Bönigen (4)

Baupublikation

Bauherrschaft: Wyss Roger, Acherhubel 277, 3806 Bönigen, vertreten durch Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Erweiterung Viehscheune.

Standort: Acherhubel 278a, Bönigen, Parzelle Nr. 185, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’634’702 / 1’169’829.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au und Landschaftsschongebiet.

Ausnahmen:

  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone

Auflage- und Einsprachefrist bis 27. Mai 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Hinweis nach LwG: Gestützt auf Artikel 97 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft sind die aufgrund der Gesetzgebung über den Natur- und Heimatschutz, den Umweltschutz und die Wanderwege legitimierten Organisationen zur Einsprache berechtigt.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 25.04.2024

Einwohnergemeinde

Gemeindeversammlung

Mittwoch, 29. Mai 2024, 20.00 Uhr in der Turnhalle Bönigen

Traktanden

  1. Jahresrechnung 2023; Genehmigung
  2. Kreditabrechnungen; Kenntnisnahme von Abrechnungen verschiedener Verpflichtungskredite
    a) Sanierung Rothornstrasse
  3. Neubau Doppelkindergarten; Bewilligung eines Verpflichtungskredites für den Neubau eines Doppelkindergartens von Fr. 2'500’000.–
  4. Zusammenschluss ZSO Alpenregion und ZSO Jungfrau; Genehmigung des Reglements Aufgabenübertragung Zivilschutz.
  5. Mitteilungen und Verschiedenes

Reglementsauflage

Das Reglement gemäss Traktandum 4 liegt 30 Tage vor der Gemeindeversammlung während den Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Bönigen öffentlich auf. Im Weiteren kann es auf der Website der Einwohnergemeinde Bönigen www.boenigen.ch eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Die Stimmberechtigten von Bönigen sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Bönigen Wohnsitz haben.

Bönigen, 2. April 2024

Namens des Gemeinderates
Der Gemeindeschreiber

Publiziert am 25.04.2024

Einwohnergemeinde

Bibliotheksverordnung, Änderung, Inkrafttreten

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Bönigen an seiner Sitzung vom 2. April 2024 eine Änderung der Bibliotheksverordnung beschlossen hat. Die Änderung tritt vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden am 1. April 2024 in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, erhoben werden.

Bönigen, 2. April 2024

Namens des Gemeinderates
Der Gemeindeschreiber

Publiziert am 11.04.2024

Baupublikation

Gesuchsteller: Ernest Toby Mc Garry, Kirchstrasse 30, 3806 Bönigen.

Projektverfasserin: Weibel Holzbau AG, Rugenstrasse 8, 3800 Matten.

Bauvorhaben: Um- und Ausbau bestehendes Wohnhaus, Einbau Ferienwohnung in Dachgeschoss, Erweiterung Laube und Einbau Balkontüre Südseite, Erstellen Zentralheizung mit aussen aufgestellter Wärmepumpe Nordseite.

Standort: Kirchstrasse 30, Parzelle Nr. 840, Koordinaten 2'634'935 / 1'170'504.

Zone: Kernzone A.

Schutzzone: Gewässerschutzzone A, Schützenswertes K-Objekt, Baugruppe A.

Ausnahme: Unterschreiten der Raumhöhe (Art. 67 BauV).

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 29. April 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet bei der Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Die Dokumente zu diesem Baugesuch können auf der Internetseite der Einwohnergemeinde Bönigen mit einem Link eingesehen werden. Hierzu benötigen Sie ein BE-Login.

Bauverwaltung Bönigen

Publiziert am 04.04.2024


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