
Sperrung Bahnübergang Alte Staatstrasse
Aufgrund des Rückbaus des Gleis 1 Bahnhof Wilderswil muss der Bahnübergang Alte Staatsstrasse vom Mittwoch, 3. Juni 2026, 7.00 Uhr, bis am Freitag, 5. Juni 2026, ca. 5.00 Uhr, für alle Verkehrsteilnehmer und Fussgänger gesperrt werden. Die Umleitung über die Umfahrung Wilderswil und Industriestrasse wird signalisiert. Fussgänger können den Bahnübergang Allmendstrasse benützen.
Wir bitten Sie, die Signalisation vor Ort zu berücksichtigen und bedanken uns für Ihr Verständnis.
Bauverwaltung Wilderswil
Gesuchstellerin: Emma Prince, Mühlenenstrasse 6, 3812 Wilderswil.
Bauvorhaben: Bau einer Aufdach-Solaranlage, Einbau neues Fenster in der Südfassade, Umnutzung Wohnung im Erdgeschoss zu einer Zweitwohnung (Einliegerwohnung).
Standort: Mühlenenstrasse 6, Wilderswil, Parzelle Nr. 678, Koordinaten 2’632’484 / 1’167’825.
Zone: Kernzone.
Gewässerschutzzone: A.
Bauinventar: Erhaltenswert, K-Objekt, Baugruppe C (Wilderswil, Mühlenen).
Beantragte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?
Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Juni 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Wilderswil
Greenfield Festival 2026
Verkehrsbehinderungen und Sperrungen
Vollständige Publikation siehe unter «Matten».
Sicherheitskommission Matten
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung nach Pfingsten
Die Gemeindeverwaltung ist nach Pfingsten wie folgt geöffnet:
Besten Dank für Ihr Verständnis.
Wilderswil, 18. Mai 2026
Gemeindeverwaltung Wilderswil
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Projektverfasser: Bauverwaltung Wilderswil, Beat Dinkel, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Bauvorhaben: Erstellung neuer Zaun Tagesschule und Wiederaufbau Zaun Bahnseite.
Standort: Allmendstrasse 2, Parzelle Nr. 5, Zone für öffentliche Nutzung A «Schulhaus», Koordinaten 2’633’011 / 1’168’242.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, ISOS-Gebiet.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Juni 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Gesuchsteller: Eliane und Samuel Meichtry, Untere Lenge Streich 1, 3812 Wilderswil.
Projektverfasserin: Teuscher Bauleitungen GmbH, Manuela Teuscher, Stegmatte 224, 3816 Lütschental.
Bauvorhaben: Asphaltieren des bestehenden Vorplatzes, Neueindeckung des bestehenden Scheunendaches mit Blech.
Standort Wilderswil: Untere Lenge Streich 1, Wilderswil, Parzelle Nr. 758, Koordinaten 2’632’277 / 1’168’979.
Standort Matten: Untere Lenge Streich 1, Matten, Parzelle Nr. 104, Koordinaten 2'632’241 / 1'168'993.
Zone: Landwirtschaftszone.
Gewässerschutzzone: A.
Bauinventar: nicht inventarisiert.
Beantragte Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand, Art. 24 GBR / Art. 81 SG.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?
Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Juni 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Wilderswil
Gesuchstellerin: Emma Prince, Mühlenenstrasse 6, 3812 Wilderswil.
Bauvorhaben: Bau einer Aufdach-Solaranlage, Einbau neues Fenster in der Südfassade, Umnutzung Wohnung im Erdgeschoss zu einer Zweitwohnung (Einliegerwohnung).
Standort: Mühlenenstrasse 6, Wilderswil, Parzelle Nr. 678, Koordinaten 2’632’484 / 1’167’825.
Zone: Kernzone.
Gewässerschutzzone: A.
Bauinventar: Erhaltenswert, K-Objekt, Baugruppe C (Wilderswil, Mühlenen).
Beantragte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?
Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Juni 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Wilderswil
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Projektverfasser: Bauverwaltung Wilderswil, Beat Dinkel, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Bauvorhaben: Erstellung neuer Zaun Tagesschule und Wiederaufbau Zaun Bahnseite.
Standort: Allmendstrasse 2, Parzelle Nr. 5, Zone für öffentliche Nutzung A «Schulhaus», Koordinaten 2’633’011 / 1’168’242.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, ISOS-Gebiet.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Juni 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Ordentliche Gemeindeversammlung
Montag, 15. Juni 2026, 19.00 Uhr im Mehrzwecksaal, Allmendstrasse 2a
Traktanden
Es liegt zur Einsichtnahme öffentlich auf:
Teilnahme und Stimmrecht
Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Wilderswil Wohnsitz haben, sind zu dieser Gemeindeversammlung freundlich eingeladen.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Artikel 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Wilderswil, 11. Mai 2026
Gemeinderat Wilderswil
Ordentliche Burgergemeindeversammlung
Freitag, 19. Juni 2026, 20.00 Uhr im Gasthof Hirschen in Wilderswil
Traktanden
Öffentliche Aktenauflage
Die Akten liegen jeweils am Dienstagnachmittag von 14.00 bis 18.00 Uhr in der Burgerverwaltung Wilderswil auf.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen die Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Protokoll der Versammlung vom 12. Dezember 2025
Das Protokoll lag vierzehn Tage nach der Versammlung während dreissig Tagen vom 27. Dezember 2025 bis 25. Januar 2026 in der Burgerverwaltung an der Kirchgasse 31 in Wilderswil zur Einsichtnahme öffentlich auf. Es gingen keine Einsprachen ein. Der Burgerrat genehmigte das Protokoll an seiner Sitzung vom 28. Januar 2026.
Alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger sind zur Teilnahme an der Versammlung freundlich eingeladen. Im Anschluss der Versammlung wird ein Essen offeriert.
Wilderswil, 5. Mai 2026
Der Burgerrat
Gesuchsteller: Eliane und Samuel Meichtry, Untere Lenge Streich 1, 3812 Wilderswil.
Projektverfasserin: Teuscher Bauleitungen GmbH, Manuela Teuscher, Stegmatte 224, 3816 Lütschental.
Bauvorhaben: Asphaltieren des bestehenden Vorplatzes, Neueindeckung des bestehenden Scheunendaches mit Blech.
Standort Wilderswil: Untere Lenge Streich 1, Wilderswil, Parzelle Nr. 758, Koordinaten 2’632’277 / 1’168’979.
Standort Matten: Untere Lenge Streich 1, Matten, Parzelle Nr. 104, Koordinaten 2'632’241 / 1'168'993.
Zone: Landwirtschaftszone.
Gewässerschutzzone: A.
Bauinventar: nicht inventarisiert.
Beantragte Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand, Art. 24 GBR / Art. 81 SG.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?
Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Juni 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Wilderswil
Gesuchsteller: Bauherrengemeinschaft Vögeli, Peter und Silvia Vögeli-Baumgartner, Fritz und Corinna Vögeli, Kirchgasse 32, 3812 Wilderswil.
Vertreten durch: Peter Vögeli, Kirchgasse 32, 3812 Wilderswil.
Projektverfasserin: Ryter Architektur + Bau GmbH, Kilian Ryter, Kientalstrasse 104, 3722 Scharnachtal.
Bauvorhaben: Abbruch und Ersatzneubau Wohnhaus.
Standort: Kirchgasse 26, Wilderswil, Parzellen Nrn. 558, 559, 576, 817, Koordinaten 2’632’424 / 1’168'189.
Zone: Kernzone.
Gewässerschutzzone: A.
Bauinventar: Baugruppe B, ISOS-Erhaltungsziel A.
Beantragte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?
Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Juni 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Wilderswil
Abstimmungsausschuss der eidgenössischen und kantonalen Abstimmung vom 14. Juni 2026
Der Gemeinderat Wilderswil hat gestützt auf Artikel 35 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte vom 5. Juni 2012 folgende Personen für den Abstimmungsausschuss der eidgenössischen und kantonalen Abstimmung vom 14. Juni 2026 gewählt:
Wilderswil, 1. Mai 2026
Gemeinderat Wilderswil
Gesuchsteller: Bauherrengemeinschaft Vögeli, Peter und Silvia Vögeli-Baumgartner, Fritz und Corinna Vögeli, Kirchgasse 32, 3812 Wilderswil.
Vertreten durch: Peter Vögeli, Kirchgasse 32, 3812 Wilderswil.
Projektverfasserin: Ryter Architektur + Bau GmbH, Kilian Ryter, Kientalstrasse 104, 3722 Scharnachtal.
Bauvorhaben: Abbruch und Ersatzneubau Wohnhaus.
Standort: Kirchgasse 26, Wilderswil, Parzellen Nrn. 558, 559, 576, 817, Koordinaten 2’632’424 / 1’168'189.
Zone: Kernzone.
Gewässerschutzzone: A.
Bauinventar: Baugruppe B, ISOS-Erhaltungsziel A.
Beantragte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?
Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Juni 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Wilderswil
Gesuchsteller: Sibylle Hunziker, Kupfergasse 3, 3812 Wilderswil, und Kelvin Dingemans, Kupfergasse 5, 3812 Wilderswil.
Projektverfasserin: Elektro Troller GmbH, Leif Eigenmann, Widenholzstrasse 1, 8304 Wallisellen.
Bauvorhaben: Neuanlage, Photovoltaik-Generator 8.37 kWp, Wechselrichter 8 kVA, Energiespeicher 5.00 kWh (Kupfergasse 3). Neuanlage, Photovoltaik-Generator 10.29 kWp, Wechselrichter 10 kVA, Energiespeicher 10.00 kWh (Kupfergasse 5).
Standort: Kupfergasse 3 / 5, Wilderswil, Parzellen Nrn. 276 und 445, Koordinaten 2’632’264 / 1’168’121.
Zone: Kernzone.
Gewässerschutzzone: A.
Bauinventar: Baugruppe B.
Beantragte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?
Auflage- und Einsprachefrist bis 1. Juni 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Wilderswil
Gesuchsteller: Susanne Plugge und Denis Bruch, Kirchgasse 58, 3812 Wilderswil.
Bauvorhaben: Sanierung und Umbau Einfamilienhaus und Einbau zusätzliches Studio, Ersatz Ölheizung durch innen aufgestellte Wärmepumpe.
Projektänderung: Projektänderung zum Bauentscheid vom 14. Februar 2025: Umnutzung Studio im EG für Kurzzeitvermietung an Feriengäste (Einliegerwohnung) und Löschung des Zweckentfremdungsverbots. Das Studio hat eine Gesamtfläche von 20,26 m² und entspricht damit 10,2% der Gesamtfläche des Gebäudes.
Standort: Kirchgasse 58, 3812 Wilderswil, Parzelle Nr. 1514, Koordinaten 2’632’690 / 1’168’247.
Zone: Kernzone.
Gewässerschutzzone: A.
Bauinventar: nicht inventarisiert.
Beantragte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?
Auflage- und Einsprachefrist bis 1. Juni 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Wilderswil
Gesuchsteller: Jeyaraj Veerasingam, Rugenstrasse 10, 3812 Wilderswil.
Projektverfasserin: eggenschwiler baumanagement GmbH, Sendlistrasse 4c, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Umnutzung Einstellraum zu Wohnraum.
Standort: Rugenstrasse 10, Wilderswil, Parzelle Nr. 896, Koordinaten 2’632’342 / 1’168’272.
Zone: Kernzone.
Gewässerschutzzone: A.
Bauinventar: Baugruppe B.
Beantragte Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand, Art. 24 GBR.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?
Auflage- und Einsprachefrist bis 1. Juni 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Wilderswil
Papiersammlung
Die nächste ordentliche Papiersammlung findet am Dienstag, 12. Mai 2026, statt.
Wir bitten Sie, das Papier bis spätestens 7.00 Uhr an der gleichen Stelle wie den Hauskehricht, nur gebündelt und nicht in Tragtaschen und Säcken, bereitzustellen. Die Schülerinnen und Schüler sind Ihnen zudem dankbar, wenn die Papierbündel nicht zu schwer (maximal 5 kg) sind.
Achtung: Das Papier wird nur noch bei den üblichen Sammelstandorten des Hauskehrichts abgeholt. Papier- und Sammelgut, welches in Haus- und Kellerzugängen usw. deponiert ist, wird nicht abgeholt.
Nicht in die Papiersammlung gehören: Hauskehricht und Plastikmaterial allgemein, beschichtetes Papier, Etiketten, Filterpapier, Fototaschen, Haushaltpapier, Kohlepapier, Papierschnitzel, Papierwindeln, Teerpapier, Futtermittelsäcke, Milch- und Fruchtsaftverpackungen, Tiefkühlverpackungen, Zementsäcke, Karton paraffinbeschichtet und Styropor.
Falls Ihr Papier nicht abgeholt wurde, melden Sie sich bitte am Sammeltag bis 11.30 Uhr unter Telefon 079 311 13 86.
Besten Dank für Ihre Mitarbeit.
Wilderswil, im April 2026
Schule und Sicherheitskommission Wilderswil
Temporäre Sperrung Durchfahrt Aegertzaunstrasse
Während der Papiersammlung vom Dienstag, 12. Mai 2026, wird im südlichen Teil der Aegertzaunstrasse (in der Nähe der Einmündung zum Kreuzimaadweg) ein grosser Papiercontainer als zentrale Sammelstelle platziert.
Aus diesem Grund erfolgt folgende temporäre Sperrung:
Die Zu- und Wegfahrt für die Blaulichtorganisationen ist gewährleistet, ebenfalls der Durchgang für Fussgänger sowie die Durchfahrt für Radfahrer. Bitte die Signalisation vor Ort beachten.
Besten Dank für Ihr Verständnis.
Sicherheitskommission Wilderswil
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung während der Auffahrtstage
Die Gemeindeverwaltung ist während der Auffahrtstage wie folgt geöffnet:
Ab Montag, 18. Mai 2026, gelten wieder die ordentlichen Öffnungszeiten.
Besten Dank für Ihr Verständnis.
Wilderswil, 27. April 2026
Gemeindeverwaltung Wilderswil
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
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Unsere Öffnungszeiten:
Montag – Freitag
08.00 – 12.00 und 13.30 – 17.00 Uhr