Verwaltungskreis Interlaken-Oberhasli (100+)

Erbenruf

Michael Roth, geb. 17. Juni 1962, deutscher Staatsangehöriger, ledig, wohnhaft gewesen an der Mittelstrasse 4b, 3123 Belp, verstorben am 29. Dezember 2024 in Belp BE.

Der Verstorbene hat keine Verfügung von Todes wegen hinterlassen, so dass die gesetzliche Erbfolge gilt. Der Erbenaufruf ergeht an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt. Die gesetzlichen Erben des Herrn Michael Roth werden in Anwendung von Art. 555 ZGB hiermit aufgefordert, sich innert Jahresfrist seit der dritten Publikation dieses Erbenrufes bei Notarin Derya Memis Çevik, Grubenstrasse 7, 3123 Belp, schriftlich zu melden. Der Meldung sind zivilstandsamtliche Ausweise beizulegen, welche die Erbberechtigung nachweisen.

Belp, 17. September 2026

Die Beauftragte:
Derya Memis Çevik, Notarin, MLaw, Grubenstrasse 7, 3123 Belp

Publiziert am 24.09.2026

Rechnungsruf im öffentlichen Inventar

Erblasserin: Mina Rubin-Balmer, geb. 29. März 1927, von Lauterbrunnen BE, verwitwet, wohnhaft gewesen in 3812 Wilderswil, Rugenstrasse 10, verstorben am 12. Juli 2026.

Öffentliches Inventar gemäss Verfügung des Regierungsstatthalteramtes Interlaken-Oberhasli vom 11. September 2026.

Gemäss Art. 582 ZGB, Art. 63 ff. EG ZGB und Art. 38 ff. der Verordnung über die Errichtung eines Inventars werden die Gläubiger und Bürgschaftsgläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche innerhalb der angegebenen Frist beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli schriftlich einzureichen. Für nicht angemeldete Forderungen wird jede Haftpflicht abgelehnt (Art. 590 ZGB). Gleichzeitig werden auch die Schuldner aufgefordert, innerhalb der nämlichen Frist ihre Schulden bei der mit der Errichtung des Inventars beauftragten Notarin schriftlich anzumelden.

Eingabefrist bis und mit 26. Oktober 2026

Anmeldestellen:

  1. Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, für Forderungen und Bürgschaftsansprüche gegenüber der Erblasserin
  2. Notarin Stephanie Etterli, Bernastrasse 28, 3800 Interlaken, für Guthaben der Erblasserin

Massaverwalter: Notariat Stephanie Etterli, Andrea Hurni, Bernastrasse 28, 3800 Interlaken

Interlaken, 24. September 2026

Die Beauftragte: Stephanie Etterli, Notariat

Publiziert am 24.09.2026

Einwohnergemeinde

Umfrage Unesco-Welterbe

Die Stiftung Unesco‑Welterbe Schweizer Alpen Jungfrau‑Aletsch führt eine Umfrage durch. Die Bevölkerung wird eingeladen, an der Umfrage in der heutigen Ausgabe des Anzeigers teilzunehmen. Die Umfrage ist ebenfalls direkt via QR-Code erreichbar.

Besten Dank für Ihr Interesse.

Wilderswil, 21. September 2026

Gemeindeschreiberei Wilderswil

Publiziert am 24.09.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Beyeler und Meyer AG, Hausenstrasse 79, 3860 Meiringen, vertreten durch Rechtsanwalt Prof. Dr. jur. Beat Stalder und/oder Rechtsanwältin Tina M. Heim, Wenger Plattner Rechtsanwälte, Jungfraustrasse 1, Postfach 390, 3000 Bern 6.

Projektverfasserin: Ruch Architekten AG, Kirchgasse 1, 3860 Meiringen.

Bauvorhaben: Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohnungen; Abbruch Scheune, Wohnhaus und Schopf; Erstellen von 6 Auto- und 12 Veloabstellplätzen.

Projektänderung 1: Anpassung Baugesuchspläne betreffend Bauten im Grundwasser (Anhebung der Erdgeschosshöhe), Brandschutz, Energie, Neuanordnung Kinderspielplatz inkl. Zugang, neue Lifttüröffnung.

Projektänderung 2: Verzicht auf den östlichen Zugang zum Kinderspielplatz (Rampe) und Gestaltung des Zugangs entlang der westlichen Parzellengrenze mit Mergel (statt Rasenfläche); weitere Anpassung an die Vorgaben betreffend hindernisfreies Bauen.

Projektänderung 3: Anpassungen gemäss der Nachforderung des Amts für Wasser und Abfall.

Projektänderung 4: Anpassungen gemäss den Einwänden der Fachstelle Hindernisfreies Bauen.

Projektänderung 5: Anpassungen gemäss der 2. Nachforderung des Amts für Wasser und Abfall.

Hinweis: Baute im Grundwasser / temporäre Grundwasserabsenkung während der Bauphase.

Standort: Obere Goldey 32, Parzelle Nr. 700, Zone: Überbauungsordnung / Uferschutzplan «Goldey» (Wohn- und Gewerbezone WG2), Koordinaten 2’631’593 / 1’170’896.

Schutzgebiete/Objekte: Gewässerschutzbereich Au, Ortsbildschutzgebiet B und ISOS-Gebiet, erhaltenswertes Objekt (Nachbargebäude Nr. 24).

Naturgefahrengebiet: gelb, blau.

Ausnahmen:

  • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 96a BauG / Art. 80 SG)
  • Durchgehender Strassenanschluss (Art. 85 SG)
  • Einbauten unterhalb des mittleren Grundwasserspiegels gemäss Anhang 4 Ziffer 211 Abs. 2 GSchV

Auflage- und Einsprachefrist bis 26. Oktober 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren gegen die Projektänderungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 24.09.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Verein Grütsch Trail, Werner Imboden, Fuhren, 3822 Lauterbrunnen.

Projektverfasserin: Bikeplan AG, Marktgasse 50, 3011 Bern.

Bauvorhaben: Bauliche Massnahmen und punktuelle Optimierung der Linienführung am bestehenden Grütsch Trail.

Standort: Grütschalp, Lauterbrunnen, Parzellen Nrn. 5990, 959, 6394, 6228, 6232, Landwirtschaftszone/Wald, Koordinaten 2’635’267 / 1’160’808; 2’634’826 / 1’160’843; 2’635’030 / 1’160’717; 2’635’250 / 1’160’758; 2’634’996 / 1’160’789.

Schutzgebiete/Objekte: Gewässerschutzbereich Au, historischer Verkehrsweg, geschützte Pflanzen, seltene Waldgesellschaften.

Naturgefahrengebiet: Gefahrenhinweisbereich.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
  • Nichtforstliche Kleinbaute im Wald (Art. 14 WaV)
  • Eingriffe in Lebensräume geschützter Pflanzen (Art. 20 NHG, Art. 20 NHV, Art. 19 und 20 NSchV)

Auflage- und Einsprachefrist bis 26. Oktober 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Lauterbrunnen, Fuhren 495b, 3822 Lauterbrunnen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 24.09.2026

Einwohnergemeinde

Wahlausschuss

Gestützt auf Artikel 71 des Gesetzes über die politischen Rechte sowie auf Artikel 7 der Verordnung über die politischen Rechte hat der Gemeinderat folgende Personen in den Wahlausschuss vom 27. September 2026 gewählt:

  • Nils Gertsch, Moosmatte 4 B, Gündlischwand
  • Christian Zimmermann jun., Bahnhofstrasse 120, Zweilütschinen
  • Nathalie Matzken, Hauptstrasse 126, Zweilütschinen

Zweilütschinen, 15. September 2026

Gemeinderat Gündlischwand

Publiziert am 24.09.2026

Einwohnergemeinde

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das von der Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Gündlischwand am 28. November 2025 beschlossene Organisationsreglement vom Amt für  Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 1. September 2026 vorbehaltlos genehmigt wurde.

Das Organisationsreglement ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten.

Das Reglement kann bei der Gemeindeverwaltung Gündlischwand bezogen oder von der Homepage www.guendlischwand.ch heruntergeladen werden.

Zweilütschinen, 17. September 2026

Namens der Einwohnergemeinde Gündlischwand

Der Gemeinderat

Publiziert am 24.09.2026

Einwohnergemeinde

«Helfen Sie mit, den Wald sauber zu halten!»

Gemäss den geltenden Bestimmungen des Umweltschutz-, Abfall- und Waldgesetzes sind jegliche Ablagerungen von Abfällen sowie das Errichten und Betreiben von Deponien im Wald verboten. Ebenso ist die Lagerung von Siloballen, Maschinen und Geräten aller Art im Wald und am Waldrand verboten.

Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eigenen oder fremden Wald handelt!

Gestattet ist lediglich das Zurücklassen von Holzresten (Schlagabraum), die bei der Waldpflege und in Holzschlägen anfallen und nicht verwertet werden. Diese Holzresten können zu kleinen Haufen geschichtet oder breit liegen gelassen werden.
Für die Lagerung von Siloballen muss ein Pufferstreifen von mindestens 3 Metern Abstand an den Waldrand eingehalten werden. Die Lagerdauer darf nicht mehr als 6 Monate betragen.

Widerhandlungen werden je nach Schwere des Delikts mit bis zu Fr. 20'000.– bestraft. Melden Sie allfällige Feststellungen über illegale Abfallentsorgung bitte der Gemeindebehörde.

Burgergemeinde Brienz und Einwohnergemeinde Brienz

Publiziert am 24.09.2026

Auflage öffentliches Inventar

Erblasser: Peter Charles Werthmüller, geb. 8. November 1958, von Rumendingen BE, ledig, wohnhaft gewesen in 3812 Wilderswil, Alte Staatsstrasse 9, verstorben am 25. April 2026.

Das öffentliche Inventar im Nachlass der betroffenen verstorbenen Person liegt den Beteiligten bei der Kontaktstelle innert der erwähnten Auflagefrist zur Einsicht auf. Publikation nach Art. 584 Abs. 1 ZGB.

Ablauf der Frist: 24. Oktober 2026.

Kontaktstelle: Stephanie Etterli, Notarin, Bernastrasse 28, 3800 Interlaken.

Interlaken, 21. September 2026

Publiziert am 24.09.2026

Stellenausschreibung

Infolge beruflicher Neuorientierung des bisherigen Stelleninhabers suchen wir per 1. Januar 2027 oder nach Vereinbarung eine:n

Zivilschutzkommandant:in (Beschäftigungsgrad 80–100%)

Ihre Aufgaben

  • Führen der Zivilschutzorganisation Interlaken-Oberhasli mit drei Mitarbeitenden
  • Erstellen von Jahres- und Mehrjahresplanungen
  • Sicherstellen der materiellen und personellen Einsatzbereitschaft
  • Verantwortlich für die Umsetzung des gesetzlichen Auftrages und der kantonalen und eidgenössischen Vorgaben
  • Personelle und fachliche Leitung der Abteilung
  • Koordination sämtlicher administrativer Tätigkeiten im Bereich Personal und Finanzen mit der Verwaltungsstelle für den Zivilschutz und der Finanzverwaltung der Gemeinde/Region
  • Verantwortlich für das Budget und die Überwachung der Finanzen der Organisation
  • Pflegen einer engen Zusammenarbeit mit den Gemeinden, Partnerorganisationen und weiteren Akteuren im Bevölkerungsschutz

Ihr ideales Profil

  • Kaufmännische oder technische Grundausbildung mit Führungserfahrung erwünscht
  • Abgeschlossene Ausbildung zum Zivilschutz- oder Bataillonskommandanten oder die Bereitschaft, diese zu absolvieren
  • Kenntnisse im Bevölkerungsschutz oder Erfahrung im Militär (Offiziersgrad von Vorteil)
  • Durchsetzungsfähigkeit, hohe Sozial- und Kommunikationskompetenz sowie Freude an der Arbeit in interdisziplinären Teams
  • Sehr gute MS-Office-Kenntnisse, idealerweise Erfahrung mit dem Personalsystem der Armee (PISA)
  • Stilsichere Deutschkenntnisse in Wort und Schrift, Französischkenntnisse von Vorteil
  • Hohe Bereitschaft für unregelmässige und nicht planbare Einsätze
  • Strategisches und vernetztes Denken
  • Verantwortungsbewusste und selbständige Arbeitsweise
  • Fahrberechtigung für PW

Wir bieten Ihnen

  • Vielseitige, verantwortungsvolle und selbstständige Führungsaufgabe
  • Möglichkeit zur Weiterbildung und sorgfältige Einarbeitung
  • Verantwortungsvolle Kaderstelle und vielfältiges Arbeitsgebiet
  • Ein motiviertes, eingespieltes, engagiertes und selbstständiges Team
  • Attraktiven Arbeitsplatz mit moderner Infrastruktur
  • Fortschrittliche Anstellungsbedingungen nach dem Personalreglement der Gemeinde Wilderswil und den kantonalen Richtlinien (inkl. Pensionskasse)

Offene Fragen?

Weitere Auskünfte erteilen Ihnen die Geschäftsstelle, Tel. 033 826 01 55. Allgemeine Informationen über den Zivilschutz Interlaken-Oberhasli finden Sie auf www.zsio.ch.

Haben Sie Interesse?

Wir erwarten Ihre Bewerbung schriftlich oder elektronisch bis am 15. Oktober 2026 an: Gemeindeschreiberei Wilderswil, Stellenbewerbung, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil, oder gemeindeschreiberei@wilderswil.ch.

Publiziert am 24.09.2026

Einwohnergemeinde

Kenntnisnahme Verpflichtungskreditabrechnung Ersatzbeschaffung Kleinkommunalfahrzeug Holder

Der Gemeinderat hat am 13. April 2026 einen Verpflichtungskredit für die Ersatzbeschaffung des Kleinkommunalfahrzeugs Holder im Betrag von Fr. 99'952.– genehmigt. Der effektive Investitionsbetrag betrug Fr. 99'452.–.

Am 14. September 2026 hat der Gemeinderat die entsprechende Verpflichtungskreditabrechnung mit einer Kreditunterschreitung von Fr. 500.– (0,5 %) zur Kenntnis genommen.

Leissigen, 18. September 2026

Gemeinderat Leissigen

Publiziert am 24.09.2026

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Burgergemeinde Interlaken, Untere Bönigstrasse 4A, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Rückbau baufällige Scheune (der Wanderweg führt unmittelbar neben der Scheune vorbei).

Standort: Fuchsegg 201C, Parzelle Nr. 32, Landwirtschaftszone / Wald, Koordinaten 2’633’483 / 1’167’898.

Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich.

Naturgefahrengebiet: Gefährdungshinweis.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Nichtforstliche Kleinbaute im Wald (Art. 14 WaV)

Auflage- und Einsprachefrist: 26. Oktober 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Gsteigwiler, Halten 90, 3814 Gsteigwiler.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 24.09.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.

Projektverfasserin: Energieimpuls GmbH, Seestrasse 1, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch Pelletheizung; Umbau Garage zu Pelletlagerraum; Einbau Pelletheizkessel, Heizungsspeicher und Wassererwärmer im Technikraum Erdgeschoss.

Standort: Spirenwaldstrasse 300, Parzelle Nr. 858, Zone mit Planungspflicht Nr. 8 «Wydi», Koordinaten 2’627’174 / 1’171’944.

Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich Au, Baugruppe A (Beatenberg, Spirenwald-Schmocken).

Naturgefahrengebiet: gelb, blau.

Auflage- und Einsprachefrist: 26. Oktober 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 24.09.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Alexandra und Christian Probst, Aspistrasse 10a, 3818 Grindelwald, vertreten durch Planart Grindelwald GmbH, Christoph Schmid, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Abbruch und Wiederaufbau Clubhaus Golf mit Nebengebäuden, Anpassungen Zugänge und Parkplätze. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 36 Sitzplätze innen und 54 Sitzplätze auf der Terrasse; Öffnungszeiten: täglich bis 0.30 Uhr.

Standort: Aspistrasse 7, 7a, 7b, Parzelle Nr. 845, Zone: Überbauungsordnung «Golfplatz Grund», Koordinaten 2’646’163 / 1’163’008.

Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Ausnahme: Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG).

Auflage- und Einsprachefrist: 26. Oktober 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 24.09.2026

Baupublikation

Bauherrschaft/Projektverfasserin: Einwohnergemeinde Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459B, 3822 Lauterbrunnen.

Bauvorhaben: Einbau Rasengittersteine im Gebiet Ober-Isenfluh.

Standort: Ober-Isenfluh, Isenfluh, Parzelle Nr. 5852, Landwirtschaftszone (Streusiedlungsgebiet), Koordinaten 2’634’773 / 1’163’188.

Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet: gelb, blau.

Ausnahme: Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).

Auflage- und Einsprachefrist: 26. Oktober 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 24.09.2026

Einwohnergemeinde

Verkehrsbehinderung und Strassensperrung Bussalpstrasse Bim roten Tor bis Holzmattenläger

Verkehrsbehinderung ab Montag, 5. Oktober, bis Freitag, 16. Oktober 2026

Infolge Vorbereitungsarbeiten für die Strassensanierung muss im Bereich Bim roten Tor bis Holzmattenläger mit Wartezeiten gerechnet werden.

Strassensperrung ab Montag, 19. Oktober, bis ca. Freitag, 13. November 2026

Infolge Strassensanierung muss die Bussalpstrasse im Bereich Bim roten Tor bis Holzmattenläger für Fahrzeuge, Velos und Fussgänger gesperrt werden.

Die Bauarbeiten können witterungsbedingt verschoben werden.

Fahrzeuge, Velos und Fussgänger sind angehalten, die Baustelle während der Bauarbeiten, via Rasthysi–Rossboden zu umgehen.

Die Zufahrt bis zur Baustelle ist gestattet.

Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.

Wir bauen für Sie und bitten die Anstösser/-innen und Verkehrsteilnehmer/-innen um Verständnis.

Gebrüder Brawand AG, Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 24.09.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Howell Guisan AG, c/o Howell Home AG, Postgasse 9, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: HMS Architekten AG, Seestrasse 20, 3700 Spiez.

Bauvorhaben: Erweiterung der projektierten Einstellhalle (bisher bewilligt auf den Parzellen Nrn. 1286, 1355, 1507, 1998) zusätzlich auf die Parzelle Nr. 1070; ohne Anpassung der Erschliessung.

Standort: General-Guisan-Strasse 27a, Parzellen Nrn. 1070, 1286, 1355, 1507, 1998.

Nutzungszone: Mischzone MA3.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Schutzobjekt: keines.

Beanspruchte Ausnahme: Bauen im Grundwasser, Anhang 4 Ziff. 211 Abs. 2 GSchV

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654.

Auflage- und Einsprachefrist bis am 26. Oktober 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG).

Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 24.09.2026

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Bauherrschaft: Stiftung Schweibenalp, Schweibenalp, 3855 Brienz.

Projektverfasserin: Flück Haustechnik AG, Hauptstrasse 236, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Ersatz der bestehenden durch eine neue Luft-Wasser-Wärmepumpe.

Standort: Gemeinde Brienz, Schweibenalp 1211c, Parzelle Nr. 2028.

Zone: Überbauungsordnung Nr. 4 Schweibenalp.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Auflage- und Einsprachefrist bis 26. Oktober 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen.

Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).

Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 24.09.2026

Einwohnergemeinde

Fakultatives Referendum

Der Gemeinderat Leissigen hat am 14. September 2026 in Anwendung von Art. 11 Abs. 2 und Art. 25 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Leissigen vom 1. Januar 2019 im Sinn der Zuständigkeit folgenden Beschluss gefasst:

Genehmigung eines jährlich wiederkehrenden Verpflichtungskredits in der Höhe von Fr. 7300.– inkl. MwSt. für die Instandhaltung der öffentlichen Beleuchtung.

Mindestens 5% der Stimmberechtigten können gegen diesen Beschluss schriftlich beim Gemeinderat Leissigen, Nythartweg 1, 3706 Leissigen, das Referendum ergreifen.

Stimmberechtigte: 848

Referendumsfrist: Montag, 26. Oktober 2026

Leissigen, 21. September 2026

Gemeinderat Leissigen

Publiziert am 24.09.2026

Einwohnergemeinde

Sprechstunde des Gemeindepräsidenten

Haben Sie ein Anliegen, das Sie persönlich mit dem Gemeindepräsidenten besprechen möchten? Gerne steht Ihnen Gemeindepräsident Philippe Ritschard am Montag, 5. Oktober 2026, von 16.00 bis 18.00 Uhr im Gemeindehaus Interlaken für eine Besprechung zur Verfügung.

Bitte melden Sie sich vorgängig unter Telefon 033 826 51 41 für die Sprechstunde an.

Einwohnergemeinde Interlaken

Publiziert am 24.09.2026

Einwohnergemeinde

Wasseruhren ablesen

Die Wasseruhrenableserin Heike Gfeller wird ab Freitag, 9. Oktober 2026, die Wasseruhren ablesen.

Wir bitten Sie, die Uhren zugänglich zu machen und davor deponierte Gegenstände allenfalls zu verschieben.

Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe.

Gemeindeverwaltung Leissigen

Publiziert am 24.09.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Remo Trauffer, Dorfstrasse 19b, 3858 Hofstetten bei Brienz.

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe.

Standort: Dorfstrasse 19b, Hofstetten, Parzelle Nr. 1058, Koordinaten 2’648’544 / 1’178'089, Mischzone M2 / Planungszone Zweitwohnungen.

Ausnahme: keine.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Hinweis: Naturgefahrengebiet mit geringer Gefährdung, Wasser. 

Auflage- und Einsprachefrist bis 26. Oktober 2026.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Hofstetten, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten bei Brienz.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20642). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Pflöcke verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Hofstetten, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten bei Brienz, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Hofstetten, 18. September 2026

Bauverwaltung Hofstetten

Publiziert am 24.09.2026

Einwohnergemeinde

Verkehrsbehinderungen, Strassen- und Parkplatzsperrungen anlässlich des Grindelwald Märt von Montag, 5. Oktober 2026

Strassensperrung mit allgemeinem Fahrverbot ab ca. 6.00 bis ca. 20.00 Uhr

  • Dorfstrasse ab Verzweigung Dorfstrasse/Endweg bis Parkplatz Graben.
  • Umfahrung für PKW via Grund / Endweg – Grythstrasse – Mettenberg.
  • Für Reisebusse und LKW ist eine Zufahrt ab 5.00 Uhr nicht möglich.

Weitere Sperrungen

  • Bärplatz (Busterminal) für jeglichen Verkehr gesperrt, eine Zufahrt ist nicht möglich.
  • Bahnhofareal für jeglichen Verkehr gesperrt, ausgenommen Taxi und Hoteltaxi.
  • Endweg ab Glacier bis Einmündung Parkhaus Eiger+ bergwärts Einbahnverkehr ab 8.00 Uhr.
  • Anfahrten mit Reisebussen zum Parkplatz Sandigenstutz / Gemeindehaus sollten nach Möglichkeit vermieden werden (beschränkte Aus- und Einstiegsmöglichkeiten max. 5 Minuten).

Informationen für Tourismusbetriebe, Hotels und Geschäfte

  • Die Zu- und Wegfahrt mit Reisebussen während der Sperrzeiten ist nicht möglich. Auch die Zufahrt zum Bahnhof Grindelwald und Bärplatz (Busterminal) ist nicht möglich.
  • Gäste mit PKW, welche ihre Fahrzeuge innerhalb des Marktperimeters geparkt haben, können das Dorf während der Sperrzeiten nicht mit dem Fahrzeug verlassen. Die Zufahrten zur Dorfstrasse werden abgesperrt.
  • Warenlieferungen am Markttag sind während der Sperrzeiten nicht möglich. Dies betrifft auch das Entladen auf dem Bahnhofareal oder Bärplatz.
  • Bitte informieren Sie Ihre Lieferanten, Geschäftspartner und Gäste über die Sperrung.
  • Öffentlicher Busbetrieb ab Sandigenstutz, P Gemeindehaus Grindelwald.

Anreise und Parkieren

  • Generell wird die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln empfohlen.
  • Parkplätze im Dorf sind beschränkt. Für die Anreise mit PKW wird empfohlen, das P&R Terminal Grund Grindelwald zu nutzen. Der Shuttle-Bus ist mit dem Parkhausticket kostenlos und fährt alle 15 Minuten ab Terminal zum Bahnhof Grindelwald und zurück.

Weitere Informationen erhalten Sie unter Tel. 033 854 14 84 / sicherheit@gemeinde-grindelwald.ch.

Der Gemeinderat und der Bereich Sicherheit wünschen allen Beteiligten einen schönen und ereignisreichen Grindelwald Märt 2026.

Bereich Sicherheit

Publiziert am 24.09.2026

Einwohnergemeinde

Fakultatives Referendum

Der Gemeinderat Grindelwald hat am 15. September 2026 in Anwendung von Art. 34 Abs. 4 und Art. 26 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Grindelwald folgende Beschlüsse gefasst:

Ersatz Kommunaltransporter Aebi VT; Verpflichtungskredit Fr. 230’000.–

Das bestehende Fahrzeug des Werkhofs, der Aebi VT450, hat erheblichen Unterhaltsbedarf und soll ersetzt werden. Das bestehende Fahrzeug wird in Zahlung gegeben. Der Gemeinderat hat einen Verpflichtungskredit von Fr. 230'000.– zum Ersatz des Kommunaltransporters genehmigt.

Transportdienstleistungen kommunale Abfallbewirtschaftung; Verpflichtungskredit Fr. 355’000.–

Der Weitertransport der Wertstoffmulden ab Entsorgungshof Tschingeley wurde neu ausgeschrieben. Die Submission umfasste den Weitertransport der Fraktionen Papier, Karton, Grüngut, Glas und zusätzlich auch die Schlammmulden der ARA. Künftig wird der Erlös aus den Wertstoffen Papier und Karton nicht mehr an das Transportunternehmen fliessen. Neu bestimmt die Gemeinde den Verwerter und erhält auch den Erlös daraus, resp. trägt die Abnahmegebühren, sofern diese anfallen. Der Gemeinderat genehmigte einen mehrjährigen Verpflichtungskredit von Fr. 355'000.– für die Periode April 2027 – März 2032. Jährliche Kosten Fr. 71'000.–.

Fakultatives Referendum, Art. 26 der Gemeindeordnung

100 Stimmberechtigte können innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung des entsprechenden Besch­lusses im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde mittels Unterschrift verlangen, dass ein Beschluss des Gemeinderats gemäss Art. 34 Abs. 4 der Gemeindeversammlung unterbreitet wird.

Die Frist zur Einreichung der Unterschriften beim Gemeinderat beträgt 30 Tage ab der ersten Publikation (24. September 2026). Diese Frist endet somit am Montag, 26. Oktober 2026.

Die Akten liegen während der Referendumsfrist zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten auf der Gemeindeverwaltung auf.

Grindelwald, 15. September 2026

Gemeinderat Grindelwald

Publiziert am 24.09.2026

Einwohnergemeinde

Bäume und Hecken zurückschneiden

Aufforderung an die Anstösser von Strasse, Wegen und Trottoirs

Wie in den letzten Jahren möchten wir die Anstösserinnen und Anstösser an Strassen, Wegen und Trottoirs auffordern, das Zurückschneiden der Äste, Grünhecken und Sträucher usw. bis am 31. Oktober 2026 auf die vorgeschriebenen Abmessungen auszuführen.

Gemäss dem Strassengesetz des Kantons Bern ist das Strassengebiet über Trottoirs, Rad- und Fusswege bis auf eine Höhe von 2,5 m und über der Fahrbahn bis auf eine Höhe von 4,5 m freizuhalten. Wenn die öffentliche Beleuchtung beeinträchtigt wird, sind die überhängenden Äste bis auf Lampenhöhe zurückzuschneiden.

Hecken, Sträucher, Äste und Anpflanzungen müssen seitlich mindestens 0,5 m Abstand vom Fahrbahnrand haben. An Kreuzungen, Einmündungen und Kurven dürfen Sträucher und andere Bepflanzungen die Übersicht nicht beeinträchtigen. Die Maximalhöhe im Sichtbereich beträgt 0,6 m.

Weitere Informationen erhalten Sie am Schalter der Bauverwaltung Wilderswil.

Wir danken der Bevölkerung Wilderswil für die Umsetzung in den letzten Jahren sowie auch in diesem Jahr.

Wilderswil, 21. September 2026

Baukommission Wilderswil

Publiziert am 24.09.2026

Baupublikation

Gesuchstellerin und Projektverfasserin: WG Architektur AG, Schilt 1408, 3823 Wengen.

Bauvorhaben: Ersatz der bestehenden Ölheizung durch eine aussen aufgestellte Wärmepumpe (Luft).

Standort: Wengen, Hundsbühl, Gebäude Nr. 1445e, Parzelle Nr. 4548, Koordinaten 2'636'989 / 1'162'009, Wohn- und Gewerbezone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahme: keine.

Auflagestellen: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 25. September 2026 bis 26. Oktober 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 24.09.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Wyss Peter und Erika, Obere Gletscherstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Alpinice Bauplanung AG, Sandweg 1, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Erweiterung Mistplatz.

Standort: Obere Gletscherstrasse 68a, Parzelle Nr. 509, Koordinaten 2’647’250 / 1’164’595.

Nutzungszone: Landwirtschaftszone.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/297744

Auflage- und Einsprachefrist bis 26. Oktober 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 18. September 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 24.09.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Martina Anneler und Américo Fernando da Silva Leite, Choufmasmatta 132N, 3815 Zweilütschinen.

Grundeigentümerin: Gemischte Gemeinde Lütschental (Burgergut), Briggmättli 38, 3816 Lütschental.

Projektverfasserin: Teuscher Bauleitungen GmbH, Stegmatte 224, 3816 Lütschental.

Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung.

Standort: Hüslimatte, Parzelle Nr. 12, Koordinaten 2'638'583 / 1'165'239, WG2.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: Unterschreiten des Strassenabstands (Art. 80 SG).

Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Lütschental, Briggmättli 38, 3816 Lütschental.

Auflage- und Einsprachefrist bis 26. Oktober 2026.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt wird, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Lütschental

Publiziert am 24.09.2026

Einwohnergemeinde

Bezirksversammlung Gimmelwald

Dienstag, 27. Oktober 2026, 20.00 Uhr, Gemeindestube Gimmelwald

Traktanden

  1. Konzept Winterdienst für Gimmelwald
  2. Neuorganisation GFO ab 1. Januar 2027
  3. Auswertung der Projektphase Freizeitkarte für die Schulkinder
  4. Aktueller Stand der geplanten Umfahrungsstrasse Mürren–Gimmelwald
  5. Schulorganisation in den nächsten zwei Jahren
  6. Informationen über spezifische und relevante Themen aus dem Bezirk Gimmelwald
  7. Anliegen und Fragen aus der Bevölkerung

Gemeinderat Lauterbrunnen

Publiziert am 24.09.2026

Einwohnergemeinde

Sperrgutabfuhr

Die Sperrgutabfuhr findet statt:

  • Donnerstag, 15. Oktober 2026
    Bereitstellung vor 8.00 Uhr

Das Sperrgut ist bei den Containern bereitzustellen.

Als Sperrgut gelten:

  • metallisches Altmaterial
  • grössere Nichteisen-Gegenstände wie Möbel, Matratzen, Kunststoffobjekte und dergleichen
  • grössere leere Gebinde (z. B. Kessel)

Das Höchstgewicht beträgt 50 kg. Die Abfuhr ist gebührenpflichtig. Es werden nur Gegenstände mit Sperrgutmarken abgeführt. Bis 30 kg ist eine Sperrgutmarke zu Fr. 7.80 anzubringen, ab 30 bis 50 kg zwei Sperrgutmarken. Die Sperrgutmarken sind in den Detailhandelsgeschäften von Ringgenberg und Goldswil sowie bei der Gemeindeverwaltung erhältlich.

Achtung

Elektro- und Elektronikartikel gehören nicht in die Sperrgutabfuhr und werden nicht angenommen. Sie müssen via Handel oder über eine Entsorgungsstelle wie die Avag AG oder die BeO Recycling GmbH in Interlaken entsorgt werden.

Gemeindeverwaltung Ringgenberg

Publiziert am 24.09.2026

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung am 5. und 14. Oktober 2026

Am Grindelwald Märt sind die Verwaltung, der Werkhof, die Wasserversorgung sowie die ARA der Gemeinde Grindelwald wie folgt erreichbar:

Montag, 5. Oktober 2026:

  • Vormittag: 8.00 bis 11.30 Uhr
  • Nachmittag: geschlossen

Aufgrund des Mitarbeiterausflugs ist die Gemeindeverwaltung Grindelwald am Mittwoch, 14. Oktober 2026, den ganzen Tag geschlossen.

Mittwoch, 14. Oktober 2026:

  • ganztags  geschlossen

Wir bitten um Kenntnisnahme und danken für das Verständnis.

Gemeindeverwaltung Grindelwald

Publiziert am 24.09.2026

Gemeindeverband Begräbnisbezirk

Aufhebung von Gräbern

Räumung eines Teils des Friedhofs Brienz

Dies betrifft die markierten Teile mit sämtlichen Gräbern (Erdbestattungen und Urnengräber) des Jahrgangs 2001. Beim Gemeinschaftsgrab werden die entsprechenden Namensschilder ebenfalls entfernt.

Das Abräumen der Denkmäler und Gräber hat bis zum 15. November 2026 zu erfolgen. Nach diesem Datum wird über noch vorhandene Denkmäler verfügt.

Mit einer besonderen Gedenkfeier möchten wir Ihnen Gelegenheit geben, sich vom Grab eines Angehörigen, Verwandten oder Freundes in einem würdevollen Rahmen zu verabschieden.

Am Samstag, 24. Oktober 2026, um 10.00 Uhr besteht die Möglichkeit, längst verstorbenen Menschen in einer ökumenischen Andacht auf dem Friedhof und in der reformierten Kirche Brienz noch einmal gemeinsam zu gedenken. Wir bitten Sie, weitere Familienmitglieder über diesen Anlass zu informieren.

Für allfällige weitere Fragen stehen Ihnen die Friedhofgärtner unter Telefon 033 951 20 46 gerne zur Verfügung.

Der Begräbnisbezirksrat Brienz

Publiziert am 24.09.2026

Röm.-kath. Kirchgemeinde Oberhasli-Brienz

Genehmigung Teilrevision und Inkrafttreten Organisationsreglement

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV, BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die vom Kirchgemeinderat der röm.-kath. Kirchgemeinde Oberhasli-Brienz am 13. August 2026 beschlossene Teilrevision des Organisationsreglements (betreffend Art. 29 Abs. 1 und 2) in Anwendung von Art. 56 des Gemeindegesetzes vom 16. März 1998 (GG, BSG 170.11) vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 8. September 2026 vorbehaltlos genehmigt wurde. Die Teilrevision tritt am 1. September 2026 in Kraft.

Röm.-kath. Kirchgemeinde Oberhasli-Brienz
Die Sekretärin, Rosa Mattia

Publiziert am 24.09.2026

Gemeindeverband Forst Lütschinentäler

19. Delegiertenversammlung

Dienstag, 27. Oktober 2026, 16.00 Uhr, Lauterbrunnen, Gemeindeverwaltung

Traktanden auf der Homepage unter www.forst-luetschinentaeler.ch/blaetterwald

Der Vorstand

Publiziert am 24.09.2026

Schwellenkorporation

Der Vorstand der Schwellenkorporation Schwanden legt das neue Organisationsreglement und den neuen Perimeterplan gestützt auf Artikel 52 der kantonalen Wasserbauverordnung vom 15. November 1989 und Artikel 37 ff. der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 30 Tage öffentlich auf.

Auflagefrist: Donnerstag, 17. September, bis Freitag, 16. Oktober 2026.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Schwanden, während der Öffnungszeiten.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen gegen das Reglement und den Perimeterplan sind eingeschrieben und begründet innerhalb der Auflagefrist an die Schwellenkorporation Schwanden, p. A. Einwohnergemeinde Schwanden, Schwanderstrasse 82, 3855 Schwanden, zu richten.

Schwellenkorporation Schwanden
Der Vorstand

Publiziert am 24.09.2026

Einwohnergemeinde

Strassensperrung Endweg

Freitag, 2. Oktober 2026, von 7.00 bis 18.00 Uhr

Infolge Kranmontage wird der Endweg zwischen der ESH Sportzentrum bis Endweg 25 für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Zufahrt bis zur Baustelle ist gestattet.

Der Durchgang für Fussgänger ist gewährleistet.

Bus Linie 123: Die Bushaltestelle Endweg wird während der Sperrzeit nicht bedient.

Verschiebungsdatum ist der Mittwoch, 7. Oktober 2026.

Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.

Wir bitten die Anstösser/-innen und Verkehrsteilnehmer/-innen um Verständnis.

Ghelma AG, Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 24.09.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Armlind und Anina Berisha-Schweizer, Juheigässli 8, 3800 Matten.

Projektverfasserin: Schmocker Immobilien GmbH, Lanzenen 26a, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Einbau Studiowohnung im Erdgeschoss.

Standort: Hauptstrasse 27, Goldswil, Parzelle Nr. 1134, Überbauungsordnung Dorfkernzone Goldswil-Dorf, Koordinaten 2’633’475 / 1’171’786.

Schutzgebiete/Objekte: Gewässerschutzzone Au, Baugruppe C, erhaltenswertes K-Objekt (Nachbargebäude Nr. 29).

Naturgefahrengebiet: blau.

Ausnahmen:

  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)

Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Oktober 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 24.09.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Iris Zitta, Bühlweg 33, 3706 Leissigen.

Projektverfasserin: Kreativ Architektur GmbH, Am Musterplatz 1, 3714 Frutigen.

Bauvorhaben: Aussen aufgestellte Sauna für private Zwecke.

Standort: Bühlweg 33, Parzelle Nr. 402, Überbauungsordnung Zweigarten (Ferienhauszone), Koordinaten 2’626’000 / 1’166’865.

Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich üB.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Ausnahmen:

  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
  • Dachgestaltung / Vordach (Art. 414 GBR)

Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Oktober 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Leissigen, 3706 Leissigen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 24.09.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Andreas und Iris Baumann, Eschengasse 1, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: ateliermarti architekten ag, Am Lauener 8, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Neubau Wohnhaus mit einer Erstwohnung im 1. /2. Obergeschoss und zwei Einliegerwohnungen im Erdgeschoss sowie einer Einstellhalle.

Bau von zwei touristisch bewirtschafteten Wohnungen mit entsprechendem Grundbucheintrag (Einliegerwohnungen).

Standort: Wagisbachstrasse 18, Parzelle Nr. 5890, Wohnzone W2, Koordinaten 2’644’125 / 1’164’625.

Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).

Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Oktober 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 24.09.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Sunrise GmbH, vertreten durch die Enkom AG, Biljana Boban, Schellenrainstrasse 13, 6210 Sursee.

Projektverfasserin: Enkom AG, Schellenrainstrasse 13, 6210 Sursee.

Bauvorhaben: BN436-1; neue Mobilfunkanlage für Sunrise auf dem Hochspannungsmast beim Schützenhaus.

Hinweis: Es ist vorgesehen, die Antennen adaptiv, unter Anwendung des Korrekturfaktors KAA (gemäss Nachtrag zur Vollzugshilfe vom 23. Februar 2021), zu betreiben.

Standort: HTT Mast 1810, Parzelle Nr. 77, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’628’651 / 1’167’491.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Ao.

Ausnahme: Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).

Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Oktober 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Därligen, Chrützweg 2, 3707 Därligen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten, die Amts- und Fachberichte sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 24.09.2026

Einwohnergemeinde

Birnel-Aktion 2026

In Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Winterhilfe wird auch in diesem Jahr eine Birnel-Aktion durchgeführt. Birnel, der reine, eingedickte Saft von sonnengereiften Mostbirnen, ist ein Naturprodukt, welches in konzentrierter Form viele wertvolle Mineralstoffe und Vitamine aufweist.

Ein Kilo Birnel enthält die Nährstoffe von ca. 10 kg Birnen resp. 650 g hochwertigem Fruchtzucker. Birnel kann anstelle von Zucker zum Süssen von Gebäck, Müesli, Kompott, hausgemachter Konfitüre oder Getränken eingesetzt werden. Jedermann ist bezugsberechtigt.

Birnel-Bestellung 2026:

  • Glas à 250 g zum Preis von Fr. 6.–
  • Glas à 500 g zum Preis von Fr. 10.–
  • Glas à 1 kg zum Preis von Fr. 15.–
  • Kessel à 5 kg zum Preis von Fr. 65.–
  • Kessel à 12,5 kg zum Preis von Fr. 155.–

Bestellungen sind bis 11. Oktober 2026 telefonisch unter 033 951 14 81 oder per E-Mail an verwaltung@schwandenbrienz.ch bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.

Gemeindeverwaltung Schwanden

Publiziert am 24.09.2026

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasser: Zozani Rudi, Amselweg 10a, 3627 Heimberg.

Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch: Montage einer Leuchtreklame an der Fassade sowie Anbringung einer Reklame am Schaufenster.

Standort: Bahnhofstrasse 45, Parzelle Nr. 244.

Nutzungszone: Mischzone MK4.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au, Ortsbildgestaltungsbereich.

Schutzobjekt: keines.

Beanspruchte Ausnahme: Bauen vor der Baulinie, Art. 96a BauG.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Oktober 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 24.09.2026

Einwohnergemeinde

Neue Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Ab dem 1. Oktober 2026 gelten für Schalter und Telefon der Gemeindeverwaltung Bönigen folgende Öffnungszeiten:
  • Montag: 9.00–11.30 / 13.30–16.00 Uhr
  • Dienstag: 9.00–11.30 / 13.30–16.00 Uhr
  • Mittwoch: 9.00–11.30 Uhr / Nachmittag geschlossen
  • Donnerstag: 9.00–11.30 Uhr / Nachmittag geschlossen
  • Freitag: 9.00–11.30 / 13.30–16.00 Uhr
Termine ausserhalb der ordentlichen Öffnungszeiten sind nach vorgängiger Vereinbarung jederzeit möglich. Wir bitten die Bevölkerung, entsprechende Termine frühzeitig mit den zuständigen Dienststellen zu vereinbaren.
Publiziert am 24.09.2026

Baupublikation

Gesuchstellerin: Kaufmann Christine, Herman-Greulich-Strasse 68, 8004 Zürich.

Projektverfasserin: Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Einbau von zwei Studios im UG (nachträgliches Baugesuch).

Standort: Kreuzweg 38, Parzelle Nr. 4832, Koordinaten 2’645’804 / 1’164’006.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/276335

Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Oktober 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 10. September 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 24.09.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Zwahlen-Glatthard Peter und Doris, Heinrich-Bosshard-Weg 2, 8483 Kollbrunn.

Projektverfasser: Blatter Hansedi, Schlösslistrasse 18, 6030 Ebikon.

Bauvorhaben: Projektänderung – Anpassungen Höhenkoten und Grundriss UG.

Standort: Terrassenweg 178a, Parzelle Nr. 1432, Koordinaten 2’646’930 / 1’164’600.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/290983

Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Oktober 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 11. September 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 24.09.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Schmidhauser Naturgarten GmbH, Stutzligasse 33, 3855 Schwanden bei Brienz.

Bauvorhaben: Umgebungsgestaltung beim Wohnhaus Geb. Nr. 65, Garten- und Terrassensanierung, Betonmauern abbrechen und Ersatz durch Trockensteinmauern, Asphaltbelag ausbauen und durch Granitplatten mit offenen Fugen ersetzen.

Standort: Schriederstrasse 65, Hofstetten, Parzelle Nr. 557, Koordinaten 2’648’599 / 1’178'628, Landwirtschaftszone, Planungszone Zweitwohnungen.

Ausnahme: Bauen ausserhalb der Bauzone nach Art. 24 ff. RPG.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au, Ortsbildschutzgebiet.

Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Oktober 2026.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Hofstetten, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten bei Brienz.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20642). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten  verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Hofstetten, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten bei Brienz, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Hofstetten, 10. September 2026

Bauverwaltung Hofstetten

Publiziert am 24.09.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Gertsch Hans-Ulrich, Zum Wald 1327b, 3823 Wengen.

Projektverfasserin: Gassmann Haustechnik AG, Waldbort 1323d, 3823 Wengen.

Bauvorhaben: Ersetzen der Elektroheizung durch eine aussen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort: Wengen, Zum Wald, Gebäude Nr. 1327b, Parzelle Nr. 4597, Koordinaten 2'637'305 / 1'161'618, Wohnzone.

Schutzzone: keine.

Ausnahme: keine.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 18. September bis 19. Oktober 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 24.09.2026

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Bauherrschaft: Franz und Doris Michel-Zbinden, Gurgenmatte 859c, 3855 Brienz.

Projektverfasserin: Grossmann Holzbau und Bedachungen GmbH, Unter der Fluh 127, 3858 Hofstetten.

Grundeigentümerin: Alpgenossenschaft Axalp, Ernst Stähli, Hanerli, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Projektänderung: Tieferlegung des Bodens vom Anbau, dadurch bessere Setzung im Gelände und grössere anrechenbare Galeriefläche.

Standort: Gemeinde Brienz, Chrutmettli 1552, Parzelle Nr. 145, 3855 Brienz.

Zone: Landwirtschaftszone.

Hinweis: Es handelt sich um ein zonenkonformes Bauvorhaben.

Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Oktober 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 24.09.2026

Stellenausschreibung

Grindelwald ist eine beliebte Tourismus-Destination im Berner Oberland mit umfassender, gut ausgebauter Infrastruktur. Die Gemeinde mit rund 4000 ständigen Einwohnern und rund 15'000 Bewohnern in der Hochsaison hat viele Attraktionen für Natur- und Sportbegeisterte zu bieten.

Die Einwohnergemeinde Grindelwald sucht infolge Pensionierung per sofort oder nach Vereinbarung eine/n:

Kanalmeister/-in 100%

Aufgabenbereich

  • Administration und Organisation im Bereich Grundstückentwässerung
  • Baukontrollen bei neuen und sanierten Anlagen
  • Kontrolle und Nachführung des Leitungskatasters in Zusammenarbeit mit dem Geometer
  • Zusammenarbeit mit Werkhof, Wasserversorgung und externen Werken
  • Betreuung, Planung und Kontrolle von Kanalbauprojekten und Unterhaltsarbeiten
  • Durchführen von Kanalreinigungen und Unterhaltsarbeiten
  • Durchführung von Zustandsaufnahmen privater und öffentlicher Abwasseranlagen
  • Kommunikation mit Privatpersonen, Unternehmen und Behörden
  • Mithilfe bei der Budgetierung und Finanzplanung
  • Mithilfe im Winterdienst sowie Bereitschaft für Pikett-, Nacht- und Wochenenddienste

Anforderungen

  • abgeschlossene Berufslehre und Erfahrung im Bereich Tiefbau/Grundstückentwässerung
  • VSA-Ausweis «Fachperson Grundstücksentwässerung» oder Bereitschaft, diesen zu erlangen
  • Bereitschaft zur branchenspezifischen Weiterbildung
  • zuverlässige, belastbare und selbstständige Persönlichkeit
  • Flexibilität und Teamfähigkeit
  • gute IT-Anwenderkenntnisse
  • gute Umgangsformen und Bereitschaft, sich im Dienst der Öffentlichkeit zu engagieren
  • Führerausweis Kat. B

Wir bieten ein vielseitiges, verantwortungsvolles und abwechslungsreiches Aufgabengebiet, Besoldung nach Reglement der Gemeinde im Rahmen der kantonalen Besoldungsordnung und gute Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten.

Bei Fragen steht Ihnen Daniel Mathys, Telefon 033 854 14 44, gerne zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung per E-Mail an hr@gemeinde-grindelwald.ch oder per Post an Einwohnergemeinde Grindelwald, z. H. Lena Blatti, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Publiziert am 24.09.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Bohren Christian und Bohren Peter Elias, vertreten durch Bohren Christian, Rue du Fort 4, 1268 Begnins.

Projektverfasserin: Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Sanierung Wohnhaus, Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe; Projektänderung – neuer Standort Wärmepumpe, Fassadenanpassungen.

Standort: Dorfstrasse 70, Parzelle Nr. 6611, Koordinaten 2’645’440 / 1’163’795.

Nutzungszone: Landwirtschaftszone.

Schutzobjekt: K-Objekt, schützenswert.

Schutzzone allgemein: Umgebungsschutzgebiet.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/250573

Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Oktober 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 9. September 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 24.09.2026

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Bauherrschaft: Andreas Mathyer, Birgisgasse 5, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Sanierung Zimmer im Bestand durch Verbreiterung Dach über Eingangsbereich.

Standort: Gemeinde Brienz, Birgisgasse 5, Parzelle Nr. 467.

Zone: Dorfkernzone (DK) / Baugruppe A, Oberdorf und Kirche.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Oktober 2026.

Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

 Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 24.09.2026

Einwohnergemeinde

Gemeindeurnenwahlen vom 29. November 2026

Der Gemeinderat Beatenberg hat infolge Ablaufs der Amtsperiode die Gemeindeurnenwahlen auf Sonntag, 29. November 2026, angesetzt. Ist ein zweiter Wahlgang notwendig, so findet er am 20. Dezember 2026 statt. Er gilt als Fortsetzung der ersten Wahlverhandlung.

Gemäss den Bestimmungen des Organisationsreglements vom 7. Juni 2013 und des Reglements über die Urnenwahlen und -abstimmungen vom 7. Juni 2013 sind auf die Dauer von 4 Jahren (1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2030) zu wählen:

im Majorzverfahren

  •  Gemeinde- und Gemeinderatspräsident/-in in einer Person

im Proporzverfahren

  •  6 Mitglieder des Gemeinderates

Die Mitglieder der folgenden ständigen Kommissionen mit Entscheidbefugnis werden vom neu gewählten Gemeinderat auf Vorschlag politischer Organisationen im Januar 2027 gewählt:

  • Sicherheitskommission
  • Tiefbaukommission
  • Kommission Ver- und Entsorgung

Parteien und politische Vereine oder Interessengruppen, die Vertretungen in den zu wählenden Behörden beanspruchen, haben ihre diesbezüglichen Wahlvorschläge (Listen) nach Behörden getrennt bis spätestens Freitag, 16. Oktober 2026, 17.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung Beatenberg, Abteilung Gemeindeschreiberei, schriftlich einzureichen.

Die einzelnen Kandidatenlisten müssen enthalten:

  1. Die genaue Listenbezeichnung und ob Kandidat/-in der Partei angehört oder parteilos ist;
  2. Die genauen Namen, Vornamen, Geburtsjahre, Berufe und Wohnadressen der kandidierenden Personen mit Unterschriften;
  3. Die Unterschriften von mindestens zehn in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Personen.

Auf einer Liste dürfen nur so viele Vorschläge stehen, als Sitze zu besetzen sind. Im Weiteren wird bezüglich der Vorschriften für die Urnenwahlen auf das Reglement über die Urnenwahlen und -abstimmungen verwiesen. Eine Liste der wiederwählbaren Behördenmitglieder kann bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden.

Gemeinderat Beatenberg

Publiziert am 24.09.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Lorenzo Jana und Balabha, Gruebi 1069b, 3825 Mürren.

Projektverfasserin: Teuscher Bauleitungen GmbH, Stegmatte 224, 3816 Lütschental.

Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Studio-Einliegerwohnungen (Erstwohnung und Einliegerwohnungen mit entsprechendem Grundbucheintrag).

Standort: Gimmelwald, Bischoffsmatte, Parzelle Nr. 5691, Koordinaten 2'634'532 / 1'155'033, Wohn- und Gewerbezone, Baugruppe F.

Schutzzone: keine.

Ausnahme: Art. 11 GBR, Unterschreiten Strassenabstand.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 18. September bis 19. Oktober 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 24.09.2026

Einwohnergemeinde

Strassensperrung Isenfluhstrasse, Isenfluh

Aufgrund von Bauarbeiten wird die Isenfluhstrasse im Bereich der Kreuzung Isenfluh Dorf bis zum Kiesparkplatz nach dem Berghaus Isenfluh vom 5. bis 9. Oktober 2026 für jeglichen Verkehr gesperrt.

Für Fussgänger ist die Isenfluhstrasse begehbar, es kann zu kurzen Wartezeiten für die Fussgänger kommen.

Bitte beachten Sie die Signalisationen und Hinweise vor Ort.

Wir danken für Ihre Kenntnisnahme und Ihr Verständnis.

Einwohnergemeinde Lauterbrunnen

Publiziert am 24.09.2026

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten während der Herbstferien

Die Gemeindeverwaltung hat während der Herbstferien reduzierte Öffnungszeiten und nur wie folgt geöffent: 

  • Montag, 21. September 2026, 13.30–17.00 Uhr
  • Mittwoch, 23. September 2026, 9.00–12.00 Uhr
  • Dienstag, 6. Oktober 2026, 9.00–11.00 Uhr
  • Donnerstag, 8. Oktober 2026, 14.00–18.00 Uhr

Ab Montag, 12. Oktober 2026 bedienen wir Sie gerne wieder zu den gewohnten Schalteröffnungszeiten. 

Besten Dank für die Kenntnisnahme und Beachtung.

Gemeindeverwaltung Schwanden

Publiziert am 24.09.2026

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Bauherrschaft: Lukas und Sara Stöcklin, Oberwilerstrasse 86, 4054 Basel.

Vertretung mit Vollmacht: Konzept Wyler AG, Peter Wyler, Stockmatten, 3855 Brienz.

Projektverfasserin: Konzept Wyler AG, Nico Di Franco, Stockmatten, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Umbau Ferienhaus durch Rückbau Pultdach und Einbau eines Schleppers im Dachgeschoss sowie Aufstellen einer innen liegenden Wärmepumpe.

Standort: Gemeinde Oberried, Untergasse 5, Parzelle Nr. 815.

Zone: Dorfkernzone (DK), Ortbildschutzgebiet und Baugruppe A Dorf.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Gefahrengebiet: gelbes Gefahrengebiet (geringe Gefährdung).

Auflage- und Einsprachestelle: Gemischte Gemeinde Oberried, Hauptstrasse 21, 3854 Oberried am Brienzersee.

Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Oktober 2026.

Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Gemischte Gemeinde Oberried

Publiziert am 24.09.2026

Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern

Verkehrssperrung

Kantonsstrasse Nr. 1108 Gunten–Sigriswil

Gemeinde: Sigriswil

410.20461 / Instandsetzung Lehnenbrücke Bellevue, Sigriswil

Teilstrecke: Sigriswilstrasse, Bereich Lehnenbrücke Bellevue, Koordinaten 2'620'701.13 / 1'173'443.06.

Dauer: Totalsperre in der Nacht von 24. bis 25. September 2026, zwischen 0.30 und 5.30 Uhr.

Ausnahmen: keine.

Grund der Massnahme: Im Zusammenhang mit der Instandsetzung der Lehnenbrücke Bellevue ist für die Deinstallation von Containern eine Komplettsperrung der Strasse vorgesehen. Während der Arbeiten ist die Fahrbahn vollständig blockiert.

Verkehrsführung: Die Sigriswilstrasse ist im Bereich Lehnenbrücke Bellevue während der Sperrzeit vollständig gesperrt. Der Verkehr wird beidseitig grossräumig via Seestrasse/Längenschachen sowie via Tschingelstrasse/Schwandenstrasse umgeleitet.

Einsatz Verkehrsdienst: Verkehrsdienst bei Brücke Guntenbach (Gunten) und Solbad Sigriswil zur Sperrung/Umleitung.

Einschränkungen

Motorfahrzeuge

Motorfahrzeuge können die Strecke während der Sperrzeiten nicht passieren. Der Verkehr wird grossräumig umgeleitet.

Blaulichtorganisationen

Während der Sperrzeiten ist aufgrund der Deinstallationsarbeiten auf der Fahrbahn keine Durchfahrt möglich. Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste benutzen die signalisierten Umleitungen.

Fussgänger und Velofahrende

Kein Durchgang während der gesamten Sperrzeit.

Öffentlicher Verkehr

Nicht betroffen (keine Kurse zu dieser Zeit).

Anwohnende

Zufahrt während der Sperre nicht möglich.

Rechtliche Hinweise

Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird diese Kantonsstrasse für den Verkehr gesperrt.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrssperrung.

Gwatt, 4. September 2026

Tiefbauamt des Kantons Bern
Oberingenieurkreis I

Publiziert am 24.09.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Bruno Brawand, Seestrasse 74, 3800 Unterseen.

Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Sanierung Liegenschaftsentwässerung (ZpA), Anpassung Kiesplatz.

Standort: Seestrasse 74, Parzelle Nr. 209, Koordinaten 2‘630‘841 / 1‘170‘198.

Zone: Wohnzone W3.

Gewässerschutzbereich: Au.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Oktober 2026.

Es wird auf die Gesuchakten verwiesen. Auf das Aufstellen von Bauprofilen wird ausdrücklich verzichtet (Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD). Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Elektronische Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938

Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Unterseen, 9. September 2026

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 24.09.2026

Einwohnergemeinde

Bäume und Hecken zurückschneiden

Aufforderung an die Anstösser von Strassen, Wegen und Trottoirs

Die Anstösser an Strassen, Wegen und Trottoirs werden hiermit aufgefordert, das Zurückschneiden der Äste, Grünhecken und Sträucher usw. bis zum 20. Oktober 2026 auf die vorgeschriebenen Abmessungen auszuführen. Eine Skizze des entsprechenden Lichtraumprofils kann entweder auf der Gemeindehomepage heruntergeladen oder bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.

Gemäss Gesetz über den Bau und Unterhalt der Strassen ist das Strassengebiet über Trottoirs, Rad- und Fusswege bis auf eine Höhe von 2,5 m und über der Fahrbahn bis auf eine Höhe von 4,5 m frei zu halten. Wenn die öffentliche Beleuchtung beeinträchtigt wird, sind die überhängenden Äste bis auf Lampenhöhe zurückzuschneiden.

Hecken, Sträucher, Äste und Anpflanzungen müssen seitlich mindestens 0,5 m Abstand vom Fahrbahnrand haben.

An Kreuzungen, Einmündungen und Kurven dürfen Sträucher und andere Bepflanzungen die Übersicht nicht beeinträchtigen. Die Maximalhöhe im Sichtbereich beträgt 0,6 m.

Nach diesem Zeitpunkt können die zuständigen Gemeindeorgane aufgrund der erwähnten Gesetzesbestimmungen die notwendigen Schritte unternehmen, um die nicht erledigten Arbeiten auf Kosten der Pflichtigen (Ersatzvornahme) ausführen zu lassen.

Grünabfuhr

Die Haussammlungen der Grünabfuhr werden an folgenden Tagen durchgeführt (Container ab 7.00 Uhr bereitstellen):

Jeweils dienstags:

  • 22. September 2026
  • 6. Oktober 2026
  • 20. Oktober 2026
  • 3. November 2026
  • 17. November 2026

Die Gemeinde dankt der Bevölkerung für die Mithilfe.

Leissigen, 14. September 2026

Abteilung Bau

Publiziert am 24.09.2026

Einwohnergemeinde

Verkehrsbehinderung

Infolge der Naturstrassensanierung bleibt der Alpweg ab dem Abzweiger Inhalti bis zur Winteregg vom 12. Oktober 2026 bis zur Schneeschmelze 2027 gesperrt.

Während diesem Zeitraum ist die Strasse komplett gesperrt. Es werden keine Ausnahmefahrbewilligungen erteilt.

Die Vorbereitungsarbeiten finden zwischen dem 5. und 9. Oktober 2026 statt. Aus diesem Grund ist in dem oben genannten Bereich mit Verkehrsbehinderungen und Wartezeiten zu rechnen. Der Durchgang für Fussgänger ist jederzeit möglich.

Bitte beachten SIe die Signalisationen und Hinweise vor Ort.

Wir danken für Ihre Kenntnisnahme und Ihr Verständnis.

Einwohnergemeinde Lauterbrunnen

Publiziert am 24.09.2026

Einwohnergemeinde

Änderungen im Datenschutzreglement / Genehmigung und Inkrafttretung

(Bekanntmachung gemäss Art. 45 ff. kant. Gemeindeverordnung)

Genehmigung

Der Einwohnergemeinderat Unterseen hat am 31. August 2026 die Änderungen, Ergänzung respektive Streichung von Art. 4, 7, und 9 des Datenschutzreglements der Einwohnergemeinde Unterseen vom 13. September 1999 erlassen und genehmigt.

Rechtsmittel

Gemäss Art. 37 Abs. 2 der Gemeindeordnung können fünf Prozent der Stimmberechtigten innert sechzig Tagen seit Veröffentlichung durch Unterzeichnung des diesbezüglichen Begehrens verlangen, dass die entsprechenden Änderungen der Gemeindeversammlung zum Beschluss unterbreitet werden.

Inkrafttretung

Wird das Referendum gegen die vorliegenden Reglementsänderungen nicht ergriffen, setzt der Gemeinderat diese rückwirkend auf 1. September 2026 in Kraft.

Reglementsbezug

Der neue Erlass kann auf der gemeindeeigenen Homepage www.unterseen.ch heruntergeladen oder während den Büroöffnungszeiten bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden.

Unterseen, 31. August 2026

Der Einwohnergemeinderat

Publiziert am 17.09.2026

Röm.-kath. Kirchgemeinde

Verordnung Löhne und Entschädigungen: Inkrafttreten

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Kirchgemeinderat an seiner Sitzung vom 18. August 2026 die bestehende Verordnung Löhne und Entschädigungen geringfügig geändert hat. Die Verordnung tritt, vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden, am 1. Oktober 2026 in Kraft.

Gegen den Beschluss des Kirchgemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt von Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, erhoben werden.

Die neue Verordnung kann im Pfarreisekretariat oder im Internet unter kath-interlaken.ch/kirchgemeinde eingesehen und bezogen werden.

Der Kirchgemeinderat                                                                                            

Publiziert am 17.09.2026

Einwohnergemeinde

Aufruf zum Trinkwassersparen und Abstellen laufender Brunnen

Informationen und Weisungen zum sorgfältigen Wasserverbrauch in der Gemeinde Grindelwald

Die anhaltende Hitze und Trockenheit haben dazu geführt, dass die Quellschüttungen markant zurückgegangen sind. Die vergangenen Niederschläge führten zu keiner Erholung und anhaltende Niederschläge sind keine in Sicht.

Der Gemeinderat hat deshalb entschieden, zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung und des Löschschutzes, gestützt auf Art. 10 des Wasserversorgungsreglements, folgende Massnahmen bis auf Weiteres anzuordnen:

  • sofortiges Abstellen aller am Gemeindenetz angeschlossenen Brunnen (ausgenommen sind Tränkebrunnen während der Gebrauchszeit)
  • Verzicht auf das Bewässern von Rasen- und Grünflächen
  • Verzicht auf das Füllen von Pools und Whirlpools
  • Verzicht auf das Bespritzen von Plätzen, Terrassen und Gehwegen

Wir bitten die Wasserbezüger/-innen haushälterisch und sparsam mit dem Trinkwasser umzugehen.

Detaillierte Angaben zu Art. 10 Wasserversorgungsreglement: Die Gemeinde kann die Wasserabgabe bei Wasserknappheit vorübergehend einschränken.

Die Wasserversorgung behält sich vor, Kontrollen durchzuführen. Gemäss Art. 46, Abs. 1 des Wasserversorgungsreglements werden Widerhandlungen mit einer Busse von bis zu Fr. 5000.– bestraft.

Die Bevölkerung ist grundsätzlich angehalten, mit unserem guten Trinkwasser sorgfältig umzugehen.

Der Gemeinderat und die Wasserversorgung danken den WasserbezügerInnen für ihr Verständnis und ihre Unterstützung.

Gemeinderat Grindelwald

Publiziert am 17.09.2026

Schwellenkorporation

Der Vorstand der Schwellenkorporation Schwanden legt das neue Organisationsreglement und den neuen Perimeterplan gestützt auf Artikel 52 der kantonalen Wasserbauverordnung vom 15. November 1989 und Artikel 37 ff. der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 30 Tage öffentlich auf.

Auflagefrist: Donnerstag, 17. September, bis Freitag, 16. Oktober 2026.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Schwanden, während der Öffnungszeiten.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen gegen das Reglement und den Perimeterplan sind eingeschrieben und begründet innerhalb der Auflagefrist an die Schwellenkorporation Schwanden, p. A. Einwohnergemeinde Schwanden, Schwanderstrasse 82, 3855 Schwanden, zu richten.

Schwellenkorporation Schwanden
Der Vorstand

Publiziert am 17.09.2026

Einwohnergemeinde

Strassensperrung Endweg

Freitag, 2. Oktober 2026, von 7.00 bis 18.00 Uhr

Infolge Kranmontage wird der Endweg zwischen der ESH Sportzentrum bis Endweg 25 für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Zufahrt bis zur Baustelle ist gestattet.

Der Durchgang für Fussgänger ist gewährleistet.

Bus Linie 123: Die Bushaltestelle Endweg wird während der Sperrzeit nicht bedient.

Verschiebungsdatum ist der Mittwoch, 7. Oktober 2026.

Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.

Wir bitten die Anstösser/-innen und Verkehrsteilnehmer/-innen um Verständnis.

Ghelma AG, Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 17.09.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Armlind und Anina Berisha-Schweizer, Juheigässli 8, 3800 Matten.

Projektverfasserin: Schmocker Immobilien GmbH, Lanzenen 26a, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Einbau Studiowohnung im Erdgeschoss.

Standort: Hauptstrasse 27, Goldswil, Parzelle Nr. 1134, Überbauungsordnung Dorfkernzone Goldswil-Dorf, Koordinaten 2’633’475 / 1’171’786.

Schutzgebiete/Objekte: Gewässerschutzzone Au, Baugruppe C, erhaltenswertes K-Objekt (Nachbargebäude Nr. 29).

Naturgefahrengebiet: blau.

Ausnahmen:

  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)

Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Oktober 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 17.09.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Iris Zitta, Bühlweg 33, 3706 Leissigen.

Projektverfasserin: Kreativ Architektur GmbH, Am Musterplatz 1, 3714 Frutigen.

Bauvorhaben: Aussen aufgestellte Sauna für private Zwecke.

Standort: Bühlweg 33, Parzelle Nr. 402, Überbauungsordnung Zweigarten (Ferienhauszone), Koordinaten 2’626’000 / 1’166’865.

Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich üB.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Ausnahmen:

  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
  • Dachgestaltung / Vordach (Art. 414 GBR)

Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Oktober 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Leissigen, 3706 Leissigen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 17.09.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Andreas und Iris Baumann, Eschengasse 1, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: ateliermarti architekten ag, Am Lauener 8, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Neubau Wohnhaus mit einer Erstwohnung im 1. /2. Obergeschoss und zwei Einliegerwohnungen im Erdgeschoss sowie einer Einstellhalle.

Bau von zwei touristisch bewirtschafteten Wohnungen mit entsprechendem Grundbucheintrag (Einliegerwohnungen).

Standort: Wagisbachstrasse 18, Parzelle Nr. 5890, Wohnzone W2, Koordinaten 2’644’125 / 1’164’625.

Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).

Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Oktober 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 17.09.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Sunrise GmbH, vertreten durch die Enkom AG, Biljana Boban, Schellenrainstrasse 13, 6210 Sursee.

Projektverfasserin: Enkom AG, Schellenrainstrasse 13, 6210 Sursee.

Bauvorhaben: BN436-1; neue Mobilfunkanlage für Sunrise auf dem Hochspannungsmast beim Schützenhaus.

Hinweis: Es ist vorgesehen, die Antennen adaptiv, unter Anwendung des Korrekturfaktors KAA (gemäss Nachtrag zur Vollzugshilfe vom 23. Februar 2021), zu betreiben.

Standort: HTT Mast 1810, Parzelle Nr. 77, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’628’651 / 1’167’491.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Ao.

Ausnahme: Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).

Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Oktober 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Därligen, Chrützweg 2, 3707 Därligen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten, die Amts- und Fachberichte sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 17.09.2026

Einwohnergemeinde

Birnel-Aktion 2026

In Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Winterhilfe wird auch in diesem Jahr eine Birnel-Aktion durchgeführt. Birnel, der reine, eingedickte Saft von sonnengereiften Mostbirnen, ist ein Naturprodukt, welches in konzentrierter Form viele wertvolle Mineralstoffe und Vitamine aufweist.

Ein Kilo Birnel enthält die Nährstoffe von ca. 10 kg Birnen resp. 650 g hochwertigem Fruchtzucker. Birnel kann anstelle von Zucker zum Süssen von Gebäck, Müesli, Kompott, hausgemachter Konfitüre oder Getränken eingesetzt werden. Jedermann ist bezugsberechtigt.

Birnel-Bestellung 2026:

  • Glas à 250 g zum Preis von Fr. 6.–
  • Glas à 500 g zum Preis von Fr. 10.–
  • Glas à 1 kg zum Preis von Fr. 15.–
  • Kessel à 5 kg zum Preis von Fr. 65.–
  • Kessel à 12,5 kg zum Preis von Fr. 155.–

Bestellungen sind bis 11. Oktober 2026 telefonisch unter 033 951 14 81 oder per E-Mail an verwaltung@schwandenbrienz.ch bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.

Gemeindeverwaltung Schwanden

Publiziert am 17.09.2026

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasser: Zozani Rudi, Amselweg 10a, 3627 Heimberg.

Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch: Montage einer Leuchtreklame an der Fassade sowie Anbringung einer Reklame am Schaufenster.

Standort: Bahnhofstrasse 45, Parzelle Nr. 244.

Nutzungszone: Mischzone MK4.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au, Ortsbildgestaltungsbereich.

Schutzobjekt: keines.

Beanspruchte Ausnahme: Bauen vor der Baulinie, Art. 96a BauG.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Oktober 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 17.09.2026

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten während der Herbstferien

Während der Herbstferien bleibt der Schalter der Gemeindeverwaltung Gsteigwiler von Montag, 21. September, bis Freitag, 25. September 2026, geschlossen.

Ab Montag, 28. September 2026, gelten wieder die gewohnten Öffnungszeiten.

Vielen Dank für das Verständnis.

Gemeindeverwaltung Gsteigwiler

Publiziert am 17.09.2026

Einwohnergemeinde

Neue Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Ab dem 1. Oktober 2026 gelten für Schalter und Telefon der Gemeindeverwaltung Bönigen folgende Öffnungszeiten:
  • Montag: 9.00–11.30 / 13.30–16.00 Uhr
  • Dienstag: 9.00–11.30 / 13.30–16.00 Uhr
  • Mittwoch: 9.00–11.30 Uhr / Nachmittag geschlossen
  • Donnerstag: 9.00–11.30 Uhr / Nachmittag geschlossen
  • Freitag: 9.00–11.30 / 13.30–16.00 Uhr
Termine ausserhalb der ordentlichen Öffnungszeiten sind nach vorgängiger Vereinbarung jederzeit möglich. Wir bitten die Bevölkerung, entsprechende Termine frühzeitig mit den zuständigen Dienststellen zu vereinbaren.
Publiziert am 17.09.2026

Baupublikation

Gesuchstellerin: Kaufmann Christine, Herman-Greulich-Strasse 68, 8004 Zürich.

Projektverfasserin: Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Einbau von zwei Studios im UG (nachträgliches Baugesuch).

Standort: Kreuzweg 38, Parzelle Nr. 4832, Koordinaten 2’645’804 / 1’164’006.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/276335

Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Oktober 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 10. September 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 17.09.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Zwahlen-Glatthard Peter und Doris, Heinrich-Bosshard-Weg 2, 8483 Kollbrunn.

Projektverfasser: Blatter Hansedi, Schlösslistrasse 18, 6030 Ebikon.

Bauvorhaben: Projektänderung – Anpassungen Höhenkoten und Grundriss UG.

Standort: Terrassenweg 178a, Parzelle Nr. 1432, Koordinaten 2’646’930 / 1’164’600.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/290983

Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Oktober 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 11. September 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 17.09.2026

Gemischte Gemeinde

Abschlussarbeiten Wendeschlaufe Postauto Dorfplatz

Diesen Herbst stehen die abschliessenden Arbeiten für die Wendeschlaufe Postauto Dorfplatz an. Die Erstellung der Deckbeläge sowie die Versteinungsarbeiten werden voraussichtlich von Montag, 5. Oktober, bis Freitag, 23. Oktober 2026, ausgeführt.

Während der Belagsarbeiten kann es zu kurzen Wartezeiten und temporären Sperrungen kommen. Die betroffenen Anwohnenden wurden direkt informiert. Bitte beachten Sie die Signalisationen vor Ort. Die öffentlichen Parkplätze beim Dorfplatz stehen während der Bauarbeiten nicht zur Verfügung. Jahresparkkartenbesitzende werden gebeten, auf die Parkplätze beim Schulhaus auszuweichen.

Die Postautokurse können die neue Haltestelle sowie die Wendeschlaufe während dieser Zeit nicht benutzen. Als Ersatz dient die bisherige Bushaltestelle. Reisebusse dürfen während der Bauarbeiten nicht ins Dorf hinunterfahren. Ausgenommen sind Fahrten mit Reservation in einem Restaurant.

Wir sind uns bewusst, dass die Bauarbeiten vorübergehend mit Einschränkungen und Lärmemissionen verbunden sind. Für die dadurch entstehenden Unannehmlichkeiten bitten wir um Ihr Verständnis und danken Ihnen bereits heute für Ihre Geduld und Ihr Entgegenkommen.

Gemeinderat Iseltwald

Publiziert am 17.09.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Schmidhauser Naturgarten GmbH, Stutzligasse 33, 3855 Schwanden bei Brienz.

Bauvorhaben: Umgebungsgestaltung beim Wohnhaus Geb. Nr. 65, Garten- und Terrassensanierung, Betonmauern abbrechen und Ersatz durch Trockensteinmauern, Asphaltbelag ausbauen und durch Granitplatten mit offenen Fugen ersetzen.

Standort: Schriederstrasse 65, Hofstetten, Parzelle Nr. 557, Koordinaten 2’648’599 / 1’178'628, Landwirtschaftszone, Planungszone Zweitwohnungen.

Ausnahme: Bauen ausserhalb der Bauzone nach Art. 24 ff. RPG.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au, Ortsbildschutzgebiet.

Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Oktober 2026.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Hofstetten, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten bei Brienz.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20642). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten  verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Hofstetten, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten bei Brienz, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Hofstetten, 10. September 2026

Bauverwaltung Hofstetten

Publiziert am 17.09.2026

Einwohnergemeinde

Interessenverbindungen

Gestützt auf Artikel 53 des Organisationsreglements 2000 vom 28. November 1999 sind die Interessenverbindungen der Mitglieder des Grossen Gemeinderats und des Gemeinderats öffentlich und zu publizieren.

Neue Mitglieder des Grossen Gemeinderats ab 17. August 2026:

  • Leuenberger Lara (Liste SP/Grüne/Junges Linkes Bündnis)
    Keine
  • Sahli Marc-A. (FDP)
    MAS Trading AG, 6370 Stans, Verwaltungsrat
    FDP Interlaken. Die Liberalen Interlaken, Präsident

Gemeindeschreiberei Interlaken

Publiziert am 17.09.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Gertsch Hans-Ulrich, Zum Wald 1327b, 3823 Wengen.

Projektverfasserin: Gassmann Haustechnik AG, Waldbort 1323d, 3823 Wengen.

Bauvorhaben: Ersetzen der Elektroheizung durch eine aussen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort: Wengen, Zum Wald, Gebäude Nr. 1327b, Parzelle Nr. 4597, Koordinaten 2'637'305 / 1'161'618, Wohnzone.

Schutzzone: keine.

Ausnahme: keine.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 18. September bis 19. Oktober 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 17.09.2026

Einwohnergemeinde

Verkehrserschwerung – Strassensperrung Aenderbergstrasse

Aufgrund der Montage eines Baukrans wird die Aenderbergstrasse im Abschnitt zwischen den Liegenschaften Aenderbergstrasse 26 und Aenderbergstrasse 38 für den Strassenverkehr wie folgt gesperrt:

  • Montag, 21. September 2026, ab 7.30 bis 16.30 Uhr

Während der Arbeiten ist die Durchfahrt nicht möglich. Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die entsprechenden Verkehrssignalisationen zu beachten und den Weisungen des Baustellenpersonals Folge zu leisten.

Wir bitten um Kenntnisnahme und danken Ihnen für das Verständnis.

Sicherheit Matten

Publiziert am 17.09.2026

Gemischte Gemeinde

Waldtag (Arbeitstag)

Die Bevölkerung von Iseltwald und weitere Interessierte werden hiermit zum diesjährigen Waldtag eingeladen. Der Arbeitstag findet am Samstag, 31. Oktober 2026, statt. Treffpunkt um 8.30 Uhr beim Strandbad Iseltwald. Der Anlass findet bei jeder Witterung statt. Eine Anmeldung bis zum 21. Oktober 2026 ist erforderlich. Die Verpflegung ist organisiert.

Auskunft und Anmeldung: David von Bergen, Gemeinderat Forst, Telefon 079 742 61 49.

Forst- und Strassenkommission Iseltwald

Publiziert am 17.09.2026

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Bauherrschaft: Franz und Doris Michel-Zbinden, Gurgenmatte 859c, 3855 Brienz.

Projektverfasserin: Grossmann Holzbau und Bedachungen GmbH, Unter der Fluh 127, 3858 Hofstetten.

Grundeigentümerin: Alpgenossenschaft Axalp, Ernst Stähli, Hanerli, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Projektänderung: Tieferlegung des Bodens vom Anbau, dadurch bessere Setzung im Gelände und grössere anrechenbare Galeriefläche.

Standort: Gemeinde Brienz, Chrutmettli 1552, Parzelle Nr. 145, 3855 Brienz.

Zone: Landwirtschaftszone.

Hinweis: Es handelt sich um ein zonenkonformes Bauvorhaben.

Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Oktober 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 17.09.2026

Stellenausschreibung

Grindelwald ist eine beliebte Tourismus-Destination im Berner Oberland mit umfassender, gut ausgebauter Infrastruktur. Die Gemeinde mit rund 4000 ständigen Einwohnern und rund 15'000 Bewohnern in der Hochsaison hat viele Attraktionen für Natur- und Sportbegeisterte zu bieten.

Die Einwohnergemeinde Grindelwald sucht infolge Pensionierung per sofort oder nach Vereinbarung eine/n:

Kanalmeister/-in 100%

Aufgabenbereich

  • Administration und Organisation im Bereich Grundstückentwässerung
  • Baukontrollen bei neuen und sanierten Anlagen
  • Kontrolle und Nachführung des Leitungskatasters in Zusammenarbeit mit dem Geometer
  • Zusammenarbeit mit Werkhof, Wasserversorgung und externen Werken
  • Betreuung, Planung und Kontrolle von Kanalbauprojekten und Unterhaltsarbeiten
  • Durchführen von Kanalreinigungen und Unterhaltsarbeiten
  • Durchführung von Zustandsaufnahmen privater und öffentlicher Abwasseranlagen
  • Kommunikation mit Privatpersonen, Unternehmen und Behörden
  • Mithilfe bei der Budgetierung und Finanzplanung
  • Mithilfe im Winterdienst sowie Bereitschaft für Pikett-, Nacht- und Wochenenddienste

Anforderungen

  • abgeschlossene Berufslehre und Erfahrung im Bereich Tiefbau/Grundstückentwässerung
  • VSA-Ausweis «Fachperson Grundstücksentwässerung» oder Bereitschaft, diesen zu erlangen
  • Bereitschaft zur branchenspezifischen Weiterbildung
  • zuverlässige, belastbare und selbstständige Persönlichkeit
  • Flexibilität und Teamfähigkeit
  • gute IT-Anwenderkenntnisse
  • gute Umgangsformen und Bereitschaft, sich im Dienst der Öffentlichkeit zu engagieren
  • Führerausweis Kat. B

Wir bieten ein vielseitiges, verantwortungsvolles und abwechslungsreiches Aufgabengebiet, Besoldung nach Reglement der Gemeinde im Rahmen der kantonalen Besoldungsordnung und gute Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten.

Bei Fragen steht Ihnen Daniel Mathys, Telefon 033 854 14 44, gerne zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung per E-Mail an hr@gemeinde-grindelwald.ch oder per Post an Einwohnergemeinde Grindelwald, z. H. Lena Blatti, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Publiziert am 17.09.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Bohren Christian und Bohren Peter Elias, vertreten durch Bohren Christian, Rue du Fort 4, 1268 Begnins.

Projektverfasserin: Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Sanierung Wohnhaus, Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe; Projektänderung – neuer Standort Wärmepumpe, Fassadenanpassungen.

Standort: Dorfstrasse 70, Parzelle Nr. 6611, Koordinaten 2’645’440 / 1’163’795.

Nutzungszone: Landwirtschaftszone.

Schutzobjekt: K-Objekt, schützenswert.

Schutzzone allgemein: Umgebungsschutzgebiet.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/250573

Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Oktober 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 9. September 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 17.09.2026

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Bauherrschaft: Andreas Mathyer, Birgisgasse 5, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Sanierung Zimmer im Bestand durch Verbreiterung Dach über Eingangsbereich.

Standort: Gemeinde Brienz, Birgisgasse 5, Parzelle Nr. 467.

Zone: Dorfkernzone (DK) / Baugruppe A, Oberdorf und Kirche.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Oktober 2026.

Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

 Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 17.09.2026

Einwohnergemeinde

Gemeindeurnenwahlen vom 29. November 2026

Der Gemeinderat Beatenberg hat infolge Ablaufs der Amtsperiode die Gemeindeurnenwahlen auf Sonntag, 29. November 2026, angesetzt. Ist ein zweiter Wahlgang notwendig, so findet er am 20. Dezember 2026 statt. Er gilt als Fortsetzung der ersten Wahlverhandlung.

Gemäss den Bestimmungen des Organisationsreglements vom 7. Juni 2013 und des Reglements über die Urnenwahlen und -abstimmungen vom 7. Juni 2013 sind auf die Dauer von 4 Jahren (1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2030) zu wählen:

im Majorzverfahren

  •  Gemeinde- und Gemeinderatspräsident/-in in einer Person

im Proporzverfahren

  •  6 Mitglieder des Gemeinderates

Die Mitglieder der folgenden ständigen Kommissionen mit Entscheidbefugnis werden vom neu gewählten Gemeinderat auf Vorschlag politischer Organisationen im Januar 2027 gewählt:

  • Sicherheitskommission
  • Tiefbaukommission
  • Kommission Ver- und Entsorgung

Parteien und politische Vereine oder Interessengruppen, die Vertretungen in den zu wählenden Behörden beanspruchen, haben ihre diesbezüglichen Wahlvorschläge (Listen) nach Behörden getrennt bis spätestens Freitag, 16. Oktober 2026, 17.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung Beatenberg, Abteilung Gemeindeschreiberei, schriftlich einzureichen.

Die einzelnen Kandidatenlisten müssen enthalten:

  1. Die genaue Listenbezeichnung und ob Kandidat/-in der Partei angehört oder parteilos ist;
  2. Die genauen Namen, Vornamen, Geburtsjahre, Berufe und Wohnadressen der kandidierenden Personen mit Unterschriften;
  3. Die Unterschriften von mindestens zehn in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Personen.

Auf einer Liste dürfen nur so viele Vorschläge stehen, als Sitze zu besetzen sind. Im Weiteren wird bezüglich der Vorschriften für die Urnenwahlen auf das Reglement über die Urnenwahlen und -abstimmungen verwiesen. Eine Liste der wiederwählbaren Behördenmitglieder kann bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden.

Gemeinderat Beatenberg

Publiziert am 17.09.2026

Einwohnergemeinde

Genehmigung Protokoll der Gemeindeversammlung vom 29. Juni 2026

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 29. Juni 2026 lag vom 9. Juli bis 7. August 2026, öffentlich auf der Gemeindeverwaltung auf. Es gingen keine Einsprachen ein. Der Gemeinderat genehmigte daraufhin das Protokoll in seiner Sitzung vom 7. September 2026.

Därligen, 14. September 2026

Publiziert am 17.09.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Lorenzo Jana und Balabha, Gruebi 1069b, 3825 Mürren.

Projektverfasserin: Teuscher Bauleitungen GmbH, Stegmatte 224, 3816 Lütschental.

Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Studio-Einliegerwohnungen (Erstwohnung und Einliegerwohnungen mit entsprechendem Grundbucheintrag).

Standort: Gimmelwald, Bischoffsmatte, Parzelle Nr. 5691, Koordinaten 2'634'532 / 1'155'033, Wohn- und Gewerbezone, Baugruppe F.

Schutzzone: keine.

Ausnahme: Art. 11 GBR, Unterschreiten Strassenabstand.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 18. September bis 19. Oktober 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 17.09.2026

Einwohnergemeinde

Strassensperrung Isenfluhstrasse, Isenfluh

Aufgrund von Bauarbeiten wird die Isenfluhstrasse im Bereich der Kreuzung Isenfluh Dorf bis zum Kiesparkplatz nach dem Berghaus Isenfluh vom 5. bis 9. Oktober 2026 für jeglichen Verkehr gesperrt.

Für Fussgänger ist die Isenfluhstrasse begehbar, es kann zu kurzen Wartezeiten für die Fussgänger kommen.

Bitte beachten Sie die Signalisationen und Hinweise vor Ort.

Wir danken für Ihre Kenntnisnahme und Ihr Verständnis.

Einwohnergemeinde Lauterbrunnen

Publiziert am 17.09.2026

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten während der Herbstferien

Die Gemeindeverwaltung hat während der Herbstferien reduzierte Öffnungszeiten und nur wie folgt geöffent: 

  • Montag, 21. September 2026, 13.30–17.00 Uhr
  • Mittwoch, 23. September 2026, 9.00–12.00 Uhr
  • Dienstag, 6. Oktober 2026, 9.00–11.00 Uhr
  • Donnerstag, 8. Oktober 2026, 14.00–18.00 Uhr

Ab Montag, 12. Oktober 2026 bedienen wir Sie gerne wieder zu den gewohnten Schalteröffnungszeiten. 

Besten Dank für die Kenntnisnahme und Beachtung.

Gemeindeverwaltung Schwanden

Publiziert am 17.09.2026

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Bauherrschaft: Lukas und Sara Stöcklin, Oberwilerstrasse 86, 4054 Basel.

Vertretung mit Vollmacht: Konzept Wyler AG, Peter Wyler, Stockmatten, 3855 Brienz.

Projektverfasserin: Konzept Wyler AG, Nico Di Franco, Stockmatten, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Umbau Ferienhaus durch Rückbau Pultdach und Einbau eines Schleppers im Dachgeschoss sowie Aufstellen einer innen liegenden Wärmepumpe.

Standort: Gemeinde Oberried, Untergasse 5, Parzelle Nr. 815.

Zone: Dorfkernzone (DK), Ortbildschutzgebiet und Baugruppe A Dorf.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Gefahrengebiet: gelbes Gefahrengebiet (geringe Gefährdung).

Auflage- und Einsprachestelle: Gemischte Gemeinde Oberried, Hauptstrasse 21, 3854 Oberried am Brienzersee.

Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Oktober 2026.

Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Gemischte Gemeinde Oberried

Publiziert am 17.09.2026

Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern

Verkehrssperrung

Kantonsstrasse Nr. 1108 Gunten–Sigriswil

Gemeinde: Sigriswil

410.20461 / Instandsetzung Lehnenbrücke Bellevue, Sigriswil

Teilstrecke: Sigriswilstrasse, Bereich Lehnenbrücke Bellevue, Koordinaten 2'620'701.13 / 1'173'443.06.

Dauer: Totalsperre in der Nacht von 24. bis 25. September 2026, zwischen 0.30 und 5.30 Uhr.

Ausnahmen: keine.

Grund der Massnahme: Im Zusammenhang mit der Instandsetzung der Lehnenbrücke Bellevue ist für die Deinstallation von Containern eine Komplettsperrung der Strasse vorgesehen. Während der Arbeiten ist die Fahrbahn vollständig blockiert.

Verkehrsführung: Die Sigriswilstrasse ist im Bereich Lehnenbrücke Bellevue während der Sperrzeit vollständig gesperrt. Der Verkehr wird beidseitig grossräumig via Seestrasse/Längenschachen sowie via Tschingelstrasse/Schwandenstrasse umgeleitet.

Einsatz Verkehrsdienst: Verkehrsdienst bei Brücke Guntenbach (Gunten) und Solbad Sigriswil zur Sperrung/Umleitung.

Einschränkungen

Motorfahrzeuge

Motorfahrzeuge können die Strecke während der Sperrzeiten nicht passieren. Der Verkehr wird grossräumig umgeleitet.

Blaulichtorganisationen

Während der Sperrzeiten ist aufgrund der Deinstallationsarbeiten auf der Fahrbahn keine Durchfahrt möglich. Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste benutzen die signalisierten Umleitungen.

Fussgänger und Velofahrende

Kein Durchgang während der gesamten Sperrzeit.

Öffentlicher Verkehr

Nicht betroffen (keine Kurse zu dieser Zeit).

Anwohnende

Zufahrt während der Sperre nicht möglich.

Rechtliche Hinweise

Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird diese Kantonsstrasse für den Verkehr gesperrt.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrssperrung.

Gwatt, 4. September 2026

Tiefbauamt des Kantons Bern
Oberingenieurkreis I

Publiziert am 17.09.2026

Konkursamt Oberland

Konkurspublikation / Schuldenruf

Summarisches Verfahren nach Art. 231 SchKG

Schuldnerin: Kangchon Travel GmbH in Liquidation, ohne Domizil, vormals: Centralstrasse 13, 3800 Interlaken, CHE-215.028.008.

Datum der Konkurseröffnung: 9. September 2026.

Eingabefrist bis 16. Oktober 2026.

Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 16. September 2026.

Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland

Publiziert am 17.09.2026

Konkursamt Oberland

Konkurspublikation / Schuldenruf

Summarisches Verfahren nach Art. 231 SchKG

Schuldnerin: Kang Chon GmbH in Liquidation, Centralstrasse 13, 3800 Interlaken, CHE-314.836.704.

Datum der Konkurseröffnung: 9. September 2026.

Eingabefrist bis 16. Oktober 2026.

Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 16. September 2026.

Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland

Publiziert am 17.09.2026

Gemischte Gemeinde

Abstimmungsausschuss vom 27. September 2026

Gestützt auf Artikel 35 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte werden die nachstehenden Personen in den Abstimmungsausschuss für den 27. September 2026 aufgeboten.

Präsidentin: Aline Plüss, Gemeinderätin

Mitglieder:

  • Andreas Füegi, Gemeinderat
  • Walter Leuenberger, Baumgarten 1B

Das Abstimmungslokal befindet sich im ersten Stock des Verwaltungsgebäudes (Sitzungszimmer) und ist wie folgt geöffnet:

  • Sonntag, 27. September 2026, 9.00–10.00 Uhr

Gemeindeschreiberei Lütschental

Publiziert am 17.09.2026

Schwellenkorporation

Genehmigung Reglementsänderung

Öffentliche Bekanntmachung nach Art. 45 Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998. Die von der Mitgliederversammlung am 15. Juni 2026 beschlossenen Änderungen des Organisationsreglements hat die Bau- und Verkehrsdirektion (Tiefbauamt) des Kantons Bern mit Verfügung vom 20. Juli 2026 vorbehaltlos genehmigt. Die Änderungen treten am 1. Januar 2027 in Kraft.

Das Reglement kann in digitaler Form bestellt werden. E-Mail: schwellenkorporation-leissigen@gmx.ch

Leissigen, 9. September 2026

Vorstand Schwellenkorporation Leissigen

Publiziert am 17.09.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Bruno Brawand, Seestrasse 74, 3800 Unterseen.

Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Sanierung Liegenschaftsentwässerung (ZpA), Anpassung Kiesplatz.

Standort: Seestrasse 74, Parzelle Nr. 209, Koordinaten 2‘630‘841 / 1‘170‘198.

Zone: Wohnzone W3.

Gewässerschutzbereich: Au.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Oktober 2026.

Es wird auf die Gesuchakten verwiesen. Auf das Aufstellen von Bauprofilen wird ausdrücklich verzichtet (Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD). Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Elektronische Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938

Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Unterseen, 9. September 2026

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 17.09.2026

Einwohnergemeinde

Protokollauflage ausserordentliche Gemeindeversammlung

Gestützt auf Art. 67 der Gemeindeordnung liegt das Protokoll der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 10. September 2026 während 30 Tagen ab Publikationstag bei der Gemeindeverwaltung Ringgenberg öffentlich auf. Das Protokoll kann ebenfalls unter www.ringgenberg.ch eingesehen werden.

Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat gemacht werden. Der Gemeinderat entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Gemeinderat Ringgenberg

Publiziert am 17.09.2026

Einwohnergemeinde

Gemeindeversammlung – Protokollauflage

Gestützt auf Art. 11 Abs. 2 des Abstimmungs- und Wahlreglements der Einwohnergemeinde Unterseen liegt das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 7. September 2026 während 30 Tagen ab Publikationstag bei der Gemeindeschreiberei Unterseen öffentlich auf.

Zudem kann das oben genannte Protokoll auf der gemeindeeigenen Homepage www.unterseen.ch eingesehen oder heruntergeladen werden.

Während der Auflagefrist kann beim Gemeinderat schriftlich Einsprache gegen den Inhalt des Protokolls erhoben werden (Art. 11 Abs. 3 AWR). Anschliessend genehmigt der Gemeinderat das Protokoll und behandelt dabei abschliessend Einsprachen (Art. 11 Abs. 4 AWR).

Unterseen, 14. September 2026

Einwohnergemeinderat Unterseen

Publiziert am 17.09.2026

Einwohnergemeinde

Bäume und Hecken zurückschneiden

Aufforderung an die Anstösser von Strassen, Wegen und Trottoirs

Die Anstösser an Strassen, Wegen und Trottoirs werden hiermit aufgefordert, das Zurückschneiden der Äste, Grünhecken und Sträucher usw. bis zum 20. Oktober 2026 auf die vorgeschriebenen Abmessungen auszuführen. Eine Skizze des entsprechenden Lichtraumprofils kann entweder auf der Gemeindehomepage heruntergeladen oder bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.

Gemäss Gesetz über den Bau und Unterhalt der Strassen ist das Strassengebiet über Trottoirs, Rad- und Fusswege bis auf eine Höhe von 2,5 m und über der Fahrbahn bis auf eine Höhe von 4,5 m frei zu halten. Wenn die öffentliche Beleuchtung beeinträchtigt wird, sind die überhängenden Äste bis auf Lampenhöhe zurückzuschneiden.

Hecken, Sträucher, Äste und Anpflanzungen müssen seitlich mindestens 0,5 m Abstand vom Fahrbahnrand haben.

An Kreuzungen, Einmündungen und Kurven dürfen Sträucher und andere Bepflanzungen die Übersicht nicht beeinträchtigen. Die Maximalhöhe im Sichtbereich beträgt 0,6 m.

Nach diesem Zeitpunkt können die zuständigen Gemeindeorgane aufgrund der erwähnten Gesetzesbestimmungen die notwendigen Schritte unternehmen, um die nicht erledigten Arbeiten auf Kosten der Pflichtigen (Ersatzvornahme) ausführen zu lassen.

Grünabfuhr

Die Haussammlungen der Grünabfuhr werden an folgenden Tagen durchgeführt (Container ab 7.00 Uhr bereitstellen):

Jeweils dienstags:

  • 22. September 2026
  • 6. Oktober 2026
  • 20. Oktober 2026
  • 3. November 2026
  • 17. November 2026

Die Gemeinde dankt der Bevölkerung für die Mithilfe.

Leissigen, 14. September 2026

Abteilung Bau

Publiziert am 17.09.2026

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