800 Jahre Wilderswil – Jubiläumsfeier und Dorffest
Jubiläumsfeier vom 31. Juli 2024
Mehrzweckhalle und Schulareal, mit Festzelt
Dorffest vom 1. August 2024
Schulareal und Umgebung, mit Festzelt
9.00 bis 15.00 Uhr
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung über den Nationalfeiertag
Die Gemeindeverwaltung ist über den Nationalfeiertag wie folgt geöffnet:
Ab Freitag, 2. August 2024, gelten wieder die ordentlichen Öffnungszeiten.
Besten Dank für Ihr Verständnis. Wir wünschen Ihnen einen schönen Nationalfeiertag!
Wilderswil, 22. Juli 2024
Gemeindeverwaltung Wilderswil
Hundetaxe 2024
Im August (Stichtag 1. August) ist die Hundetaxe für das Jahr 2024 zur Zahlung fällig. Die bereits in Wilderswil registrierten Hundehalterinnen und Hundehalter erhalten für die Hundetaxe 2024 automatisch eine Rechnung. In diesem Zusammenhang bitten wir um Meldung, falls Sie keinen Hund mehr haben oder neu einen solchen besitzen (Gemeindeschreiberei Wilderswil, Telefon 033 826 01 40, gemeindeschreiberei@wilderswil.ch).
Aufgrund der Mikrochippflicht verzichtet die Gemeinde Wilderswil auf die Abgabe von Hundemarken, da diese für die Identifizierung nicht mehr notwendig sind.
Taxpflicht
Taxpflichtig sind alle Hundehalterinnen und Hundehalter, die am 1. August 2024 in der Gemeinde Wilderswil Wohnsitz haben, sofern ihr Hund älter als sechs Monate ist. Für registrierte Hunde wird die Hundetaxe in Rechnung gestellt. Die Taxe beträgt Fr. 90.– pro Hund. Bei Nichtbezahlung der Hundetaxe oder Nichtanmeldung des Hundes wird nach dem 15. September 2024 nebst der Taxe auch eine Busse erhoben.
Gemeindeverwaltung Wilderswil
Sicherheitskommission
Hundetaxe 2024
Im August (Stichtag 1. August) ist die Hundetaxe für das Jahr 2024 zur Zahlung fällig. Die bereits in Wilderswil registrierten Hundehalterinnen und Hundehalter erhalten für die Hundetaxe 2024 automatisch eine Rechnung. In diesem Zusammenhang bitten wir um Meldung, falls Sie keinen Hund mehr haben oder neu einen solchen besitzen (Gemeindeschreiberei Wilderswil, Telefon 033 826 01 40, gemeindeschreiberei@wilderswil.ch).
Aufgrund der Mikrochippflicht verzichtet die Gemeinde Wilderswil auf die Abgabe von Hundemarken, da diese für die Identifizierung nicht mehr notwendig sind.
Taxpflicht
Taxpflichtig sind alle Hundehalterinnen und Hundehalter, die am 1. August 2024 in der Gemeinde Wilderswil Wohnsitz haben, sofern ihr Hund älter als sechs Monate ist. Für registrierte Hunde wird die Hundetaxe in Rechnung gestellt. Die Taxe beträgt Fr. 90.– pro Hund. Bei Nichtbezahlung der Hundetaxe oder Nichtanmeldung des Hundes wird nach dem 15. September 2024 nebst der Taxe auch eine Busse erhoben.
Gemeindeverwaltung Wilderswil
Sicherheitskommission
Gesuchstellerin: Comprisi AG, Nick Sterchi, Lehngasse 41, 3812 Wilderswil.
Projektverfasserin: von Allmen Architekten AG, Nils von Allmen, Untere Bönigstrasse 10A, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Ausbau Dachgeschoss zu Wohnung, Ersatz von Ölheizung durch Wärmepumpe (innen aufgestellt).
Standort: Lehngasse 39, Wilderswil, Parzelle Nr. 1014, Koordinaten 2’632’442 / 1’167’934.
Zone: Kernzone.
Gewässerschutzzone: A.
Inventar: Erhaltenswert, K-Objekt, Baugruppe Bauinventar: Baugruppe C (Wilderswil / Mühlenen)
Ausnahmen: Unterschreiten Raumhöhe, Art. 67 BauV.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?
Auflage- und Einsprachefrist bis 5. August 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Wilderswil
Bauherrschaft: EWL Genossenschaft, Äschmad 220, 3822 Lauterbrunnen.
Projektverfasserin: Ingenieurbüro David Baumann GmbH, Holzmatte 349c, 3804 Habkern.
Bauvorhaben: Neuer Kabelschacht für die Sicherstellung der Stromversorgung der Isenfluhstrasse (Tunnel Chuchischleif); Erstellen einer temporären Baustellenzufahrt (4,00 x 18,50 m).
Standort: Im Steischlag, Parzelle Nr. 1921, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’635’448 / 1’162’868.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: unbestimmt.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 5. August 2024.
Auflagestelle: Gemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Gesuchstellerin: Comprisi AG, Nick Sterchi, Lehngasse 41, 3812 Wilderswil.
Projektverfasserin: von Allmen Architekten AG, Nils von Allmen, Untere Bönigstrasse 10A, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Ausbau Dachgeschoss zu Wohnung, Ersatz von Ölheizung durch Wärmepumpe (innen aufgestellt).
Standort: Lehngasse 39, Wilderswil, Parzelle Nr. 1014, Koordinaten 2’632’442 / 1’167’934.
Zone: Kernzone.
Gewässerschutzzone: A.
Inventar: Erhaltenswert, K-Objekt, Baugruppe Bauinventar: Baugruppe C (Wilderswil / Mühlenen)
Ausnahmen: Unterschreiten Raumhöhe, Art. 67 BauV.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?
Auflage- und Einsprachefrist bis 5. August 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Wilderswil
Bauherrschaft: EWL Genossenschaft, Äschmad 220, 3822 Lauterbrunnen.
Projektverfasserin: Ingenieurbüro David Baumann GmbH, Holzmatte 349c, 3804 Habkern.
Bauvorhaben: Neuer Kabelschacht für die Sicherstellung der Stromversorgung der Isenfluhstrasse (Tunnel Chuchischleif); Erstellen einer temporären Baustellenzufahrt (4,00 x 18,50 m).
Standort: Im Steischlag, Parzelle Nr. 1921, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’635’448 / 1’162’868.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: unbestimmt.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 5. August 2024.
Auflagestelle: Gemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Der Gemeinderat von Wilderswil verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG, SR 741.01) sowie Art. 44 Abs. 1 und 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) die folgenden Verkehrsanordnungen:
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügungen kann gemäss Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalteramt des Verwaltungskreises Interlaken-Oberhasli erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.
Diese Verfügung tritt nach ihrer Veröffentlichung im Amtsanzeiger sowie nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.
Gemeinderat Wilderswil
Der Gemeinderat von Wilderswil verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG, SR 741.01) sowie Art. 44 Abs. 1 und 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) mit Zustimmung des Tiefbauamtes des Kantons Bern die folgenden Verkehrsanordnungen:
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügungen kann gemäss Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalteramt des Verwaltungskreises Interlaken-Oberhasli erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.
Diese Verfügung tritt nach ihrer Veröffentlichung im Amtsanzeiger sowie nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.
Gemeinderat Wilderswil
Examen Schule Wilderswil, Donnerstag, 4. Juli 2024
Beginn nach Stundenplan, Unterricht bis 11.00 Uhr (Tagesschule ab 11.00 statt 11.45 Uhr)
14.00 Uhr: Jugendmusik MG Wilderswil eröffnet Spielfest auf dem Pausenplatz
14.00–17.00 Uhr: Spielfest im und ums Schulhaus, Besichtigungsmöglichkeit aller gestalteten Schulräume der «Villa Renovia» und Spielposten für Kindergarten bis 9. Klasse
14.00–17.30 Uhr: Bistro der 8. Klassen, Kiosk
19.00 Uhr: Aufstellen für Umzug
19.10 Uhr: Umzug durchs Dorf
20.00–21.30 Uhr: Schlussfeier und Verabschiedung der austretenden Schülerinnen und Schüler im Mehrzwecksaal
Der Umzug findet auch bei Regen statt. Sollte der Umzug dennoch abgesagt werden, werden wir per Klapp informieren.
Schule Wilderswil
Die Schulleitung
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
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Unsere Öffnungszeiten:
Montag – Freitag
08.00 – 12.00 und 13.30 – 17.00 Uhr