Wilderswil (15)

Baupublikation

Gesuchsteller: Carrosserie Frederiksen AG, Lars Frederiksen, Hauptstrasse 67, 3805 Goldswil b. Interlaken.

Projektverfasser: brönnimann architekten ag, Karin Brönnimann, Untere Bönigstrasse 10A, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Neubau Carrosseriewerkstatt zur Aufbereitung beschädigter PKWs. Lackierkabinen und Hebebühnen im Erdgeschoss, beidseitige Ein-/Ausfahrt Ost-West. Weitere Arbeitsplätze im Obergeschoss. Befahrbares Flachdach mit Parkdeck und Technikräumen. PV-Anlage über Parkdeck mit einer Stahlkonstruktion. Anbringen einer unbeleuchteten Reklame (Gesamtbauentscheid vom 16. Januar 2025).

Projektänderung: Weglassen der bestehenden Photovoltaikanlage inkl. der Stahlkonstruktion beim Parkdeck. Zudem sollen einzelne Fenstergrössen und Öffnungen angepasst sowie die Fassadenmaterialien untereinander verschoben und/oder neu disponiert werden. Die PV-Anlage soll neu an der Süd- wie an der Ostfassade montiert werden.

Standort: Industriestrasse, 3812 Wilderswil, Parzelle Nr. 2203, Koordinaten 2’633’601 / 1’169’003.

Zone: UeO SF-Halle 1.

Gewässerschutzzone: A.

Inventar: nicht inventarisiert.

Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?

Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Dezember 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Wilderswil

Publiziert am 13.11.2025

Baupublikation

Gesuchsteller: Jan Zingrich, Mühlenenstrasse 5, 3812 Wilderswil.

Projektverfasser: Samuel Zaugg, Obergasse 23, 4934 Madiswil.

Bauvorhaben: Anbau Viehscheune.

Standort: Grenchenstrasse 14a, Wilderswil, Parzellen Nrn. 992, 579, 1293, 625, Koordinaten 2’632’722 / 1'167'248.

Gewässerschutzzone: A.

Inventar: nicht inventarisiert.

Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?

Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Dezember 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten und aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Wilderswil

Publiziert am 13.11.2025

Einwohnergemeinde

Änderungen bzw. Inkraftsetzungen von Reglementen und Verordnungen

Gestützt auf Artikel 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die zuständigen Organe der Einwohnergemeinde Wilderswil die folgenden Änderungen bzw. Inkraftsetzungen von Reglementen und Verordnungen beschlossen haben:

  • Verordnung der Schul- und Gemeindebibliothek vom 19. März 2014 (Änderungen per 1. Januar 2026)

Die Reglemente und Verordnungen können kostenlos bei der Gemeindeverwaltung eingesehen oder bezogen werden. Auf www.wilderswil.ch/informationen/reglemente können die Gemeindereglemente und -verordnungen als PDF-Datei eingesehen und heruntergeladen werden.

Wilderswil, 10. Oktober 2025

Gemeinderat Wilderswil

Publiziert am 13.11.2025

Baupublikation

Gesuchsteller: Rolf und Corina Glanzmann, Therwilerstrasse 12A, 4105 Biel-Benken.

Bauvorhaben: Einbau eines Dachfensters gegen die Südwestseite des Hauses.

Standort: Lehngasse 29, Parzelle Nr. 1892, Koordinaten 2’632’430 / 1’168’007.

Zone: Kernzone.

Gewässerschutzzone: A.

Inventar: nicht inventarisiert.

Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?

Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Dezember 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Wilderswil

Publiziert am 13.11.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: André Wingeier, Alpenstrasse 30, 3806 Bönigen.

Projektverfasserin: asf architekten GmbH, Seemattenweg 15, 3853 Niederried.

Bauvorhaben: Umbau und Erweiterung Wohnhaus; Erstellen von vier ungedeckten Autoabstellplätzen; temporäre Aushubdeponie mit Zufahrt.

Standort: Mühlenenstrasse 37, Parzelle Nr. 237, Mischzone B, Koordinaten 2’632’210 / 1’167’742.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, ISOS-Gebiet Nr. 1300.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 24 GBR)

Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Dezember 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 13.11.2025

Einwohnergemeinde

Temporäre Sperrung Durchfahrt Aegertzaunstrasse

Während der Papiersammlung vom Dienstag, 18. November 2025, wird im südlichen Teil der Aegertzaunstrasse (in der Nähe der Einmündung zum Kreuzimaadweg) ein grosser Papiercontainer als zentrale Sammelstelle platziert.

Aus diesem Grund erfolgt folgende temporäre Sperrung:

  • Durchfahrt Aegertzaunstrasse ab 7.00 bis maximal 13.00 Uhr

Die Zu- und Wegfahrt für die Blaulichtorganisationen ist gewährleistet, ebenfalls der Durchgang für Fussgänger sowie die Durchfahrt für Radfahrer. Bitte die Signalisation vor Ort beachten.

Besten Dank für Ihr Verständnis.

Sicherheitskommission Wilderswil

Publiziert am 13.11.2025

Einwohnergemeinde

Papiersammlung

Die nächste ordentliche Papiersammlung findet am Dienstag, 18. November 2025, statt.

Wir bitten Sie, das Papier bis spätestens 7.00 Uhr an der gleichen Stelle wie den Hauskehricht, nur gebündelt und nicht in Tragtaschen und Säcken, bereitzustellen. Die Schülerinnen und Schüler sind Ihnen zudem dankbar, wenn die Papierbündel nicht zu schwer (maximal 5 kg) sind.

Achtung: Das Papier wird nur noch bei den üblichen Sammelstandorten des Hauskehrichts abgeholt. Papier- und Sammelgut, welches in Haus- und Kellerzugängen usw. deponiert ist, wird nicht abgeholt.

Nicht in die Papiersammlung gehören: Hauskehricht und Plastikmaterial allgemein, beschichtetes Papier, Etiketten, Filterpapier, Fototaschen, Haushaltpapier, Kohlepapier, Papierschnitzel, Papierwindeln, Teerpapier, Futtermittelsäcke, Milch- und Fruchtsaftverpackungen, Tiefkühlverpackungen, Zementsäcke, Karton paraffinbeschichtet und Styropor.

Falls Ihr Papier nicht abgeholt wurde, melden Sie sich bitte am Sammeltag bis 11.30 Uhr unter Telefon 079 311 13 86.

Besten Dank für Ihre Mitarbeit.

Wilderswil, im November 2025

Schule und Sicherheitskommission Wilderswil

Publiziert am 13.11.2025

Baupublikation

Gesuchsteller: Rolf und Corina Glanzmann, Therwilerstrasse 12A, 4105 Biel-Benken.

Bauvorhaben: Einbau eines Dachfensters gegen die Südwestseite des Hauses.

Standort: Lehngasse 29, Parzelle Nr. 1892, Koordinaten 2’632’430 / 1’168’007.

Zone: Kernzone.

Gewässerschutzzone: A.

Inventar: nicht inventarisiert.

Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?

Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Dezember 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Wilderswil

Publiziert am 06.11.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: André Wingeier, Alpenstrasse 30, 3806 Bönigen.

Projektverfasserin: asf architekten GmbH, Seemattenweg 15, 3853 Niederried.

Bauvorhaben: Umbau und Erweiterung Wohnhaus; Erstellen von vier ungedeckten Autoabstellplätzen; temporäre Aushubdeponie mit Zufahrt.

Standort: Mühlenenstrasse 37, Parzelle Nr. 237, Mischzone B, Koordinaten 2’632’210 / 1’167’742.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, ISOS-Gebiet Nr. 1300.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 24 GBR)

Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Dezember 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 06.11.2025

Einwohnergemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung

Montag, 8. Dezember 2025, 19.00 Uhr im Mehrzwecksaal, Allmendstrasse 2a

Traktanden

  1. Budget 2026:
    Beratung und Genehmigung des Budgets 2026. Festsetzung der Steueranlage und der Liegenschaftssteuer. Orientierung über das Investitionsbudget
  2. Kenntnisnahme von Kreditabrechnungen
    1. Elektrizitätsversorgung: Basiserschliessung und Neubau Trafostation Industriestrasse, Verpflichtungskredit
  3. Orientierungen
  4. Verschiedenes

Es liegt zur Einsichtnahme öffentlich auf:

10 Tage vor der Versammlung in der Finanzverwaltung das Budget 2026 (Traktandum Nr. 1)

Teilnahme und Stimmrecht

Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Wilderswil Wohnsitz haben, sind zu dieser Gemeindeversammlung freundlich eingeladen.

Rechtsmittel

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Artikel 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Wilderswil, 20. Oktober 2025

Gemeinderat Wilderswil

Publiziert am 06.11.2025

Burgergemeinde

Ordentliche Burgergemeindeversammlung

Freitag, 12. Dezember 2025, 20.00 Uhr im Gasthof Hirschen in Wilderswil

Traktanden 

  1. Budget 2026
    Genehmigung und Kenntnisnahme der Investitionsrechnung
  2. Finanzplan 2025–2030
    Orientierung
  3. Baurechtsvergabe von Teilfläche Wilderswil GB Nr. 87 Aegerti
    Beratung und Beschlussfassung mit Kompetenzerteilung an den Burgerrat zum Abschluss des Baurechtsvertrages mit allfälligen Dienstbarkeiten und Marchmutationen bei den Baurechten Wilderswil Nrn. 2077, 2078 und 2123
  4. Wahlen
    1 Burgerratsmitglied (Neuwahl)
  5. Orientierungen und Verschiedenes

Öffentliche Aktenauflage 

Die Akten liegen jeweils am Dienstagnachmittag zwischen 14.00 und 18.00 Uhr in der Burgerverwaltung Wilderswil auf.

  • Budget 2026 (Traktandum 1), 10 Tage vor der Versammlung
  • das Protokoll vom 12. Dezember 2025, 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen

Rechtsmittelbelehrung 

Beschwerden gegen die Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Protokoll der Versammlung vom 20. Juni 2025 

Das Protokoll lag vom 5. Juli bis 3. August 2025 in der Burgerverwaltung zur Einsichtnahme öffentlich auf. Es gingen keine Einsprachen ein. Der Burgerrat genehmigte das Protokoll an seiner Sitzung vom 12. August 2025.

Alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger sind zur Teilnahme an der Versammlung freundlich eingeladen. Im Anschluss der Versammlung wird ein Essen offeriert.

Wilderswil, 24. Oktober 2025

Der Burgerrat

Publiziert am 06.11.2025

Einwohnergemeinde

Temporäre Sperrung Durchfahrt Aegertzaunstrasse

Während der Papiersammlung vom Dienstag, 18. November 2025, wird im südlichen Teil der Aegertzaunstrasse (in der Nähe der Einmündung zum Kreuzimaadweg) ein grosser Papiercontainer als zentrale Sammelstelle platziert.

Aus diesem Grund erfolgt folgende temporäre Sperrung:

  • Durchfahrt Aegertzaunstrasse ab 7.00 bis maximal 13.00 Uhr

Die Zu- und Wegfahrt für die Blaulichtorganisationen ist gewährleistet, ebenfalls der Durchgang für Fussgänger sowie die Durchfahrt für Radfahrer. Bitte die Signalisation vor Ort beachten.

Besten Dank für Ihr Verständnis.

Sicherheitskommission Wilderswil

Publiziert am 06.11.2025

Einwohnergemeinde

Papiersammlung

Die nächste ordentliche Papiersammlung findet am Dienstag, 18. November 2025, statt.

Wir bitten Sie, das Papier bis spätestens 7.00 Uhr an der gleichen Stelle wie den Hauskehricht, nur gebündelt und nicht in Tragtaschen und Säcken, bereitzustellen. Die Schülerinnen und Schüler sind Ihnen zudem dankbar, wenn die Papierbündel nicht zu schwer (maximal 5 kg) sind.

Achtung: Das Papier wird nur noch bei den üblichen Sammelstandorten des Hauskehrichts abgeholt. Papier- und Sammelgut, welches in Haus- und Kellerzugängen usw. deponiert ist, wird nicht abgeholt.

Nicht in die Papiersammlung gehören: Hauskehricht und Plastikmaterial allgemein, beschichtetes Papier, Etiketten, Filterpapier, Fototaschen, Haushaltpapier, Kohlepapier, Papierschnitzel, Papierwindeln, Teerpapier, Futtermittelsäcke, Milch- und Fruchtsaftverpackungen, Tiefkühlverpackungen, Zementsäcke, Karton paraffinbeschichtet und Styropor.

Falls Ihr Papier nicht abgeholt wurde, melden Sie sich bitte am Sammeltag bis 11.30 Uhr unter Telefon 079 311 13 86.

Besten Dank für Ihre Mitarbeit.

Wilderswil, im November 2025

Schule und Sicherheitskommission Wilderswil

Publiziert am 06.11.2025

Einwohnergemeinde

Wasserversorgung – Information über die Qualität des abgegebenen Trinkwassers

Gemäss den amtlichen Untersuchungen des kantonalen Laboratoriums vom 20. August 2025 hat das Trinkwasser der Gemeindeversorgung Wilderswil den gesetzlichen Anforderungen entsprochen.

  • Gesamthärte in französischen Härtegraden (°fH): 17,1 Grad (Härtebereich mittelhart)
  • Nitratgehalt: 1,5 mg/l
  • Kalzium: 62,2 mg/l
  • Magnesium: 4,0 mg/l
  • Natrium: 2,8 mg/l

Das Trinkwasser stammt aus den Haltenquellen Wilderswil.

Das Quellwasser wird über einen Sandfilter geleitet und mittels einer Ultraviolettanlage desinfiziert.

Weitere Auskünfte betreffend Wasserversorgung oder Wasserqualität können bei den Gemeindebetrieben, Telefon 033 826 01 44, eingeholt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Besitzer von Privatversorgungen allfällige Wasserbezüger/-innen gestützt auf die Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV) ebenfalls jährlich mindestens einmal über die Qualität des Trinkwassers informieren müssen.

Wilderswil, 21. Oktober 2025

Gemeindebetriebe Wilderswil

Publiziert am 06.11.2025

Einwohnergemeinde

Gebührentarif Feuerungskontrolle – Aufhebung

Gestützt auf Artikel 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Wilderswil an seiner Sitzung vom 15. Oktober 2025 die ersatzlose Aufhebung der folgenden Verordnung beschlossen hat:

  • Gebührentarif Feuerungskontrolle vom 1. Januar 2016 (Aufhebung per 31. Juli 2025)

Seit dem 1. August 2025 werden der Vollzug im Zusammenhang mit der Feuerungskontrolle (einschliesslich Messung und Beurteilung) sowie die Sanierungsverfahren nicht mehr von den Gemeinden, sondern vom Kanton durchgeführt. Der Gebührentarif Feuerungskontrolle vom 1. Januar 2016 kann deshalb per 31. Juli 2025 ersatzlos aufgehoben werden.

Gegen die Ausserkraftsetzung des Gebührentarifs Feuerungskontrolle kann innert 30 Tagen seit der vorliegenden Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde eingereicht werden.

Wilderswil, 23. Oktober 2025

Gemeinderat Wilderswil

Publiziert am 06.11.2025


Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen

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