Änderungen bzw. Inkraftsetzungen von Reglementen und Verordnungen
Gestützt auf Artikel 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die zuständigen Organe der Einwohnergemeinde Wilderswil die folgenden Änderungen bzw. Inkraftsetzungen von Reglementen und Verordnungen beschlossen haben:
Die Reglemente und Verordnungen können kostenlos bei der Gemeindeverwaltung eingesehen oder bezogen werden. Auf www.wilderswil.ch/informationen/reglemente können die Gemeindereglemente und -verordnungen als PDF-Datei eingesehen und heruntergeladen werden.
Wilderswil, 7. Oktober 2025
Gemeinderat Wilderswil
Für den Gemeindewerkhof suchen wir per 1. Januar 2026 oder nach Vereinbarung eine:n
Werkhofmitarbeiter:in
Beschäftigungsgrad 100%
Ihre Aufgaben
Ihre Stärken
Unser Angebot
Fragen
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen der Leiter Werkhof Paul Brunner, Telefon 079 311 13 86. Allgemeine Informationen über unsere Gemeinde finden Sie auf www.wilderswil.ch.
Falls wir Ihr Interesse geweckt haben, erwarten wir Ihr Bewerbungsdossier mit den üblichen Unterlagen in schriftlicher oder elektronischer Form bis spätestens 31. Oktober 2025 an:
Gemeindeschreiberei Wilderswil
«Stellenbewerbung»
Gewerbeweg 1
3812 Wilderswil
gemeindeschreiberei@wilderswil.ch
Gemeinderat Wilderswil
Für den Gemeindewerkhof suchen wir per 1. Januar 2026 oder nach Vereinbarung eine:n
Werkhofmitarbeiter:in
Beschäftigungsgrad 100%
Ihre Aufgaben
Ihre Stärken
Unser Angebot
Fragen
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen der Leiter Werkhof Paul Brunner, Telefon 079 311 13 86. Allgemeine Informationen über unsere Gemeinde finden Sie auf www.wilderswil.ch.
Falls wir Ihr Interesse geweckt haben, erwarten wir Ihr Bewerbungsdossier mit den üblichen Unterlagen in schriftlicher oder elektronischer Form bis spätestens 31. Oktober 2025 an:
Gemeindeschreiberei Wilderswil
«Stellenbewerbung»
Gewerbeweg 1
3812 Wilderswil
gemeindeschreiberei@wilderswil.ch
Gemeinderat Wilderswil
Protokoll der Gemeindeurnenabstimmung von Sonntag, 28. September 2025
Gestützt auf Artikel 15 des Abstimmungs- und Wahlreglements wird das Ergebnis der Gemeindeurnenabstimmung vom 28. September 2025 wie folgt eröffnet:
Zahl der Stimmberechtigten: 1867
Ungültige briefliche Stimmabgaben: 12
Gültige Stimmrechtsausweise: 979
Stimmbeteiligung: 52,43%
Vorlage
Beschlussfassung zur Teilrevision Baureglement «Zweitwohnungen»
Abstimmungsergebnis:
Gesamtzahl der eingelangten Stimmzettel: 957
davon leer: 4
ungültig: 0
Gültige Stimmen: 953
Zahl der Ja-Stimmen: 796 (83,53%)
Zahl der Nein-Stimmen: 157 (16,47%)
Damit wurde die Vorlage angenommen.
Abstimmungsbeschwerden
Abstimmungsbeschwerden sind innerhalb von 10 Tagen nach dem Abstimmungstag bzw. seit der erstmaligen Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli schriftlich und begründet einzureichen.
Wilderswil, 28. September 2025
Gemeinderat Wilderswil
Bäume und Hecken zurückschneiden
Aufforderung an die Anstösser von Strassen, Wegen und Trottoirs
Die Anstösser an Strassen, Wegen und Trottoirs werden hiermit aufgefordert, das Zurückschneiden der Äste, Grünhecken und Sträucher usw. bis am 31. Oktober 2025 auf die vorgeschriebenen Abmessungen auszuführen.
Gemäss dem Strassengesetz des Kantons Bern ist das Strassengebiet über Trottoirs, Rad- und Fusswege bis auf eine Höhe von 2,5 m und über der Fahrbahn bis auf eine Höhe von 4,5 m frei zu halten. Wenn die öffentliche Beleuchtung beeinträchtigt wird, sind die überhängenden Äste bis auf Lampenhöhe zurückzuschneiden.
Hecken, Sträucher, Äste und Anpflanzungen müssen seitlich mindestens 0,5 m Abstand zum Fahrbahnrand haben.
An Kreuzungen, Einmündungen und Kurven dürfen Sträucher und andere Bepflanzungen die Übersicht nicht beeinträchtigen. Die Maximalhöhe im Sichtbereich beträgt 0,6 m.Weitere Informationen erhalten Sie am Schalter der Bauverwaltung Wilderswil. Die Gemeinde dankt der Bevölkerung für die Mithilfe.
Bauverwaltung Wilderswil
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
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Montag – Freitag
08.00 – 12.00 und 13.30 – 17.00 Uhr