Bauherrschaft: Jungfraubahn AG, Harderstrasse 14, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Erdverlegung 16 KV Mittelspannungsleitung vom Bahnhof Zweilütschinen bis zum Kraftwerk der Jungfraubahnen (KWJB) in Lütschental. Von der Gesamtstrecke von rund 5110 m sollen in diesem Projekt die restlichen ca. 3645 m realisiert werden. Dafür sind zwei Querungen der Kantonsstrasse und zwei Querungen der Schwarzen Lütschine nötig. Weiter quert das neue Leitungstrassee mehrere Seitengewässer. Zur Verbesserung der Versorgungssicherheit wird im Gebiet Baumgarten eine neue Trafostation realisiert. Auf einigen Teilstrecken werden zusätzlich die Niederspannungsfreileitungen erdverlegt. Nach Abschluss der Werkleitungsarbeiten werden die nicht mehr benötigten Freileitungen rückgebaut. Die GG Lütschental ersetzt im Gebiet Steinen bis Wyden ihre bestehende Trinkwasserleitungen. Diese Arbeiten erfolgen mehrheitlich im selben Werkleitungsgraben wie das Projekt der KWJB.
Hinweis: Die elektrischen Leitungen und Anlagen sind nicht Gegenstand dieses Baugesuches.
Standort: Gündlischwand und Lütschental, diverse Parzellen. Zonen: Bauzone und Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’635’615/1’164'600 (Gündlischwand); 2’639’130/1’165'260 (Lütschental).
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 27. Mai 2024.
Auflagestellen: Gemeinde Lütschental, Briggmättli 38, 3816 Lütschental und Gemeinde Gündlischwand, Viertel 130 E, 3815 Gündlischwand.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Informationsveranstaltung Schulsozialarbeit
Vollständige Publikation siehe unter «Wilderswil».
Arbeitsgruppe SSA
Die Gemeinde Gündlischwand zählt rund 350 Einwohnerinnen und Einwohner und liegt im Zentrum der Jungfrau-Region im Berner Oberland. Infolge Neuorientierung des bisherigen Stelleninhabers suchen wir auf den 1. Juni 2024 oder nach Vereinbarung eine/n
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Für weitere Auskünfte steht Ihnen Adrian Steiner, Gemeinderat (Telefon 079 623 84 66), gerne zur Verfügung. Informationen über die Gemeinde finden Sie unter www.guendlischwand.ch. Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bis am 26. April 2024 an den Gemeinderat Gündlischwand, Viertel 130 E, 3815 Zweilütschinen.
Ordentliche Versammlung
Dienstag, 14. Mai 2024, 20.00 Uhr im Schulhaus
Traktanden
Burgerrat Gündlischwand
Informationsveranstaltung Schulsozialarbeit
Vollständige Publikation siehe unter «Wilderswil».
Arbeitsgruppe SSA
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
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Telefon 033 828 12 00
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