Bauherrschaft: Roth Renovationen GmbH, vertreten durch Matthias Roth, Industriestrasse 117, 3800 Matten bei Interlaken.
Bauvorhaben: Erstnutzung der Halle Nummer 24. Montagehalle für Halbfertigbauteile im Sanitärbereich und Lager für Sanitärbauteile; Anbringen einer unbeleuchteten Reklame.
Standort: Industriestrasse 19, Parzelle Nr. 2218, Arbeitszone B / UeO SF Halle 1, Koordinaten 2’633’638 / 1’168’857.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet Restgefährdung.
Auflage- und Einsprachefrist bis 22. September 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Gesuchstellerin: Marianne Zingg-Hänni, Kirchgasse 51, 3812 Wilderswil.
Projektverfasser: Chris Mischke Architecture & Interior Design, Christoph Mischke, Rugenstrasse 3, 3812 Wilderswil.
Bauvorhaben: Rückbau Stückholzheizung / Speicher und Ersatz durch Wärmepumpe mit Speicher.
Standort: Kirchgasse 51, Parzelle Nr. 1134, Koordinaten 2’632’845 / 1’168’326.
Zone: Kernzone.
Gewässerschutzzone: A.
Inventar: Schützenswert, K-Objekt.
Ausnahmen: keine
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?
Auflage- und Einsprachefrist bis 22. September 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Wilderswil
Verkehrsbehinderung Untere und Obere Bönigstrasse sowie Brücke Gsteig
Einweihungsfest Hochwasserschutz am Samstag, 23. August 2025
Vollständige Publikation siehe unter «Matten».
Feuerwehr Bödeli und Sicherheitskommission Matten
Sperrung Bärenplatz während Platzkonzert
Am Freitag, 29. August 2025, findet auf dem Bärenplatz das Platzkonzert statt. Aus diesem Grund gibt es folgende Sperrungen (nur bei schönem Wetter) für jeglichen Verkehr:
Bärenplatz, Kupfergasse ab Einmündung Büelgässli bis Ende Hotel Bären, jeweils von 19.30 bis 21.45 Uhr
Die Zu- und Wegfahrt für die Blaulichtorganisationen ist gewährleistet. Signalisationen und Umleitungen werden sichergestellt.
Besten Dank für Ihr Verständnis.
Wilderswil, im August 2025
Sicherheitskommission Wilderswil
Sperrung Haltenweg (Wilderswil Forsthaus bis Tschingelegge)
Der Haltenweg wird für den Einbau und das Austrocknen der neuen Verschleissschicht vom 25. August bis ca. 15. September 2025 für jeglichen Verkehr, Fussgänger und Tiere gesperrt. Je nach Witterung kann sich die Sperrzeit verändern.
Burgergemeinde Wilderswil
Der Burgerrat
Bauherrschaft und Projektverfasser: Veselin Veselinov, Gubelstrasse 24, 6300 Zug.
Bauvorhaben: Erstnutzung der Halle Nr. 28: Import und Export sowie Handel mit Waren und Güter aller Art im In- und Ausland. Insbesondere werden folgende Güter gehandelt: Metalle (Stahl, Aluminium, Kupfer), Keramik / Stein und mineralische Baustoffe (z.B. Ziegel und Kalkstein).
Standort: Industriestrasse 19, Parzelle Nr. 2218/BR2219, Zone: Überbauungsordnung «SF-Halle 1», Koordinaten 2’633’642 / 1’168’859.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Auflage- und Einsprachefrist bis 15. September 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft und Projektverfasser: Veselin Veselinov, Gubelstrasse 24, 6300 Zug.
Bauvorhaben: Erstnutzung der Halle Nr. 28: Import und Export sowie Handel mit Waren und Güter aller Art im In- und Ausland. Insbesondere werden folgende Güter gehandelt: Metalle (Stahl, Aluminium, Kupfer), Keramik / Stein und mineralische Baustoffe (z.B. Ziegel und Kalkstein).
Standort: Industriestrasse 19, Parzelle Nr. 2218/BR2219, Zone: Überbauungsordnung «SF-Halle 1», Koordinaten 2’633’642 / 1’168’859.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Auflage- und Einsprachefrist bis 15. September 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Der Gemeinderat von Wilderswil verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezemeber 1958 (SVG, SR 741.01) sowie Art. 44 Abs. 1 und 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) mit Zustimmung des Tiefbauamtes des Kantons Bern die folgende Verkehrsanordnung:
«Höchstbreite 2,00 m» (SSV-Signal Nr. 2.18)
Büelgässli (zwischen Kupfergasse und Oberdorfstrasse)
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalteramt des Verwaltungskreises Interlaken-Oberhasli erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.
Diese Verfügung tritt nach ihrer Veröffentlichung im Amtsanzeiger sowie nach dem Aufstellen des Signales in Kraft.
Gemeinderat Wilderswil
Temporäre Sperrung Durchfahrt Aegertzaunstrasse
Während der Papiersammlung vom Dienstag, 19. August 2025, wird im südlichen Teil der Aegertzaunstrasse (in der Nähe der Einmündung zum Kreuzimaadweg) ein grosser Papiercontainer als zentrale Sammelstelle platziert.
Aus diesem Grund erfolgt folgende temporäre Sperrung:
Die Zu- und Wegfahrt für die Blaulichtorganisationen ist gewährleistet, ebenfalls der Durchgang für Fussgänger sowie die Durchfahrt für Radfahrer. Bitte die Signalisation vor Ort beachten.
Besten Dank für Ihr Verständnis.
Sicherheitskommission Wilderswil
Papiersammlung
Die nächste ordentliche Papiersammlung findet am Dienstag, 19. August 2025, statt.
Wir bitten Sie, das Papier bis spätestens 7.00 Uhr an der gleichen Stelle wie den Hauskehricht, nur gebündelt und nicht in Tragtaschen und Säcken, bereitzustellen. Die Schülerinnen und Schüler sind Ihnen zudem dankbar, wenn die Papierbündel nicht zu schwer (maximal 5 kg) sind.
Achtung: Das Papier wird nur noch bei den üblichen Sammelstandorten des Hauskehrichts abgeholt. Papier- und Sammelgut, welches in Haus- und Kellerzugängen usw. deponiert ist, wird nicht abgeholt.
Nicht in die Papiersammlung gehören: Hauskehricht und Plastikmaterial allgemein, beschichtetes Papier, Etiketten, Filterpapier, Fototaschen, Haushaltpapier, Kohlepapier, Papierschnitzel, Papierwindeln, Teerpapier, Futtermittelsäcke, Milch- und Fruchtsaftverpackungen, Tiefkühlverpackungen, Zementsäcke, Karton paraffinbeschichtet und Styropor.
Falls Ihr Papier nicht abgeholt wurde, melden Sie sich bitte am Sammeltag bis 11.30 Uhr unter Telefon 079 311 13 86.
Besten Dank für Ihre Mitarbeit.
Wilderswil, im August 2025
Schule und Sicherheitskommission Wilderswil
Temporäre Sperrung Durchfahrt Aegertzaunstrasse
Während der Papiersammlung vom Dienstag, 19. August 2025, wird im südlichen Teil der Aegertzaunstrasse (in der Nähe der Einmündung zum Kreuzimaadweg) ein grosser Papiercontainer als zentrale Sammelstelle platziert.
Aus diesem Grund erfolgt folgende temporäre Sperrung:
Die Zu- und Wegfahrt für die Blaulichtorganisationen ist gewährleistet, ebenfalls der Durchgang für Fussgänger sowie die Durchfahrt für Radfahrer. Bitte die Signalisation vor Ort beachten.
Besten Dank für Ihr Verständnis.
Sicherheitskommission Wilderswil
Papiersammlung
Die nächste ordentliche Papiersammlung findet am Dienstag, 19. August 2025, statt.
Wir bitten Sie, das Papier bis spätestens 7.00 Uhr an der gleichen Stelle wie den Hauskehricht, nur gebündelt und nicht in Tragtaschen und Säcken, bereitzustellen. Die Schülerinnen und Schüler sind Ihnen zudem dankbar, wenn die Papierbündel nicht zu schwer (maximal 5 kg) sind.
Achtung: Das Papier wird nur noch bei den üblichen Sammelstandorten des Hauskehrichts abgeholt. Papier- und Sammelgut, welches in Haus- und Kellerzugängen usw. deponiert ist, wird nicht abgeholt.
Nicht in die Papiersammlung gehören: Hauskehricht und Plastikmaterial allgemein, beschichtetes Papier, Etiketten, Filterpapier, Fototaschen, Haushaltpapier, Kohlepapier, Papierschnitzel, Papierwindeln, Teerpapier, Futtermittelsäcke, Milch- und Fruchtsaftverpackungen, Tiefkühlverpackungen, Zementsäcke, Karton paraffinbeschichtet und Styropor.
Falls Ihr Papier nicht abgeholt wurde, melden Sie sich bitte am Sammeltag bis 11.30 Uhr unter Telefon 079 311 13 86.
Besten Dank für Ihre Mitarbeit.
Wilderswil, im August 2025
Schule und Sicherheitskommission Wilderswil
Bauherrschaft: Gemeindebetriebe Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Projektverfasserin: Ingenieurbüro Sterchi GmbH, Bohnerenstrasse 14, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Erneuerung der Werkleitungen im Jungfrauweg; Rückbau Wasserleitungen (Gesamtbauentscheid vom 4. Oktober 2025).
Projektänderung: Installationsplatz für die Erneuerung der Werkleitungen im Jungfrauweg (länger als 3 Monate in Betrieb).
Standort: Jungfrauweg, Parzelle Nr. 1, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’632’865 / 1’168’567.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 1. September 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf den bereits erstellten Installationsplatz verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Tag der offenen Türen der Schulanlage Wilderswil – Freitag, 15. August 2025
Am Freitag, 15. August 2025, ab 14.00 Uhr findet der Tag der offenen Türen mit der offiziellen Einweihung der Schulanlage Wilderswil statt. Das Programm präsentiert sich wie folgt:
Wir freuen uns auf Sie!
Einwohnergemeinde Wilderswil
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
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