
Jahrmarkt
Am Mittwoch, 9. September 2026, findet an der Dorfstrasse in Lauterbrunnen der Jahrmarkt statt.
Aussteller aus der ganzen Schweiz sowie die Geschäfte entlang der Dorfstrasse präsentieren ein vielseitiges Angebot an Lebensmitteln, Textilien, Spielwaren, Sportartikeln usw.
Der Fachbereich Sicherheit der Einwohnergemeinde Lauterbrunnen erarbeitet derzeit ein neues Konzept für den Jahrmarkt. Im Rahmen dieser Arbeiten wird der Standort des Marktes überprüft und so gestaltet, dass sämtliche Marktstände zentral an einem gemeinsamen Standort aufgebaut werden können. Aufgrund zeitlicher Gegebenheiten wird die Umsetzung dieses Konzepts voraussichtlich erst im Jahr 2027 realisierbar sein.
Wir freuen uns über viele Besucher und wünschen Ihnen einen schönen Markttag.
Gemeinde Lauterbrunnen
Gesuchstellerin: Bühl Wengen Immo AG, Margrit Leemann, Schilt 1411, 3823 Wengen.
Projektverfasserin: Sella Design AG, Dorfstrasse 73, 3073 Muri bei Bern.
Bauvorhaben: Ersatz der bestehenden Ölheizung mit neuer aussen aufgestellter Wärmepumpe.
Standort: Wengen, Schilt, Gebäude Nr. 1411, Parzelle Nr. 2182, Koordinaten 2'637'118/ 1'161'924, Landwirtschaftszone.
Schutzzone: keine
Ausnahme: Art. 24 RPG, Bauen ausserhalb der Bauzone.
Auflagestellen:
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 4. September bis 5. Oktober 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Gesuchstellerin: Martha Ruf Immobilientreuhand AG, Kirchgasse 3, 3800 Unterseen.
Projektverfasserin: hugis architekturstube GmbH, Bürenstrasse 20, 3298 Oberwil b. Büren.
Bauvorhaben: Fassadensanierung und Erweiterung Wohnung 3 (EG/OG).
Standort: Mürren, Höhenmatte, Gebäude Nr. 1066j, Parzelle Nr. 4157, Koordinaten 2'635'122.61 / 1'156'813.23, Wohn- und Gewerbezone.
Schutzzone: Baugruppe «E, Mürren»
Ausnahme: Art. 25 GBR, Unterschreiten Dachvorsprung.
Auflagestellen:
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 28. August bis 28. September 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Gesuchsteller: SAC Sektion Lauterbrunnen, Parkstrasse 25, 3800 Matten.
Projektverfasserin: L2A Architekten AG, Untere Gasse 4, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Erweiterung der Lobhornhütte. Verlängerung der Geltungsdauer der ordentlichen Baubewilligung vom 25. September 2023 um zwei Jahre.
Standort: Isenfluh, Schränna, Gebäude Nr. 4005d, Parzelle Nr. 5042, Koordinaten 2'632'964 / 1'163'117, Landwirtschaftszone.
Schutzzone: Gewässerschutz Au.
Ausnahmen:
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 28. August bis 28. September 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Bauherrschaft: Hotel Falken Wengen AG, Gruebi beim Falken 1347b, 3823 Wengen, und Guido und Ariane Meyer-Boillat, Schnoegg, 1347a, 3823 Wengen.
Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Neubau Abwasserleitungen als Ersatz der alten, mangelhaften Betonleitung mit Vorbereitung des Trennsystems sowie Ersatzpflanzung für geschädigtes Feldgehölz.
Standort: Schonegg / Gruebi / Wengiboden, Parzellen Nrn. 2312, 2579 und 4645, Zonen: Kernzone, Hotelzone A, ZöN D3, ZöN P1 und ÜO Nr. 34A «Beschneiung Kleine Scheidegg bis Wengen» Koordinaten 2’637’180 / 1’161’640; 2’637’103 / 1’161’623; 2’637’095 / 1’161’644; 2’637’105 / 1’161’638.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au und geschützte Hecken und Feldgehölz.
Ausnahmen: Eingriffe in Hecken und Feldgehölze (Art. 18 ff. NHG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 28. September 2026.
Auflagestellen:
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung/Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Heimetli Eiger Mürren AG, Gruebi 1071e, 3825 Mürren.
Projektverfasserin: Ducksch Anliker AG, Architekten ETH FH SIA, Bleienbachstrasse 22, 4900 Langenthal.
Bauvorhaben: Neubau Wohngebäude mit Erstwohnungen und Einliegerwohnungen
Hinweis: Bau von touristisch bewirtschafteten Wohnungen mit entsprechendem Grundbucheintrag (Einliegerwohnungen).
Standort: Ägerten, Mürren, Parzellen Nrn. 6592 und 2907, Wohn- und Gewerbezone WG, Koordinaten 2’635’150 / 1’157’166.
Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: gelb / blau.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 28. September 2026.
Auflagestellen:
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Gesuchsteller: Dr. jur. Stadler Ralph und Marion, Altstadstrasse 9, 6045 Meggen.
Projektverfasser: Julian Schikorr, Naumatthalde 5a, 6045 Meggen.
Bauvorhaben: Sanierung schützenswertes Gebäude. Das Wohnhaus wird im Sinne des ursprünglichen Entwurfs von Richard Neutra (1963) schrittweise in seinen architektonischen Urzustand zurückgeführt, ohne Veränderung von Gebäudevolumen oder Nutzung.
Standort: Wengen, An der Ledi, Gebäude Nr. 1555e, Parzelle Nr. 4063, Koordinaten 2'636'407.88/ 1'162'644.99, Landwirtschaftszone, schützenswertes K-Objekt.
Schutzzone: keine.
Ausnahme: Art. 24 RPG, Bauen ausserhalb der Bauzone.
Auflagestellen:
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 28. August bis 28. September 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Zusätzliche Grüngut-Sammelstelle in Lauterbrunnen
Es wird eine zusätzliche Grüngut-Sammelstelle für Lauterbrunnen, beim Werkhof Lochweidli 133e (grüne Halle), bereitgestellt. Das Grüngut kann dort vom 27. August bis Ende Oktober 2026 entsorgt werden. Die Grüngut-Sammelstelle beim Friedhof kann weiterhin benutzt werden.
Vielen Dank für Ihre Kenntnisnahme und Ihre Mithilfe bei der korrekten Entsorgung.
Gesuchsteller: Ulrich Stäger, Unterdorf 984b, 3825 Mürren.
Projektverfasserin: dasgeid! GmbH, Niedrimatten 773, 3826 Gimmelwald.
Bauvorhaben: Nordseitiger Anbau Treppenhaus und Verbindungsbau zu bestehender Garage, Sanierung bestehende Fassade, Ersatz Oel-/Holzheizung durch innen aufgestellte Luft-Wärmepumpe in der Garage. Balkongeländer ersetzen durch ein Solargeländer.
Standort: Mürren, Unterdorf, Gebäude Nr. 984b, Parzelle Nr. 585, Koordinaten 2'634'835 / 1'156'438, Wohn- und Gewerbezone.
Schutzzone: keine.
Ausnahme: keine.
Auflagestellen:
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 28. August bis 28. September 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
33. Jungfrau-Marathon 2026
Am Samstag, 5. September 2026, findet der 33. Jungfrau-Marathon statt. Die Laufstrecke führt durch die Dörfer Lauterbrunnen und Wengen, weshalb in der Zeit von ca. 9.00 bis 12.30 Uhr mit Verkehrsbehinderungen und längeren Wartezeiten zu rechnen ist.
Folgende Strassenabschnitte werden gesperrt:
Sämtliche Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die Zu- und Wegfahrt ins Dorf Lauterbrunnen oder in das hintere Lauterbrunnental vor- bzw. nach den oben aufgeführten Sperrzeiten zu verlegen.
Den Weisungen der Streckenposten und der Polizei ist Folge zu leisten.
Das OK Jungfrau-Marathon bittet alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis und Rücksichtnahme gegenüber den Rennteilnehmern.
Einwohnergemeinde Lauterbrunnen
OK Jungfrau-Marathon
Gesuchstellerin und Projektverfasserin: Padel Experiences AG, Alexander Halenke, Seestrasse 116, 8802 Kilchberg ZH.
Bauvorhaben: Umbau einer der bestehenden Tennisplätze in zwei Padelplätze. Der Sandbelag wird durch einen festen Unterbau für den Padel-Kunstrasen ersetzt. Betonfundament zur Verankerung der Umrandung.
Standort: Mürren, Lungeli, Gebäude Nr. 1063, Parzelle Nr. 2407, Koordinaten 2'635'022 / 1'156'574, ZPP Nr. 44, schützenswertes K-Objekt, Terrasse mit Schneetoren.
Schutzzone: Baugruppe «E, Mürren».
Ausnahme: keine.
Auflagestellen:
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 28. August bis 28. September 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
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