Gündlischwand (5)

Baupublikation

Bauherrschaft: Jungfraubahn AG, Harderstrasse 14, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Erdverlegung 16 KV Mittelspannungsleitung vom Bahnhof Zweilütschinen bis zum Kraftwerk der Jungfraubahnen (KWJB) in Lütschental. Von der Gesamtstrecke von rund 5110 m sollen in diesem Projekt die restlichen ca. 3645 m realisiert werden. Dafür sind zwei Querungen der Kantonsstrasse und zwei Querungen der Schwarzen Lütschine nötig. Weiter quert das neue Leitungstrassee mehrere Seitengewässer. Zur Verbesserung der Versorgungssicherheit wird im Gebiet Baumgarten eine neue Trafostation realisiert. Auf einigen Teilstrecken werden zusätzlich die Niederspannungsfreileitungen erdverlegt. Nach Abschluss der Werkleitungsarbeiten werden die nicht mehr benötigten Freileitungen rückgebaut. Die GG Lütschental ersetzt im Gebiet Steinen bis Wyden ihre bestehende Trinkwasserleitungen. Diese Arbeiten erfolgen mehrheitlich im selben Werkleitungsgraben wie das Projekt der KWJB.

Hinweis: Die elektrischen Leitungen und Anlagen sind nicht Gegenstand dieses Baugesuches.

Standort: Gündlischwand und Lütschental, diverse Parzellen. Zonen: Bauzone und Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’635’615/1’164'600 (Gündlischwand); 2’639’130/1’165'260 (Lütschental).

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Eingriffe in Schutzobjekte nach Art. 18 ff. NHG
  • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 27. Mai 2024.

Auflagestellen: Gemeinde Lütschental, Briggmättli 38, 3816 Lütschental und Gemeinde Gündlischwand, Viertel 130 E, 3815 Gündlischwand.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 25.04.2024

Einwohnergemeinde/Gemischte Gemeinde

Informationsveranstaltung Schulsozialarbeit

Vollständige Publikation siehe unter «Wilderswil».

Arbeitsgruppe SSA

Publiziert am 18.04.2024

Stellenausschreibung

Die Gemeinde Gündlischwand zählt rund 350 Einwohnerinnen und Einwohner und liegt im Zentrum der Jungfrau-Region im Berner Oberland. Infolge Neuorientierung  des bisherigen Stelleninhabers suchen wir auf den 1. Juni 2024 oder nach Vereinbarung eine/n

Gemeindewerkmeister/-in 100%

Ihr Aufgabenbereich umfasst

  • betrieblicher und baulicher Unterhalt von Gemeindestrassen, Fuss- und Wanderwegen, Grünanlagen und Trottoirs
  • Reinigungs- und Winterdienstarbeiten des Strassennetzes und der öffentlichen Anlagen mit Pikettdienst
  • Durchführung von kleinen Reparaturen am Fahrzeug- und Maschinenpark
  • Mitarbeit bei der Abfallentsorgung sowie bei Sondersammlungen
  • Mitarbeit im Forstbereich
  • Schwellenunterhalt (Erstellen, Berechnen und Abarbeiten von Unterhaltsanzeigen (Unterhalt, Pflege, Reparaturen an Schutzbauten an Gewässern)
  • Mitarbeit bei der Wasserversorgung

Anforderungsprofil

  • abgeschlossene Ausbildung als Handwerker/-in oder Erfahrung im baulichen Bereich oder Kenntnisse in forstwirtschaftlichen Belangen
  • Weiterführungskurs Holzernte (E29) oder Bereitschaft zur Aus- und Weiterbildung
  • Bedienung von kleinen Baumaschinen und Geräten
  • selbständige, zuverlässige, rasche und verantwortungsbewusste Arbeitsweise, Freude am Arbeiten in der Natur
  • Gewandtheit im persönlichen Kontakt zu der Bevölkerung und den Behörden
  • EDV-Kenntnisse
  • Wohnsitznahme in der Gemeinde erwünscht

Wir bieten

  • interessante, abwechslungsreiche und selbständige Tätigkeit
  • Fahrzeug- und Maschinenpark mit Infrastruktur
  • Anstellung nach dem Personalreglement der Gemeinde Gündlischwand und den kantonalen Richtlinien (inkl. Pensionskasse)

Interessiert?

Für weitere Auskünfte steht Ihnen Adrian Steiner, Gemeinderat (Telefon 079 623 84 66), gerne zur Verfügung. Informationen über die Gemeinde finden Sie unter www.guendlischwand.ch. Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bis am 26. April 2024 an den Gemeinderat Gündlischwand, Viertel 130 E, 3815 Zweilütschinen.

Publiziert am 18.04.2024

Burgergemeinde

Ordentliche Versammlung

Dienstag, 14. Mai 2024, 20.00 Uhr im Schulhaus

Traktanden

  1. Protokoll vom 21. Dezember 2023
  2. Jahresrechnung und Nachkredite 2023
  3. Finanzierungsanfrage, Beratung und Beschlussfassung
  4. Orientierung über Liegenschaften und Berganteile
  5. Verschiedenes

Burgerrat Gündlischwand

Publiziert am 11.04.2024

Einwohnergemeinde/Gemischte Gemeinde

Informationsveranstaltung Schulsozialarbeit

Vollständige Publikation siehe unter «Wilderswil».

Arbeitsgruppe SSA

Publiziert am 04.04.2024


Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
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