Öffnungszeiten Auffahrt und Pfingsten
Die Gemeindeverwaltung Därligen ist über Auffahrt und Pfingsten 2024 wie folgt den ganzen Tag geschlossen:
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Die Gemeindeverwaltung
Gesuchsteller: Samuel Steiner, Blumenstrasse 32, 3806 Bönigen.
Grundeigentümerin: Alice Steiner, Brunnacher, 3707 Därligen.
Bauvorhaben: Überdachung von ehemaligem Mistplatz.
Standort: Parzelle Nr. 34, Mangelsried, Därligen, Koordinaten 2'627'144 / 1'166'596.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone (Streusiedungsgebiet).
Beanspruchte Ausnahmen: Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).
Schutzzone: Gewässerschutzbereich UB.
Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Mai 2024.
Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Därligen, Chrützweg 2, 3707 Därligen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Gemeindeverwaltung Därligen einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der angesetzten Frist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Därligen, 8. April 2024
Gemeindeverwaltung Därligen
Ordentliche Mitgliederversammlung
Freitag, 24. Mai 2024, 20.00 Uhr im Schulhaus
Traktanden
Eingeladen und stimmberechtigt sind alle in der Gemeinde Därligen schwellenpflichtigen Grund-, Liegenschafts-, Wohnungs- und Werkeigentümer.
Das Protokoll der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 12. Mai 2023 liegt 30 Tage vor der ordentlichen Mitgliederversammlung auf der Gemeindeverwaltung Därligen zur Einsichtnahme auf.
Im Anschluss an die Versammlung wird ein Apéro offeriert.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Därligen, 15. April 2024
Vorstand Schwellenkorporation Därligen
Ordentliche Versammlung
Montag, 13. Mai 2024, 20.00 Uhr im Schulhaus
Traktanden
Aktenauflage
Die Jahresrechnung kann ab 3. Mai 2024 auf der Gemeindeverwaltung eingesehen bzw. bezogen werden.
Protokollauflage
Das Protokoll zu dieser Burgerversammlung liegt ab dem 1. Juni 2024 während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung Därligen öffentlich auf. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Burgerrat gemacht werden. Der Burgerrat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll (Art. 70 OgR).
Rechtsmittel
Gegen die Beschlüsse der Burgerversammlung kann innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli Beschwerde erhoben werden (Art. 60 ff. Gesetz über die Verwaltungspflege).
Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften müssen anlässlich der Burgerversammlung sofort gerügt werden (Art. 42 Verfahren der Burgerversammlung).
Zu dieser Versammlung sind alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger, die im Verwaltungskreis Interlaken-Oberhasli wohnhaft sind, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind und das Burgerrecht der Burgergemeinde Därligen besitzen, freundlich eingeladen.
Därligen, 4.April 2024
Der Burgerrat
Gesuchsteller: Samuel Steiner, Blumenstrasse 32, 3806 Bönigen.
Grundeigentümerin: Alice Steiner, Brunnacher, 3707 Därligen.
Bauvorhaben: Überdachung von ehemaligem Mistplatz.
Standort: Parzelle Nr. 34, Mangelsried, Därligen, Koordinaten 2'627'144 / 1'166'596.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone (Streusiedungsgebiet).
Beanspruchte Ausnahmen: Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).
Schutzzone: Gewässerschutzbereich UB.
Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Mai 2024.
Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Därligen, Chrützweg 2, 3707 Därligen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Gemeindeverwaltung Därligen einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der angesetzten Frist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Därligen, 8. April 2024
Gemeindeverwaltung Därligen
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
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08.00 – 12.00 und 13.30 – 17.00 Uhr