Bauherrschaft: Paul Kaufmann, Reginaweg 11, 3800 Matten b. Interlaken.
Bauvorhaben: Ersatz der bestehendes Ölheizung in eine aussen aufgestellte Wärmepumpe auf der Nordseite des Gebäudes.
Standort: Reginaweg 11, 3800 Matten, Parzelle Nr. 1066, Koordinaten 2'632’370 / 1’170’070.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Hinweis: Naturgefahrengebiet mit mittlerer Gefährdung, Wasser.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Dezember 2025.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten und die Pflöcke vor Ort verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Matten
Gemeinde Schwanden bei Brienz
Beschluss Änderung Waldstrassenplan «Schwanden bei Brienz»
Das Amt für Wald und Naturgefahren AWN hat am 31. Oktober 2025 eine Änderung des Waldstrassenplans «Schwanden bei Brienz» vom 19. November 2001 gestützt auf Art. 23 und 24 des kantonalen Waldgesetzes vom 5. Mai 1997 und Art. 32 der kantonalen Waldverordnung vom 29. Oktober 1997 beschlossen.
Der Waldstrassenplan legt fest, bei welchen Weganlagen es sich um Waldstrassen im Sinne des Waldgesetzes handelt, und regelt die Fahrverbote.
Er kann auf der Gemeindeverwaltung Schwanden bei Brienz oder bei der Waldabteilung Alpen in Wimmis während den ordentlichen Büroöffnungszeiten eingesehen werden. Für Personen, welche nicht Beschwerde führen, wird der Waldstrassenplan mit Ablauf der Beschwerdefrist von 30 Tagen rechtskräftig.
Wimmis, 10. November 2025
Amt für Wald und Naturgefahren, Waldabteilung Alpen
Michel Brügger, Abteilungsleiter
Die Gemischte Gemeinde Oberried ist eine ländliche, direkt am Brienzersee gelegene Gemeinde mit aktuell rund 500 Einwohnenden. Die Mitarbeitenden schätzen die landschaftliche Lage der beiden Dörfer Ebligen und Oberried sowie die Nähe zur lokalen Bevölkerung.
Zur Begleitung der anstehenden Gemeindefusion in der Gemischten Gemeinde Oberried suchen wir für die Zeit vom 1. März 2026 bis voraussichtlich zum 31. Dezember 2028 eine/n
Gemeindeschreiber/-in 60–100%
Der Aufgabenbereich umfasst die Mitwirkung bei den aktuell laufenden Fusionsverhandlungen, die personelle und fachliche Führung der Gemeindeschreiberei sowie den administrativen Vollzug der Gemeinderats- und Gemeindeversammlungsgeschäfte.
Dazu gehören insbesondere folgende Arbeiten
Ihr Profil
Unser Angebot
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 30. November 2025 per E-Mail an pirmin.schenk@oberried.ch. Für weitere Auskünfte steht Pirmin Schenk, Gemeindeschreiber, unter Telefon 033 849 13 35 gerne zur Verfügung.
Gemeindeversammlung
Dienstag, 9. Dezember 2025, 20.00 Uhr in der Mehrzweckhalle Hofstetten
Traktanden
Über die Geschäfte der Gemeindeversammlung wird spätestens 10 Tage vor dem Versammlungstermin eine Informationsschrift an alle Haushalte versandt. Die Unterlagen können ab diesem Zeitpunkt auch unter www.hofstetten-ballenberg.ch eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung sind innert 30 Tagen nach der Versammlung (in Wahlsachen innert 10 Tagen) schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle Stimmberechtigten und Gäste sind zur Teilnahme an der Gemeindeversammlung freundlich eingeladen.
Hofstetten, 3. November 2025
Gemeinderat Hofstetten
Gemeindeversammlung
Freitag, 12. Dezember 2025, 20.00 Uhr im Schulhaus Obermoos
Traktanden
Aktenauflage
Das Budget 2026 kann 10 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Ein Kurzkommentar und der Zusammenzug des Budgets werden an alle Haushaltungen verteilt.
Das Versammlungsprotokoll liegt 7 Tage nach der Gemeindeversammlung während 30 Tagen öffentlich auf und ist ebenfalls unter www.brienzwiler.ch einsehbar.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Die Stimmberechtigten von Brienzwiler sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Brienzwiler Wohnsitz haben.
Brienzwiler, 27. Oktober 2025
Gemeinderat Brienzwiler
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Projektverfasser: Reimann Sidler Architekten, Eyeltiweg 3, 3860 Meiringen.
Bauvorhaben: Dachsanierung / Neueindeckung zum Teil mit PV-Anlage (Indach).
Standort: Strandbad, Strandweg 6, Parzelle Nr. 2774, Zone Uferschutzplanung 3, Sektor E (Strandbad), Koordinaten 2’646’495 / 1’177’993.
Schutzzone: Grundwasserschutzzone S3 (Lammbach, Nr. 926).
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Dezember 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profilierung/Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Ordentliche Mitgliederversammlung
Donnerstag, 18. Dezember 2025, 20.00 Uhr im Gemeindehaus Dindlen, Brienz
Traktanden
Gegen die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sowie bei inhaltlichen als auch bei Verfahrensrügen kann gestützt auf Art. 60, 63 und 67 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden.
Rügepflicht: Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Mitgliederversammlung ist gemäss Art. 49a Gemeindegesetz sofort zu beanstanden.
Brienz, 21. Oktober 2025
Schwellenkorporation Brienz
Gemeindeversammlung
Freitag, 28. November 2025, 20.00 Uhr in der Turnhalle Bönigen
Traktanden
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Die Stimmberechtigten von Bönigen sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Bönigen Wohnsitz haben.
Bönigen, 6. Oktober 2025
Namens des Gemeinderates
Der Gemeindeschreiber
Zurückschneiden von Bäumen und Hecken / Schneeräumung und Winterdienst
Lichtraumprofil
Die Anstösser an Strassen, Wege und Trottoirs werden hiermit aufgefordert, das Zurückschneiden der Äste, Grünhecken und Sträucher usw. bis zum 30. November 2025 auf die vorgeschriebenen Abmessungen auszuführen. Dies ist insbesondere im Winter aufgrund der Schneelast von grosser Bedeutung.
Gemäss dem Gesetz über den Bau und Unterhalt der Strassen ist das Strassengebiet über Trottoirs, Rad- und Fusswege bis auf eine Höhe von 2,5 m und über der Fahrbahn bis auf eine Höhe von 4,5 m freizuhalten. Wenn die öffentliche Beleuchtung beeinträchtigt wird, sind die überhängenden Äste bis auf Lampenhöhe zurückzuschneiden. Hecken, Sträucher, Äste und Anpflanzungen müssen seitlich mindestens 0,5 m Abstand vom Fahrbahnrand bzw. von der Gehweghinterkante haben.
Das Merkblatt Strassenabstand Gemeindestrassen, Lichtraumprofil und Strassenabstände kann bei der Bauverwaltung bezogen werden.
Im Rahmen des Winterdienstes wird für Beschädigungen an Gegenständen innerhalb des Lichtraumprofils (Zäune, Holz, Baumaterialien, Schilder usw.) und an Fahrzeugen, die auf der Strasse parkiert sind, keine Haftung übernommen.
Abgestellte Fahrzeuge
Die Schneeräumung wird hauptsächlich in den frühen Morgenstunden durchgeführt. Nicht ordnungsgemäss parkierte Motorfahrzeuge auf öffentlichen Strassen und Plätzen behindern die Winterdienstarbeiten. Um einen reibungslosen Ablauf der Räumungsarbeiten zu ermöglichen, bitten wir, Fahrzeuge nicht auf den Gehwegflächen, im Parkverbot sowie ausserhalb der markierten Parkfelder abzustellen.
Haftungsfrage
Die Gemeinde und die beauftragten Schneeräumungsunternehmungen lehnen jede Haftung für Schäden ab, die bei den Winterdienstarbeiten (Schneepflügen, Schneefräsen, Salzstreuen usw.) an nicht ordnungsgemäss parkierten Fahrzeugen und an deponierten sowie sich im Lichtraumprofil befindenden Gegenständen entstehen. Für Schäden an Schneeräumungsfahrzeugen, verursacht durch unsachgemäss abgestellte Gegenstände, wie Baumaterialien, Holz usw., wird der Eigentümer haftbar gemacht.
Ausweichstellen / Wendeplätze
Ausweichstellen und Wendeplätze sind keine Park- und Abstellplätze. Für durch den Winterdienst entstandene Schäden an nicht ordnungsgemäss parkierten Fahrzeugen wird jede Haftung abgelehnt.
Schneeräumung von privaten Liegenschaften
Es ist verboten, nach der Haupträumung der Gemeinde oder durch die beauftragten Unternehmungen, Schnee von Vorplätzen, Terrassen und Zufahrtsstrassen auf die Strasse zu räumen. Solche Ablagerungen werden auf Kosten der Verursacher in einem zweiten Durchgang separat abgeführt und nach Aufwand verrechnet. Schnee und Eis dürfen nicht in Strassenschächte / Kanäle entsorgt werden.
Für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis danken wir Ihnen bestens.
Bauverwaltung Lauterbrunnen, Telefon 033 856 50 70
Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken und Sträuchern entlang von öffentlichen Strassen und Wegen
Im Hinblick auf die Wintermonate machen wir darauf aufmerksam, dass Ast- und Blattwerk von Bäumen, Grünhecken und Sträuchern entlang von öffentlichen Strassen und Gehwegen so zurückzuschneiden ist, dass das Lichtraumprofil auch unter Schnee- und Wasserlast frei bleibt. Dies einerseits für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden und Fussgänger/-innen sowie auch für den Winterdienst und die Schneeräumung.
Wir ersuchen deshalb alle betroffenen LiegenschaftseigentümerInnen, das Ast- und Blattwerk von Bäumen, Grünhecken und Sträuchern bis spätestens am 30. November 2025 zurückzuschneiden.
Andernfalls behält sich die Baugruppe vor, das Lichtraumprofil ohne Rücksprache und auf Kosten der Eigentümer/-innen frei zu schneiden.
Bauverwaltung Brienz
bestehend aus den politischen Gemeinden Interlaken, Matten, Bönigen, Iseltwald, Wilderswil, Gsteigwiler, Saxeten, Lütschental und Gündlischwand
Kirchgemeindeversammlung
Sonntag, 14. Dezember 2025, um 11.00 Uhr in der Schlosskirche (im Anschluss an den Gottesdienst von 10.00 Uhr)
Traktanden
Die Unterlagen zu den Traktanden 3 und 5 liegen 30 Tage vor der Versammlung im Sekretariat der Kirchgemeinde, Herziggässli 21, 3800 Matten, während der Bürozeiten zur Einsichtnahme auf. Das Budget 2026 kann auch auf den Gemeindeverwaltungen eingesehen werden.
Allfällige Beschwerden gegen die Versammlungsbeschlüsse sind gemäss Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen.
Eine allfällige Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Versammlung ist gemäss Gemeindegesetz Art. 49a sofort zu beanstanden, um das volle Beschwerderecht behalten zu können.
Alle Stimmberechtigten der Kirchgemeinde sind herzlich zur Versammlung eingeladen.
Matten, 10. November 2025
Der Kirchgemeinderat
Seilbahnrechtliches Plangenehmigungsverfahren (ordentliches Verfahren)
Planvorlage der Wengernalpbahn AG betreffend Neubau der Sesselbahn Wixi – Fallboden und Pistenunterführung
Gemeinden: Lauterbrunnen und Grindelwald.
Gesuchstellerin: Wengernalpbahn AG, Harderstrasse 14, 3800 Interlaken.
Gegenstand: Neubau der 6er-Sesselbahn Wixi–Fallboden mit Wetterschutzhauben und einer Förderleistung von 2300 Personen pro Stunde. Talstation: Wixi 1827 m ü. M. (2'639'194'267 / 1'158'047'328). Bergstation: Fallboden 2149 m ü. M. (2'640'553'054 / 1'158'720'737). Das Projekt umfasst zudem eine Pistenunterführung unter der Bahnlinie der Jungfraubahn mit dazugehörenden Pistenanpassungen sowie Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen nach der Umweltgesetzgebung. Für Detailinformationen wird auf die öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegten Planunterlagen verwiesen.
Verfahren: Das Plangenehmigungsverfahren richtet sich nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz vom 20. Dezember 1968 (VwVG; SR 172.021) soweit das Seilbahngesetz (SebG; SR 743.01) nicht davon abweicht. Subsidiär kommt das Eisenbahngesetz (EBG; SR 742.101) zur Anwendung. Leitbehörde für das Verfahren und Genehmigungsbehörde ist das Bundesamt für Verkehr (BAV).
UVP-Pflicht: Das Bauvorhaben unterliegt der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung gemäss dem Umweltschutzgesetz (USG; SR 814.01). Der Umweltverträglichkeitsbericht ist Teil der Gesuchsunterlagen.
Öffentliche Auflage: Die Planunterlagen können vom 13. November bis 12. Dezember 2025 während der ordentlichen Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, im Tourismusbüro Wengen und bei der Gemeindeverwaltung Grindelwald eingesehen werden.
Aussteckung: Eine Aussteckung ist aufgrund der Schneelage nicht möglich. Die relevanten Planunterlagen werden bei der Güterabfertigung der Talstation Bergbahn Lauterbrunnen–Mürren, 3022 Lauterbrunnen ausgehängt.
Einsprachen: Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG, SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist bei der Genehmigungsbehörde Einsprache erheben. Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über die Enteignung vom 20. Juni 1930 (EntG; SR 700) Partei ist, kann während der Auflagefrist sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen (Einsprachen gegen die Enteignung; Begehren nach den Art. 7–10 EntG; Begehren um Sachleistung nach Art. 18 EntG; Begehren um Ausdehnung der Enteignung nach Art. 12 EntG; die geforderte Enteignungsentschädigung). Einsprachen müssen schriftlich innert der Auflagefrist (Datum Postaufgabe) beim Bundesamt für Verkehr, Sektion Bewilligungen I, 3003 Bern, eingereicht werden. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Einwände betreffend die Aussteckung sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist beim BAV vorzubringen (Art. 18c Abs. 2 EBG).
Bern, 6. November 2025
Bundesamt für Verkehr, 3003 Bern
Bauherrschaft: RELE GmbH, Schöpfli 2, 3852 Ringgenberg.
Projektverfasserin: Imboden Architektur AG, Seestrasse 17, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Neubau Gewerbehalle mit 2 Wohnungen.
Standort: Hauptstrasse/ Moosgasse, Parzelle Nr. 2352 (BR 2737), Zone Gewerbezone G / Koordinaten 2’635’798 / 1’172’914.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Dezember 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Information Trinkwasserqualität Gimmelwald
Gemäss den Untersuchungen des kantonalen Laboratoriums Bern vom 22. Oktober 2025 entspricht das Trinkwasser der Wasserversorgung Gimmelwald den gesetzlichen Anforderungen. Bakteriologische Qualität: einwandfrei. Härtegrad: 15,8 °fH (= an der Grenze von weich zu mittelhart). Das Trinkwasser stammt aus den Spielbodenalpquellen. Das Quellwasser wird mittels einer Ultraviolettanlage desinfiziert.
Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme.
Wasserversorgungsgenossenschaft Gimmelwald
Bauherrschaft: Alsate AG, Bützigeweg 23, 3707 Därligen.
Projektverfasserin: akkurat bauatelier AG, Allmendstrasse 32, 3600 Thun.
Bauvorhaben: Innen aufgestellte Wärmepumpe im UG; Grundrissanpassungen im EG; Umnutzung der Gewerberäumlichkeiten im 1. OG in drei Erstwohnungen, Anbringung von Balkonen auf der Südwestseite.
Standort: General-Guisan-Strasse 27B Parzelle Nr. 1356.
Nutzungszone: Mischzone MA3.
Inventar: keine.
Beanspruchte Ausnahmen:
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Dezember 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Interlaken
Gesuchstellerin: Kiener Roth Barbara, Dändlikerweg 18, 3014 Bern.
Projektverfasserin: M. Bürgi GmbH, Bielstrasse 21, 3250 Lyss.
Bauvorhaben: Energietechnische Sanierung EFH, Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Itramenstrasse 60, Parzelle Nr. 1995, Koordinaten 2’642’945 / 1’163’250.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/247761.
Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Dezember 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 10. November 2025
Bauverwaltung Grindelwald
Neue Strassensignalisation
Der Gemeinderat von Grindelwald hat an der Sitzung vom 9. September 2025 in Anwendung der gesetzlichen Vorschriften folgende Verkehrsmassnahme beschlossen:
Bahnhofareal Grindelwald
Gegen diesen Beschluss kann gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG, BSG 155.21) innert 30 Tagen nach Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, Postfach 276, 3800 Interlaken, Beschwerde erhoben werden.
Die Zustimmungsverfügung der Bau- und Verkehrsdirektion, Oberingenieurkreis 1, Schorenstrasse 39, 3645 Gwatt (Thun), wurde der Gemeinde Grindelwald zugesendet.
Die Verkehrsmassnahme tritt mit der Vornahme der Signalisation in Kraft.
Gemeinderat Grindelwald
Temporäre Strassensignalisation
Der Gemeinderat von Grindelwald hat an der Sitzung vom 14. Oktober 2025 in Anwendung der gesetzlichen Vorschriften folgende Verkehrsmassnahme beschlossen:
Dorfstrasse ab Verzweigung Endweg in Richtung Kirche
Gültigkeit: 1. Dezember 2025 bis 31. März 2026
Gegen diesen Beschluss kann gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG, BSG 155.21) innert 30 Tagen nach Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, Postfach 276, 3800 Interlaken, Beschwerde erhoben werden.
Die Zustimmungsverfügung der Bau- und Verkehrsdirektion, Oberingenieurkreis 1, Schorenstrasse 39, 3645 Gwatt (Thun), wurde der Gemeinde Grindelwald zugesendet.
Die Verkehrsmassnahme tritt mit der Vornahme der Signalisation in Kraft.
Gemeinderat Grindelwald
Erblasserin: Frau Annelise Streun, geb. 26. Januar 1948, von Zweisimmen BE, ledig, wohnhaft gewesen Waldeggstrasse 143, 3803 Beatenberg, verstorben am 10. Juli 2025.
Öffentliches Inventar gemäss Verfügung des Regierungsstatthalteramtes Interlaken-Oberhasli vom 10. Oktober 2025.
Gemäss Art. 582 ZGB, Art. 63 ff. EG ZGB und Art. 38 ff. der Verordnung über die Errichtung eines Inventars werden die Gläubiger und Bürgschaftsgläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche innerhalb der angegebenen Frist beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli schriftlich einzureichen. Für nicht angemeldete Forderungen wird jede Haftpflicht abgelehnt (Art. 590 ZGB). Gleichzeitig werden auch die Schuldner aufgefordert, innerhalb der nämlichen Frist ihre Schulden bei dem mit der Errichtung des Inventars beauftragten Notar schriftlich anzumelden.
Eingabefrist bis und mit 15. Dezember 2025.
Anmeldestellen:
Massaverwalter: Notar Patrick Müller, Belpbergstrasse 1, 3123 Belp
Belp, 13. November 2025
Der Beauftragte: Patrick Müller, Notar
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Einführung Trennsystem Brunnacherweg (Kreuzung Langachristrasse – Brunnacherweg bis Brunnacherweg 5).
Standort: Brunnacherweg, Parzellen Nrn. 104, 2151, 2395, 3283, Wohnzone W2 / Gemeindestrasse, Koordinaten 2’644’968 / 1’178’740.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: gelb und blau.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Dezember 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Marcel und Doris Homberger, Almisgässli 8, 3818 Grindelwald.
Projektverfasser: Jörg Homberger, Bussalpstrasse 48, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Teilabbruch und Wiederaufbau Wohnhaus; Sanierung und Erweiterung Erdgeschoss.
Standort: Bussalpstrasse 48, Parzelle Nr. 4688, Wohnzone W2, Koordinaten 2’644’570 / 1’164’785.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Dezember 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Trinkwasserqualität in der Gemeinde Leissigen
Die Untersuchungsergebnisse des kantonalen Laboratoriums über die letzten durchgeführten Wasserproben haben ergeben, dass das gesamte Trinkwasser der Gemeindeversorgung den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Untersuchungsergebnisse (Dorf Leissigen)
Bakteriologische Qualität: Die Untersuchungsergebnisse entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.
Gesamthärte in franz. Graden (°fH): 27,23
Nitratgehalt in mg/l: 3,01
Behandlungsart: UV-Desinfektion
Hinweis betreffend Wasserabgabe von Privatquellen
Liegenschaftsbesitzer, welche Wasser von Privatquellen an einzelne Mieter abgeben, müssen den Mietern auf Wunsch die einwandfreie Wasserqualität anhand privat durchgeführter Untersuchungen jederzeit belegen können. Eine amtliche Stichprobenkontrolle erfolgt bei solchen Versorgungen nur bei Verdacht auf Verunreinigung.
Wir machen die Besitzer von derartigen Liegenschaften ausdrücklich auf ihre Pflicht zur Selbstkontrolle nach Art. 26 des Lebensmittelgesetzes aufmerksam.
Leissigen, 10. November 2025
Wasserversorgung Leissigen
Gesuchstellerin: Künzi + Knutti Immo AG, Landstrasse 84, 3715 Adelboden, Niklaus Sägesser, Grenzweg 112, 3616 Schwarzenegg.
Projektverfasserin: HMS Architekten AG, Seestrasse 20, 3700 Spiez.
Bauvorhaben: Projektänderung zum Gesamtbauentscheid Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli vom 4. Oktober 2023, Haus C:
Standort: Dorfstrasse 66a, 3706 Leissigen
Parzellen Nrn. 637 (986) Zone W2b, Koordinaten 2'625'185 / 1'167'185.
Schutzzone/-objekt: keine/nein.
Nutzungsart Zweitwohnungsgesetz (ZWG): Gemäss Gesamtbauentscheid
Ausnahmen: keine.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Leissigen.
Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances (eBau Nr. 2023-2721/249421).
Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Dezember 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Es wird darauf hingewiesen, dass sich allfällige Rechtsbegehren nur gegen die Projektänderung richten können.
Leissigen, 10. November 2025
Gemeinderat Leissigen
Gesuchsteller: Carrosserie Frederiksen AG, Lars Frederiksen, Hauptstrasse 67, 3805 Goldswil b. Interlaken.
Projektverfasser: brönnimann architekten ag, Karin Brönnimann, Untere Bönigstrasse 10A, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Neubau Carrosseriewerkstatt zur Aufbereitung beschädigter PKWs. Lackierkabinen und Hebebühnen im Erdgeschoss, beidseitige Ein-/Ausfahrt Ost-West. Weitere Arbeitsplätze im Obergeschoss. Befahrbares Flachdach mit Parkdeck und Technikräumen. PV-Anlage über Parkdeck mit einer Stahlkonstruktion. Anbringen einer unbeleuchteten Reklame (Gesamtbauentscheid vom 16. Januar 2025).
Projektänderung: Weglassen der bestehenden Photovoltaikanlage inkl. der Stahlkonstruktion beim Parkdeck. Zudem sollen einzelne Fenstergrössen und Öffnungen angepasst sowie die Fassadenmaterialien untereinander verschoben und/oder neu disponiert werden. Die PV-Anlage soll neu an der Süd- wie an der Ostfassade montiert werden.
Standort: Industriestrasse, 3812 Wilderswil, Parzelle Nr. 2203, Koordinaten 2’633’601 / 1’169’003.
Zone: UeO SF-Halle 1.
Gewässerschutzzone: A.
Inventar: nicht inventarisiert.
Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?
Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Dezember 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Wilderswil
Ordentliche Versammlung
Montag, 15. Dezember 2025, 19.00 Uhr, Baumpflege Dietrich GmbH Därligen
Traktanden
Aktenauflage
Der Voranschlag 2026 kann ab 24. November 2025 auf der Gemeindeverwaltung eingesehen bzw. bezogen werden. Zusätzlich ist er auf der Homepage der Burgergemeinde Därligen www.burger-daerligen.ch einsehbar.
Protokollauflage
Das Protokoll zu dieser Burgerversammlung liegt vom 5. Januar bis 4. Februar 2026 bei der Ge-meindeverwaltung Därligen öffentlich auf. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Burgerrat gemacht werden. Der Burgerrat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll (Art. 70 Organisationsreglement).
Rechtsmittel
Gegen Beschlüsse der Burgerversammlung kann innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli Beschwerde erhoben werden (Art. 60 ff. Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege).
Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften müssen anlässlich der Burgerversammlung sofort gerügt werden (Art. 42 Verfahren der Burgerversammlung).
Zu dieser Versammlung sind alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger freundlich eingeladen, die im Kanton Bern wohnhaft und in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind und das Burgerrecht der Burgergemeinde Därligen besitzen. Auswärts wohnhafte Burgerinnen und Burger haben sich zur Ausübung ihres Stimmrechts in das Verzeichnis der stimmberechtigten Burgerinnen und Burger eintragen zu lassen.
Därligen, 7. November 2025
Der Burgerrat
Ordentliche Mitgliederversammlung
Mittwoch, 10. Dezember 2025, um 20.00 Uhr im grossen Sitzungszimmer Gemeindeverwaltung Brienz
Traktanden
Das Protokoll vom 2. Mai 2025, liegt 30 Tage vor der Mitgliederversammlung auf der Gemeindeverwaltung Brienz zur Einsichtnahme auf.
Brienz, 8. November 2025
Schwellenkorporation Aareboden
Öffentliche Bekanntmachung
Geringfügige Änderung des Uferschutzplans Nr. 2 sowie der Uferschutzvorschriften «Bootssteganlage beim Bahnhof» im Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 und 8 der Bauverordnung vom 6. März 1985
Genehmigung und Inkraftsetzung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Gemeinderat Brienz am 10. März 2025 beschlossene geringfügige Änderung des Uferschutzplans Nr. 2 sowie der Uferschutzvorschriften in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 11. Juli 2025 genehmigt.
Die geringfügige Änderung des Uferschutzplans Nr. 2 sowie der Uferschutzvorschriften tritt am Tag nach dieser Publikation in Kraft.
Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung Brienz, beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung jedermann zur Einsichtnahme offen.
Brienz, 10. November 2025
Der Gemeinderat
Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen
Öffentliche Planauflage
Gemeinde: 3818 Grindelwald.
L-2572884.1
20 kV-Kabel zwischen den Unterwerken Grindelwald und Alpiglen
Koordinaten: von 2'644'483/ 1'163'863 nach 2'643'154/ 1'161'126.
Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat die
Jungfraubahn AG
Harderstrasse 14
3800 Interlaken
das oben erwähnte Plangenehmigungsgesuch eingereicht.
Die Gesuchsunterlagen betreffend das Projekt werden vom 13. November bis zum 12. Dezember 2025 in der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, öffentlich aufgelegt.
Das unterbreitete Gesuch umfasst folgende Ersuchen um Ausnahmegenehmigung(en) / Ausnahmebewilligung(en):
Die aufgelegten Unterlagen stehen während der Auflagefrist ebenfalls auf https://esti-consultation.ch/pub/6262/dd3a3ec6cf online zur Einsicht zur Verfügung.
Massgebend sind allein die in der oben genannten Gemeinde aufgelegten Unterlagen.
Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42–44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige davon Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG).
Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. [Diese Einsprache kann entweder schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Im letzteren Fall muss die Einsprache die Vorgaben zu den elektronischen Eingaben erfüllen und unter anderem mit einer qualifizierten elektronischen Unterschrift versehen sein (vgl. Art. 5 bis 7 der Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens [SR 172.021.2]). Wer innert Frist keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Während derselben Auflagefrist kann, wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen. Diese sind im Wesentlichen:
Zur Anmeldung von Forderungen innerhalb der Einsprachefrist sind auch die Mieter und Pächter sowie die Dienstbarkeitsberechtigten und die Gläubiger aus vorgemerkten persönlichen Rechten verpflichtet. Pfandrechte und Grundlasten, die auf einem in Anspruch genommenen Grundstück haften, sind nicht anzumelden, Nutzniessungsrechte nur, soweit behauptet wird, aus dem Entzug des Nutzniessungsgegenstandes entstehe Schaden.
Eidgenössisches Starkstrominspektorat
Planvorlagen
Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf
Gesuchsteller: Dr. med. Roland und Silvia Kaufmann, Campingstrasse 23, 3806 Bönigen.
Projektverfasserin: Walter Amacher Architekten AG, Melchior Amacher, Hauptstrasse 110, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Neubau von 4 Autoabstellplätzen mit Carport.
Standort: Campingstrasse 23, Parzelle Nr. 1101, Koordinaten 2'634'750 / 1'171'180.
Zone: WG 2.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen: Unterschreiten des Strassenabstands, Art. 24 GBR.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Dezember 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet im Doppel innert der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portalebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Bauverwaltung Bönigen
Einladung zur ordentlichen Versammlung
Dienstag, 16. Dezember 2025, 19.30 Uhr in der Alphütte Hohwald, Beatenberg
Traktanden
Nach der Versammlung wird den Anwesenden ein Imbiss offeriert.
Öffentliche Aktenauflage
Das Protokoll dieser Versammlung liegt 7 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich bei der Sekretärin auf.
Der Burgerrat
Ordentliche Versammlung der Burgerbäuert Schwendi sowie der Bergschaft Bodmi
Samstag, 20. Dezember 2025, 20.00 Uhr bei Beat Wyss, Schwendi
Traktanden
Stundenangaben von Gemeinwerk sind bis am 30. November für die Burgerbäuert bei Roland Steiner und für die Bergschaft Bodmi bei Ruth Zimmermann abzugeben.
Die Bäuertkommission
Heliport Lauterbrunnen – Gesuch um Änderung des Betriebsreglements
Gesuchstellerin: Einwohnergemeinde Lauterbrunnen, Gemeindehaus Adler, 3822 Lauterbrunnen
Gegenstand: Änderung des Betriebsreglements (Definition der Betriebszeiten, An- und Abflugrouten usw.)
Standort: Heliport Lauterbrunnen.
Verfahren: Das Verfahren richtet sich nach Artikel 36d des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) sowie den Bestimmungen der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL; SR 748.131.1). Es wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.
Anhörung: Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hört den Kanton Bern und die interessierten Bundesstellen direkt an.
Öffentliche Auflage
Die Gesuchsunterlagen können vom 13. November bis und mit 12. Dezember 2025 zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten bei folgender Behörde eingesehen werden:
Einsprachen
Wer nach den Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begründet beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern, im Doppel einzureichen.
Hinweise:
Bern, 13. November 2025
Bundesamt für Zivilluftfahrt
Gesuchstellerin: Künzi + Knutti Immo AG, Landstrasse 84, 3715 Adelboden, Urs und Iris Zurbuchen, Reibenweg 45a, 3294 Büren an der Aare.
Projektverfasserin: HMS Architekten AG, Seestrasse 20, 3700 Spiez.
Bauvorhaben: Projektänderung zu Gesamtbauentscheid Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli vom 27. November 2024, Haus D: Einbau Schwedenofen sowie Kaminanlage in der Dachgeschosswohnung.
Standort: Dorfstrasse 64a, 3706 Leissigen.
Parzelle Nr. 68, (987), Zone W2b, Koordinaten 2'625'198 / 1'167'165.
Schutzzone/-objekt: keine/nein.
Nutzungsart Zweitwohnungsgesetz (ZWG): Gemäss Gesamtbauentscheid.
Ausnahmen: keine.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Leissigen.
Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances (eBau Nr. 2024-4096/249277).
Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Dezember 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Es wird darauf hingewiesen, dass sich allfällige Rechtsbegehren nur gegen die Projektänderung richten können.
Leissigen, 10. November 2025
Gemeinderat Leissigen
Öffentliche Auflage des Vermessungswerks Matten bei Interlaken Los 5
Matten bei Interlaken Los 5 umfasst das Restgebiet der Gemeinde Matten bei Interlaken zwischen den Gemeinden Interlaken, Därligen, Wilderswil, Gsteigwiler, Bönigen und dem Los 3 von Matten bei Interlaken.
Im Lauf der Ersterhebung wurden die Grundstücksflächen aus Landeskoordinaten neu berechnet. Gegenüber der früheren grafischen Flächenbestimmung auf dem Plan resultieren genauere Flächen. Nicht verändert wurde der Grenzverlauf, wie er im Gelände vermarkt und im Grundbuchplan dargestellt ist.
Die Grundstücksfläche hat im Sinne des Zivilgesetzbuches nur beschreibenden Charakter. Es besteht demzufolge keine Einsprachemöglichkeit gegen die neuen Flächenmasse.
Der Plan für das Grundbuch und die weiteren zum Zweck der Grundbuchführung erstellten Auszüge aus den Daten der amtlichen Vermessung liegen vom 17. November bis 16. Dezember 2025 auf der Gemeindeverwaltung Matten bei Interlaken öffentlich auf (Art. 38 KGeoIG).
Der Schalter der Bauverwaltung ist zu den üblichen Öffnungszeiten der Gemeinde offen. Weitere Termine auf Anfrage möglich, Telefon 033 826 50 21
Wer in seinen schutzwürdigen Interessen betroffen ist, kann sich am Verfahren beteiligen, indem er während der Auflagefrist bei der Gemeinde schriftlich auf Fehler oder Mängel der Vermessung aufmerksam macht (Art. 39 KGeoIG).
Am Dienstag, 9. Dezember 2025, von 11.00 bis 12.00 Uhr werden die Vertreter des Vermessungsbüros Geogrid AG, Christoph Wyss, Ingenieur-Geometer, und Christian Schlunegger, Geomatiktechniker, auf der Gemeindeverwaltung Matten bei Interlaken zur Auskunftserteilung anwesend sein.
Nach Erledigung der Einwendungen wird das Vermessungswerk durch das Amt für Geoinformation des Kantons Bern genehmigt. Der Plan für das Grundbuch erlangt alsdann die Eigenschaft einer öffentlichen Urkunde gemäss Art. 9 ZGB (Art. 29 VAV).
Matten bei Interlaken, 10. November 2025
Der Gemeinderat
Neufassung Personalverordnung
In Anwendung von Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung (GV, BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Ringgenberg an seiner Sitzung vom 4. November 2025 die Neufassung der Personalverordnung inkl. der Anhänge I, II, III und IV genehmigt hat. Sie tritt vorbehältlich aller dagegen erhobenen Beschwerden per 1. Januar 2026 in Kraft.
Die bisherige Personalverordnung inkl. der Anhänge I, II, III und IV vom 8. Dezember 2014 wird per 31. Dezember 2025 vollumfänglich aufgehoben und durch die Neufassung ersetzt.
Die Neufassung der Personalverordnung der Einwohnergemeinde Ringgenberg kann bei der Gemeindeverwaltung Ringgenberg oder online unter www.ringgenberg.ch eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Neufassung der Personalverordnung der Einwohnergemeinde Ringgenberg kann innert 30 Tagen seit Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden.
Gemeinderat Ringgenberg
Gesuchsteller: Jan Zingrich, Mühlenenstrasse 5, 3812 Wilderswil.
Projektverfasser: Samuel Zaugg, Obergasse 23, 4934 Madiswil.
Bauvorhaben: Anbau Viehscheune.
Standort: Grenchenstrasse 14a, Wilderswil, Parzellen Nrn. 992, 579, 1293, 625, Koordinaten 2’632’722 / 1'167'248.
Gewässerschutzzone: A.
Inventar: nicht inventarisiert.
Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?
Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Dezember 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten und aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Wilderswil
Ordentliche Altjahrsgemeindeversammlung
Samstag, 13. Dezember 2025, 20.15 Uhr im Hotel Restaurant Burgseeli
Aktenauflage
Die Unterlagen zum Traktandum Nr. 2 liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Ringgenberg öffentlich auf. Zudem können diese Akten am Donnerstag, 4. Dezember 2025, von 16.30–18.00 Uhr bei der Burgerverwaltung eingesehen werden.
Protokoll
Das Protokoll der Versammlung vom 11. Juni 2025 lag 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf. Es gingen keine Einsprachen oder Beschwerden dagegen ein. Der Burgerrat hat das Protokoll am 13. August 2025 genehmigt.
Das Protokoll der Versammlung vom 13. Dezember 2025 liegt 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen auf der Gemeindeverwaltung Ringgenberg öffentlich auf. Zusätzlich kann dieses am Donnerstag, 8. Januar 2026, von 16.30–18.00 Uhr bei der Burgerverwaltung eingesehen werden.
Alle Stimmberechtigten und Gäste sind zu dieser Versammlung herzlich eingeladen.
Ringgenberg, 5. November 2025
Der Burgerrat
Gemeinsame Entwicklung des Wohnraums in unserer Gemeinde – wir suchen Sie!
Liebe Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger
Die vom Gemeinderat Lauterbrunnen einberufene Arbeitsgruppe Wohnraum beschäftigt sich seit Längerem intensiv mit der wichtigen Thematik des Wohnraums in unserer Gemeinde. Im Sommer dieses Jahres hat der Gemeinderat den Entscheid gefällt, eine umfassende Wohnraumstrategie zu erarbeiten.
Dieses Projekt kann nur dann erfolgreich sein, wenn die Anliegen und Sichtweisen der unterschiedlichen Interessen- und Akteursgruppen miteinbezogen werden. Hierzu wird eine Begleitgruppe eingesetzt. Sie setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern von Gemeinde-Kommissionen, Organisationen und Vereinen, dem Gewerbe, Tourismus, Zweitwohnungsbesitzenden usw.
In der Begleitgruppe sollen aber auch Personen vertreten sein, die persönlich von der Thematik des z. B. fehlenden oder für sie nicht mehr wirtschaftlich tragbaren Wohnraums betroffen sind.
Der Gemeinderat sucht auf diesem Weg interessierte Personen aus allen Altersklassen sowie allen Dörfern der Gemeinde Lauterbrunnen, die bereit sind, aktiv in der Begleitgruppe mitzumachen. Mit dem Einbringen Ihrer Erfahrungen, Bedürfnissen und Ideen leisten Sie einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung von tragfähigen Lösungen für die Zukunft unseres Wohn- und Lebensraums.
Dazu sind zwei Workshops geplant:
Workshop I (Startworkshop): Freitag, 12. Dezember 2025, von 16.00 bis 19.00 Uhr (mit anschliessendem freiwilligen Apéro) im Gemeindesaal Hohsteg in Lauterbrunnen.
Workshop II: Donnerstag, 26. März 2026, von 16.00 bis ca. 19.00 Uhr voraussichtlich im Gemeindesaal Hohsteg in Lauterbrunnen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt und würden Sie gerne an den beiden geplanten Workshops teilnehmen? Dann melden Sie sich bis spätestens am Dienstag, 18. November 2025 unter www.lauterbrunnen.ch/wohnraum bei uns oder per Telefon unter 033 856 50 70.
Der Gemeinderat freut sich auf zahlreiche Anmeldungen.
Protokollauflage
Das Protokoll der ordentlichen Herbstversammlung der Kirchgemeinde Habkern vom 2. November 2025 liegt während 30 Tagen vom 13. November bis 13. Dezember 2025 beim Sekretariat öffentlich auf. Das Protokoll kann zudem auf der Homepage der Kirchgemeinde Habkern www.kirche-habkern.ch eingesehen werden.
Während der Auflage kann beim Kirchgemeinderat Habkern schriftlich Einsprache eingereicht werden. Der Kirchgemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Kirchgemeinde Habkern
Änderungen bzw. Inkraftsetzungen von Reglementen und Verordnungen
Gestützt auf Artikel 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die zuständigen Organe der Einwohnergemeinde Wilderswil die folgenden Änderungen bzw. Inkraftsetzungen von Reglementen und Verordnungen beschlossen haben:
Die Reglemente und Verordnungen können kostenlos bei der Gemeindeverwaltung eingesehen oder bezogen werden. Auf www.wilderswil.ch/informationen/reglemente können die Gemeindereglemente und -verordnungen als PDF-Datei eingesehen und heruntergeladen werden.
Wilderswil, 10. Oktober 2025
Gemeinderat Wilderswil
Kanalspülarbeiten – Einwohnergemeinde Leissigen
Die Abwasser Region Interlaken führt im Zeitraum vom 26. November bis 12. Dezember 2025 in der Einwohnergemeinde Leissigen turnusmässige Reinigungs- und Spülarbeiten am Kanalnetz durch.
Diese Arbeiten sind notwendig, um die Funktionsfähigkeit und den ordnungsgemässen Betrieb der Kanalisation sicherzustellen.
Hinweise für Einwohner/-innen der Gemeinde Leissigen:
Wir bitten um Ihr Verständnis für diese notwendigen Arbeiten und danke für Ihre Unterstützung.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Christoph Hammacher, Tel. 033 826 12 00, info@ara-interlaken.ch.
Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen
Öffentliche Planauflage
Gemeinde: 3806 Bönigen
S-0096887.5
Transformatorenstation Ey
Koordinaten: 2'634'493 / 1'170'608
Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat die
BKW Energie AG
Thunstrasse 34
3700 Spiez
im Namen von
BKW Energie AG
Viktoriaplatz 2
3013 Bern
das oben erwähnte Plangenehmigungsgesuch eingereicht.
Die Gesuchsunterlagen betreffend das Projekt werden vom 13. November bis zum 12. Dezember 2025 in der Gemeindeverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen, öffentlich aufgelegt.
Die aufgelegten Unterlagen stehen während der Auflagefrist ebenfalls auf https://esti-consultation.ch/pub/6297/240d4e1792 online zur Einsicht zur Verfügung.
Massgebend sind allein die in der oben genannten Gemeinde aufgelegten Unterlagen.
Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige davon Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG).
Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. [Diese Einsprache kann entweder schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Im letzteren Fall muss die Einsprache die Vorgaben zu den elektronischen Eingaben erfüllen und unter anderem mit einer qualifizierten elektronischen Unterschrift versehen sein (vgl. Art. 5 bis 7 der Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens [SR 172.021.2]). Wer innert Frist keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Während derselben Auflagefrist kann, wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen. Diese sind im Wesentlichen:
Zur Anmeldung von Forderungen innerhalb der Einsprachefrist sind auch die Mieter und Pächter sowie die Dienstbarkeitsberechtigten und die Gläubiger aus vorgemerkten persönlichen Rechten verpflichtet. Pfandrechte und Grundlasten, die auf einem in Anspruch genommenen Grundstück haften, sind nicht anzumelden, Nutzniessungsrechte nur, soweit behauptet wird, aus dem Entzug des Nutzniessungsgegenstandes entstehe Schaden.
Eidgenössisches Starkstrominspektorat
Planvorlagen
Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf
Ordentliche Versammlung
Freitag, 19. Dezember 2025, 19.30 Uhr im Restaurant Buffet
Traktanden
Das Protokoll dieser Versammlung liegt 7 Tage später auf der Gemeindeverwaltung während dreissig Tagen öffentlich auf.
Ordentliche Versammlung
Samstag, 20. Dezember 2025, 20.00 Uhr im Gasthaus Riedboden
Traktanden
Protokoll
Das Protokoll dieser Versammlung liegt 7 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich bei der Sekretärin auf.
Burgerrat Bäuert Schmocken
Auszahlung Burgernutzen
Die Auszahlung des Burgernutzens für die Burgergemeinde Ringgenberg-Goldswil und die Bäuertburgergemeinde Goldswil erfolgt wiederum gleichzeitig an folgendem Tag:
Für Burger/-innen wohnhaft in Ringgenberg von 16.30 bis 19.00 Uhr in der Burgerverwaltung in Ringgenberg. Mit Apéro im Freien.
Für Burger/-innen wohnhaft in Goldswil von 18.00 bis 20.00 Uhr im Gemeindehaus in Goldswil. Mit Apéro im Gemeindehaus.
In Ausnahmefällen wird der Burgernutzen auch nach Hause gebracht. In diesem Fall bitten wir Sie, sich mit Frau Barbara Frutiger, Telefon 033 821 01 88, Ringgenberg, oder mit Herrn Roland Gurtner, Telefon 079 434 40 29, Goldswil, in Verbindung zu setzen.
Burgerrat Ringgenberg
Bäuertburgerrat Goldswil
Ordentliche Versammlung
Samstag, 13. Dezember 2025, 20.00 Uhr im Gemeindehaus Dindlen
Traktanden
Aktenauflage
Die Akten liegen 30 Tage vor der Burgerversammlung im Burgerbüro auf und können während den Öffnungszeiten, Dienstag, Donnerstag und Freitag, von 9.00 bis 11.00 Uhr eingesehen werden.
Protokoll
Das Protokoll der Versammlung vom 13. Dezember 2025 wird 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich im Burgerbüro aufliegen.
Alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger sind zur Teilnahme an der Versammlung freundlich eingeladen.
Brienz, 5. November 2025
Der Burgerrat
Öffentliche Mitwirkungsauflage
Zone mit Planungspflicht ZPP «Weissenaustrasse»; Änderung der baurechtlichen Grundordnung; Änderung Zonenplan und Änderung Art. 52 des aktuell gültigen Gemeindebaureglements beziehungsweise des entsprechenden Artikels 6.1 Abs. 5 gemäss vorgesehener Ortsplanungsrevision; Bestimmungen ZPP «Weissenaustrasse».
Der Gemeinderat von Unterseen bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Änderung der baurechtlichen Grundordnung, bestehend aus der Änderung des Zonenplans und der Änderung von Art. 52 des aktuell gültigen Gemeindebaureglements beziehungsweise des entsprechenden Artikels 6.1 Abs. 5 gemäss vorgesehener Ortsplanungsrevision mit den neuen Bestimmungen zur ZPP «Weissenaustrasse», zur öffentlichen Mitwirkung.
Die Änderung der baurechtlichen Grundordnung liegt 32 Tage, vom Donnerstag, 13. November, bis und mit Montag, 15. Dezember 2025, in der Bauverwaltung Unterseen auf. Die Auflageakten, bestehend aus der Baureglementänderung (in den beiden Formulierungsvarianten aktuelles Baureglement und Baureglement nach Ortsplanungsrevision), der Zonenplanänderung, dem Erläuterungsbericht sowie dem aus einem Studienauftrag nach SIA herausgegangenen Richtprojekt, können während der Auflagefrist auch auf der Homepage der Gemeinde eingesehen werden.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Bauverwaltung Unterseen, Amtshaus, Postfach, 3800 Unterseen, mit dem Vermerk: Mitwirkung ZPP «Weissenaustasse» zu richten.
Unterseen, 5. November 2025
Der Gemeinderat
Öffentliche Auflage des Vermessungswerkes Interlaken Los 3
Interlaken Los 3 umfasst das Restgebiet der Gemeinde Interlaken zwischen den Gemeinden Unterseen, Ringgenberg und dem Los 2 von Interlaken.
Im Lauf der Ersterhebung wurden die Grundstücksflächen aus Landeskoordinaten neu berechnet. Gegenüber der früheren grafischen Flächenbestimmung auf dem Plan resultieren genauere Flächen. Nicht verändert wurde der Grenzverlauf, wie er im Gelände vermarkt und im Grundbuchplan dargestellt ist.
Die Grundstücksfläche hat im Sinne des Zivilgesetzbuches nur beschreibenden Charakter. Es besteht demzufolge keine Einsprachemöglichkeit gegen die neuen Flächenmasse.
Der Plan für das Grundbuch und die weiteren zum Zweck der Grundbuchführung erstellten Auszüge aus den Daten der amtlichen Vermessung liegen
vom 17. November bis 16. Dezember 2025 auf der Bauverwaltung Interlaken
öffentlich auf (kantonales Geoinformationsgesetz KGeoIG, Artikel 38).
Der Schalter der Gemeindeverwaltung ist wie folgt geöffnet:
Weitere Termine auf Anfrage möglich unter Telefon 033 826 51 11.
Wer in seinen schutzwürdigen Interessen betroffen ist, kann sich am Verfahren beteiligen, indem er während der Auflagefrist bei der Gemeinde schriftlich auf Fehler und Mängel der Vermessung aufmerksam macht (KGeoIG, Artikel 39).
Am Dienstag, 9. Dezember 2025, von 16.00 bis 16.30 Uhr werden die Vertreter des Vermessungsbüros GEOGRID AG, Christoph Wyss, Ingenieur-Geometer, und Christian Schlunegger, Geomatiktechniker, auf der Gemeindeverwaltung Interlaken zur Auskunftserteilung anwesend sein.
Nach Erledigung der Einwendungen wird das Vermessungswerk durch das Amt für Geoinformation des Kantons Bern genehmigt. Der Plan für das Grundbuch erlangt alsdann die Eigenschaft einer öffentlichen Urkunde gemäss Artikel 9 des Zivilgesetzbuches (Verordnung über die amtliche Vermessung VAV, Artikel 29).
Der Gemeinderat
Auflage Kollokationsplan und Inventar
Ausgeschlagene Erbschaft der Hofer Silvia Brigitte, geb. 31. August 1961, von Rothrist AG, 3800 Unterseen, ZA: Solina Spiez, Stockhornstrasse 12, 3700 Spiez, verstorben am 23. März 2025.
Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage.
Ablauf der Frist: 2. Dezember 2025.
Auflagefrist Inventar: 10 Tage.
Ablauf der Frist: 22. November 2025.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 12. November 2025.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Bauherrschaft: Markus Schild, Gofri 3a, 3855 Brienz.
Grundeigentümer: Markus Schild, Gofri 3a, 3855 Brienz, und Hans Schild-Marti, Gofri 3, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Neuerschliessung des Wasseranschlusses der Gemeinde aufgrund des Unwetters Milibach vom 12. August 2024.
Standort: Gemeinde Brienz, Gofri 3, Parzelle Nr. 3620, und Gofri 3a, Parzelle Nr. 1224.
Zone: Landwirtschaftszone (LWZ).
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahme: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Dezember 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen.
Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Bauherrschaft: Stockwerkeigentümergemeinschaft Postgebäude Wengen, p. A. Triva Treuhand AG, Rosenstrasse 29, 3800 Interlaken, Post Immobilien Management und Services AG, Wankdorfallee 4, 3030 Bern.
Projektverfasserin: Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Energetische Sanierung Postgebäude Wengen; Einbau einer Wohnung im EG mit Balkon; Sanierung der Wohnungen DG mit Grundrissanpassungen; Neubau Photovoltaikanlage 30 kWp.
Standort: Wengen, Wengiboden 1350c, Parzelle Nr. 4254, Kernzone 5, Koordinaten 2’636’950 / 1’161’677.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG), Dachgestaltung (Art. 26 GBR).
Naturgefahrengebiet: gelb.
Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Dezember 2025.
Auflagestellen: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen, und Tourismusbüro Wengen, 3823 Wengen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Ordentliche Versammlung
Dienstag, 16. Dezember 2025, 20.00 Uhr im Schulhaus
Traktanden
Gesuchsteller: Bruce Battrick, Ägerten 1081d, 3825 Mürren.
Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus.
Standort: Mürren, Ägerten, Parzelle Nr. 6334, Koordinaten 2'635'142 / 1'157'140, Wohn- und Gewerbezone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen: keine.
Auflagestellen:
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 14. November bis 15. Dezember 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Änderung Funktionendiagramm (Verordnung) der Einwohnergemeinde Leissigen
Gestützt auf die Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 Art. 45 wird das Inkrafttreten der an der Gemeinderatssitzung vom 3. November 2025 beschlossenen Änderung des Funktionendiagramms (Verordnung) per 1. Januar 2026 bekannt gegeben.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen seit dieser Publikation schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde eingereicht werden.
Das Funktionendiagramm (Verordnung) kann in der Gemeindeverwaltung Leissigen oder auf unserer Homepage www.leissigen.ch unter der Rubrik «Aktuell/öffentliche Auflage» eingesehen werden.
Gemeinderat Leissigen
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung
Aufgrund eines auswärtigen Termins bleibt die Gemeindeverwaltung an folgendem Tag geschlossen:
Ab Mittwoch, 19. November 2025, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da:
Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Gemeindeverwaltung Brienzwiler
Grindelwald ist eine beliebte Tourismusdestination im Berner Oberland mit umfassender, gut ausgebauter Infrastruktur. Die Gemeinde mit rund 4000 ständigen Einwohnern und rund 15'000 Bewohnern in der Hochsaison hat viele Attraktionen für Natur- und Sportbegeisterte zu bieten.
Für den Werkhof ist ab sofort oder nach Vereinbarung folgende Stelle zu besetzen:
Leiter/-in Werkhof 100%
Aufgabenbereich
Anforderungen
Wir bieten ein vielseitiges und abwechslungsreiches Aufgabengebiet mit hoher Verantwortung, Besoldung nach Reglement der Gemeinde im Rahmen der kantonalen Besoldungsordnung und einen gut ausgestatteten Arbeitsplatz. Bei Fragen steht Ihnen Daniel Mathys, Telefon 033 854 14 40, gerne zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen an erika.brawand@gemeinde-grindelwald.ch oder Gemeinderat, Personelles, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Sperrung Oberdorfstrasse ab Hauptstrasse / Gärbi
Aufgrund von Reparaturarbeiten an zwei Versorgungsschächten ist das Teilstück Oberdorfstrasse ab Hauptstrasse bis Gärbi (Abzweigung Schulhausstrasse) wie folgt gesperrt:
Mittwoch, 19., bis Freitag, 21. November 2025
Bitte Signalisation beachten.
Besten Dank für das Verständnis.
Einwohnergemeinde Brienz / Bauverwaltung und Gemeindebetriebe GBB
Verkehrsbehinderungen auf der Axalpstrasse
Aufgrund von Arbeiten zur Sicherung und Sicherheit der Axalpstrasse ist im Bereich Brunnen bis Nasen wie folgt mit Behinderungen und Wartezeiten bis maximal 15 Minuten zu rechnen:
Es ist den Anweisungen des Verkehrsdienstes zu folgen.
Besten Dank für das Verständnis.
Einwohnergemeinde Brienz / Bauverwaltung
Bauherrschaft und Projektverfasserin: Steinbock Grindelwald AG, Dorfstrasse 189, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Erweiterung Ausschankstelle auf bestehender Terrasse (Barbetrieb) mit einem Ausschankmobil und 5 Stehtischen mit 25 Stehplätzen für den Winterbetrieb. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank; Öffnungszeiten: täglich bis 22.00 Uhr.
Standort: Dorfstrasse 189, Parzelle Nr. 111, Kernzone; Koordinaten 2’646’235 / 1’163’855.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.
Naturgefahrengebiet blau.
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Dezember 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Ursula und Stefan Lanz, Gsang 2, 4952 Eriswil.
Projektverfasserin: Houseler AG, Museumsstrasse 31, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Umbau Restaurant Bellevue: Einbau Sport-Shop und Laden und Anpassung der Zimmeranordnung im Erdgeschoss; Anpassung Fenster, Aussenbeschriftung, Umgebungsgestaltung und Neubau Spielplatz. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank; 164 Sitzplätze innen (neu, bisher: 221) und 60 Sitzplätze auf der Terrasse (neu, bisher: 50), 2 Gästezimmer mit 4 Gästebetten.
Öffnungszeiten: Sportshop täglich bis 18.00 Uhr; Restaurant, Laden / Kiosk und Terrasse täglich bis 21.00 Uhr; Bar täglich bis 1.30 Uhr (generelle Überzeitbewilligung).
Standort: Axalpstrasse 122, Axalp, Parzelle Nr. 3174, Zone: Ueo Nr. 3 «Axalp», Koordinaten 2’645’733 / 1’174’947.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und Landschaftsschongebiet.
Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Dezember 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Gasser Felstechnik AG, Walchistrasse 30, 6078 Lungern, Konzept Wyler AG, Peter Wyler, Stockmatte, 3855 Brienz.
Projektverfasserin: Konzept Wyler AG, Stockmatten, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Rückbau des Werkhofs; Ersatzneubau eines Werkhofs mit Büro-, Werkstatt-, Lager- und Aufenthaltsräumen; Erstellen von 16 ungedeckten Autoabstellplätzen.
Standort: Wichelweg 4, Parzelle Nr. 312, Arbeitszone A2, Koordinaten 2’648’330 / 1’177’721.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: gelb-weiss.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Dezember 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Hofstetten bei Brienz, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Yvonne Samaritani, Stockerstrasse 54, 8810 Horgen, Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Ueli Nebiker, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Sanierung Chalet, Installation aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Eggweg 22, Parzelle Nr. 4990, Wohnzone W2, Koordinaten 2’646’940 / 1’164’260.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Ausnahme: Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 8.Dezember 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Yasser Al Shech Mohamed, Centralstrasse 42, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: brönnimann architekten ag, Neugasse 10, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Neuorganisation des Restaurants mit einer abgetrennten Shishalounge und einem Speiseraum; Anbringung einer neuen Reklame an die Fensterfront. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 25 Sitzplätze in der Shishalounge (bisher 20 Sitzplätze) und 20 Sitzplätze im Speiseraum (bisher 30 Sitzplätze); Öffnungszeiten: täglich bis 0.30 Uhr (wie bisher).
Standort: Centralstrasse 42, Parzelle Nr. 1081, Mischzone MK mit GZ, Koordinaten 2’632’013 / 1’170’375.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au, Baugruppe D.
Ausnahme: Fumoir im Hauptausschankraum (Art. 20b GGV).
Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Dezember 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Besetzerschaft Wärgistal, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Sanierung Viehtriebweg, Erstellen Sickergraben (nachträgliches Baugesuch).
Standort: Mettlen-Wärgistal, Parzelle Nr. 76, Landwirtschaftszone; Koordinaten 2’641’730 / 1’160’210.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, angrenzende Feuchtgebiete von regionaler Bedeutung, Umsetzungsperimeter Flachmoore von regionaler Bedeutung und kommunale Wildruhegebiete.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Dezember 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft und Projektverfasser: Ulrich Wagner, Blattenweidweg 4, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Abbruch und Wiederaufbau Mobilheim.
Standort: Blattenweidweg, Residenzplatz auf dem Camping Weisse Spinne, Parzelle Nr. 4494, Zone für Sport und Freizeit 1 «Camping Weisse Spinne», Koordinaten 2’642’970 / 1’163’710.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Dezember 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Gesuchsteller: Rolf und Corina Glanzmann, Therwilerstrasse 12A, 4105 Biel-Benken.
Bauvorhaben: Einbau eines Dachfensters gegen die Südwestseite des Hauses.
Standort: Lehngasse 29, Parzelle Nr. 1892, Koordinaten 2’632’430 / 1’168’007.
Zone: Kernzone.
Gewässerschutzzone: A.
Inventar: nicht inventarisiert.
Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?
Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Dezember 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Wilderswil
Bauherrschaft: Susanne Brawand, Unterdorfweg 10, 3812 Wilderswil.
Projektverfasserin: Feuz Holzbau + Bedachungen GmbH, Stapfackerweg 10, 3805 Goldswil bei Interlaken.
Bauvorhaben: Abbruch und Ersatzneubau Einfamilienhaus.
Standort: Gsteigstrasse 31, Parzelle Nr. 1428, Koordinaten 2'632’710/1’169’511.
Nutzungszone: Mischzone MA2.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Hinweis: Naturgefahrengebiet mit geringer Gefährdung, Wasser.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Dezember 2025.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwashrungen (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Matten
Briensermärt 2025 / Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung
Die Gemeindeverwaltung Schwanden beibt aufgrund des Briensermärt am Donnerstag, 13. November 2025, den ganzen Tag geschlossen.
Ab Montag, 17. November 2025, bedienen wir Sie gerne wieder zu den gewohnten Schalteröffnungszeiten.
Gemeindeverwaltung Schwanden
Gesuchstellerin: Künzi + Knutti Immo AG, Landstrasse 84, 3715 Adelboden.
Projektverfasserin: HMS Architekten AG, Seestrasse 20, 3700 Spiez.
Bauvorhaben: Projektänderungen zu Gesamtbauentscheiden Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli vom 4. Oktober 2023 und 27. November 2024:
Standort: Dorfstrasse 64–68, Parzellen Nrn. 733, 637, 68, 986, 987, 187, Zone W2b, Koordinaten 2'625'180 / 1'167'175.
Schutzzone/-objekt: keine/nein.
Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Leissigen.
Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances (eBau Nr. 2023-2721/253985).
Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Dezember 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Es wird darauf hingewiesen, dass sich allfällige Rechtsbegehren nur gegen die Projektänderung richten können.
Leissigen, 3. November 2025
Gemeinderat Leissigen
Bauherrschaft: André Wingeier, Alpenstrasse 30, 3806 Bönigen.
Projektverfasserin: asf architekten GmbH, Seemattenweg 15, 3853 Niederried.
Bauvorhaben: Umbau und Erweiterung Wohnhaus; Erstellen von vier ungedeckten Autoabstellplätzen; temporäre Aushubdeponie mit Zufahrt.
Standort: Mühlenenstrasse 37, Parzelle Nr. 237, Mischzone B, Koordinaten 2’632’210 / 1’167’742.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, ISOS-Gebiet Nr. 1300.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Dezember 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Hotel Central Continental AG, Bahnhofstrasse 43, 3800 Unterseen.
Projektverfasserin: brönnimann architekten ag, Neugasse 10, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Neuinstallation Photovoltaikanlage und Hublift.
Standort: Bahnhofstrasse 43, Parzelle Nr. 260, Zone: Überbauungsordnung Nr. 6 / Uferschutzplan Spielmatte (Baubereiche für Hauptgebäude sowie für An- und Vorbauten), Koordinaten 2’631’524 / 1’170’450.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und Ortsbildschutzgebiet, ISOS-Gebiet.
Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Dezember 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend. Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Briensermärt 2025 – Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung
Die Schalter- und Telefondienste der Einwohnergemeinde Hofstetten bleiben am Donnerstag, 13. November 2025, aufgrund des Briensermärts den ganzen Tag geschlossen.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Gemeindeverwaltung Hofstetten
Verkehrserschwerung
Kantonsstrasse Nr. 6 /11 Interlaken–Brienz
Gemeinde: Niederried.
Schutzwaldpflege
Teilstrecke: Niederried–Oberried (Koordinaten 2'638'068 / 1'175'066)
Dauer: 17. November bis 5. Dezember 2025 (wetterbedingte Verschiebungen sind möglich). Jeweils Montag–Freitag, 7.30–17.30 Uhr.
Ausnahmen: keine.
Grund der Massnahme: Schutzwaldpflege.
Verkehrsführung: Zum Teil einspurige Verkehrsführung.
Einschränkungen: Einspurige Verkehrsführung, Verkehrsregelung von Hand oder mit Lichtsignalanlage. Kurze Sperrungen sind möglich, es ist mit Wartezeiten zu rechnen. Der öffentliche Verkehr wird berücksichtigt
Rechtliche Hinweise
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.
Interlaken, 3. November 2025
Tiefbauamt des Kantons Bern, Strasseninspektorat Oberland Ost
Gesuchstellerin und Projektverfasserin: Schilthornbahn AG, Lengwald 301, 3824 Stechelberg.
Bauvorhaben: Neubau Unterstand für Velo, Geräte und Kehrrichtcontainer.
Projektänderung: Ausrichtung des Unterstandes, Gebäudemasse verkleinert.
Standort: Mürren, Beim Stadel, Parzelle Nr. 742, Koordinaten 2'634'834 / 1'156'365, Wohn- und Gewerbezone.
Schutzzone: gelb.
Gewässerschutzzone: Au.
Ausnahmen: keine.
Auflagestellen:
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 6. November bis 8. Dezember 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Bauherrschaft und Projektverfasserin: Stockwerkeigentümergemeinschaft Weissenaustrasse 9/9A, Trauffer Daniel, Weissenaustrasse 9A, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe.
Standort: Weissenaustrasse 9/9A, Parzelle Nr. 41, Koordinaten 2'631'037 / 1'170'234.
Zone: Wohnzone W2.
Gewässerschutzbereich: Au.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Dezember 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938
Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Unterseen, 3. November 2025
Bauverwaltung Unterseen
Burgerversammlung
Freitag, 12. Dezember 2025, 19.30 Uhr im Schulhaus Obermoos
Traktanden
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Die Burgerinnen und Burger von Brienzwiler sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Burgerinnen und Burger von Brienzwiler, die in Brienzwiler wohnhaft und in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind.
Brienzwiler, 27. Oktober 2025
Gemeinderat Brienzwiler
Grindelwald ist eine beliebte Tourismusdestination im Berner Oberland mit umfassender, gut ausgebauter Infrastruktur. Die Gemeinde mit rund 4000 ständigen Einwohnenden und rund 15'000 Gästen in der Hochsaison hat viele Attraktionen für Natur- und Sportbegeisterte zu bieten.
Im Hinblick auf anstehende personelle Veränderungen und angepasste Aufgabengebiete sowie für die Neustrukturierung des Bereichs Sicherheit suchen wir per sofort oder nach Vereinbarung
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Bei Fragen zum Aufgabenbereich steht Rolf Zurlinden, Leiter Bereich Sicherheit, Telefon 033 854 14 84, gerne zur Verfügung.
Wir freuen uns über Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen an erika.brawand@gemeinde-grindelwald.ch oder Gemeinderat, Personelles, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Bauherrschaft und Projektverfassende: Katja und Lukas Hug, Schulhausstrasse 28, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Erweiterung Kellerraum unter der bestehenden aufgeschütteten Terrasse, Abdichtung alte Kellerwand.
Standort: Schulhausstrasse 28, Parzelle Nr. 308, Koordinaten 2'630'975 / 1'170'536.
Zone: Wohnzone W2.
Gewässerschutzbereich: Au.
Schutzperimeter: Epochenmässig einheitlicher Baubestand.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Dezember 2025.
Es wird auf die Gesuchakten und die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938
Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Unterseen, 3. November 2025
Bauverwaltung Unterseen
Gesuchstellerin: Hess Bestattungen GmbH, Samuel Hess, Neuenstrasse 13, 3806 Bönigen.
Projektverfasser: Samuel Hess, Neuenstrasse 13, 3806 Bönigen.
Bauvorhaben: Abbruch und Neubau Garage mit Erweiterung Sarglager und Kühlraum.
Standort: Neuenstrasse 13, Parzelle Nr. 385, Koordinaten 2'634'639 / 1'170'594.
Zone: Kernzone B.
Schutzzone: Schützenswertes Objekt, Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen: Überschreitung Flachdachfläche, Art. 39 Abs. 2 GBR.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Dezember 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet im Doppel innert der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portalebau.apps.be.ch).Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Bauverwaltung Bönigen
Bauherrschaft: Menk Huggler, Stadelweg 4, 3855 Brienz.
Projektverfasserin: ateliermarti architekten ag, Elio Beetschen, Am Lauener 8, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Um- und Ausbau des bestehenden Anbaus als Wohnraumerweiterung.
Standort: Gemeinde Brienz, Stadelweg 4, Parzelle Nr. 2056.
Zone: Wohnzone 2 (W2).
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Dezember 2025.
Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Verkehrsbehinderung / Strassensperrung Kupfergasse 24–28
In der Kalenderwoche 47 (17. bis 18. November 2025) wird die Durchfahrt der Kupfergasse wegen eines Grabenaufbruchs aufgrund von Anschlussarbeiten während 2 Tagen gesperrt. Die Zufahrt zu den einzelnen Liegenschaften der Anwohner wird jederzeit gewährleistet.
Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die entsprechenden Verkehrssignalisationen zu beachten.
Wir bitten um Kenntnisnahme und danken Ihnen für das Verständnis.
Bauverwaltung Matten
Theilkäs geb. Hauser, Margrit Agnes, geboren 14. Mai 1937, von Niederstocken BE, wohnhaft gewesen in Untere Goldey 21, 3800 Unterseen, ist am 18. September 2025 verstorben.
Die Erblasserin hinterliess einen Erbvertrag samt Nachtrag sowie ein Testament. Die gesetzliche Erbfolge wurde aufgehoben. Für gesetzliche Erben unbekannten Aufenthalts gilt diese Publikation als Eröffnung im Sinne von Art. 558 ZGB.
Dieser Erbvertrag und das Testament liegen den gesetzlichen Erben bei Notar Peter Graf, Hauptstrasse 43, 3800 Unterseen, zur Einsichtnahme auf.
Einsprachen sind innert Monatsfrist ab der dritten Publikation beim beauftragten Notar Peter Graf, Postfach, 3800 lnterlaken, schriftlich zu erheben. Erfolgen innerhalb der gesetzten Frist keine Einsprachen, so wird den eingesetzten Erben die Erbenbescheinigung gemäss Art. 559 ZGB ausgestellt.
Unterseen, 28. Oktober 2025
Der Beauftragte:
Peter Graf, Notar
Ordentliche Gemeindeversammlung
Donnerstag, 11. Dezember 2025, 20.00 Uhr in der Mehrzweckhalle auf der Lamm
Traktanden
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung sind innert 30 Tagen nach der Versammlung (in Wahlsachen innert 10 Tagen) schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle Stimmberechtigten und Gäste sind zur Teilnahme an der Gemeindeversammlung herzlich eingeladen.
Schwanden, 20. Oktober 2025
Gemeinderat Schwanden
Anmeldung zum Bezug des Burgernutzens 2026
Wer sich neu zum Bezug berechtigt glaubt, hat sich bis am 31. Dezember 2025 bei der Burgergemeinde Brienz, Hauptstrasse 62, 3855 Brienz, schriftlich, oder via Homepage www.burgergemeindebrienz.ch mit dem offiziellen Formular anzumelden.
Bezugsberechtigt ist, wer das Burgerrecht der Burgergemeinde Brienz besitzt, per 31. Dezember 2025 das 18. Altersjahr zurückgelegt hat und seit drei Monaten in der Gemeinde Brienz seine Schriften hinterlegt hat.
Brienz, im November 2025
Der Burgerrat
Temporäre Sperrung Durchfahrt Aegertzaunstrasse
Während der Papiersammlung vom Dienstag, 18. November 2025, wird im südlichen Teil der Aegertzaunstrasse (in der Nähe der Einmündung zum Kreuzimaadweg) ein grosser Papiercontainer als zentrale Sammelstelle platziert.
Aus diesem Grund erfolgt folgende temporäre Sperrung:
Die Zu- und Wegfahrt für die Blaulichtorganisationen ist gewährleistet, ebenfalls der Durchgang für Fussgänger sowie die Durchfahrt für Radfahrer. Bitte die Signalisation vor Ort beachten.
Besten Dank für Ihr Verständnis.
Sicherheitskommission Wilderswil
Papiersammlung
Die nächste ordentliche Papiersammlung findet am Dienstag, 18. November 2025, statt.
Wir bitten Sie, das Papier bis spätestens 7.00 Uhr an der gleichen Stelle wie den Hauskehricht, nur gebündelt und nicht in Tragtaschen und Säcken, bereitzustellen. Die Schülerinnen und Schüler sind Ihnen zudem dankbar, wenn die Papierbündel nicht zu schwer (maximal 5 kg) sind.
Achtung: Das Papier wird nur noch bei den üblichen Sammelstandorten des Hauskehrichts abgeholt. Papier- und Sammelgut, welches in Haus- und Kellerzugängen usw. deponiert ist, wird nicht abgeholt.
Nicht in die Papiersammlung gehören: Hauskehricht und Plastikmaterial allgemein, beschichtetes Papier, Etiketten, Filterpapier, Fototaschen, Haushaltpapier, Kohlepapier, Papierschnitzel, Papierwindeln, Teerpapier, Futtermittelsäcke, Milch- und Fruchtsaftverpackungen, Tiefkühlverpackungen, Zementsäcke, Karton paraffinbeschichtet und Styropor.
Falls Ihr Papier nicht abgeholt wurde, melden Sie sich bitte am Sammeltag bis 11.30 Uhr unter Telefon 079 311 13 86.
Besten Dank für Ihre Mitarbeit.
Wilderswil, im November 2025
Schule und Sicherheitskommission Wilderswil
Winterdienst 2025/2026
Der Winterdienst umfasst die Schneeräumung und die Glatteisbekämpfung auf allen öffentlichen Strassen und Fusswegen in bewohnten Gebieten, sofern die Notwendigkeit ausgewiesen ist. Zudem muss die Räumung in einer rationellen Arbeitsweise (keine parkierten Fahrzeuge oder andere Hindernisse auf Strassen / Wegen) möglich sein. Wir bitten Sie, gemäss Art. 83 Strassengesetz vom 1. Februar 2024 und Art. 55 und 56 Strassenverordnung vom 1. Februar 2024 Ihre Zäune und Abschrankungen, die den Winterdienst behindern können, abzulegen oder abzuräumen. Die Gemeinde Leissigen übernimmt keine Haftung für Schäden an Zäunen, Abschrankungen und parkierten Autos, die aus dem Winterdienst entstehen.
Vielen Dank für Ihre aktive Mitarbeit!
Leissigen, 3. November 2025
Abteilung Bau Leissigen
Briensermärt 2025 / Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
Über die Zeit des Briensermärt gelten bei sämtlichen Abteilungen der Gemeindeverwaltung folgende Öffnungszeiten:
Gerne bedienen wir Sie ab Montag, 17. November 2025, wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten.
Die Gemeindeverwaltung
Gesuchstellerin und Projektverfasserin: Firstbahn AG, Harderstrasse 14, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Umnutzung First Lodge zu Wohnhaus.
Standort: Dorfstrasse 183, Parzelle Nr. 1479, Koordinaten 2’646’205 / 1’163’880.
Nutzungszone: Kernzone.
Schutzobjekt: erhaltenswertes Objekt.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B
Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreiten der Raumhöhe (Art. 67 BauV).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/241669
Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Dezember 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 29. Oktober 2025
Bauverwaltung Grindelwald
Advents- und Weihnachtsmarkt vom 21. bis 23. November 2025
Sperrung der Altstadt
Wegen des genannten Marktes ist die Altstadt (ab Bäckerei Mohler bis zum Schloss) von Donnerstag, 20. November, 7.00 Uhr, bis Montag, 24. November 2025, ca. 16.00 Uhr für jeglichen Verkehr gesperrt.
Während dieser Zeit können auch die Parkplätze Auf dem Graben, Untere Gasse und Stadthausplatz West nicht benützt werden. Das Parkhaus Stedtlizentrum befindet sich in unmittelbarer Nähe und gewährleistet gute Zu- und Wegfahrt.
Der Verkehr (inkl. Ortsbus) wird während der Altstadtsperrung via Auf dem Graben umgeleitet.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme und danken für das Verständnis.
Unterseen, 27. Oktober 2025
Bereiche Polizeiinspektorat und Sicherheit
Ordentliche Kirchgemeindeversammlung
Sonntag, 16. November 2025, 10.45 Uhr im Kirchgemeindehaus (Korrektur: die korrekte Zeit der Kirchgemeindeversammlung ist 10.45 Uhr, direkt im Anschluss an den Gottesdienst, nicht 11.45 Uhr wie fälschlicherweise in der ersten amtlichen Mitteilung publiziert.)
Traktanden
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung der Einwohnergemeinde Ringgenberg auf.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitig Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Die Stimmberechtigen der Kirchgemeinde Ringgenberg sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen.
Kirchgemeinderat Ringgenberg
Ordentliche Kirchgemeindeversammlung
Sonntag, 16. November 2025, 11.00 Uhr, anschliessend an den Gottesdienst in der Kirche
Traktanden
Die Unterlagen zu den Traktanden 1 bis 4 können im Pfarrhaus eingesehen werden. Alle Stimmberechtigten der ref. Kirchgemeinde sind herzlich eingeladen, an der Versammlung teilzunehmen.
Beatenberg, im Oktober 2025
Der Kirchgemeinderat
Korporationsversammlung
Dienstag, 18. November 2025, 20.00 Uhr, Restaurant Alpenblick, Habkern
Traktanden
Aktenauflage
Das Protokoll der Korporationsversammlung vom 13. Mai 2025 liegt 30 Tage vor der Versammlung zur öffentlichen Einsichtnahme bei der Gemeindeverwaltung Habkern auf.
Nach der Versammlung wird ein Apéro offeriert.
Habkern, 13. Oktober 2025
Schwellenkommission Habkern
Einladung zur Informationsveranstaltung
An der Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2025 werden die Stimmberechtigten der Gemeinde Lauterbrunnen über das Budget für das Jahr 2026 entscheiden.
Zur umfassenden Information über das Investitionsprogramm und die Finanzlage der Gemeinde Lauterbrunnen wird vorgängig eine Informationsveranstaltung durchgeführt. Diese findet wie folgt statt:
Montag, 17. November 2025, 20.00 Uhr im Gemeindesaal Hohsteg, Lauterbrunnen
Wir freuen uns auf viele interessierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Gemeinderat Lauterbrunnen
Gemeindeversammlung
Dienstag, 9. Dezember 2025, 20.00 Uhr in der Mehrzweckhalle Hofstetten
Traktanden
Über die Geschäfte der Gemeindeversammlung wird spätestens 10 Tage vor dem Versammlungstermin eine Informationsschrift an alle Haushalte versandt. Die Unterlagen können ab diesem Zeitpunkt auch unter www.hofstetten-ballenberg.ch eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung sind innert 30 Tagen nach der Versammlung (in Wahlsachen innert 10 Tagen) schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle Stimmberechtigten und Gäste sind zur Teilnahme an der Gemeindeversammlung freundlich eingeladen.
Hofstetten, 3. November 2025
Gemeinderat Hofstetten
Gemeindeversammlung
Freitag, 12. Dezember 2025, 20.00 Uhr im Schulhaus Obermoos
Traktanden
Aktenauflage
Das Budget 2026 kann 10 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Ein Kurzkommentar und der Zusammenzug des Budgets werden an alle Haushaltungen verteilt.
Das Versammlungsprotokoll liegt 7 Tage nach der Gemeindeversammlung während 30 Tagen öffentlich auf und ist ebenfalls unter www.brienzwiler.ch einsehbar.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Die Stimmberechtigten von Brienzwiler sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Brienzwiler Wohnsitz haben.
Brienzwiler, 27. Oktober 2025
Gemeinderat Brienzwiler
Zurückschneiden von Bäumen und Hecken / Schneeräumung und Winterdienst
Lichtraumprofil
Die Anstösser an Strassen, Wege und Trottoirs werden hiermit aufgefordert, das Zurückschneiden der Äste, Grünhecken und Sträucher usw. bis zum 30. November 2025 auf die vorgeschriebenen Abmessungen auszuführen. Dies ist insbesondere im Winter aufgrund der Schneelast von grosser Bedeutung.
Gemäss dem Gesetz über den Bau und Unterhalt der Strassen ist das Strassengebiet über Trottoirs, Rad- und Fusswege bis auf eine Höhe von 2,5 m und über der Fahrbahn bis auf eine Höhe von 4,5 m freizuhalten. Wenn die öffentliche Beleuchtung beeinträchtigt wird, sind die überhängenden Äste bis auf Lampenhöhe zurückzuschneiden. Hecken, Sträucher, Äste und Anpflanzungen müssen seitlich mindestens 0,5 m Abstand vom Fahrbahnrand bzw. von der Gehweghinterkante haben.
Das Merkblatt Strassenabstand Gemeindestrassen, Lichtraumprofil und Strassenabstände kann bei der Bauverwaltung bezogen werden.
Im Rahmen des Winterdienstes wird für Beschädigungen an Gegenständen innerhalb des Lichtraumprofils (Zäune, Holz, Baumaterialien, Schilder usw.) und an Fahrzeugen, die auf der Strasse parkiert sind, keine Haftung übernommen.
Abgestellte Fahrzeuge
Die Schneeräumung wird hauptsächlich in den frühen Morgenstunden durchgeführt. Nicht ordnungsgemäss parkierte Motorfahrzeuge auf öffentlichen Strassen und Plätzen behindern die Winterdienstarbeiten. Um einen reibungslosen Ablauf der Räumungsarbeiten zu ermöglichen, bitten wir, Fahrzeuge nicht auf den Gehwegflächen, im Parkverbot sowie ausserhalb der markierten Parkfelder abzustellen.
Haftungsfrage
Die Gemeinde und die beauftragten Schneeräumungsunternehmungen lehnen jede Haftung für Schäden ab, die bei den Winterdienstarbeiten (Schneepflügen, Schneefräsen, Salzstreuen usw.) an nicht ordnungsgemäss parkierten Fahrzeugen und an deponierten sowie sich im Lichtraumprofil befindenden Gegenständen entstehen. Für Schäden an Schneeräumungsfahrzeugen, verursacht durch unsachgemäss abgestellte Gegenstände, wie Baumaterialien, Holz usw., wird der Eigentümer haftbar gemacht.
Ausweichstellen / Wendeplätze
Ausweichstellen und Wendeplätze sind keine Park- und Abstellplätze. Für durch den Winterdienst entstandene Schäden an nicht ordnungsgemäss parkierten Fahrzeugen wird jede Haftung abgelehnt.
Schneeräumung von privaten Liegenschaften
Es ist verboten, nach der Haupträumung der Gemeinde oder durch die beauftragten Unternehmungen, Schnee von Vorplätzen, Terrassen und Zufahrtsstrassen auf die Strasse zu räumen. Solche Ablagerungen werden auf Kosten der Verursacher in einem zweiten Durchgang separat abgeführt und nach Aufwand verrechnet. Schnee und Eis dürfen nicht in Strassenschächte / Kanäle entsorgt werden.
Für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis danken wir Ihnen bestens.
Bauverwaltung Lauterbrunnen, Telefon 033 856 50 70
Bauherrschaft: Stockwerkeigentümergemeinschaft Postgebäude Wengen, p. A. Triva Treuhand AG, Rosenstrasse 29, 3800 Interlaken, Post Immobilien Management und Services AG, Wankdorfallee 4, 3030 Bern.
Projektverfasserin: Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Energetische Sanierung Postgebäude Wengen; Einbau einer Wohnung im EG mit Balkon; Sanierung der Wohnungen DG mit Grundrissanpassungen; Neubau Photovoltaikanlage 30 kWp.
Standort: Wengen, Wengiboden 1350c, Parzelle Nr. 4254, Kernzone 5, Koordinaten 2’636’950 / 1’161’677.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG), Dachgestaltung (Art. 26 GBR).
Naturgefahrengebiet: gelb.
Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Dezember 2025.
Auflagestellen: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen, und Tourismusbüro Wengen, 3823 Wengen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Grindelwald ist eine beliebte Tourismusdestination im Berner Oberland mit umfassender, gut ausgebauter Infrastruktur. Die Gemeinde mit rund 4000 ständigen Einwohnern und rund 15'000 Bewohnern in der Hochsaison hat viele Attraktionen für Natur- und Sportbegeisterte zu bieten.
Für den Werkhof ist ab sofort oder nach Vereinbarung folgende Stelle zu besetzen:
Leiter/-in Werkhof 100%
Aufgabenbereich
Anforderungen
Wir bieten ein vielseitiges und abwechslungsreiches Aufgabengebiet mit hoher Verantwortung, Besoldung nach Reglement der Gemeinde im Rahmen der kantonalen Besoldungsordnung und einen gut ausgestatteten Arbeitsplatz. Bei Fragen steht Ihnen Daniel Mathys, Telefon 033 854 14 40, gerne zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen an erika.brawand@gemeinde-grindelwald.ch oder Gemeinderat, Personelles, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Sperrung Oberdorfstrasse ab Hauptstrasse / Gärbi
Aufgrund von Reparaturarbeiten an zwei Versorgungsschächten ist das Teilstück Oberdorfstrasse ab Hauptstrasse bis Gärbi (Abzweigung Schulhausstrasse) wie folgt gesperrt:
Mittwoch, 19., bis Freitag, 21. November 2025
Bitte Signalisation beachten.
Besten Dank für das Verständnis.
Einwohnergemeinde Brienz / Bauverwaltung und Gemeindebetriebe GBB
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
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