Wilderswil (8)

Stellenausschreibung

Für den Gemeindewerkhof suchen wir per 1. Juli 2025 oder nach Vereinbarung eine:n

Leiter:in Werkhof

(Beschäftigungsgrad 100%)

Ihre Aufgaben

  • personelle und fachliche Leitung und Führung des Werkhofs mit zwei Mitarbeitenden und einem Lernenden
  • Planung, Ausführung und Überwachung sämtlicher Aufgaben im Werkhof (betrieblicher und baulicher Unterhalt von Gemeindestrassen und Infrastrukturen, Fuss- und Wanderwegen, Grünanlagen und Trottoirs, Reinigungs- und Winterdienstarbeiten, Pikettdienst, Kontrolle und Durchführung von kleinen Reparaturen am Fahrzeug- und Maschinenpark, öffentliche Sammelstellen, Abfallentsorgung, Sondersammlungen)

Ihre Stärken

  • abgeschlossene Grundausbildung als Fachperson Betriebsunterhalt, Fachrichtung Werkdienst oder in der Baubranche – idealerweise mit Berufserfahrung im Strassenbau und/oder in der Landschaftspflege
  • Führungserfahrung, Motivation, Flexibilität und Belastbarkeit
  • Freude an der Teamarbeit sowie am Kontakt mit der Bevölkerung
  • Bereitschaft zur Dienstleistung in der Feuerwehr Wilderswil

Unser Angebot

  • interessante, abwechslungsreiche und selbständige Tätigkeit in einem kleinen Team
  • zeitgemässer Fahrzeug- und Maschinenpark mit vielseitiger Infrastruktur
  • Anstellung nach dem Personalreglement der Gemeinde Wilderswil und den kantonalen Richtlinien (inkl. Pensionskasse)

Fragen

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen der Leiter Werkhof Andreas Philipona, Telefon 079 311 13 86. Allgemeine Informationen über unsere Gemeinde finden Sie auf www.wilderswil.ch.

Falls wir Ihr Interesse geweckt haben, erwarten wir Ihr Bewerbungsdossier mit den üblichen Unterlagen in schriftlicher oder elektronischer Form bis spätestens 7. März 2025 an Gemeindeschreiberei Wilderswil, «Stellenbewerbung», Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil, gemeindeschreiberei@wilderswil.ch.

Gemeinderat Wilderswil

Publiziert am 13.02.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AG, Wireless Access, Postfach, 3050 Bern,  André Pfäffli, Postfach, 3050 Bern.

Projektverfasserin: Axians Schweiz AG, Pulverstrasse 8, 3063 Ittigen.

Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch für die Anwendung des Korrekturfaktors ohne bauliche Änderungen an der Mobilfunkanlage der Swisscom (Schweiz) AG (WIAV).

Hinweis: Es ist vorgesehen, die Antennen adaptiv, unter Anwendung des Korrekturfaktors KAA (gemäss Nachtrag zur Vollzugshilfe vom 23. Februar 2021) zu betreiben. Der dazu vorgesehene Antennentyp Ericsson AIR6488B43 verfügt über genügend Sub-Arrays, um gemäss NISV Anh. 1 Ziff. 63 Abs. 3 einen minimalen Korrekturfaktor von 0.13 zuzulassen.

Standort: Bönigstrasse 7, Parzelle Nr. 1804 (BR1937), UeO Nr. 5 «Gewerbezone Rosshag», Koordinaten 2’633’219 / 1’168’479.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Auflage- und Einsprachefrist bis 17. März 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten sowie auf die Amts- und Fachberichte verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 13.02.2025

Einwohnergemeinde

Änderungen bzw. Inkraftsetzungen von Reglementen und Verordnungen

Gestützt auf Artikel 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die zuständigen Organe der Einwohnergemeinde Wilderswil die folgenden Änderungen bzw. Inkraftsetzungen von Reglementen und Verordnungen beschlossen haben:

  • Personalverordnung vom 1. Januar 2019 (Änderungen per 1. Januar 2025)

Die Reglemente und Verordnungen können kostenlos bei der Gemeindeverwaltung eingesehen oder bezogen werden. Auf www.wilderswil.ch/informationen/reglemente können die Gemeindereglemente und -verordnungen als PDF-Datei eingesehen und heruntergeladen werden.

Wilderswil, 10. Februar 2025

Gemeinderat Wilderswil

Publiziert am 13.02.2025

Baupublikation

Gesuchsteller: Hans Rudolf Sterchi, Alte Staatsstrasse 3, 3812 Wilderswil.

Projektverfasserin: Brawand Zimmerei AG, Godi Kaufmann, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Anbau Scheune / Überdachung Einfahrt Futtertenn.

Standort: Rugenstrasse 19, Wilderswil, Parzelle Nr. 536, Koordinaten 2’632’231 / 1’168’405.

Zone: Landwirtschaft.

Gewässerschutzzone: A.

Inventar: nicht inventarisiert.

Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?

Auflage- und Einsprachefrist bis 17. März 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten und aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Wilderswil

Publiziert am 13.02.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AG, Wireless Access, Postfach, 3050 Bern, André Pfäffli, Postfach, 3050 Bern.

Projektverfasserin: Axians Schweiz AG, Pulverstrasse 8, 3063 Ittigen.

Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch für die Anwendung des Korrekturfaktors ohne bauliche Änderungen an der Mobilfunkanlage der Swisscom (Schweiz) AG (WILW).

Hinweis: Es ist vorgesehen, die Antennen adaptiv, unter Anwendung des Korrekturfaktors KAA (gemäss Nachtrag zur Vollzugshilfe vom 23. Februar 2021) zu betreiben. Der dazu vorgesehene Antennentyp Ericsson AIR3239B78 verfügt über genügend Sub-Arrays, um gemäss NISV Anh. 1 Ziff. 63 Abs. 3 einen minimalen Korrekturfaktor von 0.2 zuzulassen.

Standort: Wengelacher 4e, Parzelle Nr. 390, Arbeitszone A, Koordinaten 2’632’111 / 1’168’971.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet: blau.

Auflage- und Einsprachefrist bis 10. März 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten sowie auf die Amts- und Fachberichte verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 13.02.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AG, Wireless Access, Postfach, 3050 Bern, André Pfäffli, Postfach, 3050 Bern.

Projektverfasserin: Axians Schweiz AG, Pulverstrasse 8, 3063 Ittigen.

Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch für die Anwendung des Korrekturfaktors ohne bauliche Änderungen an der Mobilfunkanlage der Swisscom (Schweiz) AG (WILW).

Hinweis: Es ist vorgesehen, die Antennen adaptiv, unter Anwendung des Korrekturfaktors KAA (gemäss Nachtrag zur Vollzugshilfe vom 23. Februar 2021) zu betreiben. Der dazu vorgesehene Antennentyp Ericsson AIR3239B78 verfügt über genügend Sub-Arrays, um gemäss NISV Anh. 1 Ziff. 63 Abs. 3 einen minimalen Korrekturfaktor von 0.2 zuzulassen.

Standort: Wengelacher 4e, Parzelle Nr. 390, Arbeitszone A, Koordinaten 2’632’111 / 1’168’971.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet: blau.

Auflage- und Einsprachefrist bis 10. März 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten sowie auf die Amts- und Fachberichte verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 06.02.2025

Einwohnergemeinde

Temporäre Sperrung Durchfahrt Aegertzaunstrasse

Während der Papiersammlung vom Dienstag, 11. Februar 2025, wird im südlichen Teil der Aegertzaunstrasse (in der Nähe der Einmündung zum Kreuzimaadweg) ein grosser Papiercontainer als zentrale Sammelstelle platziert.

Aus diesem Grund erfolgt folgende temporäre Sperrung:

  • Durchfahrt Aegertzaunstrasse ab 7.00 bis maximal 13.00 Uhr

Die Zu- und Wegfahrt für die Blaulichtorganisationen ist gewährleistet, ebenfalls der Durchgang für Fussgänger sowie die Durchfahrt für Radfahrer. Bitte die Signalisation vor Ort beachten.

Besten Dank für Ihr Verständnis.

Sicherheitskommission Wilderswil

Publiziert am 06.02.2025

Einwohnergemeinde

Papiersammlung

Die nächste ordentliche Papiersammlung findet am Dienstag, 11. Februar 2025, statt.

Wir bitten Sie, das Papier bis spätestens 7.00 Uhr an der gleichen Stelle wie den Hauskehricht, nur gebündelt und nicht in Tragtaschen und Säcken, bereitzustellen. Die Schülerinnen und Schüler sind Ihnen zudem dankbar, wenn die Papierbündel nicht zu schwer (maximal 5 kg) sind.

Achtung: Das Papier wird nur noch bei den üblichen Sammelstandorten des Hauskehrichts abgeholt. Papier- und Sammelgut, welches in Haus- und Kellerzugängen usw. deponiert ist, wird nicht abgeholt.

Nicht in die Papiersammlung gehören: Hauskehricht und Plastikmaterial allgemein, beschichtetes Papier, Etiketten, Filterpapier, Fototaschen, Haushaltpapier, Kohlepapier, Papierschnitzel, Papierwindeln, Teerpapier, Futtermittelsäcke, Milch- und Fruchtsaftverpackungen, Tiefkühlverpackungen, Zementsäcke, Karton paraffinbeschichtet und Styropor.

Falls Ihr Papier nicht abgeholt wurde, melden Sie sich bitte am Sammeltag bis 11.30 Uhr unter Telefon 079 311 13 86.

Besten Dank für Ihre Mitarbeit.

Wilderswil, im Januar 2025

Schule und Sicherheitskommission Wilderswil

Publiziert am 06.02.2025


Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen

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