Verwaltungskreis Interlaken-Oberhasli (100+)

Baupublikation

Bauherrschaft: Holzwärme Grindelwald AG, Endweg 75, 3818 Grindelwald, Ryser Ingenieur AG, Caroline Bösch, Engestrasse 9, 3001 Bern.

Projektverfasserin: Ryser Ingenieure AG, Engestrasse 9, 3001 Bern.

Bauvorhaben: Verlegen von Fernwärmeleitungen für die Erschliessung Hotel Regina und Apartmenthäuser Überbauung Regina.

Standort: Endweg 13 und Dorfstrasse 80, Parzellen Nrn. 42, 106, 660, 661, 5198, Bauzone / Gemeindestrasse, Koordinaten 2’645’620 / 1’163’810.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Auflage- und Einsprachefrist bis 30. März 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 26.02.2026

Einwohnergemeinde

Reglemente

Bekanntmachung gemäss Artikel 45 ff. Gemeindeverordnung

An der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2025 wurden folgende Reglemente genehmigt:

1. Teilrevision
Inkraftsetzung per 1. Januar 2026

  • Feuerwehrreglement

2. Teilrevision
Inkraftsetzung per 1. Januar 2026

  • Gemeindepolizeireglement

Die nachgeführten Reglemente können auf der Gemeindeverwaltung Beatenberg eingesehen oder gegen eine Gebühr bezogen werden. Zusätzlich sind die Reglemente auf www.beatenberg.ch (Gemeinde, Online-Schalter, Reglemente/Verordnungen) aufgeschaltet.

Gemeinderat Beatenberg

Publiziert am 26.02.2026

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Susanne von Hintzenstern, Allmendstrasse 28, 3800 Interlaken.

Vertreter: Advokatur & Notariat Frey & Partner, Bahnhofstrasse 12, Postfach 1016, 3601 Thun.

Bauvorhaben: Umnutzung einer Erstwohnung im UG zur touristischen Vermietung, ab drei aufeinanderfolgenden Nächten, Beherbergung von zwei Gästen.

Standort: Allmendstrasse 28, Parzelle Nr. 1605 (BR 1742).

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Inventar: Archäologisches Schutzgebiet, geschützte Baumreihe (Allee).

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 30. März 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 26.02.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Besetzerschaft Scheidegg, Wärgistalstrasse 7, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Bergschaft Scheidegg, Markus Roth, Moosgasse 1, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Erstellung Güllegrube und Mistplatz.

Standort: Bidem 2a, Parzelle Nr. 61, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’651’966 / 1’169’340.

Schutzzonen: Gewässerschutzzone Au, Jagdbanngebiet «Schwarzhorn».

Naturgefahrengebiet: unbestimmt.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 16 RPG)
  • Bauvorhaben im Jagdbanngebiet «Schwarzhorn»

Auflage- und Einsprachefrist bis 30. März 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Hinweise: Bei der Profilierung werden Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 26.02.2026

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Begräbnisgemeindeverband Gsteig-Interlaken, Niedermatte 115b, 3813 Saxeten.

Bauvorhaben: Aufstellen von zwei beheizten Baucontainern (Bürocontainer und Sanitärcontainer) auf dem Dach des Materialunterstands als Provisorium für die Dauer von weiteren fünf Jahren.

Hinweis: Erneute Publikation aufgrund der erforderlichen energierechtlichen Ausnahmen nach KeNG und KEnV.

Standort: Friedhof Gsteig, Gsteigwiler, Parzelle Nr. 1, Zone für öffentliche Nutzung K, Koordinaten 2’633’227 / 1’168’394.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, Archäologisches Schutzgebiet Nr. 1017, Ortsbildschutzgebiet IV.

Schutzobjekt: Umliegende schützenswerte K-Objekte, Baugruppe A (Gsteigwiler, Gsteig)

Ausnahmen:

  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
  • Gestaltung (Art. 411 GBR)
  • Winterlicher Wärmeschutz (Art. 14 KEnV V.m. Art. 36 KEnG)
  • Gewichtete Gesamtenergieeffizienz (Art. 30 KEnV V.m. Art. 36 KEnG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 27. März 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Gsteigwiler, Halten 90, 3814 Gsteigwiler.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Amts- und Fachberichte verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren gegen die energierechtlichen Ausnahmen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 26.02.2026

Gemischte Gemeinde

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Die Gemeindeverwaltung ist vom 26. Februar bis zum 13. März 2026 wie folgt geöffnet:

  • Montag, 2. März, 8.00–12.00 Uhr 
  • Freitag, 6. März, 8.00–12.00 Uhr 
  • Dienstag, 10. März, 8.00–12.00 Uhr 
  • Freitag, 13. März, 8.00–12.00 Uhr 

Ab Montag, 16. März 2026, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.

Gemeindeverwaltung Brienzwiler

Publiziert am 26.02.2026

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Scheidegg Hotels AG, Hotel Bellevue des Alpes, 3823 Kleine Scheidegg, Wengen.

Bauvorhaben: Erneuerung der Dachhaut auf dem Hotel Bellevue, Wengernalpseite, und Erneuerung der Dachhaut des Hauses Des Alpes; Reparatur der Eternitfassaden.

Standort: Kleine Scheidegg, Hotel Bellevue des Alpes, Parzelle Nr. 2859, Gebäude Nr. 1116 (Lauterbrunnen); Parzelle Nr. 2730, Gebäude Nr. 1 (Grindelwald), Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’640’125 / 1’159’453.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet: gelb, blau.

Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt.

Ausnahme: Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).

Auflage- und Einsprachefrist bis 30. März 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 26.02.2026

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Scheidegg Hotels AG, Hotel Bellevue des Alpes, 3823 Kleine Scheidegg, Wengen.

Bauvorhaben: Erneuerung der Dachhaut auf dem Hotel Bellevue, Wengernalpseite, und Erneuerung der Dachhaut des Hauses Des Alpes; Reparatur der Eternitfassaden.

Standort: Kleine Scheidegg, Hotel Bellevue des Alpes, Parzelle Nr. 2859, Gebäude Nr. 1116 (Lauterbrunnen); Parzelle Nr. 2730, Gebäude Nr. 1 (Grindelwald), Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’640’125 / 1’159’453.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet: gelb, blau.

Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt.

Ausnahme: Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).

Auflage- und Einsprachefrist bis 30. März 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 26.02.2026

Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern

Verkehrserschwerung

Kantonsstrasse Nr. 221 Interlaken – Grindelwald

Gemeinde: Lütschental.

410.20475 / Instandsetzung Wartenberggrabenbrücke, Lütschental

Teilstrecke: Wartenberggrabenbrücke zwischen Lütschental und Burglauenen, Länge 175 m (Koordinaten 2'640'733 / 1'165'183).

Dauer: 2. März–18. Dezember 2026.

Ausnahmen: keine.

Grund der Massnahme: Instandsetzungsprojekt Wartenberggrabenbrücke, Bauarbeiten.

Verkehrsführung: Umleitung durch Lichtsignal gesteuert.

Einschränkungen: Einspurige Verkehrsführung, Verkehrsregelung von Hand oder mit Lichtsignalanlage.

Rechtliche Hinweise

Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Ver-kehrsabwicklung erschwert.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.

Gwatt, 23. Februar 2026

Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I

Publiziert am 26.02.2026

Bergschaft Grindel

Bergschaftsversammlung

Dienstag, 10. März 2026, 20.15 Uhr, Pfarrschyr 

Traktanden

  1. Begrüssung
  2. Statutenanpassung                                                    
  3. Wahl Rechnungsrevisor
  4. Vorstellung Projekt Neubau Stepfihütte
  5. Verschiedenes    

Anschliessend sind alle Bergteiler wie üblich zu einem kleinen Umtrunk eingeladen.

Der Vorstand

Publiziert am 26.02.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459B, 3822 Lauterbrunnen.

Projektverfasserin: b+d ingenieure ag, Hobachergässli 1, 3800 Matten.

Bauvorhaben: Strassensanierung Undri Allmi Mürren mit Betonfahrspuren auf einer Länge von ca. 450 m. Im mittleren Bereich der Fläche erfolgt die Verlegung von Rasengittersteinen zur Befestigung und gleichzeitigen Begrünung. Erstellen einer temporären Umfahrungsstrasse.

Standort: Undri Allmi, Mürren, Parzellen Nrn. 1298, 3415, 659, 743, 771, 885, 1881, 1924, 2332, 2344, 2431, 3523, 4170, 4746, 4853, 6200, 6254, Zonen: Landwirtschaftszone, Kernzone, Wohnzone und Überbauungsordnung Nr. 49 «Beschneiung Schilthorn / Mürren»;  Koordinaten 2’634’604 / 1’156’626; 2’634’116 / 1’156’867; 2’634’491 / 1’156’553; 2’634’489 / 1’156’635; 2’634’464 / 1’156’660; 2’634’372 / 1’156’604; 2’634’603 / 1’156’587; 2’634’459 / 1’156’584; 2’634’511 / 1’156’579; 2’634’543 / 1’156’587; 2’634’446 / 1’156’537; 2’634’588 / 1’156’587; 2’634’611 / 1’156’592; 2’634’615 / 1’156’612; 2’634’583 / 1’156’579; 2’634’352 / 1’156’651; 2’634’364 / 1’156’689.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet: gelb, blau, rot.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Eingriffe in Schutzobjekte nach Art. 18 ff. NHG

Auflage- und Einsprachefrist bis 30. März 2026.

Auflagestellen:

  • Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen 
  • Alpines Sportzentrum Mürren, 3825 Mürren

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung/Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 26.02.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Brienz Rothorn Bahn AG, Trachtlistrasse 2, 3855 Brienz.

Projektverfasserin: KB Konzeptbau GmbH, Bahnhofstrasse 10, 3853 Niederried.

Bauvorhaben: Anpassung Anzahl Sitzplätze innen und aussen sowie Anzahl Gästezimmer und Betten im Berghaus Rothorn Kulm

Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 250 Sitzplätze innen (bisher 236 Sitzplätze) und 196 Sitzplätze auf der Terrasse (bisher 144 Sitzplätze), 28 Gästezimmer und 6 Massenlager mit insgesamt 86 Gästebetten (bisher 44 Gästezimmer mit 119 Gästebetten); Öffnungszeiten: täglich bis 0.30 Uhr (wie bisher).

Standort: Berghaus Rothorn Kulm 494, Parzelle Nr. 3368, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’646’051 / 1’181’999.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahme: Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).

Auflage- und Einsprachefrist bis 30. März 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 26.02.2026

Einwohnergemeinde

Papiersammlung

Die Papiersammlung findet am Mittwoch, 4. März 2026, statt. Die Bevölkerung wird gebeten, folgende Punkte zu beachten:

  • Papier und Karton vor 8.00 Uhr gut sichtbar bereitstellen.
  • Nur Bündel bis zu 5 kg werden berücksichtigt. Grosse Mengen Karton bitte direkt zur Sammelstelle bringen.
  • Durchmischte Bündel werden nicht mitgenommen.
  • Notfall-Telefon: 033 822 24 90 (Ringgenberg / Goldswil) / 079 315 67 32 (Niederried)
  • Altpapier-Sammeln ist sinnvolles Recycling. In die Sammlung gehören Zeitungen, Zeitschriften, Prospekte und Schreibpapiere, die in den Haushaltungen anfallen.
  • Papier immer bündeln.
  • Keine Tragtaschen, keine Säcke, keine Schachteln. Sie bergen die Gefahr der Durchmischung mit Kehricht.
  • In das Altpapier sollten weder Karton noch Verpackungen eingesteckt werden. Diese Materialien können für die Herstellung von Zeitungspapier nicht verwertet werden und beeinflussen dadurch die Qualitätsbewertung des Sammelgutes negativ.

Hinweis

Die Papiersammlungen werden ab sofort nicht mehr per Flugblatt angekündigt, sondern ausschliesslich im amtlichen Anzeiger sowie auf der Website der Einwohnergemeinde Ringgenberg publiziert.

Gemeindeverwaltung Ringgenberg

Publiziert am 26.02.2026

Einwohnergemeinde

Öffentliche Bekanntmachung: Überbauungsordnung «Langlaufloipen Lütschine» mit Änderung des Zonenplans Landschaft

Genehmigung und Inkraftsetzung

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die von der Gemeindeversammlung von Grindelwald am 6. Juni 2025 beschlossene Überbauungsordnung «Langlaufloipen Lütschine» mit Änderung des Zonenplans Landschaft in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 19. Januar 2026 genehmigt, wobei in den Genehmigungsvermerken sämtlicher Genehmigungsunterlagen die Anzahl der Rechtsverwahrungen von Amtes wegen von «1» zu «2» geändert wurde.

Die Überbauungsordnung «Langlaufloipen Lütschine» mit Änderung des Zonenplans Landschaft tritt vorbehältlich allfälliger Beschwerden am Tag nach dieser Publikation in Kraft.

Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung, beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung jedermann zur Einsichtnahme offen.

Grindelwald, 23. Februar 2026

Der Gemeinderat

Publiziert am 26.02.2026

Einwohnergemeinde

Bäume und Hecken zurückschneiden

Aufforderung an die Anstösser von Strassen, Wegen und Trottoirs

Die Anstösser an Strassen, Wegen und Trottoirs werden hiermit aufgefordert, das Zurückschneiden der Äste, Grünhecken und Sträucher usw. bis zum 20. April 2026 auf die vorgeschriebenen Abmessungen auszuführen. Eine Skizze des entsprechenden Lichtraumprofils kann entweder auf der Gemeindewebseite heruntergeladen oder bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.

Gemäss dem Gesetz über den Bau und Unterhalt der Strassen ist das Strassengebiet über Trottoirs, Rad- und Fusswege bis auf eine Höhe von 2,5 m und über der Fahrbahn bis auf eine Höhe von 4,5 m frei zu halten. Wenn die öffentliche Beleuchtung beeinträchtigt wird, sind die überhängenden Äste bis auf Lampenhöhe zurückzuschneiden.

Hecken, Sträucher, Äste und Anpflanzungen müssen seitlich mindestens 0,5 m Abstand vom Fahrbahnrand haben.

An Kreuzungen, Einmündungen und Kurven dürfen Sträucher und andere Bepflanzungen die Übersicht nicht beeinträchtigen. Die Maximalhöhe im Sichtbereich beträgt 0,6 m.

Nach diesem Zeitpunkt können die zuständigen Gemeindeorgane aufgrund der erwähnten Gesetzesbestimmungen die notwendigen Schritte unternehmen, um die nicht erledigten Arbeiten auf Kosten der Pflichtigen (Ersatzvornahme) ausführen zu lassen.

Grünabfuhr

Die Haussammlungen der Grünabfuhr werden an folgenden Tagen durchgeführt (Container ab 7.00 Uhr bereitstellen):

Jeweils dienstags:

  • 24. März
  • 7. April
  • 21. April

Weitere Daten für die Grünabfuhr finden Sie in unserem Entsorgungsplan sowie auf unserer Webseite www.leissigen.ch.

Die Gemeinde dankt der Bevölkerung für die Mithilfe.

Leissigen, 23. Februar 2026

Abteilung Bau

Publiziert am 26.02.2026

Einwohnergemeinde

Verkehrsbehinderung

Im Zeitraum 11. bis 12. März 2026 werden zwischen Derfliplatz und Oberschwanden Untersuchungen an diversen Brücken durchgeführt. Durch die Arbeiten wird es zu Verkehrsbehinderungen kommen. Die Buslinie 151 wird zeitweise umgeleitet. Weiter ist zu beachten, dass die Bushaltestelle Weid an beiden Tagen nicht bedient wird. Die Bushaltestelle Oberschwanden wird nach Süden zur Kreuzung Richtung Hofstetten verschoben.

Wir bitten die Bevölkerung um Beachtung und Verständnis.

Gemeinderat Schwanden

Publiziert am 26.02.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Oliver Kaufmann, Kirchgässli 9, 3800 Matten.

Projektverfasserin: Schmocker Immobilien GmbH, Lanzenen 26a, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Ersatz Gasheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort: Scheidgasse 35, Parzelle Nr. 1403, Koordinaten 2´631´169, 1´170´595.

Zone: Wohnen und Gewerbe 3.

Gewässerschutzbereich: Au.

Schutzperimeter: Ortsbildschutzgebiet B.

Ausnahmen: Art. 30 GBR betreffend Unterschreitung des Gebäudeabstands.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 30. März 2026.

Es wird auf die Gesuchakten und die aufgestellten Profile verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938

Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Unterseen, 23. Februar 2026

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 26.02.2026

Einwohnergemeinde

Stimm- und Wahlkomission / Ersatzwahl

Gestützt auf Art. 80 des Reglements über Abstimmungen und Wahlen wurde als Ersatzperson anstelle von Caroline Schild

Stefanie Leuthold, Ackerweg 3, Brienz (SVP)

in stiller Wahl in die Stimm- und Wahlkommission gewählt.

Gegen die Gültigkeit dieser Wahl kann gemäss Art. 67a des Gesetzes über die Verwaltungsrechtpflege vom 23. Mai 1989 innert 10 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist mindestens im Doppel einzureichen und muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Der Gemeinderat

Publiziert am 26.02.2026

Burgerbäuert Spirenwald

Ordentliche Versammlung 2026

Donnerstag, 2. April 2026, 19.30 Uhr im Restaurant Riedboden

Traktanden

  1. Rechnung 2025
  2. Forstliches
  3. Wahlen
  4. Orientierungen
  5. Verschiedenes

Das Protokoll dieser Versammlung liegt sieben Tage später auf der Gemeindeverwaltung während dreissig Tagen öffentlich auf.

Der Burgerrat

Publiziert am 26.02.2026

Gemischte Gemeinde

Sprechstunde mit der Besonderen Verwaltung der Gemischten Gemeinde Oberried

Der besondere Verwalter bietet neu eine monatliche Sprechstunde für Bürgerinnen und Bürger der Gemischten Gemeinde Oberried an folgenden Terminen an:

  • Donnerstag, 19. März 2026, zwischen 16.00 und 18.00 Uhr 
  • Donnerstag, 16. April 2026, zwischen 16.00 und 18.00 Uhr 
  • Donnerstag, 28. Mai 2026, zwischen 16.00 und 18.00 Uhr

Eine Voranmeldung bei der Gemeindeverwaltung Oberried wird gewünscht.

Besondere Verwaltung Gemischte Gemeinde Oberried

Publiziert am 26.02.2026

Baupublikation

Gesuchstellerin: HSWS SA, Wengiboden 1352a, 3823 Wengen.

Projektverfasserin: Raumforum GmbH, Trüelweg 10b, 3600 Thun.

Bauvorhaben: Neubau einer Terrasse zum Restaurant sowie einer Sitzzone mit total 30 bestehenden Sitzplätzen. Im Erdgeschoss ostseitig Fenster- und Türersatz.

Standort: Wengen, Wengiboden, Gebäude Nr. 1352a, Parzelle Nr. 2729, Koordinaten 2'636'920 / 1'161'784, Hotelzone Ha.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: Art. 11 GBR, Unterschreiten Strassenabstand.

Auflagestellen:

  • Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen
  • Tourismusbüro Wengen, 3823 Wengen

Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.

Auflage- und Einsprachefrist vom 27. Februar bis 30. März 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Lauterbrunnen

Publiziert am 26.02.2026

Einwohnergemeinde

Zu vermieten in Lauterbrunnen an zentraler Lage (Landjägerhaus) per 1. Mai 2026 befristet bis 30. April 2027 mit Möglichkeit zur Verlängerung

5-Zimmer-Einfamilienhaus

mit Parkplatz, Garage sowie Keller inkl. Waschküche. Mietzins inkl. Nebenkosten: Fr. 1600.–.

Auskunft:
Einwohnergemeinde Lauterbrunnen
Tel. 033 856 50 89

Einwohnergemeinde Lauterbrunnen, Fachbereich Liegenschaften, Gsteigermatte 459B, 3822 Lauterbrunnen

Publiziert am 26.02.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Nebiker Hermann, v. d. Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Anbau Garage.

Standort: Vor dem Holzweg 7, Parzelle Nr. 6483, Koordinaten 2’644’585 / 1’163’325.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreitung Strassenabstand (Art. 80 SG resp. Art. 612 GBR).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/270534

Auflage- und Einsprachefrist bis 30. März 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 23. Februar 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 26.02.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Vreneli Alma Minder-Steiner, Kilchstalden 10, 3856 Brienzwiler.

Projektverfasserin: Houseler AG, Museumsstrasse 25, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Anpassung Dacheindeckung.

Standort: Kilchstalden 10, Parzelle Nr. 995, Wohn und Gewerbezone, 2-geschossig, Koordinaten 2'650'480.26 / 1'178'057.6.

Schutzzonen/Objekt: Gewässerschutzbereich Au, (Baugruppe A), ISOS-Umgebungszone II.

Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachefrist bis 30. März 2026.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Brienzwiler, Dorfstrasse 19, 3856 Brienzwiler.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Gemeindeverwaltung Brienzwiler

Publiziert am 26.02.2026

Einwohnergemeinde

Öffentliche Bekanntmachung

Erlass einer Planungszone nach Art. 27 RPG und Art. 62 ff. BauG im Gebiet der Gemeinde Hofstetten bei Brienz

Der Gemeinderat von Hofstetten bei Brienz hat am 17. Februar 2026 gestützt auf Art. 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 und Art. 62 ff. des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 mit sofortiger Wirkung folgende Planungszone beschlossen:

Planungszweck: Überprüfen der zulässigen Wohnnutzungen im Planungsperimeter der Planungszone im Hinblick auf die Beschränkung von Zweitwohnungen sowie Beschränkung der kurzzeitigen Vermietung von Zweitwohnungen.

Planungsperimeter: Ganzes Gemeindegebiet (alle Bau- und Nichtbauzonen)

Die Planungszone wird für die Dauer von zwei Jahren bestimmt. Während der Geltungsdauer darf in dem von der Planung betroffenen Gebiet nichts unternommen werden, das den Planungszweck beeinträchtigen könnte.

Die Planungszone liegt während 30 Tagen, d. h. vom 26. Februar bis 27. März 2026, bei der Gemeindeverwaltung Hofstetten bei Brienz öffentlich auf. Sie kann während der Schalteröffnungszeiten oder unter www.hofstetten-ballenberg.ch eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Während der Auflagefrist kann mit Einsprache geltend gemacht werden, die verfügte Planungszone oder ihre Dauer seien nicht notwendig oder die bekanntgegebene Planungsabsicht sei nicht zweckmässig.

Allfällige Einsprachen sind schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Hofstetten bei Brienz einzureichen.

Richtlinien

Der Gemeinderat hat gleichzeitig die folgenden Richtlinien im Zusammenhang mit dem Umgang mit Baugesuchen beschlossen:

  1. Innerhalb des Perimeters der Planungszone darf nichts unternommen werden, was den Planungszweck beeinträchtigen könnte.
  2. Die Umnutzung von bisher als Erstwohnung genutzten Wohnungen zu Zweitwohnungen ist baubewilligungspflichtig. Auch die Um- oder Neunutzung einer Wohnung zur kommerziellen, gewerbsmässigen Kurzzeitvermietung ist baubewilligungspflichtig.
  3. Sämtliche hängigen Baubewilligungsverfahren für nach dem 26. Februar 2026 (massgebend ist das Datum der nach dem Baubewilligungsdekret einzureichenden Papierausfertigungen) im Perimeter der Planungszone eingereichten Baugesuche werden für die Dauer der Planungszone und des Planerlassverfahrens eingestellt, wenn der Gemeinderat diesen nicht zustimmt. Eine Zustimmung ist nur dann zulässig, wenn das Bauvorhaben den Planungszweck nicht beeinträchtigt. Es ist Sache des Gemeinderats, die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Hinblick auf die Fortsetzung des Baubewilligungsverfahrens zu beurteilen.
  4. Baugesuche, die bereits vor dem 26. Februar 2026 eingereicht wurden, werden vom Erlass der Planungszone nicht berührt. Die Baubewilligungsverfahren werden fortgesetzt. Bereits bewilligte Bauvorhaben dürfen ausgeführt werden.
  5. Bauvorhaben, die den Planungszweck nicht berühren, namentlich der Bau von Erstwohnungen und von Gewerbe- oder Hotelbauten, dürfen nach wie vor bewilligt und ausgeführt werden.
  6. Bewilligt werden dürfen auch baurechtliche Änderungen an bestehenden, aufgrund bisherigen Rechts bewilligten und rechtmässig erstellten Gebäuden. Diese dürfen trotz Planungszone unterhalten, zeitgemäss erneuert und auch umgebaut oder angemessen erweitert werden.

Hofstetten, 17. Februar 2026

Der Gemeinderat

Publiziert am 26.02.2026

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasser: Šabani Refik, Bahnhofstrasse 28, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch: Umnutzung einer 3½-Zimmer-Wohnung im 1. OG zur touristischen Vermietung, ab drei aufeinanderfolgenden Nächten, Beherbergung von fünf Gästen, total 13 Gäste in der Liegenschaft.

Standort: Neugasse 11, Parzelle Nr. 663-4.

Nutzungszone: Wohnzone W3.

Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich, Baugruppe D.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis am 30. März 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 26.02.2026

Rechnungsruf im öffentlichen Inventar

Durch Verfügung des Regierungsstatthalteramts Interlaken-Oberhasli vom 12. Februar 2026 wurde über den Nachlass der nachgenannten Person die Errichtung des öffentlichen Inventars angeordnet.

Gemäss Art. 582 ZGB und Art. 38 ff. der bernischen Verordnung vom 18.10.2000 über die Errichtung des Inventars werden die Gläubiger und Bürgschaftsgläubiger des Erblassers hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche innerhalb der angegebenen Frist bei der zuständigen Behörde schriftlich einzureichen. Den Gläubigern des Erblassers, deren Forderungen aus dem Grund nicht in das Inventar aufgenommen wurden, weil sie deren Anmeldung versäumten, sind die Erben weder persönlich noch mit der Erbschaft haftbar (Art. 590 Abs. 1 ZGB). Gleichzeitig werden auch die Schuldner aufgefordert, innerhalb der nämlichen Frist ihre Schulden bei dem mit der Errichtung des Inventars beauftragten Notar schriftlich anzumelden.

Mathys Peter, geb. 26. Januar 1960, von Eriswil BE, ledig, wohnhaft gewesen in Lauterbrunnen BE, Zum Wald 1327F, 3823 Wengen, verstorben am 17. Januar 2026.

Eingabefrist bis und mit Donnerstag, 26. März 2026.

Anmeldestellen (schriftlich):

  1. Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, für Forderungen, Bürgschafts- und Garantieansprüche gegenüber dem Erblasser (Wert per Todestag).
  2. Dominik Tschabold, Notar und Rechtsanwalt, Oberdorfstrasse 30, Postfach 222, 3612 Steffisburg, für Guthaben des Erblassers (Wert per Todestag).

Massaverwalter: WISTAG Treuhand AG, Herr Roland Soder, Bahnhofstrasse 1, 3600 Thun.

Steffisburg, 18. Februar 2026

Der Beauftragte: Dominik Tschabold, Notar

Publiziert am 26.02.2026

Einwohnergemeinde

Verkehrserschwerung

Sanierung Brunngasse

Die Einwohnergemeinde Matten wird gemeinsam mit der ARA Region Interlaken und der Industrielle Betriebe Interlaken AG die Brunngasse sanieren. Die Bauarbeiten starten am Montag, 9. März 2026, und werden voraussichtlich bis Ende Oktober 2026 dauern. Die Deckbelagsarbeiten werden im Frühjahr 2027 ausgeführt. Die Ausführung wird in Etappen erfolgen. Während der gesamten Bauzeit einer Etappe wird der jeweilige Bereich für den motorisierten Verkehr gesperrt sein.

Parkplätze

Für die während der Bauzeit nicht nutzbaren Parkplätze wird den Betroffenen durch die Gemeinde eine temporäre Parkkarte ausgestellt. Mit dieser kann auf den öffentlichen Parkplätzen (Feldgässli und Eissportzentrum) kostenlos parkiert werden.

Strom und Wasserunterbrüche

Im Zusammenhang mit dem Ersatz der Leitungen (Elektro- und Trinkwasserleitung) kann es beim Umbau der Anlagen zu kurzzeitigen Versorgungsunterbrüchen kommen. Über den genauen Zeitpunkt dieser Unterbrüche werden Sie durch die jeweiligen Monteure der Industrielle Betriebe Interlaken AG (IBI) vorgängig informiert. Während der Bauzeit wird für das Trinkwasser und die Elektroleitungen ein oberirdisches Provisorium erstellt.

Kehrichtabfuhr

Die Abfall- und Grünabfuhrentsorgung kann wie gewohnt morgens ab 7.00 Uhr an den Abfuhrtagen an den üblichen Stellen deponiert werden. Für die korrekte Handhabung wird gedankt.

Alle am Bau Beteiligten sind bestrebt, die Emissionen gering sowie Einschränkungen kurz zu halten. Wir danken Ihnen für das Verständnis und die Kooperation, damit die Bauarbeiten reibungslos durchgeführt werden können.

Die Bauverwaltung

Publiziert am 26.02.2026

Einwohnergemeinde

Publikation öffentliche Mitwirkungsauflage

Teilrevision Baureglement – Zweitwohnungsregelung

Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Brienz bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die obgenannte Teilrevision Baureglement zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Die Unterlagen zur Teilrevision Baureglement liegen 30 Tage, vom 26. Februar bis und mit 27. März 2026 in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Sie kann während den Schalteröffnungszeiten oder unter www.brienz.ch eingesehen werden.

Während der Auflage können alle schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind mit dem Vermerk «Teilrevision Baureglement – Zweitwohnungsregelung» an die Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz, zu richten.

Am Montag, 9. März 2026, findet um 19.00 Uhr im Gemeindehaus Dindlen, Schulhausstrasse 1, 3855 Brienz, eine öffentliche Informationsveranstaltung zur Mitwirkung statt.

Die Mitwirkung kann auch digital unter www.mitwirken-brienz.ch, erfolgen.

Brienz, 26. Februar 2026

Der Gemeinderat

Publiziert am 26.02.2026

Einwohnergemeinde

Papier- und Kartonsammlung

Donnerstag, 5. März 2026

Die Papiersammlung wird durch die Schule Bönigen durchgeführt. Bitte Sammelgut ab 8.00 Uhr gut sichtbar bereitstellen. Karton separat bündeln. Bitte nicht zu grosse Bündel, es helfen auch Unterstufenschüler/-innen mit!

Brauchen Sie Hilfe? Telefon 033 826 10 00.

Besten Dank.

Bauverwaltung Bönigen

Publiziert am 26.02.2026

Schwellenkorporation Aareboden

Protokollauflage Mitgliederversammlung

Das Protokoll der Mitgliederversammlung vom 10. Dezember 2025 liegt in der Zeit vom 26. Februar bis 30. März 2026 auf der Gemeindeverwaltung Brienz öffentlich zur Einsichtnahme auf. Während der Auflagefrist kann gegen das Protokoll zuhanden des Vorstandes schriftlich Einsprache erhoben werden.

Brienz, 12. Februar 2026

Schwellenkorporation Aareboden

Publiziert am 26.02.2026

Gemischte Gemeinde

Verlängerung Strassensperrung Holzschlag Brand

Aufgrund des schlechten Wetters kann der Holzschlag Brand nicht wie geplant bis Ende Februar 2026 abgeschlossen werden.

Hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass die Strassen ab Abzweiger Geeren bis Strassenende Bärlouena sowie ab Tangocher Richtung Hagweid voraussichtlich bis zum 27. März 2026 für jeglichen Verkehr gesperrt bleiben. Bitte beachten Sie die Signalisationen und Hinweise vor Ort.

Sobald die Strasse wieder offen ist, werden wir es auf unserer Website www.iseltwald.ch publizieren.

Vielen Dank für die Kenntnisnahme und das Verständnis.

Gemeindeverwaltung Iseltwald

Publiziert am 26.02.2026

Stellenausschreibung

Die Einwohnergemeinde Lauterbrunnen mit den Dörfern Gimmelwald, Isenfluh, Lauterbrunnen, Mürren, Stechelberg und Wengen sucht per sofort oder nach Vereinbarung einen

Werkhofmitarbeiter (Beschäftigungsgrad 80–100%)

Ihre Aufgabenbereiche

  • Jeweils April bis November allgemeine Arbeiten in der Wegmeistergruppe Talboden, Einsatzgebiet Stechelberg, hinteres Lauterbrunnental (Strassen- und Wanderwegunterhalt)
  • Jeweils November bis April allgemeine Arbeiten in der Wegmeistergruppe Talboden / Isenfluh / Stechelberg wie Einsatz im Winterdienst, Führen von Schneeschleuder und Gemeindefahrzeugen, Strassen- und Wanderwegunterhalt, Mithilfe bei Anlässen usw. 

Wir wünschen

  • Ausbildung als Fachmann Betriebsunterhalt mit Schwerpunkt Werkhof, abgeschlossene Berufslehre im Baugewerbe, Landschaftsgärtner oder gleichwertige Ausbildung
  • Handwerkliches Geschick und exakte und gewissenhafte Arbeitsweise
  • Gute Gesundheit und körperliche Robustheit
  • Bereitschaft, in einem kleinen Team Verantwortung zu übernehmen
  • Teamfähigkeit ist eine wichtige Voraussetzung
  • Besitz des Führerausweises Kat. B
  • Bereitschaft zur Arbeit ausserhalb der geregelten Arbeitszeit (z. B. Winterdienst, Pikettdienst)

Wir bieten

  • Interessante, weitgehend selbständige Tätigkeit in kleinem Team
  • Zeitgemässe Anstellungsbedingungen gemäss Personalreglement der Einwohnergemeinde Lauterbrunnen
  • 42-Stunden-Woche

Eingabefrist: 12. März 2026.

Stellenantritt: per sofort oder nach Vereinbarung.

Die Vorstellungsgespräche finden am Donnerstag, 19. März 2026, statt. 

Sind Sie interessiert?

Dann senden Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen an die Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, z. H. Personalkommission, Gsteigermatte 459 B, 3822 Lauterbrunnen, oder per Mail an gemeinde@lauterbrunnen.ch.

Für weitere Informationen steht Ihnen Lorenz Hirschi, Leiter Werkhof Talboden / Isenfluh, Telefon 079 406 02 86, gerne zur Verfügung.

Publiziert am 26.02.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Sunstar Hotels Schweiz AG, Dorfstrasse 168, 3818 Grindelwald, vertreten durch Hans-Rudolf Wyss, Dorfstrasse 168, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Anpassungen Zufahrt und Vorplatz; Aufstellen Verkaufs- und Fonduehäuschen; Umbau der Gastronomieflächen mit Anpassung der Sitzplätze (teilweise nachträgliches Baugesuch). Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: Ambiance 320 Sitzplätze (unverändert), Ambiance-Terrasse 100 Sitzplätze (bisher 120 Sitzplätze), Adlerstube 72 Sitzplätze (unverändert), Adler-Terrasse 80 Sitzplätze (neu), Jägerstube 18 Sitzplätze (unverändert), Bar/Lounge 80 Sitzplätze (neu), Bar Terrasse 70 Sitzplätze (bisher 40 Sitzplätze), Fonduestübli (alte BAR) 42 Sitzplätze (neu), insgesamt 490 Innensitzplätze (bisher 410 Innensitzplätze) und 292 Aussensitzplätze (bisher 160 Aussensitzplätze; Öffnungszeiten: Aussensitzplätze täglich bis 22.00 Uhr, Innensitzplätze täglich bis 0.30 Uhr.

Standort: Sunstar Hotel Grindelwald, Dorfstrasse 168, Parzelle Nr. 110, Kernzone, Koordinaten 2’646’230 / 1’163’805.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Auflage- und Einsprachefrist bis 23. März 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 26.02.2026

Gemischte Gemeinde

Gräberaufhebung

Die Gemeindebehörde gibt davon Kenntnis, dass per Ende Mai 2026 die Urnengräber im Nordosten des Friedhofs der in den Jahren 1982 bis 2000 Erstverstorbenen aufgehoben werden, da die Ruhedauer abgelaufen ist.

Die Angehörigen werden gebeten, die Grabmäler und Pflanzen bis zum 31. Mai 2026 zu räumen. Nach diesem Datum werden die oben erwähnten Gräber ohne Kostenfolge durch die Gemeinde weggeräumt.

Brienzwiler, im Februar 2026

Publiziert am 26.02.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Gemeinnützige Genossenschaft Alterswohnen Beatenberg (GGAB), Spirenwaldstrasse 314, 3803 Beatenberg, vertreten durch Rudolf Schatzmann, Holestrasse 19, 3294 Büren an der Aare.

Projektverfasser: Dällenbach/Ewald Architekten AG sowie Fahrni Architekten AG, vertreten durch Barbara Dällenbach, Industrieweg 33, 3612 Steffisburg.

Bauvorhaben: Neubau von 10 Alterswohnungen mit Umgebungsaufwertung.

Standort: Schmockenstrasse 237, Parzelle Nr. 1420, Zone: Überbauungsordnung «ehemaliges Schulhaus Schmocken», Koordinaten 2’625’235 / 1’170’998.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen: Ausbaustandard der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (Art. 56a BauV).

Auflage- und Einsprachefrist bis 23. März 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 26.02.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Lupica Immobilien GmbH, Jungfraustrasse 48, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: n+Atelier GmbH, Wydistrasse 18, 3812 Wilderswil.

Bauvorhaben: Umbau Wohnhaus mit 8 Wohnungen und 4 Zimmern mit kurzzeitig touristischer Vermietung mit 17 Gästezimmern und 48 Gästebetten; Rückbau zwei Überdachungen inkl. Konstruktionen; Erstellen eines gedeckten Unterstandes; Erstellen eines gedeckten Sitzplatzes; Rückbau sanitäre Anlagen bzw. Wohnräume im Untergeschoss; Terrassennutzung im 2. Obergeschoss mit Ersatz des Geländers; diverse Grundrissänderungen; Rückbau Dachflächenfenster (nachträgliches Baugesuch).

Standort: Seestrasse 10 und 12, Parzellen Nrn. 971 und 1791, Dorfzone, Koordinaten 2’631’264 / 1’170’502.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, Baugruppe C (Unterseen Dorf).

Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt.

Auflage- und Einsprachefrist bis 23. März 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 26.02.2026

Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern

Verkehrserschwerung

Kantonsstrasse Nr. 1109 Unterseen–Beatenberg

Gemeinde: Unterseen.

Teilstrecke: Kienberg (Koordinaten 2'629'851 / 1'171'800).

Dauer: 2. März–1. Mai 2026 (wetterbedingte Verschiebungen sind möglich), jeweils Montag–Freitag, 7.15–17.30 Uhr.

Ausnahmen: keine.

Grund der Massnahme: Holzereiarbeiten / Schutzwaldpflege.

Verkehrsführung: Zum Teil einspurige Verkehrsführung.

Einschränkungen: Einspurige Verkehrsführung, Verkehrsregelung von Hand (Verkehrsdienst). Kurze Sperrungen sind möglich, es ist mit Wartezeiten zu rechnen. Der öffentliche Verkehr wird berücksichtigt.

Rechtliche Hinweise

Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.

Interlaken, 16. Februar 2026

Tiefbauamt des Kantons Bern, Strasseninspektorat Oberland Ost

Publiziert am 26.02.2026

Stellenausschreibung

Die Einwohnergemeinde Lauterbrunnen sucht per 1. August 2026

Köchin / Koch für den Mittagstisch Lauterbrunnen

Der Mittagstisch befindet sich im Schulhaus Hohsteg in Lauterbrunnen.

Arbeitstage jeweils Montag, Dienstag und Donnerstag, 8.00 bis ca. 13.00/14.00 Uhr während 39 Schulwochen im Jahr

Am Mittagstisch werden an den drei Tagen während der Schulwochen mit Hilfe einer Mitarbeiterin zwischen 20 und 50 Schülerinnen und Schüler aller Stufen sowie Lehr- und Betreuungspersonen verpflegt. Zudem wird das Catering für die Kita Lauterbrunnental für bis zu 20 Kinder und Betreuungspersonen zubereitet.

 Ihre Aufgaben

  • Menüplanung jeweils mindestens für zwei Wochen
  • Rechtzeitiges Erledigen von Einkäufen und Bestellungen
  • Bereitstellen des Caterings für die Kita (jeweils bis 11.00 Uhr)
  • Zubereitung und Ausgabe der Mahlzeiten
  • Einhalten des Hygienekonzepts
  • Führen der notwendigen Kontrolllisten
  • Erledigung der anfallenden Haushaltsaufgaben rund um den Mittagstisch
  • Zusammenarbeit im kleinen Team mit der Leiterin Mittagstisch und der Mitarbeiterin Küche

Wir bieten

  • Teilzeittätigkeit während der 39 Schulwochen, kein Betrieb an Feiertagen und in den Schulferien
  • An unterrichtsfreien Werktagen während der Schulwochen wird das Catering für die Kita bereitgestellt
  • Präzise Stellenbeschreibung, klar definierte Leistungserwartung und Ansprechpartner
  • Arbeit im kleinen Team
  • Anstellungsbedingungen gemäss dem Personalreglement der Einwohnergemeinde Lauterbrunnen
  • Aussicht auf eine unbefristete Anstellung mit definiertem Beschäftigungsgrad 

Wir wünschen

  • Erfahrung und die Fähigkeit, Mittagsverpflegung für grössere Gruppen zu planen und zuzubereiten
  • Mit Freude und Kreativität ausgewogene und kindergerechte Mahlzeiten mit frischen und regionalen Zutaten zu kochen
  • Flexibilität bei der Zubereitung von Variationen bei Allergien oder Unverträglichkeiten
  • Korrektheit im Umgang mit Kindern im Alter von 4 bis 16 Jahren
  • Belastbarkeit und selbständiges Arbeiten
  • Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Kommunikationsfähigkeit
  • Gute Sprachkenntnisse in Deutsch

Es besteht die Möglichkeit, die Aufgaben des Kochs / der Köchin und die Aufgaben der aktuellen Mitarbeiterin individuell auf zwei Personen aufzuteilen.

Sind Sie interessiert?

Dann senden Sie Ihre Bewerbung mit Lebenslauf, Motivationsschreiben und Unterlagen zu Ausbildungen und den bisherigen Tätigkeiten bis am Montag, 9. März 2026 an: Einwohnergemeinde Lauterbrunnen, Schulsekretariat, Gemeindehaus Adler, Gsteigermatte 459 B, 3822 Lauterbrunnen, oder per E-Mail an Rolf Possel, Schulleiter, rolf.possel@lauterbrunnen.ch, oder an Judith Feuz, Fachbereichsleiterin Bildung-Kultur / Leiterin Mittagstisch, judith.feuz@lauterbrunnen.ch.

Fragen beantwortet Ihnen Judith Feuz gerne per E-Mail.

Schule Lauterbrunnental

Publiziert am 26.02.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Yasser Al Shech Mohamed, Centralstrasse 42, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: brönnimann architekten ag, Neugasse 10, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Neuorganisation des Restaurants mit einer abgetrennten Shishalounge und einem Speiseraum; Anbringung einer neuen Reklame an die Fensterfront.

Projektänderung: Anpassungen gemäss den Berichten der Einwohnergemeinde Interlaken sowie des Lebensmittelinspektorats mit Abtrennung Shishalounge und Bar; Erhöhung der Sitzplätze.

Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 35 Sitzplätze in der Shishalounge (bisher 20 Sitzplätze), 20 Sitzplätze in der Bar (neu) und 30 Sitzplätze im Speiseraum (unverändert); Öffnungszeiten: täglich bis 0.30 Uhr (wie bisher).

Standort: Centralstrasse 42, Parzelle Nr. 1081, Mischzone MK mit GZ, Koordinaten 2’632’013 / 1’170’375.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, Baugruppe D.

Auflage- und Einsprachefrist bis 23. März 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 26.02.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Alpgenossenschaft Gummenalp, Hintergasse 13, 3858 Hofstetten.

Projektverfasserin: Eggler Bau GmbH, Feldlistrasse 16, 3855 Schwanden.

Bauvorhaben: Sanierung Stall und Ersatzneubau Güllegrube.

Standort: Gummen, Gebäude Nr. 211, Parzelle Nr. 319, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’648’897 / 1’180’993.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 16a RPG)
  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 23. März 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Hofstetten bei Brienz, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 26.02.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Stella Hotel Interlaken AG, General-Guisan-Strasse 2, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: von allmen architekten ag, Untere Bönigstrasse 10A, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Umnutzung des Hallenbades im Erdgeschoss zu drei Hotelzimmern mit insgesamt 12 Gästebetten; Umbau des Sitzungszimmers und Lagerraums im 1. Obergeschoss zu einem Gästezimmer Typ I mit zwei Gästebetten; Anpassung der Aussenraumgestaltung, Neuordnung der bestehenden Parkplätze. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 90 Sitzplätze innen und 40 Sitzplätze auf der Terrasse (unverändert), 37 Gästezimmer mit 76 Gästebetten (bisher 32 Gästezimmer, 1 Appartement mit insgesamt 62 Gästebetten); Öffnungszeiten: täglich bis 0.30 Uhr (wie bisher).

Standort: General-Guisan-Strasse 2, Parzelle Nr. 435, Wohnzone W4, Koordinaten 2’631’989 / 1’170’311.

Schutzzonen: Gewässerschutzzone Au, ISOS-Gebiet.

Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt (Nachbargebäude Waldeggstrasse 4).

Ausnahme: Geländer und Hecke vor der Baulinie (Art. 80 SG).

Auflage- und Einsprachefrist bis 23. März 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 26.02.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Micha und Nicole Straub, Färnenweg 9, 3855 Schwanden b. Brienz.

Projektverfasserin: Eggler Bau GmbH, Roman Eggler, Feldlistrasse 16, 3855 Schwanden b. Brienz.

Bauvorhaben: Abbruch des bestehenden FW-Weihers und Neubau Pool mit aussen aufgestellter Luft-Wärmepumpe.

Standort: Färnenweg 9, Parzelle Nr. 721, Bestandeszone Unterschwanden, Koordinaten 2'646'965 / 1'178'852.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au.

Auflage- und Einsprachefrist bis 21. März 2026.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Schwanden, Schwanderstrasse 82, 3855 Schwanden b. Brienz.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind jedoch die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Bauverwaltung Schwanden

Publiziert am 26.02.2026

Einwohnergemeinde

Erneuerung öffentliche Beleuchtung

Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 44 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird auf dieser Strasse die Verkehrsabwicklung wie folgt erschwert:

Strasse: Untere Goldey.

Teilstrecke: Haberdarre bis Fussgängerbrücke Untere Goldey.

Dauer: 2. März bis ca. 3. April 2026.

Witterungsbedingt kann es zu Verschiebungen kommen.

Einschränkungen:

  • Verkehrsbehinderungen und kleinere Wartezeiten

Ausnahmen: keine

Grund: Erneuerung der öffentlichen Beleuchtung.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.

Unterseen, 16. Februar 2026

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 26.02.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Wouter und Olivia Weijers, Mühlenenstrasse 37, 3812 Wilderswil.

Projektverfasserin: Atmoshaus AG, Marcel Hochuli, Eichweid 1, 6203 Sempach Station.

Bauvorhaben: EFH mit Studio.

Standort: Mühlenenstrasse 39 und 39a, Parzelle Nr. 2261, Koordinaten 2’632’192 / 1’167’744.

Zone: Mischzone B.

Gewässerschutzzone: A.

Bauinventar: nicht inventarisiert.

Beantragte Ausnahmen:

  • Bauen ausserhalb Bauzone, Art. 24 RPG
  • Unterschreiten Strassenabstand, Art. 24 GBR
  • Unterschreiten Gebäudeabstand, Art. 2 Abs. 1 Bst. a GBR

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?

Auflage- und Einsprachefrist bis 23. März 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Wilderswil

Publiziert am 26.02.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Christian Stöcklin, Chutzenstrasse 6, 3073 Gümligen.

Bauvorhaben: Ersatz von zwei Fenstern mit Brüstung durch raumhohe Fenster.

Standort: Schmockenstrasse 267, Parzelle Nr. 1421, Koordinaten 2’624'681 / 1’171’168,  Landwirtschaftszone.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 ff. RPG).

Hinweis: Naturgefahrengebiet mit mittlerer Gefahr, Rutschung. 

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/233562, e-Auflage eBau Nr. 2025-16187). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflage- und Einsprachefrist bis 23. März 2026.

Es wird auf die Baugesuchsakten und die aufgestellten Pflöcke verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Beatenberg, 12. Februar 2026

Bauverwaltung Beatenberg

Publiziert am 26.02.2026

Einwohnergemeinde

Schalteröffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Die Gemeindeverwaltung Gsteigwiler ist bis jetzt montags jeweils von 16.00 bis 19.00 Uhr geöffnet. In den letzten Monaten wurde der Schalter in der letzten Stunde jedoch kaum noch besucht. Aus diesem Grund werden die Öffnungszeiten ab dem 2. März 2026 montags wie folgt angepasst:

  • Montag: 16.00 bis 18.00 Uhr

Die restlichen Öffnungszeiten bleiben unverändert.

Vielen Dank für die Kenntnisnahme. 

Gemeindeverwaltung Gsteigwiler

Publiziert am 26.02.2026

Begräbnisgemeinde Gsteig-Interlaken

Friedhof Gsteig
Friedhof Bönigen
Friedhof Interlaken

Abräumen von Winterschmuck

Wir ersuchen die Angehörigen, den von Ihnen beanspruchten Winterschmuck bis zum 1. März 2026 von sämtlichen Gräbern abzuräumen. Nach diesem Datum räumt die Friedhofgärtnerei noch vorhandenen Winterschmuck ab.

Für Auskünfte steht die Friedhofgärtnerei unter Telefon 033 822 24 39 gerne zur Verfügung.

Publiziert am 26.02.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: René Zumbrunn, Brünigstrasse 48, 3856 Brienzwiler.

Projektverfasserin: DuoWerk GmbH, Allmendstrasse 3, 3812 Wilderswil.

Bauvorhaben: Einbau eines Fensters auf der Westseite. Änderung der Fensteranordnung auf der Ostseite.

Standort: Brünigstrasse 48, 3856 Brienzwiler, Parzelle Nr. 325, Wohn und Gewerbezone, 2-geschossig, Koordinaten 2'650'524 / 1'178'151.

Schutzzonen/Objekt: Gewässerschutzbereich Au, Baugruppe A, ISOS-Baugruppe B.

Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachefrist bis 23. März 2026.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Brienzwiler, Dorfstrasse 19, 3856 Brienzwiler.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Gemeindeverwaltung Brienzwiler

Publiziert am 26.02.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Markus Fischer, Seestrasse 13, 3855 Brienz.

Projektverfasser: Fischer Holzhäuser, Seestrasse 13, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Erweiterung Wohnfläche auf bestehender Terrasse West.

Standort: Färnenweg 3, Parzelle Nr. 422, Bestandeszone Unterschwanden, Koordinaten 2'645'955 / 1'178'737.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen: 

  • Unterschreitung Strassenabstand (bestehend)
  • traufseitiger Dachvorsprung
  • Überschreitung Gebäudelänge

Auflage- und Einsprachefrist bis 21. März 2026.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Schwanden, Schwanderstrasse 82, 3855 Schwanden b. Brienz.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind jedoch die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Bauverwaltung Schwanden

Publiziert am 26.02.2026

Einwohnergemeinde

Verkehrsmassnahme

Die Sicherheitskommission Interlaken verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr (SVG) sowie Art. 44 Abs. 2 der Strassenverordnung des Kantons Bern vom 29. Oktober 2008 (SV) und mit Zustimmungsverfügung 1006-26 des Oberingenieurkreises I vom 12. Januar 2026 folgende Verkehrsmassnahmen:

Einbahnregime (SSV Nr. 4.08.1) Freiestrasse ab Einmündung Lindenallee bis Einmündung Schlossstrasse mit verbotener Fahrtrichtung, ausgenommen Velos (SSV 2.02 mit Beitafel 5.31 gestattet) ab Einmündung Schlossstrasse Fahrtrichtung Lindenallee.

Rechtsabbiegen bei den Einmündungen Gbd. Nr. 17, 19, 21, 23 Freiestrasse.

Aufhebung Fahrverbot für Gesellschaftswagen Freiestrasse in Fahrtrichtung Nord.

Gültigkeit: 2. März bis ca. 25. September 2026.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 46 Abs. 1 des Gemeindepolizeireglements und Art. 53 und 54 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Einsprache beim Gemeinderat Interlaken erhoben werden. Die Einsprache ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift der oder des Betroffenen enthalten.

Einer allfälligen Einsprache gegen die verfügten temporären Verkehrsmassnahmen wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

Sicherheitskommission Interlaken

Publiziert am 19.02.2026

Stellenausschreibung

Die Einwohnergemeinde Lauterbrunnen mit den Dörfern Gimmelwald, Isenfluh, Lauterbrunnen, Mürren, Stechelberg und Wengen sucht per sofort oder nach Vereinbarung einen

Werkhofmitarbeiter (Beschäftigungsgrad 80–100%)

Ihre Aufgabenbereiche

  • Jeweils April bis November allgemeine Arbeiten in der Wegmeistergruppe Talboden, Einsatzgebiet Stechelberg, hinteres Lauterbrunnental (Strassen- und Wanderwegunterhalt)
  • Jeweils November bis April allgemeine Arbeiten in der Wegmeistergruppe Talboden / Isenfluh / Stechelberg wie Einsatz im Winterdienst, Führen von Schneeschleuder und Gemeindefahrzeugen, Strassen- und Wanderwegunterhalt, Mithilfe bei Anlässen usw. 

Wir wünschen

  • Ausbildung als Fachmann Betriebsunterhalt mit Schwerpunkt Werkhof, abgeschlossene Berufslehre im Baugewerbe, Landschaftsgärtner oder gleichwertige Ausbildung
  • Handwerkliches Geschick und exakte und gewissenhafte Arbeitsweise
  • Gute Gesundheit und körperliche Robustheit
  • Bereitschaft, in einem kleinen Team Verantwortung zu übernehmen
  • Teamfähigkeit ist eine wichtige Voraussetzung
  • Besitz des Führerausweises Kat. B
  • Bereitschaft zur Arbeit ausserhalb der geregelten Arbeitszeit (z. B. Winterdienst, Pikettdienst)

Wir bieten

  • Interessante, weitgehend selbständige Tätigkeit in kleinem Team
  • Zeitgemässe Anstellungsbedingungen gemäss Personalreglement der Einwohnergemeinde Lauterbrunnen
  • 42-Stunden-Woche

Eingabefrist: 12. März 2026.

Stellenantritt: per sofort oder nach Vereinbarung.

Die Vorstellungsgespräche finden am Donnerstag, 19. März 2026, statt. 

Sind Sie interessiert?

Dann senden Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen an die Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, z. H. Personalkommission, Gsteigermatte 459 B, 3822 Lauterbrunnen, oder per Mail an gemeinde@lauterbrunnen.ch.

Für weitere Informationen steht Ihnen Lorenz Hirschi, Leiter Werkhof Talboden / Isenfluh, Telefon 079 406 02 86, gerne zur Verfügung.

Publiziert am 19.02.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Blatter Susanna, Alpenstrasse 46, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Schmocker Immobilien GmbH, Lanzenen 26a, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Wärmetechnische Erneuerung der Gebäudehülle; Ersatz Ölheizung durch Holzpelletheizung; Installation PV-Anlage.

Standort: Bühlstrasse 1, Parzelle Nr. 1495.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Inventar: keines.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. März 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 19.02.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Rufer Marvin, Hondrichstrasse 56, 3700 Spiez.

Projektverfasserin: brönnimann architekten ag, Neugasse 10, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Anpassung der Fassadenfarbe; neues Reklameschild an der Nordfassade; wärmetechnische Erneuerung des Daches.

Standort: Höheweg 90, Parzelle Nr. 1344.

Nutzungszone: Mischzone MK3.

Inventar: Erhaltenswerter Bau, Ortsbildgestaltungsbereich.

Beanspruchte Ausnahme: Bauen vor der Baulinie, Art. 96a BauG.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis am 16. März 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 19.02.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Wyttenbach David, Pfandernstrasse 72, 3645 Gwatt (Thun).

Projektverfasserin: Atelier Edelweiss GmbH, Alte Strasse 33, 3713 Reichenbach im Kandertal.

Bauvorhaben: Aufbau Attikageschoss sowie Montage einer Solaranlage.

Projektänderung 2: Grundrissveränderung Attikageschoss; Vergrösserung der Balkone.

Standort: Bernastrasse 37b, Parzelle Nr. 352.

Nutzungszone: Mischzone MA 3.

Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich.

Beanspruchte Ausnahmen:

  • Bauen vor der Baulinie, Art. 96a BauG
  • Unterschreitung Gebäudeabstand, Art. 212 Abs. 2 GBR i.V.m. Art. 144 GBR

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. März 2026

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4a BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 19.02.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Sunstar Hotels Schweiz AG, Dorfstrasse 168, 3818 Grindelwald, vertreten durch Hans-Rudolf Wyss, Dorfstrasse 168, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Anpassungen Zufahrt und Vorplatz; Aufstellen Verkaufs- und Fonduehäuschen; Umbau der Gastronomieflächen mit Anpassung der Sitzplätze (teilweise nachträgliches Baugesuch). Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: Ambiance 320 Sitzplätze (unverändert), Ambiance-Terrasse 100 Sitzplätze (bisher 120 Sitzplätze), Adlerstube 72 Sitzplätze (unverändert), Adler-Terrasse 80 Sitzplätze (neu), Jägerstube 18 Sitzplätze (unverändert), Bar/Lounge 80 Sitzplätze (neu), Bar Terrasse 70 Sitzplätze (bisher 40 Sitzplätze), Fonduestübli (alte BAR) 42 Sitzplätze (neu), insgesamt 490 Innensitzplätze (bisher 410 Innensitzplätze) und 292 Aussensitzplätze (bisher 160 Aussensitzplätze; Öffnungszeiten: Aussensitzplätze täglich bis 22.00 Uhr, Innensitzplätze täglich bis 0.30 Uhr.

Standort: Sunstar Hotel Grindelwald, Dorfstrasse 168, Parzelle Nr. 110, Kernzone, Koordinaten 2’646’230 / 1’163’805.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Auflage- und Einsprachefrist bis 23. März 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 19.02.2026

Gemischte Gemeinde

Gräberaufhebung

Die Gemeindebehörde gibt davon Kenntnis, dass per Ende Mai 2026 die Urnengräber im Nordosten des Friedhofs der in den Jahren 1982 bis 2000 Erstverstorbenen aufgehoben werden, da die Ruhedauer abgelaufen ist.

Die Angehörigen werden gebeten, die Grabmäler und Pflanzen bis zum 31. Mai 2026 zu räumen. Nach diesem Datum werden die oben erwähnten Gräber ohne Kostenfolge durch die Gemeinde weggeräumt.

Brienzwiler, im Februar 2026

Publiziert am 19.02.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Gemeinnützige Genossenschaft Alterswohnen Beatenberg (GGAB), Spirenwaldstrasse 314, 3803 Beatenberg, vertreten durch Rudolf Schatzmann, Holestrasse 19, 3294 Büren an der Aare.

Projektverfasser: Dällenbach/Ewald Architekten AG sowie Fahrni Architekten AG, vertreten durch Barbara Dällenbach, Industrieweg 33, 3612 Steffisburg.

Bauvorhaben: Neubau von 10 Alterswohnungen mit Umgebungsaufwertung.

Standort: Schmockenstrasse 237, Parzelle Nr. 1420, Zone: Überbauungsordnung «ehemaliges Schulhaus Schmocken», Koordinaten 2’625’235 / 1’170’998.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen: Ausbaustandard der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (Art. 56a BauV).

Auflage- und Einsprachefrist bis 23. März 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 19.02.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Lupica Immobilien GmbH, Jungfraustrasse 48, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: n+Atelier GmbH, Wydistrasse 18, 3812 Wilderswil.

Bauvorhaben: Umbau Wohnhaus mit 8 Wohnungen und 4 Zimmern mit kurzzeitig touristischer Vermietung mit 17 Gästezimmern und 48 Gästebetten; Rückbau zwei Überdachungen inkl. Konstruktionen; Erstellen eines gedeckten Unterstandes; Erstellen eines gedeckten Sitzplatzes; Rückbau sanitäre Anlagen bzw. Wohnräume im Untergeschoss; Terrassennutzung im 2. Obergeschoss mit Ersatz des Geländers; diverse Grundrissänderungen; Rückbau Dachflächenfenster (nachträgliches Baugesuch).

Standort: Seestrasse 10 und 12, Parzellen Nrn. 971 und 1791, Dorfzone, Koordinaten 2’631’264 / 1’170’502.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, Baugruppe C (Unterseen Dorf).

Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt.

Auflage- und Einsprachefrist bis 23. März 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 19.02.2026

Einwohnergemeinde

Fakultatives Referendum

Der Gemeinderat Grindelwald hat am 10. Februar 2026 in Anwendung von Art. 34 Abs. 4 und Art. 26 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Grindelwald folgenden Beschluss gefasst:

Genehmigung eines Objektkredits in der Höhe von Fr. 226'000.– für die Sanierung des Bachdurchlasses des Horbachs

Der Durchlass Horbach bei der Oberen Gletscherstrasse im Bereich Stählisboden, ist sanierungsbedürftig. Das Wellstahlrohr ist im Sohlenbereich an diversen Stellen verrostet. Für die Sanierung des Durchlasses wurden verschiedene Varianten und Vorgehensweisen geprüft. Als Sanierungsmassnahme wird durchgehend eine Betonsohle mit seitlichen Bordüren eingebaut. Da die Wasserhaltung gewährleistet werden muss, wird der Horbach temporär über einen Bypass umgeleitet.

Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 12. August 2025 einen Projektierungskredit von Fr. 50'000.– gesprochen. Das Projekt ist im Finanzplan vorgesehen.

Fakultatives Referendum, Art. 26 der Gemeindeordnung

100 Stimmberechtigte können innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung des entsprechenden Beschlusses im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde mittels Unterschrift verlangen, dass ein Beschluss des Gemeinderats gemäss Art. 34 Abs. 4 der Gemeindeversammlung unterbreitet wird.

Die Frist zur Einreichung der Unterschriften beim Gemeinderat beträgt 30 Tage ab der ersten Publikation (19. Februar 2026). Diese Frist endet somit am Montag, 23. März 2026.

Die Akten liegen während der Referendumsfrist zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten auf der Gemeindeverwaltung auf.

Grindelwald, 16. Februar 2026

Gemeinderat Grindelwald

Publiziert am 19.02.2026

Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern

Verkehrserschwerung

Kantonsstrasse Nr. 1109 Unterseen–Beatenberg

Gemeinde: Unterseen.

Teilstrecke: Kienberg (Koordinaten 2'629'851 / 1'171'800).

Dauer: 2. März–1. Mai 2026 (wetterbedingte Verschiebungen sind möglich), jeweils Montag–Freitag, 7.15–17.30 Uhr.

Ausnahmen: keine.

Grund der Massnahme: Holzereiarbeiten / Schutzwaldpflege.

Verkehrsführung: Zum Teil einspurige Verkehrsführung.

Einschränkungen: Einspurige Verkehrsführung, Verkehrsregelung von Hand (Verkehrsdienst). Kurze Sperrungen sind möglich, es ist mit Wartezeiten zu rechnen. Der öffentliche Verkehr wird berücksichtigt.

Rechtliche Hinweise

Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.

Interlaken, 16. Februar 2026

Tiefbauamt des Kantons Bern, Strasseninspektorat Oberland Ost

Publiziert am 19.02.2026

Stellenausschreibung

Die Einwohnergemeinde Lauterbrunnen sucht per 1. August 2026

Köchin / Koch für den Mittagstisch Lauterbrunnen

Der Mittagstisch befindet sich im Schulhaus Hohsteg in Lauterbrunnen.

Arbeitstage jeweils Montag, Dienstag und Donnerstag, 8.00 bis ca. 13.00/14.00 Uhr während 39 Schulwochen im Jahr

Am Mittagstisch werden an den drei Tagen während der Schulwochen mit Hilfe einer Mitarbeiterin zwischen 20 und 50 Schülerinnen und Schüler aller Stufen sowie Lehr- und Betreuungspersonen verpflegt. Zudem wird das Catering für die Kita Lauterbrunnental für bis zu 20 Kinder und Betreuungspersonen zubereitet.

 Ihre Aufgaben

  • Menüplanung jeweils mindestens für zwei Wochen
  • Rechtzeitiges Erledigen von Einkäufen und Bestellungen
  • Bereitstellen des Caterings für die Kita (jeweils bis 11.00 Uhr)
  • Zubereitung und Ausgabe der Mahlzeiten
  • Einhalten des Hygienekonzepts
  • Führen der notwendigen Kontrolllisten
  • Erledigung der anfallenden Haushaltsaufgaben rund um den Mittagstisch
  • Zusammenarbeit im kleinen Team mit der Leiterin Mittagstisch und der Mitarbeiterin Küche

Wir bieten

  • Teilzeittätigkeit während der 39 Schulwochen, kein Betrieb an Feiertagen und in den Schulferien
  • An unterrichtsfreien Werktagen während der Schulwochen wird das Catering für die Kita bereitgestellt
  • Präzise Stellenbeschreibung, klar definierte Leistungserwartung und Ansprechpartner
  • Arbeit im kleinen Team
  • Anstellungsbedingungen gemäss dem Personalreglement der Einwohnergemeinde Lauterbrunnen
  • Aussicht auf eine unbefristete Anstellung mit definiertem Beschäftigungsgrad 

Wir wünschen

  • Erfahrung und die Fähigkeit, Mittagsverpflegung für grössere Gruppen zu planen und zuzubereiten
  • Mit Freude und Kreativität ausgewogene und kindergerechte Mahlzeiten mit frischen und regionalen Zutaten zu kochen
  • Flexibilität bei der Zubereitung von Variationen bei Allergien oder Unverträglichkeiten
  • Korrektheit im Umgang mit Kindern im Alter von 4 bis 16 Jahren
  • Belastbarkeit und selbständiges Arbeiten
  • Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Kommunikationsfähigkeit
  • Gute Sprachkenntnisse in Deutsch

Es besteht die Möglichkeit, die Aufgaben des Kochs / der Köchin und die Aufgaben der aktuellen Mitarbeiterin individuell auf zwei Personen aufzuteilen.

Sind Sie interessiert?

Dann senden Sie Ihre Bewerbung mit Lebenslauf, Motivationsschreiben und Unterlagen zu Ausbildungen und den bisherigen Tätigkeiten bis am Montag, 9. März 2026 an: Einwohnergemeinde Lauterbrunnen, Schulsekretariat, Gemeindehaus Adler, Gsteigermatte 459 B, 3822 Lauterbrunnen, oder per E-Mail an Rolf Possel, Schulleiter, rolf.possel@lauterbrunnen.ch, oder an Judith Feuz, Fachbereichsleiterin Bildung-Kultur / Leiterin Mittagstisch, judith.feuz@lauterbrunnen.ch.

Fragen beantwortet Ihnen Judith Feuz gerne per E-Mail.

Schule Lauterbrunnental

Publiziert am 19.02.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Yasser Al Shech Mohamed, Centralstrasse 42, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: brönnimann architekten ag, Neugasse 10, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Neuorganisation des Restaurants mit einer abgetrennten Shishalounge und einem Speiseraum; Anbringung einer neuen Reklame an die Fensterfront.

Projektänderung: Anpassungen gemäss den Berichten der Einwohnergemeinde Interlaken sowie des Lebensmittelinspektorats mit Abtrennung Shishalounge und Bar; Erhöhung der Sitzplätze.

Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 35 Sitzplätze in der Shishalounge (bisher 20 Sitzplätze), 20 Sitzplätze in der Bar (neu) und 30 Sitzplätze im Speiseraum (unverändert); Öffnungszeiten: täglich bis 0.30 Uhr (wie bisher).

Standort: Centralstrasse 42, Parzelle Nr. 1081, Mischzone MK mit GZ, Koordinaten 2’632’013 / 1’170’375.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, Baugruppe D.

Auflage- und Einsprachefrist bis 23. März 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 19.02.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Alpgenossenschaft Gummenalp, Hintergasse 13, 3858 Hofstetten.

Projektverfasserin: Eggler Bau GmbH, Feldlistrasse 16, 3855 Schwanden.

Bauvorhaben: Sanierung Stall und Ersatzneubau Güllegrube.

Standort: Gummen, Gebäude Nr. 211, Parzelle Nr. 319, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’648’897 / 1’180’993.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 16a RPG)
  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 23. März 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Hofstetten bei Brienz, Scheidweg 4, 3858 Hofstetten.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 19.02.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Stella Hotel Interlaken AG, General-Guisan-Strasse 2, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: von allmen architekten ag, Untere Bönigstrasse 10A, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Umnutzung des Hallenbades im Erdgeschoss zu drei Hotelzimmern mit insgesamt 12 Gästebetten; Umbau des Sitzungszimmers und Lagerraums im 1. Obergeschoss zu einem Gästezimmer Typ I mit zwei Gästebetten; Anpassung der Aussenraumgestaltung, Neuordnung der bestehenden Parkplätze. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 90 Sitzplätze innen und 40 Sitzplätze auf der Terrasse (unverändert), 37 Gästezimmer mit 76 Gästebetten (bisher 32 Gästezimmer, 1 Appartement mit insgesamt 62 Gästebetten); Öffnungszeiten: täglich bis 0.30 Uhr (wie bisher).

Standort: General-Guisan-Strasse 2, Parzelle Nr. 435, Wohnzone W4, Koordinaten 2’631’989 / 1’170’311.

Schutzzonen: Gewässerschutzzone Au, ISOS-Gebiet.

Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt (Nachbargebäude Waldeggstrasse 4).

Ausnahme: Geländer und Hecke vor der Baulinie (Art. 80 SG).

Auflage- und Einsprachefrist bis 23. März 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 19.02.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Micha und Nicole Straub, Färnenweg 9, 3855 Schwanden b. Brienz.

Projektverfasserin: Eggler Bau GmbH, Roman Eggler, Feldlistrasse 16, 3855 Schwanden b. Brienz.

Bauvorhaben: Abbruch des bestehenden FW-Weihers und Neubau Pool mit aussen aufgestellter Luft-Wärmepumpe.

Standort: Färnenweg 9, Parzelle Nr. 721, Bestandeszone Unterschwanden, Koordinaten 2'646'965 / 1'178'852.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au.

Auflage- und Einsprachefrist bis 21. März 2026.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Schwanden, Schwanderstrasse 82, 3855 Schwanden b. Brienz.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind jedoch die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Bauverwaltung Schwanden

Publiziert am 19.02.2026

Einwohnergemeinde

Erneuerung öffentliche Beleuchtung

Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 44 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird auf dieser Strasse die Verkehrsabwicklung wie folgt erschwert:

Strasse: Untere Goldey.

Teilstrecke: Haberdarre bis Fussgängerbrücke Untere Goldey.

Dauer: 2. März bis ca. 3. April 2026.

Witterungsbedingt kann es zu Verschiebungen kommen.

Einschränkungen:

  • Verkehrsbehinderungen und kleinere Wartezeiten

Ausnahmen: keine

Grund: Erneuerung der öffentlichen Beleuchtung.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.

Unterseen, 16. Februar 2026

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 19.02.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Wouter und Olivia Weijers, Mühlenenstrasse 37, 3812 Wilderswil.

Projektverfasserin: Atmoshaus AG, Marcel Hochuli, Eichweid 1, 6203 Sempach Station.

Bauvorhaben: EFH mit Studio.

Standort: Mühlenenstrasse 39 und 39a, Parzelle Nr. 2261, Koordinaten 2’632’192 / 1’167’744.

Zone: Mischzone B.

Gewässerschutzzone: A.

Bauinventar: nicht inventarisiert.

Beantragte Ausnahmen:

  • Bauen ausserhalb Bauzone, Art. 24 RPG
  • Unterschreiten Strassenabstand, Art. 24 GBR
  • Unterschreiten Gebäudeabstand, Art. 2 Abs. 1 Bst. a GBR

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?

Auflage- und Einsprachefrist bis 23. März 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Wilderswil

Publiziert am 19.02.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Christian Stöcklin, Chutzenstrasse 6, 3073 Gümligen.

Bauvorhaben: Ersatz von zwei Fenstern mit Brüstung durch raumhohe Fenster.

Standort: Schmockenstrasse 267, Parzelle Nr. 1421, Koordinaten 2’624'681 / 1’171’168,  Landwirtschaftszone.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 ff. RPG).

Hinweis: Naturgefahrengebiet mit mittlerer Gefahr, Rutschung. 

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/233562, e-Auflage eBau Nr. 2025-16187). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflage- und Einsprachefrist bis 23. März 2026.

Es wird auf die Baugesuchsakten und die aufgestellten Pflöcke verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Beatenberg, 12. Februar 2026

Bauverwaltung Beatenberg

Publiziert am 19.02.2026

Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern

Verkehrssperrung

Kantonsstrasse Nr. 1108 Gunten–Sigriswil

Gemeinde: Sigriswil.

410.20461/Instandsetzung Lehnenbrücke Bellevue, Sigriswil

Teilstrecke: Sigriswilstrasse, Bereich Lehnenbrücke Bellevue (Koordinaten 2'620'701.13 / 1'173'443.06)

Dauer: Totalsperre in den Nächten vom 23. auf den 24. Februar und vom 24. auf den 25. Februar 2026, jeweils zwischen 0.30 und 5.30 Uhr.

Ausnahmen: Blaulichtorganisationen (Polizei, Feuerwehr, Sanität).

Grund der Massnahme: Ankerbohrarbeiten im Bereich der Lehnenbrücke Bellevue.

Verkehrsführung: Die Sigriswilstrasse ist im Bereich Lehnenbrücke Bellevue während der Sperrzeiten vollständig gesperrt. Der Verkehr wird beidseitig grossräumig via Seestrasse/Längenschachen sowie via Tschingelstrasse/Schwandenstrasse umgeleitet.

Einsatz Verkehrsdienst

Verkehrsdienst bei Brücke Guntenbach (Gunten) und Solbad Sigriswil zur Sperrung/Umleitung.

Einschränkungen:

  • Motorfahrzeuge
    Motorfahrzeuge können die Strecke während der Sperrzeiten nicht passieren. Fahrzeuge werden durch den Verkehrsdienst angehalten und wenden vor Ort.
  • Blaulichtorganisationen
    Die Durchfahrt für Blaulichtorganisationen (Polizei, Feuerwehr, Sanität) ist gewährleistet. Die Freigabe erfolgt innerhalb von ca. 3 Minuten.
  • Fussgänger und Velofahrende
    Kein Durchgang während der gesamten Sperrzeit.
  • Öffentlicher Verkehr
    Nicht betroffen (keine Kurse zu dieser Zeit).
  • Anwohnende
    Zufahrt während der Sperre nicht möglich.

Rechtliche Hinweise

Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird diese Kantonsstrasse für den Verkehr gesperrt.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrssperrung.

Gwatt, 16. Februar 2026

Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I

Publiziert am 19.02.2026

Gemischte Gemeinde

Verfügung eines Parkverbotes für den Parkplatz P6 «Magazin», Hauptstrasse 24a, Gbbl.-Nr. 351

Mit Beschluss vom 12. Februar 2026 verfügt der besondere Verwalter gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG, SR 741.01) sowie Art. 44 Abs. 1 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) die folgende Verkehrsanordnung:

Parkverbot für den Parkplatz P6 «Magazin», Hauptstrasse 24a, Gbbl.-Nr. 351, zur Sicherstellung einer geordneten Parkierung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.

Diese Verfügung tritt nach unbenutzem Ablauf der 30 tägigen Rechtsmittelfrist, im Anschluss an ihre Veröffentlichung im Anzeiger Interlaken sowie nach dem Aufstellen des Signals in Kraft.

Oberried, 13. Februar 2026

Gemischte Gemeinde

Publiziert am 19.02.2026

Einwohnergemeinde

Grünabfuhr 2026

Die Grünabfuhr 2026 findet an folgenden Daten jeweils ab 8.00 Uhr statt:

  • Donnerstag, 5. März
  • Donnerstag, 19. März
  • Donnerstag, 2. April
  • Donnerstag, 16. April
  • Donnerstag, 30. April
  • Mittwoch, 13. Mai
  • Donnerstag, 28. Mai
  • Donnerstag, 11. Juni
  • Donnerstag, 25. Juni
  • Donnerstag, 9. Juli
  • Donnerstag, 23. Juli
  • Donnerstag, 6. August
  • Donnerstag, 20. August
  • Donnerstag, 3. September
  • Donnerstag, 17. September
  • Donnerstag, 1. Oktober
  • Donnerstag, 15. Oktober
  • Donnerstag, 29. Oktober
  • Donnerstag, 12. November
  • Donnerstag, 26. November

Als Grüngut gelten Strauch-, Baum-, Heckenschnitt, Rasen, Blumen, Laub, Gemüsestauden, Eierschalen, Teekraut, Kaffeesatz, Blumensträusse und Zimmerpflanzen.

Das Grüngut ist entweder gebündelt (max. 1 m Länge und bis 20 kg Gewicht, keinen Draht verwenden!) oder in speziellen geschlossenen Kunststoffbehältern bereitzustellen. Grünabfälle in ungeeigneten Behältnissen (z. B. Kehrichtsäcken, Plastiksäcken, Fässern, Körben) werden nicht abgeholt.

Gsteigwiler, im Februar 2026

Einwohnergemeinde Gsteigwiler

Publiziert am 19.02.2026

Einwohnergemeinde

Schalteröffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Die Gemeindeverwaltung Gsteigwiler ist bis jetzt montags jeweils von 16.00 bis 19.00 Uhr geöffnet. In den letzten Monaten wurde der Schalter in der letzten Stunde jedoch kaum noch besucht. Aus diesem Grund werden die Öffnungszeiten ab dem 2. März 2026 montags wie folgt angepasst:

  • Montag: 16.00 bis 18.00 Uhr

Die restlichen Öffnungszeiten bleiben unverändert.

Vielen Dank für die Kenntnisnahme. 

Gemeindeverwaltung Gsteigwiler

Publiziert am 19.02.2026

Einwohnergemeinde

Protokollgenehmigung

Während der 30-tägigen Auflagefrist sind gegen die Abfassung des Protokolls der Gemeindeversammlung Grindelwald vom 5. Dezember 2025 keine Einsprachen beim Gemeinderat eingegangen.

Das Protokoll wurde somit an der Sitzung des Gemeinderates vom 10. Februar 2026 genehmigt (Art. 61 Abstimmungs- und Wahlreglement der Gemeinde Grindelwald).

Grindelwald, 16. Februar 2026

Gemeindeschreiberei Grindelwald

Publiziert am 19.02.2026

Einwohnergemeinde

Interessenverbindungen

Gestützt auf Artikel 53 des Organisationsreglements 2000 vom 28. November 1999 sind die Interessenverbindungen der Mitglieder des Grossen Gemeinderats und des Gemeinderats öffentlich und zu publizieren.

Neue Mitglieder des Grossen Gemeinderats ab Januar 2026:

  • Zingg-Giacometti Flurina (EVP)
    Menschen im Fokus, Vizepräsidentin
    Lieblingsgmües, Mitglied
    Pfimi, Mitglied
  • Danieli Toni (FDP)
    SAC Sektion Interlaken, Mitglied
    Harderfründe, Mitglied
    IFAI Interlaken, Mitglied
  • Bozic Marko (SVP)
    Swisselko AG, Verwaltungsratspräsident
    Sinatech GmbH, Geschäftsleiter
    Verband Schweizerischer Elektrokontrollen (VSEK) Sektion Bern, Präsident
    EIT.swiss, Mitglied

Gemeindeschreiberei Interlaken

Publiziert am 19.02.2026

Konkursamt Oberland

Konkurspublikation / Schuldenruf

Summarisches Verfahren nach Art. 231 SchKG

Ausgeschlagene Erbschaft des Ritschard Werner, geb. 2. April 1937, von lnterlaken BE, c/o Zentrum Artos, Alpenstrasse 45, 3800 lnterlaken, verstorben am 20. Oktober 2025.

Datum der Konkurseröffnung: 3. Februar 2026.

Eingabefrist bis 18. März 2026.

Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 18. Februar 2026.

Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland

Publiziert am 19.02.2026

Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern

Verfügung Strassenverkehr

1007-26; Verkehrsbeschränkungsverfügung

Gemeinde: Interlaken.

Strassenabschnitt: Lindenallee; Kreisel Lindenallee bis Freiestrasse.

Koordinaten: zwischen 2'632'495 / 1'170’640 und 2'632'829 / 1'170’738.

Verwaltungskreis: Interlaken-Oberhasli.

Verkehrsanordnung: Einbahnregime und Tempo 30.

Gültigkeit: 2. März – ca. 25. September 2026.

Aufhebung: keine.

Grund der Massnahme: Bauarbeiten Lindenallee.

Rechtliche Hinweise

Das Tiefbauamt des Kantons Bern verfügt oben genannte Verkehrsbeschränkung gestützt auf Art. 3 Abs. 2 und Art. 106 Abs. 2, gegebenenfalls auch Art. 32 Abs. 3 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG, SR 741.01) sowie Art. 43 Abs. 1 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1).

Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

Diese Verfügung tritt nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt des Kantons Bern, im Anzeiger des betreffenden Verwaltungskreises sowie nach dem Anbringen, Auswechseln oder Entfernen der Signale und/oder Markierungen in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit ihrer Eröffnung mit Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern, Reiterstrasse 11, 3013 Bern, angefochten werden. Die Beschwerde ist in zwei Exemplaren einzureichen und hat einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine rechtsgültige Unterschrift zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Gegen den Entzug der aufschiebenden Wirkung (Zwischenverfügung) kann innerhalb von 30 Tagen unabhängig Beschwerde erhoben werden. Diese Beschwerde hat von Gesetzes wegen keine aufschiebende Wirkung.

Publiziert am 19.02.2026

Regionalkonferenz Oberland-Ost

Stichtagserhebung 2026

Die Stichtagserhebung findet vom 7. bis 27. Februar statt. Wenn Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich in erster Linie an die Erhebungsstelle Ihrer Gemeinde. Sie können sich auch an den Fachbereich Landschaft der Regionalkonferenz wenden.

Kurs Hochstammfeldobstbäume schneiden

Zur Umsetzung der Vernetzungs- und Landschaftsqualitätsprojekte führt die Regionalkonferenz Oberland-Ost in Zusammenarbeit mit der Fachstelle für Obst und Beeren des Inforamas Oeschberg Kurse zum Schneiden von Obstbäumen durch. Diese richten sich an Landwirte und weitere Personen, die Hochstammfeldobstbäume schneiden.

Der Kurs findet wetterabhängig am 26. Februar oder 4. März im Raum Interlaken statt. Es werden unter Anleitung mit den Fachexperten Bäume geschnitten. Anfänger und Fortgeschrittene sind willkommen.

Die Kurskosten werden von der Regionalkonferenz Oberland-Ost übernommen. Weitere Informationen finden Sie unter «Aktuell» auf www.oberland-ost.ch, wo Sie sich bis spätestens 23. Februar online anmelden können.

Publiziert am 19.02.2026

Begräbnisgemeinde Gsteig-Interlaken

Friedhof Gsteig
Friedhof Bönigen
Friedhof Interlaken

Abräumen von Winterschmuck

Wir ersuchen die Angehörigen, den von Ihnen beanspruchten Winterschmuck bis zum 1. März 2026 von sämtlichen Gräbern abzuräumen. Nach diesem Datum räumt die Friedhofgärtnerei noch vorhandenen Winterschmuck ab.

Für Auskünfte steht die Friedhofgärtnerei unter Telefon 033 822 24 39 gerne zur Verfügung.

Publiziert am 19.02.2026

Rechnungsruf

Rechnungsruf infolge Erbschaft an Gemeinwesen

Turcio Micaela, geb. 17. Januar 1944, italienische Staatsangehörige, wohnhaft gewesen in 3800 Matten bei Interlaken, verstorben am 20. Juni 2022.

Über den Nachlass der Turcio Micaela wurde ein Rechnungsruf angeordnet.

Die Gläubiger (einschliesslich Bürgschaftsgläubiger) als auch Schuldner der Erblasserin werden aufgerufen, ihre Forderungen und Schulden (Wert Todestag) innert der Eingabefrist schriftlich bei Notarin Tina Lüthi, Kirchgasse 15, 3800 Unterseen, anzumelden. Die Gläubiger werden auf Art. 592 ZGB aufmerksam gemacht, wonach im Falle des Erwerbs einer Erbschaft durch das Gemeinwesen, dieses für Schulden der Erbschaft nur im Umfang der Vermögenswerte, die es aus der Erbschaft erworben hat, haftet. Wer Sachen der Erblasserin als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzt, hat diese bei Notarin Tina Lüthi innert der erwähnten Frist anzugeben. Die Schuldner und die im Besitz von Faustpfändern befindlichen Gläubiger, die unterlassen, eine Eingabe zu machen, können mit einer Ordnungsbusse bestraft werden. Publikation nach Art. 592 ZGB.

Eingabefrist: 23. März 2026

Die Beauftragte:
Tina Lüthi, Notarin

Publiziert am 19.02.2026

Betreibungsamt Oberland

Betreibungsamtliche Grundstücksteigerung

Schuldner: Manuel von Rotz, Heimatort Kerns OW, Staatsbürgerschaft Schweiz, Geburtsdatum 26. März 1990, Stadelstrasse 8, 6048 Horw.

Steigerungsobjekt:

Därligen GBB-Nr. 235

Därligen / Uf em Stoffelberg, Plan Nr. 1159  

  • 2089 m², Acker, Wiese, Weide  
  • 54 m², Fliessendes Gewässer  
  • 33 m², Scheune, Gebäude Nr. 208  

Amtlicher Wert Fr. 1430.–.

Betreibungsamtliche Schätzung (Verkehrswert) Fr. 7570.–.  

Angaben zur Steigerung 

Dienstag, 14. April 2026, 14.00 Uhr, Betreibungsamt Oberland, Dienststelle Oberland Ost, Schloss 5, 3800 Interlaken, Sitzungszimmer.

Angaben zur Auflage

siehe Kontaktstelle 

Rechtliche Hinweise

Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) sowie auf die Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewV) aufmerksam gemacht.  

Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch die öffentlichen Bücher festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden.  

Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen.  

Publikation nach SchKG 133, 134, 135, 138; VZG vom 23. April 1920, Art. 29. 

Ergänzende rechtliche Hinweise

Die Verwertung erfolgt auf Begehren einer Pfändungsgläubigerin. Die Pfandgläubigerin und Grundlastberechtigten des bezeichneten Grundstücks werden aufgefordert, dem unterzeichnenden Betreibungsamt innert der Eingabefrist ihre Ansprüche an dem Grundstück detailliert und zerlegt in Kapital, Zinsen, Verzugszinsen und Kosten anzumelden und gleichzeitig auch anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt ist, allfällig für welchen Betrag und auf welchen Termin. Der Forderungstitel ist der Anmeldung im Original beizulegen. 

Eingabefrist: 3. März 2026 

Auflagedatum der Steigerungsbedingungen und Lastenverzeichnis: ab 16. bis 26. März 2026 

Kontaktstelle

Betreibungsamt Oberland, Dienststelle Oberland Ost, Schloss 5, 3800 Interlaken.

Bemerkungen

Das Grundstück kann nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 031 635 97 22) wie folgt besichtigt werden: Dienstag, 17. März 2026, 14.00 Uhr. Im Weiteren kann die Verkehrswertschätzung unter www.schkg-be.ch eingesehen werden.

Publiziert am 19.02.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: René Zumbrunn, Brünigstrasse 48, 3856 Brienzwiler.

Projektverfasserin: DuoWerk GmbH, Allmendstrasse 3, 3812 Wilderswil.

Bauvorhaben: Einbau eines Fensters auf der Westseite. Änderung der Fensteranordnung auf der Ostseite.

Standort: Brünigstrasse 48, 3856 Brienzwiler, Parzelle Nr. 325, Wohn und Gewerbezone, 2-geschossig, Koordinaten 2'650'524 / 1'178'151.

Schutzzonen/Objekt: Gewässerschutzbereich Au, Baugruppe A, ISOS-Baugruppe B.

Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachefrist bis 23. März 2026.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Brienzwiler, Dorfstrasse 19, 3856 Brienzwiler.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Gemeindeverwaltung Brienzwiler

Publiziert am 19.02.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Markus Fischer, Seestrasse 13, 3855 Brienz.

Projektverfasser: Fischer Holzhäuser, Seestrasse 13, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Erweiterung Wohnfläche auf bestehender Terrasse West.

Standort: Färnenweg 3, Parzelle Nr. 422, Bestandeszone Unterschwanden, Koordinaten 2'645'955 / 1'178'737.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen: 

  • Unterschreitung Strassenabstand (bestehend)
  • traufseitiger Dachvorsprung
  • Überschreitung Gebäudelänge

Auflage- und Einsprachefrist bis 21. März 2026.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Schwanden, Schwanderstrasse 82, 3855 Schwanden b. Brienz.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind jedoch die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Bauverwaltung Schwanden

Publiziert am 19.02.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Verein Alpengarten Schynige Platte, Peter Aeschimann, Hauptstrasse 5 A, 3800 Matten.

Projektverfasserin: L2A Architekten AG, Untere Gasse 4, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Um- / Ausbau, der Ausstellungsraum im Annex des Betriebsgebäudes wird umfassend erneuert. An der Ostfassade werden die bestehenden zwei Fenster durch neue, energetisch optimierte Kastenfenster ersetzt. Zusätzlich wird an der Nordfassade ein weiteres Fenster im Bereich der Ausstellung ergänzt, um die Belichtung zu verbessern. Die bestehende Eternit-Fassade des Annexbaus wird ersetzt. Auf der Ostseite wird die neue Fassadenverkleidung zusätzlich mit einer Photovoltaik-Anlage ausgestattet. Die bestehende Eingangstüre wird durch eine neue ersetzt und mit einem kleinen Vordach ergänzt, das den Eingangsbereich schützt und gestalterisch aufwertet. Der Vorbereich des Eingangs wird leicht vergrössert, und die Stufen zum Weg des Alpengartens werden entsprechend angepasst und leicht versetzt.

Standort: Schynige Platte 195d, Gündlischwand, Parzelle Nr. 265, Lagekoordinaten 2636220.49 / 1166951.97.

Nutzungszone: Landwirtschaftszone bzw. Überbauungsordnung «Schynige Platte».

Schutzzone: Gewässerschutzzone: Au.

Ausnahme: Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).

Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Gündlischwand, Im Viertel 130 E, 3815 Zweilütschinen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. März 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Gündlischwand, im Viertel 130 E, 3815 Zweilütschinen, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.

Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35 b BauG).

Gündlischwand, 9. Februar 2026

Bauverwaltung Gündlischwand

Publiziert am 19.02.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Jessica Rosas und Daniel Mitchell, Brunngasse 8, 3806 Bönigen.

Bauvorhaben: Innen aufgestellte Luftwärmepumpe, Fassadenveränderung für Zu- und Abluft

Standort: Brunngasse 8, Parzelle Nr. 447, Koordinaten 2'634'853 / 1'170'550.

Zone: Kernzone A.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au, Baugruppe A.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. März 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet im Doppel innert der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG). 

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portalebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Bauverwaltung Bönigen

Publiziert am 19.02.2026

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Poniente GmbH, Xavier Hartmann, Schulgässli 1, 3800 Matten.

Bauvorhaben: Umnutzung und Sanierung Gebäude Waldrand (Rugenparkstrasse 55 und 57): Umnutzung der altrechtlichen Wohnungen in 10 Appartements mit 36 Gästebetten, welche im Rahmen eines strukturierten Beherbergungsbetriebes vermietet werden; energetische Sanierung des Gebäudes (Wände, Fenstern, Dach); Ersatz der Ölheizung mit aussen liegenden Wärmepumpen. Der Gastgewerbebetrieb Restaurant Waldrand bleibt unverändert. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank (Restaurant Waldrand): 50 Sitzplätze innen und 45 Sitzplätze auf der Terrasse (wie bisher), 10 Appartements mit insgesamt 36 Gästebetten; Öffnungszeiten: täglich bis 0.30 Uhr (wie bisher).

Standort: Rugenparkstrasse 55 und 57, Parzelle Nr. 450, Mischzone MA3, Koordinaten 2’631’578 / 1’169’692.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. März 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 19.02.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: 1618 AG, Zhu Wanting, Aarmühlestrasse 16, 3800 Interlaken.

Projektverfasser: Forum 4 AG für Architektur, Rosenstrasse 2, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Abbruch der Wohnhäuser Nrn. 16 und 18; Neubau eines Aparthotels mit 65 Appartements und 132 Gästebetten sowie einer Einstellhalle; Einbau Frühstücksraum mit 96 Sitzplätzen und Personalräume. Nicht öffentlicher Gastgewerbebetrieb ohne Alkoholausschank: 96 Sitzplätze innen und 10 Sitzplätze auf der Terrasse, 65 Appartements mit 132 Gästebetten; Öffnungszeiten: Innensitzplätze täglich bis 0.30 Uhr, Sitzplätze auf der Terrasse täglich bis 22.00 Uhr.

Hinweis: Baute im Grundwasser, temporäre Grundwasserabsenkung während der Bauphase.

Standort: Aarmühlestrasse 16, 18, Parzellen Nrn. 290, 492, Mischzone MA3, Koordinaten 2’631’712 / 1’170’356.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, ISOS-Gebiet Nr. 0789.

Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt (Nachbargebäude Nr. 23).

Ausnahmen:

  • Einbauten unterhalb des mittleren Grundwasserspiegels gemäss Anhang 4 Ziffer 211 Abs. 2 der Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 (GSchV)
  • Fällen eines Einzelbaumes (Art. 523 GBR)
  • Überschreiten der Strassenbaulinie (Art. 80 SG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 13. März 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 19.02.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Ingenieurbüro Sterchi GmbH, Bohnerenstrasse 14, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Sanierung Reservoir und Quellfassungen Gmeinmaad; Instandstellung Zufahrtsstrasse.

Temporäre Waldrodung für die Sanierung Reservoir und Quellfassungen Gmeinmaad

  • Rodungsfläche: 811 m² auf den Parzellen Nrn. 2812, 2093, 3513, 1424
  • Ersatzaufforstung: 811 m² an Ort und Stelle

Standort: Gmeindmaad, Bielwaldweg 11a, Parzellen Nrn. 752, 1424, 1807, 2093, 2098, 2812, 3512, 3513, 5065; Landwirtschaftszone/Wald sowie Zone für Skipisten, Koordinaten 2’643’395 / 1’162’545.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereiche S1, S2 und Au.

Naturgefahrengebiet: unbestimmt.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
  • nichtforstliche Kleinbaute im Wald (Art. 14 WaV)
  • Waldrodung (Art. 5 WaG)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Überdeckung von Fliessgewässern (Art. 38 GSchG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. März 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 19.02.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Ingenieurbüro Sterchi GmbH, Bohnerenstrasse 14, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Sanierung Scheideggstrasse im Bereich Ischboden.

Standort: Scheideggstrasse, Parzellen Nrn. 2175, 2791, 6413, 6415, 7024, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’649’130 / 1’165’580.

Schutzzonen: Gewässerschutzzonen S1, S2 und Au.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. März 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 19.02.2026

Baupublikation

Gesuchstellerin: Burgergemeinde Wilderswil, Kirchgasse 31, 3812 Wilderswil.

Projektverfasserin: beoplanum GmbH, Allmendingenstrasse 14, 3608 Thun.

Bauvorhaben: Aussenaufstellung einer Wärmepumpe zur Beheizung des Burgersaals (Nordwestfassade).

Standort: Alte Staatsstrasse 6, Parzelle Nr. 1366, Koordinaten 2’633’063 / 1’168’343.

Zone: Kernzone.

Gewässerschutzzone: A.

Bauinventar: nicht inventarisiert.

Beantragte Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand, Art. 24 GBR.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. März 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Wilderswil

Publiziert am 19.02.2026

Einwohnergemeinde

Ordentliche Zonenplanänderung «Waldegg» mit Waldfeststellungsverfahren und Rodungsgesuch

Der Gemeinderat Beatenberg bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Zonenplanänderung «Waldegg», sowie die Waldfeststellung gemäss Art. 4 des kantonalen Waldgesetzes (KWaG) vom 5. Mai 1997 und Art. 2 der kantonalen Waldverordnung (KWaV) vom 29. Oktober 1997 zur öffentlichen Auflage.

A) Ordentliche Zonenplanänderung «Waldegg» mit Waldfeststellung nach Art. 10 Abs. 3 WaG

Ordentliche Zonenplanänderung «Waldegg», bestehend aus:

  • Zonenplanänderung 1:1000
  • Erläuterungsbericht
  • Mitwirkungsbericht
  • Vorprüfungsbericht vom 18. November 2025
  • Stellungnahme Erschliessung (8. Juli 2025, Verkehrsteiner AG)
  • Gefahrengutachten (22. März 2023, Geotest AG)

B) Rodungsgesuch mit Wiederaufforstung

vom 4. Februar 2026, bestehend aus:

  • Formular Rodungsgesuch
  • Übersichtskarte im Massstab 1:25'000
  • Rodungs- und Ersatzaufforstungspläne im Massstab 1:1000 bzw. 1:500

Gesamtrodungsfläche in Beatenberg-Waldegg, Parzelle Nr. 2071: 296 m² – Wald.

Ersatzaufforstung in Unterseen, Lüjistühl, Parzelle Nr. 1173: 674 m² – Landwirtschaftszone.

Ausnahmen: Rodung und Ersatzaufforstung, Art. 5, 7 WaG.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 12. Februar bis 16. März 2026, in der Bauverwaltung Beatenberg öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Beatenberg unter https://beatenberg.ch/gemeinde/aktuelle-informationen verfügbar. 

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Bauverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg, einzureichen. In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b Abs. 1 BauG).

Beatenberg, 5. Februar 2026

Der Gemeinderat

Publiziert am 19.02.2026

Einwohnergemeinde

Öffentliche Auflage

Rodungsgesuch mit Wiederaufforstung

vom 4. Februar 2026, bestehend aus:

  • Formular Rodungsgesuch
  • Übersichtskarte im Massstab 1:25'000
  • Rodungs- und Ersatzaufforstungspläne im Massstab 1:1000 bzw. 1:500

Gesamtrodungsfläche in Beatenberg-Waldegg, Parzelle Nr. 2071: 296 m² – Wald.

Ersatzaufforstung in Unterseen, Lüjistühl, Parzelle Nr. 1173: 674 m² – Landwirtschaftszone.

Ausnahmen: Rodung und Ersatzaufforstung, Art. 5, 7 WaG.

Gesuchstellerin: Watt 2000 Immo GmbH, Alfred Zenger, Vorholzstrasse 12, 3800 Unterseen.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 12. Februar bis 16. März 2026, in der Bauverwaltung Unterseen öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Unterseen unter https://www.unterseen.ch/newsmeldungen.html verfügbar. Das Rodungsgesuch mit Wiederaufforstung steht im Zusammenhang mit der Zonenplanänderung «Waldegg» mit Waldfeststellung in der Gemeinde Beatenberg. Hierfür wird auf die Publikation der Gemeinde Beatenberg verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen, einzureichen. In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b Abs. 1 BauG).

Unterseen, 6. Februar 2026

Bauverwaltung Unterseen

Publiziert am 19.02.2026

Einwohnergemeinde

Verkehrsbehinderung und Strassensperrung 17.–27. Februar 2026

Infolge Abschluss- und Deckbelagsarbeiten ist in der Alpenstrasse auf dem Abschnitt Sportweg bis Freiestrasse von Dienstag, 17., bis Freitag, 27. Februar 2026, mit Verkehrsbehinderungen und Wartezeiten zu rechnen.

An folgenden Tagen bleiben Teilabschnitte für jeglichen Durchgangsverkehr gesperrt:

  • Freitag, 20. Februar 2026 – Sportweg bis Bushaltestelle «Zentrum Artos»
  • Mittwoch, 25.Februar 2026 – Bushaltestelle «Zentrum Artos» bis Freiestrasse

Die Umleitung des Durchgansverkehrs via Lindenallee wird signalisiert.

Die Arbeiten sind stark wetterabhängig. Bei unpassenden Verhältnissen kann es daher zu kurzfristigen Änderungen im Ablauf kommen.

Die betroffenen Anwohner*innen werden direkt über die Einschränkungen informiert.

Für die Fussgänger und Fahrradfahrer (Fahrrad stossend) bleibt der Durchgang und der Zugang zu den Liegenschaften jederzeit gewährleistet.

Für die Bereitstellung von Ersatzparkplätzen wird ab dem 17. Februar bis zum Ende der Arbeiten die Freiestrasse zwischen der Lindenallee und der Alpenstrasse lediglich einspurig, Fahrtrichtung Nord – Süd, geführt.

Die Bauarbeiten sind so geplant, dass für die Bevölkerung möglichst wenig Behinderungen auftreten und die Arbeiten sicher auszuführen sind. Lärmimmissionen, Behinderungen und Einschränkungen sind während der Bauzeit leider nicht zu vermeiden.

Wir danken für Ihr Verständnis und bitten um Kenntnisnahme.

Einwohnergemeinde Interlaken
Abwasser Region Interlaken

Publiziert am 19.02.2026

Einwohnergemeinde

Sprechstunde des Gemeinderats

Haben Sie ein Anliegen, das Sie persönlich mit dem Ressortvorsteher Sicherheit besprechen möchten?

Gerne steht Ihnen Gemeinderat Nils Fuchs am Montag, 2. März 2026, von 16.00 bis 18.00 Uhr im Gemeindehaus Interlaken für einen Austausch zu Anliegen, Fragen und Vorschlägen im Bereich Sicherheit zur Verfügung.

Bitte melden Sie sich vorgängig bei der Gemeindeschreiberei, Telefon 033 826 51 41, für die Sprechstunde an. Die weiteren Sprechstundentermine des Gemeinderats finden Sie unter www.interlaken-gemeinde.ch.

Einwohnergemeinde Interlaken

Publiziert am 19.02.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Rettich Andreas, vertreten durch Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Abbruch und Wiederaufbau Wohnhaus.

Standort: Grabenstrasse 29, Parzelle Nr. 3495, Koordinaten 2’646’523 / 1’163’658.

Nutzungszone: Wohnzone W3.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.bau.apps.be.ch/public-instances/239669

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. März 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 6. Februar 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 19.02.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Ahmadi Hamed, Beatenbergstrasse 29, 3800 Unterseen.

Projektverfasserin: AH-Buchhaltungen GmbH, Waldeggstrasse 84, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch: Bewilligung der Reklamen mit Aufschrift am Schaufenster sowie am Balkon Nord und Ost.

Standort: Rugenparkstrasse 34, Parzelle Nr. 951.

Nutzungszone: Arbeitszone A.

Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. März 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 19.02.2026

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Bauherrschaft: Maria-Pia Del Grasso, Hobacherweg 8, 3855 Brienz.

Projektverfasser: Santschi + Schild Holzbau GmbH, Jürg Eschler, Aegelsee 129, 3856 Brienzwiler.

Bauvorhaben: Anbau offener Unterstand mit Flachdach als Sitzplatz und teilweise Abstellraum.

Standort: Gemeinde Brienz, Hobacherweg 8, Parzelle Nr. 3038, Brienz.

Zone: Wohnzone 2 (W2).

Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. März 2026.

Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 19.02.2026

Stellenausschreibung

Grindelwald ist eine beliebte Tourismus-Destination im Berner Oberland mit umfassender, gut ausgebauter Infrastruktur. Die Gemeinde mit rund 4000 ständigen Einwohnern und rund 15'000 Bewohnern in der Hochsaison hat viele Attraktionen für Natur- und Sportbegeisterte zu bieten.

Für unseren Werkhof suchen wir Verstärkung per sofort oder nach Vereinbarung:

Mitarbeiter/-in Werkhof 100 %

Sowie ab 1. Mai oder nach Vereinbarung:

Saisonmitarbeiter/-in Werkhof 100 %

Einsatzdauer: Mai bis November

Aufgabenbereich

In diesen Funktionen sind Sie dem Leiter Werkhof unterstellt. Sie helfen mit im allgemeinen Strassenunterhaltsdienst, bei der Pflege von Grünanlagen sowie bei weitere Unterhaltsarbeiten an Infrastrukturanlagen des öffentlichen und touristischen Bereiches.

Anforderungen

  • abgeschlossene Berufslehre und handwerkliche Begabung
  • selbständige Arbeitsweise
  • sicheres, freundliches und bestimmtes Auftreten
  • gute Umgangsformen und Bereitschaft, sich im Dienst der Öffentlichkeit zu engagieren
  • Bereitschaft für Einsätze zu unregelmässigen Arbeitszeiten, einschliesslich Nacht- und Wochenendarbeit sowie Pikettdienst
  • Führerausweis Kat. B

Wir bieten ein vielseitiges und abwechslungsreiches Aufgabengebiet, einen gut organisierten Werkhof mit modernem Fahrzeugpark, Besoldung nach Reglement der Gemeinde im Rahmen der kantonalen Besoldungsordnung und gute Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten.

Bei Fragen steht Ihnen Daniel Mathys, Telefon 033 854 14 40, gerne zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung per E-Mail an hr@gemeinde-grindelwald.ch oder per Post an Einwohnergemeinde Grindelwald, z.H. Geraldine Gafner, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Publiziert am 19.02.2026

Stellenausschreibung

Grindelwald ist eine beliebte Tourismus-Destination im Berner Oberland mit umfassender, gut ausgebauter Infrastruktur. Die Gemeinde mit rund 4000 ständigen Einwohnern und rund 15'000 Bewohnern in der Hochsaison hat viele Attraktionen für Natur- und Sportbegeisterte zu bieten.

Die Einwohnergemeinde Grindelwald sucht infolge Pensionierung für den Werkhof per sofort oder nach Vereinbarung eine fachlich versierte, sozialkompetente und initiative Persönlichkeit als

Leiter/-in Werkstatt 100 %

Ihre Aufgaben

  • Planen von Unterhaltsaktivitäten und garantieren einer ständigen Bereitschaft des Fahrzeug- und Maschinenparks
  • Sicherstellen, dass Fahrzeuge den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen
  • Planen und Überwachen der Kontrolle der Prüfmittel
  • Planen des Unterhalts von sämtlichen Geräten und Maschinen
  • Beschaffen von Ersatzteilen und Werkstatthilfsmittel sowie Verbrauchsmaterial
  • Evaluieren und Mithilfe bei der Beschaffung von Maschinen, Fahrzeugen und Baumaschinen
  • Koordinieren externer Werkstattaufträge sowie Wartungsvertrags- und Kreditorenprüfung
  • kleine Schlosserarbeiten für die Aufgabenerfüllung der Gemeinde
  • Budget- und Finanzplanung

Anforderungen

  • Ausbildung im mechanischen Bereich Landmaschinen-, LKW- oder Baumaschinen-Mechaniker
  • Ausgewiesene Erfahrung im allgemeinen Unterhalt von Maschinen und Fahrzeugen
  • Stapler- und Arbeitsbühnenprüfung von Vorteil
  • IT-Anwenderkenntnisse
  • teamfähige, selbstständige und exakte Arbeitsweise
  • Führerausweis Kat. B (von Vorteil Kat. BE)
  • Organisationsgeschick und vernetztes Denken
  • Bereitschaft zu Arbeitseinsätzen ausserhalb der üblichen Arbeitszeiten (Pikettdienst etc.)

Wir bieten ein vielseitiges und abwechslungsreiches Aufgabengebiet mit Verantwortung, Besoldung nach Reglement der Gemeinde im Rahmen der kantonalen Besoldungsordnung, einen gut ausgestatteten Arbeitsplatz und gute Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten.

Bei Fragen steht Ihnen Fritz Bohren, Leiter Werkstatt, Telefon 033 853 32 89, gerne zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung per E-Mail an hr@gemeinde-grindelwald.ch oder per Post an Einwohnergemeinde Grindelwald, z. H. Geraldine Gafner, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Publiziert am 19.02.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Blatter Susanna, Alpenstrasse 46, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Schmocker Immobilien GmbH, Lanzenen 26a, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Wärmetechnische Erneuerung der Gebäudehülle; Ersatz Ölheizung durch Holzpelletheizung; Installation PV-Anlage.

Standort: Bühlstrasse 1, Parzelle Nr. 1495.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Inventar: keines.

Beanspruchte Ausnahme: keine.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. März 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Interlaken

Publiziert am 12.02.2026

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