Aus dem Gemeinderat

Personelles
Aufgrund der Pensionierung per Ende Schuljahr 2021/22 des langjährigen Schulhausabwarts Thomas Aebersold wird es personelle Veränderungen geben.
Auf die Stellenausschreibung Leiter/-in Hauswart/-in sind sechs Bewerbungen ­eingegangen. Die Stelle wurde an Jens Frutiger, den bisherigen Stellvertreter von Thomas Aebersold, wohnhaft in Ringgen­berg, vergeben. Jens Frutiger hat seine Ausbildung mit einem Glanzresultat abge­schlossen und sich auf die Stelle beworben. Er erfüllt alle Voraussetzungen für die Aufgaben als Hauptschulhausabwart. Sein ­Stellenantritt erfolgt per 1. August 2022.

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Jens Frutiger.

Aufgrund des Wechsels von Jens Frutiger wurde auch die Stelle Hauswart/Stellvertreter/-in ausgeschrieben. Auf diese Ausschreibung sind sieben Bewerbungen eingegangen. Die Stelle wurde an Frank Grieder, wohnhaft in Ringgenberg, verge­ben. Er tritt den Arbeitsplatz als neuer Haus­wart-Stellvertreter per 1. Mai 2022 an.

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Frank Grieder.

Änderungen bei Einreichung von ­Baugesuchen infolge eBau
Im Dezember 2020 hat der Grosse Rat u.a. ­beschlossen, die Einführung des elektro­ni­schen Baubewilligungs- und Planerlassverfahrens (ePuB) per 1. März 2022 zusammen mit der Änderung der Bauverordnung in Kraft zu setzen.
Dies führt in Baubewilligungs- und Planerlassverfahren zu gewichtigen Änderungen. Baugesuche sind neu über das elektronische Baubewilligungsverfahren (eBau) auszufüllen und können nicht mehr mit den amtlichen Formularen eingereicht werden.
Die Bauverwaltung Ringgenberg weist physische Baugesuche ab 1. März 2022 zurück. Die Baugesuche sowie alle weiteren Gesuche im Baubewilligungsverfahren sind neu im eBau auszufüllen, die Pläne sowie alle weiteren erforderlichen Unterlagen hochzuladen und der Bauverwaltung Ringgenberg zu übermitteln.
Das System generiert ein Baugesuchsformular, das ausgedruckt und unterschrieben werden muss. Es ist sodann bei der Bauverwaltung Ringgenberg zusammen mit den unterzeichneten Bauplänen inklusive sämtlicher hochgeladener Unterlagen in zweifacher Ausfertigung einzureichen (Art. 10 Abs. 6 BewD). Die Fristen beginnen ab Eingang des Papierdossiers bei der Gemeinde zu laufen.
Weitere Informationen zum elektronischen Baubewilligungsverfahren (eBau) können der BSIG-Weisung Nr. 7/721.0/32.6 vom 8. November 2021 entnommen werden.

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