Wilderswil (11)

Einwohnergemeinde

800 Jahre Wilderswil – Jubiläumsfeier und Dorffest

Jubiläumsfeier vom 31. Juli 2024

Mehrzweckhalle und Schulareal, mit Festzelt

  • ab 17.00 Uhr: Festwirtschaft
  • 17.00–22.00 Uhr: Kinderdisco im Kindergarten neben der Turnhalle
  • 20.00 Uhr: Begrüssung durch Gemeindepräsident Rolf Herren
  • anschliessend Grusswort durch Regierungsrätin Christine Häsler
  • ca. 20.40 Uhr: Festansprache durch Bundesrat Albert Rösti
  • 21.30 Uhr: Fackelumzug der Kinder mit Trychler

Dorffest vom 1. August 2024

Schulareal und Umgebung, mit Festzelt

9.00 bis 15.00 Uhr

  • Festwirtschaft und musikalische Unterhaltung
  • Spezialprogramm der Musikgesellschaft Wilderswil
  • Aktivitäten verschiedener Dorfvereine
  • kleiner Dorfmärit in der Allmi
  • Präsentation der Blaulichtorganisationen Polizei, Rega, Rettungsdienste, Zivilschutz und Feuerwehr
  • Skirennen auf dem Turnhallenrasen durch den Skiclub
  • Hüpfburg neben der Turnhalle
  • Spieleisenbahn neben der Turnhalle
  • Spielmobil neben der Turnhalle
  • Fotobox beim Schulhausareal
  • kleines Kinderschminken bei freestylehair
  • Tag der offenen Tür bei der Schynige-Platte-Bahn mit Ausstellung einer historischen Lokomotive
Publiziert am 25.07.2024

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung über den Nationalfeiertag

Die Gemeindeverwaltung ist über den Nationalfeiertag wie folgt geöffnet:

  • Mittwoch, 31. Juli 2024, 8.00–11.30 und 14.00–16.00 Uhr
  • Donnerstag, 1. August 2024, geschlossen

Ab Freitag, 2. August 2024, gelten wieder die ordentlichen Öffnungszeiten.

Besten Dank für Ihr Verständnis. Wir wünschen Ihnen einen schönen Nationalfeiertag!

Wilderswil, 22. Juli 2024

Gemeindeverwaltung Wilderswil

Publiziert am 25.07.2024

Einwohnergemeinde

Hundetaxe 2024

Im August (Stichtag 1. August) ist die Hundetaxe für das Jahr 2024 zur Zahlung fällig. Die bereits in Wilderswil registrierten Hundehalterinnen und Hundehalter erhalten für die Hundetaxe 2024 automatisch eine Rechnung. In diesem Zusammenhang bitten wir um Meldung, falls Sie keinen Hund mehr haben oder neu einen solchen besitzen (Gemeindeschreiberei Wilderswil, Telefon 033 826 01 40, gemeindeschreiberei@wilderswil.ch).

Aufgrund der Mikrochippflicht verzichtet die Gemeinde Wilderswil auf die Abgabe von Hundemarken, da diese für die Identifizierung nicht mehr notwendig sind.

Taxpflicht

Taxpflichtig sind alle Hundehalterinnen und Hundehalter, die am 1. August 2024 in der Gemeinde Wilderswil Wohnsitz haben, sofern ihr Hund älter als sechs Monate ist. Für registrierte Hunde wird die Hundetaxe in Rechnung gestellt. Die Taxe beträgt Fr. 90.– pro Hund. Bei Nichtbezahlung der Hundetaxe oder Nichtanmeldung des Hundes wird nach dem 15. September 2024 nebst der Taxe auch eine Busse erhoben.

Gemeindeverwaltung Wilderswil
Sicherheitskommission

Publiziert am 25.07.2024

Einwohnergemeinde

Hundetaxe 2024

Im August (Stichtag 1. August) ist die Hundetaxe für das Jahr 2024 zur Zahlung fällig. Die bereits in Wilderswil registrierten Hundehalterinnen und Hundehalter erhalten für die Hundetaxe 2024 automatisch eine Rechnung. In diesem Zusammenhang bitten wir um Meldung, falls Sie keinen Hund mehr haben oder neu einen solchen besitzen (Gemeindeschreiberei Wilderswil, Telefon 033 826 01 40, gemeindeschreiberei@wilderswil.ch).

Aufgrund der Mikrochippflicht verzichtet die Gemeinde Wilderswil auf die Abgabe von Hundemarken, da diese für die Identifizierung nicht mehr notwendig sind.

Taxpflicht

Taxpflichtig sind alle Hundehalterinnen und Hundehalter, die am 1. August 2024 in der Gemeinde Wilderswil Wohnsitz haben, sofern ihr Hund älter als sechs Monate ist. Für registrierte Hunde wird die Hundetaxe in Rechnung gestellt. Die Taxe beträgt Fr. 90.– pro Hund. Bei Nichtbezahlung der Hundetaxe oder Nichtanmeldung des Hundes wird nach dem 15. September 2024 nebst der Taxe auch eine Busse erhoben.

Gemeindeverwaltung Wilderswil
Sicherheitskommission

Publiziert am 18.07.2024

Baupublikation

Gesuchstellerin: Comprisi AG, Nick Sterchi, Lehngasse 41, 3812 Wilderswil.

Projektverfasserin: von Allmen Architekten AG, Nils von Allmen, Untere Bönigstrasse 10A, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Ausbau Dachgeschoss zu Wohnung, Ersatz von Ölheizung durch Wärmepumpe (innen aufgestellt).

Standort: Lehngasse 39, Wilderswil, Parzelle Nr. 1014, Koordinaten 2’632’442 / 1’167’934.

Zone: Kernzone.

Gewässerschutzzone: A.

Inventar: Erhaltenswert, K-Objekt, Baugruppe Bauinventar: Baugruppe C (Wilderswil / Mühlenen)

Ausnahmen: Unterschreiten Raumhöhe, Art. 67 BauV.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?

Auflage- und Einsprachefrist bis 5. August 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Wilderswil

Publiziert am 11.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: EWL Genossenschaft, Äschmad 220, 3822 Lauterbrunnen.

Projektverfasserin: Ingenieurbüro David Baumann GmbH, Holzmatte 349c, 3804 Habkern.

Bauvorhaben: Neuer Kabelschacht für die Sicherstellung der Stromversorgung der Isenfluhstrasse (Tunnel Chuchischleif); Erstellen einer temporären Baustellenzufahrt (4,00 x 18,50 m).

Standort: Im Steischlag, Parzelle Nr. 1921, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’635’448 / 1’162’868.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet: unbestimmt.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • nichtforstliche Kleinbaute im Wald (Art. 14 WaV)

Auflage- und Einsprachefrist bis 5. August 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 11.07.2024

Baupublikation

Gesuchstellerin: Comprisi AG, Nick Sterchi, Lehngasse 41, 3812 Wilderswil.

Projektverfasserin: von Allmen Architekten AG, Nils von Allmen, Untere Bönigstrasse 10A, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Ausbau Dachgeschoss zu Wohnung, Ersatz von Ölheizung durch Wärmepumpe (innen aufgestellt).

Standort: Lehngasse 39, Wilderswil, Parzelle Nr. 1014, Koordinaten 2’632’442 / 1’167’934.

Zone: Kernzone.

Gewässerschutzzone: A.

Inventar: Erhaltenswert, K-Objekt, Baugruppe Bauinventar: Baugruppe C (Wilderswil / Mühlenen)

Ausnahmen: Unterschreiten Raumhöhe, Art. 67 BauV.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?

Auflage- und Einsprachefrist bis 5. August 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Wilderswil

Publiziert am 04.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: EWL Genossenschaft, Äschmad 220, 3822 Lauterbrunnen.

Projektverfasserin: Ingenieurbüro David Baumann GmbH, Holzmatte 349c, 3804 Habkern.

Bauvorhaben: Neuer Kabelschacht für die Sicherstellung der Stromversorgung der Isenfluhstrasse (Tunnel Chuchischleif); Erstellen einer temporären Baustellenzufahrt (4,00 x 18,50 m).

Standort: Im Steischlag, Parzelle Nr. 1921, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’635’448 / 1’162’868.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet: unbestimmt.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • nichtforstliche Kleinbaute im Wald (Art. 14 WaV)

Auflage- und Einsprachefrist bis 5. August 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 04.07.2024

Einwohnergemeinde

Der Gemeinderat von Wilderswil verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG, SR 741.01) sowie Art. 44 Abs. 1 und 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) die folgenden Verkehrsanordnungen:

  • «Dynamische Anzeige Park & Ride»
    An der Industriestrasse nahe Einmündung Park+Ride Station Matten; vor Einmündung Entlastungsparkplatz.
  • «Hindernis rechts umfahren» (SSV-Signal Nr. 2.34) sowie «Hindernis links umfahren» (SSV-Signal Nr. 2.35)
    Ein- und Ausfahrt Industriestrasse Park+Ride Station Matten; Einfahrt zu Parkplätzen.
  • «Parkieren verboten» (SSV-Signal Nr. 2.5)
    Schräg vis-à-vis Einmündung Entlastungsparkplatz; Bei Einfahrt Park+Ride hinter Einmündung Entlastungsparkplatz; bei Einfahrt zu Parkplätzen; bei Ausfahrt Parkplatz
  • «Gemeinsamer Rad- und Fussweg» (SSV-Signal Nr. 2.63.1)
    Bei Einmündung Industriestrasse zu Park+Ride Station Matten; bei Ausfahrt Parkplatz; südlich des Perrons Park+Ride Station Matten.
  • «Linksabbiegen» (SSV-Signal Nr. 2.38)
    Vor Einfahrt in Parkplatz; vor Ausfahrt Richtung Industriestrasse.
  • «Fussweg» (SSV-Signal Nr. 2.61)
    Anfang und Ende Verbindungsweg zwischen Park+Ride und Industriestrasse.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügungen kann gemäss Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalteramt des Verwaltungskreises Interlaken-Oberhasli erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.

Diese Verfügung tritt nach ihrer Veröffentlichung im Amtsanzeiger sowie nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.

Gemeinderat Wilderswil

Publiziert am 04.07.2024

Einwohnergemeinde

Der Gemeinderat von Wilderswil verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG, SR 741.01) sowie Art. 44 Abs. 1 und 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) mit Zustimmung des Tiefbauamtes des Kantons Bern die folgenden Verkehrsanordnungen:

  • «Kein Vortritt» (SSV-Signal Nr. 3.02)
    Zufahrtsstrasse P+R Station Matten einmündend in Industriestrasse; Radwegquerung der Zufahrtsstrasse P+R Station Matten; bei Wendemöglichkeiten im Bereich der Parkplatzschranke; bei der Ausfahrt aus dem Entlastungsparkplatz.
  • «Einbahnstrasse» (SSV-Signal Nr. 4.08) sowie «Einfahrt verboten» (SSV-Signal Nr. 2.02)
    Auf dem Parkplatz südlich angrenzend an das Bahnhofsgebäude (erlaubte Fahrtrichtung gegen den Uhrzeigersinn).
  • «Allgemeindes Fahrverbot in beiden Richtungen» (SSV-Signal Nr. 2.01)
    Auf dem Fussweg zwischen Kirchweg und dem Ostende des Perrons.
  • «Verbot für Fahrräder und Motorfahrräder» (SSV-Signal Nr. 2.05)
    Auf der Industriestrasse ab der Verzweigung der Zufahrtsstrasse zum P+R Station Matten.
  • «Kein Vortritt» (SSV-Signal Nr. 3.02)
    Bei der Radwegquerung über die Zufahrtsstrasse zum P+R Station Matten.
  • «Kein Vortritt» (SSV-Signal Nr. 3.02)
    Von der Zufahrtsstrasse zum P+R Station Matten einmündend in die Industriestrasse.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügungen kann gemäss Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalteramt des Verwaltungskreises Interlaken-Oberhasli erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.

Diese Verfügung tritt nach ihrer Veröffentlichung im Amtsanzeiger sowie nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.

Gemeinderat Wilderswil

Publiziert am 04.07.2024

Schule

Examen Schule Wilderswil, Donnerstag, 4. Juli 2024

Beginn nach Stundenplan, Unterricht bis 11.00 Uhr (Tagesschule ab 11.00 statt 11.45 Uhr)

14.00 Uhr: Jugendmusik MG Wilderswil eröffnet Spielfest auf dem Pausenplatz

14.00–17.00 Uhr: Spielfest im und ums Schulhaus, Besichtigungsmöglichkeit aller gestalteten Schulräume der «Villa Renovia» und Spielposten für Kindergarten bis 9. Klasse

14.00–17.30 Uhr: Bistro der 8. Klassen, Kiosk

19.00 Uhr: Aufstellen für Umzug

19.10 Uhr: Umzug durchs Dorf

20.00–21.30 Uhr: Schlussfeier und Verabschiedung der austretenden Schülerinnen und Schüler im Mehrzwecksaal

Der Umzug findet auch bei Regen statt. Sollte der Umzug dennoch abgesagt werden, werden wir per Klapp informieren.

Schule Wilderswil
Die Schulleitung

Publiziert am 04.07.2024


Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen

Telefon 033 828 12 00
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