Wilderswil (5)

Einwohnergemeinde

Änderungen bzw. Inkraftsetzungen von Reglementen und Verordnungen

Gestützt auf Artikel 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die zuständigen Organe der Einwohnergemeinde Wilderswil die folgenden Änderungen bzw. Inkraftsetzungen von Reglementen und Verordnungen beschlossen haben:

  • Kurtaxenverordnung vom 1. Januar 2020 (Änderungen per 1. Oktober 2025)

Die Reglemente und Verordnungen können kostenlos bei der Gemeindeverwaltung eingesehen oder bezogen werden. Auf www.wilderswil.ch/informationen/reglemente können die Gemeindereglemente und -verordnungen als PDF-Datei eingesehen und heruntergeladen werden.

Wilderswil, 7. Oktober 2025

Gemeinderat Wilderswil

Publiziert am 16.10.2025

Stellenausschreibung

Für den Gemeindewerkhof suchen wir per 1. Januar 2026 oder nach Vereinbarung eine:n

Werkhofmitarbeiter:in

Beschäftigungsgrad 100%

Ihre Aufgaben

  • Betrieblicher und baulicher Unterhalt von Gemeindestrassen, Fuss- und Wanderwegen, Grünanlagen und Trottoirs
  • Reinigungs- und Winterdienstarbeiten des Strassennetzes und der öffentlichen Anlagen mit Pikettdienst
  • Durchführung von kleinen Reparaturen am Fahrzeug- und Maschinenpark
  • Mitarbeit bei der Abfallentsorgung sowie bei Sondersammlungen
  • Mitverantwortung / Kontrolle technische Belange Betriebsgebäude
  • Mitarbeit bei der Ausbildung der Lernenden

Ihre Stärken

  • Abgeschlossene Grundausbildung als Fachperson Betriebsunterhalt oder in einem handwerklich-technischen Beruf
  • Motivierte, flexible und belastbare Persönlichkeit mit Erfahrung im selbständigen Umgang mit Bau- und Kommunalmaschinen
  • Freude an der Teamarbeit sowie am Kontakt mit der Bevölkerung
  • Bereitschaft zur Übernahme von Pikettdiensten
  • Bereitschaft zur Dienstleistung in der Feuerwehr Wilderswil

Unser Angebot

  • Interessante, abwechslungsreiche und selbständige Tätigkeit in einem kleinen Team
  • Zeitgemässer Fahrzeug- und Maschinenpark mit vielseitiger Infrastruktur
  • Unterstützung in der fachlichen und persönlichen Entwicklung im Rahmen von Aus- und Weiterbildungen
  • Anstellung nach dem Personalreglement der Gemeinde Wilderswil und den kantonalen Richtlinien (inkl. Pensionskasse)

Fragen

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen der Leiter Werkhof Paul Brunner, Telefon 079 311 13 86. Allgemeine Informationen über unsere Gemeinde finden Sie auf www.wilderswil.ch.

Falls wir Ihr Interesse geweckt haben, erwarten wir Ihr Bewerbungsdossier mit den üblichen Unterlagen in schriftlicher oder elektronischer Form bis spätestens 31. Oktober 2025 an:

Gemeindeschreiberei Wilderswil
«Stellenbewerbung»
Gewerbeweg 1
3812 Wilderswil
gemeindeschreiberei@wilderswil.ch

Gemeinderat Wilderswil

Publiziert am 09.10.2025

Stellenausschreibung

Für den Gemeindewerkhof suchen wir per 1. Januar 2026 oder nach Vereinbarung eine:n

Werkhofmitarbeiter:in

Beschäftigungsgrad 100%

Ihre Aufgaben

  • Betrieblicher und baulicher Unterhalt von Gemeindestrassen, Fuss- und Wanderwegen, Grünanlagen und Trottoirs
  • Reinigungs- und Winterdienstarbeiten des Strassennetzes und der öffentlichen Anlagen mit Pikettdienst
  • Durchführung von kleinen Reparaturen am Fahrzeug- und Maschinenpark
  • Mitarbeit bei der Abfallentsorgung sowie bei Sondersammlungen
  • Mitverantwortung / Kontrolle technische Belange Betriebsgebäude
  • Mitarbeit bei der Ausbildung der Lernenden

Ihre Stärken

  • Abgeschlossene Grundausbildung als Fachperson Betriebsunterhalt oder in einem handwerklich-technischen Beruf
  • Motivierte, flexible und belastbare Persönlichkeit mit Erfahrung im selbständigen Umgang mit Bau- und Kommunalmaschinen
  • Freude an der Teamarbeit sowie am Kontakt mit der Bevölkerung
  • Bereitschaft zur Übernahme von Pikettdiensten
  • Bereitschaft zur Dienstleistung in der Feuerwehr Wilderswil

Unser Angebot

  • Interessante, abwechslungsreiche und selbständige Tätigkeit in einem kleinen Team
  • Zeitgemässer Fahrzeug- und Maschinenpark mit vielseitiger Infrastruktur
  • Unterstützung in der fachlichen und persönlichen Entwicklung im Rahmen von Aus- und Weiterbildungen
  • Anstellung nach dem Personalreglement der Gemeinde Wilderswil und den kantonalen Richtlinien (inkl. Pensionskasse)

Fragen

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen der Leiter Werkhof Paul Brunner, Telefon 079 311 13 86. Allgemeine Informationen über unsere Gemeinde finden Sie auf www.wilderswil.ch.

Falls wir Ihr Interesse geweckt haben, erwarten wir Ihr Bewerbungsdossier mit den üblichen Unterlagen in schriftlicher oder elektronischer Form bis spätestens 31. Oktober 2025 an:

Gemeindeschreiberei Wilderswil
«Stellenbewerbung»
Gewerbeweg 1
3812 Wilderswil
gemeindeschreiberei@wilderswil.ch

Gemeinderat Wilderswil

Publiziert am 02.10.2025

Einwohnergemeinde

Protokoll der Gemeindeurnenabstimmung von Sonntag, 28. September 2025

Gestützt auf Artikel 15 des Abstimmungs- und Wahlreglements wird das Ergebnis der Gemeindeurnenabstimmung vom 28. September 2025 wie folgt eröffnet:

Zahl der Stimmberechtigten: 1867
Ungültige briefliche Stimmabgaben: 12
Gültige Stimmrechtsausweise: 979
Stimmbeteiligung: 52,43%

Vorlage

Beschlussfassung zur Teilrevision Baureglement «Zweitwohnungen»

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl der eingelangten Stimmzettel: 957
davon leer: 4
ungültig: 0
Gültige Stimmen: 953
Zahl der Ja-Stimmen: 796 (83,53%)
Zahl der Nein-Stimmen: 157 (16,47%)

Damit wurde die Vorlage angenommen.

Abstimmungsbeschwerden

Abstimmungsbeschwerden sind innerhalb von 10 Tagen nach dem Abstimmungstag bzw. seit der erstmaligen Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli schriftlich und begründet einzureichen.

Wilderswil, 28. September 2025

Gemeinderat Wilderswil

Publiziert am 02.10.2025

Einwohnergemeinde

Bäume und Hecken zurückschneiden

Aufforderung an die Anstösser von Strassen, Wegen und Trottoirs

Die Anstösser an Strassen, Wegen und Trottoirs werden hiermit aufgefordert, das Zurückschneiden der Äste, Grünhecken und Sträucher usw. bis am 31. Oktober 2025 auf die vorgeschriebenen Abmessungen auszuführen.

Gemäss dem Strassengesetz des Kantons Bern ist das Strassengebiet über Trottoirs, Rad- und Fusswege bis auf eine Höhe von 2,5 m und über der Fahrbahn bis auf eine Höhe von 4,5 m frei zu halten. Wenn die öffentliche Beleuchtung beeinträchtigt wird, sind die überhängenden Äste bis auf Lampenhöhe zurückzuschneiden.

Hecken, Sträucher, Äste und Anpflanzungen müssen seitlich mindestens 0,5 m Abstand zum Fahrbahnrand haben.

An Kreuzungen, Einmündungen und Kurven dürfen Sträucher und andere Bepflanzungen die Übersicht nicht beeinträchtigen. Die Maximalhöhe im Sichtbereich beträgt 0,6 m.Weitere Informationen erhalten Sie am Schalter der Bauverwaltung Wilderswil. Die Gemeinde dankt der Bevölkerung für die Mithilfe.

Bauverwaltung Wilderswil

Publiziert am 02.10.2025


Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen

Telefon 033 828 12 00
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Unsere Öffnungszeiten:
Montag – Freitag
08.00 – 12.00 und 13.30 – 17.00 Uhr