
Gesuchsteller: Carrosserie Frederiksen AG, Lars Frederiksen, Hauptstrasse 67, 3805 Goldswil b. Interlaken.
Projektverfasser: brönnimann architekten ag, Karin Brönnimann, Untere Bönigstrasse 10A, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Neubau Carrosseriewerkstatt zur Aufbereitung beschädigter PKWs. Lackierkabinen und Hebebühnen im Erdgeschoss, beidseitige Ein-/Ausfahrt Ost-West. Weitere Arbeitsplätze im Obergeschoss. Befahrbares Flachdach mit Parkdeck und Technikräumen. PV-Anlage über Parkdeck mit einer Stahlkonstruktion. Anbringen einer unbeleuchteten Reklame (Gesamtbauentscheid vom 16. Januar 2025).
Projektänderung: Weglassen der bestehenden Photovoltaikanlage inkl. der Stahlkonstruktion beim Parkdeck. Zudem sollen einzelne Fenstergrössen und Öffnungen angepasst sowie die Fassadenmaterialien untereinander verschoben und/oder neu disponiert werden. Die PV-Anlage soll neu an der Süd- wie an der Ostfassade montiert werden.
Standort: Industriestrasse, 3812 Wilderswil, Parzelle Nr. 2203, Koordinaten 2’633’601 / 1’169’003.
Zone: UeO SF-Halle 1.
Gewässerschutzzone: A.
Inventar: nicht inventarisiert.
Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?
Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Dezember 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Wilderswil
Gesuchsteller: Jan Zingrich, Mühlenenstrasse 5, 3812 Wilderswil.
Projektverfasser: Samuel Zaugg, Obergasse 23, 4934 Madiswil.
Bauvorhaben: Anbau Viehscheune.
Standort: Grenchenstrasse 14a, Wilderswil, Parzellen Nrn. 992, 579, 1293, 625, Koordinaten 2’632’722 / 1'167'248.
Gewässerschutzzone: A.
Inventar: nicht inventarisiert.
Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?
Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Dezember 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten und aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Wilderswil
Änderungen bzw. Inkraftsetzungen von Reglementen und Verordnungen
Gestützt auf Artikel 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die zuständigen Organe der Einwohnergemeinde Wilderswil die folgenden Änderungen bzw. Inkraftsetzungen von Reglementen und Verordnungen beschlossen haben:
Die Reglemente und Verordnungen können kostenlos bei der Gemeindeverwaltung eingesehen oder bezogen werden. Auf www.wilderswil.ch/informationen/reglemente können die Gemeindereglemente und -verordnungen als PDF-Datei eingesehen und heruntergeladen werden.
Wilderswil, 10. Oktober 2025
Gemeinderat Wilderswil
Gesuchsteller: Rolf und Corina Glanzmann, Therwilerstrasse 12A, 4105 Biel-Benken.
Bauvorhaben: Einbau eines Dachfensters gegen die Südwestseite des Hauses.
Standort: Lehngasse 29, Parzelle Nr. 1892, Koordinaten 2’632’430 / 1’168’007.
Zone: Kernzone.
Gewässerschutzzone: A.
Inventar: nicht inventarisiert.
Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?
Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Dezember 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Wilderswil
Bauherrschaft: André Wingeier, Alpenstrasse 30, 3806 Bönigen.
Projektverfasserin: asf architekten GmbH, Seemattenweg 15, 3853 Niederried.
Bauvorhaben: Umbau und Erweiterung Wohnhaus; Erstellen von vier ungedeckten Autoabstellplätzen; temporäre Aushubdeponie mit Zufahrt.
Standort: Mühlenenstrasse 37, Parzelle Nr. 237, Mischzone B, Koordinaten 2’632’210 / 1’167’742.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, ISOS-Gebiet Nr. 1300.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Dezember 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Temporäre Sperrung Durchfahrt Aegertzaunstrasse
Während der Papiersammlung vom Dienstag, 18. November 2025, wird im südlichen Teil der Aegertzaunstrasse (in der Nähe der Einmündung zum Kreuzimaadweg) ein grosser Papiercontainer als zentrale Sammelstelle platziert.
Aus diesem Grund erfolgt folgende temporäre Sperrung:
Die Zu- und Wegfahrt für die Blaulichtorganisationen ist gewährleistet, ebenfalls der Durchgang für Fussgänger sowie die Durchfahrt für Radfahrer. Bitte die Signalisation vor Ort beachten.
Besten Dank für Ihr Verständnis.
Sicherheitskommission Wilderswil
Papiersammlung
Die nächste ordentliche Papiersammlung findet am Dienstag, 18. November 2025, statt.
Wir bitten Sie, das Papier bis spätestens 7.00 Uhr an der gleichen Stelle wie den Hauskehricht, nur gebündelt und nicht in Tragtaschen und Säcken, bereitzustellen. Die Schülerinnen und Schüler sind Ihnen zudem dankbar, wenn die Papierbündel nicht zu schwer (maximal 5 kg) sind.
Achtung: Das Papier wird nur noch bei den üblichen Sammelstandorten des Hauskehrichts abgeholt. Papier- und Sammelgut, welches in Haus- und Kellerzugängen usw. deponiert ist, wird nicht abgeholt.
Nicht in die Papiersammlung gehören: Hauskehricht und Plastikmaterial allgemein, beschichtetes Papier, Etiketten, Filterpapier, Fototaschen, Haushaltpapier, Kohlepapier, Papierschnitzel, Papierwindeln, Teerpapier, Futtermittelsäcke, Milch- und Fruchtsaftverpackungen, Tiefkühlverpackungen, Zementsäcke, Karton paraffinbeschichtet und Styropor.
Falls Ihr Papier nicht abgeholt wurde, melden Sie sich bitte am Sammeltag bis 11.30 Uhr unter Telefon 079 311 13 86.
Besten Dank für Ihre Mitarbeit.
Wilderswil, im November 2025
Schule und Sicherheitskommission Wilderswil
Gesuchsteller: Rolf und Corina Glanzmann, Therwilerstrasse 12A, 4105 Biel-Benken.
Bauvorhaben: Einbau eines Dachfensters gegen die Südwestseite des Hauses.
Standort: Lehngasse 29, Parzelle Nr. 1892, Koordinaten 2’632’430 / 1’168’007.
Zone: Kernzone.
Gewässerschutzzone: A.
Inventar: nicht inventarisiert.
Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?
Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Dezember 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Wilderswil
Bauherrschaft: André Wingeier, Alpenstrasse 30, 3806 Bönigen.
Projektverfasserin: asf architekten GmbH, Seemattenweg 15, 3853 Niederried.
Bauvorhaben: Umbau und Erweiterung Wohnhaus; Erstellen von vier ungedeckten Autoabstellplätzen; temporäre Aushubdeponie mit Zufahrt.
Standort: Mühlenenstrasse 37, Parzelle Nr. 237, Mischzone B, Koordinaten 2’632’210 / 1’167’742.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, ISOS-Gebiet Nr. 1300.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Dezember 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Ordentliche Gemeindeversammlung
Montag, 8. Dezember 2025, 19.00 Uhr im Mehrzwecksaal, Allmendstrasse 2a
Traktanden
Es liegt zur Einsichtnahme öffentlich auf:
10 Tage vor der Versammlung in der Finanzverwaltung das Budget 2026 (Traktandum Nr. 1)
Teilnahme und Stimmrecht
Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Wilderswil Wohnsitz haben, sind zu dieser Gemeindeversammlung freundlich eingeladen.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Artikel 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Wilderswil, 20. Oktober 2025
Gemeinderat Wilderswil
Ordentliche Burgergemeindeversammlung
Freitag, 12. Dezember 2025, 20.00 Uhr im Gasthof Hirschen in Wilderswil
Traktanden
Öffentliche Aktenauflage
Die Akten liegen jeweils am Dienstagnachmittag zwischen 14.00 und 18.00 Uhr in der Burgerverwaltung Wilderswil auf.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen die Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Protokoll der Versammlung vom 20. Juni 2025
Das Protokoll lag vom 5. Juli bis 3. August 2025 in der Burgerverwaltung zur Einsichtnahme öffentlich auf. Es gingen keine Einsprachen ein. Der Burgerrat genehmigte das Protokoll an seiner Sitzung vom 12. August 2025.
Alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger sind zur Teilnahme an der Versammlung freundlich eingeladen. Im Anschluss der Versammlung wird ein Essen offeriert.
Wilderswil, 24. Oktober 2025
Der Burgerrat
Temporäre Sperrung Durchfahrt Aegertzaunstrasse
Während der Papiersammlung vom Dienstag, 18. November 2025, wird im südlichen Teil der Aegertzaunstrasse (in der Nähe der Einmündung zum Kreuzimaadweg) ein grosser Papiercontainer als zentrale Sammelstelle platziert.
Aus diesem Grund erfolgt folgende temporäre Sperrung:
Die Zu- und Wegfahrt für die Blaulichtorganisationen ist gewährleistet, ebenfalls der Durchgang für Fussgänger sowie die Durchfahrt für Radfahrer. Bitte die Signalisation vor Ort beachten.
Besten Dank für Ihr Verständnis.
Sicherheitskommission Wilderswil
Papiersammlung
Die nächste ordentliche Papiersammlung findet am Dienstag, 18. November 2025, statt.
Wir bitten Sie, das Papier bis spätestens 7.00 Uhr an der gleichen Stelle wie den Hauskehricht, nur gebündelt und nicht in Tragtaschen und Säcken, bereitzustellen. Die Schülerinnen und Schüler sind Ihnen zudem dankbar, wenn die Papierbündel nicht zu schwer (maximal 5 kg) sind.
Achtung: Das Papier wird nur noch bei den üblichen Sammelstandorten des Hauskehrichts abgeholt. Papier- und Sammelgut, welches in Haus- und Kellerzugängen usw. deponiert ist, wird nicht abgeholt.
Nicht in die Papiersammlung gehören: Hauskehricht und Plastikmaterial allgemein, beschichtetes Papier, Etiketten, Filterpapier, Fototaschen, Haushaltpapier, Kohlepapier, Papierschnitzel, Papierwindeln, Teerpapier, Futtermittelsäcke, Milch- und Fruchtsaftverpackungen, Tiefkühlverpackungen, Zementsäcke, Karton paraffinbeschichtet und Styropor.
Falls Ihr Papier nicht abgeholt wurde, melden Sie sich bitte am Sammeltag bis 11.30 Uhr unter Telefon 079 311 13 86.
Besten Dank für Ihre Mitarbeit.
Wilderswil, im November 2025
Schule und Sicherheitskommission Wilderswil
Wasserversorgung – Information über die Qualität des abgegebenen Trinkwassers
Gemäss den amtlichen Untersuchungen des kantonalen Laboratoriums vom 20. August 2025 hat das Trinkwasser der Gemeindeversorgung Wilderswil den gesetzlichen Anforderungen entsprochen.
Das Trinkwasser stammt aus den Haltenquellen Wilderswil.
Das Quellwasser wird über einen Sandfilter geleitet und mittels einer Ultraviolettanlage desinfiziert.
Weitere Auskünfte betreffend Wasserversorgung oder Wasserqualität können bei den Gemeindebetrieben, Telefon 033 826 01 44, eingeholt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Besitzer von Privatversorgungen allfällige Wasserbezüger/-innen gestützt auf die Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV) ebenfalls jährlich mindestens einmal über die Qualität des Trinkwassers informieren müssen.
Wilderswil, 21. Oktober 2025
Gemeindebetriebe Wilderswil
Gebührentarif Feuerungskontrolle – Aufhebung
Gestützt auf Artikel 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Wilderswil an seiner Sitzung vom 15. Oktober 2025 die ersatzlose Aufhebung der folgenden Verordnung beschlossen hat:
Seit dem 1. August 2025 werden der Vollzug im Zusammenhang mit der Feuerungskontrolle (einschliesslich Messung und Beurteilung) sowie die Sanierungsverfahren nicht mehr von den Gemeinden, sondern vom Kanton durchgeführt. Der Gebührentarif Feuerungskontrolle vom 1. Januar 2016 kann deshalb per 31. Juli 2025 ersatzlos aufgehoben werden.
Gegen die Ausserkraftsetzung des Gebührentarifs Feuerungskontrolle kann innert 30 Tagen seit der vorliegenden Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde eingereicht werden.
Wilderswil, 23. Oktober 2025
Gemeinderat Wilderswil
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
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