Verkehrserschwerung
Kantonsstrasse Nr. 221 Interlaken–Grindelwald
Gemeinden: Grindelwald und Lütschental.
410.20155 / Ersatzneubau Zaunbrücke und Strassenausbau
Teilstrecke: Lindibrücke–Zaunbrücke (Koordinaten 2'640’000/1'165’160/750).
Dauer: 1. Mai bis 15. November 2024.
Ausnahmen: keine.
Verkehrsführung: Einspurige Verkehrsführung.
Einschränkungen: Einspurige Verkehrsführung, Verkehrsregelung von Hand oder mit Lichtsignalanlage.
Grund der Massnahme: Neubau der Zaunbrücke und Strassenausbau.
Rechtliche Hinweise
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.
Gwatt, 18. April 2024
Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Verkehrserschwerung
Kantonsstrasse Nr. 6 Interlaken–Wilerbrücke
Gemeinde: Oberried am Brienzersee.
410.20342 / Oberbauerneuerung Bereich Bahnhof Oberried
Teilstrecke: Bahnhof Oberried bis Einmündung Panoramastrasse (Koord. 2'639'700 / 1'176'230 bis 2'639'890 / 1'176'380).
Dauer: Montag, 22., bis Freitag, 26. April 2024 (bei schlechter Witterung verschieben sich die Arbeiten um eine Woche).
Verkehrsführung: Einspurige Verkehrsführung, Verkehrsregelung von Hand.
Einschränkungen: Zufussgehende und Radfahrende können die Baustelle unter erschwerten Verhältnissen passieren.
Grund der Massnahme: Belagsarbeiten (Einbau Deckschicht).
Rechtliche Hinweise
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.
Gwatt, 4. April 2024
Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Mitteilung an die Waldbesitzenden
Waldschäden/Borkenkäfer
Diverse Sturmschäden können im Berner Oberland zu einer Vermehrung des Buchdruckers führen. Das Amt für Wald und Naturgefahren fordert deshalb alle Waldbesitzenden auf, die folgenden Massnahmen zu ergreifen (gestützt auf Art. 12 des kantonalen Waldgesetzes und Art. 18 der kantonalen Waldverordnung):
Ausgangslage verbessern
Beobachtung der Wälder
Beiträge
Kontakt Revierförster: www.be.ch/foerstersuche
Wimmis, im April 2024
Amt für Wald und Naturgefahren des Kantons Bern
Waldabteilung Alpen
Verkehrssperrung
Kantonsstrasse Nr. 221 Beatenbucht–Interlaken
Gemeinde: Beatenberg.
410.20455 / Ersatz Lehnenbrücke Wohlhusenfluh.
Teilstrecke: Koordinaten 624'550 /170’100.
Dauer:
Ausnahmen: keine.
Verkehrsführung: Einspurige Verkehrsführung, bei Komplettsperrungen nachts wird Umleitung signalisiert.
Einschränkungen: Für das Versetzen des neuen Brückenträgers und der vorfabrizierten Betonelemente wird der Abschnitt zwischen Beatenbucht und Balmholz in den nachfolgend aufgeführten Nächten jeweils komplett gesperrt:
Die Umleitung wird signalisiert. Generell wird der Verkehr (mit Ausnahme der oben aufgeführten Sperrungen) von Februar bis Ende Juni 2024 einspurig geführt, geregelt mit Lichtsignalanlage oder von Hand.
Grund der Massnahme: Ersatz der Lehnenbrücke Wohlhusenfluh.
Rechtliche Hinweise
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert und zeitweise gesperrt.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrssperrung.
Gwatt, 26. März 2024
Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Öffentliche Planauflage Kantonsstrassen mit gleichzeitigem Mitwirkungsverfahren
Die kantonale Bau- und Verkehrsdirektion, vertreten durch den zuständigen Oberingenieurkreis, legt gestützt auf Artikel 29 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG) den Strassenplan für das unten stehende Vorhaben auf. Die Mitwirkung wird im Sinne von Art. 58 Abs. 3 Bst. c des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) im Rahmen des Einspracheverfahrens durchgeführt. Mitwirkungseingaben, Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innert der Auflagedauer schriftlich und begründet bei der Auflagestelle einzureichen.
Kantonsstrasse Nr.: 6, Interlaken–Wilerbrücke.
Gemeinde: Brienz (BE).
Vorhaben: 410.20388 / Verlegung Bushaltekanten Bahnhofplatz Brienz.
Beanspruchte Ausnahmen:
Schutzgebiete/-objekte:
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Die Entwässerung der Platz- und Verkehrsflächen erfolgt in den Brienzersee. Dies ist gemäss der VSA-Richtlinie «Abwasserbewirtschaftung bei Regenwetter» zulässig. Die Schlammsammler werden für erhöhte Anforderungen dimensioniert.
Die Bevölkerung ist eingeladen, bis zum Ablauf der Auflagefrist ihre Anregungen und Hinweise, aber auch ihre Kritik schriftlich bei der Auflagestelle einzureichen.
Einspracheberechtigt sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer oder andere Personen, die ein schutzwürdiges Interesse haben. Das gleiche Recht kommt den nach der Bundes- oder der Baugesetzgebung befugten Organisationen und Behörden zu.
Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz. Die Unterlagen können auch elektronisch unter www.be.ch/mitwirkungenund- planauflagen-tiefbauamt eingesehen werden.
Auflagedauer: Montag, 8. April, bis Dienstag, 7. Mai 2024.
Aussteckung: Das Vorhaben ist im Gelände wie folgt ausgesteckt: Farbe auf Belagsflächen, farbige Holzpflöcke im Schotterrasen.
Infoanlass: Am Montag, 22. April 2024, findet um 18.00 Uhr im Gemeindehaus Dindlen, Schulhausstrasse 1, 3855 Brienz, ein öffentlicher Informationsanlass statt.
Gwatt, 28. März 2024
Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
A8 Brünig: Mehrwöchige Sperrung zum Schutz vor Naturgefahren
An der A8 am Brünigpass werden verschiedene Unterhaltsarbeiten zum Schutz vor Naturgefahren durchgeführt. So werden etwa die vorhandenen Schutzeinrichtungen unterhalten und einzelne Felsblöcke abgetragen. Aus Sicherheitsgründen wird die Strecke zwischen Brienzwiler-West und der Verzweigung nach Meiringen vom 15. April bis 3. Mai 2024 in beiden Fahrtrichtungen gesperrt. Der Verkehr wird vom Anschluss Unterbach über die Kantonsstrasse über Meiringen umgeleitet. Die Gewichtsbeschränkung auf der Umleitungsroute wird für die Sperrung aufgehoben, sodass sie für Lastwagen bis 40 Tonnen befahren werden kann. Die Zufahrt zum Wiler Vorsass bei Brienzwiler ist mit Wartezeiten weiterhin möglich.
Bundesamt für Strassen ASTRA
Sömmerungsvorschriften 2024 im Kanton Bern
Die Sömmerungsvorschriften 2024 des Kantons Bern sind auf der Internetseite des Amtes für Veterinärwesen aufgeschaltet und werden im Amtsblatt der Kalenderwoche 15 publiziert.
Ebenso finden sich auf der Internetseite die Vorschriften betreffend Grenzweidegang, Tierschutz, Umgang mit Tierarzneimitteln und Seuchenhygiene für die Sömmerung 2024.
Internetseite: www.be.ch/soemmerung
Der Kantonstierarzt
Dr. med. vet. Reto Wyss
Verkehrserschwerung
Kantonsstrasse Nr. 6 Interlaken–Wilerbrücke
Gemeinde: Oberried am Brienzersee.
410.20342 / Oberbauerneuerung Bereich Bahnhof Oberried
Teilstrecke: Bahnhof Oberried bis Einmündung Panoramastrasse (Koord. 2'639'700 / 1'176'230 bis 2'639'890 / 1'176'380).
Dauer: Montag, 22., bis Freitag, 26. April 2024 (bei schlechter Witterung verschieben sich die Arbeiten um eine Woche).
Verkehrsführung: Einspurige Verkehrsführung, Verkehrsregelung von Hand.
Einschränkungen: Zufussgehende und Radfahrende können die Baustelle unter erschwerten Verhältnissen passieren.
Grund der Massnahme: Belagsarbeiten (Einbau Deckschicht).
Rechtliche Hinweise
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.
Gwatt, 4. April 2024
Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Verkehrssperrung
Kantonsstrasse Nr. 221 Beatenbucht–Interlaken
Gemeinde: Beatenberg.
410.20455 / Ersatz Lehnenbrücke Wohlhusenfluh.
Teilstrecke: Koordinaten 624'550 /170’100.
Dauer:
Ausnahmen: keine.
Verkehrsführung: Einspurige Verkehrsführung, bei Komplettsperrungen nachts wird Umleitung signalisiert.
Einschränkungen: Für das Versetzen des neuen Brückenträgers und der vorfabrizierten Betonelemente wird der Abschnitt zwischen Beatenbucht und Balmholz in den nachfolgend aufgeführten Nächten jeweils komplett gesperrt:
Die Umleitung wird signalisiert. Generell wird der Verkehr (mit Ausnahme der oben aufgeführten Sperrungen) von Februar bis Ende Juni 2024 einspurig geführt, geregelt mit Lichtsignalanlage oder von Hand.
Grund der Massnahme: Ersatz der Lehnenbrücke Wohlhusenfluh.
Rechtliche Hinweise
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert und zeitweise gesperrt.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrssperrung.
Gwatt, 26. März 2024
Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Öffentliche Planauflage Kantonsstrassen mit gleichzeitigem Mitwirkungsverfahren
Die kantonale Bau- und Verkehrsdirektion, vertreten durch den zuständigen Oberingenieurkreis, legt gestützt auf Artikel 29 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG) den Strassenplan für das unten stehende Vorhaben auf. Die Mitwirkung wird im Sinne von Art. 58 Abs. 3 Bst. c des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) im Rahmen des Einspracheverfahrens durchgeführt. Mitwirkungseingaben, Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innert der Auflagedauer schriftlich und begründet bei der Auflagestelle einzureichen.
Kantonsstrasse Nr.: 6, Interlaken–Wilerbrücke.
Gemeinde: Brienz (BE).
Vorhaben: 410.20388 / Verlegung Bushaltekanten Bahnhofplatz Brienz.
Beanspruchte Ausnahmen:
Schutzgebiete/-objekte:
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Die Entwässerung der Platz- und Verkehrsflächen erfolgt in den Brienzersee. Dies ist gemäss der VSA-Richtlinie «Abwasserbewirtschaftung bei Regenwetter» zulässig. Die Schlammsammler werden für erhöhte Anforderungen dimensioniert.
Die Bevölkerung ist eingeladen, bis zum Ablauf der Auflagefrist ihre Anregungen und Hinweise, aber auch ihre Kritik schriftlich bei der Auflagestelle einzureichen.
Einspracheberechtigt sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer oder andere Personen, die ein schutzwürdiges Interesse haben. Das gleiche Recht kommt den nach der Bundes- oder der Baugesetzgebung befugten Organisationen und Behörden zu.
Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz. Die Unterlagen können auch elektronisch unter www.be.ch/mitwirkungenund- planauflagen-tiefbauamt eingesehen werden.
Auflagedauer: Montag, 8. April, bis Dienstag, 7. Mai 2024.
Aussteckung: Das Vorhaben ist im Gelände wie folgt ausgesteckt: Farbe auf Belagsflächen, farbige Holzpflöcke im Schotterrasen.
Infoanlass: Am Montag, 22. April 2024, findet um 18.00 Uhr im Gemeindehaus Dindlen, Schulhausstrasse 1, 3855 Brienz, ein öffentlicher Informationsanlass statt.
Gwatt, 28. März 2024
Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
A8 Brünig: Mehrwöchige Sperrung zum Schutz vor Naturgefahren
An der A8 am Brünigpass werden verschiedene Unterhaltsarbeiten zum Schutz vor Naturgefahren durchgeführt. So werden etwa die vorhandenen Schutzeinrichtungen unterhalten und einzelne Felsblöcke abgetragen. Aus Sicherheitsgründen wird die Strecke zwischen Brienzwiler-West und der Verzweigung nach Meiringen vom 15. April bis 3. Mai 2024 in beiden Fahrtrichtungen gesperrt. Der Verkehr wird vom Anschluss Unterbach über die Kantonsstrasse über Meiringen umgeleitet. Die Gewichtsbeschränkung auf der Umleitungsroute wird für die Sperrung aufgehoben, sodass sie für Lastwagen bis 40 Tonnen befahren werden kann. Die Zufahrt zum Wiler Vorsass bei Brienzwiler ist mit Wartezeiten weiterhin möglich.
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