Gemeindewahlen 2024 – Wahlvorschläge
Für die Gemeindewahlen vom 27. Oktober 2024 für die Amtsdauer vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2028 sind innerhalb der Eingabefrist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:
Urnenwahlen nach dem Verhältniswahlverfahren (Proporz)
1. 6 Mitglieder des Gemeinderates
2. 4 Mitglieder der Kultur- und Sozialkommission
3. 4 Mitglieder der Schulkommission
4. 4 Mitglieder der Baukommission
5. 4 Mitglieder der Kommission für Gemeindebetriebe
6. 4 Mitglieder der Finanzkommission
7. 4 Mitglieder der Sicherheitskommission
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt in Gemeindeangelegenheiten ist, wer Schweizer Bürgerin oder Schweizer Bürger ist, das 18. Altersjahr zurückgelegt hat und seit drei Monaten im Gemeindegebiet wohnhaft und angemeldet ist.
Wilderswil, 27. September 2024
Gemeinderat Wilderswil
Bauherrschaft: Daniela und Alex Flowerday, Hinderwydi 12, 3812 Wilderswil.
Projektverfasserin: n+ Atelier GmbH, Wydistrasse 18, 3812 Wilderswil.
Bauvorhaben: Abbruch Gebäude Nr. 12a (Garage); Umbau und Aufstockung Gebäude Nr. 12 mit zwei Wohnungen; Neubau Einfamilienhaus mit Studiowohnung.
Standort: Hinderwydi 12, Parzelle Nr. 1609, Mischzone A, Koordinaten 2’632’694 / 1’167’655.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und Lärmschutzzone III.
Naturgefahrengebiet: blau.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 4. November 2024.
Auflagestelle: Gemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Festlegung Gewässerraum nach Bundesrecht
Ausnahmebewilligung Bewirtschaftungseinschränkungen für Randstreifen
Der Gemeinderat Wilderswil bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Ausnahmebewilligung von Bewirtschaftungseinschränkungen für Randstreifen nach Art. 41c Abs. 4bis der Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 zur öffentlichen Auflage.
Im Rahmen der Festlegung der Gewässerräume im Zonenplan Landschaft und Gewässerraum sowie in Art. 20 Baureglement wird die Ausnahmebewilligung von Bewirtschaftungseinschränkungen für die Randstreifen nach Art. 41c Abs. 4bis GSchV beansprucht.
Die Akten liegen während 30 Tagen, d. h. vom 4. Oktober bis 4. November 2024, in der Bauverwaltung Wilderswil öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Wilderswil unter News verfügbar.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Bauverwaltung Wilderswil einzureichen. Es kann nur gegen den Auflagegegenstand (Baureglement Art 20 Abs. 6 «Gewässerraum ohne Bewirtschaftungseinschränkung» und Festlegung «Gewässerräum ohne Bewirtschaftungseinschränkungen» gemäss Zonenplan Landschaft und Gewässerraum) Einsprache erhoben werden. In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b Abs. 1 BauG).
Wilderswil, 26. September 2024
Der Gemeinderat
Gemeindewahlen 2024 – Veröffentlichung
Gestützt auf Artikel 3 Absatz 1 des Abstimmungs- und Wahlreglements werden die Gemeindewahlen für die Amtsdauer vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2028 wie folgt angeordnet:
Urnenwahlen nach dem Verhältniswahlverfahren (Proporz)
Artikel 35 Absatz 2 Gemeindeordnung (GO 2017), Artikel 17 Abstimmungs- und Wahlreglement
Amtsdauer
Die Amtszeit beginnt am 1. Januar 2025 und endet am 31. Dezember 2028.
Stimmberechtigt (Art. 34 Abs. 1 GO 2017)
Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind alle Personen, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Wilderswil wohnhaft sind.
Stimmabgabe
Die Stimmabgabe erfolgt persönlich an der Urne oder durch briefliche Stimmabgabe. Für die persönliche Stimmabgabe sind die Urnen in der Gemeindeverwaltung, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil, wie folgt geöffnet:
Das Verfahren für die briefliche Stimmabgabe richtet sich nach der Gesetzgebung über die politischen Rechte des Kantons Bern.
Wahlmaterial / ausseramtliche Wahlzettel (Art. 26 AWR)
Die erforderliche Ausweiskarte sowie die amtlichen und allfälligen ausseramtlichen Wahlzettel werden den Stimmberechtigten spätestens 10 Tage vor dem Urnengang zugestellt. Stimmberechtigte, welche im Stimmregister eingetragen sind, jedoch keine Ausweiskarte erhalten oder diese verloren haben, können bei der Gemeindeschreiberei Wilderswil bis spätestens Donnerstag, 24. Oktober 2024, 17.00 Uhr, ein Duplikat verlangen.
Wilderswil, 26. September 2024
Gemeinderat Wilderswil
Gemeindewahlen 2024 – Wiederwahl Gemeindepräsidium
Gestützt auf Artikel 15 des Abstimmungs- und Wahlreglements wird die Wahl des Gemeinde- und Gemeinderatspräsidiums wie folgt eröffnet:
Wahlbeschwerden
Wahlbeschwerden sind innerhalb von zehn Tagen nach dem Wahltag bzw. seit der erstmaligen Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli schriftlich und begründet einzureichen.
Wilderswil, 26. September 2024
Gemeinderat Wilderswil
Wahlausschuss der Gemeindewahlen vom 27. Oktober 2024
Der Gemeinderat Wilderswil hat gestützt auf Artikel 6 des Abstimmungs- und Wahlreglements der Einwohnergemeinde Wilderswil folgende Personen für den Wahlausschuss der Gemeindewahlen vom 27. Oktober 2024 gewählt:
Wilderswil, 26. September 2024
Gemeinderat Wilderswil
Gesuchstellerin: DeReal AG, Georg Hoedle, Kirchgasse 23, 3812 Wilderswil.
Projektverfasserin: Zahler GmbH, Ruedi Zahler, Bahnhofstrasse 7, 3713 Reichenbach.
Bauvorhaben: Dachsanierung.
Projektänderung: Einbau PV-Anlage auf Dach Ostfassade.
Standort: Kirchgasse 23, Wilderswil, Parzelle Nr. 772, Koordinaten 2’632’430 / 1’168’230.
Zone: Kernzone.
Gewässerschutzzone: A.
Inventar: Schützenswert, K-Objekt, Baugruppe B (Wilderswil, Unter- und Oberdorf)
Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?
Auflage- und Einsprachefrist bis 28. Oktober 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Wilderswil
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
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