Wilderswil (13)

Einwohnergemeinde

Japankäfer

Der Kanton Bern hat für Unterseen, Interlaken, Matten und Umgebung wegen des Auftretens des Japankäfers einen Befallsherd sowie eine Pufferzone ausgeschieden.

Das Gebiet der Gemeinde Wilderswil befindet sich grösstenteils in der Pufferzone – ein Bereich im Gebiet Aegerti befindet sich aber im Befallsherd.

Der Japankäfer ist eine eingeschleppte Käferart, die in der Landwirtschaft und in der Umwelt grosse Schäden anrichtet. Deshalb gilt er als besonders gefährlicher Schädling (Quarantäne-Schädling mit Melde- und Bekämpfungspflicht).

Für die Saison 2026 wird rund um den Käferfundort ein Befallsherd eingerichtet und darum eine Pufferzone «Sicherheitszone» errichtet. In beiden Zonen gelten verbindliche Massnahmen zur Bekämpfung des Japankäfers. Die Einwohnergemeinde Wilderswil ist vor allem im Gebiet der Pufferzone und nur geringfügig vom Befallsherd (Gebiet Aegerti, nördlich der Autobahn) betroffen.

Massnahmen in der Pufferzone

Grüngut nicht aus der Pufferzone herausführen. Vom 1. Juni bis 30. September 2026 darf kein frisches Pflanzenmaterial (Grüngut) aus dem Befallsherd geführt werden. Entsorgen Sie Ihr Grüngut ausschliesslich im AVAG-Entsorgungszentrum Interlaken oder mit der Grüngutabfuhr der Gemeinde.

Massnahmen im Befallsherd

Rasen- und Grünflächen nicht bewässern. Vom 1. Juni bis 30. September 2026 gilt ein striktes Bewässerungsverbot von jeglichen Rasen- und Grünflächen, die mit Gräsern bewachsen sind. So werden Japankäfer-Weibchen daran gehindert, Eier in den feuchten Boden abzulegen. Grüngut nicht aus dem Befallsherd herausführen. Vom 1. Juni bis 30. September 2026 darf kein frisches Pflanzenmaterial (Grüngut) aus dem Befallsherd geführt werden.

Die Bevölkerung und die Betriebe werden gebeten, die kantonalen Massnahmen konsequent einzuhalten und bei der Eindämmung des Japankäfers mitzuwirken.

Weitere Informationen finden Sie in den entsprechenden Merkbättern und Karten unter www.wilderswil.ch/informatioinen/news sowie auf www.be.ch/japankaefer.

Wilderswil, 7. September 2026

Gemeindeschreiberei Wilderswil

Publiziert am 10.09.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Swiss Towers AG, Thurgauerstrasse 136, 8152 Opfikon; Sunrise GmbH, Thurgauerstrase 101B, 8152 Glattpark, Salt Mobile SA, Rue du Caudray 4, 1020 Renens 1, vertreten durch Swiss Towers AG, Thurgauerstrasse 136, 8152 Opfikon.

Projektverfasserin: Enkom AG, Schellenrainstrasse 13, 6210 Sursee.

Bauvorhaben: Verschiebung und Erweiterung der bestehenden Mobilfunkanlage (BE454-3).

Standort: Hauptstrasse 4, Parzelle Nr. 1830, Zone Bahnareal, Koordinaten 2’632’996 / 1’168’233.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au und ISOS-Gebiet.

Schutzobjekt: schützenswertes Objekt.

Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Oktober 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten, die Amts- und Fachberichte sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 10.09.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Gemeindebetriebe Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Projektverfasserin: Ingenieurbüro Sterchi GmbH, Bohnerenstrasse 14, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Erneuerung Werkleitungen Aegertzaunweg und Aegertzaunstrasse, Erstellen einer temporären Zufahrtsstrasse.

Standort: Aegertzaunweg und Aegertzaunstrasse, Parzellen Nrn. 1, 50, 357, 401, 647, 940, 1552, 1585, 1587, 1588, 1597, 1602, 1613, 1615, 1630, 1695, 1810, 1857, 1858, 2153, Bauzone und Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’632’949 / 1’168’520.

Schutzgebiete/Objekte: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Oktober 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockungen bzw. Markierungen verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 10.09.2026

Burgergemeinde

Änderungen bzw. Inkraftsetzungen von Reglementen

Gestützt auf Artikel 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Burgergemeindeversammlung vom 19. Juni 2026 folgende Änderungen bzw. Inkraftsetzungen von Reglementen beschlossen hat:

  • Totalrevision Organisationsreglement per 1. Januar 2027
  • Totalrevision Spesen- und Entschädigungsreglement per 1. Januar 2027

Die Totalrevision des Organisationsreglements per 1. Januar 2027 wurde vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 1. September 2027 vorbehaltlos genehmigt.

Die Reglemente können bei der Burgerverwaltung Wilderswil bezogen werden.

Wilderswil, 2. September 2026

Burgerrat Wilderswil

Publiziert am 10.09.2026

Einwohnergemeinde

Abstimmungsausschuss der eidgenössischen und kantonalen Abstimmung vom 27. September 2026

Der Gemeinderat Wilderswil hat gestützt auf Artikel 35 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte vom 5. Juni 2012 folgende Personen für den Abstimmungsausschuss der eidgenössischen und kantonalen Abstimmung vom 27. September 2026 gewählt:

  • Borter Gregor, Gemeinderat, Präsident
  • Schai Rahel, Stv. Gemeindeschreiberin
  • Suter Mia, Lernende
  • Bühler Nadine, Aegertzaunstrasse 23
  • Eymann Susanne, Lehngasse 4
  • Fahrni Daniela, Gsteigstrasse 39
  • Litzler Stephan, Dickiweg 12
  • Locher Dominik, Aegertzaunstrasse 1
  • Lorenzo David, Wengelacherweg 14
  • Luginbühl Adrian, Wydistrasse 5a

Wilderswil, 7. September 2026

Gemeinderat Wilderswil

Publiziert am 10.09.2026

Einwohnergemeinde

Änderungen bzw. Inkraftsetzungen von Reglementen und Verordnungen

Gestützt auf Artikel 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die zuständigen Organe der Einwohnergemeinde Wilderswil die folgenden Änderungen bzw. Inkraftsetzungen von Reglementen und Verordnungen beschlossen haben:

  • Personalverordnung vom 1. Januar 2019 (Änderungen per 1. September 2026)

Die Reglemente und Verordnungen können kostenlos bei der Gemeindeverwaltung eingesehen oder bezogen werden. Auf www.wilderswil.ch/informationen/reglemente können die Gemeindereglemente und -verordnungen als PDF-Datei eingesehen und heruntergeladen werden.

Wilderswil, 7. September 2026

Gemeinderat Wilderswil

Publiziert am 10.09.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Daniel Roborgh, Oberdorfstrasse 36, 3812 Wilderswil.

Projektverfasserin: Weibel Holzbau AG, Rugenstrasse 8, 3800 Matten.

Bauvorhaben: Umbau bestehendes Wohnhaus und Ausbau Ökonomieteil in Wohnung. Zusätzliche Studiowohnung (Erstwohnung). Neubau Autounterstand. Wärmepumpe neu.

Standort: Oberdorfstrasse 28, Wilderswil, Parzelle Nr. 948, Koordinaten 2’632’115 / 1’168’205.

Zone: Kernzone.

Gewässerschutzzone: A.

Bauinventar: nicht inventarisiert.

Beantragte Ausnahmen:

  • Unterschreiten des Strassenabstandes, Art. 24 GBR
  • Überschreiten maximale Länge Dachaufbauten, Art 6 GBR

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?

Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Oktober 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Wilderswil

Publiziert am 10.09.2026

Einwohnergemeinde

Wasserversorgung – Information über die Qualität des abgegebenen Trinkwassers

Gemäss den amtlichen Untersuchungen des kantonalen Laboratoriums vom 25. August 2026 hat das Trinkwasser der Gemeindeversorgung Wilderswil den gesetzlichen Anforderungen entsprochen.

  • Gesamthärte in französischen Härtegraden (°fH): 17,6 Grad (Härtebereich mittelhart)
  • Nitratgehalt: 1,1 mg/l
  • Kalzium: 59,9 mg/l
  • Magnesium: 6,5 mg/l
  • Natrium: 4,3 mg/l

Das Trinkwasser stammt aus den Haltenquellen Wilderswil.

Das Quellwasser wird über einen Glaskugelfilter geleitet und mittels einer Ultraviolettanlage desinfiziert.

Weitere Auskünfte betreffend Wasserversorgung oder Wasserqualität können bei den Gemeindebetrieben, Telefon 033 826 01 44, eingeholt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Besitzer von Privatversorgungen allfällige Wasserbezüger/-innen gestützt auf die Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV) ebenfalls jährlich mindestens einmal über die Qualität des Trinkwassers informieren müssen.

Wilderswil, 7. September 2026

Gemeindebetriebe Wilderswil

Publiziert am 10.09.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Andreas Vögeli, Stockacherweg 6, 3812 Wilderswil.

Projektverfasserin und Vertreterin: Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Ueli Nebiker, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Neubau Parkplatz mit Rasengittersteinen.

Standort: Stockacherweg 6, Wilderswil, Parzelle Nr. 1136, Koordinaten 2’632’646 / 1’168’615.

Zone: Landwirtschaftszone.

Gewässerschutzzone: A.

Bauinventar: nicht inventarisiert.

Beantragte Ausnahmen:

  • Bauen ausserhalb der Bauzone, Art. 24 RPG
  • Unterschreiten Strassenabstand, Art. 24 GBR

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?

Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Oktober 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Wilderswil

Publiziert am 10.09.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Andreas Vögeli, Stockacherweg 6, 3812 Wilderswil.

Projektverfasserin und Vertreterin: Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Ueli Nebiker, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Neubau Parkplatz mit Rasengittersteinen.

Standort: Stockacherweg 6, Wilderswil, Parzelle Nr. 1136, Koordinaten 2’632’646 / 1’168’615.

Zone: Landwirtschaftszone.

Gewässerschutzzone: A.

Bauinventar: nicht inventarisiert.

Beantragte Ausnahmen:

  • Bauen ausserhalb der Bauzone, Art. 24 RPG
  • Unterschreiten Strassenabstand, Art. 24 GBR

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?

Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Oktober 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Wilderswil

Publiziert am 03.09.2026

Einwohnergemeinde

Änderungen bzw. Inkraftsetzungen von Reglementen und Verordnungen

Gestützt auf Artikel 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die zuständigen Organe der Einwohnergemeinde Wilderswil die folgende Änderungen bzw. Inkraftsetzungen von Reglementen und Verordnungen beschlossen haben:

  • Gebührenverordnung zum Elektrizitätsreglement vom 1. Januar 2027

Die Reglemente und Verordnungen können bei der Gemeindeverwaltung eingesehen oder kostenlos bezogen werden. Auf www.wilderswil.ch/informationen/reglemente können die Gemeindereglemente und -verordnungen ebenfalls als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Wilderswil, 24. August 2025

Gemeinderat Wilderswil

Publiziert am 03.09.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Thayanantharajan Rasaratnam, Rosenstrasse 10, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Imboden Architektur AG, Hans Ulrich Imboden, Seestrasse 17, 3852 Ringgenberg.

Bauvorhaben: Neu: Umnutzung Laden in Wohnraum. Nachträgliches Baugesuch: Einbau Studio als Zweitwohnung. Vier Parkplätze auf der Parzelle Nr. 2234, Hubelweg.

Standort: Kirchgasse 1, Wilderswil, Parzellen Nrn. 949, 2234, Koordinaten 2’632’316 / 1’168’183; 2’632’258 / 1’167’969.

Zone: Kernzone.

Gewässerschutzzone: A.

Bauinventar: Baugruppe B.

Beantragte Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand, Art. 24 GBR.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?

Auflage- und Einsprachefrist bis 28. September 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Wilderswil

Publiziert am 03.09.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Ivan und Martina Wyss, Sydachweg 11, 3812 Wilderswil.

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch eine aussen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort: Sydachweg 11, Wilderswil, Parzelle Nr. 1676, Koordinaten 2’480’000 / 1’070’000.

Zone: Mischzone A.

Gewässerschutzzone: A.

Bauinventar: nicht inventarisiert.

Beantragte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?

Auflage- und Einsprachefrist bis 28. September 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Wilderswil

Publiziert am 03.09.2026


Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
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