorhaben: Einbau von zwei Wohnungen im UG; Sanierung Heizungssystem und Elektrik; Neubau Parkplätze.
Standort: Felseneggweg 2, Gbbl. Nr. 1454, Koordinaten 2’621’750 / 1’179’200.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: Archäologisches Schutzgebiet.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Naturgefahren: keine.
Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG / Art. 11 GBR)
Hinweis: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch, e-Auflage eBau Nr. 2025-5219). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 9. Februar 2026.
Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Ringgenberg, 24. Dezember 2025
Bauverwaltung Ringgenberg
Internationale Lauberhornrennen 2026
Verkehrsmassnahme / Fahrverbot
Der Gemeinderat von Lauterbrunnen ordnet gestützt auf Art. 3 Abs. 6 SVG in Verbindung mit Art. 42 Abs. 2 SV folgende Verkehrsmassnahmen in Wengen an:
Allgemeines Fahrverbot in beide Richtungen:
Schiltwaldweg ab Abzweigung Am Acher bis zum Zielgelände der Internationalen Lauberhornrennen
Allgemeines Fahrverbot in beide Richtungen:
Dorfstrasse von Ecke Bernerhof bis Einmündung Höhe Silberhorn
Eigerhubel–Reginastutz bis Verzweigung Gruebi beim Falken
Vom Fahrverbot ausgenommen sind Fahrten von Anwohnern, Rettungsdiensten, Behindertentransporte und Materialtransporte im Auftrag des Organisationskomitees der Internationalen Lauberhornrennen.
Die Durchfahrt für Blaulichtorganisationen wird durch den Veranstalter gewährleistet.
Gemeinderat Lauterbrunnen
Verkehrsbehinderungen auf der Axalpstrasse
Aufgrund von Arbeiten zur Sicherung und Sicherheit der Axalpstrasse ist im Bereich Brunnen bis Nasen wie folgt mit Behinderungen und Wartezeiten bis maximal 15 Minuten zu rechnen:
Bauzeit: 12. Januar bis 30. April 2026
Arbeitszeiten: Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 und 13.00 bis 17.00 Uhr
Es ist den Anweisungen des Verkehrsdienstes zu folgen.
Besten Dank für das Verständnis.
Einwohnergemeinde Brienz / Bauverwaltung
Bauherrschaft: Top Camp AG, Fabrikstrasse 21, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Imboden Architektur AG, Seestrasse 17, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Neubau Gewerbehalle mit Abstellplätzen für Reisemobile, Wohnwagen, Boote und Oldtimer, einer Waschanlage, einer Tierklinik im EG sowie Gewerberäumlichkeiten/Büros/Ateliers im 1. und 2. OG; Raumklimatisierung im 1. und 2. OG; Pfählung.
Standort: Geissgasse 4, Parzelle Nr. 140 (BR 2115).
Nutzungszone: Arbeitszone A.
Inventar: keine.
Beanspruchte Ausnahmen:
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 30. Januar 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31, Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Interlaken
Bauherrschaft: Johanna Schild-Huijs, Brünigstrasse 35, 3856 Brienzwiler.
Projektverfasser: Ruben Schild, Brünigstrasse 35, 3856 Brienzwiler.
Bauvorhaben: Neue Aufdach-PV-Anlage auf der südöstlichen Dachfläche. Abbruch des Kamins auf der südöstlichen Dachseite.
Standort: Brünigstrasse 35, Parzelle Nr. 691, Dorfkernzone, Koordinaten O 2'650'581.11 / N 1'178'012.64.
Schutzzonen/Objekt: Gewässerschutzbereich Au, Baugruppe A, ISOS-Gebiet altes Dorf sowie erhaltenswertes K-Objekt.
Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. Februar 2026.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Brienzwiler, Dorfstrasse 19, 3856 Brienzwiler.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Gemeindeverwaltung Brienzwiler
Bauherrschaft: Xander Kübli, Lehnweg 7, 3800 Unterseen.
Projektverfasserin: L2A Architekten AG, Matthias Steiner, Untere Gasse 4, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Sanierung Wohnhaus, Umnutzung Ökonomieteil zu 2-Zimmer-Wohnung.
Standort: Kesslergasse 5, Parzelle Gbbl. Nr. 338, Koordinaten 2'632’71/1’170’078.
Nutzungszone: Mischzone Dorf MD.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Schutzobjekt: Kein Schutzobjekt, Baugruppe A (Matten bei Interlaken, Kesslergasse).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis am 30. Januar 2026.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734
Es wird auf die Gesuchsakten und Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Matten
Überarbeitung Gebührentarif (Verordnung)
Der Gemeinderat Schwanden hat an seiner Sitzung vom 16. Dezember 2025 die Überarbeitung des Gebührentarifs (Verordnung) vom 1. September 2025 beschlossen. Der überarbeitete Gebührentarif tritt per 1. Januar 2026 in Kraft.
Der Gebührentarif kann auf der Gemeindeverwaltung Schwanden gegen eine Gebühr bezogen werden und steht auf der Homepage www.schwandenbrienz.ch zum Download bereit.
Gegen die Änderungen kann bis zum 31. Januar 2026 beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde geführt werden.
Gemeinderat Schwanden
Bauherrschaft: Komorebi Alpine Properties SA, Wyssmülleriweg 6, 3792 Saanen, vertreten durch dea architects, Guillaume Delemazure, Elisabethenstrasse 23, 4051 Basel.
Projektverfasserin: dea architects, Elisabethenstrasse 23, 4051 Basel.
Bauvorhaben: Umbau und Erweiterung Hotel Palace und Gebäude Edelweiss, Wengen: Fassadensanierung; Neubau Aussenpool; Abbruch und Wiederaufbau Dachgeschoss Gebäude Edelweiss; Erstellen von sieben neuen Appartements (5-Zimmer-Wohnungen) im Gebäude Edelweiss, Nutzung als unbewirtschaftete Zweitwohnungen nach Art. 8 Abs. 1 ZWG; Aufwertung der Aussenräume (siehe architektonische Beschreibung vom Oktober 2025). Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 200 Innensitzplätze Restaurant und 100 Innenstehplätze, 100 Sitzplätze Eventraum / Seminarraum / Bar und 100 Innenstehplätze, 70 Sitzplätze auf der Terrasse, 228 Gästezimmer mit 367 Gästebetten; Öffnungszeiten: täglich bis 22.00 Uhr auf der Terrasse bzw. bis 0.30 Uhr im Innenbereich. Bisher baurechtlich bewilligt sind 300 Innensitzplätze, 300 Innenstehplätze, 150 Sitzplätze auf der Terrasse, 270 Gästezimmer und 425 Gästebetten.
Standort: Im Gruebi 1443a, Wengen, Parzelle Nr. 1006, Hotelzone A, Koordinaten 2’636’868 / 1’161’956.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Schutzobjekt: erhaltenswertes Objekt.
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. Februar 2026.
Auflagestellen:
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Internationale Lauberhornrennen 2026
Vom 15. bis 18. Januar 2026 findet in Wengen anlässlich der 96. Internationalen Lauberhornrennen eine Flugvorführung der Patrouille Suisse statt.
Die genauen Zeiten des Trainings / der Vorführung von Patrouille Suisse sind auf der Internetseite www.patrouille-suisse.ch unter der Rubrik «Agenda» oder auf der Gratis-App «Patr Suisse» zu finden.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme der erhöhten Flugaktivität und danken für das Verständnis.
Ihre Patrouille Suisse
OK Internationale Lauberhornrennen
Gestalte unsere Gemeinde mit!
Die Einwohnergemeinde Schwanden bei Brienz sucht zur Verstärkung ihres Teams per 1. Januar 2026 oder nach Vereinbarung eine/n
Sachbearbeiter/-in Verwaltung 40–60%
(Jobsharing möglich)
Deine Aufgaben – vielseitig und nah am Puls der Gemeinde
Das bringst Du mit
Wir bieten Dir
Klingt spannend?
Dann freuen wir uns auf Deine Bewerbung – auch gerne per Mail an pia.riesen@schwandenbrienz.ch. Dass Du mit uns die Gemeinde gestalten willst, ist für uns die grösste Motivation. Darum verzichten wir bei dieser Stelle auf ein Motivationsschreiben.
Bei Fragen gibt Dir Pia Riesen-Hauri, Gemeindeverwalterin, unter Telefon 033 521 44 55 gerne Auskunft.
Meyer Liseli, geb. 23. April 1936, ledig, von Grindelwald BE, wohnhaft gewesen in 3803 Beatenberg, Altersheim, Schmockenstrasse 235, verstorben am 15. März 2024.
Letztwillige Verfügung vom 20. Juli 2019, in welcher die gesetzliche Erbfolge aufgehoben wurde.
Auflage im Notariat Reto Grogg, Spillstattstrasse 53, 3818 Grindelwald.
Allfällige Einsprachen sind innert Monatsfrist ab der dritten Publikation schriftlich an Notar Reto Grogg, Spillstattstrasse 53, 3818 Grindelwald, zu richten.
Der Beauftragte:
Reto Grogg, Notar
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Unsere Öffnungszeiten:
Montag – Freitag
08.00 – 12.00 und 13.30 – 17.00 Uhr